Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW. Informationen zu
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Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW. Informationen zu
Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW. Informationen zu Perspektiven, Ausbildung und Berufseinstieg Ministerium für Schule, Jugend und Kinder in NRW Menschen mit Klasse. Lehrer in NRW. Ute Schäfer Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2 Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie sich heute für den Lehrerberuf entscheiden, dann übernehmen Sie eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie tragen mit Ihrem fachlichen Können und Ihrem pädagogischen Gespür zur Bildung und Erziehung unserer kommenden Generation bei. Vieles in den Schulen hat sich unter dem Eindruck internationaler Erfahrungen und Vergleichsstudien geändert und wird sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln. Die Schule der Zukunft in Nordrhein-Westfalen ist eine selbstständige Schule, die verantwortungsbereite Mitarbeiter benötigt. Eine Schule, die sich an klaren Zielen orientieren muss, aber Freiräume auf dem Weg zu diesen Zielen erhält. Sie können mit Ihrem Engagement viel dazu beitragen, dass es eine Schule wird, in die sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Kinder gerne gehen. Dazu brauchen wir einen gut ausge- bildeten Nachwuchs, der mit Kreativität und Engagement Kinder und Jugendliche mit ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten fördert – eben „Menschen mit Klasse“. Bis zum Jahr 2015 wird NordrheinWestfalen mehr als 74.000 neue Lehrkräfte in den unterschiedlichsten Schulformen und Unterrichtsfächern einstellen. Neben jungen Menschen, die den „klassischen Weg“ über eine Lehramtsausbildung gehen, brauchen wir in einigen Fachgebieten und für einige Schulformen fachlich qualifizierte Seiteneinsteiger, die mit ihrer beruflichen Erfahrung den Schulalltag bereichern. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich über die aussichtsreichsten Fächerkombinationen und Lehrämter, das Referendariat, den Seiteneinstieg in den Schuldienst und vieles mehr zu informieren. Ich hoffe, sie stärkt Ihr Interesse am Lehrerberuf. www.bildungsportal.nrw.de Inhalt Die Situation in Nordrhein-Westfalen unterstützt von: 4 Studieren in NRW Ausbildung zur Lehrkraft Voraussetzungen Universitäten Studienaufbau und Regelstudienzeit Studieren im Ausland Studienkonten und Studienfinanzierung Schulformen und Fächerkombinationen Erste Staatsprüfung 8 8 8 9 10 10 10 11 13 Das Referendariat Einstellungsverfahren Inhalte und Ziele Gehalt und soziale Absicherung Zweite Staatsprüfung 14 14 15 16 17 Der Schuldienst in NRW Einstellungsverfahren Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger 1. Schritt: Anerkennung von Studienabschlüssen 2. Schritt: Bewerbung um eine freie Lehrerstelle und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst Verdienstmöglichkeiten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Gehalt und soziale Absicherung Arbeitszeit Fortbildung Unterrichten im Ausland Die „große Pause”: Sabbatjahr und Beurlaubung 18 18 19 20 Impressum und Kontakt 28 Register 28 Gewerkschaften und Lehrerverbände 29 Warum Lehrer werden? Das Berufsbild aus Sicht der Wirtschaft Unterricht Schulentwicklung Außerschulisches Umfeld 30 21 22 23 24 25 26 27 30 31 31 3 Die Situation in Nordrhein-Westfalen In den kommenden Jahren werden in Nordrhein-Westfalen Zehntausende von Lehrerinnen und Lehrern gebraucht. Gute Chancen hat, wer bei der Wahl des Lehramts, der Fächer sowie des Einsatzortes flexibel ist. Angesichts des beträchtlichen Bewerbermangels gibt es nicht nur für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für berufserfahrene „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ mit bestimmten Qualifikationen gute Einstellungsmöglichkeiten. Da sämtliche in den nächsten Jahren frei werdende Stellen wieder besetzt werden, können von 2004 bis 2006 mehr als 20.000 junge Lehrerinnen und Lehrer den Dienst in den Schulen in NRW aufnehmen. Auch in den darauf folgenden Jahren bleibt es angesichts der großen Zahl von Austritten aus dem Schuldienst bei ähnlich hohen Einstellungszahlen: In den Jahren 2007 bis 2010 können voraussichtlich mehr als 23.000 Lehrkräfte neu in den Schuldienst eintreten. 4 Jährliche Einstellungen von Lehrkräften in NRW 1980 bis 2015 – jeweils Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträume – 7.000 6.000 5.000 über 20.000 Einstellungen von 2004 bis 2006 4.000 über 44.000 Einstellungen von 2004 bis 2010 über 74.000 Einstellungen von 2004 bis 2015 3.000 2.000 1.000 0 1980 1985 1990 1995 2000 2004 2010 2015 Von 2004 bis 2015 (vgl. Grafik) sind die Einstellungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer sehr gut. Immerhin müssen bis dahin die Hälfte aller in NRW vorhandenen Lehrerstellen neu besetzt werden (über 74.000 Einstellungen). Von entscheidender Bedeutung für die Berufsaussichten der Bewerberinnen und Bewerber ist die Lehramts- und Fächerwahl. Für den Zeitraum 2007 bis 2010, also für die jetzigen Studienberechtigten, Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie Studierenden, zeichnen sich nach Lehrämtern und Fächern die folgenden Perspektiven ab (genannt werden jeweils sowohl die neuen als auch die alten Lehrämter, siehe Seite 11): Hervorragend sind die Einstellungsmöglichkeiten für das Lehramt an Berufskollegs bzw. das Lehramt für die Sekundarstufe II mit beruflicher Fachrichtung. Hier kommen nach den aktuellen Prognosen von 2004 bis 2010 auf 9.000 Stellen nur 3.000 Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung. Besonders aussichtsreich sind die Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Bau- und Holztechnik, Drucktechnik, Elektrotechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung. Auch im IT-Bereich und den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern sind die Einstellungschancen sehr gut. Angesichts des beträchtlichen Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern eröffnen die beruflichen Schulen auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sehr gute Einstellungsmöglichkeiten. Sehr gute Einstellungschancen bieten sich auch Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I bzw. für das Lehramt für die Sekundarstufe I, wobei die Chancen in der Hauptschule besonders groß sind. Insgesamt stehen zwischen 2004 und 2010 voraussichtlich 11.500 freien Stellen nur 4.200 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Die gefragtesten Fächer sind Chemie, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik, Physik und Technik. Nach heutiger Einschätzung ergeben sich mittelfristig auch für 5 Über 74.000 Lehrereinstellungen in NRW 2004 bis 2015 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (20.400 Einstellungen) Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (19.600 Einstellungen) Lehramt an Grundschulen (16.800 Einstellungen) Lehramt an Berufskollegs (12.700 Einstellungen) Lehramt für Sonderpädagogik (4.900 Einstellungen) Bewerberinnen und Bewerber mit den Fächern Geschichte, Geographie und Französisch, von denen bislang mehr als genügend vorhanden waren, gute Einstellungschancen. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bzw. das Lehramt für die Sekundarstufe II besteht ein erhöhter Bedarf in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern sowie in Technik, Informatik, Sport, Kunst, Musik, Latein und Religionslehre. Für Bewerberinnen und Bewerber mit den Fächern Deutsch, Französisch, Pädagogik und Philosophie ist dagegen auch künftig eine schwierige Einstellungssituation zu erwarten, ganz besonders, wenn diese Fächer miteinander kombiniert werden. Insgesamt wird von 2004 bis 2010 mit 11.400 Neueinstellungen gegenüber 12.900 Bewerberinnen und Bewerbern gerechnet. Für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die keine Beschäftigung in diesem Lehramt finden, ergeben sich jedoch sehr gute Möglichkeiten in den Schulformen der Sekundarstufe I. 6 Weniger gute Einstellungschancen zeichnen sich für das Lehramt für Sonderpädagogik ab. Ausnahmen sind die Fachrichtungen Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Insgesamt werden sich voraussichtlich von 2004 bis 2010 etwa 4.000 neue Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auf 2.500 freie Stellen bewerben. Wegen zurückgehender Schülerzahlen sind die Aussichten im Bereich der Grundschule mittelfristig weniger günstig. In der Grundschule spielen die Lehrbefähigungen der Lehrkräfte wegen des wichtigen Klassenlehrerprinzips keine so große Rolle. In der Grundschule treffen zwar von 2004 bis 2006 nur 3.600 Bewerberinnen und Bewerber auf 5.500 freie Stellen, in den Jahren 2007 bis 2010 könnte sich die Situation mit 5.400 Bewerberinnen und Bewerbern und 4.100 freien Stellen jedoch umkehren. Zu den Neubewerberinnen und Neubewerbern kommt noch eine beträchtliche Zahl von Bewerbe- rinnen und Bewerbern aus früheren Jahren, die bislang noch keine Stelle gefunden haben. Eine häufig gestellte Frage lautet: Wie kommt es, dass auf der einen Seite viele Lehrerinnen und Lehrer arbeitslos sind und auf der anderen Seite von Lehrermangel gesprochen wird? Hierfür gibt es zwei Ursachen. Erstens stimmen die fachlichen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber, also Lehramt und Fächerkombination, nicht immer mit dem überein, was in den Schulen gebraucht wird. So gibt es in Nordrhein-Westfalen – wie in fast allen anderen Bundesländern auch – einen Überschuss an Lehrkräften für die Primarstufe und den allgemein bildenden Bereich der Sekundarstufe II, während in der Sekundarstufe I und am Berufskolleg Lehrkräfte fehlen. Hinzu kommt, dass z.B. unter den Lehrkräften für die Sekundarstufe II gemessen am Bedarf viel zu wenige mathematisch-naturwissenschaftliche Fächerkombinationen studiert haben und zu viele Deutsch oder andere Geisteswissenschaften unterrichten möchten. Die Auswahl von Lehramt und Fächern sollte also bei der Entscheidung für ein Lehramtsstudium wohl bedacht sein. stellen zumeist in den ländlichen Regionen vorzufinden. In den Ballungsgebieten ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen deutlich höher. Das heißt, Lehrkräfte, die bei der Wahl ihres Einsatzortes flexibel sind, haben die besseren Beschäftigungschancen. Es stellt sich schließlich die Frage, wie verlässlich die Prognosen zum Lehrerbedarf und zur Bewerberzahl sind, auf denen die hier formulierten Einschätzungen zum Lehrerarbeitsmarkt basieren. Der Lehrkräftebedarf kann Zweitens stimmt die regionale recht präzise vorausberechnet werden, Verteilung der freien Stellen häufig da der Lehrerbestand bekannt ist und nicht mit den Wünschen der Bewer- über Austritte aus dem Schuldienst, berinnen und Bewerber an ihren Teilzeitwünsche und die restlichen EinArbeitsort überein. Für alle Berufe gilt flussgrößen präzise Erfahrungswerte heutzutage, dass räumliche Mobilität vorliegen. Auch die Entwicklungen der die Beschäftigungschancen stark er- Schülerzahlen kann vergleichsweise höht. Die Bereitschaft, für einen Arbeits- genau prognostiziert werden. Am platz den Wohnort zu wechseln, wirkt schwierigsten ist es, Vorhersagen zu sich auch bei Lehrkräften positiv auf künftigen Entwicklungen der Lehramtsdie Einstellungsaussichten aus. Dabei studierenden sowie -absolventinnen und sind in Nordrhein-Westfalen Schwierig- -absolventen und damit zur Bewerkeiten bei der Besetzung von Lehrer- berzahl zu treffen. Denn diese unterlie- gen beträchtlichen Schwankungen, die verursacht werden durch (Fehl-)Einschätzungen der Berufsaussichten, das schwankende Image des Lehrerberufs oder andere Faktoren, die ebenso schwierig zu prognostizieren sind. Um die jeweiligen Entwicklungen aktuell berücksichtigen zu können, überarbeitet das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder seine Vorausberechnungen zum Lehrerarbeitsmarkt regelmäßig und empfiehlt allen am Lehrerberuf Interessierten, diese Informationsquelle fortlaufend zu nutzen und bei anstehenden Studienentscheidungen zu beachten. >>Die aktuellen Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt sind im Bildungsportal, der Homepage des Ministeriums, unter: www.bildungsportal.nrw.de/ BP/Schule/beruf_lehrer veröffentlicht. 7 Studieren in NRW Ausbildung zur Lehrkraft Die Ausbildung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen ist durch das Lehrerausbildungsgesetz und die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Danach besteht die Ausbildung zum Lehramt aus einem mit der Ersten Staatsprüfung abschließenden Studium und einem mit der Zweiten Staatsprüfung abschließenden 24-monatigen Vorbereitungsdienst. Beide Examina sind für die Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen können andere Studienabschlüsse als Erste Staatsprüfung anerkannt werden (siehe Informationen zum „Seiteneinstieg“, Seiten 19 bis 22). Voraussetzungen Der Lehrerberuf setzt die Freude an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen voraus. Lehrerinnen und Lehrer müssen begeistern können – und sie müssen das Ziel verfolgen, mit großem Engagement zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer 8 Schülerinnen und Schüler beizutragen. Wer andere fördern möchte, muss Interesse an der Entwicklung des eigenen Fähigkeitsprofils haben. Das schließt die Bereitschaft ein, fachliche, kommunikative und soziale Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Organisatorische Kompetenzen sind ebenso gefragt wie die Fähigkeit zum selbstständigen, gruppenorientierten und reflektierten Lernen und Arbeiten. In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Zulassungsbedingungen: In den Fächern Sport, Musik und Kunst wird eine Eignungsprüfung verlangt. Im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen setzen die Fächer Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch und Geschichte Kenntnisse in Latein voraus; für das Fach Philosophie/ Praktische Philosophie Kenntnisse in Latein oder Griechisch; für das Fach >>Voraussetzungen Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. evangelische Religionslehre Kenntnisse in Griechisch und Latein oder Hebräisch. Das Fach katholische Religionslehre setzt Kenntnisse in Latein voraus, Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht. Diese Kenntnisse sind keine Voraussetzung für die Immatrikulation; sie müssen aber mit Abschluss des Grundstudiums nachgewiesen werden. Bei den übrigen Lehramtsstudiengängen können die Studienordnungen an den Hochschulen den Besuch bestimmter Veranstaltungen von speziellen Fremdsprachenkenntnissen abhängig machen. Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Sie können in Vorkursen an den Hochschulen erworben werden. Im Bereich Sonderpädagogik wird vor Studienbeginn ein Informationspraktikum an Sonderschulen empfohlen. Beim Studium für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit abzuleisten. Deren überwiegender Teil muss bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung absolviert sein, in der Regel also am Anfang des Hauptstudiums. Die fachpraktische Tätigkeit muss spätestens bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst abgeschlossen sein. Eine entsprechende Berufsausbildung ersetzt die fachpraktische Tätigkeit. Zu jedem Lehramtsstudium gehören Praxisphasen im Umfang von mindestens 14 Wochen. Sie sind an Lehrveranstaltungen der Hochschulen angebunden und finden an Schulen und schulnahen Einrichtungen statt. Auskunft erteilt in der Regel das Praktikumsbüro an den Universitäten. Der örtliche Numerus clausus (NC) ergibt sich aus der Konkurrenz der Bewerberinnen und Bewerber um die knappen Studienplätze. Über die Zulassung entscheidet dann die Abiturnote oder die seit dem Abitur verstrichene Wartezeit. Wenn die Mehrzahl der Hochschulen wegen der starken Nachfrage nach Studienplätzen einen örtlichen Numerus clausus eingeführt hat, kommt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ins Spiel. Als zentraler Marktplatz sorgt sie dafür, dass möglichst viele Studienwünsche – in den meisten Fällen sogar am Wunschort – realisiert werden. Wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das landesweite Angebot überschreitet, kann ein Auswahlverfahren durch die ZVS eingerichtet werden (so genannter „harter NC“). Informationen über zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge und die Vergabe von Studienplätzen finden sich im Internet unter www.zvs.de. >>Numerus clausus In stark nachgefragten Fächern legen die Universitäten einen Numerus clausus (NC) fest, der die Zulassung zum Studium begrenzt. >>Weitere Informationen zur Studien- und Berufswahl Einen nach Bundesländern geordneten Überblick über die Lehramtsstudiengänge an Hochschulen bietet die jährlich aktualisierte Broschüre „Studien- und Berufswahl“, erhältlich in Schulen, in Beratungseinrichtungen der Arbeitsämter oder über das Landesarbeitsamt NRW, 40474 Düsseldorf, Josef-Gockeln-Str. 7, Telefon 02 11/4 30 6-0, Telefax 02 11/4 30 6-377. Online-Information: www.studienwahl.de Universitäten Lehramtsstudiengänge werden in Nordrhein-Westfalen von vielen Hochschulen angeboten, allerdings nicht immer in allen Fachrichtungen. Über die örtlichen Studienangebote (Lehrämter und Fächer) gibt die zentrale Studienberatung der jeweiligen Hochschule Auskunft. Das Studium kann im Wintersemester (Oktober) oder im Sommersemester (April) begonnen werden. Einige Studiengänge fangen jedoch nur zum Wintersemester an. In der Regel wird ein Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Derzeit werden neue Formen der universitären Lehrerausbildung erprobt. Dazu gehören der Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ (Bachelor- und Master-Studiengänge) an den Universitäten Bielefeld und Bochum sowie der Modellversuch „Kooperatives Studium für das Lehramt an Berufskollegs“ an der Universität und der Fachhochschule Münster. Doppelt qualifizierende Studiengänge (Diplomingenieur und Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Berufskollegs) bieten die Universitäten Aachen, Dortmund und Paderborn an. 9 Studienaufbau und Regelstudienzeit Das Studium gliedert sich in Grundund Hauptstudium. Das Grundstudium umfasst in der Regel die Hälfte des vorgegebenen Studienvolumens der jeweiligen Lehrämter und vermittelt Grundlagen- und Orientierungswissen. Es wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium baut auf dem in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Grundlagenwissen auf. Es vertieft dieses in ausgewählten Bereichen. Das Hauptstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt ab. Das Studium insgesamt ist inhaltlich und organisatorisch durch Module strukturiert. Die Module bestehen aus ver- schiedenen, miteinander verknüpften Lehrveranstaltungen, die unter einer gemeinsamen Leitfragestellung stehen. Die Regelstudienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden sollte, richtet sich nach dem angestrebten Lehramt, das zum Unterricht in einer bestimmten Schulform berechtigt. Für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen gilt eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen, an Berufskollegs und für Sonderpädagogik ist eine Regelstudienzeit von neun Semestern festgelegt. Die Erste Staatsprüfung findet bei allen Lehramtsstudiengängen zu großen Teilen studienbegleitend statt. Studienkonten und >>Studienkonten und Studienfinanzierung Studienfinanzierung Das zum Sommersemester 2004 eingeMit dem Studienkontenmodell beführte Studienkontenmodell trägt der schreitet das Land Nordrhein-WestVerantwortung jedes einzelnen Studiefalen neue Wege in der Studienrenden Rechnung, mit den finanziellen finanzierung. Der Grundgedanke ist Ressourcen der Gesellschaft und des dabei, dass Studierende auf ihrem Staates sorgsam umzugehen. Es präziStudienkonto über ein Guthaben an siert den Grundsatz sozialer GerechHochschulleistungen verfügen, mit tigkeit und leistet einen Beitrag zur dem sie dann ihr Erststudium bestreiChancengleichheit in der Vielfalt beten können, ohne dass sie Gebühren Lehramtsstudierende, insbesondere an- ruflicher Biografien. zahlen müssen. Erst wenn sie die gehende Fremdsprachenlehrerinnen Regelstudienzeit deutlich überund -lehrer, können während des Die Funktionsweise des Studienkonschreiten oder über einen ersten Studiums zudem als Fremdsprachen- tenmodells mit seinen zentralen Eleberufsqualifizierenden Abschluss assistentin oder -assistent an einer menten Studienkonto, Studienguthaben hinaus Leistungen in Anspruch nehund Regelabbuchung ist detailliert erSchule im Ausland unterrichten. men, müssen sie im Regelfall Geläutert im „Leitfaden zu den Studibühren entrichten. Der Aufenthalt dauert je nach Gastland enkonten in NRW“, als Dokument erhältsieben bis zehn Monate. Er dient der lich unter www.mwf.nrw.de/Studieren_ viele Studierende Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Förderungspraxisnahen Erweiterung der Ausbil- in_NRW/Studienkontenmodell.html. höchstdauer der gewählten Fachdung und fördert die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Über die Zu den Kosten eines Studiums gehört richtung ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen informieren auch die Finanzierung des Lebens- Regelstudienzeit. Über die Höhe der die jeweiligen Hochschulen oder der unterhalts während der Studienzeit. Mit BAföG-Sätze und die genauen FörPädagogische Austauschdienst (PAD) dem zum 1. April 2001 in Kraft getre- derungsmodalitäten informiert das unter Telefon: 02 28 /5 01-223 und tenen veränderten Bundesausbildungs- Bundesministerium für Bildung und förderungsgesetz (BAföG) erhalten Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de. www.kmk.org/pad/home.htm. Studieren im Ausland Es besteht die Möglichkeit, einige Semester im Ausland zu studieren. Informationen über Universitäten im Ausland, über Studieninhalte, die Aufenthaltsdauer, Finanzierung und die Anerkennung von Studienleistungen finden sich auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) www.daad.de. 10 Unabhängig vom BAföG bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit April 2001 auch zinsgünstige Ausbildungskredite an. Der Bildungskredit ist eine zusätzliche Hilfe für Auszubildende in besonderen Situationen. Er kann für die Finanzierung von Studienmaterialien, Exkursionen, Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland in Anspruch genommen werden. Der Bildungskredit wird beantragt beim Bundesverwaltungsamt