29. September 2010

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29. September 2010
29. September 2010
Wir suchen für unsere Kunden
Grundstücke, Häuser und Wohnungen.
Kontor Immobilien GbR
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15806 Zossen
Tel./Fax: 03377 / 96 99 66 1
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Garten-, Landschaftsbau und Friedhofsgestaltung
Wir bieten Leistungen um
Haus, Hof und Garten
- Wir pflanzen und pflegen
- legen den Garten neu an
- führen Grabpflege durch
Petra Miersch
29.09.2010, 18.00 Uhr
Vortrag
„Hypnose als sanfte Medizin“
07.10.2010, 18.00 Uhr
Vortrag “Wohnen im Alter“,
Frau Ecker
Frau Dr. Sabine Kairies aus
Ludwigsfelde erläutert ihnen,
wie die Anwendung von Hypnose helfen kann.
07.10.2010 – 25.11.2010,
14.00 – 15.30 Uhr
Töpfern und Modellieren
Unter der Anleitung der Bildhauerin und Keramikerin aus
Lindenbrück, Frau Faber, haben
Sie die Möglichkeit mit dem Material Ton zu arbeiten. Figuren,
Menschen, Tiere, pflanzliche
Formen oder auch kleine Gefäße könnten dabei entstehen.
Diese Therapie hat viele ernsthafte Anwendungsgebiete, die
Ihnen im Vortrag näher gebracht werden.
04.10. – 25.10.2010,
11.00 – 12.30 Uhr
Tai Chi
im Bürgerhaus
Wünsdorf mit Frau Belach
13.10.2010, 18.00 Uhr
Vortrag „Erkältungstherapie“,
Frau Dietrich
21.10.2010, 18.00 Uhr
Vortrag „Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht“
Frau Scheunemann
06.10. – 12.12.2010,
18.00 – 19.30 Uhr
Polnisch Anfänger
Vorschau auf die nächsten Veranstaltungen:
- im November
Vortrag „Ohrkerzentherapie“,
Frau Dietrich
- 04.11.10, Tai Chi
im Bürgerhaus Wünsdorf,
Frau Belach
Für die vorangegangenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich!!
Ermäßigungsmöglichkeit für Erwerbslose.
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Die Akademie 2. Lebenshälfte informiert:
Datum
29.09.
29.09.
30.09.
30.09.
Uhrzeit
18:00
18:30
17:00
18:00
Kurs-Nr.
L30005
L20513
L20604
L50104
05.10.
05.10.
19.10.
25.10.
25.10.
16:00
10:00
18:30
18:00
18:00
L30712
L30230
L10505
L41800
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Titel
Antlitzdiagnostik
Aquarellmalerei – Motive der Umgebung
Mittelalterliche Gefäßformen
Ich, wir und unsere Erlebnisse im Web der eigene Webauftritt
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Pilates – Einführung
Wie verhalte ich mich als Verbraucher
Portugiesisch für Anfänger
MS WORD und EXCEL
Ort
Rangsdorf
Rangsdorf
Zossen
Rangsdorf
Zossen
Petkus
Zossen
Rangsdorf
Rangsdorf
Zossen, den 29. September 2010 • Nr. 5 - 1. Jahrgang - 39. Woche • Herausgeber Stadt Zossen
Volksinitiative
Zossen mit
Ortsteilen:
Glienick,
Horstfelde,
Kallinchen,
Lindenbrück,
Nächst
Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche,
Der LandtagStadt
wird aufgefordert,
sichihren
mit dem
Programm zum
weitreichenden
Abbau Schünow,
der Polizei und
deren Umstrukturierung,
wie es
im
Wünsdorf
und
Zossen
und
den
bewohnten
Gemeindeteilen:
Werben,
Zesch
am
See,
Funkenmühle,
Neuhof, Waldstadt, Dabendorf
Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020" gesetzgeberischen Niederschlag findet, zu befassen. Der Landtag möge seinen
politischen Einfluss dahingehend geltend machen, Entscheidungen in Umsetzung dieses Programms anhand der bestehenden
Sicherheitslage und deren künftiger Entwicklung sowie unter Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung zu
überprüfen und ggf. zu korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage der Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der
Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre
Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten
Einsatzhundertschaft der Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des Landeskriminalamtes (LKA) als selbständige Dienststelle.
Begründung:
Die Landesregierung treibt gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Die Polizei 2020" voran. Dessen Regelungen sehen
den Wegfall der Polizeipräsidien, des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind
Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen und eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll.
Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet
die Sorge hervor, dass eine leistungs- und handlungsfähige Polizei und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würde dem
Gesetzesauftrag für die Polizei widersprechen, die öffentliche Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der
Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Zudem
birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in
sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße
gesichert wird.
Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie
umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich
garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze
zumutbare Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine
für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die
effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche.
Spezialberatung zu Rechtsfragen in der Schuldnerund Insolvenzberatungsstelle beim DRK
des DRK, Herr Rechtsanwalt
Roland Manzke, wird wieder
am 30.09.2010 in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK, Erich-WeinertStr. 46, 15711 Königs Wusterhausen von 16.00 Uhr bis
18.00 Uhr Fragen beantworten
und Hilfestellung leisten. Da-
bei können Fragen in Zusammenhang mit einer Ver- und
Überschuldungsproblematik
gestellt werden.
Die Beratung ist kostenfrei und
unterliegt der Schweigepflicht.
Wir bitten um Voranmeldung
unter 03375/2189-70.
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89,- € inkl. Transport + MwSt.
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Abholung von Gartenabfälle, z. B. 3 m 79,- € inkl. Laden, Transport + MwSt.
Stellenausschreibung der Stadtverwaltung
Die Stadt Zossen sucht ab sofort
eine/einen Mitarbeiter/in für den
Front-Office Bereich des Bürgerbüros - zunächst als Vertretungskraft für die Dauer eines Jahres.
Erwartet werden bürgerfreundliches, teamorientiertes und
selbstständiges Arbeiten sowie
Kenntnisse im Verwaltungsrecht - vornehmlich Einwohner-
meldewesen. Erfahrungen im
Front-Office-Bereich sind von
Vorteil aber nicht Bedingung.
Geboten werden ein Vollzeitarbeitsverhältnis (40 Std.), eine
leistungsgerechte Vergütung bis
zur EG 6 sowie alle sonstigen tariflichen Leistungen im Öffentlichen Dienst.
Bewerbungen mit aussagekräfti-
gen Zeugnissen sind bis zum 08.
Oktober 2010 an die Stadtverwaltung Zossen, SG Personalwesen,
Marktplatz 20, 15806 Zossen zu
richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Bewerbungsunterlagen nur bei
Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurück
gesandt werden können.
Seiten 8/9
auf Seite 5
Anmeldung und weitere Informationen in der VHS-TF, 14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2,
Tel. (03371) 608-3140 bis 3148, E-Mail: [email protected] oder online vhs.teltow-flaeming.de
Königs Wusterhausen (KT/
HAS) Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
des
Deutschen Roten Kreuz bietet
an jedem letzten Donnerstag
im Monat eine für die Ratsuchenden kostenfreie rechtliche
Beratung an.
Der Konventionsbeauftragte
Stadtmeisterschaften
Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei
in allen Regionen des Landes Brandenburg
In dieser Ausgabe finden Sie auf Seite 5
die offizielle Unterschriftensammlung
für den Erhalt der Polizeiwachen. Nicht
nur für die Zossener Wache, die auch
mir natürlich ganz besonders am Herzen
liegt, sondern für alle von der Schließung
bedrohten Wachen. Der Gewerkschaft
der Polizei möchte ich an dieser Stelle
Danke sagen für die arbeitsintensive
und umsichtige Vorbereitung der Volksinitiative. Da ich ebenfalls zu den Initiatoren der Volksinitiative gehöre, möchte
ich alle Zossener aufrufen, sich an der
Unterschriftensammlung zu beteiligen.
Schließlich müssen wir gemeinsam mehr
als 20.000 Unterschriften landesweit erhalten, um überhaupt eine Chance auf
Gehör zu haben. Ich bin mir ganz sicher,
dass die Zossener sich intensiv beteiligen
werden. Entweder können Sie direkt die
Seite 5 nutzen und dort unterzeichnen.
Bitte unbedingt alle Felder ausfüllen
und die Seite nicht auseinandertrennen,
da Ihre Unterschrift sonst unwirksam ist.
Oder Sie fordern im Rathaus das Exemplar für 50 Unterschriften ab. Der Rücklauf
kann auch über uns erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Michaela Schreiber
Ihre Bürgermeisterin
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Seite 16 Stadtblatt
Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Pilzsaison
Sprechzeiten der
Verwaltung der
Stadt Zossen
(Bürgerbüro)
Montag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch:
nur Termine nach Vereinb.
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sonnabend:
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(jeden 1. Sa im Monat)
Telefonnummern
der Verwaltung
Zentrale 03377 / 30 40 0
Bürgerbüro
03377 / 30 40 500
Fax 03377 / 30 40 762
zentrale Mail:
[email protected]
Impressum
Stadtblatt Stadt Zossen
1. Jahrgang / Ausgabe 5
Herausgeber:
Stadt Zossen
Marktplatz 20
15806 Zossen
www.zossen.de
Amtlicher und
redaktioneller Teil:
verantwortlich:
Die Bürgermeisterin
Anzeigenteil:
verantwortlich:
Gertraude Bieniek
Wochenspiegel
Verlagsgesellschaft mbH
Potsdam & Co. KG
Friedrich-Engels-Straße 24
14473 Potsdam
Herstellung:
Märkische Verlags- und DruckGesellschaft mbH Potsdam
Friedrich-Engels-Straße 24
14473 Potsdam
Das Stadtblatt erscheint monatlich
und wird kostenlos an die Haushalte der Stadt Zossen verteilt. Bei Versand sind die Portokosten zu erstatten. Einige Exemplare liegen für Sie
im Bürgerbüro der Stadt Zossen bereit. Die nächste Ausgabe erscheint
am 27. Oktober 2010.
Die Pilzsaison hat im Landkreis
Teltow Fläming längst begonnen. Durch die idealen Wetterbedingungen sprießen Marone,
Steinpilz, Rotkappe & Co. sprichwörtlich aus dem Boden. Doch
so lecker eine Pilzmahlzeit auch
schmecken mag - vor dem Genuss sollte immer die Information stehen. Das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
des Landkreises Teltow-Fläming
rät Pilzsuchern, sich über aktuelle
Einstufungen zu informieren bzw.
eine Pilzberatung in Anspruch zu
nehmen.
Bis vor Jahren galt beispielsweise
der Grünling oder "echte Ritterling" (Tricholoma equestre) als bekömmlicher Speisepilz. Seit 2002
wird er jedoch als potenziell tödlich giftig eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
rät vom Verzehr des Grünlings
ab, da dies zu Vergiftungserscheinungen führen kann. In einigen
Fällen kann es bei empfindlichen
Personengruppen zu einem Zerfall und Abbau von Muskelzellen
kommen. Diese als Rhabdomyolyse bezeichnete Erkrankung
äußert sich in Muskelschmerzen,
Muskelschwäche und Müdigkeit.
Schreitet die Rhabdomyolyse fort,
treten unter Umständen Nierenoder Herzversagen auf, was im
schlimmsten Fall zum Tode führt.
ses Teltow-Fläming vom Konsum
des Grünlings ab. Keinesfalls sollten größere Mengen allein und in
aufeinander folgenden Mahlzeiten verzehrt werden.
Aus den genannten Gründen rät
das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkrei-
Aus Gründen des Naturschutzes
dürfen Pilze nur für den persönlichen Bedarf gesammelt werden.
Aber auch mit essbaren Pilzen
kann man sich vergiften: Speisepilze, die zu alt, zu lange oder falsch
gelagert sind, können MagenDarm-Beschwerden verursachen.
Die meisten rohen Speisepilze,
außer Zuchtchampions, enthalten gesundheitsschädliche Substanzen. Waldpilze sollten daher
vor dem Verzehr stets gut gekocht
oder gebraten werden.
Das gewerbliche Sammeln bedarf
einer behördlichen Erlaubnis.
Bei einer Pilzvergiftung gelten folgende Verhaltensregeln:
- Gehen Sie unverzüglich zum Arzt
oder rufen Sie sofort die Giftinformationszentralen an. Sie ist Tag
und Nacht unter (030) 19240 zu
erreichen.
- Geben Sie der betroffenen Person
Tee, Wasser oder Saft zu trinken keine Milch!
- Provozieren Sie keinesfalls Erbrechen. Kein Salzwasser geben!
- Heben Sie Pilzreste oder Erbrochenes auf. Dies ist unerlässlich
für die Giftbestimmung.
- Bei allen Vergiftungen gilt: Keine
Panik, Ruhe bewahren, Giftnotruf,
Hausarzt oder Notarzt anrufen.
Aus dem Zossener Sitzungskalender
der nächsten Wochen
Bei den öffentlichen Sitzungsteilen der Gremien sind Einwohner
als Gäste und mit Fragen willkommen.
5. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Kultur, Tourismus
und Landesgartenschau der Stadt
Zossen, Rathaus der Stadt Zossen
7. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Finanzen der
Stadt Zossen, im Rathaus der
Stadt Zossen
28. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Hauptausschuss, im Rathaus
der Stadt Zossen
4. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt
Zossen, Rathaus der Stadt
Zossen
6. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen, im
Rathaus der Stadt Zossen
26. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Soziales, Jugend,
Bildung und Sport der Stadt
Zossen, im Rathaus der Stadt
Zossen
3. November 2010, 19:00 Uhr
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen, im Bürgerhaus Wünsdorf
Ausstellungen in der Stadt Zossen
Kleine Galerie,
Bahnhofstraße 13,
15806 Zossen,
Tel.: 03377-30400
„Reiseimpressionen“
(18.09.10 – 26.10.10)
Die Malergruppe Melzer zeigt
Landschaftsmalerei
„Graffiti – art & Fotografie“
Kunst zum Kaufen,
Ausstellungseröffnung:
15.11.2010, 15:00 Uhr
Martin Hoffmann aus Wünsdorf
zeigt Bilder seines Schaffens
Öffnungszeiten: Do 12-16,
Sa und So 14-17
Schulmuseum,
Kirchplatz 2,
Tel.: 03377-334346
„Schule im Wandel der Zeiten“
Sonderausstellung unter dem
Motto „Schule in der DDR“
Dabei werden Exponate aus
dem Schulalltag sowie aus der
Freizeit der Schüler gezeigt und
so ein Einblick in die Schule der
Eltern und Großeltern gegeben.
Öffnungszeiten: Do 10 – 12 Uhr,
Sa 10 – 12 Uhr
Für Gruppen sind nach Absprache auch andere Zeiten möglich.
Museum „Alter Krug“
Weinberge 15,
15806 Zossen,
Tel.: 03377-300576
„Der Marktplatz von Zossen“
von 120 Jahren dokumentiert
(bis 31.08.2011)
Öffnungszeiten: Mi 15-18 Uhr ,
Sa von 14-17 Uhr
Atelier „Oskar“
im Salon Antik
der Bücherstadt Wünsdorf,
Zehrensdorferstraße 12,
15806 Zossen
Karikaturen, Zeichnungen
und Bilder von „Oskar“
(ständig)
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 11- 17 Uhr
sowie
nach
Vereinbarung
Tel.:033702-22869
Museum des Teltow,
Wünsdorf,
Schulstraße 15,
15806 Zossen,
Tel.: 033702-66900
„Der Teltow – Geschichte einer
Region“
„Bild und Ton“ Fotoapparate
und Radiogeräte aus der Zeit von
1946 bis 1989 aus der Sammlung
von Hans Bugaj
(16.05.10 – 31.10.10)
„Unsere heimische Tierwelt“
Öffnungszeiten:
Fr bis So 13 - 16 Uhr Nach Voranmeldung sind Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten gern gesehen!
Garnisonsmuseum,
Wünsdorf,
Gutenbergstr. 7,
15806 Zossen,
Tel. (033702) 9600
Die Geschichte der Garnison Zossen-Wünsdorf von
1910 bis 1945. Sie wird in einem restaurierten Pferdestall
aus der Kaiserzeit gezeigt.
Informieren kann man sich
auch über das Geheimnis der
Wünsdorfer Betonzigarren.
(ständig)
Öffnungszeiten: Sa., So., feiertags
11 - 17 Uhr sowie nach Vereinbarung Spezialführungen durch
die Bunker nach Vereinbarung
Eintrittspreise:
Einzelkarte
2,50 Euro, Spitzbunker: 1 Euro
Das Radsportmuseum zeigt
historische und moderne Rennmaschinen, im Blickpunkt stehen aber auch die Könner des
Radsports, die in vielen Jahrzehnten mit großen Leistungen
glänzten. (ständig)
Radsport-Museum,
Wünsdorf,
Gutenbergstraße 1,
15806 Zossen,
Tel.: 033702-9600
Öffnungszeiten: Di - Fr 10:00 bis
18:00 Uhr, Sa, So 11:00 bis 17:00
Uhr (Besucher bitte im Haus
Oskar melden)
Vereinsführungen nach telefonischer Voranmeldung!
Neue Galerie,
Wünsdorf,
Gutenbergstraße 1,
15806 Zossen
„Künstlerbücher & Grafik“
von Rainer Ehrt (bis 17.10.10)
Öffnungszeiten:
03371-608-3600
29.
September
2. Juni
2010 2010
Stadtblatt
Amtsblatt der Stadt
Zossen Seite 15
Öffentliche Bekanntmachung
eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
in der Gemarkung Nächst Neuendorf im Bereich der Stadt Zossen
Aktenzeichen: 09.53 – 1493
Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum
vom 24. Juni 2010, eingegangen
am 28. Juni 2010, einen Antrag auf
Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
zum Besitz und Betrieb sowie zur
Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation
Nächst Neuendorf, Dorfaue) nebst
Einrichtungen und Zubehör bzw.
Neben- und Sonderanlagen für
das Flurstück 369/3 (GB-Blatt 49)
der Flur 1 in der Gemarkung Nächst
Neuendorf in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem
Aktenzeichen 09.53 - 1493 geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß §
9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20. Dezember 1993 (BGBl. I S.
2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25.
November 2003 (BGBl. I S. 2304),
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung,
SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können von
den Berechtigten innerhalb von
vier Wochen nach dem ersten Tag
der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer
218), Heinrich-Mann-Allee 107 in
14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684
oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00
Uhr und freitags in der Zeit von
08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb
dieser Zeiten - eingesehen werden.
Hinweis zum Einlegen von Wider-
sprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz
1 GBBerG ist von Gesetzes wegen
auf dem Gebiet der ehemaligen
DDR eine Dienstbarkeit für alle
am 3. Oktober 1990 genutzten und
am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.
Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand
vom 3. Oktober 1990 dokumentiert.
Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des
Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen
dem Versorgungsunternehmen
und dem Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem
Grundstück geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet
werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache
begründeter Widerspruch kann
nur darauf gerichtet sein, dass die
Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober
1990 nicht genutzt und/oder am 25.
Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den
Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als
vom Unternehmen) dargestellt ist.
Der Widerspruch kann innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee
107 in 14473 Potsdam durch den
Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.)
schriftlich oder zur Niederschrift
erhoben werden. Wir möchten Sie
bitten, nur in wirklich begründeten
Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Potsdam, 30. August 2010
Im Auftrag
(Grunenberg)
Bekanntmachung
des Wahlleiters der Stadt Zossen vom 20.08.2010
Feststellung des Verzichtes eines
Sitzes im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf
Auf der Grundlage des § 59 Abs.1
Nr.1 des Brandenburgischen
Kommunalwahlgesetzes. (Bbg-
KWahlG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S.198), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007
(GVBl.I/07,
Nr. 19, S. 330), gebe ich bekannt,
dass Herr Detlef Schmidt am
15.08.2010 den Verzicht auf sein
Mandat im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf zum 18.08.2010
erklärt hat.
Dieser Sitz wird gemäß § 60 Abs.
7 BbgKWahlG bis zum Ablauf der
Wahlperiode nicht mehr besetzt.
Zossen, den 20.08.2010
Raimund Kramer
Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
in der Gemarkung Lindenbrück im Bereich der Stadt Zossen
Aktenzeichen: 09.53 – 1497
Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum
vom 16. Juni 2010, eingegangen
am 21. Juni 2010, einen Antrag auf
Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
zum Besitz und Betrieb sowie zur
Unterhaltung und Erneuerung
einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Lindenbrück, Funkenmühle)
nebst Einrichtungen und Zubehör
bzw. Neben- und Sonderanlagen
für das Flurstück 168 (GB-Blatt
323) der Flur 6 in der Gemarkung
Lindenbrück in der Stadt Zossen
gestellt. Dieser Antrag wird unter
dem Aktenzeichen 09.53 - 1497
geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß
§ 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz
(GBBerG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl.
I S. 2192), zuletzt geändert durch
Artikel 63 der Verordnung vom 25.
November 2003 (BGBl. I S. 2304),
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung,
SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können
von den Berechtigten innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im
Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten (Haus 8A,
Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach
Terminvereinbarung unter (0331)
866 - 1684 oder 1686 (montags bis
donnerstags in der Zeit von 08.00
bis 15.00 Uhr und freitags in der
Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw.
nach vorheriger Absprache auch
außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden.
Hinweis zum Einlegen von Wider-
sprüchen:
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG
ist von Gesetzes wegen auf dem
Gebiet der ehemaligen DDR eine
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25.
Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch
diese beschränkte persönliche
Dienstbarkeit wird der Stand vom
3. Oktober 1990 dokumentiert.
Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des
Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen
dem Versorgungsunternehmen
und dem Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem
Grundstück geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet
werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache
begründeter Widerspruch kann
nur darauf gerichtet sein, dass die
Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober
1990 nicht genutzt und/oder am 25.
Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den
Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als
vom Unternehmen) dargestellt ist.
Der Widerspruch kann innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee
107 in 14473 Potsdam durch den
Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.)
schriftlich oder zur Niederschrift
erhoben werden. Wir möchten Sie
bitten, nur in wirklich begründeten
Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Ordnungsbehördliche Verordnung
der Stadt Zossen
für das Jahr 2010 über die
Ladenöffnungszeiten aus
besonderem Anlass gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
Auf der Grundlage des § 5
Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes
(BbgLöG) vom 27.November 2006
(GVBl.I/06 S.158), i.V.m. § 26
des Gesetzes über den Aufbau
und die Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG) vom 21.
August 1996 (GVBl. I S. 266) in
der jeweils geltenden Fassung,
erlässt die Bürgermeisterin
der Stadt Zossen als örtliche
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen
vom 15.09.2010 die folgende
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen:
§1
Öffnungszeiten aus Anlass von
besonderen Ereignissen
Die Verkaufsstellen in den
Ortsteilen und bewohnten Gemeindeteilen der Stadt Zossen
dürfen an den folgenden Sonntagen des Jahres 2010 jeweils in
der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00
Uhr geöffnet sein:
- Sonntag, 05. September 2010
- 6. Zossener Weinfest
- Sonntag, 05. Dezember 2010
- 2. Adventsonntag +
Weihnachtsmarkt
- Sonntag, 19. Dezember 2010
- 4. Adventsonntag
§2
Einzuhaltende Gesetze und
Verordnungen
(1) Bei der Beschäftigung von
Arbeitnehmer/innen aufgrund
dieser Verordnung sind die Beschäftigungszeiten gemäß § 10
des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes zu beachten.
(2) Arbeitnehmer/innen dürfen
an höchstens zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt
werden.
§3
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem
Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für
die Stadt Zossen in Kraft.
Zossen, den 16. September 2010
Potsdam, 30. August 2010
Im Auftrag
(Grunenberg)
Schreiber
Bürgermeisterin
cmyk-ZOS STI_2_15_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 2 Stadtblatt
29. September 2010
Bekanntmachung
Zossen gratuliert ganz herzlich
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 15.09.2010
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
069/10
Antrag des Hauptausschusses
der Stadt Zossen vom 12.08.2010:
Altanlieger/
Geringbeitragszahler
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
1. Bei der neuen Beitragskalkulation sind alle Anschaffungs- und
Herstellungskosten und alle Quadratmeter beitragsfähige Fläche
zu kalkulieren. Keine gesonderte
Kalkulation von Altanlieger und
Geringbeitragszahlern.
2. Wenn sich dadurch eine Differenz ergibt (geringerer Beitragssatz für Grundstücke nach
1996 beschieden und dadurch
Rückzahlung zu Stande kommen) muss der Rückzahlbetrag
aufgebracht werden
a) durch Nachveranlagung der
Altanlieger und der Geringbeitragszahler
b) durch gesplittete Gebühr
(rechtlich schwierig)
c) Umlagen der Mitgliedskommunen
Hierzu ist eine politische Entscheidung der Mitgliedskommunen entweder zu a), b), c)
oder einer Kombination daraus
zu fassen, wenn die konkreten
Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen vorliegen. 070/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom
12.08.2010:
Tiefenbegrenzung, Vollgeschossmaßstab und Sondernutzungsgrundstücke
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
Bei der neuen Beitragskalkulation und Beitragssatzung sind eine differenzierte Tiefenbegrenzung, der Vollgeschossmaßstab
und die Reglungen zu Sondernutzungsgrundstücken aus den
Satzungen des MAWV und des
WARL zu übernehmen und entsprechend anzupassen. 071/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen
vom 12.08.2010: Auseinandersetzungsvereinbarung/Auseinandersetzungsbilanz
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
1) Die Stadt Zossen fordert für
die Vorbereitung einer möglichen Auseinandersetzungsvereinbarung die Erarbeitung der
Auseinandersetzungsbilanz/des
Auseinandersetzungsvermögens
für die Entscheidung über einen
möglichen Austritt der Stadt Zossen aus dem KMS.
