Einanlegerfonds

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Einanlegerfonds
ab
Einanlegerfonds nach Schweizer Recht
Infrastrukturkonzept mit nachhaltigen Vorteilen
Das schweizerische Kollektivanlagengesetz (KAG) ermöglicht professionellen Marktteilnehmern wie
Vorsorgeeinrichtungen sowie Lebensversicherungen, Einanlegerfonds mit eigener Vermögensverwaltung zu lancieren.
Für Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie (Pensionskassen, Anlagestiftungen und sonstige Einrichtungen der
2. Säule), beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen
(Lebensversicherungen) sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften (steuerbefreite Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen) können gemäss Art. 7 Abs. 3 KAG sogenannte Einanlegerfonds aufgelegt werden. Die einzige Anlegerin vertritt
dabei in der Regel die Interessen einer Vielzahl von Endbegünstigten. Sie hat die Möglichkeit, mit Genehmigung der FINMA
die Vermögensverwaltung selber wahrzunehmen, ohne sich
dabei selbst der FINMA-Aufsicht unterstellen zu müssen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Vermögensverwaltung
auch an Banken, Effektenhändler oder an andere von der
FINMA, einer kantonalen Aufsichtsbehörde oder gleichwertigen ausländischen Behörden überwachte externe Vermögensverwalter zu delegieren.
Mögliche Lösung
Auswahl einer Schweizer Fondsleitung und Depotbank zwecks
Bewilligung und Lancierung von Schweizer Einanlegerfonds.
Die Vermögensverwaltung wird weiterhin von der Einanlegerin
oder von externen Vermögensverwaltern wahrgenommen und
die Lancierung kann mittels Sacheinlagen erfolgen, womit die
Einanlegerin keine Direktanlagen, sondern nur noch Anteile
des jeweiligen Einanlegerfonds hält.
Einanleger
Zeichnung
Anteile
Private Label Einanlegerfonds
Balanced Multi-Manager Einanlegerfonds nach KAG mit
täglicher NAV-Berechnung und täglichen Zeichnungen /
Rücknahmen
Ausgangslage
Sie haben Ihr Anlagekonzept mit Direkt- und Kollektivanlagen
umgesetzt und die Vermögensverwaltung wird intern sowie
extern wahrgenommen. Es bestehen Optimierungsmöglichkeiten in den Bereichen Governance, Compliance, Transparenz
und Kosten.
Genereller Vermögensverwalter: Einanleger
PM: X
PM: Y
PM: Z
PM: W
PM: …
Aktien
CHF
Aktien
CHF
Obligationen CHF
Obligationen FW
…
UBS Fondsleitung & Institutional Custody
Hauptdienstleistungen
–Strukturierung
–FINMA-Genehmigung
–Anlagebewertung
–Fonds-Buchhaltung
– NAV Berechnung
– NAV Reporting
–Jahresbericht
– Registration (ISIN)
– Berechnung und Belastung der Fees
– Investment Compliance
Governance
–Fonds-Aufsicht
FINMA
– Asset Management
FINMA, kantonale Aufsicht
Aufsichtsbehörde oder gleichwertige ausländische
Behörde
– Juristische Hülle
Schweizer Fonds
– Multi-Manager / Möglich
Portfolio
– Multi-Share / Möglich
Währungsklasse
–Prüfung
Notwendig
Added Value Dienstleistungen
–Factsheet
– Investment Reporting
– Online Reporting System
– Online Investment Compliance System
– Online Portfolio Management System
Dienstleistungserbringer
– Fondsleitung
UBS Fund Management
(Switzerland) AG
– Vermögensverwalter
UBS AM, Pensionskasse,
Versicherung oder Dritte
– Prüfgesellschaft
Ernst & Young AG, Basel
– Depotbank
UBS Switzerland AG
– Custodian der
UBS Switzerland AG oder FondsanteileDritte1
1
mit UBS Switzerland AG als Sub-Custodian
Nachhaltige Governance durch das Kollektivanlagengesetz (KAG)
Gemäss KAG ist die Fondsleitung verpflichtet, stets im Interesse
der Anleger zu handeln und ihre Entscheide im Rahmen der ihr
auferlegten Treuepflicht zu fällen. Dabei kontrolliert sie täglich
die Einhaltung der Anlagerichtlinien und regelmässig die Qualität der Arbeit der ausgewählten Vermögensverwalter. Zudem
verfügt sie über einen unabhängigen Prozess zur Wahrnehmung der Stimmrechte und kümmert sich gemäss interner
Weisung um die Vertretung der Anleger bei Sammelklagen
(Class Actions).
