Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4804 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 09.06.16 und Betr.: Antwort des Senats Schweres Barkassenunglück im Hafen Nach aktuellen Meldungen sind am 7. Juni 2016 ein Schlepper und eine Hafenrundfahrt-Barkasse vor Dock 10 an den Landungsbrücken im Hafen zusammengestoßen. Bis zu 15 Verletzte, überwiegend Senioren, soll es dabei gegeben haben, darunter auch Schwerverletzte. Bei der Barkasse sind Teile wie Glasscheiben nach dem Aufprall zu Bruch gegangen. Am Abend des 7. Juni 2016 soll diese in eine Werft geschleppt worden sein. Feuerwehr und Polizei sowie viele Rettungskräfte waren vor Ort. Die Untersuchungen der Wasserschutzpolizei dauern an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welcher Uhrzeit und an welcher Stelle genau kam es zu der Kollision von einem Schlepper und der Barkasse? Nach den Erkenntnissen der Polizei ereignete sich die Havarie um 14.45 Uhr im südlichen Fahrwasser der Norderelbe, an der Westseite (nördliche Ecke) von Dock 11 der Werft Blohm & Voss. 2. Was war die Ursache für die Kollision? 3. Wer hat nach erster Einschätzung den Unfall verursacht? Die Ermittlungen zum Unfallhergang sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zur Ursache und zum Verursacher können daher noch nicht gemacht werden. 4. Wie viele Personen befanden sich auf dem Schlepper und wie viele Passagiere auf der Barkasse? Wie viele Personen sind wie schwer verletzt worden? Auf dem Schlepper befanden sich drei Personen, von denen niemand verletzt wurde. Auf der Barkasse befanden sich insgesamt 45 Personen, von denen nach aktuellem Stand 33 Personen leicht verletzt und sieben Personen schwer verletzt wurden. 5. Wie groß ist der Sachschaden bei der Barkasse und wie schwer ist der Schaden bei dem Schlepper? Wer ist Eigentümer der Barkasse und wer vom Schlepper? An der Barkasse wurde die Mitte der Backbord-Bordwand eingedrückt, Scheiben sind geborsten, Stützen für das Sonnensegel auf der Backbord-Seite wurden verbogen und Mobiliar im Fahrgastraum ist zerstört worden. Beim Schlepper hat die Kollision zu einem Abrieb am Bugfender geführt. Eigentümer der Barkasse ist die „Jan Butendeich Barkassenvermietung GmbH“, Eigentümer des Schleppers ist die „Walter Lauk Ewerführerei GmbH“. Drucksache 21/4804 6. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Wie hoch beziffert der Senat beziehungsweise die HPA die eingetretenen Sachschäden? Gibt es neben Schlepper und Barkasse noch weitere Sachschäden? Wenn ja, welche? Die Höhe der Schäden und weitere Sachschäden sind den zuständigen Behörden derzeit nicht bekannt. 7. Welche Maßnahmen sind von wem wann eingeleitet worden, nachdem die Kollision entdeckt wurde? Die Nautische Zentrale vollzog umgehend nach der Meldung über die Kollision durch den Schiffsführer des Fahrgastschiffes „Concordia“ eine Sicherheitsdurchsage für die Schifffahrt über Sprechfunk. Die Wasserschutzpolizei sowie die Feuerwehr wurden ebenfalls von dort umgehend informiert. Nach Rücksprache mit beiden Havaristen wurden beide Fahrzeuge durch die Nautische Zentrale angewiesen, den Anleger der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG anzulaufen. Beide Fahrzeuge trafen dort um 14.54 Uhr ein. Die Nautische Zentrale beorderte alle Hilfskräfte zum Anleger der HADAG. Die Wasserschutzpolizei hat ab 14.57 Uhr nach dem Eintreffen der ersten Beamten am Anleger der HADAG sowie an Bord der havarierten Fahrzeuge folgende Maßnahmen getroffen: - Freihalten von Rettungswegen, - Unterstützung der Feuerwehr bei den Rettungsmaßnahmen, - Feststellung von Personalien, - Einsetzung einer Ermittlungsgruppe Schiffsunfall sowie - erste Maßnahmen zur Schiffsunfallermittlung (technische Ermittlungen, Ermittlungen in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit der Schiffsführer). Bei der Feuerwehr erfolgten die ersten Alarmierungen um 14.52 Uhr. Um circa 15.02 Uhr konnten die betroffenen Personen an dem Anleger der HADAG durch Kräfte der Feuerwehr erstmalig auf Verletzungen gesichtet werden. 15 Personen sind durch die Feuerwehr Hamburg in umliegende Krankenhäuser befördert worden. Ein Notfallseelsorger der Feuerwehr betreute die weiteren betroffenen, aber nicht verletzten Personen. Nach der Versorgung der Verletzten untersuchten die Taucher der Feuerwehr Hamburg die Rümpfe der havarierten Fahrzeuge. Lecks konnten nicht festgestellt werden. 