HPR aktuell September 2010

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HPR aktuell September 2010
HPR aktuell
Redaktion: Reimund Höpfner
Ausgabe
September 2010
Beförderungssituation in der
Bundeszollverwaltung
Beförderungssituation in der
Zollverwaltung Seite 1
Zuständigkeiten der Mittelund Ortsbehörden im Bereich
Personalverwaltung und
Organisation Seite 1
Neue Schießausbildung:
Ergebnisse des 1. jährlichen
Schießtests Seite 2
Aktuelles aus dem Tarifbereich
Seite 2
Nachdem die Beurteilungsgremien
fast überall getagt haben und die
Ergebnisse auch teilweise schon
mündlich bekannt gegeben wurden
(Meldefrist gegenüber dem Bundesfinanzministerium ist der 30.
September 2010), werden sich in der
40. Kalenderwoche Vertreter des
Hauptpersonalrats sowie der Zollund Verbrauchsteuerabteilung beim
Bundesfinanzministerium zusammensetzen, um anhand der festgestellten Beurteilungsergebnisse und
der derzeitigen Planstellensituation
zu ermitteln, wie das Beförderungsgeschehen wieder „in Gang gesetzt“
werden kann. Der Vorsitzende des
Hauptpersonalrats, Dieter Dewes,
wies in der Sitzung des Gremiums
vom 13. bis 16. September 2010 darauf hin, dass die teilweise schon in
Foren veröffentlichten Berechnungsmodelle reine Spekulation seien.
Diese Bewertung wurde auf Nachfrage vom Bundesfinanzministerium
ausdrücklich bestätigt. Erst nach
der genannten Besprechung, an der
Dewes teilnehmen wird, könne eine
erste Prognose getroffen werden.
Bearbeiter: Hecker
Zuständigkeiten der Mittel- und
Ortsbehörden im Bereich Personalverwaltung
und Organisation
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon: 030-4081-6600
Telefax: 030-4081-6633
E-Mail: [email protected]
Internet: w ww.bdz.dbb.de
Im Rahmen der Sitzung des Hauptpersonalrats gab Vorsitzender
Dieter Dewes bekannt, dass vom
Bundesfinanzministerium bei der
Bundesfinanzdirektion Südost eine
bundesweite Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die zum Ziel hat, eine
klare Zuständigkeitsabgrenzung der
Mittel- und Ortsbehörden im Bereich Personalverwaltung und Organisation zu erarbeiten. Als Grundlage
hierfür dient die Zuständigkeitstabelle, die mit Erlass vom 2. Mai 2008
bekannt gegeben wurde. Durch die
zwischenzeitlichen Änderungen in
den Verwaltungsvorschriften (z.B.
HPR aktuell 09/2010 | Seite 1 von 2
Ausschreibungs- und Beurteilungsrichtlinien) sei dies nunmehr erforderlich. Ein erstes Zwischenergebnis
wird für den November 2010 erwartet. Der Hauptpersonalrat begrüßt
die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe,
da der Ruf nach einer klaren Regelung immer lauter geworden ist. Für
den Hauptpersonalrat werden der
Vorsitzende Dieter Dewes bzw. der
Fachgruppensprecher Personal Michael Hecker an den Beratungen der
Arbeitsgruppe teilnehmen.
Bearbeiter: Hecker
HPR aktuell
Neue Schießausbildung: Ergebnisse des 1. jährlichen Schießtests
Zum jährlichen Schießtest, hatte
der Hauptpersonalrat zeitnah vom
Bundesfinanzministerium die erzielten Ergebnisse angefordert. Als
Fazit lässt sich feststellen, dass die
von den Pessimisten befürchteten
Durchfallquoten nicht eingetreten sind. Die Schusswaffenträgerinnen und Schusswaffenträger der
Bundeszollverwaltung haben mit
ihren Resultaten gezeigt, dass sie in
der Breite ausgezeichnet aus- und
fortgebildet sind. Lediglich 30 Vollzugskräfte haben den Schießtest
trotz mehrmaliger Wiederholung
nicht bestanden. Das ist durchaus als
eine niedrige Größenordnung anzusehen. Für diese Kolleginnen und
Kollegen könnte das Nichtbestehen
des Schießtests einen Wechsel des
Arbeitsbereichs zur Folge haben, falls
keine adäquate Verwendungsmöglichkeit ohne Schusswaffe bestünde.
