Geschichte des Schreinerhandwerks
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Geschichte des Schreinerhandwerks
Historischer Exkurs Die Entwicklung des Handwerks und seiner Organisationen seit dem Mittelalter Von Eckhard Heyelmann Der goldene Boden Das städtische Handwerk war vom Spätmittelalter bis zur Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert in Interessenvereinigungen, den Zünften, organisiert. Diese garantierten ökonomische und soziale Sicherheit, berufliche Bildung, handwerkliche Erfahrung und Tradition, kulturelle Identität und religiöse Gemeinschaft. Gleichzeitig fungierten die Zünfte mit Unterstützung der Städte und Landesfürsten als Instrumente städtischer Wirtschaftspolitik, indem sie die Versorgung der Bevölkerung gewährleisteten und Kunden sowie Käufer vor finanzieller Übervorteilung schützten. Mittel dieses marktbeherrschenden und politischen Einflusses waren zum einen der den Zünften verliehene sogenannte „Zunftzwang“. Darunter wurde das Recht verstanden, jeden Handwerker, der ein Zunftgewerbe betrieb, zum Eintritt in die Zunft und zur Einhaltung der „Zunftstatuten“ zu zwingen. Als Ordnungsinstitutionen regelten die Zünfte bis ins Kleinste die berufliche Tätigkeit ihrer Mitglieder, die von der Privatsphäre nicht zu trennen war. Sie legten die gültigen Ausbildungsrichtlinien und die Anforderungen für Gesellen- und Meisterprüfung fest, regelten die Konkurrenz durch strenge Niederlassungsbestimmungen, bestimmten die Arbeitszeit, den Werkstoffeinkauf, die Menge und Qualität der Warenproduktion, grenzten den Bereich der verschiedenen Arbeitsgebiete ab, traten als Schiedsstelle bei Streitigkeiten auf und waren Sprachrohr und Vermittler gegenüber der Obrigkeit . Der Geltungsbereich der schriftlich niedergelegten Zunftordnungen erstreckte sich prinzipiell auf alle im Handwerk Tätigen, Verstöße dagegen wurden hart geahndet. Die außerzünftigen „Pfuscher“, “Stümper“ oder „Störer“ standen abseits vom Schutz der Gemeinschaft und wurden von dieser mit unterschiedlichem Erfolg bekämpft und bestraft. In den Landstädten und –märkten fand das Zunftsystem der großen Städte und Residenzen in eigenen Verbänden seinen Niederschlag. Im 14.-16. Jahrhundert - in ihrer Blütezeit - waren die Zünfte wirtschaftlich und sozial so bedeutsam und selbstbewusst geworden, dass sie sich gegen die feudalen Stad- therren nach zünftiger Autonomie und rechtlich politischer Teilhabe an der bürgerlichen Ratsherrschaft bemühten und diese in vielen Fällen auch bekamen. Das Handwerk war Kernstück des Mittelstandes, Zunftzwang, Zunftordnung und die Tätigkeit der Meister hatten eine verstärkte wirtschaftliche Produktion zur Folge. Damit wurden der Wohlstand aller Gewerke jener Jahre und die kulturelle und wirtschaftliche Blüte der Städte gefördert. In der Zeit der Gotik war es zunächst die alte Oberschicht – adlige Landesherren und vor allem der Klerus – die als Auftraggeber z.B. für Chorgestühle und Altäre höhere Anforderungen an die schreinerische Kunstfertigkeit und Geschikklichkeit stellte. Mit der Erfindung der Sägemühle zu Beginn des 14. Jahrhunderts war das Schneiden dünner Bretter möglich. Dies bildete die Voraussetzung für die Einführung des Rahmenbaus, der eine der markantesten Zäsuren im Möbelbau darstellte. Die verfeinerte Wohnkultur und ein daraus entstandener vermehrter Bedarf des wohlhabenden Bürgertums nach Ausstattung der Räume 105 mit verbesserten Innenausbauten und Möbeln führte dazu, dass sich das Tischlerhandwerk, das zunächst in einem natürlichen Verband mit anderen verwandten Gewerben der Holzbearbeitung, vor allem mit der Zimmerei stand, aus dem Zimmermannsberuf entwickelte. Um 1308 taucht erstmalig die Bezeichnung Tischler (weitere Namen u.a. Kistler, Kästner, Schreiner) auf. Kistler- und Schreinerzünfte gibt es seit etwa 1400. In der Folge blieben dem Zimmermann die rohen, genagelten, derberen Arbeiten, die feinere und die geleimte Arbeit war Sache des Schreiners. Bevor es zu einer klaren Abgrenzung und Verselbständigung des Tischlerhandwerks kam, ist es zweifellos zu harten Zunftkämpfen gekommen. Unter den Auswirkungen großer Entdeckungen und Erfindungen im 14.-15.Jahrhundert sowie durch den Einfluß von Renaissance und Humanismus, die gleichermaßen auf antike Quellen zurückgreifen, änderte sich das Weltverständnis. Es erwuchsen eine auf den Menschen gerichtete, das Diesseits bejahende Lebensauffassung und Kultur. Zunehmender Wohlstand in den 106 Städten führte zu gesteigerten Bedürfnissen nach geistigen und kulturellen Werten und der Nachfrage nach einer Vielfalt von hochentwickelten hand- und kunsthandwerklichen Erzeugnissen. Dies hatte eine Aufgliederung der Stammhandwerke in weitere spezialisierte Berufstätigkeiten und einen Aufschwung der Gewerbe zur Folge. Letztlich führte es auch zu einer Blütezeit des deutschen Kunstgewerbes, das in der innigen Verbindung von Kunst und Handwerk seine Stärke hatte. Auch das städtische Schreinerhandwerk brachte in dieser Phase herausragende Leistungen in der Formgebung und Ausführung von gediegenen Möbeln hervor, z.B in Nürnberg und Augsburg. Man nahm aus Italien Gestaltungsprinzipien für die Flächengliederung und neue Techniken wie z.B. die Intarsia auf und setzte sie in eigenständigen Entwürfen um. Einige Schreinereien entwickelten sich zu Kunstschreinereien, und so wurde der Schreiner zum Kunstschreiner, zum Ebenisten. Die Kunstschreiner jener Zeit waren gerühmt und gesucht. Fürsten hielten sich eigene Hofebenisten (so benannt nach den Ebenholzmöbeln) nicht zuletzt, um die strenge Regle- mentierung der Zünfte zu umgehen. Zeichen des Verfalls Schon in der Zeit, in der das Handwerkertum seinen Höhepunkt erreichte, als Wohlhabenheit und Bürgerstolz weit verbreitet waren, zeigten sich die ersten Zeichen des Niedergangs. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden die Zunftbestimmungen immer kleinlicher und engherziger, die Vergehen gegen diese Bestimmungen zunehmend strenger geahndet. Die einschneidenden Produktions- und Verkaufsbestimmungen sollten zwar dem Handwerker helfen, in Wirklichkeit erwiesen sie sich jedoch in der Folge als Hemmschuh. Sie erwuchsen letztlich aus der Konkurrenzangst der eingesessenen Meister. Um den enger werdenden Lebensraum in den Städten für die bereits Selbständigen abzusichern, versperrte man vielfach den Gesellen zunehmend mehr den Aufstieg in die Selbständigkeit dadurch, dass die Zugangsvoraussetzungen zur Zunft höher gesetzt wurden. In zeitlicher Hinsicht durch Forderungen an eine längere Dauer der Ausbildungs- und Gesellenzeit sowie der Wanderschaft, in finanzieller Hinsicht durch unangemessen hohe Forderungen an Aufnahmegebühren und oft zudem durch den verbürgten Nachweis der Verfügung über beträchtliches eigenes Vermögen. Vom ausgehenden 16. bis zum beginnenden 17. Jahrhundert wurden die Zunftschranken immer starrer, es entstanden sog. „geschlossene Zünfte“. Das bedeutete, dass eine Höchstzahl an Meistern pro Zunft festgesetzt wurde. Der Erwerb der Meisterschaft wurde damit erschwert und fremden, zugewanderten Gesellen oft unmöglich gemacht. Gleichzeitig schwächte sich das soziale Pflichtbewußtsein ab, und die Zünfte erstarrten in Formalismus, Geldstrafensystemen und anderen regulierenden Maßnahmen. Diese Entwicklung brachte das Handwerk und die Zünfte in Mißkredit. schaftliche Armut in einem bisher nicht gekannten Ausmaß mit sich brachte und in dem Gewerbe und Handel weitgehend zum Erliegen kamen. In manchen Städten führte er das Handwerk seiner völligen Auflösung entgegen. Viele handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten gingen ganz verloren, Materialgefühl, Maßbewußtsein, Formempfinden, Füge- und Verbindungstechniken sowie Geschmack und künstlerische Fertigkeiten verkümmerten, die Kunst verödete. Erst viel später wurde einiges von der Kunstfertigkeit der Werkstätten wieder entdeckt oder durch die Einwanderer der kommenden Jahrzehnte wiederbelebt. In den bayerischen Landschaften führten Truppendurchzüge zu schweren Schäden, ehe sie besonders in den Jahren ab 1631 von feindlichen Soldaten besetzt und verwüstet wurden. Diese ersten inneren Anzeichen des Niedergangs verstärkten sich deutlich durch äußere in der folgenden Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), der die Bevölkerung durch Tod und Krankheiten drastisch dezimierte, viele Städte und Dörfer zerstörte, Elend und wirt- Im „Westfälischen Frieden“ wurden den deutschen Reichsfürsten und den reichsfreien Städten die volle Landeshoheit und ein Bündnisrecht zugestanden. Dies führte zu einer weiteren Aufspaltung Deutschlands in zahllose Einzelstaaten. Das Oberhaupt des Reiches, der Kaiser, war nahezu völlig machtlos geworden. Die politische Macht verlagerte sich jetzt von den Städten auf die Territorialfürsten, der Anspruch der Stände als organisierter Körperschaft auf politische Mitbestimmung wurde weitgehend beseitigt, das Gleichgewicht zwischen Fürst und den drei Landständen (Adel, Geistlichkeit und Städte) zugunsten der souveränen Fürsten verschoben. Die Behebung der Schäden des 30-jährigen Krieges erforderten in besonderem Maße das Eingreifen der Landesherren, dies führte zur Ausbildung des „höfischen“ oder „fürstlichen“ Absolutismus, der Regierungsform des Barock, wie er sich beispielhaft unter Ludwig XIV, dem „Sonnenkönig“, herausgebildet hatte. Früher als im übrigen Deutschland kommt es in Bayern zur Entfaltung des Absolutismus. Schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts war es hier zu einer Machtkonzentration auf den Landesherrn gekommen, dem 1623 die Kurwürde verliehen worden war. Die Stände wurden entmachtet, die Verwaltung modernisiert, eine moderne Armee ins 107 Leben gerufen und ein Landrecht organisiert, das die Rechtseinheit in Bayern herstellte. Die Wirren des 30-jährigen Krieges hatten den Ausbau des modernen Staatswesens mit absolutistischer Prägung gebremst, jetzt konnte er zügig fortgesetzt und vollendet werden. An die Verwaltungszentren zogen Adel, Beamtentum und Offiziere und prägten nun das Bild der Residenzstädte. In der Folgezeit bestimmte das Streben nach einer Rangerhöhung des Kurfürsten die bayerische Politik. Höfisches Fest, höfisches Zeremoniell und repräsentative Schloßbauten verliehen dem fürstlichen Machtanspruch sichtbaren Ausdruck. In Bayern wird München das einflußreichste Kunstzentrum. Die älteren Sitze kunstgewerblicher Produktion, Städte wie Augsburg und Nürnberg, sind nur mehr Sitz der ausführenden Meister. Bei der Ausstattung mit Möbeln bilden zunächst italienische, später vor allem französische Importe Vorbilder für die einheimische Produktion. Paris wurde die hohe Schule der Kunstschreiner. Man liess sich, wenn es etwas Besonderes galt, zuweilen Ebenisten von dort kommen oder 108 schickte die seinen dorthin, um sie ausbilden zu lassen. Für die Ausstattung der Bauten werden eigene große Hofschreinereien gegründet, an denen besonders qualifizierte Meister und Gesellen beschäftigt wurden. Es entstehen Möbel, die den höfischen Anforderungen entsprechend Schönheit, Pracht sowie Kraft und Pathos ausdrücken. Auch der Bequemlichkeit wird durch Polsterung von Stühlen und Sesseln jetzt Rechnung getragen. Eine in Frankreich entwickelte Einlegetechnik auf holzfremden Materialien, die sog. Boulle-Technik, wird eingeführt, vielfach angewendet und kommt wie die weiterentwickelte Furniertechnik zur Blüte. In der Folgezeit des Rokoko werden der Ornamentreichtum größer, das Dekor extravagant und exotisch, die Motive häufig fernöstlicher Kunst entlehnt. Das Mobiliar wird ergänzt und steht in Bezug zur Innenarchitektur, die Raumgestaltung verwandelt Schwere und Pathos des Barocks in Anmut, Grazie und heiter-festliche Leichtigkeit. In den Zentren München, Würzburg , Bayreuth u.a. fanden neben Kunstschreinerei verwandte Gewerbe der Holzbearbeitung wie die Schnitzerei, Bildhau- erei und Vergolderei in dem üppigen Schmuck-und Rankenwerk des Rokokostils reiche Aufgaben. Zur Finanzierung dieser Aufgaben reichten die Einnahmen des Kurfürsten und die Beiträge der Landstände nicht aus. Eine staatliche Wirtschaftspolitik, die auf die Stärkung und Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft des Staates abzielte (Merkantilismus), sollte Abhilfe schaffen. Dahinter standen die Bestrebungen der Landesfürsten, die gewerbliche Produktion und ihren Export zu fördern und gleichzeitig die Importe einzuschränken, umgekehrt bei