MZO Ausgabe 2 - ZBV
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MZO Ausgabe 2 - ZBV
Nr. 2/2008 Jahrgang 50 Juni 2008 Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 09 21 / 6 50 25 Wir betrauern das Ableben unseres Kollegen Heinrich L a u, Bamberg geboren am 12. April 1921, verstorben am 27. Januar 2008 Wir werden unserem verstorbenen Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Zahnärztlichen Bezirksverband Oberfranken Dr. Schott Dr. Zajitschek B E K A N N T G A B E N Beitragszahlung III / 2008 Der Beitrag für das III. Quartal 2008 ist bereits am 01.07.2008 fällig. Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir zu beachten, dass der Beitrag jeweils zu Quartalsbeginn unaufgefordert an den ZBV Oberfranken zu überweisen ist. Im Falle einer Anmahnung des ZBV-Beitrages muss lt. Beitragsordnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben werden. Für alle am Lastschriftverfahren beteiligten Kolleginnen und Kollegen wird der Beitrag III / 2008 eingezogen. Wir danken nochmals allen Kolleginnen und Kollegen, die durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung dem ZBV Oberfranken die sehr umfangreiche Verwaltungsarbeit erleichtern. Unsere Bankverbindung lautet: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Bayreuth, Konto-Nr. 000 220 7370, BLZ 773 906 28. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Förster, Tel. 09 21/6 50 25. Änderung von Bankverbindungen / BLZ Bitte denken Sie daran, den ZBV Oberfranken rechtzeitig zu informieren, wenn sich auf Ihrer erteilten Einzugsermächtigung zum Einzug der Beiträge Ihre Bankverbindung bzw. BLZ ändert. Häufig erheben Banken bei Rückbelastung des Beitragseinzuges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Meldung versäumt haben. Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. Änderungen, wie z. B. Privat- oder Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promotion, Beginn oder Ende einer Tätigkeit, Niederlassung, Praxisaufgabe etc., bitten wir, möglichst unverzüglich an den ZBV Oberfranken zu melden. Mitgliederbewegung Monate Februar/März/April 2008 Neuzugänge: Kaiser Nadja, Wichernweg 1, 96106 Ebern Dr.Dr. Karoglan Mislav, Eisenacher Str. 4a, 96487 Dörfles-Esbach Dr. Kluge Sonja, Rotdornweg 14, 91346 Wiesenttal Kühn Maren, Erlenfeld 27, 91056 Erlangen Mercak Martin, Ringstraße 25, 95180 Berg Nehring Nicole, Langer Rain 9a, 96472 Rödental Pinkert Susanne, Okenstraße 18, 07745 Jena Dr. Rösch Philipp Armin, Im Bauernfeld 32, 96049 Bamberg Dr. Schunke Ulrich, Hardenbergstr. 42, 95326 Kulmbach Dr. Unger Axel, Zamboninistr. 15, 80638 München Streichungen: Broede Hans-Antonio, Erlangen - Ummeldung nach Mittelfranken Dörter Cagri, Neuenmarkt - Umzug ins Ausland Dr. Eulert Alexandra, Landshut - Ummeldung nach Niederbayern Fößel Otto, Ebensfeld - verstorben am 23.02.2008 Gofferje Viktor, Ebermannstadt - Umzug ins Ausland Dr. Imbram Seyran, Bayreuth - Ummeldung nach BadenWürttemberg Kochen Julia, Ebersdorf-Frohnlach - Ummeldung nach Schleswig-Holstein Dr. Krause Bernhard, Sonnefeld - Ummeldung nach Sachsen Lau Heinrich, Bamberg - verstorben am 27.01.2008 Dr. Moser Jana, Fürth - Ummeldung nach Mittelfranken Purucker Bärbel, Bamberg - Ummeldung ins Saarland Dr. Schönleben Christina, Coburg - Ummeldung nach Karlsruhe Schultheiß Astrid, Forchheim - Ummeldung nach Unterfranken Steiner Liane, Föritz - Umzug ins Ausland Dr. Steinert Frank, Kronach - Ummeldung nach Mittelfranken ten Weges Sandra, Effeltrich - Ummeldung nach Mittelfranken Mitgliederstand am 30.04.2008: 994 2 MZO 2/2008 Schuleinschreibungen in Oberfranken Für die Schuleinschreibung sind bei den oberfränkischen Berufsschulen mit Fachklassen für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Termine vorgesehen: Bamberg: Anmeldungen direkt in der Berufsschule III, Dr.-von-Schmitt-Straße 12. Mitzubringen sind: Entlassungszeugnis sowie Schreibzeug. Anmeldung über das Internet möglich: www.bs3-bamberg.de. Bayreuth: Montag, 21.07.2008, ab 8.00 Uhr, Berufsschule, Äußere Badstraße 32. Mitzubringen sind das letzte Zeugnis, Abmeldekarte der Schule, Ausbildungsvertrag sowie Schreibzeug. Nach dem 21.07.2008 sind Anmeldungen über das Internet möglich: kfm-berufsschule-bayreuth.de. Coburg: Montag, 15.09.2008, 8.00 Uhr, Berufsschule, Kanalstraße 1. Mitzubringen sind Kopie des letzten Zeugnisses, Kopie des Ausbildungsvertrages sowie Passbild. Anmeldung über das Internet möglich: bsz-coburg.de. Forchheim: Anmeldungen direkt in der Berufsschule, Fritz-Hoffmann-Straße 1. Vorzulegen sind das Entlassungszeugnis, Abmeldeschein der Schule. Anmeldung über das Internet möglich: www.bsz-forchheim.de. Hof: Montag, 28.07.2008, um 8.00 Uhr, Berufsschule, Pestalozziplatz 1. Wer diesen Termin versäumt, wird gebeten, sich direkt in der Berufsschule anzumelden. Wir bitten Sie, Ihre neuen Auszubildenden vom Einschreibungstermin der zuständigen Schule zu unterrichten. Checkliste - Einweisung der Auszubildenden bei Arbeitsbeginn - Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten - Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche - Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume - Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz, Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z. B. bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen etc. - Aufklärung über die Schweigepflicht - Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern - Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung) - Vermeidung von Habits - Erläuterung der Aufgabengebiete der ersten Tage - Zuordnung zu einer Assistenzhelferin - Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes - Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung - Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem etc.) - Instrumentenreinigung unter Aufsicht - Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe etc. - Einführung in das Berichtsheft Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung - Ende der Ausbildungszeit Nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des Nachweises über die bestandene Prüfung. In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag das Gehalt einer geprüften Helferin im 1. Berufsjahr nach den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren schriftlichen Verzicht. Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, das schriftlich durch einen Arbeitsvertrag zu regeln ist. Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r). Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. 1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag der Auszubildenden) Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. 2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten. 3. Nichtbestandene Röntgenprüfung Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Bilden Sie heute schon für morgen aus. Schaffen Sie zusätzliche Ausbildungsplätze MZO 2/2008 3 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Dienstverträge für ZAH/ZFA Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten. Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik „Praxispersonal” – Beruf, dort Unterpunkt „Dienstvertrag” online abrufbar. Es sind dabei folgende Angaben zu machen: 1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 2. Die gewährten Ruhepausen Stellenvermittlung für Assistenten 3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit Praxisinhaber, die einen Assistenten suchen, und Assistenten, die eine Stelle finden möchten, können sich beim ZBV Oberfranken registrieren lassen und im Internet unter www.zbvofr.de ihre Suchanzeige selbst einstellen. 4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn etc.) 5. Art der Beschäftigung Zahnärztlicher Notdienst für das 2. Halbjahr 2008 Zuständig für Oberfranken ist das Gewerbeaufsichtsamt Coburg Oberer Bürglaß 34 96450 Coburg Tel. 0 95 61/7419-0 Beratungstermine 2008 der BLZK für Niederlassung, Praxisabgabe und Sozietäten Sie planen Ihre Niederlassung, eine Sozietät oder die Praxisabgabe? Wir bieten Ihnen an, sich kostenlos und frei von wirtschaftlichen Interessen von Spezialisten beraten zu lassen. Nürnberg ZBV Mittelfranken Samstag, 05.07.2008 München Bayer. Landeszahnärztekammer Samstag, 11.10.2008 Regensburg ZBV Oberpfalz Samstag, 08.11.2008 Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen mit den Referenten zu folgenden Themen: - Einzelpraxis / Sozietäten / Vertragsangelegenheiten Praxisbewertung Steuerliche Aspekte Betriebswirtschaftliche Fragen Altersversorgung Für jedes Thema stehen Ihnen ca. 30 Minuten mit dem Referenten zur Verfügung. Für die Anmeldung ist zuständig: Bayerische Landeszahnärztekammer Rita Puchelt Tel.: 0 89/724 80-2 46 Fax: 0 89/724 80-2 72 [email protected] 4 MZO 2/2008 Im Mai erhielten alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die Notdiensteinteilung der Bezirksstelle Oberfranken der KZVB für das 2. Halbjahr 2008. Wir bitten, diese Notdienstaufstellung sorgfältig aufzubewahren. Nachdem jeder Kollegin und jedem Kollegen vor Druck ausreichend Tauschmöglichkeit eingeräumt war, kann einem Tausch nur noch aus wirklich dringenden Gründen zugestimmt werden. Änderungen bitte umgehend der Bezirksstelle melden. Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst Bamberg-Stadt und -Land: 16./17.08.2008 30./31.08.2008 13./14.09.2008 15./16.11.2008 Burkard Stefan, 96047 Bamberg Dr. Linke Reinhard, 96103 Hallstadt, Karlstraße 4, Tel. 09 51 / 714 35 Grünbeck Michael, 96052 Bamberg Dr. Laube Alois, 96114 Hirschaid, Germanenstraße 5, Tel. 0 95 43 / 4419 40 Kober Johannes, 96049 Bamberg-Gaustadt Küfner Thomas, 96163 Gundelsheim, Wiesenweg 1a, Tel. 09 51 / 41618 Dr. Müller Erwin, 96047 Bamberg Dr. Pfleger Steffen, 96114 Hirschaid, St.-Mauritius-Straße 6, Tel. 0 95 43 / 36 66 Bayreuth-Stadt u. -Land: 12./13.07.2008 09./10.08.2008 06./07.09.2008 04./05.10.2008 11./12.10.2008 Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Henkel Stefan, 95444 Bayreuth, Wittelsbacherring 38, Tel. 09 21 / 5 78 88 Stöhr Ingo, 95463 Bindlach-Ramsenthal Freiberger Gerhard, 95444 Bayreuth Achenbach Markus, 95493 Bischofsgrün, Jägerstraße 23, Tel. 0 92 76 / 777 Grüner Thomas, 95445 Bayreuth, Bamberger Straße 64a, Tel. 09 21 / 34 58 und 09 21 / 150 95 57 Wolfrum Carmen-Veronika, 95473 Creußen Döhla Peter, 95444 Bayreuth, Hohenzollernring 64, Tel. 09 21 / 6 96 63 und 09 21 / 9 33 63 Herrmann Hansjürgen, 95444 Bayreuth Szonda Kinga, 96142 Hollfeld, St.-Kunigunden-Str. 1, Tel. 0 92 74 / 96 30 Coburg-Land: 26./27.07.2008 27./28.09.2008 Dr. Barthelmes Susan, 96486 Lautertal, Am Lyssen 11, Tel. 0 95 61 / 63 06 00 und 0 95 61 / 63 06 02 Dr. Pfeffer Ursula, 96482 Ahorn, Fliederweg 25, Tel. 0 95 61 / 2 60 46 Landkreis Forchheim: 19./20.07.2008 15.08.2008 Dr. Ertel Katja, 91322 Gräfenberg, Bahnhofstraße 30, Tel. 0 9192 / 15 00 Dr. Mönius Wolfgang, 91301 Forchheim, Reutherstraße 25, Tel. 0 9191 / 9 54 24 und 0 9191 / 9 66 66 Hof-Land: 30./31.08.2008 24.12.2008 31.12.2008 Dr. Herrbach Klaus, 95213 Münchberg, Ziegelweg 3, Tel. 0 92 51 / 85 00 00 und 0175 / 81762 90 Dr. Trillsch Stefi, 95119 Naila, Hofer Straße 7, Tel. 0 92 82 / 9 53 70 und 0 92 93 / 9 7212 Dr. Speckner Doris, 95152 Selbitz, Josef-Witt-Straße 5, Tel. 0 92 80 / 56 52 Landkreis Kulmbach 12./13.07.2008 27./28.09.2008 11./12.10.2008 31.12.2008 Dr. Dr. Dr. Dr. Groh Michael, 95326 Kulmbach, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 2, Tel. 0 92 21 / 6 44 55 Popp Martin, 95326 Kulmbach, Gabelsbergerstr. 16, Tel. 0 92 21 / 76180 und 0176 / 2178 56 78 Rosenbusch Silke, 95326 Kulmbach, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 2, Tel. 0 92 21 / 6 44 55 Bender Gerd, 95326 Kulmbach, Pestalozzistraße 2, Tel. 0 92 21 / 4176 und 0 92 25 / 62 83 Landkreis Lichtenfels: 11./12.10.2008 25.12.2008 Dr. Westphal Robert, 96215 Lichtenfels, Pabstenweg 10, Tel. 0 95 71 / 26 61 Todoric Trpimir, 96260 Weismain, Wohnsiger Weg 13, Tel. 0 95 75 / 2 25 MZO 2/2008 5 Geburtstage Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! 07.07.2008 Dr. Eyrich Manfred Heumarkt 4, 96047 Bamberg 75 Jahre 05.08.2008 Dr. Günther Heinz-Michael Debringer Straße 22, 96135 Stegaurach 60 Jahre 09.07.2008 Dr. Kultscher Eberhard Max-Birner-Straße 18, 96264 Altenkunstadt 82 Jahre 06.08.2008 Dr. Zeidler Werner Christian-Höfer-Ring 3a, 95100 Selb 83 Jahre 09.07.2008 Dr. Drobig Andreas Marktplatz 1, 95659 Arzberg 65 Jahre 09.08.2008 Stein Michael Zentrum 2, 96149 Breitengüßbach 60 Jahre 10.07.2008 Dr. Herrmann Hansjürgen Rathenaustraße 35, 95444 Bayreuth 65 Jahre 15.08.2008 Dr. Bajer Janusz Ehrlicherstraße 1, 96237 Ebersdorf 70 Jahre 14.07.2008 Dr./IMF Neumarkt Varga-Reinhardt Eleonora Wölfelstraße 4, 95444 Bayreuth 60 Jahre 24.08.2008 20.07.2008 Dr. Soganci Sükrü Frankenwaldstraße 18, 95119 Naila 65 Jahre Dr. med. dent./Univ. Laibach Fujs Janez Hauptstraße 62, 95131 Schwarzenbach/W. 65 Jahre 25.08.2008 Dr. Kuhn Walter Lobenhofferstraße 6, 96049 Bamberg 94 Jahre Dr. Sieber Günther Buchenweg 28, 96450 Coburg 70 Jahre 29.08.2008 Dr. Pfitzner Axel Bibersbacher Straße 28, 95632 Wunsiedel 60 Jahre 30.08.2008 Dr. Jahreiss Sigrid Lobenhofferstraße 6, 96049 Bamberg 83 Jahre 02.09.2008 Dr. Köberlin Ernst Fronhofstraße 7, 91257 Pegnitz 92 Jahre 14.09.2008 Dr. Heimann Rudolf Burggaillenreuth Nr. 38, 91320 Ebermannstadt 84 Jahre 22.09.2008 Dr. Windolph-Weber Birgit Luitpoldstraße 14, 91301 Forchheim 60 Jahre 26.07.2008 26.07.2008 27.07.2008 30.07.2008 03.08.2008 Dr. Brandt Franz Rödernstraße 11, 96317 Kronach-Dörfles 65 Jahre Lödöen Ole Alte Schulstraße 28, 95179 Geroldsgrün-Langenbach 65 Jahre Hahm Rosa Am Kehlgraben 1, 96317 Kronach 93 Jahre Dr. Hofmann Rudolf Harburgerstraße 1, 95444 Bayreuth 82 Jahre Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken gratuliert im Namen aller oberfränkischen Kollegen den Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute. Dr. Schott Dr. Zajitschek 6 MZO 2/2008 Gutachter für die Regional- und Ersatzkassen in Oberfranken Zahnarztname/ Adresse Telefonnummer Fax-Nr. Bereich Ersatzkassen Bereich Regionalkassen ZA Benedikt Peter Maximilianstr. 52-54, 95444 Bayreuth 0921/5807172 Fax: /7930778 OGA-ZE PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Brückner Karl-Heinz Pestalozzistr. 6, 95326 Kulmbach (Amt ruht derzeit) 09221/4850 Fax: /87458 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Christiansen Thomas Luitpoldstr. 43, 96052 Bamberg 0951/28217 Fax: /204398 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA ZA Grünbeck Marcus Luitpoldstr. 33, 96052 Bamberg 0951/22124 Fax: /2082556 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Gückel Joseph Lichtenfelser Str. 53, 96224 Burgkunstadt 09572/3688 Fax: /9837 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Hartlehnert Rudolf Goethestr. 2, 95469 Speichersdorf 09275/599 Fax: /585 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Innmann Wolfgang Leopoldstr. 16, 95030 Hof 09281/66584 Fax: /766767 OGA-ZE PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Lamprecht Christian Eckbertstr. 35, 96052 Bamberg 0951/31801 Fax: /3090318 ZE-GA PAR-GA ZE-GA Dr. Martin Ernst Peter Bahnhofstr. 10, 91320 Ebermannstadt 09194/397 Fax: /4267 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Meißner Michaela Leopoldstr. 36, 96450 Coburg 09561/26466 Fax: /20414 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Mensing Marcus Hauptstr. 7, 91369 Wiesenthau 09191/796959 Fax: /796401 ZE-GA PAR-GA ZE-GA Dr. Renner Carola Eppenreuther Str. 44, 95032 Hof 09281/977116 Fax: /794917 KFO-GA KFO-GA Dr. Rohmer Emil Haidhofer Str. 2, 95473 Creußen 09270/8373 Fax: /914112 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Schaller Udo Bahnhofstr. 3, 95119 Naila 09282/8543 Fax: /984056 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Wulf Stefan Seifartshofstr. 36, 96450 Coburg 09561/90264 Fax: /95318 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Zahout Jürgen Glockenstr. 1, 95447 Bayreuth 0921/63222 Fax: /64175 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA Dr. Zimmerer Gerhard Alter Markt 2, 95632 Wunsiedel 09232/1490 Fax: /6299 ZE-GA PAR-GA ZE-GA PAR-GA KFO-Obergutachter Dr. Heß Arved Mohrenstraße 8, 96450 Coburg 09561/75800 Fax: /95381 OGA ZE PAR KFO = = = = Obergutachter Zahnersatz Parodontose Kieferorthopädie Stand 01.06.2008 MZO 2/2008 7 Informationsschrift der Bundeszahnärztekammer Oktober 2007 Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte Zehn Fragen und Antworten zur Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung Für Prävention und Wahlmöglichkeiten der Patienten Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt für Privatversicherte die Höhe des Zahnarzthonorars. Sie regelt außerdem die Gebührenhöhe für nicht von der Versicherung übernommene Zusatzleistungen bei Kassenpatienten. Für normale gesetzliche Krankenkassenleistungen gilt sie nicht, denn hier werden die Zahnarzthonorare nach einem anderen Katalog bestimmt. Die derzeit gültige Gebührenordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1988. Seitdem wurde die private Gebührenordnung nicht mehr verändert - weder was die Anpassungen an neu entwickelte Therapien, noch die Höhe der abzurechnenden Gebühren angeht. Die "aktuelle" GOZ ist unstrittig veraltet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, der medizinische Fortschritt sowie verbesserte Techniken haben seit 1988 zu einer intensiven Weiterentwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geführt. Behandlungen, die erst nach 1988 aufkamen und daher nicht im Leistungskatalog der jetzigen Gebührenordnung für Zahnärzte stehen, müssen im Moment über mehr oder weniger ähnliche Vergleichspositionen abgerechnet werden. Mit der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) haben die Zahnärzte einen eigenen konkreten und fundierten Vorschlag für die Anpassung der GOZ eingebracht. Sie spiegelt den aktuellen Stand einer nachhaltigen, präventiven Zahnmedizin wider. Durch präventive Behandlung zum richtigen Zeitpunkt erlaubt