KONZ 2009 1000 ganz legale Steuertricks
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KONZ 2009 1000 ganz legale Steuertricks
Franz Konz KONZ 2009 1000 ganz legale Steuertricks Der erfolgreichste Steuerratgeber Deutschlands im 25. Jahr 23 Wehe dem Staat, der dem Volk durch zu hohe Steuern die Lust am Arbeiten nimmt. (Steuerprofessor Eugen Schmalenbach, Universität Köln) I. Allgemeine Steuertipps 1. Steuervergünstigungen Neben der Verpflichtung zum Zahlen haben Sie das Recht, ich meine sogar 1 geradezu die Pflicht, Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Steuervergünstigungen werden nicht aus Gnade und Barmherzigkeit gewährt, sondern stehen Ihnen gesetzmäßig zu. Steuervergünstigungen holen Sie dadurch heraus, dass Sie sie in der Steuererklärung geltend machen. Es sind im Groben: ● Zulagen und Zuschüsse (z. B. Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage für die private Altersversorgung), ● steuerfreie Einnahmen, ● berufliche Ausgaben (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben), ● persönliche, aber durch Gesetz begünstigte Aufwendungen in Form von Sonderausgaben oder ● außergewöhnliche Kosten der privaten Lebensführung (außergewöhnliche Belastung), ● Inanspruchnahme von Sonderfreibeträgen. Das sind hauptsächlich: Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Freibetrag für Alleinerziehende, Körperbehindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag, ● Inanspruchnahme von Kürzungen beim Steuertarif, wie z. B. der Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Steuerabzug für Parteispenden, ● Abzug aller betrieblichen Ausgaben, ● Bildung von steuersparenden Rücklagen, ● Verlagerung von Einnahmen (bei Überschussrechnung z. B. einfach die Rechnung später oder früher ausstellen), ● Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Steuererklärung, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, um einen Teil der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte erstattet zu bekommen, ● vertragliche Abmachungen, z. B. Arbeitsverträge, Mietverträge oder Darlehensverträge mit Angehörigen, ● Rechtsformänderungen des Unternehmens, ● Auswerten der wichtigsten diesbezüglichen Gesetzeslücken (die Ihnen der Verfasser hier auftut) mS 24 I. Allgemeine Steuertipps Das Steuerrecht ist der sich ständig wiederholende Versuch, manisch-depressives Irresein als Ausfluss höchster Vernunft darzustellen. (Der Verfasser) 2. Die Jahres-(Abschnitts-)Besteuerung, die Einkommensteuerprogression und das Existenzminimum 2 Die Jahresabschnittsbesteuerung ist eines der grundlegenden Prinzipien der Einkommensteuer. Dahinter verbirgt sich die Regelung des § 25 EStG, nach der die Einkommensteuer im Jahresrhythmus nach dem Einkommen berechnet und erhoben wird, das Sie in dem jeweiligen Kalenderjahr bezogen haben. Für die Höhe der Steuer ist es also unter Umständen entscheidend, in welchem Jahr Ihr Einkommen anfällt. Steigt der Steuersatz von einem Jahr zum anderen, lohnt es sich für Besserverdiener, Teile des Einkommens noch im alten Jahr zu besteuern. Beachten Sie aber, dass dann erst im neuen Jahr wirksame Steuervergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden können. Wer z. B. als selbständiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt nicht seine kompletten Gewinne entnimmt, sondern einen Teil im Betrieb stehen lässt, für den könnte es sich unter Umständen lohnen, Gewinne in die Jahre ab 2008 zu verschieben, da nach der Unternehmensteuerreform für nicht entnommene Gewinne ein Steuersatz von unter 29 % gilt. Gegenüber dem im Jahr 2007 aktuellen Spitzensteuersatz auf Gewinne von 42 % eine nicht zu verachtende Steuerminderung. Der Steuersatz in Deutschland ist nicht fest geregelt. Die prozentuale