Drucksache 16/03524 - Hessischer Landtag
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Drucksache 16/03524 - Hessischer Landtag
16. Wahlperiode Drucksache HESSISCHER LANDTAG 16/3524 18. 01. 2005 Zur Behandlung im Plenum vorgesehen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Gleichstellung von DNA-Abgleich und Fingerabdruck Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag begrüßt ausdrücklich das Bestreben von mittlerweile zwölf Landesregierungen, den DNA-Abgleich als wichtiges und oft entscheidendes Instrument der Aufklärung von Straftaten zu stärken und deren Anwendungsbereich auszuweiten. 2. Der Landtag teilt die Ansicht, dass es sich bei dem DNA-Abgleich um eine erkennungsdienstliche Methode handelt, die als solche zu behandeln ist. Eine herkömmliche Untersuchung des Fingerabdrucks und der Vergleich des nicht kodierten Teils der DNA unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe in die Rechtspositionen des Betroffenen nicht. Daher ist auch ein Richtervorbehalt nicht geboten. 3. Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und endlich auch auf die Stimmen aus den eigenen Reihen der SPD einzugehen, die eine Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit dem herkömmlichen fordern. Der DNA-Abgleich ist ein hocheffizientes und sehr zuverlässiges Ermittlungsinstrument, mit dem die Überführung des Täters mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit gelingt, und muss zu einem Regelinstrument der Strafverfolgung gemacht werden. Wiesbaden, 18. Januar 2005 Der Fraktionsvorsitzende: Dr. Jung (Rheingau) Eingegangen am 18. Januar 2005 · Ausgegeben am 21. Januar 2005 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden