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sowie des Amtsgerichts Heidenheim.
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Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
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Medien
Heidenheimer Zeitung und Heidenheimer Neue Presse
Neue Woche
Heidenheimer Zeitung und Heidenheimer Neue Presse
sind die beiden Tageszeitungen des Heidenheimer
Pressehauses. Diese haben eine gemeinsame LokalreHEIDENHEIMER
daktion – im überregionalen Teil unterscheiden sie sich.
NEUE PRESSE Während die Heidenheimer Zeitung ihren Mantelteil
von der Südwestpresse Ulm bezieht, setzt er sich bei
der Heidenheimer Neue Presse aus dem Mantel der Stuttgarter Nachrichten
und dem der Südwestpresse Ulm zusammen. Heidenheimer Zeitung und
Heidenheimer Neue Presse werden im ganzen Landkreis Heidenheim sowie
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ist zudem als E-Zeitung online erhältlich.
Das Anzeigenblatt Neue Woche zeichnet sich durch
eine fundierte lokale Berichterstattung aus und wird an
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und darüber hinaus jeweils teilweise im Ostalbkreis,
Landkreis Dillingen, Göppingen und Alb-Donau-Kreis
verteilt. Die Neue Woche erscheint mittwochs mit einer
Auflage von rund 72.000 Exemplaren, wird morgens mit der Tages zeitung
zugestellt*** und dient als Werbeträger für Anzeigen und Prospekte.
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Unter www.hz-online.de ist das Internetportal der Heidenheimer Zeitung erreichbar. Auf der Homepage sind neben
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CD, DVD, USB-Stick, Speicherkarten
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[email protected] (nicht größer als 50 MB), ab 51 MB siehe Punkt FTP-Server
FTP-Server
Unsere Zugangsdaten erfragen Sie bitte bei unten genanntem Kontakt.
Empfangszeiten
Montag bis Sonntag durchgehend
Beratung
Montag bis Freitag, 9 – 17 Uhr, Telefon 07321.347-301, E-Mail [email protected]
6
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
7
Anzeigenpreise (außer Stellenanzeigen, siehe Seite 8)
Grundpreis
[€]
610
640
· Heidenheimer · Neue
Zeitung
Woche
· Heidenheimer
Neue Presse
640
650
· Titelseite · Heidenheimer Zeitung
Neue
· Heidenheimer Neue Presse
Woche
· Neue Woche · Titelseite
Neue Woche
s/w Preis je mm
3,14
1,79
2,05
3,99
4,79
4c Preis je mm
4,09
2,35
2,82
5,33
6,40
100%
–
–
100%
100%
s/w Preis je mm
2,67
1,52
1,75
3,39
4,07
4c Preis je mm
3,48
2,00
2,40
4,53
5,44
100%
–
–
100%
100%
Zuschlag für
Textteilanzeigen
Ortspreis
[€]
Zuschlag für
Textteilanzeigen
Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder auf der letzten Seite von 10 %.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
8
Anzeigenpreise Stellenanzeigen*
Abweichender Satzspiegel 7-spaltig/320 mm
Grundpreis
[€]
610
· Heidenheimer
Zeitung
· Heidenheimer
Neue Presse
640
· Neue Woche
650
· Heidenheimer
Zeitung
· Heidenheimer
Neue Presse
· Neue Woche
s/w Preis je mm
3,31
1,82
4,12
4c Preis je mm
4,52
2,48
5,65
s/w Preis je mm
2,81
1,55
3,50
4c Preis je mm
3,84
2,11
4,80
Ortspreis
[€]
Stellenanzeigen online – www.hz-online.de/jobs
Anzeigen bis 020 mm Gesamtfläche
9,00 € *
Anzeigen bis 100 mm Gesamtfläche
24,00 € *
Anzeigen bis 180 mm Gesamtfläche
35,00 € *
Anzeigen ab 181 mm Gesamtfläche 142,00 € *
Anzeige eine Woche auf www.hz-online.de/jobs
Anzeige zwei Woche auf www.hz-online.de/jobs
Anzeige zwei Woche auf www.hz-online.de/jobs
Anzeige vier Woche auf www.hz-online.de/jobs
* Printanzeige nur in Kombination mit Online möglich. Der Preis der Printanzeige erhöht sich um den oben genannten Online-Betrag.
Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder der letzten Seite von 10 %.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
9
Kleinanzeigenmarkt gewerblich/weitere Anzeigenpreise
620
· Heidenheimer Neue Presse
Millimeterpreis, Grundpreis (s/w)
2,99 €
Kleinanzeigenmarkt
Bekanntschaften
Erotik
650
610
640
· Heidenheimer Zeitung
· Heidenheimer Neue Presse
· Neue Woche
· Heidenheimer Zeitung
· Heidenheimer Neue Presse
· Neue Woche
Fließsatz bis 3 Zeilen
17,00 €
17,00 €
17,00 €
Fließsatz bis 3 Zeilen mit Bild (33mm hoch)
40,00 €
40,00 €
40,00 €
3,00 €
3,00 €
3,00 €
Jede weitere Zeile kostet
* Gestaltete Anzeigen werden nach Millimeterpreis berechnet.
Bitte beachten Sie die separaten Preislisten für die Anzeigenschaltung in den Rubriken
Automarkt und Immobilienmarkt in den Tageszeitungen und der Neuen Woche.
Wenn Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns einfach an! Tel. 07321.347-131.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
10
Besondere Angebote
Plakatanzeige (1/1)
Junior-Plakatanzeige (1/2)
Format [B x H]:
320 mm (6 Spalten) x 480 mm
Format [B x H]:
320 mm (6 Spalten) x 227 mm
Farbigkeit:
4c
Farbigkeit:
4c
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Ortspreis:
2.585,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
Ortspreis:
1576,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
1/4 Seite
1/5 Seite
Format [B x H]:
157 mm (3 Spalten) x 227 mm
Format [B x H]:
320 mm (6 Spalten) x 88 mm
Farbigkeit:
4c
Farbigkeit:
4c
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Ortspreis:
980,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
Ortspreis:
800,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
* Voraussetzung: nur ein Kunde, ein Artikel. Dieses Angebot gilt nicht für Stellenanzeigen.
Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder auf der letzten Seite von 10 %.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
11
Besondere Angebote
Powerfläche A
Powerfläche B
Format [B x H]:
157 mm (3 Spalten) x 150 mm
Format [B x H]:
103 mm (2 Spalten) x 150 mm
Farbigkeit:
4c
Farbigkeit:
4c
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Ortspreis:
716,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
Ortspreis:
484,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
A
B
Powerfläche C
Lokale Wirtschaft
C
Format [B x H]:
103 mm (2 Spalten) x 72 mm
Farbigkeit:
4c
Mögliche
Belegungen:
Tageszeitungen oder
mittwochs in der
Neuen Woche
Ortspreis:
280,- € * zzgl.
Gestaltungskosten
Die Lokale Wirtschaft ist eine redaktionell
gestaltete Anzeige mit Farbfoto (ohne Logo).
Format [B x H]:
103 mm (2 Spalten) x 130 mm
Erscheinungsweise:
jeweils einmal in den Tageszeitungen und in der Neuen
Woche; die Anzeige kann nicht
terminiert werden.
Voraussetzungen:
nur bei bestimmten Anlässen
(Jubiläen, Zertifizierungen, ...);
der Firmensitz muss innerhalb
des Verbreitungsgebiets liegen
Ortspreis:
369,- €
* Voraussetzung: nur ein Kunde, ein Artikel. Dieses Angebot gilt nicht für Stellenanzeigen.
Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder auf der letzten Seite von 10 %.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
12
Besondere Angebote
Titelseite Neue Woche
Printpublikationen
Titelkopfanzeige links oben auf der Titelseite
der mittwochs erscheinenden Neuen Woche
Farbigkeit:
4c
Format [B x H]:
103 mm (2 Spalten) x 50 mm
Ortspreis:
285,- €
Zudem sehen Sie auf der Abbildung, auf welcher
Fläche der Titelseite Anzeigen platziert werden.
Die Preise hierzu finden Sie auf Seite 7.
Wir erstellen Magazine, Zeitungen, Flyer und viele weitere Printpublikationen
nach Ihren Wünschen und kümmern uns abhängig von Ihren Anforderungen
um Planung, Konzeption, Redaktion, Gestaltung, Druck und Verteilung.
Sprechen Sie uns einfach an!
