Gesamtausgabe
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BGHW Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe Ausgabe 3 • Juli 2016 aktuell „Haut Optimal“ Schnelle Hilfe für kranke Haut 8 Im Interview Berufsdermatologe Karl-Christian Appl 14 Am Start Zertifizierung für Staplerausbilder 18 Zum Schutz Versicherung für Minijobs 2 • Editorial BGHW aktuell 3/16 Marita Klinkert Liebe Leserinnen, liebe Leser, Hauterkrankungen sind schleichend. Wenn die Betroffenen zum Hautarzt gehen, ist es oft allerhöchste Zeit. Jedes Jahr erhält die BGHW tausende von Anzeigen zu möglicherweise beruflich verursachten Hauterkrankungen. Die BGHW hat mit „Haut Optimal“ ein Fallmanagement eingeführt, das ganz unbescheiden als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden kann. „Haut Optimal“ stellt den Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe an die Seite und sorgt für eine stringente Heilbehandlung. Damit wird in mehr als 90 Prozent aller Fälle verhindert, dass sich die Erkrankung verschlimmert oder gar chronisch wird. Denn ein solcher Krankheitsverlauf würde für viele Patienten bedeuten, dass sie im schlimmsten Fall ihren Arbeitsplatz wechseln oder ihren Beruf aufgeben müssen. Wie „Haut Optimal“ funktioniert, lesen Sie im Schwerpunktthema ab Seite 6. Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Jahr wird das neue UV-Meldeverfahren sein, das ab 1. Januar 2017 auf Unternehmer und Unternehmerinnen zukommt. Auf Seite 20 und 21 haben wir erste Informationen für Sie zusammengestellt. In der nächsten Ausgabe der „BGHW aktuell“, die im November erscheint, werden wir ausführlicher darüber informieren, sodass Sie bestens auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet sein werden. Ihre Impressum „BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Mannheim Herausgeber Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik M 5, 7, 68161 Mannheim www.bghw.de Verantwortlich für den Inhalt Dr. Udo Schöpf Vorsitzender der Geschäftsführung Redaktion Siegrid Becker BGHW Direktion Mannheim M 5, 7, 68161 Mannheim Telefon: 0621/183-0 E-Mail: [email protected] Herstellung und Vertrieb Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH Industriestraße 21, 22880 Wedel Marita Klinkert Hauptabteilungsleiterin Produktion Gestaltung: zerwanndesign, Bad Dürkheim „BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich. Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nachdrucke nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion Gedruckt auf Recycling-Papier aus 100 % Altpapier Titelfoto: Wolfgang Bellwinkel/OSTKREUZ Inhalt • 3 BGHW aktuell 3/16 Themen in dieser Ausgabe: 6 Hautschutz: Versicherte mit einer berufsbedingten Hauterkrankung müssen nicht zwangsläufig ihren Job aufgeben. Mit „Haut Optimal“ bietet die BGHW ein Verfahren an, das schnell und nachhaltig hilft. Schwerpunkt: Das Verfahren „Haut Optimal“ Schnelle Hilfe für kranke Haut Im Interview: Berufsdermatologe Dr. Karl-Christian Appl 6 8 Rehabilitation Mit Prothese zurück in den Beruf 10 Vorbildlich: Hans Barth arbeitet bei Schenker Deutschland. Nach einem schweren Unfall wird er erfolgreich wieder in sein Unternehmen eingegliedert – an einem neuen Arbeitsplatz. 10 Prävention BGHW-Praxistipp: Hautschutz und Handschuhe Zertifizierung für Ausbilder startet Faktor Mensch oft unberechenbar Aus der Praxis – für die Praxis Wein sicher schwefeln Arbeitsmedizin: Nachwuchs fördern 12 14 15 16 17 22 Recht Minijobber und Haushaltshilfen 18 21 Infos zum Beitrag: Das neue UV-Meldeverfahren kommt. „BGHW aktuell“ und der Newsletter „News direkt“ bringen Sie in dieser und den nächsten Ausgaben auf den neuesten Stand. Beitrag BGHW-Newsletter: Aktuelle Infos zum Meldeverfahren Neues UV-Meldeverfahren ab 1. Januar 2017 20 21 Verkehrssicherheit Risiko-Check: Wer klug entscheidet, gewinnt 23 4 • Aktuelles BGHW aktuell 3/16 Info-Portal zum Thema Flüchtlinge Kurz notiert Oberaichen feiert Im Juni wurde im Schulungszentrum Oberaichen in der Nähe von Stuttgart die 250.000. Teilnehmerin begrüßt. Während einer Feierstunde wurde der BGHW-Versicherten eine Urkunde überreicht. Im Trägerverein des Schulungszentrums sind fünf Berufsgenossenschaften vertreten, unter anderem die BGHW. So viele Menschen wie nie zuvor suchen Schutz in Deutschland, unter anderem vor Verfolgung und Krieg. In Kommunen, in Ehrenämtern, in Schulen und Unternehmen stehen viele Menschen den Geflüchteten zur Seite und helfen engagiert bei der Integration. Auch Sicherheit und Gesundheit spielen dabei eine Rolle. Für die wichtigsten Fragen und Antworten hat die Entschädigung Selbstverwaltung Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ist die Entschädigungsregelung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) vom 12. Mai 2016 rückwirkend in Kraft getreten. Die Regelung wurde am 9. Juni 2016 von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, genehmigt. • www.bghw.de, Webcode 16363305 PSA: Neue Verordnung Seit April dieses Jahres gilt die neue PSA-Verordnung der EU. Sie richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Es gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren. In diesem Zeitraum haben Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, dass die PSAVerordnung durch einen Leitfaden ergänzt werden soll. • www.dguv.de/fb-psa • www.dguv.de/ifa/psa kamasigns - Fotolia • www.bghw.de Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Portal eingerichtet. Es wird zum Beispiel erklärt: • Welche Anforderungen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu beachten? • Welche Hinweise zum Infektionsund Brandschutz sind wichtig? • Was sollten ehrenamtliche Helfer und Helferinnen über ihren Versicherungsschutz wissen? • Welche Unterstützung brauchen Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher im Umgang mit Flüchtlingskindern? • Welche Hilfen für Unternehmen gibt es im Bereich Arbeitsschutz bei der Integration von Flüchtlingen? www.dguv.de/fluechtlinge Staplersitze richtig einstellen Ein richtig eingestellter Sitz ist unerlässlich für Sicherheit und Gesundheit von Gabelstaplerfahrern und -fahrerinnen. Worauf es dabei ankommt, erklärt der neue Präventionsfilm der BGHW „Richtig eingestellt – Ergonomie und Sicherheit beim Fahren von Flurförderzeugen“. Der fünfminütige Film kann für betriebsinterne Unterweisungen und Schulungen eingesetzt werden. Er richtet sich an Fahrer von Gabelstaplern und Bedienpersonal von Flurförderzeugen. „Staplerfahrer lernen bei der Ausbildung zwar alles über die Bedienung des Geräts“, erläutert BGHW-Projektleiter Frank Rokosch. „Das Thema Ergonomie und richtiges Sitzen kommt aber meistens zu kurz, obwohl es mindestens genauso wichtig ist.