Ausgabe 2 - 2015 - ZBV Niederbayern

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Ausgabe 2 - 2015 - ZBV Niederbayern
zahnärztliche nachrichten
niederbayern
Ausgabe 2 • Juni 2015
Organ des ZBV Niederbayern und der
Bezirksstelle Niederbayern der KZVB
DIE MENSCHEN LASSEN SICH LIEBER
DURCH LOB RUINIEREN ALS DURCH KRITIK
VERBESSERN.
Georg Bernard Shaw
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Übersicht
(siehe Seite 9)
Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz
für zahnärztliches Personal
Termin:
Ort:
Referent:
16. September 2015, 13.30 – 15.30 Uhr
ZBV Niederbayern – Seminarraum, Straubing
Dr. Ludwig Leibl
INHALTSÜBERSICHT
Editorial
2
ZBV INFO
Mitgliederbewegung
3
Mitgliedsbeiträge
3
Ungültigkeitserklärungen von
Zahnarztausweisen
3
Kommunikation schnell und bequem
3
Bankdaten
3
Zahnarzt-Websites jetzt dringend
aktualisieren!
4
Aktualisiert: Berufsrechtliche Regelungen
auf www.blzk.de
5
Schlichten statt richten
6
Bundesverdienstkreuz für Dr. Klaus Aichinger 6
(siehe Seite 11-12)
REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse „Prothetische
Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“
8
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Übersicht 2. Halbjahr 2015
9
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal
11
ZBV Niederbayern veranstaltete 3 interessante Kurse mit Frau Dora von Bülow
13
Niederbayerischer Zahnärztetag
an der Donau 2015
14
MERKBLATT für Zahnmedizinische
Fachangestellte
21
Fortbildungen/Veranstaltungen der
BLZK – andere ZBVe
22
AG Endo Niederbayern
32
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 34
REFERAT VORBEUGENDE
ZAHNHEILKUNDE/KOORDINATION
MIT ZAHNÄRZTLICHEN VEREINEN
Unsere neue Referentin stellt sich vor
40
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN
DER KZVB
41
EDITORIAL
Am 08. Mai fand in München die Vertreterversammlung der KZVB statt. Diese
Vertreterversammlung wurde mit einer
gewissen Spannung erwartet, hatte doch
ein Mitglied der Fraktion von ZZB seinen
Austritt aus dem Verband erklärt und
damit die ZZB-Mehrheit in der VV in
Frage gestellt. Nach dem Bericht des
Vorsitzenden der Vertreterversammlung
informierte der Vorstand ausführlich
über das allen Kollegen auf den Nägeln
brennende Thema „Stand der Vertragsverhandlungen“. Dem KZVB-Vorstand
war es zwar gelungen, mit den meisten
Krankenkassen angesichts einer Grundlohnsummenerhöhung von ca. 2,5 Prozent Steigerungen zwischen 3,2 und
3,75 Prozent zu vereinbaren, allerdings
sind die Verhandlungen mit der AOK und
mit dem Verband der Ersatzkassen VdEK
festgefahren. Die AOK akzeptierte einen
für uns Zahnärzte außerordentlich günstigen Entscheid des Schiedsamtes nicht
und erreichte durch eine Klage vor dem
Landessozialgericht, dass eine erneute
Klärung durch das Schiedsamt stattfinden wird. Beim VdEK liegt das Problem
darin, dass die Vertreter der Kassen aufgrund der bundesweiten Strukturen
offensichtlich kaum Spielräume für
regionale Verhandlungen zur Verfügung
haben. Dies ist insofern problematisch,
als alle anderen bayerischen Abschlüsse
erfreulicherweise deutlich über den
Ergebnissen der übrigen Bundesländer
liegen, weswegen auch hier die Kassenseite gegen den Schiedsamtsspruch
klagt. Ein gewisses Durchhaltevermögen
von unserer Seite ist hier absolut notwendig, denn alle anderen Möglichkeiten
wurden bereits völlig ausgeschöpft
(allein mit der AOK fanden wohl 15 Verhandlungsrunden statt!). Man kann nur
hoffen, dass die anstehenden Schiedsamtsentscheidungen den bayerischen
Kolleginnen und Kollegen, wenn zum
Teil auch rückwirkend, spürbare finanzielle Entlastungen bringen. Jedes verhandelte Prozent ermöglicht immerhin
für die Praxen durchschnittlich 1.750
Euro mehr Ertrag im Jahr bei gleicher
Arbeit und erhöht zudem noch die Basis
für Steigerungen der nächsten Jahre.
Letztlich kann man den Erfolg der KZVB
nur an den Ergebnissen der KZVen in den
anderen Bundesländern messen und hier
zeigt sich ganz klar: die bayerische KZV
hat ihre Hausaufgaben mehr als ordentlich gemacht.
Beim folgenden Bericht des Vorsitzenden
des Finanzausschusses wurde dann die
Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Fraktion des FVDZ beantragte durch ihren
Landesvorsitzenden und Präsidenten der
BLZK Christian Berger im Laufe der weiteren öffentlichen Sitzung die Abwahl
der beiden Vorsitzenden der KZVB,
Dr. Janusz Rat und Dr. Stefan Böhm.
Dieser Antrag wurde allerdings im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrages
nicht zur Abstimmung angenommen.
Abschließend berichtete Dr. Walter
Donhauser noch über den Stand des
geplanten Bauvorhabens. Trotz positiver
Entwicklung aller Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellte Dr.
Manfred Kinner einen Antrag, der
schlussendlich zur Beendigung der
geplanten Baumaßnahme geführt hätte.
Diesen Antrag zog er nach Diskussion im
Plenum aber letztlich zurück.
Dr. Peter Maier
Vorsitzender KZVB
Bezirksstelle Niederbayern
Situation nicht erschwerend auf die Vertragsverhandlungen auswirkt; diese sind
jetzt schon schwierig genug und erfordern von uns, dass wir letztlich alle an
einem Strang ziehen, unabhängig davon,
welchem Verband man angehört.
Dr. Peter Maier
Vorsitzender
KZVB Bezirksstelle Niederbayern
Allerdings wurde in dieser Versammlung
deutlich, dass ZZB in der Vertreterversammlung leider nicht mehr über die
nötige Mehrheit verfügt und gewissermaßen eine Art Pattsituation eingetreten
ist, die dem Vorstand der KZVB das
Leben sicher nicht leichter machen wird.
Wir können nur hoffen, dass sich diese
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
www.zbv-niederbayern.de
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ZNN 2-2015
ZBV INFO
Mitgliederbewegungen
Anmeldungen:
dr.med.dent./Univ. Debrecen Almemar Sabine, Landshut
Doctor-med.stom. Barmpoudis Evangelos, Schönau
Doctor-medic Bodi Alina-Roxana, Passau
ZÄ Bozsak Gabriela, Waldkirchen
ZA Cira Florian, Bad Birnbach
ZÄ Codrin Consuela, Regensburg
ZÄ Ermer Julia Carolin Ramona, Ingolstadt
ZÄ Huber Elena Dalilah, Regensburg
ZA Lombardo Salvatore Marco, Berlin
Dr. Merkl Ingo, FZA KFO, Vilseck
dr.medic.stom/Univ.Oradea Mild Anna, Ingolstadt
ZA Pannier Christoph, Passau
ZA Porkert André Alexander, Landshut
ZA Reill Peter Erwin, Regensburg
ZÄ Saberi Kakhki Ariane Minu, Regensburg
ZÄ Spanner Judith-Yvonne, Essenbach
Dr. Wasner Laura, Griesbach i. Rottal
Dr. Wild Maud, Regensburg
ZÄ Weindler Janet Chilia, Regensburg
von:
Erstmeldung
Erstmeldung
Oberbayern
Erstmeldung
Niedersachsen
Oberpfalz
Oberbayern
Erstmeldung
Berlin
Berlin
Oberbayern
Erstmeldung
Oberbayern
Oberpfalz
Oberpfalz
Erstmeldung
Pfalz
Oberpfalz
Straubing
Abmeldungen:
ZÄ Emslander Angela Maria, Landshut
Dr. Heck Siegfried Otto, Bad Aibling
ZA Meyrat Benjamin, Salzweg-Straßkirchen
Dr. Pehlmann Margaretha, Regensburg
ZÄ Schicktanz Barbara, Regensburg
ZA Szöcs Mihály-Lavente, Sangeorgiu de Padure
nach:
Oberbayern
Oberbayern
Norwegen
Oberpfalz
Oberpfalz
Rumänien
Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Ungültigkeitserklärungen
von Zahnarztausweisen
Der Zahnarztausweis Nr. 50.821, ausgestellt vom ZBV Niederbayern, Dr. Ludwig Bauer, geboren 10.05.1953, Vilshofener Straße 35, 94034 Passau, wird
für ungültig erklärt.
Kommunikation
schnell
und bequem
Wir bitte alle Mitglieder neue oder geänderte Kommunikationswege zu melden:
• Telefon-Nr.
• Fax-Nr.
• E-Mail-Adressen
Sie unterstützen uns damit, um unkompliziert und schnell mit Ihnen in Kontakt
treten zu können, offene Fragen zu klären
bzw. Hilfestellungen anzubieten.
Bankdaten
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer
Bankdaten umgehend mit. Formulare für
Sepa-Basislastschrift-Mandate
können
beim ZBV angefordert werden oder stehen
zum Download unter www.zbv-niederbayern.de (Zahnärzte - Formulare) bereit.
Mitgliedsbeiträge
Bitte beachten Sie, dass alle Beiträge ab 1. April 2015 erhöht wurden.
Denken Sie an die Änderung Ihres Dauerauftrages.
Der Mitgliedsbeitrag für das 3. Quartal
2015 ist am 1. Juli 2015 zur Zahlung
fällig.
Sofern Sie dem ZBV Niederbayern ein
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt ha-
ben, werden die Beiträge jeweils zum 15.
des zweiten Monats eines Quartals eingezogen. Sollte dem ZBV Niederbayern
kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sind die Beiträge zum 1. eines
Quartals zu überweisen.
Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern
Gruppe 1
2A
2B
3A
3B
3C
3D
5
Euro
105,– 37,50 22,50 105,– 37,50 37,50 22,50 50 v.H. der Beitragshöhe nach
der betreffenden Beitragsgruppe
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
München
IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,
BIC DAAEDEDDXXX
Sparkasse Niederbayern-Mitte
IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,
BIC BYLADEM1SRG
Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645
ZNN 2-2015
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ZBV INFO
Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren!
Abmahnrisiko, wenn seit 1.1.2015 gültige Neuregelungen und Links nicht ins
Impressum aufgenommen werden
Zahnärzte, die eine Website betreiben,
sind an §5 des Telemediengesetzes
(TMG) gebunden. Danach müssen
bestimmte Pflichtangaben im Impressum
der Praxishomepage angegeben werden.
Aufgrund gesetzlicher Neuerungen müssen die meisten Praxen in Bayern daher
jetzt ihr Impressum aktualisieren.
Andernfalls droht das Risiko einer teuren
und unangenehmen Abmahnung. Der
Streitwert liegt bei Verstößen gegen das
TMG bei 50.000,- EUR – eine Abmahnung ist also nicht nur unangenehm,
sondern auch gleich sehr teuer.
A) Neue Zuständigkeiten bei
der Bezirksregierung
Seit Anfang 2015 gibt es in Bayern eine
gesetzliche Neuregelung bei der Zuständigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständigen
Bezirksregierung. Diese wurde Ende April
bekannt und durch die BLZK veröffentlicht. Bisher war für jeden Regierungsbezirk auch die jeweilige Bezirksregierung
zuständig.
Seit 01. Januar 2015 sind seitdem nur
noch die Regierung von Oberbayern
und die Regierung von Unterfranken
zuständig. Wer also in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern,
Oberpfalz oder Schwaben zahnärztlich
tätig ist, muss im elektronischen Impressum der Praxis-Website die Regierung
von Oberbayern als zuständige Approbationsbehörde angeben, wer in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- oder Unterfranken eine Zahnarztpraxis betreibt, die
Regierung von Unterfranken.
In Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz
und Schwaben sollte folgender Text ins
Impressum aufgenommen werden:
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ZNN 2-2015
Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständige Bezirksregierung
Geltendes Berufsrecht:
• Regierung von Oberbayern (verlinken
auf http://www.regierung.oberbayern.
bayern.de/)
Maximilianstraße 39, 80538 München
• Berufsordnung für die bayerischen
Zahnärzte (verlinken auf http://www.
blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/berufsordnung.pdf/$file/berufsordnung.pdf )
In Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden:
• Zahnheilkundegesetz
(verlinken auf http://www.gesetze-iminternet.de/zhg/ )
Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständige Bezirksregierung
• Heilberufe-Kammergesetz
(verlinken auf http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/
bsbayprod.psml;jsessionid=90C4BE1D
345A03DCF75138F8C9E8271A.jp24?s
howdoccase=1&st=null&doc.id=jlrHKGBY2002rahmen )
• Regierung von Unterfranken
(verlinken auf http://www.regierung.
unterfranken.bayern.de/)
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
Quelle:
BLZK-Nachrichten
(http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_
webb9w3b2j.html)
B) Neue Homepage der BLZK
erfordert neue
Verlinkungen
Die Bayerische Landeszahnärztekammer
hat vor kurzem ihren Internetauftritt
aktualisiert. Vorübergehend sind die bisherigen Seiten noch abrufbar, werden
aber demnächst (Jahresmitte 2015)
abgeschaltet.
Da im Impressum verschiedene Dokumente des geltenden Berufsrechts verlinkt werden müssen, sollten Sie auf Ihrer
Impressumsseite jetzt diese Links ebenfalls aktualisieren.
Die aktuellen Links sind auf der neuen
BLZK-Homepage
einsehbar
unter
„berufsrechtliche Regelungen“:
http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_
berufsrechtliche_regelungen.html
Anzugeben und zu verlinken sind folgende Dokumente:
• Gebührenordnung für Zahnärzte
(verlinken auf http://www.gesetze-iminternet.de/goz_1987/BJNR02316098
7.html )
Quelle:
Bayerisches Zahnärzteblatt BZB
Januar/Februar 2015 - Seite 44
Wer die Angaben nicht abtippen, sondern lieber nur kopieren will, findet diesen Artikel mit allen Links unter
www.praxisdesign.de/impressum2015
Dr. Ralf Peiler
www.praxisdesign.de
ZBV INFO
Aktualisiert: Berufsrechtliche Regelungen auf www.blzk.de
Pflichtangaben für die Praxishomepage nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5c Telemediengesetz (TMG) haben Zahnärzte die Vorgabe, dass das Impressum einer Praxishomepage die sogenannten „Angaben
über die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind“ beinhalten muss. Nach
dem Relaunch der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer kann es
notwendig sein, die entsprechende Verlinkung im Impressum der Praxishomepage zu überprufen und gegebenenfalls
zu aktualisieren.
Die BLZK hilft Zahnärzten in Bayern,
diese Vorgabe mit wenigen Klicks zu
erfüllen. Mit einer Verlinkung zu
„Berufsrechtliche Regelungen § 5 TMG“
auf www.blzk.de kommen Zahnärzte in
Bayern der Verpflichtung nach, die
Bezeichnung und den Inhalt der berufsrechtlichen Regelungen im Impressum
zugänglich zu machen.
Vor dem Relaunch von www.blzk.de
waren die „Berufsrechtlichen Regelungen“ unter www.blzk.de/ amtliches zu
finden. Wer im Impressum seiner Praxis-
homepage auf diese Seite verlinkt, wird
derzeit noch auf den entsprechenden
Artikel der neuen Website weitergeleitet.
BLZK im Netz
Online-News der Kammer
Was ist neu auf den Websites der Bayerischen Landeszahnärztekammer?
Stellen Sie jetzt um
Diese Umleitung wird nur für einen
Übergangszeitraum von ungefähr einem
halben Jahr aktiv sein. Deshalb ist es ratsam, bereits jetzt den neuen Link zu verwenden. Er ist auf der Startseite von
www.blzk.de unter dem Navigationspunkt „Recht“ zu finden (siehe Abbildung). Klicken Sie im Aufklappmenü auf
den Link „Berufsrechtliche Regelungen
§ 5 TMG“. Dort können Sie sich den Link
aus der Adresszeile des Browsers kopieren
und Ihrem Impressum hinzufugen.
Diese Frage beantwortet unsere aktuelle
Übersicht für den Monat Februar.
Der Link hat folgende Adresse:
www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_berufsrechtliche_regelungen.html
Tanja Sawilla
Geschäftsbereich Kommunikation der
BLZK
Online-Redakteurin
Quelle: BZB 1-2/2015
Unter dem Navigationspunkt „Recht“ findet man den Link zu den „Berufsrechtlichen Regelungen § 5 TMG“.
Mit freundlicher Genehmigung der
Bayerischen Landeszahnärztekammer
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ZBV INFO
Schlichten statt richten
Neues Schlichtungsverfahren der BLZK bei zahnärztlichen Behandlungsfällen
Bereits seit mehr als zehn Jahren bietet
die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) die Möglichkeit für Zahnärzte und Patienten, Streitigkeiten aus
dem Behandlungsverhältnis außergerichtlich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu regeln. Nun hat die
Kammer ein neues Schlichtungsverfahren entwickelt, das sich an die Mediation anlehnt. Ziel des neuen Verfahrens
ist die gütliche und rechtsverbindliche
Beilegung von Streitigkeiten aus dem
Behandlungsverhältnis. Anders als bei
der herkömmlichen Schlichtung sind es
bei dem neuen Verfahren die Parteien
selbst, die sich – unter fachlicher und
juristischer Anleitung – auf Basis einer
rechtsverbindlichen Vereinbarung miteinander verständigen.
Der Antragsteller muss der Schlichtungsstelle den Sachverhalt zunächst darstellen
und begründen. Der Antragsgegner wird
dann über den Antrag informiert. Innerhalb von drei Wochen muss die andere
Partei das schriftliche Einverständnis zur
Schlichtung erteilen. Nur bei Zustimmung
wird das Verfahren eröffnet. Die Schlichtungsstelle sichtet die von beiden Parteien
vorgelegten Unterlagen und lädt sie zu
einem Vermittlungsgespräch ein.
Im Rahmen des Vermittlungsgesprächs
wird mithilfe des unabhängigen Vermittlers, einer Juristin und eines Zahnarztes
versucht, eine Lösung zu finden. Diese
Lösung erarbeiten die Parteien selbst. Sie
wird nicht von der Schlichtungsstelle
vorgegeben. Innerhalb von zwei Wochen
haben beide Seiten die Möglichkeit, diese
Lösung zu widerrufen.
Stellungnahme
nach Aktenlage
Wurde im Schlichtungsgespräch keine
Lösung gefunden oder kommt es zu
einem Widerruf, gibt es im Falle eines
behaupteten Behandlungsfehlers die
Möglichkeit, auf Antrag beider Parteien
eine gutachtliche Stellungnahme durch
einen Gutachter der BLZK zu beantragen. Der BLZK-Gutachter erstellt –
soweit möglich – eine gutachtliche Stellungnahme nach Aktenlage oder nach
einer klinischen Untersuchung. Auf Basis
dieses Gutachtens folgt ein weiteres Vermittlungsgespräch. Auch hier wird ver-
sucht, eine Lösung durch die Parteien zu
finden, die dann schriftlich protokolliert
wird. Die Parteien haben nach der Unterschrift unter die Vereinbarung wiederum
zwei Wochen Zeit, diese zu widerrufen.
Sollte keine Lösung gefunden werden
oder wurde die Vereinbarung widerrufen,
ist das Schlichtungsverfahren beendet.
Das neue Verfahren setzt zum einen auf
die Verständigungsbereitschaft beider Parteien, zum anderen auf eine zeitnahe Entscheidung durch die Parteien selbst. Die
Verfahrensgebühr beträgt 400 Euro für
den Antragsteller. Fällig wird sie nach der
Zustimmung des Antragsgegners. Rechtschutzversicherungen beteiligen sich unter
Umständen an den Kosten des Verfahrens.