in Köln, Telefon: 02 21/7 58 44 92 oder im Internet www.bundesverwaltungsamt.de. Schließlich gibt es zahlreiche Stiftungen und andere Organisationen, die unter bestimmten Bedingungen Stipendien für Lehramtsstudierende vergeben. Weitergehende Informationen finden sich im Internet unter www.stiftungsindex.de, www.begabte.de sowie www.begabtenfoerderung.de. Schulformen und Fächerkombinationen Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung die Lehrämter neu strukturiert. Studierende können sich seit dem Wintersemester 2003/2004 nur noch in die neuen Lehramtsstudiengänge einschreiben. Neue Lehrämter in Nordrhein-Westfalen Alte schulstufenbezogene Lehrämter Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen Lehramt für die Primarstufe Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Lehramt für die Sekundarstufe II/I Lehramt an Berufskollegs Lehramt für die Sekundarstufe II mit beruflicher Fachrichtung Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt für die Sekundarstufe I 11 Das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen berechtigt zur Erteilung von Unterricht in den Klassen bzw. Jahrgangsstufen eins bis zehn. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester einschließlich der Prüfungszeiträume. Die Ausbildung sieht neben dem erziehungswissenschaftlichen Studium das Studium von zwei Fächern und das didaktische Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik vor. Bei dem Studienschwerpunkt Grundschule ist eines der beiden Fächer das Unterrichtsfach Deutsch oder das Unterrichtsfach Mathematik. Das didaktische Grundlagenstudium erfolgt in dem nicht gewählten Fach. Das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen berechtigt zur Erteilung von Unterricht in allen Jahrgangsstufen der beiden Schulformen. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Die Ausbildung umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium und das Studium von zwei Unterrichtsfächern. Anstelle von zwei Unterrichtsfächern können auch nur die Fächer Kunst oder Musik studiert werden. Eines der Unterrichtsfächer kann durch das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung ersetzt werden. Das Studium für das Lehramt an Berufskollegs hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Es umfasst 12 das erziehungswissenschaftliche Studium sowie das Studium einer beruflichen Fachrichtung und eines Unterrichtsfaches oder zweier beruflicher Fachrichtungen oder zweier Unterrichtsfächer. Eines der Unterrichtsfächer kann durch das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung ersetzt werden. Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Es umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium, das Studium von zwei Fächern des Lehramtes an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen und das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Eine der beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen ist der Förderschwerpunkt Lernen. Folgende sonderpädagogische Fachrichtungen können gewählt werden: >>Weitere Informationen zu Fächern und beruflichen Fachrichtungen Über die Fächer und beruflichen Fachrichtungen, die in den Studiengängen gewählt werden können, informiert die zentrale Studienberatung der jeweiligen Hochschule sowie das Bildungsportal NRW im Internet unter www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/ beruf_lehrer/lehrerausbildung Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt Sprache. Erste Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung wird vor dem Staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Sie schließt das ordnungsgemäße Studium ab. In dieser Prüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die für das Lehramt notwendigen erziehungs- und fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Das Examen bezieht sich auf die gewählten Studienfächer. Es umfasst schriftliche Prüfungen (Klausuren), mündliche Prüfungen, die schriftliche Hausarbeit sowie das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium. In den Fächern Kunst, Textilgestaltung, Musik und Sport legen die Studierenden außerdem fachpraktische Prüfungen ab. >>Weitere Informationen zum Lehramtsstudium Genauere Auskünfte zu Fragen des Lehramtsstudiums hält das Bildungsportal NRW bereit: www.bildungsportal. nrw.de/BP/Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung. Ansprechpartner bei konkreten Fragen sind die Zentralen Studienberatungen der Hochschulen. Adressen und Telefonnummern der Prüfungsämter für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter in NRW finden sich unter www.staatliches-prüfungsamt.de. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie gegebenenfalls die fachpraktischen Prüfungen werden bereits im Hauptstudium absolviert, im Anschluss an Module – eine Abfolge von mehreren aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen. Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Ersten Staatsprüfung kann man sich bundesweit für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben. Das Gleiche gilt für Bewerber aus anderen Bundesländern, die eine Referendarstelle an einer Schule in Nordrhein-Westfalen suchen. 13 Das Referendariat Einstellungsverfahren Wer die Erste Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen oder einen anderen Abschluss als Erste Staatsprüfung anerkannt bekommen hat, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen als zuständiger Ausbildungsbehörde um die Einstellung in das Referendariat für Lehrämter bewerben. Die Bewerbungsvordrucke können jeweils ab Mitte Mai bei den Bezirksregierungen angefordert werden. Die Bewerbung muss bis zum 15. August vorliegen. Der Einstellungstermin ist im Allgemeinen der 1. Februar des darauf folgenden Jahres. >>Das Referendariat dauert in der Regel 24 Monate. Die Bewerbung soll an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der gewünschte Ausbildungsort liegt. 14 >>Die Telefonnummern und Webadressen der Bezirksregierungen: Arnsberg, Telefon: 0 29 31/820 www.bezreg-arnsberg.nrw.de Detmold, Telefon: 0 52 31/710 www.bezreg-detmold.nrw.de Düsseldorf, Telefon: 02 11/47 50 www.bezreg-duesseldorf.nrw.de Köln, Telefon: 02 21/14 70 www.bezreg-koeln.nrw.de Münster, Telefon: 02 51/41 10 www.bezreg-muenster.nrw.de In den fünf Regierungsbezirken stehen insgesamt 46 Studienseminare an 38 Seminarstandorten – aufgelistet in den Bewerbungsvordrucken – zur Verfügung. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Inhalte und Ziele Das Referendariat ergänzt das durch das Studium erworbene Wissen um berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen, die theoretisch fundiert und reflektiert werden. Das Referendariat findet an speziellen Ausbildungsstätten, den Studienseminaren, und an der Schule statt. Das Studienseminar, für das wöchentlich sieben Stunden zur Verfügung stehen, führt für Referendarinnen und Referendare Ausbildungsveranstaltungen durch, in denen pädagogische, didaktische und weitere berufsbezogene Inhalte vermittelt werden. Parallel dazu erfolgt mit durchschnittlich zwölf Wochenstunden die schulpraktische Ausbildung. Sie umfasst Hospitationen, Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen. Während des Referendariats stehen die Referendarinnen und Referendare in engem Kontakt mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern (Lehrerinnen und Lehrern, Seminarleiterinnen und Seminarleitern und Ausbildungskoordinatorinnen bzw. Ausbildungskoordinatoren der Schule). Nach der Hälfte des Referendariats führen die Referendarinnen und Referendare ein Planungs- und Entwicklungsgespräch, um den Ausbildungsstand und weitere Ausbildungsschwerpunkte zu ermitteln. Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes werden mit einer zusammenfassenden Note bewertet, die sich aus den abschließenden Beurteilungen der Seminarausbilder und der Schulleitung zusammensetzt. Sie geht in die Berechnung des Gesamtergebnisses der Zweiten Staatsprüfung ein. 15 Gehalt und soziale Absicherung Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Referendarinnen und Referendare in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie erhalten so genannte Anwärterbezüge. Die Besoldungsgruppe ist abhängig vom jeweiligen Lehramt: Besoldungsgruppe A 12 für Referendarinnen und Referendare des Lehramtes an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Besoldungsgruppe A 13 für Referendarinnen und Referendare des Lehramtes für Sonderpädagogik, 16 Besoldungsgruppe A 13 + Zulage für Referendarinnen und Referendare des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen sowie des Lehramtes an Berufskollegs. Das Grundgehalt erhöht sich gegebenenfalls um einen Familienzuschlag sowie um vermögenswirksame Leistungen. Referendarinnen und Referendare erhalten darüber hinaus mit den Dezemberbezügen eine Sonderzuwendung, deren Höhe sich nach der Anzahl der Dienstmonate in diesem Jahr richtet. Die aktuell gültigen Regelbeträge der Bezüge sind nachzulesen unter www.bildungsportal.nrw. de/BP/Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung/Vorbereitungsdienst. Als Beamte auf Widerruf befinden sich Referendarinnen und Referendare in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis. Ihre Arbeitszeit errechnet sich aus 19 wöchentlichen Pflichtstunden (sieben Wochenstunden im Studienseminar und zwölf Wochenstunden in der schulpraktischen Ausbildung) und dem zeitlichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Seminar- und Unterrichtsstunden sowie aller mit Unterricht und Ausbildung zusammenhängenden Tätigkeiten. Eine Teilzeitbeschäftigung ist während des Referendariats nicht möglich. Es gibt jedoch Regelungen für den Erziehungsurlaub. Darüber hinausgehende Freistellungsformen sind nur eingeschränkt umsetzbar. >>In der Zweiten Staatsprüfung wird festgestellt, ob die Referendarin oder der Referendar die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht hat. Zweite Staatsprüfung Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, aus zwei Unterrichtsproben sowie einer mündlichen Prüfung (Kolloquium), in der Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen erörtert werden. In der Hausarbeit, für deren Anfertigung drei Monate zur Verfügung stehen, sollen sich die Referendare systematisch mit einem Gegenstand ihrer pädagogischen Praxis auseinander setzen. Die Zweite Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare abgelegt, wenn sie die Prüfungsleistungen erbracht haben und das Prüfungsergebnis bekannt gegeben worden ist. Die schriftliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt am letzten Tag des Referendariats; damit endet dann das Beamtenverhältnis auf Widerruf. >>Online-Informationen zum Referendariat finden Sie im Bildungsportal NRW: www.bildungsportal.nrw.de/BP/ Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung. Nähere Auskünfte zum Referendariat erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen, in Einzelfragen auch telefonisch bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen. 17 Der Schuldienst in NRW Einstellungsverfahren Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Zweiten Staatsprüfung kann man sich bundesweit für den Schuldienst bewerben. Das Gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern, die eine Anstellung an einer Schule in Nordrhein-Westfalen suchen. gende Anteil der Stellen über das Ausschreibungsverfahren vergeben wird, ist Eigeninitiative durch Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen zwingend erforderlich. Das Ausschreibungsverfahren ist das Regelverfahren. Die Schulen schreiben die freien Stellen mit einem entsprechenden Anforderungsprofil im ProEinstellende Behörden sind die Be- gramm LEO öffentlich aus und wählen zirksregierungen. Bewerben können ihr Personal eigenverantwortlich aus. sich alle Lehrkräfte, die eine Lehramts- Über die Einladung zu einem Gespräch befähigung besitzen. Die Einstellungen und die Auswahl der Bewerberinnen erfolgen zum Unterrichtsbeginn im und Bewerber entscheidet eine Ausneuen Schuljahr, zum 1. Februar eines wahlkommission der einzelnen Schule. Kalenderjahres oder während des lau- Diese wählt die zulässigen Bewerfenden Schuljahres, soweit in dieser bungen nach den Examensnoten und dem ausgewiesenen Schulprofil aus. Zeit Stellen frei werden. Die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis erfolgt über das Ausschreibungsverfahren oder über das Listenverfahren. Da der überwie- 18 Grundlage für das Listenverfahren ist die Bewerbungsdatei, in die sich alle Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung ganzjährig eintra- gen lassen können. Um alle Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern versorgen zu können, müssen diejenigen, die sich bewerben, grundsätzlich bereit sein, in allen Schulformen zu unterrichten, für die ihre Lehramtsbefähigung gilt. Über das Listenverfahren soll insbesondere auch eine Besetzung der Stellen erfolgen, die im Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten. >>Bewerbungsunterlagen mit der Möglichkeit der Online-Bewerbung für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, Informationen über Einzelheiten der Verfahren sowie Stellenausschreibungen können von der gemeinsamen Internetseite der Bezirksregierungen für das Lehrereinstellungsverfahren (LEO – Lehrereinstellung-Online) abgerufen werden. Die Webadresse dafür lautet: www.leo.nrw.de. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger In Nordrhein-Westfalen reicht derzeit die Zahl der originär ausgebildeten Lehrkräfte für die Schulformen der Sekundarstufe I – das sind Hauptschule, Realschule und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule – sowie für Berufskollegs nicht mehr aus, um den Bedarf an den Schulen zu decken. Um die Unterrichtsversorgung zu sichern, hat das Land NRW neue Einstellungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für den Schuldienst eröffnet. Die Angebote richten sich an berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (geeignet für zwei Unterrichtsfächer). Hochschul- und Fachhochschulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen als Erste Staatsprüfung oder als Teile einer Ersten Staatsprüfung anerkannt werden. Der „Seitenweg“ in den Lehrerberuf 1. Schritt: Anerkennung von Studienabschlüssen Anerkennungsverfahren Ziel: Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen alternativ 2. Schritt: Bewerbung um eine freie Lehrerstelle und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst Einstellung in den Schuldienst Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst Voraussetzung: mind. zweijährige berufspraktische Tätigkeit ggf. Ausbildung und Prüfung: Erziehungswissenschaft, didaktisches Grundlagenstudium Abschluss: Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen Gegebenenfalls sind zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen an einer Hochschule zu erbringen. Vorbereitungsdienst und ggf. Ausbildung und Prüfung: Erziehungswissenschaft, didaktisches Grundlagenstudium Abschluss: Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen Unbefristete Einsatzmöglichkeit als Lehrerin oder Lehrer 19 Erster Schritt: Anerkennung von Studienabschlüssen Die Anerkennung ihres Studienabschlusses für ein Lehramt der Schulform, an der sie arbeiten möchten, beantragen die Bewerberinnen und Bewerber bei der zuständigen Bezirksregierung. Wenn lediglich Teile von Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können, sind weitere Studienleistungen für die Anerkennung als Erste Staatsprüfung zu erbringen. Informationen hierzu geben die Bezirksregierungen als Anerkennungsbehörden. Bezirksregierung Telefon/Internet Anerkennung/ Teilanerkennung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: 02 11/475-0 www.bezregduesseldorf.nrw.de Universitätsabschlüsse für • das Lehramt an Berufskollegs Köln Tel.: 02 21/147-0 Fachhochschulabschlüsse Zeughausstr. 