Amtsblatt Woche 43 von 2005

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Amtsblatt Woche 43 von 2005
Freitag, 28. Oktober 2005
Nummer 43
Herausgeber: Bürgermeisteramt Neuried
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Gerhard Borchert o. V. i. A. · [email protected]
Gesamtherstellung: Reiff Verlag · Marlener Straße 9 · 77656 Offenburg · Telefon 07 81 / 5 04-14 55
E-Mail: [email protected]
Pachtvertrag mit EDEKA für Lebensmittelmarkt
in Altenheim unterzeichnet
Vier Jahre, nachdem erste Kontakte zwischen der Gemeinde Neuried und EDEKA
Südwest für die Erstellung eines Lebensmittelmarktes in Altenheim aufgenommen
wurden, fand letzte Woche die Unterzeichnung des Pachtvertrages statt. Dieser 20-jährige Mietvertrag mit zwei Optionen von 5 Jahren sichert eine langfristige
Nahversorgung, basierend auf einer Nahversorgungsstudie. Darin ist auch ein Treff
Discount in den Räumen des jetzigen Neukaufs in der Ortsmitte enthalten. Nach
Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet-Sondergebiet Schaflache
Süd wird die Baugenehmigung bestandskräftig und die Ausschreibungen für den Markt
können erfolgen. Dies ist in der zeitlichen Planung bis Februar 2006 vorgesehen. Bei
Baubeginn im Frühjahr 2006 und einer Bauzeit von sechs Monaten, kann der Betreiber
den neuen Markt im November noch vor dem Weihnachtsgeschäft eröffnen.
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
2
Freitag, den 28. Oktober 2005
Notrufe
Apothekendienst
Urlaub
Gemeinde
9 70
Polizei-Notruf
1 10
Feuerwehr-Notruf
1 12
Polizeiposten
0 78 07 / 95 50 40
Neurieder-Notfallrettungsdienst 1 92 22
Störungsnummer
Abwasserverband NeuriedSchutterwald
01 71 / 7 67 99 46
Abwasserverband Ried
f. OT Schutterzell
01 60/ 90 92 90 88
Telefon-Seelsorge
07 81 / 1 11 01
Weißer Ring
07 81 / 96 66 73 33
Störfälle Gas
01 80-2 / 76 77 67
Notdienst
Wasserversorgung
0 78 07 / 97-4 44
Tierhilfs- und
Rettungsorganisation 0 78 07 / 94 91 81
Störungs-Nummer
des E-Werks
0 78 21 / 2 80-0
Die jeweils aufgeführte Apotheke übernimmt den Notdienst außerhalb der
geschäftlichen Öffnungszeiten. Beginn
und Ende jeweils 8 Uhr.
Praxis Dr. Wisser, ist vom 31.10. – 4.11.
geschlossen.
Vertretung: W. Hirsch, Tel. 07854/
985898; Dr. Krawczyk, Tel. 07854/508;
Dr. Reinholdt, Dr. Reinke, Tel. 07807/
92670
Die Arztpraxis Hirsch ist vom 7. bis 11.
November 2005 geschlossen.
Vertretung: Dr. Krawczyk, Tel. 07854/
508; Dr. Wisser, Tel. 07854/208; Drs.
Reinholdt und Reinke, Tel. 07807/
92670; Thomas Straub, Tel. 07807/
1664
Thomas K. Straub, Tel. 07807/1664, Fax
1663
Die Praxis ist vom 24.10. – 06.11.2005
geschlossen. Vertretung: Drs. Reinholdt/
Reinke; Dr. Wisser; Dr. Krawczyk; Marlen
Tierarzt
29./30. Oktober 2005
Tel. 07807/2348
Tel. 07803/980013
29. Oktober 2005 bis 13.00 Uhr
Tel. 0781/9903737
01. November 2005
Tel. 07803/980013
28. Oktober 2005
Rhein-Apotheke, Hauptstrasse 56,
77743 Neuried-Ichenheim,
Tel:07807/2166
29. Oktober 2005
Bären- Apotheke, Hauptstrasse 52,
77652 Offenburg, Tel:0781/ 23877 und
Schwanau-Apotheke, Rathausstrasse 9,
77963 Schwanau-Ottenheim,
Tel:07824/ 2132
30. Oktober 2005
Einhorn- Apotheke, Hauptstrasse 82,
77652 Offenburg, Tel:0781/ 9709380
und
Apotheke an der Kirche, Hauptstrasse
15, 77963 Schwanau-Nonnenweier,
Tel:07824/ 4195
31. Oktober 2005
Hilda- Apotheke, Hildastrasse 69,
77654 Offenburg, Tel:0781/ 38838
01. November 2005
Laurentius- Apotheke, Bachstrasse 1,
77652 Offenburg-Bohlsbach, Tel:0781/
25235
02. November 2005
Marien- Apotheke, Hauptstrasse 73,
77746 Schutterwald, Tel:0781/ 605830
Sozialstation Ried
Diakonie
Telefon
07824/6497-0
Rufbereitschaft 0170/5602591
Häusliche Krankenpflege
Wir vermitteln auch:
- Dorfhelferinnen
- Essen auf Rädern
- Nachbarschaftshilfe
- Hausnotruf
Tagespflege im Ried 07824/6497-15
03. November 2005
Löwen- Apotheke, Hauptstrasse 25,
77749 Hohberg-Niederschopfheim,
Tel:07808/ 7139
und
Löwen- Apotheke, Wilhelmstrasse 9,
77654 Offenburg, Tel:0781/ 36141
Ansonsten weisen wir auf die diensthabenden Apotheken im Raum Lahr, Kehl
und Offenburg hin. Diese werden in der
Tagespresse und an den Diensttafeln
der Apotheken bekannt gegeben.
Ärzte
Den ärztlichen Notfalldienst von Freitag,
19.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr für die
Orte Neuried-Altenheim, Dundenheim,
Müllen, Kehl-Goldscheuer, Kittersburg,
Hohnhurst und Marlen erreichen Sie
unter der Rufnummer
01 71 / 4 67 70 76
An Feiertagen beginnt der Notfalldienst
am Vorabend, 19.00 Uhr und dauert bis
zum Nachtag 7.00 Uhr.
Diese Rufnummer gilt nur für
Wochenend- und Feiertagdienste.
Der ärztliche Notdienst an Wochenenden
(Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr)
und an Feiertagen für die Ortsteile
Ichenheim, Schutterzell, Meißenheim
Kürzell und Schwanau wird über die DRKLeitstelle
1 92 92
vermittelt.
Die Vermittlung des augenärztlichen und
zahnärztlichen
Notfalldienstes
an
Wochenenden und Feiertagen erfolgt
über das Deutsche Rote Kreuz
1 92 92
Häusliche Krankenpflege- und Sozialdienst/Tagespflege
Taxi Nowak
Telefon
0 78 07 / 94 99 77
Krankentransporte
Häuslicher Krankenpflege- und
Sozialdienst/Tagespflege
Bernd Bitsch, Ölerweg 6,
Schwanau-Allmannsweier,
Telefon 0 78 24 / 33 80
Karin von Benckendorff
Häusliche Pflege
Lindengasse 4, Neuried-Altenheim
Telefon 0 78 07/ 95 78 09
Ambulante Kranken- und
Altenpflege, Intensivpflege
Karin Peppmüller
Eibenweg 8, Neuried (Altenheim)
24 Std, Tel. 07852/81030
Freitag, den 28. Oktober 2005
3
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
Landratsamt Ortenaukreis
Ab 1.1.2006 gelten neue Bauplatzpreise
Der Gemeinderat von Neuried hat in der Sitzung vom
27.07.2005 gestaffelte Bauplatzpreise beschlossen. Ab
1.1.2006 werden bei der Preisgestaltung die unterschiedliche
Lage und die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke berükksichtigt.
Ab 1.1.2006 gelten für gemeindeeigene Bauplätze folgende
Verkaufspreise:
1. Ichenheim, Kohlgasse III, Abschn. 2 u. 3 (Röderweg):
Grundstücke mit zulässiger Gebäudehöhe H1: 135,– Euro/m2
(unverändert)
Grundstücke mit zulässiger Gebäudehöhe H2: 145,– Euro/m2
Grundstücke mit zulässiger Gebäudehöhe H3: 140,– Euro/m2
2. Altenheim, Streng:
Grundstücke mit Festsetzung WA1 und WA2: 127,– Euro/m2
(unverändert)
Grundstücke mit Festsetzung WA3 und WA4: 137,– Euro/m2
3. Müllen, Im nächsten Feld, und Schutterzell
„Krummatt-Erweiterung”:
Steuerkarten 2006
122,– Euro/m2
(unverändert)
hier Lohnsteuerklasse 2
Wie schon 2004 mitgeteilt, wurde das Haushaltsbegleitgesetz
am 29.12.2003 geändert.
Mit dieser Gesetzesänderung wurde der bisherige
Haushaltsfreibetrag zum 01.01.2004 von einem
neuen “Entlastungsbetrag für Alleinerziehende” (§ 24b Einkommensteuergesetz) in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr
/ 109,– Euro im Monat abgelöst.
Dieser Entlastungsbetrag wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Einstufung
in Steuerklasse II gewährt.
Arbeitnehmer können daher die Lohnsteuerklasse II nur noch
dann erhalten, wenn bei ihnen
folgende Voraussetzungen gegeben sind:
* Sie mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32
Einkommensteuergesetz eine Haushaltsgemeinschaftin
einer gemeinsamen Wohnung bilden,
* das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
* Sie und ihr Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Haupt- o.
Nebenwohnsitz gemeldet sind,
* außer Ihnen und Ihrem Kind keine weitere Person mit Ihnen
in Haushaltsgemeinschaft lebt, es sei denn, Sie haben für
diese Person Anspruch auf Kindergeld oder den
Kinderfreibetrag und
* Sie die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung
nicht erfüllen.
Bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2006
wird deshalb die Steuerklasse II nur noch dann eingetragen,
wenn Sie eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben
oder 2004 abgegeben haben.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist kein
Jahresfreibetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die
Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der
Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.
Ändern sich die o.g. Voraussetzungen im Laufe des Jahres, ist
der Arbeitnehmer verpflichtet, die unzutreffende Steuerklasse II
ändern zu lassen ( § 39 Abs. 4 Satz 1 EStG).
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Eilverordnung des Bundes zur Vogelgrippe
I.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des
Landratsamts Ortenaukreis weist darauf hin, dass durch eine
Eilverordnung des Bundes die Aufstallung von Geflügel (Haltung
in geschlossenen Ställen) für den Zeitraum vom 22. Oktober
bis zum 15. Dezember 2005 angeordnet wurde. Von dieser
Vorschrift erfasst sind Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner,
Fasanen, Wachteln, Enten und Gänse sowie Laufvögel
(Strauße, Nandus, Emus).
Falls eine ausschließliche Haltung im Stall nicht möglich ist,
kann Geflügel der oben genannten Arten auch unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten
Abdeckung mit vogeldichten Seitenbegrenzungen gehalten werden. In diesem Fall sind tierärztliche Untersuchungen erforderlich. Weiterhin ist diese Haltungsform dem Amt für
Verbraucherschutz und Veterinärwesen (Tel. 0781/805-9091)
unverzüglich anzuzeigen.
II.
Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder
Veranstaltungen ähnlicher Art sind bis auf weiteres verboten.
III.
Generell gilt für Geflügelhalter die Verpflichtung, die
Geflügelhaltung beim Amt für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen registrieren zu lassen und ein sogenanntes
Bestandsregister zu führen. Im Fall eines Zugangs von Geflügel
ist das Datum des Zugangs, die Art des Geflügels sowie die
Anschrift des Vorbesitzers und ggf. die Anschrift des
Transporteurs zu notieren. Im Falle eines Tierabgangs sind
ebenfalls Datum, Art des Geflügels, Anschrift des Käufers und
ggf. Anschrift des Transporteurs zu vermerken.
