Basisinformationen über Programme der EU zur Förderung von

Transcription

Basisinformationen über Programme der EU zur Förderung von
1
Eckdaten zur Geschichte der Europäischen Union
9.5.1950:
Rede von Robert Schumann:
„Die französische Regierung schlägt vor, die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohleund Stahlproduktion einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, in einer
Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht… Durch die
Zusammenlegung der Grundindustrien und die Errichtung einer neuen Hohen Behörde,
deren Entscheidungen für Frankreich, Deutschland und die anderen teilnehmenden Länder
bindend sein werden, wird dieser Vorschlag den ersten Grundstein einer europäischen
Föderation bilden, die zur Bewahrung des Friedens unerlässlich ist.“
18.04.1951 Pariser Vertrag: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS):
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
(die "Sechs"
25.03.1957 Römische Verträge: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische
Atomgemeinschaft (Euratom)
14.01.1962 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
01.07.1968 Zollunion
01.01.1973 Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich
7.-10.6.1979 Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament
01.01.1981 Beitritt von Griechenland
01.01.1986 Beitritt von Spanien und Portugal
01.11.1993 Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) Ziele:
politische Union (u.a. gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik)
Wirtschafts- und Währungsunion
01.01.1995 Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden
01.06.1998 Europäische Zentralbank.
01.05.1999 Vertrag von Amsterdam.
07.12.2000 Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
09.12.2000 Vertrag von Nizza
15.12.2001 Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union (Erklärung von Laeken):
Einberufung eines Konvents zur Zukunft Europas
01.01.2002 Euromünzen und -scheine in zwölf Ländern
28.02.2002 Eröffnung des Konvents zur Zukunft der Europäischen Union
16.04.2003 Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der
Tschechischen Republik, Ungarn, Zypern
18.07.2003 Abschluss des Konvents: Vorlage eines Entwurfs für einen „Vertrag über eine Verfassung
für Europa“
01.05.2004 Beitritt von 10 Ländern zur EU
Juni 2004
13.06.2004
Dez 2004
2007
??? Paraphierung einer „Verfassung für Europa“ ???
Wahlen zum Europaparlament
Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
geplanter Beitritt von Rumänien und Bulgarien
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
2
Institutionen der Europäischen Union
Europaparlament Sitz in Strasbourg; Präsident: Pat Cox (Irland); derz. 626 Abgeordnete, davon 99 aus Deutschland;
organisiert in 7 europaweiten Fraktionen, stärkste Fraktionen derzeit: europäische Volkspartei (232
Abgeordnete) und europäische Sozialdemokraten (175); 24 Ausschüsse. Hauptaufgaben:
Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat.
Demokratische Kontrolle über alle Organe der EU. Zustimmung oder Ablehnung bei der
Benennung der Kommissionsmitglieder; Möglichkeit des Misstrauensantrag gegen die
Kommission.
Haushaltsbefugnis gemeinsam mit dem Rat. Letzte Instanz für Annahme oder Ablehnung des
Gesamthaushalts.
Europäische Kommission
Sitz in Brüssel, Präsident: Romano Prodi (Italien); 20 Mitglieder, politisch
unabhängig; organisiert in 25 Generaldirektorate und 13 Dienste. Hauptaufgaben:
Initiativrecht für neue Rechtsvorschriften.
Exekutive: Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts.
“Hüterin der Verträge“: Überwachung der Einhaltung des europ. Rechts (mit dem Gerichtshof).
Vertretung der EU auf internationaler Ebene beim Aushandeln von Übereinkommen zwischen der
EU und anderen Ländern.
Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs und Präsident der Kommission; tagt zweimal im Jahr, Vorsitz rotiert
halbjährlich; derzeit: italienische Präsidentschaft, ab Jan. 2004: Irland
Rat der Europäischen Union
wichtigstes Entscheidungsgremium, 9 Ratsformationen je nach Fachgebiet; je ein
Fachminister aus jedem Land. Hauptaufgaben:
Gesetzgebung oft gemeinsam mit dem Parlament.
Koordinierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten.
