TPC_Newsletter_August_2013

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TPC_Newsletter_August_2013
Die Unternehmensberatung
für betriebliches Vorsorgemanagement
NEWSLETTER I AUGUST 2013
www.tpc-pension.com
Gut informiert mit TPC:
Themen, Trends & News zum betrieblichen
Vorsorgemanagement
Sehr geehrte Damen und Herren,
die betriebliche Vorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Eine
unabhängige, ganzheitliche Beratung zu diesem Thema kann Unternehmen
im Wettbewerb wichtige Vorteile sichern. TPC steht Ihnen hier als
erfahrener Partner zur Seite. Um Sie in Zukunft noch umfassender über
unsere Leistungen zu informieren, haben wir unserem Newsletter ein neues
Format gegeben und das Themenspektrum wesentlich erweitert. Lesen
Sie in dieser Ausgabe u. a., wie Sie von unserem betriebswirtschaftlich
effizienten Demografiemanagement profitieren können und welche
neuen Dienstleistungen wir für Ihre Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind,
anbieten. Gern ermitteln wir das Optimierungspotenzial Ihrer bestehenden
betrieblichen Vorsorgemaßnahmen mit einer honorarfreien Kurzanalyse.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
TPC
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Unsere Themen in der Übersicht:
ǬDemografiemanagement mit TPC: strategisch und
betriebswirtschaftlich effizient
ǬTPC goes international: neue Dienstleistungen für
Ihre Mitarbeiter im Ausland
ǬBranchenspezifisches Leistungsportfolio: TPC als
Kooperationspartner des VDMA / VDA
ǬAktuelle BAG-Urteile zur gespaltenen Rentenformel
– Berechnung der Betriebsrente
– Teilzeitbeschäftigung
ǬFür Sie beleuchtet: die Auswirkungen der neuen
Entgeltbescheinigungsverordnung auf bAV und
Wertguthaben
Ǭ Besuchen Sie uns: TPC auf Fachveranstaltungen
und Messen
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Demografiemanagement mit TPC:
strategisch und betriebswirtschaftlich effizient
Die Bundesregierung veröffentlichte im
Mai 2013 erste Ergebnisse der hochrangig
besetzten Arbeitsgruppen im Rahmen ihrer
Demografiestrategie. Die Arbeitsgruppe „Motiviert,
qualifiziert und gesund arbeiten“ unter der Leitung
von Dr. Ursula von der Leyen, Prof. Dr. Dieter Hundt
und Michael Sommer stellt die Handlungsfelder
unter folgenden Leitsatz:
„Es gilt, Arbeit in den Betrieben so zu gestalten
und die Gesundheitskompetenz so zu stärken,
dass die Beschäftigten bis zum Rentenalter
gesund, qualifiziert und motiviert erwerbstätig
sein können.“
Ein Ziel, das sicherlich viele Unternehmen in ihre Grundsätze der Personalstrategie
übernommen haben oder übernehmen werden.
In der Praxis erleben wir häufig eine Ansammlung von einzelnen Demografiemaßnahmen,
denen das betriebswirtschaftlich effiziente Zusammenwirken in einem Gesamtkonzept fehlt.
Fragen nach der Messbarkeit der Auswirkungen, einer potenziellen Kostenbeteiligung
der Arbeitnehmer und nach der motivationssteigernden Verknüpfung von Maßnahmen
wurden bei der Gestaltung vernachlässigt.
Erleben Sie mit TPC ein nachhaltiges Zusammenwirken von strategischem und
betriebswirtschaftlichem Demografiemanagement in einem modularen, aus einer Hand
gestalteten Gesamtprogramm.
DIE TPC-KURZANALYSE
Sie möchten wissen, ob bzw. in welchem Umfang Sie von TPC profitieren können? Dann
nutzen Sie unsere Kurzanalyse. Sie vermittelt Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen
Handlungsfelder und das Optimierungspotenzial in Ihrem Unternehmen. Beides präsentieren
wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Unverbindlich und honorarfrei.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Jens Kujawa, Leiter Demografiemanagement und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected].
