IFRS aktuell

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IFRS aktuell
www.pwc.at
Nachrichten zu den
aktuellen Entwicklungen
der IFRS
IFRS aktuell
September 2014
Inhalt
EU-Endorsement .................................................................................................................... 2
Übersicht über neue Standards und Interpretationen ......................................................... 2
Endgültige Veröffentlichungen .............................................................................................. 3
Agenda-Entscheidungen des IFRS IC ................................................................................... 3
IASB veröffentlicht aktualisierte Fassung des IFRS 9, Finanzinstrumente ........................ 3
Änderungen an IAS 27 zur Anwendung der Equity-Methode in
Einzelabschlüssen ................................................................................................................... 4
IASB veröffentlicht Regelungen zur Bilanzierung „produzierender Pflanzen“ ................... 4
Entwürfe .................................................................................................................................. 5
ED/2014/2, Investmentgesellschaften – Anwendung der
Konsolidierungsausnahme ..................................................................................................... 5
ED/2014/3, Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste ............................. 6
Vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC ................................................................. 6
Diskussionen ........................................................................................................................... 9
Themen der jüngsten IASB-Sitzungen .................................................................................. 9
Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung.................................................................................. 9
Projektplan ............................................................................................................................. 11
Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB ............................................................... 11
Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC ...........................................................12
Veröffentlichungen ................................................................................................................13
Veranstaltungen .....................................................................................................................14
Kontakt PwC Academy ..........................................................................................................14
Ansprechpartner in Ihrer Nähe ............................................................................................ 15
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IFRS Aktuell September 2014
EU-Endorsement
Übersicht über neue Standards und Interpretationen
Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der
EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer
bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link
zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht wurde.
verbindliche Anwendung1 Endorsement
IFRIC 21, Abgaben
ab Geschäftsjahr 2014
EU_Verordnung vom
13. Juni 2014
Änderung des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer –
Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
ab Geschäftsjahr 2015
geplant für Q4 2014
Jährliche Verbesserungen der International Financial
Reporting Standards (Zyklus 2010-2012)
ab Geschäftsjahr 2015
geplant für Q4 2014
Jährliche Verbesserungen der International Financial
Reporting Standards (Zyklus 2011-2013)
ab Geschäftsjahr 2015
geplant für Q4 2014
IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten
ab Geschäftsjahr 2016
noch festzulegen
Änderung des IFRS 11, Erwerb von Anteilen an einer
gemeinschaftlicher Tätigkeit
ab Geschäftsjahr 2016
geplant für Q1 2015
Änderung des IAS 16 und IAS 38, Klarstellung akzeptabler
ab Geschäftsjahr 2016
Abschreibungsmethoden
geplant für Q1 2015
Änderung des IAS 16 und IAS 41, Landwirtschaft:
Produzierende Pflanzen
ab Geschäftsjahr 2016
geplant für Q1 2015
IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen
ab Geschäftsjahr 2017
geplant für Q2 2015
Änderung des IAS 27, Einzelabschlüsse (Equity-Methode) ab Geschäftsjahr 2016
geplant für Q3 2015
IFRS 9, Finanzinstrumente, Änderung IFRS 9 und IFRS 7,
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und
ab Geschäftsjahr 2018
Anhangangaben bei Übergang, und Änderung IFRS 9,
IFRS 7 und IAS 39, Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen
verschoben
1
für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr
Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EURechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group
(EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung
(Stand: 12. August 2014).
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IFRS Aktuell September 2014
Endgültige Veröffentlichungen
Agenda-Entscheidungen des IFRS IC
Im Rahmen seiner Juli-Sitzung 2014 bestätigte das IFRS Interpretations Committee
(IFRS IC) seine vorläufigen Entscheidungen (sog. Tentative Agenda Decisions) aus
November 2013 sowie Januar und März 2014, wonach folgende Themen nicht auf die
Agenda übernommen werden:
 IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung: Behandlung von unterschiedlichen
Angebotspreisen für Anteile an institutionelle Anleger und an Privatanleger im
Rahmen eines IPO
 IAS 1, Darstellung des Abschlusses: Angaben zur Prämisse der
Unternehmensfortführung
 IAS 12, Ertragsteuern: Ansatz eines Vermögenswerts aus einer
Steuerrisikoposition: Das IFRS IC kam zu dem Entschluss, künftig ausschließlich
die Frage der Bewertung des Vermögenswerts zu behandeln, da es den Ansatz als
nicht strittig ansieht (siehe hierzu weiterführende Ausführungen unter
„Diskussionen – Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung“).
 IAS 12, Ertragsteuern: Erfassung latenter Steuern auf einen einzelnen
Vermögenswert in einem rechtlichen Mantel (corporate wrapper): Anstelle der
Aufnahme auf die eigene Agenda empfiehlt das IFRS IC dem IASB, die Thematik
mit in seinem Forschungsprojekt zu Ertragsteuern zu behandeln.
