unterweisungskalender 2015 - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
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unterweisungskalender 2015 - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
unterweisungskalender 2015 Sicherheitsunterweisung – kurz, aber nicht zu knapp Das Vorbereiten und Anweisen von Arbeits abläufen gehört für Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin oder Führungskraft zu den alltäglichsten Aufgaben. Dennoch stellen wir fest, dass dies beim Thema Arbeitsschutz oft schwer fällt. Um Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben wir, die Spartenprävention der BG RCI, den Unterweisungskalender 2015 erstellt. Im Kalendarium finden Sie wöchentlich Vorschläge für Unterweisungen zu häufig vorkommenden Arbeitsabläufen. Die Inhalte der wöchentlichen Unterweisungen sind in Anlehnung an unser Motto kurz, aber nicht zu knapp bemessen. Der Vorspann dieses Kalenders soll Ihnen zu nächst einen Überblick über Neuerungen in der Organisation der Prävention der BG RCI geben. Darüber hinaus stellen wir Ihnen an dieser Stelle weitere Angebote der BG RCI zum Thema „Unterweisung“ vor. Viel Erfolg bei Ihren Unterweisungen wünscht Ihre Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Spartenprävention 2 | 3 Inhalt Rund um die BG RCI 04 10 Die Präventionszentren der BG RCI Aktionen und Medien Wochenunterweisungen 2015 17Betriebsanweisungen 19Unterweisung 21 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) 23 Erste Hilfe 25 Psychische Belastungen (Stress) 69Förderbänder 71 Beladung von Silofahrzeugen 73 Betrieb von Silos 75Lagereinrichtungen 77Lastaufnahmemittel 27 Muskel- und Skeletterkrankungen 29Schichtarbeit 31Lärm 33Vibrationen 79Anschlagmittel 81 Umgang mit Hochdruckreinigern 83 Kippstellen – Entladestellen 85Absackung 35Brandschutz 37Brand- und Explosionsschutz (organische Zuschlagstoffe) 39 Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung) 41 Zusammenlagerung von Gefahrstoffen 87Beseitigung von Störungen an automatisierten Anlagen 89Instandhaltungsarbeiten 91 PSA gegen Absturz 93 Gefährliche Arbeiten/Alleinarbeit 43 Einsatz von Klebstoffen 45Biogefährdung 47 Stolper- und Sturzgefahren 49 Heben, Tragen, Zwangshaltungen 51 Büro- und Bildschirmarbeitsplätze 95 Handgeführte Maschinen 97 Einsteigen und Einfahren in Silos 99Absturzsicherungen 101Leitern 103 Mechanische Werkstätten 53 Innerbetriebliche Verkehrswege 55Schutzeinrichtungen 57Schalteinrichtungen 59Erdbaumaschinen 105Gasschweißen/Brennschneiden 107Elektroschweißen/Schutzgasschweißen 109 Arbeiten in engen Räumen 111Prüfungen 61Gabelstapler 63Krane 65Kreissägen: Tisch-, Format- und Baustellenkreissägen 67 Handkreis- und Handkettensägen 113Verkehrssicherheit 115Fremdfirmeneinsatz 117Ladungssicherung 119Elektroarbeiten 121Packmaschinen/Palettierer Die Prävention – immer auf dem neuesten Stand Berufsgenossenschaftliche Prävention muss immer auf dem neu esten Stand sein. Technische Innovationen verändern die Arbeits situation ständig aufs Neue. Prävention leistet aber noch mehr. Durch ihre große Fachkompetenz und das Wissen um die Unfall gefahren sorgt die Prävention immer wieder für Verbesserungen und Weiterentwicklungen an Maschinen und Arbeitsplätzen. Vorbeugen und Verhüten im Mittelpunkt Kompetenz-Center • Mit unserem Präventionsansatz verhüten und bekämpfen wir die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits platz schon im Vorfeld. Für die fachliche Expertise werden sieben Kompetenz-Center eingerichtet: • Arbeitsmedizin • Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe • Gesundheit im Betrieb • Notfallprävention • Qualifizierung • Technische Sicherheit • Präventionsprodukte und -marketing • Wir beraten, unterstützen und qualifizieren unsere Mitglieds unternehmen und Versicherten umfassend in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. • Mit Investitionen in intensive Forschung und Wissenschaft auf höchstem internationalen Niveau sichern wir eine moderne, zukunftsorientierte und praxisnahe Präventionsarbeit. Leiter der Prävention Dipl.-Ing. Helmut Ehnes, Langenhagen Stellvertr. Leiter der Prävention (Spartenprävention) Dipl.-Ing. Harald Kiene, Mainz Stellvertr. Leiter der Prävention (Projekte) Dipl.-Ing. Michael Kunze, Köln Koordination Kompetenz-Center Dr. med. Harald Wellhäußer, Heidelberg Spartenprävention Die betriebsbezogene Betreuung der Prävention wird sich ab dem 1. Januar 2015 an den Bundeslandgrenzen ausrichten und zudem in drei Sparten neu organisieren. Sparte 1: Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion Versicherte Gewerbezweige: Naturstein-Industrie, Kies- und Sand-Industrie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Zement-Industrie, Kalk- und Gips-Indus trie, Transportbeton-Industrie, Beton- und BetonfertigteilIndustrie, Asphaltmischwerke und Recycling von Altbau stoffen, Braunkohle, Steinkohle, Salze und Erze. 4 | 5 Die Präventionszentren der BG RCI Standorte bezogene ab 1. Januar 2015 Die Präventionszentren der BG RCI Die betriebsb ab dem 1. Jan ten und in dr Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg • Sparte 1: • Sparte 2: • Sparte 3: Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin Langenhagen Nordrhein-Westfalen Berlin Sachsen-Anhalt Präventionsz Bochum Köln Hessen Magazinstra Gera Sachsen Postanschrift Thüringen Sparte 1 (Roh RheinlandPfalz Tel.: 06221 5 E-Mail: praev Mainz Saarland Heidelberg Nürnberg Bayern Baden-Württemberg Sparte 2 (Ch Tel.: 06221 5 E-Mail: praev Sparte 3 (Ha Tel.: 06221 5 E-Mail: praev Sparte 2: Chemische 10 und verarbeitende Industrie Sparte 3: Handwerklich orientierte Betriebe Versicherte Gewerbezweige: Organische und anorganische chemische Industrie, Erdölund Erdgas-Industrie, Lacke- und Farben-Industrie, Kosmetik-Industrie, Seifen- und Waschmittel-Industrie, Pharma-Industrie, Gummi-Industrie, Film- und Datenträger herstellung, Herstellung von Chemiefasern, Kunststoffher stellung und -verwertung, Explosivstoff-Industrie, chemi sche, biologische und gentechnische Laboratorien, Papier-, Pappen- und Faserplattenfabriken, Holzzellstofffabriken und Holzschleifereien, Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien, Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und Ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker. Versicherte Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von Koffern, Mappen, Taschen, Riemen, Gürteln, Lederhandschuhen, Galante riewaren usw. (Feinsattlereien), industrielle Herstellung von Polsterwaren und Polstermaterial, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnis sen, Färben von Lederwaren, Fahrzeugausstatter, hand werkliche Raumausstatter, Sattler, Polsterer und Dekora teure, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten. Standorte der Prävention für die betriebsbezogene Betreuung Die betriebsbezogene Betreuung der Prävention wird sich ab dem 1. Januar 2015 an den Bundeslandgrenzen ausrichten und in die folgenden Sparten neu organisieren: • Sparte 1: Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion • Sparte 2: Chemische und verarbeitende Industrie • Sparte 3: Handwerklich orientierte Betriebe Berlin Präventionszentrum Berlin Magazinstraße 15–16 · 10179 Berlin Postanschrift: Postfach 021094 · 10122 Berlin Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62911 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62912 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62913 E-Mail: [email protected] Bochum Präventionszentrum Bochum Waldring 97 · 44789 Bochum Postanschrift: Postfach · 44782 Bochum Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62921 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62922 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62923 E-Mail: [email protected] Gera Präventionszentrum Gera Amthorstraße 12 · 07545 Gera Postanschrift: Postfach 1455 · 07504 Gera Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62931 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62932 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62933 E-Mail: [email protected] 6 | 7 Dem Präventionszentrum Gera sind die Standorte Dresden und Halle zugeordnet: Ludwig-Hartmann-Straße 40 · 01277 Dresden Postanschrift: Postfach 210342 · 01265 Dresden Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-22400 Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-26303 Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-25311 Merseburger Straße 52 · 06110 Halle Postanschrift: Postfach 200251 · 06003 Halle Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-24300 Hamburg Präventionszentrum Hamburg Borsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62941 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62942 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62943 E-Mail: [email protected] Heidelberg Präventionszentrum Heidelberg Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62951 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62952 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62953 E-Mail: [email protected] Dem Präventionszentrum Heidelberg ist der Standort Karlsruhe zugeordnet: Kriegsstraße 154 · 76133 Karlsruhe Postanschrift: Postfach 111252 · 76062 Karlsruhe Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-22500 Köln Präventionszentrum Köln Stolberger Straße 86 · 50933 Köln Postanschrift: Postfach 450227 · 50877 Köln Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62961 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62962 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62963 E-Mail: [email protected] Dem Präventionszentrum Köln ist der Standort Bonn zugeordnet: Peter-Hensen-Straße 1 · 53175 Bonn Postanschrift: Postfach 240200 · 53154 Bonn Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-22300 oder 23200 Langenhagen Präventionszentrum Langenhagen Theodor-Heuss-Straße 160 · 30853 Langenhagen Postanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62971 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62972 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62973 E-Mail: [email protected] Mainz Präventionszentrum Mainz Lortzingstraße 2 · 55127 Mainz Postanschrift: Postfach 310180 · 55062 Mainz Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62981 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62982 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62983 E-Mail: [email protected] Dem Präventionszentrum Mainz sind die Standorte Frankfurt und Saarbrücken zugeordnet: Stützeläckerweg 14 · 60489 Frankfurt Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-24700 Talstraße 15 · 66119 Saarbrücken Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-23400 Nürnberg Präventionszentrum Nürnberg Südwestpark 2 und 4 · 90449 Nürnberg Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion) Tel.: 06221 5108-62991 E-Mail: [email protected] Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie) Tel.: 06221 5108-62992 E-Mail: [email protected] Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 06221 5108-62993 E-Mail: [email protected] Dem Präventionszentrum Nürnberg ist der Standort Bad Abbach zugeordnet: Raiffeisenstraße 19 · 93077 Bad Abbach Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe) Tel.: 09405 9537-0 Kompetenz-Center der Prävention Für die fachliche Expertise stehen ab dem 1. Januar 2015 die folgenden Kompetenz-Center zur Verfügung: Kompetenz-Center Arbeitsmedizin Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 5108-62710 E-Mail: [email protected] Dem Kompetenz-Center Arbeitsmedizin sind BONFIS und ODIN zugeordnet: BONFIS – Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen „fibrogene Stäube“ Hunscheidtstraße 18 · 44789 Bochum Postanschrift: Postfach 100429 · 44704 Bochum Tel.: 06221 5108-29110 · Fax: 06221 5108-29197 E-Mail: [email protected] ODIN –Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 5108-29200 · Fax: 06221 5108-29299 E-Mail: [email protected] Internet: www.odin-info.de Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 5108-62720 E-Mail: [email protected] Dem Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind das Institut für Gefahrstoff-Forschung und das Labor Leuna sowie die Geschäftsstelle Gefahrstoff information zugeordnet: Institut für Gefahrstoff-Forschung Waldring 97 · 44789 Bochum Postanschrift: Postfach · 44782 Bochum Tel.: 06221 5108-29801 · Fax: 06221 5108-29998 E-Mail: [email protected] 8 | 9 Labor Leuna Rudolf-Breitscheid-Straße 18, Gebäude E · 06237 Leuna Tel.: 06221 5108-28418 · Fax: 06221 5108-28499 E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 5108-28360 E-Mail: [email protected] Kompetenz-Center Gesundheit im Betrieb Lortzingstraße 2 · 55127 Mainz Postanschrift: 310180 · 55062 Mainz Tel.: 06221 5108-62730 E-Mail: [email protected] Kompetenz-Center Notfallprävention Berliner Straße 2a · 38678 Clausthal-Zellerfeld Tel.: 06221 5108-28502 · Fax: 06221 5108-28999 E-Mail: [email protected] Dem Kompetenz-Center Notfallprävention sind die Haupt stellen für das Grubenrettungswesen Clausthal-Zellerfeld, Hohenpeißenberg und Leipzig zugeordnet: Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Clausthal-Zellerfeld Berliner Straße 2a · 38678 Clausthal-Zellerfeld Tel.: 06221 5108-28502 · Fax: 06221 5108-28999 E-Mail: [email protected] Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Hohenpeißenberg Unterbau 71 1/8 · 82383 Hohenpeißenberg Tel.: 06221 5108-28612 · Fax: 06221 5108-28699 E-Mail: [email protected] Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Leipzig Friederikenstraße 62 · 04279 Leipzig Tel.: 06221 5108-28712 · Fax: 06221 5108-28799 E-Mail: [email protected] Kompetenz-Center Qualifizierung KurfürstenAnlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 