Nr. 01/2006 - Zahnärzte in Sachsen
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Nr. 01/2006 - Zahnärzte in Sachsen
18. JANUAR 2006, 17. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486 Zahnärzteblatt D I E M O NAT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N SACHSEN ANZEIGE AKTUELL Aufruf zur Abschlussbzw. Zwischenprüfung für ZFA S. 5 PRAXISFÜHRUNG Aussonderung von Unterlagen S. 15 FORTBILDUNG Verlust von Zahnhartsubstanz durch Erosion und Abnutzung S. 23 PERSONALIEN Dr. Gerhard Tanzer zum 100. Geburtstag S. 21 MITTELHEFTER Änderung der Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien S. 17 01 06 Aktuell Inhalt Impressum Zahnärzteblatt SACHSEN Herausgeber Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen Leitartikel Der Traum von einem neuen Gesundheitswesen Termine Existenzgründer-Seminar 4 Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen www.zahnaerzte-in-sachsen.de Schriftleitung Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion Gundula Feuker Telefon (0351) 8066-275 Thomas Ackermann Telefon (0351) 8066-274 Redaktionsanschrift Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer Sachsen Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Telefon (0351) 8066-276 Fax (0351) 8066-279 E-Mail: [email protected] Verlag Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon (03525) 718600, Fax 718611 Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon (03525) 718600, Fax 718610 ISDN-Mac (03525) 718634 Anzeigenabteilung Sabine Sperling Telefon (03525) 718624 E-Mail: [email protected] Anzeigenpreise Zurzeit ist die Preisliste Nr. 13 vom Oktober 2003 gültig. Bezugspreis/Abonnementpreise Jahresabonnement 45,00 Euro Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen. 7 Kurse Januar/Februar/März 2006 10 Einladung zur Kammerversammlung 12 Zahnärzte-Stammtisch 12 Mitgliederversammlung FVDZ 12 5. Praxisbörse der KZV Sachsen 12 Recht Aktuell Aktuelles Recht für den Zahnarzt Aus der Arbeit des Kammervorstandes 5 Prüfungsaufruf Zwischenprüfung 2. Ausbildungsjahr 5 Prüfungsaufruf Abschlussprüfung 5 LAGZ Sachsen e. V. Ein erfolgreiches Präventionsmodell 6 13 Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zur Renten-Kontenklärung läuft 2006 ab 13 Praxisführung Aussonderung von Unterlagen 14 Änderung der Festzuschuss-Richtlinien und Zahnersatz-Richtlinien 17 LAGZ Sachsen sucht Zahnärzte für Gruppenprophylaxe im Zwickauer Land 7 Keine Angst vorm Festzuschuss (Teil 10) 19 IDZ-Ergebnisse zum Investitionsverhalten von zahnärztlichen ExistenzgründerInnen 7 Bücherecke Ausschreibung von Vertragszahnarztsitzen 8 Neuzulassungen 8 Berufsverband der Allgemeinzahnärzte gegründet 8 Approbationen in Dresden und Leipzig übergeben Deutscher Zahnärztekalender 2006 15 Websites in „Looser“ Folge vorgestellt 15 Zitat des Monats 35 13 Auflage 4.800 Druckauflage, III. Quartal 2005 Vertrieb Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. © 2006 Satztechnik Meißen GmbH ISSN 0938-8486 Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Personalien Fortbildung Aus den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung 21 Punktebewertung von Fortbildung 21 Herbsttagung GZMK Dresden Entscheidungsfindung in der Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie 22 Verlust von Zahnhartsubstanz durch Erosion und Abnutzung 23 Neuartige mikrobiologische Tests in der Parodontologie 28 Geburtstage 16 Dr. Gerhard Tanzer zum 100. Geburtstag 20 Promotionen 31 Redaktionsschluss für die Ausgabe März 2006 ist der 15. Februar 2005. 3 Leitartikel Der Traum von einem neuen Gesundheitswesen Dr. Holger Weißig Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen 4 Dr. Joachim Lüddecke Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Alles Gute im neuen Jahr, dass deine Träume in Erfüllung gehen ... und vieles Unrealistische mehr wünscht man sich in der Silvesternacht. Was wünschen wir der Frau Ministerin? Sie hat einen Traum von einem Gesundheitswesen, welches durch Gleichheit geprägt ist. Gleich, gleicher, am gleichesten! Und wenn schon die Bevölkerung nicht spurt und nicht richtlinienkonform erkrankt, dann müssen wenigstens die Ärzte gleich liquidieren, gleichmäßig abgesenkt, versteht sich. Dass das Niveau der privaten ärztlichen Gebührenordnung überhaupt nicht dem des zahnärztlichen entspricht, wird im Gleichheitsrausch völlig übersehen. Für Kollegen, die sich mit den politischen Absichten der neuen Koalitionsregierung noch nicht so intensiv beschäftigt haben: Die Pläne gehen so weit, dass Sie Ihre Rechnung dem Versicherungsschutz Ihrer Patienten angleichen sollen. Der Patient bestimmt künftig, wie hoch die Rechnung sein darf. Hat er einen geringeren Versicherungsschutz, so bekommt er eine geringere Rechnung bei gleicher Behandlung – versteht sich wiederum. Finden Sie das richtig? Ließen Sie die Bevölkerung darüber abstimmen, Sie erführen, dass die Mehrheit dafür ist. Auch die Politiker werden im Bundestag dafür sprechen, dass ihre Arztrechnung nicht höher sein darf, als die Beihilfe erstattet. Und wer besser ist als gleich, der bekommt eine Prämie, zum Beispiel der Arzt, der es schafft, seinen Patienten das Medikament vorzuenthalten. Hier regt sich vielleicht Protest im Volk. Und wieder ist der Politiker bereit, seinem Wähler zu helfen. Ärzte und Zahnärzte benötigen Gesetze zur Qualitätssicherung. Qualitätsmanagementsysteme müssen installiert und Richtlinien durch einen noch größeren Bundesausschuss behandelt werden. Um endlich zu wissen, wie ein Patient mit drei Zähnen kassenkonform behandelt werden darf, berät dazu ein Ausschuss von knapp 50 Experten schon über ein Jahr. Unsere Patienten hatten keine Lust, so lange zu warten. Sie sind behandelt worden – doch welch Katastrophe – nicht überall gleich. Was wünschen wir der Ministerin? Die Erfahrung einer 40-jährigen Geschichte gleicher Behandlung, gleicher Honorierung in einem staatlichen Gesundheitswesen. Was wünschen wir uns Zahnärzte? Ein Gesundheitswesen, welches getragen wird durch die Freiberuflichkeit, freie Arztwahl, Niederlassungsfreiheit, Therapiefreiheit, Liquidationsfreiheit als Voraussetzung für die Einführung innovativer Materialien und Methoden moderner Zahnheilkunde. Doch auch hier gibt es jetzt eine klare Sprache, selbst unter Ministern: Wünschen darf man sich viel. Wenn man etwas erreichen will, muss man die Wege zum Ziel beschreiben und dafür kämpfen. Lediglich vom Balkon aus zuschauen, wird nicht ausreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb wünschen wir Ihnen in diesem Jahr besonders viel Kraft und das Geschick, Ihre beruflichen Interessen in einem immer enger werdenden gesellschaftlichen Konsens zu etablieren. Dr. Holger Weißig Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen Dr. Joachim Lüddecke Präsident der LZK Sachsen Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Aktuell Aus der Arbeit des Kammervorstandes Im vergangenen Jahr traf sich der Vorstand zu sechs Beratungen. Nicht nur die Sitzungen im Zahnärztehaus, sondern auch die Bundesversammlung in Berlin wurden zur Absprache und Diskussion über die anstehenden Arbeitsaufgaben genutzt. Außerdem fanden drei Präsidiumssitzungen statt. Mehrfach wurde dabei die Weiterentwicklung einer präventiven Zahnheilkunde diskutiert. So stand neben der mit der neuen Schulgesundheitspflegeverordnung notwendig gewordenen Definition der Gesundheitsziele für die Jugendzahnpflege, die für die Arbeit im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege eine wichtige Grundlage bildet, ebenso die Auswertung der Studie über die Mundgesundheit von Senioren in Alters- und Pflegeheimen des Freistaates im Blickpunkt dieses Aufgabengebietes. Erneut wurden alle Zahnärzte aufgerufen, sich zur Behandlung bzw. Betreuung von Behinderten in ihren Praxen zu äußern. Daraus konnte eine Aufstellung erarbeitet werden, die bei Bedarf und Anfragen zu Rate gezogen werden kann. Inhaltlich völlig überarbeitet wurde die Konzeption zur Vorbereitung junger Zahnärzte auf die Niederlassung. Hier ist in vielen Gesprächen mit der KZV Sachsen und den Hochschulen eine gute Grundlage für eine langfristige Arbeit mit dem Berufsnachwuchs entstanden. Der Vorstand beschäftigte sich intensiv mit der neuesten Entwicklung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung. Er bereitete für die Kammerversammlung die notwendigen Informationen zu den derzeitigen Angeboten vor, um über die gebotene Stärkung des Generalisten zu diskutieren. Die Kammer beschloss dazu die Bildung einer Arbeitsgruppe, um die Fort- und Weiterbildung auf entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Themen der Berufsausübung. Der Vorstand beschloss, dass die Erneuerung der Sachkunde Röntgen für das Praxispersonal im Rahmen der BuSBetreuung mit angeboten werden soll. Mehrere Diskussionen wurden zur neuen RKI-Richtlinie und deren Auswirkungen auf die Praxis geführt. Im Rahmen seiner Funktion als Vorsitzender der Ausschusses Berufsausübung der BZÄK konnte Dr. Lüddecke den Vorstand über die Thematik Hygiene in der Zahnarztpraxis umfassend informieren. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und des elektronischen Heilberufeausweises machte sich der Vorstand mit den Entwicklungen vertraut und beschloss eine enge Zusammenarbeit mit der KZV Sachsen für die Einführung, sollte diese für die Zahnärzte nicht zu verhindern sein. Der Vorstand beschäftigte sich weiterhin mit vielen Einzelaufgaben, so unter anderem mit der Vorbereitung des Berufspolitischen Seminars, welches im Juni 2005 für die Delegierten der Kammerversammlung und der Vertreterversammlung der KZV durchgeführt wurde. In Sachen Berufsrecht beriet er die Novellierung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und deren Auswirkungen auf das Berufsrecht der Zahnärzte. Er beschäftigte sich mit der Haushaltplanung und schlug verringerte Kammerbeiträge in allen Beitragsgruppen vor, da sich die Zinsverhandlungen mit der ZVS günstig entwickelt hatten. Der Vorstand ließ sich vom Vorsitzenden des Versorgungswerkes über die Entwicklung der Zahn- ärzteversorgung berichten und führte mit dem Vorsitzenden der KZV Sachsen ein intensives Gespräch über Pflichtfortbildung und Einführung von Qualitätsmanagementsystemen. Vorbereitet wurden der Fortbildungstag für die Zahnärzte und das Praxisteam sowie die Festveranstaltung gemeinsam mit den anderen Heilberufekammern zum 15-jährigen Bestehen. Und nicht zuletzt beschäftigte er sich mit einer Vielzahl standespolitischer Themen und Ergebnissen der Arbeit in den Ausschüssen. Ein arbeitsreiches Jahr, das letzte in dieser Amtsperiode, liegt wieder vor dem Vorstand. Am 4. März wird die Kammerversammlung den Wahlausschuss wählen und dann in die Vorbereitungen zur Neuwahl starten. Für alle Zahnärzte des Freistaates, die sich in die Selbstverwaltung einbringen möchten, und die Interesse an der Mitarbeit bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben haben, ist dies eine Gelegenheit, sich in ihrem Wahlkreis aufstellen zu lassen. Im Zahnärzteblatt werden weitere Informationen darüber erscheinen. Prüfungsaufruf 2. Ausbildungsjahr Prüfungsaufruf Sommerprüfung 2006 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Die Zwischenprüfung für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr findet am 20. Mai 2006 in den Berufsschulzentren statt. Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 1. März 2006 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen. Die Prüfung beinhaltet nach der gültigen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Prüfungsbereiche: • Assistenz bei konservierend/ Die Abschlussprüfung für Auszubildende, die bis zum 30. September 2006 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt haben, findet • im schriftlichen Bereich am 29. April 2006 • im praktischen Bereich vom 22. bis 30. Juni 2006 statt. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 chirurgischen Behandlungsmaßnahmen • Durchführen von Hygienemaßnahmen • Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen • Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Ressort Ausbildung richtsheft) einschließlich des erfüllten Röntgentestatnachweises in der Woche vom 27. bis 31. März 2006 in der Landeszahnärztekammer Sachsen Schützenhöhe 11 01099 Dresden einzureichen. Ressort Ausbildung Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 1. März 2006 und der Ausbildungsnachweis (Be- 5 Aktuell LAGZ Sachsen e. V. Ein erfolgreiches Präventionsmodell Zahnkaries ist neben entzündlichen Erkrankungen immer noch die häufigste Erkrankung im Mundbereich, die in unterschiedlicher Weise Alltagsbewältigung, Lebensqualität und somatische Erkrankungen beeinflußt. Die nach wie vor hohe Kariesprävalenz in Risikogruppen, der zum Teil komplikationsreiche Verlauf der Karies und ihrer Folgeerkrankungen geben der Etablierung erfolgreicher Präventionsstrategien auch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine neue Relevanz. Besonders im letzten Jahr war das Wort Prävention gerade auf politischer Ebene in aller Munde und gewann zunehmend an Bedeutung. In wörtlicher Übersetzung bedeutet Prävention, der Erkrankung durch Beseitigung der mutmaßlichen Ursachen oder der Risikofaktoren „zuvorzukommen“. Eine zentrale Rolle im Rahmen zahnmedizinischer präventiver Maßnahmen kommt der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. zu, die den gesetzlich verankerten Auftrag zur Gruppenprophylaxe (§ 21 SGB V) seit 1992 wahrnimmt. eingebunden. 593 niedergelassene Zahnärzte betreuten ca. 45 % der Kinder und Jugendlichen, 25 % wurden von den Zahnärztinnen der Jugendzahnkliniken Dresden, Leipzig und Annaberg und ca. 30 % der Kinder von den Zahnärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes betreut. Die Kosten für die Gruppenprophylaxe (Aufwandsentschädigungen und Sachmittelkosten) werden von den Krankenkassen finanziert, pro Kind beliefen sich die Ausgaben auf 5,54 Euro. Von den Maßnahmen der (Gruppen-)Prophylaxe haben in den vergangenen Jahren die 12- 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 1994/95 DAJ 1997 2000 2004 2000 2004 Sachsen DMF-t-Werte der 6-Jährigen 3 Soll-/Ist-Zustand erreichter Kinder 2,5 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 2 1,5 1 0,5 0 Kitas Soll Grundschule 1. Besuch Zu den Hauptaufgaben gehören die Umsetzung der vier Säulen zur Erhaltung der Zahngesundheit: Ernährungsberatung, kontinuierliche Zahnpflege, Fluoridierungsmaßnahmen und die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch. Im vergangenen Schuljahr haben 264.000 Kinder im Freistaat mindestens einen gruppenprophylaktischen Impuls erhalten, 125.223 Kinder wurden zweimal, 32.072 Kinder dreimal betreut. 