Raumordnungsplan - Gemeinsame Landesplanung Berlin
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Raumordnungsplan - Gemeinsame Landesplanung Berlin
ÄNDERUNGSENTWURF DES RAUMPORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE ZUSAMMENFASSUNG INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Hauptanliegen und Grundlagen der Panänderung 3 II. Bedingungen der Raumordnung und Raumentwicklung in der Wojewodschaft Lubuskie. Konzept zur Regionalentwicklung. 1. Diagnose externer Verflechtungen im Bereich der Raumordnung. 2. Diagnose interner Verflechtungen im Bereich der Raumordnung. 2.1. Naturgüter 2.2. Bevölkerung 2.2.1. Demografie 2.2.2. Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit 2.2.3. Wohnungswesen 2.2.4. Bildung 2.2.5. Hochschulen 2.2.6. Gesundheits- und Sozialeinrichtungen 2.2.7. Handel, Gastronomie, Lager, Märkte 2.3. Kultur- und Sachgüter 2.4. Fremdenverkehr und Erholung 2.5. Wirtschaft 2.5.1 Industrie 2.5.2. Landwirtschaft 2.5.3 Forstwirtschaft 2.5.4. Rohstoffvorkommen 2.6. Verkehr 2.6.1. Straßenverkehrsnetz 2.6.2. Schienenverkehrsnetz 2.6.3. Luftverkehr 2.6.4. Wasserstraßen und Binnenschifffahrt 2.7. Technische Infrastruktur 2.7.1. Elektrizitätsversorgung 2.7.2. Gasversorgung 2.7.3. Fernwärmeversorgung 2.7.4. Wasserwirtschaft 2.7.4.1. Unterirdische Gewässer 2.7.4.2. Oberflächengewasser (Stillgewässer) 2.7.5. Wasserleitungsnetze 2.7.6. Abwasserwirtschaft 2.7.7. Abfallwirtschaft 2.8. Öffentliche Sicherheit und Verteidigung 3. Zusammenfassung der Ausgangsbedingungen einschließlich Bewertung 4 4 4 4 5 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 8 9 9 9 10 10 12 12 13 13 13 14 14 15 15 15 15 15 16 16 17 4. 5. 6. der Entwicklungsmöglichkeiten der Wojewodschaft Lubuskie Entwicklungsstrategie der Wojewodschaft Lubuskie Perspektiven der Raumordnung und Raumentwicklung in der Wojewodschaft Lubuskie gem. ÄndE ROPWL Grundsätze der Raumentwicklung in den ausgewiesenen Problemgebieten III. Entwurf einer funktionalräumlichen Struktur. Richtungen und Ziele der Raumordnung. 7. Prioritäten der Raumordnungspolitik in der Wojewodschaft Lubuskie 8. Naturgüter 8.1. Naturschutzgebiete und Grundsätze des Naturschutzes 8.2. Regelungen zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft 8.3. Emissionsminderung von Luftschadstoffen aus unterschiedlichen Quellen 8.4. Wichtigste Investitionsvorhaben in den Bereichen Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz 9. Bevölkerung 9.1. Demografia 9.2. Hierarchie und Spezialisierung von Dienstleistungszentren 10. Siedlungsstruktur in der Region 11. Kultur- und Sachgüter 12. Fremdenverkehr 13. Wirtschaft 14. Verkehr 14.1. Straßenverkehr 14.2. Schienenverkehr 14.3. Binnenschifffahrt 14.4. Luftverkehr 15. Technische Infrastruktur 15.1. Elektrizitätsversorgung 15.2. Gasversorgung 15.3. Fernwärmeversorgung 15.4. Wasserwirtschaft 15.5. Abwasserwirtschaft 15.6. Abfallwirtschaft 15.7. Telekommunikation 16. Öffentliche Sicherheit und Verteidigung IV Öffentliche Investitionen. Eine Aufstellung entsprechender Regierungsprogramme sowie kommunaler Investitionsvorhaben. 17. Programme und Maßnahmen in Verbindung mit Investitionsvorhaben überörtlicher Bedeutung V. Empfehlungen. 18. Empfehlungen an das Raumordnungskonzept auf Landesebene 19. Empfehlungen an die Kommunen 18 19 19 21 21 24 24 24 24 25 25 25 25 26 26 27 27 28 28 31 31 32 32 32 34 35 35 36 36 37 37 38 38 39 39 40 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG I. HAUPTANLIEGEN UND GRUNDLAGEN DER PLANÄDERUNG Die Aufstellung des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie (ROPWL) erfolgte mit Beschluss des Sejmiks [Wojewodschaftstags] der Wojewodschaft Lubuskie Nr. XXXVII/272/2002 vom 2. Oktober 2002 (veröffentlicht im Amtsblatt der Wojewodschaft Lubuskie Nr. 105, Pos. 1279 vom 18. November 2002). Gemäß Art. 45 Raumordnungs- und Raumplanungsgesetz vom 27. März 2003 nahm der Vorstand der Wojewodschaft Lubuskie in den Jahren 2005 und 2006 eine Überprüfung der raumordnerischen Leitbilder und Ziele des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie vor, die am 11. September 2006 dem Sejmik der Wojewodschaft Lubuskie zur Diskussion vorlegte. Diese Prüfung hatte aufgezeigt, dass in der Zwischenzeit zahlreiche Änderungen, vom sozialen und wirtschaftlichen Umfeld bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, eingetreten sind, aus denen wiederum die Notwendigkeit einer Aktualisierung der im ROPWL festgelegten Ziele und Entwicklungsperspektiven resultierte. Daher fasste der Sejmik am 26. März 2007 den Beschluss (Nr. VI/59/07), einen Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie (ÄndE ROPWL) vorzulegen und damit eine Fortschreibung dieses Plans vorzunehmen. Mit dieser Fortschreibung wird demnach die Zielsetzung verfolgt, den geänderten Rahmenbedingungen sowie Anforderungen an die Raumordnung und Raumplanung in der Wojewodschaft Lubuskie mittels einer Aktualisierung und Vervollständigung der ihr zugrundeliegenden Leitbilder einschließlich der aus ihnen abgeleiteten Ziele und detaillierten Festlegungen zu entsprechen. Die Rechtsgrundlagen zur Aufstellung eines Änderungsentwurfs des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie bilden ihrerseits: − das Gesetz über die Selbstverwaltung der Wojewodschaft vom 5. Juni 1998 (poln. GBl. Dz. U. Nr. 142 Pos. 1590 von 2001 m. spät. Änderungen), − das Raumordnungs- und Raumplanungsgesetz vom 27. März 2003 (poln. GBl. Dz. U. Nr. 80 Pos. 717 von 2003 m. spät. Änderungen), sowie − detaillierte Vorschriften in weiteren, im Bereich der Raumordnung und Raumplanung erlassenen Rechtsakten. Die Aufstellung des Änderungsentwurfs erfolgte ihn Anlehnung an die derzeit gültigen Rechtsvorschriften. Unter Berücksichtigung der aus der o.g. Prüfung der im Raumordnungsplan der Wojewodschaft Lubuskie ausgewiesenen raumordnerischen Leitbilder und Ziele gezogenen Rückschlüsse wurde vereinbart, dass die Aufstellung eines Änderungsentwurfs in komplexer Form erfolgen solle und daher alle Bereiche erfasst, die den Gegenstand eines solchen Plans bilden; im Ergebnis dieses Verfahrens wird daher ein vereinheitlichtes Dokument vorgelegt, das die Grundsätze der funktionalräumlichen Strukturen in der Region unter Einbezug der externen sowie internen Entwicklungsbedingungen formuliert. Diese Gesamtfortschreibung des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie stützt sich dabei einerseits auf − eine Erhebung und allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes im Ergebnis der bisherigen Raumordnungspolitik in der Wojewodschaft, − eine Bewertung bestehender Entwicklungspotentiale und -gefährdungen, − eine Erhebung der im Zusammenhang mit dem Umsetzungsstand sowie der weiteren Planung eingegangenen Verbindlichkeiten, sowie andererseits auf: − eine Berücksichtigung der Raumordnungspolitik auf Landesebene einschl. grenzübergreifender Faktoren, − den festgelegten strategischen Entwicklungszielen der Wojewodschaft, − den in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsmodell der Wojewodschaft angestrebten Gestaltungsrichtungen, − der Notwendigkeit eines stabilen sozioökonomischen Entwicklung, − der Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Natur- sowie Kulturgütern in der Region einschließlich der Bereitstellung weiterer Naturgüter. 3 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG II. 1. BEDINGUNGEN DER RAUMORDNUNG UND RAUMENTWICKLUNG IN DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. KONZEPT ZUR REGIONALENTWICKLUNG. DIAGNOSE EXTERNER VERFLECHTUNGEN IM BEREICH DER RAUMORDNUNG. Die im Rahmen der Raumentwicklung der Wojewodschaft zu berücksichtigenden Faktoren, die ihrerseits einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Region haben, wurden sowohl hinsichtlich der in der Wojewodschaft selbst bestehenden räumlichen Verflechtungen, als auch mit Blick auf die diesbezüglichen allgemeinen externen Verflechtungen analysiert. Die hierbei verfolgten fachlichen Ziele wurden auf die folgenden Bereiche bezogen: − natürliche Umwelt, − Investitionsstand, − Bevölkerung, − Kulturgüter, − Wirtschaft, − Verkehr, − technische Infrastruktur, − öffentliche Sicherheit und Verteidigung. Die zentral im westlichen Teil der Republik Polen gelegene Wojewodschaft Lubuskie grenzt im Westen an die Bundesrepublik Deutschland, im Norden an die Wojewodschaft Westpommern, im Osten an die Wojewodschaft Großpolen sowie im Südwesten an die Wojewodschaft Niederschlesien. Charakteristisch für die Lage der Region ist darüber hinaus die unmittelbare Nachbarschaft zur Metropole Berlin, die neben Warschau, Wien, Prag und Bratislava zu den bedeutendsten Wachstumszentren in Mitteleuropa zählt. Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union änderten sich die Ausgangsbedingungen für die räumlichen Verflechtungen der Region „Lebuser Land“ grundsätzlich; ehemals Randregion, befindet sie sich nunmehr in einem Raum, für den eine erhöhte Personenfreizügigkeit sowie ein freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr kennzeichnend sind. Trotzdem bereits einige Jahre des Wirkens unter den Bedingungen der neuen politischen und wirtschaftlichen Realität vergangen sind, dauern die Integrationsprozesse in Polen, und somit ebenso in der Wojewodschaft Lubuskie fortlaufend an. Die Wojewodschaft Lubuskie kann aus ihrer Lage, insbesondere bezogen auf die grenzübergreifenden Beziehungen und Verflechtungen, einen hohen Nutzen im Rahmen der Gewährleistung einer internen sowie externen Kohäsion in der Region ziehen. 2. 2.1. DIAGNOSE INTERNER VERFLECHTUNGEN IM BEREICH DER RAUMORDNUNG. NATURGÜTER Bezogen auf die Bewaldung nimmt die Wojewodschaft Lubuskie landesweit den ersten Platz ein. In der Wojewodschaft gibt es insgesamt 693.600 ha bewaldete Flächen, darunter 673.700 ha Waldgebiete, was ein Bewaldungsprozent in Höhe von 48,2 % ergibt. Über 50 % bewaldet sind die Landkreise Krosno Odrzańskie, Żary, Sulęcin, Międzyrzecz sowie Zielona Góra, am geringsten bewaldet hingegen der Landkreis Nowa Sól sowie die Stadt Gorzów Wlkp. Die Waldflächen in der Wojewodschaft Lubuskie werden fast ausschließlich von den Staatlichen Forstbetrieben „Staatsforst“ verwaltet. Charakteristisch für die Region ist darüber hinaus eine außerordentlich vielfältige Naturlandschaft. Insgesamt werden 543.885,3 ha (38,9 % der Wojewodschaftsfläche) von den unterschiedlichen Schutzkategorien des gebietsbezogenen Naturschutzes erfasst, darunter: − Nationalparks: 13.642,8 ha, − Naturschutzgebiete: 3.674,1 ha, − Landschaftsparks: 76.933,4 ha, − Landschaftsschutzgebiete: 436.441,8 ha, 4 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG − sog. Dokumentationsstandorte 5,6 ha [Anm.: wissenschaftlich und didaktisch wertvolle geologische Formationen, Fossilienansammlungen und Mineralgebilde, Höhlen oder Felsvorsprünge mit Anschlemmungen sowie geschlossene oder in Betrieb befindliche Tage- und Bergbaustandorte)], − geschützte Biotope von besonderer Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt: 3.135,1 ha, − geschützte Landschafts- und Naturbestandteile: 10.052,5 ha − Naturdenkmäler: 1 236 szt. Daneben bilden Überschwemmungsflächen einen wesentlichen Bestandteil des Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie. Für die folgenden Gebiete in der Wojewodschaft Lubuskie wurden Risikobereiche mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit (Jährlichkeit) eines HQ100 ausgewiesen: a) Oder, b) Lausitzer Neiße, c) Bober, Sprotte, d) e) Warthe, f) Netze. 2.2. BEVÖLKERUNG 2.2.1. DEMOGRAFIE Die in den letzten Jahren in der Wojewodschaft Lubuskie beobachtbaren demographischen Prozesse unterscheiden sich in einigen Belangen von den Entwicklungen in den anderen Landesteilen. Vor allem hält sich die Einwohnerzahl auf einem recht stabilen Niveau, die Differenz zwischen Geburten- und Sterberate, d.h. die natürliche Bevölkerungsentwicklung, ist relativ hoch. Ein demographischer Wandel ist hingegen in den folgenden Bereichen zu bemerken: a) langsamer Trend einer Bevölkerungsabnahme, wesentliche und stete Abnahme der Bevölkerungsgruppe im sog. vorproduktiven Alter, b) c) Abnahme der Bevölkerung im Erwerbsalter, d) wesentliche Zunahme des Anteils an der Bevölkerungsstruktur sowie der absoluten Anzahl von Personen im Rentenalter (deutliche Alterung der Gesellschaft). In der Wojewodschaft gibt es 42 Städte, darunter zwei kreisfreie Städte (Gorzów Wielkopolski sowie Zielona Góra). Die Stadtbevölkerung stellt sich wie folgt dar: a) lediglich zwei Städte haben mehr als 100.000 Einwohner, b) in den meisten Städten (25) leben zwischen 3.000 und 13.000 Einwohnern, c) die bevölkerungsreichste Stadt der Wojewodschaft, Gorzów Wielkopolski, nimmt landesweit den 31. Platz ein, Zielona Góra den 34. Platz, d) die sonstigen bevölkerungsreichsten Städte erstrecken sich in einem östlichen sowie teilweise südlichen Siedlungsstreifen, ebenso treten sie verstärkt in der westlichen Grenzregion auf. 2.2.2. ARBEITSMARKT UND ARBEITSLOSIGKEIT Hinsichtlich ihres Bildungsstandes überwiegen unter den Arbeitslosen folgende Gruppen: a) Personen mit Berufsabschluss, b) Personen mit Grund- sowie qualifizierendem Mittelschulabschluss sowie ohne berufsqualifizierenden Abschlüssen. Besonders beunruhigend ist die Arbeitslosenquote von Personen mit Hochschulabschluss (3.000 Personen) sowie Abschlüssen im verbliebenen tertiären Bildungsbereich (zwischen 16.000 und 18.000 Personen). In der Beschäftigungsstruktur überwiegt die Privatwirtschaft. Aus einer Analyse der sektoralen Beschäftigungsstruktur resultiert darüber hinaus: 5 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG a) b) c) d) − − − − − in der Beschäftigungsstruktur dominiert der Sektor „Industrie“, und hier insbesondere die „industrielle Verarbeitung“, an zweiter Stelle folgt der Bildungssektor, eine nur geringfügige Rolle nimmt an vorletzter Stelle die Landwirtschaft ein, was aufgrund der Größe landwirtschaftlicher Nutzflächen besonders auffällig ist; aller Wahrscheinlichkeit nach resultiert dieser Umstand aus einer Bewirtschaftung dieser Flächen durch landwirtschaftliche Betriebe, die zu den oberen Größenklassen zu zählen sind, die Anzahl der Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor überwiegt im Vergleich zu den Sektoren Industrie, Bauwesen und Landwirtschaft erheblich; der entsprechende Faktor beträgt 1,22. Daher rechnet man mit einem weiteren Beschäftigungszuwachs in den Bereichen: Fremdenverkehr, Gastronomie und Handel, Bauwesen, Bergbau, Transport, Logistik und Lagerung, Informationstechnik und Nachrichtenwesen. 2.2.3. WOHNUNGSWESEN In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es ca. 347.000 Wohnungen. Sie verfügen überwiegend über einen Anschluss an das Wasserleitungsnetz, Bäder sowie Zentralheizung. Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Anschlüssen an das Gasleitungsnetz besteht hingegen ein hoher Investitionsbedarf. Generell kann festgestellt werden, dass die Wohnungen in den Städten besser ausgestattet sind. Die Struktur der zur Nutzung übergebenen Wohnungen nach Bauherr/Träger stellt sich wie folgt dar: − etwa die Hälfte aller Wohnungen befinden sich in Privateigentum, − genossenschaftliche Mietwohnungen und Sozialwohnungen: ca. 5%, − Wohnungen zur Miete bzw. zum Verkauf: ca. 40%, − verschwindend gering ist die Anzahl von in kommunalem Eigentum stehender Wohnungen. 2.2.4. BILDUNG In der Wojewodschaft Lubuskie werden immer mehr Grundschulen geschlossen, deren Anzahl sich systematisch verringert. Zu beobachten ist hingegen ein Anstieg der Anzahl von Mittelschulen [Sekundarstufe I], oft mit bestimmten fachlichen Ausrichtungen wie „Kunst“ oder „Sport“. Gut ausgebaut ist das Netz von Schulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten (für Blinde, Personen mit unterschiedlich ausgeprägten Sehschwächen, Gehörlose sowie Personen mit unterschiedlich ausgeprägten Hörschädigungen, Personen mit körperlichen und geistigen Behinderungen) sowie Einrichtungen der Jugendhilfe (Erziehungsberatung, soziotherapeutische Einrichtungen sowie Hilfen zur Wiedereingliederung). 2.2.5. HOCHSCHULEN Die Hochschulen nehmen eine bedeutende Stelle im Rahmen der Umsetzung der strategischen Entwicklungsziele der Wojewodschaft ein, da die Entwicklungsstrategie der Wojewodschaft Lubuskie darauf ausgerichtet ist, ein Wachstum in Anlehnung an Wissen und Innovation zu erreichen. Eine wesentliche Rolle nehmen hierbei die Universität Zielona Góra und die Fachhochschulen in Gorzów Wlkp. sowie die direkt hiermit verbundene internationale Zusammenarbeit, vor allem deutsch-polnische Kooperationen, ein; dies betrifft vor allem die Institute und Einrichtungen der Viadrina-Universität mit ihren Standorten in Frankfurt/Oder und Słubice. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es insgesamt 14 Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Den Hochschulen kommt vor allem eine kulturbildende Rolle in der Grenzregion zu. 6 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG 2.2.6. GESUNDHEITS- UND SOZIALEINRICHTUNGEN In der Wojewodschaft gibt es 486 Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, darunter: • 38 öffentliche Einrichtungen (darunter 18 Krankenhäuser und Gesundheitszentren), • 448 nicht-öffentliche Einrichtungen (darunter 12 Kliniken, sog. Stationäre Einrichtungen der medizinischen Behandlungspflege, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie ein Hospiz), sowie: • Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen fachlichen Ausrichtungen, • Tageseinrichtungen: Betreuung sowie unterschiedliche fachliche Ausrichtungen. Stationäre Einrichtungen der Sozial- und Eingliederungshilfen gibt es für Personen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit einer geistigen Behinderung, chronisch Erkrankte, Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Beeinträchtigungen, alleinstehende Mütter mit kleinen Kinder sowie Obdachlose. Die Naturlandschaft der Wojewodschaft Lubuskie ist derart vielfältig, dass hervorragend geeignete Standorte für Seniorenwohnheime, Seniorenheime sowie Senioren- und sonstige Pflegeheime sowie Rehabilitationseinrichtungen bestehen. Auch die Bebauung im ländlichen Raum begünstigt eine weitere Entwicklung dieses Dienstleistungsbereichs. 