510827100 · Fax: 06221 510827199 EMail: [email protected] Berufsgenossenschaftliches Schulungszentrum Stuttgart e. V. Rohrer Straße 162 · 70771 LeinfeldenEchterdingen Tel.: 0711 975520 · Fax: 0711 9755240 EMail: info@schulungszentrumoberaichen.de Internet: www.schulungszentrumoberaichen.de Dem KompetenzCenter Qualifizierung sind die Bildungszentren Laubach und Maikammer zugeordnet. Weitere Bildungsstandorte sind in Bad Münder, Gernsbach und LeinfeldenEchterdingen. Kompetenz-Center technische Sicherheit TheodorHeussStraße 160 · 30853 Langenhagen Postanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen Tel.: 06221 510862740 EMail: technische[email protected] Bildungszentrum Haus Laubach Zentrum für Arbeitssicherheit der BG RCI Dörrenbergweg 38 · 35321 Laubach Tel.: 06221 510827400 Fax: 06221 510827598 (Qualifizierung) Fax: 06221 510827499 (Verwaltung) EMail: qualifizierung[email protected] EMail: verwaltung[email protected] Internet: www.seminare.bgrci.de Bildungszentrum Haus Maikammer Zentrum für Arbeitssicherheit der BG RCI Obere Mühle 1 · 67487 Maikammer Tel.: 06221 510827800 Fax: 06221 510827999 (Qualifizierung) Fax: 06221 510827899 (Verwaltung) EMail: qualifizierung[email protected] EMail: verwaltung[email protected] Internet: www.seminare.bgrci.de weitere Bildungsstandorte DGUV Test, Prüf und Zertifizierungsstelle, Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie TheodorHeussStraße 160 · 30853 Langenhagen Postanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen Tel.: 06221 510829500 · Fax: 06221 510829189 EMail: [email protected] www.dguv.de/dguvtest Kompetenz-Center Präventionsprodukte und -marketing KurfürstenAnlage 62 · 69115 Heidelberg Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 510862750 EMail: [email protected] Weitere Kontaktdaten: unter www.bgrci.de Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Hannover e. V. Lug ins Land 3 · 31848 Bad Münder Tel.: 05042 50840 · Fax: 05042 5084600 EMail: info@bgbildung.de Internet: www.bgbildung.de Papierzentrum Gernsbach Scheffelstraße 29 · 76593 Gernsbach Tel.: 07224 64010 (Zentrale) oder 07224 6401178 Fax: 07224 6401462 EMail: [email protected] Internet: www.papierzentrum.org Information un d Service in Ihre r Nähe Adressen und Kon takte 7/2014 1 Handlungshilfe zur effizienten Vorbereitung der unterweisung Welche Unterweisungsthemen muss ich ansprechen? Gibt es dazu geeig nete Unterweisungsmaterialien? Die umfassende Sammlung von Themen, Medienvorschlägen und Internetlinks im Merkblatt A 026 „Unter weisung“ möchte Führungskräfte und Verantwortliche vor Ort praxisnah und effizient bei der Vorbereitung der Unterweisung unterstützen. 4 Mechanische Gefährdung 4.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen ▸ 4.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 4 ▸ Warum unterweisen? 38 Das soll die Unterweisung verhindern: > Gefährdungen an Maschinen- oder Anlagenteilen, Arbeitsmitteln und Werkstücken mit gefährlichen Oberflächen, wie z. B. ∙ Ecken, Kanten ∙ Spitzen, Schneiden ∙ Oberflächenrauigkeit Mit der Folge von: > Mechanischen Verletzungen vorwiegend der Hände und Arme wie z. B. ∙ Schnitt-, Stoß- und Stichverletzungen ∙ Schürfwunden Themenvorschläge für die Unterweisung > Wenn technische Hilfsmittel verwendet werden, wie z. B. Spänehaken: Richtige Benutzung erklären (Wann? Wie?) > Spitze und scharfe Werkzeuge sicher aufbewahren (nicht in der Kleidung tragen) > Mängel/Gefahrstellen melden > Sachgerechte Entsorgung von gebrauchten oder zerbrochenen Arbeitsmitteln (Messerklingen, Glasbruch): Festwandige Behälter mit Verschluss, Entsorgungsweg > Benutzung der festgelegten persönlichen Schutzausrüstungen, wie z. B. ∙ Sicherheitsschuhe mit durchtrittssicherer Sohle oder ∙ schnittfeste/stichfeste Schutzhandschuhe, z. B. beim Umgang mit Messern, dünnen Metallblechen, verklemmten Glasgeräten im Labor etc.. 4 ▸ Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung Aktives Üben > Verwendung technischer Hilfsmittel > Richtiger Umgang mit Messern (Haltung, Schnittführung weg vom Körper) > Aufbewahrung und Transport spitzer und scharfer Gegenstände Für Arbeitsschutzgespräche und Gruppenarbeit > Videogestützte Unterweisungshilfe „Handwerkzeuge und Handmaschinen“ (medienshop.bgrci.de ➞ DVD 710 „Safety first – Sicherheit geht vor: Handwerkzeuge und Handmaschinen“) > Erarbeiten: Wie werden im Betrieb gebrauchte oder zerbrochene Arbeitsmittel sachgerecht entsorgt? > Broschüre BGHW Kompakt „Kartonmesser“ (M 63) (www.bghw.de ➞ Suchbegriff „Kartonmesser“) Fragebögen/Arbeitsblätter > Betriebsspezifische Anpassung der Musterbetriebsanweisung zu Spritzgießmaschinen (downloadcenter.bgrci.de) > Fragebogen ABL 009 „Werkzeug“ (BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, www.bgetem.de/medien-service/regelwerk-und-informationsmaterial ➞ Elektro/Feinmechanik/Textile Branchen und Schuhe ➞ Unterweisen und Prüfen) 38 Unterweisung gemäß § 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), § 4 UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) 112 BG RCI A 026 4/2014 BG RCI A 026 4/2014 113 Bei der Auswahl empfohlener Unterweisungsmaterialien wurde Wert gelegt auf deren einfache Verfügbarkeit: Entweder nennt das Merkblatt Medien der BG RCI, die Mitgliedsbetriebe in der Regel in einer der Betriebsgröße angemessenen Stückzahl kostenlos beziehen können, oder es weist auf Angebote im In ternet hin, die kostenlos heruntergeladen oder online genutzt werden können. Möchte sich der Unterweiser/die Unterweiserin vorab über ein Thema näher informieren, findet er/sie hierzu Quellenangaben. Das Merkblatt kann unter medienshop.bgrci.de bestellt werden. Für Mitgliedsbetriebe ist es in einer angemessenen Anzahl kostenfrei. Alle Leitfäden sind außerdem im Downloadcenter Prävention unter downloadcenter.bgrci.de herunterzuladen, sodass die individuelle Anpassung der Themenvorschläge an die betrieblichen Bedürfnisse mit wenig Aufwand vorgenom men werden kann. Der Aufbau des Merkblatts A 026 „Unterweisung“ orientiert sich an über 60 verschiedenen Gefährdungsfaktoren, wie z. B. mechanische oder elektrische Gefährdungen, Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Lärm oder Brände, Gefährdungen durch mangelnde Koordination von Arbeiten oder fehlende Kommuni kation im Betrieb. Manchem Leser wird die Gliederung bereits vom Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungs katalog“ vertraut sein, das Unterweisungsmerkblatt kann aber auch völlig unabhängig davon als 240 Seiten starkes Nach schlagewerk verwendet werden. Bestellung des Merkblatts: Jedes unterweisungsthema ist folgendermaßen strukturiert: www.medienshop.bgrci.de • Warum unterweisen? – Praktische Notwendigkeit und Rechtsgrundlagen • Detaillierte Themenvorschläge, teilweise unterteilt nach Zielgruppe „mittlere Führungsebene“ und „Beschäftigte“ • Konkrete Gestaltungsvorschläge, z. B. für praktische Übungen, Diskussionsthemen und Materialien (mit deren Bezugsquelle) • Verknüpfung mit verwandten Gefährdungsfaktoren 10 | 11 Downloadcenter Prävention: www.downloadcenter.bgrci.de unfallbeispiele aus der Praxis – szenisch dargestellte reale Arbeitsunfälle Unterweisungen abwechslungsreich gestalten, auch langjährige Beschäftigte erreichen, nachhaltige Wirkung erzielen – vor dieser Herausforderung stehen Tag für Tag viele Unternehmer/innen, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeits sicherheit. Das Merkblatt A 030 bietet 30 aufgearbeitete Unfälle, die entweder als PowerpointFoliensatz oder als Papierausdruck vor Ort diskutiert werden können. Wir wissen heute, dass Unterweisungen anhand realer Arbeits unfälle auf besonderes Interesse stoßen und außerordentlich nachhaltig bei den Beschäftigten ankommen. Der Erfolg ist umso größer, je mehr die Beschäftigten emotional angespro chen werden. Aus diesem Grund ist jeder Unfallhergang mit mehreren gezeichneten Bildern dargestellt. Dadurch werden Beschäftigte zu „Augenzeugen/zeuginnen“ des Geschehens, und entsprechend groß ist anschließend die Motivation für den Arbeitsschutz im eigenen betrieblichen Umfeld. Alle 30 Unfallbeispiele sind didaktisch aufbereitet, illustriert und anonymisiert. Unfallursachen und folgen für Betroffene und Betrieb werden dargestellt. Thematisch wird ein breites Spektrum abgedeckt: innerbetrieb licher Verkehr, Betriebsneulinge, Einzugs oder Quetschstellen an Maschinen, Elektroarbeiten, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Spülen von Schlauchleitungen und andere mehr. Das Merkblatt samt eingelegter CDROM kann unter medien shop.bgrci.de bestellt werden. Für Mitgliedsbetriebe ist es in einer angemessenen Anzahl kostenfrei. Eine weitere Ausgabe mit neuen Unfällen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 erscheinen. Bestellung des Merkblatts mit CDROM: www.medienshop.bgrci.de „Sicherheitskurzgespräche“: unterweisung leicht und wirkungsvoll Dialog statt Monolog! Das Konzept mit wenig vorgegebenen Texten und dem Suchbild als Erfolgskontrolle bindet die Beschäftigten bei der Unterweisung ein – kurzweilig, nachhaltig, und wenn nötig auch über sprachliche Barrieren hinweg. SKG 003 SKG_003_Lagerung_Chemikalien_NEU.indd 1 Tischkreissägen und Zugsägen auf der Baustelle Denk an mich – Dein Rücken! Lagerung von Gefahrstoffen Sicherheitskurzgespräche SKG 019 SKG 011 So bleibe ich gesund 06/2013 04.08.14 13:38 Sicherheitskurzgespräche SKG_011_Ruecken_pd.indd 1 Sicherheitskurzgespräche 11/2012 04.08.14 13:38 einfach und vielseitig Jedes „Sicherheitskurzgespräch“ (SKG) besteht aus einem geleimten Abreißblock im Format DIN A4. Zusätzlich können die Lektionen und das Suchbild als pdfDatei unter download center.bgrci.de heruntergeladen und z. B. mit einem Beamer für einen größeren Personenkreis auf Leinwand projiziert werden. wirkungsvoll Das Unterweisen direkt vor Ort erhöht nicht nur die Aufmerk samkeit – zugleich wird das Wissen durch den direkten Bezug zum Arbeitsplatz auch nachhaltig transportiert. flexibel Durch die knappe Darstellung auf den Infoblättern kann der/die Unterweisende flexibel entscheiden, welche Teile der ausführ lichen Erläuterungen er/sie weitergeben möchte. Betriebliche Gegebenheiten können einfach ergänzt werden. Inhalt • Die Inhalte der Unterweisung sind auf fünf Lektionen verteilt. Jede Lektion besteht aus einem Infoblatt mit einem Bild, das sich auf die jeweiligen Kernaussagen konzentriert. • Ziel ist es, anhand der Kernaussagen ein Gespräch mit den Beschäftigten zu führen, in dem das sichere Arbeiten im Unternehmen zur Sprache kommt – im Idealfall direkt vor Ort am Arbeitsplatz. 12 | 13 SKG_019_Tischkreissägen.indd 1 04/2014 04.08.14 13:35 • Auf einem Suchbild verstecken sich eine Reihe von Sicher heitsmängeln, die es zu finden gilt. Es dient wiederum der Kommunikation, vertieft auf unterhaltsame Art das vorher Behandelte und wendet es beispielhaft an. Das Suchbild ist auch als betriebliches Gewinnspiel einsetzbar. • Ein separates Lösungsblatt zeigt die versteckten Mängel und erläutert deren Vermeidung. • Für jede Lektion gibt es ein Erläuterungsblatt für den Unter weisenden/die Unterweisende, das ausführlich die relevan ten Fakten zum jeweiligen Unterweisungsthema auff ührt. Diese Erläuterungen enthalten z. B. auch weiterführende Quellenangaben sowie mögliche Unfallbeispiele. • Mit Hilfe des zugehörigen Formblatts können Sie die durch geführte Unterweisung bequem und ausreichend dokumen tieren. Breites themenspektrum Einige Beispiele: Benutzung von Leitern, Instandhaltungs arbeiten, Denk an mich – Dein Rücken!, Erste Hilfe, Lagerung von Gefahrstoffen. Eine Übersicht aller lieferbaren Titel finden Sie im Medienshop der BG RCI unter medienshop.bgrci.de. Es erscheinen kontinuierlich weitere Themen. Kostenlose Bestellmöglichkeit Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Sicherheitskurzge spräche unter medienshop.bgrci.de in einer der Betriebsgröße angemessenen Anzahl kostenlos bestellen. Ein Bezug ist auch im Ergänzungsdienst (automatische Belieferung mit Neu erscheinungen) möglich. „unfallbrennpunkte” der BG RCI Im Rahmen der „Unfallbrennpunkt”Reihe greifen wir möglichst zeitnah Themen auf, die bei der Beobachtung des aktuellen Unfallgeschehens hervorstechen. Schnee und Eisglätte Die „Unfallbrennpunkte” richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und Führungskräfte. Die Veröffentlich ungen bestehen jeweils aus einem Plakat sowie einer Unter weisungshilfe. Das Plakat dient dazu, die Belegschaft auf den jeweiligen Unfallschwerpunkt als Thema hinzuweisen und so die Nach haltigkeit der erfolgten Unterweisung zu erhöhen. Die Unterweisungshilfe – der eigentliche „Unfallbrennpunkt” – ist viergeteilt. • Zunächst wird eine betriebliche Unfallsituation geschildert, um Betroffenheit zu erzeugen. • Der zweite Teil beschreibt konkrete Maßnahmen, die zur Vermeidung der Unfallgefahren beitragen. Diese Seite dient als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. • Teil drei richtet sich an die Führungskräfte und enthält eine Checkliste mit weiteren Maßnahmen. • Zu guter Letzt findet sich auf Seite vier ein Formblatt zur Dokumentation der durchgeführten Unterweisung. Wenn Sie die „Unfallbrennpunkte” der BG RCI einsetzen wollen, finden Sie diese in unserem Internetauftritt. So PlakatA1_8_Sch nicht! Sondern nee_Eisflaette.in dd 1 so! 11.01.2010 14:45:32 Uhr An alle Unternehmer / Führungskräfte Unterweisungsnachweis „Schnee und Eisglätte“ Datum: Name des Unterweisenden: Betrieb/Abteilung: Bestellung des Merkblatts: Unternehmen: Ort der Unterweisung: Teilnehmer: Name, Vorname Unterschrift www.bgrci.de/praevention/praxishilfen/ unterweisung/unfallbrennpunkt/ So nicht! Schnee und Eisglätte Der Ort: Der Betriebshof eines rohstoffgewinnenden Unterweisender Vorgesetzter zur Kenntnis Betriebes. Die Situation: Im Zuge der Winterreparatur am Wiegeband waren Arbeiten im Werkstattcontainer erforderlich. Auf dem Weg zum Container wollte der Mitarbeiter eine Abkürzung nehmen und rutschte auf einer überfrorenen und schneebedeckten Pfütze aus. Der Fehler: Der Mitarbeiter nutzte nicht den geräumten Verkehrsweg, sondern kürzte den Weg über eine schneebedeckte Fläche ab. Die Folgen: Durch den Sturz zog er sich einen komplizierten Bruch des rechten Handgelenks zu und war infolge der Verletzung über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Handeln Sie jetzt ! Branchenprävention Baustoffe – Steine – Erden Theodor-Heuss-Straße 160 · 30853 Langenhagen Telefon 0511 7257-0 · Telefax 0511 7257-790 · www.bgrci.de Branchenprävention Bergbau Hunscheidtstraße 18, 44789 Bochum Telefon 0234 316-0 · Telefax 0234 316-300 · www.bgrci.de Unterweisung_8_Schnee_Eisglaette.indd 4-1 11.01.2010 14:43:27 Uhr Gefährdungsbeurteilung – sieben Schritte zum Ziel Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Nutzen von Gefährdungs beurteilungen liegt auf der Hand: • Wichtige Informationen und Hinweise werden gewonnen über: • Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen • Notwendige technische und organisatorische Schutz maßnahmen • Den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutzaus rüstungen • Inhalte für Unterweisungen • Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkrankungen können verringert werden. • Gefährdungsbeurteilungen sind ein Führungsinstrument für Verantwortliche und tragen dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern. • Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentliches Kriterium im Rahmen von Begutachtungen. Die Gefährdungsbeurteilung trägt der allgemeinen Fürsorge pflicht des Unternehmers Rechnung. Die Pflicht zur Durchfüh rung von Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. § 3 der ABBergV. 