TPC_Newsletter_August_2013
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TPC_Newsletter_August_2013
Die Unternehmensberatung für betriebliches Vorsorgemanagement NEWSLETTER I AUGUST 2013 www.tpc-pension.com Gut informiert mit TPC: Themen, Trends & News zum betrieblichen Vorsorgemanagement Sehr geehrte Damen und Herren, die betriebliche Vorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Eine unabhängige, ganzheitliche Beratung zu diesem Thema kann Unternehmen im Wettbewerb wichtige Vorteile sichern. TPC steht Ihnen hier als erfahrener Partner zur Seite. Um Sie in Zukunft noch umfassender über unsere Leistungen zu informieren, haben wir unserem Newsletter ein neues Format gegeben und das Themenspektrum wesentlich erweitert. Lesen Sie in dieser Ausgabe u. a., wie Sie von unserem betriebswirtschaftlich effizienten Demografiemanagement profitieren können und welche neuen Dienstleistungen wir für Ihre Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, anbieten. Gern ermitteln wir das Optimierungspotenzial Ihrer bestehenden betrieblichen Vorsorgemaßnahmen mit einer honorarfreien Kurzanalyse. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie! Mit freundlichen Grüßen TPC 1 / 13 Unsere Themen in der Übersicht: ǬDemografiemanagement mit TPC: strategisch und betriebswirtschaftlich effizient ǬTPC goes international: neue Dienstleistungen für Ihre Mitarbeiter im Ausland ǬBranchenspezifisches Leistungsportfolio: TPC als Kooperationspartner des VDMA / VDA ǬAktuelle BAG-Urteile zur gespaltenen Rentenformel – Berechnung der Betriebsrente – Teilzeitbeschäftigung ǬFür Sie beleuchtet: die Auswirkungen der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung auf bAV und Wertguthaben Ǭ Besuchen Sie uns: TPC auf Fachveranstaltungen und Messen 2 / 13 Demografiemanagement mit TPC: strategisch und betriebswirtschaftlich effizient Die Bundesregierung veröffentlichte im Mai 2013 erste Ergebnisse der hochrangig besetzten Arbeitsgruppen im Rahmen ihrer Demografiestrategie. Die Arbeitsgruppe „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ unter der Leitung von Dr. Ursula von der Leyen, Prof. Dr. Dieter Hundt und Michael Sommer stellt die Handlungsfelder unter folgenden Leitsatz: „Es gilt, Arbeit in den Betrieben so zu gestalten und die Gesundheitskompetenz so zu stärken, dass die Beschäftigten bis zum Rentenalter gesund, qualifiziert und motiviert erwerbstätig sein können.“ Ein Ziel, das sicherlich viele Unternehmen in ihre Grundsätze der Personalstrategie übernommen haben oder übernehmen werden. In der Praxis erleben wir häufig eine Ansammlung von einzelnen Demografiemaßnahmen, denen das betriebswirtschaftlich effiziente Zusammenwirken in einem Gesamtkonzept fehlt. Fragen nach der Messbarkeit der Auswirkungen, einer potenziellen Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer und nach der motivationssteigernden Verknüpfung von Maßnahmen wurden bei der Gestaltung vernachlässigt. Erleben Sie mit TPC ein nachhaltiges Zusammenwirken von strategischem und betriebswirtschaftlichem Demografiemanagement in einem modularen, aus einer Hand gestalteten Gesamtprogramm. DIE TPC-KURZANALYSE Sie möchten wissen, ob bzw. in welchem Umfang Sie von TPC profitieren können? Dann nutzen Sie unsere Kurzanalyse. Sie vermittelt Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen Handlungsfelder und das Optimierungspotenzial in Ihrem Unternehmen. Beides präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Unverbindlich und honorarfrei. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Jens Kujawa, Leiter Demografiemanagement und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected]. Gern beantworten wir Ihre Fragen! ▶ 3 / 13 TIPP: Besuchen Sie uns auf der „Zukunft Personal“ in Köln! Fachvortrag: „Betriebswirtschaftlich effizientes Demografiemanagement“ Referent: Jens Kujawa, Leiter Demografiemanagement und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung Ort: Messe „Zukunft Personal“, Köln, Halle 2.1, Praxisforum 1 Datum: 19. September 2013, 15:30 Uhr Melden Sie sich an unter: http://www.zukunft-personal.de/content/besucher_service/besucher_registrierung/ index_ger.html TPC goes international: neue Dienstleistungen für Ihre Mitarbeiter im Ausland „We do business where you do business!“ Die Globalisierung der Wirtschaft schreitet immer weiter voran. Unternehmen entsenden daher immer mehr Mitarbeiter für einen Einsatz ins Ausland. Die weltweite Betreuung unserer Kunden stellen wir als Mitglied des International Benefit Network unter Einbeziehung internationaler Experten sicher und koordinieren alle erforderlichen Aktivitäten in über 70 Ländern vor Ort. Für die wachsende Zahl international mobiler Arbeitnehmer wie Expatriates und Third Country Nationals haben wir jetzt spezielle Lösungen entwickelt. Ǭ E xpatriate Management – Gehaltsfindung und Versorgungslösungen inkl. Risikodeckungen – Länderspezifische sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Empfehlungen – Umfassende Informationen, Beurteilungen und Lösungen im Risiko- und Sozialversicherungsbereich – Relocation Services (Behördengänge, Arbeitserlaubnis, Visa, Umzug, interkulturelles Training usw.) Ǭ Benefit Audits & International Benchmarking Ǭ Global Benefits Management ▶ 4 / 13 Ǭ Due Diligence (M&As) bei Kauf von ausländischen Unternehmen Ǭ Global Brokerage & Multinational Pooling Ǭ Internationale Rechnungslegung DIE TPC-KURZANALYSE Sie möchten wissen, ob bzw. in welchem Umfang Sie von TPC profitieren können? Dann nutzen Sie unsere Kurzanalyse. Sie vermittelt Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen Handlungsfelder und das Optimierungspotenzial in Ihrem Unternehmen. Beides präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Unverbindlich und honorarfrei. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Thomas Schumacher, TPC-Geschäftsführer, unter [email protected]. Gern beantworten wir Ihre Fragen! Branchenspezifisches Leistungsportfolio: TPC als Kooperationspartner des VDMA / VDA Als führendes Beratungsunternehmen für betriebliches Vorsorgemanagement steht TPC auch den Mitgliedsunternehmen des Verbands deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und des Verbands der Automobilindustrie e.V. (VDA) bundesweit mit seinem BeratungsKnow-how zur Verfügung. Das VDMA / VDAVorsorgemanagement beinhaltet – neben den attraktiven Beratungslösungen zur betrieblichen Vorsorge – das gesamte Dienstleistungsangebot der TPC mit regionalen Ansprechpartnern vor Ort. Innerhalb der Verbandslösungen können u. a. folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: Ǭ B eratung (Recht, Versicherungsmathematik, Gestaltung und Neuordnung von Versorgungswerken, liquiditätsschonende Ausfinanzierungen von Versorgungsverpflichtungen etc.) Ǭ Gesundheits- und Demografiemanagement Ǭ Betriebliche Altersvorsorge Ǭ Analyse von im Unternehmen bestehenden Vorsorgekonzepten ▶ 5 / 13 VDMA-/VDA-Mitgliedsunternehmen profitieren davon, dass TPC den Bedarf der Branche genau kennt und alle angebotenen Dienstleistungen vom Verband geprüft wurden. Vor allem die Analyse der bestehenden Vorsorgeangebote hinsichtlich der Effizienz, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit mit anschließender Optimierung der Versorgungssysteme wird zurzeit von den Mitgliedsunternehmen stark nachgefragt. Auch für zahlreiche andere Branchen und Verbände bietet TPC spezielle Beratungs-, Umsetzungs- und Service-Lösungen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Thomas Weinem, TPC-Senior Manager, unter [email protected]. Gern beantworten wir Ihre Fragen! DIE TPC-KURZANALYSE Sie möchten wissen, ob bzw. in welchem Umfang Sie von TPC profitieren können? Dann nutzen Sie unsere Kurzanalyse. Sie vermittelt Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen Handlungsfelder und das Optimierungspotenzial in Ihrem Unternehmen. Beides präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Unverbindlich und honorarfrei. Aktuelle BAG-Urteile zur gespaltenen Rentenformel – Berechnung der Betriebsrente – Teilzeitbeschäftigung Berechnung der Betriebsrente Das BAG hat mit Urteil vom 23.04.2013 – 3 AZR 475/11 seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 (Urteil vom 21.04.2009 – 3 AZR 695/08) zur sogenannten gespaltenen Rentenformel aufgegeben. Das BAG hatte in 2009 ausgeurteilt, dass