Mineralwolle-Dämmstoffe

Transcription

Mineralwolle-Dämmstoffe
Mineralwolle-Dämmstoffe
Allgemeine Informationen:
Mineralwolle-Dämmstoffe werden aus einer Schmelze von Glas, Natursteinen oder Schlacken
(Hochofenschlacke aus der Metallgewinnung) hergestellt und gehören unter den anorganischen
Dämmstoffen zur Gruppe der künstlichen Mineralfasern (KMF). Die Dämmwirkung wird durch
den Einschluss ruhender Luft in den Faserzwischenräumen erzeugt.
Je nach Ausgangsstoff werden Dämmstoffe aus KMF auch als Glas- oder Steinwolle bezeichnet.
Aufgrund der Vielfalt von möglichen Rohstoffmischungen wird jedoch i.d.R. allgemein von
Mineralwolle-Dämmstoffen gesprochen. Schlackenwolle findet im Baubereich kaum noch
Verwendung und wird daher nicht weiter beschrieben.
Die Bewertung von Mineralwolle-Dämmstoffen hinsichtlich ihres Krebsrisikos wurde in der
Vergangenheit kontrovers diskutiert. Informationen zu Faserstäuben und zum Umgang mit
künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage → Verarbeitung.
Mineralwolle-Dämmstoffe sind als Matten (Rollen + Platten), Filze oder lose (Schüttung/Blaswolle,
Stopfwolle) erhältlich. Sie stellen mit ca. 60% den Hauptanteil am Dämmstoffmarkt in Deutschland.
Jahresverbrauchszahlen Deutschland (1998):
[Tsd. m³]
Mineralwolle-Dämmstoffe
20.900
EPS-Hartschaumdämmstoffe
9.500
PUR-Hartschaumdämmstoffe
1.500
Polystyrol-Extruderschaumstoffe (XPS)
1.098
Dämmende Leichtbauplatten*
260
-140
Gesamt nach GDI-Baumarktstatistik
33.118
Andere (Mengenschätzung)
ca. 1.380
Anteil am Dämmstoffmarkt [ca. %]
60,6
27,5
4,3
3,2
0,8
96
4
* incl. 140 Tsd. m³ (ca. 0,4% Anteil am Dämmstoffmarkt) EPS-Hartschaumdämmstoffe in Mehrschichtbauplatten
nach DIN 1101
Quelle: Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI) - Baumarktstatistik 1998
Technische Regeln:
DIN 18165 T1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 18165 T2 -,- ; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung
Wichtige Anwendungsbereiche im Bauwesen:
Mineralwolle-Dämmstoffe eignen sich für fast alle Anwendungen in Wärme- und Schallschutz
(Ausnahme: druckbelastbar mit höherer Belastung, z.B. Parkdecks; Anwendungstypen WDS,
WDH, WS), nicht zuletzt, da die meisten Produkte nicht brennbar sind.
Von einer Anwendung im Einblasverfahren sollte aufgrund der dabei entstehenden hohen
Faserbelastung abgesehen werden.
Mineralische Faserdämmstoffe nach DIN 18165-1 dürfen als einziger Dämmstoff ohne weiteren
Nachweis in Konstruktionen für Außenbauteile aus Holz nach DIN 68800-2: 1996-05 im Bereich
der Gefährdungsklasse 0 (GK 0) verwendet werden.
Klassifikationen:
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 1/12
Bauregelliste A Teil1
5.13 + 5.14
ÜZ, Z
Gütezeichen RAL-GZ 388 "Erzeugnisse aus Mineralwolle":
Nach den Güte- und Prüfbestimmungen setzt die Verleihung des RAL-Gütezeichens "Erzeugnisse
aus Mineralwolle" voraus, dass das betreffende Mineralwollererzeugnis (neben den einschlägigen
technischen Normen des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzes) eines der in Anhang V Nr.
7.1 GefstoffV aufgeführten Einstufungskriterien (Erläuterungen → Verarbeitung) erfüllt und damit
frei von Krebsverdacht ist.
Voraussetzungen
der
Verleihung
des
Gütezeichens
+
aktuelle
Liste
der
Zeichennutzungsberechtigen: → http://www.mineralwolle.de
Umweltzeichen RAL-UZ 49 (Blauer Engel) / Baustoffe überwiegend aus Altglas:
Glasfaser-Dämmstoffe können mit dem RAL Umweltzeichen 49 gekennzeichnet werden, wenn sie
u.a. folgende Anforderungen erfüllen:
Der Altglasanteil am Fertigprodukt muss mindestens 51 Gew.-% betragen (Produktionsabfälle aus
dem eigenen Betrieb des Zeichennehmers gelten nicht als Altglas im Sinne der
Vergabebedingungen).