“ Auf der Homepage des Fachbereichs Handel und Logistik steht der Präventionsfilm der BGHW „Richtig eingestellt – Ergonomie und Sicherheit beim Fahren von Flurförderzeugen“ zum Download zu Verfügung. • www.dguv.de/fbhl, Webcode d1170642 Aktuelles • 5 BGHW aktuell 3/16 kasto - Fotolia Anmeldung für BGHW-Seminare 2017 Das neue Seminarprogramm der BGHW für 2017 ist in Arbeit und wird ab Anfang Oktober wieder auf den Internetseiten der BGHW, www.bghw.de/Seminare bereit gestellt. Auch unter dem Suchbegriff „Seminare 2017“ wird es dort zu finden sein. Zeitlich gestaffelt gibt es • ab 4. Oktober das Seminarangebot für Grundseminare der Sicherheitsbeauftragten (SiB-G) • ab 17. Oktober alle weiteren Seminare. Die Veranstaltungstermine von häufig nachgefragten Seminaren werden zunächst bis April 2017 freigeschaltet. Es folgen sukzessive monatlich weitere Termine. Dies soll für eine bessere Verteilung über das ganze Jahr 2017 sorgen. Bei Buchungen „auf Warteliste“ besteht die reelle Chance, auch kurzfristig einen Seminarplatz zu erhalten. Bei Hinweis „ausgebucht“ sind leider keine Seminarplätze an dem ausgewählten Termin mehr frei. Eine gedruckte Seminarbroschüre wird es 2017 nicht mehr geben. Eine eintägige Veranstaltung zur Lagerung von Gefahrstoffen findet am 7. September 2016 in der BGHW-Regionaldirektion in Essen statt. Sie richtet sich an: Verantwortliche im Bereich Gefahrstofflagerung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Referent ist Dr. Norbert Müller von der Schenker AG, der durch das Programm führen wird. Auf der Tagesordnung steht unter anderem ein Überblick über die Lagervorschriften für Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern sowie wesentliche Inhalte der TRGS 510. Dauer der Veranstaltung: 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Fahrt oder Übernachtungskosten werden nicht übernommen. Anmeldung und weitere Fragen: • www.bghw.de, Webcode 16291127 industrieblick - Fotolia „Lagerung von Gefahrstoffen“ im September 6 • Schwerpunkt BGHW aktuell 3/16 Schnelle Hilfe für kranke Haut Gerötete, juckende Hände, Ekzeme und Entzündungen: Die Zahl der Hauterkrankungen, die der BGHW mit Verdacht auf eine berufliche Verursachung gemeldet werden, ist seit Jahren unverändert hoch. Rund 90 Prozent dieser gemeldeten Neu-Fälle betreut die BGHW erfolgreich über das Verfahren „Haut Optimal“. Der Vorteil: Fast alle Erkrankten können in ihrem bisherigen Job bleiben. Das Erfolgsgeheimnis: Intensive Beratung und Schulung. Die BGHW erhält pro Jahr rund 4000 Verdachtsmeldungen, wonach eine Berufskrankheit vorliegen könnte. Knapp 2000 dieser Meldungen betreffen Hauterkrankungen. Sie werden oft vom behandelnden Hautarzt oder der Hautärztin an die BGHW gesendet. Aber auch andere Sozialversicherungsträger, vor allem Krankenkassen, und die Versicherten selbst können eine berufliche Hauterkrankung anzeigen. Anschließend erfolgt eine meist telefonische Beratung durch erfahrene Berufsdermatologinnen und -dermatologen. Auch eine hautärztliche Untersuchung wird in bestimmten Fällen angeboten. In den Gesprächen mit den Fachärzten wird die Art und Dauer der Heilbehandlung besprochen. Dabei werden auch die Hautschutzund Hautreinigungsmittel sowie Pflegeprodukte am Arbeitsplatz geprüft. Danach gibt der Arzt eine auf Tätigkeit und Bedürfnisse abgestimmte Empfehlung. „Für eine erfolgreiche Heilbehandlung ist diese Individua- industrieblick - Fotolia Beratung und Pflege „Haut Optimal“ greift schon beim Anfangsverdacht. Liefert die Meldung Anhaltspunkte, dass der Betroffene eine hautgefährdende Arbeit ausübt, wird zunächst ein vorläufiger Auftrag zur Heilbehandlung erteilt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus der Berufskrankheiten-Abteilung der BGHW nimmt telefonisch Kontakt zum Versicherten auf. In einem ausführlichen Gespräch wird ihm „Haut Optimal“ vorgestellt, und er wird gezielt zu seiner Arbeit und der Krankheitsgeschichte befragt. Typische Feuchtarbeitsplätze: Gartencenter und Blumenladen lisierung besonders wichtig“, weiß Simone Wouterse, Referentin Berufskrankheiten bei der BGHW. „ Im Bereich Floristik werden beispielsweise ganz andere Arbeitshandschuhe sowie Hautschutz- und Hautreinigungsmittel benötigt als bei reiner Feuchtarbeit oder Tätigkeiten im Lagerbereich.“ Sechs Monate testen Es folgt eine Erprobungsphase: Der Hauterkrankte testet sechs Monate lang kostenlos die empfohlenen Produkte und Mittel bei der Arbeit. Anschließend werden die Verantwortlichen in den Unternehmen gebeten, den Versicherten diese oder gleich gut geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen. Wie lange der Betroffene dann behandelt wird, hängt von der Art und Dauer der Hauterscheinungen ab. Diese werden anhand von hautärztlichen Berichten und meist telefonischen Kontaktaufnahmen mit den Versicherten ermittelt. Schwerpunkt • 7 BGHW aktuell 3/16 Hautgefährdend können auch bestimmte Arbeitsstoffe sein, auf die viele Menschen allergisch reagieren. Häufig vorkommende Allergene finden sich bei Metallen wie Chrom oder Nickel. Auch viele andere Stoffe gehören dazu, zum Beispiel wassergemischte Kühlschmiermittel und Reinigungslösungen, Desinfektionsmittel, Mehle, Pflanzenbestandteile, Hölzer und Tierhaare. Besonders gefährdete Berufsgruppen sind bei der BGHW Floristen, Beschäftigte in der Metall- und Kunststoffverarbeitung, bei der Gummiherstellung und im Reinigungsdienst. Aber auch bei Tätigkeiten im Lebensmitteleinzelhandel können beruflich verursachte Hauterscheinungen auftreten, zum Beispiel an Frischetheken oder im Lager. Rido - Fotolia Besonders anfällig für Hauterkrankungen sind Berufsgruppen, die regelmäßig Feuchtarbeit verrichten. Bereits das zweistündige Tragen von luft- und wasserundurchlässigen Arbeitshandschuhen pro Arbeitsschicht erfüllt diese Voraussetzung. Angebot Hautschutzseminar Durch „Haut Optimal“ bekommen die Betroffenen in den meisten Fällen ihre Hautprobleme langfristig in den Griff. Aber es gibt auch Fälle, in denen das Verfahren nicht greift. Trotz optimierter Behandlung verschwinden die Beschwerden nicht oder treten immer wieder auf. Insbesondere für diese Fälle bietet die BGHW ein- oder zweitägige gesundheitspädagogische Hautschutzseminare an. Bei schwereren Hauterkrankungen besteht für den Betroffenen sogar die Möglichkeit, an einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mit Hautschutz- und Hautpflegetraining teilzunehmen. „Diese Fälle sind allerdings seit der Rötung Bläschen Nässen Knötchen Einführung von ‚Haut Optimal‘ selten“, so Wouterse. „Die Kombination aus sofortiger Beratung, gezielter Steuerung des Heilverfahrens und dem Angebot der Hautschutzseminare hat deutlichen Erfolg gezeigt.