Vertretung der EU nach außen bei Abschlüssen von internationalen Verträgen
Haushaltsbefugnis gemeinsam mit dem Parlament
Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP)
Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.
<Europarat>
Sitz in Strasbourg; gegründet 1949, 45 Mitgliedsländer; kein Gremium der EU!!
Europ. Gerichtshof Sitz in Luxembourg, ein Richter je Mitgliedsland, 8 Generalanwälte; Häufigste Klagearten:
Ersuchen um Vorabentscheidung, Vertragsverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen,
Untätigkeitsklagen.
Rechnungshof
Unabhängig; 550 Mitarbeiter; Prüft rechtmäßige Umsetzung des Haushalts und Wirtschaftlichkeit.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt Sozialpartner und „organisierte Bürgergesellschaft; 222
Mitglieder, von Regierungen ernannt, aber unabhängig. Berät Rat, Kommission und Parlament auf
deren Ersuchen oder auf eigene Initiative.
Ausschuss der Regionen vertritt regionale und lokale Ebene; 222 Mitglieder; von Regierungen ernannt, aber
unabhängig; Bringt Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in
Rechtsvorschriften der EU ein, indem er Stellungnahmen an Kommission, Rat und Parlament
übermittelt.
Europ. Investitionsbank kein Erwerbszweck, keine Einkünfte aus Spar- oder Girokonten, keine Mittel aus EUHaushalt. Finanzierung durch Anleihen auf den Kapitalmärkten und Anteilseigner (Mitgliedstaaten
der EU). Aufgabe: Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der EU verwirklicht werden.
Europ. Zentralbank Sitz in Frankfurt, derzeitiger Präsident: Jean-Claude Trichet; Aufgaben: Verwaltung des Euro,
Sicherstellung der Preisstabilität im Euro-Gebiet und Niedrighalten der Inflation; Kontrolle der
Geldmenge, Beobachtung der Preisentwicklung, Festlegung von Zinssätzen für das Euro-Gebiet.
Europ. Bürgerbeauftragter
vom Parlament gewählt, unabhängig, überparteilich; vermittelt zwischen Bürgern
und Behörden; trägt zum Aufdecken von Missständen in den Institutionen der EU bei. derzeit:
Nikiforos Diamandouros (Griechenland)
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
3
Schlüsselpapiere zur EU-Bildungspolitik
EG-Vertrag (rechtliche Grundlage aller bildungspolitischen Aktivitäten der EU)
Artikel 149
(1) Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie
die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter
strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des
Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und
ergänzt.
(2) Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele:
• Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und
Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten;
• Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der
akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten;
• Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen;
• Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen
der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten;
• Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer
Betreuer;
• Förderung der Entwicklung der Fernlehre.
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den
für den Bildungsbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat.
(4) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels erlässt der Rat
• gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und
Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss
jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten;
• mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.
Artikel 150
(1) Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung
der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.
(2) Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele:
• Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch
berufliche Bildung und Umschulung;
• Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen
Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;
• Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der
Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen;
• Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten
und Unternehmen;
• Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen
der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten.
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den
für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen.
