2015_12_09 Info-Doku Nr. 3 Beizli
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2015_12_09 Info-Doku Nr. 3 Beizli
Info-Doku für Beizli-Betreiber Aktueller Stand per 9. Dezember 2015 Motto-Ideen Einige Beizli-Betreiber haben uns ihre Motto-Ideen bereits mitgeteilt: Q-Stall, Waldfest, Rüdigi Schwinger Stube, Grinvieh, Alphütte, Im höuzige Himmu, Älplergass, Hütte-Bar, Zur Schmittä, Eisee-Fischerstube Da das Motto des Jodlerfestes „Ächt Äntlibuech“ ist, wäre es toll, wenn bei den Namen der Beizlis auch ein Bezug zum Entlebuch hergestellt wird, z.B. einen der touristischen Höhepunkte oder eine kulturelle Spezialitäten des Entlebuchs ins Zentrum stellen würde, also z.B. Köhler-Stube (Holzköhlerei Romoos); Goldwaschen; Erlebnis Energie Entlebuch; FlühliWasser (Ämme Sprung, Emmenuferweg, Chessiloch); Marbachegg; Hochmoor, Mooraculum Sörenberg; Heiligkreuz/Seelensteg; Schindelmacherei Escholzmatt; Alpabfahrt inkl. Viehzucht u. Betruf; Operette Entlebuch, Zyberliland Romoos, Amts- u. Wyberschiesset, Entlebucher Sennenhund, Schratte-Höhli, Berge der Region, usw. Toll wäre, wenn das Motto dann natürlich auch kreativ kulinarisch und dekorativ umgesetzt wird! Polo-Shirts Wir möchten abschätzen, wie viele Jodlerfest-Polo-Shirts es noch brauchen wird, damit wir die Bestellungen zeitlich planen können. Falls ihr für eure Helfer die offiziellen Polo-Shirts einsetzen möchtet, meldet mir das doch bitte bis 15. Dezember 2015, auch wieviele T’Shirts ihr ungefähr braucht. Info-Veranstaltung vom 19. Dezember 2015 für Beizli-Betreiber (obligatorisch) 10.00 Uhr im BBZN Schüpfheim. Themen: Zeltaufbau/Zeltabbau, Terminplan, Cash Management, Schiedsgericht, EinwegGeschirr, Signalisation/Dekoration, Tipps und Tricks für Beizli-Betreiber. An der Info-Veranstaltung können die Beizli-Verträge, bei denen alle Fragen geklärt sind, unterschrieben werden. Bitte überprüft dazu sämtliche Positionen unter dem Titel „Individueller aktueller Stand“ ganz unten. Wir werden euch den Vertrag ausserdem digital einige Tage vor dem 19. Dezember noch digital zur Überprüfung zukommen lassen. Nebst dem Vertrag werden wir euch an dieser Veranstaltung die Materialliste (Übersicht über alle Beizlis) und einen Plan eures Beizlis abgeben. Definitive Version Beizli-Vertrag Wir haben den Entwurf des Beizli-Vertrages nochmals überarbeitet und einiges, was vorher im Zusatzpapier „Rahmenbedingungen“ vorgesehen war, direkt im Vertrag integriert. Die definitive Version des Vertrages findet ihr hier: http://www.jodlerfestschuepfheim.ch/fileadmin/downloads/helferdokumente/2015_10_28_FestbeizliVertrag_Vorlage_definitiv.pdf Schwartenläden als Deko-Material: Ihr habt die Möglichkeit, bei uns Schwartenläden und Holzlatten zu bestellen. Damit die Sägerei Schibiholz genügend Material bereitstellen kann, bitten wir um Bestellung bis 30. November 2015 an Thomas Emmenegger ([email protected] ; 079 784 86 32). Doppellatte 6cm x 6cm; Länge 5m; Preis pro Stück 5.00Fr. Dachlatte 3cm x 5cm; Länge 5m; Preis pro Stück 2.50Fr. Schwartenladen trocken ohne Rinde. Länge pro Laden 2.25m (das entspricht in etwa der Zeltwandhöhe aussen), Preis pro 2 Laufmeter 11.00.