618 Zahnärzte und Zahnärztinnen bzw. deren Prophylaxepersonal waren aktiv in die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe 6 DMF-t-Werte der 12-Jährigen 5./6. Klasse 2. Besuch Förderschulen 3. Besuch Jährigen am meisten profitiert. So hatte diese Altersgruppe im Schuljahr 2004/05 einen mittleren DMF-t-Wert (decayed = kariös, missed = fehlende, filled = gefüllte Zähne) von 1,03. (Epidemiologische Begleituntersuchung der DAJ 2004). Im Jahr 1994 lag der Mittelwert bei 2,6 DMF-T und ist somit um ca. 60 % zurückgegangen. In der Altersklasse der 6-Jährigen erleben wir seit Jahren eine gewisse Stagnation der Zahngesundheit. Der mittlere DMF-tWert (Milchgebiss) liegt konstant bei 2,33 (+/-0,2), und das von der WHO für 2000 festgelegte Ziel 1994/95 DAJ 1997 Sachsen von 50 % kariesfreien, gesunden Gebissen haben wir auch im vergangenen Jahr mit einem Anteil von 45,2 % nicht erreicht. (Epidemiologische Begleituntersuchung der DAJ 2004). Die hier vorgestellten Ergebnisse im Grad der Flächendeckung binden sich sehr gut im bundesdeutschen Vergleich ein, und Sachsen steht mit einer fast flächendeckenden Gruppenprophylaxe (93 %) mit an vorderster Stelle. Künftig wird es allerdings schwierig werden, die bisher erreichten sehr guten Ergebnisse zu halten. Aufgrund der angespannten personellen Lage in den zahnärztlichen Gesundheitsdiensten einiger Städte und Landkreise mussten mit Beginn des neuen Schuljahres für einen Teil der bisher durch den ÖGD betreuten Einrichtungen neue Patenschaftszahnärzte gewonnen werden. Derzeit sind in den Städten Leipzig und Chemnitz sowie im Landkreis Zwickauer Land noch freie Einrichtungen zur Übernahme der gruppenprophylaktischen Betreuung zu vergeben. Neben verstärkter Öffentlichkeitsarbeit liegen die Schwerpunkte der Arbeit der LAGZ in den nächsten Jahren in der Risiko- Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Aktuell gruppenbetreuung sowie in der Bekämpfung der frühkindlichen Karies durch verstärktes interdisziplinäres Arbeiten und in dem Aufund Ausbau von Kooperationen. Entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen werden vom Vorstand der LAGZ derzeit Konzepte geprüft, die Gruppenprophylaxe auf Geburtskliniken, Stillgruppen auszudehnen und eine Einbindung von Hebammen, Kinderärzten als Multiplikatoren zu erreichen. Weiterhin wird eine Einbindung in den Gesundheitszieleprozess „Gesund aufwachsen“ des Freistaates Sachsen angestrebt, um gemeinsam mit anderen Institutionen im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen anzusetzen. Birte Bittner GF der LAGZ Sachsen e. V. LAGZ Sachsen e.V. sucht Zahnärzte für Gruppenprophylaxe im Landkreis Zwickauer Land Seit Beginn des Schuljahres 2005/06 sind im Landkreis Zwickauer Land 41 Kindertagesstätten und zwei Fördereinrichtungen ohne gruppenprophylaktische Betreuung. Aus diesem Grund suchen wir niedergelassene Zahnärzte aus dem Landkreis Zwickauer Land, die sich bereit erklären, die Gruppenprophylaxe in diesen Einrichtungen langfristig zu übernehmen. Vorrangige Aufgaben der Gruppenprophylaxe sind Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, die sich insbesondere auf die Mundhygiene, Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung durch Fluoride und die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch erstrecken. Zahnärztliche Untersuchungen werden weiterhin vom Öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt. Die Koordination und Organisation der Maßnahmen erfolgt über die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. und über den regionalen Arbeitskreis des Zwickauer Landes. Für jeden Einsatz (ca. 45 Min.) wird eine Aufwandsentschädigung von 42 Euro, ab dem 2. Impuls 46 Euro gezahlt, der Zahnarzt erhält pro betreutes Kind ein Sachmittel- budget von 2,28 Euro, für das vorrangig Zahnpflegeartikel gekauft werden sollen. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Maßnahmen können in der LAGZ-Geschäftsstelle erfragt bzw. auf der Homepage unter www.lagz-sachsen.de nachgelesen werden. Bei Interesse und Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme unter Telefon 0351/8066330 oder schriftlich an LAGZ Sachsen e.V., Schützenhöhe 11, 01099 Dresden. Birte Bittner GF der LAGZ Sachsen e. V. IDZ-Ergebnisse zum Investitionsverhalten von zahnärztlichen ExistenzgründerInnen Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Bis 2004 habe sich, so teilte das IDZ in einem entsprechenden Newsletter mit, unter anderem herausgestellt, dass zahnärztliche Existenzgründungen in den alten Bundesländern zu 61 % von Männern und zu 39 % von Frauen realisiert wurden, jedoch in den neuen Bundesländern die Existenzgründer zu 52 % weiblich waren und zu 48 % männlich. Bei der Verteilung der zahnärztlichen Existenzgründer auf die Ortsgrößen Großstadt, Mittelstadt, Kleinstadt und Land ist bundesweit zu beobachten, dass der Anteil der Existenzgründungen in Großstädten um 8 % abgenommen hat und die höchsten Zuwachsraten für Praxisgründungen mit +4 % im ländlichen Umfeld zu verzeichnen waren. Eine nach Alter differenzierte Betrachtung zeigte, dass 31- bis Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 40-Jährige mit einem durchschnittlichen Gesamtfinanzierungsvolumen von 343.000 Euro (2004) für eine Einzelpraxisneugründung am meisten investierten. Über 40-Jährige investierten bei einer Einzelpraxisneugründung im Schnitt 329.000 Euro. Auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Hinblick auf das Investitionsvolumen nahmen gegenüber den Vorjahren deutlich zu. In die Neugründung bzw. Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich 375.000 Euro (+11 %) bzw. 274.000 Euro (+14 %). Die Investitionsvolumina von Zahnärztinnen sanken bei der Einzelpraxisneugründung um 8 % auf 284.000 Euro und bei der Einzelpraxisübernahme um 3 % auf 227.000 Euro. Im Resümee der IDZ-Studie wird versucht, die Frage zu beantworten, warum die zahnärztlichen Existenzgründer nach wie vor bereit sind, stabil auf einem sehr hohen Niveau zu investieren. Dabei wird auf eine weitere IDZ-Studie verwiesen, die auch Aspekte der subjektiven Berufszufriedenheit mit einschloss. Demnach seien Aspekte wie die „Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit“, der „Kontakt mit Menschen“ und die „Möglichkeit, einen Heilberuf auszuüben“, dominante Eckpunkte eines positiven Berufslebens. Als negative Aspekte stechen vor allem die „staat- liche Reglementierung“ und der „Umfang der Verwaltungsaufgaben“ hervor. Trotz der Vielschichtigkeit im zahnärztlichen Berufserleben besteht eine unverändert positive Berufsrolleneinschätzung, die sich bei den niederlassungswilligen Zahnärzten offenbar auch in mutigen Investitionsentscheidungen niederschlägt. Quelle: IDZ-Information Nr. 4/2005 Weitere Infos: www.idz-koeln.de Existenzgründer-Seminar Teil 1 17./18. März 2006 · Zahnärztehaus Schützenhöhe 11 Inhalte: • Rechtsrahmen der Praxis • Der Vertragszahnarzt Praxisneugründung oder -übernahme Bedarfsplanung/Zulassungsformalitäten • Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen • Planungsinstrumente (Checklisten) • Dentalmarkt • Qantitative/qualitative Anforderungen an die Praxiseinrichtung Anmeldung bis 17. Februar 2006 schriftlich unter Fortbildungsakademie der LZK Sachsen Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Telefon: 0351 8066-102 E-Mail: [email protected] 7 Aktuell Ausschreibungen von Vertragszahnarztsitzen in überversorgten Planungsbereichen der KZV Sachsen Gesundheitsvorsorge erreicht immer mehr Menschen Reg. Nr.: Planungsbereich: Praxisübergabe: Bewerbungen bis: 2025/513 Dresden, Stadt 31.03.2006 31.01.2006 Reg. Nr.: Planungsbereich: Praxisübergabe: Bewerbungen bis: 3035/514 Leipzig, Stadt 01.03.2006 26.01.2006 Reg. Nr.: Planungsbereich: Praxisübergabe: Bewerbungen bis: 1015/515 Annaberg 31.03.2006 26.01.2006 Die präventiven Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zunehmend in Anspruch genommen. 2004 erreichte die GKV mit Präventionsleistungen rund doppelt so viele Menschen (3,4 Millionen) wie im Jahr 2003 (1,7 Millionen). Dies geht aus dem vierten Präventionsbericht hervor, den der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) gemeinsam mit den Kassen-Spitzenverbänden am Donnerstag vorstell- Die Bewerbungen sind schriftlich unter o. g. Registriernummer an die KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden, zu senden. Neuzulassungen im KZV-Bereich Sachsen Folgenden Zahnärzten wurde im Dezember 2005 die Zulassung als Vertragszahnarzt ausgesprochen: Ines Baier Heidenau Anke Berger Dresden Henry Grätz Wermsdorf Dr. med. Katrin Herzmann Moritzburg Sandy Dieter Heuer Bad Düben Katja Jeschek Delitzsch Dr. med. dent. Kathleen Kästner Pirna Dr. med. dent. Matthias Kirsten Grimma Markus Kober Rochlitz Jörg Lanzendorf Hoyerswerda Constanze Müller Chemnitz Anja Paul Leipzig Dr. med. dent. Marco Pöschke Görlitz Jana Ritter Plauen Dipl.- Med. Heide Schäfer Siebenlehn Dr. med. Frank Schmutzer Lichtenstein Claudia Schubert Hohenstein-Ernstthal Dipl.- Med. Christine Stahringer Marienberg Dr. med. dent. Henning Strauzenberg Dresden Michaela Thiele Bischofswerda Dipl.- Stom. Kathrin Vogler Niederschöna Torsten Wiedemann Chemnitz Dr. med. dent. Alexandra Zeller Moritzburg In zahnärztlich überversorgten Planungsbereichen ist eine Zulassung als Vertragszahnarzt nur bei Übernahme einer Praxis möglich. 8 te. Besonders junge Menschen in Schulen und Berufsschulen wurden von den Aktivitäten rund um gesunde Ernährung, Sport und Nichtrauchen erreicht. Insgesamt stiegen die Ausgaben der Kassen für vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen von 113,5 Millionen Euro im Jahr 2003 auf über 148 Millionen 2004 an, was einer Steigerung von 36 Prozent entspricht. Quelle: Netdoktor/dpa/ddp, 6.1.2006 Statistik bestätigt Präventions-Trend Der IKW-Industrieverband Körperpflege und Waschmittel hat für 2005 ein Wachstum bei Zahn- und Mundpflegemittel um 2,2 Prozent vermeldet. Damit haben Zahnpasta und Co. die den Marktbereich „dekorative Kosmetik“ auf den 4. Platz in der Umsatzstatistik verdrängt. Allerdings sei unter den Mundpflegeprodukten der Umsatz von Zahnersatzreiniger zurückgegangen. Statistisch gesehen gab jeder Bundesbürger 2005 13,65 Euro für Mundpflegeprodukte aus. Quelle: NetDoktor/dpa, 22.12.2005 Berufsverband der Allgemeinzahnärzte gegründet Am 10. Dezember 2005 hat sich in München der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte (BVAZ) gegründet. Ziel des Verbandes ist es, so BVAZ-Vorsitzender Dr. Günter Kau (Waldmohr), die Allgemeinzahnmedizin aufzuwerten. „Der Einfluss der Fachgesellschaften auf die Definition von Behandlungsprotokollen wächst stetig und erreicht für das Selbstverständnis der Allgemeinzahnärzte inzwischen ein Niveau von Unerträglichkeit, das weit über rein forensische Aspekte hinausgeht. Die Allgemeinzahnärzte werden von der Industrie mit immer aufwändigerer, teurer Tech- nik und von den Fachgesellschaften mit immer höheren, vordergründig wissenschaftlich begründeten Standards konfrontiert, die die Notwendigkeit einer Vielzahl von Teilbereichsspezialisten suggerieren“, so Dr. Kau. Diesen Tendenzen entgegenzutreten, die die Berufsausübung des Allgemeinzahnarztes einschränken und ihn wirtschaftlich schlechter stellen, und statt dessen das breite Behandlungsspektrum zu sichern sowie das Berufsbild des Allgemeinzahnarztes weiter zu entwickeln, sei Zweck des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte. Quelle: PM BVAZ Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Termine Fortbildungsakademie: Kurse im Januar/Februar/März 2006 Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351/80 66-106 E-Mail: [email protected] Petra Kokel (Kurse EDV/Abrechnung): Tel. 0351 8066-102 Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108 Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113 Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2006 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de. für Zahnärzte Dresden Hands-On-Kurs: Ästhetik und Funktion – Optimale Ergebnisse mit direkten Kompositfüllungen im Front- und Seitenzahnbereich Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Angewandte Akupunktur in der Zahnmedizin Planungsseminar Zahnersatz PC – speziell für Ihre Praxis Endodontie im Milchgebiss Klinische Funktionsanalyse – Einführung in das Konzept der therapiespezifischen Diagnostik (CMD 1) 10 D 07/06 D 09/06 D 10/06 D 11/06 D 12/06 D 13/06 D 14/06 Rationale Antibiotikatherapie und -prophylaxe in der zahnärztlichen Klinik und Praxis bei Erkrankungen und Eingriffen im ZMK-Bereich sowie benachbarter Organsysteme D 15/06 Möglichkeiten moderner Komposite D 16/06 Priv.-Doz. Dr. Jürgen Manhart, München 27.01.2006 15:00-19:00 Uhr 28.01.2006 09:00-18:00 Uhr 14 Punkte Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, Dresden 03.02.2006 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte Hardy Gaus, Straßberg 03.02.2006 14:00-20:00 Uhr 04.02.2006 09:00-17:00 Uhr 16 Punkte Prof. Dr. Klaus Böning, Dresden 08.02.2006 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte Uta Reps, Dresden 08.02.2006 13:00-18:30 Uhr 6 Punkte Priv.-Doz. Dr. Christian Hirsch, Halle/Saale 10.02.2006 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte Prof. Dr. Holger A. Jakstat, Leipzig 10.02.2006 14:00-19:00 Uhr 11.02.2006 09:00-16:00 Uhr 16 Punkte Dr. Richard Eyermann, München 11.02.2006 09:00-15:00 Uhr 7 Punkte Die Zähne sind saniert – Herz, Wirbelsäule und Gelenke auch? – Anti-Stress-Rituale im Alltag D 17/06 Therapie mit Aufbissbehelfen D 18/06 Die Mehrkostenvereinbarung in der Kieferorthopädie D 19/06 Applied Kinesiolology für Zahnärzte (AK E) D 20/06 Dr. Winfried Zeppenfeld, Flensburg 11.02.2006 09:00-18:00 Uhr 10 Punkte Prof. Dr. Gerd Schnack, Allensbach 11.02.2006 09:00-16:00 Uhr 8 Punkte Priv.-Doz. Dr. Stefan Kopp, Jena 17.02.2006 09:00-20:00 Uhr 18.02.2006 09:00-18:00 Uhr 19 Punkte Dr. Lutz Schmutzler, Kirchberg 24.02.2006 15:00-17:00 Uhr 2 Punkte Dr. Rudolf Meierhöfer, Roth 24.02.2006 14:00-19:00 Uhr 25.02.2006 09:00-17:00 Uhr 17 Punkte Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Termine Endodontie – Lichtblicke für die Kanalarbeit Behandlungsschritte und -technik (Kurs I) Ästhetische, forensische Kieferorthopädie und Erwachsenenbehandlung (Typodontkurs) Die ganzheitliche Praxis – Problemlösungen bei ZE-Verblockung Minimal-invasive Parodontalchirurgie Notfall beim Zahnarzt - Aufbaukurs Erste Schritte mit dem Computer Einführung in die Textverarbeitung Word und ins Windows-Betriebssystem Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Therapie mit Aufbissbehelfen D 21/06 D 22/06 D 23/06 D 24/06 D 25/06 D 26/06 D 27/06 D 29/06 Prof. Dr. Knut Merte, Erfurt 24.02.2006 15:00-20:00 Uhr 25.02.2006 09:00-18:00 Uhr 17 Punkte Prof. Dr. Dr. Robert A. W. Fuhrmann, 03.03.2006 Halle/Saale 09:00-17:00 Uhr 04.03.2006 09:00-16:00 Uhr 18 Punkte Dr. Hans-Lothar Amelunxen, Calberlah Dr. Holger Schulz, Calberlah 03.03.2006 09:00-17:00 Uhr 04.03.2006 09:00-13:00 Uhr 13 Punkte Prof. Dr. Wolf-Dieter Grimm, Dr. Georg Gassmann, Witten/Herdecke 03.03.2006 14:00-19:00 Uhr 04.03.2006 09:00-18:00 Uhr 17 Punkte Dr. Michael Müller, Dresden Sören Weber, Dresden 04.03.2006 09:00-16:00 Uhr Dipl.-Ing. Carsten Thüm, Dresden 08.03.2006 10.03.2006 15.03.2006 17.03.2006 jeweils 15:00-18:30 Uhr 16 Punkte Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, Dresden 10.03.2006 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte PD Dr. habil. Stefan Kopp, Jena 10.03.2006 09:00-20:00 Uhr 11.03.2006 09:00-18:00 Uhr 19 Punkte Prof. Dr. Holger Jentsch, Leipzig 08.02.2006 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte Dr. Edgar Hirsch, Leipzig 03.03.2006 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte Dr. Edgar Hirsch, Leipzig 08.03.2006 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte Constanze Erwin, Inge Sauer, Dresden 10.03.2006 15:00-19:00 Uhr 11 Punkte Leipzig Komplexe Parodontitistherapie Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz L 02/06 L 03/06 Zwickau Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Z 01/06 Chemnitz Laborrechnungen im Bereich Zahnersatz C 02/06 4 Punkte für PraxismitarbeiterInnen Dresden Kofferdamanwendung – Theorie und Praxis D 100/06 Dr. Steffen Richter, Dresden 25.01.2006 14:00-19:00 Uhr Die richtige Abrechnung und Berechnung von konservierenden und chirurgischen Leistungen für den GKV- und PKV-Versicherten sowie Mehrkosten und Abdingung D 104/06 Sandra Abraham, Riesa 10.02.2006 13:00-20:00 Uhr Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 11 Termine Kammerversammlung Die nächste Kammerversammlung findet am Sonnabend, dem 4. März 2006, 09:00 Uhr, im Hörsaal des Zahnärztehauses, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden statt. Die Kammerversammlung ist öffentlich. Gäste melden sich bitte in der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer Sachsen vorher an. Die genaue Tagesordnung kann in der Geschäftsstelle, Telefon 0351 8066240, ab dem 13. Februar 2006 abgerufen werden. Prophylaxe-Fortbildung im Kloster Banz Datum: 30.3.