2016-06-17 Inspektionsbericht_MUI am 2016-05

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2016-06-17 Inspektionsbericht_MUI am 2016-05
Ergebnisse der Umweltinspektion
Bericht zur Umweltinspektion
Seite
Datum: 2016-06-17
Firma
apt Hiller GmbH
Standort
Edisonstraße 1
40789 Monheim
Anlagenbezeichnung
Gießerei für Nichteisenmetalle
1 von 2
Einstufung der Anlage
nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.5.b
nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.8.1
Datum der Umweltinspektion
11.05.2016
Dauer der Inspektion vor Ort
Gesamtaufwand
Art der Umweltinspektion
4 Stunden
53 Stunden
angemeldet
unangemeldet
☒
☐
weitere beteiligte Behörden
Bezirksregierung – Immissionsschutz
Umfang der
Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den
Schwerpunkten:
Grundlage der
Umweltinspektion
Ergebnis der
Umweltinspektion
Beschreibung der Mängel
•
•
Grundsätzliche Umweltrelevanz
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
•
•
§ 52 BImSchG
VAwS-NRW
Keine Mängel
Geringfügige Mängel 1)
Erhebliche Mängel 2)
Schwerwiegende Mängel 3)
☐
☒
☐
☐
Bereich VAwS:
•
Für 2 Hydraulikpressen konnten keine
aktuellen VAwS-Prüfberichte vorgelegt
werden. Die zugehörigen Auffangräume
sind jedoch entsprechend der VAwS-NRW
geprüft.
→ geringfügiger Mangel
Ergebnisse der Umweltinspektion
Bericht zur Umweltinspektion
Seite
Datum: 2016-06-17
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→ die Hydraulikpressen wurden am
08.06.2016 sowie am 10.06.2016
geprüft.
Veranlasste Maßnahmen
•
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich
nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten,
erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den
Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen.
Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird
spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.