Rohstoffen. Ziel war es, durch Exportüberschuß eine aktive Handelsbilanz zu erreichen. Die Gewerbepolitik sah in erster Linie die Gründung und Förderung arbeitsteilig arbeitender Großbetriebe (Manufakturen) vor, die durch die Bildung von Monopolen und Schutzzöllen gegenüber der ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig gemacht werden sollte. Erst in zweiter Linie galt das Interesse der Förderung, Weiterentwikklung und dem Wohlergehen des zünftigen Handwerks. Die Synthese von Absolutismus und aufgeklärtem Gedankengut, der sogenannte "aufgeklärte" Absolutismus, entsprach in Bayern nur sehr bedingt dem Staatsverständnis des Fürsten. Er blieb bei den Folgerungen, die sich aus seinem Selbstverständnis „von Gottes Gnaden“ ergaben und betrachte den Staat als seinen Privatbesitz. Während die Zünfte früher einmal ein wichtiges tragendes Element der Staatsgewalt dargestellt hatten, erstarrten sie jetzt zu inhaltsleeren Formen und traten nun immer mehr in Widerspruch zur wachsenden absoluten Staatsidee In dieser Wechselwirkung von äußeren Einflüssen und innerem Verharren wuchsen die Verkrustung und der Stillstand im Handwerk, und die Missbräuche der ehemals sinnvollen und ehrlichen Gebote wurden in verstärktem Maße von den Landesherren nicht mehr toleriert. Um gegen die allgemeine Verelendung und die durch die Zunftordnungen bedingten Mängel vorzugehen, wurde Bayern bereits durch den Reichstagsabschied von 1654 die Neuregelung seines Handwerkswesens übertragen. Die landesherrliche Staatsgewalt reichte aber zu diesem Zeit- punkt nicht immer aus, um Regelungen zur Behebung von Mißbräuchen gegen den Widerstand der Zünfte und der Städte durchzusetzen und durchzuführen. 1672 beriet der Reichstag das Reichsgutachten zur Abstellung der Handwerksmißbräuche, es bildete die Grundlinie, auf der sich die Gewerbegesetzgebung des 18. Jahrhunderts bewegte. Die immer stärkere Einflussnahme auf die Zunftgesetzgebungen fand 1731 ihren ersten Abschluss im Reichsbeschluss, der großen “Reichszunftordnung”. Mit ihr wurden zentrale Privilegien angegriffen, da sie u. a. die ständische Gerichtsbarkeit und das Versammlungsrecht einschränkte, den schriftliche Verkehr von Zunft zu Zunft ebenso verbot wie den „blauen Montag“. Damit wurde die Autonomie der Zünfte beseitigt, und sie wurden unter staatliche Kontrolle gestellt. Zwar ließen sich die Bestimmungen des Gesetzes in den Reichsstädten und Territorien nicht durchsetzen, die alten Verhältnisse blieben, aber die Verrechtlichung des Handwerks hatte damit ihren Anfang genommen. Die Zünfte verloren in der Folge ihre Bedeutung als Selbstverwaltungskörperschaften und, bedingt durch die ökonomische Entwicklung (Ausbildung des Verlagsund Manufakturwesens), an politischer und ökonomischer Macht. Die Gewerbefreiheit und ihre Folgen Die Verhältnisse änderten sich unter dem Einfluß der amerikanischen Menschenrechtserklärung(1776), des Gedankenguts der Aufklärung (Thomas Hobbes und John Locke) und des darin wurzelnden Liberalismus (Adam Smith) und vor allem den Folgen der französischen Revolution (1789-99) und den Auswirkungen der Napoleonischen Herrschaft und Kriege (1799-1815) sowie mit der beginnenden „industriellen Revolution“. Gewerbefreiheit wurde in Deutschland zunächst Anfang des 19. Jahrhunderts in jenen Regionen eingeführt, die sich während der Zeit Napoleons I. unter französischer Herrschaft befanden. Es war erkannt worden, dass die staatliche Wirtschaftslenkung im merkantilistischen System mit seinen Ständebindungen Kräfte für die wirtschaftli109 che Entwicklung lahmlegte. Als erster Staat folgte Preußen über die Einführung einer Gewerbesteuer durch Edikte von 1810 und 1811, orientiert am französischen Vorbild und unter dem Druck der Finanznot des Königreichs, die neue Steuerquellen zu erschließen zwang. Die Kriegsniederlage 1806/7 und die dabei erlittenen großen Gebietsverluste bewirkten grundlegende innere Reformen (Stein/Hardenberg) auch des Gewerbewesens. Voraussetzung für den Betrieb eines Gewerbes wurde der Erwerb eines Gewerbescheines. Die zuvor geforderte Mitgliedschaft in einer Zunft (Zunftzwang) bzw. das bisherige Verfahren einer behördlichen Genehmigung (Konzession) wurde aufgehoben. Nur einige polizeiliche Beschränkungen wurden aufrecht erhalten. Die Zünfte blieben als freie Körperschaften bestehen. In Preußen forderte schon kurz nach dem Befreiungskrieg (1815) der Freiherr von Stein die Zurückführung der Gewerbefreiheit in gesetzmäßige Grenzen. Unter dem Eindruck der nicht mehr zu übersehenden Mißstände auf handwerklichem Gebiet schränkte Preußen in der Gewerbeordnung von 1845 und nochmals 110 mehr in der Ergänzungsverordnung von 1849 die Gewerbefreiheit wieder ein. Für eine große Anzahl von Gewerben wurde die Zulassung davon abhängig gemacht, ob der interessierte Handwerker einen Befähigungsnachweis erbringt. Die Gesellen und Gehilfen wurden gesetzlich verpflichtet, nur bei Meistern ihres Fachs Arbeit aufzunehmen. Die Innungen (der Begriff taucht hier erstmals auf) hatte das alleinige Recht der Lehrlingsaufsicht. Eine entschieden wieder liberalere Wende dieser Gewerbepolitik sollte erst zwanzig Jahre später erfolgen. Für die Entwicklung des modernen Staatsbayern ist die französische Revolution besonders prägend. Bayern geht als der Hauptnutznießer aus der von Napoleon eingeleiteten „politischen Flurbereinigung“(Säkularisation und Mediatisierung) hervor. Das alte Kurfürstentum Bayern hatte nur Ober- und Niederbayern sowie die Oberpfalz umfaßt, Gebiete mit einer geschlossen katholischen Bevölkerung. Nach 1803 wurde das bayerische Staatsterritorium jedoch um die gemischtkonfessionellen Gebiete Frankens, Ostschwabens und die territorial getrennte Rheinpfalz sowie um ehemaligen Reichsstädte wie Regensburg, Nürnberg und Augsburg erweitert. Diese Länder unterschiedlichster Größe, Struktur und Tradition sahen sich damit, in manchen Fällen gegen ihren Willen, in einem Gesamtstaat vereint. 