SERENADE von - in der Gemeinde Lichtenstein
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SERENADE von - in der Gemeinde Lichtenstein
Amtsblatt der Gemeinde LICHTENSTEIN Nummer 28 – Freitag, 10. Juli 2015 – 75. Jahrgang · Amtliche Bekanntmachungen: · Aktuell Wissenswertes 2015 4 8 · Kirche in Lichtenstein 10 · Vereine in Lichtenstein 11 · Ortsteil Unterhausen 12 · Ortsteil Holzelfingen 15 · Ortsteil Honau 17 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Lichtenstein. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt; für den übrigen Inhalt: Fink GmbH. Druck: FINK GmbH Druck und Verlag, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17), Telefon 0 7121/9793-0, Telefax 0 71 21/97 93 -993 N SE U A H R E T N U HRE CVJM 120 JA SERENADE von POSAUNENCHOR & SINGKREIS Ort Kirchhof Johanneskirche bei Regen in der Johanneskirche Termin 18. Juli 2015 Beginn 19:00 Uhr Der Eintritt ist frei. Wir erbitten aber eine Spende für ein Projekt der ejw-Weltdienstarbeit. li u J . 8 1 , g a t s Sam usen e.V. a CVJM Unterh 2 Lichtenstein Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 LANDKREIS REUTLINGEN Stadt und Landkreis sind eng miteinander verflochten und in ihrer Entwicklung aufeinander angewiesen. Eine Auskreisung der Stadt Reutlingen würde gewachsene Strukturen zerschlagen, die sich seit über 40 Jahren bewährt haben. Bei wichtigen Punkten wie den Zuständigkeiten, bei den Beruflichen Schulen und der Kreiskliniken Reutlingen GmbH sowie der Aufteilung der Landkreis-Schulden bleiben die Aussagen der Stadtverwaltung unklar. Darauf hatte das Innenministerium in seinem Schreiben vom 13. Mai 2013 jedoch Wert gelegt. Eine Auskreisung hätte für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Reutlingen gravierende Auswirkungen. Bei der Bürgerversammlung der Stadt erhält die Landkreisverwaltung leider keine Gelegenheit, die Konsequenzen einer Auskreisung aus ihrer Sicht darzustellen und die Risiken und noch offenen Fragen zu benennen. Deshalb laden wir ganz herzlich die Einwohnerschaft, alle kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertreter der Städte, Gemeinden und Ortschaften, die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sowie die Mitglieder der Kammern, Vereine und Verbände des Landkreises Reutlingen und alle Interessierten ein zu einer Infoveranstaltung am Mittwoch, 15. Juli, um 19:30 Uhr in der Wittumhalle Rommelsbach, Wittumstraße 37 in 72768 Reutlingen. Ablauf 1. Begrüßung und Einführung durch Landrat Thomas Reumann 2. Gespräche und Infos an verschiedenen Themeninseln 3. Gemeinsamer Austausch und Diskussion Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Landkreisverwaltung Reutlingen Lichtenstein Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 3 Das Kinomobil kommt wieder nach Lichtenstein Wo: Aula der Karl-Bröger-Schule Wann: Montag, 20. Juli 2015 Das Kinomobil zeigt 14.30 Uhr 3 Euro Shaun das Schaf Endlich bekommt unser aller Lieblingsschaf, die berühmte Knetfigur aus der Sendung mit der Maus, ihren ersten abendfüllenden Leinwandauftritt! Als Shaun beschließt einen Tag Urlaub zu machen und mal so richtig Spaß zu haben, führt das zu mehr Aufregung als er sich gewünscht hat. Durch Shauns Übermut verschlägt es den Bauern aus Versehen in die große Stadt. Sogleich machen sich Shaun und seine wolligen Gefährten auf in den Großstadtdschungel, um das angerichtete Chaos wieder gut zu machen. Dort verstricken sie sich in ein immer größeres Durcheinander und müssen auch immer auf der Hut vor dem Tierfänger Trumper sein. Großartige, ideenreiche und wunderbar turbulente Knetfiguren-Animation. GB./Fr. 2015 Länge 85 Min. FSK: o. A. Prädikat: Besonders Wertvoll Unsere Altersempfehlung: ab 5 Jahre 17.00 Uhr 3 Euro Mara und der Feuerbringer Opulentes, humorvolles und aufwändig inszeniertes Fantasy-Spektakel. Dtl. 2015 Länge: 94 Min. FSK: ab 6 J. Prädikat wertvoll. Unsere Altersempfehlung: ab 9 Jahre 20.00 Uhr Die vierzehnjährige Mara möchte eigentlich nur ein normaler Teenager sein. Doch düstere Visionen vom Weltuntergang suchen sie immer wieder heim. Bald schon wird klar, dass das Mädchen wirklich eine "Seherin" ist und die Götterdämmerung tatsächlich bevor steht. Zusammen mit Dr. Reinhold Weissinger, einem Universitätsprofessor für germanische Mythologie, macht sie sich daran, die Welt zu retten. Dabei gerät sie immer tiefer in einen mysteriösen Sog von Ereignissen, die das Abenteuer ihres Lebens versprechen. Die Geschichte um Mara, die mit innerer Stärke und Einfallsreichtum die Welt rettet, wird mit viel Witz und Ironie erzählt und hebt sich so angenehm von gängigen Teenie-Fantasy Produktionen ab. 4 Euro Verstehen sie die Béliers? Bei den Béliers sind alle gehörlos, bis auf Paula, die mit Eltern und Bruder auf einem Bauernhof in der französischen Provinz lebt. Auf dem Wochenmarkt übersetzt sie alle Kundenwünsche in die