Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service
Transcription
Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service
Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public in westeuropäischen Kleinstaaten, den USA und Neuseeland Autoren: Prof. Dr. Matthias Künzler (Projektleitung) [email protected] lic. phil. Yvonne Herzig Gainsford [email protected] Dr. phil. Martin Arnet [email protected] Anschrift: Hochschule für Technik und Wirtschaft – HTW Chur IMP – Institut für Multimedia Production Pulvermühlestrasse 57 CH-7004 Chur Chur, 01. Mai 2015 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service 3 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................................. 4 1 Einleitung: Fragestellung und Vorgehen ........................................................................................... 5 2 Alternative Finanzierungs- und Organisationsmodelle ........................................................................ 7 3 4 2.1 Fallbeispiel USA .................................................................................................................... 7 2.2 Fallbeispiel Neuseeland ........................................................................................................ 13 Rundfunkfinanzierung in europäischen Kleinstaaten im Vergleich.......................................................17 3.1 Irland .................................................................................................................................. 17 3.2 Fallbeispiel Österreich .......................................................................................................... 24 3.3 Belgien ............................................................................................................................... 29 Fazit: Beantwortung der Fragestellungen ........................................................................................36 4.1 Fragen zum Modell USA....................................................................................................... 36 4.2 Fragen zum Modell Neuseeland ............................................................................................ 37 4.3 Fragen zu Werbebestimmungen bei öffentlichen Rundfunkanstalten mit dualem Finanzierungsmodell (IE, AT, BE) .......................................................................................... 38 4 Studie zum politischen Interesse von Jugendlichen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Grösse des US-amerikanischen Rundfunkmarkts ........................................................... 7 Abbildung 2: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in den USA ........ 7 Abbildung 3: Abbildung 4: Zuschauermarktanteile nach Sendegruppen in den USA 2013 (24 Stunden) in % ........... 8 Grösse des neuseeländischen Rundfunkmarkts ........................................................... 13 Abbildung 5: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in Neuseeland .. 13 Abbildung 6: Tagesreichweiten nach Sendergruppen in Neuseeland 2014 in % ................................ 14 Abbildung 7: Grösse des irischen Rundfunkmarkts .......................................................................... 17 Abbildung 8: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in Irland ........... 18 Abbildung 9: Abbildung 10: Anzahl privater Rundfunksender in Irland (2015) .......................................................... 18 Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in Irland 2013 (24 h) in % ................... 19 Abbildung 11: Zuhörer-Marktanteile Radio (Top-Stationen) nach Sendergruppen in Irland 2013 in % ... 19 Abbildung 12: Werbemarktanteile nach Sendegruppen in Irland 2013 in % ......................................... 19 Abbildung 13: Grösse des österreichischen Rundfunkmarkts.............................................................. 24 Abbildung 14: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in Österreich .... 24 Abbildung 15: Abbildung 16: Anzahl privater Rundfunksender in Österreich (2014) ................................................... 24 Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in Österreich in % ............................... 25 Abbildung 17: Zuhörer-Marktanteile Radio (Mo-So, 10+) nach Sendergruppen in Österreich 2013 in % ......................................................................................................................... 25 Abbildung 18: Grösse des belgischen Rundfunkmarkts ...................................................................... 29 Abbildung 19: Werbemarktanteile nach Sendegruppen in Belgien 2013 in % ...................................... 29 Abbildung 20: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in der Flämischen Gemeinschaft .......................................................................................... 30 Abbildung 21: Anzahl privater Rundfunksender in der Flämischen Gemeinschaft (2015) ...................... 30 Abbildung 22: Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in der flämischsprachigen Region 2013 in% ................................................................................................................. 31 Abbildung 23: Zuhörer-Marktanteile Radio (Top-Stationen) nach Sendergruppen flämischsprachige Region in % .............................................................................................................. 31 Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in der Wallonischen Gemeinschaft ....................................................................................... 32 Abbildung 24: Abbildung 25: Anzahl privater Rundfunksender in der Wallonischen Gemeinschaft ............................... 32 Abbildung 26: Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in der französischsprachigen Region Belgiens 2013 in % ................................................................................................... 33 Abbildung 27: Zuhörer-Marktanteile Radio des öffentlichen Rundfunks in der französischsprachigen Region Belgiens 2013 in % ....................................................................................... 33 Abbildung 28: Anteil der öffentlichen Gelder an den Gesamteinnahmen öffentlicher Rundfunkorganisationen 2013 (in %) .......................................................................... 39 Abbildung 29: Möglichkeit für kommerzielle Einnahmen bei öffentlichen Rundfunkveranstaltern nach Mediengattung .......................................................................................................... 40 Abbildung 30: Anzahl Einwohner in Mio. nach Land ........................................................................... 41 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 1 5 Einleitung: Fragestellung und Vorgehen Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Kurzanalyse über (alternative) Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service public in verschiedenen Ländern. Der Bericht dient dazu, auf Grundlage eines Ländervergleichs Fragestellungen zu beantworten, die für die aktuelle medienpolitische Diskussion um den Service public in der Schweiz von Interesse sein können. Fallkontrastierung und Ähnlichkeit: Aussagekraft des Ländervergleichs Bei der Auswahl der untersuchten Länder wurden zwei Varianten der Fallauswahl kombiniert: Einerseits wurden mit den USA und Neuseeland zwei Fälle berücksichtigt, die in starkem Kontrast zum Modell der Institutionalisierung des Service public in der Schweiz stehen. Dies erlaubt es, in der Schweiz eher wenig bekannte, alternative Finanzierungs- und Organisationsformen von Service public und deren Vor- und Nachteile kennenzulernen. Zum anderen wurden mit der Auswahl Belgiens, Irlands und Österreichs drei Fälle berücksichtigt, die ähnliche Strukturmerkmale wie die Schweiz aufweisen: Es handelt sich um Kleinstaaten, die mit Ausnahme des flämischen Teils Belgiens an Nachbarstaaten mit gleicher Sprache und grossen Medienmärkten angrenzen. Dies hat knappe Ressourcen für den Aufbau eines eigenständigen Rundfunksystems, eine damit einhergehend kostspielige Medienversorgung und eine hohe ausländische Medienpräsenz zur Folge, die sich in relativ hohen Zuschauer- und Werbemarktanteilen ausländischer Sender äussert (vgl. Puppis 2009: 10-12). Der Ländervergleich zeigt auf, wie andere Länder unter diesen strukturellen Bedingungen den Service public aufrechterhalten. Ebenfalls bietet die gewählte komparative Perspektive die Möglichkeit, das Bewusstsein für strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu schärfen und zu analysieren, wie andere Institutionalisierungsmodelle in der Realität funktionieren (vgl. u.a. Esser 2003: 437 f.; Patzelt 2005: 25). Methodisches Vorgehen: Meta- und Dokumentenanalyse Das methodische Vorgehen basiert auf einer Metaanalyse bestehender Studien zum Thema und einer Dokumentenanalyse. Bei der Metaanalyse wurde zur Beantwortung der vorliegenden Fragestellung auf eigene Arbeiten zum Thema zurückgegriffen. Insbesondere wurden die beiden aktuellsten, ländervergleichenden Studien von Künzler et al. (2013a, b) zum Thema der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks sowie der Förderung privater Medien berücksichtigt (wozu auch die Förderung von Service-public-Leistungen des Privatrundfunks zählt) und hinsichtlich der vorgegebenen Fragestellungen ausgewertet. Die Ergebnisse aus der Metaanalyse wurden mittels einer Dokumentenanalyse auf ihre Aktualität hin überprüft, indem zusätzlich Gesetzestexte, Dokumente der Regulierungsbehörden und öffentlichen Rundfunkorganisationen ausgewertet wurden (zur Methode vgl. u.a. Reh 1995; Mayring 2010; Rapley/Jenkings 2010). Um die Debatte über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Ländern zu untersuchen, wurde auf Zeitungsdatenbanken in Bibliothekskatalogen zurückgegriffen (u.a. Factiva, Nexis, Wiso). Die Berichterstattung wurde nach relevanten Stichworten zum Thema durchsucht. Als Quelle für die statistischen Daten zu den jeweiligen Rundfunksystemen wurden die ländervergleichenden Studien der EBU, von IP Network/RTL Group und offizielle Daten der Regulierungsbehörden beigezogen. Allerdings sind die Daten aus diesen Studien nicht für alle Länder vollständig vergleichbar, da je nach Land zum Teil unterschiedliche Indikatoren verwendet wurden. Teilweise zeigen sich auch zwischen den 6 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Nutzer- und Werbemarktdaten der EBU und IP/Network Unterschiede. In manchen Fällen ist die Vergleichbarkeit der Strukturdaten deshalb nur beschränkt möglich. Dafür wären weitere, zeitintensive Spezialauswertungen notwendig, auf die hier verzichtet werden musste. In Fällen von starken Divergenzen zwischen den Studien wird darauf hingewiesen. Aufbau des Berichts Die Darstellung des Ergebnisses dieser Analyse ist folgendermassen strukturiert: Im ersten Teil (Kapitel 2) werden die alternative Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service public in den USA und Neuseeland untersucht. Im zweiten Teil (Kapitel 3) erfolgt die Analyse der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in europäischen Kleinstaaten – also in Ländern, welche ähnliche Strukturmerkmale wie die Schweiz aufweisen. Im dritten Teil (Kapitel 4) erfolgen schliesslich die Bündelung der Ergebnisse und die Beantwortung der die Auftraggeberin interessierenden Fragestellungen. Um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse für den Leser nachvollziehbar sind, werden in Länderberichten die Ergebnisse der Untersuchung festgehalten. Jeder Länderbericht beginnt mit einem kurzen Überblick über das Mediensystem anhand von grafisch aufbereiteten Strukturdaten und einem kurzen Abriss über die historische Entwicklung, um danach auf die Organisation und Finanzierung von Service public einzugehen. Dabei wird nicht nur der öffentliche Rundfunk analysiert, sondern wo vorhanden auch die öffentliche Finanzierung von Servicepublic-Leistungen bei Privatsendern. Um den Lesern eine bessere Nachverfolgung der Literatur und Quellen zu den einzelnen Ländern zu ermöglichen, finden sich diese Angaben jeweils am Ende jedes Kapitels. Literatur Esser, Frank (2003): Gut, dass wir verglichen haben. Bilanz und Bedeutung der komparativen politischen Kommunikationsforschung. In: Esser, Frank/Pfetsch, Barbara (Hrsg.): Politische Kommunikation im internationalen Vergleich. Grundlagen, Anwendungen, Perspektiven. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 437-494. Künzler, Matthias/Puppis, Manuel/Schweizer, Corinne/Studer, Samuel (2013a): Regulierungs-Monitoring 2012/2013: Monitoring-Report "Medienförderung". Zürich: IPMZ. Auf: http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/01153/01156/04513/index.html?lang=de. Künzler, Matthias/Puppis, Manuel/Schweizer, Corinne/Studer, Samuel (2013b): Regulierungs-Monitoring 2012/2013: Monitoring-Report "Finanzierung des öffentlichen Rundfunks". Zürich: IPMZ. Auf: http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/01153/01156/04513/index.html?lang=de. Mayring, Philipp (2010): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. 11., aktualisierte und überarbeitete Auflage. Weinheim: Beltz. Auf. Patzelt, Werner J. (2005): Wissenschaftstheoretische Grundlagen sozialwissenschaftlichen Vergleichens. In: Kropp, Sabine/Minkenberg, Michael (Hrsg.): Vergleichen in der Politikwissenschaft. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 16-54. Puppis, Manuel (2009): Introduction. Media Regulation in Small States. In: International Communication Gazette 71, H. 1-2, S. 7-17. Rapley, Tim / Jenkings, K. Neil (2010): Document Analysis. In: Peterson, Penelope/Baker, Eva/Mcgaw, Barry (Hrsg.): International Encyclopedia of Education. Kidlington, Oxford: Elsevier, S. 380-385. Reh, Werner (1995): Quellen- und Dokumentenanalyse. In: Alemann, Ulrich von (Hrsg.): Politikwissenschaftliche Methoden. Grundriss für Studium und Forschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 201-259. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 7 2 Alternative Finanzierungs- und Organisationsmodelle 2.1 Fallbeispiel USA Mediensystem USA: Key Facts Abbildung 1: Grösse des US-amerikanischen Rundfunkmarkts Brutto-Werbemarktanteile Mediengattungen 2013 in % Andere 3% Internet 10% Presse 28% Radio 2% Anzahl Einwohner 316.67 Mio. Anzahl Haushalte 120.16 Mio. Fernsehnutzung (alle, Mo-So) Brutto-Werbeausgaben in USD 293 Min. 133 900.2 Mio. TV-Werbeausgaben in % BIP 0.43 TV 56.7% Quelle: IP (2014: 2, 11, 24) Abbildung 2: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in den USA TV Radio Organisation PBS – Public Broadcasting Service als privates, nichtkommerzielles Network von ca. 350 lokalen Mitgliedssendern NPR – National Public Radio als privates, nichtkommerzielles Network von über 900 lokalen Mitgliedssendern Programmangebot - Network-Programm und Programmfenster der Mitgliedssender - enge Definition von Service public - Network-Programm und Programmfenster der Mitgliedssender - enge Definition von Service public Finanzierungsmodell Mischfinanzierung: Mischfinanzierung: - öffentliche Gelder (aus Staatshaushalt über den Fonds CPB und z.T. staatliche Zuwendungen an Mitgliedssender) - Spenden - Sponsoring (Corporate Underwriting) - öffentliche Gelder (aus Staatshaushalt über den Fonds CPB und z.T. staatliche Zuwendungen an Mitgliedssender) - Spenden - Sponsoring (Corporate Underwriting) Einnahmen 2013 USD 642.75 Mio. USD 191.71 Mio. Anteil öffentlicher Finanzierung ca. 50% ca. 60% 1 1 Eigene Schätzung auf Grundlage des gesetzlich festgelegten Verteilschlüssels an PBS und NPR, da die Einnahmekategorien in den Jahresberichten von PBS und NPR unscharf definiert ist (siehe PBS 2014: 6). 8 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Privatrundfunk: vorwiegend kommerziell, ebenfalls als Network institutionalisiert. Es existieren im Fernseh- und Radiobereich mehrere terrestrisch verbreitete Networks (u.a. ABC, CBS, NBC, Fox, CW, Telefutura etc.); daneben eine riesige Anzahl an Kabel- und Satellitensendern (u.a. verschiedene Sender von „Discovery Channel“, ESPN). In jüngster Zeit erwächst den traditionellen Networks mit Video-on-demand- sowie Online-Radioangeboten zusätzliche Konkurrenz. Eine im internationalen Vergleich wichtige Stellung nehmen im TV-Bereich Pay-TVKanäle ein. Regulierung: Für die Regulierung von Rundfunk und Telekommunikation ist die „Federal Communications Commission“ (FCC) zuständig. Abbildung 3: Zuschauermarktanteile nach Sendegruppen in den USA 2013 (24 Stunden) in % 1.6 28.6 0% 10% 51.1 20% 30% kommerzielle Networks 40% Kabelsender 50% 4 60% Pay-TV Kabel 70% 80% andere Kabelsender 14.5 90% 100% PBS Darstellung basierend auf IP Network/RTL Group (2014: 10) Im Vergleich zu den anderen Sendern sind die Marktanteile von PBS gering. Bei Kindern (2-11 Jahren) erreicht PBS während des Tages jedoch ansehnliche Marktanteile (5.3%; vgl. IP 2014: 15). Dies deutet darauf hin, dass PBS hauptsächlich gewisse Marktnischen gut bedienen kann. Die Zuschauermarktanteile von NPR betragen 34.4 Mio. Zuhörer/wöchentlich, damit scheint das öffentliche Radionetwork eine etwas stärkere Stellung als PBS einzunehmen (vgl. NPR 2014). Historische Entwicklung In den 1920er-Jahren bestanden in den USA bereits viele nichtkommerzielle Radiosender, was den Kongress dazu veranlasste, 1927 den „Radio Act“, das erste nationale Broadcasting-Gesetz, einzuführen. Im Jahr 1930 zählte man bereits 600 Sender, die 40% aller amerikanischen Haushalte erreichten. Im „Communication Act“ wurde vier Jahre später festgelegt, dass die Rundfunkveranstalter im öffentlichen Interesse und Nutzen zu handeln hätten. Die Regulierungsbehörde „Federal Radio Commission“ wurde zur „Federal Communications Commission“ (FCC) umgewandelt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden kommerzielle Networks gebildet, um verschiedene Sender miteinander zu verbinden. Trotz der Verpflichtung auf ein öffentliches Interesse, wurde an der privaten Institutionalisierungsform von Rundfunk festgehalten. Dies führte dazu, dass nicht-kommerzielle Sender zunehmend von kommerziellen Stationen verdrängt wurden. Nicht-kommerzielle Radiostationen konnten vor allem dank der Finanzierung durch nicht-staatliche Organisationen überleben. Ein vom Grundsatz her öffentlicher Service wurde somit mit einer privaten, wirtschaftlichen Institution vermischt. Mit dem „Public Broadcasting Act“ 1967 wurde die „Corporation for Public Broadcasting“ (CPB) eingeführt, die als gemeinnützige und neutrale Instanz den öffentlichen Rundfunk überwachen sollte. Das Ziel, die öffentlichen Interessen zu schützen, konnte die CPB jedoch von Anfang an nicht erfüllen. Politische Interessen, die das ganze System durchzogen, verhinderten dies. Dieses Rundfunkgesetz legte jedoch die Grundlage für das nicht-kommerzielle Network „Public Broadcasting Service“ (PBS), das 1969 als Alternative zu den drei grossen Networks Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 9 NBC, CBS und ABC entstand. Zwischen der CPB und dem PBS entstand ein Wettbewerb um staatliche Finanzierung. In den frühen 1970er-Jahren kam es zu einem Bruch zwischen den beiden Organisationen. Das Weisse Haus um Präsident Nixon wollte die gesamte Kontrolle der CPB übergeben, die PBS wurde als zu mächtig empfunden. In einer gemeinsamen Vereinbarung wurde dem PBS der Status eines rein technischen Verteilers zugesprochen, die CPB hingegen erhielt mehr Kompetenzen über die Verteilung der öffentlichen Gelder. Neben diesen Problemen mit politischer Natur, sind die beiden Organisationen auch vor ökonomische Herausforderungen gestellt. Der Gesetzgeber hat weder dem PBS noch der CPB die Möglichkeit gegeben, längerfristig zu planen. Im besten Fall werden ihnen die Mittel für fünf Jahre zugesprochen. Der „Public Broadcasting Financing Act“ von 1975 und der „Public Telecommunications Financing Act“ von 1978 haben an dieser Situation nichts geändert. Neue Herausforderungen für den öffentlichen Rundfunk brachte das Aufkommen neuer Übermittlungstechnologien mit sich. Mit dem „Cable Communications Policy Act“ von 1984 erhielten Kabelsender viele Freiheiten, ein weiterer Punkt, der die öffentlichen Rundfunksender beunruhigte. Satellitentechnologie dagegen hat dem PBS und den öffentlichen Radiostationen geholfen, das Angebot zu verbessern (vgl. Katz 1989: 195–205). Zu einer weiteren Liberalisierung des Markts vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz kam es mit der Einführung des „Telecommunications Act“ von 1996 (vgl. Gibbons/Humphreys 2012: 21). Organisationsstruktur des PBS und NPR Die „Corporation für Public Broadcasting“ (CPB) mit Sitz in Washington DC wurde mit dem erwähnten „Public Broadcasting Act“ von 1967 gegründet. Ihre gesetzlich definierte Aufgabe besteht darin, private, nicht-profitorientierte Gesellschaften mit finanziellen Zuwendungen und organisatorischen Massnahmen zu unterstützen. Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt jeweils die Mitglieder des Führungsgremiums, die durch den Senat bestätigt werden müssen und danach sechs Jahre im Amt bleiben (vgl. CPB 2015a). Viele der Fernseh-Programme werden über PBS weitergeleitet, der sich zu einem kleinen Teil über die CPB finanziert und dessen Hauptsitz in Arlington im Bundesstaat Virginia ist. PBS ist ein privates, nicht-gewinnorientiertes Unternehmen, das im Besitz seiner ungefähr 350 Mitgliedssender ist. Mit den nicht-kommerziellen Lokalsendern werden sämtliche Staaten der USA sowie Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam und American Samoa erreicht. Viele der Mitgliedssender gehören Bildungseinrichtungen wie z. B. Colleges oder Universitäten an, andere werden von öffentlichen Einrichtungen, etwa Bibliotheken oder Bürgerorganisationen, betrieben. Der PBS selber produziert keine Sendungen, abgesehen von digitalen Inhalten. Die Programme werden von den Mitgliedssendern selber erstellt oder vom PBS in Auftrag gegeben respektive eingekauft (vgl. PBS 2015). In der Vergangenheit gab es immer wieder Bemühungen, den PBS, dessen Position in der Medienlandschaft der USA als eher schwach einzuschätzen ist, zu stärken. 1998 wurde von der „Gore Commission“ der Vorschlag einer „pay or play“-Strategie für private Rundfunkunternehmen gemacht. Dies hätte bedeutet, dass von den privaten Sendern ein Minimum an Programmen produziert werden müsste, die einem öffentlichen Interesse dienen. Andernfalls hätte der Sender einen bestimmten Betrag zahlen müssen. Der Vorschlag wurde allerdings nicht umgesetzt (vgl. Gibbons/Humphreys 2012: 26). 10 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public NPR wurde für den Radiobereich 1970 gegründet und ist analog wie PBS aufgebaut: Es handelt sich um einen Zusammenschluss von über 900 nicht-kommerziellen Hörfunksendern in den gesamten Vereinigten Staaten. Das Network überträgt Nachrichten, Informationen und Unterhaltung (vgl. NPR 2014). Programmauftrag des PBS und NPR Im „Public Broadcasting Act“ erhielt der CPB den Auftrag, im öffentlichen Rundfunk Programme zu unterstützen, die von hoher Qualität sind, Diversität, Kreativität, Exzellenz und Innovation sind (vgl. CPB 2015b). Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags formulierte der PBS das Ziel, Inhalte zu kreieren, die bilden, informieren und inspirieren und verpflichtete sich, sich an den Werten der redaktionellen Integrität, Qualität, Diversität und der Unterstützung der Autonomie der lokalen Sender zu orientieren. Das nichtkommerzielle Programm, das der PBS seinen Mitgliedssendern zur Verfügung stellt, ist explizit nicht politisch, nicht sektiererisch und der Bildung verpflichtet. Insgesamt stellt PBS über 1‘200 Stunden Programminhalt bereit. Kultur- und Kinderprogramme (ein Slogan lautet: „America’s largest Classroom“), Dokumentationen, aber auch Nachrichtensendungen gehören zum Angebot. Auf seiner eigenen Website verbreitet PBS zudem seine digitalen Inhalte direkt. Neben dem Bereitstellen von Inhalten bietet der PBS seinen Mitgliedern weitere Dienstleistungen an. Zu dieser Dienstleistungsvielfalt gehören Weiterbildungsangebote, Fundraising auch für die Mitgliedersender, technische Unterstützung und Forschung und Entwicklung im technischen Bereich. Auch die Mitgliedssender haben Verpflichtungen. Neben der Entrichtung der Gebühr sind sie selber für das Programm verantwortlich, das sie anbieten, und sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Ausgewogenheit der Inhalte und Meinungen garantiert wird. Bei der Wahl der gesendeten Inhalte sind sie frei und dürfen auch Inhalte ausstrahlen, die vom PBS abgelehnt wurden (vgl. PBS 2011a). Finanzierungsmodell des PBS und NPR Die Networks PBS (TV) und NPR (Radio) sowie die diesen angeschlossenen lokalen Stationen dürfen keine Werbung ausstrahlen. Bemühungen, diesen Zustand zu ändern, sind in der Vergangenheit immer wieder gescheitert (vgl. Katz 1989: 200). Die Finanzierung geschieht hauptsächlich über Beiträge der Mitgliedssender, Spenden, Sponsoring/Corporate Underwriting. Mit „Corporate Underwriting“ haben Unternehmen die Möglichkeit, sich z. B. mit einer visuellen Botschaft, einem Audiospot, aber auch mit einem Logo oder Text darzustellen (siehe z. B. den Sender WHYY (2015)). Ein Teil der finanziellen Mittel von PBS und NPR sind öffentliche Gelder, die über CPB fliessen. CPB erhält Geld aus der Staatskasse, die Höhe des Betrags bestimmt jeweils der Kongress. Für das Jahr 2014 waren USD 445.0 Mio. plus USD 0.5 Mio. Zinsen budgetiert, ein bescheidener Betrag, wenn man sich die Grösse der USA vor Augen hält. Maximal 5% dieser Einnahmen darf CPB für Administration aufwenden, 6% für die Funktion des ganzen öffentlichen Systems (Network, Technik etc.). Für die Verteilung des restlichen Betrags wird ein fixer Schlüssel angewendet. Das Fernsehen erhält 75%, davon gehen wiederum 75% an lokale Sender, 25% an den PBS. 25% der finanziellen Mittel erhält das Radio, wovon wiederum 75% den lokalen Stationen, 23% die nationalen Radiosender wie NPR und 7% Radiofonds für Minderheitenprogramme und unabhängige Produktionen erhalten (vgl. CPB 2013: 3) Der PBS wies im Geschäftsjahr 2013/2014 (endet jeweils Ende Juni) Einnahmen von USD 642.75 Mio. aus, wovon USD 183.6 Mio. Mitgliedschaftsbeiträge von lokalen Sendern und USD 152.1 Mio. Zuschüsse und Zuwendungen (Grants and Contributions) waren (vgl. PBS 2014: 6). Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 11 NPR verfügte 2012/2013 (Geschäftsjahr endet jeweils Ende September) über Gesamteinnahmen von USD 191.71 Mio. Lokale Sender bezahlten Mitgliedschaftsbeiträge in der Höhe von USD 3.2 Mio. sowie USD 69.79 Mio. als Gebühren für von NPR bereitgestellte Sendungen. Dazu kamen USD 43.99 Mio. Sponsoring-Einnahmen und Zuschüsse und Zuwendungen („Grants and Contributions“) in der Höhe von USD 30.74 Mio. (vgl. NPR 2013: 33). Neuste Entwicklungen, Stand der Diskussionen Gefährdung des Auftrags PBS droht zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren, den Bereich Dokumentationen abzuwerten, obwohl dies die Kernmission des Networks ist. Dies löste eine Debatte aus, ob PBS seinen Auftrag vernachlässigt und die Qualität seines Programms leidet, insbesondere wenn der Sender zu stark auf am Publikumsmarkt erfolgreiche Serien wie z. B. Downtown Abbey setzt. Der unabhängige Dokumentarfilm sieht sich durch solche Massnahmen gefährdet (vgl. Lear 2015: 23). Finanzierung Immer wieder thematisiert wird die öffentliche Finanzierung des Public Broadcasting. Im Jahr 2014 wurde einmal mehr darüber diskutiert, ob die Republikaner die staatlichen Zuschüsse an das CPB (und damit an den PBS) antasten würden (vgl. Kamen/Itkowitz 2014: 25). In der Bevölkerung scheint der Rückhalt des öffentlichen Rundfunkbereichs grösser zu sein als in der Politik: In einer landesweiten Untersuchung, die PBS 2011 in Auftrag gegeben hatte, sprachen sich 69% der Befragten gegen den Vorschlag der Regierung aus, die staatliche Unterstützung des Public Broadcasting aufzuheben, und zwar quer durch alle Parteien. Mehr als zwei Drittel waren der Meinung, dass der Kongress andere Wege finden sollte, um Geld zu sparen (vgl. PBS 2011b). Auch die Spendenfinanzierung bleibt vor solchen politisch motivierten Diskussionen nicht verschont. So musste der Präsident der NPR Stiftung zurücktreten, als er sich gegenüber einer Gruppe potenzieller Spender abfällig gegenüber der Tea Party geäussert hat (vgl. abc news 2011). Online-Werbung In einer Untersuchung von CPB (2011) zu alternativen Finanzierungsmodellen wurde der Online-Werbung auf PBS- oder NPR-Websiten ein gewisses Potenzial attestiert. Da auf diesen Kanälen aber bereits Sponsoring/Corporate Underwriting eingesetzt wird, wurden die zusätzlichen Mittel, die mit Online-Werbung generiert werden könnten, als eher bescheiden eingeschätzt. Laut der Studie könnte NPR durch Online-Werbung stärker profitieren als PBS, da deren digitale Zuhörerschaft (über Websites, Apps, mobile Produkte, Podcasting) am Wachsen ist (vgl. CPB 2012: 37). Allerdings wurde auch befürchtet, dass ein Online-Werbemodell bei Fernsehen und Radio zu einer Einbusse der Qualität der Programme und damit zu einem Publikumsverlust führen könnte. Ebenfalls wird die Gefahr eines solchen Online-Werbemodells darin gesehen, dass Sponsoring von den Unternehmen als weniger attraktiv eingeschätzt wird (vgl. CPB 2012: 97). Literatur und Quellen USA abc News (2011): Former NPR Exec Blasts Tea Party, GOP in Hidden Camera Video by Conservative Group. March 8, 2011. Auf: http://abcnews.go.com/Politics/npr-executive-ron-schiller-bashes-tea-party-gop/story?id=13085305 CPB (2012): Alternative Sources of Funding for Public Broadcasting Stations. Auf: http://www.cpb.org/aboutcpb/Alternative_Sources_of_Funding_for_Public_Broadcasting_Stations.pdf. CPB (2013): Operating Budget. Auf: http://www.cpb.org/aboutcpb/financials/budget/FY2014-Operating-Budget.pdf 12 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public CPB (2015a): CPB Board of Directors. http://cpb.org/aboutcpb/leadership/board/ CPB (2015b): The Public Broadcasting Act of 1967, as amended. http://www.cpb.org/aboutpb/act/ Gibbons, Thomas / Humphreys, Peter (2012): Audiovisual Regulation under Pressure. Comparative cases from North America and Europe. Abingdon: Routledge. IP Network/RTL Group (2014): Television 2014. International key facts. United States. 