Versorgungsordnungen mit einer gespaltenen Rentenformel – Teile des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) werden höher bewertet als Teile des versorgungsfähigen Einkommens bis zur BBG – durch die außerplanmäßige monatliche Anhebung der BBG um 500 EUR im Jahr 2003 regelmäßig lückenhaft geworden sind. Als Folge dieser Anhebung haben sich die Einkommensteile oberhalb der BBG reduziert, was im Ergebnis zu einer Reduktion der Versorgungsleistungen führte. Um die Lücke zu schließen, war die Betriebsrente nach Ansicht der BAG-Richter ▶ 6 / 13 ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Erhöhung der BBG zu berechnen. Von dieser Rente sei dann der Betrag in Abzug zu bringen, um den sich die gesetzliche Rente infolge höherer Beitragszahlung erhöht hat. Diese Entscheidung ist in der Literatur stark kritisiert worden. Es wurde infrage gestellt, dass die Versorgungsordnungen durch die außerordentliche Anhebung der BBG lückenhaft geworden sind. Vielmehr wurde argumentiert, dass die Bezugnahme auf die BBG ausschließlich als das Abstellen auf einen aktuellen Schwellenwert anzusehen und damit auch die Übernahme einer außerplanmäßigen Erhöhung vom Willen der Vertragsparteien gedeckt ist. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn die außerplanmäßige Erhöhung der BBG zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führe. Das Urteil führte in der Praxis zu einer erheblichen Verteuerung der Betriebsrenten für Unternehmen und Versorgungsträger. Auch stieg der Verwaltungsaufwand an, da für jeden Arbeitnehmer eine Schattenrechnung durchzuführen war. Mehrere Landesarbeitsgerichte folgten der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht, sondern stellten auf die jeweils aktuelle Bemessungsgrundlage ab, einschließlich der außerordentlichen Anhebung in 2003. Das BAG hat in seinem neuen Urteil vom 23.04.2013 seine bisherige Rechtsprechung aufgehoben und hat entschieden, dass eine Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel durch die außerordentliche BBG-Erhöhung grundsätzlich nicht lückenhaft geworden sei. Damit ist die Betriebsrente unter Berücksichtigung der aktuellen BBG – ohne Schattenberechnung – zu berechnen. Nur in Fällen, in denen ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt – also bei einer massiven Verschlechterung der Betriebsrente infolge der außerordentlichen Erhöhung der BBG –, komme eine andere Auslegung in Betracht. Im Ergebnis führt diese Rechtsprechung zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen – da die Anhebung aus dem Jahr 2003 nicht herauszurechnen ist, liegt ein geringerer Gehaltsbestandteil oberhalb der BBG. Die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung wird vereinfacht, da keine Schattenberechnung zu erfolgen hat. In den Fällen, in denen die Unternehmen auf Basis des BAG-Urteils aus dem Jahr 2009 bereits eine neue Berechnung vorgenommen haben, ist zu prüfen, ob diese rückgängig gemacht und auf Basis der neuen BAG-Entscheidung eine geringere Betriebsrente ausgezahlt werden kann. ▶ 7 / 13 Teilzeitbeschäftigung BAG Urteil vom 11.12.2012 – 3 AZR 588/10 Der Kläger ist in Teilzeit beschäftigt. Laut Versorgungstarifvertrag werden für das rentenfähige Einkommen Gehaltsbestandteile oberhalb der BBG mit einem höheren Betrag bewertet als die unterhalb der BBG liegenden Gehaltsbestandteile (sog. gespaltene Rentenformel). Die Beklagte hat für die Ermittlung der Gehaltsbestandteile unterhalb / oberhalb der BBG das Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Weder wurde das Teilzeitgehalt hochgerechnet auf eine Vollzeitbeschäftigung noch erfolgte eine dem Teilzeitgrad entsprechende Kürzung der BBG. Hiergegen wendet sich die Klage. Das BAG hat die Klage abgewiesen und dies wie folgt begründet: Durch eine gespaltene Rentenformel würden Teilzeitbeschäftigte nicht in unzulässiger Weise gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt. Zwar läge bei Teilzeitbeschäftigten das rentenfähige Einkommen typischerweise unterhalb der BBG, sodass die im Tarifvertrag vorgesehene höhere Bewertung von Einkommensteilen oberhalb der BBG nicht stattfinde. Dies sei aber gerechtfertigt, denn