Gebärdensprache, und als sich ihr Vater in den Kopf setzt, Bürgermeister zu werden, unterstützt sie seine Kampagne. Für eigene Bedürfnisse bleibt da wenig Zeit - dabei passieren gerade ungeheure Dinge in ihrem Leben: Der neue Musiklehrer entdeckt ihre außergewöhnliche Stimme und ermutigt sie, in Paris Gesang zu studieren. Paula ist hin und hergerissen. VERSTEHEN SIE DIE BÉLIERS? ist ein zauberhafter Film über eine Familie, die herrlich anders ist und die Zuschauer durch Wärme, Witz und Charme erobert. Ein berührender, witziger und schlauer Film - zum Herzerweichen schön! Gefühlvolle Komödie über das Anderssein mit einer überwältigend aufspielenden Newcomerin. Prädikat: Besonders wertvoll! Frankreich 2014 Länge: 106 Min. Regie: Eric Lartigau FSK.: o.A. Vor den Filmen findet ein Verkauf von Popcorn und Getränken statt. 4 Lichtenstein Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 Verabschiedung von Herrn Ortsbaumeister Eberhard Heyd Sprechstunde des Bürgermeisters Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, der nächste Termin der Sprechstunden des Bürgermeisters ist: Mittwoch, 15.07.2015, von 16.00 - 18.00 Uhr. Die Termine werden auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Damit ich mir für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehmen kann, bitte ich Sie um vorherige telefonische Anmeldung beim Sekretariat, Frau Liersch, unter der Rufnummer 696-31. Wenn Sie ein Anliegen persönlich mit mir besprechen wollen, aber bspw. aus beruflichen Gründen die angebotenen Sprechstundentermine nicht wahrnehmen können, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen separaten Termin zu vereinbaren. Peter Nußbaum Bürgermeister Nach 30-jähriger Tätigkeit als Ortsbaumeister der Gemeinde Lichtenstein hatte Herr Eberhard Heyd am 26. Juni 2015 seinen letzten Arbeitstag. Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 verabschiedete ihn Herr Bürgermeister Nußbaum und dankte ihm für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Besonders hob er das enorme Fachwissen von Herrn Heyd hervor, das zur Klärung vieler Sachverhalte beigetragen hat. Für den anstehenden Ruhestand wünschte er ihm alles Gute. Aus dem Gemeinderat In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25.06.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Kenntnisnahme des vorgestellten Planungsstandes und dem weiteren Vorgehen zur Umsetzung des Bauvorhabens Neubau Kindergarten Bahnhofstraße Zusatzinformation: In der Sitzung wurde das Gemeinderatsgremium von den beauftragten Planern - Arbeitsgemeinschaft Architekten Hallmaier und Fink - über die im Februar 2015 vom Landratsamt genehmigte und weiter ausgearbeitete Detailplanung sowie über die Eckdaten des erstellten Bauzeitenplans informiert. Die Fertigstellung des als ortsnaher Ersatz für den künftig wegfallenden Kindergartenstandort in der Engen Straße geplanten Kindergartenneubaus in der Bahnhofstraße ist im Juli 2016 vorgesehen. - Zustimmung zur Änderung der Aufbauorganisation der Innenverwaltung des Rathauses Unterhausen entsprechend der vom beauftragten Büro Heyder & Partner in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten künftigen Organisationssollstruktur. Umfang und Art der konkreten Planung eines bedarfsorientierten Rathausumbaus wird vom Technischen Ausschuss festgelegt. Ermächtigung an die Gemeindeverwaltung, Grundlagen für die arbeitsplatzscharfe Darstellung des künftigen Flächenbedarfes zu erarbeiten und dem Gremium zur weiteren Entscheidung vorzustellen. - Kenntnisnahme von der endgültigen Druckversion des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts Lichtenstein 2030 sowie der geplanten Informationsveranstaltung am Montag, den 06.07.2015 - Auftrag an die Gemeindeverwaltung, mit dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V. und dem Kinderland Holzelfingen e.V. ein flexibles TigeR-Projekt in Festanstellung zu erarbeiten. Hierfür zahlt die Gemeinde für einen Zeitraum von 6 Monaten dem Verein Kinderland Holzelfingen e.V. einen Zuschuss in Höhe des monatlichen Finanzierungsdefizits. - Vergabe der einzelnen Gewerke für die Sanierung des Flachdaches, Schrägdaches und der Außenwände der Ernst-Braun-Halle, Kenntnisgabe über Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe von € 100.000,- für diese Maßnahme. - Auftragserteilung für Elektroarbeiten und Tiefbauarbeiten zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Honau und Traifelberg sowie in der Burgstraße im Ortsteil Holzelfingen - Auftragsvergabe der Kanalsanierung 2015 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung - Neuverpachtung des Jagdreviers „Kohlhau“ in Holzelfingen. Die Verabschiedung von seinen Mitarbeitern/innen und Kollegen/innen fand am 29. Juni 2015 im Rahmen einer kleinen Feierstunde auf dem Rathaus statt, in der Herr Bürgermeister Nußbaum dem begeisterten Schwimmer als Geschenk der Gemeinde