Treten in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden
Verluste von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von
bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 % bei einer Bestandsgröße
von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen
Veränderung
der
Legeleistung
oder
der
Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch einen
Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Eine Untersuchung
auf Geflügelpest ist dann erforderlich.
IV.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten nach §
76 Abs. 2 Nr. 1 des Tierseuchengesetzes geahndet werden.
Öffnungszeiten
der Erdaushubdeponie
Altenheim
Montag und Dienstag von 8.00 -12.30 Uhr und 13.00 - 16.45
Uhr
Folgendes kann auf der Erdaushubdeponie abgegeben werden:
– Grünabfälle
– Wurzelstöcke
– Altholz
– Kühlgeräte
– Metallschrott
– Elektronikschrott
– Elektronikgeräteschrott
Bei Fragen können sie sich an die Tel. 0781/805-9600 wenden.
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
BLHV Achern
Sprechtag am Montag, den 14.11.2005 von 9.00 - 12.00 Uhr
im Landwirtschaftsamt in Offenburg, um telefonische
Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07841/2075-0
wird gebeten.
Altpapiersammlung im OT Altenheim
Der Fußballverein Altenheim führt am Samstag, den 05.
November 2005 eine Altpapiersammlung durch. Es wird gebeten, das gebündelte Papier ab 08.00 Uhr am Straßenrand
bereit zu stellen. Der Bevölkerung wird für die Unterstützung
ganz herzlich gedankt.
4
Freitag, den 28. Oktober 2005
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
4.
Zweckverband Hochwasserschutz
Schuttermündung
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung der Satzung
des Zweckverbands Hochwasserschutz Schuttermündung
Die
Verbandsversammlung
des
Zweckverbands
Hochwasserschutz Schuttermündung hat am 17.Oktober 2005
gem. § 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ) in der Fassung vom 16.07.1998 (GBl. S. 418) i.V. m. der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) und § 6
der Verbandssatzung die Änderung der Satzung des
Zweckverbands Hochwasserschutz Schuttermündung beschlossen:
Verbandssatzung für den Zweckverband
Hochwasserschutz „Schuttermündung”
Präambel
Nach dem Hochwasser im Jahr 1983 hat das
Wasserwirtschaftsamt Offenburg das Gesamtkonzept
„Verbesserung des Hochwasserschutzes im Schutter-UnditzGebiet zwischen Lahr und Kehl” erstellt. Die Umsetzung der
kommunalen
Aufgaben
erfolgt
im
Zweckverband
Hochwasserschutz „Schuttermündung”.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Mitglieder, Name, Sitz
1.
Die Stadt Kehl, die Gemeinden Willstätt, Schutterwald,
Neuried, Hohberg, Friesenheim und Meißenheim bilden
einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom
16.09.1974 (GBl. Seite 408), zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 16.07.1998 (GBl. S.418 ).
2.
Der Zweckverband führt den Namen „Hochwasserschutz
Schuttermündung”. Er hat seinen Sitz in Kehl.
3.
Der Zweckverband erstrebt keinen Gewinn.
§ 2 Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet besteht aus den jeweiligen Gemarkungen:
a) der Stadtteile Kehl, Marlen Goldscheuer, Kittersburg,
Hohnhurst der Stadt Kehl
b) den Ortsteilen Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst der
Gemeinde Willstätt
c) der Gemeinden Schutterwald, Neuried, Hohberg,
Friesenheim und Meißenheim.
Die genaue Abgrenzung des Verbandsgebietes ergibt sich aus
dem Lageplan vom 09.01.2002 (Anlage 1), der Bestandteil der
Satzung ist.
§ 3 Verbandsaufgaben
Der Zweckverband hat folgende Aufgaben:
1.
Planung der abflussregulierenden Maßnahmen einschl.
des vorhandenen und evtl. zu ergänzenden
Messstellennetzes.
2.
Durchführung baulicher Maßnahmen.
2.1 Ausbau und Sanierung der Schutter, Schütterleüberleitung, Unditz und Tieflachkanal (Verbandsgewässer).
5.
6.
§4
1.
2.
3.
II.
§5
1.
2.
§6
1.
2.
Einrichtung von Hochwasserretentionsgebieten.
Neubau, Erweiterung und Sanierung von wasserbaulichen Regulierungsbauwerken (Schleusen, Wehre etc.)
und der für die Planung und den Betrieb erforderlichen
Messstellen.
Maßnahmen zur Regulierung der Abflüsse im Bereich
Kehl-Süd.
Zum Betrieb und Unterhaltung der dem Verband gehörenden Anlagen zählen auch Dämme, Regulierungsbauwerke, Ausgleichsmaßnahmen und Pegel.
Regelung des Wasserabflusses einschl. des Hochwasserabflusses an den von den Verbandsgemeinden
derzeit zu unterhaltenden Verbandsgewässern; Erstellen
eines Betriebs- und Unterhaltungsreglements.
Renaturierungsmaßnahmen im Verbandsgebiet, Erstellen
von Pflege- und Entwicklungsplänen.
Betrieb und Unterhaltung der dem Verband gehörenden
Anlagen inkl. der Messstellen und der Verbandsgewässer
Schutter,
Schütterleüberleitung,
Unditz
und
Tieflachkanal.
Betrieb und Unterhaltung der in der Anlage 2 aufgeführten Gewässer II. Ordnung bzw. Gewässerabschnitte. Die
Anlage Nr. 2 ist Bestandteil dieser Satzung.
Pflichten der Verbandsmitglieder
Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den
Zweckverband bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu
unterstützen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit
Amtshilfe zu leisten.
Die Verbandsmitglieder haben den Zweckverband unverzüglich von Veränderungen zu benachrichtigen, die sich
auf die Verbandsanlagen auswirken, deren Wirksamkeit
beeinträchtigen oder die Erfüllung der Verbandsaufgaben
erschweren können.
Entstehen durch satzungswidrige Maßnahmen Schäden
an den Verbandsanlagen oder an den Gewässern, ist
dasjenige Verbandsmitglied zum Ersatz des Schadens
verpflichtet, in dessen Gemarkungsbereich die Ursachen
eingeleitet worden sind. Gegenüber Ansprüchen Dritter
ist der Zweckverband entsprechend von der Haftung freizustellen.
Diese Haftungsfreistellung gilt insbesondere für Schäden
an Wasserläufen, Grundwasser, Boden, Luft.
Verfassung und Verwaltung
Organe
Organe des Zweckverbandes sind:
- die Verbandsversammlung
- der/die Verbandsvorsitzende
- der/die Geschäftsführer/in
Hauptorgan ist die Verbandsversammlung
Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die
Verwaltung des Zweckverbandes fest und entscheidet
über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit
nicht der/die Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes oder
aufgrund der Verbandssatzung zuständig ist oder ihm die
Verbandsversammlung bestehende Aufgaben überträgt.
Die Verbandsversammlung überwacht die Ausführung
ihrer Beschlüsse durch den/die Verbandsvorsitzende/n.
Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig
für
a) den Erlass und die Änderung von Satzungen,
b) den
Erlass
der
Haushaltssatzung
und
Nachtragssatzung, Feststellung der Jahresrechnung
und die Entlastung des/der Verbandsvorsitzenden,
c) die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und des/der
Stellvertreters/in
d) die Aufnahme von Krediten
e) die Aufnahme neuer Mitglieder, das Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder und die Auflösung des
Zweckverbandes.
Freitag, den 28. Oktober 2005
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Amtsblatt der Gemeinde Neuried
f) Ernennung, Anstellung und Entlassung des/der
Geschäftsführer/in
§7
1.
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
Die
Verbandsversammlung
besteht
aus
den
Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und aus 14 weiteren Vertretern, von denen
3 auf die Stadt Kehl
3 auf die Gemeinde Willstätt
3 auf die Gemeinde Neuried
2 auf die Gemeinde Schutterwald
und je 1 auf die Gemeinde Friesenheim, Hohberg und
Meißenheim
entfallen.
Diese weiteren Vertreter/innen und je ein/eine
Stellvertreter/in werden nach jeder regelmäßigen
Gemeinderatswahl vom neu gebildeten Gemeinderat
ihrer Gemeinde auf die Dauer der Amtszeit der
Gemeinderäte (§ 30 GO) gewählt. Die Wahl ist widerruflich. Bis zu einer Neuwahl nehmen die bisherigen
Vertreter/innen und Stellvertreter/innen ihr Amt weiter
wahr.
2.
Scheidet ein/e weitere/r Vertreter/in oder sein/ihre
Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Gemeinderat oder aus
der sonstigen Stellung aus, wegen der er/sie in die
Verbandsversammlung gewählt worden war, so endet mit
diesem Ausscheiden auch seine/ihre Zugehörigkeit zur
Verbandsversammlung; für den Rest der Amtszeit wird wiederum widerruflich - ein/e Nachfolger/in gewählt.
Endet das Amt eines/einer Vertreters/in oder
Stellvertreters/in durch Widerruf, so gilt der zweite
Halbsatz des Satzes 1 entsprechend.
3.
Bei Verhinderung werden in der Verbandsversammlung
vertreten
a) der/die Bürgermeister/in durch seinen/ihre allgemeine/n Stellvertreter/in im Amt (§ 48 GO) oder durch
eine/n Beauftragte/n nach § 53 Abs. 1 GO,
b) der/die weitere Vertreter/in durch seinen/ihre nach
Absatz 1 gewählte/n Stellvertreter/in.
4.
Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden.
5.
Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern in der
Verbandsversammlung Weisung geben.
Die Ortsvorsteher/innen der Ortschaften Eckartsweier,
Goldscheuer, Hesselhurst, Hohnhurst, Altenheim,
Dundenheim,
Müllen,
Ichenheim,
Schutterzell,
Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern,
Kürzell
können
an
den
Sitzungen
der
Verbandsversammlung mit beratender Stimme teilnehmen.
6.
In der Verbandsversammlung besteht folgende
Stimmverteilung:
Stadt Kehl
25
Stimmen
Gemeinde Willstätt
25
Stimmen
Gemeinde Neuried
19
Stimmen
Gemeinde Schutterwald
13
Stimmen
Gemeinde Friesenheim
10
Stimmen
Gemeinde Hohberg
5
Stimmen
Gemeinde Meißenheim
3
Stimmen
100
Stimmen
§8
1.
Geschäftsgang der Verbandsversammlung
Der/die
Verbandsvorsitzende
beruft
die
Verbandsversammlung schriftlich, mit einer Frist von
einer
Woche,
unter
Angabe
der
Verhandlungsgegenstände ein. Dabei sind die für die
Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen,
soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte
Interessen Einzelner entgegenstehen. Zeit, Ort und
Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind rechtzeitig
bekannt zu geben. In Notfällen kann die
Verbandsversammlung ohne Frist, formlos und nur unter
2.
3.
4.
5.
6.
§9
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden. Die Bekanntgabe ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die
Geschäftslage erfordert. Sie soll jedoch jährlich mindestens einmal einberufen werden.
Die Verbandsversammlung ist unverzüglich einzuberufen,
wenn ein Verbandsmitglied dies schriftlich, unter Angabe
der Verhandlungsgegenstandes, beantragt.
Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich.
Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das
öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner
erfordern.
Die
Verbandsversammlung
kann
sachkundige
Mitarbeiter/innen der einzelnen Verbandsmitglieder oder
sonstige sachverständige Personen zu den Beratungen
hinzuziehen.
Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten
im Übrigen die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit sowie der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung.
Beschlussfassung
Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und
beschließen.
Über Gegenstände einfacherer Art kann im Wege der
Offenlage oder im schriftlichen Verfahren beschlossen
werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen,
wenn kein Verbandsmitglied widerspricht.
Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn
mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen vertreten sind. Ist zu einer ordnungsgemäß einberufenen
Sitzung nicht die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen
erschienen, kann der/die Verbandsvorsitzende unverzüglich eine zweite Sitzung einberufen, in der die
Verbandsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der
vertretenden Verbandsmitglieder und die ihnen zustehenden Stimmen über die nicht erledigten
Angelegenheiten Beschluss fasst. Bei einer Einberufung
der Sitzung ist auf die Folge hinzuweisen, die sich für die
Beschlussfassung ergibt.
Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung
und Wahlen.
Die Verbandsversammlung stimmt offen ab, sofern kein
Verbandsmitglied geheime Abstimmung beantragt. Die
Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst,
soweit in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist.
Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen.
Es kann offen gewählt werden, wenn kein
Verbandsmitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als
die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen erhalten hat.
Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der
Verbandsversammlung und die gefassten Beschlüsse
sind Niederschriften zu fertigen. Sie sind durch den/die
Verbandsvorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter
und den/die Protokollführer/in zu unterzeichnen.
Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung der
Verbandsversammlung die Bestimmungen des Gesetzes
über
kommunale
Zusammenarbeit
und
der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils
geltenden Fassung.
§ 10 Verbandsvorsitzende/r
1.
Die/der
Verbandsvorsitzende
und
sein/e
Stellvertreter/in werden auf die Dauer von 5 Jahren von
der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.
Verbandsvorsitzende/r soll ein/e Bürgermeister/in oder
Beigeordnete/r eines Verbandsmitgliedes sein. Scheidet
der/die Verbandsvorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter
aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, endet auch
das Amt als Verbandsvorsitzende/r oder als
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
2.
3.
4.
5.
6.
Stellvertreter/in. Die Verbandsversammlung hat für die
restliche Amtszeit eine/n neue/n Verbandsvorsitzende/n
oder Stellvertreter/in zu wählen.
Der/die Verbandsvorsitzende ist Vorsitzende/r der
Verbandsversammlung. Er/Sie ist Leiter/in der
Verbandsverwaltung und vertritt den Zweckverband.
Der/die Verbandsvorsitzende bereitet die Beschlüsse
der Verbandsversammlung vor und führt sie aus. In eigener Zuständigkeit erledigt der/die Verbandsvorsitzende
die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm
sonst durch Gesetzt, Verbandssatzung oder Beschluss
der Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben.
In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht
bis zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben
werden
kann,
entscheidet
der/die
Verbandsvorsitzende, möglichst nach Rücksprache mit
den anderen Verbandsgemeinden, anstelle dieses
Organs. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art
der Erledigung sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen.
Der/die Verbandsvorsitzende ist ermächtigt, seine/ihre
Befugnisse ganz oder teilweise auf den/die
Geschäftsführer/in zu übertragen.
Der/die
Verbandsvorsitzende
kann
dem/der
Geschäftsführer/in Weisung erteilen, um die Erfüllung
der Aufgaben des Zweckverbandes zu sichern und
Missstände zu beseitigen.
Der/die Verbandsvorsitzende muss anordnen, dass
Maßnahmen der Geschäftsführung, die er/sie für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er/Sie kann dies anordnen, wenn er/sie der
Auffassung ist, dass Maßnahmen für den Zweckverband
nachteilig sind.
§ 11 Bedienstete
Der Zweckverband kann die zu Erfüllung der Verbandsaufgaben
erforderlichen Bediensteten einstellen.
§ 12 Geschäftsführer/in, Verbandsrechner/in,
Verbandsingenieure und Verbandsschriftführer/in
1.
Die/der
Geschäftsführer/in
werden
von
der
Verbandsversammlung bestellt.
2.
Einzelheiten der Geschäftsführung regelt die von
dem/der Verbandsvorsitzende/n zu erlassende
Geschäftsordnung.
3
Die Verbandsversammlung bestellt außerdem Verbandsingenieure, 1 Verbandsrechner/in und 1 Verbandsschriftführer/in.
4.
Den Verbandsingenieuren obliegen die fachliche Aufsicht
und die Betreuung der Verbandsaufgaben nach § 3 der
Verbandssatzung. Dem/Der Verbandsrechner/in obliegt
die Haushaltskassen- und Rechnungsführung des
Zweckverbandes. Dem/Der Verbandsschriftführer/in
obliegt die Protokollführung in den Verbandssitzungen
und der allgemeine Schriftverkehr.
5.
Der/die Geschäftsführer/in, der/die Verbandsrechner/in, der/die Verbandsschriftführer/in und die
Verbandsingenieure erhalten für ihre Tätigkeit eine Verütung, deren Höhe die Verbandsversammlung festlegt.
§ 13 Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung
Die Gewährung von Sitzungsgeldern sowie die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen an den/die Verbandsvorsitzende/n
sind durch Satzung zu regeln.
III.
Aufwandsdeckung
§ 14 Herstellungskosten
1.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung und
Anschaffung
der
Verbandsanlagen
und
Verbandseinrichtungen hat der Zweckverband zu tragen.
Den nicht anderweitig gedeckten Aufwand haben die
Verbandsmitglieder dem Zweckverband im Rahmen der
6
Freitag, den 28. Oktober 2005
2.
Umlage zur Verfügung zu stellen.
Die vom Zweckverband jährlich zu leistenden Zins- und
Tilgungsbeträge (Kapitaldienst) sind von den
Verbandsmitgliedern zu erstatten.
§ 15 Betriebskosten
Sonstige Aufwendungen sind die Kosten des Zweckverbandes
für Instandsetzungen und Unterhaltung, für Wartung und
Energiebedarf sowie für das Personal der Verwaltung des
Zweckverbandes.
Diese
werden
jährlich
auf
die
Verbandsmitglieder umgelegt.
§ 16 Kostenverteilung
1.
Die Kosten nach § 3 Ziffer. 1, 2, 3 und 5, die allgemeinen Geschäftskosten sowie alle sächlichen Kosten werden in folgendem Verhältnis umgelegt:
Kehl 29%, Willstätt 29%, Schutterwald 11%, Neuried
16%, Hohberg 4%, Friesenheim 8%, Meißenheim 3%.
Die Investitionskosten werden nach Vonhundertsätzen
für folgende Maßnahmen wie folgt auf die
Verbandsmitglieder umgelegt:
Maßnahme Kehl Willstätt Schutterwald Neuried Hohberg Friesenheim Meißenheim
M3
14
14
19
27
7
14
5
M4
--26
38
9
20
7
M 11
------100
M 12
--26
38
9
20
7
M 13
50
50
-----50
50
-----M 14
100
-----M 15
-M3
M4
M 11
M 12
M 13/14
M 15
=
=
=
=
=
=
Schütterleüberleitung
Schutteraufweitung
Umgestaltung der Unditz bei Kürzell
Rückhaltung Tieflach
Schuttermündung
Vorflut Kehl-Süd
§ 17 Abschlagszahlung
Die Verbandsmitglieder haben auf Anforderung dem
Zweckverband Abschlagszahlungen auf die voraussichtlich zu
erbringenden Beträge zur Deckung des finanziellen Aufwands
des Zweckverbandes zu leisten.
IV.
Sonstiges
§ 18 Satzungsbefugnis
Der Zweckverband erlässt für das gesamte Verbandsgebiet die
Satzungen, die zur Durchführung der Verbandsaufgaben erforderlich sind. Der Zweckverband kann im Geltungsbereich seiner Satzungen die zu ihrer Durchführung erforderlichen
Maßnahmen treffen. Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet,
diese Satzungen zu beachten und bei ihrer Durchführung im
Rahmen ihrer Zuständigkeit Amtshilfe zu leisten.
§ 19 Aufnahme weiterer Mitglieder
Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann
von der Verbandsversammlung nur einstimmig beschlossen
werden.
§ 20 Auflösung des Zweckverbandes
1.
Der Zweckverband kann nur mit Zustimmung sämtlicher
Verbandsmitglieder aufgelöst werden.
2.
Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die
Verbindlichkeiten des Zweckverbandes auf die einzelnen
Verbandsmitglieder gem. 16 Abs. 1 über.
3.
Das Personal des Zweckverbandes ist von den
Verbandsmitgliedern mit sämtlichen Folgelasten zu übernehmen.
Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange die Abwicklung der Auflösung dies erfordert. Die
Verbandsversammlung entscheidet über die zur Abwicklung im
Einzelnen notwendig werdenden Maßnahmen.
§ 21 Änderung der Verbandssatzung
Eine Änderung der Verbandssatzung kann von der
Freitag, den 28. Oktober 2005
7
Verbandsversammlung nur mit Zustimmung sämtlicher
Verbandsmitglieder beschlossen werden.
§ 22 Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden nach deren Satzung
über öffentliche Bekanntmachungen.
§ 23 Haftung
1.
Wird der Zweckverband wegen Schadenersatz von Dritten
in Anspruch genommen, so haften, falls der Schaden
nicht anderweitig gedeckt werden kann, die
Verbandsmitglieder dem Verband gegenüber anteilig
nach Maßgabe des Unterhaltungskostenschlüssels.
2.
Das gleiche gilt für Schäden, die an Verbandsanlagen
entstehen, wenn die Schäden nicht anderweitig gedeckt
werden können.
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
§ 24 Inkrafttreten der Verbandssatzung
Die Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Kehl, den 17.10.2005
Armbruster, Verbandsvorsitzender
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang
gültig zustande gekommen.
Dies gilt jedoch unter anderem dann nicht, wenn vor Ablauf dieser Frist die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber dem Verband unter der Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist. In diesem Falle kann auch nach
Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung
Gewässerlängen im Verbandsgebiet
Schutterwald
Neuried
Hohberg
Friesenheim
Meißenheim
Kehl/Willstätt
Schutterw./Neur.
Schutterw./Hohbg.
Neuried/Friesenhm.
Neuried/Hohberg
Gesamt:
1,75
0,32
4,00 3,12 0,58
4,75
5,85
1,35 5,70 1,30 2,95 0,60 1,00
7,55 2,95 1,35
3,20 2,95 0,10 1,10
6,40
5,07
14,10
3,60
3,69
3,60
12,90
11,65
2,55
0,30 1,40 2,83 1,50
2,20 1,92
1,12 2,47
3,69
0,20
5,05
0,20
5,05
0,61
2,11
0,61
2,11
2,05
Summe
Schütterle (2)
Niedermattengraben
Neubruch-Graben
Alter Graben
Bruchgraben
Alter Kanal
Tieflach-Schütterle
Osterbach
Höllgraben
Waldbach*
Endinger Kanal
Feldschutter
Bettelwegsgraben*
Lummertsgr./Schutterw.
Summe
Tieflachkanal
Sonstige Gewässer/Gewässerabschnitte nach § 3, Ziffer 6
Unditz
2,30
5,70
Schütterleüberleitung
0,50 1,30
1,85
Schütterle (1)
Schutter +
Kehl
Willstätt
Alte Schutter
Neue Schutter
Verbandsgewässer nach § 3 Ziffer 5
0,40
8,58
4,12
3,59
2,45
2,48
2,48
2,35 1,30 23,98 3,12 0,58 10,00 6,50 47,83 2,95 2,70 7,75 7,05 5,90 0,70 2,50 3,60 2,77 1,40 2,83 1,50 2,20 1,92 45,77
*) Die Aufwendungen für die Unterhaltung werden von der Stadt Kehl und der Gemeinde Willstätt zu gleichen Teilen getragen.
+) lt. Vertrag Schutterumlegung war die Stadt Kehl für nördl. Schutterteile vor Verbandsgründung unterhaltungspflichtig.
(1) in Verlängerung der Schütterleüberleitung bis zum Altenheimer Mühlbach
(2) Abschnitt Schutter - Niedermattengraben - Schütterleüberleitung
Haupt- und Realschule Neuried
SCHULFEST
Im Namen aller Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkollegiums sowie des Schulfördervereins möchte ich mich auf diesem Weg bei allen Personen und Institutionen recht herzlich bedanken, die auf
irgend eine Weise dazu beigetragen haben, dass unser Schulfest zu einem tollen Erfolg werden konnte.