2–10 www.bezreg-koeln.nrw.de für 50667 Köln • das Lehramt an Berufskollegs • das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen Münster Tel.: 02 51/411-0 Universitätsabschlüsse für Domplatz 1–3 www.bezreg-muenster.nrw.de • das Lehramt an Grund-, 48143 Münster Haupt- und Realschulen und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen 20 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die sich bereits erfolgreich bei einem Berufskolleg um eine Stelle beworben haben und deren Abschlussprüfung an einer Universität oder technischen Hochschule zur Anerkennung als Erste Staatsprüfung in einem Fach führt, kann ein weiteres Fach auf der Grundlage einer ergänzenden mindestens vierjährigen beruflichen Praxis bei Vorliegen entsprechender Nachweise anerkannt werden. Aufgrund des besonderen Bedarfs können Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen, die an Berufskollegs unterrichten wollen, nach Teilanerkennung ihres Abschlusses als erstes Unterrichtsfach die notwendigen Studienleistungen für das zweite Unterrichtsfach in Form eines berufsbegleitenden Fernstudiums an der FernUniversität in Hagen erbringen. Das Angebot umfasst das Fach Mathematik, die beruflichen Fachrichtungen Technische Informatik und Elektrotechnik sowie die speziellen beruflichen Fachrichtungen Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsinformatik. Zweiter Schritt: Bewerbung um eine freie Lehrerstelle und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst Die Schulen schreiben freie Lehrerstellen aus. Auf diese Stellen können sich in der Regel auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bewerben. Die Ausschreibungstexte enthalten entsprechende Hinweise. Da grundständig ausgebildete Lehrkräfte bevorzugt einzustellen sind, kann es vorkommen, dass Bewerbungen von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nicht immer sofort zum Zuge kommen. Allen Lehrkräften, die den Weg über den Seiteneinstieg zur Schule finden, wird zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Ziel der weiteren Qualifizierung und der Maßgabe der Bewährung angeboten. Wer sich anschließend im Schuldienst des Landes NRW befindet oder ein Einstellungsangebot erhalten hat und außerdem eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit unter Anrechnung von Kindererziehungszeiten nachweisen kann, wird zum nächstmöglichen Termin in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst übernommen. >>Die Stellenausschreibungen sowie weitere Informationen zur Lehrereinstellung, die zu beachtenden Fristen und Termine werden regelmäßig im Internet veröffentlicht unter www.leo.nrw.de. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate. Während dieser Zeit erteilen die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger je nach Schulform 18,5 bzw. 21 Wochenstunden Unterricht und nehmen parallel an der Ausbildung am Studienseminar im Umfang von sieben Wochenstunden teil. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst kann auch im Teilzeitarbeitsverhältnis absolviert werden. Dies bedeutet, dass die Zahl der Unterrichtsstunden bei abgesenktem Gehalt reduziert wird. Sofern entsprechende Studien nicht bereits über die Erste Staatsprüfung nachgewiesen werden konnten, legen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für das Lehramt an Berufskollegs während des Vorbereitungsdienstes eine besondere Prüfung in Erziehungswissenschaft ab. Für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen ist neben dieser Prüfung in Erziehungswissenschaft auch in dem Fach des didaktischen Grundlagenstudiums (Deutsch oder Mathematik) eine Prüfung erforderlich. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Bei entsprechendem Bedarf können auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nicht über eine Anerkennung eines Studienabschlusses für zwei Unterrichtsfächer verfügen, für den Unterricht an Schulen der Sekundarstufe I befristet eingestellt werden. Sie nehmen begleitend an einer einjährigen Basisqualifizierung teil, die mit dem Erwerb einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis abschließt. Haben sich diese Lehrkräfte bewährt, können sie anschließend in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen werden. 21 >>Allgemeine Informationen: www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/beruf_ lehrer/Seiteneinstieg >>Anerkennung oder Teilanerkennung: www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Erlasse >>Unterrichtsfächer: www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/ Recht/Vorschriften/Lehrerausbildung >>Lehrereinstellung: www.leo.nrw.de >>Berufsbegleitendes Fernstudium: FernUniversität in Hagen, Tel.: 0 23 31/9 87-01 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Tel.: 02 11/8 96-03 Nähere Auskünfte in Einzelfragen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen oder telefonisch bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen. Verdienstmöglichkeiten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Die nachstehende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Verdienstmöglichkeiten bezogen auf Qualifikationsniveau und Einsatz in der Schule. Die Höhe der Gehälter in den einzelnen Vergütungsgruppen ist nachzulesen unter www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise. Einsatz an Hauptschule Realschule/ Gesamtschule (Stufen 5–10) FH-Diplom (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) Vergütungsgruppe IV b BAT Vergütungsgruppe IV b BAT Univ.