Belastung Ihres Einkommens mit Einkommensteuer wächst mit steigendem Einkommen. Man spricht deshalb auch von Steuerprogression. Bei über mehrere Jahre unveränderten Steuersätzen wirkt sich die Progression vor allem bei schwankenden Einkünften nachteilig aus. Wie sehr Ihnen der Fiskus durch die Steuerprogression in die Tasche langt, will ich Ihnen an einem Beispiel zeigen: Angenommen, Sie sind ledig. Bei einem Einkommen von 25 000 € zahlen Sie 2008 an Steuern 4 271 €. Das sind 17,08 %. Verdoppelt sich Ihr Einkommen auf 50 000 €, sind schon 13 096 € fällig. Ihr Steuersatz beträgt nun bereits 26,19 %. Die ganze Misere wird erst so richtig deutlich, wenn Sie sich die Steuerbelastung für die zweiten 25 000 € ansehen. Dafür bittet Sie der Fiskus mit sage und schreibe 8 825 € zur Kasse. Das ist mehr als doppelt so viel wie für die ersten 25 000 € und entspricht einem Steuersatz von 35,30 %. Wichtig ist also, der Steuerprogression die Schärfe zu nehmen – ihr ganz ausweichen können Sie nicht. 3 Steuerfreistellung des Existenzminimums Die Steuerfreistellung des Existenzminimums erfolgt bei der Einkommensteuer im Wesentlichen über den Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt zurzeit: mS 3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis? 25 Jahr Alleinstehende zusammen veranlagte Ehegatten 2007/2008 7 664 € 15 328 € Durch den Grundfreibetrag und weitere in die Lohnsteuertabellen eingearbeitete Freibeträge bleibt 2007 Arbeitslohn in folgender Höhe steuerfrei: Steuerklasse II III V VI Monatslohn 898,58 € I/IV 1 031,91 € 1 701,41 € 77,24 € 0,58 € Jahreslohn 10 782,99 € 12 382,99 € 20 416,99 € 926,99 € 6,99 € Was ärgern Sie sich groß über die Steuer! Ihr Geld ist doch nicht weg – es hat nur ein anderer! (Unbekannt) 3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis? »Wie überschlage ich schnellstens, ob das Finanzamt mir genug erstattet 4 hat?«, fragen Sie. Ich gebe Ihnen dazu ganz einfache Steuerbelastungstabellen (E Rz 5, E Rz 6) an die Hand, mit denen sich leicht nachprüfen lässt, ob das Finanzamt richtig erstattet oder nicht. Mit anderen Worten, ob es die von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen auch voll anerkannt hat. Um die Steuerbelastung für Sie als Arbeitnehmer herauszufinden, wenn Sie ausschließlich Arbeitseinkünfte beziehen, verwenden Sie die Steuerbelastungstabelle so, dass Sie zunächst von Ihrem Jahresbruttolohn folgende Beträge abziehen: 1. Berufliche Aufwendungen (Werbungskosten), bei aktiven Arbeitnehmern mindestens Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 €. Sind Sie Pensionär, reduziert sich dieser Freibetrag auf 102 €. 2. Sonderausgabenpauschbetrag; wenn Sie allein veranlagt werden von 36 €, bei Zusammenveranlagung und Witwensplitting von 72 €. 3. Eine Vorsorgepauschale von 3,18 %/3,58 % (2008/2009) des Bruttolohns zzgl. 11 % des Bruttolohns, in den Steuerklassen I, II und IV höchstens 1 500 €, in der Steuerklasse III zzgl. 11 % des Bruttolohns, höchstens 3 000 € (in den Steuerklassen V und VI wird keine Vorsorgepauschale abgezogen). mS Der verbleibende Betrag ist das zu versteuernde Einkommen (erste Spalte der Steuerbelastungstabellen). Die Steuerbelastung ergibt sich für Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I aus der Grundtabelle (E Rz 5) und für Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III aus der Splittingtabelle (E Rz 6). Sie müssen jetzt nur noch die Kosten, die Sie absetzen können, mit dem Prozentsatz multiplizieren, der der Belastung der letzten 1 000 € entspricht. Das Ergebnis ist in etwa Ihre Steuerersparnis. 