Vereinfachter Prospekt - DWS GO

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Vereinfachter Prospekt - DWS GO
Vereinfachter Prospekt
der
DWS GO S.A.
vom 23.08.2007
In Zusammenhang mit dem Prospekt vom 15.12.2006
2’000'000 DWS GO Vietnam TR Index Zertifikate („Zertifikate“)
Valor: 2 849 962
ISIN: DE000DWS0GB2
im Rahmen des Compartments 9 der DWS GO S.A. („Compartment“)
Einleitende Hinweise
Dieser vereinfachte Prospekt ist summarischer Art und enthält nicht alle Bedingungen der Zertifikate. Er
muss deshalb im Zusammenhang mit allen anderen Dokumenten, auf die in ihm verwiesen wird, gelesen
werden. Insbesondere gelten für die Zertifikate die Bedingungen des Prospekts der DWS GO S.A. (inklusive
seiner Anhänge und allfälliger Nachträge) vom 15.12.2006 („Prospekt“). Kopien dieses vereinfachten Prospekts wie auch des Prospekts können bei Deutsche Asset Management Schweiz, Uraniastrasse 9, Postfach,
CH-8021 Zürich, unter [email protected] oder www.dwsgo.ch, bezogen werden.
Der Prospekt wird als Anhang diesem vereinfachten Prospekt beigegeben und bildet dessen integrierenden
Bestandteil. Die dort enthaltenen Angaben gehen Informationen in diesem vereinfachten Prospekt vor, sollten sie sich nicht entsprechen. Die Emittentin zeichnet für die Richtigkeit der in diesem vereinfachten Prospekt enthaltenen Angaben verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Emittentin urteilend, entsprechen die in diesem vereinfachten Prospekt enthaltenen Informationen den Tatsachen.
Der Versand oder die Mitnahme dieses vereinfachten Prospekts oder Teilen davon oder Kopien derselben
sowie der Vertrieb der hier drin beschriebenen Zertifikate kann in bestimmten Ländern beschränkt oder untersagt sein. Personen, die diesen vereinfachten Prospekt – auf welchem Weg auch immer – erhalten, sind
gebeten, sich über solche Verbreitungs- und Verkaufsbeschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Einige genauere Angaben über solche Verkaufsbeschränkungen sind im Prospekt enthalten. Insbesondere
sind bzw. werden die Zertifikate nicht unter dem United States Securities Act of 1933 (in seiner jeweiligen
Fassung, „Securities Act“) registriert. Überdies ist der Handel mit den Zertifikaten weder nach dem United
States Commodity Exchange Act in seiner jeweiligen Fassung genehmigt worden noch wird ein entsprechender Antrag gestellt. Deshalb werden dieser vereinfachte Prospekt und die Zertifikate nur ausserhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika und nur Personen angeboten, die keine U.S.-Persons im Sinne der entsprechenden Definition der Regulation S des Securities Acts sind.
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Feststehende Begriffe, die in diesem vereinfachten Prospekt verwendet, nicht jedoch besonders definiert
werden, sollen in diesem vereinfachten Prospekt dieselbe Bedeutung haben, wie sie gemäss der entsprechenden Definitionen im Prospekt haben.
„Standard & Poor’s“ und „S&P“ sind Marken der Standard & Poor’s Division der The McGraw-Hill Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch DWS und einige ihrer Partner lizenziert. Die Zertifikate
werden durch S&P weder gefördert, unterstützt, verkauft noch empfohlen.
1.
Angaben zur Emittentin
1.1
Emittentin:
DWS GO S.A. (Nr. RCS Luxemburg B 113899 des Luxemburgischen
Gesellschaftsregisters)
1.2
Hauptsitz der
Emittentin:
2, boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Luxemburg
1.3
Aufsichtsbehörde:
Das Zertifikat wird weder von einem beaufsichtigten Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a KAG ausgegeben
noch von einem solchen garantiert.
1.4
Rating:
Die Emittentin hat keine Ratings.
2.
