Schutz-und Sicherheitskonzept für Arbeiten an Offshore
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Schutz-und Sicherheitskonzept für Arbeiten an Offshore
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Schutz-und Sicherheitskonzept für Arbeiten an OffshoreWindenergieanlagen (© 2012 Privat) Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 1 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Themen: • • • • • • • • Aufgaben und Zuständigkeiten der Arbeitsschutzbehörden Anforderungen an das Betriebs- und Arbeitssicherheitskonzept aus Genehmigung Das SchuSiKo - Chronologie der Standardkonzeptentwicklung Schwierigkeiten Lösungen Leitfadeninhalte und weitere Arbeitshilfen für die Erstellung eines Konzeptes Gefährdungsbeurteilungen Empfehlungen Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg der 2 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Ermächtigungsgrundlagen: • Gem. Zuständigkeitsabkommen der beiden Küstenländer vom 30.04.2007 teilen sich die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Überwachung des Arbeitsschutzes in der AWZ der Nordsee. • Das Arbeitsschutzgesetz findet seit 2008 gem. § 1 Abs. 1 ArbSchG im Rahmen des Seerechtsübereinkommens in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Anwendung. • Gem. niedersächsischer Zuständigkeitsverordnung (ZustVO- Umwelt - Arbeitsschutz, 2009) ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg für den Vollzug der Verwaltungsaufgaben des Arbeitsschutzes im südwestlichen Teil der AWZ zuständig. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 3 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Gebietszuständigkeiten: Schleswig-Holstein (Unfallkasse Nord) Niedersachsen (staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 4 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Gebietszuständigkeiten: Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Mecklenburg-Vorpommern (Zuständige Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales ) Sybille Schnegelsberg 5 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Aufgaben der Arbeitsschutzbehörde Vollzug des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit Verbesserung von Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz und Drittschutz sowie Geräte- und Produktsicherheit zwecks Gesunderhaltung der Beschäftigten und Verbraucher sowie Senkung der Kosten im Sozialsystem Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 6 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Unsere Aufgaben im Offshore-Bereich: Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren Unfalluntersuchungen Mitarbeit an der Erstellung eines Leitfadens zur Arbeits- und Betriebssicherheit in OWPs als Teil des BSH-SchuSiKo-Standards Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen Mitwirkung in verschiedenen offshore Arbeitsgruppen Für Standardisierung und Normungsarbeit Arbeitssicherheitsbegehungen auf Plattformen, und Windenergieanlagen Beratungsgespräche Teilnahme an den regelmäßig beim BSH stattfindenden Jour Fixe Terminen. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 7 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Aktuelle Themen Im Bau befindliche OWPs und KPs in unserem Bereich: • • • • • • Borkum West II BARD 01 Global Tech I Riffgat BorWin Beta DolWin Alpha In Betrieb: • Alpha Ventus • BorWin Alpha Aktuelle Themen zur Zeit: • Rettung und Verletztenversorgung • Erste Hilfe • Qualifikation /Standard • Taucherarbeiten • Seilzugangstechnik • Arbeitszeitregelung offshore • Plattform / anzuwendendes Regelwerk Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 8 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Anforderung an den Arbeitsschutz aus der Genehmigung nach SeeAnlV: Die ständige Genehmigungspraxis für Offshore-Windparkvorhaben in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beinhaltet die verbindliche Regelung, dass der Betreiber der Anlage vor Inbetriebnahme des Vorhabens der Genehmigungsbehörde ein Schutz- und Sicherheitskonzept (SchuSiKo) mit einer projektspezifischen Notfallplanung vorzulegen hat. Das Schutz- und Sicherheitskonzept wird Bestandteil der Anlagengenehmigung. Es ist fortzuschreiben. Das Schutz- und Sicherheitskonzept soll durch Festlegung organisatorischer und technischer Verfahren und Maßnahmen dazu beitragen, die Sicherheit innerhalb und im Umfeld der Anlagen zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit sowie die Verkehrssicherheit. Präventive Maßnahmen, die eine Kollision von Schiffen mit den Anlagen verhindern sollen, oder das Abfall- und Betriebsstoffkonzept dienen zudem aber auch dem Meeresumweltschutz. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 9 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Anforderung an den Arbeitsschutz aus der Genehmigung nach BImSchG: Schutz- und Sicherheitskonzept Der Genehmigungsinhaberin hat ein Schutz- und Sicherheitskonzept (SSK) mit einem projektspezifischen Notfallplan zu erstellen und spätestens 6 Monate vor Baubeginn bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Mit der Errichtung des Windparks darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsbehörde dem Schutz- und Sicherheitskonzept zugestimmt hat. Die Genehmigungsbehörde behält sich vor, Ergänzungen sowie eine nähere Ausgestaltung zu verlangen, die Umsetzung des Schutz- und Sicherheitskonzeptes durch eine nachträgliche Auflage für die Genehmigungsinhaberin verbindlich vorzuschreiben und - soweit erforderlich - weitere Auflagen zu ergänzen. Insoweit bleiben insbesondere auch weitere Auflagen in Bezug auf die Anlagensicherheit und den Arbeitsschutz (u.a. hinsichtlich des Betretens der Anlagen, der Evakuierung bzw. Bergung von Beschäftigten) vorbehalten. (Auflagenvorbehalt) Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 10 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Chronologie des BSH- Standardentwurfes Genehmigung Borkum West (alpha ventus) 09. November 2001 – Nachweis Art und Umfang der Durchführung von Verkehrsüberwachung (Schwerpunkt Kollision, Schadstoffaustritt und -bekämpfung). Workshop „Sicherheits- und Arbeitsschutzkonzepte für Offshore- Windparks“ , GAUSS, Bremen 26.04.2002 Finaler Workshop am 26.05.2010 für den Anhang 2 des SchuSiKo-Entwurfes beim BSH. Geplante Besprechung am 26.5.2011 beim BSH zur Frage der Veröffentlichung des Anhang 2 des SchuSiKo-Entwurfes (Abgesagt wegen Einwänden vom niedersächsischen MS zum Standardinhalt). September 2011 Beginn der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptentwurfes unter der Federführung des BMVBS „Offshore Windenergie – Neue Herausforderung für die Verkehrssicherheit an der Deutschen Küste“. Seit Mai 2011 Überarbeitung des Standards unter Federführung des niedersächsischen MS (LASI* Vertreter). *Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 11 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Entwurf des Standard Schutz- und Sicherheitskonzeptes für Offshore-Windparks, Stand März 2010 Inhalt: Mindestanforderung an Konstruktion und Ausstattung der Anlagen • • • Design und Konstruktion der Anlagen Kennzeichnung der Windenergieanlagen Konstruktion und Ausstattung von Helikopterzugangseinrichtungen Sicherheits- und Notfallmanagementsystem • • • Überwachung und Steuerung der Anlagen Notfallmanagementsystem Hubschrauberflugbetrieb Abfallwirtschafts- und Betriebsstoffkonzept • • • Vermeidung von Abfällen Entsorgung von Abfällen Vorrichtungen zur Bekämpfung von ausgetretenen Treib- oder Betriebsstoffen Anhang 1: Anforderungen an die Kennzeichnung an Luft- und Schifffahrt Anhang 2. Betriebs- und Arbeitssicherheit Anhang 4: Notfallpläne Anhang 5: Schadstoffbekämpfungsmittel an Bord Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 12 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Inhaltsverzeichnis aus dem SchuSiKo-Entwurf von März 2010 Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 13 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Geplant: 14 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Schwierigkeiten und noch zu nehmende Hürden: • • • • • • • • • • Die von dem HSE-Verantwortlichen (ASK) benötigte Qualifikationen wie FASi- Ausbildung, Baustellenerfahrung, maritime Kenntnisse, elektrotechnische Fachkenntnis, körperliche Eignung, Deutschkenntnisse und möglichst offshore-Erfahrung verlangt nach einer eierlegenden Wollmilchsau oder Keine Gültigkeit der Länderrettungsgesetze in der AWZ Unklare Zuständigkeit für Rettung und Verletztenversorgung. Keine Gültigkeit der Landesbauordnung in der AWZ Unklare Anforderungen an den baulichen Brandschutz auf Anlagen und Plattform. Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes in der AWZ? Gültigkeit des ProdSG und damit des Abschnitts 3 der BetrSichV (Errichtung und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen) in der AWZ? Wichtige Vorschriften wie die BGV C 23 Taucherarbeiten gelten zwar in der AWZ, wurden aber nicht für offshore Taucherarbeiten erarbeitet und weisen daher Lücken auf. Wichtige DIN Vorschriften wie die EN 50308 „Windenergieanlagen – Schutzmaßnahmen – Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung“ bezieht sich überwiegend auf offshore Anlagen. Fehlende einheitliche Regelung zur Qualifikation der Ersthelfer und Betriebssanitäter für den offshore-Einsatz. Fehlende zentrale Erfassung und Auswertung von Unfällen. Fehlender Standard für ein Arbeits- und Betriebssicherheitskonzept. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 15 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Geltungsbereich nationaler Gesetze und Verordnungen: LBO LBO ProdSG? Welche Vorschrift regelt den Brandschutz? (Abschnitt 3?) 16 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Voraussichtliche Lösungen im Laufe des Jahres 2013: Für Offshore-Personal und für Arbeitnehmer die von Schiffen besondere OffshoreTätigkeit durchführen soll durch eine Offshore-Arbeitszeitverordnung der Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetztes wie beim Arbeitsschutzgesetz auf die ausschließliche Wirtschaftzone erweitert und den besonderen Verhältnissen bei Offshore-Tätigkeiten angepasst werden. Zuständigkeiten/Schnittstellen für Rettung und Verletztenversorgung Brandbekämpfung werden auf Bundesebene festgelegt. und Veröffentlichung der überarbeiteten Version der DIN EN 50308 „Windenergieanlagen – Schutzmaßnahmen – Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung“, die sich zum ersten Mal intensiv der offshore Thematik annimmt. Unter Einbeziehung der betroffenen Kreise und Berücksichtigung von offshoreErfahrungen wird BG-übergreifend und unter Einbeziehung staatlicher Arbeitsschutzbehörden eine einheitliche Regelung vom DGUV-FB EH für offshorespezifische Ausbildungsinhalte von Ersthelfern und Betriebssanitätern erarbeitet. Überarbeiteter Standardentwurf wird unter Einbeziehung der betroffenen Kreise diskutiert und anschließend dem LASI zu Abstimmung vorgelegt. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 17 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Leitfaden zur Arbeits- und Betriebssicherheit in OWPs Rahmenvorgaben zur fachgerechten Genehmigungsauflagen bzgl. Arbeitsschutz Umsetzung der Inhalte: • • • • Arbeitsschutzmanagement (Organisation, Baustelle, Betrieb, Wartung, Kontraktoren, Logistik) Gefährdungsbeurteilung Zusätzliche Maßnahmen bei gefährlichen Arbeiten (z.B. Transport, Taucherarbeiten, Arbeiten unter extremen Wetter- und Umgebungsbedingungen, physische und psychische Belastungen, Arbeiten in der Höhe) Weitere Empfehlungen, beruhend auf bisherigen Erfahrungen. Das Konzept sollte in bestehende Sicherheitsmanagementsysteme integrierbar sein. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 18 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Weitere Arbeitshilfen für die Konzeptersteller: • Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum Sicherheitsmanagementsystem SFK-GS-23 / KAS-19 (EU Richtlinie 96/82/EG, Seveso II) • BGI 657 - Windenergieanlagen • DIN EN 50308 Windenergieanlagen Schutzmaßnahmen - Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 19 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Verbindliche Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften für das Arbeiten in der AWZ: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Baustellenverordnung (BaustellV) + RABs Unfallverhütungsvorschriften (z.B. BGV C23 „Taucherarbeiten“,) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) + ASRs Arbeitszeitgesetz (ArbZG) BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)+TRBs Arbeits- und Betriebssicherheitskonzept PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV) (als Teil des 6 Monate vor Baubeginn