MZO Ausgabe 2 - ZBV

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MZO Ausgabe 2 - ZBV
Nr. 2/2008
Jahrgang 50
Juni 2008
Mitteilungen des
Zahnärztlichen Bezirksverbandes
Oberfranken
Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 09 21 / 6 50 25
Wir betrauern das Ableben unseres Kollegen
Heinrich L a u, Bamberg
geboren am 12. April 1921, verstorben am 27. Januar 2008
Wir werden unserem verstorbenen Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
Für den Zahnärztlichen Bezirksverband Oberfranken
Dr. Schott
Dr. Zajitschek
B E K A N N T G A B E N
Beitragszahlung III / 2008
Der Beitrag für das III. Quartal 2008 ist bereits am 01.07.2008 fällig.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren
teilnehmen, bitten wir zu beachten, dass der Beitrag jeweils zu
Quartalsbeginn unaufgefordert an den ZBV Oberfranken zu überweisen ist.
Im Falle einer Anmahnung des ZBV-Beitrages muss lt. Beitragsordnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben werden.
Für alle am Lastschriftverfahren beteiligten Kolleginnen und Kollegen wird der Beitrag III / 2008 eingezogen.
Wir danken nochmals allen Kolleginnen und Kollegen, die durch
die Erteilung einer Einzugsermächtigung dem ZBV Oberfranken
die sehr umfangreiche Verwaltungsarbeit erleichtern.
Unsere Bankverbindung lautet:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Bayreuth,
Konto-Nr. 000 220 7370, BLZ 773 906 28.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Förster,
Tel. 09 21/6 50 25.
Änderung von Bankverbindungen / BLZ
Bitte denken Sie daran, den ZBV Oberfranken rechtzeitig zu informieren, wenn sich auf Ihrer erteilten Einzugsermächtigung
zum Einzug der Beiträge Ihre Bankverbindung bzw. BLZ ändert.
Häufig erheben Banken bei Rückbelastung des Beitragseinzuges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen,
wenn Sie die Meldung versäumt haben.
Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw.
Änderungen, wie z. B. Privat- oder Praxisanschrift, Telefon, Fax,
Promotion, Beginn oder Ende einer Tätigkeit, Niederlassung,
Praxisaufgabe etc., bitten wir, möglichst unverzüglich an den
ZBV Oberfranken zu melden.
Mitgliederbewegung Monate
Februar/März/April 2008
Neuzugänge:
Kaiser Nadja, Wichernweg 1, 96106 Ebern
Dr.Dr. Karoglan Mislav, Eisenacher Str. 4a, 96487 Dörfles-Esbach
Dr. Kluge Sonja, Rotdornweg 14, 91346 Wiesenttal
Kühn Maren, Erlenfeld 27, 91056 Erlangen
Mercak Martin, Ringstraße 25, 95180 Berg
Nehring Nicole, Langer Rain 9a, 96472 Rödental
Pinkert Susanne, Okenstraße 18, 07745 Jena
Dr. Rösch Philipp Armin, Im Bauernfeld 32, 96049 Bamberg
Dr. Schunke Ulrich, Hardenbergstr. 42, 95326 Kulmbach
Dr. Unger Axel, Zamboninistr. 15, 80638 München
Streichungen:
Broede Hans-Antonio, Erlangen - Ummeldung nach
Mittelfranken
Dörter Cagri, Neuenmarkt - Umzug ins Ausland
Dr. Eulert Alexandra, Landshut - Ummeldung nach
Niederbayern
Fößel Otto, Ebensfeld - verstorben am 23.02.2008
Gofferje Viktor, Ebermannstadt - Umzug ins Ausland
Dr. Imbram Seyran, Bayreuth - Ummeldung nach BadenWürttemberg
Kochen Julia, Ebersdorf-Frohnlach - Ummeldung nach
Schleswig-Holstein
Dr. Krause Bernhard, Sonnefeld - Ummeldung nach Sachsen
Lau Heinrich, Bamberg - verstorben am 27.01.2008
Dr. Moser Jana, Fürth - Ummeldung nach Mittelfranken
Purucker Bärbel, Bamberg - Ummeldung ins Saarland
Dr. Schönleben Christina, Coburg - Ummeldung nach
Karlsruhe
Schultheiß Astrid, Forchheim - Ummeldung nach
Unterfranken
Steiner Liane, Föritz - Umzug ins Ausland
Dr. Steinert Frank, Kronach - Ummeldung nach Mittelfranken
ten Weges Sandra, Effeltrich - Ummeldung nach
Mittelfranken
Mitgliederstand am 30.04.2008: 994
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Schuleinschreibungen in Oberfranken
Für die Schuleinschreibung sind bei den oberfränkischen Berufsschulen mit Fachklassen für Zahnmedizinische Fachangestellte
folgende Termine vorgesehen:
Bamberg:
Anmeldungen direkt in der Berufsschule III, Dr.-von-Schmitt-Straße
12. Mitzubringen sind: Entlassungszeugnis sowie Schreibzeug.
Anmeldung über das Internet möglich: www.bs3-bamberg.de.
Bayreuth:
Montag, 21.07.2008, ab 8.00 Uhr, Berufsschule, Äußere Badstraße
32. Mitzubringen sind das letzte Zeugnis, Abmeldekarte der Schule, Ausbildungsvertrag sowie Schreibzeug.
Nach dem 21.07.2008 sind Anmeldungen über das Internet möglich:
kfm-berufsschule-bayreuth.de.
Coburg:
Montag, 15.09.2008, 8.00 Uhr, Berufsschule, Kanalstraße 1. Mitzubringen sind Kopie des letzten Zeugnisses, Kopie des Ausbildungsvertrages sowie Passbild.
Anmeldung über das Internet möglich: bsz-coburg.de.
Forchheim:
Anmeldungen direkt in der Berufsschule, Fritz-Hoffmann-Straße
1. Vorzulegen sind das Entlassungszeugnis, Abmeldeschein der
Schule.
Anmeldung über das Internet möglich: www.bsz-forchheim.de.
Hof:
Montag, 28.07.2008, um 8.00 Uhr, Berufsschule, Pestalozziplatz 1.
Wer diesen Termin versäumt, wird gebeten, sich direkt in der Berufsschule anzumelden.
Wir bitten Sie, Ihre neuen Auszubildenden vom Einschreibungstermin der zuständigen Schule zu unterrichten.
Checkliste - Einweisung der
Auszubildenden bei Arbeitsbeginn
- Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten
- Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche
- Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume
- Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz, Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z. B. bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen etc.
- Aufklärung über die Schweigepflicht
- Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern
- Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und
Verabschiedung)
- Vermeidung von Habits
- Erläuterung der Aufgabengebiete der ersten Tage
- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin
- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes
- Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung
- Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem etc.)
- Instrumentenreinigung unter Aufsicht
- Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe etc.
- Einführung in das Berichtsheft
Vergütung an die Zahnmedizinische
Fachangestellte nach bestandener
Prüfung - Ende der Ausbildungszeit
Nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die
Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen
der Abschlussprüfung und Aushändigung des Nachweises
über die bestandene Prüfung. In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag das Gehalt einer geprüften Helferin im 1. Berufsjahr nach den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen.
Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis
zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren
schriftlichen Verzicht.
Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis
auf unbestimmte Zeit als begründet, das schriftlich durch
einen Arbeitsvertrag zu regeln ist.
Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in
einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so
ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit
nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei
Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
(§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r).
Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt
werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit
haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten.
1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf
Antrag der Auszubildenden)
Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule
zu gestatten.
2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages
Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die
Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist
ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht
geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.
3. Nichtbestandene Röntgenprüfung
Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht
bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die
Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen.
Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Zahnärztliches Personal
Bilden Sie heute schon für
morgen aus.
Schaffen Sie zusätzliche
Ausbildungsplätze
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Meldepflicht
nach dem Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet
werden.
Dienstverträge für ZAH/ZFA
Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr
vorgehalten.
Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK
unter der Rubrik „Praxispersonal” – Beruf, dort Unterpunkt
„Dienstvertrag” online abrufbar.
Es sind dabei folgende Angaben zu machen:
1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
2. Die gewährten Ruhepausen
Stellenvermittlung für Assistenten
3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Praxisinhaber, die einen Assistenten suchen, und Assistenten,
die eine Stelle finden möchten, können sich beim ZBV Oberfranken registrieren lassen und im Internet unter www.zbvofr.de ihre Suchanzeige selbst einstellen.
4. Entlohnungsart
(Stundenlohn, Monatslohn etc.)
5. Art der Beschäftigung
Zahnärztlicher Notdienst für das
2. Halbjahr 2008
Zuständig für Oberfranken ist das
Gewerbeaufsichtsamt Coburg
Oberer Bürglaß 34
96450 Coburg
Tel. 0 95 61/7419-0
Beratungstermine 2008 der BLZK für
Niederlassung, Praxisabgabe und
Sozietäten
Sie planen Ihre Niederlassung, eine Sozietät oder die Praxisabgabe?
Wir bieten Ihnen an, sich kostenlos und frei von wirtschaftlichen Interessen von Spezialisten beraten zu lassen.
Nürnberg
ZBV Mittelfranken
Samstag,
05.07.2008
München
Bayer. Landeszahnärztekammer
Samstag,
11.10.2008
Regensburg
ZBV Oberpfalz
Samstag,
08.11.2008
Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen mit den Referenten
zu folgenden Themen:
-
Einzelpraxis / Sozietäten / Vertragsangelegenheiten
Praxisbewertung
Steuerliche Aspekte
Betriebswirtschaftliche Fragen
Altersversorgung
Für jedes Thema stehen Ihnen ca. 30 Minuten mit dem Referenten zur Verfügung.
Für die Anmeldung ist zuständig:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Rita Puchelt
Tel.: 0 89/724 80-2 46
Fax: 0 89/724 80-2 72
[email protected]
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Im Mai erhielten alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die Notdiensteinteilung der Bezirksstelle Oberfranken der
KZVB für das 2. Halbjahr 2008. Wir bitten, diese Notdienstaufstellung sorgfältig aufzubewahren. Nachdem jeder Kollegin
und jedem Kollegen vor Druck ausreichend Tauschmöglichkeit
eingeräumt war, kann einem Tausch nur noch aus wirklich dringenden Gründen zugestimmt werden. Änderungen bitte umgehend der Bezirksstelle melden.
Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst
Bamberg-Stadt und -Land:
16./17.08.2008
30./31.08.2008
13./14.09.2008
15./16.11.2008
Burkard Stefan, 96047 Bamberg
Dr. Linke Reinhard, 96103 Hallstadt, Karlstraße 4, Tel. 09 51 / 714 35
Grünbeck Michael, 96052 Bamberg
Dr. Laube Alois, 96114 Hirschaid, Germanenstraße 5, Tel. 0 95 43 / 4419 40
Kober Johannes, 96049 Bamberg-Gaustadt
Küfner Thomas, 96163 Gundelsheim, Wiesenweg 1a, Tel. 09 51 / 41618
Dr. Müller Erwin, 96047 Bamberg
Dr. Pfleger Steffen, 96114 Hirschaid, St.-Mauritius-Straße 6, Tel. 0 95 43 / 36 66
Bayreuth-Stadt u. -Land:
12./13.07.2008
09./10.08.2008
06./07.09.2008
04./05.10.2008
11./12.10.2008
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Henkel Stefan, 95444 Bayreuth, Wittelsbacherring 38, Tel. 09 21 / 5 78 88
Stöhr Ingo, 95463 Bindlach-Ramsenthal
Freiberger Gerhard, 95444 Bayreuth
Achenbach Markus, 95493 Bischofsgrün, Jägerstraße 23, Tel. 0 92 76 / 777
Grüner Thomas, 95445 Bayreuth, Bamberger Straße 64a, Tel. 09 21 / 34 58 und 09 21 / 150 95 57
Wolfrum Carmen-Veronika, 95473 Creußen
Döhla Peter, 95444 Bayreuth, Hohenzollernring 64, Tel. 09 21 / 6 96 63 und 09 21 / 9 33 63
Herrmann Hansjürgen, 95444 Bayreuth
Szonda Kinga, 96142 Hollfeld, St.-Kunigunden-Str. 1, Tel. 0 92 74 / 96 30
Coburg-Land:
26./27.07.2008
27./28.09.2008
Dr. Barthelmes Susan, 96486 Lautertal, Am Lyssen 11, Tel. 0 95 61 / 63 06 00 und 0 95 61 / 63 06 02
Dr. Pfeffer Ursula, 96482 Ahorn, Fliederweg 25, Tel. 0 95 61 / 2 60 46
Landkreis Forchheim:
19./20.07.2008
15.08.2008
Dr. Ertel Katja, 91322 Gräfenberg, Bahnhofstraße 30, Tel. 0 9192 / 15 00
Dr. Mönius Wolfgang, 91301 Forchheim, Reutherstraße 25, Tel. 0 9191 / 9 54 24 und 0 9191 / 9 66 66
Hof-Land:
30./31.08.2008
24.12.2008
31.12.2008
Dr. Herrbach Klaus, 95213 Münchberg, Ziegelweg 3, Tel. 0 92 51 / 85 00 00 und 0175 / 81762 90
Dr. Trillsch Stefi, 95119 Naila, Hofer Straße 7, Tel. 0 92 82 / 9 53 70 und 0 92 93 / 9 7212
Dr. Speckner Doris, 95152 Selbitz, Josef-Witt-Straße 5, Tel. 0 92 80 / 56 52
Landkreis Kulmbach
12./13.07.2008
27./28.09.2008
11./12.10.2008
31.12.2008
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Groh Michael, 95326 Kulmbach, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 2, Tel. 0 92 21 / 6 44 55
Popp Martin, 95326 Kulmbach, Gabelsbergerstr. 16, Tel. 0 92 21 / 76180 und 0176 / 2178 56 78
Rosenbusch Silke, 95326 Kulmbach, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 2, Tel. 0 92 21 / 6 44 55
Bender Gerd, 95326 Kulmbach, Pestalozzistraße 2, Tel. 0 92 21 / 4176 und 0 92 25 / 62 83
Landkreis Lichtenfels:
11./12.10.2008
25.12.2008
Dr. Westphal Robert, 96215 Lichtenfels, Pabstenweg 10, Tel. 0 95 71 / 26 61
Todoric Trpimir, 96260 Weismain, Wohnsiger Weg 13, Tel. 0 95 75 / 2 25
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Geburtstage
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
07.07.2008
Dr. Eyrich Manfred
Heumarkt 4, 96047 Bamberg
75 Jahre
05.08.2008
Dr. Günther Heinz-Michael
Debringer Straße 22, 96135 Stegaurach
60 Jahre
09.07.2008
Dr. Kultscher Eberhard
Max-Birner-Straße 18,
96264 Altenkunstadt
82 Jahre
06.08.2008
Dr. Zeidler Werner
Christian-Höfer-Ring 3a, 95100 Selb
83 Jahre
09.07.2008
Dr. Drobig Andreas
Marktplatz 1, 95659 Arzberg
65 Jahre
09.08.2008
Stein Michael
Zentrum 2, 96149 Breitengüßbach
60 Jahre
10.07.2008
Dr. Herrmann Hansjürgen
Rathenaustraße 35, 95444 Bayreuth
65 Jahre
15.08.2008
Dr. Bajer Janusz
Ehrlicherstraße 1, 96237 Ebersdorf
70 Jahre
14.07.2008
Dr./IMF Neumarkt
Varga-Reinhardt Eleonora
Wölfelstraße 4, 95444 Bayreuth
60 Jahre
24.08.2008
20.07.2008
Dr. Soganci Sükrü
Frankenwaldstraße 18, 95119 Naila
65 Jahre
Dr. med. dent./Univ. Laibach
Fujs Janez
Hauptstraße 62,
95131 Schwarzenbach/W.
65 Jahre
25.08.2008
Dr. Kuhn Walter
Lobenhofferstraße 6, 96049 Bamberg
94 Jahre
Dr. Sieber Günther
Buchenweg 28, 96450 Coburg
70 Jahre
29.08.2008
Dr. Pfitzner Axel
Bibersbacher Straße 28,
95632 Wunsiedel
60 Jahre
30.08.2008
Dr. Jahreiss Sigrid
Lobenhofferstraße 6, 96049 Bamberg
83 Jahre
02.09.2008
Dr. Köberlin Ernst
Fronhofstraße 7, 91257 Pegnitz
92 Jahre
14.09.2008
Dr. Heimann Rudolf
Burggaillenreuth Nr. 38,
91320 Ebermannstadt
84 Jahre
22.09.2008
Dr. Windolph-Weber Birgit
Luitpoldstraße 14, 91301 Forchheim
60 Jahre
26.07.2008
26.07.2008
27.07.2008
30.07.2008
03.08.2008
Dr. Brandt Franz
Rödernstraße 11, 96317 Kronach-Dörfles
65 Jahre
Lödöen Ole
Alte Schulstraße 28,
95179 Geroldsgrün-Langenbach
65 Jahre
Hahm Rosa
Am Kehlgraben 1, 96317 Kronach
93 Jahre
Dr. Hofmann Rudolf
Harburgerstraße 1, 95444 Bayreuth
82 Jahre
Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken gratuliert im Namen aller oberfränkischen
Kollegen den Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute.
Dr. Schott
Dr. Zajitschek
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MZO 2/2008
Gutachter für die Regional- und Ersatzkassen in Oberfranken
Zahnarztname/
Adresse
Telefonnummer
Fax-Nr.
Bereich
Ersatzkassen
Bereich
Regionalkassen
ZA Benedikt Peter
Maximilianstr. 52-54, 95444 Bayreuth
0921/5807172
Fax: /7930778
OGA-ZE
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Brückner Karl-Heinz
Pestalozzistr. 6, 95326 Kulmbach
(Amt ruht derzeit)
09221/4850
Fax: /87458
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Christiansen Thomas
Luitpoldstr. 43, 96052 Bamberg
0951/28217
Fax: /204398
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
ZA Grünbeck Marcus
Luitpoldstr. 33, 96052 Bamberg
0951/22124
Fax: /2082556
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Gückel Joseph
Lichtenfelser Str. 53, 96224 Burgkunstadt
09572/3688
Fax: /9837
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Hartlehnert Rudolf
Goethestr. 2, 95469 Speichersdorf
09275/599
Fax: /585
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Innmann Wolfgang
Leopoldstr. 16, 95030 Hof
09281/66584
Fax: /766767
OGA-ZE
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Lamprecht Christian
Eckbertstr. 35, 96052 Bamberg
0951/31801
Fax: /3090318
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
Dr. Martin Ernst Peter
Bahnhofstr. 10, 91320 Ebermannstadt
09194/397
Fax: /4267
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Meißner Michaela
Leopoldstr. 36, 96450 Coburg
09561/26466
Fax: /20414
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Mensing Marcus
Hauptstr. 7, 91369 Wiesenthau
09191/796959
Fax: /796401
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
Dr. Renner Carola
Eppenreuther Str. 44, 95032 Hof
09281/977116
Fax: /794917
KFO-GA
KFO-GA
Dr. Rohmer Emil
Haidhofer Str. 2, 95473 Creußen
09270/8373
Fax: /914112
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Schaller Udo
Bahnhofstr. 3, 95119 Naila
09282/8543
Fax: /984056
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Wulf Stefan
Seifartshofstr. 36, 96450 Coburg
09561/90264
Fax: /95318
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Zahout Jürgen
Glockenstr. 1, 95447 Bayreuth
0921/63222
Fax: /64175
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
Dr. Zimmerer Gerhard
Alter Markt 2, 95632 Wunsiedel
09232/1490
Fax: /6299
ZE-GA
PAR-GA
ZE-GA
PAR-GA
KFO-Obergutachter
Dr. Heß Arved
Mohrenstraße 8, 96450 Coburg
09561/75800
Fax: /95381
OGA
ZE
PAR
KFO
=
=
=
=
Obergutachter
Zahnersatz
Parodontose
Kieferorthopädie
Stand 01.06.2008
MZO 2/2008
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Informationsschrift der Bundeszahnärztekammer
Oktober 2007
Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte
Zehn Fragen und Antworten zur Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung
Für Prävention und Wahlmöglichkeiten der Patienten
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt für Privatversicherte die Höhe des Zahnarzthonorars. Sie regelt
außerdem die Gebührenhöhe für nicht von der Versicherung
übernommene Zusatzleistungen bei Kassenpatienten. Für
normale gesetzliche Krankenkassenleistungen gilt sie nicht,
denn hier werden die Zahnarzthonorare nach einem anderen
Katalog bestimmt.
