Informationen aus dem Bereich Verkehr Polizeipräsidium Münster

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Informationen aus dem Bereich Verkehr Polizeipräsidium Münster
Polizeipräsidium Münster
Informationen aus dem Bereich Verkehr
Ausgabe
8
28. März 2011
Überbreiter Schwertransport ?? und ab wann gibt es Polizeibegleitung.
Der Begriff Überbreiter Schwertransport…. stammt aus dem Verkehrswarnfunk als
Verkehrshinweis.
Wenn die gesetzlich festgelegten Maße und Gewichte vom Fahrzeug und/oder der
Ladung überschritten werden, liegt ein Großraum- bzw. Schwertransport (GuS) vor.
Werden Abmessungen aus § 22 StVO von Fahrzeug plus Ladung hinsichtlich Höhe,
Breite oder Länge überschritten, wobei die Abweichungen nur durch die Ladung
verursacht werden, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr.5 StVO
erforderlich.
Werden Bestimmungen aus §§ 32, 34 der StVZO tangiert und die Höchstgrenzen für
das Fahrzeug werden tatsächlich überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung
nach § 70 Abs. 1 StVZO und immer eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich.
Beispiel: Sattelzug mit Ladungsbreite 3 m, tatsächlichem Gewicht 50 t, Fzg.-Länge 18
m benötigt
-Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (70` er besondere Zulassung)
-Erlaubnis nach § 29 StVO (Fahrterlaubnis)
-Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Ladung)
Unter II. des Antrages erfolgt die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung der Behörde mit
den Bedingungen und Auflagen (Seite 1 - … ). Es folgen die Allgemeinen Auflagen zur
Kenntlichmachung, Begleitpersonal, Ladungssicherung evtl. geänderter Fahrtweg
usw. , dann die besonderen Anlagen über Begleitfahrzeuge (BF 3), Meldezeiten und
Polizeibegleitung (Gesamtstrecke/ Streckenabschnitte; nur außerhalb BAB).
Es können mehrere Fahrzeuge im Konvoi ( siehe I. Antrag)I fahren.
Die Polizeibegleitung ist erforderlich ab: 4,00m Breite // 35,00 m Länge // 4,40 m
Höhe // 90 Tonnen Gesamtgewicht
Es ist sicherzustellen, dass zwischen Schwertransport und der begleitenden Polizei eine
Funkverbindung besteht! Nur die begleitende Polizei darf im Einzelfall von der
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genehmigten Fahrtzeit abweichen; eine Änderung der genehmigten Fahrtstrecke ist
nicht zulässig!
Quelle: Hermann Lentfort, PP Münster, VK 11
K.L.
Todesursache Schlagloch: Stadt in Belgien muss haften
Schlaglöcher können bei einem Unfall nicht nur für Verkehrsteilnehmer verhängnisvoll
sein, sondern auch für Städte und Gemeinden, denen der Straßendienst obliegt. In
einem Berufungsverfahren sprach jetzt ein Gericht in Belgien die wallonische Stadt
Verviers schuldig, sie habe den tödlichen Verkehrsunfall eines Zweiradfahrers
verursacht. Der 17-Jährige war mit seinem Motorrad in ein Schlagloch gefahren,
hatte daraufhin die Kontrolle über das Zweirad verloren und war über die Fahrbahn in
ein entgegenkommendes Auto gerutscht. Noch an der Unfallstelle verstarb er.
Dafür muss sich die Gemeinde Verviers nun verantworten. Die Stadt habe es nach
Ansicht der Richter versäumt, auf der Gemeindestraße die gefährlichen Schlaglöcher
zu schließen. Damit erreichten die Eltern des Jugendlichen nach einem jahrelangen
Gerichtsstreit ein verbindliches Urteil. Schon bei der Unfallaufnahme hatte die Polizei
das Schlagloch als Unfallursache angegeben.
In einem Zivilverfahren muss jetzt von einem Gericht noch die Höhe des
Schmerzensgeldes festgelegt werden.
Quelle: Kfz-Auskunft-Newsletter v. 17.02.2011
K.L.
