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9. Jahrgang t KW 23
03. Juni 2004
Fast 1000 Besucher
kamen am Mühlentag zur Frick-Mühle, um sich über
den Stand der Arbeiten zu informieren. Im Rahmen
der Veranstaltung führte der Vorsitzende des Museumvereins, Bernhard Trub, fast 70 interessierte Bürger über
den historischen Mühlenweg, an dem einige der ehemaligen acht Mühlen Müllheims und verschiedene Gerber- und Handwerkshäuser aus der Zeit der Mühlen liegen.
Foto: Münch
Erfreulich großes Interesse an der Frick-Mühle der Bürger am Mühlentag
Arbeiten an der Helios Klinik schreiten zügig voran
Ortsvorsteherin Schneider feierte ihren 70. Geburtstag
Liedermatinée zum Hochblauen im Museum / Sonderausstellung bis 1. August verlängert
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Donnerstag, 03. Juni 2004
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Öffnungszeiten
Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 3
Funktioniert die
Rückstauklappe?
Bei den z. T. immer heftiger werdenden Gewitterregen, die sehr schnell Regenrinnen,
Abflussrohre und Gullys füllen, muss die
Rückstauklappe funktionieren, sonst haben
Sie das Regenwasser dort, wo man es nicht
haben will. Bei nicht funktionierenden Rückstauverschlüssen kommt in der Regel die Versicherung nicht für die aufgetretenen Schäden auf.
Sorgen Sie daher für eine funktionierende,
saubere Rückstauklappe – das nächste Gewitter kommt bestimmt.
die Einlaufschächte. Auch die Wasserrinnen, die durch Asphalt dem Rebengrundstück etwas angepasst wurden, leiden unter
diesem dürren Mulchabfall und ferner nimmt
die Verunkrautung der Rinnen und Einläufe
stark zu. Wir bitten die Grundstücksbewirtschafter die Rinnen und Einläufe zu säubern.
Wenn jeder entlang seines Grundstücks diese Arbeiten macht, bleibt es bei einem noch
vertretbaren Aufwand. Sie helfen damit bei
der Wegepflege und sorgen für einen störungsfreien Wasserlauf bei einem Gewitterregen. Danke für Ihre Mithilfe!
- Tiefbauamt -
Wasserrinnen und Wassereinläufe
Durch das Mulchen von landwirtschaftlichen
Grundstücken werden viele Wassereinläufe
verschmutzt. Das dürre Gras verstopft z. T.
Polizeidienststelle
Müllheim .................................1788-0
Überfall, Verkehrsunfall ............. 110
Feuer ............................................ 112
Rettungsdienst,
Krankentransport DRK ........... 19222
HELIOS-Klinik Müllheim............ 88-0
Vergiftungs-Informations-Zentrale
Universitäts-Kinderklinik
Freiburg .................... 0761/270-4361
Info
Weinbauberater ......01805197197-21
Bürgermeisteramt und
Gemeindeverwaltungsverband
Müllheim-Badenweiler:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Landratsamt - Außenstelle Müllheim
Montag und Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
Kfz.-Zulassungsstelle:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
durchgehend bis 14.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Gesundheitsamt:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.00 - 15.30 Uhr
Ärztl. Sprechzeiten nach Vereinbarung
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bismarckstraße 3 - 5, 79379 Müllheim
Telefonnummer 07631/8 01-2 20
Sprechzeiten nach telef. Vereinbarung
Wir sind erreichbar:
Telefon: 07631-801-0, Fax: 801-126
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Internet:
http://www.muellheim.de/
Bereitschaftsdienste für Ärzte
in dringenden Fällen zu erfahren
über die DRK-Servicezentrale ...........19292
Bereitschaftsdienste
für Zahnärzte..............0761/88 50 83 0
....................................................1 92 22
Hospizgruppe
Markgräflerland...........07631/172682
Tierärztlicher Notdienst
Markgräflerland ............07631/36536
Städt. Wasserwerk,
Bismarckstr. 3 .............. 801-173/116
Notruf Wasserwerk
(Tag und Nacht) ...................1805-75
Anrufsammeltaxi (AST)07631/13335
Energiedienst Netze GmbH
Service-Nummer ..............0180/1605050
Störungs-Nummer ...........0180/1605044
Stromversorgung Ortsteil Feldberg
Energiedienst AG
Service-Nummer .............0180/1605040
Störungs-Nummer ...............0180/1605044
badenova
Neue Rufnummer.........01802/76 77 67
(6 Cent/Anruf)
Bereitschafts- und Entstörungsdienst
Bergwacht....................0761 / 493333
Techn. Hilfswerk
(THW)..............07631/ 13231 od. 2220
Bereitschaftsdienst für Augenärzte an Feiertagen und Wochenenden
Notdienst: Tel. 19292
Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag
Mittwochnachmittag haben die Apotheken in Müllheim geöffnet.
Freitag
04.06.
Flora-Apotheke
Müllheim
Hauptstraße 123
Tel. 07631/36340
Samstag
05.06.
Hense’sche Apotheke
Badenweiler
Luisenstraße 2
Tel. 07632/892121
Sonntag
06.06.
Hebel-Apotheke
Müllheim
Werderstraße 31a
Tel. 07631/2253
Montag
07.06.
Markgrafen-Apotheke
Badenweiler
Waldweg 2
Tel. 07632/376
Dienstag
08.06.
Rats-Apotheke
Müllheim
Wilhelmstraße 4
Tel. 07631/33 28
Mittwoch
09.06.
Rhein-Apotheke
Neuenburg
Schlüsselstraße 4
Tel. 07631/7 20 29
Donnerstag
10.06.
Fridolin-Apotheke
Neuenburg
Müllheimer Straße 21
Tel. 07631/793700
IMPRESSUM:
Herausgeber: Stadt Müllheim, Postfach 1164, 79371 Müllheim. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Der Bürgermeister oder der Vertreter im Amt
Redaktion: Alexander Willi, Hauptamt, Telefon: 07631/801-0, Fax: 07631/801-126. Redaktionelle Mitarbeit: Volker Münch, Müllheim. Verantwortlich für den Anzeigenteil, Herstellung und
Druck: Primo Verlag Stockach, Anton Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Telefon: 07771/9317-0, Telefax: 07771/9317-40. E-mail: [email protected], Internet: http://www.primo-stockach.de. Anzeigenbetreuung: Handels- und Marketingagentur Rappenecker, Lazarus-Schwendi-Straße 10, 78238 Ehrenkirchen, Tel. 07633 / 982166, Fax: 07633 / 982177
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Donnerstag, 03. Juni 2004
Erfreulich großes Interesse an der Frick-Mühle
der Bürger am Mühlentag
F
ast 1000 Besucher kamen am Mühlentag zur
Müllheimer Frick-Mühle,
die zur Zeit zu einem Mühlenmuseum umgestaltet
wird. Besonders großen
Zuspruch fand die Führung über den historischen
Mühlenweg, vorbei an vielen der ehemaligen Mühlengebäuden und Gerberhäusern. Viele der Besucher äußerten sich begeistert von dem bisher Geleisteten und zeigten großes
Interesse an der Geschichte der Stadt, die bis weit
ins Elsaß hinein als Mühlenstadt Bedeutung hatte.
Empfangen wurden die Besucher von einem Drehorgelspieler und von Brötchen in
Mühlenradform, die von Bäckermeister Martin Magnus
hergestellt wurden. Überraschend viele der notdürftig
vom Museumsverein zusammengestellten Informationsschriften fanden neue Besitzer, der Flyer zum Mühlenweg
war sogar bald vergriffen.
Die Organisatoren des Müh-
Fast 1000 Besucher kamen am Mühlentag zur Frick-Mühle, um sich über den Stand der Arbeiten zu informieren.
organisierten Führung über
lentages, Museumsleiter Jan
ten, so wurden die Helfer des
den historischen Mühlenweg
Merk und der Vorsitzende des
Museumsvereins
geradezu
meldeten sich fast 70 PerMuseumsvereins, Bernhard
von Besuchern überrannt.
sonen an. Begeistert führte
Trub, konnten es gar nicht fasIm Laufe der Veranstaltung
Bernhard Trub die Teilnehmer
sen: Rechneten sie ursprüngkamen knapp 1000 Menvorbei an längst vergesselich mit ein paar Neugierigen,
schen zu der historischen
ne Mühlengebäude, an Gerdie das noch lange nicht fertig
Frick-Mühle in der Gerber…Fortsetzung nächste Seite.
gestellte Museum sehen wollgasse. Allein zu der kurzfristig
Drehorgelspieler, Mühlenbrötchen und ein Nagelspiel brachten weitere Euros auf das
Spendenkonto des Museumvereins für das neue Mühlrad.
Fotos: Münch
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Museumsverein braucht weitere Spender für den Bau
berhäusern und entlang des
Klemmbaches, der damals
die Wasserreserven für die
großen Mühlenräder führte.
Dabei erfuhren die Teilnehmer viel über die Geschichte
Müllheims als Stadt der Mühlen und die Bedeutung des alten Handwerks für die gesamte Region.
