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BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE KENNTNISNAHME DER EIGNERSTRATEGIEN DER LIECHTENSTEINISCHEN GASVERSORGUNG (LGV) UND DER LIECHTENSTEINISCHEN KRAFTWERKE (LKW) Behandlung im Landtag Datum Kenntnisnahme
Nr. 84/2014
3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung .................................................................................................. 4 Zuständiges Ministerium......................................................................................... 4 Betroffene Amtsstellen und Organisationen .......................................................... 4 I. EINLEITUNG .............................................................................................. 5 1. Ausgangslage ................................................................................................. 5 2. Gewinnabschöpfung...................................................................................... 7 2.1 Liechtensteinische Post AG .................................................................. 8 2.2 Telecom Liechtenstein AG (TLI)............................................................ 9 2.3 Liechtensteinische Kraftwerke (LKW) ................................................ 10 2.3.1 Ausgangslage und aktuelle Herausforderungen.................. 10 2.3.2 Mögliche Folgen einer verstärkten Abschöpfung durch das Land ............................................................................... 12 2.3.3 Fazit und zukünftige Abschöpfung....................................... 13 2.4 Liechtensteinische Gasversorgung (LGV)........................................... 15 2.4.1 Ausgangslage........................................................................ 15 2.4.2 Fazit und zukünftige Gewinnabschöpfung........................... 18 2.5 Zusammenfassung.............................................................................. 18 II. ANTRAG DER REGIERUNG....................................................................... 20 Beilagen: –
Eignerstrategie der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) –
Eignerstrategie der Liechtensteinischen Gasversorgung (LGV) 4 ZUSAMMENFASSUNG Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag bringt die Regierung dem Landtag die Anpassung der Eignerstrategien der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) und der Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) zur Kenntnis. Das Regierungsprogramm 2013‐2017 hält unter dem Handlungsfeld „Staats‐
haushalt ausgleichen“ als eine der Massnahmen Folgendes fest: „Gemeinsam mit den staatsnahen Betrieben wird eine Ausschüttungspolitik festgelegt, die den Interessen des Unternehmens sowie des Staates Rechnung trägt“. Zur Umsetzung dieser Massnahme wurden die vier Unternehmen Post AG, Telecom Liechtenstein AG, die LKW und die LGV genauer analysiert und die zum Teil bereits bestehenden Regelungen untersucht. Bei der Post AG gab es bereits eine klare Regelung bezüg‐
lich der Gewinnabschöpfung, bei der TLI wurde dieselbe Lösung bereits mit der Schaffung der Beteiligungsstrategie (BuA 55/2014, Kenntnisnahme im Juni‐
Landtag 2014) eingeführt. Um eine möglichst einheitliche Lösung umzusetzen, ist nun noch eine Anpassung der Eignerstrategien der LKW und der LGV notwendig. ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft BETROFFENE AMTSSTELLEN UND ORGANISATIONEN Amt für Kommunikation Stabsstelle Finanzen Landeskasse LKW LGV 5 Vaduz, 26. August 2014 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Kenntnisnahme der Eignerstrategien der Liechtensteini‐
schen Gasversorgung und der Liechtensteinischen Kraftwerke zu unterbreiten. I.
EINLEITUNG 1.
AUSGANGSLAGE Gemäss Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung der öffentlichen Unternehmen, LGBl. 2009 Nr. 356, (ÖUSG) legt die Regierung nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene für jedes öffentliche Unternehmen eine Eigner‐ oder Beteiligungsstrategie fest. Nach Abs. 2 desselben Artikels legt die Regierung dem Landtag die festgelegten oder abgeänderten Eigner‐ oder Beteiligungsstrategien zur Kenntnisnahme vor. Mit vorliegendem Bericht und Antrag werden die abgeänderten Eignerstrategien der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) und der Liechtensteinischen Gasver‐
sorgung (LGV) dem Landtag zur Kenntnis gebracht. Im Regierungsprogramm 2013‐2017 ist in Anlehnung an die bereits im Koaliti‐
onsvertrag vom 26. März 2013 zwischen den Regierungsparteien festgehaltenen 6 Grundsätze unter dem Handlungsfeld „Staatshaushalt ausgleichen“ als eine der Massnahmen Folgendes festgehalten: „Gemeinsam mit den staatsnahen Betrie‐
ben wird eine Ausschüttungspolitik festgelegt, die den Interessen des Unter‐
nehmens sowie des Staates Rechnung trägt“1. Das bedeutet, dass die öffentlichen Betriebe – sofern diese gewinnorientiert sind – ebenfalls ihren Beitrag zur Sanierung des strukturellen Defizits im Staatshaus‐
halt leisten sollen. Die Aussage wird insofern relativiert, als festgehalten wird, dass diese Ausschüttungspolitik nicht zu unerwünschten Effekten für das jeweili‐
ge Unternehmen führen darf. Das heisst, dass Gewinne, die betriebsnotwendig sind, auch weiterhin für das Unternehmen zur Verfügung stehen sollen und wich‐
tige Erneuerungen, Unterhaltskosten sowie sinnvolle Investitionen nach wie vor möglich sein müssen. Neben der Liechtensteinischen Landesbank ist eine Abschöpfung von nicht‐
betriebsnotwendigen Mitteln lediglich bei der Telecom Liechtenstein AG (TLI), der Liechtensteinischen Gasversorgung (LGV), den Liechtensteinischen Kraftwer‐
ken (LKW) und der Liechtensteinischen Post AG (Post AG) möglich, da diese Un‐
ternehmen am Markt tätig sind und gewinnorientiert geführt werden. Von den genannten staatsnahen Betrieben bestand in den Eignerstrategien bis‐
her lediglich eine diesbezügliche Regelung für die Post und die LKW. Bei der LGV war bislang keine Abschöpfung vorgesehen, bei der TLI gab es bis Juni 2014 noch keine Beteiligungsstrategie. Im Rahmen der Neufassung der Beteiligungsstrategie der TLI im Juni 2014 (Be‐
richt und Antrag Nr. 55/2014) wurde daher in Anlehnung an die Regelung mit der 1
Regierungsprogramm 2013 – 2017, S. 10. 7 Post AG ebenfalls eine Gewinnbeteiligung von 50% des Reingewinns beschlos‐
sen. 2.