2) Sollten sich mehrere Verbandskommunen der Erstellung dieser
Auseinandersetzungsbilanz für
ihre jeweilige Kommune anschließen, ist vom KMS ein externes Büro mit der Erstellung zu
beauftragen.
3) Sollte die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz nur für die
Stadt Zossen erfolgen, trägt die
Stadt Zossen die Kosten eines von
ihr zu beauftragenden Dritten.
072/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom
12.08.2010:
Sonderstellung Waldstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
Waldstadt wird nicht als eigen-
ständiges Ver- und Entsorgungsgebiet weitergeführt.
073/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom
12.08.2010:
Verbandsvorsteherin ersetzen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
Die Verbandsvorsteherin ist abzulösen und zu ersetzen.
074/10 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt
Zossen für das Jahr 2010 über
die Ladenöffnungszeiten aus
besonderem Anlass nach § 5
Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt
die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) der Stadt Zossen
über die Ladenöffnungszeiten
aus besonderem Anlass nach §
5 Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes
(BbgLöG)
b) in der lt. Protokoll geänderten
Fassung.
067/10 Änderung des Bebauungsplanes "Am Eichenhain"
Der Bebauungsplan "Am Eichenhain" wird in dem gekennzeichneten Teilbereich geändert
und der entsprechende Entwurf
(1. Änderung) erarbeitet.
Die 1. Änderung erfolgt nach §
13a BauGB im beschleunigten
Verfahren.
Nichtöffentlicher Teil
075/10 Beauftragung der Gewerke für den Neubau der Kita
in Wünsdorf
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
In der Sitzung des
Hauptausschusses der
Stadt Zossen am
09.09.2010 wurden
folgende Beschlüsse
gefasst:
Nicht öffentlicher Teil
068/10
Grundstücksverkauf in der
Gemarkung Nunsdorf, Flur 1,
Flurstücke 214 und 215/2
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Jubilare Oktober 2010
94 Jahre
Öffentliche Bekanntmachung
Antrag des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), vertreten durch die
Verbandsvorsteherin Frau David, auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden beantragt
gemäß § 6 der SachenR-DV für
wasserwirtschaftliche Anlagen die
Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung hinsichtlich einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit.
Art der wasserwirtschaftlichen
Anlagen:
Trinkwasserleitung DN 500 St
Rohwasserleitung DN 200 St, 300
St, 400 St
Trinkwasserleitung DN 400 AZ
Betroffene Kommune:
Stadt Zossen, Ortsteile Lindenbrück und Nächst Neuendorf
Betroffene Grundstücke:
Trinkwasserleitung DN 500 St
Gemarkung Lindenbrück
Flur 3, Flurstücke 48/1, 47 41,
42, 6, 5, 2
Flur 6, Flurstücke 226, 227,
141, 125, 58, 63, 64, 65, 66, 70,
67
Rohwasserleitung DN 200 St,
300 St, 400 St
Gemarkung Lindenbrück
Flur 2, Flurstücke 30, 31, 3,
Flur 3, Flurstücke 268, 264,
263, 262, 261, 260, 259, 256,
2257, 247, 251, 111/1, 107, 108,
109, 422, 88/1, 340,341, 85
Trinkwasserleitung DN 400 AZ
Gemarkung Nächst Neuendorf
Flur 1, Flurstücke 107, 101/2,
102, 104, 628, 105, 136, 137, 535,
654
Flur 3, Flurstücke 173, 172/4
Der Antrag des Zweckverbandes
Komplexsanierung mittlerer Süden, einschließlich der diesem
Antrag beigefügten Unterlagen,
kann im Zeitraum vom 29.09.2010
bis einschließlich 26.10.2010 beim
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
im Amt für Landwirtschaft und
Umwelt, Sachgebiet Wasser und
Abfall, Untere Wasserbehörde,
im Zimmer A 5.3.14 zu folgenden
Zeiten
Montag
von
und von
Dienstag
von
und von
Donnerstag von und von
Freitag
von und bei der
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.30 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
Stadt Zossen
Marktplatz 20
15806 Zossen
im Bürgerbüro zu folgenden
Zeiten
Montag
von
und 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 bis 12.00 Uhr
und
von 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
nur Termine nach Vereinbarung
Donnerstag
von 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr
und von
Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr
Sonnabend
von 08.00 bis 13.00 Uhr
(nur an jedem 1. Sonnabend im
Monat)
eingesehen werden.
Einwendungen, Bedenken und
Widersprüche sind innerhalb
des Zeitraumes der Auslegung
schriftlich an den Landkreis Teltow-Fläming, Untere Wasserbehörde, Am Nuthefließ 2 in 14943
Luckenwalde zu richten.
Der Landrat
Bernhard Lix
OT Nächst Neuendorf
26.10.
Irmtraud Rüggebrecht
Maria Krüger
Hildegard Hagemann
Lieselotte Wächter
OT Nächst Neuendorf
OT Wünsdorf
OT Wünsdorf
OT Zossen
01.10.
06.10.
16.10.
31.10.
Frieda Ziege
Johanna Kunze
OT Schünow
OT Zossen
01.10.
20.10.
Ruth Reichstein
Gertrud Schafstädt
Joachim Mansel
OT Nächst Neuendorf
OT Wünsdorf
OT Nächst Neuendorf
04.10.
08.10.
31.10.
Ingeborg Schulze
Fritz May
Martin Schorsch
Günter Lemke
Erika Klei
Eva Dik
Eva Krause
Harry Breitfeldt
Waltraut Jackenholz
OT Wünsdorf
OT Nächst Neuendorf OT Kallinchen OT Nächst Neuendorf
OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Schöneiche 03.10.
04.10.
06.10.
06.10.
08.10.
13.10.
15.10.
24.10.
29.10.
Hans Böckmann Hans Kaspar
Helga Heidemann
Inge Zimmermann
Wolfgang Schneider
Gisela Lingnau
Annalies Boldt
Erika Schumann
Wolfgang Braun
Irmgard Schläfke
OT Nächst Neuendorf
OT Glienick OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf
OT Wünsdorf OT Zossen OT Nächst Neuendorf
OT Wünsdorf OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Nächst Neuendorf 04.10.
05.10.
10.10.
11.10.
12.10.
14.10.
16.10.
17.10.
24.10.
31.10.
Helga König
Renate Aßmann
Christel Reich
Margitta Richter
Johann Bütof
Edith Großmann
Inge Wolter
Monika Hoffmann
Wolfgang Marter
Christa Konieczny
Manfred Bernhardt
Reinhard Birr
Eveline Rother
Adelheid Spang
Eva Weise
Jürgen Taddicken
Margarete Maes
Edda Schönfeld
Rita Erdmann
Peter Emig
Elli Britz
Irmgard Funke
OT Zossen
OT Kallinchen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf, GT Neuhof OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Horstfelde OT Kallinchen OT Zossen OT Zossen OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Wünsdorf OT Zossen
OT Zossen OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Glienick OT Zossen 01.10.
01.10.
02.10.
02.10.
03.10.
03.10.
04.10.
05.10.
05.10.
08.10.
13.10.
13.10.
14.10.
16.10.
18.10.
19.10.
21.10.
21.10.
23.10.
25.10.
26.10.
28.10.
91 Jahre
90 Jahre
85 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
70 Jahre
Der Landrat für den Landkreis
Teltow-Fläming als Untere Wasserbehörde macht gemäß § 7 der
Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften
auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S.
3900) nachfolgenden Sachverhalt
bekannt:
Stadtblatt Seite 3
Goldene Hochzeit
Karl-Heinz und Helga König OT Zossen
Willi und Inge Eschke OT Wünsdorf, GT Neuhof
Kurt und Gudrun Antonius OT Zossen
01.10.
12.10.
28.10.
Kirchenkalender für Zossen
und Wünsdorf
Gottesdienste (KG=Kindergottesdienst,
FG=Familiengottesdienst,
AM=Abendmahl, TA=Taufe)
03. Oktober - Erntedankfest
10:30 Uhr Zossen FG zum Erntedankfest
mit Kirchenchor
10:30 Uhr Wünsdorf FG / TA
10.Oktober – 19.So. nach Trinitatis
9:00 Uhr Wünsdorf
9:00 Uhr Dabendorf
10:30 Uhr Zossen Lektoreneinführung
17.Oktober – 20.So. nach Trinitatis
9:00 Uhr Wünsdorf AM
9:00 Uhr Dabendorf AM
10:30 Uhr Zossen KG / AM
24. Oktober - 21.So. nach Trinitatis
9:00 Uhr Wünsdorf
10:30 Uhr Zossen Pfarreigottesdienst zur
Gemeindeversammlung KG
31. Oktober - Reformationstag
10:00 Uhr Zossen
Pfarreigottesdienst KG
14:00 Uhr Luckenwalde Jacobikirche:
Einführung von Superintendentin
Furian
Veranstaltungen in Zossen:
16. Oktober
17:00 Uhr Konzert mit 440Her(t)z
Gruppen und Kreise in Zossen:
Krabbelgruppe
freitags ab 9:00 Uhr im Kinderraum
Kinderkirche
(nur in der Schulzeit!)
Dabendorf mittwochs, 17:00 Uhr
Zossen donnerstags, 16:30 Uhr
bis 17:30 Uhr (alle Altersstufen),
Glaubensgespräche
für Einsteiger freitags um 18:30 Uhr
Junge Gemeinde
montags ab 18:00 Uhr im Jugendkeller
Musik in der Gemeinde
(nur in der Schulzeit!)
Kirchenchor - freitags 19:30 Uhr
Kinderchor - montags 16:30 Uhr
Gospelchor - dienstags 19:30 Uhr
HeartChor - mittwochs 18:30 Uhr
Mütterkreis
16. September 19:30 Uhr Dabendorf
Gruppen und Kreise in Wünsdorf:
Christenlehre mittwochs 15:30 (1. bis 3. Kl.),
und 16:30 Uhr (4. bis 6. Kl.),
Frauenkreis
jeden dritten Dienstag (19.Oktober)
im Monat um 19:30 Uhr.
Informationen bei Elke Krüger,
Tel. 033702 60611
Seniorenkreis
jedem vierten Dienstag (26.Oktober)
im Monat um 14:30 Uhr,
Frau Helga Thiele, Tel. 0152 04 54 68 09
Erwachsenenkreis
Informationen bei Pfarrerin Hensel
Sie finden uns zu den Veranstaltungen
im Gemeindezentrum Dabendorf
in der Schützenstr. 13, im Gemeindehaus
in Schöneiche in der Planstrasse
und in Zossen und Wünsdorf jeweils am
dortigen Kirchplatz.
Wünsdorf Kontakte in Zossen und Wünsdorf
Superintendentin K. Furian,
Kirchplatz 4
Tel. 033377 335611
E-mail:
[email protected],
Pfarramt Zossen
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kirche-zossen.de
Pfarrer A. Domke,
Kirchplatz 3, Tel.: 03377 335623
Funk: 0174 3821371
E-mail: [email protected],
Pfarramt Wünsdorf
[email protected]
Am Kirchplatz 11,
15806 Zossen OT Wünsdorf
Pfarrerin Anne Hensel
Am Kirchplatz 13 Tel.: 033702 66502
Funk: 0160 96473012
E-Mail: [email protected]
7. Zossener Weihnachtsmarkt
am 04. – 05. Dezember 2010
Die Stadtverwaltung Zossen möchte bereits jetzt über den Weihnachtsmarkt 2010
auf dem Zossener Marktplatz informieren
und zur Teilnahme aufrufen. Gemeinsam
mit der ev. Kirchengemeinde Zossen werden auch in 2010 Jahr die weihnachtlichen
Festlichkeiten zusammengelegt, so dass
der „Markt im Advent“ wieder am Sonntag
parallel auf dem Kirchplatz zu besuchen ist.
Für den „Zossener Weihnachtsmarkt“
sucht die Stadtverwaltung nun wieder
die verschiedensten Teilnehmer:
- traditionelles Handwerk, landwirtschaftl.
& forstwirtschaftliche Betriebe, …
- Händler mit weihnachtlichem Sortiment
- Vereine, Verbände, Organisationen & pri-
vate Personen, die sich mit einem Informationsstand präsentieren wollen
- Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Chöre, Tanzgruppen u.v.m., für das Bühnenprogramm
- Anbieter von deftigen Speisen & Getränken sowie Süßes, die für das leibliche
Wohl der Besucher sorgen
Schicken Sie Ihre Anmeldungen bis zum
01.11.2010 bitte an:
Stadt Zossen
Wirtschaftsförderung
Marktplatz 20 in 15806 Zossen
Tel.: 03377/3040-500/Fax: 0331/27548-6954
E-Mail: VL-Wirtschaftsfoerderung@
SVZossen.Brandenburg.de
cmyk-ZOS STI_3_14_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 14 Stadtblatt
Veranstaltungen in & um Zossen
02.10.10
Sprechzeiten der
Ortsvorsteher:
Glienick
Frau Menges
Donnerstag:
18:00 – 19:00 Uhr
Tel. 03377/300189
Horstfelde
Herr Rehberg
Dienstag:
18:00 – 19:00 Uhr
Tel. 03377/399781
Lindenbrück
Herr Kiwitt
Dienstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 033702/65325
Schünow
Frau Fischer
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 03377/201649
Kallinchen
Herr Schulz
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 033769/50215
Nächst Neuendorf
Frau Timm
jeden 2. und 4.
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 03377/300738
Tel. 03377/334483
Nunsdorf
Herr Eckhoff
Sprechzeiten nach
Vereinbarung
Tel. 0175/8188632
Schöneiche
Herr Magasch
Dienstag
15:30 – 17:00 Uhr
Tel. 03377/301458
03.10.10
Kraut- und Rübenmarkt mit regionalen Angeboten
10:00
Zossen,Dreifaltigkeitskirche
Kirchenführung – Konfirmanden, Eltern und Gäste können sich
an der Kirchenführung beteiligen 13:00
Zossen, E-Werk
Kinder- und Familienfest des SPD-Ortsvereins Zossen 2010
Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum
Typenoffenes Oldtimertreffen
10:30
Zossen, Dreifaltigkeitskirche
Erntedankgottesdienst – mit dem Kinderchor
8:00
Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum
Militärfahrzeugtreffen im Bunkergelände
20:00
Zossen, E-Werk
Konzert mit der Gruppe „Freygang“
15.10.10
Aushänge beachten
Zossen, Festplatz
(Straße der Befreiung)
Zirkus Probst gastiert in Zossen
16.10.10
17:00
Zossen, Gemeindesaal
Zossener Kirchenmusiken – Präzision & Emotion mit 440 Her(t)z
Lisa Rieck Blockflöte, Gitarre), Markus Pfeiffer (Klavier),
Marcus Straube (Gitarre) spielen Stücke von: Schumann, Chopin,
Kodaly, Horton, Brower, Lobosch und Markus Pfeiffer
22:00
Zossen, E-Werk
Saturday Night Fever mit den 3 DJ’s
17.10.10
21.10.10
15:00
Glienick, Aula in der Grundschule
Vortrag – über die Ausgrabungen 2009 / 2010 der Gemarkung Glienick
durch die freie Universität Berlin - Redner: Herr Brumlich (Ausgrabungsleiter)
Zossen, Marktplatz
Wochenmarkt mit musikalischer Unterhaltung
23.10.10
8:00
20:00
Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum
Zossen, E-Werk
Großer Teilemarkt
Konzert mit der Gruppe „Bordstein“
27.10.10
20:00
Zossen, E-Werk Kabarett mit Horst Evers – Autor und Geschichtenerzähler
aus Berlin lässt in Zossen die Sonne scheinen
30.10.10
02.11.10
22:00
13:00
Zossen, E-Werk
Halloween-Party / Disco für Jung und Alt
Schönhagen, Veranstaltungs-
zentrum, Am Flugplatz
Wirtschaftswoche Teltow-Fläming
Motto: „20 Jahre Wirtschaftskraft Teltow-Fläming“
Beteiligung der Stadt Zossen mit einer Präsentation des Entwicklungsstandes vom neuen Gewerbegebiet am Bahnhof in Wünsdorf 06.11.10
19:00
Zossen, Dreifaltigkeitskirche
Chorkonzert mit Canto Ergo Sum – internationale a-capella-Chormusik
aus sechs Jahrhunderten - Eintritt: 6,00 € Zossen, Kirchplatz
8:00
8:00
9:00
WINTERDIENST und GEHWEGREINIGUNG
Garten und Landschaftsbau Zossen
Tel.: 03377/3421-0 • Fax: 03377/302411
■ Fenster
■ Türen
■ Rollladen
Inh. Ingo Gürgen
15827 Blankenfelde ◆ Berliner Damm 9a
Tel. (0 33 79) 370343
Wünsdorf
Herr Jungbluth
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 033702/60810
Zossen
Herr Noack
Donnerstag:
16:30 – 18:00 Uhr
Tel. 03377/30400 Wärme- & Wasseranlagen
Wasseranlagen GbR
WärmeGbR
obe
r
201
0
09.10.10
Okt
Gatzky,
Lotholz
Morenz
Gatzky
und und
Lotholz
MeisterMeister- und
und Ingenieurbetrieb
Ingenieurbetrieb
HEIZUNG
HEIZUNG •
• LÜFTUNG
LÜFTUNG •
• SANITÄR
SANITÄR
Wärmepumpen
·
Solaranlagen
Wärmepumpen · Solaranlagen
Schwimmbadtechnik
· Bäder
Schwimmbadtechnik · Bäder
Schul- und
Volkssternwarte
Dahlewitz e.V.
01.10.2010 Nächst Neuendorf,
Amtmannfeldweg 4 19:00 Uhr
Planetariumsführungen
(jeweils 19:00 Uhr):
01.10.2010:
Herr
Scholz:
„Zeitmessung - mit der Sonnenuhr oder der Atomuhr?“
08.10.2010: Herr Wenzel: „Sternenstaub – der Lebenslauf der
Sterne“
15.10.2010: Herr Scholz:„Die
Erde, unsere Heimat im Universum“
22.10.2010: Herr Wenzel: „Reise zum Mond“
29.10.2010: Herr Stachowski:
„Kalendergeschichten – das
Rätsel der Zeit“
Glienick,
Beginn an „Der Waage“
mit Fackelumzug 19:30 Uhr
Schünow, Grundstück
der Feuerwehr
19:00 Uhr
Kundendienst Tel. 0172/3 95 04 47
Kundendienst Tel. 0172 / 3 95 04 47
15806 Zossen • Luckenwalder Straße 20
Tel. 0 33 77 - 39 99 36 • Fax: 0 33 77 - 39 99 37
30.10.2010 Zossen, Festplatz
Straße der Befreiung 18:00 Uhr
Stadtblatt Seite 13
18. Schulsozialarbeit,
Jugendarbeit
21. Bahnhof
Zossen
23. Befragung zur Bahnquerung
Dabendorf
26. Einführung
der Doppik
Das DRK hat zum 16.08.2010
gemäß Absprache im SJBS und
in Umsetzung des Beschlusses
zum Haushalt einen Mitarbeiter
eingestellt für Schulsozialarbeit
an Grundschulen und mobile Jugendarbeit im OT Zossen. Gleichzeitig wurde von der Verwaltung
das Areal um die Kalkschachtöfen
beräumt übergeben. Der Mitarbeiter des DRK hat die Schlüssel
für das Gebäude (ehem. Baustoffhandel) und wird in nächster Zeit
mit den Jugendlichen erarbeiten,
wie der Umbau erfolgen soll. Die
Betonfläche ist bereits für die Skater freigegeben, die jetzt Überlegungen anstellen sollen, welche
Geräte mit dem Spendengeld angeschafft werden sollen.
Am Dienstag, dem 22.07., wurden
im Rahmen der Freistellung von
Bahnbetriebszwecken und zur
Baufreimachung das bahn- und
das straßenseitige Vordach des
Bahnhofsgebäudes abgerissen.
Als Ersatz dafür wurde bereits
ein von zwei geforderten Wetterschutzhäuschen errichtet und
die ehemalige Bahnhofshalle für
ständig geöffnet.
Vor 14 Tagen wurde die gewaltsame Öffnung aller Innentüren
in der öffentlichen Toilette am
Bahnhof Zossen festgestellt.
Darauf hin wurde das Gebäude
bis auf Weiteres geschlossen. Es
wurde Strafanzeige gestellt und
die Reparatur beauftragt.
In der SVV am 30.06 2010 hatten
alle Stadtverordneten umfangreiche Unterlagen zur Einführung
der Doppik erhalten, mit der Bitte,
sich in der Sommerpause damit
zu befassen. In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.09. 2010
stand der Beratungspunkt auf der
Tagesordnung. Bis zur nächsten
Sitzung sollten eventuelle Fragen
auch von Nicht-Finanzausschussmitgliedern pro Fraktion zugearbeitet werden, um die Beratung
fortzuführen.
19. Parkplatz Straße
der Jugend
22. Möglicher Umzug
des Bauhofes
In den Sommermonaten hat
die Verwaltung ein Verfahren
erarbeitet, wie die Befragung
durchgeführt werden könnte.
Bei einer schriftlichen Befragung aller Einwohner ist mit
Kosten von ca. 30.000 € zu rechnen. Hierzu ist eine Entscheidung der Stadtverordneten zu
treffen. Vor der Befragung müssen zwingend noch wichtige
Eckpunkte der Befragung festgelegt werden. Alle der Verwaltung erforderlich erscheinenden Fragen und Festlegungen
wurden in einem Aktenvermerk
zusammengefasst, ebenso die
Kostenaufschlüsselung. Nach
Festlegung der SVV muss der
Hauptausschuss hierzu die
einzelnen Vorgaben treffen. Die
Befassung wird in der nächsten
Sitzung erfolgen.
In Absprache mit dem Mehrgenerationenhaus Zossen hat
die Stadt Zossen die Freifläche
in der Straße der Jugend, hinter
dem Trafohaus freigegeben. Das
Mehrgenerationenhaus hat die
Fläche gemäht und wird sie im
vorderen Teil als Parkplatz und
im hinteren Teil als Kräutergarten herrichten. Die Stadt trägt
die Kosten für das Material des
Parkplatzes. Die Nutzung insgesamt erfolgt kostenlos, gegen
Übernahme der Pflegearbeiten
auf dem Gelände.
Der Bauhof der Stadt Zossen ist
derzeit auf drei Standorte aufgeteilt, Zossen, Glienick und
Wünsdorf. Für das Gelände in
Zossen fallen jährlich ca. 30.000
€ als Miete an. Die Gebäudeflächen sind nicht ausreichend.
Die Verwaltung hat Überlegungen angestellt, den Bauhof
an einem Standort zu zentralisieren, auch um den Personalund Technikeinsatz effektiver
gestalten zu können. Ein möglicher neuer Standort könnte auf
dem stadteigenen Gelände des
ehem. Spezialbaus in Wünsdorf
sein. Unter Nutzung vorhandener Gebäude wäre die Fläche
groß genug. Mit weiteren Überlegungen hierzu sollten sich die
Ausschüsse und die Stadtverordneten beschäftigen.
20. Strandbad Wünsdorf
Herbstfeuer
in der Stadt
Zossen
02.10.2010 Lindenbrück, Festwiese
am Wolziger See 18:00 Uhr
29. September 2010
Auf der Webseite http://www.
sternwartedahlewitz.de finden
Sie weitere Informationen.
Die grundhafte Reparatur des Badesteges ist pünktlich eine Woche
vor dem Wünsdorfer Strandbadfest fertig gestellt worden.
24. Petition Grundschule
Zossen
Die Stellungnahme der Verwaltung zu allen Punkten der Petition
wurde erarbeitet und liegt ihnen
nun vor. Die Befassung sollte wie
von der SVV beschlossen, nun in
den Fachausschüssen erfolgen.
25. Dorfgemeinschaftshäuser
Wegen der bislang ungeklärten
Zuständigkeit in den Dorfgemeinschaftshäusern habe ich mich
entschlossen, dass die Einstellung
eines Hausmeisters unabdingbar
ist. Per 01.09.2010 ist nun für alle 9
Dorfgemeinschaftshäuser zusammen ein Hausmeister zuständig.
Die Koordinierung erfolgt über
das Rathaus.
27. Großer Wünsdorfer See
Nachdem der Zuordnungsantrag
der Gemeinde Wünsdorf abgelehnt wurde, hatte ich mit neuer
Begründung einen neuen Zuordnungsantrag gestellt. Unter anderem, da die Stadt Zossen bereits
Miteigentümer am See geworden
war, durch Erwerb der Teilfläche
Strandbad und Nachweis der vorangegangenen Nutzungen. Dieser
Zuordnungsantrag wurde auch
positiv beschieden. Rechtsmittel
wurden nicht eingelegt. Mittlerweile ist die Stadt Zossen als Eigentümer des kompletten Großen
Wünsdorfer Sees eingetragen.
