2014-06-05 - Bei Arbeitsunfällen richtig handeln
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2014-06-05 - Bei Arbeitsunfällen richtig handeln
Bei Arbeitsunfällen richtig handeln Eine Veröffentlichung der V.o.G. André Renard Aachener Straße 48 4700 Eupen 01. Juni 2014 1 Arbeitsunfälle: Richtig handeln Sobald ein Arbeitsunfall geschieht, ist es wesentlich, bei dem Arbeitnehmer zu sein und darauf zu achten, dass er so schnell wie möglich die erforderliche Hilfe erhält. Wenn ein Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) im Unternehmen besteht, begibt sich eine begrenzte Anzahl Mitglieder dieses Gremiums sofort zum Unfallort. In der Folge stellen sich jedem Opfer eines Arbeitsunfalles oder eines Unfalls auf dem Arbeitsweg zahlreiche Fragen. Außer dem erlittenen Schaden sieht sich das Opfer oft mit einer ganzen Reihe Scherereien konfrontiert, die von der Meldung des Unfalls über die Entschädigung bis zur Wiedereingliederung in die Arbeit gehen. Als Delegierter bleiben Sie die bevorzugte Kontaktperson des Opfers. Daher ist es wichtig, dass Sie dort sind, um es zu leiten und zu begleiten. Dazu ist es jedoch ausschlaggebend, dass Sie auf dem Laufenden sind über die hauptsächlichen zu vermeidenden Fallen. Man denkt insbesondere an den Druck, den manche Arbeitgeber auf die Opfer ausüben, damit sie den Unfall nicht melden. Dies kann unbedeutend erscheinen, besonders wenn auf den ersten Blick kein Einschreiten erforderlich ist. Aber wenn Sie nur eine einzige Regel behalten müssten, dann ist es die, dass es äußerst wichtig ist, dass der Unfall "so schnell wie möglich" und in jedem Fall dem Arbeitgeber gemeldet wird. Sonst könnten Schwierigkeiten auftreten, um Entschädigungen zu erhalten, wenn später Folgeerscheinungen aufträten. Die Streitfälle mit gewissen Arbeitgebern, ihren Versicherungen und Medizinern werden immer zahlreicher. Diese Broschüre zeigt die verschiedenen Schritte auf, die das Opfer gehen muss und gibt Ihnen eine Reihe entscheidender Regeln, damit Sie es begleiten und leiten können. Es handelt sich hier nur um einen Überblick über eine besonders komplexe Materie. Daher ein einziger Rat: zögern Sie nicht, im Zweifelsfalle Ihren Gewerkschaftssekretär oder Ihre Lokalsektion der FGTB anzusprechen. 2 Vorgefasste Meinungen "Ist das Opfer im Unrecht bei dem Unfall, erhält es nichts" FALSCH Selbst wenn das Unternehmen annimmt, dass das Opfer einen schweren Fehler begangen hat und es entlässt, ist die Versicherung verpflichtet, es zu entschädigen. Eine Weigerung zu zahlen gibt es seitens der Versicherung nur im einzigen Fall des "vorsätzlichen Fehlers", das heißt, wenn der Beweis erbracht wird, dass der Arbeitnehmer das Unglück selbst gewollt hat. "Wenn das Opfer im Augenblick des Unfalls nicht seine Sicherheitsausrüstung trug, wird es nicht entschädigt" FALSCH Der Arbeitgeber zahlt Prämien an den Versicherer, der alle Arbeitsunfälle abdeckt und entschädigt, unabhängig von den Begleitumständen. Der Unfall ist oft das Ergebnis einer Reihe von Ursachen, die analysiert werden müssen: die Arbeitsbedingungen, die Stimmung an der Arbeit, einzuhaltender Rhythmus, oder auch die benutzten Werkzeuge. Die Arbeitgeber bezeichnen die Arbeitnehmer zu leicht als einzige Verantwortliche des Unfalls, um die Arbeitsbedingungen nicht ändern zu müssen. Man vermeidet zukünftige Unfälle nicht, indem man dem Opfer die Schuld zuschiebt. Man muss die tieferen Gründe suchen, die organisatorischen und technischen Fehlfunktionen und Abhilfe schaffen. "Wenn der Unfall keine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, ist es nicht erforderlich, FALSCH ihn zu melden" Jeder Unfall, selbst ohne sichtbare Folgen, muss dem Arbeitgeber so schnell wie möglich gemeldet werden. Tatsächlich können gewisse Komplikationen in der Folge auftreten, und wenn es keine schriftlichen Spuren des Unfalls gibt, wird es schwierig, dass er als Arbeitsunfall anerkannt wird, mit schwerwiegenden Folgen. 