GEWINNABSCHÖPFUNG Die Regierung hatte das vom Landtag und vom Regierungsprogramm 2013‐ 2017 vorgegebene grobe Ziel, dass mehr Mittel von den öffentlichen Unternehmen in die Staatskasse zurückfliessen sollten. Die Ausgangslage war jedoch bei allen vier Unternehmen (LKW, LGV, TLI und Post AG), bei denen eine Gewinnabschöpfung grundsätzlich möglich ist, sehr unterschiedlich. Bei der Post AG ist in der Beteili‐
gungsstrategie unter Ziff. 4.3 klar geregelt, dass 50% des Gewinnes an Dividen‐
den ausgeschüttet werden. An dieser Regelung möchte die Regierung momentan festhalten (zur Begründung vgl. Ziff. 2.1). Bei den LKW ist in der Eignerstrategie unter Ziff. 4.2 festgehalten, dass sie ihr Anstaltskapital von CHF 25 Mio. jährlich zu 4.5% verzinsen. Bei der LGV gab es bislang keine Regelung, bei der TLI wurde die Gewinnbeteiligung im Rahmen der neuen Beteiligungsstrategie analog zur Post AG eingeführt. In einem ersten Schritt fanden deshalb Gespräche mit der strategischen und operativen Führungsebene von TLI, LKW und LGV statt, um zunächst ein Ver‐
ständnis für die finanzielle Situation, die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und den Bedarf an liquiden Mitteln des jeweiligen Unternehmens zu eruieren. Zudem sollten Vorschläge gemacht werden, wie viel und mit welchem Mechanismus Gelder an den Staat zurückfliessen könnten. In einem zweiten Schritt wurden die Unternehmen beauftragt, Prognosen für die Geschäftsentwicklung für die nächsten Jahre sowie eine möglichst realistische Einschätzung der Mittelrückflüsse an den Staat abzugeben und auch möglichst verständlich ihre finanzielle Situation sowie den je nach Geschäftsmodell unter‐
schiedlichen Finanzbedarf darzulegen. 8 Die Ausgangslage der jeweiligen Unternehmen gestaltet sich sehr unterschied‐
lich, da die Geschäftsmodelle kaum vergleichbar sind. Während die LKW und die LGV vor allem Infrastruktur betreiben und hohe Investitions‐ und Unterhaltskos‐
ten haben, sind die TLI und die Post AG Dienstleistungsbetriebe mit vergleichs‐
weise niedrigen Investitionskosten. Der Regierung war es aber dennoch wichtig – unter Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen Ausgangslage – eine möglichst vergleichbare Regelung für die vier Unternehmen zu definieren. Deshalb hat die Regierung beschlossen, bei al‐
len vier Unternehmen die Abschöpfung direkt an den Gewinn zu knüpfen. Damit kann auch Rücksicht auf den Geschäftsgang der einzelnen Unternehmen ge‐
nommen werden. 2.1
Liechtensteinische Post AG Bei der liechtensteinischen Post AG gibt es bereits seit langem eine Regelung, die direkt beim Gewinn des Unternehmens ansetzt. In Ziff. 4.3 der Beteiligungsstra‐
tegie der Post AG ist festgehalten, dass 50% des Gewinnes an Dividenden ausge‐
schüttet werden müssen. Die Post AG hat basierend auf dieser Bestimmung seit ihrer Gründung am 1. Januar 2000 CHF 5 Mio. an Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet sowie CHF 12 Mio. Mehrwertsteuer und CHF 3 Mio. Ertragssteu‐
ern entrichtet. Damit hat sie bereits bisher einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Regierung möchte deshalb auch an der bisherigen Regelung festhalten. Allerdings wies die Post AG für das Jahr 2013 einen Jahresverlust von über CHF 12.5 Mio. aus. Ursache war die notwendige Bildung einer Rückstellung für die Ausfinanzierung der Pensionskasse. Der grosse Verlust führte dazu, dass die Ei‐
genkapital‐Quote von 62.5% auf 21.5 % gesunken ist. 9 Gemäss Beteiligungsstrategie der Regierung (Ziff. 4.3 „Vorgaben zu den Finan‐
zen“) soll sich das Eigenkapital in einer Bandbreite von 30% bis 45% der Bilanz‐
summe bewegen. Diese Obergrenze kann im Falle von betrieblichen Notwendig‐
keiten überschritten werden. Aufgrund der zu tiefen Eigenkapital‐Quote kann die Post keine Dividenden auszahlen, bis die Quote gemäss Beteiligungsstrategie wieder erreicht ist. Würde die Regierung trotzdem auf Dividenden bestehen, müssten diese fremdfinanziert werden, was nicht im Sinne der Aktionäre ist. In Absprache mit dem Minderheitsaktionär soll deshalb auf eine Anpassung der Beteiligungsstrategie verzichtet werden. Vorläufig ist demnach leider mit keinem weiteren Mittelrückfluss von der Post AG an die Aktionäre zu rechnen. 2.2
Telecom Liechtenstein AG (TLI) Für die TLI wurde im Juni 2014 erstmals eine Beteiligungsstrategie erlassen. Vor‐
her gab es keine schriftlich fixierte Regelung betreffend den Mittelrückfluss an den Staat. Die TLI hatte 2012 einen Gewinn erwirtschaftet und hätte auch 2013 (ohne die Rückstellungen für die PVS und die endgültige Abschreibung der deep AG) einen sehr ansehnlichen Gewinn realisiert. Laut Ausführungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Telecom wird basierend auf einem provisorischen Business Plan (nach der Fusion mit der Mobilkom Liechtenstein AG) auch in den nächsten Jahren mit einem Gewinn in der Höhe von ca. CHF 4 bis 5 Mio. zu rechnen sein. In Absprache mit dem Verwaltungsrat beschloss deshalb die Regierung im Juni 2014, bei der Telecom Liechtenstein AG dieselbe Regelung wie bei der Post zu treffen. Das bedeutet, dass 50% des Gewinns nach Steuern als Dividende an den Aktionär ausgeschüttet werden müssen. Eine Einschränkung gilt lediglich hin‐
sichtlich der Eigenkapitalquote (ebenfalls wie bei der Post AG): diese darf 40% nicht unterschreiten. 10 Laut Hochrechnungen der TLI darf mit der vereinbarten Regelung in den nächs‐
ten Jahren mit ca. CHF 1.6 bis 2.5 Mio. Dividenden gerechnet werden. Da die TLI aus dem Geschäftsjahr 2013 einen Verlustvortrag von CHF 4.6 Mio. mitnimmt, der bei einem budgetierten Gewinn 2014 von CHF 4.5 Mio. vollständig abgetra‐
gen werden soll, kann mit einer ersten Dividendenausschüttung erst im darauf‐
folgenden Geschäftsjahr (Ausschüttung 2016 bezogen auf den Gewinn 2015) gerechnet werden. 2.3
Liechtensteinische Kraftwerke (LKW) 2.3.1 Ausgangslage und aktuelle Herausforderungen Aktuell legt die Eignerstrategie der LKW in Ziff. 4.2 fest, dass das Dotationskapital der LKW von CHF 25 Mio. mit 4.5% jährlich zu Gunsten des Staates verzinst wird, was CHF 1‘125‘000 entspricht. Dazu kommen Steuern, weitere Abgaben und Vergünstigungen an das Land, sodass sich die Gesamtabgaben für das Jahr 2013 auf rund CHF 2.1 Mio. beliefen. Das Dotationskapital der LKW wurde zudem im Jahr 2010 auf Beschluss der Re‐
gierung verdoppelt. Die Erhöhung des Dotationskapitals wurde damals aus Re‐
serven der LKW finanziert. Dadurch verdoppelten sich auch die Erträge aus der Verzinsung. Die aktuell gültige Eignerstrategie hält zu den Aufgaben der LKW in 3.2. Wirt‐
schaftliche Ziele fest: „Die LKW sollen der Bevölkerung und der Wirtschaft mög‐
lichst attraktive Preise für qualitativ hochstehende Produkte garantieren. […] Die LKW erwirtschaften Gewinne aus der Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen Sicher‐
stellung der Finanzierung für die notwendigen und zukunftsorientierten Investi‐
tionen in Netze und Kraftwerke. […] Das Unternehmen soll einen positiven Bei‐
trag zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein leisten.“ 11 Dies bedeutet für die LKW, dass nicht eine Gewinnmaximierung angestrebt wer‐
den soll, sondern dass die privaten, gewerblichen und industriellen Kunden von attraktiven Preisen profitieren sollen. Ebenso sollen die Netze und Kraftwerke nachhaltig erstellt, betrieben und unterhalten werden, was entsprechend Inves‐
titionstätigkeiten voraussetzt. Dies ist sicher auch im Interesse des Eigners; es kann nicht darum gehen, einen möglichst hohen Shareholder‐Value zu erzielen. Der Staat ist in erster Linie an zuverlässigen Netz‐ und Kraftwerkleistungen zu attraktiven Preisen interessiert. Dies galt es bei der Festlegung der zukünftigen Gewinnabschöpfung zu berücksichtigen. Die Hauptaktivitäten der LKW liegen im Bau, Betrieb und Unterhalt von Strom‐ und Telekommunikationsnetzen, sowie von Kraftwerksanlagen. All diese Tätig‐
keiten sind sehr investitionsintensiv, wodurch die LKW darauf angewiesen sind, nachhaltig angemessene Gewinne zu erwirtschaften, um die Qualität der Anla‐
gen nicht zu beeinträchtigen und die erforderlichen Erweiterungs‐ und Ersatzin‐
vestitionen tätigen zu können. Aufgrund verschiedener Investitionen in den letzten Jahren (Kauf des Telekom‐
munikationsnetzes von der Liechtensteinischen Telenet AG im Jahr 2007, Erneu‐
erung und Erweiterung des Kraftwerks Samina, etc.) und Kosten für die Ausfinan‐
zierung der Pensionskasse wird die Fremdfinanzierung der LKW bis Ende 2014 auf rund CHF 70 Millionen anwachsen. Laut Aussagen der LKW bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren Anstrengun‐
gen erfolgen müssen, um das Fremdkapital nicht weiter anwachsen zu lassen, weshalb aus Sicht des Unternehmens unter Berücksichtigung des bereits bisher hohen Mittelrückflusses an den Eigner von einer zu starken Erhöhung abgesehen werden sollte. In diesem Zusammenhang gilt es auch zu berücksichtigen, dass die Fremdkapitalkosten aktuell auf einem historischen Tief liegen, durchaus aber die 12 Möglichkeit besteht, dass durch eine Veränderung der Zinssituation die Fremd‐
kapitalkosten deutlich ansteigen können. Rund 45% der Umsätze der LKW werden im regulierten Bereich erwirtschaftet (Strom‐ und Kommunikationsnetz). In diesen Geschäftsbereichen dürfen die LKW aufgrund der Vorgaben der Aufsichtsbehörden (Amt für Kommunikation und Kommission für Energiemarktaufsicht) keine Gewinne erwirtschaften, sondern nur die kalkulatorischen Kosten abdecken, die z.B. im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) und der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) festgelegt sind. Diese sind zur Refinanzierung der Investitionen gedacht und der kalkulatorische Zinssatz ist in Liechtenstein mit 3.7% im Vergleich z.B. zur Schweiz (aktuell 4.7%) heute schon sehr tief, weshalb diese kalkulatorischen Zinsen, die 1:1 den massgebli‐
chen Teil des Bilanzgewinns bilden, nicht abgeschöpft werden dürfen, um die Refinanzierung nicht zu gefährden. Dies ist wichtig zu verstehen, wenn es um die Bemessung der Höhe der Abschöpfung geht. Der Energiemarkt ist in Liechtenstein seit 10 Jahren liberalisiert. Entsprechend können die Kunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Dies führte zu einer Mar‐
generosion im Energiegeschäft, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Eine Erholung ist wegen der Produktionsüberkapazitäten im europäischen Markt kurzfristig nicht in Sichtweite. Diese Einschränkungen waren bei der Bemessung der Höhe der Gewinnabschöp‐
fung angemessen zu berücksichtigen. 2.3.2 Mögliche Folgen einer verstärkten Abschöpfung durch das Land Wie auch im vorhergehenden Kapitel dargelegt, erläuterten die LKW auf Anfrage, dass sich ihre wirtschaftliche Situation zunehmend schwieriger gestalte. Die Margen schrumpften und die Kunden hätten ausser in den regulierten Bereichen die Möglichkeit den Lieferanten zu wechseln, wenn der Preis nicht stimme, was 13 auch bereits geschehen sei. Um einen Substanzverlust der LKW zu vermeiden und die Investitionen in der betriebsnotwendigen Höhe tätigen zu können, müss‐
ten bei einer zu hohen Gewinnabschöpfung neue Ertragsquellen erschlossen oder der Mittelrückfluss an den Staat müsste fremdfinanziert werden. Dies ist selbstverständlich nicht im Interesse der Regierung. Die Gewinnabschöp‐
fung darf nicht zu höheren Strompreisen oder einer höheren Verschuldung der LKW führen. Dies würde auch eine Abkehr von den heute in der Eignerstrategie definierten Grundsätzen bedeuten. Auch aus Sicht des Wirtschaftsstandorts sind höhere Strompreise nicht wünschenswert. Die Regierung ist der Ansicht, dass auch hier die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und der notwendigen Sanierung des Staatshaushalts gefunden werden muss. Die LKW führten gegenüber der Regierung zudem aus, dass sie je nach Höhe des Mittelrückflusses an den Eigner z.B. die Investitionstätigkeit in Netze und Kraft‐
werke reduzieren müssten. Eine Reduktion der Investitionstätigkeit im Netzbau würde mittelfristig zu einer Qualitätseinbusse führen, was zu einer höheren Aus‐
fallhäufigkeit führen könnte. Dies wird von der Regierung ebenfalls als nicht sinnvoll erachtet, da das Netz mit grossem finanziellem Aufwand gebaut und unterhalten wurde und eine hohe Ausfallsicherheit im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes liegt. Die von der Regierung angestrebte, höhere Gewinnrückführung führt nach An‐
sicht der Regierung noch nicht dazu, dass die LKW ihre Investitionen deutlich zurückfahren müssen. Grundsätzlich müssen aber neue Investitionen – vor allem im Ausland – immer auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. 2.3.3 Fazit und zukünftige Abschöpfung Die finanzielle Situation der LKW kann nicht 1:1 mit etwa derjenigen der Post AG oder der TLI verglichen werden, so beträgt etwa der Anteil des Anlagevermögens 14 88.5% während dies bei der TLI lediglich 53.5% sind (gemäss Jahresabschluss 2013). Eine Hochrechnung für die folgenden Jahre zeigt laut LKW folgendes Bild: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Nettoumsatzerlöse 87.5 95.6 90.6 91.3 87.2 82.0 80.1 79.2 78.7 78.8 Jahresgewinn 12.8 9.7 9.8 12.0 ‐1.2 7.7 5.7 5.4 5.6 4.2 Bemerkungen Jahresabschluss Budget Hochrechnung Der Verlust im Jahr 2013 ist auf die Sanierung der Pensionskasse für das Staats‐
personal zurückzuführen. Ohne diese notwendige Massnahme hätte ein Jahres‐
gewinn von rund CHF 10.8 Mio. resultiert. Die Regierung anerkennt die Argumente der LKW und hat diese in ihre Überle‐
gungen miteinbezogen. Grundsätzlich möchte die Regierung für die Zukunft eine möglichst einheitliche Regelung, was die Gewinnabschöpfung angeht. Diese Re‐
gelungen müssen gleichzeitig aber Rücksicht auf den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens nehmen. Bisher war dies bei den LKW nicht der Fall: unabhängig vom Erfolg mussten jedes Jahr 4.5% des Dotationskapitals bezahlt werden. In Zukunft soll nun, wie bei den anderen Unternehmen, ebenfalls direkt beim Gewinn angesetzt werden. Die Regierung hat deshalb mit der Abänderung der Eignerstrategie der LKW entschieden, dass 30% des Gewinns an den Eigner zu‐
rückgeführt werden sollen. Die LKW hatten aufgrund einer vorsichtigen Schät‐
zung 20% des Gewinns vorgeschlagen, dies hätte aber nur marginal zu einer Er‐
höhung des Mittelrückflusses geführt, respektive je nach Geschäftsverlauf gleich oder sogar weniger Rückfluss als bisher bedeutet. Nach Abwägung der verschie‐
denen Interessen ist die Regierung der Ansicht, dass bei sorgfältiger Planung der Investitionen und aufgrund der Hochrechnungen der LKW durchaus auch eine Abschöpfung in der Höhe von 30% des Gewinns vertretbar ist. Damit kann ein 15 Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts geleistet werden, ohne dass die LKW in ihrer Geschäftstätigkeit gemäss gesetzlichem Auftrag und Eignerstrategie zu stark eingeschränkt würden. Diese neue Regelung bedeutet eine Veränderung für die Regierung in der Budge‐
tierung. Bisher hatten die LKW die 4.5% auf das Dotationskapital fix budgetiert (also auch für 2014) und im selben Jahr abgeliefert. In Zukunft wird auf den Ge‐