26 5 I. Allgemeine Steuertipps mS 4. Steuerbelastungstabellen a) Steuerbelastung nach der Grundtabelle1 2008 zu versteuerndes Einkommen € 8 000 9 000 10 000 11 000 12 000 13 000 14 000 15 000 16 000 17 000 18 000 19 000 20 000 21 000 22 000 23 000 24 000 25 000 26 000 27 000 28 000 29 000 30 000 31 000 32 000 33 000 34 000 35 000 36 000 37 000 38 000 39 000 40 000 41 000 42 000 43 000 1 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 51 216 398 598 816 1 051 1 294 1 542 1 794 2 051 2 313 2 579 2 850 3 125 3 405 3 689 3 978 4 271 4 569 4 872 5 179 5 491 5 807 6 128 6 454 6 784 7 119 7 458 7 802 8 150 8 503 8 861 9 223 9 590 9 961 10 337 % 0,64 2,40 3,98 5,44 6,80 8,08 9,24 10,28 11,21 12,06 12,85 13,57 14,25 14,88 15,47 16,04 16,58 17,08 17,57 18,04 18,50 18,93 19,36 19,77 20,17 20,55 20,94 21,31 21,67 22,02 22,37 22,72 23,06 23,39 23,71 24,03 Belastung der letzten 1 000 € % 5,10 16,50 18,20 20,00 21,80 23,50 24,30 24,80 25,20 25,70 26,20 26,60 27,00 27,60 27,90 28,50 28,90 29,30 29,80 30,30 30,70 31,20 31,60 32,10 32,50 33,00 33,50 33,90 34,40 34,80 35,30 35,80 36,20 36,60 37,20 37,50 zu versteuerndes Einkommen € 44 000 45 000 46 000 47 000 48 000 49 000 50 000 51 000 52 000 53 000 54 000 55 000 56 000 57 000 58 000 59 000 60 000 61 000 62 000 63 000 64 000 65 000 66 000 67 000 68 000 69 000 70 000 71 000 72 000 73 000 74 000 75 000 80 000 90 000 100 000 110 000 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 10 717 11 102 11 492 11 886 12 285 12 688 13 096 13 508 13 925 14 346 14 766 15 186 15 606 16 026 16 446 16 866 17 286 17 706 18 126 18 546 18 966 19 386 19 806 20 226 20 646 21 066 21 486 21 906 22 326 22 746 23 166 23 586 25 686 29 886 34 086 38 286 % 24,35 24,67 24,98 25,29 25,59 25,89 26,19 26,48 26,78 27,07 27,34 27,61 27,87 28,12 28,36 28,59 28,81 29,03 29,24 29,44 29,63 29,82 30,01 30,19 30,36 30,53 30,69 30,85 31,01 31,16 31,31 31,45 32,11 33,21 34,09 34,81 Belastung der letzten 1 000 € % 38,10 38,50 38,90 39,40 39,90 40,30 40,80 41,20 41,70 42,30 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 Liegt Ihr Einkommen als Alleinstehender über 250 000 €, so liegt die Belastung der letzten 1 000 € bei 45 %. Das gilt anders als noch 2007 ab 2008 auch für Steuerzahler mit Gewinneinkünften. 4. Steuerbelastungstabellen 27 b) Steuerbelastung nach der Splittingtabelle1 (nur für Verheiratete!) 2008 zu versteuerndes Einkommen € 15 000 16 000 17 000 18 000 19 000 20 000 21 000 22 000 23 000 24 000 25 000 26 000 27 000 28 000 29 000 30 000 31 000 32 000 33 000 34 000 35 000 36 000 37 000 38 000 39 000 40 000 41 000 42 000 43 000 44 000 45 000 46 000 47 000 48 000 49 000 50 000 51 000 52 000 1 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 0 102 262 432 610 796 992 1 196 1 410 1 632 1 864 2 102 2 344 2 588 2 836 3 084 3 336 3 588 3 844 4 102 4 364 4 626 4 890 5 158 5 428 5 700 5 974 6 250 6 528 6 810 7 092 7 378 7 666 7 956 8 248 8 542 8 840 9 138 % 0,00 0,64 1,54 2,40 3,21 3,98 4,72 5,44 6,13 6,80 7,46 8,08 8,68 9,24 9,78 10,28 10,76 11,21 11,65 12,06 12,47 12,85 13,22 13,57 13,92 14,25 14,57 14,88 15,18 15,47 15,76 16,04 16,31 16,58 16,83 17,08 17,33 17,57 Belastung der letzten 1 000 € % 0,00 10,20 16,00 17,00 17,80 18,60 19,60 20,40 21,40 22,20 23,20 23,80 24,20 24,40 24,80 24,80 25,20 25,20 25,60 25,80 26,20 26,20 26,40 26,80 27,00 27,00 27,40 27,80 27,80 28,00 28,40 28,60 28,80 29,00 29,20 29,40 29,80 29,80 zu versteuerndes Einkommen € 53 000 54 000 55 000 56 000 57 000 58 000 59 000 60 000 61 000 62 000 63 000 64 000 65 000 66 000 67 000 68 000 69 000 70 000 71 000 72 000 73 000 74 000 75 000 76 000 77 000 78 000 79 000 80 000 81 000 82 000 83 000 84 000 85 000 86 000 87 000 88 000 89 000 90 000 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 9 440 9 744 10 050 10 358 10 670 10 982 11 298 11 614 11 934 12 256 12 582 12 908 13 236 13 568 13 902 14 238 14 576 14 916 15 258 