sie eine höhere Lebensqualität nicht nur im Alter, sondern vor allem auch bei kariesgefährdeten Kindern. Die HOZ enthält auch ein breiteres Leistungsangebot als die Pläne des Gesundheitsministeriums es bieten. Patienten, denen dies wichtig ist, können mit der HOZ Spitzenbehandlungen wählen, die ihnen die Pläne des Ministeriums sonst verwehren würden. Insgesamt will die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als zentrale Vertretung aller deutschen Zahnärzte auf Basis der eigenen Gebührenordnung das zahnmedizinisch- und arbeitswissenschaftliche Know-how des Berufsstandes in die Novellierung der GOZ einbringen. Im Interesse der Patienten wird sie sich mit aller Kraft bis zur geplanten Verabschiedung der neuen Gebührenordnung im Sommer 2008 für die maximale Umsetzung der HOZ einsetzen. Häufig gestellte Fragen zur GOZ-Novelle 1. Was lehnen Sie an der aktuellen GOZ ab? Warum soll diese novelliert werden? Die Zahnärzteschaft setzt sich für eine Novellierung der GOZ auf der Basis des aktuellen Standes der zahnmedizinischen Wissenschaft und einer sauberen betriebswirtschaftlichen Kalkulation ein. Die derzeit gültige Gebührenordnung für Zahnärzte stammt in ihren Ursprüngen aus den sechziger Jahren und wurde letztmalig 1988 überarbeitet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, der medizinische Fortschritt sowie verbesserte Techniken haben seitdem zu einer intensiven Weiterentwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Dienste des Patienten geführt. Hinzu kommt, dass, während die GOZ seit 1988 unverändert fortbesteht, sich die Kosten auf dem Dienstleistungssektor in diesem Zeitraum um 59,8 % erhöht haben (Stand 2005/Quelle: Statistisches Bundesamt). 8 MZO 2/2008 2. Welchen Zweck hat die HOZ und warum tritt die BZÄK für die HOZ ein? Dank erfolgreicher Prävention und guter zahnärztlicher Versorgung nimmt die Mundgesundheit der Deutschen einen internationalen Spitzenplatz ein. Um diesen Erfolg nicht zu gefährden, müssen die zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden den heutigen Stand der präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde widerspiegeln. Der BEMA leistet hier eine solide Grundabdeckung, die der sozialpolitischen Forderung nach wirtschaftlicher und ausreichender Behandlung Rechnung tragen muss. Die GOZ muss darüber hinaus jedoch das Gesamtspektrum einer zeitgemäßen ZMK abbilden. Nur so ist sie auch weiterhin in der Lage, ihrer Rolle als Innovationsgeber für den BEMA gerecht zu werden. Die HOZ bietet die seriöse, betriebswirtschaftlich und arbeitswissenschaftlich abgesicherte Datenbasis für eine Neuorientierung der Gebührenordnung in diesem Sinn. 3. Was ist der BEMA, was genau lehnen Sie am BEMA ab und was sind die genauen Unterschiede zu Ihrer Position? Wir lehnen den BEMA keinesfalls grundsätzlich ab. BEMA und GOZ dienen allerdings unterschiedlichen Zielsetzungen. Der BEMA-Z klassifiziert und regelt die Vergütungen für kassenzahnärztliche Leistungen. Gemäß dem Sozialgesetzbuch spielen dabei die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine große Rolle. Die GOZ dagegen klassifiziert und regelt privat getragene Leistungen. Sie erhebt den Anspruch, das gesamte wissenschaftlich mögliche Leistungsspektrum der Zahn-, Mundund Kieferheilkunde zu umschreiben und den Patienten eine individuell abgestimmte Versorgung zu ermöglichen. Dies kann der am Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgerichtete BEMA nicht erfüllen. 4. Sollen die Privatpatienten die Kassen der Zahnärzte füllen und zukünftig mehr zahlen als die gesetzlich Versicherten? Der BEMA bietet eine solide Grundversorgung, ist jedoch mit Hinblick auf das obere Leistungsspektrum und individuell abgestimmte Therapien eingeschränkt. Im Dienst der Solidargemeinschaft gewährt er eine budgetorientierte Vergütung, bei der die Zahnärzteschaft vor dem sozialpolitischen Hintergrund Honorarabschläge hinnehmen muss. Die HOZ zeichnet dagegen das gesamte Leistungsspektrum ab. Sie bietet eine leistungsgerechte und betriebswirtschaftlich stimmige Vergütung vor dem Hintergrund einer individuellen Behandlung. Das ist ein eindeutiges Recht der Patienten, weil sie ihren Bedarf mehr denn je bekunden, hier besteht also eine Forderung seitens der Patienten - nicht nur ein Angebot seitens der Zahnärzte. 5. Bedeutet der Widerstand der BZÄK gegen die "BEMAtisierung" der GOZ nicht eine Infragestellung der von den Kassenpatienten genossenen Versorgungsqualität? Der BEMA leistet eine medizinische Grundversorgung, die den Vergleich mit anderen Industrienationen nicht zu scheuen braucht. Die GOZ muss es darüber hinaus jedoch erlauben, unter Beachtung der Patientensouveränität individuelle Wünsche nach weitergehender Versorgung zu erfüllen. 6. Im GOZ-Entwurf sind ca. ein Drittel der Leistungen privat (nicht-identisch mit dem BEMA) definiert - ist dies nicht ausreichend, um spezielle Bedürfnisse von Privatpatienten abzudecken und Behandlungsmethoden weiterzuentwickeln? Die Systematik und die Beschränkungen des BEMA in Bezug auf das obere Leistungsspektrum und individuelle Patientenwünsche machen ihn insgesamt ungeeignet, um die Basis für eine präventionsorientierte, zeitgemäße Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und deren stete Weiterentwicklung im Rahmen einer neuen Gebührenordnung zu bilden. Hinzu kommt die restriktive Kommentierung der Leistungen im GOZ-Entwurf des BMG, welche die zur Erweiterung des BEMA übernommenen Leistungsbeschreibungen im Nachhinein wieder einschränkt. 7. Sind vor dem Hintergrund einer Angleichung der Krankenkassen zwei Vergütungssysteme zeitgemäß? Unbedingt! Medizinische Leistungskataloge, die der Sozialstaat seinen Bürgern zur Verfügung stellt, müssen einerseits dem sozial Schwachen eine adäquate Versorgung bieten, dürfen aber andererseits unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht die Nachfrage nach weitergehender Versorgung verhindern. 8. Wie stehen Sie zu den Unterschieden von privater und gesetzlicher Krankenversicherung? Die Unterschiede sind nötig, weil sie die Realität in unserem Land widerspiegeln. Einerseits muss der Sozialstaat eine Grundversorgung bereit halten, andererseits muss der Rechtsstaat seinen Bürgern jedoch auch eine darüber hinaus gehende Versorgung erlauben. 9. Erhöhen sich nach der HOZ die Kosten für den Patienten? Die vom unabhängigen Prognos-Institut für die HOZ errechneten durchschnittlichen Stundenkosten einer deutschen Zahnarztpraxis und die auf ihnen beruhenden Leistungskosten im Verzeichnis der HOZ sind keine Gebührensätze, sondern Richtwerte für den politischen Prozess der Novellierung der GOZ bzw. die interne Kalkulation der Zahnarztpraxis. Die tatsächlichen Kosten für Patienten werden erst am Ende des derzeitigen, langwierigen politischen Aushandlungsprozesses abschätzbar sein. Indem sie ein Leistungsportfolio auf höchstem medizinisch-wissenschaftlichem Niveau erlaubt, bedingt die HOZ jedoch selbstverständlich auch höhere Kosten als etwa die vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigte mindere Versorgung. 10. Welche finanziellen Konsequenzen hat die HOZ für die Zahnärzte? Die HOZ soll der Zahnarztpraxis helfen, betriebswirtschaftlich zu kalkulieren. Die bisherige amtliche Gebührenordnung gab hier einen wenig begründeten Abrechnungsrahmen vor. Dagegen hat das unabhängige Prognos-Institut für die Entwicklung der HOZ dokumentiert, wie viel Zeit die Zahnarztpraxis für eine Leistungsposition im Durchschnitt aufbringen muss. Danach wurden erstmals betriebswirtschaftlich verlässliche Richtwerte für die Vergütung der einzelnen Leistungen der HOZ errechnet. Zum anderen stellt die HOZ aufgrund ihrer betriebswissenschaftlichen Glaubwürdigkeit das zentrale Instrument der Zahnärzteschaft zur Durchsetzung ihrer berechtigten finanziellen Anliegen bei der derzeitigen Novellierung der GOZ dar. Für den einzelnen Zahnarzt bedeutet die Anwendung der HOZ auch Planungssicherheit für die Zukunft seiner Praxis. Planungssicherheit ist ein Instrument der Qualitätsförderung. Dies gibt dem Patienten die Sicherheit nach dem neuesten Stand der Wissenschaft behandelt zu werden. GOZ: Auch präprothetische Aufbauten können analog berechnet werden Das Amtsgericht Frankfurt (Az. 29 C 2147/03-21 vom 11. 07. 