Bericht nach einer Vor-Ort
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Bericht nach einer Vor-Ort
Bericht nach einer Vor-Ort-Besichtigung gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG X § 22a Abs. 5 DepV § 9 Abs. 5 IZÜV X Berichts-Nr. : 1861 Daten Betreiber: Anlagetyp : BImSchV Kennnummer 3963357 - 55600090 Betreiber Grohe AG Werk Lahr Betriebsname Grohe AG Werk Lahr Betriebsanschrift (Standort) Carl-Benz-Str. 10 77933 Lahr/ Schwarzwald IED-Nr. und Anlagentätigkeit 2.6. Oberflächenbehandlung von Metallen u. Kunststoffen, Bäder > 30 m³ Anlagenbezeichnung Galvanik Daten Behörde: Zuständige Behörde 90 Regierungspräsidium Freiburg Postanschrift Bissierstraße 7, 79114 - Freiburg Kontakt [email protected] Daten Vor-Ort-Besichtigung: 1 jährlich Aktuelle Risikostufe¹ ( Stand: 2 alle 2 Jahre 01.04.2015 ) 3 alle 3 Jahre Datum der aktuellen Vor-Ort-Besichtigung 18.11.2015 Datum Bericht 20.11.2015 ¹ Die Risikostufe steht für das Intervall zwischen den Vor-Ort-Besichtigungen bei der regelmäßigen Überwachung. Berichts-Nr 1861 Seite 1 von 3 Grund für die Vor-Ort-Besichtigung: X Überwachungsprogramm schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigung, festgestellt am: Beschwerde wegen ernsthaften Umweltbeeinträchtigungen Ereignis mit erheblichen Umweltauswirkungen Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche oder abfallrechtliche Vorschriften Art des Verstoßes / der Beschwerde / des Ereignisses: Überwachungsumfang: Gesamtanlage Anlagenteile: Abwasseranlagen Prüfthemen Luftschadstoffe / Gerüche Lärm wassergefährdende Stoffe Boden X Abwasser Abfall Grundwasser Sonstiges (z.B. Genehmigungssituation, Umweltmanagementsystem) Bemerkungen: Überprüfung der Umsetzung der Genehmigungsanforderungen an die Eigenkontrollen bei den Abwasseranlagen. Beteiligte Behörden und deren Zuständigkeit Untere Verwaltungsbehörde für Grundwasser Beteiligte Sachverständigte Sachverständige nach § 22 VAwS Messstelle nach § 26 BImSchG Sonstige: Sonstige: Berichts-Nr 1861 Seite 2 von 3 Relevante Feststellungen² über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und weitere Maßnahmen: Relevante Beschreibung Feststellung Weitere Maßnahmen X X keine oder geringfügige Abweichungen keine Maßnahmen Mitteilungen an Betreiber Geringfügige Abweichungen sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können keine Maßnahmen, da Abweichungen beseitigt relevante Abweichungen Aufforderung an den Betreiber zur Einhaltung der Anforderungen mit Fristsetzung bis Relevante Abweichungen sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können Anhörung/ Anordnung mit Fristsetzung bis keine Maßnahmen, da Abweichungen beseitigt schwerwiegende Abweichungen Anhörung / Anordnung mit Fristsetzung bis Schwerwiegende Abweichungen sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können Betriebseinstellung der Anlage oder von Anlagenteilen bis zur Einhaltung der Anforderungen Widerruf der Genehmigung ² Die Feststellungen beziehen sich auf den Tag der Vor-Ort-Besichtigung. Die bis zum Tag der Veröffentlichung des Berichts erfolgten Änderungen wurden bei der Beschreibung der Einzelaspekte mit dokumentiert. Berichts-Nr 1861 Seite 3 von 3