Das Arbeitsbuch zum ELSTER-Steuerprogramm
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Das Arbeitsbuch zum ELSTER-Steuerprogramm
Franz Konz Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ Das Arbeitsbuch zum ELSTER-Steuerprogramm Elster ist das Rechenprogramm der fiskalischen Staatsgewalt. Wer sich in dieses Programm einklinkt, weiß genau, was an Steuern auf ihn zukommt. (Prinzip Trojaner) 1 1 1 Elster – ein paar nützliche Worte vorab Dieses Buch enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Steuerformulare mit dem amtlichen Steuerprogramm ElsterFormular. Das Programm ist technisch ausgereift, doch ein Schwachpunkt ist unübersehbar: Die Erläuterungen beschränken sich auf reine Bedienungs- und Ausfüllhilfen. Denn es ist der Steuerverwaltung gesetzlich untersagt, steuerberatende Hilfe zu leisten. Diese Lücke schließen wir, indem wir die amtlichen Texte mit Tipps und Hinweisen ergänzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Rahmen der Gesetze trickreich ausschöpfen. Dabei sparen Sie Steuern und sind zudem von fremder Hilfe unabhängig, sparen also auch noch das Steuerberaterhonorar. fl TIPP Benutzerhinweis – so macht sich das Buch voll bezahlt 2 fi Sie gehen am Bildschirm Zeile für Zeile das jeweilige Steuerformular durch und lesen im Konz nach, was dazu geschrieben steht. Antworten finden Sie am schnellsten über das Inhaltsverzeichnis und das Stichwortregister – die machen das Buch transparent. gekennzeichnet sind, sind für viele Steuerzahler wichAbschnitte, die mit . tig. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Abschnitte mit Ab E Rz 87 finden Sie oben auf der Seite das Formular, das Sie auf dem Bildschirm haben. Steht eine Formularzeile zwischen zwei Balken, so bezieht sich der nachfolgende Text und somit Tipps und Übersichten auf diese Formularzeile. 2 1.1 Die Elster-Software – das Original fifi fi fifi flfl 3 Ob der Fiskus einen Vogel hat, ist seit einigen Jahren keine Frage mehr. 3 Der Vogel ziert überdeutlich als diebische Elster das amtliche Steuerprogramm ElsterFormular. Welches Zeichen passt wohl besser zum Fiskus als die Elster. Allerdings ist Elster nur eine profane Abkürzung für Elektronische Steuererklärung. Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist nur mit Elster möglich. Deshalb haben die meisten gewerblichen Software-Anbieter die ElsterSoftware in ihre Steuer- und Finanzbuchhaltungsprodukte integriert. Ohne Elster läuft nichts. ElsterFormular ist das Original. 33 4 1.2 Die anderen Programme – die Qual mit der Auswahl 4 Wer heute seine Einkommensteuererklärung mit dem Computer erledigen will, hat die Auswahl zwischen knapp zwei Dutzend Software-Produkten. Dabei beteuert fast jeder Hersteller, dass mit seinem Produkt die Erklärung schnell und einfach erledigt werden kann. Dies verspricht auch die Steuerverwaltung, die für ElsterFormular geradesteht. Federführend ist das Landesamt für Steuern in Bayern. Nun mag man zum Fiskus stehen, wie man will, eines muss man ihm lassen: Er arbeitet nahezu perfekt, um die Steuermilliarden festzusetzen und einzutreiben. Da lag es nahe, den Steuerzahlern eine Alternative zu den Steuererklärungen in Papierform anzubieten: Denn wenn sie die Eintragungen am Bildschirm vornehmen und online übersenden, können die Finanzämter die Daten ganz einfach übernehmen. Das Projekt ElsterFormular war geboren. Nach zehn Jahren im praktischen