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9. Jahrgang t KW 23 03. Juni 2004 Fast 1000 Besucher kamen am Mühlentag zur Frick-Mühle, um sich über den Stand der Arbeiten zu informieren. Im Rahmen der Veranstaltung führte der Vorsitzende des Museumvereins, Bernhard Trub, fast 70 interessierte Bürger über den historischen Mühlenweg, an dem einige der ehemaligen acht Mühlen Müllheims und verschiedene Gerber- und Handwerkshäuser aus der Zeit der Mühlen liegen. Foto: Münch Erfreulich großes Interesse an der Frick-Mühle der Bürger am Mühlentag Arbeiten an der Helios Klinik schreiten zügig voran Ortsvorsteherin Schneider feierte ihren 70. Geburtstag Liedermatinée zum Hochblauen im Museum / Sonderausstellung bis 1. August verlängert Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 12 Donnerstag, 03. Juni 2004 Seite 2 Öffnungszeiten Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 3 Funktioniert die Rückstauklappe? Bei den z. T. immer heftiger werdenden Gewitterregen, die sehr schnell Regenrinnen, Abflussrohre und Gullys füllen, muss die Rückstauklappe funktionieren, sonst haben Sie das Regenwasser dort, wo man es nicht haben will. Bei nicht funktionierenden Rückstauverschlüssen kommt in der Regel die Versicherung nicht für die aufgetretenen Schäden auf. Sorgen Sie daher für eine funktionierende, saubere Rückstauklappe – das nächste Gewitter kommt bestimmt. die Einlaufschächte. Auch die Wasserrinnen, die durch Asphalt dem Rebengrundstück etwas angepasst wurden, leiden unter diesem dürren Mulchabfall und ferner nimmt die Verunkrautung der Rinnen und Einläufe stark zu. Wir bitten die Grundstücksbewirtschafter die Rinnen und Einläufe zu säubern. Wenn jeder entlang seines Grundstücks diese Arbeiten macht, bleibt es bei einem noch vertretbaren Aufwand. Sie helfen damit bei der Wegepflege und sorgen für einen störungsfreien Wasserlauf bei einem Gewitterregen. Danke für Ihre Mithilfe! - Tiefbauamt - Wasserrinnen und Wassereinläufe Durch das Mulchen von landwirtschaftlichen Grundstücken werden viele Wassereinläufe verschmutzt. Das dürre Gras verstopft z. T. Polizeidienststelle Müllheim .................................1788-0 Überfall, Verkehrsunfall ............. 110 Feuer ............................................ 112 Rettungsdienst, Krankentransport DRK ........... 19222 HELIOS-Klinik Müllheim............ 88-0 Vergiftungs-Informations-Zentrale Universitäts-Kinderklinik Freiburg .................... 0761/270-4361 Info Weinbauberater ......01805197197-21 Bürgermeisteramt und Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Landratsamt - Außenstelle Müllheim Montag und Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr Kfz.-Zulassungsstelle: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag durchgehend bis 14.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Gesundheitsamt: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag 13.00 - 15.30 Uhr Ärztl. Sprechzeiten nach Vereinbarung Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Bismarckstraße 3 - 5, 79379 Müllheim Telefonnummer 07631/8 01-2 20 Sprechzeiten nach telef. Vereinbarung Wir sind erreichbar: Telefon: 07631-801-0, Fax: 801-126 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: http://www.muellheim.de/ Bereitschaftsdienste für Ärzte in dringenden Fällen zu erfahren über die DRK-Servicezentrale ...........19292 Bereitschaftsdienste für Zahnärzte..............0761/88 50 83 0 ....................................................1 92 22 Hospizgruppe Markgräflerland...........07631/172682 Tierärztlicher Notdienst Markgräflerland ............07631/36536 Städt. Wasserwerk, Bismarckstr. 3 .............. 801-173/116 Notruf Wasserwerk (Tag und Nacht) ...................1805-75 Anrufsammeltaxi (AST)07631/13335 Energiedienst Netze GmbH Service-Nummer ..............0180/1605050 Störungs-Nummer ...........0180/1605044 Stromversorgung Ortsteil Feldberg Energiedienst AG Service-Nummer .............0180/1605040 Störungs-Nummer ...............0180/1605044 badenova Neue Rufnummer.........01802/76 77 67 (6 Cent/Anruf) Bereitschafts- und Entstörungsdienst Bergwacht....................0761 / 493333 Techn. Hilfswerk (THW)..............07631/ 13231 od. 2220 Bereitschaftsdienst für Augenärzte an Feiertagen und Wochenenden Notdienst: Tel. 19292 Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag Mittwochnachmittag haben die Apotheken in Müllheim geöffnet. Freitag 04.06. Flora-Apotheke Müllheim Hauptstraße 123 Tel. 07631/36340 Samstag 05.06. Hense’sche Apotheke Badenweiler Luisenstraße 2 Tel. 07632/892121 Sonntag 06.06. Hebel-Apotheke Müllheim Werderstraße 31a Tel. 07631/2253 Montag 07.06. Markgrafen-Apotheke Badenweiler Waldweg 2 Tel. 07632/376 Dienstag 08.06. Rats-Apotheke Müllheim Wilhelmstraße 4 Tel. 07631/33 28 Mittwoch 09.06. Rhein-Apotheke Neuenburg Schlüsselstraße 4 Tel. 07631/7 20 29 Donnerstag 10.06. Fridolin-Apotheke Neuenburg Müllheimer Straße 21 Tel. 07631/793700 IMPRESSUM: Herausgeber: Stadt Müllheim, Postfach 1164, 79371 Müllheim. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Der Bürgermeister oder der Vertreter im Amt Redaktion: Alexander Willi, Hauptamt, Telefon: 07631/801-0, Fax: 07631/801-126. Redaktionelle Mitarbeit: Volker Münch, Müllheim. Verantwortlich für den Anzeigenteil, Herstellung und Druck: Primo Verlag Stockach, Anton Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Telefon: 07771/9317-0, Telefax: 07771/9317-40. E-mail: [email protected], Internet: http://www.primo-stockach.de. Anzeigenbetreuung: Handels- und Marketingagentur Rappenecker, Lazarus-Schwendi-Straße 10, 78238 Ehrenkirchen, Tel. 07633 / 982166, Fax: 07633 / 982177 Verantwortlich für die Verteilung: PROFI-TEXT-SINGEN, D. Kessinger, Telefon: 07731/29095,Telefax: 07731/51285 Seite 3 Donnerstag, 03. Juni 2004 Erfreulich großes Interesse an der Frick-Mühle der Bürger am Mühlentag F ast 1000 Besucher kamen am Mühlentag zur Müllheimer Frick-Mühle, die zur Zeit zu einem Mühlenmuseum umgestaltet wird. Besonders großen Zuspruch fand die Führung über den historischen Mühlenweg, vorbei an vielen der ehemaligen Mühlengebäuden und Gerberhäusern. Viele der Besucher äußerten sich begeistert von dem bisher Geleisteten und zeigten großes Interesse an der Geschichte der Stadt, die bis weit ins Elsaß hinein als Mühlenstadt Bedeutung hatte. Empfangen wurden die Besucher von einem Drehorgelspieler und von Brötchen in Mühlenradform, die von Bäckermeister Martin Magnus hergestellt wurden. Überraschend viele der notdürftig vom Museumsverein zusammengestellten Informationsschriften fanden neue Besitzer, der Flyer zum Mühlenweg war sogar bald vergriffen. Die Organisatoren des Müh- Fast 1000 Besucher kamen am Mühlentag zur Frick-Mühle, um sich über den Stand der Arbeiten zu informieren. organisierten Führung über lentages, Museumsleiter Jan ten, so wurden die Helfer des den historischen Mühlenweg Merk und der Vorsitzende des Museumsvereins geradezu meldeten sich fast 70 PerMuseumsvereins, Bernhard von Besuchern überrannt. sonen an. Begeistert führte Trub, konnten es gar nicht fasIm Laufe der Veranstaltung Bernhard Trub die Teilnehmer sen: Rechneten sie ursprüngkamen knapp 1000 Menvorbei an längst vergesselich mit ein paar Neugierigen, schen zu der historischen ne Mühlengebäude, an Gerdie das noch lange nicht fertig Frick-Mühle in der Gerber…Fortsetzung nächste Seite. gestellte Museum sehen wollgasse. Allein zu der kurzfristig Drehorgelspieler, Mühlenbrötchen und ein Nagelspiel brachten weitere Euros