Unser Portfolio umfasst noch eine Vielzahl an weiteren Angeboten. Wir beraten Sie gerne.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
13
Crossmediale Angebote in den Rubrikenmärkten Immobilien und Auto
Mit dem jeweils eigenständigen Immobilien- und Automarkt der Heidenheimer Zeitung können Sie Ihre Immobilien und Fahrzeuge neben dem Onlineportal
auch noch in unseren Printmedien präsentieren. Mit wenigen Klicks und verständlicher Menüführung besteht die Möglichkeit beliebige Angebote zu äußerst
günstigen Konditionen in den Printausgaben der HEIDENHEIMER ZEITUNG, der HEIDENHEIMER NEUE PRESSE und unserem Wochenblatt NEUE WOCHE zu
präsentieren. Ihr Anzeige wird bis zu 127.000 Mal abgedruckt und durch die Einbindung von eigenen Fotos und Texten richten Sie das Augenmerk unserer Leser
gezielt auf Ihre Angebote. Steigern Sie Ihre Reichweite und präsentieren Sie sich im regionalen Umfeld und bei unseren Lesern!
Beispielanzeigen:
www.hz-online.de/immo
www.hz-online.de/auto
Bitte beachten Sie die separaten Preislisten für die Anzeigenschaltung in den Rubriken
Automarkt und Immobilienmarkt in den Tageszeitungen und der Neuen Woche.
Wenn Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns einfach an! Tel. 07321.347-131.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
14
Werbeflächen in der HZ-App
Format [Breite x Höhe]
Preis [€] / Woche
1024 x 748 Pixel und
768 x 1004 Pixel
776,00
Rectangle
auf Übersichtsseite
230 x 190 Pixel
198,00
Rectangle
auf Artikeldetailansicht
230 x 190 Pixel
147,00
FullSizeBanner
auf Übersichtsseite Bilder
104 x 80 Pixel
144,00
Splash Screen
Einblendung für 3 Sekunden
bei App-Start
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
15
Online-Werbung
Format
[Breite x Höhe]
Platzierung
Superbanner *
728 x 90 Pixel
Rubrik**
Skyscraper *
120 – 200 x 600
Pixel
Rubrik**
Wallpaper *
Wettersponsoring
Preis [€] /
Woche
Dateigröße
Spezifikationen Beschreibung
299,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche auf dem
First-Screen am oberen
Bildschirmrand.
299,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche auf dem
First-Screen am rechten
Bildschirmrand.
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche auf dem
First-Screen. Kombination aus
Superbanner und Skyscraper.
Hintergrund oben und rechts der
Website kann farblich angepasst
werden.
728 x 90 Pixel
und
160 x 600 Pixel
Rubrik**
714,00
je max. 35 kB
ges. 70 kB
110 x 65 Pixel
Rubrik**
120,00
max. 35 kB
Produktionskosten der Werbemittel werden nach Zeit und Aufwand berechnet.
* maximal 2 Belegungen pro Werbefläche; Exklusivbelegung 70 % Aufschlag auf den jeweiligen Basispreis
** einzeln buchbare Rubriken sind: Lokales, Sport, Nachrichten und Veranstaltungen
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
16
Online-Werbung
Format
[Breite x Höhe]
Platzierung
Preis [€] /
Woche
Wechselaufmacher 600 x 720 Pixel
Startseite
Rubrik Sport
Rectangle *
300 x 250 Pixel
Premium-Banner *
Content-Banner
Mega *
Dateigröße
Spezifikationen Beschreibung
1.049,00
776,00
max. 70 kB
jpg oder gif
Werbung im Erscheinungsbild
eines redaktionellen Beitrags im
Aufmacherbereich. Detaillierte
Informationen auf Anfrage.
Startseite
Rubrik**
198,00
147,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche innerhalb
der Webseite.
955 x 90 Pixel
Startseite
495,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche im
Inhaltsbereich der Webseite.
955 x 200 Pixel
Startseite
495,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche im
Inhaltsbereich der Webseite.
Produktionskosten der Werbemittel werden nach Zeit und Aufwand berechnet.
* maximal 2 Belegungen pro Werbefläche; Exklusivbelegung 70 % Aufschlag auf den jeweiligen Basispreis
** einzeln buchbare Rubriken sind: Lokales, Sport, Nachrichten und Veranstaltungen
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
17
Online-Werbung
Format
[Breite x Höhe]
Platzierung
Preis [€] /
Woche
Dateigröße
Spezifikationen Beschreibung
Content-Banner
Super *
728 x 90 Pixel
Startseite
Rubrik**
199,00
147,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche im
Inhaltsbereich der Webseite.