Im Museum konnten die Gäste das alte Mahlwerk aus Bad
Riedlingen in Augenschein
nehmen. Auch in die noch
nicht fertig gestellten Räume war zumindest ein Blick
durch die verglasten Türen
möglich. Im Mühlenraum wurde über eine Bildpräsentation die Geschichte der Müllheimer Mühlen anschaulich
dargestellt. Unter den vielen
Gästen waren auch der anerkannte Fachmann für Mühlen, Dr. Hubert Jüttemann,
Müllheims
Alt-Bürgermeis-
ter Hanspeter Sänger, der
die Idee von der historischen
Mühle angestoßen hatte, und
Professor Walter Gabelmann,
der sich aufgrund der weitläufigen Verwandtschaft mit der
Müllheimer
Mühlen-Familie Gabelmann mit den Müllheimer Mühlen beschäftigte und 1995 in einem Stadtfest-Vortrag das Thema populär machte.
Spenden und der Erlös des
Getränkeverkaufs steuerten
weitere Finanzmittel für das
Mühlenrad bei. Mittlerweile
sind rund 7500 Euro an Spenden zusammengekommen,
mit denen der Nachbau des
passenden Mühlrades finanziert werden soll. Insgesamt
benötigt der Museumsverein
allerdings rund 50.000 Euro,
bis das Mühlrad das Mahlwerk der Frick-Mühle wieder
mit Wasserkraft antreibt. vm
Bürgersprechstunden des
Bürgermeisters:
Britzingen/Dattingen:
Donnerstag, 3. Juni, 18 bis 20 Uhr
Feldberg:
Donnerstag, 17. Juni, 18 bis 20 Uhr
Hügelheim:
Donnerstag, 24. Juni, 18 bis 20 Uhr
Niederweiler:
Dienstag, 22. Juni, 18 bis 20 Uhr
jeweils im Rathaus vor Ort!
Sie erreichen mich per E-mail unter
[email protected]
Arbeiten an der Helios Klinik schreiten zügig voran
Die neue Helios Klinik in
Müllheim hat bereits weitgehend Gestalt angenommen. 75 Prozent aller Aufträge sind bereits vergeben, viele der Gewerke bereits abgeschlossen. Zur Zeit läuft der
Innenausbau auf vollen Touren, Zwischenwände werden
eingezogen, die Sanitärbereiche in den Patientenzimmern wurden als Module eingesetzt, unzählige Leitungen
und Kilometer lange Strom-
kabel lassen bereits auf die
aufwändige Technik der neuen Klinik schließen. Von den
Fortschritten konnten sich unter anderem Landrat Jochen
Glaeser, die Bürgermeister Dr. René Lohs, Karl-Eugen Engler und Werner Bundschuh sowie die Grüne Kreisrätin Bärbel Mielich bei einer
Besichtigung des Rohbaus
überzeugen. Der Bau gehe
zügig voran, sagte Hans-Peter Baschnagel von der Klinik-
Verwaltung. „Wir sind in einer
sicheren Zone, was die Bausumme betrifft.“ Diese beträgt
rund 40 Millionen Euro, davon
sind 14 Millionen Euro Fördermittel. Der Rohbau steht; mit
der Fertigstellung der Klinik
wird April/Mai 2005 gerechnet. Dann werden für die Patienten 158 Betten zur Verfügung stehen.
Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich neben Haupteingang und Empfangshalle die Geriatrie und lokale
Schlaganfallein heit, die Physiotherapie, die Dialyse-Praxis, Praxen für Urologie
und Pädiatrie, die
Haustechnik, das
Logistikcenter, die
Cafeteria und die
Küche.
Im ersten Obergeschoss ist im Ostflügel die Notaufnahme und der
Nachteingang geplant. Von dort
können die Patienten schnell verteilt
werden. Ebenfalls
im Ostflügel befindet sich der
Klinische Arztdienst, die Ambulanz, die Funktionsdiagnostik und die Eingriffsräume. Im
Nordflügel sind die Intensivstation und die IMC-Schlaganfall und Überwachungsflügel geplant. Im West- und
Südflügel sind Stationen vorgesehen. Babys kommen
künftig im Entbindungssaal
im zweiten Obergeschoss auf
die Welt, dort sind im Ostflügel auch drei Operationssäle und die Zentralsterilisation geplant. Die anderen Flügel sind Stationen vorbehalten. Im dritten Obergeschoss
schließlich sind Bereitschaftszimmer, Konferenzraum und
die Verwaltung beheimatet;
im Nordflügel sind weitere
Praxen geplant, der Südflügel dient als Ausbaureserve.
Auf den einzelnen Stationen
wurde auch daran gedacht,
Sitzecken für Patienten einzurichten, wohin sie sich zurückziehen können. Durch die
Kreuzstruktur, in der sich das
neue Gebäude aus dem Boden erhebt, konnte das Ziel,
kurze Wege für das Personal zu gewährleisten, umgesetzt werden.
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Donnerstag, 03. Juni 2004
Ortsvorsteherin Schneider feierte ihren 70.
Seit rund zehn Jahren ist
Johanna Schneider Ortsvorsteherin im Müllheimer
Ortsteil Niederweiler, in
dem 1284 Einwohner leben.
Zu ihrem 70. Geburtstag
gratulierte ihr Bürgermeister Dr. Lohs und würdigte
die Verdienste der erfahrenen Kommunalpolitikerin.
Ihr Tun und Trachten als Ortsvorsteherin mit Leib und Seele
wurzele in der Überzeugung,
dass das Eigene des Dorfes
Niederweiler erhalten werden müsse. Tief verwurzelt
sei Johanna Schneider aber
nicht nur in der Geschichte
des Ortes Niederweiler, sondern auch in den Menschen.
Dabei ging der Bürgermeister auf die vielfältigen Engagements in den örtlichen Vereinen ein. So ist sie beispiels-
ibeklopfer etwas fehlen. Und
der Frauenverein hat in Ihnen
wertvolle Unterstützung gefunden“, sagte Dr. Lohs. Hier
war Johanna Schneider war
1970 bis 1975 Beisitzerin und
von 1975 bis 1983 stellvertretende Vorsitzende. „Wenn ich
Sie habe reden hören, sei es
im Gemeinderat oder zu besonderen Anlässen in Niederweiler, so hatte ich immer das
Gefühl, einen Menschen vor
mir zu haben, der ganz und
gar aufgeht in seinem Amt. Ihre mütterlich liebevolle Art, mit
der Sie die Herzen der Men-
Johanna Schneider. Foto: vm
weise seit über 50 Jahren Mitglied im Kirchenchor. „Ohne
Sie würde der Narrenzunft
der Chümmispalter und Schi-
Verkehrsverein zog Bilanz
Über eine Vielzahl an Aktivitäten für die Feriengäste konnte der Vorstand des Verkehrsvereins von Niederweiler bei
der Jahreshauptversammlung
berichten. So konnte der Verkehrsverein mit der Veranstaltungsbroschüre 2003 ein vielfältiges Jahresprogramm für
Gäste und Einheimische anbieten welches u.a. 12 Gästebegrüßungen, 2 Wanderungen, 1 Halbtagesfahrt und
ein Herbstfest zum Saisonabschluss beinhaltet. 349 Gäste
und Einheimische haben das
Angebot wahrgenommen. 23
Gäste konnten für ihren mehrmaligen Ferienaufenthalt mit
einer Urkunde und einem Präsent vom Verkehrsverein ausgezeichnet werden. Bei den
Übernachtungszahlen
und
der durchschnittlichen Verweildauer ist laut Statistik für
das Jahr 2003 ein deutlicher
Rückgang zu verzeichnen.
Allgemein ist in der Tourismusbranche eine rückläufige
Tendenz festzustellen, davon
bleibt auch unser Erholungsort nicht verschont.
Das gemeinsame Bestreben
der Vermieter und des Verkehrsvereines sollte weiterhin sein, dem Feriengast bestmögliche Bedingungen zu
schaffen, dazu gehört eine
stetige Qualität und Attraktivitätssteigerung. Für den Verkehrsverein ist deshalb auch
das äußere Erscheinungsbild
unseres Erholungsortes ein
wichtiges Anliegen, so beteiligt sich der Verein an der alljährlich stattfindenden Dorfund Flurputzete. Die Schutzhütte im Mühlengrund erheilt einen neuen Bodenbelag und einen neuen Anstrich.
Eine Spende des Vereines ermöglichte die Neupflanzung
eines Kastanienbaumes am
Klemmbach. Mit einer Blumenschmuck und Pflanzaktion wird der Verkehrsverein
in diesem Jahr einen Beitrag
leisten zur Dorfverschönerung
und somit zur Aufwertung des
Ortsbildes. Dazu braucht der
Verein die Spendenbereitschaft der Mitglieder, Freunde
und Gönner des Vereines. Die
Spenden können bei der Ortsverwaltung abgeben ebenso
sind zu diesem Zweck Spendenkassen bei der Gärtnerei
Haberstock und bei der Metzgerei Brenneisen aufgestellt.
Ortsvorsteherin Frau Schneider bedankte sich bei allen,
die sich im vergangenen Vereinsjahr auf verschiedene
Weise für den Verkehrsverein und seine Aktivitäten eingebracht haben.
schen ansprechen, steht dabei im Kontrast zu den Situationen etwa im Gemeinderat, wo es gilt die Rechte Niederweilers zu vertreten. Dann
können Sie wie eine Löwin
kämpfen“, fasste Dr. Lohs seine Eindrücke zusammen. Niederweiler habe seiner Ortsvorsteherin viel zu verdanken.