 IAS 34, Zwischenberichterstattung: Verkürzte Kapitalflussrechnung
 IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Klassifizierung hybrider
Finanzinstrumente beim Inhaber
IASB veröffentlicht aktualisierte Fassung des IFRS 9,
Finanzinstrumente
Der IASB hat am 24. Juli 2014 eine aktualisierte Version des IFRS 9, Finanzinstrumente,
veröffentlicht, die die bisherige Fassung des Standards um neue Vorschriften zur
Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte ergänzt und
überarbeitete Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
beinhaltet.
Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Durch die neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen ändert sich deren
Erfassung grundlegend, da hiernach nicht mehr nur eingetretene Verluste (bisheriges
sog. incurred loss model), sondern bereits erwartete Verluste (sog. expected loss model)
zu erfassen sind, wobei für den Umfang der Erfassung erwarteter Verluste nochmals
danach differenziert wird, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit
ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine Verschlechterung vor
und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem
Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen (lifetime
expected credit losses). Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments
erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen
innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren (12-month expected credit losses).
Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (bzw.
so genannte contract assets im Sinne des IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen)
und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen bzw. contract assets ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. contract
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IFRS Aktuell September 2014
assets mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits bei
Zugang sämtliche erwarteten Verluste berücksichtigt werden.
Überarbeitete Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten
Die überarbeiteten Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten führen eine zusätzliche Bewertungskategorie für Schuldinstrumente
ein. Diese dürfen künftig als „zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im
sonstigen Ergebnis (FVOCI)“ klassifiziert werden, sofern sie zu einem Portfolio von
Schuldinstrumenten gehören, welches einem Geschäftsmodell unterliegt, das sowohl das
Halten der Instrumente zur Erzielung der vertraglichen Zahlungsströme als auch deren
Verkauf vorsieht. Zusätzlich müssen die Instrumente noch -wie bislang bei der Kategorie
„zu fortgeführten Anschaffungskosten“ - den sogenannten Cashflow-Test erfüllen. Die
Erfüllung des genannten Cashflow-Tests wurde zudem in einigen Punkten erleichtert.
Danach gelten bestimmte Elemente eines Instruments dann nicht mehr als schädlich,
wenn deren Auswirkung auf die Zahlungsströme aus Zins und Tilgung nicht wesentlich
ist im Vergleich zu einem Idealinstrument ohne diese Elemente. Hierunter können
beispielsweise nicht fristenkongruente Zinssätze fallen, wie etwa ein 3-Monats-Euribor,
der monatlich angepasst wird.
Die aktualisierte Fassung des IFRS 9 ist - vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden
EU-Endorsements - erstmals in Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem
1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen,
allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Eine frühere, freiwillige
Anwendung ist zulässig.
Änderungen an IAS 27 zur Anwendung der EquityMethode in Einzelabschlüssen
Der IASB hat am 12. August 2014 Änderungen an IAS 27, Einzelabschlüsse,
veröffentlicht.
Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss
künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Änderungen sind –
vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements – erstmals retrospektiv in
Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine
frühere freiwillige Anwendung ist zulässig.
IASB veröffentlicht Regelungen zur Bilanzierung
„produzierender Pflanzen“
Der IASB hat am 30. Juni 2014 Änderungen an IAS 16, Sachanlagen, und
IAS 41, Landwirtschaft, zur Bilanzierung sog. produzierender Pflanzen (bearer plants)
veröffentlicht.
Unter den Begriff „produzierende Pflanzen“ werden Pflanzen subsumiert,
• die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,
• deren Nutzungsdauer sich über mehr als eine Periode erstreckt und
• bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie selber als lebende Pflanze veräußert oder
als landwirtschaftliches Erzeugnis verbraucht werden.
Beispiele hierfür sind Weinstöcke, Olivenbäume sowie Tee- oder Baumwollpflanzen.
Durch die veröffentlichten Änderungen wird klargestellt, dass derartige Pflanzen bis zum
Zeitpunkt ihrer Produktionsreife - analog selbsterstellter Sachanlagen - zu
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IFRS Aktuell September 2014
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und danach nach den Vorschriften des IAS 16
wahlweise mittels dem Anschaffungskosten- oder dem Neubewertungsmodell zu
bilanzieren sind. Eine Bilanzierung nach den Vorschriften des IAS 41 ist künftig nicht
mehr zulässig.
Bei Übergang auf die Neuregelung kann der beizulegende Zeitwert derartiger Pflanzen
als sog. "Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten" (deemed cost) als
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt werden.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements erstmals zwingend retrospektiv für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar
2016 beginnen, anzuwenden. Die nach IAS 8.28(f) verpflichtenden Angaben müssen für
die laufende Periode nicht gegeben werden. Eine frühere, freiwillige Anwendung der
Neuregelung ist zulässig.
Entwürfe
ED/2014/2, Investmentgesellschaften – Anwendung
der Konsolidierungsausnahme
Bereits im Juni veröffentlichte der IASB einen Standardentwurf, der Vorschläge zur
Aufnahme folgender Klarstellungen in IFRS 10, Konzernabschlüsse, und IAS 28, Anteile
an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, enthält:
• Die in IFRS 10.4(a) festgelegte Ausnahme von der Verpflichtung zur Erstellung eines
Konzernabschlusses soll auch für untergeordnete Mutterunternehmen, die selber
keine Investmentgesellschaften sind, jedoch in den übergeordneten
Konzernabschluss einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert
einbezogen werden, gelten.
