ZC 3 - O 1959

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ZC 3 - O 1959
POSTANSCHRIFT
Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn
Behörden und Dienststellen,
deren Bezügezahlungen
vom Bundesamt für Finanzen
- Dienstleistungszentrum vorgenommen werden
- B - L - VA Bundesamt für Finanzen
HAUSANSCHRIFT
BEARBEITET VON
- Verteiler 30 A -
Dienstsitz Bonn
Ellerstraße 56, 53119 Bonn
Herrn Baldus
TEL
+49 (0) 18 88 6 82-14 69 (oder 6 82 - 0)
FAX
+49 (0) 18 88 6 82-13 52
E-MAIL
[email protected]
TELEX
88 66 45
DATUM
4. August 2005
nachrichtlich:
Bundesrechnungshof
- 2 Mehrabdrucke - Prüfungsgebiete VII 1 / VII 3 Prüfungsämter des Bundes
- je 2 Mehrabdrucke -
BETREFF
Lohnsteuerliche Behandlung des Versorgungszuschlags für Beamte bei Beurlaubung
ohne Dienstbezüge
ANLAGEN
1
GZ
Z C 3 - O 1959 - 18/05 (bei Antwort bitte angeben)
Aus gegebenem Anlass übersende ich den als Anlage beigefügten Abdruck von BMF vom
22. Februar 1991 - IV B 6 - S 2360 - 3/91 - (BStBl I S. 951) mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Die darin enthaltenen Ausführungen gelten unverändert weiter (mit Ausnahme der Höhe des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags, der sich derzeit auf 920 Euro beläuft); weder durch das Gesetz
zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) vom 5. Juli 2004 (BGBl. I
S. 1427) noch durch andere gesetzliche Neuregelungen ist insoweit eine Änderung der
Rechtsauffassung eingetreten.
Ich bitte um Beachtung und weitere Veranlassung, insbesondere
•
Unterrichtung der in Ihrem Haus/Bereich für Besoldungs- und Tarifangelegenheiten
zuständigen Organisationseinheit/en,
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2
•
Anordnung der Versorgungszuschläge zur Auszahlung über das Bezügezahlungsverfahren KIDICAP beim Bundesamt für Finanzen - Dienstleistungszentrum - (elektronisches Formular 3973 oder 3976/IT-Verfahren KIWI: Schlüsselzahl 6867).
Dieses/r Rundschreiben/-erlass nebst Anlage steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den
Internetseiten des Bundesamtes für Finanzen - Dienstleistungszentrum - zur Verfügung
(http://www.dz-portal.de → Bezüge zentral → Mehrere Statusgruppen → Vorschriften). Zur
Mitteilung der für den Zugriff erforderlichen Angaben (Benutzername, Kennwort) ist ausschließlich eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected].
Im Auftrag
Dr. Stahl-Hoepner
Beglaubigt
Angestellte