Mit Ablauf der kommunalpolitischen Amtsperiode wird sie
ihr Amt zur Verfügung stellen. Im Namen der Stadt überreichte er ihr als Zeichen der
Anerkennung den Müllheimer
Ehrenkrug.
Polizeiverordnung für
Müllheim neu gefasst
Eine neue Auflage der städtischen Polizeiverordnung beschloss der Müllheimer Gemeinderat in seiner jüngsten
Sitzung. Eine rege Diskussion
ergab sich aus der Beurteilung von § 4: Hier hatte man
den Begriff „Haus- und Gartenarbeiten“ durch „Nichtgewerbliche Arbeiten“ ersetzt.
Hintergrund war, den Landwirten ihre Tätigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen.
Also hätte nach der neuen
Fassung jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt,
das Recht, auch in der Zeit
der Mittagsruhe zu arbeiten.
Stadtrat Peter Stecher stellte die entscheidende Frage,
was denn dann mit den vielen
Dienstleistern sei, die professionell Arbeiten in Privatgärten erledigen. Das nehme immer mehr überhand.
Die Warnung verhallte nicht
ungehört. Denn ob ein knatternder Rasenmäher von privater oder gewerblicher Hand
geschoben wird, macht in der
Lärmqualität keinen Unterschied. Man könne Müllheim
und seine Ortsteile nicht einerseits als „staatlich anerkannten Erholungsort“ bewerben und gleichzeitig der
Störung der Mittagsruhe Tür
und Tor öffnen, fand Stadträtin Lisa Fickler. Also wurde
die Störquelle der Mittagsruhe wieder zurückbenannt in
„Haus- und Gartenarbeiten“.
Diese sind also erlaubt an
Werktagen von 7 bis 13 und
von 15 bis 20 Uhr. Bei der
Wahl der Zeiten habe man
sich an das Vorbild Badenweiler gehalten, erläuterte
Ordnungsamtsleiter Fischer.
Neu ist, dass Hundebesitzer
ihre Vierbeiner im Innenbereich auf öffentlichen Wegen
an der Leine zu führen haben.
Außerorts sollen die Hunde
nur dann leinenfrei herumtollen können, wenn sie auf Zuruf gehorchen.
Dass die Stadt ein Verbot
neu aufnimmt, das auch Menschen explizit „das Verrichten der Notdurft“ auf öffentlichen Plätzen untersagt, resultiert aus den Erfahrungen des Müllheimer Stadtfestes. Stadträtin Egel monierte
in diesem Zusammenhang,
dass es bei diesem Fest viel
zu wenige öffentliche Toiletten gebe. Bürgermeister Dr.
Lohs versprach, sich bei der
Vorbereitung um den Mangel
zu kümmern. Neu im Katalog
der Ordnungswidrigkeiten ist
auch das Verbot des „belästigenden Bettelns“. Auch hier
liegen nach Bürgermeister Dr.
Lohs konkrete Erfahrungen
aus der Vergangenheit zugrunde. Insgesamt stelle der
Katalog eine Ermächtigungsgrundlage für die Polizei dar,
die sonst bei entsprechenden Vorfällen keine Handhabe hat.
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Hinweis
Vorgezogener Redaktionsschluss
Wegen Fronleichnam am 10. Juni ist der Redaktionsschluss für die Ausgabe Mittwoch, 9. Juni, bereits heute am 3. Juni, 17 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
- Ihr Stadtkurier-Team -
Polizeiverordnung
gegen umweltschädliches Verhalten,
zum Schutz der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern ( Polizeiliche
Umweltschutzverordnung) in der Fassung vom 3. Juni 2004
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §
1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes
Baden-Württemberg in der Fassung vom
13.01.1992 (GBl. S. 1) wird mit Zustimmung
des Gemeinderats vom 19.05.2004 verordnet:
Abschnitt 1
Schutz gegen Lärmbelästigungen
§1
Begriffsbestimmungen
1)
Öffentliche Straßen sind alle Straßen,
Wege und Plätze, die dem öffentlichen
Verkehr gewidmet sind oder auf denen
ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr
stattfindet (§ 2 Abs. 1 StrG).
2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden
Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht
vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn
in einer Breite von 1,50 m. Als Gehweg
gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4a StVO und Staffeln.
3)
Grün-und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete
Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
§2
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.
1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische
oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich
belästigt werden. Dies gilt insbesondere,
wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen
Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
2) Abs. 1 gilt nicht:
k) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten
und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen
Brauch entsprechen,
b) für amtliche und genehmigte Durchsagen.
§3
Lärm aus Gaststätten
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen
innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen,
durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§4
Lärm von Spielplätzen
Öffentliche Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung
entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen
22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benutzt werden.
§5
Haus- und Gartenarbeiten
1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet
sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen
nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der
Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen und
Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten und ähnlichen Gegenständen.
2) Motorbetriebene Rasenmäher dürfen
a) an Werktagen in der Zeit von 19.00
Uhr - 7.00 Uhr und
b) an Sonn- und Feiertagen
nicht betrieben werden.
Abs. 2 Buchstabe a) gilt nicht für motorbetriebene Rasenmäher im Sinne des §
6 Abs. 2 der 8. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Rasenmäherlärmverordnung 8.BIMSchV) bis 20.00 Uhr.
3) Im übrigen bleiben die Vorschriften nach
dem Immissionsschutzrecht unberührt.
§6
Schutz der Nachtruhe
Die Nachtruhe in der Stadt Müllheim dauert
in den Monaten
April bis Oktober (Sommerzeit) von 23.00
Uhr bis 06.00 Uhr. In den Monaten November bis März von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In
dieser Zeit sind alle Belästigungen verboten,
die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
§7
Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute erheblich belästigt wird.
§8
Tierhaltung
1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
2) Im Innenbereich ( §§ 30-34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und
Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf
auf das Tier einwirken kann, nicht frei
umherlaufen.
§9
Altglassammelbehälter
Altglassammelbehälter dürfen an Werktagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an
Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benutzt werden.
Abschnitt 2
Umweltschädliches Verhalten
§ 10
Abspritzen von Fahrzeugen
Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt.
§ 11
Benutzung öffentlicher Brunnen
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen.
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§ 12
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen zum Verzehr an Ort und
Stelle verabreicht, so sind für Speisereste
und Abfälle geeignete Behälter bereitzuhalten.
§ 13
Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft
nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dort dennoch abgelegten Hundekot
hat er unverzüglich zu beseitigen.
§ 14
Belästigungen durch Ausdünstungen u.
dergl.
Übelriechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht
gelagert, verarbeitet oder befördert werden,
wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.
Auf Dunglegen, soweit sie ortsüblich sind,
findet diese Vorschrift keine Anwendung.
§ 15
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften,
Bemalen
1) Auf und an öffentlichen Straßen und
Gehwegen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist untersagt
- außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln,
usw.) zu plakatieren;
- andere als dafür zugelassene Flächen
zu beschriften oder zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige
Anlagen, die von öffentlichen Straßen
oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind.
2) Abs. l gilt nicht für Anschläge, die in Zusammenhang mit den durch das Volk
vorzunehmenden Wahlen oder Abstimmungen für die Dauer des Wahlkampfes
angebracht werden und für Anschläge
an Geschäftshäusern und öffentlichen
Gebäuden.
3) Informationsstände dürfen nur mit Zustimmung der Ortspolizei errichtet werden.
Donnerstag, 03. Juni 2004
Abschnitt 3
Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen
§ 17
Ordnungsvorschriften
1) Auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen
Anlagen und öffentlichen Einrichtungen
ist untersagt:
1. Personen grob ungehörig zu belästigen oder zu behindern, insbesondere in
berauschtem Zustand.
2. Das Nächtigen.
3. Das Verrichten der Notdurft.
4. Das Verunreinigen, insbesondere
durch Lagern von Abfällen (z.B. Flaschen, Dosen u.a.).
5. Das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen
u.ä., ausschließlich oder überwiegend
zum Zwecke des Alkoholgenusses,
wenn dessen Auswirkungen geeignet
sind, Dritte erheblich zu belästigen.
2) In öffentlichen Anlagen ist außerdem untersagt:
1. sie über den durch Hinweisschilder
bestimmten Umfang zu nutzen,
2. mit Fahrzeugen zu fahren oder Fahrzeuge abzustellen, sofern keine Regelung mittels Verkehrszeichen getroffen
ist,
3.außerhalb zugelassener Feuerstellen
Feuer zu machen.
3) Die Benutzung der Spielgeräte und –einrichtungen auf Kinderspielplätzen ist
Personen über 14 Jahren untersagt.
§ 18
Bettelei
1) In der Stadt Müllheim ist belästigendes
Betteln, insbesondere durch aufdringliches Ansprechen oder Anhalten von
Passanten, verboten.
2) Kinder dürfen zum Zweck des Bettelns
nicht mitgeführt werden.
Abschnitt 4
Bekämpfung von Ratten
§ 19
Anzeige- und Bekämpfungspflicht
§ 16
Aufstellen von Wohnwagen, Zelten, Wohnen in nicht zum dauernden Aufenthalt
geeigneten Räumen
Wohnwagen und Zelte dürfen zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden,
wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder
Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.