15 604 15 950 16 300 16 652 17 006 17 362 17 722 18 082 18 446 18 812 19 180 19 550 19 922 20 296 20 674 21 052 21 434 21 818 22 204 % 17,81 18,04 18,27 18,50 18,72 18,93 19,15 19,36 19,56 19,77 19,97 20,17 20,36 20,55 20,75 20,94 21,12 21,31 21,49 21,67 21,85 22,02 22,20 22,37 22,55 22,72 22,89 23,06 23,22 23,39 23,55 23,71 23,88 24,03 24,20 24,35 24,51 24,67 Belastung der letzten 1 000 € % 30,20 30,40 30,60 30,80 31,00 31,40 31,40 31,80 32,00 32,20 32,40 32,60 33,00 33,00 33,40 33,60 33,80 34,00 34,40 34,40 34,80 34,80 35,20 35,40 35,60 36,00 36,00 36,40 36,40 36,80 37,00 37,40 37,40 37,60 38,00 38,20 38,40 38,60 Liegt Ihr Einkommen als Verheirateter über 500 000 €, so liegt die Belastung der letzten 1 000 € bei 45 %. Das gilt anders als noch 2007 ab 2008 auch für Steuerzahler mit Gewinneinkünften. 6 28 I. Allgemeine Steuertipps zu versteuerndes Einkommen € 91 000 92 000 93 000 94 000 95 000 96 000 97 000 98 000 99 000 100 000 101 000 102 000 103 000 104 000 105 000 106 000 107 000 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 22 592 22 984 23 376 23 772 24 170 24 570 24 972 25 376 25 782 26 192 26 602 27 016 27 432 27 850 28 272 28 692 29 112 % 24,82 24,98 25,13 25,29 25,44 25,59 25,74 25,89 26,04 26,19 26,33 26,48 26,63 26,78 26,93 27,07 27,21 Belastung der letzten 1 000 € % 38,80 39,00 39,20 39,60 39,80 40,00 40,20 40,40 40,60 41,00 41,00 41,40 41,60 41,80 42,60 42,00 42,00 zu versteuerndes Einkommen € 108 000 109 000 110 000 120 000 130 000 140 000 150 000 160 000 170 000 180 000 190 000 200 000 210 000 220 000 230 000 240 000 250 000 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 29 532 29 952 30 372 34 572 38 772 42 972 47 172 51 372 55 572 59 772 63 972 68 172 72 372 76 572 80 772 84 972 89 172 % 27,34 27,48 27,61 28,81 29,82 30,69 31,45 32,11 32,69 33,21 33,67 34,09 34,46 34,81 35,12 35,41 35,67 Belastung der letzten 1 000 € % 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge 7 Legen Sie Teile Ihres Arbeitslohns als vermögenswirksame Leistungen (VL) an! Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 17 900 €, bei Ehegatten bis 35 800 €, ist Ihnen die Arbeitnehmersparzulage sicher. Deren Höhe ist von der Anlageform abhängig. Sie beträgt bei Anlage in Vermögensbeteiligungen 18 % von max. 400 €. Zusätzlich werden andere Anlagen – in erster Linie Bausparbeiträge – mit 9 % von höchstens 470 € gefördert. In den meisten Fällen müssen Sie nicht den ganzen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen; viele Arbeitgeber übernehmen die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen in voller Höhe oder zahlen zumindest einen Zuschuss. Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich mit Ihrem Einkommensteuerbescheid zusammen festgesetzt. Eine Auszahlung, die nicht die bisher festgesetzten Prämien gefährdet, kann in aller Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren erfolgen. Sie warten also im Zweifel bis zu sieben Jahre auf die Auszahlung der Sparzulage. 8 Im Einzelnen ist die Sparzulagenbegünstigung wie folgt geregelt: Die AN-Sparzulage beträgt 18 % für VL von max. 400 € jährlich, die angelegt werden in ● Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, ● Wertpapierkaufverträge, ● Beteiligungsverträge oder Beteiligungskaufverträge, 5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge 29 ● Aktien, die zum Börsenhandel oder zum Handel im Inland zugelassen sind, ● Gewinnschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen des Arbeitgebers oder von inländischen Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, ● Anteilscheine an Aktienfonds inländischer Kapitalgesellschaften (Wertpapiersondervermögen, Wertpapierbestand zu mindestens 60 % Aktien und stille Beteiligungen), ● Anteilscheine