37 Prozent kennen Promillegrenze nicht
Auf eine repräsentative Umfrage des DVR hin, welche Promilleobergrenze für private
Kraftfahrer in Deutschland gelte, wussten nur knapp 63 Prozent der 2.000 Befragten
die richtige Antwort: 0,5 Promille. Etwa jeder elfte Befragte hielt eine Grenze von 0,8
Promille für verbindlich.
Quelle: Ampnet Newsletter v. 21.02.2011
K.L.
Spanien plant Tempo 30 in Innenstädten
Spanien plant, noch dieses Jahr auf allen einspurigen Einbahnstraßen und
zweispurigen Straßen, die in beiden Richtungen befahren werden, ein Tempolimit von
30 km/h vorzuschreiben. Der Direktor der spanischen Verkehrsbehörde, Pere Navarro,
teilte mit: „Werden Fußgänger mit 70 km/h angefahren, haben sie keine Chance. Bei
50 km/h überleben 50 Prozent und bei 30 km/h 95 Prozent der Fußgänger.“
Quelle: Autobild v. 20.02.2011
K.L.
Nachmeldung: Wer zahlt die Bergungskosten von Verletzten nach einem
Verkehrsunfall? (Informativ 7)
Die Provinzial Münster schickte folgende Kurzinfo zur Frage in Sachen `Bergungskosten`:
„Bei verletzten Insassen besteht selbstverständlich ein Erstattungsanspruch über die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, da es sich hier um geschädigte Dritte handelt.“
Quelle: Mail von der Provinzial, Herr Grummel, v. 23.02.2011
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K.L.
Promillegrenzen in Europa im Überblick
In Deutschland und anderen Europäischen Ländern werden durch unter
Alkoholeinfluss stehende Kraftfahrzeugführer viele Verkehrsunfälle mit
schwerwiegenden Folgen für Unfallbeteiligte verursacht.
In Europa gibt es noch keine einheitliche Promille-Grenze. Die Werte reichen von 0,0
bis 0,8 Milligramm Alkohol pro Gramm Blut. Während in Deutschland seit vielen Jahren
die 0,5 Promille-Grenze gilt, haben einige Staaten schon die Promillegrenze von 0,0.
Im folgenden nun eine Übersicht über die Promille-Grenze vieler europäischer Länder
vom 15.02.2011 nach Angaben des ADAC.
Demnach haben folgende Länder die Promillegrenze von 0,0: Estland, Kroatien,
Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
Promillegrenze von 0,2: Norwegen, Polen, Schweden.
Promillegrenze von 0,3: Serbien
Promillegrenze von 0,4: Litauen
Promillegrenze von 0,5: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland,
Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz,
Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern.
Promillegrenze von 0,8: Großbritannien, Irland (soll in diesem Jahr auf 0,5 gesenkt
werden), Malta
Quelle: Firmenauto v. 15.02.11, ADAC, zusammengefasst v. M. Klose, PP MS, VK 11
K.L.
Mein Fahrzeug hat ABS? ASR?? ESP??? ….. ????
ABS Anti-Blockier-System
Die Fahrzeugelektronik erfasst ständig die Drehzahlen der einzelnen Räder. Beim
Erkennen einer Blockierneigung an einem oder mehreren Rädern, wird der
Bremsdruck innerhalb von Millisekunden über ein Magnetventil hier kurzzeitig
vermindert.
ASR Antriebs-Schlupf-Regelung
Ein beim Anfahren oder Beschleunigen durchdrehendes Antriebsrad wird
abgebremst; Funktion wie beim Sperrdifferential.
BA Brems-Assistent
Der Bremsdruck wird über einen Bremskraftverstärker bis auf das optimale Maß
verstärkt, je nach Pedaldruck des Fahrers bis zur Vollbremsung.
