INFOMARKT-Journal Oktober 2003

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INFOMARKT-Journal Oktober 2003
info.markt
Inhalt
Oktober 2003
Gesundheit
Zahnersatz - Wie dringend ist der Zahnarztbesuch ?
Vitamine & Co. - Fitness aus der Apotheke ?
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Geld
Geldanlage - Wohin mit dem Ersparten ?
Fondsgebühren - Bremse für Renditen
Anlagevermittler haftet für Angaben
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Arbeit
Mini-Jobs - Vorsicht Fußangeln !
Kinderbetreuung richtig organisieren
Anspruch auf Teilzeitarbeit
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Bauen & Wohnen Wohnungseigentum - Krach unterm Dach ?
Teppiche - Reinigung und Pflege
Vorsorge gegen Wohnungsbrand
Tipps für die Einbruchsicherung
Mangelhafte Fensterbänke
Miese Tricks von Heizöl-Lieferanten
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Recht
Beerdigungskosten - Geschäfte mit dem Tod ?
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Kundenbeschwerden - Service-Wüste Deutschland ? 24
Hundehalter - Rechte und Pflichten unterwegs
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Multimedia
Digitale Camcorder im Test
Defekter Computer
Kundendaten bei Prepaid-Telefonkarten
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Auto
Kfz-Versicherung - Lohnt sich der Wechsel ?
Autoschlüssel im Werkstattbriefkasten
Kriterien für „fabrikneue“ Fahrzeuge
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Reisen & Freizeit
Überbuchtes Ferienhotel
Kreditkarten-Ärger wegen Zeitverschiebung
Pilze im Schwarzwald- Infomarkt vor Ort
Spaß mit Flug-Drachen
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Infoecke
Infomarkt Online, Impressum
Infomarkt-Sendeplatz
Literatur & Adressen
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Sendetermin: Dienstag 21.00 bis 21.45 Uhr
Wiederholung: Mittwoch der Folgewoche 6.00 bis 6.45 Uhr
Gesundheit
Zahnersatz
Wie dringend ist der Zahnarztbesuch ?
Die geplanten Neuregelungen für den Zahnersatz treiben die Patienten in Scharen zu den Zahnärzten. Weil
es Kronen und Brücken künftig nur noch gegen ExtraVersicherung mit Eigenbeteiligung geben wird, wollen
viele noch schnell ein neues Gebiss. Sie haben Angst,
dass sie durch die Neuregelungen viel mehr als bisher
bezahlen müssen.
Infomarkt hat untersucht, ob tatsächlich Eile geboten
ist.
Künftig müssen die Versicherten eine ZahnersatzVersicherung abschließen. Aber diese Regelung gilt
erst von 2005 an. Die voraussichtlichen Kosten werden
zwischen 6,- und 10,- Euro pro Monat liegen. Die Versicherung kann der Patient bei den gesetzlichen oder
den privaten Anbietern abschließen. Im Herbst 2003
sind noch keine derartigen Policen erhältlich.
Bonusheft pflegen
Wer sorgfältig ein Bonusheft führt, könnte auch künftig davon profitieren. Üblicherweise werden 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz von der Kasse erstattet.
Geht der Patient regelmäßig - mindestens einmal im
Jahr - zum Zahnarzt, erhält er nach fünf Jahren 60 Prozent, also einen höheren Zuschuss. Nach zehn Jahren
sind es 65 Prozent.
Als Nachweis des regelmäßigen Zahnarztbesuchs soll
das Bonusheft auch weiterhin seine Bedeutung haben.
Das Festzuschusssystem von 2005 an ist beschlossene
Sache. Das heißt, für eine bestimmte Krone etwa gilt
künftig ein Festbetrag. Davon werden dann die prozentualen Zuschüsse mit oder ohne Bonus berechnet.
Ob der Patient damit aber finanziell günstiger oder
schlechter fährt, ist völlig offen. Denn die konkreten
Festbeträge sind noch nicht festgelegt.
Fest steht dagegen, dass man schon von 2004 an pro
Quartal 10,- Euro Arztbesuchsgebühr bezahlen muss,
auch wenn man zum Zahnarzt geht.
Experte bei Infomarkt war Thomas Isenberg vom
Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin.
Verliert ein Patient sein Bonusheft, kann er bei der
Krankenkasse Ersatz anfordern. Die Krankenkasse wird
jedoch kaum in der Lage sein, alle Zahnarztbesuche
nachzuvollziehen.
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Es ist meist nötig, dass man selbst die Zahnärzte der
vergangenen Jahre aufsucht und sie um die entsprechenden Eintragungen bittet.
Falsche Kostenvoranschläge ?
Der Heil- und Kostenplan ist der Kostenvoranschlag
des Zahnarztes. In der Praxis werden dabei häufig Fehler gemacht. Die Erfahrungen zeigen, dass man bei ein
und derselben Behandlung von zehn verschiedenen
Zahnärzten Kostenvoranschläge erhält, die eine Preisdifferenz von bis zu 1.800,- Euro aufweisen. Es ist deshalb ratsam, Heil- und Kostenpläne von der Krankenkasse prüfen zu lassen.
Bei aufwendigen Arbeiten kann es sich lohnen, einen
unabhängigen Fachgutachter zu beauftragen. Adressen und Informationen erhalten Sie bei den Krankenkassen und bei den Zahnärztekammern.
In Baden-Württemberg bieten Zahnärztekammern zusammen mit den Krankenkassen eine so genannte
Zweitmeinungsberatung an. Sie ist für den Patienten
kostenlos. Informationen finden Sie im Internet unter
www.zahnforum.de oder bei den Kammern (siehe
S. 41) sowie bei den Krankenkassen.
Zusatzversicherung
Die geplante Zusatzversicherung für Zahnersatz wird
es erst von 2005 an geben. Im Herbst 2004 werden die
Krankenkassen die neuen Zusatzversicherungen anbieten, dann kann der Patient vergleichen und wählen,
ob er sich privat versichert oder bei seiner Krankenkasse. Bevor nicht alle Angebote bekannt sind, lohnt sich
kein Vertragsabschluss.
Auch für die reinen Kontrolluntersuchungen beim
Zahnarzt wird jeweils eine Arztbesuchsgebühr von
10,- Euro pro Quartal erhoben.
Allerdings erhöhen sich auch die prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz von 65 auf bis zu 80 Prozent.
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann insgesamt
profitieren.
Reklamationen
Auch für Zahnarztleistungen gibt es eine Gewährleistung. Ist eine Krone mangelhaft muss der Arzt sie
nachbessern. Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre.
Gesundheit
Vitamine & Co.
Manche Krankenkassen bieten auch Spezialverträge
an, mit Garantiefristen von drei und mehr Jahren.
Der Zahnarzt muss die Chance haben, Fehler nachzubessern. Der unzufriedene Patient kann nicht sofort zu
einem anderen Arzt gehen.
Treten bei Zahnersatz Schmerzen auf, kann es sich
auch um einen Behandlungsfehler handeln. Verlangen
Sie vorsichtshalber Ihre Krankenakte, damit Sie Beweise sichern können.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Krankenversicherung“ oder „Patientenrechte“ (siehe
S. 38).
Fitness aus der Apotheke ?
„Fünf am Tag” – Fünf Mal Obst und Gemüse am Tag,
und das Wohlbefinden ist garantiert, so heißt es. Doch
immer mehr Menschen wollen sich darauf nicht verlassen. Sie setzen auf zusätzliche Vitamine, Mineralien
und Spurenelemente aus der Schachtel. Stress im Beruf, Schnupfen im Umfeld, Fitness im Alter – es gibt so
viele Gründe für diese Extra-Portion Abwehrkraft. Und
die Pharmaindustrie hat für jeden etwas parat.
Pillen, Pulver und Tabletten sind Verkaufsschlager.
Über eine Milliarde Euro Umsatz machten die Hersteller im vergangenen Jahr. Der Markt boomt.
Vitamine als Jungbrunnen
Vitalität sollte für eine Mittvierzigerin kein Thema
sein. Visnja W. ist 44 Jahre alt und fühlt sich fit. Wenige Jahre zuvor jedoch sah das noch ganz anders aus.
Jede Wetteränderung machte sie niedergeschlagen
und schwach.
Visnja W. hat vieles ausprobiert, um den Zustand zu
verbessern, doch geholfen hat das nicht.
Schließlich wendet sie sich an ihren Arzt. Der macht
einen Nährstoffcheck. Seine Lösung ist ein Multivitaminpräparat in dem von Vitamin A bis Zink die tägliche Nährstoffration in Pillenform geliefert wird. Rund
12,- Euro pro Monat muss Visnija W. dafür aus der eigenen Tasche bezahlen.
Zusatzmineralien
Obst und Gemüse zieht Bernhard T. im eigenen Garten. Den Produkten im Supermarkt traut er nicht. Er
befürchtet, dass sie gespritzt und überdüngt sind.
Seine eigenen Züchtungen sind dagegen biologisch
angebaut, ohne Dünger und Zusatzstoffe. Gesunde
Ernährung ist für ihn schon längst kein Hobby mehr,
sondern Lebensinhalt.
Auch seine Essgewohnheiten haben er und seine Frau
umgestellt. Mehrere kleine Mahlzeiten werden über
den Tag verteilt, ganz so wie es Ernährungsexperten
empfehlen. Sie essen viel Obst und Gemüse, wenig
Fleisch und keine Räucher- oder Pökel-Ware, wegen
des Nitritgehalts.
Welche Nährstoffe worin enthalten sind, weiß Bernhard T. genau. Mehrere Bücher über das Thema hat er
sich besorgt. Daraus entnimmt er, dass der Mensch eine bestimmte Menge an Vitaminen und Mineralstoffen aufnehmen sollte. Und daran hält er sich genau.
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Gesundheit
Doch mit gesunder Ernährung allein ist das nicht
machbar, glaubt Bernhard T.. Deshalb greift er gern
zur Unterstützung aus dem Chemielabor.
Er befürchtet eine Unterversorgung mit Mineralstoffen und fügt seinem Speiseplan regelmäßig Jodit, für
die Versorgung mit Jod und außerdem Selen, Zink und
Magnesium hinzu.
Den Pillencocktail stellt sich Bernhard T. selbst aus
dem Supermarktregal zusammen. Die Auswahl ist
groß. Doch Bernhard T. weiß, was er braucht. Rund
12,- Euro gibt er jeden Monat für die Präparate aus.
Die Vitaminwelle rollt. Über 170 Millionen Packungen
wurden allein im vergangenen Jahr verkauft.
Vitamine als Allheilmittel – immer mehr Leute glauben
daran.
Eine Überdosierung und unerwünschte Nebenwirkungen drohen immer dann, wenn über die Nahrung hinaus zusätzlich Vitamine und Mineralstoffe beispielsweise in Tablettenform eingenommen werden.
Obst und Gemüse
Wer sicher gehen will, dass er die richtige Menge der
notwendigen Stoffe zu sich nimmt, kann nach der
Formel „Fünf Mal am Tag“ Obst und Gemüse vorgehen.
Das bedeutet, dass man etwa 200 Gramm Obst - zum
Beispiel zwei bis drei Äpfel - und dazu noch 300 bis
400 Gramm Gemüse zu sich nimmt.
Diese Mengen müssten alle nötigen Stoffe beinhalten
und zusätzlich besondere Pflanzeninhaltsstoffe, die in
den künstlichen Zubereitungen und Tabletten nicht
enthalten sind.
Gesunde Ernährung reicht !
Experte Professor Peter Stehle von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), Bonn.
Besonders im Herbst versuchen viele, ihr Immunsystem durch zusätzliche Stoffe zu verbessern. Wer
sich ausgewogen ernährt, hat keine Zusatzmittel nötig.
ACE wird vielerorts als Zauberformel gegen Krebs und
Herzinfarkt gepriesen. Richtig ist, dass die Vitamine C
und E sowie das Provitamin A vom Körper benötigt
werden, um das Immunsystem zu stärken. Diese Vitamine kann man sich über die Ernährung auf natürlichem Wege zuführen. Fraglich ist, ob eine Hochdosierung im Form von künstlichen Präparaten wirksam ist.
Viele Beipackzettel sehen wesentlich höhere Verzehrmengen vor, als die Deutsche Gesellschaft für Ernährung für die jeweiligen Stoffe empfiehlt.
Umstrittenes Betakarotin
Die Annahme, Raucher könnten sich durch die Zufuhr
von Betakarotin besser vor den Folgen des Rauchens
schützen, wurde durch Studien widerlegt. Diese Studien haben sogar ergeben, dass Betakarotin bei Menschen, die schon länger Rauchen oder Asbest ausgesetzt sind, Krebs häufiger auftritt, wenn sie hochdosiert Betakarotin zu sich nehmen.
Betakarotin in den empfohlenen Mengen ist für den
Körper notwendig. Zusätzliche Gaben können schädlich sein.
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Obst und Gemüse, das in Deutschland auf den Markt
kommt, ist in der Regel rückstandskontrolliert. Beim
Verzehr von bis zu 500 Gramm Obst und Gemüse am
Tag dürfte keine Gefahr durch Pestizide bestehen.
Es gibt Ausnahmesituationen, die einen Vitamin- und
Mineralstoffzusatz sinnvoll machen. Wer beispielsweise eine Diät mit nur 1.200 Kilokalorien macht, hat
es schwer, sich über die Lebensmittel alle notwendigen Stoffe zuzuführen. In diesem Fall kann eine Ergänzung von Vitaminen und Mineralien in Tablettenform sinnvoll sein.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Vitamine und Mineralstoffe“ oder „Bittere Pillen“
(siehe S. 38).
Geld
Geldanlage
Wohin mit dem Ersparten ?
Jeder Zweite, der noch Geld zum Sparen übrig hat, legt
es für einen ganz bestimmten Zweck zurück. Ganz
oben steht der Notgroschen fürs Alter. Erst dann
kommt das Sparen für eine Anschaffung wie das Auto
oder eine Wohnung. Doch wie schafft man es, dass
aus dem Geld auch wirtschaftlich schwierigen Zeiten
möglichst schnell ein kleines Vermögen wird? Keine
leichte Aufgabe.
Infomarkt hat sich bei führenden Geldinstituten
umgeschaut.
Die Vorgabe: Eine Erbschaft von 10.000,- Euro soll
möglichst Gewinn bringend angelegt werden, aber
ohne großes Risiko. Die Laufzeit soll nicht mehr als
fünf Jahre betragen und die Anlage trotzdem flexibel
genug sein, um im Notfall an das Geld heranzukommen.
Sparbuch
Einige Banken empfehlen ein Sparkonto. Zumindest
für einen Teil der Summe, so auch der Rat der Sparkasse Mainz. Sie zahlt gestaffelte Zinssätze. Je länger die
Laufzeit desto höher der Zins.
Die Rendite nach drei Jahren: Knapp 1,92 Prozent pro
Jahr. Das ist zwar nicht viel, aber der Zins beim herkömmlichen Sparbuch liegt oft unter 1 Prozent.
Nachteil: In den ersten neun Monaten kann der Kunde
nicht an das Geld. Danach gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Tagesgeld
Flexibler ist das Tagesgeld. Doch davon hören wir bei
den Beratern wenig. Die Zinssätze sind mit höchstens
1,5 Prozent ziemlich mager.
Eine Ausnahme: Die CC-Bank. Sie bietet 3,1 Prozent. Bei
einigen Direkt- und Internetbanken findet man ähnlich hohe Zinssätze.
Vorteil: Meist keine werden keine Gebühren verlangt
und das Geld ist jederzeit verfügbar.
Nachteil sind aber die variablen Zinsen, die man regelmäßig beobachten muss.
Steigen die Marktzinsen, dann steigt auch die Rendite.
Abzüglich der Bankgebühren liegt sie bei rund 3 Prozent pro Jahr.
Nachteil: Bei der Anleihe muss man mit Kursschwankungen rechnen, denn das Papier wird an der Börse
gehandelt.
Rentenfonds
Viele Institute empfehlen Rentenfonds und versprechen Renditen von 3 bis 4 Prozent. Sie bestehen aus
mehreren festverzinslichen Anleihen. Aber auch sie
werden an der Börse gehandelt.
Nachteil: Bei allen Fonds werden erhebliche Gebühren
fällig. Bei Rentenfonds etwa 3 Prozent Ausgabeaufschlag. Hinzukommt eine jährliche Management- und
Depotgebühr. Wer schon nach wenigen Monaten sein
Geld braucht, hat noch nicht einmal die Fondsgebühren wieder eingespielt.
Anlageberatung
Die Beratung der Postbank fiel positiv auf. Sie empfiehlt nicht nur die eigenen Produkte, sondern auch
Fremdfonds, beispielsweise den der Credit Suisse mit
mehr als 6 Prozent Rendite in den vergangenen Jahren. Eine Prognose für die Zukunft will der Berater jedoch nicht abgeben.
Negativer Höhepunkt bei den Beratungsgesprächen
des Infomarkt-Teams war die Dresdner Bank.
Der Berater will neben dem Rentenfonds gleich noch
eine Unfallversicherung verkaufen. Als Absicherung
für Notfälle, argumentiert er dreist. Bezahlt werden
soll die Versicherung mit Erträgen aus dem Rentenfonds. Eine unsinnige Kombination, denn dann bleibt
kaum Rendite.
Fazit: Alle Banken beraten ausführlich und klären auch
über die Risiken auf. Die meisten bieten mehrere Anlage-Alternativen an. Auf Kosten und Gebühren jedoch
sollte man selbst achten.
Bundeswertpapiere
Bankanleihe
Auch eine spezielle Bankanleihe, die von der Deutschen Bank empfohlen wird, arbeitet mit variablen
Zinsen. Sie bietet einen garantierten Zins von 1,6 Prozent. Dazu kommt ein variabler Zins, der bei 2,1 Prozent
liegt (Stand Oktober 2003).
Experte bei Infomarkt war Sachverständige für Finanzdienstleistungen Dietmar Vogelsang.
Der vermehrte Geldbedarf der leeren Staatskasse hat
dazu geführt, dass die Zinsen für Bundeswertpapiere
in 2003 um etwa 0,4 Prozent angehoben wurden.
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Geld
Nur mit erhöhten Anreizen konnten neue Anleger geworben werden.
Ob man in Staatspapiere mit längerer oder kürzerer
Anlagezeit investiert, hängt von der persönlichen Einschätzung der künftigen Entwicklung ab. Wer - wie die
meisten Finanzexperten - mit steigenden Zinsen rechnet, sollte eher in kurzfristige Anlagen mit ein oder
zwei Jahren Laufzeit investieren. Ansonsten kann man
sich den derzeitigen Zinssatz auch für fünf oder zehn
Jahre sichern.
Bei einer Anlageberatung muss der Kunde zunächst
klar machen, zu welcher Risikostufe er bereit ist .
Wer eine sichere Geldanlage sucht, muss beim Anlageberater gezielt fordern, dass auch Bundeswertpapiere einbezogen werden. An den Bundeswertpapieren
verdienen die Geldinstitute nicht viel. Deshalb besteht
ein geringeres Vermittlungsinteresse.
Bausparen als Geldanlage ?
Bausparen wird von vielen als Geldanlagemöglichkeit
wahrgenommen, ohne die Absicht, tatsächlich zu bauen.
Im Bausparbereich werden bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Alleinstehende 25.600,- Euro zu
versteuerndes Einkommen) Prämien gezahlt, die sich
erhöhend auf die Rendite auswirken.
Wer diese Prämien in Anspruch nehmen kann, hat
durchaus einen Vorteil beim Bausparen. Man sollte die
Bausparsumme nicht zu hoch wählen, da nach ihr Gebühren und Provisionen berechnet werden.
Wer keine Prämien in Anspruch nehmen kann, für den
sind möglicherweise andere festverzinsliche Angebote
der Bausparkassen interessant. Für eine 30-TageFestgeld-Anlage von mindestens 5.000,- Euro werden
2,5 Prozent geboten. Bei längerfristigen Anlagen für
zwei oder drei Jahre sogar bis um die 3 Prozent (Stand
Oktober 2003). Während der Anlagezeit kann man
jedoch nicht über das Geld verfügen.
Immobilien
Immobilien als Altersvorsorge sind nicht unbedingt
rentabel. Eine vermietete Neubauimmobilie bringt auf
lange Sicht von 20 bis 30 jahren zwischen 3 und 4 Prozent Rendite. Allerdings weiß man nicht, wie sich der
Markt entwickeln wird und außerdem besteht das Risiko von Mietausfällen und hohen Unterhaltskosten.
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Beim finanzierten, selbstgenutzten Eigentum kommt
eine persönliche Komponente hinzu. Die Renditen sind
allerdings weniger attraktiv oder werden durch die
Zinsbelastungen aufgezehrt. Finanziell ist es meist
lohnender, zu mieten und sich den Stress des Bauens
und Erhaltens zu ersparen.
Wer kleinere Summen, etwa 100.- Euro, sinnvoll anlegen will, kann sich für Bundeswertpapiere interessieren. Schon mit monatlich 50,- Euro kann man in Bundesschatzbriefen ansparen.
Die Bundeswertpapierverwaltung verwaltet die Papiere ohne Depotkosten und schon nach dem ersten Jahr
kann man wieder über einen Teil des angesparten
Geldes verfügen.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Sparen und Geldanlage“ (siehe S. 38).