–1.4.2006 Ort: Kloster Banz (Bayern) Thema: Prophylaxe im Alter – die neue Herausforderung Teilnehmer: Zahnärzte, Zahnmedizinische Fachassistentinnen (erwünscht sind besonders ganze Praxisteams) Information: Zukunft Prophylaxe e. V., Dr. Friedrich-Wilhelm Grelle Telefon: 09721 23384 E-Mail: [email protected] Auch dieses Jahr führt die KZV Sachsen in bewährter Form wieder eine Praxisbörse durch. Abgabewillige Zahnärzte können bei dieser 5. Praxisbörse ihre Praxis niederlassungswilligen Zahnärzten vorstellen. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 3. Mai 2006, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr im Hörsaal des Zahnärztehauses, Schützenhöhe 11, Dresden, statt. Interessierte Zahnärzte, welche planen, in nächster Zeit ihre Praxis zu veräußern, oder Zahnärzte, die eine Existenzgründung anstreben, können sich anmelden über: KZV Sachsen Abteilung Mitglieder Schützenhöhe 11 01099 Dresden Telefon: 0351/8053-416 Fax: 0351/8053-417 oder E-Mail: [email protected] Zahnärzte-Stammtisch Stammtisch in Bautzen Datum: 1.2.2006 Ort: Gaststätte „Zum Haseneck“, Bautzen Zeit: 19:30 Uhr Thema: Behandlung Drogenabhängiger und kieferchirurgische Fragestunde Referent: Frau Dr. John, FZÄ für MKG-Chirurgie Information: Uta Raue Tel.: 03591 23075 Mitgliederversammlung FVDZ Bezirksverband Chemnitz Datum: Freitag, 27.1.2006 Ort: Oberwiesenthal, Best Western Hotel Birkenhof, Vierenstraße 18 Zeit: 18:00 Uhr Information: Dr. Detlef Beyer, Tel.: 03725 70710 7. Sommernachtsball der niedergelassenen Ärzte und ihrer Gäste Neuer Austragungsort für Sportweltspiele 2006 am 1. Juli 2006 im „The Westin Bellevue Dresden“ In einer Pressemitteilung informieren die Organisatoren der Sportweltspiele der Medizin und Gesundheit über die Verlegung des Austragungsortes der 27. Sportweltspiele 2006. Die Spiele, die unverändert vom 1. bis 8. Juli stattfinden, werden nun in Montecatini Terme in der Toskana (Italien) stattfinden. Die kroatische Stadt Rovinj als ursprünglicher Ausrichter konnte bis Anfang Dezember nicht die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen. Die Kassenärztliche Vereinigung und Ärzte-Solidarität e. V. als Organisatoren laden ganz herzlich alle Zahnärzte mit ihren Partnern, Freunden und Bekannten ein, zusammen mit niedergelassenen Kollegen diesen Abend zu verbringen. Neben dem Gedankenaustausch zu berufspolitischen Themen soll das gemeinsame Feiern und Tanzen im Mittelpunkt stehen. Die musikalische Gestaltung übernimmt die Band „The Butlers“, bekannt als die „Leipziger Beatles“. Rückfragen, Kartenbestellung und Vermittlung von Übernachtungen: Bezirksgeschäftsstelle der KVS Dresden, Telefon: 0351 8828-123 (Herr Diesel) oder 0351 8828-222 (Herr Alex) 12 5. Praxisbörse der KZV Sachsen Im italienischen Montecatini Terme fanden die MedizinerSportweltspiele vor 20 Jahren schon einmal statt. Die neuen Unterlagen mit Anmeldung, Sportkalender und Übernachtungsmöglichkeiten wollen die Organisatoren bis Ende Januar erarbeitet haben, sie sollen dann auch auf den WebSites http://www.sportweltspiele.de und http://www.medigames.com ausgeschrieben sein. Quelle: PM mpr/CSO Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Recht Aktuelles Recht für den Zahnarzt Die zahnärztliche Aufklärung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit für den niedergelassenen Zahnarzt eine Aufklärungspflichtverletzung angenommen werden kann, wenn er den Patienten nicht auf die Möglichkeit hinweist, sich auf eigene Kosten einer weitergehenden Behandlung zu unterziehen, die seitens der GKV nicht abrechnungsfähig ist. Im ärztlichen Bereich hatte sich das Landgericht Essen mit Urteil vom 19.11.2003 mit der Frage auseinander zu setzen, ob dem Arzt eine Aufklärungspflicht über Behandlungsmethoden aufzuerlegen ist, die nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind (ZMGR 07/05, S. 234 ff.). Das Gericht musste prüfen, ob ein niedergelassener praktischer Arzt 1998 einen Patienten darüber hätte aufklären müssen, dass die Möglichkeit besteht, sich einem kostenpflichtigen PSA-Testes zu unterziehen. Der klagende Patient warf dem Arzt vor, dass er ihn bereits im Rahmen der durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchungen auf die Möglichkeit des nicht zum bezahlten Vorsorgeprogramm gehörenden PSA-Test hätte hinweisen müssen. Das Gericht hatte sachverständig beraten die Klage zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Rahmen der Krebsvorsorge die üblichen von den Krankenkassen übernommenen Untersuchungen erhalten. Nach den Ausführungen des Sachverständigen würde ein PSA-Test nur dann angewandt, wenn sich ein Verdacht auf Prostata-Krebs bereits aus anderen Untersuchungsmethoden ergeben würde. Zudem sei der PSA-Test als Vorsorgemaßnahme umstritten. Das OLG Hamm hat sich der Auffassung des LG Essen angeschlossen. Es hat darauf hingewiesen, dass Grundlage der Entscheidung die Feststellung des Sachverständigen zum Zeitpunkt der Behandlung im Jahr 1998 gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei die Wertigkeit des PSA-Testes umstritten gewesen. In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass die Aufklärung des Kassenpatienten über die Möglichkeit, sich als Selbstzahler besser versorgen zu lassen, zur Eingriffsaufklärung gehören würde (Steffen / Dreßler, Arzthaftungsrecht, 9. Auflage 2002, Rdn. 328 b). Die Autoren weisen darauf hin, dass der BGH bisher noch nicht darüber entschieden habe, ob und inwieweit der Arzt verpflichtet sei, den Patienten über die Möglichkeit aufzuklären, sich als Selbstzahler besser zu versorgen. Die für das Arzthaftungsrecht zuständige Vorsitzende Richterin am BGH, Dr. Gerda Müller, äußerte in einem Artikel Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 (GesR 2004, S. 264), dass eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten dahingehend, dass er bei einer Kostenbeteiligung eine bessere medizinische Versorgung erhalten könne, nicht von der Hand gewiesen werden könne. CramerDahm weisen für den ärztlichen Bereich u. a. auf Folgendes hin (ZMGR 07/05, 239, 240): a) Grundsätzlich sei eine Verpflichtung des Vertragsarztes im Rahmen der GKV-Behandlung abzulehnen, einem Patienten die Inanspruchnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu empfehlen, die vom gemeinsamen Bundesausschuss nicht anerkannt seien. b) Es sei jedoch nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Aufklärung oder Verlaufsaufklärung erwägenswert, eine Verpflichtung zur Unterrichtung des Patienten anzunehmen, wenn neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden so weit fortentwickelt seien, dass sie geeignet sein könnten, früher zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten beizutragen, und diese in das Prüfungsverfahren gemäß § 91 SGB V aufgenommen worden seien bzw. das Anhörungsverfahren nach § 91 Abs. 3 SGB V eingeleitet worden sei. Auch der zahnärztliche Bereich ist von entsprechenden Fragestellungen betroffen. Zu denken ist beispielsweise an die Regelung im BEMA-Z Nr. 107, Entfernung harter Zahnbeläge. Danach ist das Entfernen harter Zahnbeläge nur einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. Es besteht sicherlich kein Zweifel an der Notwendigkeit, erforderlichenfalls Zahnbeläge mehr als nur 1 x pro Kalenderjahr zu entfernen. Dem Zahnarzt kann in solchen und ähnlich gelagerten Fällen nur empfohlen werden, den Patienten über die Behandlungsnotwendigkeit aufzuklären. Der Gesprächsinhalt sollte im eigenen Interesse zumindest stichpunktartig dokumentiert werden. Es sollte auch dokumentiert werden, wenn der Patient nicht bereit ist, sich einer vom Zahnarzt aus zahnmedizinischer Sicht erforderlichen Maßnahme zu unterziehen. Dem Patienten sollten die daraus resultierenden möglichen negativen zahnmedizinischen Folgen verdeutlicht werden, ohne ihn zu einer erstattungspflichtigen Behandlung zu drängen. Dr. Jürgen Trilsch Rechtsanwalt Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zur RentenKontenklärung läuft 2006 ab Die Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Gehaltsunterlagen für Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR enden im Dezember 2006. Die Nachfolgeunternehmen oder Archive können daher nach diesem Zeitpunkt die dort eventuell noch lagernden Beitragsund Gehaltsnachweise vernichten. Die Deutsche Rentenversicherung rät daher allen Versicherten mit Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR, bei denen bislang noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde, umgehend, die Versicherungskonten beim zuständigen Rentenversicherungsträger klären zu lassen. Besonders betroffen seien, so die Deutsche Rentenversicherung, Bund, unter anderem Versicherte in Sachsen, die teils mehrfach angeschrieben und erinnert wurden. Angesprochen seien aber auch jene Personen, die zurzeit nicht in den neuen Bundesländern wohnen oder arbeiten, die aber vor 1992 ebenfalls Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, die noch nicht in ihren maschinellen Versicherungskonten enthalten seien. Informationen gibt es beim kostenfreien Servicetelefon unter 0800 3331919, in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, Bund, sowie auf deren Homepage www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Quelle: PM Deutsche Rentenversicherung, Bund Zitat des Monats Überlass es der Zeit Erscheint dir etwas unerhört, Bist du tiefsten Herzens empört, Bäume nicht auf, versuch’s nicht mit Streit, Berühr es nicht, überlass es der Zeit. Am ersten Tag wirst du feige dich schelten, Am zweiten lässt du dein Schweigen schon gelten, Am dritten hast du’s überwunden; Alles ist wichtig nur auf Stunden, Ärger ist Zehrer und Lebensvergifter, Zeit ist Balsam und Friedensstifter. Theodor Fontane (1819-1898) 13 Praxisführung Aussonderung von Unterlagen „Futter“ für den Reißwolf Sicher haben sich auch in Ihrer Praxis im letzten Jahr wieder eine Vielzahl zahnärztlicher Aufzeichnungen und Behandlungsunterlagen angesammelt. Für eine festgelegte Zeit müssen diese nun aufbewahrt werden. Zu Jahresbeginn heißt dies aber gleichzeitig, dass ältere Aufzeichnungen und Unterlagen ausgesondert werden können. Ab dem 1. Januar 2006 gilt dies entsprechend der Übersicht. Art der Aufzeichnung Rechtsgrundlage Aussonderung Aufzeichnungen über zahnärztliche Behandlung einschl. KFO nach Abschluss der Behandlung (Personaldaten, Befundaufnahme, zahnärztliche Leistungen, behandelte Zähne, Behandlungsdaten, diagnostische Unterlagen, Gutachten) BO LZK Sachsen § 5 (3) alles vor 1.1. 1995 Die Aufbewahrungsfrist ist zu verlängern, wenn es nach zahnärztlicher Erfahrung geboten ist. Modelle (PAR und KFO) BMV–Z § 5 (2), EKV–Z § 7 (3) alles vor 1.1. 2003* Situations- und Planungsmodelle Zahnersatz (BEMA 6, 7) SGB V § 136 b (2) alles vor 1.1. 2004* Kopien Heil- und Kostenpläne SGB V § 136 b (2) alles vor 1.1. 2004* Konformitätserklärungen für Zahnersatz – Sonderanfertigungen MPG § 12, MPV § 6 alles vor 1.1. 2001 RöV § 16 (4) Aufbewahrung für die Dauer des Betriebes, mindestens jedoch bis zwei Jahre nach Abschluss der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung Röntgenunterlagen Abnahmeprüfung Sachverständigenprüfung Konstanzprüfung Jährliche Unterweisung (bisher Belehrung) Röntgenaufzeichnungen, Befundunterlagen, Röntgenfilme Entsorgungsnachweise Übernahmescheine für Röntgenchemikalien und schwermetallhaltige Abfälle Betriebsbuch Amalgam-Abscheider, Abnahmebescheinigung RöV § 4 (2), § 18 (1) RöV § 16 (3, 4) RöV § 36 (4) RöV § 28 (3) erst nach neuer Sachverständigenprüfung alles vor 1.1. 2004 alles vor 1.1. 2001 alles vor 1.1. 1996 Aufzeichnungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufzubewahren. NachwV § 29 alles vor 1.1. 2003 AbwV (Anhang 50) Abwasser-Verwaltungsvereinbarung LZKS § 3 alles vor 1.1. 2001 Mitarbeiterunterweisung entspr. Gefahrstoffverordnung auf Basis Betriebsanweisung GefStoffV § 14 alles vor 1.1. 2004 Prüfberichte/-vermerke für Feuerlöscher BGI 133 alles vor 1.1. 2004 Zertifikate zu Prüfungen von Sterilisatoren DIN 58946, DIN 58947, EN 1360 alles vor 1.1. 2005 Unfallanzeigen, Verbandbuch BGV A 1 § 24 alles vor 1.1. 2001 Gerätebuch bzw. Medizinproduktebuch MPBetreibV § 9, 15 unbegrenzt bzw. 5 Jahre nach Aussonderung des Gerätes Prüfbescheide für Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) MPBetreibV § 6 bis zur nächsten Prüfung Prüfbescheide Druckbehälter Betriebssicherheitsverordnung unbegrenzt aufbewahren Arbeitsmedizinische Vorsorge (Erst- und Nachuntersuchungen) HVBG-Grundsätze Kap. 1.7 alles vor 1.1. 1976 Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Buchungsbelege Abgabenordnung § 147 alles vor 1.1. 1996 Mietverträge, Schriftwechsel der Praxis Abgabenordnung § 147 (3) alles vor 1.1. 1996 * Aus Gründen der Beweissicherung sollte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist in Einzelfällen von der Aussonderung abgesehen werden. 14 Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Bücherecke Deutscher Zahnärztekalender 2006 terminen im wissenschaftlichen Teil Übersichtsbeiträge zu • Behandlungsalternativen in der Dentinkariesexkavation • Individuelles Parodontitisrisiko – Abschätzung, Berücksichtung, Steuern • Elektrische Zahnbürsten – ein sinnvoller Beitrag zur Verbesserung der Mundhygiene? • Arbeitswissenschaft und zahnärztliche Ausbildung • Die forensische Zahnmedizin – Haftungsrisiken bei zahnärztlicher Behandlung. Die Rubrik „Praxis und Produkte“ bietet wie gewohnt praxisorientierte Beiträge. Im Kalender findet der Leser außer ergänzenden Stellungnahmen der DGZMK, Übersichten über Zeitschriftenreferate, Bücher und Habilitationen sowie Tabellen und Statistiken auf Seite 452 auch eine Auswahl von InternetSuchmaschinen. Der aktuelle 65. Jahrgang des Kalenders erscheint in seiner bewährten Drei-Gliederung und bietet neben dem Verzeichnis von für Zahnärzte wichtige Adressen und Tagungs- Deutscher Zahnärztekalender Das Jahrbuch der Zahnmedizin Deutscher Zahnärzte-Verlag Köln 2005 Preis: 39,95 Euro (Abo: 32,95 Euro) ISBN: 3-934280-84-6 Websites in „Looser“ Folge vorgestellt Tricks für Spieler Es soll ja auch unter den Zahnärzten Spielefreaks geben. Ein Spiel sollte eigentlich eine Herausforderung sein. Doch nichts ist schöner, wenn man die Möglichkeit hat, ein Spiel auch dann weiterzuspielen, wenn es eigentlich nicht mehr geht. Die Spieler wissen schon, es geht um Cheats. Das sind Codes, Tastenkombinationen oder Ähnliches, womit man die obigen Erleichterungen bewerkstelligen kann. Eine Fundgrube dafür ist diese Seite: http://www.welt-der-cheats.de Wetter Die Wintersportler hoffen, dass der Winter noch kommt. Da kann man doch gleich mal bei dem bekannten Wetterfrosch, Herrn Kachelmann, nach dem Sachsenwetter schauen. Da ist auch schon die neue Wetterstation im Freistaat in Oderwitz in der Lausitz vertreten. Ach ja, nicht wundern, wenn das eine Schweizer Landeskennung ist. Herrn Kachelmanns Firma sitzt nun mal in der Schweiz. http://www.meteomedia.ch Die Sicherheit kommt per Funk Die Kasse, die die Waren schon im Einkaufswagen abrechnet, der Chip unter der Haut, der den Notarzt sofort über Blutgruppe und Allergien informiert, der Kühlschrank, der die Milch von alleine auf die Einkaufsliste setzt – RFID-Technik soll dies alles möglich machen. Die Industrie erhofft sich von den Funketiketten Milliarden-Einsparungen. RFID (Radio Frequency Identification) ermöglicht auf kurzer Entfernung die automatische Erkennung einzelner Objekte per Funk. Auch bei der Fußball-WM 2006 soll die Technik zum Einsatz kommen. Ein in die Eintrittskarte integrierter Chip funkt am Eingang einem Lesegerät seine Nummer zu. Mit der Datenbank dahinter wird festgestellt, ob die Daten stimmen. Schon jetzt gehören die Funketiketten vielerorts zum Alltag: Die Monatsfahrkarten der Londoner U-Bahnen haben einen RFIDChip, das Maut-System in Singapur funktioniert damit und ebenso zahlreiche Skilifte in den Wintersportgebieten der Alpen. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 15 Personalien Geburtstage im Februar 2006 60 65 15.02.1946 Dr. med. Marga Sylkina 01307 Dresden 17.02.1946 Dipl.-Med. Ulrike Uhlig 09112 Chemnitz 21.02.1946 Dipl.-Stom. Isolde Stahl 04317 Leipzig 81 16.02.1926 MR Dr. med. dent. Hans-Peter Hammer 04107 Leipzig 11.02.1925 Eva Stenner 08060 Zwickau 19.02.1925 MR Dr. med. dent. Günter Schiffmann 09131 Chemnitz 09.02.1941 SR Volker Böhme 02733 Cunewalde 18.02.1941 Dr. med. Karlheinz Belke 01468 Moritzburg 85 04.02.1921 Dr. med. dent. Christian Schmidt 04720 Döbeln 07.02.1936 Dr. med. dent. Christa Tiefenbach 04317 Leipzig 87 19.02.1919 SR Erika Voigt 01187 Dresden 26.02.1936 Dr. med. dent. Dieter Schmitt 01877 Bischofswerda 92 23.02.1914 Dr. med. dent. Ullrich Werner 02763 Zittau 75 21.02.1931 MR Dr. med. dent. Klaus Zollfrank 08280 Aue 96 16.02.1910 SR Max Zeising 04177 Leipzig 80 04.02.1926 Dr. med. dent. Wolfgang Domaschk 01796 Pirna 70 Anzeigen 16 Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Praxisführung Änderung der Festzuschuss-Richtlinien und Zahnersatz-Richtlinien In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen in den Richtlinien beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesministerin für Gesundheit möchten wir Ihnen nachfolgend die einzelnen Änderungen mitteilen. Bitte heften Sie diesen Teil mit in den Ordner „Schwere Kost für leichtes Arbeiten“, in dem alle Richtlinien veröffentlicht sind. Die Festzuschüsse werden auf der Basis des Gesamtbefundes ermittelt und in diesen Fällen entsprechend dem durchgeführten Therapieschritt gewährt, ohne zu insgesamt höheren Festzuschüssen zu führen, als sie bei einer Behandlung gemäß des Gesamtbefundes entstanden wären. A 1 Ergänzung: Bei Erneuerungen und Erweiterungen von festsitzenden, nach der Versorgung teilweise zahngetragenen Suprakonstruktionen werden bereits vorhandene Suprakonstruktionen ebenfalls natürlichen Zähnen gleichgestellt (Beispiel 1). A 2 Die Festzuschüsse zu den Befunden werden erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen versorgt sind. Bei Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt. Für Freiendbrücken gilt: Leistungen im Rahmen der Regelversorgung bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden Pfeilerzahnes sind nach BEMA und BEL II abzurechnen (Beispiel 3). Neufassung B 4.7 Die Krankenkasse kann den Befund und den geplanten Therapieschritt begutachten lassen (Beispiel 2). Festzuschuss-Richtlinien Teil A A 1 Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B dieser Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der nachfolgenden Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen berücksichtigt worden. Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z. B. durch Erweiterung, wiederhergestellt werden kann. Protokollnotiz: B 4.7 alt Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn. Festzuschuss-Richtlinien Teil B B 2 Zahnbegrenzte Einzelzahnlücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I). Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. B 2 Ergänzung: Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. B 4.7 neu: Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn. B 5 Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Beispiel 1: TP R B 18 48 KM K kw 17 47 BM BV bw 16 46 SKM SKV sw 15 14 45 44 K B f 16 46 KV 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 i 24 34 i 25 35 i 26 36 i 27 37 28 38 B R TP Beispiel 2: A 2 Ergänzung: Festzuschüsse für Verblendungen werden immer dann gewährt, wenn die Regelversorgung diese vorsieht. Protokollnotiz: TP R B f 18 48 B R TP 17 47 15 45 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 24 34 KV B f 25 26 35 36 f K 27 37 f 28 38 f In begründeten Ausnahmefällen kann die Wiederherstellung einer ausreichenden Funktion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeinträchtigung des Kauorgans auch in medizinisch sinnvollen Therapie- Bemerkungen: Versorgung der Lücke Zahn 36 (Gesamtplanung) erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen zum späteren Zeitpunkt. schritten erfolgen. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 17 Praxisführung Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Die Befundklasse 5 wird um die folgende Protokollnotiz ergänzt: Zahnärztliche Regelleistungen zu Nr. B 6.6 In die zahnärztlichen Regelleistungen werden bei Befund 6.6 die BEMA Nrn. 100e (Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer) und 100f (Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer) eingefügt. Protokollnotiz: Die Zahl der ersetzten Zähne ist ausschlaggebend für den Befund (Beispiel 4). B 6 Wiederherstellungsmaßnahmen Zahntechnische Regelleistungen zu Nrn. B.6.2 und B.6.3 Diese Klarstellung war notwendig, um bei Reparaturen an Modellgussprothesen bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen Unterfütterungen mit funktioneller Randgestaltung als Regelleistung zu definieren. ver-Denture-Prothesen Teilunterfütterungen als Regelleistung zu definieren. Neufassung B 6.9 B 6.9 alt Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette B 6.9 neu: Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung. Neufassung B 7.7 Bei den zahntechnischen Regelleistungen bei den Befunden 6.2 und 6.3 wird die BEL II-Nummer 134 7 (Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten), bei Befund 6.2 die BEL II-Nummer 134 9 (Wiederbefestigen eines Sekundärteiles), bei Befund 6.3 die BEL II-Nummer 802 3 (Leistungseinheit Einarbeiten Zahn) eingefügt. Diese Klarstellung war notwendig, um auch bei Reparaturen der Befund-Nrn. 4.1 oder 4.3 (Wurzelstiftkappe/Teleskopkrone) die Zuordnung der notwendigen zahntechnischen Gebührenposition als Regelleistung zu definieren. Zahntechnische Regelleistung zu Nr. B 6.7 In die zahntechnischen Regelleistungen bei Befund 6.7 wird die BEL II-Nummer 808 0 (Teilunterfütterung) eingefügt. B 7.7 neu: Zahnärztliche Regelleistungen zu Nr. B 6.7 In die zahnärztlichen Regelleistungen bei Befund 6.7 werden die BEMA-Positionen 100c (Teilunterfütterung einer Prothese) und 100d (vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren) mit der Frequenz 0,00 aufgenommen. Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion. Diese Klarstellungen waren notwendig, um bei Reparaturen an Totalprothesen/Co- B 8.1 alt Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v. H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Beispiel 3: TP R B f 18 48 B f R TP 17 47 16 46 15 45 Festzuschuss-Befunde: BEMA-Positionen: 14 44 13 43 12 42 B 7.7 alt Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 11 41 21 31 22 32 23 33 BV f 24 34 KV K ww 25 26 35 36 27 37 f 28 38 f 1x 2.1, 2x 2.7 91b, 91a, 92a, 2-3x 19 Neufassung B 8.1 B 8.1 neu: Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v. H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Neufassung B 8.2 Beispiel 4: TP R B e 18 48 B f R TP e 17 47 f e 16 46 f e 15 45 e 14 44 e 13 43 x E e 12 42 x E e 11 41 x E e 21 31 x E e 22 32 x E e 23 33 x E Bemerkungen: Interimsversorgung UK, Festzuschuss-Befund: 5.2 18 e 24 34 e 25 35 e 26 36 f e 27 37 f e 28 38 f B 8.2 alt Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v. H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Praxisführung B 8.2 neu: Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v. H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. Neufassung B 8.5 B 8.5 alt Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v. H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. B 8.5 neu: Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v. H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. 75 v. H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. Neufassung B 8.6 B 8.6 alt Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v. H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. B 8.6 neu: Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind Änderung in den Zahnersatz-Richtlinien D. II. Versorgung mit Brücken 22 Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. Richtlinie 22 neu: Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. In der Regel sind Endpfeilerbrücken angezeigt. Freiendbrücken sind nur bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und von Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen. Neue Serie – Wissenswertes für Vertragszahnärzte Keine Angst vorm Festzuschuss – Sie fragen, wir antworten (Teil 10) Seit Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz haben wir regelmäßig Tipps und Hinweise zur Abrechnung zusammengestellt. Nach einem Jahr Praxis sind viele Unklarheiten beseitigt, und der Beratungsbedarf nimmt deutlich ab. Die Reihe „Keine Angst vorm Festzuschuss – Sie fragen, wir antworten“ erscheint deshalb von nun an als lose Folge und alterniert künftig mit weiteren Themen aus dem KZV-Bereich Sachsen rund um Abrechnung, Zulassung und anderem. Die neue Rubrik heißt deshalb „Wissenswertes für Vertragszahnärzte.“ Wie ist vorzugehen, wenn nach Bewilligung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse eine Änderung der Planung erfolgt? Gemäß der Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zum Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen, gültig ab 1. Juli 2005, muss der Heil- und Kostenplan nach der Festsetzung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse bei Planungsänderungen – auch auf Wunsch des Versicherten – erneut dem Kostenträger vorgelegt werden. Die gesamten Ausfüllhinweise zum Heilund Kostenplan finden Sie in der Vorstandsinformation der KZV Sachsen Nr. 9/2005 vom 22. Juli 2005. Welche Befunde sind bei einer prothetischen Planung auf dem Heil- und Kostenplan mit einzutragen? In der Zeile B (Befund) im Zahnschema sind alle bestehenden Befunde (gesamtes Gebiss) Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 gemäß den vereinbarten Abkürzungen komplett einzutragen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Abkürzungen wurden die Kürzel ew (ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn) sowie das Kürzel ur (unzureichende Retention) mit aufgenommen. Mit dem Kürzel ur sind zum einen im Zusammenhang mit der Anfertigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes diejenigen Zähne zu kennzeichnen, deren natürliche Zahnkronen keine ausreichende Retention für die Halteelemente des Zahnersatzes aufweisen. Zum anderen sind bei Brückenversorgungen diejenigen Zähne mit ur zu kennzeichnen, die aus statischen und funktionellen Gründen als zusätzliche Pfeiler in die Brückenversorgung einbezogen werden sollen. Es dürfen ausschließlich die auf dem Heilund Kostenplan unter Erläuterungen angegebenen Kürzel verwendet werden. Muss der Härtefall-Patient die Edelmetallkosten immer selbst tragen? Ja. Bei der Abrechnung des Festzuschusses ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Kosten für die Verwendung einer Edelmetalllegierung oder von Reinmetall angefallen sind. Die tatsächlichen Kosten bei der Regelversorgung und der doppelte Festzuschuss bei gleich- und andersartigen Versorgungen werden von der Krankenkasse nur insoweit übernommen, als darin keine Mehrkosten für Edel- oder Reinmetall enthalten sind. Daher sind diese Mehrkosten von den tatsächlichen Gesamtkosten abzuziehen, so dass der Patient in jedem Fall die Kosten für Edel- oder Reinmetall selbst zu tragen hat. Eine Beispielabrechnung hierzu finden Sie in der Vorstandsinformation der KZV Sachsen Nr. 4/2005 vom 24. März 2005 (Seite 6). Birgit Schröder/Inge Sauer 19 Personalien Dr. Gerhard Tanzer zum 100. Geburtstag Es ist das Jahr, in dem Albert Einstein seine wichtigsten Theorien aufstellt, Paul Ehrlich zum Vater der Chemotherapie wird, Robert Koch den Nobelpreis für Medizin verliehen bekommt und in Dresden vier Studenten die Künstlervereinigung „Brücke“ gründen. Es ist das Jahr 1905, und am 25. Dezember wird Gerhard Tanzer in Dresden geboren. Er wird nicht nur in das moderne Zeitalter für Wissenschaft, Medizin und Kunst hineinwachsen, sondern diese auch aktiv voranbringen. Antrieb war ihm Zeit seines Berufslebens und noch viele Jahre darüber hinaus, dass er sich mit Dingen, die er als unzulänglich empfand, nicht einfach abfinden konnte. Sein Schaffen war begleitet von Meinungsstreit, der auf Zugewinn von Wissen und Erfahrung gerichtet war. Regelmäßig korrespondierte er mit Haller, Hildebrand und Gysi. Für Dr. Tanzer stand bereits zu Beginn seiner Dentistentätigkeit der Mensch in seiner Gesamtbefindlichkeit und seiner gesamten Erscheinung im Mittelpunkt. Sein ästhetisches Streben richtete sich darauf, den Menschen mehr als nur Zahnersatz zu geben, sondern ihnen das individuelle Gesicht, ihre wesenseigene Mimik zu erhalten. Oft empfand er die totale Prothetik als wenig gut bezahltes Stiefkind der Zahnheilkunde. Sein Ausflug in die bildnerischen Künste spielte vielleicht nicht mehr die vordergründige Rolle (abgesehen von wunderschönen privaten Zeichnungen und Plastiken), nachdem er sich für die Zahnmedizin entschied, beeinflusste aber sein ästhetisches Streben und seine Betrachtungsweise des Patienten als Gesamtpersönlichkeit sehr wohl. Dr. Tanzer widmete sich in der Totalprothetik besonders der Modellanalyse, sowohl als Zahnarzt als auch als Lehrer, Autor und Wissenschaftler. Seine im Laufe der Arbeitsjahre aufgebaute Sammlung von künstlichen Zähnen und Anschauungsmaterialien übergab er 1988 unter dem Titel „Die künstlichen Zähne im Wandel der Zeiten“ dem Museum für Geschichte der Medizin und Pharmazie in Wismar. Die zahnärztliche Laufbahn begann für Dr. Tanzer mit der Dentistenprüfung 1928 in Dresden, nachdem er als ausgebildeter Dentist die vorgeschriebenen praktischen Jahre in Berlin, Bautzen, Braunschweig und Hil- 20 desheim absolviert hatte. Nach dieser Prüfung folgten vier Jahre Tätigkeit an der Krankenkassen-Poliklinik in Quedlinburg, während derer er sein erstes Buch „Der Gips in der Zahnheilkunde“ veröffentlichte. Dr. Gerhard Tanzer Sein zuletzt geschriebenes Buch „Lösungen für problematische Totalprothesen“ erschien vor 10 Jahren, da feierte er gerade seinen 90. Geburtstag. Er bezeichnete es als sein Lebenswerk, vereint es doch die Ergebnisse seiner jahrzehntelangen Forschungsarbeit zu Material und Modellierung sowie fabrikationstechnischer Herstellung von Zähnen. Markenzeichen all seiner Veröffentlichungen ist, dass alle Illustrationen aus seiner Hand stammen. 