an Beteiligungssondervermögen inländischer Kapitalgesellschaften (Bestand an Wertpapieren und stillen Beteiligungen muss mindestens 60 % Aktien und stille Beteiligungen enthalten), ● Genussscheine, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden und zum Börsenhandel bzw. zum Handel im Inland zugelassen sind, ● Genossenschaftsguthaben an inländischen Kreditgenossenschaften (z. B. Volksbanken), ● GmbH-Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers, ● stille Beteiligungen am Unternehmen des inländischen Arbeitgebers oder an einem inländischen am arbeitgebenden Unternehmen durch Vertrag gesellschaftsrechtlich beherrschend beteiligten Unternehmen, ● eine Darlehensforderung gegen den in- oder ausländischen Arbeitgeber; eine Förderung in Höhe von 9 % erhalten Sie für Anlagen bis 470 € in ● Bausparverträgen und ● Verträgen nach dem WoPG und zum Wohnungsbau. Unter Anlage zum Wohnungsbau ist zu verstehen: Erwerb oder Entschuldung von Wohnungseigentum, Bezahlung von Handwerkerrechnungen für Wohnungsbauarbeiten. Das gilt auch für Ferien- und Wochenendwohnungen! zur Anlage Vermögenswirksame Leistungen Zum Nachweis Ihrer vermögenswirksamen Leistungen stellt Ihnen das Anlageinstitut eine »Anlage VL« aus, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen müssen. 9 Bausparen Die Vorteile gegenüber anderen Sparformen liegen auf der Hand; Bausparen ist die einzige vom Staat durch Prämien geförderte Anlageform. Zudem gibt es für Bausparbeiträge, die nach dem Vermögensbildungsgesetz eingezahlt sind, eine Arbeitnehmersparzulage. 30 I. Allgemeine Steuertipps Für Ihre Bausparbeiträge haben Sie zunächst Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Die beträgt 8,8 % von höchstens 512 €/1 024 € Beiträgen (Alleinstehende/Verheiratete). Eine Wohnungsbauprämie können allerdings nur diejenigen beanspruchen, deren Einkommen unter 25 600 € bzw. bei Verheirateten unter 51 200 € liegt. Einschränkungen für Bausparverträge ab 2009 Mit dem Eigenheimrentengesetz soll dem Bausparvertrag als Geldanlagemöglichkeit der Garaus gemacht werden. Für Bausparverträge, die nach dem 31. 12. 2008 abgeschlossen werden (Neuvertrag), gibt es eine Bausparprämie nur noch, wenn entweder der Bausparer selbst die Mittel aus dem Vertrag unmittelbar für den Wohnungsbau einsetzt oder er den Vertrag abtritt und der neue Vertragsinhaber die Mittel unmittelbar für Wohnungsbauzwecke verwendet. Bausparverträge noch im Jahr 2008 abschließen! Die uneingeschränkte Förderung von Bausparverträgen ist nur gewährleistet, wenn der Bausparvertrag noch im Jahr 2008 abgeschlossen wird und auch die erste regelmäßige Sparrate bis spätestens 31. 12. 2008 gezahlt wird. Prüfen Sie daher, ob es sich nicht lohnt, noch 2008 für alle Familienangehörigen, die das 16. Lebenjahr vollendet haben, einen Bausparvertrag abzuschließen. So sichern Sie die Prämien auch für den Fall, dass das Geld später statt zur Eigenheimfinanzierung z. B. zum Kauf eines neuen Autos verwendet wird. Bei allen Verträgen, die erst 2009 oder später abgeschlossen werden oder bei denen die erste Sparrate erst nach dem 31. 12. 2008 fließt, muss die Bausparprämie zurückgezahlt werden, falls das Geld nicht wohnungswirtschaftlich verwendet wird. Allerdings soll das nur für die Bausparprämie gelten. Fließen vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag, bleibt die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Als neuer Vertrag gilt auch, wenn bei einem Bausparvertrag nach dem 31. 12. 2008 die Bausparsumme erhöht wird. Hatten Sie z. B. 2007 einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 10 000 € abgeschlossen und stocken diesen nach 2008 auf 30 000 € auf, gilt der Vertrag nur zu einem Drittel als uneingeschränkt begünstigter Altvertrag. 