Eine personelle Umsetzung müsste
dann auf Grundlage der geltenden
Sozialstandards der Zollverwaltung
erfolgen (vgl. Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 24. Januar
2008 – III A 5 - P 3760/06/0001 –).
Der Hauptpersonalrat hatte bewusst
auf eine bundesweit einheitliche
Festlegung der Wiederholungsmöglichkeiten des Schießtests verzichtet. Damit hatten die Mittel- bzw.
örtliche Behörde die Möglichkeit,
zusammen mit der zuständigen Per-
sonalvertretung eine einvernehmliche Regelung zu finden und dieser
eine Teilnahme beim Ablegen des
Schießtests zu ermöglichen (Paragraf 80 Bundespersonalvertretungsgesetz). Nach Informationen der
BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat
wird in nächster Zeit das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren für den Entwurf der neuen
Dienstvorschrift über die Bewaffung
in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll)
und der neuen Verwaltungsvorschriften hierzu (WaffVwV-BMF)
durch das Bundesfinanzministerium
beim Hauptpersonalrat eingeleitet.
Bearbeiter: Eich
Aktuelles aus dem Tarifbereich
Der Hauptpersonalrat hat vom Bundesfinanzministerium weitere
Durchführungshinweise zur Neuregelung der Altersteilzeit und des
sogenannten „FALTER“-Arbeitszeitmodells des Bundes erhalten.
Diese Regelungen betreffen nur die
Tarifbeschäftigten. Ein Anspruch auf
Vereinbarung von Altersteilzeit besteht nur, wenn und solange weniger
als 2,5 v.H. der Tarifbeschäftigten
des Arbeitgebers von einer Altersteilzeitregelung Gebrauch machen.
Außer in vom Bundesfinanzministerium und unter Beteiligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages festgelegten
Restrukturierungs- und Stellenab-
baubereichen kann von dieser Quote
abgewichen werden. Für den Hauptpersonalrat ist dabei von Bedeutung,
ob die Quote einschließlich der nachgeordneten Bereiche (Ressortquote)
oder die einzelnen Behörden (Behördenquote) als maßgebliche Quote
für den Anspruch auf Bewilligung
von Altersteilzeit ermittelt wird und
in welchen Behörden die Quote von
2,5 v.H. bereits überschritten wurde.
Gegebenenfalls besteht deshalb in
einzelnen Bereichen kein Anspruch
auf Vereinbarung von Altersteilzeit.
Hierzu hat der Hauptpersonalrat
eine Eingabe an das Bundesfinanzministerium gerichtet. Zur Ausschreibungsrichtlinie für Tarifbeschäftigte
(ARZV-TB) wird das Bundesfinanzministerium die Bundesfinanzdirektion
Südost mit der Prüfung der praktischen Umsetzung beauftragen. Der
bereits bekannt gegebene Zeitplan
zur Beteiligung des Hauptpersonalrats bleibt davon unberührt.
Des Weiteren erfolgen im Oktober
2010 erste Gespräche zur Evaluierung der Dienstvereinbarung zur
Beurteilung der Angestellten in der
Zollverwaltung. Insbesondere auch
durch die Einführung des TVöD sind
redaktionelle, aber auch inhaltliche
Anpassungen notwendig geworden.
Hier sieht der Hauptpersonalrat dringenden Handlungsbedarf.
Bearbeiter:Knechtel
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