Angaben zum Zertifikat
2.1
Kurzbeschreibung
der Art des
Produkts:
Das Zertifikat ist ein Tracker-Zertifikat im Sinne der vom Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) auf seinen Internetseiten (siehe www.svsp-verband.ch) veröffentlichten Produkttypen
und Produktkategorien von Strukturierten Produkten. Als Strukturierte
Produkte gelten Anlageinstrumente, deren Rückzahlungswert von der
Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte abgeleitet ist. Als Basiswerte dienen Anlagen wie Aktien, Zinsen, Devisen oder Rohstoffe wie
Gold, Rohöl, Kupfer oder Zucker, aber auch Indizes, welche die Entwicklung von mehreren der hievor genannten Anlagen abbilden.
Strukturierte Produkte setzen sich aus der Kombination einer klassischen Anlage mit einem Derivativen Finanzinstrument zusammen.
Weitere allgemeine Informationen zum Produkttyp bzw. zur Produktkategorie, zu denen die Zertifikate gehören, wie Geld-Brief-ZeitDiagramme, Markterwartungen, für die Tracker-Zertifikate gedacht
sind, und besondere Merkmale, können unter www.svsp-verband.ch
abgefragt oder der Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte entnommen werden.
Das DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat bildet den entsprechenden
Referenzindex DWS Vietnam TR Index ab, der vorwiegend aus Aktien von Aktiengesellschaften besteht, die einen signifikanten Teil ihrer
Umsätze am Markt in Vietnam erzielen.
2.2
Währung:
Die Währung des Zertifikates ist EUR.
2.3
Gesamtbetrag:
Das Emissionsvolumen betrug 2'000’000 Zertifikate.
DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A.
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2.4
Emissionsdatum:
Die Zertifikate wurden am 15.12.2006 emittiert.
2.5
Emissionspreis:
Der Emissionspreis eines Zertifikates betrug EUR 50.50 (einschliesslich Agio von EUR 0.50).
2.6
Minimale
Investition:
Die minimale Investition beträgt 1 Stück (Emissionspreis EUR 50.50).
3.
Angaben zu Fixierungs-, Liberierungs- und Rückzahlungsmodalitäten
3.1
Handelsmenge:
Vom Zertifikat werden bis zu 2’000’000 Stück gehandelt.
3.2
Ratio:
Das Verhältnis zwischen der Wertentwicklung des Referenzindex und
der Wertentwicklung des Zertifikates beträgt – unter Vernachlässigung
der Managementgebühr und sich verändernden Wechselkursen – 1:1.
3.3
Mit den Zertifikaten
verbundene Rechte:
Die Zertifikate begründen direkte, unbesicherte und nicht nachrangige
Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf das Compartment, die
untereinander und mit allen anderen ausstehenden unbesicherten und
nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf
dieses Compartment im Rang gleichrangig sind, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.
Durch den Kauf der jeweiligen Zertifikate erwerben die Anleger das
Recht, von der Emittentin die Zahlung eines Geldbetrages ("Einlösungsbetrag") zu verlangen, dessen Höhe auf der Grundlage der Entwicklung des Referenzindex zwischen dem Ausgabetag bzw. Emissionsdatum der Zertifikate und dem jeweils massgeblichen Bewertungstag berechnet wird.
3.4
Laufzeit:
Die Laufzeit der Zertifikate beginnt am Ausgabetag bzw. Emissionsdatum und ist unbeschränkt (open end) und endet daher nur durch Kündigung durch die Zertifikatsinhaber oder die Emittentin.
3.5
AnfangFixierungsdatum:
Das Anfangs-Fixierungsdatum war der 01.12.2006
3.6
Rückzahlungsdatum:
Eine Kündigung durch den Zertifikatsinhaber ist nur alle zwei Jahre
möglich. Sie kann erstmals mit Wirkung zum letzten Planmässigen
Handelstag im September 2008 und danach mit Wirkung zum letzten
Planmässigen Handelstag im September jedes zweiten darauf folgenden Jahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und
muss bei der Zertifikatsstelle mindestens fünf Bankgeschäftstage vor
einem solchen vorgenannten Kündigungstermin eingehen (Eine detaillierte Umschreibung der Bedingungen einer Kündigung durch den
Zertifikatsinhaber kann § 13 der Zertifikatsbedingungen, die Bestandteil des Prospekts sind, entnommen werden.).
Die Emittentin ist berechtigt, alle ausstehenden Zertifikate durch Bekanntgabe gegenüber den Zertifikatsinhabern gemäss § 11 der Zertifikatsbedingungen mit einer Frist von mindestens einem Monat zum
letzten Planmässigen Handelstag im September 2008, danach zu jedem
DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A.