die gespaltene Rentenformel solle dem erhöhten Versorgungsbedarf des Einkommensbereichs oberhalb der BBG Rechnung tragen, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente abgesichert sei. Für Mitarbeiter, die wegen der Teilzeitarbeit typischerweise ein rentenfähiges Einkommen unterhalb der BBG erzielen, bestehe hingegen keine Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung, da ihr gesamtes Einkommen durch die gesetzliche Altersrente abgesichert sei. Sie haben Fragen zur Auswirkung oder Umsetzung der neuen BAG-Urteile? Dann wenden Sie sich bitte an Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected]. Wir informieren Sie gern! TIPP: Besuchen Sie das EUROFORUM-Seminar „Betriebliche Altersversorgung von A bis Z“ Referentin: Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung Ort / Datum: Frankfurt am Main (3.–5. Juli 2013) oder Düsseldorf (9.–11. Oktober 2013) Melden Sie sich an unter: http://www.euroforum.de/veranstaltungen/betriebliche_altersversorgung_juli2013 ▪ 8 / 13 Für Sie beleuchtet: die Auswirkungen der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung auf bAV und Wertguthaben Gemäß § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung ist einem Arbeitnehmer eine Abrechnung über das Arbeitsentgelt zu erteilen. Mit der ab 01.07.2013 in Kraft tretenden Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) konkretisiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun die Anforderungen an diese Abrechnungen. Die EBV regelt in § 1 Absatz 1 den Inhalt der Entgeltbescheinigung. Absatz 2 regelt, welche Entgeltbestandteile mindestens in der Entgeltbescheinigung darzustellen sind. Absatz 3 enthält besondere Regelungen zur Ermittlung des Gesamtbruttoentgeltes. Dort wird geregelt, welche Werte sich erhöhend, mindernd oder weder erhöhend noch mindernd auswirken. § 2 regelt das Verfahren. Hinsichtlich Wertguthaben und der betrieblichen Altersvorsorge regelt die EBV insbesondere Folgendes: Zur Ermittlung des Gesamtbruttoentgeltes ist das Einstellen von Geldwerten in ein Wertguthaben (z. B. Langzeitkonto) wertmindernd zu berücksichtigen. Beiträge zur Zukunftssicherung (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur bAV) sowie Entgeltumwandlungsbeträge finden hingegen weder werterhöhend noch wertmindernd Anwendung. Das bedeutet, dass die betriebliche Altersversorgung nicht mehr in das Gesamt-Brutto einbezogen werden darf. Eine kommentierte Fassung der EBV inklusive angehängter Fallbeispiele ist auf der Homepage des BMAS abrufbar. Sie haben Fragen zur Auswirkung der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung? Dann wenden Sie sich bitte an Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected]. Wir informieren Sie gern! TIPP: Besuchen Sie das EUROFORUM-Seminar „Betriebliche Altersversorgung von A bis Z“! Referentin: Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung Ort / Datum: Frankfurt am Main (3.–5. Juli 2013) oder Düsseldorf (9.–11. Oktober 2013) Melden Sie sich an unter: http://www.euroforum.de/veranstaltungen/betriebliche_altersversorgung_juli2013 ▪ 9 / 13 Besuchen Sie uns: TPC auf Fachveranstaltungen und Messen EUROFORUM-Seminar „Betriebliche Altersversorgung von A-Z“ Referentin: Rechtsanwältin Heike Hoppach, Mitglied der TPC-Geschäftsleitung Was: Dreitägiges Seminar mit den Schwerpunkten: Ǭ Grundlagen des Arbeitsrechts in der bAV Ǭ Aktuelle Rechts- und Steuerfragen Ǭ B etriebs- und finanzwirtschaftliche Implikationen der bAV Wo / wann: Frankfurt am Main (3.–5. Juli 2013) oder Düsseldorf (9.–11. Oktober 2013) Für wen: Führungskräfte und Mitarbeiter der Bereiche: Ǭ Betriebliche Altersversorgung Ǭ Compensation & Benefits Ǭ Personal Ǭ Recht Ǭ Steuern Ǭ Finanzen Ǭ Rechnungswesen Für Fragen zu den TPC-Fachvorträgen steht Ihnen Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected] gern zur Verfügung! Fachmesse „Zukunft Personal“ TPC wird mit einem Messestand vertreten sein, Sie über das neue Beratungskonzept „Benefits 3.0“ informieren und als kompetenter Ansprechpartner für betriebliches Vorsorge- und Demografiemanagement zur Verfügung stehen. Was: Europas größte Fachmesse für Personalmanagement Wo / wann: 17.