Dank Ihres großen Einsatzes bzw. Ihrer Spenden waren wir in der Lage, der interessierten
Bevölkerung aus dem Ried und auch darüber hinaus ein vielfältiges, abwechslungsreiches Programm
anbieten zu können und damit das Schulfest zu einem erfolgreichen Gemeinschaftsprojekt der
Schulfamilie werden zu lassen.
P. Kunkel, Schulleiter
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
Lehrgang SOFORTMASSNAHMEN AM
UNFALLORT für Führerscheinbewerber in
Altenheim
Einen weiteren Termin für lebensrettende Sofortmaßnahmen
bietet der Kreisverband Kehl an:
Termin: Samstag, 5. November von 8,30 bis 16,30 Uhr im DRKHeim Altenheim, Im Mättel neben der Schule
Anmeldungen jeweils über Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Kehl, Tel. 07851/9433-13,e-mail: [email protected] oder über unsere Internetseite:
www.drk- <http://www.drk-/> kehl.de
8
Freitag, den 28. Oktober 2005
gut vorbereitete Bewerbung von enormer Wichtigkeit. Aus diesem Grund bietet das JuZe in Kooperation mit der Barmer
Ersatzkasse das Kurzseminar “Erfolgreich bewerben” ,welches
am Donnerstag, 3.November von 14:00 bis 16:30 Uhr statt finden wird, an. Kursleiter: Arno Knee.
Die Teilnehmer erhalten hierbei wichtige Tipps und konkrete
Hilfen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt im praktischen
Bereich. Hier werden verschiedene Situationen in Rollenspielen
geübt. Am Ende der Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer
noch Broschüren um das Thema abzurunden.
Anmeldungen für dieses Seminar sind bis zum 28. Oktober
beim Jugendzentrum möglich: Tel.: 07807/957756; Email:
[email protected]
JuZe-Schülertreff-Filmabend am Donnerstag,
den 3. November von 18 - 20 Uhr
Als spezielles Herbstferien-Angebot zeigen wir heute im
Schülertreff euren Wunschfilm auf Großleinwand. Natürlich werden wir dazu auch Popcorn anbieten!
Teilnehmerbeitrag: 1,- Euro
JuZe-Halloween-Party - Freitag, den 28. Oktober,
von 20 - 24 Uhr
Heute wird es wieder gespenstisch im Jugendzentrum:
Halloween steht vor der Türe! Deshalb sind auf der JuZeHalloween-Party am Freitag, den 28. Oktober 2005 von 20 - 24
Uhr Gespenster, gruselige Gestalten und Geister herzlich willkommen. Verkleidung ist erwünscht!
Eintritt: 1,- Euro
Bewerbungs-Training am Donnerstag, den 3. November
Vor einigen Tagen hat das neue Schuljahr begonnen. Wie jedes
Jahr werden auch viele Besucher des Jugendzentrums im Jahr
2006 eine Ausbildung anstreben. Aber gerade in dieser Zeit, in
der Kampf um Ausbildungsstellen härter geworden ist, ist eine
„Sport, Spiel & Fun”-Vormittag für Grundschüler
am 5. November
Für Kinder der 1. - 4. Schulklasse bietet der Athletiksportverein
Altenheim und das Jugendzentrum in den Herbstferien am
Samstag, den 5. November von 10 - 12 Uhr einen „Sport, Spiel
& Fun”-Vormittag an. Dabei stehen Fang-, Geschicklichkeitsund Koordinationsspiele auf dem Programm, wobei der Spaß
im Vordergrund stehen soll.
Anmeldungen für dieses Angebot sind bis zum 4. November
beim Jugendzentrum möglich: Tel.: 07807/957756; Email:
[email protected]
Mitzubringen sind Turnschuhe und Trainingskleidung .
Treffpunkt ist beim Ringerheim (Am Hägel) in Altenheim.
Freitag, den 28. Oktober 2005
Volkshochschule Offenburg
Außenstelle Neuried
Ausstellung
Bilder in Acryl - keramische Arbeiten von Bärbel FreitagHenninger
Anzusehen im Rathaus Altenheim - Bürgersaal und
Treppenhaus - zu Rathausöffnungszeiten
Dauer der Ausstellung bis Ende Dezember 2005
In den nachfolgend aufgeführten Kursen gibt es noch freie
Plätze:
Stimmungsvolles für lange Herbstabende Herbstabende:
Lampenzauber
Dagmar Koger
Farbig und peppig, edel und elegant, schlicht oder verspielt, so
könnte Ihre Lampe aussehen, die Sie im Kurs aus verschiedenen Materialen anfertigen. Dienstag 8.11.und 15.11.05,
20.00-22.15 Uhr, Atelier Koger Altenheim, 17,– Euro + ca. 5,–
Euro Materialk.
Wohltuende Wickel bei Kinderkrankheiten
Barbara Meffle
Altbewährt sind Wickelanwendungen bei Fieber, Husten,
Schnupfen, Ohr- und Bauchschmerzen. Sie lernen verschiedene Heilsubstanzen aus Küche und Pflanzenwelt kennen. Es
wird praktisch mit Wickeltüchern und wohltuenden Auflagen
geübt.
Di 08.11. u. 15.11., 19.30-21.45 Uhr, HuRSchule Ichenheim,
17,– Euro + 3,– Euro Nebenkosten
Feng-Shui Partnerschaftsbereiche in der Wohnung, Gabriele Gänshirt
Es werden Grundlagenkenntnisse in Feng-Shui vermittelt und
der Feng-Shui-Lebensbereich”Partnerschaft” ausführlich erläutert.
Mo 21.11., 19.30-21.45 Uhr, HuRSchule Ichenheim, 8,00 ¤
Berufliche und private Weiterbildung im EDV-Bereich
- nützen Sie das Kursangebot in Ihrer nächsten Umgebung.
Word Grundstufe
Ronald Kurus
Mo 07.11.-28.11., 18.30-21.30 Uhr,
4 Termine, HuRSchule Ichenheim, 71,– Euro, Lehrbuch 12,50
Eurobei Bedarf
Excel Grundstufe
Ronald Kurus
Mi 09.11., 18.30-21.30 Uhr, 4 Termine
HuRSchule Ichenheim, 71,– Euro, Lehrbuch 12,50 Euro bei
Bedarf
9
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
Frau Helene Roth,
Kohlgasse 1, zum 80. Geburtstag
Frau Margarete Bissor,
Otto Hahn Str. 7, zum 80. Geburtstag
Am 01.11.2005:
Herrn Benedikt Zeil,
Kleine Gasse 8, zum 81. Geburtstag
Am 02.11.2005:
Frau Elisabeth Weizenecker,
Kirchweg 1, zum 71. Geburtstag
Gefunden im OT Altenheim:
1 Schlüssel
Zu erfragen im OT Altenheim, Bürgerbüro
Gefunden im OT. Ichenheim:
1 Ohrring
2 Bücher
Desweiteren aus den Schulen und Hallen:
1 Tupperschüssel, gelb
1 Paar Socken
1 Stirnband
1 Jacke, Größe 134
1 Kinder-Uhr
1 Kinder-Brille
1 Hose, blau, Größe 152
abzuholen im Rathaus Ichenheim, Bürgerbüro, Zimmer 2
Infos - Anmeldungen - VHS-Außenstelle Neuried, Hebelstr. 20,
Tel. 07807 2402, E-Mail [email protected]
Sonntag, 30. Oktober 2005
10.00 Uhr
Gottesdienst im Gemeindehaus
(Pfr. i. R. Walther aus Lahr)
Am Freitag, 28. Oktober, um 18 Uhr, trifft sich der
Kirchenchor zur Abfahrt zum Mitarbeitergottesdienst in
Nonnenweier.
Am 30.10.2005:
Herrn Albert Duchilio,
Kirchstr. 40, zum 84. Geburtstag
Am 31.10.2005:
Frau Lydia Roth,
Offenburger Str. 8, zum 91. Geburtstag
Frau Elsa Frohloff,
Dundenheimer Str. 11, zum 81. Geburtstag
Der Konfirmandenunterricht entfällt in den Herbstferien!
Kirchenbänke
Kirchenbänke sind noch zu haben! Das Stück kostet 50.- Euro.
Im Nahbereich wird angeliefert!
„Der Jesustreff kommt wieder und zwar in vier Wochen am
Sonntag, 27. November 2005”
Bitte den Termin vormerken!
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
Orgelnachwuchs gesucht!
Heute zum ersten Mal machen wir ein attraktives Angebot zum
Erlernen des Kirchenorgelspielens. 1. Ich spiele noch gar kein
Instrument:
Wöchentlicher Orgelunterricht ist möglich, der Orgelunterricht
findet auf der Kirchenorgel der evang. Kirche in Dundenheim
statt. Der Unterricht kostet pro gehaltener Unterrichtstunde 5.Euro Eigenbeteiligung und wird von der Kirche mit weiteren 15.Euro bezuschusst.
2. Ich hatte schon Unterricht auf einem Tasteninstrument und
interessiere mich für die Kirchenorgel:
Wöchentlicher oder 14-tägiger Unterricht ist möglich, Kosten
siehe oben!
3. Ich bin schon etwas älter, habe Klavier gespielt und habe
mich immer schon für die Orgel interessiert, habe jetzt Zeit,
damit etwas Neues anzufangen.
Wöchentlicher oder 14-tägiger Unterricht ist möglich, Kosten
siehe oben!
Den Orgelunterricht gibt die ehemalige Bezirkskantorin von
Kehl, Frau Susanne Moßmann, Frau Moßmann ist ausgebildete
Kirchenmusikerin in der obersten Qualifikationsklasse (A), verfügt über viel Erfahrung und hat einen sehr guten Zugang zu
Kindern und Jugendlichen.
Interessenten melden sich bitte im Pfarramt unter der unten
stehenden Telefonnummer. Eine eMail in dieser Sache mit
Adresse und Telefonnummer ist uns sehr willkommen, wir organisieren weiteren Kontakt und Informationen.
Urlaub von Pfr. Holthaus
Pfr. Holthaus ist vom Freitag, 28. Oktober bis einschließlich 4.
November 2005 in Urlaub. Die Vertretung im Trauerfall hat Pfr.
i. R. Walther aus Lahr (Tel. Nr. 07821/1315).
Pfarramt
Das Pfarramt ist von Montag, 31. Oktober bis einschließlich
Donnerstag, 3. November 2005 wegen Urlaub geschlossen. Ab
Freitag, 4. November 2005 ist dann das Pfarramt wieder von
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet und telefonisch erreichbar.
Tel.: 788 - Fax: 95 55 56 - eMail: [email protected]
Sprechzeiten der Kindergartenbeauftragten Frau HerschingerEngelhardt
Die Sprechzeiten der Kindergartenbeauftragten entfallen während der Herbstferien.
Spruch zum Reformationstag:
„Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt
ist, welcher ist Jesus Christus.”
(1. Korinther 3, 11)
Gedanken zum Wochenspruch
Wissen Sie überhaupt noch, was Reformationstag ist? Das war
ein trauriger und doch notwendiger Tag in der
Kirchengeschichte, als es zur schmerzhaften Spaltung zwischen Katholischen und Evangelischen kam. Es war Mittelalter
und die damals einzige Kirche hatte tatsächlich ihren „Grund”
verloren: Die frohe Botschaft von Jesus, dem Gottessohn, der
der Welt und den Menschen die Erlösung gebracht hat.
Heute haben wir viel Trennendes überwunden: Eheschließungen zwischen katholischen und evangelischen Menschen
sind selbstverständlich geworden und lösen keine Tragödien in
den Familien mehr aus, regelmäßige gemeinsame
Gottesdienste gibt es auch, in der Seelsorge hilft man einander
und vor allem: Man versucht, dasselbe Evangelium, dieselbe
frohe Botschaft von dem erlösenden Gottessohn zu predigen!