auf das Spendenkonto des Museumvereins für das neue Mühlrad. Fotos: Münch Donnerstag, 03. Juni 2004 Seite 4 Museumsverein braucht weitere Spender für den Bau berhäusern und entlang des Klemmbaches, der damals die Wasserreserven für die großen Mühlenräder führte. Dabei erfuhren die Teilnehmer viel über die Geschichte Müllheims als Stadt der Mühlen und die Bedeutung des alten Handwerks für die gesamte Region. Im Museum konnten die Gäste das alte Mahlwerk aus Bad Riedlingen in Augenschein nehmen. Auch in die noch nicht fertig gestellten Räume war zumindest ein Blick durch die verglasten Türen möglich. Im Mühlenraum wurde über eine Bildpräsentation die Geschichte der Müllheimer Mühlen anschaulich dargestellt. Unter den vielen Gästen waren auch der anerkannte Fachmann für Mühlen, Dr. Hubert Jüttemann, Müllheims Alt-Bürgermeis- ter Hanspeter Sänger, der die Idee von der historischen Mühle angestoßen hatte, und Professor Walter Gabelmann, der sich aufgrund der weitläufigen Verwandtschaft mit der Müllheimer Mühlen-Familie Gabelmann mit den Müllheimer Mühlen beschäftigte und 1995 in einem Stadtfest-Vortrag das Thema populär machte. Spenden und der Erlös des Getränkeverkaufs steuerten weitere Finanzmittel für das Mühlenrad bei. Mittlerweile sind rund 7500 Euro an Spenden zusammengekommen, mit denen der Nachbau des passenden Mühlrades finanziert werden soll. Insgesamt benötigt der Museumsverein allerdings rund 50.000 Euro, bis das Mühlrad das Mahlwerk der Frick-Mühle wieder mit Wasserkraft antreibt. vm Bürgersprechstunden des Bürgermeisters: Britzingen/Dattingen: Donnerstag, 3. Juni, 18 bis 20 Uhr Feldberg: Donnerstag, 17. Juni, 18 bis 20 Uhr Hügelheim: Donnerstag, 24. Juni, 18 bis 20 Uhr Niederweiler: Dienstag, 22. Juni, 18 bis 20 Uhr jeweils im Rathaus vor Ort! Sie erreichen mich per E-mail unter [email protected] Arbeiten an der Helios Klinik schreiten zügig voran Die neue Helios Klinik in Müllheim hat bereits weitgehend Gestalt angenommen. 75 Prozent aller Aufträge sind bereits vergeben, viele der Gewerke bereits abgeschlossen. Zur Zeit läuft der Innenausbau auf vollen Touren, Zwischenwände werden eingezogen, die Sanitärbereiche in den Patientenzimmern wurden als Module eingesetzt, unzählige Leitungen und Kilometer lange Strom- kabel lassen bereits auf die aufwändige Technik der neuen Klinik schließen. Von den Fortschritten konnten sich unter anderem Landrat Jochen Glaeser, die Bürgermeister Dr. René Lohs, Karl-Eugen Engler und Werner Bundschuh sowie die Grüne Kreisrätin Bärbel Mielich bei einer Besichtigung des Rohbaus überzeugen. Der Bau gehe zügig voran, sagte Hans-Peter Baschnagel von der Klinik- Verwaltung. „Wir sind in einer sicheren Zone, was die Bausumme betrifft.“ Diese beträgt rund 40 Millionen Euro, davon sind 14 Millionen Euro Fördermittel. Der Rohbau steht; mit der Fertigstellung der Klinik wird April/Mai 2005 gerechnet. Dann werden für die Patienten 158 Betten zur Verfügung stehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich neben Haupteingang und Empfangshalle die Geriatrie und lokale Schlaganfallein heit, die Physiotherapie, die Dialyse-Praxis, Praxen für Urologie und Pädiatrie, die Haustechnik, das Logistikcenter, die Cafeteria und die Küche. Im ersten Obergeschoss ist im Ostflügel die Notaufnahme und der Nachteingang geplant. Von dort können die Patienten schnell verteilt werden. Ebenfalls im Ostflügel befindet sich der Klinische Arztdienst, die Ambulanz, die Funktionsdiagnostik und die Eingriffsräume. Im Nordflügel sind die Intensivstation und die IMC-Schlaganfall und Überwachungsflügel geplant. Im West- und Südflügel sind Stationen vorgesehen. Babys kommen künftig im Entbindungssaal im zweiten Obergeschoss auf die Welt, dort sind im Ostflügel auch drei Operationssäle und die Zentralsterilisation geplant. Die anderen Flügel sind Stationen vorbehalten. Im dritten Obergeschoss schließlich sind Bereitschaftszimmer, Konferenzraum und die Verwaltung beheimatet; im Nordflügel sind weitere Praxen geplant, der Südflügel dient als Ausbaureserve. Auf den einzelnen Stationen wurde auch daran gedacht, Sitzecken für Patienten einzurichten, wohin sie sich zurückziehen können. Durch die Kreuzstruktur, in der sich das neue Gebäude aus dem Boden erhebt, konnte das Ziel, kurze Wege für das Personal zu gewährleisten, umgesetzt werden. Seite 5 Donnerstag, 03. Juni 2004 Ortsvorsteherin Schneider feierte ihren 70. Seit rund zehn Jahren ist Johanna Schneider Ortsvorsteherin im Müllheimer Ortsteil Niederweiler, in dem 1284 Einwohner leben. Zu ihrem 70. Geburtstag gratulierte ihr Bürgermeister Dr. Lohs und würdigte die Verdienste der erfahrenen Kommunalpolitikerin. Ihr Tun und Trachten als Ortsvorsteherin mit Leib und Seele wurzele in der Überzeugung, dass das Eigene des Dorfes Niederweiler erhalten werden müsse. Tief verwurzelt sei Johanna Schneider aber nicht nur in der Geschichte des Ortes Niederweiler, sondern auch in den Menschen. Dabei ging der Bürgermeister auf die vielfältigen Engagements in den örtlichen Vereinen ein. So ist sie beispiels- ibeklopfer etwas fehlen. Und der Frauenverein hat in Ihnen wertvolle Unterstützung gefunden“, sagte Dr. Lohs. Hier war Johanna Schneider war 1970 bis 1975 Beisitzerin und von 1975 bis 1983 stellvertretende Vorsitzende. „Wenn ich Sie habe reden hören, sei es im Gemeinderat oder zu besonderen Anlässen in Niederweiler, so hatte ich immer das Gefühl, einen Menschen vor mir zu haben, der ganz und gar aufgeht in seinem Amt. Ihre mütterlich liebevolle Art, mit der Sie die Herzen der Men- Johanna Schneider. Foto: vm weise seit über 50 Jahren Mitglied im Kirchenchor. „Ohne Sie würde der Narrenzunft der Chümmispalter und Schi- Verkehrsverein zog Bilanz Über eine Vielzahl an Aktivitäten für die Feriengäste konnte der Vorstand des Verkehrsvereins von Niederweiler bei der Jahreshauptversammlung berichten. So konnte der Verkehrsverein mit der Veranstaltungsbroschüre 2003 ein vielfältiges Jahresprogramm für Gäste und Einheimische anbieten welches u.a. 12 Gästebegrüßungen, 2 Wanderungen, 1 Halbtagesfahrt und ein Herbstfest zum Saisonabschluss beinhaltet. 349 Gäste und Einheimische haben das Angebot wahrgenommen. 23 Gäste konnten für ihren mehrmaligen Ferienaufenthalt mit einer Urkunde und einem Präsent vom Verkehrsverein ausgezeichnet werden. Bei den Übernachtungszahlen und der durchschnittlichen Verweildauer ist laut Statistik für das Jahr 2003 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Allgemein ist in der Tourismusbranche eine rückläufige Tendenz festzustellen, davon bleibt auch unser Erholungsort nicht verschont. Das gemeinsame Bestreben der Vermieter und des Verkehrsvereines sollte weiterhin sein, dem Feriengast bestmögliche Bedingungen zu schaffen, dazu gehört eine stetige Qualität und Attraktivitätssteigerung. Für den Verkehrsverein ist deshalb auch das äußere Erscheinungsbild unseres Erholungsortes ein wichtiges Anliegen, so beteiligt sich der Verein an der alljährlich stattfindenden Dorfund Flurputzete. Die Schutzhütte im Mühlengrund erheilt einen neuen Bodenbelag und einen neuen Anstrich. Eine Spende des Vereines ermöglichte die Neupflanzung eines Kastanienbaumes am Klemmbach. Mit einer Blumenschmuck und Pflanzaktion wird der Verkehrsverein in diesem Jahr einen Beitrag leisten zur Dorfverschönerung und somit zur Aufwertung des Ortsbildes. Dazu braucht der Verein die Spendenbereitschaft der Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereines. Die Spenden können bei der Ortsverwaltung