(4) Der Rat erlässt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und
Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele
dieses Artikels beitragen, unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
4
Rat von Lissabon (24.03.2000):
“Die Europäische Union ist mit einem Quantensprung konfrontiert, der aus der Globalisierung und den
Herausforderungen einer neuen wissensbasierten Wirtschaft resultiert” (1)
„Deshalb muss die Union ein klares strategisches Ziel setzen und sich auf ein ambitioniertes Programm
für den Aufbau von Wissensinfrastrukturen, die Förderung von Innovation und Wirtschaftsreform und die
Modernisierung der Sozialschutz- und Bildungssysteme einigen.“ (2)
„Die Union hat sich heute ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt gesetzt: das Ziel, die
Union zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftraum in der Welt zu
machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und
besseren Arbeitsplätzen u. einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ (5)
„Die Umsetzung dieser Strategie wird mittels der Verbesserung der bestehenden Prozesse erreicht,
wobei eine neue offene Methode der Koordinierung auf allen Ebenen, gekoppelt an eine stärkere
Leitungs- und Koordinierungsfunktion des Europäischen Rates, eingeführt wird, die eine kohärentere
strategische Leitung und eine effektive Überwachung der Fortschritte gewährleisten soll.“ (7)
Rat von Santa Maria da Feira (20.06.2000)
“Die lebenslange Weiterbildung ist ein ganz wesentliches Mittel, um gesellschaftliche Teilhabe, sozialen
Zusammenhalt und die Beschäftigung weiterzuentwickeln. Die Mitgliedstaaten, der Rat und die
Kommission werden aufgefordert, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen kohärente Strategien und
praktische Maßnahmen zu erarbeiten, um die labenslange Weiterbildung für alle zu ermöglichen, die
Einbeziehung der Sozialpartner zu fördern, sämtliche Möglichkeiten öffentlicher und privater Finanzierung
auszuschöpfen und mehr Menschen im Rahmen einer Strategie der lebenslangen Weiterbildung Zugang
zu den Hochschulen zu verschaffen.“ (33)
Das offene Koordinierungsverfahren soll „als eines der möglichen Instrumente in Politikbereichen wie (…)
Bildung (…) ausgebaut“ werden. (38)
Rat von Barcelona (16.03.2002)
“Der Europäische Rat legt als Ziel fest, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis
2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden. Er kommt überein, dass dieses Programm von
folgenden drei Grundprinzipien getragen sein soll: Verbesserung der Qualität, Erleichterung des Zugangs
für alle und Öffnung gegenüber der Welt.“ (43)
Ratssitzung in Brüssel (05.05.2003)
5 Benchmarks für die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungssysteme. Bis 2010 soll in der EU:
•
•
•
•
•
die Schulabbrecherquote auf 10 % gesenkt werden.
die Zahl der Hochschulabsolventen in Mathematik, Wissenschaft und Technologie um 15 % gesteigert
werden.
85 % der 22-Jährigen die Sekundarstufe II abgeschlossen haben.
der Prozentsatz der leseschwachen 15-Jährigen um 20 % gesenkt werden.
12,5 % der Erwachsenen sich an Maßnahmen des lebenslangen Lernens beteiligen.
Mitteilung der Kommission „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (11.11.2003)
„Unter Beibehaltung des derzeitigen Reformtempos wird die Union die selbst gesetzten Ziele verfehlen…“
es ist „auf allen Ebenen ein neuer Schub erforderlich, um die Lissabonner Strategie noch zum Erfolg zu
führen.“ Reformen und Investitionen müssen in allen Ländern – unter Berücksichtigung der jeweiligen
Lage und der gemeinsamen Ziele – auf die Schlüsselfragen ausgerichtet werden. Dies erfordert eine
strukturierte, fortlaufende Kooperation auf Gemeinschaftsebene, um die Entwicklung und Aufwertung der
Humanressourcen voranzubringen und eine größtmögliche Effizienz der getätigten Investitionen zu
gewährleisten.“
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
5
Förderprogramme der Europäischen Union
I. Programme der Generaldirektion Bildung und Kultur
A) Programm für allgemeine Bildung: SOKRATES II
Acht Sokrates-Aktionen:
1. Comenius (Schule)
Ziel: Qualität des Unterrichts verbessern, dessen europäische Dimension zu verstärken und
Sprachenerwerb sowie die Mobilität zu fördern
Schwerpunkte: Lernen in einem multikulturellen Umfeld, Unterstützung benachteiligter Gruppen,
Bekämpfung von Schulversagen und Verhinderung von Ausgrenzung.
• Comenius 1: Schulpartnerschaften
• Comenius 2: Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals
• Comenius 3: Netze
2. Erasmus (Hochschule)
• Mobilität von Studenten und Hochschullehrern
• Intensivprogramme
• Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Hochschullehrplänen
• ECTS (Europäisches System zur Anrechung von Studienleistungen)
• Thematische Netze
• Vorbereitende Besuche
3. Grundtvig (Erwachsenenbildung)
Ziel: Europäische Kooperationen zwischen Erwachsenenbildungseinrichtungen stärken, Entwicklung von
europäischen Lehrmaterialien, Qualität der Ausbildung von Erwachsenenbildnern verbessern, Verbreitung
des Gedanken des „life-long-learnings“, Austausch von „good practice“.