Jesus, das Fundament, der tragende Grund unter meiner
Lebensgeschichte, das möchte ich immer neu und immer wieder und immer einladend bedenken. Im Moment gerade bin ich
in einer Arbeitssituation, die unglaublich viele seelische Kräfte
erfordert: Liebgewonnene Menschen in der Gemeinde sind
schwer krank und welchen Weg Gott mit ihnen geht, ist nicht
erkennbar. In der Seelsorge sind Fallgeschichten am Wege, die
10
Freitag, den 28. Oktober 2005
liebevollen Einsatz verlangen und doch wenig eine professionelle Distanzierung zulassen. Die Frage nach der
Vorschulkindererziehung in Neuried wird sehr kontrovers und
Kräfte zehrend diskutiert! In allen genannten Bereichen bekomme ich irgendwann immer wieder meine Grenzen gezeigt! Ich
frage mich, wie ich weiter käme, könnte ich nicht beten, könnte ich nicht sagen: „Herr, ich lege das Schicksal von Frau X und
Herrn Y in deine Hand”, oder: „Herr, schenk uns genügend
Kraft und Besonnenheit, eine gute Zukunft in der Betreuung für
die kleinen Kinder zu erkämpfen!”
Verstehen Sie, was ich sagen will? Für meine Erfahrung sind so
viele Dinge, auch im alltäglichen Leben ohne Gott, seinen guten
Geist und seinen Beistand einfach nicht vorwärts zu bringen!
Ich muss meine eigene Kraft und Phantasie einbringen, ja, aber
das allein reicht nicht aus! Und wenn das Leben für einen
Menschen nahe ans Ende gekommen ist, dann ist einzig der
Christus und sein Weg durch den Tod hindurch, hinein ins neue
Leben ein wirklicher Trost!
Ich wünsche Ihnen ein schönes langes Wochenende
Und ebenso schöne Herbstferien!
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Pfarrer Bodo Holthaus
CVJM Altenheim e.V.
Christlicher Verein Junger
Menschen
www.cvjm-altenheim.de.vu
HERBSTFERIEN im CVJM Altenheim
In der Woche vom 31. Oktober bis 5. November finden die
Jungscharen, Scout, Bibelkreise, CVJM Treff und Abendgebet
nicht statt.
Pfarramtsbüro - Ichenheim Tel. 07807/2163
Öffnungszeiten des Pfarramts:
Montags 8.30 bis 11 Uhr, Dienstags 14.30 bis 17 Uhr,
Mittwochs 8.30 bis 11 Uhr, Donnerstags 14.30 bis 17 Uhr
[email protected], www.ev-kirche-Ichenheim.de
Sonntag, 23. Sonntag nach Trinitatis, 30. Oktober
Dundenheim: Sonntag,
10.00 Uhr
Reformations - Gottesdienst (Kirchenchor) - Pfr.
Epperlein
Ichenheim: Sonntag
9.00 Uhr
Reformations - Gottesdienst mit Taufe - Pfr.
Epperlein
10.00 Uhr
Kindergottesdienst
Schutterzell: Sonntag,
8.30 Uhr
Reformations - Gottesdienst
Die Bezirkskollekte am 30. Oktober 2005 (in allen drei
Gemeinden) wird für folgendes Projekt erbeten.
Im Zusammenhang mit den partnerschaftlichen Beziehungen
zur Herrnhuter Brüderkirche in Nicaragua und der Arbeit von
Freiwilligen in deren sozialen Einrichtungen bitten wir um die
Unterstützung von zwei Kleinprojekten der dortigen
Frauenarbeit. Mit dieser Kollekte soll der Ausbau und die
Ausstattung von je einem Haus der Frauen mit Küche und
Gelegenheit für Kurse und Näherei in zwei indianischen
Gemeinden unterstützt werden. Diese Häuser werden als
Werkstatt und Treffpunkt genutzt. In den Kursen werden die
Freitag, den 28. Oktober 2005
Frauen. im Nähen und anderen Tätigkeiten ausgebildet, außerdem sind sie Teil der Erwachsenenbildung mit Kursen zu biblischen Themen, zur Selbstorganisation und Selbstverwaltung.
Bibelstunde der AB - Gemeinde in Ichenheim
Sonntagabend um 19.30 Uhr im Gemeindesaal Ichenheim.
Frauenkreis
Am Mittwoch, 2. November, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in
Ichenheim. Es wird ein Film gezeigt werden.
Kirchweihfest in Dundenheim - Vorhinweis
Am Sonntag, 6.11. feiert die Ev. Kirchengemeinde Dundenheim
ihr Kirchweihfest. Hierzu sind alle Einwohner aus ganz Neuried
herzlich eingeladen.
Wir beginnen mit dem Gottesdienst um 10 Uhr. Anschließend
feiern wir wie jedes Jahr in der Lindenfeldhalle.
Es gibt ab 12.00 Uhr Mittagessen, Kaffee und Kuchen, einen
Krabbelsack für die Kleinen und eine Tombola. Von Seiten des
Kindergartens werden eine Darbietung und Basteltisch geboten, ab 13.00 Uhr Kinderbetreuung.
Die Gaben für die Tombola werden am Freitag, den 4. 11. ab
16 Uhr abgeholt. Kuchenspenden können nach dem
Gottesdienst in der Lindenfeldhalle abgegeben werden. Auch
die Gemeindeglieder aus Schutterzell und Ichenheim sind herzlich eingeladen. In den beiden Gemeinden findet an diesem
Sonntag
kein
Gottesdienst
statt.
Es
sollten
Fahrgemeinschaften angeboten werden.
Mitarbeiterabend am 28.10. in Nonnenweier
Auch in diesem Jahr wollen wir alle ehren- und hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenbezirk (samt den
Gemeinden, Diensten und Einrichtungen) zu einem
Mitarbeiterabend einladen. Er wird am Freitag, den 28.10.2005
ab 19 Uhr in Nonnenweier stattfinden. Am Anfang steht ein
Abendmahlsgottesdienst
in
der
Nonnenweierer
KircheSchuldekan Dietrich wird predigen, das Pfarrerehepaar
Eisenbach-Heck die Liturgie gestalten.
Im Rahmen des Gottesdienstes werden auch einige verdiente
Mitarbeiter des Kirchenbezirks verabschiedet. Im Anschluss
gibt es Gelegenheit zu Gespräch und Begegnung im
Gemeindehaus bei Getränken und Brezeln. Den Abend abrunden wird TraudeI Kern, Liedermacherin und Religionslehrerin,
die vor einigen Monaten erst nach Meißenheim gezogen ist.
Der Abend soll uns stärken und auch die Gemeinschaft im
Kirchenbezirk fördern. Herzliche Einladung!
Es wird empfohlen Fahrgemeinschaften zu bilden.
Nachrichten aus dem Kirchenbezirk
Gottesdienst zum Reformationstag am 31.10. in der
Christuskirche Lahr In diesem Jahr lädt der Kirchenbezirk zu
einem Gottesdienst zum Reformationstag am 31.10.2005 um
19 Uhr in die Christuskirche nach Lahr ein. Dekan Kreplin wird
predigen, die Liturgie gestalten Pfrin und Pfr. Krall.
Herbstprogramm der EAN Lahr
Die Evang. Arbeitnehmerschaft Lahr hat ein umfangreiches
Herbstprogramm mit einer Reihe von Veranstaltungen geplant.
So findet am 12.11. eine Betriebsbesichtigung der
Schlossbrauerei Stöckle in Schmieheim statt, am 16.11. ein
Sozialpolitischer Buß- und Bettag des Kirchlichen Dienstes in
der Arbeitswelt, am 18.11. ein Vortrag über das CappuchinoModell (ein neues Rentenmodell der Kath. Arbeiterbewegung
KAB) und am 1.12. eine adventliche Feier mit Monika Kappus.
Weitere Informationen auch über landeskirchenweit geplante
Veranstaltungen bei Gabriele Vetter (Tel.: 07821-957034;
Email: [email protected]) und
Regina Lorenz-Fischer (Tel.: 07821-990650).
Wer bin ich?
- mit Bonhoeffer auf der Suche
In seinem Gedicht „Wer bin ich?” aus dem Jahr 1944 stellt
11
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
Bonhoeffer sich die Fragen: „Bin ich das wirklich, was andere
von mir sagen? Oder bin ich nur das, was ich selbst von mir
weiß?” In dem Gedicht tauchen Fragen auf nach Selbstbild und
Fremdbild, Identität, Lebenssinn und Gottvertrauen. Fragen, die
auch uns vertraut sind.
Wir wollen uns an diesem Abend Zeit nehmen und uns mit dem
Gedicht Bonhoeffers in Beziehung setzen, miteinander ins
Gespräch kommen und uns austauschen. Dem Text begegnen
wir auch mit meditativen und kreativen Elementen.
Termin: Freitag, 11. November 2005 , 19-22 Uhr Ort:
Evangelisches Gemeindehaus Ichenheim
Kosten: 7,– Euro
Leitung: Renate Kreplin, Erwachsenenbildnerin
Anmeldung bis: 6.11.2005 bei EEB-Ortenau Tel.: 0781/24018
oder [email protected]
Bericht über die Tsunami-Katastrophen-Hilfe (1)
Ein Brief von der Pressestelle der Kirchenleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Jahr scheint das Jahr der großen Naturkatastrophen zu
sein. Ob der Tsunami zum Jahreswechsel, oder das verheerende Erdbeben in Pakistan und die nicht enden wollenden
Wetterkatastrophen über dem amerikanischen Kontinent...
Eine Hilf- und Ratlosigkeit droht sich breit zu machen, der auch
wir zu erliegen drohen. Kaum haben wir zur Hilfe bei einer
Katastrophe aufgerufen, werden die aktuellen Nachrichten
schon von der nächsten eingeholt.
Ich weiß, dass Sie und Ihre Gemeinden alles tun, um zu helfen
und dies auch in der vergangenen Zeit getan haben. Gerade die
immense
Hilfsbereitschaft
von
hunderten
von
Kirchengemeinden und tausenden von Einzelpersonen hier in
Baden für die Tsunami Opfer, hat mich und meine Kolleginnen
und Kollegen überwältigt. Bis zum August gingen bei uns auf
diese Weise 911.403 Euro ein. Vielen herzlichen Dank auch an
dieser Stelle noch einmal für Ihr Engagement!
Bundesweit standen der Diakonie Katastrophenhilfe etwa 45
Millionen Euro zur Verfügung, eine gewaltige Summe, die in
Notfallhilfe und Wiederaufbaumaßnahme gut und hilfreich
gewirkt haben und noch weiter wirken.
Die Diakonie Katastrophenhilfe hat einen Zwischenbericht
erstellt, aus dem hervorgeht, wie wo geholfen wurde und wird.
(Dieser wird nächste Woche teilweise veröffentlicht.)
Herzliche Grüße
Ihr
Volker Erbacher, Pfr.
Ökumenische Diakonie
Freitag, 28. Okt. 2005 - Hl. Simon u. hl. Judas, Apostel
Ichenheim
18.00 Uhr:
Rosenkranzgebet
Dundenheim
18.30 Uhr:
Rosenkranzgebet
19.00 Uhr:
Hl. Messe
Samstag, 29. Oktober 2005
Ichenheim
17.30 Uhr:
Rosenkranzgebet
18.00 Uhr:
VORABENDMESSE
unter Mitwirkung der Peru-Gruppe u.einer
Musikgruppe
Herzliche Einladung zum Peru-Abend in der
Langenrothalle um 20.00 Uhr
Bitte Ende der Sommerzeit beachten
SO., 30. OKT. 2005 - 31. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Dundenheim
9.00 Uhr:
Messfeier
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
Schutterzell
10.30 Uhr:
Messfeier
Montag, 31. Oktober 2005
Ichenheim
18.00 Uhr:
Rosenkranzgebet
Dundenheim
18.30 Uhr:
Rosenkranzgebet
19.00 Uhr:
VORABENDMESSE
zu Allerheiligen unter Mitwirkung d.