2007) hat in einem Rechtsstreit die analoge Berechnung von dentinadhäsiven Aufbau-Rekonstruktionen bestätigt. Die Entscheidung basierte auf einem gebührenrechtlichen Sachverständigen-Gutachten des GOZ-Vorstandsreferenten der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. K. Ulrich Rubehn. Nachdem die ständige Rechtsprechung regelmäßig die analoge Berechnung dentinadhäsiver Restaurationen (DAR) als definitive Versorgungen in zahlreichen Urteilen bejaht hat, kam es nun erstmals zu einem für die Zahnärzte positiven Urteil bei präprothetischen Aufbauten. Die beklagte Versicherung vertrat die Auffassung, die analog angesetzte Nr. 2141 sei nur für definitive Versorgungen rechtens und wollte nur das Honorar für die Nr. 2182 erstatten, da es sich lediglich um eine Vorbereitung für eine Kronenversorgung gehandelt habe. Aus wissenschaftlicher Sicht ist mittlerweile unstrittig, dass adhäsive Aufbauten aufgrund des chemisch-physikalischen Verbundes mit dem Zahn deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Zementaufbauten aufweisen. Hierzu existieren bereits Stellungnahmen der Professoren Hickel und Attin. Gebührenrechtlich stellt nun das Rubehn-Gutachten klar, dass auch der Aufwand bei einer dentinadhäsiven Aufbaufüllung eher der GOZ-Nr. 214 als der Nr. 218 entspricht. Zudem sei dieses Verfahren erst nach Inkrafttreten der aktuell gültigen GOZ zur Praxisreife entwickelt worden. GOZ-Text zu 1: Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie (gehämmerte Füllung) einschließlich Unterfüllung, Polieren und Materialkosten (Die Kosten für die Metallfolie sind gesondert berechnungsfähig.) GOZ-Text zu 2: Vorbereiten eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau 2. ZBV-Vorsitzender Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. Chausseestraße 13 D-10115 Berlin Tel. 030/40005-0 Fax 030/40005-200 E-Mail: [email protected] MZO 2/2008 9 Presseinfo LAGZ stellt sich den neuen Herausforderungen der Zukunft „Klimawandel in der Mundhöhle“ NÜRNBERG, 24.04.2008 (lagz). „Der Tiger Karies schläft nicht, sondern sucht jede noch so kleine Lücke, aus dem Käfig auszubrechen, den wir ihm gebaut haben“, beschrieb Dr. Herbert Michel, Vorsitzender der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) die derzeitige Position der Gruppenprophylaxe in Bayern. Auch wenn es viele schöne Erfolge in den 25 vergangenen Jahren gebe, auf die man heute stolz zurückblicken könne, so sorgten doch einige bislang noch nicht hinreichend erforschte Faktoren für neuartige Krankheitsbilder in der Mundhöhle – ähnlich den veränderten Umweltbedingungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, meinte Dr. Michel in der Nürnberger Meistersingerhalle beim Festakt der LAGZ. Dass die LAGZ mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Gesundheitserziehung im Freistaat geworden ist, bestätigte Bernd Sibler, Staatssekretär des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, in seinem Grußwort: „In über zwei Jahrzehnten hat sich ein erfolgreiches Netzwerk für die Zahngesundheit an unseren Schulen gebildet, in dem alle Beteiligten und Verantwortlichen an einem Strang ziehen“. steigern können.“ Den Schlüssel für zukünftige erfolgreiche Gruppenprophylaxe sieht der LAGZ-Vorsitzende daher in einer ergänzend und unterstützend angewandten Prophylaxe vor Ort. Dr. Michel spielte damit beispielsweise auf die frühe Milchzahnkaries (Early Childhood Caries) oder aber eine auffällige Mineralisationsstörung an den Backenzähnen und Frontzähnen (MIH: Molar-Incisor Hypomineralisation) an: „Das Vorkommen wird zur Zeit zwischen 3,6 und 25 Prozent eingeschätzt und differiert von Region zu Region. Mehrere Ursachen werden für die Zahnschmelzdefekte vermutet: Dioxin oder polychloriertes Biphenyl (PCB) in der Muttermilch, Sauerstoffmangel bei der Geburt, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, Infektionserkrankungen, Störungen im Mineralhaushalt. Hier steht auch die Gruppenprophylaxe vor neuen Aufgaben. Eine erfolgversprechende Lösung ist meines Erachtens nur in einer frühzeitigen Diagnose und Aufklärung im Verbund mit Zahnärzten, Kinderärzten, Ernährungsberatern und Erziehern möglich“. Melanie Huml, Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, überbrachte nicht nur die Grußworte von Ministerpräsident Günther Beckstein, sondern unterstrich in ihrer Rede auch die Wichtigkeit von Gesundheitsvorsorge von Kindesbeinen an, wozu auch die Zahngesundheit gehöre. Der bayerische Staat unterstütze aus diesen Gründen auch die „Aktion Seelöwe“ in seiner Gesundheitsinitiative „Gesund.Leben.Bayern“. Dr. Herbert Michel betonte, dass neben Eltern, Erziehern, Lehrern, Zahnärzten und Krankenkassen neue Verbündete aus dem ärztlichen und pädagogischen Bereich gewonnen werden müssen: „Sozialstatus und Herkunft beeinflussen die Mundgesundheit. Zur Bewältigung dieses Ungleichgewichts sind neue Präventionsverbünde gefragt, Verbünde, die Prävention ganzheitlich sehen und nicht nur fokussiert auf ein Teilproblem“. Die LAGZ habe mit ihren Aktionen an Kindergärten, Grund- und Förderschulen sowie in den fünften und sechsten Klassen einen tragfähigen Grundstein gelegt. „Wir haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene viele Jahre mit Aufklärung und Motivation zur Selbstverantwortung in unsere Ziele einbinden können. Jetzt aber stellen wir fest, dass wir mit diesem Konzept alleine die bisherigen Erfolge nicht mehr so ohne weiteres 10 MZO 2/2008 Mit einer Ehrenmedaille hat die LAGZ zwei ihrer Gründungsmitglieder sowie Dr. Helmut Wittmann vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der in langjähriger enger Kooperation mit der LAGZ wesentlich zum Gelingen der Verankerung der Mundgesundheit und –hygiene im bayerischen Lehrplan beigetragen hat, geehrt. Von links: Rudolf Titz (stellvertretender LAGZ-Vorsitzender und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in der LAGZ), die beiden langjährigen Vorsitzenden Günter Reiter und Dr. Klaus Lindhorst, Ministerialdirigent Dr. Helmut Wittmann (Staatsministerium für Unterricht und Kultus) sowie der LAGZ-Vorsitzende Dr. Herbert Michel. Beschränkter Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Beschluss vom 13. Februar 2008 fest, dass die gesetzlichen Regelungen in der für 1997 und in der für nachfolgende Jahre geltenden Fassung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, „soweit die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung (Vollversicherung) und einer privaten Pflegeversicherung, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten, nicht ausreichend erfasst werden“. Ausdrücklich erfasst die Entscheidung nicht nur die entsprechenden Regelungen für den Veranlagungszeitraum 1997, sondern auch die für nachfolgende Jahre. Der Senat betont zudem, dass dies ebenso für die durch das Alterseinkünftegesetz geschaffene Neuregelung ab 2005 gilt. Die Beiträge zur Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen für Ledige sind aber auf höchstens € 2.400,00 (Verheiratete: € 4.800,00) reduziert worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärt zwar die gesetzlichen Regelungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar, trifft jedoch gleichzeitig eine zeitlich befristete Fortgeltungsanordnung, damit eine geordnete Finanz- und Haushaltsplanung gewahrt bleibt. Die bestehenden Regelungen gelten daher bis zum 31.12.2009 weiter. Mit der Neuregelung ab 2010 hat der Gesetzgeber klarzustellen, welchen Anteil eines Höchstbetrages er ausschließlich oder vorrangig für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Verfügung stellt. Dabei wird er wohl auch zu prüfen haben, inwieweit Krankheitskostenversicherungen für Kinder in die Neuregelung mit einzubeziehen sind. Die begrüßenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes folgt leider der unguten Tradition, an sich verfassungswidrige Normen für eine gewisse Zeit weiter gelten zu lassen. Der Gesetzgeber kann damit die verfassungswidrig oder – überspitzt formuliert - rechtswidrig vereinnahmten Steuerbeträge behalten. Es ist ferner nicht zu erwarten, dass der Gesetzgeber ab 2010 eine Regelung treffen wird, wonach die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig sein werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung mehrfach betont, dass der Gesetzgeber nur die Beiträge für ein Leistungsniveau der Kranken- und Pflegeversicherung zum steuerlichen Abzug zulassen muss, die den entsprechenden Zweigen der Sozialhilfe entsprechen. Auf die detaillierte Ausgestaltung darf man gespannt sein. Quelle: Kanzlei FUCHS + MARTIN, Volkach Steuerberater – Rechtsanwalt Ärzte- und Zahnärzteberatung www.fuchs-und-martin.de MZO 2/2008 11 12 MZO 2/2008 MZO 2/2008 13 Der Begriffswandel in der Zahnarztpraxis seit dem Krieg (III) Erinnerungen eines Oldies (Schluss) Prothetik Früher machte man eine Prothese. Es gab herausnehmbaren, festsitzenden und totalen Zahnersatz. Die Patienten erschienen mit dem Begehren, dass sie „neue Zähne brauchten“. Gemäß dem Vordruck des Heil- und Kostenplanes zählte man die Zähne ab, die an der Prothese sitzen sollten, und danach richtete sich das ganze Unternehmen. Bei Brücken unterschied man in aufsitzende Brücken und Schwebebrücken. Das alles kennt heute keiner mehr; denn: Heute erfolgt die in einer Betrachtungsweise, wie wir Alten die Fußlappen und Wickelgamaschen der Soldaten des Ersten Weltkrieges betrachteten. Die Technik: Wurzelstift, Wurzelring, Käppchen, alles zusammengelötet. Darauf eine Porzellanfacette mit Platinstiftchen angewachst, die Rückenplatte auf das Käppchen modelliert und angegossen. Angießen ging bei Edelmetall. 