RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015
Transcription
RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015
RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015 - 2019 / 16 der RAIFFEISENLANDESBANK VORARLBERG WAREN- UND REVISIONSVERBAND reg. Gen.m.b.H. ISIN: AT000B065990 Bedingungen § 1 Gesamtnennbetrag Die RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015 - 2019 / 16 (im Folgenden “die Schuldverschreibungen”) der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband reg. Gen.m.b.H. (im Folgenden “die Emittentin”) werden im Wege einer Daueremission ab 24.03.2015 ausgegeben. Das Gesamtvolumen beträgt bis zu Nominale EUR 50.000.000,-- mit Aufstockungsmöglichkeit bis zu Nominale EUR 74.000.000,--. Die Emittentin behält sich eine vorzeitige Schließung vor. § 2 Stückelung Die Schuldverschreibungen werden im Nennwert von je EUR 100.000,-- begeben und sind eingeteilt in 500 Stücke. Bei Aufstockung erhöhen sich entsprechend die Stücke. § 3 Sammelverwahrung Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß § 24 Depotgesetz, BGBI.Nr. 424/1969 i.d.g.F., vertreten. Ein Anspruch auf Ausfolgung von Schuldverschreibungen besteht nicht. § 4 Zahlstelle Zahlstelle ist die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband reg. Gen.m.b.H. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen depotführende Stelle. § 5 Verjährung Ansprüche auf die Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren. § 6 Kündigung Eine Kündigung seitens der Emittentin oder der Gläubiger ist unwiderruflich ausgeschlossen. Dessen ungeachtet ist die Emittentin berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden. § 7 Sicherstellung Für den Dienst dieser Schuldverschreibungen haftet die Emittentin mit ihrem gesamten Vermögen. § 8 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtsgültig im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” oder auf der Homepage der Emittentin (www.raiba.at/investorrelations). Sollte das Amtsblatt zur Wiener Zeitung ihr Erscheinen einstellen, so tritt an ihre Stelle die für amtliche Bekanntmachungen dienende Tageszeitung. § 9 Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Bregenz. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Emittentin als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Zwangsgerichtsstände (§ 83a Jurisdiktionsnorm) sowie Verbrauchergerichtsstände (insbesondere nach § 14 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz) bleiben unberührt. Allerdings bleibt der für Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb von Nichtdividendenwerten in Österreich ansässig ist, gegebene Gerichtsstand in Österreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. § 10 Börseeinführung Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am Dritten Markt oder am Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse ist vorgesehen. § 11 Ausgabekurs Der Erstausgabepreis am Erstvalutatag beträgt 100,00 % vom Nennwert. Die Schuldverschreibungen werden erstmals am 25.03.2015 valutiert. Im (Erst-)Ausgabepreis können sowohl verschiedene Nebenkosten bei der Emission (wie Provisionen, Aufschläge, Spesen oder fremde Kosten) als auch Folgekosten (z.B. Depotentgelte) enthalten sein. § 12 Laufzeit und Tilgung Die Laufzeit beginnt am 25.03.2015. Die Tilgung erfolgt am 25.03.2019 zum Tilgungskurs von 100,00 % vom Nennwert, die Zahlung erfolgt modified following. § 13 Steuerrechtliche Hinweise Die Inhaber der Schuldverschreibungen werden darauf hingewiesen, dass für die steuerrechtliche Betrachtung bzw. Qualifikation dieser Schuldverschreibung ein Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zu konsultieren ist. § 14 Verzinsung Die Verzinsung beginnt am 25.03.2015 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Schuldverschreibungen werden in der jeweiligen Zinsenperiode mit dem 3-Monats-EURIBOR-Satz plus 0,55 % p.a. (auf Basis act/360 adjusted) vom Nennwert verzinst. Sollte der errechnete Zinssatz (3-Monats-EURIBOR-Satz plus 0,55 %) negativ sein, wird der Zinssatz mit 0 % fixiert. Die Zinsen vom 25. März 2015 bis inklusive 24. März 2019 werden jeweils auf Basis „vierteljährig im Nachhinein“ ausbezahlt, erstmals am 25. Juni 2015, wobei Kupontermine der 25. Juni, 25. September, 25. Dezember und 25. März eines jeden Laufzeitjahres sind. Die Zinsperioden sind adjusted, die Zahlungen erfolgen jeweils modified following. Der anwendbare 3-Monats-EURIBOR wird am zweiten TARGET Tag vor Beginn der Zinsenperiode um ca. 11:00 CET durch die Emittentin festgelegt („Zinsenfestsetzungstag“) und auf deren Homepage (www.raiba.at/veroeffentlichungen) veröffentlicht. Sollte am Zinsenfestsetzungstag der 3-Monats-EURIBOR nicht feststellbar sein, so gilt der 3-Monats-EURIBOR, der zuletzt auf der Reuters-Seite „EURIBOR01“ veröffentlicht wurde. Bregenz, im März 2015 Diese Schuldverschreibungen werden als Daueremission begeben und sind gemäß § 3 Abs 1 Z 3 des Kapitalmarktgesetzes von der Prospektpflicht ausgenommen. Zur Stellung von Anboten lädt ein: Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband reg. Gen.m.b.H. GLOSSAR-EMISSIONEN Adjusted Zinsperiode Emittent(in) Ein Emittent ist ein Herausgeber von Wertpapieren. Bei Aktien handelt es sich dabei um Unternehmen; bei Anleihen kann es sich um Unternehmen, öffentliche Körperschaften, den Staat und andere Institutionen handeln. Fällt der letzte Tag einer Zinsperiode auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so verändert sich die Länge der Zinsperiode. Zinszahlung Fällt eine Zinszahlung auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich der betreffende Zinszahlungstag. Folgende Vereinbarungen sind u. a. möglich: Following Business Day Convention Modified Following Business Day Convention Floating Rate Business Day Convention Preceding Business Day Convention Following Business Day Convention Auf den verschoben. Auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verschoben, es sei denn, der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird (i) der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag vorgezogen und wird (ii) jeder nachfolgende Zinstermin auf den letzten Bankarbeitstag des Monats verschoben, in den der Zinstermin ohne die Anpassungen gefallen wäre. In Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist ein Bankarbeitstag ein Tag, an dem das System TARGET geöffnet ist. Auch Nettopreis. Entspricht dem Anleihekurs. In ihm sind im Gegensatz zum "Dirty Price" keine aufgelaufenen Stückzinsen enthalten. Daueremission Ein Forderungspapier, das mit der gleichen Ausstattung über einen längeren Zeitraum am Primärmarkt zum Ersterwerb angeboten wird. Forderungspapier Ein Wertpapier, das eine Forderung des Inhabers gegenüber dem Emittenten verbrieft, wie z.B. Anleihen, Pfand- und Kommunalbriefe. Laufzeit Dirty Price Setzt sich zusammen aus dem Anleihekurs zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen. Ist also der Preis, der beim Kauf einer Anleihe zu zahlen ist. Vergleiche "Clean Price". Effektive Stücke Physisch aufgelegte Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins- oder Dividendenschein. In Zeiten des weitgehend elektronischen Wertpapierhandels sind effektive Lieferungen ungebräuchlich geworden. EURIBOR European InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Er wurde am 01. Januar 1999 eingeführt und ersetzte in Österreich zugleich den VIBOR (Vienna Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz bei Krediten und Anlageprodukten. Täglich melden über 40 Kreditinstitute Angebotssätze (Briefsätze) für Einbis Zwöfmonatsgelder um 11:00 Uhr CET an einen Informationsanbieter, der Durchschnittssätze ermittelt und auf Reuters (Seite: EURIBOR01) mit drei Nachkommastellen veröffentlicht. Eine detaillierte Beschreibung in englischer Sprache findet sich auf der Internetseite der European Banking Federation (FBE): http://www.euriborebf.eu. Kein Anspruch auf Vollständigkeit Bankarbeitstag Floating Rate Business Day Convention Bankarbeitstag Clean Price nächstfolgenden LIBOR Bei Wertpapieren: der Zeitraum bis zur Rückzahlung. Bei Optionen: der Zeitraum vom Tag ihrer Begebung bis zu dem Tag, an dem das Ausübungsrecht erlischt. Bei Darlehen: der Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Rückzahlung. London Interbank Offered Rate (LIBOR) ist der täglich festgelegte Referenzzinssatz im Interbankengeschäft, der an jedem Arbeitstag um 11:00 Uhr Londoner Zeit fixiert wird. Es handelt sich um Sätze, welche die wichtigsten international tätigen Banken der British Bankers' Association in London festlegen, zu denen sie am Markt Gelder von anderen Banken aufnehmen beziehungsweise angeboten bekommen. Modified Following Business Day Convention Auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verschoben, es sei denn der Zinstermin (Zinsperiode / Zinszahlungstag) würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird der Zinstermin (Zinsperiode / Zinszahlungstag) auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag verschoben. Miteigentumsanteil Verbriefen die Miteigentumsrechte Vermögensmasse. an einer GLOSSAR-EMISSIONEN Nennwert Grundwert eines Wertpapiers. Bei Aktien ist er ein Teilbetrag des Grundkapitals, bei festverzinslichen Wertpapieren ist er ein Teilbetrag der gesamten Schuldverschreibung. Der Nennwert unterscheidet sich vom Marktwert (Kurs), der durch das Angebot und die Nachfrage eines Wertpapiers an der Börse bestimmt wird. Preceding Business Day Convention Auf den unmittelbar arbeitstag vorgezogen. vorausgehenden Bank- Privatplatzierung Als Privatplatzierung (=Private Placement) bezeichnet man ein Platzierungsverfahren, bei dem die Aktien / Anleihen nicht öffentlich, sondern nur bestimmten Kreisen, z.B. Großinvestoren etc., zur Zeichnung angeboten werden. Primärmarkt Der Primärmarkt (auch Emissionsmarkt) ist der Finanzmarkt für die Erstausgabe von Finanzkapital, in der Regel Aktien oder Anleihen. Im Gegensatz zum Sekundärmarkt sind hierfür keine organisierten Kapitalmärkte (Börsen) erforderlich. Sammelurkunde Urkunde, die eine größere Zahl von Wertpapieren repräsentiert. Sammelurkunden vereinfachen die Verwaltung und Verwahrung. Schuldverschreibungen Sammelbegriff (Anleihen) für festverzinsliche Wertpapiere TARGET Tag Ein Tag an dem Banken Zahlungen über das TARGET System abwickeln. TARGET System TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System) ist das gemeinsame Echtzeit-Brutto-Clearingsystem des Eurosystems (ESZB). Unadjusted Zinsperiode Fällt das Ende einer Zinsperiode auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so bleibt die Zinsperiode unverändert. Zinszahlung Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, bleibt der betreffende Zinszahlungstag unverändert. Zinsperiode Der Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kuponterminen wird als „Zinsperiode“ bezeichnet, wobei der erste von zwei aufeinanderfolgenden Kuponterminen eingeschlossen, der jeweils darauf folgende Kupontermin jedoch ausgeschlossen ist. Kein Anspruch auf Vollständigkeit Zinskonventionen Versteht man die einzelnen Varianten der Finanzmathematik in der Zinsberechnung. Insgesamt gibt es weltweit neun verschiedene Methoden, die wissenschaftlich anerkannt sind. ACT/360 o ACT ist die Abkürzung für actual = tatsächlich o 360 steht für die Anzahl der Tage eines Jahres o Bei ACT/360 wird das Jahr (unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Tage) mit 360 Tagen und jeder Monat taggenau gerechnet. ACT/ACT ICMA o ACT ist die Abkürzung für actual = tatsächlich. Das zweite ACT steht in diesem Fall für actual historical = tatsächlich historisch. Das Jahr wird mit der Anzahl der tatsächlichen Tage gerechnet. ACT/365 o Bei ACT/365 wird das Jahr generell mit 365 Tagen gerechnet. 30/360 o Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Die Resttage innerhalb eines Monats werden subtrahiert. o Die zu Grunde liegende Anzahl der Zinstage wird aus der Differenz zwischen der Wertstellung (Valuta) des Verzinsungsbeginns und der Wertstellung des Verzinsungsendes berechnet. Dabei wird der Wertstellungstag des Beginns nicht mitgezählt. Der Wertstellungstag des Verzinsungsendes muss dabei mitgezählt werden. 30E Methode o Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Der 31. eines Monats wird mit dem 30. gleichgesetzt. Resttage werden subtrahiert.