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Planmässigen Handelstag, zu kündigen.
In bestimmten Fällen kann die Emittentin die Zertifikate ausserordentlich kündigen (zu den möglichen Gründen siehe § 15 der Zertifikatsbedingungen). In diesem Fall kann eine Rückzahlung an einem anderen Tag erfolgen, als dies bei der ordentlichen Kündigung seitens der
Emittentin der Fall wäre. Der vorzeitige Kündigungsbetrag je Zertifikat ist im Fall einer ausserordentlichen Kündigung durch die Emittentin auf einen pro-rata-Anteil aus dem Erlös aus dem OTC-Vertrag bzw.
etwaiger in diesem Zusammenhang vom OTC-Vertragspartner zugunsten der Emittentin in Bezug auf das Compartment bestellter Sicherheiten begrenzt.
3.7
Rückzahlungsmodalitäten:
Die Zertifikate sind nicht kapitalgeschützt. Ansprüche der Zertifikatsinhaber sind beschränkt auf die Vermögenswerte des Compartments.
Werden die Zertifikate gekündigt, schuldet die Emittentin dem Zertifikatsinhaber den Einlösungsbetrag, der gemäss der nachfolgend aufgeführten Formel berechnet wird:
Einlösungs betrag (t ) = K (t 0 ) ×
Index (t ) × WK (t )
× GA(t )
Index(t 0 ) × WK (t 0 )
wobei
K(t0)
Index(t)
Index(t0)
WK (t)
WK (t0)
GA(t)
der Wert des Zertifikates am Ausgabetag bzw.
Emissionsdatum (Emissionspreis EUR 50.50) ist;
der Wert des Referenzindex am Bewertungstag bzw.
End-Fixierungstag, der vom Indexsponsor festgestellt
wird (bzw. im Fall von Störungen gemäss § 9 der Zertifikatsbedingungen), ist;
der Wert des Referenzindex am Ausgabetag bzw.
Emissionsdatum ist;
der von der Berechnungsstelle bestimmte Wechselkurs
zwischen USD (Indexwährung) und EUR am
Bewertungstag ist;
der von der Berechnungsstelle bestimmte Wechselkurs
zwischen USD (Indexwährung) und EUR am
Ausgabetag bzw. Emissionsdatum ist; und
der Gebührenanpassungsfaktor am Bewertungstag/EndFixierungsdatum ist, der sich wie folgt berechnet:
⎛ 1 − MG ⎞
GA(t ) = ⎜
⎟
⎝ 12 ⎠
AM
wobei
AM
die Anzahl der Monatsersten ist, die zwischen dem Ausgabetag (ausschliesslich) und dem Bewertungstag (einschliesslich) liegen; und
MG
die Managementgebühr ist, die 1.50 % p.a. beträgt.
DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A.
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Der Einlösungsbetrag wird kaufmännisch auf die 2. Dezimalstelle gerundet, wobei ab 0,005 aufgerundet wird.
Rückzahlungstag ist der fünfte Bankgeschäftstag, der auf den jeweils
massgeblichen Bewertungstag folgt.
Der Einlösungsbetrag der Zertifikate kann bei entsprechend negativer
Entwicklung des Referenzindex Null betragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin die Zertifikate zu einem Zeitpunkt kündigt, zu dem sich der Wert des Referenzindex verglichen mit
seinem Stand zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zertifikate durch den Inhaber ungünstig entwickelt hat und der Einlösungsbetrag damit unter
dem vom Zertifikatsinhaber aufgewendeten Erwerbspreis liegt. Der
Einlösungsbetrag kann weiter reduziert sein, weil Ansprüche, die der
Zertifikatinhaber gegen die Emittentin bezüglich des Compartments
geltend machen kann, gemäss den Zertifikatsbedingungen auf die
Vermögenswerte des Compartments beschränkt sind. Die Emittentin
kann ihre Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Zertifikate daher
nicht aus sonstigen Vermögenswerten und Geldmitteln und insbesondere nicht aus Vermögenswerten anderer Compartments erfüllen. Jeder
Serie von Zertifikaten (je ISIN) ist nur ein Compartment zugeordnet.
3.8
Zahlstelle:
Die Zahlstelle ist Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg.