1947 in Regensburg mussten die Studenten aber alles mit unedlen Metallen machen; da goss sich nichts an, sondern alles schmorte x-mal zusammen. Wenn das dann alles gelungen war, wurden die Platinstiftchen mit dem Niethammer an der Rückenplatte vernietet, in der (manchmal vergeblichen) Hoffnung, dass die Facette dabei nicht zerspringt…… Verblendkronen Die erste sog. Rank’sche Verblendkrone sah ich 1954 in der Literatur und habe sie begeistert übernommen. Der damalige noch sehr fragile Kunststoff begeisterte uns. Mein Vater allerdings, Studienjahrgang 1919-22, hatte noch 1965 die Eloquenz, manchen Patienten Vollkronen auf seitliche Schneidezähne schmackhaft zu machen. Da war die Verblendkrone ein kosmetischer Segen, auch wenn sich der Kunststoff relativ bald verfärbte. Dann klebte man eben eine neue Blende drauf. Heute würde man das Veneer nennen, und es wäre aus Keramik. Studentische Arbeit aus 1948: Schwebebrücke 34 - 37, unedles Metall, Ring-Deckel-Kronen prothetische Rehabilitation. Und die kann, wenn man will, sehr, ja äußerst kompliziert sein. Zumal sie sich rite an die parodontologische Rehabilitation anschließt. Weil dann noch die Implantologie hinzukam, wurde die Sache noch vielfältiger. Und damit auch für das Vergütungssystem, das sich nach SGB V, § 12,1 auf das „Notwendige, aber Wirtschaftliche und Ausreichende“ (Note 4) beschränken soll. Von der Abrechnungstechnik sei hier nicht gesprochen; der bürokratisch-komplizierte Manipulationszwang ist für einen Zahnarzt, der noch aus der PreuGo- und KaZGo-Zeit kommt, ein böhmisches Dorf, ein Buch mit sieben Siegeln. Wie freuten sich die Zahnärzte im Jahre 1949, als sie für eine Totalprothese ein Pauschalhonorar von 82 D-Mark erhielten – den Funktionsabdruck inbegriffen, den man vorher bewilligen lassen musste. Ringstiftzahn Einige Begriffe sollten hier aber noch erwähnt werden: In unserer Studentenzeit mussten wir auch einmal einen Ring- Jacketkronen Jacketkronen machten wir damals ganz aus Kunststoff. Wir besserten aus, besserten aus, „unterfütterten“, aber die Dinger hielten erstaunlich lange im Mund. Porzellan-Jacketkronen waren Behandlungsmittel von praxes aureae mit zahlungskräftigen und zahlungsbereiten Patienten, von denen ich selbst auf dem flachen oberfränkischen Land kaum welche hatte. Immerhin legten damals Chefs von florierenden Betrieben brav ihren Krankenschein, häufig den ihrer eigenen Betriebskrankenkasse, auf den Schreibtisch. Einmal, kurz nach dem Krieg lernte ich einen Opernsänger aus Berlin kennen, der hatte eine Jacketkronenfront, verblockt, die er mir stolz zeigte und auch das Reichshauptstadt-Honorar dafür nannte. Nur – dieses verfluchte Ding hatte nach seinen Schilderungen die fatale Eigenschaft oftmals kurz vor dem Auftritt locker zu werden, was den Soforteinsatz seines Berliner Zahnarztes erforderlich machte. Inlays Goldinlays modellierte man im Mund und goss sie u.U. selbst. Meistens passten sie über Jahrzehnte hinweg. Es waren aber nur so wenige, dass sie gemeinhin wirtschaftlich irrelevant waren. Heute sind sie in gepflegten Praxen beinahe out zugunsten von Keramik. Inlaystraßen waren damals so selten, dass man sie fotografierte. Studentische Arbeit aus 1948: Ringstiftzahn an 11 aus unedlem Metall („Randolph“). Diese Facette hatte eine Schiebeschiene. stiftzahn machen. Vornehmer sagten wir „Richmondkrone“ dazu. Heute kennt das niemand mehr, und wenn schon, dann 14 MZO 2/2008 Ich selbst hatte noch bis 1970 mein eigenes Labor, in dem ich nachts und am Wochenende meine zahntechnischen Arbeiten machte. Es waren immerhin 8-gliedrige Einstückgussbrücken auf Verblendkronen und (äußerst selten) skelettierte Goldprothesen dabei. Als sich die Cro-Ko-Mo-Modellgussprothese ausbreitete mit der damals erforderlichen Lizenz, gab ich mein eigenes Labor auf. Ring-Deckel-Krone Eine Metallkrone war in unseren Jugendzeiten eine Ring-Deckel-Krone. Zuschleifen im Tangentialschliff mit Tröpfchenkühlung, Ringmaß, Ring löten, anpassen, dem Zahnfleischrand entsprechend zuschneiden (Achtung auf das ligamentum circulare!). Dann diverse Abdrücke mit Kupferring/Kerr usw., Deckel drauf modellieren und gießen. Bei Gold ging das Angießen. Man mag lächeln über diese Methoden, die an den alten Pfaff erinnern. Allerdings: Wenn wir die Kronenränder wirklich so machten, wie es uns in der vorklinischen Propädeutik gelehrt wurde, dann lagen sie meistens an. Ausnahmen bestätigen die Regel. Implantologie Noch 1975, als ich vor Lionsfreunden einen Vortrag über Implantologie hielt, verwarf ein Chirurgieprofessor das ganze Vorhaben global: „Ein Implantat, das halb im Knochen steckt und halb frei in die mikrobiell überbesiedelte Mundhöhle ragt, ist kompromisslos zum Scheitern verurteilt“. Noch Mitte der achtziger Jahre hat die FDI-Arbeitsgruppe Implantologie unter Leitung von Prof. Hahn-Kiel statistisch eine durchschnittliche Haltbarkeit für Implantate von 5 Jahren ermittelt. Das hat sich grundsätzlich geändert. Letzte Begriffe Parulis: An der scheiterten Studenten beim Staatsexamen. Heute gibt es nahezu Fehlanzeige. Phlegmone: Das Schreckgespenst der Infektionslehre. Später gab es dank Penicillin Fehlanzeige. Heute kommt sie wieder, wegen der Antibioticainflation. Antibiotika: Früher sprach man vom Penicillin, es gab ja nichts anderes, dank Domagk höchstens Chemotherapeutica. Mitte der Fünfziger Jahre waren sie die infektiologische Feuerwehr mit einer Tagesdosis von 1000 i.E. Heute haben wir Dosen bis zu 4 Millionen i.E. Es ist wahrlich wie bei der Inflation 1922/23. Blauer Gingivalrand als Folge überstehender Kronenränder. Dann kamen in den Sechziger Jahren die Vollgusskronen. Sie fegten die Ring-Deckelkrone hinweg. Prompt kamen die überstehenden Ränder. Bis zu zweistelligen Zehntel-Millimeterzahlen standen sie ab, reizten die Gingiva unsäglich und wurden Gegenstand des Würzburger Studienhandbuches von Naujoks und anderen. Man könnte hier ein Traktat über Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität schreiben. Pathologische Anatomie einer Parulis: Heute (scheinbar) zumeist Lehrbuchtheorie. Festsitzende Apparaturen in der Kieferorthopädie: Zu meiner Studienzeit und noch Jahrzehnte danach waren sie shocking. Sie wurden mit dem zahnärztlichen Schimpfwort „Orthodontie“ gebrandmarkt. Heute sind sie wieder voll in. MZO 2/2008 15 Knochenaugmentation Sinusbodenplastik Goretex-Transplantat Intraligamentäre Anästhesie – Das ist eine Auswahl von Begriffen, die in der Generation derer, die nach dem Kriege studierten und zahnärztlich arbeiteten, noch keiner kannte, die zumeist noch gar nicht existierten. Und doch ist heute manch solcher Begriff und die dazu gehörenden Techniken bereits wieder am Abebben. Evolution ohne Häme Das Thema ist unerschöpflich. Freuen wir uns, dass sich die Zahnmedizin so gut entwickelt hat, freuen wir uns, dass wir trotz aller neuen Techniken und Technologien Zahn-Ärzte geblieben sind. Genieren wir uns vielleicht ein wenig, an welchen Stellen und in welchem Umfang sich die Zahnmedizin merkantil entwickelt hat. Aber wehren wir uns zumindest innerlich dagegen, dass ein namhafter zahnärztlicher Hochschullehrer beim 25. Deutschen Zahnärztetag 1998 sinngemäß sagen konnte: „Zahnärzteschaft und Zahnmedizin als Wissenschaft müssen endgültig Abschied nehmen von dem naiven und in seiner Vereinfachung nicht mehr zu rechtfertigenden „Handwerkermodell“. De mortuis nil nisi bene. Aber das, was dieser Mann sagte, war eine arrogante Beleidigung von unzähligen Angehörigen eines ehrwürdigen Heilberufes. Wir wurden wissenschaftlich ausgebildet, wir haben in unserem Beruf immer schon ein hohes wissenschaftliches Niveau gehabt, und unsere ethischen Grundsätze können sich heute noch, auch historisch gesehen, sehen lassen. Hippokrates war der Größten einer, aber er verfügte nicht über technische Hilfsmittel, sondern über DAS ÄRZTLICHE GEWISSEN. Dr. Bert Wagner 16 MZO 2/2008 Nostalgie Jüngst erhielt Pertisau von einer Goldfirma mit vier Buchstaben eine Werbekarte, adressiert an „die Praxis Dr. Bert und Dr. Robert Wagner, Weißenstadt“. Diese Gemeinschaftspraxis existierte von 1955 bis 1965. Senior Dr. Robert ist seit 23 Jahren tot, „Junior“ Dr. Bert hat seit 14 Jahren keine Praxis mehr. Wo nimmt diese Firma ihr Adressenmaterial her? Und warum überprüft sie es niemals? Übrigens: Pertisau hat noch das alte Deutsche Zahnärztliche Adressbuch von 1975. Man findet alte Adressen von vor 50 Jahren, sogar – horribile dictu für den Datenschutz! – mit Geburts- und Approbationsjahr. Firmen schicken Briefe, deren Adressenverzeichnis älter ist als die Zahnärzte selbst. Pertisau hat mehrfach schriftlich wie telefonisch versucht, diesen Adressen-Unsinn zu annullieren. Das sei fast unmöglich, so wurde ihm geantwortet, es bestünden komplette Dateien, deren Teilkorrektur schon rein technisch unmöglich sei. Da sei es das kleinere Übel und auch billiger, die alten Daten weiter zu verwenden. „Der Computer kann alles, aber sonst nichts“. Und so wird Pertisau eben weiter Werbung an die Doppelpraxis erhalten, die