HPR aktuell September 2010
Transcription
HPR aktuell September 2010
HPR aktuell Redaktion: Reimund Höpfner Ausgabe September 2010 Beförderungssituation in der Bundeszollverwaltung Beförderungssituation in der Zollverwaltung Seite 1 Zuständigkeiten der Mittelund Ortsbehörden im Bereich Personalverwaltung und Organisation Seite 1 Neue Schießausbildung: Ergebnisse des 1. jährlichen Schießtests Seite 2 Aktuelles aus dem Tarifbereich Seite 2 Nachdem die Beurteilungsgremien fast überall getagt haben und die Ergebnisse auch teilweise schon mündlich bekannt gegeben wurden (Meldefrist gegenüber dem Bundesfinanzministerium ist der 30. September 2010), werden sich in der 40. Kalenderwoche Vertreter des Hauptpersonalrats sowie der Zollund Verbrauchsteuerabteilung beim Bundesfinanzministerium zusammensetzen, um anhand der festgestellten Beurteilungsergebnisse und der derzeitigen Planstellensituation zu ermitteln, wie das Beförderungsgeschehen wieder „in Gang gesetzt“ werden kann. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, wies in der Sitzung des Gremiums vom 13. bis 16. September 2010 darauf hin, dass die teilweise schon in Foren veröffentlichten Berechnungsmodelle reine Spekulation seien. Diese Bewertung wurde auf Nachfrage vom Bundesfinanzministerium ausdrücklich bestätigt. Erst nach der genannten Besprechung, an der Dewes teilnehmen wird, könne eine erste Prognose getroffen werden. Bearbeiter: Hecker Zuständigkeiten der Mittel- und Ortsbehörden im Bereich Personalverwaltung und Organisation Friedrichstraße 169-170 10117 Berlin Telefon: 030-4081-6600 Telefax: 030-4081-6633 E-Mail: [email protected] Internet: w ww.bdz.dbb.de Im Rahmen der Sitzung des Hauptpersonalrats gab Vorsitzender Dieter Dewes bekannt, dass vom Bundesfinanzministerium bei der Bundesfinanzdirektion Südost eine bundesweite Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die zum Ziel hat, eine klare Zuständigkeitsabgrenzung der Mittel- und Ortsbehörden im Bereich Personalverwaltung und Organisation zu erarbeiten. Als Grundlage hierfür dient die Zuständigkeitstabelle, die mit Erlass vom 2. Mai 2008 bekannt gegeben wurde. Durch die zwischenzeitlichen Änderungen in den Verwaltungsvorschriften (z.B. HPR aktuell 09/2010 | Seite 1 von 2 Ausschreibungs- und Beurteilungsrichtlinien) sei dies nunmehr erforderlich. Ein erstes Zwischenergebnis wird für den November 2010 erwartet. Der Hauptpersonalrat begrüßt die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe, da der Ruf nach einer klaren Regelung immer lauter geworden ist. Für den Hauptpersonalrat werden der Vorsitzende Dieter Dewes bzw. der Fachgruppensprecher Personal Michael Hecker an den Beratungen der Arbeitsgruppe teilnehmen. Bearbeiter: Hecker HPR aktuell Neue Schießausbildung: Ergebnisse des 1. jährlichen Schießtests Zum jährlichen Schießtest, hatte der Hauptpersonalrat zeitnah vom Bundesfinanzministerium die erzielten Ergebnisse angefordert. Als Fazit lässt sich feststellen, dass die von den Pessimisten befürchteten Durchfallquoten nicht eingetreten sind. Die Schusswaffenträgerinnen und Schusswaffenträger der Bundeszollverwaltung haben mit ihren Resultaten gezeigt, dass sie in der Breite ausgezeichnet aus- und fortgebildet sind. Lediglich 30 Vollzugskräfte haben den Schießtest trotz mehrmaliger Wiederholung nicht bestanden. Das ist durchaus als eine niedrige Größenordnung anzusehen. Für diese Kolleginnen und Kollegen könnte das Nichtbestehen des Schießtests einen Wechsel des Arbeitsbereichs zur Folge haben, falls keine adäquate Verwendungsmöglichkeit ohne Schusswaffe bestünde. Eine personelle Umsetzung müsste dann auf Grundlage der geltenden Sozialstandards der Zollverwaltung erfolgen (vgl. Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 24. Januar 2008 – III A 5 - P 3760/06/0001 –). Der Hauptpersonalrat hatte bewusst auf eine bundesweit einheitliche Festlegung der Wiederholungsmöglichkeiten des Schießtests verzichtet. Damit hatten die Mittel- bzw. örtliche Behörde die Möglichkeit, zusammen mit der zuständigen Per- sonalvertretung eine einvernehmliche Regelung zu finden und dieser eine Teilnahme beim Ablegen des Schießtests zu ermöglichen (Paragraf 80 Bundespersonalvertretungsgesetz). Nach Informationen der BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat wird in nächster Zeit das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren für den Entwurf der neuen Dienstvorschrift über die Bewaffung in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll) und der neuen Verwaltungsvorschriften hierzu (WaffVwV-BMF) durch das Bundesfinanzministerium beim Hauptpersonalrat eingeleitet. Bearbeiter: Eich Aktuelles aus dem Tarifbereich Der Hauptpersonalrat hat vom Bundesfinanzministerium weitere Durchführungshinweise zur Neuregelung der Altersteilzeit und des sogenannten „FALTER“-Arbeitszeitmodells des Bundes erhalten. Diese Regelungen betreffen nur die Tarifbeschäftigten. Ein Anspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeit besteht nur, wenn und solange weniger als 2,5 v.H. der Tarifbeschäftigten des Arbeitgebers von einer Altersteilzeitregelung Gebrauch machen. Außer in vom Bundesfinanzministerium und unter Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages festgelegten Restrukturierungs- und Stellenab- baubereichen kann von dieser Quote abgewichen werden. Für den Hauptpersonalrat ist dabei von Bedeutung, ob die Quote einschließlich der nachgeordneten Bereiche (Ressortquote) oder die einzelnen Behörden (Behördenquote) als maßgebliche Quote für den Anspruch auf Bewilligung von Altersteilzeit ermittelt wird und in welchen Behörden die Quote von 2,5 v.H. bereits überschritten wurde. Gegebenenfalls besteht deshalb in einzelnen Bereichen kein Anspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeit. Hierzu hat der Hauptpersonalrat eine Eingabe an das Bundesfinanzministerium gerichtet. Zur Ausschreibungsrichtlinie für Tarifbeschäftigte (ARZV-TB) wird das Bundesfinanzministerium die Bundesfinanzdirektion Südost mit der Prüfung der praktischen Umsetzung beauftragen. Der bereits bekannt gegebene Zeitplan zur Beteiligung des Hauptpersonalrats bleibt davon unberührt. Des Weiteren erfolgen im Oktober 2010 erste Gespräche zur Evaluierung der Dienstvereinbarung zur Beurteilung der Angestellten in der Zollverwaltung. Insbesondere auch durch die Einführung des TVöD sind redaktionelle, aber auch inhaltliche Anpassungen notwendig geworden. Hier sieht der Hauptpersonalrat dringenden Handlungsbedarf. Bearbeiter:Knechtel HPR aktuell 09/2010 | Seite 2 von 2