Gern beantworten wir Ihre Fragen! ▶
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TIPP:
Besuchen Sie uns auf der „Zukunft Personal“ in Köln!
Fachvortrag: „Betriebswirtschaftlich effizientes Demografiemanagement“
Referent: Jens Kujawa, Leiter Demografiemanagement und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung
Ort: Messe „Zukunft Personal“, Köln, Halle 2.1, Praxisforum 1
Datum: 19. September 2013, 15:30 Uhr
Melden Sie sich an unter:
http://www.zukunft-personal.de/content/besucher_service/besucher_registrierung/
index_ger.html
TPC goes international:
neue Dienstleistungen für Ihre Mitarbeiter im Ausland
„We do business where you do business!“ Die Globalisierung der Wirtschaft schreitet immer
weiter voran. Unternehmen entsenden daher immer mehr Mitarbeiter für einen Einsatz ins
Ausland.
Die weltweite Betreuung unserer Kunden stellen
wir als Mitglied des International Benefit Network
unter Einbeziehung internationaler Experten sicher
und koordinieren alle erforderlichen Aktivitäten in
über 70 Ländern vor Ort. Für die wachsende Zahl
international mobiler Arbeitnehmer wie Expatriates
und Third Country Nationals haben wir jetzt
spezielle Lösungen entwickelt.
Ǭ E
xpatriate Management
– Gehaltsfindung und Versorgungslösungen
inkl. Risikodeckungen
– Länderspezifische sozialversicherungs-,
arbeits- und steuerrechtliche Empfehlungen
– Umfassende Informationen, Beurteilungen und Lösungen im Risiko- und
Sozialversicherungsbereich
– Relocation Services (Behördengänge, Arbeitserlaubnis, Visa, Umzug, interkulturelles
Training usw.)
Ǭ Benefit Audits & International Benchmarking
Ǭ Global Benefits Management ▶
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Ǭ Due Diligence (M&As) bei Kauf von ausländischen Unternehmen
Ǭ Global Brokerage & Multinational Pooling
Ǭ Internationale Rechnungslegung
DIE TPC-KURZANALYSE
Sie möchten wissen, ob bzw. in welchem Umfang Sie von TPC profitieren können? Dann
nutzen Sie unsere Kurzanalyse. Sie vermittelt Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen
Handlungsfelder und das Optimierungspotenzial in Ihrem Unternehmen. Beides präsentieren
wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Unverbindlich und honorarfrei.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Thomas Schumacher, TPC-Geschäftsführer,
unter [email protected]. Gern beantworten wir Ihre Fragen!
Branchenspezifisches Leistungsportfolio:
TPC als Kooperationspartner des VDMA / VDA
Als führendes Beratungsunternehmen für
betriebliches Vorsorgemanagement steht TPC
auch den Mitgliedsunternehmen des Verbands
deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA) und des Verbands der Automobilindustrie
e.V. (VDA) bundesweit mit seinem BeratungsKnow-how zur Verfügung. Das VDMA / VDAVorsorgemanagement beinhaltet – neben den
attraktiven Beratungslösungen zur betrieblichen
Vorsorge – das gesamte Dienstleistungsangebot der
TPC mit regionalen Ansprechpartnern vor Ort.
Innerhalb der Verbandslösungen können u. a. folgende Leistungen in Anspruch genommen
werden:
Ǭ B
eratung (Recht, Versicherungsmathematik, Gestaltung und Neuordnung
von Versorgungswerken, liquiditätsschonende Ausfinanzierungen von
Versorgungsverpflichtungen etc.)
