Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/4804
21. Wahlperiode
17.06.16
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 09.06.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Schweres Barkassenunglück im Hafen
Nach aktuellen Meldungen sind am 7. Juni 2016 ein Schlepper und eine
Hafenrundfahrt-Barkasse vor Dock 10 an den Landungsbrücken im Hafen
zusammengestoßen. Bis zu 15 Verletzte, überwiegend Senioren, soll es
dabei gegeben haben, darunter auch Schwerverletzte. Bei der Barkasse sind
Teile wie Glasscheiben nach dem Aufprall zu Bruch gegangen. Am Abend
des 7. Juni 2016 soll diese in eine Werft geschleppt worden sein. Feuerwehr
und Polizei sowie viele Rettungskräfte waren vor Ort. Die Untersuchungen
der Wasserschutzpolizei dauern an.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Zu welcher Uhrzeit und an welcher Stelle genau kam es zu der Kollision
von einem Schlepper und der Barkasse?
Nach den Erkenntnissen der Polizei ereignete sich die Havarie um 14.45 Uhr im südlichen Fahrwasser der Norderelbe, an der Westseite (nördliche Ecke) von Dock 11 der
Werft Blohm & Voss.
2.
Was war die Ursache für die Kollision?
3.
Wer hat nach erster Einschätzung den Unfall verursacht?
Die Ermittlungen zum Unfallhergang sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zur
Ursache und zum Verursacher können daher noch nicht gemacht werden.
4.
Wie viele Personen befanden sich auf dem Schlepper und wie viele
Passagiere auf der Barkasse? Wie viele Personen sind wie schwer verletzt worden?
Auf dem Schlepper befanden sich drei Personen, von denen niemand verletzt wurde.
Auf der Barkasse befanden sich insgesamt 45 Personen, von denen nach aktuellem
Stand 33 Personen leicht verletzt und sieben Personen schwer verletzt wurden.
5.
Wie groß ist der Sachschaden bei der Barkasse und wie schwer ist der
Schaden bei dem Schlepper? Wer ist Eigentümer der Barkasse und wer
vom Schlepper?
An der Barkasse wurde die Mitte der Backbord-Bordwand eingedrückt, Scheiben sind
geborsten, Stützen für das Sonnensegel auf der Backbord-Seite wurden verbogen
und Mobiliar im Fahrgastraum ist zerstört worden. Beim Schlepper hat die Kollision zu
einem Abrieb am Bugfender geführt.
Eigentümer der Barkasse ist die „Jan Butendeich Barkassenvermietung GmbH“,
Eigentümer des Schleppers ist die „Walter Lauk Ewerführerei GmbH“.
Drucksache 21/4804
6.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wie hoch beziffert der Senat beziehungsweise die HPA die eingetretenen Sachschäden? Gibt es neben Schlepper und Barkasse noch weitere
Sachschäden?
Wenn ja, welche?
Die Höhe der Schäden und weitere Sachschäden sind den zuständigen Behörden
derzeit nicht bekannt.
7.
Welche Maßnahmen sind von wem wann eingeleitet worden, nachdem
die Kollision entdeckt wurde?
Die Nautische Zentrale vollzog umgehend nach der Meldung über die Kollision durch
den Schiffsführer des Fahrgastschiffes „Concordia“ eine Sicherheitsdurchsage für die
Schifffahrt über Sprechfunk. Die Wasserschutzpolizei sowie die Feuerwehr wurden
ebenfalls von dort umgehend informiert. Nach Rücksprache mit beiden Havaristen
wurden beide Fahrzeuge durch die Nautische Zentrale angewiesen, den Anleger der
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG anzulaufen. Beide Fahrzeuge trafen dort um
14.54 Uhr ein. Die Nautische Zentrale beorderte alle Hilfskräfte zum Anleger der
HADAG.
Die Wasserschutzpolizei hat ab 14.57 Uhr nach dem Eintreffen der ersten Beamten
am Anleger der HADAG sowie an Bord der havarierten Fahrzeuge folgende Maßnahmen getroffen:
-
Freihalten von Rettungswegen,
-
Unterstützung der Feuerwehr bei den Rettungsmaßnahmen,
-
Feststellung von Personalien,
-
Einsetzung einer Ermittlungsgruppe Schiffsunfall sowie
-
erste Maßnahmen zur Schiffsunfallermittlung (technische Ermittlungen, Ermittlungen in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit der Schiffsführer).
Bei der Feuerwehr erfolgten die ersten Alarmierungen um 14.52 Uhr. Um circa 15.02
Uhr konnten die betroffenen Personen an dem Anleger der HADAG durch Kräfte der
Feuerwehr erstmalig auf Verletzungen gesichtet werden. 15 Personen sind durch die
Feuerwehr Hamburg in umliegende Krankenhäuser befördert worden. Ein Notfallseelsorger der Feuerwehr betreute die weiteren betroffenen, aber nicht verletzten Personen. Nach der Versorgung der Verletzten untersuchten die Taucher der Feuerwehr
Hamburg die Rümpfe der havarierten Fahrzeuge. Lecks konnten nicht festgestellt
werden.
8.
Wie viele Personen der Feuerwehr, der Wasserschutzpolizei, Rettungskräfte waren wie schnell an der Unfallstelle?