seit 43 Jahren gestorben ist. A propos gestorben: Auch Pertisaus Vater erhält immer noch Werbematerial, das an ihn als den alleinigen Praxisinhaber gerichtet ist. Und das ist seit 1952 Vergangenheit. Nostalgie - . Pertisau Fortbildungsveranstaltung der Obmannsbezirke Hof und Wunsiedel Aktuelle Konzepte zur endodontischen Stiftversorgung mit Prof. Benz Vor etwas über einem Jahr hatte ein Vortrag des Referenten mit dem Titel „Endodontie heute“ eine äußerst positive Resonanz hinterlassen. Daher verwunderte es kaum, dass auch die Fortsetzungsveranstaltung zu dem Thema „Aktuelle Konzepte der endodontischen Stiftverankerung“ restlos ausgebucht war. Etwa hundert Kolleginnen und Kollegen, die nach Hof gekommen waren, sollten nicht enttäuscht werden. Das Thema Stiftaufbau ist offensichtlich bei Wissenschaftlern und Praktikern gleichermaßen unbeliebt. Daher gibt es kaum verwertbare Studien und der Zahnarzt hat meist schon bei der Anfertigung eines Stiftaufbaus die unangenehme Frage der Haltbarkeit im Hinterkopf. Der Misserfolg Nach wie vor werden hauptsächlich Metallstifte (85 %) verwendet. Hiervon sind ca. 47 % Schraubenstifte. Nur in ca. 15 % der Fälle kommt die Adhäsivtechnik zum Einsatz. Der Misserfolg hat folgende Ursachen: 1. Retentionsverlust 2. Endo-Misserfolg 3. Wurzelfraktur Komplikation Nr. 1 ist in der Regel auf zu kurze Stifte oder die Verwendung von Phosphatzement, d.h. nicht adhäsiver Verankerung, zurückzuführen. Da dieses Material auch den Keim Enterococcus faecalis begünstigt, kommt es zusätzlich auch für den endodontischen Misserfolg in Frage. Zu bedenken ist, dass von der ursprünglichen Wurzelfüllung nur ein kleiner Rest im apikalen Bereich im Zahn verbleibt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine adhäsive Stiftverankerung nicht nur bessere Retention bietet, sondern den Kanal auch dichter verschließt. Unangenehmste Komplikation ist die Wurzellängsfraktur, da diese immer die Extraktion zu Folge hat. Da 95 % aller Zähne mit Wurzellängsfraktur einen endodontischen Stift hatten, ist die alte These, nach der Stifte (insbesondere Metallstifte) den Zahn intern stabilisieren, kritisch zu hinterfragen – es scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Indikationsstellung Die Aussage, dass die endodontische Behandlung die physikalischen Eigenschaften des Zahnes verändere, ließ Prof. Benz nicht mehr gelten. Die Natur arbeitet nach dem Minimalprinzip und verschenkt kein Material. Somit kommt als Ursache für Zahnfrakturen eher eine innere Schwächung durch Substanzverlust in Frage, als eine Versprödung durch fehlende Ernährung des Dentins durch die Pulpa. Somit ist auch die Forderung nach einem endodontischen Stift für jeden wurzelkanalbehandelten Zahn nicht mehr zu halten. Vielmehr sollte die wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK zum Aufbau endodontisch behandelter Zähne beachtet werden, die unter folgendem Link im Internet abgerufen werden kann: http://www.dgzmk.de/index.php?site=std18&backlink=m034X Diese teilt endodontisch behandelte Zähne wie folgt ein: Geringer Destruktionsgrad Hierunter fallen Zähne mit lediglich zentraler Zugangskavität bei zirkulär intakten Zahnwänden. Diese können unter Verwendung der Adhäsivtechnik wieder aufgebaut werden. Mittlerer Destruktionsgrad Bei Frontzähnen ist auch bei zusätzlichen approximalen Defekten ein Aufbau mit der Adhäsivtechnik das Mittel der Wahl. Sollte zusätzlicher Substanzverlust (z.B. inzisal) eine Überkronung erfordern, muss der Behandler entscheiden, ob nach der Präparation noch genügend Hartsubstanz übrig ist oder ob ein Stiftaufbau erforderlich ist. Seitenzähne, bei denen die Kontinuität der Kronenwände z.B. approximal unterbrochen ist, können bei gegenüberliegenden stabilen Zahnwänden ohne Stift adhäsiv aufgebaut und anschließend mit einer extrakoronalen indirekten Restauration (Krone, Onlay, Teilkrone) versorgt werden. Kritisch zu sehen sind intrakoronale, nichtadhäsive Versorgungsformen (z. B. Amalgamfüllung, Goldinlay). Starker Destruktionsgrad Nur bei starkem Destruktionsgrad wird die Verwendung von adhäsiv oder nicht adhäsiv verarbeiteten Stiftaufbauten empfohlen, um eine höhere Retention zu erzielen. Als apikale Versiegelung ist hierbei ein Wurzelkanalfüllungsanteil von ca. 4 mm Länge zu erhalten. MZO 2/2008 17 Klinische Relevanz Die meisten klinischen Langzeitstudien wurden mit Wurzelkanalstiften aus Metall durchgeführt. Heute sollten ausschließlich elektrochemisch unbedenkliche Komponenten (z.B. Titan oder Gold-Platin) verwendet werden. Als Hautursache für den Misserfolg erwies sich der Retentionsverlust. Nachteile der Metallstifte sind: 1. Brechstangeneffekt 2. fehlende Stabilisierung 3. adhäsiv nicht zu befestigen 4. schwierig zu entfernen 5. schlechte Ästhetik in Verbindung mit vollkeramischen Restaurationen Obwohl derzeit noch keine klinischen Langzeitergebnisse für metallfreie Stiftsysteme bzw. direkte adhäsive Kompositaufbauten vorliegen, geht der Trend eindeutig in diese Richtung. Die Vorteile liegen auf der Hand: 1. hervorragende ästhetische Eigenschaften 2. adhäsive Befestigung 3. dentinähnliche Eigenschaften (Elastizität) 4. Stabilisierungseffekt 5. entfernbar (Glasfaser) Laut Stellungnahme der DGZMK liegen für den direkten, adhäsiven Kompositaufbau endodontisch behandelter Zähne noch keine klinischen Daten bezüglich möglicher Materialermüdung vor. Auch wie sich der Verbund zwischen Dentin und Komposit unter langjähriger klinischer Funktion verhält, ist nicht bekannt. Daher empfiehlt sich in derartigen Fällen eine zusätzlich am Schmelz befestigte oder eine Höcker fassende Restauration. Klinischer Einsatz adhäsiver Stifte Der Zementierungsvorgang adhäsiver Stifte erfolgt, ähnlich wie bei vollkeramischen Restaurationen mit dualhärtenden Zementen: 1. Bohren 2. Anprobieren, Kürzen des Stiftes 3. Konditionieren des Wurzelkanals 4. Spülen und Trocknen 5. Primer-Adhäsiv-System in den Kanal 6. Primer-Adhäsiv-System auf den Stift 7. Einrotieren des Zementes in den Wurzelkanal 8. Stift einsetzen 9. Lichthärtung Gemäß o. g. Empfehlung der DGZMK sollte nach Möglichkeit das apikale Drittel der Wurzelfüllung erhalten bleiben. Der koronale Teil des Stiftes wird in einem stabilen Komposit-Block verankert. Gewöhnungsbedürftig ist die Röntgenkontrollaufnahme, da Glasfaserstifte nicht röntgenopak sind. Praktische Tipps Aufgrund des breiten Materialangebotes liegt es letztlich am Behandler, ein für ihn optimal geeignetes System auszusuchen. Neben den Kosten und den zur Verfügung stehenden Stiftgrößen sei ein vernünftiges Bohrerset von entscheidender Bedeutung, so Prof. Benz. · Betreiben Sie kein Material- bzw. Methodenhopping · Definieren Sie Behandlungspfade und halten Sie diese ein. · Schaffen Sie sich Zeit durch Zuzahlung. Adhäsive Aufbauten sind ausschließlich nach GOZ abzurechnen! Von geschraubten Metallstiften riet der Referent ab, gegossene metallische Aufbauten seien dagegen mit Einschränkungen noch zu befürworten. Studien, die die Erfordernis von Wurzelstiften in Verbindung mit herausnehmbarem Zahnersatz, etwa bei der Anfertigung von Teleskopkronen untersuchen, fehlen komplett. Klar sei, dass aufgrund der höheren Belastung z. B. bei Teleskopversorgungen auch eine stärkere Retention erforderlich sei. Letztlich seien hier Erfahrung und Gefühl des Therapeuten gefordert. Dr. Reiner Zajitschek Obmann Hof Dr. Thomas Sommerer Obmann Wunsiedel Die Einteilung zum zahnärztlichen Notdienst 2009 kann ab 17. Juli 2008 in der Geschäftsstelle in Bayreuth, Tel. 09 21 / 6 50 25, erfragt werden. Ärzte treffen Zahnärzte Am 29.10.2008 treffen sich Ärzte und Zahnärzte zum 4. Mal um 19.30 Uhr im Klinikum Bamberg. Das diesjährige Thema lautet: Wichtige Schleimhautbefunde - Konsequenzen und Auswirkungen auf unseren Organismus. Es referiert Prof. Dr. Niklos Simon von der Universitätshautklinik Erlangen. Es soll ein spannender und interessanter Abend werden, an dem der Dermatologe Facetten ausgewählter Erkrankungen beschreibt, die uns täglich begegnen (können), seien sie nun banal oder nicht. Aber wer weiß das immer, ohne die histologische Untersuchung? Anmeldung: Ärztlicher Kreisverband Bamberg Frau Behrendt Hainstraße 1 in Bamberg Tel. 09 51 / 2 4478 Fax 09 51 / 20 1819 [email protected] Die Veranstaltung ist kostenlos. Für einen Imbiss ist gesorgt. Fazit Als Fazit des aktuellen Standes ist ein zunehmender Trend hin zu metallfreien endodontischen Stiftsystemen festzuhalten. 