- (entspricht etwas mehr als 2 m ) Das Holz wird dem Verein bei Zeltübergabe in der bestellten Menge übergeben. Falls dieses durch uns auch entsorgt werden soll bitte melden. Versicherungen: Das OK schliesst eine Haftpflicht- und Sachversicherung für den ganzen Anlass ab. Detail-Infos vom Versicherungsberater: _______________________________________________________________________________________________ OK Jodlerfest 2016 Schüpfheim, Leiterin Ressort Festbetriebe Sandra Steffen-Odermatt, Rehärze, 6170 Schüpfheim, Tel. P 041 484 34 68, E-Mail [email protected], www.jodlerfestschuepfheim.ch Haftpflichtversicherung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (Sach- und Personenschäden) aus dem Betrieb von Festwirtschaften und Vorträgen – ausgeschlossen sind jedoch Schäden an Sachen, die bearbeitet, gemietet und übernommen wurden. Sachversicherung: Versichert ist das vom OK gemietete Inventar gegen Feuer- und Elementarschäden. Das durch die BeizliBetreiber selber eingebrachte Inventar ist nicht mitversichert. Ausgeschlossen sind generell Diebstahl-, Wasser- und Transportschäden sowie Geldwerte. Unfallversicherung: Sofern Personal angestellt wird (Lohnzahlung) hat der Beizli-Betreiber eine Unfallversicherung gemäss UVG abzuschliessen. Empfehlung: Jeder Verein/Beizli-Betreiber soll seine Vereinsversicherung in diesem Zusammenhang überprüfen, ob allenfalls Anpassungsbedarf besteht, insbesondere wenn Eigenbauten aufgestellt werden (z.B. Schlechtwetter-Dächer). Leitung Ressort Festbetrieb / Ansprechpersonen ab 01. Oktober 15: Kontaktpersonen Kernteam Festbetriebe: Name Vorname Strasse PLZ Ort Telefon Natel Mail Steffen Sandra Rehärze 6170 Schüpfheim 041 484 34 68 076 348 44 97 [email protected] Emmenegger Thomas Brüggmösli 15 6170 Schüpfheim 041 484 31 34 079 784 86 32 [email protected] Theiler Patrick Epp René Schulhausstr. 8 Strittli Theiler Priska Zemp 6170 Schüpfheim 041 484 17 05 076 489 04 82 [email protected] Verantwortlichkeit Ressortverantwortliche > Koordination Vergabe der Beizlis Bereich Ausstattung & Betrieb: > Koordination Küchengeräte > Koordination Einrichtungen > weitere Anliegen der Beizli2Betreiber Bereich Logistik und Getränke Hauptstr. 52 6170 Schüpfheim 041 484 22 11 079 642 63 09 [email protected] h 6170 Schüpfheim 078 760 29 89 [email protected] Bereich Verpflegung & Markt: > Koordination Einkauf und Markt Bereich Verpflegung & Markt: > Koordination Verpflegungsangebot Stephanie Feldgass 19 6170 Schüpfheim Administrative Unterstützung Thali Hansruedi Feldmatte 1 6170 Schüpfheim 041 484 22 66 079 234 76 00 [email protected] Beratung Schöpfer Pirmin Grossbüel 1 6170 Schüpfheim 041 484 12 40 076 539 12 78 [email protected] 041 488 00 05 Vize2OK2Präsident, Leiter Departement Infrastruktur/Festbetriebe 079 563 86 65 [email protected] ******** Power Point Präsentationen Info-Veranstaltungen für Beizli-Betreiber 22. September: Info-Veranstaltung für interessierte Beizli-Betreiber: http://www.jodlerfestschuepfheim.ch/fileadmin/downloads/helferdokumente/2015_09_20_Info-Veranstaltung_Vereine.pdf 19. Dezember: Info-Veranstalter für Beizli-Betreiber (obligatorisch): Link folgt. ******** Frage-Stunde für Beizli-Betreiber Einmal pro Monat besteht nach einer Sitzung des Kernteams für die Beizli-Betreiber die