Presseinformation
Bayerische Landeszahnärztekammer
Kontakt:
Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen
Landeszahnärztekammer, Telefon: 089
7 24 80-211, Telefax: 089 7 24 80-444,
E-Mail: [email protected]
Die Pressemeldung finden Sie unter
www.blzk.de/pressemeldungen
Bundesverdienstkreuz für Dr. Klaus Aichinger
Am 29. April 2015 wurde Herrn Dr. Klaus
Aichinger im großen Sitzungssaal der
Regierung von Niederbayern in Landshut
das Verdienstkreuz am Bande der Verdienstmedaille
der
Bundesrepublik
Deutschland von Frau Staatsministerin
Melanie Huml überreicht. Zu den Gästen
bei dieser Feier zählten neben lokaler
Prominenz auch die beiden Vorsitzenden
der KZVB, Dr. Janusz Rat und Dr. Stefan
Böhm sowie der Präsident der BLZK,
Christian Berger. Dr. Aichinger wurde das
Bundesverdienstkreuz vom Bundespräsidenten für sein jahrzehntelanges Engagement in der Standespolitik zum Nutzen der bayerischen Kolleginnen und
Kollegen verliehen.
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ZNN 2-2015
ZBV INFO
Den meisten von uns dürfte Klaus
Aichinger noch als Vorsitzender des
Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern bekannt sein. In seiner Amtszeit
wurden entscheidende Impulse für die
Entwicklung
des
Bezirksverbandes
gesetzt. Unter anderem begründete er
das Erscheinen der „Zahnärztlichen
Nachrichten Niederbayern“, führte eine
regelmäßige Fortbildungsveranstaltung
in Form der „Landshuter Herbstfortbildung“ ein und verankerte auch das bis
heute geltende Prinzip der Amtszeitbegrenzung für die Vorsitzenden in unserer
Satzung. Darüber hinaus ist es ihm durch
sein eigenes persönliches Vorbild und
sein Wirken wie kaum einem anderen
niederbayerischen Zahnarzt gelungen,
eine ganze Reihe von Kolleginnen und
Kollegen zu motivieren, sich in der Standespolitik und den bayerischen Berufsvertretungen ehrenamtlich einzusetzen.
Durch sein gewinnendes persönliches
Auftreten, diplomatisches Geschick, aber
wenn nötig auch kämpferischen Einsatz
hat er für den Berufsstand viele gesteckte
Ziele erreicht. Er wird auch bei internen
berufspolitischen Differenzen in der
Standespolitik parteiübergreifend wegen
seines fachlichen Wissens, seiner standespolitischen Erfahrung und der offenen und ehrlichen Art der Auseinandersetzung respektiert und geschätzt.
Klaus Aichinger wurde 1947 geboren,
studierte bis 1975 in Würzburg Zahnmedizin und promovierte 1977 ebenfalls in
Würzburg. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg (Sektion Parodontolgie), seiner Wehrdienstzeit als Stabsarzt
bei der Bundeswehr in Bogen und mehrjähriger Assistenzzeit in freier Praxis ließ
er sich 1979 in Gemeinschaftspraxis in
Landshut nieder. Klaus Aichinger ist Mitglied der DGI (Deutsche Gesellschaft für
Implantologie), des BDIZ (Bundesver-
band implantologisch tätiger Zahnärzte)
mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Spezialist für Implantologie der DGZI
(Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche
Implantologie) sowie „geprüfter Experte“
der DGOI (Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie). 2007 und 2009 wurden ihm zwei akademische Grade
„Master of Science“ für Implantologie
sowie für Orale Chirurgie/Implantologie
von der Donau Universität Krems in
Österreich verliehen.
Er war 1990 bis 1998 Vorsitzender des
ZBV Niederbayern, danach bis 2006 Fortbildungsreferent des ZBV und ist seit
1980 bis heute Mitglied der Vertreterversammlung der KZVB ebenso wie der Vollversammlung der BLZK. 2010 bis 2014
war er zugewähltes Mitglied des Vorstan-
des der BLZK und Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses für Oralchirurgie
und Kieferorthopädie. Seit 2005 leitet er
den Zulassungsausschuss Zahnärzte
Südbayern der KZVB. An der Gründung
des Berufsverbandes ZZB (Zukunft Zahnärzte Bayern) im Jahr 2000 war er maßgeblich mitbeteiligt.
2000 erhielt er das Ehrenzeichen der
Bayerischen
Landeszahnärztekammer,
2011 das silberne Ehrenzeichen der Bundeszahnärztekammer, im November
2014 das Bundesverdienstkreuz am
Bande.
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern gratuliert Herrn Dr. Klaus
Aichinger ganz herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung.
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse
„Prothetische Assistenz“ und
„Prophylaxe-Basiskurs
– Kursvoraussetzungen –
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
um eine effiziente Kursgestaltung und
einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um
Beachtung folgender Anmerkungen:
Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden
Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des
Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut
zu machen. Vielmehr sollen die bereits
bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten
verbessert, vertieft und bestätigt werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
die Fortbildungskurse als Bausteine zur
ZMF-Weiterbildung anerkannt werden
und deshalb eine Mindestqualifikation
vorausgesetzt werden muss.
Unabdingbare Kursvoraussetzungen:
• überdurchschnittliches Engagement in
der täglichen Praxis
• überdurchschnittlich gute Noten bei
der Helferinnen-Abschlussprüfung
• und/oder mehrjährige Berufserfahrung
• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden)
• Fähigkeit zum selbstständigen und
gründlichen Arbeiten
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prothetische Assistenz“:
• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der
Praxis
wünschenswert:
• Modellherstellung in der Praxis
• mindestens 10-malige Anfertigung von
provisorischen Kronen in der Praxis
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prophylaxe-Basiskurs“:
VORMERKUNG FÜR
Prophylaxe Basiskurs Teil I
Ort: Straubing
Kursgebühr: 595,00 €
Prothetische Assistenz Teil II
Ort: Landshut
Kursgebühr:
395,00 €
• Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen
Prophylaxekonzept in der Praxis nach
dem Kurs (verhindert Demotivation)
wünschenswert:
• mögliche Kandidatinnen zur späteren
ZMF-Ausbildung
• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
ZA Walter Wanninger
Fortbildungsreferent
Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse
➔ Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie)
➔ Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älter
als 5 Jahre! (Kopie)
Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig!
Kurstermine 2015
Vorname, Name Teilnehmer/in
Referententeam: Dr. Irene Aichinger,
ZMF & ZMV Irmgard Marischler
Geburtsname und Geburtsdatum
첸 Ich
wünsche eine Teilnahme an
den freiwilligen kursbegleitenden
Leistungskontrollen zur Erlangung
des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme.
Praxisadresse
Unterschrift Praxisinhaber/in
Praxisstempel
Rückfax an: 0 94 21 -56 86 88 88
oder per E-Mail an: [email protected]
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ZA Walter Wanninger
Referent für Fortbildung
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Prothetische Assistenz in Landshut
Termine: 27./28. November 2015 und
04./05. Dezember 2015
Anmelden können Sie sich unter:
http://www.zbv-niederbayern.de/
Fortbildung/Alle-Fortbildungen/
Hier finden Sie die Ausschreibung mit
Anmeldeformular bzw. Vormerkung zum
Kurs!
REFERAT FORTBILDUNG
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REFERAT FORTBILDUNG
März, April, Mai: ZBV Niederbayern veranstaltete
3 interessante Kurse mit Frau Dora von Bülow
Qualitätsmanagement zur Weiterentwicklung einer erfolgreichen Zahnarztpraxis: QM ist nicht statisch sondern entwickelt sich laufend weiter. Und dies
nicht nur, weil es der Gesetzgeber verlangt. Viele Zahnarztpraxen nutzen dieses Managementsystem heute aus der
Überzeugung, dass eine konsequente,
organisierte Qualitätsorientierung Zuverlässigkeit, Patientenorientierung und
Praxiserfolg deutlich steigern können.
Probleme bei der Weiterentwicklung gibt
es immer wieder dann, wenn innerhalb
der Praxis die personelle Verantwortung
für das QM-System wechselt. Speziell für
das neu verantwortliche Praxispersonal
sowie zur Ergänzung von wichtigen
gesetzlichen Änderungen wird dieser
Weiterentwicklungskurs angeboten. Es
zeigt sich immer wieder, dass es besonders wichtig ist, sich im eigenen QMSystem nah an die Standards der BLZK zu
halten.
Arbeitsschutz und -sicherheit auf Basis
des BLZK-Präventionskonzeptes (BuSDienst): Ausgangspunkt sind die permanenten, zum Teil weitreichenden rechtlichen Veränderungen auf diesem Gebiet.
Sie fordern die Zahnarztpraxis, sich laufend mit dem Arbeitsschutz zu beschäftigen und die eigene Dokumentation auf
aktuellstem Stand zu halten. Neben
einem regelmäßigen „Update“ über Fortbildungen kann die Praxis auf vielfältige
Informationsquellen zurückgreifen, so
z.B. auf das „BZB“, die Webseite der
BLZK, aktuelle Rundschreiben, das
„Transparent“, die Webseite der KZVB
das „ZNN“ und auf die Webseite des ZBV
Niederbayern. Wer nicht konsequent am
Ball bleibt, baut schnell einen Berg an
Nacharbeiten auf.
5-Sterne-Praxis: Patienten gewinnen
und binden! Dieses Thema beschäftigt
immer mehr Praxen, dies zeigen die steigenden Teilnehmerzahlen dieser Kurse.