ESP Elektronisches-Stabilitäts-Programm
Ein Steuergerät registriert 50mal pro Sek. die Umdrehungsgeschwindigkeit der Räder,
die Stellung von Lenkrad und Gaspedal, erfasst den Bremsdruck und vergleicht diese
Daten mit den tatsächlichen Längs- und Querbeschleunigungskräften des
Fahrzeuges. Bei Abweichungen werden einzelne Räder in Sekundenbruchteilen über
die Elektronik abgebremst und das Fahrzeug bleibt „in der Spur“ (Physikalische
Grenzen!).
RDC Reifendruck-Controlsystem (TPMS Tire Pressure Monitoring System)
Über einen Messsender am Ventil im Felgentiefbett wird die Temperatur und der
Druck per Funk an die Fahrzeugelektronik übermittelt. Abweichungen werden
angezeigt. Wichtig bei Reifen mit serienmäßiger Notlaufeigenschaft oder
Niederquerschnitt, da der Fahrer einen Druckverlust am Fahrverhalten seines
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Fahrzeuges nicht mehr erkennen kann.
SBC Sensoric-Brake-Control (EHB Elektro-hydraulische Bremse)
Übertragung der Bremskraft des Fahrers auf elektrischem Weg. Über einen
Pedalwegsensor wird der Bremsdruck ermittelt und mit dem ESP System werden die
Bremsen über stromgesteuerte Ventile betätigt.
Bei Systemausfall kann der Fahrer hydraulisch (herkömmlich) bremsen.
Da die Schwellzeit der Bremsen extrem gering ist, beginnt der Bremsvorgang schneller
und der Anhalteweg kann sich um bis zu 3 % verkürzen.
UDS Unfalldatenspeicher
Beim UDS werden Impulse für Längs- und Querbeschleunigung, die Stellung des
Zündschlüssels, Rotation um die Hochachse und das Betätigen von
Fahrtrichtungsanzeiger und Bremse etwa 30 Sekunden aufgezeichnet. Das Gerät
kann durch Auswerten der Daten einen Unfall erkennen; eine Speicherung dieser
Daten zur weiteren Auswertung erfolgt dann automatisch 30 Sekunden vor und 15
Sekunden nach dem Unfall. Viele Reisebusse haben UDS serienmäßig unter dem
Beifahrersitz eingebaut (Starliner,Megaliner).
Quelle: zusammengestellt von Hermann Lentfort, PP MS, VK 11
K.L.
Kein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei
Anordnung einer Blutentnahme
Ordnet ein Polizist eine Blutprobenentnahme wegen Gefahr im Verzug ohne
richterliche Anordnung selbst an, weil ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst
nicht vorhanden ist, unterliegen die Untersuchungsergebnisse keinem
Beweisverwertungsverbot.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.02.2011 einen Beschluss zu dem oben
angebenen Thema gefasst. Danach darf die Anordnung einer Blutentnahme zur
Feststellung der Blutalkoholkonzentration ohne richterliche Anordnung nur bei
Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) von
der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden.
Ordnet ein Polizeibeamter eine Blutprobenentnahme wegen Gefahr im Verzug ohne
richterliche Anordnung selbst an, weil ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst
nicht vorhanden ist, unterliegen die Ergebnisse der Blutuntersuchung keinem
Beweisverwertungsverbot. Die Rechtsprechung zur Notwendigkeit eines richterlichen
Bereitschaftsdienstes bei Wohnungsdurchsuchungen lasse sich nicht schematisch auf
den Richervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO übertragen. Fehlt ein Bereitschaftsdienst,
können Strafgerichte darauf verweisen, dass die handelnden Polizeibeamten den
Richtervorbehalt nicht willkürlich oder zielgericht umgingen.
Hier zwei interessante Fälle dazu:
Im ersten Verfahren hatte der Polizeibeamte des Funkstreifenwagens an einem
Sonntagnachmittag den Diensthabenden auf der Wache zuvor ersucht, einen
richterlichen Beschluss zu erwirken. Als ihm von dort mitgeteilt wurde, dass ein Richter
telefonisch nicht habe erreicht werden können, ordnete der Polizeibeamte vor Ort
selbst die Blutentnahme an. Ob tatsächlich versucht worden war, einen Richter zu
erreichen, konnte nicht geklärt werden, da der Vorgang nicht in den Akten
dokumentiert war.