Die derzeit gültige Gebührenordnung für Zahnärzte stammt
aus dem Jahr 1988. Seitdem wurde die private Gebührenordnung nicht mehr verändert - weder was die Anpassungen an
neu entwickelte Therapien, noch die Höhe der abzurechnenden Gebühren angeht. Die "aktuelle" GOZ ist unstrittig veraltet.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, der medizinische Fortschritt sowie verbesserte Techniken haben seit 1988 zu einer
intensiven Weiterentwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geführt. Behandlungen, die erst nach 1988 aufkamen und daher nicht im Leistungskatalog der jetzigen Gebührenordnung für Zahnärzte stehen, müssen im Moment
über mehr oder weniger ähnliche Vergleichspositionen abgerechnet werden.
Mit der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) haben die Zahnärzte einen eigenen konkreten und fundierten Vorschlag für
die Anpassung der GOZ eingebracht. Sie spiegelt den aktuellen Stand einer nachhaltigen, präventiven Zahnmedizin wider.
Durch präventive Behandlung zum richtigen Zeitpunkt erlaubt
sie eine höhere Lebensqualität nicht nur im Alter, sondern vor
allem auch bei kariesgefährdeten Kindern.
Die HOZ enthält auch ein breiteres Leistungsangebot als die
Pläne des Gesundheitsministeriums es bieten. Patienten, denen dies wichtig ist, können mit der HOZ Spitzenbehandlungen wählen, die ihnen die Pläne des Ministeriums sonst verwehren würden.
Insgesamt will die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als zentrale Vertretung aller deutschen Zahnärzte auf Basis der eigenen
Gebührenordnung das zahnmedizinisch- und arbeitswissenschaftliche Know-how des Berufsstandes in die Novellierung
der GOZ einbringen. Im Interesse der Patienten wird sie sich
mit aller Kraft bis zur geplanten Verabschiedung der neuen
Gebührenordnung im Sommer 2008 für die maximale Umsetzung der HOZ einsetzen.
Häufig gestellte Fragen zur GOZ-Novelle
1. Was lehnen Sie an der aktuellen GOZ ab? Warum soll
diese novelliert werden?
Die Zahnärzteschaft setzt sich für eine Novellierung der GOZ
auf der Basis des aktuellen Standes der zahnmedizinischen
Wissenschaft und einer sauberen betriebswirtschaftlichen Kalkulation ein. Die derzeit gültige Gebührenordnung für Zahnärzte stammt in ihren Ursprüngen aus den sechziger Jahren
und wurde letztmalig 1988 überarbeitet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, der medizinische Fortschritt sowie verbesserte Techniken haben seitdem zu einer intensiven Weiterentwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Dienste
des Patienten geführt. Hinzu kommt, dass, während die GOZ
seit 1988 unverändert fortbesteht, sich die Kosten auf dem
Dienstleistungssektor in diesem Zeitraum um 59,8 % erhöht
haben (Stand 2005/Quelle: Statistisches Bundesamt).
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2. Welchen Zweck hat die HOZ und warum tritt die BZÄK
für die HOZ ein?
Dank erfolgreicher Prävention und guter zahnärztlicher Versorgung nimmt die Mundgesundheit der Deutschen einen
internationalen Spitzenplatz ein. Um diesen Erfolg nicht zu gefährden, müssen die zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden den heutigen Stand der präventionsorientierten
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde widerspiegeln. Der BEMA leistet hier eine solide Grundabdeckung, die der sozialpolitischen
Forderung nach wirtschaftlicher und ausreichender Behandlung Rechnung tragen muss. Die GOZ muss darüber hinaus jedoch das Gesamtspektrum einer zeitgemäßen ZMK abbilden.
Nur so ist sie auch weiterhin in der Lage, ihrer Rolle als Innovationsgeber für den BEMA gerecht zu werden. Die HOZ bietet die
seriöse, betriebswirtschaftlich und arbeitswissenschaftlich abgesicherte Datenbasis für eine Neuorientierung der Gebührenordnung in diesem Sinn.
3. Was ist der BEMA, was genau lehnen Sie am BEMA ab
und was sind die genauen Unterschiede zu Ihrer
Position?
Wir lehnen den BEMA keinesfalls grundsätzlich ab. BEMA und
GOZ dienen allerdings unterschiedlichen Zielsetzungen. Der BEMA-Z klassifiziert und regelt die Vergütungen für kassenzahnärztliche Leistungen. Gemäß dem Sozialgesetzbuch spielen dabei die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine
große Rolle. Die GOZ dagegen klassifiziert und regelt privat getragene Leistungen. Sie erhebt den Anspruch, das gesamte wissenschaftlich mögliche Leistungsspektrum der Zahn-, Mundund Kieferheilkunde zu umschreiben und den Patienten eine
individuell abgestimmte Versorgung zu ermöglichen. Dies kann
der am Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgerichtete BEMA nicht erfüllen.
4. Sollen die Privatpatienten die Kassen der Zahnärzte füllen und zukünftig mehr zahlen als die gesetzlich Versicherten?
Der BEMA bietet eine solide Grundversorgung, ist jedoch mit
Hinblick auf das obere Leistungsspektrum und individuell abgestimmte Therapien eingeschränkt. Im Dienst der Solidargemeinschaft gewährt er eine budgetorientierte Vergütung, bei
der die Zahnärzteschaft vor dem sozialpolitischen Hintergrund
Honorarabschläge hinnehmen muss. Die HOZ zeichnet dagegen das gesamte Leistungsspektrum ab. Sie bietet eine leistungsgerechte und betriebswirtschaftlich stimmige Vergütung
vor dem Hintergrund einer individuellen Behandlung. Das ist
ein eindeutiges Recht der Patienten, weil sie ihren Bedarf mehr
denn je bekunden, hier besteht also eine Forderung seitens der
Patienten - nicht nur ein Angebot seitens der Zahnärzte.
5. Bedeutet der Widerstand der BZÄK gegen die "BEMAtisierung" der GOZ nicht eine Infragestellung der von den
Kassenpatienten genossenen Versorgungsqualität?
Der BEMA leistet eine medizinische Grundversorgung, die den
Vergleich mit anderen Industrienationen nicht zu scheuen
braucht. Die GOZ muss es darüber hinaus jedoch erlauben, unter Beachtung der Patientensouveränität individuelle Wünsche
nach weitergehender Versorgung zu erfüllen.
6. Im GOZ-Entwurf sind ca. ein Drittel der Leistungen privat (nicht-identisch mit dem BEMA) definiert - ist dies
nicht ausreichend, um spezielle Bedürfnisse von Privatpatienten abzudecken und Behandlungsmethoden
weiterzuentwickeln?
Die Systematik und die Beschränkungen des BEMA in Bezug
auf das obere Leistungsspektrum und individuelle Patientenwünsche machen ihn insgesamt ungeeignet, um die Basis für
eine präventionsorientierte, zeitgemäße Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde und deren stete Weiterentwicklung im Rahmen einer neuen Gebührenordnung zu bilden. Hinzu kommt
die restriktive Kommentierung der Leistungen im GOZ-Entwurf
des BMG, welche die zur Erweiterung des BEMA übernommenen Leistungsbeschreibungen im Nachhinein wieder einschränkt.
7. Sind vor dem Hintergrund einer Angleichung der Krankenkassen zwei Vergütungssysteme zeitgemäß?
Unbedingt! Medizinische Leistungskataloge, die der Sozialstaat
seinen Bürgern zur Verfügung stellt, müssen einerseits dem
sozial Schwachen eine adäquate Versorgung bieten, dürfen
aber andererseits unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht die
Nachfrage nach weitergehender Versorgung verhindern.
8. Wie stehen Sie zu den Unterschieden von privater und
gesetzlicher Krankenversicherung?
Die Unterschiede sind nötig, weil sie die Realität in unserem
Land widerspiegeln. Einerseits muss der Sozialstaat eine
Grundversorgung bereit halten, andererseits muss der Rechtsstaat seinen Bürgern jedoch auch eine darüber hinaus gehende Versorgung erlauben.
9. Erhöhen sich nach der HOZ die Kosten für den Patienten?
Die vom unabhängigen Prognos-Institut für die HOZ errechneten durchschnittlichen Stundenkosten einer deutschen
Zahnarztpraxis und die auf ihnen beruhenden Leistungskosten
im Verzeichnis der HOZ sind keine Gebührensätze, sondern
Richtwerte für den politischen Prozess der Novellierung der
GOZ bzw. die interne Kalkulation der Zahnarztpraxis. Die tatsächlichen Kosten für Patienten werden erst am Ende des derzeitigen, langwierigen politischen Aushandlungsprozesses abschätzbar sein. Indem sie ein Leistungsportfolio auf höchstem
medizinisch-wissenschaftlichem Niveau erlaubt, bedingt die
HOZ jedoch selbstverständlich auch höhere Kosten als etwa die
vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigte mindere
Versorgung.
10. Welche finanziellen Konsequenzen hat die HOZ für die
Zahnärzte?
Die HOZ soll der Zahnarztpraxis helfen, betriebswirtschaftlich
zu kalkulieren. Die bisherige amtliche Gebührenordnung gab
hier einen wenig begründeten Abrechnungsrahmen vor. Dagegen hat das unabhängige Prognos-Institut für die Entwicklung der HOZ dokumentiert, wie viel Zeit die Zahnarztpraxis für
eine Leistungsposition im Durchschnitt aufbringen muss. Danach wurden erstmals betriebswirtschaftlich verlässliche
Richtwerte für die Vergütung der einzelnen Leistungen der
HOZ errechnet. Zum anderen stellt die HOZ aufgrund ihrer betriebswissenschaftlichen Glaubwürdigkeit das zentrale Instrument der Zahnärzteschaft zur Durchsetzung ihrer berechtigten finanziellen Anliegen bei der derzeitigen Novellierung der
GOZ dar. Für den einzelnen Zahnarzt bedeutet die Anwendung
der HOZ auch Planungssicherheit für die Zukunft seiner Praxis.
Planungssicherheit ist ein Instrument der Qualitätsförderung.
Dies gibt dem Patienten die Sicherheit nach dem neuesten
Stand der Wissenschaft behandelt zu werden.
GOZ: Auch präprothetische Aufbauten
können analog berechnet werden
Das Amtsgericht Frankfurt (Az. 29 C 2147/03-21 vom 11. 07. 2007)
hat in einem Rechtsstreit die analoge Berechnung von dentinadhäsiven Aufbau-Rekonstruktionen bestätigt. Die Entscheidung basierte auf einem gebührenrechtlichen Sachverständigen-Gutachten des GOZ-Vorstandsreferenten der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. K. Ulrich Rubehn.
