§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1

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§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und sonstigen
Leistungen des Deutschen Golf Verbandes e. V. (nachfolgend nur DGV) im Zusammenhang
mit der Kampagne „play golf – have fun“, insbesondere den Verkauf der sog. play-golf-Card
sowie die Nutzung der Angebote auf der Webseite zur Kampagne unter der URL
www.playgolf.de (z. B. Gewinnspiele, Community). Der Geltung hiervon abweichender
Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Gegenstand der Kampagne „play golf – have fun“
1. „play golf – have fun“ ist die bundesweite Golf-Einsteiger-Initiative des DGV und wird im
Zeitraum vom 01.04.2010 bis einschließlich 31.12.2011 durchgeführt. Die Kampagne bietet
interessierten Personen die Möglichkeit, den Golfsport im Rahmen eines zweistündigen
Probetrainings auf der Golfanlage eines teilnehmenden DGV-Mitglieds (nachfolgend nur
Golfanlage) auszuprobieren. Zur Teilnahme am Probetraining ist der Erwerb einer sog. playgolf-Card notwendig, die auf einer der teilnehmenden Golfanlagen eingelöst werden kann.
2. Veranstalter der Kampagne „play golf - have fun“ und Anbieter der Webseite zur
Kampagne unter der URL www.playgolf.de ist der DGV, Kreuzberger Ring 64, 65205
Wiesbaden.
§ 3 Erwerb und Einlösen der play-golf-Card
1. Die play-golf-Card kann als sog. e-card als pdf-Dokument erworben werden (nachfolgend
nur als play-golf-Card bezeichnet). Der Vertrieb der play-golf-Card erfolgt über die
teilnehmenden DGV-Mitglieder, den DGV (insbesondere unter der URL www.playgolf.de)
sowie durch die Partner der Kampagne (Hanseatic Tea Export GmbH, EUROPCAR
Autovermietung GmbH, TUI Deutschland GmbH).
2. Zum Kauf der play-golf-Card unter der URL www.sportausweis.de ist die einmalige
Versendung der sich automatisch öffnenden E-mail erforderlich, bei der notwendig Name,
Vorname und vollständige Adresse anzugeben sind. Alle im Online-Shop unter
www.playgolf.de ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit Kosten eines Postversandes anfallen, sind diese
gesondert ausgewiesen. Bei Erwerb der play-golf-Card als sog. e-card oder mobile-card
können in Abhängigkeit vom Internetprovider oder Mobilfunkanbieter darüber hinaus
zusätzliche Kosten entstehen. Mit Absenden der Bestellung am Ende des Bestellvorgangs
gibt der Nutzer gegenüber dem DGV ein verbindliches Angebot ab, das vom DGV frühestens
durch Zusendung der play-golf-Card angenommen wird.
3. Die play-golf-Card berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einem Probetraining (zeitlicher
Umfang mindestens 2 Stunden) unter fachkundiger Anleitung und kann auf der Golfanlage
eines teilnehmenden DGV-Mitglieds eingelöst werden. An der Kampagne teilnehmende
DGV-Mitglieder werden auf der Webseite zur Kampagne unter der URL www.playgolf.de
bekanntgegeben. Änderungen der teilnehmenden Golfanlagen bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Der DGV wird, soweit möglich und zumutbar, auf der Webseite zur Kampagne
unter der URL www.playgolf.de eine aktuelle Liste der teilnehmenden DGV-Mitglieder
vorhalten.
4. Die play-golf-Card ist nicht personengebunden und kann auf Dritte übertragen werden.
Der gewerbliche Handel mit play-golf-Cards ist untersagt.
5. Der Kauf einer play-golf-Card begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an einem
Schnupperkurs auf einer bestimmten Golfanlage. Der DGV weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Bedingungen des Probetrainings, insbesondere die zeitliche Lage, die
Zusammensetzung und Größe der Gruppe sowie die Auswahl der mit der Durchführung
betrauten Person, von den teilnehmenden Golfanlagen festgelegt werden. Der DGV
empfiehlt daher ausdrücklich, sich vor dem Kauf einer play-golf-Card über die Bedingungen
des Probetrainings bei den teilnehmenden Golfanlagen zu informieren.
