2016-06-17 Inspektionsbericht_MUI am 2016-05
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2016-06-17 Inspektionsbericht_MUI am 2016-05
Ergebnisse der Umweltinspektion Bericht zur Umweltinspektion Seite Datum: 2016-06-17 Firma apt Hiller GmbH Standort Edisonstraße 1 40789 Monheim Anlagenbezeichnung Gießerei für Nichteisenmetalle 1 von 2 Einstufung der Anlage nach Anhang 1 der IE-RL Nr. 2.5.b nach Anhang 1 der 4. BImSchV Nr. 3.8.1 Datum der Umweltinspektion 11.05.2016 Dauer der Inspektion vor Ort Gesamtaufwand Art der Umweltinspektion 4 Stunden 53 Stunden angemeldet unangemeldet ☒ ☐ weitere beteiligte Behörden Bezirksregierung – Immissionsschutz Umfang der Umweltinspektion Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: Grundlage der Umweltinspektion Ergebnis der Umweltinspektion Beschreibung der Mängel • • Grundsätzliche Umweltrelevanz Umgang mit wassergefährdenden Stoffen • • § 52 BImSchG VAwS-NRW Keine Mängel Geringfügige Mängel 1) Erhebliche Mängel 2) Schwerwiegende Mängel 3) ☐ ☒ ☐ ☐ Bereich VAwS: • Für 2 Hydraulikpressen konnten keine aktuellen VAwS-Prüfberichte vorgelegt werden. Die zugehörigen Auffangräume sind jedoch entsprechend der VAwS-NRW geprüft. → geringfügiger Mangel Ergebnisse der Umweltinspektion Bericht zur Umweltinspektion Seite Datum: 2016-06-17 2 von 2 → die Hydraulikpressen wurden am 08.06.2016 sowie am 10.06.2016 geprüft. Veranlasste Maßnahmen • Revisionsschreiben Legende 1) Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. 2) Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. 3) Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.