21th Edition. Köln: IP/RTL Group [Onlinedatenbank] Kamen, Al / Itkowitz, Colby (2014): John Kerry’s miles haven’t all come easy. In: The Washington Post, 11.11.2014, S. 25. Katz, Helen (1989): The future of public broadcasting in the US. In: Media, Culture & Society 11, S. 195–205. Lear, Norman (2015): Is PBS Neglecting Its Mission? In: The New York Times, 07.04.2015, S. 23. NPR (2013): Consolidated Financial Statements and Supplemetary Information. Year ended September 30, 2013. http://www.npr.org/about/statements/fy2013/FY13_Consolidated.pdf. NPR (2014): Fact Sheet. http://www.npr.org/about/press/NPR_Fact_Sheet.pdf. PBS (2011a): PBS Editorial Standards and Policies. http://www-tc.pbs.org/about/media/about/cms_page_media/35/PBS%20Editorial%20Standards%20and%20Policies.pdf PBS (2011b): Press Release. Auf: www.pbs.org/about/news/archive/2011/voters-oppose-pbs-elimination/ PBS (2014): Consolidated Financial Statements and Independent Auditor’s Report. Years ended June 30, 2014 and 2013. Auf: http://www-tc.pbs.org/about/media/about/cms_page_media/29/PBS%20Financial%20Report%202014.pdf. PBS (2015): PBS Overview. Auf: http://www.pbs.org/about/background/ WHYY (2015): Underwriting on WHYY-TV. Auf: http://www.whyy.org/support/underwriting.php Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 2.2 13 Fallbeispiel Neuseeland Mediensystem Neuseeland: Key Facts Abbildung 4: Grösse des neuseeländischen Rundfunkmarkts Brutto-Werbemarktanteile Mediengattungen 2013 in % Andere; 8.5% Presse; 31.4% Internet; 20.6% Anzahl Einwohner 4.44 Mio. Anzahl Haushalte 1.55 Mio. Fernsehnutzung (alle, Mo-So) 119 Min. Brutto-Werbeausgaben in NZD Radio; 11.7% 2 289 Mio. TV; 27.2% Quelle: Statistics New Zealand (2015); asa (2014) Abbildung 5: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in Neuseeland Organisation TV Radio - TVNZ (Television New Zealand): formal-privatisierter, ehemals öffentlicher Rundfunk; agiert kommerziell, befindet sich jedoch in staatlichem Besitz - RNZ (Radio New Zealand): öffentlicher Rundfunk mit öffentlichem Auftrag - NPRT (National Pacific Radio Trust) - MTS (Maori Television Service) für indigene Bevölkerung Programmangebot - TVNZ: 6 (TV ONE, TV2, TV ONE plus1, TV2+1, TVNZ Heartland, TVNZ Kidzone24) - MTS: 2 (Maori Television, Te Reo) - RNZ 5 (Radio New Zealand National, Concert, International, News, Parliamentary Broadcast) - NPRT 3 (betreibt unter der Bezeichnung „Pacific Media Network“ die Sender Pacific Radio News, Radio 531pi, Niu FM) - Projektförderung: Finanzierung einzelner Service-public-Programme/Programmreihen durch staatlich finanzierte Fonds TVOA und TMP - Projektförderung: Finanzierung einzelner Service-public-Programme/Programmreihen sowie Musikproduktionen durch staatlich finanzierte Fonds TVOA und TMP - Betriebsförderung in geringem Mass: direkte staatliche Zuschüsse an TVNZ und MTS - Betriebsförderung von Community-Sendern und Sendern des NPRT durch NZOA Einnahmen 2013 TVNZ: NZD 362,11 Mio MTS: NZD 35.6 Mio. RNZ: NZD 38.7 Mio. NPRT: NZD 5.1 Mio. Anteil öffentlicher Finanzierung TVNZ: <10% MTS: >90% RNZ >90% NPRT >75% Finanzierungsmodell - Betriebsförderung durch direkte staatliche Zuschüsse an RNZ und NPRT 14 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Privatrundfunk: Die wichtigsten privaten Rundfunksender sind im Besitz von „MediaWorks“, einer privaten Gesellschaft, die lange Jahre CanWest gehörte und im Verlaufe der Jahre an Finanzinvestoren verkauft wurde. Diesem Unternehmen gehören die beiden national tätigen Privatfernsehsender TV3 und FOUR sowie nationale und regionale Privatradios (u.a. „MORE FM“, „The Edge“ oder die Regionalsender von „Mai FM“) (vgl. Mediaworks 2015). Daneben nimmt Sky mit seiner Digitalplattform und seinen Pay-TV-Sendern ebenfalls eine bedeutende Rolle im Fernsehmarkt ein. öffentlicher Rundfunk Privatrundfunk Abbildung 6: Tagesreichweiten nach Sendergruppen in Neuseeland 2014 in % Sky Sport 14 Prime 15 TV3 35 TV 2 27 TV One 48 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: Comar Brunton (2014: 13) Historische Entwicklung Für Jahrzehnte stand Neuseeland in der Tradition des britischen bzw. westeuropäischen Rundfunkmodells, indem eine öffentliche Rundfunkorganisation bestand, die Radio- und Fernsehprogramme produzierte. Im Zuge der radikalen Abkehr von der europäischen Tradition des Wohlfahrtsstaats Mitte der 1980er-Jahre (notabene unter einer Labour-Regierung), kam es auch zu einer radikalen Reform des öffentlichen Rundfunksektors. 1988 wurde der öffentliche Rundfunk formal-rechtlich privatisiert und in je zwei selbständige Unternehmen (eines für Fernsehen, eines für Radio) aufgespalten. Dem Fernsehunternehmen TVNZ wurden kommerzielle Zielsetzungen auferlegt (vgl. Jarren et al. 2002: 137). Die Rundfunkgebühren – die im Jahr 2000 abgeschafft und durch direkte Zuwendungen aus dem Staatshaushalt ersetzt wurden – flossen nun nicht mehr an den ehemals öffentlichen Rundfunk, sondern an den neu eingerichteten Fonds NZOA. Alle Rundfunkanbieter konnten sich nun um Gelder aus diesem Fonds bewerben, um finanzielle Unterstützung zur Produktion von Programmen oder Sendereihen mit Service-Public-Charakter zu erhalten. Später kam mit „Te Mango Pahai“ ein weiterer Fonds zur Förderung von Programmen in der Maori-Sprache hinzu (vgl. Neuner Bakk 2011: 29-32). In den Jahren 2003 bis 2007 gab es den Versuch, Korrekturen an diesem stark marktwirtschaftlich ausgerichteten System vorzunehmen. Die in diesem Zeitraum regierende neue Labour-Regierung verpflichtete TVNZ gesetzlich stärker auf einen öffentlichen Auftrag. Die Rundfunkorganisation erhielt finanzielle Unterstützung, um zwei neue, werbefreie Digitalkanäle einzurichten. Mit dem Regierungswechsel 2008 wurde diese Service-public-Orientierung jedoch wieder abgeschafft und die beiden werbefreien Digitalkanäle in Wiederholungssender umgewandelt (vgl. Dunleavy/Joyce 2011: 180-190). Der Versuch, TVNZ wieder stärker auf eine öffentliche Aufgabe zu verpflichten, blieb damit ein medienpolitisches Intermezzo. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 15 Finanzierungsmodell Das Modell zur Finanzierung von Service-public-Leistungen in Neuseeland besteht zu einem kleinen Teil aus direkten staatlichen Zuschüssen an die (ehemals) öffentlichen Rundfunkorganisationen und zu einem grösseren Teil in der Finanzierung einzelner Programme oder Sendereihen über die beiden erwähnten Fonds NZOA und TMP (vgl. Künzler et al. 2013: 25; aktuelle Zahlen in den Geschäftsberichten zeigen dasselbe Bild, vgl. TVNZ 2014: 28, RNZ 2014: 23, NPRT 2014: 9, Maori Television 2014: 26). Die Höhe der Zuschüsse an die öffentlichen Rundfunksender wird vom zuständigen Ministerium bestimmt; jedoch auf Grundlage der Budgetstrategie der Regierung, über die wiederum das Parlament mitbestimmen kann (vgl. The Treasury 2015). Im nach wie vor gültigen Rundfunkgesetz von 1989 wird NZOA die Aufgabe übertragen, neuseeländische Kultur und Identität, die Unterstützung der Maori-Sprache und -Kultur zu fördern, kommerziell nicht realisierbare Programme zu unterstützen, um die Vielfalt der Rundfunkprogramme zu erhöhen, Programme zu fördern, welche die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen reflektieren sowie die Archivierung und Verbreitung von Rundfunkprogrammen zu fördern. Ähnliche Zielsetzungen mit Bezug auf die Maori-Sprache und -Kultur hat auch „Te Mangai Paho“ zu verfolgen. NZOA setzt diese gesetzliche Aufgabe um, indem es die Förderbereiche weiter ausdifferenziert hat und eine breite Palette an Programmgenres unterstützt, die von Dokumentarfilmen, regionalen Informationssendungen über Kultur, Drama, Kinder- und Jugendsendungen etc. reicht. Ebenfalls wird die einheimische Musikindustrie durch Zuschüsse für Songproduktionen und Videos gefördert. Ein eigener Förderbereich ist die Produktion innovativer digitaler Inhalte (vgl. ausführlich NZOA 2015; Künzler et al. 2013: 29 f.). Neuste Entwicklungen, Stand der Diskussion Unzureichende öffentliche Finanzierung von Radio New Zealand Der aktuelle Stand der Diskussion scheint auf länger anhaltenden medienpolitischen Diskursen zu basieren. Dem nach wie vor öffentlichen „Radio New Zealand“ wird zwar eine gute Qualität bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Effizienz attestiert. Gleichzeitig wurden die öffentlichen Zuschüsse an dieses Radio seit einigen Jahren auf knappem Niveau eingefroren. Gegen diese Politik hat sich 2010 auf Seiten der Bevölkerung Widerstand formiert: Es wurde die Kampagne „Save Radio New Zealand“ gegründet, die sich zum Ziel setzt, Kürzungen staatlicher Zuschüsse zu bekämpfen und RNZ als öffentliches Radio ohne stärkere Kommerzialisierung zu erhalten. Momentan scheint in dieser Frage der Status Quo zu herrschen (vgl. saveradionz 2015; vgl. die Aussagen in RNZ 2014: 2). Förderpolitik durch NZOA Medienpolitisch immer wieder umstritten ist die Förderpolitik von NZOA. NZOA hat in der Vergangenheit und Gegenwart neuseeländische Adaptionen internationaler Formate wie Talentshows (Idol und X-Factor) unterstützt. Dies löste bereits vor einem Jahrzehnt und in jüngster Zeit medienpolitische Diskussionen aus, ob mit öffentlichen Geldern tatsächlich Sendungen unterstützt werden sollen, die im Zuschauer- und Werbemarkt erfolgreich und keine genuin neuseeländischen Formate sind. NZOA argumentiert, dass diese Formate neuseeländischen Talenten eine Bühne geben und so teuer sind, dass sie ohne öffentliche Förderung nicht produziert worden wären (vgl. Perrot 2004, Littlewood 2014, Drinnan 2015). Ebenfalls findet sich vereinzelt Kritik an der Musikförderung: Es würden qualitativ mittelmässige Mainstreamproduktionen unterstützt (vgl. Sweetman 2013). 16 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Literatur und Quellen asa – Advertising Standards Authority (2014): New Zealand Advertising Industry Turnover Report. Year Ending 31 December 2014. Auf: http://www.asa.co.nz/ASA_Advertising_Turnover_Report_2014.pdf Drinnan, John (2015): New Zealand On Air cuts funding to X Factor. In: The New Zealand Herald, 17.03.2015. Auf: http://www.nzherald.co.nz/business/news/article.cfm?c_id=3&objectid=11418652 Dunleavy, Trisha / Hester, Joyce (2011): New Zealand Film and Television: Institution, Industry and Cultural Change. Bristol, Chicago: Intellect. Künzler, Matthias/Puppis, Manuel/Schweizer, Corinne/Studer, Samuel (2013): Regulierungs-Monitoring 2012/2013: Monitoring-Report "Finanzierung des öffentlichen Rundfunks". Zürich: IPMZ. Auf: http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/01153/01156/04513/index.html?lang=de. Littlewood, Matthew (2014): New X Factor NZ bags $800k taxpayer funding. Auf: http://www.stuff.co.nz/entertainment/tv-radio/10346412/New-X-Factor-NZ-bags-800k-taxpayer-funding Maori Television (2014): Purongo-a-tau – Annual Report 2014. Auf: http://www.maoritelevision.com/about/about-maoritelevision/official-publications Mediaworks (2015): Company History. Auf: http://www.mediaworks.co.nz/about.aspx Neuner Bakk, Katharina (2011): Der Maori Television Service. Indigenes Fernsehen in Neuseeland. Diplomarbeit zur Erlangung des Magistra der Philosophie an der Universität Wien. Wien: Universität Wien. NPRT (2015): Statement of Intent 2014-2018 & Statement of Performance Expectations for Year Ending 30 June 2015. Auf: http://www.niufm.com/download_file/view/33/192/ Perrot, Alan (2004): NZ On Air defends „Idol“ cash. In: The New Zealand Herald, 31.08.2004. Auf: http://www.nzherald.co.nz/nz/news/article.cfm?c_id=1&objectid=3588099 RNZ (2014): Annual Report 2013-2014. Redefining Radio. Auf: http://www.radionz.co.nz/about/documents Saveradionz (2015): Home. Auf: http://www.saveradionz.co.nz/ Statistics New Zealand (2015): Time Use – time for Culture. Auf: http://www.stats.govt.nz/browse_for_stats/people_and_communities/time_use/time-use-time-for-culture.aspx#broadcasting Sweetman, Simon (2013): The joke that is NZ on Air funding: IV. Auf: http://www.stuff.co.nz/entertainment/blogs/blogon-the-tracks/8422476/The-joke-that-is-NZ-on-Air-funding-IV The Treasury (2015): Budget Process. Auf: http://www.treasury.govt.nz/budget/process Thompson, Peter / Hope, Wayne / Mollgaard, Matt / McCullagh, Christine (2009): Das Mediensystem Neuseelands. In: Hans-Bredow-Institut (Hrsg): Internationales Handbuch Medien. 28. Auflage. Baden-Baden: Monos. S. 1090-1105. TVNZ (2014): Annual Report. Financial Year 2014. Auf: http://tvnz.co.nz/tvnz-corporate-comms/tvnz-4880728 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 3 17 Rundfunkfinanzierung in europäischen Kleinstaaten im Vergleich In den folgenden Abschnitten wird die Finanzierung in Irland, Österreich und Belgien verglichen. Diese Länder sind mit der Schweiz strukturell vergleichbar: Die Rundfunkmärkte sind ähnlich gross wie die Deutsch- oder gesamte Schweiz, die Nutzung ausländischer Sender ist wegen der Lage zu grossen gleichsprachigen Nachbarländern hoch und ausländische Fernsehsender bieten Werbefenster für die jeweiligen Kleinstaaten an. Aus diesen Gründen ist es von besonderem Interesse zu untersuchen, wie solche Länder mit ähnlichen strukturellen Bedingungen den Service public finanzieren und organisieren. 3.1 Irland Mediensystem Irland: Key Facts Abbildung 7: Grösse des irischen Rundfunkmarkts Brutto-Werbemarktanteile Mediengattungen 2013 in % Andere; 11.9% Anzahl Einwohner 4.56 Mio. An zahl Haushalte 1.69 Mio. 2 Radio; 10% TV; 34.4% 2 Fernsehnutzung (alle, Mo-So) Presse; 43.7% 196 Min. Brutto-Werbeausgaben in EUR 783.23 Mio. Fernsehwerbung in % des BIP 0.16 Quelle: IP Network/RTL Group (2014: 2, 11, 24) Internet-Werbemarktanteile werden nicht ausgewiesen. Die Daten aus der Studie der EBU (2014: 4) weichen jedoch stark ab und weisen als totales Werbevolumen 975.7 EUR aus, verteilt auf: Presse (34.6%), TV (27.7%), Radio (8.0%), Online (20.2) und andere (9.5%). 