Vorhaben der Aventis Pharma Deutschland GmbH, Indus

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Vorhaben der Aventis Pharma Deutschland GmbH, Indus
Seite 2440
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 16. Juni 2003
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Vorhaben der Aventis Pharma Deutschland GmbH, Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main;
hier:
Wesentliche Änderung der bestehenden Anlage Pyrazolone, Gebäude E 610 u. a., Herstellung von KetekVorstufen.
Die Aventis Pharma Deutschland GmbH, Industriepark Höchst,
hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage
„Pyrazolone“, Gebäude E 610 u. a., gestellt.
Die Anlage befindet sich in 65926 Frankfurt am Main, Brüningstraße 50, Gemarkung Frankfurt am Main-Höchst, Flur 23, Flurstück 1/45.
Beantragt wird die Herstellung von Ketek-Vorstufen in dem bestehenden Pyrazolone-Betrieb, Gebäude E 610. Es handelt sich um
168 t/a 4-Pyridylimidazolylbutylphthalimid (PIP) und 260 t/a Desclarithromycin (DES). Des Weiteren wird für die Verbrennung der
aus der PIP- und DES-Herstellung kommenden Abluftströme die
Errichtung und der Betrieb einer lokalen thermischen Abluftreinigungsanlage (LOTHAR), Gebäude E 691, als neue Nebeneinrichtung der Anlage Pyrazolone beantragt.
Für die Errichtung der thermischen Abluftreinigungsanlage und
für die Errichtung der für das Projekt erforderlichen apparativen
und baulichen Einrichtungen wird zusätzlich ein Antrag nach § 8 a
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt.
Die Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung der thermischen Abluftreinigungsanlage und der übrigen, das Projekt betreffenden apparativen und baulichen Einrichtungen ist nach Abgabe eines vorläufigen positiven Gesamturteils
der beteiligten Behörden vorgesehen.
Die geänderte Anlage soll im zweiten Quartal 2004 in Betrieb genommen werden.
Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 16 Abs. 1, in Verbindung mit § 10
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung
vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) in Verbindung mit
Spalte 1, Nr. 4.1 b/d des Anhanges der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch
das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Prüfung des Einzelfalls nach § 3 c des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ergab, dass keine Verpflichtung besteht,
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 3 a
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 23. Juni 2003
bis 22. Juli 2003 beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung
Staatliches Umweltamt Frankfurt am Main, Gutleutstr. 114, 60327
Frankfurt am Main, im Zimmer 10.6.43 (im 10. OG) aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Innerhalb der Zeit vom 23. Juni 2003 (erster Tag) bis 5. August
2003 (letzter Tag), können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der vorgenannten Auslegungsstelle erhoben werden.
Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders
nicht erkennen lassen, werden beim Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete
Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung benennen.
Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen
an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf
im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel
bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der Erörterungstermin beginnt am 3. September 2003 um 10.00
Uhr im Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches
Umweltamt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am
Main, Zimmer Nr. 0.6.61 (Erdgeschoss).
Die Erörterung kann an Folgetagen fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht
erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des An-
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tragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben,
erörtert.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin nicht
stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben worden sind.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die beantragte Genehmigung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht werden.
Frankfurt am Main, 2. Juni 2003
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt
IV/F 43.2 — 53 e 621 — FWH — 224 k
StAnz. 24/2003 S. 2440
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Vorhaben der Firma Degussa AG, Düsseldorf, zum Betrieb
eines Flammreaktors zur Herstellung pyrogener Metalloxide im Industriepark Hanau-Wolfgang
Die Firma Degussa AG hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum
Betrieb eines Flammreaktors zur Herstellung pyrogener Metalloxide auf dem Betriebsgelände im Industriepark Hanau-Wolfgang, Gemarkung Wolfgang, Flur 1, Flurstück 44/18, Geb. 1023 gestellt.
Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002
(BGBl. I S. 3830) in Verbindung mit Spalte 1 N. 4.1 p, des Anhanges der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium
Darmstadt.
Die Prüfung des Einzelfalls gemäß den nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat ergeben, dass keine Verpflichtung besteht,
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich
bekannt gemacht.
Der Antrag und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 23. Juni 2003
bis 22. Juli 2003 (einschließlich) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Hanau, Willy-BrandtStraße 23, Zimmer 104, 63450 Hanau, aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Innerhalb der Zeit vom 23. Juni 2003 (erster Tag) bis 5. August
2003 (letzter Tag) können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der vorgenannten Auslegungsstelle sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, erhoben werden. Es wird gebeten,
Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden beim Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung
und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen
an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf
im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel
bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der Erörterungstermin beginnt am 26. August 2003 um 10.00 Uhr
im Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Hanau, Willy-Brandt-Straße 23, Zimmer Nr. 231/232 in
63450 Hanau.
Die Erörterung kann an Folgetagen fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht
erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben,
erörtert.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin nicht
stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben worden sind.