Ǭ Gesundheits- und Demografiemanagement
Ǭ Betriebliche Altersvorsorge
Ǭ Analyse von im Unternehmen bestehenden Vorsorgekonzepten ▶
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VDMA-/VDA-Mitgliedsunternehmen profitieren davon, dass TPC den Bedarf der Branche
genau kennt und alle angebotenen Dienstleistungen vom Verband geprüft wurden. Vor allem
die Analyse der bestehenden Vorsorgeangebote hinsichtlich der Effizienz, Attraktivität und
Zukunftsfähigkeit mit anschließender Optimierung der Versorgungssysteme wird zurzeit von
den Mitgliedsunternehmen stark nachgefragt.
Auch für zahlreiche andere Branchen und Verbände bietet TPC spezielle Beratungs-,
Umsetzungs- und Service-Lösungen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
an Thomas Weinem, TPC-Senior Manager, unter [email protected].
Gern beantworten wir Ihre Fragen!
DIE TPC-KURZANALYSE
Sie möchten wissen, ob bzw. in welchem Umfang Sie von TPC profitieren können? Dann
nutzen Sie unsere Kurzanalyse. Sie vermittelt Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen
Handlungsfelder und das Optimierungspotenzial in Ihrem Unternehmen. Beides präsentieren
wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Unverbindlich und honorarfrei.
Aktuelle BAG-Urteile zur gespaltenen Rentenformel
– Berechnung der Betriebsrente
– Teilzeitbeschäftigung
Berechnung der Betriebsrente
Das BAG hat mit Urteil vom 23.04.2013 – 3 AZR
475/11 seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2009
(Urteil vom 21.04.2009 – 3 AZR 695/08) zur
sogenannten gespaltenen Rentenformel aufgegeben.
Das BAG hatte in 2009 ausgeurteilt, dass
Versorgungsordnungen mit einer gespaltenen
Rentenformel – Teile des versorgungsfähigen
Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
(BBG) werden höher bewertet als Teile des versorgungsfähigen Einkommens bis zur BBG – durch
die außerplanmäßige monatliche Anhebung der BBG um 500 EUR im Jahr 2003 regelmäßig
lückenhaft geworden sind. Als Folge dieser Anhebung haben sich die Einkommensteile
oberhalb der BBG reduziert, was im Ergebnis zu einer Reduktion der Versorgungsleistungen
führte. Um die Lücke zu schließen, war die Betriebsrente nach Ansicht der BAG-Richter ▶
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ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Erhöhung der BBG zu berechnen. Von dieser
Rente sei dann der Betrag in Abzug zu bringen, um den sich die gesetzliche Rente infolge
höherer Beitragszahlung erhöht hat.
Diese Entscheidung ist in der Literatur stark kritisiert worden. Es wurde infrage gestellt, dass die
Versorgungsordnungen durch die außerordentliche Anhebung der BBG lückenhaft geworden
sind. Vielmehr wurde argumentiert, dass die Bezugnahme auf die BBG ausschließlich als das
Abstellen auf einen aktuellen Schwellenwert anzusehen und damit auch die Übernahme einer
außerplanmäßigen Erhöhung vom Willen der Vertragsparteien gedeckt ist. Etwas anderes
könne nur dann gelten, wenn die außerplanmäßige Erhöhung der BBG zu einem Wegfall der
Geschäftsgrundlage führe.
Das Urteil führte in der Praxis zu einer erheblichen Verteuerung der Betriebsrenten für
Unternehmen und Versorgungsträger. Auch stieg der Verwaltungsaufwand an, da für jeden
Arbeitnehmer eine Schattenrechnung durchzuführen war.
Mehrere Landesarbeitsgerichte folgten der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht,
sondern stellten auf die jeweils aktuelle Bemessungsgrundlage ab, einschließlich der
außerordentlichen Anhebung in 2003.
Das BAG hat in seinem neuen Urteil vom 23.04.2013 seine bisherige Rechtsprechung
aufgehoben und hat entschieden, dass eine Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel
durch die außerordentliche BBG-Erhöhung grundsätzlich nicht lückenhaft geworden sei. Damit
ist die Betriebsrente unter Berücksichtigung der aktuellen BBG – ohne Schattenberechnung –
zu berechnen. Nur in Fällen, in denen ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt – also bei
einer massiven Verschlechterung der Betriebsrente infolge der außerordentlichen Erhöhung der
BBG –, komme eine andere Auslegung in Betracht.
