Anhang 3 - Petrochemistry
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Anhang 3 - Petrochemistry
Richtlinien für den Vertrieb von Ethylenoxid / Dritte Ausgabe 2004 Cefic Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate Übersicht INHALT 1. Einführung 2. Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 3. Sicherheits- und Qualitätsbeurteilung von Speditionsbetrieben 4. Entwurf und Konstruktion der Transportmittel 5. Spezielle Ausbildung für Fahrer von Straßentankfahrzeugen und für die Beförderung von Tankbehältern 6. Persönliche Schutzausrüstung 7. Betanken 8. Transport von Ethylenoxid auf der Straße 9. Transport von Ethylenoxid auf der Schiene 10. Transport von Ethylenoxid auf See 11. Entladen 12. Gegenseitige Unterstützung in Notfallsituationen beim Transport von Ethylenoxid ANHANG Anhang 1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen Anhang 2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Maßnahmen in Notsituationen Anlage 1 Gesamtdruck der Transportbehälter Anlage 2 Unfallmerkblatt für den Straßentransport (TREM-Card) Anlage 3 Empfehlung für den Feuerwehreinsatz (ERIC-Card) Anhang 4 Inspektion der Transportmittel Anhang 5 Beispiel für eine Checkliste fürEisenbahnkesselwagen Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden Anlage 1 Checkliste für Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxid Anlage 2 Hinweise zu Ethylenoxid/Checklisten für Entlade- und Lagereinrichtungen 2 Anhang 7 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen Anhang 8 Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate 1 Einführung 1.1 Obwohl Ethylenoxid aufgrund seiner Entflammbarkeit, Reaktionsbereitschaft und Toxizität ein gefährliches Gut ist, kann es bei Einhaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gefahrlos vertrieben und transportiert werden. 1.2 In den meisten europäischen Ländern unterliegt der Transport von Ethylenoxid als Massengut strengen Vorschriften. Ferner ist der grenzübergreifende Transport von Ethylenoxid auf der Straße, auf der Schiene oder auf See durch internationale Vereinbarungen geregelt, in denen die speziellen, von allen beteiligten Parteien einzuhaltenden Transportbedingungen festgelegt sind. 1.3 Diese Richtlinien wurden von der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate im Cefic (Rat der europäischen chemischen Industrie) zur Schaffung geeigneter Sicherheitsvorschriften für den Transport von Ethylenoxid zusammengestellt. 1.4 Die Richtlinien umfassen den Transport von Ethylenoxid als Massengut in Straßentankfahrzeugen, Eisenbahnkesselwagen und Tankbehältern. Sie beziehen sich auf den gesamten Ablauf des Transports, vom Betanken bis zur Auslieferung. Bereits vorhandene Vorschriften werden nur erwähnt, wo dies zur Klarstellung erforderlich ist. 1.5 Die Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate im Cefic empfiehlt die Übernahme dieser Richtlinien durch alle am Vertrieb von Ethylenoxid beteiligten Parteien. Die Richtlinien werden von der Arbeitsgruppe regelmäßig überarbeitet. 1.6 Zur Erleichterung der Überwachung der Sicherheit beim Transport von Ethylenoxid sollte der Transport dieses Stoffs von den Herstellerfirmen selbst abgewickelt werden. 1.7 Der Massentransport von Ethylenoxid in Gastankschiffen oder die Bewegung von Ethylenoxid in Gasflaschen oder MEGC ´s wird von diesen Vorschriften nicht erfasst. 3 2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 2.1 Eigenschaften Siedepunkt bei Atmosphärendruck Schmelzpunkt Flammpunkt (im geschl. Tiegel) Dichte (Flüssigkeit) bei 0 °C Dampfdichte (Luft = 1) Verdampfungswärme Spezifische Wärme (Flüssigkeit) Spezifische Wärme (Gas) Polymerisationswärme Zersetzungswärme (Gas) Verbrennungswärme Spezifische elektrische Leitfähigkeit der reinen Flüssigkeit Mindestzündenergie bei 1 bar und 25 °C an der Luft Schmelzpunkt des Hydrats Selbstentzündungstemperatur Selbstzersetzungstemperatur Geruch von reinem EO 4 10,5 °C (bei 10,4 bis 10,7 °C) - 111.3°C < -18°C 890 kg/m3 1.52 578 kJ/kg bei atmosphärischem Druck und 10.5 °C 1.97 kJ/kg °C bei 11°C 2.00 kJ/kg °C bei 20°C 1.06 kJ/kg.°C bei 25°C. 2093 kJ/kg 83,700 kJ/kg mole 27649 kJ/kg. 4 10-6 S/m 0.06 mJ 11°C (bei maximal 30 % Ethylenoxid) 429 °C 560 °C Bis ca. 500–700 ppm nicht wahrnehmbar. Eine Gewöhnung ist möglich. 2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 2.2 Entflammbarkeit Ethylenoxid ist sehr leicht entflammbar und hat einen Flammpunkt unter -18 °C. Es ist in der Luft bei allen Konzentrationen über 2,6 Vol. % entflammbar. Normalerweise geht man davon aus, dass eine obere Entflammbarkeitsgrenze vorliegt. Dies ist jedoch hier nicht der Fall, da es bei höheren Konzentrationen bis zu 100 % EthylenoxidDampf zwar nicht zur Verbrennung, aber zum exothermen Zerfall kommt. Wegen seines niedrigen Siedepunkts und seiner Entflammbarkeit verhält sich Ethylenoxid in mancher Hinsicht ähnlich wie Flüssiggas. Im Gegensatz zu Flüssiggas ist Ethylenoxid jedoch vollständig mit Wasser mischbar. Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Gemische von Ethylenoxid und Luft eine ungewöhnlich niedrige Mindestzündenergie besitzen. Bei ca. 10,4 Vol. % Ethylenoxid ist die Mindestzündenergie mit 0,06 mJ am niedrigsten und bereits mit dem entsprechenden Wert von Wasserstoff-Luft-Gemischen (ca. 0,02 mJ) vergleichbar. Wegen der hohen Entzündungsgefahr sind Undichtheiten, zum Beispiel an Flanschen, unbedingt zu vermeiden. An der Luft beträgt die Selbstentzündungstemperatur von Ethylenoxid bei Atmosphärendruck 429 °C. In Anwesenheit von Verunreinigungen wie Rost kann sie jedoch erheblich tiefer liegen. Wässrige Lösungen von Ethylenoxid können brennbare Dämpfe abgeben. Bei einer 1 %igen wässrigen Lösung von Ethylenoxid liegt der Flammpunkt im geschlossenen Tiegel immer noch bei 22 °C. Verdünnungen sind daher stets mit einer möglichst großen Wassermenge herzustellen. Wenn unzureichend verdünnte Lösungen in das Abwassersystem gelangen, kann eine Entzündungsgefahr bestehen. Wenn Ethylenoxid mit bestimmten Isoliermaterialien in Berührung kommt, besteht die Gefahr einer Selbsterhitzung. Dabei wurden schon Temperaturen bis zu 700 °C gemessen. Bei Bränden von Isoliermaterial kann die Temperatur der Behälterwand über den Selbstzersetzungspunkt hinaus erhöht werden, so dass es zum explosionsartigen Zerfall kommt (siehe Abschnitt 2.4). 2.3 Chemisches Reaktionsvermögen Ethylenoxid ist eine reaktionsfreudige Chemikalie mit exothermer Reaktion, insbesondere in Gegenwart eines Katalysators sowie in Gegenwart von Verunreinigungen und Stoffe wie Wasser, Alkoholen, Ammoniak, Aminen, Säuren, Basen und Rost. Diese Reaktionen sind exotherm. Auch wenn Ethylenoxid nur in Spuren vorliegt, können solche Reaktionen selbstbeschleunigend und stark exotherm sein. 5 2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 2.4 Zerfall Selbst in Abwesenheit von Luft zerfällt reiner Ethylenoxid-Dampf explosionsartig, wenn er entzündet wird. Der Zerfallsvorgang beginnt bei Erwärmung auf ca. 560 °C (Selbstzersetzungstemperatur). Die Zersetzung wird durch Metallacetylide sowie durch die Metalle Kupfer, Silber, Quecksilber und deren Legierungen als Katalysator eingeleitet. Die Selbstzersetzungstemperatur sinkt mit steigendem Druck. In Anwesenheit von Rost kann der Zerfall schon bei niedrigeren Temperaturen einsetzen, weil sich infolge von Polymerisationsvorgängen heiße Stellen bilden. 2.5 Polymerisation In Abwesenheit von Katalysatoren/Verunreinigungen ist Ethylenoxid bei Raumtemperatur unbeschränkt beständig. Rein thermisch wird die Polymerisation bei ca. 100 °C ausgelöst. Die Polymerisation von Ethylenoxid ist ein in hohem Maße exothermer Prozess. Wird die Temperatur nicht durch einen entsprechenden Wärmeentzug in Grenzen gehalten, kommt es zu einer selbstbeschleunigenden Polymerisation. Dies kann zur Verdampfung von unverbrauchtem Ethylenoxid und möglicherweise auch zum explosionsartigen Zerfall solcher Dämpfe führen. Die Polymerisation kann durch Verunreinigungen wie Säuren, Basen, Metalloxiden und wasserfreie Chloride von Eisen, Aluminium und Zinn gefördert werden, die als Katalysatoren wirken. Daher ist im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte zu achten. Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien ist zu vermeiden. Rost ist ein moderater Initiator der Polymerisationsreaktion von Ethylenoxid. Rost muss gründlich von allen Geräten entfernt werden, die Ethylenoxid enthalten. Bei gewöhnlichen Temperaturen läuft die Polymerisation von Ethylenoxid in Anwesenheit von Rost nur langsam ab. Das Polymer ist eine wärmebeständige, viskose Flüssigkeit, die sich im Monomer lösen lässt. Bei Temperaturen über 50 °C kommt es unter der Einwirkung von Wasser zur Entstehung von Polyethylenglycol, einer klebrigen Masse, die nur schwer von den Geräten entfernt werden kann. 6 2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 2.6 Gesundheitsgefährdung Da Ethylenoxid bei 10,5 °C siedet, verdampft es bei Umgebungstemperatur und atmosphärischem Druck schnell. 2.6.1 2.6.1 Kurzfristige Auswirkungen a. Dämpfe Exposition gegenüber Ethylenoxiddämpfen führt zu schweren Reizungen von Haut, Augen und Nase und kann zu schweren Lungenödemen führen. Unter der Einwirkung hoher Konzentrationen (meist über 1000 ppm) kommt es zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Kurzatmigkeit. Bei hohen Konzentrationen kann auch eine Funktionsbeeinträchtigung des Zentralnervensystems zu beobachten sein. Bei atmosphärischen Konzentrationen unter 500–700 ppm ist der Geruch von reinem Ethylenoxid für viele Menschen nicht wahrnehmbar. Die Geruchsschwelle liegt dabei weit über den durch Gesundheitsvorschriften festgelegten Grenzen. Ethylenoxid-Geruch führt zur Ermüdung des Geruchssinns und kann daher keinen zuverlässigen Hinweis auf tatsächlich vorhandene Konzentrationen geben. b. Flüssigkeit und Lösungen Wenn verschüttete Ethylenoxid-Flüssigkeit mit der bloßen Haut in Berührung kommt, kann sie Hautrötungen und sogar Erfrierungen hervorrufen. Lösungen in Wasser mit Konzentrationen von 40 bis 80 % Ethylenoxid führen zu einer noch schnelleren Verbrennung als bei reinem Ethylenoxid. Selbst verdünnte Lösungen können die Haut stark reizen und in Einzelfällen zu allergischer Kontaktdermatitis führen. Die Verätzungseffekte können auch erst später eintreten. Vor allem an den Augen können durch Ethylenoxid-Spritzer schwerwiegende und dauerhafte Schäden entstehen, auch wenn es sich um verdünnte Lösungen handelt. Nach den in der Industrie gemachten Erfahrungen kann es bei wirksamer Erster Hilfe nach einmaliger Einwirkung selbst hoher Konzentrationen von flüssigem Ethylenoxid zur vollständigen Genesung kommen. 7 2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 2.6 Gesundheitsgefährdung 2.6.2 Langfristige Auswirkungen Ethylenoxid ist als direkt wirkendes Mutagen bekannt und kann in menschlichen Gewebezellen Mutationen auslösen. Die chronische Toxizität der Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen wurde in Langzeitstudien an Ratten untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lassen erkennen, dass natürlich vorkommende Tumore unter der Einwirkung dieses Stoffes häufiger auftreten. Daraus kann man schließen, dass zwischen der Einwirkung von Ethylenoxid und der Häufigkeit von Krebserkrankungen ein eindeutiger Zusammenhang besteht. Die Internationale Organisation für Krebsforschung (IARC) (Kategorie 1)/EU hat Ethylenoxid daher beim Menschen als karzinogen eingestuft. Teratogene Wirkungen konnten in Tierversuchen nicht nachgewiesen werden. Bei hohen Konzentrationen war allerdings eine Beeinträchtigung der Fortpflanzung zu beobachten. Die gesetzlichen Vorschriften für die höchstzulässigen Konzentrationen von Ethylenoxid in der Luft sind in Europa von Land zu Land verschieden. Zur Zeit schwanken diese Werte meistens zwischen 1 und 10 ppm. Am Arbeitsplatz sollten die Ethylenoxid-Konzentrationen möglichst weit unter den vorgeschriebenen Grenzen gehalten werden. Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Grenzwerte müssen die EthylenoxidKonzentrationen am Arbeitsplatz überwacht werden. 2.7 Umweltgefahren Ethylenoxid übt auf Mikroorganismen und Fische eine toxische Wirkung aus. Der LC50-Wert für Fische liegt bei 84 mg/l (Expositionszeit 96 Stunden). Durch gleichzeitige Verdampfung, Hydrolyse und biologischen Abbau sinkt die Ethylenoxidkonzentration im frei fließenden Wasser kontinuierlich. So verringert sich beispielsweise die Ethylenoxid-Konzentration im fließenden Wasser bei 25 °C innerhalb von vier Stunden um ca 95 %. Das durch Hydrolyse von Ethylenoxid entstehende Ethylenglykol wirkt auf die im Wasser lebenden Organismen weit weniger toxisch und wird schnell biologisch abgebaut. 8 3 Sicherheits- und Qualitäts beurteilung von Speditionsbetrieben 3.1 Die meisten Ethylenoxid-Hersteller nehmen zum Vertrieb ihrer Produkte die Dienste von Speditionsbetrieben in Anspruch. In solchen Fällen muss sich das chemische Unternehmen absolut sicher sein, dass es sich um einen kompetenten Transportunternehmer handelt, der die entsprechenden Sicherheitsvorschriften einhält. 3.2 Es wird empfohlen, dass alle an dem Transport von Ethylenoxid Beteiligten bei jedem ihrer Speditionsbetriebe entsprechende Sicherheitsprüfungen zum Straßentransport von Massengütern durchführen. Auf diese Weise kann jeder Versender sich ein Bild von der Eignung der Speditionsbetriebe machen und sicherstellen, dass die Sicherheitsnormen eingehalten werden. 3.3 3.4 9 Von Cefic wurde ein Sicherheits- und Qualitätsbewertungssystem (SQAS) für Speditionsbetriebe erarbeitet. Es wird empfohlen, dieses System als Mindeststandard für die Bewertung der Speditionsbetriebe einzusetzen, die mit dem Transport von Ethylenoxid beauftragt werden. Diese Bewertung ersetzt oder reduziert nicht die Haftung des Speditionsbetriebes, der selbst dafür zu sorgen hat, dass alle Aspekte seiner Tätigkeit die entsprechenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und -normen erfüllen. 