abgeben ebenso sind zu diesem Zweck Spendenkassen bei der Gärtnerei Haberstock und bei der Metzgerei Brenneisen aufgestellt. Ortsvorsteherin Frau Schneider bedankte sich bei allen, die sich im vergangenen Vereinsjahr auf verschiedene Weise für den Verkehrsverein und seine Aktivitäten eingebracht haben. schen ansprechen, steht dabei im Kontrast zu den Situationen etwa im Gemeinderat, wo es gilt die Rechte Niederweilers zu vertreten. Dann können Sie wie eine Löwin kämpfen“, fasste Dr. Lohs seine Eindrücke zusammen. Niederweiler habe seiner Ortsvorsteherin viel zu verdanken. Mit Ablauf der kommunalpolitischen Amtsperiode wird sie ihr Amt zur Verfügung stellen. Im Namen der Stadt überreichte er ihr als Zeichen der Anerkennung den Müllheimer Ehrenkrug. Polizeiverordnung für Müllheim neu gefasst Eine neue Auflage der städtischen Polizeiverordnung beschloss der Müllheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Eine rege Diskussion ergab sich aus der Beurteilung von § 4: Hier hatte man den Begriff „Haus- und Gartenarbeiten“ durch „Nichtgewerbliche Arbeiten“ ersetzt. Hintergrund war, den Landwirten ihre Tätigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Also hätte nach der neuen Fassung jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, das Recht, auch in der Zeit der Mittagsruhe zu arbeiten. Stadtrat Peter Stecher stellte die entscheidende Frage, was denn dann mit den vielen Dienstleistern sei, die professionell Arbeiten in Privatgärten erledigen. Das nehme immer mehr überhand. Die Warnung verhallte nicht ungehört. Denn ob ein knatternder Rasenmäher von privater oder gewerblicher Hand geschoben wird, macht in der Lärmqualität keinen Unterschied. Man könne Müllheim und seine Ortsteile nicht einerseits als „staatlich anerkannten Erholungsort“ bewerben und gleichzeitig der Störung der Mittagsruhe Tür und Tor öffnen, fand Stadträtin Lisa Fickler. Also wurde die Störquelle der Mittagsruhe wieder zurückbenannt in „Haus- und Gartenarbeiten“. Diese sind also erlaubt an Werktagen von 7 bis 13 und von 15 bis 20 Uhr. Bei der Wahl der Zeiten habe man sich an das Vorbild Badenweiler gehalten, erläuterte Ordnungsamtsleiter Fischer. Neu ist, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner im Innenbereich auf öffentlichen Wegen an der Leine zu führen haben. Außerorts sollen die Hunde nur dann leinenfrei herumtollen können, wenn sie auf Zuruf gehorchen. Dass die Stadt ein Verbot neu aufnimmt, das auch Menschen explizit „das Verrichten der Notdurft“ auf öffentlichen Plätzen untersagt, resultiert aus den Erfahrungen des Müllheimer Stadtfestes. Stadträtin Egel monierte in diesem Zusammenhang, dass es bei diesem Fest viel zu wenige öffentliche Toiletten gebe. Bürgermeister Dr. Lohs versprach, sich bei der Vorbereitung um den Mangel zu kümmern. Neu im Katalog der Ordnungswidrigkeiten ist auch das Verbot des „belästigenden Bettelns“. Auch hier liegen nach Bürgermeister Dr. Lohs konkrete Erfahrungen aus der Vergangenheit zugrunde. Insgesamt stelle der Katalog eine Ermächtigungsgrundlage für die Polizei dar, die sonst bei entsprechenden Vorfällen keine Handhabe hat. Donnerstag, 03. Juni 2004 Seite 6 Hinweis Vorgezogener Redaktionsschluss Wegen Fronleichnam am 10. Juni ist der Redaktionsschluss für die Ausgabe Mittwoch, 9. Juni, bereits heute am 3. Juni, 17 Uhr. Wir bitten um Beachtung. - Ihr Stadtkurier-Team - Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern ( Polizeiliche Umweltschutzverordnung) in der Fassung vom 3. Juni 2004 Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 13.01.1992 (GBl. S. 1) wird mit Zustimmung des Gemeinderats vom 19.05.2004 verordnet: Abschnitt 1 Schutz gegen Lärmbelästigungen §1 Begriffsbestimmungen 1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet (§ 2 Abs. 1 StrG). 2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m. Als Gehweg gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4a StVO und Staffeln. 3) Grün-und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. §2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä. 1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. 2) Abs. 1 gilt nicht: k) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche und genehmigte Durchsagen. §3 Lärm aus Gaststätten Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. §4 Lärm von Spielplätzen Öffentliche Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benutzt werden. §5 Haus- und Gartenarbeiten 1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten und ähnlichen Gegenständen. 2) Motorbetriebene Rasenmäher dürfen a) an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr - 7.00 Uhr und b) an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Abs. 2 Buchstabe a) gilt nicht für motorbetriebene Rasenmäher im Sinne des § 6 Abs. 2 der 8. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Rasenmäherlärmverordnung 8.BIMSchV) bis 20.00 Uhr. 3) Im übrigen bleiben die Vorschriften nach dem Immissionsschutzrecht unberührt. §6 Schutz der Nachtruhe Die Nachtruhe in der Stadt Müllheim dauert in den Monaten April bis Oktober (Sommerzeit) von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In den Monaten November bis März von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Belästigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. §7 Lärm durch Tiere Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute erheblich belästigt wird. §8 Tierhaltung 1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. 2) Im Innenbereich ( §§ 30-34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. §9 Altglassammelbehälter Altglassammelbehälter dürfen an Werktagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benutzt werden. Abschnitt 2 Umweltschädliches Verhalten § 10 Abspritzen von Fahrzeugen Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt. § 11 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. Seite 7 § 12 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzuhalten. § 13 Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dort dennoch abgelegten Hundekot hat er unverzüglich zu beseitigen. § 14 Belästigungen durch Ausdünstungen u. dergl. Übelriechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. Auf Dunglegen, soweit sie ortsüblich sind, findet diese Vorschrift keine Anwendung. § 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen 1) Auf und an öffentlichen Straßen und Gehwegen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist untersagt - außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln, usw.) zu plakatieren; - andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. 2) Abs. l gilt nicht für Anschläge, die in Zusammenhang mit den durch das Volk vorzunehmenden Wahlen oder Abstimmungen für die Dauer des Wahlkampfes angebracht werden und für Anschläge an Geschäftshäusern und öffentlichen Gebäuden. 3) Informationsstände dürfen nur mit Zustimmung der Ortspolizei errichtet werden. Donnerstag, 03. Juni 2004 Abschnitt 3 Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen § 17 Ordnungsvorschriften 1) Auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen ist untersagt: 1. Personen grob ungehörig zu belästigen oder zu behindern, insbesondere in berauschtem Zustand. 2. Das Nächtigen. 3. Das Verrichten der Notdurft. 4. Das Verunreinigen, insbesondere durch Lagern von Abfällen (z.B. Flaschen, Dosen u.a.). 5. Das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen. 2) In öffentlichen Anlagen ist außerdem untersagt: 1. sie über den durch Hinweisschilder bestimmten Umfang zu nutzen, 2. mit Fahrzeugen zu fahren oder Fahrzeuge abzustellen, sofern keine Regelung mittels Verkehrszeichen getroffen ist, 3.außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer zu machen. 3) Die Benutzung der Spielgeräte und –einrichtungen auf Kinderspielplätzen ist Personen über 14 Jahren untersagt. § 18 Bettelei 1) In der Stadt Müllheim ist belästigendes Betteln, insbesondere durch aufdringliches Ansprechen oder Anhalten von Passanten, verboten. 2) Kinder dürfen zum Zweck des Bettelns nicht mitgeführt werden. Abschnitt 4 Bekämpfung von Ratten § 19 Anzeige- und Bekämpfungspflicht § 16 Aufstellen von Wohnwagen, Zelten, Wohnen in nicht zum dauernden Aufenthalt geeigneten Räumen Wohnwagen und Zelte dürfen zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. 1) Die Eigentümer von 1. bebauten Grundstücken, 2. unbebauten sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft, 3. Lager- und Schuttplätzen, Kanalisationen, Garten- und Parkanlagen, Ufern, Wassergräben und Dämmen, 4. Eisenbahnanlagen innerhalb der geschlossenen Ortschaft, Das gleiche gilt hinsichtlich des Wohnens in hierfür nicht zum dauernden Aufenthalt geeigneten Räumen, wie etwa in Gartenhäusern, Geschirrhütten, Schuppen. sind verpflichtet, wenn sie Rattenbefall feststellen, unverzüglich der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten und eine Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen. 2) Wer die tatsächliche Gewalt über die in Abs. 1 genannten Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt, ist neben dem Eigentümer für die Rattenbekämpfung verantwortlich. Er ist anstelle des Eigentümers verantwortlich, wenn er die tatsächliche Gewalt gegen den Willen des Eigentümers ausübt. § 20 Bekämpfungsmittel Die Anwendung von Rattenbekämpfungsmittel richtet sich nach dafür geltenden besonderen Vorschriften. § 21 Beseitigung von Abfallstoffen Vor Beginn der Rattenbekämpfung sind Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von allen den Ratten leicht zugänglichen Orten zu entfernen. § 22 Schutzvorkehrungen 1) Das Gift ist so anzulegen, dass Menschen nicht gefährdet werden. Giftköder dürfen im Freien oder in unverschlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht ungesichert ausgelegt werden. 2) Auf die Auslegung ist durch auffallende Warnzettel deutlich hinzuweisen. Die Warnung muss das verwendete Präparat und den Wirkstoff nennen und für den Fall der Vergiftung von Haustieren das Gegenmittel bezeichnen. 3) Schädlingsbekämpfungsunternehmen dürfen das Gift nur in Gegenwart eines nach § 13 Verpflichteten oder seines Beauftragten auslegen. § 23 Duldungspflichten Wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet ist, hat den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Rattenbekämpfung das Betreten seiner Grundstücke zu gestatten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Bei einer nach § 18 allgemein angeordneten Rattenbekämpfung hat er ferner das Auslegen von Vertilgungsmitteln auf seinen Grundstücken zu dulden. § 24 Allgemeine Bekämpfungsmaßnahmen 1) Die Ortspolizeibehörde kann eine allgemeine Rattenbekämpfung durch die nach § 13 Verpflichteten für die ganze Stadt oder einen Teil des Stadtgebietes anordnen. In der Anordnung ist der Zeitraum festzulegen, während dessen die Rattenbekämpfung durchzuführen ist. Donnerstag, 03. Juni 2004 2) Die allgemeine Rattenbekämpfung nach Abs. 1 kann einem sachkundigen Schädlingsbekämpfungsunternehmen übertragen werden. 3) Die Kosten der Bekämpfung haben die nach § 13 Verpflichteten zu tragen. § 25 Ausnahmen Auf Antrag können von der Ortspolizeibehörde bei allgemein angeordneten Rattenbekämpfungen solche Grundstücke von der Bekämpfung ausgenommen werden, auf denen der Verfügungsberechtigte diese durch sachkundige Personen selbst ausführen läßt. Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern § 26 Hausnummern 1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. 2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Sie sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudecke angebracht werden. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. 3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 27 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 28 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrigkeiten i.S. von § 18 a) Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, sowie andere mechanische oder elektro- akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden. 2. entgegen § 3 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen läßt, durch den andere erheblich belästigt werden, 3. entgegen § 4 öffentliche Sport- und Spielplätze benutzt, 4. entgegen § 5 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 5. entgegen § 6 durch Lärm die Nachtruhe stört, 6. entgegen § 7 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, 7. entgegen § 8 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, 8. entgegen § 8 Abs. 2 Hunde frei umherlaufen läßt, 9. entgegen § 9 Altglassammelcontainer benutzt, 10. entgegen § 10 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen wäscht oder abspritzt, 11. entgegen § 11 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweck-bestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, 12. entgegen § 12 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereithält, 13. entgegen § 13 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, 14. entgegen § 14 übelriechende Gegenstände oder Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 15. entgegen § 15 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, 16. entgegen § 16 Wohnwagen oder Zelte aufstellt oder in nicht zum dauernden Aufenthalt geeigneten Räumen wohnt, 17. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Einrichtungen andere Personen grob ungehörig, insbesondere in berauschtem Zustand, belästigt oder behindert, 18. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen oder öffentlichen Einrichtungen nächtigt, 19. entgegen § 17 Abs.1 Nr. 3 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Einrichtungen außerhalb öffentlicher Toilettenanlagen seine Notdurft verrichtet, 20. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 4 öffentliche Straßen, Anlagen oder Einrichtungen verunreinigt, 21. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u. ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft verweilt, 22. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 öffentlichen Anlagen über den durch Hinweisschilder bestimmten Umfang nutzt, 23. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 in öffentlichen Anlagen mit Fahrzeugen fährt oder Fahrzeuge abstellt, 24. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 3 in öffentlichen Anlagen außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 25. entgegen § 17 Abs. 3 unbefragt Spielplätze und Einrichtungen auf Kinderspielplätzen benutzt, 26. entgegen § 18 Abs. 1 in belästigender Form bettelt, 27. entgegen § 18 Abs. 2 mit Kindern bettelt, Seite 8 28. entgegen § 19 Abs. 1 und 2 als Verpflichteter fest-gestellten Rattenbefall nicht unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzeigt und eine Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung durchführt oder die Bekämpfungsmaßnahmen nicht solange wiederholt, bis sämtliche Ratten vertilgt sind, 29. vor Beginn der Rattenbekämpfung Abfallstoffe entgegen § 21 nicht entfernt, 30. die Schutzvorkehrungen des § 22 Abs. 1 und 2 nicht beachtet, 31. die in § 22 vorgeschriebenen Vorkehrungen nach Beendigung der Rattenbekämpfung nicht trifft, 32. als Verpflichteter entgegen § 23 den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Rattenbekämpfung das Betreten seiner Grundstücke nicht gestattet und auf Verlangen keine Auskunft erteilt oder bei einer nach § 23 allgemein angeordneten Rattenbekämpfung das Auslegen von Vertilgungsmitteln auf seinem Grundstück nicht duldet, 33. entgegen § 26 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 34. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 26 Abs. 2 Satz 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 26 Abs. 2 anbringt. 2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 27 zugelassen worden ist. 3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 a) Abs. 2 PolG und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 2,50 Euro und höchstens 500,— Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250,— Euro geahndet werden. § 29 Inkrafttreten 1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. 2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 09.09.1975 in der Fassung vom 10.03.1993 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Verordnung, wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind. Müllheim, den 3. Juni 2004 Der Bürgermeister Seite 9 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Unterer Brühl SÜD“ der Stadt Müllheim auf Gemarkung Müllheim; hier: Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat beschlossen, für den Bereich „Unterer Brühl SÜD“ auf der Gemarkung Müllheim einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und den durch den neuen Bebauungsplan überlagerten Bereich des Bebauungsplanes „Unterer Brühl“ von 1974 aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Bereich von Müllheim und betrifft die Grundstücke, Flst.Nrn. 9695, 9696, 9697 und 9698/1 der Gemarkung Müllheim. Das Planungsgebiet wird begrenzt im Ostendurch die Straße „Unterer Brühl“ zwischen dem Auggener Weg und der Südtangente, im Südendurch die Straße „Auggener Weg“, Donnerstag, 03. Juni 2004 Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf beim Bürgermeisteramt/Gemeindeverwaltungsverband vorgebracht werden. 79379 Müllheim, den 25.05.2004 Dr. Lohs, Verbandsvorsitzender im Westendurch die Straße „Am Humberg“ und im Nordendurch das Grundstück, Flst.Nr. 9698 (ALDI-Verkaufsstätte). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den offengelegten Unterlagen. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegt in der Zeit vom 15.06.2004 bis einschließlich 15.07.2004 beim Bürgermeisteramt Müllheim und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim - Badenweiler, jeweils im Rathaus Müllheim, Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim, Zimmer 421/422 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Öffentliche Sitzung vom 19.05.2004 ¬ Zunächst wurde den Stadträten Karl-Friedrich Eckert und Dr. Martin Richter das silberne Verdienstabzeichen des Städtetags Baden-Württemberg verliehen. Beide gehören seit 1984 dem Gemeinderat an (vgl. Bericht in der Ausgabe des Stadtkuriers vom 27.05.2004). ¬ Im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Naturschutzkonzeption „NATURA 2000“ (Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinien (FFH) der Europäischen Union) wurden einige Nachmeldungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens zustimmend zur Kenntnis genommen (1 Gegenstimme). ¬ Mit 18:3 Stimmen (4 Enthaltungen) wurde über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Zuge der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung sowie die ¬ ¬ ¬ ¬ Offenlage des Bebauungsplans „Unterer Brühl Süd“ (Tennisplätze) beraten und beschlossen. Einstimmig wurden einige Vorschläge zu Änderungen der Polizeiverordnung der Stadt Müllheim angenommen. ZurWahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 hat die Verwaltung eine Vorlage eingebracht. In der nächsten Sitzung am 23.06.2004 wird über die nun zu erstellenden Vorschlagslisten der Fraktionen beschlossen. Interessierte Bürger können sich an die Stadtverwaltung (H. Kaszubski, 07631/801-105) wenden. Die Neufassung der Kostenordnung für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Müllheim wurde einstimmig beschlossen. Ebenfalls einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, auf privatrechtlicher Basis einen Beitrag zu den Schulkosten für Grundschüler aus dem Elsass zu erhe- ben. Hintergrund ist, dass die Stadt für diese Schüler weder einen Sachkostenbeitrag des Landes noch einen Kostenausgleich der Wohngemeinde im Elsass erhält. Für Gemeinden aus Baden-Württemberg ist der interkommunale Ausgleichsbetrag gesetzlich geregelt und auf 200 Euro festgesetzt. Dies ist auch der Beitrag, der künftig für Schüler aus dem Elsass zu entrichten ist. ¬ Mit großer Mehrheit (3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen) beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17.04.1985, zuletzt geändert am 21.11.2001. Damit wird sich der jährliche Grundbetrag von 480 Euro, den die Stadträte neben Sitzungsgeldern als Entschädigung für ihre Tätigkeit erhalten, um 50% reduzieren. Mit diesem Beschluss möchte das Gremium ein Zeichen setzen. Die Neuregelung tritt zum 01.09.2004 in Kraft. Donnerstag, 03. Juni 2004 Seite 10 Erleben Sie ein Wochenende in der Partnerstadt Vevey mit Besuch im Olympischen Museum in Lausanne. Das Partnerschaftskomitee von Vevey organisiert am 24./25. Juli in Zusammenarbeit mit der Touristik-Information Müllheim und der Bus-Firma Will einen Wochenendausflug nach Vevey. Auf dem Programm stehen ¬ - am Samstag: ¬ - am Sonntag: Besuch des folkloristischen Marktes mit Weinausschank Mittagessen im Winzerdorf Cully direkt am See Besuch des Olympischen Museums in Lausanne Schifffahrt von Lausanne nach Vevey Mittagessen in Vevey Fahrt mit dem Dampfzug nach Blonay-Chamby Besuch des Schmalspurbahn-Museums Blonay-Chamby, wo Sie sogar die Schneeschleu der aus dem James Bond-Film „Im NamenIhrer Majestät“ besichtigen können Im Pauschalpreis von 175 i pro Person sind inbegriffen: Die Fahrt mit modernem Reisebus der Firma Will Übernachtung im Doppelzimmer mit Halbpension Weinglas zum Weinausschank Museumseintritte Fahrten mit Schiff und Dampfzug Mittagessen von Samstag und Sonntag Imbiss vor der Heimreise Begleitet werden Sie von Mitgliedern des Partnerschaftskomitees Vevey. Anmeldung in der Touristik-Information Müllheim, Tel. 4070. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt (mindestens 30, maximal 40 Personen). Sprechzeiten von: Ortsvorsteher Behringer Donnerstag 18.00 bis 20.00 Uhr Ortsverwaltung Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Sprechzeiten von: Ortsvorsteherin Müller Montag 11.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 18.00 bis 19.30 Uhr Ortsverwaltung Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 18.00 bis 19.30 Uhr Sprechzeiten von: Ortsvorsteherin Eitel und Ortsverwaltung: Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr Freitag: nur Sprechzeit der Ortsverwaltung 08.00 bis 12.00 Uhr Freie Wähler Feldberg Sprechzeiten: nach Vereinbarung. Bitte mit Voranmeldung unter Tel. 2235. Die Kandidaten für den Ortschaftsrat Feldberg und den Gemeinderat Müllheim der Freien Wähler stellen sich der Bevölkerung vor. Die Bürgerinnen und Bürger von Feldberg und der Gesamtstadt Müllheim sind hierfür herzlich eingeladen. Wir treffen uns am Donnerstag, den 3. Juni 2004 um 20.00 Uhr im Gasthaus „Krone“ in Feldberg. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Die Freien Wähler Feldberg Sprechzeiten von: Ortsvorsteherin Schneider Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsverwaltung Montag, Dienstag Mittwoch und Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Seite 11 Donnerstag, 03. Juni 2004 20.05.2004 Pierre Marie Paul Chataignon, männlich Alix Marie Françoise du Plessis d’Argentré und Grégoire Chataignon 79379 Müllheim, Frankenstr. 15 Sprechzeiten des: Ortsbeauftragten Deiß jeden 1. Donnerstag im Monat von 20.00 bis 21.00 Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat von 07.30 bis 08.30 Uhr Sprechzeiten der Verwaltungsstelle: Donnerstag 07.30 bis 10.30 Uhr Verwaltung: Da die Verwaltungsstelle Zunzingen nicht ständig besetzt ist, werden die Verwaltungsaufgaben für die Einwohner von Zunzingen, von der Ortsverwaltung Britzingen mit übernommen. Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus Britzingen o d e r n a c h t e l. V e r ei nbarung. Tel .: 07631-2235, Fax: 07631-175625. 21.05.2004 Melissa Schirin Ruhmke, weiblich Natascha Katharina Ruhmke geb. Kleindienst und Stephan Jörg Ruhmke 79379 Müllheim, Markgräflerstr. 32 22.05.2004 Louis Christophe Gwendal Guillemot, männlich Charlotte Marie Alix Luce Lefebvre und Stéphane André Guillemot 68200 Mulhouse, Frankreich, 15, Rue d’Alsace 19.05.2004 Robert Josef Ott 79379 Müllheim, Hauptstr. 132, und Petra Annette Wroblewitz 79379 Müllheim, Am Pfannenstiel 3 19.05.2004 Horst Hanke 79379 Müllheim, Römerstr. 3 77 Jahre 24.05.2004 Herbert Walter Friedrich Wedekind 79379 Müllheim, Zunzinger Str. 6 83 Jahre 23.03.2004 Fidan Gashi, männlich Sejrane Gashi geb. Brahimi und Ali Gashi 79379 Müllheim, Im Nussbaumboden 8 27.04.2004 Lukas Braun, männlich Silvia Maria Braun und Lars Netzker 79395 Neuenburg am Rhein, Sandroggenstr. 9 a 04.05.2004 Micha Leser, männlich Damaris Leser geb. Koller und Matthias Traugott Leser 79410 Badenweiler, Hebelweg 19 14.05.2004 Kadir Can Acar, männlich Nurcan Acar geb. Hüyük und Kadir Acar 79423 Heitersheim, Am Sulzbach 30 17.05.2004 Nico Michael Dölker, männlich Sandra Dölker und Michael Friedrich Disch 79395 Neuenburg am Rhein, Luginslandstr. 4 18.05.2004 Lars Mirco Leister, männlich Yvonne Leister geb. Müller und Timo Marc Leister 79379 Müllheim, Leibnizstr. 14 24.05.2004 Alexander Stroh 79379 Müllheim, Bärenfelsstr. 9 81 Jahre Es erreichten ein Alter von 92 Jahren Anna Walther, Hauptstr. 149 89 Jahren Ilse Elfriede Auguste Hüdepohl, Am Pfannenstiel 24 85 Jahren Erna Fierus, Am Pfannenstiel 24 84 Jahren Jutta Dieterich, Auggener Weg 7 Gerda Inge Margarethe Schwendemann, Auggener Weg 18 83 Jahren Eva Kaltenbach, Winzerstr. 35 82 Jahren Olga Steinhäuser, Hauptstr. 149 Hedwig Theresia Biehl, Speierlingweg 6 Rosa Sibilla Harf, Ruländerweg 5 Käthe Liselotte Richter, Bugginger Weg 31 81 Jahren Else Elisabeth Dübbert,Unterer Brühl 13 80 Jahren Anna Bolanz, Rosenbergstr. 16 75 Jahren Werner Heinz Kindler, Auggener Weg 15 Paul Friedrich Klein, Im Waisenhof 5 Viktor Schneider, Posthalterweg 8 70 Jahren Johanna Gertrud Schneider, Römerstr. 5 Elfriede Ingeborg Grether, Kürblegasse 5 Es sind verheiratet: 50 Jahren: Hedwig Luzie Adelheid und Karl Eugen Schneider, Schwarzwaldstr. 6 Wir gratulieren recht herzlich und wünschen Ihnen sowie allen nicht genannten Jubilaren alles Gute, beste Gesundheit und Wohlergehen. In der nächsten Woche (24. Kalenderwoche) findet die Leerung der „Biotonnen“ statt: Dienstag, 08. Juni in Feldberg – Niederweiler – Zunzingen Freitag, 11. Juni in der Unterstadt und Bereich nördlich der Schwarzwaldstraße, Britzingen, Dattingen und Hügelheim Samstag, 12. Juni in der Oberstadt, Vögisheim und Zizingen Um rechtzeitige Bereitstellung der Abfallbehälter wird gebeten, da die Abfuhr ab 06.00 Uhr beginnt. GASTFAMILIEN FÜR AMERIKANISCHE SCHÜLER GESUCHT Eine Gruppe amerikanischer Jugendlicher 13 bis 18jährige Schüler und Schülerinnen aus dem Raum New York und Kalifornien hält sich im Rahmen einer internationalen Begegnungsreise drei Tage in Müllheim auf. Die Ankunft erfolgt am Abend des 28. Juli, die Abreise am Vormittag des 31. Juli. Für einige Schüler, bzw. deren Begleiter, werden noch Gastfamilien gesucht. Nähere Auskünfte erteilt K. Schüssele, Tel. 07633 82815, nach 20 Uhr. Städtischer Kindergarten Kirchgasse Die Schulanfänger des städt. Kindergarten Kirchgasse besuchten das Krankenhaus Im Rahmen der Schulbrücke stand vor kurzem ein Besuch in der Helios Klinik an. Hier wurden den Kindern und den beiden Erzieherinnen zunächst von Herrn Wachsmuth die verschiedenen Bereiche wie - Krankenwagen-Garage, Küche, Labor, OP gezeigt. Danach konnten die Kinder selbst Hand anlegen, als einem von ihnen ein Bein eingegipst wurde. Dies war für alle sehr aufregend Donnerstag, 03. Juni 2004 und spannend. Nachdem dieser Gips dann eigenhändig wieder aufgesägt worden war, konnten alle - ausgestattet mit OP-Haube, Mundschutz und Spritze den Rückweg zum Kindergarten antreten. Herr Wachsmuth verstand es vortrefflich, den Kindern deutlich zu machen, dass ein Aufenthalt im Krankenhaus zwar nicht unbedingt nur schöne Seiten hat, dass man aber dennoch keine Angst davor haben muss. Hierfür nochmals ein herzliches “Danke schön!” Uhr, Kursleitung: Regina Geber, Gebühr: 59,00 EUR. Mittwoch, 9. Juni, 9.00 Uhr: Internet zum Kennen lernen, 4x jew. 9.00 –12.00 Uhr, Kursleitung: Georg Wille, Gebühr: 64,00 EUR inkl. Kursunterlagen. 16.30 Uhr: Das Tor zum Lernen ist Bewegung, 7x jewl. 16.30 – 17.30 Uhr, Gebühr 35,00 EUR bei mind. 8 Teilnehmern. Samstag, 12. Juni, 9.00 – 17.00 Uhr (mit Pausen): Powerpoint-Grundkurs, (2. Termin: Samstag, 19. Juni), Kursleitung: Vasilica Silea, Gebühr: 140,00 EUR inkl. Kursunterlagen. Die Geschäftsstelle, Gerbergasse 8, ist vom 1. Junibis einschließlich 4. Juni geschlossen. Für alle Jugendlichen ab 11 Jahren im 1. OG des Jugendhauses “A l tes S pi tal ”, Hauptstraße 78, 79379 Müllheim. Telefon 1749059, Fax: 1749058, e-mail: [email protected] Öffnungszeiten Jugendhaus: Mo. 15 - 19 Uhr “Jour des jeunes” für alle zwischen 11-14 Jahren Do. 15 - 20 Uhr & Fr. 15 - 22 Uhr: Öffnungszeit für alle Jugendlichen Programm der Stadtjugendpflege Di. 15.30 - 17 Uhr: Dancefactory- Tanzprojekt für alle zwischen 8-12 Jahren im Jugendhaus Di. + Do. 15 - 18 Uhr: Breakdance für alle ab 8 Jahre im Gymnastikraum der Sporthalle II Mi. 15 - 19 Uhr : Girlsday- sorry not for boys im Jugendhaus VHS Markgräflerland, Gerbergasse 8, 79379 Müllheim, Tel. 07631/16686, Fax 07631/16499, E-Mail: [email protected], Internet: www.vhs-markgraeflerland.de Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils 9.00 – 12.00 Uhr, außerdem Dienstag, 14.00 –16.00 Uhr und Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr 10.00 bis 18.00 Uhr durchgehend 10.00 bis 13.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr „Tourismus auf dem Hochblauen“. Wegen des großen Besucherinteresses wird die Laufzeit der Ausstellung bis zum 1. August 2004 verlängert. Neben frühen Bildern und Beschreibungen des Hochblauen aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind alte Tourismusführer und Wanderausrüstungen, Dokumente zur Geschichte des Blauenturmes und des Berggasthauses, historische Postkarten, Fotos von der Skisprungschanze, aber auch literarische Texte und künstlerische Darstellungen zu sehen. Bei Interesse können Vereine, Schulklassen und weitere Gruppen Führungstermine im Museumsbüro (Tel. 15446) vereinbaren. Lesung „Clochemerle wird Bad“ Der zweite Teil des Schelmenromans aus einem Winzerstädtchen im Beaujolais Lesung aus „Clochemerle“ von Gabriel Chevalier im Museumskeller Müllheim Ulrike und Jürgen Rauenbusch sowie Heinz Stauffer lassen wieder die skurrilen Gestalten aus Gabriel Chevaliers Schelmenroman lebendig werden. Ausgangspunkt ist die Entdeckung einer heißen Quelle, die das berühmte Dorf im Beaujolais mit seinen schrulligen Sonderlingen, heftigen Frauenzimmern und ehrgeizigen Lokalpolitikern in Konflikte stürzt, Habgier hervorruft und dem korrupten, immer etwas übererotisierten Winzerstädtchen einen H a u ch vo n W e lt g e lt u n g ver schaf f t . Frank-Roland Pohl begleitet die Episoden auf der Gitarre. Markgräfler Museum Müllheim, Museumskeller Freitag, 18. Juni, 20 Uhr. Eintritt frei. Info: Kulturamt Müllheim, Tel. 07631/801-132 Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag, 15.00 bis 18.00 Uhr. Vereine, Schulklassen und weitere Gruppen können jederzeit telefonisch Besichtigungen oder Führungen zu anderen Terminen vereinbaren. Liedermatinée zum Hochblauen im Museum / Sonderausstellung bis 1. August verlängert Montag, 7. Juni, 9.00 Uhr: Textverarbeitung mit Word , 6x montags, jew. 9.00 –12.00 Uhr, Kursleitung: Dirk Ehlend, Gebühr: 104,00 EUR inkl. Kursunterlagen. Am Sonntag, den 6. Juni, lädt das Markgräfler Museum Müllheim um 11.00 Uhr zu einer Matinée mit Liedern und Gedichten ein. Der Liedermacher Frank Dietsche aus Obereggenen wird dabei den Markgräfler Hausberg, den Hochblauen, dem er selbst eng verbunden ist, in den Mittelpunkt stellen. Das Museum ist an diesem Tag vormittags von 11-13 Uhr und nachmittags von 15-18 Uhr geöffnet. Der Eintritt auch zur Matinée ist frei. Dienstag, 8. Juni, 19.00 Uhr: Progressive Muskelentspannung, 6x jew. 19.00 –21.00 Die Sonntagsveranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms zur Sonderausstellung VHS – Veranstaltungs-Kurzinfo - Haben Sie Interesse? Seite 12 Es ist ein guter Brauch da, wo man wohnt kauft man auch! Seite 13 Donnerstag, 03. Juni 2004 schwarzweisse augenblicke Foto-Ausstellung GERT ROSSENBACH 1. - 30. Juni 2004 im Rathaus Müllheim Die Ausstellung ist in der Galerie im 4. Obergeschoss des Rathauses Müllheim von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr zu sehen. Schwarzweissmalerei menschlicher Vielfalt Der Wuppertaler Maler und Fotograf Gen Rossenbach, der im Markgräflerland - wo er seit über zwanzig Jahren in Badenweiler lebt - seine Wahlheimat fand, stellt zu seinem 65. Geburtstag in der Rathaus-Galerie in Müllheim fünfzig Fotografien der letzten 30 Jahre aus. Augenblicke menschlichen Lebens und Schaffens fügt er in eine Geschichte zusammen, die von Einsamkeit, Miteinander, Spannung, Schweigen, Dialog, Arbeiten und Spielen erzählt. Mit allen Nuancen von schwarz und weiss zaubert er aus Bildern verschiedener Menschen das Portrait eines Menschen, einzigartig und doch universal, arm und doch reich, jung und alt, angstvoll und doch tapfer, tolerant schöpferisch, aggressiv, kommunikativ. Die Schachspieler im Park in Paris, die Harfespielerin, der Akkordeonspieler, der Gitarrespieler, die Biertrinker, die spielenden Kinder, der Engel von Nagasaki, der Angler, die alte Frau, der alte Mann, das lesende Mädchen, das fegende Kind, der Grübler, die Raucher, die Kathedrale, die Schwebebahn: Blicke eines Humanisten auf Augenblicke menschlicher Geschichten mit ihren Emotionen, Gedanken, Wünschen, Ängsten, Träumen, Enttäuschungen. Mit immer neuer Kraft, immer neuem Bewusstsein dafür, dass es zwischen schwarz und weiss alle Farben gibt. Die in Müllheim ausgestellten Fotografien sind Bilder der Seele, Schwarzweissmalerei der menschlichen Vielfalt. Elke Salas C. Rossenbach KURZBIOGRAFIE Gert ROSSENBACH Hebelweg 13 79410 BADENWEILER Tel. 07632-6181 - Handy:01 62 71 01 479 - Geboren am 14. Mai 1939 in Herne/Westfalen - Wuppertal - Lebt seit 1983 in Badenweiler - Verbringt einen Teil des Jahres in Frankreich, auf einer Marneinsel bei Paris - Ausstellungen: 1977-1978-1979 Drei Fotoausstellungen in der Galerie ASA400 in Wuppertal 1989 Fotoausstellung “Kinderportraits” im. Goethe-Institut in Freiburg/ Breisgau 1997 Teilnahme an der Ausstellung « Iles en Ile de France » im Museurn von Nogent-sur-Marne bei Paris 1998 Teilnahme am 2e Salon des Artistes Perreuxiens im Rathaus von Le Perreux-sur-Marne bei Paris 1998 Gemäldeausstellung « Paris-Badenweiler-Paris. Auf Wegen verweilen » im Belvedere in Badenweiler 1999 Fotoausstellung “Lebensspuren” im Galeriecafé Taberna in Müllheim 2002 Fotoausstellung “Menschen im Vordergrund” im Galeriecafé Blauer Elefant in Müllheim 2004 Fotoausstellung “Schwarzweisse Augenblicke” im Rathaus Müllheim V o r a n k ü n d i g u n g: Der besondere Film: „Mein erstes Wunder“ In der Reihe „Der besondere Film“ mit Glanzlichtern der Filmkunst zeigt das Müllheimer Kino in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt am Dienstag, 15. Juni um 20.15 Uhr den Film „Mein erstes Wunder“. Regisseurin Anne Wild erzählt in ihrem mit dem „Max – Ophüls - Preis“ ausgezeichneten Film die auf wahren Ereignissen beruhende Geschichte einer unmöglichen Ferien-Freundschaft. Der Dolce Vita Jazzclub lädt ein: TANZFEST UNTER DEN LINDEN AM VIEHMARKTPLATZ Samstag, den 12. Juni von 15 bis 23 Uhr (Bei schlechtem Wetter im Circo Loco, Krafftgasse 7, Müllheim) Programm: 15-19 Uhr: Kinderprogramm Ponyreiten, Sackhüpfen, Ochs am Berg, Trommeln, Filzen, Drehorgel Dazu Kaffee und Kuchen und Einlagen durch einen Clown und ortsansässige Künstler 19-23 Uhr: Abendprogramm Es spielt die Salsa Band Tropico Son zum Tanz Dazu Abendessen und Getränke Sonntag, 13. Juni, 20 Uhr, Martinskirche Müllheim Arie - Lied - Song Anette Hall, Sopran, Anton Illenberger, Klavier Gäste: Werner Dold, Bariton Vokalensemble Müllheim Die Sopranistin Anette Hall und der Pianist Anton Illenberger laden am Sonntag, den 13. Juni um 20 Uhr zu einem unterhaltsamen, abwechslungsreichen Programm mit Arien, Liedern und Songs in die Martinskirche ein. Als Gäste wirken der Müllheimer Bariton Werner Dold und das Vokalensemble Müllheim mit. Durch das Programm führt Prof. Dr. Dieter Waldmann. Nach liedhaften Arien aus dem venezianischen Barock und einem amüsanten Ausflug in die Moderne erklingt eine eindrucksvolle Opernszene aus Orpheus und Euridice von Willibald Gluck. Orpheus - eine Hosenrolle erbittet Einlass in die Unterwelt und wird von den Furien mit einem kraftvollen “No” zunächst abgewiesen, bis schließlich sein lieblicher Gesang die Pforten zur Unterwelt öffnet. Bekannte Melodien aus Cole Porters Musical “Kiss me Kate” und eine unbekannte Szene aus der Oper “Der Widerspengstigen Zähmung” von Hermann Goetz ermöglichen eine interessante musikalische Gegenüberstellung. Beide Werke gehen auf Shakespeares gleichnamiges Bühnenwerk zurück. Romantische Lieder des Franzosen Henri Duparc und eine Liedkomposition für Chor und Sopransolo von Lili Boulanger bilden die Brücke zum einem beschwingten Musical-Ausklang. Der Eintritt ist frei. Donnerstag, 03. Juni 2004 Ausstellungen im Markgräfler Museum Müllheim: - Ständige Ausstellung: Kunst am Oberrhein - Ausstellung: „Tourismus auf dem Hochblauen“ - „Badischer Rest“ – Zeitgenössische Malerei in Südbaden, - Illustration: Stoll – Blume (bis 29.8.) Kunstausstellung in der Rathaus-Galerie: Fotoausstellung von Gert Rossenbach, Montag – Donnerstag 8.00 – 17.