HPRaktuell - BDZ Sachsen
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HPR aktuell Redaktion: Reimund Höpfner Ausgabe Oktober 2010 Beförderungsgeschehen in der Zollverwaltung Beförderungsgeschehen in der Zollverwaltung Seite 1 Anwendung der Aufstiegsregelungen: Beurteilungsmäßige Voraussetzungen Seite 1 Regelungen zur Probezeit Seite 2 Sachgebiete Vollstreckung der Haupzollämter nicht in der Diskussion Seite 2 Überarbeitung WaffDV-Zoll und WaffVwV-BMF Seite 2 Aktuelles aus dem Tarifbereich Seite 3 Die Leiterin des Referats III A 4 im Bundesfinanzministerium, Dr. Claudia Hülsebusch, hat das Gremium über den derzeitigen Sachstand des Beförderungsgeschehens informiert und die generell beabsichtigte Vorgehensweise des Bundesfinanzministeriums dargelegt. Demnach haben die Bundesfinanzdirektionen fristgerecht zum 30. September 2010 diejenigen Beschäftigten gemeldet, die mit der Note „Herausragend“ (15, 14 oder 13 Punkte) beurteilt wurden und die eine Beförderungseignung haben, d.h. die Bewährungszeiten auf Beförderungsdienstposten im nicht gebündelten Bereich bereits erfüllen oder dem gebündelten Bereich angehören. Da die Beförderungen nur noch „blockweise“ erfolgen sollen, muss die Anzahl der zur Verfügung stehenden Planstellen mit dem jeweils für die Beförderung freigegebenen Block übereinstimmen. Wie viele Beförderungen in den einzelnen Besoldungsgruppen jetzt tatsächlich in einem ersten Schritt zeitnah vorgenommen werden können, will das Bundesfinanzministerium in den nächsten zwei Wochen in einem e.zoll-info bekannt geben. Bearbeiter: Hecker Anwendung der Aufstiegsregelungen: Beurteilungsmäßige Voraussetzungen Friedrichstraße 169-170 10117 Berlin Telefon: 030-4081-6600 Telefax: 030-4081-6633 E-Mail: [email protected] Internet: w ww.bdz.eu Der Hauptpersonalrat hat den Hinweisen des Bundesfinanzministeriums an den nachgeordneten Bereich zu den geltenden Aufstiegsrichtlinien für den Aufstieg in den mittleren bzw. in den gehobenen Dienst der Zollverwaltung zugestimmt. Die Änderungen waren durch die Neufassung der Notenskala in den Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) erforderlich geworden. Da die Noten „Tritt erheblich hervor“ bzw. „Tritt hervor“ in der neuen BRZV nicht mehr enthalten sind und damit auch nicht mehr angewandt werden können, wird künftig wie folgt verfahren: Aufstiegsbewerber/-innen müssen nunmehr mindestens die Beurteilungsnote „Überdurchschnittlich“ erreicht und • bei einer erstmaligen Beurteilung in einem Beförderungsamt mindestens 10 Punkte oder • in der letzten Regelbeurteilung mindestens 11 Punkte erhalten haben. Bearbeiter: Hecker HPR aktuell 10/2010 | Seite 1 von 3 HPR aktuell Regelungen zur Probezeit Dem Hauptpersonalrat wurde mit Datum vom 4. Oktober 2010 der Entwurf zum so genannten Probezeit-Erlass zugestellt. Der Hauptpersonalrat hat umgehend das Beteiligungsverfahren nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz eingeleitet und wird in seiner No- vember-Sitzung gemeinsam mit der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung die Angelegenheit beraten. Das Bundesfinanzministerium regelt darin die Dauer der Probezeit und die entsprechenden Anrechnungszeiten. Weiterhin werden die Gestaltung der Probezeit in ver- schiedenen Verwendungsbereichen, notwendige Verwendungswechsel in gleichen oder unterschiedlichen Verwaltungsebenen und die Probezeitbeurteilungen angesprochen sowie Ausführungen zur Feststellung der Bewährung gemacht. Bearbeiter: Hecker Sachgebiete Vollstreckung der Hauptzollämter nicht in der Diskussion Große Verwirrung löste bei vielen Beschäftigten das Gerücht aus, dass die Zerschlagung der Sachgebiete G beschlossene Sache sei und der Hauptpersonalrat hierzu Informationen zurückhalte. Hierzu häuften sich in den letzten Tagen die Anfragen beim Hauptpersonalrats, die auch offene Fragen thematisierten und Fragen zur Neuregelung der Vergütung für Vollziehungsbeamtinnen und -beamte, zur derzeitigen Pilotierung der Standards für den Vollstreckungsdienst, zur Priorisierung der Vollstreckung im Rahmen der Kosten- und Leistungsplanung sowie zum Personalbedarf für die Bearbeitung der Kfz-Steuer durch die Hauptzollämter und anderer neuer Aufgaben aufwarfen. Hierzu stellt der Hauptpersonalrat klar: 1. Es gibt beim Hauptpersonalrat keine Erkenntnisse über anstehende Überlegungen oder gar konkrete Planungen des Bundesfinanzministeriums, die darauf hinauslaufen, dass die Vollstreckung zu Gunsten anderer Aufgaben umgestaltet oder aufgegeben werden soll. 2. Die Neugestaltung der Vergütung für die Vollziehungsbeamtinnen und -beamten befindet sich im internen Entscheidungsprozess des Bundesfinanzministeriums. 