PDF-Dokument - Berufsverband der Frauenärzte eV

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 Berufsverband der Frauenärzte (BVF) weist Pauschalverurteilung der Frauenärzte zurück – IGeL‐Werbung nicht im Zentrum der gynäkologischen Praxis Die Verbraucherzentrale Nordrhein‐Westfalen erweckt in ihrer Pressemeldung den Eindruck, dass ein Großteil der Gynäkologen die Früherkennung von Eierstockskrebs mit Hilfe von Ultraschall bei ihren Patientinnen unzulässig bewerben würde. „Dies ist jedoch kein Verfahren, dass viele Gynäkologen in der gynäkologischen Praxis zur Krebsfrüherkennung bewerben und einsetzen“, stellt Dr. Christian Albring, Präsident des BVF, klar. „Bei der Krebsfrüherkennung werden auch die Eierstöcke abgetastet, um mögliche Veränderungen direkt am Organ aufzuspüren. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Untersuchung, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Nicht immer sind jedoch Veränderungen ‐ wie beispielsweise zystische oder solide Tumoren des Eierstockes oder Myome an der Gebärmutter ‐ tastbar. In solchen Fällen kann eine vaginale Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens Aufklärung bringen, wenn die Patientinnen diese Untersuchung wünschen“, erläutert Dr. Albring. „Beim Umgang mit IGe‐Leistungen befürworten wir grundsätzlich eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie beispielsweise in dem Ratgeber zu IGe‐Leistungen der Bundesärztekammer formuliert ist“, so der Ärztepräsident. Dass die Gynäkologen pauschal als „Meister des Verkaufs“ von IGe‐Leistungen dargestellt werden, hält der BVF für rufschädigend. Von mehreren tausend Frauenärztinnen und ‐ärzten, die auf der offiziellen Informationsplattform des BVF www.frauenaerzte‐im‐netz.de eine Praxishomepage im Ärzteverzeichnis haben, weisen überhaupt nur 78 (!) auf ein IGeL‐Angebot in ihrer Praxis hin. „Dass die Verbraucherzentrale Nordrhein‐Westfalen pauschal eine ganze ärztliche Berufsgruppe diffamiert und ihrerseits versucht, mit kostenpflichtigen Abmahnungen bei den Frauenärzten Kasse zu machen, ist inakzeptabel. Für viele Frauen sind wir die ersten medizinischen Ansprechpartner, und derartige Kritik trägt zu erheblicher Verunsicherung bei“, ergänzt der Präsident des BVF. Auch eine grundsätzliche Kritik an den IGeL‐Angeboten lehnt der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte in Deutschland ab. „Es gibt sicherlich beim Einsatz von IGe‐Leistungen in der Praxis manches Fehlverhalten von Ärzten. Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen ‐ wie beispielsweise innovative Diagnostik‐ und Behandlungsmethoden, zuletzt das Schwangerschaftsdiabetes‐Screening ‐ haben in der Vergangenheit dann Einzug in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten, oder werden in Verträgen zur integrierten Versorgung von den Krankenkassen selbst angeboten. Sie können wichtige Zusatzinformationen über den Gesundheitszustand einer Frau liefern", meint Dr. Albring. Internet: www.frauenaerzte‐im‐netz.de Experte der Meldung: Dr. Christian Albring Tel: 0511 – 604 04 04