1) Die Eigentümer von
1. bebauten Grundstücken,
2. unbebauten sowie landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft,
3. Lager- und Schuttplätzen, Kanalisationen, Garten- und Parkanlagen, Ufern,
Wassergräben und Dämmen,
4. Eisenbahnanlagen innerhalb der geschlossenen Ortschaft,
Das gleiche gilt hinsichtlich des Wohnens in
hierfür nicht zum dauernden Aufenthalt geeigneten Räumen, wie etwa in Gartenhäusern, Geschirrhütten, Schuppen.
sind verpflichtet, wenn sie Rattenbefall
feststellen, unverzüglich der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten und eine
Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen.
2) Wer die tatsächliche Gewalt über die in
Abs. 1 genannten Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt, ist neben dem Eigentümer für die Rattenbekämpfung
verantwortlich. Er ist anstelle des Eigentümers verantwortlich, wenn er die tatsächliche Gewalt gegen den Willen des
Eigentümers ausübt.
§ 20
Bekämpfungsmittel
Die Anwendung von Rattenbekämpfungsmittel richtet sich nach dafür geltenden besonderen Vorschriften.
§ 21
Beseitigung von Abfallstoffen
Vor Beginn der Rattenbekämpfung sind Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von allen den Ratten
leicht zugänglichen Orten zu entfernen.
§ 22
Schutzvorkehrungen
1) Das Gift ist so anzulegen, dass Menschen nicht gefährdet werden. Giftköder
dürfen im Freien oder in unverschlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht
ungesichert ausgelegt werden.
2) Auf die Auslegung ist durch auffallende
Warnzettel deutlich hinzuweisen. Die
Warnung muss das verwendete Präparat und den Wirkstoff nennen und für den
Fall der Vergiftung von Haustieren das
Gegenmittel bezeichnen.
3) Schädlingsbekämpfungsunternehmen
dürfen das Gift nur in Gegenwart eines
nach § 13 Verpflichteten oder seines Beauftragten auslegen.
§ 23
Duldungspflichten
Wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet ist,
hat den Beauftragten der Ortspolizeibehörde
zur Feststellung des Rattenbefalls und zur
Überwachung der Rattenbekämpfung das
Betreten seiner Grundstücke zu gestatten
und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Bei
einer nach § 18 allgemein angeordneten
Rattenbekämpfung hat er ferner das Auslegen von Vertilgungsmitteln auf seinen
Grundstücken zu dulden.
§ 24
Allgemeine Bekämpfungsmaßnahmen
1) Die Ortspolizeibehörde kann eine allgemeine Rattenbekämpfung durch die
nach § 13 Verpflichteten für die ganze
Stadt oder einen Teil des Stadtgebietes
anordnen. In der Anordnung ist der Zeitraum festzulegen, während dessen die
Rattenbekämpfung durchzuführen ist.
Donnerstag, 03. Juni 2004
2) Die allgemeine Rattenbekämpfung nach
Abs. 1 kann einem sachkundigen Schädlingsbekämpfungsunternehmen übertragen werden.
3) Die Kosten der Bekämpfung haben die
nach § 13 Verpflichteten zu tragen.
§ 25
Ausnahmen
Auf Antrag können von der Ortspolizeibehörde bei allgemein angeordneten Rattenbekämpfungen solche Grundstücke von der
Bekämpfung ausgenommen werden, auf denen der Verfügungsberechtigte diese durch
sachkundige Personen selbst ausführen
läßt.
Abschnitt 5
Anbringen von Hausnummern
§ 26
Hausnummern
1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie
bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in
arabischen Ziffern zu versehen.
2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert
ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu
erneuern. Sie sind in einer Höhe von
nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des
Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudecke angebracht werden.
Bei Gebäuden, die von der Straße
zurückliegen, können die Hausnummern
am Grundstückszugang angebracht
werden.
3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher
Ausführung Hausnummern anzubringen
sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten
ist.
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 27
Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 28
Ordnungswidrigkeiten
1) Ordnungswidrigkeiten i.S. von § 18 a)
Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und
Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, sowie andere mechanische oder elektro-
akustische Geräte zur Lauterzeugung so
benutzt, dass andere erheblich belästigt
werden.
2. entgegen § 3 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen
dringen läßt, durch den andere erheblich
belästigt werden,
3. entgegen § 4 öffentliche Sport- und
Spielplätze benutzt,
4. entgegen § 5 Haus- und Gartenarbeiten
durchführt,
5. entgegen § 6 durch Lärm die Nachtruhe
stört,
6. entgegen § 7 Tiere so hält, dass andere
erheblich belästigt werden,
7. entgegen § 8 Abs. 1 Tiere so hält oder
beaufsichtigt, dass andere gefährdet
werden,
8. entgegen § 8 Abs. 2 Hunde frei umherlaufen läßt,
9. entgegen § 9 Altglassammelcontainer
benutzt,
10. entgegen § 10 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen wäscht oder abspritzt,
11. entgegen § 11 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweck-bestimmung benutzt,
sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt,
12. entgegen § 12 geeignete Behälter für
Speisereste und Abfälle nicht bereithält,
13. entgegen § 13 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten
Hundekot nicht unverzüglich beseitigt,
14. entgegen § 14 übelriechende Gegenstände oder Stoffe lagert, verarbeitet
oder befördert,
15. entgegen § 15 plakatiert oder nicht dafür
zugelassene Flächen beschriftet oder
bemalt,
16. entgegen § 16 Wohnwagen oder Zelte
aufstellt oder in nicht zum dauernden
Aufenthalt geeigneten Räumen wohnt,
17. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Einrichtungen andere Personen grob ungehörig,
insbesondere in berauschtem Zustand,
belästigt oder behindert,
18. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen
oder öffentlichen Einrichtungen nächtigt,
19. entgegen § 17 Abs.1 Nr. 3 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Einrichtungen außerhalb öffentlicher Toilettenanlagen seine Notdurft verrichtet,
20. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 4 öffentliche
Straßen, Anlagen oder Einrichtungen
verunreinigt,
21. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 außerhalb
von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u. ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des
Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft
verweilt,
22. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 öffentlichen
Anlagen über den durch Hinweisschilder
bestimmten Umfang nutzt,
23. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 in öffentlichen
Anlagen mit Fahrzeugen fährt oder Fahrzeuge abstellt,
24. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 3 in öffentlichen
Anlagen außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht,
25. entgegen § 17 Abs. 3 unbefragt Spielplätze und Einrichtungen auf Kinderspielplätzen benutzt,
26. entgegen § 18 Abs. 1 in belästigender
Form bettelt,
27. entgegen § 18 Abs. 2 mit Kindern bettelt,
Seite 8
28. entgegen § 19 Abs. 1 und 2 als Verpflichteter fest-gestellten Rattenbefall nicht
unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzeigt und eine Rattenbekämpfung nach
den Vorschriften dieser Verordnung
durchführt oder die Bekämpfungsmaßnahmen nicht solange wiederholt, bis
sämtliche Ratten vertilgt sind,
29. vor Beginn der Rattenbekämpfung Abfallstoffe entgegen § 21 nicht entfernt,
30. die Schutzvorkehrungen des § 22 Abs. 1
und 2 nicht beachtet,
31. die in § 22 vorgeschriebenen Vorkehrungen nach Beendigung der Rattenbekämpfung nicht trifft,
32. als Verpflichteter entgegen § 23 den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur
Feststellung des Rattenbefalls und zur
Überwachung der Rattenbekämpfung
das Betreten seiner Grundstücke nicht
gestattet und auf Verlangen keine Auskunft erteilt oder bei einer nach § 23 allgemein angeordneten Rattenbekämpfung
das Auslegen von Vertilgungsmitteln auf
seinem Grundstück nicht duldet,
33. entgegen § 26 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
34. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 26 Abs. 2 Satz 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht
entsprechend § 26 Abs. 2 anbringt.
2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 27 zugelassen worden ist.
3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18
a) Abs. 2 PolG und § 17 Abs. 1 und 2 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
mit einer Geldbuße von mindestens 2,50
Euro und höchstens 500,— Euro und bei
fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit
höchstens 250,— Euro geahndet werden.
§ 29
Inkrafttreten
1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage
nach der amtlichen Bekanntmachung in
Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung
vom 09.09.1975 in der Fassung vom
10.03.1993 außer Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Verordnung, wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind.
Müllheim, den 3. Juni 2004
Der Bürgermeister
Seite 9
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Unterer Brühl SÜD“ der Stadt
Müllheim auf Gemarkung Müllheim;
hier: Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat beschlossen, für den Bereich „Unterer Brühl
SÜD“ auf der Gemarkung Müllheim einen
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und den durch den neuen
Bebauungsplan überlagerten Bereich des
Bebauungsplanes „Unterer Brühl“ von 1974
aufzuheben.
Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen
Bereich von Müllheim und betrifft die Grundstücke, Flst.Nrn. 9695, 9696, 9697 und
9698/1 der Gemarkung Müllheim. Das Planungsgebiet wird begrenzt
im Ostendurch die Straße „Unterer Brühl“ zwischen
dem Auggener Weg und der Südtangente,
im Südendurch die Straße „Auggener Weg“,
Donnerstag, 03. Juni 2004
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf beim Bürgermeisteramt/Gemeindeverwaltungsverband vorgebracht werden.