Im Ergebnis führt diese Rechtsprechung zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen –
da die Anhebung aus dem Jahr 2003 nicht herauszurechnen ist, liegt ein geringerer
Gehaltsbestandteil oberhalb der BBG. Die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung wird
vereinfacht, da keine Schattenberechnung zu erfolgen hat.
In den Fällen, in denen die Unternehmen auf Basis des BAG-Urteils aus dem Jahr 2009 bereits
eine neue Berechnung vorgenommen haben, ist zu prüfen, ob diese rückgängig gemacht und
auf Basis der neuen BAG-Entscheidung eine geringere Betriebsrente ausgezahlt werden kann. ▶
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Teilzeitbeschäftigung
BAG Urteil vom 11.12.2012 – 3 AZR 588/10
Der Kläger ist in Teilzeit beschäftigt. Laut Versorgungstarifvertrag werden für das rentenfähige
Einkommen Gehaltsbestandteile oberhalb der BBG mit einem höheren Betrag bewertet als die
unterhalb der BBG liegenden Gehaltsbestandteile (sog. gespaltene Rentenformel).
Die Beklagte hat für die Ermittlung der Gehaltsbestandteile unterhalb / oberhalb der BBG
das Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Weder wurde das Teilzeitgehalt hochgerechnet auf eine
Vollzeitbeschäftigung noch erfolgte eine dem Teilzeitgrad entsprechende Kürzung der BBG.
Hiergegen wendet sich die Klage.
Das BAG hat die Klage abgewiesen und dies wie folgt begründet:
Durch eine gespaltene Rentenformel würden Teilzeitbeschäftigte nicht in unzulässiger Weise
gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt.
Zwar läge bei Teilzeitbeschäftigten das rentenfähige Einkommen typischerweise unterhalb
der BBG, sodass die im Tarifvertrag vorgesehene höhere Bewertung von Einkommensteilen
oberhalb der BBG nicht stattfinde. Dies sei aber gerechtfertigt, denn die gespaltene
Rentenformel solle dem erhöhten Versorgungsbedarf des Einkommensbereichs oberhalb
der BBG Rechnung tragen, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente
abgesichert sei.
Für Mitarbeiter, die wegen der Teilzeitarbeit typischerweise ein rentenfähiges Einkommen
unterhalb der BBG erzielen, bestehe hingegen keine Versorgungslücke in der gesetzlichen
Rentenversicherung, da ihr gesamtes Einkommen durch die gesetzliche Altersrente abgesichert
sei.
Sie haben Fragen zur Auswirkung oder Umsetzung der neuen BAG-Urteile?
Dann wenden Sie sich bitte an Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der
TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected]. Wir informieren Sie gern!
TIPP:
Besuchen Sie das EUROFORUM-Seminar „Betriebliche Altersversorgung von A bis Z“
Referentin: Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung
Ort / Datum: Frankfurt am Main (3.–5. Juli 2013) oder Düsseldorf (9.–11. Oktober 2013)
Melden Sie sich an unter:
http://www.euroforum.de/veranstaltungen/betriebliche_altersversorgung_juli2013 ▪
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Für Sie beleuchtet:
die Auswirkungen der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung auf bAV und Wertguthaben
Gemäß § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung ist
einem Arbeitnehmer eine Abrechnung über das
Arbeitsentgelt zu erteilen. Mit der ab 01.07.2013 in
Kraft tretenden Entgeltbescheinigungsverordnung
(EBV) konkretisiert das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) nun die Anforderungen
an diese Abrechnungen.