eine Kette aus Eintrittsmarken für das Hallenbad Lichtenstein überreichte. Zukünftig steht seine Nachfolgerin Frau Heike Rueß als kompetente Ansprechpartnerin auf dem Rathaus zur Verfügung. Die DiplomIngenieurin hat am 01. Mai 2015 ihre Arbeit aufgenommen und wurde von Herrn Heyd in das vielfältige Aufgabengebiet bestens eingearbeitet. Sommerferienprogramm 2015 Geteilter Spaß ist doppelter Spaß! Bitte denken Sie an die Passabholung Die Auswertungen für das Sommerferienprogramm laufen gerade, der Tag der Anmeldung spielt hierbei keine Rolle. Bei sehr beliebten Programmpunkten waren einige Veranstalter bereit, einen Zusatztermin anzubieten. Bitte holen Sie die Ferienpässe von Mittwoch, 15.07. bis spätestens Freitag, 17.07.2015, auf dem Rathaus, Zimmer 10 ab. Nicht abgeholte Pässe werden nicht zugeschickt. Die Plätze werden an Kinder auf der Warteliste neu vergeben. Abmeldungen bitte telefonisch unter der Telefonnummer: (07129) 696-15 oder direkt beim Veranstalter. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Hipp wenden, Telefon (07129) 696-15 oder per E-Mail: carina.hipp@ gemeinde-lichtenstein.de. Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 Verbandssatzung des Zweckverbandes Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe Auf Grund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz am 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe - am 1. Juli 2015 folgende Neufassung der Verbandssatzung beschlossen: I. VERBANDSMITGLIEDER, AUFGABEN, NAME UND SITZ DES VERBANDS §1 Verbandsmitglieder Die Gemeinde Engstingen mit den Ortsteilen Großengstingen und Kleinengstingen und die Gemeinde Lichtenstein mit dem Ortsteil Holzelfingen und dem Wohngebiet Traifelberg, beide im Landkreis Reutlingen, bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit - im folgenden Verband genannt. §2 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe -. Er hat seinen Sitz in Engstingen. §3 Aufgaben (1) Aufgabe des Verbandes ist die Versorgung seiner Mitbürger in den in § 1 genannten Gebieten mit trinkbarem Wasser einschließlich des Wassers für Feuerlöschzwecke. (2) Eine weitere Aufgabe des Verbandes ist die Erzeugung von regenerativem Strom. (3) Der Verband erstrebt keinen Gewinn. §4 Anlagen des Verbands und der Mitglieder (1) Die vom Verband erstellten und übernommenen Anlagen stehen in seinem Eigentum und in seiner Unterhaltung. (2) Die Ortsrohrnetze einschließlich des Zubehörs stehen im Eigentum der Verbandsmitglieder und werden von ihnen unterhalten. Dasselbe gilt für Einzelanschlüsse außerhalb der geschlossenen Wohnbezirke der Verbandsmitglieder. (3) Änderungen von Mitgliederanlagen, welche die Wasserentnahme wesentlich beeinflussen, bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung. II. VERFASSUNG UND VERWALTUNG DES VERBANDS §5 Organe Organe des Verbandes sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorsitzende. §6 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus 8 Vertretern der Mitglieder. Davon entsenden: die Gemeinde Engstingen 5 Vertreter die Gemeinde Lichtenstein 3 Vertreter (2) Vertreter in der Verbandsversammlung sind die Bürgermeister der Verbandsgemeinden, bei ihrer Verhinderung ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter gemäß § 53 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Die weiteren Vertreter und die gleiche Zahl von Stellvertretern werden vom Gemeinderat widerruflich jeweils auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderats gewählt. Veränderungen sind dem Verbandsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. (3) Jedes Verbandsmitglied hat so viel Stimmen, wie es Vertreter in die Verbandsversammlung entsendet. Die Stimmen der Mitglieder können nur einheitlich abgegeben werden. Lichtenstein 5 §7 Aufgaben der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbands, soweit sie nicht dem Verbandsvorsitzenden übertragen sind. (2) Als Hauptorgan des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung insbesondere über: 1.die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters 2.den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Verbandssatzung und sonstiger Satzungen 3. die Anträge auf Aufnahme weiterer Mitglieder 4. die Feststellung des Wirtschaftsplanes 5.die Feststellung des Jahresabschlusses und der Jahresbilanz 6. die Aufnahme von Krediten 7.die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Zweckverbandes 8.die Anschaffung, die Veräußerung oder Herstellung von Vermögensgegenständen 9. die Erhebung einer Investitionsumlage 10.Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des Zweckverbandes auswirken oder die besonders bedeutsam sind 11.die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Zweckverbandes 12.die Auflösung des Zweckverbandes. (3) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat entsprechend anzuwenden. Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslange erfordert oder dies von einem Verbandsmitglied unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt wird. (4) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen ist eine Niederschrift zu führen. Diese ist den Vertretern der Verbandsversammlung in der Regel in der nächsten Sitzung vorzulegen. §8 Verbandvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gewählt. Ihre Amtszeit endet vorzeitig beim Ausscheiden aus der Verbandsversammlung, erforderlichenfalls ist für die restliche Amtszeit ein Ersatzmann zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband. Er ist Vorsitzender der Verbandsversammlung, bereitet ihre Verhandlungen vor, vollzieht ihre Beschlüsse und erledigt die laufenden Geschäfte. Der Verbandsvorsitzende ernennt und entlässt auf Grund der Entscheidungen der Verbandsversammlung die Bediensteten des Zweckverbands. Er ist ihr Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter. (3) In Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kann der Verbandsvorsitzende an Stelle der Verbandsversammlung entscheiden. Soweit zeitlich möglich, hat er vorher seinen Stellvertreter zu informieren und zur beabsichtigten Entscheidung anzuhören. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Vertretern in der folgenden Verbandsversammlung mitzuteilen. (4) Dem Verbandsvorsitzenden werden folgende Aufgaben zur dauerhaften Erledigung übertragen, sofern sie ihm nicht schon kraft Gesetz zukommen: 1. die Bewirtschaftung von Mitteln des Wirtschaftsplanes einschließlich Vergabe von Aufträgen bis zu 20.000 € im Einzelfall 2. Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 5.000 € im Einzelfall 3. über die Zustimmung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten der Verbandsversammlung. 6 Lichtenstein §9 Tagegelder und Aufwandsentschädigungen (1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und für andere Dienstverrichtungen eine Entschädigung. (2) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter erhalten daneben für den sonst durch ihr Amt verursachten persönlichen Aufwand eine Aufwandsentschädigung. (3) Die Höhe der Tagegelder und der Aufwandsentschädigung wird von der Verbandsversammlung durch Satzung geregelt. III. WIRTSCHAFTSFÜHRUNG § 10 Wirtschaftsführung (1) Auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes finden die für kommunale Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. (2) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. (3) Mit der Besorgung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens wird ein Verbandsgeschäftsführer von der Verbandsversammlung bestellt. Ihm können weitere Aufgaben oder die Mitwirkung bei den übrigen Aufgaben des Zweckverbandes durch die Verbandsversammlung übertragen werden. Der Verbandsgeschäftsführer muss die Befähigung zum Fachbediensteten für das Finanzwesen i.S.v. § 58 Abs. 1 GemO haben. (4) Zur Besorgung der Kassengeschäfte wird von der Verbandsversammlung ein Kassenverwalter bestellt. (5) Die Ämter des Verbandsgeschäftsführers und des Kassenverwalters werden als Nebenbeschäftigung ausgeübt. (6) Die Entschädigung der nebenamtlich Beschäftigen beschließt die Verbandsversammlung. (7) Die Rechnungsgeschäfte besorgt die Gemeindeverwaltung am Sitz des Vorsitzenden. Die Gemeinde erhält hierfür eine angemessene Entschädigung, welche durch die Verbandsversammlung festgesetzt wird. IV. DECKUNG DES AUFWANDES § 11 Betriebskostenumlage (1) Soweit die sonstigen Erträge nicht ausreichen, wird der jährliche Aufwand (Betriebs-, Geschäfts-, Finanzaufwand, einschließlich angemessener Abschreibungen) als Betriebskostenumlage auf die Verbandsmitglieder nach dem Wasserverbrauch umgelegt. Der Wasserverbrauch wird durch verbandseigene Wasserzähler ermittelt. (2) Die jährliche Betriebskostenumlage wird bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans zunächst vorläufig festgesetzt. Die endgültige Umlage richtet sich nach dem Jahresabschluss. Sie ist innerhalb eines Monats nach Anforderung zu entrichten. (3) Bis zur endgültigen Feststellung der jährlichen Betriebskostenumlage werden Vorauszahlungen erhoben. Jeweils am ersten jeden Monats ist 1/12 der vorläufigen Umlage bzw. soweit diese noch nicht festgesetzt ist, der Vorjahresumlage zur Zahlung fällig. § 12 Anlagenfinanzierung (1) Die Kosten der Anschaffung, Erweiterung oder Änderung der Betriebsanlagen werden vom Verband durch Kredite finanziert, soweit die eigenen Mittel oder Zuschüsse anderer nicht ausreichen. (2) Eigene Mittel im Sinne des Abs. 1 sind auch Kapitalumlagen der Verbandsmitglieder, welche zur Anlagenfinanzierung durch Beschluss der Verbandsversammlung erhoben werden können. Kapitalumlagen können außerdem erhoben werden zur ordentlichen und außerordentlichen Schuldentilgung, wenn hierfür die jährlichen Abschreibungsmittel nicht ausreichen. Für die Erhebung und Bezahlung der Umlage gilt § 11 entsprechend. Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 13 Öffentliche Bekanntmachungen Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbands in der für ihre eigenen Bekanntmachungen durch Satzung festgelegten Weise in ihrem Gebiet kostenfrei bekannt zu geben. § 14 Änderung der Verbandssatzung Änderungen der Verbandssatzung werden von der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der satzungsmäßigen Stimmzahlen der Verbandsmitglieder beschlossen. § 15 Ausscheiden von Mitgliedern (1) Ein Verbandsmitglied kann aus dem Verband nur auf Schluss eines Wirtschaftsjahres ausscheiden. Die Absicht des Ausscheidens ist dem Verbandsvorsitzenden mindestens ein Jahr vorher anzuzeigen. Voraussetzung über die Wirksamkeit des Austritts ist ein vorheriger Beschluss der Verbandsversammlung über eine entsprechende Änderung der Verbandssatzung. (2) Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des Verbands weiter. Ein Rechtsanspruch auf Beteiligung am Verbandsvermögen besteht nicht. § 16 Auflösung des Verbands (1) Die Auflösung des Verbands bedarf eines mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der Vertreter gefassten Beschlusses der Verbandsversammlung und der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder. (2) Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verbands gehen auf die Verbandsmitglieder über im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Umlage nach § 11 und 12 im Durchschnitt der letzten 5 Jahre. § 17 Inkrafttreten Vorstehende Verbandssatzung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Zweckverbandssatzung vom 19. Januar 1984 mit allen Änderungen außer Kraft gesetzt. Engstingen, den 1. Juli 2015 gez. Mario Storz Verbandsvorsitzender Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe XIV – Echazgruppe – geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Albwasserversorgung XIV - Echazgruppe für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 01.07.2015 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 für die Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe festgestellt. Gemäß § 16 Abs. 4 EigBG wird der Abschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit Lagebericht liegt von 13.07. bis 21.07.2015 je einschließlich auf dem Rathaus in Großengstingen, Zimmer 24, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Lichtenstein Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 Nach § 12 der Verbandssatzung vom 19.01.1984 arbeitet der Verband nach dem Aufwanddeckungsprinzip. Das Ergebnis war daher auszugleichen. Der Jahresabschluss 2014 der Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde wie folgt festgestellt: 1. Die Umlagen werden wie folgt festgesetzt: 1.1 Aufwandsumlage je m³ Wasserverbrauch 0,9512619 € bzw. insgesamt 240.331,56 € 1.2 Kapitalumlage je m³ Wasserverbrauch 0,00 € 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2.1Bilanzsumme 2.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 2.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 2.2.1 Summe der Erträge 2.2.2 Summe der Aufwendungen 1.340.629,38 € 1.251.286,32 € 89.343,06 € 1.033.441,92 € 2.000,00 € 305.187,46 € 257.892,34 € 257.892,34 € Engstingen, 01.07.2015 gez. Mario Storz, Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung 7 Wir gratulieren am 11. Juli Frau Lore Fauser geborene Reicherter, Forellenweg 2, Honau, zum 81. Geburtstag am 12. Juli Herrn Ernst Großmann, Charlottenstraße 6, Unterhausen, zum 81. Geburtstag Herrn Rudi Stahlecker, Bocksberg 8, Holzelfingen, zum 80. Geburtstag am 13. Juli Frau Anna Christner, Lindenstraße 4, Holzelfingen, zum 88. Geburtstag Herrn Erich Bechtle, Baumgartenstraße 15, Unterhausen, zum 85. Geburtstag am 14. Juli Frau Maria Eisenmann geborene Hägele, Baumgartenstraße 15, Unterhausen, zum 86. Geburtstag Herrn Wilhelm van Almsick, Ludwig-Thoma-Straße 6, Unterhausen, zum 80. Geburtstag am 15. Juli Frau Marianne Reiff geborene Rapp, Kirchstraße 1, Unterhausen, zum 87. Geburtstag und wünschen den Jubilaren für den ferneren Lebensweg gute Gesundheit und Freude. des Zweckverbandes Sammelklärwerk Oberes Echaztal Pfullingen für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 11.05.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1.den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt 1.523.000 EUR im Vermögenshaushalt 150.000 EUR 2.den Umlagen der Verbandsmitglieder davon im Verwaltungshaushalt 1.491.000 EUR im Vermögenshaushalt 150.000 EUR 1.673.000 EUR 1.641.000 EUR 3.dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 EUR 4.dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 EUR §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 250.000 EUR II. Das Landratsamt Reutlingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde durch Erlass vom 22.06.2015 die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung bestätigt und evtl. Kreditaufnahmen genehmigt. III. Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 4 GO vom 13.07.2015 bis 21.07.2015 im Rathaus II in Pfullingen, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden öffentlich auf. Pfullingen, den 06. Juli 2015 Zweckverband Sammelklärwerk Oberes Echaztal Der Verbandsvorsitzende gez. Michael Schrenk Bürgermeister Rathausplatz 14 - 16, 72805 Lichtenstein Tel. 07129/922493, [email protected] Veranstaltungen in der Gemeindebücherei Kunterbunte Bücherwelt: "Conni und das neue Fohlen" Am Dienstag, den 14. Juli 2015 findet in der Gemeindebücherei die nächste "Kunterbunte Bücherwelt" für Kinder ab fünf Jahren statt. Beginn ist um 15 Uhr, das Ende gegen 16.30 Uhr. Die Kinder hören an diesem Tag Geschichte von einer bekannten und beliebten Kinderbuchfigur, dem Mädchen "Conni". Im Anschluss wird noch gemalt oder gebastelt und gemeinsam gespielt. Wir bitten um Anmeldung. Literaturcafé für Senioren Am Donnerstag, den 23. Juli 2015 lädt die Gemeindebücherei ab 10 Uhr wieder zu einem "Literaturcafé für Senioren" ein. Vorgestellt wird der neueste Roman von Felix Huby "Heimatjahre". Huby erzählt in diesem Roman die Geschichte des jungen Christian Ebinger, seiner Familie und seiner Nachbarschaft im überschaubaren Kosmos eines schwäbischen Dorfes während der Kriegs- und frühen Nachkriegsjahre. In gemütlicher Runde bei einer Tasse Kaffee und Gebäck lesen wir einige zentrale Kapitel, um anschließend noch ein wenig darüber zu plaudern und eigene Gedanken auszutauschen. Auch neue Teilnehmer sind herzlich willkommen! Wir bitten um Anmeldung bis ca. 1 Woche vor der Veranstaltung. "HEISS AUF LESEN" - der Sommerleseclub in der Gemeindebücherei Zahlreiche Stadt- und Gemeindebibliotheken in ganz Baden-Württemberg bieten in diesem Jahr HEISS AUF LESEN, den Leseclub im Sommer, an. Acht Wochen lang warten spannende, lustige oder auch abenteuerliche Geschichten auf die Clubmitglieder. Zum ersten Mal in diesem Jahr auch hier in Lichtenstein: in der Gemeindebücherei gibt es den "HEISS AUF LESEN" - Sommerleseclub in der "junior"-Variante für Grundschulkinder. Anmelden kann man sich dazu über ein Formular in der Gemeindebücherei. Jeder Teilnehmer erhält als Clubausweis einen "Lesefächer" und kann Bücher mit dem "HEISS AUF LESEN"- Logo ausleihen und im Lesefächer eintragen. Bei der Rückgabe der Bücher kommt 8 Lichtenstein die entsprechende Seite aus dem Lesefächer in eine Lostrommel. Es lohnt sich, möglichst viele Bücher zu lesen, denn das erhöht die Gewinnchancen. Wer mindestens drei Bücher liest, wird mit einer Urkunde belohnt. Am Freitag, den 18. September 2015 findet von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr eine große Abschlussparty mit Pizza, Spielen, Preisverlosung und Urkundenverleihung statt. Wer an der Abschlussparty keine Zeit hat, kann natürlich trotzdem am Leseclub teilnehmen und gewinnen. Anmeldeformulare und weitere Infos gibt es in der Gemeindebücherei. Kostenfreie Energieberatung Unabhängig und objektiv Die Kommune Lichtenstein bietet eine kostenfreie Energieberatung für ihre Bürger an, die in Kooperation mit der Klimaschutzagentur und der Verbraucherzentrale durchgeführt wird: Erfahrene Energieberater stehen für eine persönliche Energieberatung zur Verfügung. Die Beratung erfolgt vollständig neutral und unabhängig, da die Berater von den Kommunen und der Verbraucherzentrale bezahlt werden. Darüber hinaus haben sich alle Berater verpflichtet aktiv keine eigenen Dienstleistungen zu akquirieren. Der nächste Beratungstag findet statt im Rathaus Lichtenstein, Trauzimmer (im Nebengebäude) am Mittwoch, 05.08.2015 , von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Damit sich der Energieberater auf das Gespräch optimal vorbereiten kann, ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, AnsprechpartnerIn ist Frau Liersch, zu erreichen unter Telefonnummer 07129/696-31 oder an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Telefonnummer 07121/1432571, [email protected] oder Fax 071211432572. Von der detaillierten Vor-Ort-Untersuchung bis zur qualifizierten Thermografie - erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot unter http://www.klimaschutzagentur-rt.de. Apothekendienst Samstag, 11. Juli 2015 easy-Apotheke, Föhrstr. 40, Reutlingen, Tel. 07121/62 87 90 Sonntag, 12. Juli 2015 Lindach-Apotheke, Lindachstr. 5, Reutlingen, Tel. 07121/27 08 68 Notfalldienste Die DRK-Rettungsleitstelle übernimmt über die Rufnummer 116 117 die Steuerung der Patientenversorgung an Wochenenden/Feiertagen. Von Fall zu Fall wird hier entschieden, ob der Anrufer in einer der Notfallpraxen behandelt werden muss, ob ein Hausbesuch erforderlich ist oder ob der Rettungswagen ausrücken muss. In schweren Fällen (Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzung) muss weiterhin der Notarzt über die Nummer 112 verständigt werden. Die bisherigen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Woche bleiben bestehen. Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 Soziale Dienste Seniorenzentrum Martha-Maria Heerstraße 41, Lichtenstein-Honau, Telefon 07129/9285-22 (Notfallaufnahme Wochenende) Diakonie-Sozialstation Martha-Maria Telefon 07129/922 385 Hospizgruppe Lichtenstein Tel. Nr. 0172/3986506 Alle Begleitungen sind ehrenamtlich Wiedereinstiegsberatung Vertraulich und individuell: Sie möchten nach längerer Pause wieder in das Berufsleben einsteigen? Sie haben Fragen zu Ihrem beruflichen Wiedereinstieg? Alexandra Quernes, Wiedereinstiegsberaterin der Agentur für Arbeit, unterstützt bei der Planung der ersten Schritte zurück in den Beruf. In einer persönlichen Beratung wird über die individuellen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt informiert und Möglichkeiten des Berufseinstieges aufgezeigt. Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren einen Beratungstermin unter 07121 309-222 oder per E-Mail unter Reutlingen. [email protected] Brögerschule Clevere Power-Früchtchen Eine abwechslungsreiche Projektwoche veranstaltete die Brögerschule in Unterhausen in Zusammenarbeit mit der BeKiFachfrau Verena Jäger. BeKi ist die Abkürzung von "Bewusster Kinderernährung" und wurde vor mehr als dreißig Jahren vom Land Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Mit Unterstützung engagierter Eltern begleitete Verena Jäger alle Klassen durch einen spannenden Sinnesparcour. Kräftig geschüttelt wurde im angrenzenden Unterrichtsraum und zwar Sahne zu Butter. Ein leckeres Vollkornbrot damit bestrichen und mit frischer Kresse belegt - einfach köstlich! Erheiternd fanden die Schüler das Melken einer Kuh, natürlich nur am Modell. Mit etwas Übung und Geschicklichkeit stellte sich bald der Erfolg ein. Das emsige Sortieren von sechs unterschiedlichen Kernen und Körnern assoziierten die Schüler ziemlich schnell mit der langwierigen Aufgabe, die einst dem Aschenputtel aufgetragen wurde. Liebevoll hatte Kunigunde Hönes im unteren Stockwerk des Schulgebäudes eine Stilleinsel eingerichtet, während Alexandra Herrmann in der Aula mit jeweils einer halben Klasse kindgerechte Yogaübungen praktizierte. Die Erst- und Zweitklässler gestalteten eine Ernährungslok, angeleitet von Kunigunde Hönes und Christiane Starke. Verena Jäger erläuterte den Dritt- und Viertklässlern auf spielerische Weise die Ernährungspyramide und veranschaulichte ihnen den Zuckergehalt unterschiedlicher Lebensmittel mit erstaunlichen Ergebnissen. Zur Wochenmitte zauberten die Brögerschulkinder zusammen mit ihren Klassenlehrerinnen ein vielfältiges, reichhaltiges Frühstücksbüffet, das so großen Zuspruch fand, dass einige Schüler am nächsten Schultag die Lehrerin fragten: "Gibt es heute auch wieder Karotten und Radieschen?" Anette Bamberg führte in die Welt der Küchenkräuter ein, die die Schüler anschauen, riechen und fühlen konnten. Am Mittwoch wurde der Schulvormittag mit einem vergnüglichen Wasser-Staffellauf der einzelnen Klassen beendet, bei dem es ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen gab, das die Viertklässler ganz knapp für sich entschieden. Die Herstellung von Knautschbällen, die dem Abbau von Stress dienen, stand am Donnerstag auf dem Programm. Diese Idee stammte von Alexandra Herrmann. Dafür hatte sie Vogelsand und Luftballons gekauft, die mit Hilfe eines Trichters gefüllt wurden. Nach Fertigstellung war sich ein Schüler allerdings Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28 nicht mehr ganz sicher, ob es sich nun um einen Knautsch- oder Knutschball handelte. Damit die unterschiedlichen Themen auch nachhaltig wirken, legte jedes Kind ein Lerntagebuch an und gestaltete den Einband. Aufgelockert wurde das Programm täglich durch Bewegungsangebote. Am Donnerstag gab es beispielsweise für alle Klassen ein Sportprogramm, das die Sportlehrer Sylvia Kienzle und Karl Holder zusammengestellt hatten. Ein anderes Mal wurden die Schüler von Marlis Merkle mit einer musikalischen Morgengymnastik geweckt oder setzten das Lied vom gemeinschaftlichen Rübenziehen in Szene. Die Projektwoche rundete ein Bewegungslied ab, in dem ein gewisser Theo seine Fitness unter Beweis stellte. Die Grundschulförderklasse mit Eva Hummler hatte mit ihrem mitreißenden Song die vier Grundschulklassen auf diese Entdeckungsreise für clevere Power-Früchtchen eingestimmt. Projektwoche und Schulfest der Uhlandschule Lichtenstein Wir mögen‘s bunt! Ein schwungvoller Auftritt des Schulzirkus „Lichtorelli“ eröffnete das Schulfest der Uhlandschule Lichtenstein. Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule ließen bunte Bänder und Feuerfackeln durch die Luft wirbeln und zeigten damit ihr Können, das sie sich in den vergangenen Wochen und Monaten angeeignet haben. Während der vorangegangenen Woche hatten sich alle Klassenstufen mit dem diesjährigen Motto „Wir mögen’s bunt!