29. September 2010
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29. September 2010 Wir suchen für unsere Kunden Grundstücke, Häuser und Wohnungen. Kontor Immobilien GbR Bahnhofstraße 54 15806 Zossen Tel./Fax: 03377 / 96 99 66 1 Email: [email protected] Web: www.kontorimmobilien.de www.kontorimmobilien.de Garten-, Landschaftsbau und Friedhofsgestaltung Wir bieten Leistungen um Haus, Hof und Garten - Wir pflanzen und pflegen - legen den Garten neu an - führen Grabpflege durch Petra Miersch 29.09.2010, 18.00 Uhr Vortrag „Hypnose als sanfte Medizin“ 07.10.2010, 18.00 Uhr Vortrag “Wohnen im Alter“, Frau Ecker Frau Dr. Sabine Kairies aus Ludwigsfelde erläutert ihnen, wie die Anwendung von Hypnose helfen kann. 07.10.2010 – 25.11.2010, 14.00 – 15.30 Uhr Töpfern und Modellieren Unter der Anleitung der Bildhauerin und Keramikerin aus Lindenbrück, Frau Faber, haben Sie die Möglichkeit mit dem Material Ton zu arbeiten. Figuren, Menschen, Tiere, pflanzliche Formen oder auch kleine Gefäße könnten dabei entstehen. Diese Therapie hat viele ernsthafte Anwendungsgebiete, die Ihnen im Vortrag näher gebracht werden. 04.10. – 25.10.2010, 11.00 – 12.30 Uhr Tai Chi im Bürgerhaus Wünsdorf mit Frau Belach 13.10.2010, 18.00 Uhr Vortrag „Erkältungstherapie“, Frau Dietrich 21.10.2010, 18.00 Uhr Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ Frau Scheunemann 06.10. – 12.12.2010, 18.00 – 19.30 Uhr Polnisch Anfänger Vorschau auf die nächsten Veranstaltungen: - im November Vortrag „Ohrkerzentherapie“, Frau Dietrich - 04.11.10, Tai Chi im Bürgerhaus Wünsdorf, Frau Belach Für die vorangegangenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich!! Ermäßigungsmöglichkeit für Erwerbslose. AKADEMIE „2. Lebenshälfte“ Gutenbergstr. 1 Frau Piper und Herr Dänschel 15806 Zossen/ OT Wünsdorf-Waldstadt Tel. 033702-60404 e-Mail: [email protected] Kleinstückenweg 1c, 15806 Zossen, Tel./Fax 03377 / 330 246 Kursangebote der Volkshochschule vom 29.09. – 27.10.2010 RA Thomas Blanke - auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte: • Scheidungs- und Familienrecht • Recht im Straßenverkehr Tel. 03377 200 505 oder per E-Mail [email protected] 15806 Zossen • Berliner Straße 9 • Fax: 03377 202 119 Grabmale NATURSTEINARBEITEN FENSTERBÄNKE, TREPPEN, FUSSBÖDEN Karin Knurbien STEINMETZMEISTERIN Am Mühlenberg 5 15837 Baruth/Mark Tel.: 03 37 04 / 66 467 • Fax 66 498 Aktion: STADTBLATT Die Akademie 2. Lebenshälfte informiert: Datum 29.09. 29.09. 30.09. 30.09. Uhrzeit 18:00 18:30 17:00 18:00 Kurs-Nr. 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Woche • Herausgeber Stadt Zossen Volksinitiative Zossen mit Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Kallinchen, Lindenbrück, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Der LandtagStadt wird aufgefordert, sichihren mit dem Programm zum weitreichenden Abbau Schünow, der Polizei und deren Umstrukturierung, wie es im Wünsdorf und Zossen und den bewohnten Gemeindeteilen: Werben, Zesch am See, Funkenmühle, Neuhof, Waldstadt, Dabendorf Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020" gesetzgeberischen Niederschlag findet, zu befassen. Der Landtag möge seinen politischen Einfluss dahingehend geltend machen, Entscheidungen in Umsetzung dieses Programms anhand der bestehenden Sicherheitslage und deren künftiger Entwicklung sowie unter Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage der Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten Einsatzhundertschaft der Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des Landeskriminalamtes (LKA) als selbständige Dienststelle. Begründung: Die Landesregierung treibt gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Die Polizei 2020" voran. Dessen Regelungen sehen den Wegfall der Polizeipräsidien, des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen und eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll. Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet die Sorge hervor, dass eine leistungs- und handlungsfähige Polizei und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würde dem Gesetzesauftrag für die Polizei widersprechen, die öffentliche Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Zudem birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße gesichert wird. Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze zumutbare Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche. Spezialberatung zu Rechtsfragen in der Schuldnerund Insolvenzberatungsstelle beim DRK des DRK, Herr Rechtsanwalt Roland Manzke, wird wieder am 30.09.2010 in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK, Erich-WeinertStr. 46, 15711 Königs Wusterhausen von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fragen beantworten und Hilfestellung leisten. Da- bei können Fragen in Zusammenhang mit einer Ver- und Überschuldungsproblematik gestellt werden. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Wir bitten um Voranmeldung unter 03375/2189-70. Lieferung von Mutterboden, z. B. 4 m3 89,- € inkl. Transport + MwSt. 3 Abholung von Gartenabfälle, z. B. 3 m 79,- € inkl. Laden, Transport + MwSt. Stellenausschreibung der Stadtverwaltung Die Stadt Zossen sucht ab sofort eine/einen Mitarbeiter/in für den Front-Office Bereich des Bürgerbüros - zunächst als Vertretungskraft für die Dauer eines Jahres. Erwartet werden bürgerfreundliches, teamorientiertes und selbstständiges Arbeiten sowie Kenntnisse im Verwaltungsrecht - vornehmlich Einwohner- meldewesen. Erfahrungen im Front-Office-Bereich sind von Vorteil aber nicht Bedingung. Geboten werden ein Vollzeitarbeitsverhältnis (40 Std.), eine leistungsgerechte Vergütung bis zur EG 6 sowie alle sonstigen tariflichen Leistungen im Öffentlichen Dienst. Bewerbungen mit aussagekräfti- gen Zeugnissen sind bis zum 08. Oktober 2010 an die Stadtverwaltung Zossen, SG Personalwesen, Marktplatz 20, 15806 Zossen zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurück gesandt werden können. Seiten 8/9 auf Seite 5 Anmeldung und weitere Informationen in der VHS-TF, 14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, Tel. (03371) 608-3140 bis 3148, E-Mail: [email protected] oder online vhs.teltow-flaeming.de Königs Wusterhausen (KT/ HAS) Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuz bietet an jedem letzten Donnerstag im Monat eine für die Ratsuchenden kostenfreie rechtliche Beratung an. Der Konventionsbeauftragte Stadtmeisterschaften Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg In dieser Ausgabe finden Sie auf Seite 5 die offizielle Unterschriftensammlung für den Erhalt der Polizeiwachen. Nicht nur für die Zossener Wache, die auch mir natürlich ganz besonders am Herzen liegt, sondern für alle von der Schließung bedrohten Wachen. Der Gewerkschaft der Polizei möchte ich an dieser Stelle Danke sagen für die arbeitsintensive und umsichtige Vorbereitung der Volksinitiative. Da ich ebenfalls zu den Initiatoren der Volksinitiative gehöre, möchte ich alle Zossener aufrufen, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Schließlich müssen wir gemeinsam mehr als 20.000 Unterschriften landesweit erhalten, um überhaupt eine Chance auf Gehör zu haben. Ich bin mir ganz sicher, dass die Zossener sich intensiv beteiligen werden. Entweder können Sie direkt die Seite 5 nutzen und dort unterzeichnen. Bitte unbedingt alle Felder ausfüllen und die Seite nicht auseinandertrennen, da Ihre Unterschrift sonst unwirksam ist. Oder Sie fordern im Rathaus das Exemplar für 50 Unterschriften ab. Der Rücklauf kann auch über uns erfolgen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Michaela Schreiber Ihre Bürgermeisterin Knallhart kalkuliert! Große Auswahl an Dienst- und Jahreswagen ✔ ✔ ✔ ✔ neuwertige Gebrauchte außergewöhnliche Preisvorteile Finanzierung zu Top Konditionen auch ohne Anzahlung möglich Modellbeispiele, nur Illustration Herzlich willkommen im modernsten Autohaus der Region! www.autohaus-klaus-markwardt.de ŠkodaService Stubenrauchstr. 58 – 59, 15806 Zossen - direkt an der B 96, Tel. 03377 / 3 35 07-0 cmyk-ZOS STI_1_16_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz Seite 16 Stadtblatt Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Pilzsaison Sprechzeiten der Verwaltung der Stadt Zossen (Bürgerbüro) Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch: nur Termine nach Vereinb. Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Sonnabend: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (jeden 1. Sa im Monat) Telefonnummern der Verwaltung Zentrale 03377 / 30 40 0 Bürgerbüro 03377 / 30 40 500 Fax 03377 / 30 40 762 zentrale Mail: [email protected] Impressum Stadtblatt Stadt Zossen 1. Jahrgang / Ausgabe 5 Herausgeber: Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen www.zossen.de Amtlicher und redaktioneller Teil: verantwortlich: Die Bürgermeisterin Anzeigenteil: verantwortlich: Gertraude Bieniek Wochenspiegel Verlagsgesellschaft mbH Potsdam & Co. KG Friedrich-Engels-Straße 24 14473 Potsdam Herstellung: Märkische Verlags- und DruckGesellschaft mbH Potsdam Friedrich-Engels-Straße 24 14473 Potsdam Das Stadtblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte der Stadt Zossen verteilt. Bei Versand sind die Portokosten zu erstatten. Einige Exemplare liegen für Sie im Bürgerbüro der Stadt Zossen bereit. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2010. Die Pilzsaison hat im Landkreis Teltow Fläming längst begonnen. Durch die idealen Wetterbedingungen sprießen Marone, Steinpilz, Rotkappe & Co. sprichwörtlich aus dem Boden. Doch so lecker eine Pilzmahlzeit auch schmecken mag - vor dem Genuss sollte immer die Information stehen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming rät Pilzsuchern, sich über aktuelle Einstufungen zu informieren bzw. eine Pilzberatung in Anspruch zu nehmen. Bis vor Jahren galt beispielsweise der Grünling oder "echte Ritterling" (Tricholoma equestre) als bekömmlicher Speisepilz. Seit 2002 wird er jedoch als potenziell tödlich giftig eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät vom Verzehr des Grünlings ab, da dies zu Vergiftungserscheinungen führen kann. In einigen Fällen kann es bei empfindlichen Personengruppen zu einem Zerfall und Abbau von Muskelzellen kommen. Diese als Rhabdomyolyse bezeichnete Erkrankung äußert sich in Muskelschmerzen, Muskelschwäche und Müdigkeit. Schreitet die Rhabdomyolyse fort, treten unter Umständen Nierenoder Herzversagen auf, was im schlimmsten Fall zum Tode führt. ses Teltow-Fläming vom Konsum des Grünlings ab. Keinesfalls sollten größere Mengen allein und in aufeinander folgenden Mahlzeiten verzehrt werden. Aus den genannten Gründen rät das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkrei- Aus Gründen des Naturschutzes dürfen Pilze nur für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Aber auch mit essbaren Pilzen kann man sich vergiften: Speisepilze, die zu alt, zu lange oder falsch gelagert sind, können MagenDarm-Beschwerden verursachen. Die meisten rohen Speisepilze, außer Zuchtchampions, enthalten gesundheitsschädliche Substanzen. Waldpilze sollten daher vor dem Verzehr stets gut gekocht oder gebraten werden. Das gewerbliche Sammeln bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Bei einer Pilzvergiftung gelten folgende Verhaltensregeln: - Gehen Sie unverzüglich zum Arzt oder rufen Sie sofort die Giftinformationszentralen an. Sie ist Tag und Nacht unter (030) 19240 zu erreichen. - Geben Sie der betroffenen Person Tee, Wasser oder Saft zu trinken keine Milch! - Provozieren Sie keinesfalls Erbrechen. Kein Salzwasser geben! - Heben Sie Pilzreste oder Erbrochenes auf. Dies ist unerlässlich für die Giftbestimmung. - Bei allen Vergiftungen gilt: Keine Panik, Ruhe bewahren, Giftnotruf, Hausarzt oder Notarzt anrufen. Aus dem Zossener Sitzungskalender der nächsten Wochen Bei den öffentlichen Sitzungsteilen der Gremien sind Einwohner als Gäste und mit Fragen willkommen. 5. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Kultur, Tourismus und Landesgartenschau der Stadt Zossen, Rathaus der Stadt Zossen 7. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Finanzen der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 28. Oktober 2010, 19:00 Uhr Hauptausschuss, im Rathaus der Stadt Zossen 4. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen, Rathaus der Stadt Zossen 6. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 26. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 3. November 2010, 19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen, im Bürgerhaus Wünsdorf Ausstellungen in der Stadt Zossen Kleine Galerie, Bahnhofstraße 13, 15806 Zossen, Tel.: 03377-30400 „Reiseimpressionen“ (18.09.10 – 26.10.10) Die Malergruppe Melzer zeigt Landschaftsmalerei „Graffiti – art & Fotografie“ Kunst zum Kaufen, Ausstellungseröffnung: 15.11.2010, 15:00 Uhr Martin Hoffmann aus Wünsdorf zeigt Bilder seines Schaffens Öffnungszeiten: Do 12-16, Sa und So 14-17 Schulmuseum, Kirchplatz 2, Tel.: 03377-334346 „Schule im Wandel der Zeiten“ Sonderausstellung unter dem Motto „Schule in der DDR“ Dabei werden Exponate aus dem Schulalltag sowie aus der Freizeit der Schüler gezeigt und so ein Einblick in die Schule der Eltern und Großeltern gegeben. Öffnungszeiten: Do 10 – 12 Uhr, Sa 10 – 12 Uhr Für Gruppen sind nach Absprache auch andere Zeiten möglich. Museum „Alter Krug“ Weinberge 15, 15806 Zossen, Tel.: 03377-300576 „Der Marktplatz von Zossen“ von 120 Jahren dokumentiert (bis 31.08.2011) Öffnungszeiten: Mi 15-18 Uhr , Sa von 14-17 Uhr Atelier „Oskar“ im Salon Antik der Bücherstadt Wünsdorf, Zehrensdorferstraße 12, 15806 Zossen Karikaturen, Zeichnungen und Bilder von „Oskar“ (ständig) Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 11- 17 Uhr sowie nach Vereinbarung Tel.:033702-22869 Museum des Teltow, Wünsdorf, Schulstraße 15, 15806 Zossen, Tel.: 033702-66900 „Der Teltow – Geschichte einer Region“ „Bild und Ton“ Fotoapparate und Radiogeräte aus der Zeit von 1946 bis 1989 aus der Sammlung von Hans Bugaj (16.05.10 – 31.10.10) „Unsere heimische Tierwelt“ Öffnungszeiten: Fr bis So 13 - 16 Uhr Nach Voranmeldung sind Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten gern gesehen! Garnisonsmuseum, Wünsdorf, Gutenbergstr. 7, 15806 Zossen, Tel. (033702) 9600 Die Geschichte der Garnison Zossen-Wünsdorf von 1910 bis 1945. Sie wird in einem restaurierten Pferdestall aus der Kaiserzeit gezeigt. Informieren kann man sich auch über das Geheimnis der Wünsdorfer Betonzigarren. (ständig) Öffnungszeiten: Sa., So., feiertags 11 - 17 Uhr sowie nach Vereinbarung Spezialführungen durch die Bunker nach Vereinbarung Eintrittspreise: Einzelkarte 2,50 Euro, Spitzbunker: 1 Euro Das Radsportmuseum zeigt historische und moderne Rennmaschinen, im Blickpunkt stehen aber auch die Könner des Radsports, die in vielen Jahrzehnten mit großen Leistungen glänzten. (ständig) Radsport-Museum, Wünsdorf, Gutenbergstraße 1, 15806 Zossen, Tel.: 033702-9600 Öffnungszeiten: Di - Fr 10:00 bis 18:00 Uhr, Sa, So 11:00 bis 17:00 Uhr (Besucher bitte im Haus Oskar melden) Vereinsführungen nach telefonischer Voranmeldung! Neue Galerie, Wünsdorf, Gutenbergstraße 1, 15806 Zossen „Künstlerbücher & Grafik“ von Rainer Ehrt (bis 17.10.10) Öffnungszeiten: 03371-608-3600 29. September 2. Juni 2010 2010 Stadtblatt Amtsblatt der Stadt Zossen Seite 15 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Nächst Neuendorf im Bereich der Stadt Zossen Aktenzeichen: 09.53 – 1493 Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 24. Juni 2010, eingegangen am 28. Juni 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Nächst Neuendorf, Dorfaue) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 369/3 (GB-Blatt 49) der Flur 1 in der Gemarkung Nächst Neuendorf in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1493 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Wider- sprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam, 30. August 2010 Im Auftrag (Grunenberg) Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Zossen vom 20.08.2010 Feststellung des Verzichtes eines Sitzes im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf Auf der Grundlage des § 59 Abs.1 Nr.1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. (Bbg- KWahlG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S.198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S. 330), gebe ich bekannt, dass Herr Detlef Schmidt am 15.08.2010 den Verzicht auf sein Mandat im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf zum 18.08.2010 erklärt hat. Dieser Sitz wird gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht mehr besetzt. Zossen, den 20.08.2010 Raimund Kramer Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Lindenbrück im Bereich der Stadt Zossen Aktenzeichen: 09.53 – 1497 Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 16. Juni 2010, eingegangen am 21. Juni 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Lindenbrück, Funkenmühle) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 168 (GB-Blatt 323) der Flur 6 in der Gemarkung Lindenbrück in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1497 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Wider- sprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen für das Jahr 2010 über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.November 2006 (GVBl.I/06 S.158), i.V.m. § 26 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG) vom 21. August 1996 (GVBl. I S. 266) in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Bürgermeisterin der Stadt Zossen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen vom 15.09.2010 die folgende ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen: §1 Öffnungszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen Die Verkaufsstellen in den Ortsteilen und bewohnten Gemeindeteilen der Stadt Zossen dürfen an den folgenden Sonntagen des Jahres 2010 jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein: - Sonntag, 05. September 2010 - 6. Zossener Weinfest - Sonntag, 05. Dezember 2010 - 2. Adventsonntag + Weihnachtsmarkt - Sonntag, 19. Dezember 2010 - 4. Adventsonntag §2 Einzuhaltende Gesetze und Verordnungen (1) Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen aufgrund dieser Verordnung sind die Beschäftigungszeiten gemäß § 10 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes zu beachten. (2) Arbeitnehmer/innen dürfen an höchstens zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt werden. §3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Zossen in Kraft. Zossen, den 16. September 2010 Potsdam, 30. August 2010 Im Auftrag (Grunenberg) Schreiber Bürgermeisterin cmyk-ZOS STI_2_15_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 2 Stadtblatt 29. September 2010 Bekanntmachung Zossen gratuliert ganz herzlich In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 15.09.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 069/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Altanlieger/ Geringbeitragszahler Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: 1. Bei der neuen Beitragskalkulation sind alle Anschaffungs- und Herstellungskosten und alle Quadratmeter beitragsfähige Fläche zu kalkulieren. Keine gesonderte Kalkulation von Altanlieger und Geringbeitragszahlern. 2. Wenn sich dadurch eine Differenz ergibt (geringerer Beitragssatz für Grundstücke nach 1996 beschieden und dadurch Rückzahlung zu Stande kommen) muss der Rückzahlbetrag aufgebracht werden a) durch Nachveranlagung der Altanlieger und der Geringbeitragszahler b) durch gesplittete Gebühr (rechtlich schwierig) c) Umlagen der Mitgliedskommunen Hierzu ist eine politische Entscheidung der Mitgliedskommunen entweder zu a), b), c) oder einer Kombination daraus zu fassen, wenn die konkreten Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen vorliegen. 070/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Tiefenbegrenzung, Vollgeschossmaßstab und Sondernutzungsgrundstücke Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: Bei der neuen Beitragskalkulation und Beitragssatzung sind eine differenzierte Tiefenbegrenzung, der Vollgeschossmaßstab und die Reglungen zu Sondernutzungsgrundstücken aus den Satzungen des MAWV und des WARL zu übernehmen und entsprechend anzupassen. 071/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Auseinandersetzungsvereinbarung/Auseinandersetzungsbilanz Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: 1) Die Stadt Zossen fordert für die Vorbereitung einer möglichen Auseinandersetzungsvereinbarung die Erarbeitung der Auseinandersetzungsbilanz/des Auseinandersetzungsvermögens für die Entscheidung über einen möglichen Austritt der Stadt Zossen aus dem KMS. 2) Sollten sich mehrere Verbandskommunen der Erstellung dieser Auseinandersetzungsbilanz für ihre jeweilige Kommune anschließen, ist vom KMS ein externes Büro mit der Erstellung zu beauftragen. 