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Hochschule für Technik und Wirtschaft (FH)
Fachbereich Landbau/Landespflege
Studiengang Landespflege
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat
Sachsen
GIS-gestützte Modellierung von Korridoren anhand der Zielarten
Luchs (Lynx lynx L.) und Rothirsch (Cervus elaphus L.)
Diplomarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades eines
Diplomingenieurs (Dipl.-Ing. FH)
im Studiengang Landespflege
vorgelegt von
Katharina Pálffy
aus Weinböhla
Betreuer: Prof. Dr. rer. nat. Auhagen
Dr. Bangert
Dresden, im November 2006
Anlage
Erklärung
Ich versichere an Eides Statt, dass ich die beiliegende Diplomarbeit selbständig verfasst,
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, sowie alle wörtlich
oder sinngemäß übernommenen Stellen in der Arbeit gekennzeichnet habe.
Ferner gestatte ich der Hochschule für Technik und Wirtschaft (FH), die beiliegende
Diplomarbeit unter Beachtung insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher
Vorschriften für Lehre und Forschung zu nutzen.
Ich weiß, dass jede Weitergabe meiner Diplomarbeit bzw. deren Ergebnisse an Dritte oder
eine Publikation der Zustimmung des ersten Gutachters bedarf.
Mir ist bekannt, dass der Fachbereich die Diplomarbeit von der Öffentlichkeit ausschließen
kann.
Dresden, den 15. November 2006
______________ __________
Danksagung
Mein Dank gilt in erster Linie meinen beiden Betreuern Herrn Prof. Dr. rer. nat. Auhagen
von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) und Herrn Dr. Bangert vom
Landesamt für Umwelt und Geologie , die immer ein offenes Ohr und Antworten auf meine
zahlreichen Fragen hatten. Besonders danke ich Frau Grau vom Büro lutra, die mir zu
Anfang der Diplomarbeit reichlich Literatur und Ansprechpartner für meine Recherchen
nannte. Ich danke Herrn Becker von der Arbeitsgemeinschaft Lebensraum Rotwild, der
mir das Rotwildkataster und viele informative Artikel aus Fachzeitschriften zur Verfügung
stellte. Frau Dr. Kramer-Schadt vom Umweltforschungszentrum Leipzig gebührt mein
Dank für die Herausgabe der Daten zum bundesweiten Habitat- und Ausbreitungsmodell
für den Luchs. Ich danke Herrn Dr. Dittrich vom Staatsbetrieb Sachsenforst für die
Beantwortung meiner Fragen zum Rotwild und die Bereitstellung der Diplomarbeit von
Frau Andric h. Weiterer Dank gilt Herrn Rau, Herrn Dr. Zöphel und Frau Dr. Hauer vom
Landesamt für Umwelt und Geologie für die Diskussion über mögliche Zielarten und die
Herausgabe der Einzelnachweisdaten für Luchs und Rothirsch. Ich danke ebenfalls Herrn
Dr. Christia n vom Staatlichen Museum für Naturkunde Görlitz für die Bereitstellung der
Daten zum Rotwild aus beiden Wildtiererfassungen des Landesjagdverbandes Sachsen e.
V. Weiterhin danke ich Frau Eulitz und Frau Münich vom Landesamt für Umwelt und
Geologie für die schnelle Bereitstellung aller weiteren notwendigen digitalen Daten.
Besonderer Dank gebührt schlussendlich Herrn Christoph Otto vom Landesamt für
Umwelt und Geologie für das Korrekturlesen der Diplomarbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Zielstellung ........................................................................................6
2. Grundlagen...............................................................................................................8
2.1 Definition des Biotopverbundes und gesetzlic he Grundlagen (§3 BNatSchG, §1
SächsNatSchG).........................................................................................................8
2.1.1 Was ist Biotopverbund und welche Ziele werden damit verfolgt? .....................8
2.1.2 Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Biotopverbund zusammen? ...............9
2.1.3 Welche räumlichen Ebenen müssen unterschieden werden? .............................9
2.2 Überblick über zugrunde gelegte ökologische Theorien ....................................... 10
2.2.1 Minimalflächen – der Gedanke der MVP...................................................... 10
2.2.2 Raumwiderstand ......................................................................................... 10
3. Methodik................................................................................................................ 12
3.1 Zielartenauswahl............................................................................................... 12
3.1.1 Definition Zielart ........................................................................................ 12
3.1.2 Grundlagen der Zielartenauswahl................................................................. 12
3.1.3 Kriterien der Zielartenauswahl..................................................................... 14
3.2 Zielarten Luchs und Rothirsch............................................................................ 19
3.2.1 Luchs (Lynx lynx L.).................................................................................... 19
3.2.2 Rothirsch (Cervus elaphus L.)...................................................................... 23
3.3 Übersicht über die digitalen Eingangsdaten......................................................... 28
3.4 Expertenmodelle zur Identifikation von Rückzugsräumen und Trittsteinen für Luchs
und Rotwild ............................................................................................................ 28
3.4.1 Expertenmodell zur Identifikation von Rückzugsräumen und Trittsteinen für den
Luchs ................................................................................................................. 30
3.4.2 Expertenmodell zur Identifikation von Rückzugsräumen für das Rotwild ........ 33
3.5 Ausbreitungsmodelle zur Identifikation von Korridoren für Luchs und Rotwild ..... 37
3.5.1 Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für den Luchs ............. 38
3.5.2 Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für das Rotwild ........... 40
3.6 Identifikation von Korridoren für Luchs und Rotwild ........................................... 42
4. Ergebnisdarstellung................................................................................................. 44
4.1 Korridore für Luchs und Rotwild........................................................................ 44
4.2 Luchs ............................................................................................................... 45
4.2.1 Rückzugsräume und Trittsteine .................................................................... 45
4.2.2 Korridore.................................................................................................... 45
4.3 Rotwild ............................................................................................................. 46
4.3.1 Rückzugsräume .......................................................................................... 46
4
4.3.2 Korridore.................................................................................................... 46
5. Diskussion.............................................................................................................. 47
5.1 Korridore .......................................................................................................... 50
6. Rahmenbedingungen für die Umsetzung................................................................... 54
6.1 Instrumentarien für die Umsetzung ..................................................................... 54
6.2 Exkurs: Querungshilfen für Wildtiere ................................................................. 56
6.3 Maßnahmen...................................................................................................... 60
6.4 Weiteres Vorgehen............................................................................................ 64
7. Zusammenfassung .................................................................................................. 65
8. Literaturverzeichnis ................................................................................................ 67
9. Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 74
10. Abbildungsverzeichnis .......................................................................................... 75
11. Tabellenverzeichnis ............................................................................................... 76
Anhang ...................................................................................................................... 77
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Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 1.
1. Einleitung und Zielstellung
Die intensive Nutzung und Zerschneidung der Kulturlandschaft führte zu einer
Verinselung der Lebensräume vieler ehemals weit verbreiteter Arten. Für das Überleben
der Populationen notwendige Wanderungen sind daraufhin häufig erschwert oder gar
unterbunden. Die Sicherung naturnaher Restflächen oder einzelner Arten stellte sich als
ungeeignet zur Erhaltung der Biodiversität heraus. Daher wurde die Strategie des
Biotopverbundes entwickelt. Das Ziel der Entwicklung von Biotopverbundsystemen hielt
bereits 1994 in das Sächsische Naturschutzgesetz Einzug. Das 2002 novellierte
Bundesnaturschutzgesetz fordert die Länder zum Aufbau und zur rechtlichen Sicherung
von Biotopverbundsystemen auf (§3 BNatSchG).
Als Grundlage für die Biotopverbundplanung wurden vom Sächsischen Landesamt für
Umwelt und Geologie sachlich-räumliche Schwerpunkte für einen landesweiten
Biotopverbund erarbeitet, die in den Landesentwicklungsplan (LEP) als Karte 7
(Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems) aufgenommen
wurden (vgl. SMI 2003). Die als Wald-Biotopkomplexe gekennzeichneten Bereiche
nehmen von der Gebietskulisse einen Anteil von knapp einem Viertel ein. Waldbereiche,
die Bestandteile anderer Biotopkomplexe, z.B. von Fluss- und Bachauen oder
Moorkomplexen sind, sind nicht eingerechnet, so dass der tatsächliche Anteil von Wald an
der Gebietskulisse noch höher ist. Auswahlkriterien für die sachlich-räumlichen
Schwerpunkte sind neben einer herausragenden Biotopausstattung oder einem besonderen
Entwicklungspotenzial auch bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten. Deshalb kann
davon ausgegangen werden, dass die Habitate und ökologischen Wechselbeziehungen
entsprechender waldgebundener Arten bereits in einem hohen Maße in der Gebietskulisse
integriert sind. Defizite bestehen jedoch bei landesweit bedeutsamen Migrationskorridoren,
sofern diese nicht entlang von Flussauen und -tälern verlaufen, da die flächenhaften
Darstellungen des LEP bei Migrationskorridoren waldgebundener Arten mit großem
Raumanspruch an ihre Grenzen stoßen. Ziel dieser Arbeit ist es also, den
Waldbiotopverbund im LEP in dieser Hinsicht zu ergänzen. Zu diesem Zweck sind
landesweit bedeutsame Migrationskorridore waldgebundener Arten im Freistaat Sachsen
zu identifizieren. Wichtige Erkenntnisse können dabei Habitatmodelle liefern. Beispiele
auf einer gröberen Maßstabsebene gibt es bereits. Zu nennen sind die Initiativskizze der
Lebensraumkorridore für Mensch und Natur (BÖTTCHER ET AL. 2004) oder das
bundesweite Ausbreitungsmodell für den Luchs (SCHADT ET AL. 2002b).
Ausgangspunkte bilden die Ansprüche von waldgebundenen Zielarten, die großräumige
Wanderungen unternehmen. Zunächst sind daher Kriterien für die Auswahl von geeigneten
6
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 1.
Zielarten zu benennen. Mögliche Zielarten werden aufgelistet und endgültig Ausgewählte
anhand von Literaturdaten vorgestellt. Mit Hilfe von an den Ansprüchen der Zielarten
ausgerichteten, GIS-gestützten Habitat- und Ausbreitungsmodellen werden als WaldVerbundkorridore geeignete Flächen kartographisch dargestellt. Möglichkeiten und
Grenzen dieser Methodik werden diskutiert. Maßnahmen für eine praktische Umsetzung
werden abgeleitet. Empfehlungen im Hinblick auf die Integration der Ergebnisse in
verschiedene Fachplanungen werden gegeben.
7
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 2.; 2.1; 2.1.1
2. Grundlagen
2.1 Definition des Biotopverbundes und gesetzliche Grundlagen (§3
BNatSchG, §1 SächsNatSchG)
2.1.1 Was ist Biotopverbund und welche Ziele werden damit verfolgt?
In den 80iger Jahren wurde der Begriff Biotopverbund als räumlicher Kontakt, also als
ein Aneinanderstoßen von Lebensräumen in Längs- und Querrichtung, von HEYDEMANN
(1983) geprägt. JEDICKE (1990:74) definierte ihn genauer als einen räumlichen Verbund
von Biotoptypen „gleicher oder ähnlicher Art“.
§1 Abs.1 Satz 2 SächsNatSchG fordert eine Entwicklung von Lebensräumen, insbesondere
bedrohter Arten, zu Biotopverbundsystemen, die den artspezifischen Bedürfnissen
entsprechen.
Der Begriff Biotopverbund wird jedoch im §3 Abs.2 BNatSchG weiter gefasst und als die
Bewahrung, Entwicklung und Wiederherstellung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen definiert. Damit setzt er sich die nachhaltige Sicherung der
heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen, sowie deren
Lebensgemeinschaften und Lebensräume n zum Ziel. Im Sinne des §3 Abs.1 BNatSchG
wird daher ein länderübergreifender Biotopverbund mit räumlicher und funktionaler
Kohärenz auf mindestens 10% der Landesfläche gefordert, zu dem sich die Länder
untereinander abstimmen sollen. §3 Abs.4 BNatSchG legt die Notwendigkeit der
rechtlichen Sicherung aller Bestandteile des Biotopverbundes fest. Dadurch soll dieser
dauerhaft gewährleistet sein.
Der Gesetzgeber strebt also eine großräumige Konzeption an, deren inhaltliche
Ausgestaltung über Ländergrenzen hinweg von Bedeutung ist. Dabei sollen nicht nur
klassische Naturschutzziele, wie die Sicherung von Arten und Lebensräumen, sondern
auch ökologische Funktionen in der Landschaft berücksichtigt werden. Damit soll der
zeitlichen Dynamik von Biotopzuständen, Populationen und Biozönosen Rechnung
getragen werden. Neben dem räumlichen Zusammenhang von Biotopen rücken nun
ebenfalls inner- bzw. zwischenartliche Beziehungen ins Blickfeld (vgl. BURKHARDT ET AL.
2004:17f.).
8
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 2.; 2.1; 2.1.2, 2.1.3
2.1.2 Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Biotopverbund zusammen?
Die Flächen für den länderübergreifenden Biotopverbund sind nach ihrer fachlichen
Eignung für die Verwirklichung der in §3 BNatSchG genannten Ziele auszuwählen. §3
Abs.3 BNatSchG differenziert die Bestandteile des Biotopverbundes in Kern- und
Verbindungsflächen sowie Verbindungselemente.
Kernflächen sind demnach Flächen, die durch ihre Ausstattung qualitativ und quantitativ
geeignet sind, Populationen standorttypischer Arten und Lebensräume sowie deren
Lebensgemeinschaften über einen gewissen Zeitraum nachhaltig zu sichern. Kernflächen
sind in diesem Sinne als Optimalhabitate zu verstehen.
Verbindungsflächen dienen den natürlichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen
Populationen,
deren
Ausbreitung
gemäß
ihrer
artspezifischen
Bedürfnisse,
Wiederbesiedlungs- und Wanderungsprozessen und dem genetischen Austausch zwischen
Populationen.
Verbindungselemente bestehen aus diskret in der Landschaft verteilten Elementen, die
der Funktion des Biotopverbundes dienen und weder Kern- noch Verbindungsflächen sind
(vgl. BURKHARDT ET AL. 2004:18f.).
2.1.3 Welche räumlichen Ebenen müssen unterschieden werden?
BURKHARDT
ET
AL.
(2004:13) unterscheiden zwischen den Gebieten für einen
Biotopverbund nach ihrer Bedeutung für den nationalen bzw. länderübergreifenden,
landesweiten bzw. überregionalen und regionalen Biotopverbund.
Die nationale bzw. länderübergreifende Ebene wird durch große bis sehr große
Lebensraumkomplexe und populationsökologische Prozesse, wie genetischen Austausch,
Tierwanderungen und natürliche Ausbreitungs- und Wiederausbreitungsprozesse in einem
(inter-)nationalen Maßstab charakterisiert.
Die landesweite bzw. überregionale Ebene bezieht sich auf weniger großräumige
Lebensraumkomplexe und Vernetzungsbeziehungen.
Die Erfordernisse des Biotopverbundes auf regionaler Ebene
administrativer Räume,
naturräumlich
abgegrenzter
Gebiete,
sollen innerhalb
Landschaften
oder
Teillandschaften beurteilt werden.
9
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 2.; 2.2; 2.2.1, 2.2.2
2.2 Überblick über zugrunde gelegte ökologische Theorien
2.2.1 Minimalflächen – der Gedanke der MVP
Vor dem Hintergrund der „Verinselung der Landschaft“ (vgl. BLAB 1992) wurde die
Inseltheorie (vgl. MACARTHUR & WILSON 1963; JEDICKE 1990:51) entwickelt. Mit ihr
lässt sich allerdings keine Aussage zum Schicksal einer bestimmten Art auf einer Insel
machen. Der Fortbestand kleiner, durch Verinselung abgespaltener und isolierter
Populationen wird JEDICKE (1990) zufolge jedoch von genetischer Drift und
Inzuchtdepression gefährdet. Dem versucht das Konzept der MVP gerecht zu werden.
Die kleinste überlebensfähige Population einer Art (MVP = minimal viable population)
lässt sich nach HOVESTADT & MÜHLENBERG (1993), dort zitiert nach SHAFFER (1981),
folgendermaßen definieren: „Eine MVP für eine bestimmte Art in einem bestimmten
Habitat ist die kleinste isolierte Population mit einer definierten Überlebenschance (z.B.
95%) über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 100a) unter Berücksichtigung der absehbaren
Effekte von demographischen und genetischen Zufallsprozessen, Umweltschwankungen
und
Naturkatastrophen
auf
die
Population“.
Als
Faustregel
für
minimale
Populationsgrößen aus genetischer Sicht lässt sich die „50/500“-Regel (vgl. P RIMACK
1993:307) nennen. Isolierte Populationen sollten zum Erhalt der genetischen Vielfalt
mindestens 50, besser aber 500 Individuen aufweisen. An die erforderliche
Mindestpopulationsgröße einer Art schließt sich der Gedanke von Minimalarealen als
ebenso
artspezifischer
Mindestflächenbedarf
an.
Da
die
Bestimmung
exakter
Minimalareale und Mindestpopulationsgrößen aufwändige artspezifische Untersuchungen
zu
Populationsbiologie
Richtwerte/Faustzahlen zur
und
–ökologie
Anwendung
in
voraussetzt,
der
existieren
landschaftspflegerischen
einige
Praxis.
Insbesondere im Hinblick auf die Auswahl von Zielarten für einen Biotopverbund können
o. g. Richtwerte für eine Aufteilung der Arten auf die verschiedenen Maßstabsebenen
(national, überregional, regional) hilfreich sein.
2.2.2 Raumwiderstand
Inseltheorie und Metapopulationstheorie
(vgl. LEVINS 1970; BLAB 1993 und
Weiterentwicklungen der Metapopulationstheorie von HANSKI & GYLLENBERG 1993;
WILSON 1992) gehen von klar abgrenzbaren Habitaten (Habitatpatches) bzw. Fragmenten
mit konkret definierten Eigenschaften wie Größe, Lage und Entfernung aus. HOLZ (2006)
beschreibt die Kernaussagen beider Theorien wie folgt: „Das Verhalten von Individuen in
Bezug auf die Fragmente ist vor eine klare ‚Alles-oder-Nichts’-Entscheidung gestellt. Ein
Überleben ist nur in den Fragmenten möglich. Können Fragmente nicht erreicht werden,
10
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 2.; 2.2; 2.2.1, 2.2.2
muss das Tier sterben“. Dort setzt die Theorie des Raumwiderstands an. Die Interaktion
zwischen Raum und Lebewesen wird bestimmt durch den Nutzen, den das Individuum
durch die Besiedelung eines Habitatpatches hat, und die Kosten, die entstehen, um das
Habitatpatch zu erreichen. Kosten sind hierbei als die Aufwendung von Ressourcen zu
verstehen, wie z.B. Energieverlust durch die Überwindung von weiten Entfernungen. Der
Raum setzt also der Fortbewegung von Tieren einen Widerstand entgegen
(Raumwiderstand). Jede Art hat eine spezifisch andere Fähigkeit den Raum zu
durchdringen. Beide Werte, Raumwiderstand und Durchdringungsfähigkeit, müssen im
Kontext zu den Ansprüchen der Art betrachtet werden. Diese Interaktion lässt sich
mathematisch in Kosten-Nutzen-Funktionen ausdrücken.
Folglich wird innerhalb der Theorie des Raumwiderstands der Raum als Kontinuum
aufgefasst, dessen Zustand für Individuen oder Populationen „mehr“ oder „weniger“
geeignet ist. Dieser Denkansatz versucht das Verhalten von Individuen und Populationen
in die Komplexität der Landschaft zu integrieren (vgl. HOLZ 2006).
Diese Theorie liegt dem von BOONE & HUNTER (1996) entwickelten Verfahren der CostPath Analyse zugrunde. Dabei wird jedem Biotoptyp bzw. jeder Landnutzung ein
artspezifischer Wert zugeordnet, der sowohl den Widerstand des Biotoptyps/der
Landnutzung gegenüber der Fortbewegung, als auch die Durchdringungsfähigkeit dieser
Tierart beziffert. Aus der Summe o. g. Werte und der Entfernung lässt sich der für die
Tierart kostengünstigste Weg durch den vorher festgelegten Raum berechnen.
11
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.1, 3.1.2
3. Methodik
3.1 Zielartenauswahl
3.1.1 Definition Zielart
Unter Zielarten werden nach P LACHTER (2003) Arten verstanden, anhand derer Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege formuliert werden können. Zielarten stehen dabei
stellvertretend für eine ganze Lebensgemeinschaft. Die Wahl einer Tierart als Zielart
ermöglicht die Abdeckung verschiedener Biotoptypen und den Verbund dieser Biotope
untereinander innerhalb der jeweiligen Zielstellung. So wird angestrebt, die von Zielarten
besiedelten Räume so zu entwickeln, dass diese dort eine langfristige Überlebenschance
unter möglichst natürlichen Bedingungen erhalten (vgl. JEDICKE & MARSCHALL 2003).