3 Die Meldung Die Meldung muss innerhalb von acht Tagen ab dem auf den Unfall folgenden Tag eingereicht werden. Die Unfälle mit weniger als 4 Tage zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit können mit einer vereinfachten Meldung angegeben werden, über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be) oder beim Versicherer, nach den gleichen Regeln wie die klassische Meldung, was die Fristen anbelangt. Die Arbeitsunfälle, für die erste Hilfe im Unternehmen geleistet wurde und die weder Arbeitsunfähigkeit noch Lohnausfall nach sich ziehen, müssen der Versicherung des Arbeitgebers nicht mehr gemeldet werden. Bei Verschlimmerung der Folgen des Unfalls meldet der Arbeitgeber den Unfall seinem Versicherer innerhalb von 8 Tagen, nachdem er davon in Kenntnis gesetzt wurde. Die Unfälle mit weniger als 4 Tage zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit, für welche die Behandlung des Opfers ausschließlich vom internen medizinischen Dienst des Unternehmens geleistet wurde, stellen eine Ausnahme dar. Die Unternehmen, in denen ein Betriebsrat gewählt werden muss, haben die Möglichkeit, diese Unfälle zusammen zu melden, nachdem der Inspektionsdienst des Fonds informiert wurde. Diese Meldung muss der Versicherung innerhalb von 10 Tagen nach Ende eines jeden Quartals eingereicht werden. Jeder Arbeitgeber muss ein Register aller Unfälle führen. Es handelt sich um ein Heft mit allen Angaben der Unfälle sowie die erbrachte Pflege und die Meldung. Dieses Register wird entweder vom Arbeitgeber, vom Abteilungsleiter, dem Personaldienst oder der Krankenstation geführt. Darüber hinaus ist es Pflicht, jeden Unfall, der mehr als 4 Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, in einer "Unfallkartei" aufzuführen, die durch den Vorbeugedienst aufbewahrt wird. TIPP Wenn ein Unfall passiert ist es wichtig, die Arbeitskollegen darüber in Kenntnis zu setzen und die Umstände zu erklären. Geschah der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist es besser, einen oder mehrere Zeugen zu finden, und ihre Kontaktdaten zu erbitten (Name, Anschrift, Telefon). Die Erklärungen der Zeugen dürfen keine Konfusion hervorrufen. Sie müssen sich auf die Tatsachen beschränken, ohne etwas hinzuzufügen. 4 Der Arbeitsunfall Geschieht ein Unfall am Arbeitsplatz, muss das Opfer dies sofort einem Kollegen oder Verantwortlichen mitteilen, damit der Unfall in das Register aufgenommen wird. Die Unfallmeldung muss der Versicherung keine Chance geben zur Ablehnung oder um die Entschädigung zu verzögern. Der Unfall wird als "Arbeitsunfall" anerkannt, wenn die Meldung bestätigt dass: es sich um ein plötzliches Ereignis handelt: etwas, was in kürzester Zeit geschieht; er eine Verletzung hervorruft: eine äußere oder innere Verletzung, physisch oder mental; es während der Arbeitsstunden oder auf dem Weg von oder zur Arbeit geschieht; es durch die Tatsache der Ausführung des Arbeitsvertrages geschieht: der Unfall muss eine Folge des Risikos sein, dem der Arbeitnehmer auf Grund seiner Arbeit ausgesetzt ist oder der Umgebung in der er arbeitet; er wird rechtzeitig gemeldet. Es ist sehr wichtig, dass die Meldung klar und hieb- und stichfest ist. Sie muss eine detaillierte Beschreibung der Tatsachen enthalten, die zum Unfall geführt haben, sowie der Verbindung zwischen dem, was die Verletzung hervorgerufen hat und dem Unfall. Der Arbeitnehmer muss eine Kopie der Meldung anfragen. Sobald der Beweis erbracht wurde, dass es sich wirklich um ein plötzliches Ereignis handelt und es eine Verletzung gibt, wird angenommen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Will die Versicherung den Unfall anfechten, muss sie beweisen, dass die Verletzung nicht durch das plötzliche Ereignis hervorgerufen wurde, oder dass der Unfall nicht wegen der Ausführung des Arbeitsvertrages geschah. Bei den meisten Anfechtungen leugnen die Versicherungen das plötzliche Ereignis, denn diese Bezeichnung bleibt vage. Um diese Entscheidung anzufechten muss man das durch die Versicherung angeführte Ereignis beweisen. Der Unfall auf dem Arbeitsweg Jeder Arbeitnehmer, der Opfer eines Unfalls auf dem Arbeitsweg wird, ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Je nach Schwere des Unfalls und der erlittenen Verletzungen kann die Mitteilung sofort erfolgen oder zurückgestellt werden bis erste Hilfe geleistet wurde. In schweren Fällen kann eine andere Person die Mitteilung an den Arbeitgeber übernehmen. Man spricht von einem Unfall auf dem Arbeitsweg, wenn dieser auf dem Weg geschieht, den der Arbeitnehmer gewöhnlich nimmt um von zu Hause zur Arbeit zu gehen, und zu Zeiten, die normal im Verhältnis des Beginns und des Endes der Arbeit sind. Ein kleiner Umweg oder eine kurze Unterbrechung sind erlaubt, sowie bei höherer Gewalt eine größere Unterbrechung oder ein größerer Umweg. Es ist wichtig, Zeugen, selbst indirekte, zu finden. Selbst wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg ist es doch wichtig, sofort einen Arzt aufzusuchen. 