-Diplom; Magister, Promotion (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) Vergütungsgruppe IV b BAT Vergütungsgruppe IV a BAT Univ./FH-Diplom; Magister, Promotion (mit Anerkennung als 1. Staatsprüfung) Vergütungsgruppe IV a BAT Vergütungsgruppe IV a BAT Vergütungsgruppe II a BAT Erste und Zweite Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung) Vergütungsgruppe III BAT Vergütungsgruppe III BAT Vergütungsgruppe II a BAT + Zulage Art des Abschlusses 22 Berufskolleg/ Gesamtschule (Stufen 11–13) Voraussetzungen für die Verbeamtung: Bestehen der Zweiten Staatsprüfung (Lehramtsbefähigung) Die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren darf in der Regel nicht überschritten sein. Die Verbeamtung ist nur bei einer Einstellung/Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zulässig. Lehrkräfte, die sich bereits in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis befinden, können auch nach Erwerb der Lehramtsbefähigung nicht mehr verbeamtet werden. Gehalt und soziale Absicherung Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen werden Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen in der Regel im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl eingestellt. Die Beantragung von Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Eine Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Beamtin oder Beamter ist bis zum vollendeten 35. Lebensjahr möglich. Bei Einstellungen von Lehrkräften mit besonders gesuchten Fächern kann diese Höchstaltersgrenze zurzeit um zehn Jahre überschritten werden. Lehrerinnen und Lehrer sind in der Regel Beamtinnen bzw. Beamte und werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) besoldet. Die Bezüge für Lehrerinnen und Lehrer richten sich nach der Besoldungs- gruppe des Eingangsamtes ihres Lehramtes (A 12 bis A 13 + Zulage). Dieses Grundgehalt erhöht sich gegebenenfalls durch Familienzuschläge, hinzu kommen monatliche vermögenswirksame Leistungen sowie eine jährliche Sonderzuwendung mit den Dezemberbezügen. Um der wachsenden Berufserfahrung Rechnung zu tragen, erfolgt durchschnittlich etwa alle drei Jahre eine Anhebung der Gehaltssätze. >>Die aktuell gültigen Regelbeträge der Bezüge sind nachzulesen unter www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/ Hinweise/index.html. 23 Arbeitszeit Für Lehrerinnen und Lehrer gilt die Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes. Exakt festgelegt sind die je nach Schulform zu erteilenden Unterrichtsstunden. Außerhalb der Unterrichtszeit nehmen Lehrerinnen und Lehrer jedoch noch vielfältige Aufgaben wahr, wie z.B. Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Zusammenarbeit mit Partnern des Schullebens, Mitarbeit an der Schulentwicklung, Erarbeitung neuer Unterrichtskonzepte, Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Erstellung von Klassenarbeiten und Prüfungsaufgaben sowie deren Korrektur. Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihren Urlaub in den Ferien. Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen. 24 Fortbildung Lehrerinnen und Lehrer bilden sich regelmäßig fort, um den sich ändernden Anforderungen des Berufes zu entsprechen. Die Verpflichtung zur Fortbildung umfasst auch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten. Lehrerfortbildung findet in der Regel schulintern oder regional statt. Schulen erstellen ein Konzept zur Fortbildungsplanung, in dem die Schwerpunkte der systemischen Lehrerfortbildung festgelegt werden. Um Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit zu geben, außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschaftswelt näher kennen zu lernen, werden verstärkt Lehrerbetriebspraktika angeboten. Dies gilt besonders für Lehrkräfte an Berufskollegs, aber auch für Lehrkräfte, die an allgemein bildenden Schulen in den Fächern Sozialwissenschaften und Arbeitslehre unterrichten. Die Praktika dauern bis zu vier Wochen und finden in der Regel in den Ferienzeiten statt. >>Nähere Informationen finden sich im Bildungsportal des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder: www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/ lehrer/lehrerfortbildung. Informationen über Fortbildungsmaßnahmen sind erhältlich bei den Bezirksregierungen (www.learn-line.nrw.de/angebote/ bezreglehrerfortbildung), den Schulämtern sowie bei Lehrerverbänden und freien Trägern. 25 Unterrichten im Ausland Für Lehrerinnen und Lehrer, die ein ausgeprägtes Interesse an fremden Kulturen haben, eröffnet der Auslandsschuldienst ein reizvolles Betätigungsfeld. Voraussetzung für die Arbeit im Ausland sind der Abschluss der Ersten und Zweiten Staatsprüfung sowie zumindest Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache. Je nach Art des Einsatzes kann man sich bis zu acht Jahre vom Schuldienst in Deutschland beurlauben lassen. Auslandsdienstlehrkräfte arbeiten in der Regel an Deutschen Schulen im Ausland oder an Begegnungsschulen, in denen deutsche und einheimische Kinder unterrichtet werden. Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit dem örtlichen Schulträger ab und erhalten vom Bund Zuwendungen, die ihnen im Gastland eine ihrer Aufgabe entsprechende Lebensführung gestatten. Lehrkräfte mit entsprechender Befähigung können sich auch auf die Leitung einer solchen Schule bewerben. 26 Zu den Auslandsdienstlehrkräften gehören auch Fachberaterinnen und Fachberater. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung einheimischer Schulen im Bereich Deutsch als Fremdsprache. Hierzu hospitieren sie an Schulen und führen Fortbildungsveranstaltungen durch. Sie suchen geeignete leistungsstarke Schulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz angeboten werden kann. Sie begleiten den Aufbau eines solchen Zweiges fachlich und organisieren den Ablauf der Prüfungen im Land. Darüber hinaus haben Fachberaterinnen und Fachberater vielfältige Aufgaben als deutsche Sprach- und Kulturmittler im Ausland. Die Vermittlung in den Auslandsdienst erfolgt über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Die Zentralstelle betreut organisatorisch den weltweiten Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Zu allen Fragen, die den Auslandseinsatz betreffen, erteilt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Auskunft: www.auslandsschulwesen.de. Es ist auch möglich, sich als Landesprogrammlehrkraft für einen Auslandsaufenthalt von seinem Dienstherrn, dem Land, beurlauben zu lassen. Solche Lehrkräfte werden besonders in Regionen eingesetzt, zu denen das Land traditionell besondere Beziehungen pflegt. Oftmals sind es auch Lehrerfortbildungsinstitute, an denen diese Lehrerinnen und Lehrer einen Vertrag erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet verbeamteten und angestellten Lehrkräften die sehr interessante Möglichkeit, unter Fortzahlung ihrer Inlandsbezüge sowie eines zusätzlichen landesüblichen Ortsgehalts an schulischen Einrichtungen in Mittel- und Osteuropa, im Baltikum und in Zentralasien pädagogisch tätig zu werden. Das Land vermittelt außerdem Hospitationsaufenthalte und Austauschmaßnahmen mit verschiedenen Ländern. >>Weitere Informationen bieten das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder (MSJK), die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und die Stelle für den Internationalen Austausch bei der Bezirksregierung Düsseldorf: www.bildungsportal.nrw.de/Schule/ Internationales www.auslandsschulwesen.de www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter Schule – Internationaler Austausch Die „große Pause”: Sabbatjahr und Beurlaubung Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu nehmen. Diese besondere Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Aufteilung der Arbeitszeit in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase hat Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer sowohl für beamtete als auch für angestellte Lehrkräfte eingeführt. Die Varianten des Sabbatjahres reichen von einer zweijährigen bis zu einer sechsjährigen Vollbeschäftigung mit einem anschließenden Freistellungsjahr. Zur Finanzierung dieses Sabbatjahres verringert sich das Gehalt während der Vollbeschäftigung um einen der Freistellung entsprechenden Prozentsatz: Im ersten Fall bezieht die Lehrkraft jährlich zwei Drittel, im zweiten Fall sechs Siebtel ihres Gehaltes. Die Lehrkräfte erreichen auf diese Weise eine Freistellungsphase, ohne dass sie auf eine zumindest anteilige Besoldung und sonstige besoldungsabhängige Ansprüche, vor allem die Absicherung im Krankheitsfall (Beihilfe), verzichten müssen. Sollte das Sabbatjahr nicht in Anspruch genommen werden können, werden die „angesparten“ Bezüge nachgezahlt. Das Sabbatjahr ist auch aus einer Teilzeitbeschäftigung heraus möglich und kann vor dem Ruhestand genommen werden. Neben dem Sabbatjahr besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. So ist aus wichtigen familiären Gründen wie der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen eine maximale Beurlaubung von zwölf Jahren möglich. 