1806 schlossen sich Bayern und andere deutsche Mittelstaaten mit dem Kaiser der Franzosen im Rheinbund zusammen und sagten sich damit vom Reich los. Franz I. legte daraufhin die Kaiserkrone nieder, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war endgültig erloschen. Bayerns Herrscher aber erhielt seine Belohnung: Als Max I. Joseph (1806-1825) wurde er erster bayerischer König. Die Formierung zum modernen Staatswesen oblag dem "allmächtigen Minister" Maximilian Graf von Montgelas, der bis 1817 eine wirksame Staatsverwaltung mit hochqualifizierter Beamtenschaft, Zentralregierung und Fachministerien schuf, das Rechtswesen neue ordnete und eine Wirtschaftsreform durchführte (Vereinheitlichung der Maße und Zölle, Abschaffung der Grundherrschaft und Aberkennung des alten Status der Zünfte). Mit der Konstitution von 1808 und insbesondere der Verfassung von 1818 vollzog Bayern zugleich den wenn auch erst allmählich spürbar werdenden Übergang vom Absolutismus zu einem konstitutionellen Staatswesen mit Parlament und Teilhabe der Volksvertretung an der Gesetzgebung. Bereits mit der Gewerbeordnung von 1804 werden das Zunftwesen modernisiert und der Zunftzwang eingeschränkt. In mehreren Verordnungen von 1804-07 wurden durch die Verleihung von staatlichen Gewerbekonzessionen auf Lebenszeit – die monopolistische Zulassungsgewalt der Zünfte zur gewerblichen Niederlassung geschwächt. Als 1818 das Gewerbekonzessionsrecht erst an den Staat und dann an die Kommunen überging, führte das zu einem Rückgang der Zulassungen. Das Gewerbegesetz von 1824/25 setzte den Gewerbevereinen als Nachfolger der Zünfte obrigkeitliche Kommissäre vor, ohne deren Vorsitz keine Beschlüsse gefasst werden konnten und die im Einzelfall einer Konzession zustimmen mussten („Prüfung des Nahrungsstandes“). In den Jahren 1825- 26 kam es zur Auflösung der Zünfte, und an ihre Stelle traten die Gewerbevereine (Innungen). In den folgenden Jahrzehnten gründete sich eine Vielzahl von Gewerbevereinen, deren Mitglieder sich aus Meistern unterschiedlicher Gewerbe zusammensetzten. Unter maßgeblicher Beteiligung des Schreinerhandwerks z.B. in Fürth (1843), Memmingen und Mindelheim (1848) und in München (1848). Als Selbsthilfeorganisationen und z.T. auch als Dachorganisationen bestehender Innungen, vertraten sie die Interessen des Handwerks. Auch im weiteren Verlauf betrieb Bayern mit den Verordnungen von 1834 und 1853 eine „zunftfreundliche“ Gewerbepolitik, die mit erweiterten Kriterien für die Vergabe von Konzessionen und einer verschärften Befähigungsüberprüfung die Weitervermehrung der Gewerberechte wirksam drosselte. Doch all diese Verordnungen konnten den tendenziell stärkeren Einzug des Liberalismus in die Politik nicht aufhalten. Im Zuge der Revolution von 1848 fand sich parallel zur tagenden Reichsversammlung in Frankfurt ein „Handwerkerparlament“ (Handwerker und Gewerbekongress) zusammen, das grundlegende Forderungen zur Neuordnung des Handwerks in der sich formierenden Industriegesellschaft aufstellte. Die Errichtung von Pflichtinnungen, ein Prüfungs- und Befähigungsnachweis, die Einschränkung der Meisterzahl, eine dreijährige Lehrzeit und die Einrichtung von Gewerbekammern gehörten dazu. Die handwerklichen Proteste waren Ausdruck von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung aber auch „Angst vor der Proletarisierung“ Mit dem Scheitern der Nationalversammlung, gelang es weder, dem deutschen Volk die erhoffte staatliche Einheit und Freiheit zu bringen, noch eine sichernde Ordnung für die Zukunft des Handwerks zu schaffen. Im Krieg von 1866 fiel endgültig die Entscheidung zugunsten Preußens und der kleindeutschen Lösung. Bismarck, der preußische Ministerpräsident, bestrafte Bayern, das im Bund mit Österreich den Krieg verloren hatte, mit Gebietsabtretungen und Kriegskostenentschädigungen. Zugleich aber band er durchSchutz- und Trutzbündnisse die süddeutschen Staaten an den 111 neu gegründeten Norddeutschen Bund. Durch die Vereinheitlichung der Zölle (Zollverein) wurden die Wirtschaftseinheit gestärkt und Voraussetzungen für die Errichtung des preußisch-deutschen Reiches als Bundesstaat geschaffen. staatliche Selbständigkeit. 1873 übernahm Bayern wie bereits vorher andere süddeutsche Staaten die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869, die wieder den Grundsatz der völligen Gewerbefreiheit proklamierte. Seither war die bayerische Politik zunehmend auf Preußen ausgerichtet. So wundert es nicht, dass die bayerische Staatregierung mit der Gewerbeordnung vom 30. Januar 1868 eine neue, aber im Trend liegende Richtung einschlug und die volle Gewerbefreiheit einführte. Durch das Gewerbefreiheitsgesetz erfolgte die formelle Auflösung der wenigen noch bestehenden Innungen. Sie konnten sich nur als freie Gewerbevereine erhalten, wenn die Satzungen dieser Vereine staatlich genehmigt wurden. Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs beginnt eine Konjunkturphase, die sog. „Gründerzeit“, sie wird von der industriellen Produktion und von einer regen Bautätigkeit begleitet. 1870 trat Bayern im Bündnis mit Preußen in den Krieg gegen Frankreich ein, den Bismarck geschickt inszeniert hatte und der mit der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser am 18.1.1871 in Versailles endete. Bayern trat dem deutschen Reich bei, behielt jedoch weitgehend eine 112 Die nachfolgenden Jahre (187174) des wirtschaftlichen Aufschwungs, der zunächst durch die von Frankreich gezahlte Kriegsentschädigung und den Zollabbau beflügelt wurde, werden vielfach als „Gründerjahre“ bezeichnet. Sie lösten eine Wachstumseuphorie und eine Welle von Firmengründungen auf spekulativer Basis aus. Die Möbel-, Wohn- und Baukultur der Gründerzeit, die sich in der Spätphase des Historismus insbesondere als „Neorenaissance“ („altdeutscher Stil“) ausprägt, erlebte eine einzigartige Hochkonjunktur, die breiteste Bevölkerungsschichten in Stadt und Land erreichte. Um und nach 1890 konkurrieren andere Neostile und der Jugendstil (1894-1906) mit der Gründerzeit. Trotz aller stilistischen Einflüsse aber bleibt die Gründerzeit bis 1914 der vorherrschende Wohnund Möbelstil. Vieles von dem, was in der Stilentwicklung der Gründerzeit bedeutsam wird, bahnt sich bereits Ende des 18. bis zum frühen 19.Jahrhundert in drei Phasen des Klassizismus an. Die Abkehr vom barocken Formenüberschwang hatte sich bereits im Zopfstil bzw. im Stil Louis XVI durch eine klarere und sparsamere Formgebung