Geld
Fondsgebühren
Bremse für Renditen
Wohin mit dem Ersparten? Viele denken an Aktienfonds, wenn nach einer Talsohle, die Kurse günstig
sind, aber der Trend nach oben zeigt. Wer bei den
Fonds einsteigt, sollte jedoch das Kleingedruckte genau lesen, denn sonst wird die schöne Rendite von den
Gebühren geschluckt.
Beispielsfall: Im Jahr 2000 gibt Otto K. sein Erspartes
in die Hände der Commerzbank. Der Vermögensverwalter legt die Hälfte in Aktienfonds an. Zunächst
scheint alles in Ordnung. Doch als Otto K. sich die
Fondsprospekte näher ansieht wird er stutzig.
Dort steht, dass die Gebühren insgesamt bis zu 3 Prozent betragen.
Was sich zunächst nicht so dramatisch anhört, kann
sich fatal auf die Rendite auswirken.
Beispiel: In einen Fonds werden 10.000,- Euro eingezahlt. Die durchschnittliche Wertentwicklung liegt etwa bei 8 Prozent. Der Anlagezeitraum beträgt 20 Jahre. Zahlt der Anleger 1 Prozent Gebühren wächst sein
Erspartes auf 38.697,- Euro an. Bei 3 Prozent sind es nur
rund 26.533,- Euro, 12.164,- Euro weniger!
Keine Gebühren-Klarheit
Otto K. ärgert sich über hohe Gebühren und außerdem
wundert ihn, dass im Jahresbericht Kosten angesprochen werden, die in der Jahresrechnung nicht erscheinen. Da steht beispielsweise, dass die Commerzbank
als Maklerin für den Vertrieb der Investmentfonds tätig geworden ist. Aber Maklergebühren tauchen in
keiner Jahresrechnung auf.
Er entdeckt zusätzliche Gebühren, die ihm merkwürdig
vorkommen und findet zudem heraus: Die Commerzbank hat alle Fonds bei einer Commerzbank-Tochter
gekauft. Er wird misstrauisch und will nun wissen, ob
die Bank etwa doppelt kassiert. Als er genau nachfragt,
wie hoch die Gebühren im Einzelnen sind, blockt die
Commerzbank ab.
Sie gibt nur diejenigen Gebühren preis, die sie offen
legen muss. Von Kundenfreundlichkeit und Offenheit
keine Spur.
Damit ist sie in guter Gesellschaft. Intransparenz und
hohe Kosten sind bei Banken und Fondsgesellschaften
keine Seltenheit. Immer wieder drehen sie die Gebührenspirale nach oben.
Die Commerzbank-Fondsgesellschaft ADIG hat ihre
Gebühren kürzlich um bis zu 50 Prozent erhöht. Auch
bei der Fondsgesellschaft der Dresdner Bank DIT jagt
eine Erhöhung die nächste. Bei manchem Fonds stiegen die Kosten in den vergangenen drei Jahren auf das
Dreifache.
Manager-prämien
Damit nicht genug. Auch bei der Erfindung zusätzlicher Gebühren ist die Branche kreativ. So gibt es beispielsweise bei Indexfonds so genannte Erfolgsprämien. Diese Prämien orientieren sich am Index also
beispielsweise am Dax (Deutscher Aktienindex). Entwickelt sich der Fonds besser als der Index, genehmigen sich die Manager eine Provision.
Allerdings gilt das auch in einem anderen Fall: Fährt
der Fonds weniger Verluste ein als der Dax, wird die
Prämie ebenfalls fällig.
Der Kunde macht in mageren Börsenzeiten also Miese
und bezahlt dafür auch noch Erfolgsprämie.
Gasamtkostenquote
Für Anleger wie Otto K. soll alles besser werden. Mittlerweile gibt sich die Branche transparent. Sie legt
freiwillig die Gebühren offen und zwar in Form einer
Gesamtkostenquote, kurz TER (Total Expense Ratio).
Aber der Schein trügt.
Denn nicht alle bei Kauf und Verkauf anfallenden Kosten sind im TER berücksichtigt. Diese Extras können
aber den Hauptbatzen an den Gebühren ausmachen.
Verschleierungstaktik auf Kosten der Kunden.
Otto K. hat davon genug. Er hat seine Vermögensverwaltung wieder selbst in die Hand genommen. Und
bei den Gebühren schaut er künftig ganz genau hin.
Fondsprospekt studieren
Experte bei Infomarkt war Jürgen Kurz von der
Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz,
Düsseldorf.
Im Fondsprospekt werden der Ausgabeaufschlag und
die Verwaltungsgebühren neuerdings in Form des TER
(Total Expense Ratio) zusammengefasst angegeben.
Diese Nebenkosten machen bei einem Aktienfonds
etwa 4 bis 5 Prozent aus.
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Geld
Alle anderen Kosten sind für den Anleger nicht zu erkennen. Die Transaktionsausgaben beispielsweise,
Kosten also, die von der Fondsgesellschaft selbst für
den Wertpapierhandel aufgewendet werden müssen,
werden nicht offen gelegt. Bei einem aktiven Fonds
können sie sehr hoch sein.
Allerdings ist hohe Aktivität nur dann nicht wünschenswert, wenn sie keinen Erfolg bringt. Erwirtschaftet ein Fonds mit seinen Transaktionen hohe
Gewinne und damit eine gute Rendite, spielen die Kosten für den Anleger keine Rolle. Schlecht ist nur, wenn
zu hohen Kosten auch noch schwache Renditen kommen.
Börseneinsteiger
Für den Einstieg an der Börse sollten Anfänger Zeiten
abwarten, in denen die Prognosen einen stabilen Aufwärtstrend versprechen. Im Oktober 2003 zeigt der
Trend noch nicht stabil nach oben.
Welche Fonds für einen Anleger empfehlenswert sind,
hängt von seiner Risikobereitschaft ab.
Wer eher nach einer sicheren Anlage strebt, ist bei Aktienfonds besser beraten, die in große Unternehmen
investieren, in die so genannten Blue Chips. Das sind
die 30 großen Unternehmen, die im Dax notiert werden oder die großen europäischen Unternehmen des
Euro-Stoxx 50.
Wer ein gewisses Risiko in Kauf nimmt, kann in Branchenfonds investieren, wie beispielsweise im BiotechBereich, der im Herbst 2003 vielversprechend ist. Vorsicht ist dagegen bei Hightech und bei einigen Länderfonds geboten.
Garantiefonds
Garantiefonds sind eine Fondsvariante, die den Geldinstituten Gewinn beschert. Der Kunde verzichtet auf
einen Teil seines Gewinns und hat dadurch ein geringeres Risiko.
Wer dies bewusst anstrebt, sollte sich Angebote von
größeren Geldinstituten vorziehen.
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Weniger Risiko bedeutet aber eine geringere Gewinnchance. Und auch bei Garantiefonds bleibt ein
Verlustrisiko bestehen.
Falsche Anlageberatung
Wer einer fehlerhaften Anlageberatung aufgesessen
ist, hat durchaus Chancen auf Schadenersatz.
Der Berater hat bestimmte Formalien zu erfüllen. Er
muss beispielsweise einen Prospekt übergeben und
auf die Meinung anderer Banken oder anderer Analysten hingewiesen haben.
In der Praxis ist es allerdings schwierig, Schadenersatz
zu erlangen, da häufig Aussage gegen Aussage steht.
Deshalb ist sinnvoll, einen Zeugen zu den Beratungsgesprächen mitzunehmen.
Tipp: Wer vor Gericht zieht, sollte sowohl das Geldinstitut als auch den Bankberater verklagen. Dadurch
gewinnt man einen Vorteil. Der Berater tritt nicht als
Zeuge der Bank, sondern als Prozesspartei auf, was
vorteilhaft ist.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Finanztest Spezial: Geldanlage mit Investmentfonds“
(siehe S. 39).
Kurz notiert
Anlagevermittler haftet für Angaben
Anlagevermittler haften für falsche Angaben eines
Geldanlagen-Anbieters, wenn sie sich nicht ausdrücklich davon distanzieren. Hat der Vermittler nicht selbst
die Sicherheit des Produktes geprüft, muss er dies dem
Kunden gegenüber auch ungefragt deutlich machen.
So entschied der Bundesgerichtshof. Im verhandelten
Fall hatte ein Anlagevermittler seiner Kundin ein angeblich sicheres Investment nahegelegt. Dabei übernahm er Angaben zur Sicherheit ungeprüft vom Anbieter. Dieser ging jedoch schließlich in Konkurs,
daraufhin verklagte die Kundin den Anlagevermittler.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2003
Aktenzeichen: III ZR 381/02
Arbeit
Mini-Jobs
Vorsicht Fussangeln !
Wenn das Einkommen nicht mehr reicht und die
Haushaltskasse frisches Bargeld braucht, kann ein Nebenjob Abhilfe schaffen. Seit April 2003 dürfen Arbeitnehmer bis zu 400,- Euro hinzuverdienen, ohne dass
Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Durch diese
Neuregelung sind grob geschätzt 930.000 neue Jobs
entstanden. Für viele Arbeitnehmer ist ein möglicher
Zusatzverdienst eine verlockende Aussicht. Doch wer
nicht nachrechnet, kann schnell in eine Falle tappen.
Genehmigter Nebenjob
Renate G. arbeitet tagsüber als Verwaltungsangestellte bei der Stadt Mainz. Am Abend oder am Wochenende kellnert sie in einer Gutschänke. Seit April diesen
Jahres kann jeder Arbeitnehmer bis zu 400,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei dazuverdienen. Für viele ist
das ein willkommenes Zubrot.
Renate G. hat sich eine Eigentumswohnung gekauft
und will sich neben der Abzahlung auch noch etwas
gönnen können.
Obwohl der Nebenjob in der Freizeit stattfindet, muss
man meist den Hauptarbeitgeber informieren.
In den meisten Arbeitsverträgen befinden sich Klauseln, die dem Arbeitnehmer vorschreiben, einen Nebenjob zu melden.
So ist es auch im Fall von Renate G.. Nahezu alle Beamten, Angestellten und Arbeiter im Öffentlichen Dienst
sind verpflichtet, sich den Nebenjob vom Dienstherrn
genehmigen zu lassen. Art der Tätigkeit, Arbeitsdauer
und Höhe des Nebeneinkommens müssen jährlich
dem Personalamt gemeldet werden.
In der freien Wirtschaft sind solche Regelungen ebenfalls üblich. Manche Arbeitgeber versuchen sogar, Nebenjobs ganz zu verbieten. Das ist jedoch nicht zulässig.
Grundsätzlich ablehnen darf der Arbeitgeber den Job
nur in bestimmten Ausnahmefällen.
Beispiele dafür sind:
Eine starke Beeinträchtigung der Arbeitskraft – wie
etwa durch Übermüdung
Wenn man dem Arbeitgeber durch den Nebenjob
Konkurrenz macht oder bei einem Konkurrenten
arbeitet.
Wenn der Nebenjob im Urlaub ausgeübt wird,
denn der ist zur Erholung da.
Wer wie Renate G. seinen Nebenjob genehmigen lässt,
hat nichts zu befürchten.
Verschweigt man den Mini-Job dagegen, drohen ernste Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung.
Nachteile für Frührentner
Ingrid W. ist bereits seit ihrem 60. Lebensjahr im vorgezogenen Ruhestand. Von ihrer mageren Rente kann
sie jedoch kaum leben. Pro Monat bekommt sie nur
350,- Euro. Da klingt so manches Mini-Job-Angebot in
der Zeitung verlockend. Die 400,- Euro könnte sie gut
gebrauchen.
Doch einfach anrufen und losjobben, das geht auch in
ihrem Fall nicht.
Im Kleingedruckten ihres Rentenbescheides steht, dass
Frührentner seit dem 1. April 2003 höchstens 340,- Euro pro Monat dazuverdienen dürfen. Ingrid W. hatte
sehr auf die 400-Euro-Grenze gehofft.
Wer mehr verdient, dem droht eine erhebliche
Rentenkürzung. Angenommen Ingrid W. verdient über
einen Mini-Job 400,- Euro. Dann wird ihr die Rente um
ein Drittel gekürzt. Statt 350,- bekommt sie dann nur
noch rund 230,- Euro. Unterm Strich bleiben ihr also
nur 630,- Euro. Hält sie sich an die Grenze von
340,- Euro, wird die Rente nicht gekürzt. Dann kommt
Sie immerhin auf 690,- Euro. Die Überschreitung lohnt
sich also nicht.
Für Menschen, die krankheitsbedingt eine Frührente
bekommen, gelten wieder ganz andere Spielregeln.
Deshalb: Bevor man als Frührentner einen Nebenjob
annimmt, lässt man sich am besten bei der zuständigen Landesversicherungsanstalt (LVA) oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) beraten.
Für Ingrid W. gibt es inzwischen gute Nachrichten: Da
sie vor wenigen Tagen 65 Jahre alt geworden ist, darf
sie volle 400,- Euro dazuverdienen. Die 340-EuroGrenze gilt nur für Frührentner.
Arbeitslos mit Nebenjob ?
Expertin bei Infomarkt war Daniela Neumann-Linge
von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ,
Berlin, Außenstelle Kirchheim/Teck.
Auch Arbeitslose können einen Mini-Job ausüben,
wenn sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
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Arbeit
Beim Verdienst gibt es einen Freibetrag von 20 Prozent
des jeweiligen Arbeitslosengeldes mindestens von
165,- Euro.
Gleitzonenregelung
Wird bei einem Nebenjob die 400-Euro-Grenze überschritten, wird der gesamte Nebenverdienst versicherungspflichtig. Es müssen Beiträge zur Sozialversicherung, zur Krankenversicherung, zu Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung bezahlt werden.
Den Einzug übernimmt der Arbeitgeber und leitet es
an die entsprechenden Stellen weiter.
Wer beim Nebenverdienst zwischen 400,01 und
800,- Euro verdient, für den gilt die Gleitzonenregelung. Durch die Gleitzonenregelung verbleiben von einem Hinzuverdienst von 500,- Euro nach Abzug der
Sozialversicherungsbeiträge noch 444,- Euro. Würden
die Abgaben nach den ansonsten gültigen Regeln berechnet blieben vom Nebenverdienst von 500,- Euro
im Durchschnittsfall nur 393,- Euro übrig, also 51,- Euro
weniger. Zusätzlich werden noch Steuern abgezogen.
Ein Überschreiten der 400,- Euro-Grenze würde sich
nicht lohnen.
Ungeplante Überschreitung
Wer unverschuldet die 400-Euro-Grenze überschreitet,
beispielsweise, wegen einer Krankheitsvertretung
macht oder plötzlicher Mehrarbeit, kann eine Sonderregelung in Anspruch nehmen. Zwei Monate pro Jahr
darf die 400-Euro-Grenze überschritten werden, ohne
dass das Einkommen versicherungspflichtig wird.
Trinkgelder sind steuer- und sozialversicherungsfrei,
sofern sie freiwillig von einem Kunden bezahlt werden. Besteht nach dem Arbeitsvertrag ein Anspruch
auf diese Trinkgelder, so werden sie dem Einkommen
zugerechnet. Wird die 400-Euro-Grenze überschritten,
werden sie steuer- und versicherungspflichtig.
Mehrere Minijobs
Es ist auch zulässig, mehrere Minijobs neben dem
Hauptberuf auszuüben. Seit dem 1. April 2003 ist jedoch nur der erste Minijob neben dem Hauptberuf frei.
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Das Einkommen aus jeder weiteren geringfügigen Beschäftigung wird zum Einkommen des Hauptberufs
hinzugerechnet. Es müssen Beiträge zur Renten- Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Mini-Jobs und Niedriglohn-Jobs“ (siehe S. 39) .
Arbeit
Verbrauchernotiz
Kinderbetreuung richtig organisieren
Kinder und Karriere unter einen Hut zu bringen, vor
dieser Aufgabe stehen immer mehr junge Familien
und vor allem alleinerziehende Eltern. Die Politik
macht in Sachen Kinderbetreuung große Versprechungen. Doch die Realität sieht vielerorts bitter aus. Für
die ganz Kleinen gibt es kaum Hortplätze. Im Kindergarten ist meist um 12.00 Uhr Schluss und Ganztagsschulen sind weiterhin eine Seltenheit. Immer mehr Eltern lassen ihre Kleinen deshalb privat betreuen.
Wichtig: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Personen, die in privaten Haushalten arbeiten, unfallversichert sind. Dazu zählen nicht nur Kinderfrauen, sondern auch Haushalthilfen oder Babysitter. Das Formular erhält man bei der jeweiligen Landesunfallkasse.
Der Jahresbeitrag liegt – unabhängig vom Lohn – je
nach Bundesland zwischen 60,- und 76,- Euro pro
Haushaltshilfe.
Wenn die Eltern die Anmeldung verbummeln, droht
ihnen bei einem Unfall ein Bußgeld von bis zu
2.500,- Euro. Deshalb gilt: Nur wer sich vorher darum
kümmert, kann beruhigt aus dem Haus gehen.
Tagesmutter per Agentur
Mehrmals in der Woche bringt Claudia S. ihren Sohn
Yascha zu seiner Tagesmutter. Claudia S. ist
Heilpraktikerin und lebt allein. Deshalb ist sie auf eine
Kinderbetreuung angewiesen. Seit über einem Jahr
hat Yascha bei Familie B. ein zweites Zuhause
gefunden.
Gisela B. war ihr Leben lang Erzieherin. Seit zwei Jahren betreut sie mehrere Tageskinder bei sich zu Hause.
Tagesmütter gelten als Selbstständige. Sie werden von
den Eltern in der Regel nach Stunden bezahlt. Auf dem
Land sind etwa 4,- Euro in der Stadt bis zu 6,- Euro pro
Stunde und Kind üblich.
Über Steuern und Sozialabgaben müssen sich Eltern
den Kopf nicht zerbrechen, die führt die Tagesmutter
selbst ab.
Der Kontakt läuft häufig über eine Kinderbetreuungsagentur. Seit fast zehn Jahren vermittelt beispielsweise Susanne Rowley Tagesmütter und Kinderfrauen
(siehe S. 40/41).
Immer mehr solcher Agenturen bieten Eltern ihre
Dienste an. Wer Mitglied wird, bekommt in jeder
Situation eine passende Kinderbetreuung. Dieser
Service ist allerdings nicht ganz billig: Der Jahresbeitrag liegt hier je nach Einkommen der Eltern
zwischen 180,- und 360,- Euro.
Kinderfrau
Als Kinderfrau ist Simone K. viel unterwegs. Im Gegensatz zu den Tagesmüttern betreut sie die Schützlinge
im Haushalt der Eltern. So können die Kleinen in ihrem
gewohnten Umfeld bleiben.
Kinderfrauen sind meist Angestellte der Eltern. Der Arbeitslohn beträgt um die 8,- Euro pro Stunde. Außerdem müssen sie angemeldet und sozialversichert werden.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege“
(siehe S. 39).
Kurz notiert
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Ein Arbeitgeber kann den Anspruch auf Teilzeitarbeit
nicht mit der Begründung ablehnen, dass seine Kunden jeweils nur einen Ansprechpartner haben sollen,
wenn er auch ansonsten mit unterschiedlichem Personal arbeitet.
Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall einer Arbeitnehmerin bei einem Teppichhaus zu entscheiden. Sie
wollte ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
von 37,5 Stunden auf 25 Stunden verkürzen. Der Arbeitgeber verweigerte dies.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8) gibt Arbeitnehmern Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine servicefreundliche Organisationsstruktur
kann ein solcher Grund sein. Eine Beeinträchtigung ist
jedoch nicht gegeben, wenn auch bei Vollzeiteinsatz
das Serviceziel nicht erreicht werden kann. Das Teppichhaus ist 60 Stunden pro Woche geöffnet, so dass
die Verkäuferin auch bisher nicht immer anwesend
war. Der Arbeitszeitverkürzung steht deshalb nichts
entgegen.
Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt, Urteil vom 30. September 2003,
Aktenzeichen 9 AZR, 665/02
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Bauen & Wohnen
Wohneigentum
Krach unterm Dach ?
Immer mehr Menschen erfüllen sich den Traum von
den eigenen vier Wänden. Es muss nicht gleich das eigene Haus sein. Viele entscheiden sich für eine Eigentumswohnung. Doch wer geplant hat, Krach unterm
Dach aus dem Weg zu gehen, der wird immer häufiger
enttäuscht. Viele vergessen, dass der Käufer nur Herr
in der eigenen Wohnung ist. Das Haus bleibt Gemeinschaftseigentum und man muss sich mit den anderen
Eigentümern einigen.
Beispielsfall: Günther K. und Richard N. wohnen als
gute Nachbarn seit 20 Jahren unter einem Dach, in einer Wohnanlage im badischen Lörrach.
Acht Wohneinheiten gibt es und außerdem zwei Geschäfte. Unstimmigkeiten mit den Mitbewohnern
kennen die beiden gut. Meist sind es Kleinigkeiten, wie
eine Hofkette aus Plastik, die von Bewohnern nachlässig behandelt wurde, bis sie defekt war.
Am häufigsten streiten Eigentümergemeinschaften
über Angelegenheiten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Das unterschätzen viele beim Wohnungskauf.
Zahlungsunfähiger Miteigentümer
Bei Günther K. und Richard N. geht es plötzlich um
mehr als Lappalien. Es fängt damit an, dass eines der
Ladengeschäfte verkauft wird. Der neue Eigentümer
zahlt keine Nebenkosten.
In solchen Situationen ist vor allem der Verwalter gefragt. Denn bei ihm geht das Geld für die anfallenden
Kosten wie etwa Strom oder Wasser ein.