Ausgeschlossen sind Glasfaserprodukte, die Faserstäube enthalten oder freisetzen können, die
nach den in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugende oder krebsverdächtige
Stoffe zu bewerten sind.
Vollständige Anforderungen + aktuelle Liste der Zeichenanwender:
→ http://www.blauer-engel.de
Technische Daten (Auswahl):
Rohdichte [kg/m³]:
Wärmeleitfähigkeit [W/(mK)]:
(Rechenwert)
Dampfdiffusionswiderstand:
Wasseraufnahme [%]:
Baustoffklasse:
Druckfestigkeit:
Mittlerer Faserdurchmesser [µm]:
Anwendungstypen nach DIN 18165:
Färbung:
Beständigkeit:
15 - 250
0,035 - 0,045
1 - 1,4
1,5% (gering)
A1, A2, B1 (abh. vom Kunstharzanteil)
gering bis mittel
2-9
W, WL, WV, WD, T, TK
Glaswolle gelb (Stopfwolle weiß), Steinwolle braun,
resistent gegen Verrottung, Ungeziefer, Pilzbefall
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 2/12
Prozesskette Steinwolle-Dämmstoffe:
Diabas
Basalt + Dolomit
Kalkstein
Kontinuierliche Zufuhr
von
Rohstoff / Koks-Schichten
Schmelze
Eisen
Bindemittel:
Phenol-Formaldehyd-Harz
Zerfaserung
Besprühen
Imprägnieröl:
Mineralöl und Silan
Vliesbildung
Aushärten
des Bindemittels
Granulat
Steinwolle
Faserabfälle
Zuschneiden
Faserbrikettpressung
Steinwollematten
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 3/12
Prozesskette Glasfaser-Dämmstoffe:
Quarzsand
(65 %)
Soda
D olomit
Kalkstein
Borax
Feldspat
Dosieren + Mischen
des Glasgemenges
Natriumsulfat
Evtl. Altglas
bis zu 60 %
Abfälle
Schmelze
(kontinuierlich)
Zerfaserung
Bindemittel:
Phenol-Formaldehyd-Harz
Besprühen
Spinnen von Vliesen
Imprägnieröl:
Mineralöl und Silan
Aushärten
des Bindemittels
Glaswolle
Zuschneiden
Glaswollematten
Rohstoffe:
Hauptbestandteile:
Rezyklat:
Verwertung von
Produktionsabfällen:
Bindemittel:
Glaswolle:
91 - 99,5 M-% Fäden aus
Borosilikatglas (65% Quarzsand,
Soda, Dolomit, Kalkstein, Borax,
Feldspat, Natriumsulfat)
→ Basisgläser
Steinwolle:
95 - 98 M-% Gesteine:
Diabas oder Basalt + Dolomit,
Kalkstein, Zement, Koks
ggf. ersetzt durch:
bis zu 60% Altglas,
Faserabfälle aus der Besäumung
der Dämmstoffe,
Produktionsabfälle aus Filtern,
Glasbruch (Scherben aus eig.
Produktion).
0,5 - 9 M-% Phenol-Formaldehyd+ Harnstoff-Formaldehydharze.
Gesteppte Matten enthalten kein
ggf. ersetzt durch:
ca. 30 M-% Briketts aus
Zerfaserungsabfällen, div.
Wolle-Abfällen und Staub, Zement,
Zusatzsteinen (Felsbrocken)
1 - 3 M-% Phenol-HarnstoffFormaldehydharze mit
Ammoniakzusatz
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 4/12
0,5 - 9 M-% Phenol-Formaldehyd- 1 - 3 M-% Phenol-HarnstoffFormaldehydharze mit
+ Harnstoff-Formaldehydharze.
Gesteppte Matten enthalten kein Ammoniakzusatz
Bindemittel.
Staubbindung / ggf.
aliphatsche Mineralöle /
Hydrophobierung:
ggf. Silikonöle
Kaschierung:
z.B. Alufolie, Glasvlies, Kraftpapiere
Bindemittel:
Rohstoffgewinnung / Verfügbarkeit:
Mineralwolle-Dämmstoffe werden überwiegend aus mineralischen Rohstoffen hergestellt, die in
Deutschland noch flächendeckend und ausreichend vorhanden sind.