Einsatz – als Version 10.100 – ist ElsterFormular nahezu perfekt und unangefochten Marktführer. Fast zwei Millionen Steuerzahler haben ihre Steuererklärung 2007 mit ElsterFormular abgegeben. Damit ist ElsterFormular das am meisten verwendete Steuerprogramm in Deutschland. flfl fifi 5 1.3 ElsterFormular: Welches Programm bietet mehr? 6 6 Kostenlos beziehbar ElsterFormular ist kostenlos online beziehbar. CD-ROMs können ab Ende Januar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. ElsterFormular wird durch Updates laufend der neuesten Rechtslage angepasst. 7 7 Probieren möglich ElsterFormular hat eine einfache, an den Steuerformularen orientierte Eingabeoberfläche. Die Abgabe der Elster-Erklärung ist einfach, sicher und schnell. Bevor Sie sich für ElsterFormular entscheiden, können Sie sich vorher am Bildschirm mit dem Programm vertraut machen. Dies kostet Sie ebenfalls nichts. 8 8 Ausfüllen der Formulare am Bildschirm Die Eintragungen werden direkt in die Formulare vorgenommen, wie Sie es seit jeher mit den Formularen in Papierform gewohnt sind. Sie können dabei die per Hand ausgefüllte Vorjahreserklärung als Vorlage verwenden. 9 9 Daten aus dem Vorjahr Möchten Sie die Eingabedaten aus dem Steuerfall des Vorjahres übernehmen, wählen Sie in der Menüleiste »Eingabemodus 07«. 34 5 10 10 Ausfüllhilfen am Bildschirm Eingabehilfen sind direkt am Bildschirm verfügbar. Im Buch lesen Sie nach, was sich an der jeweiligen Stelle steuerlich deichseln lässt. 11 11 Überprüfung der Eingabedaten Elster prüft Ihre eingegebenen Daten auf logische Vollständigkeit und formale Richtigkeit, indem Sie den entsprechenden Eintrag im Menü »Plausibilitätsprüfung« aufrufen. Das Programm unterscheidet zwischen verschiedenen Stufen der Prüfung: ● Feldprüfung: Wurde das jeweilige Eingabefeld richtig ausgefüllt, z. B. mit dem vollständigen Datum? ● Seitenprüfung: Sind die Angaben auf der jeweiligen Seite schlüssig? ● Gesamtprüfung: Sind die Angaben im Gesamtfall schlüssig? Werden Unschlüssigkeiten festgestellt, öffnet sich ein Fenster mit rotem Hintergrund mit den festgestellten Fehlern. Haben Sie den Fehler korrigiert, können Sie die Plausibilitätsprüfung nochmals starten. 12 12 Druckvorschau für die Steuererklärung und Vorab-Steuerbescheid Mit einem Klick auf das Druckersymbol und das Symbol »Berechnung der Steuer« können Sie anschließend Ihre Steuererklärung und den Vorab-Steuerbescheid ausdrucken. Nun entscheiden Sie: Ist eine Erstattung zu erwarten, werden Sie keine Zeit verlieren, die Steuererklärung abzusenden. Im Fall einer drohenden Nachzahlung können Sie indessen mit der Abgabe bis auf den letzten Drücker warten (E Rz 918). 13 13 Direkte Datenübertragung per Internet Die Steuererklärung wird rechtswirksam per Internet an das Finanzamt übermittelt. Verbunden mit der elektronischen Datenübermittlung ist der Ausdruck einer Kurzerklärung, die Sie noch unterschreiben und zusammen mit den Belegen an das Finanzamt senden müssen. Unter der Voraussetzung, dass die übertragenen Daten vom Finanzamt unverändert übernommen werden, entspricht die endgültige Steuer exakt derjenigen, die der Vorab-Steuerbescheid ausweist. 14 14 Erstattung oder Nachzahlung Den Endbetrag berechnen Sie selbst, indem Sie die eingetragenen Abzugssteuern (Quellensteuern) und die geleisteten Vorauszahlungen von der im Bescheid ausgewiesenen Steuerschuld abziehen. 