Walter S. handelt sofort und schreibt dem säumigen
Eigentümer eine Mahnung. Doch es kommt keine Reaktion. Als letztes Mittel bleibt, die Versorgung von
Strom und Wasser abzusperren. Das ist meist erfolgreich.
Doch in diesem Fall funktioniert das nicht. Denn inzwischen hat der Eigentümer seinen Laden geräumt. Das
Geschäft steht leer, aber verkaufen will er nicht.
Werner S. schaltet einen Rechtsanwalt ein, der das fehlende Hausgeld einklagen soll.
Doch ein Blick in das Grundbuch zeigt: Bei diesem Eigentümer ist nichts mehr zu holen. Die Immobilie ist
bereits mit rund 200.000,- Euro belastet – mehr als
das Geschäft wert ist.
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Eine Zwangsversteigerung wie sie der Anwalt normalerweise in solchen Fällen einleitet, ist in diesem Fall
nutzlos.
einer für alle - Alle für einen
Eine schlechte Nachricht. Denn die Eigentümer haften
gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, wenn ein Eigentümer nicht zahlt, müssen die übrigen für seine Nebenkosten aufkommen. Im schlimmsten Fall muss sogar ein einzelner Eigentümer allein die gesamte Summe begleichen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
In der Lörracher Wohnanlage werden alle gemeinsam
zur Kasse gebeten. Auch Richard N. und Günther K.
müssen je 600,- Euro für drei Jahre zahlen, die der
Mitbewohner seinen Anteil schuldig blieb. Besonders
ärgert sie, dass die Schulden immer weiter auflaufen.
Rund sieben Jahre bezahlt der Eigentümer kein Hausgeld. Über 8.000,- Euro schuldet er der Eigentümergemeinschaft.
Dann verkauft er das Geschäft. Für die Miteigentümer
eine gute Nachricht. Endlich haben die Extra-Zahlungen ein Ende.
Günther K. und Richard N. hoffen, dass bei ihnen jetzt
wieder Ruhe unterm Dach herrscht.
Experte bei Infomarkt war Volker Bielefeld von Haus
& Grund, dem Zentralverband der Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer, Berlin.
Instandhaltungsrückstellung und nebenkosten
Fälle, in denen einzelne Eigentümer ihren Anteil an
den Gemeinschaftskosten nicht mehr zahlen können,
kommen häufiger vor.
Besondere Rolle spielen dabei zwei Kostenarten, die
Instandhaltungsrückstellung und die Jahresabrechnung.
Das besondere bei der Instandhaltungsrückstellung
ist, dass von ihr auch Wohnungskäufer betroffen sein
können. Dieses Geld wird genutzt, um notwendige Sanierungs- und Reparaturarbeiten zu bezahlen.
In der Praxis können Wohnungseigentümergemeinschaften umfangreiche Sanierungsarbeiten oft nicht
aus der Instandhaltungsrückstellung finanzieren. Es
wird eine Sonderumlage erforderlich, die von der Eigentümerversammlung speziell beschlossen wird.
Das trifft alle Miteigentümer, auch einen neuen Käufer.
Bauen & Wohnen
Teppiche
Wohnungskäufe werden häufig knapp kalkuliert. Für
eine hohe Sonderumlage bleibt dabei meist kein Spielraum. Wichtig ist deshalb, vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die Höhe der Instandsetzungsrückstellungen und Sanierungspläne zu erforschen.
Ordnungsgemässe Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung einer Eigentümergemeinschaft
kann jeder einzelne Eigentümer anfechten, wenn er
nicht einverstanden ist. Erfolg hat das jedoch nur,
wenn die Abrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt
wurde, beispielsweise weil ein falscher Verteilungsschlüssel für die Nebenkosten gewählt wurde.
Dieser Fall tritt in der Praxis häufiger auf, weil früher
die Eigentümergemeinschaft den Verteilungsschlüssel
durch Mehrheitsbeschluss ändern konnte. Seit September 2000 hat sich die Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) geändert.
BGH, Beschluss vom 20. September 2000, Aktenzeichen V ZB 58/99
Seither sind für Änderungen des Verteilungsschlüssels
einstimmige Beschlüsse der Eigentümerversammlung
erforderlich. Dazu kommt es fast nie, weil diejenigen,
die weniger Nebenkosten bezahlen müssen, an Änderungen kein Interesse haben.
Reinigung und Pflege
Teppiche und Teppichböden gehören immer noch zu
den beliebtesten Bodenbelägen. Während man auf
glattem Boden mit feuchtem Wischen Flecken meist
schnell beseitigen kann, erfordert die Reinigung von
Teppichböden einen höheren Aufwand.
Infomarkt hat zusammen mit dem Dekra Umweltinstitut fünf handelsübliche Schaumreiniger und drei
flüssige Fleckentferner auf die Probe gestellt.
Die Tester fleckten eine Teppichfläche ein und unterteilten sie in kleine Abschnitte. Dann wurden die verschiedenen Reiniger in Form von Schaum oder Flüssigkeit aufgetragen, mit einem Schwamm einmassiert
und trocknen gelassen. Am Schluss wurde der Teppich
abgesaugt. Die Anwendung ist bei allen Produkten
gleich. In der Praxis gibt es aber einige Unterschiede.
Der Reiniger von Barfinline hat eine ziemlich magere
Anleitung. Wie es nach dem Einseifen weitergeht, erfährt der Anwender nicht. Laut Hersteller muss man
mit etwa drei Stunden Trockenzeit rechnen.
Aber im Praxistest dauert es wesentlich länger, bis das
Mittel wieder abgesaugt werden kann.
Ebenfalls negativ: Bei allen Dosen fehlt eine Kindersicherung.
Beschlussfähige Eigentümerversammlung
Fleckentfernung
Beschlussfähig ist die Eigentümerversammlung, wenn
mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile durch
anwesende Eigentümer vertreten ist. Mehrheitsbeschlüsse können schon mit sehr wenigen Stimmen erzielt werden.
Beispiel: Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus
zehn Eigentümern mit jeweils gleichen Miteigentumsanteilen. Beschlussfähig ist die Versammlung mit
sechs Eigentümern. Eine Mehrheit wird schon dann erzielt, wenn von den sechs Anwesenden zwei mit „ja“
stimmen und sich vier enthalten.
Beschlüsse kann jeder Eigentümer anfechten. Erfolg
hat das jedoch nur, wenn die Regeln ordnungsgemäßer Verwaltung verletzt wurden.
Die Erfahrung zeigt, dass es in einer Wohnanlage mit
vielen Eigentümer nicht häufiger zu Streitigkeiten
kommt als in einer kleinen Anlage. Bei zwei oder drei
Eigentümern ist der Streit oft intensiver als bei anonymen großen Anlagen, in denen man sich seltener
trifft.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Der Wohnungseigentümer“ (siehe S. 39).
Das Hauptkriterium ist jedoch, wie gut die Mittel Flecken entfernen. Das müssen sie auf zwei unterschiedlichen Teppichsorten beweisen.
Rotwein: Die meisten Reiniger kommen mit Rotwein
gut zurecht. Am besten reinigt - trotz schlechter Anleitung - der Fleckenschreck von Barfinline.
Er entfernt als einziger im Testfeld den Rotwein vollständig. Bei den anderen sind auch nach der Reinigung
noch leichte Schatten zu erkennen.
Übrigens: Mit Salz kann man bei Rotwein das
Schlimmste verhindern. Am besten sofort auf die verschmutzte Stelle streuen und einen Tag wirken lassen.
Das saugt den Rotwein auf.
Eine Infomarkt-Zuschauerin empfiehlt, zusätzlich
zum Salz sauren Sprudel einzureiben.
Kaffee: Der Kaffeefleck soll weg. Frischer Kaffee wirkt
wie Farbstoff. Er dringt tief ins Gewebe ein. Hier helfen
die Reiniger nicht viel. Bei allen sind noch deutliche
Rückstände sichtbar.
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Bauen & Wohnen
Am deutlichsten sichtbar ist der Fleck nach der Behandlung mit dem Produkt von Hagerty. Der Reiniger
bleibt wirkungslos.
Mischschmutz: Der dritte Testfleck ist der so genannte
Dekra-Ganzjahresschmutz. Ein Gemisch aus Straßendreck und Fett. Gerade in der feuchten Jahreszeit trägt
man solchen Schmutz nach Hause auf den Teppich.
Auch hier haben die Reiniger zu kämpfen. Am schlechtesten schneidet das Tuba-Fleckenspray ab. Es zeigt
fast keine Wirkung.
Am besten wirkt das Mittel von Schlecker. Nur leichte
Schatten sind noch zu erkennen. Vollständig entfernt
keines den Fleck.
Fazit: Nur bei Rotwein überzeugen die Teppichreiniger.
Die anderen Testflecken konnte fast kein Mittel vollständig entfernen.
Der Sapur-Fleck-Entferner wirkte noch am besten.
500 Milliliter kosten 4,50 Euro.
Fast genauso gut, aber deutlich günstiger ist der
Schlecker-Reiniger. Ein halber Liter kostet 1,25 Euro.
Beide Reiniger waren im Test auch ergiebig.
Nur wenig Wirkung zeigt in unserem Test dagegen das
Hagerty Teppichshampoo für 2,50 Euro (500 ml).
Ebenfalls schwach schnitt das Tuba-Flecken-Spray für
3,40 Euro ab. Zudem ist die Tuba-Flasche beim Test
schnell leer.
Bei Wolle ist zu beachten, dass man möglichst nicht
reiben sollte, da Wolle zum Filzen neigt, vor allem,
wenn sie warm und nass ist. Wolle sollte man nur tupfend bearbeiten.
Vorsicht: Wiederverschmutzung
Weniger sinnvoll ist es, dem Wasser Feinwasch- oder
Geschirrspülmittel beizufügen. Damit erzielt man
zwar eine gute Reinigungswirkung, aber es bleiben
klebrige, ölige Rückstände der Reinigungsmittel im
Teppich, die anschließend besonders stark Schmutz
anziehen. Nach kurzer Zeit hat man einen neuen dunklen Fleck im Teppich.
Als letztes Mittel, wenn sich ein Fleck gar nicht entfernen lässt, kann man ein Stück aus dem Teppichboden
ausschneiden und ihn durch ein neues ersetzen.
Das ist bei Velours am erfolgreichsten, da sich die Haare über die Nahtstellen legen. Bei Schlingenware bleibt
die ersetzte Stelle dagegen oft sichtbar.
Ist ein Teppich großflächig verschmutzt, ist die Methode davon abhängig, was man erreichen will.
Will man nur einzelne Flecken reinigen, kann man mit
Pulver arbeiten. Dann ist der Unterschied zwischen
behandelter Stelle und der Umgebung nicht so sichtbar. Arbeitet man dagegen ganzflächig, sind flüssige
Mittel möglich. Sie werden entweder zur Shampoonierung oder zur Sprühextraktion eingesetzt.
Reinigen mit Wasser
Maschinelle Reinigung
Übrigens: Zur Sofortmaßnahme kann man erst mal
ohne Reiniger arbeiten. Den Fleck abtupfen und dann
mit Wasser nachwischen. Später kann man immer
noch den Teppichreiniger anwenden.
Experte bei Infomarkt war Dr. Helmut Klingenberger
vom Deutschen Teppichforschungsinstitut, Aachen.
Um Flecken auf einem Teppich zu entfernen, ist frisches, klares Wasser zunächst das sinnvollste Mittel.
Damit kann man am wenigsten Fehler machen.
Wichtig ist, das Wasser zusammen mit der Flecksubstanz möglichst ohne Rückstände wieder aus dem
Teppich zu entfernen. Am besten eignen sich dazu Papiertücher oder Stoffhandtücher.
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Sprühextraktion funktioniert mit einem speziellen
Waschsauggerät. Es sprüht Wasser auf und saugt es
Sekundenbruchteile später wieder auf. Damit wird der
Teppich einer Art Spülvorgang unterzogen.
Bei der Teppichreinigung sollte man darauf achten,
dass der Teppich nicht zu nass wird, damit die Trockenzeiten nicht zu lange werden. Der Teppich sollte
über Nacht wieder trocken sein. Das kann man erreichen, indem man ihn mit einem Sprühextraktionsgerät gründlich absaugt. Im letzten Arbeitsgang wird also nicht mehr aufgesprüht, sondern nur noch kräftig
gesaugt.
Bauen & Wohnen
Verbrauchernotiz
Bei einer nassen Teppichreinigung besteht die Gefahr,
dass sich der Teppich nach der Behandlung wellt. Das
gilt besonders, wenn er lose verlegt ist, wie es im Privathaushalt üblich ist. Es besteht außerdem die Gefahr, dass die Auslegeware schrumpft und sich offene
Nähte zeigen.
Bezeichnungen wie „schmutzabweisend“ bedeuten,
dass die Teppichfasern mit speziellen Substanzen ausgerüstet wurden, die ein sichtbares Anschmutzen verzögern. Das ist besonders bei hellen Farben hilfreich
und erleichtert insgesamt die Reinigung.
Diese Ausrüstungen sind auch so angelegt, dass sie
über die Lebensdauer des Teppich wirksam bleiben,
auch wenn sie sich mit der Zeit abnutzen.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Pflege und Reinigung von Teppichböden“ (siehe
S. 39).
Vorsorge gegen Wohnungsbrand
Alle drei Minuten brennt es in Deutschland. Jeder vierte Brand entsteht in einer Wohnung. Allein im Südwesten sterben dabei hundert Menschen im Jahr. Der
durchschnittliche Sachschaden beträgt rund
35.000.- DM.
Viele Familien leben zwischen Brandgefahren, ohne
davon zu wissen. Jeder vierte Wohnungsbrand in
Deutschland entsteht durch defekte elektrische Haushaltsgeräte und Material, das sich schnell entzündet.
Viele Schäden könnten vermieden werden, wenn die
Brandschutzregeln eingehalten würden. Aber die wenigsten wissen, wie man Feuer im Haus richtig vorbeugt.
Viele glauben, dass sie einen Brand riechen und sich
noch in Sicherheit bringen können. Ein gefährlicher
Irrglaube, denn nachts im Schlaf, wenn die Brandgefahr am größten ist, schaltet der Geruchssinn ab. Ohne
Vorsorge hat man im Brandfall keine Chance.
Infomarkt hat einige Tipps zur Vorbeugung und Verhalten im Brandfall zusammengestellt.
Gefährliches Standby
Geräte im Standby sind zwar jederzeit zu nutzen. Ihr
Dauerbetrieb kann aber fatale Folgen haben. Zum Beispiel, wenn sich im Fernseher die Hitze staut. Dann
wird die Bildröhre zur Bombe und implodiert.
Niemand sollte das Bügeleisen auch nur kurze Zeit auf
dem Brett stehen lassen. Hitzestau und alte Kabel
könnten einen Brand auslösen.
Defekte Kaffeemaschinen schließen kurz, zum Beispiel
wenn der Thermostat versagt. Ihr Kunststoff brennt
wie Zunder und entflammt sehr schnell die ganze Küche.
Heizkissen spenden Wärme, aber wenn es Störungen
gibt, hat man Glück, wenn die verschmorten Drähte
nur für etwas Mief beim Wachwerden sorgen.
Kommt eine Lampe zu nah an leicht entzündliche Gardinen, können sie Feuer fangen. Im Brandfall sollten
Sie sofort flüchten! Gefährliche Stichflammen drohen.
Brandgefahr verringern
Raucher müssen auf ihren Genuss nicht verzichten.
Teppichboden aus Mischgewebe ist nicht leicht entflammbar.
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Bauen & Wohnen
Gefahr birgt jedoch reine Acrylware. Sie brennt sehr
leicht und gehört möglichst schnell in den Sondermüll.
Reine Baumwollstücke sind oft gefährlich. Ist noch
Vlies eingearbeitet, ist die Brandgefahr am größten.
Am besten nimmt man alle elektrischen Geräte jeden
Abend vom Netz. Hilfreich sind dabei Mehrfachsteckdosen mit Ein-Aus-Schalter, dann muss man nicht
immer alle Stecker einzeln herausziehen.
Nützliche Rauchmelder
Bei Fernsehgeräten, die in einer Anbauwand integriert
sind, muss die Lüftung für den Fernseher immer
gewährleistet sein, damit er nicht zu heiß wird.
Außerdem sollten Sie ihn immer ausschalten, wenn Sie
nicht fernsehen.
Liegt der Stecker auf der Rückseite des Fernsehers,
können Sie auch eine Steckerleiste mit Ein-AusSchalter nutzen. Auf jeden Fall ist ein Fernseher im
Standby-Modus immer eine Gefahrenquelle.
Geräte prüfen lassen !
Wichtig ist auch, dass die elektrischen Geräte keine
Defekte haben. Die Feuerwehr mahnt: Handeln Sie
rechtzeitig und lassen Sie alle Haushaltsgeräte, die älter als drei Jahre sind, im Elektrofachhandel überprüfen.
Übrigens: In guten Häusern ist der E-Check umsonst.
Eventuell anfallende Reparaturen werden dagegen berechnet und auch beantragte Kostenvoranschläge sind
teilweise kostenpflichtig.
Beim Gardinenkauf erkennen Sie die Schwerentflammbarkeit am Etikett. Lassen sie es sich beim
Kauf zeigen. Die CS-Norm steht für Brand-Sicherheit.
Leichtes Polyester und schwere Wolle brennen kaum.
Beim Teppichkauf hilft nur fragen, denn Teppiche tragen oft kein Etikett. Auch hier ist Wolle sicherer.
Beim Teppichboden geben Siegel Auskunft. Achten Sie
auf den kleinen Vermerk "T-a" - diese Ware brennt am
schwersten.
Neugierde ist auch bei Matratzen und Möbeln wichtig.
Ob die Füllung brennt, weiß meist nur der Hersteller,
selten der Händler. Etiketten zeigen keinen Brandhinweis. Ihr Händler sollte beim Hersteller nachfragen.
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Die meisten Wohnungsbrandopfer sterben am Rauch
und nicht am Feuer.
Rauchmelder schützen, denn eine Rauchvergiftung
kann schon nach zwei Minuten tödlich sein.
Mindestens zwei sollten in jeder Wohnung an der Decke hängen. Aufsteigender Rauch wird durch sie frühzeitig erkannt.
Sie arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Dringt Rauch
ein, reagiert das Gerät mit einem alarmierenden Heulton. Heimrauchmelder sind für 10.- bis 60.- Euro in jedem Baumarkt erhältlich.
Die batteriebetriebenen Geräte können ohne große
Mühe selbst montiert werden. Am besten in Schlafzimmernähe. Alle zwei bis drei Jahre zeigt die Sirene
den nötigen Batteriewechsel an.
Ein vorsichtiger Umgang mit elektrischen Haushaltsgeräten schützt die gesamte Familie und sollte selbstverständlich sein.
Brandbekämpfung
Eine Löschdecke oder eine einfache Decke beziehungsweise ein Eimer voll Wasser sind alte, wirksame
Hausrezepte bei einem Wohnungsbrand.
Man kann außerdem einen Pulver- oder Wasserlöscher
einsetzen, ebenso Kohlendioxid-Löscher.
Die kleinen Auto-Löschgeräte sind im Haushalt nicht
ausreichend.
In einer Wohnung sollte ein Löschgerät mit sechs Kilogramm oder mehr vorhanden sein. Ein Feuerlöscher
dieser Größe kostet etwa 80,- Euro.
Für ein Einfamilienhaus wird mindestens ein NeunLiter-Wasserlöscher beziehungsweise ein Sechs-KiloPulver-Löscher empfohlen.
Ein Feuerlöscher sollte an Orten aufbewahrt werden,
an denen man ihn gut erreicht und sicher in die Hand
nehmen kann, das heißt im Flur oder im Treppenraum.
Wenn es in einem Zimmer brennt, ist es so möglich,
den Raum zu verlassen und sich noch die Gebrauchsanleitung anzusehen, bevor man zurückgeht und
löscht.
Bauen & Wohnen
Ein Feuerlöscher, egal ob Wasser- oder Pulverlöscher,
muss alle zwei Jahre von einer Fachfirma überprüft
werden, damit er immer benutzbar ist und keine Gefahr für den Benutzer darstellt.
Die Kosten der Überprüfung sind von der Größe des
Löschers und vom Anfahrtsweg abhängig. Zwischen
20,-und 30,- Euro sollten die Preise liegen. Wird ohne
besondere Gründe deutlich mehr verlangt, sollte man
die Seriosität des Unternehmens anzweifeln.
Untersuchungen haben gezeigt, dass es schwarze
Schafe in der Branche gibt, die überhöhte Preise berechnen.
Feuerlöscher-Handhabung
Man nimmt einen Feuerlöscher am Griff in die Hand.
Daran befindet sich auch ein Abzugsbügel und eine Sicherung, die man vor dem Gebrauch entfernen muss.
Dann nimmt man die Düse am Ende des Schlauchs in
die Hand und presst den Griff des Feuerlöschers mit
der anderen Hand zusammen. Man sollte es nach
Möglichkeit einmal bei der Feuerwehr oder einer Firma
geübt haben. Die Feuerwehr bietet solche Übungen
auch für Laien an.
Vorteile des Wasserlöschers: Wasser gibt es überall. Es
ist eine saubere Lösch-Methode und die Brandstelle
bleibt sichtbar.