Deutlich vom Begriff der Zielart sind die Begriffe Leitart (vgl. FLADE 1994) und
Zeigerart (vgl. P LACHTER 1991) abzugrenzen. Leit- und Zeigerarten dienen der
Bewertung der Qualität eines bestimmten Biotops oder Biotopverbundes. Sie stellen nach
P LACHTER (1992) also keine Zielindikatoren, sondern lediglich Klassifikations- bzw.
Bewertungsindikatoren dar.
3.1.2 Grundlagen der Zielartenauswahl
Aufgrund der Ansprüche der ausgewählten Zielarten lassen sich Flächenforderungen und
Maßnahmenbedarf für einen Biotopverbund in ihrem Umfang transparent herleiten und
nachvollziehbar begründen. Durch den Schutz ausgewählter Arten soll der Schutz von
Lebensräumen gewährleistet werden. Da weder das gesamte Artenspektrum einer Fläche
erfasst werden, noch eine Planung zum Schutz jeder Art erstellt werden kann, ist die
Beschränkung auf eine Auswahl von Arten notwendig. RECK (1992) ist der Auffassung,
dass eine endliche Auswahl an Arten eine hinreichende Beurteilung der Belange des
Arten- und Biotopschutzes erlaubt. Er präzisiert weiter, dass nur über den Schutz von
Zielartensystemen (Artenkollektiven) die Erhaltung weiterer Arten gewährleistet werden
kann. „Dabei repräsentieren die einzelnen Arten des Zielartensystems keineswegs jeweils
genau die Ansprüche anderer Arten mit, sondern die zwischen den Ansprüchen der
Zielarten aufgespannten Übergänge führen zwangsläufig zur Bildung von ausreichend
vielen Habitaten und Ökotonen, die dann als Lebensraum zur Verfügung stehen“ (vgl.
RECK 1993:165). Schutz- und Maßnahmenbedarf sollen demnach über die Arten
formuliert werden, welche die wichtigsten ähnlichen ökologischen, qualitativ und
quantitativ höchsten Ansprüche an den betroffenen Lebensraum stellen und daher eine
Lebensgemeinschaft bilden bzw. hohe Empfindlichkeiten gegenüber verbreiteten
12
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.1, 3.1.2
Belastungen aufweisen. Es wird erwartet, dass dadurch auch die weniger anspruchsvollen
bzw. empfindlichen, aber für den jeweiligen Lebensraumtyp typischen Begleitarten
gesichert werden können (Mitnahmeeffekt).
13
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.3
3.1.3 Kriterien der Zielartenauswahl
BURKHARDT
ET AL.
(2004:36) geben folgende Empfehlung zu Auswahlkriterien für
Zielarten auf anderen räumlichen Ebenen als der bundesweiten Ebene: Die Arten stellen
hohe Ansprüche an die Raumgröße, eine Verbundfunktion oder auch an intakte
Lebensraumkomplexe.
KONOLD
(2004)
definiert
in
Zusammenhang
mit
den
Lebensraumansprüchen bzw. der Mobilität der waldbewohnenden Tierarten die
überregionale bzw. landesweite Ebene der Biotopverbundplanung etwas genauer: Sie trägt
Arten mit großräumigen Flächenansprüchen und hoher Mobilität Rechnung. Die
Maximaldistanzen zwischen den Teilflächen eines Biotopverbundes betragen daher
mehrere Kilometer.
Grundvoraussetzung für die Auswahl einer Art als Zielart innerhalb dieser Arbeit ist die
alleinige oder zumindest überwiegende Bindung der Art an Waldbiotope .
Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist ein weiteres Hauptauswahlkriterium, dass die
Arten Wanderungen bzw. Habitatwechsel zu räumlich entfernten Lebensräumen
durchführen. Diese werden z.B. durch eine ausgeprägte und oft tradierte Nutzung von
Fernwanderwegen begründet.
Für einen Waldbiotopverbund im Landesmaßstab ist ebenfalls von Bedeutung, dass die
Arten große Flächen benötigen. Dieser Bedarf wird entweder durch den hohen
Flächenbedarf der Individuen oder aufgrund der Bindung an besondere Strukturen und
ökologische Randbedingungen, die nur in großflächigen Lebensräumen auftreten,
begründet. Der hohe Flächenbedarf der Individuen äußert sich z.B. durch einen großen
Aktionsradius derselben. Ausgehend davon können die Arten eine Indikatorfunktion für
große, unzerschnittene Waldgebiete erfüllen.
§3 BNatSchG begründet zudem die Auswahl heimischer Arten für einen Biotopverbund.
Da §1 Abs.1 Satz 2 SächsNatSchG die Entwicklung von Biotopverbundsystemen
insbesondere für bedrohte Arten fordert, spielt die Gefährdung der Arten bei der Auswahl
als Zielart ebenfalls eine Rolle. Abgesehen davon bieten sich Arten an, die einen hohen
Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit genießen.
Tabelle 1 zeigt eine Auflistung möglicher Zielarten.
14
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.3
Tabelle 1: Auflistung möglicher Zielarten (Quellen: siehe unten)
Art
Zuordnung zu Biotopkomplexen
Minimalareal
Aktions raum
Maximaldistanz
Aktions radius
Indikatorfunktion
sehr große,
unzerschnittene
Waldgebiete, sehr
50.000 km2 75-125
hohe Störungsfreiheit
Luchs (Lynx sehr große, unzerschnittene Waldgebiete
45 km des Lebensraums,
(ST);
km2 (ST);
129 km (Sch)
lynx)
(ST)
(Br1)
tradierte
25.000 km2 264 km2
Fernwanderwege,
(Sc)
(Br)
ausgeprägte, tradierte
lokale Wanderwege
(ST)
große,
unzerschnittene
40-500 ha
Waldgebiete, Wald(ST) 3-10
Offenland, hohe
Rothirsch
große, unzerschnittene Waldgebiete, Wald- 125 km2 Individuen;
Störungsfreiheit des
(Cervus
100 km (Wa) 48 km (Dr)
Offenland (ST)
(ST)
Lebensraums,
5.000elaphus)
tradierte
8.000 ha
(Wa)
Fernwanderwege,
ausgeprägte lokale
Wanderwege (ST)
Gefährdung und
Schutz
RL Deutschland: 2
RL Sachsen: 0
(Einzelnachweise)
BArtSchV:
„besonders geschützt“
FFH-RL: Anh. II und
IV
Berner Konvention
-
15
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.3
Tabelle 1: Auflistung möglicher Zielarten (Quellen: siehe unten)
Art
Zuordnung zu Biotopkomplexen
Wolf (Canis
große, störungsarme Waldgebiete (LfUG)
lupus)
Minimalareal
600 km2
(Je)
Aktions raum
150 km2
(GH)
Maximaldistanz
k. I.
Aktions radius
150 km
(GH)
Indikatorfunktion
Gefährdung und
Schutz
RL Deutschland: 0
RL Sachsen: 0
große,
(Einzelnachweise)
unzerschnittene
BArtSchV:
Waldgebiete, hohe
„besonders geschützt“
Störungsfreiheit des
FFH-RL: Anh. II und
Lebensraums (LfUG)
IV, prioritäre Art
Berner Konvention
Quellen: BREITENMOSER ET AL. 1993 (Br), BREITENMOSER ET AL. 2000 (Br1), DRECHSLER 2004 (Dr), GÖRNER & HACKETHAL 1987 (GH), JEDICKE 1994
(Je), LFUG 2004 (LfUG), SCHERZINGER 1996 (Sc), SCHMIDT 1998 (Sch), SURKUS & TEGETHOF 2004 (ST), WAGENKNECHT 1996 (Wa)
Die Tabelle enthält die Ansprüche einzelner Arten an ihre Lebensräume, sowie ihre Flächenansprüche, Indikatorfunktionen, Gefährdungs- und Schutzstatus.
Die Zahlenangaben sind sehr pauschal zu betrachten, da sie nicht auf die regionale Spezifik eingehen. Daher sind sie als Orientierungswerte zu verstehen.
Minimalareale geben die Flächengröße an, die für den Aufbau einer MVP erforderlich ist. Aktionsräume bezeichnen den tatsächlichen Raumbedarf der
Individuen. Der Aktionsradius beschreibt den Radius des Jahreslebensraums, während die Maximaldistanz die maximal mögliche Ausbreitungsdistanz
kennzeichnet.
16
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.3
Der Elch (Alces alces) erfüllt ebenfalls die Kriterien und wurde auch in Sachsen gesichtet.
Unklar ist aber, ob und wo in Deutschland eine natürliche Verbreitungsgrenze der Art
existiert (vgl. BÖTTCHER
ET AL.
2004). Deshalb wurde der Elch nicht in die Auflistung
aufgenommen.
Aus Zeitgründen musste eine Beschränkung auf zwei Zie larten erfolgen. Es soll jedoch
darauf hingewiesen werden, dass ein Ausschluss von Zielarten aus fachlicher Sicht nur
möglich ist, wenn sie deckungsgleiche Ansprüche an ihren Lebensraum stellen.
Innerhalb Sachsens besiedelt der Wolf die halboffene Landschaft der Oberlausitz (vgl.
LFUG 2004). Auf dem Truppenübungsplatz Muskauer Heide lebt seit einigen Jahren das
derzeit einzige reproduzierende Rudel Deutschlands. In der Roten Liste der Wirbeltiere
Sachsens wird er jedoch noch als „ausgestorben oder verschollen“ mit Hinweis auf
Einzelnachweise geführt.
Das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung stuft
ihn als besonders geschützte Art ein. Die FFH-Richtlinie listet ihn als prioritäre Art im
Anhang II und im Anhang IV auf. In allen Ländern Europas ist er durch die Berner
Konvention geschützt.
Der Luchs wurde innerhalb der Diplomarbeit als Zielart herangezogen. Hauptgrund dafür
ist die strenge Bindung des Luchses an Wald. Nach SURKUS & TEGETHOF (2004) ist der
Luchs ein guter Indikator für sehr große, unzerschnittene Waldgebiete. Er ist sehr
empfindlich gegenüber Störungen. Der Luchs dokumentiert in höherem Maße als andere
Tierarten sowohl lokale Wanderwege/Wechsel als auch Fernwanderwege. Die Individuen
benötigen große Aktionsräume, die sie regelmäßig durchstreifen.
In der aktuellen Fassung der Roten Liste der Wirbeltiere Sachsens wird der Luchs in der
Kategorie 0 als „ausgestorben, verschollen“, mit Hinweis auf Einzelnachweise, geführt; In
der aktuellen Fassung der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands hingegen als
Kategorie 2 („stark gefährdet“).
Das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung stuft
ihn als „besonders geschützte“ Art ein. Dennoch wird der Luchs bis heute als jagdbare Art
im Bundesjagdgesetz geführt, hat aber eine ganzjährige Schonzeit. In allen Ländern
Europas ist der Luchs durch die Berner Konvention geschützt. Nach EU-Recht (FFHRichtlinie ) gehört der Luchs zu den Arten des Anhangs II und zu den Arten des Anhangs
IV.
Der Rothirsch wurde ebenfalls als Zielart innerhalb der Diplomarbeit herangezogen.
Hauptgrund dafür ist die traditionelle und regelmäßige Nutzung der Fernwechsel. Nach
SURKUS & TEGETHOF (2004) ist das Rotwild ein guter Indikator für große, unzerschnittene
Waldgebiete und Wald-Offenland. Es ist ebenfalls sehr empfindlich gegenüber Störungen.
WAGENKNECHT (1988) hebt die traditionelle Nutzung der Fernwechsel v. a. zur Brunftzeit
17
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.1; 3.1.3
durch die Rothirsche hervor: „ Es ist ein immer wieder zu beobachtendes erstaunliches
Phänomen, dass die Hirsche bei größeren Wanderungen alljährlich die gleichen
Fernwechsel benutzen, die mitunter über ausgedehnte Feldgebiete führen und verschiedene
Waldkomplexe verbinden. Es handelt sich hierbei anscheinend um uralte Wechsel, die
ursprünglich vielleicht innerhalb riesiger Waldgebiete entstanden sind und nach deren
Auflösung durch Siedlungen und Landwirtschaft heute noch eingehalten werden.“
Es spricht auch vieles für vielfältige Mitnahmeeffekte durch das Rotwild. KOCK &
ALTMANN (1999) heben beispielsweise die Eigenschaft des Rotwilds als Habitatbildner
hervor. Insbesondere durch das Schälen entsteht eine strukturreiche Forstlandschaft, die
nach ihren Untersuchungen vielfältige Lebensmöglichkeiten für Wildkatzen im Taunus
schafft. RECK (in HORNUNG, 2003) weist ebenfalls auf die Eigenschaft des Rotwilds als
Lebensraumgestalter durch sein Äsungsverhalten und die Funktion als Ausbreitungsvektor
für bestimmte Pflanzenarten hin.
Der Rothirsch ist keine geschützte Art und in Sachsen auch nicht als gefährdet einzustufen.
Das Auswahlkriterium der Gefährdung kann also nicht erfüllt werden. Dennoch wurde er
beispielsweise in die vorläufige Liste von bundesweit bedeutsamen Zielarten für den
Biotopverbund (vgl. ULLRICH ET AL., in BURKHARDT ET AL. 2004) aufgenommen und als
Zielart für die Initiativskizze der Lebensraumkorridore für Mensch und Natur
(BÖTTCHER ET AL. 2004) herangezogen.
Luchs und Rothirsch werden nun in den folgenden Kapiteln näher vorgestellt.
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Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.1
3.2 Zielarten Luchs und Rothirsch
3.2.1 Luchs (Lynx lynx L.)
Systematik:
Klasse: Mammalia (Säugetiere)
Ordnung: Carnivora (Raubtiere)
Überfamilie: Feloidea (Katzenartige)
Familie: Felidae (Katzen)
Unterfamilie: Felinae (Echte Katzen)
Gattung: Lynx (Luchs)
Art: Lynx lynx L. (Nordluchs, Eurasischer Luchs)
Abb. 1: Eurasischer
Luchs (Quelle: KALB
1992: 10)
Körpermerkmale:
Der Luchs ist nach HELB (2003) mit einer Körperlänge von 0,8 bis 1,20 m und einer
Schulterhöhe von 50 - 70 cm das drittgrößte Raubtier Europas, nach Braunbär und Wolf.
Luchse wiegen je nach Region circa 12 bis 35 kg (vgl. BREITENMOSER
ET AL.
2000),
wobei die Weibchen nach KALB (1992) im Durchschnitt 15% leichter sind.
Charakteristisch sind der kurze Körper, die Hochbeinigkeit , die großen Pfoten und der
rundliche Kopf mit einem kurzen Hals. Besondere Kennzeichen sind die schwarzen
Pinselohren (Die Pinsel sind etwa 4 cm lange Haarbüschel), ein ausgeprägter Backenbart
und der kurze Stummelschwanz mit einem schwarzen Ende. Die Fellfarbe variiert
innerhalb des Verbreitungsgebiets der Art. Die Grundfarbe ist grau mit diversen Tönungen
(rostbraun, gelblich, rötlich), wobei Bauchdecke und Kinn cremeweiß sind. Die Zeichnung
besteht aus mehr oder weniger deutlichen schwarzen Flecken. Hochbeinigkeit, kurzer
Schwanz und kurze Ohren, sowie die dicht behaarten Pfoten stellen nach KALB (1992)
Anpassungen an Kälte und hohe Schneelagen dar.
Verbreitung:
Das
heutige Verbreitungsgebiet des Eurasischen Luchses erstreckt sich nach
BREITENMOSER ET AL. (2000) über Skandinavien (nördliche Population), die südöstlichen
Ostsee-Anrainerstaaten (baltische Population) und Russland/Sibirien (russisch-sibirische
Population). In Mittel-, West-, und Südeuropa befinden sich verstreute Vorkommen, die
zum Teil isoliert und von ungeklärter Herkunft sind. Für die Vorkommen des Luchses im
Osten Deutschlands im Allgemeinen und Sachsens im Speziellen dürften die böhmischbayrische und die karpathische Population (in Tschechien) von besonderem Interesse sein.
19
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.1
Schätzungsweise 75 Luchse, die der böhmisch-bayrischen Population zugeordnet werden,
leben auf 7.900 km2 Fläche in Tschechien, Deutschland und Österreich (vgl. ELOIS 2006).
Diese entstand vermutlich durch Einwanderung, illegale Freisetzung und ein offizielles
Wiederansiedelungsprojekt im Bayrischen Wald. Die karpathische Population umfasst auf
tschechischem Gebiet ca. 40 Luchse auf 1300 km2 Fläche. Die für die Luchse verfügbare
Gesamtfläche ist jedoch begrenzt, und die einzelnen Lebensräume liegen weitgehend
isoliert voneinander. Untersuchungen von SCHADT ET AL. (2002b) zeigen aber, dass eine
natürliche Ausbreitung vom Bayrischen Wald bis zum Elbsandsteingebirge hin theoretisch
möglich ist. Insbesondere seit den 90iger Jahren sind laut LFUG (2004) zahlreiche
Einzelnachweise in Sachsen bekannt geworden. Häufig handelt es sich bei den
Einzelnachweisen aber um Spurennachweise, die aufgrund der z. T. weiten Wanderungen
der Art nur sehr bedingt auf ein dauerhaftes Vorkommen schließen lassen. In der
Sächsischen Schweiz gibt es seit den 80iger Jahren auch mehrere Reproduktionsnachweise
durch Zufallsbeobachtungen von Jungtieren. Die Schwerpunkte aller weiteren
Beobachtungen liegen in der Sächsischen Schweiz, dem angrenzenden Teil des Lausitzer
Berglandes sowie dem oberen Osterzgebirge.
Lebensraum:
Innerhalb Europas und Sibiriens ist der Luchs ein ausgesprochener Waldbewohner.
HOFRICHTER & BERGER (2004:97f.) beziffern den Waldbedeckungsgrad eines
Luchsreviers (nach Ergebnissen von Telemetrieuntersuchungen aus dem Schweizer Jura)
auf mindestens 60%. Im Gebirge bevorzugt der Luchs Höhenlagen zwischen 900 und 1100
Metern (vgl. WEIGL 1993), wobei er steilere felsige Hänge häufiger aufsucht, als flacher
auslaufende. Laut HELB (2003) halten Luchse eine Distanz zu bebauten Flächen von 100
Metern.
Lebensweise:
Luchse sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und verbringen den Tag im Schutz
des Waldes (vgl. KALB 1992). Zur Ranzzeit sind sie aber auch tagsüber aktiv. In der
Dämmerung und Nacht berühren die Tiere auf ihren Jagdzügen auch offenes Gelände, da
die Beutetiere meist zu dieser Zeit ihre Tageseinstände verlassen, um auf angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen Äsung aufzunehmen. Dennoch entfernen sich Luchse im
Durchschnitt nicht mehr als 200 Meter vom Waldrand. Luchse leben als Einzelgänger in
festen Revieren (Streifgebieten), in denen fortpflanzungsfähige Luchse desselben
Geschlechts nicht toleriert werden. Kuder und Kätzinnen markieren die Kerngebiete ihrer
Reviere mittels Drüsensekreten, Harn und Kot. Für gewöhnlich überlappen sich die
Reviere der Männchen untereinander zu einem gewissen Teil, die der Weibchen
20
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.1
untereinander jedoch kaum. Normalerweise leben ein bis zwei Weibchen in einem
Männchenrevier.
Die
Reviergröße
variiert
stark
in
Abhängigkeit
von
der
Zusammensetzung der Biotope, des Spektrums an Beutetieren, sowie der Beutetierdichte.
Bedingt durch die enge Raumbindung bei der Jungenaufzucht vom Spätfrühling bis zum
Sommer sind laut BREITENMOSER
ET AL.
(2000) die Streifgebiete der Kätzin in diesem
Zeitraum kleiner als sonst. BREITENMOSER
ET AL.
(1993) berechneten anhand von
Telemetrieuntersuchungen im Schweizer Jura eine durchschnittliche Reviergröße von 264
km2 für einen adulten Kuder. Nach HEMMER (1993:1157) benötigt der Luchs ein
unzerschnittenes Kerngebiet innerhalb seines Streifgebietes von 30 km2 Größe, in dem er
sich regelmäßig , aber nicht dauerhaft aufhält und von dem seine Streifzüge ausgehen.
Diese Wanderungen können bis zu 45 km in einer Nacht betragen. SCHMIDT (1998) stellte
in Polen eine maximale Ausbreitungsdistanz von juvenilen Luchsen von 129 km fest.
KALB (1992) zufolge genügt kurz nach der Wiederansiedelung eines Luchses ein
verhältnismäßig kleines Areal zum Beuteerwerb. Doch je mehr „Luchserfahrung“ die
bejagten Tiere sammeln desto größer wird ihre Aufmerksamkeit und damit die Chance
ihrem Angreifer zu entkommen. Daraus ergibt sich eine Ausdehnung des Aktionsraums.
Nahrung:
Der Luchs ist ein reiner Fleischfresser (vgl. BREITENMOSER
ET AL.