Die Gewinnung der mineralischen Rohstoffe erfolgt hauptsächlich im Tagebau. Damit verbunden
sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.
Zur Herstellung von Soda → Basisgläser.
Durch Wiederverwendung von Altglas werden Rohstoffe und Wärmeenergie im Schmelzprozess
gespart.
Herstellung:
Die Rohstoffe werden gemischt, bei 1200°C - 1400°C geschmolzen und durch feine Düsen
geblasen, geschleudert oder gezogen (Zerfaserung). Im Moment der Faserbildung wird das in
Wasser gelöste Bindemittel (Kunstharzgemisch), die Mineralöle und ggf. Silikonemulsionen in den
Faserstrom eingesprüht. Der dabei schlagartig entstehende Wasserdampf entzieht der Schmelze
soviel Energie, dass diese durch die rasche Abkühlung glasig erstarrt. Die Gespinstwolle wird
anschließend in einem Härteofen ausgehärtet. Beim Aushärten vernetzen die Kunstharze zu
Duroplasten. Ggf. folgt das Aufbringen von Kaschierungen bevor die Matten mittels Sägen in Form
gebracht werden.
Energieaufwand:
Graue Energie
Glaswolle
41 MJ/kg (= 492-3.280 MJ/m³)
(50-70% Altglas, Rohdichte 12-80 kg/m³)
Steinwolle
15,7 MJ/kg (= 471-1.727 MJ/m³)
(Rohdichte 30-110 kg/m³)
Werte für Platten, Produktion CH (Rohstoffe importiert). Der Schmelzprozess wird in der Schweiz mit Strom
durchgeführt. Aufgrund des geringen Wirkungsgrades des elektrischen Stroms führt dies zusammen mit anderen
Faktoren zu einem vergleichsweise hohen Wert der Grauen Energie.
Quelle:
Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich
Primärenergieverbrauch
Steinwolle
540 MJ/m³
(Rohdichte 30 kg/m³)
Steinwolle
2.700 MJ/m³
(Rohdichte 150 kg/m³)
Quelle:
Krabbes J. (Isoliertechnik 3/95): Lebenswegbilanz von EPS-Dämmstoffen (Sonderdruck), IVH Industrieverband
Hartschaum e.V., 1995, Heidelberg
Emissionen:
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 5/12
Aufgrund der typischen Emissionen des Kupolofens sind bei der Herstellung von Steinwolle in
diesem Verfahren die CO-Emissionen (Kohlenmonoxid) besonders dominant.
Emissionen bei der Herstellung (Auswahl)
[kg/t Produkt]:
Formaldehyd
Kohlenmonoxid (CO)
Glaswolle:
Steinwolle:
ca. 0,061
ca. 0,074
ca. 0,017
ca. 71*
*Schmelze im Kupolofen
Quelle:
Richter K., Fischer M.: Energie- und Stoffbilanzen bei der Herstellung von Wärmedämmstoffen, EMPA Abteilung Holz,
1995, Dübendorf (CH)
Produktionsabfälle:
Glasfaserabfälle aus fehlerhaften Produktionen und aus der Besäumung der Dämmstoffe können
in das Halbfertigfabrikat zurückgeblasen, sonstige glasige Abfälle und Filterstäube wieder
eingeschmolzen werden. Ein wesentlicher Teil der Glasfaser-Produktionsabfälle geht als
Zuschlagstoffe in die Ziegel-Industrie.
Aus den Steinwolle-Abfällen (lose Fasern) wird als Nebenprodukt ein Granulat der Steinwolle
hergestellt, das als Schüttdämmstoff verwendet werden kann.
Zerfaserungsabfälle, Wolle-Abfälle, die beim Zuschneiden der Steinwolle-Dämmstoffe anfallen und
Stäube werden unter Zusatz von Zement und Steinen zu Briketts verarbeitet, die als Rohstoff
wieder bei der Steinwolle-Produktion eingesetzt werden.
Verarbeitung / Faserstäube:
Bei der Herstellung und Verarbeitung von KMF können lungengängige Fasern freigesetzt
werden. Im Gegensatz zu Asbestfasern tritt bei künstlichen Mineralfasern keine Längsspaltung der
Fasern auf, Brüche erfolgen nur quer zur Längsachse.