18 MZO 2/2008 Dr. Heinz-Michael Günther Die Aufrechten – ein besonderes bayerisches Phänomen Die Geburtsstunde dieser Spezies datiert auf das Jahr 2004, als in einer wenig aufrechten Aktion drei Mitglieder des damaligen Vorstandes der KZVB abgewählt wurden und der Rest zum Rücktritt gezwungen werden sollte. Wenig aufrecht waren auch die damaligen Motive: In der KZV sollte Chaos herrschen und die niedergelassenen Zahnärzte sollten dadurch zur Rückgabe ihrer Kassenzulassung gezwungen werden. Der Plan, gleichermaßen vermessen wie unausgegoren, scheiterte bekanntermaßen kläglich. Vielmehr übernahm Staatskommissar Dr. Gassner zeitweilig die KZVB, in der längst wieder Business as usual herrscht. Gleichzeitig mit dem Erscheinen des Staatskommissars wurde ein Internetforum mit dem Namen „Club-Aufrecht“ eingerichtet. Diese Namensgebung spricht Bände hinsichtlich der Selbsteinschätzung der Gründer dieses Forums. Diese glauben bis heute daran, im Besitz der einzigen, reinen und wahrhaftigen standespolitischen Lehre zu sein. Abweichende Meinungen werden zunächst mit charismatischer Überzeugung „widerlegt“ und, wenn dies nicht hilft, mit Ausschluss aus dem „elitären“ Club geahndet, der Kritik nicht toleriert. Die Möglichkeit, vielleicht ausnahmsweise selbst einmal im Unrecht zu sein, wird von den Wortführern vorsorglich gar nicht erst einkalkuliert. Während man sich auf diese Weise im geschlossenen Zirkel gegenseitig in immer neuen Extrempositionen bestärkt, entfernt man sich zunehmend von der standespolitischen Realität – ohne dies jedoch zu bemerken bzw. bemerken zu wollen. Irritierend ist, dass im Club-Aufrecht zwar regelmäßig kräftige Watschen an vermeintlich nicht aufrechte Kollegen verteilt werden, man aber auf mögliche Antworten extrem mimosenhaft reagiert. Im Zweifel wendet man sich sogar hilfesuchend an verschiedenste staatliche Dienststellen und Aufsichtsbehörden, die man bei anderer Sachlage gerne als Gegner ins Visier nimmt. Bei dieser Schizophrenie verwundert es nicht, dass jeder Kontakt mit der „nicht-aufrechten“ Außenwelt zwangsläufig zu Konflikten führen muss. Dabei ging das Rezept, andere Meinungen etwa auch in Verbänden außerhalb der Mailgruppe zu unterdrücken bzw. zu eliminieren, viel zu lange auf ! Man deklariere das Gremium, in dem man eine Mehrheit hat, zum Nabel der Welt und fordere von allen anderen sklavischen Gehorsam. Funktioniert dies nicht, gibt es für die Aufrechten nur zwei Möglichkeiten: Entweder eliminiert man alle Ungehorsamen auch hier oder man versucht, alle „nicht-aufrechten“ Strukturen zu zerstören, auch um den Preis des eigenen Untergangs. Der Umgang mit dieser Spezies der Aufrechten, nach eigener Diktion auch „Nicht-Strolche”, ist daher für normal konstituierte Menschen extrem schwierig. Da jedes Entgegenkommen, jeder Kompromissvorschlag als Schwäche ausgelegt und jede Äußerung nach Interessenslage der Aufrechten verdreht und aus dem Zusammenhang gerissen wird, erscheint es sinnvoll, möglichst großen Abstand zu diesem „Elitezirkel“ zu halten. Der FVDZ hat daher einen notwendigen und konsequenten Schritt vollzogen und sich von diesem Phänomen befreit. Somit sind die Fronten geklärt – in einer schwierigen Situation befinden sich lediglich diejenigen, die zwar den Wahnsinn des „Aufrechtseins“ erkannt haben, sich aber aus taktischem Kalkül hiervon bisher nicht distanzieren wollten oder konnten. Angeblich soll nun ein eigener Verein speziell für Aufrechte in Gründung begriffen sein, um den etablierten Verbänden das Fürchten zu lehren. Zumindest dort kann dann ungestört die absolut reine Lehre gepflegt werden. Der Beobachter indes fühlt sich wohl eher an Monty Python´s Komödie „Das Leben des Brian“ erinnert – das fliegende Suizid-Kommando am Ende des Films lässt grüßen. Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau Praxisverkauf Landkreis Bayreuth, modern eingerichtete Zahnarztpraxis, 2 BHZ, 120 qm, günstig zu verkaufen. Zuschriften unter Chiffre Nr. 108 an den ZBV Oberfranken. Redaktionsschluss für die Ausgabe 3/2008 ist der 24. August 2008 Anzeigenschluss ist der 31. August 2008 MZO 2/2008 19 FVDZ: Oberfranken wählt neuen Vorstand Nach den Turbulenzen der letzten Jahre waren die oberfränkischen FVDZ-Mitglieder sichtlich erleichtert über den Neuanfang im Landesverband Bayern. Da Scheitern und Verbandsausschluss des ehemaligen Landesvorsitzenden Dr. Heidenreich samt seiner Getreuen unter anderem auch auf den Versuch zurückzuführen war, die oberfränkische Bezirksgruppe quasi auszuradieren, hielt sich das Mitgefühl für die Geschassten in engen Grenzen. Der Erhalt der seit vielen Jahrzehnten bewährten Struktur des bayerischen Landesverbandes wurde vielmehr als Erfolg der oberfränkischen Bezirksgruppenvorsitzenden gewertet, der in enger Zusammenarbeit mit den Münchner Kollegen Dr. Kinner und Dr. Endstrasser erzielt wurde. Grundstein für Neuanfang in Bayern gelegt Außerordentliche Landesversammlung: FVDZ Landesverband mit neuer Führung Berlin (15. April 2008). Auf einer außerordentlichen Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Bayern in Ingolstadt wurde mit großer Mehrheit Dr. Jürgen Welsch, Zahnarzt in Hofheim (Unterfranken), zum neuen stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt. Zur neuen Beisitzerin wählte die Versammlung Dr. Andrea Albert, Zahnärztin in Eichstätt (Oberbayern). „Damit ist der Grundstein für einen Neuanfang in Bayern gelegt“, stellte der Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher nach der Wahl fest. Zu Beginn der Aussprache über die „Situation im Landesverband Bayern“ hatten sowohl Sundmacher, dessen Stellvertreter Dr. Ernst-Jürgen Otterbach als auch der bayerische Kammerpräsident Michael Schwarz an die Delegierten appelliert, die Streitereien zu beenden und aufeinander zuzugehen. Nach zunächst hitzig begonnener Debatte zwischen den zerstrittenen Lagern hatte die Versammlung schließlich entschieden, den Tagesordnungspunkt ohne Abstimmungen über die zahlreichen rückwärtsgewandten Anträge zu beenden. Nach Einschätzung von Beobachtern war die Versammlung des Disputs überdrüssig und eine Bereitschaft zum Konsens offensichtlich. Das Führungsteam wird den Landesverband Bayern nun kommissarisch bis zur ordentlichen Landesversammlung im Juli leiten. So wurden Dr. Rüdiger Schott als Vorsitzender und Dr. Reiner Zajitschek als Stellvertreter ohne Gegenstimme wiedergewählt. Beisitzer im Vorstand sind Dr. Horst-Dieter Wendel, Dr. Thomas Sommerer, Dr. Andrea Schütz-Zajitschek, Dr. Ingeborg Hjorth, Dr. Ferdinand Lochner sowie ZA Torsten Hänsel. Die oberfränkische FVDZ-Bezirksgruppe wird an der Linie kollegialer und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen standespolitischen Gruppierungen festhalten, sofern sich in der Sache eine gemeinsame Schnittmenge ergibt. red Bitte beachten Sie die Beilagen dieser MZO! Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte ist mit rund 20.000 Mitgliedern der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Anders als die zahnärztlichen Körperschaften (Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen) unterliegt der Freie Verband keinerlei staatlicher Aufsicht und Kontrolle. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für Patienten und Zahnärzte sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde. Presseinformation des FVDZ Bundesverbandes Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Personal! Der ZBV Oberfranken bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Jahr 2003 ihre Fachkunde erworben haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 6. Dezember 2008, in Himmelkron an. Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte, die im Jahr 2003 ihre Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, findet ein Röntgenkurs am Samstag, 6. Dezember 2008, in Himmelkron statt. Die Anmeldeformulare liegen bei. 20 MZO 2/2008 Ergebnisse der Langzeitstudie – Amalgam kann bleiben! Die Entfernung von Amalgamfüllungen bei Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit ist nach einer großen Studie meist unnötig. Solche Symptome könnten auch durch ein spezielles Gesundheitstraining und eine gesunde Lebensweise verschwinden. Zu diesem Ergebnis kommt ein fächerübergreifendes, insgesamt zwölf Jahre dauerndes Forschungsprojekt. „Die Empfehlung aus dieser Studie ist: Eine Entfernung des Amalgams ist nicht die einzige Option gegen die Beschwerden", sagte Dieter Melchart vom Münchner Klinikum rechts der Isar am Freitag in München. Amalgam-Legierungen für die Zähne enthalten Quecksilber und andere Metalle. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass eindeutige Aussagen über die Schädlichkeit von Amalgam nicht gemacht werden können. „Mit Sicherheit besteht kein Zusammenhang mit viel Amalgam im Mund und hohen Beschwerden", sagte Melchart. Prof. Reinhard Hickel von der Zahnpoliklinik der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität erklärte: „Allgemein schadet Amalgam nicht". Die Patienten hatten in Fragebögen mehr als 300 Symptome wie Konzentrationsstörungen mit ihren Amalgam-Füllungen in Verbindung gebracht. Die Forscher fanden allerdings heraus, dass die anorganischen Quecksilberwerte im Blut von Patienten mit Amalgamfüllungen viermal höher waren als bei Menschen ohne diese Füllungen. Doch lagen diese Werte weit unterhalb der kritischen Belastungsgrenze, sagte der Toxikologe Prof. Stefan Halbach vom Helmholtz-Forschungszentrum in Neuherberg bei München. „Hier befinden wir uns im Dosis-Keller." Halbach wies darauf hin, dass das anorganische Quecksilber im Amalgam weit weniger giftig sei als das organische Quecksilber, das die Menschen durch den Verzehr von Fischen zu sich nehmen. Bei der Entfernung des Amalgams reduzierten sich die anorganischen Quecksilberwerte bei den Patienten, die organischen Quecksilberbestandteile im Blut blieben davon unberührt. Nach Angaben der Wissenschaftler gibt es kein Verfahren, um Amalgamschäden eindeutig festzustellen. In einer Kontrollstudie hatten die Forscher die Messung elektrischer Hautwiderstände, die medikamentöse Ausleitung des im Amalgam enthaltenen Quecksilbers und einen immunologischen Sensibilisierungstest an gesunden und amalgambelasteten Patienten untersucht. Ergebnis: Keine der Methoden sei in der Lage, zwischen gesunden und subjektiv amalgamgeschädigten Menschen zu unterscheiden. Die Auswertung von über 4700 Fragebögen aus deutschen Zahnarztpraxen zu Beschwerden und Zahnstatus ergab keine Unterschiede von Patienten mit und ohne Amalgamfüllungen hinsichtlich der subjektiv genannten Beschwerden. In der Studie heißt es: „Es gab keine signifikante Korrelation zwischen dem Auftreten und der Intensität bestimmter Symptome und der Anzahl von Amalgamfüllungen". 1. Fränkischer Zahnärztetag 2008 Der 1. Fränkische Zahnärztetag 2008 findet am 19. und 20. September 2008 in der Stadthalle Bayreuth statt! Bitte halten Sie sich diesen Termin frei. Thema: Implantologie und Parodontologie Strategien zum Erfolg mit Live-OP Der Vorstand des ZBV Oberfranken freut sich schon heute auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Dr. Thomas Sommerer Fortbildungsreferent Praktikumsstelle im Raum Bamberg gesucht! Nicht deutsche Zahnarzthelferin sucht im Raum Bamberg Praktikumsstelle. Ansprechpartner: Familie Schöne, Tel. 09 51 / 5 5711 Der Zahnarzt müsse die Patienten über Materialien und Behandlungsmethoden aufklären, sagte Hickel. Der Patient habe dann das Recht, die Auswahl zu treffen, ob er Amalgam, Gold oder Kunststofffüllungen will. Andere Füllungen müssen von Patienten zum großen Teil aus eigener Tasche gezahlt werden. An dem Langzeitprojekt hatten sich mehrere universitäre Einrichtungen beteiligt. Die Leitung hatte das Zentrum für naturheilkundliche Forschung am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München. n-tv.de 04.04.2008 MZO 2/2008 21 Termine 2008 Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelfer/innen nach der Fortbildungsordnung der BLZK Europäische Akademie Nürnberg PROPHYLAXE BASISKURS 60 Stunden (7 Tage) je Kurs PROTHETISCHE ASSISTENZ 30 Stunden (3 Tage) je Kurs (1) 25.–26.07.2008; 29.–31.07.2008 01.–02.08.2008 Kursnr. 38201 (1) 13.11.2008–15.11.2008 Kursnr. 38103 (2) 12.–13.09.2008; 18.–19.09.2008 22.–24.09.2008 Kursnr. 38202 Referenten: Dr. Ulrika Montén Sabine Deutsch Monika Hügerich Referent: Dr. Markus Achenbach Kurszeiten: Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Kurszeiten: Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Kursort: Europäische Akademie, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg Kursort: Europäische Akademie, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg Kursgebühr: 500,- € inkl. Mittagessen Kursgebühr: 330,- € inkl. Mittagessen Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur dann verbindlich gebucht werden kann, wenn folgende Unterlagen eingereicht sind: Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur dann verbindlich gebucht werden kann, wenn folgende Unterlagen eingereicht sind: • Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer • Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer • Röntgenbefähigungsnachweis • • Röntgenbefähigungsnachweis unbedingt erforderlich für die Kursteilnahme sind Kenntnisse in der Herstellung von Provisorien mit Autopolymerisaten Die Kursplätze werden nach Posteingangsdatum vergeben! Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Bei Stornierung wird die volle Kursgebühr fällig. Bei rechtzeitiger Absage/Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben. Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Freiwillige kursbegleitende Leistungskontrollen finden zur Qualitätssicherung statt. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich als fortgebildet aus und stellt die Voraussetzung für die Anmeldung zu den fachspezifischen Aufstiegsfortbildungen der BLZK dar! Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des ZBV Oberfranken über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Ahlers, Tel. 089 / 72 480-416 oder Fax 089 / 72 480-188. 22 MZO 2/2008 Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH Fallstr. 34, 81369 München, Tel. 089 / 72 480-215, Fax. 089 / 72 480-119 Anmeldung (Akademie Nürnberg) Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Fortbildungsveranstaltung des ZBV Oberfranken an: Kurs-Nr. Kursbezeichnung Teilnehmer/in Praxisanschrift Rechnungsadresse Privatanschrift Name Kursteilnehmer/in Adresse Kursteilnehmer/in Name der Praxis Adresse Praxis Telefon / Telefax Praxis E-Mail Bezahlung Hiermit ermächtige ich Sie bis auf Widerruf, die von mir zu entrichtende Kursgebühr frühestens vier Wochen vor Kursbeginn zu Lasten meines Kontos einzuziehen: Praxiskonto Privatkonto Kontoinhaber Konto-Nummer BLZ Bank Ich werde die fälligen Kursgebühren spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen. Anlagen Prophylaxe-Basiskurs Helferinnenbrief/-urkunde in Kopie Röntgenbescheinigung in Kopie Datum Prothetische Assistenz Helferinnenbrief/-urkunde in Kopie Röntgenbescheinigung in Kopie Formlose Bestätigung über die Kenntnisse der Herstellung von Provisorien mit Autopolymerisaten (kann vom Praxisinhaber ausgestellt werden) Unterschrift/en / Praxisstempel MZO 2/2008 23 W I C H T I G E Die Grundlagen bei den befundorientierten Festzuschüssen Termin: Ort: Referent: Mittwoch, 02.07.2008 – 16.00 Uhr Fichtelgebirgshof Himmelkron Dr. Stefan Böhm, Referent der KZVB für Honorarwesen Das Anmeldeformular kann bei der KZVB-Bezirksstelle Oberfranken, Tel. 0921/65025, angefordert werden. T E R M I N E Erläuterungen der Bestimmungen der Festzuschüsse anhand von Beispielen Termin: Ort: Referent: Mittwoch, 16.07.2008 – 16.00 Uhr Fichtelgebirgshof Himmelkron Dr. Stefan Böhm, Referent der KZVB für Honorarwesen Das Anmeldeformular kann bei der KZVB-Bezirksstelle Oberfranken, Tel. 0921/65025, angefordert werden. Dieses Heft enthält: In Memoriam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 BEKANNTGABEN: Beitragszahlung III/2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Änderung von Bankverbindungen/BLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Mitgliederbewegung Februar/März/April 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Schuleinschreibungen in Oberfranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Checkliste – Einweisung der Auszubildenden bei Arbeitsbeginn . . . . .3 Vergütung nach bestandener Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Beratungstermine 2008 der BLZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Dienstverträge für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Stellenvermittlung für Assistenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Zahnärztl. Notdienst für das 2. Halbjahr 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst . . . . . . . . . .5 Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 Gutachter in Oberfranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 Informationsschrift der BZÄK: Novellierung der GOZ - Fragen und Antworten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 GOZ: Auch präprothetische Aufbauten können analog berechnet werden . .9 Presseinfo: LAGZ stellt sich den neuen Herausforderungen der Zukunft .10 Beschränkter Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 Praxismanagementseminar der KZVB: „Schweigen ist Silber, Reden ist Gold” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Der Begriffswandel in der Zahnarztpraxis seit dem Krieg III . . . . . . . . . . .14 Nostalgie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 Fortbildungsveranstaltung der Obmannsbezirke Hof und Wunsiedel Aktuelle Konzepte zur endodontischen Stiftversorgung mit Prof. Benz . .17 Ärzte treffen Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 Die Aufrechten – ein besonderes bayerisches Phänomen . . . . . . . . . . . . .19 FVDZ Oberfranken wählt neuen Vorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Außerordentliche Landesversammlung: FVDZ LV mit neuer Führung . .20 Ergebnisse der Langzeitstudie – Amalgam kann bleiben . . . . . . . . . . . . . .21 Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 WICHTIGE TERMINE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 Döhlau Anzeigenverwaltung: Pressestelle des ZBV Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth Telefon: 09 21 / 6 50 25 · Telefax: 09 21 / 6 85 00 · e-Mail: [email protected] Druck: Druckerei Münch GmbH & Co. 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