2000). Sein
Nahrungsbedarf an Fleisch liegt bei etwa 1 bis 2,5 kg pro Tag. Durch strenge Winter oder
während der Jungenaufzucht kann sich diese Menge erhöhen. Die Art der Beute variiert je
nach der Jahreszeit. Kleine und junge Tiere werden v. a. im Spätfrühling und Sommer
gerissen. Huftiere gehören zu seiner bevorzugten Beute. Dabei sucht der Luchs sich die
kleineren Arten wie Rehe, Gämsen und Muffelwild und macht nur selten Jagd auf großes
Schalenwild wie Rotwild. JOBIN
ET AL.
(2000) beziffern den Anteil der Rehe an der
Gesamtbeute von Luchsen im Schweizer Jura auf 69%, bei einer Rehwilddichte von 6-9
Ind./km2 . Innerhalb der Wildtiererfassung 2002/2003 stellte der Landesjagdverband fest,
dass Rehwild in ganz Sachsen flächendeckend als Standwild verbreitet ist. Die
Bestandsdichten bewegen sich zwischen 4 und 8 Ind./km2 . Daraus ergibt sich eine mittlere
Bestandsdichte für 98% der Messtischblätter Sachsens von 6,53 Ind./km2 . Somit stellt die
Nahrungsverfügbarkeit in Sachsen keinen limitierenden Faktor für den Luchs dar. Risse
von Nutztieren wie Schafen, Ziegen und Geflügel werden nur vereinzelt beobachtet und
wenn, dann v. a. in Gebieten, in denen Luchse vor kurzem wieder angesiedelt wurden. Der
Luchs jagt mit Hilfe der Überraschungstaktik und kann auf kurze Strecken sein Tempo
stark beschleunigen (vgl. KALB 1992). Er schleicht sich so nah wie möglich an seine Beute
heran, geht immer wieder in Lauerstellung und setzt in einer durchschnittlichen Entfernung
21
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.1
von 6 Metern zu seinen Angriffssprüngen an. Nach einem erfolgreichen Riss bleiben
Luchse oft mehrere Tage in der Nähe des Beutetiers.
Fortpflanzung:
Kuder sind mit etwa drei Jahren geschle chtsreif, die Kätzin mit etwa zwei Jahren (vgl.
BREITENMOSER
ET AL.
2000). Ranzzeit ist zwischen Februar und April. Nach einer
Tragezeit von 67 – 74 Tagen wirft die Kätzin Ende Mai durchschnittlich zwei bis drei
Jungtiere. Nach KALB (1992) werden die Jungen bis zum 5. Monat gesäugt und erhalten ab
der 4. Lebenswoche Zusatznahrung in Form von Fleisch. Mit 10 bis 11 Monaten sind die
Jungen selbständig und verlassen das Muttertier. Die Jungensterblichkeit ist sehr hoch. Nur
50% der Jungtiere erreichen die Geschlechtsreife. Luchse können in freier Natur bis zu 17
Jahre alt werden, wobei Kätzinnen bis zu einem Alter von 14 Jahren Junge bekommen
können.
22
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.2
3.2.2 Rothirsch (Cervus elaphus L.)
Systematik:
Klasse: Mammalia (Säugetiere)
Überordnung: Ungulata (Huftiere)
Ordnung: Artiodactyla (Paarhufer)
Unterordnung: Artiodactyla ruminantia (Wiederkäuer)
Teilordnung: Pecora (Stirnfortsatzträger)
Familie: Cervidae (Hirsche)
Unterfamilie: Cervinae (Echte Hirsche)
Art: Cervus elaphus L. (Rothirsch)
Abb. 2: Platzhirsch zur Brunftzeit
(Quelle : DRECHSLER 2004: 88)
Körpermerkmale:
Körpermaße und Gewichte des Rotwilds schwanken bedingt durch Klima, Höhenlage,
Biotop und rassische Unterschiede (vgl. WAGENKNECHT 1996). Daten von markiertem
Rotwild aus dem Harz geben nach DRECHSLER (2004) ein durchschnittliches Gewicht
beim ausgewachsenen Hirsch von 110 kg, 120 cm Schulterhöhe und 200 cm Körperlänge
und beim ausgewachsenen Tier von 67 kg, 177 cm Körperlänge und 110 cm Schulterhöhe
an. Das Rotwild hat einen kräftigen Rumpf mit einem geraden und flachen Rücken und
einen kurzen, am Ende abgerundeten Wedel. Die Läufe enden in kleinen, vorn leicht
zugespitzten Schalen. Das Haupt ist in der Jugend lang und schmal; Im Alter verbreitert
sich die Stirn. Rotwild besitzt große, oben leicht zugespitzte Lauscher. Zu Beginn der
Brunftzeit im September tragen die älteren Hirsche am Hals eine mächtige Brunftmähne,
die sich beim Haarwechsel im Frühjahr wieder verliert. Männliche Tiere (Spießer und
Hirsche) tragen ein Geweih, weibliche Tiere (Alt- und Schmaltiere) und Kälber nicht. Sie
werden daher als Kahlwild bezeichnet. Der Hirsch wirft sein Geweih jährlich im
Februar/März ab. Sofort danach beginnt das Wachstum des neuen Geweihs. Hirsche fegen
ihr Geweih im Juni/Juli, d.h. sie reiben die fellähnliche Haut, den so genannten Bast, der
das Geweih zur Nährstoffversorgung während des Wachstums umhüllt, an Stämmen und
Zweigen ab. Von August bis Februar trägt der Hirsch dann den neuen Kopfschmuck. Das
kurze Sommerhaar ist rotbraun; Das lange Winterhaar weist eine dunkelgraue bis
braungraue Färbung auf. Die Kälber haben im ersten Sommer eine typische
Jugendfleckung: reihenweise angeordnete weiße oder gelblichweiße Flecken auf
rötlichbraunem Grund. Ab August tragen sie dann das normale Sommerhaar.
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Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.2
Verbreitung:
Nach WAGENKNECHT (1996) wird das Verbreitungsgebiet des Rotwilds wie folgt
abgegrenzt: Die Nordgrenze stellen die Nordküste Schottlands, das südliche Norwegen,
Schweden und Lettland dar. Die Ostgrenze erstreckt sich über Lettland, die Westküste des
Schwarzen Meeres und die bewaldeten Gebiete der Ukraine. Im Südosten bilden der
Balkan, Kleinasien (Elbur im Nordiran), der Kaukasus und die Krim die Grenze des
Verbreitungsgebiets. Die Südgrenze stellen das Mittelmeer einschließlich Korsika und
Sardinien und das Atlasgebirge an der algerisch-tunesischen Grenze dar. Die Westgrenze
ist der Atlantik. Rotwild wird in Deutschland (außer in Mecklenburg-Vorpommern)
dauerhaft nur in so genannten Rotwildgebieten geduldet. Die Ausweisung solcher Gebiete
erfolgt durch Rechtsverordnungen in den einzelnen Bundesländern. Sie definieren exakt
abgegrenzte Landschaftsteile, in denen Rotwild leben und gehegt werden darf. Nicht als
Rotwildgebiete definierte Landschaftsteile sind so genannte „rotwildfreie Räume“. Rotwild
wird in Deutschland laut AGLR (2005a) in 140 gesetzlich festgelegten Gebieten gehegt,
überschreitet die Grenzen dieser Gebiete jedoch in der Nutzung seines Lebensraumes
regelmäßig.
Gemäß
§33
Abs.7
Nr.3
SächsLJagdG
sind
vom
Sächsischen
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung in Sachsen
zehn Rotwildgebiete festgelegt worden: Nordsachsen, Laußnitzer Heide/Königsbrücker
Heide, Ostsachsen, Dresdner Heide, Tharandter Wald, Werdauer Wald, Mühltroff,
Sächsische Schweiz/rechtselbisch und linkselbisch und Erzgebirge/Vogtland. Diese zehn
Gebiete nehmen insgesamt eine Fläche von 569.925 ha ein. Dies entspricht rund 31% der
Landesfläche Sachsens. Innerhalb der Rotwildgebiete wird Rotwild nach Abschussplan
gejagt. Zudem sind Jagd- und Schonzeiten gesetzlich geregelt. In den rotwildfreien
Gebieten sind beidseitige Kronenhirsche ganzjährig zu schonen, sonst darf ohne
Abschussplan gejagt werden. Der Raum von der Sächsischen Schweiz über das Erzgebirge
und das Vogtland stellt einen der flächengrößten Rotwild-Lebensräume Mitteleuropas dar.
Zudem steht die Population „Ost-Sachsen“ in räumlichem Kontakt zu den Populationen in
Westpolen. Laut BECKER (2001) existieren derzeit rund 75 Rotwildpopulationen in ganz
Deutschland, die zum Teil in stark isolierten Gebieten leben. Als Hauptursache der
Isolation
sieht
er
die
Segmentierung
der
Rotwildlebensräume
durch
das
Bundesfernstraßennetz an. Untersuchungen von MEIDEL (2001) und HERZOG (1996)
zeigen, dass sich lokale Kleinpopulationen des Rotwilds im Laufe der Zeit genetisch
immer weiter von der autochthonen Subspezies entfernen und die Vitalität der
Restbestände erheblich reduziert ist. HERZOG (1996) bezeichnet den heutigen Zustand
sogar als gravierendste Dezimierungsphase des Rotwildbestands seit 1848. Er konnte
nachweisen, dass durch die starke Zersplitterung der Bestände bereits Genverluste zu
24
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.2
verzeichnen sind. Für besonders gefährdet hält HOFFMANN (2000) die Rotwildgebiete
Werdauer Wald, Mühltroff und Dresdner Heide, da diese zu klein und zu isoliert sind.
Lebens raum:
Der Körperbau des Rotwilds und die Neigung zur Rudelbildung, lassen auf Rotwild als
Besiedler offener Landschaften in Verbindung mit lichten Wäldern schließen (vgl.
DRECHSLER 2004). BÜTZLER (1996) gibt an, dass Rotwild Mischwälder, Laubwälder und
Auwald als Lebensraum bevorzugt, aber auch offenes Grasland und Heideflächen ohne
Baumwuchs annimmt, sofern diese Bereiche absolut ungestört sind. Heute ist das Rotwild
Bewohner verbliebener größerer, geschlossener Waldlandschaften, hauptsächlich der
Wälder der Mittel- und Hochgebirge und der Norddeutschen Tiefebene. Ursprünglich
lagen Sommer- und Wintereinstände weit auseinander. Die Höhenlage erweist sich im
Hinblick auf die Länge der Vegetationszeit und Höhe sowie Dauer der Schneedecke als
entscheidender Lebensraumfaktor im Gebirge. Im Winter wird durch Tiefschnee ein
Äsungsmangel verursacht, dem das Rotwild durch Abwanderung in tiefer gelegene und
wärmere Gebiete ausweicht (vgl. WAGENKNECHT 1996). Untersuchungen am Kanadischen
Rothirsch (Cervus elaphus canadensis) von ROST & BAILEY (1979) zeigten, dass dieser
Straßen schon ab 200 m Entfernung zu meiden beginnt.
Lebensweise:
Die Tagesperiodik des Rotwilds wird stark von seiner Lebensweise als Wiederkäuer
beeinflusst. Sie besteht im Wesentlichen aus Äsungsperioden, Wiederkäuen und
Ruhephasen. Bei störungsfreiem Tagesablauf finden etwa alle 4 bis 5 Stunden
Äsungsperioden statt. Auf so genannten Wechseln, 20 bis 40 cm breiten Pfaden, zieht das
Rotwild zwischen Äsungsflächen, Ruheplätzen, Suhle n u. a. umher. An den Wald
angrenzendes Offenland (Grünland oder Felder) bis in 200 m Entfernung zum Waldrand,
wird gern zur Äsung genutzt. Einstandsgebiete, wie Fichtenhorste, die über ausreichende
Deckung und Sichtschutz verfügen, bevorzugt das Rotwild (vgl. BÜTZLER 1996). Rotwild
zeichnet sich durch ein ausgeprägtes Sozialverhalten (Rudelbildung) aus. Es gibt
verschiedene Rudel, die im Folgenden näher erläutert werden. Ein Kahlwildrudel beruht
auf familiären Bindungen. Es besteht aus weiblichen Tieren jeglichen Alters mit ihren
dies- und vorjährigen Jungtieren. Das beschlagene Tier verlässt das Kahlwildrudel kurz
vorm Setzen und bleibt noch einige Tage nach dem Setzen in der Deckung. Verlässt es
dann mit dem Kalb die Deckung, kommen seine Kälber vom Vorjahr hinzu. Auf die se
Weise schließen sich mehrere Familien nach dem Setzen zusammen. Das Kahlwildrudel
wird von einem Leittier (meist Alttier mit eigenem Kalb) angeführt. Das Leittier zeichnet
sich durch schnelle Entschlusskraft aus. Es gibt die Marsch- oder auch Fluchtrichtung für
25
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.2
das Rudel vor. Ein Kahlwildrudel beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Unterordnung.
Junghirsche verlassen das Kahlwildrudel in der Regel im dritten Lebensjahr und bilden ein
Hirschrudel. In diesem gibt es kein weibliches Wild. Hirsche ab dem 12. Lebensjahr
neigen zu Einzelgängertum und schließen sich in der Regel keinem Hirschrudel an.
Während der Brunftzeit verändern sich die Rudel, was im Abschnitt Fortpflanzung näher
erläutert werden soll. Nach der Brunft schließen sich die Hirsche wieder zusammen. Die
ältesten Hirsche werfen im Februar ihr Geweih ab, die jüngeren Hirsche etwas später. In
dieser Zeit kann es deshalb zu Rangkämpfen kommen. Rotwild ist normalerweise recht
standorttreu. Bewegungen können sich mehr oder weniger regelmäßig innerhalb des
Einstandsgebietes vollziehen, aber auch darüber hinausgehen. Tägliche Wechsel finden
zwischen Tageseinstand und Äsungsflächen statt und reichen wenige Kilometer weit.
Wechseln über größere Entfernungen, bis zu 100 km, wird als Wandern bezeichnet.
Hirsche haben allgemein einen größeren Aktionsradius als Kahlwild. Sie legen
insbesondere dann größere Entfernungen zurück, wenn sie brunftiges Kahlwild suchen.
Wanderungen aus dem Einstandsgebiet in rotwildfreie Räume werden durch
Überbesetzung ausgelöst. Zunächst wandern ältere Hirsche ab, dann folgt das Kahlwild.
Nach der ersten erfolgreichen Brunft in dem neuen Gebiet, gilt das Rotwild als angesiedelt
(vgl. WAGENKNECHT 1996).
Nahrung:
Hauptnahrungskomponente des Rotwilds sind Gräser und Kräuter. Nach UECKERMANN
(1960) verbeißt es alle grünen Teile, Zweige und kleinere Äste der meisten Baum-,
Strauch- und Halbstraucharten und nimmt ihre Früchte auf. Rinde schält es bevorzugt von
Fichte und Esche. Nach Untersuchungen von P ETRAK (1982) und KRAUS (1984) wurden
vom Rotwild nur Sauergräser, Borstgras und Moose verschmäht. Bezogen auf 100 kg
Lebendgewicht ist der Erhaltungsbedarf an Trockensubstanz mit 3 kg pro Tag, das
entspricht ca. 8-20 kg Frischgewicht, einzuschätzen. Der Wasserbedarf wird
normalerweise mit der Grünäsung abgedeckt, dennoch schöpft Rotwild regelmäßig.
Rotwild kann, wenn sein 24-Stunden-Zyklus nicht gestört wird, sogar rohfaserreiche
Äsung gut zur Energiebildung nutzen. Der Nahrungsbedarf unterliegt generell
jahreszeitlichen Schwankungen. Der Brunfthirsch nimmt z.B. so gut wie keine Äsung auf.
Im Herbst benötigt das Rotwild Früchte, Fallmast und Samenkörner zur Anlage des
überlebensnotwendigen Winter-Nährstoff-Depots (Herbstfeist). Von Dezember bis Februar
befindet sich der Stoffwechsel des Rotwilds in einem Tief, gerade über dem Grundumsatz.
Deshalb schränkt es seine Aktivität und seinen Aktionsradius stark ein. Unter ungestörten
Verhältnissen genügen die winterliche Erhaltungsäsung und der Abbau der Herbstfeist.
Von der Zeit des Geweihabwurfes bis zur Bastgeweihbildung und Fegezeit steigt der
26
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.2; 3.2.2
Nährstoffbedarf der Hirsche stark an. Während der Trage-, Setz- und Laktationszeit
benötigt auch das Kahlwild mehr Nährstoffe (vgl. WAGENKNECHT 1996).
Fortpflanzung:
Die Brunftzeit findet zwischen dem 10. September und 5. Oktober statt. Ein echtes
Territorialverhalten existiert nur beim Platzhirsch während der Brunft. In der Brunftzeit
verlassen ältere Hirsche zuerst das Hirschrudel und stellen sich einzeln, teils als
Platzhirsche oder dem Platzhirsch unterlegene Beihirsche, zum Kahlwildrudel hinzu. In
der Regel folgen sie dem Rudel; Platzhirsche verlassen das Brunftrudel aber gelegentlich.
Rotwild hat eine Tragezeit von 34 Wochen. Das Setzen der Kälber findet im Mai/Juni statt.
Nach dem Setzen wird das Kalb drei bis vier Wochen durch das Muttertier von anderem
Rotwild ferngehalten. Ab der 4. Woche nimmt das Kalb Grünfutter auf. Mit 1 bis 3
Monaten folgt es der Mutter zur Äsung, und mit 10 bis 11 Monaten fügt es sich voll in die
Tagesperiodik der Mutter ein. Das Höchstalter des Rothirsches beträgt in freier Wildbahn
maximal 20 Jahre, wobei Tiere 2-4 Jahre älter werden können (vgl. WAGENKNECHT 1996).
27
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.3, 3.4
3.3 Übersicht über die digitalen Eingangsdaten
Die
Basis
der
Berechnungen
bildete
die
Color-Infrarot-Biotoptypen-
und
Landnutzungskartierung (CIR) des Freistaates Sachsen aus den Jahren 1992/1993 als
Vektordatensatz für das gesamte Bundesland. Straßen (ebenfalls Vektordaten) stammen
aus dem ATKIS®-Basis-DLM des Landesvermessungsamtes Sachsen und haben den
Stand von April 2004. Die Fließgewässer wurden im Rahmen eines Projektes im Jahre
1998 im Landesamt für Umwelt und Geologie ebenfalls in Form von Vektordaten
digitalisiert. Bahnstrecken (Vektordaten) wurden aus GIROS abgeleitet und stammen vom
Landesamt für Umwelt und Geologie. Die digitalen Daten wurden mit Hilfe der
Programmgruppe ArcGIS Desktop 9.1 TM und ArcGIS Desktop 8.3 TM in der Lizenzstufe
ArcInfo von ESRI verarbeitet. Des Weiteren wurde die Erweiterung Spatial Analyst,
ebenfalls von ESRI, verwendet.
3.4 Expertenmodelle zur Identifikation von Rückzugsräumen und Trittsteinen
für Luchs und Rotwild
Vorbemerkung zu den Expertenmodellen für Luchs und Rotwild
Auf der Grundlage der Ansprüche beider gewählter Zielarten an ihren Lebensraum wurden
Flächen im Freistaat Sachsen, die als Quell- oder Zielgebiete für die Wanderungen oder
Ausbreitung der Zielarten dienen könnten, identifiziert und dargestellt. Deshalb wurden
zunächst für beide Zielarten gesondert Regeln aus o. g. Lebensraumansprüchen abgeleitet.
Diese wurden daraufhin in zwei Expertenmodellen umgesetzt.
Autobahnen verfügen einerseits zum großen Teil über trassenparallele Verkehrs- bzw.
Wildschutzzäune und andererseits über ein hohes Verkehrsaufkommen. Eine gezäunte
Straße hat für Wildtiere die höchste Barrierewirkung, da bei entsprechender Zaunhöhe
(und je nach Instandhaltung) nahezu keine Querung mehr möglich ist. Nach HOHMANN
(2003) kommt die Barrierewirkung einer Straße auf mittelgroße und große Säuger wie das
Rotwild erst ab einer durchschnittlichen Verkehrsdichte von 10.000 Kfz pro Tag oder wie
bereits erwähnt durch eine Zäunung zum Tragen. Eine so stark befahrene Straße kann ihm
zufolge aufgrund des ausgelösten Meidungs- bzw. Angstverhaltens als Barriere zwischen
beidseitig gelegenen Lebensräumen fungieren. Es war im Rahmen dieser Diplomarbeit aus
Zeitgründen leider nicht möglich Informationen zum durchschnittlichen täglichen
Verkehrsaufkommen auf allen Straßen des Freistaates Sachsen zu recherchieren, weshalb
eine Kompromisslösung gefunden werden musste. Es wurde daher angenommen, dass
lediglich auf Autobahnen und Bundesstraßen ein solch hohes Verkehrsaufkommen erreicht
werden kann. Deshalb gingen diese als Lebensraumgrenzen in beide Modelle ein.
28
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.3, 3.4
Es ist anzunehmen, dass auch stark frequentierte Bahnstrecken als Lebensraumgrenzen
wirken. ANDRICH (2004) ließ beispielsweise ICE-Trassen in ihre Zerschneidungsanalyse
der Rotwildlebensräume einfließen. Deshalb gingen die Hauptstrecken der Deutschen
Bahn in beide Modelle ein.