8. Wie viele Personen der Feuerwehr, der Wasserschutzpolizei, Rettungskräfte waren wie schnell an der Unfallstelle? Organisation Feuerwehr 2 Uhrzeit 14.55 14.56 14.56 14.56 14.57 14.57 14.57 14.57 15.00 15.00 15.01 15.01 15.02 15.03 15.05 15.06 15.06 Einsatzmittel 12-RTWB 12-RTWK 12-RTWC 12-GRTWA 11-KLF 11-HLF1 11-DL 11-RTWC 13-NEFA 15-NEFC 12-RTWA 11-RTWB BDI 20/1 ADI 1/2 FL/S2 1. LNA 11-LB Anzahl der Kräfte 2 2 2 2 2 6 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Organisation Wasserschutzpolizei Drucksache 21/4804 Uhrzeit 15.07 15.18 15.21 15.22 15.32 15.32 15.43 15.47 15.47 15.48 15.49 15.53 15.55 16.16 16.44 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben Einsatzmittel 35-KB NAW 27/51 25-SEGT 12-HLF1 13-KLF 13-DL 13-RTWC 15-KLF 15-HLF1 15-DL 14-RTWA OSD(1) LOKS(1) 15-NEFC 22-HLF1 11-RTWK 05-ORGL1 22-NEFA NFS-HD 13-HLF1 FLD 1/1 Anzahl der Kräfte 2 2 4 6 2 2 2 2 6 2 2 2 2 2 6 2 2 2 1 6 2 14.57 FuStb „Elbe 37“ 4 14.58 15.23 15.51 15.55 FuStb „Elbe 86“ FuStw Elbe 52/10 FuStw Elbe 52/20 FuStw Elbe 52/2 2 3 2 2 Abkürzungen: KLF – Kleinlöschfahrzeug, HLF – Hamburger Löschfahrzeug, DL – Drehleiter, ADI – Einsatzführungsdienst A, Einsatzführungsdienst B, RTW – Rettungswagen, NEF – Notarzteinsatzfahrzeug, LNA – Leitender Notarzt, ORGL – Organisationsleiter Rettungsdienst, GRTWA – Gerätewagen, LB – Löschboot, KB – Kleinboot, FL/S2 – Pressestelle, SEGT – Sondereinsatzgruppe Taucher, NAW – Notarztwagen, NFS-HD – Notfallseelsorge Hintergrunddienst, OSD – Freiwillige Feuerwehr Osdorf, LOKS – Freiwillige Feuerwehr Lokstedt, FLD – Führungs- und Lagedienst, FuStb – Funkstreifenboot, FuStw – Funkstreifenwagen 9. Welche Schäden muss die Freie und Hansestadt Hamburg in welcher Höhe tragen? Der Freien und Hansestadt Hamburg sind durch die Havarie keine Schäden entstanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 10. Wer trägt die Kosten für das verbringen der Barkasse in eine Werft? Der Eigentümer. 11. Aus welchen Mitteln soll die Reparatur der Schäden bezahlt? Entfällt. 12. Ist es durch die Kollision zu Einschränkungen im Betrieb/Schiffs- und Barkassenbetrieb im Hafen gekommen? Wenn ja, wie lange und mit welchen Auswirkungen? Aufgrund der Hafen-Organisationssteuerung durch die Nautische Zentrale ist es zu keinen Einschränkungen gekommen. 13. Wann wurden HPA und BWVI von der Kollision durch wen informiert? Die Kollision wurde der Nautischen Zentrale am 7. Juni 2016, um 14.45 Uhr, von dem in der Nähe der Havarie befindlichen Fahrgastschiff „Concordia“ gemeldet. 3 Drucksache 21/4804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14. Wie viele Kollisionen gab es in den Jahren 2011 bis 2016 im Hamburger Hafen, an denen Schlepper und Barkassen beteiligt waren? a. Wie hoch waren die Kosten für welche Schäden, die entstanden sind? b. Welche Kosten in welcher Höhe musste dabei die Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen? c. Wie viele Personen sind verletzt worden (bitte nach Jahren aufgliedern)? Im Hamburger Hafen sind Fahrgastschiffe sowie Barkassen mit Personenbeförderung zur entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen und werden entsprechend eingesetzt. Daher wird in der Schiffsunfallstatistik zwischen den beiden Fahrzeugtypen nicht unterschieden. Zu den bei der Polizei im erfragten Zeitraum bis zum Stichtag 13. Juni 2016 registrierten Unfällen im Sinne der Fragestellung siehe nachfolgende Tabelle; darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. Schlepper Jahr Anzahl der Unfälle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (bis zum 13. Juni) 4 2 3 1 4 Anzahl der verletzten Personen 1 1 - 4 - Fahrgastschiffe/Barkassen Anzahl der Anzahl der verletzten PerUnfälle sonen 17 2 21 25 11 4 15 18 7 5 6 40 15. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Kollisionen im Hafen möglichst gering zu halten? Wieso haben diese hier nicht gewirkt? Für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im Hamburger Hafen sind neben dem Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz weitere spezielle Verordnungen in Kraft, durch die Kollisionen innerhalb des Hamburger Hafens vermieden werden sollen, wobei die Zuständigkeit zur Überwachung der Behörde für Inneres und Sport übertragen worden ist. Die Wasserschutzpolizei Hamburg nimmt diese Aufgabe durch Präsenz, Schiffskontrollen und Ahndung von Verstößen wahr. 4