5 Die Verletzungen feststellen lassen Man muss die Verletzungen so schnell wie möglich durch einen Arzt feststellen lassen. Der Arbeitgeber, ein Abteilungsleiter, ein Vorbeugeberater oder eine Krankenschwester haben nicht zu entscheiden, ob der Unfall "anerkannt" wird oder nicht. Sie müssen die Meldung ausfüllen und abschicken. Geschieht dies nicht, hat das Opfer das Recht, den Unfall selber zu melden oder ihn durch ein Mitglied seiner Familie melden zu lassen. Ist die Versicherung des Arbeitgebers nicht bekannt, oder besteht der Verdacht, dass er nicht versichert ist, muss ein Einschreibebrief an den Fonds der Arbeitsunfälle geschickt werden, in dem die Ereignisse erklärt werden und um eine Untersuchung gebeten wird. Der Arbeitgeber hat 8 Kalendertage Zeit, seiner Versicherung den Unfall zu melden. TIPP Vorsichtshalber sollte das "vertrauliche" Dokument, das der behandelnde Arzt ausgefüllt hat, an die Krankenkasse geschickt werden. Im Streitfalle mit der Versicherung wird die Krankenkasse in Erwartung der endgültigen Entscheidung entschädigen. Wird der Unfall "anerkannt", lässt die Krankenkasse sich von der Versicherung erstatten. 6 Hospitalisierung Wohnt das Opfer mehr als 20 km vom Unternehmen entfernt, kann es Arzt und Hospital frei wählen. Wohnt das Opfer weniger als 20 km vom Unternehmen entfernt, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Wahl des Arztes und des Hospitals ist vorgeschrieben, wenn: der Arbeitgeber einen Hospitaldienst bezeichnet hat; er zusätzlich mindestens drei Ärzte bezeichnet hat, an die das Opfer sich wenden kann; die Namen der Ärzte und des Hospitaldienstes in die Arbeitsordnung aufgenommen werden, die jeder Arbeitnehmer bei seiner Einstellung erhält. In diesem Fall kann das Opfer trotzdem zusätzlich einen Arzt seines Vertrauens bezeichnen, der die erhaltene Behandlung überprüft. Er wird zu 90% durch die Versicherung bezahlt. Die verbleibenden 10% gehen zu Lasten des Opfers. Die Wahl des Arztes und des Hospitals ist möglich, wenn: der Arbeitgeber keinen Hospitaldienst bezeichnet hat; die Arbeitsordnung nichts aufführt. In diesem Fall kann die Versicherung einen Arzt ihrer Wahl schicken, der die Behandlung kontrolliert. TIPP Es ist wichtig dass die Mitglieder des Betriebsrates über die Arbeitsordnung diskutieren und dafür sorgen, dass die Opfer immer ihren Arzt oder das Hospital selbst wählen dürfen. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Hospitäler, die durch Arbeitgeber bezeichnet werden, oft Abkommen mit ihm haben, was die Meldung des Unfalls angeht und die Analyse der Schwere der Verletzungen, dies alles in einer Strategie der Begrenzung der Anzahl Unfallmeldungen an die Versicherungsgesellschaft. 7 Die Entschädigungen Die Entschädigungen für die Opfer variieren je nach Situation. Nachstehend eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten. Vollständige zeitweilige Arbeitsunfähigkeit Eine vollständige zeitweilige Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass das Unfallopfer während einer bestimmten Zeit nicht arbeiten kann. GARANTIERTER LOHN Die vier ersten Wochen der Arbeitsunfähigkeit werden durch den garantierten Lohn abgedeckt, den der Arbeitgeber bezahlt. Die Versicherung erstattet ihm diese Ausgabe zu 90% der bezahlten Summen. Ist der Vorschuss des Unternehmens niedriger als die Summe, die die Versicherung berechnet hat, muss letztere den Zusatz an das Opfer zahlen. ERSATZEINKOMMEN Nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung weiter. Man spricht dann vom Ersatzeinkommen des verlorenen Lohnes. Dieses berechnet sich wie folgt: Grundentlohnung x 90% 365 Die Grundentlohnung enthält den Bruttolohn, der im Jahr vor dem Unfall verdient wurde plus die verschiedenen Prämien (13. Monat, Endjahresprämien, Pausen- und Produktionsprämien, Mahlzeitschecks, Überstunden, Schlechtwettermarken, Treuemarken,...). Die Erstattung der tatsächlichen beruflichen Kosten wie Fahrtkosten und das Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt. Diese