Im zweiten Verfahren hatte die Polizei an einem Sonntag gegen 4.30 Uhr nach
erfolglosem Versuch, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen,
die Blutentnahme angeordnet. Nach den gerichtlichen Feststellungen existierte kein
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nächtlicher richterlicher Eildienst bei dem zuständigen Amtsgericht.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt:
"...ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach der strafgerichtlichen
Rechtsprechung eine fehlende Dokumentation allein nicht zu einem
Verwertungsverbot führt. Gleiches gilt für das Fehlen eines nächtlichen richterlichen
Bereitschaftsdienstes. In einem solchen Fall können die Strafgerichte darauf
verweisen, dass die handelnden Polizeibeamten den Richtervorbehalt nicht willkürlich
oder zielgerichtet umgehen. Auch die Nichterreichbarkeit des
staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienstes führt nicht zu einem
verfassungsrechtlich gebotenen Beweisverwertungsverbot. Da nach § 81a StPO
sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die ermittelnden Polizeibeamten bei Gefahr
im Verzug die Befugnis zur Anordnung einer Blutentnahme haben, ist deren Ergebnis
unabhängig von der einfachrechtlichen Frage verwertbar, ob und gegebenenfalls
unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz vorrangig durch die
Staatsanwaltschaft wahrzunehmen ist."
Quelle: Pressemitteilung - Nr. 21/2011 des BVerfG vom 15.03.2011
K-H.N.
Wer? Was?? Wie??? Kraftfahrer in Europa
Land: Telefon Polizei/Rettung/Feuerwehr: Währung: Alkohol: Vignette/Maut: Fahrverbote:. Licht:
D
+49
110 / 112 / 112
Euro
0,5
LkwMaut
ja Lkw
Empfehlung
B………+32…….101…/..100…/..100………..Euro………0,5………...Vignette…… Spezialverkehr …..---..
DK…….+45…….112…/..112…/..112………..Dän.Krone 0,5……… Sondermaut .nein
ganzjährig
BG…….+359…...166…/..150…/..160………..Lew………..0,8………..nein…………...nein…………….--EST…...+372…...110…/..112…/..112………..Estn.Krone 0,0………..nein…………...nein…………..ganzjährig
FIN…….+358…...112…/..112…/..112………..Euro……….0,5………..nein…………...nein…………..ganzjährig
F………+33……..17…../..17…. /..18………….Euro……….0,5………..Maut…………..ja……………..ganzjährig
GR…….+30……..100…/..166…/..199………..Euro……….0,5………..Maut…………..Tage/Wege…. --GB…….+44……..999…/..999…/..999………..Pfund Ster...0,8………..Maut ………….>18t London… --IRL…….+353……999…/..999…/..999………..Euro……….0,8………..nein……………nein……………--I………..+39……..112…/..118…/..115………..Euro……….0,5………...Maut…………..nein…………...außerorts
L………+352……113…/..112…/..158………..Euro……….0,5…………nein…………………………………………
LV…….+371…….02…./…03…./..01………….Lats……… 0,5…………nein…………...nein…………..ganzjährig
LT…….+370…….02…./…03…./..01…………..Litas………0,4…………nein…………...nein…………..Nov.-März
NL…….+31……...112…/..112…/..112………...Euro………0,5…………MautLKW……..nein………….. ---…
A……...+43………133…/..144…/..122………..Euro………0,5…………Vignette………..ja…………….ganzjährig
PL…….+48……….997…/..999…/..998……….Zloty/Euro…0,2…………MautLkw
ja…………….Okt.- Feb.
