Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW. Informationen zu

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Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW. Informationen zu
Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW.
Informationen zu Perspektiven, Ausbildung und Berufseinstieg
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder in NRW
Menschen mit Klasse. Lehrer in NRW.
Ute Schäfer
Ministerin für Schule,
Jugend und Kinder
des Landes
Nordrhein-Westfalen
2
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Sie sich heute für den Lehrerberuf entscheiden, dann übernehmen Sie
eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie tragen mit Ihrem fachlichen
Können und Ihrem pädagogischen
Gespür zur Bildung und Erziehung
unserer kommenden Generation bei.
Vieles in den Schulen hat sich unter
dem Eindruck internationaler Erfahrungen und Vergleichsstudien geändert
und wird sich in den kommenden
Jahren weiterentwickeln. Die Schule
der Zukunft in Nordrhein-Westfalen ist
eine selbstständige Schule, die verantwortungsbereite Mitarbeiter benötigt.
Eine Schule, die sich an klaren Zielen
orientieren muss, aber Freiräume auf
dem Weg zu diesen Zielen erhält. Sie
können mit Ihrem Engagement viel
dazu beitragen, dass es eine Schule
wird, in die sowohl Lehrerinnen und
Lehrer als auch Kinder gerne gehen.
Dazu brauchen wir einen gut ausge-
bildeten Nachwuchs, der mit Kreativität und Engagement Kinder und
Jugendliche mit ihren Fähigkeiten und
Möglichkeiten fördert – eben „Menschen mit Klasse“.
Bis zum Jahr 2015 wird NordrheinWestfalen mehr als 74.000 neue Lehrkräfte in den unterschiedlichsten Schulformen und Unterrichtsfächern einstellen. Neben jungen Menschen, die
den „klassischen Weg“ über eine Lehramtsausbildung gehen, brauchen wir
in einigen Fachgebieten und für einige
Schulformen fachlich qualifizierte
Seiteneinsteiger, die mit ihrer beruflichen Erfahrung den Schulalltag bereichern.
Diese Broschüre soll Ihnen helfen,
sich über die aussichtsreichsten Fächerkombinationen und Lehrämter, das
Referendariat, den Seiteneinstieg in
den Schuldienst und vieles mehr zu
informieren. Ich hoffe, sie stärkt Ihr
Interesse am Lehrerberuf.
www.bildungsportal.nrw.de
Inhalt
Die Situation in Nordrhein-Westfalen
unterstützt von:
4
Studieren in NRW
Ausbildung zur Lehrkraft
Voraussetzungen
Universitäten
Studienaufbau und Regelstudienzeit
Studieren im Ausland
Studienkonten und Studienfinanzierung
Schulformen und Fächerkombinationen
Erste Staatsprüfung
8
8
8
9
10
10
10
11
13
Das Referendariat
Einstellungsverfahren
Inhalte und Ziele
Gehalt und soziale Absicherung
Zweite Staatsprüfung
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14
15
16
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Der Schuldienst in NRW
Einstellungsverfahren
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
1. Schritt: Anerkennung von Studienabschlüssen
2. Schritt: Bewerbung um eine freie Lehrerstelle
und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Verdienstmöglichkeiten für
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Gehalt und soziale Absicherung
Arbeitszeit
Fortbildung
Unterrichten im Ausland
Die „große Pause”: Sabbatjahr und Beurlaubung
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18
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20
Impressum und Kontakt
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Register
28
Gewerkschaften und Lehrerverbände
29
Warum Lehrer werden?
Das Berufsbild aus Sicht der Wirtschaft
Unterricht
Schulentwicklung
Außerschulisches Umfeld
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22
23
24
25
26
27
30
31
31
3
Die Situation in Nordrhein-Westfalen
In den kommenden Jahren werden in Nordrhein-Westfalen Zehntausende
von Lehrerinnen und Lehrern gebraucht. Gute Chancen hat, wer bei der
Wahl des Lehramts, der Fächer sowie des Einsatzortes flexibel ist. Angesichts
des beträchtlichen Bewerbermangels gibt es nicht nur für ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für berufserfahrene „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ mit bestimmten Qualifikationen gute
Einstellungsmöglichkeiten. Da sämtliche in den nächsten Jahren frei werdende Stellen wieder besetzt werden, können von 2004 bis 2006 mehr als
20.000 junge Lehrerinnen und Lehrer den Dienst in den Schulen in NRW
aufnehmen. Auch in den darauf folgenden Jahren bleibt es angesichts der
großen Zahl von Austritten aus dem Schuldienst bei ähnlich hohen
Einstellungszahlen: In den Jahren 2007 bis 2010 können voraussichtlich
mehr als 23.000 Lehrkräfte neu in den Schuldienst eintreten.
4
Jährliche Einstellungen von Lehrkräften in NRW 1980 bis 2015
– jeweils Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträume –
7.000
6.000
5.000
über 20.000
Einstellungen
von 2004 bis 2006
4.000
über 44.000
Einstellungen
von 2004 bis 2010
über 74.000
Einstellungen
von 2004 bis 2015
3.000
2.000
1.000
0
1980
1985
1990
1995
2000
2004
2010
2015
Von 2004 bis 2015 (vgl. Grafik) sind die Einstellungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer sehr gut. Immerhin müssen bis dahin die Hälfte aller in NRW vorhandenen Lehrerstellen neu besetzt werden (über 74.000 Einstellungen). Von entscheidender Bedeutung für die Berufsaussichten der Bewerberinnen und Bewerber
ist die Lehramts- und Fächerwahl. Für den Zeitraum 2007 bis 2010, also für die jetzigen Studienberechtigten, Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie
Studierenden, zeichnen sich nach Lehrämtern und Fächern die folgenden
Perspektiven ab (genannt werden jeweils sowohl die neuen als auch die alten
Lehrämter, siehe Seite 11):
Hervorragend sind die Einstellungsmöglichkeiten für das Lehramt an
Berufskollegs bzw. das Lehramt für die Sekundarstufe II mit beruflicher
Fachrichtung. Hier kommen nach den aktuellen Prognosen von 2004 bis 2010
auf 9.000 Stellen nur 3.000 Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener
Ausbildung. Besonders aussichtsreich sind die Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Bau- und Holztechnik, Drucktechnik, Elektrotechnik,
Farbtechnik und Raumgestaltung. Auch im IT-Bereich und den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern sind die Einstellungschancen sehr gut.
Angesichts des beträchtlichen Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern eröffnen die beruflichen Schulen auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
sehr gute Einstellungsmöglichkeiten.
Sehr gute Einstellungschancen bieten sich auch Bewerberinnen und Bewerbern
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I bzw.
für das Lehramt für die Sekundarstufe I, wobei die Chancen in der Hauptschule
besonders groß sind. Insgesamt stehen zwischen 2004 und 2010 voraussichtlich
11.500 freien Stellen nur 4.200 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Die
gefragtesten Fächer sind Chemie, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik, Physik und
Technik. Nach heutiger Einschätzung ergeben sich mittelfristig auch für
5
Über 74.000 Lehrereinstellungen in NRW 2004 bis 2015
Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen
(20.400 Einstellungen)
Lehramt an Haupt- und Realschulen
und den entsprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen
(19.600 Einstellungen)
Lehramt an Grundschulen
(16.800 Einstellungen)
Lehramt an Berufskollegs
(12.700 Einstellungen)
Lehramt für Sonderpädagogik
(4.900 Einstellungen)
Bewerberinnen und Bewerber mit den
Fächern Geschichte, Geographie und
Französisch, von denen bislang mehr
als genügend vorhanden waren, gute
Einstellungschancen.
Für das Lehramt an Gymnasien
und Gesamtschulen bzw. das Lehramt für die Sekundarstufe II besteht
ein erhöhter Bedarf in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern
sowie in Technik, Informatik, Sport,
Kunst, Musik, Latein und Religionslehre. Für Bewerberinnen und Bewerber mit den Fächern Deutsch,
Französisch, Pädagogik und Philosophie ist dagegen auch künftig eine
schwierige Einstellungssituation zu
erwarten, ganz besonders, wenn
diese Fächer miteinander kombiniert
werden. Insgesamt wird von 2004
bis 2010 mit 11.400 Neueinstellungen gegenüber 12.900 Bewerberinnen und Bewerbern gerechnet.
Für diejenigen Bewerberinnen und
Bewerber, die keine Beschäftigung
in diesem Lehramt finden, ergeben
sich jedoch sehr gute Möglichkeiten in
den Schulformen der Sekundarstufe I.
6
Weniger gute Einstellungschancen
zeichnen sich für das Lehramt für
Sonderpädagogik ab. Ausnahmen
sind die Fachrichtungen Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung. Insgesamt werden sich
voraussichtlich von 2004 bis 2010
etwa 4.000 neue Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auf
2.500 freie Stellen bewerben.
Wegen zurückgehender Schülerzahlen
sind die Aussichten im Bereich der
Grundschule mittelfristig weniger
günstig. In der Grundschule spielen
die Lehrbefähigungen der Lehrkräfte
wegen des wichtigen Klassenlehrerprinzips keine so große Rolle. In der
Grundschule treffen zwar von 2004
bis 2006 nur 3.600 Bewerberinnen
und Bewerber auf 5.500 freie
Stellen, in den Jahren 2007 bis 2010
könnte sich die Situation mit 5.400
Bewerberinnen und Bewerbern und
4.100 freien Stellen jedoch umkehren. Zu den Neubewerberinnen und
Neubewerbern kommt noch eine
beträchtliche Zahl von Bewerbe-
rinnen und Bewerbern aus früheren
Jahren, die bislang noch keine Stelle
gefunden haben.
Eine häufig gestellte Frage lautet: Wie
kommt es, dass auf der einen Seite
viele Lehrerinnen und Lehrer arbeitslos sind und auf der anderen Seite von
Lehrermangel gesprochen wird? Hierfür gibt es zwei Ursachen.
Erstens stimmen die fachlichen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber, also Lehramt und Fächerkombination, nicht immer mit dem
überein, was in den Schulen gebraucht
wird. So gibt es in Nordrhein-Westfalen – wie in fast allen anderen Bundesländern auch – einen Überschuss an
Lehrkräften für die Primarstufe und
den allgemein bildenden Bereich der
Sekundarstufe II, während in der Sekundarstufe I und am Berufskolleg
Lehrkräfte fehlen. Hinzu kommt, dass
z.B. unter den Lehrkräften für die
Sekundarstufe II gemessen am Bedarf
viel zu wenige mathematisch-naturwissenschaftliche Fächerkombinationen
studiert haben und zu viele Deutsch
oder andere Geisteswissenschaften unterrichten möchten. Die Auswahl von
Lehramt und Fächern sollte also bei der
Entscheidung für ein Lehramtsstudium
wohl bedacht sein.
stellen zumeist in den ländlichen
Regionen vorzufinden. In den Ballungsgebieten ist die Zahl der
Bewerberinnen und Bewerber dagegen
deutlich höher. Das heißt, Lehrkräfte,
die bei der Wahl ihres Einsatzortes
flexibel sind, haben die besseren
Beschäftigungschancen.
Es stellt sich schließlich die Frage, wie
verlässlich die Prognosen zum Lehrerbedarf und zur Bewerberzahl sind, auf
denen die hier formulierten Einschätzungen zum Lehrerarbeitsmarkt
basieren. Der Lehrkräftebedarf kann
Zweitens stimmt die regionale recht präzise vorausberechnet werden,
Verteilung der freien Stellen häufig da der Lehrerbestand bekannt ist und
nicht mit den Wünschen der Bewer- über Austritte aus dem Schuldienst,
berinnen und Bewerber an ihren Teilzeitwünsche und die restlichen EinArbeitsort überein. Für alle Berufe gilt flussgrößen präzise Erfahrungswerte
heutzutage, dass räumliche Mobilität vorliegen. Auch die Entwicklungen der
die Beschäftigungschancen stark er- Schülerzahlen kann vergleichsweise
höht. Die Bereitschaft, für einen Arbeits- genau prognostiziert werden. Am
platz den Wohnort zu wechseln, wirkt schwierigsten ist es, Vorhersagen zu
sich auch bei Lehrkräften positiv auf künftigen Entwicklungen der Lehramtsdie Einstellungsaussichten aus. Dabei studierenden sowie -absolventinnen und
sind in Nordrhein-Westfalen Schwierig- -absolventen und damit zur Bewerkeiten bei der Besetzung von Lehrer- berzahl zu treffen. Denn diese unterlie-
gen beträchtlichen Schwankungen, die
verursacht werden durch (Fehl-)Einschätzungen der Berufsaussichten, das
schwankende Image des Lehrerberufs
oder andere Faktoren, die ebenso
schwierig zu prognostizieren sind.
Um die jeweiligen Entwicklungen
aktuell berücksichtigen zu können,
überarbeitet das Ministerium für
Schule, Jugend und Kinder seine Vorausberechnungen zum Lehrerarbeitsmarkt regelmäßig und empfiehlt allen
am Lehrerberuf Interessierten, diese
Informationsquelle fortlaufend zu nutzen und bei anstehenden Studienentscheidungen zu beachten.
>>Die aktuellen Prognosen zum
Lehrerarbeitsmarkt sind im
Bildungsportal, der Homepage
des Ministeriums, unter:
www.bildungsportal.nrw.de/
BP/Schule/beruf_lehrer
veröffentlicht.
7
Studieren in NRW
Ausbildung zur Lehrkraft
Die Ausbildung der Lehrkräfte in
Nordrhein-Westfalen ist durch das
Lehrerausbildungsgesetz und die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Danach
besteht die Ausbildung zum Lehramt
aus einem mit der Ersten Staatsprüfung
abschließenden Studium und einem mit
der Zweiten Staatsprüfung abschließenden 24-monatigen Vorbereitungsdienst.
Beide Examina sind für die Ausübung
des Lehrerberufs an öffentlichen
Schulen erforderlich. Unter bestimmten
Bedingungen können andere Studienabschlüsse als Erste Staatsprüfung
anerkannt werden (siehe Informationen
zum „Seiteneinstieg“, Seiten 19 bis 22).
Voraussetzungen
Der Lehrerberuf setzt die Freude an der
Zusammenarbeit mit jungen Menschen
voraus. Lehrerinnen und Lehrer müssen
begeistern können – und sie müssen das
Ziel verfolgen, mit großem Engagement
zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer
8
Schülerinnen und Schüler beizutragen.
Wer andere fördern möchte, muss
Interesse an der Entwicklung des
eigenen Fähigkeitsprofils haben. Das
schließt die Bereitschaft ein, fachliche,
kommunikative und soziale Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln.
Organisatorische Kompetenzen sind
ebenso gefragt wie die Fähigkeit zum
selbstständigen, gruppenorientierten
und reflektierten Lernen und Arbeiten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Zulassungsbedingungen:
In den Fächern Sport, Musik und
Kunst wird eine Eignungsprüfung
verlangt.
Im Studium für das Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen setzen die Fächer Englisch, Französisch,
Italienisch, Niederländisch, Spanisch
und Geschichte Kenntnisse in Latein
voraus; für das Fach Philosophie/
Praktische Philosophie Kenntnisse in
Latein oder Griechisch; für das Fach
>>Voraussetzungen
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
eine als gleichwertig anerkannte
Vorbildung.
evangelische Religionslehre Kenntnisse in Griechisch und Latein oder
Hebräisch. Das Fach katholische Religionslehre setzt Kenntnisse in Latein
voraus, Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht. Diese
Kenntnisse sind keine Voraussetzung für die Immatrikulation; sie
müssen aber mit Abschluss des
Grundstudiums nachgewiesen werden. Bei den übrigen Lehramtsstudiengängen können die Studienordnungen an den Hochschulen den
Besuch bestimmter Veranstaltungen
von speziellen Fremdsprachenkenntnissen abhängig machen.
Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig.
Sie können in Vorkursen an den Hochschulen erworben werden.
Im Bereich Sonderpädagogik wird vor Studienbeginn ein Informationspraktikum an Sonderschulen empfohlen.
Beim Studium für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit abzuleisten. Deren überwiegender Teil muss bis zur
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung absolviert sein, in der Regel also am
Anfang des Hauptstudiums. Die fachpraktische Tätigkeit muss spätestens bis
zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst abgeschlossen sein. Eine entsprechende Berufsausbildung ersetzt die fachpraktische Tätigkeit.
Zu jedem Lehramtsstudium gehören Praxisphasen im Umfang von mindestens 14
Wochen. Sie sind an Lehrveranstaltungen der Hochschulen angebunden und finden an Schulen und schulnahen Einrichtungen statt. Auskunft erteilt in der Regel
das Praktikumsbüro an den Universitäten.
Der örtliche Numerus clausus (NC) ergibt sich aus der Konkurrenz der
Bewerberinnen und Bewerber um die knappen Studienplätze. Über die Zulassung
entscheidet dann die Abiturnote oder die seit dem Abitur verstrichene Wartezeit.
Wenn die Mehrzahl der Hochschulen wegen der starken Nachfrage nach
Studienplätzen einen örtlichen Numerus clausus eingeführt hat, kommt die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ins Spiel. Als zentraler Marktplatz sorgt sie dafür, dass möglichst viele Studienwünsche – in den
meisten Fällen sogar am Wunschort – realisiert werden.
Wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das landesweite Angebot überschreitet,
kann ein Auswahlverfahren durch die ZVS eingerichtet werden (so genannter
„harter NC“). Informationen über zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge
und die Vergabe von Studienplätzen finden sich im Internet unter www.zvs.de.
>>Numerus clausus
In stark nachgefragten Fächern legen die
Universitäten einen Numerus clausus (NC)
fest, der die Zulassung zum Studium begrenzt.
>>Weitere Informationen zur
Studien- und Berufswahl
Einen nach Bundesländern geordneten
Überblick über die Lehramtsstudiengänge
an Hochschulen bietet die jährlich aktualisierte Broschüre „Studien- und Berufswahl“,
erhältlich in Schulen, in Beratungseinrichtungen der Arbeitsämter oder über das
Landesarbeitsamt NRW, 40474 Düsseldorf,
Josef-Gockeln-Str. 7, Telefon 02 11/4 30 6-0,
Telefax 02 11/4 30 6-377. Online-Information: www.studienwahl.de
Universitäten
Lehramtsstudiengänge werden in Nordrhein-Westfalen von vielen Hochschulen
angeboten, allerdings nicht immer in allen Fachrichtungen. Über die örtlichen
Studienangebote (Lehrämter und Fächer) gibt die zentrale Studienberatung der
jeweiligen Hochschule Auskunft. Das Studium kann im Wintersemester (Oktober)
oder im Sommersemester (April) begonnen werden. Einige Studiengänge fangen
jedoch nur zum Wintersemester an. In der Regel wird ein Studienbeginn zum
Wintersemester empfohlen.
Derzeit werden neue Formen der universitären Lehrerausbildung erprobt. Dazu
gehören der Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“
(Bachelor- und Master-Studiengänge) an den Universitäten Bielefeld und Bochum
sowie der Modellversuch „Kooperatives Studium für das Lehramt an Berufskollegs“ an der Universität und der Fachhochschule Münster. Doppelt qualifizierende Studiengänge (Diplomingenieur und Erstes Staatsexamen für das Lehramt
an Berufskollegs) bieten die Universitäten Aachen, Dortmund und Paderborn an.
9
Studienaufbau und
Regelstudienzeit
Das Studium gliedert sich in Grundund Hauptstudium. Das Grundstudium
umfasst in der Regel die Hälfte des
vorgegebenen Studienvolumens der jeweiligen Lehrämter und vermittelt
Grundlagen- und Orientierungswissen.
Es wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen.
Das Hauptstudium baut auf dem in
der Zwischenprüfung nachgewiesenen
Grundlagenwissen auf. Es vertieft dieses in ausgewählten Bereichen. Das
Hauptstudium schließt mit der Ersten
Staatsprüfung für ein Lehramt ab.
Das Studium insgesamt ist inhaltlich
und organisatorisch durch Module strukturiert. Die Module bestehen aus ver-
schiedenen, miteinander verknüpften
Lehrveranstaltungen, die unter einer
gemeinsamen Leitfragestellung stehen.
Die Regelstudienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden sollte, richtet sich nach dem angestrebten
Lehramt, das zum Unterricht in einer
bestimmten Schulform berechtigt. Für
das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
gilt eine Regelstudienzeit von sieben
Semestern. Für die Lehrämter an
Gymnasien und Gesamtschulen, an
Berufskollegs und für Sonderpädagogik ist eine Regelstudienzeit von
neun Semestern festgelegt. Die Erste
Staatsprüfung findet bei allen Lehramtsstudiengängen zu großen Teilen
studienbegleitend statt.
Studienkonten und
>>Studienkonten und
Studienfinanzierung
Studienfinanzierung
Das zum Sommersemester 2004 eingeMit dem Studienkontenmodell beführte Studienkontenmodell trägt der
schreitet das Land Nordrhein-WestVerantwortung jedes einzelnen Studiefalen neue Wege in der Studienrenden Rechnung, mit den finanziellen
finanzierung. Der Grundgedanke ist
Ressourcen der Gesellschaft und des
dabei, dass Studierende auf ihrem
Staates sorgsam umzugehen. Es präziStudienkonto über ein Guthaben an
siert den Grundsatz sozialer GerechHochschulleistungen verfügen, mit
tigkeit und leistet einen Beitrag zur
dem sie dann ihr Erststudium bestreiChancengleichheit in der Vielfalt beten können, ohne dass sie Gebühren
Lehramtsstudierende, insbesondere an- ruflicher Biografien.
zahlen müssen. Erst wenn sie die
gehende Fremdsprachenlehrerinnen
Regelstudienzeit deutlich überund -lehrer, können während des Die Funktionsweise des Studienkonschreiten oder über einen ersten
Studiums zudem als Fremdsprachen- tenmodells mit seinen zentralen Eleberufsqualifizierenden Abschluss
assistentin oder -assistent an einer menten Studienkonto, Studienguthaben
hinaus Leistungen in Anspruch nehund Regelabbuchung ist detailliert erSchule im Ausland unterrichten.
men, müssen sie im Regelfall Geläutert im „Leitfaden zu den Studibühren entrichten.
Der Aufenthalt dauert je nach Gastland enkonten in NRW“, als Dokument erhältsieben bis zehn Monate. Er dient der lich unter www.mwf.nrw.de/Studieren_ viele Studierende Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Förderungspraxisnahen Erweiterung der Ausbil- in_NRW/Studienkontenmodell.html.
höchstdauer der gewählten Fachdung und fördert die sprachlichen und
landeskundlichen Kenntnisse. Über die Zu den Kosten eines Studiums gehört richtung ergibt sich aus der jeweiligen
Teilnahmevoraussetzungen informieren auch die Finanzierung des Lebens- Regelstudienzeit. Über die Höhe der
die jeweiligen Hochschulen oder der unterhalts während der Studienzeit. Mit BAföG-Sätze und die genauen FörPädagogische Austauschdienst (PAD) dem zum 1. April 2001 in Kraft getre- derungsmodalitäten informiert das
unter Telefon: 02 28 /5 01-223 und tenen veränderten Bundesausbildungs- Bundesministerium für Bildung und
förderungsgesetz (BAföG) erhalten Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de.
www.kmk.org/pad/home.htm.
Studieren im Ausland
Es besteht die Möglichkeit, einige
Semester im Ausland zu studieren.
Informationen über Universitäten im
Ausland, über Studieninhalte, die
Aufenthaltsdauer, Finanzierung und die
Anerkennung von Studienleistungen
finden sich auf der Internetseite des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) www.daad.de.
10
Unabhängig vom BAföG bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit April 2001
auch zinsgünstige Ausbildungskredite an. Der Bildungskredit ist eine zusätzliche Hilfe für
Auszubildende in besonderen Situationen. Er kann für die Finanzierung von Studienmaterialien,
Exkursionen, Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland in Anspruch genommen werden.
Der Bildungskredit wird beantragt beim Bundesverwaltungsamt in Köln, Telefon: 02 21/7 58 44 92
oder im Internet www.bundesverwaltungsamt.de.
Schließlich gibt es zahlreiche Stiftungen und andere Organisationen, die unter bestimmten Bedingungen
Stipendien für Lehramtsstudierende vergeben. Weitergehende Informationen finden sich im Internet
unter www.stiftungsindex.de, www.begabte.de sowie www.begabtenfoerderung.de.
Schulformen und Fächerkombinationen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung die
Lehrämter neu strukturiert. Studierende können sich seit dem Wintersemester 2003/2004 nur noch in
die neuen Lehramtsstudiengänge einschreiben.
Neue Lehrämter in Nordrhein-Westfalen
Alte schulstufenbezogene Lehrämter
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und
den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
Lehramt für die Primarstufe
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Lehramt für die Sekundarstufe II/I
Lehramt an Berufskollegs
Lehramt für die Sekundarstufe II mit
beruflicher Fachrichtung
Lehramt für Sonderpädagogik
Lehramt für Sonderpädagogik
Lehramt für die Sekundarstufe I
11
Das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen berechtigt zur Erteilung von
Unterricht in den Klassen bzw. Jahrgangsstufen eins bis zehn. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester
einschließlich der Prüfungszeiträume.
Die Ausbildung sieht neben dem erziehungswissenschaftlichen Studium das
Studium von zwei Fächern und das
didaktische Grundlagenstudium in
Deutsch oder Mathematik vor.
Bei dem Studienschwerpunkt Grundschule ist eines der beiden Fächer das
Unterrichtsfach Deutsch oder das
Unterrichtsfach Mathematik. Das didaktische Grundlagenstudium erfolgt in
dem nicht gewählten Fach.
Das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen berechtigt zur Erteilung
von Unterricht in allen Jahrgangsstufen
der beiden Schulformen. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Die
Ausbildung umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium und das Studium von zwei Unterrichtsfächern. Anstelle von zwei Unterrichtsfächern können auch nur die Fächer Kunst oder
Musik studiert werden. Eines der
Unterrichtsfächer kann durch das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung ersetzt werden.
Das Studium für das Lehramt an
Berufskollegs hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Es umfasst
12
das erziehungswissenschaftliche Studium sowie das Studium einer beruflichen Fachrichtung und eines Unterrichtsfaches oder zweier beruflicher
Fachrichtungen oder zweier Unterrichtsfächer. Eines der Unterrichtsfächer kann durch das Studium einer
sonderpädagogischen Fachrichtung ersetzt werden.
Das Studium für das Lehramt für
Sonderpädagogik hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Es umfasst das erziehungswissenschaftliche
Studium, das Studium von zwei Fächern
des Lehramtes an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
und das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Eine
der beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen ist der Förderschwerpunkt
Lernen. Folgende sonderpädagogische
Fachrichtungen können gewählt werden:
>>Weitere Informationen zu
Fächern und beruflichen
Fachrichtungen
Über die Fächer und beruflichen
Fachrichtungen, die in den Studiengängen gewählt werden können, informiert die zentrale Studienberatung der
jeweiligen Hochschule sowie das Bildungsportal NRW im Internet unter
www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/
beruf_lehrer/lehrerausbildung
Förderschwerpunkt Lernen
Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Förderschwerpunkt Sehen
Förderschwerpunkt Sprache.
Erste Staatsprüfung
Die Erste Staatsprüfung wird vor dem Staatlichen
Prüfungsamt abgelegt. Sie schließt das ordnungsgemäße
Studium ab. In dieser Prüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die für das Lehramt notwendigen erziehungs- und fachwissenschaftlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten erworben haben.
Das Examen bezieht sich auf die gewählten Studienfächer.
Es umfasst schriftliche Prüfungen (Klausuren), mündliche
Prüfungen, die schriftliche Hausarbeit sowie das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium. In den
Fächern Kunst, Textilgestaltung, Musik und Sport legen die
Studierenden außerdem fachpraktische Prüfungen ab.
>>Weitere Informationen zum Lehramtsstudium
Genauere Auskünfte zu Fragen des Lehramtsstudiums hält
das Bildungsportal NRW bereit: www.bildungsportal.
nrw.de/BP/Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung.
Ansprechpartner bei konkreten Fragen sind die Zentralen
Studienberatungen der Hochschulen.
Adressen und Telefonnummern der Prüfungsämter für
Erste Staatsprüfungen für Lehrämter in NRW finden sich
unter www.staatliches-prüfungsamt.de.
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie gegebenenfalls die fachpraktischen Prüfungen werden bereits im
Hauptstudium absolviert, im Anschluss an Module – eine
Abfolge von mehreren aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen.
Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Ersten Staatsprüfung kann man sich bundesweit für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben. Das Gleiche
gilt für Bewerber aus anderen Bundesländern, die eine
Referendarstelle an einer Schule in Nordrhein-Westfalen
suchen.
13
Das Referendariat
Einstellungsverfahren
Wer die Erste Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen oder einen anderen Abschluss als Erste Staatsprüfung
anerkannt bekommen hat, kann sich in
Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf
Bezirksregierungen als zuständiger
Ausbildungsbehörde um die Einstellung in das Referendariat für Lehrämter bewerben. Die Bewerbungsvordrucke können jeweils ab Mitte Mai
bei den Bezirksregierungen angefordert werden. Die Bewerbung muss bis
zum 15. August vorliegen. Der Einstellungstermin ist im Allgemeinen der
1. Februar des darauf folgenden Jahres.
>>Das Referendariat dauert in der
Regel 24 Monate.
Die Bewerbung soll an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk
der gewünschte Ausbildungsort liegt.
14
>>Die Telefonnummern
und Webadressen der
Bezirksregierungen:
Arnsberg, Telefon: 0 29 31/820
www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Detmold, Telefon: 0 52 31/710
www.bezreg-detmold.nrw.de
Düsseldorf, Telefon: 02 11/47 50
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Köln, Telefon: 02 21/14 70
www.bezreg-koeln.nrw.de
Münster, Telefon: 02 51/41 10
www.bezreg-muenster.nrw.de
In den fünf Regierungsbezirken stehen
insgesamt 46 Studienseminare an 38
Seminarstandorten – aufgelistet in den
Bewerbungsvordrucken – zur Verfügung. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
Inhalte und Ziele
Das Referendariat ergänzt das durch
das Studium erworbene Wissen um
berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen, die theoretisch fundiert
und reflektiert werden. Das Referendariat findet an speziellen Ausbildungsstätten, den Studienseminaren,
und an der Schule statt. Das Studienseminar, für das wöchentlich sieben Stunden zur Verfügung stehen,
führt für Referendarinnen und Referendare Ausbildungsveranstaltungen
durch, in denen pädagogische, didaktische und weitere berufsbezogene
Inhalte vermittelt werden.
Parallel dazu erfolgt mit durchschnittlich zwölf Wochenstunden die schulpraktische Ausbildung. Sie umfasst
Hospitationen, Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht und
außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Während des Referendariats stehen
die Referendarinnen und Referendare
in engem Kontakt mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern (Lehrerinnen
und Lehrern, Seminarleiterinnen und
Seminarleitern und Ausbildungskoordinatorinnen bzw. Ausbildungskoordinatoren der Schule). Nach der
Hälfte des Referendariats führen die
Referendarinnen und Referendare
ein Planungs- und Entwicklungsgespräch, um den Ausbildungsstand und
weitere Ausbildungsschwerpunkte zu
ermitteln.
Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes werden mit einer zusammenfassenden Note bewertet, die sich aus
den abschließenden Beurteilungen der
Seminarausbilder und der Schulleitung
zusammensetzt. Sie geht in die Berechnung des Gesamtergebnisses der
Zweiten Staatsprüfung ein.
15
Gehalt und soziale
Absicherung
Während des Vorbereitungsdienstes
stehen die Referendarinnen und Referendare in einem Beamtenverhältnis
auf Widerruf. Sie erhalten so genannte Anwärterbezüge. Die Besoldungsgruppe ist abhängig vom jeweiligen Lehramt:
Besoldungsgruppe A 12 für Referendarinnen und Referendare des
Lehramtes an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,
Besoldungsgruppe A 13 für Referendarinnen und Referendare des
Lehramtes für Sonderpädagogik,
16
Besoldungsgruppe A 13 + Zulage für
Referendarinnen und Referendare
des Lehramtes an Gymnasien und
Gesamtschulen sowie des Lehramtes
an Berufskollegs.
Das Grundgehalt erhöht sich gegebenenfalls um einen Familienzuschlag
sowie um vermögenswirksame Leistungen. Referendarinnen und Referendare erhalten darüber hinaus mit den
Dezemberbezügen eine Sonderzuwendung, deren Höhe sich nach der
Anzahl der Dienstmonate in diesem
Jahr richtet. Die aktuell gültigen
Regelbeträge der Bezüge sind nachzulesen unter www.bildungsportal.nrw.
de/BP/Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung/Vorbereitungsdienst.
Als Beamte auf Widerruf befinden sich
Referendarinnen und Referendare in
einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis. Ihre Arbeitszeit errechnet sich aus
19 wöchentlichen Pflichtstunden (sieben Wochenstunden im Studienseminar
und zwölf Wochenstunden in der schulpraktischen Ausbildung) und dem zeitlichen Aufwand für die Vor- und
Nachbereitung der Seminar- und Unterrichtsstunden sowie aller mit Unterricht und Ausbildung zusammenhängenden Tätigkeiten.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist während des Referendariats nicht möglich.
Es gibt jedoch Regelungen für den
Erziehungsurlaub. Darüber hinausgehende Freistellungsformen sind nur
eingeschränkt umsetzbar.
>>In der Zweiten Staatsprüfung wird
festgestellt, ob die Referendarin
oder der Referendar die Ziele des
Vorbereitungsdienstes erreicht hat.
Zweite Staatsprüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, aus zwei Unterrichtsproben sowie einer mündlichen Prüfung
(Kolloquium), in der Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen erörtert werden.
In der Hausarbeit, für deren Anfertigung
drei Monate zur Verfügung stehen, sollen
sich die Referendare systematisch mit
einem Gegenstand ihrer pädagogischen
Praxis auseinander setzen. Die Zweite
Staatsprüfung haben die Referendarinnen
und Referendare abgelegt, wenn sie die
Prüfungsleistungen erbracht haben und
das Prüfungsergebnis bekannt gegeben
worden ist. Die schriftliche Bekanntgabe
des Prüfungsergebnisses erfolgt am letzten Tag des Referendariats; damit endet
dann das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
>>Online-Informationen zum
Referendariat finden Sie im
Bildungsportal NRW:
www.bildungsportal.nrw.de/BP/
Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung.
Nähere Auskünfte zum Referendariat erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen, in
Einzelfragen auch telefonisch bei
den Schulabteilungen der Bezirksregierungen.
17
Der Schuldienst in NRW
Einstellungsverfahren
Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Zweiten Staatsprüfung kann man
sich bundesweit für den Schuldienst
bewerben. Das Gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen
Bundesländern, die eine Anstellung an
einer Schule in Nordrhein-Westfalen
suchen.
gende Anteil der Stellen über das
Ausschreibungsverfahren vergeben
wird, ist Eigeninitiative durch Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen
zwingend erforderlich.
Das Ausschreibungsverfahren ist das
Regelverfahren. Die Schulen schreiben
die freien Stellen mit einem entsprechenden Anforderungsprofil im ProEinstellende Behörden sind die Be- gramm LEO öffentlich aus und wählen
zirksregierungen. Bewerben können ihr Personal eigenverantwortlich aus.
sich alle Lehrkräfte, die eine Lehramts- Über die Einladung zu einem Gespräch
befähigung besitzen. Die Einstellungen und die Auswahl der Bewerberinnen
erfolgen zum Unterrichtsbeginn im und Bewerber entscheidet eine Ausneuen Schuljahr, zum 1. Februar eines wahlkommission der einzelnen Schule.
Kalenderjahres oder während des lau- Diese wählt die zulässigen Bewerfenden Schuljahres, soweit in dieser bungen nach den Examensnoten und
dem ausgewiesenen Schulprofil aus.
Zeit Stellen frei werden.
Die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis erfolgt über das
Ausschreibungsverfahren oder über
das Listenverfahren. Da der überwie-
18
Grundlage für das Listenverfahren ist
die Bewerbungsdatei, in die sich alle
Bewerberinnen und Bewerber mit
Lehramtsbefähigung ganzjährig eintra-
gen lassen können. Um alle Schulen
mit Lehrerinnen und Lehrern versorgen
zu können, müssen diejenigen, die sich
bewerben, grundsätzlich bereit sein, in
allen Schulformen zu unterrichten, für
die ihre Lehramtsbefähigung gilt. Über
das Listenverfahren soll insbesondere
auch eine Besetzung der Stellen erfolgen, die im Ausschreibungsverfahren
nicht vergeben werden konnten.
>>Bewerbungsunterlagen mit der
Möglichkeit der Online-Bewerbung für ausgebildete Lehrerinnen
und Lehrer, Informationen über
Einzelheiten der Verfahren sowie
Stellenausschreibungen können
von der gemeinsamen Internetseite
der Bezirksregierungen für das
Lehrereinstellungsverfahren (LEO
– Lehrereinstellung-Online) abgerufen werden. Die Webadresse
dafür lautet: www.leo.nrw.de.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
In Nordrhein-Westfalen reicht derzeit die Zahl der originär ausgebildeten
Lehrkräfte für die Schulformen der Sekundarstufe I – das sind Hauptschule,
Realschule und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule – sowie
für Berufskollegs nicht mehr aus, um den Bedarf an den Schulen zu decken. Um
die Unterrichtsversorgung zu sichern, hat das Land NRW neue Einstellungs- und
Ausbildungsmöglichkeiten für den Schuldienst eröffnet.
Die Angebote richten sich an berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber mit
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (geeignet für zwei Unterrichtsfächer).
Hochschul- und Fachhochschulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen als Erste Staatsprüfung oder als Teile einer Ersten Staatsprüfung anerkannt werden.
Der „Seitenweg“ in den Lehrerberuf
1. Schritt:
Anerkennung
von Studienabschlüssen
Anerkennungsverfahren
Ziel: Erste Staatsprüfung für
ein Lehramt an Schulen
alternativ
2. Schritt:
Bewerbung um eine
freie Lehrerstelle
und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Einstellung in den
Schuldienst
Berufsbegleitender
Vorbereitungsdienst
Voraussetzung: mind. zweijährige
berufspraktische Tätigkeit
ggf. Ausbildung und Prüfung:
Erziehungswissenschaft, didaktisches Grundlagenstudium
Abschluss:
Zweite Staatsprüfung für
ein Lehramt an Schulen
Gegebenenfalls
sind zusätzliche
Studien- und
Prüfungsleistungen
an einer Hochschule zu erbringen.
Vorbereitungsdienst
und
ggf. Ausbildung und Prüfung: Erziehungswissenschaft, didaktisches
Grundlagenstudium
Abschluss:
Zweite Staatsprüfung
für ein Lehramt an
Schulen
Unbefristete Einsatzmöglichkeit als Lehrerin oder Lehrer
19
Erster Schritt: Anerkennung
von Studienabschlüssen
Die Anerkennung ihres Studienabschlusses für ein Lehramt der Schulform,
an der sie arbeiten möchten, beantragen
die Bewerberinnen und Bewerber bei der
zuständigen Bezirksregierung.
Wenn lediglich Teile von Studien- und
Prüfungsleistungen anerkannt werden
können, sind weitere Studienleistungen
für die Anerkennung als Erste Staatsprüfung zu erbringen. Informationen
hierzu geben die Bezirksregierungen als
Anerkennungsbehörden.
Bezirksregierung
Telefon/Internet
Anerkennung/
Teilanerkennung
Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 02 11/475-0
www.bezregduesseldorf.nrw.de
Universitätsabschlüsse für
• das Lehramt an
Berufskollegs
Köln
Tel.: 02 21/147-0
Fachhochschulabschlüsse
Zeughausstr. 2–10
www.bezreg-koeln.nrw.de
für
50667 Köln
• das Lehramt an
Berufskollegs
• das Lehramt an Grund-,
Haupt- und Realschulen
und die entsprechenden
Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen
Münster
Tel.: 02 51/411-0
Universitätsabschlüsse für
Domplatz 1–3
www.bezreg-muenster.nrw.de
• das Lehramt an Grund-,
48143 Münster
Haupt- und Realschulen
und die entsprechenden
Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen
20
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die sich bereits erfolgreich bei einem
Berufskolleg um eine Stelle beworben haben und deren Abschlussprüfung an
einer Universität oder technischen Hochschule zur Anerkennung als Erste
Staatsprüfung in einem Fach führt, kann ein weiteres Fach auf der Grundlage
einer ergänzenden mindestens vierjährigen beruflichen Praxis bei Vorliegen entsprechender Nachweise anerkannt werden.
Aufgrund des besonderen Bedarfs können Fachhochschulabsolventinnen und
-absolventen, die an Berufskollegs unterrichten wollen, nach Teilanerkennung
ihres Abschlusses als erstes Unterrichtsfach die notwendigen Studienleistungen
für das zweite Unterrichtsfach in Form eines berufsbegleitenden Fernstudiums
an der FernUniversität in Hagen erbringen. Das Angebot umfasst das Fach
Mathematik, die beruflichen Fachrichtungen Technische Informatik und Elektrotechnik sowie die speziellen beruflichen Fachrichtungen Bankbetriebslehre,
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsinformatik.
Zweiter Schritt: Bewerbung um eine freie Lehrerstelle
und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Die Schulen schreiben freie Lehrerstellen aus. Auf diese Stellen können sich in
der Regel auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bewerben. Die Ausschreibungstexte enthalten entsprechende Hinweise. Da grundständig ausgebildete
Lehrkräfte bevorzugt einzustellen sind, kann es vorkommen, dass Bewerbungen von
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nicht immer sofort zum Zuge kommen.
Allen Lehrkräften, die den Weg über den Seiteneinstieg zur Schule finden, wird
zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Ziel der weiteren Qualifizierung
und der Maßgabe der Bewährung angeboten.
Wer sich anschließend im Schuldienst des Landes NRW befindet oder ein
Einstellungsangebot erhalten hat und außerdem eine mindestens zweijährige
berufspraktische Tätigkeit unter Anrechnung von Kindererziehungszeiten nachweisen kann, wird zum nächstmöglichen Termin in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst übernommen.
>>Die Stellenausschreibungen sowie
weitere Informationen zur Lehrereinstellung, die zu beachtenden
Fristen und Termine werden regelmäßig im Internet veröffentlicht
unter www.leo.nrw.de.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.
Während dieser Zeit erteilen die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger je
nach Schulform 18,5 bzw. 21 Wochenstunden Unterricht und nehmen parallel an
der Ausbildung am Studienseminar im Umfang von sieben Wochenstunden teil.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst kann auch im Teilzeitarbeitsverhältnis
absolviert werden. Dies bedeutet, dass die Zahl der Unterrichtsstunden bei abgesenktem Gehalt reduziert wird.
Sofern entsprechende Studien nicht bereits über die Erste Staatsprüfung nachgewiesen werden konnten, legen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für das
Lehramt an Berufskollegs während des Vorbereitungsdienstes eine besondere
Prüfung in Erziehungswissenschaft ab. Für das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen ist
neben dieser Prüfung in Erziehungswissenschaft auch in dem Fach des didaktischen Grundlagenstudiums (Deutsch oder Mathematik) eine Prüfung erforderlich.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Bei entsprechendem Bedarf können auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nicht über eine Anerkennung eines Studienabschlusses für zwei
Unterrichtsfächer verfügen, für den Unterricht an Schulen der Sekundarstufe I
befristet eingestellt werden. Sie nehmen begleitend an einer einjährigen Basisqualifizierung teil, die mit dem Erwerb einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis
abschließt. Haben sich diese Lehrkräfte bewährt, können sie anschließend in ein
unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen werden.
21
>>Allgemeine Informationen:
www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/beruf_
lehrer/Seiteneinstieg
>>Anerkennung oder Teilanerkennung:
www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Erlasse
>>Unterrichtsfächer:
www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/
Recht/Vorschriften/Lehrerausbildung
>>Lehrereinstellung:
www.leo.nrw.de
>>Berufsbegleitendes Fernstudium:
FernUniversität in Hagen, Tel.: 0 23 31/9 87-01
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
Tel.: 02 11/8 96-03
Nähere Auskünfte in Einzelfragen erhalten Sie auf
den Internetseiten der Bezirksregierungen oder
telefonisch bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen.
Verdienstmöglichkeiten für
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Die nachstehende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Verdienstmöglichkeiten bezogen auf Qualifikationsniveau und Einsatz in der Schule. Die
Höhe der Gehälter in den einzelnen Vergütungsgruppen ist nachzulesen unter
www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise.
Einsatz an
Hauptschule
Realschule/
Gesamtschule
(Stufen 5–10)
FH-Diplom (ohne
Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
Vergütungsgruppe
IV b BAT
Vergütungsgruppe
IV b BAT
Univ.-Diplom;
Magister,
Promotion (ohne
Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
Vergütungsgruppe
IV b BAT
Vergütungsgruppe
IV a BAT
Univ./FH-Diplom;
Magister, Promotion (mit Anerkennung als 1. Staatsprüfung)
Vergütungsgruppe
IV a BAT
Vergütungsgruppe
IV a BAT
Vergütungsgruppe
II a BAT
Erste und Zweite
Staatsprüfung
(volle Lehramtsbefähigung)
Vergütungsgruppe
III BAT
Vergütungsgruppe
III BAT
Vergütungsgruppe
II a BAT + Zulage
Art des
Abschlusses
22
Berufskolleg/
Gesamtschule
(Stufen 11–13)
Voraussetzungen für die Verbeamtung:
Bestehen der Zweiten Staatsprüfung
(Lehramtsbefähigung)
Die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren
darf in der Regel nicht überschritten
sein.
Die Verbeamtung ist nur bei einer
Einstellung/Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zulässig.
Lehrkräfte, die sich bereits in einem
unbefristeten Angestelltenverhältnis
befinden, können auch nach Erwerb
der Lehramtsbefähigung nicht mehr
verbeamtet werden.
Gehalt und soziale
Absicherung
Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen werden Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen
in der Regel im Beamtenverhältnis mit
voller Stundenzahl eingestellt. Die
Beantragung von Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Eine Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Beamtin
oder Beamter ist bis zum vollendeten
35. Lebensjahr möglich. Bei Einstellungen von Lehrkräften mit besonders
gesuchten Fächern kann diese Höchstaltersgrenze zurzeit um zehn Jahre
überschritten werden.
Lehrerinnen und Lehrer sind in der
Regel Beamtinnen bzw. Beamte und
werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) besoldet. Die
Bezüge für Lehrerinnen und Lehrer
richten sich nach der Besoldungs-
gruppe des Eingangsamtes ihres
Lehramtes (A 12 bis A 13 + Zulage).
