INFOMARKT-Journal Oktober 2003
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INFOMARKT-Journal Oktober 2003
info.markt Inhalt Oktober 2003 Gesundheit Zahnersatz - Wie dringend ist der Zahnarztbesuch ? Vitamine & Co. - Fitness aus der Apotheke ? 2 3 Geld Geldanlage - Wohin mit dem Ersparten ? Fondsgebühren - Bremse für Renditen Anlagevermittler haftet für Angaben 5 6 8 Arbeit Mini-Jobs - Vorsicht Fußangeln ! Kinderbetreuung richtig organisieren Anspruch auf Teilzeitarbeit 9 11 11 Bauen & Wohnen Wohnungseigentum - Krach unterm Dach ? Teppiche - Reinigung und Pflege Vorsorge gegen Wohnungsbrand Tipps für die Einbruchsicherung Mangelhafte Fensterbänke Miese Tricks von Heizöl-Lieferanten 12 13 15 18 19 21 Recht Beerdigungskosten - Geschäfte mit dem Tod ? 22 Kundenbeschwerden - Service-Wüste Deutschland ? 24 Hundehalter - Rechte und Pflichten unterwegs 26 Multimedia Digitale Camcorder im Test Defekter Computer Kundendaten bei Prepaid-Telefonkarten 28 29 30 Auto Kfz-Versicherung - Lohnt sich der Wechsel ? Autoschlüssel im Werkstattbriefkasten Kriterien für „fabrikneue“ Fahrzeuge 31 33 33 Reisen & Freizeit Überbuchtes Ferienhotel Kreditkarten-Ärger wegen Zeitverschiebung Pilze im Schwarzwald- Infomarkt vor Ort Spaß mit Flug-Drachen 34 35 36 36 Infoecke Infomarkt Online, Impressum Infomarkt-Sendeplatz Literatur & Adressen 37 37 38 Sendetermin: Dienstag 21.00 bis 21.45 Uhr Wiederholung: Mittwoch der Folgewoche 6.00 bis 6.45 Uhr Gesundheit Zahnersatz Wie dringend ist der Zahnarztbesuch ? Die geplanten Neuregelungen für den Zahnersatz treiben die Patienten in Scharen zu den Zahnärzten. Weil es Kronen und Brücken künftig nur noch gegen ExtraVersicherung mit Eigenbeteiligung geben wird, wollen viele noch schnell ein neues Gebiss. Sie haben Angst, dass sie durch die Neuregelungen viel mehr als bisher bezahlen müssen. Infomarkt hat untersucht, ob tatsächlich Eile geboten ist. Künftig müssen die Versicherten eine ZahnersatzVersicherung abschließen. Aber diese Regelung gilt erst von 2005 an. Die voraussichtlichen Kosten werden zwischen 6,- und 10,- Euro pro Monat liegen. Die Versicherung kann der Patient bei den gesetzlichen oder den privaten Anbietern abschließen. Im Herbst 2003 sind noch keine derartigen Policen erhältlich. Bonusheft pflegen Wer sorgfältig ein Bonusheft führt, könnte auch künftig davon profitieren. Üblicherweise werden 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz von der Kasse erstattet. Geht der Patient regelmäßig - mindestens einmal im Jahr - zum Zahnarzt, erhält er nach fünf Jahren 60 Prozent, also einen höheren Zuschuss. Nach zehn Jahren sind es 65 Prozent. Als Nachweis des regelmäßigen Zahnarztbesuchs soll das Bonusheft auch weiterhin seine Bedeutung haben. Das Festzuschusssystem von 2005 an ist beschlossene Sache. Das heißt, für eine bestimmte Krone etwa gilt künftig ein Festbetrag. Davon werden dann die prozentualen Zuschüsse mit oder ohne Bonus berechnet. Ob der Patient damit aber finanziell günstiger oder schlechter fährt, ist völlig offen. Denn die konkreten Festbeträge sind noch nicht festgelegt. Fest steht dagegen, dass man schon von 2004 an pro Quartal 10,- Euro Arztbesuchsgebühr bezahlen muss, auch wenn man zum Zahnarzt geht. Experte bei Infomarkt war Thomas Isenberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin. Verliert ein Patient sein Bonusheft, kann er bei der Krankenkasse Ersatz anfordern. Die Krankenkasse wird jedoch kaum in der Lage sein, alle Zahnarztbesuche nachzuvollziehen. 2 Es ist meist nötig, dass man selbst die Zahnärzte der vergangenen Jahre aufsucht und sie um die entsprechenden Eintragungen bittet. Falsche Kostenvoranschläge ? Der Heil- und Kostenplan ist der Kostenvoranschlag des Zahnarztes. In der Praxis werden dabei häufig Fehler gemacht. Die Erfahrungen zeigen, dass man bei ein und derselben Behandlung von zehn verschiedenen Zahnärzten Kostenvoranschläge erhält, die eine Preisdifferenz von bis zu 1.800,- Euro aufweisen. Es ist deshalb ratsam, Heil- und Kostenpläne von der Krankenkasse prüfen zu lassen. Bei aufwendigen Arbeiten kann es sich lohnen, einen unabhängigen Fachgutachter zu beauftragen. Adressen und Informationen erhalten Sie bei den Krankenkassen und bei den Zahnärztekammern. In Baden-Württemberg bieten Zahnärztekammern zusammen mit den Krankenkassen eine so genannte Zweitmeinungsberatung an. Sie ist für den Patienten kostenlos. Informationen finden Sie im Internet unter www.zahnforum.de oder bei den Kammern (siehe S. 41) sowie bei den Krankenkassen. Zusatzversicherung Die geplante Zusatzversicherung für Zahnersatz wird es erst von 2005 an geben. Im Herbst 2004 werden die Krankenkassen die neuen Zusatzversicherungen anbieten, dann kann der Patient vergleichen und wählen, ob er sich privat versichert oder bei seiner Krankenkasse. Bevor nicht alle Angebote bekannt sind, lohnt sich kein Vertragsabschluss. Auch für die reinen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wird jeweils eine Arztbesuchsgebühr von 10,- Euro pro Quartal erhoben. Allerdings erhöhen sich auch die prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz von 65 auf bis zu 80 Prozent. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann insgesamt profitieren. Reklamationen Auch für Zahnarztleistungen gibt es eine Gewährleistung. Ist eine Krone mangelhaft muss der Arzt sie nachbessern. Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre. Gesundheit Vitamine & Co. Manche Krankenkassen bieten auch Spezialverträge an, mit Garantiefristen von drei und mehr Jahren. Der Zahnarzt muss die Chance haben, Fehler nachzubessern. Der unzufriedene Patient kann nicht sofort zu einem anderen Arzt gehen. Treten bei Zahnersatz Schmerzen auf, kann es sich auch um einen Behandlungsfehler handeln. Verlangen Sie vorsichtshalber Ihre Krankenakte, damit Sie Beweise sichern können. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Krankenversicherung“ oder „Patientenrechte“ (siehe S. 38). Fitness aus der Apotheke ? „Fünf am Tag” – Fünf Mal Obst und Gemüse am Tag, und das Wohlbefinden ist garantiert, so heißt es. Doch immer mehr Menschen wollen sich darauf nicht verlassen. Sie setzen auf zusätzliche Vitamine, Mineralien und Spurenelemente aus der Schachtel. Stress im Beruf, Schnupfen im Umfeld, Fitness im Alter – es gibt so viele Gründe für diese Extra-Portion Abwehrkraft. Und die Pharmaindustrie hat für jeden etwas parat. Pillen, Pulver und Tabletten sind Verkaufsschlager. Über eine Milliarde Euro Umsatz machten die Hersteller im vergangenen Jahr. Der Markt boomt. Vitamine als Jungbrunnen Vitalität sollte für eine Mittvierzigerin kein Thema sein. Visnja W. ist 44 Jahre alt und fühlt sich fit. Wenige Jahre zuvor jedoch sah das noch ganz anders aus. Jede Wetteränderung machte sie niedergeschlagen und schwach. Visnja W. hat vieles ausprobiert, um den Zustand zu verbessern, doch geholfen hat das nicht. Schließlich wendet sie sich an ihren Arzt. Der macht einen Nährstoffcheck. Seine Lösung ist ein Multivitaminpräparat in dem von Vitamin A bis Zink die tägliche Nährstoffration in Pillenform geliefert wird. Rund 12,- Euro pro Monat muss Visnija W. dafür aus der eigenen Tasche bezahlen. Zusatzmineralien Obst und Gemüse zieht Bernhard T. im eigenen Garten. Den Produkten im Supermarkt traut er nicht. Er befürchtet, dass sie gespritzt und überdüngt sind. Seine eigenen Züchtungen sind dagegen biologisch angebaut, ohne Dünger und Zusatzstoffe. Gesunde Ernährung ist für ihn schon längst kein Hobby mehr, sondern Lebensinhalt. Auch seine Essgewohnheiten haben er und seine Frau umgestellt. Mehrere kleine Mahlzeiten werden über den Tag verteilt, ganz so wie es Ernährungsexperten empfehlen. Sie essen viel Obst und Gemüse, wenig Fleisch und keine Räucher- oder Pökel-Ware, wegen des Nitritgehalts. Welche Nährstoffe worin enthalten sind, weiß Bernhard T. genau. Mehrere Bücher über das Thema hat er sich besorgt. Daraus entnimmt er, dass der Mensch eine bestimmte Menge an Vitaminen und Mineralstoffen aufnehmen sollte. Und daran hält er sich genau. 3 Gesundheit Doch mit gesunder Ernährung allein ist das nicht machbar, glaubt Bernhard T.. Deshalb greift er gern zur Unterstützung aus dem Chemielabor. Er befürchtet eine Unterversorgung mit Mineralstoffen und fügt seinem Speiseplan regelmäßig Jodit, für die Versorgung mit Jod und außerdem Selen, Zink und Magnesium hinzu. Den Pillencocktail stellt sich Bernhard T. selbst aus dem Supermarktregal zusammen. Die Auswahl ist groß. Doch Bernhard T. weiß, was er braucht. Rund 12,- Euro gibt er jeden Monat für die Präparate aus. Die Vitaminwelle rollt. Über 170 Millionen Packungen wurden allein im vergangenen Jahr verkauft. Vitamine als Allheilmittel – immer mehr Leute glauben daran. Eine Überdosierung und unerwünschte Nebenwirkungen drohen immer dann, wenn über die Nahrung hinaus zusätzlich Vitamine und Mineralstoffe beispielsweise in Tablettenform eingenommen werden. Obst und Gemüse Wer sicher gehen will, dass er die richtige Menge der notwendigen Stoffe zu sich nimmt, kann nach der Formel „Fünf Mal am Tag“ Obst und Gemüse vorgehen. Das bedeutet, dass man etwa 200 Gramm Obst - zum Beispiel zwei bis drei Äpfel - und dazu noch 300 bis 400 Gramm Gemüse zu sich nimmt. Diese Mengen müssten alle nötigen Stoffe beinhalten und zusätzlich besondere Pflanzeninhaltsstoffe, die in den künstlichen Zubereitungen und Tabletten nicht enthalten sind. Gesunde Ernährung reicht ! Experte Professor Peter Stehle von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), Bonn. Besonders im Herbst versuchen viele, ihr Immunsystem durch zusätzliche Stoffe zu verbessern. Wer sich ausgewogen ernährt, hat keine Zusatzmittel nötig. ACE wird vielerorts als Zauberformel gegen Krebs und Herzinfarkt gepriesen. Richtig ist, dass die Vitamine C und E sowie das Provitamin A vom Körper benötigt werden, um das Immunsystem zu stärken. Diese Vitamine kann man sich über die Ernährung auf natürlichem Wege zuführen. Fraglich ist, ob eine Hochdosierung im Form von künstlichen Präparaten wirksam ist. Viele Beipackzettel sehen wesentlich höhere Verzehrmengen vor, als die Deutsche Gesellschaft für Ernährung für die jeweiligen Stoffe empfiehlt. Umstrittenes Betakarotin Die Annahme, Raucher könnten sich durch die Zufuhr von Betakarotin besser vor den Folgen des Rauchens schützen, wurde durch Studien widerlegt. Diese Studien haben sogar ergeben, dass Betakarotin bei Menschen, die schon länger Rauchen oder Asbest ausgesetzt sind, Krebs häufiger auftritt, wenn sie hochdosiert Betakarotin zu sich nehmen. Betakarotin in den empfohlenen Mengen ist für den Körper notwendig. Zusätzliche Gaben können schädlich sein. 4 Obst und Gemüse, das in Deutschland auf den Markt kommt, ist in der Regel rückstandskontrolliert. Beim Verzehr von bis zu 500 Gramm Obst und Gemüse am Tag dürfte keine Gefahr durch Pestizide bestehen. Es gibt Ausnahmesituationen, die einen Vitamin- und Mineralstoffzusatz sinnvoll machen. Wer beispielsweise eine Diät mit nur 1.200 Kilokalorien macht, hat es schwer, sich über die Lebensmittel alle notwendigen Stoffe zuzuführen. In diesem Fall kann eine Ergänzung von Vitaminen und Mineralien in Tablettenform sinnvoll sein. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Vitamine und Mineralstoffe“ oder „Bittere Pillen“ (siehe S. 38). Geld Geldanlage Wohin mit dem Ersparten ? Jeder Zweite, der noch Geld zum Sparen übrig hat, legt es für einen ganz bestimmten Zweck zurück. Ganz oben steht der Notgroschen fürs Alter. Erst dann kommt das Sparen für eine Anschaffung wie das Auto oder eine Wohnung. Doch wie schafft man es, dass aus dem Geld auch wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglichst schnell ein kleines Vermögen wird? Keine leichte Aufgabe. Infomarkt hat sich bei führenden Geldinstituten umgeschaut. Die Vorgabe: Eine Erbschaft von 10.000,- Euro soll möglichst Gewinn bringend angelegt werden, aber ohne großes Risiko. Die Laufzeit soll nicht mehr als fünf Jahre betragen und die Anlage trotzdem flexibel genug sein, um im Notfall an das Geld heranzukommen. Sparbuch Einige Banken empfehlen ein Sparkonto. Zumindest für einen Teil der Summe, so auch der Rat der Sparkasse Mainz. Sie zahlt gestaffelte Zinssätze. Je länger die Laufzeit desto höher der Zins. Die Rendite nach drei Jahren: Knapp 1,92 Prozent pro Jahr. Das ist zwar nicht viel, aber der Zins beim herkömmlichen Sparbuch liegt oft unter 1 Prozent. Nachteil: In den ersten neun Monaten kann der Kunde nicht an das Geld. Danach gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Tagesgeld Flexibler ist das Tagesgeld. Doch davon hören wir bei den Beratern wenig. Die Zinssätze sind mit höchstens 1,5 Prozent ziemlich mager. Eine Ausnahme: Die CC-Bank. Sie bietet 3,1 Prozent. Bei einigen Direkt- und Internetbanken findet man ähnlich hohe Zinssätze. Vorteil: Meist keine werden keine Gebühren verlangt und das Geld ist jederzeit verfügbar. Nachteil sind aber die variablen Zinsen, die man regelmäßig beobachten muss. Steigen die Marktzinsen, dann steigt auch die Rendite. Abzüglich der Bankgebühren liegt sie bei rund 3 Prozent pro Jahr. Nachteil: Bei der Anleihe muss man mit Kursschwankungen rechnen, denn das Papier wird an der Börse gehandelt. Rentenfonds Viele Institute empfehlen Rentenfonds und versprechen Renditen von 3 bis 4 Prozent. Sie bestehen aus mehreren festverzinslichen Anleihen. Aber auch sie werden an der Börse gehandelt. Nachteil: Bei allen Fonds werden erhebliche Gebühren fällig. Bei Rentenfonds etwa 3 Prozent Ausgabeaufschlag. Hinzukommt eine jährliche Management- und Depotgebühr. Wer schon nach wenigen Monaten sein Geld braucht, hat noch nicht einmal die Fondsgebühren wieder eingespielt. Anlageberatung Die Beratung der Postbank fiel positiv auf. Sie empfiehlt nicht nur die eigenen Produkte, sondern auch Fremdfonds, beispielsweise den der Credit Suisse mit mehr als 6 Prozent Rendite in den vergangenen Jahren. Eine Prognose für die Zukunft will der Berater jedoch nicht abgeben. Negativer Höhepunkt bei den Beratungsgesprächen des Infomarkt-Teams war die Dresdner Bank. Der Berater will neben dem Rentenfonds gleich noch eine Unfallversicherung verkaufen. Als Absicherung für Notfälle, argumentiert er dreist. Bezahlt werden soll die Versicherung mit Erträgen aus dem Rentenfonds. Eine unsinnige Kombination, denn dann bleibt kaum Rendite. Fazit: Alle Banken beraten ausführlich und klären auch über die Risiken auf. Die meisten bieten mehrere Anlage-Alternativen an. Auf Kosten und Gebühren jedoch sollte man selbst achten. Bundeswertpapiere Bankanleihe Auch eine spezielle Bankanleihe, die von der Deutschen Bank empfohlen wird, arbeitet mit variablen Zinsen. Sie bietet einen garantierten Zins von 1,6 Prozent. Dazu kommt ein variabler Zins, der bei 2,1 Prozent liegt (Stand Oktober 2003). Experte bei Infomarkt war Sachverständige für Finanzdienstleistungen Dietmar Vogelsang. Der vermehrte Geldbedarf der leeren Staatskasse hat dazu geführt, dass die Zinsen für Bundeswertpapiere in 2003 um etwa 0,4 Prozent angehoben wurden. 5 Geld Nur mit erhöhten Anreizen konnten neue Anleger geworben werden. Ob man in Staatspapiere mit längerer oder kürzerer Anlagezeit investiert, hängt von der persönlichen Einschätzung der künftigen Entwicklung ab. Wer - wie die meisten Finanzexperten - mit steigenden Zinsen rechnet, sollte eher in kurzfristige Anlagen mit ein oder zwei Jahren Laufzeit investieren. Ansonsten kann man sich den derzeitigen Zinssatz auch für fünf oder zehn Jahre sichern. Bei einer Anlageberatung muss der Kunde zunächst klar machen, zu welcher Risikostufe er bereit ist . Wer eine sichere Geldanlage sucht, muss beim Anlageberater gezielt fordern, dass auch Bundeswertpapiere einbezogen werden. An den Bundeswertpapieren verdienen die Geldinstitute nicht viel. Deshalb besteht ein geringeres Vermittlungsinteresse. Bausparen als Geldanlage ? Bausparen wird von vielen als Geldanlagemöglichkeit wahrgenommen, ohne die Absicht, tatsächlich zu bauen. Im Bausparbereich werden bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Alleinstehende 25.600,- Euro zu versteuerndes Einkommen) Prämien gezahlt, die sich erhöhend auf die Rendite auswirken. Wer diese Prämien in Anspruch nehmen kann, hat durchaus einen Vorteil beim Bausparen. Man sollte die Bausparsumme nicht zu hoch wählen, da nach ihr Gebühren und Provisionen berechnet werden. Wer keine Prämien in Anspruch nehmen kann, für den sind möglicherweise andere festverzinsliche Angebote der Bausparkassen interessant. Für eine 30-TageFestgeld-Anlage von mindestens 5.000,- Euro werden 2,5 Prozent geboten. Bei längerfristigen Anlagen für zwei oder drei Jahre sogar bis um die 3 Prozent (Stand Oktober 2003). Während der Anlagezeit kann man jedoch nicht über das Geld verfügen. Immobilien Immobilien als Altersvorsorge sind nicht unbedingt rentabel. Eine vermietete Neubauimmobilie bringt auf lange Sicht von 20 bis 30 jahren zwischen 3 und 4 Prozent Rendite. Allerdings weiß man nicht, wie sich der Markt entwickeln wird und außerdem besteht das Risiko von Mietausfällen und hohen Unterhaltskosten. 6 Beim finanzierten, selbstgenutzten Eigentum kommt eine persönliche Komponente hinzu. Die Renditen sind allerdings weniger attraktiv oder werden durch die Zinsbelastungen aufgezehrt. Finanziell ist es meist lohnender, zu mieten und sich den Stress des Bauens und Erhaltens zu ersparen. Wer kleinere Summen, etwa 100.- Euro, sinnvoll anlegen will, kann sich für Bundeswertpapiere interessieren. Schon mit monatlich 50,- Euro kann man in Bundesschatzbriefen ansparen. Die Bundeswertpapierverwaltung verwaltet die Papiere ohne Depotkosten und schon nach dem ersten Jahr kann man wieder über einen Teil des angesparten Geldes verfügen. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Sparen und Geldanlage“ (siehe S. 38). Geld Fondsgebühren Bremse für Renditen Wohin mit dem Ersparten? Viele denken an Aktienfonds, wenn nach einer Talsohle, die Kurse günstig sind, aber der Trend nach oben zeigt. Wer bei den Fonds einsteigt, sollte jedoch das Kleingedruckte genau lesen, denn sonst wird die schöne Rendite von den Gebühren geschluckt. Beispielsfall: Im Jahr 2000 gibt Otto K. sein Erspartes in die Hände der Commerzbank. Der Vermögensverwalter legt die Hälfte in Aktienfonds an. Zunächst scheint alles in Ordnung. Doch als Otto K. sich die Fondsprospekte näher ansieht wird er stutzig. Dort steht, dass die Gebühren insgesamt bis zu 3 Prozent betragen. Was sich zunächst nicht so dramatisch anhört, kann sich fatal auf die Rendite auswirken. Beispiel: In einen Fonds werden 10.000,- Euro eingezahlt. Die durchschnittliche Wertentwicklung liegt etwa bei 8 Prozent. Der Anlagezeitraum beträgt 20 Jahre. Zahlt der Anleger 1 Prozent Gebühren wächst sein Erspartes auf 38.697,- Euro an. Bei 3 Prozent sind es nur rund 26.533,- Euro, 12.164,- Euro weniger! Keine Gebühren-Klarheit Otto K. ärgert sich über hohe Gebühren und außerdem wundert ihn, dass im Jahresbericht Kosten angesprochen werden, die in der Jahresrechnung nicht erscheinen. Da steht beispielsweise, dass die Commerzbank als Maklerin für den Vertrieb der Investmentfonds tätig geworden ist. Aber Maklergebühren tauchen in keiner Jahresrechnung auf. Er entdeckt zusätzliche Gebühren, die ihm merkwürdig vorkommen und findet zudem heraus: Die Commerzbank hat alle Fonds bei einer Commerzbank-Tochter gekauft. Er wird misstrauisch und will nun wissen, ob die Bank etwa doppelt kassiert. Als er genau nachfragt, wie hoch die Gebühren im Einzelnen sind, blockt die Commerzbank ab. Sie gibt nur diejenigen Gebühren preis, die sie offen legen muss. Von Kundenfreundlichkeit und Offenheit keine Spur. Damit ist sie in guter Gesellschaft. Intransparenz und hohe Kosten sind bei Banken und Fondsgesellschaften keine Seltenheit. Immer wieder drehen sie die Gebührenspirale nach oben. Die Commerzbank-Fondsgesellschaft ADIG hat ihre Gebühren kürzlich um bis zu 50 Prozent erhöht. Auch bei der Fondsgesellschaft der Dresdner Bank DIT jagt eine Erhöhung die nächste. Bei manchem Fonds stiegen die Kosten in den vergangenen drei Jahren auf das Dreifache. Manager-prämien Damit nicht genug. Auch bei der Erfindung zusätzlicher Gebühren ist die Branche kreativ. So gibt es beispielsweise bei Indexfonds so genannte Erfolgsprämien. Diese Prämien orientieren sich am Index also beispielsweise am Dax (Deutscher Aktienindex). Entwickelt sich der Fonds besser als der Index, genehmigen sich die Manager eine Provision. Allerdings gilt das auch in einem anderen Fall: Fährt der Fonds weniger Verluste ein als der Dax, wird die Prämie ebenfalls fällig. Der Kunde macht in mageren Börsenzeiten also Miese und bezahlt dafür auch noch Erfolgsprämie. Gasamtkostenquote Für Anleger wie Otto K. soll alles besser werden. Mittlerweile gibt sich die Branche transparent. Sie legt freiwillig die Gebühren offen und zwar in Form einer Gesamtkostenquote, kurz TER (Total Expense Ratio). Aber der Schein trügt. Denn nicht alle bei Kauf und Verkauf anfallenden Kosten sind im TER berücksichtigt. Diese Extras können aber den Hauptbatzen an den Gebühren ausmachen. Verschleierungstaktik auf Kosten der Kunden. Otto K. hat davon genug. Er hat seine Vermögensverwaltung wieder selbst in die Hand genommen. Und bei den Gebühren schaut er künftig ganz genau hin. Fondsprospekt studieren Experte bei Infomarkt war Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz, Düsseldorf. Im Fondsprospekt werden der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühren neuerdings in Form des TER (Total Expense Ratio) zusammengefasst angegeben. Diese Nebenkosten machen bei einem Aktienfonds etwa 4 bis 5 Prozent aus. 7 Geld Alle anderen Kosten sind für den Anleger nicht zu erkennen. Die Transaktionsausgaben beispielsweise, Kosten also, die von der Fondsgesellschaft selbst für den Wertpapierhandel aufgewendet werden müssen, werden nicht offen gelegt. Bei einem aktiven Fonds können sie sehr hoch sein. Allerdings ist hohe Aktivität nur dann nicht wünschenswert, wenn sie keinen Erfolg bringt. Erwirtschaftet ein Fonds mit seinen Transaktionen hohe Gewinne und damit eine gute Rendite, spielen die Kosten für den Anleger keine Rolle. Schlecht ist nur, wenn zu hohen Kosten auch noch schwache Renditen kommen. Börseneinsteiger Für den Einstieg an der Börse sollten Anfänger Zeiten abwarten, in denen die Prognosen einen stabilen Aufwärtstrend versprechen. Im Oktober 2003 zeigt der Trend noch nicht stabil nach oben. Welche Fonds für einen Anleger empfehlenswert sind, hängt von seiner Risikobereitschaft ab. Wer eher nach einer sicheren Anlage strebt, ist bei Aktienfonds besser beraten, die in große Unternehmen investieren, in die so genannten Blue Chips. Das sind die 30 großen Unternehmen, die im Dax notiert werden oder die großen europäischen Unternehmen des Euro-Stoxx 50. Wer ein gewisses Risiko in Kauf nimmt, kann in Branchenfonds investieren, wie beispielsweise im BiotechBereich, der im Herbst 2003 vielversprechend ist. Vorsicht ist dagegen bei Hightech und bei einigen Länderfonds geboten. Garantiefonds Garantiefonds sind eine Fondsvariante, die den Geldinstituten Gewinn beschert. Der Kunde verzichtet auf einen Teil seines Gewinns und hat dadurch ein geringeres Risiko. Wer dies bewusst anstrebt, sollte sich Angebote von größeren Geldinstituten vorziehen. 8 Weniger Risiko bedeutet aber eine geringere Gewinnchance. Und auch bei Garantiefonds bleibt ein Verlustrisiko bestehen. Falsche Anlageberatung Wer einer fehlerhaften Anlageberatung aufgesessen ist, hat durchaus Chancen auf Schadenersatz. Der Berater hat bestimmte Formalien zu erfüllen. Er muss beispielsweise einen Prospekt übergeben und auf die Meinung anderer Banken oder anderer Analysten hingewiesen haben. In der Praxis ist es allerdings schwierig, Schadenersatz zu erlangen, da häufig Aussage gegen Aussage steht. Deshalb ist sinnvoll, einen Zeugen zu den Beratungsgesprächen mitzunehmen. Tipp: Wer vor Gericht zieht, sollte sowohl das Geldinstitut als auch den Bankberater verklagen. Dadurch gewinnt man einen Vorteil. Der Berater tritt nicht als Zeuge der Bank, sondern als Prozesspartei auf, was vorteilhaft ist. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Finanztest Spezial: Geldanlage mit Investmentfonds“ (siehe S. 39). Kurz notiert Anlagevermittler haftet für Angaben Anlagevermittler haften für falsche Angaben eines Geldanlagen-Anbieters, wenn sie sich nicht ausdrücklich davon distanzieren. Hat der Vermittler nicht selbst die Sicherheit des Produktes geprüft, muss er dies dem Kunden gegenüber auch ungefragt deutlich machen. So entschied der Bundesgerichtshof. Im verhandelten Fall hatte ein Anlagevermittler seiner Kundin ein angeblich sicheres Investment nahegelegt. Dabei übernahm er Angaben zur Sicherheit ungeprüft vom Anbieter. Dieser ging jedoch schließlich in Konkurs, daraufhin verklagte die Kundin den Anlagevermittler. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2003 Aktenzeichen: III ZR 381/02 Arbeit Mini-Jobs Vorsicht Fussangeln ! Wenn das Einkommen nicht mehr reicht und die Haushaltskasse frisches Bargeld braucht, kann ein Nebenjob Abhilfe schaffen. Seit April 2003 dürfen Arbeitnehmer bis zu 400,- Euro hinzuverdienen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Durch diese Neuregelung sind grob geschätzt 930.000 neue Jobs entstanden. Für viele Arbeitnehmer ist ein möglicher Zusatzverdienst eine verlockende Aussicht. Doch wer nicht nachrechnet, kann schnell in eine Falle tappen. Genehmigter Nebenjob Renate G. arbeitet tagsüber als Verwaltungsangestellte bei der Stadt Mainz. Am Abend oder am Wochenende kellnert sie in einer Gutschänke. Seit April diesen Jahres kann jeder Arbeitnehmer bis zu 400,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei dazuverdienen. Für viele ist das ein willkommenes Zubrot. Renate G. hat sich eine Eigentumswohnung gekauft und will sich neben der Abzahlung auch noch etwas gönnen können. Obwohl der Nebenjob in der Freizeit stattfindet, muss man meist den Hauptarbeitgeber informieren. In den meisten Arbeitsverträgen befinden sich Klauseln, die dem Arbeitnehmer vorschreiben, einen Nebenjob zu melden. So ist es auch im Fall von Renate G.. Nahezu alle Beamten, Angestellten und Arbeiter im Öffentlichen Dienst sind verpflichtet, sich den Nebenjob vom Dienstherrn genehmigen zu lassen. Art der Tätigkeit, Arbeitsdauer und Höhe des Nebeneinkommens müssen jährlich dem Personalamt gemeldet werden. In der freien Wirtschaft sind solche Regelungen ebenfalls üblich. Manche Arbeitgeber versuchen sogar, Nebenjobs ganz zu verbieten. Das ist jedoch nicht zulässig. Grundsätzlich ablehnen darf der Arbeitgeber den Job nur in bestimmten Ausnahmefällen. Beispiele dafür sind: Eine starke Beeinträchtigung der Arbeitskraft – wie etwa durch Übermüdung Wenn man dem Arbeitgeber durch den Nebenjob Konkurrenz macht oder bei einem Konkurrenten arbeitet. Wenn der Nebenjob im Urlaub ausgeübt wird, denn der ist zur Erholung da. Wer wie Renate G. seinen Nebenjob genehmigen lässt, hat nichts zu befürchten. Verschweigt man den Mini-Job dagegen, drohen ernste Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung. Nachteile für Frührentner Ingrid W. ist bereits seit ihrem 60. Lebensjahr im vorgezogenen Ruhestand. Von ihrer mageren Rente kann sie jedoch kaum leben. Pro Monat bekommt sie nur 350,- Euro. Da klingt so manches Mini-Job-Angebot in der Zeitung verlockend. Die 400,- Euro könnte sie gut gebrauchen. Doch einfach anrufen und losjobben, das geht auch in ihrem Fall nicht. Im Kleingedruckten ihres Rentenbescheides steht, dass Frührentner seit dem 1. April 2003 höchstens 340,- Euro pro Monat dazuverdienen dürfen. Ingrid W. hatte sehr auf die 400-Euro-Grenze gehofft. Wer mehr verdient, dem droht eine erhebliche Rentenkürzung. Angenommen Ingrid W. verdient über einen Mini-Job 400,- Euro. Dann wird ihr die Rente um ein Drittel gekürzt. Statt 350,- bekommt sie dann nur noch rund 230,- Euro. Unterm Strich bleiben ihr also nur 630,- Euro. Hält sie sich an die Grenze von 340,- Euro, wird die Rente nicht gekürzt. Dann kommt Sie immerhin auf 690,- Euro. Die Überschreitung lohnt sich also nicht. Für Menschen, die krankheitsbedingt eine Frührente bekommen, gelten wieder ganz andere Spielregeln. Deshalb: Bevor man als Frührentner einen Nebenjob annimmt, lässt man sich am besten bei der zuständigen Landesversicherungsanstalt (LVA) oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) beraten. Für Ingrid W. gibt es inzwischen gute Nachrichten: Da sie vor wenigen Tagen 65 Jahre alt geworden ist, darf sie volle 400,- Euro dazuverdienen. Die 340-EuroGrenze gilt nur für Frührentner. Arbeitslos mit Nebenjob ? Expertin bei Infomarkt war Daniela Neumann-Linge von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte , Berlin, Außenstelle Kirchheim/Teck. Auch Arbeitslose können einen Mini-Job ausüben, wenn sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. 9 Arbeit Beim Verdienst gibt es einen Freibetrag von 20 Prozent des jeweiligen Arbeitslosengeldes mindestens von 165,- Euro. Gleitzonenregelung Wird bei einem Nebenjob die 400-Euro-Grenze überschritten, wird der gesamte Nebenverdienst versicherungspflichtig. Es müssen Beiträge zur Sozialversicherung, zur Krankenversicherung, zu Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung bezahlt werden. Den Einzug übernimmt der Arbeitgeber und leitet es an die entsprechenden Stellen weiter. Wer beim Nebenverdienst zwischen 400,01 und 800,- Euro verdient, für den gilt die Gleitzonenregelung. Durch die Gleitzonenregelung verbleiben von einem Hinzuverdienst von 500,- Euro nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge noch 444,- Euro. Würden die Abgaben nach den ansonsten gültigen Regeln berechnet blieben vom Nebenverdienst von 500,- Euro im Durchschnittsfall nur 393,- Euro übrig, also 51,- Euro weniger. Zusätzlich werden noch Steuern abgezogen. Ein Überschreiten der 400,- Euro-Grenze würde sich nicht lohnen. Ungeplante Überschreitung Wer unverschuldet die 400-Euro-Grenze überschreitet, beispielsweise, wegen einer Krankheitsvertretung macht oder plötzlicher Mehrarbeit, kann eine Sonderregelung in Anspruch nehmen. Zwei Monate pro Jahr darf die 400-Euro-Grenze überschritten werden, ohne dass das Einkommen versicherungspflichtig wird. Trinkgelder sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie freiwillig von einem Kunden bezahlt werden. Besteht nach dem Arbeitsvertrag ein Anspruch auf diese Trinkgelder, so werden sie dem Einkommen zugerechnet. Wird die 400-Euro-Grenze überschritten, werden sie steuer- und versicherungspflichtig. Mehrere Minijobs Es ist auch zulässig, mehrere Minijobs neben dem Hauptberuf auszuüben. Seit dem 1. April 2003 ist jedoch nur der erste Minijob neben dem Hauptberuf frei. 10 Das Einkommen aus jeder weiteren geringfügigen Beschäftigung wird zum Einkommen des Hauptberufs hinzugerechnet. Es müssen Beiträge zur Renten- Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Mini-Jobs und Niedriglohn-Jobs“ (siehe S. 39) . Arbeit Verbrauchernotiz Kinderbetreuung richtig organisieren Kinder und Karriere unter einen Hut zu bringen, vor dieser Aufgabe stehen immer mehr junge Familien und vor allem alleinerziehende Eltern. Die Politik macht in Sachen Kinderbetreuung große Versprechungen. Doch die Realität sieht vielerorts bitter aus. Für die ganz Kleinen gibt es kaum Hortplätze. Im Kindergarten ist meist um 12.00 Uhr Schluss und Ganztagsschulen sind weiterhin eine Seltenheit. Immer mehr Eltern lassen ihre Kleinen deshalb privat betreuen. Wichtig: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Personen, die in privaten Haushalten arbeiten, unfallversichert sind. Dazu zählen nicht nur Kinderfrauen, sondern auch Haushalthilfen oder Babysitter. Das Formular erhält man bei der jeweiligen Landesunfallkasse. Der Jahresbeitrag liegt – unabhängig vom Lohn – je nach Bundesland zwischen 60,- und 76,- Euro pro Haushaltshilfe. Wenn die Eltern die Anmeldung verbummeln, droht ihnen bei einem Unfall ein Bußgeld von bis zu 2.500,- Euro. Deshalb gilt: Nur wer sich vorher darum kümmert, kann beruhigt aus dem Haus gehen. Tagesmutter per Agentur Mehrmals in der Woche bringt Claudia S. ihren Sohn Yascha zu seiner Tagesmutter. Claudia S. ist Heilpraktikerin und lebt allein. Deshalb ist sie auf eine Kinderbetreuung angewiesen. Seit über einem Jahr hat Yascha bei Familie B. ein zweites Zuhause gefunden. Gisela B. war ihr Leben lang Erzieherin. Seit zwei Jahren betreut sie mehrere Tageskinder bei sich zu Hause. Tagesmütter gelten als Selbstständige. Sie werden von den Eltern in der Regel nach Stunden bezahlt. Auf dem Land sind etwa 4,- Euro in der Stadt bis zu 6,- Euro pro Stunde und Kind üblich. Über Steuern und Sozialabgaben müssen sich Eltern den Kopf nicht zerbrechen, die führt die Tagesmutter selbst ab. Der Kontakt läuft häufig über eine Kinderbetreuungsagentur. Seit fast zehn Jahren vermittelt beispielsweise Susanne Rowley Tagesmütter und Kinderfrauen (siehe S. 40/41). Immer mehr solcher Agenturen bieten Eltern ihre Dienste an. Wer Mitglied wird, bekommt in jeder Situation eine passende Kinderbetreuung. Dieser Service ist allerdings nicht ganz billig: Der Jahresbeitrag liegt hier je nach Einkommen der Eltern zwischen 180,- und 360,- Euro. Kinderfrau Als Kinderfrau ist Simone K. viel unterwegs. Im Gegensatz zu den Tagesmüttern betreut sie die Schützlinge im Haushalt der Eltern. So können die Kleinen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Kinderfrauen sind meist Angestellte der Eltern. Der Arbeitslohn beträgt um die 8,- Euro pro Stunde. Außerdem müssen sie angemeldet und sozialversichert werden. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ (siehe S. 39). Kurz notiert Anspruch auf Teilzeitarbeit Ein Arbeitgeber kann den Anspruch auf Teilzeitarbeit nicht mit der Begründung ablehnen, dass seine Kunden jeweils nur einen Ansprechpartner haben sollen, wenn er auch ansonsten mit unterschiedlichem Personal arbeitet. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall einer Arbeitnehmerin bei einem Teppichhaus zu entscheiden. Sie wollte ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden auf 25 Stunden verkürzen. Der Arbeitgeber verweigerte dies. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8) gibt Arbeitnehmern Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine servicefreundliche Organisationsstruktur kann ein solcher Grund sein. Eine Beeinträchtigung ist jedoch nicht gegeben, wenn auch bei Vollzeiteinsatz das Serviceziel nicht erreicht werden kann. Das Teppichhaus ist 60 Stunden pro Woche geöffnet, so dass die Verkäuferin auch bisher nicht immer anwesend war. Der Arbeitszeitverkürzung steht deshalb nichts entgegen. Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt, Urteil vom 30. September 2003, Aktenzeichen 9 AZR, 665/02 11 Bauen & Wohnen Wohneigentum Krach unterm Dach ? Immer mehr Menschen erfüllen sich den Traum von den eigenen vier Wänden. Es muss nicht gleich das eigene Haus sein. Viele entscheiden sich für eine Eigentumswohnung. Doch wer geplant hat, Krach unterm Dach aus dem Weg zu gehen, der wird immer häufiger enttäuscht. Viele vergessen, dass der Käufer nur Herr in der eigenen Wohnung ist. Das Haus bleibt Gemeinschaftseigentum und man muss sich mit den anderen Eigentümern einigen. Beispielsfall: Günther K. und Richard N. wohnen als gute Nachbarn seit 20 Jahren unter einem Dach, in einer Wohnanlage im badischen Lörrach. Acht Wohneinheiten gibt es und außerdem zwei Geschäfte. Unstimmigkeiten mit den Mitbewohnern kennen die beiden gut. Meist sind es Kleinigkeiten, wie eine Hofkette aus Plastik, die von Bewohnern nachlässig behandelt wurde, bis sie defekt war. Am häufigsten streiten Eigentümergemeinschaften über Angelegenheiten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Das unterschätzen viele beim Wohnungskauf. Zahlungsunfähiger Miteigentümer Bei Günther K. und Richard N. geht es plötzlich um mehr als Lappalien. Es fängt damit an, dass eines der Ladengeschäfte verkauft wird. Der neue Eigentümer zahlt keine Nebenkosten. In solchen Situationen ist vor allem der Verwalter gefragt. Denn bei ihm geht das Geld für die anfallenden Kosten wie etwa Strom oder Wasser ein. Walter S. handelt sofort und schreibt dem säumigen Eigentümer eine Mahnung. Doch es kommt keine Reaktion. Als letztes Mittel bleibt, die Versorgung von Strom und Wasser abzusperren. Das ist meist erfolgreich. Doch in diesem Fall funktioniert das nicht. Denn inzwischen hat der Eigentümer seinen Laden geräumt. Das Geschäft steht leer, aber verkaufen will er nicht. Werner S. schaltet einen Rechtsanwalt ein, der das fehlende Hausgeld einklagen soll. Doch ein Blick in das Grundbuch zeigt: Bei diesem Eigentümer ist nichts mehr zu holen. Die Immobilie ist bereits mit rund 200.000,- Euro belastet – mehr als das Geschäft wert ist. 12 Eine Zwangsversteigerung wie sie der Anwalt normalerweise in solchen Fällen einleitet, ist in diesem Fall nutzlos. einer für alle - Alle für einen Eine schlechte Nachricht. Denn die Eigentümer haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, wenn ein Eigentümer nicht zahlt, müssen die übrigen für seine Nebenkosten aufkommen. Im schlimmsten Fall muss sogar ein einzelner Eigentümer allein die gesamte Summe begleichen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. In der Lörracher Wohnanlage werden alle gemeinsam zur Kasse gebeten. Auch Richard N. und Günther K. müssen je 600,- Euro für drei Jahre zahlen, die der Mitbewohner seinen Anteil schuldig blieb. Besonders ärgert sie, dass die Schulden immer weiter auflaufen. Rund sieben Jahre bezahlt der Eigentümer kein Hausgeld. Über 8.000,- Euro schuldet er der Eigentümergemeinschaft. Dann verkauft er das Geschäft. Für die Miteigentümer eine gute Nachricht. Endlich haben die Extra-Zahlungen ein Ende. Günther K. und Richard N. hoffen, dass bei ihnen jetzt wieder Ruhe unterm Dach herrscht. Experte bei Infomarkt war Volker Bielefeld von Haus & Grund, dem Zentralverband der Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer, Berlin. Instandhaltungsrückstellung und nebenkosten Fälle, in denen einzelne Eigentümer ihren Anteil an den Gemeinschaftskosten nicht mehr zahlen können, kommen häufiger vor. Besondere Rolle spielen dabei zwei Kostenarten, die Instandhaltungsrückstellung und die Jahresabrechnung. Das besondere bei der Instandhaltungsrückstellung ist, dass von ihr auch Wohnungskäufer betroffen sein können. Dieses Geld wird genutzt, um notwendige Sanierungs- und Reparaturarbeiten zu bezahlen. In der Praxis können Wohnungseigentümergemeinschaften umfangreiche Sanierungsarbeiten oft nicht aus der Instandhaltungsrückstellung finanzieren. Es wird eine Sonderumlage erforderlich, die von der Eigentümerversammlung speziell beschlossen wird. Das trifft alle Miteigentümer, auch einen neuen Käufer. Bauen & Wohnen Teppiche Wohnungskäufe werden häufig knapp kalkuliert. Für eine hohe Sonderumlage bleibt dabei meist kein Spielraum. Wichtig ist deshalb, vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die Höhe der Instandsetzungsrückstellungen und Sanierungspläne zu erforschen. Ordnungsgemässe Jahresabrechnung Die Jahresabrechnung einer Eigentümergemeinschaft kann jeder einzelne Eigentümer anfechten, wenn er nicht einverstanden ist. Erfolg hat das jedoch nur, wenn die Abrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, beispielsweise weil ein falscher Verteilungsschlüssel für die Nebenkosten gewählt wurde. Dieser Fall tritt in der Praxis häufiger auf, weil früher die Eigentümergemeinschaft den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern konnte. Seit September 2000 hat sich die Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) geändert. BGH, Beschluss vom 20. September 2000, Aktenzeichen V ZB 58/99 Seither sind für Änderungen des Verteilungsschlüssels einstimmige Beschlüsse der Eigentümerversammlung erforderlich. Dazu kommt es fast nie, weil diejenigen, die weniger Nebenkosten bezahlen müssen, an Änderungen kein Interesse haben. Reinigung und Pflege Teppiche und Teppichböden gehören immer noch zu den beliebtesten Bodenbelägen. Während man auf glattem Boden mit feuchtem Wischen Flecken meist schnell beseitigen kann, erfordert die Reinigung von Teppichböden einen höheren Aufwand. Infomarkt hat zusammen mit dem Dekra Umweltinstitut fünf handelsübliche Schaumreiniger und drei flüssige Fleckentferner auf die Probe gestellt. Die Tester fleckten eine Teppichfläche ein und unterteilten sie in kleine Abschnitte. Dann wurden die verschiedenen Reiniger in Form von Schaum oder Flüssigkeit aufgetragen, mit einem Schwamm einmassiert und trocknen gelassen. Am Schluss wurde der Teppich abgesaugt. Die Anwendung ist bei allen Produkten gleich. In der Praxis gibt es aber einige Unterschiede. Der Reiniger von Barfinline hat eine ziemlich magere Anleitung. Wie es nach dem Einseifen weitergeht, erfährt der Anwender nicht. Laut Hersteller muss man mit etwa drei Stunden Trockenzeit rechnen. Aber im Praxistest dauert es wesentlich länger, bis das Mittel wieder abgesaugt werden kann. Ebenfalls negativ: Bei allen Dosen fehlt eine Kindersicherung. Beschlussfähige Eigentümerversammlung Fleckentfernung Beschlussfähig ist die Eigentümerversammlung, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile durch anwesende Eigentümer vertreten ist. Mehrheitsbeschlüsse können schon mit sehr wenigen Stimmen erzielt werden. Beispiel: Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus zehn Eigentümern mit jeweils gleichen Miteigentumsanteilen. Beschlussfähig ist die Versammlung mit sechs Eigentümern. Eine Mehrheit wird schon dann erzielt, wenn von den sechs Anwesenden zwei mit „ja“ stimmen und sich vier enthalten. Beschlüsse kann jeder Eigentümer anfechten. Erfolg hat das jedoch nur, wenn die Regeln ordnungsgemäßer Verwaltung verletzt wurden. Die Erfahrung zeigt, dass es in einer Wohnanlage mit vielen Eigentümer nicht häufiger zu Streitigkeiten kommt als in einer kleinen Anlage. Bei zwei oder drei Eigentümern ist der Streit oft intensiver als bei anonymen großen Anlagen, in denen man sich seltener trifft. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Der Wohnungseigentümer“ (siehe S. 39). Das Hauptkriterium ist jedoch, wie gut die Mittel Flecken entfernen. Das müssen sie auf zwei unterschiedlichen Teppichsorten beweisen. Rotwein: Die meisten Reiniger kommen mit Rotwein gut zurecht. Am besten reinigt - trotz schlechter Anleitung - der Fleckenschreck von Barfinline. Er entfernt als einziger im Testfeld den Rotwein vollständig. Bei den anderen sind auch nach der Reinigung noch leichte Schatten zu erkennen. Übrigens: Mit Salz kann man bei Rotwein das Schlimmste verhindern. Am besten sofort auf die verschmutzte Stelle streuen und einen Tag wirken lassen. Das saugt den Rotwein auf. Eine Infomarkt-Zuschauerin empfiehlt, zusätzlich zum Salz sauren Sprudel einzureiben. Kaffee: Der Kaffeefleck soll weg. Frischer Kaffee wirkt wie Farbstoff. Er dringt tief ins Gewebe ein. Hier helfen die Reiniger nicht viel. Bei allen sind noch deutliche Rückstände sichtbar. 13 Bauen & Wohnen Am deutlichsten sichtbar ist der Fleck nach der Behandlung mit dem Produkt von Hagerty. Der Reiniger bleibt wirkungslos. Mischschmutz: Der dritte Testfleck ist der so genannte Dekra-Ganzjahresschmutz. Ein Gemisch aus Straßendreck und Fett. Gerade in der feuchten Jahreszeit trägt man solchen Schmutz nach Hause auf den Teppich. Auch hier haben die Reiniger zu kämpfen. Am schlechtesten schneidet das Tuba-Fleckenspray ab. Es zeigt fast keine Wirkung. Am besten wirkt das Mittel von Schlecker. Nur leichte Schatten sind noch zu erkennen. Vollständig entfernt keines den Fleck. Fazit: Nur bei Rotwein überzeugen die Teppichreiniger. Die anderen Testflecken konnte fast kein Mittel vollständig entfernen. Der Sapur-Fleck-Entferner wirkte noch am besten. 500 Milliliter kosten 4,50 Euro. Fast genauso gut, aber deutlich günstiger ist der Schlecker-Reiniger. Ein halber Liter kostet 1,25 Euro. Beide Reiniger waren im Test auch ergiebig. Nur wenig Wirkung zeigt in unserem Test dagegen das Hagerty Teppichshampoo für 2,50 Euro (500 ml). Ebenfalls schwach schnitt das Tuba-Flecken-Spray für 3,40 Euro ab. Zudem ist die Tuba-Flasche beim Test schnell leer. Bei Wolle ist zu beachten, dass man möglichst nicht reiben sollte, da Wolle zum Filzen neigt, vor allem, wenn sie warm und nass ist. Wolle sollte man nur tupfend bearbeiten. Vorsicht: Wiederverschmutzung Weniger sinnvoll ist es, dem Wasser Feinwasch- oder Geschirrspülmittel beizufügen. Damit erzielt man zwar eine gute Reinigungswirkung, aber es bleiben klebrige, ölige Rückstände der Reinigungsmittel im Teppich, die anschließend besonders stark Schmutz anziehen. Nach kurzer Zeit hat man einen neuen dunklen Fleck im Teppich. Als letztes Mittel, wenn sich ein Fleck gar nicht entfernen lässt, kann man ein Stück aus dem Teppichboden ausschneiden und ihn durch ein neues ersetzen. Das ist bei Velours am erfolgreichsten, da sich die Haare über die Nahtstellen legen. Bei Schlingenware bleibt die ersetzte Stelle dagegen oft sichtbar. Ist ein Teppich großflächig verschmutzt, ist die Methode davon abhängig, was man erreichen will. Will man nur einzelne Flecken reinigen, kann man mit Pulver arbeiten. Dann ist der Unterschied zwischen behandelter Stelle und der Umgebung nicht so sichtbar. Arbeitet man dagegen ganzflächig, sind flüssige Mittel möglich. Sie werden entweder zur Shampoonierung oder zur Sprühextraktion eingesetzt. Reinigen mit Wasser Maschinelle Reinigung Übrigens: Zur Sofortmaßnahme kann man erst mal ohne Reiniger arbeiten. Den Fleck abtupfen und dann mit Wasser nachwischen. Später kann man immer noch den Teppichreiniger anwenden. Experte bei Infomarkt war Dr. Helmut Klingenberger vom Deutschen Teppichforschungsinstitut, Aachen. Um Flecken auf einem Teppich zu entfernen, ist frisches, klares Wasser zunächst das sinnvollste Mittel. Damit kann man am wenigsten Fehler machen. Wichtig ist, das Wasser zusammen mit der Flecksubstanz möglichst ohne Rückstände wieder aus dem Teppich zu entfernen. Am besten eignen sich dazu Papiertücher oder Stoffhandtücher. 14 Sprühextraktion funktioniert mit einem speziellen Waschsauggerät. Es sprüht Wasser auf und saugt es Sekundenbruchteile später wieder auf. Damit wird der Teppich einer Art Spülvorgang unterzogen. Bei der Teppichreinigung sollte man darauf achten, dass der Teppich nicht zu nass wird, damit die Trockenzeiten nicht zu lange werden. Der Teppich sollte über Nacht wieder trocken sein. Das kann man erreichen, indem man ihn mit einem Sprühextraktionsgerät gründlich absaugt. Im letzten Arbeitsgang wird also nicht mehr aufgesprüht, sondern nur noch kräftig gesaugt. Bauen & Wohnen Verbrauchernotiz Bei einer nassen Teppichreinigung besteht die Gefahr, dass sich der Teppich nach der Behandlung wellt. Das gilt besonders, wenn er lose verlegt ist, wie es im Privathaushalt üblich ist. Es besteht außerdem die Gefahr, dass die Auslegeware schrumpft und sich offene Nähte zeigen. Bezeichnungen wie „schmutzabweisend“ bedeuten, dass die Teppichfasern mit speziellen Substanzen ausgerüstet wurden, die ein sichtbares Anschmutzen verzögern. Das ist besonders bei hellen Farben hilfreich und erleichtert insgesamt die Reinigung. Diese Ausrüstungen sind auch so angelegt, dass sie über die Lebensdauer des Teppich wirksam bleiben, auch wenn sie sich mit der Zeit abnutzen. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Pflege und Reinigung von Teppichböden“ (siehe S. 39). Vorsorge gegen Wohnungsbrand Alle drei Minuten brennt es in Deutschland. Jeder vierte Brand entsteht in einer Wohnung. Allein im Südwesten sterben dabei hundert Menschen im Jahr. Der durchschnittliche Sachschaden beträgt rund 35.000.- DM. Viele Familien leben zwischen Brandgefahren, ohne davon zu wissen. Jeder vierte Wohnungsbrand in Deutschland entsteht durch defekte elektrische Haushaltsgeräte und Material, das sich schnell entzündet. Viele Schäden könnten vermieden werden, wenn die Brandschutzregeln eingehalten würden. Aber die wenigsten wissen, wie man Feuer im Haus richtig vorbeugt. Viele glauben, dass sie einen Brand riechen und sich noch in Sicherheit bringen können. Ein gefährlicher Irrglaube, denn nachts im Schlaf, wenn die Brandgefahr am größten ist, schaltet der Geruchssinn ab. Ohne Vorsorge hat man im Brandfall keine Chance. Infomarkt hat einige Tipps zur Vorbeugung und Verhalten im Brandfall zusammengestellt. Gefährliches Standby Geräte im Standby sind zwar jederzeit zu nutzen. Ihr Dauerbetrieb kann aber fatale Folgen haben. Zum Beispiel, wenn sich im Fernseher die Hitze staut. Dann wird die Bildröhre zur Bombe und implodiert. Niemand sollte das Bügeleisen auch nur kurze Zeit auf dem Brett stehen lassen. Hitzestau und alte Kabel könnten einen Brand auslösen. Defekte Kaffeemaschinen schließen kurz, zum Beispiel wenn der Thermostat versagt. Ihr Kunststoff brennt wie Zunder und entflammt sehr schnell die ganze Küche. Heizkissen spenden Wärme, aber wenn es Störungen gibt, hat man Glück, wenn die verschmorten Drähte nur für etwas Mief beim Wachwerden sorgen. Kommt eine Lampe zu nah an leicht entzündliche Gardinen, können sie Feuer fangen. Im Brandfall sollten Sie sofort flüchten! Gefährliche Stichflammen drohen. Brandgefahr verringern Raucher müssen auf ihren Genuss nicht verzichten. Teppichboden aus Mischgewebe ist nicht leicht entflammbar. 15 Bauen & Wohnen Gefahr birgt jedoch reine Acrylware. Sie brennt sehr leicht und gehört möglichst schnell in den Sondermüll. Reine Baumwollstücke sind oft gefährlich. Ist noch Vlies eingearbeitet, ist die Brandgefahr am größten. Am besten nimmt man alle elektrischen Geräte jeden Abend vom Netz. Hilfreich sind dabei Mehrfachsteckdosen mit Ein-Aus-Schalter, dann muss man nicht immer alle Stecker einzeln herausziehen. Nützliche Rauchmelder Bei Fernsehgeräten, die in einer Anbauwand integriert sind, muss die Lüftung für den Fernseher immer gewährleistet sein, damit er nicht zu heiß wird. Außerdem sollten Sie ihn immer ausschalten, wenn Sie nicht fernsehen. Liegt der Stecker auf der Rückseite des Fernsehers, können Sie auch eine Steckerleiste mit Ein-AusSchalter nutzen. Auf jeden Fall ist ein Fernseher im Standby-Modus immer eine Gefahrenquelle. Geräte prüfen lassen ! Wichtig ist auch, dass die elektrischen Geräte keine Defekte haben. Die Feuerwehr mahnt: Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie alle Haushaltsgeräte, die älter als drei Jahre sind, im Elektrofachhandel überprüfen. Übrigens: In guten Häusern ist der E-Check umsonst. Eventuell anfallende Reparaturen werden dagegen berechnet und auch beantragte Kostenvoranschläge sind teilweise kostenpflichtig. Beim Gardinenkauf erkennen Sie die Schwerentflammbarkeit am Etikett. Lassen sie es sich beim Kauf zeigen. Die CS-Norm steht für Brand-Sicherheit. Leichtes Polyester und schwere Wolle brennen kaum. Beim Teppichkauf hilft nur fragen, denn Teppiche tragen oft kein Etikett. Auch hier ist Wolle sicherer. Beim Teppichboden geben Siegel Auskunft. Achten Sie auf den kleinen Vermerk "T-a" - diese Ware brennt am schwersten. Neugierde ist auch bei Matratzen und Möbeln wichtig. Ob die Füllung brennt, weiß meist nur der Hersteller, selten der Händler. Etiketten zeigen keinen Brandhinweis. Ihr Händler sollte beim Hersteller nachfragen. 16 Die meisten Wohnungsbrandopfer sterben am Rauch und nicht am Feuer. Rauchmelder schützen, denn eine Rauchvergiftung kann schon nach zwei Minuten tödlich sein. Mindestens zwei sollten in jeder Wohnung an der Decke hängen. Aufsteigender Rauch wird durch sie frühzeitig erkannt. Sie arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Dringt Rauch ein, reagiert das Gerät mit einem alarmierenden Heulton. Heimrauchmelder sind für 10.- bis 60.