4 Entwurf und Konstruktion der Transportmittel 4.1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen Eisenbahnkesselwagen für den Transport von Ethylenoxid müssen hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion folgenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen: a. bei Transporten im Inland den Bestimmungen des jeweiligen Landes bzw. den Vorschriften der örtlichen Eisenbahnverwaltung; b.bei Transporten über die Landesgrenzen hinaus internationalen Vorschriften, zum Beispiel der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID). Insbesondere müssen Eisenbahnkesselwagen entsprechend den Richtlinien konstruiert sein, die in Anhang 1 angegeben sind, oder einer äquivalenten Norm entsprechen. 4.2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen Straßentankfahrzeuge für den Transport von Ethylenoxid auf der Straße müssen hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion folgenden gesetzlichen Vorschriften ent-sprechen: a. bei Transporten im Inland den Bestimmungen des jeweiligen Landes und b.bei Transporten über die Landesgrenzen hinaus internationalen Vorschriften, zum Beispiel dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Neben den oben erwähnten Forderungen müssen Straßentankfahrzeuge entsprechend den Richtlinien in Anhang 2 bzw. entsprechend einer äquivalenten Norm konstruiert sein. 4.3 Entwurf und Konstruktion von Tankbehältern Tankbehälter können für den Straßen und Schienentransport von Ethylenoxid wie auch für den Transport auf See eingesetzt werden. Je nach den in Betracht kommenden Transportwegen müssen sie hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion die nationalen oder internationalen Vorschriften erfüllen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen müssen Tankbehälter entsprechend den Richtlinien in Anhang 2 bzw. einer äquivalenten Norm konstruiert sein. 10 5 Spezielle Ausbildung für Fahrer von Straßentankfahrzeugen und für die Beförderung von Tankbehältern 5.1 5.2 5.3 Nach den ADR-Bestimmungen müssen alle Fahrer von Straßentankfahrzeugen und von Fahrzeugen, die zur Beförderung von Tankbehältern mit einem Gesamtfassungsvermögen von über 3.000 l verwendet werden, einen Lehrgang über die speziellen Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern erfolgreich absolviert haben. Eine solche Ausbildung ist in den einschlägigen Bestimmungen der meisten Länder vorgesehen. Angesichts der mit Ethylenoxid verbundenen Risiken sollten die Fahrer in einem Spezialkurs mit den besonderen Gefahren vertraut gemacht werden, die beim Transport dieses Produkts auftreten können, und sollten Anleitungen über die in Notsituationen zu ergreifenden Maßnahmen er halten. Nähere Informationen zu dieser speziellen Ausbildung finden Sie in Anhang 3. Bevor ein Fahrer eine Berechtigung für den Transport von Ethylenoxid erhält, muss er: a. einen Lehrgang über dieses Produkt absolviert haben, der den ADRAnforderungen entspricht und b.an einem Spezialkurs über Ethylenoxid erfolgreich teilgenommen haben. 5.4 11 Alle Verlader von Ethylenoxid sollten sich verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass den Fahrern Gelegenheit gegeben wird, an speziellen Lehrgängen für EO teilzunehmen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung sollte den Fahrern eine für zwei Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt werden. Darüber hinaus sollte den Fahrern das verwendete Lehrmaterial in ihrer Muttersprache als Unterlage zur Verfügung gestellt werden. Die Empfänger von Ethylenoxid-Lieferungen sollen angehalten werden, sich von den Fahrern eine solche Ausbildungsbescheinigung vorlegen zu lassen. 6 Persönliche Schutzausrüstung 6.1 In allen Situationen, in denen die Möglichkeit einer Einwirkung von flüssigem und/oder gasförmigem Ethylenoxid besteht, ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Folgende Ausrüstungsgegenstände gehören zur Mindestausstattung: a. Schutzbrillen, b. für Ethylenoxid geeignete Handschuhe, c. geeignetes Atemschutzgerät. Gegebenenfalls müssen auch Schutzanzüge und Arbeitsschutzschuhe getragen werden. 6.2 Man beachte, dass viele der üblicherweise verwendeten Materialien für Ethylenoxid durchlässig sind oder von diesem Stoff angegriffen werden. Als Schutzkleidung eignet sich am besten Butylkautschuk, Neopren oder Naturgummi kommen für Schutzkleidung ebenfalls in Frage. Nach längerer Nutzung kann das Material aber möglicherweise für Ethylenoxid-Dämpfe durchlässig werden. Leder wird durch flüssiges Ethylenoxid durchdrungen und PVC und NBR bieten nur wenig Schutz. Diese Materialien sollten also nicht zum Schutz gegen flüssiges Ethylenoxid und gegen Ethylenoxid-Dämpfe verwendet werden. Auch Schuhwerk aus Leder, PVC oder NBR sollte nicht verwendet werden. Wenn Ethylenoxid in diese Materialien eindringt, kann es zu verzögert auftretenden Hautverätzungen kommen. Vor der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PPE) muss eine offizielle Bestätigung von dem PPE-Hersteller eingeholt werden, dass die persönliche Schutzausrüstung für Ethylenoxid geeignet ist (mit Angabe der Degradationszeit und Durchbruchzeit). Nach Kontakt mit flüssigen oder dampfförmigen Ethylenoxid müssen alle verwendeten Handschuhe entsorgt werden. 6.3 Mit Ethylenoxid in Berührung gekommene Schutzanzüge und Arbeitsschutzschuhe aus Leder müssen entsorgt werden, da das Leder nicht vollständig gereinigt werden kann. 6.4 Augenspülanlagen und (gegebenenfalls gegen Frost geschützte) Chemieduschen müssen überall zur Verfügung stehen, wo mit Ethylenoxid gearbeitet wird. 12 7 Betanken 7.1 Das Betanken von Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen mit einem Gefahrgut ist mit Risiken verbunden. Die ordnungsgemäße Ausführung und Konstruktion der Betankungseinrichtung und Transportausrüstung, sowie die sachgemäße Verwendung und Wartung sind daher besonders wichtig. 7.2 Der Entwurf und die Konstruktion der Transportausrüstung wird in Abschnitt 4 der vorliegenden Richtlinien beschrieben. Voraussetzung für die Erfüllung der Anforderungen von ADR und RID sowie der IMO-Vorschriften ist eine regelmäßige Durchführung der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Inspektionen und Prüfungen. Die zuständigen Behörden führen eine amtliche Prüfung und Inspektion durch. 7.3 Es müssen schriftliche Anweisungen verfügbar sein, die alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betankung von Ethylenoxid in Straßentankfahrzeuge, Tankbehälter und Eisenbahnkesselwagen erläutern. Die beteiligten Personen müssen umfassend in der Umsetzung geschult sein (die Einbeziehung der Feuerwehr in die Schulung wird empfohlen). In der Betriebsanweisung ist auf die mit Ethylenoxid verbundenen Gefahren zu verweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Entladeeinrichtung sowohl unter normalen Verhältnissen als auch in Notfallsituationen sachgemäß betrieben wird. 7.4 Erforderliche Schutzkleidung und Notfallausrüstung muss für die Betankungsvorgänge zur Verfügung stehen (siehe Kapitel 6). Das Personal muss für die sachgemäße Verwendung der Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände entspre-chend geschult sein. 7.5 In diesem Abschnitt der Richtlinien soll nicht versucht werden, ins einzelne gehende Vorschriften über das Betanken von Fahrzeugen mit Ethylenoxid zu erlassen. Solche Vorschriften hängen zwangsläufig immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Als Teil der betrieblichen Anweisungen sollte das an der Betankungseinrichtung beschäftigte Personal eine Prüfung der Transporteinrichtung vor, während und nach der Betankung durchführen. Trotz dieser Inspektionen ist der Eigentümer des Straßentankfahrzeugs, Tankbehälters oder Eisenbahnkesselwagens voll verantwortlich für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und für die Tauglichkeit der betreffenden Ausrüstung. Die Inspektionen sollen vielmehr gewährleisten, dass der Transport von Ethylenoxid mit einem Höchstmaß an Sicherheit erfolgt. Die Hinweise für die Inspektion in Anhang 4 sollten vom Versender bei der Prüfung der Ausrüstung für den Transport von Ethylenoxid beachtet werden. Es empfiehlt sich, eine solche Prüfung bei allen Betankungsvorgängen durch zu führen. 7.6 Zusätzlich zu der vor jedem Betankungsvorgang durchzuführenden routinemäßigen Inspektion der gesamten Transportausrüstung ist jedes Straßentankfahrzeug und jeder Tankbehälter sowie Eisenbahnkesselwagen vor der Inbetriebnahme oder bei erneuter Inbetriebnahme nach Wartung oder Instandsetzung von einem zuständigen Mitarbeiter des Transportunternehmens zu prüfen. Ein Beispiel für solche Prüfungen finden Sie in Anhang 4. 13 8 Transport von Ethylenoxid auf der Straße 8.1 Das Speditionsunternehmen ist für die Sicherheit des Straßentransports von Ethylenoxid von der Betankungs- bis zur Entladestation verantwortlich. Besonders aufmerksam ist auf folgende Details zu achten: 8.1.1 Wahl der Fahrstrecke Der Transport von Ethylenoxid muss den ADR-Vorschriften entsprechen. Aus diesem Grund muss die Fahrtstrecke sorgfältig ausgewählt werden. Nach Möglichkeit sind bei der Fahrtstrecke zu berücksichtigen: a. Benutzung von Autobahnen, b. Vermeidung von Wohngebieten. 8.1.2 Sicheres Parken Der Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass das stehende Fahrzeug entweder dauernd überwacht oder an einer sicheren Stelle geparkt wird. In der Umgebung des Fahrzeugs darf keine Wärmequelle und kein offenes Feuer sein. Im Notfall muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug problemlos aus einem Gefahrenbereich zu entfernen. Der Fahrer hat den Speditionsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen, wo das Fahrzeug über Nacht abgestellt wird. Die Standorte für Übernachtparken müssen entsprechend den Vorschriften ausgewählt werden (z. B. entsprechend den ADR-Vorschriften). 8.1.3 Ungünstige Witterungsbedingungen Treten während des Transports ungünstige Witterungsbedingungen ein (zum Beispiel schlechte Sichtverhältnisse, glatte oder vereiste Fahrbahnen), ist die Fahrt am nächsten geeigneten Parkplatz zu unterbrechen. 8.1.4 Verspätungen oder Unfälle Verspätungen durch ungünstige Witterungsbedingungen, Pannen, Straßenverkehrsunfälle oder andere Ursachen sind dem Versender unverzüglich zu melden. 14 8 Transport von Ethylenoxid auf der Straße 8.1.5 Kontrolle von Druck und Temperatur Während des Straßentransports von Ethylenoxid sind Druck und/oder Temperatur des Tankinhalts regelmäßig zu prüfen und in eine Checkliste oder in ein Fahrtenbuch einzutragen. 8.1.6 Maßnahmen in Notsituationen Der Fahrer muss über den höchstzulässigen Druck- und Temperaturanstieg wäh-rend der Fahrt genau informiert sein (siehe Kapitel 8.1.5). Er muss genaue Anweisungen darüber haben, welche Notmaßnahmen zu treffen sind, wenn diese Höchstwerte überschritten werden. Diesbezügliche Empfehlungen sind Anhang 3, Abschnitt 9 zu entnehmen. 15 9 Transport von Ethylenoxid auf der Schiene 9.1 Die zuständigen Eisenbahnbehörden sind für den sicheren Schienentransport von Ethylenoxid von der Betankungsstelle bis zum Zielort verantwortlich. Die zuständigen Eisenbahnbehörden treffen die Entscheidung über die zu wählende Fahrstrecke, über Zwischenaufenthalte und über eine Unterbrechung der Fahrt bei ungünstigen Witterungsbedingungen. 9.2 Die zuständigen Eisenbahnbehörden oder Eisenbahnbetriebsgesellschaften schalten sich normalerweise ein, wenn es zu Notfallsituationen kommt, an denen mit Ethylenoxid betankte Eisenbahnkesselwagen beteiligt sind. Die in den vorliegenden Richtlinien gemachten Angaben sind an die Eisenbahnbehörden als Unterlage für Spezialistenteams weiterzuleiten, deren Aufgabe die Behebung von Notfallsituationen beim Transport von gefährlichen Gütern ist. 9.3 Eisenbahnkesselwagen dürfen nicht im Huckepackverkehr auf öffentlichen Straßen vom Zielbahnhof zum Betriebsgelände des Kunden befördert werden. Der Transport des Stoffs in Tankbehältern mit wechselnden Transportmitteln könnte eine sinnvolle Alternative sein. 16 10 Transport von Ethylenoxid auf See 10.1 Für den Transport von Ethylenoxid auf See bieten sich zwei Möglichkeiten an: a. Transport im Ro-Ro-Frachter oder b. Lift on/Lift off (Lo/Lo)-Transport mit Tankbehältern. Die wichtigsten Bestimmungen für den Frachtverkehr sind den IMDGVorschriften zu entnehmen. In gewissen Meeresbereichen gültige, örtliche Vereinbarungen können davon in manchen Punkten abweichen (z. B. Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee). Bei jedem Transport von Ethylenoxid sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Außerdem sind möglichst immer nur Frachtfähren zu verwenden. Diese können sowohl Lkw-Fahrer als auch deren Fracht transportieren. Stehen keine ausschließlich für den Frachtgutverkehr vorgesehenen Fährschiffe zur Verfügung, können auch andere Fähren zum Einsatz kommen, wenn sie vorher geprüft und für ebenso sicher befunden wurden. 10.2 Es ist normalerweise so, dass am Transport von Ethylenoxid vom Betanken bis zum Kunden verschiedene Parteien beteiligt sind. Dazu können die Reederei, die Hafenbehörden und das Speditionsunternehmen gehören. 10.3 Vor Beginn des Transports soll der Versender eine Sicherheitsprüfung durchführen, die alle Einzelheiten im Ablauf des Transportvorgangs umfasst. Je nach Lage des Falles sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a. die betreffende Reederei, b.die Betankungs- und Entladeeinrichtungen an den Abfertigungsanlagen, c. vorgesehene Maßnahmen für Notfälle im Gefahrgutbereich von Abfertigungsanlagen, d.vorgesehene Maßnahmen für Notfälle an Bord. e. Die Verantwortung für die Reaktion bei Notfällen ist zwischen dem Kunden und dem Versender abzusprechen. Eine für die Beurteilung von Fährschifflinien und der dazugehörigen Einrichtungen empfohlene Checkliste ist als Anhang 6 beigefügt. 17 10 Transport von Ethylenoxid auf See 10.4 Der Versender kann allen beteiligten Parteien spezielle Anweisungen für die Überwachung des Transportablaufs und für die in Notfallsituationen zu ergreifenden Maßnahmen erteilen. 10.5 18 Transport mit Straßentankfahrzeugen oder Tankbehältern, die mit einem kurzen Seetransport verbunden sind, sollten in Begleitung eines Fahrers stattfinden. 