79379 Müllheim, den 25.05.2004
Dr. Lohs, Verbandsvorsitzender
im Westendurch die Straße „Am Humberg“ und
im Nordendurch das Grundstück, Flst.Nr. 9698 (ALDI-Verkaufsstätte).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den
offengelegten Unterlagen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegt
in der Zeit vom 15.06.2004 bis einschließlich 15.07.2004 beim Bürgermeisteramt
Müllheim und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim - Badenweiler,
jeweils im Rathaus Müllheim, Bismarckstr. 3,
79379 Müllheim, Zimmer 421/422 während
der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Öffentliche Sitzung
vom 19.05.2004
¬ Zunächst wurde den Stadträten
Karl-Friedrich Eckert und Dr. Martin
Richter das silberne Verdienstabzeichen
des Städtetags Baden-Württemberg verliehen. Beide gehören seit 1984 dem Gemeinderat an (vgl. Bericht in der Ausgabe
des Stadtkuriers vom 27.05.2004).
¬ Im Zusammenhang mit der Umsetzung
der europäischen Naturschutzkonzeption „NATURA 2000“ (Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinien (FFH) der Europäischen
Union) wurden einige Nachmeldungen im
Rahmen des Konsultationsverfahrens zustimmend zur Kenntnis genommen (1 Gegenstimme).
¬ Mit 18:3 Stimmen (4 Enthaltungen) wurde
über die eingegangenen Bedenken und
Anregungen im Zuge der vorgezogenen
Bürger- und Behördenbeteiligung sowie die
¬
¬
¬
¬
Offenlage des Bebauungsplans „Unterer
Brühl Süd“ (Tennisplätze) beraten und beschlossen.
Einstimmig wurden einige Vorschläge zu
Änderungen der Polizeiverordnung der
Stadt Müllheim angenommen.
ZurWahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 hat die Verwaltung
eine Vorlage eingebracht. In der nächsten
Sitzung am 23.06.2004 wird über die nun zu
erstellenden Vorschlagslisten der Fraktionen beschlossen. Interessierte Bürger können sich an die Stadtverwaltung (H. Kaszubski,
07631/801-105) wenden.
Die Neufassung der Kostenordnung für
die Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Müllheim wurde einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, auf privatrechtlicher Basis
einen Beitrag zu den Schulkosten für
Grundschüler aus dem Elsass zu erhe-
ben. Hintergrund ist, dass die Stadt für diese Schüler weder einen Sachkostenbeitrag
des Landes noch einen Kostenausgleich
der Wohngemeinde im Elsass erhält. Für
Gemeinden aus Baden-Württemberg ist
der interkommunale Ausgleichsbetrag gesetzlich geregelt und auf 200 Euro festgesetzt. Dies ist auch der Beitrag, der künftig
für Schüler aus dem Elsass zu entrichten
ist.
¬ Mit großer Mehrheit (3 Gegenstimmen, 2
Enthaltungen) beschloss der Gemeinderat
die Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17.04.1985, zuletzt geändert am 21.11.2001. Damit wird sich der
jährliche Grundbetrag von 480 Euro, den
die Stadträte neben Sitzungsgeldern als
Entschädigung für ihre Tätigkeit erhalten,
um 50% reduzieren. Mit diesem Beschluss
möchte das Gremium ein Zeichen setzen.
Die Neuregelung tritt zum 01.09.2004 in
Kraft.
Donnerstag, 03. Juni 2004
Seite 10
Erleben Sie ein Wochenende in der Partnerstadt Vevey mit Besuch im Olympischen Museum
in Lausanne.
Das Partnerschaftskomitee von Vevey organisiert am 24./25. Juli in Zusammenarbeit mit der Touristik-Information Müllheim und der Bus-Firma Will einen Wochenendausflug nach Vevey.
Auf dem Programm stehen
¬ - am Samstag:
¬ - am Sonntag:
Besuch des folkloristischen Marktes mit Weinausschank
Mittagessen im Winzerdorf Cully direkt am See
Besuch des Olympischen Museums in Lausanne
Schifffahrt von Lausanne nach Vevey
Mittagessen in Vevey
Fahrt mit dem Dampfzug nach Blonay-Chamby
Besuch des Schmalspurbahn-Museums Blonay-Chamby, wo Sie sogar die Schneeschleu
der aus dem James Bond-Film „Im NamenIhrer Majestät“ besichtigen können
Im Pauschalpreis von 175 i pro Person sind inbegriffen:
Die Fahrt mit modernem Reisebus der Firma Will
Übernachtung im Doppelzimmer mit Halbpension
Weinglas zum Weinausschank
Museumseintritte
Fahrten mit Schiff und Dampfzug
Mittagessen von Samstag und Sonntag
Imbiss vor der Heimreise
Begleitet werden Sie von Mitgliedern des Partnerschaftskomitees Vevey.
Anmeldung in der Touristik-Information Müllheim, Tel. 4070. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt (mindestens 30, maximal 40 Personen).
Sprechzeiten von:
Ortsvorsteher Behringer
Donnerstag
18.00 bis 20.00 Uhr
Ortsverwaltung
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Sprechzeiten von:
Ortsvorsteherin Müller
Montag
11.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 18.00 bis 19.30 Uhr
Ortsverwaltung
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 18.00 bis 19.30 Uhr
Sprechzeiten von:
Ortsvorsteherin Eitel und Ortsverwaltung:
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
18.00 bis 19.00 Uhr
Freitag: nur Sprechzeit der
Ortsverwaltung
08.00 bis 12.00 Uhr
Freie Wähler Feldberg
Sprechzeiten: nach Vereinbarung. Bitte mit
Voranmeldung unter Tel. 2235.
Die Kandidaten für den Ortschaftsrat
Feldberg und den Gemeinderat Müllheim
der Freien Wähler stellen sich der Bevölkerung vor. Die Bürgerinnen und Bürger
von Feldberg und der Gesamtstadt Müllheim sind hierfür herzlich eingeladen. Wir
treffen uns am Donnerstag, den 3. Juni
2004 um 20.00 Uhr im Gasthaus „Krone“
in Feldberg. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Die Freien Wähler Feldberg
Sprechzeiten von:
Ortsvorsteherin Schneider
Dienstag
10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsverwaltung
Montag, Dienstag
Mittwoch und Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
Seite 11
Donnerstag, 03. Juni 2004
20.05.2004
Pierre Marie Paul Chataignon, männlich
Alix Marie Françoise du Plessis d’Argentré
und Grégoire Chataignon
79379 Müllheim, Frankenstr. 15
Sprechzeiten des:
Ortsbeauftragten Deiß
jeden 1. Donnerstag im Monat
von 20.00 bis 21.00 Uhr
jeden 3. Donnerstag im Monat
von 07.30 bis 08.30 Uhr
Sprechzeiten der Verwaltungsstelle:
Donnerstag
07.30 bis 10.30 Uhr
Verwaltung:
Da die Verwaltungsstelle Zunzingen nicht
ständig besetzt ist, werden die Verwaltungsaufgaben für die Einwohner von Zunzingen,
von der Ortsverwaltung Britzingen mit übernommen. Sprechzeiten: Montag bis Freitag,
8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus Britzingen
o d e r n a c h t e l. V e r ei nbarung. Tel .:
07631-2235, Fax: 07631-175625.
21.05.2004
Melissa Schirin Ruhmke, weiblich
Natascha Katharina Ruhmke geb.