angekündigt. Hier waren aber nicht nur ästhetische Gründe maßgebend, sondern auch eine zunehmende Kritik an der absolutistischen Gesellschaftsform, als deren Ausdruck man den Barock und Rokoko empfand. Mit der französischen Revolution gelangte der Wille zu einer neuen Kultur an seinen Höhepunkt. Als Quelle für neue Formvorstellungen hatte man die griechische und römische Antike wiederendeckt. Hauptanliegen der Gestaltung waren gerade Flächen, klare Umris- se und übersichtliche Gliederungen an den meist kantigen Grundformen. Hinzu kamen Säulenmotive und antike Ornamente. Das Empire behält allerdings in der Auschmükkung, entsprechend dem Machtanspruch des französischen Kaisers, noch repräsentativen Charakter. Nach der politischen Niederlage Napoleons 1815 versuchten die Machthaber Europas, die alten Verhältnisse im Sinne des Absolutismus wiederherzustellen („Restauration“), aber das einmal erwachte politische und kulturelle Bewußtsein der Bürger ließ sich nicht mehr auslöschen. Mit dem von der Generation der Freiheitskriege getragenen Biedermeier bildeten sich bis zur Revolution von 1848 neue, spezifisch bürgerliche Ausdrucksformen, die in der Möbel- und Wohnraumgestaltung eine echte Alternative zu den vorher weitgehend stilprägenden Formen der aristokratischen Gesellschaft schufen. Die klassizistischen Vorbilder des Empire, aber auch noch des Louis XVI und der englischen Möbelentwerfer (z.B. Th. Sheraton) boten ein genügend großes Formenrepertoire, aus dem man schöpfen konnte. Die einfachen, zweckmäßigen, handwerklich soli- de gefertigten Möbel sollten in behäbigen Wohnhäusern den Rahmen für eine intime gemütliche Wohnlichkeit schaffen. Während das erste Drittel des 19. Jahrhunderts vom Klassizismus und seinen Stilen Empire und Biedermeier beherrscht wird und die Abfolge der Stile sukzessive ersichtlich ist, kommt es ab ca.1830-40 bis 1890 zu einem Stilpluralismus und einer eklektizistischen Stilvermischung. Es entsteht eine auffällige Wohnkultur mit der Tendenz zur Fülle und zur Repräsentation, die der Selbstdarstellung des gründerzeitlichen Bürgertums entgegenkommt. Dieser aufwändige, großbürgerliche Einrichtungsstil ist durch Rückgriffe auf frühere Stilepochen gekennzeichnet, die er zitiert, adaptiert und aktualisiert. So entwickeln sich nacheinander und nebeneinander vor allem „Neogotik“ oder „Neugotik“, „Zweites Rokoko (Louis Philippe)“, „Neorenaissance“. Das Zusammenwirken von nationaler Einheit, politischer Stärke, wirtschaftlichem Aufschwung, voranschreitender Industriealisierung, allgemeiner Mobilität, gefördertem Bildungswesen und kunststilistischer Fixierung bilden die Basis für die auffällige Wohnkultur der Gründerzeit. Die Nachfrage von seiten der vor allem in den Großstädten gewachsenen Bevölkerung nach einem ihrer ideellen Haltung entsprechenden identifikationsfähigen Einrichtungsstil ist derart hoch, dass im ganzen Land Möbel entworfen, geschreinert und vertrieben werden. Besonders auffällig ist die Entwicklung des Schreinergewerbes in den Städten. München nimmt auch in dieser Zeit seine Stellung als Wirtschaftsund Kulturmetropole ein. Viele Anregungen und Förderungen gehen hier vom Hof aus. König Ludwigs II. rege Bautätigkeit in und um München und die damit verbundenen staatlichen Einrichtungsaufräge geben auch dem bayerischen Schreinerhandwerk einen kräftigen Impuls. Markt wie neue Technologien entfalten ihre eigene Dynamik, wobei sich unter den veränderten wirtschaftlichen und sozialen Vorzeichen des neuen Jahrhunderts im Prinzip durchaus vergleichbare Konstellationen im Schreinerhandwerk 113 Profile aus dem Musterbuch einer Kehlleistenfabrik herausbildeten, wie sie bereits im 18. Jahrhundert vorzufinden waren. Auf der einen Seite standen die traditionell arbeitenden Kleinbetriebe, auf der anderen Seite die Möbelfabriken, die – fast als getreue Nachfolger der Hofschreinereien – schließlich auch das werbewirksame Firmenschild einer „Hof-Möbelfabrik“ anbringen durften. Wer für den örtlichen Bedarf und gegen Auftrag oder allenfalls beschränkte Nachfrage arbeitete, der war in die Grenzen des Kleinbetriebs gewiesen. Die Betriebsführung und damit zusammenhängend die Betriebsgröße mit bis zu fünf Beschäftigten blieb weitgehend unverändert , die selbständigen Kleinunternehmer planten gleichsam „auf Sicht“. Die Auftragslage spielte die entscheidende Rolle. In den Städten war sie etwas günstiger als auf dem Lande, so dass dort die Anzahl der Betriebe und die darin beschäftigten Gesellen durchaus wuchsen. Auch solche Kleinbetriebe nutzten eingeschränkt arbeitsteilige Produktion. Feine Schnitzer-, Drechsler-, Polsterer- und Lackierarbeiten wurden nach aussen vergeben, gelegentlich kaufte man Versatzstücke 114 hinzu und baute sie ein. Holzeinkauf und zeichnerischer Entwurf lagen in den Händen des Meisters. Die schulische Ausbildung wie die Fortbildungseinrichtungen suchten gerade in diesem Bereich die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln. Die neu entstandenen Möbelmagazine übernahmen in immer stärkerem Umfang die Vermarktung von Möbeln aus Fabriken und kleinen Werkstätten. Viele der an den lokalen Absatz gebundenen Kleinbetriebe verloren ihre Privatkunden. Der Kunde kaufte ab Lager und ging stärker mit der Mode. Die Mehrzahl der Schreiner produzierte überwiegend für den Handel und damit für den anonymen Markt. Ein Teil versuchte, mit Anzeigen oder eigenen Lagern seine Produkte wieder selbst direkt zu verkaufen. Die technisch anspruchsvolle Herstellung von Möbeln blieb bis in das 20. Jahrhundert hinein weitgehend handwerklich bestimmt. Auch in Betrieben, die sich zu „MöbelFabriken“ entwickeln, fertigen ausgebildete Schreiner in werkstattähnlichen Zusammenhängen die Möbel an. Zur stiltypischen Ausschmük- „Buffet“ um 1880, ausgeführt von Anton Pössenbacher, München kung des Möbels werden z.B. vorgefertigte Applikationen, Profilleisten oder Füße benutzt, die im Zuge der Spezialisierung andere Betriebe als Fertigprodukte anbieten. Drechsler, Bildhauer , Tapezierer übernahmen die Veredlung. In der Mehrzahl der „Möbel-Fabriken“ wurde vor der Jahrhundertwende statt großer Serien gleicher Möbel eine Produktpalette gefertigt. Sie arbeiteten nicht nur für den