11 Entladen 11.1 Die Entladung von Ethylenoxid aus Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern oder Kesselwagen ist ein potentielles Risiko. Die ordnungsgemäße Ausführung und Konstruktion der Entladeeinrichtung wie auch ihre sachgemäße Verwendung und Wartung sind daher für die Vermeidung potentieller Gefahrensituationen besonders wichtig. 11.2 Die Ausrüstung muss regelmäßig entsprechend den geltenden Wartungsvorschriften geprüft werden. 11.3 Zum Entladen von Ethylenoxid aus Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen müssen schriftliche Anweisungen vorliegen. Die beteiligten Personen müssen umfassend in der Umsetzung geschult sein (die Einbeziehung der Feuerwehr in die Schulung wird empfohlen). In der Betriebsanweisung ist auf die mit Ethylenoxid verbundenen Gefahren zu verweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Entladeeinrichtung sowohl unter normalen Verhältnissen als auch in Notfallsituationen sachgemäß betrieben wird. 11.4 Für den Entladevorgang müssen alle erforderlichen Schutzanzüge und Notausrüstungen verfügbar sein (siehe Kapitel 6). Das Personal muss für die sachgemäße Verwendung der Schutzkleidung und -ausrüstung entsprechend geschult sein. 11.5 Für die Entladebedingungen von Ethylenoxid auf dem Betriebsgelände des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Auf Anforderung des Kunden kann der Verlader technische Beratung und Sicherheitsdienste bieten, die im Prinzip auch Sicherheitsaudits einschließen können. Zu diesem Zweck kann das Schema in Anhang 5 verwendet werden. In der Regel hat der Kunde selbst festzustellen, ob sein Werksgelände und insbesondere seine Betankungs- und Entladeeinrichtungen, den Anforderungen des Schemas in Anhang 5 entsprechen. 11.6 19 Zur Identifizierung des gelieferten Produkts sind geeignete Einrichtungen erforderlich. 12 Gegenseitige Unterstützung in Notfallsituationen beim Transport von Ethylenoxid 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 20 Alle am Transport von Ethylenoxid in Europa beteiligten Chemieunternehmen sollen über Vorkehrungen zur Entgegennahme von Notrufen und zur Erteilung fachmännischer Ratschläge verfügen, um auf diese Weise die mit Unfällen auf der Straße, auf der Schiene oder auf See verbundenen Gefahren auf ein Mindestmaß einzuschränken. Da sich Europa jedoch über ein riesiges Gebiet erstreckt, hat ein einzelnes Unternehmen kaum die Möglichkeit, Expertenhilfe am Unfallort rasch zu erteilen, wenn dieser weit von ihm entfernt liegt. Um zu gewährleisten, dass bei einer Notsituation im Zusammenhang mit dem Transport von Ethylenoxid sachgemäße Hilfe an Ort und Stelle möglichst rasch verfügbar ist, beteiligen sich alle Versender an einem Programm zur gegenseitigen Unterstützung in Notfallsituationen. Dieses Programm beruht auf folgenden Grundsätzen: a. Wenn die zuständigen Behörden in einem Land ein Unternehmen entsprechend den Regelungen eines nationalen Notfallplans um Unterstützung bitten, dann haben die Regelungen dieses Notfallplans Vorrang. b. Das Unternehmen, das das Ethylenoxid liefert (der Lieferant), muss die allgemeinen Verpflichtungen zur Hilfeleistung bei Notfällen akzeptieren. c. Ein zweites Unternehmen (das Hilfe leistende Unternehmen) kann durch den Versender aufgefordert werden zu reagieren, um folgende Leistungen zu erbringen: - eine raschere Hilfeleistung, wenn sich das Hilfe leistende Unternehmen näher am Unfallort befindet, - die Bereitstellung von Ausrüstung, - die Verstärkung des Hilfe leistenden Personals. d. Die Verantwortung liegt immer bei dem Lieferunternehmen, auch wenn ein anderes Unternehmen um Unterstützung gebeten wird. e. Das Hilfe leistende Unternehmen ist im Auftrag des Lieferunternehmens tätig, bis die Vertreter des Lieferunternehmens am Unfallort eintreffen. f. Alle an dieser Übereinkunft beteiligten Unternehmen bieten dieselben Dienstleistungen und die gleiche Hilfe, die sie auch bieten würden, wenn es sich um Ethylenoxid aus ihrer eigenen Produktion handelte. Zwischen den an diesem Programm beteiligten Firmen werden regelmäßig technische Mitteilungen ausgetauscht. Zweck dieses Informationsaustausches ist: a. die Aufrechterhaltung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterstützung auf der Grundlage der Beschreibung in Punkt 12.4; b. die Garantie, dass die Schulung und die Geräte der beteiligten Zentren angemessen sind; c. die Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen bei Transportnotfallsituationen. Anhang 1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen 1. Geltungsbereich 1.1. Behälter für den Transport von Ethylenoxid müssen der Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) für dieses spezifische Produkt entsprechen. Die folgenden Anforderungen sind ergänzende Informationen und ersetzen nicht die RID-Anforderungen. Sie gelten für alle neu gebauten Eisenbahnkesselwagen und dienen als Richtlinie zur Bewertung gemieteter Eisenbahnkesselwagen. Bereits im Einsatz befindliche Eisenbahnkesselwagen erfüllen möglicherweise die folgenden Empfehlungen zur Konstruktion nicht vollständig. 2. Zu verwendende Materialien 2.1. Bei neuen Eisenbahnkesselwagen muss der Tank aus Edelstahl gefertigt sein, der mindestens folgende Spezifikation erfüllt: AISI/SAE 304LN oder äquivalentes Material gemäß den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern. Alle Werkstoffe müssen mindestens ein Zertifikat 3.1 B nach EN 10204 besitzen. 2.2. Armaturen und Anschlüsse, die mit Ethylenoxid in Berührung kommen, müssen ebenfalls aus diesen Materialien bestehen und dürfen weder Kupfer noch Kupfer- oder Magnesiumlegierungen enthalten. 3. Tankausführung 3.1. Die Behälter sind entsprechend den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern (beispielsweise ASME BPVC, AD-Merkblätter) auszuführen. 3.2. Die Innenseite des Behälters muss gebeizt und passiviert sein. Ein Schleifen ist nur an der Unterseite des Tanks zulässig, damit der Eisenbahnkesselwagen vollständig entleert werden kann. 3.3. Anforderungen an Schweißungen für Druckbehälter: 100 %-ige Kontrolle der Schweißnähte durch Röntgenaufnahme Schweißverfahrensspezifikationen (WPS) und Verfahrensprüfungen (PQR) müssen zur Genehmigung vorgelegt werden. Alle WPS- und PQR-Unterlagen müssen die Forderungen der Vorschriften zu Druckbehältern erfüllen. 21 Anhang 1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen 3.4. Es dürfen keine Prallbleche an den Arbeitsbühnenmontiert werden. 3.5. Verstärkungsbleche sind an den Stellen erforderlich, wo die tragenden Teile (T-Profil, Ankerplatten ...) nicht aus Edelstahl bestehen (siehe auch „Konstruktionsmaterial“). 3.6. Die Ausführung des Eisenbahnkesselwagens muss eine vollständige Entleerung des Eisenbahnkesselwagens sicherstellen (z. B. durch ein Gefälle zur Bodenmitte). Kriterium: Menge des Restprodukts maximal 5 l. 3.7. Öffnungen in der Wand sollten, sofern möglich, nicht in der Nähe von Hauptschweißnähten liegen (Schweißnahtabstand > 50 mm). 3.8. Für Prüfzwecke müssen die Behälter mit einem Mannloch von mindestens 500 mm Durchmesser versehen sein. Das Mannloch muss fest durch Schrauben verschlossen sein und an der rechten Seite ein Scharnier besitzen. 3.9. Alle Dichtungen (zwischen Flanschen sowie dem Mannloch) müssen runde Spiraldichtungen aus Edelstahl, Typ 304, sein, die mit reinem Graphit (99,9 %) gefüllt sind. Je nach Aufbau des Flanschs müssen Innen- und/oder Außenführungsringe eingesetzt werden (beispielsweise haben Feder- und NutFlansche keine Führungsringe). 3.10. Ventildichtungen müssen gegen Ethylenoxid beständig und alle Ventile müssen brandsicher sein. 3.11. Die Tanks müssen so gestaltet sein, dass keine Taschen vorhanden sind, in denen sich Flüssigkeit beim Entladen sammeln kann. 3.12. Die beiden mit einem Gewinde versehenen Einlauföffnungen an beiden Tankenden oben in der Mitte (zur Durchführung der Druckprüfung vor Inbetriebnahme des Tanks) müssen mit einer Dichtschweißnaht versehen sein. 3.13. Die einzigen zulässigen Öffnungen im Tank sind: ein Mannloch, zwei Bodenventile, zwei Einlassanschlüsse mit Gewinde. 3.14. Die Schweißungen an der Außenseite des Behältermantels müssen gebeizt und passiviert sein. 3.15. Um die Edelstahlfächen vor Rissbildung durch Stresskorrosion zu schützen, können alle Außenflächen aus Edelstahl beschichtet werden. 22 Anhang 1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen 4. Ausrüstung 4.1. Druckausgleichsvorrichtungen Es dürfen keine Druckausgleichsvorrichtungen montiert sein. 4.2. Einfüll-/Absaugstutzen und Gasrückführung: 4.2.1. Der Tank muss mit einem 80-mm-Einfüll-/Absaugrohr und einem 80-mmAbsperrventil versehen sein. Zur Gasrückführung muss ein 50-mm-Rohr mit einem 50-mm-Absperrventil verwendet werden. Die Ventile müssen von einem zugelassenen Hersteller stammen und die Ausführung muss zugelassen sein, beispielsweise Faltenbalgventile. 4.2.2. Darüber hinaus muss in der Tankwandung für den Einfüll-/Absauganschluss eine rasch schließende interne Schutzvorrichtung angebracht werden. Die Ventile müssen auch fernbedient werden können. Das Gerät muss auch automatisch schließen, wenn ein Schlauch platzt. Außerdem sollte es automatisch bei einer unvorhergesehenen Bewegung des Eisenbahnkesselwagens schließen. Die Stelleinheit des Ventils muss eine hydraulische Stelleinheit sein. 4.2.3. Sowohl der Einfüll-/Absaugstutzen als auch die Gasrückführung müssen mit einem Blindflansch verschließbar sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung. 4.2.4. So wohl die Einfüll- als auch die Auslass- und Gasrückführanschlüsse müssen mit Kupplungen mit Auslaufschutz nach NATO-Standard sowie einer Staubschutzkappe oder einem druckfesten Deckel versehen sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung. Es wird zusätzlich zu der Kupplung mit Auslaufschutz (Abbildung 1) ein Absperrventil empfohlen. Abb. 1: Kupplung mit Auslaufschutz, 80 mm für die Flüssigkeitsleitung (linke Seite), 50 mm für die Gasleitung 23 Anhang 1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen 4.2.5. Die Anschlüsse müssen gegen einen möglichen Aufprall während des Transports ausreichend geschützt sein. Dazu kommt eine starke Schutzvorrichtung aus Stahl oder die Verwendung des Fahrgestells in Betracht. Sowohl die Flüssigkeits als auch die Gasanschlüsse müssen eine deutlich erkennbare Markierung (Flüssigkeit/Gas) aufweisen. Damit sich Bodenventile und innere Schutzvorrichtungen bei Beschädigung eines der Anschlussrohre nicht öffnen, muss das Fahrzeug so gebaut sein, dass die Tankwandung keinen Schaden erleidet, wenn die Rohrleitungen einer Überbelastung ausgesetzt sind. Anschlussrohre, Flansche und Ventile müssen dem gleichen Prüfdruck standhalten wie die Tankwandung. Die Anschlüsse sind so zu gestalten, dass sie für unbefugte Personen unzugänglich sind. 4.3. Innere Gasrückführung 4.3.1. Im Innern des Tanks muss ein 50-mm-Gasrückführungsrohr vorhanden sein, das vom Bodenventil (von der inneren Schutzvorrichtung) bis zum Gasraum reichen muss. Das Rohr muss so gestaltet sein, dass möglichst wenig Flüssigkeit eindringen kann. Durch eine entsprechende Halterung muss es den während der Fahrt auftretenden Schwingungen standhalten. 5. Erdungsanschluss 5.1. Um beim Betanken oder Entladen der Tanks gefährliche elektrische Potentialunterschiede zwischen dem betankten Tank, dem Fahrzeug selbst, den Rohrleitungen und dem Boden zu vermeiden, müssen Erdungsanschlüsse vorhanden sein. Anschlüsse müssen an jedem Ende des Tanks und in der Nähe der Absauganschlüsse vorhanden sein (Abbildung 2). Abb. 2: Erdungsanschluss für den Eisenbahnkesselwagen 24 Anhang 1 Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen 6. Isolierung 6.1. Eisenbahnkesselwagen müssen isoliert werden. 6.2. Das Isoliermaterial muss folgende Eigenschaften aufweisen: a. Es darf keine oder nur eine sehr geringe Reaktivität beim Kontakt mit Ethylenoxid besitzen. a. Es muss für den Einsatz mit den niedrigsten Umgebungstemperaturen geeignet sein, die im Betrieb zu erwarten sind. 6.3. Der gesamte Tank (mit Ausnahme der Flansche und Ventile) muss isoliert werden. 6.4. Alle isolierten Flansche (z. B. für Mannloch und Bodenventil) müssen Lecksammeleinrichtungen besitzen, damit austretende Flüssigkeit nicht in die Hauptbehälterisolierung gelangt. Die Isolierung zwischen dem Flansch und der Lecksammelvorrichtung muss aus Schaumglas bestehen. 6.5. Die Dicke des Isoliermaterials muss mindestens 100 mm betragen. 6.6 Das Isoliermaterial muss mit einem Edelstahlblech von mindestens 0,8 mm Dicke (als Schutz gegen Witterungseinflüsse) versehen sein. 7. Geräteausstattung In den Eisenbahnverkehrsvorschriften sind Thermometer und Manometer normalerweise zugelassen. Diese Geräte dürfen daher auch in Eisenbahnkesselwagen eingebaut werden. Allerdings muss in diesem Fall durch regelmäßige Inspektionen und Prüfungen gewährleistet sein, dass sie stets in einwandfreiem Betriebszustand sind. Geräte in Eisenbahnkesselwagen können infolge der während der Fahrt auftretenden Schwingungen oder wegen der Ansammlung kleinerer Polymermengen falsche Messdaten zeigen. Thermometer und Manometer sind an Eisenbahnkesselwagen so anzubringen, dass sie vor äußeren Beschädigungen geschützt sind. 25 Anhang 2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern 1. Geltungsbereich 1.1. Behälter für den Transport von Ethylenoxid müssen dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ARD) für dieses spezifische Produkt entsprechen. Die folgenden Anforderungen sind ergänzende Informationen und ersetzen nicht die ADR-Vorschriften. Sie gelten für alle neu gebauten Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter. 2. Zu verwendende Materialien 2.1. Bei neuen Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern muss der Tank aus Edelstahl bestehen, der mindestens folgende Spezifikationen erfüllt: AISI/SAE 304LN oder äquivalentes Material gemäß den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern. Alle Werkstoffe müssen mindestens ein Zertifikat 3.1 B gemäß EN 10204 besitzen. 