MZO Ausgabe 1 - ZBV
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MZO Ausgabe 1 - ZBV
Nr. 1/2016 Jahrgang 58 März 2016 Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 09 21 / 6 50 25 B E K A N N T G A B E N Der Vorstand des ZBV Oberfranken wünscht Ihnen, Ihren Familien und Praxisteams ein gesegnetes und geruhsames Osterfest! Die Bezirksstelle Oberfranken der KZVB schließt sich den Wünschen an. 2 MZO 1/2016 Soweit ein Mitglied des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken die Veröffentlichung seines Namens in der Mitgliederbewegung oder seines Geburtstages nicht wünscht, ist dies der ZBV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Im anderen Fall wird unterstellt, dass gegen die Veröffentlichung der Daten keine Einwendungen erhoben werden. Die Veröffentlichung unter der Rubrik Geburtstage beginnt mit dem 60. Geburtstag zu halbrunden und runden Geburtstagen und ab dem 80. Geburtstag jährlich. Das Zahnärztehaus Oberfranken bleibt an folgenden Brückentagen geschlossen: 6. Mai 2016 27. Mai 2016 Wir betrauern das Ableben unserer Kollegen Günter F e l t e n , Egloffstein geboren am 2. August 1929, verstorben am 16. Dezember 2015 Dr. Klaus I h l o , Bamberg geboren am 30. Mai 1920, verstorben am 16. Januar 2016 Wir werden unseren verstorbenen Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Zahnärztlichen Bezirksverband Oberfranken Dr. Schott Aussetzung des ZBV-Beitrags II/2016 Die Mitgliederversammlung des ZBV Oberfranken hat auf Antrag des ZBV-Vorstandes in ihrer Sitzung am 02.12.2015 beschlossen, den ZBV-Beitrag für das II. Quartal 2016 aufgrund der guten Finanzlage des ZBV Oberfranken auszusetzen. Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, keinen ZBV-Beitrag für das II. Quartal 2016 zu überweisen. Den Kolleginnen und Kollegen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird für das II. Quartal 2016 vom ZBV kein Beitrag abgebucht! Änderung von Bankverbindungen Bitte denken Sie daran, den ZBV Oberfranken rechtzeitig zu informieren, wenn sich auf Ihrem erteilten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Beiträge Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) ändert. Häufig erheben Banken bei Rückbelastung des Beitragseinzuges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Meldung versäumt haben. Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. Änderungen, wie z. B. Privat- oder Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promotion, Beginn oder Ende einer Tätigkeit, Niederlassung, Praxisaufgabe etc., bitten wir, möglichst unverzüglich an den ZBV Oberfranken zu melden. Ungültigkeit von Zahnarztausweisen Die vom ZBV Oberfranken ausgestellten Zahnarztausweise mit der Nr. 61359, ausgestellt auf den Namen Roland Buschhaus, und der Nr. 61441, ausgestellt auf den Namen Johannes Gebelein, werden hiermit für ungültig erklärt. Ebenso wird der vom ZBV Mittelfranken ausgestellte Zahnarztausweis mit der Nr. 71683, ausgestellt auf den Namen Nina Hardt, für ungültig erklärt. Dr. Zajitschek Mitgliederbewegung Monate November 2015 bis Januar 2016 Neuzugänge: Betz Elena, Lichtenfels Bonnekamp Christian, Rehau Dr. Eckstein Amely, Coburg Elefant Anneke, Speichersdorf Dr.Dr. Först Andreas, Bamberg Gebelein Johannes, Bayreuth Dr. Grasser Andrea, Breitengüßbach Prof. Dr.Dr.habil. Heller Georg Philipp, Bamberg Lönhardt Marrcelius-Gabriel, Plauen Munkert Tobias, Fürth Dr. Neupert Jasmin, Neuhaus a. d. Pegnitz Nofal Mayar, Coburg Dr. Petschelt Andreas, Lauf Sachs Julia, Oelsnitz Sinani Enijada, Hof Steinwandt Uwe, Bayreuth Vogt Eckhard, Hof Vogtmann Theresa, Bayreuth Streichungen: Al-Johmani Hassan, Erlangen Dr.Dr. Bettinger Holger, Coburg Bodurova Ivelina, Bamberg Felten Günter, Egloffstein Dr. Ihlo Klaus, Bamberg Kittsteiner Karin, Bayreuth Oefler Frank, Plauen Oswald Franz, Zell im Fichtelgeb. Dr. Roschlau Meike, Naila Sarajli´c Sanjin, Coburg Dr.Dr.med.dent.habil. Schmitt Johannes, Bamberg Tomasic Josip, Erlangen Mitgliederstand am 31.01.2016: 1.081 MZO 1/2016 3 Leitfaden zur Bewilligung von Verträgen mit Auszubildenden je Praxisinhaber oder angestellter Zahnarzt ohne ZAH oder ZFA je Praxisinhaber oder angestellter Zahnarzt mit mind. einer ZAH oder ZFA oder ZMF oder ZMV (Vollzeitkräfte) je Praxisinhaber mit mind. zwei ZAH oder ZFA oder ZMF oder ZMV (Vollzeitkräfte) je Praxisinhaber mit (Vollzeitkräften) Assistent ZAH/ZFA/ZMF/ZMV 0 3 1 2 zwei Auszubildende, wenn eine das 2. Ausbildungsjahr vollendet hat zwei Auszubildende drei Auszubildende, wenn eine das 2. Ausbildungsjahr bereits vollendet hat vier Auszubildende, wenn eine das 1. und eine das 2. Ausbildungsjahr bereits vollendet haben Eintragungsgebühren für Ausbildungsverträge Zur Beachtung bei der Einstellung von Auszubildenden Diese Gebühr in Höhe von 11,- € wird jeweils aufgrund des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom angegebenen Konto abgebucht. Sie wird mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages fällig. Der Einzug erfolgt jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Quartalsende, in dessen Zeitraum die Eintragung des Ausbildungsvertrages erfolgte. Nach der Prüfungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte können zur Sommer-Abschlussprüfung nur Auszubildende zugelassen werden, deren Ausbildungszeit am 30. September des Prüfungsjahres endet. Für die Winter-Abschlussprüfung muss die Ausbildungszeit spätestens am 31. März eines Prüfungsjahres enden. Ärztliche Untersuchungen bei Auszubildenden Wir machen darauf aufmerksam, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz in § 32 die ärztliche Untersuchung Jugendlicher vor Antritt der Ausbildung vorschreibt. Nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine Nachuntersuchung (§ 33) erforderlich. Die ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen über die gesundheitliche Eignung sind dem Arbeitgeber vorzulegen und von diesem aufzubewahren. Die Einstellung von Auszubildenden sollte deshalb bis spätestens 1. Oktober erfolgen, damit es bei der Zulassung zur Sommer-Abschlussprüfung keine Schwierigkeiten gibt. Alle nach dem 1. Oktober beginnenden Ausbildungsverhältnisse werden der Winter-Abschlussprüfung zugeordnet. Zwischenprüfung - 20.04.2016 Der Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Änderung/Lösung von Ausbildungsverträgen Die Zwischenprüfung wird durch das Berufsbildungsgesetz zwingend vorgeschrieben. Zweck ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes der/des Auszubildenden, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Wir möchten Sie bitten, den ZBV Oberfranken über alle Veränderungen bei Ausbildungsverträgen zu informieren, z. B. Auflösung von Verträgen, Nichtantritt einer Ausbildungsstelle, Schwangerschaft usw. Die Zwischenprüfung wird gemäß der Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte in programmierter Form schriftlich in 60 Minuten durchgeführt und muss spätestens bis 10.00 Uhr beendet sein. Überprüfung des Ausbildungsstandes durch das Berichtsheft Prüfungstermin - Mittwoch, 20.04.2016 Die Zwischenprüfung findet an den jeweiligen Berufsschulen statt. Ort, Beginn und Prüfungsraum werden von den Berufsschulen bekannt gegeben. Zur Frage der Vollständigkeit des Berichtsheftes ist festzustellen, dass die Erfüllung des Ausbildungsplanes durch Unterschrift des Ausbilders und der/des Auszubildenden dokumentiert werden muss. Der Ausbildungsplan ist keine Auswahlliste, sondern muss lückenlos erfüllt werden. Dienstverträge für ZAH/ZFA Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten. Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik „Zahnarzt und Praxis“ dort Unterpunkt „Musterverträge“ online abrufbar. 4 MZO 1/2016 Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- € und ist von der ausbildenden Praxis zu tragen. Sie wird bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat ca. 14 Tage vor dem Termin über den ZBV in Abzug gebracht. Prüfungsbescheinigung Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Angaben über die Ergebnisse der Prüfung. Die Bescheinigung wird auf Verlangen in zweifacher (siehe Anmeldeformular), ansonsten in einfacher Ausfertigung der Ausbildungspraxis übersandt. Wichtiger Hinweis Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung muss für Jugendliche spätestens der Nachweis über die erste ärztliche Nachuntersuchung gem. §§ 32, 33 JArbSchG vorgelegt werden. Ärztliches Attest bei Nichtteilnahme an einer Prüfung Kann eine Auszubildende aus Krankheitsgründen nicht an der Zwischen- oder Abschlussprüfung teilnehmen, so ist es erforderlich, dass beim Zahnärztlichen Bezirksverband ein Attest von einem praktischen Arzt oder Facharzt vorgelegt wird. Ohne Vorlage dieses Attestes muss die Abschlussprüfung bei Nichtteilnahme als „nicht bestanden” gewertet werden. Sommer-Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte 2016 Der schriftliche Teil der diesjährigen Sommer-Abschlussprüfung findet am Mittwoch, dem 15.06.2016, jeweils an der zuständigen Berufsschule statt. Der Prüfungsablauf wurde wie folgt festgelegt: 8.30-10.00 Uhr: 10.00-11.00 Uhr: 11.00-11.45 Uhr: 11.45-13.15 Uhr: 13.15-14.00 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz (einschließlich Röntgen) Bereich Praxisorganisation und -verwaltung Pause Bereich Abrechnungswesen Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde Die Termine der „Praktischen Übungen” werden den Prüflingen durch die Berufsschule mitgeteilt. An dieser Sommer-Abschlussprüfung können alle Auszubildenden teilnehmen, deren Ausbildungszeit mit dem 30.09.2016 endet oder die von der zuständigen Stelle zugelassen worden sind. Die Abschlussprüfungsgebühr für Mitglieder des ZBV Oberfranken, deren Azubis in Oberfranken die Prüfung ablegen, beträgt 160,- € und wird bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat ca. 14 Tage vor dem Termin der schriftlichen Prüfung über den ZBV in Abzug gebracht. Der Arbeitgeber hat die/den Auszubildende/n für die Teilnahme an Prüfungen von der Arbeit freizustellen. Gemäß § 10 Abs. 2 JArbSchG sind Jugendliche auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, von der Arbeit zu befreien. Als Termin für die Übergabe der Prüfungsnachweise und damit für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wird festgelegt: Berufsschule Berufsschule Berufsschule Berufsschule Bamberg: Bayreuth: Coburg: Hof: 20.07.2016 27.07.2016 06.07.2016 20.07.2016 Die Mitnahme von Handys und elektr. Speichergeräten in den Prüfungsraum ist verboten. Sollte die/der Auszubildende dennoch ein solches Gerät bei sich haben, kann sie/er nach § 19 der Prüfungsordnung (Täuschungshandlung/Ordnungsverstöße) von der Prüfung ausgeschlossen werden. Praktische Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung bei bestehender Schwangerschaft und während der Stillzeit Da im Rahmen des praktischen Teils der Prüfung, soweit diese am Patienten stattfindet, gerade auch Arbeiten zu erbringen sind, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses von einer schwangeren/stillenden Arbeitnehmerin nicht erbracht werden dürften, darf der praktische Teil der Prüfung am Patienten während einer bestehenden Schwangerschaft und während der Stillzeit ebenfalls nicht abgelegt werden. Bei nachgewiesener bestehender Schwangerschaft/Stillzeit wird dies als Rücktritt aus wichtigem Grund gewertet, so dass an der Prüfung zu Recht nicht teilgenommen wurde und die Prüfung als nicht abgelegt gilt. Vor Abnahme der praktischen Prüfung müssen alle Prüfungsteilnehmer eine entsprechende Erklärung wahrheitsgemäß ausfüllen und unterzeichnen, die zu den Prüfungsakten gegeben wird. Im Falle der Angabe einer Schwangerschaft ist diese innerhalb von zwei Wochen ab Unterzeichnung dieser Erklärung nachzuweisen. Wir bitten um entsprechende Beachtung! Berufshaftpflichtversicherung: Niemand will sie – jeder braucht sie! Das Heilberufekammergesetz wurde dahingehend geändert, dass Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, die Pflicht haben, sich gegen die aus der Ausübung ihres Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes nachzuweisen. Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt persönlich, es sei denn, der Zahnarzt ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert (z. B. Bundeswehr, öffentlicher Dienst). § 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz schreibt als Mindestversicherungssumme 250.000,- € je Versicherungsfall und 1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres vor. Wir fordern hiermit alle tätigen Kolleginnen und Kollegen auf, Ihre Verträge eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Neben einer ausreichenden Deckungssumme sollte bei der Beschäftigung von Assistenten/angestellten Zahnärzten der Bestands- oder Neuvertrag umgehend darauf überprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, einen Assistenten oder angestellten Zahnarzt direkt mit im Versicherungsvertrag des Arbeitgebers einzubinden und nach Beendigung der Tätigkeit gegebenenfalls wieder abzumelden. Ebenso möchten wir alle Assistentinnen und Assistenten sowie angestellten Zahnärzte bitten, mit ihren Arbeitgebern abzuklären, ob sie über die Praxis versichert sind oder ob eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Empfehlenswert ist der Abschluss der Versicherung beim gleichen Versicherungsunternehmen, bei den die/der Praxisinhaber/in versichert ist. Assistentinnen und Assistenten sowie angestellten Zahnärzte möchten wir darauf aufmerksam machen, dass sie bei Praxiswechsel erneut abklären müssen, ob sie beim neuen Arbeitgeber mitversichert sind. Bitte nehmen Sie Ihre zahnärztliche Tätigkeit ebenso wichtig wie Ihr Auto: Keine Berufstätigkeit ohne Haftpflicht! MZO 1/2016 5 Geburtstage Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! 07.04.2016 Dr. Strebin Helmut Kulmbacher Str. 3, 95352 Marktleugast 60 Jahre 30.04.2016 Bruch Udo Am Lohbrunnen 51, 95163 Weißenstadt 86 Jahre 09.04.2016 Spreidler Walter Försdorferstraße 7, 96138 Burgebrach 83 Jahre 30.04.2016 Dittmann Christiane Kaulberg 3, 96158 Frensdorf 60 Jahre 11.04.2016 Dr.Dr. Schneider Peter Wilhelmstraße 19, 95028 Hof 60 Jahre 06.05.2016 Dr. Reuschel Theodor Moningerstr. 33, 95326 Kulmbach 82 Jahre 14.04.2016 Zappe Horst Erdelberg 25, 95466 Weidenberg-OT Döhlau 80 Jahre 09.05.2016 Dr. Rippel Ingeborg Plößberger Weg 52, 95100 Selb 75 Jahre 16.04.2016 Dr.med.dent./Univ. Belgrad Radomirovic Ratomir Christian-Müller-Str. 29, 96355 Tettau 75 Jahre 11.05.2016 Ludewig Inge Lessingstraße 4, 95028 Hof 91 Jahre 11.05.2016 17.04.2016 Dr. Eyrich Ingrid Heumarkt 4, 96047 Bamberg 82 Jahre Dr. Wagner Bert Goethestraße 9, 95163 Weißenstadt 88 Jahre 15.05.2016 18.04.2016 Dr./IM Temeschburg Balosch Monika Ostpreußenweg 5, 95502 Himmelkron 70 Jahre Dr. Stang Reinhard Lessingstraße 37, 91330 Eggolsheim 70 Jahre 23.05.2016 22.04.2016 Weninger Erich St.-Getreu-Straße 1, 96049 Bamberg 92 Jahre Arm Werner Warmeleite 10, Roßdorf am Forst, 96129 Strullendorf 80 Jahre 24.05.2016 23.04.2016 Dr. Heidenreich Helmut Am Schloßberg 26, 91257 Pegnitz 65 Jahre Dr.med.stom./Univ. Zagreb Temkov Tomislav Ossecker Str. 83, 95030 Hof 80 Jahre 27.04.2016 Dr. Gerhardt Hans-Joachim Waldsachsener Str. 17, 96450 Coburg-Cortendorf 75 Jahre 26.05.2016 Dr. Hartung Gertlov Silberbacher Str. 9, 95176 Konradsreuth 60 Jahre 27.04.2016 Dr. Neugebauer Helmut Zobelsreuther Straße 57, 95032 Hof 83 Jahre 04.06.2016 Dr. Stöhr-Schneider Sigrid Lerchenweg 57, 96135 Stegaurach 65 Jahre 6 MZO 1/2016 07.06.2016 Baumbach Christa Adelheid Sachsendorf 16, 91327 Gößweinstein 70 Jahre 23.06.2016 Zimbelmann Alfred Kulmbacher Straße 81, 95445 Bayreuth 75 Jahre 19.06.2016 Dr. Hofmann-Niebler Christine Schrenkweg 34, 95339 Neuenmarkt 60 Jahre 24.06.2016 Dr. Bruns Hans-Wilhelm Jahnstr. 39, 95030 Hof 60 Jahre 20.06.2016 Jahn Rudolf Martinsreuther Straße 44, 95032 Hof 90 Jahre 28.06.2016 Dr. Link Rudolf Georg-Leisgang-Straße 3, 91301 Forchheim 85 Jahre 22.06.2016 Riehlein Erich Affalterthal 78, 91349 Egloffstein 87 Jahre Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken gratuliert im Namen aller oberfränkischen Kollegen den Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute. Dr. Schott Dr. Zajitschek Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Es sind dabei folgende Angaben zu machen: 1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 2. Die gewährten Ruhepausen 3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn etc.) 5. Art der Beschäftigung Zuständig für Oberfranken ist das Gewerbeaufsichtsamt Coburg Oberer Bürglaß 34 96450 Coburg Tel. 09561/7419-0 Bitte schon heute vormerken: ZBV-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2016 im Fichtelgebirgshof in Himmelkron MZO 1/2016 7 Niederschrift *) über die ordentliche Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken am Mittwoch, den 2. Dezember 2015, in Himmelkron Der 1. Vorsitzende, Kollege Dr. Schott, eröffnet um 19.00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung (TO-Punkt 1) und begrüßt die Teilnehmer herzlich. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist frist- und formgerecht wie auch satzungsgemäß am 5. November 2015 per Rundschreiben ergangen. Sie wurde unter Bekanntgabe der Tagesordnung allen Mitgliedern übersandt. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig (§ 8 Abs. 2 der Satzung). Zu Beginn der Versammlung sind 27 Mitglieder anwesend. Im Verlauf der Versammlung erhöht sich die Teilnehmerzahl auf 33, das sind 3,04 % von 1.084 Mitgliedern insgesamt. Mit der Protokollführung wird Frau Förster beauftragt, die Rednerliste führt Frau Simon. Zum Gedenken der in der Berichtszeit verstorbenen 2 Mitglieder erheben sich die Anwesenden von ihren Sitzen. Die Niederschrift über die ordentliche Mitgliederversammlung am 26.11.2014 in Himmelkron (TO-Punkt 2) war in den MZO Nr. 1/2015, Ausgabe März 2015, veröffentlicht. Sie wird ohne Änderung bei 26 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Der Bericht des 1. Vorsitzenden (TO-Punkt 3) sowie die Berichte aus den Referaten (TO-Punkt 4) wurden bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versandt. Kollege Dr. Schott ergänzt diese Berichte mit nachfolgenden wichtigen Punkten: – GOÄ: Über die zukünftige Entwicklung soll eine gemeinsame Kommission verhandeln. Verhandlungsführer soll der ehemalige Gesundheitsminister werden. 80 – 85 % der Kollegen rechnen GOZ-Leistungen nur bis zum 2,3-fachen Satz ab. Der 1. Vorsitzende gibt den Hinweis auf die GOZ-Hotline bei Frau Salhoff. – Die Idee des Gesetzgebers ist es, die Änderung der Approbationsordnung hinauszuzögern. Dafür soll es Studiengänge wie Bachelor DH geben. – TV Oberfranken: Werbespots laufen derzeit in Zusammenarbeit mit dem ZÄF Hochfranken. – Der Vorstand des ZBV Oberfranken plant im Jahr 2016 erneut die Ausgabe von Fortbildungsschecks und möchte damit die Fortbildung unterstützen. Darüber wird jedoch unter dem TO-Punkt Haushaltsplan 2016 entschieden. – Seit 01.07.2015 verstärkt Frau Pöhlmann das Team auf der Geschäftsstelle. Ziel ist die Eindämmung der Überstunden. Ziel der Berufsschulen ist es, anstelle der bisherigen nebenberuflich tätigen Zahnärzte Gesundheitslehrer einzusetzen. Der 1. Vorsitzende bedankt sich an dieser Stelle bei allen Fachlehrern für deren unermüdlichen Einsatz. Gleichzeitig bedankt er sich bei Kollegen Dr. Dünninger, der seit vielen Jahren Fachunterricht gibt und auch für die Röntgenaktualisierungskurse für Kollegen und deren Personal zur Verfügung steht und überreicht ihm ein Geschenk. Die Änderung der Satzung des ZBV Oberfranken (TO-Punkt 5) wird auf Vorschlag des Gesamtvorstandes verschoben. Am 14. Oktober 2015 haben die als Kassenprüfer bestellten Kollegen Dres. Freiberger und Greifenhagen ohne vorherige Anmeldung beim ZBV Oberfranken eine Kassenprüfung vorgenommen (TO-Punkt 6). Beide Kassenprüfer haben einen schriftlichen Bericht abgegeben, der mit der Einladung allen Mitgliedern zugegangen ist. Kollege Dr. Greifenhagen fasst diesen Bericht nochmals kurz zusammen und bittet die Mitglieder, dem Vorstand für das Jahr 2014 die Entlastung zu erteilen. Auch die Prüfstelle der Bundeszahnärztekammer hat aufgrund der durchgeführten Prüfung keine Bedenken, wenn die Mitgliederversammlung dem Vorstand die nach § 9 c der Satzung vorgeschriebene Entlastung erteilt. Das Wirtschaftsjahr 2014 wurde bei Erträgen von 588.490,11 € und Aufwendungen von 609.884,18 € und damit mit einem Verlust in Höhe von 21.394,07 € abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit liegen 2014 keine Kostenüberschreitungen vor, die durch die Mitgliederversammlung nachzubewilligen sind. Der 1. Vorsitzende erläutert die wichtigsten Differenzen zwischen Haushaltsvoranschlag und Erfolgsrechnung. Die Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 werden mit 28 Jastimmen bei Enthaltung des anwesenden Kassenprüfers genehmigt. Laut einstimmigem Beschluss mit 29 Jastimmen wird der Verlust in Höhe von 21.394,07 € dem Vermögen entnommen. Die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2014 wird bei Enthaltung von 9 anwesenden Vorstandsmitgliedern sowie des Kassenprüfers mehrheitlich bei 21 Jastimmen erteilt. Auf der Einladung zur heutigen Mitgliederversammlung hat sich bei der Nummerierung ein Fehler eingeschlichen. Es fehlen die Punkte 8 und 9, so dass die Tagesordnung jetzt mit der Nr. 10 fortgesetzt wird. Die Geschäftsstelle bittet, den Fehler zu entschuldigen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 (TO-Punkt 10), der bei geschätzten Erträgen von 288.460,- € und Aufwendungen von 498.180,- € und somit mit einer Entnahme aus dem Vermögen in Höhe von 209.720,- € abschließt, ist allen Mitgliedern mit der Einladung zugegangen und wird als Folie an die Wand projiziert. Der 1. Vorsitzende erläutert die wichtigsten Positionen des Haushaltsplanes. Die hohe Entnahme aus dem Vermögen ergibt sich daraus, dass in diesem Entwurf des Haushaltsplanes eingeplant ist, dass ein Quartalsbeitrag ausgesetzt wird und jeder Kollege, der ununterbrochen ein Jahr Beiträge an den ZBV entrichtet hat, wieder einen Fortbildungsscheck in Höhe von 50,- € erhält. Aufgrund der Beitragsaussetzung und des ausgegebenen Fortbildungsschecks ist der ZBV Oberfranken der günstigste ZBV in Bayern. Andere ZBVe müssen derzeit ihre Beiträge erhöhen. Es ist ein fristgerechter Antrag zur Mitgliederversammlung von Herrn Kollegen Dr. Hartlehnert aus Speichersdorf eingegangen, der den Haushaltsplan für 2016 betrifft. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich diesen Antrag unter diesem TOPunkt behandeln. *) Diese Niederschrift ist offiziell. Auf sie wird bei der Genehmigung in der nächsten Mitgliederversammlung Bezug genommen. 