- Euro in jedem Baumarkt erhältlich. Die batteriebetriebenen Geräte können ohne große Mühe selbst montiert werden. Am besten in Schlafzimmernähe. Alle zwei bis drei Jahre zeigt die Sirene den nötigen Batteriewechsel an. Ein vorsichtiger Umgang mit elektrischen Haushaltsgeräten schützt die gesamte Familie und sollte selbstverständlich sein. Brandbekämpfung Eine Löschdecke oder eine einfache Decke beziehungsweise ein Eimer voll Wasser sind alte, wirksame Hausrezepte bei einem Wohnungsbrand. Man kann außerdem einen Pulver- oder Wasserlöscher einsetzen, ebenso Kohlendioxid-Löscher. Die kleinen Auto-Löschgeräte sind im Haushalt nicht ausreichend. In einer Wohnung sollte ein Löschgerät mit sechs Kilogramm oder mehr vorhanden sein. Ein Feuerlöscher dieser Größe kostet etwa 80,- Euro. Für ein Einfamilienhaus wird mindestens ein NeunLiter-Wasserlöscher beziehungsweise ein Sechs-KiloPulver-Löscher empfohlen. Ein Feuerlöscher sollte an Orten aufbewahrt werden, an denen man ihn gut erreicht und sicher in die Hand nehmen kann, das heißt im Flur oder im Treppenraum. Wenn es in einem Zimmer brennt, ist es so möglich, den Raum zu verlassen und sich noch die Gebrauchsanleitung anzusehen, bevor man zurückgeht und löscht. Bauen & Wohnen Ein Feuerlöscher, egal ob Wasser- oder Pulverlöscher, muss alle zwei Jahre von einer Fachfirma überprüft werden, damit er immer benutzbar ist und keine Gefahr für den Benutzer darstellt. Die Kosten der Überprüfung sind von der Größe des Löschers und vom Anfahrtsweg abhängig. Zwischen 20,-und 30,- Euro sollten die Preise liegen. Wird ohne besondere Gründe deutlich mehr verlangt, sollte man die Seriosität des Unternehmens anzweifeln. Untersuchungen haben gezeigt, dass es schwarze Schafe in der Branche gibt, die überhöhte Preise berechnen. Feuerlöscher-Handhabung Man nimmt einen Feuerlöscher am Griff in die Hand. Daran befindet sich auch ein Abzugsbügel und eine Sicherung, die man vor dem Gebrauch entfernen muss. Dann nimmt man die Düse am Ende des Schlauchs in die Hand und presst den Griff des Feuerlöschers mit der anderen Hand zusammen. Man sollte es nach Möglichkeit einmal bei der Feuerwehr oder einer Firma geübt haben. Die Feuerwehr bietet solche Übungen auch für Laien an. Vorteile des Wasserlöschers: Wasser gibt es überall. Es ist eine saubere Lösch-Methode und die Brandstelle bleibt sichtbar. Der Pulverlöscher hat dagegen den Vorteil, dass er für Flüssigkeitsbrände geeignet ist, die mit dem Wasserlöscher nicht gelöscht werden können. Die Wolke, die entsteht, nimmt jedoch die Sicht und die Umgebung wird stark verschmutzt. Löschmethoden Eine Kerze fällt um und das Tischtuch fängt an zu brennen. Man nimmt eine Decke, zum Beispiel eine Sofadecke, wie sie in vielen Haushalten zu finden ist, legt sie darüber und schlägt mit der flachen Hand die Flammen aus. Anschließend schaut man vorsichtig nach, ob das Feuer erloschen ist. Wenn nicht, wird die Decke wieder flach darüber gelegt, damit kein Sauerstoff an die Flamme kommt und nochmals mit der Hand darauf geklopft. Dann ist der Brand nach einiger Zeit erstickt. Auch eine Kunststoffdecke kann diesen Zweck erfüllen, wichtig ist, dass sie dick ist, damit kein Sauerstoff an die Flammen kommen kann. Ein typischer Brandfall entsteht, wenn ein Raucher eine Zigarette in einen Papierkorb wirft. Dazu braucht man keinen Feuerlöscher. Den Brand löscht man, indem man vorsichtig Wasser aus einem Eimer in den Papierkorb gießt. Beginnt ein Fernseher zu schmoren, ist es meist ein Kabelbrand. Schalten Sie sofort den Strom ab, also Stecker ziehen. Sofern der Fernseher nicht in einer Einbauwand steht, sollte man anschließend eine Decke über das Gerät legen. Rufen Sie am besten auf jeden Fall die Feuerwehr an. Bei Elektrogeräten sind die Gefahren schwer einzuschätzen. Zuerst Feuerwehr rufen! Es gibt auch Fälle, in denen Sie zuerst die Feuerwehr rufen sollten, und dann erst versuchen, zu löschen, zum Beispiel beim Brand eines Bücherregals. Einen solchen Brand kann man nur mit dem richtigen Feuerlöschgerät und Erfahrung löschen. Hier ist der erste Schritt, telefonisch die Feuerwehr zu alarmieren und anschließend Menschen in der Nähe zu warnen. Mit einem Wasserlöscher kann der Experte in wenigen Sekunden mit nur zwei bis drei Litern Wasser das Feuer löschen. Dann muss man noch auf eine etwaige Nachzündung vorbereitet sein Fettbrand ist der gefährlichste unter den Bränden im Haushalt. Er entsteht durch überhitztes Fett. Das brennende Fett schwimmt auf dem Wasser, wenn man weiteres Wasser zugibt, wird es hinabsinken, verdampfen und entsteht eine Fettexplosion. Deshalb ist es lebensgefährlich, einen Fettbrand mit Wasser löschen zu wollen. Man sollte zuerst die Feuerwehr rufen und dann mit dem Deckel die Pfanne abdecken und geschlossen lassen. Öffnen Sie in diesem Stadium nie den Deckel, um nachzusehen, ob das Feuer schon verloschen ist, sonst kommt es zu einer Nachzündung. Die Pfanne geschlossen von der heißen Herdplatte nehmen und abkühlen lassen. Dann ist die Gefahr beseitigt. Weitere Informationen finden Sie in „Brandschutz im Privathaushalt“ (siehe S. 39). 17 Bauen & Wohnen Verbrauchernotiz Tipps für die Einbruchsicherung Alle drei bis fünf Minuten wird in Deutschland eingebrochen - rund 1.700,- Euro beträgt der durchschnittliche Schaden. Wer schon mal ungebetenen Besuch hatte, der weiß: Ein Einbruch ist, abgesehen von den materiellen Folgen, eine sehr schockierende Erfahrung. Wer sich in seinen vier Wänden sicher fühlen will, sollte einige Grundregeln beachten. Infomarkt zeigt, wo die Schwachstellen liegen. Einbrecher schlagen längst nicht nur in Villenvierteln zu, auch mitten in der Stadt gehen sie auf Raubzug. Meist dringen die Täter mit schlichten Werkzeugen ein. So auch bei einem Haus in Stuttgart. Die Ermittlungen der Kripo ergeben, dass die Täter durch den Wintergarten kamen. Mit einem Schraubendreher haben sie die Türen aufgehebelt und sich Einlass verschafft. Die Bewohner waren eine Woche verreist und hatten sämtliche Innentüren abgeschlossen. Kein Hindernis für die Täter. Es gab aufgebrochene Schlösser in der gesamten Wohnung. Und die Wertsachen wurden dennoch gestohlen. Der Schaden beträgt nach ersten Schätzungen mehrere tausend Euro. Achtung: Falsch ist es, Türen oder Behältnisse innerhalb der Wohnung zu verschließen. Ist der Täter erst einmal eingedrungen, wird er Werkzeuge benutzen, um Schlösser zu öffnen. Um diese Schäden zu vermeiden, rät die Polizei, innerhalb des Hauses alles unverschlossen zu lassen. Türen sichern Zur Vorbeugung sind sichere Türen besonders wichtig. Häufig lassen sich die Scharniere mit etwas Druck aus dem Rahmen hebeln. Eine Gegenmaßnahme sind so genannte Hintergreifhaken, die dafür sorgen, dass die Türen beim Abschließen durch Bolzen fest mit dem Rahmen verzahnt werden. Diese Verschlüsse gibt es für etwa 30,- Euro. Hinzu kommen die Einbaukosten. Ist der Bewohner zu Hause und will sich unangenehmen Besuch vom Hals halten, ist immer noch der Sperrbügel an der Eingangstür ein bewährtes Mittel. Damit verhindert man, dass ein ungebetener Gast ungehindert die Wohnung betreten kann. Empfehlenswert sind auch Sicherheitsschlösser, die die Tür an mehreren Stellen gleichzeitig verriegeln. 18 Schließzylinder, die sich gleichzeitig von beiden Seiten öffnen lassen, dienen der Sicherheit bei alten und gesundheitsgefährdeten Menschen. Damit können Helfer oder Retter bei Krankheit oder Unfall bei von innen verschlossener Wohnung Hilfe leisten. Die Sicherheit einer Tür wird von der Qualität der Verriegelung und weniger vom Schließzylinder bestimmt. Fenster Für die Fenster gibt es ebenfalls Zusatzschlösser, die man auf den Rahmen schraubt. Sie kosten etwa 50,- Euro, zuzüglich der Einbaukosten. Eine andere Möglichkeit sind abschließbare Griffe, die zusätzlich eine stabile Verriegelung mit dem Rahmen eingehen, zum Beispiel mit einer Pilzkopfverriegelung. Weitere Schwachstellen sind Kellerfenster und Türen. Fallgitter dürfen beispielsweise nicht ungesichert sein, sonst kommen Einbrecher schnell ins Haus. Wer sein Haus richtig sichern will, muss oft an vielen Stellen nachrüsten. Haus-Betreuung organisieren Einbrecher sind nicht unbedingt nachts unterwegs. Sie ziehen eher die Dämmerung in der dunklen Jahreszeit von November bis Februar vor. Brennt in einer Wohnung dann kein Licht, ist wahrscheinlich, dass niemand zu Hause ist. In der Urlaubszeit sollte man dafür sorgen, dass das Haus bewohnt aussieht. Wichtig ist, dass der Briefkasten geleert ist und der Anrufbeantworter nicht mitteilt, dass man für längere Zeit abwesend ist. Das Öffnen und Schließen von Rollläden kann von so genannten Dämmerungsschaltern reguliert werden. Aber auch wenn Nachbarn nach den Blumen sehen, können sie die Rollläden heraufziehen und herunterlassen. Wichtig ist, dass es nicht zu festen Zeiten geschieht. Die Gefahr, in der eigenen Wohnung Opfer eines Überfalles zu werden, ist gering. Der typische Einbrecher scheut Zeugen und verübt selten Gewalt gegen Personen. Der Überfall wäre rechtlich ein Raub, der wesentlich härter bestraft wird. Einbrecher flüchten üblicherweise, wenn sie auf Bewohner treffen. Bauen & Wohnen Zuschauerfall Elektronische Sicherungen: Bewegungsmelder, die Licht einschalten, wenn sich etwas bewegt, werden außen am Haus installiert. Empfehlenswert sind sie im Hauszugang. Dort sorgen sie nicht nur für Sicherheit, sondern sind auch für die Bewohner nützlich. Alarmanlagen beziehungsweise Einbruchmeldeanlagen geben ein Signal, wenn jemand versucht, in Haus oder Wohnung einzudringen oder schon eingedrungen ist. Wichtigstes Ziel ist jedoch, den Täter am Hineinkommen zu hindern. Deshalb sollten zuerst sichere Türen und Fenster eingebaut werden, erst dann zusätzlich eine Einbruchmeldeanlage. Wohnungen in höheren Etagen sind sicherer als im Parterre. Dort fallen die Fenster und Terrassentüren als Einstieg weg, sofern nicht Balkongeländer oder Rankgitter das Klettern ermöglichen. In den oberen Etagen kommt es vor allem auf die Sicherung der Wohnungseingangstür an. Für diesen Zweck werden viele Möglichkeiten angeboten, dazu gehören Mehrfachverriegelungen, Hintergreifhaken, Schließbleche mit Maueranker und Schutzbeschläge. Vorbeugung am Rohbau Am besten achtet der Bauherr schon bei der Planung einer Wohnung oder eines Umbaus darauf, dass Sicherungsvorrichtungen eingebaut werden, zum Beispiel Pilzkopfzapfenverriegelungen. Das ist deutlich kostengünstiger als eine Nachrüstung. Mangelhafte Fensterbänke Familie Häcker freut sich, weil ihre Altbausanierung gut vorangeht. Als die Fenster an der Reihe sind, wird dafür eine Fachfirma beauftragt. Qualität und Service haben ihren Preis. Ein Mitarbeiter der Firma nimmt vor Ort alle Maße für die Fensterbänke. Der Bauherr weist daraufhin, dass die Außenfassade noch mit Dämmplatten isoliert und verputzt wird. Der Mitarbeiter gibt zu verstehen, dass alles berücksichtigt wurde. Mit Lieferung und Montage ist Familie Häcker zufrieden. Dämmen und Verputzen der Außenfassade verschieben sie auf die Zeit nach dem Einzug. Zwei Jahre später wird die unvollendete Fassade angepackt. Doch als die Gipser die Dämmplatten anbringen, stellen sie fest, dass die Fensterbänke viel zu kurz sind. Nur wenige Millimeter ragen sie über die Fassade hinaus. Umgehend reklamieren die Häckers bei der Fensterbaufirma den Mangel. Doch hier winkt man ab. Die Sache sei verjährt und im übrigen habe man alles richtig gemacht. Familie Häcker ist verzweifelt. Damit der Bau schnell weitergehen kann, bestellt sie kurzerhand neue Fensterbänke auf eigene Rechnung. Bei der Montage wird noch ein weiterer Mangel sichtbar: Die kurzen Fensterbänke sind zur Wand hin noch nicht einmal abgedichtet. Wegen der Mängel sollen die Zusatzkosten von der Fensterbaufirma ersetzt werden. Die Polizei unterstützt die Bürger bei der Planung von Sicherungsmaßnahmen an Häusern und Wohnungen, um Einbruchdiebstählen vorzubeugen. Bei allen größeren Polizeidienststellen gibt es eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, die jeden Bürger über seine persönlichen Möglichkeiten informiert, sich gegen Einbrüche abzusichern. Rudolf Häcker war bei Infomarkt zu Gast. Die Fensterfirma hat sich auf Verjährung berufen. Sie bot an, neue Fensterbänke zu liefern, aber zum vollen Preis. Schließlich habe die Familie, die Fensterbänke abgenommen und unterschrieben. Die zusätzlichen Kosten für die neuen Fensterbänke von einer anderen Firma belaufen sich auf 1.200,- bis 1.400,- Euro. Dieses Geld verlangt der Bauherr von der ersten Fensterfirma als Schadenersatz. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Ungebetene Gäste“ (siehe S. 39). Trotz einer Einladung wollte die Fensterfirma ihre Position nicht in der Sendung erläutern. 19 Bauen & Wohnen Rechtsanwalt Arndt Brillinger erklärte die allgemeine Rechtslage. Ein Mangel besteht, wenn die Leistung nicht den Absprachen entspricht oder - sofern es keine Absprachen gibt - wenn die Leistung nicht tauglich ist. Sind Fensterbänke nicht so beschaffen, dass sie auch notwendige Putzmaßnahmen zulassen, sind sie mangelhaft. Behauptet die Firma, dass der Kunde bei der Abnahme den Mangel kannte und akzeptiert hat, so muss sie diese Behauptung beweisen. In der Praxis kann dieser Beweis kaum geführt werden. Ausnahme könnte sein, wenn vor Zeugen über den Mangel gesprochen wurde. Will ein Bauherr den Mangel von einem anderen Handwerker beseitigen lassen, so muss er zunächst seiner ursprünglichen Firma Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Der Bauherr sollte die Firma schriftlich auffordern, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Verstreicht die Frist erfolglos oder weigert sich das Unternehmen, kann man eine andere Firma beauftragen. Bei den Arbeiten sollte man allerdings Beweise sichern, mit denen man zeigen kann, dass die ursprüngliche Leistung mangelhaft war. Beispielsweise kann man die ausgebauten Fensterbänke aufbewahren. Nur wenn für den Händler nicht erkennbar war, dass noch Putz und Dämmplatten aufgebracht werden müssen, muss der Kunde extra darauf aufmerksam machen. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre nach der Abnahme. Sie gilt, sofern nicht per zulässiger Sonderregelung (z.B. VOB/B) etwas anderes vereinbart wurde. Abnahme bedeutet, dass der Kunde die Leistung entgegennimmt und mit der Leistung einverstanden ist. Das geschieht in der Praxis häufig, indem der Bauherr ein Abnahmeprotokoll unterschreibt oder indem er die Rechnung bezahlt. Eine mündliche Abnahme reicht aus. 20 Wurden zudem noch Einbaufehler gemacht, ist es sinnvoll, zuerst bei Gericht ein selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen. Das Gericht beauftragt dann einen Sachverständigen, der den Zustand überprüft und feststellt, was mangelhaft ist. Das Gutachten kann in einem eventuellen Gerichtsprozess als Beweis verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie im Faxabruf der Verbraucherinitiative „Werkvertrags-Recht“ oder in Ratgebern wie „Handwerker und Kundendienste“ (siehe S. 40). Bauen & Wohnen Verbrauchernotiz Miese Tricks von Heizöl-Lieferanten Jedes Jahr, wenn der Winter kommt, ziehen auch die Heizölpreise wieder kräftig an. Klug ist, wer sich schon im Frühjahr oder Sommer beliefern lässt. Zwischen Mai 2003 und Oktober 2003 beträgt der Preisunterschied immerhin 5 Cent pro Liter, statt 0,32 zahlt der Käufer inzwischen 0,37 Euro. Aber nicht nur Preise können für ein Loch im Geldbeutel sorgen, sondern es gibt auch Betrüger in der Heizöl-Branche. Infomarkt hat die Beamten des Eichamtes bei Kontrollen begleitet. 9.00 Uhr morgens, auf der A 96 in der Nähe von Leutkirch. An der Verkehrskontrolle nehmen Beamte des Eichamtes teil. Besonders interessieren sie sich an diesem Vormittag für Heizöl-Tankwagen. Denn immer wieder werden die Messanlagen der Fahrzeuge manipuliert. Für die Kunden bedeutet dies, dass sie Heizöl bezahlen, das nicht in den Tank fließt. Branchen-Insider schätzen, dass an jedem zehnten Tankwagen etwas verändert wurde. Zwar werden die Tankzüge alle zwei Jahre geeicht. Findige Betrüger schreckt das aber nicht ab. Die Prüfer schauen bei Kontrollen daher genau hin. Geprüft wird, ob alle Sicherungsstempel vorhanden sind, ob bei der Anzeige die Programmierung in Ordnung ist, ob der eingestellte Eichfaktor, der bei der Eichung festgestellt wurde, abgeändert wurde und ob sonstige Eingriffe festzustellen sind. Seriöse Firmen fordern ihre Kunden auf, den Zählerstand zu kontrollieren. Bei manchen Betrügern steht er anfangs nicht auf Null. Auch am Schluss ist ein Blick auf die gelieferte Menge wichtig. Unter den schwarzen Schafen leidet die ganze Branche. Einige Firmen gehen daher in die Offensive. Sie drücken ihren Kunden ein Faltblatt des Eichamtes in die Hand. Es informiert über die Praktiken der Betrüger. Wer befürchtet, dass er übers Ohr gehauen wurde, kann sich ans Eichamt wenden. Es geht der Beschwerde nach. Luft statt Heizöl Der beliebteste Trick: Es wird Luft mit verkauft. Normalerweise schaltet sich die Heizöl-Pumpe automatisch ab, sobald Luft im Schlauch ist. Dafür sorgen Messgeräte. Doch wenn sie manipuliert werden, läuft der Zähler weiter. Das geht auf Kosten des Kunden, der die Luft mitbezahlt. Jeder kann das einfach selbst kontrollieren: Im Sichtfenster muss rotes Heizöl sichtbar sein. Blasen deuten auf Luft im Heizöl hin. Eine besonders freche Methode: Das Heizöl läuft in den Tankwagen zurück, sobald es den Zähler passiert hat. Dafür eigens angebrachte Schläuche oder Rohrleitungen sind für den Laien kaum zu erkennen. Manchmal wird der elektronische Zähler mit Funksignalen oder Magneten manipuliert, so dass er schneller läuft. 21 Recht Beerdigungskosten Geschäfte mit dem Tod ? Der Tod ist teuer. Es beginnt schon damit, dass manche Gemeinden allein für eine Grabstelle rund 6.000,- Euro verlangen. Doch es sind nicht nur die Öffentlichen Hände, die der trauernden Familie in die Tasche greifen auch die Bestattungsunternehmer kennen mitunter keine Skrupel und machen aus dem Tod ein blühendes Geschäft. Undurchsichtiges Angebot An den Tod denkt niemand gerne. Oft kommt er plötzlich und unerwartet - so wie auch beim Vater von KaiUwe L.. Zum Schmerz über den Verlust des Angehörigen kommt häufig noch das Gefühl, mit der Situation überfordert zu sein. Die Formalitäten rund um Friedhof, Trauerfeier, Sterbeurkunde, Versicherungen und vieles mehr belasten, und in der Regel bleibt auch nicht viel Zeit. Deshalb suchen sich die Betroffenen oft Hilfe bei Bestattungsunternehmen. Doch Vorsicht, nicht immer läuft alles problemlos. In dieser verwirrenden Gefühlssituation kontrollieren viele die Angebote nicht so sorgfältig, wie es nötig wäre. Familie L. hatte beispielsweise übersehen, dass die genannten Preise Nettopreise waren. Mit der Rechnung kam später dann der Schock. Über 20 Einzelposten waren teilweise nicht nachvollziehbar und nicht abgesprochen. Die Gesamtsumme belief sich auf rund 4.000,- Euro. Für Kai-Uwe L. war die Berechnung der Mehrwertsteuer das Ärgerlichste. Er kann nicht verstehen, wie man Privatleuten eine Netto-Rechnung anbieten kann. Eine Überführung wurde mit rund 1.500,- Euro berechnet und nicht aufgeschlüsselt. Das Abwickeln von Formalien wurde ebenfalls mit hohen Beträgen angesetzt, darunter die Wartezeit auf ein Behörden-Fax mit etwa 300,- Euro. Erd- oder Feuerbestattung Beerdigungen gibt es in verschiedenen Arten und damit in verschiedenen Preisklassen. Neben der Erdbestattung wird die Feuerbestattung immer häufiger gewählt. Ein Urnengrab ist in der Regel preiswerter als ein Sarg in einem Erdgrab. Durchschnittlich liegen die Gesamtkosten für eine Beerdigung heute bei 5.000,- bis 6.000,- Euro. Dazu gehören insbesondere: Die Kosten für Trauer-Post, für Blumen und Bewirtung der Gäste im privaten Bereich. Die Kosten für den Bestatter, wie für den Sarg und für Formalitäten. 22 Die kommunalen Gebühren für die Beerdigung und die Friedhofsnutzung und die Kosten für den Grabstein und für die Grabpflege. An den kommunalen Gebühren für Grab- und Friedhofsnutzung ist nicht viel zu rütteln. Die Kosten für das Bestattungsunternehmen aber kann man beeinflussen. Denn hier hängt es stark davon ab, welche Leistungen die Angehörigen wünschen und zu welchem Preis sie dann erbracht werden. Die Wahl der Traueranzeige und des Sarges sollte man genau überlegen. Die meisten Bestattungsunternehmen arbeiten durchaus seriös. Doch es kommt vor, dass der seelische Ausnahmezustand der Trauernden schamlos ausgenutzt wird. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Bestatter. Kai-Uwe L. hat das versäumt und sucht wegen seiner hohen Rechnung Rat bei einer Rechtsanwältin. Der Beleg sei typisch für Rechnungen von Bestattungsunternehmen, so die Rechtsanwältin. Nach ihren Erfahrungen sind sie ist häufig für den Verbraucher nicht nachvollziehbar. Um die Angehörigen vor solchen Konflikten zu schützen, sollte man schon zu Lebzeiten vorsorgen. In einem Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen können Leistungen und Preise individuell festgelegt werden. Auch Kai-Uwe L. hat aus den Erfahrungen gelernt. Die Beerdigung seiner Mutter lief genau so, wie Mutter und Sohn das vorher abgesprochen hatten. Preisvergleich mit Checkliste Experte bei Infomarkt war Hermann Weber von Aeternitas e.V. Verbraucherschutzverein für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Königswinter. Preisvergleiche bei Bestattungsleistungen sind sehr schwierig. Man sollte eine Liste mit allen anfallenden Leistungen wie Sarg, Blumengesteck und Formalitäten erstellen. Dafür gibt es in vielen Ratgebern Formblätter und Checklisten (siehe S. 40). Ohne ein solche Aufstellung ist es nicht möglich, die Leistungen und Preise verschiedener Institute gegenüber zu stellen. Gehen Sie am besten mit einem Zeugen zu den Vertragsverhandlungen mit dem Bestattungsunternehmen. Halten Sie schriftlich fest, was vereinbart wurde. Recht Nach Untersuchungen von Aeternitas gibt immerhin ein Drittel der Unternehmen kein schriftliches Angebot ab, ein Drittel nennt Pauschalpreise und nur ein Drittel verfasst einen detaillierten Kostenvoranschlag. Mit einer schriftlichen Liste aller Leistungen hat der Kunde eine Sicherheit. Wichtig ist außerdem zu fragen, ob der genannte Preis der Endpreis ist und ob alle Leistungen enthalten sind. Pauschalen prüfen Bei Pauschalen sollte der Kunde vorsichtig sein. Bei Formalitäten werden häufig 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten oder um die 500,- Euro pauschal angesetzt. Das ist meist zu viel. Der Kunde sollte nachprüfen, welche Positionen enthalten sind. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Summe für den Bestatter bei einer Bank auf ein Sparkonto einzuzahlen und die Aushändigung von der Erfüllung des Vorsorge-Vertrages abhängig zu machen. Nicht jeder kann das Geld direkt aufbringen. Eine Finanzierung ist beispielsweise durch die Teilabtretung einer Lebensversicherung möglich. Auch Sterbegeldversicherungen sorgen für eine entsprechende Deckung. Schließen Sie solche Verträge immer mit einer Gesellschaft ab, die vom Bestattungsunternehmen unabhängig ist und wählen Sie eine begrenzte Einzahlungsdauer. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Ihr Recht auf dem Friedhof“ (siehe S. 40). Abschied in eigener Regie Sind die Hinterbliebenen in der Lage, einen Teil der Aufgaben zu übernehmen, sollten sie selbst den Blumenschmuck und die Grabpflege beim Gärtner in Auftrag geben und bei der Friedhofsverwaltung das Grab auswählen. Das spart Kosten und verhindert, dass der Bestatter ein Grab auswählt, das den Hinterbliebenen nicht gefällt. Vorsorge zu Lebzeiten Wer keine Angehörigen hat oder selbst umfassend vorsorgen will, kann schon im Vorgriff seine Beerdigung vertraglich regeln. Solche Vorsorge-Verträge enthalten die Leistungen zu den aktuellen Bedingungen. Die Preise liegen zwischen 2.000,- und 6.000,- Euro nur für den Bestatter ohne Grab, Grabstein und Grabpflege. Die Verträge müssen im Regelfall alle zwei Jahre nachverhandelt werden, denn nur so lange sind die vereinbarten Preise bindend. Sinnvoll ist deshalb, das Geld hochverzinslich anzulegen, dass etwaige Preissteigerungen zumindest teilweise durch die Rendite aufgefangen werden. Empfehlenswert ist, das Geld nicht direkt dem Bestatter zu überlassen, sondern einem Treuhänder zu übergeben. Er kann auch die Grabpflege mit dem Gärtner abwickeln. 23 Recht Kundenbeschwerden Service-wüste Deutschland ? Wer hat sich nicht schon einmal über ein Produkt oder über eine Dienstleistung geärgert? Beschweren Sie sich daraufhin bei der verantwortlichen Firma, können Sie ihrem Ärger Luft machen und helfen möglicherweise auch dem betroffenen Unternehmen. Denn ein Produkt oder eine Dienstleistung kann nur besser werden, wenn der Anbieter weiß, wo die Schwachstellen sind. So sollte es jedenfalls im Idealfall sein. Aber manche Unternehmen sehen das offenbar nicht so. Viele Kunden fühlen sich nicht ernstgenommen, wenn sie mit Beschwerden an Unternehmen herantreten. Oft warten sie lange Zeit auf eine Antwort, wenn überhaupt eine kommt. Endlos-Warteschleife Beispielsfall: Horst S. hat Probleme mit dem Service der Deutschen Bahn. Immer wieder versucht er es mit einer telefonischen Beschwerde. Aber über die größtenteils kostspieligen 0180er-Nummern erreicht er entweder niemanden oder die Nummern existieren gar nicht mehr. Nach vielen vergeblichen Telefonaten erhält er schließlich aktuelle Telefonnummern. Bei seinen Anrufen muss er sich jedoch in Warteschleifen gedulden, teilweise über eine halbe Stunde lang. Eine laufende Durchsage, die ihn darüber informiert, ob er sich überhaupt noch in der Warteschleife befindet, vermisst er dabei. So ist unklar, ob er überhaupt noch verbunden ist. Anlass für die mühselige Telefonbeschwerde ist, dass Horst S. Geld zurück verlangt. Seine Frau kaufte eine Wochenkarte für rund 60,- Euro, wurde aber einen Tag vor Reiseantritt plötzlich krank und konnte die Fahrt nicht antreten. Als Horst S. am kommenden Tag das Ticket umtauschen wollte, lautete die Antwort des Bahnmitarbeiters: Das ginge nicht, dies sei bereits der erste Gültigkeitstag. Damit möchte Horst S. sich nicht abfinden. Nachdem er nach langer Zeit endlich jemanden am Telefon erreicht, kann man ihm auch nicht weiter helfen. Man verweist auf Beförderungsbedingungen. Dies sei schon immer so gewesen und auch heute noch so - und nicht zu ändern. Einen Versuch unternimmt Horst S. noch, er schreibt an die Serviceadresse der Bahn. Eine Antwort erhält er nicht, angeblich wegen Überlastung. Diese Erfahrungen mit dem Service eines großen Unternehmens sind kein Einzelfall. Doppelter Anschluss Im Fall des DSL-Zugangs von Ina S. und ihrem Partner werden zwei DSL-Zugänge berechnet, obwohl sie nur einen nutzen. Verschiedene Anrufe bei der ServiceHotline der Telekom führten zu keinem Ergebnis. Offenbar wollte man nicht glauben, dass sie keine zwei DSL-Anschlüsse beantragt haben. Zu einem Techniker wurde nicht weiterverbunden. Ina S. hat den Eindruck, dass sich das Personal an der Service-Hotline technisch nicht sehr gut auskennt und eher geübt ist, Produkte zu verkaufen. An einen technikversierten Mitarbeiter der Telekom heranzukommen, ist dem Paar nicht gelungen. Das Unternehmen indes reagiert darauf erstaunt. Man sei mit den Hotlines zufrieden. Teure Autoüberführung Mangelhafter Service ist aber nicht nur ein Phänomen, das vor allem ehemalige Staatsbetriebe betrifft. Dies musste Norbert S. aus Eisenberg erleben. Er fährt einen nagelneuen VW-Bora. Mit dem Fahrzeug ist er zufrieden - mit dem Service bei VW nicht. In der Wolfsburger Autostadt von VW wollte Norbert S. zusammen mit seiner Frau den Wagen abholen. Früher einmal war dies kostenlos möglich, mittlerweile verlangt man in der Autostadt zwischen 135,- und 285,- Euro, je nach Aufenthaltsdauer. Aber es werden Gutscheine ausgehändigt, die allerdings mit Bedingungen verknüpft sind. Dem Kunden wird gesagt, von dem Gutschein über 50,- Euro seien nur 30,- Euro zum Verzehr bestimmt. Die restlichen 20,- Euro müssen in der Boutique eingelöst werden. Norbert S. ist enttäuscht und hinterlässt im Kummerkasten der Autostadt einen Brief. Daraufhin meldet sich bei ihm deren PR-Abteilung und verweist ihn an VW. Auch dort fühlt man sich für die Beschwerde nicht zuständig. Nach einiger Zeit erhält Norbert S. doch noch eine Telefonnummer. Das ist zwar eine kostenfreie 0800er-Nummer, aber als er dort anruft, meldet sich niemand. Für die Autobauer erscheint das unerklärlich. Allerdings räumt man ein, dass Kunden gelegentlich weiter geschickt werden. Service-Wüste Deutschland: Noch immer wird der Kunde zu wenig ernst genommen. 24 Recht Übrigens: Regelmäßige Serviceuntersuchungen haben ergeben, dass 70 Prozent der Unternehmen auf Anfragen, die direkt an sie gerichtet werden, überhaupt nicht reagieren. Und wenn doch, ist die Qualität der Antworten mäßig. Insgesamt also ein enttäuschendes Ergebnis. Call-Center nur als Vorfilter Experte bei Infomarkt war Professor Tobias Brönneke von der Fachhochschule Pforzheim. Er rät Kunden, auf jeden Fall den Versuch zu machen, sich über Mängel zu beschweren. In vielen Call-Centern wird nicht nur eine Firma vertreten, sondern es werden mehrere Unternehmen betreut. Die Call-Center beantworten gängige Fragen und sind zum Vorsortieren der Anfragen eingesetzt. Das ist in Ordnung, wenn nach kurzer Gesprächsdauer tatsächlich an einen kompetenten Ansprechpartner weiter vermittelt wird. Hat der Kunde eine Reklamation und das Gefühl, nur vertröstet zu werden, sollte er Fristen setzen. Erfolgt nach einem Telefonat nach kurzer Zeit keine Reaktion, sollte man das Anliegen schriftlich formulieren und eine Frist setzen. Am besten verschickt man den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Dann kann man später notfalls auch vor Gericht die Korrespondenz beweisen. Mangelhaft ist ein Produkt, wenn es nicht richtig funktioniert. Ein Fehler ist außerdem, wenn die Werbung etwas verspricht, was das Produkt nicht hält. Unterscheidung Garantie und Gewährleistung Gewährleistungsrechte sind die Minimalrechte, die der Gesetzgeber dem Kunden einräumt. In der Europäischen Union sind diese sehr weitreichend. Zwei Jahre lang können Kunden Fehler reklamieren. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Kunde den Fehler verschuldet hat. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder des Herstellers, die zur Gewährleistung hinzukommt. Bei der Herstellergarantie hat man als Kunde den Vorteil, dass man auch dann noch Ansprüche hat, wenn der Verkäufer in Konkurs geht. Teilweise sind die Garantiefristen auch länger als zwei Jahre. Während der Garantiezeit müssen im Zweifel der Händler oder der Hersteller auch nach Ablauf der sechs Monate nachweisen, dass der Kunde einen Fehler zu verantworten hat oder das Produkt den Anforderungen entspricht. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Meine Rechte als Verbraucher“ (siehe S. 40). Mängel-Reklamation Ein Recht auf Reklamation hat der Kunde, wenn das Produkt nicht dem entspricht, was der Verkäufer versprochen hat. Es gibt vier Varianten: Kauft man ausdrücklich eine graue Bohrmaschine und erhält man eine grüne, dann ist das ein Mangel auch wenn sie funktioniert. Ein Fehler ist auch, wenn man eine Bohrmaschine zum Meißeln einsetzen will und dem Verkäufer dies gesagt hat, das verkaufte Produkt zwar funktioniert, aber nicht meißeln kann. 25 Recht Hundehalter Rechte und Pflichten unterwegs Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Davon sind nicht nur Hundehalter überzeugt. Aber immer häufiger ärgern sich auch Tierfreunde über die unangenehmen Seiten der Vierbeiner, wie Bellen, Bisse und Hundehaufen. Spätestens wenn es in den Parkanlagen übel riecht oder man wegen der „Tretminen“ nur noch mit gesenktem Kopf spazieren gehen kann, fängt für viele der Ärger an. Viele Passanten fühlen sich durch freilaufende Hunde verunsichert oder haben schlichtweg Angst vor den Vierbeinern. Deshalb gibt es die Anleinpflicht. Und auch für Hundehaufen gilt: Das Herrchen muss den Kot beseitigen. Sind verantwortungslose Hundebesitzer Ausnahmen ? Infomarkt hat sich in einigen Städten im Südwesten umgeschaut. Freilaufende Hunde Beispiel Mannheim: Dort macht der Ordnungsdienst seine Tour durch die Stadt. Er hält Ausschau, auch nach freilaufenden Hunden. Schon bei der ersten Grünfläche lässt ein Hundehalter seinen Liebling frei herumlaufen. Vom Leinenzwang hält er nichts. Spezielle Auslaufflächen seien für ihn nur schwer zu erreichen, weil er kein Auto hat. Schließlich leint er seinen Hund an und die Kontrolleure belassen es bei einer mündlichen Verwarnung. In Mannheim fallen noch sechs weitere Hundebesitzer ohne Leine auf. Und alle haben eine gute Ausrede parat. Wenn alle Hunde frei laufen, könne man den eigenen nicht mehr an der Leine halten, begründet eine Hundehalterin ihren Regelverstoss. Hundehaufen In Kaiserslautern ist eine Zivilstreife unterwegs. Im Volkspark wird sie schnell fündig. Ein Hund hat gerade ins Gebüsch gemacht. Die Zivilstreife fordert den Hundehalter auf, den Kot zu entfernen. Der Hundehalter fügt sich und es bleibt bei einer mündlichen Verwarnung. Mit dieser ist er aber nicht einverstanden. Er glaubt mit den Hundesteuern habe er sich die Freiheit erkauft, dass sein Hund im Park sein Geschäft machen kann. 26 Wenig später -ein weiter Zwischenfall. Wieder ein Hund ohne Leine. Der Haufen des Vierbeiners wurde nur notdürftig verscharrt. Als die Zivilstreife das Herrchen zur Kasse bittet, ist dieser wütend. Schließlich gibt er klein bei und räumt den Haufen weg. Doch für den freilaufenden Hund sind 20,- Euro fällig. In Kaiserslautern erleben wir noch zwei weitere Halter mit unangeleinten Hunden. In Heilbronn hat der Ordnungshüter an diesem Tag wenig zu tun. Eine Hundehalterin wartet schon vorbereitet mit einer Plastiktüte, als ihr Kleiner auf die Wiese macht. Auch sonst erscheinen die Hundehalter hier vorbildlich. Und die meisten gehen mit ihren Hunden angeleint spazieren. Übrigens: In der Regel sind Hunde auf Kinderspielplätzen verboten. Aber nicht jeder hält sich daran. Bei der Infomarkt-Städtetour fanden wir allerdings nur in Mannheim einen Hundehaufen auf einem Spielplatz. Jogger & Hunde Experte bei Infomarkt war Karlheinz Beyer von der Polizeihundeschule in Stuttgart. Wer im Freien unterwegs ist und auf einen Hund trifft, sollte auf jeden Fall Ruhe bewahren und entweder stehen bleiben und warten bis der Hund vorbei ist oder selbst langsam weiter gehen. Versuchen Sie, das Tier zu ignorieren. Schauen Sie ihn nicht an. Auch wenn der Hund bellend herumspringt, sollte man allen Mut zusammen nehmen und ruhig stehen bleiben, selbst wenn das Tier am Körper hochspringt. Versuchen Sie nie, nach dem Hund zu schlagen oder ihn wegzudrängen, denn das könnte er als Anlass für einen Angriff nehmen. Sogar, wenn man gebissen wird, ist es am besten, ruhig zu bleiben. Zerrt man an dem Körperteil oder Kleidungsstück, in dem die Zähne des Hundes stecken, vergrößert man die Schäden. Nach einem Hundeangriff sollte man versuchen, die Personalien des Hundeshalters aufzunehmen. Wer ein Handy mithat, sollte die Polizei rufen. Die Polizei wird dann kommen und selbst die Personalien aufnehmen. Recht Hunde, die an der Leine gehen, werden dadurch nicht aggressiver. Im Gegenteil, der Besitzer kann besser auf das Tier einwirken. Manche Hunde zerren zwar an der Leine, aber meist, um die Entgegenkommenden zu begrüßen. Das kann auf einen Laien wie eine Aggression wirken. Kinder & Hunde Als Faustregel gilt: Lassen sie Hunde und Kinder niemals zusammen unbeaufsichtigt ! Man weiß nie, was ein Kind macht und wie das Tier darauf reagiert. Hundevereine bieten Veranstaltungen an, bei denen Kindern die Angst genommen wird und sie an den Umgang mit Tieren gewöhnt werden. Hunde nehmen Kinder als Spielkameraden wahr. Sie behandeln Kinder wie einen Junghund und nicht als Beuteobjekt. Trotzdem ist das Verhalten nicht berechenbar. Pfefferspray ist gegen Hunde selten wirksam. Wahrscheinlich liegt das an der Beschaffenheit der Bindehaut von Hunden. Beim Hundetraining in der Polizeihundeschule hat sich jedenfalls gezeigt, dass Hunde auf Pfefferspray nicht reagieren. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „12 Goldene Regeln“ (siehe S. 40). 27 Multimedia Digitale Camcorder Im Test Die aufregendsten Momente im Leben in bewegten Bildern festzuhalten war schon zu Zeiten von Super-8Kameras spannend. Dann kamen die Geräte mit Kassette und jetzt steht auch beim Filmen digitale Technik zur Verfügung. Der letzte Schrei auf dem Videomarkt heißt Camcorder. Die Auswahl ist riesengroß. Wer sich nicht auskennt, läuft Gefahr, sich im Kameradschungel zu verlaufen. Stiftung Warentest hat 17 digitale Camcorder unter die Lupe genommen. Testpunkte waren unter anderem Bild-, und Tonqualität sowie die Vielseitigkeit der Kameras. Die Preise liegen zwischen 600,- und 1.600,- Euro („test“-Heft 11/03). Bildqualität Eine ordentliche Bildqualität ist bei vielen Camcordern mittlerweile Standard. Dennoch gibt es Unterschiede. Die kleinen Filmkameras liegen zwar gut in der Hand, wackelfreie Bilder sind aber ohne Stativ schwierig. Mit einem eingebauten elektronischen Bildstabilisator soll das Verwackeln verhindert werden. Manchmal hilft auch der nicht viel. In Punkto wackelfreie Bilder konnten die JVC GR-DX 300 und die JVC GR-DV 500E nicht überzeugen. Bei Dämmerung oder in dunklen Räumen kommt es auf die Lichtempfindlichkeit der Kameras an. Zwei Camcorder, der Canon MV 630i und der Samsung VP-D 5000 i, hatten hier Schwächen und zeigten diffuse Konturen. Akkuleistung Wenn man längere Zeit filmen will, ist eine gute Akkuleistung wichtig. Im Test liegt der Panasonic NV-GS 70 mit zweieinhalb Stunden Aufnahmedauer klar vorne. Andere Akkus sind wesentlich früher leer, einige Modelle bereits nach knapp einer Stunde. Besonders ärgerlich ist, wenn kein Ladegerät im Preis enthalten ist. Dann muss der Akku über den Camcorder aufgeladen werden. Das kann bis zu acht Stunden dauern. Tonqualität Bei den kompakten Camcordern liegt das eingebaute Mikrofon zu nah am Gehäuse. Störende Geräusche vom Laufwerk oder Zoom werden mitaufgenommen. 