18 Abbildung 8: Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in Irland Organisation TV Radio - RTÉ – Raidió Teilifís Éireann RTÉ – Raidió Teilifís Éireann - TG4 Programmangebot - RTÉ: 7 (RTÉ One, RTÉ Two, RTÉjr, RTÉ News Now, RTÉ One HD, RTÉ One +1, RTÉ Two HD) RTÉ: 9 (RTÉ Radio 1, RTÉ 2fm, RTÉ lyric fm, RTÉ Raidio na Gaeltachta und 5 Digitalstationen, Davon eine für Kinder) - TG4: 1 (TG4) Finanzierungsmodell RTÉ: Mischfinanzierung: Rundfunkgebühren und Werbung (inkl. Onlinewerbung) TG4: Mischfinanzierung: staatliche Zuschüsse, Rundfunkgebühr, Werbung 160 EUR Höhe der Rundfunkgebühr 2013 Einnahmen 2013 RTÉ: 327.59 Mio. EUR TG4: 36.78 Mio. EUR RTÉ: 55.7% Anteil öffentlicher Finanzierung TG4: 91.5% Quellen: EBU (2014: 6, 12) Abbildung 9: Anzahl privater Rundfunksender in Irland (2015) TV Radio Kommerzielle Privatsender auf nationaler Ebene 5 (wichtigster TV 3 mit Ableger 3E) 2 (Today FM, Newstalk) Kommerzielle Privatsender auf regionaler Ebene 0 5 (u.a. Beat FM, iRadio) Kommerzielle Privatsender auf lokaler Ebene 0 27 (u.a. Limerick’s Live 95 FM, Shannonside, Highland Radio) Alternative, nichtkommerzielle Privatsender 3 (Cork Community TV, DCTV, P5TV) 24 (u.a. Dundalk 100 FM, Dublin South FM, Near FM etc.) Öffentliche Finanzierung von Service public-Leistungen Projektförderung aus Gebührensplitting: Unterstützung einzelner Service-public-Programme oder Programmreihen für unterschiedliche Typen von Privatsendern über verschiedene Fonds, die aus 7% der Rundfunkgebühr finanziert werden eigene Zählung basierend auf BAI (2015a, b, c: 3); Künzler et al. (2013a: 35-37) Wie aus dieser Abbildung ersichtlich wird, sind private Fernsehsender hauptsächlich auf nationaler Ebene und private Radiosender auf nationaler und lokaler Ebene tätig. Eine weitere, bedeutende Sendegruppe sind aus Grossbritannien einstrahlende Fernsehsender (siehe nachfolgende Abbildungen). Regulierung: Das „Departement of Communications, Energy and Natural Resources“ (DCENR) ist als Ministerium für den öffentlichen Rundfunk zuständig. Für die direkte Regulierung aller Rundfunksender ist die „Broadcasting Authority of Ireland“ (BAI) verantwortlich. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Abbildung 10: Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in Irland 2013 (24 h) in % 29.6 0% 10% 19 13.3 20% 30% öffentlicher Rundfunk 57.1 40% 50% 60% kommerzielle Privatsender 70% 80% 90% 100% ausländische Sender/andere Quelle: EBU (2014: 6) Abbildung 11: Zuhörer-Marktanteile Radio (Top-Stationen) nach Sendergruppen in Irland 2013 in % regionale und lokale Privatsender 53.3 nationale Privatsender (Toda FM, Newstalk) 13.9 öffentlicher Rundfunk (RTÉ one, 2fm und… 30.3 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: EBU (2014: 8) Abbildung 12: Werbemarktanteile nach Sendegruppen in Irland 2013 in % 53.5 0% 10% 20% 30% öffentlicher Rundfunk 29.6 40% 50% privater Rundfunk 60% 70% 16.8 80% 90% 100% ausländische Werbefenster/andere Quelle: IP Network/RTL Group (2014: 2, 29) Historische Entwicklung des Mediensystems in Irland Die Ursprünge des öffentlichen Rundfunks liegen im nationalen Radiodienst, der 1926 von der Behörde für Post und Telegraf in Irland eingerichtet wurde. Erst 1960 wurde dieser Dienst in die öffentliche Rundfunkgesellschaft „Radio Teilifís Éireann“ (RTÉ) umgewandelt und gleichzeitig die Fernsehproduktion aufgenommen. Obwohl bereits seit dem Jahr 1975 zahlreiche Piratensender illegal Programme ausstrahlten und dabei auch Programmteile des öffentlichen Rundfunks übernahmen, wurde erst im Jahr 1988 ein Gesetzesentwurf zur Einführung von Privatrundfunk auch tatsächlich umgesetzt. Mit dem „Radio and Television Act“ 1988 (RTVA) wurde das Monopol des öffentlichen Rundfunks offiziell abgeschafft. Im Radiobereich wurden Lokalsender, im Radiound im Fernsehbereich je ein nationaler Privatsender zugelassen. Weil sich der Aufbau je eines landesweiten privaten Radio- und Fernsehsenders als schwierig erwies, sollten die Rahmenbedingungen für den Privatrundfunk verbessert werden. Dazu wurde 1990 der „Broadcasting Act“ erlassen, der die Finanzierungsmöglichkeiten des öffentlichen Rundfunks einschränkte und diesen dadurch schwächte: 20 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Die maximale Werbezeit von RTÉ wurde begrenzt und ein fixer Höchstbetrag an Einnahmen aus Werbe-, Sponsoring- und andere kommerzielle Aktivitäten festgelegt. Zudem sollte der landesweite Privatrundfunk die Übertragungseinrichtung des öffentlichen Rundfunks kostengünstig nutzen dürfen. Diese Massnahmen brachten den RTÉ an den Rand des Konkurses. Gleichzeitig wurde das angestrebte Ziel der Stärkung des Privatrundfunks nicht erreicht: Ein grosser Teil der Werbemittel floss auf die Werbefenster britischer Sender ab und kam nicht den irischen Privatsendern zu Gute (vgl. Künzler 2009: 299). Aus diesen Gründen veränderte sich das medienpolitische Klima rasch: Mit dem „Broadcasting Authority (Amendment) Act“ (BAAA) wurden bereits drei Jahre später die Regulierungen zur Einschränkung des öffentlichen Rundfunks wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurde der öffentliche Rundfunk verpflichtet, mit der Einführung einer Quote für unabhängige Produzenten die Forderung nach einem irischsprachigen Fernsehen umzusetzen und für das Aufsichtsgremium von RTÉ eine Frauenquote einzuführen. Trotz der Lockerung der Werbebeschränkungen von RTÉ konnte ab 1993 der private Rundfunksektor ausgebaut werden: Mehrere alternative Lokalradios erhielten Konzessionen, fünf Jahre später ging auch die erste private, landesweite Fernsehstation auf Sendung. Mit der Inbetriebnahme von „Teilifis na Gaeilge“ (TnaG) zunächst innerhalb der RTÉ und später als eigenständiger Sender wurde ab Mitte der 1990er-Jahre auch das irischsprachige Fernsehangebot stark ausgebaut (vgl. Künzler 2009: 230-232). Gesetzesrevisionen folgen im Jahr 2001 mit dem „Broadcasting Act“ 2001 (BA 2001) und im Jahr 2003 mit dem „Broadcasting (Funding) Act“ (BFA). Mit dem BA 2001 wurde die Liberalisierung des Rundfunkbereichs fortgesetzt. Die Regulierungsbehörde IRTC wurde in die „Broadcasting Commission of Ireland“ (BCI) umgewandelt, die als verwaltungsunabhängige Regulierungsbehörde neben der Vergabe von Konzessionen auch für die Rundfunkaufsicht und die Programmstandards zuständig war. Mit dem BFA wurde ebenfalls ein Gebührensplitting von zunächst 5% eingeführt, welches heute bei 7% liegt (vgl. Künzler et al. 2013: 21). Damit wurde auch die Grundlage für Gebührenerhöhungen gelegt. Weitere Gesetzesrevisionen in neuerer Zeit dienen der Regulierung von digitale Multiplexkanälen und der Umwandlung der Regulierungsbehörde BCI in die „Broadcasting Authority of Ireland“ (BAI) (vgl. Künzler 2009: 233239). Finanzierung von Service-public-Leistungen Öffentlicher Rundfunk RTÉ finanziert sich einerseits aus Rundfunkgebühren, die auf den Besitz eines Fernsehgeräts erhoben werden, andererseits aus Werbung und Sponsoring. Der Ertrag im Jahr 2013 belief sich auf EUR 327.6 Mio. Davon stammten EUR 182.4 aus Lizenzgebühren, aus Werbung und Sponsoring flossen dem Rundfunkunternehmen EUR 145.2 zu. Die Werbe- und Sponsoringeinnahmen haben sich damit gegenüber dem Jahr 2012 um EUR 11.1 Mio. oder 7% reduziert, während die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren leicht gestiegen sind (um EUR 1.5 Mio. oder 0.8%). Die Einnahmen aus der digitalen Werbung haben sich um EUR 0.9 Mio. oder 18% erhöht (vgl. RTÉ 2013: 12). Diese Erhöhung wird auf die Einführung neuer Medienformate auf verschiedenen Plattformen (Mobile, Desktop, Video-on-demand) zurückgeführt (vgl. ebd.: 55). TG4 finanziert sich auf durch Mittel, die es jährlich vom „Minister for Communications, Energy and Natural Resources“ (mit Zustimmung des „Minister for Finance“) erhält, aber auch über Werbeeinnahmen. Die Gesamteinnahmen von TG4 beliefen sich 2013 auf EUR 35.84 Mio., wovon EUR 32.75 oder 91.4% aus öffentlichen Mitteln stammen, EUR 1.78 Mio. oder 4.9% aus Werbung und Sponsoring. EUR 1.3 Mio. aus anderen, nicht näher Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 21 definierten Tätigkeiten. Damit bewegt sich das Unternehmen auf dem gleichen Niveau wie im letzten Jahr (vgl. TG4 2013: 28). Für beide Sender gilt, dass sie im Fernsehbereich stündliche und tägliche Werbeobergrenzen festlegen müssen, die durch den Minister bewilligt werden, da im Gesetz keine Höchstgrenzen vorgeschrieben sind (106 (3) Broadcasting Act 2009). Für den Radiobereich sind dem öffentlichen Rundfunk die Werbemöglichkeiten hingegen im Gesetz festgeschrieben: Pro Stunde darf der Anteil an Werbung nicht mehr als zehn Minuten betragen, pro Tag darf der Werbeanteil 15% nicht überschreiten (41 (2) Broadcasting Act 2009). Privater Rundfunk Private Rundfunksender können zur Abgeltung von Service-Public-Leistungen Unterstützung aus den Rundfunkgebühren erhalten. Die Gelder aus dem Gebührensplitting fliessen anders als in der Schweiz nicht an die Rundfunkanstalten, sondern in einen Fonds, der von der BAI verwaltet wird („BCI’s Sound and Vision Scheme“). Aufgabe dieses Fonds ist es, die Produktion und Archivierung von Radio- und Fernsehprogrammen zu unterstützt. Diese Programme müssen bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Bezug zur irischen Kultur, Geschichte, Erwachsenenbildung etc.). Um die Gelder können sich sowohl private als auch öffentliche Sender bewerben (vgl. Künzler et al. 2013: 21). Rundfunkgebühren Die Höhe der Rundfunkgebühren wird vom „Minister for Communications, Energy and Natural Resources“ (mit Zustimmung des „Minister for Finance“) festgelegt; eingezogen werden die Gelder von der irischen Post. Die Gebühreneinnahmen gehen an die RTÉ, abgesehen vom Anteil, der in den Fonds zur Unterstützung der Privatsender einbezahlt wird und von den Mitteln, die für den Gebühreneinzug benötigt werden (123 Broadcasting Act 2009). Die Regulierungsbehörde BAI überprüft jährlich, ob RTÉ und TG4 die „Performance Committments“ (102 Broadcasting Act 2009), die sie sich selbst auferlegen, erfüllen und ob die Mittel zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags vorhanden sind. Die Ministerialentscheide zur Gebührenhöhe und zur Finanzierung von TG4 basieren auf dieser Überprüfung. Zudem muss die BAI alle fünf Jahre zuhanden der Regierung vertieft überprüfen, ob RTÉ und TG4 die zur Erfüllung ihres Auftrags nötigen Mittel verfügen (106 (3) Broadcasting Act 2009). Neuste Entwicklungen, Stand der Diskussionen Umwandlung der Rundfunkgebühr in eine Haushaltsabgabe Eine aktuelle medienpolitische Diskussion betrifft die geplante Umstellung der Rundfunk- auf eine Haushaltgebühr. Im Februar 2013 gab das „Department for Communications, Energy and Natural Resources“ bekannt, dass die Umstellung des Finanzierungsmodells auf eine geräteunabhängige und haushaltsbezogene Rundfunkgebühr geplant sei. Begründet wurde der Wechsel damit, dass der Empfang von Inhalten des öffentlichen Rundfunks aufgrund der Konvergenz nicht mehr an Fernsehgeräte gebunden ist (vgl. OR Dáil Éireann Debate 2013/794: 3– 5). Ein weiterer Grund dafür dürfte die Kritik an der angeblichen Ineffizienz beim Erheben der Rundfunkgebühren sein – ein Thema, das in der Presse mehrfach aufgegriffen wurde. RTÉ selbst sieht in der raschen Umstellung auf eine Haushaltgebühre eine gute Möglichkeit, die Effizienz beim Gebühreneinzug zu erhöhen und finanzielle Verluste zu verringern. Laut Glen Killane, Managing Director von RTÉ, würde dies für die Organisation finanziell einen grossen Unterschied ausmachen (vgl. Slattery 2014a: 6). 22 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Die die Umstellung des Finanzierungsmodells die Einnahmen von RTÉ stark erhöhen würde, hat die Regulierungsbehörde BAI vorgeschlagen, dass der zuständige Minister entscheiden soll, die Zunahme der Einnahmen aus den Gebühren mit einer Reduktion der Werbeeinnahmen zu kompensieren. An einer solchen Massnahme sind hauptsächlich kommerzielle Rundfunkanbieter wie TV3 interessiert, sie erhoffen sich davon höhere Werbeeinnahmen (vgl. Sunday Times 2013a: 14). Die Umstellung auf die Haushaltgebühr hätte anfangs dieses Jahres stattfinden sollen – sie ist jedoch noch nicht erfolgt. Bereits im Juli 2014 zeichneten sich Verzögerungen ab, als das für den Rundfunk zuständige Department in einem Bericht vom Juli 2014 die Einführung der Rundfunkgebühr auf Januar 2015 als unrealistisch ansah (vgl. Slattery 2014b: 2). Als Grund für die Verzögerung wird angegeben, dass im Januar gleichzeitig mit dem geplanten Einzug der Haushaltgebühr auch die Wasserrechnungen fällig würden (vgl. McConnell 2014: 7). Duales Finanzierungsmodell Ein medienpolitisch ständig diskutiertes Thema ist die Mischfinanzierung des öffentlichen Rundfunks durch Gebühren und Werbung (vgl. Künzler 2009: 296 f.). Auch in jüngster Zeit hat TV3 RTÉ vorgeworfen, dass der öffentliche Rundfunk aufgrund der öffentlichen Finanzierung durch Gebühren seine Werbetarife tiefer halten könne als die privaten Anbieter. Aus diesem Grund verlangt TV3 nachdrücklich die Einschränkung der Werbeeinnahmen von RTÉ, falls die Einnahmen aus den Gebühren steigen. RTÉ kann den Vorwurf der Konkurrenz nicht nachvollziehen und betont, dass die wirkliche Konkurrenz nach Irland einstrahlende, ausländische Fernsehsender seien (vgl. Sunday Times 2013b: 2). In seiner Stellungnahme an einem „Oireachtas Committee Hearing“ betont RTÉ, mehr finanzielle Sicherheit für die Zukunft zu benötigen, da er in einem Umfeld tätig sei, das immer stärker von englischen und amerikanischen Programmen verwässert werde (vgl. Slattery 2015: 17). Diese Auffassung teilt die Regulierungsbehörde in einem 2013 veröffentlichten Bericht zur Überprüfung der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks teilweise. Sie empfiehlt, den Anteil der öffentlichen Finanzierung an den Gesamteinnahmen von RTÉ zu erhöhen, allerdings nur unter vier Bedingungen: gesamtes Potential zur Kostenreduktion ausschöpfen; Zusatzeinnahmen so stark wie möglich dem unabhängigen Produktionssektor zu Gute kommen zu lassen; zusätzliche Einnahmen nur für zusätzliche Programmbereiche verfügbar zu machen, die zuvor im Detail festgelegt werden; kommerzielle Einnahmen der RTÉ zu reduzieren (z. B. durch strengere Werbelimiten) (vgl. BAI 2013: 10). Etwas pessimistischer schätzt die Regulierungsbehörde die Lage für TG4 ein: Der Sender dürfe in Anbetracht der geringen Zuschauerzahlen nicht mit steigenden öffentlichen Einnahmen rechnen; vielmehr seien strukturelle Änderungen auch in der Beziehung zur RTÉ auszuloten (vgl. BAI 2013: 12-14). Gemäss Alex White, Minister of Communications, überlegt sich die Regierung aktuell, ob sich RTÉ zwischen der Rundfunkgebühr und der Einnahme durch Werbung entscheiden muss, da das jetzige System von vielen privaten Medienunternehmen als unfair betrachtet werde (vgl. McLoughlin 2015: 2). Nur eine Woche später veröffentlichte dasselbe Medium jedoch die Meldung, dass die Regierung das duale Finanzierungsmodell nicht antasten werde (vgl. Irish Independent 2015: 34). In einem anderen Zusammenhang wurden die Rundfunkgebühren von Denis O’Brien kritisiert, der den privaten Radiosender „Newstalk“ betreibt. Er reichte bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein, weil RTÉ seiner Meinung nach EU-Recht brechen würde. Der Beschwerde liegt eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Sendern zugrunde, bei der es um eine anscheinende Diskriminierung von Newstalkwerbung durch RTÉ ging (vgl. Slattery 2014c: 1). Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 23 Quellen Irland BAI – Broadcasting Authority of Ireland (2013): Authority Recommendations. Five-year Review of Public Funding. Auf: http://www.bai.ie/wordpress/wp-content/uploads/20130619_BAI-Recommendations-to-Minister-with-Addendum_FINAL_CC.pdf BAI – Broadcasting Authority of Ireland (2015a): Sound & Vision 3. A Broadcasting Funding Scheme. Auf: http://www.bai.ie/index.php/funding-sectoral-support/sound-vision/ BAI – Broadcasting Authority of Ireland (2015b): Commercial Broadcasters. Auf: http://www.bai.ie/index.php/licensed-operators/commercial-broadcasters/ BAI – Broadcasting Authority of Ireland (2015c): Community/Special Interest Broadcasters. Auf: http://www.bai.ie/index.php/licensed-operators/community-broadcasters/ Broadcasting Act 18/2009. Auf: http://www.dcenr.gov.ie/NR/rdonlyres/DE7C0393-76C1-42A5-A17688C512F7AB9C/0/BroadcastingAct2009.pdf. Byrne, Brian (2014): Decision not to put drinks chief on RTÉ board is welcomed. In: Irish Independent, 05.11.2014, S. 7. IP Network/RTL Group (2014): Television 2014. International key facts. Ireland. 21th Edition. Köln: IP/RTL Group [Onlinedatenbank] Irish Independent (2015): White rules out changes to controversioan dual funding. In: Irish Independent, 13.02.2015, S. 34. Künzler, Matthias (2009): Die Liberalisierung von Radio und Fernsehen. Leitbilder der Rundfunkregulierung im Ländervergleich. Konstanz: UVK. Künzler, Matthias (2013): Mediensystem Schweiz. Konstanz: UVK. Künzler, Matthias/Puppis, Manuel/Schweizer, Corinne/Studer, Samuel (2013): Regulierungs-Monitoring 2012/2013: Monitoring-Report "Finanzierung des öffentlichen Rundfunks". Zürich: IPMZ. Auf: http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/01153/01156/04513/index.html?lang=de. McConnell, Daniel (2014): New TV fee delayed to avoid water bill clash. In: Irish Independent, 06.08.2014, S. 7. McLoughlin, Gavin (2015): We’ll review RTÉ’s ’dual funding’ model – minister. In: Irish Independent, 06.02.2015, S. 2. O’Halloran, Marie (2014): Nomination of outgoing Meas boss to RTÉ board inappropriate. In: The Irish Times, 06.10.2014, S. 5. Official Report (OR) of the Houses of the Oireachtas. Dáil Éireann 2013/794. Auf: http://oireachtasdebates. Oireachtas.ie/Debates%20Authoring/DebatesWebPack.nsf/takes/dail2013022600003?opendocument. RTÉ (2013): Annual Report and Group Financial Statements. Auf: http://static.rasset.ie/documents/about/annual-report2013.pdf. Slattery, Laura (2014a): RTÉ TV boss: I’m not prepared to manage decline. In: The Irish Times, 14.08.2014, S. 6. Slattery, Laura (2014b): TV licence replacement likely to miss January introduction. In: The Irish Times, 21.07.2014, S. 2. Slattery, Laura (2014c): Newstalk complains to Europe about RTÉs use of licence fee. In: The Irish Times, 13.08.2014, S. 1. Slattery, Laura (2015): RTÉ staff told of licence fee efforts. In: The Irish Times, 07.02.2015, S. 17. Sunday Times (2013a): Restrict RTÉ Adverts to Balance Broadcast Fee. In: Sunday Times, 01.09.2013, S. 14. Sunday Times (2013b): TV3 dig at ‘cut-price‘ RTÉ ads. In: Sunday Times, 13.10.2013, S. 2. TG4 (2011): Statement of Strategy 2011–2015. Auf: http://www.tg4.ie/assets/files/corporate/Corp-Strategic-Planen.pdf. TG4 (2013): Annual Report 2013. Auf: http://www.tg4.ie/assets/files/TB2013-B.pdf. 24 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 3.2 Fallbeispiel Österreich Mediensystem Österreich: Key Facts Abbildung 13: Grösse des österreichischen Rundfunkmarkts Brutto-Werbemarktanteile Mediengattungen 2013 in % Andere; 12.9% 8.43 Mio. Anzahl Haushalte 3.68 Mio. Fernsehnutzung (alle, Mo-So) Internet; 5.8% Presse; 55.2% Radio; 5.8% TV; 26.1% Abbildung 14: Anzahl Einwohner 158 Min. Brutto-Werbeausgaben in EUR 3 342.01Mio. Fernsehwerbung in % des BIP 0.27 Quelle: IP Network/RTL Group (2014: 2, 11, 24) Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in Österreich TV Organisation Radio ORF – Österreichischer Rundfunk (als Stiftung des öffentlichen Rechts) Programmangebot 5 TV-Sender (ORF eins, ORF2 inkl. Regionalfenster, ORF III, ORF Sport+, ORF2 Europe) 3 bundesweite Radiosender (Ö1, Ö3, FM4) 9 regionale Radiosender (bundesländerweit) Finanzierungsmodell Mischfinanzierung: Gebühren und kommerzielle Einnahmen beim ORF Höhe Rundfunkgebühr 140.04 EUR (nur TV) 193.92 EUR (TV + Radio) 53.88 EUR (nur Radio) Einnahmen 2013 1008.1 Mio. EUR Anteil öffentlicher Finanzierung 61% Quelle: EBU (2014: 11) Abbildung 15: Anzahl privater Rundfunksender in Österreich (2014) TV Radio Kommerzielle Privatsender nationale Ebene 5 (u.a. ATV, Puls 4, sixx Austria ) 1 (Kronehit) + mehrere Satelliten-, Kabel-, Internetsender Kommerzielle Privatsender regional + lokal 14 76 Alternative, nichtkommerzielle Privatsender 3 14 Öffentliche Finanzierung von Service public-Leistungen Projektförderung aus Gebührensplitting: Mit einem Teil der Rundfunkgebühren werden verschiedene Fonds finanziert, die Programmproduktion, Digitalisierung, Aus- und Weiterbildung etc. bei verschiedenen Typen von Privatrundfunk fördern Quelle: BKA (2014: 39-53); VCFÖ (2015); VFRÖ (2015) Wenige private Radio- und Fernsehsender sind auf nationaler Ebene tätig. An den wichtigsten dieser privaten Fernsehsender sind deutsche Medienunternehmen beteiligt: An ATV die „Tele München Gruppe“ und an „sixx Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 25 Austria“ ProSiebenSat.1. Auf regionaler und z.T. lokaler Ebene finden sich zahlreiche private Radiostationen. Daneben existiert ein grosses Angebot an Special-Interestsendern (über 120) und Abrufdienste, die über Kabel-, Satellit oder Internet verbreitet werden (vgl. Künzler/Studer/Jarren 2012: 73 f.).3 An vielen regionalen und lokalen privaten Radioveranstalter sind Tageszeitungen beteiligt, an einigen dieser Privatradios auch ausländische Medienunternehmen (u.a. CLT-Ufa, Axel-Springer-Verlag, GWR-Gruppe; vgl. BKA 2014: 47). Von Bedeutung sind ebenfalls die aus Deutschland einstrahlende Fernsehprogramme, die auf dem Zuschauer- und Werbemarkt (über Werbefenster) beachtliche Marktanteile erreichen. Regulierung: Medienfragen fallen in den Kompetenzbereich des Bundeskanzleramts. Als unabhängige Regulierungsbehörde ist die „KommAustria“ für Rundfunkregulierung und Verwaltung der Medienförderung zuständig. Ihr steht als Geschäftsstelle die „Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH“ (RTR) unterstützend zur Seite. Gegen Entscheidungen der „KommAustria“ kann beim eigens dafür zuständigen „Bundeskommunikationssenat“ (BKS) rekurriert werden. Abbildung 16: Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in Österreich in % 34.7 0% 10% 20% 8.8 30% öffentlicher Rundfunk 40% 56.5 50% 60% kommerzielle Privatsender 70% 80% 90% 100% ausländische Sender/andere Quelle: EBU (2014: 6) Abbildung 17: Zuhörer-Marktanteile Radio (Mo-So, 10+) nach Sendergruppen in Österreich 2013 in % 74 0 10 20 30 24 40 öffentlicher Rundfunk 50 60 70 80 90 100 inländische Privatradios Quellen: EBU (2014: 8); BKA (2014: 35) Finanzierung von Service-Public-Leistungen Öffentlicher Rundfunk Wie in Österreich bestehen die Haupteinnahmen des ORF aus einer Mischfinanzierung aus Gebühren- und Werbeeinnahmen. 2014 betrug der Jahresumsatz rund EUR 365,8 Mio. Fernseh- und Radiowerbung brachten gemeinsam einen Ertrag von EUR 209,2 Mio. (vgl. Der Standard 2015a). Onlinewerbung ist mit Einschränkungen erlaubt. Der entsprechende Ertrag für 2014 beläuft sich auf EUR 12,5 Mio., im Jahr 2013 lag derselbe Wert bei 3 Das aktuelle Verzeichnis aller Rundfunkveranstalter der Regulierungsbehörde (vgl. RTR 2015) konnte hier nicht verwendet werden, da es zunächst für den vorliegenden Zwecke kategorisiert werden müsste, was umfangreiche Auswertungen vorausgesetzt hätte. 26 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 11,4 Mio. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um 13,8 %. Weitere Einnahmenquellen sind Sonderwerbeformen in TV und Radio (gesamthaft EUR 41,6 Mio.) und weitere kommerzielle Aktivitäten. Das ORF-Gesetz schreibt vor, bis zu welchem Grad Onlinewerbung beim öffentlichen Rundfunk zugelassen wird. Zum einen sind die Gesamteinnahmen aus Onlinewerbung beschränkt: Sie belaufen sich im Jahr 2013 auf maximal 4% und ab 2016 auf max. 5% der Einnahmen, die aus den Gebühren eingenommen werden (ORF-G 18 (1). Eingeschränkt sind ebenfalls die Onlinewerbeformen: Während Bannerwerbung erlaubt ist, sind Anzeigenportale, Preisvergleichs- und Berechnungsportale, E-Commerce-Angebote, Werbeformen, die auf Messung des Nutzerverhaltens basieren, und eine Reihe weitere Angebote verboten. Lediglich sehr beschränkt ist die Gewährung von Rabatten erlaubt (ORF-G §4f(2), §18(4)). Ebenfalls gibt es gewisse Angebote, innerhalb derer keine Werbung geschaltet werden darf (u.a. Nachrichten, Kindersendungen etc.) (vgl. Der Standard 2013a). Privatrundfunk Private Rundfunksender werden über verschiedene Fonds ebenfalls finanziell unterstützt. Der 2004 eingerichtete Fernsehfilmförderungsfonds (im Folgenden: „Fernsehfonds Austria“) dient der Unterstützung zur Herstellung von Fernsehproduktionen. Dieser Fonds wird von der Regulierungsbehörde RTR-GmbH verwaltet und erhält jährlich EUR 13,5 Mio. aus einem Teil der Gebühren, die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind. Projekte werden gefördert, wenn sich ein (oder mehrere) Fernsehveranstalter mit mindestens 30 % an den Gesamtherstellungskosten des Projekts beteiligen. Indirekt wird der Privatrundfunk ebenfalls über einen im Jahre 2004 eingerichteten „Digitalisierungsfonds“ finanziell gefördert, indem Investitionen in digitale Übertragungstechnik und digitale Anwendungen unterstützt werden. Der Fonds wird mit jährlich ca. EUR 500‘000 aus jenem Teil der Rundfunkgebühren finanziert, welche früher dem Bundesbudget zugeflossen sind (§ 21 KOG). Die Gelder werden von der Regulierungsbehörde RTR verwaltet (vgl. RTR 2014h). Zwei weitere Fonds unterstützen die Programmproduktion bei privaten nichtkommerziellen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern. Der „Nichtkommerzielle Rundfunkfonds“ (§ 29 KOG) und der „Privatrundfunkfonds“ (§ 30 KOG) fördern die Produktion von Inhalten (u.a. Förderung der Herstellung von Sendungen, Sendereihen), die fachliche Aus- und Weiterbildung von Programm gestaltenden, kaufmännischen und rundfunk-technischen Mitarbeitern sowie die Reichweitenerhebung und Qualitätsstudien. Beide Fonds wurden bis 2012 mit je EUR 2.5 Mio., ab 2013 mit EUR 3 Mio. aus jenem Teil der Rundfunkgebühren finanziert, die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind. Die Aufteilung der Gelder zwischen den Medien Fernsehen und Radio erfolgt in beiden Fonds im Verhältnis von 60 zu 40. Beide Fonds werden von der Regulierungsbehörde RTR verwaltet (vgl. RTR 2014d: 4-8; 2014e: 5-11). Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 27 Diskussion Mischfinanzierung des ORF (inkl. Onlinewerbung) Immer wieder sind die Werbemöglichkeiten des ORF Gegenstand von medienpolitischen Diskussionen. Während Intendant Alexander Wrabetz bei seinem Amtsantritt die Ausdehnung der Werbezeit für den ORF forderte (vgl. Vienna Online 2011), opponierten die Privatsender dagegen. Immer wieder kritisiert der Verband Österreichischer Privatsender die angebliche Ausdehnung des Programmangebots des ORF und spricht sich für eine engere Fassung dessen Leistungsauftrags aus (vgl. die verschiedenen Stellungsnahmen auf VÖP 2015). Einer Klage der Privatsender gegen die kommerzielle Ausrichtung des ORF-Programms wurde vor kurzem in letzter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt: 2011 sei der Anteil Unterhaltung mit über der Hälfte am Gesamtprogramm 18 Mal höher gewesen als jener der Kultur, womit gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen worden sei. Der ORF sieht sich hingegen in seiner Strategie der Einführung der Spartenkanäle ORF 3 und ORF Sport+ bestätigt: Damit sei das Gesamtprogramm des Senders nun ausgeglichen (vgl. Der Standard 2015c). Ebenfalls umstritten war die Einführung von Onlinewerbung. Sie konnte über einen Kompromiss erreicht werden: Der ORF kam dem privaten Mediensektor (u.a. Verlegern) entgegen, indem er das Verbot der Lokalisierung der Berichterstattung und Einschränkungen beim Onlineangebot hinnahm: Onlineinhalte, die nicht „sendungsbegleitend“ sind, darf er nicht mehr anbieten. Dies führte u.a. zur Veräusserung des Onlineportrals „futurezone“ (vgl. Biermann 2010). Rundfunkgebühr Die Gebühreneinzugspraxis wurde in den Jahren 2010/2011 angepasst: Mussten bis dahin nur Gebühren bezahlt werden, falls in einem Haushalt Fernseh- oder Radiogeräte vorhanden waren UND ORF-Programme empfangen werden konnten, wurde die zweite Bedingung aufgehoben (vgl. Künzler et al. 2013b: 32). Eine Umstellung auf eine Haushaltgebühr wird vereinzelt diskutiert und von den zwei grossen Parteien ÖVP, SPÖ sowie dem ORF befürwortet. Die Befürworter argumentieren mit der Medienkonvergenz, die eine Kontrolle der Geräte verunmögliche und mit einer grösseren Effizienz beim Gebühreneinzug. Allerdings scheint dieses Thema momentan nicht mit Eile vorangetrieben zu werden. In nächster Zeit zeichnet sich keine Veränderung ab (vgl. Künzler et al. 2013b: 32; Voralberger Nachrichten 2013; Der Standard 2013b). In jüngster Zeit hat die Filmwirtschaft gefordert, dass 20% der ORF-Gebühren neu zweckgebunden für die Produktion von Spielfilmen, Dokumentarfilmen und Fernsehserien zur Verfügung gestellt werden (vgl. Der Standard 2015b). Gesetzesrevision Eher wenig Diskussion scheint eine aktuelle, kleinere Revision des ORF- und Privatradiogesetzes auszulösen. Die Revision soll lokalen Privatradios eine stärkere Zusammenarbeit ermöglichen, den Österreichbezug bei der Medienförderung etwas enger fassen und dem ORF mehr Freiraum beim Sponsoring bieten (vgl. Republik Österreich Parlament 2015). Literatur und Quellen Biermann, Kai (2010): ORF soll Qualität sparen, nicht Geld. In: Zeit Online, 16.06.2010. Auf: http://www.zeit.de/digital/internet/2010-06/orf-futurezone BKA – Bundeskanzleramt Österreich (2014): Medien in Österreich. Wien: BKA/Bundespressedienst. Auf: https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=57669. 28 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Bundesgesetz über die Errichtung einer Kommunikationsbehörde Austria („Komm Austria“) und eines Bundeskommunikationssenates („Komm-Austria-Gesetz KOG). Berücksichtigte, neuste Fassung vom 01.04.2013. Auf: https://www.rtr.at/de/m/KOG Bundesgesetz über die Förderung der Presse (Presseförderungsgesetz 2004 – PresseFG). Berücksichtigte, neuste Fassung 2014. Auf: https://www.rtr.at/de/ppf/PresseFG Der Standard (2013a): Behörde: ORF darf auf Tvthek werben. In derStandard.at, 15.07.2013. Auf: http://derstandard.at/1373512632490/Medienbehoerde-gestattet-Werbung-in-ORF-TVThek Der Standard (2013b): Rundfunkfinanzierung: Deutsche Haushaltsabgabe als mögliches Vorbild. In: derStandard.at, 10.04.2013. Auf: http://derstandard.at/1363707573327/Rundfunkfinanzierung-Deutsche-Haushaltsabgabe-alsmoegliches-Vorbild Der Standard (2015a): Werbung, Smartcards, Lotterien: ORF nahm 2014 kommerziell 365.8 Millionen Euro ein. In: derStandard.at, 31.03.2015. Auf: http://derstandard.at/2000013687577/Werbung-Smartcards-Lotterien-ORF-nahm2014-kommerziell-3658-Millionen-Euro Der Standard (2015b): Filmwirtschaft will mehr Geld vom ORF – ORF warnt vor Sparpaketen. In: derStandard.at, 09.03.2015. Auf: http://derstandard.at/2000012687950/Filmwirtschaft-will-mehr-Geld-vom-ORF-ORF-warnt-vorSparpaketen Der Standard (2015c): Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verletzung des ORF-Programmauftrags. In: derStandard.at, 15.04.2015. Auf: http://derstandard.at/2000014353888/VwGH-bestaetigt-Verletzung-des-ORFProgrammauftrags IP Network/RTL Group (2014): Television 2014. International key facts. Austria. 21th Edition. Köln: IP/RTL Group [Onlinedatenbank] Künzler, Matthias / Puppis, Manuel / Schweizer, Corinne / Studer, Samuel (2013a): Regulierungs-Monitoring 2012/2012. Monitoring-Report „Medienförderung“. Zürich: IPMZ. Künzler, Matthias/Puppis, Manuel/Schweizer, Corinne/Studer, Samuel (2013b): Regulierungs-Monitoring 2012/2013: Monitoring-Report „Finanzierung des öffentlichen Rundfunks“. Zürich: IPMZ. Republik Österreich Parlament (2015): Privatradiogesetz, ORF-Gesetz, u.a. Änderung. Auf: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00094/index.shtml RTR (2014a): Fernsehfonds Austria. Auf: https://www.rtr.at/de/ffat/Fernsehfonds RTR (2014b): Privatrundfunkfonds. Auf: https://www.rtr.at/de/foe/PRRF_Fonds RTR (2014c): Kommunikationsbericht 2013. Auf: https://www.rtr.at/de/komp/KBericht2013. RTR (2014d): Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks (NKRF). Richtlinien. Auf: https://www.rtr.at/de/foe/RichtlinienNKRF_Fonds. RTR (2014e): Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks (PRRF). Richtlinien. Auf: https://www.rtr.at/de/foe/RichtlinienPRRF_Fonds. RTR (2014f): Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks (NKRF). Auf: https://www.rtr.at/de/foe/RichtlinienNKRF_Fonds RTR (2014g): Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch den Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks. Auf: https://www.rtr.at/en/foe/AllgBedingungenFoerderungenNKRF. RTR (2014h): Digitalisierungsfonds zur Förderung digitaler Übertragungstechniken und digitaler Anwendungen. Auf: https://www.rtr.at/de/df/Digitalisierungsfonds RTR (2015): Hörfunkveranstalter nach Programmname. Auf: https://www.rtr.at/de/m/VeranstalterRadioProg VCFÖ – Verband Community Fernsehen Österreich (2015): Dein Verband. Auf: http://fs1.tv/community/dein-verbandcharta.html#c3197 VFRÖ – Verband Freier Radios Österreich (2015): Radios. Auf: http://www.freie-radios.at/radios.html Vienna Online (2011): ORF-Wahl: Alexander Wrabetz will mehr Werbung. In: Vienna.At, 29.08.2011. Auf: http://www.vienna.at/orf-wahl-alexander-wrabetz-will-mehr-werbung/news-20110729-03290493 VÖP – Verband Österreichischer Privatsender (2015): Aktuell. Auf: http://www.voep.at/index.php Vorarlberger Nachrichten (2013): „Rundfunksteuer“ statt GIS-Gebühr. In: Vorarlberger Nachrichten Online vom 28.02.2013. Auf: http://www.vorarlbergernachrichten.at/lokal/vorarlberg/2013/02/27/rundfunksteuer-statt-gis-gebuhr.vn Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 3.3 29 Belgien Das belgische Mediensystem ist vom Föderalismus und der Austarierung der sozialen und politischen Spaltung in über Jahre erarbeiteten Kompromissen geprägt. Die föderale Struktur Belgiens spiegelt sich im Print- und Rundfunkbereich wieder. Jede der drei Sprachgemeinschaften (Vlaamse Gemeenschap, Communauté Française, Deutsche Sprachgemeinschaft) reguliert den Medienbereich eigenständig. Dementsprechend existieren jeweils separate Rundfunkgesetze und separate öffentlich-rechtliche Sender: VRT (Vlaamse Radio- en Televisieomroep) für Flandern, RTBF (Radio Télévision Belge Francophone) für die Wallonie und der BRF (Belgisches Rundfunkund Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft) für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Es gibt keine nationalen Medien, in denen die flämisch-, französisch- und deutschsprachige Gemeinschaft miteinander kooperieren. Nur die Nachrichtenagentur BELGA ist gemeinschaftsübergreifend tätig. Die Gesamtbevölkerung Belgiens besteht aus rund 6,3 Mio. Flamen und ca. 3,5 Mio. Wallonen. Da die deutsche Sprachgemeinschaft mit ca. 76‘200 Angehörigen verhältnismässig klein ist, wird im Folgenden lediglich auf den Service public im flämischen sowie im wallonischen Teil Belgiens eingegangen Abbildung 18: Grösse des belgischen Rundfunkmarkts Brutto-Werbemarktanteile Mediengattungen 2013 in % Andere; 9.4% Internet; 5.8% Presse; 32.2% Radio; 13.1% Anzahl Einwohner fläm. 5.9 Mio. Anzahl Einwohner frz. (inkl. Brüssel) 4.4 Mio. Anzahl Haushalte (gesamt) 5.2 Mio. Fernsehnutzung (fläm., alle, Mo-So) 197 Min. Fernsehnutzung (frz., alle, Mo-So) 230 Min. Brutto-Werbeausgaben in Mio. EUR 3 688.96 0.4 Fernsehwerbung in % des BIP TV; 39.6% Abbildung 19: Quelle: IP Network/RTL Group (2014: 2, 11, 24, 35) Werbemarktanteile nach Sendegruppen in Belgien 2013 in % 10.9 0% 76.7 10% 20% 30% öffentlicher Rundfunk 40% 50% privater Rundfunk 10.5 60% 70% 80% 90% 100% ausländische Werbefenster/andere Quelle: IP Network (2014: 35) 30 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Flämische Gemeinschaft: Key Facts Abbildung 20: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in der Flämischen Gemeinschaft TV Organisation Radio VRT – Vlaamse Radio- en Televisieomroep and Radio Programmangebot 3 (één, Canvas, Ketnet op12) 5 (Radio 1, Radio 2 MNM, Klara, studio brussel) Finanzierungsmodell Mischfinanzierung: staatliche Zuschüsse, Werbung und weitere kommerzielle Einnahmen (u.a. Verträge mit Distributionsunternehmen, Merchandising) Höhe staatlicher Zuschüsse 2013 294.30 Mio. EUR Einnahmen 2013 448.89 Mio. EUR Anteil öffentlicher Finanzierung 65.6% Quelle: EBU (2014: 14); VRT (2015a) Abbildung 21: Anzahl privater Rundfunksender in der Flämischen Gemeinschaft (2015) TV Radio Kommerzielle Privatsender auf nationaler Ebene 40 (inkl. Pay-TV), wichtigste: VTM, 2BE, Jim, VIER, VIJF, 3 (Joe.fm, Q-music, nostalgie) + 5 Kabelradios (Hit FM Kabel, Topradio etc.) Privatsender auf regionaler Ebene 10 (u.a. ATV, TV-Brussel, TV-Oost) - Privatsender auf lokaler Ebene - 292 (inkl. Fensterprogramme, z. B. Club FM, m, Radio Maria, FamilyRadio) Öffentliche Finanzierung von Service public-Leistungen - Betriebsförderung von regionalen Privatfernsehsender (finanziert aus Staatshaushalt) 38 Abrufdienste - Förderung von Aus- und Weiterbildung bei kommerziellen Rundfunksendern sowie Projektförderung für investigativen Journalismus über Fonds „Pascal Decroos“ eigene Darstellung basierend auf VRM (2015) Im Privatrundfunkbereich spielen auf nationaler Ebene private Fernsehsender, auf lokaler Ebene private Radiosender eine wichtige Rolle. Trotz der Vielzahl an Privatsendern sind lediglich zwei Medienkonzerne in diesem Markt von Bedeutung: „Medialaan“ und „SBS Belgium“. „Medialaan“ (anfänglich: VTM – Vlaamse Televisie Maatschappij) ist ein privates, flandrisches Multimediaunternehmen, an dem zwei familiengeführte belgische Verlagsgruppen beteiligt sind. Dieses Unternehmen betreibt u.a. die Fernsehsendern VTM, 2BE und die Radiosender (bzw. Radionetzwerke) „Q-music“ und „Joe fm“. Zu „SBS Belgium“ – im Besitz der finnischen Mediengruppe „Sanoma“ – gehören u.a. die privaten Fernsehsender VIER und VIJF. Einer gewissen Beliebtheit erfreuen sich auch aus den Niederlanden einstrahlende Rundfunkprogramme (vgl. Raeymaeckers et al. O.J.; IfM 2015; Medialaan 2015). Regulierung: Innerhalb der Verwaltung ist das Departement „Cultuur, Jeugd, Sport en Media“ für Medien zuständig. Als Regulierungsbehörde für den Rundfunk ist der „Vlaamse Regulator voor de Media“ (VRM) zuständig. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Abbildung 22: 31 Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in der flämischsprachigen Region 2013 in% 40.3 0% 10% 20% 45.9 30% öffentlicher Rundfunk 40% 50% 60% kommerzielle Privatsender 13.8 70% 80% 90% 100% ausländische Sender/andere Quelle: EBU (2014: 8) Abbildung 23: Zuhörer-Marktanteile Radio (Top-Stationen) nach Sendergruppen flämischsprachige Region in % Privatsender (Q-Music, Joe FM, Nostalgie) 27.3 öffentlicher Rundfunk (Radio 1, 2, Studio Brussel, MNM) 59.7 0 10 20 30 40 50 60 70 Quelle: EBU (2014: 10) Historische Entwicklung Belgien hat den Fernsehmarkt auf nationaler Ebene im internationalen Vergleich relativ früh liberalisiert. Der erste private Fernsehsender in Flandern, „VTM“ (Vlaamse Televisie Maatschappij), startete bereits 1989 und erreichte rasch ansehnliche Marktanteile. Als Reaktion auf die Liberalisierung wurde auch der öffentliche Rundfunk Ende der 1990er-er Jahre umgestaltet und entbürokratisiert. Im Zuge dieser Neugestaltung des öffentlichen Rundfunksektors wurde die Rundfunk- und Fernsehgebühr im flämischen Teil Belgiens sowie in der Region Brüssel 2002 abgeschafft. Seit diesem Jahr wird der öffentliche Rundfunk direkt durch den Staatshaushalt finanziert. In jüngster Zeit erfolgreich ist in Belgien Pay-TV, welches u.a. dank der flächendeckenden Verkabelung seine Umsätze in den letzten Jahren steigern konnte (vgl. IfM 2015). Finanzierung von Service-Public-Leistungen Die flämischsprachige Gemeinschaft besitzt heute ein duales Finanzierungssystem, welches eine Finanzierung von Service-public-Leistungen aus Steuergeldern und aus kommerziellen Tätigkeiten vorsieht. Die staatlichen Beiträge an den öffentlichen Rundfunk werden in jährlichen Treffen zwischen VRT und der flämischen Regierung festgelegt. Grundlage dafür bildet ein „management contract“, der auf fünf Jahre festgelegt ist und die Aufgabe, Leistungskriterien und Möglichkeiten der kommerziellen Finanzierung des öffentlichen Rundfunks umschreibt. Der aktuell gültige „Management Contract“ erlaubt dem VRT Radiowerbung und Fernsehsponsoring. Beide Einnahmemöglichkeiten sind jedoch auf ein Maximum limitiert, welches für Radiowerbung bei 409 Mio EUR/Jahr (indexiert) und beim Fernsehsponsoring bei 10 Mio EUR/Jahr. Allerdings sind diese Einnahmen nicht nur nach oben limitiert, sondern es gibt auch ein garantiertes Minimaleinkommen welches 90% des maximal erlaubten Einkommens aus Radiowerbung und Fernsehsponsoring garantiert (vgl. VRT 2015b). 32 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Regionale Fernsehsender erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung, die aus dem Staatshaushalt bezahlt wird. Damit werden unterschiedliche Leistungen wie Erfüllung des Programmauftrags, Angebot an interaktiven Anwendungen pro Sender, Untertitelung der Beiträge für Hörbehinderte und Ausbildungsmassnahmen finanziert. Daneben existiert der unabhängige Fonds „Pascal Decroos“ mit dem investigativer Journalismus in allen Medien unterstützt wird (vgl. Künzler et al. 2013: 9). Französische Gemeinschaft: Key Facts Abbildung 24: Finanzierungs- und Organisationsmerkmale des öffentlichen Rundfunks in der Wallonischen Gemeinschaft TV Organisation Radio RTBF – Radio Télévision Belge Francophone Programmangebot 4 (La Une, La Deux, La Trois, OUFtivi: Kindersender) Finanzierungsmodell 6 (La Première, VivaCité, Musiq3, Classic 21, pure FM, RTBFI) & mehrere Internetradios Mischfinanzierung: staatliche Zuschüsse und Werbung (inkl. Onlinewerbung) Höhe Rundfunkgebühr 100 EUR Einnahmen 2013 323.59 EUR Anteil öffentlicher Finanzierung 70.8% Quelle: EBU (2014: 16); RTBF (2015) Abbildung 25: Anzahl privater Rundfunksender in der Wallonischen Gemeinschaft TV Kommerzielle Privatsender auf nationaler Ebene 30 (z. B. AB3, AB4, BE 1, Club RTL, 5, 11; zahlreiche Spartensender) Privatsender auf regionaler Ebene - Privatsender auf lokaler Ebene 12 (z. B. Antenne Centre, Canal C, Télé Bruxelles, Télévesdre) Öffentliche Finanzierung von Service public-Leistungen - Betriebsförderung von lokalen Privatsendern Radio 46 4 - Betriebsförderung von alternativen Lokalradios - Projektförderung einzelner Programme über den „Fonds d’Aide à la création Radiophonique“ Quelle: CSA (2015a) Ausländische Medienunternehmen aus Frankreich und Luxemburg sind an den wichtigsten privaten Fernsehsendern (verschiedene Kanäle von AB, RTL) beteiligt. Die Pay-TV-Sender von Be TV wurden jedoch von Canal+ von 4 Eine Aufschlüsselung der CSA-Statistik nach geografischer Ebene würde umfangreiche Auswertungen voraussetzen. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 33 belgischen Kabelnetzbetreibern gekauft. Daneben sind einstrahlende französische Fernsehsender populär (vgl. Fédération Wallonie-Bruxelles 2015b, c). Abbildung 26: Zuschauermarktanteile TV nach Sendergruppen in der französischsprachigen Region Belgiens 2013 in % 21.5 0% 33.3 10% 20% 30% öffentlicher Rundfunk 47 40% 50% 60% kommerzielle Privatsender 70% 80% 90% 100% ausländische Sender/andere Quelle: IP Network/RTL Group (2014: 23) Abbildung 27: Zuhörer-Marktanteile Radio des öffentlichen Rundfunks in der französischsprachigen Region Belgiens 2013 in % 33.4 0 10 20 30 40 Quelle: EBU (2014: 15) Regulierung: In der wallonischen Verwaltung ist innerhalb des Secrétariat général der „Service général de l'Audiovisuel et des Multimédias“ für Medienfragen verantwortlich; die Rundfunkregulierungsbehörde ist der „Conseil Supérieur de l’Audiovisuel“ (CSA). Finanzierung von Service public-Leistungen Was für den flämischsprachigen Teil Belgiens gilt, gilt auch für den französischsprachigen Teil: Der öffentliche Rundfunk finanziert sich über eine Mischung aus öffentlichen und kommerziellen Einnahmen. Anders als in Flandern wird in der französischsprachigen Gemeinschaft weiterhin eine Rundfunkgebühr erhoben. Deren Abschaffung wurde letztmals 2010 diskutiert. Resultat dieser medienpolitischen Debatte war jedoch nicht die Abschaffung der Gebühr, sondern die Ausweitung auf Computer und Smartphones (vgl. BRF 2015; EBU 2014: 16). Die Rundfunkgebühr im französischsprachigen Teil Belgien unterscheidet sich jedoch grundlegend von der Rundfunkgebühr in anderen Ländern: Sie besitzt den Charakter einer Steuer, deren Gelder dem allgemeinen Staatsbudget Walloniens zukommen. Der öffentliche Rundfunk wird aus diesem Staatsbudget heraus finanziert; die Gebühreneinnahmen kommen ihm nicht direkt zu (vgl. CSA 2015b). In der französischen Gemeinschaft existiert eine direkte Medienförderung für Privatrundfunk. Lokale Privatfernsehsender werden für den Betrieb pro Jahr mit EUR 155'000 unterstützt (gekoppelt an den Konsumentenpreisindex). Diese Fördergelder stammen aus dem Staatsbudget. Der restliche zur Förderung zur Verfügung stehende Betrag wird wie folgt verwendet (Art. 4 A.Gt 2006-09-15): 45% in Abhängigkeit des wöchentlichen Anteils Eigenproduktionen; 25 % in Abhängigkeit der Anzahl Einwohner im Sendegebiet; 20 % in Abhängigkeit der Lohnsumme der Sender; 10 % in Abhängigkeit der Produktivität. Der Radiosektor wird über den „Fonds d’Aide à la création radiophonique“ ebenfalls unterstützt (vgl. Fédération Wallonie-Bruxelles 2015a). Gefördert wird die Produktion von Radiosendungen, Radiosender von Vereinen oder 34 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public mit kulturellem oder bildendem Zweck, für die Promotion von Produktionen spezialisierte Einrichtungen oder Projekte zur Digitalisierung und zur Verwertung des Archivs (Art. 165 Décret SMA). Unterstützungsgesuche werden von einer Kommission zuhanden des Ministers beurteilt (Art. 169 Décret SMA; Règlement d'ordre intérieur de la commission de sélection, des projets ayant accès au fonds d’aide à la création radiophonique). Analog und digital verbreitete terrestrische Radiosender (mit Ausnahme der unabhängigen/alternativen Sender) müssen jährlich in diesen Fonds einzahlen (Art. 53 & 61 Décret SMA). Die Beiträge sind abhängig vom Umsatz und an den Konsumentenpreisindex gebunden (Art. 164 Décret SMA). Auch die öffentliche RTBF hat in den Fonds einzubezahlen, und zwar 2 % der Radiowerbeeinnahmen (Art. 56 (2) Contrat de Gestion de la RTBF). Medienpolitische Diskussionen Eine Änderung der medienpolitischen Situation in Bezug auf die getrennten Regionen scheint nicht in Sicht zu sein. Die beiden grossen Sprachregionen Belgiens, die Flämische und die Französische Gemeinschaft, schotten sich gegenseitig ab und nehmen kaum von der anderen Notiz. Die Medien organisieren sich vollkommen sprachraumbezogen und vermieden so den Kontakt zu den anderen Sprachgruppen. Die Bevölkerung nutzt die Medien der eigenen Sprache, Kenntnisse der anderen Sprachregionen fehlen in der flämischen und wallonischen Bevölkerung fast vollkommen (vgl. Blum/Prinzing 2013: 157.). Rundfunkgebühr Wie oben erwähnt, wurde die Rundfunkgebühr im französischsprachigen Teil Belgien gestärkt, indem ihr Gültigkeitsbereich auf Computer und Smartphones ausgeweitet wurde. Dennoch flackern immer wieder Diskussionen über die Rundfunkgebühr auf. So hat die „Union des Producteurs TV de Wallonie et de Bruxelles“ (TV Prod) 2014 eine Reform der Gebühr gefordert: Die Rundfunkgebühr soll durch eine Steuer ersetzt werden, die von der gesamten Bevölkerung bezahlt wird. Dafür solle die Gebührenhöhe von 100 auf 80 EUR gesenkt und stärker zur Förderung unabhängiger Produzenten und lokaler Fernsehprogramme eingesetzt werden. Der Vorstoss wird damit begründet, dass die Gerätegebühr anachronistisch, schwierig zu kontrollieren und der Einzug wenig effizient seien (vgl. DH.be 2014). Momentan fordert eine Gruppe von Bürgern im Rahmen einer Onlinepetition die Abschaffung der Rundfunkgebühr (vgl. lapetition.be 2015). Onlinewerbung Die Einführung von Onlinewerbung auf den Websites von RTBF im Jahr 2010 führte zu Streit mit den belgischen Verlegern, die gerichtlich gegen dieses Angebot vorgingen. Das zuständige Gericht entschied jedoch zugunsten des öffentlichen Rundfunks (vgl. Dufour 2012). Literatur und Quellen Arrêté du Gouvernement (A.Gt) de la Communinauté française fixant les critères et modalités d’octroi des subventions de fonctionnement aux télévisons locales du 15.09.2006. Auf: http://gallilex.cfwb.be/document/pdf/31393.003.pdf Arrêté du Gouvernement (A.Gt) de la Communinauté française fixant les critères et modalités d’octroi des subventions de fonctionnement aux télévisons locales du 15.09.2006. Auf: http://gallilex.cfwb.be/document/pdf/336193_000.pdf Belgischer Rundfunk (BRF) 2012: Verwaltung der Rundfunk- und Fernsehgebühren ein Saustall. Auf: http://brf.be/nachrichten/national/319721, Blum, Roger / Prinzing, Marlis (2013): Schichtung und Segmentierung der medienvermittelten Aufmerksamkeit. In: Blum, Roger / Bonfadelli, Heinz / Imhof, Kurt / Jarren, Otfried (Hrsg.): Mediensymposium Stratifizierte und segmentierte Öffentlichkeit. Wiesbaden: Springer, S. 149-166. BRF – Belgischer Rundfunk (2010): Fernsehgebühren: auch für Computer und Smartphones. Auf: http://brf.be/nachrichten/regional/150054/ CSA – Conseil Superieur de l’audiovisuel (2015a): Acteurs. Auf: http://acteurs.csa.be/pages/143 CSA – Conseil Superieur de l’audiovisuel (2015b): FAQ: Télédistribution. Auf: http://www.csa.be/faqs/7#question_69 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 35 de Bens, Els / Ros, Guido (2009): Das Mediensystem Belgiens. In: Hans-Bredow-Institut (Hrsg.): Internationales Handbuch Medien. Baden-Baden: Nomos, S. 196-215. Decreet houdende wijziging van diverse bepalingen over de regionale televisieomroeporganisaties van het decreet van 27 maart 2009 betreffende radio-omroep en televisie. Auf: http://codex.vlaanderen.be/Portals/Codex/documenten/1023924.html Decreet van 27 maart 2009 betreffende radio-omroep en televisie. Auf: https://cjsm.be/media/themas/mediadecreet/decreet-van-27-maart-2009-betreffende-radio-omroep-en-televisie DH.be (2015): Vers la fin de la redevance TV en Wallonie? DH.be vom 15.05.2014. Auf: http://www.dhnet.be/actu/belgique/vers-la-fin-de-la-redevance-tv-en-wallonie-5374abe535704f05d6935625 Dufour, Nicolas (2012): Presse privée vs. service public: une tension générale. In: Le Temps, 30.03.2012. Auf: http://www.letemps.ch/Page/Uuid/79d7677e-79b2-11e1-9c15-d186d0b8ce82/Presse_priv%C3%A9e_vs._service_public_une_tension_g%C3%A9n%C3%A9rale EBU (2014): Belgium. Country Profile. O.O: EBU/Media Intelligence Service. Fédération Wallonie-Bruxelles (2015a): Fonds d‘ Aide à la création Radiophonique (FACR). Auf: http://www.audiovisuel.cfwb.be/index.php?id=avm_facr Fédération Wallonie-Bruxelles (2015b): Les télévisions locales (2015). Auf: http://www.audiovisuel.cfwb.be/index.php?id=avm_tvl. Fédération Wallonie-Bruxelles (2015c): Les télévisions privés. Auf: http://www.audiovisuel.cfwb.be/index.php?id=avm_tvprivees. Fédération Wallonie-Bruxelles (2015d): Radio. Auf: http://www.audiovisuel.cfwb.be/index.php?id=avm_radio. Fédération Wallonie-Bruxelles (2015e): Télévision. Auf: http://www.audiovisuel.cfwb.be/index.php?id=avm_television. Fédération Wallonie-Bruxelles (2015f): TV 5. Auf: http://www.audiovisuel.cfwb.be/index.php?id=avm_tv5. Hecking, Claus (2002): Flamen und Wallonen: Fremde Nachbarn im Hause Belgien?: Die gegenseitige Partizipation im Spiegel der Tagespresse. Dissertation Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Berlin: dissertationen.de. IfM – Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (2015): Länderporträt Belgien. Auf: http://www.mediadb.eu/datenbanken/eu-laenderportraets/belgien.html#c12651 IP Network/RTL Group (2014): Television 2014. International key facts. Belgium. 21th Edition. Köln: IP/RTL Group [Onlinedatenbank] Jarren, Otfried / Donges, Patrick (2000): Medienregulierung durch die Gesellschaft? Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. Künzler, Matthias / Puppis, Manuel / Schweizer, Corinne / Studer, Samuel (2013): Regulierungs-Monitoring 2012/2012. Monitoring-Report „Medienförderung“. Zürich: IPMZ. lapetition.be (2015): Contre la taxe radio tv redevance. Auf: https://lapetition.be/en-ligne/Contre-la-taxe-radio-tv-redevance-13572.html Planet Wissen: Belgien, Geschichte und Politik. Auf: http://www.planet-wissen.de/laender_leute/belgien/geschichte_politik/index.jsp. Puppis, Manuel / Künzler Matthias (2013): Private Television in Small European States: Ireland, Austria and Switzerland. In: Donders, Karen / Pauwels, Caroline / Loisen, Jan (Hrsg.): Private Television in Western Europe, Contents, Markets, Policies. London: Palgarve Macmillan, S. 85-101. Raeymaeckers, Karin/de Bens, Els/Paulussen, Steve/Deprez, Annelore/Tenret, Yannis (O.J.): Media Landscapes: Belgium. In: European Journalism Centre (Hrsg.). Auf: http://ejc.net/media_landscapes/belgium#link_1322 [Jahr: vermutlich 2009] Vlaamse Codex (2014): Decreet houdende wijziging van diverse artikelen van het decreet van 27 maart 2009 betreffende radio-omroep en televisie. Aktualisierte Version vom 25.04.2014. Auf: http://codex.vlaanderen.be/Zoeken/Document.aspx?DID=1024401¶m=inhoud VRM – Vlaamse Regulator voor de Media (2015): Radio, tv en netwerken. Auf: http://www.vlaamseregulatormedia.be/nl/radio-tv-netwerken VRT (2015a): Channels. Auf: http://www.vrt.be/en/channels VRT (2015b): Task. Auf: http://www.vrt.be/en/task 36 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 4 Fazit: Beantwortung der Fragestellungen 4.1 Fragen zum Modell USA Welche Eigenheiten bringt das Modell mit sich? Das Organisations- und Finanzierungsmodell des Service Public in den USA unterscheidet sich grundsätzlich von den in Westeuropa bekannten Modellen; die Gründe sind in einem historisch unterschiedlichen Entwicklungspfad und unterschiedlichen Staatsvorstellungen zu sehen. Der öffentliche Rundfunk in den USA vollzog in seiner Organisationsstruktur dieselbe Entwicklung wie die traditionellen Rundfunkanbieter: Er besteht aus einem Netzwerk lokaler Rundfunkanbieter, die sich zu einem Gesamtprogramm zusammenschlossen und neben dem gemeinsamen Programm nach wie vor eigene Lokalprogramme ausstrahlen. Im Fernsehen handelt es sich dabei um das Network Public Broadcasting Service (PBS) und im Radio um das Netzwerk des National Public Radio (NPR). Finanziert werden die öffentlichen Sender über eine Mischfinanzierung aus staatlichen Zuschüssen (über den Fonds), Spenden und Sponsoring/Corporate Underwriting. Der Service-Public-Auftrag ist eng definiert und umfasst die Förderung von Diversität, Kreativität, Exzellenz und Innovation. Die Inhalte des PBS sollen bilden, informieren und inspirieren und sie dürfen nicht politisch oder sektiererisch gefärbt sein. Das Programm des NPR setzt sich zusammen aus Nachrichten, Informationen und Unterhaltung. Damit bilden PBS und NPR ein komplementäres (Nischen-) Programm zu den kommerziellen Rundfunkanbietern. Welches sind die Vor-/Nachteile? Die Vorteile dieses Modells sind darin zu sehen, dass der öffentliche Rundfunk über die enge Definition des Service Public und die eingeschränkten Werbe-/Sponsoringmöglichkeiten die privat-kommerziellen Anbieter kaum konkurriert. Die Märkte sind klar abgegrenzt. Nachteile: Die enge Definition des Service-Public-Auftrags bringt mit sich, dass der der öffentliche Rundfunk im gesamten Mediensystem eine marginale Stellung einnimmt: Mit seinen sehr geringen Marktanteilen bildet er kein bedeutendes Gegengewicht zu den kommerziellen Anbietern, sondern lediglich eine Ergänzung in einem kommerziell wenig lukrativen Bereich. Auch das Potenzial der Stiftungs- und Spendenfinanzierung scheint beschränkt zu sein. Die Beträge, die aus diesen Quellen stammen, vermögen die relative geringe öffentliche Finanzierung nicht auszugleichen. Mit Gesamteinnahmen von rund USD 643 Mio. (2013) würde PBS auch in europäischen Kleinstaaten zu den eher gering alimentierten öffentlichen Rundfunkanstalten zählen. Ein weiteres Problem stellt die Staatsnähe bei der Organisation der öffentlichen Finanzierung dar: Zwar vergibt der Staat die Gelder nicht direkt an PBS oder NPR. Das Geld aus der Staatskasse fliesst an die CPB, die für die Verteilung des Geldes zuständig ist. Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums der CPB werden jedoch vom amerikanischen Präsidenten direkt ernannt und müssen danach vom Senat bestätigt werden. Diese führt dazu, dass der öffentliche Rundfunk von einem Teil der Öffentlichkeit als parteipolitisch geprägt wahrgenommen wird. Auch die Spendenfinanzierung kann dieses Problem nicht vollständig lösen, wie der oben erwähnte, erzwungene Rücktritt eines PBS-Direktors wegen politischen Äusserungen gegenüber vermeintlichen Spendern zeigt. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 37 Wie sieht der aktuelle Stand der Diskussionen aus? Die teilweise Finanzierung von PBS und NPR durch den Staat führt immer wieder zu Diskussionen. Als Mitt Romney im Jahr 2012 in einer Präsidentschaftsdebatte mit Barack Obama die Streichung der Unterstützung für den öffentlichen Rundfunk in Aussicht stellte, provozierte er damit starke Reaktionen. Auch der öffentliche Auftrag des nicht-kommerziellen Rundfunks ist in der Berichterstattung ein Thema. Kritisiert wird eine zu starke Konzentration auf Serien wie z. B. „Downton Abbey“, die einhergeht mit einer Reduktion des Angebots von dokumentarischen Formaten. Die enge Definition des Service-public-Auftrags scheint damit die Diskussion über Zielkonflikte zwischen hochstehenden und publikumsattraktiven Programmen nicht vollständig verhindern zu können. Diskutiert wird auch ein möglicher Ausbau der Online-Werbung. Eine Untersuchung der CPB kommt zum Schluss, dass sich eine Entwicklung in diese Richtung finanziell nur bedingt lohnen würde und dass damit auf jeden Fall eine qualitative Einbusse in Kauf genommen werden müsste; eine Einbusse, die wiederum zu einem Publikumsrückgang mit den damit verbundenen Konsequenzen führen würde. 4.2 Fragen zum Modell Neuseeland Welche Eigenheiten bringt das Modell mit sich? Auch dieses Modell unterscheidet sich grundsätzlich von den westeuropäischen Modellen. Das Modell widerspiegelt die radikale Abkehr von der europäischen Tradition des Wohlfahrtsstaats, die Neuseeland ab Mitte der 1980er-Jahre begonnen hat. Ende der 1980er-Jahre wurde auch der Rundfunksektor konsequent auf ein Marktmodell umgebaut. Zunächst wurden das öffentliche Radio und Fernsehen in zwei Organisationen aufgespaltet und mit Ausnahme eines Kulturradiosenders teilprivatisiert. Seither ist der ehemals öffentliche Fernsehsender TVNZ verpflichtet, wie ein kommerzielles Unternehmen zu wirtschaften und seinem Besitzer (nach wie vor der Staat) jährlich Dividenden abzuliefern. Anders sieht die Situation im Radiobereich und für die Maori aus: Der öffentliche Radiosender wird weitgehend mit staatlichen Geldern finanziert, die jedoch knapp gehalten sind. Ebenfalls wurde für die sprachliche und kulturelle Minderheit der Maori vor erst rund einem Jahrzehnt ein eigener öffentlicher Rundfunksender gegründet. Um nach wie vor Service-public-Leistungen im Rundfunk- und besonders im Fernsehbereich aufrecht zu erhalten, wurden mehrere Fonds eingerichtet, um deren Gelder sich die ehemals öffentlichen aber auch die privaten Rundfunksender zur Produktion von einzelnen Sendungen oder Sendereihen mit Service-public-Charakter bewerben können. Wurde dieser Fonds zunächst durch Gelder aus Rundfunkgebühren gespiesen, wird er nach der Abschaffung der Gebühren im Jahre 2000 aus dem Staatshaushalt finanziert. Welches sind die Vor-/Nachteile? Die Vorteile des Modells sind darin zu sehen, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter ähnlich sind: alle grossen Rundfunkanbieter haben kommerzielle Zielsetzungen und können einzelne Sendungen mit Servicepublic-Charakter über die Fonds finanzieren lassen. Trotz dieser Kritik an der marktwirtschaftlich orientierten Institutionalisierung des Rundfunks scheint das Modell grundsätzlich nicht umstritten zu sein: Zwar gab es Mitte der 2000er-Jahre eine Phase, TVNZ wieder stärker auf einen öffentlichen Auftrag zu verpflichten. Diese Massnahme scheint nicht mehr als ein medienpolitisches Intermezzo darzustellen, sie wurden wieder rückgängig gemacht (siehe oben „historische Entwicklung“). 38 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Da sich die Grundsätze der Medienförderung trotz Anpassungen an neue Gegebenheiten nicht geändert haben, dürften die Aussagen von neuseeländischen Experten in einer älteren Studie von Jarren et al. (2002: 321 f.) vor über einem Jahrzehnt nach wie vor Gültigkeit haben. Diese sahen die Vorteile in der Förderung eines unabhängigen Produktionssektors, gewissen Programminnovationen und der Erwirtschaftung von Gewinnen. Die Nachteile sind in einer Verdrängung von Service-public-Leistungen in Nischen zu sehen. So wurden durch den Fonds finanzierte Service-public-Programme in den Randzeiten (z. B. nach Mitternacht) ausgestrahlt. Ebenfalls wird die allgemeine Qualität der Fernsehprogramme bemängelt (vgl. Jarren et al. 2002: 321 f.). Zudem scheint der Wettbewerb um die Fondsgelder eher beschränkt zu sein: Ein grosser Teil der von NZOA finanzierten Programme wird nach wie vor auf dem ehemals öffentlichen Sender TVNZ ausgestrahlt; die privaten Sender sind in diesem Bereich weniger aktiv. Ebenfalls zeigt das Fallbeispiel Neuseeland, dass sich die Diskussion über den Inhalt und Grenzen von Service public nicht vermeiden lassen (siehe nächster Abschnitt). Wie sieht der aktuelle Stand der Diskussionen aus? Immer wieder wird die Förderpolitik von NZOA kritisiert: Es würden internationale, massenattraktive Unterhaltungsformate gefördert, die gar keine Service-public-Leistungen darstellten und sich auch über den Markt finanzieren liessen. Diese Diskussion zeigt, dass sich auch mit dem Fonds-Modell das Problem der Definition und Eingrenzung von Service public-Leistungen nicht vollständig lösen lässt. Trotz dieser Kritik wird das marktwirtschaftliche Modell momentan nicht grundsätzlich in Frage gestellt; entsprechende Korrekturen am Modell sind bereits vor einigen Jahren wieder rückgängig gemacht worden. 4.3 Fragen zu Werbebestimmungen bei öffentlichen Rundfunkanstalten mit dualem Finanzierungsmodell (IE, AT, BE) Welches sind die Eigenheiten der Modelle (Werbefinanzierung, etc.)? Alle drei Länder kennen eine Mischfinanzierung aus Rundfunkgebühren und kommerziellen Einnahmen (v.a. Werbung und Sponsoring). Der AnteiI an kommerziellen Einnahmen bei der SRG SSR entspricht dem Durchschnitt der kommerziellen Einnahmen aller öffentlichen Rundfunkorganisationen in der EU. Dieser Wert kann als moderat angesehen werden, ist er doch in den analysierten Kleinstaaten aber auch einigen anderen Grossstaaten höher. Insbesondere Irland und Österreich weisen einen höheren Anteil an kommerziellen Einnahmen aus (siehe untenstehende Tabelle). Zudem finanzieren sich die meisten öffentlichen Rundfunkorganisationen zu einem Teil aus kommerziellen Einnahmen – sogar solche, die keine Werbung ausstrahlen (z. B. BBC) bzw. starken Werbebeschränkungen unterliegen (z. B. ARD und ZDF). Im Fall der BBC werden die kommerziellen Einnahmen über kommerziell tätige Tochterunternehmen im Ausland und durch Rechteverkauf finanziert. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Abbildung 28: 39 Anteil der öffentlichen Gelder an den Gesamteinnahmen öffentlicher Rundfunkorganisationen 2013 (in %) IE AT BE fläm. IT NL BE frz. UK CH EU Durchschnitt FR DE SE FI 59.3 61.1 65.6 68.5 70.3 70.8 71.5 75.7 77.6 82.5 86 94.4 97 0 20 40 60 80 100 120 Quelle: EBU (2014: 29) Ist Online-Werbung erlaubt? In allen untersuchten Ländern ist Onlinewerbung erlaubt; in den meisten Ländern allerdings nur mit Einschränkungen. Einzig der irische öffentliche Rundfunk RTÉ besitzt weitgehende Möglichkeiten für Werbung im digitalen Bereich. In den USA hingegen ist Onlinewerbung nur in Form von „Corporate Sponsoring“ erlaubt. In Österreich und Belgien sind die maximalen Einnahmen aus Onlinewerbung oder allen Werbeformen insgesamt beschränkt. Zusätzliche Beschränkungen in Bezug auf Online-Werbeformen, inhaltliche Platzierung und Maximaleinnahmen hat der österreichische Gesetzgeber erlassen. Solche Beschränkungen sind auf den Widerstand privater Medien (insbesondere der Verleger) zurückzuführen: So sah der Kompromiss mit den Verlegern in Österreich vor, dass der ORF zum Preis der Einschränkung des inhaltlichen Onlineangebots, zwar online werben darf, jedoch den erwähnten Beschränkungen unterliegt. Ebenfalls unterliegen in beiden Sprachregionen Belgien die Einnahmen aus Onlinewerbung bestimmten Beschränkungen. In jenen Ländern, in denen der öffentliche Rundfunk Onlinewerbung betreiben darf, sind die Einnahmen aus dem Onlinebereich im Vergleich zu jenen aus anderen Mediengattungen noch bescheiden. Allerdings verzeichnet Onlinewerbung in diesen Ländern zweistellige prozentuale Zuwachsraten (zwischen 13% und 18%). In Irland ist der Bereich der Onlinewerbung der einzige, der 2013 gewachsen ist; alle übrigen Werbeeinnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Anteil der Onlinewerbung für öffentliche Rundfunkanbieter an Bedeutung gewinnen wird. 40 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public Abbildung 29: Möglichkeit für kommerzielle Einnahmen bei öffentlichen Rundfunkveranstaltern nach Mediengattung TV Radio Online Anmerkung USA (X) (X) (X) In allen drei Medien auf „Corporate Sponsoring“ beschränkt Neuseeland X - X (TV) Irland X X X Österreich X X (X) Onlinewerbung in Bezug auf Maximaleinnahmen, Werbeformen, Programmplatzierung und Rabatte eingeschränkt Belgien (fläm.) (X) X X TV: nur Sponsoring erlaubt; Gesamteinnahmen durch Werbung insgesamt beschränkt Belgien (frz.) X X (X) Falls Einnahmen aus Onlinewerbung bestimmten Betrag übersteigt, sind diese zusätzlichen Einnahmen in einen Fonds zur Unterstützung der Presse einzuzahlen Welches sind die Besonderheiten hinsichtlich der Regulierung? Alle drei analysierten Kleinstaaten haben Formen des Gebührensplittings eingeführt – jedoch zumeist auf eine andere Art und Weise als in der Schweiz organisiert. In Irland, Österreich und der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens werden mit einem Teil der Rundfunkgebühren Fonds finanziert, welche die Produktion einzelner Programme und/oder Programmreihen unterstützen. In der flämisch- und französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens finden sich darüber hinaus eine direkte Unterstützung des Programmbetriebs von Privatsendern. Die Zielsetzungen der Fonds und die Kategorien der Privatsender, die direkte finanzielle Unterstützung erhalten können (z. B. lokale, alternative Privatsender etc.) unterscheiden sich jedoch von Land zu Land (siehe Länderberichte oben). Ein bemerkenswertes Modell wurde mit dem Fonds zur Unterstützung des privaten Radiosektors im französischsprachigen Teil Belgien eingeführt: terrestrische Radiosender und der öffentliche Rundfunk müssen jährlich einen vom Umsatz und dem Konsumentenpreisindex abhängigen Beitrag in diesen Fonds einzahlen. Das Co-Regulierungsmodell (Festlegung von Regeln durch Branche/Unternehmen und Staat) zur Festlegung der Gebührenhöhe und Werbegrenzen in Irland ist ebenfalls interessant. Die Erhöhung der Gebühren macht das zuständige Ministerium davon abhängig, ob die beiden öffentlichen Rundfunkorganisationen ihre selbst auferlegten „Performance Committments“ erfüllen – wobei die Überprüfung dieser „Committments“ durch die Regulierungsbehörde erfolgt. Ebenfalls muss sich RTÉ gewisse Obergrenzen in Bezug auf die Fernsehwerbung selbst verschreiben, diese jedoch vom zuständigen Minister genehmigen lassen (wobei ohnehin die in der EU Richtlinie AVMD vorgeschriebenen Mindeststandards zu berücksichtigen sind). An Belgien ist bemerkenswert, dass dieses Land alle Sprachregionen auch rechtlich als voneinander getrennte Mediensysteme behandelt, indem in den Regionen eigene Rundfunkgesetze und eigene öffentliche Rundfunkorganisationen existieren. Dementsprechend fördern die flämische und wallonische Region Service-Public-Leistungen auf unterschiedliche Art und Weise. Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public 41 Welches sind die Hintergründe der dualen Modelle (Finanzierung durch Werbung und Gebühren)? Der tendenziell höhere Anteil an kommerziellen Einnahmen bei öffentlichen Rundfunkorganisationen in Kleinstaaten ergibt sich infolge struktureller Auswirkungen des kleinen Marktes. Alle untersuchten Kleinstaaten Österreich, Irland, Belgien sowie die Schweiz sind durch hohe Zuschauer- und Werbemarktanteile ausländischer Sender aus den angrenzenden grossen Ländern konfrontiert. Insbesondere die Werbefenster beschränken den im Vergleich mit Grossstaaten finanziell ohnehin beschränkten Spielraum zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen Fernsehsektors. Dies hat dazu geführt, dass neben der Aufrechterhaltung eines im Markt gut positionierten öffentlichen Rundfunkanbieters auch der private Sektor mit öffentlichen Geldern mittels Formen des Gebührensplittings unterstützt wird. Abbildung 30: Anzahl Einwohner in Mio. nach Land Österreich 8.43 Belgien (fläm.) 5.9 Schweiz (dt.) 5.6 Irland 4.56 Neuseeland 4.44 Belgien (frz.) 4.4 Schweiz (frz.) 1.9 Schweiz (ital.) 0.34 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Welches sind die jüngsten Entwicklungen und Erkenntnisse? In den letzten Jahren wurde die finanzielle Unterstützung des privaten Rundfunksektors in allen drei analysierten Kleinstaaten eingeführt bzw. ausgebaut. Wie erwähnt, variieren die gewählten Modelle und verfolgten Zielsetzungen jedoch je nach Land. Bei der Rundfunkgebühr zeigt sich kein einheitlicher Trend: Belgien (und Neuseeland) haben die Rundfunkgebühr im flämischen (nördlichen) Landesteil zu Beginn der 2000er-Jahre abgeschafft, ebenso wie die benachbarten Niederlande. Eingeführt wurde stattdessen eine Finanzierung öffentlicher Rundfunkleistungen aus dem Staatshaushalt. Anderseits wurde gerade in Belgien vor fünf Jahren im französischsprechenden Teil (Wallonien) der Gültigkeitsbereich der Rundfunkgebühr auf Smartphones und Computer ausgeweitet. In jüngster Zeit scheint in einigen Ländern ein Trend in Richtung einer Transformation der Rundfunk- in eine Haushaltgebühr zu bestehen (in Deutschland bereits eingeführt, in Schweden, Irland und der Schweiz konkrete Projekte zur Einführung). Allerdings hat sich in Irland und mit dem ergriffenen Referendum in der Schweiz die Einführung des neuen Modells verzögert. Ein nochmals anderes Modell wählte Finnland: es hat eine individuelle Mediensteuer eingeführt (vgl. Künzler et al. 2013: 38-42). Die Mischfinanzierung führt in Ländern mit einem relativ hohen Anteil an kommerziellen Einnahmen (in Irland und Österreich) besonders von Seiten der privaten Medien (Rundfunkveranstalter, z.T. Presse) zu anhaltender Kritik wegen angeblicher Marktverzerrung. So wurden in Irland einhergehend mit dem Plan, auf Haushaltsabgaben umzustellen, Stimmen der privaten Sender laut, die auf einer weiteren Einschränkung der Werbemöglichkeiten der öffentlichen Sender pochen. Die privaten Sender befürchten eine stärkere Schwächung ihrer Position, wenn der öffentliche Rundfunk durch höhere staatliche Beiträge noch gestärkt würde. Auch in Österreich 42 Finanzierungs- und Organisationsmodelle von Service Public wird das duale Finanzierungsmodell von den Privatsendern als unfair eingeschätzt und hat zu einer erfolgreichen Klage wegen Vernachlässigung des öffentlichen Auftrags bis zum höchsten dafür zuständigen Gericht geführt. Wie die Fallbeispiele USA und Neuseeland zeigen, lassen sich solche Diskussionen über eine zu breite Ausdehnung von Service public-Leistungen in den unterhaltenden Bereich nicht vermeiden. Obwohl in den USA der öffentliche Rundfunk auf einen eng definierten Bereich beschränkt ist und in Neuseeland im Fernsehbereich hauptsächlich einzelne, von der zuständigen Kommission klar definierte Service-Public-Programme abgegolten werden, wird auch in diesen Ländern die Diskussion über den Service-public-Charakter von publikumsattraktiven Programmen geführt. Möglicherweise handelt es sich dabei um einen Zielkonflikt, der stets von der normativen Betrachtungsweise geprägt ist und mit keinem Modell zur Institutionalisierung des Service-Public vollständig gelöst werden kann. Literatur EBU – European Broadcasting Union (2014): Funding of Public Service Media 2014. Grand-Saconnex: EBU. Jarren, Otfried/Weber, Rolf H./Donges, Patrick/Dörr, Bianka/Künzler, Matthias/Puppis, Manuel (2002): Rundfunkregulierung. Leitbilder, Modelle und Erfahrungen im internationalen Vergleich: Eine sozial- und rechtswissenschaftliche Analyse. Zürich: Seismo. Künzler, Matthias/Puppis, Manuel/Schweizer, Corinne/Studer, Samuel (2013): Regulierungs-Monitoring 2012/2013: Monitoring-Report "Finanzierung des öffentlichen Rundfunks". Zürich: IPMZ.