15 15 Kontrolle Ist das Finanzamt von der eingereichten Steuererklärung abgewichen? Abweichungen im Steuerbescheid werden sofort aufgedeckt, indem Sie den Vorab-Steuerbescheid mit dem endgültigen Steuerbescheid vergleichen. fi 35 16 1.4 Die Steuerformulare Die Eintragungen werden direkt in die Formulare vorgenommen. Die von ElsterFormular unterstützten Vordrucke finden Sie im sog. Formularschrank auf der linken Seite des Bildschirms. Dies sind die Vordrucke, die in diesem Buch behandelt werden: ESt 1 A vierseitiger Hauptvordruck/Hauptvordruck Anlage AUS ausländische Einkünfte Anlage AV Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10 a EStG Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage Kind Angaben zu den Kindern Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anlage R Renteneinkünfte Anlage SO Sonstige Einkünfte Anlage Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage VL Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen Gewerbetreibende/Freiberufler Mit der Anlage G erklären Sie gewerbliche Einkünfte und mit der Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Anlagen G und S werden in diesem Buch nicht behandelt, weil Steuerzahler mit Einkünften aus Gewerbetrieb oder selbständiger Arbeit sich nahezu ausschließlich eines Steuerberaters bedienen. 36 16 17 2 Allgemeines zur Einkommensteuer – ein Überblick 17 Vor 100 Jahren hätte das Einkommensteuergesetz fast noch auf einen Bierdeckel gepasst. Jetzt steht auf mehr als 6 000 Seiten, was der Bürokratie in ihrer Regelungswut wichtig erscheint. Wenn jede Kleinigkeit bis auf das i-Tüpfelchen geregelt ist, könnte das als Ausfluss höchster Vernunft gelten. Aber das ist es leider nicht, vielmehr ist unser Steuerrecht total verhunzt. Doch dahinter mag auch Methode stecken. In diesem Steuerwirrwarr den Überblick zu behalten ist schwierig. Deshalb wollen wir Ihnen zunächst einen Überblick verschaffen und auf das Wichtigste hinweisen. Schon damit können Sie Ihre Verhältnisse so gestalten, dass der Fiskus nur das bekommt, was ihm zusteht, und keinen Cent mehr. flfl 18 fifi 2.1 Wann Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben Eine Steuererklärung sollten Sie tunlichst nur dann abgeben, wenn Sie es 18 entweder müssen (E Rz 917) oder wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen. Abgabefristen beachten! Wer gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, soll diese grundsätzlich bis Ende Mai des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt zuleiten. Dies ist indessen Wunschdenken des Fiskus. Praktisch haben Sie bis Ende Dezember Zeit. Dazu mehr unter E Rz 918. Nutzen Sie die Vielfalt der Möglichkeiten (Gert Scobel) 19 2.2 Steuerermäßigungen 19 Haben Sie Einkünfte, die das Existenzminimum übersteigen, müssen Sie dem Finanzamt seinen Tribut in Form einer persönlichen Steuer entrichten. Was Sie daneben noch an indirekten Steuern zahlen, geht auf keine Kuhhaut – das ist sicher. Aber neben der Verpflichtung zum Zahlen haben Sie das Recht, Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Diese werden Ihnen nicht aus Gnade und Barmherzigkeit gewährt, sondern stehen Ihnen rechtmäßig zu. Wenn sich also manche Beamte einmal zopfig oder kleinlich anstel37 len – als ginge das, was sie gewähren, von ihrem eigenen Geld ab –, behalten Sie einen kühlen Kopf. Verfechten Sie Ihren Anspruch mit allem Nachdruck, ohne dabei unhöflich zu