“ Auch hier gilt die Devise: Prävention lohnt sich. Ein Berufskrankheitenverfahren kann so meistens abgewendet werden, ebenso die Konsequenz, dass die Erkrankten im schlimmsten Fall ihre bisherige Arbeit aufgeben müssen. Im Jahr 2014 waren es „nur“ 37 Versicherte, die diesen Schritt gehen mussten und deren Hauterkrankung als Berufskrankheit 5101 anerkannt wurde. Im Berufskrankheiten-Verzeichnis sind unter dieser Nummer „schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“ zusammengefasst. Die Betroffenen sind auch dann mit ihrer Krankheit nicht allein. Für sie übernimmt die BGHW eine Reihe von Leistungen, unter anderem Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Minderverdienstausgleich, Rentenzahlungen und eine Übernahme der Heilbehandlungskosten. (sw/be) Mehr dazu HautSchuppenbildung Flächenhafte Einlagerung von fältelung Die BGHW bietet eine Reihe von Medien zum Hautschutz an. Eine Liste mit Links finden Sie in „News direkt“, dem aktuellen Newsletter der BGHW (Seite 20). Entzündungsflüssigkeit • www.bghw.de, Webcode 16739079 8 • Schwerpunkt BGHW aktuell 3/16 Schädigungen der Haut werden oft verharmlost Dr. Karl-Christian Appl leitet das Hautschutzzentrum Berlin. Mit seinem Team betreut er Menschen, die aus beruflichen Gründen an einer Hautkrankheit leiden. Der Berufsdermatologe arbeitet seit vielen Jahren eng mit der BGHW zusammen und war auch an der Entwicklung von „Haut Optimal“ maßgeblich beteiligt. Er rät jedem Beschäftigten, achtsam zu sein und bei Beschwerden frühzeitig zum Hautarzt zu gehen. Berufsdermatologe Karl-Christian Appl Wie kam die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der BGHW zustande? Das war 1998 während eines Erfahrungsaustauschs mit Mitarbeitern der BGHW in Berlin. Es ging darum, wie präventive Maßnahmen bei beruflich Hauterkrankten intensiviert werden können. Damals wurde generell über die Entwicklung neuer sekundärpräventiver Programme nachgedacht. Denn Fachleute beobachteten in dieser Zeit, dass zum Beispiel Friseurinnen oder Floristinnen zunehmend wegen beruflich bedingter Hauterkrankungen ihre Tätigkeit aufgeben mussten. Sie waren an der Entwicklung des Verfahrens „Haut Optimal“ maßgeblich beteiligt. Wo war Ihre Expertise als Mediziner und Haut-Experte besonders gefragt? Das Beratungsverfahren „Haut Optimal“ zeichnet sich durch eine schnelle und unkomplizierte telefonische Beratung von beruflich Hauterkrankten aus. Dabei wird besprochen, wie die individuellen Hautschutzmaßnahmen optimiert werden können. Gruppenberatungen in Hautschutzseminaren und Einzelberatungen von beruflich Hauterkrankten in Hautschutzzentren erreichen nur einen geringen Teil der Betroffenen – und das oft erst nach Monaten. Durch „Haut Optimal“ kommen mehr als 90 Prozent der Versicherten in den Genuss einer Beratung, und zwar innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Meldung der Fälle. hinaus kommen häufig Kombinationen von Abnutzungsekzemen vor, die vorbestehende Hauterkrankungen oder Hautempfindlichkeiten wie Neurodermitis und Schuppenflechte verschlimmern oder erneut auftreten lassen. Da es sich um Hauterkrankte handelt und nicht selten beruflich relevante allergische Reaktionen eine Rolle spielen, sind in besonderer Weise qualifizierte Hautärzte und -ärztinnen, sogenannte Berufsdermatologen, gefragt. Diese arbeiten eng mit dem Präventionsdienst der Berufsgenossenschaften zusammen. Woran erkennt man erste Anzeichen einer Hauterkrankung, und warum ist es so wichtig, frühzeitig in ärztliche Behandlung zu gehen? Die klassischen ersten Anzeichen von beruflich bedingten Hauterkrankungen sind Rötung, Schuppung, Juckreiz, aber auch Bildung von Bläschen und Einrissen. Meist sind die Hände, speziell die Fingerzwischenräume und Handrücken davon betroffen. Es ist deshalb so wichtig, frühzeitig in Behandlung zu gehen, weil es ansonsten zur Chronifizierung des Ekzems kommt. Das heißt, es kommt zu Umbauvorgängen mit Verdickung der Haut. Außerdem steigt die Bereitschaft der Haut, sich zu entzünden, und die Hautoberfläche kann tiefgehend geschädigt werden. Diese Veränderungen haben für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen. Sie sind bei alltäglichen Dingen beeinträchtigt, leiden an Juckreiz und haben oft auch Schmerzen. Hauterkrankungen – auch beruflich verursacht oder verschlimmert – sind vielfältig: Mit welchen Erkrankungsarten haben Sie es in Ihrer langjährigen Praxis als Berufsdermatologe besonders häufig zu tun? Über 70 Prozent der Betroffenen entwickeln zunächst Abnutzungsekzeme an den Händen. Im weiteren Verlauf kommen zunehmend beruflich relevante Allergien dazu, zum Beispiel sind es in der Floristikbranche allergische Reaktionen gegenüber Korbblütlern wie Chrysanthemen, Sonnenblumen, Astern und Margeriten. Darüber Schwerpunkt • 9 BGHW aktuell 3/16 Hinzu kommt: Eine Hauterkrankung kann zur sozialen Isolation führen. Denn sichtbare erkrankte Hautpartien sind vielen Mitmenschen suspekt, weil sie fürchten, sich anstecken zu können. Das ist bei den meisten Hauterkrankungen jedoch nicht der Fall. Erste Anzeichen einer Hauterkrankung werden häufig unterschätzt: Woran liegt das, und in welchen Branchen kommt das Ihrer Erfahrung nach besonders häufig vor? Insbesondere in handwerklichen Berufen haben Beschäftigte nicht selten Hände, deren Haut durch Verschmutzung, mechanische Belastung und Verletzungen gestresst ist. Diese Schädigungen werden häufig als „branchenüblich“, als Berufsstigmata verharmlost. Auch in Feuchtberufen – etwa im Tätigkeitsbereich Floristik und im Verkauf von frischen Lebensmitteln – wird eine spröde, rissige und gerötete Haut gegen Ende des Arbeitstages als normal empfunden. Die Betroffenen nehmen fälschlicherweise an, die Haut erhole sich über Nacht oder während weniger arbeitsfreier Tage wieder. Aber das tut sie langfristig eben nicht, und schneller als viele denken entwickelt sich dann beispielsweise ein chronisches Ekzem. Was raten Sie zum Beispiel einem Floristikbetrieb in Bezug auf die richtigen Präventionsmaßnahmen? Beispiele für geeignete Hautschutzmaßnahmen im Blumeneinzelhandel, aber auch in anderen Branchen, findet er in einigen Medien der BGHW. Handschuhe oder Cremes werden Mitgliedsbetrieben bei Betriebsberatungen zur Erprobung zur Verfügung gestellt. Mein Rat insbesondere an Führungskräfte: Nutzen Sie diese Mittel selber regelmäßig, seien Sie Vorbild. Denn nur so gelingt es, auch die Belegschaft nachhaltig für Hautschutz zu interessieren und zum Mitmachen zu motivieren. Das Hautschutzmobil: In ihm können hauterkrankte Versicherte zu Hause oder in der Nähe des Arbeitsplatzes beraten werden. Beliebtes Verbraucherthema sind Einmalhandschuhe an Frischetheken. Für die Hautgesundheit ist es am besten, keine Handschuhe zu tragen. Und hygienischer ist das meistens auch. Wie sehen Sie das? Das gezielte Tragen von Schutzhandschuhen hat unter anderem beim Umgang mit Gefahrstoffen, aber auch während Reinigungsarbeiten und intensivem Kontakt mit Lebensmittelzusätzen wie Salz- oder Fleischlaken erhebliche Vorteile. Allerdings wird bei längeren Tragezeiten von Handschuhen die Oberfläche zunehmend mit Keimen kontaminiert. Im Inneren der Handschuhe sammelt sich Schweiß. Das ist nachteilig für die Ware und den Träger der Handschuhe. Insofern wird im Verkauf von frischer Ware empfohlen, überwiegend auf das Tragen von Schutzhandschuhen zu verzichten und bevorzugt Greifmittel wie Zangen, Gabeln, Löffel und Folien zu nutzen. Dies setzt sich in zunehmendem Maße durch, sodass Hauterkrankungsfälle in diesem Tätigkeitsbereich seltener geworden sind. (sw/be) Hautschutzzentrum Berlin Das Hautschutzzentrum Berlin wurde im August 2000 von Dr. Karl-Christian Appl gegründet. Ein Schwerpunkt ist die medizinische Betreuung und Schulung chronisch Hauterkrankter. Mit dem Hautschutzmobil betreut das Zentrum auch überregional beruflich Hauterkrankte und berät Betriebe vor Ort. Darüber hinaus entwickeln Appl und sein Team Präventionsstrategien und Konzepte im Auftrag verschiedener gesetzlicher Unfallversicherungsträger. • www.hautschutzzentrum-berlin.de 10 • Rehabilitation BGHW aktuell 3/16 Mit Prothese zurück in den Beruf Bei einem Wegeunfall verliert Hans Barth einen Unterschenkel. Sein Arbeitgeber, die Schenker Deutschland AG in Frankfurt, unterstützt den Kommissionierer seit dem Unfall mit großem Engagement. Barths erfolgreiche Rückkehr ins Unternehmen zeigt, wie ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) funktioniert. Hans Barth kann nach einem schweren Unfall in seinem alten Arbeitsumfeld bleiben Als der Unfall im März 2013 passiert, ist es schon dunkel. Hans Barth hat gerade seinen Arbeitsplatz verlassen und läuft die paar Meter zur Bushaltestelle. Da erfasst ihn ein Lkw, er stürzt: „Ich konnte mich gerade noch wegdrehen, aber für mein rechtes Bein war es zu spät“, berichtet Barth. Es wird vom Reifen des Fahrzeugs überrollt. Später im Krankenhaus muss der Unterschenkel amputiert werden. „Für uns war von Anfang an klar, dass wir Herrn Barth ermöglichen wollen, wieder in seinen Job zurückzukehren“, berichtet sein Chef Manfred Winstermann. Das Einstehen für den Mitarbeiter sei eine Sache des Anstands und gehöre zu seiner sozialen Verantwortung als Vorgesetzter. Zumal Barth bereits damals seit 23 Jah- ren ein geschätzter Mitarbeiter des Unternehmens war. Winstermann ist Manager Warehouse and Transportation Jetcargo/Eurohub am Standort Frankfurt. Dort werden Sammelladungen für Kunden in ganz Europa zusammengestellt und weltweit per Luftfracht versendet. Hier war Barth vor seinem Unfall als Kommissionierer für einen Großkunden zuständig. Nach dem Unfall wird Barth zunächst in der Uniklinik Frankfurt behandelt. Als der BGHW der Fall gemeldet wird, wird er in die BG-Unfallklinik Frankfurt verlegt. BGHW-Rehaberater Andreas Heyles betreut ihn von Anfang an. „Herr Barth benötigte besondere medizinische sowie pflegerische Behandlung und eine Betreuung aus einer Hand“, so Heyles. Dieses Verfahren zeichnet die berufsgenossen- schaftlichen Unfallkliniken aus. Denn dadurch werden die besten Voraussetzungen geschaffen, um den Patienten wieder in Familie und Beruf einzugliedern. Heyles war von Anfang an vom Erfolg überzeugt: „Herr Barth verarbeitete die Folgen des Unfalls auffallend gut und arbeitete von Anfang an sehr tatkräftig an seiner Genesung mit.“ Diverse Anpassungen der Prothese und die Gehschule in der Rehabilitationsphase habe er erfolgreich absolviert. Normalerweise gehört es zur Fallsteuerung durch den BGHW-Rehaberater, im Laufe der Behandlung mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall ist es umgekehrt. Noch bevor sich Heyles melden konnte, nimmt DB Schenker schon Kontakt mit der BGHW auf und bietet die Zu- Rehabilitation • 11 BGHW aktuell 3/16 sammenarbeit bei der Eingliederung des Mitarbeiters an. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, sei bei DB Schenker eben tief in der Unternehmenskultur implementiert, meint Winstermann. „Wir reagieren sehr schnell auf solche Fälle. Denn je früher man sich als Unternehmen engagiert, desto mehr kann zum Wohle des Betroffenen erreicht werden.“ Winstermann holt Betriebsrat und Personalabteilung ins Boot, und gemeinsam werden die Arbeitsbedingungen geprüft. Hans Barth ist mit der Eingliederungsmaßnahme einverstanden: „Ich fand das gut. Der Rückhalt und das Interesse haben mir gut getan“, sagt er rückblickend. Erfolgreich das BEM gemeistert: Manfred Winstermann, Hans Barth und Andreas Heyles (von links) Aber kann er wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren? Das war die Frage, die damals im Raum stand. Als Kommissionierer musste Barth viel laufen, schwere Packstücke heben und tragen. Im ersten Teil der Eingliederung wird erprobt, ob er das schafft. Allerdings merkt Barth recht schnell: „Das Laufen und Stehen, verbunden mit dem Tragen der Lasten, habe ich nicht mehr geschafft. Das hat mich körperlich einfach zu sehr angestrengt.“ Sein Chef Winstermann findet eine andere Lösung. Er richtet einen neuen Arbeitsplatz für Barth ein, an dem er auch mit seinen alten Kollegen zusammenarbeiten kann. Doch statt zu kommissionieren, betreut Barth jetzt von einem kombinierten Steh- und Sitzarbeitsplatz aus die anliefernden Lkw. Er kontrolliert die Ausweise, prüft die Sicherheitsstandards. Er dokumentiert die einzelnen Lieferungen und begleitet die Lkw-Fahrer auf dem Betriebsgelände. Insgesamt eine Arbeit, die ohne schweres Heben und Tragen auskommt und körperlich weit weniger anstrengend ist. Der 56-Jährige ist mit dieser Arbeit zufrieden: „Ich hoffe, dass ich hier meine letzten Arbeitsjahre verbringen kann.“ Auch Winstermann ist zufrieden mit dem Verlauf des BEM. Es freut ihn, dass er Hans Barth unterstützen konnte. Auch in der Belegschaft blieb sein Engagement nicht unbemerkt: „Jeder zeigte Interesse an dem Fall und verfolgte genau, was passierte.“ Das Unternehmen habe sich als fairer, sozialer Arbeitgeber präsentiert: „Das hat sich positiv auf die Stimmung und Arbeitszufriedenheit aller Mitarbeiter ausgewirkt.