• Grundtvig 1 – Transnationale cooperation projects
Entwicklung/Verbreitung innovativer Konzepte und Materialien; „produktorientiert“; Laufzeit 1 – 3 Jahre,
Antragsstellung in Brüssel (zweistufig)
• Grundtvig 2 - Lernpartnerschaften
thematische Kooperation; “prozessorientiert”; Laufzeit i.d.R. 1 Jahr, Antragsstellung in Deutschland bei der
Nationalen Agentur.
• Grundtvig 3 – Stipendien für Beschäftigte in der Erwachsenenbildung
Individuelle Förderung für den Besuch von Fortbildungsmassnahmen im Ausland. Antragsstellung in
Deutschland bei der Nationalen Agentur.
• Grundtvig 4 – Netzwerke
breit angelegte europäische Netzwerke thematischer oder informeller Art (thematische und
Projektnetzwerke); Antragsstellung in Brüssel (zweistufig)
• Vorbereitende Besuche: im Vorfeld eines Grundtvig-Projekts erforderliche Besuche, Teilnahme an
Kontaktseminaren. Antragsstellung in Deutschland bei der Nationalen Agentur.
4. Lingua (Sprachunterricht)
Förderung von Sprachunterricht und der sprachlichen Vielfalt und qualitative Verbesserung der Strukturen
und Systeme des Fremdsprachenunterrichts. Keine Förderung von reinen Sprachkursen.
• Lingua 1 – Förderung des Sprachenerwerbs.
Sensibilisierung für und Information über die Vorteile des Sprachenerwerbs, Erleichterung des Zugangs zu
Lernressourcen, Verbreitung von Informationen unter den Entscheidungsträgern.
Zweistufiges Antragsverfahren, Antragsstellung in Brüssel und über Nationale Agentur.
• Lingua 2 – Entwicklung von Instrumenten und Materialien
Qualität des Sprachunterrichts durch innovative Produkte verbessern, Entwicklung und Verbreitung
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
6
geeigneter Materialien und Instrumente, Förderung von zielgruppenorientierten Lehrmaterialien/-methoden.
Zweistufiges Antragsverfahren, Antragsstellung in Brüssel und über Nationale Agentur
• vorbereitende Besuche: im Vorfeld eines Lingua-Projekts erforderliche Besuche, Teilnahme an
Kontaktseminaren. Antragsstellung in Deutschland bei der Nationalen Agentur
5. Minerva (offener Unterricht und Fernlehre)
Fördert europäische Zusammenarbeit im Bereich des offenen Unterrichts und der Fernlehre (OUF) und der
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Bildungswesen. drei Hauptziele:
• Förderung des Verständnisses für die Bedeutung von OUF und IKT und für den kritischen und
verantwortungsbewussten Einsatz der IKT zu Bildungszwecken;
• Sicherstellung, dass bei der Entwicklung von IKT- und Multimedia- Lernprodukten pädagogischen
Erwägungen angemessen Rechnung getragen wird;
• Förderung des Zugangs zu verbesserten Methoden und pädagogischen Mitteln sowie zu den Ergebnissen
und bewährten Verfahren in diesem Bereich,
6. Beobachtung und Innovation (Eurydice, Arion, Naric)
Ziel: Qualität und Transparenz der Bildungssysteme zu verbessern: Austausch von Informationen und
Beispielen guter Praxis. Analyse verschiedener Bildungssysteme bzw. deren Bestandteile.
Die Aktion ist auf Bedürfnisse politischer Entscheidungsträger abgestimmt.
7. Gemeinsame Aktionen
Innovative „Cross-over-Projekte“, die die Anliegen der Programme Sokrates, Leonardo und Jugend
verbinden. Kooperationen von Partnern aus verschiedenen Bereichen.