einzureichendem Schutzund Sicherheitskonzeptes) Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) + TRLV Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)+TRGS Sybille Schnegelsberg 20 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Weitere wichtige nationale und internationale Sicherheitsund Arbeitsschutzvorschriften für das sichere Arbeiten auf See: International Maritime Code for Ärztliche Eignungsuntersuchungen bei Dangerous Good (IMDG Code) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) DGUV Vorschrift 2 Arbeitnehmern auf OffshoreWindenergieanlagen und Plattformen", Empfehlung DGMM e.V. DIN EN 61400-1 Windenergieanlagen Sicherheitsanforderungen Festlandsockelbergverordnung (FlsBergV) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Überarbeitung BGI 657 „Windenergieanlagen“ International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) DIN EN 50308 Windenergieanlagen Schutzmaßnahmen - Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung Seearbeitsgesetz (SeeArbG) (z.Z. im Entwurf) Arbeits- und Betriebssicherheitskonzept (als Teil des 6 Monate vor Baubeginn einzureichendem Schutz- und Sicherheitskonzeptes) Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 21 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Die Arbeit auf See birgt zusätzliche Risiken… (© 2010 Privat) Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg (© 2010 Privat) Sybille Schnegelsberg (© 2010 www) 22 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg …die beurteilt werden müssen, Taucherarbeiten Arbeiten an Deck (Plattform/ Schiff) Raue See, widrige Wetterbedingungen Abgelegenheit des Arbeitsplatzes Schichtarbeit / lange Arbeitsschichten Erschwerter Zugang zu den Anlagen Transfer mit Schiff und Helikopter Notfallsituationen mit langen Anfahrtszeiten für externe Rettungskräfte (© 2010 Privat) Limitierte Verfügbarkeit der Einsatzmittel wie Hubschrauber/Notärzte Unterschiedliche Fertigungszustände Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 23 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (ISO 31000) Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 24 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten bei der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen + § 3 Betriebssicherheitsverordnung (1) Der Arbeitgeber hat… die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 25 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Arbeitshilfen für Gefährdungsbeurteilungen: • Technische Regeln für Betriebssicherheit sicherheitstechnische Bewertung • BGI 657 - Windenergieanlagen • BGI/GUV-I 8700 Gefährdungs- und Belastungs-Katalog Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz • DIN EN ISO 14121-1 „Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung • Gemeinsame Deutsche Dokumentation • ISO 31000: "Risk management - Principles and guidelines”* • IMO- MSC/Circ.1023 MEPC/Circ.392 Guidelines for Formal Safety Assessment (FSA) • Ausfalleffektanalyse (DIN 25448), Fehlerbaumanalyse (DIN 25424-1), Ereignisablaufanalyse (DIN 25419) Arbeitsschutzstrategie TRBS - 1111 Leitlinie Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung und und *Der deutschsprachige Norm-Entwurf aus dem Januar 2011 wurde nach Ende der zweijährigen Laufzeit ersatzlos zurückgezogen. Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 26 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Empfehlungen an Entwickler, Errichter und Betreiber: • Sorgfältige Gefährdungsbeurteilung für jede gefahrträchtige Tätigkeit und Arbeitsumgebung erstellen. • Regelmäßige Fortschreibung Gefährdungsbeurteilungen. • Frühe Einbindung der jeweilig zuständigen Behörden bei Erstellung der Sicherheitskonzepte. • Durch gute, vorausschauende Organisation und Konzepte Arbeits- und Wartungseinsätze auf den Offshore - Anlagen so gering wie möglich halten. • Aufbau einer partizipativen Sicherheitsmaßnahmen und Aktualisierung Sicherheitskultur Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg – Akzeptanz der der Sybille Schnegelsberg 27 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Danke! Sybille Schnegelsberg Tel.: 0441 / 799-2403 Fax: 0441 / 799-2700 [email protected] Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg 28