Entwicklung der Bewertung des Krebsrisikos durch künstliche Mineralfasern:
1980
Einstufung der künstlichen Mineralfasern in Gruppe III B der
MAK-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als
"möglicherweise krebserzeugend".
1993
Erstmalige Festlegung einer Technischen Richtkonzentration als Grenzwert
für lungengängige Fasern (Fasern "kritischer Abmessung") =
WHO-Fasern:
Definition
Länge > 5µm
Grenzwert
Mai 1994
Bewertung
WHO-Fasern:
Dicke < 3µm
Länge : Dicke > 3 : 1
TRK-Wert 500.000 Fasern / m³
(seit 1999: 250.000 Fasern / m³)
Neues Bewertungsschema vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zur
Einstufung von lungengängigen Fasern, veröffentlicht in der TRGS 905:
Bewertung der lungengängigen Fasern nach TRGS 905
über die Berechnung des Kanzerogenitätsindex KI:
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 6/12
KI >= 40
→ frei von Krebsverdacht, keine Einstufung
KI > 30 und < 40 → krebsverdächtig EG-Kategorie K3 gemäß GefstoffV
KI < 30
→ krebserzeugend EG-Kategorie K2 gemäß GefstoffV
oder:
Nachweis einer sehr geringen Biobeständigkeit der Fasern durch
Tierversuche (Intraperitonealtest = Einspritzen einer hohen Faserdosis in
die Bauhöhle)
1995
Hersteller von KMF-Dämmstoffen entwickelten daraufhin neue Fasern, die
als "KI-40 Mineralwolle" oder Mineralwolle "mit guter Biolöslichkeit" auf den
Markt kamen.
Okt. 1996
Umgang mit
Faserstäuben
TRGS 521 "Faserstäube"
Konkretisierung
der
Umgangsbestimmungen
mit
künstlichen
Mineralfasern, Einstufung und Bewertung über KI oder durch Nachweis
gemäß TRGS 905.
Nov. 1997
EU-Richtlinie zur Einstufung künstlicher Mineralfasern gegen das Votum
Deutschlands mit Freizeichnungskriterien, die eine Verschlechterung des
bereits bestehenden Schutzniveaus in Deutschland befürchten lassen.
Juli 1998
rechtsverbindliche
Verordnung zum
Umgang mit
krebserzeugenden
Faserstäuben
Die Bundesregierung lehnt die EU-Einstufung ab und ergänzt die GefstoffV
durch die Dritte Änderungsverordnung mit Anhang V Nr.7.
Die Änderungsverordnung gilt ausschließlich für den Umgang mit
künstlichen Mineralfasern, wenn dabei lungengängige Fasern freigesetzt
werden können und nicht anhand eines der genannten Einstufungs-/
Freizeichnungskriterien nachgewiesen ist, dass die Fasern keine
krebserzeugende Wirkung besitzen:
Einstufung
Freizeichnungskriterien gemäß Anhang V Nr. 7.1 GefstoffV
Ein geeigneter Intraperitonaltest hat keine Anzeichen von übermäßiger
Kanzerogenität zum Ausdruck gebracht.
Nach Biobeständigkeitsuntersuchungen mit WHO-Fasern beträgt die
Halbwertszeit <= 65 Tage (ab 01.10.2000 <= 40 Tage).
Der Kanzerogenitätsindex KI ist >= 40
Okt. 1998
Anlage 4 zur TRGS 521 zum Umgang mit eingebauten
Mineralwolle-Produkten der Einstufung K2 oder K3: Tätigkeitsauflistung mit
Zuordnung
von
Schutzstufen
und
Arbeitsschutzmaßnahmen
(Geltungsbereich Montage/Demontage = zerstörungsfreier Ausbau)
April 1999
Kennzeichnung
Aufnahme des Gütezeichens "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
(Faserstäube frei von Krebsverdacht nach GefstoffV Anhang V Nr.7) in die
RAL-Gütezeichenliste unter der Reg.Nr. RAL-GZ 388 (→ Allgemeine
Informationen).
geplant 2000
KMF-Verbotsverordnung für Erzeugnisse aus Mineralwolle, die keines der
Einstufungskriterien gemäß GefstoffV Anhang V Nr.7 erfüllen.
in Arbeit
Überarbeitung der TRGS 521 zur Anpassung an Anhang 5 Nr.7 GefstoffV,
in Zweifelsfällen gilt vorrangig die GefstoffV.