8 MZO 1/2016 Kollege Dr. Hartlehnert beantragt die Aussetzung des ZBVBeitrages im Jahr 2016 für zwei Quartale und begründet dies. Der vollständige Antrag wird als Folie an die Wand projiziert. Kollege Dr. Hartlehnert zieht seinen Antrag zurück. Der ZBV Oberfranken hätte gerne die auf der gleichen Ebene gelegene dritte Wohnung erworben, falls diese zum Kauf ansteht. Das Problem ist, dass aufgrund der immer umfangreicheren Aufgabengebiete die Lagerkapazität fast ausgeschöpft ist. Für die nächste Mitgliederversammlung wird ein entsprechender Vorratsbeschluss vorgesehen. Zwei Oberfranken in München geehrt! Im Anschluss an die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer am 27. November 2015 in München wurden zwei Oberfranken, Dr. Bert Wagner aus Weißenstadt und Dr. Claus Durlak aus Bayreuth, vom Präsidenten der BLZK Christian Berger, für ihre Verdienste um die bayerische Zahnärzteschaft geehrt. Der vom ZBV Oberfranken vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes 2016 mit einer Entnahme aus dem Vermögen in Höhe von 209.720,- € wird einstimmig mit 32 Jastimmen beschlossen. Anträge - Schriftliche Anfragen (TO-Punkt 11): Zur Mitgliederversammlung ist fristgerecht ein weiterer Antrag eingegangen, und zwar von Kollegen Dr. Greifenhagen. Er beantragt, dass die nächste Hauptversammlung in 2016 nicht in Hochfranken sondern in Ober-Mainfranken stattfinden soll. Der Antrag wird als Folie an die Wand projiziert. Der 1. Vorsitzende berichtet, dass vor der Mitgliederversammlung auf der ZBV-Geschäftsstelle eine Vorstandssitzung stattfindet, um Kosten zu sparen. Würde der Antrag von Kollegen Dr. Greifenhagen angenommen, so müsste die Vorstandssitzung entweder früher beginnen oder auf einen anderen Tag verlegt werden. Der Antrag von Kollegen Dr. Greifenhagen wird bei 3 Jastimmen und 29 Neinstimmen abgelehnt. Damit ist die Tagesordnung der Mitgliederversammlung abgehandelt. Der 1. Vorsitzende bedankt sich bei seinem Stellvertreter Dr. Zajitschek und den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für deren Einsatz. Dr. Claus Durlak wird vom Präsidenten der BLZK, Christian Berger, ausgezeichnet. Eigentlich sollten beide mit der Silbernen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft ausgezeichnet werden, dies war aber nur bei Kollegen Durlak möglich. Der Grund: Dr. Wagner teilte dem Präsidenten im Vorfeld pflichtbewusst mit, dass er die Silberne und die Goldene Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft bereits in den 80er Jahren durch den damaligen Präsidenten Dr. Erich Pillwein erhalten hätte. Das war noch im Vor-EDV-Zeitalter und der Ordner mit dem Aufdruck „Ehrungen“ aus der damaligen Zeit verstaubt vermutlich inzwischen im Keller des Zahnärztehauses. So geriet es in Vergessenheit. Nachdem Kollege Dr. Achenbach, der seit vielen Jahrzehnten in der Standespolitik tätig ist, sein Amt als Bezirksstellenvorsitzender der KZVB zum Jahresende auf eigenen Wunsch niederlegen wird, bedankt sich der 1. Vorsitzende bei ihm für die angenehme Zusammenarbeit und überreicht ihm im Namen des Gesamtvorstandes des ZBV Oberfranken ein Präsent. Kollege Dr. Schott schließt um 20.10 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken und übergibt das Wort an Kollegen Dr. Achenbach für die Fragestunde der Bezirksstelle Oberfranken der KZVB. Dr. Bert Wagner bei seiner Dankesrede Bayreuth, 31.01.2016 Dr. Schott 1. Vorsitzender Förster Protokollführerin So konnte der Präsident Christian Berger in seiner Laudatio nur die Verdienste von Dr. Bert Wagner würdigen. Es gibt nämlich keine Ehrung im zahnärztlichen Bereich, die Dr. Wagner nicht schon erhalten hat. Darüber hinaus wurde ihm 1991 auch das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Dr. Wagner lies es sich nicht nehmen, nochmals ans Rednerpult im großen Vortragssaal im Zahnärztehaus zu treten, sich zu bedanken und kurzweilig aus den alten Zeiten zu berichten. Bilden Sie heute schon für morgen aus. Schaffen Sie zusätzliche Ausbildungsplätze Anschließend wurde er – mein ehemaliger Obmann - in dem Raum, in dem er viele Jahre die oberfränkischen Zahnärzte bei den Versammlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns vertreten hat, mit Standing Ovations verabschiedet. Ein Moment, bei dem nicht nur ich eine Gänsehaut bekam. Dr. Thomas Sommerer, Marktredwitz MZO 1/2016 9 Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notfalldienst Bamberg-Stadt und -Land 26./27.03.2016 ZA Losgar Robert, 96050 Bamberg Dr. Hock Tobias, 96110 Scheßlitz, Peulendorfer Str. 1, Tel. 0800/6649289 16./17.04.2016 Dr. Müller Knut, 96047 Bamberg Dr. Hochmuth Matthias, 96129 Strullendorf, Bamberger Str. 1, Tel. 0800/6649289 14./15.05.2016 Dr. Pfister Klaus, 96050 Bamberg Dr. Dr. Müller Hans Jürgen, 96179 Rattelsdorf, Bamberger Str. 8, Tel. 0800/6649289 21./22.05.2016 Dr. Rauh Rudolf, 96052 Bamberg Dr. Hillmann Claus, 96129 Mistendorf, Frankenstr. 8, Tel. 0800/6649289 25./26.06.2016 Dr. Schneider Kurt, 96047 Bamberg Dr. Dr. Müller Hans Jürgen, 96179 Rattelsdorf, Bamberger Str. 8, Tel. 0800/6649289 Bayreuth-Stadt und -Land 28.03.2016 Dr. Reichenberger Simone, 95445 Bayreuth, Spinnereistr. 5a, Tel. 0921/56904, 0921/1627663 u. 0151/50493338 Dr. Bauer Brigitte, 91257 Pegnitz Coburg-Stadt 23./24.04.2016 Dr. Dr. Feller Kay-Uwe (MVZ Coburg GbR), 96450 Coburg, Hindenburgstr. 2, Tel. 09561/59660 u. 0176/70253367 30.04./01.05.2016 Dr. Wulf Stefan, 96450 Coburg, Seifartshofstr. 36, Tel. 09561/90264 Coburg-Land 05./06.05.2016 ZÄ Brückner-Ullrich Beate, 96479 Weitramsdorf, Coburger Str. 26, Tel. 09561/36263 26./27.05.2016 Dr. Vorderwülbecke Peter, 96145 Seßlach, Friedrich-Rückert-Str. 5, Tel. 09569/261 u. 09569/1063 04./05.06.2016 Dr. Dupont André, 96472 Rödental, Kaulberg 3, Tel. 09563/2044 u. 09563/6678 09./10.07.2016 Dr. Reißenweber Christian, 96271 Grub am Forst, Oberer Weg 1, Tel. 09560/788 Landkreis Forchheim 04./05.06.2016 ZÄ Scheuck Elisabeth, 91301 Forchheim, Apothekenstr. 8, Tel. 09191/15746 Hof-Stadt 09./10.04.2016 Dr. Weber Hans, 95028 Hof, Altstadt 14/16, Tel. 09281/3383 u. 09281/95262 16./17.04.2016 ZA Thüroff Helmut, 95028 Hof, Ludwigstr. 12, Tel. 09281/3168 07./08.05.2016 ZÄ Motzke Shenja, 95032 Hof, Eppenreuther Str. 23, Tel. 09281/2992 u. 0173/6703500 11./12.06.2016 Dr. Hager Till, 95028 Hof, Von-der-Tann-Str. 2, Tel. 09281/86188 u. 09281/96362 25./26.06.2016 Dr. Gäbler Joachim, 95028 Hof, Friedrichstr. 7, Tel. 09281/18334 Hof-Land 16./17.04.2016 ZA Just Fabian, 95119 Naila, Hofer Str. 7, Tel. 09282/95370 u. 0174/4791830 23./24.04.2016 Dr. Högner Mareen, 95119 Naila, Frankenwaldstr. 18, Tel. 09282/404 07./08.05.2016 ZÄ Pohl-Müßig Anita, 95234 Sparneck, Wiesenstr. 13, Tel. 09251/6014 Landkreis Kronach 09./10.04.2016 ZA Pechtold Reiner, 96268 Mitwitz, Steinach 23, Tel. 09266/99090 23./24.04.2016 Dr. Schwarz Eduard, 96369 Weißenbrunn, Waldweg 3, Tel. 09261/3700 21./22.05.2016 ZA Schellenberg Hagen, 96317 Kronach, Adolf-Kolping-Str. 12, Tel. 09261/3532 u. 09261/506617 Landkreis Kulmbach 05./06.05.2016 Dr. Brückner-Hoffmann Susanne, 95326 Kulmbach, Pestalozzistr. 6a, Tel. 09221/4850, 09221/605645 u. 0171/2866809 Landkreis Lichtenfels 16./17.04.2016 Dr. Scholl Holger, 96231 Bad Staffelstein, Bahnhofstr. 14, Tel. 09573/7323 28./29.05.2016 Dr. Rückert Joachim, 96231 Bad Staffelstein, Bahnhofstr. 14, Tel. 09573/7323 Landkreis Wunsiedel 28.03.2016 Dr.(U) Pach-Wagner Nancy, 95163 Weißenstadt, Martin-Luther-Str. 1, Tel. 09253/221 u. 09253/1051 16.05.2016 Dr. Hösl Michael, 95632 Wunsiedel, Theresienstr. 1, Tel. 09232/1500 09./10.07.2016 Dr. Engel Ulrike, 95632 Wunsiedel, Pachelbelgasse 4, Tel. 09232/7555 u. 0171/5161557 10 MZO 1/2016 Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren! Abmahnrisikio, wenn seit 01.01.2015 gültige Neuregelungen und Links nicht ins Impressum aufgenommen werden Zahnärzte, die eine Website betreiben, sind an § 5 des Telemediengesetzes (TMG) gebunden. Danach müssen bestimmte Pflichtangaben im Impressum der Praxishomepage angegeben werden. Aufgrund gesetzlicher Neuerungen müssen die meisten Praxen in Bayern daher jetzt ihr Impressum aktualisieren. Andernfalls droht das Risiko einer teuren und unangenehmen Abmahnung. Der Streitwert liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000,- EUR – eine Abmahnung ist also nicht nur unangenehm, sondern auch gleich sehr teuer. A) Neue Zuständigkeiten bei der Bezirksregierung Seit Anfang 2015 gibt es in Bayern eine gesetzliche Neuregelung bei der Zuständigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich)/zuständigen Bezirksregierung. Diese wurde Ende April bekannt und durch die BLZK veröffentlicht. Bisher war für jeden Regierungsbezirk auch die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Seit 1. Januar 2015 sind seitdem nur noch die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zuständig. Wer also in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben zahnärztlich tätig ist, muss im elektronischen Impressum der Praxis-Website die Regierung von Oberbayern als zuständige Approbationsbehörde angeben, wer in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- oder Unterfranken eine Zahnarztpraxis betreibt, die Regierung von Unterfranken. In Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden: Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich / zuständige Bezirksregierung • Regierung von Oberbayern (verlinken auf http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/) Maximilianstraße 39, 80538 München In Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden: B) Neue Homepage der BLZK erfordert neue Verlinkungen Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat vor kurzem ihren Internetauftritt aktualisiert. Da im Impressum verschiedene Dokumente des geltenden Berufsrechts verlinkt werden müssen, sollten Sie auf Ihrer Impressumseite jetzt diese Links ebenfalls aktualisieren. Die aktuellen Links sind auf der neuen BLZK-Homepage einsehbar unter „berufsrechtliche Regelungen”: http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_berufsrechtliche_regelungen.html Anzugeben und zu verlinken sind folgende Dokumente: Geltendes Berufsrecht: • Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte (verlinken auf http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/ berufsordnung.pdf/$file/berufsordnung.pdf) • Zahnheilkundegesetz (verlinken auf http://www.gesetze-im-internet.de/zhg/) • Heilberufe-Kammergesetz (verlinken auf http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/ page/bsbayprod.psml;jsessionid=90C4BE1D345A03DCF7513 8F8C9E8271A.jp24?showdoccase=1&st=null&doc. id=jlr-HKGBY2002rahmen) • Gebührenordnung für Zahnärzte (verlinken auf http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/ BJNR023160987.html) Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt BZB Januar/Februar 2015 - Seite 44 ZNN 2-2015 Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich / zuständige Bezirksregierung • Regierung von Unterfranken (verlinken auf http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/) Peterplatz 9, 97070 Würzburg Quelle: BLZK-Nachrichten (http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_webb9w3b2j.html) MZO 1/2016 11 KZV-Projekte der letzten Legislaturperiode – eine Bilanz Die KZBV und nachfolgend die Länder KZVen versuchten sich in der nun auslaufenden Legislaturperiode an zwei Großprojekten. Erstens dem sogenannten Reset, der eine Neujustierung von Punktwerten und Gesamtvergütung und in der Folge eine „Entbudgetierung“ bringen sollte. Und zweitens dem A und B Konzept, das außerhalb strenger Budgets die Behandlung von Pflegebedürftigen sichern sollte. Doch was ist in Bayern aus den ambitionierten Projekten geworden? J Reset versemmelt Um es klipp und klar festzustellen: Eine Entbudgetierung hat, insbesondere bei der AOK, nicht stattgefunden. Der geplante Effekt der Neujustierung, ausreichende Budgets zur Verfügung zu stellen, trat nicht ein – der Reset wurde gründlich versemmelt. Schon 2013, im ersten Jahr des Resets, wurde das AOKBudget deutlich überschritten. Um keine Puffertage ausrufen zu müssen, wurde diese Überschreitung durch eine Punktwertabsenkung 2014 kompensiert. Im Jahr 2014 gab es vom 06.10. bis 23.12.2014 – also nahezu das gesamte IV. Quartal Puffertage. Und 2015 war der Zeitraum von 17.08. bis 11.09.2015 betroffen. Im Jahr 2016 ist mit Puffertagen sicher erst nach Ende der KZVB-Wahlzeit zu rechnen. Geblieben sind die Punktwertabsenkungen bei den Ersatzkassen. Der Reset hat in Bayern keinen wahrnehmbaren Nutzen für die Zahnärzteschaft gebracht. J Neue BEMA-Leistungen 2013 und 2014 In den Jahren 2013 und 2014 wurden wir mit einer Vielzahl neuer BEMA-Positionen beglückt, um die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern (siehe Graphik). Der aktuelle Vertrag der KZVB mit der AOK Bayern stellt auch hier klar, dass diese Leistungen spätestens ab 2017 im Budget enthalten (= „Bestandteil der plafondierten Gesamtvergütung“) sind. Nach diesem Vertrag gilt die Gesamtvergütungsobergrenze für alle vertragszahnärztlichen Leistungsbereiche, die wie folgt erläutert werden: KCH, PAR, KB und KFO, ausgenommen ZE und IP/FU sowie die BEMA Pos. 172a bis d, 154 und 155 12 MZO 1/2016 Die Leistungen 172a bis d sowie 154 und 155 sind ab 2017 „Bestandteil der plafondierten Gesamtvergütung“. Ausdrücklich und einvernehmlich geregelt ist, dass auch Leistungen „im Zusammenhang mit bzw. nach § 87 Abs. 2i SGB V“ Bestandteil der plafondierten Gesamtvergütung sind. Faktisch bedeutet dies, dass alle Behandlungen, die durch die neuen Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen ausgelöst werden, künftig Bestandteil des Budgets sind. Ob Vertragsabschlüsse, die Budgetsteigerungen lediglich im Bereich der Grundlohnsummenentwicklung vorsehen, die möglichen Stei- gerungen in diesem Bereich abfangen werden, darf bezweifelt werden (siehe Graphik Pflegebedürftige in Deutschland). Es besteht das konkrete Risiko, dass auch diese Leistungen künftig von uns selbst bzw. über Puffertage mitfinanziert werden müssen. Die Probleme dieser Konstellation werden allerdings erst ab 2017 virulent, schlagen also wie weitere Puffertage erst nach den Wahlen in den Praxen auf. Dr. Reiner Zajitschek 2. Vorsitzender des ZBV Oberfranken Neue BEMA Positionen seit 2005 BEMA-Nummer Punkte Beschreibung Zuschlag für das Aufsuchen von pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung. Zuschlag für das Aufsuchen jedes weite172b* 31 ren Pflegebedürftigen in derselben Pflegeeinrichtung in zeitlichem Zusammenhang. Beurteilung des zahnärztlichen Behand172c* 16 lungsbedarfs, des Pflegezustands der Zähne, der Mundschleimhaut sowie der Prothesen, für das Einbringen von versichertenbezogenen Vorschlägen für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit, einschließlich der Dokumentation anhand eines Formblattes. Unterstützung und ggf. praktische Anlei172d* 20 tung des Pflegepersonals zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit. Dabei sollen auch Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege sowie zu Pflege und Handhabung des Zahnersatzes gegeben werden. Besuch eines Versicherten auf einer Pfle153 28 gestation (z.B. in Alten- oder Pflegehei(statt vorher 14) men) zu vorher vereinbarten Zeiten und (dafür entfallen bei regelmäßiger Tätigkeit des VertragsZuschläge nach zahnarztes auf der Pflegestation ohne 161!!) Vorliegen eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGBV Besuch eines pflegebedürftigen Versi154* 28 cherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGBV Besuch je weiterem pflegebedürftigen 155* 26 Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGBV Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 161 und 154 [nicht mehr 153!!] Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 162 und 155 Zuschlag zu den Leistungen nach den 165 14 Nrn. 151,152, 153, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr konsiliarische Erörterung 181 14 konsiliarische Erörterungen im Rahmen 182* 14 von Kooperationsverträgen nach §119b Abs. 1 SGB V *nur abrechenbar in Verbindung mit Kooperationsverträgen nach §119b Abs. 1 SGB V 172a* 36 151 36 152 34 Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und eingehender Untersuchung Besuch eines weiteren Versicherten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder extrabugetär Jahr bis 2016 01.04.2014 bis 2016 01.04.2014 bis 2016 01.04.2014 bis 2016 01.04.2014 nein 01.04.2014 bis 2016 01.04.2014 bis 2016 01.04.2014 01.04.2014 01.04.2014 01.04.2014 nein nein 01.04.2014 01.04.2014 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 MZO 1/2016 13 153 161 161a 161b 161c 161d 161e 161f 162 162a 162b 162c 162d 162e 162f 165 171 171a 171b 14 MZO 1/2016 Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehender Untersuchung Besuch eines Versicherten auf einer Pfle14 gestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen) zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit des Vertragszahnarztes auf der Pflegestation Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151, 153 a) Zuschlag für dringend angeforderte 18 und unverzüglich durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 oder 153 b) Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 29 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach Nr. 151 c) Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 50 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach Nr. 151 d) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- o38 der Feiertagen durchgeführte Besuche nach Nr. 151 e) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder 67 Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach Nr. 151 f) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder 88 Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach Nr. 151 Zuschläge für Besuche nach Nr. 152 a) Zuschlag für dringend angeforderte 9 und unverzüglich durchgeführte Besuche b) Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 15 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche c) Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 25 und 6 Uhr durchgeführte Besuche d) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- o19 der Feiertagen durchgeführte Besuche e) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder 34 Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche f) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder 44 Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche Zuschlag zu den Leistungen nach den 14 Nrn. 151, 152 und 153 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr Zuschläge nach § 87 Abs. 2i SGB V a) Zuschlag für das Aufsuchen von Versi35 cherten, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen b) Zuschlag für das Aufsuchen von weite30 ren Versicherten, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen, in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 171 a nein 01.04.2013 nein nein 01.04.2013 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein nein 01.04.2013 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein 01.04.2013 nein nein 01.04.2013 01.04.2013 nein 01.04.2013 Führungswechsel bei ZZB – Erneuerung oder Schockstarre? Der Druck war wohl zu groß geworden. Nachdem dem noch KZVB-Vorsitzenden Dr. Janusz Rat in der letzten Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns die Entlastung verweigert worden war, zog man bei ZZB offensichtlich die Reißleine. Rat wurde als ZZB-Landesvorsitzender abgelöst und steht laut einer ZZB-Presseerklärung auch für ein Amt in der KZVB künftig nicht mehr zur Verfügung. Dieser plötzliche und drastische Sinneswandel des durchaus machtbewussten Janusz Rat lässt Insider an der nach außen zur Schau getragenen ZZB-Harmonie zweifeln. Die Amtsführung des Vorstandes der KZVB sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für belastende Negativschlagzeilen. Dies führte im Ergebnis zum Verlust von Vertrauen und dem Verlust der Mehrheit in der Vertreterversammlung. Zwar entging Rat seiner Abwahl mit einem 12 : 12 Patt um Haaresbreite – gleichwohl signalisierte dieses Ergebnis den Anfang vom Ende. Rat steht vor dem Scherbenhaufen seiner Amtsführung. Umgeben von willfährigen Gefolgsleuten entzog er sich jahrelang jeglicher effektiver parlamentarischer Kontrolle. So wurde z. B. die Fraktion des Freien Verbandes von dem nach der Vertreterversammlung zweitwichtigsten Kontrollgremium, dem Finanzausschuss, ausgeschlossen. Ein Sachverhalt, der sich nun rächt. Die Vorbehalte des Vorsitzenden des Finanzausschusses, die die Entlastung des Vorstandes verhinderten, stehen weiter im Raum. Der Fraktion des Freien Verbandes ist eine Einsicht in die Belege bisher noch nicht möglich gewesen. Inwieweit eine uneingeschränkte Einsichtnahme und somit eine tatsächliche Prüfung dieser Vorbehalte erfolgen kann, steht in den Sternen. Dass eine Kontrolle des Vorstandes durch die Opposition dringend nötig gewesen wäre, zeigte sich z. B. im Jahr 2012, als um 50 % überhöhte Vorstandsprämien ausgezahlt wurden. Und dann ist da noch die Partynia-Affäre. Rat hatte sich über Jahre bei Wikipedia in einem Umfang betätigt, dass sich die Aufsichtsbehörde und sogar der Landtag mit dieser „Freizeitbeschäftigung“ befassen mussten. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob der neue Landesvorsitzende Dr. Stefan Böhm tatsächlich die bessere Wahl für ZZB ist. Von einer personellen Erneuerung kann jedenfalls nicht die Rede sein. Immerhin war er in der KZVB in den letzten fünf Jahren als Stellvertreter Rats nicht nur Nutznießer der dubiosen Prämiengewährung, sondern darüber hinaus auch mitverantwortlich für alle Kritikpunkte an der Amtsführung des KZVB-Vorstandes. Mit einer Ausnahme: Die Partynia-Affäre. Die hat er nämlich höchstpersönlich dadurch ins Rollen gebracht, dass er der Opposition umfangreiche belastende Unterlagen gegen Rat zugespielt hat. Im Sommer haben die bayerischen Zahnärzte die Wahl, wie es in der KZVB weitergeht. Echte Erneuerung täte Not. Mit besten kollegialen Grüßen Dr. Reiner Zajitschek 2. Vorsitzender des ZBV Oberfranken Bayerischer Implantologietag Frühjahrssymposium 2016 22. – 23.04.2016 Hotel Dolce / München Unterschleißheim 8 Fortbildungspunkte Veranstalter: LV Bayern im DGI e.V. (Dr. Friedemann Petschelt, Vorsitzender) Referenten: · Dr. Stefan Neumeyer · Prof. Dr. Katja Nelson · Dr. Christian Hammächer · Priv.-Doz. Dr. Jamal M. Stein, MSc. · Prof. Dr. Takahiro Ogawa · PD Dr. Sven Otto · Prof. Paulo Malo Veranstaltungsort: Dolce Munich Unterschleißheim, Conference Center & Hotel Andreas-Danzer-Weg 1, 85716 Unterschleißheim Verbindliche Anmeldung Frühjahrssymposium LV Bayern im DGI e.V.: Online: www.dginet.de/event/FS-Muenchen Fax: +49 (89) 55 05 209-2 In Kooperation mit: DGZMK DGMKG BDIZ BDO DGOI LVMK DGZI ProLab Verans taltu ngs- ZMFI Curriculum 2016/2017 TIPP! Zahnmedizinische Fachassistenz für Implantologie und Implantatprothetik Infos & Anmeldung unter: www.dginet.de/zmfi MZO 1/2016 15 Info ZBV direkt der Bayerischen Landeszahnärztekammer vom 3. Februar 2016 Seite 1 von 1 Online-Services für die Praxis Kostenfreie Angebote der BLZK: Zahnarztsuche, Praxisbörse und Newsletter München – Nicht nur für Patienten, sondern auch für Zahnärzte ist das Internet eine wichtige Informationsquelle. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) baut deshalb ihre Online-Services weiter aus. Zahnarztsuche wieder online Seit Januar ist die Zahnarztsuche auf http://zahnarztsuche.blzk.de wieder online. Zahnärzte, die in Bayern niedergelassen sind, können sich kostenfrei in die Suchmaschine aufnehmen lassen. Automatisch aufgelistet wird allerdings nur, wer zuvor der Veröffentlichung seiner Stammdaten schriftlich zugestimmt und die entsprechende Einwilligungserklärung per Post oder Fax an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband übersandt hat. Weitere Informationen zur Online-Zahnarztsuche und die erforderliche Einwilligungserklärung finden Sie im QM Online der BLZK. Optional können Teilnehmer der Online-Zahnarztsuche weitere Angaben über ihre Praxis wie Homepage, E-Mail-Kontakt sowie Hinweise auf Parkmöglichkeiten, barrierefreie Praxisräume und Hausbesuche veröffentlichen. Das Online-Formular zur Eintragung dieser Zusatzdaten ist ebenfalls im QM Online der BLZK zu finden: http://qm.blzk.de Praxisbörse: Unterstützung für Existenzgründer Seit Juli 2015 haben bayerische Zahnärzte, die eine Praxis kaufen oder verkaufen wollen, die Möglichkeit, unter dem Internetlink http://praxisboerse.blzk.de kostenfreie Anzeigen zu schalten. Mit der Praxisbörse spricht die Kammer vor allem Existenzgründer an. Sie ist ähnlich wie der Online-Stellenmarkt der BLZK aufgebaut. Zusätzlich können Anbieter in ihrem Inserat bis zu vier Fotos von den Praxisräumen veröffentlichen. Die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte sieht in diesem Angebot ein wichtiges Instrument zum Erhalt der flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung. Mit dem Newsletter auf dem neuesten Stand Über aktuelle Themen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Praxisführung, Qualitätsmanagement sowie Betriebswirtschaft und Recht informiert seit November 2015 der neue BLZKNewsletter für Zahnärzte. Der elektronische Informationsservice wird nach vorheriger Anmeldung im QM Online der BLZK per E-Mail übermittelt. Über ihren Zugang zum QM Online, dem geschützten Zahnärztebereich der BLZK, können Zahnärzte den Newsletter kostenfrei bestellen. Der Direktlink für die Newsletter-Anmeldung lautet: http://qm.blzk.de/newsletter Kontakt: Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected] Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist die gesetzliche Berufsvertretung aller rund 15.000 bayerischen Zahnärzte. Sie setzt sich aktiv für Rechte und Interessen der Zahnärzte sowie für Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung ein. Dabei steht sie für Qualität in der Zahnmedizin als Ergebnis wissenschaftlich begründeter Präventions- und Behandlungskonzepte, die sich an der Individualität des einzelnen Patienten orientieren. Der Patientenschutz ist ein vorrangiges Anliegen der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Bayerische Landeszahnärztekammer (www.blzk.de), Körperschaft des öffentlichen Rechts Gesetzlicher Vertreter: Präsident Christian Berger, Fallstraße 34, 81369 München 16 MZO 1/2016 P R E S S E I N F O R M A T I O N Nr. 02/2016 Terminvergabestellen = bürokratischer Irrsinn! Nach Beurteilung unseres Vorstandes und unserer Beiräte sowie Experten ist die nun gültige Regelung zur Terminvergabe bei Fachärzten ausschließlich ein Scheinmarketing oder Aktionismus der Krankenbetreuungspolitik für die Krankenkassenpflichtversicherten in enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der Medienhype der letzten Tage zu dieser Thematik ist ein Spiegelbild der staatlich gelenkten Verdummung der gesamten Bevölkerung. Unsere ambulant tätigen Mediziner haben diesen Beruf erlernt, um ihre Patienten trotz der bestehenden gesetzlichen Einschränkungen zu behandeln. Wer dies leugnet, verfälscht die aktuelle Situation und versucht eine Berufsgruppe zu diffamieren und belastet damit die Vertrauensbasis zwischen Patient und Mediziner. Wenn sich aus dem Krankheitsbild eines Patienten ein zusätzlicher Bedarf an spezialisierter Beratung durch einen anderen Mediziner ergibt, wurde auch schon bisher ein Kontakt und Termin zu einem Spezialisten hergestellt. Die Patienten, die mit akuten Erkrankungen eine Arztpraxis besuchen, werden in der Regel auch sofort behandelt. Dagegen kann es zu Terminverzögerungen kommen, wenn die Erkrankung keinen sofortigen und/oder dringlichen Behandlungstermin erfordert. Da die Gesamtvergütung für die ambulant tätigen Ärzte in den letzten Jahren eingefroren wurde, sind die Mediziner jedoch zum Erhalt ihrer Existenz gezwungen, die Anzahl der Patienten, die behandelt werden sollen, zu limitieren. Eine unentgeltliche Leistungserbringung ist berufsrechtlich verboten und wäre den Ärzten auch nicht zuzumuten. Dies hat zur letztlich politisch verursachten und von den Krankenkassen mit zu verantwortenden Verknappung von Behandlungsterminen geführt. Der unsägliche Aktionismus der politischen Mandatsträger hat mit der Einführung von Terminvergabestellen in dieser Legislaturperiode das wichtige Problem der Vergütung der Mediziner mit unzureichenden Pauschalen und hat die Bezahlung des effektiven Aufwands für einen Patienten völlig verdrängt, obwohl bereits 30 % der kassenärztlichen Arbeit nachweislich ehrenamtlich erbracht wird. 1. Die Folgen der Terminvergabestellen für die Versicherten und Patienten sind: a) Wegfall der freien Arztwahl und des Selbstbestimmungsrechts b) Verlust der wohnortnahen Versorgung, da dem Patienten bei der Terminvergabe durch die Terminvergabestellen eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde zu dem vorgeschlagenen Mediziner zugemutet wird. c) In der Regel gehört dazu auch der Vertrauensverlust zu dem Mediziner, bei dem der Patient bisher immer oder hin und wieder in Behandlung war. d) Zusätzlich treten erhebliche Kosten bei dem über die Terminvergabestellen vermittelten Mediziner für die komplette Diagnostik an, mit Belastungen für den Patienten. 2. Die Folgen der Terminvergabestellen für die gesamten ambulant tätigen Mediziner: a) Der Aufbau der Terminvergabestellen in Deutschland in den Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen führt zu einem hohen administrativen, finanziellen und organisatorischen Aufwand. Die KVen veranschlagen ca. 50 Euro Kosten für eine einzelne Vermittlung eines Facharzttermins, die von den Honoraren der Ärzteschaft bezahlt werden müssen. b) Die Diffamierung der Mediziner in einer breit gestreuten Medienkampagne durch Politik und gesetzliche Krankenkassen. Wir wissen, dass die Mediziner nicht die Absicht haben, dem Patienten einen Schaden zuzufügen und auch den Beruf ergriffen haben, um effektiv zu behandeln. Was jedoch fehlt ist eine Anerkenntnis der Leistungen der Mediziner für die Behandlung der Patienten durch die Politik und die gesetzlichen Krankenkassen mit einer ausreichenden Gesamtvergütung. c) Abbau der Vertrauensbasis aller Bürger gegenüber den ambulant tätigen Medizinern und erst recht zwischen dem jeweiligen Mediziner und dem individuellen Patienten. 3. Unsere Vorschläge für die sofortige Abschaffung der Terminvergabestellen als bürokratischem Moloch zur Vernichtung von guten Ressourcen: a) Jeder gesetzlich versicherte Bürger hat das Recht mittels seiner elektronischen Gesundheitskarte in einem Quartal eines Kalenderjahrs einen von ihm ausgewählten ambulant tätigen Mediziner in seiner Praxis aufzusuchen. Wenn der Patient wegen der Ausweitung seiner Erkrankung oder zur Zweitmeinung einen weiteren ambulant tätigen Mediziner aufsuchen will, dann benötigt er eine Überweisung von seinem ausgewählten Mediziner. Dies führt zur Reduzierung der Kontakte der Patienten zu verschiedenen Ärzten und somit zur Reduzierung des Termindrucks in den Praxen. Ansonsten ist die elektronische Gesundheitskarte für einen weiteren Arzt in dem Quartal blockiert. b) Die gesetzlichen Krankenkassen und die Politik orientieren sich umgehend an den Interessen der Bürger und Beitragszahler und statten die vorhandenen ambulant tätigen Mediziner mit einem dem Aufwand der Behandlung gerecht MZO 1/2016 17 werdenden Honorar aus. Die betonierte Budgetierung muss aufgehoben werden und die effektive Nutzung der qualifizierten Mediziner würde zur Qualitätsverbesserung beitragen und somit auch die Kostensenkung ermöglichen. c) Die Schaumschlägerei zu Lasten der Vertrauensbasis der Bürger in die gesundheitliche Versorgung durch die Politik, die gesetzlichen Krankenkassen und die Quotenmedien sollte umgewandelt werden in eine sachliche Aufklärung der Bürger zu den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zum Erhalt und Ausbau der Gesundheit, damit das Unwissen dazu minimiert wird. Dies sollte die Aufgabe der gewählten Volksvertreter sein und nicht die Verunsicherung aller Bürger verbunden mit weiterhin zunehmender Bürokratie und Verschwendung von Finanzmitteln für Technik und Personal. Wolfram – Arnim Candidus Präsident Im Namen des Gesamtvorstandes Bürger Initiative Gesundheit e. V. Kontakt Pressestelle: Bürger Initiative Gesundheit e. V. Beethovenstraße 2 86150 Augsburg Tel.: 0821/50867969 Steueränderungsgesetz 2015 Historie Das Steueränderungsgesetz 2015 wurde noch als „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ auf den Weg gebracht. Mit verändertem Inhalt und unter dem neuen Namen „Steueränderungsgesetz 2015“ wurde es nun verabschiedet. Highlights Die für Ärzte und Zahnärzte interessantesten Aspekte haben wir im Folgenden dargestellt. a) Investitionsabzugsbetrag Zum Vorziehen von Abschreibungen Als Nachfolger der damaligen Ansparrücklage gibt es seit 2007 den Investitionsabzugsbetrag. Er kann für die künftige Anschaffung und/oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Betriebsgrößenmerkmale nicht überschritten werden. Damit kann der Gewinn bereits vor der Investition gemindert werden. Keine konkrete Benennung mehr, dafür digitale Übermittlung Weitere Voraussetzung ist, dass ein begünstigtes Wirtschaftsgut in den drei folgenden Wirtschaftsjahren angeschafft und ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Zusätzlich musste bisher das begünstigte Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen unter Angabe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten seiner Funktion nach benannt werden (§ 7 g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz - EStG). Die Benennung des Wirtschaftsguts seiner Funktion nach führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, ab 2016 auf die Funktionsbezeichnung zu verzichten. Allerdings wird nun verlangt, dass der Steuerpflichtige die Summen der Abzugsbeträge beziehungsweise der hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermittelt (§ 7 g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG n. F.). Die übrigen Voraussetzungen bleiben unverändert. 18 MZO 1/2016 Gewinngrenze bleibt Meistens scheitert die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages aber daran, dass die (Zahn-)Arztpraxis im Regelfall ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und dieser vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages die Gewinngrenze von 100.000,- € bereits überschritten hat. b) Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten Werden steuerlich nur noch mit Angabe der IdNr. akzeptiert Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten bis zu 13.805,- € im Kalenderjahr abgezogen werden, wenn der Zahlende dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Weitere Voraussetzung ab 2016 ist nun die Angabe der dem Zahlungsempfänger erteilten Identifikationsnummer (IdNr.) in der Steuererklärung des Zahlenden. Der Unterhaltsempfänger ist dazu verpflichtet, dem Zahlenden seine IdNr. mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Zahlende berechtigt, bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde die IdNr. der unterhaltenen Person zu erfragen. Anmerkung Die Änderung soll eine Versteuerung der Zahlungen beim Empfänger absichern. Eine analoge Regelung gibt es bereits für den Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 a Abs. 1 S. 9 ff. EStG. In diesem Fall muss die IdNr. des Empfängers bereits seit 2015 angegeben werden. Quelle: MARTIN + PARTNER, Schweinfurt Steuerberater – Rechtsanwalt Ärzte- und Zahnärzteberatung www.martin-partner-sw.de Telefon: 09721 97885-0 Einteilung des Notdienstes für 2017 Bitte teilen Sie uns Ihre geplante Praxisaufgabe bis Ende 2017 baldmöglichst mit, damit wir dies bei der Einteilung des Notdienstes für 2017 bereits berücksichtigen können. Chimera Schadsoftware legt Unternehmen und Behörden lahm Großen Schaden kann eine neue Ransomware mit dem Namen Chimera anrichten, wenn sie erst einmal einen Rechner in einer Firma oder Behörde infiziert hat. Daraufhin werden die gesamten Computersysteme so lange blockiert, bis Lösegeld bezahlt wird. Spezialisten für Cybercrime bei den Fachkommissariaten der Kriminalpolizeidienststellen in Oberfranken ermitteln bereits in mehreren Fällen. Im Visier stehen insbesondere kleine bis mittelständische Unternehmen, aber auch Behörden, die schnell Opfer folgender Masche werden können: Das gefährliche Programm versteckt sich in einem vermeintlichen Bewerbungsschreiben, das an die Firmen versandt wird. Oftmals haben Unternehmen tatsächlich aktuell Bewerbungsanzeigen geschaltet. Am Ende des Schreibens wird auf weitere Unterlagen, wie den Lebenslauf, im Anhang verwiesen, die auf einem Internetspeicher heruntergeladen werden können. Häufig handelt es sich um den bekannten Internetspeicher „DropBox“. Wer den Link dorthin anklickt, startet die Installation des Chimera-Trojaners. Sofort werden die Festplatten und Netzwerklaufwerke nachhaltig verschlüsselt und alle Bildschirme zeigen das digitale Erpresserschreiben. Darin werden in der Regel einige hundert Euro gefordert, ansonsten bleiben die Computersysteme blockiert. Zudem wird mit der Veröffentlichung der Firmendaten gedroht. Die Polizei warnt davor, den Geldforderungen nachzukommen. Aber für die Unternehmen ist Zeit Geld, daher zahlen die Firmen oftmals, ob die Daten dann auch wirklich wieder entschlüsselt und lesbar werden, ist nicht garantiert. Die Geldforderung soll in der virtuellen Währung Bitcoin transferiert werden, für diese Vorgehensweise geben die Erpresser ihren Opfern über ein anonymes Nachrichtensystem Hilfestellung. Anders als bei den Banküberweisungen weltweit, können der Weg und die Beteiligten bei dieser Art Zahlungen zurzeit nicht nachvollzogen werden. Immer wieder laufen die Ermittlungen bei den IT-Spezialisten der Kripodienststellen auf Hochtouren, sobald eine Infizierung mit dem Chimera-Trojaner stattgefunden hat und die Polizei verständigt wurde. Denn die blockierten Computersysteme haben meist nicht nur gravierende Folgen für das Unternehmen, vom Imageschaden ganz zu schweigen. Ein sabotiertes Firmennetzwerk kann unter Umständen auch das Ende einer Firma bedeuten. Man stelle sich vor, bei einem Arzt sind alle Patientenakten vernichtet oder eine Schule kann am Ende des Jahres keine Zeugnisse mehr ausstellen, da auch diese in Computersystemen gespeichert sind. Strafrechtlich ist die Tat unter Umständen sogar ein schwerer Fall der Computersabotage, der mit einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden kann. Die Oberfränkische Polizei warnt insbesondere vor der Chimera Schadsoftware und informiert, wie man sich schützen kann: – Mit einem einfachen Test kann man erkennen, dass die vermeintliche Bewerbung eigentlich eine „exe-Installationsdatei“ ist: Fährt man mit der Maus über die URL (Internetadresse), (nicht klicken), wird kurz darauf der wirkliche Downloadlink in der Statusleiste des Browsers angezeigt. – Um den Schaden nach einer Installation der Chimera Ransomware und auch von anderer Schadsoftware so gering wie möglich zu halten, ist ein regelmäßiges Backup sehr wichtig. Durch die Datensicherungen können System und Daten zumindest bis zum Stand des letzten Backups wiederhergestellt werden. Vor einem zurückspielen eines Backups ist unbedingt zu prüfen, ob sich nicht dort bereits Schadsoftware eingenistet hat. – Mit einer Firewall und einem Antivirenprogamm, das sich stets auf dem aktuellen Stand befindet, kann das Risiko, sich einen Virus oder einen Trojaner einzufangen, erheblich minimiert werden. Die Polizei empfiehlt für die E-Mailkommunikation mit Unbekannten den Einsatz von Einzelplatzrechnern oder virtuellen Maschinen, welche abgetrennt vom Unternehmensnetzwerk sind. Eine Verseuchung kann sich so nicht auf allen verbundenen Rechnern ausbreiten, der Schaden ist begrenzt. Verhalten im Schadensfall Schritt 1: Alle Verbindungen trennen: a) Trennen Sie den Computer vom Netzwerk (Stecker ziehen) b) Trennen Sie die Funkverbindungen (Wlan, Bluetooth, NFC, …) Schritt 2: Stellen Sie das Ausmaß der Infektion fest, prüfen Sie Folgendes: a) Netzlaufwerke (mapped oder shared) b) Eingebundene Verzeichnisse (mapped oder shared) von anderen Computern c) Netzwerkspeicher aller Arten (SAN, NAS, …) d) Externe Festplatten e) USB-Speicher jeglicher Art (USB-Sticks, Speicher-Karten, Telefone, Kameras, …) f) Cloud-Speicher (Drop-Box, Google Drive, OneDrive, …) Schritt 3: Stellen Sie die Art der Ransomware fest. Um welchen Typ handelt es sich? Beispielsweise Cryptolocker, Teslacrypt, … Schritt 4: Legen Sie die geeignete Handlung fest: In Abhängigkeit der Art der Ransomware können unterschiedliche Handlungen vorgenommen werden. Lösung 1: Stellen Sie die Datensicherung wieder her 1) Suchen Sie Ihre Backups a) Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Dateien vorhanden sind b) Stellen Sie sicher, dass das Backup funktional ist (bspw. Medium nicht lesbar, beschädigte Dateien, …) c) Suchen Sie nach versteckten Kopien (nicht mehr bei neueren Ransomware-Arten) d) Prüfen Sie frühere Versionen in Cloud-Speichern 2) Entfernen Sie die Ransomware von ihrem infizierten System 3) Stellen Sie die Dateien aus dem Backup wieder her 4) Stellen Sie das Ausmaß der Infektion sicher und handeln Sie entsprechend Lösung 2: Versuchen Sie eine Entschlüsselung 1) Stellen Sie fest, um welchen Ableger einer Ransomware es sich handelt 2) Suchen Sie einen Decryptor für ihre Variante, für neuere kann es unter Umständen noch keinen geben. Lassen Sie sich nicht von gefälschten und unseriösen Seiten verleiten, unbekannte Software zu installieren. Falls Sie einen gefunden haben: 3) Verbinden Sie alle Speicher (Festplatten, USB-Sticks, Netzlaufwerke, …), welche infiziert sind 4) Entschlüsseln Sie die Dateien 5) Stellen Sie das Ausmaß der Infektion sicher und handeln Sie entsprechend Lösung 3: Nichts tun (und Dateien verlieren) 1) Entfernen Sie die Ransomware 2) Sichern Sie die verschlüsselten Dateien, um sie ggf. in Zukunft zu entschlüsseln (optional) Schritt 5: Schützen Sie sich in Zukunft a) Sichern Sie Ihr System so ab, dass eine Infektion nicht mehr stattfindet. MZO 1/2016 19 Prävention Neben der Aktualisierung der Betriebssysteme und Software sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Backup aktuell und einsatzbereit ist. Nutzen Sie vorweihnachtliche Zeit, um einen Testlauf durchzuspielen. Zusätzlich sollten Sie Ihre E-Mail- und Browsersoftware so absichern, dass ungewünschte Inhalte nicht automatisch ausgeführt werden (bspw. click to play bei Plugins). Das tückische an der Ransomware ist, dass auch Dateien auf Netzlaufwerken verschlüsselt werden. Daher bietet es sich an, auf dem jeweiligen Server (im Falle von Microsofts Windows) den kostenfreien File Server Resource Manager zu konfigurieren, um sofort eine Benachrichtigung zu bekommen, wenn im Netzlaufwerk Dateiendungen von verschlüsselten Ressourcen auftauchen. Bericht zur Fortbildung „Gutachterliche Bewertung der Richtlinien bei ZE“ Gehalten von Gutachterreferent Dr. Walter, KZVB, in Himmelkron Nach allgemeiner Ausführung der rechtlichen Grundlagen nach SGB V, d. h. der Gesetzgeber gibt detaillierte Vorgaben, wurde erläutert, dass der gemeinsame Bundesausschuss, bestückt mit nur zwei Zahnärzten, bei Vetorecht des Gesetzgebers die Behandlungen bestimmt. Risikopatienten, die nicht in diesen Rahmen passen und damit nicht vertragskonform sind, werden nicht berücksichtigt. Es besteht auch wenig Aussicht, dass sich an dieser fatalen Situation etwas ändert bzw. angesichts der demographischen Entwicklung eine Änderung herbeigeführt wird. Denn diese bemitleidenswerten Patienten haben keine Lobby in der Politik und ihre Probleme finden wegen der heutigen Turbulenzen keine Beachtung. Vor allem die AOK-Führung ist sich der Tatsache bewusst, dass eine Berücksichtigung dieser nichtvertragskonformen Patientenkrankheitsbilder enorme Kosten verursacht. Auch wenn eine regionale AOK hierzu positiv eingestellt wäre, besteht die Hürde des gemeinsamen Bundesausschusses, bei dem die Finanzmittel verteilt werden und die Zahnärzte nur eine Minorität sind. Der SGB V regelt jedoch nur die Regelversorgung. Hierbei gibt es Auslegungsdifferenzen mit der AOK Bayern. Die KZVB bestellt die Gutachter, aber es gibt noch einige Alt-AOK-Angestellte, die als zahnärztliche Gutachter verbleiben dürfen. Da der Datenschutz durch die AOK nicht eingehalten wurde, also Unterlagen von den Verwaltungsangestellten eingesehen wurden, kam die bekannte Verfahrensänderung beim Unterlagenversand. AOK-Gutachten ohne körperliche Untersuchung sind nicht Stand der Wissenschaft! Um flächendeckend die Regionen mit Gutachter abzudecken, sollen sich Kollegen für Gutachtertätigkeiten melden. Vor allem in der Region Coburg bestehen erhebliche Engpässe. Mit Kollegen Dr. Achenbach wurde vereinbart, dass die Bezirksstelle für Meldungen bereit ist. Nach diesen allgemeinen Problemen wurden Behandlungsprobleme besprochen, die im Gutachten berücksichtigt werden. Bei PA-Fällen muss variabel gehandelt werden. Blutungen oder sehr tiefe Taschen sollten nicht vorhanden sein. 3 - 5 mm tiefe Sondierungen sind anzustreben und die Wertigkeit eines Zahnes bzw. Einbeziehung in einen Zahnersatz. Bei festen ZE-Lösungen sind PA-Zähne variabel zu berücksichtigen, die langfristige Prognose ist entscheidend. Für die Einbeziehung in die ZE-Planung ist die Langzeitprognose richtungsweisend. 20 MZO 1/2016 Röntgenaufnahmen sind als Beweissicherung für spätere Auseinandersetzungen wichtig und sollten bereits bei Verdacht eines Problems erstellt werden. Im Seitenzahnbereich ist Amalgam die Regelversorgung. Wichtig: Was nicht mit einer Amalgamfüllung lösbar bzw. versorgbar ist, erfüllt die Indikation für eine Kronenversorgung. Es ist jedoch wissenschaftlich keine Defektgröße vorgegeben, bei der eine Überkronung sinnvoll ist! Bei einer tiefen Karies sollte eine Wartezeit von 3 - 4 Wochen eingehalten werden, bis eine Kronenversorgung gestartet wird. In die Diskussion der Endoproblematik wurde das Publikum einbezogen. Anhand von Beispielfällen wurden Wurzelfüllungen diskutiert. Nach Ausheilung einer apikalen Entzündung verbleiben röntgenologisch immer noch Auffälligkeiten, die jedoch klinisch abgeklärt werden müssen. Für die Endo ist vorgegeben, dass eine Füllung bis zur Wurzelspitze erfolgt sein muss. Eine bessere Qualität der WF’s ist leider nur durch Zusatzmaßnahmen erreichbar, die privat zu bezahlen sind, da keine der Füllungstherapie angelehnte Mehrkostenregelung vorhanden ist. Da nur 60 - 70 % des Wurzelkanals mechanisch gereinigt werden kann, kommt der chemischen Desinfektion eine überragende Bedeutung zu. Eine Wurzelfüllung 0 - 3 mm vor Apex ist anzustreben, d. h. nur bis zur Konstriktion abzufüllen wäre ideal. Die im Röntgenbild bis zum Apex gefüllten Zähne sind meist überstopft, da die Foramen seitlich liegen und dann der röntgenologische Apex eine Fehlinformation ist. Bei der elektrischen Längenbestimmung besteht in der Regel eine kürzere Abfüllung der Wurzel, welche im Röntgenbild gut sichtbar ist! Überstopfungen sind resorbierbar und sind in Amerika (Puffs) ein Zeichen für gute Wurzelfüllungen. Auch Guttaperchaspitzen über dem Apex sind ohne Probleme. Hohlstellen unter Wurzelstiften sind ohne Bedeutung, wenn die apikale Füllung ohne Probleme ist. Diese Hohlstellen können auch mit Glasionomerzement gefüllt sein, was im Röntgenbild als Hohlstelle dominiert. Es sind nach Wurzelfüllungen keine Wartezeiten einzuhalten, da eine sofortige Versorgung die Erfolgsaussicht erhöht. Auch nach WSR ist keine Wartezeit erforderlich, da im Röntgenbild apikale Narben immer noch nach Jahren sichtbar sind und es keine röntgenologische Kontrollmöglichkeit gibt. Vor allem in der Oberkieferfront gibt es keine Knochenregeneration. Bei PA-Fällen ist die Blutungsfreiheit als Ausheilungszeichen zu bewerten. Knochenverlust bis 70 % ist für die KZVB von Bedeutung, aber die AOK geht bereits bei 50 % Knochenverlust von einer Nichtbehandelbarkeit aus! Kiefergelenksprobleme sind keine Indikation für einen neuen Zahnersatz. Hierbei ist die Schienen- und Physiotherapie die Behandlungsoption. Infraokklusionen über eine ganze Zahnreihe sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ohne Probleme, wie in einem Bild dargestellt wurde. 17 % aller natürlichen Zähne ohne Vorbehandlung haben keine Abstützung im Gegenkiefer. Dies ist bei Mängelrügenvorwürfen von Bedeutung! In einem eigenen aktuellen Fall hat ein Gutachter die Infraokklusion bei einem einzelnen Zahn bemängelt, der nach Eingliederung eines Zahnersatzes endodontisch behandelt wurde und wegen Aufbissproblemen nach Endobehandlung durch Einschleifen entlastet wurde. Dieser Fall ist wegen dieses Gutachtens in juristischer Klärung und es wird spannend, wie dieser Fall sich weiter entwickelt, denn der Auslöser des Gutachtens waren therapieressistente orofaciale Beschwerden und nicht eine einzelne Infraokklusion. Elongierte Zähne sind zum okklusalen Ausgleich in die Behandlungsplanung aufzunehmen und dann als Zähne zur Überkronung zu kennzeichnen. Die im Mängelrügenverfahren häufig monierte Kronenrandgestaltung bzw. Begutachtung wurde ebenfalls diskutiert: Es gibt keine Vorgabe. Eine Vielzahl von Untersuchungen ergibt unterschiedliche Werte. 500 Mikrometer sind ein Durchschnittswert und in der Regel gut erreichbar. Freiliegende Kronenränder im Frontzahnbereich berechtigen zur Neuversorgung. BUCHBESPRECHUNG Titel: Der Amelang Praxishandbuch – Vorsorge und Absicherungen für freiberufliche Zahnmediziner Autoren: Mike Amelang Dr. Andreas Sprafke In letzter Zeit wurden die Praxen mit Berichtigungsanträgen der AOK drangsaliert, die eine Umsetzung von F4-Füllungen zu F2-Aufbaufüllungen zum Ziel haben. Wenn eine Beobachtungszeit zwischen Füllung und ZE-Planung eingehalten wird, um die Prognose des Zahnes abzuschätzen, ist eine F4-Füllung abrechenbar. Wird in gleicher Sitzung die Planung erstellt, muss eine Aufbaufüllung abgerechnet werden. Weitere Informationen zu Mängelrügeverfahren und Schadensfällen werden in einer weiteren Vertragsreihe behandelt. Dr. Walter Panhans, Coburg Redaktionsschluss für die Ausgabe 2/2016 ist der 30. April 2016 Anzeigenschluss ist der 7. Mai 2016 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen/ Zahnärzte und deren Personal Der ZBV Oberfranken bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Jahr 2011 ihre Fachkunde erworben bzw. zuletzt aktualisiert haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 18. Juni 2016, in Bayreuth an. Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte, die im Jahr 2011 ihre Kenntnisse im Strahlenschutz erworben bzw. aktualisiert haben, finden Röntgenkurse am Samstag, 18. Juni 2016, in Bayreuth statt. Die Anmeldeformulare liegen bei. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind mit den Fragen der Absicherung und Vorsorge völlig überfordert. Die Absicherung existierender Risiken, wie z. B. Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung oder Praxisversicherungen, sind jedoch ein zentrales Risiko. Daneben spielt auch die Planung der Altersversorgung eine tragende Rolle, da der Praxisverkauf und der erhoffte Erlös daraus oftmals nicht den Erwartungen entsprechen. Auch die Vermögensplanung wird in diesem Werk beleuchtet. Nachdem die Berufsgruppe der Zahnärztinnen und Zahnärzte der Spitzenreiter bei Scheidungsfällen ist, kommt auch das Thema Ehescheidung ausführlich zum Tragen. Fazit: In diesem Buch beantworten die beiden Autoren Mike Amelang und Dr. Andreas Sprafke häufige Fragen aus dem täglichen Leben der Heilberufler und geben damit eine Hilfestellung, die eine oder andere Klippe erfolgreich zu umschiffen. Bemerkenswert ist der günstige Preis. Dr. Rüdiger Schott Der Amelang Praxishandbuch 2. Auflage 2015 85 Seiten Amelas-Verlagsgesellschaft bR Berlin Best.-Nr. ISBN 978-3-00-049177-1 Preis: 19,90 € MZO 1/2016 21 Propädeutik im Physikum 1948 Studentenhistorie von Dr. Bert Wagner Jeder approbierte Zahnarzt hat das Staatsexamen und davor die Vorprüfung, vulgo Physikum absolviert. Eines der Prüfungsfächer ist zahnärztliche Propädeutik. Phantomkurse im zahntechnischen Labor gehen voraus. Die technischen Gegebenheiten Auch 1948, vor 67 Jahren, war dies so. Die Regensburger Studenten saßen im Labor am Haidplatz im dritten Stock des Renaissance-Gebäudes und mühten sich mit den Prüfungsaufgaben ab. Wenn sie vorher ihre vier Gipszähne fertig geschnitzt hatten, alle 25 cm lang, folgte innerhalb von wenigen Tagen die Anfertigung einer Teilprothese mit doppelarmigen, gebogenen Klammern, 1948 bereits aus dem damaligen Kunststoff Paladon. Kautschukarbeit blieb ihnen erspart. Die Klammern, aus 0,8 mm starkem Federstahl, wurden gebogen („erst der Schwanz, dann die Schulter und dann die Arme“) aber mit welchen Zangen? Wer eine Hohlkehlzange hatte – „WaldsachsZange“ wurde sie genannt – reichte sie weiter, damit jeder seine Klammern biegen konnte. Allein das wurde für manchen zu einer technischen Quälerei über Tage hinweg. Währungsreform noch völlig unbekannt. Wer jemals einen Gipsabdruck gemacht hat, kennt die Tücken: Entweder man nahm den Gips zu früh aus dem Mund, dann gab es keinerlei Konturen; oder man wartete zu lange mit der Entfernung des Gipses, das führte zu quälerischen Notmaßnahmen im Mund des als Patient bereitwilligen Kollegen. Wenn dann schon der Abdrucklöffel aus dem Mund war, so musste der inzwischen ziemlich harte Gips von den Zahnreihen gebrochen werden, oft mit Hilfe eines Wachsmessers, mit dem man den Gips Brökkelchen für Bröckelchen aus dem Mund heraus popelte. Dann kamen die Tage der festsitzenden Arbeiten. Gefordert waren zwei Einzelkronen, ein Ringstiftzahn (damals Richmondkrone genannt), eine dreigliedrige Brücke mit Porzellan-Zwischenglied und eine unterspülbare Brücke von 44 bis 47. Wenige Monate nach der Währungsreform war alles Material noch Mangelware. Die technischen Gegebenheiten waren von einfachster Vorkriegsqualität, durch den überlangen Gebrauch bereits mangelhaft und fehlerbehaftet. Es gab keine Vorwärmeöfen. Die Gussmuffeln wurden auf dem Dreibein über einem Bunsenbrenner vorgewärmt, dann mit der Lötpistole und Stadtgas glühend gemacht (die Temperatur wurde nach der Helligkeit der Glut geschätzt), dann wurde das Gussmetall mit Borax als Schmelzmittel bestreut, mit der Flamme geschmolzen und schließlich mit der Handtiegelschleuder in den Gusskanal gepresst. Dank kollegialer Hilfe und Anleitung wurde wenigstens die Schleudertechnik gemeistert. (s. MZO 1/14). Die geforderten Kronen und Brücken Dann kam die Sisyphusarbeit des Zusammensetzens des Abdruckgipses im Löffel. Das stellte Höchstansprüche an die Geduld der Studenten. Wenn man einigermaßen Glück hatte, konnte man den Puzzle-Abdruck mit Modellgips ausgießen. Hartgips, damals zumeist „Moldano“ genannt, war eine Seltenheit. Sie war eigentlich nur den Kindern von praktizierenden Zahnärzten verfügbar. Schließlich folgte das Ablösen des Abdruckgipses in Stückchen vom „Meistermodell“. Extrahierte Zähne als Phantom Was noch fehlte, waren die Phantomzähne, die es, bis hinein in den Wurzelkanal, zu bearbeiten gab. Kunststoff-Modellzähne gab es keine. Woher Zähne nehmen? Wiederum mussten die Zahnarztkinder herhalten. Ich war ein solches. Lang schon vor dem Physikum, eigentlich noch im ersten Propädeutikkurs, beauftragte ich meine Eltern, extrahierte, vor allem einwurzelige Zähne nach der Extraktion sorgfältig zu reinigen, mit Wasserstoff-Peroxid H2O2 zu bleichen und zu sammeln. Dann verteilte ich diese Schätze weiter. Sie wurden von den einzelnen Kollegen in ihre Meistermodelle eingebracht. Erst wurde ein Gipszahn heraus gebrochen, die „Zahnlücke“ ausgebohrt, vertieft, bis der Phantomzahn hinein passte, und eingegipst. Bert Wagners Physikums-Modell Vorher aber war ein Gipsmodell fällig, mit eingebetteten Phantomzähnen. Die Studenten nahmen gegenseitig Abdrücke, damals mit dem zumeist rosa gefärbten Abdruckgips. Elastische Abdruckmassen, Alginate wie heute waren kurz nach der 22 MZO 1/2016 Nach diesen Vorbereitungen und der Studienzeit in drei Phantomkursen rückte das Physikum heran. Die Materialmisere wurde, gemessen an den technischen Prüfungsanforderungen, nahezu unerträglich. Es mussten ja im Physikum vier Zähne präpariert (am echten Menschenzahn!) und ein Wurzelkanal erweitert werden, um einen Stift aufzunehmen. Dies alles mit Instrumenten, die vielleicht in den Zwanziger und Dreißiger Jahren verwendbar waren, inzwischen aber alt und klapprig geworden waren. Elektrische kleine Hänge-Bohrmaschinen waren eine Seltenheit. Man arbeitete weitgehend mit der Fußtrittbohrmaschine. Auch Poliermaschinen wurden noch mit den Füßen bedient. Die Beleuchtung war mangelhaft. Im Technikraum gab es drei Kugel-Leuchten, in die 60-Watt-Glühbirnen eingeschraubt waren. Immerhin – Gas-Bunsenbrenner gab es, für zwei Studenten in der Regel einen. Original Gysi-Artikulator von 1923 Primitive Laborbedingungen 1948 Gips gab es. Einbettmassen musste man schon mit Geschick „organisieren“. Auch hier konnten Zahnarztkinder wenigstens begrenzt aushelfen. Bei Gussmuffeln half ein mit meinem Vater befreundeter Metallrohr-Fabrikant. Hier war der Verbrauch durch Verschmoren bei den vielen fehlerhaften Gussvorgängen besonders hoch. Modellierwachse konnte man vielleicht ergattern. Bei harten, blauen Gusswachsstangen war das schon schwieriger. Das Gussmetall Das Gussmetall war eine Katastrophe. Die Studenten arbeiteten damals mit Randolph, einer Messing-Zinklegierung, deren Name heute nicht einmal mehr in historischen Anmerkungen im Internet zu finden sind. Die Zahnarztkinder hatten aus dem elterlichen Labor ein Material zur Verfügung, das sich Silca nannte. Es war immerhin kurzfristig von silberfarbigem Aussehen. Mein Vater hat damit in seiner eigenen Praxis viele Kronen und Brücken eingegliedert. Wenn der Kronendeckel fertig gegossen war (falls der Gussvorgang fehlerfrei verlief, was bei Studenten nicht die Regel war), wurde er bearbeitet und auf den Ring aufgelötet. Die damaligen unedlen Legierungen waren nicht angussfähig. Beim Löten galt das alte Stoßgebet des Zahntechnikers „Kinder betet, Vater lötet“. Die Schmelzpunkte zwischen Gussmetall und Lötmetall lagen bei Randolph und Silca sehr nahe beieinander und es bestand dauernd die akute Gefahr, dass sich die Lötnaht entweder nicht schloss oder dass eine der beiden Metalllegierungen schmorte. Brücken Die nächst größeren Schwierigkeiten forderte die Herstellung der Brücken. Zunächst wurden die Ankerkronen gefertigt. Wenn diese passten, musste das Zwischenglied gemacht werden. Einigermaßen einfach war das bei der unterspülbaren Brücke, ebenfalls als Prüfungsarbeit gefordert. Das ging mit Die Herstellungsschritte der Kronen Zur damaligen Zeit waren Vollgusskronen noch in weiter Ferne. Die „Normalität“ waren die sog. Ring-Deckelkronen, die aus zwei Teilen, Blechring und Gussdeckel, bestanden. Nach der Präparation der Phantom-Zahnstümpfe wurde mit einem sog. Ringmaß der Stumpfumfang gemessen. Dann wurde ein Streifen Metallblech in Umfanglänge ausgeschnitten. Das Blech wurde Schnittkante auf Schnittkante gebogen und mit Hilfe von Borax verlötet. Dann wurde der Ring dem Zahnumfang und dem Gingivalrand angepasst. Auf den Kronenring wurde im Klapp-Klapp-Artikulator (wer hätte als Student wohl einen „Gysi“ gehabt?) der Deckel in Wachs modelliert und gegossen. In bestimmten Fällen wurde der Deckel aus Blech gestanzt. Hierzu waren Stanzeinrichtungen erforderlich, wie ein niedrig schmelzendes Stanzmetall mit Unter- und Oberteil, das man mit der Küvettenpresse zusammen drückte und in Kontur brachte. unterspülbare Brücke 34 - 37 einem modellierten Gussstück. Ungleich schwieriger war die Sache, wenn das Zwischenglied eine Facette bekommen sollte. Das war das dritte Prüfungsstück. Diese Facette war ein Porzellan- Brücke 13 - 15 mit Facette MZO 1/2016 23 Frontzahn, ähnlich wie für herausnehmbaren Zahnersatz. Indessen hatte dieser Zahn keine (vergoldeten) Krampons, also Miniknöpfchen, womit er in den Prothesenkunststoff eingebaut wurde, sondern Platinstifte, die zum Schluss in die gegossene Rückenplatte eingesteckt und palatinal mit einem Niethammer vernietet wurden, falls das Porzellan dabei nicht zu Bruch ging. Wer ein Fahrrad dabei hatte, musste es jeden Tag drei Stockwerke hoch ins Labor tragen, damit es nicht gestohlen wurde. Wer auf dem Nachhauseweg durch Besiedlungsgegenden von DPs (= Displaced persons, von den Nazis zwangsrekrutierte, nach dem Krieg befreite, aber weitgehend wurzellose, meist Osteuropäer) musste, war seiner Sicherheit nicht mehr so gewiss. Aber diese Rückenplatten mussten erst einmal modelliert und im Artikulator an die Facetten angepasst werden. Dann wurden die Platinstiftchen aus dem Wachsmodell herausgezogen und das Ganze eingebettet und gegossen. Wenn es passte und bearbeitet war, von dem Abstand zu den Ankern bis zu den Löchern für die Platinstifte, begann das sog. „eingebettete harte Verlöten“ der drei Teile. Es war die höchste Schwierigkeit, mit dem unedlen Material harte Lötverbindungen zu schaffen. Das mit Klebewachs (woher nehmen?) verbundene Werkstück in Einbettmasse fixieren, trocknen, Wachs ausbrennen, aufheizen bis zum Schmelzpunkt des Lotes – wer dabei nicht höchst sorgfältig war oder Pech mit der Flamme der Lötpistole hatte, bei dem hieß es: das Ganze vom Kronenring bis zum Zwischenglied noch einmal von vorne. Und das während des Physikums in zahnärztlicher Propädeutik! Aber trotz dieser schicksalhaften Widrigkeiten haben wir damaligen Studenten ein fröhliches, „loses“ Leben geführt. Zwar gab es nicht den üblichen Bier-Hintergrund (der Stammwürzegehalt war 1948 immer noch unter 3 %), dafür wurden die kulturellen Anregungen durch die Studenten voll genutzt und, wie bei Jungakademikern üblich, auch etwas abseits bürgerlicher Normalvorstellungen prakiziert. Eine kleine Anekdote soll ein versöhnlicher Abschluss sein: Mancher saß da noch in der Nacht, in verbotener Weise heimlich am Arbeitstisch, nachdem er sich von der Laboraufsicht den Schlüssel erbettelt hatte... Ringstiftzahn Die Apotheose der Schwierigkeit für Studenten war die Herstellung der Richmondkrone. Alle geschilderten Vorgänge fanden Richmondkrone 11 wieder statt, nur eben mit komplizierteren Einzelvorgängen. Zunächst musste mit der Fußtrittbohrmaschine der Wurzelkanal des Phantomzahnes erweitert werden. Dann wurde ein Randolph-Stift versenkt, der Wurzelstumpf vermessen, erhielt einen Ring. Darauf und auf den fixierten Wurzelstift wurde ein Käppchen gelötet. Hatte man Lötglück, wurde die Rückenplatte modelliert, gegossen und an das Käppchen angelötet. Das Material war, wie schon erwähnt, nicht angussfähig. Mancher Prüfling begann zu verzweifeln. Die studentischen Kolleginnen brachen in Tränen aus. Die Begleitumstände damals Man darf nicht vergessen, dass dieser Prüfungsstress im Rahmen der Nachkriegsumstände stattfand. Es gab nur primitivste Unterkunft (ordentliche „Studentenbuden“ waren selten), das Essen war noch knapp und einfachsten Zuschnitts. Ich erinnere mich: Durch den Kollegenkreis ging wie ein Lauffeuer das Gerücht, dass es im Haidplatznahe gelegenen Lebensmittellädchen am nächsten Tag Kieler Sprotten geben sollte. Ausgerechnet Kieler Sprotten in Regensburg an der Donau! Aber auch diese füllten den Magen. Sie waren auch als Tauschobjekt für notorische Raucher von Bedeutung. Früh um vier standen die Studenten Schlange, um ein paar geräucherte Fischlein zu ergattern. 24 MZO 1/2016 Regensburg hatte schon immer, auch heute noch, ein sehr gutes Stadttheater, baulich wie funktionell. Im Winter 1948/49 gab es die Neuaufführung der „Lustigen Witwe“ von Franz Lehar in einer für damals frivolen Inszenierung und Ausstattung. Die „Frivolität“ führte zu einem Hirtenbrief des Regensburger Erzbischofs Michael Buchberger, diese Operette doch zu meiden. Konsequenz: Alle Vorstellungen waren ausverkauft, zumeist mit Studenten. Einem on dit zufolge waren es auch Theologen der dortigen katholischen Universität, genannt „Philosophischtheologische Hochschule“. BW DENTAL SK ANDA L 2 .0 DIE GROSS E DENT AL -AUSS T ELLUNG Bam berg - BROSE ARE NA ............. ........... ............ ......... PRODUKTNEUHEITEN **** **** **** **** *** 1 7. J U N I 2 0 1 6 .......... ........ .......... ...... 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Mittagessen / Pausengetränke zusätzlich Materialliste Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur dann verbindlich gebucht werden kann, wenn folgende Unterlagen eingereicht sind: • Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer • Röntgenbefähigungsnachweis Oberfränkische Zahnarztpraxen erhalten im Rahmen einer Vereinbarung mit dem ZBV Oberfranken für den Prophylaxe-Basiskurs einen Nachlass von 10 %. Kursnummer 36103 01.08., 02.08., 08.08., 09.08.2016 Kurszeiten: Jeweils ganztägig von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr Kursgebühr: 600,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränke zusätzlich Materialliste Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur dann verbindlich gebucht werden kann, wenn folgende Unterlagen eingereicht sind: • Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer • Röntgenbefähigungsnachweis Für Teilnehmer aus Praxen mit Zugehörigkeit zum ZBV Oberfranken beträgt die Kursgebühr 500,- € zzgl. Materialliste, soweit die Kursgebühr von der Praxis beglichen wird. Die Kursplätze werden nach Posteingangsdatum vergeben! Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Bei Stornierung durch den Teilnehmer bis zu vier Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € fällig. Bei Stornierung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn beträgt die Gebühr/Ausfallentschädigung 10 % der Kursgebühr, mindestens jedoch 15,- €. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Kursgebühr erhoben. Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Leistungskontrollen (schriftlich oder praktisch) sind Bestandteil der Fortbildung. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich als fortgebildet aus und stellt eine sinnvolle vorbereitende Qualifikation für die Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMP dar! Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des ZBV Oberfranken über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Jadranka Svilokos, Tel. 089 / 72 480-420 oder Fax 089 / 72 480-119. 26 MZO 1/2016 Kursanmeldung Anpassungsfortbildung Nürnberg (Fax 089/72480-188) q Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Anpassungsfortbildung des ZBV Oberfranken an: Kurs-Nr. Kursteilnehmer/in Adresse Kursteilnehmer/in Telefon (privat) Name der Praxis Adresse Praxis Telefon/Telefax Praxis E-Mail Rechnungsadresse q Praxisanschrift q Privatanschrift Zahlung der Kursgebühr q Überweisung: Ich werde die fälligen Kursgebühren nach Rechnungserhalt gemäß den Vereinbarungen der Rechnungsstelle rechtzeitig vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen. q Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Ich ermächtige die eazf GmbH, Kursgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der eazf GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt gemäß den AGB der eazf GmbH sowie den Vereinbarungen gemäß der Rechnungsstelle. q Praxiskonto q Privatkonto Kontoinhaber/in Kreditinstitut IBAN BIC Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mit meiner/n Unterschrift/en melde ich mich verbindlich zu o. g. Kurs an und bestätige den von mir gewählten und oben gekennzeichneten Zahlungsweg. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH sind mir bekannt, mit ihrer Geltung bin ich einverstanden. Datum Unterschrift und Praxisstempel für Kursanmeldung Unterschrift von Kontoinhaber/in bzw. Bevollmächtigte/r für SEPA-Lastschriftmandat q Folgende Anlagen sind dieser Anmeldung beigefügt: Prophylaxe Basiskurs Prothetische Assistenz q Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie q Röntgenbescheinigung in Kopie q Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie q Röntgenbescheinigung in Kopie MZO 1/2016 27 W I C H T I G E Obmannsbezirk Bayreuth Kollegenversammlung Termin: Montag, 02.05.2016, 20.15 Uhr Ort: Gasthof Goldener Löwe, Bayreuth Dr. Harald Baumann T E R M I N E Obmannsbezirk Kronach Kollegenversammlung Termin: Montag, 07.06.2016, 19.00 Uhr gemeinsames Essen ab 20.00 Uhr Versammlung Ort: Landgasthof Detsch, Haig ZA Reinhold Weissbach Dieses Heft enthält: BEKANNTGABEN: In Memoriam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aussetzung des ZBV-Beitrages II/2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Änderung von Bankverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ungültigkeit von Zahnarztausweisen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mitgliederbewegung November/Dezember 2015 und Januar 2016 . . Leitfaden zur Bewilligung von Verträgen mit Auszubildenden . . . . . . . Eintragungsgebühren für Ausbildungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ärztl. Untersuchungen bei Auszubildenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Änderung/Lösung von Ausbildungsverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überprüfung des Ausbildungsstandes durch das Berichtsheft . . . . . . . Dienstverträge für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zur Beachtung bei der Einstellung von Auszubildenden. . . . . . . . . . . . . Zwischenprüfung – 20.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ärztl. Attest bei Nichtteilnahme an einer Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sommer-Abschlussprüfung 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prakt. Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung bei bestehender Schwangerschaft und während der Stillzeit. . . . . . . . . . . . Berufshaftpflichtversicherung – Niemand will sie – jeder braucht sie!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 Geburtstage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Niederschrift über die ord. Mitgliederversammlung des ZBV Oberfranken am 02.12.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Zwei Oberfranken im München geehrt!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst . . . . . . . . . 10 Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 KZV-Projekte der letzten Legislaturperiode – eine Bilanz . . . . . . . . . . . . . . 12 Neue BEMA Positionen seit 2005. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Führungswechsel bei ZZB – Erneuerung oder Schockstarre?. . . . . . . . . . 15 Info ZBV direkt: Online-Services für die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Presseinformation: Terminvergabestellen = bürokratischer Irrsinn! . . . . 17 Steueränderungsgesetz 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Chimera Schadsoftware legt Unternehmen und Behörden lahm . . . . . . 19 Bericht zur Fortbildung „Gutachterliche Bewertung der Richtlinien bei ZE“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Buchbesprechung: Der Amelang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Propädeutik im Physikum 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Wichtige Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5 Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 Döhlau Anzeigenverwaltung: Pressestelle des ZBV Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth Telefon: 09 21 / 6 50 25 · Telefax: 09 21 / 6 85 00 · E-Mail: [email protected] Druck: Druckerei Münch GmbH & Co. KG · Karl-von-Linde-Straße 11 · 95447 Bayreuth · Telefon: 09 21 / 7 59 00 - 0 · Telefax: 09 21 / 7 59 00 - 75 E-Mail: [email protected] · ISDN Leonardo: 09 21 / 7 61 28 - 3 oder - 4. Der amtliche Teil umfasst die Bekanntgaben. Die im nichtamtlichen Teil gebrachten Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Schriftleitung wieder. Nachdruck der Beiträge (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion zulässig. Bei allen Zuschriften ist der Schriftleitung, falls nicht ausdrücklich Vorbehalte gemacht werden, publizistische Auswertung gestattet. Redaktionsschluss für die nächste MZO: 30.04.2016 28 MZO 1/2016