Möglichkeit, mit dem Kernteam brennende Fragen zu besprechen. Die Termine findet ihr unter dem Kapitel „Wichtige Termine/Fristen“. Natürlich besteht für die Beizli-Betreiber auch ausserhalb dieser Termine jederzeit die Möglichkeit, eure Fragen bei den oben aufgeführten Ansprechpersonen zu stellen. ******** Wichtige Termine/Fristen 31. Oktober 2015: Verpflegungsangebot und Küchengeräte müssen definiert sein (Berechnung Strombedarf) 21. November 2015: Fragestunde für Beizli-Betreiber (freiwillig, 10.30 Uhr im BBZN Schüpfheim) 30. November 2015: Meldung aller durch das OK zu organisierenden Küchengeräte an Thomas Emmenegger 30. November 2015: Bestellung von Helfer-T’shirts zum Betrag von Fr. 20.- möglich 19. Dezember 2015: Info-Sitzung für alle Beizli-Betreiber (obligatorisch, 10.00 Uhr im BBZN Schüpfheim) _______________________________________________________________________________________________ OK Jodlerfest 2016 Schüpfheim, Leiterin Ressort Festbetriebe Sandra Steffen-Odermatt, Rehärze, 6170 Schüpfheim, Tel. P 041 484 34 68, E-Mail [email protected], www.jodlerfestschuepfheim.ch 31. Dezember 2015: Getränkeangebot definiert (mit Pirmin Schöpfer) 16. Januar 2016: Fragestunde für Beizli-Betreiber (freiwillig, 10.30 Uhr im BBZN Schüpfheim) 31. Januar 2016: Alle Öffnungszeiten definiert 20. Februar 2016: Fragestunde für Beizli-Betreiber (freiwillig, 10.30 Uhr im BBZN Schüpfheim) 31. März 2016: Preislisten/Menükarten gehen in Druck 31. März 2016: Erstbestellungen Getränke und Verpflegung 16. April 2016: Info-Sitzung für Beizli-Betreiber (obligatorisch, 10.00 Uhr im BBZN Schüpfheim, prov. Themen: gesetzliche Vorschriften (Lebensmittelkontrolle, Hygiene, Alkohol, Feuerschutz usw.); Logistik/Zentrallager; Lieferanten, KartoffelsalatDegustation; Wein- u. Schnapsdegustation, Helfer-Zugticket, … 21. Mai 2016: Fragestunde für Beizli-Betreiber (freiwillig, 10.30 Uhr im BBZN Schüpfheim) 24.-26. Juni 2016: Jodlerfest ******** Beizli-Verträge / Vor-Ort-Besprechungen Wir möchten in nächster Zeit mit jedem Beizli-Betreiber eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen und dabei die für den Vertrag noch zu klärenden Punkte besprechen. Wir bitten euch, in folgender Termin-Doodle einen Termin auszuwählen. Mit der Auswahl gilt der Termin als bestätigt, Treffpunkt ist jeweils der Ort des Beizli. http://doodle.com/poll/ycrzsekdifukxze4 ******** Häufig gestellte Fragen von Beizli-Betreibern Frage Antwort Dürfen die Beizli-Betreiber am Sonntag während dem Umzug mit Wägelis Getränke verkaufen? Nein, dies ist nicht erlaubt. Die Zuschauer dürfen im Bereich des eigenen Beizli an den Aussenständen und durch das Service-Personal bedient werden, der GetränkeVerkauf entlang der gesamten Umzugsroute mit Handwägelis erfolgt durch Helfer des OK Jodlerfest. Die offiziellen Helferparkplätze sind nur für Helfer OK vorgesehen. Für die Helfer der Beizlis wird die Anreise mit dem ÖV empfohlen. Das OK verhandelt mit der SBB/BLS über ein vergünstigtes Helfer-Zugbillet, die Beizli-Betreiber werden zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Besteht Bedarf für Unterkunftsmöglichkeiten für Helfer seitens der Beizli-Betreiber, bitte dies bis 31.12.2015 an Sandra Steffen melden (ungefähre Anzahl). Über das Cash Management werden wir an der Info-Veranstaltung vom 19. Dezember informieren. Beim OK können sowohl fertig zubereitete Produkte als auch nur die einzelnen Zutaten (diese auch vorgängig) bestellt werden, teilweise auch Halbfertig-Produkte. Beim Kartoffelsalat empfehlen wir aus Hygienegründen ein Fertigprodukt. Das Einweggeschirr muss über das OK bestellt werden (Vereinbarung mit Sponsor). Am 19. Dezember werden wir das Sortiment des Einweggeschirrs vorstellen. Mehrweggeschirr kann selber organisiert werden oder über das OK (Vermittlung von Miet-Adresse). Wir werden den Vereinen spätestens Ende Januar 2016 einen Vorschlag zustellen, welche Kühleinheiten, Buffettische und Zusatztische für die Küche für dieses Beizli geplant sind. Ist der Verein der Meinung, dass das vorgeschlagene Material nicht genügt, wird dies besprochen. Eine Grundbeleuchtung der Aussenplätze wird durch das OK gewährleistet. Gelten Helfer-Parkplätze auch für Helfer der Beizlis? Muss der Verein den Stock für’s Serviceportemonnaie selber organisieren? Kartoffelsalat, Pizza usw.: Können Fertigprodukte bestellt werden oder müssen wir alle Verpflegungsangebote selber machen Kann das Geschirr (Teller, Besteck, Becher) über das OK bestellt werden? Wieviele Kühlschränke und Buffettische erhalten wird? Werden die Aussensitzplätze nachts beleuchtet? Dürfen wir mit dem Jodlerfest-Logo Werbung machen auf Flyern von Veranstaltungen, die unser Verein vor dem Jodlerfest durchführt (z.B. Konzert, Fasnacht usw.) Dürfen wir bei den teilnehmenden JodlerclubsWerbung für unser Beizli machen, z.B. diese mit einem Brief in unser Zelt einladen? Ja, die Bewerbung des Jodlerfestes auf solchen Flyern ist sogar willkommen, es muss jedoch vor dem Druck immer das „Gut zum Druck“ bei [email protected] eingeholt werden. Das Jodlerfest-Logo kann ebenfalls bei ihm angefordert werden. ACHTUNG: Bitte beim Bewerben eures Beizlis nicht die Nummer verwenden, die euer Beizli momentan hat, diese wird noch ändern! Dies ist nicht erwünscht und würde chaotisch enden, wenn jedes Beizlis dies macht. Ausserhalb der Jodlerkreise darf jedoch gerne Werbung gemacht werden, damit mehr Leute ans Jodlerfest kommen (z.B. bei ehemaligen Vereinsmitgliedern, an Konzerten usw.). _______________________________________________________________________________________________ OK Jodlerfest 2016 Schüpfheim, Leiterin Ressort Festbetriebe Sandra Steffen-Odermatt, Rehärze, 6170 Schüpfheim, Tel. P 041 484 34 68, E-Mail [email protected], www.jodlerfestschuepfheim.ch Wann gibt es aus Erfahrung von früheren Jodlerfesten die „Essens-Wellen“? Werden auch Kassensysteme angeboten zur Miete beim OK? Sind die Beizli-Betreiber mehrwertsteuerpflichtig? Dürfen Strohballen als Dekoration in den Zelten verwendet werden (z.B. rund ums Zelt herum, damit es nicht „zieht“)? Gehen die Kosten für Gas für’s Grillieren zu Lasten des Beizli-Betreibers? Ist es erlaubt, Aussensitzplätze selber zu decken, wenn der Wetterbericht schlechtes Wetter ansagt oder als Schattierung? Werden die Zelte bewacht? Ist Material, das in Festlaune zerstört wird (z.B. Tische vom drauf rum hüpfen), versichert? Können die Beizlis Aussensitzplätze abbestellen und