Organisation
Feuerwehr
2
Uhrzeit
14.55
14.56
14.56
14.56
14.57
14.57
14.57
14.57
15.00
15.00
15.01
15.01
15.02
15.03
15.05
15.06
15.06
Einsatzmittel
12-RTWB
12-RTWK
12-RTWC
12-GRTWA
11-KLF
11-HLF1
11-DL
11-RTWC
13-NEFA
15-NEFC
12-RTWA
11-RTWB
BDI 20/1
ADI 1/2
FL/S2
1. LNA
11-LB
Anzahl der Kräfte
2
2
2
2
2
6
2
2
2
2
2
2
2
2
1
1
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Organisation
Wasserschutzpolizei
Drucksache 21/4804
Uhrzeit
15.07
15.18
15.21
15.22
15.32
15.32
15.43
15.47
15.47
15.48
15.49
15.53
15.55
16.16
16.44
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
Einsatzmittel
35-KB
NAW 27/51
25-SEGT
12-HLF1
13-KLF
13-DL
13-RTWC
15-KLF
15-HLF1
15-DL
14-RTWA
OSD(1)
LOKS(1)
15-NEFC
22-HLF1
11-RTWK
05-ORGL1
22-NEFA
NFS-HD
13-HLF1
FLD 1/1
Anzahl der Kräfte
2
2
4
6
2
2
2
2
6
2
2
2
2
2
6
2
2
2
1
6
2
14.57
FuStb „Elbe 37“
4
14.58
15.23
15.51
15.55
FuStb „Elbe 86“
FuStw Elbe 52/10
FuStw Elbe 52/20
FuStw Elbe 52/2
2
3
2
2
Abkürzungen:
KLF – Kleinlöschfahrzeug, HLF – Hamburger Löschfahrzeug, DL – Drehleiter, ADI – Einsatzführungsdienst A, Einsatzführungsdienst B, RTW – Rettungswagen, NEF – Notarzteinsatzfahrzeug, LNA – Leitender Notarzt, ORGL – Organisationsleiter Rettungsdienst, GRTWA – Gerätewagen, LB – Löschboot, KB – Kleinboot, FL/S2 – Pressestelle, SEGT – Sondereinsatzgruppe
Taucher, NAW – Notarztwagen, NFS-HD – Notfallseelsorge Hintergrunddienst, OSD – Freiwillige Feuerwehr Osdorf, LOKS – Freiwillige Feuerwehr Lokstedt, FLD – Führungs- und Lagedienst, FuStb – Funkstreifenboot, FuStw – Funkstreifenwagen
9.
Welche Schäden muss die Freie und Hansestadt Hamburg in welcher
Höhe tragen?
Der Freien und Hansestadt Hamburg sind durch die Havarie keine Schäden entstanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.
10. Wer trägt die Kosten für das verbringen der Barkasse in eine Werft?
Der Eigentümer.
11. Aus welchen Mitteln soll die Reparatur der Schäden bezahlt?
Entfällt.
12. Ist es durch die Kollision zu Einschränkungen im Betrieb/Schiffs- und
Barkassenbetrieb im Hafen gekommen?
Wenn ja, wie lange und mit welchen Auswirkungen?
Aufgrund der Hafen-Organisationssteuerung durch die Nautische Zentrale ist es zu
keinen Einschränkungen gekommen.
13. Wann wurden HPA und BWVI von der Kollision durch wen informiert?
Die Kollision wurde der Nautischen Zentrale am 7. Juni 2016, um 14.45 Uhr, von dem
in der Nähe der Havarie befindlichen Fahrgastschiff „Concordia“ gemeldet.
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Drucksache 21/4804
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
14. Wie viele Kollisionen gab es in den Jahren 2011 bis 2016 im Hamburger
Hafen, an denen Schlepper und Barkassen beteiligt waren?
a.
Wie hoch waren die Kosten für welche Schäden, die entstanden
sind?
b.
Welche Kosten in welcher Höhe musste dabei die Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen?
c.
Wie viele Personen sind verletzt worden (bitte nach Jahren aufgliedern)?
Im Hamburger Hafen sind Fahrgastschiffe sowie Barkassen mit Personenbeförderung
zur entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen und werden entsprechend eingesetzt. Daher wird in der Schiffsunfallstatistik zwischen den beiden Fahrzeugtypen nicht
unterschieden. Zu den bei der Polizei im erfragten Zeitraum bis zum Stichtag 13. Juni
2016 registrierten Unfällen im Sinne der Fragestellung siehe nachfolgende Tabelle;
darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor.
Schlepper
Jahr
Anzahl der
Unfälle
2011
2012
2013
2014
2015
2016
(bis zum 13.
Juni)
4
2
3
1
4
Anzahl der
verletzten
Personen
1
1
-
4
-
Fahrgastschiffe/Barkassen
Anzahl der
Anzahl der
verletzten PerUnfälle
sonen
17
2
21
25
11
4
15
18
7
5
6
40
15. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Kollisionen im Hafen möglichst gering zu halten? Wieso haben diese hier nicht gewirkt?
Für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im Hamburger Hafen sind neben dem Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz weitere spezielle
Verordnungen in Kraft, durch die Kollisionen innerhalb des Hamburger Hafens vermieden werden sollen, wobei die Zuständigkeit zur Überwachung der Behörde für
Inneres und Sport übertragen worden ist. Die Wasserschutzpolizei Hamburg nimmt
diese Aufgabe durch Präsenz, Schiffskontrollen und Ahndung von Verstößen wahr.
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