2.2.7. HANDEL, GASTRONOMIE, LAGER, MÄRKTE. In der Wojewodschaft gibt es eine hohe Vielfalt von Handelsbetrieben, die unterschiedliche Größen, Betriebsarten und Angebotsformen umfassen. Ihre Anzahl nimmt stetig zu. In den Städten überwiegen Warenund Handelshäuser, Super- und Großmärkte sowie Einkaufszentren und Fachgeschäfte. Grundlegend ist der Handel dazu imstande, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen zu befriedigen, einschränkend muss jedoch angemerkt werden, dass diese Betriebe und Einrichtungen stetig modernisiert und instandgehalten werden müssen. In der Wojewodschaft gibt es ständige sowie saisonal betriebene Märkte, die das Angebot des Einzelhandels ergänzen. 2.3. KULTUR- UND SACHGÜTER Das umfangreiche historische und kulturelle Erbe der Wojewodschaft Lubuskie hat einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungsperspektiven sowie die Rahmenbedingungen der Raumordnung. Der Schutz sowie die Nutzung dieser Kultur- und Sachgüter bildet zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung des Fremdenverkehrs in der Region. Kennzeichnend für die vielfältige attraktive Natur- und Kulturlandschaft der Wojewodschaft sind darüber hinaus bedeutende Unterschiede in der historischen Entwicklung ihrer einzelnen Subregionen. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt zählt die Wojewodschaft Lubuskie zu den Regionen mit den meisten kulturellen Schutzgütern. Die Verteilung dieser Kulturgüter, sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch bezogen auf ihren jeweiligen künstlerischen und historischen Wert, ist dabei nicht gleichmäßig. Bedeutender in dieser Hinsicht ist der historisch mit Schlesien verbundene südliche Teil der Wojewodschaft. Die historisch bedingten Unterschiede in den einzelnen Landstrichen der Region trugen gleichermaßen zu unterschiedlichen architektonischen Formen zwischen dem Süden und dem Norden der Wojewodschaft bei. Dies bezieht sich vor allem auf das kulturelle Erbe aus den Epochen des Mittelalters sowie des Barock. Die Kultur- und sonstigen Sachgüter im Osten der Wojewodschaft, im sog. großpolnischen Gebiet, weisen der schlesischen Kultur ähnliche Merkmale auf, die Architektur im Norden der Wojewodschaft hingegen Ähnlichkeiten mit den Kulturen Westpommerns, der Neumark sowie Brandenburgs. Die wertvollsten Kultur- und Sachgüter wurden im Denkmalverzeichnis ausgewiesen. In der Wojewodschaft Lubuskie enthält es 3.631 einzelne, unbewegliche Kulturgüter. Ein unabhängig hiervon geführtes Verzeichnis beweglicher Kultur- und Sachgüter umfasst 372 Einträge einzelner Güter sowie Gruppen, die hauptsächlich auf die Ausstattung von Kirchen bezogen sind; insgesamt werden von diesem Verzeichnis 3.524 bewegliche Kultur- und Sachgüter aufgeführt. Gesondert verzeichnet sind darüber hinaus 548 archäologische Denkmäler. Unabhängig von diesen auf Wojewodschaftsebene geführten Denkmalverzeichnissen führen die Kommunen 7 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Denkmallisten, in denen insgesamt 44.468 Objekte und Bauten, 1.277 Parks, Gärten, Friedhöfe und Alleen sowie 15.300 archäologische Grabungsstätten aufgeführt werden. In die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen wurde der zu beiden Seiten der Lausitzer Neiße in Bad Muskau sowie in Łęknica gelegene Muskauer Park. Mit seinen über 700 ha zählt zu den weitläufigsten Parkanlagen in Europa, insgesamt 522 ha hiervon sind in Polen gelegen. 2.4. FREMDENVERKEHR UND ERHOLUNG In der Wojewodschaft Lubuskie bestehen gute sowie vielfältige Voraussetzungen zur Förderung von Fremdenverkehrs- und Erholungseinrichtungen. Hinsichtlich der Flora überwiegen Wälder, es gibt außerordentlich viele Fließgewässer und Seen, attraktive Landschaften, eine typische Mosaiklandschaft, monumentale Denkmäler sowie Bauten, die von der wechselreichen Geschichte der Region zeugen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der Waldflächen wurden unter anderem Radwanderwege ausgewiesen, Rastplätze und Parkflächen sowie Zelt- und Campingplätze angelegt. Leider tragen diese landesweit einzigartigen Güter (bislang) leider nur teilweise zu einer Intensivierung der grenzüberschreitenden Kontakte, darunter zur Metropolregion Berlin/Brandenburg, bei. Die touristische Attraktivität der Region wurde vor allem auf der Grundlage ihrer natürlichen und kulturellen Ressourcen bestimmt. Charakteristisch für die Wojewodschaft sind unter anderem eine ungewöhnliche vielfältige Avifauna, einzigartige Naturdenkmäler sowie die erreichten Umweltschutzstandards. Von gleichrangiger Bedeutung für die Tourismusförderung sind eine allgemeine gute verkehrliche Erreichbarkeit, die Verkehrsanbindungen zwischen den Sehenswürdigkeiten und Einrichtungen, eine gute gastronomische Versorgung einschließlich umfassendem Angebot an ebenso regionalen Lebensmitteln sowie ein vielfältiges Übernachtungsangebot. Darüber hinaus ist es wichtig, eine begleitende Infrastruktur vorzuhalten sowie auf Dienstleistungen für Fremdenverkehr und Erholung (u.a. Organisation) bei entsprechender Qualität und preislicher Gestaltung, ein umfassendes, ebenso kulturelles Angebot, originelle Ideen für Massenveranstaltung verweisen sowie die Bereitstellung und Vollständigkeit sämtlicher relevanter Informationen und Auskünfte gewährleisten zu können. Nicht alle der zuvor genannten Elemente wurden bislang auf einem entsprechenden Niveau bereitgestellt. Zu den attraktivsten Regionen zählen unter anderem: − die sog. Lebuser Seenplatte, − die Seenplatte um den Sława-See, − die Seenplatte in der Umgebung von Dobiegniew, − das „Lebuser Masuren“, − der Ciecz- bzw. Trześniowskie-See, − der Łagowskie-See, − der Paklicko Wielkie-See. 2.5. WIRTSCHAFT 2.5.1. INDUSTRIE In den Flächennutzungs- sowie Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden in der Wojewodschaft Lubuskie wurden zahlreiche Flächen ausgewiesen, die sich als Standorte für unterschiedlichste wirtschaftliche Tätigkeiten eignen, darunter vor allem die Bereiche Industrie und Logistik. Zu den errichteten Industrie- und Gewerbegebieten zählt insbesondere die Sonderwirtschaftszone Kostrzyn/Słubice. Zum Zeitpunkt ihrer Gründung umfasste sie eine Fläche von 457 ha. Ursprünglich wurde hierbei angenommen, dass ein Industriezentrum mit dem Schwerpunkt Hochtechnologie entstehen soll, das die Arbeitslosigkeit radikal senken wird. Allein in Kostrzyn (Oder) sollten 6.000 Arbeitsplätze, in Słubice weitere 3.000 Arbeitsplätze entstehen. In den folgenden Jahren erweiterte man die Fläche dieser Sonderwirtschaftszone auf insgesamt 1.171 ha; diese Flächen befinden sich in den Städten Gorzów Wielkopolski, Gubin, Nowa Sól, Poznań sowie Zielona Góra und in den Gemeinden Barlinek, Bytom Odrzański, Chodzież, Czerwieńsk, Goleniów, Gubin, Gryfino, Karlino, Lubsko, Międzyrzecz, Police, Rzepin, Słubice, Strzelce Krajeńskie, Sulęcin, Swarzędz und 8 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Zielona Góra. In der Zone werden steuerliche, wirtschaftliche und verwaltungstechnische Erleichterungen gewährt. 2.5.2. LANDWIRTSCHAFT In der Nachkriegszeit überwogen – wie in den angrenzenden Wojewodschaften – ebenso in der Wojewodschaft großflächige Betriebe (Staatliche Landwirtschaftliche Betriebe). Die entsprechenden Umgestaltungs- und Restrukturierungsprozesse dauern noch immer an und stellen vor allem ein soziales und wirtschaftliches Problem dar. Gleichermaßen bilden sie die Ursache einer strukturellen Arbeitslosigkeit, insbesondere im ländlichen Raum. In der Wojewodschaft Lubuskie werden hauptsächlich Getreide, Industriepflanzen (Raps, Zuckerrüben, in geringerem Umfang auch Hopfen und Tabak), Kartoffeln sowie Weide angebaut. In den letzten Jahren entwickelte sich verstärkt ebenso der Spargelanbau, wobei die Mehrheit der Ernte nach Deutschland und Frankreich exportiert wird. Bei der Tierhaltung und -zucht überwiegt Geflügel, das mehr als die Hälfte der Tierproduktion darstellt; der Anteil der Schweinezucht beträgt ca. 38 %, der Rinderzucht 11 %. 2.5.3. FORSTWIRTSCHAFT Den Wäldern kommen unterschiedliche Funktionen zu: einerseits werden sie wirtschaftlich genutzt (Holzgewinnung, Pilze, Waldfrüchte, Jagd), andererseits dienen sie der Erholung, tragen maßgeblich zur Attraktivität der Landschaft bei und erfüllen vor allem verschiedene Schutzfunktionen (Erhalt von Böden, Verbesserung der Luftqualität, Schutz vor Erosion). Etwa 32 % der Waldflächen in der Wojewodschaft Lubuskie weisen Schäden aufgrund unterschiedlicher Gasund Staubbelastungen auf; die sind ca. 5,0 % der landesweit beschädigten Waldgebiete. Etwa 94 % der Schäden werden der Schadstufe 1 (schwach geschädigt) zugeordnet. Um die Grundlagen einer den Anforderungen des Umweltschutzes genügenden Forstwirtschaft, die zugleich im Rahmen eines Modells der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes tätig ist, auch praktisch umsetzen sowie dies mit einer aktiven Umweltbildung verbinden zu können, wurde 1994 ein Pilotgebiet „Nachhaltige Forstwirtschaft“ eingerichtet, das den Namen „Lebuser Primärwälder“ trägt. Einen besonderen Reichtum der Region stellen darüber hinaus Wälder dar, in denen viele Pilze und Waldbeeren (Heidel- und Preiselbeeren) sowie Kräuter wachsen, aufgrund des sehr guten Wildtierbestands stellt auch die Jagd eine bedeutende Einkommensquelle dar. 2.5.4. ROHSTOFFVORKOMMEN Mit Blick auf die Rohstoffvorkommen ist die Wojewodschaft Lubuskie in einem Gebiet gelegen, das sich von den Vorsudeten bis nach Großpolen erstreckt und erdgas- sowie erdölhaltige Schichten aufweist; die Erdgaslagerstätten befinden sich in Permschichten, die hier sowohl als Antiklinale wie auch in Form von Verwerfungen mit bestimmten Faltenbildungen auftreten. Die Erdölvorkommen in der Wojewodschaft weisen dieselben geologischen Ausgangsbedingungen wie die Erdgaslagerstätten auf, da auch hier Permschichten erdölhaltig sind. Tragende Schicht ist ein ZechsteinHauptdolomit, die Sammelgesteine sind gebrochen und entstanden in unterschiedlichen Gruppen, die Dolomitschicht ist grau und über ein Dutzend Meter mächtig. Infolge der Überschiebungen sind die Lagerstätten häufig tektonisch abgetrennt. Braunkohle – entstanden im Rahmen der Inkohlung organischer Substanzen – tritt in der polnischen Tiefebene in Lagerstätten auf, die sich im Paläogen und Neogen gebildet hatten. Die aus dem Miozän stammenden Lagerstätten sind wirtschaftlich noch bedeutender und treten im mittleren Teil Westpolens, und damit ebenso in der Wojewodschaft Lubuskie, auf. Laut einer regionalen Verteilung des Gesamtpotentials an Braunkohlelagerstätten zählt die Wojewodschaft Lubuskie zur sogenannten westlichen Region dieser Vorkommen in Polen. Die Braunkohlelagerstätten der Wojewodschaft Lubuskie sind ihrerseits im mittleren und südlichen Teil der Region gelegen. Sie tritt am häufigsten in einer Gruppe zweier nahe beieinander gelegener 9 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Schichten oder Schichtgruppen, im Bereich eines hier 40 bis 50 m starken Sedimentgesteins auf, das wiederum aus Schluffstein, stellenweise ebenso Ton und schluffigem Sand besteht. Darüber hinaus treten folgende Bodenschätze auf: Gesteins- und Tonrohstoffe, zur Herstellung von Keramik und Steinzeug geeignete Lehmböden, feuerfester Lehm, Rohstoffe zur Herstellung von Baukeramik, natürlicher Kies und Sand sowie Glassand, Torf, Seekreide, sonstige Sedimentgesteine sowie Heil- und Thermalwasser. 2.6. VERKEHR Die Wojewodschaft Lubuskie ist im westlichen Teil Polens, angrenzend an die Bundesrepublik Deutschland, zwischen der Wojewodschaft Niederschlesien im Süden, der Wojewodschaft Westpommern im Norden sowie der Wojewodschaft Großpolen im Osten gelegen und bildet damit ein „Tor“ entlang der Verkehrswege von Westeuropa über die Wojewodschaft Großpolen bis nach Zentralpolen und weiter nach Osten. Durch die Region verlaufen wichtige Verkehrskorridore: − durch den mittleren Teil der Wojewodschaft der Paneuropäische Verkehrskorridor II von Berlin über Poznań (Posen) und Warszawa (Warschau) nach Moskau, entlang der Autobahn A-2 und der Landesstraße Nr. 92 sowie der Bahnstrecke E-20 – CE-20, − im südwestlichen Teil der Wojewodschaft der Paneuropäische Verkehrskorridor III von Berlin/Dresden über Olszyna/Jędrzychowice, Wrocław (Breslau), Oberschlesien, Kraków (Krakau) und Lemberg nach Kiew, entlang der Autobahnen A-18 und A-4 bzw. der Landesstraße Nr. 18 sowie der Bahnstrecke von Forst über Żagań nach Legnica (Liegnitz) und weiter der CE 30 über Breslau nach Oberschlesien und Kleinpolen. Von wesentlicher Bedeutung für die Wojewodschaft, jedoch ebenso für die Makroregion Westpolen, ist der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Verkehrskorridor von Świnoujście über Szczecin, Gorzów Wlkp., Zielona Góra, Legnica und Lubawka in die Tschechische Republik, der zugleich das „Rückgrat“ der Wojewodschaft bildet, dies umso mehr, weil er die beiden regionalen Hauptstädte Gorzów Wlkp. (hier als Sitz des Wojewodschaftsamtes) sowie Zielona Góra (hier als Sitz der kommunalen Selbstverwaltung) miteinander verbindet; die Verkehrsführung erfolgt über die E-65 (Landesstraße Nr. 3, teilweise Schnellverkehrsstraße S-3) sowie die in dieser Richtung verlaufende Bahnstrecke AGTC/CE-59 von Szczecin (Stettin) über Rzepin, Zielona Góra, Głogów und Wrocław nach Międzylesie. Den für die Wirtschaft sowie die Gestaltung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens ausschlaggebenden Verkehr gewährleisten in der Wojewodschaft Lubuskie neben den zuvor genannten Strecken das Netz der Landes- und Wojewodschaftsstraßen, jeweils ergänzt um Kreis- und Gemeindestraßen, sowie das Bahnstreckennetz. 2.6.1. STRASSENVERKEHR Das grundlegende Straßennetz bilden drei international verlaufende Europastraßen: − Nr. 2 (E-30) in West-Ost-Richtung: von der Staatsgrenze (Deutschland) über Świecko, Rzepin, Poznań, Konin, Warschau, Siedlce und Terespol zur Staatsgrenze (Weißrussland). − Nr. 3 (E-65) in Nord-Süd-Richtung: von Świnoujście über Szczecin, Myślibórz, Gorzów Wlkp., Skwierzyna, Międzyrzecz, Świebodzin, Zielona Góra, Nowa Sól, Nowe Miasteczko, Wilczyce, Lubin, Legnica, Bolków, Jelenia Góra, Jakuszyce zur Staatsgrenze (Tschechische Republik) (bereits fertiggestellt wurde ein Abschnitt der Schnellverkehrsstraße S-3 von Szczecin nach Gorzów Wlkp., die übrigen Abschnitte befinden sich im Bau). − Nr. 18 / A-18 (E-36): Staatsgrenze (Deutschland) über Olszyna, Wojewodschaftsgrenze (Niederschlesien), Golnice nach Krzywa (weiter entlang der A-4 von Legnica über Wrocław, Oberschlesien, Kraków und Medyka zur Staatsgrenze (Ukraine)). Diese Straße wurde noch nicht vollständig zu einer Autobahn ausgebaut; einerseits fehlt es an Raststätten, andererseits wurden die Autobahnknoten bzw. -kreuze noch nicht vollständig angelegt. 10 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Von wesentlicher Bedeutung sind darüber hinaus die folgende Straßen: − Nr. 12: Staatsgrenze (Deutschland) über Łęknica, Lipinki Łużyckie, Żary, Żagań, Szprotawa, Przemków, Głogów, Szlichtyngowa, Wschowa, Leszno, Jarocin, Kalisz, Sieradz, Piotrków Tryb., Opoczno, Radom, Puławy, Lublin, Chełm und Dorohusk zur Staatsgrenze (Ukraine); sie verläuft entlang des Breitenkreises und dient im Süden der Wojewodchaft Lubuskie, im Norden der Wojewodschaft Niederschlesien, im Süden der Wojewodschaft Großpolen sowie in Zentral- und Ostpolen als wichtige Verbindungsstraße; − Nr. 22: Staatsgrenze (Deutschland) über Kostrzyn (Oder), Wałdowice, Gorzów Wlkp., Strzelce Kraj., Dobiegniew, St. Osieczno, Wałcz, Chojnice, Starogard Gdański, Tczew, Malbork, Elbląg und Grzechotki zur Staatsgrenze (Russland, Oblast Kaliningrad), ehemals „ottonische Königsstraße“ genannt, (sie verlief einst von Aachen über Berlin nach Königsberg); − Nr. 24: von Pniewy über Wierzbno, Przytoczna und Skwierzyna nach Wałdowice (Knotenpunkt mit der Landesstraße Nr. 22); sie verläuft ebenso entlang des Breitengrades und bildet die bequemste Verbindungsstraße zwischen Szczecin und Gorzów Wlkp. sowie Poznań. Sonstige Landesstraßen: − Nr. 27: Staatsgrenze (Deutschland) über Przewóz, Żary und Nowogród Bobrzański nach Zielona Góra (Knotenpunkt mit der Landesstraße Nr. 32); − Nr. 29: Staatsgrenze (Deutschland) über Słubice und Cybinka nach Krosno Odrzańskie (Knotenpunkt mit der Landesstraße Nr. 32 nach Zielona Góra); − Nr. 31: von Szczecin über Gryfino, Chojna, Kostrzyn (Oder) und Górzyca nach Słubice; − Nr. 32: Staatsgrenze (Deutschland) über Gubinek und Połupin nach Zielona Góra (weiterhin gemeinsamer Verlauf mit der Landesstraße Nr. 3); von Sulechów über Kargowa und Wolsztyn nach Stęszew (Landesstraße Nr. 5 nach Poznań); − Nr. 92: Landesstraße 2 (Knoten „Rzepin“) über Świebodzin, Pniewy, Poznań, Września, Słupca, Golina, Konin und Kutno nach Łowicz. Zwischen 2005 und 2010 ist die Verkehrsbelastung auf den Abschnitten der Landesstraße Nr. 92 von Świebodzin bis zur Wojewodschaftsgrenze sowie Nr. 18 (Verbesserung der entsprechenden Parameter), örtlich ebenso auf der Landesstraße Nr. 3 (im Bereich Zielona Góra und Skwierzyna und der Landesstraße Nr. 22 in Richtung Kostrzyn (Oder) einschließlich der in die Stadt führenden Straßen am größten angestiegen. Unwesentlich gesunken ist die Verkehrsbelastung auf der Landesstraße Nr. 27. Die Verkehrsverbindungen zwischen den Kreisstädten und den einzelnen Gemeinden gewährleisten größtenteils Wojewodschaftsstraßen. Insgesamt gibt es 63 Wojewodschaftsstraßen, die ein etwa 1.560 km umfassendes Straßennetz bilden, wovon etwa 40 km in den beiden kreisfreien Städten Gorzów Wlkp. und Zielona Góra verlaufen und somit von den jeweiligen Oberbürgermeistern verwaltet werden; die Länge der einzelnen Straßen reicht von einigen wenigen Kilometern bis zu 101 km (Nr. 137). Nicht alle Fahrbahnen weisen eine entsprechende Tragfähigkeit von 115 kN pro Achse, einige sogar unterhalb eines Wertes von 80 kN pro Achse auf. Der technische Zustand der Wojewodschaftsstraßen ist wesentlich schlechter als der Zustand der Landesstraßen, etwa ein Drittel muss als schlecht, nur etwa ein Viertel als gut eingeschätzt werden. Der relativ erhebliche Anstieg der Verkehrsbelastung auf den Europastraßen in der Wojewodschaft Lubuskie resultiert hauptsächlich aus den Erleichterungen hinsichtlich des Grenzverkehrs, die Verkehrsbelastung auf den übrigen Straßen ist hingegen niedriger als der Landesdurchschnitt sowie der jeweilige Durchschnitt in den benachbarten Wojewodschaften Niederschlesien und Großpolen. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg der Verkehrsbelastung auf den Europastraßen im Bereich von etwa 1,25 zu rechnen. Mit einem mittleren Anstieg der Verkehrsbelastung ist hingegen aller Wahrscheinlichkeit nach auf den sonstigen Landesstraßen zu rechnen; der Faktor dürfte bei etwa 1,10 liegen. 11 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG 2.6.2. SCHIENENNETZ Zu den wichtigsten Bahnstrecken in der Wojewodschaft Lubuskie zählen die folgenden, in das europäische Bahnstreckennetz (AGC sowie AGTC) integrierte Strecken: − in West-Ost-Richtung: Nr. 3 (E-20/CE-20) von Brüssel über Berlin, Słubice, Świebodzin, Poznań, Warszawa und Brest nach Moskau, gelegen im Bereich des Paneuropäischen Verkehrskorridors II; Streckenlänge in der Wojewodschaft: 96 km; zweigleisig, elektrifiziert, planmäßig (mit wenigen Ausnahmen) ausgebaut für eine Geschwindigkeit von 160 km/h, − in Nord-Süd-Richtung: Nr. 273 (CE-59) von Świnoujście über Szczecin, Rzepin, Zielona Góra, Głogów und Wrocław nach Międzylesie; Länge: 147,3 km; zweigleisig, elektrifiziert, − in Nord-West-Richtung verläuft von der Wojewodschaftsgrenze aus die Bahnstrecke Nr. 351 (E-59): von Szczecin über Dobiegniew, Krzyż und Poznań nach Wrocław; Streckenlänge in der Wojewodschaft: 21,9 km; zweigleisig, elektrifiziert, sowie folgende weitere Bahnstrecken, die regional von Bedeutung sind: − im Süden der Wojewodschaft: Nr. 371 - 282 (C59/1) von Nowa Sól über Żagań, Jankowa Żagańska und Węgliniec nach Praga; eingleisig, der Passagierverkehr auf der Strecke wurde vorläufig eingestellt, auf dem Streckenabschnitt Nowa Sól - Żagań wurde die Strecke bereits außer Betrieb genommen (die Strecke C59/1 soll gänzlich außer Betrieb genommen werden), − Nr. 389 von Żagań nach Jankowa Żagańska; eingleisig, der Passagierverkehr wurde eingestellt, − im Norden der Wojewodschaft: Nr. 203 von Tczew über Piła, Krzyż, Gorzów Wlkp. und Kostrzyn weiter nach Berlin; Länge: 101 km; zweigleisig, nicht elektrifiziert, − im zentralen Teil der Wojewodschaft: Nr. 358 von Zbąszynek über Czerwieńsk und Krosno Odrzańskie nach Gubin; Länge: 74,3 km eingleisig, auf dem Streckenabschnitt Zbąszynek Czerwieńsk elektrifiziert, − Nr. 367: Zbąszynek - Międzyrzecz - Gorzów Wlkp.; Länge: 73,9 km (eingleisig, nicht elektrifiziert), − Nr: 370: Zielona Góra - Nowogród Bobrzański - Żary; Länge: 53,9 km; − im Süden der Wojewodschaft: Nr. 14 von Leszno über Wschowa, Głogów, Szprotawa, Żagań, Żary und Tuplice nach Forst sowie weiter nach Berlin; Länge: 18,0 + 48,6 km, eingleisig (Streckenabschnitt von Żary nach Żagań zweigleisig), nicht elektrifiziert einschließlich der anschließenden Strecken Nr. 275: Żagań - Małomice (sowie weiter nach Legnica und Wrocław); Länge: 24 km; eingleisig, nicht elektrifiziert und Żagań - Bieniów - Lubsko, − Nr. 363 von Skwierzyna nach Międzychód, − Nr. 364 von Rzepin über Ośno Lub., Sulęcin, Trzemeszno Lub. und Międzyrzecz nach Wierzbno, − Nr. 430 von Kostrzyn bis zur Wojewodschaftsgrenze. Zu den wichtigsten Bahnhöfen in der Wojewodschaft zählen Zielona Góra, Gorzów Wlkp., Zbąszynek, Rzepin, Kostrzyn (Oder), Żagań, Żary, Czerwieńsk, Gubin sowie Sulechów. Grenzübergänge befinden sich entlang der folgenden Bahnstrecken: − E-20: Rzepin (Kunowice)/Frankfurt (Oder), Umladestation mit 20 Nebengleisen, − Nr. 358: Gubin/Guben (Zollabfertigung von Waren), − Tuplice (Zasieki)/Forst: kleiner Grenzverkehr, obwohl entlang der wichtigen Strecke Berlin-Wrocław, − Kostrzyn (Oder)/Küstritz - Kietz: kleiner Grenzverkehr. 2.6.3. LUFTVERKEHR Wichtigster internationaler Flughafen in der Wojewodschaft ist der in öffentlicher Trägerschaft betriebene Regionalflughafen in Babimost. Im nahe gelegenen Zielona Góra befindet sich (etwa 5 km nördlich vom Stadtzentrum) in Przylep ein weiterer Flughafen, betrieben vom Aeroklub „Lebuser Land“, der für lokale Rettungseinsätze, agrotechnische Maßnahmen sowie als Sportflugplatz genutzt wird. In Lipki Wielkie gibt es einen Landeplatz (Rasenfläche). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit (sowie die Notwendigkeit), den im 12 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Süden der Wojewodschaft bei Szprotawa gelegenen ehemaligen Militärflughafen an die Zwecke einer zivilen Nutzung anzupassen. 2.6.4. WASSERSTRAßEN UND BINNENSCHIFFFAHRT Die Oder verbindet Ober- und Niederschlesien mit den Häfen in Szczecin und Świnoujście, über den OderSpree-Kanal besteht eine Anbindung nach Berlin; geplant ist die Anlage einer internationalen Wasserstraßen entlang der Hauptverkehrsachse E30. In der Wojewodschaft Lubuskie befindet sich ein Flussabschnitt der Mittleren Oder, auf einer Länge von etwa 70 km als Grenzfluss. Der Fluss war auf dem gesamten Abschnitt reguliert, gegenwärtig sind jedoch verstärkt Maßnahmen erforderlich, die eine Nutzung der Oder als Wasserstraße wieder vollständig ermöglichen einschl. einer umfassenden Modernisierung die Flusshäfen. Im Norden der Region sollen Untere Warthe und Netze im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der Wasserstraße E70 genutzt werden; über Bydgoszcz besteht eine Anbindung an die Oder sowie weiter zum Hafen in Gdańsk (Danzig), darüber hinaus entlang der (jedoch eher touristisch genutzten) Warthe nach Poznań (Posen). TECHNISCHE INFRASTRUKTUR 2.7. 2.7.1. ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG Die Elektrizitätsversorgung der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt über den Anschluss an das landesweite Stromversorgungsnetz, deren Ausbau in der Region selbst jedoch als lediglich durchschnittlich zu bewerten ist, obgleich die Verteilung der bestehenden Umspannwerke als günstig gelten darf, da sie in der Nähe der beiden Zentren Gorzów Wlkp. und Zielona Góra gelegen sind. Die Anbindung an die Netze der umliegenden Wojewodschaften sowie dem übrigen Polen erfolgt mittels Übertragungsnetze (Höchstspannung: 220 kV) sowie Teilnetze (110 kV), weiter mit Mittel- und Niederspannungsnetzen in den einzelnen Regionen. Das 400 kV-Übertragungsnetz verläuft lediglich durch die Wojewodschaft, ein eigenes 400 kV Umspannwerk gibt es in der Wojewodschaft Lubuskie nicht. Darüber hinaus fehlt es gegenwärtig an Anbindungen der Höchstspannungsleitungen in der Wojewodschaft an die entsprechende Netze in Deutschland. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es derzeit die folgenden Leitungen und Anlagen des Übertragungsnetzes: − Umspannwerk 220/110 kV Gorzów (Abk.: GOR) ; − Umspannwerk 220/110 kV Leśniów Wlk. (Abk.: LSN); − Abschnitt der 400 kV-Einfachleitung Plewiska - Krajnik; − Abschnitt der 220 kV-Einfachleitung Gorzów Wlkp. - Krajnik; − 220 kV-Einfachleitung Gorzów Wlkp. - Leśniów; − Abschnitt der 220 kV-Einfachleitung Leśniów - Mikułowa; − Abschnitt der 220 kV-Einfachleitung Leśniów - Żukowice. Die Elektrizitätsversorgung der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt somit über ein Übertragungsnetz (110kV) sowie Mittel- und Niederspannungsnetzen (20kV und 15kV), die die Umspannwerke und örtlichen Elektrizitätsquellen mit den Abnehmern verbinden. Eine Analyse des Übertragungs- und Leitungsnetzes ergibt, dass die Wojewodschaft über eigene Quellen in den Bereichen Mittelspannungsnetze und 110 kV sowie 220 kV Übertragungsnetze verfügt, sowie an das landesweite 220 kV-Übertragungsnetz angeschlossen ist, wobei die Verteilung: − in zwei 220/110kV-Umspannwerken einschl. Schaltanlagen, gelegen in der Nähe der beiden Zentren Gorzów Wlkp. sowie Zielona Góra (d.h., in Leśniów), mit einer parallel zum Breitenkreis verlaufenden 220 kV-Übertragungsleistung als einziger im Bereich dieser Spannung die Wojewodschaft mit dem landesweiten Versorgungsnetz verbindenden Leitung, − sowie in zwei weiteren, außerhalb der Wojewodschaft (Żukowice und Leszno Gronowo) gelegenen, ebenso 220/110kV-Umspannwerken erfolgt. Ein solches Versorgungsnetz ist als lediglich ausreichend einzuschätzen, da es keine Anbindung an die durch den Norden der Wojewodschaft verlaufende 400 kV-Leitung gibt, womit wiederum eine Versorgung von 13 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Großabnehmern direkt von dieser Spannungsebene aus nicht möglich ist; des weiteren beeinflusst dies die Energiesicherheit in der Region selbst negativ. Die Versorgung beider urbanen Zentren (Gorzów Wlkp. und Zielona Góra) erfolgt über 110kV-Umspannwerke, die miteinander verbunden sind. Diese Anlagen sind als gut zu bewerten. 2.7.2. GASVERSORGUNG Im Norden der Wojewodschaft Lubuskie verläuft die von der PERN „Przyjaźń“ [Freundschaft] AG betriebene Erdölleitung Russland-Deutschland, die neben Polen auch andere Länder Mittel- und Mittelosteuropas (Weißrussland, Ukraine, Ungarn, Slowakei, Tschechien und Deutschland) mit Erdöl versorgt. Der polnische Abschnitt dieser Pipeline ist im Rahmen des Exports russischen Erdöls von wesentlicher Bedeutung. Derzeit befördert die Pipeline etwa 30 % des von Russland exportierten Erdöls. Bei Wędrzyn befindet sich ein Lager für Treib- und Schmierstoffe. Durch die Region (Gemeinden Górzyca, Ośno Lubuskie, Sulęcin, Lubniewice, Bledzew, Międzyrzecz und Pszczew) verläuft die Erdgasleitung Jamal-Europa (über Russland und Weißrussland sowie Polen nach Deutschland) mit einem Durchmesser von DN 1400 und einem Betriebsdruck OP von 8,4 MPa einschließlich Lichtleiterkabel. Entsprechend den ursprünglichen Planungen sollen zwei Leitungen mit einem jeweiligen Durchmesser von DN 1400, in landwirtschaftlich genutzten Gebieten parallel in einer Entfernung von 15 m, in Waldgebieten in einer Entfernung von 8 m verlegt werden. Fertiggestellt ist bislang die nördliche dieser beiden Leitungen. Gegenwärtig gibt es entlang dieser Erdgasfernleitung auf polnischen Territorium in Włocławek und Lwówek (Zębowie) zwei Verdichter- und Entnahmestationen. Durch den Nordosten der Wojewodschaft Lubuskie verläuft von Odolanów über Lwówek nach Police eine 1981 errichtete Gasleitung mit einem Durchmesser DN 500, gelegen in den Gemeinden Pszczew, Międzyrzecz, Bledzew, Sulęcin, Lubniewice, Ośno Lubuskie sowie Górzyca einschließlich Abzweigungen sowie Übergabepunkte bzw. Gasdruckregelstationen in Przytoczna (DN150/DN80), Międzyrzecz (DN 150), Skwierzyna (DN 80), Janczewo (DN 100) sowie Gorzów Wlkp. (DN 250). Es handelt sich hierbei um eine Verlängerung der von Drozdowicze über Kraków nach Odolanów verlaufenden Erdgasleitung, wie wiederum von der im Süden Europas aus Russland und Turkmenistan kommend über die Ukraine, die Slowakei und Tschechien nach Deutschland verlaufenden Erdgasfernleitung abzweigt. In der Wojewodschaft werden vier Gassorten verteilt: − H-Gas Typ E (Brennwert: 38,147 MJ/kg) aus russischem Import, − L-Gas Typ LL (Brennwert: 32,8 MJ/kg ) aus Lagerstätten in Großpolen, − H-Gas Typ E (Brennwert: 38,147 MJ/kg) aus sog. LNG-Regasifizierung, − L-Gas Typ LL aus polnischen Lagerstätten in der Umgebung von Dębno Lubuskie sowie Zielin mit einem Brennwert von ca. 16 MJ/kg. 2.7.3. FERNWÄRMEVERSORGUNG Die Fernwärmeversorgung erfolgt in der Wojewodschaft Lubuksie gegenwärtig über: − einen Anschluss an die jeweiligen städtischen Wärmeversorgungsanlagen (zentrales Wärmeversorgungsnetz in Zielona Góra und Gorzów Wlkp. sowie dezentrale Netze in Nowa Sól, Międzyrzecz, Słubice, Kostrzyn/Oder, Sulęcin, Skwierzyna, Strzelce Krajeńskie, Świebodzin, Lubsko, Gubin, Żary, Żagań, Kożuchów, Szprotawa und Sulechów,) hauptsächlich in den größeren Städten der Region zur Beheizung von Wohnungen sowie Erwärmung von Nutzwasser, − eine Beheizung örtlicher Zentralheizungen sowie einzelner häuslicher Heizanlagen mit Braun- und Steinkohle zur Beheizung der Wohnungen/Häuser sowie Erwärmung von Nutzwasser, − Gasheizanlagen (zentral sowie dezentral) zur Beheizung der Wohnungen/Häuser sowie Erwärmung von Nutzwasser, − Elektroheizungen hauptsächlich zur Erwärmung von Nutzwässer, in geringerem Umfang ebenso zur Beheizung von Wohnungen, 14 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG − eine Nutzung anderer Wärmequellen, darunter erneuerbare Energien (ebenso örtliche sowie einzelne häusliche Heizanlagen). Wesentlichen Anteil an der Fernwärmeversorgung in der Wojewodschaft haben Heizkraftwerke, die insgesamt eine Leistung von 1.079 MW bereitstellen; hierzu zählen insbesondere die Heizkraftwerke Zielona Góra (322 MW), Gorzów Wlkp. (300 MW), der Arctic Paper AG Kostrzyn/Oder (128 MW), der Spomasz GmbH in Żary (28 MW), der ECO Żagań GmbH in Żagań (29 MW) sowie des Nichtöffentlichen Gesundheitszentrums Zatorze in Nowa Sól (29 MW); einzelne größere Heizungsanlagen halten darüber hinaus das Wärmeversorgungsunternehmen Gorzów Wlkp., die Wohnungsbaugenossenschaft „Trzynastka“ in Kłodawa und Lubieszyn, die Regionalverwaltung Infrastruktur in Zielona Góra, die Unternehmen ITC Poland GmbH Kostrzyn/Oder, Hardex AG in Krosno Odrzańskie und Kronopol GmbH in Żary sowie die öffentlichen Einrichtungen Wojewodschaftskrankenhaus in Gorzów Wlkp. und das Eigenständige Öffentliche Gesundheitszentrum in der Gemeinde Skąpe vor. 2.7.4. WASSERWIRTSCHAFT 2.7.4.1. UNTERIRDISCHE GEWÄSSER Die unterirdischen Gewässer der Wojewodschaft Lubuskie zählen größtenteils zu den Reservoiren in Mittelpolen, lediglich ein Teilgebiet im Südosten zählt zu den Reservoiren im Vorsudetenland. In der Wojewodschaft wurden 16 wichtige unterirdische Wasserreservoirs ausgewiesen, von denen sich drei vollständig auf dem Gebiet der Wojewodschaft, die übrigen von 3 % bis zu 79 % im Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie befinden. Die Grundwasserressourcen sind mehrheitlich im Bereich der Urstromtäler, heutigen Flusstäler sowie Sander gelegen. Die Wasserversorgung erfolgt hauptsächlich aus im Quartär gebildeten Aquiferen, seltener aus im Tertiär gebildeten Aquiferen. Aufgrund der im Allgemeinen sandigen Böden sind sie gegenüber Verunreinigungen mittels Infiltration sehr anfällig, insbesondere in urbanisierten Räumen sowie Gebieten, in denen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen erfolgt. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es sowohl Einzugsgebiete, die mehrere tausend Quadratkilometer umfassen, als auch einige, im Verhältnis hierzu kleinere Gebiete mit nur einigen hundert Quadratkilometern Fläche. 2.7.4.2. OBERFLÄCHENGEWÄSSER (STILLGEWÄSSER) Die Wojewodschaft Lubuskie zählt zu den seenreichsten Gebieten und verfügt damit über erhebliche Wasserressourcen, hauptsächlich in den Seen der sog. Lebuser Seenplatte, teilweise ebenso der [nach der Brandenburg-Phase der Weichsel-Kaltzeit, poln. „faza leszczyńska”] benannte Leszczyński-Seenplatte. Diese Seen waren im Laufe des Abschmelzens der Gletscher nach der letzten Kaltzeit entstanden. Am häufigsten handelt es sich um Rinnen- sowie Toteisseen. Am größten Wasserreservoirs bilden Seen mit einer Fläche von jeweils über 50 ha. Hiervon gibt es in der Wojewodschaft Lubuskie über sechzig. 2.7.5. WASSERLEITUNGSNETZ Die Trink- sowie Betriebswasserversorgung der Bevölkerung in der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt hauptsächlich aus den unterirdischen Wasserreservoirs. Nur die Versorgung der Stadt Zielona Góra erfolgt teilweise aus der Wasserentnahmestelle „Sadowa“ an der Obrzyca. Ihr Anteil beträgt etwa 45 % des Trinkund Betriebswassers; ansonsten erfolgt die Versorgung aus Tiefbrunnen (9%) sowie dem Filterbrunnen in Jany (46%). Die Länge des Wasserleitungsnetzes in der Wojewodschaft beträgt insgesamt 6.143,1 km. Es wird seit vielen Jahren systematisch erweitert. 2.7.6. ABWASSERWIRTSCHAFT Die Länge des in Betrieb befindlichen Abwassernetzes beträgt ca. 2.565,1 km. In den vergangenen Jahren wurde es systematisch erweitert. Die Abwasserentsorgung in den Städten muss als unzureichend gewertet werden, gleiches gilt für den ländlichen Raum, obgleich es zuletzt massiv ausgebaut wurde. Einer Aufteilung 15 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG nach den Landkreisen zufolge verfügen die meisten Einwohner in den Landkreisen Międzyrzecz (76,6%), Słubice (68,8%), Sulęcin (67,1%) sowie Świebodzin (66,9%) über einen Anschluss an das jeweilige Abwassernetz. Eine Verringerung der Belastung mit industriellen und gewerblichen Abwässern erfolgte nicht nur aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen, sondern vor allem infolge des Baus effektiver Kläranlagen (geschlossener Wasserkreislauf in vielen Industriebetrieben). In insgesamt 42 Städten der Wojewodschaft Lubuskie werden Kläranlagen betrieben, darunter verfügen: − 23 Städte über biologische Kläranlagen, und − 19 Städte über Kläranlagen mit (nachgerüsteten) biologischen Klärstufen. 