Handel, sondern auch für die Privatkundschaft. Sie fertigten in handwerklicher Qualität „Stil“-Möbel, Kirchenausstattungen, Hotel-, Büro- und Ladeneinrichtungen und übernahmen den Innenausbau von Wohnungen, Villen und Schlössern . So übernimmt z.B. die Möbelfirma Anton Pössenmacher in München als „Königlich-Bayerischer-Hoflieferant“ die Lieferung von Möbeln für die Königsschlösser, daneben fertigt die Firma die Ausstattung von bürgerlichen Wohnungen. Im Raum Oberpfalz tut sich in Cham die Möbelfabrik Andreas Schoyerer hervor. Auch die Firma Anton Schoyerer liefert Schloßeinrichtungen und bürgerliche Wohnungseinrichtungen. „Salon Schrank“ Federskizze (zwischen 1895-1900) Andreas Schoyerer junior Die massenhafte Herstellung einfacher Möbel für die Möbelmagazine blieb dagegen vorerst die Aufgabe kleinerer Werkstätten in den Städten und in Stadtnähe auf dem Land. Diese Kleinbetriebe spezialisierten sich oft nur auf wenige Produkte. Sie fertigten für den Händler große Stückzahlen nach gleichen Mustern, z.B. Polstergestelle, die sie entweder als Rohware ablieferten oder selbst mit industriell produzierten Halbfabrikaten veredelten. Die Abhängigkeit solcher Betriebe vom Handel war groß und der Verdienst gering. Die starke Spezialisierung machte es dem Handwerker schwer, auf die Anforderungen 115 Die wichtigsten Handwerkzeuge einer Schreinerei im 19. Jahrhundert (Lithographie um 1875, München Deutsches Museum von Privatkunden einzugehen. Spezialisierte Betriebe entzogen den Handwerksbetrieben die Produktion von Stühlen, Möbelgestellen, Matrazenrahmen, Schatullen, Kindermöbeln u.a.m. Diese besonders maschinengerechten Artikel wurden schon früh in großen Serien fabrikmäßig hergestellt. In den Bereichen der Spiegelrahmenherstellung, der Parkett- oder Jalousie-Fabrikation entstanden schnell Großbetriebe. Das Werkzeug des Schreiners hat seit der Ausbildung des Handwerks einen nahezu unveränderten technischen Stand. Säge, Hobel, Stechbei- 116 tel und Bohrer sind bis in das 19. Jahrhundert hinein die wesentlichen Werkzeuge zur Herstellung von Möbeln. Entscheidende und für das ganze 19. Jahrhundert wichtigere Neuerungen bringen die Holzbearbeitungsmaschinen. Kurz vor 1800 und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden, vor allem in England aber auch in Frankreich Maschinen für das Schreinerhandwerk entwickelt, die einen entscheidenden Bruch mit der Vergangenheit brachten. Die Frühformen von Hobel- und Furnierschneidemaschinen, Band- und Kreissägen, Fräs-, Bohr- und Stemmmaschinen wurden, in Europa, vor allem aber in Amerika zu leistungsstarken Standard- und Spezialmaschinen weiterentwickelt und im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in Großbetrieben vermehrt kostensparend für Teilar- beiten eingesetzt. Dabei bewirkte der Einsatz von Maschinen keine grundsätzliche Änderung der Produktionsweise, sondern lediglich eine Beschleunigung, bestenfalls eine Präzisierung. Durch den Maschineneinsatz verlagerte sich die Möbelproduktion zunehmend in Großbetriebe, die in den großen Städten angesiedelten kleinen Werkstattbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern verloren an Bedeutung. Sie blieben nur noch bedingt konkurrenzfähig und gerieten mehr und mehr als Zulieferbetriebe in Abhängigkeit oder mußten sich auf das reparieren von Möbeln beschränken. Bevor jedoch Holzbearbeitungsmaschinen in kleineren Betrieben wirklich genutzt werden konnten, mußte die Frage des Antriebs gelöst sein. Dampfmaschinen waren technisch aufwendig, sehr teuer und daher nur für große Betriebe geeignet. Eine andere Möglichkeit waren schon früher genutzte Wasserräder. Gegen Ende des Jahrhunderts kamen Gas- oder Benzinmotor dazu. Letztlich blieb für die Maschinen die menschliche Muskelkraft der einzige Antrieb, die durch Über- Vielzweckmaschine um 1903 - bestehend aus Bandsäge, Dekoupiersäge, vertikaler Bohrmaschine, Kreissäge, Fräsmaschine, Langloch- und Horizontalbohrmaschine war das Festhalten am alten und das Mißtrauen gegenüber einem umfassenden Maschineneinsatz weit verbreitet. setzungssysteme bei gringem Aufwand zu größeren Ergebnissen führte. Die Mehrzahl der kleineren Betriebe mußte mit dieser Lösung zunächst vorliebnehmen. Wirkungsvoll war das nicht, da auf diese Weise keine hohen Drehzahlen erreicht werden konnten. Wo es irgend ging wurde das Holz zur Bearbeitung in eine nahegelegene Fabrik mit Dampfbetrieb gebracht. Speziell auf dem Land, aber auch in den kleinstädtischen Schreinereien kam die durchgängige Mechanisierung aufgrund dieser Bedingungen nur langsam voran. Zudem Die starke Konkurrenz ausländischer Waren insbesondere die billigen Importe aus England, dessen Industriealisierung früher – mit der Erfindung der Dampfmaschine 1769 – eingeleitet wurde, prägten das Bewußtsein von der Rückständigkeit der allgemeinen wie auch der bayerischen Verhältnisse. Dieses Selbstverständnis wurde bestärkt als mit dem Einsetzen der Industriealisierung in Deutschland 1835 zum Zeitpunkt der Eröffnung der Ludwigs- Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth – erstmals Massenkonsumgüter auf den Markt kamen, die die bisher handwerkliche Produktion ersetzen. Mit dem Ziel der Modernisierung sollten nun mehr naturwissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Technologie einbezogen werden, die die Arbeitsweise in den Werkstätten bestimmte. Daneben richtete sich nach 1820 die Aufmerksamkeit allmählich auch auf gestalterische Aspekte als wichtigen Faktor für die Marktfähigkeit. Eine wesentliche Rolle bei der Erneuerung und Förderung des Handwerks wurde der Allgemeinwie der Fachbildung beigemessen. Einen wichtigen Beitrag dazu leisteten die großen Vereine, wie z.B. der Polytechnische Verein in Würzburg, die das Ziel verfolgten die Produktionen auf den technisch-gewerblichen Fortschritt hin auszurichten. Sie vermittelten in ihren Vereinszeitschriften Orientierungen sowie spezielle Kenntnisse über Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsweisen. Örtliche Gewerbevereine entstanden vor allem nach 1848, manchmal gründeten sie auch Fortbildungsschulen, wie z.B 1856 der Gewerbeverein Memmingen. Gegenüber der traditionellen Ausbildung mit Lehr- und Gesellenjahren in der