Summe wird jeden Monat ausbezahlt und wird drei Monate nach dem Tag des Unfalls indexiert, aber immer begrenzt auf einen Höchstbetrag. Mehr Infos auf der Seite www.fao.fgov.be MEDIZINISCHE KOSTEN Die Versicherung erstattet auch die medizinischen Kosten, pharmazeutische Kosten, Hospitalkosten, Kosten der Prothesen, Fahrtkosten, die durch den Unfall notwendig werden, die Kosten bestimmter Fahrten der Familie, um das Opfer im Hospital zu besuchen oder in einem Pflegeheim. Wenn das Opfer den Arzt, Kinesitherapeuten und Hospital selbst gewählt hat, werden die Kosten auf Basis der Barema des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung LIKIV (INAMI) erstattet. TIPP Sind Arzt oder Kinesitherapeut nicht konventioniert, können sie ihre Honorare selbst bestimmen. Daher ist es wichtig, dass das Opfer diese Frage offen stellt. 8 Dauernde Arbeitsunfähigkeit Bleiben Folgeerscheinungen, die wahrscheinlich nie heilen, stellt der Vertrauensarzt der Versicherung die Konsolidierung fest. Der Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit wird durch den Vertrauensarzt festgelegt. Dieser Grad berücksichtigt die Verletzungen, aber auch das Alter des Opfers, die berufliche Qualifikation, die Möglichkeit der Anpassung und der beruflichen Wiedereingliederung. Nimmt das Opfer den Vorschlag der Versicherung an, genehmigt der Fonds der Arbeitsunfälle das getroffene Abkommen. ! ACHTUNG! In den meisten Fällen wird die Versicherung den Grad der Arbeitsunfähigkeit unterbewerten. Man muss wissen, dass es keinerlei Verpflichtung gibt, diesen Vorschlag anzunehmen. In diesem Fall muss eine Expertise bei einem anderen Mediziner eingeholt werden. GEGENEXPERTISE Der für die Gegenexpertise gewählte Mediziner und jener der Versicherung werden versuchen, zu einem Einverständnis zu kommen. Gibt es keine Übereinstimmung auf dieser Ebene, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsgericht anzurufen. In den meisten Fällen fragen die Richter das Gutachten eines weiteren Mediziners an und entscheiden dann. ÄNDERUNG DES GRADES Das Opfer kann eine Anpassung des Grades verlangen (die Versicherung ebenfalls), und zwar innerhalb von 3 Jahren ab der Genehmigung des Abkommens über den Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit durch den Fonds der Arbeitsunfälle oder ab dem Datum des Urteils des Arbeitsgerichtes zu diesem gleichen Grad. TIPP Die FGTB kann den Arbeitnehmer eine Liste von Spezialisten nennen. Sie übernimmt auch die Gerichtskosten. Sobald der Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit festgelegt ist bezahlt die Versicherung jährlich eine Rente, oder eine Unterstützung während des ganzen Lebens des Opfers. Im Falle der dauernden Arbeitsunfähigkeit werden die Renten teilweise in Funktion des Wettbewerbsverlustes auf dem Arbeitsmarkt bewertet, das heißt die Behinderung, um eine gleiche oder andere Arbeit zu finden. Moralischer, ästhetischer und psychologischer Schaden werden nur sehr selten berücksichtigt. Zum Beispiel wenn das Opfer Linkshänder ist wird der Verlust eines Fingers der rechten Hand bewertet im Verhältnis der Möglichkeit, mit der linken Hand zu arbeiten. Unterstützung oder Rente: Grundentlohnung x Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit 9 ! ACHTUNG! Im Falle einer dauernden Arbeitsunfähigkeit wird die Grundentlohnung neu berechnet unter Einschluss des Urlaubsgeldes. Nur die Unterstützungen für eine Unfähigkeit von 16% und mehr werden indexiert. Für die niedrigen Grade von weniger als 5% wird nur die Hälfte der Unterstützung oder Rente bezahlt. Für Grade zwischen 5 und 10% bezahlt die Versicherung 75% der berechneten Summe. TIPP Wenn die Versicherung mit Verspätung bezahlt (was oft vorkommt), muss man Zinsen fordern. Im Allgemeinen werden sie nicht spontan überwiesen. 