3.9
Clearing:
Das Clearing wird von Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,
durchgeführt.
3.10
Berechnungsstelle:
Die Berechnungsstelle (Calculation Agent) ist Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
3.11
Kotierung:
Die Zertifikate sind an der Frankfurter Wertpapierbörse, nicht aber an
einer schweizerischen Börse kotiert.
3.12
Übertragung der
Zertifikate;
Handelbarkeit:
Die Zertifikate sind auf dem Sekundärmarkt frei handel- und übertragbar. Es kann nicht garantiert werden, dass sich für die Zertifikate ein
Sekundärmarkt entwickeln wird, der den Zertifikatsinhabern eine
Möglichkeit zur Weiterveräusserung verschafft. Je eingeschränkter der
Sekundärmarkt ist, desto schwieriger kann es für die Zertifikatsinhaber
sein, den Wert der Zertifikate zu realisieren. Der von der Emittentin
für die Zertifikate bestellte Market Maker Société Générale S.A.
(„Market Maker“) ist lediglich verpflichtet, bei normalen Marktverhältnissen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Zertifikate zu stellen.
Abhängig von den Marktbedingungen kann der Market Maker auch
die Rücknahme von Zertifikaten limitieren.
3.13
Nach der Emission
während der Laufzeit beim Erwerber
erhobene Entschädigungen:
Der Anlageberater und der OTC-Vertriebspartner erhalten eine fortlaufende Managementgebühr. Diese wird vom Compartment bezahlt und
aus Mitteln gespeist, die das Compartment aus dem jeweiligen OTCVertrag erhält. Die endgültige Höhe der auf jedes Zertifikat entfallenden Managementgebühr entspricht dem Betrag, um den der Einlösungsbetrag höher wäre, würde bei seiner Berechnung die Multiplikation mit dem Gebührenanpassungsfaktor entfallen. Es handelt sich um
einen Betrag, der ca. 1.50 % p.a. des Einlösungsbetrages entspricht.
DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A.
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Mit der Managementgebühr deckt der Anlageberater die Kosten, Gebührenforderungen von Dritten ihm gegenüber und Auslagen für das
Compartment. Er bezahlt damit die Depotbank mit einer marktüblichen Gebühr und trägt die mit der Gründung des Compartments verbundenen Kosten, Gebühren und sonstiger Auslagen. Schliesslich
übernimmt er sonstige Gebühren und Auslagen, die dem Compartment
zuzuordnen sind (wie z.B. Gemeinkosten, Vergütungen für VRMitglieder, die Zahlstelle, die Wirtschaftsprüfern usw.).
3.14
Steuerliche
Behandlung in der
Schweiz für den
Privatinvestor:
Grundsätzlich stellen die mit klassischen Index- und Basiszertifikaten
erzielten Gewinne und Verluste, die auf den Basiswerten beruhen,
steuerlich Kapitalgewinne bzw. -verluste dar und unterliegen nicht der
Einkommenssteuer. Gewinne aus open-end Zertifikaten, die aus aktiv
bewirtschafteten Basiswerten stammen und thesauriert werden, unterliegen in dem Umfang der direkten Bundessteuer, als sie nicht Kapitalgewinne aus den Basiswerten darstellen. Soweit die Zertifikate nicht
von einem Inländer ausgegeben werden, unterliegen allfällige Ausschüttungen im Zeitpunkt der Gutschrift des steuerbaren Ertrages nicht
der Verrechnungssteuer. Open-end Zertifikate gelten grundsätzlich als
steuerbare Urkunden im Sinne des Stempelabgaberechts und unterliegen bei der Ausgabe durch einen Ausländer der Umsatzabgabe von 3
Promille. Die Anleger, welche die Zertifikate erwerben möchten, sind
jedoch gehalten, ihre Rechts- und Steuerberater bezüglich der konkreten Steuerfolgen zu konsultieren, die ihnen beim Erwerb, Besitz, Verkauf oder Rückgabe der Zertifikate effektiv erwachsen können. Dabei
ist insbesondere die jeweilige Situation des Anlegers in Betracht zu
ziehen. Die vorgenannte Kurzdarstellung der steuerlichen Behandlung
der Zertifikate ist generell-abstrakter Natur. Die Emittentin schliesst
hiermit, im Rahmen des gesetzlich zulässigen, ausdrücklich jede Verantwortung und Haftpflicht aus für irgendwelche Steuerfolgen, die
dem Anleger, der in die Zertifikate investiert, erwachsen können.