Es geht hier nicht darum, teuer zu investieren und eine „Luxus“-Praxis zu entwickeln, sondern um die Zusammenhänge von Patientenbedürfnissen und das
gezielte Eingehen auf diese, damit sich
Patienten in einer Praxis wohl fühlen. Oft
sind es einfache Maßnahmen und Verhaltensänderungen, die sehr viel bewirken. Der Kurs klärt über wichtige Zusammenhänge auf, sensibilisiert für ein
patientenorientiertes Denken und gibt
systematisch eine Vielzahl von Beispielen, wie mit einfachen Mitteln das Wohlfühlklima in einer Praxis deutlich erhöht
werden kann. Der Einbau dieser Ausrich-
tung auf den Patienten in das eigene
QM-System bietet sich an.
Der ZBV Niederbayern bietet zwei dieser
Fortbildungen mit Dora von Bülow in
diesem Jahr noch einmal an: Qualitätsmanagement zur Weiterentwicklung
einer erfolgreichen Zahnarztpraxis am
30. September in Straubing sowie
Arbeitsschutz/-sicherheit am 25. November in Passau.
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REFERAT FORTBILDUNG
Niederbayerischer Zahnärztetag an der Donau 2015
Grandiose Resonanz bei den Teilnehmern
Knapp 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte Zahnarzt Walter Wanninger - Fortbildungsreferent des ZBV
Niederbayern - beim diesjährigen Frühjahrskongress für Zahnärzte und Praxispersonal in der Stadthalle Deggendorf
begrüßen.
Zahlreiche Ehrengäste aus den unterschiedlichsten ZBV’en hieß Ernst Binner
– neuer 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern – in seiner Ansprache herzlich
willkommen.
Als erster ging PD Dr. Volker Busch –
Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und
Psychotherapie an der Universität
Regensburg – mit seinem Vortrag „Herr
Doktor,
ich
fühle
nichts
als
(Zahn)schmerzen“ ins Rennen.
Bis zu 10% der Bevölkerung kennt
chronisch anhaltende Schmerzen im
Gesichts- und/oder Mund-Kiefer-Bereich.
Unterschieden werden eine Reihe unterschiedlicher Syndrome.
Erfahrungsgemäß klagen Patienten mit
Gesichtsschmerzen unter täglich auftretenden subjektiv quälenden Beschwerden, die oftmals nur schwer mit technischen oder medikamentösen Therapien
behandelbar sind. Psychosoziale und
emotionale Faktoren spielen wissenschaftlich nachweislich bei der Entstehung und Aufrechterhaltung solcher
Schmerzen eine gewichtige Rolle, entsprechende Zusammenhänge werden von
den Betroffenen jedoch nicht erkannt
oder offen abgelehnt.
Bei ca. 30% dieser chronischen Schmerzpatienten findet sich eine Form der sogenannten Gefühlsblindheit (Alexithymie).
Hierbei handelt es sich um eine undifferenzierte Wahrnehmung und Beschreibung von Gefühlszuständen.
Betroffene wirken nüchtern, kühl, technokratisch und mimisch oftmals starr.
Die fehlende Introspektion für emotional
relevante Befindlichkeiten für sich und
andere führt dazu, dass Belastungssituationen körperlich ausgedrückt und organisch interpretiert werden und klinisch
bspw. in Form von Schmerzen oder Reiz-
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darmbeschwerden in Erscheinung treten.
Alexithymie ist keine Erkrankung, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, welches
auch in der gesunden Bevölkerung mit
etwa 9% unter Frauen und 17% unter
Männern auftritt.
Eine gestörte emotionale Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit kann
jedoch eine Prädisposition für eine psychosomatische Erkrankung sein, wenn im
Laufe des Lebens durch sog. „LiveEvents“ (schwere Schicksalsschläge) eine
Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen aufgrund des
beschriebenen Merkmals nicht adäquat
erfolgen kann. Das frühkindliche häufige
„Üben“ von Emotionen, bspw. durch das
Vormachen/Imitieren und Beantworten
von Gesichtsausdrücken (Cycles of interaction) ist wahrscheinlich wesentlich in
der ersten emotionalen Prägung des
kindlichen Gehirns.
Unterbleiben echte Interaktionen dergestalt zwischen primärer Bezugsperson
und dem Kind und kommen andere Formen der emotionalen Vernachlässigung
(Neglect) oder sexuelle/körperliche Traumata hinzu, kann eine emotionale Entwicklung im schlimmsten Fall unvollständig bleiben bzw. oben beschriebene
Entwicklung einer Alexithymie zur Folge
haben. Diagnostisch stehen verschiedene
etablierte Fragebogenanalysen (u.a.
Toronto-Alexithymie-Skala – TAS-26)
und Methoden zur Interpretation emotionaler Valenzen in Gesichtsausdrücken
(Facial Emotional Recognition – FER) zur
Quantifizierung der Gefühlsblindheit zur
Verfügung. Therapeutisch wird auf
mehrstufigen Ebenen zunächst die
Wahrnehmung von emotionalen Befindlichkeiten trainiert (Interozeptionsschulung).
In einem weiteren Schritt wird die emotionale Ausdrucksfähigkeit durch Mal/Musik- oder Gestalt-Therapie geschult.
Schließlich wird in einer dritten Stufe
versucht, durch Rollenspiele oder soziales
Kompetenztraining, Gefühle des Gegenübers zu berücksichtigen und ein empathisches Grundverständnis zu entwickeln.
Die Erfolge einer solchen Affektschulung
sind insgesamt bescheiden, können
jedoch Depressivität, Ängstlichkeit und
indirekt auch die Schmerzen signifikant
senken.
Ziel dieses Vortrags war u.a. auch, unser
Auge für Menschen mit solch einem Verhaltensmuster zu schulen.
Prof. Dr. Dr. Matthias Folwaczny – Leitung der Sektion Parodontologie der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der LMU München – Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Parodontologie und Endodontie - refererierte nach
der Kaffeepause über das Thema „Periimplantitis – Ursachen und Therapie 3.0“.
Entzündungen des periimplantären Gewebes sind für ungefähr ein Drittel der
langfristigen Misserfolge einer Implantatversorgung verantwortlich. Viele Jahre
wurde die Periimplantitis als eine Art
Parodontitis des Implantats angesehen,
die im Wesentlichen durch die klassischen parodontal-pathogenen Bakterien
ausgelöst wird. Neuere Studien zeigen
jedoch, dass erhebliche Unterschiede
zwischen der Ätiologie der marginalen
Parodontitis und der Periimplantitis
bestehen und beispielsweise die an der
Infektion beteiligte Bakterienflora nur
zum Teil identisch ist. Klinisch werden
diese Unterschiede unter anderem durch
die erheblich größere Progredienz von
periimplantären Gewebedefekten im Vergleich zum eher chronischen Verlauf des
parodontalen Attachmentverlusts deutlich. Neben der bakteriellen Infektion
können viele lokale und systemische Faktoren das Risiko für einen Periimplantitis
erhöhen.
Auf lokaler Ebene ist in jüngerer Zeit vor
allem die Rolle von klinisch und radiologisch nur sehr schwer zu entdeckenden
Zementresten bei entsprechend befestigten Suprakonstruktionen in den Fokus
gerückt.
Auf systemischer Ebene kristallisiert sich
zunehmend eindeutig der schädigende
Einfluss der Parodontitis sowie des Rauchens auf die periimplantäre Gesundheit
heraus. Nach wie vor sind periimplantäre
REFERAT FORTBILDUNG
Entzündungen nur sehr unzureichend
mit Hilfe der aus der Parodontologie entlehnten Therapiemethoden zu behandeln. Die Therapie der ohne Knochenverlust einhergehenden periimplantären
Mukositis ist durch die Reinigung des
periimplantären Sulkus mit Hilfe von
rotierenden Bürsten oder niedrigabrasiven Pulver-Wasserstrahlsystemen möglich.
Schon in diesem Stadium der periimplantären Erkrankung gelingt damit jedoch
lediglich in einem Drittel der Fälle eine
dauerhafte Beseitigung der Entzündung.
Sind die crestalen Portionen des Implantats durch die Entzündung schon teilweise desintegriert, kann nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine konservative Therapie durch
die Reinigung der periimplantären
Tasche nur noch eine vorübergehende
Reduktion der Entzündung aber keine
endgültige Ausheilung mehr ermöglichen. Eine völlige Elimination der
Erkrankung ist ausschließlich durch die
chirurgische Behandlung des erkrankten
Implantats möglich.
Insbesondere chirurgische Methoden mit
resektiver Zielsetzung bieten grundsätzlich die Aussicht für eine dauerhafte Ausheilung. Sie sind aber trotzdem mit
einem hohen individuellen Risiko für
einen Misserfolg verbunden. Bei geeigneter Geometrie des periimplantären
Knochendefekts kann durch regenerativchirurgische Methoden möglicherweise
eine teilweise Re-Integration des
erkrankten Implantats gelingen. Angesichts der nach wie vor sehr unzureichenden Therapiemöglichkeiten sollte besonderes Augenmerk auf die Prävention
von periimplantären Entzündungen
durch die regelmäßige Sondierung und
professionelle Reinigung von implantatgetragenem Zahnersatz gerichtet werden.
Nach der Mittagspause ging Dr. Marcus
Striegel – niedergelassener Zahnarzt in
Nürnberg mit Praxisschwerpunkten:
Ästhetische Zahnmedizin, Implantologie,
Parodontologie und Funktionstherapie –
zertifizierter Spezialist für Ästhetische
Zahnmedizin – mit dem Thema „Perioprothetik am Implantat und Zahn Perfekte rot-weiß Ästhetik praxisnah und
sicher“ an den Start. Dr. Striegel zeigte
praxisnahe Fälle, beeindruckende Bilder
und Tipps für den Praktiker, die jeder
Zuhörer ab Montag sofort in seiner Praxis
umsetzen konnte.
Nach einer kurzen Kaffeepause referierte
Dr. Daniel Bäumer – Weiterbildungsassistent für Parodontologie in der renommierten Münchner Praxis Prof. Dr. Marc
Hürzeler & Dr. Otto Zuhr – über das
Thema „Weichgewebsaugmentation in
der plastisch-ästhetischen Parodontalund Implantatchirurgie“.