2.7.7. ABFALLWIRTSCHAFT In den hoch und sehr hoch entwickelten Ländern wurde in den letzen Jahren die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu einem der wichtigsten Ziele und Aufgaben des Umweltschutzes erklärt. Kommunale bzw. Siedlungsabfällen stammen aus den Haushalten sowie aus Handel, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, Märkten sowie dem Gastronomie- und Hotelgewerbe; zu diesen Abfällen zählen ebenso Abfälle aus Parks und Grünanlagen sowie sog. Straßenabfälle. Im Unterschied zu diesen kommunalen Abfällen, die in Verbindung mit Siedlungs- und Gewerbetätigkeiten des Menschen stehen, entstehen industrielle sowie Produktionsabfälle aus technologischen Verfahren in den Industriebetrieben. In der Wojewodschaft Lubuskie entstanden im Laufe der letzten Jahre hiervon 2.824.500 Tonnen jährlich, wovon 1.917.800 Tonnen wiederverwertet und 159.500 Tonnen entsorgt werden. Die meisten industriellen Abfälle stammten aus holzverarbeitenden Unternehmen sowie der Herstellung von Holzplatten und Möbeln, Zellulose, Papier und Pappe (36,6 %) sowie Verpackungsmaterialien (32 %). Etwa 1 % der industriellen Abfälle waren gefährliche Abfallstoffe. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es in Długoszyn, Gorzów Wlkp. und Zielona Góra gegenwärtig drei kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe, die über Abfallsortieranlagen (Trennung der verschiedenen Abfallarten aus Haushalts- und Gewerbeabfällen) sowie Ablagen zur Verwertung von Bioabfällen verfügen. Darüber hinaus gibt es in Kunowice, Gemeinde Słubice und Zbąszyń (Wojewodschaft Großpolen) Sortieranlagen für Abfälle aus der getrennten Abfallsammlung, in Żary für nicht vorsortierte Haushalts- und Gewerbeabfälle sowie in Nowa Sól für die Aufbereitung und Wiederverwertung von Bioabfällen. Im Abfallregister der Wojewodschaft werden 52 Müllverwertungsanlagen (jährliche Gesamtkapazität von 590.000 Tonnen), 3 Anlagen zur nichtthermischen Behandlung von Abfällen (Gesamtkapazität von 43.000 Tonnen/p.a.) sowie 3 Müllverbrennungslangen verzeichnet. Gefährliche Abfälle werden hauptsächlich beseitig (ca. 70 %), einer Wiederverwertung werden 24 % dieser Abfälle zugeführt, nur fast 4 % werden auf Sondermülldeponien gelagert. Von letzteren gibt es mit den Deponien in Gorzów Wlkp. sowie Nowy Kurów zwei in der Wojewodschaft. Zu den gefährlichen Abfällen zählen unter anderem asbesthaltige Abfälle; neben der Wojewodschaft Opolskie zählt die Wojewodschaft Lubuskie zu den Regionen, in denen die geschätzten Asbestabfälle auf Aufkommen von 0,5 Mio. Tonnen nicht überschreiten und somit landesweit am niedrigsten liegen. 2.8. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG Die Wojewodschaft Lubuskie übernimmt aufgrund ihrer Lage entlang der Staatsgrenze sowie zahlreichen Grenzübergängen sowie dem Verlauf Europäischer Verkehrskorridore von West- nach Osteuropa (Transport gefährlicher Güter) besondere Aufgaben in den Bereichen der militärischen und zivilen Landesverteidigung. Maßgeblichen Einfluss auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Wojewodschaft hat seinen Aufgaben und Funktionen gemäß der Wojewode der Wojewodschaft Lubuskie sowie die von ihm beaufsichtigte, sog. integrierte öffentliche Verwaltung; von besonderer Bedeutung sind hierbei u.a.: − Wojewodschaftskommandantur der Berufsfeuerwehr in Gorzów Wlkp.; − Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Gorzów Wlkp.; − Gesundheitsamt der Wojewodschaft in Zielona Góra sowie die weiteren Aufsichtsbehörden auf 16 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Wojewodschaftsebene. In der Wojewodschaft Lubuskie befinden sich militärische sowie weitere Sperrgebiete, die von besonderer Bedeutung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sind, darunter ebenso Gebiete, die Sonderaufgaben erfüllen. Zu den bedeutendsten Sperrgebieten zählen: − 2 Truppenübungsplätze (jeweils in der Umgebung von Sulęcin/Wędrzyn sowie Żary/Żagań); − 2 Flughäfen (Zielona Góra/Babimost, Przylep); − 7 Landeplätze (unter anderem in Lipki Wielkie, Siedlisko und Grabowiec). 3. ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGANGSBEDINGUNGEN EINSCHLIEßLICH BEWERTUNG DER ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE Die Ausgangsbedingungen der Raumordnung und Raumentwicklung der Wojewodschaft Lubuskie können wie folgt zusammengefasst werden: • die Wojewodschaft zählt zu den „kleinen Regionen“ mit einem gegenwärtig durchschnittlichen Wachstumspotential sowie einer geringen Konkurrenzfähigkeit, • die Wojewodschaft Lubuskie verfügt über gute grenzübergreifende sowie grenzüberschreitende Verbindungen mit der Bundesrepublik Deutschland, sowohl im Bereich Verkehr und Transport, als auch im Bereich Wissenschaft und Bildung, • aus Bevölkerungsprognosen geht hervor, dass die Bevölkerung der Wojewodschaft Lubuskie bis zum Jahr 2030 um 5 % sinken wird, • in wissenschaftlichen Publikation, die landesweite sowie regionale Problemstellungen erörtern, wird stets die Naturlandschaft in der Wojewodschaft, insbesondere entlang der Oder, gewürdigt sowie auf den landesweit höchsten Bewaldungsprozent und die enorme Anzahl von Seen und Flüssen verwiesen. Aus ihnen resultieren ebenso bestimmte Gefährdungspotentiale, vornehmlich im Zusammenhang mit den von den Flüssen ausgehenden Hochwassergefährdungen, • charakteristisch für die Wojewodschaft sind ein relativ umfassendes Hoch- sowie Fachhochschulangebot sowie steigende Studentenzahlen, • hervorgehoben werden der hohe Anteil an Kultur- und Sachgütern in der Wojewodschaft, verbunden mit einer enormen Vielzahl von Kulturdenkmälern einschließlich denkmalgeschützter Stadtkerne, Objekte und Anlagen, die für den Fremdenverkehr und seine Förderung besonders wertvoll sind, sowie Wehranlagen, Gebäude aus den unterschiedlichsten Bau- bzw. architektonischen Stilrichtungen, das historische sowie kulturhistorische Erbe der Region sowie die zahlreichen Angebote der regionalen Kultureinrichtungen (Theater, Philharmonien, Galerien, etc.), • vorgesehen ist insbesondere: das regionale Entwicklungspotential im Rahmen einer endogenen Regionalentwicklung stärker zu nutzen; dabei sollen die Chancen, über die die Wojewodschaft Lubuskie als „Tor” von Westeuropa in die mittelost- sowie osteuropäischen Länder über die paneuropäischen Verkehrskorridore verfügt, wesentlich stärker genutzt werden, eine rationale und nachhaltige Raumplanung sowie eine sinnvolle und wertschöpfende Nutzung von vorhandenen Ressourcen durchzuführen, eine wissensorientierte Gesellschaft zu entwickeln, eine moderne Verkehrs-, kommunale und Energieinfrastruktur zu fördern, die Konkurrenzfähigkeit der Region zu stärken, wobei insbesondere Innovation gefördert sowie das allgemeine Profil des KMU-Sektors (der hier am stärksten vertreten ist) an die jeweils aktuellen Anforderungen des Marktes anzupassen. Zu den in der Analyse der Entwicklungsbedingungen identifizierten Problemgebieten zählen hauptsächlich Gebiete, in denen Lagerstätten auftreten, Räume, in denen verschiedene Entwicklungsschwerpunkte und Entwicklungsprioritäten verstärkt gefördert werden sollen und besonders hochwassergefährdete Gebiete, d.h.: Gebiete, in denen Lagerstätten auftreten, darunter fossile Brennstoffe (Braunkohle, Erdöl, Erdgas), hochwassergefährdete Gebiete, 17 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG - Gebiete, in denen wesentliche Investitionen (Industrie, Bau von Straßen und Bahnstrecken, Energiesektor) umgesetzt werden sollen, Räume, in denen eine sozioökonomische Entwicklung verstärkt gefördert werden soll, u.a. die sog. Lebuser Dreistadt (Zielona Góra, Nowa Sól, Sulechów) sowie der Ballungsraum Gorzów Wlkp., Gebiete entlang der Mittleren Oder einschließlich der vernachlässigten Wasserstraße, begrenzten Zugangsmöglichkeiten sowie fehlender Brücken, Randbereiche von Gorzów Wlkp. und Zielona Góra, in denen Suburbanisierungsprozesse zu verzeichnen sind, geplante Güterverkehrszentren im Bereich sog. multi- und intermodaler Verkehrsknoten in Świebodzin, Rzepin und Kostrzyn (Oder), ehemalige Militärgelände und Truppenübungsplätze. 4. ENTWICKLUNGSSTRATEGIE DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE - Die in der Fortschreibung der Entwicklungsstrategie der Wojewodschaft Lubuskie formulierten Ziele umfassen sowohl strategische wie auch operationelle Ziele. Als strategische Ziele wurden vereinbart: 1. Gewährleistung der territorialen, ökonomischen und sozialen Kohärenz der Region. 2. Verbesserung des Bildungsniveaus der Bevölkerung sowie Erhöhung des Innovationspotentials sowie der Informatisierung der Gesellschaft. Förderung des Unternehmertums sowie Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der 3. technologischen Standards in den Unternehmen einschließlich ihres Innovationspotentials in Verbindung mit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. 4. Effektive, wachstumsorientierte Nutzung natürlicher und kultureller Ressourcen. Im ÄndE ROPWL werden die Festlegungen der o.g. Strategie berücksichtigt, insbesondere hinsichtlich der in ihr formulierten strategischen und operationellen Ziele sowie den aus den vereinbarten Perspektiven der Raumentwicklung resultierenden Festlegungen. Zu den hierbei wichtigsten strategischen Zielen zählen: • Gewährleistung einer räumlichen Steuerung einschließlich der Steuerungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer Umsetzung der geplanten Vorhaben: Ausbau und Modernisierung der Verkehrssysteme in der Region sowie ihrer externen Verflechtungen, Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung mittels Schutz und Inwertsetzung des Natur- und Kulturraumpotentials einschließlich der historischen Traditionen der Region, Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten, Ausbau der technischen Infrastruktur, Erweiterung der Hoch- und Fachhochschulangebote, Förderung und gleichmäßige Verteilung von Netzen der sozialen Infrastruktur, • operationelle Ziele zur Gewährleistung einer Umsetzung der vorgenannten strategischen Ziele sind u.a.: auf kommunaler Ebene ergriffene Maßnahmen zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen, in denen die allgemeine Raumordnungspolitik auf Gemeindeebene vereinbart wird, auf kommunaler Ebene in Anlehnung an die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der Raumordnung und Raumentwicklung ergriffene Maßnahmen, die sowohl die von der Gemeinde jeweils verfolgte Raumordnungspolitik berücksichtigt, als auch die zur Gestaltung der Verkehrs- und technischen Infrastruktur erforderlichen Bedingungen unter Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung, stete Berücksichtigung von Änderungen im Bereich der Raumordnung und Raumplanung, Gewährleistung der Übereinstimmung von in Raumordnungs- sowie Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einerseits, und Entwicklungsstrategien auf den unterschiedlichen Ebenen andererseits getroffenen Festlegungen. 18 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG 5. PERSPEKTIVEN DER RAUMORDNUNG UND RAUMENTWICKLUNG IN DER WOJEWODSCHAFT GEMÄß ÄNDERUNGSENTWURF ROPWL. Die Perspektiven der Raumordnung und Raumentwicklung in der Wojewodschaft Lubuskie wurden in Anlehnung an die endogenen Entwicklungsbedingungen formuliert. Hierbei wurden zwei Varianten eines Raumordnungskonzepts der Wojewodschaft Lubuskie erwogen: − Variante 1 berücksichtigte die Belange des Umwelt- und Naturschutzes stärker; − Variante 2 berücksichtigte die Belange einer Nutzung der Rohstoffvorkommen (fossile Energieträger) sowie einer Förderung der Wettbewerbsfähigkeit stärker. Im Ergebnis einer Abwägung der aus den o.g. Varianten resultierenden Vor- und Nachteile wurden Perspektiven der Raumordnung und Raumentwicklung in der Wojewodschaft Lubuskie festgelegt, die auf einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung sowohl der Belange des Natur- und Umweltschutzes, als auch der wirtschaftlichen Entwicklung basieren, wobei die These zugrunde gelegt wurde, dass die Entwicklung der Wojewodschaft Lubuskie eine stetige und harmonische Art und Weise erfolgt; sie erfolgt in Anlehnung an: − eine verstärkte Inwertsetzung des auf den gegenseitigen Beziehungen zu Deutschland und den skandinavischen Ländern beruhenden natur- sowie kulturräumlichen Potentials. Daher rühren Vorschläge zu einer Erweiterung der infrastrukturellen Verflechtungen zwischen West- und Nordeuropa sowie die Errichtung transportlogistischer Einrichtungen für den Handel, Gewerbe und Fremdenverkehr, − Abbau von Lagerstätten: Braunkohle, Erdgas, Erdöl und weiterer Rohstoffe im Einklang mit den Vorgaben der erteilten Konzessionen sowie Rekultivierungsprogrammen (ein Abbau der Lagerstätten erfolgt unter Einhaltung der entsprechenden Umweltschutzstandards und -auflagen), − entschiedene Förderung der Nutzung nicht-fossiler Energieträger, insbesondere erneuerbarer Energien (Wind, Wasser, Sonne, Biomasse, Erdwärme) unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedingungen − eine entschiedene Unterstützung der Privatwirtschaft seitens der Behörden auf allen Verwaltungsebenen im Bereich der Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Rahmen von Sonderwirtschaftszonen sowie in Verbindung mit einem Abbau der in der Region auftretenden Rohstoffe, − einen wesentlichen Fortschritt bei der Nutzung der Wasserstraßen in der Region in Richtung Berlin, Szczecin, Schlesien, Gdańsk und Bydgoszcz in den Bereichen Güterverkehr sowie Wassertourismus. Es bestehen Präferenzen für wirtschaftliche Tätigkeiten im Umland von Flusshäfen, u.a. in Verbindung mit dem Güter- und Personenverkehr sowie dem Schiffsbau, in „Konkurrenz“ zu den Häfen in Szczecin und Świnoujście, − eine vollständige Umsetzung des Programms „Odra 2006”, insbesondere entscheidende Fortschritte im Rahmen eines umfassenden Hochwasserschutzes einschließlich des Schutzes von Gebieten, die systematisch überschwemmt werden, − einen weiteren Ausbau der Verkehrswege Straßen, Schienen und Luftkorridor zwecks fortschreitender Verbesserung der innerregionalen sowie in- und ausländischen Anbindungen, − einen weiteren Ausbau des Wohnungs-, Hochschul-, Dienstleistungs- und Fremdenverkehrsangebots, − umfassende Marketingmaßnahmen für die Region und ihre Ressourcen einschließlich verstärkte Unterbreitung der erstellten Angebote in den zentralpolnischen Wojewodschaften sowie den Nachbarländern, u.a. Deutschland und die skandinavischen Länder, − die Einrichtung des mitteleuropäischen Verkehrskorridors CETC. 6. GRUNDSÄTZE DER RAUMENTWICKLUNG IN DEN AUSGEWIESENEN PROBLEMGEBIETEN Im Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie werden sog. Problemgebiete einschließlich der Grundsätze ihrer Bewirtschaftung gemäß Art. 39 Abs. 3 Punkt 4 Raumordnungs- und 19 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Raumplanungsgesetz vom 27. März 2003 ([poln. GBl.] Dz. U. Nr. 80 Pos. 717 von 2003 m. spät. Änderungen) ausgewiesen. Im ÄndE ROPWL wird auf die folgenden grundsätzlichen Problemgebiete verwiesen, die einer gesonderten Behandlung im Rahmen der Raumordnungs- sowie Raumentwicklungspolitik der Wojewodschaft bedürfen: Gebiete eines eventuellen Braunkohlenabbaus in den Lagerstätten Gubin sowie Gubin 1 a) einschließlich Errichtung eines Kraftwerks mit einer Leistung von bis zu 3.000 MW an einem künftigen Energiestandort in der Umgebung von Gubin, Lubsko sowie Brody, b) hochwassergefährdete Gebiete, c) Gebiete nachgewiesener Vorkommen weiterer Rohstoffe, d) Konversionsflächen (Industriebrachen, ehemalige Militärgelände und Kasernen, ehemals von den Landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben bewirtschaftete Flächen), e) Orte in der Umgebung von Produktionsstätten, für die ein Unfallrisiko im oberen Risikobereich besteht sowie Orte in der Umgebung von Produktionsstätten, für die ein Unfallrisiko im unteren Risikobereich besteht. A. Gebiete eines eventuellen Braunkohlenabbaus in den Lagerstätten Gubin sowie Gubin 1 einschließlich Errichtung eines Kraftwerks mit einer Leistung von bis zu 3.000 MW an einem künftigen Energiestandort in der Umgebung von Gubin, Lubsko sowie Brody. Bei dem als „Braunkohlelagerstätten auf dem Gebiet der Gemeinden Gubin und Brody“ bezeichneten Gebiet handelt es sich um ein Problemgebiet, für das detaillierte, gesonderte Untersuchungen vorzunehmen sowie entsprechende Beschlüsse zu fassen sind, die nicht im Rahmen der vorliegenden Planungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen eines Aufschlusses dieses Tagebaus auf die Wasserverhältnisse in der gesamten Region unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Oder sowie grenzüberschreitender Aspekte auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. In der Beschlussfassung „Energiepolitik Polen bis zum Jahre 2030“ werden die Lagerstätten Gubin und Gubin 1 als eine der strategischen Lagerstätten ausgewiesen, die künftig mit Blick auf einen möglichen Braunkohleabbau entsprechend gesichert werden sollen. Diese Sicherungsmaßnahme erfolgt zwecks Sicherstellung eines Zugangs zu strategischen Lagerstätten mittels einer Umsetzung von Investitionsvorhaben, die als öffentliche Investitionsvorhaben von überörtlicher Bedeutung gelten. Dabei wird die Zielsetzung verfolgt, das endogene Entwicklungspotential der Region verstärkt inwertsetzen zu können, wobei insbesondere die nachgewiesenen Braunkohlevorkommen in den Lagerstätten Gubin sowie Gubin 1 unter Berücksichtigung der Errichtung eines Kraftwerks mit einer Leistung von bis zu 3.000 MW an einem künftigen Energiestandort in der Umgebung von Gubin, Lubsko sowie Brody in das nationale Raumordnungskonzept aufgenommen wurden. B. 1) 2) Hochwassergefährdete Gebiete Für in der Wojewodschaft Lubuskie gelegene Abschnitte der Warthe und Netze werden auf der Grundlage von in Studien über die möglichen Abgrenzungen einer Hochwassergefährdung für das Einzugsgebiet von Warthe und Netze erstellten Materialien Gebiete ausgewiesen, in denen starke Hochwasser abfließen können (es handelt sich hierbei um unmittelbare Risikobereiche mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit eines HQ100). Für die übrigen Abschnitte der Warthe sowie anderer Flüsse in der von der Warthe auf dem Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie gebildeten Wasserregion wurde kein Hochwasserschutzplan erstellt. Das derzeitige Fehlen eines solchen offiziellen Plans kann jedoch nicht als Hindernis dahingehend angesehen werden, einen Plan mit den jeweiligen Überschwemmungsflächen zu erstellen, wobei andere zugängliche Quellen genutzt werden können (wie z. B. historische Daten und Angaben, Hochwassereinsatzpläne bzw. die Broschüre „Programm eines vorbeugenden Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder unter besonderer Berücksichtigung des Einzugsgebiets von Warthe und Oderhaff – Oderregion“); darüber hinaus sollten die in den unterschiedlichen Instrumenten der Raumordnungspolitik hinsichtlich bestehender Hochwassergefährdungen getroffenen Festlegungen stete Berücksichtigung finden. 