Der Pulverlöscher hat dagegen den Vorteil, dass er für
Flüssigkeitsbrände geeignet ist, die mit dem Wasserlöscher nicht gelöscht werden können. Die Wolke, die
entsteht, nimmt jedoch die Sicht und die Umgebung
wird stark verschmutzt.
Löschmethoden
Eine Kerze fällt um und das Tischtuch fängt an zu
brennen. Man nimmt eine Decke, zum Beispiel eine Sofadecke, wie sie in vielen Haushalten zu finden ist, legt
sie darüber und schlägt mit der flachen Hand die
Flammen aus. Anschließend schaut man vorsichtig
nach, ob das Feuer erloschen ist.
Wenn nicht, wird die Decke wieder flach darüber gelegt, damit kein Sauerstoff an die Flamme kommt und
nochmals mit der Hand darauf geklopft. Dann ist der
Brand nach einiger Zeit erstickt.
Auch eine Kunststoffdecke kann diesen Zweck erfüllen, wichtig ist, dass sie dick ist, damit kein Sauerstoff
an die Flammen kommen kann.
Ein typischer Brandfall entsteht, wenn ein Raucher eine Zigarette in einen Papierkorb wirft. Dazu braucht
man keinen Feuerlöscher. Den Brand löscht man, indem man vorsichtig Wasser aus einem Eimer in den
Papierkorb gießt.
Beginnt ein Fernseher zu schmoren, ist es meist ein
Kabelbrand. Schalten Sie sofort den Strom ab, also Stecker ziehen. Sofern der Fernseher nicht in einer Einbauwand steht, sollte man anschließend eine Decke
über das Gerät legen.
Rufen Sie am besten auf jeden Fall die Feuerwehr an.
Bei Elektrogeräten sind die Gefahren schwer einzuschätzen.
Zuerst Feuerwehr rufen!
Es gibt auch Fälle, in denen Sie zuerst die Feuerwehr
rufen sollten, und dann erst versuchen, zu löschen,
zum Beispiel beim Brand eines Bücherregals.
Einen solchen Brand kann man nur mit dem richtigen
Feuerlöschgerät und Erfahrung löschen. Hier ist der
erste Schritt, telefonisch die Feuerwehr zu alarmieren
und anschließend Menschen in der Nähe zu warnen.
Mit einem Wasserlöscher kann der Experte in wenigen
Sekunden mit nur zwei bis drei Litern Wasser das Feuer löschen. Dann muss man noch auf eine etwaige
Nachzündung vorbereitet sein
Fettbrand ist der gefährlichste unter den Bränden im
Haushalt. Er entsteht durch überhitztes Fett. Das
brennende Fett schwimmt auf dem Wasser, wenn
man weiteres Wasser zugibt, wird es hinabsinken, verdampfen und entsteht eine Fettexplosion.
Deshalb ist es lebensgefährlich, einen Fettbrand mit
Wasser löschen zu wollen.
Man sollte zuerst die Feuerwehr rufen und dann mit
dem Deckel die Pfanne abdecken und geschlossen lassen. Öffnen Sie in diesem Stadium nie den Deckel, um
nachzusehen, ob das Feuer schon verloschen ist, sonst
kommt es zu einer Nachzündung.
Die Pfanne geschlossen von der heißen Herdplatte
nehmen und abkühlen lassen. Dann ist die Gefahr beseitigt.
Weitere Informationen finden Sie in „Brandschutz im
Privathaushalt“ (siehe S. 39).
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Bauen & Wohnen
Verbrauchernotiz
Tipps für die Einbruchsicherung
Alle drei bis fünf Minuten wird in Deutschland eingebrochen - rund 1.700,- Euro beträgt der durchschnittliche Schaden. Wer schon mal ungebetenen Besuch hatte, der weiß: Ein Einbruch ist, abgesehen von
den materiellen Folgen, eine sehr schockierende Erfahrung.
Wer sich in seinen vier Wänden sicher fühlen will, sollte einige Grundregeln beachten.
Infomarkt zeigt, wo die Schwachstellen liegen.
Einbrecher schlagen längst nicht nur in Villenvierteln
zu, auch mitten in der Stadt gehen sie auf Raubzug.
Meist dringen die Täter mit schlichten Werkzeugen
ein. So auch bei einem Haus in Stuttgart. Die Ermittlungen der Kripo ergeben, dass die Täter durch den
Wintergarten kamen. Mit einem Schraubendreher haben sie die Türen aufgehebelt und sich Einlass verschafft.
Die Bewohner waren eine Woche verreist und hatten
sämtliche Innentüren abgeschlossen. Kein Hindernis
für die Täter. Es gab aufgebrochene Schlösser in der
gesamten Wohnung. Und die Wertsachen wurden
dennoch gestohlen. Der Schaden beträgt nach ersten
Schätzungen mehrere tausend Euro.
Achtung: Falsch ist es, Türen oder Behältnisse innerhalb der Wohnung zu verschließen. Ist der Täter erst
einmal eingedrungen, wird er Werkzeuge benutzen,
um Schlösser zu öffnen. Um diese Schäden zu vermeiden, rät die Polizei, innerhalb des Hauses alles unverschlossen zu lassen.
Türen sichern
Zur Vorbeugung sind sichere Türen besonders wichtig.
Häufig lassen sich die Scharniere mit etwas Druck aus
dem Rahmen hebeln.
Eine Gegenmaßnahme sind so genannte Hintergreifhaken, die dafür sorgen, dass die Türen beim Abschließen durch Bolzen fest mit dem Rahmen verzahnt werden. Diese Verschlüsse gibt es für etwa 30,- Euro. Hinzu kommen die Einbaukosten.
Ist der Bewohner zu Hause und will sich unangenehmen Besuch vom Hals halten, ist immer noch der
Sperrbügel an der Eingangstür ein bewährtes Mittel.
Damit verhindert man, dass ein ungebetener Gast ungehindert die Wohnung betreten kann.
Empfehlenswert sind auch Sicherheitsschlösser, die
die Tür an mehreren Stellen gleichzeitig verriegeln.
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Schließzylinder, die sich gleichzeitig von beiden Seiten
öffnen lassen, dienen der Sicherheit bei alten und gesundheitsgefährdeten Menschen. Damit können Helfer oder Retter bei Krankheit oder Unfall bei von innen
verschlossener Wohnung Hilfe leisten.
Die Sicherheit einer Tür wird von der Qualität der Verriegelung und weniger vom Schließzylinder bestimmt.
Fenster
Für die Fenster gibt es ebenfalls Zusatzschlösser, die
man auf den Rahmen schraubt. Sie kosten etwa
50,- Euro, zuzüglich der Einbaukosten.
Eine andere Möglichkeit sind abschließbare Griffe, die
zusätzlich eine stabile Verriegelung mit dem Rahmen
eingehen, zum Beispiel mit einer Pilzkopfverriegelung.
Weitere Schwachstellen sind Kellerfenster und Türen.
Fallgitter dürfen beispielsweise nicht ungesichert sein,
sonst kommen Einbrecher schnell ins Haus.
Wer sein Haus richtig sichern will, muss oft an vielen
Stellen nachrüsten.
Haus-Betreuung organisieren
Einbrecher sind nicht unbedingt nachts unterwegs. Sie
ziehen eher die Dämmerung in der dunklen Jahreszeit
von November bis Februar vor. Brennt in einer Wohnung dann kein Licht, ist wahrscheinlich, dass niemand zu Hause ist.
In der Urlaubszeit sollte man dafür sorgen, dass das
Haus bewohnt aussieht. Wichtig ist, dass der Briefkasten geleert ist und der Anrufbeantworter nicht mitteilt, dass man für längere Zeit abwesend ist.
Das Öffnen und Schließen von Rollläden kann von so
genannten Dämmerungsschaltern reguliert werden.
Aber auch wenn Nachbarn nach den Blumen sehen,
können sie die Rollläden heraufziehen und herunterlassen. Wichtig ist, dass es nicht zu festen Zeiten geschieht.
Die Gefahr, in der eigenen Wohnung Opfer eines Überfalles zu werden, ist gering. Der typische Einbrecher
scheut Zeugen und verübt selten Gewalt gegen Personen. Der Überfall wäre rechtlich ein Raub, der wesentlich härter bestraft wird. Einbrecher flüchten üblicherweise, wenn sie auf Bewohner treffen.
Bauen & Wohnen
Zuschauerfall
Elektronische Sicherungen:
Bewegungsmelder, die Licht einschalten, wenn sich
etwas bewegt, werden außen am Haus installiert.
Empfehlenswert sind sie im Hauszugang. Dort sorgen
sie nicht nur für Sicherheit, sondern sind auch für die
Bewohner nützlich.
Alarmanlagen beziehungsweise Einbruchmeldeanlagen geben ein Signal, wenn jemand versucht, in Haus
oder Wohnung einzudringen oder schon eingedrungen ist.
Wichtigstes Ziel ist jedoch, den Täter am Hineinkommen zu hindern. Deshalb sollten zuerst sichere Türen
und Fenster eingebaut werden, erst dann zusätzlich
eine Einbruchmeldeanlage.
Wohnungen in höheren Etagen sind sicherer als im
Parterre. Dort fallen die Fenster und Terrassentüren als
Einstieg weg, sofern nicht Balkongeländer oder Rankgitter das Klettern ermöglichen.
In den oberen Etagen kommt es vor allem auf die Sicherung der Wohnungseingangstür an. Für diesen
Zweck werden viele Möglichkeiten angeboten, dazu
gehören Mehrfachverriegelungen, Hintergreifhaken,
Schließbleche mit Maueranker und Schutzbeschläge.
Vorbeugung am Rohbau
Am besten achtet der Bauherr schon bei der Planung
einer Wohnung oder eines Umbaus darauf, dass Sicherungsvorrichtungen eingebaut werden, zum Beispiel
Pilzkopfzapfenverriegelungen. Das ist deutlich kostengünstiger als eine Nachrüstung.
Mangelhafte Fensterbänke
Familie Häcker freut sich, weil ihre Altbausanierung
gut vorangeht. Als die Fenster an der Reihe sind, wird
dafür eine Fachfirma beauftragt. Qualität und Service
haben ihren Preis.
Ein Mitarbeiter der Firma nimmt vor Ort alle Maße für
die Fensterbänke. Der Bauherr weist daraufhin, dass
die Außenfassade noch mit Dämmplatten isoliert und
verputzt wird. Der Mitarbeiter gibt zu verstehen, dass
alles berücksichtigt wurde.
Mit Lieferung und Montage ist Familie Häcker zufrieden. Dämmen und Verputzen der Außenfassade verschieben sie auf die Zeit nach dem Einzug.
Zwei Jahre später wird die unvollendete Fassade angepackt. Doch als die Gipser die Dämmplatten anbringen, stellen sie fest, dass die Fensterbänke viel zu kurz
sind. Nur wenige Millimeter ragen sie über die Fassade
hinaus.
Umgehend reklamieren die Häckers bei der Fensterbaufirma den Mangel. Doch hier winkt man ab. Die
Sache sei verjährt und im übrigen habe man alles richtig gemacht.
Familie Häcker ist verzweifelt. Damit der Bau schnell
weitergehen kann, bestellt sie kurzerhand neue Fensterbänke auf eigene Rechnung. Bei der Montage wird
noch ein weiterer Mangel sichtbar: Die kurzen Fensterbänke sind zur Wand hin noch nicht einmal abgedichtet.
Wegen der Mängel sollen die Zusatzkosten von der
Fensterbaufirma ersetzt werden.
Die Polizei unterstützt die Bürger bei der Planung von
Sicherungsmaßnahmen an Häusern und Wohnungen,
um Einbruchdiebstählen vorzubeugen. Bei allen größeren Polizeidienststellen gibt es eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, die jeden Bürger über seine persönlichen Möglichkeiten informiert, sich gegen Einbrüche abzusichern.
Rudolf Häcker war bei Infomarkt zu Gast. Die Fensterfirma hat sich auf Verjährung berufen. Sie bot an, neue
Fensterbänke zu liefern, aber zum vollen Preis.
Schließlich habe die Familie, die Fensterbänke abgenommen und unterschrieben. Die zusätzlichen Kosten
für die neuen Fensterbänke von einer anderen Firma
belaufen sich auf 1.200,- bis 1.400,- Euro. Dieses Geld
verlangt der Bauherr von der ersten Fensterfirma als
Schadenersatz.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Ungebetene Gäste“ (siehe S. 39).
Trotz einer Einladung wollte die Fensterfirma ihre Position nicht in der Sendung erläutern.
19
Bauen & Wohnen
Rechtsanwalt Arndt Brillinger erklärte die allgemeine
Rechtslage.
Ein Mangel besteht, wenn die Leistung nicht den Absprachen entspricht oder - sofern es keine Absprachen
gibt - wenn die Leistung nicht tauglich ist. Sind Fensterbänke nicht so beschaffen, dass sie auch notwendige Putzmaßnahmen zulassen, sind sie mangelhaft.
Behauptet die Firma, dass der Kunde bei der Abnahme
den Mangel kannte und akzeptiert hat, so muss sie
diese Behauptung beweisen. In der Praxis kann dieser
Beweis kaum geführt werden. Ausnahme könnte sein,
wenn vor Zeugen über den Mangel gesprochen wurde.
Will ein Bauherr den Mangel von einem anderen Handwerker beseitigen
lassen, so muss er zunächst seiner
ursprünglichen Firma Gelegenheit
geben, den Mangel zu beseitigen.
Der Bauherr sollte die Firma schriftlich auffordern, die Mängel innerhalb
einer bestimmten Frist zu beheben.
Verstreicht die Frist erfolglos oder
weigert sich das Unternehmen, kann
man eine andere Firma beauftragen.
Bei den Arbeiten sollte man allerdings Beweise sichern, mit denen
man zeigen kann, dass die ursprüngliche Leistung mangelhaft war. Beispielsweise kann man die ausgebauten Fensterbänke aufbewahren.
Nur wenn für den Händler nicht erkennbar war, dass
noch Putz und Dämmplatten aufgebracht werden
müssen, muss der Kunde extra darauf aufmerksam
machen.
Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die gesetzliche
Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre nach
der Abnahme. Sie gilt, sofern nicht per zulässiger Sonderregelung (z.B. VOB/B) etwas anderes vereinbart
wurde.
Abnahme bedeutet, dass der Kunde die Leistung entgegennimmt und mit der Leistung einverstanden ist.
Das geschieht in der Praxis häufig, indem der Bauherr
ein Abnahmeprotokoll unterschreibt oder indem er die
Rechnung bezahlt. Eine mündliche Abnahme reicht
aus.
20
Wurden zudem noch Einbaufehler gemacht, ist es
sinnvoll, zuerst bei Gericht ein selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen. Das Gericht beauftragt dann
einen Sachverständigen, der den Zustand überprüft
und feststellt, was mangelhaft ist. Das Gutachten
kann in einem eventuellen Gerichtsprozess als Beweis
verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Faxabruf der
Verbraucherinitiative „Werkvertrags-Recht“ oder in
Ratgebern wie „Handwerker und Kundendienste“
(siehe S. 40).
Bauen & Wohnen
Verbrauchernotiz
Miese Tricks von Heizöl-Lieferanten
Jedes Jahr, wenn der Winter kommt, ziehen auch die
Heizölpreise wieder kräftig an. Klug ist, wer sich schon
im Frühjahr oder Sommer beliefern lässt. Zwischen
Mai 2003 und Oktober 2003 beträgt der Preisunterschied immerhin 5 Cent pro Liter, statt 0,32 zahlt der
Käufer inzwischen 0,37 Euro. Aber nicht nur Preise können für ein Loch im Geldbeutel sorgen, sondern es gibt
auch Betrüger in der Heizöl-Branche.
Infomarkt hat die Beamten des Eichamtes bei Kontrollen begleitet.
9.00 Uhr morgens, auf der A 96 in der Nähe von Leutkirch. An der Verkehrskontrolle nehmen Beamte des
Eichamtes teil. Besonders interessieren sie sich an diesem Vormittag für Heizöl-Tankwagen. Denn immer
wieder werden die Messanlagen der Fahrzeuge manipuliert.
Für die Kunden bedeutet dies, dass sie Heizöl bezahlen, das nicht in den Tank fließt. Branchen-Insider
schätzen, dass an jedem zehnten Tankwagen etwas
verändert wurde.
Zwar werden die Tankzüge alle zwei Jahre geeicht.
Findige Betrüger schreckt das aber nicht ab. Die Prüfer
schauen bei Kontrollen daher genau hin.
Geprüft wird, ob alle Sicherungsstempel vorhanden
sind, ob bei der Anzeige die Programmierung in Ordnung ist, ob der eingestellte Eichfaktor, der bei der Eichung festgestellt wurde, abgeändert wurde und ob
sonstige Eingriffe festzustellen sind.
Seriöse Firmen fordern ihre Kunden auf, den Zählerstand zu kontrollieren. Bei manchen Betrügern steht er
anfangs nicht auf Null. Auch am Schluss ist ein Blick
auf die gelieferte Menge wichtig.
Unter den schwarzen Schafen leidet die ganze Branche. Einige Firmen gehen daher in die Offensive. Sie
drücken ihren Kunden ein Faltblatt des Eichamtes in
die Hand. Es informiert über die Praktiken der Betrüger.
Wer befürchtet, dass er übers Ohr gehauen wurde,
kann sich ans Eichamt wenden. Es geht der Beschwerde nach.
Luft statt Heizöl
Der beliebteste Trick: Es wird Luft mit verkauft. Normalerweise schaltet sich die Heizöl-Pumpe automatisch
ab, sobald Luft im Schlauch ist. Dafür sorgen Messgeräte. Doch wenn sie manipuliert werden, läuft der Zähler weiter. Das geht auf Kosten des Kunden, der die
Luft mitbezahlt. Jeder kann das einfach selbst kontrollieren: Im Sichtfenster muss rotes Heizöl sichtbar sein.
Blasen deuten auf Luft im Heizöl hin.
Eine besonders freche Methode: Das Heizöl läuft in
den Tankwagen zurück, sobald es den Zähler passiert
hat. Dafür eigens angebrachte Schläuche oder Rohrleitungen sind für den Laien kaum zu erkennen.
Manchmal wird der elektronische Zähler mit Funksignalen oder Magneten manipuliert, so dass er schneller
läuft.
21
Recht
Beerdigungskosten
Geschäfte mit dem Tod ?
Der Tod ist teuer. Es beginnt schon damit, dass manche Gemeinden allein für eine Grabstelle rund
6.000,- Euro verlangen. Doch es sind nicht nur die Öffentlichen Hände, die der trauernden Familie in die Tasche greifen auch die Bestattungsunternehmer kennen mitunter keine Skrupel und machen aus dem Tod
ein blühendes Geschäft.
Undurchsichtiges Angebot
An den Tod denkt niemand gerne. Oft kommt er plötzlich und unerwartet - so wie auch beim Vater von KaiUwe L.. Zum Schmerz über den Verlust des Angehörigen kommt häufig noch das Gefühl, mit der Situation
überfordert zu sein. Die Formalitäten rund um Friedhof, Trauerfeier, Sterbeurkunde, Versicherungen und
vieles mehr belasten, und in der Regel bleibt auch
nicht viel Zeit. Deshalb suchen sich die Betroffenen oft
Hilfe bei Bestattungsunternehmen.
Doch Vorsicht, nicht immer läuft alles problemlos.
In dieser verwirrenden Gefühlssituation kontrollieren
viele die Angebote nicht so sorgfältig, wie es nötig wäre. Familie L. hatte beispielsweise übersehen, dass die
genannten Preise Nettopreise waren.
Mit der Rechnung kam später dann der Schock. Über
20 Einzelposten waren teilweise nicht nachvollziehbar
und nicht abgesprochen. Die Gesamtsumme belief
sich auf rund 4.000,- Euro.
Für Kai-Uwe L. war die Berechnung der Mehrwertsteuer das Ärgerlichste. Er kann nicht verstehen, wie man
Privatleuten eine Netto-Rechnung anbieten kann.
Eine Überführung wurde mit rund 1.500,- Euro berechnet und nicht aufgeschlüsselt. Das Abwickeln von
Formalien wurde ebenfalls mit hohen Beträgen angesetzt, darunter die Wartezeit auf ein Behörden-Fax mit
etwa 300,- Euro.
Erd- oder Feuerbestattung
Beerdigungen gibt es in verschiedenen Arten und damit in verschiedenen Preisklassen.
Neben der Erdbestattung wird die Feuerbestattung
immer häufiger gewählt. Ein Urnengrab ist in der Regel preiswerter als ein Sarg in einem Erdgrab.
Durchschnittlich liegen die Gesamtkosten für eine Beerdigung heute bei 5.000,- bis 6.000,- Euro.
Dazu gehören insbesondere:
Die Kosten für Trauer-Post, für Blumen und Bewirtung der Gäste im privaten Bereich.
Die Kosten für den Bestatter, wie für den Sarg und
für Formalitäten.
22
Die kommunalen Gebühren für die Beerdigung und
die Friedhofsnutzung und die Kosten für den Grabstein und für die Grabpflege.
An den kommunalen Gebühren für Grab- und Friedhofsnutzung ist nicht viel zu rütteln.
Die Kosten für das Bestattungsunternehmen aber
kann man beeinflussen. Denn hier hängt es stark davon ab, welche Leistungen die Angehörigen wünschen
und zu welchem Preis sie dann erbracht werden.
Die Wahl der Traueranzeige und des Sarges sollte man
genau überlegen.