werden. Gott sei Dank sind die meisten Beamten sehr nett. Man kann wohl sagen, dass die Finanzämter die höflichsten Beamten bergen. Deshalb kommen Sie in den meisten Fällen auch prima mit dem Finanzamt aus. Steuerermäßigungen holt man heraus, indem man sie geltend macht. Das sind im Groben: Abzug von Sonderausgaben E Rz 129 ff. Abzug von außergewöhnlichen Belastungen E Rz 207 ff. Abzug von Werbungskosten bei Arbeitslohn E Rz 478 ff. Daneben gibt es eine Reihe von Kniffen, das zu versteuernde Einkommen zu drücken. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. 20 2.3 Die Abschnittsbesteuerung 20 Ein grundlegendes Prinzip der Einkommensteuer ist die Abschnittsbesteuerung. Darunter versteht man die Regelung nach § 25 EStG, wonach die Einkommensteuer nach dem Einkommen festgesetzt wird, das der Steuerpflichtige in einem Kalenderjahr bezogen hat. Für die Höhe der Einkommensteuer kann also entscheidend sein, in welchem Kalenderjahr eine bestimmte Einnahme zu versteuern ist. Da kommen Sie vielleicht dann und wann auf die Idee, Ihren Geschäftspartner/Arbeitgeber darum zu bitten, mit einer Zahlung zu warten, bis das neue Jahr angebrochen ist. 21 2.4 Begriffe aus dem Steuerrecht In diesem Buch werden Begriffe verwendet, die nicht allen Lesern geläufig sind und deshalb der Erläuterung bedürfen: Einkommensteuer Körperschaftsteuer Lohnsteuer 38 Steuer, die natürliche Personen (also Sie und ich) nach ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen zu entrichten haben. Steuer, die juristische Personen (z. B. AG oder GmbH) nach ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen zu entrichten haben. Die vom Arbeitslohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. 21 Kapitalertragsteuer Zinsabschlag Werbungskosten Einkunftsarten Einkünfte Veranlagung Lohnsteuerermäßigung Steuersatz Progressionsvorbehalt Ehegatten Alleinstehende Die von Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. Die Bank behält bei der Auszahlung von Zinsen den Zinsabschlag ein, wenn Sie ihr keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Der Zinsabschlag wird bei der Veranlagung auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen der folgenden Einkunftsarten 4–7 stehen. Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: 1. Land- und Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. selbständige Arbeit 4. nichtselbständige Arbeit 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte (z. B. Renten oder private Veräußerungsgeschäfte) Einkünfte sind ● bei den Einkunftsarten 1–3 der Gewinn oder Verlust, ● bei den Einkunftsarten 4–7 der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder ein Verlust. Festsetzung einer Steuer durch Steuerbescheid. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Einkommensteuer in Prozent des zu versteuernden Einkommens (E Rz 30). Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld usw. sind zwar steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Miteinander Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben. Unverheiratete; Ehegatten, die dauernd getrennt leben. 