Content-Banner
Medium *
400 x 100 Pixel
Startseite
Rubrik**
161,00
124,00
max. 35 kB
jpg, gif oder
flash
Display-Werbefläche im
Inhaltsbereich der Webseite.
Advertorial
digitale Sonderveröffentlichung
nach Absprache
Startseite
Rubrik**
Digitale
Prospektbeilage
Vorschaubild:
140 x 140 Pixel
Hinweis auf
Startseite
ab 380,00
ab 253,00
nach
Absprache
nach Absprache
Eine mit „Sonderveröffentlichung“ benannte Box im
Inhaltsbereich der Webseite,
mit Verlinkung auf die Werbebotschaft in redaktioneller
Darstellung. Detaillierte
Informationen auf Anfrage.
311,00
nach
Absprache
Beilage als pdf;
Vorschaubild:
jpg, gif oder
flash
Vorschaubild des digitalen
Prospekts auf der Startseite, das
mit der digitalen Beilage zum
Blättern verlinkt ist.
Viele weitere zielgruppenorientierte online und crossmediale Werbeformen sind möglich, zum Beispiel
Werbung in Videos, Apps und auf den Online-Märkten Kfz, Immobilien und Jobs. Sprechen Sie uns an.
Produktionskosten der Werbemittel werden nach Zeit und Aufwand berechnet.
* maximal 2 Belegungen pro Werbefläche; Exklusivbelegung 70 % Aufschlag auf den jeweiligen Basispreis
** einzeln buchbare Rubriken sind: Lokales, Sport, Nachrichten und Veranstaltungen
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
18
Prospektbeilagen
A
· Heidenheimer
Zeitung
· Heidenheimer
Neue Presse
B
C
· Heidenheimer
Zeitung
· Heidenheimer
Neue Presse
· Resthaushaltsabdeckung
· Neue Woche
D
· Direktverteilung
E
· Heidenheimer
Zeitung
· Neue Woche
nur Vollbelegungen
· Memo-Stick
Grundpreis [€]
pro 1000 Exemplare bis 49 g
pro 1000 Exemplare ab 50 g
117,00
139,00
94,50
115,00
80,00
102,00
68,00
89,50
140,00
Ortspreis [€]
pro 1000 Exemplare bis 49 g
pro 1000 Exemplare ab 50 g
99,50
118,00
80,00
98,00
68,00
87,00
57,50
76,00
119,00
Mo. – Fr.: 29.800
Sa.:
30.100
55.800
71.400
55.800 *
Nur Vollbelegung
Stückzahlen
Zahl der erforderlichen Beilagen
* erreichbare Haushalte im Verbreitungsgebiet der Tageszeitungen, siehe Seite 24.
B Tageszeitung plus Resthaushaltsabdeckung
D Direktverteilung
· Prospekte werden den Tageszeitungen beigelegt und an die weiteren
Haushalte im Verbreitungsgebiet durch die Zeitungszusteller verteilt.
· Montags, dienstags, donnerstags und freitags möglich.
· Gesamt- und Teilbelegungen möglich.
· Nicht in Briefkästen mit Werbeverbot.
· Prospekte werden durch die Zeitungszusteller verteilt.
· Montags, dienstags, donnerstags und freitags möglich.
· Mindestauflage: 5.000 Exemplare
· Nicht in Briefkästen mit Werbeverbot
Grund- und Ortspreise zzgl. Mindestlohnaufschlag und zzgl. MwSt.
Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der Heidenheimer Zeitung ansässig sind. Ortspreise
sind für Firmen, die im Verbreitungsgebiet der Heidenheimer Zeitung ansässig sind. Sowohl auf die angegebenen Grund- als auch auf
die Ortspreise wird ein Mindestlohn-Aufschlag in Höhe von 5,88 € (Grundpreis) bzw. 5,00 € (Ortspreis) je Tausend Exemplare berechnet.
alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
19
Prospektbeilagen
Versandangaben
Beschaffenheit von Prospektbeilagen
Versandanschrift
Tageszeitung (Mo. – Sa.),
Neue Woche, Direktverteilung
Druckhaus Ulm-Oberschwaben GmbH & Co. KG
Siemensstraße 10
89079 Ulm-Donautal
Verbreitungsgebiet
Stadt und Kreis Heidenheim mit Städten Giengen (Brenz) und
Herbrechtingen – sowie Randgebiete der Kreise Göppingen,
Ostalbkreis, Dillingen, Ulm
Zahlungsbedingungen
zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto
Kontakt
Telefon 07321.347-122, Telefax 07321.347-101
E-Mail [email protected]
Teilbelegungen
möglich nach: Orten, Gemeinden, Touren
Mindestformat
105 x 170 mm
Höchstformat
250 x 325 mm, größere Formate können verwendet werden, wenn
sie auf das Höchstformat gefalzt werden.