Nachdem die ständige Rechtsprechung regelmäßig die analoge Berechnung dentinadhäsiver Restaurationen (DAR) als definitive Versorgungen in zahlreichen Urteilen bejaht hat, kam
es nun erstmals zu einem für die Zahnärzte positiven Urteil bei
präprothetischen Aufbauten.
Die beklagte Versicherung vertrat die Auffassung, die analog
angesetzte Nr. 2141 sei nur für definitive Versorgungen rechtens und wollte nur das Honorar für die Nr. 2182 erstatten, da
es sich lediglich um eine Vorbereitung für eine Kronenversorgung gehandelt habe.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist mittlerweile unstrittig, dass adhäsive Aufbauten aufgrund des chemisch-physikalischen Verbundes mit dem Zahn deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Zementaufbauten aufweisen. Hierzu existieren
bereits Stellungnahmen der Professoren Hickel und Attin.
Gebührenrechtlich stellt nun das Rubehn-Gutachten klar, dass
auch der Aufwand bei einer dentinadhäsiven Aufbaufüllung
eher der GOZ-Nr. 214 als der Nr. 218 entspricht. Zudem sei dieses Verfahren erst nach Inkrafttreten der aktuell gültigen GOZ
zur Praxisreife entwickelt worden.
GOZ-Text zu 1: Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie (gehämmerte Füllung) einschließlich Unterfüllung, Polieren und Materialkosten (Die Kosten für die Metallfolie sind gesondert berechnungsfähig.)
GOZ-Text zu 2: Vorbereiten eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone
Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau
2. ZBV-Vorsitzender
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der
Deutschen Zahnärztekammern e. V.
Chausseestraße 13
D-10115 Berlin
Tel. 030/40005-0
Fax 030/40005-200
E-Mail: [email protected]
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Presseinfo
LAGZ stellt sich den neuen Herausforderungen der Zukunft
„Klimawandel in der Mundhöhle“
NÜRNBERG, 24.04.2008 (lagz). „Der Tiger Karies schläft nicht,
sondern sucht jede noch so kleine Lücke, aus dem Käfig
auszubrechen, den wir ihm gebaut haben“, beschrieb Dr. Herbert Michel, Vorsitzender der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) die derzeitige Position
der Gruppenprophylaxe in Bayern. Auch wenn es viele schöne
Erfolge in den 25 vergangenen Jahren gebe, auf die man
heute stolz zurückblicken könne, so sorgten doch einige bislang noch nicht hinreichend erforschte Faktoren für neuartige Krankheitsbilder in der Mundhöhle – ähnlich den veränderten Umweltbedingungen im Zusammenhang mit dem
Klimawandel, meinte Dr. Michel in der Nürnberger Meistersingerhalle beim Festakt der LAGZ.
Dass die LAGZ mittlerweile zu einem festen Bestandteil der
Gesundheitserziehung im Freistaat geworden ist, bestätigte
Bernd Sibler, Staatssekretär des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, in seinem Grußwort: „In über
zwei Jahrzehnten hat sich ein erfolgreiches Netzwerk für die
Zahngesundheit an unseren Schulen gebildet, in dem alle
Beteiligten und Verantwortlichen an einem Strang ziehen“.
steigern können.“ Den Schlüssel für zukünftige erfolgreiche
Gruppenprophylaxe sieht der LAGZ-Vorsitzende daher in einer
ergänzend und unterstützend angewandten Prophylaxe vor
Ort.
Dr. Michel spielte damit beispielsweise auf die frühe
Milchzahnkaries (Early Childhood Caries) oder aber eine auffällige Mineralisationsstörung an den Backenzähnen und
Frontzähnen (MIH: Molar-Incisor Hypomineralisation) an: „Das
Vorkommen wird zur Zeit zwischen 3,6 und 25 Prozent
eingeschätzt und differiert von Region zu Region. Mehrere Ursachen werden für die Zahnschmelzdefekte vermutet: Dioxin
oder polychloriertes Biphenyl (PCB) in der Muttermilch, Sauerstoffmangel bei der Geburt, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, Infektionserkrankungen, Störungen im
Mineralhaushalt. Hier steht auch die Gruppenprophylaxe vor
neuen Aufgaben. Eine erfolgversprechende Lösung ist meines
Erachtens nur in einer frühzeitigen Diagnose und Aufklärung
im Verbund mit Zahnärzten, Kinderärzten, Ernährungsberatern und Erziehern möglich“.
Melanie Huml, Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, überbrachte nicht nur die Grußworte von Ministerpräsident Günther Beckstein, sondern unterstrich in ihrer Rede auch die
Wichtigkeit von Gesundheitsvorsorge von Kindesbeinen an,
wozu auch die Zahngesundheit gehöre. Der bayerische Staat
unterstütze aus diesen Gründen auch die „Aktion Seelöwe“ in
seiner Gesundheitsinitiative „Gesund.Leben.Bayern“.
Dr. Herbert Michel betonte, dass neben Eltern, Erziehern,
Lehrern, Zahnärzten und Krankenkassen neue Verbündete aus
dem ärztlichen und pädagogischen Bereich gewonnen werden müssen: „Sozialstatus und Herkunft beeinflussen die
Mundgesundheit. Zur Bewältigung dieses Ungleichgewichts
sind neue Präventionsverbünde gefragt, Verbünde, die Prävention ganzheitlich sehen und nicht nur fokussiert auf ein Teilproblem“.
Die LAGZ habe mit ihren Aktionen an Kindergärten, Grund- und
Förderschulen sowie in den fünften und sechsten Klassen
einen tragfähigen Grundstein gelegt. „Wir haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene viele Jahre mit Aufklärung und Motivation zur Selbstverantwortung in unsere Ziele einbinden
können. Jetzt aber stellen wir fest, dass wir mit diesem Konzept
alleine die bisherigen Erfolge nicht mehr so ohne weiteres
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Mit einer Ehrenmedaille hat die LAGZ zwei ihrer Gründungsmitglieder sowie Dr. Helmut Wittmann vom Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der in
langjähriger enger Kooperation mit der LAGZ wesentlich zum
Gelingen der Verankerung der Mundgesundheit und –hygiene
im bayerischen Lehrplan beigetragen hat, geehrt. Von links:
Rudolf Titz (stellvertretender LAGZ-Vorsitzender und Vertreter
der gesetzlichen Krankenkassen in der LAGZ), die beiden
langjährigen Vorsitzenden Günter Reiter und Dr. Klaus Lindhorst, Ministerialdirigent Dr. Helmut Wittmann (Staatsministerium für Unterricht und Kultus) sowie der LAGZ-Vorsitzende
Dr. Herbert Michel.
Beschränkter Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Beschluss vom 13.
Februar 2008 fest, dass die gesetzlichen Regelungen in der für
1997 und in der für nachfolgende Jahre geltenden Fassung
mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, „soweit die Beiträge
zu einer privaten Krankheitskostenversicherung (Vollversicherung) und einer privaten Pflegeversicherung, die dem Umfang
nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner
Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung
zu gewährleisten, nicht ausreichend erfasst werden“.
Ausdrücklich erfasst die Entscheidung nicht nur die entsprechenden Regelungen für den Veranlagungszeitraum 1997,
sondern auch die für nachfolgende Jahre. Der Senat betont
zudem, dass dies ebenso für die durch das Alterseinkünftegesetz geschaffene Neuregelung ab 2005 gilt. Die Beiträge zur
Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen für Ledige sind
aber auf höchstens € 2.400,00 (Verheiratete: € 4.800,00) reduziert worden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt zwar die gesetzlichen
Regelungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar, trifft jedoch gleichzeitig eine zeitlich befristete Fortgeltungsanordnung, damit eine geordnete Finanz- und Haushaltsplanung
gewahrt bleibt. Die bestehenden Regelungen gelten daher bis
zum 31.12.2009 weiter.
Mit der Neuregelung ab 2010 hat der Gesetzgeber klarzustellen, welchen Anteil eines Höchstbetrages er ausschließlich
oder vorrangig für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
zur Verfügung stellt. Dabei wird er wohl auch zu prüfen haben,
inwieweit Krankheitskostenversicherungen für Kinder in die
Neuregelung mit einzubeziehen sind.
Die begrüßenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes folgt leider der unguten Tradition, an sich verfassungswidrige Normen für eine gewisse Zeit weiter gelten zu
lassen. Der Gesetzgeber kann damit die verfassungswidrig
oder – überspitzt formuliert - rechtswidrig vereinnahmten
Steuerbeträge behalten. Es ist ferner nicht zu erwarten, dass
der Gesetzgeber ab 2010 eine Regelung treffen wird, wonach
die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen in vollem
Umfang steuerlich abzugsfähig sein werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung mehrfach betont,
dass der Gesetzgeber nur die Beiträge für ein Leistungsniveau der Kranken- und Pflegeversicherung zum steuerlichen
Abzug zulassen muss, die den entsprechenden Zweigen der
Sozialhilfe entsprechen. Auf die detaillierte Ausgestaltung darf
man gespannt sein.
Quelle: Kanzlei FUCHS + MARTIN, Volkach
Steuerberater – Rechtsanwalt
Ärzte- und Zahnärzteberatung
www.fuchs-und-martin.de
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Der Begriffswandel in der Zahnarztpraxis seit dem Krieg (III)
Erinnerungen eines Oldies (Schluss)
Prothetik
Früher machte man eine Prothese. Es gab herausnehmbaren,
festsitzenden und totalen Zahnersatz. Die Patienten erschienen mit dem Begehren, dass sie „neue Zähne brauchten“.
Gemäß dem Vordruck des Heil- und Kostenplanes zählte man
die Zähne ab, die an der Prothese sitzen sollten, und danach
richtete sich das ganze Unternehmen. Bei Brücken unterschied man in aufsitzende Brücken und Schwebebrücken. Das
alles kennt heute keiner mehr; denn: Heute erfolgt die
in einer Betrachtungsweise, wie wir Alten die Fußlappen und
Wickelgamaschen der Soldaten des Ersten Weltkrieges betrachteten. Die Technik: Wurzelstift, Wurzelring, Käppchen, alles
zusammengelötet. Darauf eine Porzellanfacette mit Platinstiftchen angewachst, die Rückenplatte auf das Käppchen
modelliert und angegossen. Angießen ging bei Edelmetall.