27 Impressum und Kontakt Herausgeber Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Gestaltung MEDIA CONSULTA Deutschland GmbH Hildeboldplatz 15–17 50672 Köln Telefon: 0221/3 50 00 Telefax: 0221/3 50 03 50 Druck Allfa Print & Medien Service Bestellungen Das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung: C@ll NRW Bürger- und ServiceCenter: 01 80/3 100 110 Internet: www.callnrw.de Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon: 02 11/ 896-34 60 Telefax: 02 11/ 896-32 20 E-Mail: [email protected] Internet: www.bildungsportal.nrw.de Fotos und Grafiken Ministerium für Schule, Jugend und Kinder (Grafiken Seiten 5 und 6), dpa (Fotos Seiten 1 bis 32), Zefa (Foto Seite 2). Register 28 Angestelltenverhältnis 23 Arbeitszeit 16, 21, 25 Ausland 10, 26 Ausschreibungsverfahren 18, 21 Austauschprogramme 10, 26 BAföG 11 Beamtenverhältnis 16, 17, 22, 23 Beurlaubung 27 Bewerbungsdatei 18 Bezirksregierung 14, 18, 20 Bildungskredit 11 Einstellungsmöglichkeiten 5 Einstellungsverfahren 18 Erste Staatsprüfung 8, 10, 13, 18, 19, 20, 21 Familienzuschlag 16, 23 Förderungshöchstdauer 10 Fortbildung 25, 26 Fremdsprachenassistent 10 Gehalt 16, 22, 26, 27 Grundschule 6, 11 Lehramtsprüfungsordnung 8 Lehrerausbildungsgesetz 8 Lehrerbetriebspraktika 25 Listenverfahren 18 Numerus clausus 9 Referendariat 13, 14, 15, 16, 17 Regelstudienzeit 10, 12 Sabbatjahr 27 Sekundarstufe I (Lehramt an Grund-, Haupt-, und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen) 5, 6, 7, 11, 12, 16, 19, 21 Sekundarstufe II (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) 6, 7, 11, 12, 16 Sekundarstufe II (Berufskolleg) 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21 Sonderpädagogik 6, 9, 11, 12, 16 Soziale Absicherung 16, 23 Studienseminare 15 Teilzeitbeschäftigung 16, 27 Urlaub 27 Vermögenswirksame Leistungen 16, 23 Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) 9 Zulassungsbedingungen 8 Zweite Staatsprüfung 17, 22 Gewerkschaften und Lehrerverbände GEW Landesverband NRW Nünningstraße 11 45141 Essen Telefon: 02 01/29 40 301 Telefax: 02 01/29 40 33 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.gew.de VBE Landesverband NRW Westfalendamm 247 44141 Dortmund Telefon: 02 31/43 38 61 Telefax: 02 31/43 38 64 E-Mail: [email protected] Internet: www.vbe-nrw.de Philologen-Verband NW Graf-Adolf-Straße 84 40210 Düsseldorf Telefon: 02 11/17 74 40 Telefax: 02 11/16 19 73 E-Mail: [email protected] Internet: www.phv-nw.de oder www.nrwl.de vlbs NW Ernst-Gnoß-Straße 22 40219 Düsseldorf Telefon: 02 11/4 91 25 95 Telefax: 02 11/4 92 01 82 E-Mail: [email protected] Internet: www.vlbs.de Realschullehrerverband NW Graf-Adolf-Straße 84 40210 Düsseldorf Telefon: 02 11/1 64 09 71 Telefax: 02 11/1 64 09 72 E-Mail: [email protected] Internet: www.rlv-nrw.de VkdL Landesverband NRW Hedwig-Dransfeld-Platz 4 45143 Essen Telefon: 02 01/62 30 29 Telefax: 02 01/62 15 87 E-Mail: [email protected] Internet: www.vkdl.de vlw Landesverband NW e.V. Völklinger Straße 9 40219 Düsseldorf Telefon: 02 11/4 91 02 08 Telefax: 02 11/4 98 34 18 E-Mail: [email protected] Internet: www.vlw.de 29 Warum Lehrer werden? Das Berufsbild aus Sicht der Wirtschaft Es ist die besondere Leistung der Schule, Jugendlichen Wissen und den richtigen Umgang mit diesem Wissen zu vermitteln. Die Schule liefert damit einen entscheidenden Beitrag zur Bildung der Persönlichkeit und schafft nicht zuletzt die Grundlage für die berufliche Zukunft der Jugendlichen. Den Lehrerinnen und Lehrern erwächst aus diesem Selbstverständnis die verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, den ihnen anvertrauten jungen Menschen vielfältige Inhalte, Methoden und Werte nahe zu bringen und ihnen auf dieser Basis Handlungsorientierungen zu geben. Die ebenso interessante wie anspruchsvolle berufliche Herausforderung für den, der Lehrer werden möchte, liegt also darin, jeden einzelnen Schüler zur Entdeckung und Entfaltung seiner individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen zu bringen und ihn dadurch zugleich zu praktischer Lebensbewältigung zu befähigen. Aus der Sicht der Wirtschaft umfasst der Beruf des Lehrers im Wesentlichen drei Tätigkeitsbereiche: Unterricht Um die genannten besonderen Leistungen des Unterrichts erreichen zu können, müssen Lehrer über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und geeignete Vermittlungswege erarbeiten können. Hier hat der Lehrer die Freiheit und die Möglichkeit, auf der Basis der Rahmenrichtlinien gemeinsam mit seinen Fachkolleginnen und -kollegen schuleigene Lehrpläne für seine Fächer und fächerübergreifenden Konzepte zu entwickeln, zu erproben und zu bewerten. 30 Schulentwicklung Im Zuge der Entwicklung hin zur „Selbstständigen Schule“ kommt es auch auf die Führungsqualitäten des Lehrers an, die maßgeblich sind für die Optimierung von Teamarbeit, Kommunikation und Beratung im Lehrerkollegium: Der Lehrer ist über den eigenen Fachunterricht hinaus als mitbzw. hauptverantwortlicher Träger der Schulentwicklung, der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung des Unterrichts gefordert. Außerschulisches Umfeld Durch den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den Schülern kommt dem Lehrer vielfach über den Schulalltag und die Schullaufbahn hinaus eine verantwortliche beratende und betreuende Rolle zu. Um zu einer an- gemessenen Einschätzung ihres Profils und ihres Potenzials zu gelangen, suchen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch deren Eltern bei den Lehrerinnen und Lehrern kompetenten Rat und Entscheidungshilfe für den weiteren Lebensweg, etwa für die Berufs- bzw. Studienfachwahl. Eine solche Beratungskompetenz setzt nicht nur Urteilsvermögen voraus, sondern erfordert auch die Fähigkeit und Bereitschaft zum Dialog mit allen Beteiligten. Schließlich ist der Lehrer Ansprechpartner sowohl für die Schüler und Eltern als auch für die ausbildenden Betriebe oder die Hochschulen, die ihm gegenüber ihre jeweiligen Ansprüche an die Schulabgänger, d.h. letztlich an seine Unterrichtsgestaltung, formulieren. Die Tätigkeit des Lehrers und seine Verantwortung reichen also weit über den schulischen Bereich im engeren Sinn hinaus und erfordern auch Qualitäten als Vermittler zwischen diversen Erwartungen an Schule und ihre Aufgabe. Der Blick auf die für das Lehramt spezifische Verbindung von fachlicher, persönlicher und didaktischer Kompetenz sowie auf die Vielfalt der täglichen Aufgaben machen deutlich, dass der Beruf des Lehrers ebenso anspruchsvoll wie erfüllend ist. Wer bereit ist, Verantwortung für junge Menschen zu übernehmen, durch Fördern und Fordern zu ihrem Besten beizutragen, d.h. ihre Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, und ihnen damit Chancen eröffnet, leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen – und damit nicht zuletzt für unser Gemeinwesen. 31 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/896-34 60 Telefax: 0211/896-32 20 E-Mail: [email protected] www.bildungsportal.nrw.de www.bildungsportal.nrw.de