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Ausstellung im Foyer des Rathauses: „Die vier Jahreszeiten“ der Schule für Erziehungshilfe Kirschbäumleboden vom 18.06. bis 01.07.04, Öffnungszeiten Mo – Do 8.00 – 17.00, Fr 8.00 – 12.00 Uhr Jeden Dienstag, 14.00 Uhr Treffpunkt Touristik-Information: Fahrt mit dem Planwagen durchs Markgräflerland (15 Euro p. P., auf Wunsch mit Einkehr, Anmeldung bis 11.30 Uhr Touristik-Information, Tel. 4070, Mindestbeteiligung 6 Personen) Jeden Freitag, 18.00 Uhr Treffpunkt Waldparkplatz beim Eichwaldstadion zum Nordic Walking (für Ungeübte Treffpunkt 17.40 Uhr, dazu gesonderte Anmeldung nötig bei Sporthaus Schmitt, Tel. 6766) Mittwoch, 02. Juni – Sonntag, 06. Juni Gasthaus Krone, Feldberg: Bayrische Woche MIAU Die Wählervereinigung MIAU lädt die Bevölkerung zu folgenden Wahlveranstaltungen herzlich ein Samstag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Werderstr., Glaubrecht/Dockweiler Samstag, 12. Juni, 9.30 Uhr: Marktplatz Ortsteile: Mittwoch, 2. Juni, 20.30 Uhr: Vögisheim, Haus Friede Donnerstag, 3. Juni, 20.30 Uhr Feldberg, Landgasthaus Krone Montag, 7. Juni, 20.30 Uhr Zunzingen, Gasthaus Krone Mittwoch, 9. Juni, 20.30 Uhr Niederweiler, Alte Brauerei Donnerstag, 10. Juni, 20.30 Uhr Hügelheim, Sportgaststätte Evangelische Kirchengemeinde Müllheim Trödelmarkt Die Flohmarktgruppe der evangelischen Kirchengemeinde Müllheim veranstaltet am Donnerstag, 03 Juni 15.00 Uhr Treffpunkt Winzergenossenschaft Britzingen zur kleinen Wanderung durch die Weinberge unter fachkundiger Führung (Länge ca. 2,5 km, Dauer ca. 90 Min.) Samstag, 05. Juni 14.00 Uhr beim Feuerwehrhaus Feldberg: Feuerwehrhock mit Kickerturnier 20.00 Uhr Gasthaus Krone, Feldberg: Freilichttheater „Der Frühbeet-Casanova“ der Kolpingfamilie Neuenburg Sonntag, 06. Juni 09.00 Uhr beim Feuerwehrhaus Feldberg: Feuerwehrhock mit Kickerturnier 17.30 Uhr Bürgerhaus Müllheim: Theaterstück in türkischer Sprache Montag, 07. Juni 17.00 Uhr Treffpunkt Touristik-Information zur Stadtführung „Kultur und Genuss“ (ca. 2 Stunden, 4 Euro, keine Anmeldung erforderlich) 18.00 Uhr Gasthaus Ochsen, Bürgelnstr. 32, Feldberg: Gästebegrüßung Mittwoch, 09. Juni 09.23 Uhr Fahrt ab Touristik-Information mit Linie 111 zur Sirnitz: Kleine Wanderung mit Kräuterkunde im Sirnitzgebiet (ca. 3 Stunden) zurück 14.21 ab Sirnitz, 14.57 Uhr Müllheim an – Anmeldungen an Lichtinsel Sirona, Sirnitz, Tel. 07632/6191, Anmeldeschluß jeweils Dienstag 12.00 Uhr 19.00 Uhr Start bei der Neuenfelshalle Britzingen zum Neuenfelslauf 20.00 Uhr Hermann-Burte Saal, Feldberg: Mundartstück der Laienspielgruppe Feldberg „Rutsch mir doch de Buckel ufe“ Samstag, den 05. Juni im evangelischen Gemeindehaus ab 08.00 Uhr wieder einen Trödelmarkt, an dem auch viele Bücher und Schallplatten angeboten werden. Der Erlös des Marktes kommt ausschließlich Kindern in Rumänien und Kamerun zu Gute. Sachspenden die sich verkaufen lassen, werden gerne im Gemeindehaus am Mittwoch und Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr angenommen. Kleintierzuchtverein C 297 Müllheim e.V. Monatsversammlung Die nächste Monatsversammlung findet am 05. Juni um 20.00 Uhr statt. Die Vorstandschaft bittet um rege Teilnahme. Jungtierschau Am 12. und 13. Juni lädt der Kleintierzuchtverein C 297, Müllheim, Hachbergstr. 9 zur diesjährigen Jungtierschau ein. Es werden verschiedene Kaninchenrassen gezeigt. Für das leibliche Wohl ist wie jedesmal gesorgt. Öffnungszeiten an diesen Tagen sind: Samstag, ab 14.00 Uhr, Essen ab 18.00 Uhr, Sonntag ab 10.00 Uhr, Essen ab 11.00 Uhr. Die Vorstandschaft und alle Helfer freuen sich auf ihren Besuch! Seite 14 Donnerstag, 10. Juni 15.00 Uhr Treffpunkt Winzergenossenschaft Britzingen zur kleinen Wanderung durch die Weinberge unter fachkundiger Führung (Länge ca. 2,5 km, Dauer ca. 90 Min.) 20.00 Uhr Hermann-Burte-Saal, Feldberg: Mundartstück der Laienspielgruppe Feldberg „Rutsch mir doch de Buckel ufe“ Freitag, 11. Juni 20.30 Uhr Soehnlin-Keller, Werderstr. 33: Jazz-Salonabend „Quer“ – Tilo stellt vor: Laurie Anderson Samstag, 12. Juni 19.00 – 23.00 Uhr Viehmarktplatz Müllheim: „Tanz unter den Linden“ mit Bands-, Gesangs- und anderen Talente aus Müllheim sowie die Salsaband „Tropico son“ 21.00 Uhr Soehnlin-Keller, Werderstr. 33: Soehnlin-Disco-time mit DJ Doc Holiday: Tanzen bis der Arzt kommt, Groove zum Tanzen von 80er bis heute – Sockenqualmer-Disco Sonntag, 13. Juni 11.00 - 16.00 Uhr Altes Schulhaus, Niederweiler: Büchermarkt des Frauenvereins Niederweiler 20.00 Uhr Martinskirche Müllheim: Recital mit Annette Hall, Gesang und Anton Illenberger, Klavier Ski-Zunft Müllheim Ausflug Die Senioren der Ski- Zunft Müllheim fahren am Dienstag, den 8. Juni zur Rosenblüte (ProgrammÄnderung) nach Ettenbühl mit „Teatime“ und Gartenbesichtigung. Abfahrt ist um 14.00 Uhr vom Parkplatz gegenüber den Tennisplätzen. Anmeldung bis Montag, den 7.6. bei Erich Dornes, Tel. 8136. Rundwanderung in den Franches-Montagnes (Schweizer Jura) Am Donnerstag, 10. Juni (Fronleichnam) wandert die Skizunft Müllheim durch das große Weideland der Franches Montagnes im Schweizer Jura. Die Wanderzeit beträgt knapp 4 Stunden und verläuft ohne große Höhendifferenzen. Gutes Schuhwerk ist erforderlich, Rucksackverpflegung wird empfohlen. Ausserdem Ausweispapiere und evtl. Schweizer Franken mitnehmen. Abfahrt ist um 8.30 Uhr bei den Tennisplätzen am Bürgerhaus mit Privat-Pkw. Nach Absprache besteht Mitfahrgelegenheit. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Anmeldung und Information unter Tel. 07631/ 14107. Seite 15 Donnerstag, 03. Juni 2004 Der Arbeitskreis Frieden der Evang. Bezirkssynode Müllheim lädt ein: Diskussionsveranstaltung zur Europawahl zum Thema “Militärmacht Europa” Auf dem Podium werden Rede und Antwort stehen: Frau Sylvia Kotting-Uhl, Landesvorsitzende Bündnis90-Grüne Frau Gabi Rolland, SPD Frau Birgit Veith, CDU Herr Tobias Pflüger, auf der PDS-Liste Herr Christoph Sprich, FDP Die Diskussionsveranstaltung findet statt am Mittwoch, 9. Juni, um 20 Uhr, im Bürgerhaus Müllheim, kleiner Saal. Eltern-Kind-Initiative Friedrichstr.6, 79379 Müllheim, 07631/13508 Stillcafé- auch für nicht stillende Mütter Das Stillcafé findet am Mittwoch, 09. Juni von 15.30 – 17.00 Uhr statt. Gebühr: 3 Euro Informationsabend rund um die Geburt Am Freitag, den 11. Juni um 20.15 Uhr informiert die Hebamme Sigrid Bopp über die Geburt im allgemeinen. Zudem wird ein Film über Wassergeburt gezeigt. Interessierte sind herzlich eingeladen Treffpunkt für Alleinerziehende Am Sonntagmorgen 13. Juni von 10.00 – 12.30 Uhr bietet die EKI einen Treffpunkt für alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern zum gemeinsamen Frühstück an. Interessierte bitten wir sich im EKI Büro anzumelden. Unsere Bürozeiten sind Mo-Do 8.30-11.30 Uhr und Die 15 –18 Uhr. Yoga für Schwangere Beginn Donnerstag, 17. Juni, 18-19.30 Uhr, 4 Abende. Gebühr 31,-/35,- Euro. Anmeldungen erforderlich bis 09.06. unter 07631/13508. Schwarzwaldverein Ortsgruppe MüllheimBadenweiler e. V. Wir schleichen uns von hinten an! Am 13. Juni wandern wir von der Ferme Auberge Glashütte (834) über Col du Firstacker (955) - Col du Haag (1233) - Lac du Ballon (992) - Gustiberg (978) - Col de Judenhut (973) wieder zur Ferme Auberge Glashütte. Die Wegstrecke beträgt ca. 20 km, die Wanderzeit ca. 5-6 Std.. Abfahrt mit PKW Müllheim Verkehrsamt ab 8.00 Uhr, Neuenburg ab 8.10 Uhr. Anmeldung und Info bis 10. Juni bei Anja Lichtblau unter Tel.: 07631/15952. HELIOS Klinik Müllheim Kreißsaalführung in Französisch Treffpunkt: vor dem Kreißsaal der HELIOS Klinik Müllheim (bitte an der Kreißsaaltür klingeln). Termin: Montag, 14. Juni, 19.00 Uhr, Anmeldung erbeten bei: Frau Claudine Carrazé, 0033 6 19 77 10 28.