1947 in Regensburg mussten die Studenten aber alles mit unedlen Metallen machen; da goss sich nichts an, sondern alles
schmorte x-mal zusammen. Wenn das dann alles gelungen
war, wurden die Platinstiftchen mit dem Niethammer an der
Rückenplatte vernietet, in der (manchmal vergeblichen) Hoffnung, dass die Facette dabei nicht zerspringt……
Verblendkronen
Die erste sog. Rank’sche Verblendkrone sah ich 1954 in der Literatur und habe sie begeistert übernommen. Der damalige
noch sehr fragile Kunststoff begeisterte uns. Mein Vater allerdings, Studienjahrgang 1919-22, hatte noch 1965 die Eloquenz,
manchen Patienten Vollkronen auf seitliche Schneidezähne
schmackhaft zu machen. Da war die Verblendkrone ein kosmetischer Segen, auch wenn sich der Kunststoff relativ bald
verfärbte. Dann klebte man eben eine neue Blende drauf.
Heute würde man das Veneer nennen, und es wäre aus
Keramik.
Studentische Arbeit aus 1948: Schwebebrücke 34 - 37, unedles Metall, Ring-Deckel-Kronen
prothetische Rehabilitation. Und die kann, wenn man will, sehr,
ja äußerst kompliziert sein. Zumal sie sich rite an die parodontologische Rehabilitation anschließt. Weil dann noch die
Implantologie hinzukam, wurde die Sache noch vielfältiger.
Und damit auch für das Vergütungssystem, das sich nach SGB
V, § 12,1 auf das „Notwendige, aber Wirtschaftliche und Ausreichende“ (Note 4) beschränken soll. Von der Abrechnungstechnik sei hier nicht gesprochen; der bürokratisch-komplizierte
Manipulationszwang ist für einen Zahnarzt, der noch aus der
PreuGo- und KaZGo-Zeit kommt, ein böhmisches Dorf, ein Buch
mit sieben Siegeln.
Wie freuten sich die Zahnärzte im Jahre 1949, als sie für eine
Totalprothese ein Pauschalhonorar von 82 D-Mark erhielten –
den Funktionsabdruck inbegriffen, den man vorher bewilligen
lassen musste.
Ringstiftzahn
Einige Begriffe sollten hier aber noch erwähnt werden: In unserer Studentenzeit mussten wir auch einmal einen Ring-
Jacketkronen
Jacketkronen machten wir damals ganz aus Kunststoff. Wir
besserten aus, besserten aus, „unterfütterten“, aber die Dinger
hielten erstaunlich lange im Mund. Porzellan-Jacketkronen
waren Behandlungsmittel von praxes aureae mit
zahlungskräftigen und zahlungsbereiten Patienten, von denen
ich selbst auf dem flachen oberfränkischen Land kaum welche
hatte. Immerhin legten damals Chefs von florierenden Betrieben brav ihren Krankenschein, häufig den ihrer eigenen Betriebskrankenkasse, auf den Schreibtisch.
Einmal, kurz nach dem Krieg lernte ich einen Opernsänger aus
Berlin kennen, der hatte eine Jacketkronenfront, verblockt, die
er mir stolz zeigte und auch das Reichshauptstadt-Honorar
dafür nannte. Nur – dieses verfluchte Ding hatte nach seinen
Schilderungen die fatale Eigenschaft oftmals kurz vor dem
Auftritt locker zu werden, was den Soforteinsatz seines Berliner Zahnarztes erforderlich machte.
Inlays
Goldinlays modellierte man im Mund und goss sie u.U. selbst.
Meistens passten sie über Jahrzehnte hinweg. Es waren aber
nur so wenige, dass sie gemeinhin wirtschaftlich irrelevant
waren. Heute sind sie in gepflegten Praxen beinahe out zugunsten von Keramik.
Inlaystraßen
waren
damals so
selten, dass
man sie
fotografierte.
Studentische Arbeit aus 1948: Ringstiftzahn an 11 aus unedlem Metall („Randolph“). Diese Facette hatte eine Schiebeschiene.
stiftzahn machen. Vornehmer sagten wir „Richmondkrone“
dazu. Heute kennt das niemand mehr, und wenn schon, dann
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Ich selbst hatte noch bis 1970 mein eigenes Labor, in dem ich
nachts und am Wochenende meine zahntechnischen Arbeiten machte. Es waren immerhin 8-gliedrige Einstückgussbrücken auf Verblendkronen und (äußerst selten) skelettierte
Goldprothesen dabei. Als sich die Cro-Ko-Mo-Modellgussprothese ausbreitete mit der damals erforderlichen
Lizenz, gab ich mein eigenes Labor auf.
Ring-Deckel-Krone
Eine Metallkrone war in unseren Jugendzeiten eine Ring-Deckel-Krone. Zuschleifen im Tangentialschliff mit Tröpfchenkühlung, Ringmaß, Ring löten, anpassen, dem Zahnfleischrand
entsprechend zuschneiden (Achtung auf das ligamentum circulare!). Dann diverse Abdrücke mit Kupferring/Kerr usw., Deckel drauf modellieren und gießen. Bei Gold ging das Angießen.
Man mag lächeln über diese Methoden, die an den alten Pfaff
erinnern. Allerdings: Wenn wir die Kronenränder wirklich so
machten, wie es uns in der vorklinischen Propädeutik gelehrt
wurde, dann lagen sie meistens an. Ausnahmen bestätigen die
Regel.
Implantologie
Noch 1975, als ich vor Lionsfreunden einen Vortrag über Implantologie hielt, verwarf ein Chirurgieprofessor das ganze
Vorhaben global: „Ein Implantat, das halb im Knochen steckt
und halb frei in die mikrobiell überbesiedelte Mundhöhle ragt,
ist kompromisslos zum Scheitern verurteilt“. Noch Mitte der
achtziger Jahre hat die FDI-Arbeitsgruppe Implantologie unter
Leitung von Prof. Hahn-Kiel statistisch eine durchschnittliche
Haltbarkeit für Implantate von 5 Jahren ermittelt. Das hat sich
grundsätzlich geändert.
Letzte Begriffe
Parulis: An der scheiterten Studenten beim Staatsexamen.
Heute gibt es nahezu Fehlanzeige.
Phlegmone: Das Schreckgespenst der Infektionslehre. Später
gab es dank Penicillin Fehlanzeige. Heute kommt sie wieder,
wegen der Antibioticainflation.
Antibiotika: Früher sprach man vom Penicillin, es gab ja nichts
anderes, dank Domagk höchstens Chemotherapeutica. Mitte
der Fünfziger Jahre waren sie die infektiologische Feuerwehr
mit einer Tagesdosis von 1000 i.E. Heute haben wir Dosen bis
zu 4 Millionen i.E. Es ist wahrlich wie bei der Inflation 1922/23.
Blauer Gingivalrand als Folge überstehender Kronenränder.
Dann kamen in den Sechziger Jahren die Vollgusskronen. Sie
fegten die Ring-Deckelkrone hinweg. Prompt kamen die überstehenden Ränder. Bis zu zweistelligen Zehntel-Millimeterzahlen standen sie ab, reizten die Gingiva unsäglich und
wurden Gegenstand des Würzburger Studienhandbuches von
Naujoks und anderen. Man könnte hier ein Traktat über Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität schreiben.
Pathologische Anatomie einer Parulis: Heute (scheinbar) zumeist
Lehrbuchtheorie.
Festsitzende Apparaturen in der Kieferorthopädie: Zu meiner
Studienzeit und noch Jahrzehnte danach waren sie shocking.
Sie wurden mit dem zahnärztlichen Schimpfwort „Orthodontie“ gebrandmarkt. Heute sind sie wieder voll in.
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Knochenaugmentation
Sinusbodenplastik
Goretex-Transplantat
Intraligamentäre Anästhesie –
Das ist eine Auswahl von Begriffen, die in der Generation derer, die nach dem Kriege studierten und zahnärztlich arbeiteten, noch keiner kannte, die zumeist noch gar nicht existierten. Und doch ist heute manch solcher Begriff und die
dazu gehörenden Techniken bereits wieder am Abebben.
Evolution ohne Häme
Das Thema ist unerschöpflich. Freuen wir uns, dass sich die
Zahnmedizin so gut entwickelt hat, freuen wir uns, dass wir
trotz aller neuen Techniken und Technologien Zahn-Ärzte
geblieben sind. Genieren wir uns vielleicht ein wenig, an
welchen Stellen und in welchem Umfang sich die Zahnmedizin merkantil entwickelt hat.
Aber wehren wir uns zumindest innerlich dagegen, dass ein
namhafter zahnärztlicher Hochschullehrer beim 25.
Deutschen Zahnärztetag 1998 sinngemäß sagen konnte: „Zahnärzteschaft und Zahnmedizin als Wissenschaft müssen
endgültig Abschied nehmen von dem naiven und in seiner
Vereinfachung nicht mehr zu rechtfertigenden „Handwerkermodell“. De mortuis nil nisi bene. Aber das, was dieser Mann
sagte, war eine arrogante Beleidigung von unzähligen Angehörigen eines ehrwürdigen Heilberufes.
Wir wurden wissenschaftlich ausgebildet, wir haben in unserem Beruf immer schon ein hohes wissenschaftliches Niveau
gehabt, und unsere ethischen Grundsätze können sich heute
noch, auch historisch gesehen, sehen lassen. Hippokrates war
der Größten einer, aber er verfügte nicht über technische Hilfsmittel, sondern über DAS ÄRZTLICHE GEWISSEN.
Dr. Bert Wagner
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Nostalgie
Jüngst erhielt Pertisau von einer Goldfirma mit vier Buchstaben eine Werbekarte, adressiert an „die Praxis Dr. Bert und
Dr. Robert Wagner, Weißenstadt“. Diese Gemeinschaftspraxis
existierte von 1955 bis 1965. Senior Dr. Robert ist seit 23 Jahren
tot, „Junior“ Dr. Bert hat seit 14 Jahren keine Praxis mehr.
