Drucksache 16/03524 - Hessischer Landtag

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Drucksache 16/03524 - Hessischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
HESSISCHER LANDTAG
16/3524
18. 01. 2005
Zur Behandlung im Plenum
vorgesehen
Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU
betreffend Gleichstellung von DNA-Abgleich und Fingerabdruck
Der Landtag wolle beschließen:
1.
Der Landtag begrüßt ausdrücklich das Bestreben von mittlerweile
zwölf Landesregierungen, den DNA-Abgleich als wichtiges und oft
entscheidendes Instrument der Aufklärung von Straftaten zu stärken
und deren Anwendungsbereich auszuweiten.
2.
Der Landtag teilt die Ansicht, dass es sich bei dem DNA-Abgleich
um eine erkennungsdienstliche Methode handelt, die als solche zu behandeln ist. Eine herkömmliche Untersuchung des Fingerabdrucks
und der Vergleich des nicht kodierten Teils der DNA unterscheiden
sich hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe in die Rechtspositionen des Betroffenen nicht. Daher ist auch ein Richtervorbehalt nicht geboten.
3.
Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung
aufzugeben und endlich auch auf die Stimmen aus den eigenen Reihen
der SPD einzugehen, die eine Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit dem herkömmlichen fordern. Der DNA-Abgleich ist ein
hocheffizientes und sehr zuverlässiges Ermittlungsinstrument, mit
dem die Überführung des Täters mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit gelingt, und muss zu einem Regelinstrument der Strafverfolgung gemacht werden.
Wiesbaden, 18. Januar 2005
Der Fraktionsvorsitzende:
Dr. Jung (Rheingau)
Eingegangen am 18. Januar 2005 · Ausgegeben am 21. Januar 2005
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden