ARBEITS LOSENGELD II im Überblick

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ARBEITS LOSENGELD II im Überblick
WEGWEISER – ARBEITSLOSENGELD II im Überblick
jobcenter.kiel
jobcenter.kiel
Adolf-Westphal-Str. 2 · 24143 Kiel
Telefon: 0431/709-1525*
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
www.jobcenter-kiel.de
ARBEITSLOSENGELD II
im Überblick
WEGWEISER
Arbeitslosengeld II
im Überblick
Inhalt
Hilfe! Wir brauchen Hilfe7
Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
8
Der Weg zum Jobcenter Kiel10
Standorte in Kiel
12
Der erste Besuch im Jobcenter Kiel20
Die einzelnen Stationen im Jobcenter
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Fragen über Fragen …25
Und eine Menge Antworten!
Betreuungsangebote in Kiel
Den Antrag abgeben Ihr Recht – unsere Leistung
Diese Fördermöglichkeiten gibt es auch noch …
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Der Bescheid kommt36
Herausgeber:
Jobcenter Kiel
verantwortlich für den Inhalt:
Michael Stremlau (Geschäftsführer)
Adolf-Westphal-Str. 2 · 24143 Kiel
Telefon: 0431 / 7 09-1525
www.jobcenter-kiel.de
Idee & Storykonzept:
Christian Scherney (Jobcenter Dortmund)
Redaktionelle Überarbeitung:
Birgit Hannemann-Röttgers (Jobcenter Kiel)
Konzept und Umsetzung:
KO2B – Agentur für Kommunikation
www.ko2b.com
Redaktion: Katrin Osbelt
Layout: Annette Liese
Illustrationen: Mik Schulz
So sieht ein Bescheid aus
Die Bewerbung Tipps für Ihre Bewerbungen
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Der Umzug50
Wer bezahlt Ihre Miete?
Hilfe für Wohnungssuchende
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Auf Klassenfahrt57
Leistungen fürs Kind
Das Bildungspaket
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Der Autoverkauf 60
Was ist Vermögen?
Wir müssen sparen – aber wie? So funktioniert ein Haushaltsplan
Ihr persönlicher Haushaltsplan
Zehn heiße Tipps zum Sparen
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Druck: Scholz-Druck und Medienservice GmbH & Co. KG
Kiel hilft72
Stand: 1. Auflage, Januar 2013
Das glückliche Ende82
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, die Regelungen nach dem Sozial­gesetzbuch II (SGB II) besser zu verstehen. Denn wir möchten, dass Sie so schnell wie
möglich das Geld bekommen, das Sie zum Leben brauchen. Wir möchten aber auch, dass
Sie bald wieder eine Arbeit finden, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen
können. Immer mehr Menschen sind auf die finanzielle Unterstützung durch den Staat
angewiesen. Wir wissen, dass die meisten ohne eigene Schuld in diese Situation geraten sind. Viele haben ihre Arbeit verloren. Einige arbeiten, aber das Einkommen reicht
trotzdem nicht, um die Familie zu ernähren. Sie müssen „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ beantragen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende? Was ist das? Das Sozialgesetzbuch II regelt die
Leistungen für das sogenannte Arbeitslosengeld II, das im Gesetz und auf den meisten
offiziellen Schriftstücken die Bezeichnung „Grundsicherung für Arbeit­suchende“ trägt.
„Das hört sich aber kompliziert an!“, denken Sie jetzt bestimmt. Sie haben völlig Recht. Nicht immer sind die komplizierten Regelungen zu durchschauen. Weil das
so ist, sind beim Jobcenter Kiel viele Menschen tätig, um Sie zu unterstützen und zu
beraten. Sie verwalten nicht nur die Hilfeleistungen. Sie erklären Ihnen auch Anträge
und Bescheide und geben Ihnen Tipps, wo es in Kiel weitere Hilfen für Sie gibt. Außerdem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters noch eine weitere
wichtige Aufgabe. Sie wollen Ihnen wieder eine Arbeitsstelle vermitteln. Denn für jeden Menschen ist es am schönsten, wenn er für sich selbst sorgen kann.
Damit die komplizierten Zusammenhänge des Sozialgesetzbuches II verständlicher
werden, besteht dieser Ratgeber aus zwei Bereichen. Zum einen erzählen wir Ihnen
die Geschichte einer Familie, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen
muss. Stefan (40), Rebecca (35) und ihre beiden Kinder Marvin (9) und Celine (2) werden vom Jobcenter Kiel betreut. Zum anderen erklärt unser Ratgeber aber auch viele
Begriffe und Details aus dem Gesetz und enthält wichtige Adressen in Kiel. Falls Sie
etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns direkt darauf an!
Ihr Team vom Jobcenter Kiel
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Hilfe!
Wir brauchen Hilfe
Marvin feuert seinen Tornister in die Ecke. „Was gibt’s denn heute
zu essen?“ Der Neunjährige steckt seine Nase durch die Küchentür.
Doch seine Mutter steht nicht wie sonst am Herd, um dem hungrigen
Sprössling etwas zuzubereiten. Sie sitzt mit Vater Stefan im Wohnzimmer und hat die zweijährige Celine auf dem Schoß. „Komm bitte
mal her“, fordert sie ihren Sohn auf. „Wir müssen alle gemeinsam
etwas Wichtiges besprechen.“ Vor den Eltern auf dem Wohnzimmertisch liegt eine Reihe von Formularen und Informa­tionsbroschüren.
„Du weißt ja, dass der Papa zurzeit keine Arbeit hat, weil die Firma,
bei der Papa gearbeitet hat, letztes Jahr pleite gegangen ist“, erklärt
Mutter Rebecca vorsichtig. Marvin verdreht die Augen.
Jetzt kommt das wieder: „Wir müssen sparen. Du bekommst keinen
neuen Gameboy. Andere Kinder ziehen auch Omas selbst gestrickte
Pullis an …“ Sein Vater wuschelt ihm durchs Haar, als hätte er gerade
seine Gedanken gelesen. „Genau! Wir müssen sparen. Und in
Zukunft noch mehr als bisher. Denn nun bekomme ich kein
‚normales‘ Arbeitslosengeld mehr. Solange ich keine neue
Arbeit habe, müssen wir von ALG II leben.“ Marvin fragt
ängstlich: „Aber du bekommst doch bald eine neue Arbeit,
oder? Du hast doch schon so viele Bewerbungen geschrieben!“
In diesem Augenblick fällt Celine ihr Kuschel­teddy aus der Hand und
die Kleine setzt zu einem ohrenbetäubenden Kreischen an.
„Sie hat bestimmt auch Hunger“, unterbricht Rebecca den Familienrat.
„Ich mache uns jetzt erst einmal etwas zu essen.“
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Was ist die Grundsicherung
für Arbeitsuchende?
Der Begriff Arbeitslosengeld II für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“
führt häufig zu Verwechslungen mit dem Arbeitslosengeld I. Auch wenn die Bezeichnungen ähnlich klingen, sind dies im Grunde zwei völlig verschiedene Leistungen. Doch was genau ist der Unterschied?
• Arbeitslosengeld I – eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III)
Das Arbeitslosengeld oder auch ALG I ist eine Versicherungsleistung in Form einer
Lohn­ersatzleistung. Das Geld kommt aus der Arbeitslosenversicherung, für die alle
Angestellten und viele Selbstständige während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge bezahlen. Sie steht allen Arbeitslosen zu, die über eine bestimmte Zeit in die gesetzliche
Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und sich innerhalb der vorgeschriebenen
Frist bei einem Jobverlust arbeitslos melden.
Alle Formalitäten laufen über die Agentur für Arbeit. Die Höhe der gezahlten Leistung ist abhängig vom bisherigen Verdienst der Arbeitslosen. Sie liegt
dabei zwischen 60 und 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltes, je nach Familienstand.
• Arbeitslosengeld II – eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) soll die Existenz von Arbeitsuchenden sichern, die
keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Das sind häufig Menschen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist oder die
vor ihrer Arbeitslosigkeit selbstständig waren und nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Aber auch Erwerbstätige, die nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt
selbst bestreiten zu können, können ihr Gehalt durch ALG II aufstocken. Das ALG II ist
eine Sozialleistung. Das heißt, dass das Geld für das ALG II aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt wird.
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ALG II – Was bekomme ich?
Das Jobcenter bietet folgende Leistungen an:
• Dienstleistungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Kiel unterstützen Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Wir versorgen Sie mit Informationen zu Jobangeboten, vermitteln Praktikumsplätze oder Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützen Sie bei Ihren Bewerbungen. Gemeinsam mit den Unternehmen in der Region
und unserer Arbeitgeberbetreuung entwickeln wir auch Programme,
um neue Arbeitsplätze zu schaffen.
• Geldleistungen
Die Leistungsabteilung des Jobcenters Kiel sorgt dafür, dass Arbeitsuchende genug Geld haben, um ihre Existenz und den Unterhalt ihrer
Familie zu sichern. Hier zahlen wir das Arbeitslosengeld II aus. Auch
sogenannte Mehrbedarfe – beispielsweise für werdende Mütter, für
Alleinerziehende oder für behinderte Menschen – werden hier geregelt. Ebenso wird die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Leistungsabteilung abgewickelt.
Wir übernehmen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, das
Schulbedarfspaket sowie die Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung, wenn dies möglich und erforderlich ist. Gemeinsam mit den Beratungsstellen der Landeshauptstadt Kiel unterstützen wir Sie bei der
Kinderbetreuung, der Schuldner- und Suchtberatung sowie der psychosozialen Betreuung.
9
Der Weg zum JobCenter
Am nächsten Morgen sind Stefan und Rebecca
früh auf den Beinen. Marvin ist in der Schule.
Auf Celine passt die Oma auf. In wenigen Stunden gibt es eine Menge zu erledigen. Es geht zum
Jobcenter. Doch in Kiel gibt es an vielen verschiedenen Standorten Büros des Jobcenters. „Wo
müssen wir denn hin?“ Stefan schaut ratlos in
den Informationsflyer, den er vom letzten
Besuch der Agentur für Arbeit mitgebracht hat.
„Ist doch ganz einfach“, erwidert seine Frau
resolut. „Da du eindeutig älter als 25 bist,
müssen wir schauen, in welchem Postleitzahlengebiet wir wohnen, oder wir rufen einfach
im Service Center unter dieser Telefonnummer
– 0431/709-1525 – an und fragen nach dem
richtigen Jobcenter.“ Da die Familie in Elmschenhagen mit der Postleitzahl 24146 wohnt, ist das
Jobcenter Süd zuständig.
So schwingen Rebecca und Stefan sich in ihren
alten Kombi und machen sich über die B 76 auf in
Richtung Saarbrückenstraße. „Findest du wirklich, dass ich älter als 25 aussehe?“, fragt Stefan
noch im Hinausgehen.
10
11
Standorte in Kiel
Das Jobcenter Kiel hat sieben Standorte. An welchem Standort Sie sich melden müssen,
hängt davon ab, wo Sie wohnen (Postleitzahl) und ob Sie zu einer besonderen Gruppe
gehören. Wir unterscheiden bestimmte Gruppen, weil die Anliegen und Probleme der
Arbeitsuchenden sehr unterschiedlich sind. Einige unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich zum Beispiel besonders gut mit jungen Erwachsenen aus, andere
wissen, was Menschen mit Behinderung im besonderen Maße benötigen.
• Beim Jobcenter Kiel werden nach abgeschlossener Antragstellung folgende
Gruppen besonders betreut:
– Schwerbehinderte
(ab 50 Prozent des Grads der Behinderung und Gleichgestellte)
Unsere Öffnungszeiten
• Montag, Dienstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
• Mittwoch nach Vereinbarung
• Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Donnerstagnachmittag hauptsächlich für Berufstätige. Alle anderen
Besucherinnen und Besucher bitten wir, in der Vormittagszeit
vorzusprechen, damit der Donnerstagnachmittag für die Berufstätigen
frei bleiben kann.)
– Rehabilitanden ➞ Jobcenter Süd
Saarbrückenstraße 149
24113 Kiel
– über 50-jährige Arbeitsuchende
➞ Projekt 50plusKERNig
der Jobcenter Kiel, Rendsburg-Eckernförde und Neumünster
Sophienblatt 74–78
24114 Kiel
– junge Erwachsene unter 25 Jahren
➞ Jobcenter für Jugendliche
Gaardener Ring 3
24143 Kiel
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Beim ersten Besuch
Wenn Sie das Jobcenter zum ersten Mal besuchen, um Arbeitslosengeld II zu beantragen, bringen Sie bitte mindestens folgende
Unterlagen mit:
• Personalausweis oder Pass
• Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
• Nachweis über den Aufenthaltsstatus (gilt nur für Ausländerinnen
und Ausländer)
• Mietvertrag, Nachweis über Betriebs- und Heizkosten
• Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
• Einkommensnachweise (Lohnbescheinigungen oder Ähnliches)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, weil je nach Ihrer persönlichen Situation noch zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Welche
das sind, erfahren Sie im Beratungsgespräch.
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Buslinien:
32, 42, 11, 502
(Elendsredder oder Mercatorstraße)
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Jobcenter Kiel
im Sozialzentrum Nord
Mercatorstraße 40
24106 Kiel
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Flächenmäßig ist dieses Jobcenter
das zweitgrößte Kiels:
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Suchsdorf / Klausbrook, Düsternbrook, Friedrichsort, Pries, Holtenau,
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2414621147 Elmschenhagen
24145 Poppenbrügge, Meimersdorf,
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24148 Ellerbek, Wellingdorf
24149 Neumühlen-Dietrichsdorf
24159 Friedrichsort, Holtenau,
Pries, Schilksee
Buslinien:
22, 31, 34, 71, 91
(Wilhelmplatz oder Arndtplatz)
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24118 Ravensberg
24143 Gaarden
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Jobcenter Kiel
im Sozialzentrum Mitte
Stephan-Heinzel-Str. 2
24116 Kiel
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Im Herzen von Kiel liegt das
Jobcenter Mitte im Sozialzentrum
am Wilhelmplatz.
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24103 Altstadt, Damperhof,
Exerzierplatz, Vorstadt
24105 Blücherplatz, Brunswik,
Düsternbrook,
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24107 Suchsdorf
24109 Hasseldieksdamm, Mettenhof
24111 Russee
24113 Hassee
24114 Südfriedhof
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Standorte in Kiel
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Ihre Ansprechpartner
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Jobcenter Kiel
im Sozialzentrum Gaarden
Bahnhofstr. 38 a
24143 Kiel
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Buslinien:
71 / 72 (Diedrichstraße)
52 (Schwedendamm)
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Ratzeburger Str.
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Buslinien:
31, 34, 52 (KVG Verwaltung)
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Lauenburge
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Buslinien:
51 (Stadtrade)
81 (Lantziusstraße)
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Jobcenter Kiel Süd
Saarbrückenstr. 149
24113 Kiel
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Gaarden
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Mit der „Beschäftigungsoffensive
Gaarden“ will das Jobcenter gemeinsam mit allen Akteuren im
Stadtteil die Lebenssituation von
Langzeitarbeitslosen verbessern
und festgefahrene Lebenskreisläufe durchbrechen. Die Einrichtung sinnstiftender Beschäftigungsmöglichkeiten, stärkere
Eigenverantwortung der Einzelnen
und spezielle Förderungen sind
Arbeitsschwerpunkte des im
„Zum Brook 4“ angesiedelten
Projektteams.
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Das Jobcenter im Sozialzentrum
Gaarden ist das flächenmäßig kleinste
der Kieler Jobcenter, allerdings mit
den meisten Langzeitarbeitslosen.
Flächenmäßig zählt das Jobcenter
im Sozialzentrum Süd mit seinen
Stadtteilen Elmschenhagen, Hassee,
Wellsee, Russee/Hammer, Moorsee,
Rönne, Kronsburg / Gaarden-Süd
und (Neu-)Meimersdorf zu einem der
größten der sechs Kieler Jobcenter.
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Gaarden
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Süd
Buslinien:
61, 100, 101 (Bergenring)
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Jobcenter Kiel
im Sozialzentrum Mettenhof
Bergenring 36
24109 Kiel
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Mettenhof ist der Stadtteil der
kurzen Wege. Deshalb liegt das
Sozialzentrum, in dem das Jobcenter integriert ist, gut erreichbar
am Bergenring 36. Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf Mettenhof
und Hasseldieksdamm.
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Direkt am Kieler Seefischmarkt liegt
das Jobcenter im Sozialzentrum
Ost. Hier werden Arbeitslosengeld
II-Beziehende aus den Stadtteilen
Wellingdorf, Ellerbek und Neumühlen-Dietrichsdorf betreut.
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Regionales
Berufsbildungszentrum
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Jobcenter Kiel
im Sozialzentrum Ost
Seefischmarkt
Wischhofstr. 1-3, Gebäude 12
24148 Kiel
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50plus KERNig
Buslinien:
9, 72, 100 (Seefischmarkt)
2 (Wischhofstraße)
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Buslinien:
11, 22, 41/42, 61/62, 100, 101,
501, 901 (Hummelwiese)
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Jobcenter für Jugendliche
Gaardener Ring 3
24143 Kiel
Beschäftigungsinitiative für
ältere Arbeitsuchende
Sophienblatt 74 – 76
24103 Kiel
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Gewerbegebiet
50plus KERNig ist ein ZusammenStormannstr.
schluss der Jobcenter Neumünster,
Kreis Rendsburg-Eckernförde und
Kiel zu einem Beschäftigungspakt
für ältere Arbeitsuchende.
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Am Gaardener Ring 3 gibt es für alle
jungen Erwachsenen unter 25 Jahren
eine zentrale Beratungsstelle. Unter
einem Dach befinden sich im „Haus
der Jugendlichen“ die Berufsberatung und das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kiel und
das Jobcenter für Jugendliche.
Buslinien:
11, 22, 31, 34, 100,
101 (Betriebshof Werftstraße)
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Wilhelm
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Buslinien:
11, 22, 31, 32, 34, 100,
101 (Gablenzstraße)
52 (Arbeitsamt)
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Jobstart
Adolf-Westphal-Str.2
24143 Kiel
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Optimale Unterstützung und
Beratung bei der Stellensuche
bietet das Team von Jobstart
Langzeitarbeitslosen in Kiel.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen dabei das Profil der
Arbeitssuchenden, ihre ganz persönlichen Stärken und Fähigkeiten
in den Mittelpunkt und ermitteln
daraufhin einen passenden
Arbeitsplatz. Bewerbungstraining,
Outfit-Beratung, Begleitung bei
Vorstellungsgesprächen und die
weitergehende Beratung nach der
Arbeitsaufnahme ergänzen das
Rundum-Angebot.
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Der Erste Besuch IM
Jobcenter Kiel
Im Jobcenter angekommen melden Rebecca und Stefan sich am
Empfang. „Was kann ich für Sie tun?“, fragt die Mitarbeiterin dort
freundlich lächelnd. Rebecca sprudelt sofort los: Ihr Mann sei schon
länger arbeitslos. Nun laufe das Arbeitslosengeld aus. Und zurzeit
20
habe er auch gar keine Aussicht auf eine neue Arbeit. Die Mitarbeiterin
vom Empfang hört geduldig zu: „Sie möchten also einen Antrag auf
Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen?“ Stefan lächelt unsicher
und nickt: „Ja, wir bekommen jetzt wohl ALG II!“
„Da leite ich Sie gleich an einen Mitarbeiter
aus der Geschäftsstelle weiter“, erläutert die
Mitarbeiterin.
Da die Kieler Bürgerinnen und Bürger in
der Geschäftsstelle des Jobcenters auch
ohne Termin ihre Anliegen vorbringen können, ist dort heute die richtige Anlaufstelle
für Rebecca und Stefan.
In der Geschäftsstelle klärt ein Mitarbeiter des
Jobcenters zunächst, ob grundsätzlich ein Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II besteht. Der JobcenterMitarbeiter dort weiß genau, welche Formulare das Ehepaar benötigt.
Er überreicht den beiden die Unterlagen. „Das können Sie in Ruhe zu
Hause ausfüllen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie auch unser Service Center anrufen“, erläutert der junge Mann hinterm Schreibtisch. „Außerdem mache ich jetzt einen Termin zur Antragsabgabe für
Sie“, ergänzt er. „Und Sie erhalten einen Beratungstermin bei Ihrer
Integrationsfachkraft.“
Mit der Terminnotiz und vielen Formularen und Infobroschüren in der
Tasche machen sich Rebecca und Stefan auf den Weg zur Oma. Rebecca
ist schon etwas in Sorge: „Hoffentlich hat die Kleine die Oma nicht zu
sehr angestrengt!“
21
Die einzelnen Stationen
im Jobcenter
• Geschäftsstelle
An allen Standorten des Jobcenters gibt es eine Geschäftsstelle. Bitte melden Sie sich
zuerst dort. Viele Angelegenheiten können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
direkt dort klären. Auch Unterlagen nehmen wir dort entgegen und leiten diese weiter, wenn es nötig ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle
klären umfangreichere leistungsrechtliche Sachverhalte. Sie vereinbaren für Sie auch
Termine mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement.
• Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung kümmert sich darum, dass Sie einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Möglichkeit zum Nebenverdienst oder eine Weiterbildungsmaßnahme
erhalten. Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich auch selbst um Arbeit
bemühen. Dazu gehört, dass Sie sich parallel zu unseren Empfehlungen auf Stellen­
angebote melden, selbst wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entsprechen oder die zukünftige Firma weiter entfernt als bisher
sein sollte.
• Leistungssachbearbeitung
Die Leistungssachbearbeitung kümmert sich um alles, was mit der Sicherung Ihres
Lebensunterhalts und den Kosten der Unterkunft zu tun hat. Dort wird die Leistung, die
Sie erhalten, berechnet.
• Fallmanagement
Die Gründe für längere Arbeitslosigkeit sind vielfältig. Viele Arbeitsuchende befinden
sich in einer besonders schwierigen Lebenslage, die es kaum möglich macht, eine Arbeit
anzunehmen. Sie sind zum Beispiel krank, haben Suchtprobleme oder Schulden. Wir
lassen Sie mit solchen Problemen nicht allein. Besonders geschulte Fallmanagerinnen
und Fallmanager beraten, unterstützen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur beruflichen Integration – auch wenn Ihre persönliche Lage schwer ist. Dabei steht uns ein umfangreiches so­ziales Netzwerk von Hilfsangeboten zur Verfügung. Das Fallmanagement
koordiniert für Sie dann alle erforderlichen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir arbeiten eng zusammen mit:
– der Berufsberatung
– der Rehabilitationsberatung
– Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen
– Migrationsberatungsstellen
– Trägern der Sprachförderung
– Kinderbetreuungseinrichtungen
– Schuldnerberatungsstellen
– Sucht- und Drogenberatungsstellen
Unsere Hotline
Wer sich telefonisch mit dem Jobcenter in Verbindung setzen möchte, nutzt am
besten die Hotline unseres Service Centers.
Service-Zeiten
Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Telefon: 0431 / 709-1525*
Nutzen Sie für Ihre Kontaktaufnahme immer zuerst das Service Center, um
Wege und Zeit zu sparen. Wenn Ihnen das Service Center nicht sofort weiterhelfen kann, wird Ihre Frage weitergeleitet und Sie erhalten innerhalb von
48 Stunden einen Rückruf.
* 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
22
• Kommunale soziale Begleitmaßnahmen
In den Angeboten der kommunalen sozialen Begleitmaßnahmen werden Sie im Auftrag von Arbeitsvermittlung oder Fallmanagement betreut. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der kommunalen sozialen Begleitmaßnahmen haben einen festgelegten
Aufgabenkreis: Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Hilfe bei
Problemen mit der Wohnsituation, Unterstützung bei Kinderbetreuung und Hilfe bei
ärztlichen Gutachten.
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Fragen über Fragen …
„Marvin, mach doch bitte die Musik etwas leiser! Der Papa muss sich
konzentrieren!“ Rebecca und Stefan sitzen vor einem vierseitigen Antragsvordruck. „Da soll einer durchsteigen“, stöhnt Stefan. Doch dann
fällt ihm ein, dass der Jobcenter-Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle ihn
auf eine elektronische Ausfüllanleitung zum Antrag auf ALG II im
Internet aufmerksam gemacht hat. „Komm, wirf mal den Computer an!“
Und tatsächlich: Mithilfe des Internets kämpfen sich Rebecca und
Stefan durch den vierseitigen Hauptantrag. Außerdem müssen sie
noch einige weitere Formulare ausfüllen: die Anlage KI (für die beiden
Kinder), die Anlage WEP (für Rebecca), die Anlage EK (zur Klärung der
Einkommensverhältnisse) und die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft
und Heizung). Immer wieder stolpern sie über Begriffe, die sie nicht
sofort verstehen. „Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft?“ „Was ist Mehrbedarf?“
Auch dazu gibt’s auf der Website der Bundesagentur für Arbeit viele
Erklärungen.
„Puh, endlich fertig! Aber mit dem Leitfaden im Internet war es doch
einfacher, als ich erst dachte“, meint Stefan. Trotzdem sind noch einige
Fragen offen. Die wollen Rebecca und Stefan bei ihrem Beratungsgespräch im Jobcenter klären. Rebecca ist mal wieder pragmatisch: „Am
besten schreiben wir alle Fragen auf, damit wir beim Termin nichts
vergessen.“ Die Liste sieht dann schließlich so aus:
• Müssen wir unser altes Auto verkaufen? (Wert: zirka 4.000 Euro)
• Muss sich Rebecca jetzt auch um einen Job bemühen?
• Bekommen wir Hilfe zur Kinderbetreuung, wenn wir beide arbeiten?
• Dürfen wir noch in Urlaub fahren (wenn wir uns das überhaupt leisten können) oder muss Stefan immer zur Verfügung stehen, falls ein
Jobangebot kommt?
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Und eine Menge Antworten!
•Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft
und einer Haushaltsgemeinschaft?
Die Bedarfsgemeinschaft kann in der Regel mit der Familie gleichgesetzt werden. Zu
einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben der Antragstellerin oder dem Antragsteller
die im Haushalt lebenden Partnerinnen oder Partner (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft) und alle unverheirateten Kinder unter 25 Jahren. Die
Kinder – auch minderjährige Kinder – gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch eigenes Einkommen decken können oder wenn sie
selbst ein Kind haben. In diesen Fällen bilden sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Eine Haushaltsgemeinschaft besteht dann, wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet. Das Jobcenter geht dann
davon aus, dass man sich gegenseitig finanziell unterstützt, soweit es nach Einkommen und Vermögen der einzelnen Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erwartet werden kann.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören in unserer Geschichte also die Eltern
Rebecca und Stefan und ihre beiden minderjährigen Kinder Marvin und Celine.
• Was ist Mehrbedarf?
Der Begriff „Mehrbedarf“ steht für zusätzliche Kosten, die nicht durch die sogenannte
Regelleistung abgedeckt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Jobcenter
zusätzlich Pauschalen für Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation
mehr Geld als gewöhnlich benötigen. Dazu gehören zum Beispiel werdende Mütter (ab
der 13. Schwangerschaftswoche), Alleinerziehende (abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder), behinderte Menschen, die an Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen,
oder Menschen, die eine spezielle teure Ernährung benötigen. Fragen Sie am besten
konkret vor Ort im Jobcenter nach, ob für Sie ein Mehrbedarf bewilligt werden kann.
Unsere Familie kann keinen Mehrbedarf geltend machen.
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• Müssen Stefan und Rebecca ihr Auto verkaufen?
Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss Angaben zu seinem Vermögen machen. Bei
der Ermittlung des Vermögens bleibt ein „angemessenes“ Kraftfahrzeug aber unberücksichtigt. „Angemessen“ heißt: Ein Auto ist aktuell nicht mehr als zirka 7.500
Euro wert. Es gibt aber auch Ausnahmen, die im Einzelfall entschieden werden. Wenn
zum Beispiel aufgrund von körperlichen Einschränkungen eine Sonderanfertigung
notwendig war oder wenn eine Großfamilie einen PKW mit vielen Sitzplätzen benötigt, dann kann der Wert des Fahrzeugs auch höher sein.
Rebecca und Stefan müssen ihren alten Kombi nicht verkaufen, da er nur noch
4.000 Euro wert ist.
• Muss sich Rebecca jetzt auch um einen Job bemühen?
Sind beide Elternteile in einer Familie arbeitslos, geht das Jobcenter zunächst davon
aus, dass beide Partner in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen. Lebt in der Familie ein Kind, das noch keine drei Jahre alt ist, kann sich einer der Partner allerdings
ausschließlich der Erziehung des Kindes widmen. Dabei ist es egal, ob der Vater oder
die Mutter die Erziehungsaufgabe übernimmt. Ab dem dritten Lebensjahr wird vorausgesetzt, dass ein Kind auch in einer Tageseinrichtung untergebracht werden kann.
Rebecca muss sich jetzt also noch nicht um eine Arbeit bemühen, weil Celine erst zwei Jahre alt ist. Sobald Celine drei Jahre alt ist, wird auch Rebecca
Bewerbungen schreiben müssen.
Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Wer nur in Teilzeit arbeiten kann, überlegt häufig, einen Minijob anzunehmen.
Doch diese Beschäftigungsverhältnisse bieten nur kurzfristig Vorteile. Vorzuziehen sind sozialversicherungspflichtige Anstellungen: So bauen Sie wieder eine
eigene soziale Absicherung auf. Zum Thema berät das Team Jobstart (Telefon:
0431/709-1515, -1516, -1455 oder [email protected]).
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Und eine Menge Antworten!
• Habe ich im Bezug von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Urlaub?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber für maximal drei Wochen mit vorheriger Zustimmung Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten.
Die Zahlung von Arbeitslosengeld II wird dadurch nicht unterbrochen. Sie erhalten diese Zustimmung nur, wenn absehbar ist, dass innerhalb der Abwesenheitszeit keine Vermittlungsmöglichkeit besteht. Nach Beendigung der Abwesenheitszeit melden Sie sich
bitte selbst bei Ihrer Integrationsfachkraft zurück.
Unsere Familie darf also Urlaub machen. Allerdings muss Stefans
Integrationsfachkraft damit einverstanden sein. Urlaubsgeld gibt es
dafür allerdings nicht.
• Bekommen wir Hilfe bei der Kinderbetreuung?
Das Jobcenter unterstützt Arbeitsuchende bei der Suche nach einem Betreuungsplatz,
damit sie eine Chance haben, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. In Kiel gibt es eine Reihe von Stellen, bei denen man sich
über Betreuungsangebote informieren kann. Die Kostenübernahme für die Kinderbetreuung wird in der Regel über das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
geregelt. Wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft, sie wird Ihnen die richtigen
Anlaufstellen nennen.
Wenn Rebecca eine Arbeit aufnehmen
oder sich durch eine Qualifizierungsmaßnahme fit für den Arbeitsmarkt machen möchte, kann sie mit ihrer Integrationsfachkraft besprechen, wer in ihrer
Abwesenheit die Betreuung der Kinder
übernimmt und für die Kosten der Kinderbetreuung aufkommt.
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Betreuungsangebote in der Landeshauptstadt Kiel
Die Unterstützung der Familien ist der Stadt Kiel wichtig. Deshalb bietet
sie auf ihrer Internetseite eine Suchfunktion für die richtige Kinderbetreuung an. Auf www.kiel.de finden Sie eine Online-Datenbank mit allen Einrichtungen in Kiel, die eine 5-Tage-Betreuung anbieten. Darüber hinaus
erhalten Sie Informationen und Angebote zu Tagespflegeplätzen, Kinderstuben und zur Schulkindbetreuung.
Amt für Schule, Kinder- und
Jugendeinrichtungen
Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31
Gebäude B / 3. OG, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 901-3329
[email protected]
Ortscaritasverband Kiel
Muhliusstr. 67
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 38 01 59-0
DRK – Kreisverband Kiel e.V.
Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
Tel.: 0431 / 5 90 08-0
E-Mail: [email protected]
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Muhliusstr. 67
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 55 47 66 oder 55 17 25
[email protected]
www.skf-kiel.de
AWO – Kreisverband Kiel e.V.
Preetzer Straße 35, 24143 Kiel
Tel.: 0431 / 7 75 70-0
[email protected]
Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein
Eggerstedtstr. 13
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 24 02-400
Pädiko e.V.
Beratungs- Vermittlungsstelle
Kindertagespflege
Ziegelteich 23/25, 24103 Kiel
Beratung: 0431 / 979 969 16
[email protected]
Der Dachverband der
Eltern-Kind-Gruppen Kiel e.V.
Kirchhofallee 40
24114 Kiel
Tel.: 0431 / 56 87 11
[email protected]
29
Den Antrag abgeben
Mit den ausgefüllten Anträgen und der Fragenliste im Gepäck machen
sich Stefan und Rebecca zwei Tage später wieder auf ins Jobcenter.
Um elf Uhr haben sie einen Termin bei ihrer Sachbearbeiterin. Der
Jobcenter-Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle hat für Stefan den
Termin gemacht. Die Sachbearbeiterin schaut sich zunächst die daheim
ausgefüllten Anträge an. Rebecca rutscht ungeduldig auf ihrem Stuhl
hin und her. „Sicher haben wir wieder was falsch gemacht“, denkt sie
verunsichert. Aber die Sachbearbeiterin lächelt ihre neuen Kunden an:
„Das haben Sie ja sorg­fältig vor­bereitet. Nur hier – in der Anlage EK
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haben Sie ein Blatt über­sehen.
Aber das können wir ja schnell
gemeinsam ausfüllen …“
Der nächste Termin findet
bei der Integrationsfachkraft
statt. Stefan hat vor seiner Arbeitslosigkeit als Lagerarbeiter
gearbeitet. Gern würde Stefan
wieder in diesen Beruf einsteigen. Mit dem Gabelstapler fahren und kräftig zupacken – das ist
genau sein Ding. Die JobcenterMitarbeiterin will eine Menge
Dinge wissen! Stefans Integrationsfachkraft erklärt ihm aber
genau, warum sie so viele Fragen
stellt: „Ich erstelle jetzt ein Profil
von Ihnen. Das kann ich dann
jederzeit mit neuen Stellenangeboten abgleichen. Außerdem kann ich
schauen, ob es sinnvolle Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie gibt,
damit Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.“ Das leuchtet
Rebecca und Stefan ein. „Und ich habe schon gedacht: ‚Mensch, ist die
neugierig!‘“, entfährt es Stefan. Rebecca knufft ihn in die Seite.
Zum Schluss unterschreibt Stefan noch die Eingliederungsverein­
barung, in der festgehalten wird, welche Beratungs- und Förderleistungen Stefan erhält und welche Pflichten er selbst bei der
Jobsuche hat. Danach übergibt ihm die Integrationsfachkraft einige
Stellenangebote, die im Jobcenter Vermittlungsvorschläge heißen.
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IHR RECHT – UNSERE LEISTUNG
• Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
In der Eingliederungsvereinbarung werden alle Schritte, die notwendig sind, damit
Sie wieder Arbeit finden, festgelegt. Sie hält fest, was das Jobcenter unternehmen
wird, damit sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Sie fixiert aber auch
Ihre persönlichen Aufgaben und Pflichten. Das Gesetz schreibt die Eingliederungsvereinbarung vor. Sie wird in der Regel für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen.
Die vereinbarten Maßnahmen und Eigenleistungen werden regelmäßig überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
In Stefans Eingliederungsvereinbarung steht unter anderem: „… Herr Stefan Z.
verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um seinen Lebensunterhalt
aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken. Das Jobcenter Kiel verpflichtet sich, Stefan Z. bei seinen
Möglichkeiten aktiv und sinnvoll zu unterstützen.“
Es werden folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung vereinbart:
„Unterstützung der Bewerbungsbemühungen auf sozialversicherungspflichtige
Stellen durch finanzielle Leistungen (jährlich 260 Euro gegen Nachweise) und
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch nach vorheriger Absprache mit der Integrationsfachkraft …“
• Was ist ein Profiling oder Kundenprofil?
Ihre Integrationsfachkraft erstellt während der Erstberatung von Ihnen ein Kundenprofil. Das ist eine Beschreibung, die nicht nur alle Daten zu Ihrer Person enthält, sondern auch Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse abbildet. Diese Daten werden in einer Datenbank des Jobcenters hinterlegt. So kann Ihre Integrationsfachkraft Ihnen immer
aktuell mitteilen, ob es offene Stellen oder sinnvolle Weiterbildungsmöglichkeiten für
Sie gibt.
• Wie weisen Sie Ihre Eigenbemühungen nach?
Das Jobcenter erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst um Arbeit bemühen. Diese Bemühungen müssen Sie bei den regelmäßigen Gesprächen mit Ihrer Integrationsfachkraft auch nachweisen können. Es genügt nicht, nur zu erzählen, was Sie alles unternommen haben, um wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen. Sie müssen schriftlich
dokumentieren, dass Sie aktiv waren.
Stefan fasst jetzt regelmäßig in einer Liste zusammen, welche Aktivitäten er unternommen hat. Außerdem legt er im nächsten Beratungsgespräch seiner Integrationsfachkraft auch Bewerbungsanschreiben, Bestätigungsschreiben, Absagen
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von Betrieben, Zeitungsausschnitte und Computerausdrucke mit Stellenangeboten und eine Liste seiner Telefonanrufe vor.
• Was müssen Sie selbst alles leisten?
Was von den Arbeitsuchenden erwartet wird, ist individuell unterschiedlich. Wenn
Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft Ihre Eingliederungsvereinbarung erstellen, legen
Sie genau fest, was Sie in Eigeninitiative leisten müssen. Diese Leistungen müssen
Sie dann auch in den kommenden Monaten erbringen. Seien Sie im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft deshalb möglichst realistisch und ehrlich: Äußern Sie Wünsche (zum Beispiel nach einer Qualifizierung)! Haben Sie aber auch den Mut, Probleme anzusprechen, zum Beispiel Schulden oder Suchtprobleme (Alkohol, Drogen). Das
Jobcenter kann Ihnen Hilfe vermitteln. Übrigens: Jede nachgewiesene Aktivität zur
Erlangung eines Arbeitsplatzes ist ein positives Beispiel für Ihren Willen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Von uns erhalten Sie laufend Vermittlungsvorschläge.
Stefan hat sich nach seinem Gespräch mit seiner Integrationsfachkraft fest vorgenommen, nun jeden Tag einmal im Internet nach Stellenangeboten zu schauen. Er könnte sich aber auch vorstellen, etwas Neues zu lernen. „Gibt es denn
vielleicht eine Qualifizierungsmaßnahme für mich?“, fragt er. Die Integrationsfachkraft verspricht, sich bis zum nächsten Treffen darum zu kümmern und erklärt ihm, was ein Bildungsgutschein ist.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Bildungsgutscheine erlauben es Ihnen, an einer Weiterbildung teilzunehmen,
die Sie sich selbst ausgesucht haben. Ihre Integrationsfachkraft beim Jobcenter
stellt Ihnen Bildungsgutscheine aus. Nach dem Ausstellungsdatum sind sie drei
Monate lang gültig, danach verfallen sie. Sie können mit einem Bildungsgutschein zu einer Weiterbildungseinrichtung gehen, diesen dort ausfüllen lassen
und ihn dann bei Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter vorlegen. Wenn Ihre
Integrationsfachkraft die Fortbildung für sinnvoll hält, erstattet das Jobcenter
Ihnen die Lehrgangskosten. Bitte halten Sie immer Rücksprache mit Ihrer Integrationsfachkraft, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Wenn Sie ohne
Bildungsgutschein oder vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter an einer
Förderung der beruf­lichen Weiterbildung teilnehmen, kann das Jobcenter keine Kosten übernehmen, und Sie müssen die Weiterbildung selbst bezahlen!
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Diese Fördermöglichkeiten
gibt es auch noch …
Ihre Integrationsfachkraft kennt noch eine ganze Reihe weiterer Fördermöglichkeiten. Es kommt aber immer darauf an, welche dieser vielfältigen Unterstützungen
genau für Sie passt. Wir haben einmal ein paar Beispiele aufgeschrieben, um zu
zeigen, was möglich sein kann:
• Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Sie können zum Beispiel an Kursen teilnehmen, wenn diese Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dies kann
auch in einem Betrieb erfolgen und in der Regel sechs bis zwölf Wochen dauern. In
dieser Zeit kann das Jobcenter weiter Arbeitslosengeld II zahlen und auch Lehrgangsund Fahrtkosten übernehmen. Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie eine private
Arbeitsvermittlung beauftragen, für Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle zu finden. Gelingt dies, erhält die Vermittlung Geld vom Jobcenter. Ob Sie
einen Vermittlungsgutschein erhalten können, müssen Sie mir Ihrer Integrationsfachkraft klären.
• Vermittlungsbudget
Im Kapitel „Bewerbungen“ haben wir schon einiges zusammengefasst, was für Ihre Bewerbungen wichtig ist und wie diese finanziell vom Jobcenter unterstützt werden können. Grundsätzlich gilt: Sie erhalten fünf Euro für jede schriftliche Bewerbung, wenn
dies vorher mit Ihrer Integrationsfachkraft in der Eingliederungsvereinbarung aufgeschrieben worden ist. Dazu gehören auch Reisekosten für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen sowie Übernachtungskosten, wenn Sie zum Beispiel ganz früh morgens in
München oder Stuttgart zum Vorstellungsgespräch erscheinen müssen. Haben Sie einen Job aufgenommen, können auch Fahrtkostenbeihilfen zum ersten Antritt der Beschäftigung gezahlt werden. Auch Zuschüsse für die Kosten täglicher Pendelfahrten
sind möglich.
Es gibt für viele Gruppen spezielle Angebote, zum Beispiel für Alleinerziehende,
Jüngere (U 25), Ältere (50 plus) oder Migranten. Ob diese Angebote oder die oben
erwähnten Leistungen für Sie in Frage kommen, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen.
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Die Jobbörse der Agentur für Arbeit im Internet
Rund 600.000 Stellen, mehr als drei Millionen Bewerberprofile – bei
der Suche nach einer Arbeitsstelle hilft die JOBBÖRSE der Agentur für
Arbeit im Internet. In Deutschlands größtem Online-Jobportal finden
Sie schnell und einfach passende Stellenangebote. Sie können dort
selbst kostenfrei Ihr Profil veröffent­lichen und nach Stellenausschreibungen suchen.
Schauen Sie mal vorbei: www.jobboerse.arbeitsagentur.de
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld:
Die aktuellen Regelsätze (Stand 2013)
Alleinstehende oder Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigen Partnern
=
382 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren
=
224 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
=
255 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren
=
289 Euro
Junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren
=
306 Euro
erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren oder Personen unter 25 Jahren,
die ohne Zustimmung des Jobcenters umgezogen sind
Partner ab dem 19. Lebensjahr
=
345 Euro
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Der Bescheid kommt
„Ich habe die Post auch gleich mitgebracht.“ Stefan kommt vom Brötchenholen. Zwischen Reklamesendungen und einer Postkarte von Tante
Martha aus dem Schwarzwald liegt ein dicker Brief mit grauem Umschlag. Der Absender? Das Jobcenter. Rebecca und die Kinder sitzen
bereits am Frühstückstisch. Marvin schaukelt auf seinem Stuhl hin und
her. „Ach, lass doch die Post! Gib uns lieber die Brötchen!“, ruft er seinem Vater zu. Der reicht seinem Sohn die Brötchentüte und reißt selbst
den Umschlag auf: „Das ist der Bescheid vom Jobcenter. Den schauen
wir uns nach dem Frühstück in Ruhe an!“ –
„Oh, je: Fünf Seiten!“, ruft Rebecca aus, als sie später mit ihrem Mann
am Esstisch den Bescheid studiert. „Na, ja. Das Wichtigste steht aber
auf der ersten Seite“, meint Stefan.
Damit meint er nicht die Nummer der Bedarfsgemeinschaft, die oben
rechts steht und bei jedem Brief oder Anruf beim Jobcenter angegeben
werden muss. Nein, dort steht als Erstes, wie viel Geld die Familie zur
Sicherung ihres Lebensunterhalts jeden Monat bekommen wird.
Auf der zweiten Seite wird erklärt, auf welches Konto das Geld überwiesen wird und wie die Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft geregelt sind.
Die vielen weiteren Seiten sind Berechnungsbögen. „Ach, da steht jetzt
ganz genau, wie viel Geld welches Familienmitglied bekommt!“, nickt
Stefan. Zum Beispiel beträgt die Grundsicherung für Stefan 345 Euro,
für Rebecca 345 Euro, für Marvin 255 Euro und für Celine 224 Euro.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung wiederum werden zu gleichen
Teilen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.
„Aber dann müssten wir doch eigentlich mehr bekommen?“ Stefan
starrt ratlos auf den Taschenrechner. „Nein, du hast vergessen, dass wir
für die Kinder Kindergeld bekommen. Das gilt als Einkommen und wird
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deshalb angerechnet“, erklärt Rebecca mit einem leicht überlegenen
Lächeln. „Pah, ich geh lieber zur Geschäftsstelle im Jobcenter und lass
mir dort den Bescheid erklären, statt von meiner plötzlich zur Sozialrechtlerin gewordenen Gattin!“, kontert Stefan.
37
So sieht
ein Bescheid aus
Hier steht die Empfängerin oder der Empfänger
des Bescheids. In der
Regel wird nur der Antragstellerin oder dem
Antragsteller der Bescheid zugestellt. Sie ist
Ansprechpartnerin oder
er ist Ansprechpartner
für das Jobcenter.
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Unter dieser
Nummer sind alle Vorgänge zu Stefans Familie beim
Jobcenter abgelegt. Diese Nummer muss Stefan
immer angeben, wenn er
Briefe oder E-Mails an das
Jobcenter schreibt oder
beim Jobcenter anruft.
In der Regel werden
Arbeitslosengeld IIBeziehende in der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
Eine Familienversicherung hat dabei Vorrang vor einer Pflichtversicherung.
Für diesen Zeitraum erhalten Stefan und seine Familie Leistungen. In diesem Fall sind
es sechs Monate. Der Bewilligungszeitraum
kann aber kürzer oder länger sein.
Ein Widerspruch muss immer begründet werden. Falls Stefan Widerspruch einlegen will
muss er genau sagen, weshalb der Bescheid
aus seiner Sicht fehlerhaft ist.
Die Leistungen stehen im Regelfall
am ersten Werktag des Monats zur
Verfügung.
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So sieht
ein Bescheid aus
Hier erfolgt die Berechnung im Einzelnen.
Hier sind die Grundansprüche, die für alle
gelten, aufgeführt.
Kindergeld zählt
als Einkommen
des jeweiligen
Kindes.
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Das Jobcenter übernimmt nur
angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung. Was
an­gemessen ist, legt die Stadt
Kiel für das Jobcenter fest.
Die bewilligten Kosten können sich deshalb von den tatsächlichen Aufwendungen unterscheiden.
Das ist die Bankverbindung, die
Stefan bei der Antragstellung
angeben hat.
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Die Bewerbung
„Da hast du ja noch voll die Manta-Matte“, Marvin schüttet sich schier
aus vor Lachen, als er die zehn Jahre alten Fotos seines Vaters sieht.
„Deine Mutter fand’s damals toll“, bemerkt Stefan pikiert. „Außerdem
war der Manta ein tolles Auto!“ „War auch damals schon out“, wirft
Rebecca ein. „Außerdem willst du dich nicht bei mir, sondern bei
‚Logistik Walter‘ bewerben.“ Stefan hat im Internet eine Stelle gefunden,
die ihn interessiert. Seit seinem Besuch beim Jobcenter durchforstet
er täglich alle Jobbörsen. Die Worte der Integrationsfachkraft klingen
ihm noch in den Ohren: „Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um
Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglichst zu beenden. Dies bedeutet
aber auch, dass Sie selbst alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu
erreichen.“ Jetzt gibt es einen konkreten Anlass, die Bewerbungsunterlagen auf Vordermann zu bringen. Aber mit diesen Fotos – da haben
seine Lieben Recht – kann er sich höchstens lächerlich machen. „Weißt
du, was das wieder kostet?“, stöhnt Stefan. „Eine neue Tonerkassette
für den Computer brauchen wir auch.“
„Aber wir haben doch mit der Integrationsfachkraft vom Jobcenter
diese Eingliederungsvereinbarung getroffen. Da steht drin, dass das
Jobcenter Kosten für Bewerbungsunterlagen übernimmt“, erinnert sich
Rebecca. Und richtig, im Aktenordner mit der Aufschrift „Jobcenter“
findet Stefan sogar noch den Antragsvordruck. Schon ist er im Schlafzimmer verschwunden: „Die rote Krawatte und das blaue Hemd, oder
die gestreifte und das weiße?“, ruft er seiner Frau zu. „Die rote Krawatte und das weiße Hemd“, entscheidet Rebecca. „Außerdem gehst du
vorher noch zum Friseur, bevor du die Fotos machen lässt.“ Beim Wort
„Friseur“ verschwindet Marvin schnell im Kinderzimmer. „Nicht, dass
die noch auf die Idee kommen, ich müsste auch …“
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43
Tipps für Ihre Bewerbungen
• Vollständige Bewerbungsunterlagen umfassen
– Anschreiben (mit Unterschrift und aktuellem Datum)
– Lebenslauf (mit Unterschrift und aktuellem Datum) mit aktuellem Lichtbild,
wobei man heute, wenn man eine berufliche Biografie hat, meist den amerikani­
schen Lebenslauf verwendet, also mit der letzten Beschäftigung anfängt und dann
chronologisch nach hinten geht. Ausbildungsplatzsuchenden wird meist empfohlen, die umgekehrte Form zu nehmen, weil sie noch keine Berufserfahrung haben.
– Zeugnisse/Beurteilungen/Belobigungen
• Das Anschreiben
Das Anschreiben ist der wichtigste Teil der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Nicht
nur, weil es in der Reihenfolge der Unterlagen ganz oben liegt und mit ihm Interesse an
den weiteren Unterlagen geweckt werden soll. Mit dem Anschreiben zeigen Sie, dass Sie
Formalien einhalten können und mit viel Engagement an die Erstellung der Unterlagen
gegangen sind. Es ist die Möglichkeit, sich selbst, seine Fähigkeiten und Charaktereigenschaften in möglichst positivem Licht darzustellen. Die formalen Ansprüche an das
Anschreiben sind sehr hoch. In Deutschland haben sich viele – ungeschriebene – Regeln etabliert. Wenn Sie diese Regeln nicht einhalten, führt das schnell schon bei der
ersten oberflächlichen Sichtung zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren.
Der Absender steht oben links, zirka vier Leerzeilen
vom Blattrand. Ihre Telefonnummer gehört auch zu
Ihrer Anschrift. Schreiben Sie ruhig, ab welcher Uhrzeit man Sie erreichen kann oder ob Sie einen Anrufbeantworter haben (AB). Die E-Mail-Adresse gehört
ebenfalls dazu.
Die Anschrift
Der Abstand zwischen
Absender und Adressat
beträgt zirka drei Leerzeilen. Hier sollte Ihnen kein Rechtschreibfehler unterlaufen!
Betreff und Bezug
Formulieren Sie kurz und knapp, worum es
in Ihrem Anschreiben geht, zum Beispiel
„Bewer­bung als Fachkraft für … “. Der Betreff steht immer im Fett­druck, die Wörter
„Betreff“ oder „Betr.“ tauchen nicht (!)
auf. Wenn Sie möchten, können Sie unter
den Betreff eine Bezugszeile hinzufügen,
zum Beispiel „Ihre Anzeige in jobscout24
vom …“ Der Abstand zwischen Datum und
Betreff beträgt etwa drei Leerzeilen.
Ort und Datum stehen
rechtsbündig. Sie können
sowohl „23. Dezember 2012“
als auch „23.12.2012“ schrei­
ben, ob Sie auf das Beiwort
„den“ verzichten, ist Geschmackssache.
Übernimmt das Jobcenter Bewerbungskosten?
Ja. Natürlich übernimmt das Jobcenter auch Bewerbungskosten. Voraus­set­zung
ist, dass Sie diesen Punkt in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festgehalten
haben. Mit der Eingliederungsvereinbarung händigt Ihnen Ihre Integrationsfachkraft die Antragsvordrucke aus. Ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt
haben, erhalten Sie für jede schriftliche Bewerbung fünf Euro. Insgesamt erstattet das Jobcenter maximal 260 Euro pro Jahr. Es muss sich aber immer um
Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten handeln. Für Bewerbungen auf 400-Euro-Jobs werden die Bewerbungskosten leider nicht erstattet.
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Zur Unterschrift gehören Vor- und Zuname.
Schreiben Sie am besten mit blauer Tinte und einem Füllfederhalter, das sieht nicht nur schöner
aus, sondern ist auch Usus. Auch wenn Sie schon
eine typische Arzthandschrift haben, die kein
Mensch mehr lesen kann: eine leserliche Unterschrift macht einen besseren Eindruck!
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Tipps für Ihre Bewerbungen
• Der Lebenslauf
Eine klare Struktur und eine ansprechende Darstellung sind beim Lebenslauf besonders
wichtig. Folgende Rubriken sind heute Standard für einen Lebenslauf:
– Persönliche Daten: Sie stellen sich vor. Führen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift,
Geburtsdatum und -ort sowie Ihren Familienstand an. Ergänzen Sie die Angaben
durch ein professionelles Bewerbungsfoto.
– Berufliche Praxis: Nennen Sie alle bisherigen Tätigkeiten mit kurzer Positionsbeschreibung. Auch Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder als Zivildienstleistender, län­
gere Auslandsaufenthalte und Phasen ohne Arbeitsstelle gehören in den Lebenslauf.
– Ausbildung: Als Berufseinsteiger beginnen Sie diese Rubrik in Ihrem Lebenslauf
mit der Grundschulzeit. Bei älteren Arbeitsuchenden ist aber nur der höchste Schulabschluss im Lebenslauf interessant.
– Weiterbildung: Führen Sie nur Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen an, die
für die entsprechende Position wichtig sind.
– Kenntnisse und Fähigkeiten: Geben Sie Computerkenntnisse, Fremdsprachen, Umgang mit Werkstoffen und andere Zusatzqualifikationen an. Wichtig: Schummeln
Sie nicht – im Zweifelsfall müssen Sie beispielsweise Ihre Englischkenntnisse im
späteren Vorstellungsgespräch unter Beweis stellen.
– Mitgliedschaften und Hobbys: Natürlich möchte Ihr Gegenüber Sie persönlich
kennenlernen. Trotzdem: Sprechen Sie im Lebenslauf nur über Hobbys, wenn diese
entweder einen direkten Bezug zur angestrebten Position haben, oder Verantwortungsbewusstsein oder Teamgeist signalisieren.
– Nicht vergessen! Orts- und Datumsangabe sowie Ihre Unterschrift am Ende des
Lebenslaufs.
Wer bezahlt ein aktuelles Gesundheitszeugnis?
Wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben, für die
der Betrieb ein aktuelles Gesundheitszeugnis verlangt, kann das Jobcenter die
Kosten für das Gesundheitszeugnis übernehmen. Wichtig: Setzen Sie sich vorher mit Ihrer Integrationsfachkraft in Verbindung und klären Sie mit ihr die
Notwendigkeit der Erstattung ab. Die dafür erforderlichen Antragsunterlagen
hält Ihre Integrationsfachkraft für Sie bereit.
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47
Tipps für Ihre Bewerbungen
• Allgemeine Hinweise für Ihre Bewerbung
– Vermeiden Sie Rechtschreibfehler! Wenn Sie
unsicher sind, lassen Sie Ihre Bewerbungen
noch einmal Korrektur lesen.
– Stimmen Sie jedes Anschreiben auf das
Unternehmen ab, bei dem Sie sich gerade
bewerben. Verwenden Sie nicht immer
den gleichen Text.
– Geben Sie im Betreff die Position an,
um die Sie sich bewerben und nennen Sie
dort die Quelle oder den Fundort der Stellenanzeige!
– Richten Sie Ihr Anschreiben an einen konkreten Empfänger. Ist in der Ausschreibung keine Ansprechperson genannt, rufen
Sie vorher das Unternehmen an und fragen
Sie nach, wer die Bewerbung erhalten soll.
– Gehen Sie konkret auf die Stellenanforderung ein!
– Schreiben Sie möglichst in einem Satz, warum
gerade Sie für die ausgeschriebene Stelle
geeignet sind.
– Nennen Sie Qualifikationen, die in der Stellenanzeige nicht aufgeführt sind,
aber nützlich sein könnten.
• Das Bewerbungsfoto
– Das Lichtbild ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Seien
Sie deshalb besonders sorgfältig bei der Erstellung und Auswahl Ihres Bewerbungsfotos. Wählen Sie ein Foto, mit dem Sie sich identifizieren können.
– Verwenden Sie keine Automatenfotos, Urlaubsbilder, Polaroids oder eingescannten Fotos, sondern investieren Sie in einen professionellen Fotografen oder gehen Sie in ein Porträtstudio.
– Das Bewerbungsfoto sollte maximal ein Jahr alt sein.
– Zeigen Sie sich souverän und lächeln Sie natürlich. Das signalisiert Offenheit
und Freundlichkeit.
– Das Lichtbild sollte etwas größer sein als ein Passbild (zirka 4,5 x 6,3 cm).
– In der Regel ist ein farbiges Foto besser als ein Schwarzweiß-Foto.
– Achten Sie auf eine gepflegte Erscheinung.
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• Tipps für das Bewerbungsgespräch
Wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, bereiten Sie sich in Ruhe darauf vor.
Natürlich ist es aufregend, sich bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber zu präsentieren. Haben Sie aber keine Angst. Ein Vorstellungsgespräch ist kein Verhör. Man
möchte Sie schließlich kennenlernen. Freuen Sie sich auf das Gespräch!
– Überprüfen Sie vor dem Gespräch noch einmal Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse.
Wo gibt es erklärungsbedürftige Phasen oder Schwachstellen? Dazu kommen mit
Sicherheit Fragen. Beantworten Sie sich diese Fragen in einem Probedurchgang zu
Hause einmal selbst. Achten Sie auf Ehrlichkeit!
– Machen Sie sich als nächstes Gedanken über die möglichen Anforderungen an die
Stelle. Schreiben Sie sich auf, was Ihnen noch unklar ist. Stellen Sie diese Fragen
im Vorstellungsgespräch. Haben Sie keine Hemmungen, Fragen zu stellen. Fragen
zeigen, dass Sie sich wirklich für die Stelle interessieren.
– Verhalten Sie sich normal und seien Sie ganz Sie selbst. Achten Sie auf eine angenehme Gesamterscheinung. Dazu gehören:
– saubere, ordentliche Kleidung
– nicht zu viel Schmuck (Sie müssen nicht alles zeigen, was Sie haben!)
– dezentes Make-up
– geputzte, seriöse Schuhe (Turnschuhe oder Cowboystiefel bleiben im Schrank!)
– Verzicht auf aufdringliche Parfüms und Deos
– gepflegte Haare und eine frische Rasur (kein Drei-Tage-Bart)
Übrigens: Viele offene Stellen werden nicht ausgeschrieben! Es lohnt sich, bei Betrie­
ben nachzufragen, ob dort Personal gesucht wird, auch wenn aktuell keine Stellen­
anzeige des Unternehmens vorliegt.
Wer übernimmt die Fahrtkosten?
Die Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch können Ihnen nur dann
erstattet werden, wenn sich die Bewerbung auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bezieht. Außerdem wird geprüft, ob es zumutbar ist, dass Sie
die Kosten selbst tragen. Je nach Fahrtstrecke und genutztem Verkehrsmittel
zahlt das Jobcenter maximal 200 Euro für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch.
Da die Kostenübernahme von Fall zu Fall individuell entschieden wird, nehmen
Sie bitte direkt nach Bekanntgabe des Vorstellungstermins Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft auf, um mit ihr die konkre­te Antragstellung, die Höhe Ihres
Anspruchs und die Erstattung zu klären.
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Der Umzug
Dicke Tränen kullern über
Rebeccas Gesicht. Die kleine
Celine hängt verstört an Mamas Rockzipfel. Auch Marvin ahnt: Wenn Mama weint,
muss schon was Schlimmes
passiert sein. „Dann ziehen wir
eben um“, schnauft Stefan wütend.
Der Vermieter hat der Familie die
Wohnung gekündigt. Die Begründung:
Eigenbedarf. In drei Monaten müssen
sich die Vier eine neue Bleibe gesucht
haben. Rebecca schnieft: „Als hätten wir
nicht schon genug Sorgen!“ Was ihr dabei mehr
Unbehagen als die viele Arbeit, die ein Umzug
macht, bereitet, sind die Kosten, die auf sie
zukommen werden. „Bestimmt finden wir so
schnell nicht wieder eine so gut geschnittene,
günstige Wohnung.“
Nachdem der erste Schock verarbeitet ist, entschließt sich Stefan, zunächst mit seiner Integrationsfachkraft vom Jobcenter zu sprechen. „Wenn wir für einen
Umzug Geld vom Jobcenter beantragen wollen, müssen wir
bestimmt einiges beachten“, ahnt er. „Vielleicht haben die
ja auch noch weitere Tipps, wie wir schnell und
günstig an eine neue Wohnung kommen.“
Der Plan beruhigt Rebecca.
50
51
Wer bezahlt Ihre Miete?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, bezahlt das Jobcenter Ihre Miete. Die ganze
Miete? Das hängt letztlich von der Höhe Ihres Bedarfes ab. Neben dem Lebensunterhalt können tatsächlich alle Kosten der Unterkunft übernommen werden – auch Vorauszahlungen und Nachzahlungen für Heiz- und Betriebskosten. Das Jobcenter ist aber
berechtigt, die Höhe der Miete auf Angemessenheit zu prüfen. Ist Ihre Wohnung zu
teuer, werden Sie aufgefordert, Ihre sogenannten „Kosten der Unterkunft“ zu senken.
Bewohnen mehrere Personen eine Wohnung, werden die Mietkosten natürlich nach der
Personenzahl aufgeteilt. Die gesetzliche Grundlage ist § 22 des Sozialgesetzbuches II.
Steht da auch drin, wie teuer eine Wohnung in Kiel sein darf? Nein, das legt jede Stadt
und jeder Landkreis selbst fest, denn Wohnen ist in Deutschland je nach Region unterschiedlich teuer. Die Stadt Kiel hat dazu die „Richtlinien für die Angemessenheit von
Unterkunft und Heizung“ herausgebracht, die man zum Beispiel auf der Homepage des
Jobcenters – www.jobcenter-kiel.de – einsehen kann.
Bezahlt das Jobcenter einen Umzug?
Wenn Sie umziehen wollen oder umziehen müssen, klären Sie das am besten
erst einmal mit Ihrer Integrationsfachkraft. Grundsätzlich geht es immer um
die Frage, ob der Umzug einerseits notwendig ist und ob andererseits die Kosten im Rahmen der erlaubten Werte bleiben (siehe Infokasten auf S. 52). Das
Mietangebot der neuen Wohnung müssen Sie Ihrer Integrationsfachkraft vorlegen. Dort erhalten Sie die Zustimmung zum Umzug und zur Anmietung der
neuen Wohnung.
Achtung: Bitte schließen Sie vor der Zustimmung des Jobcenters keinen Mietvertrag ab! Erst wenn klar ist, dass das Jobcenter notwendige Kosten übernimmt,
sollten Sie den Mietvertrag unterschreiben. Bitte kündigen Sie rechtzeitig den
alten Mietvertrag. Doppelte Mieten werden in der Regel nicht übernommen,
sondern immer nur Kosten für die aktuell von Ihnen bewohnte Wohnung.
Wie groß und wie teuer darf Ihre Wohnung sein?
Die Mietobergrenzen wurden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt
Kiel zum Januar 2013 an den Mietspiegel 2012 angepasst.
Personen im Haushalt
1-Personenhaushalt
2-Personenhaushalt
3-Personenhaushalt
4-Personenhaushalt
5-Personenhaushalt
6-Personenhaushalt
7-Personenhaushalt
Mehrbetrag für jedes
weitere Familienmitglied
52
m²Obergrenze ab 2013
bis 50
50 bis 60
60 bis 75
75 bis 85
85 bis 95
95 bis 105
105 bis 115
316,00
379,20
457,50
531,25
593,75
656,25
718,75
10
62,50
• Wie berechnet man das eigentlich und was umfasst der Betrag?
Die Tabelle der Mietobergrenzen steckt den Rahmen ab, in dem Mieten (Nettokaltmiete
inklusive Betriebs- und Nebenkosten) als angemessen in der Landeshauptstadt Kiel zu
betrachten sind. In diesen Beträgen ist bereits ein Betriebskostenanteil ohne Heizkosten
berücksichtigt. Die Werte werden auf der Grundlage des jeweils gültigen qualifizierten
Kieler Mietspiegels, den Grundsätzen der Produkttheorie sowie bestehender landesgesetzlicher Regelungen ermittelt und im Einzelfall geprüft.
• Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten
Guthaben oder Nachzahlungen müssen Sie sofort dem Jobcenter mitteilen. Bei Guthaben ist dies wichtig, damit Ihre Leistung korrekt berechnet wird. Bei Nachzahlungen besteht die Möglichkeit, dass diese vom Jobcenter übernommen werden können.
Dies hängt von vielen Faktoren ab und muss im Einzelfall geprüft werden, auch um Sie
vor unberechtigten Forderungen Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters zu schützen.
Kommt die Abrechnung, gehen Sie damit bitte sofort zum Jobcenter!
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Hilfe bei der Wohnungssuche bieten zum Beispiel:
Landeshauptstadt Kiel – Amt für
Wohnen und Grundsicherung
Soziale Wohnraumversorgung
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31, 1. OG
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 9 01-3888
Deutsche Annington
Sophienblatt 100, 24114 Kiel
Tel.: 0431 / 5 46 80
www.deutsche-annington.com
GAGFAH
Immobilien Management GmbH
Dithmarscher Straße 14
Tel.: 0431 / 55 60 61 00
www.gagfah.de
Haus und Grund
Sophienblatt 9, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 22 03 30 33
www.hv-kiel.de
Hausverwaltung Wolf-Dieter Klinck
Zum Brook 26, 24143 Kiel
Tel: 0431 / 5 57 90 63
www.hvklinck.de
Kersig GmbH & Co. KG
Annenstraße 7, 24105 Kiel
Tel.: 0431 / 5 79 31-0
www.kersig-immo.de
Es gibt außerdem viele andere private Vermietungen und Gesellschaften. Auch
beim Amt für Wohnen und Grundsicherung gibt es immer aktuelle Mietangebote.
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Kieler Immobilienverwaltung GmbH
Greifstraße 7, 24143 Kiel
Tel.: 0431 / 7 09 63-6
www.kivkiel.de
Kieler Wohnungsbaugesellschaft
Bergenring 2, 24109 Kiel
Tel.: 0431 / 5 30 40
www.kwg.de
Otto Stöben GmbH
Schülperbaum 31, 24103 Kiel
Tel. 0431 / 66 40 30
www.stoeben.de
Prelios
Immobilien Management GmbH
Fabrikstraße 7, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 97 96-921
www.prelios-wohnen.de
Spiering GmbH & Co. KG
Lorentzendamm 46, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 5 15 15
www.spiering.info
Schütt
Kleiner Kuhberg 2, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 90 69 60
www.schuett.de
WOGE
Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG
Gerhardstraße 27a
24105 Kiel
Tel.: 0431 / 5 70 67-0
www.woge-kiel.de
Wohnungsbau-Genossenschaft
Kiel-Ost
Poppenrade 5, 24148 Kiel
Tel.: 0431 / 7 24 00
www.wbg-kiel.de
55
Auf Klassenfahrt
„Wir fahren auf ein Schloss. Da haben früher echte
Prinzen und Ritter gewohnt. So mit Schwertern
und Rüstungen.“ Marvin ist ganz aus dem
Häuschen. Zum Abschluss der vierten
Klasse plant seine Lehrerin einen tollen
Ausflug zum Schloss Glücksburg. Marvin
drückt seiner Mutter den Informationszettel der
Schule in die Hand. „Das hört sich aber interessant an“, meint Rebecca. Nur der letzte Absatz
dämpft ihre Euphorie. „Und ist auch ganz schön
teuer.“ Marvin schaut seine Mutter trotzig an.
„Alle dürfen mit. Ich will auch!“, brüllt er
und stampft mit dem Fuß auf. „Darfst du
ja auch, du Ritter der zornigen Gestalt“, verspricht Rebecca schnell.
Nur übrig sind die 40 Euro für
Busfahrt, Museumseintritt und
Imbiss vor Ort eigentlich nicht. Abends,
als die Kinder im Bett sind, bespricht sie die
Lage mit ihrem Mann. „Gehört so was nicht zum
Bildungspaket?“, murmelt der schläfrig. Stimmt!
Rebecca erinnert sich an die Debatten im Fernsehen. Da ging es um Schulessen, Musikunterricht
und Nachhilfe. Auch für Schulausflüge gibt es
extra Geld. Das hat Ministerin von der
Leyen doch immer betont.
Nur, wo und wie muss man
das noch einmal beantragen?
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57
Leistungen fürs Kind
Für Kinder, die ALG II-Leistungen beziehen, gibt es besondere Hilfen. Leistungen für
Stifte, Hefte und Ähnliches bekommen Sie vom Jobcenter. Sie erhalten 70 Euro zum
1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres. Schülerinnen und Schülern
ab dem sechsten Lebensjahr bis zum Alter von 14 Jahren wird die Leistung automatisch
zu diesen Terminen ausgezahlt. Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 24 Jahren
erhalten die Leistungen nach Vorlage einer Schulbescheinigung für das jeweilige Schuljahr. Die Schulbescheinigung händigt Ihnen das Sekretariat der Schule aus. Auch diese
Leistung gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Kosten für Schullandheimaufenthalte sowie ein- oder mehrtägige Klassenfahrten werden ebenfalls zusätzlich zur Regelleistung übernommen. Diese Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes müssen Sie in Ihrem Jobcenter vor Ort beantragen. Dort
werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft.
Das Bildungspaket
Für folgende weitere Leistungen des Bildungspakets beantragen Sie in der
Geschäftsstelle Ihres Jobcenters einen Gutschein:
• Mittagessen in Kita, Schule und Hort
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder
Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil
des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag.
• Lernförderung
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist,
dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen
An­ge­­bote bestehen.
• Kultur, Sport, Mitmachen
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern
bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von zehn Euro bereitgestellt,
das zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann.
• Schülerbeförderung
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten
Schulweg. Die Übernahme der Beförderungskosten ist unter anderem abhängig
von der Entfernung und wird in jedem Einzelfall geprüft.
• Mehrtägige Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge
Bitten Sie die Lehrerinnen und Lehrer, Sie frühzeitig über die nächsten Schulausflüge zu informieren. Fragen Sie auch Ihr Kind regelmäßig, ob ein Wandertag ansteht. Wenn ein Tagesausflug oder eine Klassenfahrt geplant ist,
melden Sie ihn beim Jobcenter an. Auf Antrag werden die Kosten erstattet.
Mehrtägige Klassenfahrten werden in tatsächlicher Höhe bezahlt. Dies gilt für
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und
jünger als 25 sind.
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Der Autoverkauf
„Du Schatz, wir müssen mal über was Wichtiges reden“, sagt Stefan
und Rebecca ahnt, worum es geht. „Wir haben doch noch unser Auto,
da stehen bald ein paar Reparaturen an, es ist ja auch schon älter. Und
so richtig spritsparend ist es auch nicht. Deshalb habe ich mir überlegt,
es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn wir den Wagen verkaufen und
erst mal auf ein Auto verzichten, bis es uns wirtschaftlich wieder besser
geht“, erklärt Stefan. „So lange Du keine Midlife-Crisis hast und das
Auto weg muss, weil Du Dir ’ne Harley-Davidson kaufen willst, kein
Problem. Wir wohnen hier ganz nah an allem dran und die öffentlichen
Verkehrsmittel laufen ja ganz gut. Sobald Du wieder einen Job hast,
können wir uns ja wieder eine alte Möhre zulegen, außerdem tut Dir
etwas Bewegung auch mal ganz gut“, grinst Rebecca.
Gesagt getan, also wird das Auto per Internet
verkauft und erzielt sogar mehr, als die beiden
anfangs gedacht hatten.
4.500 Euro zahlen sie bar
auf ihr Konto ein.
Zwei Tage später wacht
Stefan ziemlich nervös
auf. Hätte er den Verkauf nicht dem Jobcenter mitteilen müssen? Er zieht die
Unterlagen des Jobcenters hervor, und
tatsächlich, im Bescheid steht: Änderungen der persönlichen
und wirtschaft­lichen
Verhältnisse soll man
sofort anzeigen. Beim
Frühstück bespricht er
die Sache mit Rebecca, die ihm rät, mit
60
dem aktuellen Kontoauszug zur Geschäftsstelle zu gehen. Mit flauem
Gefühl im Magen begibt sich Stefan mit dem Bus zum Jobcenter Süd.
In der Geschäftsstelle wird die Sache schnell geklärt. „Also: Sie haben
es richtig gemacht, mit dem Kontoauszug sofort vorbeizukommen“,
lobt ihn die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle. „Und ich habe mit Ihrem
Sachbearbeiter telefoniert, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen,
das Geld wird nicht angerechnet, weil es kein Einkommen ist. Sie haben
quasi nur geschütztes Vermögen in Form eines Autos in ungeschütztes
Vermögen umgewandelt, aber da gibt’s ja Ihre Freibeträge und Ihre
Familie hat deutlich höhere Freibeträge als die 4.500 Euro, die Sie mit
dem Verkauf des Autos erzielt haben. Ich rechne Ihnen das mal vor: Sie
sind 40, also errechnet sich Ihr Vermögensfreibeitrag so: 40 x 150 Euro
pro Lebensjahr, macht 6.000 Euro.
Dazu nochmal 35 x 150 Euro für
Ihre Frau, ergibt zusätzliche
5.250 Euro und jeweils pro Kind
den Grundfreibetrag von
3.100 Euro. Dazu kommen für
notwendige Anschaffungen pro
Person in der Bedarfsgemeinschaft 750 Euro, also insgesamt
3.000 Euro zusätzlich.“
Wow, damit hätte Stefan nicht
gerechnet. So viel Geld hätte er
auch mal gern. Er ist beruhigt,
bedankt sich für die gute Beratung und geht bei der Rückfahrt
beim Bäcker vorbei, um zur Feier
des Tages eine Runde der geliebten
Schoko-Donuts auszugeben.
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Was ist Vermögen?
Vermögen ist die Gesamtheit der Güter, die zu Geld gemacht werden können. Dazu
gehören Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien, Fondsanteile, Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke, Autos, Schmuck und wertvolle Möbel,
Kunstwerke oder wertvolle Tiere. Auch verliehenes Geld oder verliehene wertvolle
Gegenstände gehören zum Vermögen. Ebenso geht es bei der Leistungsberechnung
nicht nur um Vermögen, das im Inland vorhanden ist. Auch Vermögen, das im Ausland
besteht, wird berücksichtigt, wenn es darum geht, eine Bedürftigkeit festzustellen.
• Nicht verwertbares Vermögen
Aber: Nicht jedes Vermögen ist verwertbar, das heißt kann auch kurzfristig zu Geld
gemacht werden. Schmuckstücke, die zum Beispiel beim Pfandleiher liegen, befinden
sich zwar noch im Eigentum der Person, die sie dort hingebracht hat, verkaufen kann
man sie aber natürlich nicht. Auch ein baufälliges Haus, das sicherlich niemand kaufen
möchte, wird nicht zum Vermögen gerechnet, aber die letzte Entscheidung trifft das
Job­center nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung.
• Wird die Lebensversicherung angerechnet?
Lebens- oder Rentenversicherungen werden abzüglich der Freibeträge zum Vermögen
gerechnet. Maßgeblich für die Anrechnungshöhe ist der Rückkaufswert. Sie müssen
also die betroffenen Verträge kündigen und den Rückkaufswert für Ihren Lebensunterhalt verbrauchen. Eingeschränkt wird diese Verpflichtung dadurch, dass Ihnen vom
Gesetzgeber keine unwirtschaftliche Verwertung auferlegt werden kann. Diese ist gegeben, wenn der Rückkaufswert mehr als zehn Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.
Als Rückkaufswert wird der Betrag bezeichnet, der bei einer Kündigung an Sie zurückgezahlt wird. Nähere Informationen zum Rückkaufswert und zu seiner Höhe finden
Sie im Anhang zum Versicherungsschein.
Bestimmte Produkte aus dem Bereich Lebensversicherungen werden grundsätzlich
nicht angerechnet, da sie ausschließlich der Alterssicherung dienen. Dazu gehören
Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung, Ansprüche aus der „Riester-Rente“,
wenn diese im Rahmen der Förderung liegen.
• Häuser und Eigentumswohnungen
Nicht in das Vermögen eingerechnet wird selbst genutztes Wohneigentum (Haus oder
Eigentumswohnung). Natürlich gilt auch hier der Begriff der Angemessenheit. Das Ehepaar im 300-Quadratmeter-Luxusloft muss über einen Verkauf nachdenken, die vier62
köpfige Familie im 120-Quadratmeter-Reihenhaus möglicherweise nicht. Wie bereits
beschrieben, diese Entscheidung trifft das Jobcenter und hier kann man keine pauschalen Aussagen treffen, es kommt auf den Einzelfall an.
• Angemessener Hausrat
Ebenso wie beim Auto wird auch beim Hausrat – dazu zählen Möbel, Unterhaltungselektronik, Teppiche und Kunstwerke – beurteilt, ob diese „angemessen“ sind oder nicht.
Die Angemessenheit wird im Einzelfall entschieden und richtet sich nach den Lebensumständen der oder des Hilfebedürftigen. Eine Designer-Stereo-Anlage könnte zum
Beispiel als „unangemessen“ eingestuft werden, soweit ihr Verkauf nicht als völlig unwirtschaftlich eingeschätzt wird.
Freibeträge
Bei der Bewertung des Vermögens räumt der Gesetzgeber verschiedene Frei­
beträge ein. Das heißt, nur die den Freibetrag übersteigende Summe wird auf
das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es gibt folgende Freibeträge:
• Grundfreibetrag
750 Euro für notwendige Anschaffungen
150 Euro pro vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person (mindestens aber 3.100 Euro, höchstens 10.050 Euro
bei Älteren – siehe auch unten)
Beispiel:18- bis 20-Jährige = 3.100 Euro
21-Jährige = 3.150 Euro
50-jähriger Ehemann = 150 Euro x 50 = 7.500 Euro
45-jährige Ehefrau = 150 Euro x 45 = 6.750 Euro
• Für Kinder gibt es einen Vermögensfreibetrag von 3.100 Euro pro Kind.
• Sonderregelung für Ältere
Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gelten andere Grenzen. Sie
können einen Freibetrag von 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr in Anspruch
nehmen. Die Höchstgrenze liegt hier bei 33.800 Euro.
• Altersvorsorge
Für ausschließlich zur Altersvorsorge dienende Versicherungen gelten deutlich höhere Freibeträge (750 Euro pro Lebensjahr).
63
Wir müssen sparen –
aber wie?
Beim Blick auf den Kalender wird Rebecca etwas mulmig. „Schon wieder
so viel Monat am Ende des Geldes über …“, stöhnt sie. Es ist erst der
22. und das Familienkonto ist schon fast leer. „Dabei habe ich doch nur
das Nötigste gekauft“, erzählt sie ihrer Freundin Marion, die auf eine
Tasse Kaffee vorbei gekommen ist. Marion beobachtet kritisch, wie
Rebecca die Einkäufe vom Morgen im Kühlschrank und in der Vorratskammer verstaut. Tiefkühlpizza, Waschpulver und Weichspüler, das
Haarshampoo, das so toll glänzende Haare machen soll … „Na, das
hättest du aber auch fast alles billiger haben können“, bemerkt Marion.