winn abgestellt, was eine Unsicherheit in der Budgetierung auf Landesseite zur Folge hat. Es ergibt sich zudem ein Sonderfall für die LKW in zeitlicher Hinsicht: Für das Rechnungsjahr 2014 liefern die LKW noch die ordentliche Abgabe in Form der Verzinsung des Dotationskapitals an das Land ab. Deshalb kann für 2015 keine zusätzliche Gewinnablieferung für das Geschäftsjahr 2014 bei den LKW mehr budgetiert werden, sodass erstmals im 2016 die Gewinnablieferung 2015 im Finanzplan vorgesehen werden kann. Dieser einmalige Ausfall eines Rückflusses im 2015 ist aufgrund der Systemumstellung notwendig. Auch bei den Beteiligungserträgen der übrigen Unternehmen wird die Dividende in jenem Jahr budgetiert, in welchem sie auch fliesst. Nimmt man die hochgerechneten Gewinne der LKW als Grundlage würde dies in den kommenden Jahren folgende Rückflüsse bedeuten: CHF 1.71 Mio. im 2016, CHF 1.62 Mio. im 2017 und CHF 1.68 Mio im 2018. Dies bedeutet, dass der Rück‐
fluss von Geldern an den Eigner um ca. CHF 0.5 Mio steigt. 2.4
Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) 2.4.1 Ausgangslage Grundsätzlich verhält es sich mit dem Gewinn bei der LGV ähnlich wie bei den LKW. Auch die Gasversorgung ist im Infrastrukturgeschäft und benötigt einen grossen Teil des Gewinns für Unterhaltsarbeiten und Investitionen. In der bishe‐
16 rigen Eignerstrategie wird die LGV unter Punkt 3.3. mit der Erreichung der fol‐
genden wirtschaftlichen Zielsetzungen beauftragt: „Die LGV erwirtschaftet Gewinne aus der Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen Sicherstellung der Finanzierung für die notwendigen und zukunftsorientierten Investitionen u.a. in neue Geschäftsfelder sowie, um den Kunden ein gutes Preis / Leistungsverhältnis zu bieten. Den Schwankungen der Energiepreise soll mit Reservenbildung entgegen gewirkt werden.“ Weiter soll mit einer nachhaltigen Eigenwirtschaftlichkeit der langfristige Be‐
stand der LGV gesichert werden. Eine Verzinsung des Dotationskapitals war bis‐
lang nicht vorgesehen. Die Eignerstrategie hielt in Ziff. 4.2 bisher lediglich Fol‐
gendes fest: „Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen. Betrieblich notwendige Reserven müssen angelegt werden, um Investitionen in zukunftsfähige Ge‐
schäftsfelder zu tätigen und um die Energiepreise stabil zu halten.“ 2.4.1.1 Anstehende Investitionen in neue Geschäftsfelder Die LGV hat in der Vergangenheit die Gas‐Energiepreise so gestaltet, dass die Weiterentwicklung des bestehenden Gashandelsgeschäfts aber auch die Finan‐
zierung des neuen Geschäftsfeldes Wärme sichergestellt werden können. Mit dem Ausbau des neuen Geschäftsfeldes Wärme stehen laut Auskunft der LGV in den nächsten Jahren grosse Investitionen an. So ist zum Beispiel eine Fernwär‐
me‐Leitungsanbindung von der KVA‐Buchs nach Schaan geplant. Eine Abschöp‐
fung eines zu grossen Teils der erwirtschafteten Mittel würde laut LGV vor allem die Entwicklung des Geschäftsfelds Wärme behindern. 17 2.4.1.2 Konkurrierende Energiequellen und Konkurrenzfähigkeit Sowohl das Gas‐ und Wärmegeschäft stehen in direkter Konkurrenz mit anderen Energiequellen (Heizöl, Holz, Strom etc.). Der Kunde kann dabei auf dem Markt frei wählen und ist nicht gezwungen, Energie bei der LGV zu beziehen. Die unter‐
schiedlichen Energieformen stehen in einem intensiven Wettbewerb und der Preis ist ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Kunden. Eine Preiserhöhung ausgelöst durch eine Gewinnabschöpfung würde sich negativ auf die Konkurrenz‐
fähigkeit der LGV auswirken und je nach Kundensegment mehr oder weniger rasch zu Kundenabgängen führen. 2.4.1.3 Marktliberalisierung Gasmarkt Die Umsetzung der Liberalisierung des Gasmarktes ist in vollem Gange und führt zum Verlust des Monopols der LGV. Gasbezüger haben die Möglichkeit im libera‐
lisierten Markt den Energielieferanten zu wechseln und sind nicht mehr gezwun‐
gen von der LGV Gas zu beziehen. Die Erfahrung in anderen Märkten zeigt, dass dies zu einer signifikanten Reduzierung der Marge im Energiehandel führt. Insbe‐
sondere die sehr preissensitiven Industriekunden werden die sich ergebenden Chancen für Preisvorteile durch andere Lieferanten wohl nutzen. Um die Eigen‐
wirtschaftlichkeit der LGV aber auch die Finanzierung der Projekte zur Entwick‐
lung des neuen Geschäftsfeldes Wärme sicherzustellen, sind in den nächsten Jahren wesentliche Anstrengungen nötig. Wie auch in den Ausführungen zu den LKW festgehalten, ist die Regierung nicht daran interessiert, dass eine allfällige Gewinnabschöpfung zu Preiserhöhung führt. Dies wäre für den Wirtschaftsstandort kontraproduktiv. Diese Überlegungen waren von der Regierung entsprechend bei der Bemessung der Höhe der Gewinnabschöpfung zur berücksichtigen. 18 2.4.2 Fazit und zukünftige Gewinnabschöpfung Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist die Regierung auch mit der LGV in Verhandlungen getreten, um auszuloten, wie viel Mittelrückfluss an den Staat möglich ist, um die Investitionstätigkeit nicht zu gefährden, die Preise nicht zu erhöhen aber dennoch einen angemessenen Beitrag an die Sanierung des Staatshaushaltes zu leisten. Die LGV hat bisher noch kein Geld an den Eigner abgeführt. Die Regierung möch‐
te auch bei diesem Unternehmen einen Mittelrückfluss, der an den Gewinn und damit an den Geschäftserfolg geknüpft ist. Auf eine Verzinsung des Dotationska‐
pitals von CHF 34.9 Mio. der LGV soll verzichtet werden, da dies einerseits ver‐
gleichsweise hoch ist und zudem die Regierung eine einheitliche Lösung für alle Unternehmen möchte. Damit auch die Gasversorgung zumindest einen Teil ihres Gewinns an den Eigner zurückführen muss, schlägt die Regierung in Absprache mit dem Verwaltungsrat der LGV eine Abgabe von 30% auf den Reingewinn – analog zu den LKW – vor. Dies entspricht ca. CHF 150‘000 ‐ 300‘000 pro Jahr gemäss den Gewinnen der letzten Jahre.2 Eine solche Abschöpfung würde die LGV bei ihren Zukunftsinvesti‐
tionen in neue Geschäftsfelder nur geringfügig einschränken und die Gaspreise müssten nicht erhöht werden. 2.5
Zusammenfassung Nach Ansicht der Regierung gelingt es mit den in Kapitel 2.1 bis 2.4 gemachten Vorschlägen, die in Absprache mit den strategischen Organen der verschiedenen 2
Die Jahresgewinne der letzten Jahre waren CHF 762‘000 (2010), 1‘891‘000 (2011) und 671‘000 (2012). Für die nächsten Jahre prognostiziert die LGV folgende Gewinne: CHF 702‘000 (2014), CHF 700‘000 (2015, CHF 700‘000 (2016). 19 öffentlichen Unternehmen ausgearbeitet worden sind, eine Lösung zu finden, „die den Interessen des Unternehmens sowie des Staates Rechnung trägt.“3 Mit den zukünftigen Regelungen wird ein Mehrertrag von ca. CHF 3.3 Mio. bis CHF 4.5 Mio. erreicht (die Zahlen basieren auf Hochrechnungen der Unterneh‐
men). Nach Ansicht der Regierung ist dies ein starkes Zeichen, dass die Anstren‐
gungen zur Sanierung des Staatshaushalts auch von den staatsnahen Betrieben mitgetragen werden, wie dies bereits in der Koalitionsvereinbarung und im Re‐
gierungsprogramm gefordert wurde. Dennoch ist die Summe nicht so hoch, dass die Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt werden, oder sie die zusätzlichen Abgaben 1:1 durch Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben werden müssten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die genannten Summen nicht alles sind, was von den vier Unternehmen an den Staat zurückfliesst. Vor allem über Ertrags‐ und Mehrwertsteuern fliessen zusätzliche Mittel in den Staatshaushalt. Auch dies war bei der Höhe der Gewinnabschöpfung mit einzubeziehen. 3
Regierungsprogramm 2013‐2017, S. 10. 20 II.
ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den Antrag, der Hohe Landtag wolle 1. die Eignerstrategie der Liechtensteinischen Gasversorgung, und 2. die Eignerstrategie der Liechtensteinischen Kraftwerke zur Kenntnis nehmen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN EIGNERSTRATEGIE der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) 19. August 2014 1. Grundlagen Die vorliegende Eignerstrategie wird von der Regierung gestützt auf Art. 16 des Gesetzes vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) und Art. 17 Abs. 2 Bst. e (Festlegung und Änderung der Eignerstrategie) des Geset‐
zes vom 19. November 2009 über die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKWG) festgelegt. Das Land Liechtenstein ist gemäss Art. 6 des LKWG einhundertprozentige Eigentümerin der Liechtensteinischen Kraftwerke. Die Interessen des Landes werden gemäss Art. 17 LKWG durch die Regierung wahrgenommen. Dabei berücksichtigt sie im Kontext der vorliegenden Eignerstrategie die unternehmerische Autonomie der Liechtensteinischen Kraftwerke und anerkennt in ihrer Eigenschaft als Ei‐
gentümerin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Ausgestaltung der Geschäftsstrategie und ‐politik. Im Rahmen der von der Regierung vorgegebenen Eig‐
nerstrategie legt der Verwaltungsrat nach Rücksprache mit der operativen Führungsebene eine Unternehmensstrategie fest und überwacht deren Umsetzung. Die Wahrnehmung der Eigentümerinteressen ist von den regulatorischen Aufgaben institu‐
tionell getrennt. Neben der Festlegung der Eignerstrategie nimmt die Regierung die Rechte des Landes Liechtenstein als Eigentümerin gemäss Art. 17 des LKWG wahr. 2. Zweck der Eignerstrategie Die Eignerstrategie gibt klare Richtlinien zur Festlegung der Unternehmensstrategie vor. Innerhalb dieser Richtlinien sind insbesondere Vision und Unternehmensleitbild festzule‐
gen. Die Regierung verpflichtet sich, von den Vorgaben in der Eignerstrategie nur nach sorgfäl‐
tiger Prüfung, bei entsprechender Notwendigkeit und nach Rücksprache mit dem Verwal‐
tungsrat (der strategischen Führungsebene) des Unternehmens abzuweichen. Die Vorgaben in der Eignerstrategie sind von der strategischen und operativen Führungs‐
ebene bei ihrer Tätigkeit zu beachten. Abweichungen sind nur bei entsprechender Not‐
Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 1/7
wendigkeit und nach Rücksprache mit und Zustimmung der Regierung als Eigentümerin möglich. Die Eignerstrategie soll sowohl für die Mitarbeiter des Unternehmens als auch für die An‐
spruchsgruppen des Unternehmens Sicherheit in Bezug auf die unternehmerische Ausrich‐
tung bieten. Sie ist gemäss Art. 16 Abs. 2a ÖUSG vom Unternehmen zu veröffentlichen. 3. Ziele der Regierung 3.1. Unternehmerische Ziele Die Regierung erwartet, dass die Liechtensteinischen Kraftwerke als selbstständiges Unter‐
nehmen kunden‐ und bedarfsorientiert, betriebswirtschaftlich und wettbewerbsfähig ge‐
führt werden. Das Hauptziel der LKW ist die Grundversorgung des Landes Liechtenstein mit Strom (Netze und Energieversorgung) und Kommunikationsnetzen. Neben diesen Kernaufgaben erbrin‐
gen die LKW Leistungen in verwandten marktnahen Bereichen, wie z.B. Elektroinstallatio‐
nen, Elektrofachhandel, Netzdokumentation. Die LKW verwalten auf Basis individueller Verwaltungsvereinbarungen zudem landeseigene Infrastrukturbereiche (zB. Mehrzweck‐
sendeanlagen Erbi Vaduz und Nendeln). Alle Aufgaben/Leistungen erfolgen gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Im Bereich Kommunikationsnetze erwartet die Regierung von den LKW die Umsetzung bzw. Einhaltung der strategischen Ziele, insbesondere: 
die diskriminierungsfreie Zurverfügungstellung der Netzinfrastruktur an Diensteerbringer gemäss Melderegister; 
die bedarfsorientierte und kostenbewusste Planung der Netzinfrastruktur mit den Liechtensteinischen Nutzern; Kommunikations‐
3.2. Wirtschaftliche Ziele Die LKW sollen der Bevölkerung und der Wirtschaft möglichst attraktive Preise für qualita‐
tiv hochstehende Produkte garantieren. Die LKW stellen sicher, dass unter allen Geschäfts‐
tätigkeiten keine Quersubventionierung stattfindet und somit alle Geschäftsbereiche für sich rentabel geführt werden (Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit). Die LKW erwirtschaften Gewinne aus der Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen Sicherstellung der Finanzierung für die notwendigen und zukunftsorientierten Investitionen in Netze und Kraftwerke. Die LKW setzen die finanziellen Mittel kostenbewusst ein. Das Unternehmen soll einen positiven Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts‐
standortes Liechtenstein und zu möglichst optimalen Rahmenbedingungen leisten. Die Regierung erwartet, dass die LKW ihre Leistungen insbesondere auf den Markt des Landes Liechtenstein ausrichten. Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 2/7
3.3. Ethische, soziale und ökologische Ziele Die Organe der LKW haben bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei ihrer Umsetzung die soziale und ethische Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, den Geschäftspartnern, den Kunden und der Gesellschaft Liechtensteins wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere: 
Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter; 
Sämtliche Massnahmen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter; 
Förderung des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein durch attraktive Dienstleistungen im regulierten und nicht regulierten Bereich und Engagement in nationalen/regionalen diesbezüglichen Gremien; 
Förderung des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein durch Vergabe von Aufträgen an die einheimische Wirtschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedin‐
gungen (öffentliches Vergabewesen); 
Etablierung und Sicherung der Position als attraktiver regionaler Arbeitgeber; 
eine führende Position in einer engagierten und zeitgemässen Lehrlingsausbildung; 
kontinuierliche Förderung und Ausbildung der Mitarbeiter; 
Sicherstellung des Datenschutzes; 
Förderung der Energieeffizienz innerhalb des Betriebs und durch Beratung der Bevöl‐
kerung und Wirtschaft; 
Förderung der erneuerbaren Stromproduktion; 
Förderung der Kunden‐ und Mitarbeiterzufriedenheit. Schliesslich erwartet die Regierung, dass bei der Unternehmensführung auch ökologische Aspekte angemessen und zukunftsorientiert berücksichtigt werden. 4. Vorgabe der Regierung zur Umsetzung der Ziele 4.1. Vorgabe zur Geschäftstätigkeit Die Organe der LKW haben dafür zu sorgen, dass die von der Bevölkerung verlangten Dienstleistungen in der Stromversorgung, der Bereitstellung von Kommunikationsnetzen und damit verbundenen Tätigkeiten in hoher Qualität und einem ausgewogenen Preis/Leistungsverhältnis gewährleistet bzw. angeboten werden. Die LKW können zur Sicherstellung untenstehender Ziele strategische Partnerschaften ein‐