28. Klageverfahren gegen ILB
wegen Rückbau-Fördermitteln
Für den in 2004 und 2005 durchgeführten Rückbau in Wünsdorf
hatte die ILB mit Bescheiden in
2005 die beantragten Fördermittel abgelehnt. Unter anderem mit
der Begründung, die Fördermittel
könnten wegen Vergabefehlern
nicht bewilligt werden. Hiergegen
hatte ich Klage vor dem Verwal-
tungsgericht eingereicht. Von der
Kommunalaufsicht und auch von
einigen Fraktionen wurde mir immer wieder vorgeworfen, ich hätte
der Stadt Zossen einen finanziellen Schaden zugefügt. Teilweise
wurde sogar gefordert, ich solle die
Klagen zurücknehmen, mir wurde
unterstellt, ich würde einfach nur
so klagen und wüsste nicht, was
ich tue.
Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen und
die ILB, wie von mir beantragt,
zur Bewilligung der Fördermittel
verurteilt, insgesamt ca. 1,6 Mio €.
Ich fühle mich nicht nur in meiner
Rechtsauffassung und juristischen
Kompetenz bestätigt, sondern
auch in dem von mir eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der
Fördermittel nicht einfach hinzunehmen. Nach dem Urteil muss
die Endabrechnung der Fördermittel erfolgen und der förderfähige Betrag festgestellt werden. Dies
wird bei normalem Ablauf 3 bis 4
Monate in Anspruch nehmen.
29. Beanstandung der
Hauptsatzung durch die
Kommunalaufsicht
Der am 24.03.2010 gefasste Beschluss zur Hauptsatzung (Fassung von Herrn Preuß) wurde von
mir beanstandet, da ich diese Fassung für rechtswidrig hielt. Meine
Rechtsauffassung wurde nunmehr
von der Kommunalaufsicht bestätigt und die Fassung von Herrn
Preuß für rechtswidrig erklärt. Damit ist der Beschluss unwirksam.
Mit Bescheid vom 09.08. 2010 (Anlage 5) wurde ich aufgefordert, sie
hierüber zu unterrichten.
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der
Gemarkung Glienick im Bereich der Stadt Zossen
Aktenzeichen: 09.53 – 1498
Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom
16. Juni 2010, eingegangen am
21. Juni 2010, einen Antrag auf
Bescheinigung von beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
zum Besitz und Betrieb sowie zur
Unterhaltung und Erneuerung
einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Glienick, Zossener Straße) nebst Einrichtungen und Zubehör
bzw. Neben- und Sonderanlagen
für das Flurstück 265 (GB-Blatt
202) der Flur 5 in der Gemarkung
Glienick in der Stadt Zossen
gestellt. Dieser Antrag wird unter
dem Aktenzeichen 09.53 - 1498
geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß
§ 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch-
bereinigungsgesetz
(GBBerG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2192), zuletzt geändert durch
Artikel 63 der Verordnung vom 25.
November 2003 (BGBl. I S. 2304),
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften
auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S.
3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können
von den Berechtigten innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im
Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten (Haus
8A, Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach
Terminvereinbarung unter (0331)
866 - 1684 oder 1686 (montags bis
donnerstags in der Zeit von 08.00
bis 15.00 Uhr und freitags in der
Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw.
nach vorheriger Absprache auch
außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden.
Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf
dem Gebiet der ehemaligen DDR
eine Dienstbarkeit für alle am 3.
Oktober 1990 genutzten und am
25. Dezember 1993 betriebenen
Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand
vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen
Veränderungen, die die Nutzung
des Grundstücks über das am 3.
Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag
zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten
oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt
werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des
Grundbuches erteilt wird. Ein in
der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet
sein, dass die Anlage bzw. Leitung
am 3. Oktober 1990 nicht genutzt
und/oder am 25. Dezember 1993
vom
Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben
worden ist oder dass die in den
Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als
vom Unternehmen) dargestellt ist.
Der Widerspruch kann innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für
Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473
Potsdam durch den Berechtigten
(Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich
oder zur Niederschrift erhoben
werden. Wir möchten Sie bitten,
nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Potsdam, 30. August 2010
Im Auftrag
(Grunenberg)
cmyk-ZOS STI_4_13_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 4 Stadtblatt
29. September 2010
Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2010
1. Straßenreparaturarbeiten
4. Zesch am See, Beleuchtung „Unter den Eichen“
8. Grundschule Zossen Schallschutzmaßnahmen
11. Neubau Spielplatz
Nächst Neuendorf
Die Fa. RASK NL Glindow hat
im Zuge einer beschränkten
Ausschreibung den Zuschlag
für den Reparaturauftrag „An
den Wulzen“ in Höhe von ca.
54.000€ erhalten. Es erfolgte
ein vollflächiger Auftrag einer
bituminösen Deckschicht. Die
Arbeiten sind fertig gestellt
und im August 2010 abgenommen worden.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden fertig gestellt und
versendet, so dass in einer
beschränkten Ausschreibung
die Submission am 26.08.2010
durchgeführt werden konnte.
Die Auswertung ist derzeit in
Bearbeitung.
Der Baubeginn ist kurzfristig
geplant.
Der Leistungsumfang für die
Schallschutzmaßnahmen in
den Fluren der Grundschule
und des Hortes wird derzeit
mit dem Planungsbüro erarbeitet. Darüber hinaus sind
zusätzliche Ergänzungen für
den Brandschutz und der Einbruchmeldeanlage sinnvoll
und werden derzeit überprüft.
Einen Teil der Flure sollen in
den Oktoberfreien 2010 bearbeitet werden.
Die Arbeiten auf dem Spielplatz Nächst Neuendorf sind
soweit abgeschlossen worden.
Am 02.09.2010 erfolgte die Gesamtabnahme. Es sind jedoch
noch Mängel durch die Spielplatzfirma abzuarbeiten.
Die Einweihung wird noch mit
dem Ortsbeirat abgestimmt.
2. Marktplatz Zossen
Im Zuge der Marktplatzneugestaltung wurde die Ausführung der Parktaschen umfangreich diskutiert. Der Verwaltung liegt ein Angebot zur
Abrundung der Eckborde auf
einer Länge von 1,80m und einer Abrundung von 5,0 cm vor.
Die Kosten belaufen sich auf
etwa 5.000,00€.
Darüber hinaus wurde der
Marktplatz durch Pflanzkübel
und entsprechender Bepflanzung verschönert und aufgewertet.
3. Neubau von
Bushaltestellen in
Nunsdorf und Wünsdorf
Die beantragten Fördermittel
für den Neubau von Bushaltestellen sind bestätigt worden.
Aufgrund der Bescheide wurden alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Die Submission erfolgte im
Zuge einer beschränkten Ausschreibung am 31.08.2010.
Der Baubeginn ist für den
15.09.2010 vorgesehen.
5. Grundschule Glienick Gesamtsanierung
Der Baugenehmigungsantrag
wird durch das Planungsbüro
derzeit erstellt.
6. Kita Wünsdorf - Neubau
Das Richtfest findet am Donnerstag, 16.09.2010 um 15:00
Uhr statt. Alle sind herzlich
eingeladen.
9. Kita Bummi –
Küchensanierung
Der Abriss der alten ElektroHeizungs- und Sanitärinstallation sowie alter Wand- und
Bodenfliesen, des Betonfußbodens, der Fenster und der
Türen ist in der Schließzeit
durchgeführt worden. Die
Planung für den Küchentrakt
ist derzeit in Bearbeitung.
7. Oberschule Wünsdorf –
Erweiterungsbau
10. Kalkschachtöfen
(BHG-Gelände)
Der Erweiterungsbau ist fertig gestellt und der Schule
übergeben worden. Die Aula
und die Küche sind in Nutzung und provisorisch ausgestattet. Die Cafeteria und
Mittagessenversorgung erfolgt bereits.
Im Zuge der Fördermittel für
die Ganztagsnutzung wird
die Ausstattung des Erweiterungsbaus sowie der WATRäume im Altgebäude angeschafft. Die Realisierung ist
in den Oktoberferien 2010
vorgesehen.
Der Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes und diverser
Nebengebäude ist erfolgt. Die
Hauptverkehrswege
wurden
gekehrt und das Gelände in
Vorbereitung zum 12.09.2010
(Tag des offenen Denkmals) von
Unrat gesäubert. In der Halle
des ehem. BHG-Geländes wird
derzeit der Hausanschlussraum
hergerichtet und die Aufträge
für Wasser- und Stromanschluss
wurden erteilt. Das Gebäude ist
für die Nutzung als Jugendraum
freigegeben, die Außenflächen
für Skater.
10
+
6
n
1
0
o
Aükltigtibis 31.10.2
g
Apfelsaft klar oder naturtrüb
1 Kiste kaufen + 1 Flasche gratis!
Eine Kiste (6 x 1 Ltr.)
zzgl. Pfand/7 x 1 Ltr. (1 Ltr. = € 0,71)
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von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
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Telefon 0 33 77 / 3 30 69-0
12. Deponie Zossen Information
Auf der Deponie Weinberge
in Zossen müssen noch ca.
25.000m³ Boden vor Ort umgelagert und ca. 45.000m³ Boden
als Rekultivierungsschicht angeliefert werden. Die Arbeiten
sind in Vorbereitung.
13. Umschulungen
Von den Erstklässlern der
Grundschule Wünsdorf gab es
vier Anträge auf Umschulung
in die Grundschule Zossen,
denen auch allen stattgegeben
wurde.
Die Stadt Zossen hat einen
Antrag auf Verlängerung der
Standarterprobungszeit hinsichtlich der Umschulungsanträge gestellt, der auch bis
zum Ende der Erprobungszeit
bewilligt wurde. Wir sind daher weiterhin für Umschulungsanträge zuständig.
14. Tierheim
Mit dem Tierheim wurde
nochmals ein Gespräch geführt, um den Fundtiervertrag
weiter auszuverhandeln. Hinsichtlich der Kapazität und
der weiteren Baumaßnahmen
Stadtblatt Seite 5
Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei
in allen Regionen des Landes Brandenburg
Volksinitiative
am Tierheim besteht noch
Klärungsbedarf.
15. Whiteboard
In den Sommerferien wurden in allen Grundschulen
die Whiteboard installiert, so
dass sie jetzt in allen Grundschulen, der Oberschule und
der Gesamtschule vorhanden
sind. Die Internetanschlüsse
stehen noch nicht überall zur
Verfügung und werden noch
hergerichtet. Die Benutzung
ohne Internet ist aber für alle
Funktionen möglich. Die Kreidetafeln wurden aus diesen
Räumen entfernt.
16. Neue Kita Zossen
Für die Überlegungen zur
neuen Kita in Zossen stellt die
Verwaltung derzeit die Prognose der Kinderzahlen an und
fertigt die Gegenüberstellung
von Sanierungskosten KIKO
und Neubau an. Vorlage zum
nächsten SJBS.
17. Kita- Finanzierung
Die Verwaltung ist gerade
dabei, die Aufstellung der Finanzierung der Kita-Kosten
nach öffentlich-rechtlichem
Vertrag mit dem Landkreis zu
erstellen. Die Zahlen sollen
zur SVV am 15.09. vorliegen
und könnten dann ebenfalls
im nächsten SJBS beraten
werden.
Wenn Sie im
Stadtblatt
Zossen
werben wollen,
wenden
Sie sich bitte an
Marion Barthel
Mediaberaterin (BVDA geprüft)
Tel.: 03379 - 35 32 12
Fax: 03379 - 35 32 50
Funk: 0172 - 7201015
[email protected]
Der Landtag wird aufgefordert, sich mit dem Programm zum weitreichenden Abbau der Polizei und deren Umstrukturierung, wie es im Gesetz zur Polizeistrukturreform
Der Landtag
wird aufgefordert,
sich mitfindet,
dem zu
Programm
zum
weitreichenden
derEinfluss
Polizeidahingehend
und derengeltend
Umstrukturierung,
wie es im
„Polizei
2020" gesetzgeberischen
Niederschlag
befassen. Der
Landtag
möge seinenAbbau
politischen
machen, Entscheidungen
in
Umsetzung
Programms anhand der
bestehenden
und deren
künftiger Entwicklung
unter Berücksichtigung
desmöge
Sicherheitsempfindens
Gesetz zurdieses
Polizeistrukturreform
„Polizei
2020"Sicherheitslage
gesetzgeberischen
Niederschlag
findet,sowie
zu befassen.
Der Landtag
seinen
der
Bevölkerung
zu überprüfen
und ggf. zugeltend
korrigieren.
Einbezogen
darin ist die Frage
Erhaltung gegenwärtiger
Polizeistandorte,
insbesondere
der Polizeiwachen
politischen
Einfluss
dahingehend
machen,
Entscheidungen
in der
Umsetzung
dieses Programms
anhand
der bestehenden
als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für
Sicherheitslage
deren
künftiger
Entwicklung
sowieEinsatzhundertschaft
unter Berücksichtigung
des Sicherheitsempfindens
der
Bevölkerung zu(LKA) als
die
Bürgerinnen undund
Bürger,
sowie
das Fortbestehen
einer vierten
der Landeseinsatzeinheit
(LESE) sowie des
Landeskriminalamtes
überprüfen
und
ggf.
zu
korrigieren.
Einbezogen
darin
ist
die
Frage
der
Erhaltung
gegenwärtiger
Polizeistandorte,
insbesondere der
selbständige Dienststelle.
Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre
als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten
Einsatzhundertschaft
Landeseinsatzeinheit
(LESE) sowie des
(LKA)
als selbständige
Dienststelle.
Die Landesregierung treibtder
gegenwärtig
ein Gesetz zur Polizeistrukturreform
„DieLandeskriminalamtes
Polizei 2020" voran. Dessen
Regelungen
sehen den Wegfall
der Polizeipräsidien,
Begründung:
Aufgabenerfüllung
des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen
und
eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll.
Begründung:
Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet die Sorge hervor, dass eine
Die Landesregierung
treibtPolizei
gegenwärtig
ein Gesetz zur
Polizeistrukturreform
„Die Polizei
2020" voran.
sehen
leistungsund handlungsfähige
und ihre wahrnehmbare
Präsenz
verloren gehen. Dies würde
dem Gesetzesauftrag
fürDessen
die PolizeiRegelungen
widersprechen,
die öffentliden
Wegfall
der
Polizeipräsidien,
des
LKA
und
der
LESE
unter
Einordnung
in
ein
Polizeipräsidium
vor.
Verbunden
damit
sind
che Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen
zu gewährleisten.
Auflösung des LKA
als zentrale
Dienststelleund
der Kriminalpolizei
neben erheblichenabgeschafft
rechtlichen Bedenken
Befürchtung
Planungen,
nach denenZudem
bis zubirgt
35 die
Polizeiwachen
im Land
geschlossen
eine Einsatzhundertschaft
werdendiesoll.
in sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße gesichert wird.
Das Programm
Polizeireform
und das
o.g. Gesetz selbst
alseinem
auchhohen
die Planungen
zur Umsetzung
bringen begründet
und verbreitet
Brandenburg
ist einzur
Land
mit einer besonderen
kriminalgeografischen
Lage,
Verkehrsunfallaufkommen
sowie umfänglichen
Wasserstraßen
und Seendie Sorge
dass eine
leistungsund handlungsfähige
Polizei und ihre
wahrnehmbare
Präsenz
verloren
gehen. Dies
würdeSicherdem
gebieten.
Diehervor,
Brandenburger
Bürgerinnen
und Bürger
haben einen verfassungsrechtlich
garantierten
Anspruch auf
umfassende
Gewährleistung
der Inneren
heit.
U.a. erfordert dies
Polizeistrukturen,
die kurze zumutbare
Wege der Bürgerinnen
undinBürger
zu
ihrer Polizei
sowie
kurze Wege der
Polizei
zu dender
Einsatzorten
Gesetzesauftrag
für
die
Polizei
widersprechen,
die
öffentliche
Sicherheit
allen
Regionen
zu
gewährleisten,
allen
Formen
Volksinitiative
den
eineransteigenden
leistungs- undBelastungen
handlungsfähigen
wahrnehmbarLESE
präsenten
Polizei
in allen Regionen
des Landes Brandenburg
Seite 2gewährleisten,Für
eine
fürErhalt
die weiter
bereitesowie
und ausgestattete
und eine
eigenständige
Organisationseinheit
LKA für die -effiziente
Kriminalität
wirksam
zu
begegnen
und
die
Verkehrssicherheit
auf
öffentlichen
Landund
Wasserstraßen
zu
gewährleisten.
Zudem
Bearbeitung besonderer Deliktbereiche.
birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in
sich,
lfd. dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße
Vorname
Geburtsdatum
Wohnort, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Nr.)
Unterschrift
Datum
gesichert
wird.Name
Nr.
Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie
1.
umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich
garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze
zumutbare
Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine
2.
für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die
effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche.
3.
4.
Volksinitiative Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg - Seite 3-
Initiatoren der Volksinitiative sind:
5.
6.
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg
Bund Brandenburger Staatsanwälte e.V.
Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg
Hinweise zur Unterschriftsleistung:
7.
Friedhelm Boginski,
Bürgermeister
der Stadt
Eberswalde
Unleserliche
oder unvollständige Eintragungen
sind ungültig.
Dieses gilt ferner
für Eintragungen,
die einen Vorbehalt enthalten oder nicht rechtzeitig erfolgt sind. Alle
Eintragungen sind persönlich vorzunehmen. Die Unterzeichner der Volksinitiative müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in
Lehmann, Bürgermeister
Stadt Bad Freienwalde
Brandenburg haben. Auch Bürger Ralf
der Europäischen
Union (EU) undder
Staatsangehörige
eines Staates, der nicht Mitglied der EU ist, können sich an Volksinitiativen
8.
beteiligen,
wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung sind und die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen.
Michaela Schreiber, Bürgermeisterin der Stadt Zossen
9.
Initiatoren der Volksinitiative
sind:
Vertreter der Initiative und deren Stellvertreter sind:
10.
Gewerkschaft
der Polizei,
Vertreter der Initiative
Stellvertreter der Initiative
Landesbezirk Brandenburg
Bund Brandenburger
Hinweise
zur Unterschriftsleistung:
Staatsanwälte e.V.
Andreas
Schuster
Petra
Schäuble
Deutsche Justiz-GewerkUnleserliche
oder
unvollständige
Eintragungen
sind
ungültig.
Dieses
gilt
ferner
für
Eintragungen,
die
einen
Vorbehalt
enthalten oder
schaft, Landesverband
RalfEintragungen sind persönlich
Roggenbuck
Claudia
Grimmmüssen das
nicht
rechtzeitig erfolgt sind. Alle
vorzunehmen. Die Unterzeichner
der Volksinitiative
Brandenburg
Friedhelm Boginski,
achtzehnte
Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben. Auch Bürger der Europäischen Union (EU)
Bürgermeister
der Stadt
Friedhelm
Boginski
Ralf
Lehmann
und
Staatsangehörige
eines Staates,
der nicht Mitglied
der EU ist, können sich an Volksinitiativen
beteiligen, wenn
sie im Besitz einer
Eberswalde
Aufenthaltserlaubnis
bzw.
Aufenthaltsgenehmigung
sind
und
die
vorstehend
genannten
Voraussetzungen
erfüllen.
Ralf Lehmann, Bürgermeister
Dirk
Huthmann
Raimo
Ermler
der Stadt Bad Freienwalde
Michaela Schreiber,
Jörg
Pohl
Jens
Dreßler
Bürgermeisterin der Stadt
Zossen
Ausgefüllte Unterschriftslisten bitte sofort zurücksenden an:
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 64; 14482 Potsdam
cmyk-ZOS STI_5_12_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 12 Stadtblatt
Willkommen! Bienvenue! Welcome!
Öffnungszeiten
der Stadtbibliothek
Zossen
Die Stadtbibliothek Zossen
mit ihren Standorten in Zossen und Wünsdorf hat im
Oktober 2010 folgende Öffnungszeiten:
ZOSSEN
Standort am Kirchplatz 2
(03377/30 40 477)
Montag, Dienstag und
Freitag: 13 – 18 Uhr
Donnerstag: 10 – 19 Uhr
Samstag: 10 – 13 Uhr
WÜNSDORF
Standort im Bürgerhaus 1
(OT Wünsdorf:
033702/ 60 815)
Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
Samstag: 10 – 13 Uhr
(www.zossen.bbwork.de)
Auswahl aus den
Neuanschaffungen
der Bibliotheken
im September 2010
Bücher:
Doris Gercke:
Tod in Marseille
Ingrid Noll: Ehrenwort
Petra Durst-Benning:
Die russische Herzogin
Thilo Sarrazin:
Deutschland schafft sich ab
Sophies Crepes und
Pfannkuchen
Lieblingssachen für Kinder:
50 Ideen zu Selbermachen
Komm, wir feiern
Laternenfest
Neue Ratekrimis
(Tatort Geschichte)
Der lächelnde Odd und die
Reise nach Asgard
DVDs:
Soulkitchen
Zweiohrküken
Die Frau des Zeitreisenden
Hier kommt Lola
CDs:
Wir sind Helden:
Bring mich nach Hause
Apocalyptica:
7th Symphony
Reamonn:
Eleven
Katy Perry:
Teenage dream
!Jede Woche neue Medien!
Im Zossener Wünsdorf hätte
Liza Minelli ihren MusicalHit aus „Cabaret“ noch um
ein paar fremdsprachige Begrüßungen erweitern können.
Das 7. Internationale Bücherstadt-Festival, das die Internationale Vereinigung der
Bücherstadt (IOB) durchführte, hatte nämlich auch Gäste
aus Norwegen, Finnland, Belgien, der Schweiz, Italien, Kroatien und sogar Malaysia, das
für das nächste Internationale Bücherstadt-Festival 2012
Gastgeberland sein wird..
So war auch das Ensemble aus
Präsentationsständen
zum
Wünsdorfer Büchermarkt am
zweiten Septemberwochenende ein im besten Sinne
internationales Bücherdorf.
Eröffnet wurde das Festival
durch den Vorsitzenden des
Kreistags
Teltow-Fläming,
Christoph Schulze, der in dieser Funktion den Landrat auch
als Schirmherrn vertrat.
Zum Rahmen-Programm für
die Delegationen der unterschiedlichen Bücherstädten
aus aller Welt gehörten aber
natürlich nicht nur die üblichen Arbeitssitzungen der
Internationalen Organisation
der Bücherstädte (IOB), in die
das kroatische Pazin als offizielles Mitglied aufgenommen und die nächsten beiden
Festival-Orte festgelegt wurden. Natürlich hatten Werner
Borchert und sein Team sich
als Gastgeber mit einem vielfältigen Programm von Besichtigungen, Führungen und
Ausflügen in der unmittelba-
ren und weiteren Umgebung
Zossens und seines Ortsteils
Wünsdorf so ins Zeug gelegt,
dass unmöglich Langeweile
aufkommen konnte.
Nicht nur Franco Muzzio,
Verleger und Repräsentant
des italienischen Bücherdorfs
Montegreggio, zollte deshalb
der sprichwörtlichen deutschen Effizienz in Planung
und Organisation des Festivals großen Respekt. Ein Repräsentant der malayischen
Delegation, der für die regionale Regierung Malakkas
die Delegation „seiner“ Bücherstadt begleitet hatte, fand
ebenso wie die anderen internationalen Gäste alle positiven Klischees über deutsche
Gastfreundschaft und Gründlichkeit aufs Angenehmste
bestätigt.
Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber war sich
deshalb in Ihrer Grußadresse
an Gäste wie Gastgeber, die sie
auch den Medien übermittelt
hatte, ganz sicher, dass Ihre
Wünsche im Namen der Stadt
für gutes Gelingen und Erfolg
des Bücherstadtfestivals Realität würden.
In ihrer Antwort auf die Einladung des Festival-Organisators, hatte sie auf die Bedeutung des Festivals nicht nur für
den Zossener Ortsteil Wünsdorf, sondern für die ganze
Großgemeinde Stadt Zossen
hingewiesen und – über die
bereits beschlossene finanzielle Unterstützung hinaus –
auch einen offiziellen Vertreters der Stadt für das Festival
zugesagt und entsandt.
Sportkalender Oktober 2010
Sportplatz Burgberg
Wünsdorf
30.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Lauf um den Wünsdorfer See
ab 13:00 Uhr
Info: 033702-61199
Paul Schumann Sporthalle
Wünsdorf
02.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handball ab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
09.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handballab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
Sporthalle Dabendorf,
Jägerstraße
30.10.2010
MSV Zossen 07 e.V.
Handballab 10:00 Uhr
Info: 03377-300119
23.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handballab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
28.11.2010
Stadt Zossen
Puppenstück mit Pittiplatsch,
Schnatterinchen und Co
ab 16:00 Uhr
Info: 03377-30400
30.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handballab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
Behinderten-Parkausweise
blaue
BehindertenAlte
Parkausweise verlieren zum
31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Darauf verweist Ina
Landmann,
Behindertenund Seniorenbeauftragte des
Landkreises Teltow-Fläming.
Gleichzeitig bittet sie alle Betroffenen im Landkreis Teltow-Fläming, diesen Termin
zu beachten.