8. Flankierende Massnahmen
Maßnahmen, die nicht unter die oben genannten Aktionen fallen, aber eindeutig zur Erreichung der
Programmziele beitragen. Bei den zu unterstützenden Projekten geht es darum,
• einschlägige Zielgruppen oder die breite Öffentlichkeit auf das SOKRATES-Programm bzw. auf die
Bedeutung dereuropäischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich im weiteren Sinne aufmerksam zu
machen (Konferenzen, Seminare);
• für eine bessere Durchführung des SOKRATES-Programms zu sorgen, insbesondere durch Schulungen
zur Projektdurchführung oder zum Abbau von Hindernissen;
• die Ergebnisse der europäischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich durch die Verbreitung der aus
dieser Zusammenarbeit resultierenden Produkte und Verfahrensweisen optimal zu nutzen;
• bereichsübergreifende Synergien zwischen den Aktionen des SOKRATES-Programms zu fördern, zum
Beispiel mit Hilfe von Aktivitäten zur Verbindung von Projekten, die im Rahmen von Comenius, Erasmus,
Grundtvig, Lingua, Minerva usw. unterstützt werden;
• horizontale Prioritäten des SOKRATES-Programms herauszustreichen, insbesondere die Förderung der
Chancengleichheit, die interkulturelle Bildung und die Bekämpfung von Rassismus.
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
7
B) Programm für berufliche Bildung: LEONARDO
Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen in beruflicher Erstausbildung; Verbesserung der beruflichen
Weiterbildung; Förderung und Steigerung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf
eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist.
5 spezifische Aktionsbereiche:
• Mobilität: Förderung transnationaler Mobilitätsprojekte für Personen in der Berufsausbildung, besonders
für junge Menschen sowie für Bildungsverantwortliche.
• Pilotprojekte: Förderung transnationaler Pilotprojekte zur Entwicklung und zum Transfer von Innovation
und Qualität in der Berufsbildung sowie von Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes der Informationsund Kommunikationstechnologien in der Berufsbildung.
Sprachenkompetenz: Unterstützung von Projekten zur Förderung sprachlicher und kultureller
Kompetenz in der Berufsbildung durch transnationale Pilot- und Austauschprojekte
• Transnationale Netze: Zusammenführung, Systematisierung und Weiterentwicklung von europäischem
Fachwissen und innovativen Ansätzen, der Verbesserung der Analyse und der Vorausschätzung des
Kompetenzbedarfs sowie der Verbreitung der über das Netz und durch die Projekte gewonnenen
Ergebnisse in der Europäischen Union.
• Vergleichsmaterial: Vergleiche von Daten, Erhebungen und Analysen, Beobachtung und Verbreitung
von beispielhaften Praktiken in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und dem Europäischen
Zentrum für die Förderung der Berufsausbildung (CEDEFOP)
C) Programm für Jugendliche: JUGEND
Zielgruppe: Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren; Ziele: Mobilität junger Menschen zu fördern,
Eigeninitiative und Kreativität zu fördern, andere Kulturen kennen zu lernen, Toleranz und Solidarität zu entwickeln,
das zusammenwachsende Europa zu erfahren und aktiv zu unterstützen, Schlüsselqualifikationen für die
persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu erwerben.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher.
Die Verantwortung für die Durchführung des Programms liegt bei den Nationalen Agenturen, bei denen in der
Regel auch die Anträge einzureichen sind.
5 Aktionsbereich:
• Aktion 1 - Jugendbegegnungen
Bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen in Gruppen; wichtig: feste Austauschpartner im Ausland,
partnerschaftliche Vorbereitung der Maßnahme, die Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in
Vorbereitung und Durchführung, interkulturelles Lernen als wesentliches Ziel jeder Begegnung,
• Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst
Individuelle und multilaterale Freiwilligendienste von 3 Wochen bis zu 1 Jahr.
Grundlage: solide Partnerschaft zwischen den Freiwilligen, einer Entsendeorganisation und einer
Aufnahmeorganisation
• Aktion 3 - Initiativen Jugendlicher
Jugendinitiativen (selbstorganisierte Aktivitäten einer Gruppe von jungen Menschen) und Future-Capital
Projekte (individuelle Folgeaktivitäten von ehemaligen Freiwilligen nach dem Europäischen
Freiwilligendienst).