Kleindienst und Stephan Jörg Ruhmke
79379 Müllheim, Markgräflerstr. 32
22.05.2004
Louis Christophe Gwendal Guillemot,
männlich
Charlotte Marie Alix Luce Lefebvre und
Stéphane André Guillemot
68200 Mulhouse, Frankreich, 15,
Rue d’Alsace
19.05.2004
Robert Josef Ott
79379 Müllheim, Hauptstr. 132, und
Petra Annette Wroblewitz
79379 Müllheim, Am Pfannenstiel 3
19.05.2004
Horst Hanke
79379 Müllheim, Römerstr. 3
77 Jahre
24.05.2004
Herbert Walter Friedrich Wedekind
79379 Müllheim, Zunzinger Str. 6
83 Jahre
23.03.2004
Fidan Gashi, männlich
Sejrane Gashi geb. Brahimi und Ali Gashi
79379 Müllheim, Im Nussbaumboden 8
27.04.2004
Lukas Braun, männlich
Silvia Maria Braun und Lars Netzker
79395 Neuenburg am Rhein,
Sandroggenstr. 9 a
04.05.2004
Micha Leser, männlich
Damaris Leser geb. Koller und
Matthias Traugott Leser
79410 Badenweiler, Hebelweg 19
14.05.2004
Kadir Can Acar, männlich
Nurcan Acar geb. Hüyük und Kadir Acar
79423 Heitersheim, Am Sulzbach 30
17.05.2004
Nico Michael Dölker, männlich
Sandra Dölker und Michael Friedrich Disch
79395 Neuenburg am Rhein,
Luginslandstr. 4
18.05.2004
Lars Mirco Leister, männlich
Yvonne Leister geb. Müller und
Timo Marc Leister
79379 Müllheim, Leibnizstr. 14
24.05.2004
Alexander Stroh
79379 Müllheim, Bärenfelsstr. 9
81 Jahre
Es erreichten ein Alter von
92 Jahren
Anna Walther, Hauptstr. 149
89 Jahren
Ilse Elfriede Auguste Hüdepohl, Am Pfannenstiel 24
85 Jahren
Erna Fierus, Am Pfannenstiel 24
84 Jahren
Jutta Dieterich, Auggener Weg 7
Gerda Inge Margarethe Schwendemann,
Auggener Weg 18
83 Jahren
Eva Kaltenbach, Winzerstr. 35
82 Jahren
Olga Steinhäuser, Hauptstr. 149
Hedwig Theresia Biehl, Speierlingweg 6
Rosa Sibilla Harf, Ruländerweg 5
Käthe Liselotte Richter, Bugginger Weg 31
81 Jahren
Else Elisabeth Dübbert,Unterer Brühl 13
80 Jahren
Anna Bolanz, Rosenbergstr. 16
75 Jahren
Werner Heinz Kindler, Auggener Weg 15
Paul Friedrich Klein, Im Waisenhof 5
Viktor Schneider, Posthalterweg 8
70 Jahren
Johanna Gertrud Schneider, Römerstr. 5
Elfriede Ingeborg Grether, Kürblegasse 5
Es sind verheiratet:
50 Jahren:
Hedwig Luzie Adelheid und Karl Eugen
Schneider, Schwarzwaldstr. 6
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen Ihnen sowie allen nicht genannten
Jubilaren alles Gute, beste Gesundheit
und Wohlergehen.
In der nächsten Woche (24. Kalenderwoche)
findet die Leerung der „Biotonnen“ statt:
Dienstag, 08. Juni
in Feldberg – Niederweiler – Zunzingen
Freitag, 11. Juni
in der Unterstadt und Bereich nördlich der
Schwarzwaldstraße, Britzingen, Dattingen
und Hügelheim
Samstag, 12. Juni
in der Oberstadt, Vögisheim und Zizingen
Um rechtzeitige Bereitstellung der Abfallbehälter wird gebeten, da die Abfuhr ab
06.00 Uhr beginnt.
GASTFAMILIEN FÜR AMERIKANISCHE SCHÜLER GESUCHT
Eine Gruppe amerikanischer Jugendlicher 13 bis 18jährige Schüler und Schülerinnen
aus dem Raum New York und Kalifornien hält sich im Rahmen einer internationalen
Begegnungsreise drei Tage in Müllheim auf.
Die Ankunft erfolgt am Abend des 28. Juli,
die Abreise am Vormittag des 31. Juli. Für einige Schüler, bzw. deren Begleiter, werden
noch Gastfamilien gesucht. Nähere Auskünfte erteilt K. Schüssele, Tel. 07633 82815, nach 20 Uhr.
Städtischer Kindergarten
Kirchgasse
Die Schulanfänger des städt. Kindergarten Kirchgasse besuchten das Krankenhaus
Im Rahmen der Schulbrücke stand vor kurzem ein Besuch in der Helios Klinik an. Hier
wurden den Kindern und den beiden Erzieherinnen zunächst von Herrn Wachsmuth
die verschiedenen Bereiche wie - Krankenwagen-Garage, Küche, Labor, OP gezeigt.
Danach konnten die Kinder selbst Hand anlegen, als einem von ihnen ein Bein eingegipst wurde. Dies war für alle sehr aufregend
Donnerstag, 03. Juni 2004
und spannend. Nachdem dieser Gips dann
eigenhändig wieder aufgesägt worden war,
konnten alle - ausgestattet mit OP-Haube,
Mundschutz und Spritze den Rückweg zum
Kindergarten antreten. Herr Wachsmuth verstand es vortrefflich, den Kindern deutlich zu
machen, dass ein Aufenthalt im Krankenhaus zwar nicht unbedingt nur schöne Seiten
hat, dass man aber dennoch keine Angst davor haben muss. Hierfür nochmals ein herzliches “Danke schön!”
Uhr, Kursleitung: Regina Geber, Gebühr:
59,00 EUR.
Mittwoch, 9. Juni, 9.00 Uhr: Internet zum
Kennen lernen, 4x jew. 9.00 –12.00 Uhr,
Kursleitung: Georg Wille, Gebühr: 64,00
EUR inkl. Kursunterlagen. 16.30 Uhr: Das
Tor zum Lernen ist Bewegung, 7x jewl.
16.30 – 17.30 Uhr, Gebühr 35,00 EUR bei
mind. 8 Teilnehmern.
Samstag, 12. Juni, 9.00 – 17.00 Uhr (mit
Pausen): Powerpoint-Grundkurs, (2. Termin: Samstag, 19. Juni), Kursleitung: Vasilica Silea, Gebühr: 140,00 EUR inkl. Kursunterlagen.
Die Geschäftsstelle, Gerbergasse 8, ist
vom 1. Junibis einschließlich 4. Juni geschlossen.
Für alle Jugendlichen ab 11 Jahren im 1. OG des
Jugendhauses
“A l tes S pi tal ”,
Hauptstraße 78, 79379 Müllheim. Telefon
1749059, Fax: 1749058, e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten Jugendhaus:
Mo. 15 - 19 Uhr “Jour des jeunes” für alle zwischen 11-14 Jahren
Do. 15 - 20 Uhr & Fr. 15 - 22 Uhr: Öffnungszeit für alle Jugendlichen
Programm der Stadtjugendpflege
Di. 15.30 - 17 Uhr: Dancefactory- Tanzprojekt für alle zwischen 8-12 Jahren im Jugendhaus
Di. + Do. 15 - 18 Uhr: Breakdance für alle ab
8 Jahre im Gymnastikraum der Sporthalle II
Mi. 15 - 19 Uhr : Girlsday- sorry not for boys
im Jugendhaus
VHS Markgräflerland, Gerbergasse 8,
79379 Müllheim, Tel. 07631/16686,
Fax 07631/16499,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.vhs-markgraeflerland.de
Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag, jeweils 9.00 – 12.00 Uhr, außerdem Dienstag, 14.00 –16.00 Uhr und Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
10.00 bis 13.00 Uhr
15.00 bis 18.00 Uhr
15.00 bis 18.00 Uhr
10.00 bis 18.00 Uhr
durchgehend
10.00 bis 13.00 Uhr
15.00 bis 18.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
„Tourismus auf dem Hochblauen“. Wegen
des großen Besucherinteresses wird die
Laufzeit der Ausstellung bis zum 1. August
2004 verlängert. Neben frühen Bildern und
Beschreibungen des Hochblauen aus dem
17. und 18. Jahrhundert sind alte Tourismusführer und Wanderausrüstungen, Dokumente zur Geschichte des Blauenturmes und des
Berggasthauses, historische Postkarten, Fotos von der Skisprungschanze, aber auch literarische Texte und künstlerische Darstellungen zu sehen. Bei Interesse können Vereine, Schulklassen und weitere Gruppen
Führungstermine im Museumsbüro (Tel.
15446) vereinbaren.
Lesung
„Clochemerle wird Bad“
Der zweite Teil des Schelmenromans aus einem Winzerstädtchen im Beaujolais
Lesung aus „Clochemerle“ von Gabriel Chevalier im Museumskeller Müllheim
Ulrike und Jürgen Rauenbusch sowie Heinz
Stauffer lassen wieder die skurrilen Gestalten aus Gabriel Chevaliers Schelmenroman
lebendig werden.
Ausgangspunkt ist die Entdeckung einer heißen Quelle, die das berühmte Dorf im Beaujolais mit seinen schrulligen Sonderlingen,
heftigen Frauenzimmern und ehrgeizigen
Lokalpolitikern in Konflikte stürzt, Habgier
hervorruft und dem korrupten, immer etwas
übererotisierten Winzerstädtchen einen
H a u ch vo n W e lt g e lt u n g ver schaf f t .
Frank-Roland Pohl begleitet die Episoden
auf der Gitarre.
Markgräfler Museum Müllheim,
Museumskeller
Freitag, 18. Juni, 20 Uhr. Eintritt frei.
Info: Kulturamt Müllheim,
Tel. 07631/801-132
Öffnungszeiten:
Mittwoch bis Sonntag, 15.00 bis 18.00
Uhr.
Vereine, Schulklassen und weitere Gruppen können jederzeit telefonisch Besichtigungen oder Führungen zu anderen Terminen vereinbaren.
Liedermatinée zum Hochblauen im Museum / Sonderausstellung bis 1. August verlängert
Montag, 7. Juni, 9.00 Uhr: Textverarbeitung mit Word , 6x montags, jew. 9.00
–12.00 Uhr, Kursleitung: Dirk Ehlend, Gebühr: 104,00 EUR inkl. Kursunterlagen.
Am Sonntag, den 6. Juni, lädt das Markgräfler Museum Müllheim um 11.00 Uhr zu
einer Matinée mit Liedern und Gedichten ein.