Weichgewebstransplantate sind für
Volumenaugmentationen ein essentieller
Bestandteil der plastisch-ästhetischen
Parodontalchirurgie geworden. Autologe
subepitheliale Bindegewebstransplantate
werden zunehmend in ästhetischen Indikationen wie Gingivaverdickungen,
Rezessionsdeckungen, der Alveolarkammprophylaxe, Kammaugmentationen und Papillenrekonstruktionen eingesetzt. Für die klinische Umsetzung der
Bindegewebsentnahme und -transplantation sind ein grundlegendes Verständnis der Anatomie an der Spenderregion
und ein profundes Wissen über die
Gewebeintegration und Revaskularisationsprozesse erforderlich. Die verfügbaren
Entnahmestellen – der anteriore und der
posteriore Gaumen inklusive des Tuber
maxillaris – halten Transplantate unterschiedlicher geometrischer Form und
histologischer Zusammensetzung bereit.
Die selektive klinische Anwendung verschiedener Transplantate hängt von der
Menge des benötigten Gewebes, der
Indikation und der persönlichen Präferenz des behandelnden Chirurgen ab.
Eine der wichtigsten Herausforderungen
der Zukunft ist die Evaluation der Effizienz und Langzeitstabilität der verschiedenen Transplantate und potentieller
Ersatzmaterialien. In diesem Vortrag
wurden die Indikationen, die Vor- und
Nachteile der verschiedenen Entnahmestellen und -techniken sowie potenzielle
Ersatzmaterialien diskutiert. Auch wenn
eine Standardisierung bezüglich der
Therapiewahl und -ausführung aufgrund
der aktuellen Datenlage kaum gegeben
werden kann, wurden Richtlinien für ein
vorhersagbares und erfolgreiches Thera-
pieergebnis basierend auf klinischer
Erfahrung und wissenschaftlicher Daten
vorgestellt.
Als Neuerung in diesem Jahr wurde im
Anschluss an das wissenschaftliche Programm eine „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. §18 a
Abs. 2 RöV“ angeboten.
Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich dazu angemeldet.
Beim Programm Praxispersonal ging als
erste Referentin Frau Marina Nörr-Müller
mit ihrem Thema „Modernes Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis“ an
den Start.
Das Thema Hygiene, speziell der Bereich
der Aufbereitung der Medizinprodukte,
hat in den letzten Jahren immer mehr an
Komplexität gewonnen. Somit ist es
wichtig, die Hygieneprozesse unter sogenannten „beherrschten Bedingungen“
stattfinden zu lassen. Dafür müssen klare
Arbeitsanweisungen vorliegen, die von
allen in der Hygiene Tätigen zu beachten
sind.
Fortbildungen und Unterweisungen können Klarheit bringen bzw. Unsicherheiten
oder Fehler ausräumen und sollten deshalb in regelmäßigen Abständen stattfinden. Gleichzeitig wurden in diesem Vortrag die Abläufe dabei systematisch
hinterfragt bzw. auf Aktualität geprüft.
Die Einhaltung dieser Kriterien ist eine
absolute Voraussetzung für ein modernes Hygienemanagement.
Stephan Grüner – Dipl.-Volkswirt, Kaufmännischer Geschäftsführer der BLZK &
Geschäftsführer der eazf GmbH München & Lehrbeauftragter an der Munich
Business School – referierte zum Thema
„Personalmanagement und Personalführung“.
In seinem Vortrag beleuchtete Herr
Grüner die Zusammenarbeit zwischen
Praxisleitung und Mitarbeitern. Daneben
gab er Tipps zur positiven Gestaltung der
Zusammenarbeit und zeigte typische Alltagsprobleme auf. Mit Fallbeispielen
wurden unter anderem die richtige Delegation, Kommunikation und Information
sowie Ziele und Prioritäten beschrieben.
Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen berichten, wenn es um die Zusammenarbeit
mit der Chefin oder dem Chef geht am
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häufigsten von fehlender Klarheit und
Richtung in der Führung.
Gleichzeitig erleben viele Mitarbeiter/
innen ihre Chefs am Arbeitsplatz als großen Demotivationsfaktor. Gute Ideen
kommen nicht zum Zuge, wichtige Entscheidungen werden ohne Einbeziehung
der Mitarbeiter/innen getroffen, Vereinbarungen nicht eingehalten. Die Folge
sind Demotivation, Vertrauensverlust
und nachlassendes Engagement.
Um Kündigung oder nachlassende
Arbeitsleistung zu vermeiden, steht am
Anfang eine offene und ehrliche Analyse
der „Chefprobleme“. Wichtig ist auch,
sich über den in der Praxis vorherrschenden Führungsstil Gedanken zu machen.
Chef/in ist nicht gleich Chef/in!
Ein wichtiger erster Schritt der „Cheferziehung“ ist der Perspektivenwechsel,
also sich in die Rolle des Arbeitgebers zu
versetzen, um die Sichtweise der Praxisleitung zu verstehen.
Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die „Zwei-Gewinner-Strategie“.
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Niemand – und schon gar nicht der/die
Chef/in – möchte in einer Auseinandersetzung oder im Zuge einer Problemlösung als Verlierer dastehen. Die typische
Reaktion auf Unmut und Kritik ist aber
häufig Abwehr, gepaart mit einer negativen Unterstellung. Dieser Reaktionsweise
gilt es eine positive Unterstellung entgegenzusetzen, beim Auftreten von Knackpunkten also zunächst anzunehmen,
dass beim anderen keine böse Absicht
oder persönliche Abneigung hinter dem
Verhalten steht. Danach folgt in einem
zweiten Schritt eine „Ich-Botschaft“:
Also Aussagen wie „Ich denke …“, „Aus
meiner Sicht ist das so und so …“, „Nach
meiner Einschätzung …“. Dritter Schritt
der Strategie ist ein Lösungsvorschlag,
wie das gegebenenfalls strittige Thema
oder die als schwierig empfundene Situation angegangen werden kann. Mit dieser Vorgehensweise bleibt dem Chef die
Möglichkeit offen, eigene Sichtweisen zu
schildern und alternative Vorschläge zu
machen.
Auf dieser Basis dürfte es dann im Regelfall möglich sein, zu guten und konstruktiven Lösungen oder Vereinbarungen für eine bessere Zusammenarbeit zu
kommen.
Nach der Mittagspause folgten noch Frau
Kerstin Salhoff – Zahnarzthelferin mit
dem Schwerpunkt Praxisberatung und
zahnärztliches Abrechnungsbüro – mit
ihrem Thema „Aktuelles zur Abrechnung“ sowie Dr. Michael Iberer – Facharzt für Innere Medizin & Notfallmedizin
– Instruktor team TrainMed Dr. Dorsch,
München – mit seinem Thema „Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis“.
Dr. Peter Maier, ehemaliger 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern, der das Praxispersonal über den ganzen Fortbildungstag betreut und begleitet hatte,
durfte dann gegen 17.20 Uhr die hochmotivierten und sympathischen Zahnarzthelferinnen verabschieden und in ihr
verdientes Rest-Wochenende entlassen.
REFERAT FORTBILDUNG
MERKBLATT
für Zahnmedizinische Fachangestellte
FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Wie in jedem modernen Beruf heißt es
am Ball bleiben, um auch in Zukunft
zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.
Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert
werden:
1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
1.1 Prophylaxe Basiskurs
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
1.2 Prothetische Assistenz
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 30 Unterrichtsstunden
1.3 Kieferorthopädische Assistenz
Voraussetzungen:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
Die Nachweise über die erfolgreiche
Teilnahme am freiwilligen Testat zu den
Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung
zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.
2. Zahnmedizinische/r
Prophylaxeassistent/in (ZMP)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– 1 Jahr Berufserfahrung als ZFA
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
Dauer:
mindestens 400 Unterrichtsstunden
3. Dentalhygieniker/in (DH)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in
(ZMF)
– 1 Jahr Berufserfahrung als ZMP oder
ZMF
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
4. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA
Dauer:
mindestens 350 Unterrichtsstunden
Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter
Praxispersonal, Fortbildung.
Bei einem Notendurchschnitt von mehr
als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur
ZFA können Sie sich rechtzeitig vor
Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch
keine 25 Jahre alt sein.
Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische
Landeszahnärztekammer, www.cberger
@blzk.de oder [email protected],
Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,
an.
Dauer:
mindestens 800 Unterrichtsstunden
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungen/Veranstaltungen der
Bayerischen Landeszahnärztekammer
– andere ZBVe
Information/Anmeldung:
Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz, Albertstraße 8, 93047 Regensburg,
Fax 09 41/5 92 04-70
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Programm für Zahnärzte und Zahntechniker am Samstag, 27.06.2015
Für die Anmeldung der Zahntechniker wenden Sie sich bitte direkt an den Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V., Herrn Roland Birner, Böhmerwaldstr. 17,
93128 Regenstauf, Tel. 0 91 29/4 03 06 71, Fax 0 91 29/4 03 05 56 71
REFERAT FORTBILDUNG
Aktuelles Fortbildungsangebot
des ZBV Oberpfalz
„Prophylaxe Basiskurs“
Termin: 23. – 26. September und
29. September – 02. Oktober 2015
Referenten: Dr. T. Bimmerle,
Dr. M. Kröger, Dr. D. Moder,
Dr. L. Tabenski, Dr. F. Taubenhansl,
ZÄ V. Vogl
Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik
Regensburg
Kursgebühr: 490,00 € + 95,00 € Verbrauchsmaterialien
„Prothetische Assistenz“
Termin: 06. – 09. Oktober 2015
Referenten: Priv.-Doz. Dr. R. Lang,
Dr. T. Plein, Dr. V. Runknagel
Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik
Regensburg
Kursgebühr: 360,00 € + 30,00 € Verbrauchsmaterialien
Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik
Regensburg, Seminarraum
Kursgebühr: 110,00 € / 80,00 € (Ass.)