3. Die Einführung eines „Vollstreckungs-Standards“ soll nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums die Arbeitsabläufe effizienter gestalten. Ob die laufende Pilotierung im Ergebnis diese Erwartungen überhaupt erfüllen kann, wird sich zeigen müssen. 4. Die Arbeitsgruppe Kfz-Steuer befindet sich im Stadium der Ist-Analyse. Wer da schon öffentlich irgendwelche Folgen für irgendeinen Aufgabereich der Zollverwaltung ableiten will, verbreitet unbedacht eigene und falsche Hypothesen. Zur bislang fehlenden Einstufung der Aufgaben der Vollstreckung als so genannter „priorisierter Bereich“ darf festgestellt werden, dass der Hauptpersonalrat im Rahmen von gemeinschaftlichen Besprechungen im Juli und jetzt im Oktober 2010 mit Nachdruck darauf hinwirkt, dass diese Entscheidung durch das Bundesfinanzministeriums revidiert wird. Bearbeiter:Höpfner Überarbeitung WaffDV-Zoll und WaffVwV-BMF Im Rahmen der Neufassung der Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu (WaffVwV-BMF) werden die bewaffneten Bereiche der Zollverwaltung im Hinblick auf die notwendige Ausstattung im Rahmen von Workshops vom Bundesfinanzministerium ergebnisoffen untersucht. Auf Nachfrage des Hauptpersonalrats hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass in diesem Zusammenhang auch die künftige Bewaffnung des einfachen Zolldienstes diskutiert wer- den soll. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit hat das Bundesfinanzministerium jedoch noch nicht getroffen. Für den Hauptpersonalrat sind derzeit keine Gründe für die Notwendigkeit einer Entwaffnung des einfachen Dienstes erkennbar. Bearbeiter: Eich HPR aktuell 10/2010 | Seite 2 von 3 HPR aktuell Aktuelles aus dem Tarifbereich Das Bundesfinanzministerium hat auf eine Anfrage des Hauptpersonalrats zur aktuellen Quote im Rahmen der Bewilligung von Altersteilzeit im Rahmen des Tarifvertrags zur Regelung flexibler Arbeitszeiten mitgeteilt: Auf Grundlage der durch das Statistische Bundesamt ermittelten Daten für das Kalenderjahr 2010 ergibt sich für den Bereich der Bundesfinanzverwaltung eine so genannte Ressortquote von etwas über 8 Prozent, im Bereich der Bundeszollverwaltung bei rund 10 Prozent. Lediglich beim ZIVIT wird die maßgebliche Quote von 2,5 Prozent unterschritten, jedoch nur so geringfügig, dass sich daraus keine volle Stelle ergäbe. Eine so genannte Behördenquote soll vorerst nicht festgesetzt werden. Angesichts der aktuellen Altersteilzeitquote von rund 8 Prozent wird davon ausgegangen, dass auch im kommenden Jahr 2011 kein Anspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeit nach Paragraf 4 des entsprechenden Tarifvertrags entsteht. Ausgenommen hiervon ist jedoch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die als Stellenabbaubereich anerkannt wird. Des Weiteren hat das Bundesfinanzministerium den Hauptpersonalrat über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts informiert. In diesem Urteil geht es im Wesentlichen um die Regelung im Teilzeitbefristungsgesetz, HPR aktuell 10/2010 | Seite 3 von 3 wonach befristete Arbeitsverträge für zwei Jahre und längere nur mit einem Sachgrund abgeschlossen werden können. Das Bundesarbeitsgericht verneint das Vorliegen eines sachlichen Grundes wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal wegen einer von vornherein unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt werden können. Die Folge wäre die Unwirksamkeit des Befristungsgrundes und damit die Qualifizierung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Bearbeiter: Knechtel