10 Wiederaufnahme der Arbeit nach einer zeitweiligen vollständigen Arbeitsunfähigkeit Nach der Zeit der Arbeitsunfähigkeit kann der Vertrauensarzt der Versicherungsgesellschaft der Meinung sein, dass der Arbeitnehmer fähig ist, die Arbeit wieder aufzunehmen. Er ist der Einzige, der diese Entscheidung treffen darf. Diese Wiederaufnahme kann entweder eine Rückkehr zur Normalität sein, oder der Vertrauensarzt bittet den Arbeitgeber, die Möglichkeit der teilweisen oder angepassten Wiederaufnahme der Arbeit zu prüfen. Wiederaufnahme der Arbeit in Teilzeit / Angepasste Arbeit Wenn der Vertrauensarzt schätzt, dass das Opfer nicht geheilt ist, aber "teilweise wieder arbeiten kann", kann er unter bestimmten Bedingungen den Arbeitgeber bitten, die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Arbeit zu prüfen, sei es in Teilzeit oder provisorisch in einer anderen, den Verletzungen auf dem Weg der Besserung angepassten Funktion. DER ARBEITGEBER HAT ZWEI MÖGLICHKEITEN: Er hat nichts anzubieten: das Opfer erhält weiter die Entschädigung der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit; Er schlägt vor, "teilweise zu arbeiten", an der gleichen Stelle oder einer angepassten Stelle. In diesem Fall überprüft der Arbeitsmediziner die Alternativen. DAS OPFER HAT ZWEI MÖGLICHKEITEN: Es nimmt den Vorschlag der "angepassten Arbeit" oder Teilzeitarbeit an: es erhält von der Versicherung eine Entschädigung, die dem Unterschied zwischen dem Lohn vor dem Unfall und dem zu erhaltenden Lohn im Verhältnis dieses Arbeitswiederbeginns entspricht. Es lehnt den Vorschlag der "angepassten Arbeit" oder der Teilzeitarbeit ab: der Versicherer übermittelt die Akte dem Arbeitsmediziner, der den Arbeitnehmer untersucht und ihm sowie dem Versicherer und dem Arbeitgeber sein Gutachten mitteilt. Nimmt der Arbeitsmediziner an, dass das Opfer fähig ist, aber einen guten Grund hat abzulehnen oder dass es arbeitsunfähig ist: es erhält weiter die Entschädigung für vollständige zeitweilige Arbeitsunfähigkeit. Lehnt das Opfer jedoch ab, obschon es als arbeitsfähig anerkannt ist, erhält es nur noch eine Entschädigung, die dem Grad der Arbeitsunfähigkeit entspricht. Beispiel: Grad der Arbeitsunfähigkeit 40% = Grundentlohnung x 40%. Normale Wiederaufnahme der Arbeit Die Versicherung schickt dem Opfer eine Mitteilung, dass es genesen ist, dass es die Arbeit normal wieder aufnehmen kann und bittet um Unterzeichnung des Dokumentes. Keine Eile, die Gesundheit geht vor! Zuerst muss mit dem Vertrauensarzt der Versicherung gesprochen werden. Vergessen wir nicht, dass die Versicherung daran interessiert ist, dass das Opfer so schnell wie möglich wieder arbeitet. Unter dem Vorwand, dass die Wiederaufnahme einer Tätigkeit gut ist für die 11 Moral drängen manche Ärzte die Opfer zur Wiederaufnahme der Arbeit selbst wenn sie noch einen Gipsverband tragen oder die Fäden noch nicht aus der Wunde gezogen wurden. DER ARBEITNEHMER IST NICHT EINVERSTANDEN: 1. Er muss schnell seine Regionalsektion und seinen behandelnden Arzt informieren; 2. Der behandelnde Arzt kann eingreifen und versuchen, zu einer Übereinkunft mit dem Arzt der Versicherung zu kommen; 3. Der Vertrauensarzt der Versicherung kann den Arbeitsmediziner bitten, das Opfer zu untersuchen. Dieser kann die Wiederaufnahme der Arbeit zurücksetzen und später eine neue Untersuchung vornehmen; 4. Das Opfer kann auch seinerseits eine Untersuchung beim Arbeitsmediziner des Unternehmens anfragen. Von diesem wird angenommen, dass er die Arbeitsbedingungen im Unternehmen genau kennt. TIPP Die Arbeitnehmer, die während mindestens 4 Wochen arbeitsunfähig sind, können einen Besuch der "VorWiederaufnahme" der Arbeit beim Arbeitsmediziner des Unternehmens anfragen. Dieser Besuch erlaubt es dem Vorbeugeberater / Arbeitsmediziner, mit dem Arbeitnehmer über seinen Gesundheitszustand zu reden (ohne dass von einer ärztlichen Untersuchung die Rede wäre), sowie die Möglichkeiten der Anpassung seines Arbeitsplatzes zu prüfen. DER ARBEITNEHMER IST EINVERSTANDEN Er ist genesen und hat weniger als insgesamt 7 Tage Arbeitsunfähigkeit erlitten. Er nimmt seine Arbeitsstelle wieder auf. Bei einem Rückfall oder wenn sein Gesundheitszustand schlechter wird, kann man auf die Folgen des Unglücks zurückkommen. Die Frist für eine Revision beträgt drei Jahre ab dem Unglück. Er ist genesen und hat zwischen 7 und 28 Tagen verloren. Die Frist für die Revision beginnt am Tag, an dem der Versicherer den offiziellen Brief schickt, um seine Genesung mitzuteilen. Er ist genesen und hat mehr als 28 Tage verloren. Das Gleiche wie im ersten Fall, aber wenn das Opfer vor dem Unfall regelmäßig im Unternehmen untersucht wurde MUSS der Arbeitsmediziner ihn innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsaufnahme untersuchen, um sein Gutachten abzugeben über die Fähigkeit, seine alte Arbeitsstelle wieder aufzunehmen. Der Mediziner kann diese Untersuchung selbst bei einer kürzeren Abwesenheit vornehmen, wenn er es als notwendig erachtet. 