dann kurzfristig bei gutem Wetter Tischgarnituren nachbeziehen? Darf das Beizli über die vereinbarten Öffnungszeiten hinaus geöffnet bleiben, wenn es noch Gäste hat? Gibt es für die Betreiber eine Risiko-Garantie, falls ein Beizli nicht rentabel betrieben werden kann wegen des Wetters? Müssen alle Küchen-Geräte über das OK bezogen werden, oder kann der Betreiber die Geräte selber organisieren? Freitag nach den Vorträgen ( 22.00 - 24.00 Samstag:11.00 - 13.00 und nach den Vorträgen (22:00 - 01.00) Sonntag: 11.00 - 13.00 Achtung: Wo dann wirklich „die Post abgeht“, ist nicht voraussehbar! Nein, diese müssen durch die Vereine selber organisiert und finanziert werden. Das OK Jodlerfest rechnet Mehrwertsteuer ab. Die einzelnen Beizli-Betreiber sind jedoch selber zuständig, falls sie für ihr Beizli Mehrwertsteuer abrechnen wollen oder müssen. Dies wäre Pflicht, wenn der Umsatz des Betreibers Fr. 100‘000.- (für das ganze Jahr) überschreitet. In Reiden (2013) hat kein Beizli Fr. 100‘000.- Umsatz überschritten. Die Verkaufs-Richtpreise sind bei allen gleich, egal ob der Betreiber MWST abrechnet oder nicht. Nein, es dürfen keine leicht brennbaren Gegenstände/Dekorationsmittel verwendet werden. Nein. Sämtliche Energie-Lieferung geht auf Kosten des OK, egal ob Strom, Gas oder sonstige Energie. Grundsätzlich Ja. Muss jedoch mit OK abgesprochen werden. Am Sonntag muss weggeräumt sein, was den Umzug behindern könnte. Abgerechnet wird die Anzahl gedeckter/ungedeckter Sitzplätze gemäss Vertrag. Die Nachbarbetriebe, Hauseigentümer und den Besucherstrom darf dies nicht stören. Eigene Bauten müssen vorgängig genehmigt werden, das Ressort Infrastruktur wird ein Antragsformular zur Verfügung stellen per 19.12.2015. Nein. Das Gelände wird überwacht, es kann jedoch keine Gewähr gegeben werden, dass die einzelnen Zelte bewacht sind. Wertvolle Küchengeräte/Gegenstände sollten deshalb über Nacht weggeschlossen werden (z.B. in ein Auto). Nein, sogenannt „mutwillige Zerstörung“ von Gegenständen kann man nicht versichern. Hier sind die Beizli-Betreiber aufgefordert, einzugreifen, ansonsten müssen ihnen die Kosten belastet werden. Nein, die Sitzplätze werden vom OK vorgegeben. Ja, diese Flexibilität seitens der Betreiber wird sogar ausdrücklich gewünscht. Nein, das OK kann keine Risiko-Garantie abgeben. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre darf jedoch davon ausgegangen werden, dass der Anlass auch bei schlechtem Wetter sehr gut besucht ist und die Umsätze stimmen. Bei gutem Wetter werden die Aussen-Sitzplätze besser laufen, bei schlechtem Wetter die gedeckten Plätze. Das OK hat darauf geachtet, bei jedem Beizli ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen gedeckten und ungedeckten Plätzen zu haben (maximal 1:1,5). Der Betreiber kann die Geräte selber organisieren. Damit genügend Strom vorhanden ist, müssen jedoch zwingend auch die selber organisierten Geräte angemeldet werden. _______________________________________________________________________________________________ OK Jodlerfest 2016 Schüpfheim, Leiterin Ressort Festbetriebe Sandra Steffen-Odermatt, Rehärze, 6170 Schüpfheim, Tel. P 041 484 34 68, E-Mail [email protected], www.jodlerfestschuepfheim.ch