–19. September 2013 in Köln ▶ 10 / 13 Messestand TPC: Eingang West, Halle 3.1, Stand U23 Für wen: Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem HR-Bereich TIPP: Besuchen Sie unseren Fachvortrag auf der „Zukunft Personal“! Thema: Betriebswirtschaftlich effizientes Demografiemanagement Referent: Jens Kujawa, Leiter Demografiemanagement und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung Ort: Halle 2.1, Praxisforum 1 Datum: 19. September 2013, 15:30 Uhr Melden Sie sich an unter: http://www.zukunft-personal.de/content/besucher_service/besucher_registrierung/ index_ger.html Für Fragen zur TPC-Präsenz sowie individuelle Terminvereinbarungen auf der „Zukunft Personal“ steht Ihnen Thomas Weinem, TPC-Senior Manager, unter [email protected] gern zur Verfügung! Über die TPC TPC verfügt als eines der bundesweit führenden Beratungsunternehmen in der betrieblichen Vorsorge über die notwendigen Ressourcen und das Know-how sowie die deutschlandweite Präsenz in über 170 Geschäftsstellen mit über 1 200 lizenzierten Beratern des Konzerns, um die komplexesten Aufgaben in der betrieblichen Vorsorge zu bewältigen, mit denen sich Unternehmen heute konfrontiert sehen. Unsere Spezialisten, unter anderem Mathematiker und Aktuare, Betriebswirte sowie Juristen, zählen zu den Besten der Branche und betreuen über 5 000 Unternehmen. Die weltweite Betreuung unserer Kunden vor Ort stellen wir als Mitglied des International Benefit Network (IBN) unter Einbeziehung internationaler Experten in über 70 Ländern sicher und koordinieren alle erforderlichen Aktivitäten. Als Sachverständiger für betriebliche Vorsorge ist der Kernpunkt des Beratungsansatzes die Unabhängigkeit von Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften. Denn erst das gewährleistet die nötige Objektivität, um die optimale Lösung zu finden. Das Leistungsspektrum unseres Unternehmens bietet eine ganzheitliche Begleitung. Es umfasst die professionelle Beratung und kundenindividuelle Konzeption bis zur pragmatischen Umsetzung und Dokumentation ▶ 11 / 13 – alles aus einer Hand und mit 40-jähriger Erfahrung. Das Thema der betrieblichen Vorsorge sollte gleichzeitig aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Nur wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht gleichermaßen berücksichtigt werden, lassen sich die großen Chancenfelder für Unternehmen und Mitarbeiter gezielt und effizient realisieren. Aus Unternehmenssicht ist dies eine Aufgabe für einen spezialisierten Dienstleistungspartner. Wir garantieren eine deutliche Entlastung der Personalabteilung durch effiziente Planung und Umsetzung. Kunden wählen TPC aus, wenn sie partnerschaftlich mit ihren Beratern zusammenarbeiten wollen, wenn sie ebenso strategischen Rat wie eine fehlerlose Verwaltung und Durchführung ihrer betrieblichen Vorsorge wollen, wenn sie Best-Practice-Beratung wollen, die maßgeschneidert für ihr Unternehmen und ihre Branche ist. Sie möchten mehr über uns wissen? Herzlich willkommen auf unserer Website www.tpc-pension.com! TPC: auch in Ihrer Nähe! Wir sind für Sie vor Ort: mit vier Niederlassungen und bundesweit mit über 170 Geschäftsstellen des Konzerns. Zentrale Hamburg TPC GmbH Medienpark Kampnagel Barmbeker Straße 6 a 22303 Hamburg Telefon: 040 328709-0 Düsseldorf TPC GmbH Angermunder Straße 126 40489 Düsseldorf Telefon: 0203 742210 Bremen TPC GmbH Museumstraße 4 28195 Bremen Telefon: 0421 566060 Wiesloch TPC GmbH Alte Heerstraße 40 69168 Wiesloch Telefon: 06222 3082483 Sie haben Anregungen oder Themenwünsche für unseren Newsletter? Schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen! 12 / 13 Impressum TPC GmbH Medienpark Kampnagel, Barmbeker Straße 6 a, 22303 Hamburg, vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Ralf Raube und Thomas Schumacher. Telefon: 040 328709-0, Telefax: 040 328709-200, [email protected], www.tpc-pension.com, Kommunikationsagentur: www.ehrenberg360.de, Bildquellen: www.veer.com Die Unternehmensberatung für betriebliches Vorsorgemanagement TPC GmbH Medienpark Kampnagel Barmbeker Straße 6 a 22303 Hamburg Telefon: 040 328709-0 [email protected] www.tpc-pension.com 13 / 13