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 7/12
Umgang mit künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage:
Verwendung von neuen Produkten mit einem KI >= 40 oder einer
Faserhalbwertszeit <= 65 Tage (ab 01.10.2000 <= 40 Tage)
Für den Umgang sind lediglich die allgemeinen arbeitshygienischen
TRGS 521
Maßnahmen nach Nr.5 der TRGS 521 "Faserstäube" zu beachten.
Nr.5 Arbeitshygiene
Durch gröbere Fasern bzw. Faserbruchstücke kann es zu
mechanischer Einwirkung (Jucken) auf die Haut, die oberen
MAK-Wert: 6mg/m³
Atemwege und die Augen kommen.
(allgemeiner
Staubgrenzwert)
→ Stoff-/Produktgruppen
Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube frei von Krebsverdacht)
GISBAU:
Voraussetzungen sind
bei Produkten mit dem
RAL-Gütezeichen
RAL-GZ 388 erfüllt
weitere Informationen →
http://www.mineralwolle.de
Verwendung von neuen Produkten mit einem KI < 40 oder einer
Faserhalbwertszeit > 65 Tage (ab 01.10.2000 > 40 Tage)
Nicht mehr zulässig nach Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung
Neben den allgemeinen Umgangsbestimmungen der GefstoffV
GefstoffV
sowie des 6. Abschnitts der Verordnung beim Vorliegen von
incl. Anhang V Nr.7
Faserstäuben der Kategorie K2 gelten die TRGS 521 und die
TRGS 521
zusätzlichen Anforderungen der Änderungsverordnung in vollem
Umfang. Dies bedeutet u.a.:
TRK-Wert:
- Suche nach Ersatzstoffen (Ersatzstoffverpflichtung)
250.000 Fasern/m³
- arbeitsstättenbezogene Anzeige
(Luftgrenzwert)
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen
- Umkleideräume mit dazwischenliegendem Wasch- + Duschraum
→ Stoff-/Produktgruppen
Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)
GISBAU
Verwendung von Produkten unbekannter Einstufung
Nicht mehr zulässig nach Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung
Liegen keine Unterlagen / Nachweise darüber vor, wie die Produkte
GefstoffV
eingestuft sind, ist vom ungünstigsten Fall auszugehen und eine
incl. Anhang V Nr.7
krebserzeugende Wirkung der Fasern nach Kategorie K2 zu
TRGS 521
unterstellen.
→ Produkte mit KI < 40 oder Faserhalbwertszeit > 65 T
TRK-Wert:
250.000 Fasern/m³
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 8/12
(Luftgrenzwert)
→ Stoff-/Produktgruppen
Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)
GISBAU
Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Montage / Demontage = zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521
Beim Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten liegen i.d.R.
TRGS 521
keine Unterlagen darüber vor, wie die Produkte einzustufen sind
Anlage 4
Umgang mit eingebauten und welche Faserkonzentrationen dabei auftreten werden. Ist die
Mineralwolle-Produkten Einstufung nicht bekannt, ist von kanzerogenen Faserstäuben der
Kategorie K2 auszugehen.
Bei zerstörungsfreiem Ausbau gilt Anlage 4 zur TRGS 521 mit der
TRK-Wert:
Auflistung von Tätigkeiten, zugeordneten Schutzstufen und
250.000 Fasern/m³
Arbeitsschutzmaßnahmen.
(Luftgrenzwert)
Für Schutzstufe 1 und 2 muss die Einhaltung des Luftgrenzwertes
gewährleistet sein, ansonsten gilt Schutzstufe 3.
Für Schutzstufe 3 gilt u.a.:
- Anzeige bei zuständiger Behörde + Berufsgenossenschaft
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen
- Umkleideräume mit dazwischenliegendem Wasch- + Duschraum
→ Stoff-/Produktgruppen
Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)
GISBAU
Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Abbruch = nicht zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521
Der nicht zerstörungsfreie Ausbau widerspricht dem allgemeinen Minimierungsgebot der
GefstoffV, weshalb entsprechende Arbeiten auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben müssen
und vorrangig die Demontage der faserhaltigen Produkte geprüft werden muss.
Literatur:
Die TRGS 521 "Faserstäube" Teil1: Anorganische Fasern mit der Textfassung der 3.