1933 kehrte Dr. Tanzer nach Dresden zurück, um seine eigene Praxis zu eröffnen. Er folgte außerdem dem Ruf als Lehrkraft und später als Leiter der prothetischen Abteilung an das Dentisteninstitut in Dresden, als Autor gab er weitere drei Fachbücher heraus. Hier lernte er seine Frau Hermine kennen, die ihn durch alle Arbeitsjahre hinweg als Kollegin zur Seite stand und im Privatleben als sehr praktische und das Leben mit einem so viel beschäftigten Mann vor allem mit Heiterkeit meisternde Ehefrau sowie Mutter seiner Söhne begleitete. Heute lässt sie sich von ihrem mit im Hause wohnenden Sohn täglich zu ihrem Mann fahren, der seit einiger Zeit im unweit gelegenen Altenheim der Christengemeinschaft betreut wird. Aus dem Krieg heimgekehrt, musste er sich eine neue Praxis aufbauen. Auch in diesem Lebensabschnitt veröffentlichte er weitere Werke. Aufmerksam auf den wissenschaftlich so erfolgreich und praktisch so anspruchsvoll arbeitenden Zahnarzt geworden, trug ihm das Keradentawerk Radeberg 1950 einen Forschungsauftrag an, dessen Ziel die industrielle Einführung des Vakuumbrandes bei der Herstellung künstlicher Zähne war. Die Entwicklung realistischer ästhetischer Frontzähne und das USURA-Backenzahnsortiment war dank Dr. Tanzers praktisch-wissenschaftlicher Tätigkeit bald und für mehrere Jahrzehnte in vieler (Patienten-) Munde. 1953 schrieb Dr. Tanzer eine Arbeit zum Thema „Untersuchungsergebnisse über keramische Zähne mit Stiften für Plattenprothesen“, die auch einem ganz persönlichen Nutzen gewidmet war – es war seine Promotionsarbeit zur Erlangung des Doktorgrades. In unserem Gespräch zu seinem 95. Geburtstag ging es um die Vielseitigkeit seines Schaffens und das Bücherschreiben weit in das Ruhestandsleben hinein. „Für die Prothetik“, so sagte er damals, „benötigt man eigentlich sehr viel Erfahrung. Junge Kollegen können die erfahrungsgemäß noch nicht haben. Weil von diesem Umstand die Patienten nicht unberührt bleiben, sehe ich mich immer in der Pflicht, im Sinne der Patienten mein Wissen weiterzugeben.“ Die Prothetik, so bestätigt uns heute sein Sohn, war sein beruflicher Lebensinhalt, die 0-8-15-Prothese sein stetiger Gegner. So sehr der Beruf seine Berufung war, wäre er doch nie einem Ruf gefolgt, der ihn dauerhaft aus Dresden fortgeholt hätte. „Mein Vater ist einer der Dresdner, die Dresden nie verlassen würden. Er ist auch das mit Leib und Seele“, bekräftigt sein Sohn, der das Lebenswerk und das Schaffen seines Vaters auch aus der familiären Perspektive erlebt hat, es mit gesundem Respekt aufbewahrt und für uns ausgebreitet hat. Dr. Tanzer beging seinen 100. Geburtstag am 25. Dezember 2005 im Kreis seiner ihm sehr eng verbundenen Familie. Dr. Klaus Erler überbrachte ihm als Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Sachsen die herzlichsten Grüße und Glückwünsche der sächsischen Zahnärzteschaft. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Fortbildung Aus den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von Bundeszahnärztekammer, DGZMK und KZBV 14. September 2005 1. Fortbildung – integrierter Bestandteil der zahnärztlichen Tätigkeit In § 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Zahnärzte wird festgestellt: „Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen.“ Wichtige Ziele zahnärztlicher Fortbildung sind die ständige Festigung, kontinuierliche Aktualisierung und Fortentwicklung der fachlichen Kompetenz mit dem Ziel der Verbesserung des zahnärztlichen Handelns. Somit ist Fortbildung ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin. 2. Fortbildungsinhalte Zahnärztliche Fortbildung ist dadurch definiert, dass sowohl fachliche als auch interdisziplinäre Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten aktualisiert und weiterentwickelt werden. Zahnärztliche Fortbildung umfasst auch die Vermittlung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, soweit sie auf Patientenführung und Praxismanagement bezogen sind. Zahnärztliche Fortbildung schließt ferner die Vermittlung von gesetzlichen Angelegenheiten, vertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen mit ein. Zahnärztliche Fortbildung bezieht sich auch auf Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Zahnmedizin. Eine reine produktbezogene Informationsveranstaltung eines Herstellers oder Dentaldepots gilt nicht als fachliche Fortbildung. Dies trifft auch für Veranstaltungen zu, die allgemeine Themen betreffen. 3. Fortbildungsmethoden Die Themenauswahl sowie die Art und Weise des Wissenserwerbs und die Steigerung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bleiben jedem Zahnarzt überlassen. Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens machen ein Angebot unterschiedlicher Arten der Fortbildung erforderlich. Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere: a) Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen) b) klinische Fortbildungen (z. B. Visiten, Hospitationen und Fallvorstellungen) c) interkollegiale Fortbildung wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen d) curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form Strukturierter Fortbildung e) mediengestütztes Eigenstudium (Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel) Punktebewertung von Fortbildung durch BZÄK und DGZMK gültig ab 1. Januar 2006 A Vortrag und Diskussion, Symposium, Tagungen, Workshops, Seminare, Kongresse o. Ä. (In- und Ausland) 1 Punkt pro Fortbildungsstunde, maximal 8 Punkte pro Tag 1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung B Fortbildung mit aktiver Beteiligung jedes Teilnehmers: praktische Kurse, praktische Ubungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, aktive Falldemonstrationen, Visiten, Hospitationen (In- und Ausland) 1 Punkt pro Fortbildungsstunde, maximal 8 Punkte pro Tag 1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten, Phantom, Hands-on als wesentlicher Kursinhalt mit praktischer Lernkontrolle 1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung C Interaktive Fortbildung: elektronische, audiovisuelle, visuelle Medien o. a. mit Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform oder elektronisch 1 Punkt pro Übungseinheit 2 Punkte pro Übungseinheit (aufwändige CIVIE Beiträge, peer-reviewed*) D Referententätigkeit (auch Qualitätszirkel-Moderatoren) gemäß den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK** 2 Punkte pro Veranstaltung (zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer) E Erfolgreich absolviertes Abschlussgespräch/Falldarstellung nach einem Curriculum 15 Punkte zusätzlich einmalig pro Curriculum F Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsangeboten, die eine offizielle Punktezuteilung erhalten haben G Selbststudium durch Fachliteratur 10 Punkte pro Jahr Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser Punktebewertung bewertet. Der Zahnarzt/die Zahnärztin müssen selbst einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt. * Continous Medical Education Beiträge, von Experten begutachtet ** gilt nur für Vorträge für Mediziner und medizinisches Assistenzpersonal Ausführlich unter wzvzv.bzaek.de Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 21 Fortbildung Herbsttagung GZMK Dresden e.V. Entscheidungsfindung in der Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie Etwa 400 Kolleginnen und Kollegen waren am 12. November 2005 der Einladung zur jüngsten Herbsttagung der Dresdner Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gefolgt. Prof. Hoffmann, Vorsitzender der Gesellschaft, eröffnete die Veranstaltung, die unter dem Thema „Entscheidungsfindung in der Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie“ stand. Die wissenschaftliche Leitung des Symposiums oblag Prof. Harzer und Frau Prof. Hetzer, die zum Abschied aus dem aktiven Berufsleben für ihr großes Engagement für die Kinderzahnheilkunde in Praxis, Lehre und Forschung geehrt wurde. Frau Prof. Hetzer stellte die Herausforderungen an den Zahnarzt insbesondere bei der Sanierung der Gebisse von Kleinkindern dar. Neben verschiedenen Einflussfaktoren, wie z. B. dem Alter und der Compliance des Kindes, ist die Entscheidungsfindung auch maßgeblich von der Erwartungshaltung der Eltern abhängig. Prof. Harzer betonte vor dem Hintergrund, dass einerseits Brackets „in“ sind und andererseits die Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen zur Zahnpflege ungenügend ist; dass für die festsitzende kieferorthopädische Apparatur eine effiziente Mundhygiene absolut notwendig und eine Kooperation mit der Kinderzahnheilkunde sehr gewinnbringend sind. In seinem Referat stellte er neue Verfahren wie Minischrauben und Gaumenimplantate vor. Mit diesen knochenverankerten Apparaturen können Behandlungszeiten verkürzt, Wurzelschäden und unerwünschte Nebenwirkungen reduziert und die Verankerung verstärkt werden. Gaumenimplantate werden besonders gern zur transversalen Erweiterung mittels chirurgisch unterstützter Gaumennahterweiterung bei Erwachsenen eingesetzt, da es durch die Knochenverankerung möglich ist, auf die klassische zahngetragene Apparatur zu verzichten und so das Parodont zu schonen. Frau Prof. Heinrich-Weltzien, Jena, sprach über moderne Verfahren der Kariesdiagnostik. Die Anwendung der Sonde zur Kariesdetektion ist obsolet. Das DiagnodentGerät ist als praktikables und unterstützendes Verfahren beim Kariesmonitoring zu verstehen. Die Bissflügelaufnahme gilt nach wie vor als „Gold-Standard“ zur Erkennung der Approximalkaries. Richtungsweisend für die zukünftige Kariesdiagnostik könnte die quantitative lichtinduzierte Fluoreszenz (QLF) sein. Frau Dr. Butz, München, veranschaulichte verschiedene Möglichkeiten, die kleinen Patienten einer Behandlung zugänglich zu machen. Über spontane bzw. induzierte Trancezustände oder spezielle kindgerechte Hyp- 22 nosetechniken kann der Weg zur Behandlungsbereitschaft beim Kind gebahnt werden. Wenn Suggestion und Lokalanästhesie nicht ausreichen, ist in Abhängigkeit von Alter, Befund und der Vorgeschichte unter Abwägung der Vor- und Nachteile die Indikation zur Behandlung unter Sedierung oder Allgemeinanästhesie zu stellen. Prof. Krämer, Erlangen, moderierte aktuelle Aspekte der Kariestherapie und endodontischen Therapie im Milchgebiss. Kompomere gelten derzeit als Füllungsmaterial der Wahl. Bei größeren Kavitäten haben sich konfektionierte Stahlkronen bewährt. Wegen seiner hohen Erfolgsrate und der Induktion von Wurzelzement ist MTA (Mineral Trioxide Aggregate) ein viel versprechendes Amputationsmaterial. Bislang konnte es sich jedoch wegen des hohen Preises nicht etablieren. Prof. Dannhauer, Leipzig, berichtete über kieferorthopädische Behandlungen vor Dysgnathieoperationen. In Vorbereitung dieser Operationen müssen die Zähne der Einzelkiefer in die optimale Position gestellt werden, um intra operationem eine möglichst sichere Verzahnung zu erreichen. Dies ist notwendig, um Nachbehandlungszeiten zu verkürzen und um Rezidive durch ungünstigen Muskelzug zu vermeiden. Die Dekompensation wird von den Patienten häufig als eine „Verschlimmbesserung“ der Anomalie empfunden, über die sie im Vorfeld aufzuklären sind. Weiterhin berichtete der Referent von den Erfahrungen zur Osteodistraktion als bissverschiebende Operation. Da diese auch vor Wachstumsabschluss möglich ist, können Voraussetzungen für spätere Dysgnathieoperationen optimal zur Verbesserung von Funktion und Ästhetik bei Syndrompatienten geschaffen werden. Frau OÄ Dr. Tausche, Dresden, sprach über therapeutische Grenzfälle in der Kieferorthopädie und die Therapieentscheidung zwischen kieferorthopädischer, prothetischer oder kieferchirurgischer Behandlung. Dabei ging sie näher auf die Rehabilitation von Patienten mit traumabedingtem Zahnverlust oder nicht angelegten Zähnen ein. So sprechen ein frühes Wechselgebiss, Platzmangel, labile Okklusionsverhältnisse, ein konvexes Profil und ein vertikales Wachstumsmuster eher für einen kieferorthopädischen Lückenschluss als für eine prothetische Lückenversorgung. Weiterhin wurden Patienten mit mandibulärer Prognathie vorgestellt. Hier soll die kieferorthopädische Behandlung zu Beginn der ersten Wechselgebissphase erfolgen, um eine sagittale und transversale Nachentwicklung des Oberkiefers und eine Hemmung des Unterkieferwachstums zu erreichen. Falls nach Dentitionsabschluss kein korrekter Überbiss hergestellt werden kann, sollten die Möglichkeiten der chirurgischen Bisslagekorrektur nach Wachstumsabschluss genutzt werden. Frau OÄ Dr. Viergutz, Dresden, präsentierte zum Abschluss der Veranstaltung zusammen mit Frau Dr. Buske, Dresden, nicht alltägliche Patientenfälle in der Kinderzahnheilkunde. Bei einem Dens invaginatus kann es durch Bakterienpenetration über das Foramen caecum frühzeitig zu Komplikationen kommen. Deshalb ist eine rechtzeitige Diagnostik und Therapie entscheidend. Anschließend wurde der Fall eines 11/2-jährigen Jungen gezeigt, dessen Zahn 51 ein vermutlich durch ein Trauma bedingtes internes Granulom aufwies. Mit einer Pulpotomie konnte der Zahn erfolgreich behandelt werden. Außerdem beschäftigten sich die Referentinnen mit der „Molar-Incisor-Hypomineralisation“ (MIH) und zeigten klinische Beispiele. Als Füllungsmaterialien für die betroffenen Sechsjahrmolaren stehen Glasionomerzemente, Kompomere oder Komposite zur Verfügung. Die genauen Ursachen für dieses Erscheinungsbild lassen sich anamnestisch nicht immer eindeutig klären. Gabriele Lüdicke / Anja Hintze Poliklinik für Kieferorthopädie und Abteilung für Kinderzahnheilkunde Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der TU Dresden Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Fortbildung Verlust von Zahnhartsubstanz durch Erosion und Abnutzung – Ursachen, Erscheinungsbilder und Therapien Erosionen – Klinisches Erscheinungsbild und Therapie Definition Erosionen sind pathologische, chronische Zahnhartsubstanzverluste, die durch Säuren oder Chelatoren ohne die Beteiligung von Mikroorganismen hervorgerufen werden. Sie gehören zu den nicht kariesbedingten destruktiven Prozessen an Schmelz, Dentin und Zement und sind abzugrenzen von Abrasionen (Zahnabrieb durch Kontakt mit anderem Medium), Demastikationen (Zahnhartsubstanzverlust durch Nahrungszerkleinerung), Abfraktionen (keilförmiger Defekt) und Attritionen (hervorgerufen durch direkten Zahnkontakt). Der kritische pH-Wert für erosive Defekte liegt bei 4 bis 4,5. Die Läsionen sind in der Regel schmerzlos und werden oft erst wahr- genommen, wenn es bereits zu erheblichen Verlusten der Zahnhartsubstanz oder zu Farbveränderungen durch das durchscheinende Dentin gekommen ist. Die Prävalenz erosiver Zahnhartsubstanzverluste hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Bei Erwachsenen liegt die Prävalenz bei etwa 11 Prozent. Hauptsächlich betroffen sind jedoch Jugendliche und Kinder. Hier hat sich die Prävalenz in letzter Zeit fast verdoppelt. Zeigen Kinder im Alter von durchschnittlich zehn Jahren zu etwa 95 Prozent keine Anzeichen von Erosionen, so sind es fünf Jahre später nur noch durchschnittlich 77 Prozent. Darüber hinaus weisen Patienten mit säurebedingten Defekten im Milchgebiss ein deutlich höheres Risiko für Erosionen im bleibenden Gebiss auf als Patienten ohne Erosionen in der ersten Dentition. Ätiologie Die Säureexposition kann verschiedene Ursachen haben: exogene und endogene. Zu den exogenen Ursachen zählen saure Lebensmittel (Obst und Essigprodukte), exzessiver Genuss von säurehaltigen Fruchtsaftgetränken, Sportlergetränken, Limonaden (z. B. Cola), bestimmten Medikamenten (Aspirin, Vitamin-C-Präparate), aber auch industriell bedingte Säuredämpfe bei beruflicher Exposition. Endogene Erosionen werden durch Magensäure hervorgerufen, die durch Erbrechen, Reflux oder Regurgitation in die Mundhöhle gelangt. Gründe hierfür können Magen-Darm-Erkrankungen mit Aufstoßen (z. B. Sodbrennen), Essstörungen (Bulimie), Schwangerschaft oder Alkoholismus, die von regelmäßigem Erbrechen begleitet sind, sein. Anzeige Fortbildung Klinik und Klassifizierung Klinisch ist der Beginn einer Erosion durch den Verlust der Perikymatien gekennzeichnet. Die Oberfläche des Schmelzes kann matt und glatt erscheinen. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer dellenförmigen Vertiefung auf den Höckerspitzen, die konkaven Strukturen des Zahnes werden flacher, und das Höcker-Fissuren-Relief wird nach und nach eingeebnet. Dabei können Füllungen über das Niveau der umgebenden Zahnhartsubstanz hinausragen. Im Bereich der Glattflächen entstehen koronal der Schmelz-Zement-Grenze flächige Konkavitäten, der zervikale Rand bleibt dabei zumeist intakt. Anhand der Ausdehnung des Defektes kann eine Klassifizierung vorgenommen werden (siehe Tabelle ). Therapie Erosionen kommen zum Stillstand, wenn ausreichende symptomatische und kausale Maßnahmen ergriffen werden. Meist ist dann keine restaurative Therapie in Form von Füllungen, Verblendschalen, Teilkronen oder Kronen notwendig. Diese werden erst bei ästhetischen und funktionellen Beeinträchtigungen nötig. Kausale Therapie Zu Beginn der Therapie ist eine umfangreiche Diagnostik unabdingbar. Säurebedingte Läsionen sind von anderen, nicht kariesbedingten Defekten abzugrenzen. Darüber hinaus müssen physiologische und pathologische Verluste der Zahnhartsubstanz unterschieden werden. Wird ein pathologischer Zahnhartsubstanzverlust diagnostiziert, sollte eine kausale Therapie eingeleitet werden: Das Konzept der kausalen Therapie besteht darin, die Ursachen zu erkennen und Erosionen auf den bukkalen Flächen an den Zähnen 13 und 14 mit intakter zervikaler Schmelzleiste. Der Schmelz zeigt Seidenglanz, das Dentin ist unversehrt. diese zu unterbinden. In einem anamnestischen Gespräch zwischen Patient und Zahnarzt sollte abgeklärt werden, ob eine endogene oder exogene Säureeinwirkung vorliegt. Ein Ernährungsprotokoll kann dabei Hinweise auf Häufigkeit und Art der Säureexposition geben und erosive Quellen ausmachen. Kann die Ursache im Bereich der Ernährung gefunden werden, sind einfache Veränderungen in den Ernährungsgewohnheiten hilfreich. Die Patienten sollten über die Erosivität von Lebensmitteln und Getränken informiert werden. Darüber hinaus sollte die Kontaktzeit zwischen Zähnen und erosiven Lebensmitteln so kurz wie möglich gehalten werden. Symptomatische Therapie Nicht immer ist es jedoch möglich, eine kausale Therapie einzuleiten. Kann die erosive Noxe nicht identifiziert oder vermieden werden (z. B. bei Essstörungen), ist eine symptomatische Therapie angezeigt. Index für Läsionen an Glattflächen Grad 0: Grad 1: Grad 2: Grad 3: Keine Erosionen, Schmelz glänzend, Verlust der Oberflächenstruktur (Perikymatien) möglich Größerer flächenhafter Verlust von Schmelz, intakte Schmelzleiste zervikal des Defektes, Eindellungen, Stufenbildung, Schmelz zeigt Seidenglanz, kein Dentinbefall Dentin liegt auf weniger als der Hälfte der betroffenen Zahnoberfläche frei Dentin liegt auf mehr als der Hälfte der betroffenen Zahnoberfläche frei Index für okklusale Läsionen Grad 0: Grad 1: Grad 2: 24 Keine Erosionen, Schmelz glänzend, Verlust der Oberflächenstruktur (Perikymatien) möglich Leichte Erosionen, gerundete Höcker, Schmelz seidenglänzend, Füllungen höher als benachbarte Zahnhartsubstanz, Dentin nicht befallen Stark ausgeprägte Erosionen, Dentin ist befallen Therapie der Erosionen an den bukkalen Flächen der Zähne 13 und 14 aus der Abbildung links durch Applikation eines fluoridhaltigen Lackes Zustand nach jahrelanger Essstörung (Bulimia nervosa) bei einer Patientin. Der zervikale Schmelzbereich ist noch intakt. Das Ziel der symptomatischen Therapie ist es, eine erosive Demineralisation durch lokale Fluoridierungsmaßnahmen zu reduzieren und zusätzlich einen mechanisch bedingten Verlust der Zahnhartsubstanz zu vermeiden. Fluoride können lokal in Form von Zahnpasten, Mundspüllösungen und konzentrierten Fluoridgelen angewendet werden. Es ist jedoch wenig über den Wirkungsmechanismus von Fluoriden unter sauren pH-Werten, wie sie bei der erosiven Demineralisation vorkommen, bekannt. Der Mineralverlust verläuft bei erosiven Defekten zentripedal, und es verbleibt nur eine teilweise entmineralisierte Oberfläche. Deshalb ist eine Restitutio ad integrum nicht möglich. Es wird vermutet, dass der Wirkungsmechanismus der Fluoride bei Schmelzerosionen in einem Mineralgewinn durch die Deckschicht besteht, der bei der nächsten Säureattacke gelöst werden muss, bevor der darunter liegende Schmelz erreicht wird. In der Literatur sind In-vitro-Versuche beschrieben worden, die demonstrieren, dass durch die lokale Gabe von Fluoriden Schmelzerosionen reduziert und Dentinerosionen verhindert werden können. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Fortbildung Leichte Erosion auf der bukkalen Fläche des Zahnes 13 mit einem flächenhaften Verlust von Schmelz Deutlich erkennbar sind die Erosionen an den Unterkieferfrontzähnen im zervikalen Bereich Starke, großflächige Erosionen auf den Bukkalflächen durch exzessiven Genuss azider Lebensmittel Insgesamt erscheint also die hoch dosierte Applikation von Fluoriden auch zur Vermeidung von zusätzlich abrasiv bedingten Zahnhartsubstanzverlusten sinnvoll. Im Handel befinden sich derzeit saure und neutrale fluoridhaltige Gele zur zusätzlichen Fluoridierung. Die Anwendung von sauren Fluoridgelen (pH 4,5) hat sich im Hinblick auf die Abrasionstendenz während des Bürstens nach einem erosiven Angriff in In-vitroVersuchen an Schmelz als vorteilhafter erwiesen als die neutralen Gele (pH 7,0); klinische Studien fehlen jedoch noch. Neben Fluoridierungsmaßnahmen kommt auch der Vermeidung abrasiv bedingter Substanzverluste durch Mundhygienemaßnahmen eine entscheidende Bedeutung zu. Als relevante Faktoren werden dabei der Bürstdruck, die Abrasivität der Zahnpaste und der Bürstzeitpunkt sowie die Fluoridanwendung angesehen. Offenbar kann die teilweise demineralisierte Schmelzoberfläche bereits bei geringem Bürstdruck abgetragen werden, wäh-rend der darunter liegende, unveränderte Schmelz auch bei relativ hohem Bürstdruck keinen weiteren Substanzverlust erleidet. An Dentin hingegen hat der Bürstdruck einen ganz erheblichen Einfluss auf das Ausmaß der Abrasion. Studien, die sich mit der Abrasivität von Zahnpasten beschäftigen, zeigen ähnliche Resultate. Der Substanzverlust im Schmelz wurde durch das Bürsten generell (unabhängig von der Abrasivität des Putzmediums) erhöht. Im Dentin dagegen spielt das Putzmedium eine große Rolle. Patienten mit Dentinerosionen Grad II und III sollte daher eine sanfte Bürsttechnik mit wenig abrasiver Zahnpaste empfohlen werden. Häufig wird bei Patienten mit Erosionen die Empfehlung ausgesprochen, nicht direkt nach der Säureeinwirkung zu putzen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass es durch die Repräzipitation von Calciumphosphatsalzen zu ei- ner Wiedererhärtung der Zahn-oberfläche kommt. In vitro hängt die Präzi-pitation von Calcium und Phosphat aus gesättigten Lösungen auf geätztem Schmelz von der Größe der Oberfläche, dem Grad der Übersättigung und der Anwesenheit von Fluoridionen ab, in situ dagegen wird eine Übersättigung des Speichels durch Proteine aufrechterhalten. Deshalb kommt es normalerweise nicht zu einer Präzipitation von Calciumphosphatsalzen auf der Zahnoberfläche. In In-situ-Studien konnte nachgewiesen werden, dass der Verlust der Zahnhartsubstanz durch Warten vor dem Bürsten nach einem erosiven Impuls signifikant reduziert werden kann. Beste Ergebnisse wurden ab einer Wartezeit von einer Stunde erreicht. Der Substanzverlust durch Bürsten und Erodieren war jedoch sowohl im Vergleich zum alleinigen Erodieren als auch zum alleinigen Bürsten um das Acht- bis Neunfache erhöht. Ähnliche Ergebnisse konnten für die Mikrohärte nachgewiesen werden. Dies deutet darauf hin, dass ein Verschieben des Putzzeitpunktes zwar einen messbaren, jedoch begrenzten Effekt hat. Darüber hinaus ist eine Wartezeit von ein bis zwei Stunden nur schwierig in den Alltag zu integrieren. Somit sollte diese Empfehlung nur in Einzelfällen gegeben werden. riger zu formulieren, da sich für Schmelz und Dentin unterschiedliche Ergebnisse gezeigt haben. Bei Patienten mit Schmelzerosionen sollte das Hauptaugenmerk auf Maßnahmen zur Wiedererhärtung der erodierten Zahnoberfläche gesetzt werden; bei Dentinerosionen sollte eine möglichst sanfte Putztechnik mit geringem Bürstdruck und einer wenig abrasiven Zahnpaste empfohlen werden. Veränderungen des Putzzeitpunktes haben einen begrenzten Effekt und sollten nur in Einzelfällen angeraten werden. Entscheidend für den Erfolg der Therapie ist die regelmäßige Beobachtung des Substanzverlustes. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Zusammenfassung Erosion Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass durch eine hoch dosierte lokale Fluoridierung mit sauren Fluoridzubereitungen ein erosiv bedingter Mineralverlust wie auch ein zusätzlicher abrasiv bedingter Substanzverlust sehr effektiv verringert werden kann. Deshalb scheint im Rahmen eines individuell abgestimmten Therapie-Schemas die Intensivfluoridierung für alle Patienten mit unphysiologischem Substanzverlust sinnvoll. Mundhygieneempfehlungen sind schwie- Abrasionen und Attritionen Klinisches Erscheinungsbild und Therapie Die mechanische Abnutzung der Zahnhartsubstanz („tooth wear“) geschieht durch Abrasion und Attrition. Sie ist von der Erosion abzugrenzen, die durch chemische Noxen bedingt ist. Attrition ist definiert als physiologische Abnutzung an den Kauflächen und Schneidekanten der Zähne durch alleinigen und direkten Kontakt der Antagonisten. Sie stellt eine so genannte Direktkontakt- oder ZweiKörper-Abnutzung dar. Demgegenüber steht die Abrasion, die einen Zahnhartsubstanzverlust durch Fremdkörperabrieb beschreibt. Sie wird deshalb als Drei-Medien-Abrieb bezeichnet, wobei zwischen Schmelz und Schmelz bzw. Dentin oder auch Restaurationsmaterial ein weiteres, verschiedenartiges Medium den Abrieb verursacht. Der Abrieb der Zahnhartsubstanz kann durch Nahrungsmittel (Demastikation) oder durch andere Fremdkörper (berufsbedingte Noxen, z. B. Staub bei Bergarbeitern; Zahnpasten etc.) erfolgen (siehe nachfolgende Tabelle). 25 Fortbildung Zahnhartsubstanzverlust durch Abnutzung Attrition (direkter Kontakt antagonistischer bzw. benachbarter Zahnflächen) • physiologisch • pathologisch Abrasion (Abnutzung durch Fremdstoffe) • Demastikation (Nahrungsmittel) • andere Stoffe (Staub, Zahnpasta etc.) • pathologisch (nach HICKEL 1993) Ätiologie Zahnabrieb ist praktisch bei jedem Menschen festzustellen („physiologische Abnutzung“). Das Ausmaß der Abnutzung ist individuell unterschiedlich und nimmt mit fortschreitendem Lebensalter zu. Die Abnutzung der Zahnhartsubstanz kann durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht oder beschleunigt werden. Attritionen Die Ursachen für Attritionen können physiologischer oder pathologischer Natur sein. Attrition kommt physiologisch durch direkte Zahnkontakte an antagonistischen Zähnen beim Schlucken, Sprechen, Gähnen und auch kurzzeitig beim Kauen zustande, wobei sich Oberkiefer- und Unterkieferzahnreihen reflektorisch etwa 1.500 Mal pro Tag berühren. Diese physiologische Form geht meist mit nur geringem Zahnhartsubstanzverlust einher. Mit zunehmendem Alter treten die Folgen der Attrition aber deutlich zutage. Aufgrund der physiologischen Zahnbeweglichkeit kommt es auch im Approximalbereich zum Abrieb benachbarter Zahnflächen. Dadurch werden die primär vorhandenen „punktförmigen“ Approximalkontakte flächenförmiger. Durch eine gleichzeitige Mesialwanderung der Zähne kommt es zu einer Verstärkung des Approximalkontaktes. Neben der physiologischen Attrition kommt es bei vielen Patienten zu einem wesentlich stärkeren pathologischen Zahnhartsubstanzverlust durch Parafunktionen. Als Ursachen für Parafunktionen werden psychogene Faktoren wie Stress, Ärger genannt, die den Patienten zu häufigen und lang anhaltenden Zahnkontakten verleiten, die häufig mit Knirschen und Pressen (Bruxismus) verbunden sind. Weitere Ursachen können falsch gestaltete Kauflächen zahnärztlicher Restaurationen (z. B. Vorkontakte, Balancehindernisse) sein, die als Triggerfaktoren für Abnutzungserscheinungen dienen. Aber auch neuromuskuläre Störungen im KieferGesichts-Bereich sowie Stellungsanomalien 26 der Zähne können ätiologische Faktoren für pathologische Abnutzungsvorgänge sein. Abrasionen Abrasion kann durch Nahrungsmittel (Demastikation) oder durch andere Fremdkörper (berufsbedingte Noxen, Zahnpasten etc.) erfolgen. Der Abrieb der Zähne durch Demastikation ist abhängig von der Abrasivität der täglichen Nahrung. Ausgeprägte Abnutzung durch Demastikation wurde bei Bevölkerungsgruppen gefunden, bei denen Kauen abrasiver Kost Gewohnheit ist (Naturvölker). In der heutigen Zeit spielt die Demastikation in den Industrieländern mit moderner Zivilisationskost eher eine untergeordnete Rolle. Abzugrenzen sind hiervon sog. Habits. Es handelt sich hierbei um das gewohnheitsmäßige Aufbeißen auf Gegenstände (z. B. Fäden bei Schneidern) oder das häufige Halten von Gegenständen (z. B. Pfeife, Kugelschreiber) mit immer gleichen Zähnen. Derartige Abrasionen werden als Usuren bezeichnet. Überdies können Abrasionen durch berufsbedingte Einflüsse entstehen. Harte Stäube bei Bergarbeitern oder auch Flugsand an der Küste sind stark abrasiv wirkende Substanzen. Die abrasive Wirkung des Granitstaubs wird durch eine erhöhte Aktivität der Kaumuskulatur, wie sie bei schwerer körperlicher Arbeit oder auch Vibrationen auftreten kann, noch verstärkt. Neben den genannten Abrasionsvorgän- gen gibt es Abrasion durch Mundhygienemaßnahmen. Hauptursache sind Zahnpasten mit stark abrasiven Putzkörpern in Verbindung mit einer falschen Putztechnik. Diese Form der Abrasion ist überwiegend auf den vestibulären Glattflächen der Zähne lokalisiert. Letztendlich darf bei der Suche nach ursächlichen Faktoren nicht vergessen werden, dass Zahnabnutzung durch bestimmte Faktoren beschleunigt werden kann. Zahnstellungsanomalien haben auf das Ausmaß der Gesamtabnutzung eher eine geringere Auswirkung, treten aber häufiger auf und sind als Einflussfaktoren, insbesondere am Einzelzahn, unbedingt zu berücksichtigen. Darüber hinaus nimmt die Abnutzung der Zahnhartsubstanz zu, je weniger Zähne vorhanden sind. Entscheidend ist hierbei nicht die absolute Zahnzahl, sondern die Abstützung im Seitenzahnbereich, da für die Abstützung von Oberkiefer zu Unterkiefer in erster Linie die Seitenzähne verantwortlich sind. Klinik Die Abnutzung der Zahnhartsubstanz kann nach Lokalisation und Form unterschieden werden. Von der okklusalen Abnutzung sind der Abrieb der Zahnhartsubstanzen im approximalen oder vestibulären, seltener auch im oralen Bereich abzugrenzen. Vestibuläre Abrasionen zeigen eine große Vielfalt im klinischen Bild und werden meist als keilförmige oder kerbförmige Defekte bezeichnet. Durch Pressen und Knirschen wird am häufigsten eine über das physiologische Ausmaß hinausgehende Zahnabnutzung verursacht. Studien in der Literatur beschreiben Schmelzabrasionen bei Patienten mit Parafunktionen in einer Größenordnung von fast 250 µm innerhalb eines Jahres, während die Kontrollgruppe nur um die 50 µm Verlust aufwies. Wenn das Dentin freiliegt, nimmt die Progredienz deutlich zu. Klinisch sind an den betroffenen Zähnen anfangs im Zahnschmelz, später auch im freigelegten Dentin Starke Abrasionen im Frontzahnbereich. Das freiliegende Dentin ist erkennbar und bereits muldenförmig abradiert. Mit der Dentinfreilegung schreitet die Abrasion schneller fort. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Fortbildung rieb auf. Dabei sind die Frontzähne in den meisten Fällen stärker abgenutzt als die Seitenzähne, wobei an den Frontzähnen häufig das Dentin zumindest kleinflächig freigelegt ist. (UK-Draufsicht): Zahnabnutzung durch Knirschen und Pressen in Kombination mit erosiven Defekten glatte, plane Flächen zu erkennen, die teilweise auch winklig aufeinander stehen und nach koronal scharfkantig begrenzt sind. Bei Lateralbewegungen des Unterkiefers gleiten die Antagonisten genau auf diesen Flächen aneinander vorbei. Kontroverse Meinungen bestehen bei starker Ausprägung der Abnutzungsvorgänge im okklusalen Bereich über den interokklusalen Abstand hinaus. Gehen erhebliche koronale Anteile der entsprechenden Zähne verloren, beschreiben einige Autoren einen Ausgleich, hervorgerufen durch das Herauswachsen der Zähne aus den Alveolen bis zum erneuten Zahnkontakt, während die meisten Autoren einen vergrößerten interokklusalen Abstand bzw. eine Bisssenkung beschreiben. Eine Elongation trete nur an Einzelzähnen auf. Ein ganz charakteristisches Aussehen des Zahnhartsubstanzverlustes besitzen die durch Habits verursachten Usuren. Sie stellen in etwa ein Negativbild des verwendeten Gegenstandes dar. Durch Demastikation entstehen eher abgerundete Abrasionsflächen. Sie sind zu unterscheiden von den durch Attritionen und Parafunktionen bedingten Schliff-Facetten, die meist scharfkantig begrenzt sind und in der Okklusion exakt aufeinander passen. Nach Verlust des okklusalen Schmelzes und Dentinfreilegung kann es durch Demastikation zur Ausmuldung des freigelegten Dentins mit erhabenen Schmelzrändern kommen. Zahnhartsubstanzverluste durch abrasive Nahrung oder berufliche Einflüsse zeigen manchmal bereits makroskopisch diese Areale rauer Oberflächen mit Spurrillen, meistens erscheinen sie klinisch jedoch ebenfalls glatt, und Spurrillen können erst im Mikroskop nachgewiesen werden. Das Ausmaß der Abnutzung nimmt mit dem Lebensalter zu. Männer weisen im Vergleich zu Frauen durchschnittlich mehr Ab- Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Therapie Die Frage, ab wann Abrasionen und Attritionen pathologisch und somit behandlungsbedürftig sind, muss auf der einen Seite auf die ursächlichen Wirkmechanismen, andererseits auf das Ausmaß der durch die Abnutzung freigelegten Zahnhartsubstanzen bezogen werden. Prophylaxe und Therapiemaßnahmen vor allem bei fortgeschrittenen Zahnhartsubstanzverlusten richten sich nach dem Fortschritt an den einzelnen betroffenen Zähnen. Kleinflächig freigelegte Dentinflächen, insbesondere an den Frontzähnen, müssen meist nicht versorgt werden, da die Dentinflächen hart und sklerosiert sind. Freigelegtes Dentin mit zentral muldenförmigen Abrasionen kann mit plastischen Füllmaterialien abgedeckt werden, um ein Fortschreiten der Abrasion zu verhindern. Abrasionen mit großflächig freigelegtem Dentin im Bereich der Okklusalflächen der Seitenzähne können meist mit plastischen Füllmaterialien nicht mehr versorgt werden. Sollte das Dentin jedoch bereits großflächig freiliegen, ist eine konservierend-prothetische Therapie in Form von Onlays, Teilkronen oder Kronen vonnöten, da sonst ein rasches Fortschreiten der Abrasion zu erwarten ist, die früher oder später zur Freilegung der Pulpa führen kann. Generalisierte starke Abrasionen mit größerer Bisssenkung erfordern eine eingehende Planung und Vorbehandlung vor der endgültigen Therapie. Vor der definitiven Versorgung sollte mittels Aufbissschiene oder über eine provisorische prothetische Versorgung eine Bisshebung erfolgen. Zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen Apparative Hilfsmittel wie z. B. Knirscherschienen sind bei Parafunktionen möglich, um das Zusammenpressen der Zähne bzw. das Knirschen zu verhindern. Als Aufbissschienen werden weiche oder harte tiefgezogene Schienen empfohlen. Ziel der Aufbissschiene ist es, durch Interposition des Kunststoffes den direkten Kontakt der Zahnhartsubstanz zwischen Ober- und Unterkiefer zu verhindern und gleichzeitig durch eine funktionelle Anpassung die Möglichkeiten des Knirschens und die abgewöhnten, im Unterbewusstsein ablaufenden Hyperaktivitäten einzuschränken. Therapie eines Patienten, der knirscht und presst (siehe Abb. links), mit einer Michigan-Schiene (laborgefertigte Stabilisierungsschiene mit adjustierter Oberfläche; Konstruktionsmerkmale: Überdeckung aller Zähne des Oberkiefers; plane und glatte okklusale Fläche beim Kieferschluss; gleichmäßige und gleichzeitige Okklusionskontakte der Unterkieferzähne auf der Schienenoberfläche) Okklusionskonzept „Freiheit in der Zentrik“; Eckzahnführung bei Vor- und Seitschub des Unterkiefers Bei beruflicher Staubbelastung ist das Einsetzen eines Aufbissbehelfs ebenfalls möglich, um die schädigende Wirkung der Staubpartikel zu reduzieren. Dieser sollte während der Arbeitszeit getragen werden. Da der Kunststoff weicher als die Zahnhartsubstanz ist, kommt es bei weiterem Knirschen oder Pressen vor allem zur Destruktion des Kunststoffes. Mitarbeit der Patienten Bei pathologischer Attrition sollte versucht werden, die Ursache der Parafunktionen zu ermitteln. Meistens sind die Ursachen psychischer Natur und stressbedingt. Para- 27 Fortbildung funktionen laufen in der Regel im Unterbewusstsein ab, und viele Patienten wissen nicht, dass sie knirschen oder pressen. Aus diesem Grunde sollte versucht werden, dem Patienten die Muskel-Hyperaktivität bewusst zu machen. Damit die Patienten auch im Alltag an ihre Parafunktionen denken und diese unterlassen, wird in der Literatur u. a. vorgeschlagen, ein Erinnerungszeichen (z. B. ein Blatt Papier mit einem großen Punkt) an der Arbeitsstelle oder zu Hause an einem markanten Punkt aufzustellen. Dieses soll den Patienten an seine Parafunktionen erinnern, wenn er es sieht, und ihn veranlassen, sie bewusst zu unterlassen. Mit der Zeit wird der Patient auch ohne Hilfsmittel öfter an seine Parafunktionen denken. Durch falsches Putzen werden überwiegend vestibuläre Defekte der Zahnhartsubstanz verursacht. Dabei trägt die „horizontale“ Putztechnik, vor allem in Kombination mit erhöhtem Kraftaufwand, zur Entstehung so genannter keilförmiger Defekte maßgebend bei. Um neue Schäden zu vermeiden, muss der Patient über die richtige Zahnputz- technik informiert und entsprechend instruiert werden, damit er in der Lage ist, dies auch zu Hause ordnungsgemäß nachzuvollziehen. Der Patient muss wissen, dass er ohne großen Kraftaufwand putzen und Zahnpasten mit wenig abrasiven Partikeln verwenden soll; Zahnpasten, für die deren Hersteller Werbung mit „tooth whitening“ betreiben, enthalten in der Regel viele bzw. stark abrasive Partikel. Darüber hinaus sollten Bürsten mit abgerundeten Borsten verwendet werden. Zusammenfassung Abnutzung Abrasionen und Attritionen treten physiologischerweise durch den Gebrauch der Zähne auf. Deshalb nimmt die Zahnabnutzung mit dem Alter zu. Ausgeprägter Zahnabrieb ist aber dennoch keine Erscheinung, die nur im Alter auftritt, sondern auch bei jungen Menschen in extremen Formen vorliegen kann. Als häufige Ursachen einer erhöhten Abnutzung müssen die pathologische Attrition durch Parafunktionen (Pressen und Knirschen) und die Abrasion durch starke abrasive Kost oder berufliche Einflüsse gesehen werden. Durch abrasive Zahnpasten und falsche Putztechnik werden insbesondere vestibulär keilförmige Defekte verursacht. Neben diesen kausalen Faktoren müssen auch modifizierende Einflussgrößen berücksichtigt werden, denn durch Erosion, Hypoplasien und Trauma kann der Abrieb der Zähne erheblich erhöht sein. Darüber hinaus kommt es bei reduzierter Zahnzahl bzw. Abnutzung von Oberkiefer zu Unterkiefer zu einer erhöhten Abnutzung der Restzähne. Ebenso darf insbesondere bei der Betrachtung des Einzelzahnes die Zahnstellung bzw. Okklusion nicht unberücksichtigt bleiben. Dr. Katrin Bekes Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Universitätspoliklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie Wir danken für den Nachdruck aus: Zahnärztliche Nachrichten Sachsen-Anhalt 4/2005 und 6/2005 Neuartige mikrobiologische Tests in der Parodontologie Zusammenarbeit von Zahnarzt und medizinischem Labor Die Parodontologie erhielt in den letzten Jahren starke Impulse aus der mikrobiologischen und immunologischen Forschung. Vielfach flossen mikrobiologische Erkenntnisse direkt in Verbesserungen bzw. vollkommen neue Konzepte der Parodontitistherapie bzw. der Parodontitis-Risikoanalyse ein. Hierzu gehört z. B., dass nicht alle Bakterien, sondern nur bestimmte Erreger, die sog. aggressiven Markerbakterien, eine notwendige Vorbedingung für die Parodontitis darstellen. Leitsatz: ohne Markerbakterien keine Parodontitis. Jedoch ist die Infektion des Sulcus mit Markerbakterien keine allein hinreichende Bedingung für die Entwicklung des Vollbildes einer Parodontitis. Vielmehr ist ein hoch spezifisches Zusammenspiel zwischen Erregern, deren Virulenzfaktoren und dem Immunsystem entscheidend für die Zerstörung des Zahnhalteapparates. Zur Progredienz einer Parodontitis tragen alle diese Faktoren bei. Beispielsweise ist eine abgeschwächte lokale Immunreaktion (z.B. bei Rauchern, Diabetikern) ein wichtiger begünstigender Faktor für die Etablierung einer pathogenen Sulcusflora sowie deren Virulenz. Je schwächer pathogene Erreger durch das Immunsystem beeinflusst werden, desto mehr Virulenzfaktoren können sie exprimieren, d. h., sie werden dadurch aggressiver. Letztlich trägt eine starke Entzündungsreaktion ebenfalls zur Zerstörung des zahnhaltenden Bindegewebes und auch des Alveo- 28 larknochens bei. Entzündungsanregende Botenstoffe, z. B. die Interleukine oder auch Prostaglandine, aktivieren z. B. knochenabbauende Zellen (Osteoklasten) im Alveolarknochen und Metalloproteinasen, bindegewebsabbauende Enzyme, im bindegewebigen Halteapparat. Die Stärke der Entzündungsreaktion eines Patienten ist individuell verschieden, aber nicht zufällig, sondern genetisch festgelegt, und zwar durch das Ausmaß der Bildung von Interleukin 1ß bei einem Entzündungsreiz. Somit reagieren bestimmte Personen (etwa ein Drittel der Bevölkerung (sog. Interleukin-High-Responder) sehr viel stärker auf Entzündungsreize als der „Normal-Responder“. Diese genetische Prädisposition kann man nachweisen. Für diese Daten zur Bakteriologie und Immunologie, die lange Zeit nur im wissenschaftlichen Bereich zugänglich waren, bietet das medizinische Labor jetzt dem Zahnarzt routinegängige Tests an, die auch in der täglichen Praxis bei der Diagnose der Parodontitis und der Steuerung ihrer Therapie hilfreich sein können: 1.Analyse der Markerbakterien mit Quantifizierung 2.Analyse der Genvarianten (Polymorphismen) des Interleukin-Iß-Gens und des Interleukin Iß-Rezeptor-Antagonisten. Die neuen Labormethoden in der Bakteriologie: PCR Die parodontale Mikrobiologie entwickelt sich mehr und mehr zu einem festen Bestandteil der Parodontitis-Diagnostik und -Therapie. Die Untersuchung der Bakterienflora des Sulcus gingivalis hat sich von einer äußerst zeitaufwändigen und komplizierten, zudem prinzipbedingt unsicheren Technik mittlerweile zu einer sicheren und schnellen Routinemethode gewandelt. Was geschieht nun im Labor bei der Anforderung: „Subgingivale Probe, Test auf Parodontitis-Markerkeime“? Wichtigstes Faktum ist, dass nun für diese Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Fortbildung Diagnostik eine Methode verwendet wird, die überall in der Infektiologie und molekularen Diagnostik ihren Eingang gefunden hat: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Bei dieser Nachweismethode benötigt man keine lebenden Erreger, um sie anzüchten zu können, sondern man isoliert das genetische Material der Bakterien, vermehrt es durch Enzymreaktionen im Reagenzglas und detektiert die entstandenen Nukleinsäurestränge mit Nukleinsäure-Sonden. Die Etablierung der PCR im Bereich der parodontalen Mikrobiologie hat die Akzeptanz in der Praxis sehr gefördert, weil diese Methode routinetauglicher ist als die bakteriologische Kultur. Welches sind die Vorteile der PCR-Methode? a) Sie ist unabhängig von den Versandbedingungen, weil keine lebenden Erreger angezüchtet werden müssen. b)Sie ist sehr sensitiv, da das unvermeidliche Absterben von Bakterien auf dem Transport die Messung nicht beeinflusst. c) Die PCR selektiert die wichtigen Markerbakterien heraus und verhindert damit eine Verfälschung der Messung durch Überwucherung mit anderen, nicht relevanten Bakterien. d)Sie ist sehr viel schneller als die Bakterienkultivierung. Die Nachweismethode selbst benötigt nur ca. fünf Stunden Zeit, Ergebnisse liegen in der Regel ca. drei bis vier Tage nach Probennahme vor, je nach Versandbedingungen. Auch dies ist ein Vorteil im Arbeitsablauf der Praxis, wenn man an den Zeitbedarf der Kultur denkt, der mindestens zwei Wochen für Anzucht und Differenzierung der Erreger beträgt (Abb. 1). Bei der Probennahme die Endodontie-Papierspitzen tief in den Sulcus einführen, ca. 10 Sekunden dort belassen und dann sofort in ein steriles Röhrchen für den Probentransport einbringen. Bei Durchführung der PCR ist kein Transportmedium notwendig (Abb. 2). Fakultativ pathogene Erreger (kommensale Bakterien) • Prevotella intermedia • Peptostreptococcus micros • Fusobacterium nucleatum • Treponema denticola Abb. 2 – Kulturplatte Die bakteriologische Kultur tritt als diagnostisches Instrument neben der PCR in den Hintergrund. Nach wie vor ist sie jedoch notwendig für spezielle Fälle: • Wenn der Verdacht besteht, dass opportunistische Erreger (z. B. Kolibakterien, Candida-Pilze o. Ä.) die PA-Markerbakterien verdrängt haben und allein die PA unterhalten; • Bei Verdacht auf Antibiotikaresistenz festgestellter Markerbakterien, um eine Resistenztestung durchführen zu können. In diesen Fällen muss man jedoch exakt anaerobe Bedingungen des Versandes einhalten. Die praktische Anwendung des PCR-Nachweises von Bakterien Sinnvoll ist die Analyse auf diejenigen subgingivalen Bakterien, die das Parodont zerstören und daher prognoserelevant sind. Es handelt sich dabei um folgende Spezies: Agressive parodontalpathogene Erreger (echte Infektion) • Actinobacillus actinomycetem comitans (A.a.) • Porphyromonas gingivalis (P.g.) • Tannerella forsythensis (T.f.), früher Bacteroides forsythus Die Anwesenheit dieser Erreger in geringer Zahl ist tolerierbar, in hoher Zahl stellen sie eine Vorstufe zur manifesten Parodontitis dar. Die Beschränkung der angewendeten Tests auf die wichtigsten Markerbakterien (siehe oben) ermöglicht eine gute prognostische Aussage. Man muss nicht alle vorhandenen Bakterien im Sulcus kultivieren und quantifizieren, um eine Aussage über den mikrobiellen Status machen zu können, weil eine globale Analyse nicht notwendig ist, sondern nur der Nachweis weniger Markerbakterien – ausreichend quantifiziert – zur Steuerung der Behandlung wichtig ist (Abb. 3). Wichtige Kernaussagen der bakteriologischen Testung 1.Als diagnostische Mindestanforderung an das Labor mag gelten, dass Actinobacillus, Porphyromonas und Tannerella mit der höchstmöglichen Sensitivität nachgewiesen werden, weil diese auch in geringer Zahl im Sulcus einen langfristigen Attachmentgewinn nach Therapie verhindern. 2.Actinobacillus ist anders zu behandeln als die übrigen PA-Markerbakterien. Möchte man eine pauschale Therapie mit der Kombination Amoxicillin/Metronidazol wegen deren relativ hohen Toxizität und hohen Nebenwirkungsrate vermeiden, so bietet sich die bakteriologische Testung an. Wenn Actinobacillus alleine vorliegt, kann eine Amoxicillin Monotherapie zum Einsatz kommen. Porphyromonas und Tannerella können mit Metronidazol, Te- 3 Basisschritte der Parodontologie Diagnose Prognose Infektionskontrolle Erhaltung Restauration Mikrobiologischer Test Risikofaktoren • IL-1-Gentest • Rauchen • Stress • Immunsystem Abb. 1 – Probennahme Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Mechanische Behandlung Chirurgie Antiseptika Antibiotika Regeneration • Gest. Geweberegeneration • Gest. Knochenregeneration • Proteine • Implantate Abb. 3 – Drei Basisschritte der Parodontologie 29 Fortbildung trazyklinen oder anderen Antibiotika in Monotherapie behandelt werden. 