39 22 2.5 Der Einkommensteuertarif 22 Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen (§ 32 a EStG). Dessen Berechnung erfolgt nach dem Veranlagungsschema unter E Rz 29. Die Steuer ist Tabellen zu entnehmen, soweit sie nicht programmgesteuert festgesetzt wird. Im Elster-Steuerprogramm geschieht dies bei Ausdruck des Vorab-Steuerbescheids (E Rz 12 f.). Bei den Einkommensteuertabellen ist zwischen der Grundtabelle und der Splittingtabelle zu unterscheiden. Letztere gilt für Verheiratete und ist wesentlich günstiger als die Grundtabelle. In der Splittingtabelle schlägt die Steuer nur halb so brutal zu. Da sagen sich viele: Ich lass mich nicht scheiden, komme, was da wolle! Mit diesem Thema befassen wir uns ausführlich unter E Rz 95 ff. Der Einkommensteuertarif ist progressiv gestaltet, wie die folgende Übersicht zeigt: 23 2.5.1 Aufbau des Einkommensteuertarifs Wie schon aus der Übersicht oben zu erkennen, unterteilt der Einkommensteuertarif das zu versteuernde Einkommen in drei Zonen: 40 fl 23 2008 Steuersatz Steuerfreie Zone Progressionszone Proportionalzone 0% 15–42 % 42 % Jahreseinkommen* Ledige 7 664 € 7 665 €– 52 151 € ab 52 152 € Jahreseinkommen* Verheiratete 15 328 € 15 329 €–104 303 € ab 104 304 € Steuersatz * Nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen Reichensteuer seit 2007 Seit 2007 gibt es sogar eine weitere Zone – für Spitzenverdiener. Liegt das zu versteuernde Einkommen über 250 000 €/500 000 € (Alleinstehende/ Ehegatten), beträgt der Steuersatz 45 statt 42 %. flfl 24 fifi 2.5.2 Die Wirkung der Steuerprogression Schauen Sie sich an, wie Ihnen der Fiskus durch die Steuerprogression in die Tasche langt: 24 Steuerprogression 2008 Einkommen Steuer nach Grundtarif durchschnittlicher Steuersatz 20 000 € 40 000 € 2 850 € 9 223 € rd. 14,2 % rd. 23,0 % Also, bei doppelt hohem Einkommen beträgt die Steuer mehr als das Dreifache. Die ganze Misere wird erst so recht deutlich, wenn Sie sich die Steuerbelastung für die zweiten 20 000 € ansehen. Dafür bittet Sie der Fiskus mit sage und schreibe 6 373 € zur Kasse. Das sind rund 32 %. Nicht gut zu wissen: Der progressive Steuertarif verleitet zu weniger Arbeit Wer weniger arbeitet, den belohnt der Staat über niedrigere Steuer- und Sozialabgaben. Das verfügbare Einkommen sinkt kaum, dafür gibt es einen Gewinn an Freizeit. Ein perverses Anreizsystem, das für unser Land nicht sinnvoll sein kann. Der Tarifknick zwischen 15 und 24 % belastet zudem den Mittelstand in besonderem Maß. 25 2.5.3 Grundfreibeträge bei Einkommensteuer und Lohnsteuer 25 Nach einem Machtwort des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Als Existenzminimum wird das angesehen, was Sozialhilfeempfängern auch ohne Beschäftigung steuerfrei zusteht. Dem Existenzminimum entsprechen die Grundfreibe41 träge, bis zu denen keine Steuer anfällt – das sind die Beträge in der steuerfreien Zone: 7 664 €/15 328 € (Alleinstehende/Ehegatten), siehe Übersicht unter E Rz 23. Welche Beträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug steuerfrei bleiben Auch in den für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebenden Tabellen sind die Grundfreibeträge berücksichtigt. Ihr monatlicher Arbeitslohn muss demnach folgende Grenze überschreiten, damit Lohn- und Kirchensteuer sowie Soli-Zuschlag einbehalten werden: Kalenderjahr 2008 Alleinstehender, Steuerklasse I 898 € Alleinstehender, Steuerklasse II (mit Kind) 1 031 € Verheirateter, Steuerklasse III 1 701 € Verheirateter, Steuerklasse IV 898 € Verheirateter, Steuerklasse V 77 € Die steuerfreien Beträge setzen sich zusammen aus dem monatlichen Grundfreibetrag, der anteiligen Vorsorgepauschale sowie dem Arbeitnehmerpauschbetrag. flfl 26 2.5.4 