Auch breite Flüsse können als eine Lebensraumgrenze wirken. Im Freistaat Sachsen stellt
die Elbe einen solchen dar und ging daher als Lebensraumgrenze in beide Modelle ein.
Eine durchschnittliche Breite der Elbe konnte aus der Literatur für ihren gesamten Verlauf
im Freistaat Sachsen nicht entnommen werden. Deshalb wurde die Breite der Elbe im GIS
an drei Punkten anhand der Color-Infrarot-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung
gemessen: Grenze zu Tschechien – 125 Meter, zwischen Dresden und Meißen – 132
Meter, Grenze zu Sachsen-Anhalt – 144 Meter. Eine für die Berechnungen angenommene
Breite von 100 Metern für den gesamten Verlauf der Elbe erschien daher als angemessen.
Wegen der erheblichen Datenmenge wurde weitestgehend mit Rasterdaten gearbeitet.
Luchs und Rotwild entfernen sich beide in der Regel nicht mehr als 200 Meter vom
Waldrand. Deshalb wurde für alle verwendeten Raster eine Auflösung von 100 mal 100
Metern gewählt.
29
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.4; 3.4.1
3.4.1 Expertenmodell zur Identifikation von Rückzugsräumen und
Trittsteinen für den Luchs
Regel 1: Luchse gelten als ausgesprochene Waldbewohner und entfernen sich in der Regel
nicht mehr als 200 Meter vom Waldrand.
Regel 2: Ein geeignetes Luchsstreifgebiet weist einen Waldbedeckungsgrad von
mindestens 60% auf.
Regel 3: Autobahnen, Bundesstraßen und Hauptstrecken der Deutschen Bahn stellen
Grenzen eines Luchsstreifgebiets dar und werden von den Tieren bereits in 100 Metern
Entfernung gemieden.
Regel 4: Die Elbe stellt auf Grund ihrer Breite ebenfalls eine Grenze eines
Luchsstreifgebiets dar.
Regel 5: Luchse nähern sich bis maximal 100 Meter an Siedlungen an.
Regel 6: Ein nach diesen Regeln geeignetes Gebiet sollte mindestens 200 km2 groß sein
und über ein unzerschnittenes Kerngebiet von 30 km2 Größe verfügen.
Umsetzung von Regel 1:
Aus der CIR des Freistaates Sachsen wurden alle Wälder und Forsten selektiert. In der
Attributtabelle des CIR-Shapefiles wurde das Feld „raster“ angelegt. Den selektierten
Flächen wurde der Wert 1 und allen restlichen Biotoptypen der Wert 0 zugewiesen. Dann
wurden die Vektordaten mit Hilfe des Spatial Analyst auf der Basis des Felds „raster“ in
das
Raster
„wald“
konvertiert.
Danach
wurde
das
Raster
„wald“
einer
Nachbarschaftsanalyse unterzogen. Eine Nachbarschaftsanalyse ist eine Fokal-Funktion.
Jeder Zelle im Eingangsraster wird ein bestimmter Wert zugeordnet, im obigen Fall 0 oder
1. Im Ausgaberaster ist der Wert jeder Zelle eine Funktion des Werts der einzelnen Zelle
und der Werte der Zellen in der unmittelbaren Umgebung aus dem Eingaberaster. Es
wurde die Summenfunktion für ein Rechteck von 3 mal 3 Zellen gewählt. Zellen mit dem
Wert 1, also „Waldzellen“, mussten mindestens drei benachbarte „Waldzellen“ haben.
Dies stellte sicher, dass sich zwischen zwei „Waldzellen“ maximal eine „Nicht-Waldzelle“
befand. Das Ausgaberaster wurde daher mit dem Spatial Analyst reklassifiziert. Zellen mit
Werten von 3 bis 9 wurde der Wert 1 für Wald zugewiesen; Alle restlichen Zellen erhielten
den Wert 0. Das Ergebnis der Reklassifizierung wurde als Raster „wald_200“ gespeichert.
Umsetzung von Regel 2:
Nun wurde das Raster „wald_200“ einer Nachbarschaftsanalyse unterzogen. 60% der
Zellen in der unmittelbaren Umgebung einer „Waldzelle“ mussten „Waldzellen“ sein. Bei
Anwendung der Summenfunktion auf ein Rechteck von 5 mal 5 Zellen mussten dies also
30
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.4; 3.4.1
mindestens 15 „Waldzellen“ sein. Das Ausgaberaster dieser Nachbarschaftsanalyse wurde
reklassifiziert. Zellen mit Werten unter 15 bekamen den Wert -1, Zellen mit Werten von 15
bis 25 den Wert 1 für Wald zugeordnet. Das so entstandene Raster wurde unter dem
Namen „wald_prozent“ abgespeichert.
Umsetzung von Regel 3, 4 und 5:
Autobahnen und Bundesstraßen, einschließlich entsprechender Zubringer wurden aus dem
Datensatz des Landesvermessungsamtes selektiert und als Shapefile exportiert.
Hauptstrecken der Deutschen Bahn wurden aus dem Datensatz des Landesamtes für
Umwelt und Geologie selektiert und exportiert. Mit dem Geoprocessing Wizard wurden
die exportierten Datensätze mit Hilfe der Funktion „merge“ vereinigt. Danach wurden
diese linearen Elemente mit einer Distanz von 100 Metern gepuffert. In der entsprechenden
Attributtabelle wurde das Feld „raster“ angelegt. Die gepufferten Linien erhielten den Wert
0. Auf der Basis des Felds „raster“ wurden die Daten nun in das Raster „infrastruktur“
konvertiert. Aus dem Datensatz des Landesamtes für Umwelt und Geologie wurde die Elbe
selektiert und exportiert. Der Datensatz wurde mit einer Distanz von 100 Metern gepuffert.
Danach wurde analog der Straßen und Bahnstrecken verfahren. Die Daten wurden in das
Raster „fluesse“ konvertiert. Aus der CIR des Freistaats Sachsen wurden alle Siedlungen,
Infrastruktur und Grünflächen selektiert und exportiert. Diese wurden ebenfalls mit einer
Distanz von 100 Metern gepuffert. Auch sie erhielten in einem Feld „raster“ den Wert 0.
Auf Basis dieses Felds wurden die Daten in das Raster „siedlung“ konvertiert. Mit der
Funktion Raster Calculator des Spatial Analyst wurden nun die Raster „wald_prozent“,
„infrastruktur“, „fluesse“ und „siedlung“ multipliziert. Das Ergebnis der Berechnung
wurde als Raster „kern_luchs“ gespeichert.
Umsetzung von Regel 6:
Das Raster „kern_luchs“ wurde mit dem Spatial Analyst in ein gleichnamiges Shapefile
konvertiert. Flächen mit dem Gridcode 1 stellen Wald, mit 0 Lebensraumgrenzen und mit 1 alle restlichen Biotoptypen dar. In der Attributtabelle wurde ein Feld „area“ angelegt.
Die Fläche wurde zunächst in Quadratmetern berechnet. Ein weiteres Feld „area_qkm“
wurde hinzugefügt und die Fläche von Quadratmetern in Quadratkilometer umgerechnet.
Alle Flächen, die den Gridcode 1 haben und größer oder gleich 200 km2 sind, stellen
geeignete Rückzugsräume für Luchse dar; Flächen mit einer Größe von 30 bis 200 km2
und dem Gridcode 1 stellen geeignete Trittsteine für Luchse dar.
31
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.4; 3.4.1
Abb. 3: Modellierung von Rückzugsräumen und Trittsteinen für den Luchs am Beispiel der
Dresdner und Laußnitzer Heide: (A) Vektordaten der Color-Infrarot-Biotoptypen- und
Landnutzungskartierung (CIR) des Freistaates Sachsen, sowie Autobahnen (rot), Bundesstraßen
(orange) und Hauptstrecken der Deutschen Bahn (schwarz), (B) Wälder und Forsten (grün) im
Raster „wald“ mit 100 x 100 Meter Auflösung, (C) Raster „wald_200“, Wald und Waldrand bis in
200 Meter Entfernung (grün), (D) Raster „wald_prozent“, Waldbedeckungsgrad von mindestens
60% (grün), (E) Überlagerung des Rasters „wald_prozent“ mit Rasterdaten der gepufferten
Autobahnen, Bundesstraßen, Hauptstrecken der Deutschen Bahn und Siedlungen è Raster
„kern_luchs“, Wald (grün), Lebensraumgrenzen (rot), restliche Biotoptypen (hellgrau)
32
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.4; 3.4.2
3.4.2 Expertenmodell zur Identifikation von Rückzugsräumen für das Rotwild
Regel 1: Rotwild ist Bewohner größerer geschlossener Waldlandschaften und entfernt sich
in der Regel nicht mehr als 200 Meter vom Waldrand.
Regel 2: Rotwild nutzt gern bis in 200 Meter Entfernung an den Waldrand angrenzende
landwirtschaftliche Flächen zur Äsung.
Regel 3: Mischwälder, Laubwälder und Auwälder werden aufgrund des Äsungs- und
Deckungsangebotes bevorzugt vom Rotwild besiedelt.
Zwischenschritt: Komplexe aus Wald, besonders Laub-, Misch- und Auwald in
Verbindung mit geeigneten Äsungsflächen sind als Rotwildlebensraum besonders
geeignet.
Regel 4: Autobahnen, Bundesstraßen und Hauptstrecken der Deutschen Bahn stellen
Grenzen eines Rotwildlebensraums dar und werden bereits in 200 Metern Entfernung
gemieden.
Regel 5: Die Elbe stellt auf Grund ihrer Breite eine Grenze eines Rotwildlebensraumes dar.
Regel 6: Rotwild ist dem Fluchttypus zuzuordnen und meidet Siedlungen.
Regel 7: Ein nach diesen Regeln geeignetes Gebiet sollte mindestens 500 Hektar groß sein.
Umsetzung von Regel 1:
Hier konnte auf das Ergebnis der Umsetzung der Regel 1 für den Luchs zurückgegriffen
werden, das Raster „wald_200“.
Umsetzung von Regel 2:
Aus der CIR des Freistaates Sachsen wurden Grünland, Ruderalflur und Äcker selektiert.
In der Attributtabelle wurde das Feld „raster“ angelegt. Den selektierten Flächen wurde der
Wert 2 und allen restlichen Biotoptypen der Wert 0 zugewiesen. Dann wurden die
Vektordaten mit Hilfe des Spatial Analyst auf der Basis des Felds „raster“ in das Raster
„aesung“ konvertiert. Um Äsungsflächen in 200 Metern Entfernung zum Waldrand zu
selektieren, wurden die Raster „wald_200“ und „aesung“ mit dem Raster Calculator
addiert. Das Ergebnis der Berechnung wurde reklassifiziert. Zellen mit dem Wert 3, also
geeignete Äsungsflächen, bekamen den Wert 2, Zellen mit anderen Werten bekamen den
Wert 0. Das Ergebnis der Reklassifizierung wurde als Raster „aesflaechen“ gespeichert.
Umsetzung von Regel 3:
Aus der CIR des Freistaates Sachsen wurden alle reinen Laubwälder, Laub-NadelMischwälder, Nadel-Laub-Mischwälder, Laubmischwälder und Feuchtwälder selektiert.
Den selektierten Flächen wurde im Feld „raster“ der Wert 1 und allen restlichen
33
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.4; 3.4.2
Biotoptypen der Wert 0 zugewiesen. Dann wurden die Vektordaten mit Hilfe des Spatial
Analyst auf der Basis des Felds „raster“ in das Raster „laubwald“ konvertiert. Nun wurde
das Raster „laubwald“ einer Nachbarschaftsanalyse unterzogen. 51% der Zellen in der
unmittelbaren Umgebung einer „Laubwaldzelle“ mussten „Laubwaldzellen“ sein. Bei
Anwendung der Summenfunktion auf ein Rechteck von 5 mal 5 Zellen mussten dies also
mindestens 13 „Laubwaldzellen“ sein. Das Ausgaberaster dieser Nachbarschaftsanalyse
wurde reklassifiziert. Zellen mit Werten unter 13 bekamen den Wert 0, Zellen mit Werten
von 13 bis 25, also Laub-, Misch- oder Feuchtwälder, den Wert 3 zugeordnet. Das so
entstandene Raster wurde unter dem Namen „laubwald_proz“ abgespeichert.
Zwischenschritt:
Die Raster „wald_200“, „aesflaechen“ und „laubwald_proz“ wurden mit dem Raster
Calculator addiert. Das Ergebnis wurde reklassifiziert, Wert 0 wurde Wert -1 (alle
restlichen Biotoptypen), Wert 1 blieb 1 (Wälder/Forsten) und die Werte 3, 4 und 6 wurden
Wert 2 (Komplexe aus Äsungsflächen und Wäldern/Forsten). Das Ergebnis wurde als
Raster „le bensraum“ gespeichert.
Umsetzung von Regel 4, 5 und 6:
Das Shapefile der Autobahnen, Bundesstraßen, einschließlich entsprechender Zubringer
und Hauptstrecken der Deutschen Bahn wurde mit einer Distanz von 200 Metern gepuffert.
In der Attributtabelle wurde das Feld „raster“ angelegt. Die gepufferten Linien erhielten
den Wert 0. Auf der Basis des Felds „raster“ wurden die Daten nun in das Raster
„infrastruktur“ konvertiert. Das Raster „fluesse“ wurde aus dem Expertenmodell für den
Luchs übernommen. Aus der CIR des Freistaates Sachsen wurden alle Siedlungen,
Infrastruktur und Grünflächen selektiert und erhielten im Feld „raster“ den Wert 0. Auf
Basis dieses Felds wurden die Daten in das Raster „siedlungen“ konvertiert. Mit der
Funktion Raster Calculator des Spatial Analyst wurden nun die Raster „lebensraum“,
„infrastruktur“, „fluesse“ und „siedlungen“ multipliziert. Das Ergebnis der Berechnung
wurde als Raster „kernrotwild“ gespeichert.
Umsetzung von Regel 7:
Das Raster „kernrotwild“ wurde in ein gleichnamiges Shapefile konvertiert. Gridcode 2
stellt Komplexe aus Äsungsflächen und Wäldern/Forsten, Gridcode 1 Wälder/Forsten,
Gridcode 0 Lebensraumgrenzen und Gridcode -1 alle restlichen Biotoptypen dar. In der
Attributtabelle wurde ein Feld „area“ angelegt. Die Fläche wurde zunächst in
Quadratmetern berechnet. Ein weiteres Feld „area_ha“ wurde hinzugefügt und die Fläche
von Quadratmetern in Hektar umgerechnet. Alle Flächen, die den Gridcode 2 haben und
34
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.4; 3.4.2
größer oder gleich 500 ha sind, stellen nun optimale Rückzugsräume für das Rotwild dar;
Flächen mit dem Gridcode 1 und einer Größe von mindestens 500 ha sind suboptimale
Rückzugsräume für das Rotwild.
Abb. 4: Modellierung von Rückzugsräumen für das Rotwild am Beispiel der Dresdner und
Laußnitzer Heide: (A) Vektordaten der Color-Infrarot-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung
(CIR) des Freistaates Sachsen, sowie Autobahnen (rot), Bundesstraßen (orange) und Hauptstrecken
der Deutschen Bahn (schwarz), (B) Raster „wald_200“, Wald und Waldrand bis in 200 Meter
35
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3.; 3.4; 3.4.2
Entfernung (dunkelgrün), (C) Äcker und Wirtschaftsgrünland als Äsungsflächen (hellgrün), Raster
„aesung“, (D) Raster „aesflaechen“, Äsungsflächen in bis zu 200 Metern Entfernung zum Waldrand
(hellgrün), (E) Laubwald, Mischwald und Auwald (mittelgrün), Raster „laubwald“, (F) Raster
„laubwald_proz“, mindestens 51% des Waldes sind Laub-, Misch- oder Auwald (mittelgrün), (G)
Raster „lebensraum“, (H) Überlagerung des Rasters „lebensraum“ mit Rasterdaten der gepufferten
Autobahnen, Bundesstraßen, Hauptstrecken der Deutschen Bahn und Siedlungen è Raster
„kernrotwild“, Komplexe aus Äsungsflächen und Wäldern/Forsten (hellgrün), restlicher Wald bzw.
Forst (dunkelgrün), Lebensraumgrenzen (rot), restliche Biotoptypen (hellgrau)
36
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.5
3.5 Ausbreitungsmodelle zur Identifikation von Korridoren für Luchs und
Rotwild
Vorbemerkung zu den Ausbreitungsmodellen für Luchs und Rotwild
Korridore zwischen den in den Expertenmodellen identifizierten Gebieten wurden mit
Hilfe einer Cost-Path Analyse lokalisiert. Zunächst mussten so genannte Kostenraster für
beide Zielarten gesondert erstellt werden. In diesen wurden jedem Biotoptyp Kostenpunkte
entsprechend dem Widerstand, den der Biotoptyp der Fortbewegung der jeweiligen Tierart
entgegensetzt, zugeordnet. Dieser Widerstand wurde zunächst verbal-argumentativ auf
einer dreistufigen Ordinalskala (gering, mittel, hoch) bewertet. Danach erfolgte die
Zuordnung der entsprechenden Kostenpunkte zu den jeweiligen Widerständen. Je höher
der Widerstand, desto mehr Kostenpunkte wurden vergeben. Dabei stellen ein
Kostenpunkt einen geringen Widerstand, fünf Kostenpunkte einen mittleren Widerstand
und zehn Kostenpunkte einen hohen Widerstand dar.
Nun mussten Quell- und Zielpunkte innerhalb aller Rückzugsräume oder Trittsteine
festgelegt werden. Zunächst wurde untersucht, ob unterschiedliche Ergebnisse je nach
Lage der Punkte am Rand oder in der Mitte der Flächen erzielt werden. Daher wurden als
Erstes Korridore berechnet, die Quell- und Zielpunkte an den Rändern der Flächen
verbanden. Dann wurden Korridore berechnet, die Mittelpunkte der Flächen verbanden. Es
stellte sich heraus, dass der jeweils am besten geeignete Korridor, der Punkte am Rand der
Flächen verband, mit dem Korridor, der die Mittelpunkte der Flächen verband, identisch
war. In ArcMap wurden dann in beiden Shapefiles („kern_luchs“ und „kernrotwild“)
Felder für Hoch- und Rechtswerte angelegt. Nun wurden mit Hilfe des Field Calculators
die Hoch- und Rechtswerte des jeweiligen Polygonmittelpunkts berechnet.
Mit Hilfe des Spatial Analyst wurde im nächsten Schritt eine Cost-Weighted-Distance
Analyse vorgenommen. Das Programm summiert dabei die Kosten, die entstehen, um von
jeder beliebigen Zelle zum nächstgelegenen Quellpunkt zu gelangen. Eingangsgrößen sind
die Kosten der Biotoptypen und die Entfernung zu den Quellpunkten. Im Ergebnis
entstehen ein Distance- und ein Direction-Raster.
In einem zweiten Schritt wurde eine Shortest Path Analyse durchgeführt. Die Bezeichnung
Shortest Path ist dabei irreführend, da das Programm den oder die kürzesten Pfade mit der
geringsten Kostenakkumulation von den vorher definierten Quell- zu den Zielpunkten
berechnet. Eine bessere Bezeichnung ist daher Least Cost Path Analyse.
37
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.5; 3.5.1
3.5.1 Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für den Luchs
Zunächst wurde das Kostenraster erstellt. Wälder/Forsten und Moorwälder bieten dem
Luchs Deckung und setzen daher seiner Fortbewegung nur einen geringen Widerstand
entgegen. Sie bekamen einen Kostenpunkt. Autobahnen und Bundesstraßen werden vom
Luchs in der Regel schon in 100 Meter Entfernung gemieden; Versucht er sie zu queren,
ist das Risiko überfahren zu werden sehr hoch. Gleiches trifft auch auf die Hauptstrecken
der Deutschen Bahn zu. Die Elbe stellt aufgrund ihrer Breite ein Hindernis dar, das der
Luchs nicht leicht überwinden kann. Luchse sind sehr scheu und meiden Siedlungen schon
in 100 Meter Entfernung. Sonderkulturen, wie Erwerbsgartenbau, Obstplantagen und
Weinberge, wurden aufgrund ihrer hohen Frequentierung durch Menschen Siedlungen
zugeordnet. Die Tiere schwimmen ungern, weshalb sie Stillgewässer selten durchqueren.
Alle genannten Biotoptypen setzen der Fortbewegung des Luchses einen hohen
Widerstand entgegen und bekamen daher zehn Kostenpunkte. Baumreihen, Alleen und
Hecken können sich einerseits an Straßen, andererseits auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen befinden. Für diese so inhomogene Gruppe wurde der Widerstand gegenüber der
Fortbewegung des Luchses insgesamt als „hoch“ eingeschätzt. Baumreihen, Alleen und
Hecken bekamen daher zehn Kostenpunkte. Der Widerstand aller übrigen Biotoptypen
gegenüber der Fortbewegung des Luchses ist mit „mittel“ einzuschätzen. Daher bekamen
die übrigen Biotoptypen fünf Kostenpunkte.