3.Reinfektionsprophylaxe-Überwachung. Wichtiger Bestandteil des Recalls ist die Überprüfung, ob eine Reinfektion mit Markerbakterien stattgefunden hat. Diese ist als Partnerinfektion möglich oder auch aus der Umwelt, das Risiko ist bei Zustand nach Parodontitis höher, weil der Sulcus nach der Vorerkrankung leichter wieder besiedelt werden kann. Nachtestungen finden üblicherweise zwei bis drei Monate nach der Behandlungseinheit Fullmouth Desinfection/Antibiotika-Therapie statt. 4.Das Vorliegen einer hohen Zahl von fakultativ pathogenen Erregern ist im Sinne einer hohen Plaque-Belastung zu interpretieren bzw. als Wegbereiter der Markerbakterien. In solchen Fällen reicht mechanische Therapie üblicherweise aus, jedoch ist bei diesen Patienten wahrscheinlicher, mit der Entwicklung des Vollbilds einer Parodontitis zu rechnen, da bei ihnen Markerbakterien leichter den Sulcus (wieder-) besiedeln können. Prognose- und Risikofaktoren: Interleukin 1ß und Interleukin-1ß RezeptorAntagonisten Unter den vielen Bemühungen, prognostische Faktoren zur Beurteilung des Krankheitsverlaufs der Parodontitis zu eruieren, nehmen die Untersuchungen individueller genetischer Faktoren der Patienten einen wichtigen Platz ein. Ganz zentral sind dabei die pro-inflammatorischen Zytokine zu bewerten, und hier insbesondere Interleukin-1-Beta (IL 1ß), das einer der wichtigsten Mediatoren für chronisch-entzündliche Erkrankungen ist. Interleukin 1ß wurde erhöht im Sulcusfluid und parodontalen Geweben nachgewiesen bei Patienten mit Parodontitis. Es konnte außerdem eine direkte Beziehung hergestellt werden zwischen dem IL-Iß-Spiegel und dem Ausmaß des Knochenabbaus bei Parodontitis. Starke Immunreaktion heißt also auch schneller Knochenabbau. Dies wurde auch im Tierversuch belegt, wo die Gabe eines IL-Iß-Antagonisten Knochenabbau verhinderte. Entzündungsanregende Substanzen führen also zu einem Bindegewebs- und Knochenabbau, damit zu einem rasch progredienten Verlauf einer Parodontitis. Weil die Immunantwort des Menschen natürlich auch genetisch gesteuert wird, drängt sich die Frage auf, ob es individuelle, genetische Faktoren gibt, die die Stärke der Immunantwort und damit den Schweregrad der Parodontitis mitbestimmen. 30 se Substanz, als Gegenspieler des Interleukin 1ß, mildert die Entzündungsreaktion, die durch das Interleukin 1ß angekurbelt wird. Wir haben hier also einen Regelkreis vor uns, der laboranalytisch dargestellt werden kann und laut ersten Studien klinisch signifikante Vorhersagewerte liefert. Alle Patienten lassen sich nach dem Schema von Laine et. al. unter vier verschiedene Reaktionstypen einordnen: Abb. 4 – Interleukin-Wangenabstrich, Durchführung In der Tat hat die Forschung solche genetischen Faktoren definiert und sie als Prognosemarker nutzbar gemacht: Die Produktion von Interleukin-1ß im Gefolge von Entzündungsreizen ist genetisch gesteuert. Da man das Interleukin-1ß als einen zentralen Mediator bei der Entwicklung einer Parodontitis erkannt hat, richteten sich auch verstärkte Bemühungen auf die Aufklärung der Genetik dieser immunologischen Botensubstanz. Aufgrund von so genannten Polymorphismen (Sequenzvarianten) der Gene, die für das Interleukin kodieren, produzieren manche Personen auf den gleichen Entzündungsreiz hin mehr Interleukin als andere (Interleukin-Überproduktion). Diese Interleukin-„Vielproduzierer“ haben ein höheres Risiko für eine schwer verlaufende Parodontitis als andere Personen, die mit normaler Interleukin-Produktion auf den Entzündungsreiz reagieren. Dies konnte von Kornman et. al. gezeigt werden. Tatsächlich existiert also damit ein genetischer Marker, der den Krankheitsverlauf bzw. den Schweregrad einer Parodontitis mit beeinflussen kann. Dieser ist leicht nachweisbar, da ein Wangenschleimhautabstrich genügend menschliche Zellen liefert, um diesen genetischen Polymorphismus festzustellen (Abb. 4). Der Patient muss wissen, dass das Ergebnis eine Aussage über seine Fähigkeit ist, Interleukin zu bilden, und nicht eine Momentaufnahme der aktuellen Interleukin-Konzentration im Sulcus. Das Ergebnis gilt also lebenslang. Neue Daten von Laine et al. bringen einen weiteren genetischen Marker ins Spiel, der eine noch präzisere prognostische Aussage ermöglichen soll: den Interleukin-1ß Rezeptor-Antagonisten. Damit können zwei Aussagen zusammengenommen werden: die prognostische Bedeutung des entzündungsfördernden Interleukin 1 und zusätzlich die des entzündungshemmenden Botenstoffs IL 1ra (Interleukin-1-Rezeptorantagonist). Die- Genotyp 1: Interleukin 1: Normale Produktion Interleukin 1-Rezeptorantagonist: Normale Produktion Patient mit normaler Entzündungsreaktion Kein erhöhtes Risiko für progrediente Parodontitis Genotyp 2: Interleukin 1: Überproduktion Interleukin 1-Rezeptorantagonist: Normale Produktion Patient mit starker Entzündungsreaktion Erhöhtes Risiko für progrediente Parodontitis Genotyp 3: Interleukin 1: Überproduktion Interleukin-Rezeptorantagonist: Erniedrigte Produktion Patient mit sehr starker Entzündungsreaktion Stark erhöhtes Risiko für progrediente Parodontitis Genotyp 4: Interleukin 1: Normale Produktion Interleukin Rezeptorantagonist: Erniedrigte Produktion Patient mit verminderter Entzündungshemmung, häufig bei Periimplantitis. In der vorbeschriebenen Arbeit war der Zusammenhang zwischen IL 1ß-Überproduktion, IL1ß-Rezeptor-Antagonist-Minderproduktion und Parodontitis statistisch signifikant bei einer Gruppe von 52 Patienten. Sofern diese Ergebnisse bestätigt werden, liegt der Nutzen dieser Analytik sicher darin, dass der Zahnarzt eine strukturierte Risikoeinschätzung für jeden Patienten vornehmen kann und damit das Nachsorgeprogramm und die notwendige Compliance individuell auf den Patienten ausrichtet. Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Fortbildung/Promotionen Individuelle Risikoanalyse • Parodontalgewebsverlust im Verhältnis zum Lebensalter • IL-1ß-Genotyp • Rauchen, Stress • Parodontitis-Markerbakterien • Supragingivaler Plaque-Level • Systemische Erkrankungen Abb. 5 Aussagekraft für den Patienten Der Patient kann damit dahingehend informiert werden, ob er genetisch bedingt ein erhöhtes Risiko für Parodontitis trägt. Was den Behandlungsverlauf betrifft, kann hier eine Mitursache für bislang fehlenden Behandlungserfolg liegen, für die Zukunft kann der Patient informiert werden, dass er vermehrten Aufwand bei der Zahnhygiene betreiben muss bzw. die Recall-Intervalle der Situation angepasst werden müssen. Häufig lassen sich dadurch komplizierte Situationen im Behandlungsablauf klären, was zur Compliance beitragen und Enttäuschungen vorbeugen kann. Die Zukunft wird zeigen, ob man spezifisch immunomodulatorische Behandlungsmethoden entwickeln kann, die auch aus der therapeutischen Sackgasse herausführen (Abb. 5). Dr. med. Rudolf Raßhofer, München Wir danken dem Bayrischen Zahnärzteblatt für die Nachdruckgenehmigung. Promotionen an sächsischen Universitäten Medizinische Fakultät der Universität Leipzig Nikolaz/Lappan Martina Erler promovierte zum Thema: „Klinische Bewährung eines Adhäsiv-Komposit-Systems für zahnfarbene Restaurationen bei Klasse-V-Läsionen – eine 60-Monatsstudie“ (Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie) Sven Gerhardt promovierte zum Thema: „Ergebnisse der Makulalochchirurgie der Jahre 1996 – 2000“ (Augenheilkunde) Bianca Ebermann promovierte zum Thema: „Bildgütevergleich zweier Panoramaschichtaufnahmegeräte unter dem Aspekt der Strahlendosisreduktion“ (Kieferheilkunde) Thomas Baum promovierte zum Thema: „Untersuchungen zur Verteilung und Biomorphose des elastischen Fasersystems menschlicher Herzklappen im Niederdrucksystem“ (Anatomie) Andrea Gräßler promovierte zum Thema: „Hormonsubstitution und Vitalität bei Frauen im Klimakterium“ (Medizinische Psychologie und Soziologie) Alexander Ilgner promovierte zum Thema: „Zur Struktur der zahnmedizinichen Versorgung von Senioren in Sachsen“ (Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde) Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Kirsten Köster promovierte zum Thema: „Vergleichende morphologische Untersuchungen am Zervikal- und Lumbalmark alter Ratten in Abhängigkeit von Umweltbedingungen“ (Anatomie) Matthias Kirsten promovierte zum Thema: „Auswirkungen von Titanimplantatoberflächenstrukturen auf das Wachstum humaner mandibulärer Knochenzellen und deren Expression von Bone Sialoprotein und TGF-beta“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Anja Wenger promovierte zum Thema: „Visomotorische Integration bei der Programmierung sakkadischer Augenbewegungen während des Betrachtens von Müller-Lyer Figuren“ (Augenheilkunde) Annette Knöfler promovierte zum Thema: „Untersuchungen zur Erfolgswahrscheinlichkeit von Implantaten in einer implantologisch orientierten Praxis“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Iris Brader promovierte zum Thema: „Bewertung der Therapieeffektivität von Scaling und Wurzelglättung mit Handinstrumenten ohne bzw. mit nachfolgender Laserbehandlung – eine prospektive Studie“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Thomas Nelle promovierte zum Thema: „Analyse des Langzeitretentionsverhaltens von okklusalen Schienen aus heißpolymerisierenden PMMA-Kunststoffen in einem automatisierten Testzyklus“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Frank Christian Hofmann promovierte zum Thema: „Prospektive Untersuchung zu Überlebensrate und zustandsbeschreibenden Parametern des perimplantären Gewebes an ZL-Duraplant-Implantaten.“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Sven Otto promovierte zum Thema: „Morphometrische Untersuchungen zu Verteilung und Alternsveränderungen des elastischen Fasersystems der Valva mitralis und der Valva aortae“ (Anatomie) 31 Promotionen Katja Paul promovierte zum Thema: „Altersveränderungen in der Skelettmuskulatur der Ratte“ (Physiologie) Constanze Marie Späte promovierte zum Thema: „Vergleichende Bewertung der Bildqualität der Cone Beam Computed Tomography und der Spiral-Computertomographie unter Berücksichtigung verschiedener Aufnahmeparameter“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Doris Vonderlind promovierte zum Thema: „Bewertung der Therapieeffektivität von Scaling und Wurzelglättung im Vergleich von zwei Ultraschalltechniken – eine klinische kontrollierte Studie“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) Sabine Würtz promovierte zum Thema: „Die Kieferorthopädie in der Aus- und Weiterbildung der Zahnärzte“ (Geschichte der Medizin) Ulf-Sören Dajka promovierte zum Thema: „Wie sicher sind adhäsiv befestigte keramische Restaurationen im Seitenzahngebiet? – Eine Langzeitstudie unter Praxisbedingungen“ (Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde) Christoph Feige promovierte zum Thema: „Zahn- und Mundpflege bei erwachsenen Behinderten – eine empirische Studie“ (Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde) Sabine Keller promovierte zum Thema: „Einfluss des kariösen Milchgebisses auf das Kariesrisiko bei Grundschulkindern“ (Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde) Eyk Schiller promovierte zum Thema: „Muskelfasertypen und Myosin-Isoformen in der Kehlkopfmuskulatur des Schafes – Einflüsse von Denervation und Reinnervation“ (Physiologie) Arved Thümmier promovierte zum Thema: „Brenngradtest für Keramikbrennöfen unter 32 besonderer Berücksichtigung der Veränderung von Farbe und Oberfläche aufbrennkeramischer Prüfkörper“ (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) standes bei pflegebedürftigen Heimbewohnern mittels individueller Mundpflegepläne – Methodenstudie“ Betreuer: Prof. Dr. med. B. Reitemeier Robert Wende promovierte zum Thema: „Spiroergometrische Analysen von Ruhegrundumsatz und Fettverbrennung bei Übergewichtigen im Verlauf von Gewichtsreduktionsprogrammen“ (Physiologie) Birte Plotzitza promovierte zum Thema: „Studie zur Prävention frühkindlicher Karies“ Betreuer: Frau Prof. Dr. med. G. Hetzer Universitätsklinikum Carl-Gustav-Carus Dresden Sandra Franke promovierte zum Thema: „Die Verteilung von Studientypen in ausgewählten deutschsprachigen zahnmedizinischen Fachzeitschriften im Vergleich zu ausgewählten deutschsprachigen internistischen Fachzeitschriften“ Betreuer: Prof. Dr. med. K. Böning Andreas Blank promovierte zum Thema: „Tissue engineering humaner Mundschleimhautkeratinozyten – Vergleich: Perfusionskultur und Standardkultur“ Betreuer: Priv.-Doz. Dr. Dr. G. Lauer Grit Kannbley promovierte zum Thema: „Tissue engineering eines Gingivakeratinozyten-Gingivafibroblasten-BiomatrixKonstruktes für die klinische Anwendung“ Betreuer: Priv.-Doz. Dr. Dr. G. Lauer Christian Schubert promovierte zum Thema: „Nutzen des prothetischen Ersatzes erster Molaren – ein an die Methoden der evidenzbasierten Medizin angelehnter Review“ Betreuer: Prof. Dr. med. M. Walter Marco Pöschke promovierte zum Thema: „Experimentelle und klinische Untersuchungen zur gerätegestützten Zahnfarbbestimmung mittels Shade-Vision-System“ Betreuer: Prof. Dr. med. B. Reitemeier Kristin Uhlig promovierte zum Thema: „Klinische Untersuchungen zur Verbesserung des Zahn- und Prothesenhygienezu- Anja Hintze promovierte zum Thema: „Vergleichende Untersuchungen zur Wirksamkeit von Ultracain® D-S und Ultracain® 2 % mit Suprarenin® bei Terminalanästhesie. Eine randomisierte Doppelblindstudie“ Betreuer: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Päßler Samira Zraiki promovierte zum Thema: „In-vivo-Vergleich unterschiedlicher Verfahren zur Diagnostik von Fissurenkaries in Milchzähnen und jugendlichen permanenten Zähnen“ Betreuer: Frau Prof. Dr. med. Hetzer Simone Sperling promovierte zum Thema: „Zum Vorkommen von Schmelzbildungsstörungen permanenter Zähne bei einer Gruppe 10- bis 17-jähriger Schüler“ Betreuer: Frau Prof. Dr. med. Hetzer Andrea Neubert promovierte zum Thema: „Experimentelle Untersuchungen zur Keimbesiedlung von Prothesenbasiskunststoffen unterschiedlicher Herstellungstechnologien und Pflegebedingungen“ Betreuer: Prof. Dr. med. Reitemeier Anne Spieckermann promovierte zum Thema: „Fall-Kontroll-Studie zur Patientenzufriedenheit bei Patienten mit abnehmbarem Zahnersatz im Vergleich zu Patienten mit festsitzendem Zahnersatz unter Anwendung des Oral Health Impact Profile (OHIP)“ Betreuer: Priv.- Doz. Dr. med. dent. Böning Heike Rudolph promovierte zum Thema: „Einfluss der Digitalisierung und Flächenrückführung auf die erreichbare Präzision beim Einsatz dentaler CAD/CAMTechnologie“ Betreuer: Prof. Dr. med. dent. Walter Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 Personalien Approbationen in Dresden und Leipzig übergeben Am 11. November 2005 fand für 36 Absolventen der Zahnmedizin an der Universität Leipzig (Bilder oben) die feierliche Übergabe der Approbationsurkunden statt. Die 35 Zahnmedizin-Absolventen der TU Dresden (Bild unten) bekamen ihre Approbationsurkunden am 17. Dezember 2005 überreicht. Der Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen nahm an beiden Anlässen teil und begrüßte die Absolventen im Namen der Kammer als Kolleginnen und Kollegen im Berufsstand. Herzlichen Glückwunsch! Bilder oben: Hubertus Teschner Bild unten: Margret Warms Anzeige Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06 35