"Ab 1. Januar 2011 gelten nur
noch die europäischen Parkausweise. Sie sind aus Plastik
und mit einem Lichtbild auf
der Rückseite versehen", so
Ina Landmann.
Sie greift damit eine aktuelle Presse-Information des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V.
auf, der aktuell auf den anstehenden Termin aufmerksam
macht. Im dazu herausgegebenen Text heißt es: "Bereits im Januar 2001 hatte der
Bundesverkehrsminister dies
entsprechend den Vorgaben
aus Brüssel angekündigt und
angeordnet, dass bei neuen
Anträgen nur noch der europäische Ausweis ausgestellt
werden darf.
Die meisten Berechtigten
werden deshalb den neuen
Ausweis schon besitzen. Wer
aber immer noch den alten
benutzt, sollte sich möglichst
bald den neuen Ausweis bei
der zuständigen Behörde ausstellen lassen."
Im Landkreis Teltow-Fläming
ist dafür das Straßenverkehrsamt zuständig.
Für die Antragstellung werden der Behindertenausweis
und ein Lichtbild benötigt.
Bei Kindern unter 16 Jahren
kann zwar auf das Lichtbild
verzichtet werden, der Ausweis ist dann aber im Ausland
unbrauchbar.
Dort gelten nicht dieselben
Parkerleichterungen wie in
Deutschland. Man muss sich
vielmehr an die im jeweiligen
Land festgesetzten (und meist
sehr begrenzten) Regelungen
halten.
Welche das im Einzelnen sind,
erfährt man aus einem kleinen
Heftchen, das jeder ausgehändigt bekommt, der den neuen
Ausweis erhält.
Wer im Ausland von den dort
geltenden Parkerleichterungen Gebrauch machen will,
muss nicht nur den Ausweis
gut sichtbar auslegen, sondern - so eine Mitteilung der
EU - daneben auch das besagte Heftchen. Wer dies vergisst,
könnte also Ärger bekommen.
Für die Beantwortung möglicher Rückfragen sollten sich
Bürgerinnen und Bürger aus
unserem Landkreis an das
Straßenverkehrsamt TeltowFläming,
Am
Nuthefließ
2,14943 Luckenwalde, wenden. Dort ist man unter Telefon (03371) 608-2170 oder
E-Mail strassenverkehrsamt@
teltow-flaeming.de zu erreichen.
24. September
Februar 2010
29.
2010
Stadtblatt
Amtsblatt Seite
Seite11
11
Fragen und Antworten zur neuen Straßenreinigungssatzung
Dieses Mal: die so genannte „Sommerreinigung”
Mit dem 26.Juli 2010 ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt
Zossen in Kraft getreten, gerade rechtzeitig zum Beginn des
Herbstes, wenn die praktische
Bedeutung ganz deutlich wird.
Wie bereits im Stadtblatt vom
25. August diesen Jahres angekündigt, wird die kleine Serie mit
Erläuterungen fortgesetzt, dieses
Mal in Frage-Antwort-Form und
dem Thema „Sommerreinigung“.
Dabei ist der Begriff Sommerreinigung nicht kalendarischen gemeint, sondern dient einfach nur
zur Abgrenzung gegen die „Winterreinigung“. Die in der Straßenreinigungssatzung ‚Sommermonate’ genannte Zeit umfasst den
Zeitraum der Monate März bis
November.
Worauf und wieweit erstreckt
sich die Sommerreinigung?
Der konkrete Umfang der Sommerreinigung ist in § 3 Absatz 1
und 2 der Straßenreinigungssatzung geregelt. Dabei ist für die
Reinigungspflichten grundsätzlich nach Geh- und Radwegen,
nach Anliegerflächen und nach
unbefestigten und befestigten
Fahrbahnen zu unterscheiden.
Ebenso muss nach reinen Anliegerstraßen und Bundes-, Landes-,
Kreis- und als verkehrsbedeutend
bezeichneten Gemeindestraßen
unterschieden werden, um zu
wissen, welche Pflichten für wen
bestehen.
Was gehört nun im Sommer
konkret zur Reinigungsaufgabe
an unbefestigten Straßen?
Soweit man Anlieger einer unbefestigten Straße ist, müssen der
Geh- und Radweg bzw. die Fläche von der Grundstücksgrenze
(Zaun) bis zur angrenzenden
Fahrbahn in der gesamten Breite
des Anliegergrundstücks gereinigt werden. Unter Reinigung ist
hierbei zu verstehen: Laub harken, die Rasen-/Grünmahd, das
Entfernen von Fremdkörpern
und das Entfernen von wildem
Bewuchs. Diese Reinigungsaufgaben sind übrigens auch bis zur
Mitte der unbefestigten Fahrbahn
durchzuführen, soweit die Fahrbahnreinigung dem Anlieger obliegt. Ob und wo das der Fall ist,
können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen, das im Amtsblatt
veröffentlicht wurde und als InfoBlatt im Bürgerbüro der Stadt
Zossen erhältlich ist.
In welcher Qualität ist zu reinigen?
Insgesamt kommt es auf einen
ordentlichen und gefahrfreien
Gesamteindruck der Flächen vor
dem Grundstück an.
Und was gehört im Sommer
konkret zur Reinigungsaufgabe
an befestigten Straßen?
Ist man Anlieger einer befestigten
Straße, umfasst die Straßenreinigung zusätzlich die Reinigung der
Bordsteinkanten zur Fahrbahn
und das Freihalten von Regenwasserabläufen und Hydranten etc.
- soweit es sich um eine reine Anliegerstraße handelt. Wenn keine
Bordsteinkante vorhanden ist, die
gereinigt werden müsste, entfällt
natürlich die Kantenreinigung.
Und wer übernimmt die Fahrbahnreinigung, wenn ich nur
bis zum Fahrbanhnrand reinigungspflichtig bin?
Auch das ist klar und eindeutig
im Straßenverzeichnis der Satzung geregelt. Ist man z.B. Anlieger einer Bundes-, Landes-,
oder Kreisstraße, übernimmt
diese Aufgabe für den Anlieger
die Stadt Zossen gegen eine
Gebühr, die satzungsgerecht
festgelegt wird. Dieser Anlieger
übernimmt selbst dann „nur“
die Reinigung der Geh- und
Radwege und der Anliegerfläche. Bei reinen Anliegerstraßen
treffen sämtliche Pflichten den
Grundstückseigentümer bzw.
Nutzungsberechtigten.
Muss ich als Anlieger auch
„übergroße“ Flächen, wie zum
Beispiel Angerflächen reinigen?
Natürlich gibt es Ortslagen - insbesondere
Dorfangerflächen
und Dorfplätze, bei denen eine
Reinigung der kompletten Anliegerfläche von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnkante
unzumutbar wäre. Hier gilt, dass
die Angerflächen und Dorfplätze
- wie bisher auch - von der Stadt
Zossen bzw. beauftragten Dritten
gereinigt werden.
Der Anlieger hat „nur“ für die
Sauberhaltung und vor allem Gefahrbeseitigung einer Fläche von
rund 4 m ab Grundstücksgrenze
zu sorgen.
Gibt es noch andere Härtefallregelungen?
Natürlich ist uns allen bewusst,
dass die Laubentsorgung in ganz
bestimmten Straßenzügen ebenfalls unzumutbar sein könnte.
Aus diesem Grunde gilt für diese – unten aufgelisteten – Straßenzüge Folgendes: Hier ist das
Laub der Straßenbäume - und
nur dieses, also kein anderer mit
dem Laub zusammengekehrter
Unrat - zu großen Haufen auf
der Anliegerfläche zusammen
zu harken. Der Stadtbetrieb der
Stadt Zossen wird in den Monaten Oktober bis November 14tägig dieses Laub zur Entsorgung
abholen, entsprechend unten
aufgeführter Tabelle:
sehr breiten Anliegerflächen z.B.
Acker- Wiesen und Waldflächen
Straßenzug
Orts-/GemeindeteilHinweis
Kastanienallee Dabendorf
Miniermotte
Trebbiner Straße / Ecke
Berliner Chaussee Dabendorf
Miniermotte
Adlershorststraße Wünsdorf
Kastanien/Miniermotte
Gerichtsstraße bis
Ortsausgang B246 Zossen
Kastanien/Miniermotte
Zur Dorfstraße, Schünow
Kastanie/ Miniermotte
Bereich um große Kastanie
Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass der Stadtbetrieb angewiesen ist, ausschließlich das
zusammen gekehrte Laub der
Straßenbäume abzuholen und unberechtigt auf der Anliegerfläche
verbrachtes Laub dort verbleibt.
Auch wenn die neue Gebührensatzung erst noch beraten
und beschlossen werden muss,
können Sie als Anlieger davon
ausgehen, dass mit Augenmaß
die Gebührenveranlagung erfolgen wird. Insbesondere bei
Natürlich gilt aber auch: Soweit
man diese Pflichten nicht selbst
erledigen kann oder möchte, können Dritte mit der Aufgabenerledigung auf Kosten des Anliegers
beauftragt werden.
wird es - auf Antrag - Härtefallregelungen geben.
Soweit erst einmal die am häufigsten gestellten Fragen und die
Antworten Ihrer Stadtverwaltung
zur so genannten Sommerreinigung. In einer der nächsten Ausgaben Ihres Stadtblatts werden
dann die „Rätsel“ der Winterreinigung rechtzeitig gelöst.
Treffen mich die Reinigungspflichten auch als Wochenendhausnutzer?
Hier gilt der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet!“ und deshalb als
Antwort ein uneingeschränktes
JA! Auf Eigentümer oder Pächter
von Wochenendgründstücken
treffen alle Reinigungspflichten
wie für Anlieger von Wohn- und
Geschäftsgrundstücken auch zu.
Für alle Fragen, die sich zwischendurch ergeben, können Sie
sich natürlich gerne an das Bürgerbüro wenden. Sie erreichen es
telefonisch unter der Rufnummer
03377/ 30 40 500, können Ihre Fragen aber auch gerne per E-Mail an
Ihr Team vom Ordnungsamt der
Stadtverwaltung richten:
VL-Ordnungsamt@SVZossen.
Brandenburg.de
VS Bürgerhilfe gGmbH
Seniorenheim „Am Rosengarten“
Am Bahnhof 11 • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03
37 02 - 22 70
Leitung: Frau Meißner
Selbstbestimmtes Wohnen wie zu Hause:
Hotelcharakter sowie Betreuung und Pflege nach
dem Wohn- und Hausgemeinschaftskonzept
Einzelzimmer mit eigenem WC und Dusche
Auslegware, Fußbodenheizung
Betreuung in kleinen Wohngruppen
im Wohnzimmer mit Küche
Kochen in eigener Küche
Wahlessen
Kostenlose Beratung vor Ort oder zu Hause
Häusliche Krankenpflege
Zum Bahnhof 57a • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03
37 02 - 6 19 03
Pflegedienstleiterin: Frau Monika Linke
Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit
Hauswirtschaftshilfe
Kostenlose soziale Beratung
Hausnotrufsystem , Krisentelefon
Demenzbetreuungsangebote
Essen auf Rädern
www.vs-buergerhilfe.de
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29. September 2010
Seite 6 Stadtblatt
Die Fraktionen der SVV zum Thema
Innenstadt beleben
Für eine lebenswerte Innenstadt
Aus den Ergebnissen der Befragung der
Gewerbetreibenden und Einwohner
der Innenstadt, die Ende 2009/Anfang
2010 von der „Initiative für eine lebenswerte Innenstadt“ durchgeführt wurde,
lassen sich Möglichkeiten ableiten, wie
Der Marktplatz der Stadt Zossen hat sich
im Laufe der letzten Jahre sehr positiv entwickelt. Es gibt viele Veranstaltungen auf
diesem sehr schön gestalteten Platz, zum
Vergnügen der Bürger von Zossen.
Leider ist durch den Wegzug der Kreisverwaltung und den Bau des Südring-Centers
die Kaufkraft zurückgegangen und damit
verbunden, ist der Branchenmix nicht
mehr so vielfältig. Aus diesem Grund ist
es wichtig, dass die ehemalige Post, so wie
geplant, als Standort der ARGE ausgebaut
wird; denn fast einhundert Arbeitskräfte
sowie täglich viele Besucherströme werden die Kaufkraft in der Stadt verbessern.
Erfahrungsgemäß wird der Einkauf in der
Mittagspause erledigt. Ein weiterer Kundenmagnet wäre die Eröffnung von Rossmann in der schon seit langem klaffenden
Lücke des ehemaligen Deutschen Hauses.
Das sind kurzfristig zu realisierende Möglichkeiten, um die Innenstadt zu beleben.
Wenn der Landrat, Herr Giesecke, das Vorhaben der ARGE in die ehemalige Post einzuziehen unterstützt, so wie er es ja schon
geäußert hat, dann wird der Marktplatz
bald wieder vor Menschen nur so wimmeln. Das Thema Rossmann liegt ja nun in
den Händen der Denkmalpflege. Hier wäre
ein Umdenken hin zur Genehmigung der
Bebauung der Lücke für die Innenstadtbelebung mehr als nur hilfreich. Ein sehr
wichtiges Vorhaben zur Entwicklung der
Innenstadt ist die Ansiedlung von Kaufland. Kaufland wird Kunden nach Zossen
bringen, die schon lange nicht mehr in Zossen waren. Die umliegenden Dörfer fahren
schon lange an Zossen vorbei ins benach-
Plan B
Stadtblatt Seite 7
Jubiläumsfeier war ein voller Erfolg
Am 11. September feierte die Feuerwehr
Wünsdorf ihr 85 jähriges Bestehen.
FDP
SPD/LINKE/VUB
Für die Sanierung der Innenstadt Zossen wurden seit 1991 insgesamt rund
10,4 Mio. Euro aufgebracht. Damit hat
sich die Attraktivität der Innenstadt
erhöht. Das zeigen nicht zuletzt zahlreiche Sanierungsmaßnahmen und
das Entstehen neuer Geschäfte. Dass
es hier noch Entwicklungspotentiale in quantitativer und qualitativer
Hinsicht gibt, steht außer Frage. So
könnten noch weitere Geschäfte das
angebotene Sortiment in der Innerstadt erhöhen und die Ansiedlung von
gastronomischen Betrieben die Innenstadt weiter beleben. Die Gestaltung
der Innenstadt hat jedoch nicht jedermanns Geschmack getroffen. Kritisch
anzumerken ist, dass der Marktplatz
viel vom Charakter eines märkischen
Marktes eingebüßt hat.
29. September 2010
die Innenstadt attraktiver werden kann
(die Ergebnisse finden Sie im Internet
unter www.spd-zossen.de).
Es geht nicht nur darum, Leute von
außen anzulocken, sondern auch qualitätvolle Angebote für die zu unterbreiten, die vor Ort leben. Die Befragung
machte u. a. deutlich, dass die Verlegung des Markttages wieder auf den
Samstag breite Unterstützung finden
würde. Die Ansiedlung eines Magneten
in der Innenstadt könnte dringend benötigte Laufkundschaft anziehen. Daneben sollte die Innenstadt auch nicht
als attraktiver Wohnort vernachlässigt
werden. Nach wie vor gibt es Parkprobleme in der Innenstadt. Das betrifft die
Parktaschen auf den Markt wie auch
die oft unsensible Ahndung von Parkverstößen. Zudem befürchten die Gewerbetreibenden, dass durch den Bau
eines Kaufland-Marktes in der Stubenrauchstraße im Bereich des Autohauses
Klaus & Markwardt die Attraktivität der
Innenstadt stark verlieren wird und viele Geschäfte schließen müssen.
barte Südring-Center. Hier wird ein Umdenken stattfinden, denn so wie vor dem
Bau des Südring-Centers werden dann
viele Menschen wieder nach Zossen fahren, um ihren Einkauf zu tätigen. Kaufland
wird nicht, wie von Einigen aus dem linken
Flügel behauptet, die Innenstadt veröden,
sondern dadurch das generell wieder mehr
Menschen nach Zossen kommen dazu
beitragen, dass auch viele mal wieder den
Marktplatz besuchen.
Wer einmal im Südring-Center ist, der
kommt nicht noch extra nach Zossen; aber
wer einmal in Zossen ist, fährt auch nicht
mehr nach Rangsdorf. Wenn Kaufland hier
ist, werden sich in der Innenstadt auch wieder andere namentlich bekannte Geschäfte, so wie Rossmann, ansiedeln, man muss
sie nur lassen und unterstützen und nicht
ihre Ansiedlung, wie z.B. durch die Denkmalpflege praktiziert, verhindern.
Ich habe 1990 hier in Zossen als Erster nach
der Wende ein Wohn- und Geschäftshaus
gebaut, weil ich von dem Standort Zossen
überzeugt war und immer noch bin.
Meine Damen und Herren, ich habe es bis
heute nicht bereut. Zossen ist eine schöne
Stadt mit vielen Chancen und vielen netten
Menschen, man muss nur die Augen öffnen und es sehen wollen!
Besonders spannend für die Zossener
dürfte sein, wie sich der parteilose Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Preuß,
als bereits gekürter Bürgermeisterkandidat
von SPD und Linkspartei in dieser Frage
zur Entwicklung der Innenstadt in Zukunft
verhalten wird.
Andreas Noack, Plan B
Eingeladen waren alle Wünsdorfer, Zossener und auch viele Gäste von „weit her“,
wie die Feuerwehr aus Recklinghausen.
Marktplatz Zossen – ein lebendiger Platz?
Der Marktplatz ist Aushängeschild, Spiegel und Zentrum einer Stadt.
In Zossen zeigt sich z.Z. eine durchaus
passable Hülle, einzelne Geschäfte, die
sich erfolgreich um Attraktivität bemühen
und andere, denen dies nicht im selben
Maße gelingt, ein relativ hoher Leerstand
auch prägender Gebäude, das fehlen von
„Besuchermagneten“, nur noch wenige direkte Bewohner (auch bedingt durch den
Abriss insbesondere von Hintergebäuden),
kaum spielende Kinder und besonders in
den Abendstunden oft gähnende Leere.
Wie lässt sich dies ändern? Am Besten
gemeinsam und nicht nebeneinander.
Alle Interessierten, ob Verwaltung, Gewerbetreibende, Eigentümer, Bewohner
oder Verein gehören an einen Tisch (z.B.
in einer AG Zentrum Zossen) um Ideen
zu entwickeln, zu beraten und in der Umsetzung zu begleiten.
Was wäre exemplarisch vorstellbar?
- Angebot der zentralen Vermarktung
aller freien Wohn- und Gewerbeflächen
z.B. über die ZWG
„Leben findet InnenStadt!“
Nur wo Menschen sich oft und gerne
aufhalten, findet Leben statt. Der Marktplatz wurde mit viel Geld saniert und neu
gestaltet. Jährlich steckt die Stadt Geld in
Weinfest und Weihnachtsmarkt. Dennoch ist der Marktplatz von Belebung weit
entfernt. Die Zossener CDU-Fraktion ist
immer dafür, Realitäten anzuerkennen:
Geschäftsleute in Handel, Handwerk und
Gastronomie können sich rund um den
Marktplatz nur halten, wenn der Umsatz
stimmt. Kein Unternehmen kann davon
leben, dass wir daran vorbeifahren und
unser Geld woanders ausgeben. Zur Belebung des Marktplatzes gehört deshalb,
wie bei den Festen, nicht nur Lebensfreude sondern auch Kaufkraft. Dazu kann
und soll auch die große Post-Immobilie
im Stadtbesitz genutzt werden. Und: Das
Areal ist groß, das Thema wichtig genug,
um es für eine breite Diskussion in der Bürgerschaft zu nutzen. Wir als CDU-Stadtverordnete schlagen vor, stadtweit zu diskutieren über Alternativen, die geeignet
sind, zu unterschiedlichen Tageszeiten
Belebung für den Marktplatz zu bringen:
Wir können uns durchaus vorstellen,
das große Postareal vielfältig zu nutzen.
Zum einen könnte eine neue Zossener
Kita im Quergebäude auf dem Hof entstehen, die das Hofgelände und den
Parkplatz Marktstraße mit einschließt.
Hierfür bevorzugen wir eine Variante
mit einem freien Kita-Träger der evtl.
Die Organisatoren hatten mit der Vorbereitung ganze Arbeit geleistet, was auch durch
die vielen Besucher, die sehr lange mit der
Feuerwehr feierten, honoriert wurde.
- Nutzungskonzept für die städtischen
Grundstücke der ehemaligen Post entwickeln und möglichst bald umsetzen (z.B.
Kulturzentrum mit Theater, Kino und
Gastronomie)
- Weitere Detailverbesserung der Marktplatzgestaltung (z.B. Abgrenzung des
Spielbereichs zur Kreuzung, Freigabe der
Lieferstraßen für Radfahrer)
- Kiosk im Bereich der Spielflächen, der
Informationen zur Stadt und der Umgebung, aber auch Zeitungen , Süßigkeiten
und Getränke anbieten und die Spielfiguren betreuen kann.
- Gezielte Lenkung von Touristen über
den Marktplatz und entsprechende Informationen
- U.v.a.m.
Nur gemeinsam, mit vielen kleinen
Schritten, einigen Magneten, neuen Bewohnern und eigenem Tun (Angebote
in der Innenstadt nutzen, auch wenn’s
bequemer erscheinen mag, alles auf
einmal auf der grünen Wiese zu erledigen) wird der Marktplatz Zossen ein
lebendiger Platz!
einen 24 -Std.-Betrieb garantiert, um die
Stadt für BBI Mitarbeiter attraktiver zu
gestalten. Im Obergeschoß des Quergebäudes könnten wir uns eine kulturelle
Nutzung vorstellen mit einem Saal für
Veranstaltungen wie Schultheater und
die Sitzungen der Stadtverordneten. Zudem könnte in Nähe des Marktplatzes
ein Projekt für barrierefreies Wohnen
entstehen. Dazu sollte das Gebäude
Marktplatz 6 zu seiner ursprünglichen
Nutzung zurückkommen, es war früher
ein Wohnhaus. Platz wäre auch für Systemgastronomie und künstlerische sowie
geschichtliche Ausstellungsflächen, mit
eventueller Verlagerung der kleinen Galerie vom Stadtpark, der dort vorhandene
Raum ist oft nicht ausreichend.
Auch ein Tourismusbüro wäre im alten
Postgebäude sehr gut platziert, dazu
könnten Arztpraxen und Büroflächen
geschaffen werden. Alles das würde
einen regen Anlaufpunkt in der Innenstadt gewährleisten, der auch die
umliegenden Händler profitieren lässt.
Der notwendige Umbau und die spätere Verwaltung der Gebäude kann durch
die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) gewährleistet werden.
In Zukunft muss am und um den Marktplatz die „Post richtig abgehen“, und zwar
im wahrsten Sinne des Wortes, denn die
alte Post gehört jetzt der Stadt. Die Belebung unseres Zentrums ist also unser
aller Sache.
Einsätze der
Freiwilligen
Feuerwehr Zossen
im August 2010
Danksagung zum Weinfest!
In diesem Jahr gab es wieder
einige Veränderungen auf dem
Festplatz. Erstmalig konnte die
Stadtverwaltung den Weinhändlern und deren Gästen
ein gemütliches Weinseparee
rund um die Zossener Dreifaltigkeitskirche anbieten. Ein
voller Erfolg!
Von Anfang an war der Kirchplatz mit den knapp 10 Weinhändlern, den vielfältigen
Speisen und Köstlichkeiten
dem großen Festzelt auf dem
Marktplatz, ohne nass zu werden, das Bühnenprogramm
genießen konnten. Viele der
umliegenden Geschäfte hatten ein besonderes Angebot
für Ihre Kunden oder öffneten
sogar Ihre Höfe mit musikalischer Umrahmung und außergewöhnlichen Wein- und
Gaumenfreuden.
Ohne die vielen Helfer, deren
guten Ideen und ihrer tatkräf-
sowie den gemütlichen und
ansehbar dekorierten Sitzplätzen, sehr gut besucht.
Die leicht versetzte Bühne
stellte die Verbindung zwischen Kirch- und Marktplatz
dar. So dass, sowohl die Besucher vom Weinseparee,
als auch die Zuschauer unter
tigen Unterstützung, wäre die
Ausrichtung des Weinfestes so
nicht möglich.
Wir danken allen, auf die wir
uns jedes Jahr aufs Neue 100
%ig verlassen können; u.a.
dem Stadtbaubetrieb, der immer wieder seine Flexibilität
bewies und für jedes Problem
eine Lösung parat hat, Gärtnerei Wosch für die
schöne Blumendekoration der
Bühne, MüCoLEF
für die kostenlose Bereitstellung
des Müllcontainers, der Rohrreinigungsfirma
Rief für den unkomplizierten
Toilettenwagenanschluss,
der Elektrofirma
Flöter für die
unermüdliche
Bereitschaft, alle
mit ausreichend
Strom zu versehen, REGO Security, den
Technikern von F-Sound, den
ortsansässigen Caterern, den
Feuerwehren aus Horstfelde
und Wünsdorf, den Vereinen
und Künstlern des Bühnenprogramms, dem DRK und vielen
mehr.
Ein besonderer Dank gilt allen Anwohnern der Zossener
Innenstadt für das Dulden der
Lärmbelästigungen, Absperrungen und Umleitungen an
den 3 tollen Tage.