Die meisten Bestattungsunternehmen arbeiten
durchaus seriös. Doch es kommt vor, dass der seelische
Ausnahmezustand der Trauernden schamlos ausgenutzt wird.
Vergleichen Sie Angebote verschiedener Bestatter.
Kai-Uwe L. hat das versäumt und sucht wegen seiner
hohen Rechnung Rat bei einer Rechtsanwältin.
Der Beleg sei typisch für Rechnungen von Bestattungsunternehmen, so die Rechtsanwältin. Nach ihren
Erfahrungen sind sie ist häufig für den Verbraucher
nicht nachvollziehbar.
Um die Angehörigen vor solchen Konflikten zu schützen, sollte man schon zu Lebzeiten vorsorgen.
In einem Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen
können Leistungen und Preise individuell festgelegt
werden.
Auch Kai-Uwe L. hat aus den Erfahrungen gelernt. Die
Beerdigung seiner Mutter lief genau so, wie Mutter
und Sohn das vorher abgesprochen hatten.
Preisvergleich mit Checkliste
Experte bei Infomarkt war Hermann Weber von
Aeternitas e.V. Verbraucherschutzverein für das
Friedhofs- und Bestattungswesen, Königswinter.
Preisvergleiche bei Bestattungsleistungen sind sehr
schwierig. Man sollte eine Liste mit allen anfallenden
Leistungen wie Sarg, Blumengesteck und Formalitäten
erstellen. Dafür gibt es in vielen Ratgebern Formblätter und Checklisten (siehe S. 40).
Ohne ein solche Aufstellung ist es nicht möglich, die
Leistungen und Preise verschiedener Institute gegenüber zu stellen.
Gehen Sie am besten mit einem Zeugen zu den Vertragsverhandlungen mit dem Bestattungsunternehmen. Halten Sie schriftlich fest, was vereinbart wurde.
Recht
Nach Untersuchungen von Aeternitas gibt immerhin
ein Drittel der Unternehmen kein schriftliches Angebot ab, ein Drittel nennt Pauschalpreise und nur ein
Drittel verfasst einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Mit einer schriftlichen Liste aller Leistungen hat der
Kunde eine Sicherheit. Wichtig ist außerdem zu fragen, ob der genannte Preis der Endpreis ist und ob alle
Leistungen enthalten sind.
Pauschalen prüfen
Bei Pauschalen sollte der Kunde vorsichtig sein. Bei
Formalitäten werden häufig 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten oder um die 500,- Euro pauschal angesetzt. Das ist meist zu viel. Der Kunde sollte nachprüfen, welche Positionen enthalten sind.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Summe für
den Bestatter bei einer Bank auf ein Sparkonto einzuzahlen und die Aushändigung von der Erfüllung des
Vorsorge-Vertrages abhängig zu machen.
Nicht jeder kann das Geld direkt aufbringen. Eine Finanzierung ist beispielsweise durch die Teilabtretung
einer Lebensversicherung möglich. Auch Sterbegeldversicherungen sorgen für eine entsprechende Deckung.
Schließen Sie solche Verträge immer mit einer Gesellschaft ab, die vom Bestattungsunternehmen unabhängig ist und wählen Sie eine begrenzte Einzahlungsdauer.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Ihr Recht auf dem Friedhof“ (siehe S. 40).
Abschied in eigener Regie
Sind die Hinterbliebenen in der Lage, einen Teil der
Aufgaben zu übernehmen, sollten sie selbst den Blumenschmuck und die Grabpflege beim Gärtner in Auftrag geben und bei der Friedhofsverwaltung das Grab
auswählen.
Das spart Kosten und verhindert, dass der Bestatter
ein Grab auswählt, das den Hinterbliebenen nicht gefällt.
Vorsorge zu Lebzeiten
Wer keine Angehörigen hat oder selbst umfassend
vorsorgen will, kann schon im Vorgriff seine Beerdigung vertraglich regeln.
Solche Vorsorge-Verträge enthalten die Leistungen zu
den aktuellen Bedingungen. Die Preise liegen zwischen
2.000,- und 6.000,- Euro nur für den Bestatter ohne
Grab, Grabstein und Grabpflege.
Die Verträge müssen im Regelfall alle zwei Jahre nachverhandelt werden, denn nur so lange sind die vereinbarten Preise bindend. Sinnvoll ist deshalb, das Geld
hochverzinslich anzulegen, dass etwaige Preissteigerungen zumindest teilweise durch die Rendite aufgefangen werden.
Empfehlenswert ist, das Geld nicht direkt dem Bestatter zu überlassen, sondern einem Treuhänder zu übergeben. Er kann auch die Grabpflege mit dem Gärtner
abwickeln.
23
Recht
Kundenbeschwerden
Service-wüste Deutschland ?
Wer hat sich nicht schon einmal über ein Produkt oder
über eine Dienstleistung geärgert? Beschweren Sie
sich daraufhin bei der verantwortlichen Firma, können
Sie ihrem Ärger Luft machen und helfen möglicherweise auch dem betroffenen Unternehmen. Denn ein
Produkt oder eine Dienstleistung kann nur besser werden, wenn der Anbieter weiß, wo die Schwachstellen
sind. So sollte es jedenfalls im Idealfall sein. Aber manche Unternehmen sehen das offenbar nicht so.
Viele Kunden fühlen sich nicht ernstgenommen, wenn
sie mit Beschwerden an Unternehmen herantreten.
Oft warten sie lange Zeit auf eine Antwort, wenn
überhaupt eine kommt.
Endlos-Warteschleife
Beispielsfall: Horst S. hat Probleme mit dem Service
der Deutschen Bahn. Immer wieder versucht er es mit
einer telefonischen Beschwerde. Aber über die größtenteils kostspieligen 0180er-Nummern erreicht er
entweder niemanden oder die Nummern existieren
gar nicht mehr. Nach vielen vergeblichen Telefonaten
erhält er schließlich aktuelle Telefonnummern. Bei seinen Anrufen muss er sich jedoch in Warteschleifen
gedulden, teilweise über eine halbe Stunde lang. Eine
laufende Durchsage, die ihn darüber informiert, ob er
sich überhaupt noch in der Warteschleife befindet,
vermisst er dabei. So ist unklar, ob er überhaupt noch
verbunden ist.
Anlass für die mühselige Telefonbeschwerde ist, dass
Horst S. Geld zurück verlangt. Seine Frau kaufte eine
Wochenkarte für rund 60,- Euro, wurde aber einen Tag
vor Reiseantritt plötzlich krank und konnte die Fahrt
nicht antreten. Als Horst S. am kommenden Tag das
Ticket umtauschen wollte, lautete die Antwort des
Bahnmitarbeiters: Das ginge nicht, dies sei bereits der
erste Gültigkeitstag. Damit möchte Horst S. sich nicht
abfinden. Nachdem er nach langer Zeit endlich jemanden am Telefon erreicht, kann man ihm auch nicht
weiter helfen. Man verweist auf Beförderungsbedingungen. Dies sei schon immer so gewesen und auch
heute noch so - und nicht zu ändern.
Einen Versuch unternimmt Horst S. noch, er schreibt
an die Serviceadresse der Bahn. Eine Antwort erhält er
nicht, angeblich wegen Überlastung.
Diese Erfahrungen mit dem Service eines großen Unternehmens sind kein Einzelfall.
Doppelter Anschluss
Im Fall des DSL-Zugangs von Ina S. und ihrem Partner
werden zwei DSL-Zugänge berechnet, obwohl sie nur
einen nutzen. Verschiedene Anrufe bei der ServiceHotline der Telekom führten zu keinem Ergebnis. Offenbar wollte man nicht glauben, dass sie keine zwei
DSL-Anschlüsse beantragt haben. Zu einem Techniker
wurde nicht weiterverbunden. Ina S. hat den Eindruck,
dass sich das Personal an der Service-Hotline technisch
nicht sehr gut auskennt und eher geübt ist, Produkte
zu verkaufen. An einen technikversierten Mitarbeiter
der Telekom heranzukommen, ist dem Paar nicht gelungen. Das Unternehmen indes reagiert darauf erstaunt. Man sei mit den Hotlines zufrieden.
Teure Autoüberführung
Mangelhafter Service ist aber nicht nur ein Phänomen,
das vor allem ehemalige Staatsbetriebe betrifft.
Dies musste Norbert S. aus Eisenberg erleben. Er fährt
einen nagelneuen VW-Bora. Mit dem Fahrzeug ist er
zufrieden - mit dem Service bei VW nicht.
In der Wolfsburger Autostadt von VW wollte Norbert
S. zusammen mit seiner Frau den Wagen abholen. Früher einmal war dies kostenlos möglich, mittlerweile
verlangt man in der Autostadt zwischen 135,- und
285,- Euro, je nach Aufenthaltsdauer.
Aber es werden Gutscheine ausgehändigt, die allerdings mit Bedingungen verknüpft sind. Dem Kunden
wird gesagt, von dem Gutschein über 50,- Euro seien
nur 30,- Euro zum Verzehr bestimmt. Die restlichen
20,- Euro müssen in der Boutique eingelöst werden.
Norbert S. ist enttäuscht und hinterlässt im Kummerkasten der Autostadt einen Brief.
Daraufhin meldet sich bei ihm deren PR-Abteilung und
verweist ihn an VW. Auch dort fühlt man sich für die
Beschwerde nicht zuständig. Nach einiger Zeit erhält
Norbert S. doch noch eine Telefonnummer. Das ist
zwar eine kostenfreie 0800er-Nummer, aber als er
dort anruft, meldet sich niemand.
Für die Autobauer erscheint das unerklärlich. Allerdings räumt man ein, dass Kunden gelegentlich weiter
geschickt werden.
Service-Wüste Deutschland: Noch immer wird der
Kunde zu wenig ernst genommen.
24
Recht
Übrigens: Regelmäßige Serviceuntersuchungen haben
ergeben, dass 70 Prozent der Unternehmen auf Anfragen, die direkt an sie gerichtet werden, überhaupt
nicht reagieren. Und wenn doch, ist die Qualität der
Antworten mäßig. Insgesamt also ein enttäuschendes
Ergebnis.
Call-Center nur als Vorfilter
Experte bei Infomarkt war Professor Tobias Brönneke
von der Fachhochschule Pforzheim.
Er rät Kunden, auf jeden Fall den Versuch zu machen,
sich über Mängel zu beschweren.
In vielen Call-Centern wird nicht nur eine Firma vertreten, sondern es werden mehrere Unternehmen betreut. Die Call-Center beantworten gängige Fragen
und sind zum Vorsortieren der Anfragen eingesetzt.
Das ist in Ordnung, wenn nach kurzer Gesprächsdauer
tatsächlich an einen kompetenten Ansprechpartner
weiter vermittelt wird.
Hat der Kunde eine Reklamation und das Gefühl, nur
vertröstet zu werden, sollte er Fristen setzen.
Erfolgt nach einem Telefonat nach kurzer Zeit keine
Reaktion, sollte man das Anliegen schriftlich formulieren und eine Frist setzen. Am besten verschickt man
den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
Dann kann man später notfalls auch vor Gericht die
Korrespondenz beweisen.
Mangelhaft ist ein Produkt, wenn es nicht richtig
funktioniert.
Ein Fehler ist außerdem, wenn die Werbung etwas
verspricht, was das Produkt nicht hält.
Unterscheidung Garantie und Gewährleistung
Gewährleistungsrechte sind die Minimalrechte, die der
Gesetzgeber dem Kunden einräumt. In der Europäischen Union sind diese sehr weitreichend.
Zwei Jahre lang können Kunden Fehler reklamieren.
Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer
nachweisen, dass der Kunde den Fehler verschuldet
hat.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers
oder des Herstellers, die zur Gewährleistung hinzukommt. Bei der Herstellergarantie hat man als Kunde
den Vorteil, dass man auch dann noch Ansprüche hat,
wenn der Verkäufer in Konkurs geht.
Teilweise sind die Garantiefristen auch länger als zwei
Jahre. Während der Garantiezeit müssen im Zweifel
der Händler oder der Hersteller auch nach Ablauf der
sechs Monate nachweisen, dass der Kunde einen Fehler zu verantworten hat oder das Produkt den Anforderungen entspricht.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Meine Rechte als Verbraucher“ (siehe S. 40).
Mängel-Reklamation
Ein Recht auf Reklamation hat der Kunde, wenn das
Produkt nicht dem entspricht, was der Verkäufer versprochen hat. Es gibt vier Varianten:
Kauft man ausdrücklich eine graue Bohrmaschine
und erhält man eine grüne, dann ist das ein Mangel
auch wenn sie funktioniert.
Ein Fehler ist auch, wenn man eine Bohrmaschine
zum Meißeln einsetzen will und dem Verkäufer
dies gesagt hat, das verkaufte Produkt zwar funktioniert, aber nicht meißeln kann.
25
Recht
Hundehalter
Rechte und Pflichten unterwegs
Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Davon
sind nicht nur Hundehalter überzeugt. Aber immer
häufiger ärgern sich auch Tierfreunde über die unangenehmen Seiten der Vierbeiner, wie Bellen, Bisse und
Hundehaufen. Spätestens wenn es in den Parkanlagen
übel riecht oder man wegen der „Tretminen“ nur noch
mit gesenktem Kopf spazieren gehen kann, fängt für
viele der Ärger an.
Viele Passanten fühlen sich durch freilaufende Hunde
verunsichert oder haben schlichtweg Angst vor den
Vierbeinern. Deshalb gibt es die Anleinpflicht. Und
auch für Hundehaufen gilt: Das Herrchen muss den
Kot beseitigen.
Sind verantwortungslose Hundebesitzer Ausnahmen ?
Infomarkt hat sich in einigen Städten im Südwesten
umgeschaut.
Freilaufende Hunde
Beispiel Mannheim: Dort macht der Ordnungsdienst
seine Tour durch die Stadt. Er hält Ausschau, auch
nach freilaufenden Hunden. Schon bei der ersten
Grünfläche lässt ein Hundehalter seinen Liebling frei
herumlaufen. Vom Leinenzwang hält er nichts. Spezielle Auslaufflächen seien für ihn nur schwer zu erreichen, weil er kein Auto hat.
Schließlich leint er seinen Hund an und die Kontrolleure belassen es bei einer mündlichen Verwarnung. In
Mannheim fallen noch sechs weitere Hundebesitzer
ohne Leine auf. Und alle haben eine gute Ausrede parat. Wenn alle Hunde frei laufen, könne man den eigenen nicht mehr an der Leine halten, begründet eine
Hundehalterin ihren Regelverstoss.
Hundehaufen
In Kaiserslautern ist eine Zivilstreife unterwegs. Im
Volkspark wird sie schnell fündig. Ein Hund hat gerade
ins Gebüsch gemacht. Die Zivilstreife fordert den Hundehalter auf, den Kot zu entfernen. Der Hundehalter
fügt sich und es bleibt bei einer mündlichen Verwarnung. Mit dieser ist er aber nicht einverstanden. Er
glaubt mit den Hundesteuern habe er sich die Freiheit
erkauft, dass sein Hund im Park sein Geschäft machen
kann.
26
Wenig später -ein weiter Zwischenfall. Wieder ein
Hund ohne Leine. Der Haufen des Vierbeiners wurde
nur notdürftig verscharrt. Als die Zivilstreife das Herrchen zur Kasse bittet, ist dieser wütend.
Schließlich gibt er klein bei und räumt den Haufen
weg. Doch für den freilaufenden Hund sind 20,- Euro
fällig. In Kaiserslautern erleben wir noch zwei weitere
Halter mit unangeleinten Hunden.
In Heilbronn hat der Ordnungshüter an diesem Tag
wenig zu tun. Eine Hundehalterin wartet schon vorbereitet mit einer Plastiktüte, als ihr Kleiner auf die Wiese macht.
Auch sonst erscheinen die Hundehalter hier vorbildlich. Und die meisten gehen mit ihren Hunden angeleint spazieren.
Übrigens: In der Regel sind Hunde auf Kinderspielplätzen verboten. Aber nicht jeder hält sich daran.
Bei der Infomarkt-Städtetour fanden wir allerdings
nur in Mannheim einen Hundehaufen auf einem
Spielplatz.
Jogger & Hunde
Experte bei Infomarkt war Karlheinz Beyer von der
Polizeihundeschule in Stuttgart.
Wer im Freien unterwegs ist und auf einen Hund trifft,
sollte auf jeden Fall Ruhe bewahren und entweder
stehen bleiben und warten bis der Hund vorbei ist
oder selbst langsam weiter gehen. Versuchen Sie, das
Tier zu ignorieren. Schauen Sie ihn nicht an.
Auch wenn der Hund bellend herumspringt, sollte
man allen Mut zusammen nehmen und ruhig stehen
bleiben, selbst wenn das Tier am Körper hochspringt.
Versuchen Sie nie, nach dem Hund zu schlagen oder
ihn wegzudrängen, denn das könnte er als Anlass für
einen Angriff nehmen.
Sogar, wenn man gebissen wird, ist es am besten, ruhig zu bleiben. Zerrt man an dem Körperteil oder Kleidungsstück, in dem die Zähne des Hundes stecken,
vergrößert man die Schäden.
Nach einem Hundeangriff sollte man versuchen, die
Personalien des Hundeshalters aufzunehmen. Wer ein
Handy mithat, sollte die Polizei rufen. Die Polizei wird
dann kommen und selbst die Personalien aufnehmen.
Recht
Hunde, die an der Leine gehen, werden dadurch nicht
aggressiver. Im Gegenteil, der Besitzer kann besser auf
das Tier einwirken.
Manche Hunde zerren zwar an der Leine, aber meist,
um die Entgegenkommenden zu begrüßen. Das kann
auf einen Laien wie eine Aggression wirken.
Kinder & Hunde
Als Faustregel gilt: Lassen sie Hunde und Kinder niemals zusammen unbeaufsichtigt ! Man weiß nie, was
ein Kind macht und wie das Tier darauf reagiert.
Hundevereine bieten Veranstaltungen an, bei denen
Kindern die Angst genommen wird und sie an den
Umgang mit Tieren gewöhnt werden.
Hunde nehmen Kinder als Spielkameraden wahr. Sie
behandeln Kinder wie einen Junghund und nicht als
Beuteobjekt. Trotzdem ist das Verhalten nicht berechenbar.
Pfefferspray ist gegen Hunde selten wirksam. Wahrscheinlich liegt das an der Beschaffenheit der Bindehaut von Hunden. Beim Hundetraining in der Polizeihundeschule hat sich jedenfalls gezeigt, dass Hunde
auf Pfefferspray nicht reagieren.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„12 Goldene Regeln“ (siehe S. 40).
27
Multimedia
Digitale Camcorder
Im Test
Die aufregendsten Momente im Leben in bewegten
Bildern festzuhalten war schon zu Zeiten von Super-8Kameras spannend. Dann kamen die Geräte mit Kassette und jetzt steht auch beim Filmen digitale Technik zur Verfügung. Der letzte Schrei auf dem Videomarkt heißt Camcorder. Die Auswahl ist riesengroß.
Wer sich nicht auskennt, läuft Gefahr, sich im Kameradschungel zu verlaufen.
Stiftung Warentest hat 17 digitale Camcorder unter die
Lupe genommen. Testpunkte waren unter anderem
Bild-, und Tonqualität sowie die Vielseitigkeit der Kameras. Die Preise liegen zwischen 600,- und
1.600,- Euro („test“-Heft 11/03).
Bildqualität
Eine ordentliche Bildqualität ist bei vielen Camcordern
mittlerweile Standard. Dennoch gibt es Unterschiede.
Die kleinen Filmkameras liegen zwar gut in der Hand,
wackelfreie Bilder sind aber ohne Stativ schwierig. Mit
einem eingebauten elektronischen Bildstabilisator soll
das Verwackeln verhindert werden.
Manchmal hilft auch der nicht viel. In Punkto wackelfreie Bilder konnten die JVC GR-DX 300 und die JVC
GR-DV 500E nicht überzeugen.
Bei Dämmerung oder in dunklen Räumen kommt es
auf die Lichtempfindlichkeit der Kameras an. Zwei
Camcorder, der Canon MV 630i und der Samsung VP-D
5000 i, hatten hier Schwächen und zeigten diffuse
Konturen.
Akkuleistung
Wenn man längere Zeit filmen will, ist eine gute Akkuleistung wichtig. Im Test liegt der Panasonic NV-GS 70
mit zweieinhalb Stunden Aufnahmedauer klar vorne.
Andere Akkus sind wesentlich früher leer, einige Modelle bereits nach knapp einer Stunde.
Besonders ärgerlich ist, wenn kein Ladegerät im Preis
enthalten ist. Dann muss der Akku über den Camcorder aufgeladen werden. Das kann bis zu acht Stunden
dauern.
Tonqualität
Bei den kompakten Camcordern liegt das eingebaute
Mikrofon zu nah am Gehäuse. Störende Geräusche
vom Laufwerk oder Zoom werden mitaufgenommen.
28
Meistens schafft ein zusätzliches Mikrofon Abhilfe. Bei
einigen Modellen kann man allerdings kein externes
Mikrofon anschließen.
Unschlagbar im Test bei der Tonqualität zeigte sich die
Sony DCR-TRV 33.
Fazit: In allen Prüfpunkten rundum überzeugend und
damit Testsieger ist die Panasonic NV-GS 70. Störend
ist nur ihr hoher Preis von etwa 1.400,- Euro.