Dann wurden Quell- und Zielpunkte aus den vorher berechneten Polygonmittelpunkten
ausgewählt. Um von vornherein möglichst plausible Korridore zu erhalten, wurden
Untersuchungsräume festgelegt. Zum ersten wurde dafür das bundesweite Habitat- und
Ausbreitungsmodell für den Luchs von SCHADT ET AL. (2002b) herangezogen. Das Modell
zeigte drei mögliche Korridore: von der Südabdachung des Erzgebirges über Elstergebirge
und oberes Vogtland ins Fichtelgebirge; vom Lausitzer Bergland in die Muskauer Heide;
von der Sächsischen Schweiz über die Dresdner Heide in die Königsbrücker Heide. Zum
zweiten wurden Einzelnachweisdaten des Landesamtes für Umwelt und Geologie zum
Luchs herangezogen.
Quell-
und Zielpunkte wurden daraufhin
innerhalb
der
Rückzugsräume und Trittsteine folgender Gebiete definiert:
•
Laußnitzer Heide über die Königsbrück-Ruhlander Heide bis zur
Bergbaufolgelandschaft Laubusch
•
Dresdner Heide bis Laußnitzer Heide
•
Sächsische Schweiz bis Dresdner Heide
•
Lausitzer Bergland über die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft bis zur
Muskauer Heide (Truppenübungsplatz Oberlausitz)
38
Katharina Pálffy
•
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.5; 3.5.1
Bergbaufolgelandschaft Laubusch bis zur Muskauer Heide (Truppenübungsplatz
Oberlausitz)
•
Vogtland über das Westerzgebirge bis zum Osterzgebirge
•
Westerzgebirge bis Elstergebirge
Abb. 5: Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für den Luchs am Beispiel des
Oberen Westerzgebirges und des oberen Vogtlandes: (A) Rückzugsräume und Trittsteine
(Kreuzschraffur), Einzelnachweisdaten Luchs und Kostenoberfläche (rot = hohe Kosten, gelb =
mittlere Kosten, grün = geringe Kosten), (B) Korridore (schwarz: aus Modell SCHADT ET AL .
(2002b), hellgrün: Berechnete mit geringsten Kosten für den Luchs)
Alle berechneten Korridore wurden in einem Shapefile „korr_luchs“ gespeichert und
fortlaufend nummeriert. Das Kürzel „L“ wurde der Nummer vorangestellt. Die Länge der
Korridore wurde berechnet. Es wurde überprüft, ob die Länge eines Korridors 129
Kilometer (maximale Ausbreitungsdistanz des Luchses) überschreitet, ohne einen
geeigneten Rückzugsraum oder Trittstein zu erreichen.
39
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.5; 3.5.2
3.5.2 Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für das Rotwild
Zunächst wurde auch hier das Kostenraster erstellt. Wälder/Forsten, Moorwälder und
Zwergstrauchheiden mit Baumwuchs bieten dem Rotwild Deckung und setzen daher der
Fortbewegung des Rotwilds nur einen geringen Widerstand entgegen. Sie bekamen einen
Kostenpunkt. Autobahnen und Bundesstraßen werden vom Rotwild in der Regel schon in
200 Meter Entfernung gemieden; Versucht es sie zu queren, ist das Risiko überfahren zu
werden sehr hoch. Gleiches trifft auch auf die Hauptstrecken der Deutschen Bahn zu.
Baumreihen, Alleen und Hecken können sich einerseits an Straßen, andererseits auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden. Für diese so inhomogene Gruppe wurde der
Widerstand gegenüber der Fortbewegung des Rotwilds insgesamt als „hoch“ eingeschätzt.
Baumreihen, Alleen und Hecken bekamen daher zehn Kostenpunkte. Die Elbe stellt
aufgrund ihrer Breite ein Hindernis dar, das auch das Rotwild nicht leicht überwinden
kann. Rotwild ist sehr scheu gegenüber Menschen und meidet daher Siedlungen.
Sonderkulturen, wie Erwerbsgartenbau, Obstplantagen und Weinberge, wurden aufgrund
ihrer hohen Frequentierung durch Menschen Siedlungen zugeordnet. Das Rotwild nutzt
gelegentlich flache, schilfbestandene Uferbereiche von Stillgewässern, durchschwimmt
diese aber eher selten. Aufgrund seines Gewichts ist das Rotwild in Hochmooren und
Übergangsmooren in Gefahr einzubrechen. Alle genannten Biotoptypen setzen der
Fortbewegung des Rotwilds einen hohen Widerstand entgegen und bekamen deshalb zehn
Kostenpunkte. Der Widerstand alle r übrigen Biotoptypen gegenüber der Fortbewegung des
Rotwilds ist als „mittel“ einzuschätzen. Daher bekamen diese fünf Kostenpunkte.
Dann wurden Quell- und Zielpunkte aus den vorher berechneten Polygonmittelpunkten
ausgewählt. Um von vornherein möglichst plausible Korridore zu erhalten, wurden
Untersuchungsräume festgelegt. Als Anhaltspunkt dienten die von ANDRICH (2004)
innerhalb ihrer Diplomarbeit identifizierten Rotwildfernwechsel. Weiterhin wurden
Einzelnachweisdaten des Landesamtes für Umwelt und Geologie zum Rothirsch
herangezogen. Quell- und Zielpunkte wurden daraufhin innerhalb der Rückzugsräume
folgender Gebiete definiert:
•
Laußnitzer Heide über die Königsbrück-Ruhlander Heide bis zur
Bergbaufolgelandschaft Laubusch
•
Dresdner Heide bis Laußnitzer Heide
•
Sächsische Schweiz bis Dresdner Heide
•
Lausitzer Bergland über die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft bis zur
Muskauer Heide (Truppenübungsplatz Oberlausitz)
40
Katharina Pálffy
•
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.5; 3.5.2
Bergbaufolgelandschaft Laubusch bis zur Muskauer Heide (Truppenübungsplatz
Oberlausitz)
•
Vogtland über das Westerzgebirge bis zum Osterzgebirge
•
Erzgebirge bis Werdauer Wald
•
Oberes Vogtland über Mittelvogtländisches Kuppenland bis Mühltroff
•
Erzgebirge bis Tharandter Wald und Zellwald
•
Zellwald bis Heidewälder der Düben-Dahlener Heide
•
Heidewälder der Düben-Dahlener Heide bis Laußnitzer Heide
Abb. 6: Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für das Rotwild am Beispiel des
Vogtlandes: (A) Rückzugsräume (Kreuzschraffur), Einzelnachweisdaten zum Rothirsch und
Kostenoberfläche (rot = hohe Kosten, gelb = mittlere Kosten, grün = geringe Kosten), (B) Korridore
(schwarz: Rotwildfernwechsel aus A NDRICH (2004), hellgrün: Berechnete mit geringsten Kosten für
das Rotwild)
Alle berechneten Korridore wurden in einem Shapefile „korr_rotwild“ gespeic hert und
fortlaufend nummeriert. Das Kürzel „R“ wurde der Nummer vorangestellt. Die Länge der
Korridore wurde berechnet. Es wurde überprüft, ob die Länge eines Korridors 100
Kilometer (maximale Ausbreitungsdistanz des Rotwilds) überschreitet ohne einen
geeigneten Rückzugsraum zu erreichen.
41
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.6
3.6 Identifikation von Korridoren für Luchs und Rotwild
Aus den vorher einzeln für Luchs und Rotwild berechneten Korridoren wurden nun die
Korridore ausgewählt, die von beiden Zielarten gemeinsam genutzt werden können.
Umgesetzt wurde dies durch eine lagebezogene Auswahl. Alle Features des Shapefiles
„korr_rotwild“, die sich in maximal 100 Metern Entfernung zu den Features des Shapefiles
„korr_luchs“ befanden, wurden ausgewählt. Diese wurden in ein neues Shapefile
„gemeinsame_korr“ exportiert. Dann wurden analog alle Features des Shapefiles
„korr_luchs“, die sich in maximal 100 Metern Entfernung zu den Features des Shapefiles
„korr_rotwild“
befanden,
ausgewählt.
Diese
Features
wurden
dem
Shapefile
„gemeinsame_korr“ hinzugefügt.
Entlang einer Hauptroute zwischen geeigneten Rückzugsräumen oder Trittsteinen ergaben
sich nun bedingt durch die Methode und Ansprüche der Zielarten (unterschiedliche Werte
der Kostenraster) Korridore, die an einigen Stellen voneinander abwichen. Bei der
Überlagerung des Shapefiles „gemeinsame_korr“ mit dem Straßen- und Schienennetz des
Freistaates Sachsen fiel auf, dass im Falle solcher abweichender Verläufe oftmals eine
Variante weniger Überschneidungen mit dem Verkehrsnetz aufwies, als die andere. Mit
jeder Querung einer Straße oder Bahnstrecke steigt jedoch für beide Zielarten das Risiko
überfahren zu werden. Deshalb sollte die Anzahl dieser Querungen möglichst gering sein.
Voneinander
abweichende
Korridore
wurden
daraufhin
auf
die
Anzahl
der
Überschneidungen mit dem Verkehrsnetz überprüft und die jeweils bessere Variante
ausgewählt.
Daher
wurden
zunächst
alle
Straßen
aus
dem
Datensatz
des
Landesvermessungsamtes Sachsen selektiert. Alle Bahnstrecken wurden aus dem
Datensatz des Landesamtes für Umwelt und Geologie selektiert. Die selektierten Elemente
wurden in der Feature-Class „infrastruktur“ in einer vorher angelegten Geodatabase
gespeichert. Nun wurden im ArcCatalog die Linien der Feature-Class „infrastruktur“ in
Polygone konvertiert. Diese Polygone wurden als Feature-Class „infrastruktur_poly“
gespeichert. Mit dem Geoprocessing Wizard wurde nun im ArcMap das Shapefile
„gemeinsame_korr“ mit der Feature-Class „infrastruktur_poly“ verschnitten (Funktion
„intersect“). Das Ergebnis wurde als Shapefile „gemeinsame_korr1“ gespeichert. Durch
die Verschneidung waren nun die einzelnen Korridore in Abschnitte unterteilt. Jeder
Abschnitt entsprach einer Strecke des Korridors, die nicht von Straßen oder Bahnstrecken
zerschnitten wird. Summiert man nun die Anzahl der Abschnitte von alternativen
Korridoren, so beinhaltet der Korridor mit der höheren Anzahl an Abschnitten auch mehr
Querungen von Straßen und Bahnstrecken. Auf diese Weise wurden alle Alternativen
verglichen. Der Attributtabelle des Shapefiles „gemeinsame_korr1“ wurde ein Feld
„Vorzug“ hinzugefügt. Korridore mit weniger Abschnitten als vergleichbare alternative
42
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 3; 3.6
Korridore mit mehr Abschnitten erhielten in diesem Feld den Wert „ja“. Alle Features des
Shapefiles
„gemeinsame_korr1“
mit
dem
Wert
„ja“
wurden
exportiert
(„gemeinsame_korr2“). Mit der Funktion „dissolve“ des Geoprocessing Wizards wurden
diese Features nun nach der Nummer des Korridors zusammengeführt. Das Ergebnis
wurde als Shapefile „korr_luchs_rotwild“ gespeichert. Der Nummerierung wurde anstatt
der Kürzel „L“ oder „R“ das Kürzel „LR“ vorangestellt.
43
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 4; 4.1
4. Ergebnisdarstellung
4.1 Korridore für Luchs und Rotwild
Es wurden insgesamt 11 Korridore, die sowohl vom Luchs als auch vom Rotwild genutzt
werden können, berechnet. Tabelle 2 gibt einen Überblick über den Verlauf der Korridore:
Tabelle 2: Verlauf der Korridore für Luchs und Rotwild
Nummer
Von
Über
Weiße Elster
nordwestlich Adorf
Nach
Oberes
Westerzgebirge
nordwestlich
Schöneck/Vogtland
LR1
Oberes Vogtland bei
Ebmath
LR2
Oberes
Westerzgebirge
nordwestlich
Schöneck/Vogtland
LSG Auersberg
LR3
LSG Auersberg
Oberes
Westerzgebirge
südlich Crottendorf
LR4
Oberes
Westerzgebirge
südlich Crottendorf
Oberes
Westerzgebirge
südlich Pobershau
LR5
Oberes
Westerzgebirge
südlich Pobershau
Oberes Oste rzgebirge
nordöstlich
RechenbergBienenmühle
LR6
Oberes Osterzgebirge
nordöstlich
RechenbergBienenmühle
A17
Elbsandsteingebirge
südlich RosenthalBielatal
LR7
Nationalpark
Sächsische Schweiz
Schönfelder Hochland
LSG Dresdner Heide
LR8
LSG Dresdner Heide
A4 nahe
Anschlussstelle
Ottendorf-Ockrilla
Laußnitzer Heide
LR9
Laußnitzer Heide
KönigsbrückRuhlander Heide
westlich der B97
Bergbaufolgelandschaft Laubusch
LR10
Bergbaufolgelandschaft Laubusch
Muskauer Heide
Truppenübungsplatz
Oberlausitz
LR11
Lausitzer Bergland
südlich Valtenberg
A4 nahe
Anschlussstelle
Weissenberg
Truppenübungsplatz
Oberlausitz
Karte 1 stellt die von Luchs und Rotwild gemeinsam nutzbaren Korridore dar.
44
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 4; 4.2; 4.2.1, 4.2.2
4.2 Luchs
4.2.1 Rückzugsräume und Trittsteine
Es wurden zwei Flächen identifiziert, die aufgrund der im Modell gewählten Parameter als
Rückzugsraum für Luchse dienen können. Diese umfassen die geschlossenen
Waldlandschaften des Oberen Westerzgebirges und das obere Vogtland südöstlich der
Weißen Elster. Weitere 32 Flächen erfülle n ebenfalls die Anforderungen des Modells, sind
aber mit zwischen 30 und 200 Quadratkilometern Fläche zu klein, um Luchsen als ein
dauerhafter Aufenthaltsraum zu dienen. Sie stellen daher Trittsteine dar. Diese befinden
sich im Bereich des oberen Vogtlands an der Grenze zum Freistaat Bayern, des Oberen
Mittelerzgebirges und der oberen und mittleren Lagen des Osterzgebirges. Sie umfassen
den Geyerschen Wald, den Tharandter Wald, die Sächsische Schweiz, das Lausitzer
Bergland, die Dresdner Heide, den Wermsdorfer Wald und die Wälder um Moritzburg. Die
großen Heidelandschaften des Tieflands, wie die Düben-Dahlener Heide, die KönigsbrückRuhlander Heide, die Muskauer Heide und die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
weisen ebenso geeignete Waldflächen dieser Größe auf.
4.2.2 Korridore
Neben den bereits in Kapitel 4.1 aufgelisteten Korridoren wurde ein zusätzlicher Korridor
für den Luchs identifiziert. Dieser beginnt im Oberen Westerzgebirge nordwestlich von
Schöneck/Vogtland und führt in Grenznähe über das Elstergebirge bis zur Grenze nach
Tschechien südwestlich von Bärendorf.
Tabelle 3: Verlauf des Korridors für den Luchs
Nummer
L1
Von
Oberes
Westerzgebirge
nordwestlich
Schöneck/Vogtland
Über
Nach
Grenze nach
Tschechien
südwestlich Bärendorf
Karte 2 stellt Rückzugsräume, Trittsteine und Korridore für den Luchs dar.
45
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 4; 4.3; 4.3.1, 4.3.2
4.3 Rotwild
4.3.1 Rückzugsräume
Es wurden 14 Flächen identifiziert, die aufgrund der im Modell gewählten Parameter
optimal geeignete Rückzugsräume darstellen. Diese umfassen Teile der Dübener Heide,
der Königsbrücker Heide, der Sächsischen Schweiz, der Dresdner Heide, der Wälder um
Moritzburg, des Wermsdorfer Walds, sowie des Geyerschen Walds. Außerdem gehören
der Colditzer Forst, der Thümmlitzwald, die Laubwälder um Grimma und Brandis, sowie
der Leipziger Auwald in ihrer gesamten Ausdehnung dazu. Weitere 116 Flächen erfüllen
ebenfalls fast alle Anforderungen des Modells, stellen aber suboptimale Rückzugsräume
für das Rotwild dar.
4.3.2 Korridore
Neben den in Kapitel 4.1 aufgelisteten Korridoren wurden 8 zusätzliche Korridore für das
Rotwild identifiziert. Tabelle 4 gibt einen Überblick über den Verlauf der Korridore. Karte
3 stellt Rückzugsräume und Korridore für das Rotwild dar.
Tabelle 4: Verlauf der Korridore für das Rotwild
Nummer
Von
Über
Nach
R1
Oberes Vogtland bei
Ebmath
A72 nahe
Anschlussstelle Pirk
Rotwildgebiet
Mühltroff
R2
Oberes
Westerzgebirge
nordöstlich
Schöneck/Vogtland
A72 nahe
Anschlussstelle
Zwickau-West
Rotwildgebiet
Werdauer Wald
R3
Hermsdorf/Erzgebirge
Tharandter Wald
Zellwald bei
Siebenlehn
R4
Zellwald bei
Siebenlehn
A4 nahe
Anschlussstelle
Hainichen
Colditzer Forst
R5
Colditzer Forst
A4 zwischen
Mutzschen und
Grimma
Wermsdorfer Wald
R6
Wermsdorfer Wald
ICE-Strecke nach
Leipzig
Dahlener Heide
R7
Dahlener Heide
R8
Dahlener Heide
Dübener Heide
Elbe und A13
zwischen Radeburg
und Thiendorf
Laußnitzer Heide
46
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5
5. Diskussion
Expertenmodelle
Der große Vorteil einer GIS-gestützten Habitatmodellierung ist die Formalisierung der
Beziehungen zwischen Umweltfaktoren und Habitatansprüchen der Zielarten auf einer
expliziten räumlichen Ebene. Dies stellt einen entscheidenden Vorteil gegenüber der rein
verbalen Beschreibung dieser Beziehungen dar. Auch wenn Experten mit langjähriger
lokaler Erfahrung die Aussageschärfe von Habitatmodellen in der Regel übertreffen,
bewirkt die Abbildung in einem solchen Modell gerade in einem landesweiten Maßstab die
Objektivierung dieses Expertenwissens. Damit wird die Grundlage für die Transparenz von
Entscheidungen erheblich verbessert (vgl. JOOß 2004).
Dennoch ist festzuhalten, dass die Ergebnisse solcher Modellierungen nicht eins zu eins in
die Realität übertragen werden können. Dies ergibt sich aus Unschärfen, die aus der
Methode heraus entstehen.
Ein Problem entsteht in Form von Informationsverlusten bei der Konvertierung von
Vektordaten in Rasterdaten. Der Informationsverlust ist dabei umso größer, je gröber die
Auflösung des Rasters gewählt wird. Die in dieser Arbeit verwendete Auflösung von 100
mal 100 Metern wurde anhand spezifischer Ansprüche der Zielarten abgeleitet. Sowohl
Luchs, als auch Rotwild entfernen sich in der Regel nicht mehr als 200 Meter vom
Waldrand. Auch die Meidungsdistanzen von beiden Arten zu überbauten Flächen von 100
(Luchs) bzw. zu Straßen von 200 Metern (Rotwild) bekräftigen die Wahl dieser
Auflösung. Trotz dieser relativ geringen Auflösung kam es zu Informationsverlusten, die
aber aufgrund des landesweiten Maßstabs als vernachlässigbar klein einzustufen sind.
Abbildung 7 verdeutlicht dies am Beispiel der Dresdner Heide.
Abb. 7: Informationsverlust bei der Konvertierung von Vektordaten in Rasterdaten am Beispiel der
CIR im Bereich der Dresdner Heide: (links) Vektordaten, (rechts) Rasterdaten
47
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5
Ein weiteres Problem, das entsteht, ist das Randproblem bei der Anwendung von
landesweiten GIS-Datensätzen. Alle innerhalb der Arbeit verwendeten Datensätze lagen
nur für das Gebiet des Freistaates Sachsen vor. Daher ergibt die Modellierung von
Rückzugsräumen und Trittsteinen in den Grenzbereichen zu den Nachbarländern verzerrte
Ergebnisse. Untersuchungen von WALZ (2005) zur Landschaftszerschneidung in
Grenzräumen zeigen beispielsweise großflächige, unzerschnittene Waldgebiete im Bereich
des Erzgebirges oder des Elbsandsteingebirges auf tschechischem Gebiet. Dieses Problem
kann nur mit Hilfe einer einheitlichen Datengrundlage für alle an den Freistaat Sachsen
grenzenden Länder behoben werden.
Ein weiteres Problem von Expertenmodellen ist die Wahl der Eingangsparameter.
Einerseits hängt die Wahl dieser vom Kenntnisstand zu den einzelnen Arten ab. Je besser
dieser ist, desto besser können auch die Ansprüche der Arten an ihren Lebensraum und
ebenso limitierende Faktoren in das Modell eingehen. Die Habitatansprüche des Luchses
wurden beispielsweise aus Literatur zu Ansprüchen von Luchsen im Schweizer Jura
abgeleitet. Zwar ist der Schweizer Jura im Hinblick auf die Höhe, Landnutzung und
Siedlungsdichte mit den Mittelgebirgslandschaften Deutschlands vergleichbar (vgl.