3) Sollte die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz nur für die Stadt Zossen erfolgen, trägt die Stadt Zossen die Kosten eines von ihr zu beauftragenden Dritten. 072/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Sonderstellung Waldstadt Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: Waldstadt wird nicht als eigen- ständiges Ver- und Entsorgungsgebiet weitergeführt. 073/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Verbandsvorsteherin ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: Die Verbandsvorsteherin ist abzulösen und zu ersetzen. 074/10 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen für das Jahr 2010 über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) der Stadt Zossen über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) b) in der lt. Protokoll geänderten Fassung. 067/10 Änderung des Bebauungsplanes "Am Eichenhain" Der Bebauungsplan "Am Eichenhain" wird in dem gekennzeichneten Teilbereich geändert und der entsprechende Entwurf (1. Änderung) erarbeitet. Die 1. Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Nichtöffentlicher Teil 075/10 Beauftragung der Gewerke für den Neubau der Kita in Wünsdorf Michaela Schreiber Bürgermeisterin Bekanntmachung In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Zossen am 09.09.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nicht öffentlicher Teil 068/10 Grundstücksverkauf in der Gemarkung Nunsdorf, Flur 1, Flurstücke 214 und 215/2 Michaela Schreiber Bürgermeisterin Jubilare Oktober 2010 94 Jahre Öffentliche Bekanntmachung Antrag des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), vertreten durch die Verbandsvorsteherin Frau David, auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden beantragt gemäß § 6 der SachenR-DV für wasserwirtschaftliche Anlagen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung hinsichtlich einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Art der wasserwirtschaftlichen Anlagen: Trinkwasserleitung DN 500 St Rohwasserleitung DN 200 St, 300 St, 400 St Trinkwasserleitung DN 400 AZ Betroffene Kommune: Stadt Zossen, Ortsteile Lindenbrück und Nächst Neuendorf Betroffene Grundstücke: Trinkwasserleitung DN 500 St Gemarkung Lindenbrück Flur 3, Flurstücke 48/1, 47 41, 42, 6, 5, 2 Flur 6, Flurstücke 226, 227, 141, 125, 58, 63, 64, 65, 66, 70, 67 Rohwasserleitung DN 200 St, 300 St, 400 St Gemarkung Lindenbrück Flur 2, Flurstücke 30, 31, 3, Flur 3, Flurstücke 268, 264, 263, 262, 261, 260, 259, 256, 2257, 247, 251, 111/1, 107, 108, 109, 422, 88/1, 340,341, 85 Trinkwasserleitung DN 400 AZ Gemarkung Nächst Neuendorf Flur 1, Flurstücke 107, 101/2, 102, 104, 628, 105, 136, 137, 535, 654 Flur 3, Flurstücke 173, 172/4 Der Antrag des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden, einschließlich der diesem Antrag beigefügten Unterlagen, kann im Zeitraum vom 29.09.2010 bis einschließlich 26.10.2010 beim Landkreis Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Sachgebiet Wasser und Abfall, Untere Wasserbehörde, im Zimmer A 5.3.14 zu folgenden Zeiten Montag von und von Dienstag von und von Donnerstag von und von Freitag von und bei der 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.30 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen im Bürgerbüro zu folgenden Zeiten Montag von und 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch nur Termine nach Vereinbarung Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr und von Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr Sonnabend von 08.00 bis 13.00 Uhr (nur an jedem 1. Sonnabend im Monat) eingesehen werden. Einwendungen, Bedenken und Widersprüche sind innerhalb des Zeitraumes der Auslegung schriftlich an den Landkreis Teltow-Fläming, Untere Wasserbehörde, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde zu richten. Der Landrat Bernhard Lix OT Nächst Neuendorf 26.10. Irmtraud Rüggebrecht Maria Krüger Hildegard Hagemann Lieselotte Wächter OT Nächst Neuendorf OT Wünsdorf OT Wünsdorf OT Zossen 01.10. 06.10. 16.10. 31.10. Frieda Ziege Johanna Kunze OT Schünow OT Zossen 01.10. 20.10. Ruth Reichstein Gertrud Schafstädt Joachim Mansel OT Nächst Neuendorf OT Wünsdorf OT Nächst Neuendorf 04.10. 08.10. 31.10. Ingeborg Schulze Fritz May Martin Schorsch Günter Lemke Erika Klei Eva Dik Eva Krause Harry Breitfeldt Waltraut Jackenholz OT Wünsdorf OT Nächst Neuendorf OT Kallinchen OT Nächst Neuendorf OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Schöneiche 03.10. 04.10. 06.10. 06.10. 08.10. 13.10. 15.10. 24.10. 29.10. Hans Böckmann Hans Kaspar Helga Heidemann Inge Zimmermann Wolfgang Schneider Gisela Lingnau Annalies Boldt Erika Schumann Wolfgang Braun Irmgard Schläfke OT Nächst Neuendorf OT Glienick OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf OT Wünsdorf OT Zossen OT Nächst Neuendorf OT Wünsdorf OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Nächst Neuendorf 04.10. 05.10. 10.10. 11.10. 12.10. 14.10. 16.10. 17.10. 24.10. 31.10. Helga König Renate Aßmann Christel Reich Margitta Richter Johann Bütof Edith Großmann Inge Wolter Monika Hoffmann Wolfgang Marter Christa Konieczny Manfred Bernhardt Reinhard Birr Eveline Rother Adelheid Spang Eva Weise Jürgen Taddicken Margarete Maes Edda Schönfeld Rita Erdmann Peter Emig Elli Britz Irmgard Funke OT Zossen OT Kallinchen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf, GT Neuhof OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Horstfelde OT Kallinchen OT Zossen OT Zossen OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Wünsdorf OT Zossen OT Zossen OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Glienick OT Zossen 01.10. 01.10. 02.10. 02.10. 03.10. 03.10. 04.10. 05.10. 05.10. 08.10. 13.10. 13.10. 14.10. 16.10. 18.10. 19.10. 21.10. 21.10. 23.10. 25.10. 26.10. 28.10. 91 Jahre 90 Jahre 85 Jahre 80 Jahre 75 Jahre 70 Jahre Der Landrat für den Landkreis Teltow-Fläming als Untere Wasserbehörde macht gemäß § 7 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) nachfolgenden Sachverhalt bekannt: Stadtblatt Seite 3 Goldene Hochzeit Karl-Heinz und Helga König OT Zossen Willi und Inge Eschke OT Wünsdorf, GT Neuhof Kurt und Gudrun Antonius OT Zossen 01.10. 12.10. 28.10. Kirchenkalender für Zossen und Wünsdorf Gottesdienste (KG=Kindergottesdienst, FG=Familiengottesdienst, AM=Abendmahl, TA=Taufe) 03. Oktober - Erntedankfest 10:30 Uhr Zossen FG zum Erntedankfest mit Kirchenchor 10:30 Uhr Wünsdorf FG / TA 10.Oktober – 19.So. nach Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf 9:00 Uhr Dabendorf 10:30 Uhr Zossen Lektoreneinführung 17.Oktober – 20.So. nach Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf AM 9:00 Uhr Dabendorf AM 10:30 Uhr Zossen KG / AM 24. Oktober - 21.So. nach Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf 10:30 Uhr Zossen Pfarreigottesdienst zur Gemeindeversammlung KG 31. Oktober - Reformationstag 10:00 Uhr Zossen Pfarreigottesdienst KG 14:00 Uhr Luckenwalde Jacobikirche: Einführung von Superintendentin Furian Veranstaltungen in Zossen: 16. Oktober 17:00 Uhr Konzert mit 440Her(t)z Gruppen und Kreise in Zossen: Krabbelgruppe freitags ab 9:00 Uhr im Kinderraum Kinderkirche (nur in der Schulzeit!) Dabendorf mittwochs, 17:00 Uhr Zossen donnerstags, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr (alle Altersstufen), Glaubensgespräche für Einsteiger freitags um 18:30 Uhr Junge Gemeinde montags ab 18:00 Uhr im Jugendkeller Musik in der Gemeinde (nur in der Schulzeit!) Kirchenchor - freitags 19:30 Uhr Kinderchor - montags 16:30 Uhr Gospelchor - dienstags 19:30 Uhr HeartChor - mittwochs 18:30 Uhr Mütterkreis 16. September 19:30 Uhr Dabendorf Gruppen und Kreise in Wünsdorf: Christenlehre mittwochs 15:30 (1. bis 3. Kl.), und 16:30 Uhr (4. bis 6. Kl.), Frauenkreis jeden dritten Dienstag (19.Oktober) im Monat um 19:30 Uhr. Informationen bei Elke Krüger, Tel. 033702 60611 Seniorenkreis jedem vierten Dienstag (26.Oktober) im Monat um 14:30 Uhr, Frau Helga Thiele, Tel. 0152 04 54 68 09 Erwachsenenkreis Informationen bei Pfarrerin Hensel Sie finden uns zu den Veranstaltungen im Gemeindezentrum Dabendorf in der Schützenstr. 13, im Gemeindehaus in Schöneiche in der Planstrasse und in Zossen und Wünsdorf jeweils am dortigen Kirchplatz. Wünsdorf Kontakte in Zossen und Wünsdorf Superintendentin K. Furian, Kirchplatz 4 Tel. 033377 335611 E-mail: [email protected], Pfarramt Zossen E-Mail: [email protected] Internet: www.kirche-zossen.de Pfarrer A. Domke, Kirchplatz 3, Tel.: 03377 335623 Funk: 0174 3821371 E-mail: [email protected], Pfarramt Wünsdorf [email protected] Am Kirchplatz 11, 15806 Zossen OT Wünsdorf Pfarrerin Anne Hensel Am Kirchplatz 13 Tel.: 033702 66502 Funk: 0160 96473012 E-Mail: [email protected] 7. Zossener Weihnachtsmarkt am 04. – 05. Dezember 2010 Die Stadtverwaltung Zossen möchte bereits jetzt über den Weihnachtsmarkt 2010 auf dem Zossener Marktplatz informieren und zur Teilnahme aufrufen. Gemeinsam mit der ev. Kirchengemeinde Zossen werden auch in 2010 Jahr die weihnachtlichen Festlichkeiten zusammengelegt, so dass der „Markt im Advent“ wieder am Sonntag parallel auf dem Kirchplatz zu besuchen ist. Für den „Zossener Weihnachtsmarkt“ sucht die Stadtverwaltung nun wieder die verschiedensten Teilnehmer: - traditionelles Handwerk, landwirtschaftl. & forstwirtschaftliche Betriebe, … - Händler mit weihnachtlichem Sortiment - Vereine, Verbände, Organisationen & pri- vate Personen, die sich mit einem Informationsstand präsentieren wollen - Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Chöre, Tanzgruppen u.v.m., für das Bühnenprogramm - Anbieter von deftigen Speisen & Getränken sowie Süßes, die für das leibliche Wohl der Besucher sorgen Schicken Sie Ihre Anmeldungen bis zum 01.11.2010 bitte an: Stadt Zossen Wirtschaftsförderung Marktplatz 20 in 15806 Zossen Tel.: 03377/3040-500/Fax: 0331/27548-6954 E-Mail: VL-Wirtschaftsfoerderung@ SVZossen.Brandenburg.de cmyk-ZOS STI_3_14_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 14 Stadtblatt Veranstaltungen in & um Zossen 02.10.10 Sprechzeiten der Ortsvorsteher: Glienick Frau Menges Donnerstag: 18:00 – 19:00 Uhr Tel. 03377/300189 Horstfelde Herr Rehberg Dienstag: 18:00 – 19:00 Uhr Tel. 03377/399781 Lindenbrück Herr Kiwitt Dienstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 033702/65325 Schünow Frau Fischer Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 03377/201649 Kallinchen Herr Schulz Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 033769/50215 Nächst Neuendorf Frau Timm jeden 2. und 4. Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 03377/300738 Tel. 03377/334483 Nunsdorf Herr Eckhoff Sprechzeiten nach Vereinbarung Tel. 0175/8188632 Schöneiche Herr Magasch Dienstag 15:30 – 17:00 Uhr Tel. 03377/301458 03.10.10 Kraut- und Rübenmarkt mit regionalen Angeboten 10:00 Zossen,Dreifaltigkeitskirche Kirchenführung – Konfirmanden, Eltern und Gäste können sich an der Kirchenführung beteiligen 13:00 Zossen, E-Werk Kinder- und Familienfest des SPD-Ortsvereins Zossen 2010 Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum Typenoffenes Oldtimertreffen 10:30 Zossen, Dreifaltigkeitskirche Erntedankgottesdienst – mit dem Kinderchor 8:00 Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum Militärfahrzeugtreffen im Bunkergelände 20:00 Zossen, E-Werk Konzert mit der Gruppe „Freygang“ 15.10.10 Aushänge beachten Zossen, Festplatz (Straße der Befreiung) Zirkus Probst gastiert in Zossen 16.10.10 17:00 Zossen, Gemeindesaal Zossener Kirchenmusiken – Präzision & Emotion mit 440 Her(t)z Lisa Rieck Blockflöte, Gitarre), Markus Pfeiffer (Klavier), Marcus Straube (Gitarre) spielen Stücke von: Schumann, Chopin, Kodaly, Horton, Brower, Lobosch und Markus Pfeiffer 22:00 Zossen, E-Werk Saturday Night Fever mit den 3 DJ’s 17.10.10 21.10.10 15:00 Glienick, Aula in der Grundschule Vortrag – über die Ausgrabungen 2009 / 2010 der Gemarkung Glienick durch die freie Universität Berlin - Redner: Herr Brumlich (Ausgrabungsleiter) Zossen, Marktplatz Wochenmarkt mit musikalischer Unterhaltung 23.10.10 8:00 20:00 Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum Zossen, E-Werk Großer Teilemarkt Konzert mit der Gruppe „Bordstein“ 27.10.10 20:00 Zossen, E-Werk Kabarett mit Horst Evers – Autor und Geschichtenerzähler aus Berlin lässt in Zossen die Sonne scheinen 30.10.10 02.11.10 22:00 13:00 Zossen, E-Werk Halloween-Party / Disco für Jung und Alt Schönhagen, Veranstaltungs- zentrum, Am Flugplatz Wirtschaftswoche Teltow-Fläming Motto: „20 Jahre Wirtschaftskraft Teltow-Fläming“ Beteiligung der Stadt Zossen mit einer Präsentation des Entwicklungsstandes vom neuen Gewerbegebiet am Bahnhof in Wünsdorf 06.11.10 19:00 Zossen, Dreifaltigkeitskirche Chorkonzert mit Canto Ergo Sum – internationale a-capella-Chormusik aus sechs Jahrhunderten - Eintritt: 6,00 € Zossen, Kirchplatz 8:00 8:00 9:00 WINTERDIENST und GEHWEGREINIGUNG Garten und Landschaftsbau Zossen Tel.: 03377/3421-0 • Fax: 03377/302411 ■ Fenster ■ Türen ■ Rollladen Inh. Ingo Gürgen 15827 Blankenfelde ◆ Berliner Damm 9a Tel. (0 33 79) 370343 Wünsdorf Herr Jungbluth Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 033702/60810 Zossen Herr Noack Donnerstag: 16:30 – 18:00 Uhr Tel. 03377/30400 Wärme- & Wasseranlagen Wasseranlagen GbR WärmeGbR obe r 201 0 09.10.10 Okt Gatzky, Lotholz Morenz Gatzky und und Lotholz MeisterMeister- und und Ingenieurbetrieb Ingenieurbetrieb HEIZUNG HEIZUNG • • LÜFTUNG LÜFTUNG • • SANITÄR SANITÄR Wärmepumpen · Solaranlagen Wärmepumpen · Solaranlagen Schwimmbadtechnik · Bäder Schwimmbadtechnik · Bäder Schul- und Volkssternwarte Dahlewitz e.V. 01.10.2010 Nächst Neuendorf, Amtmannfeldweg 4 19:00 Uhr Planetariumsführungen (jeweils 19:00 Uhr): 01.10.2010: Herr Scholz: „Zeitmessung - mit der Sonnenuhr oder der Atomuhr?“ 08.10.2010: Herr Wenzel: „Sternenstaub – der Lebenslauf der Sterne“ 15.10.2010: Herr Scholz:„Die Erde, unsere Heimat im Universum“ 22.10.2010: Herr Wenzel: „Reise zum Mond“ 29.10.2010: Herr Stachowski: „Kalendergeschichten – das Rätsel der Zeit“ Glienick, Beginn an „Der Waage“ mit Fackelumzug 19:30 Uhr Schünow, Grundstück der Feuerwehr 19:00 Uhr Kundendienst Tel. 0172/3 95 04 47 Kundendienst Tel. 0172 / 3 95 04 47 15806 Zossen • Luckenwalder Straße 20 Tel. 0 33 77 - 39 99 36 • Fax: 0 33 77 - 39 99 37 30.10.2010 Zossen, Festplatz Straße der Befreiung 18:00 Uhr Stadtblatt Seite 13 18. Schulsozialarbeit, Jugendarbeit 21. Bahnhof Zossen 23. Befragung zur Bahnquerung Dabendorf 26. Einführung der Doppik Das DRK hat zum 16.08.2010 gemäß Absprache im SJBS und in Umsetzung des Beschlusses zum Haushalt einen Mitarbeiter eingestellt für Schulsozialarbeit an Grundschulen und mobile Jugendarbeit im OT Zossen. Gleichzeitig wurde von der Verwaltung das Areal um die Kalkschachtöfen beräumt übergeben. Der Mitarbeiter des DRK hat die Schlüssel für das Gebäude (ehem. Baustoffhandel) und wird in nächster Zeit mit den Jugendlichen erarbeiten, wie der Umbau erfolgen soll. Die Betonfläche ist bereits für die Skater freigegeben, die jetzt Überlegungen anstellen sollen, welche Geräte mit dem Spendengeld angeschafft werden sollen. Am Dienstag, dem 22.07., wurden im Rahmen der Freistellung von Bahnbetriebszwecken und zur Baufreimachung das bahn- und das straßenseitige Vordach des Bahnhofsgebäudes abgerissen. Als Ersatz dafür wurde bereits ein von zwei geforderten Wetterschutzhäuschen errichtet und die ehemalige Bahnhofshalle für ständig geöffnet. Vor 14 Tagen wurde die gewaltsame Öffnung aller Innentüren in der öffentlichen Toilette am Bahnhof Zossen festgestellt. Darauf hin wurde das Gebäude bis auf Weiteres geschlossen. Es wurde Strafanzeige gestellt und die Reparatur beauftragt. In der SVV am 30.06 2010 hatten alle Stadtverordneten umfangreiche Unterlagen zur Einführung der Doppik erhalten, mit der Bitte, sich in der Sommerpause damit zu befassen. In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.09. 2010 stand der Beratungspunkt auf der Tagesordnung. Bis zur nächsten Sitzung sollten eventuelle Fragen auch von Nicht-Finanzausschussmitgliedern pro Fraktion zugearbeitet werden, um die Beratung fortzuführen. 19. Parkplatz Straße der Jugend 22. Möglicher Umzug des Bauhofes In den Sommermonaten hat die Verwaltung ein Verfahren erarbeitet, wie die Befragung durchgeführt werden könnte. Bei einer schriftlichen Befragung aller Einwohner ist mit Kosten von ca. 30.000 € zu rechnen. Hierzu ist eine Entscheidung der Stadtverordneten zu treffen. Vor der Befragung müssen zwingend noch wichtige Eckpunkte der Befragung festgelegt werden. Alle der Verwaltung erforderlich erscheinenden Fragen und Festlegungen wurden in einem Aktenvermerk zusammengefasst, ebenso die Kostenaufschlüsselung. Nach Festlegung der SVV muss der Hauptausschuss hierzu die einzelnen Vorgaben treffen. Die Befassung wird in der nächsten Sitzung erfolgen. In Absprache mit dem Mehrgenerationenhaus Zossen hat die Stadt Zossen die Freifläche in der Straße der Jugend, hinter dem Trafohaus freigegeben. Das Mehrgenerationenhaus hat die Fläche gemäht und wird sie im vorderen Teil als Parkplatz und im hinteren Teil als Kräutergarten herrichten. Die Stadt trägt die Kosten für das Material des Parkplatzes. Die Nutzung insgesamt erfolgt kostenlos, gegen Übernahme der Pflegearbeiten auf dem Gelände. Der Bauhof der Stadt Zossen ist derzeit auf drei Standorte aufgeteilt, Zossen, Glienick und Wünsdorf. Für das Gelände in Zossen fallen jährlich ca. 30.000 € als Miete an. Die Gebäudeflächen sind nicht ausreichend. Die Verwaltung hat Überlegungen angestellt, den Bauhof an einem Standort zu zentralisieren, auch um den Personalund Technikeinsatz effektiver gestalten zu können. Ein möglicher neuer Standort könnte auf dem stadteigenen Gelände des ehem. Spezialbaus in Wünsdorf sein. Unter Nutzung vorhandener Gebäude wäre die Fläche groß genug. Mit weiteren Überlegungen hierzu sollten sich die Ausschüsse und die Stadtverordneten beschäftigen. 20. Strandbad Wünsdorf Herbstfeuer in der Stadt Zossen 02.10.2010 Lindenbrück, Festwiese am Wolziger See 18:00 Uhr 29. September 2010 Auf der Webseite http://www. sternwartedahlewitz.de finden Sie weitere Informationen. Die grundhafte Reparatur des Badesteges ist pünktlich eine Woche vor dem Wünsdorfer Strandbadfest fertig gestellt worden. 24. Petition Grundschule Zossen Die Stellungnahme der Verwaltung zu allen Punkten der Petition wurde erarbeitet und liegt ihnen nun vor. Die Befassung sollte wie von der SVV beschlossen, nun in den Fachausschüssen erfolgen. 25. Dorfgemeinschaftshäuser Wegen der bislang ungeklärten Zuständigkeit in den Dorfgemeinschaftshäusern habe ich mich entschlossen, dass die Einstellung eines Hausmeisters unabdingbar ist. Per 01.09.2010 ist nun für alle 9 Dorfgemeinschaftshäuser zusammen ein Hausmeister zuständig. Die Koordinierung erfolgt über das Rathaus. 27. Großer Wünsdorfer See Nachdem der Zuordnungsantrag der Gemeinde Wünsdorf abgelehnt wurde, hatte ich mit neuer Begründung einen neuen Zuordnungsantrag gestellt. Unter anderem, da die Stadt Zossen bereits Miteigentümer am See geworden war, durch Erwerb der Teilfläche Strandbad und Nachweis der vorangegangenen Nutzungen. Dieser Zuordnungsantrag wurde auch positiv beschieden. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt. Mittlerweile ist die Stadt Zossen als Eigentümer des kompletten Großen Wünsdorfer Sees eingetragen. 28. Klageverfahren gegen ILB wegen Rückbau-Fördermitteln Für den in 2004 und 2005 durchgeführten Rückbau in Wünsdorf hatte die ILB mit Bescheiden in 2005 die beantragten Fördermittel abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, die Fördermittel könnten wegen Vergabefehlern nicht bewilligt werden. Hiergegen hatte ich Klage vor dem Verwal- tungsgericht eingereicht. Von der Kommunalaufsicht und auch von einigen Fraktionen wurde mir immer wieder vorgeworfen, ich hätte der Stadt Zossen einen finanziellen Schaden zugefügt. Teilweise wurde sogar gefordert, ich solle die Klagen zurücknehmen, mir wurde unterstellt, ich würde einfach nur so klagen und wüsste nicht, was ich tue. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen und die ILB, wie von mir beantragt, zur Bewilligung der Fördermittel verurteilt, insgesamt ca. 1,6 Mio €. Ich fühle mich nicht nur in meiner Rechtsauffassung und juristischen Kompetenz bestätigt, sondern auch in dem von mir eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der Fördermittel nicht einfach hinzunehmen. Nach dem Urteil muss die Endabrechnung der Fördermittel erfolgen und der förderfähige Betrag festgestellt werden. Dies wird bei normalem Ablauf 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen. 29. Beanstandung der Hauptsatzung durch die Kommunalaufsicht Der am 24.03.2010 gefasste Beschluss zur Hauptsatzung (Fassung von Herrn Preuß) wurde von mir beanstandet, da ich diese Fassung für rechtswidrig hielt. Meine Rechtsauffassung wurde nunmehr von der Kommunalaufsicht bestätigt und die Fassung von Herrn Preuß für rechtswidrig erklärt. Damit ist der Beschluss unwirksam. Mit Bescheid vom 09.08. 