20 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG 3) 4) 5) Für das Tal der Queis (Kwisa) wurde von der Regionalverwaltung für Wasserwirtschaft in Wrocław ein entsprechender Hochwasserschutzplan vorgelegt, in dem folgende Gebiete ausgewiesen wurden: • Gebiete, die aufgrund ihrer Bewirtschaftung bzw. ihrer wirtschaftlichen oder kulturellen Bedeutung vor Überschwemmungen geschützt werden sollten, • Gebiete, in denen starke Hochwasser abfließen sollen, im Weiteren „hochwassergefährdete Gebiete“ genannt, • eventuell hochwassergefährdete Gebiete. Für andere Flussläufe in der Wojewodschaft Lubuskie, u.a. Abschnitte von Oder, Bober und Lausitzer Neiße, wurden seitens der Regionalverwaltung für Wasserwirtschaft in Wrocław keine Hochwasserschutzpläne erstellt; unmittelbar hochwassergefährdete Bereiche sind Zwischendeiche, Inseln bzw. Werder sowie Gleithänge. Für die Wasserregion Untere Oder und Westpommern wurde von der Regionalverwaltung für Wasserwirtschaft in Szczecin ein entsprechender Hochwasserschutzplan vorgelegt. C. Gebiete nachgewiesener Vorkommen weiterer Rohstoffe Im Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie finden des weiteren Gebiete Berücksichtigung, in denen Vorkommen weiterer Rohstoffe, insbesondere aber Braunkohlelagerstätten, nachgewiesen wurden. Gemäß Aufstellung des Landesinstituts für Geologie werden diese Vorkommen planungstechnisch vor einer Bebauung, die nicht mit einem Abbau dieser Ressourcen verbunden ist, gesichert. Konversionsflächen (Industriebrachen, ehemalige Militärgelände und Kasernen, ehemals von den Landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben bewirtschaftete Flächen) Aufgrund veränderter Bewirtschaftungsformen sowie stetig wechselnder Grundstückseigentümer wurden gleicher folgende Flächen als Problemgebiete ausgewiesen: − Industriebrachen; − ehemalige Militärgelände und Kasernen; − ehemals von den Landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben bewirtschaftete Flächen. D. E. Orte in der Umgebung von Produktionsstätten, für die ein Unfallrisiko im oberen Risikobereich besteht sowie Orte in der Umgebung von Produktionsstätten, für die ein Unfallrisiko im unteren Risikobereich besteht Produktionsstätten, von denen aufgrund des Einsatzes bzw. Handhabe unterschiedlichster Gefahrstoffe ein erhöhtes bzw. hohes Unfallrisiko ausgeht, müssen in einem sicheren Abstand voneinander, von Wohnsiedlungen sowie Wohnblocks, öffentlichen Gebäuden und Gebäudekomplexen, Naturschutz- und andere, den unterschiedlichen Formen des Naturschutzes unterliegenden Gebieten, Wasserschutzgebieten, Landesstraßen sowie Bahnstrecken (Fernverkehr) gelegen sein. In der Wojewodschaft Lubuskie wurden insgesamt sieben Produktionsstätten ausgewiesen, von denen ein solches Unfallrisiko ausgeht, darunter fünf Betriebsstätten, für die ein Unfallrisiko im oberen Risikobereich besteht, sowie zwei Betriebsstätten für die ein Unfallrisiko im unteren Risikobereich besteht. III. 7. ENTWURF EINER FUNKTIONALRÄUMLICHEN STRUKTUR. RICHTUNGEN UND ZIELE DER RAUMORDNUNG. PRIORITÄTEN DER RAUMORDNUNGSPOLITIK IN DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. Zu den wichtigsten strategischen Zielen im ÄndE ROPWL zählen: • Gewährleistung einer räumlichen Steuerung einschließlich der Steuerungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer Umsetzung der geplanten Vorhaben: Strategie einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in der Wojewodschaft Lubuskie, Ausbau und Modernisierung der Verkehrssysteme in der Region sowie ihrer externen Verflechtungen, 21 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG - • - - - Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung mittels Schutz und Inwertsetzung des Natur- und Kulturraumpotentials einschließlich der historischen Traditionen der Region, Förderung und weiterer Ausbau einer touristischen Infrastruktur, insbesondere Radwander- und Wanderwege, Rast- und Halteplätze unterschiedlichster Arten und Formen sowie Entwicklung komplexer Leit- und Beschilderungssysteme bzw. touristischer Informationssysteme in Anlehnung an die bestehenden europäischen Standards, die die einzelnen Subregionen in der Wojewodschaft Lubuskie miteinander verbinden, Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten, Ausbau der technischen Infrastruktur, Erweiterung der Hoch- und Fachhochschulangebote, Förderung und gleichmäßige Verteilung von Netzen der sozialen Infrastruktur; operationelle Ziele zur Gewährleistung einer Umsetzung der vorgenannten strategischen Ziele sind u.a.: auf kommunaler Ebene ergriffene Maßnahmen zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen, in denen die allgemeine Raumordnungspolitik auf Gemeindeebene vereinbart wird, auf kommunaler Ebene in Anlehnung an die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der Raumordnung und Raumentwicklung ergriffene Maßnahmen, die sowohl die von der Gemeinde jeweils verfolgte Raumordnungspolitik berücksichtigt, als auch die zur Gestaltung der Verkehrs- und technischen Infrastruktur erforderlichen Bedingungen unter Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung, vorrangige Ausrichtung auf eine Förderung des Fremdenverkehrs sowie ein gemeinsames Tourismusentwicklungskonzept in den Planungsinstrumenten auf Ebenen der Landkreise und Gemeinden, womit die Förderung des Fremdenverkehrs zu einem wichtigen wirtschaftlichen Faktor in der Wojewodschaft Lubuskie wird, stete Berücksichtigung von Änderungen im Bereich der Raumordnung und Raumplanung, Gewährleistung der Übereinstimmung von in Raumordnungs- sowie Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einerseits, und Entwicklungsstrategien auf den unterschiedlichen Ebenen andererseits getroffenen Festlegungen. Die Raumstruktur der Wojewodschaft Lubuskie beruht grundsätzlich auf zwei Hauptachsen: • einer sog. anthropogenen Achse (in Ost-West-Richtung: Paneuropäischer Verkehrskorridore II und sowie in Nord-Süd-Richtung: zweispurige Verkehrsverbindung zwischen den beiden regionalen Zentren Gorzów Wlkp. und Zielona Góra), sowie • einer sog. naturräumlichen Achse (in Ost-West-Richtung im mittleren Teil der Wojewodschaft: das Odertal, zunächst in Nord-Süd-Richtung entlang der Staatsgrenze verlaufend, sowie ebenso in OstWest Richtung: Täler von Warthe und Netze). Die räumlichen Schwerpunkte im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung der Wojewodschaft Lubuskie beruhen auf: • Entwicklungsachsen, • einem Verdichtungsraum (aufgrund der verkehrlichen Belastung), • Zentrale Orte in Funktionsteilung (sog. Städtebünde), • Zentrale Orte auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen (sog. städtische Entwicklungszentren). Wichtigste Entwicklungsachsen: • Entwicklungsachse Gorzów Wlkp. - Zielona Góra - Nowa Sól mit den Metropolregionen Gorzów Wlkp. und Zielona Góra einschließlich des Flughafens Babimost als wichtigste Entwicklungsachse in der Wojewodschaft Lubuskie, • Entwicklungsachse entlang der Oder und Lausitzer Neiße (bis zur geplanten Autobahn A-18 sowie weiter südlich) mit den Oberzentren Kostrzyn (Oder), Słubice sowie Gubin, 22 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG • Kostrzyn (Oder) - Gorzów Wlkp. - Strzelce Krajeńskie - Drezdenko. Verdichtungsraum mit hoher Verkehrsbelastung: • Kreuzungsbereich von Autobahn A-2 sowie Schnellverkehrsstraße S-3 im Einzugsbereich der Städte Świebodzin und Międzyrzecz. Zentrale Orte in Funktionsteilung: • Sulechów - Zielona Góra - Nowa Sól (sog. Lebuser Dreistadt), • Kostrzyn (Oder) - Gorzów Wlkp. - Skwierzyna, • Żary - Żagań - Szprotawa. Zentrale Orte auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen: • zweispurige Verkehrsverbindung zwischen den beiden Metropolregionen Gorzów Wlkp. und Zielona Góra, die die Entwicklung der Wojewodschaft Lubuskie maßgeblich bestimmen, • Oberzentren: Nowa Sól, Żary, Żagań, Gubin, Słubice, Kostrzyn (Oder), Świebodzin und Międzyrzecz, • Mittelzentren: Szprotawa, Sulechów, Skwierzyna, Krosno Odrzańskie, Strzelce Krajeńskie, Drezdenko, Sulęcin und Wschowa. Darüber hinaus werden im ÄndE ROPWL folgende Schwerpunkträume einer beschleunigten Urbanisierung ausgewiesen: Zielona Góra - Nowa Sól - Sulechów („Lebuser Dreistadt“), Gorzów Wielkopolski - Skwierzyna, Żary - Żagań - Szprotawa, deutsch-polnische Doppelstädte: Guben/Gubin, Słubice/Frankfurt (Oder), Kostrzyn/Kietz), Funktionalraum (einschl. Metropolfunktion) Stadt Gorzów Wlkp., Kostrzyn (Oder) - Gorzów Wlkp. - Strzelce Krajeńskie - Drezdenko. Im Kartenteil des ÄndE ROPWL werden grob dargestellt: • Erdölleitung (Russland - Deutschland), • Erdgasleitung mit Lichtleiterkabel JAMAL - EUROPA, • 400 kV- sowie 220 kV-Leitungen, Umspannwerke einschl. sog. Hauptschaltanlagen, • Wasserstraßen E-70 und E-30, die gemäß Textteil des ÄndE ROPWL modernisiert werden sollen. Im ÄndE ROPWL werden folgende grundlegende Bereiche ausgewiesen: • ein umfassendes Schutzgebietssystem, u.a. zum Schutz von Umwelt, Natur und Kulturlandschaft, Kurorte sowie Sach- und Kulturgüter, ebenso der Moderne; hierzu zählen u.a.: − Nationalparks, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Park „Muskauer Faltenbogen” (vorgesehen zur Ausweisung als Europäischer Kulturpark), − das Netze-Tal, vorgesehen zur Aufnahme auf die UNESCO-Liste des Welterbes, − Natura 2000-Gebiete, − ökologische Korridore überregionaler Bedeutung; • Schutz von (ebenso europaweit bedeutenden) Kultur- und Sachgütern, darunter der Moderne, u.a.: − historische Stadtkerne, − Residenzen, − Technikdenkmäler, − achäologische Grabungsstätten. Wesentliche Elemente im ÄndE ROPWL bilden: • hochwasser- bzw. überschwemmungsgefährdete Gebiete, darunter: besonders hochwassergefährdete Gebiete, im Falle eines Übertretens des Wassers über die Deichkrone bzw. einer Zerstörung oder Beschädigung des Deiches überschwemmungsgefährdete Gebiete; 23 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG • • • Ausgleichsräume der funktional-räumlichen Struktur: forstwirtschaftlich genutzte Gebiete, multifunktionale Entwicklung offener Gelände, wichtigste Flüsse und Seen; Gebiete, in denen Vorkommen unterschiedlichster Rohstoffe nachgewiesen wurden sowie Abbauflächen (darunter insbesondere Braunkohleabbau); Gebiete, in denen nationale Aufgaben wahrgenommen werden (Kraftstofflager). 8. 8.1 NATURGÜTER NATURSCHUTZGEBIETE UND GRUNDSÄTZE DES NATURSCHUTZES Im ÄndE ROPWL werden Schutzgebiete in der Wojewodschaft Lubuskie ausgewiesen, die von den unterschiedlichsten Formen des Naturschutzes erfasst werden. In der Wojewodschaft Lubuskie sind dies die folgenden Schutzgebiete: 1) Nationalparks (Nationalpark „Drawa“, Nationalpark „Warthemündung“) 2) Naturschutzgebiete; 3) Landschaftsparks; 4) Landschaftsschutzgebiete; 5) Natura 2000-Gebiete; Naturdenkmäler; 6) 7) sog. Dokumentationsstandorte; geschützte Biotope von besonderer Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt; 8) 9) geschützte Landschafts- und Naturbestandteile; 10) Schutz von Pflanzen-, Tier- und Pilzarten. In Abstimmung mit den Nachbarstaaten wurden grenznah bzw. grenzüberschreitend gelegene, naturräumlich wertvolle Gebiete ausgewiesen, die gemeinsam geschützt werden sollen. In diesen Gebieten müssen die festgelegten Grundsätze sowie Verbote eingehalten werden. 8.2 REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER WASSER- UND ABWASSERWIRTSCHAFT Die Trink- sowie Betriebswasserversorgung der Bevölkerung in der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt hauptsächlich aus den unterirdischen Wasserreservoirs, lediglich die Versorgung der Stadt Zielona Góra erfolgt teilweise aus der Wasserentnahmestelle „Sadowa“ an der Obrzyca. Die Verbraucher beziehen ihr Wasser über ein entsprechendes Verteilungsnetz. Einzelne Wasserleitungen, deren Kapazität unterhalb von 100 m3 je Tag liegt, werden sukzessive außer Betrieb genommen, immer mehr Verbraucher werden an das öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossen, das den entsprechenden Hygieneanforderungen an die Qualität von Trink- bzw. Betriebswasser entspricht. 8.3 EMISSIONSMINDERUNG VON LUFTSCHADSTOFFEN AUS UNTERSCHIEDLICHEN QUELLEN Die Menge der Feinstaubemissionen nimmt von Jahr zu Jahr kontinuierlich ab. Die räumliche Verteilung der Schadstoffemissionen aus Betrieben in der Wojewodschaft Lubuskie, von denen erhöhte Luftbelastungen ausgehen, ist nicht gleichmäßig. Die höchsten Emissionen gehen von Landkreisen aus, die dicht besiedelt sind und in denen sich zahlreiche Industriestandorte befinden (kreisfreie Städte Gorzów Wlkp. und Zielona Góra sowie die Landkreise Gorzów Wlkp., Zielona Góra, Żary, Żagan und Międzyrzecz). Erheblichen Einfluss auf die Luftqualität haben Emissionen aus punktuellen sowie diffusen Quellen, wie z. B. häusliche Heizungsanlagen und Zentralheizungen, Handwerksbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe. Die genaue Menge dieser Emissionen ist nur schwer zu schätzen: sie kann zwischen einigen wenigen bis zu 20 % in Gebieten mit einer zentralen Fernwärmeversorgung bis hin zu mehreren zig Prozent in Gebieten, in denen es eine solche Versorgung nicht gibt, vor allem im ländlichen Raum, betragen. In der Heizsaison steigen entsprechend die Schwefeldioxid- sowie Schwebstaubbelastungen an, was von Studien, die diesbezüglich in 24 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG der Wojewodschaft Lubuskie durchgeführt wurden, bestätigt wird. In Städten sowie an stark frequentierten Verkehrswegen stellt die Luft- und Lärmbelastung aufgrund dieser verkehrsbedingten Emissionen ein stetig anwachsendes Problem dar. Die Verbrennung von Kraftstoffen in Fahrzeugmotoren verursacht Emissionen von Gasen, Stickoxide und Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe (vor allem Benzole) sowie Feinstaub, der wiederum u.a. Blei-, Kadmium-, Nickel- und Kupferoxide enthält. Der Anteil verkehrsbedingter Luftbelastungen nimmt aufgrund der in den letzten Jahren dynamisch anwachsenden Anzahl von Fahrzeugen auf den Straßen kontinuierlich zu. 8.4 WICHTIGSTE INVESTITIONSVORHABEN IN DEN BEREICHEN WASSERWIRTSCHAFT UND HOCHWASSERSCHUTZ Eine Chance für die Wojewodschaft Lubuskie ist das Regierungsprogramm „Programm für die Oder 2006“. Seine Zielsetzung besteht darin, einen effektiven Hochwasserschutz gewährleisten zu können, die Gewässer sowie Natur und Umwelt zu schützen sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Wasserverkehr zu stärken. Die Perspektiven zur Bewirtschaftung des Oderstreifens sehen gemäß der derzeit gültigen Fassung des „Programms für die Oder 2006“ vor, entsprechende hydrotechnische Anlagen und Lösungen bezogen auf das Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie – bis zum Jahr 2015 zu errichten; diese können dann die Folgen von Hochwasserereignissen, die auch künftig nicht ausgeschlossen werden können, erheblich begrenzen. 9. 