Kirchenchores
DIENSTAG, 1. NOVEMBER 2005 - ALLERHEILIGEN
Ichenheim
9.00 Uhr:
FESTGOTTESDIENST
unter Mitwirkung des Kirchenchores
15.00 Uhr:
Totengedenken
auf dem Friedhof
mit Segnung der Gräber
unter Mitwirkung des Kirchenchores
Bitte Gotteslob mitbringen!
Schutterzell
10.30 Uhr:
Festgottesdienst
unter Mitwirkung
des Kirchenchores
Dundenheim
13.30 Uhr:
Totengedenken
auf dem Friedhof
mit Segnung der Gräber
unter Mitwirkung des Kirchenchores
Bitte Gotteslob mitbringen!
Mittwoch, 2. November 2005 - Allerseelen
Ichenheim
18.00 Uhr:
Rosenkranzgebet
18.30 Uhr:
Messfeier
(im Gedenken an alle verst. Priester und
alle Verst. unserer Gesamt-Pfarrei,
besonders derer, die seit dem letzten
Allerseelentag verstorben sind)
Kollekte für die Priesterausbildung in
Osteuropa
Donnerstag, 3. November 2005
Ichenheim
18.00 Uhr:
Rosenkranzgebet
18.30 Uhr:
Hl. Messe
Fr., 4. Nov. 05 - Hl. Karl Borromäus - Herz-Jesu-Freitag
Dundenheim
17.00 Uhr:
Eucharistische Anbetung
18.30 Uhr:
Rosenkranzgebet
19.00 Uhr:
Hl. Messe
Samstag, 5. November 2005
Dundenheim
17.30 Uhr:
Beichtgelegenheit und Rosenkranzgebet
18.00 Uhr:
VORABENDMESSE
SO., 6. NOV. 2005 - 32. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Ichenheim
9.00 Uhr:
Messfeier
Schutterzell
10.30 Uhr:
Messfeier
14.00 Uhr:
Totengedenken
auf dem Friedhof
mit Segnung der Gräber
unter Mitwirkung des Kirchenchores
Bitte Gotteslob mitbringen!
Dundenheim
18.00 Uhr:
Bußgottesdienst und Beichte der Firmanden
ÖFFNUNGSZEITEN PFARRBÜRO
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr.
Dienstag zusätzlich von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Das Pfarrbüro ist am Montag, 31. Oktober geschlossen.
ÖFFENTLICHE BÜCHEREI ICHENHEIM
Unsere Öffnungszeit:
12
Freitag, den 28. Oktober 2005
Immer Montags zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr. Wir freuen
uns auf Ihren Besuch.
Es grüßt sie herzlichst Ihr Büchereiteam!
BUCHAUSSTELLUNG
Am Sonntag, 30. Oktober 2005 findet wieder unsere große
Buchausstellung im kath. Pfarrsaal statt. Nachdem wir im letzten Jahr leider keine Ausstellung durchführen konnten, haben
Sie nun wieder die Möglichkeit, Ihre Weihnachtswünsche an der
großen Auswahl an Büchern und Spiele zu erfüllen. Zwischen
14.00 und 17.00 Uhr haben wir den Pfarrsaal für Sie geöffnet,
für leckeren Sonntagskaffee und Kuchen ist durch den kath.
Frauenbund bestens gesorgt. Bitte kommen auch Sie, wir freuen uns darauf.
Es grüßt Sie herzlichst der Kath. Frauenbund und das
Büchereiteam!
Kath. Frauenbund Ichenheim
Nächster Treff am Mittwoch, 2. November 2005 um 19.30 Uhr
nach dem Gottesdienst im Pfarrsaal: Meditation und Gespräch
zum Thema Allerheiligen/Allerseelen.
Herzliche Einladung zum Peru-Abend
Die Perugruppe Neuried präsentiert einen großen Rückblick auf
die erste Perureise im Rahmen des Projektes “Alternativer
Tourismus” am kommenden
Samstag, den 29. Oktober, ab 20 Uhr
in der Langenrothalle, Ichenheim.
Zuvor ist um 18 Uhr ein Peru-Gottesdienst in der St. NikolausKirche. Zuerst gibt es einige aktuelle Informationen zur
Partnerschaft und die Projekte. Im Anschluss daran wird sie
Winfried Wendle, anhand vieler Bilder und teilweise sehr individuellen Eindrücken und Erlebnissen der Reiseteilnehmer auf
die im Juli durchgeführte Perureise mitnehmen.
Weiterhin gibt einen Perustand mit Informationen über die einzelnen Hilfsprojekte und einen Stand des »Globus«-Weltladens.
Musikalisch begleiten wird den Abend die Peruanische
Musikgruppe MAIZ, unter der Leitung von Raul Quicano aus
Lima. Die vier Musiker von “Maiz” stammen aus Ecuador, Peru
und Kolumbien und haben bereits bei zahlreichen
Veranstaltungen im gesamten Südwesten Deutschlands, in der
Schweiz und im Elsass das Publikum mit ihrer Musik verzaubert. “Maiz” spielt auf Originalinstrumenten aus Lateinamerika
wie z.B. Charango (Mandoline), Bombo (Trommel) sowie Quene
und Sancas/ Zampona (Flöten) und entführt Sie in die
Andenregionen Lateinamerikas. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen finden Sie unter: »www.neuriedrecuay.de«
Katholisches Pfarramt
Hauptstr. 75, 77746 Schutterwald
Tel: 0781/96928-0, Fax: 0781/96928-21,
e-mail: [email protected]
Internet: www.jakobus-schutterwald.de
Bürozeiten: Mo.-Mi. u. Fr. 9.00-11.00 Uhr
Do. 15.00-18.00 Uhr
Sonntag, 30.10.2005
9.45 Uhr
Eucharistiefeier
14.00 Uhr
Oktoberrosenkranz
Dienstag, 01.11.2005 - ALLERHEILIGEN
9.45 Uhr
Eucharistiefeier
anschl. Gräberbesuch
Mittwoch, 02.11.2005 - ALLERSEELEN
18.00 Uhr
Eucharistiefeier
Freitag, den 28. Oktober 2005
Sonntag, 06.11.2005
9.45 Uhr
Eucharistiefeier
14.00 Uhr
Rosenkranz
Nachrichten
Tauftermine im November und Dezember 2005
Sonntag, 13.11.2005 um 14.00 Uhr in Schutterwald
Sonntag, 20.11.2005 um 14.00 Uhr in Müllen
Sonntag, 11.12.2005 um 14.00 Uhr in Schutterwald
Sonntag, 18.12.2005 um 14.00 Uhr in Müllen
Pfarrgemeinderatswahl am 13. November 2005
In dieser Woche wurden die Wahlunterlagen für die
Pfarrgemeinderatswahl verteilt. Wahlberechtigt sind alle
Katholiken ab 16 Jahre mit Erstwohnsitz in Müllen/Altenheim.
Wer aus irgendwelchen Gründen keine Wahlbenachrichtigung
erhalten hat, möge sich bitte im Pfarrbüro melden.
Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie im neuen
Kirchenblättle.
Senioren Müllen/Altenheim
Am 03. November werden wir uns wieder wie gewohnt um
14.30 Uhr im Begegnungszentrum in Müllen treffen.
Alle über 60 Jahre, die sich gerne zu uns gesellen wollen, sind
herzlich eingeladen.
Im Zusammenhang mit der Neueröffnung des Seniorenzentrums Neuried wird uns Frau Wunder vom Hospizverein
Offenburg über ihre Arbeit berichten.
Elisabeth Armbruster mit Team
Mit Kindern leben, glauben, hoffen
- ein Angebot für Familien in der Ortenau
Vom 11. bis 13. November 2005 veranstaltet die KLB Freiburg
in Kooperation mit der Landvolkshochschule St. Ulrich ein
Wochenende für Familien in St. Ulrich bei Freiburg.
Wie mit Kindern von Gott und Jesus reden? Wie Beten? Bei all
diesen Fragen kommt immer der eigene Glaube ins Spiel.
Während die Erwachsenen Anregungen erhalten, wie sie ihren
Glauben mit den Kindern teilen und an sie weitergeben können,
ist für die Kinder ein eigenes Programm geplant.
Die Kosten betragen für Erwachsene 70 ¤, für Kinder 30 ¤
(Kinder unter 2 Jahren und ab dem dritten Kind sind frei).
Nähere Informationen gibt es bei Erika Schweikart, Tel.
0781/9482459. - Anmeldungen bitte bis 28. Oktober an die
KLB Freiburg, Tel. 0761-5144236 oder e-mail: [email protected].
Thematisches Frauenfrühstück
Samstag, 5. November von 9.00-12.00 Uhr im kath.
Gemeindezentrum Appenweier.
Sich selbst etwas gönnen, anderen Frauen begegnen
und ... schwierige Gefühle verstehen lernen!
Die Beziehungs- und Gestaltungstherapeutin Heidi Mossbrugger-Hoffmann begleitet uns zum Thema: Eifersucht und
Neid.
Infos und Anmeldung: 0781/9250-20 oder Email:
[email protected]
Jehovas Zeugen
Ichenheim, Auf der Alm 24; Tel: 0160/91591501; Internet:
www.jehovaszeugen.de
Der Vortrag am Sonntag, den 30.Oktober tr‰gt das Thema:
ÑDie Wunder der Schˆpfung Gottes w¸rdigenì. Anschlieflend
wird gemeinsam, anhand von Fragen und Antworten, ein Artikel
der Zeitschrift `Der Wachtturm¥ behandelt. Das Thema lautet:
13
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
ÑWeiterhin so wandeln, wie Jesus wandelteì. Der Leittext ist
aus 1.Johannes 2:6: `Wer sagt, er bleibe in Gemeinschaft mit
ihm (Gott), ist verpflichtet, selbst auch weiterhin so zu wandeln,
wie jener (Jesus) wandelte¥. Wie leitet Jesus seine Nachfolger
heute? Wie kˆnnen wir bei Unzul‰nglichkeiten anderer dem
Beispiel Jesu folgen? In welcher Hinsicht war Jesus loyal und
wie kˆnnen wir loyal sein wie er? Diese und weitere Fragen werden mit Hilfe der Bibel beantwortet.
Am Montag und Dienstag findet ab 19:00 Uhr eine Vers f¸r Vers
Betrachtung des Bibelbuches Daniel anhand des Buches ìDie
Prophezeiung Daniels - Achte darauf!ì statt. Das Thema in dieser Woche lautet `Wer wird die Welt regieren?¥ und behandelt
Kapitel 7 des Bibelbuches. Am Donnerstag wird ab 19:00 Uhr
die Theokratische Predigtdienstschule durchgef¸hrt. Bibellesen
der Woche: 1.Chronika 16-20.
Alle Zusammenk¸nfte sind ˆffentlich. Interessierte Personen
sind jederzeit willkommen die Vortr‰ge und Besprechungen in
ihrer eigenen Bibel mitzuverfolgen.
Turn- und Sportverein Altenheim
www.tus-altenheim.de
E-Mail: [email protected]
Für unserem Adventsmarkt benötigen wir noch Grünzeug
und Blautanne
Bitte anrufen unter Gudrun Dreyer, Tel. 07807/2296 oder
Sieglinde Hansert, Tel. 07807/1559.
Im Voraus herzlichen Dank.
Fußballverein Altenheim
www.fv-altenheim.de
Mitgliedsbeitrag
Der FVA weist daraufhin, dass im
Mitgliedsbeitrag eingezogen wird.