“ (be) Mehr dazu Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zum Einlesen und als Praxishilfe: Handlungsleitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (B102), zum Downloaden auf www.bghw.de, Webcode B102 Beratung zum BEM: Anfragen per E-Mail an [email protected] 12 • Prävention BGHW aktuell 3/16 BGHW-Praxistipp Hautschutz und Handschuhe Schutzhandschuhe oder Hautschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Ersatz oder die Vermeidung des gefährdenden Stoffes nicht möglich ist und wenn technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen die ermittelte Gefährdung nicht oder nicht ausreichend beseitigen konnten. Die erforderlichen Maßnahmen zum Hautschutz ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Verwendung von Schutzhandschuhen Geeignete Schutzhandschuhe zu tragen ist wichtiger als Hautschutzmittel zu benutzen. Tipps zur richtigen Anwendung von Schutzhandschuhen: • Beschäftigte erhalten eigene, passende Schutzhandschuhe • Schutzhandschuhe nur auf sauberer, trockener Haut tragen • Schutzhandschuhe nur so oft und so lange wie nötig tragen • Hautschutzmittel nicht unmittelbar vor dem Anziehen der Schutzhandschuhe auftragen • Handschuhe wechseln, wenn sie innen feucht sind. Eventuell Baumwollunterziehhandschuhe verwenden (ebenfalls rechtzeitig wechseln) • Zulässige Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen beachten • Keine defekten Schutzhandschuhe verwenden • Handschuhe mit der Öffnung nach oben trocknen Prävention • 13 BGHW aktuell 3/16 Zuerst Hautschutzmittel auf die Handrücken auftragen. Die Handrücken gegeneinander reiben. Fingerzwischenräume nicht vergessen. Auch an Nägel, Nägelhäute und Handgelenke denken. Einsatz von Hautschutzmitteln Hautschutzmittel können Schutzhandschuhe nicht ersetzen. Sie werden in der Praxis als Schutzmaßnahme häufig überbewertet und sind nur bei Kontakt mit milden, sogenannten Irritantien geeignet, beispielsweise Wasser, Ölen oder Fetten. Hautschutzmittel schützen dagegen weder vor dem Einwirken ätzender, giftiger, sensibilisierender und krebserregender Gefahrstoffe noch vor Gefahrstoffen, die leicht in die Haut eindringen können. Schutzhandschuhe dürfen nicht in Verbindung mit Hautschutzmitteln getragen werden, etwa an Maschinen. Hautschutzmittel in Kombination mit Schutzhandschuhen werden nicht empfohlen, weil sie Substanzen aus dem Handschuhmaterial herauslösen sowie die Schutzwirkung der Handschuhe und den Hautzustand negativ beeinflussen können. Es liegen darüber hinaus keine überzeugenden Nachweise einer Schweißreduzierung beim Einsatz von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen vor. Der Einsatz von Hautschutzmitteln ist sinnvoll, wenn Weitere Informationen zum Hautschutz • sich die Haut dadurch nach der Arbeit leichter und schonender reinigen lässt oder • die Haut vor schädigender UV-Strahlung geschützt werden muss. Informationen zum Thema Hautschutz gibt es auf der Internetseite der BGHW, www.bghw.de, Webcode 16739079. Auch im aktuellen Newsletter der BGHW „News direkt“ finden Sie eine Übersicht über wichtige Links (Seite 20). 14 • Prävention BGHW aktuell 3/16 Zertifizierung für Ausbilder startet / - fa h r e ri n n e n ern Qualifiziert durch zertifizierten Ausbilder v on Für die Unternehmen bedeuten nachhaltig geschulte Staplerfahrerinnen und -fahrer, dass die Unfallgefahr sinkt und das Sicherheitsbewusstsein steigt. Außerdem werden Ladegut und Lagereinrichtung seltener beschädigt. Bei der Neueinstellung eines Mitarbeiters kann die Personalabteilung am Siegel im Staplerführerschein gleich erkennen, ob er von einem zertifizierten Fachmann ausgebildet wurde. Das Prüfverfahren gliedert sich in mehrere Stufen: Nach der Anmeldung wird, wenn die Zugangsvoraussetzungen passen, vor Ort geprüft, ob die Schulungen nach dem DGUVGrundsatz 308-001 erfolgen. Ist dies der Fall, wird das Zertifikat erstellt, und der Ausbilder kann Siegelmarken für „seine“ ausgebildeten Fahrer und Fahrerinnen erwerben. Nach spätestens 48 Monaten steht eine Wiederholungsprüfung an. Außerdem verpflichten sich die Absolventinnen und Absolventen, innerhalb von 48 HL 123456 a Flu gf r fö rd er ze u hr HL 123456 il d e r / - i n n e n Zertifizierte Ausbilderin für Fahrer/-innen von Flurförderzeugen sb Mit der erfolgreichen Zertifizierung verpflichten sich Ausbilder und Ausbilderinnen, dass sie verbindlich nach dem DGUV-Grundsatz 308-001 schulen. Das garantiert eine einheitliche, transparente Ausbildung der zukünftigen Staplerfahrer auf einem hohen Qualitätsniveau. Dadurch will sich das neue Label ganz bewusst von Institutionen abheben, die Staplerschulungen im Schnelldurchlauf anbieten. „Diese vermitteln nur unzureichende Kenntnisse in Theorie und Praxis“, so Süßner. Das sei jedoch zu wenig angesichts der großen Gefährdungen im innerbetrieblichen Verkehr und der großen Werte, die Stapler täglich transportieren. Au Ursprünglich sollte die Stelle schon im 1. Quartal 2016 eingerichtet werden (wir berichteten). „Allerdings dauerte das Genehmigungsverfahren länger als erwartet“, so Ulrich Süßner, Referatsleiter im Fachbereich Handel und Logistik. Doch jetzt könne mit den ersten Zertifizierungen begonnen werden. Bereits auf der Fachmesse Cemat im Juni war das Projekt einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt worden. „Die Reaktionen waren sehr positiv“, so Süßner. Viele namhafte Unternehmen haben Interesse bekundet und ihre Ausbilder bereits angemeldet. Monaten an einer Weiterbildung teilzunehmen. DGUV Test ist die etablierte Prüf- und Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Unter ihrem Dach findet die Zertifizierung statt. Sie ist offen für jeden Ausbilder, unabhängig von der BG-Zugehörigkeit. Die Namen der zertifizierten Ausbilderinnen und Ausbilder werden auf der Internetseite von DGUV Test veröffentlicht. (be) Mehr dazu Informationen über Anmelde- und Prüfungsgebühren finden sich auf der Internetseite der DGUV: • www.dguv.de/webcode/d1011140 Anmeldung und weiter Informationen erteilt bei der BGHW: • Michael Pfrang, E-Mail: [email protected] industrieblick - Fotolia Die letzten Hürden sind genommen: Die Zertifizierungsstelle für Ausbilderinnen und Ausbilder von Gabelstaplerfahrern nimmt Ende Juli ihre Arbeit auf. Das neue Zertifizierungsprogramm garantiert unter dem Label DGUV Test eine qualitätsgesicherte Ausbildung von Staplerfahrern in Unternehmen. Prävention • 15 BGHW aktuell 3/16 Faktor Mensch oft unberechenbar Fahrfehler und mangelndes Sicherheitsbewusstsein sind häufige Ursachen für schwere oder tödliche Unfälle mit Gabelstaplern. Im vergangenen Jahr startete die BGHW deshalb eine Beratungsoffensive in den versicherten Unternehmen (wir berichteten), um für das Thema Staplersicherheit zu sensibilisieren. Fazit nach zwölf Monaten: Was die Qualität der Sicherungssysteme und Ausbildung der Staplerfahrer betrifft, besteht vielerorts Nachholbedarf. Rund 40 Prozent aller Unfälle, die jährlich der BGHW gemeldet werden, sind Unfälle im innerbetrieblichen Transport, fast 40.000 Fälle absolut. Davon sind etwa neun Prozent Unfälle mit Flurförderzeugen. 