2.2. Armaturen und Anschlüsse, die mit Ethylenoxid in Berührung kommen, müssen ebenfalls aus diesen Materialien bestehen und dürfen weder Kupfer noch Kupfer- oder Magnesiumlegierungen enthalten. 3. Tankausführung 3.1. Die Behälter sind entsprechend den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern (beispielsweise ASME BPVC, AD-Merkblätter) auszuführen. 3.2. Die Innenseite des Behälters muss gebeizt und passiviert sein. Ein Schleifen ist nur an der Unterseite des Tanks zulässig, damit die Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter vollständig entleert werden können. 3.3. Anforderungen an Schweißungen für Druckbehälter: 100 %-ige Kontrolle der Schweißnähte durch Röntgenaufnahme Schweißverfahrensspezifikationen (WPS) und Verfahrensprüfungen (PQR) müssen zur Genehmigung vorgelegt werden. Alle WPS- und PQR-Unterlagen müssen die Forderungen der Vorschriften zu Druckbehältern erfüllen. 26 Anhang 2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern 3.4. Es müssen Prallbleche montiert werden. 3.5. Verstärkungsbleche sind an den Stellen erforderlich, wo die tragenden Teile (T-Profil, Ankerplatten ...) nicht aus Edelstahl bestehen (siehe auch „Konstruktionsmaterial“). 3.6. Die Konstruktion der Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter muss ein vollständiges Entleeren der Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter ermöglichen. Kriterium: Menge des Restprodukts maximal 5 l. 3.7. Öffnungen in der Wand sollten, sofern möglich, nicht in der Nähe von Hauptschweißnähten liegen (Schweißnahtabstand > 50 mm). 3.8. Für Prüfzwecke müssen die Behälter mit einem Mannloch von mindestens 500 mm Durchmesser versehen sein. Das Mannloch muss fest durch Schrauben verschlossen sein und an der rechten Seite ein Scharnier besitzen. 3.9. Alle Dichtungen (zwischen Flanschen sowie dem Mannloch) müssen runde Spiraldichtungen aus Edelstahl, Typ 304, sein, die mit reinem Graphit (99,9 %) gefüllt sind. Je nach Aufbau des Flanschs müssen Innen- und/oder Außenführungsringe eingesetzt werden (beispielsweise haben Feder- und Nut-Flansche keine Führungsringe). 3.10. Ventildichtungen müssen gegen Ethylenoxid beständig sein, und alle Ventile müssen brandsicher sein. 3.11. Die Tanks müssen so gestaltet sein, dass keine Taschen vorhanden sind, in denen sich Flüssigkeit beim Entladen sammeln kann. 3.12. Die beiden mit einem Gewinde versehenen Einlauföffnungen an beiden Tankenden oben in der Mitte (zur Durchführung der Druckprüfung vor Inbetriebnahme des Tanks) müssen mit einer Dichtschweißnaht versehen sein. 3.13. Die einzigen zulässigen Öffnungen im Tank sind: ein Mannloch, zwei Bodenventile, zwei Einlassanschlüsse mit Gewinde. 3.14. Die Schweißungen an der Außenseite des Behältermantels müssen gebeizt und passiviert sein. 3.15. Um die Edelstahlflächen vor Rissbildung durch Stresskorrosion zu schützen, können alle Außenflächen aus Edelstahl beschichtet werden. 27 Anhang 2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern 4. Ausrüstung 4.1. Druckausgleichsvorrichtungen Eine Einrichtung zum Druckausgleich muss den ADR-Anforderungen und IMOVorschriften entsprechen. Wenn Druckentlastungsventile montiert sind, muss vor diesen eine Berstscheibe installiert werden, die unter Druckentlastungsventilen montiert werden darf. Zwischen dem Ventil und der Berstscheibe muss ein Manometer angebracht werden, um die Funktionsfähigkeit der Berstscheibe zu prüfen. Die Berstscheiben müssen einen direkten Zugang zum Dampfraum des Tanks haben. Für den Druckausgleich federbelastete Druckentlastungsventile verwenden. Die Austrittsöffnung der Druckentlastungsventile muss so positioniert werden, dass der entweichende Dampf nicht unmittelbar auf die Tankwandung auftrifft. Berstscheiben und Druckentlastungsventile müssen aus Edelstahl bestehen. 4.2. Einfüll-/Absaugstutzen und Dampfrückführung: Abb. 3: Typische Konfiguration von Verschraubungen und Ablaufanschlüssen 28 Anhang 2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern 4.2.1. Der Tank muss mit einem 80-mm-Einfüll-/Absaugrohr und einem 80-mmAbsperrventil versehen sein. Zur Gasrückführung ist ein 50-mm-Rohr mit einem 50-mm-Absperrventil zu verwenden. Die Ventile müssen von einem zugelassenen Her-steller stammen und die Ausführung muss zugelassen sein. 4.2.2. Darüber hinaus muss in der Tankwandung für den Einfüll-/Absauganschluss eine rasch schließende interne Schutzvorrichtung angebracht werden. Die Ventile müssen auch fernbedient werden können. Das Gerät muss auch automatisch schließen, wenn ein Schlauch platzt. Außerdem sollte es automatisch bei einer unvorhergesehenen Bewegung des Straßentankfahrzeugs/ Tankbehälters schließen. Die Stelleinheit des Ventils muss eine hydraulische Stelleinheit sein. 4.2.3. Sowohl der Einfüll-/Absaugstutzen als auch die Gasrückführung müssen mit einem Blindflansch verschließbar sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung. 4.2.4. Sowohl die Einfüll- als auch die Auslass- und Gasrückführanschlüsse müssen mit Kupplungen mit Auslaufschutz nach NATO-Standard sowie einer Staubschutzkappe oder einem druckfesten Deckel versehen sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung. 4.2.5. Die Anschlüsse müssen gegen einen möglichen Aufprall während des Transports ausreichend geschützt sein. Zum Schutz kann eine starke Schutzvorrichtung aus Stahl oder das Fahrgestell verwendet werden. Alle Anschlüsse der Tankbehälter müssen den ISO-Vorschriften entsprechen. Sowohl die Flüssigkeits- als auch die Dampfanschlüsse müssen eine deutlich erkennbare Markierung (Flüssigkeit/Gas) aufweisen. Damit sich Bodenventile und innere Schutzvorrichtungen bei Beschädigung eines der Anschlussrohre nicht öffnen, muss das Fahrzeug so gebaut sein, dass die Tankwandung keinen Schaden erleidet, wenn die Rohrleitungen einer Überbelastung ausgesetzt sind. Anschlussrohre, Flansche und Ventile müssen dem gleichen Prüfdruck standhalten wie die Tankwandung. Die Anschlüsse müssen so konstruiert sein, dass sie für unbefugte Personen unzugänglich sind. 4.3. Innere Gasrückführung 4.3.1. Im Innern des Tanks muss ein 50-mm-Gasrückführungsrohr vorhanden sein, das vom Bodenventil (von der inneren Schutzvorrichtung) bis zum Gasraum reichen muss. Das Rohr muss so gestaltet sein, dass möglichst wenig Flüssigkeit eindringen kann. Durch eine entsprechende Halterung muss es den während der Fahrt auftretenden Schwingungen standhalten. 29 Anhang 2 Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern 5. Erdungsanschluss 5.1. Um beim Betanken oder Entladen der Tanks gefährliche elektrische Potentialunterschiede zwischen dem betankten Tank, dem Fahrzeug selbst, den Rohrleitungen und dem Boden zu vermeiden, müssen Erdanschlüsse vorhanden sein. Anschlüsse sind an jedem Ende des Tanks und in der Nähe der Absauganschlüsse vorzusehen. 6. Isolierung 6.1. Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter müssen isoliert sein. 6.2. Das Isoliermaterial muss folgende Eigenschaften aufweisen: a. Es darf keine oder nur eine sehr geringe Reaktivität beim Kontakt mit Ethylenoxid besitzen. b.Es muss für den Einsatz mit den niedrigsten Umgebungstemperaturen geeignet sein, die im Betrieb zu erwarten sind. 6.3. Der gesamte Tank (mit Ausnahme der Flansche und Ventile) muss isoliert werden. 6.4. Alle isolierten Flansche (z. B. für Mannloch und Bodenventil) müssen Lecksammeleinrichtungen besitzen, damit austretende Flüssigkeit nicht in die Hauptbehälterisolierung gelangt. Die Isolierung zwischen dem Flansch und der Lecksammelvorrichtung muss aus Schaumglas bestehen. 6.5. Die Dicke des Isoliermaterials muss mindestens 100 mm betragen. 6.6. Das Isoliermaterial muss mit einem Edelstahlblech von mindestens 0,8 mm Dicke (als Schutz gegen Witterungseinflüsse) versehen sein. 7. Geräteausstattung Es müssen Geräte zur Temperatur- und Druckmessung montiert sein. Die Oberflächentemperaturmessung am Tankboden wird bei neuen Geräten empfohlen. Die Druckmesseinrichtung muss für die Gasphase installiert sein. Für beide Geräte ist ein ausreichender Schutz erforderlich. 30 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG 2. DEFINITIONEN 3. PRODUKTINFORMATION 3.1 Gefahrgutklassen 3.2 Alternative Bezeichnungen des Produkts 3.3 Chemische Formel 3.4 Entflammbarkeit 3.5 Chemisches Reaktionsvermögen 3.6 Zerfall 3.7 Polymerisation 4. GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG 4.1 Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen 4.2 Flüssiges Ethylenoxid auf der bloßen Haut 4.3 Augen 5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 6. BETANKEN UND ENTLADEN DES FAHRZEUGS 7. TRANSPORT VON ETHYLENOXID 7.1 Kennzeichnung und Beschilderung 7.2 Bereitstellung schriftlicher Anweisungen 7.3 Wahl der Fahrstrecke 7.4 Sicheres Parken 7.5 Ungünstige Witterungsbedingungen 7.6 Verspätungen 7.7 Kontrolle von Druck und Temperatur 7.8 Allgemeines 8. VERHALTEN IN NOTFALLSITUATIONEN 8.1 Temperatur- oder Druckanstieg im Tank 8.2 Ausströmen von Ethylenoxid-Dampf oder -Flüssigkeit und/oder Brand 8.3 Unfallbedingter Personenschaden oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrzeugs (kein Leck oder Brand) Anlage 1 - Gesamtdruck der Transportbehälter stabilisiert durch Stickstoff in Abhängigkeit von der Betankungstemperatur Anlage 2- Unfallmerkblatt für den Straßentransport Anlage 3- Empfehlung für den Feuerwehreinsatz 31 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 1. Einleitung Ethylenoxid (EO) ist ein entzündlicher, chemisch reaktiver und giftiger Stoff, der auf die Gesundheit und die Umwelt schädliche Wirkungen ausübt. Trotzdem kann er bei Einhaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gefahrlos vertrieben, verwendet und gelagert werden. Der Ethylenoxid-Fahrer hat eine wichtige Aufgabe zu erledigen. Er begleitet die Lieferung und ist während des gesamten Transports mit der technischen Betreuung des Fahrzeugs und seiner Ladung betraut. Daher muss er unbedingt sehr genau über die möglichen Gefahren Bescheid wissen, die beim Transport von Ethylenoxid auftreten können. Ferner muss er mit den in Notfallsituationen zu ergreifenden Maßnahmen vertraut sein. Die vorliegenden allgemeinen Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer wurden von der Arbeitsgruppe EO-Vertrieb im Europäischen Verband der chemischen Industrie (Conseil Européen de l'Industrie Chimique, CEFIC) zusammengestellt. Sie wurden von allen dem CEFIC angeschlossenen europäischen EO-Herstellern als einheitliches Ausbildungsmaterial übernommen, das allen Ethylenoxid-Fahrern auszuhändigen ist und stellen die Grundlage für die Vermittlung spezieller Produktinformationen dar. Durch die Erarbeitung eines einheitlichen Ausbildungsmaterials für alle Fahrer soll eine möglichst große Sicherheit im Umgang mit und beim Transport von Ethylenoxid gewährleistet werden. Man beachte, dass der eine oder andere EO-Hersteller weitergehende Anforderung stellen kann, wenn dies unter besonderen Bedingungen zur Sicherheit beim Transport dieses Produkts angezeigt erscheint. Bevor ein Fahrer für den Transport von Ethylenoxid zugelassen wird, muss er: a. in Besitz eines gültigen ADR-Fahrerzertifikats für den grenzüberschreitenden Transport von Gütern der Gefahrgutklasse 2 oder eines gleichwertigen Dokuments sein, b. einen von einem dem CEFIC angeschlossenen EO-Hersteller durchgeführten zusätzlichen Lehrgang für Ethylenoxid absolviert haben. Nach erfolgreichem Abschluss eines EO-Lehrgangs und der dazugehörigen Prüfung erhält der Fahrer ein entsprechendes, auf seinen Namen lautendes Ausbildungszertifikat. Dieses Zertifikat wird von allen dem CEFIC angeschlossenen EO-Herstellern anerkannt. Fahrer ohne dieses Zertifikat sind für den Transport von Ethylenoxid nicht zugelassen. 32 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 2. Definitionen Siedepunkt: Temperatur, bei der eine Flüssigkeit in die Gas-/Dampfphase übergeht. Der Siedepunkt hängt vom Druck über der Flüssigkeit ab. Dampfdruck: Der vom Dampf über einer Flüssigkeit im Gleichgewichtszustand mit dieser Flüssigkeit erzeugte Druck. Flammpunkt: Die niedrigste Temperatur, bei der der Dampf über einer Flüssigkeit sich entzünden kann, wenn Sauerstoff der Luft vorhanden ist. Untere Explosionsgrenze: Niedrigste Konzentration eines Stoffs, bei dem es an der Luft zur Entzündung kommen kann. Bei noch geringeren Konzentrationen ist das Gemisch zu „mager“. Obere Explosionsgrenze: Höchste Konzentration eines Stoffs, bei dem es an der Luft zur Entzündung kommen kann. Bei noch höheren Konzentrationen ist das Gemisch zu „fett“. 33 Zerfall: Reaktion, bei der ein Stoff in seine Einzelteile (Komponenten) zerfällt. Sehr häufig kommt es dabei zu einer starken Wärmeentwicklung. Polymerisation: Chemische Reaktion, bei der sich die einzelnen Moleküle des gleichen Stoffs zu einem viel größeren Molekül (Polymer) zusammenschließen. Oft kommt es dabei gleichzeitig zu einer starken Wärmeentwicklung. Exotherm: Eine Reaktion unter Wärmeentwicklung, z. B. ist Polymerisation mit Wärmeentwicklung eine exotherme Reaktion. ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße RID: Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter IMO: Internationale maritime Organisation (Organisation für den internationalen Transport auf See, einschließlich internationaler Fährschiffe). Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 3. Produktinformation 3.1 Gefahrgutklassen ADR/RID : Beschreibung : Ethylenoxid mit Stickstoff bis zu einem Gesamtdruck von 1 MPa (10 bar) bei 50 °C Gefahrgutklasse: Gefahrgutklasse 2, TF Gefahrenidentifikationsnummer: 263 Stoffidentifikationsnummer: 1040 Gefahrgutverordnung für den Straßenverkehr in Großbritannien: Beschreibung: wie oben UN-Nummer: 1040 Gefahrgutklasse: 2.3 Zusätzliche Gefahren: 2.1 Code für Notfallmaßnahmen: 2 PE 3.2 Alternative Bezeichnungen des Produkts Ethylenoxid Ethenoxid 1,2-Epoxyethan (übliche Abkürzung: EO) 3.3 Chemische Formel o C2H4O oder H2C CH2 Molekulargewicht: 44.05 3.4 Entflammbarkeit Ethylenoxid hat einen Flammpunkt von -18 °C. Das heißt, dass sich über der Ethylenoxid-Flüssigkeit bei -18°C und bei höheren Temperaturen ein entzündlicher Dampf befindet. An der Luft ist es in allen Konzentrationen über 2,6 Vol. % entflammbar. Normalerweise geht man davon aus, dass eine obere Entflammbarkeitsgrenze vorliegt. Dies ist jedoch hier nicht der Fall, da es bei höheren Konzentrationen bis zu 100 % Ethylenoxid-Dampf zwar nicht zur Verbrennung, aber zum exothermen Zerfall kommt. Die meisten Gemische aus entzündlichem Dampf und Luft haben auch eine obere Explosionsgrenze (OEG). An dieser Grenze ist das Gasgemisch normalerweise so „fett“, dass es nicht mehr zur Zündung kommt, weil die Luft nicht die dazu erforderliche Sauerstoffmenge enthält. Ethylenoxid hingegen hat keine obere Explosionsgrenze. Daher sind Ethylenoxid-Dämpfe an der Luft bei EOKonzentrationen über 2,6 % grundsätzlich entflammbar bzw. explosiv. 34 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Wegen seines niedrigen Siedepunkts (10,5 °C) und seiner Entflammbarkeit verhält sich Ethylenoxid in mancher Hinsicht ähnlich wie Flüssiggas. Im Gegensatz zu Flüssiggas ist es jedoch mit Wasser vollkommen mischbar. Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Ethylenoxid eine sehr niedrige Zündenergie besitzt. Mit Wasser verdünntes Ethylenoxid kann immer noch entflammbare Dämpfe freisetzen. Selbst eine wässrige 1%ige Lösung hat noch einen Flammpunkt von 22 °C. Alle ausgetretenen Mengen müssen daher mindestens 100-fach verdünnt werden. Zum Verdünnen von ausgelaufenem Ethylenoxid ist stets eine möglichst große Wassermenge zu verwenden. Wenn unzureichend verdünnte Lösungen in das Abwassersystem gelangen, besteht noch eine Entzündungsgefahr. An der Luft beträgt die Selbstentzündungstemperatur von Ethylenoxid 429 °C. 3.5 Chemisches Reaktionsvermögen Ethylenoxid ist durch eine hohe Reaktionsfreudigkeit gekennzeichnet. Vor allem in Anwesenheit eines Katalysators reagiert der Stoff mit Verbindungen wie Wasser, Alkoholen, Ammoniak, Aminen und organischen Säuren. Solche Reaktionen können selbstbeschleunigend sein und unter Freisetzung erheblicher Wärmemengen ablaufen. Daher im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte achten. Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien vermeiden. Gerade wegen seiner ausgeprägten chemischen Reaktionsfreudigkeit ist Ethylenoxid ein wertvoller Ausgangsstoff für die Herstellung anderer nützlicher Chemikalien. Das wichtigste Derivat ist Ethylenglykol, das als Frostschutzmittel und bei der Produktion von Polyesterfasern Verwendung findet. Andere EODerivate werden als Tenside und Lösungsmittel eingesetzt. Ethylenoxid selbst wird als Desinfektions-, Sterilisations- und Begasungsmittel verwendet. 3.6 Zerfall Bei Temperaturen über 560 °C zerfallen die über Ethylenoxid-Flüssigkeit befindlichen Dämpfe spontan und können explodieren. Dabei kann es auch in Abwesenheit von Sauerstoff zur Explosion kommen. Zerfall und Explosion lassen sich durch Verdünnen mit einem inerten Gas, meist Stickstoff, verhindern. 35 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Anforderungen an die Stickstoffreinheit: Reinheit mindestens 99,99 % Sauerstoff max. 20 ppm Wasser max. 5 ppm 3.7 Polymerisation Flüssiges Ethylenoxid zeigt eine starke Neigung zur Polymerisation, die durch Säuren, Basen oder Katalysatoren wie Metalloxide und wasserfreie Chloride von Eisen, Aluminium und Zinn ausgelöst werden kann. Daher ist im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte zu achten. Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien ist zu vermeiden: z. B. bei Reinigungsarbeiten ... Die Polymerisationsreaktion kann unter starker Wärmefreisetzung ablaufen. Kann die Temperatur nicht unter Kontrolle gehalten werden, so beschleunigt sich dieser Vorgang und führt zur Verdampfung von unverbrauchtem Ethylenoxid und möglicherweise auch zum explosionsartigen Zerfall der EO-Dämpfe. Bei einer langsamen Polymerisation entsteht ein festes, thermisch stabiles Polymer. Manchmal kommt es beim Betanken und Entleeren in den Leitungen und Filtern zu einer langsamen Polymerisation. 4. Gesundheitsgefährdung Ethylenoxid ist als direkt wirkendes Mutagen bekannt und vermag in menschl chen Gewebezellen Mutationen auszulösen. Die Ergebnisse von Tierversuchen lassen darauf schließen, dass die Substanz auf den Menschen wahrscheinlich eine karzinogene Wirkung ausübt. Die gesetzlichen Vorschriften für die höchstzulässigen Konzentrationen von Ethylenoxid in der Luft sind in Europa von Land zu Land verschieden. Zur Zeit schwanken diese Werte meistens zwischen 1 und 10 ppm. 4.1 Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen Die Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen führt zur Reizung der Atemorgane und verursacht eine Flüssigkeitsansammlung in der Lunge. Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst nach einigen Stunden auf und 36 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer verschlimmern sich bei körperlicher Anstrengung. Dem Verletzten ist Bettruhe zu verordnen. Er muss daher unbedingt in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Nach Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen in hohen Konzentrationen kann es zunächst zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Erste Hilfe: frische Luft, Ruhigstellung, umgehend ärztliche Hilfe herbeiholen. 4.2 Hautkontakt mit flüssigem Ethylenoxid Wenn verschüttete Ethylenoxid-Flüssigkeit mit der bloßen Haut in Berührung kommt, kann Hautrötung entstehen. Länger anhaltender Kontakt könnte Abb. 4: Blasen und Hautverätzungen durch eine Ethylenoxid-Wasser-Mischung Hautschäden hervorrufen. Wässrige Ethylenoxid-Lösungen können je nach EO-Konzentration und Einwirkungsdauer schwere Hautschäden verursachen. Am gefährlichsten dürften etwa 50%ige Lösungen sein. Hautverätzungen können aber sogar schon bei Kontakt mit 1%igen wässrigen Lösungen oder mit Ethylenoxid-Dämpfen entstehen (Abb. 3). Intensiver Hautkontakt kann ein chronisch allergisches Ekzem auslösen. Erste Hilfe: Haut sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser waschen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Arzt verständigen. 37 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 4.3 Augen Ethylenoxid-Dämpfe verursachen eine Reizung der Augenschleimhaut. Flüssiges Ethylenoxid und wässrige Ethylenoxid-Lösungen können schwere Verätzungen verursachen und bleibende Hornhautschäden herbeiführen. Erste Hilfe: Augen 10–15 Minuten lang spülen und umgehend Arzt herbeirufen. NACH EINWIRKUNG VON ETHYLENOXID STETS SOFORT EINEN ARZT VERSTÄNDIGEN. 5. Persönliche Schutzausrüstung In allen Situationen, in denen die Möglichkeit einer Einwirkung von flüssigem Ethylenoxid und/oder der Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen besteht, ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Folgende Ausrüstungsgegenstände gehören zur Mindestausstattung: Schutzbrillen, undurchlässige Handschuhe (z. B. aus Butylkautschuk), Naturkautschuk, PVC oder Nitrilkautschuk können KEINEN ausreichenden Schutz bieten; geeignetes Atemschutzgerät. Die persönliche Schutzausrüstung ist stets in gutem Zustand zu halten. Der Ethylenoxid-Fahrer muss die richtige Verwendung dieser Ausrüstung beherrschen. 6. Betanken und Entladen des Fahrzeugs Die Betankungs- und Entladeeinrichtungen müssen sich in einer sicheren Entfernung von den Lagerbehältern befinden. Verunreinigungen sind zu vermeiden, damit es nicht zur Polymerisation kommt. Aus diesem Grunde kommen nur Straßentankfahrzeuge, Tankbehälter und Eisenbahnkesselwagen in Betracht, die ausschließlich für die Beförderung von Ethylenoxid verwendet werden. Vor dem Betanken jedes Straßentankfahrzeug auf guten äußerlichen mechanischen Zustand überprüfen. Der Dampfraum ist stets durch Probennahme auf seinen Sauerstoffgehalt zu prüfen (höchstens 0,3 %). Die Ventile für die Betankung und Entladung der Tanks müssen auf Dichtigkeit geprüft werden. Vor dem Anschluss den Tank erden und die Schlauchverbindungen mit Stickstoff spülen. Der Tank darf nur bis zu 0,78 kg/l Fassungsvermögen betankt werden. 38 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Nach dem Betanken Tank mit Stickstoff unter Druck füllen. Anlage 1 enthält die höchsten und niedrigsten Werte für den Gesamtdruck: Die Gasphase muss auch nach dem Erwärmen auf 50 °C inert bleiben. Der Druck darf auch nach dem Erwärmen auf 50 °C nicht über 10 bar steigen. Beim Betanken von Transporttanks muss für die angegebenen Druckwerte für den Druckausgleich zwischen der gasförmigen und der flüssigen Phase nach dem Verschließen des Tanks eine entsprechende Toleranz berücksichtigt werden, die von den jeweiligen Betankungsbedingungen abhängt und in der Größenordnung von 0,5–1,0 bar liegt. Auch nach dem Entladen muss in Ethylenoxid-Tanks mittels Stickstoff ein Manometerdruck von mindestens 3 bar aufrechterhalten werden. Stellt der Fahrer fest, dass die beim Entladen herrschenden Bedingungen nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, so hat er dies dem Auftraggeber (Versender) zu melden. Die Ventile von längerer Zeit nicht bewegten Tanks können durch Polymerisat verstopft sein. In diesem Fall das Ventil schließen und einen Experten verständigen. Tanks müssen entweder regelmäßig genutzt oder nach längerer Lagerdauer vor erneuter Inbetriebnahme gereinigt werden. An den Betankungs- und Entladeeinrichtungen sind zwischen den Lagerbehältern und den zu betankenden bzw. zu entladenden Fahrzeugen fernbetätigte Absperrventile vorzusehen. Betanken und Entladen: Wichtige Hinweise für das Betanken und Entladen: Beim Betanken und Entladen ist Folgendes zu beachten: Erdung: Während des Betankungs- und Entladevorgangs muss das Fahrzeug geerdet sein. Noch vor Herstellung der Anschlüsse für das Betanken (Entladen) ist der Erdleiter anzubringen und eine brauchbare Ableitung zu bestimmen. Nach Beendigung des Betankungs- bzw. Entladevorgangs darf der Erdleiter erst nach dem Abbau der Anschlüsse entfernt werden. Tankfahrzeug: Vor Beginn des Betankens stets den Sauerstoffgehalt messen. Er MUSS unbedingt unter 0,3 Vol. % liegen. Atemgerät: Beim Herstellen/Lösen der Anschlüsse eine Atemschutzmaske tragen. Anschlüsse: Nach Herstellung der Schlauchanschlüsse diese mit Stickstoff unter Druck setzen. Die Flanschverbindungen vor dem Betanken mit Seifenlösung oder ähnlichen Mitteln auf Dichtigkeit prüfen. Vor dem Abbau der Schlauchanschlüsse sind diese mit Stickstoff zu reinigen. 39 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 7. Transport von Ethylenoxid 7.1 Kennzeichnung und Beschilderung Den einschlägigen Transportbestimmungen entsprechend sind betankte und auch leere, noch nicht gereinigte Ethylenoxid-Fahrzeuge mit Gefahrenschildern zu versehen. In den ADR-Bestimmungen ist zum Beispiel folgende Kennzeichnung vorgeschrieben: Gefahrensymbol 2.3. (Toxisches Gas) Gefahrensymbol 2.1. (Entzündliches Gas) Abb. 5: Kennzeichnung als gefährliche Güter und Gefahrenidentifikationsnummer Ferner ist die Gefahrenidentifikationsnummer (263) und die Stoffidentifikationsnummer (1040) am Fahrzeug anzubringen (siehe Abb. 5). 7.2 Bereitstellung schriftlicher Anweisungen Die Fahrer von betankten und auch von leeren, noch nicht gereinigten EthylenoxidFahrzeugen müssen im Besitz von Unfallmerkblättern für den Straßentransport in den Sprachen sein, die für die Fahrstrecke und das Fahrziel relevant sind. Kopien des Unfallmerkblattes von Cefic für den Straßentransport, wie auch die Empfehlung für den Feuerwehreinsatz liegen als Anlage 2 und 3 bei. 40 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 7.3 Wahl der Fahrstrecke Der Transport von Ethylenoxid muss den ADR-Vorschriften entsprechen. Aus diesem Grund muss die Fahrtstrecke sorgfältig ausgewählt werden. Soweit möglich, sollte die Fahrtstrecke Autobahnen beinhalten und Wohngebiete vermeiden. Die bevorzugte Fahrtstrecke muss allen beteiligten Seiten bekannt sein. 7.4 Sicheres Parken Der Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass das stehende Fahrzeug entweder dauernd überwacht oder an einer sicheren Stelle geparkt wird. In der Umgebung des Fahrzeugs darf keine Wärmequelle und kein offenes Feuer vorhanden sein. Im Notfall muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug problemlos aus einem Gefahrenbereich zu entfernen. Der Fahrer hat den Speditionsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen, wo das Fahrzeug über Nacht abgestellt wird. Die Standorte für Übernachtparken müs-sen entsprechend den Vorschriften ausgewählt werden (z. B. entsprechend den ADR-Vorschriften). 7.5 Ungünstige Witterungsbedingungen Treten während des Transports ungünstige Witterungsbedingungen ein (zum Beispiel schlechte Sichtverhältnisse, glatte oder vereiste Fahrbahnen), ist die Fahrt am nächsten geeigneten Parkplatz zu unterbrechen. 7.6 Verspätungen Verspätungen durch ungünstige Witterungsbedingungen, Pannen, Straßenverkehrsunfälle oder andere Umstände sind dem Versender möglichst bald zu melden. 7.7 Prüfung von Druck und Temperatur Während des Straßentransports von Ethylenoxid Druck und/oder Temperatur des Tankinhalts regelmäßig prüfen und in eine Checkliste oder in ein Fahrtenbuch eintragen. 7.8 Allgemeines Selbst wenn sich das Fahrzeug und der Tank in gutem Betriebszustand befinden, kann auch ein gut ausgebildeter und erfahrener Fahrer unterwegs mit unvorhersehbaren Situationen oder Problemen konfrontiert werden, die er alleine nicht bewältigen kann. Treten während der Fahrt oder auf dem Werksgelände des Kunden technische Schwierigkeiten oder das Produkt betreffende Sicherheitsprobleme auf, muss der Fahrer sich umgehend telefonisch mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen. 41 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 8. Verhalten in Notfallsituationen Bei Einhaltung der einschlägigen Beförderungsvorschriften und Beachtung der in den vorliegenden Richtlinien gemachten Angaben ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Notfallsituation beim Transport von Ethylenoxid sehr gering. Dennoch müssen die Fahrer über die in solchen Fällen zu ergreifenden Maßnahmen informiert sein. 8.1 Temperatur- oder Druckanstieg im Tank Während der Fahrt darf die Temperatur von Ethylenoxid innerhalb von 24 Stunden höchstens um 3 °C ansteigen. Normalerweise soll der Druck im Tank nicht zunehmen. Unter normalen Bedingungen kommt es nur im Zusammenhang mit einer Temperaturerhöhung zu einem Druckanstieg im Tank. Wenn die Temperatur rascher ansteigt oder 25 °C erreicht oder wenn ein erheblicher Druckanstieg zu beobachten ist, folgende Maßnahmen ergreifen: 1. Es muss alles unternommen werden, um das Fahrzeug in ein offenes Gelände, weit ab von Gebäuden und bewohnten Gebieten zu bringen. Der Fahrer soll dort das Fahrzeug parken und unter Mitnahme folgender Unterlagen verlassen: - alle Aufzeichnungen über Druck- und - Temperaturverlauf, das Unfallmerkblatt - für den Straßentransport und die - Transportunterlagen. 