Deutlich günstiger, mit noch guter Bild- und Tonqualität, schnitten der Camcorder Sony DCR-TRV 14 und der
Panasonic NV-DS 65 ab. Sie sind bereits für etwa
700,- Euro zu haben. Allerdings muss man Abstriche
bei der Ausstattung hinnehmen.
Die Preise vieler Testmodelle zeigen im Herbst 2003
fallende Tendenz. Wer sich etwas umsieht, der kann
ein richtiges Schnäppchen machen.
Kamerawahl
Experte bei Infomarkt war Horst Meinecke vom Bund
Deutscher Filmamateure, Kitzingen/Landesverband
Baden-Württemberg.
Welche Kamera ein Amateur wählt, ist zunächst davon
abhängig, zu welchem Zweck sie vorwiegend eingesetzt werden soll. Sollen Familienfeiern und erlebnisse dokumentiert werden, Urlaubserinnerungen festgehalten werden oder will man sogar richtige
Amateurfilme, Reportagen, Dokumentationen oder
Spielfilme herstellen ?
Wer die Kamera für Familien- und Urlaubsaufnahmen
braucht, sollte auf einen guten Bildstabilisator achten
und darauf, dass man ein externes Mikrofon anschließen kann. Außerdem sollte die Kassette seitlich und
nicht von unten gewechselt werden. Bei längeren Aufnahmen vom Stativ muss man beim Wechsel von unten den Bildausschnitt wieder neu einstellen.
Kassette oder Speicherchip ?
Gespeichert werden die Aufnahmen auf digitalen Videokassetten (DV). Im professionellen Bereich experimentiert man mit Speicherchips und anderen Technologien, aber im Amateurbereich wird die digitale Kassette noch einige Jahre Standard bleiben.
Multimedia
Zuschauerfall
Die Filme der digitalen Kassetten kann man beispielsweise auf einer Computer-Festplatte speichern und
damit auch noch für spätere Zeiten konservieren.
Zubehör & Lagerung
Sinnvolles Zubehör ist ein nicht zu leichtes Stativ, denn
auch mit Stabilisator ist man nicht immer vor Wackelbildern sicher. Ein Zusatzlicht durch eine kleine 50Watt-Leuchte ist ebenfalls vielerorts nützlich, um starke Helligkeitsunterschiede auszugleichen. Die eingebauten Videoleuchten sind oft nicht ausreichend.
Ein externes Mikrofon sorgt für bessere Tonqualität.
Die digitalen Videobänder können im Wohnbereich
gelagert werden. Allerdings sollte man sie von starken
Magnetfeldern fern halten, wie sie beispielsweise von
Lautsprecherboxen erzeugt werden. Darunter kann die
Wiedergabequalität leiden und die Kassette kann sogar unbrauchbar werden.
Filmbearbeitung
Wer seine Filme selbst bearbeiten will, kann das mithilfe von Zusatzkarten für den heimischen PC, die ab
80,- Euro im Handel angeboten werden.
Außerdem werden spezielle Geräte in der Größe eines
Videorekorders angeboten, mit denen man alles machen kann, was in der Filmbranche üblich ist: Szenen
arrangieren, einen Titel produzieren, nachvertonen.
Sie sind ab etwa 2.000,- Euro erhältlich.
Defekter Computer
Christian Geiges will einen neuen, schicken Computer.
Also kauft er bei Fujitsu-Siemens den neuen „Jetson
Home Design“ PC, komplett mit Flachbildschirm und
Zubehör für 999,- Euro.
Doch die Freude hält nicht lange: Schon am ersten Tag
an stürzt der Computer ab, ist überhaupt nicht zu
gebrauchen.
Christian Geiges ist froh, dass er einen Zwei-Jahre-VorOrt-Service mitgekauft hat.
Der Techniker stellt fest, dass die Festplatte defekt ist
und tauscht sie aus. Das ist keine große Reparatur,
doch auch nach dem Austausch stürzt der Rechner
ständig ab.
Der Servicetechniker muss erneut reparieren. Diesmal
wird die Hauptplatine gewechselt. Doch auch das
bleibt ohne Erfolg. Immer wieder kommt die Meldung:
„Ein schwerer Ausnahmefehler ist aufgetreten.“
Beim dritten Reparaturversuch wechselt der Techniker
den Arbeitsspeicher. Auch das misslingt, denn Siemens
liefert die falschen Teile.
Als die vierte Reparatur ansteht, ist es mit der Geduld
von Christian Geiges vorbei. Er macht den Kaufvertrag
rückgängig und schickt das Gerät zurück.
Aber erst ganze zwei Monate später wird Geld überwiesen. Und statt der bezahlten knappen 1.000,- erhält er nur 713,- Euro also fast 30 Prozent weniger.
Christian Geiges ist total verärgert.
Wer sich informieren will, kann sich an die Videoclubs
des Bundes Deutscher Filmamateure (BDFA) wenden.
(Adresse siehe S. 40/41). Die Mitgliedsbeiträge liegen
zwischen 4,- und 7,- Euro im Monat.
Weitere Informationen finden Sie in der Verbandszeitschrift „Film & Video“, die im Zeitschriftenhandel erhältlich ist und in „Die Broschüre: Sehen, filmen, gestalten“ (siehe S. 40).
Christian Geiges war bei Infomarkt zu Gast. Er verlangt die Differenz zum Neupreis, denn er hatte ein
Jahr lang ein Gerät, das gar nicht funktionierte.
Ein Ersatzgerät wurde ihm nicht vorgeschlagen, vermutlich, weil dieses Modell nicht mehr lieferbar war.
29
Multimedia
Als er die Software-CD zurückschicken wollte, teilte die
Firma ihm mit, dass diese nicht mehr benötigt werde,
da der PC schon verschrottet sei. Deshalb ist der Abzug
für ihn noch unverständlicher.
Schickt der Kunde das Produkt nur unvollständig zurück, kann der Händler entsprechende Abzüge machen. Allerdings muss er genau angeben, welche Teile
gefehlt haben, für die er einen Abzug berechnet.
Weiterer Gast in der Sendung war Sascha Hancke von
der Firma Fujisu-Siemens. Man habe das Gerät nach
den vier Reparaturversuchen aus Kulanz zurückgenommen. Es fehlten außer der Software auch noch einige Kleinteile, deren Wert von der Gesamtsumme abgezogen wurde.
Außerdem sei die Rücksendung bei der falschen Abteilung eingegangen - nämlich bei der Rücknahmestelle
für Händler. Dort sei man nicht gewohnt, mit Endkunden umzugehen. In der Abteilung für Endkunden hätte
man den entsprechenden Betrag sofort erstattet.
Christian Geiges kann zwischen der Erstattung des
Restbetrages zur Originalrechnung oder einen anspruchsvollen TFT-Flachbildschirm als Trostpflaster für
den Ärger wählen.
Wird als Austauschgerät wieder ein defektes Gerät geliefert, hat der Kunde wieder alle Rechte zur Auswahl.
Rechtsanwalt Arndt Brillinger erklärte die allgemeine
Rechtslage:
Der Kunde muss nicht hinnehmen, dass mehrmals repariert wird, wenn das Gerät offensichtlich nicht funktioniert.
Der Kunde hat die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch des Gerätes (Nacherfüllung). Scheitert die
Nacherfüllung, weil beispielsweise zwei Reparaturversuche fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, er kann verlangen, dass der
Verkäufer das Gerät zurücknimmt und den Kaufpreis
ausbezahlt.
Das sind gesetzliche Rechte des Kunden. Er ist dabei
nicht auf Kulanz angewiesen.
Lässt sich ein größerer Mangel bei der ersten Reparatur nicht beheben werden, kann der Kunde weitere
Reparaturversuche ablehnen und den Kauf rückgängig
machen.
Der Käufer kann - sofern er nichts anderes vereinbart
hat - sofort das Geld zurückverlangen, außer Mängel
sind einfach zu beheben oder es handelt sich um einen
kleinen Defekt.
Der Händler hat außerdem die Kosten zu übernehmen,
die durch die Nacherfüllung notwendigerweise beim
Kunden anfallen, beispielsweise Fahrtkosten oder Paketgebühren.
30
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Meine Rechte als Verbraucher“ (siehe S. 40).
Kurz notiert
Kundendaten bei Prepaid-Telefonkarten
Anbieter von Mobilfunkleistungen sind nicht verpflichtet, bei ihren Kunden, die über so genannte PrepaidKarten telefonieren, persönliche Daten zu erheben und
zu speichern.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) verlangte von einem Mobilfunkbetreiber,
beim Verkauf der Prepaid-Karten von den Kunden personenbezogene Daten zu erheben und in einer Kundenkartei aufzubewahren.
Die Karten dürften erst nach einer Überprüfung freigeschaltet werden (gemäß § 90 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz).
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
reicht die gesetzliche Grundlage des Telekommunikationsgesetzes nicht aus, um diesen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Kunden zu rechtfertigen. Da die Karten mit einem abzutelefonierenden
Betrag aufgeladen sind, benötigt der Telefonanbieter
keine Daten zur Abrechnung. Er ist dann auch nicht
verpflichtet, Kundendaten für eine staatliche Kontrolle
zu erheben.
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig, Urteil vom 22. Oktober
2003, Aktenzeichen 6 C 23.02
Auto
Kfz-Versicherung
Lohnt sich ein Wechsel ?
Wer im folgenden Jahr weniger für seine Autoversicherung zahlen will, muss seinen Vertrag spätestens
Ende November kündigen und zu einer preisgünstigeren Gesellschaft wechseln. Doch der Tarifdschungel ist
unübersichtlich. Dazu kommen individuelle Merkmale,
die einen Beitragsvergleich erschweren. Für Anfänger
stellt sich die Situation beispielsweise anders dar als
für Vielfahrer. Außerdem gibt es verschiedene Einstufungen, je nach Automarke und Wohnort.
Infomarkt hat Hinweise zusammengestellt, die zeigen, mit wem Sie in Zukunft gut und günstig fahren.
Die neuen Typklassen der Versicherer verändern die
Beiträge für den Kaskoschutz deutlich:
Für manche Typen wird es teurer, für manche billiger.
Der Fahrzeugtyp bestimmt aber nicht allein, wie teuer
die Versicherung ist. Fahrerprofil und Rabatte gehören
dazu. Stiftung Warentest/Finanztest hat 47 Versicherer unter die Lupe genommen („test“-Heft 11/03) und
verglichen.
Infomarkt greift drei Beispiele heraus: Den vorsichtigen Alleinfahrer, den Fahranfänger und die junge Familie.
Familienauto
Die Familie hat sich einen gebrauchten Ford Focus gekauft. Die Eltern teilen sich das Auto und fahren zusammen rund 15.000 Kilometer im Jahr. Bisher fahren
beide unfallfrei. Das Auto ist über den Mann versichert. Familienväter fahren vorsichtig, sagen die Versicherer. Deshalb gibt es für sie günstige Angebote.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht kostet bei der Deutschen Internet-Versicherung 278,- Euro im Jahr. Der
Vollkaskoschutz ist bei diesem Unternehmen mit
558,- Euro ebenfalls günstig.
Im Test-Vergleich: Der teuerste Anbieter verlangt
990,- Euro für den Vollkaskoschutz, 432,- Euro mehr.
Die Beispielsfamilie denkt daran, einen Zweitwagen zu
kaufen. Zweitwagen werden meist mit 140 Prozent in
der Haftpflicht und 115 Prozent in der Vollkasko eingestuft.
Einige Gesellschaften haben günstige Angebote: Die
Direct Line, Karstadt Quelle und der Volkswohlbund
zum Beispiel stufen den Zweiten genauso günstig ein
wie den Erstwagen.
Fahranfänger
Gute Neuigkeiten gibt es für Anfänger. Spendiert der
Vater zum Führerschein einen Jahreswagen, muss der
Sohn für den Vollkaskoschutz nicht mehr so tief in die
Tasche greifen. Statt 190 Prozent Prämie zahlt er jetzt
nur noch 125 Prozent.
Für Anfänger, die bei einem alten Gebrauchten nur die
Haftpflichtversicherung abschließen, ändert sich
nichts. Sie steigen weiterhin bei 230 Prozent Haftpflichtprämie ein.
Das günstigste Angebot für Einsteiger macht die Arag
mit 2.341,- Euro pro Jahr. Auch die HUK 24, die Europaversicherung und die DBV haben mit Angeboten bis
2.500,- Euro ein Herz für Anfänger. Das teuerste TestAngebot lag mit 4.675,- Euro fast doppelt so hoch.
Tipp: Wer vom Moped auf das Auto umsteigt, fährt bei
einigen Anbietern billiger. Der LVM (Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster), der Bayerische
Versicherungsverband oder die Westfälische Provinzial
zum Beispiel haben Spezialangebote für ehemalige
Zweirad-Fahrer.
Alleinfahrer
Der „Alleinfahrer“ ist der Musterschüler unter den Versicherungskunden. Er lässt keinen anderen ans Steuer
und hatte noch nie einen Unfall. Im InfomarktBeispiel hat er außerdem eine Garage und sein neuer
Citroen C 3 ist vollkaskoversichert.
Preiswerten Vollkaskoschutz bis 160,- Euro bekommt
er zum Beispiel bei der Deutschen Internet Versicherung, der HUK 24 und der DA direkt.
Am günstigsten für ihn: Der DEVK K-Aktiv Tarif für
152,- Euro. Im Vergleich zum teuersten Vollkaskoangebot das Finanztest vorliegt (281,- Euro) - spart er
131,- Euro.
Musterfahrer müssen in Zukunft länger unfallfrei fahren, bis sie die höchste Schadenfreiheitsklasse erreichen. Für 30 Prozent Vollkasko-Prämie werden 25 Jahre
unfallfreies Fahren gefordert. Das sind sieben Jahre
länger als bisher.
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Auto
Ob neu versichert oder laufender Vertrag, es lohnt sich
für alle Fahrer, die aktuellen Versicherungsangebote
zu prüfen, damit sie auch im nächsten Jahr gut und
günstig fahren.
Nachrechnen und abwägen
Experte bei Infomarkt war Jochen Hoevkenmeier vom
AvD (Automobilclub von Deutschland), Frankfurt/Main.
Wer sich nach einer neuen Kfz-Versicherung umsieht,
sollte zunächst prüfen, welche Kosten und Leistungen
die bisherige Versicherung bietet und dann mit mindestens zwei oder drei anderen Angeboten vergleichen. Selbst wenn die Schadensfreiheitsrabatt-Klassen
sich ändern, kann es sein, dass sich für bestimmte Modelle nichts verändert. Ein wichtiges Kriterium ist außerdem, wie man mit der bisherigen Versicherung zufrieden ist. Das ist ein Faktor, den man ebenfalls berücksichtigen sollte.
Stichtag für Kündigung
In aller Regel enden die Versicherungsjahre bei der KfzVersicherung am 31. Dezember. Stichtag für die Kündigung ist demnach der 30. November. An diesem Tag
muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen
sein. Der Poststempel spielt keine Rolle.
Im 2003 ist der 30. November ein Sonntag, so dass die
Kündigung schon am 28. November eintreffen muss.
Wer sicher gehen will, sollte die Kündigung schon spätestens am Anfang der letzten Novemberwoche abschicken.
Kündigt man zum Ende des Versicherungsjahres, brauchen keine Gründe angegeben zu werden.
Wer den Stichtag versäumt hat, kann Sonderkündigungsrechte in Anspruch nehmen, wenn die Beiträge
erhöht werden oder im Schadensfall. Dabei muss dann
der Kündigungsgrund genannt werden.
Vollkasko oder Teilkasko ?
Auch durch den Wechsel von der Vollkasko zur Teilkaskoversicherung kann man Geld sparen. Das lohnt sich
allerdings nicht, so lange das Fahrzeug noch von einem Geldinstitut oder einer Finanzierungsgesellschaft
finanziert wird. Wer Raten abbezahlt, sollte Vollkasko
versichert bleiben.
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Nach etwa vier bis fünf Jahren sind die meisten Verträge abbezahlt, dann muss man nachrechnen, ob sich
eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkasko mit
hoher Selbstbeteiligung lohnt.
Wie hoch eine Selbstbeteiligung ist, richtet sich nach
den persönlichen Verhältnissen. Für manche Autofahrer ist schon eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro
schwer zu leisten, andere können im Schadensfall
500,- oder 1.000,- Euro problemlos aufbringen. Je höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto geringer sind die Prämien.
Rabattklassen
Es gibt unzählige Rabattvarianten. Bedauerlich ist,
dass nur wenige an Sicherheitsaspekte geknüpft werden. Sinnvoll wäre es beispielsweise, so der Experte,
wenn man das regelmäßige Aufziehen von Winterreifen mit einem Rabatt belohnen würde.
Bei einem Unfall teilen die meisten Versicherungsunternehmen von sich aus mit, ob es sich lohnt, den
Schaden selbst zu übernehmen. Das verhindert eine
Umstufung in eine ungünstigere Rabattklasse.
Kommt es in demselben Jahr zu einem weiteren Schaden, kann man meist immer noch entscheiden, ob
man sich den ersten Schaden erstatten lässt, weil
dann eine Eigenleistung teurer käme als die Prämienerhöhungen.
Weitere Informationen finden Sie bei „Computeranalyse: Kfz-Versicherungen“ (siehe S. 40).
Auto
Gerichtsurteil
Kurz Notiert
Autoschlüssel im Werkstatt-Briefkasten
Kriterien für "fabrikneue" Fahrzeuge
Wer seinen Autoschlüssel beim Abgeben des Fahrzeugs in der Werkstatt in einen ungesicherten Außenbriefkasten wirft, handelt grob fahrlässig. Wird der
Wagen gestohlen, muss die Kasko-Versicherung nicht
für den Schaden aufkommen.
Als "fabrikneu" gilt ein Kraftfahrzeug, so lange das
Modell vom Hersteller unverändert weiter gebaut wird
und keine durch längere Standzeit bedingte Mängel
zeigt. Außerdem dürfen zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die
Richter folgten einer so genannten "allgemeinen
Verkehrsanschauung", nach der die Lagerdauer ein
wesentlicher Faktor für den Wert eines Fahrzeugs ist.
Sie führten aus, dass der Alterungsprozess bereits
einsetzt, wenn das Produkt den Herstellerbetrieb
verlässt. Selbst bei optimaler Lagerung komme es mit
der Zeit zu Materialermüdung.
Im verhandelten Fall war dem Kunden eines Autohauses vertraglich ein fabrikneues Fahrzeug zugesichert
worden. Im August des Jahres 2000 erhielt er einen
Wagen, der im November 1998 hergestellt worden
war. Es handelte sich dabei um ein Modell, wie es auch
zum Zeitpunkt des Kaufs unverändert hergestellt wurde. Der Kunde war jedoch der Ansicht, nach so langer
Zeit seit der Herstellung könne das Auto nicht mehr als
"fabrikneu" gelten. Der Bundesgerichtshof gab dem
Kläger recht.
Hier die Geschichte, auf der das Urteil im Grunde beruht:
Wer erst nach Feierabend, wenn die Werkstatt schon
geschlossen hat, seinen Wagen zur Reparatur abgeben
kann, dem wird meist eine Notlösung angeboten: Man
kündigt das Fahrzeug telefonisch an, stellt es ab und
wirft den Schlüssel in den Briefkasten.
Dann wird repariert. Standard in vielen Werkstätten.
Das wurde einem Kunden nun zum Verhängnis: Wie
abgesprochen stellt er sein Auto auf dem Werkstattgelände ab und wirft den Schlüssel in den Außenbriefkasten.
Über Nacht wird der Briefkasten jedoch aufgebrochen
und das Auto gestohlen. Schaden: Knapp 6.000,- Euro.
Der Kunde glaubt seinen Schaden gut versichert. Ein
Irrtum: Seine Kaskoversicherung lehnt die Regulierung
wegen grober Fahrlässigkeit ab.
Beim Prozess gibt das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz der Versicherung Recht.
Der Kunde habe sich zu sorglos und leichtsinnig verhalten. Wer seinen Schlüssel in einen ungesicherten
Außenbriefkasten wirft, handelt grob fahrlässig, so die
Richter.
Die Gefahr eines Diebstahls sei deutlich überhöht gewesen. Die Versicherung muss deshalb nicht zahlen.
BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02
Sicher oder nicht sicher, das ist jetzt die Frage. Im
Zweifel geht das Risiko zu Lasten des Kunden.
Einige Kfz-Betriebe haben die Gefahr erkannt und umgerüstet. Mancherorts landen die Schlüssel sicher im
Tresor. Ist der Briefkasten in der Eingangstür eingebaut, befindet sich der Werkstattkunde ebenfalls auf
der sicheren Seite.
Am besten, man schafft es vor Feierabend und gibt
seinen Schlüssel persönlich ab. In vielen Betrieben ist
das noch nach 18.00 Uhr möglich. Vergessen Sie nie
die Empfangsbestätigung, denn Diebstahl kann überall drohen.
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Dezember 2000,
Aktenzeichen: 9 U 65/00
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Reisen & Freizeit
Zuschauerfall
Überbuchtes Ferienhotel
Für Wolfgang Brunner und Andrea Zander ist die Algarve, eine Küste im Süden Portugals, das TraumReiseziel.
Kaum sind die Sommerkataloge erschienen, wühlen
sie sich begeistert durch die Angebote. Sie wissen genau, was sie wollen. Nicht die Fels-Algarve im Westen,
sondern die Sand-Algarve im Osten soll es sein. Für
den Ort „Manta Rota“ können sie sich sofort erwärmen, denn den kennen sie schon bestens. Sie schätzen
besonders seine ruhige Lage.