Wo nimmt diese Firma ihr Adressenmaterial her? Und warum
überprüft sie es niemals? Übrigens: Pertisau hat noch das alte
Deutsche Zahnärztliche Adressbuch von 1975. Man findet alte
Adressen von vor 50 Jahren, sogar – horribile dictu für den
Datenschutz! – mit Geburts- und Approbationsjahr. Firmen
schicken Briefe, deren Adressenverzeichnis älter ist als die Zahnärzte selbst. Pertisau hat mehrfach schriftlich wie telefonisch
versucht, diesen Adressen-Unsinn zu annullieren. Das sei fast
unmöglich, so wurde ihm geantwortet, es bestünden komplette Dateien, deren Teilkorrektur schon rein technisch unmöglich sei. Da sei es das kleinere Übel und auch billiger, die
alten Daten weiter zu verwenden. „Der Computer kann alles,
aber sonst nichts“.
Und so wird Pertisau eben weiter Werbung an die Doppelpraxis erhalten, die seit 43 Jahren gestorben ist. A propos
gestorben: Auch Pertisaus Vater erhält immer noch Werbematerial, das an ihn als den alleinigen Praxisinhaber gerichtet
ist. Und das ist seit 1952 Vergangenheit.
Nostalgie - .
Pertisau
Fortbildungsveranstaltung der
Obmannsbezirke Hof und Wunsiedel
Aktuelle Konzepte zur endodontischen
Stiftversorgung mit Prof. Benz
Vor etwas über einem Jahr hatte ein Vortrag des Referenten
mit dem Titel „Endodontie heute“ eine äußerst positive Resonanz hinterlassen. Daher verwunderte es kaum, dass auch die
Fortsetzungsveranstaltung zu dem Thema „Aktuelle Konzepte
der endodontischen Stiftverankerung“ restlos ausgebucht war.
Etwa hundert Kolleginnen und Kollegen, die nach Hof gekommen waren, sollten nicht enttäuscht werden.
Das Thema Stiftaufbau ist offensichtlich bei Wissenschaftlern
und Praktikern gleichermaßen unbeliebt. Daher gibt es kaum
verwertbare Studien und der Zahnarzt hat meist schon bei der
Anfertigung eines Stiftaufbaus die unangenehme Frage der
Haltbarkeit im Hinterkopf.
Der Misserfolg
Nach wie vor werden hauptsächlich Metallstifte (85 %) verwendet. Hiervon sind ca. 47 % Schraubenstifte. Nur in ca. 15 %
der Fälle kommt die Adhäsivtechnik zum Einsatz.
Der Misserfolg hat folgende Ursachen:
1. Retentionsverlust
2. Endo-Misserfolg
3. Wurzelfraktur
Komplikation Nr. 1 ist in der Regel auf zu kurze Stifte oder die
Verwendung von Phosphatzement, d.h. nicht adhäsiver Verankerung, zurückzuführen. Da dieses Material auch den Keim Enterococcus faecalis begünstigt, kommt es zusätzlich auch für
den endodontischen Misserfolg in Frage. Zu bedenken ist, dass
von der ursprünglichen Wurzelfüllung nur ein kleiner Rest im
apikalen Bereich im Zahn verbleibt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine adhäsive Stiftverankerung nicht nur bessere Retention bietet, sondern den Kanal auch dichter verschließt. Unangenehmste Komplikation ist die Wurzellängsfraktur,
da diese immer die Extraktion zu Folge hat. Da 95 % aller Zähne mit Wurzellängsfraktur einen endodontischen Stift hatten,
ist die alte These, nach der Stifte (insbesondere Metallstifte)
den Zahn intern stabilisieren, kritisch zu hinterfragen – es
scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.
Indikationsstellung
Die Aussage, dass die endodontische Behandlung die physikalischen Eigenschaften des Zahnes verändere, ließ Prof. Benz
nicht mehr gelten. Die Natur arbeitet nach dem Minimalprinzip und verschenkt kein Material. Somit kommt als Ursache für
Zahnfrakturen eher eine innere Schwächung durch Substanzverlust in Frage, als eine Versprödung durch fehlende Ernährung des Dentins durch die Pulpa. Somit ist auch die Forderung nach einem endodontischen Stift für jeden
wurzelkanalbehandelten Zahn nicht mehr zu halten. Vielmehr
sollte die wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK zum
Aufbau endodontisch behandelter Zähne beachtet werden,
die unter folgendem Link im Internet abgerufen werden kann:
http://www.dgzmk.de/index.php?site=std18&backlink=m034X
Diese teilt endodontisch behandelte Zähne wie folgt ein:
Geringer Destruktionsgrad
Hierunter fallen Zähne mit lediglich zentraler Zugangskavität
bei zirkulär intakten Zahnwänden. Diese können unter Verwendung der Adhäsivtechnik wieder aufgebaut werden.
Mittlerer Destruktionsgrad
Bei Frontzähnen ist auch bei zusätzlichen approximalen Defekten ein Aufbau mit der Adhäsivtechnik das Mittel der Wahl.
Sollte zusätzlicher Substanzverlust (z.B. inzisal) eine Überkronung erfordern, muss der Behandler entscheiden, ob nach der
Präparation noch genügend Hartsubstanz übrig ist oder ob
ein Stiftaufbau erforderlich ist.
Seitenzähne, bei denen die Kontinuität der Kronenwände z.B.
approximal unterbrochen ist, können bei gegenüberliegenden
stabilen Zahnwänden ohne Stift adhäsiv aufgebaut und anschließend mit einer extrakoronalen indirekten Restauration
(Krone, Onlay, Teilkrone) versorgt werden. Kritisch zu sehen sind
intrakoronale, nichtadhäsive Versorgungsformen (z. B. Amalgamfüllung, Goldinlay).
Starker Destruktionsgrad
Nur bei starkem Destruktionsgrad wird die Verwendung von
adhäsiv oder nicht adhäsiv verarbeiteten Stiftaufbauten empfohlen, um eine höhere Retention zu erzielen. Als apikale Versiegelung ist hierbei ein Wurzelkanalfüllungsanteil von ca.
4 mm Länge zu erhalten.
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Klinische Relevanz
Die meisten klinischen Langzeitstudien wurden mit Wurzelkanalstiften aus Metall durchgeführt. Heute sollten ausschließlich elektrochemisch unbedenkliche Komponenten (z.B.
Titan oder Gold-Platin) verwendet werden. Als Hautursache für
den Misserfolg erwies sich der Retentionsverlust. Nachteile der
Metallstifte sind:
1. Brechstangeneffekt
2. fehlende Stabilisierung
3. adhäsiv nicht zu befestigen
4. schwierig zu entfernen
5. schlechte Ästhetik in Verbindung mit vollkeramischen
Restaurationen
Obwohl derzeit noch keine klinischen Langzeitergebnisse für
metallfreie Stiftsysteme bzw. direkte adhäsive Kompositaufbauten vorliegen, geht der Trend eindeutig in diese Richtung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
1. hervorragende ästhetische Eigenschaften
2. adhäsive Befestigung
3. dentinähnliche Eigenschaften (Elastizität)
4. Stabilisierungseffekt
5. entfernbar (Glasfaser)
Laut Stellungnahme der DGZMK liegen für den direkten, adhäsiven Kompositaufbau endodontisch behandelter Zähne
noch keine klinischen Daten bezüglich möglicher Materialermüdung vor. Auch wie sich der Verbund zwischen Dentin und
Komposit unter langjähriger klinischer Funktion verhält, ist
nicht bekannt. Daher empfiehlt sich in derartigen Fällen eine
zusätzlich am Schmelz befestigte oder eine Höcker fassende
Restauration.
Klinischer Einsatz adhäsiver Stifte
Der Zementierungsvorgang adhäsiver Stifte erfolgt, ähnlich
wie bei vollkeramischen Restaurationen mit dualhärtenden
Zementen:
1. Bohren
2. Anprobieren, Kürzen des Stiftes
3. Konditionieren des Wurzelkanals
4. Spülen und Trocknen
5. Primer-Adhäsiv-System in den Kanal
6. Primer-Adhäsiv-System auf den Stift
7. Einrotieren des Zementes in den Wurzelkanal
8. Stift einsetzen
9. Lichthärtung
Gemäß o. g. Empfehlung der DGZMK sollte nach Möglichkeit
das apikale Drittel der Wurzelfüllung erhalten bleiben. Der koronale Teil des Stiftes wird in einem stabilen Komposit-Block
verankert. Gewöhnungsbedürftig ist die Röntgenkontrollaufnahme, da Glasfaserstifte nicht röntgenopak sind.
Praktische Tipps
Aufgrund des breiten Materialangebotes liegt es letztlich am
Behandler, ein für ihn optimal geeignetes System auszusuchen. Neben den Kosten und den zur Verfügung stehenden
Stiftgrößen sei ein vernünftiges Bohrerset von entscheidender
Bedeutung, so Prof. Benz.
· Betreiben Sie kein Material- bzw. Methodenhopping
· Definieren Sie Behandlungspfade und halten Sie diese
ein.
· Schaffen Sie sich Zeit durch Zuzahlung. Adhäsive Aufbauten sind ausschließlich nach GOZ abzurechnen!
Von geschraubten Metallstiften riet der Referent ab, gegossene metallische Aufbauten seien dagegen mit Einschränkungen noch zu befürworten.
Studien, die die Erfordernis von Wurzelstiften in Verbindung
mit herausnehmbarem Zahnersatz, etwa bei der Anfertigung
von Teleskopkronen untersuchen, fehlen komplett. Klar sei,
dass aufgrund der höheren Belastung z. B. bei Teleskopversorgungen auch eine stärkere Retention erforderlich sei. Letztlich seien hier Erfahrung und Gefühl des Therapeuten gefordert.
Dr. Reiner Zajitschek
Obmann Hof
Dr. Thomas Sommerer
Obmann Wunsiedel
Die Einteilung zum
zahnärztlichen
Notdienst 2009
kann ab 17. Juli 2008
in der Geschäftsstelle
in Bayreuth,
Tel. 09 21 / 6 50 25,
erfragt werden.
Ärzte treffen Zahnärzte
Am 29.10.2008 treffen sich Ärzte und Zahnärzte zum 4. Mal
um 19.30 Uhr im Klinikum Bamberg.
Das diesjährige Thema lautet:
Wichtige Schleimhautbefunde - Konsequenzen und
Auswirkungen auf unseren Organismus.
Es referiert Prof. Dr. Niklos Simon von der Universitätshautklinik Erlangen.
Es soll ein spannender und interessanter Abend werden, an
dem der Dermatologe Facetten ausgewählter Erkrankungen
beschreibt, die uns täglich begegnen (können), seien sie nun
banal oder nicht. Aber wer weiß das immer, ohne die
histologische Untersuchung?
Anmeldung:
Ärztlicher Kreisverband Bamberg
Frau Behrendt
Hainstraße 1 in Bamberg
Tel. 09 51 / 2 4478
Fax 09 51 / 20 1819
[email protected]
Die Veranstaltung ist kostenlos. Für einen Imbiss ist gesorgt.
Fazit
Als Fazit des aktuellen Standes ist ein zunehmender Trend hin
zu metallfreien endodontischen Stiftsystemen festzuhalten.
18
MZO 2/2008
Dr. Heinz-Michael Günther
Die Aufrechten –
ein besonderes bayerisches Phänomen
Die Geburtsstunde dieser Spezies datiert auf das Jahr 2004, als
in einer wenig aufrechten Aktion drei Mitglieder des damaligen
Vorstandes der KZVB abgewählt wurden und der Rest zum Rücktritt gezwungen werden sollte. Wenig aufrecht waren auch die damaligen Motive: In der KZV sollte Chaos herrschen und die niedergelassenen Zahnärzte sollten dadurch zur Rückgabe ihrer
Kassenzulassung gezwungen werden. Der Plan, gleichermaßen
vermessen wie unausgegoren, scheiterte bekanntermaßen kläglich. Vielmehr übernahm Staatskommissar Dr. Gassner zeitweilig
die KZVB, in der längst wieder Business as usual herrscht.
Gleichzeitig mit dem Erscheinen des Staatskommissars wurde ein
Internetforum mit dem Namen „Club-Aufrecht“ eingerichtet. Diese Namensgebung spricht Bände hinsichtlich der Selbsteinschätzung der Gründer dieses Forums. Diese glauben bis heute
daran, im Besitz der einzigen, reinen und wahrhaftigen standespolitischen Lehre zu sein. Abweichende Meinungen werden zunächst mit charismatischer Überzeugung „widerlegt“ und, wenn
dies nicht hilft, mit Ausschluss aus dem „elitären“ Club geahndet,
der Kritik nicht toleriert. Die Möglichkeit, vielleicht ausnahmsweise
selbst einmal im Unrecht zu sein, wird von den Wortführern vorsorglich gar nicht erst einkalkuliert. Während man sich auf diese
Weise im geschlossenen Zirkel gegenseitig in immer neuen Extrempositionen bestärkt, entfernt man sich zunehmend von der
standespolitischen Realität – ohne dies jedoch zu bemerken bzw.
bemerken zu wollen.
Irritierend ist, dass im Club-Aufrecht zwar regelmäßig kräftige
Watschen an vermeintlich nicht aufrechte Kollegen verteilt werden, man aber auf mögliche Antworten extrem mimosenhaft reagiert. Im Zweifel wendet man sich sogar hilfesuchend an verschiedenste staatliche Dienststellen und Aufsichtsbehörden, die
man bei anderer Sachlage gerne als Gegner ins Visier nimmt.
Bei dieser Schizophrenie verwundert es nicht, dass jeder Kontakt
mit der „nicht-aufrechten“ Außenwelt zwangsläufig zu Konflikten
führen muss. Dabei ging das Rezept, andere Meinungen etwa
auch in Verbänden außerhalb der Mailgruppe zu unterdrücken
bzw. zu eliminieren, viel zu lange auf ! Man deklariere das
Gremium, in dem man eine Mehrheit hat, zum Nabel der Welt und
fordere von allen anderen sklavischen Gehorsam.
Funktioniert dies nicht, gibt es für die Aufrechten nur zwei Möglichkeiten: Entweder eliminiert man alle Ungehorsamen auch hier
oder man versucht, alle „nicht-aufrechten“ Strukturen zu zerstören, auch um den Preis des eigenen Untergangs.
Der Umgang mit dieser Spezies der Aufrechten, nach eigener Diktion auch „Nicht-Strolche”, ist daher für normal konstituierte Menschen extrem schwierig. Da jedes Entgegenkommen, jeder Kompromissvorschlag als Schwäche ausgelegt und jede Äußerung
nach Interessenslage der Aufrechten verdreht und aus dem Zusammenhang gerissen wird, erscheint es sinnvoll, möglichst großen Abstand zu diesem „Elitezirkel“ zu halten. Der FVDZ hat daher
einen notwendigen und konsequenten Schritt vollzogen und sich
von diesem Phänomen befreit. Somit sind die Fronten geklärt –
in einer schwierigen Situation befinden sich lediglich diejenigen,
die zwar den Wahnsinn des „Aufrechtseins“ erkannt haben, sich
aber aus taktischem Kalkül hiervon bisher nicht distanzieren wollten oder konnten.
Angeblich soll nun ein eigener Verein speziell für Aufrechte in
Gründung begriffen sein, um den etablierten Verbänden das
Fürchten zu lehren. Zumindest dort kann dann ungestört die absolut reine Lehre gepflegt werden. Der Beobachter indes fühlt sich
wohl eher an Monty Python´s Komödie „Das Leben des Brian“ erinnert – das fliegende Suizid-Kommando am Ende des Films lässt
grüßen.
Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau
Praxisverkauf
Landkreis Bayreuth, modern eingerichtete Zahnarztpraxis,
2 BHZ, 120 qm, günstig zu verkaufen. Zuschriften unter
Chiffre Nr. 108 an den ZBV Oberfranken.
Redaktionsschluss für die
Ausgabe 3/2008
ist der 24. August 2008
Anzeigenschluss
ist der 31. August 2008
MZO 2/2008
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FVDZ: Oberfranken wählt neuen Vorstand
Nach den Turbulenzen der letzten Jahre waren die oberfränkischen FVDZ-Mitglieder sichtlich erleichtert über den Neuanfang im Landesverband Bayern. Da Scheitern und Verbandsausschluss
des
ehemaligen
Landesvorsitzenden
Dr.
Heidenreich samt seiner Getreuen unter anderem auch auf
den Versuch zurückzuführen war, die oberfränkische Bezirksgruppe quasi auszuradieren, hielt sich das Mitgefühl für die
Geschassten in engen Grenzen. Der Erhalt der seit vielen Jahrzehnten bewährten Struktur des bayerischen Landesverbandes wurde vielmehr als Erfolg der oberfränkischen Bezirksgruppenvorsitzenden gewertet, der in enger Zusammenarbeit
mit den Münchner Kollegen Dr. Kinner und Dr. Endstrasser erzielt wurde.
Grundstein für Neuanfang in Bayern gelegt
Außerordentliche Landesversammlung: FVDZ
Landesverband mit neuer Führung
Berlin (15. April 2008). Auf einer außerordentlichen Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ)
Bayern in Ingolstadt wurde mit großer Mehrheit Dr. Jürgen
Welsch, Zahnarzt in Hofheim (Unterfranken), zum neuen stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt. Zur neuen Beisitzerin wählte die Versammlung Dr. Andrea Albert, Zahnärztin in
Eichstätt (Oberbayern). „Damit ist der Grundstein für einen
Neuanfang in Bayern gelegt“, stellte der Bundesvorsitzende Dr.
Karl-Heinz Sundmacher nach der Wahl fest. Zu Beginn der Aussprache über die „Situation im Landesverband Bayern“ hatten
sowohl Sundmacher, dessen Stellvertreter Dr. Ernst-Jürgen Otterbach als auch der bayerische Kammerpräsident Michael
Schwarz an die Delegierten appelliert, die Streitereien zu beenden und aufeinander zuzugehen. Nach zunächst hitzig begonnener Debatte zwischen den zerstrittenen Lagern hatte
die Versammlung schließlich entschieden, den Tagesordnungspunkt ohne Abstimmungen über die zahlreichen rückwärtsgewandten Anträge zu beenden. Nach Einschätzung von
Beobachtern war die Versammlung des Disputs überdrüssig
und eine Bereitschaft zum Konsens offensichtlich. Das Führungsteam wird den Landesverband Bayern nun kommissarisch bis zur ordentlichen Landesversammlung im Juli leiten.
So wurden Dr. Rüdiger Schott als Vorsitzender und Dr. Reiner
Zajitschek als Stellvertreter ohne Gegenstimme wiedergewählt. Beisitzer im Vorstand sind Dr. Horst-Dieter Wendel, Dr.
Thomas Sommerer, Dr. Andrea Schütz-Zajitschek, Dr. Ingeborg
Hjorth, Dr. Ferdinand Lochner sowie ZA Torsten Hänsel.
Die oberfränkische FVDZ-Bezirksgruppe wird an der Linie kollegialer und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen standespolitischen Gruppierungen festhalten, sofern sich in der Sache
eine gemeinsame Schnittmenge ergibt.
red
Bitte beachten Sie die
Beilagen dieser MZO!
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte ist mit rund 20.000
Mitgliedern der größte unabhängige Berufsverband in
Deutschland. Anders als die zahnärztlichen Körperschaften
(Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen) unterliegt
der Freie Verband keinerlei staatlicher Aufsicht und Kontrolle.
Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht
er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte für ein
zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für Patienten und
Zahnärzte sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.
Presseinformation des FVDZ Bundesverbandes
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für
Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Personal!
Der ZBV Oberfranken bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Jahr 2003 ihre Fachkunde erworben
haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 6. Dezember 2008, in Himmelkron an.
Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte, die im Jahr 2003 ihre Kenntnisse
im Strahlenschutz erworben haben, findet ein Röntgenkurs am Samstag, 6. Dezember 2008,
in Himmelkron statt.
Die Anmeldeformulare liegen bei.
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MZO 2/2008
Ergebnisse der Langzeitstudie –
Amalgam kann bleiben!
Die Entfernung von Amalgamfüllungen bei Beschwerden wie
Kopfschmerzen oder Müdigkeit ist nach einer großen Studie
meist unnötig. Solche Symptome könnten auch durch ein spezielles Gesundheitstraining und eine gesunde Lebensweise
verschwinden. Zu diesem Ergebnis kommt ein fächerübergreifendes, insgesamt zwölf Jahre dauerndes Forschungsprojekt. „Die Empfehlung aus dieser Studie ist: Eine Entfernung
des Amalgams ist nicht die einzige Option gegen die Beschwerden", sagte Dieter Melchart vom Münchner Klinikum
rechts der Isar am Freitag in München. Amalgam-Legierungen
für die Zähne enthalten Quecksilber und andere Metalle.
Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass eindeutige
Aussagen über die Schädlichkeit von Amalgam nicht gemacht
werden können. „Mit Sicherheit besteht kein Zusammenhang
mit viel Amalgam im Mund und hohen Beschwerden", sagte
Melchart. Prof. Reinhard Hickel von der Zahnpoliklinik der
Münchner Ludwig-Maximilians-Universität erklärte: „Allgemein
schadet Amalgam nicht". Die Patienten hatten in Fragebögen
mehr als 300 Symptome wie Konzentrationsstörungen mit ihren Amalgam-Füllungen in Verbindung gebracht.
Die Forscher fanden allerdings heraus, dass die anorganischen
Quecksilberwerte im Blut von Patienten mit Amalgamfüllungen viermal höher waren als bei Menschen ohne diese Füllungen. Doch lagen diese Werte weit unterhalb der kritischen
Belastungsgrenze, sagte der Toxikologe Prof. Stefan Halbach
vom Helmholtz-Forschungszentrum in Neuherberg bei München. „Hier befinden wir uns im Dosis-Keller." Halbach wies darauf hin, dass das anorganische Quecksilber im Amalgam weit
weniger giftig sei als das organische Quecksilber, das die Menschen durch den Verzehr von Fischen zu sich nehmen. Bei der
Entfernung des Amalgams reduzierten sich die anorganischen
Quecksilberwerte bei den Patienten, die organischen Quecksilberbestandteile im Blut blieben davon unberührt.
Nach Angaben der Wissenschaftler gibt es kein Verfahren, um
Amalgamschäden eindeutig festzustellen. In einer Kontrollstudie hatten die Forscher die Messung elektrischer Hautwiderstände, die medikamentöse Ausleitung des im Amalgam
enthaltenen Quecksilbers und einen immunologischen Sensibilisierungstest an gesunden und amalgambelasteten Patienten untersucht. Ergebnis: Keine der Methoden sei in der Lage,
zwischen gesunden und subjektiv amalgamgeschädigten
Menschen zu unterscheiden.
Die Auswertung von über 4700 Fragebögen aus deutschen
Zahnarztpraxen zu Beschwerden und Zahnstatus ergab keine
Unterschiede von Patienten mit und ohne Amalgamfüllungen
hinsichtlich der subjektiv genannten Beschwerden. In der Studie heißt es: „Es gab keine signifikante Korrelation zwischen
dem Auftreten und der Intensität bestimmter Symptome und
der Anzahl von Amalgamfüllungen".
1. Fränkischer
Zahnärztetag
2008
Der
1. Fränkische Zahnärztetag 2008
findet am
19. und 20. September 2008
in der Stadthalle Bayreuth statt!
Bitte halten Sie sich
diesen Termin frei.
Thema:
Implantologie und Parodontologie Strategien zum Erfolg mit Live-OP
Der Vorstand des
ZBV Oberfranken
freut sich schon heute
auf Ihre zahlreiche
Teilnahme.
Dr. Thomas Sommerer
Fortbildungsreferent
Praktikumsstelle im Raum Bamberg gesucht!
Nicht deutsche Zahnarzthelferin sucht im
Raum Bamberg Praktikumsstelle.
Ansprechpartner: Familie Schöne, Tel. 09 51 / 5 5711
Der Zahnarzt müsse die Patienten über Materialien und Behandlungsmethoden aufklären, sagte Hickel. Der Patient habe
dann das Recht, die Auswahl zu treffen, ob er Amalgam, Gold
oder Kunststofffüllungen will. Andere Füllungen müssen von
Patienten zum großen Teil aus eigener Tasche gezahlt werden.
An dem Langzeitprojekt hatten sich mehrere universitäre Einrichtungen beteiligt. Die Leitung hatte das Zentrum für naturheilkundliche Forschung am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München.
n-tv.de
04.04.2008
MZO 2/2008
21
Termine 2008
Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte und
Zahnarzthelfer/innen nach der Fortbildungsordnung der BLZK
Europäische Akademie Nürnberg
PROPHYLAXE BASISKURS
60 Stunden (7 Tage) je Kurs
PROTHETISCHE ASSISTENZ
30 Stunden (3 Tage) je Kurs
(1) 25.–26.07.2008; 29.–31.07.2008
01.–02.08.2008
Kursnr. 38201
(1) 13.11.2008–15.11.2008
Kursnr. 38103
(2) 12.–13.09.2008; 18.–19.09.2008
22.–24.09.2008
Kursnr. 38202
Referenten:
Dr. Ulrika Montén
Sabine Deutsch
Monika Hügerich
Referent:
Dr. Markus Achenbach
Kurszeiten:
Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kurszeiten:
Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kursort: Europäische Akademie,
Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
Kursort: Europäische Akademie,
Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
Kursgebühr: 500,- € inkl. Mittagessen
Kursgebühr: 330,- € inkl. Mittagessen
Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur
dann verbindlich gebucht werden kann, wenn
folgende Unterlagen eingereicht sind:
Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur
dann verbindlich gebucht werden kann, wenn
folgende Unterlagen eingereicht sind:
•
Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer
deutschen Zahnärztekammer
•
Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer
deutschen Zahnärztekammer
•
Röntgenbefähigungsnachweis
•
•
Röntgenbefähigungsnachweis
unbedingt erforderlich für die Kursteilnahme sind
Kenntnisse in der Herstellung von Provisorien mit
Autopolymerisaten
Die Kursplätze werden nach Posteingangsdatum vergeben!
Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind.
Bei Stornierung wird die volle Kursgebühr fällig. Bei rechtzeitiger Absage/Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben.
Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Freiwillige kursbegleitende Leistungskontrollen finden zur Qualitätssicherung statt. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich als fortgebildet aus und stellt die Voraussetzung für die Anmeldung zu den fachspezifischen Aufstiegsfortbildungen der
BLZK dar!
Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des ZBV Oberfranken über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Ahlers, Tel. 089 / 72 480-416 oder Fax 089 / 72 480-188.
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MZO 2/2008
Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH
Fallstr. 34, 81369 München, Tel. 089 / 72 480-215, Fax. 089 / 72 480-119
Anmeldung (Akademie Nürnberg)
Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Fortbildungsveranstaltung
des ZBV Oberfranken an:
Kurs-Nr.
Kursbezeichnung
Teilnehmer/in
Praxisanschrift
Rechnungsadresse
Privatanschrift
Name Kursteilnehmer/in
Adresse Kursteilnehmer/in
Name der Praxis
Adresse Praxis
Telefon / Telefax Praxis
E-Mail
Bezahlung
Hiermit ermächtige ich Sie bis auf Widerruf, die von mir zu entrichtende Kursgebühr frühestens vier Wochen vor Kursbeginn zu
Lasten meines Kontos einzuziehen:
Praxiskonto
Privatkonto
Kontoinhaber
Konto-Nummer
BLZ
Bank
Ich werde die fälligen Kursgebühren spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen.
Anlagen
Prophylaxe-Basiskurs
Helferinnenbrief/-urkunde in Kopie
Röntgenbescheinigung in Kopie
Datum
Prothetische Assistenz
Helferinnenbrief/-urkunde in Kopie
Röntgenbescheinigung in Kopie
Formlose Bestätigung über die
Kenntnisse der Herstellung von
Provisorien mit Autopolymerisaten
(kann vom Praxisinhaber ausgestellt
werden)
Unterschrift/en / Praxisstempel
MZO 2/2008
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W I C H T I G E
Die Grundlagen bei den befundorientierten
Festzuschüssen
Termin:
Ort:
Referent:
Mittwoch, 02.07.2008 – 16.00 Uhr
Fichtelgebirgshof Himmelkron
Dr. Stefan Böhm, Referent der KZVB für
Honorarwesen
Das Anmeldeformular kann bei der KZVB-Bezirksstelle
Oberfranken, Tel. 0921/65025, angefordert werden.
T E R M I N E
Erläuterungen der Bestimmungen der
Festzuschüsse anhand von Beispielen
Termin:
Ort:
Referent:
Mittwoch, 16.07.2008 – 16.00 Uhr
Fichtelgebirgshof Himmelkron
Dr. Stefan Böhm, Referent der KZVB für
Honorarwesen
Das Anmeldeformular kann bei der KZVB-Bezirksstelle
Oberfranken, Tel. 0921/65025, angefordert werden.
Dieses Heft enthält:
In Memoriam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2
BEKANNTGABEN:
Beitragszahlung III/2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2
Änderung von Bankverbindungen/BLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2
Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2
Mitgliederbewegung Februar/März/April 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2
Schuleinschreibungen in Oberfranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3
Checkliste – Einweisung der Auszubildenden bei Arbeitsbeginn . . . . .3
Vergütung nach bestandener Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3
Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
Beratungstermine 2008 der BLZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
Dienstverträge für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
Stellenvermittlung für Assistenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
Zahnärztl. Notdienst für das 2. Halbjahr 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst . . . . . . . . . .5
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6
Gutachter in Oberfranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7
Informationsschrift der BZÄK: Novellierung der GOZ - Fragen und
Antworten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
GOZ: Auch präprothetische Aufbauten können analog berechnet werden . .9
Presseinfo: LAGZ stellt sich den neuen Herausforderungen der Zukunft .10
Beschränkter Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11
Praxismanagementseminar der KZVB: „Schweigen ist Silber, Reden ist
Gold” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
Der Begriffswandel in der Zahnarztpraxis seit dem Krieg III . . . . . . . . . . .14
Nostalgie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
Fortbildungsveranstaltung der Obmannsbezirke Hof und Wunsiedel
Aktuelle Konzepte zur endodontischen Stiftversorgung mit Prof. Benz . .17
Ärzte treffen Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18
Die Aufrechten – ein besonderes bayerisches Phänomen . . . . . . . . . . . . .19
FVDZ Oberfranken wählt neuen Vorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
Außerordentliche Landesversammlung: FVDZ LV mit neuer Führung . .20
Ergebnisse der Langzeitstudie – Amalgam kann bleiben . . . . . . . . . . . . . .21
Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
WICHTIGE TERMINE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth
Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 Döhlau
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Telefon: 09 21 / 6 50 25 · Telefax: 09 21 / 6 85 00 · e-Mail: [email protected]
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unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Schriftleitung wieder. Nachdruck der Beiträge (auch auszugsweise)
nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion zulässig.
Bei allen Zuschriften ist der Schriftleitung, falls nicht ausdrücklich Vorbehalte gemacht werden, publizistische Auswertung gestattet.
Redaktionsschluss für die nächste MZO: 24.08.2008
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