„Für den Preis der Tiefkühl-Pizza mache ich dir aus einem Kilo Mehl
und ein bisschen Hefe locker so viel Teig, dass der für ’ne Fußballmannschaft reicht – kann man dann super einfrieren. Den Weichspüler
kannst du einfach weglassen – ist auch besser für die Umwelt. Und
das No-Name-Haarshampoo vom Discounter ist sogar besser getestet
worden, als das, was du gekauft hast.“
Das sitzt. Rebecca schluckt die Kritik nur widerwillig. Marion lässt aber
nicht locker: „Seitdem ich ein Haushaltsbuch führe, gebe ich viel weniger
Geld aus als früher. Versuch’s doch auch mal!“ Dann erklärt sie Rebecca,
wie das so funktioniert mit dem Haushaltsbuch. Ein Haushaltsbuch
besteht aus verschiedenen Spalten. Rebecca muss ihre Einnahmen und
Ausgaben zusammenstellen, die monatlichen Ausgaben notieren und
diese Ergebnisse in einer Jahresrechnung zusammenfassen. „Das klingt
kompliziert und ganz schön anstrengend“, beschwert sie sich. Doch ihre
Freundin wehrt ab: „Wenn du jeden Tag einträgst, was du ausgegeben
hast, wird das schnell zur Routine. Am besten gewöhnst du dir an,
direkt nach dem Ausräumen der Einkäufe die Ausgaben aufzuschreiben.“ Da stürmt Marvin herein und sieht das Heft voller Tabellen und
Zahlen. „Muss die Mama auch ‚Schullas‘ machen?“, fragt er erfreut.
Rebecca vergisst den Groll auf die strenge Freundin und grinst: „Ja, ich
mache jetzt auch jeden Tag meine Hausaufgaben!“
64
65
So funktioniert
ein Haushaltsplan
Wenn Sie Ihre Ausgaben mit einem Haushaltsbuch kontrollieren, sehen Sie, woher Ihr
Geld kommt und wohin es fließt. Sie versetzen sich in die Lage, mit gezielten Maßnahmen Ihre Einnahmen und Ausgaben optimal aufeinander abzustimmen und Ihre Finanzen vorausschauend zu planen.
• Die Einnahmen
Diese Spalten in Ihrem Haushaltsbuch werden Sie rasch füllen können. Wie viel Geld
bekommen Sie monatlich vom Jobcenter? Überlegen Sie aber auch, welche Beträge das
Jahr über eventuell hinzukommen: Zuwendungen von den Großeltern zum Beispiel,
oder ein zusätzlicher Verdienst, weil Sie einmal im Monat Zeitungen austragen.
• Feste Ausgaben
Haben Sie alle Ihre festen Ausgaben parat? Wahrscheinlich nicht. Denn zu diesem Pos­
ten zählen nicht nur die Kosten für Miete, Garage, Gas/Strom und Telefon. Viele Beträge werden viertel-, halbjährlich oder jährlich gezahlt: Versicherungen, Vereine, KfzVersicherung und Steuer, Taschengeld für die Kinder … Durchforsten Sie einmal alle
Kontoauszüge des letzten Jahres. So kommen Sie allen Ausgaben auf die Spur. Dann
teilen Sie die Kosten des ganzen Jahres durch zwölf, um zu sehen, wie viel Geld Sie
durchschnittlich pro Monat ausgeben. Diesen Betrag sollten Sie monatlich zurücklegen. Das ist wichtig, damit Sie später nicht von Rechnungen unangenehm überrascht
werden.
• Ihr Budget
Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Kosten für feste Ausgaben ist Ihr
Monatsbudget. Hiervon können Sie Essen, Kleidung und alles für den täglichen Bedarf
kaufen. Kommen Sie mit Ihrem Geld nicht aus, sind Sie im Begriff, sich zu verschulden.
Dann ist es höchste Zeit, zu schauen, wie Sie noch mehr sparen können.
66
• Veränderliche Ausgaben
Um zu schauen, wie Sie mit Ihrem monatlichen Budget umgehen, müssen Sie im Haushaltsbuch – am besten nach jedem Einkauf – eintragen, was Sie wofür ausgegeben haben. Das wird einfacher und übersichtlicher, wenn Sie verschiedene Spalten anlegen.
Hier ein Vorschlag: Lebensmittel, Genussmittel, Kleidung, Körperpflege, Geschenke,
Unterhaltung/Bildung, Fahrtkosten, Auto, Anschaffungen, Sonstiges. Passen Sie diese
Spalten Ihren Bedürfnissen an. Wenn Sie Tiere halten, geben Sie ja zum Beispiel regel­
mäßig Geld für Futter und Streu aus. Die veränderlichen Ausgaben notieren Sie nun
tagtäglich in den vorgesehenen Spalten. Addieren Sie die Beträge regelmäßig. Dann
haben Sie jederzeit den Überblick, wie viel Geld Ihnen noch für den restlichen Monat
zur Verfügung steht.
• Jahresübersicht
Jeden Monat werden von den Einnahmen die festen und veränderlichen Ausgaben abgezogen. Wenn sich ein Überschuss ergibt, können Sie im nächsten Monat etwas mehr
ausgeben. Es ist aber auch sinnvoll, sich Rücklagen für schlechte Zeiten anzusparen.
Geht der Abschluss jedoch ins Minus, ist es wichtig, sich die größten Ausgabenposten
genauer anzusehen. Nur wenn Sie wissen, wofür Sie viel Geld ausgeben, können Sie sich
auch Alternativen überlegen, wie Sie die Kosten in Zukunft reduzieren können.
67
Ihr persönlicher
Haushaltsplan
Einnahmen
Variable Ausgaben
Lebensmittel
= €
Haushaltsmittel
= €
Kleidung
= €
Körperpflege
= €
Genussmittel
= €
Geschenke
= €
Unterhaltung
(Bücher, Kino, CDs)
= €
Gehalt/Lohn
= €
Wohnen
= €
Miete/Hypothek
Nebenkosten
(Wasser/Heizung)
= €
Leistungen ALG II
Stromkosten
= €
Unterstützung
von Freunden/Verwandten = €
Nebenjobs
= €
Unterhalt
= €
Rente
= €
Mieteinkünfte
= €
Einkünfte aus Kapital
= €
Kindergeld
= €
Summe
= €
Summe Einnahmen
68
Feste Ausgaben
= €
Versicherungen
Hausrat
= €
Haftpflicht
= €
Krankenversicherung
Sonstige
(Leben, Unfall u.ä.)
= €
= €
Mobilität
KFZ-Steuer
= €
KFZ-Versicherung
= €
Monatsfahrkarte
= €
Auto
(Benzin, Reparaturen) = €
Kinderbetreuung
= €
Haustiere (Futter)
= €
Vereine/Kurse
= €
Taschengeld
= €
Gesundheitskosten
= €
Kreditverpflichtungen = €
Freizeit
= €
Summe
Summe
= €
Bildung/Kinder
minus = €
Summe Feste Ausgaben
=
Budget für variable Ausgaben
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Zehn heiSSe Tipps
zum Sparen
1
2
3
4
5
6
7
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9
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70
Stecken Sie sich pro Woche nur so viel Geld ins Portemonnaie, wie Ihr Budget
zulässt. Wenn Sie das Limit überschreiten, werden Sie automatisch beim nächsten Einkauf versuchen, den Fehlbetrag einzusparen.
Sparen Sie monatlich Beträge an, die nur einmal pro Jahr, halb- oder vierteljährlich abgerechnet werden.
Kaufen Sie nur Dinge, die auf Ihrem Einkaufszettel stehen.
Vergleichen Sie vor dem Einkauf Sonderangebote, und richten Sie den Speise­
zettel nach den Angeboten aus.
So zahlen Sie keine Rundfunkgebühren mehr:
Als Empfängerin oder Empfänger von Arbeitslosengeld II können Sie sich von
den Rundfunkgebühren (GEZ) befreien lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag
stellen. Eine Bescheinigung für die GEZ liegt dem Bewilligungsbescheid bei.
Mit dem Kiel-Pass Kultur und Freizeit erleben
Wer viele Lebensmittel wegwirft, sollte in Zukunft kleinere Mengen einkaufen.
Lieber selbst kochen, als Fertigprodukte einkaufen!
Kielerinnen und Kieler, die Sozialleistungen erhalten, können mit dem Kiel-Pass
zahlreiche vergünstigte Angebote für Kultur- und Freizeitveranstaltungen nutzen. Die verantwortlichen Stellen (Amt für Familie und Soziales, Amt für Wohnen und Grundsicherung, Jobcenter Kiel) stellen Ihnen eine Bescheinigung aus.
Mit dieser Bescheinigung oder einem gültigen Bewilligungsbescheid erhalten
sie den Kiel-Pass im Neuen Rathaus im Kiel-Pass-Büro, Andreas-Gayk-Straße 31,
Eingang Ecke Fabrikstraße in der ehemaligen Pförtnerloge.
Kaufen Sie nur dann Großpackungen, wenn diese wirklich billiger als kleinere
Mengen sind und Sie die Lebensmittel gut lagern oder einfrieren können.
Sport und Kultur für die ganze Familie
Greifen Sie nicht immer zu Marken-Produkten, auch die preisgünstigen in den
billigen Verpackungen sind häufig gut.
Stöbern Sie öfter im Secondhand-Laden oder im Sozialkaufhaus, auch da gibt
es schöne Sachen zum Anzie­hen – häufig sogar Markenkleidung – zu günstigen
Preisen.
Besorgen Sie sich den Kiel-Pass (siehe Seite 71)!
Lassen Sie sich von der GEZ befreien!
Der Familienpass umfasst zahlreiche Rabatte oder Sonderaktionen aus den
Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Natur und Abenteuer. In vielen Museen,
Schwimmbädern, Tierparks, Theatern, Veranstaltungszentren und anderen Einrichtungen in Kiel und weit darüber hinaus gibt es diese Ermäßigungen für Familien, wenn der Pass an der Kasse vorgelegt wird. Sie erhalten den Familienpass gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro in vielen Einrichtungen der Stadt
Kiel (z. B. Schwimmbädern, Büchereien), der Tourist-Information, den ObolusFilialen und verschiedenen Verkaufsstellen.
71
Kiel hilft
Kiel ist eine soziale und familienfreundliche Stadt – zahlreiche Beratungsangebote,
Projekte und Aktionen machen das Leben in Kiel auch für Menschen, die auf Hilfe
angewiesen sind, lebenswert. Ob Familien, Senioren oder Jugendliche – die Stadt
bietet Aktivitäten und Entwicklungsmöglichkeiten für alle. Scheuen Sie sich nicht,
Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Wir haben für Sie wichtige Anlaufpunkte
und Adressen in Kiel aufgeführt.
Möbelbörse
Hasseer Straße 49 · 24113 Kiel · Tel.: 0431 / 2 60 44 5 70
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo–Fr 7–18 Uhr, jeden 1. Samstag im Monat 8–13 Uhr
• Beim Einkauf sparen
RotKreuzMarkt
Kurt Schumacher Platz 15 · 24109 Kiel
Friedrichsorter Straße 13 · 2459 Kiel
Dreiecksplatz 4 · 24105 Kiel
Öffnungszeiten: Mo–Fr 10–18 Uhr · Sa 10–13 Uhr
Viele Dinge, die wir brauchen, müssen nicht unbedingt teuer sein. Insbesondere bei
Kleidung, Spielsachen oder Haushaltsgegenständen lohnt es sich, Secondhand-Ware
anzuschaffen. Mit dem Projekt OBOLUS des Jobcenters wurden in Kiel drei Sozialkaufhäuser eingerichtet, in denen ALG II-Beziehende für einen Obolus von maximal fünf
Euro pro Artikel einkaufen können.
Ortscaritasverband Kiel
Kleiderkammer · Muhliusstraße 67 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 3 80 15 90
• Lebensmittelausgabe
Hier finden Sie Obolus:
Lerchenstraße 19a
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 71 03 40 20
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9–18 Uhr
• Weitere günstige Einkaufsmöglichkeiten
Kirchenweg 22
24143 Kiel
Tel.: 0431 / 2 39 38 28
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9–16 Uhr
Hertzstraße 75
24149 Kiel
Tel.: 0431 / 2 00 72 12
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9–16 Uhr
Kieler Tafel e.V.
Elmschenhagen · Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde
Dorfstraße 26 · Ausgabe: Mi 11.30–12.30 Uhr
Friedrichsort · Evangelische Kirchengemeinde Pries-Friedrichsort
Friedrichsorter Str. 22 · Ausgabe: Mo 11–12 Uhr
Gaarden · Evangelische St.-Matthäus- Gemeinde
Stoschstr. 56 · Ausgabe: Di, Mi, Fr 10–13 Uhr, Do 12–15 Uhr
Mettenhof · Birgitta-Thomas-Gemeinde
Skandinaviendamm 350 · Ausgabe: Mo 10–12 Uhr
Wellingdorf · Andreas-Gemeinde
Altenteichstr. 13 · Ausgabe: Fr 9–11.30 Uhr
Flex Cafe
Johannesstraße 55 · 24143 Kiel · Tel. 0431 / 5 30 11 33
Öffnungszeiten: Mo–Fr Frühstück ab 9 Uhr · Mittagessen 12.30–13.30 Uhr
72
73
Kiel hilft
Heilsarmee
Schauenburger Straße 30 · 24105 Kiel · Tel.: 0431/562813
Öffnungszeiten: Sa und So, Abendessen ab 18 Uhr
St. Heinrich Gemeinde
Feldstraße 172 · 24105 Kiel · Tel.: 0431/30668
Öffnungszeiten: Mo–So ab 9 Uhr, Mittagessen ab 12.30 Uhr, Abendessen ab 18 Uhr
St. Markus Gemeinde
Oldenburger Straße 19-25 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 67 89 82
Öffnungszeiten: Mo–Fr, Mittagessen 12–13 Uhr
St. Nikolaus
Rathausstraße 5 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 10 16 oder 3 80 15 91
Öffnungszeiten: Mo–Fr, Mittagsessen 12.30–14 Uhr
Tagestreff und Kontaktladen
Schaßstraße 4 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26044630
Öffnungszeiten: Mo–Fr, außer Mittwoch 8.30–16 Uhr, Mi 8.30–14 Uhr
• Wohnungslose
Amt für Wohnen und Grundsicherung, Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Neues Rathaus · Andreas-Gayk-Straße 31 · 24103 Kiel · Gebäudeteil B, 2. Etage
Öffnungszeiten: Mo und Do 9–12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Frauenberatungsstelle & Tagestreff
Damperhofstraße 12 (Hinterhof) · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 40
E-Mail: [email protected], Sprechzeiten: Mo–Fr, außer Mi 8.30–13 Uhr
Zentrale Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose Männer (ZBS)
Fleethörn 61 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 11 · E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8.30–11.30 Uhr, Fr 8.30–11 Uhr, Mi geschlossen
74
Bodelschwingh-Haus – Übernachtung für Männer
Johann-Meyer-Straße 13 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 74
Van-der-Carmer-Haus – stationäre Hilfe für Frauen
Hasseer Straße 22 · 24113 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 44 60
HEMPELS e.V.