Steuerbelastungstabelle 2008 fifi Hier finden Sie eine einfache, aber nützliche Tabelle, mit deren Hilfe Sie 26 leicht feststellen können, wie viel Steuerersparnis Ihnen eine Ausgabe bringt. Dazu müssen Sie nur in etwa die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ausrechnen. Dazu können Sie das Schema unter E Rz 30 verwenden, oder Sie erledigen es programmgesteuert (Vorab-Steuerbescheid, E Rz 12 f.). Die Steuerbelastungstabelle zeigt Ihnen erneut in aller Deutlichkeit, wie unverschämt der Fiskus in Ihre Taschen greift und was Sie fordern müssen, wenn es um eine Gehaltserhöhung oder um den Lohn für eine Nebenbeschäftigung geht. Zur besseren Übersicht ist die Steuerbelastungstabelle in größeren Stufen aufgebaut, wobei die steuerliche Belastung der letzten 1 000 € angegeben wird. Mit Hilfe der Steuerbelastungstabelle können Sie schnell die steuerliche Belastung durch eine Einkommenserhöhung bzw. die Entlastung durch eine Einkommensminderung veranschlagen. Beispiel für eine Einkommensminderung: Durch zusätzliche Ausgaben wird sich Ihr zu versteuerndes Einkommen für 2008 von 46 000 € um 3 000 € auf 43 000 € verringern. Der Fiskus beteiligt sich an den 42 ersten 1 000 € mit 39,2 % = 392 € zweiten 1 000 € mit 38,8 % = 388 € dritten 1 000 € mit 38,3 % = 383 € insgesamt mit 1 163 € 27 Belastung im Grundtarif (ohne KiSt und SolZ) (geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten) Zu versteuerndes Einkommen € 7 000 8 000 9 000 10 000 11 000 12 000 13 000 14 000 15 000 16 000 17 000 18 000 19 000 20 000 22 000 24 000 26 000 28 000 30 000 32 000 34 000 fi 28 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € % 0 51 216 398 598 816 1 051 1 294 1 542 1 794 2 051 2 313 2 579 2 850 3 405 3 978 4 569 5 179 5 807 6 454 7 119 0 0,6 2,4 4,0 5,4 6,8 8,1 9,2 10,3 11,2 12,1 12,9 13,6 14,3 15,5 16,6 17,6 18,5 19,4 20,2 20,9 Belastung der letzten 1 000 € % Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 0 15,6 17,4 19,1 20,9 22,7 24,1 24,5 25,0 25,5 25,9 26,4 26,8 27,3 28,2 29,1 30,0 31,0 31,9 32,8 33,7 36 000 38 000 40 000 42 000 44 000 46 000 48 000 50 000 55 000 60 000 65 000 70 000 75 000 80 000 85 000 90 000 95 000 100 000 110 000 120 000 27 € % 7 802 8 503 9 223 9 961 10 717 11 492 12 285 13 096 15 186 17 286 19 386 21 486 23 586 25 686 27 786 29 886 31 986 34 086 38 286 42 486 Belastung der letzten 1 000 € % 21,7 22,4 23,1 23,7 24,4 25,0 25,6 26,2 27,6 28,8 29,8 30,7 31,4 32,1 32,7 33,2 33,7 34,1 34,8 35,4 34,6 35,5 36,4 37,4 38,3 39,2 40,1 41,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 Belastung im Splittingtarif (ohne KiSt und SolZ) (geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten) Zu versteuerndes Einkommen € 7 000 8 000 9 000 10 000 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € % 0 0 0 0 Belastung der letzten 1 000 € % 0 0 0 0 Zu versteuerndes Einkommen € 0 0 0 0 11 000 12 000 13 000 14 000 28 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € % 0 0 0 0 Belastung der letzten 1 000 € % 0 0 0 0 0 0 0 0 43 Zu versteuerndes Einkommen € 15 000 16 000 17 000 18 000 19 000 20 000 22 000 24 000 26 000 28 000 30 000 32 000 34 000 36 000 38 000 40 000 42 000 29 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € % 0 102 262 432 610 796 1 196 1 632 2 102 2 588 3 084 3 588 4 102 4 626 5 158 5 700 6 250 0 0,6 1,5 2,4 3,2 4,0 5,4 6,8 8,1 9,2 10,3 11,2 12,1 12,9 13,6 14,3 14,9 Belastung