Max. Teilnehmer: 42 Personen
Fortbildungspunkte: 5
Abrechnung der systematischen Parodontopathien und
Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen bei
gesetzlich Versicherten
Termin: Freitag, 25. September 2015,
14.00 – 17.00 Uhr
Referentin: Petra Neufeld, Amberg
(ZMF und Praxismanagerin)
Kursgebühr: 60,00 € für Zahnärzte /
40,00 € für zahnmedizinisches Personal
Termin: Samstag, 28. November 2015,
09.00 – 13.00 Uhr
Max. Teilnehmer: 70 Personen
Referent: Dr. Johann Sommer, Regensburg
• Helferinnenbrief (Zahnarzthelferin)
oder Urkunde (Zahnmedizinische
Fachangestellte)
Kurs Nr. 5/2015
Thema „Low-Tech-Dentistry“
Termin: Mittwoch, 07. Oktober 2015,
08.30 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 17.30 Uhr
Referenten: Dr. T. Bimmerle,
Dr. D. Moder, Dr. L. Tabenski
Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik
Regensburg, Seminarraum
Kursgebühr: 220,00 € pro
Teilnehmer/-in
Max. Teilnehmer: 30 Personen
Kurs Nr. 4/2015
„Geht Aufklärung auch
weniger traumatisch?“
Termin: Samstag, 19. September 2015,
09.00 – 13.00 Uhr
Referent: Prof. Dr. Dr. Ernil Hansen,
Regensburg
Begleitveranstaltung zu Kurs
Nr. 6/2015
Kompaktkurse für Ehepartner
und Praxispersonal –
Gruppentraining
Kursort: Universitätsklinikum Regensburg, Pathologie Hörsaal
Fortbildungspunkte: 4
„Die professionelle
Zahnreinigung“
Fortbildungspunkte: 9
„Lebensrettende Sofortmaßnahmen in der zahnärztlichen
Praxis“
Bitte fügen Sie der Anmeldung
folgende Unterlagen (Kopie) bei:
• Röntgenbefähigung nach § 23 Abs. 4
bzw. § 18 a Abs. 3 der Röntgenverordnung (nicht älter als 5 Jahre)
Max. Teilnehmer: 25 Personen
Was die Zahnerhaltung mit geringinvasiven und schadensgerechten
Interventionen zur Versorgung von
Patienten heute beitragen kann
Termin: Samstag, 10. Oktober 2015,
09.00 – 15.00 Uhr
Referent: Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle,
Heidelberg
Kursort: Universitätsklinikum Regensburg, Pathologie Hörsaal
Kursgebühr: 220,00 € / 170,00 € (Ass.)
Fortbildungspunkte: 8
Kurs Nr. 6/2015
Thema „Notfallseminar für
Zahnärzte“
Termin: Samstag, 28. November 2015,
09.00 – 16.30 Uhr
Kursort: Rettungsdienstschule Malteser
Hilfsdienst, Am Singrün 1, Regensburg
Kursgebühr: 60,00 €
Kurs Nr. 7/2015
Thema „Schritt für Schritt
mehr Wunschpatienten!“
Jeder bekommt die Patienten, die man
(sich) verdient.
Termin: Samstag, 28. November 2015,
09.00 – 16.30 Uhr
Referent: Hans-Philipp Brunnert,
Hamburg
Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik
Regensburg, großer Hörsaal
Kursgebühr: 150,00 € / 100,00 € (Ass.)
Fortbildungspunkte: 9
Zielgruppen: Praxisinhaber/Sonstige
Entscheider in der Praxis / aus dem
Lebensumfeld.
Referent: Dr. med. Rainer Franz Tichy,
Regensburg
Kursort: Rettungsdienstschule Malteser
Hilfsdienst, Am Singrün 1, Regensburg
Kursgebühr: 150,00 € / 120,00 € (Ass.)
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Jetzt anmelden für die Spezialkurse im Strahlenschutz
Fachkunde vor allem für Oralchirurgen und Kieferorthopäden interessant
München – Zwei neue Spezialkurse im
Strahlenschutz bietet die Bayerische
Landeszahnärztekammer (BLZK) an:
einen zum Erwerb der Fachkunde
im Anwendungsgebiet „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen“ und einen im Anwendungsgebiet „Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung“. Das bundesweit einzigartige Kurskonzept hat das
Referat Praxisführung der BLZK gemeinsam mit fachkundigen Referenten
entwickelt. Die ersten Veranstaltungen
finden im Juli in München und
Regensburg statt. Die Anmeldung ist –
auch für Interessierte außerhalb Bayerns – ab sofort möglich über das Fortbildungsinstitut der BLZK, die eazf
GmbH.
Die Spezialkurse richten sich ausschließlich an Zahnärzte, die bereits in der Praxis
oder im Rahmen der Weiterbildungen
Oralchirurgie beziehungsweise Kieferorthopädie die Sachkunde (25 bzw. 50
dokumentierte Untersuchungen) erworben haben. Ergänzend zur Sachkunde
vermitteln die Spezialkurse unter ande-
rem Wissen über weitergehende Aufnahmetechniken, Dosismessgrößen, Strahlenschutz sowie Qualitätssicherung und kontrolle.
Die Kurse bauen auf der grundlegenden
Fachkunde im Anwendungsgebiet „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen
Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels“ auf. Diese Fachkunde erwerben
Zahnmediziner in Deutschland im Rahmen ihrer akademischen Ausbildung.
„Zahnärzte, die das Staatsexamen ab
2006 abgelegt haben, müssen die Fachkunde für das Röntgen der Hände und
des Schädels separat erwerben – sofern
sie diese Techniken anwenden“, sagt Dr.
Michael Rottner, Referent Praxisführung
der BLZK. „Mit den neuen Kursen
machen wir es jetzt in Bayern möglich,
diese besondere Fachkunde zu erwerben
– kompakt und kostengünstig in eintägigen Veranstaltungen.“
Die Kurse werden entsprechend der
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im
Strahlenschutz bei dem Betrieb von
Röntgeneinrichtungen in der Medizin
oder Zahnmedizin durchgeführt. Fachliche Fragen, wie zum Beispiel zu den
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde oder zur Ausstellung der Fachkunde-Bescheinigung, beantwortet das
Referat Praxisführung der BLZK unter
Telefon 089 72480-174/-196 oder per
E-Mail unter [email protected].
Die Organisation der Kurse hat die eazf
GmbH übernommen. Die Teilnahmegebühr beträgt inklusive Skript und Kurzprüfung 500 Euro. Jeder Kurs dauert von
9 bis 17 Uhr (inkl. Prüfung). Es werden 8
Fortbildungspunkte vergeben.
Informationen und Anmeldung unter
www.eazf.de>Fachkunde 2, unter
www.eazf.de>Fachkunde 3 oder unter
Telefon 089 72480-450.
Für Fragen:
Referat Praxisführung der BLZK, Telefon:
089 72480-174/-196, E-Mail: [email protected]
Die Pressemeldung finden Sie unter
www.blzk.de/pressemeldungen
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60,00 Euro
72,00 Euro
1/32 (43 x 32 mm)
35,00 Euro
38,00 Euro
50,00 Euro
Chiffre
7,00 Euro
7,00 Euro
Alle Preis zzgl. 19% MwST.
7,00 Euro
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Bank
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Ausgabe Nr.:
Kto.-Nr.
Verschiedenes
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AG Endo Niederbayern
Die endodontische Diagnostik stand im
ersten Teil des Treffens der AG Endo am
Mittwoch, 29. April 2015, im Fokus.
In einem sehr umfassenden Vortrag stellte Dr. Andreas Frodl die wichtigsten
Abläufe und Aspekte einer genauen
endodontischen Diagnostik dar. Wie
erwartet folgte auf den Vortrag eine
intensive Diskussion zu diesem sehr komplexen Thema im wieder einmal sehr gut
gefüllten Vortragsraum.
Nach einer kleinen Stärkung, die in
gewohnter liebenswerter Weise vom
Team der ZBV-Dienststelle gestellt wurde, und vielen kollegialen Gesprächen
folgte ein Vortrag zum Thema Wurzelfüllmaterialien. Dr. Ralf Schlichting gab
dabei einen Überblick über die wichtigsten Füllmaterialien und Sealer. Auch
neuartige Entwicklungen wie Sealer auf
Mineral Trioxid Basis wurden vorgestellt.
Die wichtigsten werkstoffkundlichen
Eigenschaften der jeweiligen Materialien
und die daraus resultierenden Vor- und
Nachteile wurden abgehandelt. Als
Quintessenz aus vielen Studien konnte
festgehalten werden, dass die Kombination Epoxid Resin basierter Sealer mit
Guttapercha immer noch den wissenschaftlichen Goldstandard darstellt.
Fragen zu Fällen der Teilnehmer rundeten den wiederum sehr schönen Fortbildungsnachmittag (inkl. 3 Fortbildungspunkte) ab.
Thema des nächsten Arbeitskreises Endodontie am 07.Oktober 2015 wird die
elektronische Arbeitslängenbestimmung
sowie schwierige anatomische Situationen sein. Anmeldung erfolgt bitte über
den ZBV Niederbayern.
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SONSTIGE FORTBILDUNGEN
Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Fax: 0 94 21/56 86 88-88
Verbindliche Anmeldung
Arbeitskreis Endodontie Niederbayern
Termin:
Mittwoch, 7. Oktober 2015, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing
(Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)
Anmerkung:
Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Ort, Datum
Praxisstempel/Unterschrift
Parkmöglichkeiten:
• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)
• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)
Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps:
Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!
Fußweg vom Großparkplatz:
Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Sie
an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100
m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.
ZNN 2-2015
33
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Meldepflicht nach dem
Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich gemeldet werden.
- Mutterschutzgesetz
Entsprechende Anträge bzw. Formulare
wie
http://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/pa_
suche.html
- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt
(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)
Suchbegriff: „Mutterschutz“
- Regelung zum Beschäftigungsverbot
finden Sie unter folgendem Link:
- Meldung an die Krankenkasse
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal /
Haushalt
EINSTIEG ZUM AUFSTIEG
Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Informations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer
München – Der aufgelegte Flyer „Eine
glänzende Entscheidung“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK)
gibt einen Überblick über das Berufsbild
Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r
ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu
Ausbildung und Aufstiegschancen und
vermittelt einen ersten Einblick in die
Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der
Zahnarztpraxis zu interessieren.
