Mineralwolle-Dämmstoffe
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Mineralwolle-Dämmstoffe
Mineralwolle-Dämmstoffe Allgemeine Informationen: Mineralwolle-Dämmstoffe werden aus einer Schmelze von Glas, Natursteinen oder Schlacken (Hochofenschlacke aus der Metallgewinnung) hergestellt und gehören unter den anorganischen Dämmstoffen zur Gruppe der künstlichen Mineralfasern (KMF). Die Dämmwirkung wird durch den Einschluss ruhender Luft in den Faserzwischenräumen erzeugt. Je nach Ausgangsstoff werden Dämmstoffe aus KMF auch als Glas- oder Steinwolle bezeichnet. Aufgrund der Vielfalt von möglichen Rohstoffmischungen wird jedoch i.d.R. allgemein von Mineralwolle-Dämmstoffen gesprochen. Schlackenwolle findet im Baubereich kaum noch Verwendung und wird daher nicht weiter beschrieben. Die Bewertung von Mineralwolle-Dämmstoffen hinsichtlich ihres Krebsrisikos wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Informationen zu Faserstäuben und zum Umgang mit künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage → Verarbeitung. Mineralwolle-Dämmstoffe sind als Matten (Rollen + Platten), Filze oder lose (Schüttung/Blaswolle, Stopfwolle) erhältlich. Sie stellen mit ca. 60% den Hauptanteil am Dämmstoffmarkt in Deutschland. Jahresverbrauchszahlen Deutschland (1998): [Tsd. m³] Mineralwolle-Dämmstoffe 20.900 EPS-Hartschaumdämmstoffe 9.500 PUR-Hartschaumdämmstoffe 1.500 Polystyrol-Extruderschaumstoffe (XPS) 1.098 Dämmende Leichtbauplatten* 260 -140 Gesamt nach GDI-Baumarktstatistik 33.118 Andere (Mengenschätzung) ca. 1.380 Anteil am Dämmstoffmarkt [ca. %] 60,6 27,5 4,3 3,2 0,8 96 4 * incl. 140 Tsd. m³ (ca. 0,4% Anteil am Dämmstoffmarkt) EPS-Hartschaumdämmstoffe in Mehrschichtbauplatten nach DIN 1101 Quelle: Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI) - Baumarktstatistik 1998 Technische Regeln: DIN 18165 T1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN 18165 T2 -,- ; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung Wichtige Anwendungsbereiche im Bauwesen: Mineralwolle-Dämmstoffe eignen sich für fast alle Anwendungen in Wärme- und Schallschutz (Ausnahme: druckbelastbar mit höherer Belastung, z.B. Parkdecks; Anwendungstypen WDS, WDH, WS), nicht zuletzt, da die meisten Produkte nicht brennbar sind. Von einer Anwendung im Einblasverfahren sollte aufgrund der dabei entstehenden hohen Faserbelastung abgesehen werden. Mineralische Faserdämmstoffe nach DIN 18165-1 dürfen als einziger Dämmstoff ohne weiteren Nachweis in Konstruktionen für Außenbauteile aus Holz nach DIN 68800-2: 1996-05 im Bereich der Gefährdungsklasse 0 (GK 0) verwendet werden. Klassifikationen: ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 1/12 Bauregelliste A Teil1 5.13 + 5.14 ÜZ, Z Gütezeichen RAL-GZ 388 "Erzeugnisse aus Mineralwolle": Nach den Güte- und Prüfbestimmungen setzt die Verleihung des RAL-Gütezeichens "Erzeugnisse aus Mineralwolle" voraus, dass das betreffende Mineralwollererzeugnis (neben den einschlägigen technischen Normen des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzes) eines der in Anhang V Nr. 7.1 GefstoffV aufgeführten Einstufungskriterien (Erläuterungen → Verarbeitung) erfüllt und damit frei von Krebsverdacht ist. Voraussetzungen der Verleihung des Gütezeichens + aktuelle Liste der Zeichennutzungsberechtigen: → http://www.mineralwolle.de Umweltzeichen RAL-UZ 49 (Blauer Engel) / Baustoffe überwiegend aus Altglas: Glasfaser-Dämmstoffe können mit dem RAL Umweltzeichen 49 gekennzeichnet werden, wenn sie u.a. folgende Anforderungen erfüllen: Der Altglasanteil am Fertigprodukt muss mindestens 51 Gew.-% betragen (Produktionsabfälle aus dem eigenen Betrieb des Zeichennehmers gelten nicht als Altglas im Sinne der Vergabebedingungen). Ausgeschlossen sind Glasfaserprodukte, die Faserstäube enthalten oder freisetzen können, die nach den in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugende oder krebsverdächtige Stoffe zu bewerten sind. Vollständige Anforderungen + aktuelle Liste der Zeichenanwender: → http://www.blauer-engel.de Technische Daten (Auswahl): Rohdichte [kg/m³]: Wärmeleitfähigkeit [W/(mK)]: (Rechenwert) Dampfdiffusionswiderstand: Wasseraufnahme [%]: Baustoffklasse: Druckfestigkeit: Mittlerer Faserdurchmesser [µm]: Anwendungstypen nach DIN 18165: Färbung: Beständigkeit: 15 - 250 0,035 - 0,045 1 - 1,4 1,5% (gering) A1, A2, B1 (abh. vom Kunstharzanteil) gering bis mittel 2-9 W, WL, WV, WD, T, TK Glaswolle gelb (Stopfwolle weiß), Steinwolle braun, resistent gegen Verrottung, Ungeziefer, Pilzbefall ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 2/12 Prozesskette Steinwolle-Dämmstoffe: Diabas Basalt + Dolomit Kalkstein Kontinuierliche Zufuhr von Rohstoff / Koks-Schichten Schmelze Eisen Bindemittel: Phenol-Formaldehyd-Harz Zerfaserung Besprühen Imprägnieröl: Mineralöl und Silan Vliesbildung Aushärten des Bindemittels Granulat Steinwolle Faserabfälle Zuschneiden Faserbrikettpressung Steinwollematten ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 3/12 Prozesskette Glasfaser-Dämmstoffe: Quarzsand (65 %) Soda D olomit Kalkstein Borax Feldspat Dosieren + Mischen des Glasgemenges Natriumsulfat Evtl. Altglas bis zu 60 % Abfälle Schmelze (kontinuierlich) Zerfaserung Bindemittel: Phenol-Formaldehyd-Harz Besprühen Spinnen von Vliesen Imprägnieröl: Mineralöl und Silan Aushärten des Bindemittels Glaswolle Zuschneiden Glaswollematten Rohstoffe: Hauptbestandteile: Rezyklat: Verwertung von Produktionsabfällen: Bindemittel: Glaswolle: 91 - 99,5 M-% Fäden aus Borosilikatglas (65% Quarzsand, Soda, Dolomit, Kalkstein, Borax, Feldspat, Natriumsulfat) → Basisgläser Steinwolle: 95 - 98 M-% Gesteine: Diabas oder Basalt + Dolomit, Kalkstein, Zement, Koks ggf. ersetzt durch: bis zu 60% Altglas, Faserabfälle aus der Besäumung der Dämmstoffe, Produktionsabfälle aus Filtern, Glasbruch (Scherben aus eig. Produktion). 0,5 - 9 M-% Phenol-Formaldehyd+ Harnstoff-Formaldehydharze. Gesteppte Matten enthalten kein ggf. ersetzt durch: ca. 30 M-% Briketts aus Zerfaserungsabfällen, div. Wolle-Abfällen und Staub, Zement, Zusatzsteinen (Felsbrocken) 1 - 3 M-% Phenol-HarnstoffFormaldehydharze mit Ammoniakzusatz ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 4/12 0,5 - 9 M-% Phenol-Formaldehyd- 1 - 3 M-% Phenol-HarnstoffFormaldehydharze mit + Harnstoff-Formaldehydharze. Gesteppte Matten enthalten kein Ammoniakzusatz Bindemittel. Staubbindung / ggf. aliphatsche Mineralöle / Hydrophobierung: ggf. Silikonöle Kaschierung: z.B. Alufolie, Glasvlies, Kraftpapiere Bindemittel: Rohstoffgewinnung / Verfügbarkeit: Mineralwolle-Dämmstoffe werden überwiegend aus mineralischen Rohstoffen hergestellt, die in Deutschland noch flächendeckend und ausreichend vorhanden sind. Die Gewinnung der mineralischen Rohstoffe erfolgt hauptsächlich im Tagebau. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft. Zur Herstellung von Soda → Basisgläser. Durch Wiederverwendung von Altglas werden Rohstoffe und Wärmeenergie im Schmelzprozess gespart. Herstellung: Die Rohstoffe werden gemischt, bei 1200°C - 1400°C geschmolzen und durch feine Düsen geblasen, geschleudert oder gezogen (Zerfaserung). Im Moment der Faserbildung wird das in Wasser gelöste Bindemittel (Kunstharzgemisch), die Mineralöle und ggf. Silikonemulsionen in den Faserstrom eingesprüht. Der dabei schlagartig entstehende Wasserdampf entzieht der Schmelze soviel Energie, dass diese durch die rasche Abkühlung glasig erstarrt. Die Gespinstwolle wird anschließend in einem Härteofen ausgehärtet. Beim Aushärten vernetzen die Kunstharze zu Duroplasten. Ggf. folgt das Aufbringen von Kaschierungen bevor die Matten mittels Sägen in Form gebracht werden. Energieaufwand: Graue Energie Glaswolle 41 MJ/kg (= 492-3.280 MJ/m³) (50-70% Altglas, Rohdichte 12-80 kg/m³) Steinwolle 15,7 MJ/kg (= 471-1.727 MJ/m³) (Rohdichte 30-110 kg/m³) Werte für Platten, Produktion CH (Rohstoffe importiert). Der Schmelzprozess wird in der Schweiz mit Strom durchgeführt. Aufgrund des geringen Wirkungsgrades des elektrischen Stroms führt dies zusammen mit anderen Faktoren zu einem vergleichsweise hohen Wert der Grauen Energie. Quelle: Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich Primärenergieverbrauch Steinwolle 540 MJ/m³ (Rohdichte 30 kg/m³) Steinwolle 2.700 MJ/m³ (Rohdichte 150 kg/m³) Quelle: Krabbes J. (Isoliertechnik 3/95): Lebenswegbilanz von EPS-Dämmstoffen (Sonderdruck), IVH Industrieverband Hartschaum e.V., 1995, Heidelberg Emissionen: ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 5/12 Aufgrund der typischen Emissionen des Kupolofens sind bei der Herstellung von Steinwolle in diesem Verfahren die CO-Emissionen (Kohlenmonoxid) besonders dominant. Emissionen bei der Herstellung (Auswahl) [kg/t Produkt]: Formaldehyd Kohlenmonoxid (CO) Glaswolle: Steinwolle: ca. 0,061 ca. 0,074 ca. 0,017 ca. 71* *Schmelze im Kupolofen Quelle: Richter K., Fischer M.: Energie- und Stoffbilanzen bei der Herstellung von Wärmedämmstoffen, EMPA Abteilung Holz, 1995, Dübendorf (CH) Produktionsabfälle: Glasfaserabfälle aus fehlerhaften Produktionen und aus der Besäumung der Dämmstoffe können in das Halbfertigfabrikat zurückgeblasen, sonstige glasige Abfälle und Filterstäube wieder eingeschmolzen werden. Ein wesentlicher Teil der Glasfaser-Produktionsabfälle geht als Zuschlagstoffe in die Ziegel-Industrie. Aus den Steinwolle-Abfällen (lose Fasern) wird als Nebenprodukt ein Granulat der Steinwolle hergestellt, das als Schüttdämmstoff verwendet werden kann. Zerfaserungsabfälle, Wolle-Abfälle, die beim Zuschneiden der Steinwolle-Dämmstoffe anfallen und Stäube werden unter Zusatz von Zement und Steinen zu Briketts verarbeitet, die als Rohstoff wieder bei der Steinwolle-Produktion eingesetzt werden. Verarbeitung / Faserstäube: Bei der Herstellung und Verarbeitung von KMF können lungengängige Fasern freigesetzt werden. Im Gegensatz zu Asbestfasern tritt bei künstlichen Mineralfasern keine Längsspaltung der Fasern auf, Brüche erfolgen nur quer zur Längsachse. Entwicklung der Bewertung des Krebsrisikos durch künstliche Mineralfasern: 1980 Einstufung der künstlichen Mineralfasern in Gruppe III B der MAK-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als "möglicherweise krebserzeugend". 1993 Erstmalige Festlegung einer Technischen Richtkonzentration als Grenzwert für lungengängige Fasern (Fasern "kritischer Abmessung") = WHO-Fasern: Definition Länge > 5µm Grenzwert Mai 1994 Bewertung WHO-Fasern: Dicke < 3µm Länge : Dicke > 3 : 1 TRK-Wert 500.000 Fasern / m³ (seit 1999: 250.000 Fasern / m³) Neues Bewertungsschema vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zur Einstufung von lungengängigen Fasern, veröffentlicht in der TRGS 905: Bewertung der lungengängigen Fasern nach TRGS 905 über die Berechnung des Kanzerogenitätsindex KI: ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 6/12 KI >= 40 → frei von Krebsverdacht, keine Einstufung KI > 30 und < 40 → krebsverdächtig EG-Kategorie K3 gemäß GefstoffV KI < 30 → krebserzeugend EG-Kategorie K2 gemäß GefstoffV oder: Nachweis einer sehr geringen Biobeständigkeit der Fasern durch Tierversuche (Intraperitonealtest = Einspritzen einer hohen Faserdosis in die Bauhöhle) 1995 Hersteller von KMF-Dämmstoffen entwickelten daraufhin neue Fasern, die als "KI-40 Mineralwolle" oder Mineralwolle "mit guter Biolöslichkeit" auf den Markt kamen. Okt. 1996 Umgang mit Faserstäuben TRGS 521 "Faserstäube" Konkretisierung der Umgangsbestimmungen mit künstlichen Mineralfasern, Einstufung und Bewertung über KI oder durch Nachweis gemäß TRGS 905. Nov. 1997 EU-Richtlinie zur Einstufung künstlicher Mineralfasern gegen das Votum Deutschlands mit Freizeichnungskriterien, die eine Verschlechterung des bereits bestehenden Schutzniveaus in Deutschland befürchten lassen. Juli 1998 rechtsverbindliche Verordnung zum Umgang mit krebserzeugenden Faserstäuben Die Bundesregierung lehnt die EU-Einstufung ab und ergänzt die GefstoffV durch die Dritte Änderungsverordnung mit Anhang V Nr.7. Die Änderungsverordnung gilt ausschließlich für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern, wenn dabei lungengängige Fasern freigesetzt werden können und nicht anhand eines der genannten Einstufungs-/ Freizeichnungskriterien nachgewiesen ist, dass die Fasern keine krebserzeugende Wirkung besitzen: Einstufung Freizeichnungskriterien gemäß Anhang V Nr. 7.1 GefstoffV Ein geeigneter Intraperitonaltest hat keine Anzeichen von übermäßiger Kanzerogenität zum Ausdruck gebracht. Nach Biobeständigkeitsuntersuchungen mit WHO-Fasern beträgt die Halbwertszeit <= 65 Tage (ab 01.10.2000 <= 40 Tage). Der Kanzerogenitätsindex KI ist >= 40 Okt. 1998 Anlage 4 zur TRGS 521 zum Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten der Einstufung K2 oder K3: Tätigkeitsauflistung mit Zuordnung von Schutzstufen und Arbeitsschutzmaßnahmen (Geltungsbereich Montage/Demontage = zerstörungsfreier Ausbau) April 1999 Kennzeichnung Aufnahme des Gütezeichens "Erzeugnisse aus Mineralwolle" (Faserstäube frei von Krebsverdacht nach GefstoffV Anhang V Nr.7) in die RAL-Gütezeichenliste unter der Reg.Nr. RAL-GZ 388 (→ Allgemeine Informationen). geplant 2000 KMF-Verbotsverordnung für Erzeugnisse aus Mineralwolle, die keines der Einstufungskriterien gemäß GefstoffV Anhang V Nr.7 erfüllen. in Arbeit Überarbeitung der TRGS 521 zur Anpassung an Anhang 5 Nr.7 GefstoffV, in Zweifelsfällen gilt vorrangig die GefstoffV. ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 7/12 Umgang mit künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage: Verwendung von neuen Produkten mit einem KI >= 40 oder einer Faserhalbwertszeit <= 65 Tage (ab 01.10.2000 <= 40 Tage) Für den Umgang sind lediglich die allgemeinen arbeitshygienischen TRGS 521 Maßnahmen nach Nr.5 der TRGS 521 "Faserstäube" zu beachten. Nr.5 Arbeitshygiene Durch gröbere Fasern bzw. Faserbruchstücke kann es zu mechanischer Einwirkung (Jucken) auf die Haut, die oberen MAK-Wert: 6mg/m³ Atemwege und die Augen kommen. (allgemeiner Staubgrenzwert) → Stoff-/Produktgruppen Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube frei von Krebsverdacht) GISBAU: Voraussetzungen sind