Norm - VDMA
Transcription
Norm - VDMA
Norm (-Teil) EN ISO 14122-3 EN ISO 14122-3/A1 Ausgabe Titel d: Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu 2001-05 2010-04 maschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer ( ISO 141223:2001/Amd 1:2010 ) e: Safety of machinery – Permanent means of access to machinery – Part 3: Stairs, stepladders and guard-rails ( ISO 14122-3:2001/Amd 1:2010 ) f: Sécurité des machines – Moyens d'accès permanents aux machines – Partie 3: Escaliers, échelles à marches et garde-corps ( ISO 141223:2001/Amd 1:2010 ) Erarbeitet in: Erarbeitet in: CEN/TC 114 „Sicherheit von Maschinen“ Zur Spezifizierung der Anforderungen: – der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen), gültig ab 29.12.2009 Deutsche Norm DIN EN ISO 14122-3 DIN EN ISO 141223/A1 Seiten: Ausgabe 2002-01 2010-12 18/7 Diese Typ-B-Norm beschreibt: – – – – – – – – – – – diese Norm gilt für alle Maschinen und maschinellen Anlagen (stationäre und mobile), für die ortsfeste Zugänge erforderlich sind. Sie gilt speziell für Treppen, Treppenleitern und Geländer, die Teil einer Maschine, eines Gerätes oder einer maschinellen Anlage sind ( Abschnitt 1 ) 16 Begriffe für Treppen und Treppenleitern ( Abschnitt 3.1 ; Bild 1 ) sowie 6 Begriffe für Geländer ( Abschnitt 3.2 und Bild 2 ) allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für Werkstoffe und Abmessungen ( Abschnitt 4 ) o Vermeidung von Verletzungen durch scharfe Kanten o Anforderungen an die Bemessung des Tragwerks, and die Stufen und an die Verbindungsstellen besondere sicherheitstechnische Anforderungen für Treppen ( Abschnitt 5 und Bild 3 ) o Anforderungen an Auftritt , Steigung und Unterschneidung o Anforderungen an die Anordnung von Stufen, die lichte Durchganngshöhe und den Freiraum o Anforderungen an Breite und Höhe besondere sicherheitstechnische Anforderungen für Treppenleitern ( Abschnitt 6 ) o Anfordeungen an Stufentiefe, Steigung und Unterschneidung o Anforderungen an die Anordnung von Stufen, die lichte Durchganngshöhe und den Freiraum o Anforderungen an Laufbreite und Treppenleiterhöhe besondere sicherheitstechnische Anforderungen für waagerechte Geländer ( Abschnitt 7.1 ; Bilder 4 und 5 ) besondere sicherheitstechnische Anforderungen für Geländer an Treppen und Treppenleitern ( Abschnitt 7.2 ; Bilder 6, 7 und 8 ) Anforderungen an die Festigkeit von Geländern ( Abschnitt 7.3 ) die Feststellung der Übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Anforderungen an Geländer, wenn eine Prüfung hierfür gewählt wird ( Abschnitt 8.2 ; Bilder 9, 10 und 11 ) die Forderung nach einer Montageanleitung ( Abschnitt 9 ) Anforderungen an die Betriebsanleitung der Maschine ( Abschnitt 10 ) Diese Norm beschreibt: – in Anhang ZB, dass angenommen werden darf, dass innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm mit den normativen Abschnitten dieser Norm die entsprechenden grundlegenden Anforderungen 1.6.2 „Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die Instandhaltung“ und 1.5.15 „Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen) erfüllt werden. Anmerkung: Gegenüber der EN ISO 14122-3:2001 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: – Aktualisierung der Normativen Verweisungen und der Literaturhinweise; – Ergänzung einer Anmerkung bezüglich Abweichungen für Mobile Maschinen im Anwendungsbereich; – Aktualisierung des Bezuges in Abschnitt 10 aufgrund des Verweises auf EN ISO 12100-2:2003; – ein informativer Anhang ZB “Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG“ aufgenommen Anwendung: – – – für Hersteller von Treppen, Treppenleitern und Geländern für den Einsatz an Maschinen und maschinellen Anlagen im Sinne der Maschinen-Richtlinie für Konstrukteure von Maschinen, Geräten und Anlagen für Verfasser von Typ-C-Normen