2. Alle in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen Personen sind zu warnen und vom Fahrzeug fernzuhalten. 3. Örtliche Polizeidienststelle und Feuerwehr umgehend verständigen. 4. Der Versender muss möglichst bald benachrichtigt werden und genaue Angaben erhalten (seit wann steigt die Temperatur/der Druck, wie hoch sind Druck und Temperatur jetzt?). 5. Die örtlichen Behörden unterstützen und das Unfallmerkblatt für den Straßentransport übergeben. 6. Es muss festgestellt werden, ob die Temperatur/der Druck immer noch ansteigen. Wenn die Temperatur 40 °C erreicht, sich der Druck dem maximalen Betriebsdruck des Tanks von 10 bar nähert oder die Temperatur immer rascher ansteigt (zum Beispiel 2–3 °C pro 5–10 Minuten), muss die Umgebung des Fahrzeugs sofort evakuiert werden. Die Gefahrenabwehr dringend darauf hinweisen, das die Umgebung zu evakuieren ist und alle Personen ersuchen, sich hinter die Sicherheitsabsperrung zu begeben. 42 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer 8.2 Ausströmen von Ethylenoxid-Dampf oder -Flüssigkeit und/oder Brand 1. Fahrzeug sofort verlassen. 2. Alle in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen Personen warnen und vom Fahrzeug möglichst weit fernhalten. 3. Örtliche Polizeidienststelle und Feuerwehr sofort verständigen. 4. Verlader möglichst bald benachrichtigen. 8.3 Unfallbedingter Personenschaden oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrzeugs (kein Leck oder Brand) 1. Örtliche Polizeidienststelle sofort verständigen. 2. Verlader möglichst bald benachrichtigen. 3. Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist, die orangefarbenen Warnblinkleuchten zum Schutz der Vorder- und der Rückseite des Fahrzeugs aufstellen. Temperatur und Druck im Tank weiter messen und festhalten. 43 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Anlage 1 Gesamtdruck der Transportbehälter 10 9 Nicht-explosiver 7 Bereich Em pfo hl Ge ener fah B rgr etrie en zw bsgre ert nzw ert Gesamtdruck im Behälter in bar (absolut) 8 6 5 4 3 k uc fdr p am d-D i x leno Ethy 2 1 -10 0 10 20 30 40 50 60 Temperatur (°C) Quelle: J.H. Burgoyne, K.E. Bett and R. Lee, I Chem E, Symposium Series No. 25, (1963) The Explosive Decomposition of Ethylene Oxide Vapour Under Pressure Part 2 [Zurück zum Inhaltsverzeichnis] 44 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Anlage 2 Unfallmerkblatt für den Straßentransport (Version 2004) UNFALLMERKBLATT FÜR DEN STRASSENTRANSPORT Klasse HI No UN LADUNG Ethylenoxid mit Stickstoff 2 263 1040 Bezeichnung des Stoffs): . Farbloses, verflüssigtes Gas – Typischer Geruch. ART DER GEFÄHRDUNG . Toxisch . Das Gas wirkt in folgenden Fällen giftig: bei Inhalation oder Aufnahme über die Haut. Die Symptome zeigen sich erst nach mehreren Stunden. . Entflammbar . Bildet explosive Mischungen mit Luft, insbesondere in leeren, ungereinigten Behältern. . In niedrigen Konzentrationen kann das Gas narkotisierend wirken und Benommenheit verursachen. . Verschüttete Flüssigkeit hat eine sehr niedrige Temperatur und verdampft bei erheblicher Explosionsgefahr. . Kontakt mit Flüssigkeit kann durch Vereisung Gewebeschäden für die Haut und für die Augen verursachen. . Das Gas ist schwerer als Luft und breitet sich am Boden aus. Durch Kontakt mit der Luftfeuchtigkeit kommt es zu Nebelbildung. . Erwärmung führt zu einer Druckerhöhung mit erheblicher Berst- und Explosionsgefahr. . Starke Reaktion mit Säuren und Basen und Explosionsgefahr . Das Gas wirkt stark reizend: auf Augen, Haut und Luftwege. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG . Atemschutzgerät, mit dem der Fahrer aus der efahrenzone flüchten kann, beispielsweise eine Schutzhaube oder -maske mit kombinierter Gas-Partikel-Filterkartusche . Schutzbrille oder Gesichtsschutz . Leichte Schutzkleidung . Schutzhandschuhe . Schutzstiefel . Augenspülflasche mit sauberem Wasser AUSRÜSTUNG FÜR DIE BESEITIGUNG DES LECKS . Entfällt. ALLGEMEINE MASSNAHMEN DES FAHRERS . Motor ausschalten. . Offene Flammen vermeiden. Nicht rauchen. . Die Straßen mit selbst stehenden Warnschildern absperren und andere Straßenbenutzer und Fußgänger warnen. . Die Öffentlichkeit von der Gefahrenstelle fern halten. Entgegen der Windrichtung bewe-gen. . So schnell wie möglich Polizei und Feuerwehr verständigen. ZUSÄTZLICHE ODER BESONDERE MASSNAHMEN DES FAHRERS . Atemschutzgerät anlegen und aus dem Gefahrenbereich entfernen. . FEUER (Hinweise für den Fahrer bei einem Brand) . Keine eigene Brandbekämpfung versuchen, wenn die Ladung betroffen ist. ERSTE HILFE . Wenn der Stoff in die Augen gelangt ist, sofort mit sehr viel Wasser spülen. Die Behandlung fortsetzen, bis der Arzt eintrifft. . Kontaminierte Kleidung sofort ablegen und die betroffene Haut mit sehr viel Wasser spülen. . Den Arzt aufsuchen, wenn Personen Symptome zeigen, die mit Inhalation oder Kontakt des Stoffs mit Haut oder Augen zusammenhängen. . Personen, die das Gas eingeatmet haben oder Kontakt mit dem Stoff hatten, zeigen möglicherweise nicht sofort Symptome. Sie müssen lie-gen, sich ruhig verhalten und mit dieser Karte zum Arzt gebracht werden. Der Patient muss mindestens 24 Stunden unter ärztlicher Aufsicht verbringen. . Bei Verätzungen die betroffene Haut sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. . Eine künstliche Beatmung nur einsetzen, wenn der Patient nicht atmet, oder unter Aufsicht des Arztes. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN FÜR DIE FEUERWEHR . Mit Wassernebel die Dämpfe eindämmen. . Wenn sich die Dampfwolke auf bewohnte Gebiete zubewegt, die Einwohner warnen und auffordern, in den Häusern zu bleiben. Nach Konsultation eines Fachmanns Evakuierung erwägen. . Die Kanalisation abdecken und Keller und Arbeitsgruben evakuieren. . Sofort einen Arzt aufsuchen. . Bei einem Brand alle Personen warnen: Explosionsgefahr. . Eine austretende Gasflamme nicht löschen. Sekundärbrände löschen. . Behälter mit Wasser kühlen, wenn sie Feuer ausgesetzt sind: Sofern möglich, den Brand aus einer geschützten Position bekämpfen. Zusätzliche Angaben NOTRUFNUMMER: ...................................................... Quelle: Beispiel eines Unfallmerkblattes für den Straßentransport von Cefic 45 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer Anlage 3 Empfehlung für den Feuerwehreinsatz (Version 2004) Stoff: ETHYLENOXID, MIT STICKSTOFF UN-Nummer: 1040 HIN: 263 ADR-Kennzeichnung: 2.3+2.1 ADR-Klasse: 2 Klassifizierungscode: 2TF Verpackungsgruppe: Empfehlung für den Feuerwehreinsatz : 2-12 Empfehlung für den Feuerwehreinsatz Entflammbares toxisches verflüssigtes Gas 1. Merkmale. 2. Gefährlich für Augen, Haut und Luftwege Die Dämpfe bilden mit Luft explosive Mischungen. Toxisch bei Absorption über die Haut oder Inhalation Das Gas wird durch Wassernebel und Sprühwasser absorbiert oder leicht verteilt. Gefahrenquellen. Bei der Verbrennung entstehen toxische oder reizende Gase oder Dämpfe. Durch Erwärmung der Behälter kommt es zu einem Druckanstieg, der zum Bersten der Behälter führen kann und zur sofortigen Freisetzung und Ausdehnung einer giftigen Dampfwolke, die sich entzünden oder explodieren kann und dann eine Druckwelle erzeugt. Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu Vereisungen und schweren Augenschäden führen. Das Gas ist unsichtbar und kann in die Kanalisation, in beengte Räume oder Keller eindringen. 3. Persönliche Schutzausrüstung. Gasdichte Schutzkleidung tragen. Personal vor Strahlungshitze mit einem Wassernebelvorhang oder anderen Maßnahmen schützen. Isolierende Unterwäsche und dicke Textil- oder Lederhandschuhe tragen. 46 Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer. 4. Sofortmaßnahmen. Unter dem Schutzanzug Standardkleidung für die Brandbekämpfung tragen. 4.1 Allgemeines. Nicht Rauchen, Zündquellen beseitigen. GEFÄHRDUNG DER ÖFFENTLICHKEIT – Einwohner in der Nähe warnen und anweisen, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Eventuelle Belüftung abschalten. Ggf. Personen evakuieren, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden. Entgegengesetzt zur Windrichtung bewegen. Schutzkleidung anlegen, bevor der Gefahrenbereich betreten wird. Die Anzahl der Personen im Gefahrenbereich so gering wie möglich halten. Andere Personen auffordern Keller, Kanalisation und sonstige enge Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten. 4.2 Verschütten Leckstellen möglichst verschließen. Explosionsgefahr prüfen. Mit Handwerkzeugen, die keine Funken verursachen, und mit eigensicheren Geräten arbeiten. Die Gaswolke durch Besprühen mit Wasser zerteilen oder die Ausdehnung verhindern. Wenn der Stoff in einen Wasserlauf oder in die Kanalisation gelangt ist, die zuständige Behörde verständigen. Kanalisation und Keller belüften, wenn keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder Personal besteht. Sofern von Fachleuten nicht anders empfohlen, verschüttete Flüssigkeit mit Wassernebel verdünnen, um die Verdunstung zu unterstützen und das Gas zu absorbieren, aber einen Einlauf in die Kanalisation möglichst vermeiden, da dieser zu Umweltverschmutzung führt. 4.3 Brand (unter Beteiligung des Stoffs) 47 Den Behälter mit Wasser kühlen. Die Gaszufuhr absperren, wenn dies sicher möglich ist. Austretende Gasflammen NICHT löschen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich. Von einer geschützten Position aus arbeiten, um das Risiko für Mitarbeiter zu reduzieren. Fernbediente Überwachungsanlagen und Wasserlanzen verwenden. Mit Wassernebel (Spray) oder Pulver löschen. Nicht mit Wasserstrahl löschen. Mit Wassersprühnebel die Abgase eindämmen, die bei dem Brand entstehen, sofern dies möglich ist. Eine unnötige Ausbreitung des Löschwassers vermeiden, um eine Umweltverschmutzung zu vermeiden. Anhang 3 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer. 5. Erste Hilfe. Ist der Stoff in die Augen gelangt, mindestens 15 Minuten lang mit Wasser spülen und sofort den Arzt aufsuchen. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und die betroffene Haut mit sehr viel Wasser spülen. Personen, die Kontakt mit dem Stoff hatten oder diesen inhaliert haben, müssen sofort den Arzt aufsuchen. Alle verfügbaren Produktinformationen weitergeben. Bei Verätzungen die betroffene Haut sofort so lange wie möglich mit kaltem Wasser spülen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. Eine Mund-zu-Mund-Beatmung sollte vermieden werden. Alternative Methoden verwenden, beispielsweise mit Sauerstoff oder Druckluftapparat. Eingefrorene Stellen vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen. 6. Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für die Produktaufnahme. Keine Standardausrüstung für die Aufnahme von Produkten verwenden. Sofort Spezialisten heranziehen. 7. Vorsichtsmaßnahmen nach der Havariebekämpfung. 7.1 Ausziehen der Kleidung Verunreinigte Schutzanzüge und Atemgeräte vor Abnahme von Gesichtsmaske und Schutzanzug abspülen. Chemieschutzanzug und autonomes Atemgerät beim Entkleiden kontaminierter Mitarbeiter oder beim Umgang mit kontaminierter Ausrüstung verwenden. 7.2 Reinigen der Ausrüstung Vor dem Verlassen der Unfallstelle Spezialisten konsultieren 48 Anhang 4 Inspektion der Transportmittel 1. Routineinspektion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern an Betankungseinrichtungen Wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird, muss das Betanken gestoppt und die Bedingung geändert werden. Erst dann kann das Betanken fortgesetzt werden. a. Vor dem Betanken 1. Gibt es sichtbare Hinweise, dass der Lkw in der Fahrsicherheit beeinträchtigt ist? (z. B. Scheinwerfer und Reifen in gutem Zustand) 2. Existiert ein gültiges ADR-Zertifikat für Ethylenoxid? 3. Besitzt der Fahrer eine gültige ADR-Lizenz für den Transport von Gefahrenstoffen und ein gültiges Schulungszertifikat speziell für Ethylenoxid? 4. Ist das Schild an dem Tankbehälter gültig? 5. Sind alle Schilder für „gefährliche Güter“ angebracht, und ist die Identifikationsnummer 263/1040 angebracht? Straßentransport: Befindet sich ein Unfallmerkblatt für den Straßentransport in allen geforderten Sprachen im Fahrzeug? 6. Besitzt der Fahrer alle Teile der Sicherheits- und Schutzausrüstung? (entsprechend den Angaben auf dem Unfallmerkblatt für den Straßentransport) 7. Die maximale Nutzlast aus folgenden Daten ermitteln: • Taragewicht • Bestimmungsland • Transportart • max. Füllgrad 8. Sind alle Ventile bei Ankunft geschlossen? 9. Befindet sich der Tank in der richtigen Betankungsposition? 10. Sind die Räder des Tankfahrzeugs oder des Eisenbahnkesselwagens durch Blöcke oder ähnliche Vorrichtungen blockiert? 11. Funktionieren alle Ventile korrekt? 12. Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 0,3 %? Der Behälter muss dann entsprechend Anlage 1 zu Anhang 3 mit einer Stickstoffethylenatmosphäre versehen werden. b. Betanken 1. Ist der maximale Füllstand nicht überschritten? c. Nach dem Betanken 1. Ist der Behälter unter Druck mit Stickstoff mit einem Druck gefüllt, der für den Transport geeignet ist? 2. Ist das maximale Bruttogewicht nicht überschritten? (auf der Fahrzeugwaage kontrollieren) 3. Wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt (Bodenventil und Abschlussventil)? 4. Sind alle Ventile geschlossen und versiegelt, sind alle Schrauben angebracht bzw. alle Kupplungen mit Auslaufschutz und Metalldeckel montiert? 5. Sind alle Dichtungen oder Verriegelungen angebracht? 49 Anhang 4 Inspektion der Transportmittel 2. Routineinspektion von Eisenbahnkesselwagen (RTCs) an Betankungseinrichtungen Wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird, muss das Betanken gestoppt und die Bedingung geändert werden. Erst dann kann das Betanken fortgesetzt werden. a. Vor dem Betanken 1. Ist das Gleis gesichert, so dass eine Kollision nicht möglich ist? 2. Ist der Eisenbahnkesselwagen speziell für den Ethylentransport vorgesehen? 3. Ist das Inspektionsdatum nicht überschritten? 4. Sind alle Schilder für „gefährliche Güter“ angebracht und ist die Identifikationsnummer 263/1040 angebracht? 5. Kennen Sie das Taragewicht? 6. Sind alle Ventile bei Ankunft ordnungsgemäß geschlossen? 7. Ist die Notfallschraube, die die Bodenventile mechanisch öffnet, am Fahrgestell des Eisenbahnkesselwagens in einer gesicherten Position? (Diese Notfallschraube darf nur bei Notfällen zum Öffnen der Bodenventile genutzt werden. Es ist strikt untersagt, das Betanken zu beginnen, wenn das Notfallventil durch die Notfallschraube blockiert ist. 8. Befindet sich der Eisenbahnkesselwagen in der richtigen Betankungsposition? 9. Sind die Räder des Eisenbahnkesselwagens durch Bremsschuhe oder ähnliche Einrichtungen blockiert? 10. Funktionieren alle Ventile korrekt? 11. Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 0,3 %? Der Behälter muss dann entsprechend Anlage 1 von Anhang 3 mit einer Stickstoffethylenoxidatmosphäre versehen werden. b. Betanken 1. Wurde der maximale Füllstand nicht überschritten? c. Nach dem Betanken 1. Ist derEisenbahnkesselwagen mit Stickstoff mit einem Druck gefüllt, der für den Transport geeignet ist? 2. Wurde das maximale Bruttogewicht überschritten? 3. Wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt (Bodenventil und Abschlussventil)? 4. Sind alle Ventile geschlossen und versiegelt, sind alle Schrauben angebracht bzw. alle Kupplungen mit Auslaufschutz und Metalldeckel montiert? 5. Sind alle Dichtungen oder Verriegelungen angebracht? 50 Anhang 4 Inspektion der Transportmittel 3. Erste Inspektion von Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen Bevor Tankfahrzeuge, Tankbehälter oder Eisenbahnkesselwagen für den Transport von Ethylenoxid genutzt oder nach Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten wieder genutzt werden, muss ein Verantwortlicher der Verladegesellschaft die Bestätigung über folgende Punkte einholen: a. Stimmt die Transporteinrichtung in allen Punkten mit der allgemeinen Bauzeichnung überein? b. Wurden die richtigen Dichtungen montiert? (beispielsweise Spiraldichtungen aus Edelstahl Typ 304, graphitgefüllte oder Graphitdichtungen). c. Wurde der Behälter ordnungsgemäß gereinigt? (Ausblasen mit Stahlsand und Vakuumreinigung bei Behältern aus Kohlenstoffstahl ohne verbleibende Roststellen, Entfettung bei Edelstahlbehältern) d. Funktionieren alle Ventile einwandfrei? Anzeige für das hydraulisch betätigte Bodenventil (Abbildung 5) Beim ersten Betanken eines neuen oder reparierten Fahrzeugs sollten die „besonderen Vorschriften für die Inbetriebnahme“ beachtet werden. Dazu gehört eine Druckdichtheitsprüfung, beispielsweise mit Stickstoff, vor dem Betanken und auch eine Ethylenoxiddichtheitsprüfung nach Beginn der Betankung. Figure 6: Hydraulic bottom valve indicator 51 Anhang 4 Inspektion der Transportmittel 4. Wartung der Transportmittel Beim Einsatz kann eine außerplanmäßige Wartung der Transportmittel erforderlich sein, wenn die Schnellschlussventile oder die Bodenventile bei Tankfahrzeugen/ Tankbehältern oder Eisenbahnkesselwagen nicht mehr einwandfrei funktionieren. Die gleichen Probleme können bei Durchflussbegrenzungsventilen an Tankbehältern oder Straßentankfahrzeugen auftreten. Die Ventile können durch geringe Mengen Polymer blockiert werden. Die Kunden sind anzuweisen, dem Versender unverzüglich Probleme anzuzeigen, die bei Betätigung der Ventile auftreten. Es hat sich bewährt, bei Zurücksendung der Transportmittel durch ein Schild auf eventuelle Probleme hinzuweisen. Die Nutzer von Eisenbahnkesselwagen sollten eng mit den lokalen Eisenbahnbehörden zusammenarbeiten, soweit es die Fahrgestelle der Eisenbahnkesselwagen betrifft. 52 Anhang 5 Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen Die folgenden Bedingungen müssen genau geprüft werden (siehe vorgeschlagene Checkliste), und wenn einer oder mehrere der Prüfpunkte nicht erfüllt sind, muss die Betankung gestoppt und die Situation bereinigt werden, bevor die Betankung fortgesetzt wird. Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen Flüssigkeiten in Eisenbahnkesselwagen – Inspektion vor der Abfahrt 1. Kennzeichnung 1.1 Waggonnummer: 1.2 Waggon leer/beladen: 1.3 Welcher Stoff wurde betankt/entladen? 1.4 Gefahrenidentifikationsnummer/UN-Nummer: 1.5 Für den Transport zugelassener Stoff: JA 1.6 Nächste regelmäßige Inspektion: 1.7 Letzte Überholung des Fahrgestells: 1.8 Inspektionstermin i.O.: JA 53 2. Allgemeiner Zustand 3. Labelling/marking NEIN ENTF. NEIN JA NEIN ENTF. 2.1 Äußerliche Schäden (Isolierung, Verkleidung, Fahrwerk, Ausrüstung …) 2.2 Wagen mit Mängelhinweis der Eisenbahn Wenn ja: Welche Art Hinweis .............................? Welcher Mangel/Defekt .............................? 2.3 Wagen und Anschlüsse frei von Leckstellen und Stoffrückständen 2.4 Allgemeiner Zustand des Wagens in Ordnung JA NEIN ENTF. 3.1 Markierungen auf dem Schild/Fahrgestell und Behälter einwandfrei lesbar 3.2 Vorgeschriebene Gefahrgutschilder angebracht (RID) (links/rechts) 3.3 Vorgeschriebene RID-Markierung (orange) mit Gefahrenidentifikationsnummer (UN-Nummer) angebracht (links/rechts) 3.4 Bezeichnung des Stoffs am Wagen angebracht (links/rechts) 3.5 Markierung/Frachtkennzeichnung bei Reinigung entfernt (links/rechts) 3.6 Besondere Kennzeichnungen (Notrufnummer, Gegenwart von Stickstoff, mit atmosphärischer Luft usw.) (links/rechts) 3.7 Bedienhinweise am Bodenventil vorhanden Anhang 5 Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen 4. YES NO N/A 4.1 Äußerliche Mängel/Defekte am Entlade- und Betankungssystem 4.2 Bodenventilanzeigen in geschlossener Stellung 4.3 Ablassventil (für Flüssigkeits- und Dampfrückführung) in geschlossener Stellung 4.4 Ablassanschlüsse mit fest sitzenden Staubschutzkappen oder fest sitzen den Druckkappen versehen 4.5 Staubschutzkappen oder Druckkappen mit Kette gesichert 4.6 Ablassventile für das Bediensystem mit Sicherungsbolzen gesichert 4.7 Bodenventile für das Betriebssystem mit Bolzen gesichert 4.8 Sicherungsbolzen mit Ketten gesichert 4.9 Hydraulikanlage ohne Leckstellen 4.10 Ventile abgedichtet 4.11 Erdungspunkt vorhanden 5. Tank exterior Bodenentlade- und Betankungssystem JA NEIN ENTF. 5.1 No substance residues on tank 5.2 Insulation in proper condition 6. Underframe JA NEIN 6.1 Übergang in einwandfreiem Zustand 6.2 Stufen in einwandfreiem Zustand 6.3 Bremsschuhe in einwandfreiem Zustand 6.4 Bremsschläuche/ Kupplungen in einwandfreiem Zustand 6.5 Handbremse in einwandfreiem Zustand ENTF. 7. Leak testing ENTF. JA NEIN 7.1 Dichtheitsprüfung durchgeführt und: 7.1.1 Bodenventil leckdicht 7.1.2 Ablassventil leckdicht 8. Anmerkungen:… Geprüft durch:… Außerdem Prüfung vor dem Betanken 54 Datum:… Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxid-kunden 1. Einführung 1.1. Mit diesem Plan soll sichergestellt werden, dass hinreichende Ausrüstungen vorhanden und entsprechende Betriebsmaßnahmen auf dem Gelände des Kunden eingeführt sind, damit Ethylenoxid sicher entladen und gelagert werden kann. 2. Geltungsbereich 2.1 Dieser Prüfplan gilt für die Anlieferung von Ethylenoxid per Straße oder Schiene bei allen Kunden. 2.2 Hauptziel ist es sicherzustellen, dass das Umfüllen von Ethylenoxid aus dem Anlieferfahrzeug in den Lagerbehälter sicher ausgeführt wird. Da die Lageranlage und die entsprechenden Prozeduren sich auf die Sicherheit der Entladung auswirken können, müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden. 2.3 Mit der Prüfung wird außerdem folgender Zweck verfolgt: - Überprüfung und Erfassung aller Änderungen von Richtlinien, Einstellungen und Ausrüstungen seit der letzten Prüfung - Erfassung der Hinweise des Kunden zum Transport und zur verwendeten Ausrüstung 3. Durchführung der Prüfung 3.1 Es wird empfohlen, die Checkliste in Anlage 1 bei der Prüfung als Hilfe zu verwenden, damit kein wichtiger Aspekt vergessen wird. 3.2 Die Anmerkungen zur Anwendung (Anlage 2) enthalten eine Erläuterung zur Checkliste und die in bestimmten Fällen empfohlenen Mindeststandards. 55 Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden Anlage 1 Checkliste für Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxid KUNDE: DATUM: ANSCHRIFT: BEFRAGTE PERSONEN: DURCHFÜHRUNG DURCH: 1. Der Entladebereich 1.1 Einfacher Zugang; Sind Puffer oder Prellböcke vorhanden? 1.2 Sauberkeit und Ordnung 1.3 Trennung von sonstigen Aktivitäten 1.4 Möglichkeit zur Bewegung des Eisenbahnkesselwagens/ Straßentankfahrzeugs bei Notfällen 1.5 Einrichtungen zum Absperren des Bereichs und zur Verhinderung des Zugangs 1.6 Wassersprüh- und Brandbekämpfungsanlagen 1.7 Elektrische Schutzklasse, explosionsgeschützter Bereich vorhanden? 1.8 Mindestsicherheitsabstände sind 15 m zwischen dem Entladepunkt und dem Lagerbereich. - Zündquelle - Grundstückszäune und sonstige Einrichtungen 1.9 Benachbarte Entladepunkte 1.10 Schläuche/Entladearme 1.11 Erdungspunkt 1.12 Schutz gegen Beschädigung von Leitungen 1.13 (Sonstige Fahrzeuge und Lkw-Bewegung): Kann der Entladebereich beim Entladen vom Verkehr isoliert werden? Kann das Bahngleis gesperrt werden? 1.14 Angemessene Beleuchtung 1.15 Ist ein Wegrollschutz installiert, wenn ja, welcher Art? (Nur für den Straßentransport) 1.16 Ist der Entladebereich mit einer Ablassanlage versehen, um ausgetretenes Ethylenoxid und verunreinigtes Wasser bei Notfällen aufzufangen? 1.17 Ist der Entladebereich mit einem Schutz und einer Alarmanlage für explosive Atmosphären ausgerüstet? 56 Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden 2. Das Entladen 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 2.2.9 3. Stickstoffversorgung 3.1 3.2 4. Personal und Ausrüstung Anwesenheit des Kundenverantwortlichen Erfahrung, Weisungsbefugnis und Schulung des Kundenverantwortlichen Verfügbarkeit eines Stellvertreters Richtlinien für Schlauchprüfungen und erneute Schlauchprüfungen Prüfung des festen Ladearms und Wartung Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung Kommunikationssystem Bedienung Schriftliche Anweisungen (siehe Kapitel 6 im Folgenden) Spülen der Schläuche und Dichtheitsprüfung Probenentnahme Überwachung der Atmosphäre und des persönlichen Umfelds auf Ethylenoxid Entladungsverfahren Verwendung von Schienenhaken Sicherheitsmaßnahmen beim Abpumpen Reaktion bei Notfällen Abschalten bei Notabschaltung Stickstoffquelle Sicherstellung der Reinheit des Stickstoffs Der Lagertank 4.1 GELÄNDE Separat Gemeinsame Nutzung Bei gemeinsamer Nutzung mit welchen Stoffen? Sicherheitsabstände Einrichtungen zur Entsorgung bei Notfällen, Ablassanlage Ist das Tankgelände mit einer Erkennung und Alarmvorrichtung für explosive Atmosphären ausgerüstet? 4.2 KONSTRUKTION Konstruktionsmaterial: Isoliert Nicht isoliert Gekühlt 57 Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden Wassersprüh- und Brandbekämpfungsanlagen Geerdet Solldruck Maximal zulässiger Arbeitsdruck Datum und Art der letzten Prüfung/Durchsicht Einlassrohr 4.3 DRUCKENTLASTUNGSVENTILE Getrennt Kombination mit Verriegelung Größe: Entlüftung Stapel Wäscher Sonstige Flammenhemmende Einrichtungen Stickstoffgespülte Entlüftungen 4.4 INSTRUMENTIERUNG Stickstofffülldruck Temperaturkontrolle Druckkontrolle Füllstandsanzeige Alarmeinstellungen: Temperatur Druck Füllstand Sind die Bedienelemente, Anzeigen und Alarme voneinander unabhängig? 4.5 ÜBERWACHUNG DER LAGER Temperatur Druck Füllstand 58 Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden 5. Vorgesehener Lagertank Vorsichtsmaßnahmen, damit Produkte aus der Anlage die Lagerbehälter nicht verunreinigen. 6. Maßnahmen Für folgende Maßnahmen müssen schriftliche Anweisungen vorliegen: (handschriftliche Anmerkungen des Audiors) Identifizierung des Produkts vor dem Entladen Entladen des Ethylenoxids Prüfplan, Inspektion und Wartung der Ausrüstung Notfallmaßnahmen, einschließlich schneller Verwendung, Verdünnung oder Entlüftung des Ethylenoxids im Lagertank 7. 59 Anmerkung des Kunden Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden Anlage 2 Hinweise zu Ethylenoxid/Checklisten für Entlade- und Lagereinrichtungen 1. Der Entladebereich 1.1 Es sollte genügend Platz für einen Fahrzeugzugang vorhanden sein. 1.2 Sofern das Fahrzeug nicht mit den Entladeeinrichtungen verbunden ist, sollte es möglich sein, das Fahrzeug aus dem Entladebereich in Notfällen zu entfernen. Wenn es mit den Entladeeinrichtungen verbunden ist, sollten die Notfallvorkehrungen den Inhalt des Fahrzeugs berücksichtigen. 1.3 Es sind Absperrungen und Warnschilder (beispielsweise „Zugang verboten“, „Rauchen verboten“) erforderlich. Insbesondere müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Rangierarbeiten in der Nähe des Entladebereichs zu unterbinden. 1.4 Es muss ein manuell betätigtes Wassersprühsystem vorhanden sein. Idealerweise handelt es sich um eine permanente Anlage über und um den Entladebereich. Strategisch platzierte Feuerlöschschläuche und Überwachungsanlagen sind akzeptabel. Die Wasseranlage sollte in der Lage sein, die Dampfbildung einzudämmen. Die Wassermenge muss ausreichen, austretende Flüssigkeit vor dem Eintritt in die Kanalisation im Verhältnis 1:100 zu verdünnen. 1.5 Es ist möglich, bestimmte Materialien (z. B. Propylenoxid) in der Nähe von Ethylenoxid zu entladen. Alle Entladepunkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Alle Kupplungen mit Auslaufschutz für Ethylenoxid müssen dem Ethylenoxidauswahlcode entsprechen. 