3.15
Änderungen von
Bedingungen während der Laufzeit:
Vertraglich nicht vereinbarte, während der Laufzeit des Zertifikates
unvorhergesehen eingetretene Änderungen an den Bedingungen des
Zertifikates werden auf der folgenden Internet-Seite publiziert:
www.dwsgo.ch.
4.
Angaben zum Basiswert
4.1
Beschreibung des
Basiswertes:
Das Zertifikat basiert auf dem DWS Vietnam TR Index
(„Referenzindex“). Beim Referenzindex handelt es sich nicht um einen anerkannten Finanzindex, sondern vielmehr um einen massgeschneiderten Index. Der Referenzindex bildet die Wertentwicklung
von anfänglich zwölf im Prospekt genannten Aktien von Gesellschaften ab, die einen signifikanten Teil ihrer Umsätze am Markt in Vietnam erzielen.
Die anfängliche Zusammensetzung des Referenzindex bzw. die Aktien
der entsprechenden Aktiengesellschaften mit den Gewichtungen, die
vom Anlageausschuss am Einführungstag des Referenzindex festgelegt wurden, kann zusätzlich der Tabelle in Ziffer 4.3 hernach entnommen werden. Damit die Aktien einer Aktiengesellschaft im Referenzindex abgebildet werden können, muss diese Aktiengesellschaft (i)
DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A.
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eine Gesamtkapitalisierung von mindestens USD 1'000'000.00 und (ii)
einen 3-Monats-DTU von mindestens USD 100’000.00 (bzw. jeweils
den zum Indexumrechnungskurs berechneten Gegenwert in der Aktienwährung) aufweisen. Der Indexsponsor Standard & Poor’s wird die
Erfüllung dieser Indexauswahlkriterien durch die im Referenzindex
enthaltenen Aktiengesellschaften an jedem Handelstag überprüfen. Der
Anlageausschuss wird die jeweilige Zusammensetzung des Referenzindex (einschliesslich der Indexreserveauswahl) mindestens an jedem
Überprüfungstag oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt überprüfen
und festlegen, ob die jeweilige Indexzusammensetzung (und/oder die
jeweilige Indexreserveauswahl) zu ändern ist. Findet gegebenenfalls
eine Änderung der jeweiligen Indexzusammensetzung statt, legt der
Anlageausschuss die neue Zusammensetzung des Referenzindex unter
Beachtung der Indexauswahlkriterien fest. Der Anlageausschuss wird
ausserdem die Gewichtung der Bestandteile des Referenzindex in seinem Ermessen festlegen. Der Referenzindex wird stets mindestens
zehn Aktiengesellschaften umfassen, welche die Indexauswahlkriterien erfüllen. Er wird eingestellt, wenn weniger als zehn solche Aktiengesellschaften vorhanden sind.
4.2
Rechnerische
Ermittlung des
Basiswertes:
Der Referenzindex wurde am 01.12.2006 zum Wert von USD 100.00
eingeführt („Einführungstag“). Danach wird der Wert des Referenzindex vom Indexsponsor Standard & Poor’s, New York, vorbehältlich
einer Indexstörung, an jedem Handelstag berechnet.
4.3
Identifizierung des
Basiswertes:
Die anfängliche Indexzusammensetzung sowie die Gewichtung der beteiligten Aktien lauten wie folgt:
Aktie
Anfängliche
Gewichtung
(Gi,0)
ISIN
VIETNAM DAIRY
PRODUCTS CO
VINH SON – SONG
HINH HYDROPO
GENERAL
FORWARDING &
AGENCY
CABLES AND
TELECOM MATERIAL
KINHDO CORP
HCM CITY
INFRASTRUCTURE INV
BINH MINH PLASTICS
JOINT STO
TAYA VIETNAM
ELECTRIC WIRE
VIETNAM SEC
INVESTMENT FUND
HOA AN JOINT STOCK
COMPANY
SONGDA URBAN &
INDUSTRIAL ZO
AN GIANG FISHERIES
23%
VN000A0J4CE2
15%
VN000A0LA0Z4
14%
VN000A0KD0R9
11%
VN0005423013
9%
6%
VN000A0KDMF8
VN000A0LAZY5
5%
VN000A0LAZG2
5%
VN000A0J4CH5
4%
VN000A0D9CD9
3%
VN000A0B7353
3%
VN000A0LA0K6
2%
VN000A0KD0T5
DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A.