2010 (Anlage 5) wurde ich aufgefordert, sie hierüber zu unterrichten. Michaela Schreiber Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Glienick im Bereich der Stadt Zossen Aktenzeichen: 09.53 – 1498 Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 16. Juni 2010, eingegangen am 21. Juni 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Glienick, Zossener Straße) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 265 (GB-Blatt 202) der Flur 5 in der Gemarkung Glienick in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1498 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam, 30. August 2010 Im Auftrag (Grunenberg) cmyk-ZOS STI_4_13_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 4 Stadtblatt 29. September 2010 Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2010 1. Straßenreparaturarbeiten 4. Zesch am See, Beleuchtung „Unter den Eichen“ 8. Grundschule Zossen Schallschutzmaßnahmen 11. Neubau Spielplatz Nächst Neuendorf Die Fa. RASK NL Glindow hat im Zuge einer beschränkten Ausschreibung den Zuschlag für den Reparaturauftrag „An den Wulzen“ in Höhe von ca. 54.000€ erhalten. Es erfolgte ein vollflächiger Auftrag einer bituminösen Deckschicht. Die Arbeiten sind fertig gestellt und im August 2010 abgenommen worden. Die Ausschreibungsunterlagen wurden fertig gestellt und versendet, so dass in einer beschränkten Ausschreibung die Submission am 26.08.2010 durchgeführt werden konnte. Die Auswertung ist derzeit in Bearbeitung. Der Baubeginn ist kurzfristig geplant. Der Leistungsumfang für die Schallschutzmaßnahmen in den Fluren der Grundschule und des Hortes wird derzeit mit dem Planungsbüro erarbeitet. Darüber hinaus sind zusätzliche Ergänzungen für den Brandschutz und der Einbruchmeldeanlage sinnvoll und werden derzeit überprüft. Einen Teil der Flure sollen in den Oktoberfreien 2010 bearbeitet werden. Die Arbeiten auf dem Spielplatz Nächst Neuendorf sind soweit abgeschlossen worden. Am 02.09.2010 erfolgte die Gesamtabnahme. Es sind jedoch noch Mängel durch die Spielplatzfirma abzuarbeiten. Die Einweihung wird noch mit dem Ortsbeirat abgestimmt. 2. Marktplatz Zossen Im Zuge der Marktplatzneugestaltung wurde die Ausführung der Parktaschen umfangreich diskutiert. Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Abrundung der Eckborde auf einer Länge von 1,80m und einer Abrundung von 5,0 cm vor. Die Kosten belaufen sich auf etwa 5.000,00€. Darüber hinaus wurde der Marktplatz durch Pflanzkübel und entsprechender Bepflanzung verschönert und aufgewertet. 3. Neubau von Bushaltestellen in Nunsdorf und Wünsdorf Die beantragten Fördermittel für den Neubau von Bushaltestellen sind bestätigt worden. Aufgrund der Bescheide wurden alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Submission erfolgte im Zuge einer beschränkten Ausschreibung am 31.08.2010. Der Baubeginn ist für den 15.09.2010 vorgesehen. 5. Grundschule Glienick Gesamtsanierung Der Baugenehmigungsantrag wird durch das Planungsbüro derzeit erstellt. 6. Kita Wünsdorf - Neubau Das Richtfest findet am Donnerstag, 16.09.2010 um 15:00 Uhr statt. Alle sind herzlich eingeladen. 9. Kita Bummi – Küchensanierung Der Abriss der alten ElektroHeizungs- und Sanitärinstallation sowie alter Wand- und Bodenfliesen, des Betonfußbodens, der Fenster und der Türen ist in der Schließzeit durchgeführt worden. Die Planung für den Küchentrakt ist derzeit in Bearbeitung. 7. Oberschule Wünsdorf – Erweiterungsbau 10. Kalkschachtöfen (BHG-Gelände) Der Erweiterungsbau ist fertig gestellt und der Schule übergeben worden. Die Aula und die Küche sind in Nutzung und provisorisch ausgestattet. Die Cafeteria und Mittagessenversorgung erfolgt bereits. Im Zuge der Fördermittel für die Ganztagsnutzung wird die Ausstattung des Erweiterungsbaus sowie der WATRäume im Altgebäude angeschafft. Die Realisierung ist in den Oktoberferien 2010 vorgesehen. Der Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes und diverser Nebengebäude ist erfolgt. Die Hauptverkehrswege wurden gekehrt und das Gelände in Vorbereitung zum 12.09.2010 (Tag des offenen Denkmals) von Unrat gesäubert. In der Halle des ehem. BHG-Geländes wird derzeit der Hausanschlussraum hergerichtet und die Aufträge für Wasser- und Stromanschluss wurden erteilt. Das Gebäude ist für die Nutzung als Jugendraum freigegeben, die Außenflächen für Skater. 10 + 6 n 1 0 o Aükltigtibis 31.10.2 g Apfelsaft klar oder naturtrüb 1 Kiste kaufen + 1 Flasche gratis! Eine Kiste (6 x 1 Ltr.) zzgl. Pfand/7 x 1 Ltr. (1 Ltr. = € 0,71) Lohnmostpreis € 2,94 € 4,98 Dienstag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Fruchtsaft Bayer GmbH & Co. KG Märkische Straße 65 · 15806 Zossen OT Dabendorf Telefon 0 33 77 / 3 30 69-0 12. Deponie Zossen Information Auf der Deponie Weinberge in Zossen müssen noch ca. 25.000m³ Boden vor Ort umgelagert und ca. 45.000m³ Boden als Rekultivierungsschicht angeliefert werden. Die Arbeiten sind in Vorbereitung. 13. Umschulungen Von den Erstklässlern der Grundschule Wünsdorf gab es vier Anträge auf Umschulung in die Grundschule Zossen, denen auch allen stattgegeben wurde. Die Stadt Zossen hat einen Antrag auf Verlängerung der Standarterprobungszeit hinsichtlich der Umschulungsanträge gestellt, der auch bis zum Ende der Erprobungszeit bewilligt wurde. Wir sind daher weiterhin für Umschulungsanträge zuständig. 14. Tierheim Mit dem Tierheim wurde nochmals ein Gespräch geführt, um den Fundtiervertrag weiter auszuverhandeln. Hinsichtlich der Kapazität und der weiteren Baumaßnahmen Stadtblatt Seite 5 Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg Volksinitiative am Tierheim besteht noch Klärungsbedarf. 15. Whiteboard In den Sommerferien wurden in allen Grundschulen die Whiteboard installiert, so dass sie jetzt in allen Grundschulen, der Oberschule und der Gesamtschule vorhanden sind. Die Internetanschlüsse stehen noch nicht überall zur Verfügung und werden noch hergerichtet. Die Benutzung ohne Internet ist aber für alle Funktionen möglich. Die Kreidetafeln wurden aus diesen Räumen entfernt. 16. Neue Kita Zossen Für die Überlegungen zur neuen Kita in Zossen stellt die Verwaltung derzeit die Prognose der Kinderzahlen an und fertigt die Gegenüberstellung von Sanierungskosten KIKO und Neubau an. Vorlage zum nächsten SJBS. 17. Kita- Finanzierung Die Verwaltung ist gerade dabei, die Aufstellung der Finanzierung der Kita-Kosten nach öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis zu erstellen. Die Zahlen sollen zur SVV am 15.09. vorliegen und könnten dann ebenfalls im nächsten SJBS beraten werden. Wenn Sie im Stadtblatt Zossen werben wollen, wenden Sie sich bitte an Marion Barthel Mediaberaterin (BVDA geprüft) Tel.: 03379 - 35 32 12 Fax: 03379 - 35 32 50 Funk: 0172 - 7201015 [email protected] Der Landtag wird aufgefordert, sich mit dem Programm zum weitreichenden Abbau der Polizei und deren Umstrukturierung, wie es im Gesetz zur Polizeistrukturreform Der Landtag wird aufgefordert, sich mitfindet, dem zu Programm zum weitreichenden derEinfluss Polizeidahingehend und derengeltend Umstrukturierung, wie es im „Polizei 2020" gesetzgeberischen Niederschlag befassen. Der Landtag möge seinenAbbau politischen machen, Entscheidungen in Umsetzung Programms anhand der bestehenden und deren künftiger Entwicklung unter Berücksichtigung desmöge Sicherheitsempfindens Gesetz zurdieses Polizeistrukturreform „Polizei 2020"Sicherheitslage gesetzgeberischen Niederschlag findet,sowie zu befassen. Der Landtag seinen der Bevölkerung zu überprüfen und ggf. zugeltend korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der Polizeiwachen politischen Einfluss dahingehend machen, Entscheidungen in der Umsetzung dieses Programms anhand der bestehenden als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für Sicherheitslage deren künftiger Entwicklung sowieEinsatzhundertschaft unter Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung zu(LKA) als die Bürgerinnen undund Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten der Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des Landeskriminalamtes überprüfen und ggf. zu korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage der Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der selbständige Dienststelle. Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten Einsatzhundertschaft Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des (LKA) als selbständige Dienststelle. Die Landesregierung treibtder gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „DieLandeskriminalamtes Polizei 2020" voran. Dessen Regelungen sehen den Wegfall der Polizeipräsidien, Begründung: Aufgabenerfüllung des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen und eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll. Begründung: Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet die Sorge hervor, dass eine Die Landesregierung treibtPolizei gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Die Polizei 2020" voran. sehen leistungsund handlungsfähige und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würde dem Gesetzesauftrag fürDessen die PolizeiRegelungen widersprechen, die öffentliden Wegfall der Polizeipräsidien, des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind che Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Auflösung des LKA als zentrale Dienststelleund der Kriminalpolizei neben erheblichenabgeschafft rechtlichen Bedenken Befürchtung Planungen, nach denenZudem bis zubirgt 35 die Polizeiwachen im Land geschlossen eine Einsatzhundertschaft werdendiesoll. in sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße gesichert wird. Das Programm Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst alseinem auchhohen die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet Brandenburg ist einzur Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, Verkehrsunfallaufkommen sowie umfänglichen Wasserstraßen und Seendie Sorge dass eine leistungsund handlungsfähige Polizei und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würdeSicherdem gebieten. Diehervor, Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren heit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze zumutbare Wege der Bürgerinnen undinBürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu dender Einsatzorten Gesetzesauftrag für die Polizei widersprechen, die öffentliche Sicherheit allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen Volksinitiative den eineransteigenden leistungs- undBelastungen handlungsfähigen wahrnehmbarLESE präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg Seite 2gewährleisten,Für eine fürErhalt die weiter bereitesowie und ausgestattete und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die -effiziente Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Landund Wasserstraßen zu gewährleisten. Zudem Bearbeitung besonderer Deliktbereiche. birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in sich, lfd. dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße Vorname Geburtsdatum Wohnort, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Nr.) Unterschrift Datum gesichert wird.Name Nr. Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie 1. umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze zumutbare Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine 2. für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche. 3. 4. Volksinitiative Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg - Seite 3- Initiatoren der Volksinitiative sind: 5. 6. Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg Bund Brandenburger Staatsanwälte e.V. Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg Hinweise zur Unterschriftsleistung: 7. Friedhelm Boginski, Bürgermeister der Stadt Eberswalde Unleserliche oder unvollständige Eintragungen sind ungültig. Dieses gilt ferner für Eintragungen, die einen Vorbehalt enthalten oder nicht rechtzeitig erfolgt sind. Alle Eintragungen sind persönlich vorzunehmen. Die Unterzeichner der Volksinitiative müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Lehmann, Bürgermeister Stadt Bad Freienwalde Brandenburg haben. Auch Bürger Ralf der Europäischen Union (EU) undder Staatsangehörige eines Staates, der nicht Mitglied der EU ist, können sich an Volksinitiativen 8. beteiligen, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung sind und die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen. Michaela Schreiber, Bürgermeisterin der Stadt Zossen 9. Initiatoren der Volksinitiative sind: Vertreter der Initiative und deren Stellvertreter sind: 10. Gewerkschaft der Polizei, Vertreter der Initiative Stellvertreter der Initiative Landesbezirk Brandenburg Bund Brandenburger Hinweise zur Unterschriftsleistung: Staatsanwälte e.V. Andreas Schuster Petra Schäuble Deutsche Justiz-GewerkUnleserliche oder unvollständige Eintragungen sind ungültig. Dieses gilt ferner für Eintragungen, die einen Vorbehalt enthalten oder schaft, Landesverband RalfEintragungen sind persönlich Roggenbuck Claudia Grimmmüssen das nicht rechtzeitig erfolgt sind. Alle vorzunehmen. Die Unterzeichner der Volksinitiative Brandenburg Friedhelm Boginski, achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben. Auch Bürger der Europäischen Union (EU) Bürgermeister der Stadt Friedhelm Boginski Ralf Lehmann und Staatsangehörige eines Staates, der nicht Mitglied der EU ist, können sich an Volksinitiativen beteiligen, wenn sie im Besitz einer Eberswalde Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung sind und die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen. Ralf Lehmann, Bürgermeister Dirk Huthmann Raimo Ermler der Stadt Bad Freienwalde Michaela Schreiber, Jörg Pohl Jens Dreßler Bürgermeisterin der Stadt Zossen Ausgefüllte Unterschriftslisten bitte sofort zurücksenden an: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 64; 14482 Potsdam cmyk-ZOS STI_5_12_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 12 Stadtblatt Willkommen! Bienvenue! Welcome! Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Zossen Die Stadtbibliothek Zossen mit ihren Standorten in Zossen und Wünsdorf hat im Oktober 2010 folgende Öffnungszeiten: ZOSSEN Standort am Kirchplatz 2 (03377/30 40 477) Montag, Dienstag und Freitag: 13 – 18 Uhr Donnerstag: 10 – 19 Uhr Samstag: 10 – 13 Uhr WÜNSDORF Standort im Bürgerhaus 1 (OT Wünsdorf: 033702/ 60 815) Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 14 – 18 Uhr Samstag: 10 – 13 Uhr (www.zossen.bbwork.de) Auswahl aus den Neuanschaffungen der Bibliotheken im September 2010 Bücher: Doris Gercke: Tod in Marseille Ingrid Noll: Ehrenwort Petra Durst-Benning: Die russische Herzogin Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab Sophies Crepes und Pfannkuchen Lieblingssachen für Kinder: 50 Ideen zu Selbermachen Komm, wir feiern Laternenfest Neue Ratekrimis (Tatort Geschichte) Der lächelnde Odd und die Reise nach Asgard DVDs: Soulkitchen Zweiohrküken Die Frau des Zeitreisenden Hier kommt Lola CDs: Wir sind Helden: Bring mich nach Hause Apocalyptica: 7th Symphony Reamonn: Eleven Katy Perry: Teenage dream !Jede Woche neue Medien! Im Zossener Wünsdorf hätte Liza Minelli ihren MusicalHit aus „Cabaret“ noch um ein paar fremdsprachige Begrüßungen erweitern können. Das 7. Internationale Bücherstadt-Festival, das die Internationale Vereinigung der Bücherstadt (IOB) durchführte, hatte nämlich auch Gäste aus Norwegen, Finnland, Belgien, der Schweiz, Italien, Kroatien und sogar Malaysia, das für das nächste Internationale Bücherstadt-Festival 2012 Gastgeberland sein wird.. So war auch das Ensemble aus Präsentationsständen zum Wünsdorfer Büchermarkt am zweiten Septemberwochenende ein im besten Sinne internationales Bücherdorf. Eröffnet wurde das Festival durch den Vorsitzenden des Kreistags Teltow-Fläming, Christoph Schulze, der in dieser Funktion den Landrat auch als Schirmherrn vertrat. Zum Rahmen-Programm für die Delegationen der unterschiedlichen Bücherstädten aus aller Welt gehörten aber natürlich nicht nur die üblichen Arbeitssitzungen der Internationalen Organisation der Bücherstädte (IOB), in die das kroatische Pazin als offizielles Mitglied aufgenommen und die nächsten beiden Festival-Orte festgelegt wurden. Natürlich hatten Werner Borchert und sein Team sich als Gastgeber mit einem vielfältigen Programm von Besichtigungen, Führungen und Ausflügen in der unmittelba- ren und weiteren Umgebung Zossens und seines Ortsteils Wünsdorf so ins Zeug gelegt, dass unmöglich Langeweile aufkommen konnte. Nicht nur Franco Muzzio, Verleger und Repräsentant des italienischen Bücherdorfs Montegreggio, zollte deshalb der sprichwörtlichen deutschen Effizienz in Planung und Organisation des Festivals großen Respekt. Ein Repräsentant der malayischen Delegation, der für die regionale Regierung Malakkas die Delegation „seiner“ Bücherstadt begleitet hatte, fand ebenso wie die anderen internationalen Gäste alle positiven Klischees über deutsche Gastfreundschaft und Gründlichkeit aufs Angenehmste bestätigt. Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber war sich deshalb in Ihrer Grußadresse an Gäste wie Gastgeber, die sie auch den Medien übermittelt hatte, ganz sicher, dass Ihre Wünsche im Namen der Stadt für gutes Gelingen und Erfolg des Bücherstadtfestivals Realität würden. In ihrer Antwort auf die Einladung des Festival-Organisators, hatte sie auf die Bedeutung des Festivals nicht nur für den Zossener Ortsteil Wünsdorf, sondern für die ganze Großgemeinde Stadt Zossen hingewiesen und – über die bereits beschlossene finanzielle Unterstützung hinaus – auch einen offiziellen Vertreters der Stadt für das Festival zugesagt und entsandt. Sportkalender Oktober 2010 Sportplatz Burgberg Wünsdorf 30.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Lauf um den Wünsdorfer See ab 13:00 Uhr Info: 033702-61199 Paul Schumann Sporthalle Wünsdorf 02.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handball ab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 09.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handballab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße 30.10.2010 MSV Zossen 07 e.V. Handballab 10:00 Uhr Info: 03377-300119 23.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handballab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 28.11.2010 Stadt Zossen Puppenstück mit Pittiplatsch, Schnatterinchen und Co ab 16:00 Uhr Info: 03377-30400 30.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handballab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 Behinderten-Parkausweise blaue BehindertenAlte Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Darauf verweist Ina Landmann, Behindertenund Seniorenbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming. Gleichzeitig bittet sie alle Betroffenen im Landkreis Teltow-Fläming, diesen Termin zu beachten. "Ab 1. Januar 2011 gelten nur noch die europäischen Parkausweise. Sie sind aus Plastik und mit einem Lichtbild auf der Rückseite versehen", so Ina Landmann. Sie greift damit eine aktuelle Presse-Information des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. auf, der aktuell auf den anstehenden Termin aufmerksam macht. Im dazu herausgegebenen Text heißt es: "Bereits im Januar 2001 hatte der Bundesverkehrsminister dies entsprechend den Vorgaben aus Brüssel angekündigt und angeordnet, dass bei neuen Anträgen nur noch der europäische Ausweis ausgestellt werden darf. Die meisten Berechtigten werden deshalb den neuen Ausweis schon besitzen. Wer aber immer noch den alten benutzt, sollte sich möglichst bald den neuen Ausweis bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen." Im Landkreis Teltow-Fläming ist dafür das Straßenverkehrsamt zuständig. Für die Antragstellung werden der Behindertenausweis und ein Lichtbild benötigt. Bei Kindern unter 16 Jahren kann zwar auf das Lichtbild verzichtet werden, der Ausweis ist dann aber im Ausland unbrauchbar. Dort gelten nicht dieselben Parkerleichterungen wie in Deutschland. Man muss sich vielmehr an die im jeweiligen Land festgesetzten (und meist sehr begrenzten) Regelungen halten. Welche das im Einzelnen sind, erfährt man aus einem kleinen Heftchen, das jeder ausgehändigt bekommt, der den neuen Ausweis erhält. Wer im Ausland von den dort geltenden Parkerleichterungen Gebrauch machen will, muss nicht nur den Ausweis gut sichtbar auslegen, sondern - so eine Mitteilung der EU - daneben auch das besagte Heftchen. Wer dies vergisst, könnte also Ärger bekommen. Für die Beantwortung möglicher Rückfragen sollten sich Bürgerinnen und Bürger aus unserem Landkreis an das Straßenverkehrsamt TeltowFläming, Am Nuthefließ 2,14943 Luckenwalde, wenden. Dort ist man unter Telefon (03371) 608-2170 oder E-Mail strassenverkehrsamt@ teltow-flaeming.de zu erreichen. 