Das Hotel ausgewählte „Dunas Parc“ liegt nur hundert
Meter zum Strand. Alles maßgeschneidert.
Beim Veranstalter Tjaereborg greifen sie zu und buchen schon acht Monate im Voraus.
Im Juni 2003 ist es dann endlich soweit. Doch bei der
Ankunft erhält die Urlaubsfreude einen schweren
Dämpfer: „Das Hotel ist überbucht“, erklärt der Reiseleiter. Die Urlauber können es nicht fassen.
Die Urlauber müssen spätestens das letzte Boot um
18.30 Uhr erwischen. Sonst können sie nicht mehr ins
Club-Hotel zurückkehren.
Zu allem Übel muss das Paar dort ständig mit ClubArmbändern herumlaufen. Das stört sie gewaltig.
So haben sie sich ihren maßgeschneiderten Urlaub
nun wirklich nicht vorgestellt.
Wolfgang Brunner war bei Infomarkt zu Gast. Er hatte ein anderes Ersatzangebot mit Drei-Sterne-Hotel
und einem Mietwagen für sieben Tage abgelehnt.
Er und seine Partnerin hatten sich inzwischen mit dem
neuen Standort vertraut gemacht, während sie das
neue Angebot nicht kannten.
Auf einer Karte fanden sie heraus, dass das angebotene Hotel mehrere hundert Meter im Ortskern eines
Touristenortes liegt. Mit Mietwagen hätte ihnen das
allenfalls eine vergleichbare Lage gebracht, keine Verbesserung.
Im Hotel Golden Club hatte man ihnen
einen Mietwagen verweigert. Stattdessen wurde dem Paar Halbpension aufgedrängt, obwohl es eigentlich nur
Frühstück wollte.
Zunächst hatten sie sich nur geärgert
und ihren Fall gemeldet. Inzwischen
fordern sie die Hälfte des Reisepreises
zurück, etwa 700,- Euro.
Von Tjaereborg kam nach einigen
Wochen ein Scheck über 150,- Euro, mit
Bedauern über die Überbuchung aber
mit dem Hinweis, der Hoteltausch sei
doch nicht so schlimm.
Nachdem Infomarkt mit Tjaereborg
Kontakt aufgenommen hatte, war man
bereit, insgesamt 300,- Euro zu erstatten.
Einzige Alternative an der Sand-Algarve ist der Golden
Club in Cabanas. Ein schlechter Tausch für das Urlauberpaar.
Statt der gebuchten drei Sterne hat der Club nur zwei
Sterne. Außerdem bietet er statt Ruhe nichts als Lärm.
Es fehlt der Meerblick. Und auch die romantischen
Abendstunden am Atlantik sind nicht möglich, da der
Strand rund zwei Kilometer entfernt liegt.
Hinzukommt, dass er sich auf einer Lagune befindet
die man nur mit einem Boot erreichen kann.
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Trotz einer Einladung war der Reiseveranstalter Tjaereborg nicht zur Sendung erschienen.
Rechtsanwalt Wolfgang Nau erklärte die allgemeine
Rechtslage:
Ist ein Hotel überbucht oder will der Reisende sonstige
Mängel reklamieren, muss er den Veranstalter um Abhilfe bitten und setzt ihm am besten eine Frist.
Reisen & Freizeit
Meckernotiz
Wird nur unvollständig Abhilfe geschaffen, kann der
Reisende immer noch Mängelansprüche geltend machen. Ein Zwei-Sterne-Hotel ist weniger wert als ein
Drei-Sterne-Hotel. Liegen im Ersatzhotel noch weitere
Mängel vor, werden diese ebenfalls berücksichtigt.
Wer ein schlechteres Angebot annimmt, mit schlechterer Lage und schlechterer Kategorie, kann daneben
weiterhin Minderungsansprüche geltend machen.
Auf Kosten des Reiseveranstalters kann man nur dann
zurückfliegen, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt
ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man Tennisferien mit Trainer gebucht hat und in einem Reiterhotel (ohne Tennis) untergebracht wird.
In diesem Fall muss der Reisende um Abhilfe bitten
und eine Frist setzen. Verstreicht die Frist ergebnislos,
kann man den Reisevertrag kündigen und auf Kosten
des Veranstalters zurückfliegen.
Auf eigene Faust sollte man eine Rückreise nicht antreten, sonst läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen
zu bleiben.
Wie viel Minderung für eine Überbuchung gerechtfertigt ist, kommt auf die Lage im Einzelfall an. In Frankfurt haben viele große Reiseveranstalter ihren Sitz.
Beim Landgericht Frankfurt hat sich eine Kammer auf
solche Fragen spezialisiert und die so genannte Frankfurter Tabelle entwickelt. Wegen des Unterschieds
zwischen einem Zwei- und einem Drei-Sterne-Hotel
sind etwa 20 Prozent Minderung angemessen.
Kommen weitere Mängel hinzu, wie beispielsweise
ungünstige Lage, Lärm und andere Unannehmlichkeiten können durchaus auch 50 Prozent Minderung geltend gemacht werden.
Der Reisende muss seine Ansprüche innerhalb eines
Monats nach Reiseende beim Reiseveranstalter geltend machen, sonst sind sie verloren.
Am besten verschickt man die Reklamation per Einschreiben mit Rückschein. Seit der Änderung des
Schuldrechts zum 1. Januar 2002 hat der Reisende aber
zwei Jahre Zeit, seine Ansprüche bei Gericht geltend zu
machen.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Recht auf Reisen“ (siehe S. 40) .
Kreditkarten-Ärger wegen Zeitverschiebung
In den meisten Reiseinformationen wird davon abgeraten, viel Bargeld mit in Urlaub zu nehmen. Ein beliebtes Zahlungsmittel sind daher die Kreditkarten. Jeder vierte Deutsche hat eine solche Plastikkarte.
Marktführer ist Mastercard, gefolgt von Visa, Diners
und American Express. Aber nicht immer verläuft alles
so reibungslos, wie die Kreditkartenwerbung verspricht.
Für das Ehepaar V. endet der Traum-Silvesterabend auf
Sri Lanka mit einem unangenehmen Erlebnis. Als sie
ihre Rechnung bezahlen wollen, ist ihre Eurocard ungültig. Sonja V. fühlt sich deswegen wie eine Schwindlerin.
Das Bargeld ist aufgebraucht. Außerdem ist die Zeit
knapp, denn am nächsten Morgen um 5.00 Uhr ist Abreise. Die Sparkassen-Kunden sind verwirrt, denn die
neue Kreditkarte war schon Wochen vor dem Urlaub
eingetroffen. Urlaubsbekannte aus der gleichen Clubanlage helfen dem Ehepaar aus der Patsche. Sie strecken über 600,- Euro vor.
Zurück in Deutschland wendet sich Sonja V. an ihre
Sparkasse. Diese fragt bei der Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS) nach. Dieses Unternehmen rechnet Kreditkartenumsätze für die Geldinstitute ab. Dort
erklärt man, dass neue Karten zwar Wochen vorher
verschickt werden, damit sie rechtzeitig beim Kunden
sind. Aber sie enthalten den Hinweis: „Gültig erst am
Stichtag.“
Bei Sonja V. war der Stichtag der 1. Januar, 0.00 Uhr.
Aber die Uhrzeit bezieht sich auf die Mitteleuropäische
Zeit ! Das heißt, dass die Karte wegen der Zeitverschiebung in Sri Lanka erst um 5.00 Uhr morgens gültig wird.
Verwirrend war allerdings, dass Sonja V. zwei Tage zuvor eine Schmuckrechnung mit der gleichen Karte bezahlt hatte.
Das müsse der Schmuckhändler auf eigenes Risiko akzeptiert haben, so die GZS.
Die GZS gibt noch einen Tipp: Auch im Hotel wäre eine
Zahlung möglich gewesen. Dazu hätte man allerdings
vor dem Urlaub bei der Sparkasse anrufen müssen.
Dann wäre die Karte vorzeitig gültig gewesen, so die
Auskunft.
Als Infomarkt bei der GZS nachfragt, heißt es plötzlich, dass das doch nicht möglich sei.
In dieser verwirrenden Lage bleibt nur, sowohl die bisherige als auch die neue Karte mitzunehmen, denn nur
so ist man jederzeit sicher, bezahlen zu können.
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Reisen & Freizeit
Infomarkt vor Ort
Pilze im Schwarzwald
Infomarkt ist regelmäßig im Südwesten Deutschlands unterwegs. Etwa einmal pro Monat kommen wir
mit einem Verbraucherthema zu Ihnen und beantworten wichtige Fragen.
Im Oktober 2003 nahm Infomarkt an einer Pilzwanderung teil. Treff war bei Neubulach in der Nähe von
Calw im Nordschwarzwald.
Bei organisierten Pilzwanderungen nehmen meist PilzExperten teil, die alle gesammelten Pilze sichten und
giftige aussortieren.
Ein Korb mit Deckel schützt die Pilze vor herabfallendem Schmutz und vor Beschädigungen.
Plastiktüten sind für Pilze kein geeignetes Behältnis,
da sich die Feuchtigkeit staut und sich Gase bilden, die
dazu führen, dass die Pilze schnell verderben.
Bei der Wanderung wurden viele verschiedene Waldpilze gesammelt, zum Beispiel der Wieseltäubling, der
ein guter Speisepilz ist, Butterpilze und graublättrige
Schwefelköpfe.
Als Speisepilz ist weniger geeignet sind die Schirmlinge. Einige wie der Safran-Schirmling sind zwar essbar,
aber oft sind sie bitter und herb. In dieser Pilzfamilie
gibt es außerdem Giftpilze.
Der giftigste Pilz in Deutschland ist der Galerina Marginata (Gifthäubling, Nadelholz-Häubling). Er hat einen hellbraunen bis ockerfarbigen Schirm auf einem
schmalen hohen Stengel.
Er enthält das gleiche Gift wie der bekannte Knollenblätterpilz und kann schon bei geringen Verzehrmengen von 50 bis 100 Gramm tödlich sein.
Es besteht große Verwechslungsgefahr mit den als
Speisepilz beliebten, schmackhaften Stockschwämmchen, die auch gezüchtet angeboten werden.
Wer Pilze sammelt, darf sie nicht einfach ausreißen,
denn der Teil, der in der Erde ist, sorgt im nächsten
Jahr für neuen Pilzwuchs. Man dreht die Pilzköpfe ab
oder schneidet sie oberhalb der Erde ab.
Pilze sollten nicht roh gegessen werden. Ausnahmen
sind Champignons oder auch der Trüffel.
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Die meisten anderen Pilze schmecken in rohem Zustand nicht. Einige Pilzarten müssen sogar gekocht
werden, um Gifte zu beseitigen. Das gilt beispielsweise
für den beliebten Speisepilz Hallimasch, den man
deswegen sogar besonders lange kochen sollte.
Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie
„Speise- und Giftpilze“ (siehe S. 40).
Verbrauchernotiz
Spass mit Flug-Drachen
Herbstzeit ist Drachenzeit. Bei schönem Wetter und
genügend Wind - ein Spaß für Jung und Alt.
Drachen sind aus Asien nach Europa gekommen und
sind ein uraltes Spiel.
Völlig problemlos sind Einleiner. Da lässt man der
Phantasie freien Lauf. Nur lenkbar sind sie nicht.
Zum Lenken braucht man mindestens zwei Leinen. Es
gibt verschiedene Ausführungen. Bei einem Trapezdrachen für rund 200,- Euro muss man schon standfest sein.
Etwas für Fortgeschrittene ist der Vier-Leiner. Manche
Modelle kosten rund 500,- Euro.
Auch Riesen-Drachen gibt es, für sie muss jedoch das
Auto als Anker dienen.
Wheely - riesige, drehende Räder - gibt es mit Durchmessern bis zu 19 Metern. Einen der größten seiner Art
auf der Welt hat Larry Neumann aus Frankfurt gebaut.
Mit seinem drehenden Rad war Larry sogar im Guinessbuch der Rekorde.
Anfängern rät er zu Zweileinern, die man ab etwa
70,- Euro erwerben kann. Von Billigdrachen für 5,- Euro
hält er nichts. Die Schwächen zeigen sich bei der Flugleistung.
Übrigens: Wer einen fremden Drachen findet, der sich
losgerissen hat und ihn aufhebt, der zieht künftig das
Pech an. Das jedenfalls glauben die Koreaner.
Infoecke
Infomarkt
Im Internet
Unser Sendeplatz
Um Ihnen noch besseren Service bieten zu können und das weltweit - ist Infomarkt auch im Internet zu
erreichen. Unsere Adresse lautet:
www.swr.de/infomarkt
Dort warten auf Sie aktuelle Hinweise zu künftigen
Sendungen und Zusammenfassungen ausgewählter
Themen aus den vergangenen Infomarkt-Ausgaben.
Außerdem bieten wir Ihnen ein Archiv mit Informationen zu bereits behandelten Themen.
Hier die Rubriken im Einzelnen:
Auf unserer Homepage informiert Sie die Vorschau
über die Schlagzeilen unserer nächsten Sendung.
Außerdem haben Sie direkten Zugriff auf die Themen
der aktuellen Sendung.
Informationen zu den Themen vergangener
Infomarkt-Ausgaben finden Sie im Rückblick „Was
lief wann?“.
Im Archiv sind unsere Infomarkt-Berichte aus vorangegangenen Sendungen nach einer Liste mit acht Oberbegriffen geordnet, zum Beispiel „Finanzen & Recht“
oder „Haus & Garten“.
Auch zu anderen Verbraucherfragen hilft das Lexikon
mit Rat, Adressen & Literatur und „Links“ (Verknüpfungen mit anderen Online-Veröffentlichungen).
In „Wir über uns“ lernen Sie unsere Moderatoren näher
kennen. Sabine Gaschütz und Michael Saunders stellen
sich vor.
Außerdem erfahren Sie etwas über die Ziele, die
Hintergründe und die Redakteure unserer Sendung.
Immer am Dienstag 21.00 Uhr bis 21.45 Uhr
Wiederholung am Mittwoch der darauffolgenden
Woche 6.00 bis 6.45 Uhr.
Paulas Welt
Kennen Sie Paula ? Paula ist eine Frau, die sich nichts
vormachen und nichts gefallen lässt. Und Paula hat
immer gute Ideen !
Die Geschichten aus „Paulas Welt“ finden Sie auf unserer Homepage im Internet: www.swr.de/infomarkt.
Schauen Sie doch mal rein !
Infomarkt Online
- ein weiterer Service für kritische Verbraucherinnen
und Verbraucher!
Impressum
Herausgeber: Südwestrundfunk
Sickstr. 30, 70190 Stuttgart
Tel. 0711/ 929-4459
Verantwortlich: Sabine Gaschütz
Abteilung Wirtschaft Fernsehen
Autorin und Textbearbeitung: Angelika Scheffler-Ronen
Layout: Roland Zöller, Abteilung Grafik/Design
Illustrationen: Sepp Buchegger, Alexander Gilles
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Literatur & Adressen
Literatur
Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(vzbv) (früher: AgV/Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände)
erhalten Sie bei den Verbraucherberatungsstellen oder
Versandservice vzbv, Postfach 1116, 59930 Olsberg,
Tel. 02962/ 90 86 47, FAX 02962/ 90 86 49
Internet: www.vzbv.de (Versand erfolgt nur gg. Rechnung!)
FAX 030/ 53 60 73-45, Internet: www.verbraucher.org
„Vitamine und Mineralstoffe“, aid 2002, Best.Nr. 1364, 2,- Euro zzgl.
Porto+Versand gg. Rechnung zu bestellen bei: aid-Vertrieb
(Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft), DVG,
Birkenmaarstr. 8, 53340 Meckenheim, Tel. 02225/ 92 61 46,
FAX 02225/ 92 61 18, Internet: www.aid.de
Gesundheit
Zahnersatz
„Buch Zähne“ Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften)
Best.Nr. H 0203, 12,95 Euro zzgl.Porto+Versand
„Durchblick: Kunde Patient - Im Gesundheitsmarkt zurechtfinden“
Hrsg. ARD-Ratgeber Recht/Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv), dtv 2002, 4,80 Euro (9,39 DM) im Buchhandel erhältl. od. zzgl.
Porto + Versand über vzbv (siehe oben), Best.Nr. 684
„Finanztest extra: Krankenkassen“ Beiträge, Leistungen, Extras,
Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. E 0301,
3,50 Euro (14,67 DM) zzgl. Porto+Versand
„Krankenversicherung“ Leistungen, Verfahren und System der
gesetzlichen Krankenversicherung, Ratgeber der vzbv 2002 (siehe
oben) 8,50 Euro zzgl. Porto+Versand Best.Nr. 874
„Die private Krankenversicherung“ Leistungen, Tarife, Vertragsbedingungen, Ratgeber der vzbv 2002 (siehe oben) 9,80 Euro zzgl.
Porto+Versand, Best.Nr. 514
„Test Spezial: Ernährung“ Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik
Zeitschriften) Best.Nr. S 0303, 6,50 Euro zzgl.Porto+Versand
Faxabruf-Service Verbraucherinitiative:
01901/ 50 270+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min.
- 002 Nahrungsergänzungsmittel- Vitamintabletten (4 Seiten)
„Bittere Pillen 2002-2004“, Nutzen u. Risiken von 10.000
Medikamenten, K. Langbein, H.P. Martin, H. Weiss,
Verlag Kiepenheuer&Witsch ‘02, 29,90 Euro (58,48 DM)
Geldanlage/Investmentfonds
„Leitfaden zum Beratungsgespräch“
„Erste Hilfe bei Fehlberatung“
kostenloses Informationsmaterial, zu bestellen bei: Vogelsang&Sachs
Sachverständige für Kapitalanlagen und private Finanzplanung
Hessenring 71, 61348 Bad Homburg, Tel. 06172/ 92 00 00,
FAX 06172/ 92 00 11, Internet: www.vogelsang-sachs.de
„Sparen und Geldanlage“ Ratgeber der vzbv 2003 (siehe oben),
Best.Nr. 591, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand
„Computeranalyse: Private Zusatzversicherung“
Stiftung Warentest, Best.Nr. M0102, Computer ermittelt Angebote,
ab 13,- Euro, Coupon per Faxabruf 01805/ 887 68-213 od.
per Tel. 01805/ 00 24 67 (jew. 0,12 Euro/Min.)
„Geld weg ? Rechtstipps für Anleger“ Ratgeber der vzbv 2003 (siehe
oben), Best.Nr. 575, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg:
01905/ 55 31 11+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM )/Min.
- 290 Krankenkassenwechsel (mit Musterbrief) (3 Seiten)
- 233 Beitragsübersicht gesetzliche Krankenkassen (4 Seiten)
„Handbuch Wertpapiere“ Stiftung Warentest 2002, (siehe Rubrik
Zeitschriften) Best.Nr. Y 0203, 35,- Euro zzgl. Porto+Versand
Faxabruf-Service Stiftung Warentest:
01905/ 100 108+(Endnummer)/0,62 Euro/1,21 DM/Min.
- 639 Gesetzliche Krankenkassen/Beitragssätze (5 Seiten)
- 642 Krankenkassen Gesetzlich oder Privat ? Ein Leistungsvergleich
(3 Seiten)
Faxabruf-Service Verbraucherinitiative:
01901/ 502 70+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min..
- 110 Ihre Rechte als Patient beim Arzt (3 Seiten)
„Patientenratgeber“ Ärztepflichten, Patientenrechte, Ratgeber der
vzbv ‘02 (siehe oben), 7,80 Euro zzgl. Porto+Versand, Best.Nr. 653
„Patientenrechte - Verantwortung für die eigene Gesundheit“
Info-Heft Juli 2001, 1,80 Euro zzgl 0,80 Euro Porto+Versand
gg. Verrechnungsscheck zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V.
Elsenstr. 6, 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45
Internet: www.verbraucher.org
Vitamine & Co.
„Kleine Nährwert-Tabelle der DGE“ DGE 1999, 5,90 Euro zzgl.
Porto+Versand gg. Rechnung zu bestellen bei:
DGE-Medienservice, Bormheimer Str. 33b, 53111 Bonn,
Tel. 0228/ 909 26 26, FAX 0228/ 909 26 10, Internet: www.dge.de
„Vitamine und Mineralstoffe“ Info-Blatt 2003, 1,80 Euro zzgl
0,80 Euro Porto+Versand zu bestellen bei: Verbraucher Initiative
e.V., Elsenstr. 6, 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3,
38
„Die Aktienanlage“ B. Sternberger-Frey, Ratgeber der vzbv 2001
(siehe oben), Best.Nr. 582, 9,80 Euro (19,17 DM) zzgl. Porto+Versand
Faxabruf-Service Stiftung Warentest/Finanztest:
01905/ 100 108+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min.
- 624 Tagesgeldkonten und Festgelder – Zinsüberblick (3 Seiten)
- 623 Einmalanlagen mit Festzins (3 Seiten)
- 434 Sparpläne (2 Seiten)
- 651 Bausparen mit Finanzierungsabsicht (Checkliste 5 Seiten)
- 614 Warnliste: Grauer Kapitalmarkt (9 Seiten)
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg:
01905/ 55 31 11+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM )/Min.
- 227 Die „richtige“ Geldanlage und unlautere Methoden (4 Seiten)
- 237 Außergerichtliche Beschwerdeverfahren bei
Finanzdienstleistungen (7 Seiten)
- 221 Altersvorsorge - Sparen für die Zukunft (4 Seiten)
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
01905/ 100 1010+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min.