bei Produkten mit dem RAL-Gütezeichen RAL-GZ 388 erfüllt weitere Informationen → http://www.mineralwolle.de Verwendung von neuen Produkten mit einem KI < 40 oder einer Faserhalbwertszeit > 65 Tage (ab 01.10.2000 > 40 Tage) Nicht mehr zulässig nach Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung Neben den allgemeinen Umgangsbestimmungen der GefstoffV GefstoffV sowie des 6. Abschnitts der Verordnung beim Vorliegen von incl. Anhang V Nr.7 Faserstäuben der Kategorie K2 gelten die TRGS 521 und die TRGS 521 zusätzlichen Anforderungen der Änderungsverordnung in vollem Umfang. Dies bedeutet u.a.: TRK-Wert: - Suche nach Ersatzstoffen (Ersatzstoffverpflichtung) 250.000 Fasern/m³ - arbeitsstättenbezogene Anzeige (Luftgrenzwert) - Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen - Umkleideräume mit dazwischenliegendem Wasch- + Duschraum → Stoff-/Produktgruppen Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend) GISBAU Verwendung von Produkten unbekannter Einstufung Nicht mehr zulässig nach Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung Liegen keine Unterlagen / Nachweise darüber vor, wie die Produkte GefstoffV eingestuft sind, ist vom ungünstigsten Fall auszugehen und eine incl. Anhang V Nr.7 krebserzeugende Wirkung der Fasern nach Kategorie K2 zu TRGS 521 unterstellen. → Produkte mit KI < 40 oder Faserhalbwertszeit > 65 T TRK-Wert: 250.000 Fasern/m³ ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 8/12 (Luftgrenzwert) → Stoff-/Produktgruppen Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend) GISBAU Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten: Montage / Demontage = zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521 Beim Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten liegen i.d.R. TRGS 521 keine Unterlagen darüber vor, wie die Produkte einzustufen sind Anlage 4 Umgang mit eingebauten und welche Faserkonzentrationen dabei auftreten werden. Ist die Mineralwolle-Produkten Einstufung nicht bekannt, ist von kanzerogenen Faserstäuben der Kategorie K2 auszugehen. Bei zerstörungsfreiem Ausbau gilt Anlage 4 zur TRGS 521 mit der TRK-Wert: Auflistung von Tätigkeiten, zugeordneten Schutzstufen und 250.000 Fasern/m³ Arbeitsschutzmaßnahmen. (Luftgrenzwert) Für Schutzstufe 1 und 2 muss die Einhaltung des Luftgrenzwertes gewährleistet sein, ansonsten gilt Schutzstufe 3. Für Schutzstufe 3 gilt u.a.: - Anzeige bei zuständiger Behörde + Berufsgenossenschaft - Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen - Umkleideräume mit dazwischenliegendem Wasch- + Duschraum → Stoff-/Produktgruppen Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend) GISBAU Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten: Abbruch = nicht zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521 Der nicht zerstörungsfreie Ausbau widerspricht dem allgemeinen Minimierungsgebot der GefstoffV, weshalb entsprechende Arbeiten auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben müssen und vorrangig die Demontage der faserhaltigen Produkte geprüft werden muss. Literatur: Die TRGS 521 "Faserstäube" Teil1: Anorganische Fasern mit der Textfassung der 3. Änderungsverordnung und Anhang V Nr.7 GefstoffV kann unter der Abruf Nr. 626.2 bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bezogen werden. Nutzung: Die Faserstaubbelastung in Gebäuden während der Nutzung war Gegenstand einer Untersuchung eines Arbeitskreises, der auf Initiative des Umweltbundesamtes und des Bundesgesundheitsamtes gegründet wurde. Als Ergebnis dieser 1994 