Die EBV regelt in § 1 Absatz 1 den Inhalt der
Entgeltbescheinigung. Absatz 2 regelt, welche
Entgeltbestandteile mindestens in der Entgeltbescheinigung darzustellen sind. Absatz 3 enthält
besondere Regelungen zur Ermittlung des Gesamtbruttoentgeltes. Dort wird geregelt, welche
Werte sich erhöhend, mindernd oder weder erhöhend noch mindernd auswirken. § 2 regelt
das Verfahren.
Hinsichtlich Wertguthaben und der betrieblichen Altersvorsorge regelt die EBV insbesondere
Folgendes: Zur Ermittlung des Gesamtbruttoentgeltes ist das Einstellen von Geldwerten in ein
Wertguthaben (z. B. Langzeitkonto) wertmindernd zu berücksichtigen.
Beiträge zur Zukunftssicherung (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur bAV) sowie
Entgeltumwandlungsbeträge finden hingegen weder werterhöhend noch wertmindernd
Anwendung.
Das bedeutet, dass die betriebliche Altersversorgung nicht mehr in das Gesamt-Brutto
einbezogen werden darf. Eine kommentierte Fassung der EBV inklusive angehängter
Fallbeispiele ist auf der Homepage des BMAS abrufbar.
Sie haben Fragen zur Auswirkung der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung?
Dann wenden Sie sich bitte an Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der
TPC-Geschäftsleitung, unter [email protected]. Wir informieren Sie gern!
TIPP:
Besuchen Sie das EUROFORUM-Seminar „Betriebliche Altersversorgung von A bis Z“!
Referentin: Heike Hoppach, Rechtsanwältin und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung
Ort / Datum: Frankfurt am Main (3.–5. Juli 2013) oder Düsseldorf (9.–11. Oktober 2013)
Melden Sie sich an unter:
http://www.euroforum.de/veranstaltungen/betriebliche_altersversorgung_juli2013 ▪
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Besuchen Sie uns:
TPC auf Fachveranstaltungen und Messen
EUROFORUM-Seminar
„Betriebliche Altersversorgung von A-Z“
Referentin: Rechtsanwältin Heike Hoppach,
Mitglied der TPC-Geschäftsleitung
Was: Dreitägiges Seminar mit den Schwerpunkten:
Ǭ Grundlagen des Arbeitsrechts in der bAV
Ǭ Aktuelle Rechts- und Steuerfragen
Ǭ B
etriebs- und finanzwirtschaftliche Implikationen
der bAV
Wo / wann: Frankfurt am Main (3.–5. Juli 2013)
oder Düsseldorf (9.–11. Oktober 2013)
Für wen: Führungskräfte und Mitarbeiter der
Bereiche:
Ǭ Betriebliche Altersversorgung
Ǭ Compensation & Benefits
Ǭ Personal
Ǭ Recht
Ǭ Steuern
Ǭ Finanzen
Ǭ Rechnungswesen
Für Fragen zu den TPC-Fachvorträgen steht
Ihnen Heike Hoppach, Rechtsanwältin und
Mitglied der TPC-Geschäftsleitung, unter
[email protected] gern
zur Verfügung!
Fachmesse „Zukunft Personal“
TPC wird mit einem Messestand vertreten sein, Sie über das neue Beratungskonzept
„Benefits 3.0“ informieren und als kompetenter Ansprechpartner für betriebliches
Vorsorge- und Demografiemanagement zur Verfügung stehen.
Was: Europas größte Fachmesse für Personalmanagement
Wo / wann: 17.–19. September 2013 in Köln ▶
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Messestand TPC: Eingang West, Halle 3.1, Stand U23
Für wen: Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem HR-Bereich
TIPP:
Besuchen Sie unseren Fachvortrag auf der „Zukunft Personal“!
Thema: Betriebswirtschaftlich effizientes Demografiemanagement
Referent: Jens Kujawa, Leiter Demografiemanagement und Mitglied der TPC-Geschäftsleitung
Ort: Halle 2.1, Praxisforum 1
Datum: 19. September 2013, 15:30 Uhr
Melden Sie sich an unter:
http://www.zukunft-personal.de/content/besucher_service/besucher_registrierung/
index_ger.html
Für Fragen zur TPC-Präsenz sowie individuelle Terminvereinbarungen auf der „Zukunft Personal“
steht Ihnen Thomas Weinem, TPC-Senior Manager, unter [email protected]
gern zur Verfügung!
