RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015

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RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015
RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015 - 2019 / 16
der RAIFFEISENLANDESBANK VORARLBERG WAREN- UND REVISIONSVERBAND reg. Gen.m.b.H.
ISIN: AT000B065990
Bedingungen
§ 1 Gesamtnennbetrag
Die RLB Vorarlberg 3-Monats Euribor Floater 2015 - 2019 / 16 (im
Folgenden
“die
Schuldverschreibungen”)
der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband
reg. Gen.m.b.H. (im Folgenden “die Emittentin”) werden im Wege
einer Daueremission ab 24.03.2015 ausgegeben. Das
Gesamtvolumen beträgt bis zu Nominale EUR 50.000.000,-- mit
Aufstockungsmöglichkeit bis zu Nominale EUR 74.000.000,--. Die
Emittentin behält sich eine vorzeitige Schließung vor.
§ 2 Stückelung
Die Schuldverschreibungen werden im Nennwert von je EUR
100.000,-- begeben und sind eingeteilt in 500 Stücke. Bei
Aufstockung erhöhen sich entsprechend die Stücke.
§ 3 Sammelverwahrung
Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen werden zur
Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß § 24 Depotgesetz,
BGBI.Nr. 424/1969 i.d.g.F., vertreten. Ein Anspruch auf Ausfolgung
von Schuldverschreibungen besteht nicht.
§ 4 Zahlstelle
Zahlstelle ist die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und
Revisionsverband reg. Gen.m.b.H. Die Gutschrift der Zinsen- und
Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der
Schuldverschreibungen depotführende Stelle.
§ 5 Verjährung
Ansprüche auf die Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach
drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach dreißig
Jahren.
§ 6 Kündigung
Eine Kündigung seitens der Emittentin oder der Gläubiger ist
unwiderruflich ausgeschlossen. Dessen ungeachtet ist die
Emittentin berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem
beliebigen Preis zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können
diese Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder
annulliert werden.
§ 7 Sicherstellung
Für den Dienst dieser Schuldverschreibungen haftet die Emittentin
mit ihrem gesamten Vermögen.
§ 8 Bekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen
betreffen, erfolgen rechtsgültig im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung”
oder
auf
der
Homepage
der
Emittentin
(www.raiba.at/investorrelations). Sollte das Amtsblatt zur Wiener
Zeitung ihr Erscheinen einstellen, so tritt an ihre Stelle die für
amtliche Bekanntmachungen dienende Tageszeitung.
§ 9 Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit
diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort ist Bregenz.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Schuldverschreibungen gilt ausschließlich das sachlich zuständige
Gericht am Sitz der Emittentin als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm
vereinbarter Gerichtsstand. Zwangsgerichtsstände (§ 83a
Jurisdiktionsnorm)
sowie
Verbrauchergerichtsstände
(insbesondere nach § 14 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz)
bleiben unberührt. Allerdings bleibt der für Klagen eines
Verbrauchers, der bei Erwerb von Nichtdividendenwerten in
Österreich ansässig ist, gegebene Gerichtsstand in Österreich
auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen
Wohnsitz ins Ausland verlegt.
§ 10 Börseeinführung
Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am Dritten
Markt oder am Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse ist
vorgesehen.
§ 11 Ausgabekurs
Der Erstausgabepreis am Erstvalutatag beträgt 100,00 % vom
Nennwert. Die Schuldverschreibungen werden erstmals am
25.03.2015 valutiert. Im (Erst-)Ausgabepreis können sowohl
verschiedene Nebenkosten bei der Emission (wie Provisionen,
Aufschläge, Spesen oder fremde Kosten) als auch Folgekosten
(z.B. Depotentgelte) enthalten sein.
§ 12 Laufzeit und Tilgung
Die Laufzeit beginnt am 25.03.2015. Die Tilgung erfolgt am
25.03.2019 zum Tilgungskurs von 100,00 % vom Nennwert, die
Zahlung erfolgt modified following.
§ 13 Steuerrechtliche Hinweise
Die Inhaber der Schuldverschreibungen werden darauf
hingewiesen, dass für die steuerrechtliche Betrachtung bzw.
Qualifikation dieser Schuldverschreibung ein Steuerberater bzw.
Wirtschaftsprüfer zu konsultieren ist.
§ 14 Verzinsung
Die Verzinsung beginnt am 25.03.2015 und endet an dem ihrer
Fälligkeit vorangehenden Tag.
Die
Schuldverschreibungen
werden
in
der
jeweiligen
Zinsenperiode mit dem 3-Monats-EURIBOR-Satz plus 0,55 % p.a.
(auf Basis act/360 adjusted) vom Nennwert verzinst. Sollte der
errechnete Zinssatz (3-Monats-EURIBOR-Satz plus 0,55 %) negativ
sein, wird der Zinssatz mit 0 % fixiert.
Die Zinsen vom 25. März 2015 bis inklusive 24. März 2019 werden
jeweils auf Basis „vierteljährig im Nachhinein“ ausbezahlt, erstmals
am 25. Juni 2015, wobei Kupontermine der 25. Juni, 25.
September, 25. Dezember und 25. März eines jeden Laufzeitjahres
sind. Die Zinsperioden sind adjusted, die Zahlungen erfolgen
jeweils modified following.
Der anwendbare 3-Monats-EURIBOR wird am zweiten TARGET
Tag vor Beginn der Zinsenperiode um ca. 11:00 CET durch die
Emittentin festgelegt („Zinsenfestsetzungstag“) und auf deren
Homepage (www.raiba.at/veroeffentlichungen) veröffentlicht.
Sollte am Zinsenfestsetzungstag der 3-Monats-EURIBOR nicht
feststellbar sein, so gilt der 3-Monats-EURIBOR, der zuletzt auf der
Reuters-Seite „EURIBOR01“ veröffentlicht wurde.
Bregenz, im März 2015
Diese Schuldverschreibungen werden als Daueremission begeben und sind gemäß
§ 3 Abs 1 Z 3 des Kapitalmarktgesetzes von der Prospektpflicht ausgenommen.
Zur Stellung von Anboten lädt ein:
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Waren- und Revisionsverband reg. Gen.m.b.H.
GLOSSAR-EMISSIONEN
Adjusted
Zinsperiode
Emittent(in)
Ein Emittent ist ein Herausgeber von Wertpapieren.
Bei Aktien handelt es sich dabei um Unternehmen;
bei Anleihen kann es sich um Unternehmen,
öffentliche Körperschaften, den Staat und andere
Institutionen handeln.
Fällt der letzte Tag einer Zinsperiode auf einen Tag,
der kein Bankarbeitstag ist, so verändert sich die
Länge der Zinsperiode.
Zinszahlung
Fällt eine Zinszahlung auf einen Tag, der kein
Bankarbeitstag ist, verschiebt sich der betreffende
Zinszahlungstag.
Folgende Vereinbarungen sind u. a. möglich:




Following Business Day Convention
Modified Following Business Day Convention
Floating Rate Business Day Convention
Preceding Business Day Convention
Following Business Day Convention
Auf
den
verschoben.
Auf
den
nächstfolgenden
Bankarbeitstag
verschoben, es sei denn, der Zinstermin würde
dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in
diesem Fall wird (i) der Zinstermin auf den
unmittelbar
vorausgehenden
Bankarbeitstag
vorgezogen und wird (ii) jeder nachfolgende
Zinstermin auf den letzten Bankarbeitstag des
Monats verschoben, in den der Zinstermin ohne die
Anpassungen gefallen wäre.
In Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist ein
Bankarbeitstag ein Tag, an dem das System
TARGET geöffnet ist.
Auch Nettopreis. Entspricht dem Anleihekurs. In
ihm sind im Gegensatz zum "Dirty Price" keine
aufgelaufenen Stückzinsen enthalten.
Daueremission
Ein Forderungspapier, das mit der gleichen
Ausstattung über einen längeren Zeitraum am
Primärmarkt zum Ersterwerb angeboten wird.
Forderungspapier
Ein Wertpapier, das eine Forderung des Inhabers
gegenüber dem Emittenten verbrieft, wie z.B.
Anleihen, Pfand- und Kommunalbriefe.
Laufzeit
Dirty Price
Setzt sich zusammen aus dem Anleihekurs
zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen. Ist also
der Preis, der beim Kauf einer Anleihe zu zahlen ist.
Vergleiche "Clean Price".
Effektive Stücke
Physisch aufgelegte Wertpapiere mit Mantel,
Bogen, Zins- oder Dividendenschein. In Zeiten des
weitgehend elektronischen Wertpapierhandels sind
effektive Lieferungen ungebräuchlich geworden.
EURIBOR
European InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist
der Zinssatz für Termingelder in Euro im
Interbankengeschäft. Er wurde am 01. Januar 1999
eingeführt und ersetzte in Österreich zugleich den
VIBOR (Vienna Interbank Offered Rate) als
Referenzzinssatz bei Krediten und Anlageprodukten.
Täglich
melden
über
40
Kreditinstitute
Angebotssätze
(Briefsätze)
für
Einbis
Zwöfmonatsgelder um 11:00 Uhr CET an einen
Informationsanbieter,
der
Durchschnittssätze
ermittelt und auf Reuters (Seite: EURIBOR01) mit
drei
Nachkommastellen
veröffentlicht.
Eine
detaillierte Beschreibung in englischer Sprache
findet sich auf der Internetseite der European
Banking Federation (FBE): http://www.euriborebf.eu.
Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Bankarbeitstag
Floating Rate Business Day Convention
Bankarbeitstag
Clean Price
nächstfolgenden
LIBOR
Bei Wertpapieren: der Zeitraum bis zur
Rückzahlung.
Bei Optionen: der Zeitraum vom Tag ihrer
Begebung bis zu dem Tag, an dem das
Ausübungsrecht erlischt.
Bei Darlehen: der Zeitraum vom Vertragsabschluss
bis zur vollständigen Rückzahlung.
London Interbank Offered Rate (LIBOR) ist der
täglich
festgelegte
Referenzzinssatz
im
Interbankengeschäft, der an jedem Arbeitstag um
11:00 Uhr Londoner Zeit fixiert wird. Es handelt sich
um Sätze, welche die wichtigsten international
tätigen Banken der British Bankers' Association in
London festlegen, zu denen sie am Markt Gelder
von anderen Banken aufnehmen beziehungsweise
angeboten bekommen.
Modified Following Business Day Convention
Auf
den
nächstfolgenden
Bankarbeitstag
verschoben, es sei denn der Zinstermin
(Zinsperiode / Zinszahlungstag) würde dadurch in
den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall
wird der Zinstermin (Zinsperiode / Zinszahlungstag)
auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag verschoben.
Miteigentumsanteil
Verbriefen die Miteigentumsrechte
Vermögensmasse.
an
einer
GLOSSAR-EMISSIONEN
Nennwert
Grundwert eines Wertpapiers. Bei Aktien ist er ein
Teilbetrag des Grundkapitals, bei festverzinslichen
Wertpapieren ist er ein Teilbetrag der gesamten
Schuldverschreibung. Der Nennwert unterscheidet
sich vom Marktwert (Kurs), der durch das Angebot
und die Nachfrage eines Wertpapiers an der Börse
bestimmt wird.
Preceding Business Day Convention
Auf den unmittelbar
arbeitstag vorgezogen.
vorausgehenden
Bank-
Privatplatzierung
Als
Privatplatzierung
(=Private
Placement)
bezeichnet man ein Platzierungsverfahren, bei dem
die Aktien / Anleihen nicht öffentlich, sondern nur
bestimmten Kreisen, z.B. Großinvestoren etc., zur
Zeichnung angeboten werden.
Primärmarkt
Der Primärmarkt (auch Emissionsmarkt) ist der
Finanzmarkt für die Erstausgabe von Finanzkapital,
in der Regel Aktien oder Anleihen. Im Gegensatz
zum Sekundärmarkt sind hierfür keine organisierten
Kapitalmärkte (Börsen) erforderlich.
Sammelurkunde
Urkunde, die eine größere Zahl von Wertpapieren
repräsentiert. Sammelurkunden vereinfachen die
Verwaltung und Verwahrung.
Schuldverschreibungen
Sammelbegriff
(Anleihen)
für festverzinsliche
Wertpapiere
TARGET Tag
Ein Tag an dem Banken Zahlungen über das
TARGET System abwickeln.
TARGET System
TARGET (Trans-European Automated Real-time
Gross Settlement Express Transfer System) ist das
gemeinsame Echtzeit-Brutto-Clearingsystem des
Eurosystems (ESZB).
Unadjusted
Zinsperiode
Fällt das Ende einer Zinsperiode auf einen Tag, der
kein Bankarbeitstag ist, so bleibt die Zinsperiode
unverändert.
Zinszahlung
Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein
Bankarbeitstag ist, bleibt der betreffende
Zinszahlungstag unverändert.
Zinsperiode
Der Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Kuponterminen wird als „Zinsperiode“ bezeichnet,
wobei der erste von zwei aufeinanderfolgenden
Kuponterminen eingeschlossen, der jeweils darauf
folgende Kupontermin jedoch ausgeschlossen ist.
Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Zinskonventionen
Versteht man die einzelnen Varianten der
Finanzmathematik
in
der
Zinsberechnung.
Insgesamt gibt es weltweit neun verschiedene
Methoden, die wissenschaftlich anerkannt sind.