9.1 BEVÖLKERUNG DEMOGRAFIE Bis zum Jahr 2020 wird die Einwohnerzahl in der Wojewodschaft Lubuskie voraussichtlich steigen, danach – vor allem im ländlichen Raum – fallen; prognostiziert wird, dass die natürliche Bevölkerungsentwicklung aufgrund eines Geburtendefizits ab dem Jahr 2020 negativ ausfallen wird. Die Binnenmigration wird dies nicht ausgleichen können, da sich der zuvor geschilderte demographische Wandel im gesamten Land vollziehen wird. Den Prognosen zufolge ändert sich bis 2030 die Altersstruktur erheblich, wobei die Anzahl von Personen im sog. vorproduktiven Alter sinkt, die Anzahl von Personen im Erwerbs- sowie im Rentenalter hingegen deutlich ansteigt. Parallel hierzu sagen die Prognosen voraus, dass die Anzahl von Personen im Erwerbsalter leicht sinkt, die Anzahl von Kindern und Jugendlichen leicht zunimmt sowie die Anzahl von Personen im Rentenalter stetig ansteigen wird. 9.2 HIERARCHIE UND SPEZIALISIERUNG VON DIENSTLEISTUNGSZENTREN Zu den wichtigsten Anliegen einer Analyse der funktional-räumlichen Struktur der Region zählt es, die künftige Hierarchie von Dienstleistungszentren festzulegen. Hierzu wurden die jeweiligen künftig zu erbringenden Dienstleistungsfunktionen mit der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Siedlungsräumen verglichen sowie anschließend in ein Verhältnis zueinander gestellt. Folgende Hierarchie der Dienstleistungszentren wurde ermittelt: • erster Ordnung, • zweiter Ordnung, • dritter Ordnung, • vierter Ordnung. Im Rahmen einer zentralörtlichen Gliederung ergibt sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Wirkung auf ihr Umland folgende Hierarchie regionaler Entwicklungszentren: 1) regionale Entwicklungszentren erster Ordnung (Metropolregionen): Gorzów Wlkp., Zielona Góra; 2) regionale Entwicklungszentren zweiter Ordnung (Oberzentren): Gubin (Stadt), Kostrzyn (Oder), Międzyrzecz, Nowa Sól (Stadt), Słubice, Świebodzin, Żagań (Stadt), Żary (Stadt); 3) regionale Entwicklungszentren dritter Ordnung (Mittelzentren; überörtliche Bedeutung): Babimost, 25 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG 4) 10. Deszczno, Drezdenko, Kargowa, Krosno Odrzańskie, Lubsko, Łagów, Łęknica, Nowa Sól (Gemeinde), Otyń, Pszczew, Rzepin, Skwierzyna, Sława, Strzelce Krajeńskie, Sulechów, Sulęcin, Szprotawa, Torzym, Wschowa, Zielona Góra (Gemeinde), Żagań (Gemeinde), Żary (Gemeinde); regionale Entwicklungszentren vierter Ordnung (Unter- bzw. Grundzentren): Bledzew, Bobrowice, Bogdaniec, Bojadła, Brody, Brzeźnica, Bytnica, Bytom Odrzański, Cybinka, Czerwieńsk, Dąbie, Dobiegniew, Gozdnica, Górzyca, Gubin gmina, Iłowa, Jasień, Kłodawa, Kolsko, Kożuchów, Krzeszyce, Lipinki Łużyckie, Lubiszyn, Lubniewice, Lubrza, Małomice, Maszewo, Niegosławice, Nowe Miasteczko, Nowogród Bobrzański, Ośno Lubuskie, Przewóz, Przytoczna, Santok, Siedlisko, Skąpe, Słońsk, Stare Kurowo, Szczaniec, Szlichtyngowa, Świdnica, Trzciel, Trzebiechów, Trzebiel, Tuplice, Witnica, Wymiarki, Zabór, Zbąszynek, Zwierzyn. SIEDLUNGSSTRUKTUR IN DER REGION Wie andere Regionen in Polen weist ebenso die Wojewodschaft Lubuskie eine polyzentrische Siedlungsstruktur auf. Dies resultiert u.a. daraus, dass keine einzelne Stadt strukturell dominiert, sondern die einzelnen Zentren gleichmäßig über das gesamte Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie verteilt gelegen sind sowie ihre jeweilige, relativ gute verkehrliche Anbindung. Eine solche polyzentrische Struktur wirkt sich begünstigend auf die wirtschaftliche Entwicklung der Städte bei relativ geringen Transportkosten aus. Darüber hinaus können zwischen den Städten, die unterschiedliche hierarchische Ebenen in der Siedlungsstruktur einnehmen, einzelne Funktionen komplementär verteilt bzw. deren Aufgaben in Funktionsteilung wahrgenommen werden. Die Städte nehmen eine grundsätzliche Rolle im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region wahr und erfüllen grundlegende Aufgaben der Daseinsvorsorge sowie der Daseinsgestaltung, insbesondere mit Blick auf die Dienstleistungen ebenso sog. höherer Ordnung. Ihre Entwicklung, hierbei vor allem der Metropolregionen Zielona Góra und Gorzów Wielkopolski sowie der über die besten internationalen verkehrlichen Anbindungen verfügenden Ober- und Mittelzentren, werden in einem entscheidenden Maße die Entwicklungsprozesse in der Wojewodschaft bestimmen. Großstädte weisen eine sehr heterogene Binnenstruktur auf. In Zielona Gora befinden sich die kommunalen Verwaltungsbehörden auf Wojewodschaftsebene, in Gorzów Wielkopolski wiederum das Wojewodschaftsamt sowie die ihm unterstellten Behörden; dies hebt deutlich ihre Stellung als Metropolregionen in der Hierarchie der Siedlungsstruktur hervor. Städte und ihr Umland sind darüber hinaus insbesondere von Verkehrsproblemen gekennzeichnet. Auch der ländliche Raum nimmt Aufgaben der Daseinsvorsorge und Daseinsgestaltung war; gleichermaßen verfügt der ländliche Raum über die wertvollsten Naturlandschaften. Seine Entwicklung bestimmt maßgeblich die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger einschließlich der künftigen, in der Region Lebuser Land lebenden Generationen. 11. KULTURGÜTER In der Wojewodschaft Lubuskie wurden Schutzgebiete ausgewiesen, die von den höchsten Formen des Umwelt- und Naturschutzes erfasst werden; zu ihnen zählen die beiden Nationalparks „Warthemündung“ und „Drawa“ sowie die acht Landschaftsparks „Barlinek-Gorzów Wlkp., „Krzesin“, „Gryżyna“, „Łagów“, „Muskauer Faltenbogen“, „Pszczew“, „Przemęt“ und „Warthemündung“. Ausgewiesen wurde darüber hinaus der Kulturpark „Muskauer Park“, der zugleich Geschichtsdenkmal und Kulturschutzgebiet ist. In der Umgebung der Landschaftsparks befinden sich zahlreiche architektonische und städtebauliche sowie mit der Kultur- und Naturlandschaft des ländlichen Raums verbundene Denkmäler, die stetig an Wert gewinnen und damit zu attraktiven Zielen des Fremdenverkehrs werden. Im Kontext der Pflege sowie des Erhalts von Kultur- und Naturdenkmälern ist es gleichermaßen wichtig, die Naturlandschaft in der Umgebung historischer städtebaulicher Anlagen, ländlichen Siedlungen sowie einzelner Denkmäler sorgsam zu pflegen. Verbunden mit dem Reichtum an kulturellen Ressourcen, mehrheitlich Landschafts- sowie weitere Anlagen, in deren Gestalt und Form nicht eingegriffen wurde, ist die Möglichkeit dazu, diese mit ähnlichen Anlagen und 26 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG einzelnen Gebieten in der Region sowie im In- und Ausland in Verbindung zu setzen. Radwander- und Wanderwege sowie Themenpfade, die in Anlehnung an diese Ressourcen angelegt wurden, können in ein entsprechendes Netz von Wanderwegen und Themenpfaden aufgenommen werden, die Parks und Naturschutzgebiete miteinander verbinden bzw. auf die unterschiedlichste Art und Weise zueinander in Beziehung setzen. 12. FREMDENVERKEHR Die Perspektiven der Entwicklung des Fremdenverkehrs sowie Umfang und Reichweite entsprechender PRund Marketingmaßnahmen werden ebenso von den in den einzelnen Gebieten tätigen Vereinen und Organisationen maßgeblich mitbestimmt. Dies können sowohl Vereine sein, deren Wirkungsbereich sich lediglich auf die Förderung des Fremdenverkehrs allein bezieht, jedoch ebenso Gewerbe- und andere Betriebe sowie einzelne Personen und Aktivitäten, die auf eine Förderung des Fremdenverkehrs abzielen. Das mit dem Fremdenverkehr verbundene Potential der Region Lebuser Land ist gleichermaßen auf das gesamte Land bezogen außerordentlich und kann somit zu einem wichtigen Wachstumsfaktor werden; die Branche verfügt über ein außerordentlich hohes Potential, es gibt die vielfältigsten Handlungsfelder. Dieses Potential wird jedoch – einerseits – nicht genutzt, vor allem aufgrund ungenügender Marketingmaßnahmen sowie lediglich schwach entwickelten Aktivitäten der Vereine und Organisationen; ein weiter Grund hierfür besteht in einem unzureichenden Angebot an Unterkünften, insbesondere von entsprechender Qualität sowie einer nur eingeschränkten verkehrlichen Erreichbarkeit (was wiederum entsprechende Investitionen wesentlich geringer als benötigt ausfallen lässt). Zusammenfassend kann die Wojewodschaft Lubuskie als Region mit einem außerordentlich bedeutsamen Potential in den Bereichen Fremdenverkehr, Natur sowie Kultur hervorgehoben werden, jedoch bei gleichzeitig ungenügend ausgestatteter touristischer Infrastruktur. Trotz der zweifelsfrei hohen Attraktivität der Wojewodschaft Lubuskie sind die entsprechenden Sehenswürdigkeiten der Natur- und Kulturlandschaft weder genügend hervorgehoben, noch gewürdigt. Eine zielgerichtete Aktivierung der touristischen Sehenswürdigkeiten vor allem in den Kleinstädten sollte mittels Maßnahmen erfolgen, die das bestehende kulturelle Potential zusammenfassen sowie komplexe Angebote unterbreiten, wie z. B. eine Ausweisung von unterschiedlichen Themenpfade. Die Natur- und Kulturlandschaft der Region ist zweifelsohne eine starke Seite, auf deren Grundlage sich der Fremdenverkehr hervorragend entwickeln kann. 13. WIRTSCHAFT Zu den wichtigsten Verdichtungsräumen im Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie, die ihrerseits die wirtschaftliche Entwicklung der Region maßgeblich bestimmen werden, zählen: 1. der sog. multi- und intermodale Verkehrsknoten in Świebodzin, errichtet im Bereich des Knotenpunktes Autobahn A-2/Schnellverkehrsstraße S-3 einschließlich Anschluss an den Schienengüterverkehr. Im Bereich dieses Verdichtungsraums sollen sich vermehrt Logistikzentren sowie weitere, hiermit einhergehende Dienstleistungsunternehmen ansiedeln; er spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen des Wandels der Wirtschaftsstrukturen in der Region. 2. Braunkohlerevier in der Umgebung von Gubin, Lubsko und Brody, in Anlehnung an der Lagerstätten Gubin und Gubin 1 einschließlich Kraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.000 MW. 3. Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice (KSSSE). Lebuser Industriepark in Nowy Kisielin; 4. Der Komplex „Investitionsgebiete sowie Innovations- und Technologietransfer“ umfasst: − Lebuser Industriepark SSE (LPP), − Wissenschafts- und Technologiepark der Universität Zielona Góra (PN-T UZ), − Industrie- und Gewerbegebiete der Lebuser Dreistadt (SAG LT). Industriepark Międzyrzecz I und II. 5. 6. Sonderwirtschaftszone Wałbrzych, Subzone Szprotawa. 27 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG − 7. 8. 9. 10. 11. • das im Flächennutzungsplan der Gemeinde ausgewiesene, 2,57 ha große Gelände soll für wirtschaftliche Tätigkeiten in den Bereichen Industrie sowie Logistik/Lagerung dienen. Industrie- und Gewerbegebiet Witnica: das eine Fläche von ca. 22 ha umfassende Gebiet ist 20 km von Kostrzyn (Oder) entfernt gelegen; im Flächennutzungsplan sind die Nutzungsarten Gewerbe, Industrie sowie Logistik/Lagerung vorgesehen. Gründerzentren sind gegenwärtig mit Industrie- und Gewerbegebieten in Żary, Dobiegniew sowie Zielona Góra verbunden; zwei weitere befinden sich in Gorzów Wlkp. Eine weitere Organisationsform sind sog. Cluster, in denen sich Unternehmen mit ähnlichen Profilen zusammenschließen; zur Zeit werden derartige Cluster verstärkt in Kostrzyn/Oder (Papierbranche), in Gorzów Wlkp. (Metallbranche) sowie in Żary (Glas- und Keramikverarbeitung, Holz- und holzähnliche Erzeugnisse) gebildet. In die Strukturen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn/Słubice aufgenommen werden können ebenso kleinflächige Gewerbegebiete, wie sie bereits in Żary, Żagań, Krosno Odrzańskie, Wschowa und Sulechów ausgewiesen wurden. Technologie-Campus auf dem Gelände der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn/Słubice: Maßnahmen des Abfallverwertungsunternehmens im Bereich Umweltinnovationen. Die Landwirtschaft stellt zugleich eine Herausforderung an die Entwicklung des ländlichen Raums in der Wojewodschaft Lubuskie dar. Im landesweiten vergleich hebt sich die Region im Bereich der Geflügelzucht hervor; ebenso gibt es hier eine der landesweit größten Milchviehbetriebe. Von den Lebuser Züchtern werden diesbezüglich ebenso im landesweiten Vergleich die höchsten Produktivitätsergebnisse erzielt, was als einer der größten Fortschritte in der Landwirtschaft gewertet wird. Schnell wächst die Anzahl von Höfen, die auf ökologischen Landbau setzen; ebenso wächst die Anzahl von Landgast- sowie Landferienhöfen rasant an. Darüber hinaus besteht ein immer stärkeren Interesse am Weinbau. Unterstützend für die Landwirtschaft wirkt sich die in der Wojewodschaft technologisch fortgeschrittene Verarbeitungs- und Futtermittelindustrie aus. 14. 14.1. VERKEHR STRASSENVERKEHR In der Wojewodschaft Lubuskie sind folgende Investitionsvorhaben geplant: 1. Landesstraße Nr. 18 / A-18 (Olszyna bis Anbindung an die A-4): vollständiger Ausbau zu einer Autobahn (u.a. Umbau der südlichen Spur; Errichtung von Raststätten, Anpassung an die Parameter einer gebührenpflichtigen Autobahn) sowie Bau von Autobahnknoten an den Anschlussstellen: Olszyna / Forst, Królów entlang der Landesstraße Nr. 12, Żary (Drozdów) entlang der Landesstraße Nr. 27, Iłowa entlang der Wojewodschaftsstraße Nr. 296 (Anschluss an Żagań sowie den Westen der Wojewodschaft Niederschlesien). Luboszów (in der Wojewodschaft Niederschlesien) entlang der eine Verlängerung der Wojewodschaftsstraße Nr. 357 bildenden Kreisstraße; Verbindungsstraße zwischen Żagań sowie Osiecznica und Nowogrodziec. Golnice (in der Wojewodschaft Niederschlesien), Anschluss an die Wojewodschaftsstraße Nr. 297 Szprotawa - Bolesławiec. 2. Bau der Autobahn A-2 ab Grenzübergang (Richtung Berlin) im bereich der Anschlussstelle Świecko bis zur Grenze an die Wojewodschaft Großpolen. Auf dem Abschnitt von Świecko nach Rzepin wurde die Landesstraße Nr. 2 entsprechend aus- und umgebaut, der verbliebene Abschnitt der Autobahn soll unabhängig hiervon verlaufen. Anschlussstellen/Knoten: „Świecko“ entlang der Landesstraße Nr. 29, „Rzepin“ entlang der Landesstraße Nr. 2, 28 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG „Torzym“ entlang der Wojewodschaftsstraße Nr. 138, „Jordanowo“ im Bereich des Knotenpunktes mit der Schnellverkehrsstraße S-3, „Trzciel“ im Kreuzungsbereich der Kreisstraße Trzciel - Zbąszyń. Geplante Anschlussstellen: „Łagów“ entlang der Landesstraße Nr. 2, „Myszęcin“ entlang der Landesstraße Nr. 2, 3. Bau der Schnellverkehrsstraße S-3 mittels eines entsprechenden Um- und Ausbaus der Landesstraße Nr. 3 bzw. des Baus neuer Abschnitte; die Gesamtlänge in der Wojewodschaft Lubuskie beträgt 184 km. Die Ortsumgehung Nowa Sól ist bereits fertiggestellt, die Arbeiten an den Abschnitten Gorzów Wlkp. - Międzyrzecz sowie Międzyrzecz - Sulechów dauern gegenwärtig an, für die verbliebenen Abschnitte ist das entsprechende Planungsverfahren abgeschlossen; gleiches gilt für die Anschlussstellen der Schnellverkehrsstraße S-3 an die jeweiligen Landes- und Wojewodschaftsstraßen einschließlich der Bewirtschaftung der umliegenden Gelände. 4. Vorgesehener Bau bzw. Um- und Ausbau von Landesstraßen: Bis zum Jahr 2020 sollen folgende Ortsumgehungen fertiggestellt werden: Ortsumgehung Kargowa, Landesstraße Nr. 32: Länge 7,5 km Ortsumgehung Nowogród, Landesstraße Nr. 27: Länge 5,6 km. Ausbau der Landesstraße Nr. 12 auf dem Abschnitt Łęknica - Trzebiel Im Planungsverfahren befinden sich folgende Ortsumgehungen: 5. Ortsumgehung Słubice, Landesstraße Nr. 29: Länge 7,9 km , Ortsumgehung Wschowa, Landesstraße Nr. 12: Länge 8,3 km, Ortsumgehung Szprotawa, Landesstraße Nr. 12: Länge 6,5 km, Ortsumgehung Krosno Odrzańskie, Landesstraße Nr. 29 einschließlich Umbau der Oderbrücke (alternativer Verlauf: südlich und nördlich der Stadt), entlang der Landesstraße Nr. 22 sind folgende Ortsumgehungen vorgesehen: Strzelce Krajeńskie, Dobiegniew, Krzeszyce, Słońsk. Bau eines neuen Abschnitts der Landesstraße Nr. 22 nördlich von Gorzów Wlkp. („Landesstraße 22 Zugabe“); Kategorie: Hauptverkehrsstraße einschl. Schnellverkehr (Länge: 27 km) mit Verlängerung nach Kostrzyn/Oder (Fertigstellung nach 2020). Im Bereich Bau und Umbau von Wojewodschaftsstraßen sind folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen: Umbau der Straße Nr. 137 auf dem Abschnitt Międzyrzecz - Trzciel, Umbau der Straße Nr. 130, Errichtung einer Oderbrücke entlang des Abschnitts Rzepin - Urad - Eisenhüttenstadt in Verlängerung der Wojewodschaftsstraße Nr. 134, Bau einer Ortsumgehung von Rzepin im Verlauf der Wojewodschaftsstraße Nr. 139, Umbau der Straßen Nr. 134 und 139 im Bereich Rzepin, Umbau der Straße Nr. 134, Umbau der Straße Nr. 137 auf dem Abschnitt Międzyrzecz - Słubice, Bau einer Ortsumgehung von Ośno Lubuskie südlich und östlich der Ortschaft, womit die Wojewodschaftsstraßen Nr. 137 und 134 miteinander verbunden werden sollen, Bau der Ortsumgehungen von Siercz sowie Kunowice, Umbau der Straße Nr. 138 einschließlich Errichtung einer Oderbrücke in der Umgebung von Połęcko (Maszewo) sowie entsprechender Erschließungsstraßen, Bau einer Ortsumgehung von Torzym, Umbau der Straße Nr. 151, Abschnitt: Gorzów Wlkp. - Kłodawa - (Barlinek), Bau eines neuen Abschnitt der Wojewodschaftsstraße Nr. 158 von Różanki nach Santok, Umbau des Viadukts in Santok (einschließlich eventueller Anbindung an die neue, nördlich von Gorzów Wlkp. verlaufende „Landesstraße Nr. 22 Zugabe“), Umbau der Straßen Nr. 158 bis 174 im Bereich Drezdenko sowie einer (südlich der Ortschaft verlaufenden) Ortsumgehung, die die Straßen Nr. 160, 156, 158, 181 und 174 miteinander verbindet, Umbau der Straße Nr. 276 auf dem Abschnitt Krosno Odrzańskie - Świebodzin, 29 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG - Umbau der Straße Nr. 278 auf dem Abschnitt Konotop - Sława - Wschowa, Bau von Ortsumgehungen Konotop sowie Wschowa (Erschließung der Straßen Nr. 305, Nr. 278 sowie Nr. 12), Bau der Ortsumgehung von Sława (zweiter Bauabschnitt), Umbau der Straße Nr. 278 auf dem Abschnitt Szklarka Radnicka - Sulechów, Umbau der Straße Nr. 279 auf dem Abschnitt Czerwieńsk - Ochla sowie Bau der Ortsumgehung von Drzonków. Bau einer Oderbrücke in Pomorsko im Verlauf der Wojewodschaftsstraße Nr. 281, Anbindung an die Straße Nr. 280 sowie Umbau der Straße Nr. 281 auf dem Abschnitt Pomorsko - Zielona Góra, Bau einer Oderbrücke im Verlauf der Straße Nr. 282, Umbau der Straßen Nr. 282 bis 278 auf dem Abschnitt Bojadła - Konotop, Bau folgender Ortsumgehungen: Przytok, Milsko, Bojadła, Zabór, Łaz sowie Droszków, Bau der Ortsumgehung von Lubsko (zweiter Bauabschnitt) südöstlich der Ortschaft (Erschließung der Straßen Nr. 287 und 289) sowie Bau von Ortsumgehungen der Ortschaften Bobrowice und Kukadło im Verlauf der Wojewodschaftsstraße Nr. 287, Befestigung des Abschnitts Lubiatów - Bogaczów im Verlauf der Wojewodschaftsstraße Nr. 288 sowie Bau einer Ortsumgehung von Bogaczów, Umbau der Straße Nr. 295, Abschnitt Nowogród Bobrzański - Żagań (zweiter Bauabschnitt), Bau einer Ortsumgehung von Żagań westlich der Stadt im Verlauf der Wojewodschaftsstraße Nr. 296 (Anbindung an die Landesstraße Nr. 12), Ortsumgehung von Iłowa, Umbau der Straße Nr. 296 auf dem Abschnitt Żagań - Kożuchów, Befestigung des Abschnitts Żagań - A-18 - Iłowa, Umbau der Straße Nr. 297 auf dem Abschnitt Kożuchów - Nowa Sól, Bau einer Ortsumgehung von Kożuchów südlich der Ortschaft sowie von Nowa Sól, ebenso südlich der Stadt; Erschließung der beiden Wojewodschaftsstraßen Nr. 297 und 315, Bau einer Anschlussstelle Wojewodschaftsstraße Nr. 289 / Landesstraße Nr. 27 südlich von Nowogród Bobrzański einschließlich Bau einer neuen Brücke über den Bober im Verlauf dieser Landesstraße (hierüber entscheidet die Generaldirektion Landesstraßen und Autobahnen), Bau einer Ortsumgehung von Iłowa im Verlauf der Straße Nr. 296 (alternativer Verlauf: östlich oder westlich der Ortschaft), Umbau der Straße Nr. 302, Umbau der Straße Nr. 303 auf dem Abschnitt Świebodzin - Smardzewo, Umbau der Wojewodschaftsstraßen in der sog. Region Kozła [Gemeinden Babimost, Kargowa, Siedlec, Trzciel, Zbaszynek und Zbaszyn], Korrektur des Verlaufs der Wojewodschaftsstraße Nr. 303, Bau der Ortsumgehungen von Lubnicko und Jeziory einschließlich Anschlussstelle an die Schnellverkehrsstraße S-3, Bau einer Ortsumgehung von Nowe Kramsko im Verlauf der Straße Nr. 304. Umbau der Straße Nr. 315 einschließlich Bau einer Ortsumgehung von Przyborów (ebenso wichtig aufgrund von Hochwasserschutzmaßnahmen). Bau einer Brücke in Bytom Odrzański im Verlauf der Wojewodschaftsstraße Nr. 293. Um den Westen der Wojewodschaft verkehrlich besser zu erschließen, wirtschaftliche Aktivitäten zu fördern, die Erreichbarkeit für Fremdenverkehr und Erholung zu verbessern sowie eine zusätzliche Verbindung zwischen A-2 und A-18 bereitzustellen, wird die Errichtung eines westlich der S-3 gelegenen Korridors vorgeschlagen, den überwiegend die bestehenden Hauptverkehrsstraßen (Wojewodschaftsstraßen) bilden sollten; diese verbinden städtische Zentren wie Iłowa (Autobahnknoten A-18), Żagań, Nowogród Bobrzański, Krosno Odrzańskie, Torzym (Autobahnknoten A-2), Sulęcin sowie Gorzów Wlkp. einschließlich Verlängerung nach Barlinek (sog. Lebuser Straße) sowie die parallel zu Neiße und Oder verlaufende Grenzstraße, die die Funktion einer Erschließungsstraße mit nahräumiger Verbindungsfunktion (auch „Rokadowa“ genannt) wahrnimmt. Der Korridor soll entsprechend dieser Funktion umfassend beschildert werden, das Informationssystem ebenso dem Fremdenverkehr dienen (Park- und Rastplätze, Motels, Tankstellen). 