Sicherheitsdatenblatt Spiritus
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Sicherheitsdatenblatt Spiritus
Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) 1907/2006 erstellt: 09.05.2011 aktualisiert: 05.06.2015 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 1.3 Handelsname Spiritus Stoffbezeichnung Ethanol denat. CAS-Nr. 64-17-5 EINECS-Nr. 200-578-6 Index-Nr 603-002-00-5 Verwendungen Reinigungsmittel nanoenergy - Jaqueline Kummerer Löwensternstrasse 4 A A - 5411 Oberalm Tel: +43 (0)6245 21811 Fax: +43 (0)6245 21811 - 90 Lieferant Sachkundige Person Hr. Gilbert Kummerer Email: [email protected] 1.4 Notrufnummer +43 1 406 43 43 Vergiftungsinformationszentrale Erreichbar von 0 - 24 h 2 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gemäß RL 1999/45/EG F (Leichtentzündlich) R 11 2.2 Leichtentzündlich. Kennzeichnungselemente Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 Gefahr H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Seite 1 von 10 Spiritus P102 P210 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. gel Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/ Beleuchtung verwenden. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Inhalt/Behälter der Problemstoffsammlung zuführen. P241 P303 + P361 + P353 P501 Gemäß RL 1999/45/EG F 2.3 R 11 Leichtentzündlich. S2 S7 S 16 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. 3 Zusammensetzung/Angaben /Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe CAS # / EC # / Index # Name 64-17 17-5 / 200-578-6/ 603-002-00-5 Ethanol** Gefährliche Inhaltsstoffe toffe (Verunreinigungen) Name Butanon** * CAS # / EC # / Index # 78-93-3 / 201-159-0 / 606-002-00-3 Einstufung gem. Gew.% ≤ 2,5 RL 67/548/EWG* F, Xi; R 11-36-6667 VO (EG) 1272/2008* Entz. Fl. 2 Augenreiz. 2 STOT einm. 3 Der Wortlaut der angegebenen enen RR bzw. H-Sätze Sätze und Gefahrenkategorien ist Kapitel 16 zu entnehmen. Für den Stoff existiert ein zu überwachender, arbeitsplatzbezogener Grenzwert (s. Kap. 8). ** 3.2 H225 H319 H336 EUH066 Das Produkt enthält keine Stoffe die von der ECHA als besorgniserregend identifiziert wurden. Seite 2 von 10 Spiritus 4 Erste – Hilfe – Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Bei Beschwerden Arzt konsultieren. Keinerlei Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Arzt hinzuziehen. nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Falls Augenreizung auftritt, Arzt konsultieren. nach Verschlucken Mund mit kaltem Wasser spülen. Reichlich Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine Daten vorhanden. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Je nach Zustand des Patienten sollten Symptome und Allgemeinzustand durch den Arzt beurteilt werden. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel CO2, Löschpulver, Schaum, Wassersprühstrahl Aus Sicherheitsgründen ungeeignet Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Unter Brandbedingungen können folgende Gase entstehen: COx Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden. 5.3 Hinweise zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Geschlossener Schutzanzug. Behälter im Brandfall mit Sprühwasser kühlen. Seite 3 von 10 Spiritus 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig (s. Punkt 13) entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Schutzmaßnahmen s. Punkt 8 Entsorgung s. Punkt 13 7 Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Ausreichende Belüftung sicherstellen. Produkt nicht mit den Augen und der Haut in Kontakt kommen lassen. Behälter dicht geschlossen halten. Dämpfe nicht einatmen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Auch im Bodenbereich für gute Raumbelüftung sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft) Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Brand und Explosionsschutz Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Kühl und trocken lagern. Anforderungen für Lagerung brennbarer Flüssigkeiten beachten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Von Oxidationsmitteln und brennbaren Stoffen getrennt lagern. Werkstoffunverträglichkeit Keine Daten vorhanden. Empfohlene Lagertemperatur Kühl bis Raumtemperatur Seite 4 von 10 Spiritus VbF Klasse 7.3 BI Spezifische Endanwendungen Reinigungsmittel 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter MAK-Werte (gültig für A gem. GKV 2007 Anh. 1) TMW / KZW* Name CAS# Ethanol 64-17-5 Butanon 78-93-3 *TMW Mow H 8.2 Anm Dauer [ppm] [mg/m3] [min] MAK 1000 / 2000 1900 / 3800 3x60 (Mow*) MAK 100 / 200 295 / 590 Tagesmittelwert Momentanwert Besondere Gefahr der Hautresorption KZW Miw H 4x30 (Miw*) Kurzzeitwert Mittelwert Begrenzung und Überwachung der Exposition Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen und trinken, vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung bzw. Überschreitung der Grenzwerte für die Konzentrationen in der Luft Atemschutz anlegen. Handschutz Schutzhandschuhe (z.B. Gummi tragen. Die Auswahl des geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich Auswahl des Handschuhmaterials unter Berücksichtigung von Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Augenschutz Dichtschließende Schutzbrille. Körperschutz Arbeitsschutzkleidung. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand flüssig Seite 5 von 10 Spiritus 9.2 Farbe klar Geruch alkoholartig pH-Wert neutral Schmelzpunkt -114,5 °C Siedepunkt / Siedebereich 78 °C Flammpunkt 12 °C Zündtemperatur 425 °C Explosionsgefahr Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Explosionsgrenzen: Untere: 3,5 Vol% Obere: 15 Vol% Dampfdruck (20 °C) 59 hPa Dichte (20 °C) 0,79 g/cm3 Viskosität (dynam.) bei 20°C 1 mPas Löslichkeit in Wasser Vollständig mischbar. Sonstige Angaben Keine. 10 Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten. 10.2 Chemische Stabilität Bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil. Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Bildung explosiver Gasgemische mit Luft. Reaktionen mit Oxidationsmitteln, Peroxiden, brennbaren Stoffen, Säuren, Alkalimetallen, anorganischen Säurechloriden. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil. 10.5 Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel, Peroxide, Säuren, Alkalimetalle, anorganische Säurechloride. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte COx. Seite 6 von 10 Spiritus 11 Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Einstufungs-relevante LD/LC50-Wert (gem. Herstellerangaben) Name Ethanol CAS-Nr 64-17-5 LD50 (Oral/Maus) = 3450 mg/kg LD50 (Oral/Kaninchen) = 6300 mg/kg LD50 (Oral/Ratte) = 7060 mg/kg LD50 (Inhaltativ/Ratte) = 20000 mg/l Primäre Reizwirkung Haut: nicht reizend Augen: Reizwirkung möglich Sensibilisierung Keine zu erwarten. Cancerogenität Das Produkt enthält keine Inhaltsstoffe in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0,1%, die bei der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) oder der Amerikanischen Konferenz für behördliche Industriehygiene (ACGIH) als Carcinogen gelistet sind. Weitere Angaben Der Stoff ist gemäß der CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Anhang VI eingestuft. Einatmen konzentrierter Dämpfe sowie orale Aufnahme führen zu narkoseähnlichen Zuständen und zu Kopfschmerzen, Schwindel etc. Bei hohen Temperaturen entstehende Dämpfe oder Aerosole können Augen und Atemwege reizen. 12 Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität Ethanol (CAS: 64-17-5) – (gem. Herstellerangaben) Bakterientoxizität: 8500 mg/l (pseudomonas putida) LC50 Fisch: 3300 mg/l (Goldorfe) 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Ethanol (CAS: 64-17-5): BSB (5 Tage): 0,001 g/g CSB: 0,0016 g O2/g 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten vorhanden. 12.4 Mobilität im Boden Keine Daten vorhanden. Seite 7 von 10 Spiritus 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Nicht anwendbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Das Produkt darf unverdünnt oder in größeren Mengen nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen. 13 Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produktreste nur über autorisierte Unternehmen entsorgen. Nicht in die Kanalisation, in den Boden oder Gewässer gelangen lassen. Abfallschlüsselnummer 55351 g (ÖNORM S 2100); Abfallverzeichnis Abfallname Ethanol Europäischer Abfallkatalog 200129* (Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten.) Anmerkung: Der EAK-Abfallschlüssel ist herkunftsbezogen. Dies kann zu einer anderen Einstufung führen. Die Entscheidung darüber trifft der letzte Anwender. Ungereinigte Verpackungen Empfehlung: Behälter vollständig entleeren und einem qualifizierten Fachbetrieb zur Rekonditionierung, Wiederverwertung oder Abfallentsorgung zuführen. 14 Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer 1170 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ETHANOL (ETHYLALKOHOL) ETHANOL (ETHYLALCOHOL) 14.3 Transportgefahrenklasse 3 14.4 Verpackungsgruppe II 14.5 Umweltgefahren Entfällt. Seite 8 von 10 Spiritus 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Entfällt. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code EMS: F-E, S-D IBC02 15 Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006. Der Stoff ist eingestuft gemäß den Vorschriften der CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 bzw. der Stoffrichtlinie 67/548/EWG. Nationale Vorschriften: Österreich: Kennzeichnung gemäß BGBl II 2000/81 ChemV 1999. Das Produkt ist als gefährlich eingestuft und dementsprechend kennzeichnungspflichtig. ChemG 1996 Bei diesem Produkt handelt es sich um eine gefährlichen Stoff im Sinne des österreichischen Chemikaliengesetztes 1996. VbF – Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (BGBl 1991/240) Bei diesem Produkt handelt es sich um eine brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse B I. Deutschland: Wassergefährdungsklasse gemäß VwVwS vom 27.07.2005/Anhang 1 Kenn-Nr. 96). 1 ( schwach wassergefährdend) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Das Produkt wird lediglich in Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschrieben. Der Stoff ist eingestuft gemäß der CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Anhang VI. Relevante R-Sätze R 11 R 36 R 66 R 67 Leichtentzündlich. Reizt die Augen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Seite 9 von 10 Spiritus Relevante H-Sätze H225 H319 H336 EUH066 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Relevante Gefahrenkategorien Entz. Fl. 2 Augenreiz. 2 STOT einm. 3 Abkürzungen Entzündbare Flüssigkeit Kategorie 2 Schwere Augenreizung Kategorie 2 Spezifische Zielorgantoxizität einmalige Exposition Kategorie 3 n. u. nicht untersucht n. a. nicht anwendbar Seite 10 von 10