Volle Transparenz dank Fonds-Buchhaltung
Für jeden Anlagefonds gibt es einen Fondsvertrag mit Angaben zu den Anlagerichtlinien sowie einen Jahresbericht,
welcher durch die externe Prüfgesellschaft der Fondsleitung revidiert wird. Des Weiteren wird pro Anlagefonds eine
Buchhaltung geführt, womit es der Fondsleitung möglich ist
– sofern die Informationen vorhanden sind – Ihnen eine Übersicht der angefallenen Kosten zur Verfügung zu stellen.
Administrativer Minderaufwand
Die Lancierung von eigenen Einanlegerfonds führt zu einer
substantiellen Vereinfachung und zu reduziertem Aufwand, da
pro Anlageklasse nur noch ein Valor – anstatt der Direktanlagen – geführt werden muss. Der Nettoinventarwert des
jeweiligen Einanlegerfonds beinhaltet alle zurückgeforderten
Verrechnungs- und Quellensteuern und die unterjährig ausbezahlten Dividenden und Zinszahlungen, welche einmal im Jahr
dem Anleger ausgeschüttet oder thesauriert werden.
Kosteneffizienz
Schweizerische Anlagefonds sind für die Wertschriftentransaktionen von der Umsatzabgabe bzw. Stempelsteuer befreit und
auf viele direkte Dienstleistungen im Rahmen eines Anlagefonds
entfällt die Mehrwertsteuer (z.B. Vermögensverwaltungsmandate, Depotbanktätigkeit).
Kompetenz und Erfahrungen von UBS
Als Schweizer Fondsleitung bietet UBS Fund Management
(Switzerland) AG in Basel ihren Kunden seit mehr als 10 Jahren
Lösungen im Bereich von Private Label Funds und anderen
Kollektivanlageformen (z.B. Anlagegruppen von Anlagestiftungen, UBS Managed Accounts) an.
Ihre Vorteile
Dank der Einanlegerfondslösung können Sie Ihr Anlagekonzept
wie folgt optimieren:
Auf taktischer Ebene:
– Die ausgewählte Fondsleitung ist gesetzlich verpflichtet,
die Interessen der Anlegerin jederzeit zu wahren
– Die Anlegerin zeichnet massgeschneiderte und FINMA‑
regulierte Anlagefonds mit jährlich revidierten Berichten
und transparenter Buchhaltung
– Täglich wird die Einhaltung der Anlagerichtlinien
überwacht und bei Verstoss gegen diese, nimmt die
Fondsleitung umgehend Einfluss auf den Vermögensverwalter
Auf strategischer Ebene:
– Die Flexibilität bei der Auswahl von regulierten Vermögensverwaltern sowie bei der Abbildung der taktischen
Anlagestrategien wird durch die Anteile des Einanlegerfonds gewährleistet
– Die volle Transparenz der Kosten und Erträge innerhalb
der Fondsbuchhaltung wird sichergestellt
– Eine integrierte Wertpapierleihe (Securities Lending)
mit Sicherheiten (Collateral) nach KAG kann angeboten
werden
– Durch die Zusammenlegung der Vermögenswerte (Pooling) können zusätzliche Skaleneffekte auf allen Ebenen
der Vermögensverwaltung erzielt werden
Voraussetzungen für Einanlegerfonds
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
– Nur für folgende qualifizierte Anleger:
– beaufsichtigte Lebensversicherungseinrichtungen
– Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorge einrichtungen mit professioneller Tresorerie
– Mindestvolumen: CHF 100 Mio.
– Anlagekonzept mit hohem Anteil an Direktanlagen
Kontakt
UBS Fund Management (Switzerland) AG
Aeschenplatz 6
Postfach
CH–4002 Basel
Hubert Zeller:
+41 61 288 18 90
Eugène Del Cioppo: +41 61 288 91 91
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ist die unter schweizerischem Recht registrierte UBS Fund Management (Switzerland) AG, eine hundertprozentige Konzerngesellschaft der UBS Group AG. Das vorliegende
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