Ihre Bürgermeisterin und die
Wirtschaftsförderung der Stadt
Zossen
cmyk-ZOS STI_7_10_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 10 Stadtblatt
Stadtblatt Seite 9
Seite 8 Stadtblatt
Stadtmeisterschaften der Feuerwehr
Dankeschön an alle
Teilnehmer der Stadtmeisterschaften der Feuerwehr
Haustechnik
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www.thiel-service.de
Tauziehen LKW / 2010
Um den Wanderpokal der Stadt Zossen
Jetzt auf Umweltenergie umsteigen !
Männermannschaften
laut Forsa-Umfrage wird eine Investition in Erneuerbare Wärme als lohnende
Geldanlage in unsicheren Zeiten betrachtet
Mannschaften
Wärmepumpen erfüllen das seit 01.01.2009 in Kraft getretene
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Zeit
Platzierung
n dieser Stelle möchte ich
mich recht herzlich bei
allen Feuerwehren der Stadt
Zossen für ihre Teilnahme an
den diesjährigen Stadtmeisterschaften bedanken. Der Wettkampf war fair und sportlich
und ich hoffe der Spaßfaktor
kam trotz der Anstrengung
auch nicht zu kurz. Auf dieser
Seite sind daher nicht nur die
Platzierungen, sondern auch
die einzelnen Zeiten veröffentlicht. Ich finde, alle Zeiten können sich sehen lassen, nicht nur
die der Siegermannschaften. Ich
freue mich schon jetzt auf die
Stadtmeisterschaften im nächsten Jahr und ganz besonders auf
ein noch einzulösendes Versprechen in der Kategorie Ü 40.
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Bis zu 3000 € Förderung im Einfamilienhausbereich möglich
- Zertifizierter Fachbetrieb für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen
Ausgezeichnet in den Jahren 2007 / 2008 / 2009
- Hand in Hand mit zugelassenem Energieberater und Sachverständigem
Weinberge 9a
15806 Zossen
Tel.: 03377 / 30 12 52
Fax.: 03377 / 30 12 47
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– Die andere Art mit Pferden umzugehen –
Rai-Reiten – Neuhof
Detlef Teuscher
• 29 km südl. Berliner Stadtgrenze, Zossen OT Wünsdorf
• Naturkonformes, gewaltfreies Reiten ohne Hilfsmittel
wie Trense, Peitsche, Sporen etc.
• Endlose Reitwege hinter den Koppeln
• Ausbildung von Pferd und Reiter
• Schnupperkurse und Seminare
• Persönlichkeitstraining
1
Wünsdorf
0,32:69
5
2
Nunsdorf
0,30:19
4
3
Dabendorf
0,29:87
3
4
Schöneiche
0,28:17
1
5
Kallinchen
0,34:52
8
6
Schünow
0,28:51
2
7
Nächst Neuendorf
0,34:32
7
8
Recklinghausen
0,32:75
6
9
Zossen
0,34:81
9
7.Stadtausscheid Disziplin
„Löschangriff nass“ im Rahmen der
Stadtmeisterschaften am 11.09.2010
Männermannschaften
Lfd.Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
0,31:77
Lfd.Nr.
1
2
3
Lfd.Nr.
1
2
3
Strafrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Bußgeldrecht
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✓ Arbeiten rund ums Haus
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Zeit
0,50:55
0,55:69
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Platzierungen
Die Fraktionen der SVV zum Thema
Innenstadt beleben
Für eine lebenswerte Innenstadt
Aus den Ergebnissen der Befragung der
Gewerbetreibenden und Einwohner
der Innenstadt, die Ende 2009/Anfang
2010 von der „Initiative für eine lebenswerte Innenstadt“ durchgeführt wurde,
lassen sich Möglichkeiten ableiten, wie
Der Marktplatz der Stadt Zossen hat sich
im Laufe der letzten Jahre sehr positiv entwickelt. Es gibt viele Veranstaltungen auf
diesem sehr schön gestalteten Platz, zum
Vergnügen der Bürger von Zossen.
Leider ist durch den Wegzug der Kreisverwaltung und den Bau des Südring-Centers
die Kaufkraft zurückgegangen und damit
verbunden, ist der Branchenmix nicht
mehr so vielfältig. Aus diesem Grund ist
es wichtig, dass die ehemalige Post, so wie
geplant, als Standort der ARGE ausgebaut
wird; denn fast einhundert Arbeitskräfte
sowie täglich viele Besucherströme werden die Kaufkraft in der Stadt verbessern.
Erfahrungsgemäß wird der Einkauf in der
Mittagspause erledigt. Ein weiterer Kundenmagnet wäre die Eröffnung von Rossmann in der schon seit langem klaffenden
Lücke des ehemaligen Deutschen Hauses.
Das sind kurzfristig zu realisierende Möglichkeiten, um die Innenstadt zu beleben.
Wenn der Landrat, Herr Giesecke, das Vorhaben der ARGE in die ehemalige Post einzuziehen unterstützt, so wie er es ja schon
geäußert hat, dann wird der Marktplatz
bald wieder vor Menschen nur so wimmeln. Das Thema Rossmann liegt ja nun in
den Händen der Denkmalpflege. Hier wäre
ein Umdenken hin zur Genehmigung der
Bebauung der Lücke für die Innenstadtbelebung mehr als nur hilfreich. Ein sehr
wichtiges Vorhaben zur Entwicklung der
Innenstadt ist die Ansiedlung von Kaufland. Kaufland wird Kunden nach Zossen
bringen, die schon lange nicht mehr in Zossen waren. Die umliegenden Dörfer fahren
schon lange an Zossen vorbei ins benach-
Plan B
Stadtblatt Seite 7
Jubiläumsfeier war ein voller Erfolg
Am 11. September feierte die Feuerwehr
Wünsdorf ihr 85 jähriges Bestehen.
FDP
SPD/LINKE/VUB
Für die Sanierung der Innenstadt Zossen wurden seit 1991 insgesamt rund
10,4 Mio. Euro aufgebracht. Damit hat
sich die Attraktivität der Innenstadt
erhöht. Das zeigen nicht zuletzt zahlreiche Sanierungsmaßnahmen und
das Entstehen neuer Geschäfte. Dass
es hier noch Entwicklungspotentiale in quantitativer und qualitativer
Hinsicht gibt, steht außer Frage. So
könnten noch weitere Geschäfte das
angebotene Sortiment in der Innerstadt erhöhen und die Ansiedlung von
gastronomischen Betrieben die Innenstadt weiter beleben. Die Gestaltung
der Innenstadt hat jedoch nicht jedermanns Geschmack getroffen. Kritisch
anzumerken ist, dass der Marktplatz
viel vom Charakter eines märkischen
Marktes eingebüßt hat.
29. September 2010
die Innenstadt attraktiver werden kann
(die Ergebnisse finden Sie im Internet
unter www.spd-zossen.de).
Es geht nicht nur darum, Leute von
außen anzulocken, sondern auch qualitätvolle Angebote für die zu unterbreiten, die vor Ort leben. Die Befragung
machte u. a. deutlich, dass die Verlegung des Markttages wieder auf den
Samstag breite Unterstützung finden
würde. Die Ansiedlung eines Magneten
in der Innenstadt könnte dringend benötigte Laufkundschaft anziehen. Daneben sollte die Innenstadt auch nicht
als attraktiver Wohnort vernachlässigt
werden. Nach wie vor gibt es Parkprobleme in der Innenstadt. Das betrifft die
Parktaschen auf den Markt wie auch
die oft unsensible Ahndung von Parkverstößen. Zudem befürchten die Gewerbetreibenden, dass durch den Bau
eines Kaufland-Marktes in der Stubenrauchstraße im Bereich des Autohauses
Klaus & Markwardt die Attraktivität der
Innenstadt stark verlieren wird und viele Geschäfte schließen müssen.
barte Südring-Center. Hier wird ein Umdenken stattfinden, denn so wie vor dem
Bau des Südring-Centers werden dann
viele Menschen wieder nach Zossen fahren, um ihren Einkauf zu tätigen. Kaufland
wird nicht, wie von Einigen aus dem linken
Flügel behauptet, die Innenstadt veröden,
sondern dadurch das generell wieder mehr
Menschen nach Zossen kommen dazu
beitragen, dass auch viele mal wieder den
Marktplatz besuchen.
Wer einmal im Südring-Center ist, der
kommt nicht noch extra nach Zossen; aber
wer einmal in Zossen ist, fährt auch nicht
mehr nach Rangsdorf. Wenn Kaufland hier
ist, werden sich in der Innenstadt auch wieder andere namentlich bekannte Geschäfte, so wie Rossmann, ansiedeln, man muss
sie nur lassen und unterstützen und nicht
ihre Ansiedlung, wie z.B. durch die Denkmalpflege praktiziert, verhindern.
Ich habe 1990 hier in Zossen als Erster nach
der Wende ein Wohn- und Geschäftshaus
gebaut, weil ich von dem Standort Zossen
überzeugt war und immer noch bin.
Meine Damen und Herren, ich habe es bis
heute nicht bereut. Zossen ist eine schöne
Stadt mit vielen Chancen und vielen netten
Menschen, man muss nur die Augen öffnen und es sehen wollen!
Besonders spannend für die Zossener
dürfte sein, wie sich der parteilose Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Preuß,
als bereits gekürter Bürgermeisterkandidat
von SPD und Linkspartei in dieser Frage
zur Entwicklung der Innenstadt in Zukunft
verhalten wird.
Andreas Noack, Plan B
Eingeladen waren alle Wünsdorfer, Zossener und auch viele Gäste von „weit her“,
wie die Feuerwehr aus Recklinghausen.
Marktplatz Zossen – ein lebendiger Platz?
Der Marktplatz ist Aushängeschild, Spiegel und Zentrum einer Stadt.
In Zossen zeigt sich z.Z. eine durchaus
passable Hülle, einzelne Geschäfte, die
sich erfolgreich um Attraktivität bemühen
und andere, denen dies nicht im selben
Maße gelingt, ein relativ hoher Leerstand
auch prägender Gebäude, das fehlen von
„Besuchermagneten“, nur noch wenige direkte Bewohner (auch bedingt durch den
Abriss insbesondere von Hintergebäuden),
kaum spielende Kinder und besonders in
den Abendstunden oft gähnende Leere.
Wie lässt sich dies ändern? Am Besten
gemeinsam und nicht nebeneinander.
Alle Interessierten, ob Verwaltung, Gewerbetreibende, Eigentümer, Bewohner
oder Verein gehören an einen Tisch (z.B.
in einer AG Zentrum Zossen) um Ideen
zu entwickeln, zu beraten und in der Umsetzung zu begleiten.
Was wäre exemplarisch vorstellbar?
- Angebot der zentralen Vermarktung
aller freien Wohn- und Gewerbeflächen
z.B. über die ZWG
„Leben findet InnenStadt!“
Nur wo Menschen sich oft und gerne
aufhalten, findet Leben statt. Der Marktplatz wurde mit viel Geld saniert und neu
gestaltet. Jährlich steckt die Stadt Geld in
Weinfest und Weihnachtsmarkt. Dennoch ist der Marktplatz von Belebung weit
entfernt. Die Zossener CDU-Fraktion ist
immer dafür, Realitäten anzuerkennen:
Geschäftsleute in Handel, Handwerk und
Gastronomie können sich rund um den
Marktplatz nur halten, wenn der Umsatz
stimmt. Kein Unternehmen kann davon
leben, dass wir daran vorbeifahren und
unser Geld woanders ausgeben. Zur Belebung des Marktplatzes gehört deshalb,
wie bei den Festen, nicht nur Lebensfreude sondern auch Kaufkraft. Dazu kann
und soll auch die große Post-Immobilie
im Stadtbesitz genutzt werden. Und: Das
Areal ist groß, das Thema wichtig genug,
um es für eine breite Diskussion in der Bürgerschaft zu nutzen. Wir als CDU-Stadtverordnete schlagen vor, stadtweit zu diskutieren über Alternativen, die geeignet
sind, zu unterschiedlichen Tageszeiten
Belebung für den Marktplatz zu bringen:
Wir können uns durchaus vorstellen,
das große Postareal vielfältig zu nutzen.
Zum einen könnte eine neue Zossener
Kita im Quergebäude auf dem Hof entstehen, die das Hofgelände und den
Parkplatz Marktstraße mit einschließt.
Hierfür bevorzugen wir eine Variante
mit einem freien Kita-Träger der evtl.
Die Organisatoren hatten mit der Vorbereitung ganze Arbeit geleistet, was auch durch
die vielen Besucher, die sehr lange mit der
Feuerwehr feierten, honoriert wurde.
- Nutzungskonzept für die städtischen
Grundstücke der ehemaligen Post entwickeln und möglichst bald umsetzen (z.B.
Kulturzentrum mit Theater, Kino und
Gastronomie)
- Weitere Detailverbesserung der Marktplatzgestaltung (z.B. Abgrenzung des
Spielbereichs zur Kreuzung, Freigabe der
Lieferstraßen für Radfahrer)
- Kiosk im Bereich der Spielflächen, der
Informationen zur Stadt und der Umgebung, aber auch Zeitungen , Süßigkeiten
und Getränke anbieten und die Spielfiguren betreuen kann.
- Gezielte Lenkung von Touristen über
den Marktplatz und entsprechende Informationen
- U.v.a.m.
Nur gemeinsam, mit vielen kleinen
Schritten, einigen Magneten, neuen Bewohnern und eigenem Tun (Angebote
in der Innenstadt nutzen, auch wenn’s
bequemer erscheinen mag, alles auf
einmal auf der grünen Wiese zu erledigen) wird der Marktplatz Zossen ein
lebendiger Platz!
einen 24 -Std.-Betrieb garantiert, um die
Stadt für BBI Mitarbeiter attraktiver zu
gestalten. Im Obergeschoß des Quergebäudes könnten wir uns eine kulturelle
Nutzung vorstellen mit einem Saal für
Veranstaltungen wie Schultheater und
die Sitzungen der Stadtverordneten. Zudem könnte in Nähe des Marktplatzes
ein Projekt für barrierefreies Wohnen
entstehen. Dazu sollte das Gebäude
Marktplatz 6 zu seiner ursprünglichen
Nutzung zurückkommen, es war früher
ein Wohnhaus. Platz wäre auch für Systemgastronomie und künstlerische sowie
geschichtliche Ausstellungsflächen, mit
eventueller Verlagerung der kleinen Galerie vom Stadtpark, der dort vorhandene
Raum ist oft nicht ausreichend.
Auch ein Tourismusbüro wäre im alten
Postgebäude sehr gut platziert, dazu
könnten Arztpraxen und Büroflächen
geschaffen werden. Alles das würde
einen regen Anlaufpunkt in der Innenstadt gewährleisten, der auch die
umliegenden Händler profitieren lässt.
Der notwendige Umbau und die spätere Verwaltung der Gebäude kann durch
die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) gewährleistet werden.
In Zukunft muss am und um den Marktplatz die „Post richtig abgehen“, und zwar
im wahrsten Sinne des Wortes, denn die
alte Post gehört jetzt der Stadt. Die Belebung unseres Zentrums ist also unser
aller Sache.
Einsätze der
Freiwilligen
Feuerwehr Zossen
im August 2010
Danksagung zum Weinfest!
In diesem Jahr gab es wieder
einige Veränderungen auf dem
Festplatz. Erstmalig konnte die
Stadtverwaltung den Weinhändlern und deren Gästen
ein gemütliches Weinseparee
rund um die Zossener Dreifaltigkeitskirche anbieten. Ein
voller Erfolg!
Von Anfang an war der Kirchplatz mit den knapp 10 Weinhändlern, den vielfältigen
Speisen und Köstlichkeiten
dem großen Festzelt auf dem
Marktplatz, ohne nass zu werden, das Bühnenprogramm
genießen konnten. Viele der
umliegenden Geschäfte hatten ein besonderes Angebot
für Ihre Kunden oder öffneten
sogar Ihre Höfe mit musikalischer Umrahmung und außergewöhnlichen Wein- und
Gaumenfreuden.
Ohne die vielen Helfer, deren
guten Ideen und ihrer tatkräf-
sowie den gemütlichen und
ansehbar dekorierten Sitzplätzen, sehr gut besucht.
Die leicht versetzte Bühne
stellte die Verbindung zwischen Kirch- und Marktplatz
dar. So dass, sowohl die Besucher vom Weinseparee,
als auch die Zuschauer unter
tigen Unterstützung, wäre die
Ausrichtung des Weinfestes so
nicht möglich.
Wir danken allen, auf die wir
uns jedes Jahr aufs Neue 100
%ig verlassen können; u.a.
dem Stadtbaubetrieb, der immer wieder seine Flexibilität
bewies und für jedes Problem
eine Lösung parat hat, Gärtnerei Wosch für die
schöne Blumendekoration der
Bühne, MüCoLEF
für die kostenlose Bereitstellung
des Müllcontainers, der Rohrreinigungsfirma
Rief für den unkomplizierten
Toilettenwagenanschluss,
der Elektrofirma
Flöter für die
unermüdliche
Bereitschaft, alle
mit ausreichend
Strom zu versehen, REGO Security, den
Technikern von F-Sound, den
ortsansässigen Caterern, den
Feuerwehren aus Horstfelde
und Wünsdorf, den Vereinen
und Künstlern des Bühnenprogramms, dem DRK und vielen
mehr.
Ein besonderer Dank gilt allen Anwohnern der Zossener
Innenstadt für das Dulden der
Lärmbelästigungen, Absperrungen und Umleitungen an
den 3 tollen Tage.
Ihre Bürgermeisterin und die
Wirtschaftsförderung der Stadt
Zossen
cmyk-ZOS STI_7_10_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 10 Stadtblatt
Willkommen! Bienvenue! Welcome!
Öffnungszeiten
der Stadtbibliothek
Zossen
Die Stadtbibliothek Zossen
mit ihren Standorten in Zossen und Wünsdorf hat im
Oktober 2010 folgende Öffnungszeiten:
ZOSSEN
Standort am Kirchplatz 2
(03377/30 40 477)
Montag, Dienstag und
Freitag: 13 – 18 Uhr
Donnerstag: 10 – 19 Uhr
Samstag: 10 – 13 Uhr
WÜNSDORF
Standort im Bürgerhaus 1
(OT Wünsdorf:
033702/ 60 815)
Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
Samstag: 10 – 13 Uhr
(www.zossen.bbwork.de)
Auswahl aus den
Neuanschaffungen
der Bibliotheken
im September 2010
Bücher:
Doris Gercke:
Tod in Marseille
Ingrid Noll: Ehrenwort
Petra Durst-Benning:
Die russische Herzogin
Thilo Sarrazin:
Deutschland schafft sich ab
Sophies Crepes und
Pfannkuchen
Lieblingssachen für Kinder:
50 Ideen zu Selbermachen
Komm, wir feiern
Laternenfest
Neue Ratekrimis
(Tatort Geschichte)
Der lächelnde Odd und die
Reise nach Asgard
DVDs:
Soulkitchen
Zweiohrküken
Die Frau des Zeitreisenden
Hier kommt Lola
CDs:
Wir sind Helden:
Bring mich nach Hause
Apocalyptica:
7th Symphony
Reamonn:
Eleven
Katy Perry:
Teenage dream
!Jede Woche neue Medien!
Im Zossener Wünsdorf hätte
Liza Minelli ihren MusicalHit aus „Cabaret“ noch um
ein paar fremdsprachige Begrüßungen erweitern können.
Das 7. Internationale Bücherstadt-Festival, das die Internationale Vereinigung der
Bücherstadt (IOB) durchführte, hatte nämlich auch Gäste
aus Norwegen, Finnland, Belgien, der Schweiz, Italien, Kroatien und sogar Malaysia, das
für das nächste Internationale Bücherstadt-Festival 2012
Gastgeberland sein wird..
So war auch das Ensemble aus
Präsentationsständen
zum
Wünsdorfer Büchermarkt am
zweiten Septemberwochenende ein im besten Sinne
internationales Bücherdorf.
Eröffnet wurde das Festival
durch den Vorsitzenden des
Kreistags
Teltow-Fläming,
Christoph Schulze, der in dieser Funktion den Landrat auch
als Schirmherrn vertrat.
Zum Rahmen-Programm für
die Delegationen der unterschiedlichen Bücherstädten
aus aller Welt gehörten aber
natürlich nicht nur die üblichen Arbeitssitzungen der
Internationalen Organisation
der Bücherstädte (IOB), in die
das kroatische Pazin als offizielles Mitglied aufgenommen und die nächsten beiden
Festival-Orte festgelegt wurden. Natürlich hatten Werner
Borchert und sein Team sich
als Gastgeber mit einem vielfältigen Programm von Besichtigungen, Führungen und
Ausflügen in der unmittelba-
ren und weiteren Umgebung
Zossens und seines Ortsteils
Wünsdorf so ins Zeug gelegt,
dass unmöglich Langeweile
aufkommen konnte.
Nicht nur Franco Muzzio,
Verleger und Repräsentant
des italienischen Bücherdorfs
Montegreggio, zollte deshalb
der sprichwörtlichen deutschen Effizienz in Planung
und Organisation des Festivals großen Respekt. Ein Repräsentant der malayischen
Delegation, der für die regionale Regierung Malakkas
die Delegation „seiner“ Bücherstadt begleitet hatte, fand
ebenso wie die anderen internationalen Gäste alle positiven Klischees über deutsche
Gastfreundschaft und Gründlichkeit aufs Angenehmste
bestätigt.
Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber war sich
deshalb in Ihrer Grußadresse
an Gäste wie Gastgeber, die sie
auch den Medien übermittelt
hatte, ganz sicher, dass Ihre
Wünsche im Namen der Stadt
für gutes Gelingen und Erfolg
des Bücherstadtfestivals Realität würden.
In ihrer Antwort auf die Einladung des Festival-Organisators, hatte sie auf die Bedeutung des Festivals nicht nur für
den Zossener Ortsteil Wünsdorf, sondern für die ganze
Großgemeinde Stadt Zossen
hingewiesen und – über die
bereits beschlossene finanzielle Unterstützung hinaus –
auch einen offiziellen Vertreters der Stadt für das Festival
zugesagt und entsandt.
Sportkalender Oktober 2010
Sportplatz Burgberg
Wünsdorf
30.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Lauf um den Wünsdorfer See
ab 13:00 Uhr
Info: 033702-61199
Paul Schumann Sporthalle
Wünsdorf
02.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handball ab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
09.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handballab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
Sporthalle Dabendorf,
Jägerstraße
30.10.2010
MSV Zossen 07 e.V.
Handballab 10:00 Uhr
Info: 03377-300119
23.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handballab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
28.11.2010
Stadt Zossen
Puppenstück mit Pittiplatsch,
Schnatterinchen und Co
ab 16:00 Uhr
Info: 03377-30400
30.10.2010
MTV Wünsdorf 1910 e.V.
Handballab 9:30 Uhr
Info: 033702-20790
Behinderten-Parkausweise
blaue
BehindertenAlte
Parkausweise verlieren zum
31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Darauf verweist Ina
Landmann,
Behindertenund Seniorenbeauftragte des
Landkreises Teltow-Fläming.
Gleichzeitig bittet sie alle Betroffenen im Landkreis Teltow-Fläming, diesen Termin
zu beachten.
"Ab 1. Januar 2011 gelten nur
noch die europäischen Parkausweise. Sie sind aus Plastik
und mit einem Lichtbild auf
der Rückseite versehen", so
Ina Landmann.
Sie greift damit eine aktuelle Presse-Information des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V.
auf, der aktuell auf den anstehenden Termin aufmerksam
macht. Im dazu herausgegebenen Text heißt es: "Bereits im Januar 2001 hatte der
Bundesverkehrsminister dies
entsprechend den Vorgaben
aus Brüssel angekündigt und
angeordnet, dass bei neuen
Anträgen nur noch der europäische Ausweis ausgestellt
werden darf.
Die meisten Berechtigten
werden deshalb den neuen
Ausweis schon besitzen. Wer
aber immer noch den alten
benutzt, sollte sich möglichst
bald den neuen Ausweis bei
der zuständigen Behörde ausstellen lassen."
Im Landkreis Teltow-Fläming
ist dafür das Straßenverkehrsamt zuständig.
Für die Antragstellung werden der Behindertenausweis
und ein Lichtbild benötigt.
Bei Kindern unter 16 Jahren
kann zwar auf das Lichtbild
verzichtet werden, der Ausweis ist dann aber im Ausland
unbrauchbar.
Dort gelten nicht dieselben
Parkerleichterungen wie in
Deutschland. Man muss sich
vielmehr an die im jeweiligen
Land festgesetzten (und meist
sehr begrenzten) Regelungen
halten.
Welche das im Einzelnen sind,
erfährt man aus einem kleinen
Heftchen, das jeder ausgehändigt bekommt, der den neuen
Ausweis erhält.
Wer im Ausland von den dort
geltenden Parkerleichterungen Gebrauch machen will,
muss nicht nur den Ausweis
gut sichtbar auslegen, sondern - so eine Mitteilung der
EU - daneben auch das besagte Heftchen. Wer dies vergisst,
könnte also Ärger bekommen.