5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge 31 Achtung! Fangeisen: Abschlussgebühren für Bausparvertrag 10 Abschlussgebühren können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen, wenn der Bausparvertrag in engem zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Bauvorhaben steht, aus dem Sie Mieteinkünfte erzielen wollen (BFH-Urt. v. 24. 7. 1990 – BStBl 1990 II S. 975) oder wenn Sie mit dem Bausparvertrag die Hypothek ablösen wollen (BFH-Urt. v. 1. 10. 2002 – II R 12/00). Wer sich dagegen nicht mit Bauabsichten trägt, sondern den Bausparvertrag als reine Kapitalanlage nutzen will, kann die Abschlussgebühr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzen – sofern sie vor dem 1. 1. 2009 gezahlt wird. Spätere Zahlungen fallen der Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften ab 2009 zum Opfer. Auch das ist einer der unliebsamen Nebeneffekte der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. Und: Beantragen Sie den Abzug der Abschlussgebühr von Ihren Kapitalerträgen, können Sie die Bausparprämie vergessen, denn diese setzt den Zusammenhang mit Wohnraumbeschaffung voraus. Das verneinen Sie aber, wenn Sie die Abschlussgebühr bei den Kapitalerträgen absetzen (OFD Frankfurt/Main v. 30. 3. 1992 – S 2221 A-70-StII 20). Prämientabelle Personenkreis Alleinstehende begünstigte Sparleistung je Kalenderjahr max. Wohnungsbauprämie %Satz € Vermögenswirksames Sparen Sparzulage Zusätzliche Sparleistung %Satz € staatlich geförderte Gesamtsparleistung Wohnungsbauprämie + ArbeitnehmerSparzulage 512 8,8 45,05 470 9 42,30 982 87,35 Verheirateter* (1 AN) 1 024 8,8 90,10 470 9 42,30 1 494 132,40 Verheirateter* (2 AN) 1 024 8,8 90,10 940 9 84,60 1 964 174,70 * Die Ehe muss während des ganzen Kalenderjahres, für das Wohnungsbauprämie beansprucht wird, bestanden haben, und die Ehegatten dürfen während des Kalenderjahres nicht dauernd getrennt gelebt haben. Renditestar Bausparvertrag Selbst wenn Sie sich nicht mit Bauabsichten tragen, kann ein – vor dem 1. 1. 2009 11 abgeschlossener! – Bausparvertrag eine durchaus interessante Anlage sein, wenn Sie langfristig ein paar Euro auf die hohe Kante legen wollen. Nehmen 32 I. Allgemeine Steuertipps Sie nämlich kein Bauspardarlehen in Anspruch, bieten manche Bausparkassen 4 % Guthabenzinsen. Zusammen mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ergibt sich zumindest für die Beträge, die Sie prämiengefördert anlegen können, gegenüber den bescheidenen 3 bis 4 %, die Sie heute selbst für längerfristige Festgelder bekommen, eine durchaus interessante Verzinsung. Mit der richtigen Strategie schnell zu Baugeld kommen! 12 Anmerkung: Wohnungsbauprämie + Arbeitnehmersparzulage = Ihr Gewinn Größten Gewinn bei kleinstem Risiko bringen Ihnen Verträge, die sich schnell umschlagen. Denn als Bausparer brauchen Sie praktisch keine Mindestvertragsdauer einzuhalten. Die im Gesetz genannte Sperrfrist von sieben Jahren steht nur auf dem Papier. Stets darf nach Zuteilung des Bausparvertrags über die Mittel ohne Sperrfristen verfügen, wer das Geld für ein Bauvorhaben – auch als Mieter – verwendet. Dabei geht es großzügig zu. Der Kauf bestimmter Immobilienzertifikate (geschlossener Immobilienfonds) gilt ebenso als Bauvorhaben wie Ausgaben für kleinere Umbauten oder Energiesparmaßnahmen. Überdies lassen sich Hypotheken mit Bausparverträgen ablösen – ohne Rücksicht auf Mindestfristen. Wenn Sie schlau sind, machen Sie Folgendes: Schließen Sie als Verheirateter einen Vertrag über 6 000 € ab und zahlen unmittelbar vor Ende des Jahres 1 000 € bei der Bausparkasse ein. Am Ende des folgenden und des dritten Jahres und dann sofort zu Beginn des vierten Jahres nochmals je 1 000 €, insgesamt also 4 000 €. Prämien und Zinsen erhöhen dann Ihr Guthaben auf ca. 4 500 €. Der Clou: Die tatsächliche Vertragsdauer beträgt etwas mehr als zwei Jahre – Sie bekommen aber Prämien für vier Jahre! Wegen der hohen Ansparsumme können Sie schnell mit der Zuteilung und einem zinsgünstigen Darlehen rechnen. 