Inkasso heißt Verantwortung. - BDIU Bundesverband Deutscher

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Inkasso heißt Verantwortung. - BDIU Bundesverband Deutscher
»Inkasso heißt
Verantwortung.«
JAHresBerIcHt
2013 | 2014
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.
Deutsche Inkasso Akademie GmbH
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JAHresBerIcHt
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
die letzten zwölf Monate haben unsere Branche vor einige Herausforderungen gestellt. Vor allem die Politik hat
mit vielen neuen Gesetzen dafür gesorgt, dass uns nicht
langweilig wurde, darunter – um nur einige zu nennen –
die Änderungen beim Verbraucherinsolvenzverfahren,
die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und nicht zuletzt natürlich vor allem die Regelungen zur Tätigkeit von Inkassounternehmen im sogenannten
»Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«.
Zu allen diesen Vorhaben hat der BDIU dezidiert seine
Meinung geäußert und sich für die Interessen der Wirtschaft eingesetzt. Denn Gläubiger sind darauf angewiesen, dass Inkassounternehmen deren berechtigte Forderungen durchsetzen können.
Die wichtigsten unserer Kommentierungen und Positionierungen aus dem vergangenen Jahr haben wir Ihnen in
dem vorliegenden Geschäftsbericht zusammengefasst.
Künftig richtet sich unser Blick immer stärker auch nach
Europa. Denn viele der Gesetze, die heute in Berlin beschlossen werden, wurden erst gestern in Brüssel diskutiert und letztlich initiiert – wie die aktuelle Debatte über
eine EU-Datenschutzgrundverordnung eindrucksvoll belegt. Hier Flagge zu zeigen und bei den Diskussionsprozessen schon frühzeitig auf die Interessen der Wirtschaft
hinzuweisen, ist unerlässlich.
Seit September ist mit Andreas Aumüller ein Vertreter des
BDIU an die Spitze der europäischen Inkassowirtschaft
gerückt. Als Präsident der Federation of European National Collection Associations (FENCA) verschafft er
auch den deutschen Unternehmen Gehör auf europäischer Ebene. Und auch unser nationaler Verband öffnet
sich weiter nach Europa. Seit Januar verantwortet der
BDIU die Administration der FENCA. Das bedeutet für
uns die Übernahme zusätzlicher Verantwortung – für die
Interessen unserer Mitgliedsunternehmen, aber auch für
die Interessen des Forderungsmanagements in Europa
insgesamt.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine informative
und abwechslungsreiche Lektüre mit diesem Jahresbericht.
Ihre
Wolfgang Spitz
Kay Uwe Berg
Präsident des
Bundesverbands
Deutscher
Inkasso-Unternehmen
Geschäftsführer des
Bundesverbands
Deutscher
Inkasso-Unternehmen
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
inhalt
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
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Das Inkasso-Jahr 2013/2014
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
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Deutsche Inkasso Akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
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Ausschüsse und Arbeitskreise des BDIU
»Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert
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Ein kleines Schwein macht Schule: Das Projekt »Schulschwein«
»Inkasso heißt Verantwortung.« || StandPUnKt
40
Inkasso: Große Bedeutung, aber trotzdem schlechter Ruf – Gastbeitrag von
MdB Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
»Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
»Inkasso heißt Verantwortung.« || PerSOnen
Präsidium und Geschäftsführung
Impressum
Herausgeber Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. || Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin
Telefon 030.206 07 36-0 || [email protected] || www.inkasso.de
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg VR 28841 B
V. i. S. d. P. Kay Uwe Berg
Redaktion Marco Weber, Kay Uwe Berg
Konzept + Gestaltung Nolte | Kommunikation
Bildnachweis Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
Das Inkasso-Jahr 2013/2014
daS Jahr 2013 brachte für die branche einSchneidende VeränderUngen. zahlreiche neUe
geSetze, darUnter die refOrm deS VerbraUcherinSOlVenzVerfahrenS, die refOrm der
SachaUfKlärUng in der zwangSVOllStrecKUng, die VOrbereitUng aUf SePa Und VOr allem
daS SOgenannte »geSetz gegen UnSeriöSe geSchäftSPraKtiKen«, zwangen die Unternehmen
zU teilS tief greifenden änderUngen ihrer geSchäftSPrOzeSSe Und dOminierten die POlitiSche
arbeit deS VerbandS.
Z
ur Jahreshauptversammlung des Bundesverbands
Deutscher Inkasso-Unternehmen vom 18. bis
20. April 2013 in der sächsischen Landeshauptstadt
Dresden kamen rund 500 Teilnehmer und Gäste aus
Wirtschaft, Politik, branchennahen Dienstleistern und
dem Ausland – genauso viele wie bei der sehr erfolgreichen Vorjahresveranstaltung in Berlin. Auf dem Plenum
zu Beginn des Kongresses, der mit einer Rede von Dresdens Bürgermeister Detlef Sittel eröffnet wurde, betonte
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz die Leistungsfähigkeit
der Branche. Inkassounternehmen bearbeiteten pro Jahr
fast 20 Millionen außergerichtliche Mahnungen, von
denen sie 80 Prozent einer Klärung zuführten. Die Pläne
für ein »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« bewertete Spitz in diesem Zusammenhang äußerst kritisch.
Das Gesetz könnte die Branche gefährden – und damit
auch die Produktivität der über eine halbe Million Auftraggeber aller Wirtschaftsbereiche, die auf die Zusammenarbeit mit professionellen Inkassodienstleistern angewiesen seien. Unterstützung kam von Gerhard Handke,
dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Er betonte, dass Groß- und Außenhandel ein starkes Interesse
daran haben, dass Inkassoverfahren auch in Zukunft
funktionieren.
Partnerland 2013 war Polen. Piotr Badowski, Präsident
des polnischen Inkassoverbands PZW, begrüßte am ersten Abend die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung
und stellte zudem in einem Workshop die besonderen
Herausforderungen vor, denen sich Inkassounternehmen
in Polen – dort übrigens eine bislang stetig wachsende
Branche – zu stellen haben.
4
Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des BGA, betont die
Bedeutung des Inkassowesens für die Wirtschaft
Ohnehin war der Blick über die Grenzen auf die Inkassopraxis in anderen Ländern ein Schwerpunkt dieser Veranstaltung. So wurde in Dresden der neue Praxisleitfaden
für grenzüberschreitendes Forderungsmanagement vorgestellt, den ein internationales Konsortium mit dem
BDIU an seiner Spitze im Auftrag der Europäischen
Kommission realisiert hatte.
Die Jahreshauptversammlung bot allen BDIU-Mitgliedern
sowie allen interessierten Forderungsmanagementexperten ein hochwertiges Kongressprogramm zur fachlichen
und praxisbezogenen Weiterbildung. Es deckte ein breites
Spektrum an inkassorelevanten Themen ab – angefangen
bei der aktuellen Gesetzgebung über Praxisworkshops,
etwa zum Telefoninkasso und zur Zwangsvollstreckung,
bis hin zum Inkasso für die öffentliche Hand.
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
Ein Höhepunkt war am zweiten Abend der
BDIU-Frühlingsempfang im Dresdner Albertinum. Forderungsmanager und Gäste aus
Politik und Wirtschaft tauschten sich in angenehmer Atmosphäre über aktuelle branchenrelevante Themen aus und erlebten in der international anerkannten Skulpturensammlung
des Albertinums Kunstwerke vom Beginn des
19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart.
Auf der Mitgliederversammlung wurden wichtige Weichenstellungen getroffen. Die Mitglieder wählten Petra
Rangen neu ins Präsidium. Axel Kulick, der bislang das
Amt nur kommissarisch ausgeübt hatte, wurde nun offiziell in der Nachfolge von Dirk Oelsner als Schatzmeister
des BDIU bestätigt.
Einstimmig verabschiedete das Gremium eine große Satzungsreform. Neben vielen redaktionellen Änderungen,
die vor allem der Straffung des über die Jahre leicht unübersichtlich gewordenen Dokuments dienten, ist eine
der bedeutendsten Neuerungen die Einführung einer
assoziierten Mitgliedschaft, mit der zum Beispiel die
Aufnahme von inkassorelevanten Dienstleistern oder ausländischen Inkassounternehmen ermöglicht wird. Voraussetzung für die Aufnahme ausländischer Inkassounternehmen ist, dass sie in einem nationalen Mitgliedsverband
des europäischen Inkassodachverbands FENCA oder der
internationalen Verbände ACA oder IACC organisiert
sind. Die assoziierten Mitglieder erhalten zwar ein Recht
zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des
BDIU, jedoch ist ihnen die Teilnahme
an den Mitgliederversammlungen verwehrt. Außerdem wurden einige Klarstellungen zum
Sanktionsmechanismus bei
satzungswidrigem Verhalten
getroffen. Das folgende
Eskalationsinstrumen-
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
Piotr Badowski (links), Präsident des polnischen Inkassoverbands,
spricht gemeinsam mit BDIU-Präsident Wolfgang Spitz zu den
Teilnehmern unserer Jahreshauptversammlung
tarium steht in einem solchen Falle zur Verfügung: die
Erteilung einer Auflage als niedrigstschwellige Sanktion,
gefolgt von einem Verweis, einer Geldbuße bis hin zum
Ausschluss aus dem BDIU. Die bisher in der Satzung festgeschriebene Höchstgrenze einer Geldbuße in Höhe von
10.000 Euro wurde aufgehoben, sodass allein die Grenze
des dreifachen Jahresbeitrags bestehen bleibt.
Eine Aufwertung erfuhren die themenbezogenen Arbeitskreise für Europa, die Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern sowie für Datenschutz, die somit in den Rang von
Ausschüssen erhoben wurden und explizit als Beratungsgremien des Präsidiums und der Geschäftsführung in der
Satzung genannt sind – neben dem zuvor bereits in dieser Rolle agierenden
Rechtsausschuss.
Die beeindruckende Fassade des
Albertinums in Dresden
Das Präsidium des BDIU
(von oben links):
Thomas Kohlmeier,
Hans-Joachim Leister,
Axel Kulick,
Kirsten Pedd,
Marion Kremer,
Andreas Aumüller,
Wolfgang Spitz,
Petra Rangen
und Geschäftsführer
Kay Uwe Berg
Mit großer Mehrheit beschloss die Mitgliederversammlung zudem eine grundlegend reformierte Beitragsordnung. Diese war auch erforderlich, um den in der Satzung neu eingeführten Regularien gerecht zu werden
(zum Beispiel der assoziierten Mitgliedschaft). Die Beitragsstrukturreform kommt in erster Linie kleineren Mitgliedsunternehmen zugute. Sie profitieren von um bis zu
13,75 Prozent reduzierten Beitragszahlungen. Mittlere
und größere Inkassounternehmen zahlen dagegen einen
moderaten Aufschlag. Zudem wurden neue Regeln für
Konzernvereinbarungen getroffen, die nicht zuletzt aufgrund der veränderten Branchenstruktur erforderlich geworden waren.
StrategieentwicKlUng
Im Geschäftsjahr 2013/2014 konzentrierte sich das
BDIU-Präsidium auf die künftige strategische Ausrichtung des Verbands. Dabei kristallisierte sich unter anderem die Frage heraus, wie der BDIU als Marke wahrgenommen wird, welche Kernkompetenzen dem Verband
zugeschrieben werden und wie es gelingen kann, diesen
Markenkern des BDIU auf dem Markt der Verbände besser und schärfer zu kommunizieren.
eine Aussage, die mit dem Verband fest in Verbindung
gebracht werden soll, nämlich: »Inkasso heißt Verantwortung.« In einem ersten Schritt wurden bereits einige
Kommunikationstools des BDIU mit dieser Aussage
versehen, unter anderem ist die Präsenz des Verbands
beim Branchendienst Xing seit März 2014 unter dieses
griffige Motto gestellt – und auch bei den Kommunikationsmaßnahmen rund um die Jahreshauptversammlung 2014 findet sich dieser Satz. Weitere Maßnahmen
sind geplant. So gibt es von Ende März bis zum Beginn
der Jahreshauptversammlung am 10. April 2014 eine
Neuauflage der vor eineinhalb Jahren in der Tageszeitung DIE WELT durchgeführten dreiteiligen AnzeigenImagekampagne. Darüber hinaus soll der Internetauftritt
des BDIU einem Relaunch unterzogen werden. Alle
Kommunikationsmaßnahmen sind eng verzahnt mit diesem Strategieprozess.
In diesem Zusammenhang besprach das Präsidium auch,
wie das 60-jährige Bestehen des BDIU, das der Verband
im Jahr 2016 feiern wird, kommuniziert werden soll.
Unter anderem ist ein Weltkongress, gemeinsam mit dem
Europaverband FENCA, in Berlin geplant; außerdem
soll es eine Festschrift geben.
»geSetz gegen UnSeriöSe
geSchäftSPraKtiKen«
Inkasso heißt
Verantwortung.
Das sogenannte »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« beschäftigte den BDIU auch in den vergangenen
zwölf Monaten intensiv. Kurz vor dem Ende der letzten
Legislaturperiode wurde es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Das Präsidium erörterte diese Fragen in zwei Workshops,
bei denen erste Wegmarken hin zu einer modernen Verbandsstrategie gesetzt wurden. Unter anderem definierte
man einen Claim, das heißt einen Satz beziehungsweise
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Aus Sicht der Branche ist dabei ein durchwachsenes
Fazit zu ziehen. Auf der einen Seite hat das Gesetz zwar
mehr Klarheit bei den Inkassokosten gebracht: Inkassokosten können demnach vom Schuldner, der sich in Verzug befindet, maximal bis zur Höhe der vergleichbaren
Anwaltsgebühren erstattet verlangt werden. Es ist zu
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
begrüßen, dass der Gesetzgeber hier für die längst überfällige Transparenz sorgt, indem er die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht eindeutig ins Gesetz schreibt. Dies ist maximal transparent und
damit gut für Wirtschaft wie Verbraucher.
Das Bundesjustizministerium hat sich allerdings die
Möglichkeit erhalten, durch eine Gebührenverordnung
das zu regeln, was »Privatpersonen« zu erstatten haben.
Dies würde jedoch das Ende der gerade geschaffenen
Klarheit bedeuten. Gleichwohl müsste der Bundestag
einer solchen Rechtsverordnung seine ausdrückliche Zustimmung erteilen.
Inkassodienstleister hätte dies vermutlich das wirtschaftliche Aus bedeutet. Dringender erforderlich als ein solcher
Kostendeckel ist laut BGA vielmehr »eine insgesamt effektivere Aufsicht über die Inkassounternehmen, also besserer Vollzug statt neuer Gesetze«. Der Handelsverband
Deutschland (HDE) unterstrich in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen für den Handel ist: »Gerade beim Kauf auf Rechnung ist der Händler darauf angewiesen, seine berechtigte
Forderung auch tatsächlich durchsetzen zu können. Steht
hierzu kein funktionierendes Inkassosystem zur Verfügung,
so muss der Händler darauf verzichten, den Kauf auf
Rechnung anzubieten, und kann den Kunden lediglich alternative Bezahlformen anbieten.«
Bis zur Verabschiedung des Gesetzes war es ein weiter
Weg. Die Wirtschaft insgesamt äußerte im Vorfeld Bedenken gegen einzelne Vorschläge zur Inkassoregulierung.
Am 15. Mai 2013 nahm BDIU-Präsidiumsmitglied Kirsten
Pedd als Sachverständige an einer Anhörung zu dem
Deren Wirksamkeit gegen unseriöse Inkassopraktiken
wurde bezweifelt, ganz im Gegenteil erwarteten einige
Branchen sogar Beeinträchtigungen für die seriöse Inkassotätigkeit und damit konkrete negative Folgen für ihre Umsätze. Der BGA zum Beispiel stellte fest: »Das vorwerfbare
Verhalten Einzelner, unzulässig hohe Vergütungen abzurechnen, kann nicht mit der Praxis einer ganzen Branche
verwechselt werden.« Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hielt zudem eine Kostendeckelung für ungeeignet, um »unseriöses Handeln zu verhindern«. Ein erster Gesetzentwurf hatte streitwertunabhängige Pauschalgebühren vorgesehen – für viele seriöse
Gesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags teil.
Pedd machte dabei deutlich, dass der BDIU das Ziel des
Gesetzentwurfs, unseriöses Inkasso einzudämmen, zwar
uneingeschränkt unterstützt. Sie stufte die im Gesetzentwurf vorgesehene Regulierung jedoch als ungeeignet ein,
um dieses Ziel zu erreichen. Die geplanten Kostenregelungen kritisierte sie als intransparent und rechtsunsicher
durch enorme Abgrenzungsschwierigkeiten (B2C versus
B2B, Mengeninkasso versus Einzelinkasso, Kleinforderungen versus größere Forderungen, Inkassomandat versus Anwaltsmandat). Stattdessen regte Pedd eine Anlehnung der
Inkassogebühren an die Systematik des Rechtsanwalts-
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
vergütungsgesetzes an, die – auch hinsichtlich der Nebenforderungen – gesetzlich festgeschrieben werden solle.
Insgesamt bestand bei der Anhörung unter den Sachverständigen, zu denen Vertreter verschiedener Verbände, der
Verbraucherzentralen und der Justiz gehörten, große Einigkeit beim Thema Aufsicht: Diese müsse gestärkt und
gestrafft werden. Die Informationspflichten wurden parteiübergreifend befürwortet, es bestand allerdings Bereitschaft, Übergangsfristen einzuräumen. Das beschlossene
Gesetz sieht denn auch eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2014 vor, in der die Branche in Absprache mit den
Auftraggebern die neuen Transparenzregeln umsetzen
kann – es sind unter anderem Anpassungen bei der
Software sowohl auf Auftraggeberseite als auch bei den
Inkassounternehmen erforderlich.
Wie von den Sachverständigen angeregt, steht die Anlehnung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten an die
Rechtsanwaltsgebührensätze nun auch im beschlossenen
Gesetz. Dies ist aus Sicht des BDIU nur zu begrüßen. Die
ebenfalls im Gesetz verankerte Möglichkeit einer Gebührenverordnung hat dagegen gleich mehrere Widerhaken.
Nicht nur, dass sie negative Folgen für die Inkassowirtschaft und die sie beauftragenden Branchen haben könnte,
da sich in vielen Fällen die Frage der Wirtschaftlichkeit
der Realisierung von Forderungen stellen könnte. Sie soll
nach dem Wortlaut des Gesetzes auch nur für registrierte
Inkassounternehmen, nicht aber für Inkassodienstleistungen gelten, die von Rechtsanwälten erbracht werden. Der
BDIU hält diese Weichenstellung nicht nur wirtschaftlich
für unsinnig und politisch für falsch, sondern verfassungsrechtlich für angreifbar. Das BDIU-Präsidium hat daher
beschlossen, bereits das Gesetz selbst und nicht erst eine
mögliche Verordnung von Verfassungsrechtlern auf seine
Vereinbarkeit überprüfen zu lassen.
Auch bei der Aufsicht gibt es Verbesserungen, die in wesentlichen Teilen auf Forderungen beruhen, die unter anderem der BDIU formuliert hat. So wird klargestellt, dass
die Aufsicht auch tatsächlich ausgeübt werden muss.
Das Gesetz besagt jetzt ausdrücklich, dass die Behörden die Befugnis haben, Auflagen zu erteilen, ebenso
wie die Möglichkeit, einen Betrieb komplett oder teilweise zu untersagen. Und schließlich sollen die Aufsichtsbehörden wieder die Möglichkeit erhalten, Betriebsprüfungen durchzuführen.
SCHLESWIGHOLSTEIN
MECKLENBURGVORPOMMERN
HAMBURG
BREMEN
NIEDERSACHSEN
BERLIN
BRANDENBURG
SACHSENANHALT
NORDRHEINWESTFALEN
SACHSEN
THÜRINGEN
HESSEN
RHEINLANDPFALZ
SAARLAND
Es bleibt abzuwarten, wie diese Befugnisse von den
völlig unterfinanzierten aufsichtsführenden Gerichten ausgeübt werden. Erste Rückfragen zu konkreten Fällen deuten allerdings an, dass sich in der
Praxis noch nichts zum Besseren gewendet hat.
Leider wird es auch bei der Zersplitterung der
Aufsichtslandschaft auf 79 Behörden in Deutschland bleiben. Vergleicht man die Aufsicht über
Inkassounternehmen mit derjenigen über Rechtsanwälte oder den Finanzdienstleistungssektor, ist ein
krasses Missverhältnis festzustellen. Mit fast 80 unterschiedlichen Stellen ist die Anzahl der Registrierungsbeziehungsweise Aufsichtsbehörden für Rechtsdienstleister unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu der Anzahl
landKarte i
BAYERN
Registrierungs-/
BADENWÜRTTEMBERG
Aufsichtsbehörden für
Rechtsdienstleister
Aufsicht über ca. 750 registrierte, aktive
Inkassodienstleister
8
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
SCHLESWIGHOLSTEIN
MECKLENBURGVORPOMMERN
HAMBURG
landKarte ii
BREMEN
NIEDERSACHSEN
Bundesanstalt für Finanz-
BERLIN
dienstleistungsaufsicht (BaFin)
BRANDENBURG
SACHSENANHALT
NORDRHEINWESTFALEN
Aufsicht über:
• 1.850 Banken
• 700 Finanzdienstleistungsinstitute
• 600 Versicherungsunternehmen
• 30 Pensionsfonds
• 6.069 inländische Fonds
• 78 KAGs
SACHSEN
THÜRINGEN
HESSEN
RHEINLANDPFALZ
SAARLAND
BAYERN
BADENWÜRTTEMBERG
SCHLESWIGHOLSTEIN
MECKLENBURGVORPOMMERN
HAMBURG
landKarte iii
BREMEN
Rechtsanwaltskammern/
NIEDERSACHSEN
BERLIN
Anwaltsgerichtsbarkeit
BRANDENBURG
SACHSENANHALT
Aufsicht über 161.821 Rechtsanwälte
NORDRHEINWESTFALEN
SACHSEN
THÜRINGEN
HESSEN
der zu beaufsichtigenden rund 750 aktiven Inkassodienstleister (vgl. Landkarte I). Diese Aufsicht könnte
wohl problemlos effektiver und vor allem zentraler gelöst werden. So ist zum Beispiel mit der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur eine einzige Behörde zuständig für immerhin 1.850 Banken,
700 Finanzdienstleistungsinstitute, 600 Versicherungsunternehmen und zahlreiche Fonds (vgl. Landkarte II).
Auch die Aufsicht über Rechtsanwälte ist wesentlich
straffer organisiert als diejenige über die Rechtsdienstleister. Denn nur einige wenige, in den Bundesländern
zentralisierte Behörden beaufsichtigen gut 160.000 Anwälte (vgl. Landkarte III).
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
RHEINLANDPFALZ
SAARLAND
BAYERN
BADENWÜRTTEMBERG
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
Eine Zentralisierung der Aufsicht über Rechtsdienstleister – entweder über die Schaffung einer Bundesbehörde
oder aber durch lediglich eine Behörde pro Bundesland –
hätte gleich mehrere Vorteile. So könnte eine einheitliche Handhabe gegenüber allen Inkassodienstleistern
hergestellt werden. Dies würde nicht nur für die (gegebenenfalls in einem Bundesland ansässigen) Inkassodienstleister eine erwünschte Gleichbehandlung mit sich
bringen, sondern würde auch für Verbraucher eine höhere Transparenz bedeuten. Auch könnte dann so effek-
tiver gegen schwarze Schafe vorgegangen werden, etwa
gegen Unternehmen, die mit der Erbringung von Inkassodienstleistungen werben und diese anbieten, ohne dabei
registriert zu sein. Bei einer Zentralisierung erhielten
die Behörden wohl auch endlich die personellen und
finanziellen Kapazitäten, um anlassbezogene Aufsichten
durchführen zu können. Der BDIU schlägt hierzu erneut
die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter
Beteiligung der Wirtschaft, der Verbraucherschützer und
der juristischen Praxis vor.
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz argumentierte
auf der Jahreshauptversammlung 2013 engagiert
für eine bessere Inkassoaufsicht
Bitte recht freundlich!
Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung auf der Treppe des
Dresdner Veranstaltungszentrums
10
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
»gUidelineS«-PrOJeKt
refOrm deS VerbraUcherinSOlVenzVerfahrenS
2013 realisierte der BDIU an der Spitze eines internationalen Konsortiums einen »Praxisbezogenen Leitfaden zum Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 das Gesetz zur
grenzüberschreitenden Bonitäts- und Forderungsmanage- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und
ment«. Auftraggeber war die Europäische Kommission. zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet. Es entDer Leitfaden richtet sich an kleine und mittlere Unter- hält Regelungen zur Verkürzung und Umgestaltung des
nehmen in ganz Europa und liefert Tipps, wie sie bei Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Öffnung des Plangrenzüberschreitenden Geschäften ihre Ansprüche durch- verfahrens für Verbraucherinsolvenzverfahren sowie zur
setzen können. Gleichzeitig soll er dazu ermuntern, die Stärkung der Gläubigerrechte (so wird zum Beispiel das
Chancen, die in Geschäftsbeziehungen mit Partnern in an- Versagungsverfahren vereinfacht). Um das Restschuldderen europäischen Ländern schlummern, für die eigene befreiungsverfahren bereits nach drei oder fünf Jahren
Unternehmung zu nutzen. Er beantwortet Fragen wie: vorzeitig zu beenden, müssen Schuldner innerhalb
Welche vorbeugenden Maßnahmen gibt es, um Zahlungs- dieses Zeitraums eine Mindestquote der Gläubigerverzug und -ausfall zu vermeiden? Wie können die Pro- forderungen erfüllen oder zumindest die Verfahrenszesse im eigenen Unternehmen dafür optimiert werden? kosten begleichen. Im Übrigen bleibt es bei der bereits
Wie reagiert man richtig, wenn Kunden im Ausland nicht vorher gültigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahzahlen? Welche bestehenden europäischen Maßnahmen rens von sechs Jahren. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2014
zum Forderungseinzug gibt es? Er liefert konkrete Tipps, in Kraft.
wie Angebote an ausländische Kunden gestaltet werden können, wie AGB zu formulieren
sind und was beim Erstellen von Rechnungen
BDIU-Geschäftsführer
zu beachten ist.
Kay Uwe Berg referierte bei
einem EU-Seminar zu grenzüberschreitendem Forderungsmanagement
Neben dem BDIU zeichneten die Mitgliedsunternehmen
EURO-Inkasso, EOS und infoscore Forderungsmanagement sowie der europäische Inkassodachverband
FENCA für die Entwicklung des Leitfadens verantwortlich.
In einer Seminar-Roadshow in allen EU-Mitgliedstaaten
wird der Leitfaden den Unternehmen vor Ort vorgestellt.
Am 23. Mai 2013 lud die Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie, zu einem solchen Seminar nach Berlin ein, bei dem unter anderem
BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg referierte.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
Der BDIU hatte zuvor an den Sitzungen der Arbeitsgruppe
der »Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
des Deutschen Anwaltvereins« teilgenommen und sich
aktiv beteiligt. Die AG wurde von dem RiAG Guido
Stephan geleitet und ist daher auch als »Stephan-Kommission« nicht nur in Fachkreisen bekannt geworden. Auf
Gläubigerseite waren neben dem BDIU die Seghorn Inkasso GmbH, die deutsche Kreditwirtschaft, die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V., Rechtsanwälte
Seiler, die Finanzverwaltung sowie die Bundesagentur für
Arbeit (Forderungsmanagement) in den Sitzungen vertreten. Von Schuldnerseite nahmen die Arbeitsgemeinschaft
11
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
Schuldnerberatung der Verbände sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. an den Sitzungen
teil. Vorwiegend Schuldnerinteressen vertraten in den Sitzungen auch die teilnehmende Marianne von Weizsäcker
Stiftung sowie die Arge »Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein«.
Nach intensiven Beratungen konnten sich die Interessenvertreter von Gläubiger- und Schuldnerseite auf einige
Eckpunkte verständigen, die in eine gemeinsame Erklärung sowie ein Eckpunktepapier mündeten. Wichtigste
Forderung war dabei eine Stärkung des (außer)gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Während des laufenden Gesetzgebungsvorhabens war zwischenzeitlich
eine Streichung der Regelungen zur Zustimmungsersetzung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
geplant. Dazu kam es glücklicherweise nicht, sodass
eine Schwächung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht zu befürchten ist und dieser entsprechend
dem Vorhaben der »Stephan-Kommission« weiter gestärkt werden kann.
Die Teilnehmer der AG kamen in den Sitzungen überein,
dass es neben gesetzlichen Änderungen auch standardisierter Pläne zur Durchführung des außergerichtlichen
Einigungsversuchs bedürfe. Die Beteiligten entwickelten
daher ein Musterformular für die Anzeige der Durchführung eines Schuldenregulierungsverfahrens, das zunächst
für den Fall einer entsprechenden gesetzlichen Änderung
gemäß dem von der Kommission erstellten Eckpunktepapier erstellt worden ist.
Zudem wurden angesichts dessen, dass der außergerichtliche Plan keinerlei Zwängen unterliegt, ein derartiger Plan in der Regel aber mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten aufweist, bestimmte Vertragsklauseln in
»Allgemeinen Geschäftsbedingungen« zusammengefasst, die allerdings genügend Spielraum für individuelle
Vereinbarungen beinhalten. Eine strukturierte Bearbeitung und Prüfung der Pläne sowohl von Schuldner- als
auch Gläubigerseite beziehungsweise deren Vertretern
sollen durch die geschaffenen Klauseln ermöglicht
werden.
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eU-datenSchUtzgrUndVerOrdnUng
Der BDIU hat den in den vergangenen zwölf Monaten
stattgefundenen Diskussionsprozess um die Einführung
einer europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung
gemeinsam mit dem europäischen Inkassodachverband
FENCA sehr kritisch begleitet. Aus Sicht des BDIU ergeben sich aus den geplanten Vorschlägen zur europaweiten
Datenschutzregelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So könnte die Umsetzung der bisher bekannten
Vorschläge den Forderungseinzug für Gläubiger erheblich
erschweren.
Bestätigung für diese Kritik kommt durch ein verfassungsrechtliches Gutachten, das der BDIU im Herbst veröffentlicht hat. Autoren sind die IT- und Medienrechtsexperten
Professor Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Professor Noogie C. Kaufmann
(ebenfalls Münster). Die Kernaussage ihres Gutachtens
lautet: Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verstößt sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches
Verfassungsrecht. Der vorliegende Entwurf der EUVerordnung verletzt eklatant die Berufsfreiheit von
Inkassounternehmen und verstößt somit gegen das deutsche Grundgesetz, konkret gegen Artikel 12 Abs. 1. Noch
schlimmer träfe es vermutlich die Auskunfteien, denn
der Verordnungsentwurf entzöge ihnen weitgehend die
Grundlage für ihre Arbeit. Weiterhin missachten die Verordnungsvorschläge europäische »verfassungsrechtliche«
Vorgaben. So werden unter anderem der Wesentlichkeitsgrundsatz aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Subsidiaritätsgrundsatz aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV)
verletzt. Zudem wäre der Erlass einer europaweit gültigen
Verordnung unverhältnismäßig, um die damit zu erreichenden Ziele, nämlich den besseren Schutz personenbezogener Daten, zu erreichen. Eine Regelung mittels Richtlinie, die von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt
werden müsste, wäre maßvoller und diente dem Erreichen
eines europaweit höheren Datenschutzstandards auch
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen in den jeweiligen EU-Staaten besser.
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
Der BDIU kommunizierte die Ergebnisse des Gutachtens auf breiter Basis und nutzte dafür auch die
europäischen Kommunikationskanäle des Dachverbands FENCA. Auszüge aus dem Gutachten sind in
englischer, französischer und spanischer Sprache abrufbar. Wie es mit der Datenschutzgrundverordnung
weitergehen wird, ist bei Erscheinen dieses Jahresberichts unklar. Voraussichtlich wird sich die EU erst
wieder nach den Europawahlen im Mai konkret mit
dem Thema beschäftigen. Der BDIU und der Europaverband FENCA werden sich weiterhin dafür
einsetzen, dass eine notwendige Modernisierung des
europäischen Datenschutzes nicht auf dem Rücken der
Wirtschaft und den berechtigten Interessen der Gläubiger
ausgefochten wird.
deUtScher PriVatinSOlVenztag
Am 25. Oktober 2013 fand in München der Deutsche
Privatinsolvenztag statt. Er bot einen institutionellen Rahmen zur gemeinsamen Diskussion und Arbeit für alle von
einer Insolvenz Betroffenen: Gläubiger, Schuldner, Berater,
Insolvenzverwalter und Treuhänder, Justiz und Wissenschaft.
Der BDIU war mit Referenten vertreten. Beim Thema
»Die neue Rolle des Insolvenzverwalters im Entschuldungsverfahren« diskutierte unter anderem BDIU-Rechtsausschussmitglied Ulrich Jäger. Außerdem sprach er in
einer Diskussionsrunde zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens.
dialOg mit SchUldnerberatern
Immer wieder wird die Beschwerdestelle des BDIU zu
Streitfällen angerufen, oftmals von Schuldnerberatungsstellen, die die Interessen eines Verbrauchers vertreten. Viele
Probleme lassen sich auf diesem Wege einvernehmlich
lösen. Mitte Juni 2013 bedankte sich eine Schuldnerberatung, die zum Deutschen Familienverband gehört, ausdrücklich für eine solche Vermittlung durch den BDIU. In
einem konkreten Fall konnte sie für einen Schuldner einen
Vergleich aushandeln, der sodann von allen Gläubigern angenommen wurde. »Ohne Ihre Hilfe hätten wir diesen Erfolg wohl nicht verbuchen können«, so die Schuldnerberatung in ihrem Brief an die BDIU-Geschäftsstelle.
Am 20. Juni 2013 referierte BDIU-Pressesprecher Marco
Weber bei einer Weiterbildungsveranstaltung des Fachzentrums Schuldnerberatung Bremen über die Arbeit von Inkassounternehmen und die Bedeutung des BDIU für die
Branche insgesamt. Dabei stellte er insbesondere die Mittlerrolle vor, die Inkassounternehmen zwischen Gläubiger
und Schuldner ausüben, und skizzierte, wie Verbandsmitglieder den Forderungseinzug in der Praxis durchführen.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
BDIU-Pressesprecher Marco Weber
sprach mit Schuldnerberatern über die
Arbeit von Inkassounternehmen
Die Schuldnerberater erfuhren von der beruflichen Aufsicht, die der BDIU über
seine Mitgliedsunternehmen
ausübt, sowie von der Möglichkeit, sich als Vertreter von Schuldnern mit Fragen zur
Inkassotätigkeit von Mitgliedsunternehmen zur Klärung
an die BDIU-Geschäftsstelle zu wenden.
An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an,
in der die Teilnehmer über ihre teils positiven, teils negativen Erfahrungen mit Inkassounternehmen berichteten.
Die Veranstaltung fand in den Räumen der Bundesakademie für Kirche und Diakonie in Berlin-Pankow statt. Hier
ist das Fachzentrum Schuldnerberatung mindestens einmal pro Jahr zu Gast, um in einem mehrtägigen Seminar
angehende sowie erst seit Kurzem aktive Schuldnerberater
auf ihre Tätigkeit vorzubereiten. Der Austausch mit Vertretern des BDIU gehört dabei schon seit einigen Jahren
zu den festen Programmpunkten dieser Weiterbildungsveranstaltung.
StiftUng datenSchUtz
Der BDIU übernahm im vergangenen Jahr gemeinsam
mit dem Verband der Handelsauskunfteien einen Sitz im
Beirat der Stiftung Datenschutz. Die Stiftung wurde 2013
neu gegründet und hat ihren Sitz in Leipzig. Ihr Ziel ist
es, die Sensibilität für den Wert von Privatheit und Daten
zu steigern und mehr Wissen über die Möglichkeiten eines
vorsichtigen Umgangs mit persönlichen Informationen zu
schaffen.
Im Mai 2013 fand das erste Treffen des Beirats der Stiftung
Datenschutz statt. Die öffentliche Auftaktveranstaltung der
Stiftung erfolgte im Rahmen des »Tages der Stiftung
Datenschutz« am 27. November 2013 in Berlin.
13
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
mOnica SchOOP
Seit 20 Jahren beim bdiU
hend zahlungsschwachen Kunden Teilzahlungen oder
geänderte Zahlungsziele vereinbart worden sind. Dem
Gläubiger wird dann oftmals unterstellt, dass ihm eine
drohende Zahlungsunfähigkeit seines Kunden und eine
mögliche Benachteiligung anderer Gläubiger bekannt
waren. Für viele Unternehmen entstehen so Rückforderungs- und Zahlungsrisiken in enormen Größenordnungen, obwohl durch derartige Rückzahlungsvereinbarungen und die damit verbundene Fortbelieferung gerade
erreicht werden soll, dass sich ein krisengefährdetes
Unternehmen stabilisiert und seine wirtschaftliche Krise
zusammen mit seinen Lieferanten meistert.
Gemeinsam mit dem BGA hatte der BDIU die Politik im
vergangenen Jahr dazu aufgefordert, bei § 133 InsO nachzubessern. Beide Verbände wollten Neuformulierungen
im Gesetz, die erreichen, dass von Insolvenzanfechtungen
zukünftig nur noch diejenigen Fälle betroffen sind, in
denen es einem Schuldner nicht auf die Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten, sondern vielmehr auf die Vereitelung der Ansprüche anderer Gläubiger oder die Bevorzugung einzelner Gläubiger ankommt. Dies würde den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Beteiligten entsprechen.
BDIU-Präsident Spitz bedankte sich bei Monica Schoop
Monica Schoop, juristische Referentin des BDIU, beging
Anfang September 2013 ihr 20-jähriges Betriebsjubiläum.
Sie startete ihre Tätigkeit für den BDIU 1993 noch in der
Hamburger Geschäftsstelle und ist seitdem ununterbrochen für den Verband und dessen Mitgliedsunternehmen
tätig.
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz sprach ihr im Namen des
ganzen Verbands dazu seine Glückwünsche aus. Er betonte, dass der Verband und die Mitgliedsunternehmen
immer auf den Rat und die juristischen Hilfestellungen von
Monica Schoop zählen können. »Ich weiß aus Gesprächen
mit vielen Mitgliedern, dass diese Ihren Rat und Ihre juristische Hilfestellung sehr zu schätzen wissen und dass
sich schon alleine aufgrund Ihrer Unterstützung für diese
Inkassounternehmen die Mitgliedschaft im BDIU lohnt«,
so Spitz.
VOrSatzanfechtUngen nach
§ 133 inSO aUf dem PrüfStand
Ein Ärgernis für Gläubiger ist die Zunahme sogenannter
Vorsatzanfechtungen durch die Insolvenzverwalter. Die
jüngere BGH-Rechtsprechung hat in der Praxis dazu geführt, dass die rechtssichere Rückführung offener Forderungen erheblich erschwert wird. Dadurch kommt es vor,
dass Firmen Gelder an Insolvenzverwalter zurückführen
müssen, die sie zum Teil vor bis zu zehn Jahren von ihren
Kunden erhalten haben. Begründet wird dieses Rückzahlungsverlangen nicht selten damit, dass zwischen dem
Gläubigerunternehmen und seinem oft nur vorüberge-
14
In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich Union und
SPD Ende 2013 darauf, »das Insolvenzanfechtungsrecht
im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand«
zu stellen.
Der BDIU begrüßt das. Gemeinsam mit dem BGA, dessen Mitglied der Inkassoverband ist, will die Branche nunmehr die Einhaltung der der Wirtschaft versprochenen
Gesetzesänderungen konstruktiv-kritisch begleiten.
bdiU zU gaSt bei KOnferenz
deS nOrwegiSchen
inKaSSOVerbandS in berlin
Vom 17. bis 18. Oktober 2013 traf sich der norwegische
Inkassoverband NIF zu seiner Mitgliederkonferenz in
Berlin. Was auf den ersten Blick etwas unüblich erscheint,
erklärt sich dadurch, dass der NIF traditionell zweimal
im Jahr zu seinen Konferenzen zusammenkommt – und
sich zu einem dieser Termine immer im Ausland trifft.
Nach Berlin kamen diesmal rund 90 Teilnehmer, darunter
Mitgliedsunternehmen des norwegischen Verbands sowie
branchennahe Dienstleister, vor allem von Softwareunternehmen.
Marco Weber und Inga Leffers vertraten den BDIU und
stellten die Öffentlichkeitsarbeit des deutschen Verbands
sowie dessen Engagement auf europäischer Ebene vor.
Reges Interesse zeigte der NIF an den Erfahrungen des
BDIU in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der NIF
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht
will sich in dieser Hinsicht neu aufstellen und blickt
daher neugierig auf den deutschen Verband und seine
Expertise.
Eine so aktive Pressearbeit, wie der BDIU sie leistet, hat
sich im NIF noch nicht durchgesetzt. Mit seinen 65 Mitgliedsfirmen ist der NIF allerdings auch deutlich kleiner
als der BDIU. Diese Mitglieder decken gleichwohl 95 Prozent des Marktvolumens im norwegischen Inkassomarkt
ab. Der BDIU zeigte auf, welche Kommunikationsmaßnahmen langfristig zu einer Verbesserung des Images der
Branche führen können. Hierzu zählen neben den regelmäßigen Pressemitteilungen die Pressekonferenzen, die
der BDIU zweimal im Jahr durchführt und die eine große
mediale Reichweite erzielen, sowie das externe Magazin
des BDIU, »Die Inkassowirtschaft«, aber auch der BDIUGeschäftsbericht und die aktive Nutzung der sozialen
Netzwerke wie Xing und Twitter.
Besonderes Interesse zeigten die Norweger an dem Projekt
»Schulschwein«. Das unternehmensunabhängige Projekt wurde im Jahr 2011 von Rechtsanwältin Stephanie
Schmid und Fotografin Diana Bartl initiiert. Bereits ab
der ersten Klasse soll Grundschülern ein bewusster Umgang mit Geld und Konsum beigebracht werden.
Thor A. Andersen, Generalsekretär des NIF, zeigte sich
sehr zufrieden mit der Konferenz. »Es ist natürlich immer
hilfreich, Input von außen zu bekommen. Wir wollen aktivere Pressearbeit leisten und so die mediale Darstellung
der Branche in Norwegen mitgestalten. Anregungen zu
bekommen, dass dies möglich ist und bereits von Partnerverbänden erfolgreich durchgeführt wird, motiviert
und ermutigt uns, dieses Projekt anzugehen.«
fenca
Das europäische Engagement des BDIU hat im abgelaufenen Geschäftsjahr enorm an Fahrt aufgenommen.
Dies ist nicht zuletzt der Wahl von Andreas Aumüller
zum Präsidenten des Dachverbands FENCA
geschuldet. Die Delegierten der Federation
of European National Collection Associations wählten den 59-jährigen Unternehmer
auf ihrem Jahreskongress Ende September
im italienischen Taormina einstimmig an die
Spitze der europäischen Inkassowirtschaft.
Aumüller ist seit fast 20 Jahren auch Mitglied im Präsidium des BDIU. Zuvor war
Aumüller als Schatzmeister im Board der
FENCA aktiv.
Andreas Aumüller in seiner Rolle als Schatzmeister wird
Piotr Badowski aus Polen, der bereits vorher dem FENCABoard angehört hatte. Neu in das Gremium wurde der
Österreicher Walter Koch berufen, der im FENCA-Board
nun für Sonderaufgaben verantwortlich ist.
Eine der ersten Entscheidungen des neuen Boards war
es, das Büro der FENCA von Brüssel nach Berlin zu verlegen. Seit Januar 2014 kümmert sich die Geschäftsstelle
des BDIU daher nun auch um die Administration der
FENCA. Unter anderem beim Außenauftritt des Europaverbands hat es seitdem Veränderungen gegeben. Die
FENCA hat ein neues, moderneres Logo bekommen,
und der E-Mail-Newsletter erscheint seit Anfang des
Jahres in einem neuen, aufgeräumten Layout. Auch die
Präsentation für den FENCA-Kongress, der Ende September 2014 im kroatischen Dubrovnik stattfinden wird,
ist entsprechend angepasst worden.
Zuständig für alle organisatorischen Fragen ist nun Inga
Leffers, die seit Anfang Januar neue europapolitische
Referentin des BDIU ist. Gemeinsam mit BDIU-Pressesprecher Marco Weber kümmert sie sich auch um die
Kommunikation des Europaverbands.
Auf der politischen Agenda der FENCA stehen weiterhin wichtige Themen wie zum Beispiel die europäische
Datenschutzgrundverordnung und andere inkassorelevante Vorhaben der Europäischen Union.
Neuer Vizepräsident ist Peter Wallwork aus
Großbritannien. Ivo Klimeš aus der Tschechischen Republik wurde in seiner Funktion
als Generalsekretär bestätigt. Nachfolger von
So sieht die neue Spitze der europäischen Inkassowirtschaft aus (von links):
Walter Koch (Österreich), Piotr Badowski (Polen), Andreas Aumüller (Deutschland),
Ivo Klimeš (Tschechische Republik) und Peter Wallwork (Großbritannien)
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
15
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
Deutsche Inkasso Akademie
die deUtSche inKaSSO aKademie gmbh (dia) blicKt alS 100-PrOzentige
tOchtergeSellSchaft deS bUndeSVerbandS deUtScher inKaSSO-Unternehmen
erneUt aUf ein erfOlgreicheS geSchäftSJahr zUrücK.
D
reh- und Angelpunkt war auch 2013 wieder das
Sachkundeprogramm der Akademie. Es richtet sich
sowohl an angehende Inkassounternehmer, die nach erfolgreicher Absolvierung eines DIA-Sachkundelehrgangs
(SKL) eine Registrierung als Inkassodienstleister anstreben, als auch an bereits registrierte Inkassounternehmer
sowie Inkassomitarbeiter in Leitungsfunktion, die sich über
aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung anhand praxisnaher Beispiele informieren wollen.
Abgerundet wird das Sachkundeangebot durch den Intensivlehrgang »Inkassowissen kompakt« sowie das Auffrischerseminar »Sachkunde-Update«. Der Intensivlehrgang
»Inkassowissen kompakt« zielt vor allem auf Inkassomit-
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arbeiter, die in ihrem Unternehmen eine Leitungsfunktion
ausüben, und vermittelt ihnen die juristischen und praxisrelevanten Grundlagen der Inkassotätigkeit. 2013 fand »Inkassowissen kompakt« im Frühjahr in Hannover statt. Aufgrund der hohen Nachfrage sind für 2014 sogar zwei Termine bereits fest eingeplant, und zwar Ende März in Köln
sowie Anfang Oktober in Berlin. Das »Sachkunde-Update«,
das jedes Jahr im November in Koblenz angeboten wird,
ist ein Angebot für ehemalige SKL-Teilnehmer, die ihr Inkassowissen auffrischen wollen sowie Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuer Gesetzgebung suchen.
Neben der fachlichen Ebene sind die Sachkundelehrgänge
regelmäßig auch ein inspirierendes Forum zum Erfah-
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
rungsaustausch. So war 2013 der Besuch des Lehrgangs
für zwei Teilnehmerinnen die Basis, um ein gemeinsames
Inkassounternehmen zu gründen.
Insgesamt nutzten im vergangenen Jahr über 100 Teilnehmer das Sachkundeprogramm der DIA. Neben Existenzgründern gehörten dazu Geschäftsführer bereits bestehender Inkassounternehmen, Assistenten der Geschäftsführung, Team-, Abteilungs- und Gebietsleiter und
Prokuristen, aber auch Sachbearbeiter von Inkassounternehmen der unterschiedlichsten Größe aus ganz
Deutschland.
dere was die transparente Abrechnung von Inkassokosten
betrifft, die notwendige Anpassung von Software sowie
die erforderlichen Absprachen mit der Auftraggeberseite,
um die ab November 2014 geltenden Darlegungs- und
Informationspflichten zu erfüllen. Die DIA-Referenten
zeigten den Teilnehmern der Seminare – nicht zuletzt in
Absprache mit dem BDIU – Handlungsmöglichkeiten
und Handlungszwänge, die die Umsetzung des neuen Gesetzes mit sich bringt, und gaben den Teilnehmern umfassenden Raum zur Diskussion. Für den BDIU als »Mutter«
der DIA wiederum sind diese Seminare eine wichtige Informationsbasis für Gespräche sowohl mit der Politik als
auch mit der Wirtschaft und Vertretern des Verbraucherschutzes, damit insbesondere die Darlegungs- und Informationspflichten mit dem Ziel größtmöglicher Transparenz für alle Beteiligten optimal umgesetzt werden
können.
Gut besucht waren auch zwei Workshops zu SEPA. Die
Umstellung der Bezahlverfahren auf den gemeinsamen
europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) sollte ursprünglich bereits zum 1. Februar
2014 in Kraft treten. Davon sind selbstverständlich auch
viele Inkassoprozesse betroffen. Die EU hat zwar zwischenzeitlich die Übergangsphase bis zur definitiven Einführung von SEPA um sechs Monate bis zum 1. August
2014 verlängert. Allerdings haben nicht zuletzt die Seminare der DIA – flankiert durch umfassende Mitgliederinformationen vonseiten des BDIU in seinen internen Kommunikationskanälen – dazu beigetragen, dass die Branche
bereits lange vor dem ursprünglich vorgesehenen Einführungsdatum auf die neuen europäischen Vorschriften umgestellt hatte.
wachSende nachfrage
nach weiterbildUng
rOadShOwS alS neUe
infOrmatiOnSSäUle
Darüber hinaus bot die Inkassoakademie auch 2013 wieder viele offene Seminare an, mit denen sich BDIU-Mitglieder und andere Interessenten für aktuelle Herausforderungen wappnen konnten – zum Beispiel zu neuen
Gesetzen, sich ändernder Rechtsprechung oder sich wandelnden Voraussetzungen im Markt allgemein. Dabei nahmen Informationsveranstaltungen rund um das sogenannte »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« eine
zentrale Rolle ein. In diversen Workshops informierten
sich Mitgliedsunternehmen des BDIU, wie die Regelungen des Gesetzes in der Praxis umzusetzen sind, insbeson-
Fast 150 Teilnehmer informierten sich bei von der DIA
angebotenen Roadshow-Veranstaltungen in ganz Deutschland über die inkassorelevanten Auswirkungen der im letzten Jahr in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung in
der Zwangsvollstreckung. Mitglieder des BDIU-Rechtsausschusses vermittelten praxisnah und anhand konkreter
Beispiele, wie Vollstreckungsprozesse künftig nach den
neuen Regeln funktionieren. Im Erfahrungsaustausch und
in mitunter durchaus lebhaften Diskussionen erörterten
die Teilnehmer, wie zum Beispiel die neuen Recherchemöglichkeiten Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
Ansprüche helfen können. Ein Fazit der Roadshow
könnte lauten: In der Reform ist vieles gut gemeint, in
der Praxis allerdings hat es doch einige Anlaufschwierigkeiten gegeben. Auch sind längst noch nicht alle Möglichkeiten, die die Reform der Sachaufklärung nun bei
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bietet, allen Beteiligten im erforderlichen Umfang bekannt. Die RoadshowSeminare der Inkassoakademie aber haben dazu beigetragen, dass der Kenntnisstand zumindest unter den
Akteuren unserer Branche erheblich besser geworden ist.
Nicht zuletzt wegen des großen Erfolgs dieser Veranstaltungsreihe legte die DIA Anfang 2014 ein neues Roadshow-Programm auf, diesmal zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Thematik ist hochaktuell:
Zwar wurde die Reform bereits im Sommer vergangenen
Jahres beschlossen. Die Änderungen treten aber erst zum
1. Juli 2014 in Kraft. Auf Gläubiger und Inkassounternehmen mit Privatschuldnern, die sich in Insolvenzverfahren
befinden, kommen daher viele Änderungen zu. Im
Februar 2014 fanden drei Roadshow-Seminare in Köln,
Kassel und Hamburg statt, im März gab es einen Zusatztermin in Leipzig. Die Inhalte wurden vom BDIURechtsausschuss erstellt, insbesondere von Ulrich Jäger,
der ein weit über die Branche hinaus anerkannter Experte auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ist. Da die Veranstaltungen nicht zuletzt einen hohen Servicecharakter
für BDIU-Mitglieder haben, bot die DIA sie zu einem
stark vergünstigten Preis von nur 125 Euro pro Person
an (der reguläre Tarif für ein eintägiges DIA-Seminar
liegt bei 345 Euro beziehungsweise 445 Euro für NichtBDIU-Mitglieder). Jäger schilderte aus dem Blickwinkel
der Praxis, welche Neuregelungen im Detail auf die Gläubiger zukommen, und zeigte Handlungs- beziehungsweise Verhaltensoptionen auf. Aktuelle und künftig zu
erwartende Rechtsprechungen und Probleme hinsichtlich insolvenzrechtlicher Anfechtungen rundeten die
Veranstaltungen ab.
Im Sommer 2013 fand in Berlin ein gut besuchtes Seminar
zur »Öffentlichkeitsarbeit für Inkassounternehmen« statt.
Kommunikationsverantwortliche sowie Inhaber und Geschäftsführer von Branchenunternehmen der unterschiedlichsten Größenordnungen aus ganz Deutschland informierten sich insbesondere darüber, wie die Branche auf
Krisen strategisch und taktisch klug reagieren kann. Zahlreiche Beispiele wurden diskutiert – anhand von Artikeln,
TV- und Radiobeiträgen sowie Diskussionen auf SocialMedia-Kanälen zu einzelnen Inkassofällen, die dann oft
sehr kritisch und durchaus emotional fordernd hinterfragt
werden, aber auch bei Kommunikationsanstrengungen zu
Metathemen der Branche wie zum Beispiel dem Imageaufbau von Inkassounternehmen oder der Abgrenzung gegenüber Abzockern und dubiosen Geschäftemachern.
Wichtig in diesem Zusammenhang war auch ein Gespräch, das die Seminarteilnehmer mit Thomas Exner,
Leiter der Wirtschaftsredaktion und stellvertretender
Chefredakteur der Tageszeitung DIE WELT, führen
konnten. Dazu besuchten die Teilnehmer die Redaktionsräume der WELT im Hochhaus des Axel-Springer-Ver-
Kathleen KranhOld,
teamleiterin,
hermann bOSch inKaSSO
Und beratUng Kg, erfUrt
Mir gefällt das Roadshow-Konzept sehr
gut. Dadurch, dass die Veranstaltungen
an verkehrstechnisch gut angebundenen
Orten in ganz Deutschland angeboten
werden, sind sie für mich optimal erreichbar. Ich konnte heute Morgen anreisen und fahre gleich wieder zurück – das ist praktisch und lässt sich prima in eine normale Arbeitswoche integrieren. Außerdem ist der günstige Preis
von 125 Euro für BDIU-Mitglieder einfach unschlagbar gut. Die
Informationen, die ich heute im Roadshow-Seminar bekommen
habe, sind absolut praxisrelevant, und ich bin mir sicher, dass ich
vieles davon schon in den nächsten Tagen auch in meiner Arbeit
anwenden kann.
18
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
anJa KOSmOl, bürOKaUffraU,
inKaSSOSachbearbeiterin bei
creditrefOrm gieSSen hain Kg
Es gibt ständig Gesetzesänderungen, zu denen wir uns auf dem
Laufenden halten müssen. Das sind wir den Schuldnern, aber
auch den Auftraggebern schuldig, denn wir wollen ihnen ja
keine veralteten Informationen weitergeben. Die Inkassoakademie hat dafür das passende Angebot. Gerade die Reform
der Verbraucherinsolvenz ist ein hochaktuelles Thema, die Änderungen gelten ab dem 1. Juli dieses Jahres. Mich als Inkassosachbearbeiterin beschäftigt dieses Thema in meiner täglichen
Arbeit. Auf das Angebot der DIA haben mich meine Kollegen
aufmerksam gemacht. Sie hatten schon mal Seminare der
Akademie besucht und waren total begeistert.
Ich finde es besonders gut, dass so viele unterschiedliche Unternehmen teilnehmen. Das bietet einen guten Rahmen, um
sich auszutauschen. Jeder hat seine Erfahrungen mit Inkassofällen und Insolvenzschuldnern, und das Schöne ist, dass man
sich bei diesen Seminaren jede Menge Praxistipps auch von
den Kollegen holen kann.
lags, das sich in der Nähe der BDIU-Geschäftsstelle befindet, in der das Seminar stattfand. Exner stellte im Gespräch
die besonderen Herausforderungen dar, denen sich ein
Printtitel in der sich wandelnden Medienlandschaft stellen
muss. Die WELT-Gruppe setzt dabei auf zunehmende Digitalisierung sowie Zentralisierung bei gleichzeitiger Ausdifferenzierung des Angebots. Im Dialog mit einem
der renommiertesten Wirtschaftsjournalisten Deutschlands
erfuhren die Inkasso-Kommunikatoren mehr über die
besonderen Ansprüche und Wünsche der Medien an
Inkassounternehmen. Dabei erhielten sie wichtige Tipps
und Inspirationen für ihre weitere Arbeit.
Erstmalig bot die DIA 2013 ein Seminar speziell für die
Bedürfnisse kleiner Inkassounternehmen an. Damit erfüllte die Akademie einen bislang zu wenig gedeckten
Bedarf. Ein erheblicher Teil der Mitglieder des BDIU
sind nämlich solche »kleinen« Firmen – ein Drittel aller
BDIU-Mitglieder hat weniger als zehn Mitarbeiter, fast
jedes achte BDIU-Mitglied ist sogar »nur« ein Ein-Personen-Unternehmen. In der Definition des Seminars sind
kleine Inkassounternehmen solche mit maximal vier
Angestellten. Ziel war es, den kleineren Inkassounternehmen einen kompakten Überblick über aktuelle juristische
und praktische Fragestellungen zu verschaffen, da im
vergangenen Jahr durch die zahlreichen gesetzlichen Änderungen große Herausforderungen auf die Branchenunternehmen zugekommen sind, die zum Teil tief in innerbetriebliche Abläufe eingreifen. Das Seminar hat den
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
Teilnehmern, wie einige hinterher berichteten, die Angst
vor diesen vielen Neuerungen genommen. Das Seminar
bestand aus einem theoretischen Teil, in dem der Umgang mit neuen Gesetzen und aktuellen Rechtsprechungen in der Praxis behandelt wurde, also mit dem »Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, ferner die Umstellung auf die SEPA-Regeln sowie die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Im Anschluss daran fand ein
Praxisworkshop zur Zwangsvollstreckung statt, in dem
auch viele Probleme aus der täglichen Inkassoarbeit besprochen und diskutiert wurden.
Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt das neue Schulungskonzept »InkassoRecht: Die Basics«. An zwei aufeinanderfolgenden Seminartagen bietet es eine kompakte Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Forderungsmanagements. Neben Basiswissen aus dem Allgemeinen
und dem Besonderen BGB-Schuldrecht erhalten die Teilnehmer unter anderem die wichtigsten rechtlichen Hintergründe zu Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- und Datenschutzrecht vermittelt. Um ein Basisverständnis von
juristischen Hintergründen zu schärfen, erklärt das Seminar anschaulich und anhand von Beispielen aus der
Inkassopraxis die rechtlichen Verhältnisse von Inkassounternehmen zu Auftraggebern und Auftraggebern zu
Schuldnern. Dabei wird ein grundlegender und systematischer Überblick über das Entstehen, das Erlöschen und
die Durchsetzbarkeit von Forderungen verschafft. Ziel
dieses neuen DIA-Formats ist es, Einsteigern in die
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
iriS wingerath-Schmitt,
JUriStin, altOr heidelberger
inKaSSO gmbh
Das Seminar zur Reform der Verbraucherinsolvenz ist schon das zweite aus
diesem Themenbereich, das ich bei der Inkassoakademie besuche. Im Tagesgeschäft müssen wir gewappnet sein, die Schreiben müssen korrekt verfasst
werden, und die Workflows müssen angepasst werden. Ich habe bewusst
beide Seminare zu dem Thema belegt, da das eine die Problematik aus Sicht
der Gerichtsbarkeit betrachtet hat und das andere Seminar den Blickwinkel
der Inkassounternehmen einnimmt. Jetzt fühle ich mich wirklich umfassend
informiert. Ich bin Juristin und habe vor meiner Tätigkeit in der Inkassowirtschaft einige Jahre als selbstständige Rechtsanwältin gearbeitet. Daher interessieren mich vor allem rechtliche Themen sehr, und die DIA hat hier ein
gutes Angebot. Die Seminare sind fundiert und sehr praxisorientiert.
Inkassobranche, insbesondere Auszubildenden oder neu
eingestellten Sachbearbeitern, eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit zu geben und das bereits vorhandene Wissen
über die rechtlichen Grundlagen zu verfestigen, die zur Erbringung von Inkassodienstleistungen erforderlich sind.
wOrKShOPS Und trainingS
(nicht nUr) für führUngSKräfte
Im Laufe des Jahres 2014 bietet die Akademie drei Workshoptermine zum neuen Bundesmeldegesetz an, das zum
1. Mai 2015 in Kraft treten wird. Die Veranstaltungen setzen die Teilnehmer über die wesentlichen Änderungen in
Kenntnis, die das neue Melderecht mit sich bringt, das
damit auch zum ersten Mal eine bundesweit einheitliche
Regelung der amtlichen Melderegister einführt. Inkassodienstleister erfahren, wie sie künftig Melderegisterauskünfte einholen können – was in vielen Fällen des Forderungseinzugs ein wichtiger Arbeitsschritt ist, richten sich
die offenen Forderungen doch nicht selten gegen laut
Postrücklauf »unbekannt verzogene« Schuldner.
20
Für die besondere Qualifizierung von Führungskräften
der Branche gab es 2013 ein neues Angebot der Inkassoakademie: »Vom Mitarbeiter zur Führungskraft« spricht
junge beziehungsweise angehende Führungskräfte von Inkassounternehmen an. Das Training bereitet Mitarbeiter
von Inkassounternehmen, die aus dem bisherigen Kollegenkreis zum Vorgesetzten aufgestiegen sind beziehungsweise kurz davorstehen, diesen Schritt zu vollziehen, auf
die besonderen Herausforderungen vor, die das an die eigene Organisation und an das Beziehungsmanagement
mit den zuvor gleichgestellten Kollegen stellt. Ein erfahrener Trainer unterstützt die Teilnehmer, im Workshop
ihre eigenen Stärken zu erkennen, diese herauszuarbeiten
und auf sie zu vertrauen. Ziel ist es, auf dieser Basis das
Verhältnis zu den früheren Kollegen neu zu gestalten und
deren Erwartungen und Kritik begegnen zu können. So
vermittelt das Training den Teilnehmern die Entscheidungssicherheit, die ihre neue Rolle als Vorgesetzter erfordert. Das Angebot war im letzten Jahr ein großer Erfolg und schnell ausgebucht. Für 2014 plant die DIA
daher weitere solcher Führungskräftetrainings.
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
fazit
Die Deutsche Inkasso Akademie erfreut sich eines
wachsenden Zuspruchs. 2013 nahmen fast 1.000 Teilnehmer an Schulungen, Seminaren, Workshops und Lehrgängen der Akademie teil. Es wurden 48 offene Seminare/mehrtägige Schulungen und Workshops in ganz
Deutschland angeboten. Hinzu kamen zahlreiche Inhouse-Schulungen, bei denen es um Telefontrainings,
aber auch Zwangsvollstreckungsthemen und Grundlagen
ging.
Dieses Angebot wird die DIA weiter konsolidieren sowie
am Markt den Bedarf an zusätzlichen Seminaren und
Ausbildungschancen für die Inkassobranche testen. Ein
Highlight 2014 ist für Anett Bremert, Prokuristin der Inkassoakademie, der Relaunch der Internetpräsenz der
Ausbildungsinstitution: »Unsere neue Webseite stellt den
Servicegedanken in den Mittelpunkt«, sagt Bremert.
»Man kann sich nun noch schneller und einfacher über
unser Angebot informieren. Die Ansicht passt sich automatisch dem Endgerät an, mit dem die Seite aufgerufen
wird – Desktoprechner, Tablet oder Smartphone. Es gibt
eine komfortable Suchfunktion nach Dozenten und den
jeweiligen Themengebieten. Außerdem haben wir eine
leicht zu handhabende Anmeldemöglichkeit integriert,
die es erlaubt, sich sofort für ein interessantes Seminar
zu registrieren. Und man kann die Veranstaltungstermine
in Outlook exportieren lassen, sodass man kein Angebot
der DIA mehr versäumt.« Schwierig ist für die Akademie
unverändert das sehr kurzfristige Buchungsverhalten.
»Wir wissen oft erst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ob wir genügend Teilnehmer haben, um ein Seminar tatsächlich durchführen zu können«, berichtet
Bremert. »Das macht eine nachhaltige Planung nicht
einfach.«
Umso wichtiger ist für Anett Bremert und den neuen
DIA-Geschäftsführer Dr. Andreas Bücker der Ausbau
des Angebots. »Wünsche nehmen wir gerne entgegen«,
sagt Bremert. Insbesondere für kleine Unternehmen soll
es in den nächsten Monaten mehr Serviceangebote
geben. Und da auch Europa für die Branche immer wichtiger wird, wird die DIA in der nächsten Zeit einige Themen ins Portfolio mit aufnehmen, die sich um den grenzüberschreitenden Forderungseinzug drehen.
alexandra daniele, inKaSSOSachbearbeiterin, creditrefOrm gieSSen hain Kg
Ich bekomme schon seit Längerem regelmäßig die Seminarinfos und Veranstaltungskalender von Anett Bremert von der Inkassoakademie, hatte bislang aber noch keine
Gelegenheit, eines der Angebote zu nutzen. Das Seminar zur Reform der Verbraucherinsolvenz ist jetzt mein erstes bei der DIA, und ich fühle mich gleich sehr gut aufgehoben. Ich hatte zuvor schon einmal ein inkassorelevantes Seminar besucht, das von einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt wurde. Die Erfahrung war leider
weniger schön. Ich hatte den Eindruck, dass der Anwalt mich und meine Kolleginnen wie Seminarteilnehmer zweiter Klasse behandelt hat – er hat uns als
Mitarbeiter von Inkassounternehmen wohl als Konkurrenten gesehen. Bei der DIA ist das komplett anders. Hier bin ich im Kreis von Kollegen und kann
von einem Informationsaustausch auf gleicher Ebene
profitieren.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
SachKUndelehrgang Und SKl-UPdate der dia
Theorie meets Praxis
Der Sachkundelehrgang gehört zu den Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen. Er wird heute von der Tochtergesellschaft des BDIU, der Deutschen Inkasso Akademie (DIA),
angeboten, während die Abnahme der Prüfung weiter in der Hand des BDIU und der vom Präsidium
eingesetzten Prüfungskommission liegt.
Modernes Inkasso ist seit dem 1. Juli 2008 (auch)
Rechtsdienstleistung. Mit diesem Stichtag haben registrierte Inkassounternehmen nicht nur die überfällige Anerkennung für die Qualität ihrer Arbeit erhalten, sondern vorgerichtlich, gerichtlich (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO)
und im Insolvenzverfahren (§ 174 Abs. 1 InsO) auch
neue Kompetenzen erworben. Dem veränderten Rahmen hat sich auch der Sachkundelehrgang angepasst.
Ziel ist es, die notwendigen Rechtskenntnisse zu vermitteln, aufzufrischen, zu systematisieren und zu strukturieren, um anderen Rechtsdienstleistern in dem sich überschneidenden Bereich der Inkassodienstleistungen auf
Augenhöhe zu begegnen. Kombiniert mit kaufmännischen, psychologischen und technischen Kenntnissen
entwickelt sich so die besondere Spezialisierung des Inkassodienstleisters. Der Sachkundelehrgang vermittelt
anhand der aktuellen Gesetzeslage und unter Einbeziehung der fortlaufenden Änderungen die theoretischen
Kenntnisse, ohne die ständigen Anforderungen der Praxis aus dem Auge zu verlieren.
theOretiSche SachKUnde
Und PraKtiSche bedürfniSSe
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht zur Vermittlung der theoretischen Rechtskenntnisse (§§ 10 Abs. 1
Nr. 1, 11 Abs. 2 RDG) einen mindestens 120-stündigen
Präsenzunterricht vor. Wir haben diesen um den Datenschutz, das Berufsrecht und einige Nebengebiete ergänzt, ohne die sich in der Praxis Inkasso nicht betreiben
lässt und die im Kontext verstanden werden müssen. An
insgesamt 23 Präsenztagen à sechs Stunden, aufgeteilt
auf eine zwei- und sieben dreitägige Blockveranstaltungen, werden die gesetzlich geforderten Rechtskenntnisse
vermittelt, aufgefrischt, systematisiert und strukturiert.
Das Ganze von kompetenten Dozenten, die sich in der
Praxis auskennen und bewegen.
22
UnSere dOzenten
2013 waren folgende Dozenten im Sachkundelehrgang
tätig: RiOLG Frank-Michael Goebel (Lehrgangsleiter),
VRiLG Peter Lüttringhaus, Professor Dr. Ralf B. Abel,
LRD Franz-Josef Theis, RPfl. Karin Scheungrab, StA
Steffen Breyer, RA Jochen Schatz und RPfl. Uwe Salten.
Einheitliche lehrgangsbegleitende Materialien, die unter
Berücksichtigung moderner Erkenntnisse der Erwachsenenbildung erstellt wurden und fortlaufend aktualisiert
werden, unterstützen die Selbstlernphasen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und kommen auch in der
Praxis als Nachschlagewerk dem Unternehmen unmittelbar zugute: Rund 2.500 Seiten, kompakt, kompetent,
praxisnah! Und am Ende sind der Schönfelder (»Deutsche Gesetze«) und die Gebührentabelle keine unbekannten Wesen mehr, sondern gern gesehene und kompetente Begleiter und Freunde, die ein konsequenteres
Arbeiten ermöglichen und so Postbearbeitungsstücke
bei gleichzeitig höherem Überzeugungswert reduzieren.
UnSere zielgrUPPe:
nicht nUr der Unternehmer!
Der Sachkundelehrgang richtet sich kraft Gesetzes zunächst an Personen, die sich als Inkassodienstleister
gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG oder als qualifizierte Person i. S. d. § 12 Abs. 4 RDG registrieren lassen wollen.
Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass die Unternehmen
unmittelbar davon profitieren, wenn Team-, Abteilungsund Bereichsleiter ein Gesamtverständnis zum Inkasso
und der zu erbringenden Rechtsdienstleistung im Gesamtkontext der modernen Forderungsbeitreibung entwickeln und dies in Projekte innerhalb der Unternehmen einbringen können. Durch die Schulung der
Methodik gelingt es so besser, alle Aspekte eines zu
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
RiOLG Frank-Michael Goebel
ist der fachliche Leiter
der Sachkundelehrgänge
bearbeitenden Themas zu erfassen und eine praxisnahe
Lösung in angemessener Zeit zu finden. Die Qualifizierung der Mitarbeiter in diesem Sinne spart dem Unternehmen Zeit und damit Geld, bei gleichzeitiger
Steigerung der Qualität. In diesem Sinne hat sich der
Sachkundelehrgang in den letzten Jahren auch als
Element der Personalentwicklung etabliert.
daS ziel deS SachKUndelehrgangS für UnSere
UnternehmenSPraxiS
Der Sachkundelehrgang schließt mit einer schriftlichen
und einer mündlichen Prüfung ab und vermittelt so
formal die theoretische Sachkunde als eine der beiden
Voraussetzungen für die Registrierung als Inkassounternehmer oder qualifizierte Person. Im Rahmen der Personalentwicklung ist es daher unabdingbar, über entsprechendes Führungspersonal zu verfügen und auch
für den Fall, dass die qualifizierte Person mit anderen
Aufgaben betraut werden soll oder das Unternehmen
verlässt, keine Lücke auftreten zu lassen.
Aber auch ohne Eintragung des Teilnehmers oder der
Teilnehmerin als qualifizierte Person nutzen die vermittelten Inhalte jedem Inkassounternehmen in der täglichen Praxis. Als Schwerpunkte lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beispielsweise:
• Wie Sie durch Kenntnisse im BGB, dem HGB, dem
Wechsel- und Scheckrecht und dem Strafrecht sicherstellen, dass Sie nur einen rechtlich begründeten Anspruch geltend machen, gegen wen sich dieser alles richten kann und welche Ansprüche der
Schuldner gegen Dritte hat, auf die wir zugreifen
können. Nicht zu vergessen: Optimieren Sie die
Einwandbehandlung und Ihr vorgerichtliches Vorgehen.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
• Mit dem Zivilprozessrecht und dem Mahnverfahren
alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, Alternativen
zu sehen und deren Chancen und Risiken abzuwägen
und dort, wo Grenzen gesetzt sind, Alternativen im
Vorgehen zu erkennen.
• Wie Sie den berechtigten Schutzanforderungen des
Schuldners im Umgang mit seinen Daten Rechnung
tragen, ohne das Ziel der Forderungsbeitreibung aus
dem Auge zu verlieren.
• Wie Sie agieren können, wenn der Schuldner sich bei
dem Forderungsausgleich nicht kooperativ verhält, sodass
die Zwangsvollstreckung eingesetzt werden muss, um
über den hier erzeugten Vollstreckungsdruck doch noch
zu einer gütlichen Erledigung zu kommen. Natürlich sollen Sie auch den Vollstreckungserfolg suchen und finden.
• Dass der Gläubiger im Insolvenzverfahren nicht rechtlos ist, wie er diese Rechte nutzen kann, sich gegen unberechtigte Anfechtungen zur Wehr setzt und seine
Forderung trotz Verbraucherinsolvenzverfahren und
Restschuldbefreiung zur Geltung bringt.
• Welche Möglichkeiten und Grenzen Ihnen das Berufsrecht gibt beziehungsweise setzt, wie Sie Inkassoverträge
gestalten können und welche Auswirkungen das hat.
• Welche Gebühren und Auslagen Sie von dem Gläubiger verlangen können, welche Gebührenmodelle es
gibt und was von allem der Schuldner unter welchen
Voraussetzungen dem Gläubiger zu erstatten hat. Nicht
nur hier gilt: Fortbildung, die was bringt!
• Wie Sie das Ganze in die Rechtssystematik und das juristische Denken einbetten, um besser mit anderen
Rechtsdienstleistern, den Gerichten und den Vollstreckungsorganen kommunizieren zu können.
23
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
Nutzen Sie die Chancen, die der Sachkundelehrgang zur
Qualitätssicherung und -steigerung bietet, und senden
auch Sie Ihre qualifizierten Mitarbeiter in den Sachkundelehrgang, so wie es schon viele andere Unternehmen
handhaben. Wenn Sie im Zweifel sind, ob ein Mitarbeiter
dafür geeignet ist, lassen Sie sich von uns beraten.
Prüfungskommission betraut jeweils zwei Prüfer mit der
Erstellung und Korrektur der schriftlichen Aufsichtsarbeit und – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – die jeweils vier Prüfer für die mündliche Prüfung.
Die Zusammensetzung sichert, dass die jeweilige Vertretung gesichert ist.
mit der PrüfUng
iSt nicht alleS VOrbei:
SKl-UPdate
Die Prüfung vermittelt die notwendigen Rechtskenntnisse
up to date. Doch das ist nicht genug. Rechtsprechung und
Gesetzgebung entwickeln sich fortwährend weiter. Deshalb findet einmal im Jahr ein SKL-Update statt, das
RiOLG Goebel und LRD Theis durchführen und in dem
die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung in Anknüpfung an die Kenntnisse aus dem Sachkundelehrgang
dargestellt werden. Das SKL-Update hat inzwischen dreimal stattgefunden. Mit zunächst 17, dann 35 und zuletzt
56 Teilnehmern erfreut es sich zunehmender Beliebtheit
und wird strukturell an diese Bedürfnisse angepasst.
Die Vorteile des SKL-Updates liegen auf der Hand:
Anett Bremert ist die
Prokuristin der
Inkassoakademie
Am Ende des Lehrgangs stehen eine fünfstündige Klausur und eine mündliche Prüfung. Das Gesetz sieht vor,
dass in der Prüfungskommission ein Richter der Zivilgerichtsbarkeit sowie ein Inkassounternehmer mit einer
zumindest fünfjährigen und im Prüfungszeitraum andauernden Berufstätigkeit gehören muss.
Der Prüfungskommission gehören derzeit RiOLG
Frank-Michael Goebel als Prüfungsvorsitzender und
Richter, VRiLG Peter Lüttringhaus als Richter, Uwe
Rühle und Claudia Wagener-Neef als registrierte und
berufsausübende Inkassounternehmer sowie Franz-Josef
Theis und Jochen Schatz als weitere Mitglieder an. Die
24
• Das Wissen wird aktuell gehalten und auch schon ein
Blick in die nahe Zukunft geworfen. Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sowie deren Unternehmen bleiben
also nah an den Entwicklungen dran.
• Auf die Aktualisierung der theoretischen Sachkunde
wird auch die Registrierungsbehörde achten. Das SKLUpdate ist deshalb gerade auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer interessant, die nicht sofort als registrierte Person eingetragen werden. Die Unternehmen sichern so, dass ihre Investition werthaltig bleibt.
• Das SKL-Update gibt Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern vieler Unternehmen. Die Praxis zeigt, dass davon viele profitieren.
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
eine teilnehmerin erzählt
»Ich kann jetzt besser auf
meine Kunden eingehen«
Melanie Heine nahm am Grundlagenseminar »InkassoRecht:
Die Basics« teil. Der Vertriebsleiterin gelang es dadurch, ihr bereits vorhandenes Wissen zur Inkassotätigkeit zu verfestigen.
Jetzt reagiert sie noch besser auf die individuellen Beratungsbedürfnisse ihrer Kunden.
Seit wann und in welcher Funktion sind Sie im
Inkassogeschäft tätig?
melanie heine | Ich bin seit November 2012 für den
Vertrieb und das Marketing der delfinax Forderungsmanagement GmbH in Hannover verantwortlich.
Wie sind Sie zur Inkassobranche gekommen?
melanie heine | Ein Geschäftsfreund sprach mich auf
eine vakante Stelle bei einem Unternehmen in Hannover
an. Das interessierte mich spontan, und also lernte ich zunächst einmal die Inhaberinnen der Gesellschaft kennen.
Das erste Gespräch nahm einen sehr positiven Verlauf. Die
Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle waren klar umrissen
und sie passten zu meinen Fähigkeiten, da ich im Marketing und im Vertrieb meine Stärken habe. Dass sich die
Firma um Forderungsmanagement kümmert, spielte dabei
zunächst nicht die entscheidende Rolle – gestört hat mich
die Idee, in der Inkassobranche zu arbeiten, allerdings zu
keinem Zeitpunkt!
Warum haben Sie sich für das DIA-Seminar
»InkassoRecht: Die Basics« entschieden?
melanie heine | Für mich war es besonders wichtig, dass
ich mir nach kurzer Zeit in meiner neuen Tätigkeit einen
wesentlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen
des Forderungsmanagements verschaffe und gezielt mein
Wissen erweitere. Für Gespräche mit Kunden brauche ich
neben meinen Fähigkeiten als Vertrieblerin ein wesentliches Verständnis von den juristischen Zusammenhängen,
auf denen das Inkassogeschäft fußt. Diese fachliche Kompetenz wollte ich durch die Teilnahme an der DIA-Schulung weiterentwickeln.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
Welche Eindrücke haben Sie gewonnen? War die
Schulung hilfreich für Ihre tägliche Praxis?
melanie heine | Es waren zwei äußerst kompakte Semi-
nartage, an denen Wissen praxisnah vermittelt wurde.
Die beiden Referentinnen Daniela Gaub und Beata
Dörschmann haben sämtliche Inhalte klar strukturiert und
absolut verständlich präsentiert. Gut fand ich auch die
Übungen, die sich dem Theorieteil jeweils
anschlossen. Das hat dazu beigetragen,
dass sich das Wissen verfestigen konnte.
Es gab zudem viel Raum für Fragen und
Diskussionen, die sich bei einer solchen
Thematik ja fast schon von selbst ergeben.
Marketingexpertin
Melanie Heine informierte
sich über das Inkassorecht
Das teils aufgefrischte und teils neu gewonnene Wissen hat mir ein sichereres
Gefühl für meine Arbeit vermittelt. Außerdem kann ich jetzt noch besser auf
meine Kunden eingehen. Ich habe ein
klareres Verständnis davon, mit welchen
Belangen sie an ein Inkassounternehmen
herantreten, und ich kann die Anforderungen noch besser
einschätzen und wertschätzen, denen sich unsere Mitarbeiter täglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen.
Was hat Ihnen gefallen – und was hätte besser
sein können?
melanie heine | Insgesamt war es ein sehr gutes Seminar.
Das betrifft sowohl die Referate der Dozentinnen wie auch
die Organisation seitens der DIA – insofern kann ich hier
nur ein Lob aussprechen.
Würden Sie das Seminar weiterempfehlen?
Wenn ja, warum und wem?
melanie heine | Ja, ich empfehle das Seminar sehr gerne
weiter. Es richtet sich an neue und bereits geschulte Vertriebskräfte, Sachbearbeiter, die ihr Wissen auffrischen,
vertiefen oder festigen wollen.
25
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
friSche ideen für die aKademie
Die DIA auf
dem Weg nach Europa
2013 war ein sehr erfolgreiches Jahr für die Deutsche Inkasso Akademie GmbH. Mit einem vielfältigen Angebot
konnte sie ihre Stellung als die führende Institution bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu allen Aspekten
der Inkassowirtschaft in Deutschland weiter ausbauen.
von Dr. Andreas Bücker
DIA-Geschäftsführer
Dr. Andreas Bücker baut das
Programm der Akademie mit
europäischen Inhalten aus
Neben dem zentralen Sachkundelehrgang und bewährten Seminaren zu Themen der Sachaufklärung oder
Zwangsvollstreckung hat die DIA im vergangenen Jahr
auch eine Reihe neuer Formate in ihr Programm mit
aufgenommen. So etwa die Roadshow zur Reform der
Verbraucherinsolvenz sowie die speziell für kleinere und
kleine Inkassounternehmen konzipierte Veranstaltung
»Fit für die Zukunft« oder auch das Schulungskonzept
»InkassoRecht: Die Basics«, um nur einige zu nennen.
26
Aber auch in anderer Hinsicht hat die DIA neue Wege
beschritten und erstmals aktiv über den Tellerrand
Deutschlands hinaus und über die Grenze nach Europa
geschaut. Dieser Schritt ist nicht zuletzt den rasanten
Entwicklungen innerhalb unseres Kontinents geschuldet.
Politisch, kulturell und vor allem wirtschaftlich wächst
Europa immer enger zusammen, auch – und vielleicht
gerade – in schwierigen Zeiten, wobei sich nach der
Krise im Euroraum in den vergangenen Jahren ja gerade
die ersten hoffnungsvoll stimmenden Silberstreifen einer
Aufhellung am Horizont zeigen. Mit wachsender Kompetenz des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission werden zunehmend wichtige Entscheidungen in Brüssel gefällt, die direkte Auswirkungen
auf das Wirtschaftsleben in Europa haben und in einem
nicht geringen Maße auch auf die Inkassobranche.
Um an diesen Entwicklungen teilzuhaben und sie aktiv
mitzugestalten, hat die DIA 2013 an einer Reihe von
durch die Europäische Kommission finanzierten Maßnahmen und Projekten teilgenommen. An erster Stelle
steht dabei die Gründung einer sogenannten »LeonardoPartnerschaft«, welche die DIA gemeinsam mit dem
BDIU und den nationalen Inkassoverbänden IVÖ aus
Österreich, CSA aus Großbritannien und PZW aus Polen
eingegangen ist. Bei dieser Partnerschaft handelt es sich
um ein EU-Programm, das von der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission aufgelegt wird und sich ganz dem Bereich der Berufsbildung
widmet.
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
wenn leOnardO
die PriVatSPhäre Schützt
Im Fokus dieser Partnerschaft steht die von der Europäischen Kommission geplante neue Grundverordnung zum Datenschutz. Dabei geht es nicht darum,
die potenziellen negativen Auswirkungen der Verordnung auf die Inkassowirtschaft auszuloten und über
politische Kommunikation und Lobbytätigkeit das
Schlimmste zu verhindern. Diese Aufgabe übernehmen
mit großem Erfolg auf der Brüsseler Bühne der BDIU
sowie der europäische Dachverband der Inkassowirtschaft, die FENCA.
Das Ziel der Projektpartner ist ein anderes: Zwar befindet sich die Datenschutzgrundverordnung weiterhin
im Abstimmungsprozess der europäischen Institutionen und ist somit noch nicht verabschiedet, doch dass
sie in den nächsten Jahren kommen wird, ist unausweichlich. Wenn die Verordnung in nicht allzu ferner
Zukunft schließlich in Kraft tritt, wird sie zu unmittelbar geltendem Recht in allen Mitgliedstaaten der EU.
Die Umsetzung und Anwendung der neuen Regelungen, Gesetze und Vorschriften bedeuten eine große
Herausforderung für den europäischen Finanzdienstleistungssektor insgesamt und für den Bereich Forderungsmanagement und Inkasso im Besonderen.
Die DIA und die anderen Mitglieder der LeonardoPartnerschaft wollen für diese Herausforderungen
gewappnet sein und haben daher in enger Zusammenarbeit und Abstimmung ein Modul zur beruflichen
Weiterbildung für Mitarbeiter im Forderungsmanagement entwickelt, das unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt:
• Kenntnis und Kompetenz in der korrekten Bewertung und Anwendung der neuen, im Bereich Forderungsmanagement und Inkasso relevanten Regelungen der europäischen Datenschutzverordnung.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
• Kompetenz im Abgleich dieser neuen, europaweiten
Verordnung mit den jeweils gültigen nationalen, oft widersprüchlichen Regelungen in den Partnerländern, vor
und nach der Phase des Überführens in nationales
Recht.
Bei der Konzeption des Moduls war ein zentrales Anliegen
der Projektpartner, dass die Lernziele so nah wie möglich
an der Praxis orientiert und unmittelbar verständlich und
anschaulich sind. Auf den gemeinsamen Arbeitstreffen der
Working Group der beteiligten Inkassoverbände, die
reihum in den Teilnehmerländern stattgefunden haben,
wurden sämtliche möglichen Arbeitsschritte, die bei der
Beitreibung von Forderungen eine Rolle spielen können,
auf ihre datenschutzrechtlichen Aspekte hin analysiert und
die möglichen Änderungen durch das Inkrafttreten der
Datenschutzgrundverordnung untersucht.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Rahmen für ein
entsprechendes Seminarformat zur Weiterbildung zum
Thema »Europäischer Datenschutz im Forderungsmanagement« steht. Sobald auch der Gesetzgebungsprozess
in Brüssel abgeschlossen ist, kann dieser Rahmen mit Inhalten gefüllt werden, und die DIA wird unmittelbar und
ohne Verzögerung eine Veranstaltung zum Umgang von
Inkassounternehmen mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung anbieten können.
fOrderUngen über
die grenzen hinweg
Die Leonardo-Partnerschaft ist nicht das einzige europäische Projekt, an dem die DIA in maßgeblicher Weise 2013
beteiligt war. In den ersten Monaten des vergangenen Jahres erhielt ein Konsortium, das vom BDIU angeführt
wurde und in das auch die DIA ihre Expertise eingebracht
hat, den Zuschlag, im Auftrag der Europäischen Kommission einen praxisbezogenen Leitfaden zum grenzüberschreitenden Bonitäts- und Forderungsmanagement
kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) zu
27
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
erstellen. Dieser Leitfaden ist Teil einer zentralen Strategie
Brüssels, unter der Federführung der Generaldirektion Industrie KMU bei der Durchsetzung grenzüberschreitender
Forderungen zu unterstützen.
Diese Strategie leuchtet ein. Mit einer Bevölkerungszahl
von weit über 500 Millionen Menschen ist die Europäische
Union einer der größten Märkte weltweit. Gerade für
kleine und mittelgroße Betriebe ergeben sich vielfache
Möglichkeiten, Waren und Dienstleistungen nicht nur im
eigenen Land, sondern auch in den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten anzubieten.
Hinzu kommt: Nahezu alle Unternehmen im europäischen Binnenmarkt sind KMU, wobei die Europäische
Kommission eruiert hat, dass 90 Prozent davon wiederum
Kleinstunternehmen oder auch »Micro-Enterprises« sind.
Letztere sind dadurch gekennzeichnet, dass sie weniger
als zehn Mitarbeiter haben und die Eigentümer oder Leiter des Unternehmens – sowie oftmals deren Familienmitglieder – stark in alle Arbeitsbereiche einbezogen sind.
Dennoch stellen diese Micro-Enterprises 53 Prozent aller
Arbeitsplätze in der Europäischen Union.
Viele chancen
bleiben UngenUtzt – nOch!
Was nun die Marktteilnahme angeht, so scheuen viele Unternehmen, vor allem kleinere und eben Micro-Enterprises, noch davor zurück, grenzüberschreitend aktiv zu werden und die Vorteile des freien Austauschs von Waren und
Dienstleistungen zwischen den Ländern des europäischen
Wirtschaftsraums zu nutzen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Kommission hat jedoch erkannt, dass eines der
größten Hindernisse für eine ganze Reihe von Unternehmern die Unsicherheit darüber ist, ob ein Kunde in einem
28
anderen EU-Land seine Rechnung auch rechtzeitig bezahlt, und vor allem, wie sinnvoll vorzugehen ist, wenn dies
nicht geschieht und es somit zu einem Zahlungsverzug
kommt. Für viele kleine Unternehmen kann ein solcher Verzug existenzbedrohliche Auswirkungen haben.
Der von BDIU, DIA und den weiteren Konsortialteilnehmern erstellte Leitfaden hilft nun KMU auf zweierlei
Weise bei der Beitreibung von grenzüberschreitenden Forderungen:
• Durch mit Beispielen illustrierte und leicht verständliche
Beschreibung von Maßnahmen, die ein Unternehmen
bereits bei der Erstellung eines Angebots bis hin zur Nutzung europäischer Verfahren ergreifen kann, um einem
Forderungsausfall vorzubeugen und diesen zu vermeiden.
• Durch Beschreibung von Mitteln, die dem Unternehmer
zur Verfügung stehen, sollte es tatsächlich einmal zum
Forderungsausfall kommen.
Auf der Grundlage dieses mit Erfolg und zur größten Zufriedenheit der Europäischen Kommission abgeschlossenen
Projekts hat sich die DIA entschlossen, ein Seminar mit
Praxisworkshop zum grenzüberschreitenden Forderungsmanagement zu konzipieren und anzubieten. Zum ersten
Mal sollen damit nicht nur Unternehmen der Inkassobranche, sondern gezielt auch neue Kundengruppen für
die DIA angesprochen werden. Neben KMU aus allen
Branchen, die grenzüberschreitend tätig sind oder dies werden möchten, gehören dazu auch Unternehmen und Institutionen (zum Beispiel Krankenhäuser), die intern ihr eigenes
Forderungsmanagement betreiben. Erste Kontakte bestehen darüber hinaus zu einigen regionalen IHKs, für deren
Mitglieder dieses Weiterbildungsangebot ebenfalls von
großem Interesse sein dürfte.
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia
dia-Seminare für teilnehmer
aUS ganz eUrOPa
Eine zusätzliche Neuerung ist, dass die DIA dieses Format nicht nur für Teilnehmer aus Deutschland, sondern
auch aus anderen europäischen Ländern öffnen möchte.
Schließlich gibt es – vielleicht mit der Ausnahme Großbritanniens – keine vergleichbare Weiterbildungsinstitution für den Themenbereich »Forderungsmanagement in
Europa«. Der Bedarf gerade an Formaten wie dem hier
beschriebenen besteht jedoch zweifellos, sodass es das
Ziel der DIA ist, mittelfristig ihr Programm auch in einigen anderen der EU-28-Länder anzubieten.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist auch das
nächste europäische Projekt, das die DIA gemeinsam mit
dem BDIU sowie mit einer Reihe europäischer Partner
aus Großbritannien, Polen, Österreich und der Schweiz
im Rahmen des für 2014 bis 2020 neu aufgelegten Erasmus+ Programms der Europäischen Kommission zur beruflichen Aus- und Weiterbildung plant. Die Idee ist es,
einen Lehrgang zu entwickeln, der Mitarbeiter im Inkassobereich in den jeweiligen Ländern zu europäischem,
grenzüberschreitendem Forderungsmanagement auch in
anderen Ländern qualifiziert.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
Neben dem Verständnis der in den jeweiligen Partnerländern geltenden Rechtsordnungen, insbesondere der für den
Bereich Forderungsmanagement relevanten Gesetze, geht
es um Kenntnis der Forderungsverfahren in den jeweiligen
Partnerländern genauso wie um eine Sensibilisierung hinsichtlich der nationalen Geschäftskultur.
Die Planung für dieses Projekt befindet sich noch in der Anfangsphase. DIA, BDIU und die europäischen Partner arbeiten gemeinsam an einer detaillierten Bewerbung für die
Förderung dieses auf zwei oder drei Jahre angelegten Projekts und hoffen, dass diese einmal mehr von der Europäischen Kommission bewilligt wird, nicht zuletzt auch, um
die fundamentale Bedeutung der Dienstleistungen und Services, welche die Inkassobranche der europäischen Wirtschaft insgesamt bereitstellt, entsprechend anzuerkennen.
Dies sind, ausschnittsweise dargestellt, einige der aktuellen
und angedachten Pläne und Konzepte für die Deutsche
Inkasso Akademie. Ihre Zukunft steckt voller hochinteressanter Chancen und Möglichkeiten zur Internationalisierung, die sich auf vielerlei Weise äußern kann und wird. So
wird die neue Internetpräsenz der DIA bis Ende des Jahres
auch auf Englisch erreichbar sein: ein weiterer Schritt auf
dem spannenden Weg der DIA nach Europa.
29
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
Ausschüsse und
Arbeitskreise des BDIU
der Verband bietet Seinen mitgliedern zahlreiche mitwirKUngSmöglichKeiten.
der erfahrUngSaUStaUSch Und die meinUngSbildUng entwicKeln Sich Unter anderem
in den Vier regiOnalen arbeitSKreiSen SOwie in weiteren Vier fachbezOgenen
aUSSchüSSen, die daS PräSidiUm Und die geSchäftSStelle in ihrer arbeit UnterStützen.
SüddeUtScher
inKaSSO-arbeitSKreiS (SiaK)
Im Berichtszeitraum kam der Süddeutsche Inkasso-Arbeitskreis dreimal zusammen. Zentrales Thema in diesem
ältesten regionalen Arbeitskreis des BDIU waren die vielen aktuellen Gesetzesänderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der Branchenunternehmen
haben. Dazu gehörten an vorderster Stelle die Entwicklung auf dem Gebiet der Gesetzgebung zum Rechtsdienstleistungsgesetz und die Änderungen beim Verbraucherinsolvenzverfahren.
Im Sommer 2013 stellten sich die beiden Initiatorinnen
des Schuldenpräventionsprojekts »Schulschwein« den
SIAK-Teilnehmern vor und erklärten, wie sie durch Aufklärung und die Unterstützung des Unterrichts an Grundschulen Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit
Geld nahebringen. Weitere Themen in dieser Sitzung
waren die Mediation als Möglichkeit der Konfliktbewältigung – auch und insbesondere in Betrieben – sowie die
30
Warnung vor dem Phänomen der sogenannten »PatentTrolle«. Ebenjene »Trolle« verwenden Patente, zum Beispiel von Softwareprodukten, in unangemessener Weise
und könnten dadurch Unternehmen zum Teil erheblichen
finanziellen Schaden zufügen. Betroffene Mitglieder sollten
gegebenenfalls den BDIU informieren.
Im Herbst 2013 befasste sich der Arbeitskreis mit dem
unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten zentraler Regelungen aus dem »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« (GguG). Ein Podiumsgespräch mit dem
SIAK-Leiter Heiner Schlochtermeier, der BDIU-Rechtsausschussvorsitzenden Andrea Schweer und BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg drehte sich zunächst vor
allem um die Frage: »Welche Bedeutung haben die
Gesetzesänderungen durch das GguG nach Inkrafttreten
für mich als Inkassounternehmer im Einzelnen?« Am
Nachmittag stand das Thema »Beitreibungsprozesse im
Forderungsmanagement: Ist Kostensenkung die einzige
Antwort auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen?« im Mittelpunkt.
Bunt gemischt war die Themenzusammensetzung beim
SIAK-Treffen zu Beginn des Jahres 2014 – wie immer in
München. Es ging unter anderem um Lösungen zur Verarbeitung von Kundendaten und Modelle zur Realisierung
von Forderungen bei »schwierigen« gewerblichen Schuldnern. Außerdem sensibilisierte eine externe Referentin
die AK-Teilnehmer für die Erfordernisse von Maßnahmen
der Öffentlichkeitsarbeit.
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
Ein »Bericht aus Berlin« mit Mitteilungen über aktuelle
verbands- und branchenrelevante Aufgabenstellungen
rundete die Veranstaltung ab. Unter anderem ging es um
die für die Branche zu erwartenden Folgen aus dem
Ergebnis der Bundestagswahl, die Pläne der EU für den
Erlass einer unionsweit geltenden Datenschutzgrundverordnung und die Weiterentwicklung der Strategie des
BDIU insgesamt.
nOrdKreiS
Der Arbeitskreis der »Nordlichter« im Bundesverband
Inkasso hat sich im Jahr 2013 insgesamt zu vier Tagungen getroffen. Im Vordergrund aller Treffen standen natürlich die Entwicklung des GguG und dessen Auswirkungen. Hier wurden viele Anmerkungen, Stimmungen
und Informationen der Geschäftsführung des BDIU besprochen, bis schließlich auf der November-Tagung auf
konkrete Lücken der gesetzlichen Bestimmungen eingegangen wurde. Neben dem GguG waren die Entwicklungen der Auswirkungen der Reform zur Sachaufklärung ein weiterer Schwerpunkt der Tagungen. Weitere
Themen waren SEPA, eine mögliche EU-Datenschutzrichtlinie sowie das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.
Arbeitskreisleiter Mario Martens fasst zusammen: »Durch
die interessanten Themen ist es gelungen, im Jahre 2013
neue Teilnehmer zu gewinnen, was aufgrund der umfangreichen Auswirkungen der politischen, gesetzlichen und
auch gerichtlichen Entwicklungen im Sinne aller Mitglieder im BDIU ist. Auch für 2014 kann man alle
Kollegen und Kolleginnen aufrufen, neben der Jahreshauptversammlung an den regionalen Arbeitskreisen teilzunehmen.«
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
nOwaK – nOrdrhein-weStfäliScher inKaSSO-arbeitSKreiS
Der nordrhein-westfälische Arbeitskreis NOWAK befasste sich im Berichtszeitraum unter anderem mit den
Folgen der Reform der Sachaufklärung im Gerichtsvollzieherwesen. Dazu hatte er bereits im Herbst 2012 den
NRW-Landesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes, Schwab, zu Gast, der die Teilnehmer
über die Irrungen und Wirrungen informierte, die mit
den geänderten Bestimmungen einhergehen. Mit Vorträgen durch Matthias Schubert von der Deltavista
GmbH und Rolf Prünte von der Ferber-Software GmbH
knüpfte der Arbeitskreis 2013 an dieses Thema an.
Dabei wurden neue Perspektiven aufgezeigt und plausibel erklärt, welchen weiteren Herausforderungen die Beteiligten gegenüberstehen. Insbesondere ging es hier um
die Herausforderungen und Sichtweisen der Softwareanbieter und Auskunfteien.
Im Sommer vergangenen Jahres führten die Entwicklungen rund um das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« dazu, dass sich die NOWAK-Mitglieder zu einer Sonderveranstaltung trafen. BDIUGeschäftsführer Kay Uwe Berg informierte zunächst
ausführlich über den damaligen Sachstand des kurz
vor dem Abschluss stehenden Gesetzgebungsprozesses.
Weiteres Thema waren die bevorstehende Einführung
von SEPA sowie Hinweise, wie die Teilnehmer sich
möglichst schnell und friktionsarm auf die neuen Zahlungsverkehrsstandards umstellen können. Die Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes – und damit
der inkassorelevante Kernpunkt aus dem GguG – war
das Schwerpunktthema des Herbst-NOWAK, der Mitte
Oktober in Wuppertal stattfand. Die Vorsitzende des
BDIU-Rechtsausschusses, Andrea Schweer, und Verbandsgeschäftsführer Berg standen in einer Sitzung, die
fast schon Workshopcharakter hatte, Rede und Antwort zu den wichtigsten Änderungen und gaben einen
Überblick zu den diversen Diskussionen, wie die neuen
Bestimmungen in Inkassoprozesse ganz praktisch übersetzt werden können.
31
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
2014 ging es in der März-Sitzung um »Datenanalyse in
der Inkassobranche – Trends analysieren, Entscheidungen treffen«. Dem schloss sich ein Referat zum Thema
»Rechtsschutz und Vermögensschadenshaftpflicht in Kooperation mit dem BDIU« an. Ein Novum: Die Mitglieder des NOWAK trafen sich diesmal in der Landeshauptstadt Düsseldorf und nicht, wie es bisher Tradition war,
in Wuppertal. Oder, wie es Arbeitskreisleiter Markus
Brinkmann von der Universal Inkasso auf den Punkt
bringt: »Da Düsseldorf der Austragungsort der BDIUJahreshauptversammlung 2015 ist, sind wir sozusagen
jetzt das Testkomitee.«
berliner inKaSSOrUnde
Auch für die Inkassounternehmen in der Hauptstadt und
der näheren Umgebung Berlins standen im Berichtszeitraum das GguG sowie dessen Umsetzung in der unternehmerischen Praxis im Mittelpunkt der Verbandsarbeit.
Im Juni 2013 traf sich die »Berliner Inkassorunde« in den
Räumen der Berliner Geschäftsstelle des BDIU, um den
aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses nach der zu
diesem Zeitpunkt bereits erfolgten Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu beraten. Die
nächste Sitzung Mitte September – kurz vor der Bundestagswahl – stellte neben dem GguG die ersten Erfahrungen unter anderem zu den Vollstreckungsaufträgen, zur
Zusammenarbeit mit den Gerichtsvollziehern und mit
dem neuen Pfändungsformular in den Mittelpunkt, die allesamt mehr oder weniger unmittelbare Folgen der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung darstellten. Mit Andrea Schweer, der Vorsitzenden
des Rechtsausschusses des Verbands, stand den Arbeits-
32
kreisteilnehmern dabei eine Expertin zur Verfügung, die
viele Fragen unmittelbar aus der Praxis beantworten
konnte.
Dabei war nicht zuletzt die Reform der Sachaufklärung
ein Dauerbrenner im Berliner Arbeitskreis. Auch in der
Sitzung, die Ende Februar 2014 stattfand, diskutierte man
zu dem Thema, insbesondere unter dem Fokus der Einholung von Drittauskünften. Reaktionen von Schuldnern
auf die Neuerungen des GguG in der Praxis sowie der
Stand der Dinge bei der Umsetzung der für November
2014 anstehenden Einführung der Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassounternehmen rundeten das
erste Treffen im neuen Jahr ab.
Geleitet wird der Arbeitskreis von Björn Wendler vom
Berliner Inkassounternehmen Sanssouci.
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
rechtSaUSSchUSS
datenSchUtzaUSSchUSS
Der Rechtsausschuss befasste sich im Berichtszeitraum
schwerpunktmäßig mit den zahlreichen inkassorelevanten Gesetzgebungsverfahren, denen sich die Branche
auf der deutschen und der europäischen Ebene ausgesetzt sah. Darüber hinaus wurden viele praxisrelevante
Fragen und konkrete Beurteilungen spezieller rechtlicher Problemkreise besprochen, die in der täglichen Arbeit der Inkassounternehmen auftreten.
Die Mitglieder des Ausschusses trafen sich Ende Oktober
2013 in Dresden, bereits zum zweiten Mal unter Leitung
des neuen Vorsitzenden Hans Iuel Dohr. Auf der Sitzung
wurde eine Fülle an Themen besprochen: Unter anderem
ging es um neue Entwicklungen beim Melderecht. Dazu
referierte der unabhängige Verbandsbeauftragte des BDIU
für den Datenschutz, Professor Dr. Ralf B. Abel. Es wurde
auf das in Bayern neu in Kraft getretene, momentan noch
geltende Landesmeldegesetz des Freistaats hingewiesen,
ebenso darauf, dass momentan an Verwaltungsvorschriften
zu dem im Frühjahr 2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetz gearbeitet werde.
Insgesamt tagte der Ausschuss dreimal regulär sowie
einmal parallel zur Jahreshauptversammlung im April
2013, jeweils unter Leitung der Ausschussvorsitzenden
Andrea Schweer.
Zudem kam es in den letzten zwölf Monaten zu personellen Veränderungen in der Zusammensetzung des
Gremiums. Werner Freitag, Günter Bandisch und Peter
Neumeyer schieden aus. Freitag und Neumeyer waren
beide mehrere Jahre Mitglied des Ausschusses, Freitag
darunter vier Jahre lang als Leiter dieses Gremiums.
Günter Bandisch unterstützte die Arbeit des BDIU umfassend schon seit über 20 Jahren. Unter anderem vermittelte er dem Ausschuss dabei wichtige Kontakte zum
Deutschen Anwaltverein (DAV) und zur Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Ihnen allen gebührt Dank für
ihre wertvolle Arbeit.
Das BDIU-Präsidium benannte am 14. August 2013
Claudia Hufnagel von unserem Mitgliedsunternehmen
Intrum Justitia GmbH aus Darmstadt und Holger
Dickhäuser von unserem Mitgliedsunternehmen Hoist
GmbH aus Duisburg als neue Mitglieder des Rechtsausschusses.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
Im weiteren Verlauf wurde noch eingehend über Praxisfragen zu § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG gesprochen, insbesondere
zu momentanen Diskussionen hinsichtlich der Formulierung
der Mitteilung an den Schuldner vor Einmeldung der Daten
an eine Auskunftei. Weitere Themen waren der Bereich »Inkasso öffentliche Hand unter dem Regime des Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, die teilweise strengere
Auslegung von datenschutzrechtlichen Vorschriften durch
Datenschutzbeauftragte und andere Aufsichtsbehörden, die
Besonderheiten, die sich beim sogenannten Cloud Computing ergeben, sowie natürlich die Neuigkeiten rund um den
Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Auf der nächsten Sitzung Anfang März in Berlin wurden
diese Themen fortgeführt, insbesondere was die datenschutzrechtlich relevanten Aspekte bei der Einmeldung
von Nichtzahler-Informationen an Auskunfteien betrifft.
Der Ausschuss diskutierte auch über das Thema der sogenannten Einmeldeklagen und wie stark die Branche davon
aktuell tangiert ist.
33
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
aUSSchUSS für
gerichtSVOllzieherweSen
Der Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen befasste sich
mit Themen rund um die Zwangsvollstreckung, die sich
mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung zum 1. Januar 2013 vervielfältigt und zahlreiche
Fragen aufgeworfen haben. Er hält engen Kontakt zum
Deutschen Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) und dessen
Vertretern, wobei im gemeinsamen Erfahrungsaustausch
auch die Probleme und strittigen Fragen erörtert werden,
die sich aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der
neuen gesetzlichen Vorschriften ergeben. Auf beiden Seiten
ist man zudem bestrebt, gemeinsame Lösungen zur Steigerung der Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erarbeiten.
Leiterin des mit zehn Mitgliedern besetzten Ausschusses
für Gerichtsvollzieherwesen ist Bettina Vonhöne von der
Altor Heidelberger Inkasso GmbH. Im Berichtszeitraum
traf sich der Ausschuss zweimal und führte darüber hinaus
mehrere Telefonkonferenzen durch. Außerdem fand sich
ein kleinerer Arbeitskreis des Ausschusses zu einem Workshop in Heidelberg sowie zu zwei weiteren Telefonsitzungen zusammen.
Kernthema des Ausschusses ist nach wie vor das Formular
für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher,
das nach Bekunden des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz (BMJV) zeitnah auf der Ermächtigungsgrundlage des § 755 Abs. 3 ZPO als verbindlich eingeführt werden soll. Hier gilt es zu verhindern, dass sechsoder siebenseitige Formulare verwendet werden müssen,
die trotz ihres Umfangs nicht ausreichend Platz bieten für
die vielfältigen Möglichkeiten, die die Zivilprozessordnung
(ZPO) dem Gläubiger in der Zwangsvollstreckung zugesteht. Der Ausschuss hat deshalb sehr intensiv an seinem
34
Lösungsvorschlag gearbeitet: Dieser sieht ein modulares
Formular vor mit einer Kurzfassung für professionelle, in
automatisierten Verfahren arbeitende Anwender sowie
eine aus Modulbausteinen aufgebaute Langfassung für den
»Normalbürger«. Der Vorschlag wurde dem BMJV im
Rahmen einer Stellungnahme des BDIU, an deren Erarbeitung der Ausschuss beteiligt war, übermittelt. Ende
2013 hat das Ministerium einen überarbeiteten Formularentwurf vorgestellt, der aber leider den Vorschlag des
BDIU nicht aufgegriffen hat. Im Ergebnis führt auch der
überarbeitete Entwurf des BMJV zu keiner Besserung,
weshalb der BDIU ihm in einer ausführlichen Stellungnahme entgegengetreten ist und die Vorteile seines
Lösungsvorschlags nochmals deutlich gemacht hat.
Auch das seit dem 1. März 2013 verbindliche PfÜb-Formular (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) beschäftigte den Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen. Das
Bundesjustizministerium hatte im November seine Absicht
bekundet, das Formular SEPA-konform zu gestalten, und
Vertreter des BDIU und der Kreditwirtschaft eingeladen,
um die Erfordernisse zu erörtern. Zur Vorbereitung dieses
Treffens, an dem aufseiten des BDIU neben dem Geschäftsführer Kay Uwe Berg auch die Ausschussmitglieder
Bettina Vonhöne und Roland Wedding teilnahmen, hatte
der Ausschuss unter Federführung von Udo Brückner einen
Vorschlag für eine SEPA-konforme Gestaltung erarbeitet,
auf den die Vertreter der Kreditwirtschaft jedoch mit Skepsis reagierten. Dies hatte zur Folge, dass das Ministerium
nun ein PfÜb-Formular mit einem SEPA-Mandat entworfen hat, welches nur verwendet werden darf, wenn die
Daten des Gerichtsvollziehers, insbesondere dessen Gläubiger-ID, bekannt sind. Da dies eher selten der Fall sein
dürfte, hat der BDIU zu dem Entwurf mit einem Gegenvorschlag Stellung genommen.
Am 13. Dezember 2013 hat der DGVB mit Walter
Gietmann (Vorstandsvorsitzender), Karl-Heinz Brunner
(stellvertretender Vorstand) sowie Detlef Hüermann (Geschäftsführer) Mitglieder des Ausschusses für Gerichtsvollzieherwesen zu einem Treffen nach Heidelberg eingeladen.
An dem Treffen nahm auch BDIU-Präsident Wolfgang
Spitz teil. Im Rahmen eines intensiven Erfahrungsaustauschs wurden zahlreiche Fragen zur Reform der Sachaufklärung erörtert. Zudem ergab sich eine Diskussion über
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen
die Zukunftsperspektiven für die Zwangsvollstreckung.
Bei der Frage der Zusammenarbeit wurden auch Gemeinsamkeiten und Differenzen ausgelotet. Es war der Auftakt
für weitere über das Jahr 2014 hinaus geplante Gespräche
mit dem DGVB: Am 3. April 2014 nimmt BDIU-Präsident
Wolfgang Spitz teil an einer Podiumsdiskussion des DGVB
mit dem Titel »Hat der Kuckuck ausgedient?«. Im Gegenzug wurde Karl-Heinz Brunner als Vertreter des DGVB zu
der Sitzung des Ausschusses am 10. April 2014 sowie einer
am 11. April 2014 stattfindenden Podiumsdiskussion des
BDIU im Rahmen der BDIU-Jahreshauptversammlung
eingeladen. Schwerpunkt werden dabei die Erfahrungen
der Praxis mit der Reform der Sachaufklärung sein.
eUrOPaaUSSchUSS
Auch im Europaausschuss des BDIU unter dem Vorsitz von
Erwin Falkner, Euro Inkasso GmbH & Co. KG, war die Debatte über die geplante europäische Datenschutzgrundverordnung eines der bestimmenden Themen. Die Ausschussmitglieder diskutierten unter anderem darüber, welche Folgen
für die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen in den einzelnen europäischen Ländern zu erwarten sind und wie sich
der grenzüberschreitende Forderungseinzug generell in der
Wichtig für das BDIU-Gremium sind selbstverständlich
auch die Kontakte zum europäischen Inkassodachverband
FENCA. Das letzte Jahr stand dabei unter dem Eindruck des Wechsels an der FENCA-Spitze. Mit Andreas
Aumüller ist Ende September zum ersten Mal ein Deutscher zum Präsidenten der europäischen Inkassowirtschaft
gewählt worden. Aumüller, der seit gut zwei Jahrzehnten
auch im Präsidium des BDIU aktiv ist, wird die guten
Kontakte des Europaverbands zur deutschen Inkassowirtschaft verfestigen. Dabei wird der Europaausschuss des
BDIU eine wichtige Rolle spielen und sein europäisches
Engagement weiter verstärken.
Für den Sommer 2014 plant der Ausschuss eine Sitzung
in Luxemburg. Bei dieser Gelegenheit ist unter anderem
ein Besuch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgesehen, um die Kenntnisse über die europäische Rechtsprechung zu vertiefen.
Zukunft darstellen wird. Die Mitglieder informierten sich über
die Kontenpfändung in der EU und tauschten Erfahrungen
zu grenzüberschreitenden Mahnbescheiden aus. Weitere relevante Gesetzgebungsprozesse auf der Agenda des Ausschusses waren die neue Europäische Gerichtsstands- und
Vollstreckungsverordnung EuGVVO zur Fortentwicklung des
europäischen Zivilprozessrechts, der Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung für geringfügige Forderungen sowie
die Reform des Insolvenzrechts. Bei letzterem Punkt hatte die
BDIU-Geschäftsstelle die BDIU-Mitglieder im September
zur Teilnahme an einer EU-Konsultation aufgefordert.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
35
»Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert
Ein kleines Schwein
macht Schule
geld einteilen, bUdgetS überblicKen – SchOn
grUndSchüler lernen daS einmaleinS deS wirtSchaftenS.
E
is, Schokolade, Kaugummizigaretten – bei Süßigkeiten sind sich alle einig: Dafür kann schon mal eine
ganze Menge vom Taschengeld draufgehen. Die Schüler
der Münchener Grundschule am Amphionpark allerdings behalten den Überblick. Ständige Ausgaben, größere Wünsche, langfristige Ziele, gute Taten – alles wird
genau eingeteilt und nachgeprüft. Ein kleines Schwein
aus Plastik ist ihnen dabei eine große Hilfe. Durchsichtig ist es und in vier Fächer aufgeteilt trägt es den Namen
»Schulschwein«, wie der des Projekts. Und dieses kleine
Schwein ist mehr als eine einfache Spardose.
Initiativen wie die des Schulschweins machen im Wortsinn Schule, denn sie treten über die Bildungseinrichtungen an die Kinder heran und versuchen, bereits den
Jüngsten den Umgang mit Geld nahezubringen. Finanzkompetenz, Gelderziehung, Jugendverschuldung – das
sind die sperrigen und dennoch so wichtigen Schlagworte, die hinter solchen Projekten stehen. Und immer
mehr Schulen erkennen den Wert, den das spielerische
Herangehen an das Thema Geld für Kinder haben kann:
Es ist Prävention gegen Verschuldung und schult den
klugen Umgang mit Ausgaben und Wünschen.
Dies scheint notwendiger denn je, denn einerseits, so
stellt die Kids-Verbraucheranalyse des Egmont-Ehapa
Verlags auch in diesem Jahr fest, haben Kinder und Jugendliche immer mehr Taschengeld zur Verfügung, andererseits fällt vielen der richtige Umgang mit eigenem
Geld enorm schwer. Immerhin stand laut Jugendstudie
2012 des Bundesverbands Deutscher Banken bereits fast
jeder Fünfte zwischen 14 und 24 Jahren schon einmal
bei jemandem in der Kreide. Acht Prozent der 18- bis
24-Jährigen galten demnach als überschuldet, und selbst
36
zwei Prozent der unter 18-Jährigen hatten so viele
Schulden angehäuft, dass sie diese ihrer Einschätzung
nach nicht mehr zurückzahlen können – diese Jugendlichen haben vor der Volljährigkeit Freunde oder Eltern
über die Maßen angepumpt. Als Grund für ihre Schulden geben mehr als 80 Prozent der Jugendlichen und
jungen Erwachsenen ihre »Konsumwünsche« an.
Und genau an der Stelle »Konsum« setzt das Projekt
»Schulschwein« an. »Es geht darum, sich Gedanken zu
»Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert
machen, wofür man Geld ausgeben will, Prioritäten zu setzen, zu erkennen, dass sich Wünsche oft auch kurzfristig
verändern, und auch den Verzicht zu üben«, sagt Diana
Bartl, Mitgründerin der Initiative. »Dazu muss man sich
mit einem Budget beschäftigen, einteilen lernen.« Das
Vier-Fächer-Sparschwein mit den Kategorien »Ausgeben«,
»Sparen«, »Investieren« und »Gute Tat« hilft dabei. Die
Schüler nehmen das Schwein mit nach Hause und füttern
es dort: Ein Teil des Taschengelds ist zum direkten Ausgeben, ein Teil landet in den anderen Fächern. Je nachdem,
welche individuellen Ziele es gibt und wie groß die Wünsche sind. Und selbst die werden ins Schulschwein gesteckt: auf kleine Zettel aufgeschrieben – und nach ein
paar Wochen wird überprüft, ob der Wunsch noch dringend ist.
Schulschwein gehe es nicht darum, immer alles richtig zu
machen, betont die Mitbegründerin der Initiative. »Im Gegenteil, Kinder sollen ruhig auch mal Fehler machen, daraus lernen sie«, betont Bartl. »Aber insgesamt werden sie
auf den richtigen Weg beim Umgang mit Geld gebracht.«
Das clevere Sparschwein ist das Herzstück des Projekts,
für das die Gründerinnen Geldgeber und Paten aus der
Wirtschaft gewonnen haben. Doch es ist nicht das Plastikschwein allein, das die Kinder begleitet und sie ihrer
Ausgaben bewusst machen soll. »Im Grunde steht hinter
dem Schulschwein ein ganzes Unterrichtskonzept«, erläutert Bartl. »Über Geld kann man in jedem Fach mit
den Kindern sprechen, man kann damit rechnen, aber
auch in Religion oder Ethik über Werte diskutieren.« Der
Fantasie seien da keine Grenzen gesetzt.
»Viele Wünsche sind unnötig«, hat Diana Bartl festgestellt.
»In dem einen Moment ist das begehrte Stück lebensbedrohlich notwendig, und in ein paar Wochen ist es vergessen.« Für Kinder sei es wichtig zu lernen, dass impulsives
Handeln – in diesem Fall: Geldausgeben – nicht sinnvoll
ist, sondern dass sich mit dem Aufschub des dringenden
Bedürfnisses dieses schon von selbst erledigt. »Und wenn
es wirklich wichtig ist, dann ist es toll, wenn man es sich
endlich leisten kann, weil man sich jede Woche Geld abgeknapst hat«, sagt Bartl. »Das steigert die Wertschätzung.«
Und mehr noch: Damit wird der Wert des Gelds klarer
und die Fähigkeit, mit einem Budget umzugehen, steigt.
Für das Selbstbewusstsein sei dies enorm wichtig. Beim
Doch um genau diese zu beflügeln, haben die Schulschwein-Gründerinnen Bartl und ihre Kollegin und
Rechtsanwältin Stephanie Schmid mit Unterstützung
einer Grundschullehrerin Material erarbeitet, das direkt
im Unterricht angewendet werden kann. »Da geht es
dann auch ganz klar um Wissens- und Wertevermittlung«, sagt Bartl. Anhand von Musterfamilien und fiktiven Budgets lernen die Kinder beispielsweise die Ausgaben kennen, mit denen ihre Eltern sich jeden Monat
herumschlagen müssen – und sie lernen einzuschätzen:
Wie viel bleibt am Ende tatsächlich zum Ausgeben
übrig? »Da staunen Kinder, was alles von 2.000 Euro bestritten werden muss, was Miete, Auto und Essen so
In den teilnehmenden Schulen
erhalten alle Schüler eines der
bunten Sparschweine mit den
vier Fächern
»Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert
Stephanie Schmid und Diana Bartl (von links)
kosten«, ist Bartls Erfahrung.
»Denn die meisten denken
erst einmal: Das ist ganz viel
Geld.« Dass viele Eltern selbst
nicht viel mehr wissen als ihre
Kinder und eine ähnlich naive
Einstellung zum Geld haben,
ist die Erfahrung von Schulschwein-Gründerin Schmid,
die als Anwältin oft überschuldete Erwachsene berät
und in die Insolvenz begleitet.
Deshalb hält sie die Prävention von Kindesbeinen an für
so wichtig.
haben das Schulschwein-Projekt vor drei Jahren
ins Leben gerufen
Lehrer überzeugen, Eltern mit
ins Boot holen – darum bemühen sich die beiden Münchnerinnen bei Workshops und
Informationsabenden in den Schulen. Da gilt es oft, Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Kinder selbst sind immer
schnell bei der Sache: Denn der Umgang mit Geld macht
ihnen Spaß. »Bei vielen gehört das Schulschwein mittlerweile einfach dazu«, erzählt die Leiterin der Grundschule
Dieser Artikel erschien erstmals am 23. Oktober 2013 in
der Sonderausgabe »Forderungsmanagement« der bundesweiten Tageszeitung DIE WELT. Die Beiträge in dem
zwölfseitigen Special beleuchten die facettenreiche Arbeit
der Branche, die pro Jahr 5 Milliarden Euro an unbezahlten Forderungen für über eine halbe Million Auftraggeber
aus allen Teilen der Wirtschaft realisiert. Landläufige Vorurteile werden dabei kritisch hinterfragt, denn sie resultieren, wie es in der Zeitung heißt, überwiegend »aus
mangelndem Wissen über die Arbeit von Inkasso-Firmen: für wen sie Leistungen erbringen, welche Möglichkeiten sie dabei haben und in welchem gesetzlichen Rahmen sich ihr Vorgehen bewegen muss«.
Das crossmediale Sonderthema wurde ermöglicht durch
Anzeigen von BDIU-Mitgliedsunternehmen. Der redaktionelle Teil wurde davon unabhängig von der Sonderthemenredaktion der Tageszeitung erstellt. »Wir freuen
uns, mit der WELT-Gruppe einen kritischen Begleiter in
der deutschen Medienlandschaft gefunden zu haben«,
38
am Amphionpark, Evelyn Weiser, von ihren Erfahrungen
mit dem Projekt. »Es ist erstaunlich, was allein die Präsenz
des Schweinchens ausmacht.« Ihr einziger Kritikpunkt:
Nach der Grundschule gibt es das Thema Geld dann
meist nicht mehr im Unterricht. »Da müsste man noch
einen Übergang finden.«
Seit drei Jahren sind Bartl und Schmid mit ihrem Schulschwein unterwegs. Nach München haben sie nun auch
Schulen in Bremen und Frankfurt für ihre Arbeit gewinnen können, und auch in Berlin gibt es bereits eine Kooperation. »Wir sehen überall Potenzial für unser Projekt«,
betonen die Gründerinnen des Schulschweins, die längst
nicht nur in sogenannten Problembezirken unterwegs
sind. In guten Gegenden sei die Problemlage zwar eine
andere als in sozialen Brennpunkten, aber dennoch gibt
es auch dort den Bedarf, den Umgang mit Geld zu schulen: Wenn Kindern jeder Wunsch erfüllt werde und sich
Eltern über ihre Kinder definierten, dann könne das später für die Kinder auch sehr schwer werden, wenn sie mit
eigenem Geld umgehen müssen. »Ich kann zwar nicht die
Welt retten«, sagt Diana Bartl. »Aber doch so viele wie
möglich aufklären.« Und für diese Aha-Momente bei
Eltern und Kindern lohne sich der Einsatz allemal.
erklärt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Zu den Lesern
der WELT gehören nicht zuletzt auch Entscheider insbesondere aus dem Mittelstand – mithin häufige Auftraggeber von Inkassounternehmen.
Zu der Medienpartnerschaft gehört der Auftritt der WELT
auf den Jahreshauptversammlungen des BDIU. Bereits
2012 schaltete der BDIU in der Zeitung eine dreistufige
Anzeigenkampagne, mit der er auf die Leistungen der Inkassounternehmen für Wirtschaft und Verbraucher aufmerksam machte. Diese erfolgreiche Anzeigenkampagne
erfährt im März und April 2014 ihre Fortsetzung.
Die Beilage ist neben der Printversion als PDF unter
www.inkasso.de erhältlich. Das Sonderthema findet
zudem eine digitale Fortsetzung durch die Redaktion der
WELT unter:
http://www.welt.de/sonderthemen/
forderungsmanagement/
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert
PrOJeKt »SchUlSchwein«
Die Inkassoakademie ist
Pate für Berliner Grundschule
Damit die transparenten Schulschweine und die dazugehörenden Unterrichtsmaterialien zu den Schülern kommen können,
brauchen die beteiligten Lehranstalten sogenannte Schulpaten.
In Berlin hat sich jetzt die DIA an einer solchen Schulpatenschaft beteiligt.
Seit diesem Jahr ist die Adam-Ries-Grundschule in BerlinFriedrichsfelde beim Projekt »Schulschwein« dabei. Sie ist
die erste Schule aus der Hauptstadt, die von dem bundesweit einmaligen Präventions- und Aufklärungsprojekt profitiert.
Schulpaten sind die Deutsche Inkasso Akademie GmbH
und die Creditreform Berlin Wolfram KG. Dr. Andreas
Bücker, Geschäftsführer der Inkassoakademie: »Der eigenverantwortliche Umgang mit Geld gehört zu den
Kernkompetenzen, die heutzutage jeder braucht, der
am Wirtschaftsleben teilnimmt. Wir als Ausbildungsinstitution der Inkassowirtschaft wollen mit unserem Engagement dazu beitragen, dass bereits Kinder ein Bewusstsein für den Wert des Geldes entwickeln. Denn
das ist letztlich der beste Schutz vor Überschuldung.«
DIA-Geschäftsführer Dr. Andreas Bücker, Jochen Wolfram von der Creditreform Berlin
Wolfram KG und BDIU-Pressesprecher Marco Weber (von links), gemeinsam mit einer Lehrerin
der Berliner Adam-Ries-Grundschule
Die Adam-Ries-Grundschule hat im laufenden Schuljahr mit dem Projekt »Schulschwein« begonnen. In
einem 90-minütigen Workshop erhielten die Lehrer
Hintergrundinformationen sowie ein Spiralcurriculum,
mit dem sie die Themen des Projekts in die verschiedenen Fächer, zum Beispiel den Deutsch- und Mathematikunterricht, einbinden können. Die Schüler lernen und
erfahren so den Umgang mit Geld und Konsum auf eine
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
altersgerechte Art und Weise. An einem Elternabend
zum Projektstart standen Themen wie Gelderziehung,
Taschengeld und Konsum im Mittelpunkt der Diskussionen. Jedes Kind aus den teilnehmenden Schulklassen
hat inzwischen eines der transparenten Schulschweine
erhalten, und das Unterrichtsmaterial ist bereits in den
Klassen im Einsatz.
39
»Inkasso heißt Verantwortung.« || StandPUnKt
Inkasso: Große Bedeutung,
aber trotzdem schlechter Ruf
von Mechthild Heil
Mitglied des Deutschen Bundestags,
Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
inKaSSO hat eine wichtige geSamtwirtSchaftliche fUnKtiOn, Vielleicht SOgar eine
geSamtgeSellSchaftliche: dUrch daS inKaSSOweSen werden nicht nUr die SchUldner
dazU gebracht, ihre aUSStehenden rechnUngen zU bezahlen, SOndern alle menSchen,
die am wirtSchaftSleben teilnehmen, werden zU einer gUten zahlUngSmOral erzOgen.
F
ür die Wirtschaft bedeutet ein funktionierendes Inkassowesen eine große finanzielle Entlastung: 5 Milliarden Euro fließen durch erfolgreiches Inkasso jedes
Jahr wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Auch die Gerichte werden entlastet, und zwar um insgesamt
über 15 Millionen Forderungsangelegenheiten jährlich.
Für die Verbraucher bedeutet ein funktionierendes Inkassowesen, dass grundsätzlich eine Atmosphäre des Vertrauens
in der Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer bestehen
kann. Warum? Weil die Inkassowirtschaft die gesetzlichen
Vorgaben durch Spielregeln ergänzt und dadurch vorgegeben ist, wie das Zusammenspiel von Kauf, Verkauf und Bezahlung funktionieren muss. Hält sich ein Mitspieler nicht
an die Regeln, muss eingegriffen werden. Wirtschaft und
Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die Einhaltung der Regeln gefordert und mangelnde Zahlungsbereitschaft sanktioniert wird. Außerdem würden Unternehmen,
die jederzeit mit völligen Zahlungsausfällen rechnen müssen, die Preise erhöhen. Verbraucher mit hoher Zahlungsmoral müssten dann diese Ausfälle mitfinanzieren.
40
»Der BDIU trägt eine
große Verantwortung.«
Und hier kommt der Bundesverband Deutscher InkassoUnternehmen (BDIU), der 90 Prozent des deutschen Inkassomarkts repräsentiert, ins Spiel.
Der BDIU ist nicht nur einer der Schiedsrichter, der Spielregeln für seine Mitgliedsunternehmen formuliert und
deren Einhaltung überwacht, sondern er erklärt auch, welche Vorteile dieses »Spiel« – um im Bild zu bleiben – für
alle Teilnehmer hat: wie also Wirtschaft, Verbraucher und
Gesellschaft von Inkasso profitieren. Durch diese Öffentlichkeitsarbeit werden Vorurteile abgebaut. Mit den vom
BDIU formulierten Spielregeln greift er sogar gesetzlichen
Regelungen vor, wie bei den Transparenzpflichten für Inkassogebühren, die seit Inkrafttreten des »Gesetzes gegen
unseriöse Geschäftspraktiken« im vergangenen Jahr für
alle Inkassounternehmen gelten.
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || StandPUnKt
Noch weitreichender ist der Ehrenkodex, den der BDIU
für seine Mitgliedsunternehmen ausgearbeitet hat und
der den grundsätzlichen Umgang der Inkassounternehmen mit den Schuldnern definiert: »Jedes Mitglied
hat seinen Beruf redlich, gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuüben und die ihm anvertrauten Mandate in
sachlich angemessener Weise unter Wahrung der Rechte
Das gibt dem BDIU die Möglichkeit, diese Forderungen
mit Leben zu füllen, denn Unternehmen, die sich nicht an
die Satzung halten, werden abgemahnt und können sogar
aus dem Verband ausgeschlossen werden.
Das bedeutet aber auch, dass der Verband eine große Verantwortung trägt und im Spannungsfeld der öffentlichen In-
Inkassounternehmen helfen,
die Zahlungsmoral zu verbessern,
findet die Verbraucherschutzpolitikerin
Mechthild Heil
der Schuldner zu vertreten.« Außerdem sind die Mitglieder verpflichtet, »sich innerhalb und außerhalb der
Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig
zu erweisen, die die Allgemeinheit ihnen entgegenbringt
und von ihnen verlangt«.
Dieser Ehrenkodex definiert demnach eine Art Inkassomoral der Unternehmen, die der Zahlungsmoral der
Verbraucher gegenübersteht.
Demnach gilt: Wer Mitglied im BDIU ist, unterwirft
sich diesem Ehrenkodex, und so ist die Mitgliedschaft
auch ein Qualitätssiegel für das jeweilige Unternehmen.
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
teressen und der Interessen der ihn finanzierenden Mitgliedsunternehmen stets Lösungen finden muss, die den
Verbrauchern nützen, ohne den Unternehmen zu schaden.
Ich erwarte, dass die Rechte und die Interessen der Schuldner gewahrt bleiben. Auch wenn sich manche Maßnahme
im rechtlichen Rahmen bewegen sollte, fordere ich dennoch, dass kein Schuldner unangemessen unter Druck gesetzt wird. Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist auch redlich. Ich bin mir aber sicher, dass sich Inkassounternehmen
und BDIU in dem gemeinsamen Bestreben, die wichtige
Rolle Ihrer Branche zu kommunizieren und gegen den zu
Unrecht schlechten Ruf der Inkassowirtschaft zu arbeiten,
weiterhin hohe Standards auferlegen und Redlichkeit für sie
keine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit ist.
41
»Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
30 PreSSemitteilUngen, zwei PreSSeKOnferenzen, eine zwölfSeitige SOnderbeilage in der »welt«,
Vier aUSgaben UnSereS magazinS »die inKaSSOwirtSchaft«, dazU zahlreiche interViewS,
StatementS, antwOrten aUf PreSSeanfragen SOwie aKtiVitäten aUf twitter, xing, in blOgS
Und weiteren SOcial-media-Kanälen – daS iSt ein fazit der medienarbeit deS VerbandS in
den Vergangenen zwölf mOnaten.
A
m 14. Mai 2013 traten BDIU-Präsident Wolfgang
Spitz, Vizepräsidentin Marion Kremer sowie
Stephanie Schmid und Diana Bartl vom Projekt »Schulschwein« gemeinsam in Berlin vor die Presse. Der BDIU
präsentierte dabei vor allem die Ergebnisse der Frühjahrsumfrage unter seinen Verbandsmitgliedern. Demnach hatte
sich die Zahlungsmoral »überraschend gut« entwickelt.
78 Prozent der BDIU-Mitglieder berichteten in der Umfrage, dass Rechnungen besser oder genauso gut wie noch
vor einem halben Jahr beglichen würden. Als Gründe für
diese erfreuliche Entwicklung machten Wolfgang Spitz und
Marion Kremer auf der Pressekonferenz unter anderem die
niedrige Arbeitslosigkeit und die stabile Binnennachfrage
in Deutschland aus.
Nichtsdestotrotz bleiben unbezahlte Rechnungen natürlich
ein Problem für die Gläubiger. Hauptgrund, warum Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist nach Erfahrung der Inkassounternehmen Überschuldung. Das sei ein Problem, das auch immer mehr
junge Menschen betreffe. Dafür machten die Inkassounternehmen in ihrer Umfrage ein ganzes Ursachenbündel aus,
darin enthalten: zu hohe Ausgaben zur Erfüllung von Konsumwünschen, ein schlechtes Vorbild des Elternhauses
sowie zu wenige Informationen zur Gelderziehung im
Schulunterricht. Für BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer
war es daher klar: »Es ist auch Aufgabe unserer Bildungseinrichtungen, junge Menschen auf das Wirtschaftsleben
und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld vorzubereiten.«
42
Helfen dabei könne das Projekt »Schulschwein«. Es setzt
bereits in der Grundschule an, klärt Kinder über finanzielle
Zusammenhänge auf und richtet sich darüber hinaus an
Eltern und Lehrer. Mit den transparenten Schulschweinen
lasse sich zudem der Umgang mit Geld spielerisch und
nachhaltig erlernen. Dabei handelt es sich um Sparschweine mit vier Fächern, die bestimmten Lebens- und
Wirtschaftsbereichen zugeordnet sind: »Sparen«, »Ausgeben«, »Investieren« und »Gute Tat«.
Spezielle Unterrichtsmaterialien unterstützen Lehrer dabei,
das Schulschwein in praxisbezogene Fächer wie den Sachunterricht, Deutsch, Mathematik sowie Religion beziehungsweise Ethik einzubinden. »Wir wollen damit ein
neues Bewusstsein für Werte und einen verantwortungsvollen Konsum schaffen«, erläutert Stephanie Schmid vom
Projekt »Schulschwein« auf der BDIU-Pressekonferenz ihr
Engagement. Der BDIU unterstützt das Projekt und empfiehlt Grundschulen, mit den angebotenen Materialien zu
arbeiten. »Wir brauchen genau solche Initiativen, damit
nicht immer mehr Menschen in Verschuldung geraten«,
lobte BDIU-Vize Marion Kremer.
Die Themen der Pressekonferenz wurden von den Medien
gut aufgegriffen, und das nicht nur am Tag der Veranstaltung selbst, sondern auch in den folgenden Wochen und
Monaten, in denen immer wieder Artikel zum Problem der
Jugendverschuldung und zur Gelderziehung erschienen, in
denen positiv auf den BDIU als Anstoßgeber einer wichtigen Debatte verwiesen wurde.
BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit
BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer stellt
die Ergebnisse der Mitgliederbefragung vor
»Insbesondere Handwerker und Bauunternehmen leiden unter der zögerlichen Zahlungsmoral der öffentlichen Hand, die für
sie ein wichtiger Auftraggeber ist. Immer
prekärer wird die Finanzlage einiger Kommunen. Denn trotz Rekordeinnahmen bei
der Gewerbesteuer wuchs auch deren
Schuldenberg auf zuletzt fast 135 Milliarden
Euro – viele Städte und Gemeinden sind so
hoch verschuldet, dass sie eigentlich Insolvenz anmelden müssten, wären sie ein normales Wirtschaftsunternehmen. Die Außenstände von Kommunen, Ländern und
Einrichtungen des Bundes summieren sich
inzwischen auf fast 80 Milliarden Euro.«
Die Herbstpressekonferenz des BDIU, die am 22. Oktober
gemeinsam mit dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) stattfand, ist sogar der bislang erfolgreichste Aufschlag in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unseres Verbands. TV-, Radio-, Print- und Onlinemedien berichteten bundesweit ausführlich über den
BDIU und die Ergebnisse der Herbstumfrage unter unseren
Mitgliedsunternehmen. Wir erzielten in den ersten vier Wochen nach der Veranstaltung eine Reichweite von 150 Millionen Medienkontakten – so viele wie mit keiner anderen
Pressekonferenz zuvor.