Dieses Grundgehalt erhöht sich gegebenenfalls durch Familienzuschläge,
hinzu kommen monatliche vermögenswirksame Leistungen sowie eine jährliche Sonderzuwendung mit den
Dezemberbezügen. Um der wachsenden Berufserfahrung Rechnung zu tragen, erfolgt durchschnittlich etwa alle
drei Jahre eine Anhebung der Gehaltssätze.
>>Die aktuell gültigen Regelbeträge
der Bezüge sind nachzulesen unter
www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/
Hinweise/index.html.
23
Arbeitszeit
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt die
Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes.
Exakt festgelegt sind die je nach Schulform zu erteilenden Unterrichtsstunden. Außerhalb der Unterrichtszeit
nehmen Lehrerinnen und Lehrer jedoch noch vielfältige Aufgaben wahr,
wie z.B. Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Zusammenarbeit
mit Partnern des Schullebens, Mitarbeit an der Schulentwicklung, Erarbeitung neuer Unterrichtskonzepte,
Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Erstellung von Klassenarbeiten
und Prüfungsaufgaben sowie deren
Korrektur.
Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihren
Urlaub in den Ferien. Ferienzeiten, die
über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des
Unterrichts sowie der Wahrnehmung
anderer dienstlicher Verpflichtungen.
24
Fortbildung
Lehrerinnen und Lehrer bilden sich regelmäßig fort, um den sich ändernden
Anforderungen des Berufes zu entsprechen. Die Verpflichtung zur Fortbildung
umfasst auch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten.
Lehrerfortbildung findet in der Regel schulintern oder regional statt. Schulen
erstellen ein Konzept zur Fortbildungsplanung, in dem die Schwerpunkte der
systemischen Lehrerfortbildung festgelegt werden.
Um Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit zu geben, außerhalb ihres üblichen
Tätigkeitsfeldes die Wirtschaftswelt näher kennen zu lernen, werden verstärkt
Lehrerbetriebspraktika angeboten. Dies gilt besonders für Lehrkräfte an
Berufskollegs, aber auch für Lehrkräfte, die an allgemein bildenden Schulen in
den Fächern Sozialwissenschaften und Arbeitslehre unterrichten. Die Praktika
dauern bis zu vier Wochen und finden in der Regel in den Ferienzeiten statt.
>>Nähere Informationen finden sich im Bildungsportal des Ministeriums
für Schule, Jugend und Kinder: www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/
lehrer/lehrerfortbildung. Informationen über Fortbildungsmaßnahmen sind
erhältlich bei den Bezirksregierungen (www.learn-line.nrw.de/angebote/
bezreglehrerfortbildung), den Schulämtern sowie bei Lehrerverbänden und
freien Trägern.
25
Unterrichten im Ausland
Für Lehrerinnen und Lehrer, die ein
ausgeprägtes Interesse an fremden
Kulturen haben, eröffnet der Auslandsschuldienst ein reizvolles Betätigungsfeld. Voraussetzung für die
Arbeit im Ausland sind der Abschluss
der Ersten und Zweiten Staatsprüfung
sowie zumindest Grundkenntnisse in
der jeweiligen Landessprache. Je nach
Art des Einsatzes kann man sich bis
zu acht Jahre vom Schuldienst in
Deutschland beurlauben lassen.
Auslandsdienstlehrkräfte arbeiten in
der Regel an Deutschen Schulen im
Ausland oder an Begegnungsschulen,
in denen deutsche und einheimische
Kinder unterrichtet werden. Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit dem örtlichen Schulträger ab und erhalten vom
Bund Zuwendungen, die ihnen im
Gastland eine ihrer Aufgabe entsprechende Lebensführung gestatten. Lehrkräfte mit entsprechender Befähigung
können sich auch auf die Leitung einer
solchen Schule bewerben.
26
Zu den Auslandsdienstlehrkräften
gehören auch Fachberaterinnen und
Fachberater. Ihre Aufgabe besteht in
der Beratung einheimischer Schulen
im Bereich Deutsch als Fremdsprache.
Hierzu hospitieren sie an Schulen und
führen Fortbildungsveranstaltungen
durch. Sie suchen geeignete leistungsstarke Schulen, an denen das Deutsche
Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz angeboten werden kann. Sie
begleiten den Aufbau eines solchen
Zweiges fachlich und organisieren den
Ablauf der Prüfungen im Land. Darüber hinaus haben Fachberaterinnen
und Fachberater vielfältige Aufgaben
als deutsche Sprach- und Kulturmittler
im Ausland.
Die Vermittlung in den Auslandsdienst
erfolgt über die Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Die Zentralstelle
betreut organisatorisch den weltweiten
Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer.
Zu allen Fragen, die den Auslandseinsatz betreffen, erteilt die Zentralstelle
für das Auslandsschulwesen Auskunft:
www.auslandsschulwesen.de.
Es ist auch möglich, sich als Landesprogrammlehrkraft für einen Auslandsaufenthalt von seinem Dienstherrn, dem Land, beurlauben zu lassen. Solche Lehrkräfte werden
besonders in Regionen eingesetzt, zu
denen das Land traditionell besondere
Beziehungen pflegt. Oftmals sind es
auch Lehrerfortbildungsinstitute, an
denen diese Lehrerinnen und Lehrer
einen Vertrag erhalten. Das Land
Nordrhein-Westfalen bietet verbeamteten und angestellten Lehrkräften die
sehr interessante Möglichkeit, unter
Fortzahlung ihrer Inlandsbezüge sowie
eines zusätzlichen landesüblichen Ortsgehalts an schulischen Einrichtungen
in Mittel- und Osteuropa, im Baltikum
und in Zentralasien pädagogisch tätig
zu werden.
Das Land vermittelt außerdem Hospitationsaufenthalte und Austauschmaßnahmen mit verschiedenen Ländern.
>>Weitere Informationen bieten das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
(MSJK), die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und die Stelle für
den Internationalen Austausch bei der
Bezirksregierung Düsseldorf:
www.bildungsportal.nrw.de/Schule/
Internationales
www.auslandsschulwesen.de
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter
Schule – Internationaler Austausch
Die „große Pause”:
Sabbatjahr und Beurlaubung
Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die
Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu nehmen. Diese besondere Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Aufteilung
der Arbeitszeit in eine Arbeitsphase
und eine Freistellungsphase hat Nordrhein-Westfalen als eines der ersten
Bundesländer sowohl für beamtete als
auch für angestellte Lehrkräfte eingeführt. Die Varianten des Sabbatjahres
reichen von einer zweijährigen bis zu
einer sechsjährigen Vollbeschäftigung
mit einem anschließenden Freistellungsjahr. Zur Finanzierung dieses
Sabbatjahres verringert sich das Gehalt während der Vollbeschäftigung
um einen der Freistellung entsprechenden Prozentsatz: Im ersten Fall bezieht
die Lehrkraft jährlich zwei Drittel, im
zweiten Fall sechs Siebtel ihres
Gehaltes.
Die Lehrkräfte erreichen auf diese
Weise eine Freistellungsphase, ohne
dass sie auf eine zumindest anteilige
Besoldung und sonstige besoldungsabhängige Ansprüche, vor allem die Absicherung im Krankheitsfall (Beihilfe),
verzichten müssen. Sollte das Sabbatjahr nicht in Anspruch genommen werden können, werden die „angesparten“
Bezüge nachgezahlt.
Das Sabbatjahr ist auch aus einer
Teilzeitbeschäftigung heraus möglich
und kann vor dem Ruhestand genommen werden.
Neben dem Sabbatjahr besteht die
Möglichkeit einer Beurlaubung. So ist
aus wichtigen familiären Gründen wie
der Betreuung eines Kindes unter 18
Jahren oder eines pflegebedürftigen
Angehörigen eine maximale Beurlaubung von zwölf Jahren möglich.