SCHADT
ET AL.
2002b), dennoch sind die Gegebenheiten nicht identisch. Es ist also
denkbar, dass Luchse innerhalb der Mittelgebirgslandschaften Deutschlands abweichende
Ansprüche an ihren Lebensraum stellen.
Andererseits hängt die Wahl von Eingangsparametern eines Habitatmodells leider meist
von den zur Verfügung stehenden Daten ab. So ist laut ELOIS (2006) die illegale Tötung
des Luchses als die gegenwärtige und zukünftige Hauptgefährdung dieser Art in ganz
Europa einzuschätzen. Zum Jagddruck auf den Luchs innerhalb des Freistaates Sachsen
ließen sich jedoch keine Aussagen machen. So konnte dieser limitierende Faktor keinen
Eingang in die Modellierung finden.
Tiefschnee, v. a. im Gebirge, stellt für das Rotwild einen entscheidenden
Lebensraumfaktor dar, da er einen Äsungsmangel verursacht, dem das Rotwild durch
Abwandern in tiefer gelegene Gebiete ausweicht (vgl. WAGENKNECHT 1996). Die
Ableitung dieses limitierenden Faktors aus verfügbaren Daten, wäre jedoch zu
zeitaufwändig gewesen und fand deshalb keinen Eingang in die Modellierung. Es stellte
sich jedoch heraus, dass laut Modell optimal als Rotwildrückzugsraum geeignete Gebiete,
lediglich im Tiefland und Erzgebirgsvorland identifiziert wurden, so dass keine negativen
Einflüsse durch Tiefschnee zu erwarten sind.
Ein weiteres Problem stellt die wissenschaftlich abgesicherte Validierung der Modelle über
statistische Methoden dar. Dazu würden über einen Zeitraum von mehreren Jahren nach
einheitlich festgelegter Methode ermittelte Präsenz/Absenz-Daten der Zielarten, wie man
sie beispielsweise in einem flächendeckenden Monitoring erhebt, benötigt. Diese waren in
48
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5
dieser Form jedoch weder für den Luchs noch für das Rotwild verfügbar. Eine fachlich
abgesicherte, planungsorientierte räumliche Umsetzung von Expertenwissen über die
Habitatansprüche beider Arten ist daher nur bedingt möglich (vgl. JOOß 2004).
Ausbreitungsmodelle
Die Realität kann auch mit einer Cost-Path Analyse nur abstrahierend wiedergegeben
werden.
Die größten Unsicherheitsfaktoren stellen wohl die Auswahl der als relevant angesehenen
Biotoptypen bzw. Landnutzungen und deren Bewertung dar. Dieses Problem trat
insbesondere bei der Bewertung solcher Biotoptypen bzw. Landnutzungen auf, die der
Fortbewegung der Zielarten weder einen geringen noch hohen Widerstand entgegensetzen.
Eine abgestufte Bewertung jener Biotoptypen setzt detailliertere Informationen voraus, als
sie aus der vorhandenen Literatur entnommen werden konnten.
Ebenso ist anzumerken, dass sich einzelne Individuen einer Art abweichend von der Masse
ihrer Artgenossen verhalten können. Angesichts der Zielstellung der Diplomarbeit, ist
dieser Umstand jedoch als vernachlässigbar einzustufen.
Das Problem des Informationsverlustes bei der Konvertierung von Vektor- in Rasterdaten
kam auch bei den vorgenommenen Analysen zum Tragen. Einheiten, mit einer
Flächengröße unter einem Hektar, konnten aufgrund der Auflösung der Rasterdaten
möglicherweise nicht in die Analysen eingehen.
Ausbreitungsmodelle sollten entweder mit vorhandenen Daten validiert oder einer
Sensitivitätsanalyse unterzogen werden, um sie statistisch abzusichern. Die Validierung
der Analysen war jedoch aus bereits oben genannten Gründen nicht möglich.
Sensitivitätsanalysen beruhen auf einer wiederholten Anwendung des Modells mit
veränderten Parametern. Sie verursachen daher einen hohen Rechen- und Zeitaufwand.
Eine solche Analyse war in Anbetracht des engen Zeitrahmens leider nicht möglich.
49
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5; 5.1
5.1 Korridore
Den Wildtiererfassungen vom Landesjagdverband (2000/2001 und 2002/2003) zufolge ist
das Rotwild in den ausgewiesenen Rotwildgebieten und den angrenzenden Arealen
flächendeckend verbreitet. Die Standwildvorkommen erstrecken sich im Wesentlichen auf
diese Gebiete. Frühjahrsbestände von über 3 Individuen pro 100 Hektar wurden fast
ausnahmslos innerhalb der Rotwildgebiete festgestellt. Dies trifft besonders auf das
Erzgebirge in unmittelbarer Grenznähe zu Tschechien zu.
Der Luchs wurde im Rahmen der Wildtiererfassungen (LJV 2000/2001 und 2002/2003) im
Elstergebirge, dem östlichen Erzgebirge, der Sächsischen Schweiz und der Oberlausitz
gemeldet.
Im Folgenden werden alle Korridore genauer auf ihre Plausibilität hin untersucht.
Korridor R1:
Im Bereich der Messtischblätter Adorf und Mühltroff wurde Rotwild im Rahmen beider
Wildtiererfassungen des Landesjagdverbands als Standwild, in allen dazwischen gelegenen
als Wechselwild, gemeldet. ANDRICH (2004) ermittelte innerhalb ihrer Diplomarbeit
diesen Fernwechsel aufgrund der Rotwildstrecken der Jagdjahre 1993 bis 2004. Interessant
ist, dass die Berechnung durch die Cost Path Analyse ein beinahe deckungsgleiches
Ergebnis zu ihrem von Hand eingezeichneten Rotwildfernwechsel ergab.
Korridor R2:
Im
Bereich
der
Messtischblätter
Teichwolframsdorf,
Auerbach/Vogtland
und
Falkenstein/Vogtland wurde Rotwild im Rahmen beider Wildtiererfassungen des
Landesjagdverbands als Standwild , im dazwischen gelegenen Messtischblatt Zwickau Süd
als Wechselwild, gemeldet. Angaben des Forstamtes Leubnitz (in ANDRICH 2004)
bestätigen einen Fernwechsel vom Vogtland bzw. Erzgebirge bis zum Werdauer Wald, der
bis Mitte der 80iger Jahre bestand.
Korridor R3:
Rotwild wurde im Rahmen beider Wildtiererfassungen des Landesjagdverbands im
Bereich der Messtischblätter Rechenberg-Bienenmühle, Frauenstein, Freital und Freiberg
als Standwild gemeldet. Das Forstamt Tharandt (in ANDRICH 2004) beschrieb den Verlauf
des Fernwechsels vom Erzgebirge durch das Weißeritztal über Dorfhain und Klingenberg
in das Rotwildgebiet Tharandter Wald. Das Forstamt Tharandt wies außerdem darauf hin,
dass über den Zellwald ein alter Korridor vom Erzgebirge in die Dahlener Heide bestehen
könnte.
50
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5; 5.1
Korridor R4:
Rotwild wurde im Rahmen beider Wildtiererfassungen des Landesjagdverbands im
Bereich des Messtischblattes Geringswalde als Standwild und im Bereich Colditz als
Wechselwild gemeldet.
Korridor R5:
Im Bereich der Messtischblätter Grimma, Mutzschen und Dahlen wurde Rotwild im
Rahmen beider Wildtiererfassungen des Landesjagdverbands als Standwild gemeldet. Eine
Häufung an Einzelnachweisen des Rothirschs (LfUG) außerhalb der Rotwildgebiete, legt
zudem mehr oder weniger regelmäßige Wanderbewegungen nahe. Die Laubwälder in
diesem
Bereich
sind
zudem
aufgrund
des
Expertenmodells
als
optimale
Rotwildrückzugsräume einzustufen.
Korridor R6:
Hierbei handelt es sich um einen Wechsel des Rotwilds innerhalb des Rotwildgebietes
Nordsachsen - Dahlener Heide/Wermsdorfer Wald über die ICE-Trasse (vgl. ANDRICH
2004).
Korridor R7:
Einzelnachweise wandernder Rothirsche (LfUG) legen eine mehr oder minder regelmäßige
Nutzung des Korridors durch das Rotwild nahe. BÖTTCHER
ET AL.
(2004) stellen in der
Initiativs kizze der Lebensraumkorridore für Mensch und Natur in diesem Bereich einen
ergänzenden Korridor für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften dar.
Korridor R8:
Innerhalb des gesamten Bereichs des Korridors wurde Rotwild im Rahmen beider
Wildtiererfassungen des Landesjagdverbands als Standwild gemeldet.
Korridor L1:
Zahlreiche Einzelnachweise des Luchses (LfUG) weisen auf eine Verbindung des
Erzgebirges über das Elstergebirge mit dem Fichtelgebirge hin. In der Initiativskizze der
Lebensraumkorridore für Mensch und Natur wird in diesem Bereich ein Hauptkorridor für
Arten der Wälder und Halboffenlandschaften dargestellt (vgl. BÖTTCHER
ET AL.
2004).
Zwischen Gopplasgrün und Landwüst verläuft der Korridor fast deckungsgleich mit dem
von SCHADT
ET AL.
(2002b) innerhalb des bundesweiten Ausbreitungsmodells für den
Luchs identifizierten Korridor.
Korridore LR1 bis LR6:
Im gesamten Bereich wurde Rotwild im Rahmen beider Wildtiererfassungen des
Landesjagdverbandes als Standwild gemeldet. Besonders im Bereich von linkselbischer
Sächsischer Schweiz bis hin zum Osterzgebirge lassen zahlreiche Einzelnachweise von
51
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5; 5.1
Luchs und Rothirsch (LfUG) auf ausgeprägte Wanderungen schließen. ANDRICH (2004)
identifizierte ebenfalls einen Fernwechsel des Rotwilds von Fürstenwalde im Erzgebirge
bis in die Sächsische Schweiz nach Rosenthal/Bielatal. In BÖTTCHER ET AL. (2004) wird in
diesem Bereich ein Hauptkorridor für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften
dargestellt.
Korridore LR7 und LR8:
Im Bereich der Messtischblätter Sebnitz, Bad Schandau, Dresden Ost und Radeberg wurde
Rotwild im Rahmen beider Wildtiererfassungen des Landesjagdverbands als Standwild
gemeldet. Einzelnachweise des Luchses in der Sächsischen Schweiz und der Laußnitzer
Heide (LfUG) legen nahe, dass er diesen Korridor nutzen könnte. Das Forstamt Dresden
(in ANDRICH 2004) bestätigte bestehende Fernwechsel des Rotwilds von der Sächsischen
Schweiz in die Dresdner Heide und von der Dresdner in die Laußnitzer Heide. Ein
Wassergraben unter der A4 hinter dem Müllermilch-Werk bei Leppersdorf wird vom
Rotwild als Wechsel in die Laußnitzer Heide angenommen. SCHADT
ET AL.
(2002b)
identifizierten ebenfalls einen Korridor für den Luchs in diesem Bereich. In der
Initiativskizze der Lebensraumkorridore für Mensch und Natur wird in diesem Bereich ein
Hauptkorridor für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften dargestellt (vgl.
BÖTTCHER ET AL. 2004).
Korridor LR9:
Das Rotwild ist im gesamten Verlauf des Korridors im Rahmen der beiden
Wildtiererfassungen des Landesjagdverbandes als Standwild gemeldet worden. Mehrere
Luchsnachweise (LfUG) im Bereich Sollschwitz, Skaska und Ossling deuten ebenfalls auf
Wanderungen des Luchses innerhalb dieses Gebiets hin. SCHADT
ET AL.
(2002b)
berechneten ebenfalls einen Korridor für den Luchs bis in Höhe der Ortslage Schwepnitz.
Bis in Höhe der Ortslage Bernsdorf stellen auch BÖTTCHER
ET AL.
(2004) einen
Hauptkorridor für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften dar. Ab Norden von der
B97 bis hin zur Bergbaufolgelandschaft Laubusch wird der Korridor als ein ergänzender
Korridor dargestellt.
Korridor LR10:
Das Rotwild wurde hier ebenfalls für den gesamten Verlauf des Korridors als Standwild im
Rahmen beider Wildtiererfassungen des Landesjagdverbandes gemeldet. SCHADT
ET AL.
(2002b) identifizierten innerhalb ihres bundesweiten Habitatmodells für den Luchs Teile
des Truppenübungsplatzes Muskauer Heide, sowie angrenzende Bereiche Polens und
Brandenburgs als einen geeigneten Lebensraum. BÖTTCHER
ET AL.
(2004) stellen den
Korridor im Bereich der Bergbaufolgelandschaft Laubusch als einen Hauptkorridor für
Arten der Wälder und Halboffenlandschaften dar.
52
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 5; 5.1
Korridor LR11:
Im Bereich des Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und in der
Muskauer
Heide
wurde
Rotwild
im
Rahmen
beider
Wildtiererfassungen des
Landesjagdverbands als Standwild, im Lausitzer Bergland als Wechselwild, gemeldet.
SCHADT
ET AL.
(2002b) identifizierten die Sächsische Schweiz auf deutscher und
tschechischer Seite, das Lausitzer Gebirge und das Zittauer Gebirge in Tschechien als
geeigneten Luchslebensraum. Einzelnachweise des Luchses (LfUG) in allen drei
genannten Bereichen scheinen dies zu bestätigen. Vom Truppenübungsplatz Muskauer
Heide bis in Höhe der Ortslage Cunewalde wird der Korridor von BÖTTCHER
ET AL.
(2004) als Hauptkorridor für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften dargestellt.
53
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6; 6.1
6. Rahmenbedingungen für die Umsetzung
6.1 Instrumentarien für die Umsetzung
Der Umsetzung auf der Ebene konkreter Maßnahmen sind zunächst die planerische bzw.
instrumentelle
Ebene
vorangestellt.
Im
folgenden
werden
daher
verschiedene
Instrumentarien des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt, die einen Beitrag
dazu leisten können.
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung stellt ein geeignetes Mittel der Umsetzung
dar. Sie dient der Abschätzung, Vermeidung, Minimierung, dem Ausgleich und der
Kompensation von Eingriffsfolgen, die immer auch in Bezug zu den Funktionen des
Naturhaushaltes gesehen werden müssen. Die innerhalb dieser Arbeit identifizierten
Korridore und darauf aufbauende Planungen können dazu beitragen, Eingriffsfolgen
insbesondere für die Biotopverbundfunktion auf diesen Flächen besser einzuschätzen.
Grundsätzlich sollte jedoch die Erhaltung dieser Flächen Vorrang vor Beeinträchtigung
und Kompensation haben. Es ist ebenfalls sinnvoll „vorlaufende“ Ersatzmaßnahmen im
Sinne des Ökokontos oder Kompensationsmaßnahmen für einen konkreten Eingriff auf
diesen Flächen zu konzentrieren. Beispielsweise könnten Aufforstungsmaßnahmen
durchgeführt werden, sofern sie mit den örtlic hen Zielen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vereinbar sind.
Regelungen des Vertragsnaturschutzes können hilfreich sein, wenn die Verträge eine
lange Laufzeit aufweisen, um Naturschutzziele langfristig erreichen zu können.
Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich können Flächen, die nicht mehr
bewirtschaftet werden, durch Zulassen der Sukzession zur Verbesserung des Zustands oder
der Entwicklung der Korridore beitragen.
Der Flächenschutz stellt ein weiteres Instrumentarium dar. Im Zuge der Umsetzung von
Maßnahmen wird es unter Umständen nötig, den Verlauf der Korridore in einzelnen
Bereichen zu konkretisieren bzw. zu ändern. In solchen Fällen bietet sich eine Verlagerung
in bereits geschützte Flächen an, sofern diese nicht zu weit entfernt sind und damit keine
schwerwiegenden Naturschutzkonflikte entstehen.
Mit der Integration in die Raum- bzw. Landschaftsplanung werden wichtige
Voraussetzungen der Umsetzung erfüllt. Die identifizierten Korridore sollten entweder
ergänzend zu der bereits aufgenommenen Gebietskulisse der sachlich-räumlichen
Schwerpunkte der Biotopverbundplanung oder als eigenständige Karte in den
Landesentwicklungsplan aufgenommen werden. Daran schließt sich eine Umsetzung in
der Landschaftsrahmenplanung bzw. Regionalplanung an. Auf dieser Ebene erfolgt die
Ausweisung
als
Vorrang-
und
Vorbehaltsgebiet.
Die
Berücksichtigung
bei
54
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6; 6.1
konfliktträchtigen, planungsrechtlichen Festsetzungen und die Zuweisung entsprechender
präzisierter Erhaltungs- und Entwicklungsziele erfolgt ebenfalls auf dieser Ebene. Zu
prüfen ist auch, ob und inwieweit die Korridore in die forstliche Rahmenplanung
integriert werden können.
Ein weiteres wichtiges Instrumentarium ist die Integration in bestehende Fachplanungen.
Eine wichtige Rolle spielt die Zerschneidung der Korridore durch Verkehrstrassen. Die
Bündelung von Verkehrstrassen und entsprechende Maßnahmen zur Anlage möglichst
gefahrenfreie r dauerhafter Querungshilfen für Wildtiere sind daher zu empfehlen. Auf eine
weitere Zerschneidung dieser Flächen sollte verzichtet werden.
55
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6; 6.2
6.2 Exkurs: Querungshilfen für Wildtiere
In diesem Kapitel wird ein kurzer Überblick gegeben, welche baulichen Möglichkeiten
existieren, Verkehrstrassen für Wildtiere überwindbar zu gestalten. Im Freistaat Sachsen
bereits bestehende oder geplante Querungshilfen werden kurz besonders im Hinblick auf
ihre Wirksamkeit , sofern Untersuchungen dazu existieren, vorgestellt.
Spezielle Querungshilfen für Wildtiere sind Wildtunnel, Wildviadukte, Grün- und
Landschaftsbrücken.
Wildtunnel bieten die Möglichkeit, Wildtiere unter einer Verkehrstrasse hindurch zu
führen. Sie sollten mindestens 7,5 Meter hoch und 10 Meter breit sein. Zudem sollten sie
über einen lichten Tunnelraum mit natürlichem Bodenbelag und einer schalldichten
Auskleidung verfügen. Wichtig ist auch die trichterförmige Gestaltung des Ein- und
Ausgangs (vgl. SCHULTE 2000).
Abb. 8: Wildtunnel bei Chèvrefu (Schweiz), (Quelle: OGGIER ET AL. (Hrsg.) 2001, Photo: G.
BERTHOUD)
Bei Wildviadukten handelt es sich um offene Brückenkonstruktionen, mit denen der
Straßenverlauf weiträumig über Täler oder Wasserläufe geführt wird. Wildviadukte
werden auch als Großbrücken bezeichnet. Dem Wild wird die Möglichkeit geboten, seine
gewohnten Wechsel innerhalb der Täler bzw. entlang der Flussufer unter der Trasse
hindurch weiterhin zu nutzen (vgl. MODER ET AL. 2004).
56
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6; 6.2
Abb. 9: Bild der 280 Meter langen Nasenbachtalbrücke über die A17 (Quelle:
http://www.autobahn17.de)
Grünbrücken werden am häufigsten erbaut. Sie stellen Brückenbauwerke mit auf 30,
besser 50 Meter beschränkter Breite dar. Die Zuführung sollte durch Verkehrsschutzzäune
an beiden Brückenköpfen trichterförmig ausgestaltet werden. Ein Sicht- und Blendschutz
an den Seiten, z. B. in Form von Erdwällen ist wichtig. Mit einer geeigneten Bepflanzung
der Brückenoberfläche wird dem Wild bei der Überquerung der Brücke eine
Deckungsmöglichkeit geboten (vgl. SCHULTE 2000).
Abb. 10: Grünbrücke über die S81 bei AMD Dresden-Wilschdorf (Quelle: http://www.plan-t.de)
Landschaftsbrücken sind die beste aber auch teuerste Variante einer Querungshilfe.
Daher werden sie meist über Bundesautobahnen errichtet. Dafür wird die Verkehrstrasse
entweder als Tunnel oder als Einschnitt gebaut und nach der Fertigstellung mit einem so
genannten „Deckel“ versehen. Dieser wird begrünt. Durch diese Bauweise werden
Landschaftsstrukturen und bestehende Wildwechsel erhalten. Mit einer Breite von
57
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6; 6.2
mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern passen sich die Landschaftsbrücken
gut den natürlichen Wildtierlebensräumen an (vgl. MODER ET AL. 2004).
Abb. 11: Tunnel Königshainer Berge über die A4 (Quelle: http://www.autobahnonline.de/deges/99/a4b.jpg)
WÖLFEL (in BECKER 1999) untersuchte den Wirkungsgrad verschiedener Querungshilfen.
Er stellte fest, dass Überführungen im Allgemeinen besser von Wildtieren angenommen
werden als Unterführungen. Offenbar meiden die Tiere den Tunneleffekt der
Unterführungen wegen des von oben kommenden starken Verkehrslärms.