14 | 15 Durchführung und Dokumentation Die Gefährdungsbeurteilung sollte in sieben Schritten durchgeführt werden: 1. Erfassen der Betriebsorganisation: 5. Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen: Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Tätigkeiten erstellen, sollten Sie Ihr Unternehmen struktu riert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt die Gefähr dungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen. Es werden Schutzziele und Maßnahmen festgelegt, die aus Sicht der Unfallverhütung bzw. aus praktischer und be triebswirtschaftlicher Sicht vertretbar sind und den größten Nutzen versprechen. 2. Erfassen der Tätigkeiten: 6. Realisieren der Maßnahmen: Nachdem Sie die Arbeitsbereiche festgelegt haben, erfas sen Sie jetzt die zugehörigen Tätigkeiten. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur. Beauftragen Sie geeignete Personen mit der Umsetzung der Maßnahmen und vereinbaren Sie verbindliche Termine für die Erledigung. 3. Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen: Die betriebliche Gefährdungs und Belastungssituation wird analysiert. Unfallschwerpunkte werden herausgear beitet, ebenso wie anderes Gefährdungspotenzial. 4. Beurteilen des Risikos: In diesem Schritt wird das vorliegende Gefährdungspoten zial beurteilt. Es wird hierbei abgewogen und verglichen, ob das vorliegende Gefährdungspotenzial größer oder kleiner ist als das Grenzrisiko. In der Regel ist das Gefähr dungspotenzial größer als das Grenzrisiko. 7. Kontrolle der Wirksamkeit: Es wird geprüft, ob die ausgewählten Maßnahmen termin gerecht durch die benannten Personen umgesetzt worden und wirksam sind. Hierhinter verbirgt sich die Frage, ob sich das Arbeitsschutzniveau verbessert hat und die betriebliche Gefährdungs und Belastungsfaktoren ver mindert oder beseitigt worden sind. Den Abschluss dieses Regelkreises stellt somit die Beurteilung dar, in der festge stellt wird, ob es sich bei dem verbleibenden Risiko um das sogenannte unvermeidbare Restrisiko handelt. 29 Dienstag Januar – 01. Woche MONTAG 30 31 01 Mittwoch Donnerstag Silvester Neujahr 02 Freitag 16 | 17 03 Samstag 04 Sonntag Betriebsanweisungen Notizen Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unterneh mers. Sie ist in aller Regel das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsan weisungen sind Anweisungen und Angaben des Unternehmers an die Beschäf tigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und eignen sich als Grundlage für die Unterweisung. Sie können darüber hinaus dem Sach- und Umweltschutz dienen. Durchführung und Dokumentation: Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache dem Mitar beiter die notwendigen Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen usw. bei seiner Tätigkeit geben. Diese Informationen müssen konkret abgefasst sein. Das bedeutet, dass Arbeitsmittel, Stoffe und persönliche Schutzausrüstung genau bezeichnet sein müssen. Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte die Größe einer DIN A4-Seite nicht überschreiten. Betriebsanweisungen sollten grafisch einheitlich gestaltet sein z. B. Blau für Maschinen und Arbeitsverfahren sowie Orange für Gefahrstoffe und Grün für Persönliche Schutzausrüstungen. Januar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Betriebsanweisungen müssen an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden, so dass sie jederzeit vom Mitarbeiter gelesen werden können. Verbind lich werden die Anweisungen erst mit Datum und der Unterschrift des Unterneh mers oder eines von ihm Beauftragten. Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Januar – 02. Woche 05 MONTAG 06 Dienstag Heilige Drei Könige* 07 Mittwoch 08 Donnerstag 09 Freitag 18 | 19 10 Samstag 11 Sonntag Unterweisung Notizen Erstunterweisungen: •Z. B. von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Leiharbeiterinnen und -arbeitern und beim Einsatz neuer Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren im Betrieb Wiederholungsunterweisungen: •Z. B. in angemessenen Zeitabständen Unterweisungen aus besonderem Anlass bei: •Ungewöhnlich oder selten vorkommenden Arbeiten •Arbeitsplatzwechsel •Festgestelltem sicherheits- und gesundheitswidrigem Verhalten •Unfällen oder Beinahe-Unfällen •Neuen Erkenntnissen über gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz Unterweisung ist Führungsaufgabe: •Das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber ist für die Unterweisung verantwortlich. In der betrieblichen Praxis führen die Vorgesetzten die Unterweisung durch. Unterweisungen müssen didaktisch und methodisch vorbereitet sein (beachte Tabelle). Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und erforderlichen falls wiederholt werden. Bei Jugendlichen halbjährliche Unterweisungsfristen beachten. Januar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige* Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. Grad des „Behaltens“: Art der Unterweisung Anteil, der im Gedächtnis bleibt Hören 20 % Sehen 30 % Hören und Sehen 50 % Aktives Mitdenken 80 % Selbst tun 90 % * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Januar – 03. Woche 12 MONTAG 13 Dienstag 14 Mittwoch 15 Donnerstag 16 Freitag 20 | 21 17 Samstag 18 Sonntag Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Notizen Der Unternehmer hat geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten PSA zu tragen. Vor der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren sind im Rahmen der Unterweisung praktische Übungen verpflichtend. Gehörschutz: Gefährdung bei: •Einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) oder mehr •Lauten Einzelgeräuschen Kopfschutz: Schutzhelm soll Kopfverletzungen verhindern, z. B. durch herabfallende Gegenstände. Augen- und Gesichtsschutz: Gesicht und Augen sind gefährdet durch: •Mechanische/chemische Einwirkungen •Optische/thermische Gefährdungen Atemschutz: Es gibt: •Von der Umgebungsluft abhängige Geräte, z. B. Atemschutzmaske mit Partikelfilter P2 gegen Quarzfeinstaub •Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte, z. B. Sauerstoff-Selbstretter Handschutz: Auswahl der Schutzhandschuhe hat arbeitsplatz-/tätigkeitsbezogen zu erfolgen. Januar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Fußschutz: Fußschutz muss getragen werden, wenn die Gefahr z. B. durch herabfallende Gegenstände besteht. Absturzgefährdung: Man unterscheidet nach Anwendungsbereichen: •Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffanggurte) •Persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten (Haltegurte) Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Januar – 04. Woche 19 MONTAG 20 Dienstag 21 Mittwoch 22 Donnerstag 23 Freitag 22 | 23 24 Samstag 25 Sonntag Erste Hilfe Notizen Sofortmaßnahmen Notruf Erste Hilfe Krankenhaus Rettungsdienst Rettungskette: •Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. Erste-Hilfe-Einrichtungen sind: •Ersthelfer- bzw. Betriebssanitäterschaft in Abhängigkeit von der Betriebsgröße •Notfallplan •Verbandbuch •Meldeeinrichtung (Telefon, Funk) •Verbandkasten C (klein) DIN 13157 •Verbandkasten E (groß) DIN 13169 •Rettungsgeräte und -transportmittel •Ggf. Sanitätsraum Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: •Namen, Rufnummern und Adressen z. B. von Erste Hilfe Leistenden, Krankenhaus, Durchgangsärztin oder -arzt •Wo findet man z. B. Verbandkästen? •Flucht- und Rettungswege •Alarmplan Angaben bei Notruf: •Wo ist der Unfallort? •Was ist passiert? •Wie viele Verletzte? •Welche Verletzungen? •Warten auf Rückfragen! Januar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Pflichten der Beschäftigten: •Erste Hilfe leisten •Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen •Unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch – Aufbewahrungszeit: 5 Jahre •Anordnung befolgen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (Durchgangsärztin oder -arzt) •Sich bei Eignung zur Ersthelferin oder zum Ersthelfer ausbilden lassen Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Januar – 05. Woche 26 MONTAG 27 Dienstag 28 Mittwoch 29 Donnerstag 30 Freitag 24 | 25 31 Samstag 01 Sonntag Psychische Belastungen (Stress) Notizen Stress kann Folge von Belastungen sein, die sich aus der Arbeitsaufgabe (z. B. hohe Verantwortung), Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, Zeitdruck), Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Hitze) oder sozialen Beziehungen (z. B. Konflikte mit Kollegen) ergeben. Auch diese Belastungen sind in der Gefährdungsbeurtei lung zu berücksichtigen. Häufige Gefahren Häufiger, andauernder Stress durch z. B. ständigen Zeitdruck, Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten oder Mängel in der Arbeitsorganisation kann gesund heitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder MagenDarm-Beschwerden nach sich ziehen. Da es bei gestressten Mitarbeitern auch zu Denkblockaden, Nervosität und Konzentrationsstörungen kommen kann, steigt das Risiko für Fehler und Unfälle. Januar 2015 Mo Di Mi Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige* •Arbeitsorganisation optimieren •Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung •Beschäftigte entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen •Aufgaben eindeutig formulieren •Klare Festlegung von Zuständigkeiten •Unterweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen durchführen •Unterstützung anfordern (z. B. Springersystem organisieren) •Beschäftigten Rückmeldung über Arbeitsqualität geben •Anerkennung zeigen •Störungen des Arbeitsablaufs möglichst ausschließen •Offene Gesprächskultur mit konstruktiver Kritik •Gemeinsame betriebliche Veranstaltungen durchführen (Betriebsfeiern, -sport) * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 02 Dienstag Februar – 06. Woche MONTAG 03 04 Mittwoch 05 Donnerstag 06 Freitag 26 | 27 07 Samstag 08 Sonntag Muskel- und Skeletterkrankungen Notizen Häufige Gefahren Rückenbeschwerden in Zusammenhang mit dem Bewegen (Heben, Tragen, Schieben, Ziehen) schwerer Lasten, ungünstigen Körperhaltungen, Vibrationen, Zwangshaltungen, Bewegungsmangel, einseitigen körperlichen und psychischen Belastungen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Zunächst konkrete Gefährdungsbeur teilung mit z. B. Leitmerkmalmethode durchführen, um zu hohe Belastungen durch Beachtung von: •Gewicht •Häufigkeit •Wegstrecke zu vermeiden. Februar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Einsatz technischer Hilfsmittel: •Vorhandene technische Hilfsmittel nutzen •Hilfsmittel sorgsam und bestim mungsgemäß verwenden •Defekte an technischen Hilfsmit teln melden •Technische Hilfsmittel nur nach Unterweisung benutzen •Zwangshaltungen vermeiden •Beim Heben und Tragen – Hilfe holen Rückenschonendes Heben und Tragen: •Lasten körpernah mit gestrecktem Rücken heben •Aus den Beinen heben •Beim Heben Füße dicht an die Last bringen •Beim Tragen von Lasten Oberkörper gerade halten und nicht verdrehen •Lasten wenn möglich körpernah tragen und gleichmäßig verteilen Organisatorische Maßnahmen: •Ausgleichübungen am Arbeitsplatz durchführen •Regelmäßige Pausen einplanen •Beim Sitzen die Sitzpositionen wechseln •Ungünstige Körperhaltungen vermeiden Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 09 Dienstag Februar – 07. Woche MONTAG 10 11 Mittwoch 12 Donnerstag 13 Freitag 28 | 29 14 Samstag 15 Sonntag Schichtarbeit Notizen Häufige Gefahren Durch Schichtarbeit bedingte Störungen des Biorhythmus können Schlafstörun gen, Ernährungs- und Gesundheitsdefizite sowie soziale Probleme verursachen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung •Beschränkung der Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern auf 8 Stunden (abweichende Regelungen siehe Arbeitszeitgesetz) •Auf geeignete Beleuchtung besonders im Schichtbetrieb achten •Auf