Newsletter - Bund der Selbständigen
Transcription
Newsletter - Bund der Selbständigen
Newsletter Ausgabe November 2013 Inhalt Politik für den Mittelstand Tipps für Selbstständige POLITIK FÜR DEN MITTELSTAND 1. Gespräch mit Markus Ferber MdEP, Vorsitzender der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament „Hinter den spiegelnden Glasfassaden des Europäischen Parlaments in Straßburg ist Markus Ferber eine große Nummer“, war jüngst im Internet auf Süddeutsche.de zu lesen. Als blitzgescheit und polyglott, also als eine Person, die viele Fremdsprachen spricht, wurde Markus Ferber zudem apostrophiert. Völlig zu Recht, wie BDS-Präsident Günther Hieber, sein Stellvertreter HansPeter Murmann und NRW-Hauptgeschäftsführer Joachim Schäfer bei einem Treffen mit dem bekennenden Schwaben feststellen konnten. Als Vorsitzender der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament und Präsidiumsmitglied der Christlich-Sozialen Union hat Ferber in Brüssel die Nachfolge von Ingo Friedrich angetreten, einem langjährigen Freund des Bundesverbandes der Selbständigen, dessen Ehrenmitglied der frühere EP-Vizepräsident ist. Alternative zu Moody´s & Co. Um an die gute Zusammenarbeit mit Ingo Friedrich anzuknüpfen, und um zu einer ähnlich guten und konstruktiven Zusammenarbeit zu kommen, fand Ende Oktober ein erstes Sondierungsgespräch zwischen den BDS-Vertretern und dem CSU-Spitzenpolitiker in Augsburg statt. Dabei standen zunächst weniger mittelstandspolitische Themen im Vordergrund, sondern es wurden schwerpunktmäßig gesellschaftspolitische Sachverhalte erörtert. So stellten die BDS-Repräsentanten die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, europäische Ratingagenturen zu installieren, um Bewertungen von Moody´s & Co., die vielfach politisch motiviert seien, eine Alternative entgegen zu setzen. Er fordere seit geraumer Zeit, Ratings nach einem einheitlichen und festgelegten System zu vergeben, hob Markus Ferber hervor, „weil Ratingagenturen Verantwortung dafür übernehmen müssen, was sie tun“. Es könne nicht angehen, dass beispielsweise ABS-Papiere beste Ratingnoten bekamen, die dann später hätten heruntergestuft werden müssen, weil die Marktnachfrage nicht mehr vorhanden war, bemängelte Ferber. Das sei nicht seriös. Von einer Ratingagentur, hinter der die EU-Kommission stehe, halte er nichts, sagte der CSU-Europagruppenchef, weil diese dann den Anstrich hätte, ebenfalls politisch motiviert zu bewerten. Wenn sich aber aus bereits bestehenden kleineren Ratingagenturen in der Europäischen Union etwas Großes schaffen ließe, das einen Mehrwert generiere und nicht nur Schlagzeilen, dann hielte er das für ausgesprochen wünschenswert, untermauerte Ferber seine Haltung in dieser Frage. Auf Kernaufgaben konzentrieren Günther Hieber monierte, dass aus Sicht des selbstständigen Mittelstandes die Europäische Union zu einem unüberschaubaren Moloch geworden sei, der das Leben der Bürger immer mehr reglementiere 2 und auch in Bereiche eingreife, die in die nationale Zuständigkeit fielen. Für Markus Ferber „ein ganz wichtiges Thema“. Die EU habe noch Spielregeln, die denen der 50er Jahren entsprächen. Deshalb wirke er im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, das Europäische Parlament zu stärken, um zu erreichen, dass sich die Europäische Union wieder ausschließlich auf ihre Kernaufgaben konzentriere. Allerdings beobachte er mit Sorge, so Ferber weiter, die Verfahrensweisen von Ländern aus Mittelund Osteuropa, die darauf drängten, etwa den Umweltschutz nicht in eigener Regie zu organisieren, sondern ihre ungelösten Probleme nach Brüssel schöben. Aber auch Deutschland wäre schon ähnliche Wege gegangen, räumte Ferber ein. So sei das Glühbirnenverbot ein Kind des damaligen Umweltministers Sigmar Gabriel, der in Deutschland