2014 waren das fast 3700 Unfälle, davon verliefen 490 schwer, sechs tödlich. Während in der allgemeinen Unfallstatistik der BGHW die Zahl der tödlichen und schweren Unfälle seit Jahren im Schnitt zurückgeht, bewegt sich bei den Staplerunfällen die Kurve nicht nach unten. industrieblick - Fotolia Warum ist das so? Dies lässt sich erklären, wenn man die zwei häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle betrachtet. Personen werden angefahren und dabei tödlich verletzt, oder der Stapler kippt um und begräbt den nicht gesicherten Fahrer unter sich. Im Spiel ist meistens menschliches Versagen: Unachtsamkeit, Leichtsinn und mangelnde Kenntnisse der Fahrphysik eines Staplers („BGHW aktuell“ 4/2015). Bei den Beratungsgesprächen vor Ort gingen die Präventionsexperten der BGHW gezielt auf diese Punkte ein. Unternehmerinnen und Unternehmer erhielten dadurch ein Feedback, wie gut sie in Sachen Gabelstaplersicherheit aufgestellt sind und was sie möglicherweise verbessern können. Bei der Bestandsaufnahme in den Betrieben kamen immer wieder die bekannten Mängel zur Sprache: Viele Fahrer nutzen die Rückhalteeinrichtungen nicht, meistens ein Gurt, oder es ist leider noch immer keine entsprechende Einrichtung am Stapler vorhanden. Und auch die Befähigung der Fahrer ließ in etlichen Fällen zu wünschen übrig. Entweder waren sie nicht ausreichend unterwiesen, vom Chef nicht beauftragt worden oder hatten gar keinen Staplerführerschein. „In den nächsten Jahren werden wir noch intensiver beraten, was neue Sicherungssysteme und technische Lösungen für mehr Sicherheit betrifft“, zieht Dr. Wolfgang Uslar, stellvertretender Präventionsleiter der BGHW, Bilanz. „Nur ausgereifte Sicherungssysteme, die von der Belegschaft akzeptiert werden, können langfristig zu einem Rückgang der schweren und tödlichen Unfälle führen.“ Ein weiterer Schwerpunkt wird daneben zukünftig auch auf der Verbesserung der Fahrerausbildung liegen. „Die technischen Voraussetzungen stimmen meist, es ist oft der Faktor Mensch, der unberechenbar ist“, so Uslar. Mit der neuen Zertifizierungsstelle für Ausbilder von Staplerfahrern ist ein erster Grundstein gelegt, um Fahrer und Fahrerinnen besser zu qualifizieren und gleichzeitig für das Thema Sicherheit zu sensibilisieren (Seite 14). (be) 16 • Prävention BGHW aktuell 3/16 Aus der Praxis – für die Praxis Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen ihre Praktikumsarbeiten vor Branche: Verkauf, Büro und Werkstatt für Blechblasinstrumente Betrieb: Blasinstrumente Gamerdinger, Aalen Anlass/Problem: Es werden Blechblasinstrumente gefertigt, instandgesetzt und aufwendig restauriert. Gängige Arbeitsverfahren sind Sägen, Bohren, Schleifen, Drehen, Gießen, Löten, Biegen, Reinigen und Polieren. Anlass für die Praktikumsarbeit waren Verletzungen an den Händen und ein hauterkrankter Mitarbeiter. Als Ursachen für die Handverletzungen wurden scharfkantige Metallspäne und Metallgrate an Instrumententeilen ausgemacht. Als Gefahrquellen für die Haut bewertete Gamerdinger starke Reinigungs- und Poliermittel. Bei der systematischen Gefährdungsermittlung trat überraschend eine biologische Gefährdung zu Tage. Denn der Speichel der Musiker, der sich in den Ventilen und Luftkanälen der Instrumente ablagert, ist ein idealer Nährboden für Krankheitserreger. Thema der Sifa-Praktikumsarbeit: Arbeitsschutz bei der Instandsetzung von Musikinstrumenten in der Werkstatt Autor: Walter Gamerdinger, Geschäftsführer und Fachkraft für Arbeitssicherheit Ziel: Die Gefährdungen der Beschäftigten durch scharfkantige Metallgrate und Gefahrstoffe sollen minimiert werden; ebenso wie die biologische Gefährdung durch abgelagerte Sekrete. Lösung: Bei der Metallbearbeitung können scharfkantige Metallteile und Grate nicht vollständig vermieden werden. Daher wird die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Mitarbeiter verbessert und ein ausführliches Unterweisungsgespräch geführt. Bei den chemischen Gefährdungen werden Ersatzstoffe für Reinigungs- und Polierarbeiten geprüft. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt verfasste Gamerdinger eine kurze Betriebsanweisung zu den biologischen Gefährdungen. Entsprechend den Empfehlungen des Betriebsarztes werden geeignete PSA und Desinfektionsmittel bereitgestellt. In der Praxis: Die Unterweisungen wurden in die nächste hauseigene Fortbildung integriert. Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden verschiedene PSA-Varianten getestet. Fragen und Kontakt: E-Mail: [email protected] Prävention • 17 BGHW aktuell 3/16 Wein sicher schwefeln Bei der Herstellung von Wein kommt Schwefeldioxid zum Einsatz. Das Gas verhindert, dass der Wein oxidiert und im Handumdrehen zu Essig wird. Wie professionell mit dem Gefahrstoff umgegangen wird, zeigt das Beispiel der Winzergenossenschaft Bischoffingen-Endingen am Kaiserstuhl. Schwefeldioxid ist ein stechend riechendes, giftiges Gas, das in höherer Konzentration erhebliche Schäden in den Atemwegen verursacht. Tätigkeiten mit Schwefeldioxid unterliegen deshalb der Gefahrstoff verordnung: Der Unternehmer hat die damit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus existiert ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), der zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden muss. Gerade für kleinere Kellereien ist das eine Herausforderung. Denn die Verlegung eines stationären Schwefeldioxid-Rohrleitungssystems mit Verteiler an jeden Tank ist zu aufwändig. Daher wird dann auf Behelfslösungen zurückgegriffen, zum Beispiel das Abfüllen von Schwefeldioxid aus einer mit den Armaturen nach unten gelagerten Gasflasche. Dabei besteht die Gefahr, dass Schwefeldi- oxid austritt: Zum Beispiel aus nicht vollständig entleerten Zuleitungen oder durch undichte Anschlüsse. Wird zudem in schlecht durchlüfteten Räumlichkeiten gearbeitet, stellt sich rasch der charakteristisch stechende Geruch von Schwefeldioxid ein: Untrüglicher Hinweis auf eine deutliche Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts von 2,5 mg/m3. Durch das plötzliche Austreten großer Mengen Schwefeldioxid besteht ferner die Gefahr schwerer Unfälle. Wie können Unternehmen die Gefährdungen beim Umgang mit Schwefeldioxid minimieren und den Arbeitsplatzgrenzwert mit überschaubarem Aufwand sicherstellen? Die Winzergenossenschaft Bischoffingen-Endingen am Kaiserstuhl entschied sich für eine professionelle Lösung: Sie schaffte sich eine fahrbare Dosieranlage