Wichtig für alle Querungshilfen für Wildtiere ist neben der Wahl des richtigen Standorts
eine gute Einbindung in die umgebende Landschaft und absolute Jagdruhe im näheren
Umfeld, um die „Vergrämung“ des Wildes durch den Jagddruck zu vermeiden.
Entlang des Streckenabschnitts Dresden – Bautzen der Bundesautobahn A4 befinden sich
zwei Querungshilfen. Die Grünbrücke „Burkauer Berg“ wurde 1998 ca. 12 Kilometer
westlich der Anschlussstelle Burkau erbaut. Der Wilddurchlass befindet sich noch einmal
ca. 1,2 Kilometer westlich davon. Die Grünbrücke ist 63 Meter lang, mit einer nutzbaren
Breite von 50 Metern zwischen den die Brücke säumenden Wildzäunen. An den
Zuführungen zu der Brücke befinden sich mit zum Lärm- und Immissionsschutz mit
Sträuchern bepflanzte Erdwälle. Auf der Brücke selbst erfolgte eine Aussaat von Trockenund Magerrasensaatgutmischungen. Der Wilddurchlass ist 10 Meter breit, 30 Meter lang
und hat eine Höhe von 4 Metern. In der Mitte verläuft ein wasserführender Graben
Richtung Grubenteich. Im weiteren Verlauf der Bundesautobahn A4 zwischen den
Autobahnabfahrten Niederseifersdorf und Kodersdorf befindet sich der Landschaftstunnel
„Königshainer Berge“ mit einer Breite von 3,3 Kilometern. CIPRIOTTI untersuchte 2003 im
Rahmen
einer
Diplomarbeit
die
Effizienz
der
Querungshilfen
entlang
des
Streckenabschnitts Dresden – Bautzen. Die Bauwerke wurden im Winter 2002/2003 mit
einer Infrarot-Kameraanlage überwacht. Die Grünbrücke wurde lediglich vom Rehwild gut
58
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6; 6.2
angenommen. Schwarzwildfährten wurden ebenfalls auf der Brücke nachgewiesen. Die
Annahme der Brücke durch Damwild und Muffelwild wurde als wahrscheinlich
angesehen. Rotwild querte die Brücke während des gesamten Untersuchungszeitraumes
nicht. CIPRIOTTI (2003) führte dies auf das Fehlen ausgedehnter Leitstrukturen und eine
falsche Wahl des Standorts zurück. Der Durchlass wurde lediglich vereinzelt von Rehwild
genutzt. Ursache für die schlechte Annahme des Bauwerks scheint die geringe Höhe zu
sein.
Zwischen Dresden-Wilschdorf und Boxdorf befindet sich eine Grünbrücke über die S 81.
Eine Effizienzprüfung fand für diese Brücke bisher nic ht statt.
Im Zuge des Neubaus der Bundesautobahn A17 Dresden-Prag sind fünf speziell für
Wildtiere nutzbare Querungshilfen vorgesehen. Im Bereich des Naturschutzgebietes
„Meuschaer Höhe“ soll eine Landschaftsbrücke entstehen. Sie wird eine Breite von 90
Metern haben. Im Bereich des Teich- und Quellgebietes Erlichtteich/Herrenteich wird die
Trasse als eine 97 Meter lange und 8,7 Meter hohe Brücke geführt. Im Heidenholz wird ein
Wilddurchlass mit einer Höhe von 4 und Breite von 58 Metern entstehen. Über das Tal des
Nasenbaches ist eine 280 Meter lange Brücke im Bau. Die Trasse durch das großflächige
Waldgebiet im Kammbereich des Erzgebirges wird durch einen 300 Meter breiten
Landschaftstunnel (Landschaftstunnel „Harthe“) geführt (vgl. ANDRICH 2004).
59
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6.; 6.3
6.3 Maßnahmen
Die in den vorherigen Kapiteln als Korridore bezeichneten, berechneten linearen Pfade
stellen per se noch keine Verbindungsflächen dar. Die nötigen Maßnahmen, damit sie als
Verbindungsflächen dienen könnten, sollen im folgenden erläutert werden.
Nach RIECKEN
ET AL.
(2004) beinhaltet der Biotopverbund nach Legaldefinition des §3
BNatSchG drei Komponenten. Zum einen wird am traditionellen Ansatz festgehalten.
Dieser beinhaltet die Regeneration und Schaffung von Trittsteinen und Korridoren. Durch
auf die Ansprüche der Arten bezogene Arrondierung, Vergrößerung und qualitative
Verbesserung der Restflächen sollen Populationen stabilisiert, Interaktionen im Sinne des
Metapopulationskonzeptes ermöglicht, sowie im Kern der genetischen Verarmung
entgegengewirkt werden. Besonders der Einsatz von Korridoren wird durchaus kontrovers
diskutiert. Ein Hauptargument gegen Korridore ist die mögliche Barrierewirkung
gegenüber Arten eines anderen Biotoptyps, da sie Verbindungen zwischen gleichen oder
ähnlichen Biotoptypen herstellen. VOLG (2004) weist jedoch darauf hin, dass diesem
Problem begegnet werden kann, indem man den Einsatz von Korridoren immer in einem
gesamtlandschaftlichen Kontext betrachtet. Ein weiteres Gegenargument ist die mögliche
Unterstützung der Ausbreitung invasiver Spezies. Dagegen bringt VOLG (2004) an, dass
diese Frage, ob und wie Korridore sich massiv ausbreitende Neophyten und Neozoen
unterstützen, erst noch geklärt werden muss. Er weist darauf hin, dass bezüglich der
Nutzung von Korridoren als Ausbreitungsrouten noch Forschungsbedarf besteht. Folglich
sollten keine überhöhten Erwartungen in eine Nutzung von Korridoren zur
Wiederbesiedelung gesetzt werden. Die Nutzung von Korridoren als Habitaterweiterung
und zur Fortbewegung kann jedoch als abgesic hert gelten. Schlussendlich kommt er zu
dem Schluss, dass keiner der Einwände gegen Korridore geeignet ist, deren Anwendung
generell in Frage zu stellen. M ERRIAM (1991) unterstreicht ebenfalls die Bedeutung von
Korridoren für die Populationsdynamik: Sie ermöglichen den Genaustausch, die
Wiederbesiedelung nach einem lokalen Aussterben oder die Neubesiedelung. Sie tragen
zum Wachstum einer lokalen Population bei oder sind Lebensraum einer Population.
Die zweite Komponente des Biotopverbunds umfasst den Biotopkomplex-Ansatz, also die
Regeneration traditioneller Biotopkomplexe. Innerhalb des dritten Ansatzes soll die
Gesamtlandschaft für alle Arten durchlässiger gemacht werden. RIECKEN
ET AL.
(2004)
empfehlen deshalb wichtige Korridorverbindungen vor Zerschneidung zu bewahren
(Vermeidung)
oder
bereits
Zerschnittene
wieder
zu
entschneiden
(Entschneidungskonzepte).
KONOLD (2004) hält fest, dass wegen des ausgeglichenen Klimas und der Deckung bzw.
dem Schutz vor Prädatoren selbst verhältnismäßig kleine Waldinseln in ausgeräumten
60
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6.; 6.3
Landschaften für viele Tierarten von großer Bedeutung sind. Er betont jedoch, dass je
höher die Raumansprüche der waldbewohnenden Fauna sind, große zusammenhängende
Waldbestände umso wichtiger werden. Er fordert insbesondere in Gebieten mit geringem
Waldanteil und/oder intensiver agrarischer Nutzung Wald neu anzulegen, sofern damit der
landschaftlichen Eigenart sowie regionalen oder örtlichen Zielen des Naturschutzes nicht
widersprochen wird. Eine Neuanlage von Wald kann seiner Meinung nach nicht nur in
Form von Erstaufforstungen geschehen, sondern auch durch das Zulassen der Sukzession.
Er weist ebenfalls auf den Verzicht weiterer Zerschneidung der Wälder hin.
Das Rotwild orientiert sich auf seinen Wanderungen an Leitstrukturen, die Deckung und
Orientierung bieten. Dies sind nach BECKER (2005) u.a. Hecken, Waldränder und
Wasserläufe. Es könnte argumentiert werden, dass Rotwild als Besiedler offener
Landschaften mit eingestreuten lichten Wäldern keine geschlossenen Baumbestände für
seine Wanderungen benötigt. Dagegen spricht jedoch, dass Rotwild einem starken
Jagddruck unterliegt, der es dem Menschen gegenüber sehr scheu gemacht hat. Als
Fluchttypus zieht es daher vor in Deckung zu bleiben (vgl. DRECHSLER 2004). 93,8% der
Einzelnachweise des Rothirsches in Sachsen (LfUG) befinden sich in oder bis zu 200
Meter entfernt von Wäldern und Forsten und sprechen damit ebenfalls für den
Deckungsbedarf des Rotwilds.
Luchse meiden in der Regel freies, deckungsloses Gelände (vgl. KALB 1992). Das Beispiel
der Schweizer Alpenpopulation zeigt ebenfalls , dass unbewaldete Täler, die von
Verkehrsachsen, Siedlungsbändern und Flüssen begleitet sind, für wandernde Luchse ein
fast unüberwindliches Hindernis darstellen (vgl. KORA 1999). 88,1% der Einzelnachweise
des Luchses in Sachsen (LfUG) befinden sich in oder bis zu 200 Meter entfernt von
Wäldern und Forsten und sprechen damit ebenfalls für den Deckungsbedarf des Luchses.
Aufgrund des Deckungsbedürfnisses und des geringen Widerstands gegenüber der
Fortbewegung der Zielarten sollten Verbindungsflächen für einen Waldbiotopverbund im
Landesmaßstab mindestens 500 Meter breite, bewaldete Korridore sein. Verläuft ein
solcher Korridor über Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen
von mehr als 10.000 Kfz oder eine stark frequentierte Bahnstrecke, müsste eine
Querungshilfe, bevorzugt eine Grünbrücke, errichtet werden.
Ein Korridor könnte aus Neuaufforstungen oder Flächen mit fortgeschrittenen
Sukzessionsstadien bestehen. Neuaufforstungen im Rahmen eines Waldbiotopverbundes
sollten KONOLD (2004) zufolge mindestens nach den Prinzipien der naturnahen
Waldwirtschaft behandelt werden. Das wichtigste Kriterium ist eine standortgerechte
Baumartenwahl, bevorzugt einheimischer Laubbaumarten.
61
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6.; 6.3
Die Gestaltung einer Grünbrücke muss auf die Bedürfnisse von Rotwild und Luchs
ausgerichtet sein. Das wichtigste Kriterium ist die sinnvolle Wahl des Standorts. Eine
Grünbrücke sollte zudem 50 Meter breit sein. Wichtig ist es, bei der Bepflanzung der
Brücke dem Deckungsbedürfnis beider Arten gerecht zu werden. Die Tiere sollten durch
Leitstrukturen, z.B. Gehölzanpflanzungen und Verkehrsschutzzäune, gezielt auf die
Querungshilfe zugeführt werden. HOHMANN (2003) weist besonders auf das vom
Straßenverkehr
ausgehende,
durch
Lärm-
und
Lichtbelastungen
ausgelöste
Meidungsverhalten des Rotwilds hin. Deshalb ist ein Sicht- und Blendschutz an den
Zuführungen und auf der Grünbrücke selbst erforderlich.
Im Bereich der Korridore sollten Störungen unbedingt vermieden werden. Bejagung oder
Störungen durch Erholungssuchende könnten sowohl das Rotwild, als auch den Luchs
dauerhaft vertreiben.
In einer Tabelle soll ein Überblick gegeben werden, wie viel Hektar Wald pro Korridor
neu aufgeforstet werden und wie viele Grünbrücken errichtet werden müssten. Es ist
zusätzlich angegeben, über welche Straßen bzw. Bahnstrecken die Querungshilfen
verlaufen und welche Querungshilfen am dringlichsten errichtet werden müssten. Im
Landesentwicklungsplan (SMI 2003) wird auf die Notwendigkeit des Ausbaus
verschie dener Bundesstraßen hingewiesen. Im Falle eines solchen Ausbaus wären auch
dort prioritär Querungshilfen zu errichten, sofern die durchschnittliche tägliche
Verkehrsdichte
10.000
Fahrzeuge
überschreitet.
Sukzessionsflächen,
die
keiner
Aufforstung bedürfen, gingen in die Betrachtungen nicht ein.
Tabelle 5: Quantifizierung der Maßnahmen (prioritäre Querungshilfen sind fett hervorgehoben,
auszubauende Bundesstraßen laut Landesentwicklungsplan 2003 sind kursiv hervorgehoben)
Nummer
des
Korridors
Aufforstungsfläche
Anzahl an
in ha
Grünbrücken
Straße bzw. Bahnstrecke
Rotwild
R1
231,6
3
A72/B173, B282, Bahnstrecke
nach Hof
R2
249,3
4
B169, A72, B173,
Bahnstrecke nach Hof
R3
244,6
4
B171, B173, B101,
Bahnstrecke nach Hof
R4
198,6
4
B196/A4, B175, B107, Bahn
R5
147,0
4
B176, B107, A14, Bahn
62
Katharina Pálffy
Nummer
des
Korridors
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6.; 6.3
Aufforstungsfläche
Anzahl an
in ha
Grünbrücken
Straße bzw. Bahnstrecke
R6
147,5
2
B6, ICE-Trasse nach Leipzig
R7
334,8
2
B87, Bahn
8
B182, Bahn/B169, B101, B98,
A13, 3 weitere Bahnstrecken,
darunter Bahnstrecke nach
Berlin
R8
173,3
Luchs
L1
239,7
3
B92, B283, Bahn
Luchs und Rotwild
LR1
165,4
1
Bahn/B92
LR2
203,4
1
B283
LR3
197,5
-
-
LR4
312,7
2
B95, B174
LR5
215,0
-
-
LR6
327,5
1?
B170?
LR7
297,3
1
B6
LR8
97,4
2
Bahn, A4
LR9
295,0
2
B98, Bahn/B96
LR10
451,2
4
B97, B156, B115, Bahn
LR11
506,0
9
B115, A4, B6, B96, B98, 4
Bahnstrecken
Gesamt
5034,8
57
13 prioritäre
63
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 6.; 6.4
6.4 Weiteres Vorgehen
Mit
dieser
Diplomarbeit
wurde
ein
Planungsrahmen
für
Migrationskorridore
waldgebundener Arten mit großem Raumanspruch auf einer landesweiten Maßstabsebene
gesetzt. Dieser muss natürlich weiter konkretisiert werden. Im Kontext mit der
Gesamtlandschaft müssen die Korridore auf ihre Nutzbarkeit durch weitere Zielarten hin
untersucht werden. Gegebenenfalls wird daher die Aufnahme weiterer Korridore nötig. Die
tatsächliche Nutzung der Korridore durch die Zielarten muss ebenfalls geklärt werden. Es
ist daher auch nicht auszuschließen, dass der Verlauf der Korridore von den Berechnungen
abweicht und angepasst werden muss. Es soll diesbezüglich besonders auf die Korridore
hingewiesen werden, die innerhalb der Arbeit als gemeinsam von Luchs und Rotwild
nutzbare Korridore identifiziert wurden, da beide Arten keine deckungsgleichen
Ansprüche an ihren Lebensraum stellen. Es muss ebenfalls untersucht werden, wie hoch
die durchschnittliche tägliche Verkehrsdichte auf den angegebenen Bundesstraßen
tatsächlich ist. Davon ausgehend könnten weniger oder mehr Querungshilfen erforderlich
werden. Nach Klärung dieser Fragen ist die Aufnahme der Korridore in den
Landesentwicklungsplan entweder als Ergänzung zur Gebietskulisse der sachlichräumlichen Schwerpunkte der Biotopverbundplanung oder als eigenständige Karte als
Voraussetzung der weiteren Bearbeitung in untergeordneten Planungsebenen und der
Umsetzung zu empfehlen.
64
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 7.
7. Zusammenfassung
Ziel dieser Arbeit war die Identifikation von landesweit bedeutsamen Migrationskorridoren
waldgebundener Arten mit großem Raumanspruch, um den Waldbiotopverbund im LEP in
dieser Hinsicht zu ergänzen. Die Methodik zur Identifikation dieser Korridore basiert auf
an die spezifischen Ansprüche geeigneter Zielarten angepasste GIS-gestützte Expertenund Ausbreitungsmodelle. Zunächst wurden Kriterien für die Auswahl von Ziela rten
ausgehend von der Aufgabenstellung entwickelt. Mögliche Zielarten wurden aufgelistet.
Rotwild und Luchs wurden als Zielarten ausgewählt und die Ansprüche, die sie an ihren
Lebensraum stellen, anhand von Literaturdaten erörtert. Ausgehend von diesen
Ansprüchen wurden zwei GIS-gestützte Expertenmodelle entwickelt, um geeignete
Rückzugsräume oder Trittsteine für beide Arten innerhalb Sachsens zu identifizieren. Das
Modell für den Luchs ergab zwei als Rückzugsräume und 32 als Trittsteine geeignete
Gebiete. Für das Rotwild wurden 14 optimale und weitere 116 suboptimale
Rückzugsräume
ermittelt.
Vorhandene
Einzelnachweisdaten
(LfUG),
bekannte
Rotwildfernwechsel aus ANDRICH (2004) und ein bundesweites Habitat- und
Ausbreitungsmodell für den Luchs von SCHADT ET AL. (2002b) wurden herangezogen, um
Untersuchungsräume innerhalb Sachsens für mögliche Korridore zwischen den vorher
identifizierten Rückzugsräumen und Trittsteinen festzulegen. Danach wurden mit Hilfe der
Cost-Path Analyse Korridore innerhalb dieser Untersuchungsräume berechnet. Im
Ergebnis wurden 8 vom Rotwild und ein vom Luchs nutzbarer Korridor ermittelt. 11
weitere Korridore, die von Luchs und Rotwild gemeinsam genutzt werden können, wurden
ermittelt. Die Korridore wurden dann mit Hilfe der Einzelnachweisdaten (LfUG), den
Wildtiererfassungen
des
Landesjagdverbandes
(2000/2001
Diplomarbeit von ANDRICH (2004), dem Modell von SCHADT
und
ET AL.
2002/2003),
der
(2002b) und der
Initiativskizze zu den Lebensraumkorridoren für Mensch und Natur (BÖTTCHER
ET AL.
2004) auf ihre Plausibilität hin untersucht. Grenzen der Aussagekraft der angewendeten
Experten- und Ausbreitungsmodelle wurden erläutert. Rahmenbedingungen für die
Umsetzung mit Hilfe von Instrumentarien des Naturschutzes und der Landschaftspflege
wurden
kurz
dargestellt.
Die
Ausgestaltung
der
ermittelten
Korridore
als
Verbindungsflächen wurde vorgestellt. Die Korridore sollten in Form von 500 Meter
breiten „Waldbändern“ umgesetzt werden. Im Falle der Querung einer Straße mit einer
durchschnittlichen täglichen Verkehrsdichte von mehr als 10.000 Fahrzeugen oder einer
stark frequentierten Bahnstrecke müsste eine Grünbrücke mit mindestens 30 Meter Breite
errichtet werden. Ausgehend von diesen Kriterien müssten 5034,8 Hektar Wald in Sachsen
aufgeforstet und 57 Grünbrücken errichtet werden. Von diesen Grünbrücken wären 13
65
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 7.
prioritär zu errichten. Hinweise auf das weitere Vorgehen, besonders im Hinblick auf die
Überprüfung der Ergebnisse und die Einordnung in einen gesamtlandschaftlichen Kontext
durch Hinzunahme weiterer Zielarten wurden gegeben. Schlussendlich wird die Aufnahme
der ermittelten Korridore nach entsprechender Prüfung in den Landesentwicklungsplan
ergänzend
zu
der
Gebietskulisse
der
sachlich-räumlichen
Schwerpunkte
der
Biotopverbundplanung oder als eigenständige Karte als Voraussetzung der Bearbeitung in
untergeordneten Planungsebenen und der Umsetzung durch entsprechende Maßnahmen
empfohlen.
66
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 8. (Literaturverzeichnis)
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Deutschen Wildtier Stiftung in Bonn vom 07.05 – 08.05.2004. Bonn. 264 S.
72
Katharina Pálffy
Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 8. (Literaturverzeichnis)
Gesetze etc.
Beck-Texte im dtv (2002): Naturschutzrecht. 9. Aufl. München. 384 S.
(FFH-RL und Bundesartenschutzverordnung)
Berner Konvention (Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural
Habitats) vom 19. September 1979, Homepage des Council of Europe,
(http://conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/104.htm), eingesehen am 16. Juli 2006.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25. März 2002 (Zuletzt geändert durch Art. 40
G v. 21.06.2005 I 1818), Fundstelle: BGBl I 2002, 1193; Homepage der juris GmbH,
(http://www.juris.de), eingesehen am 17. Oktober 2005.
NOWAK, E., BLAB, J. & R. BLESS (Hrsg.) (1994): Rote Liste der gefährdeten Wirbeltiere in
Deutschland. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 42. Bonn.