dem Heimweg von Nachschicht Sonnenbrille tragen •Besonders auf ausgewogene, gesunde Ernährung achten •Auch nach der Nachtschicht den Wecker stellen •Die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern und weitere Maßnah men sind nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, z. B. durch einen Schichtplan. •Die speziellen betriebsärztlichen Angebote bei Schichtarbeit nutzen Februar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 16 Dienstag Februar – 08. Woche MONTAG 17 18 Mittwoch 19 Donnerstag 20 Freitag 30 | 31 21 Samstag 22 Sonntag LäRM NOTIZEN Als Lärm bezeichnet man Geräusche, die das Gehör schädigen können oder die als störend empfunden werden. Eine Gefährdung des Gehörs besteht bereits bei Tageslärmexpositionspegeln ab 80 dB(A). Häufige Gefahren • Eine lang andauernde Einwirkung von hohen Schallpegeln kann zu Gesund heitsschäden, insbesondere zu Gehörschäden, führen. • Bei sehr hohen Schallpegeln können einzelne kurzzeitige Schallereignisse zu einer bleibenden Gehörschädigung führen. • Einzelne Schallereignisse, die über den Umgebungsgeräuschen liegen, können, z. B. durch Schreck oder Ablenkung, eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Maßnahmen: • Kapselung von Maschinen und Geräten • Lärmarme Werkzeuge verwenden • Fenster und Türen von Lärmschutzkabinen geschlossen halten FEBRUAR 2015 MO DI MI DO FR SA SO 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Organisatorische Maßnahmen: • Räumliche und zeitliche Abtrennung von lärmintensiven Arbeiten • Kennzeichnung der Lärmbereiche Persönliche Gehörschutzmittel: • Bei Arbeiten in Lärmbereichen muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer den Beschäftigten persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen. • Bei Lärm ab 85 dB(A) oder beim Aufenthalt in gekennzeichneten Lärmbereichen müssen die persönlichen Gehörschutzmittel getragen werden. • Auf guten Sitz und Hygiene achten Mehr Infos unter www.praxishandbuchbg.de 23 Dienstag Februar – 09. Woche MONTAG 24 25 Mittwoch 26 Donnerstag 27 Freitag 32 | 33 28 Samstag 01 Sonntag Vibrationen Notizen Schwingung des Fahrersitzes Schwingung [mm] 50 25 0 –25 –50 0 20 40 60 Zeit [s] Häufige Gefahren Ganzkörperschwingungen bzw. Hand-Arm-Schwingungen können zu: •Gesundheitsgefährdung der Lendenwirbelsäule, •Gesundheitsgefährdung des Hand-Arm-Bereichs und •erhöhtem Unfallrisiko führen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Februar 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Ganzkörperschwingungen: •Einsatz schwingungsgedämpfter Fahrersitze bei Fahrzeugen, Erdbau maschinen und Flurförderzeugen •Regelmäßige Wartung und Kontrolle von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen •Ebene Gestaltung von Fahrstrecken •Anpassung des Fahrstils an die Verkehrswege •Exposition zeitlich befristen Hand-Arm-Schwingungen: •Einsatz schwingungsgedämpfter Arbeitsmaschinen •Einsatz schwingungsarmer Arbeitsverfahren •Exposition zeitlich befristen In der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer die Belastung für die Tätigkeiten ermitteln und bewerten. Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 02 Dienstag M ärz – 10. Woche MONTAG 03 04 Mittwoch 05 Donnerstag 06 Freitag 34 | 35 07 Samstag 08 Sonntag Brandschutz Notizen Häufige Gefahren Brände gefährden neben Leben und Gesundheit der Beschäftigten häufig auch die Existenz von Unternehmen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Vorbeugender Brandschutz: •An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist •Feuerlöscheinrichtungen bereithalten •Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten •Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweis schildern kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten •Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen •Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen •Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekannt machen •Fluchtwege kennzeichnen und freihalten •Zufahrten für die Feuerwehr freihalten MÄRZ 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feuer in Windrichtung angreifen Flachbrände vorn beginnend ablöschen Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander Vorsicht vor Wiederentzündung Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neu füllen lassen Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 09 Dienstag M är z – 11. Woche MONTAG 10 11 Mittwoch 12 Donnerstag 13 Freitag 36 | 37 14 Samstag 15 Sonntag Brand- und Explosionsschutz (organische Zuschlagstoffe) Notizen Häufige Gefahren Brände und Explosionen, da organische Zuschlagstoffe, wie Methylcellulose, zu Schwelbränden neigen, leicht entflammbar sind und aufgewirbelt mit Luft explosionsfähige Gemische bilden Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung MÄRZ 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Vorbeugender Brand- und Explosions schutz: •Mitarbeiter über die Grundmaß nahmen gemäß Feuerwehrplan, die Brandschutzordnung und den Flucht- und Rettungsplan unter weisen •Bildung gefährlicher explosionsfä higer Atmosphäre verhindern oder einschränken, z. B. Inertisierung durch unbrennbare Stoffe •Zündquellen vermeiden: Verbot von offenem Feuer, offenem Licht und Rauchen; Verbotszonen kenn zeichnen •Beim offenen Umgang mit brennba ren Stäuben Absaugung verwenden Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de •Verschüttetes Material sofort beseitigen •Räume und Anlagen regelmäßig reinigen. Staub nicht aufwirbeln! Absaugen! Nie kehren oder ab blasen! •Schwer entflammbare Schutz kleidung tragen •Anlagenteile leitfähig verbinden und erden •Geeignete Big-Bags verwenden und ggf. beim Entleeren erden •Anfahrtswege und Aufstellflächen für die Feuerwehr vorsehen und freihalten 16 Dienstag M ärz – 12. Woche MONTAG 17 18 Mittwoch 19 Donnerstag 20 Freitag 38 | 39 21 Samstag 22 Sonntag Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung) Notizen Häufige Gefahren •Gesundheitsschädigungen, z. B. Verätzungen, allergische Reaktionen •Entstehung von Bränden und Explosionen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung •Benetzte Kleidung, gegebenen falls auch die Unterwäsche, sofort wechseln •Bei brennbaren und explosiblen Gefahrstoffen geeignete Brandund Explosionsschutzmaßnahmen durchführen Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung durch zuführen und sind Betriebsanweisun gen zu erstellen. Mögliche technische Schutzmaß nahmen: •Verwendung geschlossener Anlagen •Erfassung der Gefahrstoffe am Entstehungsort oder an der Austrittsstelle •Lüftung •Leitfähig geerdete Behälter verwenden MÄRZ 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Lagerung: •In Originalgebinden oder speziellen Lagertanks lagern •Behälter unter Umständen in Auf fangwannen lagern •Am Arbeitsplatz nur die für einen ungehinderten Arbeitsablauf notwendige Menge aufbewahren Umgang: •Kontakt mit der Haut und den Augen vermeiden •Gefahrstoffe nicht in Lebens mittelbehältern und Lebensmittel nicht in Chemikalienbehältern aufbewahren oder zubereiten •Nach dem Umgang Hände gründlich reinigen •Nicht rauchen, essen, trinken oder schnupfen •Lebensmittel nicht in der Nähe von Gefahrstoffen aufbewahren Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 23 Dienstag M är z – 13. Woche MONTAG 24 25 Mittwoch 26 Donnerstag 27 Freitag 40 | 41 28 Samstag 29 Sonntag Zusammenlagerung von Gefahrstoffen Notizen Begriffsbestimmung: Eine Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in: •einem Lagerabschnitt, •einem Container, •einem Sicherheitsschrank oder •einem Auffangraum befinden. Häufige Gefahren MÄRZ 2015 Mo Di Mi Do Fr •Erhöhung des Gefahrenpotentials der einzelnen Gefahrstoffe •Wechselwirkung von Stoffen Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung •Mengen begrenzen •Lagerhöchstmengen nicht überschreiten •Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 beachten Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 30 April – 14. Woche MONTAG 31 Dienstag 01 Mittwoch 02 Donnerstag 03 Freitag Karfreitag 42 | 43 04 Samstag 05 Sonntag Ostersonntag eINSAtZ VoN KLeBStoffeN NOTIZEN Häufige Gefahren • Irritation, Sensibilisierung und Schädigung der Haut • Entwicklung von Allergien • Reizung der Augen, Schleimhäute und Atemwege • Brand und Explosionsgefahr • Verklebung von Haut und Augen bei der Verwendung von Sekundenklebern • Krebserzeugende Inhaltstoffe APRIL 2015 MO DI Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung MI DO FR SA SO 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 • Substitutionsmöglichkeiten prüfen • Sicherheitsdatenblatt beachten • Hautkontakt vermeiden • Geeignete PSA einsetzen • Für gute Belüftung sorgen • Zündquellen vermeiden • Arbeitsbereiche absperren • Notwendigkeit von arbeitsmedizinischer Vorsorge prüfen Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn tag, 06.04. Ostermontag Mehr Infos unter www.praxishandbuchbg.de 06 MONTAG 07 Dienstag April – 15. Woche Ostermontag 08 Mittwoch 09 Donnerstag 10 Freitag 44 | 45 11 Samstag 12 Sonntag Biogefährdung Notizen Häufige Gefahren •Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe, die am Baustoff anhaften oder durch Kontakt mit benutzten Spritzen und Kanülen, Nagetiere, Vögel oder andere Tiere und durch deren Exkremente übertragen werden •Lokale Entzündungen und Durchfall, seltener Infektionen durch Bakterien und Viren •Sensibilisierende oder toxische Wirkungen bestimmter Bakterien und Schimmelpilze Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen : •Leicht zu reinigende Oberflächen für Fußböden •Vom Arbeitsplatz getrennte Möglichkeiten zur Aufbewahrung und Einnahme der Pausenverpflegung April 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn tag, 06.04. Ostermontag Organisatorische Maßnahmen: •Vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit Hände waschen •Milde Hautreinigungsmittel und die Möglichkeit zum hygienischen Trocknen der Hände, z. B. Einweghandtücher, zur Verfügung stellen •Regelmäßige Reinigung und regelmäßiger Wechsel der Arbeitskleidung und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) •Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzaus rüstung aufbewahren •Einsatz von staubarmen Reinigungsmethoden (wie z. B. Naßreinigung oder Verwendung von Staubsaugern der Staubklasse H, ggf. mit Vorabscheider) •Erstellung einer Betriebsanweisung für den Umgang mit Biostoffen und Unter weisung der Mitarbeiter •Verbot von Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen am Arbeitsplatz •Mittel zur Wundversorgung bereitstellen PSA: •Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe •Hautschutz gemäß Hautschutzplan •Soweit erforderlich Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 und Ausatemventil Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 13 April – 16. Woche MONTAG 14 Dienstag 15 Mittwoch 16 Donnerstag 17 Freitag 46 | 47 18 Samstag 19 Sonntag Stolper- und Sturzgefahren Notizen Häufige Gefahren •Umknicken beim Abspringen z. B. von Fahrzeugen und Maschinen •Sturz von höher gelegenen Arbeitsplätzen •Stolpern, Ausrutschen und Umknicken auf der Ebene oder beispielsweise durch Granulat, Schläuche, Leitungen und Flüssigkeiten am Boden Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung •Verkehrswege sollten möglichst waagerecht oder nur leicht geneigt angelegt sein und keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen. •Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen sicher und boden gleich abdecken •Abschnitte von Verkehrswegen, die besonderem Verschleiß unterliegen, zusätzlich stabilisieren z. B. durch Kantenbefestigungen an Türschwellen und Treppenstufen •Vermeidung glatter Böden, z. B. Einlassen von Gummistreifen in Treppen oder Anätzen der Oberfläche bzw. mechanisches Aufrauen •Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Verkehrswege •Leitern müssen stand- und trittsicher sein. April 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Aufstiege zu Fahrzeugen und Baumaschinen: •Aufstiege benötigen ausreichend breite, tiefe und rutschhemmende Trittflächen sowie Haltegriffe/ -stangen für sicheres Ein- und Aussteigen. •Nicht abspringen – beim Ein- und Aussteigen alle Tritte benutzen •Aufstiegshilfen verwenden Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn tag, 06.04. Ostermontag Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 20 April – 17. Woche MONTAG 21 Dienstag 22 Mittwoch 23 Donnerstag 24 Freitag 48 | 49 25 Samstag 26 Sonntag Heben, Tragen, Zwangshaltungen Notizen Häufige Gefahren Akute Einschränkungen des Bewegungsapparates oder Dauerschäden, besonders Verschleißerkrankungen der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule Wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten sind: •Manuelles Aufbänken von Naturwerksteinen zur Bearbeitung und Abstapeln von Werksteinen •Manueller Transport von Werkstein, insbesondere auf Baustellen •Transport von Mörtel in Eimern •Länger andauernde Zwangshaltung (Arbeiten im Knien, in der Hocke, im Bücken, über Schulterhöhe) z. B. bei der Herstellung von Betonwerkstein, Betonfertigteilen, Bewehrung, beim Schalungsbau, Verlegearbeiten von Natursteinen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung April 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn tag, 06.04. Ostermontag •Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Materialtransport, z. B. Kran, Hebezeuge, Hubwagen, Sackkarren •Verkettung von Bearbeitungsplätzen mittels Rollbahnen •Einsatz höhenverstellbarer Arbeitstische •Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen •Vermeidung langer Transportwege •Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche •Wechsel der Arbeitshaltung •Pausen einlegen •Verwendung von Körperschutzmitteln, z. B. Knieschutz •Körper