13 Einkommensgrenzen 25 600/51 200 € Sie sollten wissen, bis zu welchem Bruttoarbeitslohn Ihnen auf jeden Fall noch Arbeitnehmersparzulage und Bausparprämie zustehen, wenn keine anderen Einkünfte hinzukommen. 5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge 33 Übersicht zu Einkommensgrenzen 2008 Alleinstehende Einkommensgrenze + Arbeitnehmerpauschbetrag + Sonderausgabenpauschbetrag + Vorsorgepauschale Bruttoarbeitslohn (Grenze) Verheiratete 25 600 € 51 200 € 920 € 1 840 € 36 € 72 € 2 304 € 4 608 € 28 860 € 57 720 € Werden Verluste aus anderen Quellen, z. B. vermieteten Immobilien, höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, erhöht sich die Bruttoarbeitslohngrenze natürlich um diese Mehrbeträge. Selbst wenn Ihr Bausparvertrag noch nicht abgelaufen ist, können Sie sich 14 mit dem Bauspargeld Einbaumöbel kaufen. Denn Einbaumöbel gehören zum wesentlichen Bestandteil eines Hauses, und deshalb sind Bauspargelder auch innerhalb der Sperrfrist »wohnungswirtschaftlich« einsetzbar, ohne auf Prämien oder Steuervorteile verzichten zu müssen. Will das Finanzamt nicht mitmachen, verweisen Sie es auf das BFH-Urteil vom 29. 10. 1976 (BStBl 1977 II S. 152). Neuerdings bekommt auch der Mieter für Wohnungsrenovierungen ein Bauspardarlehen. Die Beiträge müssen auf sieben Jahre festgelegt werden, wenn die Prämie erhalten bleiben soll. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags (vielleicht infolge Geldmangels) muss man gutgeschriebene Prämien natürlich zurückzahlen. Wird vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren bei Inanspruchnahme der 15 Wohnungsbauprämie die Bausparsumme ausgezahlt, abgetreten oder beliehen, handelt es sich um eine sog. schädliche Rückzahlung, die den Verlust der Prämien nach sich zieht. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob der Bausparvertrag vor 2009 oder später abgeschlossen wurde. Werden allerdings die innerhalb der Sperrfrist empfangenen Beträge für den Bau oder Erwerb eines ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäudes verwendet, ist die vorzeitige Auszahlung, Abtretung oder Beleihung unschädlich, soweit die empfangenen Beträge nicht höher sind als die Baukosten. Das gilt auch bei der Verwendung für den Bau eines Gebäudes, das nur zum Teil Wohnzwecken dient, sofern die empfangenen Beträge nicht höher sind als die auf diesen Teil entfallenden Baukosten (BFH-Urt. v. 27. 11. 1964 – BStBl 1965 III S. 214). 34 I. Allgemeine Steuertipps Die Prämien brauchen – egal ob Alt- oder Neuvertrag – trotz Verfügung über die Bausparsumme vor Ablauf der Sperrfrist in folgenden Fällen nicht zurückgezahlt zu werden: ● Der Bausparer oder sein Ehegatte verstirbt oder wird völlig erwerbsunfähig. Stirbt der Prämiensparer, können die Erben den Vertrag fortsetzen. ● Der Bausparer ist seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos. 16 Achtung! Es können nur die Bausparkassenbeiträge berücksichtigt werden, die bis zur vollen oder teilweisen Erlangung (Auszahlung) des Bauspardarlehens entrichtet werden. Dazu gehören nicht nur die vertraglich bestimmten Beiträge, sondern auch darüber hinaus geleistete freiwillige Beiträge, die auf das Bausparguthaben gutgeschriebenen Zinsen, die man zur Beitragszahlung verwendet, sowie die beim Abschluss eines Bausparvertrags anfallenden Abschlussgebühren (Umschreibegebühren). Finanzierungsmöglichkeiten, an die kaum jemand denkt Wie, Sie können die Wohnungsbauprämie