der letzten 1 000 € % 0 15,6 16,5 17,4 18,2 19,1 20,9 22,7 24,1 24,5 25,0 25,5 25,9 26,4 26,8 27,3 27,7 Zu versteuerndes Einkommen € 44 000 46 000 48 000 50 000 55 000 60 000 65 000 70 000 75 000 80 000 85 000 90 000 95 000 100 000 110 000 120 000 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 6 810 7 378 7 956 8 542 10 050 11 614 13 236 14 916 16 652 18 446 20 296 22 204 24 170 26 192 30 372 34 572 % 15,5 16,0 16,6 17,1 18,3 19,4 20,4 21,3 22,2 23,1 23,9 24,7 25,4 26,2 27,6 28,8 Belastung der letzten 1 000 € % 28,2 28,7 29,1 29,6 30,7 31,9 33,0 34,2 35,3 36,4 37,6 38,7 39,9 41,0 42,0 42,0 2.5.5 Das Veranlagungsschema Am Schema erkennen Sie schnell, wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Ihr am PC geschultes Auge erfasst blitzschnell den Gang der Berechnung und erkennt die Bedeutung der steuerlichen Begriffe. Das Schema beginnt mit den sieben Einkunftsarten. Eine Aufteilung in mehrere Einkunftsarten ist sinnvoll, weil die Einkünfte unterschiedlich berechnet werden, durch Bilanzierung oder Einnahmen-ÜberschussRechnung. Rein theoretisch könnte jemand Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten haben, was aber selten ist. Warum im Berechnungsschema immer nur Pluszeichen erscheinen, ist rätselhaft, wo doch auch Verluste möglich sind. Dann werden die positiven Einkünfte mit den negativen saldiert, was man Verlustausgleich nennt. Bis zur Summe der Einkünfte tragen Ehegatten ihre Einkünfte getrennt ein. Von da ab geht es im Fall der Zusammenveranlagung gemeinsam weiter. Die ersten drei Einkunftsarten behandeln wir nicht. Damit befassen sich die Steuerbüros. Wir behandeln die sog. Überschuss-Einkünfte, als da sind: ● Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anlage N E Rz 351 ff. ● Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage KAP E Rz 652 ff. ● Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage V E Rz 811 ff. 44 29 ● Sonstige Einkünfte: Aus Renten ● Sonstige Einkünfte, ohne Renten Anlage R Anlage SO E Rz 717 ff. E Rz 777 ff. Ab der Summe der Einkünfte kommen die persönlichen Steuervergünstigungen zum Zuge. Das Schema zeigt deutlich: Je mehr Sie abziehen können, umso niedriger ist das Einkommen, mit dem es in die Steuertabelle geht. Und nur darauf kommt es an. ● Altersentlastungsbetrag Anlage R E Rz 728 ● Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Anlage Kind E Rz 334 ● Verlustabzug Hauptvordruck E Rz 127 Ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte geht es richtig zur Sache. ● Sonderausgaben für Riester-Beiträge Hauptvordruck E Rz 169 ff. ● Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen Hauptvordruck E Rz 131 ff. ● Übrige Sonderausgaben Hauptvordruck E Rz 188 ff. ● Außergewöhnliche Belastungen Hauptvordruck E Rz 207 ff. ● Freibeträge für Kinder Anlage Kind E Rz 330 ff. Wäre es nicht naheliegend, das Veranlagungsschema und die Steuerformulare in Übereinstimmung zu bringen? Aber nein, Sie sehen es an der Abfolge der Randziffern, es geht alles wie Kraut und Rüben durcheinander. Der deutsche Fiskus lässt keine Gelegenheit aus, das Steuerrecht in den Formularen unnötig kompliziert zu machen. 45 30 30 46 Besuchen Sie uns im Internet: www.knaur-ebook.de Copyright © 2009 by Knaur Taschenbuch Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden. Umschlaggestaltung: fpm factor product münchen Satz: Setzerei Vornehm GmbH, München ISBN 978-3-426-55464-7