Beilegemöglichkeiten
Montag bis Samstag
Anlieferung
vier Tage vor Erscheinen (frei Haus)
vorab 10 Muster an
Heidenheimer Zeitung
Olgastraße 15
89518 Heidenheim
Rücktrittstermin
14 Tage vor Erscheinen (Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein
Ausfall-Honorar in Höhe von 50 % an).
1. Beilage von Ein-Blatt-Prospekten auf Anfrage
2. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen
können nur ab einem Mindestumfang von
acht Seiten verarbeitet werden. Deshalb
müssen 4-seitige, im Zeitungsformat gedruckte
Beilagen zusätzlich gefalzt angeliefert werden.
3. Falz und/oder Heftung der Beilagen
müssen sich an der Längsseite befinden.
4. Bei gehefteten Prospekten dürfen die
Heftklammern die Planlage im Stapel
nicht beeinträchtigen. Außerdem müssen
die äußeren Klammern mindestens 6 cm
von den Prospektkanten entfernt sein.
5. Außen angeheftete Karten oder Ähnliches
können nicht verarbeitet werden.
6. Die Prospekte müssen in einwandfreiem
Zustand, in niedrigen, unverschränkten Lagen
geschichtet und sorgfältig verpackt angeliefert
werden. Ein Vorsortieren wegen zu dünner bzw.
verschnürter Lagen darf nicht notwendig sein.
7. Ein Aneinanderkleben von Prospekten muss
unbedingt vermieden werden, da es sonst zu
unvermeidbaren Mehrfachbelegungen kommt.
Wir empfehlen, jeweils 5 % über der benötigten
Stückzahl anzuliefern, deren Verteilung von uns
nicht in Rechnung gestellt wird. Verbleibende
Exemplare werden unseren Kunden auf
Wunsch wieder zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen auf Seite 21.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
20
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigen-Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die nachfolgenden AGB gelten sinngemäß auch für BeilagenAufträge. Es wird dabei auf die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Beilagen verwiesen. Für Digital-Anzeigen gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für digitale Werbung. Für
jeden Anzeigenauftrag gelten diese AGB sowie die aktuelle Preisliste des Verlages. Aufträge für
Werbung bzw. Anzeigen und Beilagen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax
oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Auftraggeber gibt mit der Buchung der Anzeige ein Angebot ab. Dieses Angebot wird durch den Verlag in
Textform oder durch die Veröffentlichung des Werbemittels (Annahme) bestätigt.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Abnahme mehrerer Anzeigen zu gesonderten Konditionen,
die der Preisliste zu entnehmen sind. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlussvertrages das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in
Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte
Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere
Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
– und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 4 der zusätzlichen Bedingungen für Prospektbeilagen.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden
bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht
werden.
11. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist,
spätestens bis zum Anzeigenschluss, mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
14. Gemäß den Regelungen zur SEPA-Basislastschrift ist der Auftraggeber vor Ausführung der Lastschrift
vorab über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos zu informieren. Der Verlag informiert den Auftraggeber mindestens 1 Tag vor Belastung des Kontos. Die Lastschrift wird als solche gesondert
gekennzeichnet. Die Vorabinformation zur Belastung an den Auftraggeber erfolgt über die Rechnung
oder in einer gesonderten Information per E-Mail unter Nennung des Abbuchungstermins.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
21
Allgemeine Geschäftsbedingungen
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank
veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis
zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt – auch
während der Laufzeit eines Anzeigen-Abschlusses – das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen sowie die sofortige Zahlung aller
offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
16. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Belege oder Nachweise geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung erforderlicher Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften
gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender
Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe beträgt:
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung speichert der Verlag Auftragsdaten und Daten der Kunden
mithilfe elektronischer Datenverarbeitungsprogramme. Die freiwilligen Angaben werden zusammen
mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben gespeichert und genutzt,
um interne Marktforschung zu betreiben, um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu
informieren, die für ihn von Interesse sein können. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er der
Nutzung der freiwillig zur Verfügung gestellten Daten jederzeit schriftlich bei den in den Mediadaten
genannten Ansprechpartnern widersprechen.
22. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages, dieser AGB oder der Preisliste
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche
des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
c) Bei telefonisch bzw. per Telefax aufgegebenen Anzeigen und bei telefonisch bzw. per Telefax veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag
keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im
erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt.
d) Bei der Übersendung von digitalen Druckunterlagen muss getrennt eine schriftliche Auftragserteilung mit allen Angaben, die für die Abwicklung erforderlich sind, erfolgen. Hierzu gehört insbesondere ein Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, Zusammendruck und Farbauszüge, Dateiname,
Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er
nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen
nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen
das Urheberrecht frei.
f) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.
g) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung
von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für
nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet.
h) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen
schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigen-Annahmeschluss.
i) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und
Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenkollektive, Sonderseiten,
Anzeigenteilbelegungen u. ä. aus technischen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben / Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Die Anzeigenberechnung erfolgt entsprechend der Disposition des
Auftraggebers.
j) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen
zurückzusenden.
k) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig
vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags
zu halten. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht
provisioniert.
l) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
m) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages
und in Portalen von Kooperationspartnern einzustellen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Heidenheimer
Zeitung GmbH & Co. KG finden Sie unter www.hz-online.de/agb
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen
1. Der Verlag kann im Falle höherer Gewalt oder bei technischen Störungen keine Gewähr für die
Ausführung am gebuchten Beilegetermin übernehmen. In diesen Fällen ist auch die Haftung ausgeschlossen. Für mögliche Einsteckfehler im technischen Bereich wird im Rahmen einer Toleranzgrenze
von 2 % im Verhältnis zum Gesamtauftrag ebenfalls keine Haftung übernommen.
2. Die Prospekte müssen spätestens vier Tage vor dem geplanten Erscheinungstermin bei der Druckerei – frei Haus – mit Lieferschein angeliefert werden. Bei Terminunterschreitung kann der Beilagenauftrag nicht zugesichert werden. Entsprechen die angelieferten Beilagen nicht den technischen
Bedingungen oder sind die Beilagen nicht ohne Zusatzaufwand technisch zu verarbeiten, behält sich
der Verlag vor, die Mehrkosten für die Aufbereitung der Beilagen dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen.
3. Gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Beilagen keine Fremdanzeigen
enthalten und nicht zeitungsähnlich sein. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen zur deutlichen Unterscheidung zum normalen Anzeigenteil auf Seite 1 in 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen:
„ … seitiger Prospekt der Firma … “ Beilagen im Zeitungsformat müssen zweimal gefalzt sein.
4. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich eines Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet.
5. Ein Muster des zu streuenden Prospektes ist bis 14 Tage vor Erscheinen beim Verlag anzuliefern. Die
Annahme des Auftrags erfolgt vorbehaltlich der Prüfung des Prospektes nach Ziffer 8 der AGB.
6. Konkurrenzausschlüsse oder eine Alleinbelegung werden dem Kunden nicht eingeräumt.
7. Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag.
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
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Werben im Landkreis Heidenheim und darüber hinaus
Ostwürttemberg-Kombination
(LK Heidenheim und Ostalbkreis)
Donau-Kombination
(LK Heidenheim und LK Dillingen)
Ellwangen
Ostalbkreis
· Schwäbische Post Aalen
· Wochenpost Aalen
Aalen
Schwäbisch Gmünd
· Gmünder Tagespost
· Gmünder Anzeiger
· Donauzeitung Dillingen
· Extra Dillingen
Heidenheim
Heidenheim
Dillingen
Dillingen
· Heidenheimer Zeitung
· Heidenheimer Neue Presse
· Neue Woche
Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015
Verbreitungsgebiet
Gesamtausgabe
Tageszeitungen
verkaufte Auflage 25.466
verbreitete Auflage 26.935
Gesamtausgabe
Neue Woche
verbreitete Auflage 71.400
Anzeigenkombination
Tageszeitungen und Neue Woche
verbreitete Auflage 98.335
Kernverbreitungsgebiet Tageszeitungen:
Landkreis Heidenheim und Teile Landkreis Dillingen
Ergänzendes Verbreitungsgebiet Neue Woche:
jeweils teilweise Ostalbkreis, Landkreis Dillingen,
Landkreis Göppingen, Alb-Donau-Kreis
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