Schulabschluss und Eintritt in das
Berufsleben – für Schulabgänger steht
spätestens mit Ende des Schuljahres die
große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat
Zukunft? Gute Aussichten bietet eine
Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen
Fachangestellten ZFA.
Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte,
wenn er sich für eine Ausbildung in einer
Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.
Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren
Umgang mit Menschen jeden Alters,
Kommunikationsfähigkeit, Verantwor-
34
ZNN 2-2015
tungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis
und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung
dargestellt.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden
Fort- und Weiterbildung. Nach der
Anpassungsfortbildung
Prophylaxe
Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen
• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung,
• zur Zahnmedizinischen Fachassistenz
ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung
• zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt,
• für Organisation, Management und
Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an.
Als Kernaussage soll den Interessenten
„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation“ im
Gedächtis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der
Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort.
Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der
Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei
als Druckwerk im Online-Shop unter
www.blzk.de/shop oder per Fax unter
089/7 24 80-272 erhältlich.
Kontakt:
Referat Zahnärztliches Personal der
Bayerischen Landeszahnärztekammer,
Telefon 089/7 24 80-172,
Fax 089/7 24 80-173,
E-Mail:
[email protected]
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Begabtenförderung Berufliche Bildung
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich
nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben
Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung bietet voraussichtlich auch
2016 im Rahmen des Förderprogramms
„Begabtenförderung Berufliche Bildung“
Stipendien für die berufliche Fort- und
Weiterbildung von Zahnmedizinischen
Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre
lang, beginnend ab Januar 2016, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 € für
Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle
Bewerber werden von der Bayerischen
Landeszahnärztekammer informiert, ob
sie für die Förderung ausgewählt wurden
und ein Stipendium erhalten.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind:
• Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit
Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis
Ehrung verdienter
Zahnarzthelferinnen
Der ZBV Niederbayern ehrt jährlich im
Herbst Zahnarzthelferinnen mit einer
Praxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der Festlegung der
Berufsjahre kann die Ausbildungszeit
angerechnet werden.
Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der
betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde
sowie ein kleines Präsent zugesandt
werden.
Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte den
Antrag unter Angabe des Namens und
des Geburtsdatums der zu Ehrenden bis
spätestens 31. Oktober 2015 an den
Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing.
Den Antrag finden Sie unter:
www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/
Infos für ZÄ/Ehrung verdienter Zahnarztherlferinnen
der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte
• Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2016) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2015 per Mail unter
Angabe der Postanschrift an das Referat
Zahnärztliches Personal: [email protected].
Nähere Informationen erhalten Sie auch
auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de,
Weiterbildungsstipendium sowie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Zahnärztliches Personal
Beendigung von
Ausbildungsverhältnissen
Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnen
und Kollegen darauf zu achten, dass
Lösungen von Ausbildungsverhältnissen
grundsätzlich nur während der Probezeit
ohne Angabe von Gründen möglich sind.
Nach der Probezeit können Ausbildungsverhältnisse nur in gegenseitigem Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag
gelöst werden.
Das Beenden von Ausbildungsverhältnissen ist dem ZBV Niederbayern
umgehend schriftlich mitzuteilen.
Gebühren für
Zweitschriften
Die Ausstellung von Zweitschriften von
Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,
Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand.
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit
Vorauszahlung aus (Überweisung). Von
dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen
Mitglieder
des
ZBV
Niederbayern selbstverständlich ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte
vorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0.
Ausbildungsverträge für ZFA
Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom
Netz geladen werden.
Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 2156 86 88-40.
Prüfungstermine
2016
Voraussichtliche Prüfungstermine 2016
Winterabschlussprüfung
Zwischenprüfung
Sommerabschlussprüfung
ZNN 2-2015
20.01.2016
20.04.2016
15.06.2016
35
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Ärztliche
Untersuchung bei
Auszubildenden
§ 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
schreibt eine ärztliche Untersuchung
Jugendlicher vor Antritt der Ausbildung
vor. Eine Kopie der Untersuchungsbescheinigung muss dem ZBV vorgelegt
werden.
Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ist eine Nachuntersuchung (§ 33)
erforderlich.
Die ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen über die gesundheitliche Eignung sind dem Arbeitgeber vorzulegen
und von diesem aufzubewahren.
Eine Kopie der Bescheinigung der Nachuntersuchung muss mit der Anmeldung
zur Zwischenprüfung dem ZBV vorgelegt
werden. Bei Fehlen dieser Bescheinigung
kann keine Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgen.
Dr. Silvia Morneburg
ZBV Mittelfranken
Dienstverträge
für ZAH / ZFA
Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur
mehr online zur Verfügung. Es werden
keine gedruckten Verträge beim ZBV
mehr vorgehalten.
Die stets aktuellen Verträge sind auf der
Internetseite der BLZK unter der Rubrik
„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt
„Dienstvertrag“ online abrufbar.
36
ZNN 2-2015
Merkblatt – Ausbildungsverträge
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung
dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle
vorzulegen sind.
Einreichung beim ZBV Niederbayern:
• drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben
– bei Minderjährigen beide Elternteile
– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,
die das alleinige Sorgerecht haben,
eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest – kann kostenfrei beim für den Wohnort der
Mutter zuständigen Jugendamt
angefordert werden)
• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
(Auszubildende, die bei Beginn der
Ausbildung das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben)
• Kopie der Arbeitserlaubnis oder der
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
(Auszubildende, die keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen)
• Ergänzungsfragebogen
(ergänzende Fragen zur Ausbildung)
Ausbildungszeit:
• grundsätzlich exakt drei Jahre
(z.B. 01.09.2015 bis 31.08.2018)
• tatsächliches Ausbildungsende:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung
• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung
möglich
Empfehlungen der Bayerischen
Landeszahnärztekammer für die
Ausbildungsvergütung (brutto):
• 1. Ausbildungsjahr
• 2. Ausbildungsjahr
• 3. Ausbildungsjahr
610,00 €
650,00 €
700,00 €
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Bei entsprechenden Leistungen in
Berufsschule und Praxis kann ein Antrag
auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die
Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt.
Als Nachweis der schulischen Leistungen
für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand
der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar
maßgeblich.
Ärztliche Nachuntersuchung:
Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz
hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach
Aufnahme der Beschäftigung die
Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die
Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die
Nachuntersuchung darf nicht länger als
drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne
diese Bescheinigung nicht möglich.
Für die Ausbildungszeit wünschen wir
viel Erfolg.
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Checkliste für Praxisinhaber/in
bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen
Maßnahmen bei
Arbeitsbeginn:
– Einweisung in die Dokumentation
(Karteikarte, Reitersystem, EDV etc.)
– erforderliche Unterlagen einholen:
• Sozialversicherungsausweis
• Anmeldebescheinigung der Krankenkasse
• steuerliche Identifikationsnummer
• Bankverbindung
– Instrumentenaufbereitung unter Aufsicht
– Besprechung der Arbeitszeiten (bei
Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz beachten)
– Besprechung der Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
– Empfehlung eines Merkheftes für
Fachbegriffe, Behandlungsabläufe etc.
– Einführung in das Berichtsheft und
einen Ausbildungsplan der Praxis
– Unterweisungen, ggf. dokumentierte
Aufklärungen:
• Schweigepflicht
• Datenschutz
• Arbeitsschutz
• Hygieneunterweisung
• Röntgenverordnung
• Praxisinternes QM
• Jugendarbeitsschutzgesetz
– Vorstellung der Kolleginnen und deren
Arbeitsbereiche
– Erläuterung der Arbeitsgebiete der
ersten Tage
– Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume
– Zuordnung zu einer ZFA/ZAH
– Umgang mit Patienten (korrekte
Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung)
– Gemeinsame Vor- und Nachbereitung
des Behandlungsplatzes
– Einweisung in persönliche Schutzausrüstung
(Kleidung,
Mundschutz,
Schutzbrille)
– Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung
Probezeit:
Die Probezeit beträgt für Auszubildende
minimal 1 und maximal 4 Monate. Sie
dient der gegenseitigen „Erprobung“. Die
Auszubildenden sollen für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht. Der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die
Auszubildenden in das Praxisteam passen und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten erwarten lassen, dass die Ausbildung erfolgreich absolviert wird.
Innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen
von beiden Seiten jederzeit gekündigt
werden. Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen.
pelimpfstoff, da dieser nur unwesentlich
teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B
ist. Sie müssen Ihren Mitarbeitern die
Möglichkeit zur Durchführung anbieten
und dies dokumentieren.
Jugendliche Auszubildende sind 9
Monate nach Ausbildungsbeginn auf die
notwendige Durchführung einer ersten
Nachuntersuchung hinzuweisen, die bis
zum Ende des ersten Ausbildungsjahres
durchgeführt und mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden muss. Sollte
diese Bescheinigung nach 14 Monaten
noch nicht vorliegen, darf keine Weiterbeschäftigung erfolgen.
Walter Wanninger
Berichtsheft:
Die Berichtshefte werden zusammen mit
den in die Stammrolle eingetragenen
Verträgen vom ZBV an die Praxen übersandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder,
dass das Berichtsheft ordnungsgemäß
und vollständig von den Auszubildenden
geführt wird. Wir weisen darauf hin, dass
die Leistungsinhalte im Berichtsheft
Bestandteil des praktischen Teils der
Abschlussprüfung zur ZFA sind. Orientierungsgespräche während der Probezeit,
eventuell auch unter Einbeziehung der
Erziehungsberechtigten, sind dringend
zu empfehlen.
Untersuchung und
Hepatitis-Impfung:
ZFA/ZAH müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen
Rechtsanspruch auf die Durchführung
der Impfung. Als Praxisinhaber/in sind
Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegen
Hepatitis B auf Ihre Kosten impfen zu
lassen, falls diese es wünschen. Zu empfehlen ist eine gleichzeitige Impfung
gegen Hepatitis A und B mit einem Dop-
ZNN 2-2015
37
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen
Aus gegebenem Anlass wird auf das
Beschäftigungsverbot für Jugendliche
(unter 18 Jahren) an Samstagen hingewiesen.