12 WENN DER ARBEITSMEDIZINER DEN ARBEITNEHMER ALS NICHT ARBEITSFÄHIG ANSIEHT Er muss das Opfer vorab darüber informieren, ohne darüber zu anderen Personen zu sprechen. Ist das Opfer nicht mit der Entscheidung der Arbeitsunfähigkeit einverstanden, muss es sehr schnell reagieren und den Arbeitsmediziner fragen, ob es keine zusätzlichen Untersuchungen gibt, um die Diagnose zu bestätigen. Es muss auch überprüft werden, ob der Mediziner den Arbeitsplatz kontrolliert hat und Änderungen vorgeschlagen hat, damit der Arbeitnehmer selbst behindert hier wieder arbeiten kann. Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob der Mediziner die Folgen seines Gutachtens berücksichtigt hat, wie Verlust der Arbeitsstelle, Lohneinbußen. Das Gesetz verpflichtet ihn dies zu machen, bevor er das Opfer darüber informiert, dass er es als arbeitsunfähig ansieht. Aber sehr oft werden diese Vorbedingungen nicht respektiert. Bleibt der Arzt bei seiner Entscheidung, verfügt der Arbeitnehmer über 5 Tage um die Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen. Der Arbeitnehmer ist nicht einverstanden. Er muss einen Arzt seiner Wahl bezeichnen, zum Beispiel seinen behandelnden Arzt. Die beiden Mediziner müssen versuchen, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Sobald der Arbeitnehmer dem Arbeitsmediziner offiziell seinen Widerspruch gegen die Entscheidung mitgeteilt hat ist diese ausgesetzt. Wenn der Arbeitsmediziner bei seiner Entscheidung bleibt, füllt er eine Unfähigkeitserklärung aus, die er dem Arbeitgeber übermittelt. Der Arbeitnehmer verfügt dann nur über 7 Tage, um durch Einschreibebrief eine Beschwerde bei der Medizinischen Inspektion des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit einzureichen. Die 3 Mediziner entscheiden gemeinsam über die zu treffende Stellungnahme. Während all dieser Beschwerden kann das Opfer seine gewohnte Arbeit aufnehmen, außer wenn es einen Sicherheitsposten innehatte. Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber idealerweise eine berufliche Umstellung in einer anderen Funktion oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes anbieten. Dies ist nicht immer möglich, und die Unternehmen, in denen man den menschlichen Aspekt berücksichtigt sind selten. Diese Unternehmen tragen nicht die Verantwortung für die Arbeitnehmer, die ihre Gesundheit bei der Arbeit verloren haben. TIPP Es ist sehr wichtig, dass der Vorschlag der vorgezogenen Wiederaufnahme der Arbeit, sei es teilzeitig oder an einem angepassten Arbeitsplatz, vom Versicherer ausgeht. Denn der Vertrauensarzt wird die medizinische Akte des Opfers analysieren, sowie die Folgeerscheinungen, um mit dem Arbeitgeber über einen möglichen Vorschlag zu reden. 13 Ein Unfall wird nicht gemeldet - die Folgen Für den Arbeitnehmer Grundsätzlich muss jeder Arbeitsunfall der Versicherung gemeldet werden, auch wenn er keine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Im Falle medizinischer Komplikationen bei einem nicht gemeldeten Unfall läuft das Opfer Gefahr, große Schwierigkeiten zu bekommen, um zu bewiesen, dass sein Zustand die Folge eines früheren Arbeitsunfalles ist. Zweifelt der Versicherer die Verschlimmerung als Folge eines Arbeitsunfalls an, wird das Opfer durch das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung LIKIV (INAMI) entschädigt als Unfall allgemeinen Rechtes, auf Basis von 60% seines Lohnes, gegen 90% bei einem Arbeitsunfall. Außerdem kann das Opfer die Erstattung der medizinischen Kosten, Prothesen, Fahrtkosten und andere Kosten nicht geltend machen. Der Arbeitnehmer, der Opfer eines Arbeitsunfalls wurde, wird mit einer zusätzlichen Unsicherheit konfrontiert. Sie betrifft die internen Prozeduren der Wiederaufnahme der Arbeit. Artikel 23 des Gesetzes über die Arbeitsunfälle sagt, dass der Vorschlag zur Wiederaufnahme der Arbeit von der Versicherungsgesellschaft ausgehen muss, was einschließt, dass die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit vorher eindeutig durch sie anerkannt worden sein musste. Was geschieht, wenn der Unfall niemals als Arbeitsunfall beim Versicherer gemeldet wurde? Dann kann auf keinen Fall die Rede sein von einer