- Breitband
Transcription
- Breitband
Innovation im Kabelnetz Absender: Gemeindeverwaltung Thiendorf Markterkundung Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle Gemeindeverwaltung Thiendorf Kamenzer Str. 25 01561 Thiendorf www.thiendorf.de Kontaktstelle: Innok@ GmbH Bergmannstr. 26 01979 Lauchhammer [email protected] www.innoka.de Ansprechpartner: Ralf Berger I.2) Gegenstand des öffentlichen Interesses Die Gemeindeverwaltung Thiendorf beabsichtigt, den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation, sogenannten NGA-Netzen (Next Generation Access), zu beschleunigen. ABSCHNITT II: Gegenstand der Markterkundung II.1) Verfahrensgegenstand Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Bekanntgabe von Investitionsabsichten zum Auf- bzw. Ausbau von NGA-Netzen im Rahmen der Markterkundung nach Teil A, Nummer 4.1.2 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen. II.2) Kurzbeschreibung des Gegenstandes der Markterkundung Nichtförmliches Markterkundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung, keine Vorinformation i.S.d Richtlinie 18/2004/EG bzw. i.S.d. Vergaberechts: Die handelnde Gemeindeverwaltung Thiendorf behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor. Im Zuge dieses nichtförmlichen Markterkundungsverfahrens prüft die handelnde Gemeindeverwaltung Thiendorf, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter beabsichtigen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream im Zeitrahmen bis 10/2018 anzubieten. Seite 1 Innovation im Kabelnetz II.3) Liste abfragerelevanter Gebiete und Darstellung des Bedarfs Thiendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Meißen in Sachsen. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thiendorf. Die Gemeinde Thiendorf liegt zwischen der Großenhainer Pflege und den KönigsbrückRuhlander Heiden, unmittelbar an der Bundesautobahn 13 sowie an der Bundesstraße 98. Ort Lötzschen Einwohner 139 Gewerbe 10 Lüttichau 66 5 Lüttichau-Anbau 23 Naundorf bei Ortrand 118 15 Ponickau 504 19 Sacka 538 52 Stölpchen 123 6 Thiendorf 480 56 Welxande 309 28 2.300 191 Gesamt Gewerbegebiet östlich der Autobahn Seine ausgesprochen verkehrsgünstige Lage unmittelbar an der Bundesautobahn A 13 (Dresden-Berlin) macht Thiendorf zu einem der wichtigsten Gewerbe- und Logistikstandorte Nordsachsens. Bereits 1993 wurde direkt an der Autobahnabfahrt gelegen mit dem Bau eines Gewerbegebietes begonnen, welches bis 2002 in 3 Bauabschnitten fertig gestellt wurde. Der Standort o o o o o von 1993 bis 2002 in 3 Bauabschnitten entstanden Gesamtfläche des Gewerbegebietes umfasst 42 ha bisherige Ansiedlung von 11 Betrieben ca. 670 Arbeitsplätze wurden geschaffen 3,7 ha Gewerbefläche sind noch zu vergeben Unternehmen In Thiendorf haben sich bereits zwei national bekannte Logistikunternehmen (Netto-Logistik GmbH und TRINKS-Logistik GmbH) angesiedelt. Außerdem erweist sich der Gewerbestandort als zunehmend interessant für Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus. Seite 2 Innovation im Kabelnetz Weitere Gewerbegebiete: - OT Sacka, Großenhainer Straße OT Stölpchen, Grafe-Beton Im Untersuchungsgebiet leben 2.300 Einwohner und es gibt 191 angemeldete Gewerbe. Grafe-Beton Stölpchen GWG östlich der Autobahn GWG Sacka Abbildung 1: Übersicht Untersuchungsgebiet inkl. Gewerbegebiet (rot) ABSCHNITT III: Weiteres Verfahren und Anforderungen III.1) Anforderungen zur Wertung von Bekundungen und weiteres Verfahren Geplante Investitionsvorhaben privater Investoren müssen so angelegt sein, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine vergleichbare Versorgbarkeit gemäß Teil A, Nummer 4.2 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Seite 3 Innovation im Kabelnetz Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen für das Erschließungsgebiet erzielt wird, wobei der Abschluss der Investitionen innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Frist vorgesehen sein sollte. Entsprechende Investitionsvorhaben werden nur berücksichtigt, wenn Planungen auf der Grundlage definitiver Beschlüsse zur Erschließung nachgewiesen werden. Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des Markterkundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen sind neben der Einhaltung voran genannter Anforderungen, weitere qualitative Merkmale der Angebote wie unter anderem Vorlage eines technisch untersetzten Projekt- und Zeitplans (inklusiver definierter Meilensteine) für den Netzausbau Befähigungsnachweise (nach dem Telekommunikationsgesetz; Referenzprojekte) Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit Angaben über erreichbaren Mindestbandbreiten für gewerbliche und private Anschlussnehmer Angaben über die voraussichtlichen Endkundenpreise und das Abrechnungsverfahren sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte Kommt der private Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die betroffene Kommune erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann eine Auswahl eines Netzbetreibers im Zuge der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (vergleich Teil A, Nummer 7.4) beginnen. III.2) Fristende für die Einreichung von Bekundungen 30 Kalendertage ab Tag der Absendung dieser Markterkundung III.3.) Tag der Absendung dieser Markterkundung 01.10.2015 Seite 4