RINCKE, T. & F. SCHNEIDER (2005): Das Jagdrecht im Freistaat Sachsen – Gesetze und
Rechtsvorschriften mit einer erläuternden Einführung. 2. überarb. Aufl. Kohlhammer
Deutscher Gemeindeverlag, Dresden. 323 S.
(Bundesjagdgesetz und Sächsisches Landesjagdgesetz)
Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 11. Oktober 1994 (rechtsbereinigt
mit Stand vom 1. Januar 2005); Homepage des SV Saxonia Verlag für Recht, Wirtschaft
und Kultur GmbH in Kooperation mit der Sächsischen Staatsregierung (Bürgerservice
„Sächsisches Landesrecht im Internet“), (http://www.recht-sachsen.de), eingesehen am 16.
Juli 2006.
Internet
Homepage von ELOIS (Eurasian Lynx Online Information System for Europe),
(http://www.kora.unibe.ch/en/proj/elois/online/index.html), eingesehen am 13. April 2006.
Homepage der Planungsgruppe Landschaft und Umwelt GbR, Radebeul (http://www.plant.de), eingesehen am 14. Oktober 2006.
Private Homepage von Eckhard und Albrecht Malcherek (http://www.autobahn17.de),
eingesehen am 14. Oktober 2006.
Private Homepage von Henning Maruhn, (http://www.autobahnonline.de/deges/99/a4b.jpg), eingesehen am 14. Oktober 2006.
SCHULTE, R. (2000) auf Homepage von Gut Sunder, der Akademie des NABU
(Naturschutzbund Deutschland e.V.), (http://www.nabuakademie.de/berichte/00ecoduct.htm), eingesehen am 07. Oktober 2006.
73
Katharina PálffyWaldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 9. (Abkürzungsverzeichnis)
9. Abkürzungsverzeichnis
AGLR
Arbeitsgemeinschaft Lebensraum Rotwild
BArtSchV
Bundesartenschutzverordnung
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
CIR
Color-Infrarot-Biotoptypen- und
Landnutzungskartierung des Freistaates
Sachsen
ELOIS
Eurasian Lynx Online Information System
for Europe
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie 93/43/EWG
GIS
Geographisches Informationssystem
LfUG
Sächsisches Landesamt für Umwelt und
Geologie
LJV
Landesjagdverband Sachsen e.V.
MVP
Minimal viable population
RL
Rote Liste
SächsLJagdG
Sächsisches Landesjagdgesetz
SächsNatSchG
Sächsisches Naturschutzgesetz
SMI
Sächsisches Staatsministerium des Inneren
74
Katharina PálffyWaldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 10. (Abbildungsverzeichnis)
10. Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Eurasischer Luchs
19
Abb. 2: Platzhirsch zur Brunftzeit
23
Abb. 3: Modellierung von Rückzugsräumen und Trittsteinen für den Luchs
am Beispiel der Dresdner und Laußnitzer Heide
32
Abb. 4: Modellierung von Rückzugsräumen für das Rotwild am Beispiel
der Dresdner und Laußnitzer Heide
35f.
Abb. 5: Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für den Luchs
am Beispiel des Oberen Westerzgebirges und des oberen Vogtlandes
39
Abb. 6: Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren für das Rotwild
am Beispiel des Vogtlandes
41
Abb. 7: Informationsverlust bei der Konvertierung von Vektordaten in
Rasterdaten am Beispiel der CIR im Bereich der Dresdner Heide
47
Abb. 8: Wildtunnel bei Chèvrefu (Schweiz)
56
Abb. 9: Bild der 280 Meter langen Nasenbachtalbrücke über die A17
57
Abb. 10: Grünbrücke über die S81 bei AMD Dresden-Wilschdorf
57
Abb. 11: Tunnel Königshainer Berge über die A4
58
75
Katharina Pálffy Waldbiotopverbund im Landesmaßstab für den Freistaat Sachsen: 11. (Tabellenverzeichnis)
11. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Auflistung möglicher Zielarten
15f.
Tabelle 2: Verlauf der Korridore für Luchs und Rotwild
44
Tabelle 3: Verlauf des Korridors für den Luchs
45
Tabelle 4: Verlauf der Korridore für das Rotwild
46
Tabelle 5: Quantifizierung der Maßnahmen
62f.
76
Anhang
I Abfragen und Berechnungen im Expertenmodell zur Identifikation von Rückzugsräumen
und Trittsteinen für den Luchs
II Abfragen und Berechnungen im Expertenmodell zur Identifikation von
Rückzugsräumen für das Rotwild
III Abfragen und Berechnungen im Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren
für den Luchs
IV Abfragen und Berechnungen im Ausbreitungsmodell zur Identifikation von Korridoren
für das Rotwild
V Identifikation von Korridoren für Luchs und Rotwild
VI Wildtiererfassung des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. (LJV –
LANDESJAGDVERBAND SACHSEN E.V. (Hrsg.) 2000/2001), Abbildung zur Verbreitung des
Rotwilds im Freistaat Sachsen
VII Abbildung zum bundesweiten Habitat- und Ausbreitungsmodell für den Luchs
(SCHADT ET AL. 2002b)
VIII Karte mit den Wildkorridoren für Sachsen (ANDRICH 2004)
IX Karte der Initiativskizze der Lebensraumkorridore für Mensch und Natur (BÖTTCHER
ET AL. 2004)
I Abfragen und Berechnungen im
Expertenmodell zur Identifikation
von Rückzugsräumen und
Trittsteinen für den Luchs
Umsetzung von Regel 1:
ArcMap starten
Arbeit im Shapefile „cir“
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Abfrage: "HG" = 7
Berechnung: [raster] = 1
Auswahl umkehren
Berechnung: [raster] = 0
Spatial Analyst laden
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist „cir“
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „wald“
Nachbarschaftsanalyse des Rasters
„wald“:
Feld ist „value“
Statistik-Typ ist Summe
Nachbarschaft ist Rechteck
Nachbarschaftseinstellungen sind Höhe 3
Zellen, Breite 3 Zellen
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist temporär
Reklassifizieren des temporären
Ausgaberasters:
Eingaberaster ist „NbrSum of wald“
Reklassifizierungsfeld ist „value“
Reklassifizierung nach Einzelwerten
Alte Werte von 0 bis 2 werden 0
Alte Werte von 3 bis 9 werden 1
Ausgaberaster ist „wald_200“
Umsetzung von Regel 2:
Nachbarschaftsanalyse des Rasters
„wald_200“:
Feld ist „value“
Statistik-Typ ist Summe
Nachbarschaft ist Rechteck
Nachbarschaftseinstellungen sind Höhe 5
Zellen, Breite 5 Zellen
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist temporär
Reklassifizieren des temporären
Ausgaberasters:
Eingaberaster ist „NbrSum of wald_200“
Reklassifizierungsfeld ist „value“
Reklassifizierung nach Einzelwerten
Alte Werte von 0 bis 14 werden -1
Alte Werte von 15 bis 25 werden 1
Ausgaberaster ist „wald_prozent“
Umsetzung von Regel 3, 4 und 5:
Arbeit im Coverage ATKIS®-BasisDLM:
Abfrage: "OBJART" = 3101 AND
"WDM" = 1301 OR "OBJART" = 3101
AND "WDM"= 1303
Arbeit im Coverage gi_bahn:
Abfrage: "ID" = 1
Selektierte Features exportieren
(Export_Output1.shp und
Export_Output2.shp)
Vereinigen mit Geoprocessing Wizard
(Merge_Output.shp)
Puffern mit Buffer Wizard: Pufferdistanz
100 Meter, Grenzen auflösen
(Buffer_of_Merge_Output.shp)
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Berechnung: [raster] = 0
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist
„Buffer_of_Merge_Output.shp“
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „infrastruktur“
Arbeit im Coverage „sa_fluss“:
Abfrage: "STROM" = 14
Selektierte Features exportieren
(Export_Output3.shp)
Puffern mit Buffer Wizard: Pufferdistanz
100 Meter, Grenzen auflösen
(Buffer_of_Export_Output3.shp)
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Berechnung: [raster] = 0
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist
„Buffer_of_Export_Output3.shp“
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „fluesse“
I
Arbeit im Shapefile „cir“:
Abfrage: "HG" = 9
Selektierte Features exportieren
(Export_Output4.shp)
Puffern mit Buffer Wizard: Pufferdistanz
100 Meter, Grenzen auflösen
(Buffer_of_Export_Output4.shp)
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Berechnung: [raster] = 0
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist
„Buffer_of_Export_Output4.shp”
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „siedlung“
Raster Calculator
Raster „wald_prozent“, „infrastruktur“,
„fluesse“ und „siedlung“ multiplizieren
Ergebnis „calculation“ speichern als
„kern_luchs“
Umsetzung von Regel 6:
Konvertieren: Raster zu Features
Eingaberaster ist „kern_luchs“
Feld ist „value“
Ausgabegeometrie ist Polygon
Linien nicht generalisieren
Ausgabeshapefile ist „kern_luchs“
Arbeit im Shapefile „kern_luchs“
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „area“, Typ ist double
Berechnung:
Pre-Logic VBA Script Code:
Dim dblArea as double
Dim pArea as IArea
Set pArea = [shape]
dblArea = pArea.area
area = dblarea
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „area_qkm“, Typ ist double
Berechnung: [area_qkm] =
[area]/1000000
I
II Abfragen und Berechnungen im
Expertenmode ll zur Identifikation
von Rückzugsräumen für das
Rotwild
Umsetzung von Regel 1:
Raster „wald_200“ kann aus
Expertenmodell Luchs übernommen
werden
Umsetzung von Regel 2:
ArcMap starten
Arbeit im Shapefile „cir“
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Abfrage: "HG" = 4 OR "HG" = 8 AND
"UG" = 1
Berechnung: [raster] = 2
Auswahl umkehren
Berechnung: [raster] = 0
Spatial Analyst laden
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist „cir“
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „aesung“
Raster Calculator
Raster „aesung“ und „wald_200“ addieren
Ausgaberaster ist temporär
Reklassifizieren des temporären
Ausgaberasters
Eingaberaster ist „calculation“
Reklassifizierungsfeld ist „value“
Reklassifizieren nach Einzelwerten
Alte Werte von 0 bis 2 werden 0
Alter Wert 3 wird 2
Ausgaberaster ist „aesflaechen“
Umsetzung von Regel 3:
Arbeit im Shapefile „cir“
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Abfrage: "HG" = 7 AND ("UG" = 1 OR
"UG" = 3 OR "UG" = 4 OR "UG" = 5 OR
"UG" = 7)
Berechnung: [raster] = 1
Auswahl umkehren
Berechnung: [raster] = 0
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist „cir“
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „laubwald“
Nachbarschaftsanalyse des Rasters
„laubwald“:
Feld ist „value“
Statistik-Typ ist Summe
Nachbarschaft ist Rechteck
Nachbarschaftseinstellungen sind Höhe 5
Zellen, Breite 5 Zellen
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist temporär
Reklassifizieren des temporären
Ausgaberasters
Eingaberaster ist „NbrSum of laubwald“
Reklassifizierungsfeld ist „value“
Reklassifizierung nach Einzelwerten
Alte Werte 0 bis 12 werden 0
Alte Werte 13 bis 25 werden 3
Ausgaberaster ist „laubwald_proz“
Zwischenschritt:
Raster Calculator
Raster „wald_200“, „aesflaechen“ und
„laubwald_proz“ addieren
Ausgaberaster ist temporär
Reklassifizieren des temporären
Ausgaberasters
Eingaberaster ist „calculation“
Reklassifizierungsfeld ist „value“
Reklassifizierung nach Einzelwerten
Alter Wert 0 wird -1
Alter Wert 1 bleibt 1
Alte Werte 3, 4 und 6 werden 2
Ausgaberaster ist „lebensraum“
Umsetzung von Regel 4, 5 und 6:
Arbeit im Shapefile „Merge_Output.shp“
aus Luchs-Expertenmodell
Puffern mit Buffer Wizard: Pufferdistanz
200 Meter, Grenzen auflösen
(Buffer_of_Merge_Output.shp)
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „raster“, Typ ist short integer
Berechnung: [raster] = 0
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist
„Buffer_of_Merge_Output.shp“
Feld ist „raster“
II
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „infrastruktur“
Übernahme des Rasters „fluesse“ vom
Expertenmodell Luchs
Arbeit im Shapefile „cir“:
Abfrage: "HG" = 9
Berechnung: [raster] = 0
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist „cir”
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „siedlungen“
Raster Calculator
Raster „lebensraum“, „infrastruktur“,
„fluesse“ und „siedlungen“ multiplizieren
Ausgaberaster ist „kernrotwild“
Umsetzung von Regel 7:
Konvertieren: Raster zu Features
Eingaberaster ist „kernrotwild“
Feld ist „value“
Ausgabegeometrie ist Polygon
Linien nicht generalisieren
Ausgabeshapefile ist „kernrotwild“
Arbeit im Shapefile „kernrotwild“
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „area“, Typ ist double
Berechnung:
Pre-Logic VBA Script Code:
Dim dblArea as double
Dim pArea as IArea
Set pArea = [shape]
dblArea = pArea.area
area = dblarea
Feld in Attributtabelle hinzufügen:
Name ist „area_ha“, Typ ist double
Berechnung: [area_ha] = [area]/10000
II
III Abfragen und Berechnungen im
Ausbre itungsmodell zur
Identifikation von Korridoren für
den Luchs
Erstellung des Kostenrasters :
ArcMap starten
Arbeit im Shapefile „cir“:
Abfrage: "HG" = 7 OR "HG" = 3 AND
"UG" = 1 AND ("BESTAND" = 300 OR
"BESTAND" = 310 OR "BESTAND" =
320 OR "BESTAND" = 330)
Berechnung: [raster] = 1
Abfrage: "HG" = 6 AND "UG" = 2 OR
"HG" = 6 AND "UG" = 3 OR "HG" = 6
AND "UG" = 5 OR "HG" = 9 OR "HG" =
8 AND "UG" = 2 OR "HG" = 2 AND
("UG" = 3 OR "UG" = 4 OR "UG" = 5)
Berechnung: [raster] = 10
Abfrage: "raster" = 0
Berechnung: [raster] = 5
Konvertieren: Features zu Raster
Eingabeshapefile ist „cir“
Feld ist „raster“
Ausgabezellgröße ist 100
Ausgaberaster ist „cost“
Raster Calculator
Raster „cost“, „fluesse“, „infrastruktur“
und „siedlung“ multiplizieren
Ausgaberaster ist temporär
Reklassifizieren des temporären
Ausgaberasters
Eingaberaster ist „calculation“
Reklassifizierungsfeld ist „value“
Reklassifizieren nach Einzelwerten
Alter Wert 1 bleibt 1
Alter Wert 5 bleibt 5
Alter Wert 10 bleibt 10
Alte Werte über 10 werden 10
Ausgaberaster ist „cost_luchs“
Arbeit im Shapefile „kern_luchs“
Felder in Attributtabelle hinzufügen:
Namen sind RW_mid und HW_mid, Typ
ist double
Berechnung der Rechtswerte:
Pre-Logic VBA Script Code:
Dim dblX As Double
Dim pArea As IArea
Set pArea = [Shape]
dblX = pArea.Centroid.X
RW_mid = dblx
Berechnung der Hochwerte:
Pre-Logic VBA Script Code:
Dim dblY As Double
Dim pArea As IArea
Set pArea = [Shape]
dblY = pArea.Centroid.Y
HW_mid = dbly
“kern_luchs.dbf” kopieren
Als XY-Daten einladen
X ist „RW_mid“
Y ist „HW_mid“
Daten exportieren als „quelle_luchs“ und
„ziel_luchs“
Cost Weighted Analyse
Auswahl von Quell- und Zielpunkten
Distance to „ziel_luchs“
Kostenraster ist „cost_luchs“
Direction-Raster temporär
Ausgaberaster (Distance) temporär
Shortest Path Analyse
Path to „quelle_luchs“
Cost distance raster ist „CostDistance to
ziel_luchs“ aus Cost Weighted Analyse
Cost direction raster ist “CostDirection to
ziel_luchs” aus Cost Weighted Analyse
Pfadtyp “best single”
Auswahl aller berechneten Pfade für den
Luchs
Kopieren und Einfügen in Shapefile
„korr_luchs“
Felder in Attributtabelle hinzufügen
Name ist „length“, Typ double
Name ist „NR“, Typ text
Feld „NR“ mit fortlaufender
Nummerierung und Kürzel versehen
(„L“ für Luchs)
Berechnung der Länge:
Pre-Logic VBA Script Code:
Dim dblLength as double
Dim pCurve as ICurve
Set pCurve = [shape]
dblLength = pCurve.Length
length = dbllength
III
IV Abfragen und Berechnungen im
Ausbreitungsmodell zur
Identifikation von Korridoren für
das Rotwild
Erstellung des Kostenrasters
ArcMap starten
Arbeit im Shapefile „cir“
Abfrage: "HG" = 7 OR "HG" = 3 AND
"UG" = 1 AND ("BESTAND" = 300 OR
"BESTAND" = 310 OR "BESTAND" =
320 OR "BESTAND" = 330) OR "HG" =
5 AND "UG" = 5 AND ("BESTAND" =
120 OR "BESTAND" = 130)
Berechnung: [raster] = 1
Abfrage: "HG" = 6 AND "UG" = 2 OR
"HG" = 6 AND "UG" = 3 OR "HG" = 6
AND "UG" = 5 OR "HG" = 9 OR "HG" =
8 AND "UG" = 2 OR "HG" = 2 AND
("UG" = 3 OR "UG" = 4 OR "UG" = 5)
Abfrage, aus der aktuellen Auswahl
entfernen: "HG" = 3 AND "UG" = 1
AND ("BESTAND" = 300 OR
"BESTAND" = 310 OR "BESTAND" =
320 OR "BESTAND" = 330)
Berechnung: [raster] = 10
Abfrage: "raster" = 0
Berechnung: [raster] = 5
Weiteres Vorgehen analog
Ausbreitungsmodell Luchs
Auswahl aller berechneten Pfade für das
Rotwild
Kopieren und Einfügen in Shapefile
„korr_rotwild“
Felder in Attributtabelle hinzufügen
Name ist „length“, Typ double
Name ist „NR“, Typ text
Feld „NR“ mit fortlaufender
Nummerierung und Kürzel versehen
(„R“ für Rotwild)
Berechnung der Länge:
Pre-Logic VBA Script Code:
Dim dblLength as double
Dim pCurve as ICurve
Set pCurve = [shape]
dblLength = pCurve.Length
length = dbllength
IV
V Identifikation von Korridoren für
Luchs und Rotwild
Lagebezogene Auswahl
Features aus „korr_luchs“ that are within
a distance of „korr_rotwild“
Apply a buffer to the features in
“korr_rotwild” of 100 Meters
Features aus „korr_rotwild“ that are
within a distance of „korr_luchs“
Apply a buffer to the features in
“korr_luchs” of 100 Meters
selektierte Features in Shapefile
„gemeinsame_korr“ speichern
ArcCatalog starten
Erstellung einer neuen Geodatabase
Neues Feature-Dataset anlegen,
Raumbezug festlegen
Pfad mit weniger Abschnitten:
Berechnung: [vorzug] = "ja"
Abfrage: "vorzug" <> "ja "
Berechnung: [vorzug] = "n"
Arbeit in Shapefile „gemeinsame_korr1“
Abfrage: "vorzug" <> "ja "
selektierte Features in Shapefile
„gemeinsame_korr2“ speichern
Geoprocessing Wizard starten
Zusammenführen (dissolve) der Features
nach ihrer Nummer
Speichern als Shapefile
„korr_luchs_rotwild “
Kürzel „L“ oder „R“ der Nummerierung
durch „LR“ austauschen
ArcMap starten
Arbeit im Coverage ATKIS®-BasisDLM:
Abfrage: "OBJART" = 3101 AND
"WDM" = 1301 OR "OBJART" = 3101
AND "WDM"= 1303 OR "OBJART" =
3101 AND "WDM" = 1305 OR
"OBJART" = 3101 AND "WDM" = 1306
OR "OBJART" = 3101 AND "WDM" =
1307
Arbeit im Coverage gi_bahn:
Alle Features selektieren
Speichern als Feature-Class
“infrastruktur”
ArcCatalog starten
neue Polygon Feature-Class aus Linien
„infrastruktur“ erstellen
Ausgabe-Feature-Class ist
„infrastruktur_poly“
ArcMap starten
Geoprocessing Wizard
Verschneidung (Intersect) von
„gemeinsame_korr“ mit
Polygonüberlagerungsthema
„infrastruktur_poly“
Als Shapefile „gemeinsame_korr1“
speichern
Felder in beide Attributtabellen
hinzufügen
Name ist „vorzug“, Typ text
Abfragen: z.B. "NR" = "L1" OR "NR" =
"L2"
V
VI Wildtiererfassung des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. (LJV – LANDESJAGDVERBAND
SACHSEN E.V. (Hrsg.) 2000/2001), Abbildung zur Verbreitung des Rotwilds im Freistaat Sachsen
VI
VII Abbildung zum bundesweiten Habitat- und Ausbreitungsmodell für den Luchs (SCHADT ET
AL. 2002b)
VII