November
der
Leider keine Punkte gab es am vergangenen Sonntag für die
Seniorenmannschaften des FVA. Schon das Vorspiel der 2.
Mannschaft begann denkbar schlecht. Zwar wurde aus einem
0:3 Pausenrückstand noch ein 2:3 gemacht, zählbar ist aber
auch nicht.
Im Gegensatz zur 2. Mannschaft begann die „Erste” hellwach.
Von Beginn an wurde das Spiel gemacht und Ball und Gegner
laufen gelassen. Lohn der Mühe war das 1:0 durch G. Metzl in
der 17. Minute. Erfreulicherweise blieb auch der Bruch im Spiel
absolut aus. Die Mannschaft spielte weiter und erarbeitete sich
Chancen. Bis zur 30. Spielminute verlief das Spiel so weiter,
dann machte Wilstätt aus dem ersten Fehler in der
Hintermannschaft und somit aus ihrer ersten Chance den
Ausgleich. Keineswegs geschockt, spielte man weiter, konnte
aber nicht mehr bis zur Pause in Führung gehen.
In der 2. Hälfte begann man wie in der ersten. Der Bruch im
Spiel war dann in der 60. Spielminute, als ein Sonntagsschuss
von rechts außen sich ins lange Eck senkte. Plötzlich stand es
2:1 für Willstätt, ein Spielstand der den bisherigen Spielverlauf
auf den Kopf stellte. Der 3:1 Endstand wurde schließlich durch
einen Konter erzielt, als man alles nach vorne geworfen hatte.
Was bleibt nun von diesem Spiel? Erstens, natürlich keine
Punkte, aber dafür ein sehr guter Eindruck von der Mannschaft.
Was aber fehlt, ist das Ausnutzen von Fehlern des Gegners!
Wie schon oft gesehen in dieser Saison reicht dem Gegner ein
Fehler zu einem Tor, während unser Team es (noch) nicht ver-
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
steht die Fehler des Gegners ebenso hart zu bestrafen! Die
Chancenverwertung ist wie immer das große Problem, die
Fehlerzahl in der Rückwärtsbewegung ist bei anderen
Mannschaften auch nicht niedriger. Mit Sicherheit war die
Leistung vom Sonntag überzeugend und auch absolut ligatauglich. Dennoch sollte der Knoten so langsam mal platzen. Es
wird von Woche zu Woche schwieriger aus dem Tabellenkeller
zu kommen. Diesen Sonntag spielt man daheim gegen
Legelshurst. Trainer dort ist bekanntlich unser ehemaliger
Coach Josef Zeiser-Anselm. Vielleicht schafft es die
Mannschaft gerade in diesem Spiel der Saison die Wende zu
geben. An Motivation sollte es auf jeden Fall nicht mangeln...
Sonntag, den 30.10.05:
13.15 Uhr FV Altenheim II - TUS Legelshurst II
15.00 Uhr FV Altenheim I - TUS Legelshurst I
Junioren
-Fußball macht Spaß
Am Wochenende finden folgende Jugendspiele statt:
Am Freitag, 28. Oktober
FV Altenheim E – DjK Offenburg E
18.30 Uhr
Am Samstag, 29. Oktober
SG Nußbach D1 – FV Altenheim D1
14.00 Uhr
FV Offenburg B2 – FV Altenheim B
14.00 Uhr
Wir wünschen den Mannschaften viel Erfolg!
SV
Schutterzell 1948 e.V.
www.sv-schutterzell.de
Altpapiersammlung
Am Freitag, den 28. Oktober 2005 veranstalten die
Herrenmannschaften des Sportvereines eine Altpapiersammlung. Bitte das gebündelte Altpapier ab 17.00 Uhr am
Straßenrand bereit halten.
Die kommenden Spiele
Hohberghalle Niederschopfheim
Sa, 29.10.2005
JBBez 13.45 Uhr
Hofweier - Schuttern/Sch’zell
Riedhalle Ichenheim
Sa, 29.10.2005
JABez 15.00 Uhr
Schuttern/Sch’zell Schramberg/Sulgen
Sa, 29.10.2005
KrB
16.30 Uhr
Schutterzell II - Offenburg II
Sa, 29.10.2005
BezFr 18.15 Uhr
Schutterzell - Wolfach
Sa, 29.10.2005
Bez
20.00 Uhr
Schutterzell I - Offenburg I
Mehrzweckhalle Altenheim
So, 30.10.2005
MäB
11.20 Uhr
Altenheim - Schuttern/Sch’zell
Sporthalle Friesenheim
So, 30.10.2005
JES
10.00 Uhr
Friesenheim - Schuttern/Sch’zell
Sporthalle Zunsweier
So, 30.10.2005
JDKr
13.00 Uhr
Zunsweier - Schuttern/Sch’zell
Hierzu sind alle Fans recht herzlich eingeladen.
Sportfreunde Ichenheim
sf ichenheim.de
Am Sonntag,den 30.10. finden folgende Spiele statt.
SF Ichenheim 2 - FC Kirnbach 2 13.15Uhr
SF Ichenheim 1 - FC Kirnbach 1 15.00Uhr
Zu diesen Spielen sind wieder alle Anhänger recht herzlich willkommen.
14
Freitag, den 28. Oktober 2005
Jugendabteilung,
Es finden folgende Jugendspiele am Samstag statt,
Sa., 29.10.05
14.15h
B2-Jgd.
SG – FV Auenheim
Sa., 29.10.05
14.30h
B1-Jgd.
SG – Fautenbach
Zu diesen Spielen sind alle Freunde und Gönner des
Jugendfußballs recht herzlich eingeladen.
Die Jugendabteilung
Herbsttratschhock
Am Mittwoch, 2 November 2005 treffen sich die gut erhaltenen
57er aus Ichenheim im Gasthaus »Löwen« in Ichenheim ab
19.00 Uhr zum Herbsttratschhock und Abschied von Manfred F.
Deutsches Rotes Kreuz
Weihnachten und Silvester:
DRK-Betreute Reise nach Portugal
Erstmals bietet das Deutsche Rote Kreuz (DRK) vom 20.
Dezember 2005 bis 3. Januar 2006 eine betreute Reise an die
Algarve nach Portugal an. So können die Feiertage gemeinsam
in einer kleinen Gruppe festlich und harmonisch erlebt werden.
Die wunderschöne Lage des Hotels und die komfortablen
Zimmer ermöglichen einen unvergesslichen Aufenthalt in einer
klimatisch begünstigten Gegend und lassen den rauen Winter
in Deutschland vergessen. Im Reisepreis sind zudem eine
Weihnachtsgala mit eigener Weihnachtsfeier und neben einer
Abendgala am ersten Weihnachtsfeiertag eine Silvestergala
und ein Neujahrsbrunch vorgesehen.
Betreutes Reisen bedeutet aber besonders, dass eine erfahrene Reisebegleitung von Anfang an mit dabei ist und
Hilfestellung leistet. Es beginnt mit der Abholung von zu Hause
und der Flug- und Transferbegleitung sowie der Unterstützung
am Aufenthaltsort. Das Angebot richtig sich also an alle reiselustige älteren Menschen, die gerne in einer kleinen Gruppe reisen und aufgrund körperlicher Einschränkungen dies nicht
mehr allein unternehmen würden.
Anfragen und Anmeldungen richten Sie an das Rote Kreuz in
Lahr, Jammstraße 9, Tel. 07821/983140.
Laienspielgruppe Dundenheim e.V.
Altpapiersammlung - Altpapiersammlung - Altpapiersammlung
Wir führen am Samstag, den 12. November 2005 wieder eine
Altpapiersammlung durch.
Bitte das gebündelte Altpapier ab 8.30 Uhr am Straßenrand
bereitstellen.
Vielen Dank im Voraus
Die Vorstandschaft
Männergesangverein
„Harmonie” Ichenheim
Einladung zum Herbstkonzert 2005
Der Männergesangverein „Harmonie” Ichenheim veranstaltet
am Samstag, 12. November 2005, sein traditionelles
Herbstkonzert in der Langenrothalle in Ichenheim.
Unter dem Motto, „Klingende Puszta”, hat unsere Dirigentin
Alexandra Lauer ein interessantes, kurzweiliges Programm
zusammengestellt.
Zusammen mit dem Postchor Offenburg, der als Gastchor zu
hören sein wird, bieten wir ihnen eine Mischung aus Romanzen
und feurigen Pusztaklängen.
Mitwirkende an diesem Konzert sind:
Freitag, den 28. Oktober 2005
Klaus Link Tenor
Dominik Kiefer, Klavier
Kurt Bayer, Klavier
Das Instrumental Ensemble mit Kurt Bayer, Michael Klett,
Isolde Bayer und Konrad Beyer
Postchor Offenburg unter der Leitung von Dietmar Fahrner
MGV „Harmonie” Ichenheim
Die Gesamtleitung hat Alexandra Lauer
Lassen sie sich vom Balkanfeuer anstecken und kommen Sie
am Samstag, 12. November in die Langenrothalle nach
Ichenheim. Konzertbeginn ist um 20.00 Uhr.
Nach dem Konzert werden die Sänger in altbewährter Weise für
Ihr leibliches Wohl sorgen.
Männergesangverein „Harmonie” Ichenheim
Weltladen Neuried e. V.
„Afrika” in Ichenheim
Eine besondere Chance bot sich letzte Wochen den
Besucher/innen des „Löwen-Kinos”. Die beiden gezeigten
Spielfilme aus Afrika ermöglichten einen ungewöhnlichen Blick
auf diesen Kontinent. Wir sahen Afrika von einer neuen, spannenden Seite.
Beide Filme erzählten von der Suche nach ursprünglichen
Wurzeln und eigener Identität, wobei sowohl uns Vertrautes,
Gemeinsames als auch das uns Fremde, Unvertraute, bisweilen Befremdliche in wunderschönen Bildern gezeigt wurde. Da
diese Filme weder im öffentlichen Kino noch im Fernsehen zu
sehen sind, war die Zusammenarbeit aller Beteiligten mit der
Bundeszentrale für polit. Bildung eine einmalige Gelegenheit
etwas Ungeahntes von einer alten Kultur zu erfahren.
Athletiksportverein Altenheim
Ringen
Rückblick:
ASV Altenheim ließ Singen beim 25:14 keine Chance Mit zahlreicher und stimmungskräftiger Unterstützung des Publikums
begann der Kampf in der Gewichtsklasse bis 55 kg. mit Dennis
Lehmann und Toni Wiezorek.
Dass Wiezorek einen Kopf größer war schüchterte Lehmann
nicht ein. Der Altenheimer holte sich Punkt für Punkt mit seinem speziellen Beinangriff und gewann drei Runden nach
Punkten in Folge. Mannschaftsdienstlich trat Sebastian Fels
mit Übergewicht gegen Ayup Avan in der Klasse bis 60 kg. an.
Trotz des Schultersieges von Fels gingen die Punkte wegen
Übergewicht nach Singen. Blerim Rama (66 kg.A) hatte mit
Dennis Schnell ein Freilos, da dieser bei Kampfantritt aufgab.
Daniel Keller (66kg.B) hatte mit Damian Porwol dagegen ein
sehr schweres Los. Keller hatte bereits in der zweiten Runde
das Nachsehen und fiel in einen unbefreibaren
Kopfhüftschwung hinein. Der Freistilspezialist Michael Ernst
(74kg.A) lief gegen Ümit Öztürla zu Hochform auf. Ernst
bestimmte von Anfang an das Kampfgeschehen. Es war ein
Schlagabtausch, bei dem jedoch immer Ernst am Schluß die
Wertung erzielte. Gespannt war man im ASV Lager, wie sich
Stefan Rauch gegen Christian Mihai in der Klasse bis 74 kg.B
schlagen sollte. Diese Spannung wurde jedoch nach kurzer Zeit
aufgehoben,
nachdem
Rauch
einen
blitzsauberen
Schulterschwung zog und seinen Gegner um nichts mehr in der
Welt aus diesem Griff herauskommen lies und ihn somit tuschte. Bekim Rama (84kg.A) trumpfte mit einem Armdrehschwung
gegen Marc Schulz so gut auf, dass er ihn aus dieser Aktion
heraus gleich so gut zu fassen bekam, um ihn auf beide
Schultern zu zwingen. Ein heißer Kampf entfachte zwischen
Roman Ernst und Harder Porwol in der Klasse bis 84 kg.B.
