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EILAKTION Menschenrechtsverteidiger URGENT ACTION UA-Nr: UA-037/2005-3 AI-Index: AMR 41/011/2006 Datum: 17.02.2006 MORDDROHUNGEN / SORGE UM SICHERHEIT Weitere Informationen zu UA 37/05 (AMR 41/004/2005, 16. Februar 2005, AMR 41/024/2005, 8. Juli 2005, und AMR 41/047/2005, 19. Dezember 2005) Mexiko Frau Lydia Cacho Ribeiro, Journalistin und Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation CIAM Die Sicherheit von Lydia Cacho Ribeiro ist nach der Veröffentlichung von Telefonaufzeichnungen in einer überregionalen mexikanischen Zeitung in großer Gefahr. In den Telefongesprächen sollen Vertreter des Bundesstaats, darunter der Gouverneur von Puebla, sowie einflussreiche Geschäftsmänner besprochen haben, wie Lydia Cacho Ribeiro mit Hilfe der Justizbehörden eingeschüchtert werden könnte. Nach Einschätzung von amnesty international ist die Menschenrechtlerin aufgrund der Veröffentlichung der mutmaßlichen Absichten staatlicher Behörden in sehr großer Gefahr, zum Opfer weiterer Drohungen und Repressalien zu werden. Lydia Cacho Ribeiro ist Journalistin und Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation „Centro Integral de Atención a las Mujeres” (CIAM). Sie weist in ihrer Arbeit immer wieder auf von Frauen und Kindern erlittene Verstöße sowie auf die Tatsache hin, dass die dafür Verantwortlichen straffrei ausgehen. In ihrem 2005 veröffentlichten Buch bezichtigt sie einflussreiche Geschäftsmänner, an einem Kinderpornografie-Ring beteiligt zu sein. Nach Einschätzung von amnesty international hat die Drangsalierung von Lydia Cacho Ribeiro mit Hilfe der Justizbehörden im vergangenem Dezember begonnen. Damals erstattete einer der von ihr beschuldigten Geschäftsmänner Anzeige wegen Diffamierung gegen die Journalistin. Daraufhin wurde Lydia Cacho Ribeiro in ihrer Wohnung in Cancún festgenommen und in die über 1500 Kilometer entfernte Stadt Puebla gebracht, wo sie der Diffamierung angeklagt wurde. Man hielt die Menschenrechtlerin 30 Stunden lang in Gewahrsam, bevor man sie einem Richter vorführte und sie gegen eine Kaution von 10.000 US-Dollar freikam. Ihr Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Januar 2006 wurde das Gerichtsverfahren nach Quintana Roo, ihrem Wohnort, verlegt. Wird Lydia Cacho Ribeiro schuldig gesprochen, so droht ihr eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren. Hinter der Diffamierungsklage gegen Lydia Cacho Ribeiro verbirgt sich den Telefonaufnahmen zufolge die Absicht, sie mit Unterstützung der Justizbehörden zu drangsalieren. Laut den Aufzeichnungen der Gespräche schlug der Geschäftsmann, der Anzeige gegen die Journalistin erstattet hatte, darüber hinaus vor, dass Lydia Cacho Ribeiro während ihrer Haft sexuell belästigt werden sollte. Der Gouverneur von Puebla streitet eine Beteiligung an den Gesprächen ab. Die Echtheit der Telefonprotokolle wurde bisher noch nicht bestätigt. Diffamierung stellt in Mexiko ein strafrechtliches Delikt dar, und manchmal wird diese Anklage erhoben, um Journalisten, die Missstände aufdecken, einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. In Puebla kann der Straftatbestand Diffamierung mit einer Haftstrafe zwischen sechs Spendenkonto: Kto.-Nr. 80 90 100 Bank für Sozialwirtschaft Köln (BLZ 370 205 00) ai amnesty international FÜR DIE MENSCHENRECHTE UA HRD Seite 2 Monaten und vier Jahren geahndet werden. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat gefordert, dass Diffamierung nicht länger als strafrechtliches sondern als zivilrechtliches Delikt gelten soll, aber bislang hat Mexiko noch keine Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlung eingeleitet. EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie § Ihre tiefe Sorge um die Sicherheit von Lydia Cacho Ribeiro zum Ausdruck bringen, nachdem Telefonaufzeichnungen veröffentlicht wurden, in denen ein einflussreicher Geschäftsmann und Behördenvertreter über ihre Absicht sprechen, Lydia Cacho Ribeiro mit Hilfe der Justizbehörden zu drangsalieren; § Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass sich infolge dieser Veröffentlichungen die Gefahr für Lydia Cacho Ribeiro verstärkt hat, Ziel von Drohungen oder Angriffen zu werden; § die Behörden auf Bundes- und Bundesstaatenebene auffordern, in Abstimmung mit Lydia Cacho Ribeiro geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen; § darauf hinzuweisen, dass oftmals Anklagen wegen Diffamierung gegen Personen eingesetzt werden, die Missstände kritisieren, obwohl dies gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt; § fordern, dass die Empfehlung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt wird, Diffamierung nicht länger als strafrechtliches sondern als zivilrechtliches Delikt zu ahnden und nicht mit einer Freiheitsstrafe zu belegen. APPELLE AN: María de los Angeles Elizabeth Gómez Cortes, Presidenta de la Comisión de Derechos Humanos del Congreso del Estado, Congreso del Estado de Puebla, 5 Poniente No. 128, Col Centro, CP. 72000, Puebla, Puebla, MEXIKO (Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Kongress des Bundesstaates Puebla – korrekte Anrede: Estimada Presidenta de la Comisión Telefax: (00 52) 222-248 5319, Durchwahl 231, (00 52) 222-2485 451, Durchwahl 231 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: “tono de fax por favor”) E-Mail: [email protected] Maestra Blanca Laura Villeda Martínez, Procuradora General de Justicia del Estado de Puebla, Boulevard 5 de mayo y 31 Oriente, Colonia Ladrillera de Benitez, Puebla, Puebla, CP 72539, MEXIKO (Generalstaatsanwältin in Puebla – korrekte Anrede: Estimada Procuradora) Telefax: (00 52) 222-240 8105 E-Mail: [email protected] Lic. Daniel Cabeza de Vaca, Procurador General de la Republica, Procuraduría General de la República, Paseo de la Reforma nº 211-213, Piso 16, Col. Cuauhtémoc, Delegación Cuauhtémoc, México D.F., C.P. 06500, MEXIKO (Generalstaatsanwalt – korrekte Anrede: Estimado Señor Procurador) Telefax: (00 52) 55 5346 0983, (00 52) 55 5346 0908 (“tono de fax por favor”) Maestro Ricardo Sepúlveda, Secretaría de Gobernación, Reforma 99, PISO 21, PH, Colonia Tabacalera, C.P. 06030, Mexico D.F. MEXIKO (Beauftragter für Menschenrechte im Innenministerium – korrekte Anrede: Estimado Doctor) Telefax: (00 52) 55-5128 0234 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: “tono de fax por favor”) KOPIEN AN: Centro Integral de Atención a las Mujeres - CIAM Cancún A.C., Calle 12 poniente · 66, SMZA 63 Cancún Quintana Roo 77500, MEXIKO (Frauenrechtsorganisation) UA HRD Seite 3 Kanzlei der Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin (S. E. Herrn Jorge Castro-Valle Kuehne) Telefax: 030-269 323 700 E-Mail: [email protected] Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. März 2006 keine Appelle mehr zu verschicken. RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Spanish or your own language: - expressing serious concern for the safety of Lydia Cacho Ribeiro, following the publication of telephone conversations between an important businessman and state authorities allegedly revealing a plot to judicially harass her; - expressing concern that this incident may increase the likelihood of threats and attacks against Lydia Cacho; - calling on federal and state authorities to guarantee her safety in accordance with her wishes; - expressing concern that the charge of defamation is sometimes used to silence those who speak out on sensitive issues, in violation of the right to freedom of expression; - call for the implementation of the Inter American Commission on Human Rights recommendation to make defamation and liable civil offences not liable to imprisonment;