keine Chance gesehen habe, seine Pläne zu realisieren und so die EU-Kommission vor seinen Karren gespannt und gedrängt habe, seine umstrittene Idee europaweit durchzusetzen. Es erschiene ihm viel sinnvoller, wenn die EU im Bereich der Haushaltskontrolle in den Mitgliedsstaaten verstärkt tätig werde, um die Einhaltung der Stabilitätskriterien zu beachten, „statt sich darum zu kümmern, welche Glühbirnen wir in unsere Lampen schrauben“, kritisierte Markus Ferber. Zudem müsse man endlich aufhören, „unter dem Stichwort des Binnenmarktes eine Gleichmacherei zu betreiben, die überhaupt nicht unserem Empfinden entspricht“, ging der CSU-Politiker auf Konfrontationskurs zu den Vorgehensweisen mancher Bürokraten in den Brüsseler Amtsstuben. Im Europäischen Parlament sei die Regelungswut besonders ausgeprägt bei den Linksparteien, wusste Ferber zu berichten. Diese Politiker hätten die Vorstellung, der Mensch sei unmündig in seiner Entscheidung und müsse deswegen vom Gesetzgeber erklärt bekommen, wie er sich richtig zu verhalten habe. Dies führe zu solch kuriosen Abnormitäten, dass ein Naturapfelsaft mit rot gekennzeichnet werden müsse, weil der zu viel Fruchtzucker enthalte und äußerst gesundes Olivenöl ebenfalls den roten Stempel bekäme, weil der Fettanteil zu hoch sei. Deshalb bestünde seine Aufgabe als Parlamentarier vielfach darin, Schlimmeres zu verhindern und nicht Politik zu gestalten, beschrieb Markus Ferber die Probleme, mit denen er sich tagtäglich auseinanderzusetzen habe. Strengere Regeln notwendig Breiten Raum nahmen bei dem Gedankenaustausch die ungelösten Fragen um die EuroRettungsmaßnahmen ein, die von der Alternative für Deutschland im Bundestagswahlkampf mit Erfolg thematisiert wurden. Nach Ferbers Ansicht hat Deutschland die große Verantwortung, in der jetzigen Situation zur Stabilisierung Europas beizutragen. Insofern sei der jetzt eingeschlagene Weg, die Krise einigermaßen unbeschadet zu meistern, der richtige Weg. Allerdings müsse man die Frage stellen, warum es der EU-Kommission nicht früher möglich gewesen sei, Instrumente zu finden, um die Staaten zu verpflichten, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen. Wenn er sich die derzeitige Entwicklung in Frankreich anschaue, so Ferber weiter, habe er große Zweifel, dass die Kommission in der Lage sei, ordnungspolitisch einzugreifen. Deshalb plädiere er für strengere Regeln, die auch sanktionierbar sein müssten. Es sei an der Zeit, Institutionen zu schaffen, die nicht alle Augen zudrückten, sondern den Finger in die Wunde legten, zeigte sich Ferber beinhart, wenn es um die künftige Entwicklung in den Krisenländern geht. Falsches Signal Auf die Frage, ob ein Schuldenschnitt oder ein Schuldenerlass nicht der günstigere Weg für den deutschen Steuerzahler wäre, sagte Markus Ferber, ein solcher Schritt sei ein falsches Signal, weil es zurzeit keine Möglichkeiten gäbe, die betroffenen Länder zu zwingen, den vorgegebenen Stabilitätskurs beizubehalten. Ferber wörtlich: „Was nützt ein Schuldenschnitt, wenn der alte Schlendrian wieder einkehrt.“ In die Krise führt nach Ferbers Ansicht auch die Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie Rot-Grün fordert. Griechenland habe durch eigene Versäumnisse Schulden angehäuft, nun müsse das Land auch aus eigener Kraft die Schulden wieder abarbeiten. Deutschland leiste deshalb nur solidarische Hilfe in dem Sinn, dass die Krisenländer Geld zu Konditionen geliehen bekämen, die sie derzeit an den Finanzmärkten nicht erhalten würden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, so die Botschaft des Vorzeigeeuropäers. Weitere Termine: 09. Dezember 2013 17. Dezember 2013 14. Januar 2014 23. Januar 2014 Alexander Graf Lambsdorff, Spitzenkandidat der FDP für die Wahl zum Europäischen Parlament Hartmut Koschyk MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Julia Klöckner MdL, stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschland Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Bundesminister a.D. 3 TIPPS FÜR SELBSTSTÄNDIGE 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind stets Arbeitseinkommen Liegt eine so genannte Betriebsaufspaltung vor und werden deshalb vom Finanzamt Einkünfte aus der Verpachtung von Grundstücken steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet, handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um Arbeitseinkommen, das bei der Beitragsbemessung von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen ist. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Nach Auffassung des Gerichts steht dem auch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht entgegen, wonach das sozialversicherungsrechtliche Einkommen nur Einkünfte erfasst, die aus einer mit persönlichem Einsatz verbundenen Tätigkeit herrühren. Damit habe das Bundessozialgericht nur die Abgrenzung zu Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünften aus Kapitalvermögen vornehmen wollen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb rechnen nach dieser Entscheidung immer zum Arbeitseinkommen. Die sozialrechtlich relevanten Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit („Arbeitseinkommen“), auf deren Erzielung eine derartige Tätigkeit gerichtet sein muss, sind identisch mit dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn. Gewinn in diesem Sinne sind jeweils die steuerrechtlich maßgeblichen Einkünfte nicht nur aus selbstständiger Arbeit, sondern auch aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. 2. Rechnungsberichtigung setzt Vorhandensein einer Rechnung voraus Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt in Abzug gebrachte Vorsteuerbeträge aus Mietzahlungen nicht an, weil der Unternehmer die Mietzahlungen in unregelmäßigen Abständen geleistet hatte. Auch eine nachträglich vorgelegte Aufstellung des Vermieters über die im Prüfungszeitraum fälligen Mieten erkannte das Finanzamt nicht als Beweismittel an. Soweit das Entgelt und die Umsatzsteuer für die monatlich zu zahlende Miete in einem Miet- oder Pachtvertrag ausgewiesen würden, komme ein Vorsteuerabzug nur in Frage, wenn zusätzlich die Leistungsabschnitte (Monat) durch monatliche Zahlungsaufforderungen oder Bankbelege konkretisiert würden. Auch der Bundesfinanzhof stellt bei seiner Beurteilung auf die Erfüllung formeller Voraussetzungen ab. Grundsätzlich kann eine Aufstellung des Vermieters mit gesondertem Mehrwertsteuerausweis neben dem eigentlichen Mietvertrag als Rechnungsberichtigung angesehen werden. Dies setzt aber voraus, dass bereits erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnungen ausgestellt wurden. Daraus muss sich ergeben, für welchen Zeitraum die Miete in Rechnung gestellt wurde. Erst durch das Zusammenspiel aller Urkunden (Mietvertrag, ursprüngliche Rechnung, Aufstellung) erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete einschließlich des gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags die erforderlichen Ergänzungen. Ohne diese Konkretisierung stellt nur die Vorlage eines Mietvertrags keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über eine bestimmte Monatsmiete dar. Die nachträgliche Vorlage einer Aufstellung des Vermieters nur über die Zeiträume, für die eine Mietzahlung fällig wurde, genügt folglich nicht den vorgenannten Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs. Liegen aber zu den unregelmäßigen Zahlungen des Mieters Belege vor, aus denen sich der Zeitraum ergibt, für den die Mietzahlung geleistet wurde, sind sie als Nachweis anzuerkennen. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs ist, dass es sich bei den belegten Zahlungen auch um die vertraglich vereinbarten handelt. Auf den offenen Umsatzsteuerausweis kommt es (zunächst) nicht an. Er kann sich im Wege der Berichtigung aus einer nachträglich erstellten und damit gegenüber dem ursprünglichen Beleg korrigierten Rechnung ergeben. Verantwortlich für den Inhalt und Kontakt Hans-Peter Murmann, Geschäftsführender Vizepräsident, Bundesverband der Selbständigen e.V. Reinhardtstraße 35, 10117 Berlin, E-Mail: [email protected] Bitte senden Sie den Newsletter an befreundete Selbstständige weiter. Anmelden und abbestellen unter [email protected] 4 Anzeige Wechseln lohnt sich für Sie: Die KRAVAG-KfzPolice Ende der Kündigungsfrist 30.11.2013 Sie haben sich nicht ohne Grund für Ihr Auto entschieden: Faktoren wie Komfort, Sicherheit und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben Sie sehr wahrscheinlich beeinflusst. Der passende Kfz-Schutz sollte ebenso gut gewählt sein. Damit im Fall der Fälle jemand da ist, der Ihnen kompetent und verlässlich zur Seite steht. So wie die KRAVAG-KfzPolice – der Versicherungsschutz mit hervorragenden Leistungen und einer unkomplizierten Schadenabwicklung. Die KRAVAG-ALLGEMEINE bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungs- und Servicepaket an, z.B. - Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber berechtigten Fahrern - Kaufwertentschädigung (20 Monaten nach erstmaliger Zulassung auf den VN bei Totalschaden, bzw. 12 Monate bei Totaldiebstahl) - Fahrerschutz-Versicherung (30 EUR Jahresbeitrag für 12 Mio. EUR Leistung) - Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge Machen Sie sich doch einfach selbst ein Bild von diesem attraktiven Rundum-Service. Und entscheiden Sie sich jetzt, welche Angebote Ihnen aus unserer Produktpalette rund ums Auto zusagen. Die Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherungen endet am 30.11.2013. Sie als BDS-Mitglied erhalten die Vorteile des zertifizierten Tarifes der KRAVAG-ALLGEMEINE zu attraktiven Konditionen bei den unten aufgezählten Repräsentanzen, die als Versicherungsmakler mit der KRAVAG zusammenarbeiten: Name Spektral-Finanz Hilmar Passoth OPTIMALfinanz Versicherungsmakler GmbH Klaus Jeske Versicherungsmakler Vogelsberg & Lücke Versicherungsmakler Dirk Jessen Assekuranz-Maklerbüro Michael Heinsohn I.K.S. Consulting Passlack Consulting Assekuranz GmbH MAKO GmbH Meyer & Löffler GmbH Co.KG Versicherungsmakler Assekuranz-Team Pusen & Kollegen GmbH MBW GmbH Versicherungsmakler HWK Vers.-Finanzmakler GbR Löhmann & Pavlitschek Versicherungsmaklerges. mbH S & P Versicherungsmakler GmbH Versicherungsbüro Küppers GmbH Martens & Prahl Vers.-Kontor Neustadt/Weinstrasse GmbH Fischer & Fischer Versicherungsmakler Manßhardt Assekuranz Broker Günther Müller Finanz- u. Vers.makler e.K. BI Financial Service GmbH Versicherungsmakler INVERSA24 GmbH Finanz- & Versicherungsmakler Helmut Meier Versicherungsvermittlungen Tretter GmbH Versicherungsmakler TF Consulting Group GmbH Matthias Müller-Blech Versicherungsmakler Ort 10407 Berlin 14542 Werder (Havel) 16227 Eberswalde 16792 Zehdenick 18107 Elmenhorst 21684 Stade 22113 Oststeinbek 26639 Wiesmoor 28195 Bremen 30519 Hannover 31275 Lehrte 36041 Fulda 38899 Hasselfelde 39517 Tangerhütte 45138 Essen 67433 Neustadt 68542 Heddesheim 71292 Friolzheim 72351 Geislingen 72401 Haigerloch 77933 Lahr 92318 Neumarkt 92681 Erbendorf 96317 Kronach 98639 Metzels Telefon 030 97104006 03327 66350 03334 236123 03307 314078 0381 83922 04141 776234 040 7148796 04944 946460 0421 3355500 0511 842650 05132 825353 0661 9528943 039459 71562 03935 212544 0201 25956 06321 890060 06203 492099 07044 940375 07433 274955 07474 950010 07821 956493 09181 22830 09682 183430 09261 66650 03693 470086 352)(66,21(//817(5:(*6 Exklusiv für Mitglieder des Bundes der Selbstständigen Der Bereitstellungspreis entfällt bei Abschluss bis zum 31.12.2013. 