28 Meistens schafft ein zusätzliches Mikrofon Abhilfe. Bei einigen Modellen kann man allerdings kein externes Mikrofon anschließen. Unschlagbar im Test bei der Tonqualität zeigte sich die Sony DCR-TRV 33. Fazit: In allen Prüfpunkten rundum überzeugend und damit Testsieger ist die Panasonic NV-GS 70. Störend ist nur ihr hoher Preis von etwa 1.400,- Euro. Deutlich günstiger, mit noch guter Bild- und Tonqualität, schnitten der Camcorder Sony DCR-TRV 14 und der Panasonic NV-DS 65 ab. Sie sind bereits für etwa 700,- Euro zu haben. Allerdings muss man Abstriche bei der Ausstattung hinnehmen. Die Preise vieler Testmodelle zeigen im Herbst 2003 fallende Tendenz. Wer sich etwas umsieht, der kann ein richtiges Schnäppchen machen. Kamerawahl Experte bei Infomarkt war Horst Meinecke vom Bund Deutscher Filmamateure, Kitzingen/Landesverband Baden-Württemberg. Welche Kamera ein Amateur wählt, ist zunächst davon abhängig, zu welchem Zweck sie vorwiegend eingesetzt werden soll. Sollen Familienfeiern und erlebnisse dokumentiert werden, Urlaubserinnerungen festgehalten werden oder will man sogar richtige Amateurfilme, Reportagen, Dokumentationen oder Spielfilme herstellen ? Wer die Kamera für Familien- und Urlaubsaufnahmen braucht, sollte auf einen guten Bildstabilisator achten und darauf, dass man ein externes Mikrofon anschließen kann. Außerdem sollte die Kassette seitlich und nicht von unten gewechselt werden. Bei längeren Aufnahmen vom Stativ muss man beim Wechsel von unten den Bildausschnitt wieder neu einstellen. Kassette oder Speicherchip ? Gespeichert werden die Aufnahmen auf digitalen Videokassetten (DV). Im professionellen Bereich experimentiert man mit Speicherchips und anderen Technologien, aber im Amateurbereich wird die digitale Kassette noch einige Jahre Standard bleiben. Multimedia Zuschauerfall Die Filme der digitalen Kassetten kann man beispielsweise auf einer Computer-Festplatte speichern und damit auch noch für spätere Zeiten konservieren. Zubehör & Lagerung Sinnvolles Zubehör ist ein nicht zu leichtes Stativ, denn auch mit Stabilisator ist man nicht immer vor Wackelbildern sicher. Ein Zusatzlicht durch eine kleine 50Watt-Leuchte ist ebenfalls vielerorts nützlich, um starke Helligkeitsunterschiede auszugleichen. Die eingebauten Videoleuchten sind oft nicht ausreichend. Ein externes Mikrofon sorgt für bessere Tonqualität. Die digitalen Videobänder können im Wohnbereich gelagert werden. Allerdings sollte man sie von starken Magnetfeldern fern halten, wie sie beispielsweise von Lautsprecherboxen erzeugt werden. Darunter kann die Wiedergabequalität leiden und die Kassette kann sogar unbrauchbar werden. Filmbearbeitung Wer seine Filme selbst bearbeiten will, kann das mithilfe von Zusatzkarten für den heimischen PC, die ab 80,- Euro im Handel angeboten werden. Außerdem werden spezielle Geräte in der Größe eines Videorekorders angeboten, mit denen man alles machen kann, was in der Filmbranche üblich ist: Szenen arrangieren, einen Titel produzieren, nachvertonen. Sie sind ab etwa 2.000,- Euro erhältlich. Defekter Computer Christian Geiges will einen neuen, schicken Computer. Also kauft er bei Fujitsu-Siemens den neuen „Jetson Home Design“ PC, komplett mit Flachbildschirm und Zubehör für 999,- Euro. Doch die Freude hält nicht lange: Schon am ersten Tag an stürzt der Computer ab, ist überhaupt nicht zu gebrauchen. Christian Geiges ist froh, dass er einen Zwei-Jahre-VorOrt-Service mitgekauft hat. Der Techniker stellt fest, dass die Festplatte defekt ist und tauscht sie aus. Das ist keine große Reparatur, doch auch nach dem Austausch stürzt der Rechner ständig ab. Der Servicetechniker muss erneut reparieren. Diesmal wird die Hauptplatine gewechselt. Doch auch das bleibt ohne Erfolg. Immer wieder kommt die Meldung: „Ein schwerer Ausnahmefehler ist aufgetreten.“ Beim dritten Reparaturversuch wechselt der Techniker den Arbeitsspeicher. Auch das misslingt, denn Siemens liefert die falschen Teile. Als die vierte Reparatur ansteht, ist es mit der Geduld von Christian Geiges vorbei. Er macht den Kaufvertrag rückgängig und schickt das Gerät zurück. Aber erst ganze zwei Monate später wird Geld überwiesen. Und statt der bezahlten knappen 1.000,- erhält er nur 713,- Euro also fast 30 Prozent weniger. Christian Geiges ist total verärgert. Wer sich informieren will, kann sich an die Videoclubs des Bundes Deutscher Filmamateure (BDFA) wenden. (Adresse siehe S. 40/41). Die Mitgliedsbeiträge liegen zwischen 4,- und 7,- Euro im Monat. Weitere Informationen finden Sie in der Verbandszeitschrift „Film & Video“, die im Zeitschriftenhandel erhältlich ist und in „Die Broschüre: Sehen, filmen, gestalten“ (siehe S. 40). Christian Geiges war bei Infomarkt zu Gast. Er verlangt die Differenz zum Neupreis, denn er hatte ein Jahr lang ein Gerät, das gar nicht funktionierte. Ein Ersatzgerät wurde ihm nicht vorgeschlagen, vermutlich, weil dieses Modell nicht mehr lieferbar war. 29 Multimedia Als er die Software-CD zurückschicken wollte, teilte die Firma ihm mit, dass diese nicht mehr benötigt werde, da der PC schon verschrottet sei. Deshalb ist der Abzug für ihn noch unverständlicher. Schickt der Kunde das Produkt nur unvollständig zurück, kann der Händler entsprechende Abzüge machen. Allerdings muss er genau angeben, welche Teile gefehlt haben, für die er einen Abzug berechnet. Weiterer Gast in der Sendung war Sascha Hancke von der Firma Fujisu-Siemens. Man habe das Gerät nach den vier Reparaturversuchen aus Kulanz zurückgenommen. Es fehlten außer der Software auch noch einige Kleinteile, deren Wert von der Gesamtsumme abgezogen wurde. Außerdem sei die Rücksendung bei der falschen Abteilung eingegangen - nämlich bei der Rücknahmestelle für Händler. Dort sei man nicht gewohnt, mit Endkunden umzugehen. In der Abteilung für Endkunden hätte man den entsprechenden Betrag sofort erstattet. Christian Geiges kann zwischen der Erstattung des Restbetrages zur Originalrechnung oder einen anspruchsvollen TFT-Flachbildschirm als Trostpflaster für den Ärger wählen. Wird als Austauschgerät wieder ein defektes Gerät geliefert, hat der Kunde wieder alle Rechte zur Auswahl. Rechtsanwalt Arndt Brillinger erklärte die allgemeine Rechtslage: Der Kunde muss nicht hinnehmen, dass mehrmals repariert wird, wenn das Gerät offensichtlich nicht funktioniert. Der Kunde hat die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch des Gerätes (Nacherfüllung). Scheitert die Nacherfüllung, weil beispielsweise zwei Reparaturversuche fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, er kann verlangen, dass der Verkäufer das Gerät zurücknimmt und den Kaufpreis ausbezahlt. Das sind gesetzliche Rechte des Kunden. Er ist dabei nicht auf Kulanz angewiesen. Lässt sich ein größerer Mangel bei der ersten Reparatur nicht beheben werden, kann der Kunde weitere Reparaturversuche ablehnen und den Kauf rückgängig machen. Der Käufer kann - sofern er nichts anderes vereinbart hat - sofort das Geld zurückverlangen, außer Mängel sind einfach zu beheben oder es handelt sich um einen kleinen Defekt. Der Händler hat außerdem die Kosten zu übernehmen, die durch die Nacherfüllung notwendigerweise beim Kunden anfallen, beispielsweise Fahrtkosten oder Paketgebühren. 30 Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Meine Rechte als Verbraucher“ (siehe S. 40). Kurz notiert Kundendaten bei Prepaid-Telefonkarten Anbieter von Mobilfunkleistungen sind nicht verpflichtet, bei ihren Kunden, die über so genannte PrepaidKarten telefonieren, persönliche Daten zu erheben und zu speichern. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verlangte von einem Mobilfunkbetreiber, beim Verkauf der Prepaid-Karten von den Kunden personenbezogene Daten zu erheben und in einer Kundenkartei aufzubewahren. Die Karten dürften erst nach einer Überprüfung freigeschaltet werden (gemäß § 90 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz). Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes reicht die gesetzliche Grundlage des Telekommunikationsgesetzes nicht aus, um diesen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Kunden zu rechtfertigen. Da die Karten mit einem abzutelefonierenden Betrag aufgeladen sind, benötigt der Telefonanbieter keine Daten zur Abrechnung. Er ist dann auch nicht verpflichtet, Kundendaten für eine staatliche Kontrolle zu erheben. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig, Urteil vom 22. Oktober 2003, Aktenzeichen 6 C 23.02 Auto Kfz-Versicherung Lohnt sich ein Wechsel ? Wer im folgenden Jahr weniger für seine Autoversicherung zahlen will, muss seinen Vertrag spätestens Ende November kündigen und zu einer preisgünstigeren Gesellschaft wechseln. Doch der Tarifdschungel ist unübersichtlich. Dazu kommen individuelle Merkmale, die einen Beitragsvergleich erschweren. Für Anfänger stellt sich die Situation beispielsweise anders dar als für Vielfahrer. Außerdem gibt es verschiedene Einstufungen, je nach Automarke und Wohnort. Infomarkt hat Hinweise zusammengestellt, die zeigen, mit wem Sie in Zukunft gut und günstig fahren. Die neuen Typklassen der Versicherer verändern die Beiträge für den Kaskoschutz deutlich: Für manche Typen wird es teurer, für manche billiger. Der Fahrzeugtyp bestimmt aber nicht allein, wie teuer die Versicherung ist. Fahrerprofil und Rabatte gehören dazu. Stiftung Warentest/Finanztest hat 47 Versicherer unter die Lupe genommen („test“-Heft 11/03) und verglichen. Infomarkt greift drei Beispiele heraus: Den vorsichtigen Alleinfahrer, den Fahranfänger und die junge Familie. Familienauto Die Familie hat sich einen gebrauchten Ford Focus gekauft. Die Eltern teilen sich das Auto und fahren zusammen rund 15.000 Kilometer im Jahr. Bisher fahren beide unfallfrei. Das Auto ist über den Mann versichert. Familienväter fahren vorsichtig, sagen die Versicherer. Deshalb gibt es für sie günstige Angebote. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht kostet bei der Deutschen Internet-Versicherung 278,- Euro im Jahr. Der Vollkaskoschutz ist bei diesem Unternehmen mit 558,- Euro ebenfalls günstig. Im Test-Vergleich: Der teuerste Anbieter verlangt 990,- Euro für den Vollkaskoschutz, 432,- Euro mehr. Die Beispielsfamilie denkt daran, einen Zweitwagen zu kaufen. Zweitwagen werden meist mit 140 Prozent in der Haftpflicht und 115 Prozent in der Vollkasko eingestuft. Einige Gesellschaften haben günstige Angebote: Die Direct Line, Karstadt Quelle und der Volkswohlbund zum Beispiel stufen den Zweiten genauso günstig ein wie den Erstwagen. Fahranfänger Gute Neuigkeiten gibt es für Anfänger. Spendiert der Vater zum Führerschein einen Jahreswagen, muss der Sohn für den Vollkaskoschutz nicht mehr so tief in die Tasche greifen. Statt 190 Prozent Prämie zahlt er jetzt nur noch 125 Prozent. Für Anfänger, die bei einem alten Gebrauchten nur die Haftpflichtversicherung abschließen, ändert sich nichts. Sie steigen weiterhin bei 230 Prozent Haftpflichtprämie ein. Das günstigste Angebot für Einsteiger macht die Arag mit 2.341,- Euro pro Jahr. Auch die HUK 24, die Europaversicherung und die DBV haben mit Angeboten bis 2.500,- Euro ein Herz für Anfänger. Das teuerste TestAngebot lag mit 4.675,- Euro fast doppelt so hoch. Tipp: Wer vom Moped auf das Auto umsteigt, fährt bei einigen Anbietern billiger. Der LVM (Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster), der Bayerische Versicherungsverband oder die Westfälische Provinzial zum Beispiel haben Spezialangebote für ehemalige Zweirad-Fahrer. Alleinfahrer Der „Alleinfahrer“ ist der Musterschüler unter den Versicherungskunden. Er lässt keinen anderen ans Steuer und hatte noch nie einen Unfall. Im InfomarktBeispiel hat er außerdem eine Garage und sein neuer Citroen C 3 ist vollkaskoversichert. Preiswerten Vollkaskoschutz bis 160,- Euro bekommt er zum Beispiel bei der Deutschen Internet Versicherung, der HUK 24 und der DA direkt. Am günstigsten für ihn: Der DEVK K-Aktiv Tarif für 152,- Euro. Im Vergleich zum teuersten Vollkaskoangebot das Finanztest vorliegt (281,- Euro) - spart er 131,- Euro. Musterfahrer müssen in Zukunft länger unfallfrei fahren, bis sie die höchste Schadenfreiheitsklasse erreichen. Für 30 Prozent Vollkasko-Prämie werden 25 Jahre unfallfreies Fahren gefordert. Das sind sieben Jahre länger als bisher. 31 Auto Ob neu versichert oder laufender Vertrag, es lohnt sich für alle Fahrer, die aktuellen Versicherungsangebote zu prüfen, damit sie auch im nächsten Jahr gut und günstig fahren. Nachrechnen und abwägen Experte bei Infomarkt war Jochen Hoevkenmeier vom AvD (Automobilclub von Deutschland), Frankfurt/Main. Wer sich nach einer neuen Kfz-Versicherung umsieht, sollte zunächst prüfen, welche Kosten und Leistungen die bisherige Versicherung bietet und dann mit mindestens zwei oder drei anderen Angeboten vergleichen. Selbst wenn die Schadensfreiheitsrabatt-Klassen sich ändern, kann es sein, dass sich für bestimmte Modelle nichts verändert. Ein wichtiges Kriterium ist außerdem, wie man mit der bisherigen Versicherung zufrieden ist. Das ist ein Faktor, den man ebenfalls berücksichtigen sollte. Stichtag für Kündigung In aller Regel enden die Versicherungsjahre bei der KfzVersicherung am 31. Dezember. Stichtag für die Kündigung ist demnach der 30. November. An diesem Tag muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Der Poststempel spielt keine Rolle. Im 2003 ist der 30. November ein Sonntag, so dass die Kündigung schon am 28. November eintreffen muss. Wer sicher gehen will, sollte die Kündigung schon spätestens am Anfang der letzten Novemberwoche abschicken. Kündigt man zum Ende des Versicherungsjahres, brauchen keine Gründe angegeben zu werden. Wer den Stichtag versäumt hat, kann Sonderkündigungsrechte in Anspruch nehmen, wenn die Beiträge erhöht werden oder im Schadensfall. Dabei muss dann der Kündigungsgrund genannt werden. Vollkasko oder Teilkasko ? Auch durch den Wechsel von der Vollkasko zur Teilkaskoversicherung kann man Geld sparen. Das lohnt sich allerdings nicht, so lange das Fahrzeug noch von einem Geldinstitut oder einer Finanzierungsgesellschaft finanziert wird. Wer Raten abbezahlt, sollte Vollkasko versichert bleiben. 32 Nach etwa vier bis fünf Jahren sind die meisten Verträge abbezahlt, dann muss man nachrechnen, ob sich eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkasko mit hoher Selbstbeteiligung lohnt. Wie hoch eine Selbstbeteiligung ist, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Für manche Autofahrer ist schon eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro schwer zu leisten, andere können im Schadensfall 500,- oder 1.000,- Euro problemlos aufbringen. Je höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto geringer sind die Prämien. Rabattklassen Es gibt unzählige Rabattvarianten. Bedauerlich ist, dass nur wenige an Sicherheitsaspekte geknüpft werden. Sinnvoll wäre es beispielsweise, so der Experte, wenn man das regelmäßige Aufziehen von Winterreifen mit einem Rabatt belohnen würde. Bei einem Unfall teilen die meisten Versicherungsunternehmen von sich aus mit, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu übernehmen. Das verhindert eine Umstufung in eine ungünstigere Rabattklasse. Kommt es in demselben Jahr zu einem weiteren Schaden, kann man meist immer noch entscheiden, ob man sich den ersten Schaden erstatten lässt, weil dann eine Eigenleistung teurer käme als die Prämienerhöhungen. Weitere Informationen finden Sie bei „Computeranalyse: Kfz-Versicherungen“ (siehe S. 40). Auto Gerichtsurteil Kurz Notiert Autoschlüssel im Werkstatt-Briefkasten Kriterien für "fabrikneue" Fahrzeuge Wer seinen Autoschlüssel beim Abgeben des Fahrzeugs in der Werkstatt in einen ungesicherten Außenbriefkasten wirft, handelt grob fahrlässig. Wird der Wagen gestohlen, muss die Kasko-Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Als "fabrikneu" gilt ein Kraftfahrzeug, so lange das Modell vom Hersteller unverändert weiter gebaut wird und keine durch längere Standzeit bedingte Mängel zeigt. Außerdem dürfen zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter folgten einer so genannten "allgemeinen Verkehrsanschauung", nach der die Lagerdauer ein wesentlicher Faktor für den Wert eines Fahrzeugs ist. Sie führten aus, dass der Alterungsprozess bereits einsetzt, wenn das Produkt den Herstellerbetrieb verlässt. Selbst bei optimaler Lagerung komme es mit der Zeit zu Materialermüdung. Im verhandelten Fall war dem Kunden eines Autohauses vertraglich ein fabrikneues Fahrzeug zugesichert worden. Im August des Jahres 2000 erhielt er einen Wagen, der im November 1998 hergestellt worden war. Es handelte sich dabei um ein Modell, wie es auch zum Zeitpunkt des Kaufs unverändert hergestellt wurde. Der Kunde war jedoch der Ansicht, nach so langer Zeit seit der Herstellung könne das Auto nicht mehr als "fabrikneu" gelten. Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger recht. Hier die Geschichte, auf der das Urteil im Grunde beruht: Wer erst nach Feierabend, wenn die Werkstatt schon geschlossen hat, seinen Wagen zur Reparatur abgeben kann, dem wird meist eine Notlösung angeboten: Man kündigt das Fahrzeug telefonisch an, stellt es ab und wirft den Schlüssel in den Briefkasten. Dann wird repariert. Standard in vielen Werkstätten. Das wurde einem Kunden nun zum Verhängnis: Wie abgesprochen stellt er sein Auto auf dem Werkstattgelände ab und wirft den Schlüssel in den Außenbriefkasten. Über Nacht wird der Briefkasten jedoch aufgebrochen und das Auto gestohlen. Schaden: Knapp 6.000,- Euro. Der Kunde glaubt seinen Schaden gut versichert. Ein Irrtum: Seine Kaskoversicherung lehnt die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit ab. Beim Prozess gibt das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz der Versicherung Recht. Der Kunde habe sich zu sorglos und leichtsinnig verhalten. Wer seinen Schlüssel in einen ungesicherten Außenbriefkasten wirft, handelt grob fahrlässig, so die Richter. Die Gefahr eines Diebstahls sei deutlich überhöht gewesen. Die Versicherung muss deshalb nicht zahlen. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02 Sicher oder nicht sicher, das ist jetzt die Frage. Im Zweifel geht das Risiko zu Lasten des Kunden. Einige Kfz-Betriebe haben die Gefahr erkannt und umgerüstet. Mancherorts landen die Schlüssel sicher im Tresor. Ist der Briefkasten in der Eingangstür eingebaut, befindet sich der Werkstattkunde ebenfalls auf der sicheren Seite. Am besten, man schafft es vor Feierabend und gibt seinen Schlüssel persönlich ab. In vielen Betrieben ist das noch nach 18.00 Uhr möglich. Vergessen Sie nie die Empfangsbestätigung, denn Diebstahl kann überall drohen. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Dezember 2000, Aktenzeichen: 9 U 65/00 33 Reisen & Freizeit Zuschauerfall Überbuchtes Ferienhotel Für Wolfgang Brunner und Andrea Zander ist die Algarve, eine Küste im Süden Portugals, das TraumReiseziel. Kaum sind die Sommerkataloge erschienen, wühlen sie sich begeistert durch die Angebote. Sie wissen genau, was sie wollen. Nicht die Fels-Algarve im Westen, sondern die Sand-Algarve im Osten soll es sein. Für den Ort „Manta Rota“ können sie sich sofort erwärmen, denn den kennen sie schon bestens. Sie schätzen besonders seine ruhige Lage. Das Hotel ausgewählte „Dunas Parc“ liegt nur hundert Meter zum Strand. Alles maßgeschneidert. Beim Veranstalter Tjaereborg greifen sie zu und buchen schon acht Monate im Voraus. Im Juni 2003 ist es dann endlich soweit. Doch bei der Ankunft erhält die Urlaubsfreude einen schweren Dämpfer: „Das Hotel ist überbucht“, erklärt der Reiseleiter. Die Urlauber können es nicht fassen. Die Urlauber müssen spätestens das letzte Boot um 18.30 Uhr erwischen. Sonst können sie nicht mehr ins Club-Hotel zurückkehren. Zu allem Übel muss das Paar dort ständig mit ClubArmbändern herumlaufen. Das stört sie gewaltig. So haben sie sich ihren maßgeschneiderten Urlaub nun wirklich nicht vorgestellt. Wolfgang Brunner war bei Infomarkt zu Gast. Er hatte ein anderes Ersatzangebot mit Drei-Sterne-Hotel und einem Mietwagen für sieben Tage abgelehnt. Er und seine Partnerin hatten sich inzwischen mit dem neuen Standort vertraut gemacht, während sie das neue Angebot nicht kannten. Auf einer Karte fanden sie heraus, dass das angebotene Hotel mehrere hundert Meter im Ortskern eines Touristenortes liegt. Mit Mietwagen hätte ihnen das allenfalls eine vergleichbare Lage gebracht, keine Verbesserung. Im Hotel Golden Club hatte man ihnen einen Mietwagen verweigert. Stattdessen wurde dem Paar Halbpension aufgedrängt, obwohl es eigentlich nur Frühstück wollte. Zunächst hatten sie sich nur geärgert und ihren Fall gemeldet. Inzwischen fordern sie die Hälfte des Reisepreises zurück, etwa 700,- Euro. Von Tjaereborg kam nach einigen Wochen ein Scheck über 150,- Euro, mit Bedauern über die Überbuchung aber mit dem Hinweis, der Hoteltausch sei doch nicht so schlimm. Nachdem Infomarkt mit Tjaereborg Kontakt aufgenommen hatte, war man bereit, insgesamt 300,- Euro zu erstatten. Einzige Alternative an der Sand-Algarve ist der Golden Club in Cabanas. Ein schlechter Tausch für das Urlauberpaar. Statt der gebuchten drei Sterne hat der Club nur zwei Sterne. Außerdem bietet er statt Ruhe nichts als Lärm. Es fehlt der Meerblick. Und auch die romantischen Abendstunden am Atlantik sind nicht möglich, da der Strand rund zwei Kilometer entfernt liegt. Hinzukommt, dass er sich auf einer Lagune befindet die man nur mit einem Boot erreichen kann. 34 Trotz einer Einladung war der Reiseveranstalter Tjaereborg nicht zur Sendung erschienen. Rechtsanwalt Wolfgang Nau erklärte die allgemeine Rechtslage: Ist ein Hotel überbucht oder will der Reisende sonstige Mängel reklamieren, muss er den Veranstalter um Abhilfe bitten und setzt ihm am besten eine Frist. Reisen & Freizeit Meckernotiz Wird nur unvollständig Abhilfe geschaffen, kann der Reisende immer noch Mängelansprüche geltend machen. Ein Zwei-Sterne-Hotel ist weniger wert als ein Drei-Sterne-Hotel. Liegen im Ersatzhotel noch weitere Mängel vor, werden diese ebenfalls berücksichtigt. Wer ein schlechteres Angebot annimmt, mit schlechterer Lage und schlechterer Kategorie, kann daneben weiterhin Minderungsansprüche geltend machen. Auf Kosten des Reiseveranstalters kann man nur dann zurückfliegen, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man Tennisferien mit Trainer gebucht hat und in einem Reiterhotel (ohne Tennis) untergebracht wird. In diesem Fall muss der Reisende um Abhilfe bitten und eine Frist setzen. Verstreicht die Frist ergebnislos, kann man den Reisevertrag kündigen und auf Kosten des Veranstalters zurückfliegen. Auf eigene Faust sollte man eine Rückreise nicht antreten, sonst läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wie viel Minderung für eine Überbuchung gerechtfertigt ist, kommt auf die Lage im Einzelfall an. In Frankfurt haben viele große Reiseveranstalter ihren Sitz. Beim Landgericht Frankfurt hat sich eine Kammer auf solche Fragen spezialisiert und die so genannte Frankfurter Tabelle entwickelt. Wegen des Unterschieds zwischen einem Zwei- und einem Drei-Sterne-Hotel sind etwa 20 Prozent Minderung angemessen. Kommen weitere Mängel hinzu, wie beispielsweise ungünstige Lage, Lärm und andere Unannehmlichkeiten können durchaus auch 50 Prozent Minderung geltend gemacht werden. Der Reisende muss seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Reiseveranstalter geltend machen, sonst sind sie verloren. Am besten verschickt man die Reklamation per Einschreiben mit Rückschein. Seit der Änderung des Schuldrechts zum 1. Januar 2002 hat der Reisende aber zwei Jahre Zeit, seine Ansprüche bei Gericht geltend zu machen. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Recht auf Reisen“ (siehe S. 40) . Kreditkarten-Ärger wegen Zeitverschiebung In den meisten Reiseinformationen wird davon abgeraten, viel Bargeld mit in Urlaub zu nehmen. Ein beliebtes Zahlungsmittel sind daher die Kreditkarten. Jeder vierte Deutsche hat eine solche Plastikkarte. Marktführer ist Mastercard, gefolgt von Visa, Diners und American Express. Aber nicht immer verläuft alles so reibungslos, wie die Kreditkartenwerbung verspricht. Für das Ehepaar V. endet der Traum-Silvesterabend auf Sri Lanka mit einem unangenehmen Erlebnis. Als sie ihre Rechnung bezahlen wollen, ist ihre Eurocard ungültig. Sonja V. fühlt sich deswegen wie eine Schwindlerin. Das Bargeld ist aufgebraucht. Außerdem ist die Zeit knapp, denn am nächsten Morgen um 5.00 Uhr ist Abreise. Die Sparkassen-Kunden sind verwirrt, denn die neue Kreditkarte war schon Wochen vor dem Urlaub eingetroffen. Urlaubsbekannte aus der gleichen Clubanlage helfen dem Ehepaar aus der Patsche. Sie strecken über 600,- Euro vor. Zurück in Deutschland wendet sich Sonja V. an ihre Sparkasse. Diese fragt bei der Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS) nach. Dieses Unternehmen rechnet Kreditkartenumsätze für die Geldinstitute ab. Dort erklärt man, dass neue Karten zwar Wochen vorher verschickt werden, damit sie rechtzeitig beim Kunden sind. Aber sie enthalten den Hinweis: „Gültig erst am Stichtag.“ Bei Sonja V. war der Stichtag der 1. Januar, 0.00 Uhr. Aber die Uhrzeit bezieht sich auf die Mitteleuropäische Zeit ! Das heißt, dass die Karte wegen der Zeitverschiebung in Sri Lanka erst um 5.00 Uhr morgens gültig wird. Verwirrend war allerdings, dass Sonja V. zwei Tage zuvor eine Schmuckrechnung mit der gleichen Karte bezahlt hatte. Das müsse der Schmuckhändler auf eigenes Risiko akzeptiert haben, so die GZS. Die GZS gibt noch einen Tipp: Auch im Hotel wäre eine Zahlung möglich gewesen. Dazu hätte man allerdings vor dem Urlaub bei der Sparkasse anrufen müssen. Dann wäre die Karte vorzeitig gültig gewesen, so die Auskunft. Als Infomarkt bei der GZS nachfragt, heißt es plötzlich, dass das doch nicht möglich sei. In dieser verwirrenden Lage bleibt nur, sowohl die bisherige als auch die neue Karte mitzunehmen, denn nur so ist man jederzeit sicher, bezahlen zu können. 35 Reisen & Freizeit Infomarkt vor Ort Pilze im Schwarzwald Infomarkt ist regelmäßig im Südwesten Deutschlands unterwegs. Etwa einmal pro Monat kommen wir mit einem Verbraucherthema zu Ihnen und beantworten wichtige Fragen. Im Oktober 2003 nahm Infomarkt an einer Pilzwanderung teil. Treff war bei Neubulach in der Nähe von Calw im Nordschwarzwald. Bei organisierten Pilzwanderungen nehmen meist PilzExperten teil, die alle gesammelten Pilze sichten und giftige aussortieren. Ein Korb mit Deckel schützt die Pilze vor herabfallendem Schmutz und vor Beschädigungen. Plastiktüten sind für Pilze kein geeignetes Behältnis, da sich die Feuchtigkeit staut und sich Gase bilden, die dazu führen, dass die Pilze schnell verderben. Bei der Wanderung wurden viele verschiedene Waldpilze gesammelt, zum Beispiel der Wieseltäubling, der ein guter Speisepilz ist, Butterpilze und graublättrige Schwefelköpfe. Als Speisepilz ist weniger geeignet sind die Schirmlinge. Einige wie der Safran-Schirmling sind zwar essbar, aber oft sind sie bitter und herb. In dieser Pilzfamilie gibt es außerdem Giftpilze. Der giftigste Pilz in Deutschland ist der Galerina Marginata (Gifthäubling, Nadelholz-Häubling). Er hat einen hellbraunen bis ockerfarbigen Schirm auf einem schmalen hohen Stengel. Er enthält das gleiche Gift wie der bekannte Knollenblätterpilz und kann schon bei geringen Verzehrmengen von 50 bis 100 Gramm tödlich sein. Es besteht große Verwechslungsgefahr mit den als Speisepilz beliebten, schmackhaften Stockschwämmchen, die auch gezüchtet angeboten werden. Wer Pilze sammelt, darf sie nicht einfach ausreißen, denn der Teil, der in der Erde ist, sorgt im nächsten Jahr für neuen Pilzwuchs. Man dreht die Pilzköpfe ab oder schneidet sie oberhalb der Erde ab. Pilze sollten nicht roh gegessen werden. Ausnahmen sind Champignons oder auch der Trüffel. 36 Die meisten anderen Pilze schmecken in rohem Zustand nicht. Einige Pilzarten müssen sogar gekocht werden, um Gifte zu beseitigen. Das gilt beispielsweise für den beliebten Speisepilz Hallimasch, den man deswegen sogar besonders lange kochen sollte. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie „Speise- und Giftpilze“ (siehe S. 40). Verbrauchernotiz Spass mit Flug-Drachen Herbstzeit ist Drachenzeit. Bei schönem Wetter und genügend Wind - ein Spaß für Jung und Alt. Drachen sind aus Asien nach Europa gekommen und sind ein uraltes Spiel. Völlig problemlos sind Einleiner. Da lässt man der Phantasie freien Lauf. Nur lenkbar sind sie nicht. Zum Lenken braucht man mindestens zwei Leinen. Es gibt verschiedene Ausführungen. Bei einem Trapezdrachen für rund 200,- Euro muss man schon standfest sein. Etwas für Fortgeschrittene ist der Vier-Leiner. Manche Modelle kosten rund 500,- Euro. Auch Riesen-Drachen gibt es, für sie muss jedoch das Auto als Anker dienen. Wheely - riesige, drehende Räder - gibt es mit Durchmessern bis zu 19 Metern. Einen der größten seiner Art auf der Welt hat Larry Neumann aus Frankfurt gebaut. Mit seinem drehenden Rad war Larry sogar im Guinessbuch der Rekorde. Anfängern rät er zu Zweileinern, die man ab etwa 70,- Euro erwerben kann. Von Billigdrachen für 5,- Euro hält er nichts. Die Schwächen zeigen sich bei der Flugleistung. Übrigens: Wer einen fremden Drachen findet, der sich losgerissen hat und ihn aufhebt, der zieht künftig das Pech an. Das jedenfalls glauben die Koreaner. Infoecke Infomarkt Im Internet Unser Sendeplatz Um Ihnen noch besseren Service bieten zu können und das weltweit - ist Infomarkt auch im Internet zu erreichen. Unsere Adresse lautet: www.swr.de/infomarkt Dort warten auf Sie aktuelle Hinweise zu künftigen Sendungen und Zusammenfassungen ausgewählter Themen aus den vergangenen Infomarkt-Ausgaben. Außerdem bieten wir Ihnen ein Archiv mit Informationen zu bereits behandelten Themen. Hier die Rubriken im Einzelnen: Auf unserer Homepage informiert Sie die Vorschau über die Schlagzeilen unserer nächsten Sendung. Außerdem haben Sie direkten Zugriff auf die Themen der aktuellen Sendung. Informationen zu den Themen vergangener Infomarkt-Ausgaben finden Sie im Rückblick „Was lief wann?“. Im Archiv sind unsere Infomarkt-Berichte aus vorangegangenen Sendungen nach einer Liste mit acht Oberbegriffen geordnet, zum Beispiel „Finanzen & Recht“ oder „Haus & Garten“. Auch zu anderen Verbraucherfragen hilft das Lexikon mit Rat, Adressen & Literatur und „Links“ (Verknüpfungen mit anderen Online-Veröffentlichungen). In „Wir über uns“ lernen Sie unsere Moderatoren näher kennen. Sabine Gaschütz und Michael Saunders stellen sich vor. Außerdem erfahren Sie etwas über die Ziele, die Hintergründe und die Redakteure unserer Sendung. Immer am Dienstag 21.00 Uhr bis 21.45 Uhr Wiederholung am Mittwoch der darauffolgenden Woche 6.00 bis 6.45 Uhr. Paulas Welt Kennen Sie Paula ? Paula ist eine Frau, die sich nichts vormachen und nichts gefallen lässt. Und Paula hat immer gute Ideen ! Die Geschichten aus „Paulas Welt“ finden Sie auf unserer Homepage im Internet: www.swr.de/infomarkt. Schauen Sie doch mal rein ! Infomarkt Online - ein weiterer Service für kritische Verbraucherinnen und Verbraucher! Impressum Herausgeber: Südwestrundfunk Sickstr. 30, 70190 Stuttgart Tel. 0711/ 929-4459 Verantwortlich: Sabine Gaschütz Abteilung Wirtschaft Fernsehen Autorin und Textbearbeitung: Angelika Scheffler-Ronen Layout: Roland Zöller, Abteilung Grafik/Design Illustrationen: Sepp Buchegger, Alexander Gilles 37 Literatur & Adressen Literatur Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) (früher: AgV/Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände) erhalten Sie bei den Verbraucherberatungsstellen oder Versandservice vzbv, Postfach 1116, 59930 Olsberg, Tel. 02962/ 90 86 47, FAX 02962/ 90 86 49 Internet: www.vzbv.de (Versand erfolgt nur gg. Rechnung!) FAX 030/ 53 60 73-45, Internet: www.verbraucher.org „Vitamine und Mineralstoffe“, aid 2002, Best.Nr. 1364, 2,- Euro zzgl. Porto+Versand gg. Rechnung zu bestellen bei: aid-Vertrieb (Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft), DVG, Birkenmaarstr. 8, 53340 Meckenheim, Tel. 02225/ 92 61 46, FAX 02225/ 92 61 18, Internet: www.aid.de Gesundheit Zahnersatz „Buch Zähne“ Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. H 0203, 12,95 Euro zzgl.Porto+Versand „Durchblick: Kunde Patient - Im Gesundheitsmarkt zurechtfinden“ Hrsg. ARD-Ratgeber Recht/Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dtv 2002, 4,80 Euro (9,39 DM) im Buchhandel erhältl. od. zzgl. Porto + Versand über vzbv (siehe oben), Best.Nr. 684 „Finanztest extra: Krankenkassen“ Beiträge, Leistungen, Extras, Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. E 0301, 3,50 Euro (14,67 DM) zzgl. Porto+Versand „Krankenversicherung“ Leistungen, Verfahren und System der gesetzlichen Krankenversicherung, Ratgeber der vzbv 2002 (siehe oben) 8,50 Euro zzgl. Porto+Versand Best.Nr. 874 „Die private Krankenversicherung“ Leistungen, Tarife, Vertragsbedingungen, Ratgeber der vzbv 2002 (siehe oben) 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand, Best.Nr. 514 „Test Spezial: Ernährung“ Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. S 0303, 6,50 Euro zzgl.Porto+Versand Faxabruf-Service Verbraucherinitiative: 01901/ 50 270+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min. - 002 Nahrungsergänzungsmittel- Vitamintabletten (4 Seiten) „Bittere Pillen 2002-2004“, Nutzen u. Risiken von 10.000 Medikamenten, K. Langbein, H.P. Martin, H. Weiss, Verlag Kiepenheuer&Witsch ‘02, 29,90 Euro (58,48 DM) Geldanlage/Investmentfonds „Leitfaden zum Beratungsgespräch“ „Erste Hilfe bei Fehlberatung“ kostenloses Informationsmaterial, zu bestellen bei: Vogelsang&Sachs Sachverständige für Kapitalanlagen und private Finanzplanung Hessenring 71, 61348 Bad Homburg, Tel. 06172/ 92 00 00, FAX 06172/ 92 00 11, Internet: www.vogelsang-sachs.de „Sparen und Geldanlage“ Ratgeber der vzbv 2003 (siehe oben), Best.Nr. 591, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand „Computeranalyse: Private Zusatzversicherung“ Stiftung Warentest, Best.Nr. M0102, Computer ermittelt Angebote, ab 13,- Euro, Coupon per Faxabruf 01805/ 887 68-213 od. per Tel. 01805/ 00 24 67 (jew. 0,12 Euro/Min.) „Geld weg ? Rechtstipps für Anleger“ Ratgeber der vzbv 2003 (siehe oben), Best.Nr. 575, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg: 01905/ 55 31 11+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM )/Min. - 290 Krankenkassenwechsel (mit Musterbrief) (3 Seiten) - 233 Beitragsübersicht gesetzliche Krankenkassen (4 Seiten) „Handbuch Wertpapiere“ Stiftung Warentest 2002, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. Y 0203, 35,- Euro zzgl. Porto+Versand Faxabruf-Service Stiftung Warentest: 01905/ 100 108+(Endnummer)/0,62 Euro/1,21 DM/Min. - 639 Gesetzliche Krankenkassen/Beitragssätze (5 Seiten) - 642 Krankenkassen Gesetzlich oder Privat ? Ein Leistungsvergleich (3 Seiten) Faxabruf-Service Verbraucherinitiative: 01901/ 502 70+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min.. - 110 Ihre Rechte als Patient beim Arzt (3 Seiten) „Patientenratgeber“ Ärztepflichten, Patientenrechte, Ratgeber der vzbv ‘02 (siehe oben), 7,80 Euro zzgl. Porto+Versand, Best.Nr. 653 „Patientenrechte - Verantwortung für die eigene Gesundheit“ Info-Heft Juli 2001, 1,80 Euro zzgl 0,80 Euro Porto+Versand gg. Verrechnungsscheck zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V. Elsenstr. 6, 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45 Internet: www.verbraucher.org Vitamine & Co. „Kleine Nährwert-Tabelle der DGE“ DGE 1999, 5,90 Euro zzgl. Porto+Versand gg. Rechnung zu bestellen bei: DGE-Medienservice, Bormheimer Str. 33b, 53111 Bonn, Tel. 0228/ 909 26 26, FAX 0228/ 909 26 10, Internet: www.dge.de „Vitamine und Mineralstoffe“ Info-Blatt 2003, 1,80 Euro zzgl 0,80 Euro Porto+Versand zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V., Elsenstr. 