P……...+351……..112…/..112…/..112………..Euro………0,5………….Maut………ja/n grenzü…..ganzj. nur IP5
RO……+40……….955…/..961…/..981………..Leu……….0,0………….beides
ja…………….ganzjährig
RUS….+7…………02…./..03…../…01………....Rubel…….0,0………….nein……………nein…………….--N……..+47………..112…/..113…/..110………..Nor.Krone..0,5………….nein……………nein………….ganzjährig
S……..+46………..112…/..112…/..112……….Sch.Krone..0,5………….MautBAB……...nein………….ganzjährig
CH…...+41………..117…/..144…/..118………. Franken…..0,8…………Vignette………..ja …………Empfehlung
SK……+421……...158…/..155…/..150………..Slo.Krone…0,0…………Vignette……….ja…… .15.Okt.-15.März
SLO…..+386……..113…/..112…/..112………..Tolar………0,5…………Maut……………ja…………….ganzjährig
E...........+34……… 091…/..061…/..085………Euro……….0,5…………Maut……………nur ADR……..--CZ…….+420……..158…/..155…/..150………..Tsch.Krone.0,0…………beides………….ja…………….
TR…….+90……… 155…/..112…/..110………..Türk.Lira….0,5…………Maut……………ja……………… --H………+36……..107…/..104…/..105…………. Forint……0,0…………. Beides…….. ja…………… ganzjährig
Quelle: Angaben ohne Gewähr/Stand2/11/Quelle:BVM/FahrerGuide; zusammengestellt
von Hermann Lentfort, VK 11, PP MS
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Motorradendschalldämpfer
Der von einem namhaften Hersteller von Motorradendschalldämpfern produzierte
„bos dB-maker“ sorgt bei den Motorrädern für mehr „Sound“. Das zur Dämpfung
angebrachte Lochrohr im Auspuff wird durch ein, von der Krümmerseite her,
eingeschobenes geschlossenes Rohr abgedeckt. Es gibt zwei verschiedene Größen
(Innenrohr 40 mm oder 48 mm). Sollte der „Sound“ zu laut sein, so kürzt man einfach
den db-maker, … denn je kürzer, desto leiser. Im Gegensatz dazu ist der db-eater mit
einer Schraube am Auslass des Dämpfers befestigt. Bei Entfernen des db-eaters
erlischt die EG-Zulassung.
Quelle: zugesandt von Marco Rekers, PP MS, APW Lotte
K.L.
Tagfahrlicht ist keine Gefahr für schwache Verkehrsteilnehmer und Motorradfahrer
Seit Montag, 7. Februar 2011, dürfen europaweit neue Fahrzeugmodelle nur noch
dann zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet
sind. Aus diesem Grund hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin in
einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin
und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen
das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für
schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer,
hat.
Nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen
Straßenverkehr hat die UDV festgestellt, dass weder der Blick von Autolenkern durch
Tagfahrlicht "gebunden", noch ein schwacher Verkehrsteilnehmer später oder gar
nicht gesehen wird. Negative sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere
Verkehrsteilnehmer waren in verschiedenen Szenarien nicht zu messen. Auch
Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind, werden durch
beleuchtete Autos nicht so "maskiert", dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr
nicht mehr auffallen.
Bei trübem Wetter oder Regen erfolgt zwar eine etwas längere Blickzuwendung auf
das beleuchtete Auto, die jedoch nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht.
Quelle: Auto-Medienportal v. 24.02.2011
K.L.
Und dann war da noch:
Älterer Treckerfahrer auf Abwegen
Ein 81-jähriger Treckerfahrer ist nach über 70 Kilometern von der Polizei gestoppt
worden. Der leicht senil werdende Landwirt war von seinem Heimatort Aartrijke in
Belgien mitten in der Nacht mit seinem ebenfalls alten Trecker in Richtung Frankreich
gestartet. Und tatsächlich: Im Bereich Armentiers in Frankreich erst, konnte der
betagte Herr gestoppt werden - geographisch betrachtet auf dem Weg nach Paris.
Vielleicht hatte er ja zuvor das bekannte Lied „Nach Paris – einfach nur so zum Spaß“
gehört. Fakt ist, dass er sich von seiner Frau mit den Worten verabschiedete, er wäre
nur mal eben kurz zur Toilette.
Quelle: Vakgroup Nederlands – FU Berlin; Wvdd v. 15.02.2011
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K.L.