1.6 Schläuche oder Entladearme sollten vorzugsweise aus Edelstahl bestehen. Sie müssen für Ethylenoxid zugelassen sein, passende Dichtungen besitzen (Spiralgraphitdichtungen oder ähnlich) und so gelagert werden, dass eine Verunreinigung verhindert wird. 1.7 Der Erdungspunkt muss regelmäßig überprüft werden. 60 Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden 2. Entladen 2.1 Der Verantwortliche des Kunden muss bei der Entladung anwesend sein. 2.2 Die entsprechenden Teile der allgemeinen Hinweise von Cefic für den Transport von Ethylenoxid sind die Mindestanforderungen an die Schulung. Der Verantwortliche muss seine Kenntnisse dieser Anweisungen nachweisen. 2.3 Es müssen ausreichend geschulte Stellvertreter vorhanden sein, damit auch bei Krankheit und Urlaub die Anwesenheit eines Verantwortlichen gesichert ist. 2.4 Der Prüfdruck für den Betankungsarm sollte das 1,5-Fache des maximalen Arbeitsdrucks betragen (entsprechend den Standardvorschriften für Rohrleitungen ist der Prüfdruck das 1,3-Fache des maximalen Arbeitsdrucks). Die Prüfung sollte mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt werden. 2.5 Atemschutzmasken, die die Augen abdecken, Schutzanzüge, Arbeitsschutzschuhe und Arbeitsschutzhandschuhe aus geeignetem Material (Butylkautschuk eignet sich für Schutzkleidung am besten). Für die Schutzkleidung kann auch Neopren oder Butylkautschuk zur Anwendung kommen, allerdings sind diese Stoffe nicht dampfdicht, besonders nicht bei längerem Einsatz. PVC ist nur in sehr geringem Umfang widerstandsfähig. Eine Chemiedusche und eine Augenspüleinrichtung müssen in der Nähe des Entladebereichs vorhanden sein. 2.6 Der Behäterdruck bei der Lagerung und bei der Entladung muß im nicht explosions-fähigen Bereich liegen und mit Stickstoff, entsprechend der Grafik in Anhang 3, Anlage .inertisiert sein. 2.7 Schläuche müssen mit Stickstoff gespült und anschließend auf Dichtheit geprüft werden, bevor die Entladung beginnt. 2.8 Beim Entladen mit einer Pumpe kann ein Gasrückführungssystem verwendet werden, sofern die Gasphase den Spezifikationen entspricht. 2.9 Bei Verwendung einer Pumpe muss die Pumpenanlage so gestaltet sein, dass ein anormaler Temperaturanstieg in der Pumpe kontrolliert werden kann. Es sollte beispielsweise eine Temperaturschutzschaltung und eine Alarmauslösung sowie eine Schutzschaltung und eine Alarmauslösung bei zu niedrigem Förderdruck vorhanden sein, um ein Trockenlaufen oder eine Überhitzung der Pumpe zu verhindern (ein Umlaufzyklus ist für eine Entladepumpe nicht erforderlich). Eine Wassersprinkleranlage (manuell oder automatisch gekoppelt an einen Gasdetektor) sollte für die Pumpen vorhanden sein. Es muss eine Methode zur Erkennung von undichten Dichtungen eingesetzt werden. Die Dichtheit der Pumpen erfordert besondere Aufmerksamkeit. 61 Anhang 6 Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden 3. Stickstoff Stickstoff ist eine mögliche Quelle für Verunreinigungen. Die Reinheit des Stickstoffs muss gewährleistet sein. 3.1 Der Stickstoff sollte vorzugsweise durch ein getrenntes und unabhängiges spezielles Versorgungssystem geliefert werden. Die Stickstoffzufuhr für Ethylenoxid darf nicht mit der Versorgung von Aminen, Säuren oder anderen Stoffen kombiniert werden, die als Katalysatoren für die Ethylenoxidpolymerisation wirken. Idealerweise erfolgt die Versorgung des Lagers und des Chemiewerks durch zwei vollständig voneinander unabhängige Quellen. Wenn dies nicht möglich ist oder das System gemeinsam genutzt wird, muss die Stickstoffversorgungsanlage vor Verunreinigungen geschützt werden. Alle Stickstoffleitungen müssen mit Schutzvorrichtungen gegen Rückströmen versehen sein. Stickstoff sollte nur aus einer Hochdruckversorgungsquelle entnommen werden, die wie folgt geschützt ist: Doppelte Absperr- und Entlüftungssysteme, die bei niedrigem Überdruck über den Ventilen aktiviert werden. Berstscheiben mit Füllstandsanzeigen und Alarmauslösung bei zu hohem Füllstand oder unabhängiger Alarmauslösung bei zu niedrigem Druck mit Absperrventil 4. Der Lagertank Einige Ausführungen in diesem Abschnitt betreffen nicht direkt die Überprüfung der Sicherheit beim Entladen. Die Informationen sind jedoch sowohl aus Gründen der Sicherheit als auch der Qualitätssicherheit wertvoll. Der Abschnitt enthält außerdem Informationen zur Einstellung und zur Kompetenz des Kunden bei Sicherheitsfragen. 4.1 Eine isolierte, gekühlte Lagerung ist vorzuziehen, es können jedoch auch nicht isolierte Tanks mit einer Wasserkühlung verwendet werden, insbesondere bei kälterem Klima. 4.2 Druckentlastungsventile sollten so groß dimensioniert sein, dass sie auch den Druckanstieg bei Bränden entspannen können. Es ist auf Blockade durch Polymerisation in Sicherheitsventilen und Zerfallsperren zu achten. Bei Verwendung von Druckentlastungsventilen sollte in den Wartungsplänen eine regelmäßige Prüfung vorgesehen werden. 4.3 Füllstandsalarme sind empfehlenswert. Sind diese nicht vorhanden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die ein Überfüllen der Tanks verhindern. 4.4 Die Temperatur und der Druck des Lagertanks müssen regelmäßig überwacht und bei Nichteinhaltung Alarm ausgelöst werden. Rückströme und Produktvermischung mit verschiedenen Produkten sind un- 5. Vorgesehener Lagertank bedingt zu verhindern. Es sollten ähnliche Ausrüstungen wie zur Sicherstellung der Integrität des Stickstoffs verwendet werden (siehe Abschnitt 3 oben). 62 Anhang 7 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 1. Einführung Managementsysteme Abfertigungsanlagen Verhalten auf Fähren und Ausrüstung Notfallsysteme Einführung Diese Checkliste wurde entwickelt, um eine Auditierung von Fähren zu unterstützen. Sie geht nicht auf konstruktive Besonderheiten der Schiffe ein. Sie sollte als einfache Hilfe verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Grundelemente und Verfahren vorhanden sind, um eine sichere Überfahrt zu gewährleisten, und dass alle beteiligten Personen die Art und die mit dem transportierten Produkt verbundene Gefahr kennen. In den meisten Fällen empfiehlt der Speditionsbetrieb bzw. die Bahngesellschaft eine bestimmte Fährenstrecke. Der beteiligte Versender sollte jedoch immer prüfen, ob der betreffende Transport per Fähre/Betreiber und die Transportart geeignet sind. In der Checkliste wurde kein Ratingsystem vorgesehen. Die Checkliste geht davon aus, dass der Betreiber der Fähre eine Betriebszulassung, die erforderlichen Dokumente zum Betrieb einer Fähre nach nationalem und internationalem Recht und das Schiff das entsprechende Zertifikat der Seetüchtigkeit besitzt. Die Checkliste ist für RO/RO-Fähren für allgemeine Verwendung vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass von Cefic ein Bewertungsplan als Teil einer ICE-Initiative entwickelt wird, bei der auch konstruktive Gegebenheiten von Fähren berücksichtigt werden. 63 Anhang 7 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen 2. Managementsysteme Besitzt das Fährenmanagement Richtlinien für Sicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz? Sind diese am Schiff deutlich lesbar angebracht und verständlich? Gibt es Richtlinien zum Umgang mit Drogen und Alkohol? Wenn die Fähre von einem Unterauftragnehmer gechartert wurde, entsprechen die geltenden Mindeststandards dann mindestens den Stan-dards der eigenen Schiffe der Fährgesellschaft? Gibt es Richtlinien und Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und Ausbildung? Erfüllt die Fährenlinie die SOLAS-Forderungen? Kennt das Management die Art des Produkts und die damit verbundenen Gefahren (Materialsicherheitsdatenblätter) und ist ihm bekannt, welche Maßnahmen bei Havarien ergriffen werden müssen? Erfüllt die Fähre die Forderungen zur Anzahl der transportierten Passagiere? Ist die Fährgesellschaft nach ISO zertifiziert? Haben die Mitarbeiter genügend Kompetenz im Schiffbau, um den einwandfreien Zustand der Fähre zu beurteilen? 3. Abfertigungsanlagen/Systeme 64 Wird die Abfertigungsanlage/Anlegestelle der Fähre effektiv verwaltet? Befindet sich die Abfertigungsanlage in einem Bereich mit hoher Bevölkerungsdichte? Gibt es eine gute Schienen- und Straßenanbindung? Verlaufen die Schienen und Straßen der Fahrstrecke durch die lokalen Stadtzentren? Ist ein ausreichend überwachter Parkraum zum sicheren Abstellen von Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen mit gefährlichen Gütern vorhanden? Ist ausreichend Platz und sind ausreichend Einrichtungen für Notfälle vorhanden (z. B. Brandbekämpfungseinrichtungen sowie bei austreten dem Ethylenoxid das Umfüllen in andere Tankfahrzeuge)? Können Straßentankfahrzeuge, Tankbehälter und Eisenbahnkesselwagen mit gefährlichen Gütern im Brandfall einfach aus dem Parkbereich evakuiert werden? Muss der Betreiber der Abfertigungsanlage eine Genehmigung einholen, um den Hafen mit gefährlichen Gütern zu befahren? Wird der Zugang zum Bereich der Abfertigungsanlage durch ein Sicherheitssystem kontrolliert? Gibt es ausreichende Möglichkeiten zur Brandbekämpfung entweder an der Abfertigungsanlage oder in der Nähe, so dass sofort reagiert werden kann? Sind die Parkflächen für gefährliche Güter von den Parkflächen für Pkw, Passagiere, Busse usw. getrennt? Sind die Mitarbeiter in dem Umgang und in der Exposition gegenüber Chemikalien geschult, und wissen sie, welche Maßnahmen bei Notfällen ergriffen werden müssen? Werden regelmäßige Notfallübungen durchgeführt? Anhang 7 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen 4. Verhalten auf Fähren und Ausrüstung Ist das allgemeine äußere Erscheinungsbild der Fähre gut und gepflegt? Sind die Außenverkleidungen stark korrodiert und/oder verbeult? Sind die Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern korrekt verstaut und ausreichend mit Ketten gesichert, um eine Bewegung zu verhindern? Entspricht der Stauort den Vorschriften? (Oberdeck, ausreichende Belüftung usw.) Hat das betreffende Oberdeck eine ausreichend hohes Schanzkleid (mindestens 3 bis 4 m)? Sind die Straßentankfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, die Tankbehälter und die Eisenbahnkesselwagen vor den Wettereinflüssen gut geschützt (beispielsweise nicht im Bugbereich verstaut, so dass sie durch große Wellen beschädigt werden können)? Wird das Prinzip des „Last-in/First-out“ für extrem gefährliche Güter angewendet, so dass beim Entladen und Betanken durch den Ladeverkehr möglichst wenig Schäden verursacht werden und bei Notfällen eine schnelle Entfernung möglich ist? Wird das Rauchverbot in den Bereichen mit gefährlichen Gütern strikt durchgesetzt? Wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Bug- und Heckklappen vor der Abfahrt geschlossen und versiegelt werden? Wird der Zustand der oben erwähnten Dichtungen und Sicherheitsvorrichtungen regelmäßig geprüft? Werden die obligatorischen Maßnahmen strikt eingehalten oder haben die Meister einen Ermessensspielraum? 5. Notfallsysteme der Fähre Sind die Notfallmaßnahmen für Passagiere auf dem Schiff deutlich lesbar angebracht? Sind die Notausgangsbeschilderungen auch bei einem Stromausfall klar und deutlich zu sehen? Wurde die Brandlöschanlage (Pumpen, Notfallpumpen und Notfallgeneratoren) regelmäßig geprüft (Logbuch)? Sind die Brandbekämpfungsteams an Bord vertraut mit den Eigenarten und Vorsichtsmaßnahmen, die bei dem Produkt im Brandfall ergriffen werden müssen (Schulung zur Brandbekämpfung bei Chemikalien, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrenidentifikationsnummer, UN-Nr. und Gefahrenkennzeichnung)? Führt die Schiffsmannschaft regelmäßig und häufig Brandbekämpfungs- und Notfallübungen durch (Logbuch prüfen)? Gehören zu den Notfallausrüstungen Vorrichtungen zur Gasmessung, Chemieschutzanzüge und wird das Brandbekämpfungsteam des Schiffs regelmäßig in der Nutzung dieser Ausrüstung geschult? (Zustand der Einrichtung und Erfahrung im Umgang damit überprüfen.) Die Mannschaftsmitglieder bitten, einige Hydranten an Deck zu öffnen. Lassen diese sich problemlos öffnen? Kennt der Kapitän alle erforderlichen direkt verfügbaren Informationen über die Art des Produkts und die Sicherheitsmaßnahmen? 65 Anhang 7 Assessment of ferry operators and associated terminal facilities. Gibt es ein Notfallsystem (rund um die Uhr), das den Kapitän beraten kann und ist auch eine Reaktion durch untergeordnete Mitarbeiter gewährleistet? Besitzt die Hauptniederlassung einen Diensthabenden, der rund um die Uhr Zugang zu der Datenbank mit gefährlichen Gütern hat? Sind die Verantwortlichen mit dem Umgang mit gefährlichen Gütern vertraut und entsprechend geschult, und haben sie sofortigen Zugriff zu entsprechenden Informationen? (Bitten Sie um eine Vorführung.) Sind Ausrüstungen und Maßnahmen vorhanden, um einen Funk- oder Telefonkontakt mit dem Schiff herzustellen, wenn es sich auf See befindet? 66 Anhang 8 Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate Firma AKZO NOBEL BASF INNOVENE CLARIANT DOW EUROPE INEOS OXIDE IQA PKN SASOL GERMANY SHELL CHEMICALS 67 Land NIEDERLANDE DEUTSCHLAND GROSSBRITANNIEN SCHWEIZ SCHWEIZ GROSSBRITANNIEN SPANIEN POLEN DEUTSCHLAND NIEDERLANDE Hinweis „HINWEIS: Die Informationen, Spezifikationen, Verfahren und Methoden sowie Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt und sind unserer Ansicht nach zuverlässig und exakt; es wird jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit oder Anwendbarkeit für alle Bedingungen oder Situationen übernommen, die auftreten können. Für die Exaktheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen oder zur Anwendung bzw. zum Einsatz dieser zur Vermeidung von Notfällen, Unfällen, Verlusten, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachwerten sowie zur Nichtverletzung von Patenten Dritter oder zur erwünschten Wirkung werden keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen übernommen. Die Leser sind aufgefordert, sich selbst ein Bild von der Eignung der Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen für den beabsichtigten Zweck zu machen, bevor diese genutzt werden.“ 68