- 18 Sicherheitscheck für Geldanlagen (3 Seiten),
Internet: www.vz-nrw.de => Finanzen
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Bayern und Sachsen
01905/ 55 31 10+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min.
- 160 Bausparen noch modern ? (2 Seiten)
- 174 Was kosten Investmentfonds ? (8 Seiten)
Literatur & Adressen
„Bundeswertpapiere auf einen Blick“
„Informationen zur kostenfreien Verwaltung durch die
Bundeswertpapierverwaltung“
kostenlose Broschüren und Merkblätter einzeln oder im Paket zu
bestellen bei: Informationsdienst für Bundeswertpapiere
Postfach 101250, 60012 Frankfurt a.M., Tel. 069/ 74 77 11,
FAX 069/ 74 77 70, Aktuelle Konditionen Tel. 069/ 197 18 oder
Faxabruf 069/ 257 02 00 10 (1 Seite)
„Finanztest Spezial: Geldanlage mit Investmentfonds“ Stiftung
Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. Z 0303,
7,50 Euro zzgl.Porto+Versand
„Fonds im Dauertest“ Inhaltsverzeichnis und Erläuterungen
Faxabruf-Service Stiftung Warentest/Finanztest
Faxabruf: 01805/ 88 76 84 50 (3 Seiten/ 0,12 Euro/Min)
Arbeit
Mini-Jobs
„Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone“
kostenlose Broschüre, Best.Nr.: A 630
zu bestellen bei: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung, Ref. Information, Publikation, Redaktion, Postfach 500
53105 Bonn, Tel. 01805/ 15 15 10, FAX 01805/ 15 15 11 (0,12 Euro/Min.),
Internet: www.bmgs.de
„Mini-Jobs (400-Euro-Jobs) - Niedriglohn-Jobs (bis 800,- Euro)“
Regelungen zu geringfügigen Beschäftigungen
kostenlos zu bestellen bei: Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte (BfA), Ruhrstr. 2, 10709 Berlin, Tel. 030/ 865-1,
FAX 030/ 86 52 73 79, Internet: www.bfa-berlin.de => Publikationen
=> kostenlose Broschüren
Kostenlose Servicenummer : Tel. 0800/ 3 33 19 19
„Arbeitsrecht“, 220 Fragen an den Anwalt, Deutsche Anwaltauskunft,
9,90 Euro zzgl. Porto + Versand, zu bestellen bei: Verbraucher
Initiative e.V., Elsenstr. 106, 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3,
FAX 030/ 53 60 73-45, Internet: www.verbraucher.org
„Arbeitslos - was nun ?“ Ratgeber der vzbv ‘01 (siehe oben) 8,44 Euro
zzgl. Porto+Versand, Best.Nr. 872
„Handbuch Eltern“ Stiftung Warentest 2000, (siehe Rubrik
Zeitschriften) Best.Nr. Y 0002, 30,- Euro zzgl. Porto+Versand
„Kinder I“ Stiftung Warentest 2001, (siehe Rubrik Zeitschriften)
Best.Nr. H 0201, 15,95 Euro zzgl. Porto+Versand
Bauen & Wohnen
Eigentumswohnung
„Der Wohnungseigentümer“ Ratgeber zum Wohnungseigentum
V. Bielefeld, Haus & Grund Deutschland 2003, 24,90 Euro
„Wohnungseigentum und Wohnungseigentümer“ Gesetzgebung,
Rechtsprechung, Praxis, Haus & Grund Deutschland 2003, 7,95 Euro
zzgl. Versandkosten zu bestellen bei: Haus & Grund Deutschland,
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin, Tel. 030/ 202 16-0, FAX 030/ 202 16-555
Internet: www.haus-und-grund.net
„Handbuch Eigentumswohnungen“ Stiftung Warentest 2001,
Best.Nr. Y0102, 59.- DM, im Buchhandel od.siehe Rubrik Zeitschriften
„Wohnungseigentum“
Organisations- und Musterhandbuch für Verwalter, Beiräte und
Wohnungseigentümer, Loseblattausgabe, WRS Verlag Wirtschaft,
Recht und Steuern, 98.- DM
„Das große Verwalter-Handbuch“ Wohnungseigentum sicher
managen, M.v.Hauff, Haufe-Verlag ‘99, 88.- DM
Teppiche
„Pflege und Reinigung von Teppichboden“ Broschüre, kostenlos zu
bestellen bei: Europäische Teppichgemeinschaft e.V., Hans-BöcklerStr. 205, 42109 Wuppertal, Tel. 0202/ 75 97 91, FAX 0202/ 75 97 97
Internet: www.etg-teppich-siegel.de => Info => Infobroschüren
„Teppichboden“ Info-Heft d. Verbraucherinitiative (VI)2000. 1,80 Euro
zzgl. 0,80 Euro Porto+Versand gg. Verrechnungsscheck od.
Briefmarken zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V., Elsenstr. 106
12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45
Internet:www.verbraucher.org
Faxabruf-Service Stiftung Warentest:
01905/ 100 108+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min.
- 624 Fußbodenbeläge – Checkliste (6 Seiten)
Kinderbetreuung
„Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege“, Juni 2002, Nr. 9511
Broschüren kostenlos zu bestellen bei: Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Broschürenstelle, 53107 Bonn
Tel. 01805/ 32 93 29 (0,12 Euro/0,24 DM/Min.), Internet: ww.bmfsfj.de
„Analyse: Schadstoffe im Kunststoff“ Analyse Ihrer Teppich- oder
PVC- und anderer Kunststoff-Böden auf bedenkliche Stoffe, Stiftung
Warentest, Best.Nr. M 0005, 70,- bis 133,- Euro, Coupon unter
Faxabruf: 01805/ 88 768-310 oder Tel: 01805/ 00 24 67
Brandschutz
„Das vbm-Dschungelbuch“ Ein Leitfaden für berufstätige Mütter,
Tipps zu Kinderbetreuung, Steuern, Altersvorsorge, 2002
5,- Euro Schutzgebühr zzgl. 1,50 Euro Versand zu bestellen bei:
Verband berufstätiger Mütter, Bundesgeschäftstelle,
Postfach 290426, 50525 Köln, Tel. 0221/ 32 65 79, FAX 0221/ 32 65 79
Internet: www.berufstaetige-muetter.de
„Alle Tage Schule“ Antworten auf Elternfragen vom Ranzen bis zum
Nachhilfeunterricht, Ratgeber vzbv 2001 (siehe oben), Best.Nr. 749,
9,80 Euro zzgl. Porto+Versand
„Durchblick: Kind und Kegel“ Elternrechte - Elternpflichten
Hrsg. ARD-Ratgeber Recht/Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv), dtv 2002, 4,80 Euro im Buchhandel erhältl. od. zzgl. Porto +
Versand über vzbv (siehe oben), Best.Nr. 747
„Kind und Kosten“ Ratgeber der vzbv (siehe oben) 2000, Best.Nr. 581,
7,80 Euro zzgl. Porto+Versand
„Brandschutz im Privathaushalt“ Vorbeugung und Notfallmaßnahmen, Info-Heft d. Verbraucherinitiative ’99, 1,80 zzgl.
0,80 Euro Porto+Versand gg. Verrechnungsscheck od. Briefmarken zu
bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V., Elsenstr. 106, 12435
Berlin,Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45,
Internet: www.verbraucher.org
Einbruchschutz
„Ungebetene Gäste: Sicher wohnen - Einbruchschutz“
kostenlose Broschüre
„Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ kostenloses Faltblatt
„Sicher Wohnen“ CD-ROM 2,- Euro (3,91 DM)
erhältl. in allen Polizeidienststellen oder zu bestellen bei:
Innenministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Postfach 102443
70020 Stuttgart, Tel. 0711/ 231- 30 32, FAX 0711/231-3039,
Internet: www.im.bwl.de
39
Literatur & Adressen
Mangelhafte Fensterbänke/Baumängel
„ABC des Baurechts“ Verbraucherlexikon 2003, Best.Nr. BW 06,
9,80 Euro zzgl. Porto+Versand zu bestellen bei: Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg, Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart,
Tel. 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Min.)
Faxabruf-Service Verbraucherinitiative:
01901/ 50 270+(Endnummer)/1,21 DM (0,62 Euro)/Min.
- 272 Werkvertrags-Recht (3 Seiten)
„Handwerker und Kundendienste - Was tun, wenn’s zum Streit
kommt ?“ Ratgeber der vzbv (siehe oben) 2002, 5,80 Euro zzgl.
Porto+Versand
Recht
Beerdigungskosten
„Checkliste Bestattung“, Innenministerium Baden-Württemberg
www.service-bw.de =>Lebenslagen => Sterbefall
„Leitfaden für den Trauerfall“ 7,- Euro
„Ihr Recht auf dem Friedhof“ 5,- Euro
zzgl. Versandkosten zu bestellen bei: Aeternitas e.V.
Verbraucherschutzverein für das Friedhofs- und Bestattungswesen,
Im Wiesengrund 57, 53639 Königswinter, Tel. 02244/ 925 37,
FAX 02244/ 92 53 88, Internet: www.aeternitas.de
„Was tun, wenn jemand stirbt ?“ Ratgeber d. vzbv 2001 (siehe oben),
Best.Nr. 711, 5,11 Euro zzgl. Porto+Versand
Die letzten Dinge regeln: Testament - Todesfall -Bestattung Nachlass“, G. Geckle, Haufe Verlag 2001, 15,25 Euro
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg:
01901/ 92 29+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min.
- 094 Vorsorgen für den Krankheits- oder Sterbefall (4 Seiten)
„Vorsorge selbst bestimmt“ Verfügungen, Vollmachten, Testament,
Ratgeber d. vzbv 2003 (siehe oben), Best.Nr. 877, 9,80 Euro
zzgl. Porto+Versand
„Die Haltung von Hunden“ Broschüre gg. mit 1,- Euro frank.
Rückumschlag (Langformat) zu bestellen bei: Deutscher
Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn, Tel. 0228/ 604
96-0, FAX 0228/ 604 96-40, Internet: www.tierschutzbund.de
Multimedia
„Die Broschüre: Sehen, filmen, gestalten“, mit Informationen zum
Bund Deutscher Filmamateure, kostenlos zu bestellen bei:
Bund Deutscher Filmamateure, Öffentlichkeitsarbeit, Uli T.
Rademacher, Rotdornweg 86, 53757 Sankt Augustin-Niederpleis,
Tel. 02241/ 34 38 54, FAX 02241/ 34 38 56, Internet: www.bdfa.de
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
01905/ 100 1010+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min.
- 44 Computerkauf - Ärger vermeiden und richtig reklamieren
3 Musterbriefe (3 Seiten)
Auto & Verkehr
Faxabruf-Service Stiftung Warentest:
01905/ 100 108+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min.
- 630 Angebotsvergleich in Autohaftpflicht und -kasko (Checkliste)
(2 Seiten)
- 631 Autoversicherungen - Wer hat welche Leistungen ? (4 Seiten)
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Bayern und Sachsen
01905/ 55 31 10+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min.
- 167 Sparen mit computergestütztem Kfz-Versicherungsvergleich
(4 Seiten)
„Computeranalyse: Kfz-Versicherungen“ Günstige Angebote in
Haftpflicht und Kasko für ihren Wagen/Freiheitsklasse,
Stiftung Warentest/Finanztest, 16,- Euro, Coupon per
Faxabruf: 01805/ 88 76 82 10, od. mit Best.Nr. M 9602 unter
Tel. 01805/ 00 24 67 (0,12 Euro/Min.)
Reisen & Reisen
Überbuchtes Ferienhotel
„Recht auf Reisen“ Broschüre der vzbv 2000 (siehe oben),
Best.Nr. 841, 7,16 Euro zzgl. Porto+Versand
Kundenbeschwerden
„Meine Rechte als Verbraucher“, H.R. Sangenstedt, S. Metzler
Beck-Rechtsberater im dtv 2003, 6,54 Euro
Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg:
01905/ 55 31 11+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM )/Min.
- 201 Neue Vorschriften im Kaufrecht ab 2002 (1 Seite)
Faxabruf-Service Verbraucherinitiative:
01901/ 50 270+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min.
- 277 Reklamieren bei der Bahn (3 Seiten)
Hundehalter
„12 Goldene Regeln“ für den Umgang mit Hunden, 1,- Euro
„Gefährliche Hunde ?“ 2,50 Euro
jeweils zzgl. Porto gg. Rechnung zu bestellen bei:
Verband für das deutsche Hundewesen, Westfalendamm 174,
44141 Dortmund, Tel. 0231/ 565 00-0, FAX 0231/ 59 24 40
Internet: www.vdh.de => Über den VDH => Shop
„Haustiere“ Ratgeber d. vzbv & ARD-Ratgeber Recht 2003 (siehe
oben), Best.Nr. 879, 8,50 Euro zzgl. Porto+Versand
40
Faxabruf-Service Stiftung Warentest:
01905/ 100 108+(Endnummer)/0,62 Euro/Min.
- 669 Urlaubsärger - Forderungen an Veranstalter (3 Seiten)
Faxabruf-Service Verbraucherinitiative:
01901/ 50 270+(Endnummer)/0,62 Euro/Min.
- 275 Reise-Recht – Reisepreisminderungen nach der Frankfurter
Tabelle (3 Seiten)
„Infotelefon Reiserecht“ mit persönlicher Beratung.
Tel: 01907/7 80 81 (1,24 Euro/Min.) Verbraucherzentrale RheinlandPfalz, Mo, Mi, Do 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr beraten Experten,
Telefongebühren beinhalten alle Beratungskosten
Pilze
„Pilzvergiftungen“, 5,- Euro, gg. Rechnung zu bestellen bei:
Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressestelle, Thielallee 88-92,
14195 Berlin, FAX 030/ 84 12-49 70, Internet: www.bgvv.de =>
Publikationen => Broschüren und Faltblätter
„Speise- und Giftpilze“ aid 2002, Best.Nr. 3521, 2,- Euro zzgl.
Porto+Versand gg. Rechnung zu bestellen bei: aid-Vertrieb (aid
Infodienst - Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft), DVG,
Birkenmaarstr. 8, 53340 Meckenheim, Tel. 02225/ 92 61 46,
FAX 02225/ 92 61 18, Internet: www.aid.de
Literatur & Adressen
Zeitschriften
„Öko-Test“, Postfach 90 07 66, 60447 Frankfurt,
telefonische Bestellungen: Abo 069/ 97 77 7-160, Einzel -163
Bestell-FAX 069/ 9 77 77-139, bei Einzelbestellung gg. Verrechnungsscheck oder Abbuchungserlaubnis, Internet: www.oekotest.de
„Test“ + „Finanztest“ Bestellungen und Veröffentlichungen der
Stiftung Warentest: Stiftung Warentest-Vertrieb, Postfach 81 06 60,
70523 Stuttgart, Heftbestellung: Tel. 01805/ 00 24 67
(0,12 Euro/0,24 DM/Min.) Versand gg. Rechnung
Internet: www.stiftung-warentest.de
Adressen
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Herdweg 59
70174 Stuttgart, Tel. 0711/ 22 84 50, FAX 0711/ 228 45 40
Internet: www.lzk-bw.de => patientenberatung (Infos zum
Zweitmeinungsmodell)
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Frauenlobplatz 2
55118 Mainz, Tel. 06131/ 961 36 60, FAX 06131/ 961 36 89
Internet: www.lzk-rheinland-pfalz.de
Ärztekammer des Saarlandes, Abt. Zahnärzte, Puccinistr. 2
66119 Saarbrücken, Tel. 0681/586 08-0, FAX 0684/ 586 08 14
Internet: www.aerztekammer-saarland.de
Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V.
Breite Straße 2, 40670 Meerbusch, Tel.0 21 59/ 13 77, FAX 0 21 59/ 2020
Internet: www.tagesmuetter-bundesverband.de
Kinderbetreuungsbörse Wigwam (hauptsächlich im Rhein-MainGebiet & Umgebung), Hauptstelle, Kapitän-Lorenz-Ufer 20,
55583 Bad Münster am Stein, Tel. 06708/ 660636, Fax 06708/ 661570
Internet: www.kinderbetreuungsboerse.de
Giftnotrufzentralen im Bundesgebiet:
Bei Vergiftungsfällen beraten Ärzte Tag und Nacht. Liegt das
nächstgelegene Zentrum nicht in Ihrem Vorwahlbereich, müssen Sie
die Vorwahl mitwählen. Erreichen Sie ein Zentrum nicht, rufen Sie
einfach ein anderes an.
Freiburg: Informationszentrale für Vergiftungen
Universitätskinderklinik Freiburg, Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg
Tel. 0761/ 1 92 40 (Notruf)
Homburg/Saar: Informations- und Behandlungszentrum für
Vergiftungen, Universitätskliniken, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, 66424 Homburg, Tel. 06841/ 1 92 40 (Notruf)
Mainz: Beratungsstelle bei Vergiftungen. II. Medizinische Klinik und
Poliklinik der Universität, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Tel. 06131/ 1 92 40 (Notruf), Internet: www.giftinfo.uni-mainz.de
Berlin: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen,
Oranienburger Str. 285, 13437 Berlin, Tel. 030/ 1 92 40 (Notruf),
Info-Telefon: 030/ 306 86-711, Internet: www.giftnotruf.de
Berlin II: Charite Campus-Virchow-Klinikum der HumboldtUniversität, Augustenburgerplatz 1, 13353 Berlin,
Tel. 030/ 450 55 35 55, Internet: charite.de/rv/nephro
Bonn: Informationszentrale gegen Vergiftungen, Adenauerallee 119,
53113 Bonn, Tel. 0228/ 1 92 40 (Notruf)
Erfurt: Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt, Tel. 0361/ 730 730
Göttingen: Giftinformationszentrum-Nord für die Länder Bremen,
Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ Nord)
Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen, Tel. 0551/ 1 92 40 (Notruf),
Internet: www.giz-nord.de
München: Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik
Ismaninger Str. 22, 81675 München, Tel. 089/ 1 92 40 (Notruf)
Internet: www.toxinfo.org
Nürnberg: Giftinformationszentrale Nürnberg, Klinikum Nürnberg
Nord, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Tel. 0911/ 398-2451
Internet: www.giftinformation.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bereich Versicherungen, Postfach 1308, 53003 Bonn
Tel. 0228/ 41 08-0, FAX 0228/ 41 08-1550,
- Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management, Postfach 500154
60391 Frankfurt, Tel. 0228/ 41 08-0, FAX 0228/ 41 08- 123
Internet: www.bafin.de
Bund Deutscher Filmamateure, Öffentlichkeitsarbeit, Uli T.
Rademacher, Rotdornweg 86, 53757 Sankt Augustin-Niederpleis,
Tel. 02241/ 34 38 54, FAX 02241/ 34 38 56, Internet: www.bdfa.de
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP)
Schlichtungsstelle, Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 53175 Bonn
Verbraucherservice/Rechte von Telefonkunden, Postfach 8001,
53105 Bonn, Tel. 01805/ 10 10 00 (0,25 Euro/Min.)
Internet: www.regtp.de Informationen zur Schlichtung
=>Verbraucherservice => Schlichtung
„Wettbewerbszentrale“ Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V., Postfach 2555, 61295 Bad Homburg,
Landgrafenstr. 24 B, Tel. 06172/ 12 15-0, FAX 06172/ 844 22,
Internet: www.wettbewerbszentrale.de
Verbraucher-Zentralen
Baden-Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart,
Tel. 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Min.)
Für die telefonische Beratung in ganz Baden-Württemberg
(MO-DO 10-18 Uhr) gibt es Servicenummern (1,24 Euro/Min.)
z.B. Banken, Baufinanzierung, Geldanlage Tel. 0900/ 17 74 44-4
Bayern, Mozartstr. 9, 80336 München, Tel. 089/ 53 98 70
Hessen, Große Friedberger Straße 13-17,
60313 Frankfurt, Tel. 069/ 97 20 10-0 ,
Nordrhein-Westfalen, Mintropstr. 27,
40215 Düsseldorf, Tel. 0211/ 38 09-0
Rheinland-Pfalz, Ludwigstr. 6, 55116 Mainz, Tel. 06131/ 28 48-0
Für die telefonische Beratung in ganz Rheinland-Pfalz gibt es
landesweite Servicenummern (1,24 Euro/Min.)
z.B. Verbraucherfragen und Reklamationen: Tel. 01907/ 780 81
(MO, MI, DO 9.00 bis 17.00 Uhr)
Saarland, Hohenzollernstr. 11, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681/ 50 08 9-0
Grenzüberschreitende Verbraucherberatung:
Euro-Info Verbraucher, Deutsche Zweigstelle des europäischen
Netzwerks für außergerichtliche Streitbeilegung EEJ-Net (engl.
European Extra-Judical Network), Kinzigstr. 5 D- 77694 Kehl,
Tel. 07851/ 991 48-0, FAX 07851/ 991 48-11,
Internet: www.euroinfo-kehl.com bzw. www.eej-net.de
Europäisches Verbraucherzentrum, Postfach 1164,
48599 Gronau, Tel. 02562/ 702 17, FAX 02562/ 702 47,
Internet: www.verbraucher.euregio.de
Europäisches Verbraucherzentrum, Willestr. 4-6, 24103 Kiel
Tel. 0431/ 971 93 50, FAX 0431/ 971 93 60, Internet: www.evz.de
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