vor Kälte schützen – Rücken und Gelenke warm halten Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 27 April – 18. Woche MONTAG 28 Dienstag 29 Mittwoch 30 Donnerstag 01 Freitag Tag der Arbeit 50 | 51 02 Samstag 03 Sonntag Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Notizen Häufige Gefahren •Kopf- und Muskelschmerzen •Arbeitsbedingte Erkrankungen •Bürounfälle wie Stürzen und Stolpern Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Raumgestaltung: •Ausreichende Raumfläche, pro Beschäftigte bzw. Beschäftigten mind. 8 m2, bei Großraumbüros mind. 12 bis 15 m2 •Raumklima und Farbgestaltung beachten •Allgemeinbeleuchtung mind. 500 Lux. •Leuchten parallel zur Fensterfront •Leuchtstofflampen neutralweiß bis warmweiß, flimmer- und flackerfrei April 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Tisch: •Tische müssen 72 cm hoch sein. •Variable Tische an Körpergröße anpassen (68–76 cm) •Falls erf. Fußstütze einsetzen •Tischflächen mind. 1,60 m lang und 0,80 m tief •Ausreichende Beinfreiheit •Nichtglänzende, helle Tischober fläche Stuhl: •Nur Stühle mit 5 Beinen, gebrems ten Rollen, höhenverstell- und drehbarer Sitzfläche nutzen •Nutzerinnen und Nutzer in die ergonomisch richtige Einstellung des Stuhles einweisen Lärm: •Lärmarme Bürogeräte einsetzen oder Geräte auslagern •Beurteilungspegel im Arbeitsraum < 55 dB(A) Bildschirm: •Sehabstand zum Bildschirm •Horizontale Blicklinie •Bei häufigem Schreiben Konzept halter verwenden Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn tag, 06.04. Ostermontag Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Rückenlehne einstellen Sitzhöhe einstellen Sitzfläche ausnutzen Dynamisch sitzen 04 M ai – 19. Woche MONTAG 05 Dienstag 06 Mittwoch 07 Donnerstag 08 Freitag 52 | 53 09 Samstag 10 Sonntag Innerbetriebliche Verkehrswege Notizen Häufige Gefahren •Stürzen •Abstürzen •Abrutschen •Stolpern •Getroffen werden von Gegenständen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mai 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05. Pfingstmontag •Trennung von Geh- und Fahrverkehr •Abgrenzung von Verkehrswegen gegenüber anderen Flächen (z. B. Lagerflächen), z. B. durch Kennzeichnung Abschrankungen, Nagelreihen •Kennzeichnung von Verkehrswegen, wenn Arbeits- und Lagerräume eine Grundfläche von > 1000 m2 einnehmen •Abgrenzung bzw. Kennzeichnung von dauerhaften Gefahr- und Stolperstellen, z. B. durch gelbschwarze Markierung •Abgrenzung bzw. Kennzeichnung von zeitlich begrenzten Gefahrstellen, z. B. Baustellen, durch rot-weiße Markierung •Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs •Übersichtliches Anlegen von Verkehrswegen, mögliche Hilfsmittel: Panorama- und Kugelspiegel •Schaffung und Kennzeichnung von Rettungswegen und Notausgängen •Verkehrswege und Fußböden müssen rutschhemmende Beläge haben •Verkehrswege dürfen keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen •Ausreichende Beleuchtung •Installation einer Notbeleuchtung Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 11 M ai – 20. Woche MONTAG 12 Dienstag 13 Mittwoch 14 Donnerstag Christi Himmelfahrt 15 Freitag 54 | 55 16 Samstag 17 Sonntag Schutzeinrichtungen Notizen Häufige Gefahren •Verletzungen durch bewegliche Maschinenteile •Berührung sehr heißer Teile •Herausschleuderndes Material Durch: •Unzureichende Schutzeinrichtungen, z. B. zu niedrig •Abgebaute Schutzeinrichtungen •Unwirksam gemachte Schutzeinrichtungen, z. B. manipulierte elektrische Verriegelungen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Lassen sich Gefahrstellen nicht durch konstruktive Maßnahmen vermeiden, müssen diese durch Schutzeinrichtun gen gesichert werden. Trennende Schutzeinrichtungen: •Feststehende trennende Schutz einrichtungen •Bewegliche trennende Schutzein richtungen Mai 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05. Pfingstmontag Nicht trennende Schutzeinrichtungen: •Steuereinrichtungen mit selbst tätiger Rückstellung (Totmann schaltung) •Zweihandsteuerung •Schutzeinrichtung mit Annähe rungsreaktion •mechanisch, z. B. Schaltbügel •nicht mechanisch, z. B. Licht schranke Allgemeine Anforderungen: •Dürfen keine zusätzliche Gefahren verursachen •Dürfen nicht auf einfache Weise umgangen werden können •Müssen ausreichenden Sicher heitsabstand zum Gefahrbereich haben •Dürfen die Beobachtung des Ar beitszyklus nicht einschränken •Müssen die erforderlichen Ein griffe, z. B. für Wartungsarbeiten, möglichst ohne Demontage der Schutzeinrichtungen zulassen •Regelmäßige Prüfung Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 18 M ai – 21. Woche MONTAG 19 Dienstag 20 Mittwoch 21 Donnerstag 22 Freitag 23 Samstag 24 Sonntag Pfingstsonntag 56 | 57 Schalteinrichtungen Notizen Mit Schalteinrichtungen werden Bewegungen von Maschinen und Anlagen ge startet oder angehalten. Sie befinden sich z. B. in elektrischen Steuerungen. Häufige Gefahren •Unerwarteter Anlauf von Maschinen •Ungesicherter Nachlauf von Anlagen •Elektrischer Schlag infolge von Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen •Gefährdungen durch Manipulation an Sicherheitseinrichtungen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung A1_28_Schalteinrichtungen.fh11 06.09.2005 16:31 Uhr Seite 2 C M Y CM MY CY CMY K Technische Anforderungen: •Schalteinrichtungen nach den zu erwartenden Beanspruchungen auswählen, z. B. Positionsschalter A oder 1.28Öffnen Schalteinrichtungen •Das Entfernen von Schutzeinrichtungen darf erst möglich sein, nachdem die gefahrbringenden Bewegungen beendet sind, z. B. Nachlauf sicherung • Jeder elektrische Antrieb benötigt einen Haupt•Schalteinrichtungen mit Schutzfunktion dürfen nicht auf einfache Weise schalter 3 . A 1.28umgangen werden können • Für Antriebe, die gemeinsam betrieben werden, Schalt- •Jeder elektrische genügt Antrieb ein Hauptschalter. benötigt einen Hauptschalter. einrichtungen • Hauptschalter müssen abschließbar sein, um ein •Hauptschalter müssen abschließbar sein, um ein unbeabsichtigtes Wieder unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu verhindern. einschalten•zu verhindern Not-Aus-Schalteinrichtungen müssen in geeigneter Zahl vorhanden und gekennzeichnet •Not-Aus-Schalteinrichtungen müssensein, ininsbegeeigneter Zahl vorhanden und sondere bei großflächigen und verketteten Anlagen. gekennzeichnet sein 3 A Mai 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Betrieb/Reparatur/Wartung Betrieb/Reparatur/Wartung: • Schalteinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden. • Bei Reparaturund Wartungsarbeiten ist der Haupt- werden. •Schalteinrichtungen dürfen nicht manipuliert schalter auszuschalten und gegen Wiedereinschalten •Bei Reparaturund Wartungsarbeiten ist der Hauptschalter auszuschalten zu sichern 4 (mit Not-Aus-Schaltern werden die und gegen Wiedereinschalten zu sichern Anlagen im Gefahrenfalle schnell abgeschaltet; mit ihnen erfolgt keine allpolige Trennung vom Netz). Prüfungen • regelmäßige Prüfung der Schalteinrichtungen durch eine befähigte Person Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05. Pfingstmontag Anforderungen an das Personal • Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, z. B. Elektrofachkräfte. Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 4 25 MONTAG 26 Dienstag M ai – 22. Woche Pfingstmontag 27 Mittwoch 28 Donnerstag 29 Freitag 58 | 59 30 Samstag 31 Sonntag Erdbaumaschinen Notizen Häufige Gefahren •Abstürzen von Personen z. B. beim Auf- und Absteigen •Abstürzen, Umkippen und Überschlagen •Anfahren von Personen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mai 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05. Pfingstmontag Betrieb: •Nur unterwiesene, mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete und schriftlich beauf tragte Personen einsetzen •Prüfung vor Fahrtantritt •Nicht im Gefahrenbereich der Maschine aufhalten •Einweisende Person und/oder Hilfsmittel einsetzen, wenn keine ausreichende Sicht auf den Fahrund Schwenkbereich •Beim Auf- und Abstieg auf das Gerät / vom Gerät Haltegriffe benutzen – nicht abspringen •Zu Gräben und Böschungen aus reichende Sicherheitsabstände einhalten •Bei Arbeitsunterbrechungen das Gerät gegen unbeabsichtigte Be wegungen und unbefugte Benut zung sichern •Verboten ist die Durchführung von Arbeiten aus der Arbeitseinrich tung, z. B. Radladerschaufel Technische Anforderungen: •Hilfsmittel zur Sichtverbesserung, z. B. Kamerasysteme •Ausstattung der Geräte mit stabi len Kabinen (ROPS – FOPS) •Sichere Zugänge zu Führerhäusern und Arbeitsbühnen Störungsbeseitigung/Wartung: •Aufenthalt unter ungesicherten, angehobenen Arbeitseinrichtun gen nicht erlaubt •Bei Wartungs- und Instandset zungsarbeiten Geräte gegen unbe absichtigte Bewegung sichern Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 01 Juni – 23. Woche MONTAG 02 Dienstag 03 Mittwoch 04 Donnerstag Fronleichnam* 05 Freitag 60 | 61 06 Samstag 07 Sonntag Gabelstapler Notizen Häufige Gefahren •Anfahren von Personen und Geräten •Herabfallen von Lasten •Verletzungen beim Auf- und Absteigen •Umkippen des Gabelstaplers Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 04.06. Fronleichnam* Betrieb: •Fahrerrückhalteeinrichtungen, z. B. Bügel, benutzen und ggf. nachrüsten •Beim Beladen Tragfähigkeitsdia gramm beachten •Die Last möglichst nahe am Gabel rücken aufnehmen und in niedriger Stellung der Gabelzinken verfahren •Kurven mit angepasster Geschwin digkeit durchfahren; beim Befah ren von Steigungen und Gefällen Last bergseitig führen •Personen nur auf hierfür vorgese henen Mitfahrersitzen befördern •Für Montagearbeiten Arbeitsbüh nen mit Seiten- und Rückenschutz verwenden •Gabelstapler gegen unbeabsich tigte Benutzung sichern, z. B. Schlüssel abziehen •Gabelstapler mit Flüssiggasbetrieb nicht in Räumen unter Erdgleiche abstellen •Beim Betrieb von Gabelstaplern mit Verbrennungsmotor in Räumen Katalysatoren/Rußfilter zur Abgas reinigung benutzen Prüfungen: •Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person •Tägliche Sichtprüfung durch die Fahrerin bzw. den Fahrer Anforderungen an die Fahrerin bzw. den Fahrer: •Ausgebildet •Mindestens 18 Jahre alt •Von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer schriftlich beauftragt •Jugendliche nur zu Ausbildungs zwecken unter Aufsicht einsetzen * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 08 Juni – 24. Woche MONTAG 09 Dienstag 10 Mittwoch 11 Donnerstag 12 Freitag 62 | 63 13 Samstag 14 Sonntag Krane Notizen Häufige Gefahren •Lastabsturz •Absturz von Personen von der Krankonstruktion •Stromschlag durch Berühren einer Hochspannungsleitung •Fehlbedienung •Anstoßen der Last an Menschen/ Anlagen •Quetschung von Personen durch fehlende Sicherheitsabstände •Pendelnde Lasten Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Betrieb: •Bestimmungsgemäße Verwendung •Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung •Standsicherheit gewährleisten •Schrägzug/Losreißen festsitzender Lasten ist verboten. •Max. Tragfähigkeit/Lastmoment beachten; Überwachungseinrich tungen nicht manipulieren •Verständigung mit dem Einweiser/ Anschläger bzw. der Einweiser-/ Anschlägerin z. B. durch verein barte Handzeichen •Nur geeignete Anschlagmittel verwenden •Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen •Aufenthalt von Personen nicht unter schwebenden Lasten •Zusammenstoß von mehreren Kra nen auf einer Kranbahn verhindern Technische Anforderungen: •Sichtbarer Hinweis auf die zuläs sige Tragfähigkeit/Lastmoment erforderlich •Funktionsfähige Hakensicherung erforderlich Anforderungen an die Kranfahrerin bzw. den Kranfahrer: •Mindestens 18 Jahre •Körperlich/geistig geeignet •Zuverlässig •Nachweis der Befähigung •Schriftliche Beauftragung durch die Unternehmerin/den Unternehmer Feiertage: 04.06. Fronleichnam* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 15 Juni – 25. Woche MONTAG 16 Dienstag 17 Mittwoch 18 Donnerstag 19 Freitag 64 | 65 20 Samstag 21 Sonntag Kreissägen: TISCH-, FORMAT- UND BAUSTELLENKREISSÄGEN Notizen Häufige Gefahren •Schnittverletzungen durch Eingriff in das laufende Sägeblatt •Verletzungen durch wegfliegende Werkstückteile •Getroffen werden von Werkstücken Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 04.06. Fronleichnam* Betrieb: •Spaltkeil richtig einstellen •Schutzhaube so einstellen, dass nur der zum Schneiden des Werkstückes erforderliche Spalt offen bleibt •Schiebestock bereitstellen •Absauganlage benutzen •Hilfseinrichtungen auch bei Einzelstücken benutzen, z. B. Parallelanschlag •Schmale Werkstücke mit Schiebestock bis hinter den Spaltkeil durchschieben •Beim Einsetzschneiden Werkstück nicht verkanten / Rückschlagsicherung anbringen •Splitter und Späne nicht mit der Hand aus dem Sägeblattbereich entfernen •Eng anliegende Kleidung tragen – ohne Handschuhe arbeiten •Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen / Finger nicht spreizen •Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten •Nur Werkstoffe schneiden, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kreissäge entsprechen •Brand- und Explosionsschutz beachten Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter: •Kreissägeblätter müssen gekennzeichnet sein •Lärmarme Sägeblätter benutzen •Beschädigte Sägeblätter aussortieren * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 22 Juni – 26. Woche MONTAG 23 Dienstag 24 Mittwoch 25 Donnerstag 26 Freitag 66 | 67 27 Samstag 28 Sonntag Handkreis- und Handkettensägen Notizen Häufige Gefahren •Schnittverletzungen durch Rückschlagen der Kettensäge •Getroffen werden durch das Werkstück •Schnittverletzungen durch Eingriff in das Kreissägeblatt •Verletzungen durch wegfliegende Werkstückteile Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Handkettensäge: •Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen •Kette so weit spannen, dass sie rundum am Schwert anliegt •Zum Rundholzsägen Kettensägen mit Krallenanschlag benutzen •Beim Startvorgang Motorkettensäge sicher abstützen / mit beiden Händen festhalten – Kette darf den Boden nicht berühren •Nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen •Nicht mit Schienenspitze sägen / nicht von unten nach oben durch das Werkstück führen; Rückschlaggefahr! •Ausbildung erforderlich Juni 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 04.06. Fronleichnam* Handkreissäge: •Den gesamten Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung versehen •Bei Schnitttiefen > 18 mm Handkreissäge mit Spaltkeil •Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke •Handmaschinen nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen •Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf nicht festgestellt werden. Persönliche Schutzausrüstungen: •Augenschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Schnittschutz-Kleidung (Kettensäge) * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 29 MONTAG 30 Dienstag Juli – 27. Woche 01 Mittwoch 02 Donnerstag 03 Freitag 68 | 69 04 Samstag 05 Sonntag Förderbänder Notizen Häufige Gefahren •Einzuggefahr für Körperteile, z. B. an den Stellen, an denen der umlaufende Gurt auf Trommeln oder Rollen aufläuft •Einzug und Umherschlagen von Werkzeug •Getroffen werden von herabfallendem Fördergut •Absturzgefahr bei Arbeiten an hochgelegenen Bandanlagen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen: Schalt- und Warneinrichtungen: •Abschließbarer Hauptschalter für Reparatur-/Wartungsarbeiten •Not-Halt, z. B. Reißleine entlang des Bandes •Anlaufwarneinrichtungen (optisch/akustisch) •Drehzahlüberwachung Juli 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Schutzeinrichtungen an Einzugsstellen: •Kopftrommel: feststehende, trennende Schutzeinrichtung/Füllstücke •Umkehrtrommel: geschlossener Pflugabstreifer vor der Umlenktrommel / trennende Schutzeinrichtung/Füllstücke •Knickrollen (Umlenkung Gurt > 3°): seitliche Schutzeinrichtung •Spanneinrichtungen: vollständige umschließende Schutzeinrichtung •Überbaute Tragrollen (Ausweichmöglichkeit Gurt < 5 cm) / Untergurtrollen im Arbeits- und Verkehrsbereich: fester Schutz gegen Eingreifen Betrieb/Wartung/Störungsbeseitigung: •Hände weg vom laufenden Band! •Antrieb abschalten / gegen Wiedereinschalten sichern •Regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtungen •Gurt nicht als Standplatz für Arbeiten benutzen •Schutzeinrichtungen nach Reparaturarbeiten sofort wieder anbringen Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 06 MONTAG 07 Dienstag Juli – 28. Woche 08 Mittwoch 09 Donnerstag 10 Freitag 70 | 71 11 Samstag 12 Sonntag Beladung von Silofahrzeugen Notizen 1 Häufige Gefahren Störungsbeseitigung: •Absturz vom Fahrzeug oder von der Verladebühne •Staubaustritt beim Befüllen •Überdruck beim Öffnen der Domdeckel •Verletzungen durch Fahrzeugbewegungen, besonders bei Rückwärtsfahrt •Gefahren beim Rangieren von Bahnwaggons •Quetschgefahr durch Verladegarnitur •Verätzungen der Augen durch Gefahrstoffe Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung •Benutzen der vorhandenen Geländer bei jedem Aufenthalt auf dem Fahrzeug •Vor dem Öffnen der Domdeckel den Behälter drucklos machen •Rückwärtsfahrten nur mit Einweiser •Sichtkontakt auf den Fahrbereich bei Rangierbetrieb •Beim Anfahren auf stehende Waggons den dahinterliegenden Verkehrsraum beobachten •Abgekuppelte Waggons mit Hemmschuh gegen Ablaufen feststellen •Für den Rangierbetrieb eine Betriebsanweisung erstellen Juli 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Prüfungen: •Regelmäßige Prüfung der Anlagen durch eine befähigte Person PSA: •Sicherheitsschuhe beim Aufenthalt auf dem Fahrzeug •Staubmaske (FFP2) •Schutzbrille •Geschlossene Arbeitskleidung Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 13 MONTAG 14 Dienstag Juli – 29. Woche 15 Mittwoch 16 Donnerstag 17 Freitag 72 | 73 18 Samstag 19 Sonntag Betrieb von Silos Notizen Häufige Gefahren •Vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden •Absturz vom oder ins Silo •Gequetscht werden in den Austragseinrichtungen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen: •Öffnungen müssen z. B. durch Geländer gesichert sein. •Befahröffnungen, z. B. Mannlöcher müssen verschlossen sein. •Radabweiser für Silos, die unterfahren werden •Sicherungen gegen auftretenden Über- und Unterdruck für Silos, die pneuma tisch befüllt werden •Einblasöffnung mit selbsttätig wirkenden Abschaltventilen, die bei Überfüllung oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung verschließen •Hilfseinrichtungen für den störungsfreien Materialfluss: z. B. Rüttler, Luft kanonen, Dampf (Winterbetrieb) Juli 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Reparatur/Wartung/Instandhaltung: •Störungen im Materialfluss durch Einsatz von Zusatzeinrichtungen, z. B. Luftkanone, beseitigen •Wenn dies nicht möglich ist, Anbackungen/Verstopfungen von oben mit z. B. Stangen beseitigen – Füllgut nicht betreten! •Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Laufstege, Bühnen installieren – ggf. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen •Einsteigen und Einfahren nur nach einer genauen Vorbereitung und Einhaltung einer schriftlichen Betriebsanweisung Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 20 MONTAG 21 Dienstag Juli – 30. Woche 22 Mittwoch 23 Donnerstag 24 Freitag 74 | 75 25 Samstag 26 Sonntag Lagereinrichtungen Notizen Häufige Gefahren •Verletzungen durch herabstürzendes/umstürzendes Lagergut •Angefahren werden in engen und unübersichtlichen Lagern •Absturz vom Regal Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juli 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Technische Anforderungen: •Verkehrswege und Lagerflächen trennen, z. B. Markierungen auf dem Boden •Verkehrswege ausreichend breit gestalten •Für ausreichende Beleuchtung sorgen •Werden Lagerhallen von LKWs befahren, z. B. Verladehalle, ist auf eine aus reichende Belüftung zu achten (Dieselabgase!). •An unübersichtlichen Stellen Verkehrsspiegel installieren •Es müssen dem Lagergut angepasste Regale/Lagereinrichtungen vorhanden sein, z. B.: •Palettenregale für palettierte Ware und Lager für Kleinteile mit: •Durchschiebesicherung •Sicherung gegen seitliches Abstürzen der Ware •Kennzeichnung je Fach und Feld •Anfahrschutz •Rungenlager für flächige Produkte, wie Natursteinsteinplatten •Verwendung von A-Bockstützen nur noch in Verbindung mit Rungen •Kragarmregale, z. B. für Stahlrohre •Sicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen •Gefahrstofflager, z. B. für Gasflaschen Prüfungen: •Zustand der Lagereinrichtungen in regelmäßigen Abständen auf Beschädigungen •Zustand der Verkehrswege einschließlich der Beleuchtung Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 27 MONTAG 28 Dienstag Juli – 31. Woche 29 Mittwoch 30 Donnerstag 31 Freitag 76 | 77 01 Samstag 02 Sonntag Lastaufnahmemittel Notizen Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen zur Aufnahme von Lasten mit einem Hebezeug durch: •Kraftschlüssige Verbindung, z. B. Vakuumheber •Formschlüssige Verbindung, z. B. Traversen mit Ketten Häufige Gefahren Lastabsturz durch: •Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels •Übermäßige Belastung der Aufhängepunkte oder der Verankerungspunkte •Falsche Auswahl von Lastaufnahmemitteln •Nicht sicher angeschlagene Lasten •Sich ungewollt verlagernde Lasten •Unbeabsichtigt ausgehakte Lasten Absturz von Personen: •Beim Personentransport mit ungeeigneten Personenaufnahmemitteln •Beim Befördern auf Lastaufnahmemitteln Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juli 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Technische Anforderungen: •Kennzeichnung der Lastaufnahmemittel mit den für den Betrieb wichtigen Angaben, z. B. Tragfähigkeit •Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung Betrieb: •Mangelhafte Lastaufnahmemittel der Benutzung entziehen •Keine Beförderung von Personen •Kein Transport von Lasten über Personen •Lasten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern •Lastaufnahmemittel nicht überlasten •Lastaufnahmemittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden •Sichtprüfung vor Benutzung (z. B. Druckanzeige, Dichtlippe am Vakuumheber) •Regelmäßige Prüfungen Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 03 MONTAG 04 Dienstag 05 Donnerstag August – 32. Woche Mittwoch 06 07 Freitag 78 | 79 08 Samstag 09 Sonntag Anschlagmittel Notizen Drahtbrüche Quetschungen Litzenbrüche Knicke Häufige Gefahren •Lastabsturz auf Grund des Überschreitens der zulässigen Tragfähigkeit des Anschlagmittels bzw. Verwendung von beschädigten Anschlagmitteln •Falsche Auswahl von Anschlagmitteln •Lasten sind nicht sicher angeschlagen / haben sich ungewollt verlagert bzw. unbeabsichtigt ausgehakt. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen: •Kennzeichnung der Anschlagmittel, z. B. Tragfähigkeit August 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Anschlagen: •Nur genormte und gekennzeichne te Anschlagmittel verwenden •Bei Ketten den Kettenanhänger beachten •Belastungstabellen beachten •Maximaler Neigungswinkel 60° •Kantenschutz verwenden bei scharfen Kanten •Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird •Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden Ketten: •Kennzeichnung auf den Kettenan hängern •Ablegereife z. B. bei Verformungen, Rissen Chemiefaserbänder: •Aufnäher enthalten Angaben z. B. über die Tragfähigkeit. •Ablegereife z. B. bei Beschädigun gen der Webkanten Prüfungen: •Vor dem Gebrauch Sichtkontrolle •Prüfung in regelmäßigen Abstän den durch befähigte Person Tragmittel 31 Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt* Stahldrahtseile: •Ablegereife z. B.: •Wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind •Bei Quetschungen oder Knickung des Seiles * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Neigungs winkel ≤ 60° Anschlag mittel Lastaufnahme mittel 10 MONTAG 11 Dienstag 12 Donnerstag August – 33. Woche Mittwoch 13 14 Freitag 15 Samstag Mariä Himmelfahrt* 80 | 81 16 Sonntag Umgang mit Hochdruckreinigern Notizen Häufige Gefahren •Heiße Teile •Durch den Strahl gelöste Wurfstücke •Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen •Abgase •Rückstoß •Schneidwirkung des Strahls •Leckagen, Austreten von Druck flüssigkeit •Gefahrstoffe, z. B. Lösemittel •Heiße Flüssigkeiten Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung August 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt* •Elektrisch betriebene Hochdruck reiniger nur über Speisepunkt mit FI-Schutzschalter anschließen •Vor jeder Inbetriebnahme Sichtprü fung der Spritzpistole, Schlauchlei tung und Sicherheitseinrichtungen •Von Hand geführte Spritzeinrich tungen nur von einem sicheren Standplatz aus bedienen •Keine Körperteile in den Flüssig keitsstrahl bringen •Hochdruckstrahl nicht auf Perso nen richten •Bei Rückprall von gelösten Teilen Spritzschutz verwenden •Schlauchleitung nicht einklemmen, über scharfe Kanten ziehen oder mit Fahrzeugen überfahren •Zug- oder Biegebeanspruchung der Schlauchleitung vermeiden •Die Betätigungseinrichtung der Spritzeinrichtung nicht in Ein schaltstellung festsetzen •Nicht von Leitern aus arbeiten; Gerüst benutzen •Bei Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsende Gerät gegen unbeab sichtigtes Betätigen sichern PSA : •Stiefel, Hose, Handschuhe •Kopf- und Gesichtsschutz •Ggf. Atemschutz * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 17 MONTAG 18 Dienstag 19 Donnerstag August – 34. Woche Mittwoch 20 21 Freitag 82 | 83 22 Samstag 23 Sonntag Kippstellen – Entladestellen Notizen D ≥ 1/3 D Häufige Gefahren Abstürzen, Umstürzen und Abrutschen des Fahrzeuges, z. B. durch: •Überfahren der Kippkante •Wegbrechen der Kante •Verlagerung des Schwerpunkts beim Kippen •Wenn der Schwerpunkt sich verlagert und das Fahrzeug dabei in den weichen Untergrund einsinkt •Überfahren von Bodenunebenheiten mit aufgestellter Kippmulde Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung An ortsfesten Kippstellen: •Sind feste Anschläge vorzusehen, z. B. massive Stahl- oder Holzträger, Stahl betonaufkantungen, die mit dem Untergrund oder Gebäude verankert sind. •Muss die Höhe des Anschlages mind. 1/3 des Raddurchmessers der abkip penden Fahrzeuge betragen, damit ein Überfahren des Anschlages vermieden wird. August 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 An ortsveränderlichen Kippstellen: •Sind feste oder mobile Anschläge vorzusehen. •Falls feste Anschläge nicht möglich sind: •Ist die Entladestelle 5 m vor der Absturzkante einzurichten und das Material mit Erdbaumaschinen abzuschieben. •Der Abschiebevorgang ist möglichst rechtwinklig zur Absturzkante durchzuführen. •Je nach Standfestigkeit des vorhandenen Untergrundes sind Radlader (bei hoher Standfestigkeit) oder Raupen (bei geringer Standfestigkeit) für das Abschieben des Materials einzusetzen. 