24. September Februar 2010 29. 2010 Stadtblatt Amtsblatt Seite Seite11 11 Fragen und Antworten zur neuen Straßenreinigungssatzung Dieses Mal: die so genannte „Sommerreinigung” Mit dem 26.Juli 2010 ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Zossen in Kraft getreten, gerade rechtzeitig zum Beginn des Herbstes, wenn die praktische Bedeutung ganz deutlich wird. Wie bereits im Stadtblatt vom 25. August diesen Jahres angekündigt, wird die kleine Serie mit Erläuterungen fortgesetzt, dieses Mal in Frage-Antwort-Form und dem Thema „Sommerreinigung“. Dabei ist der Begriff Sommerreinigung nicht kalendarischen gemeint, sondern dient einfach nur zur Abgrenzung gegen die „Winterreinigung“. Die in der Straßenreinigungssatzung ‚Sommermonate’ genannte Zeit umfasst den Zeitraum der Monate März bis November. Worauf und wieweit erstreckt sich die Sommerreinigung? Der konkrete Umfang der Sommerreinigung ist in § 3 Absatz 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung geregelt. Dabei ist für die Reinigungspflichten grundsätzlich nach Geh- und Radwegen, nach Anliegerflächen und nach unbefestigten und befestigten Fahrbahnen zu unterscheiden. Ebenso muss nach reinen Anliegerstraßen und Bundes-, Landes-, Kreis- und als verkehrsbedeutend bezeichneten Gemeindestraßen unterschieden werden, um zu wissen, welche Pflichten für wen bestehen. Was gehört nun im Sommer konkret zur Reinigungsaufgabe an unbefestigten Straßen? Soweit man Anlieger einer unbefestigten Straße ist, müssen der Geh- und Radweg bzw. die Fläche von der Grundstücksgrenze (Zaun) bis zur angrenzenden Fahrbahn in der gesamten Breite des Anliegergrundstücks gereinigt werden. Unter Reinigung ist hierbei zu verstehen: Laub harken, die Rasen-/Grünmahd, das Entfernen von Fremdkörpern und das Entfernen von wildem Bewuchs. Diese Reinigungsaufgaben sind übrigens auch bis zur Mitte der unbefestigten Fahrbahn durchzuführen, soweit die Fahrbahnreinigung dem Anlieger obliegt. Ob und wo das der Fall ist, können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde und als InfoBlatt im Bürgerbüro der Stadt Zossen erhältlich ist. In welcher Qualität ist zu reinigen? Insgesamt kommt es auf einen ordentlichen und gefahrfreien Gesamteindruck der Flächen vor dem Grundstück an. Und was gehört im Sommer konkret zur Reinigungsaufgabe an befestigten Straßen? Ist man Anlieger einer befestigten Straße, umfasst die Straßenreinigung zusätzlich die Reinigung der Bordsteinkanten zur Fahrbahn und das Freihalten von Regenwasserabläufen und Hydranten etc. - soweit es sich um eine reine Anliegerstraße handelt. Wenn keine Bordsteinkante vorhanden ist, die gereinigt werden müsste, entfällt natürlich die Kantenreinigung. Und wer übernimmt die Fahrbahnreinigung, wenn ich nur bis zum Fahrbanhnrand reinigungspflichtig bin? Auch das ist klar und eindeutig im Straßenverzeichnis der Satzung geregelt. Ist man z.B. Anlieger einer Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße, übernimmt diese Aufgabe für den Anlieger die Stadt Zossen gegen eine Gebühr, die satzungsgerecht festgelegt wird. Dieser Anlieger übernimmt selbst dann „nur“ die Reinigung der Geh- und Radwege und der Anliegerfläche. Bei reinen Anliegerstraßen treffen sämtliche Pflichten den Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten. Muss ich als Anlieger auch „übergroße“ Flächen, wie zum Beispiel Angerflächen reinigen? Natürlich gibt es Ortslagen - insbesondere Dorfangerflächen und Dorfplätze, bei denen eine Reinigung der kompletten Anliegerfläche von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnkante unzumutbar wäre. Hier gilt, dass die Angerflächen und Dorfplätze - wie bisher auch - von der Stadt Zossen bzw. beauftragten Dritten gereinigt werden. Der Anlieger hat „nur“ für die Sauberhaltung und vor allem Gefahrbeseitigung einer Fläche von rund 4 m ab Grundstücksgrenze zu sorgen. Gibt es noch andere Härtefallregelungen? Natürlich ist uns allen bewusst, dass die Laubentsorgung in ganz bestimmten Straßenzügen ebenfalls unzumutbar sein könnte. Aus diesem Grunde gilt für diese – unten aufgelisteten – Straßenzüge Folgendes: Hier ist das Laub der Straßenbäume - und nur dieses, also kein anderer mit dem Laub zusammengekehrter Unrat - zu großen Haufen auf der Anliegerfläche zusammen zu harken. Der Stadtbetrieb der Stadt Zossen wird in den Monaten Oktober bis November 14tägig dieses Laub zur Entsorgung abholen, entsprechend unten aufgeführter Tabelle: sehr breiten Anliegerflächen z.B. Acker- Wiesen und Waldflächen Straßenzug Orts-/GemeindeteilHinweis Kastanienallee Dabendorf Miniermotte Trebbiner Straße / Ecke Berliner Chaussee Dabendorf Miniermotte Adlershorststraße Wünsdorf Kastanien/Miniermotte Gerichtsstraße bis Ortsausgang B246 Zossen Kastanien/Miniermotte Zur Dorfstraße, Schünow Kastanie/ Miniermotte Bereich um große Kastanie Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass der Stadtbetrieb angewiesen ist, ausschließlich das zusammen gekehrte Laub der Straßenbäume abzuholen und unberechtigt auf der Anliegerfläche verbrachtes Laub dort verbleibt. Auch wenn die neue Gebührensatzung erst noch beraten und beschlossen werden muss, können Sie als Anlieger davon ausgehen, dass mit Augenmaß die Gebührenveranlagung erfolgen wird. Insbesondere bei Natürlich gilt aber auch: Soweit man diese Pflichten nicht selbst erledigen kann oder möchte, können Dritte mit der Aufgabenerledigung auf Kosten des Anliegers beauftragt werden. wird es - auf Antrag - Härtefallregelungen geben. Soweit erst einmal die am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten Ihrer Stadtverwaltung zur so genannten Sommerreinigung. In einer der nächsten Ausgaben Ihres Stadtblatts werden dann die „Rätsel“ der Winterreinigung rechtzeitig gelöst. Treffen mich die Reinigungspflichten auch als Wochenendhausnutzer? Hier gilt der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet!“ und deshalb als Antwort ein uneingeschränktes JA! Auf Eigentümer oder Pächter von Wochenendgründstücken treffen alle Reinigungspflichten wie für Anlieger von Wohn- und Geschäftsgrundstücken auch zu. Für alle Fragen, die sich zwischendurch ergeben, können Sie sich natürlich gerne an das Bürgerbüro wenden. Sie erreichen es telefonisch unter der Rufnummer 03377/ 30 40 500, können Ihre Fragen aber auch gerne per E-Mail an Ihr Team vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung richten: VL-Ordnungsamt@SVZossen. Brandenburg.de VS Bürgerhilfe gGmbH Seniorenheim „Am Rosengarten“ Am Bahnhof 11 • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03 37 02 - 22 70 Leitung: Frau Meißner Selbstbestimmtes Wohnen wie zu Hause: Hotelcharakter sowie Betreuung und Pflege nach dem Wohn- und Hausgemeinschaftskonzept Einzelzimmer mit eigenem WC und Dusche Auslegware, Fußbodenheizung Betreuung in kleinen Wohngruppen im Wohnzimmer mit Küche Kochen in eigener Küche Wahlessen Kostenlose Beratung vor Ort oder zu Hause Häusliche Krankenpflege Zum Bahnhof 57a • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03 37 02 - 6 19 03 Pflegedienstleiterin: Frau Monika Linke Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit Hauswirtschaftshilfe Kostenlose soziale Beratung Hausnotrufsystem , Krisentelefon Demenzbetreuungsangebote Essen auf Rädern www.vs-buergerhilfe.de cmyk-ZOS STI_6_11_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 6 Stadtblatt Die Fraktionen der SVV zum Thema Innenstadt beleben Für eine lebenswerte Innenstadt Aus den Ergebnissen der Befragung der Gewerbetreibenden und Einwohner der Innenstadt, die Ende 2009/Anfang 2010 von der „Initiative für eine lebenswerte Innenstadt“ durchgeführt wurde, lassen sich Möglichkeiten ableiten, wie Der Marktplatz der Stadt Zossen hat sich im Laufe der letzten Jahre sehr positiv entwickelt. Es gibt viele Veranstaltungen auf diesem sehr schön gestalteten Platz, zum Vergnügen der Bürger von Zossen. Leider ist durch den Wegzug der Kreisverwaltung und den Bau des Südring-Centers die Kaufkraft zurückgegangen und damit verbunden, ist der Branchenmix nicht mehr so vielfältig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die ehemalige Post, so wie geplant, als Standort der ARGE ausgebaut wird; denn fast einhundert Arbeitskräfte sowie täglich viele Besucherströme werden die Kaufkraft in der Stadt verbessern. Erfahrungsgemäß wird der Einkauf in der Mittagspause erledigt. Ein weiterer Kundenmagnet wäre die Eröffnung von Rossmann in der schon seit langem klaffenden Lücke des ehemaligen Deutschen Hauses. Das sind kurzfristig zu realisierende Möglichkeiten, um die Innenstadt zu beleben. Wenn der Landrat, Herr Giesecke, das Vorhaben der ARGE in die ehemalige Post einzuziehen unterstützt, so wie er es ja schon geäußert hat, dann wird der Marktplatz bald wieder vor Menschen nur so wimmeln. Das Thema Rossmann liegt ja nun in den Händen der Denkmalpflege. Hier wäre ein Umdenken hin zur Genehmigung der Bebauung der Lücke für die Innenstadtbelebung mehr als nur hilfreich. Ein sehr wichtiges Vorhaben zur Entwicklung der Innenstadt ist die Ansiedlung von Kaufland. Kaufland wird Kunden nach Zossen bringen, die schon lange nicht mehr in Zossen waren. Die umliegenden Dörfer fahren schon lange an Zossen vorbei ins benach- Plan B Stadtblatt Seite 7 Jubiläumsfeier war ein voller Erfolg Am 11. September feierte die Feuerwehr Wünsdorf ihr 85 jähriges Bestehen. FDP SPD/LINKE/VUB Für die Sanierung der Innenstadt Zossen wurden seit 1991 insgesamt rund 10,4 Mio. Euro aufgebracht. Damit hat sich die Attraktivität der Innenstadt erhöht. Das zeigen nicht zuletzt zahlreiche Sanierungsmaßnahmen und das Entstehen neuer Geschäfte. Dass es hier noch Entwicklungspotentiale in quantitativer und qualitativer Hinsicht gibt, steht außer Frage. So könnten noch weitere Geschäfte das angebotene Sortiment in der Innerstadt erhöhen und die Ansiedlung von gastronomischen Betrieben die Innenstadt weiter beleben. Die Gestaltung der Innenstadt hat jedoch nicht jedermanns Geschmack getroffen. Kritisch anzumerken ist, dass der Marktplatz viel vom Charakter eines märkischen Marktes eingebüßt hat. 29. September 2010 die Innenstadt attraktiver werden kann (die Ergebnisse finden Sie im Internet unter www.spd-zossen.de). Es geht nicht nur darum, Leute von außen anzulocken, sondern auch qualitätvolle Angebote für die zu unterbreiten, die vor Ort leben. Die Befragung machte u. a. deutlich, dass die Verlegung des Markttages wieder auf den Samstag breite Unterstützung finden würde. Die Ansiedlung eines Magneten in der Innenstadt könnte dringend benötigte Laufkundschaft anziehen. Daneben sollte die Innenstadt auch nicht als attraktiver Wohnort vernachlässigt werden. Nach wie vor gibt es Parkprobleme in der Innenstadt. Das betrifft die Parktaschen auf den Markt wie auch die oft unsensible Ahndung von Parkverstößen. Zudem befürchten die Gewerbetreibenden, dass durch den Bau eines Kaufland-Marktes in der Stubenrauchstraße im Bereich des Autohauses Klaus & Markwardt die Attraktivität der Innenstadt stark verlieren wird und viele Geschäfte schließen müssen. barte Südring-Center. Hier wird ein Umdenken stattfinden, denn so wie vor dem Bau des Südring-Centers werden dann viele Menschen wieder nach Zossen fahren, um ihren Einkauf zu tätigen. Kaufland wird nicht, wie von Einigen aus dem linken Flügel behauptet, die Innenstadt veröden, sondern dadurch das generell wieder mehr Menschen nach Zossen kommen dazu beitragen, dass auch viele mal wieder den Marktplatz besuchen. Wer einmal im Südring-Center ist, der kommt nicht noch extra nach Zossen; aber wer einmal in Zossen ist, fährt auch nicht mehr nach Rangsdorf. Wenn Kaufland hier ist, werden sich in der Innenstadt auch wieder andere namentlich bekannte Geschäfte, so wie Rossmann, ansiedeln, man muss sie nur lassen und unterstützen und nicht ihre Ansiedlung, wie z.B. durch die Denkmalpflege praktiziert, verhindern. Ich habe 1990 hier in Zossen als Erster nach der Wende ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut, weil ich von dem Standort Zossen überzeugt war und immer noch bin. Meine Damen und Herren, ich habe es bis heute nicht bereut. Zossen ist eine schöne Stadt mit vielen Chancen und vielen netten Menschen, man muss nur die Augen öffnen und es sehen wollen! Besonders spannend für die Zossener dürfte sein, wie sich der parteilose Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Preuß, als bereits gekürter Bürgermeisterkandidat von SPD und Linkspartei in dieser Frage zur Entwicklung der Innenstadt in Zukunft verhalten wird. Andreas Noack, Plan B Eingeladen waren alle Wünsdorfer, Zossener und auch viele Gäste von „weit her“, wie die Feuerwehr aus Recklinghausen. Marktplatz Zossen – ein lebendiger Platz? Der Marktplatz ist Aushängeschild, Spiegel und Zentrum einer Stadt. In Zossen zeigt sich z.Z. eine durchaus passable Hülle, einzelne Geschäfte, die sich erfolgreich um Attraktivität bemühen und andere, denen dies nicht im selben Maße gelingt, ein relativ hoher Leerstand auch prägender Gebäude, das fehlen von „Besuchermagneten“, nur noch wenige direkte Bewohner (auch bedingt durch den Abriss insbesondere von Hintergebäuden), kaum spielende Kinder und besonders in den Abendstunden oft gähnende Leere. Wie lässt sich dies ändern? Am Besten gemeinsam und nicht nebeneinander. Alle Interessierten, ob Verwaltung, Gewerbetreibende, Eigentümer, Bewohner oder Verein gehören an einen Tisch (z.B. in einer AG Zentrum Zossen) um Ideen zu entwickeln, zu beraten und in der Umsetzung zu begleiten. Was wäre exemplarisch vorstellbar? - Angebot der zentralen Vermarktung aller freien Wohn- und Gewerbeflächen z.B. über die ZWG „Leben findet InnenStadt!“ Nur wo Menschen sich oft und gerne aufhalten, findet Leben statt. Der Marktplatz wurde mit viel Geld saniert und neu gestaltet. Jährlich steckt die Stadt Geld in Weinfest und Weihnachtsmarkt. Dennoch ist der Marktplatz von Belebung weit entfernt. Die Zossener CDU-Fraktion ist immer dafür, Realitäten anzuerkennen: Geschäftsleute in Handel, Handwerk und Gastronomie können sich rund um den Marktplatz nur halten, wenn der Umsatz stimmt. Kein Unternehmen kann davon leben, dass wir daran vorbeifahren und unser Geld woanders ausgeben. Zur Belebung des Marktplatzes gehört deshalb, wie bei den Festen, nicht nur Lebensfreude sondern auch Kaufkraft. Dazu kann und soll auch die große Post-Immobilie im Stadtbesitz genutzt werden. Und: Das Areal ist groß, das Thema wichtig genug, um es für eine breite Diskussion in der Bürgerschaft zu nutzen. Wir als CDU-Stadtverordnete schlagen vor, stadtweit zu diskutieren über Alternativen, die geeignet sind, zu unterschiedlichen Tageszeiten Belebung für den Marktplatz zu bringen: Wir können uns durchaus vorstellen, das große Postareal vielfältig zu nutzen. Zum einen könnte eine neue Zossener Kita im Quergebäude auf dem Hof entstehen, die das Hofgelände und den Parkplatz Marktstraße mit einschließt. Hierfür bevorzugen wir eine Variante mit einem freien Kita-Träger der evtl. Die Organisatoren hatten mit der Vorbereitung ganze Arbeit geleistet, was auch durch die vielen Besucher, die sehr lange mit der Feuerwehr feierten, honoriert wurde. - Nutzungskonzept für die städtischen Grundstücke der ehemaligen Post entwickeln und möglichst bald umsetzen (z.B. Kulturzentrum mit Theater, Kino und Gastronomie) - Weitere Detailverbesserung der Marktplatzgestaltung (z.B. Abgrenzung des Spielbereichs zur Kreuzung, Freigabe der Lieferstraßen für Radfahrer) - Kiosk im Bereich der Spielflächen, der Informationen zur Stadt und der Umgebung, aber auch Zeitungen , Süßigkeiten und Getränke anbieten und die Spielfiguren betreuen kann. - Gezielte Lenkung von Touristen über den Marktplatz und entsprechende Informationen - U.v.a.m. Nur gemeinsam, mit vielen kleinen Schritten, einigen Magneten, neuen Bewohnern und eigenem Tun (Angebote in der Innenstadt nutzen, auch wenn’s bequemer erscheinen mag, alles auf einmal auf der grünen Wiese zu erledigen) wird der Marktplatz Zossen ein lebendiger Platz! einen 24 -Std.-Betrieb garantiert, um die Stadt für BBI Mitarbeiter attraktiver zu gestalten. Im Obergeschoß des Quergebäudes könnten wir uns eine kulturelle Nutzung vorstellen mit einem Saal für Veranstaltungen wie Schultheater und die Sitzungen der Stadtverordneten. Zudem könnte in Nähe des Marktplatzes ein Projekt für barrierefreies Wohnen entstehen. Dazu sollte das Gebäude Marktplatz 6 zu seiner ursprünglichen Nutzung zurückkommen, es war früher ein Wohnhaus. Platz wäre auch für Systemgastronomie und künstlerische sowie geschichtliche Ausstellungsflächen, mit eventueller Verlagerung der kleinen Galerie vom Stadtpark, der dort vorhandene Raum ist oft nicht ausreichend. Auch ein Tourismusbüro wäre im alten Postgebäude sehr gut platziert, dazu könnten Arztpraxen und Büroflächen geschaffen werden. Alles das würde einen regen Anlaufpunkt in der Innenstadt gewährleisten, der auch die umliegenden Händler profitieren lässt. Der notwendige Umbau und die spätere Verwaltung der Gebäude kann durch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) gewährleistet werden. In Zukunft muss am und um den Marktplatz die „Post richtig abgehen“, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, denn die alte Post gehört jetzt der Stadt. Die Belebung unseres Zentrums ist also unser aller Sache. Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Zossen im August 2010 Danksagung zum Weinfest! In diesem Jahr gab es wieder einige Veränderungen auf dem Festplatz. Erstmalig konnte die Stadtverwaltung den Weinhändlern und deren Gästen ein gemütliches Weinseparee rund um die Zossener Dreifaltigkeitskirche anbieten. Ein voller Erfolg! Von Anfang an war der Kirchplatz mit den knapp 10 Weinhändlern, den vielfältigen Speisen und Köstlichkeiten dem großen Festzelt auf dem Marktplatz, ohne nass zu werden, das Bühnenprogramm genießen konnten. Viele der umliegenden Geschäfte hatten ein besonderes Angebot für Ihre Kunden oder öffneten sogar Ihre Höfe mit musikalischer Umrahmung und außergewöhnlichen Wein- und Gaumenfreuden. Ohne die vielen Helfer, deren guten Ideen und ihrer tatkräf- sowie den gemütlichen und ansehbar dekorierten Sitzplätzen, sehr gut besucht. Die leicht versetzte Bühne stellte die Verbindung zwischen Kirch- und Marktplatz dar. So dass, sowohl die Besucher vom Weinseparee, als auch die Zuschauer unter tigen Unterstützung, wäre die Ausrichtung des Weinfestes so nicht möglich. Wir danken allen, auf die wir uns jedes Jahr aufs Neue 100 %ig verlassen können; u.a. dem Stadtbaubetrieb, der immer wieder seine Flexibilität bewies und für jedes Problem eine Lösung parat hat, Gärtnerei Wosch für die schöne Blumendekoration der Bühne, MüCoLEF für die kostenlose Bereitstellung des Müllcontainers, der Rohrreinigungsfirma Rief für den unkomplizierten Toilettenwagenanschluss, der Elektrofirma Flöter für die unermüdliche Bereitschaft, alle mit ausreichend Strom zu versehen, REGO Security, den Technikern von F-Sound, den ortsansässigen Caterern, den Feuerwehren aus Horstfelde und Wünsdorf, den Vereinen und Künstlern des Bühnenprogramms, dem DRK und vielen mehr. Ein besonderer Dank gilt allen Anwohnern der Zossener Innenstadt für das Dulden der Lärmbelästigungen, Absperrungen und Umleitungen an den 3 tollen Tage. Ihre Bürgermeisterin und die Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen cmyk-ZOS STI_7_10_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 10 Stadtblatt Stadtblatt Seite 9 Seite 8 Stadtblatt Stadtmeisterschaften der Feuerwehr Dankeschön an alle Teilnehmer der Stadtmeisterschaften der Feuerwehr Haustechnik Heizung - Sanitär - Klima www.thiel-service.de Tauziehen LKW / 2010 Um den Wanderpokal der Stadt Zossen Jetzt auf Umweltenergie umsteigen ! Männermannschaften laut Forsa-Umfrage wird eine Investition in Erneuerbare Wärme als lohnende Geldanlage in unsicheren Zeiten betrachtet Mannschaften Wärmepumpen erfüllen das seit 01.01.2009 in Kraft getretene Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Zeit Platzierung n dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei allen Feuerwehren der Stadt Zossen für ihre Teilnahme an den diesjährigen Stadtmeisterschaften bedanken. Der Wettkampf war fair und sportlich und ich hoffe der Spaßfaktor kam trotz der Anstrengung auch nicht zu kurz. Auf dieser Seite sind daher nicht nur die Platzierungen, sondern auch die einzelnen Zeiten veröffentlicht. Ich finde, alle Zeiten können sich sehen lassen, nicht nur die der Siegermannschaften. Ich freue mich schon jetzt auf die Stadtmeisterschaften im nächsten Jahr und ganz besonders auf ein noch einzulösendes Versprechen in der Kategorie Ü 40. Michaela Schreiber Bürgermeisterin Bis zu 3000 € Förderung im Einfamilienhausbereich möglich - Zertifizierter Fachbetrieb für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen Ausgezeichnet in den Jahren 2007 / 2008 / 2009 - Hand in Hand mit zugelassenem Energieberater und Sachverständigem Weinberge 9a 15806 Zossen Tel.: 03377 / 30 12 52 Fax.: 03377 / 30 12 47 [email protected] – Die andere Art mit Pferden umzugehen – Rai-Reiten – Neuhof Detlef Teuscher • 29 km südl. Berliner Stadtgrenze, Zossen OT Wünsdorf • Naturkonformes, gewaltfreies Reiten ohne Hilfsmittel wie Trense, Peitsche, Sporen etc. • Endlose Reitwege hinter den Koppeln • Ausbildung von Pferd und Reiter • Schnupperkurse und Seminare • Persönlichkeitstraining 1 Wünsdorf 0,32:69 5 2 Nunsdorf 0,30:19 4 3 Dabendorf 0,29:87 3 4 Schöneiche 0,28:17 1 5 Kallinchen 0,34:52 8 6 Schünow 0,28:51 2 7 Nächst Neuendorf 0,34:32 7 8 Recklinghausen 0,32:75 6 9 Zossen 0,34:81 9 7.Stadtausscheid Disziplin „Löschangriff nass“ im Rahmen der Stadtmeisterschaften am 11.09.2010 Männermannschaften Lfd.Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 0,31:77 Lfd.Nr. 1 2 3 Lfd.Nr. 1 2 3 Strafrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht Bußgeldrecht Wir bieten Ihnen an: ✓ Baumsanierung durch Freiklettern ✓ Zaun- u. 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Leider ist durch den Wegzug der Kreisverwaltung und den Bau des Südring-Centers die Kaufkraft zurückgegangen und damit verbunden, ist der Branchenmix nicht mehr so vielfältig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die ehemalige Post, so wie geplant, als Standort der ARGE ausgebaut wird; denn fast einhundert Arbeitskräfte sowie täglich viele Besucherströme werden die Kaufkraft in der Stadt verbessern. Erfahrungsgemäß wird der Einkauf in der Mittagspause erledigt. Ein weiterer Kundenmagnet wäre die Eröffnung von Rossmann in der schon seit langem klaffenden Lücke des ehemaligen Deutschen Hauses. Das sind kurzfristig zu realisierende Möglichkeiten, um die Innenstadt zu beleben. Wenn der Landrat, Herr Giesecke, das Vorhaben der ARGE in die ehemalige Post einzuziehen unterstützt, so wie er es ja schon geäußert hat, dann wird der Marktplatz bald wieder vor Menschen nur so wimmeln. Das Thema Rossmann liegt ja nun in den Händen der Denkmalpflege. Hier wäre ein Umdenken hin zur Genehmigung der Bebauung der Lücke für die Innenstadtbelebung mehr als nur hilfreich. Ein sehr wichtiges Vorhaben zur Entwicklung der Innenstadt ist die Ansiedlung von Kaufland. Kaufland wird Kunden nach Zossen bringen, die schon lange nicht mehr in Zossen waren. Die umliegenden Dörfer fahren schon lange an Zossen vorbei ins benach- Plan B Stadtblatt Seite 7 Jubiläumsfeier war ein voller Erfolg Am 11. September feierte die Feuerwehr Wünsdorf ihr 85 jähriges Bestehen. FDP SPD/LINKE/VUB Für die Sanierung der Innenstadt Zossen wurden seit 1991 insgesamt rund 10,4 Mio. Euro aufgebracht. Damit hat sich die Attraktivität der Innenstadt erhöht. Das zeigen nicht zuletzt zahlreiche Sanierungsmaßnahmen und das Entstehen neuer Geschäfte. Dass es hier noch Entwicklungspotentiale in quantitativer und qualitativer Hinsicht gibt, steht außer Frage. So könnten noch weitere Geschäfte das angebotene Sortiment in der Innerstadt erhöhen und die Ansiedlung von gastronomischen Betrieben die Innenstadt weiter beleben. Die Gestaltung der Innenstadt hat jedoch nicht jedermanns Geschmack getroffen. Kritisch anzumerken ist, dass der Marktplatz viel vom Charakter eines märkischen Marktes eingebüßt hat. 29. September 2010 die Innenstadt attraktiver werden kann (die Ergebnisse finden Sie im Internet unter www.spd-zossen.de). Es geht nicht nur darum, Leute von außen anzulocken, sondern auch qualitätvolle Angebote für die zu unterbreiten, die vor Ort leben. Die Befragung machte u. a. deutlich, dass die Verlegung des Markttages wieder auf den Samstag breite Unterstützung finden würde. Die Ansiedlung eines Magneten in der Innenstadt könnte dringend benötigte Laufkundschaft anziehen. Daneben sollte die Innenstadt auch nicht als attraktiver Wohnort vernachlässigt werden. Nach wie vor gibt es Parkprobleme in der Innenstadt. Das betrifft die Parktaschen auf den Markt wie auch die oft unsensible Ahndung von Parkverstößen. Zudem befürchten die Gewerbetreibenden, dass durch den Bau eines Kaufland-Marktes in der Stubenrauchstraße im Bereich des Autohauses Klaus & Markwardt die Attraktivität der Innenstadt stark verlieren wird und viele Geschäfte schließen müssen. barte Südring-Center. Hier wird ein Umdenken stattfinden, denn so wie vor dem Bau des Südring-Centers werden dann viele Menschen wieder nach Zossen fahren, um ihren Einkauf zu tätigen. Kaufland wird nicht, wie von Einigen aus dem linken Flügel behauptet, die Innenstadt veröden, sondern dadurch das generell wieder mehr Menschen nach Zossen kommen dazu beitragen, dass auch viele mal wieder den Marktplatz besuchen. Wer einmal im Südring-Center ist, der kommt nicht noch extra nach Zossen; aber wer einmal in Zossen ist, fährt auch nicht mehr nach Rangsdorf. Wenn Kaufland hier ist, werden sich in der Innenstadt auch wieder andere namentlich bekannte Geschäfte, so wie Rossmann, ansiedeln, man muss sie nur lassen und unterstützen und nicht ihre Ansiedlung, wie z.B. durch die Denkmalpflege praktiziert, verhindern. Ich habe 1990 hier in Zossen als Erster nach der Wende ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut, weil ich von dem Standort Zossen überzeugt war und immer noch bin. Meine Damen und Herren, ich habe es bis heute nicht bereut. Zossen ist eine schöne Stadt mit vielen Chancen und vielen netten Menschen, man muss nur die Augen öffnen und es sehen wollen! Besonders spannend für die Zossener dürfte sein, wie sich der parteilose Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Preuß, als bereits gekürter Bürgermeisterkandidat von SPD und Linkspartei in dieser Frage zur Entwicklung der Innenstadt in Zukunft verhalten wird. Andreas Noack, Plan B Eingeladen waren alle Wünsdorfer, Zossener und auch viele Gäste von „weit her“, wie die Feuerwehr aus Recklinghausen. Marktplatz Zossen – ein lebendiger Platz? Der Marktplatz ist Aushängeschild, Spiegel und Zentrum einer Stadt. In Zossen zeigt sich z.Z. eine durchaus passable Hülle, einzelne Geschäfte, die sich erfolgreich um Attraktivität bemühen und andere, denen dies nicht im selben Maße gelingt, ein relativ hoher Leerstand auch prägender Gebäude, das fehlen von „Besuchermagneten“, nur noch wenige direkte Bewohner (auch bedingt durch den Abriss insbesondere von Hintergebäuden), kaum spielende Kinder und besonders in den Abendstunden oft gähnende Leere. Wie lässt sich dies ändern? Am Besten gemeinsam und nicht nebeneinander. Alle Interessierten, ob Verwaltung, Gewerbetreibende, Eigentümer, Bewohner oder Verein gehören an einen Tisch (z.B. in einer AG Zentrum Zossen) um Ideen zu entwickeln, zu beraten und in der Umsetzung zu begleiten. Was wäre exemplarisch vorstellbar? - Angebot der zentralen Vermarktung aller freien Wohn- und Gewerbeflächen z.B. über die ZWG „Leben findet InnenStadt!“ Nur wo Menschen sich oft und gerne aufhalten, findet Leben statt. Der Marktplatz wurde mit viel Geld saniert und neu gestaltet. Jährlich steckt die Stadt Geld in Weinfest und Weihnachtsmarkt. Dennoch ist der Marktplatz von Belebung weit entfernt. Die Zossener CDU-Fraktion ist immer dafür, Realitäten anzuerkennen: Geschäftsleute in Handel, Handwerk und Gastronomie können sich rund um den Marktplatz nur halten, wenn der Umsatz stimmt. Kein Unternehmen kann davon leben, dass wir daran vorbeifahren und unser Geld woanders ausgeben. Zur Belebung des Marktplatzes gehört deshalb, wie bei den Festen, nicht nur Lebensfreude sondern auch Kaufkraft. Dazu kann und soll auch die große Post-Immobilie im Stadtbesitz genutzt werden. Und: Das Areal ist groß, das Thema wichtig genug, um es für eine breite Diskussion in der Bürgerschaft zu nutzen. Wir als CDU-Stadtverordnete schlagen vor, stadtweit zu diskutieren über Alternativen, die geeignet sind, zu unterschiedlichen Tageszeiten Belebung für den Marktplatz zu bringen: Wir können uns durchaus vorstellen, das große Postareal vielfältig zu nutzen. Zum einen könnte eine neue Zossener Kita im Quergebäude auf dem Hof entstehen, die das Hofgelände und den Parkplatz Marktstraße mit einschließt. Hierfür bevorzugen wir eine Variante mit einem freien Kita-Träger der evtl. Die Organisatoren hatten mit der Vorbereitung ganze Arbeit geleistet, was auch durch die vielen Besucher, die sehr lange mit der Feuerwehr feierten, honoriert wurde. - Nutzungskonzept für die städtischen Grundstücke der ehemaligen Post entwickeln und möglichst bald umsetzen (z.B. Kulturzentrum mit Theater, Kino und Gastronomie) - Weitere Detailverbesserung der Marktplatzgestaltung (z.B. Abgrenzung des Spielbereichs zur Kreuzung, Freigabe der Lieferstraßen für Radfahrer) - Kiosk im Bereich der Spielflächen, der Informationen zur Stadt und der Umgebung, aber auch Zeitungen , Süßigkeiten und Getränke anbieten und die Spielfiguren betreuen kann. - Gezielte Lenkung von Touristen über den Marktplatz und entsprechende Informationen - U.v.a.m. Nur gemeinsam, mit vielen kleinen Schritten, einigen Magneten, neuen Bewohnern und eigenem Tun (Angebote in der Innenstadt nutzen, auch wenn’s bequemer erscheinen mag, alles auf einmal auf der grünen Wiese zu erledigen) wird der Marktplatz Zossen ein lebendiger Platz! einen 24 -Std.-Betrieb garantiert, um die Stadt für BBI Mitarbeiter attraktiver zu gestalten. Im Obergeschoß des Quergebäudes könnten wir uns eine kulturelle Nutzung vorstellen mit einem Saal für Veranstaltungen wie Schultheater und die Sitzungen der Stadtverordneten. Zudem könnte in Nähe des Marktplatzes ein Projekt für barrierefreies Wohnen entstehen. Dazu sollte das Gebäude Marktplatz 6 zu seiner ursprünglichen Nutzung zurückkommen, es war früher ein Wohnhaus. Platz wäre auch für Systemgastronomie und künstlerische sowie geschichtliche Ausstellungsflächen, mit eventueller Verlagerung der kleinen Galerie vom Stadtpark, der dort vorhandene Raum ist oft nicht ausreichend. Auch ein Tourismusbüro wäre im alten Postgebäude sehr gut platziert, dazu könnten Arztpraxen und Büroflächen geschaffen werden. Alles das würde einen regen Anlaufpunkt in der Innenstadt gewährleisten, der auch die umliegenden Händler profitieren lässt. Der notwendige Umbau und die spätere Verwaltung der Gebäude kann durch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) gewährleistet werden. In Zukunft muss am und um den Marktplatz die „Post richtig abgehen“, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, denn die alte Post gehört jetzt der Stadt. Die Belebung unseres Zentrums ist also unser aller Sache. Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Zossen im August 2010 Danksagung zum Weinfest! In diesem Jahr gab es wieder einige Veränderungen auf dem Festplatz. Erstmalig konnte die Stadtverwaltung den Weinhändlern und deren Gästen ein gemütliches Weinseparee rund um die Zossener Dreifaltigkeitskirche anbieten. Ein voller Erfolg! Von Anfang an war der Kirchplatz mit den knapp 10 Weinhändlern, den vielfältigen Speisen und Köstlichkeiten dem großen Festzelt auf dem Marktplatz, ohne nass zu werden, das Bühnenprogramm genießen konnten. Viele der umliegenden Geschäfte hatten ein besonderes Angebot für Ihre Kunden oder öffneten sogar Ihre Höfe mit musikalischer Umrahmung und außergewöhnlichen Wein- und Gaumenfreuden. Ohne die vielen Helfer, deren guten Ideen und ihrer tatkräf- sowie den gemütlichen und ansehbar dekorierten Sitzplätzen, sehr gut besucht. Die leicht versetzte Bühne stellte die Verbindung zwischen Kirch- und Marktplatz dar. So dass, sowohl die Besucher vom Weinseparee, als auch die Zuschauer unter tigen Unterstützung, wäre die Ausrichtung des Weinfestes so nicht möglich. Wir danken allen, auf die wir uns jedes Jahr aufs Neue 100 %ig verlassen können; u.a. dem Stadtbaubetrieb, der immer wieder seine Flexibilität bewies und für jedes Problem eine Lösung parat hat, Gärtnerei Wosch für die schöne Blumendekoration der Bühne, MüCoLEF für die kostenlose Bereitstellung des Müllcontainers, der Rohrreinigungsfirma Rief für den unkomplizierten Toilettenwagenanschluss, der Elektrofirma Flöter für die unermüdliche Bereitschaft, alle mit ausreichend Strom zu versehen, REGO Security, den Technikern von F-Sound, den ortsansässigen Caterern, den Feuerwehren aus Horstfelde und Wünsdorf, den Vereinen und Künstlern des Bühnenprogramms, dem DRK und vielen mehr. Ein besonderer Dank gilt allen Anwohnern der Zossener Innenstadt für das Dulden der Lärmbelästigungen, Absperrungen und Umleitungen an den 3 tollen Tage. Ihre Bürgermeisterin und die Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen cmyk-ZOS STI_7_10_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 10 Stadtblatt Willkommen! Bienvenue! Welcome! Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Zossen Die Stadtbibliothek Zossen mit ihren Standorten in Zossen und Wünsdorf hat im Oktober 2010 folgende Öffnungszeiten: ZOSSEN Standort am Kirchplatz 2 (03377/30 40 477) Montag, Dienstag und Freitag: 13 – 18 Uhr Donnerstag: 10 – 19 Uhr Samstag: 10 – 13 Uhr WÜNSDORF Standort im Bürgerhaus 1 (OT Wünsdorf: 033702/ 60 815) Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 14 – 18 Uhr Samstag: 10 – 13 Uhr (www.zossen.bbwork.de) Auswahl aus den Neuanschaffungen der Bibliotheken im September 2010 Bücher: Doris Gercke: Tod in Marseille Ingrid Noll: Ehrenwort Petra Durst-Benning: Die russische Herzogin Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab Sophies Crepes und Pfannkuchen Lieblingssachen für Kinder: 50 Ideen zu Selbermachen Komm, wir feiern Laternenfest Neue Ratekrimis (Tatort Geschichte) Der lächelnde Odd und die Reise nach Asgard DVDs: Soulkitchen Zweiohrküken Die Frau des Zeitreisenden Hier kommt Lola CDs: Wir sind Helden: Bring mich nach Hause Apocalyptica: 7th Symphony Reamonn: Eleven Katy Perry: Teenage dream !Jede Woche neue Medien! Im Zossener Wünsdorf hätte Liza Minelli ihren MusicalHit aus „Cabaret“ noch um ein paar fremdsprachige Begrüßungen erweitern können. Das 7. Internationale Bücherstadt-Festival, das die Internationale Vereinigung der Bücherstadt (IOB) durchführte, hatte nämlich auch Gäste aus Norwegen, Finnland, Belgien, der Schweiz, Italien, Kroatien und sogar Malaysia, das für das nächste Internationale Bücherstadt-Festival 2012 Gastgeberland sein wird.. So war auch das Ensemble aus Präsentationsständen zum Wünsdorfer Büchermarkt am zweiten Septemberwochenende ein im besten Sinne internationales Bücherdorf. Eröffnet wurde das Festival durch den Vorsitzenden des Kreistags Teltow-Fläming, Christoph Schulze, der in dieser Funktion den Landrat auch als Schirmherrn vertrat. Zum Rahmen-Programm für die Delegationen der unterschiedlichen Bücherstädten aus aller Welt gehörten aber natürlich nicht nur die üblichen Arbeitssitzungen der Internationalen Organisation der Bücherstädte (IOB), in die das kroatische Pazin als offizielles Mitglied aufgenommen und die nächsten beiden Festival-Orte festgelegt wurden. Natürlich hatten Werner Borchert und sein Team sich als Gastgeber mit einem vielfältigen Programm von Besichtigungen, Führungen und Ausflügen in der unmittelba- ren und weiteren Umgebung Zossens und seines Ortsteils Wünsdorf so ins Zeug gelegt, dass unmöglich Langeweile aufkommen konnte. Nicht nur Franco Muzzio, Verleger und Repräsentant des italienischen Bücherdorfs Montegreggio, zollte deshalb der sprichwörtlichen deutschen Effizienz in Planung und Organisation des Festivals großen Respekt. Ein Repräsentant der malayischen Delegation, der für die regionale Regierung Malakkas die Delegation „seiner“ Bücherstadt begleitet hatte, fand ebenso wie die anderen internationalen Gäste alle positiven Klischees über deutsche Gastfreundschaft und Gründlichkeit aufs Angenehmste bestätigt. Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber war sich deshalb in Ihrer Grußadresse an Gäste wie Gastgeber, die sie auch den Medien übermittelt hatte, ganz sicher, dass Ihre Wünsche im Namen der Stadt für gutes Gelingen und Erfolg des Bücherstadtfestivals Realität würden. In ihrer Antwort auf die Einladung des Festival-Organisators, hatte sie auf die Bedeutung des Festivals nicht nur für den Zossener Ortsteil Wünsdorf, sondern für die ganze Großgemeinde Stadt Zossen hingewiesen und – über die bereits beschlossene finanzielle Unterstützung hinaus – auch einen offiziellen Vertreters der Stadt für das Festival zugesagt und entsandt. Sportkalender Oktober 2010 Sportplatz Burgberg Wünsdorf 30.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Lauf um den Wünsdorfer See ab 13:00 Uhr Info: 033702-61199 Paul Schumann Sporthalle Wünsdorf 02.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handball ab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 09.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handballab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße 30.10.2010 MSV Zossen 07 e.V. Handballab 10:00 Uhr Info: 03377-300119 23.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handballab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 28.11.2010 Stadt Zossen Puppenstück mit Pittiplatsch, Schnatterinchen und Co ab 16:00 Uhr Info: 03377-30400 30.10.2010 MTV Wünsdorf 1910 e.V. Handballab 9:30 Uhr Info: 033702-20790 Behinderten-Parkausweise blaue BehindertenAlte Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Darauf verweist Ina Landmann, Behindertenund Seniorenbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming. Gleichzeitig bittet sie alle Betroffenen im Landkreis Teltow-Fläming, diesen Termin zu beachten. "Ab 1. Januar 2011 gelten nur noch die europäischen Parkausweise. Sie sind aus Plastik und mit einem Lichtbild auf der Rückseite versehen", so Ina Landmann. Sie greift damit eine aktuelle Presse-Information des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. auf, der aktuell auf den anstehenden Termin aufmerksam macht. Im dazu herausgegebenen Text heißt es: "Bereits im Januar 2001 hatte der Bundesverkehrsminister dies entsprechend den Vorgaben aus Brüssel angekündigt und angeordnet, dass bei neuen Anträgen nur noch der europäische Ausweis ausgestellt werden darf. Die meisten Berechtigten werden deshalb den neuen Ausweis schon besitzen. Wer aber immer noch den alten benutzt, sollte sich möglichst bald den neuen Ausweis bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen." Im Landkreis Teltow-Fläming ist dafür das Straßenverkehrsamt zuständig. Für die Antragstellung werden der Behindertenausweis und ein Lichtbild benötigt. Bei Kindern unter 16 Jahren kann zwar auf das Lichtbild verzichtet werden, der Ausweis ist dann aber im Ausland unbrauchbar. Dort gelten nicht dieselben Parkerleichterungen wie in Deutschland. Man muss sich vielmehr an die im jeweiligen Land festgesetzten (und meist sehr begrenzten) Regelungen halten. Welche das im Einzelnen sind, erfährt man aus einem kleinen Heftchen, das jeder ausgehändigt bekommt, der den neuen Ausweis erhält. Wer im Ausland von den dort geltenden Parkerleichterungen Gebrauch machen will, muss nicht nur den Ausweis gut sichtbar auslegen, sondern - so eine Mitteilung der EU - daneben auch das besagte Heftchen. Wer dies vergisst, könnte also Ärger bekommen. Für die Beantwortung möglicher Rückfragen sollten sich Bürgerinnen und Bürger aus unserem Landkreis an das Straßenverkehrsamt TeltowFläming, Am Nuthefließ 2,14943 Luckenwalde, wenden. Dort ist man unter Telefon (03371) 608-2170 oder E-Mail strassenverkehrsamt@ teltow-flaeming.de zu erreichen. 24. September Februar 2010 29. 