6, 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3, 38 „Die Aktienanlage“ B. Sternberger-Frey, Ratgeber der vzbv 2001 (siehe oben), Best.Nr. 582, 9,80 Euro (19,17 DM) zzgl. Porto+Versand Faxabruf-Service Stiftung Warentest/Finanztest: 01905/ 100 108+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min. - 624 Tagesgeldkonten und Festgelder – Zinsüberblick (3 Seiten) - 623 Einmalanlagen mit Festzins (3 Seiten) - 434 Sparpläne (2 Seiten) - 651 Bausparen mit Finanzierungsabsicht (Checkliste 5 Seiten) - 614 Warnliste: Grauer Kapitalmarkt (9 Seiten) Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg: 01905/ 55 31 11+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM )/Min. - 227 Die „richtige“ Geldanlage und unlautere Methoden (4 Seiten) - 237 Außergerichtliche Beschwerdeverfahren bei Finanzdienstleistungen (7 Seiten) - 221 Altersvorsorge - Sparen für die Zukunft (4 Seiten) Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 01905/ 100 1010+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min. - 18 Sicherheitscheck für Geldanlagen (3 Seiten), Internet: www.vz-nrw.de => Finanzen Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Bayern und Sachsen 01905/ 55 31 10+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min. - 160 Bausparen noch modern ? (2 Seiten) - 174 Was kosten Investmentfonds ? (8 Seiten) Literatur & Adressen „Bundeswertpapiere auf einen Blick“ „Informationen zur kostenfreien Verwaltung durch die Bundeswertpapierverwaltung“ kostenlose Broschüren und Merkblätter einzeln oder im Paket zu bestellen bei: Informationsdienst für Bundeswertpapiere Postfach 101250, 60012 Frankfurt a.M., Tel. 069/ 74 77 11, FAX 069/ 74 77 70, Aktuelle Konditionen Tel. 069/ 197 18 oder Faxabruf 069/ 257 02 00 10 (1 Seite) „Finanztest Spezial: Geldanlage mit Investmentfonds“ Stiftung Warentest 2003, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. Z 0303, 7,50 Euro zzgl.Porto+Versand „Fonds im Dauertest“ Inhaltsverzeichnis und Erläuterungen Faxabruf-Service Stiftung Warentest/Finanztest Faxabruf: 01805/ 88 76 84 50 (3 Seiten/ 0,12 Euro/Min) Arbeit Mini-Jobs „Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone“ kostenlose Broschüre, Best.Nr.: A 630 zu bestellen bei: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ref. Information, Publikation, Redaktion, Postfach 500 53105 Bonn, Tel. 01805/ 15 15 10, FAX 01805/ 15 15 11 (0,12 Euro/Min.), Internet: www.bmgs.de „Mini-Jobs (400-Euro-Jobs) - Niedriglohn-Jobs (bis 800,- Euro)“ Regelungen zu geringfügigen Beschäftigungen kostenlos zu bestellen bei: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Ruhrstr. 2, 10709 Berlin, Tel. 030/ 865-1, FAX 030/ 86 52 73 79, Internet: www.bfa-berlin.de => Publikationen => kostenlose Broschüren Kostenlose Servicenummer : Tel. 0800/ 3 33 19 19 „Arbeitsrecht“, 220 Fragen an den Anwalt, Deutsche Anwaltauskunft, 9,90 Euro zzgl. Porto + Versand, zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V., Elsenstr. 106, 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45, Internet: www.verbraucher.org „Arbeitslos - was nun ?“ Ratgeber der vzbv ‘01 (siehe oben) 8,44 Euro zzgl. Porto+Versand, Best.Nr. 872 „Handbuch Eltern“ Stiftung Warentest 2000, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. Y 0002, 30,- Euro zzgl. Porto+Versand „Kinder I“ Stiftung Warentest 2001, (siehe Rubrik Zeitschriften) Best.Nr. H 0201, 15,95 Euro zzgl. Porto+Versand Bauen & Wohnen Eigentumswohnung „Der Wohnungseigentümer“ Ratgeber zum Wohnungseigentum V. Bielefeld, Haus & Grund Deutschland 2003, 24,90 Euro „Wohnungseigentum und Wohnungseigentümer“ Gesetzgebung, Rechtsprechung, Praxis, Haus & Grund Deutschland 2003, 7,95 Euro zzgl. Versandkosten zu bestellen bei: Haus & Grund Deutschland, Mohrenstr. 33, 10117 Berlin, Tel. 030/ 202 16-0, FAX 030/ 202 16-555 Internet: www.haus-und-grund.net „Handbuch Eigentumswohnungen“ Stiftung Warentest 2001, Best.Nr. Y0102, 59.- DM, im Buchhandel od.siehe Rubrik Zeitschriften „Wohnungseigentum“ Organisations- und Musterhandbuch für Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer, Loseblattausgabe, WRS Verlag Wirtschaft, Recht und Steuern, 98.- DM „Das große Verwalter-Handbuch“ Wohnungseigentum sicher managen, M.v.Hauff, Haufe-Verlag ‘99, 88.- DM Teppiche „Pflege und Reinigung von Teppichboden“ Broschüre, kostenlos zu bestellen bei: Europäische Teppichgemeinschaft e.V., Hans-BöcklerStr. 205, 42109 Wuppertal, Tel. 0202/ 75 97 91, FAX 0202/ 75 97 97 Internet: www.etg-teppich-siegel.de => Info => Infobroschüren „Teppichboden“ Info-Heft d. Verbraucherinitiative (VI)2000. 1,80 Euro zzgl. 0,80 Euro Porto+Versand gg. Verrechnungsscheck od. Briefmarken zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V., Elsenstr. 106 12435 Berlin, Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45 Internet:www.verbraucher.org Faxabruf-Service Stiftung Warentest: 01905/ 100 108+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM)/Min. - 624 Fußbodenbeläge – Checkliste (6 Seiten) Kinderbetreuung „Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege“, Juni 2002, Nr. 9511 Broschüren kostenlos zu bestellen bei: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Broschürenstelle, 53107 Bonn Tel. 01805/ 32 93 29 (0,12 Euro/0,24 DM/Min.), Internet: ww.bmfsfj.de „Analyse: Schadstoffe im Kunststoff“ Analyse Ihrer Teppich- oder PVC- und anderer Kunststoff-Böden auf bedenkliche Stoffe, Stiftung Warentest, Best.Nr. M 0005, 70,- bis 133,- Euro, Coupon unter Faxabruf: 01805/ 88 768-310 oder Tel: 01805/ 00 24 67 Brandschutz „Das vbm-Dschungelbuch“ Ein Leitfaden für berufstätige Mütter, Tipps zu Kinderbetreuung, Steuern, Altersvorsorge, 2002 5,- Euro Schutzgebühr zzgl. 1,50 Euro Versand zu bestellen bei: Verband berufstätiger Mütter, Bundesgeschäftstelle, Postfach 290426, 50525 Köln, Tel. 0221/ 32 65 79, FAX 0221/ 32 65 79 Internet: www.berufstaetige-muetter.de „Alle Tage Schule“ Antworten auf Elternfragen vom Ranzen bis zum Nachhilfeunterricht, Ratgeber vzbv 2001 (siehe oben), Best.Nr. 749, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand „Durchblick: Kind und Kegel“ Elternrechte - Elternpflichten Hrsg. ARD-Ratgeber Recht/Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dtv 2002, 4,80 Euro im Buchhandel erhältl. od. zzgl. Porto + Versand über vzbv (siehe oben), Best.Nr. 747 „Kind und Kosten“ Ratgeber der vzbv (siehe oben) 2000, Best.Nr. 581, 7,80 Euro zzgl. Porto+Versand „Brandschutz im Privathaushalt“ Vorbeugung und Notfallmaßnahmen, Info-Heft d. Verbraucherinitiative ’99, 1,80 zzgl. 0,80 Euro Porto+Versand gg. Verrechnungsscheck od. Briefmarken zu bestellen bei: Verbraucher Initiative e.V., Elsenstr. 106, 12435 Berlin,Tel. 030/ 53 60 73-3, FAX 030/ 53 60 73-45, Internet: www.verbraucher.org Einbruchschutz „Ungebetene Gäste: Sicher wohnen - Einbruchschutz“ kostenlose Broschüre „Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ kostenloses Faltblatt „Sicher Wohnen“ CD-ROM 2,- Euro (3,91 DM) erhältl. in allen Polizeidienststellen oder zu bestellen bei: Innenministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Postfach 102443 70020 Stuttgart, Tel. 0711/ 231- 30 32, FAX 0711/231-3039, Internet: www.im.bwl.de 39 Literatur & Adressen Mangelhafte Fensterbänke/Baumängel „ABC des Baurechts“ Verbraucherlexikon 2003, Best.Nr. BW 06, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand zu bestellen bei: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart, Tel. 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Min.) Faxabruf-Service Verbraucherinitiative: 01901/ 50 270+(Endnummer)/1,21 DM (0,62 Euro)/Min. - 272 Werkvertrags-Recht (3 Seiten) „Handwerker und Kundendienste - Was tun, wenn’s zum Streit kommt ?“ Ratgeber der vzbv (siehe oben) 2002, 5,80 Euro zzgl. Porto+Versand Recht Beerdigungskosten „Checkliste Bestattung“, Innenministerium Baden-Württemberg www.service-bw.de =>Lebenslagen => Sterbefall „Leitfaden für den Trauerfall“ 7,- Euro „Ihr Recht auf dem Friedhof“ 5,- Euro zzgl. Versandkosten zu bestellen bei: Aeternitas e.V. Verbraucherschutzverein für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Im Wiesengrund 57, 53639 Königswinter, Tel. 02244/ 925 37, FAX 02244/ 92 53 88, Internet: www.aeternitas.de „Was tun, wenn jemand stirbt ?“ Ratgeber d. vzbv 2001 (siehe oben), Best.Nr. 711, 5,11 Euro zzgl. Porto+Versand Die letzten Dinge regeln: Testament - Todesfall -Bestattung Nachlass“, G. Geckle, Haufe Verlag 2001, 15,25 Euro Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg: 01901/ 92 29+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min. - 094 Vorsorgen für den Krankheits- oder Sterbefall (4 Seiten) „Vorsorge selbst bestimmt“ Verfügungen, Vollmachten, Testament, Ratgeber d. vzbv 2003 (siehe oben), Best.Nr. 877, 9,80 Euro zzgl. Porto+Versand „Die Haltung von Hunden“ Broschüre gg. mit 1,- Euro frank. Rückumschlag (Langformat) zu bestellen bei: Deutscher Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn, Tel. 0228/ 604 96-0, FAX 0228/ 604 96-40, Internet: www.tierschutzbund.de Multimedia „Die Broschüre: Sehen, filmen, gestalten“, mit Informationen zum Bund Deutscher Filmamateure, kostenlos zu bestellen bei: Bund Deutscher Filmamateure, Öffentlichkeitsarbeit, Uli T. Rademacher, Rotdornweg 86, 53757 Sankt Augustin-Niederpleis, Tel. 02241/ 34 38 54, FAX 02241/ 34 38 56, Internet: www.bdfa.de Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 01905/ 100 1010+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min. - 44 Computerkauf - Ärger vermeiden und richtig reklamieren 3 Musterbriefe (3 Seiten) Auto & Verkehr Faxabruf-Service Stiftung Warentest: 01905/ 100 108+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min. - 630 Angebotsvergleich in Autohaftpflicht und -kasko (Checkliste) (2 Seiten) - 631 Autoversicherungen - Wer hat welche Leistungen ? (4 Seiten) Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Bayern und Sachsen 01905/ 55 31 10+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min. - 167 Sparen mit computergestütztem Kfz-Versicherungsvergleich (4 Seiten) „Computeranalyse: Kfz-Versicherungen“ Günstige Angebote in Haftpflicht und Kasko für ihren Wagen/Freiheitsklasse, Stiftung Warentest/Finanztest, 16,- Euro, Coupon per Faxabruf: 01805/ 88 76 82 10, od. mit Best.Nr. M 9602 unter Tel. 01805/ 00 24 67 (0,12 Euro/Min.) Reisen & Reisen Überbuchtes Ferienhotel „Recht auf Reisen“ Broschüre der vzbv 2000 (siehe oben), Best.Nr. 841, 7,16 Euro zzgl. Porto+Versand Kundenbeschwerden „Meine Rechte als Verbraucher“, H.R. Sangenstedt, S. Metzler Beck-Rechtsberater im dtv 2003, 6,54 Euro Faxabruf-Service Verbraucherzentrale Brandenburg: 01905/ 55 31 11+(Endnummer)/ 0,62 Euro (1,21 DM )/Min. - 201 Neue Vorschriften im Kaufrecht ab 2002 (1 Seite) Faxabruf-Service Verbraucherinitiative: 01901/ 50 270+(Endnummer)/ 0,62 Euro/Min. - 277 Reklamieren bei der Bahn (3 Seiten) Hundehalter „12 Goldene Regeln“ für den Umgang mit Hunden, 1,- Euro „Gefährliche Hunde ?“ 2,50 Euro jeweils zzgl. Porto gg. Rechnung zu bestellen bei: Verband für das deutsche Hundewesen, Westfalendamm 174, 44141 Dortmund, Tel. 0231/ 565 00-0, FAX 0231/ 59 24 40 Internet: www.vdh.de => Über den VDH => Shop „Haustiere“ Ratgeber d. vzbv & ARD-Ratgeber Recht 2003 (siehe oben), Best.Nr. 879, 8,50 Euro zzgl. Porto+Versand 40 Faxabruf-Service Stiftung Warentest: 01905/ 100 108+(Endnummer)/0,62 Euro/Min. - 669 Urlaubsärger - Forderungen an Veranstalter (3 Seiten) Faxabruf-Service Verbraucherinitiative: 01901/ 50 270+(Endnummer)/0,62 Euro/Min. - 275 Reise-Recht – Reisepreisminderungen nach der Frankfurter Tabelle (3 Seiten) „Infotelefon Reiserecht“ mit persönlicher Beratung. Tel: 01907/7 80 81 (1,24 Euro/Min.) Verbraucherzentrale RheinlandPfalz, Mo, Mi, Do 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr beraten Experten, Telefongebühren beinhalten alle Beratungskosten Pilze „Pilzvergiftungen“, 5,- Euro, gg. Rechnung zu bestellen bei: Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressestelle, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, FAX 030/ 84 12-49 70, Internet: www.bgvv.de => Publikationen => Broschüren und Faltblätter „Speise- und Giftpilze“ aid 2002, Best.Nr. 3521, 2,- Euro zzgl. Porto+Versand gg. Rechnung zu bestellen bei: aid-Vertrieb (aid Infodienst - Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft), DVG, Birkenmaarstr. 8, 53340 Meckenheim, Tel. 02225/ 92 61 46, FAX 02225/ 92 61 18, Internet: www.aid.de Literatur & Adressen Zeitschriften „Öko-Test“, Postfach 90 07 66, 60447 Frankfurt, telefonische Bestellungen: Abo 069/ 97 77 7-160, Einzel -163 Bestell-FAX 069/ 9 77 77-139, bei Einzelbestellung gg. Verrechnungsscheck oder Abbuchungserlaubnis, Internet: www.oekotest.de „Test“ + „Finanztest“ Bestellungen und Veröffentlichungen der Stiftung Warentest: Stiftung Warentest-Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, Heftbestellung: Tel. 01805/ 00 24 67 (0,12 Euro/0,24 DM/Min.) Versand gg. Rechnung Internet: www.stiftung-warentest.de Adressen Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Herdweg 59 70174 Stuttgart, Tel. 0711/ 22 84 50, FAX 0711/ 228 45 40 Internet: www.lzk-bw.de => patientenberatung (Infos zum Zweitmeinungsmodell) Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Frauenlobplatz 2 55118 Mainz, Tel. 06131/ 961 36 60, FAX 06131/ 961 36 89 Internet: www.lzk-rheinland-pfalz.de Ärztekammer des Saarlandes, Abt. Zahnärzte, Puccinistr. 2 66119 Saarbrücken, Tel. 0681/586 08-0, FAX 0684/ 586 08 14 Internet: www.aerztekammer-saarland.de Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. Breite Straße 2, 40670 Meerbusch, Tel.0 21 59/ 13 77, FAX 0 21 59/ 2020 Internet: www.tagesmuetter-bundesverband.de Kinderbetreuungsbörse Wigwam (hauptsächlich im Rhein-MainGebiet & Umgebung), Hauptstelle, Kapitän-Lorenz-Ufer 20, 55583 Bad Münster am Stein, Tel. 06708/ 660636, Fax 06708/ 661570 Internet: www.kinderbetreuungsboerse.de Giftnotrufzentralen im Bundesgebiet: Bei Vergiftungsfällen beraten Ärzte Tag und Nacht. Liegt das nächstgelegene Zentrum nicht in Ihrem Vorwahlbereich, müssen Sie die Vorwahl mitwählen. Erreichen Sie ein Zentrum nicht, rufen Sie einfach ein anderes an. Freiburg: Informationszentrale für Vergiftungen Universitätskinderklinik Freiburg, Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg Tel. 0761/ 1 92 40 (Notruf) Homburg/Saar: Informations- und Behandlungszentrum für Vergiftungen, Universitätskliniken, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, 66424 Homburg, Tel. 06841/ 1 92 40 (Notruf) Mainz: Beratungsstelle bei Vergiftungen. II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz Tel. 06131/ 1 92 40 (Notruf), Internet: www.giftinfo.uni-mainz.de Berlin: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen, Oranienburger Str. 285, 13437 Berlin, Tel. 030/ 1 92 40 (Notruf), Info-Telefon: 030/ 306 86-711, Internet: www.giftnotruf.de Berlin II: Charite Campus-Virchow-Klinikum der HumboldtUniversität, Augustenburgerplatz 1, 13353 Berlin, Tel. 030/ 450 55 35 55, Internet: charite.de/rv/nephro Bonn: Informationszentrale gegen Vergiftungen, Adenauerallee 119, 53113 Bonn, Tel. 0228/ 1 92 40 (Notruf) Erfurt: Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt, Tel. 0361/ 730 730 Göttingen: Giftinformationszentrum-Nord für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ Nord) Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen, Tel. 0551/ 1 92 40 (Notruf), Internet: www.giz-nord.de München: Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik Ismaninger Str. 22, 81675 München, Tel. 089/ 1 92 40 (Notruf) Internet: www.toxinfo.org Nürnberg: Giftinformationszentrale Nürnberg, Klinikum Nürnberg Nord, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg, Tel. 0911/ 398-2451 Internet: www.giftinformation.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen, Postfach 1308, 53003 Bonn Tel. 0228/ 41 08-0, FAX 0228/ 41 08-1550, - Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management, Postfach 500154 60391 Frankfurt, Tel. 0228/ 41 08-0, FAX 0228/ 41 08- 123 Internet: www.bafin.de Bund Deutscher Filmamateure, Öffentlichkeitsarbeit, Uli T. Rademacher, Rotdornweg 86, 53757 Sankt Augustin-Niederpleis, Tel. 02241/ 34 38 54, FAX 02241/ 34 38 56, Internet: www.bdfa.de Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) Schlichtungsstelle, Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 53175 Bonn Verbraucherservice/Rechte von Telefonkunden, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 01805/ 10 10 00 (0,25 Euro/Min.) Internet: www.regtp.de Informationen zur Schlichtung =>Verbraucherservice => Schlichtung „Wettbewerbszentrale“ Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Postfach 2555, 61295 Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, Tel. 06172/ 12 15-0, FAX 06172/ 844 22, Internet: www.wettbewerbszentrale.de Verbraucher-Zentralen Baden-Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart, Tel. 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Min.) Für die telefonische Beratung in ganz Baden-Württemberg (MO-DO 10-18 Uhr) gibt es Servicenummern (1,24 Euro/Min.) z.B. Banken, Baufinanzierung, Geldanlage Tel. 0900/ 17 74 44-4 Bayern, Mozartstr. 9, 80336 München, Tel. 089/ 53 98 70 Hessen, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt, Tel. 069/ 97 20 10-0 , Nordrhein-Westfalen, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211/ 38 09-0 Rheinland-Pfalz, Ludwigstr. 6, 55116 Mainz, Tel. 06131/ 28 48-0 Für die telefonische Beratung in ganz Rheinland-Pfalz gibt es landesweite Servicenummern (1,24 Euro/Min.) z.B. Verbraucherfragen und Reklamationen: Tel. 01907/ 780 81 (MO, MI, DO 9.00 bis 17.00 Uhr) Saarland, Hohenzollernstr. 11, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681/ 50 08 9-0 Grenzüberschreitende Verbraucherberatung: Euro-Info Verbraucher, Deutsche Zweigstelle des europäischen Netzwerks für außergerichtliche Streitbeilegung EEJ-Net (engl. European Extra-Judical Network), Kinzigstr. 5 D- 77694 Kehl, Tel. 07851/ 991 48-0, FAX 07851/ 991 48-11, Internet: www.euroinfo-kehl.com bzw. www.eej-net.de Europäisches Verbraucherzentrum, Postfach 1164, 48599 Gronau, Tel. 02562/ 702 17, FAX 02562/ 702 47, Internet: www.verbraucher.euregio.de Europäisches Verbraucherzentrum, Willestr. 4-6, 24103 Kiel Tel. 0431/ 971 93 50, FAX 0431/ 971 93 60, Internet: www.evz.de 41 Einladung! Haben Sie einmal Interesse, bei uns LIVE im Studio dabei zu sein? Schreiben Sie, mailen Sie oder rufen Sie uns an! Gruppen, Vereine und Belegschaften von mindestens 20 bis maximal 60 Personen sind uns herzlich willkommen! ............................................................... Name / Vorname .............................................................. Straße / Hausnr. An das Südwest Fernsehen Infomarkt 70150 Stuttgart .............................................................. PLZ / Wohnort .............................................................. Tel. / FAX Tel. 06131/929-3282 FAX 06131/929-3011 E-Mail: [email protected]