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Änderungen in der Zusammensetzung des Referenzindex und der Gewichtungen der Indexbestandteile werden auf der in Ziffer 3.16 hievor
genannten Internetseite publiziert.
5.
Angaben zu wesentlichen Risiken für die Anleger
5.1
Allgemeine
Hinweise:
Eine Anlage in die Zertifikate kann mit verschiedenen Risiken behaftet
sein, unter anderen Risiken in Zusammenhang mit der Emittentin, den
Zertifikaten und dem Referenzindex. Besondere Risiken können mit
einer Anlage in Zertifikaten verbunden sein, wenn der entsprechende
Referenzindex Anlagen in Schwellenländern bzw. deren Märkten abbildet. Es sollten nur diejenigen Anleger in die Zertifikate investieren,
welche die Bestimmungen im Prospekt verstanden haben sowie das
Verhalten der Zertifikate, des Referenzindex sowie der entsprechende
Märkte beurteilen können. Die Anleger sollten das Wissen und die Erfahrung haben, um die mit einer Anlage in die Zertifikate verbundenen
Risiken sowie die im Prospekt enthaltenen oder darin verwiesenen Informationen einschätzen zu können. Jeder potentielle Anleger sollte
prüfen, ob eine Anlage in Zertifikate vor dem Hintergrund seiner finanziellen Verhältnisse und der möglichen Chancen und Risiken der
Zertifikate geeignet ist. Der Anleger sollte sich bewusst sein, dass er
unter Umständen über eine bestimmte Zeit nicht über seine Anlagen
verfügen kann. Diese Risiken, die mit dem Erwerb, dem Halten, dem
Verkauf oder der Rückgabe der Zertifikate verbunden sein können,
werden nachfolgend kurz umschrieben. Diese Umschreibungen sind
jedoch keinesfalls vollständig. Für eine umfassende Beschreibung der
Risiken wird auf den Prospekt verwiesen.
5.2
Risiken in Bezug auf
die Emittentin:
Alleiniger Schuldner der Wertpapiere ist die Emittentin, wobei die
Haftung auf das Vermögen des Compartments beschränkt ist. Inhaber
der Zertifikate können daher sämtliche Leistungen, die ihnen nach
Massgabe der Wertpapierbedingungen zustehen, nur von der Emittentin verlangen. Es werden keine Sicherheiten zu Gunsten der Inhaber
der Zertifikate bestellt.
Das Vermögen des Compartments besteht einzig aus Zahlungen aus
dem OTC (Over-The-Counter)-Vertrag mit der Société Générale S.A.
(in diesem Zusammenhang der "OTC-Vertragspartner"). Die Inhaber tragen somit das Insolvenzrisiko des OTC-Vertragspartners. Durch
eine Ergänzungsvereinbarung zum OTC-Vertrag ist der OTCVertragspartner zwar verpflichtet, bei einem Absinken der Bonität des
OTC-Vertragspartners unter A3 (Moody's) bzw. A- (Standard &
Poor's) Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus
dem OTC-Vertrag zu leisten. Möglicherweise werden diese Sicherheiten aber nicht geleistet oder erweisen sich als unzureichend. Ausserdem kann eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des OTC-Vertragspartners eintreten, bevor die Sicherheiten bestellt werden können. In diesen Fällen tragen die Inhaber trotz der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung das volle Solvenzrisiko des OTCVertragspartners und können einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, der Finanzierungskosten sowie der Transaktionskosten erleiden.