Für die Beantwortung möglicher Rückfragen sollten sich
Bürgerinnen und Bürger aus
unserem Landkreis an das
Straßenverkehrsamt TeltowFläming,
Am
Nuthefließ
2,14943 Luckenwalde, wenden. Dort ist man unter Telefon (03371) 608-2170 oder
E-Mail strassenverkehrsamt@
teltow-flaeming.de zu erreichen.
24. September
Februar 2010
29.
2010
Stadtblatt
Amtsblatt Seite
Seite11
11
Fragen und Antworten zur neuen Straßenreinigungssatzung
Dieses Mal: die so genannte „Sommerreinigung”
Mit dem 26.Juli 2010 ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt
Zossen in Kraft getreten, gerade rechtzeitig zum Beginn des
Herbstes, wenn die praktische
Bedeutung ganz deutlich wird.
Wie bereits im Stadtblatt vom
25. August diesen Jahres angekündigt, wird die kleine Serie mit
Erläuterungen fortgesetzt, dieses
Mal in Frage-Antwort-Form und
dem Thema „Sommerreinigung“.
Dabei ist der Begriff Sommerreinigung nicht kalendarischen gemeint, sondern dient einfach nur
zur Abgrenzung gegen die „Winterreinigung“. Die in der Straßenreinigungssatzung ‚Sommermonate’ genannte Zeit umfasst den
Zeitraum der Monate März bis
November.
Worauf und wieweit erstreckt
sich die Sommerreinigung?
Der konkrete Umfang der Sommerreinigung ist in § 3 Absatz 1
und 2 der Straßenreinigungssatzung geregelt. Dabei ist für die
Reinigungspflichten grundsätzlich nach Geh- und Radwegen,
nach Anliegerflächen und nach
unbefestigten und befestigten
Fahrbahnen zu unterscheiden.
Ebenso muss nach reinen Anliegerstraßen und Bundes-, Landes-,
Kreis- und als verkehrsbedeutend
bezeichneten Gemeindestraßen
unterschieden werden, um zu
wissen, welche Pflichten für wen
bestehen.
Was gehört nun im Sommer
konkret zur Reinigungsaufgabe
an unbefestigten Straßen?
Soweit man Anlieger einer unbefestigten Straße ist, müssen der
Geh- und Radweg bzw. die Fläche von der Grundstücksgrenze
(Zaun) bis zur angrenzenden
Fahrbahn in der gesamten Breite
des Anliegergrundstücks gereinigt werden. Unter Reinigung ist
hierbei zu verstehen: Laub harken, die Rasen-/Grünmahd, das
Entfernen von Fremdkörpern
und das Entfernen von wildem
Bewuchs. Diese Reinigungsaufgaben sind übrigens auch bis zur
Mitte der unbefestigten Fahrbahn
durchzuführen, soweit die Fahrbahnreinigung dem Anlieger obliegt. Ob und wo das der Fall ist,
können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen, das im Amtsblatt
veröffentlicht wurde und als InfoBlatt im Bürgerbüro der Stadt
Zossen erhältlich ist.
In welcher Qualität ist zu reinigen?
Insgesamt kommt es auf einen
ordentlichen und gefahrfreien
Gesamteindruck der Flächen vor
dem Grundstück an.
Und was gehört im Sommer
konkret zur Reinigungsaufgabe
an befestigten Straßen?
Ist man Anlieger einer befestigten
Straße, umfasst die Straßenreinigung zusätzlich die Reinigung der
Bordsteinkanten zur Fahrbahn
und das Freihalten von Regenwasserabläufen und Hydranten etc.
- soweit es sich um eine reine Anliegerstraße handelt. Wenn keine
Bordsteinkante vorhanden ist, die
gereinigt werden müsste, entfällt
natürlich die Kantenreinigung.
Und wer übernimmt die Fahrbahnreinigung, wenn ich nur
bis zum Fahrbanhnrand reinigungspflichtig bin?
Auch das ist klar und eindeutig
im Straßenverzeichnis der Satzung geregelt. Ist man z.B. Anlieger einer Bundes-, Landes-,
oder Kreisstraße, übernimmt
diese Aufgabe für den Anlieger
die Stadt Zossen gegen eine
Gebühr, die satzungsgerecht
festgelegt wird. Dieser Anlieger
übernimmt selbst dann „nur“
die Reinigung der Geh- und
Radwege und der Anliegerfläche. Bei reinen Anliegerstraßen
treffen sämtliche Pflichten den
Grundstückseigentümer bzw.
Nutzungsberechtigten.
Muss ich als Anlieger auch
„übergroße“ Flächen, wie zum
Beispiel Angerflächen reinigen?
Natürlich gibt es Ortslagen - insbesondere
Dorfangerflächen
und Dorfplätze, bei denen eine
Reinigung der kompletten Anliegerfläche von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnkante
unzumutbar wäre. Hier gilt, dass
die Angerflächen und Dorfplätze
- wie bisher auch - von der Stadt
Zossen bzw. beauftragten Dritten
gereinigt werden.
Der Anlieger hat „nur“ für die
Sauberhaltung und vor allem Gefahrbeseitigung einer Fläche von
rund 4 m ab Grundstücksgrenze
zu sorgen.
Gibt es noch andere Härtefallregelungen?
Natürlich ist uns allen bewusst,
dass die Laubentsorgung in ganz
bestimmten Straßenzügen ebenfalls unzumutbar sein könnte.
Aus diesem Grunde gilt für diese – unten aufgelisteten – Straßenzüge Folgendes: Hier ist das
Laub der Straßenbäume - und
nur dieses, also kein anderer mit
dem Laub zusammengekehrter
Unrat - zu großen Haufen auf
der Anliegerfläche zusammen
zu harken. Der Stadtbetrieb der
Stadt Zossen wird in den Monaten Oktober bis November 14tägig dieses Laub zur Entsorgung
abholen, entsprechend unten
aufgeführter Tabelle:
sehr breiten Anliegerflächen z.B.
Acker- Wiesen und Waldflächen
Straßenzug
Orts-/GemeindeteilHinweis
Kastanienallee Dabendorf
Miniermotte
Trebbiner Straße / Ecke
Berliner Chaussee Dabendorf
Miniermotte
Adlershorststraße Wünsdorf
Kastanien/Miniermotte
Gerichtsstraße bis
Ortsausgang B246 Zossen
Kastanien/Miniermotte
Zur Dorfstraße, Schünow
Kastanie/ Miniermotte
Bereich um große Kastanie
Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass der Stadtbetrieb angewiesen ist, ausschließlich das
zusammen gekehrte Laub der
Straßenbäume abzuholen und unberechtigt auf der Anliegerfläche
verbrachtes Laub dort verbleibt.
Auch wenn die neue Gebührensatzung erst noch beraten
und beschlossen werden muss,
können Sie als Anlieger davon
ausgehen, dass mit Augenmaß
die Gebührenveranlagung erfolgen wird. Insbesondere bei
Natürlich gilt aber auch: Soweit
man diese Pflichten nicht selbst
erledigen kann oder möchte, können Dritte mit der Aufgabenerledigung auf Kosten des Anliegers
beauftragt werden.
wird es - auf Antrag - Härtefallregelungen geben.
Soweit erst einmal die am häufigsten gestellten Fragen und die
Antworten Ihrer Stadtverwaltung
zur so genannten Sommerreinigung. In einer der nächsten Ausgaben Ihres Stadtblatts werden
dann die „Rätsel“ der Winterreinigung rechtzeitig gelöst.
Treffen mich die Reinigungspflichten auch als Wochenendhausnutzer?
Hier gilt der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet!“ und deshalb als
Antwort ein uneingeschränktes
JA! Auf Eigentümer oder Pächter
von Wochenendgründstücken
treffen alle Reinigungspflichten
wie für Anlieger von Wohn- und
Geschäftsgrundstücken auch zu.
Für alle Fragen, die sich zwischendurch ergeben, können Sie
sich natürlich gerne an das Bürgerbüro wenden. Sie erreichen es
telefonisch unter der Rufnummer
03377/ 30 40 500, können Ihre Fragen aber auch gerne per E-Mail an
Ihr Team vom Ordnungsamt der
Stadtverwaltung richten:
VL-Ordnungsamt@SVZossen.
Brandenburg.de
VS Bürgerhilfe gGmbH
Seniorenheim „Am Rosengarten“
Am Bahnhof 11 • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03
37 02 - 22 70
Leitung: Frau Meißner
Selbstbestimmtes Wohnen wie zu Hause:
Hotelcharakter sowie Betreuung und Pflege nach
dem Wohn- und Hausgemeinschaftskonzept
Einzelzimmer mit eigenem WC und Dusche
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Zum Bahnhof 57a • 15806 Zossen OT Wünsdorf • Tel. 03
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Pflegedienstleiterin: Frau Monika Linke
Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit
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Essen auf Rädern
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29. September 2010
Seite 6 Stadtblatt
29. September 2010
Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2010
1. Straßenreparaturarbeiten
4. Zesch am See, Beleuchtung „Unter den Eichen“
8. Grundschule Zossen Schallschutzmaßnahmen
11. Neubau Spielplatz
Nächst Neuendorf
Die Fa. RASK NL Glindow hat
im Zuge einer beschränkten
Ausschreibung den Zuschlag
für den Reparaturauftrag „An
den Wulzen“ in Höhe von ca.
54.000€ erhalten. Es erfolgte
ein vollflächiger Auftrag einer
bituminösen Deckschicht. Die
Arbeiten sind fertig gestellt
und im August 2010 abgenommen worden.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden fertig gestellt und
versendet, so dass in einer
beschränkten Ausschreibung
die Submission am 26.08.2010
durchgeführt werden konnte.
Die Auswertung ist derzeit in
Bearbeitung.
Der Baubeginn ist kurzfristig
geplant.
Der Leistungsumfang für die
Schallschutzmaßnahmen in
den Fluren der Grundschule
und des Hortes wird derzeit
mit dem Planungsbüro erarbeitet. Darüber hinaus sind
zusätzliche Ergänzungen für
den Brandschutz und der Einbruchmeldeanlage sinnvoll
und werden derzeit überprüft.
Einen Teil der Flure sollen in
den Oktoberfreien 2010 bearbeitet werden.
Die Arbeiten auf dem Spielplatz Nächst Neuendorf sind
soweit abgeschlossen worden.
Am 02.09.2010 erfolgte die Gesamtabnahme. Es sind jedoch
noch Mängel durch die Spielplatzfirma abzuarbeiten.
Die Einweihung wird noch mit
dem Ortsbeirat abgestimmt.
2. Marktplatz Zossen
Im Zuge der Marktplatzneugestaltung wurde die Ausführung der Parktaschen umfangreich diskutiert. Der Verwaltung liegt ein Angebot zur
Abrundung der Eckborde auf
einer Länge von 1,80m und einer Abrundung von 5,0 cm vor.
Die Kosten belaufen sich auf
etwa 5.000,00€.
Darüber hinaus wurde der
Marktplatz durch Pflanzkübel
und entsprechender Bepflanzung verschönert und aufgewertet.
3. Neubau von
Bushaltestellen in
Nunsdorf und Wünsdorf
Die beantragten Fördermittel
für den Neubau von Bushaltestellen sind bestätigt worden.
Aufgrund der Bescheide wurden alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Die Submission erfolgte im
Zuge einer beschränkten Ausschreibung am 31.08.2010.
Der Baubeginn ist für den
15.09.2010 vorgesehen.
5. Grundschule Glienick Gesamtsanierung
Der Baugenehmigungsantrag
wird durch das Planungsbüro
derzeit erstellt.
6. Kita Wünsdorf - Neubau
Das Richtfest findet am Donnerstag, 16.09.2010 um 15:00
Uhr statt. Alle sind herzlich
eingeladen.
9. Kita Bummi –
Küchensanierung
Der Abriss der alten ElektroHeizungs- und Sanitärinstallation sowie alter Wand- und
Bodenfliesen, des Betonfußbodens, der Fenster und der
Türen ist in der Schließzeit
durchgeführt worden. Die
Planung für den Küchentrakt
ist derzeit in Bearbeitung.
7. Oberschule Wünsdorf –
Erweiterungsbau
10. Kalkschachtöfen
(BHG-Gelände)
Der Erweiterungsbau ist fertig gestellt und der Schule
übergeben worden. Die Aula
und die Küche sind in Nutzung und provisorisch ausgestattet. Die Cafeteria und
Mittagessenversorgung erfolgt bereits.
Im Zuge der Fördermittel für
die Ganztagsnutzung wird
die Ausstattung des Erweiterungsbaus sowie der WATRäume im Altgebäude angeschafft. Die Realisierung ist
in den Oktoberferien 2010
vorgesehen.
Der Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes und diverser
Nebengebäude ist erfolgt. Die
Hauptverkehrswege
wurden
gekehrt und das Gelände in
Vorbereitung zum 12.09.2010
(Tag des offenen Denkmals) von
Unrat gesäubert. In der Halle
des ehem. BHG-Geländes wird
derzeit der Hausanschlussraum
hergerichtet und die Aufträge
für Wasser- und Stromanschluss
wurden erteilt. Das Gebäude ist
für die Nutzung als Jugendraum
freigegeben, die Außenflächen
für Skater.
10
+
6
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1
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von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
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Märkische Straße 65 · 15806 Zossen OT Dabendorf
Telefon 0 33 77 / 3 30 69-0
12. Deponie Zossen Information
Auf der Deponie Weinberge
in Zossen müssen noch ca.
25.000m³ Boden vor Ort umgelagert und ca. 45.000m³ Boden
als Rekultivierungsschicht angeliefert werden. Die Arbeiten
sind in Vorbereitung.
13. Umschulungen
Von den Erstklässlern der
Grundschule Wünsdorf gab es
vier Anträge auf Umschulung
in die Grundschule Zossen,
denen auch allen stattgegeben
wurde.
Die Stadt Zossen hat einen
Antrag auf Verlängerung der
Standarterprobungszeit hinsichtlich der Umschulungsanträge gestellt, der auch bis
zum Ende der Erprobungszeit
bewilligt wurde. Wir sind daher weiterhin für Umschulungsanträge zuständig.
14. Tierheim
Mit dem Tierheim wurde
nochmals ein Gespräch geführt, um den Fundtiervertrag
weiter auszuverhandeln. Hinsichtlich der Kapazität und
der weiteren Baumaßnahmen
Stadtblatt Seite 5
Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei
in allen Regionen des Landes Brandenburg
Volksinitiative
am Tierheim besteht noch
Klärungsbedarf.
15. Whiteboard
In den Sommerferien wurden in allen Grundschulen
die Whiteboard installiert, so
dass sie jetzt in allen Grundschulen, der Oberschule und
der Gesamtschule vorhanden
sind. Die Internetanschlüsse
stehen noch nicht überall zur
Verfügung und werden noch
hergerichtet. Die Benutzung
ohne Internet ist aber für alle
Funktionen möglich. Die Kreidetafeln wurden aus diesen
Räumen entfernt.
16. Neue Kita Zossen
Für die Überlegungen zur
neuen Kita in Zossen stellt die
Verwaltung derzeit die Prognose der Kinderzahlen an und
fertigt die Gegenüberstellung
von Sanierungskosten KIKO
und Neubau an. Vorlage zum
nächsten SJBS.
17. Kita- Finanzierung
Die Verwaltung ist gerade
dabei, die Aufstellung der Finanzierung der Kita-Kosten
nach öffentlich-rechtlichem
Vertrag mit dem Landkreis zu
erstellen. Die Zahlen sollen
zur SVV am 15.09. vorliegen
und könnten dann ebenfalls
im nächsten SJBS beraten
werden.
Wenn Sie im
Stadtblatt
Zossen
werben wollen,
wenden
Sie sich bitte an
Marion Barthel
Mediaberaterin (BVDA geprüft)
Tel.: 03379 - 35 32 12
Fax: 03379 - 35 32 50
Funk: 0172 - 7201015
[email protected]
Der Landtag wird aufgefordert, sich mit dem Programm zum weitreichenden Abbau der Polizei und deren Umstrukturierung, wie es im Gesetz zur Polizeistrukturreform
Der Landtag
wird aufgefordert,
sich mitfindet,
dem zu
Programm
zum
weitreichenden
derEinfluss
Polizeidahingehend
und derengeltend
Umstrukturierung,
wie es im
„Polizei
2020" gesetzgeberischen
Niederschlag
befassen. Der
Landtag
möge seinenAbbau
politischen
machen, Entscheidungen
in
Umsetzung
Programms anhand der
bestehenden
und deren
künftiger Entwicklung
unter Berücksichtigung
desmöge
Sicherheitsempfindens
Gesetz zurdieses
Polizeistrukturreform
„Polizei
2020"Sicherheitslage
gesetzgeberischen
Niederschlag
findet,sowie
zu befassen.
Der Landtag
seinen
der
Bevölkerung
zu überprüfen
und ggf. zugeltend
korrigieren.
Einbezogen
darin ist die Frage
Erhaltung gegenwärtiger
Polizeistandorte,
insbesondere
der Polizeiwachen
politischen
Einfluss
dahingehend
machen,
Entscheidungen
in der
Umsetzung
dieses Programms
anhand
der bestehenden
als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für
Sicherheitslage
deren
künftiger
Entwicklung
sowieEinsatzhundertschaft
unter Berücksichtigung
des Sicherheitsempfindens
der
Bevölkerung zu(LKA) als
die
Bürgerinnen undund
Bürger,
sowie
das Fortbestehen
einer vierten
der Landeseinsatzeinheit
(LESE) sowie des
Landeskriminalamtes
überprüfen
und
ggf.
zu
korrigieren.
Einbezogen
darin
ist
die
Frage
der
Erhaltung
gegenwärtiger
Polizeistandorte,
insbesondere der
selbständige Dienststelle.
Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre
als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten
Einsatzhundertschaft
Landeseinsatzeinheit
(LESE) sowie des
(LKA)
als selbständige
Dienststelle.
Die Landesregierung treibtder
gegenwärtig
ein Gesetz zur Polizeistrukturreform
„DieLandeskriminalamtes
Polizei 2020" voran. Dessen
Regelungen
sehen den Wegfall
der Polizeipräsidien,
Begründung:
Aufgabenerfüllung
des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen
und
eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll.
Begründung:
Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet die Sorge hervor, dass eine
Die Landesregierung
treibtPolizei
gegenwärtig
ein Gesetz zur
Polizeistrukturreform
„Die Polizei
2020" voran.
sehen
leistungsund handlungsfähige
und ihre wahrnehmbare
Präsenz
verloren gehen. Dies würde
dem Gesetzesauftrag
fürDessen
die PolizeiRegelungen
widersprechen,
die öffentliden
Wegfall
der
Polizeipräsidien,
des
LKA
und
der
LESE
unter
Einordnung
in
ein
Polizeipräsidium
vor.
Verbunden
damit
sind
che Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen
zu gewährleisten.
Auflösung des LKA
als zentrale
Dienststelleund
der Kriminalpolizei
neben erheblichenabgeschafft
rechtlichen Bedenken
Befürchtung
Planungen,
nach denenZudem
bis zubirgt
35 die
Polizeiwachen
im Land
geschlossen
eine Einsatzhundertschaft
werdendiesoll.
in sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße gesichert wird.
Das Programm
Polizeireform
und das
o.g. Gesetz selbst
alseinem
auchhohen
die Planungen
zur Umsetzung
bringen begründet
und verbreitet
Brandenburg
ist einzur
Land
mit einer besonderen
kriminalgeografischen
Lage,
Verkehrsunfallaufkommen
sowie umfänglichen
Wasserstraßen
und Seendie Sorge
dass eine
leistungsund handlungsfähige
Polizei und ihre
wahrnehmbare
Präsenz
verloren
gehen. Dies
würdeSicherdem
gebieten.
Diehervor,
Brandenburger
Bürgerinnen
und Bürger
haben einen verfassungsrechtlich
garantierten
Anspruch auf
umfassende
Gewährleistung
der Inneren
heit.
U.a. erfordert dies
Polizeistrukturen,
die kurze zumutbare
Wege der Bürgerinnen
undinBürger
zu
ihrer Polizei
sowie
kurze Wege der
Polizei
zu dender
Einsatzorten
Gesetzesauftrag
für
die
Polizei
widersprechen,
die
öffentliche
Sicherheit
allen
Regionen
zu
gewährleisten,
allen
Formen
Volksinitiative
den
eineransteigenden
leistungs- undBelastungen
handlungsfähigen
wahrnehmbarLESE
präsenten
Polizei
in allen Regionen
des Landes Brandenburg
Seite 2gewährleisten,Für
eine
fürErhalt
die weiter
bereitesowie
und ausgestattete
und eine
eigenständige
Organisationseinheit
LKA für die -effiziente
Kriminalität
wirksam
zu
begegnen
und
die
Verkehrssicherheit
auf
öffentlichen
Landund
Wasserstraßen
zu
gewährleisten.
Zudem
Bearbeitung besonderer Deliktbereiche.
birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in
sich,
lfd. dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße
Vorname
Geburtsdatum
Wohnort, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Nr.)
Unterschrift
Datum
gesichert
wird.Name
Nr.
Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie
1.
umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich
garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze
zumutbare
Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine
2.
für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die
effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche.
3.
4.
Volksinitiative Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg - Seite 3-
Initiatoren der Volksinitiative sind:
5.
6.
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg
Bund Brandenburger Staatsanwälte e.V.
Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg
Hinweise zur Unterschriftsleistung:
7.
Friedhelm Boginski,
Bürgermeister
der Stadt
Eberswalde
Unleserliche
oder unvollständige Eintragungen
sind ungültig.
Dieses gilt ferner
für Eintragungen,
die einen Vorbehalt enthalten oder nicht rechtzeitig erfolgt sind. Alle
Eintragungen sind persönlich vorzunehmen. Die Unterzeichner der Volksinitiative müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in
Lehmann, Bürgermeister
Stadt Bad Freienwalde
Brandenburg haben. Auch Bürger Ralf
der Europäischen
Union (EU) undder
Staatsangehörige
eines Staates, der nicht Mitglied der EU ist, können sich an Volksinitiativen
8.
beteiligen,
wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung sind und die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen.
Michaela Schreiber, Bürgermeisterin der Stadt Zossen
9.
Initiatoren der Volksinitiative
sind:
Vertreter der Initiative und deren Stellvertreter sind:
10.
Gewerkschaft
der Polizei,
Vertreter der Initiative
Stellvertreter der Initiative
Landesbezirk Brandenburg
Bund Brandenburger
Hinweise
zur Unterschriftsleistung:
Staatsanwälte e.V.
Andreas
Schuster
Petra
Schäuble
Deutsche Justiz-GewerkUnleserliche
oder
unvollständige
Eintragungen
sind
ungültig.
Dieses
gilt
ferner
für
Eintragungen,
die
einen
Vorbehalt
enthalten oder
schaft, Landesverband
RalfEintragungen sind persönlich
Roggenbuck
Claudia
Grimmmüssen das
nicht
rechtzeitig erfolgt sind. Alle
vorzunehmen. Die Unterzeichner
der Volksinitiative
Brandenburg
Friedhelm Boginski,
achtzehnte
Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben. Auch Bürger der Europäischen Union (EU)
Bürgermeister
der Stadt
Friedhelm
Boginski
Ralf
Lehmann
und
Staatsangehörige
eines Staates,
der nicht Mitglied
der EU ist, können sich an Volksinitiativen
beteiligen, wenn
sie im Besitz einer
Eberswalde
Aufenthaltserlaubnis
bzw.
Aufenthaltsgenehmigung
sind
und
die
vorstehend
genannten
Voraussetzungen
erfüllen.
Ralf Lehmann, Bürgermeister
Dirk
Huthmann
Raimo
Ermler
der Stadt Bad Freienwalde
Michaela Schreiber,
Jörg
Pohl
Jens
Dreßler
Bürgermeisterin der Stadt
Zossen
Ausgefüllte Unterschriftslisten bitte sofort zurücksenden an:
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 64; 14482 Potsdam
cmyk-ZOS STI_5_12_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 12 Stadtblatt
Veranstaltungen in & um Zossen
02.10.10
Sprechzeiten der
Ortsvorsteher:
Glienick
Frau Menges
Donnerstag:
18:00 – 19:00 Uhr
Tel. 03377/300189
Horstfelde
Herr Rehberg
Dienstag:
18:00 – 19:00 Uhr
Tel. 03377/399781
Lindenbrück
Herr Kiwitt
Dienstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 033702/65325
Schünow
Frau Fischer
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 03377/201649
Kallinchen
Herr Schulz
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 033769/50215
Nächst Neuendorf
Frau Timm
jeden 2. und 4.