• Aktion 4 - Gemeinsame Aktionen
Projekte und Aktivitäten in Verbindung mit den EU-Programmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung
(Sokrates und Leonardo)
• Aktion 5 - Unterstützende Maßnahmen
Projekte für Fachkräfte und andere Akteure in der internationalen Jugendarbeit, die darauf abzielen,
Aktivitäten in den Aktionsbereichen zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Wichtig:Qualität der
internationalen Partnerschaft, Gefördert werden etwa: Job shadowing, vorbereitende Besuche, PartnerKontaktseminare, Kurzstudienreisen, Seminare, Trainingskurse, Jugendinformation,
Grenzüberschreitende Partnerschaften und Netzwerke
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
8
D) Programm für Kulturförderung: KULTUR 2000
Förderung kultureller und künstlerischer Projekte aller Sparten, von Buch und Lesen, der Übersetzung von
literarischen Werken sowie des Erhalt des kulturellen Erbes. Bisher immer ein Jahresschwerpunkt
(2002: bildende Kunst, 2003: darstellende Kunst, 2004: Erhalt des kulturellen Erbes).
E) Programm MEDIA
Filmförderung der Europäischen Union. Unterstützt unabh. europäische Produzenten, Verleiher, Organisatoren von
Trainingsinitiativen, Promotionsaktivitäten und Festivals, sowie die Teilnahme europäischer Medienschaffender an
Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Management, Drehbuchschreiben, neue Technologien.
F) Programm ELEARNING
Ziel ist es u.a., die „digitale Kluft" zu bekämpfen und neuen Technologien in den Bildungs- und Ausbildungsbereich
zu integrieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Heranführung von Lehrkräften an die moderne Technik.
G) weitere Programme der Generaldirektion Bildung und Kultur:
Programm Tempus (Hochschulförderung), Programm Erasmus Mundus (Studentenaustausch), Aktionen von
NROs, Aktionen von Verbänden von europ. Interesse (früher „Seele für Europa“), Zusammenarbeit EU-Kanada u.
EU-USA (Hochschule und Berufsausbildung).
II. Europäische Strukturfonds (GD Beschäftigung und Soziales)
•
Es gibt vier europäische Strukturfonds:
- Europäischer Sozialfonds ESF
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE
- Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei FIAF
- Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EAGFL.
Gemeinsames Ziel sind u.a. nachhaltige Entwicklung, Entwicklung von Beschäftigung und
Humanressourcen, Umweltschutz und Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.
•
Die Förderung ist auf drei Zielgebiete ausgerichtet:
- Ziel-1-Gebiet: (70% der Förderung): abgelegene Gebiete, pro-Kopf-BIP<75% des EU-Durchschnitts
- Ziel-2-Gebiet: wirtschaftlich benachteiligte Gebiete, Gebiete im Wandel
- Ziel-3-Gebiete: Gesamte EU mit Ausnahme von Ziel-1-Gebieten. Finanzierung nur durch ESF.
•
ESF-Mittel von der EU müssen durch nationale Mittel von gleicher Höhe ergänzt werden.
Für 2000-2006 stehen für Deutschland 10.809 Mio € zur Verfügung – davon kommen 4.756 Mio von der
EU, 5.424 Mio von der öfftl. Hand in deutschland und 629 Mio aus dem provaten Sektor.
•
Der ESF konzentriert sich inhaltlich auf 5 Bereiche:
- Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik (40% d. Mittel)
- Gesellschaft ohne Ausgrenzung (20%)
- Berufliche und allg. Bildung, lebenslanges Lernen (8%)
- Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist (17%)
- Chancengleichheit von Männern und Frauen (10%)
•
Aus Mitteln der Strukturfonds werden auch vier Gemeinschaftsinitiativen finanziert:
- Interreg III: grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, d. h. die
Bildung von Partnerschaften über die Grenzen hinweg zur Förderung einer ausgewogenen
Raumordnung überregionaler Gebiete (EFRE).
- Urban II: innovative Strategien zur Wiederbelebung von krisenbetroffenen Städten und
Stadtvierteln (EFRE).