vorgezogenen Wiederaufnahme der Arbeit an einem eventuell angepassten Arbeitsplatz. Was geschieht, wenn der Versicherer den Arbeitsunfall ablehnt, obschon der Arzt (Notarzt) annimmt, dass das Opfer sofort eine angepasste Arbeit erhalten muss? Und in diesem Falle, wer entschädigt den Arbeitnehmer, der einer teilzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit zustimmt? Wer bezahlt den Lohnunterschied? Für das Unternehmen Einen Unfall nicht zu melden bedeutet Verdienst für Arbeitgeber und VersicherungsGesellschaft. Die ersten Ziele sind natürlich finanzieller Art. Denn die Beträge der Prämien, welche die Arbeitgeber ihren Versicherungsgesellschaften zahlen, hängen eng zusammen mit der Frequenz und der Schwere der Unfälle. Weniger Unfälle melden bedeutet also, die Zahl der Meldungen virtuell zu senken oder zu stabilisieren und schlussendlich in den Genuss einer Senkung der Prämie kommen, oder, in jedem Fall einer Erhöhung zu entgehen. Außerdem tritt in den letzten Jahren eine neue Tendenz auf: das Ziel "Null Unfälle". Hier ist es nicht mehr die Senkung der Prämien, welche die Nichtmeldung rechtfertigt, wohl aber das Markenimage des Unternehmens. Innerhalb einer Gruppe werden die Unternehmen regelmäßig in Wettbewerb gesetzt für ihre Möglichkeit, "Null Unfälle" zu erreichen. Dies ist eine Folge des KAA 90 betreffend die an das Ergebnis gebundenen nicht wiederholbaren Vorteile. Diese Tendenz ist bereits sichtbar in den Statistiken der Arbeitsunfälle der letzten Jahre, es gibt nämlich eine allgemeine Senkung der Anzahl kleinerer Arbeitsunfälle. 14 Zur Erinnerung Im Falle eines Arbeitsunfalles oder auf dem Weg zur Arbeit ! Sofort den Arbeitgeber informieren Zeugen suchen Durch einen Arzt untersucht werden Meldung durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber muss unbedingt den Unfall innerhalb von 8 Tagen nach dem Unfall bei seiner Versicherung melden Der Arbeitgeber meldet den Unfall nicht Das Opfer kann die Meldung bei der Versicherung selbst einreichen oder beim Fonds der Arbeitsunfälle Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 4 Tagen Der Unfall muss in ein Register aufgenommen werden und in einer Kartei aufgeführt werden Zeitweilige vollständige Arbeitsunfähigkeit (ZVA) Der Arbeitgeber bezahlt in den ersten 30 Tagen der garantierten Lohn Nach 30 Tagen zahlt die Versicherung eine Entschädigung gleich an: Grundentlohnung x 90% 365 Dauernde Arbeitsunfähigkeit (DA) Die Versicherung zahlt jährlich eine Unterstützung oder Rente gleich an Grundentlohnung x Prozentsatz der DA Bei Pflege Die Versicherung erstattet die medizinischen Kosten, die pharmazeutischen Kosten, die Hospitalisierungskosten, Kosten der Prothesen, Fahrtkosten, die durch den Unfall erforderlich wurden (Tarif der öffentlichen Verkehrsmittel oder Kilometerpauschale bei Fahrten mit eigenen Mitteln, unter der Bedingung, dass es sich um mindestens 5 km handelt), die Kosten bestimmter Fahrten der Familie des Opfers um es im Hospital oder in einem Pflegeheim zu besuchen. 15 Prozedur, Meldung und Fristen Unfall mit erster Hilfe Meldung an die Versicherung Die technische Inspektion informieren Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Unfallkartei Ausführlicher Bericht an die technische Inspektion Ab 1 Tag Arbeitsunfähigkeit Unfall mit Verletzung im Sektor Baugewerbe Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Unfall mit Verletzung auf einer mobilen oder zeitweiligen Baustelle Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Unfall mit Verletzung eines Zeitarbeiters Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Unfall mit Verletzung eines Studenten Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Ab 4 Tagen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit von 4 Tagen und mehr Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Ja Schwerer Unfall Schwerer Unfall Ja, innerhalb von 8 Tagen Ja, innerhalb von 2 Tagen Ja, innerhalb von 10 Tagen Tödlicher Unfall Ja, innerhalb von 8 Tagen Sofort Ja, innerhalb von 10 Tagen 16 Notizen __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ 17 Inhaltsverzeichnis Arbeitsunfälle: Richtig handeln ........................................................................................................................ 