Werkstatt erlangte das sich entfaltende Schulwesen zunehmend an Gewicht. Manche Vereine betrieben oder förderten Zeichenund Sonntagsschulen, an deren Stelle später die gewerblichen Fortbildungsschulen traten. Andere Schulen machten es sich zur Aufgabe den kunstgewerblichen Nachwuchs auszubilden, wie ab 1855 die „Zeichen- und Modellierschule“ des 117 Warenproduktion im Schuljahr 1883 „Distrikts-Zeichen- und Schnitzschule Werdenfels“ Partenkrichen 1851 gegründeten „Vereins zur Ausbildung der Gewerke“(ab 1868 Bayerischer Kunstgewerbeverein) in München oder dienten der heimischen handwerlichen Gewerbeförderung wie die 1869 gegründete „Distrikts- Zeichenund Schnitzschule Werdenfels“ (Die bereits bestehenden „Filial-Zeichnungsanstalten“, Garmisch, Partenkirchen, Oberammergau und Mittenwald wurden der neu gegründeten Schule angegliedert). Ein zentraler Unterrichtsgegenstand war das Zeichnen. Von ihm wurde bei der Aneignung von Neuerungen oder von fremden Entwürfen, bei der Darstellung und Umsetzung von Arbeitsvorhaben wie allgemein für die ästhetische Erziehung große Wirksamkeit erwartet. Bedingt durch die Auflösung der alten Arbeitswelt und den Verlust 118 Handwerk. Diese Bestrebungen verfolgte mit weitreichender Resonanz der 1851 in München entstandene Verein zur Ausbildung der Gewerke, der sich 1868 in Bayerischer Kunstgewerbeverein umbenannte, mit seiner Zeitschrift und großen Ausstellungen ( Kunstgewerbeausstellungen von 1863 und 1876 im Glaspalast in München und „DeutschNationale Kunstgewerbe-Ausstellung“ in den Ausstellungsbauten am Isarufer). In die gleiche Richtung zielte eine Teil der Aktivitäten des Bayerischen Gewerbemuseums in Nürnberg, das 1872 seine Arbeit aufnahm. an eigenständiger Gestaltungsqualifikation erschien die Bereitstellung von Vorlagen und Vorbildern für die Werkstatt wichtig. Man versprach sich von der Zuwendung zu diesen Vorbildern – zunächst vor allem aus der Gotik und der Renaissance – eine Wiederherstellung der alten Verbindung zwischen Kunst und Ab der Jahrhundertmitte nahm die Abfolge von Kunst- und Kunstgewerbeausstellungen zu, so dass man sich laufend über den Zeitgeschmack informieren konnte. Eine erweiterte Sicht des internationalen Entwicklungsstandes handwerklicher und industrieller Produktion der bürgerlichen Gesellschaft vermittelten die Weltausstellungen, deren erste 1851 im Kristallpalast in London stattfand. Sie gab mit ihrer systematisch gegliederten Exposition von Rohstoffen – also Naturstoffen und daraus hergestellten Produkten Ausstellungsraum der Deutschen Kunst- und Industrieausstellung 1876 in München und Maschinen einen aufschlußreichen Überblick. Zu einer wichtigen technischen Informationsquelle auch für das bayerische Schreinerhandwerk wurden Ausstellungen in München (1854 „Allg. deutsche IndustrieAusstellung“ im Glaspalast sowie 1888 und 1889 „Kraft- und Arbeits- maschinen- Ausstellung“) und Nürnberg (1882, 1896 „Landes Industrie -Gewerbe- und Kunstaustellung“). Sie zeigten den Stand der Entwicklung der Maschinen-, Elektro- und Werkzeugtechnik und stellten Anwendungsbereiche vor. Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts nahm der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen in den Betrieben stetig zu. Damit stieg auch die Zahl der Arbeitsunfälle, da es eine gezielte Unterweisung im sicheren Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen noch nicht gab, Schutzvorrichtungen unzureichend waren oder fehlten, so dass deren sachgerechter Einsatz nur sehr bedingt oder gar nicht stattfand. Zum anderen stellten die Dampfmaschinen, die im letzten Drittel des Jahrhunderts zunehmend als Antriebsmaschinen verwendet wurden, ein großes Gefahrenpotential dar. Aufgrund des hohen Drucks des Wasserdampfes im Kessel und mangelhafter Wartung kam es immer wieder zu Explosionen, die verheerende Zerstörungen, zahlreiche Unfälle und Todesopfer zur Folge hatten. Dies hatte dazu geführt, dass u.a. Dampfmaschinen zu den sog. „überwachungsbedürftigen“ Betriebsanlagen gehörten, die einer staatlichen Überprüfung unterlagen. Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869, die seit 1873 auch für Bayern galt, enthielt die Verpflichtung zur Durchführung des Unfall- und Gesund119 Blick in die Maschinenhalle der Landesausstellung 1896 auf dem Maxfeld in Nürnberg heitsschutzes, aufgrund der seit 1839 erlassenen Gesetze. Für den Vollzug der in ihr enthaltenen Gesetze waren Fabrikinspektoren zuständig. Dadurch vollzog sich kurze Zeit später die Umbenennung der Fabrikinspektoren in Gewerbeaufsicht. Damit war die Frage der sozialen Sicherung von Arbeitern, die einen Arbeitsunfall erlitten hatten, jedoch nicht geklärt. Sie fand eine Antwort erst in der Fassung des ersten 120 Unfallversicherungsgesetz von 1884, dem ersten in der Welt. Es war - im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung im Deutschen Kaiserreich von 1883-89 – nach mehreren Gesetzesvorlagen und nach langen Diskussionen verabschiedet worden. Diese Erörterungen wurden vor dem Hintergrund einer bereits bestehenden Tradition der sozialen Fürsorge in Teilen der Gesellschaft geführt. Die im patriarchalischen Verhältnis von Meister zu Gesellen und Lehrling gewachsene Fürsorge- pflicht setzte sich nicht aus sich heraus in dem Verhältnis von Unternehmer zu Arbeitnehmer in Fabriken fort. Eine – gleich aus welchen Motiven entstandene – Übertragung der sozialen Verantwortung für den abhängig Beschäftigten auf Arbeitsverhältnisse in Fabriken war dringend notwendig geworden. Dies Gesetz forderte die Bildung von Berufsgenossenschaften und bildete mit der Aufnahme der Arbeit der Holzberufsgenossenschaft im Jahr 1885 auch die Grundlage für deren Aktivitäten. Die branchenbezogenen, selbstverwalteten Genossenschaften mit ihren vom Gesetz geregelten Aufgaben waren umso erfolgreicher, je größer die Zahl der pflichtversicherten Mitglieder war. Viele Betriebe waren weder erfasst noch angemeldet und sträubten sich gegen eine Anmeldung unter Verneinung ihrer Versicherungspflicht. Vorbereitende Arbeiten bestanden darin, aus den 700 zur Holz-BG gehörigen Gewerben ausreichend große Gruppen vergleichbaren Risikos zu bilden und die Aufstellung eines für alle Tätigkeiten und Gewerbezweige