Mit den folgenden Themenschwerpunkten gelang es uns,
die Inkassowirtschaft in die Nachrichten zu bringen, unter
anderem in die »tagesschau«, ins ARD-Morgenmagazin und
in fast alle regionalen Tageszeitungen in ganz Deutschland.
Dies sind die wichtigsten Zitate aus der Pressekonferenz und
den sie begleitenden Pressematerialien – und die insgesamt
einen repräsentativen Überblick geben über die Themensetzungen, die uns im vergangenen Jahr in unserer Medienarbeit beschäftigt haben:
»Die Zahlungsmoral der Unternehmen in Deutschland ist
überraschend stabil. In ihrer traditionellen Herbstumfrage
melden jetzt 84 Prozent der Inkassounternehmen, dass gewerbliche Schuldner Rechnungen genauso gut oder sogar
besser als noch vor einem halben Jahr bezahlen.«
»Die Verbraucher geben Geld aus, weil sie ihre eigene
wirtschaftliche Situation positiv bewerten und die Arbeitslosigkeit niedrig ist. Wegen der niedrigen Zinsen wagen die
Unternehmen wichtige Investitionen in die Zukunft. Die
niedrigen Zinsen sorgen aber auch dafür, dass weniger auf
die hohe Kante gelegt wird.«
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
»Eine weitere Aufgabe, die sich der neuen
Bundesregierung stellt, sieht die Branche in Änderungen
der Insolvenzordnung, insbesondere bei der sogenannten
Vorsatzanfechtung.«
»Problematisch für Handel und Inkassowirtschaft sind
darüber hinaus Pläne der Europäischen Union für eine
neue Datenschutzgrundverordnung.«
»Viele Überschuldete warten derzeit noch mit einem
Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren, bis die
von der Bundesregierung beschlossene Verkürzung der
Wohlverhaltensperiode in Kraft tritt.«
»Wo das eigentliche Problem bei der privaten Verschuldung liegt, deutet ein weiteres Ergebnis der Herbstumfrage an. Demnach ist ein zentraler Grund, warum private Schuldner ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen,
ein unkontrolliertes Konsumverhalten.«
ggUg
Die Kommunikation rund um das von der Bundesregierung geplante Gesetzespaket zur Regulierung unter anderem der Inkassobranche bestimmte große Teile der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbands im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der BDIU zeigte sich dabei diskussionsbereit und unterstrich wiederholt seine Haltung,
dass unseriöses Inkasso auch durch gesetzgeberische
Maßnahmen bekämpft werden müsse. Schon in der Vergangenheit hatte sich der Verband in seiner Kommunikation dazu eindeutig positioniert. Gleichwohl wies er
jetzt darauf hin, dass überschießende Regulierungen vor
allem die seriöse Inkassowirtschaft in Mitleidenschaft
ziehen könnten.
43
»Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit
desverfassungsgericht eindeutig ins Gesetz schreibt. Dies
ist maximal transparent und damit gut für Wirtschaft wie
Verbraucher.«
Das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« (GguG)
war daher auch ein zentrales Thema auf der Frühjahrspressekonferenz im Mai 2013. »Wir begrüßen alle Maßnahmen, die zum Ziel haben, Verbraucher und Auftraggeber
vor Abzockern zu schützen«, sagte BDIU-Präsident
Wolfgang Spitz in diesem Zusammenhang. Er äußerte sich
allerdings skeptisch, ob das Gesetz dieses Ziel auch wirklich erreichen könne. Müssten seriöse Inkassounternehmen
um ihre Existenz bangen, wäre das eine Gefahr für die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Um schwarze Schafe
zu bekämpfen, sei es vielmehr erforderlich, die behördliche
Inkassoaufsicht zu zentralisieren. Auch sei es wichtig, die
Inkassogebühren – und zwar auch bei den Nebenforderungen – klar analog zur Gebührensystematik der Rechtsanwälte zu definieren. Spitz argumentierte: »Auswüchse bei
Inkassogebühren lassen sich so wirkungsvoll unterbinden.
Das schützt Verbraucher, bekämpft schwarze Schafe und
stärkt gleichzeitig die seriöse Inkassowirtschaft.«
Kritisch sieht der BDIU allerdings die Möglichkeit, für bestimmte Forderungen per Rechtsverordnung Maximalgebühren festzulegen. Das könnte die durch das Gesetz geschaffene Klarheit wieder beseitigen. Der BDIU kritisiert
außerdem, dass diese Maximalgebühren nur für Inkassounternehmen, nicht aber für Inkasso durchführende
Rechtsanwälte gelten sollen. Der Verband behält sich hier
weiterhin eine verfassungsrechtliche Überprüfung vor.
In der Berichterstattung über das Gesetz verwiesen die
Medien mehrfach auf diese Kommentierung des BDIU,
unter anderem die Deutsche Presse Agentur (dpa).
KamPf gegen UnSeriöSeS inKaSSO
Im September schließlich – zwei Tage vor der Bundestagswahl – nahm das Gesetz durch die Verabschiedung im
Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. In einer Pressemitteilung vom 20. September kommentierte BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg das Gesetz zwar kritisch, aber
unter dem Strich durchaus auch positiv. Denn ganz so desaströs für die Arbeit der Branche, wie man ursprünglich
befürchten musste, ist es am Ende dann doch nicht geworden, und es gibt sogar Teile, die Inkassounternehmen in
Zukunft die Arbeit und die transparente Kommunikation
mit den Schuldnern erleichtern werden. Berg wörtlich:
»Das ›Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken‹ ist ein
Schritt hin zu mehr Klarheit und Transparenz. Es regelt
eindeutig: Inkassokosten können vom Schuldner, der sich
in Verzug befindet, maximal bis zur Höhe der vergleichbaren Anwaltsgebühren erstattet verlangt werden. Der Gesetzgeber sorgt hier für eine längst überfällige Transparenz,
indem er die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bun-
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Der BDIU reagierte im Wege der Öffentlichkeitsarbeit,
nicht zuletzt um von diesen Machenschaften betroffene
Mitgliedsunternehmen vor Rufschädigungen zu bewahren. So waren im April falsche »Zahlungsaufforderungen«
für angebliche Gewinnspielschulden unterwegs, die das
Logo eines BDIU-Mitgliedsunternehmens missbrauchten.
Empfänger der falschen Mahnschreiben konnten den Betrug zunächst nur dadurch erkennen, dass zu dem Logo
eine falsche Absenderadresse genannt war. Wir machten
über unsere Social-Media-Kanäle auf diesen Umstand aufmerksam und rieten betroffenen Adressaten dazu, eine
Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Ausgabe 8
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Internationale Zusammenarbeit
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Ausgabe 7
In den letzten zwölf Monaten waren einige Inkassounternehmen Opfer betrügerischer Machenschaften. Dabei nutzten dubiose Geschäftemacher häufig die Briefköpfe oder
die Namen absolut seriöser Inkassounternehmen, um nicht
existente oder untergeschobene Forderungen anzumahnen.
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Das BDIU-Magazin »Die Inkassowirtschaft« erscheint alle drei Monate. Es stellt die Arbeit von Inkassounternehmen
plastisch und in der Praxis vor und gibt so der Branche ein sympathisches Bild nach außen.
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit
Im August 2013 berichtete das SAT.1-Verbrauchermagazin
»Akte« unter dem Stichwort »Identitätsklau«. Verwiesen
wurde auf unser Mitgliedsunternehmen BDE Inkasso, das
neben anderen Inkassofirmen Opfer der oben beschriebenen Betrugsmasche geworden war. Neben dem so entstandenen Imageschaden war die unangenehme Folge, dass die
Telefone bei BDE Inkasso tagelang nicht mehr stillstanden,
weil sich die Empfänger der Briefe verständlicherweise nach
den Hintergründen der dubiosen Mahnschreiben erkundigten. Die vielen Anrufe drohten den regulären Geschäftsbetrieb des kleinen Inkassounternehmens zu gefährden. Die
»Akte«-Sendung zeigte Verständnis für die Lage des Inkassounternehmens – und porträtierte so vermutlich zum ersten Mal eine Vertreterin unserer Branche in einer sympathischen und positiven Art und Weise …
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz, BGA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Handke und
Ein weiterer Aspekt dieses unerfreulichen Themas ergab
sich im vergangenen Jahr in Form diverser Spam-Wellen.
Durchs Internet geisterten massenweise E-Mails angeblicher Inkassounternehmen. Darin wurden dubiose Forderungen angemahnt, meistens zu Einkäufen entweder bei
Onlineshops oder aber in bekannten Warenhäusern. In
allen Fällen handelte es sich dabei allerdings um frei erfundene Tatbestände – genauso wie die Inkassounternehmen, von denen die E-Mails angeblich stammten, nicht
existierten. Allen E-Mails war gemein, dass sie auf nähere
Informationen verwiesen, die sich in einer angehängten
Datei befinden sollten. Ein klassischer Trojaner also, das
heißt: Die E-Mail trug eine versteckte Schadsoftware in
sich, die eingesetzt werden kann, um sensible Informationen wie zum Beispiel Passwörter auf Computerfestplatten
auszuspionieren. Der einzige Rat, den man hier geben
kann, ist, solche Mails unverzüglich zu löschen.
Zahlreiche Medien berichteten zu den Spam-Wellen, und
der BDIU informierte per Pressearbeit und über seine Social-Media-Kanäle. Bei dieser Gelegenheit machten wir erneut darauf aufmerksam, dass seriöse Inkassounternehmen
im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein müssen,
und erklärten weiterhin, dass in einer Mahnung immer
auch eine ladungsfähige Anschrift und eindeutige Kontaktmöglichkeiten genannt seien. Im Übrigen könnten sich
Verbraucher, die sich beim Empfang einer solchen E-Mail
unschlüssig seien, an den BDIU wenden. Diese Servicehinweise wurden in der Folge von der Presse oft und gerne
aufgegriffen.
Außerdem machten wir in mehreren Pressetexten sowie
in Interviews und Gesprächen mit Medienvertretern
immer wieder auf einzelne Aspekte der Arbeit von
Inkassounternehmen aufmerksam und nahmen dadurch
eine klare Abgrenzung gegenüber den schwarzen Schafen vor. Mitte 2013 erschien beispielsweise im »Kommunalleasing Magazin« ein Interview mit BDIU-Präsident
Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia
BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz
Wolfgang Spitz, in dem dieser Gläubigern eindeutige Hinweise gibt, wie sie sich der Seriosität ihres Inkassopartners
versichern können. Im Sommer gab es in der WDR-5Sendung »Service: Geld« Tipps für Verbraucher, wie sie
sich verhalten sollten, wenn sie Inkassopost erhalten.
Wichtig ist es demnach, Ruhe zu bewahren und die Forderung zu prüfen. Der Beitrag verweist dabei ausdrücklich
auf Informationen des BDIU, zudem sei die Mitgliedschaft
im Verband ein Indiz für die Seriosität des Inkassounternehmens.
PriVatVerSchUldUng
Die Verschuldung der privaten Haushalte war Gegenstand
zahlreicher Maßnahmen der Medienarbeit. Fokussiert war
das im Berichtszeitraum insbesondere auf die anstehende
Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Der BDIU
äußerte sich dazu kritisch. Eine schnellere Verbraucherinsolvenz sende falsche Signale an unredliche Schuldner,
und die festen, niedrigen Quoten zur Erreichung einer früheren Restschuldbefreiung würden auch in allen anderen
Schuldenbereinigungsverfahren dazu führen, dass Gläubigern nur noch entsprechend niedrigere Quoten angeboten
würden. In einem Artikel in der Tageszeitung DIE WELT
vom Frühjahr 2013 kamen Experten vom Insolvenzrechtstag zu Wort – darunter der BDIU. Das einhellige Urteil
lautete: »Das Gesetz brauchen wir nicht.«
Es wurde trotzdem vom Bundestag beschlossen – wenn
auch am Ende leicht höhere Mindestquoten auf dem Papier standen als ursprünglich angedacht. Wie sich die gesetzlichen Änderungen auswirken werden, werden Gläubiger und die Inkassowirtschaft dann spätestens ab Mitte
2014 feststellen, wenn alle Teile des Gesetzes in Kraft getreten sein werden. Der BDIU wird dies dann in seiner
Medienarbeit weiter kommentieren.
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»Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit
Grundproblem bleibt allerdings die hohe private Verschuldung. Darauf machten wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit wiederholt aufmerksam. Überschuldung zu
bekämpfen sei letztlich wirkungsvoller, als die Insolvenzordnung immer wieder zu reformieren. In diesem Tenor
äußerte sich zum Beispiel BDIU-Vizepräsidentin Marion
Kremer gegenüber den Medien. In mehreren Zeitungsartikeln zu dem Thema hieß es unter anderem, dass Jugendliche zumindest eine grobe Einnahmen- und Ausgabenkalkulation vornehmen sollten. Ein festes Budget
sei sinnvoll. Zur Begründung verweisen die Artikel zumeist auf die Ergebnisse der BDIU-Mitgliederbefragungen und deren Aussagen zu den Ursachen von Jugendverschuldung.
Passend zur Adventszeit sendete »RTL Punkt 12« am
Freitag, den 6. Dezember, einen Beitrag, der wohl auch
dazu sensibilisieren sollte, keine Weihnachtseinkäufe über
Kredite zu finanzieren. Marion Kremer kam dabei als
Vertreterin der Inkassowirtschaft zu Wort. Der grundsätzlichen Kritik am Kauf auf Kredit schloss sie sich zwar
nicht an. Denn der eigenverantwortliche und kritische
Verbraucher muss schon selbst entscheiden (können),
welche Verträge er eingeht. Und dazu gehören auch Sofortfinanzierungen. Gleichwohl wies Kremer in der Sendung darauf hin, dass solche Geschäfte nicht nur der
Wirtschaft nützten, sondern dass bei Sofortfinanzierungen ja auch der Staat verdiene, der gleichermaßen sofort
die dazugehörende Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer erhalte – egal ob der Kredit vollständig bedient
wird oder daraus eine notleidende Forderung wird.
Daher sei es nicht gerechtfertigt, hier alleine der Wirtschaft den Schwarzen Peter zuzuschieben.
KOmmUnaleS inKaSSO
Dass Kommunen zur Einnahmeverbesserung auch auf
die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen setzen
sollten, fordert der BDIU in seiner Öffentlichkeitsarbeit
schon seit Langem. So mancher Kämmerer steht dem
noch abwehrend gegenüber. Nicht unmittelbar im Zusammenhang damit zu sehen, wenn auch durchaus auffällig, ist dabei, dass viele Kommunen bei ihrer eigenen
Zahlungsmoral sehr nachlässig sind. Insbesondere Handwerker bekommen zu spüren, dass öffentliche Auftraggeber sich mit dem Bezahlen ihrer Rechnungen länger
Zeit lassen als andere.
Auch im Berichtszeitraum war dieser Themenkomplex
wieder Gegenstand unserer Pressearbeit. Im Frühjahr
2013 kritisierte BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg
gegenüber der »Deutschen Handwerks Zeitung« die laxe
Zahlungsmoral der Kämmerer gegenüber Handwerksbetrieben.
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Im Frühjahr 2013 stellte das BDIU-Magazin »Die Inkassowirtschaft« die Zusammenarbeit der Branche mit öffentlichen Auftraggebern ins Zentrum der Berichterstattung.
Anlass war das hessische Gerichtskostengesetz, das den
Gerichtskassen bei zunächst als uneinbringlich deklarierten
Forderungen das Hinzuziehen externer Dienstleister ermöglicht. In dem umfangreichen Artikel werden vergleichbare Beispiele vorgestellt, darunter ein ähnliches Beitreibungsmodell aus Baden-Württemberg und das kommunale
Forderungsmanagement der hessischen Landeshauptstadt
Wiesbaden, die sich schon seit mehr als zehn Jahren beim
Einzug ausstehender Forderungen an den üblichen Arbeitsweisen in der freien Wirtschaft orientiert und damit
für erhebliche Mehreinnahmen im Haushalt sorgt. Teil dieses Projekts, das in enger Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten entwickelt wurde, ist auch
die Beauftragung eines externen Inkassodienstleisters.
Im Herbst war das Thema auch Gegenstand der zwölfseitigen Inkasso-Sonderbeilage der Tageszeitung DIE WELT.
Die Redaktion verwies in diesem Zusammenhang neben
der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und BerlinMarzahn-Hellersdorf auf das Beispiel Xanten. Die Römerstadt im Nordwesten Nordrhein-Westfalens setzt beim
Einzug von unbezahlten Knöllchen gegenüber Falschparkern aus den benachbarten Niederlanden auf die Zusammenarbeit mit externen Inkassodienstleistern. Das überrascht, weil es bislang in Nordrhein-Westfalen recht strikte
Vorgaben vonseiten der Landesbehörden gab, die eine solche Zusammenarbeit zumindest erschwerten.
Im November kam es dann zu einer sogenannten Kleinen
Anfrage im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In der Antwort der Landesregierung heißt es: »Seit Jahren sind in verschiedenen Bundesländern wiederholt Versuche privater
Inkassounternehmen sowie des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) festzustellen, den
Inkassounternehmen im Bereich der hoheitlichen Vollstreckung von Geldforderungen der Kommunen einen Zugang zu verschaffen. Der Bericht in der ›WELT‹ und eine
weitere Veröffentlichung in ›FOCUS-online‹ sind Anlass
für die Kleine Anfrage 1722 zum Forderungsmanagement
in Kommunen.« Die Landesregierung sieht die Zusammenarbeit privater Inkassounternehmen mit Kommunen
zwar weiterhin kritisch. Allerdings sei es den Kämmerern
unter bestimmten Umständen freigestellt, Inkassounternehmen im Wege der Verwaltungshilfe zu beauftragen. Voraussetzung sei, dass sie selbst bereits erfolglos eine Realisierung der Forderung versucht haben.
Zu dieser Neubewertung in Nordrhein-Westfalen machte
der BDIU weitere Öffentlichkeitsarbeit – durch Pressemitteilungen genauso wie mit einem Artikel im April 2014 in
der Verbandszeitschrift »Die Inkassowirtschaft«.
»Inkasso heißt Verantwortung.« || personen
Präsidium und
Geschäftsführung
Wolfgang Spitz, Präsident
Ressort: Grundsatzfragen,
Politik national und international
Hans-Joachim Leister,
Vizepräsident
Ressort: Personal, Beschaffung
Axel Kulick, Schatzmeister
Ressort: Finanzen, Controlling,
Jahreshauptversammlung,
Deutsche Inkasso Akademie,
Inkasso für die öffentliche Hand
Thomas Kohlmeier,
Präsidiumsmitglied
Ressort: Strategie,
Verbandsentwicklung
Petra Rangen, Präsidiumsmitglied
Ressort: Ansprechpartnerin für
kleine Inkassounternehmen
Der Jahresbericht || 2012/2013
2013/2014 des BDIU und der DIA
Marion Kremer, Vizepräsidentin
Ressort: Kommunikation
Andreas Aumüller,
Präsidiumsmitglied
Ressort: Europa, Verbände,
Präsident der FENCA
Kirsten Pedd, Präsidiumsmitglied
Ressort: Recht, Compliance,
Mitgliedsanträge
Kay Uwe Berg, Geschäftsführer
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Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.
Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin
Telefon +49 30.206 07 36-0
Fax
+49 30.206 07 36-30
[email protected] || www.inkasso.de
Deutsche Inkasso Akademie GmbH
Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin
Telefon +49 30.340 60 91-55
Fax
+49 30.340 60 91-60
[email protected] || www.inkassoakademie.de