6. Die Teilnahme am Probetraining ist gegen Vorlage der play-golf-Card auf der Golfanlage
möglich. Bei Vorlage wird die play-golf-Card von der Golfanlage durch Eingabe und
Übermittlung der aufgebrachten Identifikationsnummer an den DGV über das IntranetInformationssystem abgeglichen und hierdurch entwertet. Eine Entwertung von play-golfCards im Scheckkartenformat erfolgt darüber hinaus durch das Ablösen des auf Rückseite
angebrachten Aufklebers. DGV-Mitglieder sind nicht verpflichtet, play-golf-Cards im
Scheckkartenformat einzulösen, deren Aufkleber bei Vorlage bereits entfernt wurde.
7. Die Rückgabe bzw. der Umtausch der play-golf-Card ist ausgeschlossen bzw. liegt im
Ermessen des DGV. Im Falle eines Umtausches der play-golf-Card ist der Käufer dem DGV
zum Ersatz nutzloser Aufwendungen (z. B. Vertriebskosten) verpflichtet. Die Ersatzpflicht gilt
nicht in Fällen, in denen ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht des Käufers
besteht.
8. Der DGV behält sich vor, bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Käufer,
insbesondere bei der Nichterfüllung von Zahlungspflichten durch Rücklastschrift, die
erworbene play-golf-Card zu entwerten.
9. play-golf-Cards sind spätestens bis zum 31.12.2011 einzulösen, andernfalls verfällt deren
Wert ersatzlos. Ein Anspruch gegen den DGV auf Umtausch oder Rückerstattung des
Wertes der play-golf-Card besteht nach Ablauf des 31.12.2011 nicht.
§4 Gewinnspiele
Für die Durchführung von Gewinnspielen gilt, sofern nicht im Einzelfall abweichendes
geregelt ist, Folgendes:
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich. Auf Verlangen des DGV ist der Teilnehmer verpflichtet, einen Altersnachweis
oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Es gilt der zum Gewinnspiel
benannte Einsendeschluss. Verspätet zugegangene Einsendungen werden nicht
berücksichtigt. Sollten im Rahmen eines Gewinnspiels mehrere Preise ausgelobt sein, ist pro
Teilnehmer nur ein Gewinn möglich. Bei der Auslobung von Sachpreisen und Gutscheinen
ist der Umtausch in Bargeld ausgeschlossen. Unter mehreren richtigen Einsendungen
entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§5 Haftung
1. Der DGV weist ausdrücklich darauf hin, dass das Probetraining in der alleinigen
Verantwortung des teilnehmenden DGV-Mitglieds durchgeführt wird. Der DGV übernimmt
keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die bei oder aus der Teilnahme am
Probetraining entstehen.
2. Der DGV ist bemüht, den jederzeitigen, ordnungsgemäßen Betrieb der Webseite
sicherzustellen, garantiert jedoch weder die ununterbrochene Nutzbarkeit der URL
www.playgolf.de noch gewährleistet oder haftet er für technisch bedingte
Übertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen oder Ausfälle. Mit Ausnahme von Fällen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, haftet der DGV insbesondere nicht für die unbefugte
Kenntniserlangung von persönlichen Benutzerdaten durch Dritte (z.B. von Hackern).
3. In jedem Fall unberührt bleibt die Haftung des DGV - sowohl dem Grunde als auch der
Höhe nach - für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die
Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der (leicht) fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Als Vertragspflicht in diesem Sinne gelten alle Pflichten,
• deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf,
• deren Einschränkung zur Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des
Vertragspartner führt, etwa weil sie solche Rechte wegnehmen oder einschränken, die der
Vertrag nach seinem Inhalt oder Zweck gerade zu gewähren hat.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - gleich aus
welchem Rechtsgrunde - unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame bzw.
nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten
Zweck der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung am Nächsten kommt.
Stand: 10.08.2011