gerechten Gefahrtarifs. Erfahrungswerte gab es nicht. Zum anderen erfolg- ten häufig zeitgemäße Ergänzungen und Veränderungen, so wurde z.B. 1887 die Versicherungspflicht auf handwerksmäßige Bauschreinereien erweitert. Dies alles führte in den ersten Jahren der Arbeit der Berufsgenossenschaft zu mehreren Beitragserhöhungen und Unklarheiten darüber, welche Betriebe zur Mitgliedschaft verpflichtet waren. Der hohe Beitragssatz, dessen mehrmalige Erhöhung und die letzliche Erfassung aller Betriebe, wurden vom Schreinerhandwerk heftig kritisiert. Hinzu kamen Probleme aufgrund der Doppelzuständigkeit von staatlicher Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften. Sie betrafen die Aufsicht sowohl in ihrer Organisation und Durchführung als auch hinsichtlich der Rechtsvorschriften, die von der jeweiligen Aufsichtsperson zu überwachen waren. Wegen mangelnder Abstimmung der Zuständigkeiten kam es zu widersprüchlichen Anordnungen im Betrieb und zu Überschneidungen der Betriebsrevisionen. Diese negativen Auswirkungen der Doppelzuständigkeit blieben im wesentlichen weiter bestehen, auch nachdem 1900 durch das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz eine rechtliche Klarstellung erfolgte. Danach wurden die Berufsgenossenschaften verpflichtet, durch technische Aufsichtsbeamte die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen. Informationsmangel seitens der Betriebe war sicherlich auch eine der Ursachen, weshalb in der Anfangsphase die Tätigkeiten der Beauftragten der Holzberufsgenossenschaften, die der Umsetzung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften galten, Empörung und heftige Diskussionen auslösten. Ein weiteres Problem für die Schreinereibetriebe stellte die Höhe der festgesetzten Brandschutzversicherungsbeiträge dar. Aufgrund mangelnden Sicherheitsvorkehrungen, der Staubentwicklung, Art der Holz- und Spänelagerung, Ofenheizung, Ofentisch für die Heißverleimung, Reibungswärme beim Maschineneinsatz und der Kraftübertragung sowie – wenn vorhanden durch maschinelle Antriebsaggregate – und vor allem durch das Gefahrenpotential der Dampfmaschinen gab es in den Schreinereien und Fabriken häufig Brände. Versicherungsschutz für Brandschäden im industriellen und gewerblichem Bereich wurde zur damaligen Zeit fast ausnahmslos nur von privaten Feuerversicherungsgesellschaften angeboten. Bereits 1871 hatte sich der Verband der privaten Feuerversicherungsgesellschaften gegründet. Er wuchs zu einem Syndikat heran, Versicherungsgesellschaften bildeten Kartelle, die unter Ausschluss des Wettbewerbs die Prämienhöhe und Versicherungsbedingungen regelten. In der Wirtschaft regte sich immer mehr Widerstand. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde 1875 in Bayern das Gesetz zur Errichtung der „Königlichen Brandversicherungs Kammer“ erlassen. Damit wurde die seit 1811 tätige Landesbrandversicherungsanstalt , die Rechtsvorgängerin der Bayerischen Versicherungskammer, in die Verwaltung einer zentralen öffentlichen Staatsbehörde überführt. Da auch hier ein Mangel an Erfahrung bezüglich einer differenzierten Erfassung der Gefahrtarife für Schreinereien und Fabriken vorlag, führte auch dies anfänglich zu einer ungerechtfertigt hohen Einstufung der Betriebe als „feuergefährliches Handwerk“. 121 Auch dieses Thema wurde auf Innungsversammlungen häufig debattiert und war Anlaß von Beschwerden vieler Schreinermeister. Noch in der ersten Jahrhunderthälfte war eine Handwerkerbewegung aus Handwerkervereinen und Gewerbevereinen entstanden, die gegen den wirtschaftlichen Liberalismus und die fortschreitende Industrialisierung ankämpfte. Sie bemühte sich um staatlichen Schutz und Förderung des Handwerks durch den Staat. Als einzelne Gruppierungen von Handwerkern nach 1870 erfolglos versucht hatten, den Reichstag für ihre Anliegen zu gewinnen, bildeten sich – besonders in der Phase der Konjunktur-Krisen zwischen 1873 und 1896 - größere Interessenverbände wie z.B. der „Verein selbständiger Handwerker und Fabrikanten“ (1873) ,der „Verband bayerischer Gewerbevereine“ (1874), der „Bayerischer Handwerkerbund“ (1883) und der „Allgemeine Deutsche Handwerkerbund“. Als Träger der politisch orientierten Handwerkerbewegung fungierten die Handwerkertage, wie z.B. der „Allgemeine Deutsche Handwerker122 tag“, der 1888 in München stattfand. Sie alle forderten eine Veränderung der Gewerbeordnung. Das Verlangen zielte vor allem auf die notwendige Verbesserung der unzureichende Berufsausbildung, um die Qualität handwerklicher und industrieller Erzeugnisse zu verbessern und damit mit den übrigen westeuropäischen Ländern auf dem Weltmarkt konkurrieren zu können. Unter dem Druck des handwerklichen Mittelstandes und mit Hilfe handwerksfreundlicher Parteien konnten einige Novellen zur Gewerbeordnung erzielt werden. Stationen auf dem Wege waren Gewerberechtsnovellen von 1881 bis 1887, die die Innungen im Interesse der Erneuerung der Berufsausbildung wieder mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen ausstatteten und u.a. die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen auf die Mitglieder von Innungen beschränkten. Danach gründeten sich zahlreiche bayerische Schreiner-Innungen: 1886 in Nürnberg, 1988 in München, 1899 in Augsburg, Regensburg, Bamberg und Ingolstadt, 1900 Aschaffenburg. Die entscheidenden Schritte erfolgten durch das „Handwerksge- setz „vom 26.7.1897 mit der Errichtung der Handwerkskammern und der fakultativen Zwangsinnungen sowie der Neuregelung des Lehrlingswesens und der Befugnis, den Meistertitel zu führen. Die Forderung des Handwerks nach einem Befähigungsnachweis wurde nicht erfüllt. Das Innungswesen bekam einen neuen Auftrieb, als im Jahr 1900 die Handwerkskammern gegründet wurden, so z.B. die Handwerkskammer für München und Oberbayern am 1.4.1900 Die Probleme mit den Berufsgenossenschaften und der Brandversicherung waren über lange Zeit Anlass für zahlreiche Diskussionen im bayerischen Schreinerhandwerk und in den bestehenden Innungen mit dem Ergebnis, sich zusammen zu schließen und einen gemeinsamen Verband zu gründen. Dies erfolgte schließlich mit der Gründung des „Landesverbandes Bayerischer Schreinermeister“ am 9./10. November 1902.