gehen, sofern der Nutzen die Kosten und Risiken deutlich überwiegt. Die LKW können zum Auf‐ und Ausbau von strategischen Partnerschaften Beteiligungen eingehen oder Übernahmen vollziehen, sofern damit die Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig gesichert wird. Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 3/7
Die LKW beteiligen sich nicht direkt oder indirekt an Firmen, die Dienste im Bereich der Telekommunikation erbringen. 4.1.1. Netzbau und Netzbetrieb Hohe Verfügbarkeit der Strom‐ und Kommunikationsnetze unter Berücksichtigung der re‐
gulatorischen Rahmenbedingungen. 4.1.1.1 Stromnetze Attraktive Preise für die Benutzung der Stromnetze und Zurverfügungstellung der Messein‐
richtungen, die im internationalen Benchmark eine Spitzenposition einnehmen. Aufbau, Ausbau und Netzbetrieb in der Weise, dass eine hohe Netzverfügbarkeit gewähr‐
leistet ist. Die Kunden sind im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Minuten ohne Strom (ge‐
plante und ungeplante Abschaltungen). 4.1.1.2 Kommunikationsnetze Die LKW stellen den liechtensteinischen Betreibern eine bedarfsgerechte Netzinfrastruktur nach Massgabe von Art. 5 des Kommunikationsgesetzes zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. In regulierten Bereichen unterliegen die Netzinfrastrukturangebote der Son‐
derregulierung, die sich am europäischen Benchmark orientieren. Ein bedarfsgerechter und kostenbewusster Ausbau der vorhandenen Netze (CuDa, Koax und LWL) unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Diensteerbringer und unter op‐
timaler Nutzung der bestehenden Infrastruktur wird angestrebt. Die LKW stimmen die Ausbaupläne mindestens halbjährlich in einem Planungsgremium ab, in welchem die effek‐
tiven Bezüger von Netzinfrastrukturressourcen vertreten sind. Diese Besprechungen wer‐
den protokolliert und den relevanten Netzinfrastrukturbezügern sowie dem zuständigen Ministerium zur Verfügung gestellt. Sämtliche Endkundenkontakte erfolgen über die Diensteerbringer (international, national, lokal). Die Angebote der LKW richtet sich alleinig an Anbieter der elektronischen Kommu‐
nikation gemäss Melderegister plus gemeindeüberschreitende Grundversorgungserbringer in Liechtenstein für ihren Eigenbedarf (zB. LGV, WLU, WLO, AZW). 4.1.2. Energieversorgung / ‐produktion Attraktive Energiepreise für alle Kunden mit Kundennähe als Kernfokus. Unter Eigenversorgung versteht man die Summe der in Liechtenstein von Privaten (z.B. Photovoltaik), Gemeinden resp. der LGV (z.B. BHKW) und LKW produzierten Strommenge. Im Gegensatz dazu versteht man unter der LKW‐Eigenproduktion die Summe der durch die LKW im Inland und Ausland in eigenen Anlagen oder im Falle von Beteiligungen anteils‐
mässig produzierten Strommenge. Die LKW streben einen angemessenen Anteil an Eigenproduktion zur Reduzierung der Ab‐
hängigkeit von Lieferanten und den Strombörsen an, durch 
Ausschöpfung der inländischen Ressourcen unter Berücksichtigung der übergeordne‐
ten klimapolitischen Ziele Liechtensteins und der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 4/7
Anlagen zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades (Wasser, Wind, Photovoltaik, Bio‐
gas, Kraftwärmekopplung). 
Beteiligungen an resp. Akquisitionen von ausländischen Kraftwerken vornehmlich im Bereich der regenerativen und CO2‐neutralen resp. CO2–vermeidenden Energien zur Erhöhung der Eigenproduktion. Sicherstellung einer Stromversorgung für das Land Liechtenstein durch inländische Produk‐
tion (Eigenversorgung), um eine Notsituation von 10 Tagen in der Grössenordnung von ≥ 20% zu überbrücken. Versorgung aller Kunden in Liechtenstein (Halten eines nahezu 100%igen Marktanteils) unter Berücksichtigung der Vorschriften im liberalisierten Strommarkt und der Eigenwirt‐
schaftlichkeit des Geschäftsbereichs. Die LKW unterstützen die Umsetzung der von der Regierung verabschiedeten Energiestra‐
tegie 2020 unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit der LKW. 4.1.3. Gewerbliche Tätigkeiten 4.1.3.1. Elektrofachhandel Handel, Installation und Reparatur von elektrischen Geräten aller Art (Weisswaren, Kaf‐
feemaschinen, Kleingeräten, Leuchten, elektrisches Zubehör, etc.) unter besonderer Be‐
rücksichtigung einer Fachberatung sowie einer guten Service‐ und Reparaturleistung. 4.1.3.2. Elektroinstallation Planung und Ausführung von Elektroinstallationen aller Art (für Neu‐, Umbauten und Ge‐
bäudesanierung, Photovoltaik, Telematik, Beleuchtung). 4.1.3.3 Öffentliche Beleuchtung, Provisorien, Kundenanlagen Planung und Ausführung von öffentlichen Beleuchtungen, Provisorien und Kundenstark‐
stromanlagen. 4.2. Vorgaben zu den Finanzen Die LKW haben ihre Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig sicherzustellen und den Unterneh‐
menswert zu steigern. Grössere Investitionen sind so auszurichten, dass sie risikogewichtet und massgeblich zur Wertschöpfung beitragen. Unverhältnismässig hohe Investitionsrisi‐
ken, die sich auf den Eigner negativ auswirken könnten, sind zu vermeiden. Bei massgebli‐
chen, langfristigen finanziellen Verpflichtungen ist die Regierung frühzeitig und umfassend zu informieren. Die LKW bilden die gesetzlich vorgeschriebenen und betrieblich notwendigen Reserven. Die LKW haben grundsätzlich jährlich 30% des Reingewinns nach Steuern an die Eigentü‐
merin abzuführen, dabei darf eine Eigenkapitalquote von 50% nicht unterschritten werden. Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 5/7
4.3. Vorgaben zur Organisation Das Unternehmen muss über eine klare und auf Kontinuität angelegte Organisationsstruk‐
tur verfügen. Die Leistung und Kompetenz der Mitarbeiter und des Kaders sind zu fördern sowie die Stabilität im Mitarbeiterstamm und die Identifikation mit dem Unternehmen sind zu begünstigen. Das Unternehmen betreibt eine Nachwuchsförderung inkl. Lehrlings‐
ausbildung sowohl in Bezug auf Kompetenzen als auch Führungserfahrung. Die Regierung erwartet von den Liechtensteinischen Kraftwerken eine möglichst effiziente und kosten‐
bewusste Organisationsstruktur. Die betriebliche Vorsorge der LKW erfolgt durch Anschluss bei der Stiftung Personalvorsor‐
ge Liechtenstein. Die Leistungen der betrieblichen Vorsorge dürfen diejenigen für das Staatspersonal nicht übertreffen. 4.4. Vorgaben zur Kommunikation Die LKW berücksichtigen bei ihrer Kommunikation nach aussen, dass sie ein öffentliches Unternehmen des Landes Liechtenstein sind und damit auch die Interessen der Regierung als Eignervertretung wahrzunehmen haben. Die Kommunikation darf den Gesamtinteres‐
sen des Landes nicht zuwider laufen. Das Unternehmen hat in seinen Äusserungen und Handlungen politisch neutral zu bleiben. 4.5. Übrige Vorgaben der Regierung Die LKW haben ein angemessenes, aber umfassendes Risk Management System aufzubau‐