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 03377/300738
Tel. 03377/334483
Nunsdorf
Herr Eckhoff
Sprechzeiten nach
Vereinbarung
Tel. 0175/8188632
Schöneiche
Herr Magasch
Dienstag
15:30 – 17:00 Uhr
Tel. 03377/301458
03.10.10
Kraut- und Rübenmarkt mit regionalen Angeboten
10:00
Zossen,Dreifaltigkeitskirche
Kirchenführung – Konfirmanden, Eltern und Gäste können sich
an der Kirchenführung beteiligen 13:00
Zossen, E-Werk
Kinder- und Familienfest des SPD-Ortsvereins Zossen 2010
Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum
Typenoffenes Oldtimertreffen
10:30
Zossen, Dreifaltigkeitskirche
Erntedankgottesdienst – mit dem Kinderchor
8:00
Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum
Militärfahrzeugtreffen im Bunkergelände
20:00
Zossen, E-Werk
Konzert mit der Gruppe „Freygang“
15.10.10
Aushänge beachten
Zossen, Festplatz
(Straße der Befreiung)
Zirkus Probst gastiert in Zossen
16.10.10
17:00
Zossen, Gemeindesaal
Zossener Kirchenmusiken – Präzision & Emotion mit 440 Her(t)z
Lisa Rieck Blockflöte, Gitarre), Markus Pfeiffer (Klavier),
Marcus Straube (Gitarre) spielen Stücke von: Schumann, Chopin,
Kodaly, Horton, Brower, Lobosch und Markus Pfeiffer
22:00
Zossen, E-Werk
Saturday Night Fever mit den 3 DJ’s
17.10.10
21.10.10
15:00
Glienick, Aula in der Grundschule
Vortrag – über die Ausgrabungen 2009 / 2010 der Gemarkung Glienick
durch die freie Universität Berlin - Redner: Herr Brumlich (Ausgrabungsleiter)
Zossen, Marktplatz
Wochenmarkt mit musikalischer Unterhaltung
23.10.10
8:00
20:00
Wünsdorf, Bücherstadt, alte Motorradmuseum
Zossen, E-Werk
Großer Teilemarkt
Konzert mit der Gruppe „Bordstein“
27.10.10
20:00
Zossen, E-Werk Kabarett mit Horst Evers – Autor und Geschichtenerzähler
aus Berlin lässt in Zossen die Sonne scheinen
30.10.10
02.11.10
22:00
13:00
Zossen, E-Werk
Halloween-Party / Disco für Jung und Alt
Schönhagen, Veranstaltungs-
zentrum, Am Flugplatz
Wirtschaftswoche Teltow-Fläming
Motto: „20 Jahre Wirtschaftskraft Teltow-Fläming“
Beteiligung der Stadt Zossen mit einer Präsentation des Entwicklungsstandes vom neuen Gewerbegebiet am Bahnhof in Wünsdorf 06.11.10
19:00
Zossen, Dreifaltigkeitskirche
Chorkonzert mit Canto Ergo Sum – internationale a-capella-Chormusik
aus sechs Jahrhunderten - Eintritt: 6,00 € Zossen, Kirchplatz
8:00
8:00
9:00
WINTERDIENST und GEHWEGREINIGUNG
Garten und Landschaftsbau Zossen
Tel.: 03377/3421-0 • Fax: 03377/302411
■ Fenster
■ Türen
■ Rollladen
Inh. Ingo Gürgen
15827 Blankenfelde ◆ Berliner Damm 9a
Tel. (0 33 79) 370343
Wünsdorf
Herr Jungbluth
Donnerstag:
17:00 – 18:00 Uhr
Tel. 033702/60810
Zossen
Herr Noack
Donnerstag:
16:30 – 18:00 Uhr
Tel. 03377/30400 Wärme- & Wasseranlagen
Wasseranlagen GbR
WärmeGbR
obe
r
201
0
09.10.10
Okt
Gatzky,
Lotholz
Morenz
Gatzky
und und
Lotholz
MeisterMeister- und
und Ingenieurbetrieb
Ingenieurbetrieb
HEIZUNG
HEIZUNG •
• LÜFTUNG
LÜFTUNG •
• SANITÄR
SANITÄR
Wärmepumpen
·
Solaranlagen
Wärmepumpen · Solaranlagen
Schwimmbadtechnik
· Bäder
Schwimmbadtechnik · Bäder
Schul- und
Volkssternwarte
Dahlewitz e.V.
01.10.2010 Nächst Neuendorf,
Amtmannfeldweg 4 19:00 Uhr
Planetariumsführungen
(jeweils 19:00 Uhr):
01.10.2010:
Herr
Scholz:
„Zeitmessung - mit der Sonnenuhr oder der Atomuhr?“
08.10.2010: Herr Wenzel: „Sternenstaub – der Lebenslauf der
Sterne“
15.10.2010: Herr Scholz:„Die
Erde, unsere Heimat im Universum“
22.10.2010: Herr Wenzel: „Reise zum Mond“
29.10.2010: Herr Stachowski:
„Kalendergeschichten – das
Rätsel der Zeit“
Glienick,
Beginn an „Der Waage“
mit Fackelumzug 19:30 Uhr
Schünow, Grundstück
der Feuerwehr
19:00 Uhr
Kundendienst Tel. 0172/3 95 04 47
Kundendienst Tel. 0172 / 3 95 04 47
15806 Zossen • Luckenwalder Straße 20
Tel. 0 33 77 - 39 99 36 • Fax: 0 33 77 - 39 99 37
30.10.2010 Zossen, Festplatz
Straße der Befreiung 18:00 Uhr
Stadtblatt Seite 13
18. Schulsozialarbeit,
Jugendarbeit
21. Bahnhof
Zossen
23. Befragung zur Bahnquerung
Dabendorf
26. Einführung
der Doppik
Das DRK hat zum 16.08.2010
gemäß Absprache im SJBS und
in Umsetzung des Beschlusses
zum Haushalt einen Mitarbeiter
eingestellt für Schulsozialarbeit
an Grundschulen und mobile Jugendarbeit im OT Zossen. Gleichzeitig wurde von der Verwaltung
das Areal um die Kalkschachtöfen
beräumt übergeben. Der Mitarbeiter des DRK hat die Schlüssel
für das Gebäude (ehem. Baustoffhandel) und wird in nächster Zeit
mit den Jugendlichen erarbeiten,
wie der Umbau erfolgen soll. Die
Betonfläche ist bereits für die Skater freigegeben, die jetzt Überlegungen anstellen sollen, welche
Geräte mit dem Spendengeld angeschafft werden sollen.
Am Dienstag, dem 22.07., wurden
im Rahmen der Freistellung von
Bahnbetriebszwecken und zur
Baufreimachung das bahn- und
das straßenseitige Vordach des
Bahnhofsgebäudes abgerissen.
Als Ersatz dafür wurde bereits
ein von zwei geforderten Wetterschutzhäuschen errichtet und
die ehemalige Bahnhofshalle für
ständig geöffnet.
Vor 14 Tagen wurde die gewaltsame Öffnung aller Innentüren
in der öffentlichen Toilette am
Bahnhof Zossen festgestellt.
Darauf hin wurde das Gebäude
bis auf Weiteres geschlossen. Es
wurde Strafanzeige gestellt und
die Reparatur beauftragt.
In der SVV am 30.06 2010 hatten
alle Stadtverordneten umfangreiche Unterlagen zur Einführung
der Doppik erhalten, mit der Bitte,
sich in der Sommerpause damit
zu befassen. In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.09. 2010
stand der Beratungspunkt auf der
Tagesordnung. Bis zur nächsten
Sitzung sollten eventuelle Fragen
auch von Nicht-Finanzausschussmitgliedern pro Fraktion zugearbeitet werden, um die Beratung
fortzuführen.
19. Parkplatz Straße
der Jugend
22. Möglicher Umzug
des Bauhofes
In den Sommermonaten hat
die Verwaltung ein Verfahren
erarbeitet, wie die Befragung
durchgeführt werden könnte.
Bei einer schriftlichen Befragung aller Einwohner ist mit
Kosten von ca. 30.000 € zu rechnen. Hierzu ist eine Entscheidung der Stadtverordneten zu
treffen. Vor der Befragung müssen zwingend noch wichtige
Eckpunkte der Befragung festgelegt werden. Alle der Verwaltung erforderlich erscheinenden Fragen und Festlegungen
wurden in einem Aktenvermerk
zusammengefasst, ebenso die
Kostenaufschlüsselung. Nach
Festlegung der SVV muss der
Hauptausschuss hierzu die
einzelnen Vorgaben treffen. Die
Befassung wird in der nächsten
Sitzung erfolgen.
In Absprache mit dem Mehrgenerationenhaus Zossen hat
die Stadt Zossen die Freifläche
in der Straße der Jugend, hinter
dem Trafohaus freigegeben. Das
Mehrgenerationenhaus hat die
Fläche gemäht und wird sie im
vorderen Teil als Parkplatz und
im hinteren Teil als Kräutergarten herrichten. Die Stadt trägt
die Kosten für das Material des
Parkplatzes. Die Nutzung insgesamt erfolgt kostenlos, gegen
Übernahme der Pflegearbeiten
auf dem Gelände.
Der Bauhof der Stadt Zossen ist
derzeit auf drei Standorte aufgeteilt, Zossen, Glienick und
Wünsdorf. Für das Gelände in
Zossen fallen jährlich ca. 30.000
€ als Miete an. Die Gebäudeflächen sind nicht ausreichend.
Die Verwaltung hat Überlegungen angestellt, den Bauhof
an einem Standort zu zentralisieren, auch um den Personalund Technikeinsatz effektiver
gestalten zu können. Ein möglicher neuer Standort könnte auf
dem stadteigenen Gelände des
ehem. Spezialbaus in Wünsdorf
sein. Unter Nutzung vorhandener Gebäude wäre die Fläche
groß genug. Mit weiteren Überlegungen hierzu sollten sich die
Ausschüsse und die Stadtverordneten beschäftigen.
20. Strandbad Wünsdorf
Herbstfeuer
in der Stadt
Zossen
02.10.2010 Lindenbrück, Festwiese
am Wolziger See 18:00 Uhr
29. September 2010
Auf der Webseite http://www.
sternwartedahlewitz.de finden
Sie weitere Informationen.
Die grundhafte Reparatur des Badesteges ist pünktlich eine Woche
vor dem Wünsdorfer Strandbadfest fertig gestellt worden.
24. Petition Grundschule
Zossen
Die Stellungnahme der Verwaltung zu allen Punkten der Petition
wurde erarbeitet und liegt ihnen
nun vor. Die Befassung sollte wie
von der SVV beschlossen, nun in
den Fachausschüssen erfolgen.
25. Dorfgemeinschaftshäuser
Wegen der bislang ungeklärten
Zuständigkeit in den Dorfgemeinschaftshäusern habe ich mich
entschlossen, dass die Einstellung
eines Hausmeisters unabdingbar
ist. Per 01.09.2010 ist nun für alle 9
Dorfgemeinschaftshäuser zusammen ein Hausmeister zuständig.
Die Koordinierung erfolgt über
das Rathaus.
27. Großer Wünsdorfer See
Nachdem der Zuordnungsantrag
der Gemeinde Wünsdorf abgelehnt wurde, hatte ich mit neuer
Begründung einen neuen Zuordnungsantrag gestellt. Unter anderem, da die Stadt Zossen bereits
Miteigentümer am See geworden
war, durch Erwerb der Teilfläche
Strandbad und Nachweis der vorangegangenen Nutzungen. Dieser
Zuordnungsantrag wurde auch
positiv beschieden. Rechtsmittel
wurden nicht eingelegt. Mittlerweile ist die Stadt Zossen als Eigentümer des kompletten Großen
Wünsdorfer Sees eingetragen.
28. Klageverfahren gegen ILB
wegen Rückbau-Fördermitteln
Für den in 2004 und 2005 durchgeführten Rückbau in Wünsdorf
hatte die ILB mit Bescheiden in
2005 die beantragten Fördermittel abgelehnt. Unter anderem mit
der Begründung, die Fördermittel
könnten wegen Vergabefehlern
nicht bewilligt werden. Hiergegen
hatte ich Klage vor dem Verwal-
tungsgericht eingereicht. Von der
Kommunalaufsicht und auch von
einigen Fraktionen wurde mir immer wieder vorgeworfen, ich hätte
der Stadt Zossen einen finanziellen Schaden zugefügt. Teilweise
wurde sogar gefordert, ich solle die
Klagen zurücknehmen, mir wurde
unterstellt, ich würde einfach nur
so klagen und wüsste nicht, was
ich tue.
Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen und
die ILB, wie von mir beantragt,
zur Bewilligung der Fördermittel
verurteilt, insgesamt ca. 1,6 Mio €.
Ich fühle mich nicht nur in meiner
Rechtsauffassung und juristischen
Kompetenz bestätigt, sondern
auch in dem von mir eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der
Fördermittel nicht einfach hinzunehmen. Nach dem Urteil muss
die Endabrechnung der Fördermittel erfolgen und der förderfähige Betrag festgestellt werden. Dies
wird bei normalem Ablauf 3 bis 4
Monate in Anspruch nehmen.
29. Beanstandung der
Hauptsatzung durch die
Kommunalaufsicht
Der am 24.03.2010 gefasste Beschluss zur Hauptsatzung (Fassung von Herrn Preuß) wurde von
mir beanstandet, da ich diese Fassung für rechtswidrig hielt. Meine
Rechtsauffassung wurde nunmehr
von der Kommunalaufsicht bestätigt und die Fassung von Herrn
Preuß für rechtswidrig erklärt. Damit ist der Beschluss unwirksam.
Mit Bescheid vom 09.08. 2010 (Anlage 5) wurde ich aufgefordert, sie
hierüber zu unterrichten.
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der
Gemarkung Glienick im Bereich der Stadt Zossen
Aktenzeichen: 09.53 – 1498
Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom
16. Juni 2010, eingegangen am
21. Juni 2010, einen Antrag auf
Bescheinigung von beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
zum Besitz und Betrieb sowie zur
Unterhaltung und Erneuerung
einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Glienick, Zossener Straße) nebst Einrichtungen und Zubehör
bzw. Neben- und Sonderanlagen
für das Flurstück 265 (GB-Blatt
202) der Flur 5 in der Gemarkung
Glienick in der Stadt Zossen
gestellt. Dieser Antrag wird unter
dem Aktenzeichen 09.53 - 1498
geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß
§ 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch-
bereinigungsgesetz
(GBBerG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2192), zuletzt geändert durch
Artikel 63 der Verordnung vom 25.
November 2003 (BGBl. I S. 2304),
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften
auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S.
3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können
von den Berechtigten innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im
Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten (Haus
8A, Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach
Terminvereinbarung unter (0331)
866 - 1684 oder 1686 (montags bis
donnerstags in der Zeit von 08.00
bis 15.00 Uhr und freitags in der
Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw.
nach vorheriger Absprache auch
außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden.
Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf
dem Gebiet der ehemaligen DDR
eine Dienstbarkeit für alle am 3.
Oktober 1990 genutzten und am
25. Dezember 1993 betriebenen
Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand
vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen
Veränderungen, die die Nutzung
des Grundstücks über das am 3.
Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag
zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten
oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt
werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des
Grundbuches erteilt wird. Ein in
der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet
sein, dass die Anlage bzw. Leitung
am 3. Oktober 1990 nicht genutzt
und/oder am 25. Dezember 1993
vom
Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben
worden ist oder dass die in den
Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als
vom Unternehmen) dargestellt ist.
Der Widerspruch kann innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für
Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473
Potsdam durch den Berechtigten
(Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich
oder zur Niederschrift erhoben
werden. Wir möchten Sie bitten,
nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Potsdam, 30. August 2010
Im Auftrag
(Grunenberg)
cmyk-ZOS STI_4_13_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 4 Stadtblatt
29. September 2010
Bekanntmachung
Zossen gratuliert ganz herzlich
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 15.09.2010
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
069/10
Antrag des Hauptausschusses
der Stadt Zossen vom 12.08.2010:
Altanlieger/
Geringbeitragszahler
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
1. Bei der neuen Beitragskalkulation sind alle Anschaffungs- und
Herstellungskosten und alle Quadratmeter beitragsfähige Fläche
zu kalkulieren. Keine gesonderte
Kalkulation von Altanlieger und
Geringbeitragszahlern.
2. Wenn sich dadurch eine Differenz ergibt (geringerer Beitragssatz für Grundstücke nach
1996 beschieden und dadurch
Rückzahlung zu Stande kommen) muss der Rückzahlbetrag
aufgebracht werden
a) durch Nachveranlagung der
Altanlieger und der Geringbeitragszahler
b) durch gesplittete Gebühr
(rechtlich schwierig)
c) Umlagen der Mitgliedskommunen
Hierzu ist eine politische Entscheidung der Mitgliedskommunen entweder zu a), b), c)
oder einer Kombination daraus
zu fassen, wenn die konkreten
Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen vorliegen. 070/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom
12.08.2010:
Tiefenbegrenzung, Vollgeschossmaßstab und Sondernutzungsgrundstücke
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
Bei der neuen Beitragskalkulation und Beitragssatzung sind eine differenzierte Tiefenbegrenzung, der Vollgeschossmaßstab
und die Reglungen zu Sondernutzungsgrundstücken aus den
Satzungen des MAWV und des
WARL zu übernehmen und entsprechend anzupassen. 071/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen
vom 12.08.2010: Auseinandersetzungsvereinbarung/Auseinandersetzungsbilanz
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
1) Die Stadt Zossen fordert für
die Vorbereitung einer möglichen Auseinandersetzungsvereinbarung die Erarbeitung der
Auseinandersetzungsbilanz/des
Auseinandersetzungsvermögens
für die Entscheidung über einen
möglichen Austritt der Stadt Zossen aus dem KMS.
2) Sollten sich mehrere Verbandskommunen der Erstellung dieser
Auseinandersetzungsbilanz für
ihre jeweilige Kommune anschließen, ist vom KMS ein externes Büro mit der Erstellung zu
beauftragen.
3) Sollte die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz nur für die
Stadt Zossen erfolgen, trägt die
Stadt Zossen die Kosten eines von
ihr zu beauftragenden Dritten.
072/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom
12.08.2010:
Sonderstellung Waldstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
Waldstadt wird nicht als eigen-
ständiges Ver- und Entsorgungsgebiet weitergeführt.
073/10 Antrag des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom
12.08.2010:
Verbandsvorsteherin ersetzen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Beschlussvorlage in
die Verbandsversammlung des
KMS einzubringen mit folgendem Inhalt:
Die Verbandsvorsteherin ist abzulösen und zu ersetzen.
074/10 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt
Zossen für das Jahr 2010 über
die Ladenöffnungszeiten aus
besonderem Anlass nach § 5
Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt
die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) der Stadt Zossen
über die Ladenöffnungszeiten
aus besonderem Anlass nach §
5 Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes
(BbgLöG)
b) in der lt. Protokoll geänderten
Fassung.
067/10 Änderung des Bebauungsplanes "Am Eichenhain"
Der Bebauungsplan "Am Eichenhain" wird in dem gekennzeichneten Teilbereich geändert
und der entsprechende Entwurf
(1. Änderung) erarbeitet.
Die 1. Änderung erfolgt nach §
13a BauGB im beschleunigten
Verfahren.
Nichtöffentlicher Teil
075/10 Beauftragung der Gewerke für den Neubau der Kita
in Wünsdorf
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
In der Sitzung des
Hauptausschusses der
Stadt Zossen am
09.09.2010 wurden
folgende Beschlüsse
gefasst:
Nicht öffentlicher Teil
068/10
Grundstücksverkauf in der
Gemarkung Nunsdorf, Flur 1,
Flurstücke 214 und 215/2
Michaela Schreiber
Bürgermeisterin
Jubilare Oktober 2010
94 Jahre
Öffentliche Bekanntmachung
Antrag des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), vertreten durch die
Verbandsvorsteherin Frau David, auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden beantragt
gemäß § 6 der SachenR-DV für
wasserwirtschaftliche Anlagen die
Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung hinsichtlich einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit.
Art der wasserwirtschaftlichen
Anlagen:
Trinkwasserleitung DN 500 St
Rohwasserleitung DN 200 St, 300
St, 400 St
Trinkwasserleitung DN 400 AZ
Betroffene Kommune:
Stadt Zossen, Ortsteile Lindenbrück und Nächst Neuendorf
Betroffene Grundstücke:
Trinkwasserleitung DN 500 St
Gemarkung Lindenbrück
Flur 3, Flurstücke 48/1, 47 41,
42, 6, 5, 2
Flur 6, Flurstücke 226, 227,
141, 125, 58, 63, 64, 65, 66, 70,
67
Rohwasserleitung DN 200 St,
300 St, 400 St
Gemarkung Lindenbrück
Flur 2, Flurstücke 30, 31, 3,
Flur 3, Flurstücke 268, 264,
263, 262, 261, 260, 259, 256,
2257, 247, 251, 111/1, 107, 108,
109, 422, 88/1, 340,341, 85
Trinkwasserleitung DN 400 AZ
Gemarkung Nächst Neuendorf
Flur 1, Flurstücke 107, 101/2,
102, 104, 628, 105, 136, 137, 535,
654
Flur 3, Flurstücke 173, 172/4
Der Antrag des Zweckverbandes
Komplexsanierung mittlerer Süden, einschließlich der diesem
Antrag beigefügten Unterlagen,
kann im Zeitraum vom 29.09.2010
bis einschließlich 26.10.2010 beim
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
im Amt für Landwirtschaft und
Umwelt, Sachgebiet Wasser und
Abfall, Untere Wasserbehörde,
im Zimmer A 5.3.14 zu folgenden
Zeiten
Montag
von
und von
Dienstag
von
und von
Donnerstag von und von
Freitag
von und bei der
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.30 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
Stadt Zossen
Marktplatz 20
15806 Zossen
im Bürgerbüro zu folgenden
Zeiten
Montag
von
und 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 bis 12.00 Uhr
und
von 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
nur Termine nach Vereinbarung
Donnerstag
von 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr
und von
Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr
Sonnabend
von 08.00 bis 13.00 Uhr
(nur an jedem 1. Sonnabend im
Monat)
eingesehen werden.
Einwendungen, Bedenken und
Widersprüche sind innerhalb
des Zeitraumes der Auslegung
schriftlich an den Landkreis Teltow-Fläming, Untere Wasserbehörde, Am Nuthefließ 2 in 14943
Luckenwalde zu richten.
Der Landrat
Bernhard Lix
OT Nächst Neuendorf
26.10.
Irmtraud Rüggebrecht
Maria Krüger
Hildegard Hagemann
Lieselotte Wächter
OT Nächst Neuendorf
OT Wünsdorf
OT Wünsdorf
OT Zossen
01.10.
06.10.
16.10.
31.10.
Frieda Ziege
Johanna Kunze
OT Schünow
OT Zossen
01.10.
20.10.
Ruth Reichstein
Gertrud Schafstädt
Joachim Mansel
OT Nächst Neuendorf
OT Wünsdorf
OT Nächst Neuendorf
04.10.
08.10.
31.10.
Ingeborg Schulze
Fritz May
Martin Schorsch
Günter Lemke
Erika Klei
Eva Dik
Eva Krause
Harry Breitfeldt
Waltraut Jackenholz
OT Wünsdorf
OT Nächst Neuendorf OT Kallinchen OT Nächst Neuendorf
OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Schöneiche 03.10.
04.10.
06.10.
06.10.
08.10.
13.10.
15.10.
24.10.
29.10.
Hans Böckmann Hans Kaspar
Helga Heidemann
Inge Zimmermann
Wolfgang Schneider
Gisela Lingnau
Annalies Boldt
Erika Schumann
Wolfgang Braun
Irmgard Schläfke
OT Nächst Neuendorf
OT Glienick OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf
OT Wünsdorf OT Zossen OT Nächst Neuendorf
OT Wünsdorf OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Nächst Neuendorf 04.10.
05.10.
10.10.
11.10.
12.10.
14.10.
16.10.
17.10.
24.10.
31.10.
Helga König
Renate Aßmann
Christel Reich
Margitta Richter
Johann Bütof
Edith Großmann
Inge Wolter
Monika Hoffmann
Wolfgang Marter
Christa Konieczny
Manfred Bernhardt
Reinhard Birr
Eveline Rother
Adelheid Spang
Eva Weise
Jürgen Taddicken
Margarete Maes
Edda Schönfeld
Rita Erdmann
Peter Emig
Elli Britz
Irmgard Funke
OT Zossen
OT Kallinchen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Wünsdorf, GT Neuhof OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Horstfelde OT Kallinchen OT Zossen OT Zossen OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Zossen OT Zossen, GT Dabendorf OT Wünsdorf OT Zossen
OT Zossen OT Zossen OT Wünsdorf, GT Waldstadt OT Zossen, GT Dabendorf OT Glienick OT Zossen 01.10.
01.10.
02.10.
02.10.
03.10.
03.10.
04.10.
05.10.
05.10.
08.10.
13.10.
13.10.
14.10.
16.10.
18.10.
19.10.
21.10.
21.10.
23.10.
25.10.
26.10.
28.10.
91 Jahre
90 Jahre
85 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
70 Jahre
Der Landrat für den Landkreis
Teltow-Fläming als Untere Wasserbehörde macht gemäß § 7 der
Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften
auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S.
3900) nachfolgenden Sachverhalt
bekannt:
Stadtblatt Seite 3
Goldene Hochzeit
Karl-Heinz und Helga König OT Zossen
Willi und Inge Eschke OT Wünsdorf, GT Neuhof
Kurt und Gudrun Antonius OT Zossen
01.10.
12.10.
28.10.