1 netto ss nur rt L Busine plete Comfo m o C f ri Ta im HotSpot Flat, Telefon Flat und SMS Flat sowie Internet-Telefonie 6 × Travel & Surf WeekPass EU 1 GB Datenvolumen Inklusive LTE Bis zu 25 MBit/s Highspeed Die ersten 6 Monate 1 /Monat netto, danach 55,85 €/Monat netto ! Office Voll kompatibel mit Office auf Ihrem PC dank Microsoft Word, PowerPoint, Excel und OneNote. Dokumente und Notizen auf allen Geräten via SkyDrive, SharePoint und Office 365 synchronisieren E-Mail, Kalender und Aufgaben Besser organisiert durch Outlook Mobile, mehrere Kalender auf einen Blick und Synchronisation von Aufgaben IT und Sicherheit Verschlüsselung der Daten auf dem Gerät und E-Mails mit IRM (Information Rights Management) sicher öffnen Einfache Geräteverwaltung dank Exchange Richtlinien und Mobile Device Management Zugriff auf Business-Netzwerke wie LinkedIn und Xing, Unternehmenskommunikation mit Lync und neuem SharePoint Client sowie Partnerlösungen im Bereich CRM und ERP Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns: Telefonisch unter 0800 330 6009 oder per E-Mail an [email protected] Die Konditionen gelten nur im Rahmenvertrag: TM149 1) Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Handy beträgt der monatliche Grundpreis für die ersten 6 Monate 47,45 € netto/56,47 € brutto, danach 55,85 € netto/66,47 € brutto. Mindestlaufzeit 24 Monate. Telefon und SMS Flat in alle dt. Netze. Die HotSpot Flat gilt nur für die Nutzung an HotSpots der Telekom Deutschland GmbH. Ab einem Datenvolumen von 1 GB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Zudem beinhaltet der Tarif in der Daten-Roaming-Option Travel & Surf 6 kostenfreie Nutzungen des WeekPass inklusive (50 MB) innerhalb von 24 Monaten in der Ländergruppe 1. Ein Angebot von: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn | Stand: November 2013 | Änderungen und Irrtum vorbehalten. !!"# Exklusiv für Mitglieder des Bundes der Selbstständigen Der Bereitstellungspreis entfällt bei Abschluss bis zum 31.12.2013. 4 G AL A X Y S G N U S M A S OMPLETE IM TARIF C M BUSINESS COMFORT Y MIT HAND 1 NUR Betriebssystem: AndroidTM 4.2.2 Display: Brillanter 12,7 cm Full HD Super AMOLED Touchscreen Kamera: 13 Megapixel (Rückseite) Spektakuläre Kamera- und Videofunktionen Innovative Gestensteuerung ohne Berührung des Displays 16 GB interner Gerätespeicher, erweiterbar mit microSDTM Speicherkarte auf bis zu 64 GB Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns: Telefonisch unter 0800 330 6009 oder per E-Mail an [email protected] Die Konditionen gelten nur im Rahmenvertrag: TM149 1) Monatlicher Grundpreis 39,88 € netto (mit Handy). Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Handy beträgt der monatliche Grundpreis für die ersten 6 Monate 31,48 € netto, danach 39,88 € netto. Mindestlaufzeit 24 Monate. Die HotSpot Flat gilt nur für die Nutzung an HotSpots der Telekom Deutschland GmbH. Die Nutzung von VoIP ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 750 MB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Ein Angebot von: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn | Stand: November 2013 | Änderungen und Irrtum vorbehalten. 0 8/7,)/$70,7+,*+63(('/7( Exklusiv für Mitglieder des Bundes der Selbstständigen Der Bereitstellungspreis entfällt bei Abschluss bis zum 31.12.2013. Telefon und SMS Flat in alle Netze Daten Flat und HotSpot Flat Premium-Smartphone inklusive Mit Endgerät in den ersten 6 Monaten statt 55,85 €/Monat netto nur 47,45 €/Monat netto 1 + &' !1 ( =80%(,63,(/'$61(8(%/$&.