Ernst gelangen gleich in der ersten Runde zwei Überwürfe und
15
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
somit zwei dreier Wertungen. Anschließend wurde jeder weitere Versuch des Altenheimers, einen Griff anzusetzen, mit einem
Kontergriff des Gastes zunichte gemacht. Ernst verlangte zwar
seinem Gegner alles ab, wurde letztendlich jedoch mit einem
Konterwurf besiegt. In der Begegnung bis 96 kg. standen sich
Patrick Ernst und Golam Schambiati gegenüber, wobei der Gast
Ende der zweiten Runde den Kampf aufgab. Die
Schwergewichtsbegegnung zwischen Stephan Springer und
Eugen Riedel war ausgeglichen. Schlußendlich war Springer der
clevere und glücklichere Sieger.
ASV Altenheim erste Mannschaft:
Am Samstag den 29.10.05 findet im Vereinsheim am Hägel
der nächste Heimkampf statt. Unser Gegner ist die Mannschaft
des SV Gresgen. Kampfbeginn 20.00 Uhr.
Am Dienstag (Allerheiligen) den 01.11.05 ist die Mannschaft
des ASV zu Gast bei der RG Waldkirch- Kollnau. Kampfbeginn
ist um 15.00 Uhr.
ASV Jugend:
Der nächste Kampf für die Jugend des ASV findet am 12.11.05
beim ASC Kappel statt.
Also bis dann Euer ASV
FFW Neuried
www.freiwillige-feuerwehr-neuried.de
Abt. Müllen
Am Samstag, 19. November 2005 führt die Jugendfeuerwehr
eine Altpapiersammlung durch. Wir bitten die Bevölkerung das
Altpapier bis spätestens 8.30 Uhr am Straßenrand bereit zu
stellen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.
Die Jugendfeuerwehr
Fischergruppe Müllen e.V.
Anglerhock
Am Freitag den 28.10.05 findet ab 19 Uhr ein gemütlicher
Anglerhock in der Fischerhütte statt. Alle Mitglieder sind herzlich willkommen.
Arbeitseinsatz
Am Samstag den 29.10.05 findet ab 9 Uhr der letzte
Arbeitseinsatz dieses Jahres statt. Es sind vor dem Winter
noch unbedingt Streich- und Aufräumarbeiten zu erledigen.
Dies ist die letzte Möglichkeit Arbeitsstunden abzuleisten. Um
eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
Die Vorstandschaft.
Musikverein Ichenheim
www.mv-ichenheim.de
Voranzeige: Jahreskonzert 2005 am 26. November!
Sieben Jahre Thomas Berger, sieben Jahre Martin Ebert und
nun sieben Jahre Günter Bläsi. Wieder geht für den
Musikverein Ichenheim eine Aera zu Ende. Und wieder blicken
wir gemeinsam auf die letzten sieben Jahre zurück - beim
Jahreskonzert am 26. November. Anfang 1999 hatte Günter
Bläsi den Taktstock über-nommen und noch bevor das erste
gemeinsame Jahreskonzert zu bestreiten war, erwartete uns
ein musika-lisches Großereignis: der Sängerbund Legelshurst
feierte sein 140jähriges Jubiläum mit einem „MusicalWochenende”. Der Musikverein Ichenheim hatte dabei den
musikalischen Part bei den Höhepunkten der Musicals
„Joseph” und „Elisabeth” zu übernehmen, die unser
Keyboarder Udo Grieshaber eigens für diesen Anlass arrangiert
Amtsblatt der Gemeinde Neuried
16
hatte. Fantastische Kostüme, glänzende Solisten und wunderbare Melodien sind uns von diesem tollen Wochenende im
September 1999 heute noch in bester Erinnerung. Mit einem
Rückblick auf den September 1999 beginnen wir unser
Jahreskonzert 2005. Günter Bläsi wird mit Antje TomaschkeWeschle und Udo Wendle auch die beiden Solisten jenes
Abends wieder willkommen heißen. Und sie werden uns in
„Elisabeth” erneut in die längst vergangene Zeit von „Sissi”
und Kaiser Franz-Joseph entführen.
Freuen Sie sich schon heute auf einen sehr unterhaltsamen
Konzertabend! - Das Jahreskonzert des Musikvereins
Ichenheim am 26.11.2005!
Musikproben
Ab sofort kommt eine Probe selten allein. Außer der regulären
Freitagsprobe (19:30 Uhr) stehen auch den ganzen Samstag
über die verschiedensten Registerproben an. Pünktliches, vollzähliges und vor allem vorbereitetes Erscheinen ist in den
nächsten Wochen unentbehrlich.
Freitag, den 28. Oktober 2005
Mitgliedsbeiträge
Unsere passiven Mitglieder dürfen wir darauf hinweisen, dass
Anfang November die Mitgliedsbeiträge in Höhe von 12,– Euro;
abgebucht werden. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert
haben, teilen Sie dies bitte mit:
Ab 18.00 Uhr bei Renate Duchilio-Islami (Tel.: 07807/2984)
oder Evelyn Walter (Tel.: 07807/30137).
SV Dundenheim
Am Sonntag den 30.10.2005 finden folgende
Auswärtsspiele statt:
13.15 Uhr : SV Oberweier II - SV Dundenheim II
15.00 Uhr : SV Oberweier I - SV Dundenheim I
Nach der Heimniederlage am vergangenen Sonntag befindet
sich unser Team mitten im Abstiegskampf.
Am Sonntag spielen wir in Oberweier gegen einen Aufstiegskanditaten. Es wird sehr schwer werden am Sonntag zu punkten. Mit Kampf und der richtigen Einstellung kann evt. für einen
Überraschung gesorgt werden.
Hierzu brauchen wir die Unterstützung unserer treuen Fans und
Zuschauer. Bitte unterstützen Sie unsere Teams in Oberweier.
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen der
SV DUNDENHEIM eV
Läwe im Lewe
Hauptstrasse 40, 77743 Neuried
Jorinde und Joringel
Es war einmal ein Schloss mitten in einem großen, dicken
Wald. Darinnen wohnte eine Zauberin ganz allein. Wenn ein
Mädchen in den Bannkreis dieses Schlosses geriet, verwandelte die Zauberin sie in einen Vogel.
In diesem Wald ging vor langer, langer Zeit Joringel mit seiner
Jorinde spazieren...
Die Blaue Märchenbühne hat dieses poetische Märchen in
Szene gesetzt und zeigt es am Sonntag den 30. Oktober 2005
um 13:00 Uhr, im Anschluß an ein Brunch.
Die Aufführung findet im Löwensaal statt, der Kulturverein Läwe
im Lewe lädt herzlich dazu ein!!
Farbige Schatten und transparente Figuren entführen den
Zuschauer in das Reich der Zauberin und lassen das Märchen
lebendig werden.
Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren
Eintritt für Kinder 3,– Euro; für Erwachsene 4,– Euro
Musikverein
Trachtenkapelle e.V.
Altenheim
TV Ichenheim
Abteilung Trampolin
Badische Mannschaftsmeisterschaften im Trampolinturnen
Geniale Ausbeute mit 1x Mannschaftssilber, 1 x Gold
Die Badischen Mannschaftsmeisterschaften im Trampolinturnen wurden in diesem Jahr im Rahmen des 125-jährigen
Jubiläums des Turngaues Pforzheim-Enz in Pforzheim ausgetragen. Der TV Ichenheim ging mit 2 Mannschaften an den Start.
Das Nachwuchsteam des TVI in der Altersklasse 9-11 Jahre
mischt gleich vorne mit. Die Mädchen, Selina Meier, Mareike
Müller, Julia Sailer und Clara Walter sahen sich im Vorkampf
von der ersten Übung an als Zweitplatzierte von 14
Mannschaften auf dem Treppchen wieder. Fehlende
Nervenstärke im Finale verbaute Ihnen aber den Sprung nach
ganz oben. Somit wurde die Vizemeisterschaft gefeiert.
Genau diese Nervenstärke bewies die wettkampferfahrenere
Mannschaft des TVI in der
Jugendturnerinnenklasse 12-14 Jahre.
Die jungen Damen mussten sich als führende Mannschaft im
Finale behaupten. Annika Schmieder, Naisa Vetter, Elina
Scheidecker und Kathrin Fiedler konnten durch eine geschlossene Mannschaftsleistung sogar einen Übungsabbruch kompensieren. Dadurch ging der Meisterschaftstitel verdient an die
jungen Damen.
www.mv-altenheim.de
Sammlung zum “Tag der Heimat”
Zum “Tag der Heimat” wird auch in diesem Jahr wieder eine
Haussammlung durch die Trachtenkapelle durchgeführt.
Diese Sammlung dient der Finanzierung heimatkundlicher
Projekte. Zwei Drittel des Sammlungserlöses können für heimatpflegerische Vorhaben in der Gemeinde eingesetzt werden
(Erhaltung und Neuanschaffung von Trachten). Den verbleibenden Teil erhält der Arbeitskreis Alemannische Heimat für
Zentrale Aufgaben der Heimatpflege. Die Sammlung ist durch
Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 18.05.2005
(AZ.: 23-1114.2) bewilligt worden.
Allen Spendern im Voraus herzlichen Dank.
Gewerbe Akademie Offenburg
Auf dem Weg zu Betriebswirt und Bilanzbuchhalter
Die Gewerbe Akademie bietet einen Turbo-Studiengang zum
Betriebswirt (HWK) an. Der Bedarf an qualifizierten, gut ausgebildeten Führungskräften steigt ständig. Wer unternehmerisch
und selbstverantwortlich handeln und entscheiden kann, ist
Freitag, den 28. Oktober 2005
gefragt. Zielgruppe sind Industriemeister, ManagementAssistenten, Betriebsassistenten, Bürokauffrau/-mann. Der
Unterricht findet Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21.15
Uhr sowie am Samstag von 8 bis 13 Uhr statt.
Noch wenige Plätze frei sind beim Vorbereitungslehrgang zum
Bilanzbuchhalter/-in. Die Ausbildung erstreckt sich über zwei
Jahre. Der Unterricht findet am Dienstag von 18.15 bis
21.30Uhr und samstags von 7.45 bis 12.45 Uhr statt.
Zulassungsvoraussetzung ist ein dreijähriger anerkannter kaufmännischer Ausbildungsberuf. Für alle Studiengänge gibt es
auch Zuschüsse. Anmeldung und Information bei der Gewerbe
Akademie, Telefon 0781/793 115.
Gewerblichen Schulen Lahr
Weiterbildung! Weiterbildung!
Die Gewerblichen Schulen Lahr bieten Interessenten nachfolgende Weiterbildungslehrgänge an:
Elektrotechnik
* Elektrotechnik f. Nichtelektriker
* Elektro-CAD e-PLAN 5.5 Grundkurs
Beginn: Start voraussichtlich 14.11.2005!
Schweißtechnik
* Schweißfachmann/-Techniker (EWS Teil 1 + 2)
Beginn: Dezember 2005
Informations- und Anmeldeunterlagen:
Gewerbliche Schulen Lahr, Tramplerstr. 80, 77933 Lahr,
Telefon: 07821/9046-0, Fax: 07821/9046-113, E-Mail:
[email protected]
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Amtsblatt der Gemeinde Neuried