“ auseinandergesetzt. Heraus kam ein wahrhaft buntes, vielfältiges Programm! Natürlich ging es bei einem solchen Motto viel um Farben. Farben als Zeichen guter Erinnerungen und Gefühle, wie sie die Maus Frederik für ihre Freunde sammelt. Über die ganze Fensterfront hatten die Schülerinnen und Schüler die Geschichte in einer Collage festgehalten. Fensterbilder und Gemälde auf Leinwand entstanden ganz im Geiste von Keith Haring und machten deutlich, welch starke Wirkung (Farb-)Kontraste haben können. Mit frischen Früchten und zahlreichen Säften entstand eine große Auswahl an schmackhaften farbenfrohen Cocktails. Außerdem fanden lebensgroße Holzfiguren im Eingangsbereich eine neue Heimat und begrüßen nun die Besucher der Schule. Und wer lieber selber aktiv werden wollte, konnte aus einem reichhaltigen Bastel- und Aktivangebot auswählen. Doch es ging nicht nur um Farben und künstlerisches Wirken. Die bunte Vielfalt der Menschen und ihrer Lebenswelten wurde auf unterschiedliche Weise aufgegriffen. Das Leben von Kindern in anderen Ländern wurde erforscht und allen in einer Ausstellung präsentiert. Und auch musikalisch konnte man bei einer „Reise um die Welt“ oder dem afrikanischen „Lied der bunten Vögel“ Einblicke in andere Kulturen erlangen. Vom bunten Miteinander und einem bereichernden Zusammenleben handelten die selbst gestalteten Klappbilderbücher, in denen Abenteuer des Elefanten Elmar erzählt wurden. Zur Erkenntnis, dass eine gesunde Portion Neugier auf das Fremde besser ist als die sture Abgrenzung kamen die Bewohner des Vier-FarbenLands am Ende ihrer Aufführung. Lichtenstein 9 Und im Musical „1000 Farben hat die Welt“ zum Abschluss dieses bunten Programms konnte die Gleichmacherei durch die „Egalos“ doch noch unterbunden werden. Damit alle Besucher gestärkt durch den Nachmittag gehen konnten, hatte der Elternbeirat zum Motto passend ein buntes und vielfältiges Buffet vorbereitet, das großen Zuspruch erfuhr. Artenvielfalt in der Landwirtschaft Informationsveranstaltung zur Biodiversitätsberatung des Landes Baden Württemberg In den letzten Jahrzehnten hat sich die Landwirtschaft durch technische, rechtliche und strukturelle Entwicklungen stark verändert. Diese Veränderungen haben nicht nur Auswirkung auf den landwirtschaftlichen Betrieb und dessen Mitarbeiter, sondern auch auf die Landschaft und die dort vorherrschenden Vielfalt an Tieren und Pflanzen. Die sogenannte Biodiversitätsberatung ist ein Angebot an Landwirte, um sich in dieser Fragestellung Hilfe von Extern zu holen. Was sich der einzelne Landwirt darunter vorstellen darf und wie eine solche Beratung abläuft, darüber informiert die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb am Dienstag, 14. Juli 2015 ab 20.00 Uhr im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen-Auingen. Der Besuch der Informationsveranstaltung ist kostenfrei und für alle interessierten Landwirte offen. Verwaltungsausschuss Sitzung am Mittwoch, dem 15.07.2015, 15:00 Uhr, im Landratsamt Reutlingen, Mittlerer Sitzungssaal, Bismarckstraße 47. Einladung und Tagesordnung öffentlich 1. Erster Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen im Rechnungsjahr 2015 2. Mitteilungen/Anfragen An die öffentliche Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. gez. Thomas Reumann Landrat Öffnungszeiten des Landratsamts am 15. und 22. Juli Alle Dienststellen des Landratsamts Reutlingen sind am Mittwoch, 15. Juli in Reutlingen wegen einer internen Veranstaltung erst ab 11 Uhr zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Auch die Kfz-Zulassungsbehörde in Reutlingen bleibt bis 11 Uhr ge- 10 Lichtenstein schlossen. Die Reutlinger Schalter der Kfz-Zulassungsbehörde einschließlich des Händlerschalters haben bis 15 Uhr geöffnet. Am Mittwoch, 22. Juli ist in Reutlingen die Führerschein- und KfzZulassungsbehörde einschließlich des Händlerschalters ganztägig geschlossen. In Münsingen ist die Kfz-Zulassungsbehörde ganztägig geschlossen. Inklusionsmobil macht Halt in Reutlingen Im Rahmen der Beteiligung an der landesweiten Öffentlichkeitskampagne „duichwir - alle inklusive“ findet auf Initiative der Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen am Mittwoch, 15. Juli, von 11 bis 17 Uhr auf dem Marktplatz in Reutlingen ein Tag der Information, des Austausches und der Begegnung statt. Das komplette Tagesprogramm gibt es zum Herunterladen auch unter www.kreis-reutlingen.de/inklusionskonferenz Fundsache Auf "Zellerbuch" wurde ein schwarzes Notizbuch gefunden, dieses kann auf dem Ortsamt abgeholt werden. Frau Müller (Tel. 4228) gibt gerne Auskunft. Greifensteinhalle Die Greifensteinhalle kann am Donnerstag, 16.07., wegen einer Schulveranstaltung für den Hallensport nicht genutzt werden. Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28