Änderungsverordnung und Anhang V Nr.7 GefstoffV kann unter der Abruf Nr. 626.2 bei der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bezogen werden.
Nutzung:
Die Faserstaubbelastung in Gebäuden während der Nutzung war Gegenstand einer
Untersuchung eines Arbeitskreises, der auf Initiative des Umweltbundesamtes und des
Bundesgesundheitsamtes gegründet wurde. Als Ergebnis dieser 1994 veröffentlichten Studie, bei
der 24 Objekte untersucht wurden, kann festgehalten werden, dass sich die Faserstaubbelastung
bei ordnungsgemäßer Verbauung von Mineralwolle-Dämmstoffen (dichte Dampfsperre, dichte
Verkleidung z.B. Gipskartonplatten) gegenüber der "natürlichen Faserbelastung" nicht erhöht. Die
Außen- und Innenluft enthält immer einen Anteil natürlicher oder künstlicher Fasern aus Gips,
Kunststoff, Textil, Zellulose oder Gesteinen.
Eine mäßige Erhöhung der Faserkonzentration wurde beobachtet, wenn die
Mineralwolleerzeugnisse im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen.
Deutlich erhöhte Faserkonzentrationen wurden dagegen bei bautechnischen Mängeln und bei
offenen Konstruktionen, z.B. offenen Akustikdecken ohne dichten Rieselschutz, festgestellt. Die
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 9/12
Faserstaubkonzentrationen betrugen dabei einige Tausend Fasern pro m³, sind jedoch um
Größenordnungen geringer als die Konzentrationen von u.U. einigen hunderttausend Fasern beim
Ein- oder Ausbau.
Aus einer gemeinsamen Stellungnahme von Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und
Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur Innenraumbelastung durch KMF:
"Von Rausreiß- und Entsorgungsaktionen der bereits eingebauten Materialien ist i.d.R. dringend
abzuraten. Eine Sanierung dürfte nur in Fällen sinnvoll sein, bei denen ungünstige Umstände
zusammenkommen."
Allerdings sollte ein ungenügender Rieselschutz z.B. von Akustikdecken umgehend instandgesetzt
werden, um die Faserbelastung zu reduzieren.
Weitere Emissionen:
Bei und nach dem Einbau von Mineralwolle-Dämmstoffen gibt es keine Formaldehyd- oder
Phenolbelastung.
Brandfall:
Bei Temperaturen über 200°C beginnt der Abbau der Phenolharzbindung. Mit
Formaldehyddämpfen und in der Folge mit dem Auftreten von Reizerscheinungen ist zu rechnen.
Die Rauchentwicklung ist sehr gering.
Nachnutzung:
Zum Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen bzw. zerstörungsfreiem und nicht
zerstörungsfreiem Ausbau → Umgang mit künstlichen Mineralfasern
Ist die Einstufung der auszubauenden Mineralwolle-Dämmstoffe nicht bekannt, was derzeit i.d.R.
der Fall sein wird, ist von kanzerogenen Faserstäuben der Kategorie K2 auszugehen.
Eine Wiederverwendung
ausgebauter
Mineralwolle-Dämmstoffe
ist
daher
derzeit
auszuschließen.
Gemäß TRGS 521 muss das Entfernen von Produkten, die krebserzeugende Faserstäube
freisetzen können, der zuständigen Behörde und der zuständigen Berufsgenossenschaft
angezeigt werden, sofern es sich nicht um Arbeiten geringen Umfangs handelt. Dies sind z.B.
Tätigkeiten, die im einzelnen vier Stunden pro Schicht und insgesamt 40 Stunden pro Jahr nicht
überschreiten.
Gefährliche Faserstäube dürfen gemäß TRGS 521 grundsätzlich nicht freigesetzt werden, soweit
dies nach dem Stand der Technik vermeidbar ist. Die Arbeitsverfahren und Geräte müssen daher
ein staubarmes Entfernen gewährleisten. Abfall, Verschnitt und lose Verpackungen sollen sofort in
geeigneten Behältnissen gesammelt werden. Die Behältnisse sind entweder mit einer
Kennzeichnung zu versehen oder die entsprechenden Informationen müssen gemäß TRGS 201
an den Entsorger/Verwerter übermittelt werden.