an. Vorteile dieses geschlossenen Systems: Die Stahl- flasche kann sicher gehandhabt, das Gas zuverlässig entnommen werden. Die Schwefeldioxid-Flasche steht aufrecht und verfügt über ein bis zum Boden reichendes Steigrohr. Zusätzlich wird sie mit etwa vier Bar Druck aus einer Kohlendioxid-Flasche beaufschlagt. Mit dem Kohlendioxid können die Leitungen nach der Tankbefüllung gespült werden, dadurch wird ein Austreten des Schwefeldioxids verhindert. Zudem ermöglicht der konstante Innendruck der Schwefeldioxid-Flasche eine extrem genaue Dosierung. Ausgeschlossen ist auch, dass die Armaturen durch Rostpartikel verstopfen, wie es bei auf dem Kopf stehenden Flaschen möglich ist. Der Einsatz dieses Systems ist wirtschaftlich: Es spart Zeit, die früher für das Abdichten von Leckagen aufgewendet werden musste. Außerdem fördert es die Gesundheit der Beschäftigten. Auch der Messtechnische Dienst Gefahrstoffe der BGHW hob den Daumen: Der Arbeitsplatzgrenzwert wird mit diesem System eingehalten. (jd) Mehr dazu Sollten Sie Fragen zur Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und möglicher Schutzmaßnahmen haben, beraten Sie Ihre Ansprechpartner der BGHW-Prävention gerne, auch vor Ort im Unternehmen. • www.bghw.de > Ansprechpartner-Suche 18 • Recht BGHW aktuell 3/16 Minijobber und Haushaltshilfen Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen unter anderem Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber, also dem Haushaltsführenden, getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente. Auch für Minijobs in Privathaushalten gilt die 450-Euro-Regel. Seit 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale im Rahmen des sogenannten Haushaltsscheckverfahrens die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden – zusammen mit den anderen Abgaben – von der Minijob-Zentrale eingezogen. Neben dem Unfallversicherungsbeitrag müssen die privaten Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale Abgaben für die Kranken- und Rentenversicherung (zehn Prozent des Entgeltes) sowie die einheitliche Pauschsteuer (zwei Prozent des Entgeltes) zahlen. Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, im selben Zeitraum mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsent- gelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Marco2811 - Fotolia Auch Minijobber im gewerblichen Bereich sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sie noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet hat. Für sie gelten auf jeden Fall die gleichen Bestimmungen wie für die „normalen“ Beschäftigten. Mehr dazu Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Bruttogehalt 450 Euro nicht überschreiten darf. Ist die Beschäftigung im Voraus auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt und wird sie nicht berufsmäßig ausgeübt, dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob. Weitere Informationen zu Minijobs im privaten oder gewerblichen Bereich gibt es bei der Minijob-Zentrale. Das ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. • www.minijob-zentrale.de Jeder Arbeitsunfall einer Haushaltshilfe, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, muss vom Haushaltsführenden der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden. Anschriften der zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände: • www.dguv.de, Webcode d1980 AUSSTELLUNG – Eine Ausstellung zur Gesundheit im (Arbeits-) Leben 30.06.16 –12.02.17 www.dasa-dortmund.de www.wiegehts-ausstellung.de In Kooperation mit Illustrationen: Laura Laakso, Hamburg Wie geht‘s? „Werd e zum Detekt iv und finde d ie Kran kmache r bei der Arb eit“ 20 • Beitrag BGHW aktuell 3/16 BGHW-Newsletter mit aktuellen Informationen zum Meldeverfahren onen und wichtige Internet-Links zur Verfügung stellen. alotofpeople - Fotolia Außerdem halten wir Sie per Newsletter über Präventionsangebote, Neuerungen im Regelwerk und im Medienangebot der BGHW auf dem Laufenden. Wir informieren Sie über das aktuelle Seminarangebot und freie Plätze bei Seminaren und Schulungen. Ein Überblick über wichtige Messen und Veranstaltungen rundet das Angebot ab. Der Newsletter richtet sich insbesondere an Präventionsexperten, Unternehmer, Ausbilder und Versicherte. Außerdem erhalten Sie im Newsletter zusätzliche Infos über die BGHW und die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtiges Thema in den nächsten Ausgaben von „News direkt“ wird auf jeden Fall das neue UV-Meldeverfahren sein (Seite 21). Hier werden wir Ihnen, begleitend zur Berichterstattung in „BGHW aktuell“, weitere Informati- • Anmeldung „News direkt“: www.bghw.de, Webcode Newsletter Nachdem Sie Ihre Anmeldung gesendet haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung, mit der Sie Ihr kostenloses Newsletter-Abo freischalten können. „BGHW aktuell“ im November Das neue UV-Meldeverfahren wird eines der Schwerpunktthemen in der nächsten „BGHW aktuell“ sein. Die Ausgabe 4/2016 erscheint Ende November. Dort werden das neue Verfahren ausführlich vorgestellt und alle wichtigen Informationen auf einen Blick zusammengestellt. Auch Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe BGHW Schnell und aktuell: Der neue Newsletter der BGHW „News direkt“ informiert Sie über alle Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er erscheint viermal im Jahr, rund eine Woche vor dem Erscheinungstermin der „BGHW aktuell“. Exklusiv können Sie dann schon alle Artikel des neuen Heftes lesen. Ausgabe 4 • November 2016 aktuell der Titel des Hefts wird diesem wichtigen Thema gewidmet sein, an dem im nächsten Jahr kein Unternehmer vorbei kommt. Außerdem finden Sie im Heft eine Übersicht zu wichtigen Links und weiterführenden Informationen. Ziel:Digi Ziel:Digital g tal 2016: Stammdaten abgleichen 2017 & 2018 Übergangsphase Ab 2019: Digital melden 8 Im Interview Berufsdermatologe Dr. Appl 14 Am Start Zertifizierung für Staplerausbilder 18 Zum Schutz Betriebsfeiern planen Beitrag • 21 BGHW aktuell 3/16 Neues UV-Meldeverfahren ab 1. Januar 2017 Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Sie für den Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung soll ab 1. Januar 2019 durch das neue UV-Meldeverfahren abgelöst werden. Zum 1. Januar 2017 wird im Rahmen einer zweijährigen Übergangsphase das neue UV-Meldeverfahren parallel neben dem bisherigen Verfahren gestartet. Zugang zu diesem elektronischen UV-Meldeverfahren erhalten Sie erstmalig ab 1. Dezember 2016 mit dem Vorverfahren zum Abgleich der Stammdaten Ihres Unternehmens. Der Stammdatendienst wird bei der DGUV verwaltet und versorgt zukünftig Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die systemgeprüfte Ausfüllhilfe mit den für das neue UV-Meldeverfahren erforderlichen Daten. In der „BGHW aktuell“, Ausgabe 4/2016, wird das neue Verfahren ausführlich vorgestellt. Sie erhalten von uns außerdem alle für Sie wichtigen Informationen sowie die Zugangsdaten zu dem Verfahren voraussichtlich Ende November 2016 zusammen mit dem Vordruck zum Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016. ldprod - Fotolia Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 ist erstmals bis zum 16. Februar 2017 auf diesem neuen elektronischen Weg zu erstatten. Das bisherige Papier- beziehungsweise Extranetverfahren wird für die Beitragsjahre 2016 und 2017 zunächst noch beibehalten, um das neue UVMeldeverfahren ausreichend erproben zu können. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Ab dem Beitragsjahr 2018 sollen Unternehmer die gezahlten Lohnsummen ausschließlich über den elektronischen Meldeweg übermitteln. Mehr dazu Über den aktuellen Stand des UV-Meldeverfahrens wird die BGHW regelmäßig im Internet berichten. Informationen finden Sie unter: • www.bghw.de, Webcode UV-Meldung In der Broschüre „Beschreibung zum UV-Meldeverfahren“ finden Sie ab August weitere wichtige Informationen und Hinweise zum elektronischen Lohnnachweis, zum neuen UV-Meldeverfahren sowie zum Stammdatendienst: • www.dguv.de/uv-meldeverfahren 22 • Prävention BGHW aktuell 3/16 Präventionskonzepte für Arbeitsmediziner Abeitsmedizin attraktiver machen und den Nachwuchs fördern: Mit diesem Ziel fördern die BGHW und weitere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsam die Forschung und Weiterbildung in der Arbeitsmedizin am Universitätsklinikum Jena (UKJ). Ein im Juni unterzeichneter Kooperationsvertrag sieht die Einrichtung von zwei Professuren mit den Schwerpunkten Prävention von Berufskrankheiten und Epidemiologie vor. Außerdem sollen verstärkt Fachärzte für Arbeitsmedizin ausgebildet werden. Uniklinikum Jena: Die Projektpartner unterzeichnen den Vertrag Partner sind außerdem die Thüringer Ministerien für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Arbeit und Gesundheit. Durch die Kooperation und die Einrichtung der beiden Professuren sollen individuelle Präventionskonzepte entwickelt werden, mit denen Betriebsärzte und Arbeitsmediziner für die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerüstet sind. Damit möchten die Initiatoren die Arbeitsmedizin für junge Ärzte attraktiver machen. Denn es fehlt in Deutschland an Nachwuchs. Das belegt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zurzeit sind rund 12.500 anerkannte Arbeitsmediziner und Betriebsärzte bundesweit erfasst. 58 Prozent dieser Mediziner sind über 60 Jahre alt, 40 Prozent über 65. Statt jährlich rund 200 neue Anerkennungen, bräuchte es laut BAuA etwa 600 Neuanerkennungen pro Jahr, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Gerade im ländlichen Raum wird es für Betriebe immer schwerer, eine betriebsärztliche Betreuung zu erhalten. Mit Einrichtung der beiden Professuren sollen Studierende der Medizin für dieses interessante Berufsbild begeistert werden. Zunächst soll eine Professur mit Schwerpunkt Prävention besetzt werden, die dann von einer zweiten zur Epidemiologie der Arbeitsmedizin ergänzt wird. Auch Fachdisziplinen wie die Unfallchirurgie oder die Dermatologie haben große arbeitsmedizinische Expertise in der Begutachtung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; ihr Know-how wird hier ebenfalls gefragt sein. Die Vorbeugung und Behandlung arbeitsbedingter muskuloskelettaler oder pneumologischer Erkrankungen sind Dauerthemen in der Arbeitsmedizin, in jüngerer Zeit spielen aber auch psychosoziale und psychomentale Aspekte der Arbeit eine wachsende Rolle. Dr. Klaus Schäfer, Leiter Prävention der BGHW, ergänzt: „Die Entwicklung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten und arbeitsmedizinische Aspekte von Inklusion und Diversität der Arbeit sind weitere Fragestellungen mit großem Forschungsbedarf.“ Verkehrssicherheit • 23 BGHW aktuell 3/16 Risiko-Check: Wer klug entscheidet, gewinnt Das Erkennen und Bewerten von Risiken verläuft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Nicht jede Gefahrensituation im Straßenverkehr lässt sich vermeiden – doch jeder Verkehrsteilnehmer hat großen Einfluss auf die Höhe seines Risikos. Mit der diesjährigen Schwerpunktaktion möchten Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für ein stärkeres Risikobewusstsein sensibilisieren und Lösungsansätze für das verantwortungsvolle Bewältigen von gefährlichen Verkehrssituationen anbieten. „Risiko-Check“ hinterfragt dazu typische Verhaltensweisen und gibt Raum für Entscheidungen. Drei Broschüren sowie die Internetseite www.risiko-check.info richten sich an Fahrer von Lkw und Transportern, Pkw und Motorrad sowie an Radfahrer und Fußgänger. Leser finden praxisbezogene Tipps, die sie beim rechtzeitigen Erkennen gefährlicher Situationen und dem Treffen verantwortungsvoller Entscheidungen unterstützen sollen. Lehrkräfte, die Seminare, Unterricht in der Sekundarstufe II oder Unterweisungen in Betrieben durchführen, können auf eine weitere Broschüre sowie spezielle Seminarmedien zurückgreifen. Die Medien sind auf einer DVD und der Kampagnenseite hinterlegt und enthalten – wie auch die Broschüre – Hintergründe, Zahlen und Fakten für spannende Fortbildung und Diskussionen zum Thema. Ebenfalls online wird ein temporeiches Kampagnenvideo die Aktion unterstreichen. In 90 Sekunden bringt es auf den Punkt, wie fatal sich unterschiedliche Gefahrenwahrnehmung und -einschätzung in Freizeit, Beruf und natürlich Straßenverkehr auswirken können. mitmachen! gewinnen! Mitmachen und gewinnen Begleitet wird die diesjährige Schwerpunktaktion von zwei Gewinnspielen. Leser der „Risiko-Check“-Printmedien haben die Chance auf eine sechstägige Kreuzfahrt für zwei Personen und viele weitere Preise. Außerdem gibt es ein zusätzliches Online-Gewinnspiel. Beide Gewinnspiele laufen bis zum 28. Februar 2017. • www.risiko-check.info BGHW aktuell 3/16 Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik • 68145 Mannheim PVSt Deutsche Post AG • Entgelt bezahlt, ZKZ 77367 und zurück. Zur Arbeit So viel ist und zurück. sicher. So viel ist sicher. Unser Versicherungsschutz endet nicht am Werkstor. Wir versichern alle abhängig Beschäftigten auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle und wieder zurück. Selbst dann, wenn Kollegen oder Kolleginnen abgeholt oder Kinder zur Schule gebracht werden müssen. Wir machen das. Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Unser Versicherungsschutz endet nicht am Werkstor. 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