1 Vorgefasste Meinungen ................................................................................................................................... 2 Die Meldung..................................................................................................................................................... 3 Der Arbeitsunfall ................................................................................................................................................. 4 Der Unfall auf dem Arbeitsweg........................................................................................................................... 4 Die Verletzungen feststellen lassen .................................................................................................................... 5 Hospitalisierung ............................................................................................................................................... 6 Die Entschädigungen ........................................................................................................................................ 7 Vollständige zeitweilige Arbeitsunfähigkeit........................................................................................................ 7 Garantierter Lohn ........................................................................................................................................... 7 Ersatzeinkommen ........................................................................................................................................... 7 Medizinische Kosten....................................................................................................................................... 7 Dauernde Arbeitsunfähigkeit .............................................................................................................................. 8 Gegenexpertise .............................................................................................................................................. 8 Änderung des Grades ..................................................................................................................................... 8 Wiederaufnahme der Arbeit nach einer zeitweiligen vollständigen Arbeitsunfähigkeit ................................. 10 Wiederaufnahme der Arbeit in Teilzeit / Angepasste Arbeit ............................................................................ 10 Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten: .................................................................................................... 10 Das Opfer hat zwei Möglichkeiten: .............................................................................................................. 10 Normale Wiederaufnahme der Arbeit .............................................................................................................. 10 Der Arbeitnehmer ist nicht einverstanden:.................................................................................................. 11 Der Arbeitnehmer ist einverstanden ............................................................................................................ 11 Wenn der Arbeitsmediziner den Arbeitnehmer als nicht arbeitsfähig ansieht ............................................ 12 Ein Unfall wird nicht gemeldet - die Folgen .................................................................................................... 13 Für den Arbeitnehmer ....................................................................................................................................... 13 Für das Unternehmen ....................................................................................................................................... 13 Zur Erinnerung ............................................................................................................................................... 14 Prozedur, Meldung und Fristen ...................................................................................................................... 15 Notizen .......................................................................................................................................................... 16 Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................... 17