- Leader+: soll die sozioökonomischen Akteure in ländlichen Gebieten zusammenbringen, um über
neue lokale Strategien für eine nachhaltige Entwicklung nachzudenken (EAGFL-Ausrichtung).
- Equal: soll Ursachen für Ungleichheit und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt beseitigen (ESF).
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
9
EU und EU-Förderprogramme:
Informationsquellen im Internet
I. Europa und Europäische Union:
EU allgemein:
http://www.europa.eu.int
Europäischer Rat:
http://ue.eu.int/de/summ.htm
Europäisches Parlament:
http://www.europarl.eu.int/home/default_de.htm
Fraktionen des Parlaments:
http://www.europarl.eu.int/groups/default.htm
Europäische Kommission:
http://www.europa.eu.int/comm/index_de.htm
Vertretung der Kommission in Dtl.: http://www.eu-kommission.de
Generaldirekt. Bildg. u. Kultur:
http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm
Wirtschafts- und Sozialaussch.: http://www.esc.eu.int
Verfassungskonvent:
http://european-convention.eu.int
Italienische Ratspräsidentschaft: http://www.ueitalia2003.it
Europäisches Jugendforums:
http://www.youthforum.org
II. Kirchliche Organisationen bei der EU und in Europa:
Gemeinsame Kommission der europäischen Bischofskonferenzen (ComECE): http://www.comece.org
OCIPE – Europabüro der Jesuiten:
http://www.ocipe.org
Konferenz Europäischer Kirchen:
http://www.cec-kek.org
EKD:
http://www.ekd.de/portal/7253.html
Europäischer Rats der Bischofskonferenzen (CCEE) in St. Gallen: http://www.ccee.ch
In eigener Sache: Homepage der Träger des aksb/IAE/FEECA-Büros Brüssel (Georg Düchs):
Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Sozialer Bildungswerke:
http://www.aksb.de
Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung:
http://www.kath.de/kbe/
III. Förderprogramme der Europäischen Union:
Allg. Übersichten über Förderprogramme der EU:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/aides/dgs_prg_de.htm
http://www.cec.org.uk/work/funding.htm
http://www.na-bibb.de/home/
http://www.eurodesk.org/indexde.htm
http://www.cdg.de/Home67.htm
http://www.hiltrud-breyer.de/wegweiser/
Bildung in Europa und der Europäischen Union:
Bildungsportal der EU: http://www.ploteus.org/ploteus/portal/home.jsp
Bologna-Prozess:
http://www.bologna-berlin2003.de/
SOKRATES
• Allgemein: http://www.na-bibb.de/sokrates/index.php?site=Sokrates
• Comenius: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/comenius/index_de.html
http://www.na-bibb.de/sokrates/comenius.php?site=Sokrates&subsite=Comenius
http://www.cdg.de/europa/
• Erasmus: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/erasmus/erasmus_de.html
http://www.na-bibb.de/sokrates/erasmus.php?site=Sokrates&subsite=Erasmus
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
10
• Grundtvig:
•
•
•
•
•
•
•
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/grundtvig/home_en.html
http://www.na-bibb.de/sokrates/grundtvig.php?site=Sokrates&subsite=Grundtvig
http://www.cdg.de/europa/
Lingua:
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/lingua/index_de.html
http://www.na-bibb.de/sokrates/lingua.php?site=Sokrates&subsite=Lingua
Minerva:
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/minerva/ind1a_de.html
http://www.na-bibb.de/sokrates/minerva.php?site=Sokrates&subsite=Minerva
Beobachtung und Innovation (Eurydice, Arion, Naric) :
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/observation/index_en.html
http://www.nabibb.de/sokrates/beobachtung.php?site=Sokrates&subsite=Beobachtung+%26+Innovation
Gemeinsame Aktionen http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/joint/jointactions_en.html
http://www.na-bibb.de/sokrates/aktionen.php?site=Sokrates&subsite=Gemeinsame+Aktionen
Flankierende Maßnahmen: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/action8/action8_de.html
http://www.nabibb.de/sokrates/massnahmen.php?site=Sokrates&subsite=Flankierende+Ma%26szlig%3Bnahm
