Sicherheitsdatenblatt Spiritus

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Sicherheitsdatenblatt Spiritus
Sicherheitsdatenblatt
gem. VO (EG) 1907/2006
erstellt: 09.05.2011
aktualisiert: 05.06.2015
1
Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
1.2
1.3
Handelsname
Spiritus
Stoffbezeichnung
Ethanol denat.
CAS-Nr.
64-17-5
EINECS-Nr.
200-578-6
Index-Nr
603-002-00-5
Verwendungen
Reinigungsmittel
nanoenergy - Jaqueline Kummerer
Löwensternstrasse 4
A
A - 5411 Oberalm
Tel: +43 (0)6245 21811
Fax: +43 (0)6245 21811 - 90
Lieferant
Sachkundige Person
Hr. Gilbert Kummerer
Email: [email protected]
1.4
Notrufnummer
+43 1 406 43 43
Vergiftungsinformationszentrale
Erreichbar von 0 - 24 h
2
Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008
Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gemäß RL 1999/45/EG
F (Leichtentzündlich)
R 11
2.2
Leichtentzündlich.
Kennzeichnungselemente
Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008
Gefahr
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
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P102
P210
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
gel
Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten.
Nicht rauchen.
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/
Beleuchtung verwenden.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten,
getränkten Kleidungsstücke
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
abwaschen/duschen.
Inhalt/Behälter der Problemstoffsammlung zuführen.
P241
P303 + P361 +
P353
P501
Gemäß RL 1999/45/EG
F
2.3
R 11
Leichtentzündlich.
S2
S7
S 16
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.
Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
3
Zusammensetzung/Angaben
/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
CAS # /
EC # /
Index #
Name
64-17
17-5 /
200-578-6/
603-002-00-5
Ethanol**
Gefährliche Inhaltsstoffe
toffe (Verunreinigungen)
Name
Butanon**
*
CAS # /
EC # /
Index #
78-93-3 /
201-159-0 /
606-002-00-3
Einstufung gem.
Gew.%
≤ 2,5
RL 67/548/EWG*
F, Xi; R 11-36-6667
VO (EG) 1272/2008*
Entz. Fl. 2
Augenreiz. 2
STOT einm. 3
Der Wortlaut der angegebenen
enen RR bzw. H-Sätze
Sätze und Gefahrenkategorien ist Kapitel 16 zu entnehmen.
Für den Stoff existiert ein zu überwachender, arbeitsplatzbezogener Grenzwert (s. Kap. 8).
**
3.2
H225
H319
H336
EUH066
Das Produkt enthält keine Stoffe die von der ECHA als besorgniserregend identifiziert wurden.
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4
Erste – Hilfe – Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Keinerlei Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen.
Kontaminierte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
Kontaminierte Kleidung wechseln.
Arzt hinzuziehen.
nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem
Wasser spülen. Falls Augenreizung auftritt, Arzt konsultieren.
nach Verschlucken
Mund mit kaltem Wasser spülen. Reichlich Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort Arzt konsultieren.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Je nach Zustand des Patienten sollten Symptome und Allgemeinzustand durch den Arzt
beurteilt werden.
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
CO2, Löschpulver, Schaum, Wassersprühstrahl
Aus Sicherheitsgründen ungeeignet
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Unter Brandbedingungen können folgende Gase entstehen: COx
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
5.3
Hinweise zur Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Geschlossener
Schutzanzug.
Behälter im Brandfall mit Sprühwasser kühlen.
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6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren.
Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen
sind. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei der
Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen
Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig (s. Punkt 13) entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzmaßnahmen s. Punkt 8
Entsorgung s. Punkt 13
7
Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
Produkt nicht mit den Augen und der Haut in Kontakt kommen lassen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Dämpfe nicht einatmen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Auch im Bodenbereich für gute Raumbelüftung sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft)
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Brand und Explosionsschutz
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Kühl und trocken lagern.
Anforderungen für Lagerung brennbarer Flüssigkeiten beachten.
In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren.
Behälter dicht verschlossen halten.
Von Oxidationsmitteln und brennbaren Stoffen getrennt lagern.
Werkstoffunverträglichkeit
Keine Daten vorhanden.
Empfohlene Lagertemperatur
Kühl bis Raumtemperatur
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VbF Klasse
7.3
BI
Spezifische Endanwendungen
Reinigungsmittel
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter
MAK-Werte (gültig für A gem. GKV 2007 Anh. 1)
TMW / KZW*
Name
CAS#
Ethanol
64-17-5
Butanon
78-93-3
*TMW
Mow
H
8.2
Anm
Dauer
[ppm]
[mg/m3]
[min]
MAK
1000 / 2000
1900 / 3800
3x60 (Mow*)
MAK
100 / 200
295 / 590
Tagesmittelwert
Momentanwert
Besondere Gefahr der Hautresorption
KZW
Miw
H
4x30 (Miw*)
Kurzzeitwert
Mittelwert
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen und trinken, vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen.
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung bzw. Überschreitung der Grenzwerte für die Konzentrationen in
der Luft Atemschutz anlegen.
Handschutz
Schutzhandschuhe (z.B. Gummi tragen.
Die Auswahl des geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von
weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich
Auswahl des Handschuhmaterials unter Berücksichtigung von Durchbruchzeiten,
Permeationsraten und der Degradation.
Augenschutz
Dichtschließende Schutzbrille.
Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung.
9
Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
flüssig
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9.2
Farbe
klar
Geruch
alkoholartig
pH-Wert
neutral
Schmelzpunkt
-114,5 °C
Siedepunkt / Siedebereich
78 °C
Flammpunkt
12 °C
Zündtemperatur
425 °C
Explosionsgefahr
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die
Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische
möglich.
Explosionsgrenzen:
Untere: 3,5 Vol%
Obere: 15 Vol%
Dampfdruck (20 °C)
59 hPa
Dichte (20 °C)
0,79 g/cm3
Viskosität (dynam.) bei
20°C
1 mPas
Löslichkeit in Wasser
Vollständig mischbar.
Sonstige Angaben
Keine.
10
Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten.
10.2
Chemische Stabilität
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil.
Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bildung explosiver Gasgemische mit Luft.
Reaktionen mit Oxidationsmitteln, Peroxiden, brennbaren Stoffen, Säuren, Alkalimetallen,
anorganischen Säurechloriden.
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil.
10.5
Unverträgliche Materialien
Oxidationsmittel, Peroxide, Säuren, Alkalimetalle, anorganische Säurechloride.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
COx.
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11
Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einstufungs-relevante LD/LC50-Wert (gem. Herstellerangaben)
Name
Ethanol
CAS-Nr
64-17-5
LD50 (Oral/Maus) = 3450 mg/kg
LD50 (Oral/Kaninchen) = 6300 mg/kg
LD50 (Oral/Ratte) = 7060 mg/kg
LD50 (Inhaltativ/Ratte) = 20000 mg/l
Primäre Reizwirkung
Haut: nicht reizend
Augen: Reizwirkung möglich
Sensibilisierung
Keine zu erwarten.
Cancerogenität
Das Produkt enthält keine Inhaltsstoffe in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0,1%,
die bei der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) oder der Amerikanischen
Konferenz für behördliche Industriehygiene (ACGIH) als Carcinogen gelistet sind.
Weitere Angaben
Der Stoff ist gemäß der CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Anhang VI eingestuft.
Einatmen konzentrierter Dämpfe sowie orale Aufnahme führen zu narkoseähnlichen Zuständen
und zu Kopfschmerzen, Schwindel etc.
Bei hohen Temperaturen entstehende Dämpfe oder Aerosole können Augen und Atemwege
reizen.
12
Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Aquatische Toxizität Ethanol (CAS: 64-17-5) – (gem. Herstellerangaben)
Bakterientoxizität: 8500 mg/l (pseudomonas putida)
LC50 Fisch: 3300 mg/l (Goldorfe)
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Ethanol (CAS: 64-17-5):
BSB (5 Tage): 0,001 g/g
CSB: 0,0016 g O2/g
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten vorhanden.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Daten vorhanden.
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12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Das Produkt darf unverdünnt oder in größeren Mengen nicht in das Grundwasser, in Gewässer
oder in die Kanalisation gelangen.
13
Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Produktreste nur über autorisierte Unternehmen entsorgen.
Nicht in die Kanalisation, in den Boden oder Gewässer gelangen lassen.
Abfallschlüsselnummer
55351 g (ÖNORM S 2100); Abfallverzeichnis
Abfallname
Ethanol
Europäischer Abfallkatalog
200129* (Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten.)
Anmerkung: Der EAK-Abfallschlüssel ist herkunftsbezogen. Dies kann zu einer anderen
Einstufung führen. Die Entscheidung darüber trifft der letzte Anwender.
Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung: Behälter vollständig entleeren und einem qualifizierten Fachbetrieb zur
Rekonditionierung, Wiederverwertung oder Abfallentsorgung zuführen.
14
Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
1170
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ETHANOL (ETHYLALKOHOL)
ETHANOL (ETHYLALCOHOL)
14.3
Transportgefahrenklasse
3
14.4
Verpackungsgruppe
II
14.5
Umweltgefahren
Entfällt.
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14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Entfällt.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
EMS: F-E, S-D
IBC02
15
Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006.
Der Stoff ist eingestuft gemäß den Vorschriften der CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 bzw. der
Stoffrichtlinie 67/548/EWG.
Nationale Vorschriften:
Österreich:
Kennzeichnung gemäß BGBl II 2000/81 ChemV 1999.
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft und dementsprechend kennzeichnungspflichtig.
ChemG 1996
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine gefährlichen Stoff im Sinne des
österreichischen Chemikaliengesetztes 1996.
VbF – Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (BGBl 1991/240)
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse B I.
Deutschland:
Wassergefährdungsklasse gemäß VwVwS vom 27.07.2005/Anhang 1 Kenn-Nr. 96).
1 ( schwach wassergefährdend)
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16
Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen, sie stellen
jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Das Produkt wird lediglich in Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschrieben. Der
Stoff ist eingestuft gemäß der CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Anhang VI.
Relevante R-Sätze
R 11
R 36
R 66
R 67
Leichtentzündlich.
Reizt die Augen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Relevante H-Sätze
H225
H319
H336
EUH066
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Relevante Gefahrenkategorien
Entz. Fl. 2
Augenreiz. 2
STOT einm. 3
Abkürzungen
Entzündbare Flüssigkeit Kategorie 2
Schwere Augenreizung Kategorie 2
Spezifische Zielorgantoxizität einmalige Exposition Kategorie 3
n. u. nicht untersucht
n. a. nicht anwendbar
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