Kirchenkalender für Zossen
und Wünsdorf
Gottesdienste (KG=Kindergottesdienst,
FG=Familiengottesdienst,
AM=Abendmahl, TA=Taufe)
03. Oktober - Erntedankfest
10:30 Uhr Zossen FG zum Erntedankfest
mit Kirchenchor
10:30 Uhr Wünsdorf FG / TA
10.Oktober – 19.So. nach Trinitatis
9:00 Uhr Wünsdorf
9:00 Uhr Dabendorf
10:30 Uhr Zossen Lektoreneinführung
17.Oktober – 20.So. nach Trinitatis
9:00 Uhr Wünsdorf AM
9:00 Uhr Dabendorf AM
10:30 Uhr Zossen KG / AM
24. Oktober - 21.So. nach Trinitatis
9:00 Uhr Wünsdorf
10:30 Uhr Zossen Pfarreigottesdienst zur
Gemeindeversammlung KG
31. Oktober - Reformationstag
10:00 Uhr Zossen
Pfarreigottesdienst KG
14:00 Uhr Luckenwalde Jacobikirche:
Einführung von Superintendentin
Furian
Veranstaltungen in Zossen:
16. Oktober
17:00 Uhr Konzert mit 440Her(t)z
Gruppen und Kreise in Zossen:
Krabbelgruppe
freitags ab 9:00 Uhr im Kinderraum
Kinderkirche
(nur in der Schulzeit!)
Dabendorf mittwochs, 17:00 Uhr
Zossen donnerstags, 16:30 Uhr
bis 17:30 Uhr (alle Altersstufen),
Glaubensgespräche
für Einsteiger freitags um 18:30 Uhr
Junge Gemeinde
montags ab 18:00 Uhr im Jugendkeller
Musik in der Gemeinde
(nur in der Schulzeit!)
Kirchenchor - freitags 19:30 Uhr
Kinderchor - montags 16:30 Uhr
Gospelchor - dienstags 19:30 Uhr
HeartChor - mittwochs 18:30 Uhr
Mütterkreis
16. September 19:30 Uhr Dabendorf
Gruppen und Kreise in Wünsdorf:
Christenlehre mittwochs 15:30 (1. bis 3. Kl.),
und 16:30 Uhr (4. bis 6. Kl.),
Frauenkreis
jeden dritten Dienstag (19.Oktober)
im Monat um 19:30 Uhr.
Informationen bei Elke Krüger,
Tel. 033702 60611
Seniorenkreis
jedem vierten Dienstag (26.Oktober)
im Monat um 14:30 Uhr,
Frau Helga Thiele, Tel. 0152 04 54 68 09
Erwachsenenkreis
Informationen bei Pfarrerin Hensel
Sie finden uns zu den Veranstaltungen
im Gemeindezentrum Dabendorf
in der Schützenstr. 13, im Gemeindehaus
in Schöneiche in der Planstrasse
und in Zossen und Wünsdorf jeweils am
dortigen Kirchplatz.
Wünsdorf Kontakte in Zossen und Wünsdorf
Superintendentin K. Furian,
Kirchplatz 4
Tel. 033377 335611
E-mail:
[email protected],
Pfarramt Zossen
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kirche-zossen.de
Pfarrer A. Domke,
Kirchplatz 3, Tel.: 03377 335623
Funk: 0174 3821371
E-mail: [email protected],
Pfarramt Wünsdorf
[email protected]
Am Kirchplatz 11,
15806 Zossen OT Wünsdorf
Pfarrerin Anne Hensel
Am Kirchplatz 13 Tel.: 033702 66502
Funk: 0160 96473012
E-Mail: [email protected]
7. Zossener Weihnachtsmarkt
am 04. – 05. Dezember 2010
Die Stadtverwaltung Zossen möchte bereits jetzt über den Weihnachtsmarkt 2010
auf dem Zossener Marktplatz informieren
und zur Teilnahme aufrufen. Gemeinsam
mit der ev. Kirchengemeinde Zossen werden auch in 2010 Jahr die weihnachtlichen
Festlichkeiten zusammengelegt, so dass
der „Markt im Advent“ wieder am Sonntag
parallel auf dem Kirchplatz zu besuchen ist.
Für den „Zossener Weihnachtsmarkt“
sucht die Stadtverwaltung nun wieder
die verschiedensten Teilnehmer:
- traditionelles Handwerk, landwirtschaftl.
& forstwirtschaftliche Betriebe, …
- Händler mit weihnachtlichem Sortiment
- Vereine, Verbände, Organisationen & pri-
vate Personen, die sich mit einem Informationsstand präsentieren wollen
- Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Chöre, Tanzgruppen u.v.m., für das Bühnenprogramm
- Anbieter von deftigen Speisen & Getränken sowie Süßes, die für das leibliche
Wohl der Besucher sorgen
Schicken Sie Ihre Anmeldungen bis zum
01.11.2010 bitte an:
Stadt Zossen
Wirtschaftsförderung
Marktplatz 20 in 15806 Zossen
Tel.: 03377/3040-500/Fax: 0331/27548-6954
E-Mail: VL-Wirtschaftsfoerderung@
SVZossen.Brandenburg.de
cmyk-ZOS STI_3_14_#39_V1_cyan_magenta_yellow_schwarz
29. September 2010
Seite 14 Stadtblatt
Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Pilzsaison
Sprechzeiten der
Verwaltung der
Stadt Zossen
(Bürgerbüro)
Montag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch:
nur Termine nach Vereinb.
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sonnabend:
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(jeden 1. Sa im Monat)
Telefonnummern
der Verwaltung
Zentrale 03377 / 30 40 0
Bürgerbüro
03377 / 30 40 500
Fax 03377 / 30 40 762
zentrale Mail:
[email protected]
Impressum
Stadtblatt Stadt Zossen
1. Jahrgang / Ausgabe 5
Herausgeber:
Stadt Zossen
Marktplatz 20
15806 Zossen
www.zossen.de
Amtlicher und
redaktioneller Teil:
verantwortlich:
Die Bürgermeisterin
Anzeigenteil:
verantwortlich:
Gertraude Bieniek
Wochenspiegel
Verlagsgesellschaft mbH
Potsdam & Co. KG
Friedrich-Engels-Straße 24
14473 Potsdam
Herstellung:
Märkische Verlags- und DruckGesellschaft mbH Potsdam
Friedrich-Engels-Straße 24
14473 Potsdam
Das Stadtblatt erscheint monatlich
und wird kostenlos an die Haushalte der Stadt Zossen verteilt. Bei Versand sind die Portokosten zu erstatten. Einige Exemplare liegen für Sie
im Bürgerbüro der Stadt Zossen bereit. Die nächste Ausgabe erscheint
am 27. Oktober 2010.
Die Pilzsaison hat im Landkreis
Teltow Fläming längst begonnen. Durch die idealen Wetterbedingungen sprießen Marone,
Steinpilz, Rotkappe & Co. sprichwörtlich aus dem Boden. Doch
so lecker eine Pilzmahlzeit auch
schmecken mag - vor dem Genuss sollte immer die Information stehen. Das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
des Landkreises Teltow-Fläming
rät Pilzsuchern, sich über aktuelle
Einstufungen zu informieren bzw.
eine Pilzberatung in Anspruch zu
nehmen.
Bis vor Jahren galt beispielsweise
der Grünling oder "echte Ritterling" (Tricholoma equestre) als bekömmlicher Speisepilz. Seit 2002
wird er jedoch als potenziell tödlich giftig eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
rät vom Verzehr des Grünlings
ab, da dies zu Vergiftungserscheinungen führen kann. In einigen
Fällen kann es bei empfindlichen
Personengruppen zu einem Zerfall und Abbau von Muskelzellen
kommen. Diese als Rhabdomyolyse bezeichnete Erkrankung
äußert sich in Muskelschmerzen,
Muskelschwäche und Müdigkeit.
Schreitet die Rhabdomyolyse fort,
treten unter Umständen Nierenoder Herzversagen auf, was im
schlimmsten Fall zum Tode führt.
ses Teltow-Fläming vom Konsum
des Grünlings ab. Keinesfalls sollten größere Mengen allein und in
aufeinander folgenden Mahlzeiten verzehrt werden.
Aus den genannten Gründen rät
das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkrei-
Aus Gründen des Naturschutzes
dürfen Pilze nur für den persönlichen Bedarf gesammelt werden.
Aber auch mit essbaren Pilzen
kann man sich vergiften: Speisepilze, die zu alt, zu lange oder falsch
gelagert sind, können MagenDarm-Beschwerden verursachen.
Die meisten rohen Speisepilze,
außer Zuchtchampions, enthalten gesundheitsschädliche Substanzen. Waldpilze sollten daher
vor dem Verzehr stets gut gekocht
oder gebraten werden.
Das gewerbliche Sammeln bedarf
einer behördlichen Erlaubnis.
Bei einer Pilzvergiftung gelten folgende Verhaltensregeln:
- Gehen Sie unverzüglich zum Arzt
oder rufen Sie sofort die Giftinformationszentralen an. Sie ist Tag
und Nacht unter (030) 19240 zu
erreichen.
- Geben Sie der betroffenen Person
Tee, Wasser oder Saft zu trinken keine Milch!
- Provozieren Sie keinesfalls Erbrechen. Kein Salzwasser geben!
- Heben Sie Pilzreste oder Erbrochenes auf. Dies ist unerlässlich
für die Giftbestimmung.
- Bei allen Vergiftungen gilt: Keine
Panik, Ruhe bewahren, Giftnotruf,
Hausarzt oder Notarzt anrufen.
Aus dem Zossener Sitzungskalender
der nächsten Wochen
Bei den öffentlichen Sitzungsteilen der Gremien sind Einwohner
als Gäste und mit Fragen willkommen.
5. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Kultur, Tourismus
und Landesgartenschau der Stadt
Zossen, Rathaus der Stadt Zossen
7. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Finanzen der
Stadt Zossen, im Rathaus der
Stadt Zossen
28. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Hauptausschuss, im Rathaus
der Stadt Zossen
4. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt
Zossen, Rathaus der Stadt
Zossen
6. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen, im
Rathaus der Stadt Zossen
26. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Ausschuss für Soziales, Jugend,
Bildung und Sport der Stadt
Zossen, im Rathaus der Stadt
Zossen
3. November 2010, 19:00 Uhr
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen, im Bürgerhaus Wünsdorf
Ausstellungen in der Stadt Zossen
Kleine Galerie,
Bahnhofstraße 13,
15806 Zossen,
Tel.: 03377-30400
„Reiseimpressionen“
(18.09.10 – 26.10.10)
Die Malergruppe Melzer zeigt
Landschaftsmalerei
„Graffiti – art & Fotografie“
Kunst zum Kaufen,
Ausstellungseröffnung:
15.11.2010, 15:00 Uhr
Martin Hoffmann aus Wünsdorf
zeigt Bilder seines Schaffens
Öffnungszeiten: Do 12-16,
Sa und So 14-17
Schulmuseum,
Kirchplatz 2,
Tel.: 03377-334346
„Schule im Wandel der Zeiten“
Sonderausstellung unter dem
Motto „Schule in der DDR“
Dabei werden Exponate aus
dem Schulalltag sowie aus der
Freizeit der Schüler gezeigt und
so ein Einblick in die Schule der
Eltern und Großeltern gegeben.
Öffnungszeiten: Do 10 – 12 Uhr,
Sa 10 – 12 Uhr
Für Gruppen sind nach Absprache auch andere Zeiten möglich.
Museum „Alter Krug“
Weinberge 15,
15806 Zossen,
Tel.: 03377-300576
„Der Marktplatz von Zossen“
von 120 Jahren dokumentiert
(bis 31.08.2011)
Öffnungszeiten: Mi 15-18 Uhr ,
Sa von 14-17 Uhr
Atelier „Oskar“
im Salon Antik
der Bücherstadt Wünsdorf,
Zehrensdorferstraße 12,
15806 Zossen
Karikaturen, Zeichnungen
und Bilder von „Oskar“
(ständig)
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 11- 17 Uhr
sowie
nach
Vereinbarung
Tel.:033702-22869
Museum des Teltow,
Wünsdorf,
Schulstraße 15,
15806 Zossen,
Tel.: 033702-66900
„Der Teltow – Geschichte einer
Region“
„Bild und Ton“ Fotoapparate
und Radiogeräte aus der Zeit von
1946 bis 1989 aus der Sammlung
von Hans Bugaj
(16.05.10 – 31.10.10)
„Unsere heimische Tierwelt“
Öffnungszeiten:
Fr bis So 13 - 16 Uhr Nach Voranmeldung sind Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten gern gesehen!
Garnisonsmuseum,
Wünsdorf,
Gutenbergstr. 7,
15806 Zossen,
Tel. (033702) 9600
Die Geschichte der Garnison Zossen-Wünsdorf von
1910 bis 1945. Sie wird in einem restaurierten Pferdestall
aus der Kaiserzeit gezeigt.
Informieren kann man sich
auch über das Geheimnis der
Wünsdorfer Betonzigarren.
(ständig)
Öffnungszeiten: Sa., So., feiertags
11 - 17 Uhr sowie nach Vereinbarung Spezialführungen durch
die Bunker nach Vereinbarung
Eintrittspreise:
Einzelkarte
2,50 Euro, Spitzbunker: 1 Euro
Das Radsportmuseum zeigt
historische und moderne Rennmaschinen, im Blickpunkt stehen aber auch die Könner des
Radsports, die in vielen Jahrzehnten mit großen Leistungen
glänzten. (ständig)
Radsport-Museum,
Wünsdorf,
Gutenbergstraße 1,
15806 Zossen,
Tel.: 033702-9600
Öffnungszeiten: Di - Fr 10:00 bis
18:00 Uhr, Sa, So 11:00 bis 17:00
Uhr (Besucher bitte im Haus
Oskar melden)
Vereinsführungen nach telefonischer Voranmeldung!
Neue Galerie,
Wünsdorf,
Gutenbergstraße 1,
15806 Zossen
„Künstlerbücher & Grafik“
von Rainer Ehrt (bis 17.10.10)
Öffnungszeiten:
03371-608-3600
29.
September
2. Juni
2010 2010
Stadtblatt
Amtsblatt der Stadt
Zossen Seite 15
Öffentliche Bekanntmachung
eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
in der Gemarkung Nächst Neuendorf im Bereich der Stadt Zossen
Aktenzeichen: 09.53 – 1493
Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum
vom 24. Juni 2010, eingegangen
am 28. Juni 2010, einen Antrag auf
Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
zum Besitz und Betrieb sowie zur
Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation
Nächst Neuendorf, Dorfaue) nebst
Einrichtungen und Zubehör bzw.
Neben- und Sonderanlagen für
das Flurstück 369/3 (GB-Blatt 49)
der Flur 1 in der Gemarkung Nächst
Neuendorf in der Stadt Zossen gestellt. Dieser Antrag wird unter dem
Aktenzeichen 09.53 - 1493 geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß §
9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20. Dezember 1993 (BGBl. I S.
2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25.
November 2003 (BGBl. I S. 2304),
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung,
SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können von
den Berechtigten innerhalb von
vier Wochen nach dem ersten Tag
der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer
218), Heinrich-Mann-Allee 107 in
14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684
oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00
Uhr und freitags in der Zeit von
08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb
dieser Zeiten - eingesehen werden.
Hinweis zum Einlegen von Wider-
sprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz
1 GBBerG ist von Gesetzes wegen
auf dem Gebiet der ehemaligen
DDR eine Dienstbarkeit für alle
am 3. Oktober 1990 genutzten und
am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.
Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand
vom 3. Oktober 1990 dokumentiert.
Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des
Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen
dem Versorgungsunternehmen
und dem Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem
Grundstück geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet
werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache
begründeter Widerspruch kann
nur darauf gerichtet sein, dass die
Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober
1990 nicht genutzt und/oder am 25.
Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den
Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als
vom Unternehmen) dargestellt ist.
Der Widerspruch kann innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee
107 in 14473 Potsdam durch den
Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.)
schriftlich oder zur Niederschrift
erhoben werden. Wir möchten Sie
bitten, nur in wirklich begründeten
Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Potsdam, 30. August 2010
Im Auftrag
(Grunenberg)
Bekanntmachung
des Wahlleiters der Stadt Zossen vom 20.08.2010
Feststellung des Verzichtes eines
Sitzes im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf
Auf der Grundlage des § 59 Abs.1
Nr.1 des Brandenburgischen
Kommunalwahlgesetzes. (Bbg-
KWahlG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S.198), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007
(GVBl.I/07,
Nr. 19, S. 330), gebe ich bekannt,
dass Herr Detlef Schmidt am
15.08.2010 den Verzicht auf sein
Mandat im Ortsbeirat der Stadt Zossen / OT Wünsdorf zum 18.08.2010
erklärt hat.
Dieser Sitz wird gemäß § 60 Abs.
7 BbgKWahlG bis zum Ablauf der
Wahlperiode nicht mehr besetzt.
Zossen, den 20.08.2010
Raimund Kramer
Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
in der Gemarkung Lindenbrück im Bereich der Stadt Zossen
Aktenzeichen: 09.53 – 1497
Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum
vom 16. Juni 2010, eingegangen
am 21. Juni 2010, einen Antrag auf
Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
zum Besitz und Betrieb sowie zur
Unterhaltung und Erneuerung
einer bereits bestehenden Energieanlage (Transformatorenstation Lindenbrück, Funkenmühle)
nebst Einrichtungen und Zubehör
bzw. Neben- und Sonderanlagen
für das Flurstück 168 (GB-Blatt
323) der Flur 6 in der Gemarkung
Lindenbrück in der Stadt Zossen
gestellt. Dieser Antrag wird unter
dem Aktenzeichen 09.53 - 1497
geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß
§ 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz
(GBBerG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl.
I S. 2192), zuletzt geändert durch
Artikel 63 der Verordnung vom 25.
November 2003 (BGBl. I S. 2304),
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung,
SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können
von den Berechtigten innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im
Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten (Haus 8A,
Zimmer 218), Heinrich-MannAllee 107 in 14473 Potsdam, nach
Terminvereinbarung unter (0331)
866 - 1684 oder 1686 (montags bis
donnerstags in der Zeit von 08.00
bis 15.00 Uhr und freitags in der
Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw.
nach vorheriger Absprache auch
außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden.
Hinweis zum Einlegen von Wider-
sprüchen:
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG
ist von Gesetzes wegen auf dem
Gebiet der ehemaligen DDR eine
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25.
Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch
diese beschränkte persönliche
Dienstbarkeit wird der Stand vom
3. Oktober 1990 dokumentiert.
Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des
Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen
dem Versorgungsunternehmen
und dem Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem
Grundstück geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet
werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache
begründeter Widerspruch kann
nur darauf gerichtet sein, dass die
Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober
1990 nicht genutzt und/oder am 25.
Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den
Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als
vom Unternehmen) dargestellt ist.
Der Widerspruch kann innerhalb
von vier Wochen nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee
107 in 14473 Potsdam durch den
Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.)
schriftlich oder zur Niederschrift
erhoben werden. Wir möchten Sie
bitten, nur in wirklich begründeten
Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Ordnungsbehördliche Verordnung
der Stadt Zossen
für das Jahr 2010 über die
Ladenöffnungszeiten aus
besonderem Anlass gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
Auf der Grundlage des § 5
Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes
(BbgLöG) vom 27.November 2006
(GVBl.I/06 S.158), i.V.m. § 26
des Gesetzes über den Aufbau
und die Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG) vom 21.
August 1996 (GVBl. I S. 266) in
der jeweils geltenden Fassung,
erlässt die Bürgermeisterin
der Stadt Zossen als örtliche
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen
vom 15.09.2010 die folgende
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen:
§1
Öffnungszeiten aus Anlass von
besonderen Ereignissen
Die Verkaufsstellen in den
Ortsteilen und bewohnten Gemeindeteilen der Stadt Zossen
dürfen an den folgenden Sonntagen des Jahres 2010 jeweils in
der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00
Uhr geöffnet sein:
- Sonntag, 05. September 2010
- 6. Zossener Weinfest
- Sonntag, 05. Dezember 2010
- 2. Adventsonntag +
Weihnachtsmarkt
- Sonntag, 19. Dezember 2010
- 4. Adventsonntag
§2
Einzuhaltende Gesetze und
Verordnungen
(1) Bei der Beschäftigung von
Arbeitnehmer/innen aufgrund
dieser Verordnung sind die Beschäftigungszeiten gemäß § 10
des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes zu beachten.
(2) Arbeitnehmer/innen dürfen
an höchstens zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt
werden.
§3
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem
Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für
die Stadt Zossen in Kraft.
Zossen, den 16. September 2010
Potsdam, 30. August 2010
Im Auftrag
(Grunenberg)
Schreiber
Bürgermeisterin
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29. September 2010
Seite 2 Stadtblatt
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Vortrag „Erkältungstherapie“,
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25.10.
25.10.
16:00
10:00
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Ort
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Zossen, den 29. September 2010 • Nr. 5 - 1. Jahrgang - 39. Woche • Herausgeber Stadt Zossen
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Horstfelde,
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Lindenbrück,
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Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche,
Der LandtagStadt
wird aufgefordert,
sichihren
mit dem
Programm zum
weitreichenden
Abbau Schünow,
der Polizei und
deren Umstrukturierung,
wie es
im
Wünsdorf
und
Zossen
und
den
bewohnten
Gemeindeteilen:
Werben,
Zesch
am
See,
Funkenmühle,
Neuhof, Waldstadt, Dabendorf
Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020" gesetzgeberischen Niederschlag findet, zu befassen. Der Landtag möge seinen
politischen Einfluss dahingehend geltend machen, Entscheidungen in Umsetzung dieses Programms anhand der bestehenden
Sicherheitslage und deren künftiger Entwicklung sowie unter Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung zu
überprüfen und ggf. zu korrigieren. Einbezogen darin ist die Frage der Erhaltung gegenwärtiger Polizeistandorte, insbesondere der
Polizeiwachen als Ausgangspunkt für die Polizeibediensteten (Wach- und Wechseldienst, Revierpolizei sowie Kriminalpolizei) für ihre
Aufgabenerfüllung als auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Fortbestehen einer vierten
Einsatzhundertschaft der Landeseinsatzeinheit (LESE) sowie des Landeskriminalamtes (LKA) als selbständige Dienststelle.
Begründung:
Die Landesregierung treibt gegenwärtig ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Die Polizei 2020" voran. Dessen Regelungen sehen
den Wegfall der Polizeipräsidien, des LKA und der LESE unter Einordnung in ein Polizeipräsidium vor. Verbunden damit sind
Planungen, nach denen bis zu 35 Polizeiwachen im Land geschlossen und eine Einsatzhundertschaft abgeschafft werden soll.
Das Programm zur Polizeireform und das o.g. Gesetz selbst als auch die Planungen zur Umsetzung bringen begründet und verbreitet
die Sorge hervor, dass eine leistungs- und handlungsfähige Polizei und ihre wahrnehmbare Präsenz verloren gehen. Dies würde dem
Gesetzesauftrag für die Polizei widersprechen, die öffentliche Sicherheit in allen Regionen zu gewährleisten, allen Formen der
Kriminalität wirksam zu begegnen und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Land- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Zudem
birgt die Auflösung des LKA als zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei neben erheblichen rechtlichen Bedenken die Befürchtung in
sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land Brandenburg sowie zu anderen Ländern nicht mehr im notwendigen Maße
gesichert wird.
Brandenburg ist ein Land mit einer besonderen kriminalgeografischen Lage, einem hohen Verkehrsunfallaufkommen sowie
umfänglichen Wasserstraßen und Seengebieten. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben einen verfassungsrechtlich
garantierten Anspruch auf umfassende Gewährleistung der Inneren Sicherheit. U.a. erfordert dies Polizeistrukturen, die kurze
zumutbare Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Polizei sowie kurze Wege der Polizei zu den Einsatzorten gewährleisten, eine
für die weiter ansteigenden Belastungen bereite und ausgestattete LESE und eine eigenständige Organisationseinheit LKA für die
effiziente Bearbeitung besonderer Deliktbereiche.
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in allen Regionen des Landes Brandenburg
In dieser Ausgabe finden Sie auf Seite 5
die offizielle Unterschriftensammlung
für den Erhalt der Polizeiwachen. Nicht
nur für die Zossener Wache, die auch
mir natürlich ganz besonders am Herzen
liegt, sondern für alle von der Schließung
bedrohten Wachen. Der Gewerkschaft
der Polizei möchte ich an dieser Stelle
Danke sagen für die arbeitsintensive
und umsichtige Vorbereitung der Volksinitiative. Da ich ebenfalls zu den Initiatoren der Volksinitiative gehöre, möchte
ich alle Zossener aufrufen, sich an der
Unterschriftensammlung zu beteiligen.
Schließlich müssen wir gemeinsam mehr
als 20.000 Unterschriften landesweit erhalten, um überhaupt eine Chance auf
Gehör zu haben. Ich bin mir ganz sicher,
dass die Zossener sich intensiv beteiligen
werden. Entweder können Sie direkt die
Seite 5 nutzen und dort unterzeichnen.
Bitte unbedingt alle Felder ausfüllen
und die Seite nicht auseinandertrennen,
da Ihre Unterschrift sonst unwirksam ist.
Oder Sie fordern im Rathaus das Exemplar für 50 Unterschriften ab. Der Rücklauf
kann auch über uns erfolgen.
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Seite 16 Stadtblatt