%(55<®= Downloads mit bis zu 100 MBit/s zusätzliches Highspeed-Volumen nur$% /Monat 2 netto Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns: Telefonisch unter 0800 330 6009 oder per E-Mail an [email protected] Die Konditionen gelten nur im Rahmenvertrag: TM149 Alle Preise zzgl. MwSt. 1) Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Handy beträgt der monatliche Grundpreis für die ersten 6 Monate 47,45 € netto/ 56,95 € brutto, danach 55,85 € netto/66,45 € brutto. Mindestlaufzeit 24 Monate. Telefon- und SMS-Flat in alle dt. Netze. Die HotSpot Flat gilt nur für die Nutzung an HotSpots der Telekom Deutschland GmbH. Ab einem Datenvolumen von 1 GB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Zudem beinhaltet der Tarif in der Daten-Roaming-Option Travel & Surf 6 kostenfreie Nutzungen des WeekPass inclusive (50 MB) innerhalb von 24 Monaten in der Ländergruppe 1. 2) Mindestlaufzeit der Option: 3 Monate. Die Speed Option LTE gilt nur im Inland und ermöglicht eine Datenübertragung im Download bis zu 50 MBit/s in den Tarifen Complete Comfort S–M Business bzw. bis zu 100 MBit/s in den Tarifen Complete Comfort L–XL Business jeweils bei entsprechender Verfügbarkeit. Durch die Option wird das inkludierte Highspeed-Datenvolumen in den Tarifen Complete Comfort S–M Business um 250 MB bzw. in den Tarifen Complete Comfort L–XL Business um 500 MB pro Monat erhöht. Nach Überschreiten dieses Datenvolumens wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Ein Angebot von: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn | Stand: November 2013 | Änderungen und Irrtum vorbehalten. 6 GB) 1 ( s 5 e n o iPh LETE TM und © 2013 Apple Inc. Alle Rechte vorbehalten. 1 COMP IM TARIF T L BUSINESS COMFOR iPhone 5s JETZT IM BESTEN NETZ Exklusiv für Mitglieder des Bundes der Selbstständigen Der Bereitstellungspreis entfällt bei Abschluss bis zum 31.12.2013! Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns: Telefonisch unter 0800 330 6009 oder per E-Mail an [email protected] Die Konditionen gelten nur im Rahmenvertrag: TM149 1) Monatlicher Grundpreis im Tarif Complete Comfort L Business 55,85 € netto (mit Handy) bzw. 44,67 € netto (ohne Handy). Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Handy beträgt der monatliche Grundpreis für die Dauer von 6 Monaten 47,45 € netto anstatt 55,85 € netto. Mindestlaufzeit 24 Monate. Die HotSpot Flat gilt nur für die Nutzung an HotSpots der Telekom Deutschland GmbH. Ab einem Datenvolumen von 1 GB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Zudem beinhaltet der Tarif in der Daten-Roaming-Option Travel & Surf 6 kostenfreie Nutzungen des WeekPass inklusive (50 MB) innerhalb von 24 Monaten in der Ländergruppe 1. Ein Angebot von: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn Stand: November 2013 |Änderungen und Irrtum vorbehalten. 6 GB) 1 ( c 5 e n o iPh LETE TM und © 2013 Apple Inc. Alle Rechte vorbehalten. 1 COMP IM TARIF T L BUSINESS COMFOR iPhone 5c JETZT IM BESTEN NETZ Exklusiv für Mitglieder des Bundes der Selbstständigen Der Bereitstellungspreis entfällt bei Abschluss bis zum 31.12.2013! Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns: Telefonisch unter 0800 330 6009 oder per E-Mail an [email protected] Die Konditionen gelten nur im Rahmenvertrag: TM149 1) Monatlicher Grundpreis im Tarif Complete Comfort L Business 55,85 € netto (mit Handy) bzw. 44,67 € netto (ohne Handy). Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Handy beträgt der monatliche Grundpreis für die Dauer von 6 Monaten 47,45 € netto anstatt 55,85 € netto. Mindestlaufzeit 24 Monate. Die HotSpot Flat gilt nur für die Nutzung an HotSpots der Telekom Deutschland GmbH. Ab einem Datenvolumen von 1 GB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Zudem beinhaltet der Tarif in der Daten-Roaming-Option Travel & Surf 6 kostenfreie Nutzungen des WeekPass inklusive (50 MB) innerhalb von 24 Monaten in der Ländergruppe 1. Ein Angebot von: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn Stand: November 2013 |Änderungen und Irrtum vorbehalten.