30 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG 14.2. SCHIENENVERKEHR Es sollte angestrebt werden, den Schienennahverkehr auf einigen Bahnstrecken zu revitalisieren sowie den Reisekomfort auf den bestehenden Strecken mittels Ausstattung der Bahngesellschaften mit sparsamen und effektiven Wagen wie z. B. Schienenbusse maßgeblich zu verbessern. Vorgesehen ist eine Modernisierung von Bahnstrecken, eine Wiederinbetriebnahme von Bahnhöfen und Haltestellen sowie eine Verbesserung der Bahninfrastruktur entlang der folgenden Strecken: − Korrektur der Strecke im Bereich Czerwieńsk: Verbindung zwischen Pomorsko und Przylep sowie entsprechende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entlang der Strecke Nr. 358 Zielona Góra - Zbąszynek, − Nr. 273 / CE 59: von (Wrocław) über Głogów, Zielona Góra, Rzepin und Kostrzyn (Oder) nach (Szczecin); erreicht werden soll eine Geschwindigkeit zwischen 120 und 140 km/h.*, − Nr. 351 / E 59, im Norden der Wojewodschaft: (Wrocław - Poznań - Krzyż) - Dobiegniew - (Szczecin)*, − Nr. 275: Legnica - Żagań sowie 14: Żagań – Forst; die Geschwindigkeit soll 120 km/h betragen, − Nr. 203: Krzyż - Gorzów Wlkp. - Witnica - Kostrzyn (Oder); Schienenbusse sollen bis zu 120 km/h, Personenzüge bis zu 100 km/h schnell fahren können, − Nr. 358: Zbąszynek - Czerwieńsk sowie Czerwieńsk - Krosno Odrzańskie - Gubin (mögliche Anbindung an die Strecke Zielona Góra - Cottbus über Czerwieńsk, Guben), − Nr. 3, E-20/CE-20: Słubice - Świebodzin - Zbąszynek (planmäßiger Ausbau für eine Geschwindigkeit von 200 km/h), − Nr. 370 und 282: von Zielona Góra über Nowogród Bobrzański und Bieniów nach Żary sowie weiter nach Jankowa Żagańska, Iłowa und Węgliniec (CE59/1); die Geschwindigkeit soll 80 km/h betragen. Im Rahmen grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen sollen direkte Verbindungen geschaffen werden, auf denen Fernverkehrszügen mit entsprechenden Geschwindigkeiten auf den folgenden Strecken verkehren: − Gorzów Wlkp. - Berlin, − Poznań - Zbąszynek - Rzepin - Berlin (E-20), − Zielona Góra - Rzepin - Frankfurt (Oder) - Berlin, − Legnica - Żagań - Żary - Forst - Cottbus, − Zielona Góra - Czerwieńsk - Cottbus, sowie auf der Strecke Poznań - Krzyż - Szczecin (E 59). Wesentlich für die Wojewodschaft Lubuskie mit ihren zwei regionalen Hauptstädten ist es, über eine funktionstüchtige und leistungsfähige Verkehrsverbindung zwischen Zielona Góra und Gorzów Wlkp. verfügen zu können. Diesbezüglich ist vorgesehen, Gorzów Wlkp. über Skwierzyna, Międzyrzecz, Zbąszynek und Sulechów mit Zielona Góra zu verbinden, wobei die bestehenden Bahnstrecken entsprechend modernisiert sowie ein Verbindungsgleis von Pomorsko nach Przylep errichtet werden sollen. Unabhängig hiervon wird weiterhin das Konzept einer Regionalen Schnellbahn verfolgt, die die beiden Zentren direkt miteinander verbindet. Vorgeschlagen wird, einige der bereits außer Betrieb gesetzten Strecken zu nutzen. 14.3. SCHIFFFAHRT Im ÄndE ROPWL wird auch weiterhin am Programm zur Wiederherstellung der Schiffbarkeit der Ode auf der gesamten Länge der geplanten, sog. Oder-Wasserstraße E-30 (einschließlich der im Rahmen eines Wassertourismus zu erfüllenden Funktionen sowie Anbindung an die Wasserstraßen in der Bundesrepublik Deutschland) mit einer Schiffbarkeitsklasse von mind. IV festgehalten. Eine wesentliche Rolle nehmen hierbei der Flusshafen in Kostrzyn (Oder), der gegenüber den Häfen in Szczecin unterstützend wirken kann, sowie die Flusshäfen in Cigacice und Nowa Sól (Industrie- und Gewerbegebiete) ein. Notwendig ist darüber hinaus eine Instandsetzung und Modernisierung der Infrastruktur in den anderen Häfen. Ebenso werden die Programme zur Gewährleistung der Schiffbarkeit auf Unterer Warthe und Netze (Wasserstraße E-70) weiterhin verfolgt, wobei vor allem der Wassertourismus gefördert werden soll; perspektivisch ist ihr Ausbau zu einer Europawasserstraße vorgesehen, unter Berücksichtigung der Schutzfunktionen der jeweiligen FFH- und 31 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Netzwerk). Bezüglich der Netze soll ein zielgerichteter Ausbau zur Schiffbarkeitsklasse III erfolgen sowie die denkmalpflegerischen Maßnahmen hinsichtlich der zahlreichen hydrotechnischen Anlagen gewährleistet werden. Die Wasserstraßen Lausitzer Neiße, Bober und Queis sollen sowohl touristisch wie auch wirtschaftlich (Speicherwasserkraftwerk Dychów) genutzt werden. 14.4. LUFTVERKEHR Wichtigster Flughafen in der Wojewodschaft ist der Regionalflughafen in Babimost. Seine Infrastruktur gestattet Starts und Landungen von Flugzeugen, die derzeit in Polen verkehren. Im nahe gelegenen Zielona Góra befindet sich (etwa 5 km nördlich vom Stadtzentrum) in Przylep ein weiterer Flughafen, der für lokale Rettungseinsätze, agrotechnische Maßnahmen sowie als Sportflugplatz genutzt wird. In Planung befindet sich ein Flughafen bei Gorzów Wlkp. (als Landesplatz soll eine Rasenfläche dienen). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit (sowie die Notwendigkeit), den im Süden der Wojewodschaft bei Szprotawa gelegenen ehemaligen Militärflughafen an die Zwecke einer zivilen Nutzung anzupassen. Bei großen Krankenhäusern bzw. Kliniken sowie Rettungsstellen der Notfall- und Unfallmedizin sind darüber hinaus Landeflächen für Hubschrauber vorzuhalten. 15. 15.1 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG EINER LEISTUNGSFÄHIGEN ENERGIEINFRASTRUKTUR IN DER WOJEWODSCHAFT IST VORAUSSETZUNG FÜR DIE ENTWICKLUNG, FÖRDERUNG UND AKTIVIERUNG DER WIRTSCHAFT IN DEN EINZELNEN REGIONEN DES LEBUSER LANDES, DARUNTER DES WOHNUNGSWESENS UND DES FREMDENVERKEHRS IM BEREICH DES HOCHSPANNUNGSNETZES (110 KV) SIND IN DEN KOMMENDEN JAHREN FOLGENDE INVESTITIONEN IN DAS 110 KV-VERTEILUNGSNETZ VORGESEHEN: • Verlegen einer 110 kV-Verbindungsleitung zwischen der bestehenden 110/20/15 kV-Umspannstation in Nowogród Bobrzański sowie der geplanten 110/20 kV-Umspannstation Żary II; • Errichtung neuer 110/15 kV-Umspannstationen in geplanten Industrie- und Gewerbegebieten, u.a. in Nowy Kisielin (Gemeinde Zielona Góra) einschließlich 110 kV-Leitungen von der 110/15 kVUmspannstation in Braniborska aus; darüber hinaus sollen die geplante 110/15 kV-Umspannstation in Nowy Kisielin mit der bestehenden 110/20 kV-Umspannstation in Graniczna miteinander verbunden werden, wobei zuvor Verbindungsleitungen zwischen dem 220/110 kV-Umspannwerk Leśniów Wielki und dem 220/110 kV-Umspannwerk Żukowice über die 110 kV-Ringleitung Zielona Góra miteinander verbunden werden; diese wird beidseitig vom 220/110 kV-Umspannwerk Leśniów versorgt; • Bau einer 110/15 kV-Umspannstation bei Kargowa im Verlauf der bestehenden 110 kV-Leitung Sulechów - Wolsztyn. Ebenso sollen mittels einer 110 kV-Leitung diese Umspannstation mit der bestehenden 110/15 kV-Umspannstation Zbąszynek miteinander verbunden werden, womit zusätzliche 110 kV-Leitungen zwischen Leśniów Wielki und Żukowice sowie Leśniów Wielki und Plewiska bereitgestellt werden können; • 110/15 kV- bzw. 110/30 kV-Umspannstation Lutol: Bau einer Verteilerstation (110/15 kV sowie Mehrfachsammelschiene 110/30 kV zwecks Anschluss der 110 kV-Hochspannungsleitung Międzyrzecka - Zbąszynek mit zwei Leitungsfeldern sowie einem Kupplungsfeld); • 110/15 kV-Umspannstation Międzyrzecz II: Bau einer 110/15 kV-Umspannstation mit Mehrfachsammelschiene zwecks Anschluss einer 110 kV-Leitung einschließlich einer zweiten Leitung Gorzów Wlkp. - Skwierzyna - Międzyrzecz - (Richtung Pniewy); • 110 kV-Leitung Gorzów Wlkp. - Sulęcin - Witnica: Bau einer neuen Doppelleitung (Querschnitt: 240 mm2; Länge: 9,3 km), teilweise im Verlauf der bestehenden Leitung; 32 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 110 kV-Leitung Gorzów Wlkp. - Skwierzyna - Międzyrzecz - Zielomyśl (Richtung Pniewy): Verlegen einer Freileitung zwecks Anpassung an die geplante Doppelleitung im Bereich des Austausches von Masten und Leitungen; 110 kV-Leitung Drawski Młyn - Dobiegniew (Richtung Morzyczyn): Verlegen einer Freileitung zwecks Anpassung an die geplante Doppelleitung im Bereich des Austausches von Masten und Leitungen; 110 kV-Leitung Lubiechnia Wielka - Sulęcin: Bau einer neuen Leitung (Querschnitt: 240 mm2; Länge: ca. 31 km); Umspannwerk Wawrów: Ausbau des Werks auf Standards einer H4-Schaltanlage mit zwei 110/15 kVUmspannstationen (Leistung: 16 MVA); 110/15 kV-Umspannstation Górzyca: Modernisierung der Transformatoren- sowie Leitungsfelder; 110/15 kV-Umspannstation Strzelce Krajeńskie: Modernisierung und Ausbau der Station, Umbau der Schaltanlage; Umspannwerk Zielomyśl: Ausbau des Werks auf Standards einer H4-Schaltanlage mit Umspannstationen (Leistung: 16 MVA); Bau einer Hauptschaltanlage in Baczyna; Bau eines 110/15 kV-Umspannwerks mit zwei 110/15 kVUmspannstationen (Leistung: 16 oder 25 MVA), externe 110 kV-Schaltanlage (H4) sowie im Gebäude untergebrachte 15 kV-Schaltanlage; Ausbau der Hauptschaltanlage Witnica: Aufstellen einer zweiten 110/15 kV-Umspannstation sowie Ausbau des 110 kV-Transformatorenfelds einschl. Erweiterung der 15 kV-Schaltanlage; Modernisierung der Hauptschaltanlage Drezdenko: Austausch der Umspannstationen (Hoch/Mittelspannung); Leistung: Ausbau von 16 MVA auf 25 MVA; Bau einer Hauptschaltanlage Kunowice: Bau eines 110/15 kV-Umspannwerks mit zwei 110/15 kVUmspannstationen (Leistung: 16 MVA), externe 110 kV-Schaltanlage (H4) sowie im Gebäude untergebrachte 15 kV-Schaltanlage; Bau einer 110 kV-Schaltanlage in Lubiechnia Wielka einschließlich Mehrfachsammelschienen, 110 kV-Kupplungsfeld sowie begleitender Infrastruktur; Ausbau der Hauptschaltanlage Sulęcin: Ausbau des Leitungsfelds zwecks Anschluss der 110 kVLeitung Lubiechnia Wielka - Sulęcin; Bau einer Hauptschaltanlage Skwierzyna II: Bau eines 110/15 kV-Umspannwerks mit zwei 110/15 kVUmspannstationen (Leistung: 10 MVA), externe 110 kV-Schaltanlage (H4) sowie in einem neuen Gebäude untergebrachte 15 kV-Schaltanlage; Hauptschaltanlage Kostrzyn: weitere Modernisierung sowie Ausbau der 110 kV-Schaltanlage einschl. Installation einer entsprechenden Doppelsammelschiene; Hauptschaltanlage Rzepin: Installation zweier Leistungsschalter in den 110 kV-Leitungsfeldern zwecks Ausbau der bestehenden H3- auf eine H4-Schaltanlage; Bau einer Hauptschaltanlage Ośno: Bau eines 110/15 kV-Umspannwerks mit zwei 110/15 kVUmspannstationen (Leistung: 10 MVA), externe 110 kV-Schaltanlage (H4) sowie in einem neuen Gebäude untergebrachte 15 kV-Schaltanlage; Hauptschaltanlage Kostrzyn II: (Gebiet 3, Sonderwirtschaftszone): Bau eines 110/15 kVUmspannwerks mit zwei 110/15 kV-Umspannstationen (Leistung: 16 oder 25 MVA), externe 110 kVSchaltanlage (H4) sowie in einem neuen Gebäude untergebrachte 15 kV-Schaltanlage; 110 kV-Schaltanlage Kostrzyn (Gebiet 3, Sonderwirtschaftszone): Anschluss an die 110 kV-Leitung SE Gorzów Wlkp. - Witnica; 110/15/6 kV-Umspannstation Krosno Odrzańskie: Modernisierung der Station, Umbau der 110 kVSchaltanlage; 110/15 kV-Umspannstation Braniborska: Modernisierung der Station; Umbau der 110 kV-sowie 15 kVSchaltanlagen. Bau einer neuen 15 kV-Schaltanlage anstelle des jetzigen Gebäudes, Ausbau der Station: Installation vollständiger 110 kV-Leitungsfelder, Austausch der Nieder/Mittelspannungstransformatoren: Ausbau der Leistung von 16 MVA auf 25 MVA; 33 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG • • Umspannstation Leśniów Wielki: Instandsetzungsmaßnahmen der Sekundärkreisläufe, Bau eines neuen Stellwerks, Installation eines Fern- sowie örtlichen Steuerungssystems zur Überwachung der Anlage; Modernisierung der 110 kV-Leitungen (jeweils von Umspannstation zu Umspannstation): Górzyca Słubice, Górzyca, Kostrzyn nad Odrą, Rzepin - Słubice, Rzepin - Cybinka, Cybinka - Dychów, Dychów - Krosno Odrzańskie, Leśniów Wielki - Krosno Odrzańskie, Gorzów Wlkp. - Witnica, Witnica - Dębno, Kostrzyn nad Odrą - Witnica, Gorzów Wlkp. - Strzelce Krajeńskie, Strzelce Krajeńskie - Drezdenko, Drezdenko - Drawski Młyn, Budziechów - Żary, Dychów - Gubin, Żary - Jankowa Żagańska, Jedwabie - Myślibórz, Jedwabie - Gorzów Wlkp., Leśniów Wielki - Świebodzin, Leśniów Wielki - Łużycka Świebodzin M. - Świebodzin S., Łużycka - Braniborska, Braniborska - Energetyków, Energetyków Krośnieńska, Wschowa - Leszno G., Wschowa - Huta Głogów, Nowa Sól G.- Nowa Sól P. - Bytom Odrzański - Żukowice. Darüber hinaus sind Baumaßnahmen vorgesehen, deren Umsetzung von Entscheidungen bzgl. der Standorte von Atomkraftwerken sowie eines eventuellen Braunkohlekraftwerks im Landkreis Krosno Odrzańskie und in der Gemeinde Gubin abhängen; dies sind: Bau einer 400 kV-Doppelleitung Plewiska Bis - Pasikurowice, Bau eines 400 kV-Umspannwerks in Gubin, Bau einer 400 kV-Einfachleitung Baczyna - Gubin Die Stromerzeugungsanlagen in der Wojewodschaft Lubuskie zählen zu den jüngsten und modernsten im gesamten Land. Die Deckung des Strom- und Wärmebedarfs erfolgt zu zwei Dritteln aus in der Wojewodschaft selbst gelegenen Anlagen und Quellen. Der dynamische Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern erfordert einen entsprechenden Ausbau der 110 kV-Leitungsnetze, künftig ebenso der 220 kVsowie 400 kV-Leitungsnetze. Eine Modernisierung bzw. Instandsetzung der bestehenden Netzinfrastruktur sowie ihre Anpassung an die jeweiligen Anforderungen der angeschlossenen Anlagen und Abnehmer bilden die Voraussetzung dafür, die Energiesicherheit in der Wojewodschaft gewährleisten zu können. Hauptziel der Energiepolitik ist es, die Energiesicherheit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Grundlagen einer nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten. 15.2 GASVERSORGUNG Der geplante Ausbau des Hochdruckgasleitungsnetzes in der Wojewodschaft Lubuskie resultiert aus den nachgewiesenen Gasvorkommen in der Region, des Verlaufs von bedeutunden Gasleitungen in der Region (von Ost nach West), den naturräumlichen Bedingungen (hoher Bewaldungsgrad, weitläufige Flusstäler, Natura 2000-Gebiete) sowie der Verteilung größerer städtischer Zentren mit den potentiellen Abnehmern. Hierbei sollte hervorgehoben werden, dass die vorgesehenen Investitionen in diesem Wirtschaftssektor eine starke Nachfrage nach hochspezialisierten Fachkräften generieren. Eine weitere qualitative Verbesserung der Nutzung bestehender sowie neuer Gasvorkommen erfolgt über den Bau weiterer Leitungen in den Bergbaurevieren bzw. -standorten sowie eines Verteilernetzes, das lokale Gasvorkommen zur Gasmischanlage in Kłodawa sowie zur geplanten Erdgasaufbereitungsanlage (Stickstoffentfernung) in Grodzisk Wlkp. weiterleitet. In Planung befindlich ist ein zielgerichteter Ausbau der Infrastruktur zwecks Verbesserung der Sicherheit von Leitungs- und Verteilungsnetzen sowie einer Übernahme der entsprechenden Infrastruktur seitens der PGNiGGruppe [Polnische Erdöl- und Erdgasbergbau-AG] sowie des Gasnetzbetreibers GAZ-SYSTEM AG (OGP), wobei der Einsatz neuester Technologien berücksichtigt werden soll; dies soll es gestatten, die Leitungs- und Verteilungsnetze besser voneinander zu trennen sowie eine bessere gegenseitige Rechnungslegung zwischen den jeweiligen Unternehmensteilen, die mit der Förderung, Lagerung, Leitung sowie Verteilung des Erdgases betraut sind, zu gewährleisten. 34 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Die Ausgangsbedingungen eines flächendeckenden Ausbaus des Gasleitungsnetzes in der Wojewodschaft Lubuskie sind nicht einheitlich, ein Teil der im Südosten der Wojewodschaft lebenden Abnehmer kann ebenso L-Gas, Typ LL aus polnischen Lagerstätten (mit einem Brennwert von ca. 16 MJ/kg) versorgt werden. 