Genaue Erläuterung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorgehensweise bei der Entsorgung
→ Stoff-/Produktgruppen GISBAU: Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)
Stoffliche Verwertung:
Ein Dämmstoff-Recycling aus Baustellen- bzw. Bauabbruchabfällen findet u.a. wegen der
verhältnismäßig geringen anfallenden Mengen und daraus resultierend auch wegen des Fehlens
überregionaler Sammelsysteme derzeit praktisch nicht statt.
Die Abtrennung von Kaschierungen ist unter Berücksichtigung der Faserfreisetzung derzeit nur
unter hohem Aufwand durchführbar, der in der Regel gegenüber dem erzielten Nutzen
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 10/12
unverhältnismäßig ist. Entsprechende Verwertungsanlagen, die z. B. auf eine stoffliche
Verwertung der Aluminiumfolien abzielen, sind derzeit nicht bekannt.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie:
Steinwolle-Dämmstoffe können aufgrund des geringeren organischen Anteils i.d.R. ohne weitere
Behandlung auf Deponieklasse I + II abgelagert werden. In den meisten Fällen wird für
Glaswolle-Dämmstoffe trotz der höheren Werte derzeit noch kein Unterschied gemacht, da die
duroplastischen Bindemittel der Mineralfaser-Dämmstoffe auch bei erhöhten Temperaturen nur
sehr zögernd reagieren.
Nach Ablauf der Übergangsfristen der TA-Siedlungsabfall 2005 wird eine Deponierung von
Glaswolle-Dämmstoffen mit einem höheren Bindemittelgehalt ohne vorherige thermische
Behandlung zur Reduzierung des organischen Anteils nicht mehr möglich sein.
Für die Ablagerung von Mineralwolle-Abfällen, deren kanzerogenes Potential nicht sicher
ausgeschlossen werden kann, gelten umfangreiche Maßnahmen, um einen emissionsarmen
Einbau in die Deponie bzw. eine emissionsarme Übernahme an der Abfallbehandlungsanlage zu
gewährleisten. Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz empfiehlt außerdem, diese Abfälle
als Isoliermaterial mit schädlichen Verunreinigungen einzustufen
EAK-Abfallschlüssel:
17 06 02
anderes Isoliermaterial (Bau- und Abbruchabfälle)
10 11 03
alte Glasfasermaterialien
(Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen)
Mineralwolle-Abfälle (Faserstäube krebserzeugend):
17 06 99D1 anderes Isoliermaterial mit schädlichen Verunreinigungen
(Bau- und Abbruchabfälle)
(Gemäß KrW-/AbfG, BestbüAbfV besonders überwachungsbedürftige Abfälle)
Literatur:
Kluger, Kraus (Hochbau 2/99): Künstliche Mineralfaser - Neue Verordnung bringt Klarheit, 1999
TRGS 521 Faserstäube, Teil 1: Anorganische Fasern, Sonderdruck der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft, Stand 1998
E.Reyer (Hrsg.): Kompendium der Dämmstoffe, IRB Verlag, 1997, Stuttgart
Klose G.-R. (Isoliertechnik 4+6/96): Kreislaufschwäche - Mögliche Auswirkungen des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auf die Behandlung von Dämmstoffen (Sonderdruck),
Deutsche Rockwool GmbH, 1996, Gladbeck
Richter K., Fischer M.: Energie- und Stoffbilanzen bei der Herstellung von Wärmedämmstoffen,
EMPA Abteilung Holz, 1995, Dübendorf (CH)
Umweltbundesamt (Hrsg.): Untersuchungen zur Innenraumbelastung durch faserförmige
Feinstäube aus eingebauten Mineralwolle-Erzeugnissen, Umweltbundesamt, 1994, Berlin
Zapke W., Blomensaht F.: Grundlagenermittlung zur Erarbeitung von Informationen über Fragen
des gesunden Bauens und Wohnens im Zusammenhang mit Ausbaustoffen (F 736), Institut für
Bauforschung e.V., 1994, Hannover
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 11/12
Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie: Dämmstoffe auf dem ökologischen
Prüfstand, IBO-Verlag, 1993, 2. Aufl., Wien
Tiesler, H.: Formaldehydabgabe von Mineralfaser-Dämmstoffen. In: Zentralblatt für Arbeitsmedizin,
Arbeitsschutz ..., Bd. 33, Nr. 7, S. 222-226, Dr. Curt Haefner Verlag GmbH, 1983, Heidelberg
ECOBIS 2000: Mineralwolle-Dämmstoffe
Seite: 12/12