Der Liedermacher Frank Dietsche aus Obereggenen wird dabei den Markgräfler Hausberg, den Hochblauen, dem er selbst eng
verbunden ist, in den Mittelpunkt stellen. Das
Museum ist an diesem Tag vormittags von
11-13 Uhr und nachmittags von 15-18 Uhr
geöffnet. Der Eintritt auch zur Matinée ist frei.
Dienstag, 8. Juni, 19.00 Uhr: Progressive
Muskelentspannung, 6x jew. 19.00 –21.00
Die Sonntagsveranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms zur Sonderausstellung
VHS – Veranstaltungs-Kurzinfo - Haben
Sie Interesse?
Seite 12
Es ist ein
guter Brauch da, wo man
wohnt kauft man
auch!
Seite 13
Donnerstag, 03. Juni 2004
schwarzweisse augenblicke
Foto-Ausstellung GERT ROSSENBACH
1. - 30. Juni 2004 im Rathaus Müllheim
Die Ausstellung ist in der Galerie im 4. Obergeschoss des Rathauses Müllheim von Montag
bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr zu sehen.
Schwarzweissmalerei menschlicher Vielfalt
Der Wuppertaler Maler und Fotograf Gen Rossenbach, der im Markgräflerland - wo er seit
über zwanzig Jahren in Badenweiler lebt - seine Wahlheimat fand, stellt zu seinem 65. Geburtstag in der Rathaus-Galerie in Müllheim fünfzig Fotografien der letzten 30 Jahre aus. Augenblicke menschlichen Lebens und Schaffens fügt er in eine Geschichte zusammen, die von
Einsamkeit, Miteinander, Spannung, Schweigen, Dialog, Arbeiten und Spielen erzählt. Mit allen Nuancen von schwarz und weiss zaubert er aus Bildern verschiedener Menschen das Portrait eines Menschen, einzigartig und doch universal, arm und doch reich, jung und alt, angstvoll und doch tapfer, tolerant schöpferisch, aggressiv, kommunikativ. Die Schachspieler im
Park in Paris, die Harfespielerin, der Akkordeonspieler, der Gitarrespieler, die Biertrinker, die
spielenden Kinder, der Engel von Nagasaki, der Angler, die alte Frau, der alte Mann, das lesende Mädchen, das fegende Kind, der Grübler, die Raucher, die Kathedrale, die Schwebebahn: Blicke eines Humanisten auf Augenblicke menschlicher Geschichten mit ihren Emotionen, Gedanken, Wünschen, Ängsten, Träumen, Enttäuschungen. Mit immer neuer Kraft, immer neuem Bewusstsein dafür, dass es zwischen schwarz und weiss alle Farben gibt. Die in
Müllheim ausgestellten Fotografien sind Bilder der Seele, Schwarzweissmalerei der menschlichen Vielfalt.
Elke Salas C. Rossenbach
KURZBIOGRAFIE
Gert ROSSENBACH
Hebelweg 13
79410 BADENWEILER
Tel. 07632-6181 - Handy:01 62 71 01 479
- Geboren am 14. Mai 1939 in Herne/Westfalen
- Wuppertal
- Lebt seit 1983 in Badenweiler
- Verbringt einen Teil des Jahres in Frankreich, auf einer Marneinsel bei Paris
- Ausstellungen:
1977-1978-1979
Drei Fotoausstellungen in der Galerie ASA400 in Wuppertal
1989
Fotoausstellung “Kinderportraits” im. Goethe-Institut in Freiburg/
Breisgau
1997
Teilnahme an der Ausstellung « Iles en Ile de France » im Museurn
von Nogent-sur-Marne bei Paris
1998
Teilnahme am 2e Salon des Artistes Perreuxiens im Rathaus von Le
Perreux-sur-Marne bei Paris
1998
Gemäldeausstellung « Paris-Badenweiler-Paris.
Auf Wegen verweilen » im Belvedere in Badenweiler
1999
Fotoausstellung “Lebensspuren” im Galeriecafé Taberna in Müllheim
2002
Fotoausstellung “Menschen im Vordergrund” im Galeriecafé Blauer
Elefant in Müllheim
2004
Fotoausstellung “Schwarzweisse Augenblicke” im Rathaus Müllheim
V o r a n k ü n d i g u n g:
Der besondere Film: „Mein erstes Wunder“
In der Reihe „Der besondere Film“ mit Glanzlichtern der Filmkunst zeigt das Müllheimer
Kino in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt am Dienstag, 15. Juni um 20.15 Uhr
den Film „Mein erstes Wunder“.
Regisseurin Anne Wild erzählt in ihrem mit dem „Max – Ophüls - Preis“ ausgezeichneten
Film die auf wahren Ereignissen beruhende Geschichte einer unmöglichen Ferien-Freundschaft.
Der Dolce Vita Jazzclub
lädt ein:
TANZFEST UNTER DEN LINDEN AM
VIEHMARKTPLATZ
Samstag, den 12. Juni von 15 bis 23 Uhr
(Bei schlechtem Wetter im Circo Loco, Krafftgasse 7, Müllheim)
Programm:
15-19 Uhr: Kinderprogramm
Ponyreiten, Sackhüpfen, Ochs am Berg,
Trommeln, Filzen, Drehorgel
Dazu Kaffee und Kuchen und Einlagen
durch einen Clown und ortsansässige Künstler
19-23 Uhr: Abendprogramm
Es spielt die Salsa Band Tropico Son zum
Tanz
Dazu Abendessen und Getränke
Sonntag, 13. Juni, 20 Uhr,
Martinskirche Müllheim
Arie - Lied - Song
Anette Hall, Sopran, Anton Illenberger, Klavier
Gäste:
Werner Dold, Bariton
Vokalensemble Müllheim
Die Sopranistin Anette Hall und der Pianist
Anton Illenberger laden am Sonntag, den
13. Juni um 20 Uhr zu einem unterhaltsamen, abwechslungsreichen Programm mit
Arien, Liedern und Songs in die Martinskirche ein. Als Gäste wirken der Müllheimer Bariton Werner Dold und das Vokalensemble
Müllheim mit. Durch das Programm führt
Prof. Dr. Dieter Waldmann.
Nach liedhaften Arien aus dem venezianischen Barock und einem amüsanten Ausflug
in die Moderne erklingt eine eindrucksvolle
Opernszene aus Orpheus und Euridice von
Willibald Gluck. Orpheus - eine Hosenrolle erbittet Einlass in die Unterwelt und wird von
den Furien mit einem kraftvollen “No” zunächst abgewiesen, bis schließlich sein lieblicher Gesang die Pforten zur Unterwelt öffnet.
Bekannte Melodien aus Cole Porters Musical “Kiss me Kate” und eine unbekannte Szene aus der Oper “Der Widerspengstigen
Zähmung” von Hermann Goetz ermöglichen
eine interessante musikalische Gegenüberstellung. Beide Werke gehen auf Shakespeares gleichnamiges Bühnenwerk zurück.
Romantische Lieder des Franzosen Henri
Duparc und eine Liedkomposition für Chor
und Sopransolo von Lili Boulanger bilden die
Brücke zum einem beschwingten Musical-Ausklang. Der Eintritt ist frei.
Donnerstag, 03. Juni 2004
Ausstellungen im Markgräfler Museum Müllheim:
- Ständige Ausstellung: Kunst am Oberrhein
- Ausstellung: „Tourismus auf dem Hochblauen“
- „Badischer Rest“ – Zeitgenössische Malerei in Südbaden,
- Illustration: Stoll – Blume (bis 29.8.)
Kunstausstellung in der Rathaus-Galerie:
Fotoausstellung von Gert Rossenbach,
Montag – Donnerstag 8.00 – 17.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Ausstellung im Foyer des Rathauses: „Die
vier Jahreszeiten“ der Schule für Erziehungshilfe Kirschbäumleboden vom 18.06.
bis 01.07.04, Öffnungszeiten Mo – Do 8.00 –
17.00, Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Jeden Dienstag, 14.00 Uhr Treffpunkt Touristik-Information: Fahrt mit dem Planwagen
durchs Markgräflerland (15 Euro p. P., auf
Wunsch mit Einkehr, Anmeldung bis 11.30
Uhr Touristik-Information, Tel. 4070, Mindestbeteiligung 6 Personen)
Jeden Freitag, 18.00 Uhr Treffpunkt Waldparkplatz beim Eichwaldstadion zum Nordic
Walking (für Ungeübte Treffpunkt 17.40 Uhr,
dazu gesonderte Anmeldung nötig bei Sporthaus Schmitt, Tel. 6766)
Mittwoch, 02. Juni – Sonntag, 06. Juni
Gasthaus Krone, Feldberg: Bayrische Woche
MIAU
Die Wählervereinigung MIAU lädt die
Bevölkerung zu folgenden Wahlveranstaltungen herzlich ein
Samstag, 5. Juni, 9.30 Uhr:
Werderstr., Glaubrecht/Dockweiler
Samstag, 12. Juni, 9.30 Uhr:
Marktplatz
Ortsteile:
Mittwoch, 2. Juni, 20.30 Uhr:
Vögisheim, Haus Friede
Donnerstag, 3. Juni, 20.30 Uhr
Feldberg, Landgasthaus Krone
Montag, 7. Juni, 20.30 Uhr
Zunzingen, Gasthaus Krone
Mittwoch, 9. Juni, 20.30 Uhr
Niederweiler, Alte Brauerei
Donnerstag, 10. Juni, 20.30 Uhr
Hügelheim, Sportgaststätte
Evangelische Kirchengemeinde
Müllheim
Trödelmarkt
Die Flohmarktgruppe der evangelischen Kirchengemeinde Müllheim veranstaltet am
Donnerstag, 03 Juni
15.00 Uhr Treffpunkt Winzergenossenschaft
Britzingen zur kleinen Wanderung durch die
Weinberge unter fachkundiger Führung
(Länge ca. 2,5 km, Dauer ca. 90 Min.)
Samstag, 05. Juni
14.00 Uhr beim Feuerwehrhaus Feldberg:
Feuerwehrhock mit Kickerturnier
20.00 Uhr Gasthaus Krone, Feldberg: Freilichttheater „Der Frühbeet-Casanova“ der
Kolpingfamilie Neuenburg
Sonntag, 06. Juni
09.00 Uhr beim Feuerwehrhaus Feldberg:
Feuerwehrhock mit Kickerturnier
17.30 Uhr Bürgerhaus Müllheim: Theaterstück in türkischer Sprache
Montag, 07. Juni
17.00 Uhr Treffpunkt Touristik-Information
zur Stadtführung „Kultur und Genuss“ (ca. 2
Stunden, 4 Euro, keine Anmeldung erforderlich)
18.00 Uhr Gasthaus Ochsen, Bürgelnstr. 32,
Feldberg: Gästebegrüßung
Mittwoch, 09. Juni
09.23 Uhr Fahrt ab Touristik-Information mit
Linie 111 zur Sirnitz: Kleine Wanderung mit
Kräuterkunde im Sirnitzgebiet (ca. 3 Stunden) zurück 14.21 ab Sirnitz, 14.57 Uhr Müllheim an – Anmeldungen an Lichtinsel Sirona, Sirnitz, Tel. 07632/6191, Anmeldeschluß
jeweils Dienstag 12.00 Uhr
19.00 Uhr Start bei der Neuenfelshalle Britzingen zum Neuenfelslauf
20.00 Uhr Hermann-Burte Saal, Feldberg:
Mundartstück der Laienspielgruppe Feldberg „Rutsch mir doch de Buckel ufe“
Samstag, den 05. Juni im evangelischen
Gemeindehaus ab 08.00 Uhr wieder einen
Trödelmarkt, an dem auch viele Bücher und
Schallplatten angeboten werden. Der Erlös
des Marktes kommt ausschließlich Kindern
in Rumänien und Kamerun zu Gute. Sachspenden die sich verkaufen lassen, werden
gerne im Gemeindehaus am Mittwoch und
Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr angenommen.
Kleintierzuchtverein C 297
Müllheim e.V.
Monatsversammlung
Die nächste Monatsversammlung findet am
05. Juni um 20.00 Uhr statt. Die Vorstandschaft bittet um rege Teilnahme.
Jungtierschau
Am 12. und 13. Juni lädt der Kleintierzuchtverein C 297, Müllheim, Hachbergstr. 9 zur
diesjährigen Jungtierschau ein. Es werden
verschiedene Kaninchenrassen gezeigt. Für
das leibliche Wohl ist wie jedesmal gesorgt.
Öffnungszeiten an diesen Tagen sind:
Samstag, ab 14.00 Uhr, Essen ab 18.00 Uhr,
Sonntag ab 10.00 Uhr, Essen ab 11.00 Uhr.
Die Vorstandschaft und alle Helfer freuen
sich auf ihren Besuch!
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Donnerstag, 10. Juni
15.00 Uhr Treffpunkt Winzergenossenschaft
Britzingen zur kleinen Wanderung durch die
Weinberge unter fachkundiger Führung
(Länge ca. 2,5 km, Dauer ca. 90 Min.)
20.00 Uhr Hermann-Burte-Saal, Feldberg:
Mundartstück der Laienspielgruppe Feldberg „Rutsch mir doch de Buckel ufe“
Freitag, 11. Juni
20.30 Uhr Soehnlin-Keller, Werderstr. 33:
Jazz-Salonabend „Quer“ – Tilo stellt vor:
Laurie Anderson
Samstag, 12. Juni
19.00 – 23.00 Uhr Viehmarktplatz Müllheim:
„Tanz unter den Linden“ mit Bands-, Gesangs- und anderen Talente aus Müllheim
sowie die Salsaband „Tropico son“
21.00 Uhr Soehnlin-Keller, Werderstr. 33:
Soehnlin-Disco-time mit DJ Doc Holiday:
Tanzen bis der Arzt kommt, Groove zum
Tanzen von 80er bis heute – Sockenqualmer-Disco
Sonntag, 13. Juni
11.00 - 16.00 Uhr Altes Schulhaus, Niederweiler: Büchermarkt des Frauenvereins Niederweiler
20.00 Uhr Martinskirche Müllheim: Recital
mit Annette Hall, Gesang und Anton Illenberger, Klavier
Ski-Zunft Müllheim
Ausflug
Die Senioren der Ski- Zunft Müllheim fahren am Dienstag, den 8.
Juni zur Rosenblüte (ProgrammÄnderung) nach Ettenbühl mit „Teatime“ und
Gartenbesichtigung. Abfahrt ist um 14.00
Uhr vom Parkplatz gegenüber den Tennisplätzen. Anmeldung bis Montag, den 7.6. bei
Erich Dornes, Tel. 8136.
Rundwanderung in den
Franches-Montagnes (Schweizer Jura)
Am Donnerstag, 10. Juni (Fronleichnam)
wandert die Skizunft Müllheim durch das
große Weideland der Franches Montagnes
im Schweizer Jura. Die Wanderzeit beträgt
knapp 4 Stunden und verläuft ohne große
Höhendifferenzen. Gutes Schuhwerk ist erforderlich, Rucksackverpflegung wird empfohlen. Ausserdem Ausweispapiere und evtl.
Schweizer Franken mitnehmen. Abfahrt ist
um 8.30 Uhr bei den Tennisplätzen am Bürgerhaus mit Privat-Pkw. Nach Absprache
besteht Mitfahrgelegenheit. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Anmeldung und Information unter Tel. 07631/
14107.
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Donnerstag, 03. Juni 2004
Der Arbeitskreis Frieden der
Evang. Bezirkssynode Müllheim
lädt ein:
Diskussionsveranstaltung zur Europawahl zum Thema “Militärmacht Europa”
Auf dem Podium werden Rede und Antwort
stehen:
Frau Sylvia Kotting-Uhl, Landesvorsitzende
Bündnis90-Grüne
Frau Gabi Rolland, SPD
Frau Birgit Veith, CDU
Herr Tobias Pflüger, auf der PDS-Liste
Herr Christoph Sprich, FDP
Die Diskussionsveranstaltung findet statt am
Mittwoch, 9. Juni, um 20 Uhr, im Bürgerhaus Müllheim, kleiner Saal.
Eltern-Kind-Initiative
Friedrichstr.6, 79379 Müllheim, 07631/13508
Stillcafé- auch für nicht
stillende Mütter
Das Stillcafé findet am Mittwoch, 09. Juni
von 15.30 – 17.00 Uhr statt. Gebühr: 3 Euro
Informationsabend rund um die Geburt
Am Freitag, den 11. Juni um 20.15 Uhr informiert die Hebamme Sigrid Bopp über die
Geburt im allgemeinen. Zudem wird ein Film
über Wassergeburt gezeigt. Interessierte
sind herzlich eingeladen
Treffpunkt für Alleinerziehende
Am Sonntagmorgen 13. Juni von 10.00 –
12.30 Uhr bietet die EKI einen Treffpunkt für
alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern zum gemeinsamen Frühstück an. Interessierte bitten wir sich im EKI Büro anzumelden. Unsere Bürozeiten sind Mo-Do
8.30-11.30 Uhr und Die 15 –18 Uhr.
Yoga für Schwangere
Beginn Donnerstag, 17. Juni, 18-19.30 Uhr,
4 Abende. Gebühr 31,-/35,- Euro. Anmeldungen erforderlich bis 09.06. unter
07631/13508.
Schwarzwaldverein
Ortsgruppe MüllheimBadenweiler e. V.
Wir schleichen uns von hinten an!
Am 13. Juni wandern wir von der Ferme Auberge Glashütte (834) über Col du Firstacker
(955) - Col du Haag (1233) - Lac du Ballon
(992) - Gustiberg (978) - Col de Judenhut
(973) wieder zur Ferme Auberge Glashütte.
Die Wegstrecke beträgt ca. 20 km, die Wanderzeit ca. 5-6 Std.. Abfahrt mit PKW Müllheim Verkehrsamt ab 8.00 Uhr, Neuenburg
ab 8.10 Uhr. Anmeldung und Info bis 10. Juni
bei Anja Lichtblau unter Tel.: 07631/15952.
HELIOS Klinik Müllheim
Kreißsaalführung in Französisch
Treffpunkt: vor dem Kreißsaal der HELIOS
Klinik Müllheim (bitte an der Kreißsaaltür
klingeln). Termin: Montag, 14. Juni, 19.00
Uhr, Anmeldung erbeten bei: Frau Claudine
Carrazé, 0033 6 19 77 10 28.