27
Impressum und Kontakt
Herausgeber
Ministerium für Schule, Jugend
und Kinder des Landes
Nordrhein-Westfalen
Gestaltung
MEDIA CONSULTA
Deutschland GmbH
Hildeboldplatz 15–17
50672 Köln
Telefon: 0221/3 50 00
Telefax: 0221/3 50 03 50
Druck
Allfa Print & Medien Service
Bestellungen
Das Bürger- und ServiceCenter
der Landesregierung:
C@ll NRW Bürger- und
ServiceCenter: 01 80/3 100 110
Internet: www.callnrw.de
Ministerium für Schule, Jugend
und Kinder des Landes
Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: 02 11/ 896-34 60
Telefax: 02 11/ 896-32 20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bildungsportal.nrw.de
Fotos und Grafiken
Ministerium für Schule, Jugend und
Kinder (Grafiken Seiten 5 und 6),
dpa (Fotos Seiten 1 bis 32),
Zefa (Foto Seite 2).
Register
28
Angestelltenverhältnis 23
Arbeitszeit 16, 21, 25
Ausland 10, 26
Ausschreibungsverfahren 18, 21
Austauschprogramme 10, 26
BAföG 11
Beamtenverhältnis 16, 17, 22, 23
Beurlaubung 27
Bewerbungsdatei 18
Bezirksregierung 14, 18, 20
Bildungskredit 11
Einstellungsmöglichkeiten 5
Einstellungsverfahren 18
Erste Staatsprüfung 8, 10, 13, 18, 19, 20, 21
Familienzuschlag 16, 23
Förderungshöchstdauer 10
Fortbildung 25, 26
Fremdsprachenassistent 10
Gehalt 16, 22, 26, 27
Grundschule 6, 11
Lehramtsprüfungsordnung 8
Lehrerausbildungsgesetz 8
Lehrerbetriebspraktika 25
Listenverfahren 18
Numerus clausus 9
Referendariat 13, 14, 15, 16, 17
Regelstudienzeit 10, 12
Sabbatjahr 27
Sekundarstufe I (Lehramt an Grund-, Haupt-, und
Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen) 5, 6, 7, 11, 12, 16, 19, 21
Sekundarstufe II (Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen) 6, 7, 11, 12, 16
Sekundarstufe II (Berufskolleg) 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21
Sonderpädagogik 6, 9, 11, 12, 16
Soziale Absicherung 16, 23
Studienseminare 15
Teilzeitbeschäftigung 16, 27
Urlaub 27
Vermögenswirksame Leistungen 16, 23
Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen (ZVS) 9
Zulassungsbedingungen 8
Zweite Staatsprüfung 17, 22
Gewerkschaften und Lehrerverbände
GEW Landesverband NRW
Nünningstraße 11
45141 Essen
Telefon: 02 01/29 40 301
Telefax: 02 01/29 40 33 51
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gew.de
VBE Landesverband NRW
Westfalendamm 247
44141 Dortmund
Telefon: 02 31/43 38 61
Telefax: 02 31/43 38 64
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vbe-nrw.de
Philologen-Verband NW
Graf-Adolf-Straße 84
40210 Düsseldorf
Telefon: 02 11/17 74 40
Telefax: 02 11/16 19 73
E-Mail: [email protected]
Internet: www.phv-nw.de
oder www.nrwl.de
vlbs NW
Ernst-Gnoß-Straße 22
40219 Düsseldorf
Telefon: 02 11/4 91 25 95
Telefax: 02 11/4 92 01 82
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vlbs.de
Realschullehrerverband NW
Graf-Adolf-Straße 84
40210 Düsseldorf
Telefon: 02 11/1 64 09 71
Telefax: 02 11/1 64 09 72
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rlv-nrw.de
VkdL Landesverband NRW
Hedwig-Dransfeld-Platz 4
45143 Essen
Telefon: 02 01/62 30 29
Telefax: 02 01/62 15 87
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vkdl.de
vlw Landesverband NW e.V.
Völklinger Straße 9
40219 Düsseldorf
Telefon: 02 11/4 91 02 08
Telefax: 02 11/4 98 34 18
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vlw.de
29
Warum Lehrer werden?
Das Berufsbild aus Sicht der Wirtschaft
Es ist die besondere Leistung der Schule, Jugendlichen Wissen und den richtigen
Umgang mit diesem Wissen zu vermitteln. Die Schule liefert damit einen entscheidenden Beitrag zur Bildung der Persönlichkeit und schafft nicht zuletzt die
Grundlage für die berufliche Zukunft der Jugendlichen.
Den Lehrerinnen und Lehrern erwächst aus diesem Selbstverständnis die verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, den ihnen anvertrauten jungen Menschen
vielfältige Inhalte, Methoden und Werte nahe zu bringen und ihnen auf dieser
Basis Handlungsorientierungen zu geben. Die ebenso interessante wie anspruchsvolle berufliche Herausforderung für den, der Lehrer werden möchte, liegt also
darin, jeden einzelnen Schüler zur Entdeckung und Entfaltung seiner individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen zu bringen und ihn dadurch zugleich
zu praktischer Lebensbewältigung zu befähigen. Aus der Sicht der Wirtschaft
umfasst der Beruf des Lehrers im Wesentlichen drei Tätigkeitsbereiche:
Unterricht
Um die genannten besonderen Leistungen des Unterrichts erreichen zu können,
müssen Lehrer über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und geeignete
Vermittlungswege erarbeiten können. Hier hat der Lehrer die Freiheit und die
Möglichkeit, auf der Basis der Rahmenrichtlinien gemeinsam mit seinen Fachkolleginnen und -kollegen schuleigene Lehrpläne für seine Fächer und fächerübergreifenden Konzepte zu entwickeln, zu erproben und zu bewerten.
30
Schulentwicklung
Im Zuge der Entwicklung hin zur
„Selbstständigen Schule“ kommt es
auch auf die Führungsqualitäten des
Lehrers an, die maßgeblich sind für die
Optimierung von Teamarbeit, Kommunikation und Beratung im Lehrerkollegium: Der Lehrer ist über den
eigenen Fachunterricht hinaus als mitbzw. hauptverantwortlicher Träger der
Schulentwicklung, der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung des
Unterrichts gefordert.
Außerschulisches Umfeld
Durch den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den Schülern kommt
dem Lehrer vielfach über den Schulalltag und die Schullaufbahn hinaus
eine verantwortliche beratende und
betreuende Rolle zu. Um zu einer an-
gemessenen Einschätzung ihres Profils
und ihres Potenzials zu gelangen,
suchen nicht nur die Schülerinnen und
Schüler, sondern auch deren Eltern bei
den Lehrerinnen und Lehrern kompetenten Rat und Entscheidungshilfe für
den weiteren Lebensweg, etwa für die
Berufs- bzw. Studienfachwahl. Eine
solche Beratungskompetenz setzt nicht
nur Urteilsvermögen voraus, sondern
erfordert auch die Fähigkeit und Bereitschaft zum Dialog mit allen Beteiligten.
Schließlich ist der Lehrer Ansprechpartner sowohl für die Schüler und
Eltern als auch für die ausbildenden
Betriebe oder die Hochschulen, die ihm
gegenüber ihre jeweiligen Ansprüche
an die Schulabgänger, d.h. letztlich an
seine Unterrichtsgestaltung, formulieren. Die Tätigkeit des Lehrers und seine
Verantwortung reichen also weit über
den schulischen Bereich im engeren
Sinn hinaus und erfordern auch
Qualitäten als Vermittler zwischen
diversen Erwartungen an Schule und
ihre Aufgabe. Der Blick auf die für das
Lehramt spezifische Verbindung von
fachlicher, persönlicher und didaktischer Kompetenz sowie auf die Vielfalt
der täglichen Aufgaben machen deutlich, dass der Beruf des Lehrers ebenso
anspruchsvoll wie erfüllend ist. Wer
bereit ist, Verantwortung für junge
Menschen zu übernehmen, durch Fördern und Fordern zu ihrem Besten beizutragen, d.h. ihre Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, und ihnen
damit Chancen eröffnet, leistet einen
unverzichtbaren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der ihm anvertrauten Kinder
und Jugendlichen – und damit nicht
zuletzt für unser Gemeinwesen.
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/896-34 60
Telefax: 0211/896-32 20
E-Mail: [email protected]
www.bildungsportal.nrw.de
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