Vereinzelte Praxen bieten ihren Patienten
auch Sprechstunden an Samstagen an.
Hier dürfen jugendliche Auszubildende
nicht beschäftigt werden! Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern moniert dies in einem Schreiben
an einen Kollegen, der regelmäßig in
seiner Samstagsprechstunde eine Auszubildende unter 18 Jahren eingesetzt
hatte.
Dies ist nach § 16 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen,
die der §16 im Absatz 2 zulässt, beziehen
sich praxisrelevant nur auf außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8)
und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10).
Hier dürfen Jugendliche beschäftigt werden. Sie sind nach Absatz 3 des §16 an
einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche freizustellen, damit
die Fünf-Tage-Woche gemäß § 15
JArbSchG sichergestellt ist.
Verstöße gegen diese Regelungen sind
nach GAA Ordnungswidrigkeiten und
können mit Bußgeld geahndet werden.
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal
Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte
nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit
Nach § 21 des Berufsbildungsreformgesetzes endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.
Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des
Nachweises über die bestandene Prüfung. Das Datum auf dieser Bescheinigung ist der letzte Ausbildungstag (bei
bestandener Prüfung). In diesem Fall ist
ab dem folgenden Tag anstelle der Ausbildungsvergütung das Gehalt einer
geprüften ZFA zu zahlen. Insbesondere
sind die gesetzl. Bestimmungen zum
Mindestlohn zu beachten. (Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) – gilt
in Deutschland seit dem 1.1.2015).
Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich
das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es
sei denn, die Auszubildende erklärt ihren
schriftlichen Verzicht.
Wird die Auszubildende im Anschluss an
das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich
etwas vereinbart worden ist, so gilt ein
Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
38
ZNN 2-2015
als begründet, das schriftlich durch einen
Arbeitsvertrag zu regeln ist.
Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht
bestandener Prüfung in einem Bereich
des schriftlichen Teils der Prüfung oder
im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistung erbracht, so ist auf
Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen,
sofern dieser sich innerhalb von zwei
Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an
– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
(§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r).
2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages
Die Abschlussprüfung kann insgesamt
zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit
haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf
die Wiederholungsprüfung vorzubereiten.
Sollten die Auszubildenden lediglich die
Röntgenprüfung nicht bestanden haben,
können sie das Röntgenzertifikat durch
die Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte
erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.
1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages
(auf Antrag der Auszubildenden)
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Zahnärztliches Personal
Wenn der Ausbildungsvertrag auf
Wunsch des Auszubildenden verlängert
wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der
Berufsschule zu gestatten.
Die Wiederholungsprüfung kann auch als
externer Prüfling (die Prüfung wird vom
Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt
werden. Die freiwillige Teilnahme am
Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich.
In der Zeit bis zur Prüfung besteht die
Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht
geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.
3. Nichtbestandene Röntgenprüfung
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Statistik Zwischenprüfung 2014/2015
2015
Teilnehmerinnen
Note 5+6
%
Vergleichszahlen aus dem Vorjahr:
2014
Teilnehmerinnen
Note 5+6
%
Landshut
55
4
7,27
Landshut
65
16
24,62
Passau
53
4
7,55
Passau
53
9
16,98
Straubing
55
9
16,36
Straubing
41
14
34,15
163
17
10,43
159
39
24,53
ZNN 2-2015
39
REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE
Unsere neue Referentin stellt sich vor
Gisela Sandmann
Mein Vater war Zahnarzt und ich hab mal
gesagt, ich mache alles, nur das nicht.
zen in Südamerika, dem Nahen Osten
und der Mongolei.
Dann hab ich die Schule hingeschmissen
und in 5 Monaten die Ausbildung zur
Zahnarzthelferin gemacht. Aber das
wollte ich nicht für den Rest meines
Lebens machen und Aufstiegsmöglichkeiten gab’s damals in Deutschland
keine.
Wenn ich dann wieder nach Niederbayern zurückkomme, freue ich mich auf die
Früchte im Garten. Manchmal bringe ich
auch Anregungen für meine Marmeladenküche mit, die sich bei der Familie
und Freunden großer Beliebtheit erfreut.
Jetzt mache ich seit 37 Jahren genau das,
was ich mir damals nicht vorstellen
konnte und kann mir ein Leben ohne
meine berufliche Tätigkeit nicht vorstellen.
Dabei gibt es durchaus ein Leben außerhalb des Berufs. Dafür sorgen schon fünf
(erwachsene) Kinder, zwei Enkelkinder
und ein großer Garten.
Ab und zu zieht es mich aber in die Ferne
und es macht mir sehr viel Spaß, ferne
Länder und fremde Kulturen nicht nur als
Tourist kennen zu lernen. Das führte
dann zu mehreren humanitären Einsät-
Die Enkelkinder haben dann auch dazu
geführt, dass ich ein Hobby aus meiner
Schulzeit wieder reaktiviert habe. Jetzt
habe ich sogar mein eigenes Label für
Kinderklamotten, die ich selbst nähe und
stricke.
Ach ja. Und dann ist da noch die LAGZ,
für die ich auch schon 37 Jahre Schulen
und Kindergärten besuche, der Zahnärztliche Fortbildungskreis Gäuboden e.V.
und jetzt auch noch das Referat Prophylaxe und Kommunikation im ZBV Niederbayern. Aber der Tag hat ja auch 24
Stunden…
ZA (51) mit Einzelpraxis in Passau möchte 2017
seine selbständige Tätigkeit beenden
und dann langfristig als
Angestellter in Teilzeit weiterarbeiten.
Suche daher entweder Nachfolger (ggf. auch üBAG)
oder bereits jetzt beginnende Zusammenarbeit (Raum PA/FRG).
40
Telefon 01 70- 1 08 25 11
ZNN 2-2015
ZÄ Gisela Sandmann
Referentin Vorbeugende ZHK /
Koordination mit zahnärztlichen
Vereinen
Die nächste Ausgabe der
Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern
erscheint am 18. September 2015.
ANZEIGENSCHLUSS
für die September-Ausgabe ist
Freitag, der 31. August 2015
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Assistenten- und
Niederlassungsberatung
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen
durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß .
Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.
Sitzungstermine des
Zulassungsausschusses für Zahnärzte
– Südbayern –
Sitzungstermine
jeweils mittwochs
Einreichungsfristen
Dr. Peter Maier
Bezirksstellenvorsitzender
Termine 2015
29. Juli 2015
29. Juni 2015
02. September 2015
03. August 2015
07. Oktober 2015
07. September 2015
11. November 2015
12. Oktober 2015
09. Dezember 2015
6. November 2015
Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat
vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antra-
Der aktuelle Wochenendnotdienst
kann abgerufen werden unter:
www.notdienst-zahn.de
ges zum gewünschten Sitzungstermin
kann ansonsten nicht erfolgen.
Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich.
ZNN 2-2015
41
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
N otdie nstände rung
KZVB
Bezirksstelle Niederbayern
Am Essigberg 14/II
94315 Straubing
oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88
Notdienstbereich:
Termin:
übernimmt:
Termin:
übernimmt:
Datum, Unterschrift
ABE-Stempel
KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing,
Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl
42
ZNN 2-2015
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst
• An der Teilnahme am zahnärztlichen
Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf
ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.
Die Verpflichtung zum zahnärztlichen
Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes
für die Dauer seiner Kassenzulassung.
• Ist ein zum Notdienst eingeteilter
Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit
verhindert, so hat er selbst für eine
geeignete Vertretung zu sorgen und
diese Änderung unverzüglich seiner
Bezirksstelle mitzuteilen.
• Am Eingang seiner Praxis hat er
außerdem
unter
Angabe
der
Anschrift seines Vertreters auf die
Vertretung durch einen Aushang hinzuweisen,
• zusätzlich ist dementsprechend auch
der Anrufbeantworter zu besprechen.
• Der zeitliche Umfang des Notdienstes
wird einheitlich auf die Zeit von
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00
Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst
eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis
anwesend sein.
• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis
24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen.
• Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische
Maßnahmen gegen den betreffenden
Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus
resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem
betreffenden Zahnarzt in Rechnung
gestellt.
– Aus gegebenem Anlass verweise ich
bei der Ausübung des zahnärztlichen Notfalldienstes auf die nachfolgenden Regularien der festgesetzten Notdienstordnung.
– Wir bitten Sie um strikte Einhaltung
der Notfalldienstregelungen.
– Notfalldienstpatienten sind nach der
Notbehandlung im Notdienst wieder
an ihren behandelnden Zahnarzt
zurückzuverweisen.
– Die Behandlung im zahnärztlichen
Notdienst soll sich nur auf die unbedingt notwendigen zahnärztlichen Hilfeleistungen beschränken.
Aktualisierung der
Assistentenbörse!
Die Bezirksstelle Niederbayern führt zwei
verschiedene Listen:
– einmal, eine Liste mit Assistenten die
eine Arbeitsstelle suchen
– zum anderen, eine Liste mit Zahnärzten die Assistenten einstellen.
Bitte melden Sie sich bei der Bezirksstelle
Niederbayern der KZVB, falls Sie an einer
der beiden Listen Interesse zeigen.
Die Bezirksstelle Niederbayern ist per
E-Mail: [email protected] oder telefonisch zu erreichen unter: 0 94 21/
56 86 88-21, Ansprechpartnerin: Frau
Martina Ottl.
ZNN 2-2015
43
Z
Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Fax: 0 94 21/56 86 88 -88
Wir wollen unser Fortbildungsangebot
für Zahnärztinnen/Zahnärzte und Praxispersonal verbessern,
indem wir es Ihren Bedürfnissen anpassen.
Bitte beantworten Sie dazu nachstehende Fragen.
Wünschen Sie praktische Arbeitskurs?
Ja
Nein
Wenn ja, welche Themen/Bereiche für Zahnärztinnen/Zahnärzte
Wenn ja, welche Themen/Bereiche für Praxispersonal
Praxisstempel/Unterschrift
Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern der
KZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten
Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61- 72 90 541, EMail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag
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