2010 Stadtblatt Amtsblatt Seite Seite11 11 Fragen und Antworten zur neuen Straßenreinigungssatzung Dieses Mal: die so genannte „Sommerreinigung” Mit dem 26.Juli 2010 ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Zossen in Kraft getreten, gerade rechtzeitig zum Beginn des Herbstes, wenn die praktische Bedeutung ganz deutlich wird. Wie bereits im Stadtblatt vom 25. August diesen Jahres angekündigt, wird die kleine Serie mit Erläuterungen fortgesetzt, dieses Mal in Frage-Antwort-Form und dem Thema „Sommerreinigung“. Dabei ist der Begriff Sommerreinigung nicht kalendarischen gemeint, sondern dient einfach nur zur Abgrenzung gegen die „Winterreinigung“. Die in der Straßenreinigungssatzung ‚Sommermonate’ genannte Zeit umfasst den Zeitraum der Monate März bis November. Worauf und wieweit erstreckt sich die Sommerreinigung? Der konkrete Umfang der Sommerreinigung ist in § 3 Absatz 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung geregelt. Dabei ist für die Reinigungspflichten grundsätzlich nach Geh- und Radwegen, nach Anliegerflächen und nach unbefestigten und befestigten Fahrbahnen zu unterscheiden. Ebenso muss nach reinen Anliegerstraßen und Bundes-, Landes-, Kreis- und als verkehrsbedeutend bezeichneten Gemeindestraßen unterschieden werden, um zu wissen, welche Pflichten für wen bestehen. Was gehört nun im Sommer konkret zur Reinigungsaufgabe an unbefestigten Straßen? Soweit man Anlieger einer unbefestigten Straße ist, müssen der Geh- und Radweg bzw. die Fläche von der Grundstücksgrenze (Zaun) bis zur angrenzenden Fahrbahn in der gesamten Breite des Anliegergrundstücks gereinigt werden. Unter Reinigung ist hierbei zu verstehen: Laub harken, die Rasen-/Grünmahd, das Entfernen von Fremdkörpern und das Entfernen von wildem Bewuchs. Diese Reinigungsaufgaben sind übrigens auch bis zur Mitte der unbefestigten Fahrbahn durchzuführen, soweit die Fahrbahnreinigung dem Anlieger obliegt. Ob und wo das der Fall ist, können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde und als InfoBlatt im Bürgerbüro der Stadt Zossen erhältlich ist. In welcher Qualität ist zu reinigen? Insgesamt kommt es auf einen ordentlichen und gefahrfreien Gesamteindruck der Flächen vor dem Grundstück an. Und was gehört im Sommer konkret zur Reinigungsaufgabe an befestigten Straßen? Ist man Anlieger einer befestigten Straße, umfasst die Straßenreinigung zusätzlich die Reinigung der Bordsteinkanten zur Fahrbahn und das Freihalten von Regenwasserabläufen und Hydranten etc. - soweit es sich um eine reine Anliegerstraße handelt. Wenn keine Bordsteinkante vorhanden ist, die gereinigt werden müsste, entfällt natürlich die Kantenreinigung. Und wer übernimmt die Fahrbahnreinigung, wenn ich nur bis zum Fahrbanhnrand reinigungspflichtig bin? Auch das ist klar und eindeutig im Straßenverzeichnis der Satzung geregelt. Ist man z.B. Anlieger einer Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße, übernimmt diese Aufgabe für den Anlieger die Stadt Zossen gegen eine Gebühr, die satzungsgerecht festgelegt wird. Dieser Anlieger übernimmt selbst dann „nur“ die Reinigung der Geh- und Radwege und der Anliegerfläche. Bei reinen Anliegerstraßen treffen sämtliche Pflichten den Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten. Muss ich als Anlieger auch „übergroße“ Flächen, wie zum Beispiel Angerflächen reinigen? Natürlich gibt es Ortslagen - insbesondere Dorfangerflächen und Dorfplätze, bei denen eine Reinigung der kompletten Anliegerfläche von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnkante unzumutbar wäre. Hier gilt, dass die Angerflächen und Dorfplätze - wie bisher auch - von der Stadt Zossen bzw. beauftragten Dritten gereinigt werden. Der Anlieger hat „nur“ für die Sauberhaltung und vor allem Gefahrbeseitigung einer Fläche von rund 4 m ab Grundstücksgrenze zu sorgen. Gibt es noch andere Härtefallregelungen? Natürlich ist uns allen bewusst, dass die Laubentsorgung in ganz bestimmten Straßenzügen ebenfalls unzumutbar sein könnte. Aus diesem Grunde gilt für diese – unten aufgelisteten – Straßenzüge Folgendes: Hier ist das Laub der Straßenbäume - und nur dieses, also kein anderer mit dem Laub zusammengekehrter Unrat - zu großen Haufen auf der Anliegerfläche zusammen zu harken. Der Stadtbetrieb der Stadt Zossen wird in den Monaten Oktober bis November 14tägig dieses Laub zur Entsorgung abholen, entsprechend unten aufgeführter Tabelle: sehr breiten Anliegerflächen z.B. Acker- Wiesen und Waldflächen Straßenzug Orts-/GemeindeteilHinweis Kastanienallee Dabendorf Miniermotte Trebbiner Straße / Ecke Berliner Chaussee Dabendorf Miniermotte Adlershorststraße Wünsdorf Kastanien/Miniermotte Gerichtsstraße bis Ortsausgang B246 Zossen Kastanien/Miniermotte Zur Dorfstraße, Schünow Kastanie/ Miniermotte Bereich um große Kastanie Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass der Stadtbetrieb angewiesen ist, ausschließlich das zusammen gekehrte Laub der Straßenbäume abzuholen und unberechtigt auf der Anliegerfläche verbrachtes Laub dort verbleibt. Auch wenn die neue Gebührensatzung erst noch beraten und beschlossen werden muss, können Sie als Anlieger davon ausgehen, dass mit Augenmaß die Gebührenveranlagung erfolgen wird. Insbesondere bei Natürlich gilt aber auch: Soweit man diese Pflichten nicht selbst erledigen kann oder möchte, können Dritte mit der Aufgabenerledigung auf Kosten des Anliegers beauftragt werden. wird es - auf Antrag - Härtefallregelungen geben. Soweit erst einmal die am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten Ihrer Stadtverwaltung zur so genannten Sommerreinigung. In einer der nächsten Ausgaben Ihres Stadtblatts werden dann die „Rätsel“ der Winterreinigung rechtzeitig gelöst. Treffen mich die Reinigungspflichten auch als Wochenendhausnutzer? Hier gilt der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet!“ und deshalb als Antwort ein uneingeschränktes JA! Auf Eigentümer oder Pächter von Wochenendgründstücken treffen alle Reinigungspflichten wie für Anlieger von Wohn- und Geschäftsgrundstücken auch zu. Für alle Fragen, die sich zwischendurch ergeben, können Sie sich natürlich gerne an das Bürgerbüro wenden. Sie erreichen es telefonisch unter der Rufnummer 03377/ 30 40 500, können Ihre Fragen aber auch gerne per E-Mail an Ihr Team vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung richten: VL-Ordnungsamt@SVZossen. Brandenburg.de VS Bürgerhilfe gGmbH Seniorenheim „Am Rosengarten“ Am Bahnhof 11 • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03 37 02 - 22 70 Leitung: Frau Meißner Selbstbestimmtes Wohnen wie zu Hause: Hotelcharakter sowie Betreuung und Pflege nach dem Wohn- und Hausgemeinschaftskonzept Einzelzimmer mit eigenem WC und Dusche Auslegware, Fußbodenheizung Betreuung in kleinen Wohngruppen im Wohnzimmer mit Küche Kochen in eigener Küche Wahlessen Kostenlose Beratung vor Ort oder zu Hause Häusliche Krankenpflege Zum Bahnhof 57a • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03 37 02 - 6 19 03 Pflegedienstleiterin: Frau Monika Linke Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit Hauswirtschaftshilfe Kostenlose soziale Beratung Hausnotrufsystem , Krisentelefon Demenzbetreuungsangebote Essen auf Rädern www.vs-buergerhilfe.de cmyk-ZOS STI_6_11_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 6 Stadtblatt 29. September 2010 Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2010 1. Straßenreparaturarbeiten 4. Zesch am See, Beleuchtung „Unter den Eichen“ 8. Grundschule Zossen Schallschutzmaßnahmen 11. Neubau Spielplatz Nächst Neuendorf Die Fa. RASK NL Glindow hat im Zuge einer beschränkten Ausschreibung den Zuschlag für den Reparaturauftrag „An den Wulzen“ in Höhe von ca. 54.000€ erhalten. Es erfolgte ein vollflächiger Auftrag einer bituminösen Deckschicht. Die Arbeiten sind fertig gestellt und im August 2010 abgenommen worden. Die Ausschreibungsunterlagen wurden fertig gestellt und versendet, so dass in einer beschränkten Ausschreibung die Submission am 26.08.2010 durchgeführt werden konnte. Die Auswertung ist derzeit in Bearbeitung. Der Baubeginn ist kurzfristig geplant. Der Leistungsumfang für die Schallschutzmaßnahmen in den Fluren der Grundschule und des Hortes wird derzeit mit dem Planungsbüro erarbeitet. Darüber hinaus sind zusätzliche Ergänzungen für den Brandschutz und der Einbruchmeldeanlage sinnvoll und werden derzeit überprüft. Einen Teil der Flure sollen in den Oktoberfreien 2010 bearbeitet werden. Die Arbeiten auf dem Spielplatz Nächst Neuendorf sind soweit abgeschlossen worden. Am 02.09.2010 erfolgte die Gesamtabnahme. Es sind jedoch noch Mängel durch die Spielplatzfirma abzuarbeiten. Die Einweihung wird noch mit dem Ortsbeirat abgestimmt. 2. Marktplatz Zossen Im Zuge der Marktplatzneugestaltung wurde die Ausführung der Parktaschen umfangreich diskutiert. Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Abrundung der Eckborde auf einer Länge von 1,80m und einer Abrundung von 5,0 cm vor. Die Kosten belaufen sich auf etwa 5.000,00€. Darüber hinaus wurde der Marktplatz durch Pflanzkübel und entsprechender Bepflanzung verschönert und aufgewertet. 3. Neubau von Bushaltestellen in Nunsdorf und Wünsdorf Die beantragten Fördermittel für den Neubau von Bushaltestellen sind bestätigt worden. Aufgrund der Bescheide wurden alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Submission erfolgte im Zuge einer beschränkten Ausschreibung am 31.08.2010. Der Baubeginn ist für den 15.09.2010 vorgesehen. 5. Grundschule Glienick Gesamtsanierung Der Baugenehmigungsantrag wird durch das Planungsbüro derzeit erstellt. 6. Kita Wünsdorf - Neubau Das Richtfest findet am Donnerstag, 16.09.2010 um 15:00 Uhr statt. Alle sind herzlich eingeladen. 9. Kita Bummi – Küchensanierung Der Abriss der alten ElektroHeizungs- und Sanitärinstallation sowie alter Wand- und Bodenfliesen, des Betonfußbodens, der Fenster und der Türen ist in der Schließzeit durchgeführt worden. Die Planung für den Küchentrakt ist derzeit in Bearbeitung. 7. Oberschule Wünsdorf – Erweiterungsbau 10. Kalkschachtöfen (BHG-Gelände) Der Erweiterungsbau ist fertig gestellt und der Schule übergeben worden. Die Aula und die Küche sind in Nutzung und provisorisch ausgestattet. Die Cafeteria und Mittagessenversorgung erfolgt bereits. Im Zuge der Fördermittel für die Ganztagsnutzung wird die Ausstattung des Erweiterungsbaus sowie der WATRäume im Altgebäude angeschafft. Die Realisierung ist in den Oktoberferien 2010 vorgesehen. Der Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes und diverser Nebengebäude ist erfolgt. Die Hauptverkehrswege wurden gekehrt und das Gelände in Vorbereitung zum 12.09.2010 (Tag des offenen Denkmals) von Unrat gesäubert. In der Halle des ehem. BHG-Geländes wird derzeit der Hausanschlussraum hergerichtet und die Aufträge für Wasser- und Stromanschluss wurden erteilt. Das Gebäude ist für die Nutzung als Jugendraum freigegeben, die Außenflächen für Skater. 10 + 6 n 1 0 o Aükltigtibis 31.10.2 g Apfelsaft klar oder naturtrüb 1 Kiste kaufen + 1 Flasche gratis! Eine Kiste (6 x 1 Ltr.) zzgl. Pfand/7 x 1 Ltr. (1 Ltr. = € 0,71) Lohnmostpreis € 2,94 € 4,98 Dienstag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Fruchtsaft Bayer GmbH & Co. KG Märkische Straße 65 · 15806 Zossen OT Dabendorf Telefon 0 33 77 / 3 30 69-0 12. Deponie Zossen Information Auf der Deponie Weinberge in Zossen müssen noch ca. 25.000m³ Boden vor Ort umgelagert und ca. 45.000m³ Boden als Rekultivierungsschicht angeliefert werden. Die Arbeiten sind in Vorbereitung. 13. Umschulungen Von den Erstklässlern der Grundschule Wünsdorf gab es vier Anträge auf Umschulung in die Grundschule Zossen, denen auch allen stattgegeben wurde. Die Stadt Zossen hat einen Antrag auf Verlängerung der Standarterprobungszeit hinsichtlich der Umschulungsanträge gestellt, der auch bis zum Ende der Erprobungszeit bewilligt wurde. Wir sind daher weiterhin für Umschulungsanträge zuständig. 14. Tierheim Mit dem Tierheim wurde nochmals ein Gespräch geführt, um den Fundtiervertrag weiter auszuverhandeln. Hinsichtlich der Kapazität und der weiteren Baumaßnahmen Stadtblatt Seite 5 Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg Volksinitiative am Tierheim besteht noch Klärungsbedarf. 15. Whiteboard In den Sommerferien wurden in allen Grundschulen die Whiteboard installiert, so dass sie jetzt in allen Grundschulen, der Oberschule und der Gesamtschule vorhanden sind. Die Internetanschlüsse stehen noch nicht überall zur Verfügung und werden noch hergerichtet. Die Benutzung ohne Internet ist aber für alle Funktionen möglich. Die Kreidetafeln wurden aus diesen Räumen entfernt. 16. Neue Kita Zossen Für die Überlegungen zur neuen Kita in Zossen stellt die Verwaltung derzeit die Prognose der Kinderzahlen an und fertigt die Gegenüberstellung von Sanierungskosten KIKO und Neubau an. Vorlage zum nächsten SJBS. 17. Kita- Finanzierung Die Verwaltung ist gerade dabei, die Aufstellung der Finanzierung der Kita-Kosten nach öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis zu erstellen. Die Zahlen sollen zur SVV am 15.09. vorliegen und könnten dann ebenfalls im nächsten SJBS beraten werden. Wenn Sie im Stadtblatt Zossen werben wollen, wenden Sie sich bitte an Marion Barthel Mediaberaterin (BVDA geprüft) Tel.: 03379 - 35 32 12 Fax: 03379 - 35 32 50 Funk: 0172 - 7201015 [email protected] Der Landtag wird aufgefordert, sich mit dem Programm zum weitreichenden Abbau der Polizei und deren Umstrukturierung, wie es im Gesetz zur Polizeistrukturreform Der Landtag wird aufgefordert, sich mitfindet, dem zu Programm zum weitreichenden derEinfluss Polizeidahingehend und derengeltend Umstrukturierung, wie es im „Polizei 2020" gesetzgeberischen Niederschlag befassen. Der Landtag möge seinenAbbau politischen machen, Entscheidungen in Umsetzung Programms anhand der bestehenden und deren künftiger Entwicklung unter Berücksichtigung desmöge Sicherheitsempfindens Gesetz zurdieses Polizeistrukturreform „Polizei 2020"Sicherheitslage gesetzgeberischen Niederschlag findet,sowie zu befassen. Der Landtag seinen der Bevölkerung zu überprüfen und ggf. zugeltend korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der Polizeiwachen politischen Einfluss dahingehend machen, Entscheidungen in der Umsetzung dieses Programms anhand der bestehenden als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für Sicherheitslage deren künftiger Entwicklung sowieEinsatzhundertschaft unter Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung zu(LKA) als die Bürgerinnen undund Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten der Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des Landeskriminalamtes überprüfen und ggf. zu korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage der Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der selbständige Dienststelle. Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten Einsatzhundertschaft Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des (LKA) als selbständige Dienststelle. Die Landesregierung treibtder gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „DieLandeskriminalamtes Polizei 2020" voran. Dessen Regelungen sehen den Wegfall der Polizeipräsidien, Begründung: Aufgabenerfüllung des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen und eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll. Begründung: Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet die Sorge hervor, dass eine Die Landesregierung treibtPolizei gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Die Polizei 2020" voran. sehen leistungsund handlungsfähige und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würde dem Gesetzesauftrag fürDessen die PolizeiRegelungen widersprechen, die öffentliden Wegfall der Polizeipräsidien, des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind che Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Auflösung des LKA als zentrale Dienststelleund der Kriminalpolizei neben erheblichenabgeschafft rechtlichen Bedenken Befürchtung Planungen, nach denenZudem bis zubirgt 35 die Polizeiwachen im Land geschlossen eine Einsatzhundertschaft werdendiesoll. in sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße gesichert wird. Das Programm Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst alseinem auchhohen die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet Brandenburg ist einzur Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, Verkehrsunfallaufkommen sowie umfänglichen Wasserstraßen und Seendie Sorge dass eine leistungsund handlungsfähige Polizei und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würdeSicherdem gebieten. Diehervor, Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren heit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze zumutbare Wege der Bürgerinnen undinBürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu dender Einsatzorten Gesetzesauftrag für die Polizei widersprechen, die öffentliche Sicherheit allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen Volksinitiative den eineransteigenden leistungs- undBelastungen handlungsfähigen wahrnehmbarLESE präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg Seite 2gewährleisten,Für eine fürErhalt die weiter bereitesowie und ausgestattete und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die -effiziente Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Landund Wasserstraßen zu gewährleisten. Zudem Bearbeitung besonderer Deliktbereiche. birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in sich, lfd. dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße Vorname Geburtsdatum Wohnort, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Nr.) Unterschrift Datum gesichert wird.Name Nr. Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie 1. umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze zumutbare Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine 2. für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche. 3. 4. Volksinitiative Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg - Seite 3- Initiatoren der Volksinitiative sind: 5. 6. Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg Bund Brandenburger Staatsanwälte e.V. Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg Hinweise zur Unterschriftsleistung: 7. Friedhelm Boginski, Bürgermeister der Stadt Eberswalde Unleserliche oder unvollständige Eintragungen sind ungültig. Dieses gilt ferner für Eintragungen, die einen Vorbehalt enthalten oder nicht rechtzeitig erfolgt sind. Alle Eintragungen sind persönlich vorzunehmen. Die Unterzeichner der Volksinitiative müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Lehmann, Bürgermeister Stadt Bad Freienwalde Brandenburg haben. Auch Bürger Ralf der Europäischen Union (EU) undder Staatsangehörige eines Staates, der nicht Mitglied der EU ist, können sich an Volksinitiativen 8. beteiligen, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung sind und die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen. Michaela Schreiber, Bürgermeisterin der Stadt Zossen 9. Initiatoren der Volksinitiative sind: Vertreter der Initiative und deren Stellvertreter sind: 10. Gewerkschaft der Polizei, Vertreter der Initiative Stellvertreter der Initiative Landesbezirk Brandenburg Bund Brandenburger Hinweise zur Unterschriftsleistung: Staatsanwälte e.V. Andreas Schuster Petra Schäuble Deutsche Justiz-GewerkUnleserliche oder unvollständige Eintragungen sind ungültig. Dieses gilt ferner für Eintragungen, die einen Vorbehalt enthalten oder schaft, Landesverband RalfEintragungen sind persönlich Roggenbuck Claudia Grimmmüssen das nicht rechtzeitig erfolgt sind. Alle vorzunehmen. Die Unterzeichner der Volksinitiative Brandenburg Friedhelm Boginski, achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben. Auch Bürger der Europäischen Union (EU) Bürgermeister der Stadt Friedhelm Boginski Ralf Lehmann und Staatsangehörige eines Staates, der nicht Mitglied der EU ist, können sich an Volksinitiativen beteiligen, wenn sie im Besitz einer Eberswalde Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung sind und die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen. Ralf Lehmann, Bürgermeister Dirk Huthmann Raimo Ermler der Stadt Bad Freienwalde Michaela Schreiber, Jörg Pohl Jens Dreßler Bürgermeisterin der Stadt Zossen Ausgefüllte Unterschriftslisten bitte sofort zurücksenden an: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 64; 14482 Potsdam cmyk-ZOS STI_5_12_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 12 Stadtblatt Veranstaltungen in & um Zossen 02.10.10 Sprechzeiten der Ortsvorsteher: Glienick Frau Menges Donnerstag: 18:00 – 19:00 Uhr Tel. 03377/300189 Horstfelde Herr Rehberg Dienstag: 18:00 – 19:00 Uhr Tel. 03377/399781 Lindenbrück Herr Kiwitt Dienstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 033702/65325 Schünow Frau Fischer Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 03377/201649 Kallinchen Herr Schulz Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 033769/50215 Nächst Neuendorf Frau Timm jeden 2. und 4. Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 03377/300738 Tel. 03377/334483 Nunsdorf Herr Eckhoff Sprechzeiten nach Vereinbarung Tel. 0175/8188632 Schöneiche Herr Magasch Dienstag 15:30 – 17:00 Uhr Tel. 03377/301458 03.10.10 Kraut- und Rübenmarkt mit regionalen Angeboten 10:00 Zossen,Dreifaltigkeitskirche Kirchenführung – Konfirmanden, Eltern und Gäste können sich an der Kirchenführung beteiligen 13:00 Zossen, E-Werk Kinder- und Familienfest des SPD-Ortsvereins Zossen 2010 Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum Typenoffenes Oldtimertreffen 10:30 Zossen, Dreifaltigkeitskirche Erntedankgottesdienst – mit dem Kinderchor 8:00 Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum Militärfahrzeugtreffen im Bunkergelände 20:00 Zossen, E-Werk Konzert mit der Gruppe „Freygang“ 15.10.10 Aushänge beachten Zossen, Festplatz (Straße der Befreiung) Zirkus Probst gastiert in Zossen 16.10.10 17:00 Zossen, Gemeindesaal Zossener Kirchenmusiken – Präzision & Emotion mit 440 Her(t)z Lisa Rieck Blockflöte, Gitarre), Markus Pfeiffer (Klavier), Marcus Straube (Gitarre) spielen Stücke von: Schumann, Chopin, Kodaly, Horton, Brower, Lobosch und Markus Pfeiffer 22:00 Zossen, E-Werk Saturday Night Fever mit den 3 DJ’s 17.10.10 21.10.10 15:00 Glienick, Aula in der Grundschule Vortrag – über die Ausgrabungen 2009 / 2010 der Gemarkung Glienick durch die freie Universität Berlin - Redner: Herr Brumlich (Ausgrabungsleiter) Zossen, Marktplatz Wochenmarkt mit musikalischer Unterhaltung 23.10.10 8:00 20:00 Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum Zossen, E-Werk Großer Teilemarkt Konzert mit der Gruppe „Bordstein“ 27.10.10 20:00 Zossen, E-Werk Kabarett mit Horst Evers – Autor und Geschichtenerzähler aus Berlin lässt in Zossen die Sonne scheinen 30.10.10 02.11.10 22:00 13:00 Zossen, E-Werk Halloween-Party / Disco für Jung und Alt Schönhagen, Veranstaltungs- zentrum, Am Flugplatz Wirtschaftswoche Teltow-Fläming Motto: „20 Jahre Wirtschaftskraft Teltow-Fläming“ Beteiligung der Stadt Zossen mit einer Präsentation des Entwicklungsstandes vom neuen Gewerbegebiet am Bahnhof in Wünsdorf 06.11.10 19:00 Zossen, Dreifaltigkeitskirche Chorkonzert mit Canto Ergo Sum – internationale a-capella-Chormusik aus sechs Jahrhunderten - Eintritt: 6,00 € Zossen, Kirchplatz 8:00 8:00 9:00 WINTERDIENST und GEHWEGREINIGUNG Garten und Landschaftsbau Zossen Tel.: 03377/3421-0 • Fax: 03377/302411 ■ Fenster ■ Türen ■ Rollladen Inh. Ingo Gürgen 15827 Blankenfelde ◆ Berliner Damm 9a Tel. (0 33 79) 370343 Wünsdorf Herr Jungbluth Donnerstag: 17:00 – 18:00 Uhr Tel. 033702/60810 Zossen Herr Noack Donnerstag: 16:30 – 18:00 Uhr Tel. 03377/30400 Wärme- & Wasseranlagen Wasseranlagen GbR WärmeGbR obe r 201 0 09.10.10 Okt Gatzky, Lotholz Morenz Gatzky und und Lotholz MeisterMeister- und und Ingenieurbetrieb Ingenieurbetrieb HEIZUNG HEIZUNG • • LÜFTUNG LÜFTUNG • • SANITÄR SANITÄR Wärmepumpen · Solaranlagen Wärmepumpen · Solaranlagen Schwimmbadtechnik · Bäder Schwimmbadtechnik · Bäder Schul- und Volkssternwarte Dahlewitz e.V. 01.10.2010 Nächst Neuendorf, Amtmannfeldweg 4 19:00 Uhr Planetariumsführungen (jeweils 19:00 Uhr): 01.10.2010: Herr Scholz: „Zeitmessung - mit der Sonnenuhr oder der Atomuhr?“ 08.10.2010: Herr Wenzel: „Sternenstaub – der Lebenslauf der Sterne“ 15.10.2010: Herr Scholz:„Die Erde, unsere Heimat im Universum“ 22.10.2010: Herr Wenzel: „Reise zum Mond“ 29.10.2010: Herr Stachowski: „Kalendergeschichten – das Rätsel der Zeit“ Glienick, Beginn an „Der Waage“ mit Fackelumzug 19:30 Uhr Schünow, Grundstück der Feuerwehr 19:00 Uhr Kundendienst Tel. 0172/3 95 04 47 Kundendienst Tel. 0172 / 3 95 04 47 15806 Zossen • Luckenwalder Straße 20 Tel. 0 33 77 - 39 99 36 • Fax: 0 33 77 - 39 99 37 30.10.2010 Zossen, Festplatz Straße der Befreiung 18:00 Uhr Stadtblatt Seite 13 18. Schulsozialarbeit, Jugendarbeit 21. Bahnhof Zossen 23. Befragung zur Bahnquerung Dabendorf 26. Einführung der Doppik Das DRK hat zum 16.08.2010 gemäß Absprache im SJBS und in Umsetzung des Beschlusses zum Haushalt einen Mitarbeiter eingestellt für Schulsozialarbeit an Grundschulen und mobile Jugendarbeit im OT Zossen. Gleichzeitig wurde von der Verwaltung das Areal um die Kalkschachtöfen beräumt übergeben. Der Mitarbeiter des DRK hat die Schlüssel für das Gebäude (ehem. Baustoffhandel) und wird in nächster Zeit mit den Jugendlichen erarbeiten, wie der Umbau erfolgen soll. Die Betonfläche ist bereits für die Skater freigegeben, die jetzt Überlegungen anstellen sollen, welche Geräte mit dem Spendengeld angeschafft werden sollen. Am Dienstag, dem 22.07., wurden im Rahmen der Freistellung von Bahnbetriebszwecken und zur Baufreimachung das bahn- und das straßenseitige Vordach des Bahnhofsgebäudes abgerissen. Als Ersatz dafür wurde bereits ein von zwei geforderten Wetterschutzhäuschen errichtet und die ehemalige Bahnhofshalle für ständig geöffnet. Vor 14 Tagen wurde die gewaltsame Öffnung aller Innentüren in der öffentlichen Toilette am Bahnhof Zossen festgestellt. Darauf hin wurde das Gebäude bis auf Weiteres geschlossen. Es wurde Strafanzeige gestellt und die Reparatur beauftragt. In der SVV am 30.06 2010 hatten alle Stadtverordneten umfangreiche Unterlagen zur Einführung der Doppik erhalten, mit der Bitte, sich in der Sommerpause damit zu befassen. In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.09. 2010 stand der Beratungspunkt auf der Tagesordnung. Bis zur nächsten Sitzung sollten eventuelle Fragen auch von Nicht-Finanzausschussmitgliedern pro Fraktion zugearbeitet werden, um die Beratung fortzuführen. 19. Parkplatz Straße der Jugend 22. Möglicher Umzug des Bauhofes In den Sommermonaten hat die Verwaltung ein Verfahren erarbeitet, wie die Befragung durchgeführt werden könnte. Bei einer schriftlichen Befragung aller Einwohner ist mit Kosten von ca. 30.000 € zu rechnen. Hierzu ist eine Entscheidung der Stadtverordneten zu treffen. Vor der Befragung müssen zwingend noch wichtige Eckpunkte der Befragung festgelegt werden. Alle der Verwaltung erforderlich erscheinenden Fragen und Festlegungen wurden in einem Aktenvermerk zusammengefasst, ebenso die Kostenaufschlüsselung. Nach Festlegung der SVV muss der Hauptausschuss hierzu die einzelnen Vorgaben treffen. Die Befassung wird in der nächsten Sitzung erfolgen. In Absprache mit dem Mehrgenerationenhaus Zossen hat die Stadt Zossen die Freifläche in der Straße der Jugend, hinter dem Trafohaus freigegeben. Das Mehrgenerationenhaus hat die Fläche gemäht und wird sie im vorderen Teil als Parkplatz und im hinteren Teil als Kräutergarten herrichten. Die Stadt trägt die Kosten für das Material des Parkplatzes. Die Nutzung insgesamt erfolgt kostenlos, gegen Übernahme der Pflegearbeiten auf dem Gelände. Der Bauhof der Stadt Zossen ist derzeit auf drei Standorte aufgeteilt, Zossen, Glienick und Wünsdorf. Für das Gelände in Zossen fallen jährlich ca. 30.000 € als Miete an. Die Gebäudeflächen sind nicht ausreichend. Die Verwaltung hat Überlegungen angestellt, den Bauhof an einem Standort zu zentralisieren, auch um den Personalund Technikeinsatz effektiver gestalten zu können. Ein möglicher neuer Standort könnte auf dem stadteigenen Gelände des ehem. Spezialbaus in Wünsdorf sein. Unter Nutzung vorhandener Gebäude wäre die Fläche groß genug. Mit weiteren Überlegungen hierzu sollten sich die Ausschüsse und die Stadtverordneten beschäftigen. 20. Strandbad Wünsdorf Herbstfeuer in der Stadt Zossen 02.10.2010 Lindenbrück, Festwiese am Wolziger See 18:00 Uhr 29. September 2010 Auf der Webseite http://www. sternwartedahlewitz.de finden Sie weitere Informationen. Die grundhafte Reparatur des Badesteges ist pünktlich eine Woche vor dem Wünsdorfer Strandbadfest fertig gestellt worden. 24. Petition Grundschule Zossen Die Stellungnahme der Verwaltung zu allen Punkten der Petition wurde erarbeitet und liegt ihnen nun vor. Die Befassung sollte wie von der SVV beschlossen, nun in den Fachausschüssen erfolgen. 25. Dorfgemeinschaftshäuser Wegen der bislang ungeklärten Zuständigkeit in den Dorfgemeinschaftshäusern habe ich mich entschlossen, dass die Einstellung eines Hausmeisters unabdingbar ist. Per 01.09.2010 ist nun für alle 9 Dorfgemeinschaftshäuser zusammen ein Hausmeister zuständig. Die Koordinierung erfolgt über das Rathaus. 27. Großer Wünsdorfer See Nachdem der Zuordnungsantrag der Gemeinde Wünsdorf abgelehnt wurde, hatte ich mit neuer Begründung einen neuen Zuordnungsantrag gestellt. Unter anderem, da die Stadt Zossen bereits Miteigentümer am See geworden war, durch Erwerb der Teilfläche Strandbad und Nachweis der vorangegangenen Nutzungen. Dieser Zuordnungsantrag wurde auch positiv beschieden. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt. Mittlerweile ist die Stadt Zossen als Eigentümer des kompletten Großen Wünsdorfer Sees eingetragen. 28. Klageverfahren gegen ILB wegen Rückbau-Fördermitteln Für den in 2004 und 2005 durchgeführten Rückbau in Wünsdorf hatte die ILB mit Bescheiden in 2005 die beantragten Fördermittel abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, die Fördermittel könnten wegen Vergabefehlern nicht bewilligt werden. Hiergegen hatte ich Klage vor dem Verwal- tungsgericht eingereicht. Von der Kommunalaufsicht und auch von einigen Fraktionen wurde mir immer wieder vorgeworfen, ich hätte der Stadt Zossen einen finanziellen Schaden zugefügt. Teilweise wurde sogar gefordert, ich solle die Klagen zurücknehmen, mir wurde unterstellt, ich würde einfach nur so klagen und wüsste nicht, was ich tue. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen und die ILB, wie von mir beantragt, zur Bewilligung der Fördermittel verurteilt, insgesamt ca. 1,6 Mio €. Ich fühle mich nicht nur in meiner Rechtsauffassung und juristischen Kompetenz bestätigt, sondern auch in dem von mir eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der Fördermittel nicht einfach hinzunehmen. Nach dem Urteil muss die Endabrechnung der Fördermittel erfolgen und der förderfähige Betrag festgestellt werden. Dies wird bei normalem Ablauf 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen. 29. Beanstandung der Hauptsatzung durch die Kommunalaufsicht Der am 24.03.2010 gefasste Beschluss zur Hauptsatzung (Fassung von Herrn Preuß) wurde von mir beanstandet, da ich diese Fassung für rechtswidrig hielt. Meine Rechtsauffassung wurde nunmehr von der Kommunalaufsicht bestätigt und die Fassung von Herrn Preuß für rechtswidrig erklärt. Damit ist der Beschluss unwirksam. Mit Bescheid vom 09.08. 2010 (Anlage 5) wurde ich aufgefordert, sie hierüber zu unterrichten. Michaela Schreiber Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Glienick im Bereich der Stadt Zossen Aktenzeichen: 09.53 – 1498 Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 16. Juni 2010, eingegangen am 21. Juni 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Glienick, Zossener Straße) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 265 (GB-Blatt 202) der Flur 5 in der Gemarkung Glienick in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1498 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam, 30. August 2010 Im Auftrag (Grunenberg) cmyk-ZOS STI_4_13_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 4 Stadtblatt 29. September 2010 Bekanntmachung Zossen gratuliert ganz herzlich In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 15.09.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 069/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Altanlieger/ Geringbeitragszahler Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: 1. Bei der neuen Beitragskalkulation sind alle Anschaffungs- und Herstellungskosten und alle Quadratmeter beitragsfähige Fläche zu kalkulieren. Keine gesonderte Kalkulation von Altanlieger und Geringbeitragszahlern. 2. Wenn sich dadurch eine Differenz ergibt (geringerer Beitragssatz für Grundstücke nach 1996 beschieden und dadurch Rückzahlung zu Stande kommen) muss der Rückzahlbetrag aufgebracht werden a) durch Nachveranlagung der Altanlieger und der Geringbeitragszahler b) durch gesplittete Gebühr (rechtlich schwierig) c) Umlagen der Mitgliedskommunen Hierzu ist eine politische Entscheidung der Mitgliedskommunen entweder zu a), b), c) oder einer Kombination daraus zu fassen, wenn die konkreten Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen vorliegen. 070/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Tiefenbegrenzung, Vollgeschossmaßstab und Sondernutzungsgrundstücke Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: Bei der neuen Beitragskalkulation und Beitragssatzung sind eine differenzierte Tiefenbegrenzung, der Vollgeschossmaßstab und die Reglungen zu Sondernutzungsgrundstücken aus den Satzungen des MAWV und des WARL zu übernehmen und entsprechend anzupassen. 071/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Auseinandersetzungsvereinbarung/Auseinandersetzungsbilanz Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: 1) Die Stadt Zossen fordert für die Vorbereitung einer möglichen Auseinandersetzungsvereinbarung die Erarbeitung der Auseinandersetzungsbilanz/des Auseinandersetzungsvermögens für die Entscheidung über einen möglichen Austritt der Stadt Zossen aus dem KMS. 2) Sollten sich mehrere Verbandskommunen der Erstellung dieser Auseinandersetzungsbilanz für ihre jeweilige Kommune anschließen, ist vom KMS ein externes Büro mit der Erstellung zu beauftragen. 3) Sollte die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz nur für die Stadt Zossen erfolgen, trägt die Stadt Zossen die Kosten eines von ihr zu beauftragenden Dritten. 072/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Sonderstellung Waldstadt Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: Waldstadt wird nicht als eigen- ständiges Ver- und Entsorgungsgebiet weitergeführt. 073/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010: Verbandsvorsteherin ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in die Verbandsversammlung des KMS einzubringen mit folgendem Inhalt: Die Verbandsvorsteherin ist abzulösen und zu ersetzen. 074/10 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen für das Jahr 2010 über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) der Stadt Zossen über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) b) in der lt. Protokoll geänderten Fassung. 067/10 Änderung des Bebauungsplanes "Am Eichenhain" Der Bebauungsplan "Am Eichenhain" wird in dem gekennzeichneten Teilbereich geändert und der entsprechende Entwurf (1. Änderung) erarbeitet. Die 1. Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Nichtöffentlicher Teil 075/10 Beauftragung der Gewerke für den Neubau der Kita in Wünsdorf Michaela Schreiber Bürgermeisterin Bekanntmachung In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Zossen am 09.09.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nicht öffentlicher Teil 068/10 Grundstücksverkauf in der Gemarkung Nunsdorf, Flur 1, Flurstücke 214 und 215/2 Michaela Schreiber Bürgermeisterin Jubilare Oktober 2010 94 Jahre Öffentliche Bekanntmachung Antrag des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), vertreten durch die Verbandsvorsteherin Frau David, auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden beantragt gemäß § 6 der SachenR-DV für wasserwirtschaftliche Anlagen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung hinsichtlich einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Art der wasserwirtschaftlichen Anlagen: Trinkwasserleitung DN 500 St Rohwasserleitung DN 200 St, 300 St, 400 St Trinkwasserleitung DN 400 AZ Betroffene Kommune: Stadt Zossen, Ortsteile Lindenbrück und Nächst Neuendorf Betroffene Grundstücke: Trinkwasserleitung DN 500 St Gemarkung Lindenbrück Flur 3, Flurstücke 48/1, 47 41, 42, 6, 5, 2 Flur 6, Flurstücke 226, 227, 141, 125, 58, 63, 64, 65, 66, 70, 67 Rohwasserleitung DN 200 St, 300 St, 400 St Gemarkung Lindenbrück Flur 2, Flurstücke 30, 31, 3, Flur 3, Flurstücke 268, 264, 263, 262, 261, 260, 259, 256, 2257, 247, 251, 111/1, 107, 108, 109, 422, 88/1, 340,341, 85 Trinkwasserleitung DN 400 AZ Gemarkung Nächst Neuendorf Flur 1, Flurstücke 107, 101/2, 102, 104, 628, 105, 136, 137, 535, 654 Flur 3, Flurstücke 173, 172/4 Der Antrag des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden, einschließlich der diesem Antrag beigefügten Unterlagen, kann im Zeitraum vom 29.09.2010 bis einschließlich 26.10.2010 beim Landkreis Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Sachgebiet Wasser und Abfall, Untere Wasserbehörde, im Zimmer A 5.3.14 zu folgenden Zeiten Montag von und von Dienstag von und von Donnerstag von und von Freitag von und bei der 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.30 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen im Bürgerbüro zu folgenden Zeiten Montag von und 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch nur Termine nach Vereinbarung Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr und von Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr Sonnabend von 08.00 bis 13.00 Uhr (nur an jedem 1. Sonnabend im Monat) eingesehen werden. Einwendungen, Bedenken und Widersprüche sind innerhalb des Zeitraumes der Auslegung schriftlich an den Landkreis Teltow-Fläming, Untere Wasserbehörde, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde zu richten. Der Landrat Bernhard Lix OT Nächst Neuendorf 26.10. Irmtraud Rüggebrecht Maria Krüger Hildegard Hagemann Lieselotte Wächter OT Nächst Neuendorf OT Wünsdorf OT Wünsdorf OT Zossen 01.10. 06.10. 16.10. 31.10. Frieda Ziege Johanna Kunze OT Schünow OT Zossen 01.10. 20.10. Ruth Reichstein Gertrud Schafstädt Joachim Mansel OT Nächst Neuendorf OT Wünsdorf OT Nächst Neuendorf 04.10. 08.10. 31.10. Ingeborg Schulze Fritz May Martin Schorsch Günter Lemke Erika Klei Eva Dik Eva Krause Harry Breitfeldt Waltraut Jackenholz OT Wünsdorf OT Nächst Neuendorf OT Kallinchen OT Nächst Neuendorf OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Schöneiche 03.10. 04.10. 06.10. 06.10. 08.10. 13.10. 15.10. 24.10. 29.10. Hans Böckmann Hans Kaspar Helga Heidemann Inge Zimmermann Wolfgang Schneider Gisela Lingnau Annalies Boldt Erika Schumann Wolfgang Braun Irmgard Schläfke OT Nächst Neuendorf OT Glienick OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf OT Wünsdorf OT Zossen OT Nächst Neuendorf OT Wünsdorf OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Nächst Neuendorf 04.10. 05.10. 10.10. 11.10. 12.10. 14.10. 16.10. 17.10. 24.10. 31.10. Helga König Renate Aßmann Christel Reich Margitta Richter Johann Bütof Edith Großmann Inge Wolter Monika Hoffmann Wolfgang Marter Christa Konieczny Manfred Bernhardt Reinhard Birr Eveline Rother Adelheid Spang Eva Weise Jürgen Taddicken Margarete Maes Edda Schönfeld Rita Erdmann Peter Emig Elli Britz Irmgard Funke OT Zossen OT Kallinchen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf, GT Neuhof OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Horstfelde OT Kallinchen OT Zossen OT Zossen OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Wünsdorf OT Zossen OT Zossen OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Glienick OT Zossen 01.10. 01.10. 02.10. 02.10. 03.10. 03.10. 04.10. 05.10. 05.10. 08.10. 13.10. 13.10. 14.10. 16.10. 18.10. 19.10. 21.10. 21.10. 23.10. 25.10. 26.10. 28.10. 91 Jahre 90 Jahre 85 Jahre 80 Jahre 75 Jahre 70 Jahre Der Landrat für den Landkreis Teltow-Fläming als Untere Wasserbehörde macht gemäß § 7 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) nachfolgenden Sachverhalt bekannt: Stadtblatt Seite 3 Goldene Hochzeit Karl-Heinz und Helga König OT Zossen Willi und Inge Eschke OT Wünsdorf, GT Neuhof Kurt und Gudrun Antonius OT Zossen 01.10. 12.10. 28.10. Kirchenkalender für Zossen und Wünsdorf Gottesdienste (KG=Kindergottesdienst, FG=Familiengottesdienst, AM=Abendmahl, TA=Taufe) 03. Oktober - Erntedankfest 10:30 Uhr Zossen FG zum Erntedankfest mit Kirchenchor 10:30 Uhr Wünsdorf FG / TA 10.Oktober – 19.So. nach Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf 9:00 Uhr Dabendorf 10:30 Uhr Zossen Lektoreneinführung 17.Oktober – 20.So. nach Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf AM 9:00 Uhr Dabendorf AM 10:30 Uhr Zossen KG / AM 24. Oktober - 21.So. nach Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf 10:30 Uhr Zossen Pfarreigottesdienst zur Gemeindeversammlung KG 31. Oktober - Reformationstag 10:00 Uhr Zossen Pfarreigottesdienst KG 14:00 Uhr Luckenwalde Jacobikirche: Einführung von Superintendentin Furian Veranstaltungen in Zossen: 16. Oktober 17:00 Uhr Konzert mit 440Her(t)z Gruppen und Kreise in Zossen: Krabbelgruppe freitags ab 9:00 Uhr im Kinderraum Kinderkirche (nur in der Schulzeit!) Dabendorf mittwochs, 17:00 Uhr Zossen donnerstags, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr (alle Altersstufen), Glaubensgespräche für Einsteiger freitags um 18:30 Uhr Junge Gemeinde montags ab 18:00 Uhr im Jugendkeller Musik in der Gemeinde (nur in der Schulzeit!) Kirchenchor - freitags 19:30 Uhr Kinderchor - montags 16:30 Uhr Gospelchor - dienstags 19:30 Uhr HeartChor - mittwochs 18:30 Uhr Mütterkreis 16. September 19:30 Uhr Dabendorf Gruppen und Kreise in Wünsdorf: Christenlehre mittwochs 15:30 (1. bis 3. Kl.), und 16:30 Uhr (4. bis 6. Kl.), Frauenkreis jeden dritten Dienstag (19.Oktober) im Monat um 19:30 Uhr. Informationen bei Elke Krüger, Tel. 033702 60611 Seniorenkreis jedem vierten Dienstag (26.Oktober) im Monat um 14:30 Uhr, Frau Helga Thiele, Tel. 0152 04 54 68 09 Erwachsenenkreis Informationen bei Pfarrerin Hensel Sie finden uns zu den Veranstaltungen im Gemeindezentrum Dabendorf in der Schützenstr. 