en
Vorbereitende Besuche:
http://www.na-bibb.de/sokrates/besuche.php?site=Sokrates&subsite=Vorbereitende+Besuche
Kontaktseminare:
LEONARDO:
EU-Kommission: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/leonardo/leonardo_de.html
Nationale Agentur: http://www.na-bibb.de/leonardo/index.php?site=Leonardo+da+Vinci
CEDEFOP: http://www.cedefop.eu.int
JUGEND:
http://europa.eu.int/comm/youth/index_en.html
http://www.jugendfuereuropa.de
http://webforum-jugend.de
KULTUR 2000:
http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html
http://www.kulturrat-ccp.de
http://www.eurodesk.org/indexde.htm/
MEDIA PLUS
http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/index_en.html
http://www.mediadesk.de/
ELEARNING
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/elearning/index_de.html
<“Seele für Europa“> Vereinigungen und Verbände von europäischem Interesse
http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/association/index_de.html
Europäischer Sozialfonds
http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/index-de.htm
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/europa/esf/index.cfm
Europäische Strukturförderung:
http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l60015.htm
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004
11
EU und EU-Förderprogramme:
nützliche Adressen
I. Adressen der deutschen Nationalagenturen
•
•
•
•
•
•
für den Schulbereich (Comenius): Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz
Postfach 22 40, 53012 Bonn
Tel.: 0228 - 501 -298, -291; Fax: 0228 - 501 -259, -301, -420; URL: http://www.kmk.org
für den Hochschulbereich (Erasmus): Arbeitsstelle EU des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Tel.: 0228 - 882 -0; Fax: 0228 - 882 44 44; URL: http://www.daad.de/ausland/de/3.4.5.html
für die allgemeine und berufliche Bildung (Grundtvig/Leonardo):
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 38; D-53113 BONN
T. (49-228)107 16 08; F. (49-228)107 29 64; E-Mail: [email protected]; URL: http://www.na-bibb.de/home/
InWent/Carl Duisberg Gesellschaft e.V.,
Weyerstraße 79-83 (Barbarossaplatz), 50676 Köln
Tel: 0221/2098-0; Fax: 0221/2098-111; E-Mail: [email protected]; URL: http://www.cdg.de/Home67.htm
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) - Durchführungsstelle Leonardo da Vinci im Auftrag
des BMBF
Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
T. (49-228)88 23 97; F. (49-228)88 25 51; E-Mail: [email protected]
JUGEND für Europa - Deutsche Agentur JUGEND
Heussallee 30, D-53113 Bonn;
Tel.: +49 228 9506220; Fax: +49 228 9506222; E-Mail: [email protected]; URL:
http://www.jugendfuereuropa.de
II. Adressen in Brüssel
•
Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur
•
Büro für technische Unterstützung der Programme Sokrates, Leonardo, Jugend
(Socrates, Leonardo and Youth Technical Assistance Office)
Rue de Trèves 59-61, B-1040 Brussels
Tel: +32.2.233.01.11 ; Fax: +32.2.233.01.50 ; URL: http://www.socleoyouth.be/
•
Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU
Boulevard Clovis 18, B-1000 Brüssel
Tel.: +32 2 743 04 40; Fax:+32 2 743 04 42; URL: http://www.bayern.de/Europa/Bruessel/index.html
Referat C II 8: Angelegenheiten der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für
Wissenschaft, Forschung und Kunst: Referent: Robert Gruber, Email: [email protected]
Rue de la Loi 200, B – 1049 Bruxelles
Tel. 0032-2-299 11 11 ; URL: http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm
III. Sonstige Adressen :
•
EU-Netz Bayern:
virtuelles Netzwerk von nicht-gewinnorientierten Beratungsstellen zu EU-bezogenen Themenstellungen
URL: http://www.eu-netz-bayern.de/
•
Aksb/IAE/FEECA-Europabüro (Georg Düchs)
Avenue de Tervuren 221, B – 1150 Bruxelles
Tel. 0032-2-738 07 90 ; Fax .0032-2-738 07 95 ; E-Mail : [email protected]
Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004