veröffentlichten Studie, bei der 24 Objekte untersucht wurden, kann festgehalten werden, dass sich die Faserstaubbelastung bei ordnungsgemäßer Verbauung von Mineralwolle-Dämmstoffen (dichte Dampfsperre, dichte Verkleidung z.B. Gipskartonplatten) gegenüber der "natürlichen Faserbelastung" nicht erhöht. Die Außen- und Innenluft enthält immer einen Anteil natürlicher oder künstlicher Fasern aus Gips, Kunststoff, Textil, Zellulose oder Gesteinen. Eine mäßige Erhöhung der Faserkonzentration wurde beobachtet, wenn die Mineralwolleerzeugnisse im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen. Deutlich erhöhte Faserkonzentrationen wurden dagegen bei bautechnischen Mängeln und bei offenen Konstruktionen, z.B. offenen Akustikdecken ohne dichten Rieselschutz, festgestellt. Die ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 9/12 Faserstaubkonzentrationen betrugen dabei einige Tausend Fasern pro m³, sind jedoch um Größenordnungen geringer als die Konzentrationen von u.U. einigen hunderttausend Fasern beim Ein- oder Ausbau. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme von Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur Innenraumbelastung durch KMF: "Von Rausreiß- und Entsorgungsaktionen der bereits eingebauten Materialien ist i.d.R. dringend abzuraten. Eine Sanierung dürfte nur in Fällen sinnvoll sein, bei denen ungünstige Umstände zusammenkommen." Allerdings sollte ein ungenügender Rieselschutz z.B. von Akustikdecken umgehend instandgesetzt werden, um die Faserbelastung zu reduzieren. Weitere Emissionen: Bei und nach dem Einbau von Mineralwolle-Dämmstoffen gibt es keine Formaldehyd- oder Phenolbelastung. Brandfall: Bei Temperaturen über 200°C beginnt der Abbau der Phenolharzbindung. Mit Formaldehyddämpfen und in der Folge mit dem Auftreten von Reizerscheinungen ist zu rechnen. Die Rauchentwicklung ist sehr gering. Nachnutzung: Zum Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen bzw. zerstörungsfreiem und nicht zerstörungsfreiem Ausbau → Umgang mit künstlichen Mineralfasern Ist die Einstufung der auszubauenden Mineralwolle-Dämmstoffe nicht bekannt, was derzeit i.d.R. der Fall sein wird, ist von kanzerogenen Faserstäuben der Kategorie K2 auszugehen. Eine Wiederverwendung ausgebauter Mineralwolle-Dämmstoffe ist daher derzeit auszuschließen. Gemäß TRGS 521 muss das Entfernen von Produkten, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können, der zuständigen Behörde und der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden, sofern es sich nicht um Arbeiten geringen Umfangs handelt. Dies sind z.B. Tätigkeiten, die im einzelnen vier Stunden pro Schicht und insgesamt 40 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Gefährliche Faserstäube dürfen gemäß TRGS 521 grundsätzlich nicht freigesetzt werden, soweit dies nach dem Stand der Technik vermeidbar ist. Die Arbeitsverfahren und Geräte müssen daher ein staubarmes Entfernen gewährleisten. Abfall, Verschnitt und lose Verpackungen sollen sofort in geeigneten Behältnissen gesammelt werden. Die Behältnisse sind entweder mit einer Kennzeichnung zu versehen oder die entsprechenden Informationen müssen gemäß TRGS 201 an den Entsorger/Verwerter übermittelt werden. Genaue Erläuterung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorgehensweise bei der Entsorgung → Stoff-/Produktgruppen GISBAU: Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend) Stoffliche Verwertung: Ein Dämmstoff-Recycling aus Baustellen- bzw. Bauabbruchabfällen findet u.a. wegen der verhältnismäßig geringen anfallenden Mengen und daraus resultierend auch wegen des Fehlens überregionaler Sammelsysteme derzeit praktisch nicht statt. Die Abtrennung von Kaschierungen ist unter Berücksichtigung der Faserfreisetzung derzeit nur unter hohem Aufwand durchführbar, der in der Regel gegenüber dem erzielten Nutzen ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 10/12 unverhältnismäßig ist. Entsprechende Verwertungsanlagen, die z. B. auf eine stoffliche Verwertung der Aluminiumfolien abzielen, sind derzeit nicht bekannt. Beseitigung / Verhalten auf der Deponie: Steinwolle-Dämmstoffe können aufgrund des geringeren organischen Anteils i.d.R. ohne weitere Behandlung auf Deponieklasse I + II abgelagert werden. In den meisten Fällen wird für Glaswolle-Dämmstoffe trotz der höheren Werte derzeit noch kein Unterschied gemacht, da die duroplastischen Bindemittel der Mineralfaser-Dämmstoffe auch bei erhöhten Temperaturen nur sehr zögernd reagieren. Nach Ablauf der Übergangsfristen der TA-Siedlungsabfall 2005 wird eine Deponierung von Glaswolle-Dämmstoffen mit einem höheren Bindemittelgehalt ohne vorherige thermische Behandlung zur Reduzierung des organischen Anteils nicht mehr möglich sein. Für die Ablagerung von Mineralwolle-Abfällen, deren kanzerogenes Potential nicht sicher ausgeschlossen werden kann, gelten umfangreiche Maßnahmen, um einen emissionsarmen Einbau in die Deponie bzw. eine emissionsarme Übernahme an der Abfallbehandlungsanlage zu gewährleisten. Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz empfiehlt außerdem, diese Abfälle als Isoliermaterial mit schädlichen Verunreinigungen einzustufen EAK-Abfallschlüssel: 17 06 02 anderes Isoliermaterial (Bau- und Abbruchabfälle) 10 11 03 alte Glasfasermaterialien (Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen) Mineralwolle-Abfälle (Faserstäube krebserzeugend): 17 06 99D1 anderes Isoliermaterial mit schädlichen Verunreinigungen (Bau- und Abbruchabfälle) (Gemäß KrW-/AbfG, BestbüAbfV besonders überwachungsbedürftige Abfälle) Literatur: Kluger, Kraus (Hochbau 2/99): Künstliche Mineralfaser - Neue Verordnung bringt Klarheit, 1999 TRGS 521 Faserstäube, Teil 1: Anorganische Fasern, Sonderdruck der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Stand 1998 E.Reyer (Hrsg.): Kompendium der Dämmstoffe, IRB Verlag, 1997, Stuttgart Klose G.-R. (Isoliertechnik 4+6/96): Kreislaufschwäche - Mögliche Auswirkungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auf die Behandlung von Dämmstoffen (Sonderdruck), Deutsche Rockwool GmbH, 1996, Gladbeck Richter K., Fischer M.: Energie- und Stoffbilanzen bei der Herstellung von Wärmedämmstoffen, EMPA Abteilung Holz, 1995, Dübendorf (CH) Umweltbundesamt (Hrsg.): Untersuchungen zur Innenraumbelastung durch faserförmige Feinstäube aus eingebauten Mineralwolle-Erzeugnissen, Umweltbundesamt, 1994, Berlin Zapke W., Blomensaht F.: Grundlagenermittlung zur Erarbeitung von Informationen über Fragen des gesunden Bauens und Wohnens im Zusammenhang mit Ausbaustoffen (F 736), Institut für Bauforschung e.V., 1994, Hannover ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 11/12 Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie: Dämmstoffe auf dem ökologischen Prüfstand, IBO-Verlag, 1993, 2. Aufl., Wien Tiesler, H.: Formaldehydabgabe von Mineralfaser-Dämmstoffen. In: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz ..., Bd. 33, Nr. 7, S. 222-226, Dr. Curt Haefner Verlag GmbH, 1983, Heidelberg ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe Seite: 12/12