Schaßstraße 4 · 24103 Kiel · Clubcafe „Zum Sofa“ · Tel.: 0431 / 6 61 41 76 www.hempels-sh.de · Öffnungszeiten: Mo–So 16–22 Uhr
Tagestreff & Kontaktladen Kiel
Schaßstraße 4 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 30
• Hilfe für Frauen
Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsstelle sexuelle Gesundheit, Schwangeren- und
Schwangerenkonfliktberatung, Mutter-Kind-Stiftung
Fleethörn 18-24 · 24103 Kiel (Haus der Gesundheit) · Tel.: 0431 / 901-6666
E-Mail: [email protected]
Telefonische Sprechstunde: Di, Mi, Fr 9–11 Uhr
Offene Sprechstunde: Mo 9.30–13.30 Uhr · Do 13–16 Uhr und nach Vereinbarung
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.
Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen
Walkerdamm 1 · 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 67 88 30 · E-Mail: [email protected]
Frauenhaus Kiel
Beratungsstelle Lerche
Holstenstraße 88-90 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 67 54 78
Soforthilfe „Tag und Nacht“ unter Tel.: 0431 / 68 18 25
75
Kiel hilft
Frauenberatungs- und Fachstelle bei sexueller Gewalt – Frauennotruf Kiel e.V.
Dänische Straße 3-5 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 11 44
Mo 13–17 Uhr, Di–Fr 10–13 Uhr
KIK Kiel – Netzwerk bei häuslicher Gewalt
Tel.: 0431 / 67 54 78 · [email protected] · Helpline: 0700 / 999 11 444
Frauenberatungsstelle „Eß o. Eß“
Kurt-Schmuacher-Platz 5 · 24109 Kiel · Tel.: 0431 / 52 42 41
Frauen SUCHT Gesundheit e.V.
Holtenauer Straße 127 · 24118 Kiel · Tel.: 0431 / 6 15 49
Ihriss – Treffpunkt und Beratung für Frauen mit und ohne Psychatrieerfahrung
Jeßstraße 3 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 6 36 97
TIO – Treff- und Informationsort für Migrantinnen (Mädchen und Frauen) e.V.
Andreas-Gayk-Staße 8 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 67 17 78
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel
Muhliusstr. 67 · 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 55 47 66 · [email protected] · www.skf-kiel.de
Haus der Familie – Familienbildungsstätte Kiel e. V.
Lornsenstr. 12/14 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 2 48 90 44 · [email protected]
pro familia
Bergstraße 5 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 8 62 30 · [email protected]
donum vitae
Königsweg 9 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 6 61 32 35 · [email protected]
76
• Selbsthilfe für Arbeitslose
Arbeitsloseninitiative Kiel e.V. – Arbeitslosenzentrum
Iltisstraße 34 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 73 26 35 · [email protected]
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 10–13 Uhr, Di 10–13 Uhr und 15–18 Uhr, Do 15–18 Uhr
Infoladen / Sozialberatung
Hansastraße 48 · 24118 Kiel · Tel.: 0431 / 5 30 38 85
Beratung: Di 10–13 Uhr, Do 15–18 Uhr
Arbeitslosentreff 54°N 10°O – Katholische Propsteigemeinde St. Nikolaus
Rathausstr. 5 · 24103 Kiel · Tel. 0431 / 9 10 16
• Migrantinnen und Migranten
Amt für Familie und Soziales – Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel
Tel.: 0431 / 9 01-24 30 · [email protected]
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.30–12.30 Uhr und Do 14–17 Uhr
Forum für Migrantinnen und Migranten – AWO Kreisverband
Preetzer Straße 35 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 7 75 70-57 · [email protected]
Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle
für Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein
Sophienblatt 64a · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 2 00 11 50 · [email protected]
• Suchtberatung
Beratungsstelle für Alkoholkranke
Körnerstraße 7 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 47 41 · Notruf-Telefon: 0431 / 9 82 85 55
Anonyme Alkoholiker
Tel.: 0431 / 1 92 95
77
Kiel hilft
Die Frauensuchtberatung Schleswig-Holstein
Knooper Weg 49 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 6 15 49
Blaues Kreuz Suchtberatung
Wall 38 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 31 33
Claro Kontaktladen für Drogenabhängige
Boninstraße 47 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 1 37 92
Drogenhilfe und Beratung Kiel-Ost im Ev. Jugendgemeinschaftswerk Neumünster
Johannesstraße 48 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 73 57 30 oder 7 39 87 45
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel
Alter Markt 7 · 24103 Kiel · Tel.: 0431/2401212 oder 2401227
Sprechzeiten: Mo–Fr 8.30–12.30 Uhr, Mo 13.30–15.30 Uhr, Do 13.30–17 Uhr
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel
„Strom und Schulden“ in Gaarden
Preetzer Str. 52 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 2 20 70 40
Offene Sprechstunde: Mo u. Do 9.30–12.30 Uhr, Beratungstermine nach Vereinbarung
Guttempler-Jugendzentrum Kiel – Drogenberatungsstelle für Jugendliche
Damperhostraße 26 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 66 26
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel
„Strom und Schulden“ in Mettenhof
Kurt-Schumacher-Platz 7 im st@rtbüro 24109 Kiel · Tel.: 0431 / 2 20 92 97
Offene Sprechstunde: Mo 8.30–12 Uhr, Do 14–16.30 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatung nur für Mettenhofer Bürgerinnen und Bürger
Offene Sprechstunde: Mi 11–13 Uhr
Kieler Institut für Suchtprävention KIS
Königsweg 9 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 66 52 50
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel – „Strom und Schulden“ in Mitte
Stephan-Heinzel-Str. 2 · 24116 Kiel
Landesstelle gegen die Suchtgefahr für Schleswig-Holstein e.V.
Schauenburgerstraße 36 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 56 47 70
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. – Schuldnerberatung
Muhliusstraße 67 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 57 91 30
Sprechzeiten: Mo 9–12 Uhr, 14–16 Uhr · Di, Do, Fr 9–12 Uhr
Ev. Jugendgemeinschaftswerk – NMS Drogenhilfe und Beratung Kiel
Sophienblatt 73a · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 66 17 33
Psychiatrische Institutsambulanz Klinik der Fachklinik Heiligenhafen
Tiroler Ring 621-623 · 24147 Kiel · Tel.: 0431 / 17 40 55
78
• Schuldnerberatung
Suchtberatungs- und Therapiezentrum Kiel
Auguste-Viktoria-Straße 10-12 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 79 59 00
DRK Kreisverband Kiel e.V. – Schuldner- und Insolvenzberatung
Klaus-Groth-Platz 1 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 59 00 89 40 oder 59 00 89 47
Sprechzeiten: Mo–Do 8.30–15.30 Uhr · Di 8.30–17 Uhr · Fr 8.30–13 Uhr
Termine nach Vereinbarung
ZIP - Zentrum für integrative Psychiatrie gGmbH
Niemannsweg 147 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 99 00-2667 · [email protected]
DRK Schuldnerberatungsstelle
Blocksberg 23 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 90 08 40
79
Kiel hilft
Dezentrale Schuldnerberatung Kiel e.V.- Regenbogen
Zastrowstraße 2 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 67 82 92
Koordinierungsstelle Schuldnerberatung
Tel.: 0431 / 59 31 80
Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendinteressen
Andreas-Gayk-Straße 31 (Eingang A, C + D) · 24103 Kiel · [email protected]
Deutscher Kinderschutzbund – OV Kiel e.V. – Kinderschutz-Zentrum Kiel
Zastrowstr. 12 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 1 22 18-0 · kinderschutz-zentrum-kiel.de
• Menschen mit Behinderung
Amt für Familie und Soziales – Leitstelle für Menschen mit Behinderung
Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel · Tel.: 0431 / 9 01-3345
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8.30–12.30 Uhr, Do 8.30–12.30 Uhr und 14–17 Uhr
Selbsthilfekontaktstelle KIBIS
Königsweg 9 (Innenhof) · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 67 27 27
Sprechzeiten: Di 10–13.00 Uhr · Mi 10–12 Uhr · Do 14–17 Uhr
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.
Bezirksgruppe Kiel · Melanchthonstr. 31 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 67 68 11
Beratungssprechstunden: jeden 1. und 3. Mo im Monat von 10–12 Uhr
Kieler Gehörlosen Verein v. 1883
Hasseer Str. 47 · 24113 Kiel · [email protected]
Behindertenparkplätze in Kiel
Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel · Tel.: 0431 / 9 01-3345 /-3678 /-3277
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.3 –12.30 Uhr, Do 14–17 Uhr
und nach telefonischer Absprache
• Jugendhilfe
Amt für Familie und Soziales – Kinder- und Jugendhilfedienste
Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel · [email protected]
80
I.N.S.E.L. Jugendhilfe Kiel
Kladowweg 19 · 24111 Kiel · Tel.: 0431 / 69 69-734
Rückenwind – Kinder- und Jugendhilfe
Rendsburger Landstr. 222 · 24113 Kiel · Tel. 0431 / 64 21 58 oder 70 53 27 16
[email protected]
freiStil Beratungsstelle Kiel
Lützowstraße 6 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 8 88 61 69
kjhv Kinder- und Jugendhilfe-Verbund gGmbH – Flexible Hilfen
Klopstockstrasse 17 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 70 99 90 · [email protected]
Mobile Jugendhilfe
Hamburger Chaussee 92 · 24113 Kiel · Tel.: 0431 / 6902331 · mobile-jugendhilfe@
online.de
• Alleinerziehende
Referat für Gleichstellung – Forum für Alleinerziehende
Neues Rathaus (Eingang A) · Andreas-Gayk-Straße 31 · 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 20 56 · [email protected]
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Landesverband Schleswig Holstein
Muhliusstr. 67 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 57 91 50 · [email protected]
81
Das glückliche Ende
Schon lange haben wir nichts mehr
von Rebecca, Stefan und Celine gehört.
Das hat einen Grund. Einen guten
Grund. Stefan hat wieder einen Job.
Sogar einen, der viel besser bezahlt
ist, als der, den er zuletzt vor seiner
Arbeitslosigkeit hatte. Denn Stefan
hat sich während seiner Arbeitslosig­
keit weiter qualifiziert. Er ist jetzt
nicht mehr nur Helfer, sondern
„Fachkraft für Lager und Logistik“.
Stefan kennt sich jetzt mit Materialwirtschaft und Lagerwesen, Kommissionieren und Versand bestens aus. „Ich habe
sogar Aussicht, Schichtleiter zu werden“,
erzählt er Rebecca abends stolz. Marvin
runzelt die Stirn. „Wenn ich da arbeiten
müsste, würde ich den ganzen
Tag nur Gabelstapler fahren“,
ist er sich sicher. Seine Mutter
schüttelt den Kopf. „Wie du dir
das alles so vorstellst. Hast du eigentlich deine Mathe-Hausaufgaben schon fertig?“
82
83
Register
A
H
S
Alleinerziehende
28 ff., 81
Antrag 21, 30 ff.
Arbeitslosengeld I 8
Arbeitslosengeld II 8
Arbeitsvermittlung 22
Haus- und Wohneigentum 62
Haushaltsbuch 65
Haushaltsgemeinschaft 26
Haushaltsplan 66 ff.
Hotline 22
Schul- und KiTa-Essen 59
Schulausflüge 57, 59
Schulden 79
Schülerbeförderung 59
Schwerbehinderte
12, 13, 80
Selbsthilfe 77
Selbstständige 8
Sozialkaufhäuser 72, 73
Sozialticket 9, 23
Suchtberatung 77, 78
B
Bedarfsgemeinschaft 26
Bescheid 36 ff.
Bewerbung 43 ff.
Bewerbungsfoto 48
Bildungsgutschein 33
Bildungspaket 59
D
Kiel-Pass 70, 71
E
Eingliederung 31,32
Eingliederungsvereinbarung 31,32
F
Fahrtkosten 49
Fallmanagement 23
Frauenhilfe 75
Freibeträge 61,63
G
Geschäftsstelle
22, 25, 30
Gesundheitszeugnis 47
GEZ-Befreiung 70, 71
Grundsicherung für
Arbeitsuchende 8, 21
J
Jobbörse 35
Jugendhilfe 80
Kinderbetreuung 28 ff.
K
U
Kundenprofil 32
Umzug 50 ff.
Urlaub 25, 28
L
V
Lebenslauf 44, 46
Lebensmittelausgabe 73
Lebensversicherung 62
Leistungssachbearbeitung 22
Lernförderung 59
Vermittlungsbudget 34
Vermittlungsgutschein 30
Vermögen 26, 61 ff.
M
Mehrbedarf 25, 26
Miete 52, 53
Migranten/Migrantinnen 77
R
Regelsätze 35
Rehabilitanden 12
W
Wohnung 52 ff.
Wohnungslose 74
Wohnungssuche 55