nicht bekommen, weil Ihr Einkommen zu hoch ist? Dann lassen Sie doch Ihren Vater oder eines Ihrer Kinder den Vertrag schließen! Das spätere Baudarlehen können sie Ihnen dann formlos übertragen. mS 17 Denn: Bei einer Abtretung von Bausparvertragsansprüchen ist im Fall der Auszahlung der Bausparsumme innerhalb der Sperrfrist die Nachversteuerung auszusetzen, wenn der Erstsparer (Vater, Kind) eine Erklärung des Eingetretenen (Sie selbst) beibringt, dass dieser die Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für sich oder Angehörige verwendet (Nachweis: § 2 Abs. 2 WoPG). Das funktioniert übrigens auch noch prima bei Neuverträgen ab 2009. Treten Sie Ihren Bausparvertrag an einen nahen Verwandten ab! mS Bauspargelder können also unter nahen Verwandten weitergegeben werden, ohne dass Prämien- oder Steuervorteile verlorengehen. So kann man 5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge 35 Bausparmittel, die man bei Auszahlung der Bausparsumme, bei Rückzahlung der Bausparverträge oder bei Beleihung oder Abtretung von Bausparvertragsansprüchen vor Ablauf der Sperrfrist (sieben Jahre) erhält, Angehörigen überlassen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Gelder für Ihre wohnwirtschaftlichen Zwecke oder die Ihrer Angehörigen (§ 15 AO) verwendet werden, auch nach Ablauf der Sperrfrist. Sparen Verwandte mit, indem sie ebenfalls Bausparverträge abschließen, bekommt grundsätzlich jeder von ihnen zunächst einmal die Bausparprämie. Indem sie dann später die Anspüche aus ihren Verträgen an Sie abtreten, lässt sich so ein mehrfacher Prämienbezug bei nur einem einzigen Bauvorhaben erreichen. 18 Verwandte sind: ● Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) sowie zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen), ● Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegersöhne) und Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (z. B. Ehemann der Schwester), ● Verlobte, ● durch Annahme an Kindes statt in gerader Linie Verbundene (Adoptivkinder und -eltern), Pflegeeltern und Pflegekinder, ● der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht. Achtung! Ehegatten bilden zusammen mit ihren unter 16 Jahre alten Kindern eine Höchstbetragsgemeinschaft. Alle Sparleistungen der Familienmitglieder werden zusammengerechnet. Für die Übertragung von Bauspargeldern auf andere Konten nach Zuteilung des Vertrags benötigen die Bausparkassen in der Regel folgende Unterlagen: 1. eine Willenserklärung des Bausparers, dass ein Sparguthaben aus dem zugeteilten bzw. beliehenen Vertrag an einen Verwandten überwiesen werden soll, 2. einen Darlehensantrag, wenn der Verwandte auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte und nicht nur die Ansparsumme, 3. vom Verwandten den Nachweis über die eigene wohnwirtschaftliche Verwendung. In folgenden Fällen ist eine formelle Vertragsübertragung erforderlich: ● Der Bausparer, also der helfende Verwandte, will eine Mithaftung für weitergehende Bauspardarlehen ausschließen. ● Der begünstigte Verwandte, also der Bauherr, will die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen. 36 I. Allgemeine Steuertipps Anmerkung: Sie brauchen jedes Jahr die neueste Ausgabe dieses Steuerratgebers. Manchmal ist es nur ein einziger neuer oder geänderter Trick, der Ihnen wieder einen großen Steuervorteil bringt. Dieses Werk entspricht dem ehemaligen Großen Konz. Besuchen Sie uns im Internet: www.knaur-ebook.de Völlig überarbeitete Neuausgabe 2009 für das Jahr 2008 und die zurückliegende Steuererklärung Copyright © 1984/2008 Knaur Taschenbuch. Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden. Umschlaggestaltung: fpm factor product münchen Satz: Setzerei Vornehm GmbH, München ISBN 978-3-426-55449-4