en und zu betreiben. Als Bestandteil des Risk Managements ist ein internes Kontrollsystem (IKS) zu betreiben. Die Protokolle des Verwaltungsrates der LKW sind unaufgefordert dem zuständigen Regie‐
rungsmitglied zuzustellen. Der Verwaltungsrat der LKW hat das zuständige Regierungsmitglied periodisch über we‐
sentliche Entwicklungen und Vorkommnisse zu informieren. Zudem hat in jedem Quartal ein Informationsaustausch zwischen dem zuständigen Regierungsmitglied und Mitgliedern des Verwaltungsratspräsidiums und der Geschäftsleitung, insbesondere über die strategi‐
sche Ausrichtung der LKW, stattzufinden. Der Verwaltungsrat der LKW hat die Umsetzung der Eignerstrategie jährlich zuhanden der Regierung im Rahmen des Geschäftsberichts darzulegen. Darüber hinaus hat der Verwal‐
tungsrat sämtliche Massnahmen zu ergreifen, um der Regierung die Durchführung des Be‐
teiligtencontrollings gemäss Art. 18 ÖUSG zu ermöglichen. 5. Schlussbestimmungen 5.1. Abweichungen und Ausnahmen Von der vorliegenden Eignerstrategie darf nur in begründeten Fällen und bei entsprechen‐
der Notwendigkeit abgewichen werden. Wünscht die strategische Führungsebene des Un‐
ternehmens eine Abweichung, so ist die schriftliche Zustimmung der Regierung einzuholen. Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 6/7
5.2. Änderungen und Ergänzungen Die Eignerstrategie ist von der Regierung periodisch, mindestens jedoch alle vier Jahre auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Ist der strategischen Führungsebene eine Bestimmung der Eignerstrategie unklar oder hält sie eine Vorgabe für nicht umsetzbar, so hat sie der Regierung entsprechende Änderungen oder Ergänzungen unaufgefordert vorzuschlagen. 5.3. Inkrafttreten Die vorliegende Eignerstrategie wurde von der Regierung am 19. August 2014 mit LNR 2014/1087 erlassen und dem Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Kraftwerke zur Kenntnisnahme und zur sofortigen Umsetzung abgegeben. Vaduz, 19. August 2014 LNR 2014/1087 REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN Dr. Thomas Zwiefelhofer Regierungschef‐Stellvertreter Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke 7/7
Eignerstrategie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Liechtensteinische Gasversorgung LGV (19. August 2014) 1. Grundlagen Die vorliegende Eignerstrategie wird von der Regierung gestützt auf Art. 16 des Ge‐
setzes vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen erlassen. Das Land Liechtenstein ist einhundertprozentige Eigentümerin der Liechtensteini‐
schen Gasversorgung (LGV). Die Eigentümerinteressen des Landes werden durch die Regierung wahrgenommen. Dabei berücksichtigt sie die unternehmerische Autono‐
mie der LGV und anerkennt in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin die Entscheidungs‐
freiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und ‐politik. Die Wahrnehmung der Eigentümerinteressen ist von den regulatorischen Aufgaben institutionell getrennt. Neben der Festlegung der Eignerstrategie nimmt die Regierung ihre Rechte als Eigen‐
tümerin im Rahmen von Art. 19 des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversor‐
gung wahr, insbesondere durch: 


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


2. die Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates; die Genehmigung der Statuten; die Genehmigung des Jahresberichts und Jahresrechnung sowie die Entlastung des Verwaltungsrates; die Berichtserstattung an den Landtag über den Jahresbericht und die Jahres‐
rechnung; die Wahl der Revisionsstelle; die Festlegung und Änderung der Eignerstrategie. Zweck der Eignerstrategie Die Eignerstrategie gibt klare Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie vor. Innerhalb dieser Leitplanken sind insbesondere Vision und Unternehmensleitbild festzulegen. Die Regierung verpflichtet sich, von den Vorgaben in der Eignerstrategie nur nach sorg‐fältiger Prüfung, bei entsprechender Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene des Unternehmens abzuweichen. Die Vorgaben in der Eignerstrategie sind von der strategischen und operativen Füh‐
rungsebene bei ihrer Tätigkeit zu beachten. Abweichungen sind nur bei entsprechen‐
der Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der Regierung möglich. Die Eignerstrategie soll sowohl für die Mitarbeiter des Unternehmens als auch für die Anspruchsgruppen des Unternehmens Sicherheit in Bezug auf die unternehmerische Ausrichtung bieten. 3. Ziele der Regierung 3.1. Politische Ziele Die LGV gewährleistet eine sichere, preiswerte und umweltverträgliche leitungsge‐
bundene Versorgung mit Gas und thermischer Energie. Dafür plant, baut und betreibt sie die notwendigen Leitungsnetze sowie die dazugehörige technische Infrastruktur und deren Erzeugungsanlagen (z.B. thermische Kraftwerke, Bioerdgasanlagen). Werden thermische Energieerzeugungsanlagen und Fernwärmenetze mit einer finan‐
ziellen Beteiligung des Landes erstellt, ist die LGV der zentrale Partnerbetrieb, für die zu erstellenden Anlagen (z.B. Heizkraftwerke, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen) oder Fernwärmenetze. Die LGV stellt der Regierung Entscheidungsgrundlagen zu energiestrategischen The‐
men zur Verfügung und macht sie frühzeitig auf zukünftige Entwicklungen aufmerk‐
sam. Insbesondere in den Bereichen Verfügbarkeit, Sicherheit, technischer Fortschritt und Umwelt. 3.2. Unternehmerische Ziele Die LGV als selbstständiges Unternehmen führt ihre Geschäfte wettbewerbsfähig, betriebswirtschaftlich und kundenorientiert. Die LGV soll die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft nach Versorgungssi‐
cherheit thermischer Energie und weiteren Dienstleistungen, wie z.B. Energiebera‐
tung und Energiecontracting in den Bereichen Erdgas/Biogas (Wärme, Kälte, Mobili‐
tät), thermischer Kraftwerke sowie Fernwärmenetze befriedigen. Diese Kraftwerke können mit Gas als auch mit erneuerbaren Brennstoffen (z.B. Biomasse, Holz, Biogas etc.) betrieben werden. Sie orientiert sich dabei an internationalen Kostenstandards. Die LGV stellt die Stabilität des Unternehmens sicher, indem sie die Grundstrategie Gas erhält und neue Geschäftsfelder ausserhalb des gegenwärtigen Tätigkeitsfeldes erschliesst (z.B. thermische Kraftwerke, Geothermie, Fernwärmenetze oder sonstige leitungsgebundene Netze).Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung bleibt das Land Liechtenstein alleiniger Eigentümer der LGV. Die LGV soll die Eigenständigkeit behalten. Mit strategischen Partnern oder Beteili‐
gungen können die Vorgaben und Ziele der LGV schneller und besser erreicht wer‐
den. 2 3.3. Wirtschaftliche Ziele Die LGV erwirtschaftet Gewinne aus der Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen Sicher‐
stellung der Finanzierung für die notwendigen und zukunftsorientierten Investitionen u.a. in neue Geschäftsfelder sowie, um den Kunden ein gutes Preis / Leistungsver‐