13, im Gemeindehaus in Schöneiche in der Planstrasse und in Zossen und Wünsdorf jeweils am dortigen Kirchplatz. Wünsdorf Kontakte in Zossen und Wünsdorf Superintendentin K. Furian, Kirchplatz 4 Tel. 033377 335611 E-mail: [email protected], Pfarramt Zossen E-Mail: [email protected] Internet: www.kirche-zossen.de Pfarrer A. Domke, Kirchplatz 3, Tel.: 03377 335623 Funk: 0174 3821371 E-mail: [email protected], Pfarramt Wünsdorf [email protected] Am Kirchplatz 11, 15806 Zossen OT Wünsdorf Pfarrerin Anne Hensel Am Kirchplatz 13 Tel.: 033702 66502 Funk: 0160 96473012 E-Mail: [email protected] 7. Zossener Weihnachtsmarkt am 04. – 05. Dezember 2010 Die Stadtverwaltung Zossen möchte bereits jetzt über den Weihnachtsmarkt 2010 auf dem Zossener Marktplatz informieren und zur Teilnahme aufrufen. Gemeinsam mit der ev. Kirchengemeinde Zossen werden auch in 2010 Jahr die weihnachtlichen Festlichkeiten zusammengelegt, so dass der „Markt im Advent“ wieder am Sonntag parallel auf dem Kirchplatz zu besuchen ist. Für den „Zossener Weihnachtsmarkt“ sucht die Stadtverwaltung nun wieder die verschiedensten Teilnehmer: - traditionelles Handwerk, landwirtschaftl. & forstwirtschaftliche Betriebe, … - Händler mit weihnachtlichem Sortiment - Vereine, Verbände, Organisationen & pri- vate Personen, die sich mit einem Informationsstand präsentieren wollen - Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Chöre, Tanzgruppen u.v.m., für das Bühnenprogramm - Anbieter von deftigen Speisen & Getränken sowie Süßes, die für das leibliche Wohl der Besucher sorgen Schicken Sie Ihre Anmeldungen bis zum 01.11.2010 bitte an: Stadt Zossen Wirtschaftsförderung Marktplatz 20 in 15806 Zossen Tel.: 03377/3040-500/Fax: 0331/27548-6954 E-Mail: VL-Wirtschaftsfoerderung@ SVZossen.Brandenburg.de cmyk-ZOS STI_3_14_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 14 Stadtblatt Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Pilzsaison Sprechzeiten der Verwaltung der Stadt Zossen (Bürgerbüro) Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch: nur Termine nach Vereinb. Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Sonnabend: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (jeden 1. Sa im Monat) Telefonnummern der Verwaltung Zentrale 03377 / 30 40 0 Bürgerbüro 03377 / 30 40 500 Fax 03377 / 30 40 762 zentrale Mail: [email protected] Impressum Stadtblatt Stadt Zossen 1. Jahrgang / Ausgabe 5 Herausgeber: Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen www.zossen.de Amtlicher und redaktioneller Teil: verantwortlich: Die Bürgermeisterin Anzeigenteil: verantwortlich: Gertraude Bieniek Wochenspiegel Verlagsgesellschaft mbH Potsdam & Co. KG Friedrich-Engels-Straße 24 14473 Potsdam Herstellung: Märkische Verlags- und DruckGesellschaft mbH Potsdam Friedrich-Engels-Straße 24 14473 Potsdam Das Stadtblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte der Stadt Zossen verteilt. Bei Versand sind die Portokosten zu erstatten. Einige Exemplare liegen für Sie im Bürgerbüro der Stadt Zossen bereit. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2010. Die Pilzsaison hat im Landkreis Teltow Fläming längst begonnen. Durch die idealen Wetterbedingungen sprießen Marone, Steinpilz, Rotkappe & Co. sprichwörtlich aus dem Boden. Doch so lecker eine Pilzmahlzeit auch schmecken mag - vor dem Genuss sollte immer die Information stehen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming rät Pilzsuchern, sich über aktuelle Einstufungen zu informieren bzw. eine Pilzberatung in Anspruch zu nehmen. Bis vor Jahren galt beispielsweise der Grünling oder "echte Ritterling" (Tricholoma equestre) als bekömmlicher Speisepilz. Seit 2002 wird er jedoch als potenziell tödlich giftig eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät vom Verzehr des Grünlings ab, da dies zu Vergiftungserscheinungen führen kann. In einigen Fällen kann es bei empfindlichen Personengruppen zu einem Zerfall und Abbau von Muskelzellen kommen. Diese als Rhabdomyolyse bezeichnete Erkrankung äußert sich in Muskelschmerzen, Muskelschwäche und Müdigkeit. Schreitet die Rhabdomyolyse fort, treten unter Umständen Nierenoder Herzversagen auf, was im schlimmsten Fall zum Tode führt. ses Teltow-Fläming vom Konsum des Grünlings ab. Keinesfalls sollten größere Mengen allein und in aufeinander folgenden Mahlzeiten verzehrt werden. Aus den genannten Gründen rät das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkrei- Aus Gründen des Naturschutzes dürfen Pilze nur für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Aber auch mit essbaren Pilzen kann man sich vergiften: Speisepilze, die zu alt, zu lange oder falsch gelagert sind, können MagenDarm-Beschwerden verursachen. Die meisten rohen Speisepilze, außer Zuchtchampions, enthalten gesundheitsschädliche Substanzen. Waldpilze sollten daher vor dem Verzehr stets gut gekocht oder gebraten werden. Das gewerbliche Sammeln bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Bei einer Pilzvergiftung gelten folgende Verhaltensregeln: - Gehen Sie unverzüglich zum Arzt oder rufen Sie sofort die Giftinformationszentralen an. Sie ist Tag und Nacht unter (030) 19240 zu erreichen. - Geben Sie der betroffenen Person Tee, Wasser oder Saft zu trinken keine Milch! - Provozieren Sie keinesfalls Erbrechen. Kein Salzwasser geben! - Heben Sie Pilzreste oder Erbrochenes auf. Dies ist unerlässlich für die Giftbestimmung. - Bei allen Vergiftungen gilt: Keine Panik, Ruhe bewahren, Giftnotruf, Hausarzt oder Notarzt anrufen. Aus dem Zossener Sitzungskalender der nächsten Wochen Bei den öffentlichen Sitzungsteilen der Gremien sind Einwohner als Gäste und mit Fragen willkommen. 5. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Kultur, Tourismus und Landesgartenschau der Stadt Zossen, Rathaus der Stadt Zossen 7. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Finanzen der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 28. Oktober 2010, 19:00 Uhr Hauptausschuss, im Rathaus der Stadt Zossen 4. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen, Rathaus der Stadt Zossen 6. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 26. Oktober 2010, 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 3. November 2010, 19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen, im Bürgerhaus Wünsdorf Ausstellungen in der Stadt Zossen Kleine Galerie, Bahnhofstraße 13, 15806 Zossen, Tel.: 03377-30400 „Reiseimpressionen“ (18.09.10 – 26.10.10) Die Malergruppe Melzer zeigt Landschaftsmalerei „Graffiti – art & Fotografie“ Kunst zum Kaufen, Ausstellungseröffnung: 15.11.2010, 15:00 Uhr Martin Hoffmann aus Wünsdorf zeigt Bilder seines Schaffens Öffnungszeiten: Do 12-16, Sa und So 14-17 Schulmuseum, Kirchplatz 2, Tel.: 03377-334346 „Schule im Wandel der Zeiten“ Sonderausstellung unter dem Motto „Schule in der DDR“ Dabei werden Exponate aus dem Schulalltag sowie aus der Freizeit der Schüler gezeigt und so ein Einblick in die Schule der Eltern und Großeltern gegeben. Öffnungszeiten: Do 10 – 12 Uhr, Sa 10 – 12 Uhr Für Gruppen sind nach Absprache auch andere Zeiten möglich. Museum „Alter Krug“ Weinberge 15, 15806 Zossen, Tel.: 03377-300576 „Der Marktplatz von Zossen“ von 120 Jahren dokumentiert (bis 31.08.2011) Öffnungszeiten: Mi 15-18 Uhr , Sa von 14-17 Uhr Atelier „Oskar“ im Salon Antik der Bücherstadt Wünsdorf, Zehrensdorferstraße 12, 15806 Zossen Karikaturen, Zeichnungen und Bilder von „Oskar“ (ständig) Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 11- 17 Uhr sowie nach Vereinbarung Tel.:033702-22869 Museum des Teltow, Wünsdorf, Schulstraße 15, 15806 Zossen, Tel.: 033702-66900 „Der Teltow – Geschichte einer Region“ „Bild und Ton“ Fotoapparate und Radiogeräte aus der Zeit von 1946 bis 1989 aus der Sammlung von Hans Bugaj (16.05.10 – 31.10.10) „Unsere heimische Tierwelt“ Öffnungszeiten: Fr bis So 13 - 16 Uhr Nach Voranmeldung sind Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten gern gesehen! Garnisonsmuseum, Wünsdorf, Gutenbergstr. 7, 15806 Zossen, Tel. (033702) 9600 Die Geschichte der Garnison Zossen-Wünsdorf von 1910 bis 1945. Sie wird in einem restaurierten Pferdestall aus der Kaiserzeit gezeigt. Informieren kann man sich auch über das Geheimnis der Wünsdorfer Betonzigarren. (ständig) Öffnungszeiten: Sa., So., feiertags 11 - 17 Uhr sowie nach Vereinbarung Spezialführungen durch die Bunker nach Vereinbarung Eintrittspreise: Einzelkarte 2,50 Euro, Spitzbunker: 1 Euro Das Radsportmuseum zeigt historische und moderne Rennmaschinen, im Blickpunkt stehen aber auch die Könner des Radsports, die in vielen Jahrzehnten mit großen Leistungen glänzten. (ständig) Radsport-Museum, Wünsdorf, Gutenbergstraße 1, 15806 Zossen, Tel.: 033702-9600 Öffnungszeiten: Di - Fr 10:00 bis 18:00 Uhr, Sa, So 11:00 bis 17:00 Uhr (Besucher bitte im Haus Oskar melden) Vereinsführungen nach telefonischer Voranmeldung! Neue Galerie, Wünsdorf, Gutenbergstraße 1, 15806 Zossen „Künstlerbücher & Grafik“ von Rainer Ehrt (bis 17.10.10) Öffnungszeiten: 03371-608-3600 29. September 2. Juni 2010 2010 Stadtblatt Amtsblatt der Stadt Zossen Seite 15 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Nächst Neuendorf im Bereich der Stadt Zossen Aktenzeichen: 09.53 – 1493 Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 24. Juni 2010, eingegangen am 28. Juni 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Nächst Neuendorf, Dorfaue) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 369/3 (GB-Blatt 49) der Flur 1 in der Gemarkung Nächst Neuendorf in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1493 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Wider- sprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam, 30. August 2010 Im Auftrag (Grunenberg) Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Zossen vom 20.08.2010 Feststellung des Verzichtes eines Sitzes im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf Auf der Grundlage des § 59 Abs.1 Nr.1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. (Bbg- KWahlG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S.198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S. 330), gebe ich bekannt, dass Herr Detlef Schmidt am 15.08.2010 den Verzicht auf sein Mandat im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf zum 18.08.2010 erklärt hat. Dieser Sitz wird gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht mehr besetzt. Zossen, den 20.08.2010 Raimund Kramer Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Lindenbrück im Bereich der Stadt Zossen Aktenzeichen: 09.53 – 1497 Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 16. Juni 2010, eingegangen am 21. Juni 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Lindenbrück, Funkenmühle) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 168 (GB-Blatt 323) der Flur 6 in der Gemarkung Lindenbrück in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1497 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Wider- sprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen für das Jahr 2010 über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.November 2006 (GVBl.I/06 S.158), i.V.m. § 26 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG) vom 21. August 1996 (GVBl. I S. 266) in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Bürgermeisterin der Stadt Zossen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen vom 15.09.2010 die folgende ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen: §1 Öffnungszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen Die Verkaufsstellen in den Ortsteilen und bewohnten Gemeindeteilen der Stadt Zossen dürfen an den folgenden Sonntagen des Jahres 2010 jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein: - Sonntag, 05. September 2010 - 6. Zossener Weinfest - Sonntag, 05. Dezember 2010 - 2. Adventsonntag + Weihnachtsmarkt - Sonntag, 19. Dezember 2010 - 4. Adventsonntag §2 Einzuhaltende Gesetze und Verordnungen (1) Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen aufgrund dieser Verordnung sind die Beschäftigungszeiten gemäß § 10 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes zu beachten. (2) Arbeitnehmer/innen dürfen an höchstens zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt werden. §3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Zossen in Kraft. Zossen, den 16. September 2010 Potsdam, 30. August 2010 Im Auftrag (Grunenberg) Schreiber Bürgermeisterin cmyk-ZOS STI_2_15_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz 29. September 2010 Seite 2 Stadtblatt 29. September 2010 Wir suchen für unsere Kunden Grundstücke, Häuser und Wohnungen. Kontor Immobilien GbR Bahnhofstraße 54 15806 Zossen Tel./Fax: 03377 / 96 99 66 1 Email: [email protected] Web: www.kontorimmobilien.de www.kontorimmobilien.de Garten-, Landschaftsbau und Friedhofsgestaltung Wir bieten Leistungen um Haus, Hof und Garten - Wir pflanzen und pflegen - legen den Garten neu an - führen Grabpflege durch Petra Miersch 29.09.2010, 18.00 Uhr Vortrag „Hypnose als sanfte Medizin“ 07.10.2010, 18.00 Uhr Vortrag “Wohnen im Alter“, Frau Ecker Frau Dr. Sabine Kairies aus Ludwigsfelde erläutert ihnen, wie die Anwendung von Hypnose helfen kann. 07.10.2010 – 25.11.2010, 14.00 – 15.30 Uhr Töpfern und Modellieren Unter der Anleitung der Bildhauerin und Keramikerin aus Lindenbrück, Frau Faber, haben Sie die Möglichkeit mit dem Material Ton zu arbeiten. Figuren, Menschen, Tiere, pflanzliche Formen oder auch kleine Gefäße könnten dabei entstehen. Diese Therapie hat viele ernsthafte Anwendungsgebiete, die Ihnen im Vortrag näher gebracht werden. 04.10. – 25.10.2010, 11.00 – 12.30 Uhr Tai Chi im Bürgerhaus Wünsdorf mit Frau Belach 13.10.2010, 18.00 Uhr Vortrag „Erkältungstherapie“, Frau Dietrich 21.10.2010, 18.00 Uhr Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ Frau Scheunemann 06.10. – 12.12.2010, 18.00 – 19.30 Uhr Polnisch Anfänger Vorschau auf die nächsten Veranstaltungen: - im November Vortrag „Ohrkerzentherapie“, Frau Dietrich - 04.11.10, Tai Chi im Bürgerhaus Wünsdorf, Frau Belach Für die vorangegangenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich!! Ermäßigungsmöglichkeit für Erwerbslose. AKADEMIE „2. Lebenshälfte“ Gutenbergstr. 1 Frau Piper und Herr Dänschel 15806 Zossen/ OT Wünsdorf-Waldstadt Tel. 033702-60404 e-Mail: [email protected] Kleinstückenweg 1c, 15806 Zossen, Tel./Fax 03377 / 330 246 Kursangebote der Volkshochschule vom 29.09. – 27.10.2010 RA Thomas Blanke - auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte: • Scheidungs- und Familienrecht • Recht im Straßenverkehr Tel. 03377 200 505 oder per E-Mail [email protected] 15806 Zossen • Berliner Straße 9 • Fax: 03377 202 119 Grabmale NATURSTEINARBEITEN FENSTERBÄNKE, TREPPEN, FUSSBÖDEN Karin Knurbien STEINMETZMEISTERIN Am Mühlenberg 5 15837 Baruth/Mark Tel.: 03 37 04 / 66 467 • Fax 66 498 Aktion: STADTBLATT Die Akademie 2. Lebenshälfte informiert: Datum 29.09. 29.09. 30.09. 30.09. Uhrzeit 18:00 18:30 17:00 18:00 Kurs-Nr. 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Woche • Herausgeber Stadt Zossen Volksinitiative Zossen mit Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Kallinchen, Lindenbrück, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Der LandtagStadt wird aufgefordert, sichihren mit dem Programm zum weitreichenden Abbau Schünow, der Polizei und deren Umstrukturierung, wie es im Wünsdorf und Zossen und den bewohnten Gemeindeteilen: Werben, Zesch am See, Funkenmühle, Neuhof, Waldstadt, Dabendorf Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020" gesetzgeberischen Niederschlag findet, zu befassen. Der Landtag möge seinen politischen Einfluss dahingehend geltend machen, Entscheidungen in Umsetzung dieses Programms anhand der bestehenden Sicherheitslage und deren künftiger Entwicklung sowie unter Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage der Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten Einsatzhundertschaft der Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des Landeskriminalamtes (LKA) als selbständige Dienststelle. Begründung: Die Landesregierung treibt gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Die Polizei 2020" voran. Dessen Regelungen sehen den Wegfall der Polizeipräsidien, des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen und eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll. Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet die Sorge hervor, dass eine leistungs- und handlungsfähige Polizei und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würde dem Gesetzesauftrag für die Polizei widersprechen, die öffentliche Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Zudem birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße gesichert wird. Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze zumutbare Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche. Spezialberatung zu Rechtsfragen in der Schuldnerund Insolvenzberatungsstelle beim DRK des DRK, Herr Rechtsanwalt Roland Manzke, wird wieder am 30.09.2010 in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK, Erich-WeinertStr. 46, 15711 Königs Wusterhausen von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fragen beantworten und Hilfestellung leisten. Da- bei können Fragen in Zusammenhang mit einer Ver- und Überschuldungsproblematik gestellt werden. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Wir bitten um Voranmeldung unter 03375/2189-70. Lieferung von Mutterboden, z. B. 4 m3 89,- € inkl. Transport + MwSt. 3 Abholung von Gartenabfälle, z. B. 3 m 79,- € inkl. Laden, Transport + MwSt. Stellenausschreibung der Stadtverwaltung Die Stadt Zossen sucht ab sofort eine/einen Mitarbeiter/in für den Front-Office Bereich des Bürgerbüros - zunächst als Vertretungskraft für die Dauer eines Jahres. Erwartet werden bürgerfreundliches, teamorientiertes und selbstständiges Arbeiten sowie Kenntnisse im Verwaltungsrecht - vornehmlich Einwohner- meldewesen. Erfahrungen im Front-Office-Bereich sind von Vorteil aber nicht Bedingung. Geboten werden ein Vollzeitarbeitsverhältnis (40 Std.), eine leistungsgerechte Vergütung bis zur EG 6 sowie alle sonstigen tariflichen Leistungen im Öffentlichen Dienst. Bewerbungen mit aussagekräfti- gen Zeugnissen sind bis zum 08. Oktober 2010 an die Stadtverwaltung Zossen, SG Personalwesen, Marktplatz 20, 15806 Zossen zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurück gesandt werden können. Seiten 8/9 auf Seite 5 Anmeldung und weitere Informationen in der VHS-TF, 14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, Tel. (03371) 608-3140 bis 3148, E-Mail: [email protected] oder online vhs.teltow-flaeming.de Königs Wusterhausen (KT/ HAS) Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuz bietet an jedem letzten Donnerstag im Monat eine für die Ratsuchenden kostenfreie rechtliche Beratung an. Der Konventionsbeauftragte Stadtmeisterschaften Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg In dieser Ausgabe finden Sie auf Seite 5 die offizielle Unterschriftensammlung für den Erhalt der Polizeiwachen. Nicht nur für die Zossener Wache, die auch mir natürlich ganz besonders am Herzen liegt, sondern für alle von der Schließung bedrohten Wachen. Der Gewerkschaft der Polizei möchte ich an dieser Stelle Danke sagen für die arbeitsintensive und umsichtige Vorbereitung der Volksinitiative. Da ich ebenfalls zu den Initiatoren der Volksinitiative gehöre, möchte ich alle Zossener aufrufen, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Schließlich müssen wir gemeinsam mehr als 20.000 Unterschriften landesweit erhalten, um überhaupt eine Chance auf Gehör zu haben. Ich bin mir ganz sicher, dass die Zossener sich intensiv beteiligen werden. Entweder können Sie direkt die Seite 5 nutzen und dort unterzeichnen. Bitte unbedingt alle Felder ausfüllen und die Seite nicht auseinandertrennen, da Ihre Unterschrift sonst unwirksam ist. Oder Sie fordern im Rathaus das Exemplar für 50 Unterschriften ab. Der Rücklauf kann auch über uns erfolgen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Michaela Schreiber Ihre Bürgermeisterin Knallhart kalkuliert! 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