31 Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt* 5m * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 24 MONTAG 25 Dienstag 26 Donnerstag August – 35. Woche Mittwoch 27 28 Freitag 84 | 85 29 Samstag 30 Sonntag Absackung Notizen Häufige Gefahren •Mechanische Gefährdung durch bewegte Maschinenteile, Einzug- und Quetschgefahren •Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Zement und Zusatzmitteln sowie Reizung der Atemwege durch Staub •Wirbelsäulenbelastung beim Heben und Tragen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen: •Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken •Umwehrung des Drehbereichs am Rotorpacker •Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Gefahrbereich des Rotorpackers •Not-Halt als Reissleine im Drehbereich des Rotors •Verdeckung der Klemm- und Schneidvorrichtung zum Befüllen von Folien gebinden mit durchsichtiger, elektrisch verriegelter Tür •Staubabsaugung am Füllstutzen und am Sackabwurf •Hebehilfen wie Vakuumheber beim manuellen Palettieren verwenden August 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung: •Ausschalten des Hauptschalters und Sicherung gegen Einschalten •Einlegen mechanischer Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen Betriebsanweisungen: •Betriebsanweisungen beachten Persönliche Schutzausrüstungen: •Staubdichte Schutzbrille •Sicherheitsschuhe •Ggf. Atemschutzmaske Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 31 MONTAG 01 Dienstag 02 Donnerstag September – 36. Woche Mittwoch 03 04 Freitag 86 | 87 05 Samstag 06 Sonntag Beseitigung von Störungen an automatisierten Anlagen Notizen Häufige Gefahren •Quetschen und scheren •Abstürzen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung September 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 •Vorbeugende Instandhaltung: z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/ -teile austauschen oder reparieren und genaue Einstellung von Schaltern •Ausschalten der Anlagenteile und gegen Wiedereinschalten sichern •Leichte Zugänglichkeit zu Störungsquellen •Nutzung der verriegelten Zugänge •Nutzung der Vor-Ort-Steuerung •Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren •Sicherung der Auflasten / sich absenkender Maschinenteile gegen unbeab sichtigte Bewegung •Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen •Planung und Rücksprache mit Vorgesetzten •Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen •Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten, auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgter technischer Veränderungen, genau informiert sein. PSA: •Schutzschuhe •Schutzhandschuhe •Arbeitsschutzhelm •Ggf. Gehörschutz •PSA gegen Absturz Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 07 MONTAG 08 Dienstag 09 Donnerstag September – 37. Woche Mittwoch 10 11 Freitag 88 | 89 12 Samstag 13 Sonntag Instandhaltungsarbeiten Notizen Häufige Gefahren Verletzungsgefahren ergeben sich durch: •Unzureichende Vorbereitung •Zeitdruck •Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen •Improvisation •Schwierige Umgebungsbedingungen, z. B. enge Räume, Hitze •Arbeiten mit Gefahrstoffen •Absturz •Ausrutschen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung September 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Maßnahmen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten: •Gefährdungsbeurteilung und Planung der Arbeiten •Betriebsmittel gegen ein unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern •Gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie, z. B. Druckluft, Federn, angehobener Maschinenteile, verhindern •Festlegen besonderer Sicherheitsmaßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden Maschinen erforderlich sind •Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen Maßnahmen nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten: •Anbringen aller Schutzeinrichtungen •Überprüfung der Funktion des Betriebsmittels und der Schutzeinrichtungen •Vor dem Anlaufen von Maschinen und Anlagen sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrenbereiche verlassen haben •Aufräumen und ggf. Reinigung der Instandhaltungsstelle •Abtransport von Werkzeugen und Hilfsmitteln Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 14 MONTAG 15 Dienstag 16 Donnerstag September – 38. Woche Mittwoch 17 18 Freitag 90 | 91 19 Samstag 20 Sonntag PSA gegen Absturz Notizen Häufige Gefahren Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist zu benutzen: •An hochgelegenen Arbeitsplätzen, die über keine Absturzsicherung verfügen •In engen Räumen, z. B. Silos •Wenn die Gefahr des Versinkens besteht Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Kennzeichnung: •Name des Herstellers •CE-Zeichen •Nummer der Prüfstelle •Seriennummer •Herstellungsjahr Anforderungen an das Personal: •Die Mitarbeiter müssen ausgebil det und in regelmäßigen Abstän den, mindestens einmal jährlich, theoretisch und mit praktischen Übungen unterwiesen werden. September 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Anschlagpunkt: •Anschlagpunkt für das Seil oder das Höhensicherungsgerät mög lichst senkrecht oberhalb der zu sichernden Person Verwendungsbeschränkungen: •Höhensicherungsgeräte sind für den Einsatz in fließfähigen Medien (Wasser, Schüttgut) nicht zugelassen! •Haltegurte (Hüftgurte) dürfen nicht als Auffanggurte verwendet werden. Rettung von Personen: •Die Rettung muss vorbereitet und geübt werden. •Die Rettung einer abgestürzten Person muss schnell erfolgen, da z. B. das lebensgefährliche „Hän getrauma“ (Absacken des Blutes in die Beine) auftreten kann. Aufhängeöse Falldämpfer: •Falldämpfer müssen verwendet werden (Ausnahmen: beim Einsatz von Höhensicherungsgeräten oder Steigschutz). Gehäuse ein- und ausziehbares Verbindungsmittel Endverbindung Karabinerhaken Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 21 MONTAG 22 Dienstag 23 Donnerstag September – 39. Woche Mittwoch 24 25 Freitag 92 | 93 26 Samstag 27 Sonntag Gefährliche Arbeiten/Alleinarbeit Notizen Häufige Gefahren Bei Alleinarbeit (eine Person führt al lein, außerhalb von Ruf- und Sichtwei te zu anderen Personen, Arbeiten aus) sind die Betroffenen durch fehlende Hilfeleistung gefährdet bei: •Verschüttet werden •Absturz •Vergiftungen •Verbrennungen •Brand und Explosion •Sozialer Vereinsamung Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Allgemein: •Gefährdungsbeurteilung und Prüfung, ob Alleinarbeit oder gefährliche Arbeiten durchgeführt werden dürfen •Alleinarbeit vermeiden •Festlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen •Festlegung einer aufsichtsführenden Person •Alleinarbeitsverbot für Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine gefährliche Arbeit ohne Gefahr auszuführen September 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Besonderheiten bei Alleinarbeit: •Beaufsichtigung in kurzen Abständen, zeitlich abgestimmt z. B. per Telefon, Sprechfunk, Handy •Automatisches, willensunabhängiges Überwachungssystem •Generell unzulässig ist Alleinarbeit z. B. bei: •Einsteigen und Einfahren in Silos •Arbeiten in Behältern und engen Räumen •Beräumen von Erd- und Felswänden •Arbeiten im Gleisbereich •Sprengarbeiten Betriebsanweisungen: •Bei Alleinarbeit mit erhöhter oder besonderer Gefährdung ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 28 MONTAG 29 Dienstag 30 Oktober – 40. Woche Mittwoch 01 Donnerstag 02 Freitag 03 Samstag Tag der Deutschen Einheit 94 | 95 04 Sonntag Handgeführte Maschinen Notizen Häufige Gefahren •Wegfliegende Material- und Werkzeugsplitter sowie Schleiffunken •Stäube, insbesondere quarzhaltiger Feinstaub •Lärm und Vibrationen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen: •Kennzeichnung der Schleifkörper und Trennscheiben, Verfalldatum beachten •Schutzhauben bei Handtrenn- und Handschleifmaschinen Oktober 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag* Betrieb: •Entsprechend der auszuführenden Arbeit den richtigen Schleifkörper/die richtige Trennscheibe verwenden •Zum Aufspannen nur gleichgroße, zur Maschine gehörende Spannflansche verwenden •Möglichst nur vibrationsarme/schallgedämmte Geräte verwenden •Drehzahl der Maschine niemals höher als die des Schleifkörpers/der Trenn scheibe •Werkstücke vor dem Bearbeiten sicher auflegen und einspannen •Maschine stets beidhändig führen – nicht verkanten •Trennscheibe nicht als Schleifscheibe verwenden •Bei Druckluftwerkzeugen Schlauchverbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern und vor dem Trennen drucklos machen •Bei Arbeiten im Nassbereich die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten •Bei Staubentstehung Maßnahmen zur Staubreduzierung durchführen •Bei allen Schleif-, Trenn-, Bohr- und Meißelarbeiten: Schutzbrille und Gehörschutz •Bei Staub: Atemschutz mit Partikelfilter FFP2 * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 05 MONTAG 06 Dienstag 07 Oktober – 41. Woche Mittwoch 08 Donnerstag 09 Freitag 96 | 97 10 Samstag 11 Sonntag Einsteigen und Einfahren in Silos Notizen Häufige Gefahren •Abstürzen von Personen •Verschütten/Versinken von Personen •Erfasst werden von Fördereinrichtungen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Allgemeine Maßnahmen: •Alle Arbeiten im Silo nur mit einer 2. Person – keine Alleinarbeit! •Sicherungsposten: Kontakt zum Eingestiegenen halten, Winde bedienen, Rettungsmaßnahmen einleiten •Siloeinrichtungen (z. B. Abzugs- und Befülleinrichtung, Luftkanone) abschalten / gegen Wiedereinschalten sichern •Schadstoffe in der Atmosphäre und Sauerstoffgehalt im Silo beachten •Materialreste oberhalb der Einstiegsöffnung entfernen •Aufsichtsführer und Sicherungsposten bestellen •Schriftliche Erlaubnis / Betriebsanweisung erstellen Oktober 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag* Arbeiten oberhalb des Schüttguts: •Einsteigen unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im Schüttgut ausgeschlossen ist •Einsteigen nur mit einer fest angebrachten Leiter / Steigeisengängen •Personen während der gesamten Zeit im Silo mit Rettungswinde durch straffes Seil verbinden Arbeiten auf dem Schüttgut: •Wenn Versinken droht: Siloeinfahreinrichtung / feste Arbeitsbühne benutzen •Bei Verlassen des Einfahrgerätes: mit kurzem Seil an der Siloeinfahreinrichtung anschlagen – Seil durch dosiertes Anheben straff halten * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 12 MONTAG 13 Dienstag 14 Oktober – 42. Woche Mittwoch 15 Donnerstag 16 Freitag 98 | 99 17 Samstag 18 Sonntag Absturzsicherungen Notizen Häufige Gefahren •Absturz durch fehlende bzw. mangelhafte Absturzsicherungen •Falsche Handhabung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Absturzsicherungen sind erforderlich an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswe gen, die höher liegen als: •0,00m: an / über Wasser – bei Stoffen, in denen man versinken kann •0,50m: an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugänge •1,00 m: in allen stationären Betrieben / an Treppenläufen / an Wandöffnungen •2,00m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen •3,00m: bei Arbeiten auf Dächern •5,00m: z. B. beim Mauern über Hand Mögliche Schutzmaßnahmen: •Seitenschutz, z. B. Geländer •Fanggerüste, Fangnetze, Fangwände •Abdeckungen bei Öffnungen •Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Oktober 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag* Seitenschutz/Höhe des Seitenschutzes: •Bis 12 m Absturzhöhe: 1,00 m •Über 12 m Absturzhöhe: 1,10 m •An Bedienungsständen und Zugängen für Maschinen: 1,10 m Abdeckung bei Öffnungen: •Bodenöffnungen durchtrittsicher und unverschieblich abdecken •Wandöffnungen mit Seitenschutz sichern Arbeitsmedizinische Voraussetzungen: •Nur höhentaugliche Mitarbeiter mit Arbeiten an hochgelegenen Plätzen betrauen * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 19 MONTAG 20 Dienstag 21 Oktober – 43. Woche Mittwoch 22 Donnerstag 23 Freitag 100 | 101 24 Samstag 25 Sonntag Notizen Leitern ≥ 1m Häufige Gefahren •Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter •Abstürzen von der Leiter Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Allgemein: •Geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten •Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern •Keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen •Schadhafte Leitern nicht benutzen – unbrauchbar machen und entsorgen •Beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten Anlegeleitern: •Den richtigen Anlegewinkel einhalten: 65–75° •Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen •Gegen Umfallen sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen •Mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen •Oberste 4 Sprossen nicht benutzen Oktober 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag* Bei Bauarbeiten: •Keinen Standplatz höher als 7,00 m •Gewicht von mitzuführenden Werkzeugen/Material nicht mehr als 10 kg •Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m2 Stehleitern: •Nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen verwenden •Nicht als Anlegeleitern benutzen •Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege übersteigen •Oberste Sprosse nicht besteigen. Ausnahme: sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist •Auf Treppen und schiefen Ebenen Holmverlängerungen einsetzen * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 65–75° 26 MONTAG 27 Dienstag 28 Oktober – 44. Woche Mittwoch 29 Donnerstag 30 Freitag 102 | 103 31 01 Samstag Sonntag Reformationstag* Allerheiligen* Mechanische Werkstätten Notizen Häufige Gefahren •Gefährliche Körperströme •Quetsch-, Schneidgefahren •Herumfliegende Splitter •Lärm •Fangstellen •Brandgefahren Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Allgemein: •Brandschutzvorkehrungen wie z. B. das Sammeln von brennbarem Material in verschließbaren Behältern •Betriebsanweisungen z. B. für Schweißarbeiten beachten •Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden •Nur geprüfte, einwandfreie Arbeitsmittel einsetzen •PSA verwenden •Sichere Lagerung von Halbzeugen, Werkzeugen, Werkstücken u. a. •Ordnung und Sauberkeit halten Oktober 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag* Werkzeugmaschinen: •Maschinen standsicher aufstellen •Schutzeinrichtungen müssen funktionsfähig sein •Eng anliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen •Keine Ringe, Ketten und Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände •Maschinen bei Instandhaltungsarbeiten allpolig vom elektrischen Netz trennen •Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe •Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden und Hautschutzmittel verwenden PSA: •Schutzschuhe •Gehörschutz •Schutzbrille •Schutzhandschuhe •Schutzhelm * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 02 MONTAG 03 Dienstag 04 November – 45. Woche Mittwoch 05 Donnerstag 06 Freitag 104 | 105 07 Samstag 08 Sonntag GasschweiSSen/Brennschneiden Notizen Häufige Gefahren •Brand- und Explosionsgefahr •Optische Strahlung •Lärm •Gefahrstoffe Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung November 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und Bettag* Betrieb: •Gasflaschen gegen Umstürzen sichern •Liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern •Farbliche Markierung/Sicherheits kennzeichnung der Gasflaschen beachten •Geprüfte und zugelassene Druck minderer benutzen •Flaschenventile nicht ruckartig öffnen •Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten •Einzelflaschenanlagen mit Siche rungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag ausrüsten •Nur einwandfreie Schläuche verwenden •Schläuche gegen Abrutschen sichern •Die richtige Zündfolge beachten: 1. Sauerstoffventil öffnen 2. Brenngasventil öffnen 3. Ausströmendes Gemisch zünden; abstellen in umgekehrter Reihenfolge •Brenner und Schläuche nicht über Flaschen hängen, nicht in Werk zeugkisten oder anderen Hohlkör pern lagern •Für ausreichende Lüftung sorgen •Betriebsanweisungen beachten •Nur geprüfte Anlagen verwenden Brandschutz: •Brandschutzvorkehrungen treffen •Schriftliche Schweißerlaubnis erstellen PSA: •Schweißschild •Schutzbrille •Saubere, schwer entflammbare, hochgeschlossene Kleidung •Schweißerschutzhandschuhe •Gehörschutz •Geschlossene Schuhe * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 09 MONTAG 10 Dienstag 11 November – 46. Woche Mittwoch 12 Donnerstag 13 Freitag 106 | 107 14 Samstag 15 Sonntag ElektroschweiSSen/SchutzgasschweiSSen Notizen Häufige Gefahren •Brandgefahr •Optische Strahlung •Lärm •Elektrischer Strom •Gefahrstoffe Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Betrieb: •Geeignete Schweißstromquellen auswählen •Vor mechanischen Beschädigungen schützen •Nur einwandfrei isolierte Schweißleitungsverbinder benutzen •Erdungsklemme am Werkstück nahe an der Schweißstelle anbringen •Schweißarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze abschirmen •Beschädigte Isolierbacken und Schweißdrahthalter auswechseln •Für ausreichende Lüftung und geeignete Absaugung sorgen •Schweißdrahthalter nur auf isolierender Unterlage ablegen •Betriebsanweisungen beachten •Nur geprüfte Schweißgeräte verwenden •Ausreichende Qualifizierung des Schweißers November 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und Bettag* Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung: •Besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen verwenden •Isolierende Zwischenlagen, z. B. Holzroste, Gummimatten benutzen •In engen Räumen keine elektrischen Schweißgeräte aufstellen Brandschutz: •Brandschutzvorkehrungen treffen •Schriftliche Schweißerlaubnis erstellen PSA: •Schutzschirme mit Schweißerschutzfilter der Schutzstufe 9–15 •Trockene Schweißerschutzhandschuhe •Gehörschutz •Trockenes Schuhwerk mit isolierender Sohle •Schwer entflammbare Schutzkleidung oder Lederschürze * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 16 MONTAG 17 Dienstag 18 Mittwoch 19 Donnerstag November – 47. Woche Buß- und Bettag* 20 Freitag 108 | 109 21 Samstag 22 Sonntag Arbeiten in engen Räumen Notizen Enger Raum bei Schweißarbeiten ist ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und mit einer Abmessung (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) unter 2 m. Enger Raum bei erhöhter elektrischer Gefährdung ist ein Raum mit leitfähigem Bereich und begrenzter Bewegungsfreiheit. Beispiele: Behälter, Mischertrommeln, Brecher. Häufige Gefahren •Gefahrstoffe/Schweißrauche •Sauerstoffmangel •Elektrischer Strom Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung November 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Wartungsarbeiten/ Störungsbeseitigung allgemein: •Schriftliche Einfahrerlaubnis •Aufsichtsführende Person benennen •Arbeiten koordinieren •Sicherungsposten benennen •Fluchtwege freihalten •Ggf. Personenrettungsgeräte vorhalten •Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen, z. B. Klaus trophobie Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung: •Elektrische Betriebsmittel mit: •Schutzkleinspannung oder •Schutztrennung oder •Schutz durch Abschalten durch Fehlerstromschutzeinrichtung mit IΔN ≤ 30 mA betreiben •Trenntrafos/Schweißstromquelle immer außerhalb des engen Rau mes aufstellen •Isolierende Zwischenlagen verwen den, z. B. Gummimatten •Trockene Kleidung tragen Arbeiten bei Vorhandensein von Gefahrstoffen/Sauerstoffmangel: •Messgeräte einsetzen •Räume ausreichend belüften •Ggf. Atemschutzgeräte verwenden 30 Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und Bettag* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 23 MONTAG 24 Dienstag 25 November – 48. Woche Mittwoch 26 Donnerstag 27 Freitag 110 | 111 28 Samstag 29 Sonntag Prüfungen Notizen Prüfungsanlässe: •Vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie nach sicherheitsrelevanten Instandhaltungsarbeiten •Entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung •Nach außergewöhnlichen Anlässen Überwachungsbedürftige Anlagen: •Der Betreiber legt die Prüffristen gemäß Betriebssicherheitsverordnung fest und teilt sie der Behörde mit. Sollten zugelassene Überwachungsstellen eine kürzere Prüffrist ermitteln, legt die Behörde die Prüffrist fest. Prüfberechtigte Personen: •Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber wählt befähigte Personen aus, die mit der Überprüfung beauftragt werden. •Überwachungsbedürftige Anlagen werden durch zugelassene Überwachungs stellen, wie z. B. den TÜV, geprüft. Prüfumfang und -fristen: •Prüfumfang- und fristen hält das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung fest. November 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Dokumentation: •Die Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. •Werden überprüfte Arbeitsmittel außerhalb des Unternehmens verwendet, ist der Prüfnachweis beizufügen. Prüfb escheinigungen für über wachungsbedürftige Anlagen müssen am Betriebsort aufbewahrt werden. 30 Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und Bettag* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 30 MONTAG 01 Dienstag 02 Dezember – 49. Woche Mittwoch 03 Donnerstag 04 Freitag 112 | 113 05 Samstag 06 Sonntag Verkehrssicherheit Notizen Häufige Gefahren •Fehlverhalten •Fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung •Mangelhafter Zustand der Fahrzeuge Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Dezember 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester Betrieb: •Sicherheitsgurt anlegen •Den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen •Ladung sichern und zul. Gesamtge wicht einhalten •Regelmäßige Ruhepausen •Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit •Telefonieren nur bei Stillstand des Fahrzeuges Prüfungen: •Sichtprüfung vor Fahrtantritt, z. B. Prüfung von Reifenzustand, Beleuchtung •Fahrzeuge mindestens einmal jährlich und nach wesentlichen Änderungen prüfen •Regelmäßige Untersuchungen nach StVZO •Prüfergebnisse dokumentieren und bereithalten Reparatur/Wartung: •Regelmäßige Inspektion, Wartung und Reinigung •Im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Warnweste tragen Arbeitsmedizinische Vorsorge: •Gemäß dem Ergebnis der Gefähr dungsbeurteilung organisieren •Gesundheitsprüfung ab dem 50. Lebensjahr für Lkw-Fahrerinnen bzw. -Fahrer Organisation: •Unterweisung im Umgang mit dem speziellen Fahrzeug durchführen •Anforderungsgerechte Ausstattung •Fahrerlaubnis regelmäßig über prüfen •Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. Schulung zur Ladungssicherung, Sicherheitstraining Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 07 MONTAG 08 Dienstag 09 Dezember – 50. Woche Mittwoch 10 Donnerstag 11 Freitag 114 | 115 12 Samstag 13 Sonntag FREMDFIRMENEINSATZ Notizen Häufige Gefahren •Gegenseitige Gefährdung der Mitarbeiter verschiedener Unternehmen •Mangelhafte Informationen der Fremdfirma über die Betriebsabläufe vor Ort Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Dezember 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 •Benennung einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators •Gemeinsamer Ortstermin •Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Fremdfirma für deren Mitarbeitende und einer Gefährdungsbeurteilung durch den Auftraggeber für dessen Mitarbeitende •Abgleich der Gefährdungsbeurteilungen •Abstimmung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen mit der Koordina torin bzw. dem Koordinator •Benennung von Ansprechpartnern bei Auftraggeber und Fremdfirma •Koordination der Arbeiten •Unterweisung der aufsichtsführenden Person der Fremdfirma durch den Auftraggeber über besondere Betriebsgefahren •Unterweisung der Mitarbeitenden der Fremdfirma durch deren aufsichts führende Person •Schriftliche Dokumentation der Unterweisungen •Bereitstellen geeigneter und geprüfter Arbeitsmittel durch Auftraggeber und/ oder Fremdfirma nach Absprache •Information über die erforderliche PSA Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 14 MONTAG 15 Dienstag 16 Dezember – 51. Woche Mittwoch 17 Donnerstag 18 Freitag 116 | 117 19 Samstag 20 Sonntag Ladungssicherung Notizen Häufige Gefahren •Verrutschendes, herabfallendes Ladegut •Umkippende Fahrzeuge Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung •Ladung ist so zu verladen und zu sichern, dass die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. •Im normalen Fahrbetrieb, z. B. bei Vollbremsungen, darf die Ladung nicht verrutschen oder herabfallen. •Verantwortlich sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligten wie Fahrerinnen und Fahrer, Verladerinnen und Verlader sowie deren Vorgesetzte •Das Personal muss geschult sein. Dezember 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester Formschluss: •Das Ladegut wird so lückenlos geladen, dass ein Verrutschen nicht möglich ist, z. B. Palette an Palette. •Darunter fallen auch die Varianten des Direktzurrens, z. B. Schrägzurren und Diagonalzurren. Kraftschluss beim Niederzurren: •Mit Zurrmitteln wird die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch Erhöhung der Reibung, am Verrutschen gehindert. •Die Ladefläche muss möglichst trocken und sauber sein. •Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des Spannelementes (z. B. einer Ratsche) und der Zurrwinkel entscheidend. Berechnungen sind erforderlich. •Antirutschmatten, Kantenschützer und Kantengleiter verwenden •Geeignete Fahrzeuge mit Zurrpunkten einsetzen Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 21 MONTAG 22 Dienstag 23 Mittwoch 24 Donnerstag Dezember – 52. Woche Heiligabend 25 26 Freitag Samstag 1. Weihnachtsfeiertag 2. Weihnachtsfeiertag 118 | 119 27 Sonntag Elektroarbeiten Notizen Häufige Gefahren •Beim Berühren spannungsführender Teile kommt es zu einer Körper durchströmung. •Beim unsachgemäßen Hantieren an spannungsführenden Teilen bzw. beim Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen kann es zur Bildung von Lichtbögen kommen, die zu schweren Verbrennungen an Gesicht und Händen führen. •Bei Elektroarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Leiter, Gerüst, besteht die Gefahr des Absturzes. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Dezember 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 •Elektrotechnische Laien dürfen elektrische Betriebsmittel lediglich mit dafür vorgesehenen Bedienteilen schalten und steuern. •Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Arbeiten durchführen, für die sie unterwiesen und schriftlich beauftragt sind, z. B. das Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen. •Alle anderen Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Prüfungen: •Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erste Hilfe: •Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten regelmäßig in Erster Hilfe aus- und weitergebildet werden. Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de 28 MONTAG 29 Dienstag 30 Mittwoch 31 Donnerstag Dezember – 53. Woche Silvester 01 Freitag Neujahr 120 | 121 02 Samstag 03 Sonntag Packmaschinen/Palettierer Notizen 2 Häufige Gefahren •Bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.: •Am laufenden Rotor der Packmaschine •An Förderbändern und Rollenbahnen •Bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer und Haubenautomat •Durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen •Beim Bruch von Hubketten •Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung •Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Staub •Reizung der Atemwege beim Einatmen von Staub Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung: •Allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr und Sicherung gegen Wieder einschalten •Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen •Rollenbahnen nicht betreten •Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten Dezember 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Prüfungen: •Regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person PSA: •Bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske FFP2 •Tragen einer staubdichten Schutzbrille Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Tel.: +49 (0) 6221 5108-0 www.bgrci.de [email protected]