Über die TPC
TPC verfügt als eines der bundesweit führenden Beratungsunternehmen in der betrieblichen
Vorsorge über die notwendigen Ressourcen und das Know-how sowie die deutschlandweite
Präsenz in über 170 Geschäftsstellen mit über 1 200 lizenzierten Beratern des Konzerns, um
die komplexesten Aufgaben in der betrieblichen Vorsorge zu bewältigen, mit denen sich
Unternehmen heute konfrontiert sehen. Unsere Spezialisten, unter anderem Mathematiker
und Aktuare, Betriebswirte sowie Juristen, zählen zu den Besten der Branche und betreuen
über 5 000 Unternehmen. Die weltweite Betreuung unserer Kunden vor Ort stellen wir als
Mitglied des International Benefit Network (IBN) unter Einbeziehung internationaler Experten in
über 70 Ländern sicher und koordinieren alle erforderlichen Aktivitäten. Als Sachverständiger
für betriebliche Vorsorge ist der Kernpunkt des Beratungsansatzes die Unabhängigkeit von
Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften. Denn erst das gewährleistet die
nötige Objektivität, um die optimale Lösung zu finden. Das Leistungsspektrum unseres
Unternehmens bietet eine ganzheitliche Begleitung. Es umfasst die professionelle Beratung und
kundenindividuelle Konzeption bis zur pragmatischen Umsetzung und Dokumentation ▶
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– alles aus einer Hand und mit 40-jähriger Erfahrung. Das Thema der betrieblichen Vorsorge
sollte gleichzeitig aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Nur wenn
Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht gleichermaßen berücksichtigt werden, lassen sich die
großen Chancenfelder für Unternehmen und Mitarbeiter gezielt und effizient realisieren. Aus
Unternehmenssicht ist dies eine Aufgabe für einen spezialisierten Dienstleistungspartner.
Wir garantieren eine deutliche Entlastung der Personalabteilung durch effiziente Planung
und Umsetzung. Kunden wählen TPC aus, wenn sie partnerschaftlich mit ihren Beratern
zusammenarbeiten wollen, wenn sie ebenso strategischen Rat wie eine fehlerlose Verwaltung
und Durchführung ihrer betrieblichen Vorsorge wollen, wenn sie Best-Practice-Beratung
wollen, die maßgeschneidert für ihr Unternehmen und ihre Branche ist.
Sie möchten mehr über uns wissen?
Herzlich willkommen auf unserer Website www.tpc-pension.com!
TPC: auch in Ihrer Nähe!
Wir sind für Sie vor Ort: mit vier Niederlassungen und bundesweit mit über 170
Geschäftsstellen des Konzerns.
Zentrale Hamburg
TPC GmbH
Medienpark Kampnagel
Barmbeker Straße 6 a
22303 Hamburg
Telefon: 040 328709-0
Düsseldorf
TPC GmbH
Angermunder Straße 126
40489 Düsseldorf
Telefon: 0203 742210
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TPC GmbH
Museumstraße 4
28195 Bremen
Telefon: 0421 566060
Wiesloch
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69168 Wiesloch
Telefon: 06222 3082483
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Schreiben Sie eine E-Mail an [email protected].
Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!
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Impressum
TPC GmbH
Medienpark Kampnagel, Barmbeker Straße 6 a, 22303 Hamburg,
vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Ralf Raube und Thomas Schumacher.
Telefon: 040 328709-0, Telefax: 040 328709-200, [email protected],
www.tpc-pension.com, Kommunikationsagentur: www.ehrenberg360.de,
Bildquellen: www.veer.com
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für betriebliches Vorsorgemanagement
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