hältnis zu bieten. Den Schwankungen der Energiepreise soll mit Reservenbildung ent‐
gegen gewirkt werden. Durch gezieltes sowie verstärktes Marketing sollen die wirtschaftlichen Ziele der LGV besser und nachhaltig erreicht werden. Hierbei sind moderne Methoden einzusetzen, um die Schlüsselkunden besser anzubinden. Weiter soll mit einer nachhaltigen Eigenwirtschaftlichkeit der langfristige Bestand der LGV gesichert werden. Die Verzinsung des Dotationskapitals fordert die Regierung erst nach erfolgreichem Aufbau sowie Rentabilität der neuen strategischen Ge‐
schäftsfelder mit vorzeitiger Absprache der strategischen Führungsebene ein. Die LGV geht mit ihren zur Verfügung stehenden Mitteln kostenbewusst um und rich‐
tet ihre Leistungen auf den Markt Liechtenstein aus. 3.4. Soziale Ziele Die Organe der LGV haben bei der Festlegung und Umsetzung der Unternehmens‐
strategie die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, den Geschäfts‐
partnern und Kunden wahrzunehmen. Die LGV stellt bei ihrer Geschäftstätigkeit die ethischen Werte über dem Gewinnstreben. Die LGV soll die Aus‐ und Weiterbildung der Mitarbeiter, sowie die Kunden und Mit‐
arbeiterzufriedenheit fördern. Die LGV soll sich in nationalen und regionalen Gremien engagieren. 3.5. Ökologische Ziele Bei der Unternehmensführung hat die LGV mit den natürlichen Ressourcen effizient und umweltschonend umzugehen und die eingesetzten Energien wirtschaftlich zu verwenden. Durch einen angemessenen Beitrag der LGV bei Innovation und technischem Fort‐
schritt soll die Energieversorgung nach umweltverträglichen und ökologischen Ge‐
sichtspunkten bestmöglich gefördert werden. 4. Vorgabe der Regierung zur Umsetzung der Ziele 4.1. Vorgabe zur Geschäftstätigkeit Die LGV hat dafür zu sorgen, dass die von der Bevölkerung und der Wirtschaft ver‐
langte Versorgungssicherheit, in den von der LGV angebotenen Bereichen, gewähr‐
leistet ist. Die LGV hat eine Netzstrategie in Abstimmung mit den anderen Marktteilnehmern zu erarbeiten und umzusetzen. Die LGV kann strategische Partnerschaften eingehen, sofern der Nutzen die Kosten und Risiken deutlich überwiegt. 3 .
Die LGV kann zum Auf‐ und Ausbau von strategischen Partnerschaften Beteiligungen eingehen oder Übernahmen vollziehen, sofern damit die Eigenwirtschaftlichkeit nach‐haltig gesichert wird. Das Unternehmen kann eine kooperative Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern und der Wirtschaft Liechtensteins aufrechterhalten sowie ausbauen. Die LGV soll aus ihrer Tätigkeit heraus evaluieren, welche zukünftigen Energieformen die besten sind. Die LGV soll beim Umbau der Liechtensteinischen Energieversorgung in eine zukunftsfähige Versorgung eine zentrale Stellung einnehmen und diese aktiv mitgestalten. Der Kontakt zu anderen Energieversorgern, vor allem Liechtensteinischen Energiever‐
sorgern, hat regelmässig zu erfolgen. 4.2. Vorgaben zu den Finanzen Die LGV hat ihre Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig sicherzustellen und den Unter‐
nehmenswert zu steigern. Grössere Investitionen sind so auszurichten, dass sie risi‐
kogewichtet und massgeblich zur Wertschöpfung beitragen. Bei vertraglich einzuge‐
henden Verpflichtungen, die von erheblicher Bedeutung sind, ist die Regierung vor‐
gängig zu informieren. Betrieblich notwendige Reserven müssen angelegt werden, um Investitionen in zu‐
kunftsfähige Geschäftsfelder zu tätigen und um die Energiepreise stabil zu halten. Die LGV hat grundsätzlich jährlich 30% des Reingewinns nach Steuern an die Eigen‐
tümerin abzuführen. Die Eigenkapitalquote darf 50% nicht unterschreiten. 4.3. Vorgaben zum Riskmanagement Die LGV hat ein angemessenes und umfassendes Risk Management System aufzu‐
bauen und zu betreiben. Als Bestandteil des Risk Management ist ein internes Kon‐
trollsystem (IKS) zu führen. 4.4. Vorgaben zur Organisation Die LGV hat ihre Organisation so zu wählen, dass die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft effizient wahrgenommen werden kann. Das Unternehmen muss über eine klare und auf Kontinuität angelegte Organisations‐
struktur verfügen. Die Leistung und Kompetenz der Mitarbeiter und des Kaders sind zu fördern sowie die Stabilität im Mitarbeiterstamm und die Identifikation mit dem Unternehmen sind zu begünstigen. Das Unternehmen betreibt eine Nachwuchsförderung sowohl in Bezug auf Kompe‐
tenzen als auch Führungserfahrung. Die Organisation ist so zu gestalten, dass jederzeit ausreichend Fachwissen vorhan‐
den ist um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die betriebliche Vorsorge der LGV erfolgt durch Anschluss bei der Pensionsversiche‐
rung für das Staatspersonal respektive bei deren Nachfolgeorganisation. Die Leistun‐
gen der betrieblichen Vorsorge dürfen diejenigen für das Staatspersonal nicht über‐
treffen. 4 4.5. Vorgaben zur Kommunikation Die LGV berücksichtigt bei ihrer Kommunikation nach aussen die Tatsache, dass sie ein öffentliches Unternehmen des Landes Liechtenstein darstellt und damit auch die Interessen der Regierung als Eignervertretung wahrzunehmen hat. Die Kommunikati‐
on darf den Gesamtinteressen des Landes nicht zuwider laufen. 4.6. Übrige Vorgaben und Zusammenarbeit mit der Regierung Die Protokolle des Verwaltungsrates der LGV sind unaufgefordert dem zuständigen Regierungsmitglied zuzustellen. Der Verwaltungsrat der LGV hat das zuständige Regierungsmitglied periodisch über wesentliche Entwicklungen und Vorkommnisse zu informieren. Zudem hat mindes‐
tens halbjährlich ein Informationsaustausch zwischen dem zuständigen Regierungs‐
mitglied und dem Verwaltungsrat, insbesondere über die strategische Ausrichtung der LGV, stattzufinden. Der Verwaltungsrat der LGV hat die Umsetzung der Eignerstrategie jährlich im Rah‐
men eines Beteiligungscontrollings darzulegen. 5. Schlussbestimmungen 5.1. Abweichungen und Ausnahmen Von der vorliegenden Eignerstrategie darf nur in begründeten Fällen und bei entspre‐
chender Notwendigkeit abgewichen werden. Wünscht die strategische Führungsebe‐
ne des Unternehmens eine Abweichung, so ist die schriftliche Zustimmung der Regie‐
rung einzuholen. 5.2. Änderungen und Ergänzungen Die Eignerstrategie ist von der Regierung alle vier Jahre auf Vollständigkeit und Ak‐
tualität zu überprüfen. Ist der strategischen Führungsebene einen Bestimmung der Eignerstrategie unklar oder hält sie eine Vorgabe für nicht umsetzbar, so hat sie der Regierung entspre‐
chende Änderungen oder Ergänzungen unaufgefordert vorzuschlagen. 5.3. Inkrafttreten Die vorliegende Eignerstrategie wurde von der Regierung am 19. August 2014 mit LNR 2014/1087 erlassen und dem Verwaltungsrat der LGV zur Kenntnisnahme und zur sofortigen Umsetzung abgegeben. Vaduz, 19. August 2014 REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN Dr. Thomas Zwiefelhofer Regierungschef‐Stellvertreter 5