Weder der OTC-Vertragspartner noch irgendein sonstiger Dritter ga-
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rantieren die Erfüllung der von der Emittentin aufgrund der Wertpapiere geschuldeten Zahlungen. Den Inhabern stehen daher keine Ansprüche gegen Gesellschaften der DWS-Gruppe, den OTCVertragspartner oder irgendeinen sonstigen Dritten zu. Die Transaktionsverträge können Haftungsbeschränkungen zugunsten der Vertragspartner vorsehen, die beispielsweise Ersatzansprüche der Emittentin
begrenzen.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Emittentin kann zu einer vorzeitigen Auflösung des OTC-Vertrages
und zu einer vorzeitigen Tilgung der Zertifikate führen. Als Folge eines Insolvenzverfahrens können erhebliche Kosten entstehen, welche
dem Compartment zugeordnet werden. Diese Kosten können den Wert
der Zertifikate mindern. Möglicherweise können Vertragspartner der
Emittentin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin beantragen oder ähnliche Verfahren einleiten. Gegebenenfalls können auch ausservertragliche Ansprüche gegen die
Emittentin bzw. das Compartment entstehen, deren Inhaber das Insolvenzverfahren der Emittentin betreiben und/oder auf Vermögensgegenstände des Compartments zuzugreifen versuchen.
Die Emittentin untersteht keiner prudentiellen Aufsicht, die der einer
Bank gemäss Bundesgesetz vom 8. November 1934, der einer Versicherung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember
2004 oder der eines Effektenhändlers gemäss Börsengesetz vom 24.
März 1995 entspricht.
5.3
Risiken aus den
Zertifikaten und
dem Referenzindex:
Die Chancen und Risiken der Zertifikatsinhaber sind von der Entwicklung des für die Zertifikate massgeblichen Referenzindex abhängig.
Eine Veränderung der Werte der Aktien, die dem Referenzindex zu
Grunde liegen oder der Zins- oder Währungsverhältnisse kann dazu
führen, dass der Wert der Zertifikate erheblich unter den für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis sinkt und dadurch für den Inhaber der Zertifikate bei einem vorzeitigen Verkauf der Zertifikate im Sekundärmarkt
oder bei einer allfälligen Kündigung ein erheblicher Verlust entsteht.
Dieser Verlust kann bis zum Betrag des eingesetzten Kapitals sowie
der aufgewendeten Transaktionskosten betragen. Mit Bezug auf die
Zertifikate bestehen darüber hinaus Risiken aus deren Unbesichertheit,
in Zusammenhang mit deren Preisbildung, in deren Handel, in deren
Liquidität, im Angebotsvolumen, in allfälligen Markstörungen, Anpassungen oder Kündigungen. Insbesondere können während der Laufzeit
des Zertifikates die Kauf- und Verkaufspreise (Geld-BriefSpanne/Spread) auseinander fallen. Als Risiken mit Bezug auf den Referenzindex sind vorab die Tatsache, dass es sich beim Referenzindex
nicht um einen anerkannten Finanzindex handelt, Kursschwankungen,
Risiken in Zusammenhang mit den vom Referenzindex abgebildeten
Märkten, die Zusammensetzung des Referenzindex und die Gewichtung dessen Bestandteile, Gebühren und Wechselkursrisikos zu nennen.
5.4
Besondere Risiken
bei Investitionen in
Schwellenländern:
Der Referenzindex kann Anlagen in Unternehmen enthalten, die in
nicht-europäischen oder in Entwicklungsländern inkorporiert sind. Anlagen in Schwellenländern und deren Märkte können mit Risiken verbunden sein, die in den Märkte der Europäischen Union oder der
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Schweiz nicht oder nur beschränkt vorkommen, und können deshalb
für den Anleger ein höheres Verlustrisiko bergen.
6.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1
Anwendbares
Recht:
Auf diesen vereinfachten Prospekt und die damit zusammen hängende Ausgabe von Zertifikaten ist ausschliesslich deutsches Recht
anwendbar.
6.2
Gerichtsstand:
Die Gerichte in Frankfurt am Main sind ausschliesslich zuständig
für die Vermittlung und Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten,
die aus oder in Zusammenhang mit diesem Prospekt und der damit zusammen hängenden Ausgabe von Zertifikaten entstehen.
7.
Regulatorische Hinweise für die Schweiz
Das Zertifikat ist keine Kollektivanlage im Sinne des Kollektivanlagegesetzes. Folglich profitieren
die Zertifikate bzw. Personen, die in solche investieren, nicht vom gleichen Anlegerschutz wie Personen, die in kollektive Kapitalanlagen investieren, welche vom Kollektivanlagegesetz reguliert werden.
Das Zertifikat untersteht weder einer Genehmigungspflicht noch einer Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK).
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Anhang 1: Prospekt (inklusive seiner Anhänge und allfälliger Nachträge)
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