ACT/360
o ACT ist die Abkürzung für actual
= tatsächlich
o 360 steht für die Anzahl der Tage
eines Jahres
o Bei ACT/360 wird das Jahr
(unabhängig von der Anzahl der
tatsächlichen Tage) mit 360
Tagen und jeder Monat taggenau
gerechnet.

ACT/ACT ICMA
o ACT ist die Abkürzung für actual
= tatsächlich. Das zweite ACT
steht in diesem Fall für actual
historical = tatsächlich historisch.
Das Jahr wird mit der Anzahl der
tatsächlichen Tage gerechnet.

ACT/365
o Bei ACT/365 wird das Jahr
generell
mit
365
Tagen
gerechnet.

30/360
o Jeder Monat wird mit 30 Tagen
gerechnet.
Die
Resttage
innerhalb eines Monats werden
subtrahiert.
o Die zu Grunde liegende Anzahl
der Zinstage wird aus der
Differenz
zwischen
der
Wertstellung
(Valuta)
des
Verzinsungsbeginns und der
Wertstellung
des
Verzinsungsendes
berechnet.
Dabei wird der Wertstellungstag
des Beginns nicht mitgezählt. Der
Wertstellungstag
des
Verzinsungsendes muss dabei
mitgezählt werden.

30E Methode
o Jeder Monat wird mit 30 Tagen
gerechnet. Der 31. eines Monats
wird mit dem 30. gleichgesetzt.
Resttage werden subtrahiert.