15.3 FERNWÄRMEVERSORGUNG In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es derzeit ein ausreichendes Angebot an Fernwärme-, Heiz- sowie Warmwasser. Die entsprechenden Planungen beziehen sich indessen auf eine Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Rentabilität der betreffenden Energiequellen einschließlich der Leitungs- und Verteilungsnetze, Wärmeanlagen sowie einer möglichst geringen Beeinträchtigung ihrer jeweiligen Auswirkungen. Derartige Maßnahmen werden vom Betreiber bzw. Eigentümer der Anlagen ergriffen, d.h. Kommunen und Energieunternehmen sowie Eigentümer beheizter Objekte, die ihre Wärmequellen eigenständig vorhalten und entsprechende Investitionen tätigen (Hauseigentümer, Genossenschaften, Gewerbetreibende und andere Unternehmen). Zu den wichtigsten Wärmequellen in der Region zählen die Wärmekraftwerke in Zielona Góra und Gorzów Wielkopolski, die die Mehrheit der Abnehmer in diesen Städten mit Wärme versorgen (etwa 70 %) und über Leistungsreserven verfügen. Diese sind in weiteren Anschlüssen zu nutzen. Eine Perspektive, wie sich in den nächsten Jahren die Wärmeversorgung entwickeln wird, besteht in der stärkeren Nutzung kleiner Blockheizkraftwerke, die von neuen Energieunternehmen sowie Großabnehmern (vor allem der öffentlichen Hand) installiert werden, die Wärme und Strom erzeugen sowie selbst verbraucht oder in die Netze eingespeist werden können (betrieben von Erdgas und regenerativen Kraftstoffen). Von wesentlicher Bedeutung werden darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sein, sowohl bezogen auf die Produktionsprozesse als auch auf die Abnehmer, d.h. im Wohnungswesen, der Verwaltung von Industrie- und öffentlichen Gebäuden einschließlich des Baus von Passiv- und sog. NullEnergie-Häusern. 15.4 WASSERWIRTSCHAFT Um die von der Europäischen Union festgelegten grundlegenden Qualitätsstandards für Wasser gewährleisten zu können, müssen – neben einer Reihe von organisatorischen Maßnahmen zur Verwaltung dieser Ressourcen – vor allem kostenintensive Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau und einer umfassenden Modernisierung bzw. Sanierung von Kläranlagen sowie den Abwassernetzen ergriffen werden. Insgesamt 54 % der Wasserkörper befindet sich in einem schlechten ökologischen Zustand. Daher ist die Umsetzung von Maßnahmen erforderlich, die zu einer Verbesserung der Wasserqualität beitragen und einen guten ökologischen Zustand der Gewässer gewährleisten: − Verbesserung des Zustands von Gewässern, die von einer Einleitung von Abwässern gefährdet sind (Ausbau der Abwassernetze und Kläranlagen), − Verbesserung der Qualität unterirdischer Gewässer (Schutz vor Verunreinigung durch Einträge von Landwirtschaft, Industrie und Halden/Lagerplätze sowie Sickerwasser), − Verbesserung der Eignung von Gewässern als Lebensraum von Fischen. Die Gewährleistung einer Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen mit Wasser von entsprechender Qualität zählt zu den Aufgaben der Kommunen sowie der Verwaltungsbehörden auf Wojewodschaftsebene, die die in ihrem Zuständigkeitsbereich ergriffenen Maßnahmen koordinieren. Sämtliche auf dieses Ziel gerichtete Maßnahmen müssen aus den entsprechenden Rechtsvorschriften resultieren, u.a. bezogen auf Raumordnung, Raumplanung sowie Umwelt- und Naturschutz. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union legt dies die Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch fest. Die im EU-Recht verankerten Normen und Empfehlungen beruhen wiederum auf Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation, die Parameter in den folgenden Kategorien zusammenfasst: • organoleptische Parameter, 35 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG • • physikalisch-chemische Parameter (Indikatoren für eventuelle Gewässerverunreinigungen), mikrobiologische Parameter sowie Parameter toxischer Substanzen. 15.5 ABWASSERWIRTSCHAFT Die derzeit ungenügende Abwasserversorgung ist Hauptgrund für die Verunreinigung der Gewässer in der Wojewodschaft. Die Bewertung des Zustands der Gewässer obliegt der Oberen Umweltschutzbehörde [Wojewodschaftsinspektion für Umweltschutz], aus deren Analysen hervorgeht, dass der Gewässerzustand als nicht gut zu bewerten ist. Um diesen Zustand zu verbessern sowie den Anforderungen der EGWasserrahmenrichtlinie zu entsprechen, müssen Maßnahmen zu einer Verbesserung des Gewässerzustands ergriffen werden. In den letzten Jahren konnte ein systematischer Rückgang von Gewässerverunreinigungen der Flüsse verzeichnet werden. Einerseits ist dies eine Folge der abgeschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Schließung einer Produktionsstätten, womit die Belastung mit industriellen Abwässern generell verringert wurde, andererseits einer Verringerung der Belastung mit kommunalen Abwässern im Rahmen des Bau neuer leistungsfähiger Kläranlagen sowie des Ausbaus und der Modernisierung bestehender Anlagen. Demgegenüber herrscht jedoch noch immer ein relativ großes Missverhältnis zwischen der Ausstattung mit Wasserleitungen einerseits, sowie der Ausstattung mit Abwassernetzen andererseits, was schließlich dazu führt, dass Abwasser unkontrolliert in die Gewässer sowie den Boden eingeleitet werden. Daher ist die dringende Umsetzung von Programmen erforderlich, die zu einem beschleunigten Ausbau des Abwassernetzes entsprechend der Länge des Wasserleitungsnetzes sowie einer Modernisierung der Kläranlagen führen. Die Reihenfolge der Umsetzung von Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserwirtschaft resultiert aus internationalen Verpflichtungen, die Polen eingegangen ist, dem polnischen Wasserrecht sowie der aktuellen Struktur der Abwasserwirtschaft in der Wojewodschaft selbst. Der Maßnahmenkatalog umfasst sowohl den Bau neuer Abwassernetze und Kläranlagen als auch umfassende Instandsetzungsarbeiten der bestehenden Anlagen, um die entsprechenden EU-Normen einhalten zu können, eine optimale Ausnutzung der Kläranlagen im Rahmen der jeweiligen Belastungsgrenzen einschließlich Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an der Regenwasserkanalisation. Gefördert sowie umfassend kontrolliert sollen ebenso Pläne einer rationalen Wasser- und Abwasserwirtschaft in den Industriebetrieben, insbesondere in Werken und Anlagen, die aufgrund abwasserwirtschaftlicher Belange zu den Unternehmen in der Wojewodschaft zu zählen sind, die die Umwelt besonders belasten. 15.6 ABFALLWIRTSCHAFT Eine nachhaltige und leistungsfähige Abfallwirtschaft einschließlich zielorientierter, angesichts der jährlich steigenden Mengen vor allem auf Abfallvermeidung ausgerichteter Maßnahmen ist eine der wichtigsten Handlungsrichtungen im Rahmen eines aktiven Umweltschutzes, da gerade von der Abfallwirtschaft Gefährdungen auf alle Umweltbestandteile, u.a. Böden, Biosphäre, Luft und Aquifere, ausgehen. Umweltgefährdungen bestehen in praktisch sämtlichen Verfahrensstufen, von der Entstehung, Sammlung und einstweiligen Lagerung über den Transport bis hin zu Wiederverwertung und Entsorgung sowie Deponierung. In Anlehnung an vorgelegte Diagnosen des Umweltzustandes, unter Berücksichtigung der externen sowie internen Ausgangsbedingungen im Rahmen der Umweltschutzpolitik sowie den Anforderungen an die Umweltqualität sowie der Gewährleistung einer umsichtigen und rationalen Verwendung natürlicher Ressourcen (wie sie in entsprechenden Gesetzen, Ausführungsbestimmungen und Verordnungen sowie Plänen zur Implementierung des Gemeinschaftsrechts erfasst werden), werden nachstehend vorrangige Umweltbestandteile bzw. Umweltbelastungen einschließlich der Richtungen von Maßnahmen dargelegt, die zu einer maßgeblichen Verbesserung der Umweltqualität sowie einer rationalen Verwendung natürlicher Ressourcen beitragen sollen; dies sind: 1. Gewässerschutz: trotz einer feststellbaren Verbesserung der Gewässerqualität, insb. der Oberflächengewässer, ist ihr Zustand noch immer nicht zufriedenstellend. Der Schutz der Gewässer 36 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG − − − − − − 2. 15.7 vor Verunreinigungen und einer übermäßigen wirtschaftlichen Nutzung sowie der Schutz vor von den Gewässern ausgehender Gefährdungen (Hochwasser, Trockenheit) erfordern eine Reihe von Maßnahmen (sowohl im investiven wie auch im nicht-investiven Bereich), und insbesondere: Schutz des Einzugsgebiets von Obrzyca und Obra, Schutz des Einzugsgebiets der Drawa, Schutz des Einzugsgebiets von Seen, Verbesserung der Wasser- und Abwasserversorgung, vor allem im ländlichen Raum, Verringerung der Umweltbelastung durch diffuse Verunreinigungen, Verbesserung des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung des Schutzes von Ökosystemen, u.a. Auwälder. Schutz der Böden vor Abfällen. Dies betrifft vor allem eine intensivere Wiederverwertung von Haushalts- und Gewerbeabfälle, die gegenwärtig vorrangig auf Deponien gelagert werden. Die Lösung dieses Problems bedarf jedoch der Unterstützung seitens der Wojewodschaftsbehörden, insbesondere in den Bereichen Abfallvermeidung, Grundlagen einer systemische kommunalen Abfallwirtschaft, moderne Entsorgungssysteme sowie wirtschaftliche Verwertung von gewerblichen und vor allem industriellen Abfällen. TELEKOMMUNIKATION Die Telekommunikationsinfrastruktur wurde in die folgenden Kategorien eingeteilt: Lichtwellenleiter, Kabelleitungen sowie (Richt-)Funkverbindungen. Diese zugrundeliegende Einteilung gestattete es, jene Gebiete zu identifizieren, die aufgrund ihrer Versorgung lediglich mittels WLAN-Richtfunk einschließlich entsprechender Knotenpunkte erreicht werden und damit über eine sehr begrenzte maximale Geschwindigkeit bzw. ausgelasteten Netzen im Rahmen der Internetverfügbarkeit verfügen. Eine Analyse der Verteilung von Netztknoten ergibt derzeit 5 Schwerpunktgebiete, in denen die Dichte der jeweiligen Netzknoten höher ist als in anderen Gebieten der Wojewodschaft Lubuskie; dies sind Zielona Góra, Gorzów Wielkopolski, Nowa Sól, Żary und Żagań. Darüber hinaus gibt es eine geringe Dichte von Netzknoten in Gubin, Lubsko, Świebodzin sowie Sulęcin. Diese Netzknoten sind wiederum mit anderen, innerhalb sowie außerhalb des Gebiet der Wojewodschaft gelegenen Netzknoten verbunden, die ein relativ dichtes Netz hauptsächlich im Bereich Lichtleitertechnik bilden. Die sonstigen Netzknoten sind mehr oder minder gleichmäßig in der gesamten Wojewodschaft Lubuskie verteilt. Hauptziel der mittlerweile durchgeführten Bestandsaufnahme der Breitbandinfrastruktur in der Wojewodschaft ist die Schaffung eines sog. Lebuser Breitbandnetzes (Lubuskia Sieć Szerokopasmowa LSS). Probleme im Rahmen der Internetverfügbarkeit haben hauptsächlich Ortschaften mit unter 500 Einwohnern. Ein zielgerichteter Ausbau der Netzinfrastruktur wird gegenwärtig von Telekommunikationsunternehmen sowie Kommunalbetrieben geplant. Umgesetzt wird u.a. das Vorhaben „Breitbandversorgung im Lebuser Land: Bau eines Verteilnetzes in den sog. weißen Flecken der Wojewodschaft Lubuskie“. Das Vorhaben wurde im Rahmen des offenen Wettbewerbs „Ausbau der Infrastruktur zur Stärkung der Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit der Region, Förderung der Informationsgesellschaft“ ausgewählt. Im Rahmen des Vorhabens soll die bestehende Infrastruktur ausgebaut sowie eine Versorgung der Bevölkerung möglichst flächendeckend gewährleistet werden. 16. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG Gemäß Art. 3 Punkt 3 des Gesetzes über Katastrophenhilfe und -management vom 26. April 2007 ([poln. GBl] Dz. U. 2007.89.590) werden unter dem Begriff „kritische Infrastruktur“ für die Sicherheit des Staates und seiner Bürger wichtige Systeme einschließlich ihrer einzelnen funktionalen Teilsysteme, darunter Gebäude und Einrichtungen, Anlagen, Installationen und Dienstleistungen zusammengefasst, die gleichermaßen eine Wahrnehmung der Aufgaben von öffentlichen Verwaltungsbehörden sowie sonstigen Einrichtungen und Unternehmen gewährleisten. Hierzu zählen: 37 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Energieversorgung, Kraftstoffversorgung, Versorgung mit Energieträgern, Fernmeldewesen, Teleinformationsnetze, Finanz- und Geldwesen, Lebensmittelversorgung, Wasserversorgung, Gesundheitsschutz, Verkehr und Transport, Rettungswesen, Behörden, Verwaltung und Justiz, Herstellung, Lagerung, Aufbewahrung und Einsatz chemischer sowie radioaktiver Substanzen einschließlich Netze, durch die Gefahrenstoffe geleitet werden. Unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sowie den Anforderungen an ein leistungsfähiges Verteidigungssystems des Landes sollten im Rahmen der Planung von Maßnahmen aus Sicht der Raumordnung und Raumplanung die folgenden beiden grundlegenden Bereiche berücksichtigt werden: Formulierung der Anforderungen, die einer entsprechenden Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur dienen, Gewährleistung der Möglichkeiten eines störungsfreien und reibungslosen Einsatzes der Streitkräfte. Die Verteilung der Infrastruktur, die von den Streitkräften im Land sowie in der Wojewodschaft genutzt wird, ist eng mit der Organisationsstruktur sowie den einzelnen Standorten der Streitkräfte der Republik Polen sowie der NATO-Bündnispartner verknüpft. Zu den Gefährdungen, von denen Krisensituationen ausgehen können, sind vor allem zu zählen: Flächenbrände, Waldbrände sowie Großbrände (insbesondere Städte, die von einem dichten Waldgürtel umgeben sind, wie z. B. Zielona Góra, Rzepin, Nowogród Bobrzański, Czerwieńsk, Małomice, Cybinka und Gozdnica), Hochwasser, Gefahren durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahrenquellen, Epidemien bei Menschen und Tieren, massenhaftes Auftreten von Pflanzenschädlingen sowie Tierseuchen, technische Katastrophen, Störungen der kommunalen Infrastruktur, Störungen der öffentlichen Ordnung, Terrorakte, Funde von Blindgängern und explosiven Stoffen, Wetteranomalien: Stürme, Orkane, Starkregen, Dürren, Demonstrationen, Krawalle, öffentliche Unruhen. IV. 17. ÖFFENTLICHE INVESTITIONEN. EINE AUFSTELLUNG ENTSPRECHENDER REGIERUNGSPROGRAMME SOWIE KOMMUNALER INVESTITIONSMASSNAHMEN. PROGRAMME UND MASSNAHMEN IN VERBINDUNG MIT INVESTITIONSVORHABEN ÜBERÖRTLICHER BEDEUTUNG. I. IM ZENTRALREGISTER REGIERUNGSPROGRAMME AUSGEWIESENE MASSNAHMEN Im Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie finden von der Regierung wahrgenommene Aufgaben Berücksichtigung, die der Umsetzung öffentlicher Investitionsvorhaben überörtlicher Bedeutung dienen und dementsprechend in das sog. Zentralregister Regierungsprogramme aufgenommen wurden. Im Rahmen des NATO Security and Investment Programme (NSIP) soll folgendes Vorhaben auf dem Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie umgesetzt werden: Bereitstellung von Infrastruktur für NATO-Verstärkungstruppen: Modernisierung des Treib- und Schmierstofflagers in Wędrzyn. 38 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG II. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. SONSTIGE PROGRAMME UND STRATEGIEN Operationelles Programm Infrastruktur und Umwelt 2007-2013. Landesverkehrswegeplan 2011-2015. Masterplan Schienenverkehr in Polen bis zum Jahr 2030. Landesprogramm zur Behandlung von kommunalem Abwasser. Energiepolitik Polens bis zum Jahr 2030. Programm für die Oder 2006, aktualisierte Fassung. Sonstige Regierungsaufgaben. Investitionen in Elektrizitätsversorgungsnetze. Investitionen in Gasleitungsnetze. Empfohlene Investitionen in das Landesstraßennetz, Empfohlene Investitionen im Bereich Wasserwirtschaft. III. PROGRAMME DER KOMMUNALVERWALTUNGEN IN DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE Im Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie wurden Aufgaben der Wojewodschaftsverwaltung im Bereich der Umsetzung öffentlicher Investitionsvorhaben überörtlicher Bedeutung einschließlich ihrer einzelnen Standorte aufgenommen, die in den vom Sejmik der Wojewodschaft sowie dem Vorstand der Wojewodschaft Lubuskie beschlossenen Programmen ausgewiesen wurden. Zu ihnen zählen: 1) Wichtigste Investitionsvorhaben im Bereich des Ausbaus von Verkehrswegen und Ortsumgehungen im Verlauf von Wojewodschaftsstraßen. Indikative Mittelaufteilung im Rahmen des Operationellen Programms der Wojewodschaft Lubuskie 2) 2007-2013. 3) Abfallwirtschaftsplan der Wojewodschaft Lubuskie 2008-2011 einschließlich Ausblick auf die Jahre 2012-2019, Fortschreibung. 4) Retentionsanlagen in der Wojewodschaft Lubuskie. sonstige kommunale Aufgaben. 5) V. 18. EMPFEHLUNGEN EMPFEHLUNGEN AN DAS RAUMORDNUNGSKONZEPT AUF LANDESEBENE. Im Rahmen der Fortschreibung des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie können aus Sicht der regionalen Raumordnungspolitik Empfehlungen an die Raumordnungspolitik auf Landesebene formuliert werden, die im Nationalen Raumordnungskonzept Berücksichtigung finden sollten. Unabhängig hiervon sollten die nachstehenden Empfehlungen Eingang in Strategien, die in Verbindung mit der sozioökonomischen Entwicklung des Landes erstellt werden; gleiches gilt für langfristige Strategien zur Förderung der einzelnen Bereiche und Branchen. In den folgenden Bereichen werden Empfehlungen formuliert: 1. Gestaltung des ökologischen Systems, Gestaltung der Siedlungssystems, 2. 3. Aktivierung der wirtschaftlichen Entwicklung, 4. Denkmalschutz und Denkmalpflege, 5. Stimulierung der Entwicklung von Problemgebieten, 6. Nachhaltige Erhöhung von Lebensqualität und Lebensstandards, 7. Verkehrsinfrastruktur, 8. Technische Infrastruktur, 9. Gestaltung der grenzübergreifenden Raumordnungspolitik, 10. Hochwasserschutz. Die besondere Lage der Wojewodschaft im Verlauf zweier bestehender sowie eines geplanten Paneuropäischen Verkehrskorridors gestattet eine Berücksichtigung von Empfehlungen im 39 ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. ZUSAMMENFASSUNG Raumordnungskonzept auf Landesebene, die ihrerseits eindeutig Einfluss auf die Förderung strategisch bedeutsamer Infrastruktur nimmt sowie eine möglichst umfassende Inwertsetzung natur- und kulturräumlichen, sozialen sowie wirtschaftlichen Potentials im Rahmen einer beschleunigten Entwicklung dieses Gebiets unter Berücksichtigung einer auf regionaler Ebene von den Behörden der Kommunalverwaltung verfassten Strategie gewährleistet. 19. EMPFEHLUNGEN AN DIE KOMMUNEN Für alle lokalen Gebietskörperschaften der Wojewodschaft Lubuskie wurden Empfehlungen formuliert, die aus dem Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie resultieren. 40