• Die Vorschrift des IFRS 10.32, wonach Tochterunternehmen einer
Investmentgesellschaft, die sog. “Investment-Related-Services” erbringen, zu
konsolidieren sind, soll um die Klarstellung ergänzt werden, dass dies nur für
Tochterunternehmen gilt, die nicht ihrerseits selber die Definitionskriterien einer
Investmentgesellschaft erfüllen.
• Im Rahmen der Einbeziehung eines assoziierten Unternehmens
(Investmentgesellschaft) in einen Konzernabschluss einer NichtInvestmentgesellschaft mittels der Equity-Methode, darf das Mutterunternehmen
die durch das assoziierte Unternehmen vorgenommene Bewertung von
Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert beibehalten. Dies soll jedoch
nicht analog für die Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen gelten.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis einschließlich 15. September 2014 erbeten.
Der Standardentwurf kann unter folgendem Link von Website des IASB heruntergeladen
werden: http://www.ifrs.org/Open-to-Comment/Pages/International-AccountingStandards-Board-Open-to-Comment.aspx
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IFRS Aktuell September 2014
ED/2014/3, Ansatz aktiver latenter Steuern auf
unrealisierte Verluste
Der IASB hat am 20. August den Entwurf einer Änderung des IAS 12, Ertragsteuern
(ED/2014/3), veröffentlicht, der sich anhand eines Beispiels zu unrealisierten Verlusten
bei Available-for-Sale-Wertpapieren mit der Frage des Ansatzes aktiver latenter Steuern
beschäftigt. Das Thema war bereits einmal im Entwurf der jährlichen Verbesserungen
der IFRS (Zyklus 2010-2012) aufgegriffen worden, man entschied sich dann jedoch,
einen separaten Änderungsentwurf zu entwickeln, der nunmehr veröffentlicht wurde.
Hintergrund der Entwicklung des Entwurfs war eine Anfrage an das IFRS IC, ob auf
temporäre Differenzen, die sich aus der Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten (available-for-sale) in Form von Schuldinstrumenten
zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Bilanz ergeben, aktive latente Steuern angesetzt
werden dürfen, wenn das Unternehmen die Fähigkeit und Absicht hat, die Wertpapiere
bis zu ihrer Wertaufholung (ggf. bis zur Endfälligkeit) zu halten.
Im Entwurf wird diese Frage bejaht und betont, dass der IFRS-Buchwert nur für die
Ermittlung temporärer Differenzen, nicht aber auch für die Schätzung des künftigen zu
versteuernden Einkommens relevant sei. Bei der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens sei auch die Realisierung eines über dem gegenwärtigen IFRS-Buchwert
liegenden Werts denkbar, sofern diese wahrscheinlich ist.
Darüber hinaus wird im Entwurf klargestellt, dass - sofern nach dem Steuerrecht die
Nutzung steuerlicher Verluste auf eine bestimmte Art von Ergebnis beschränkt ist, bei
der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, diese Art von Ergebnis
zugrunde zu legen ist.
Das als Nachweis der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern dienende künftige zu
versteuernde Einkommen muss dabei vor Umkehr der betreffenden abzugsfähigen
temporären Differenzen positiv sein.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 18. Dezember 2014 erbeten.
Der Standardentwurf kann unter folgendem Link von Website des IASB heruntergeladen
werden: http://www.ifrs.org/Open-to-Comment/Pages/International-AccountingStandards-Board-Open-to-Comment.aspx
Vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC
Im Rahmen seiner Juli-Sitzung 2014 entschied das IFRS IC vorläufig, die folgenden
Fragestellungen nicht auf seine Agenda zu übernehmen. Einwendungen gegen diese
Entscheidungen können bis zum 29. September 2014 eingereicht werden. Die
vorläufigen Agenda-Entscheidungen sollen in der November-Sitzung 2014 erneut
diskutiert werden.
IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen – Angabe von
zusammengefassten Finanzinformationen über wesentliche
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
Das IFRS IC erhielt eine Bitte um Klarstellung hinsichtlich des Zusammenwirkens des
IFRS 12.21(b)(ii), der für jedes wesentliche Gemeinschafts- bzw. assoziierte
Unternehmen die Angabe zusammengefasster Finanzinformationen fordert und des
IFRS 12.4, der festlegt, dass Angaben in aggregierter oder aufgeteilter Form zu erfolgen
haben.
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IFRS Aktuell September 2014
Der Antragsteller erklärte, dass diese Regelungen so interpretiert werden könnten, dass
die Angaben für jedes Gemeinschafts- bzw. assoziierte Unternehmen einzeln oder aber
für alle gemeinsam zu erfolgen haben. Das IFRS IC führte hierzu nunmehr aus, dass
IFRS 12.21(b)(ii) so zu verstehen sei, dass die Angaben für jedes Unternehmen einzeln zu
erfolgen haben.
Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob ein Unternehmen von der Angabepflicht befreit
ist, wenn sich die Angaben auf ein börsennotiertes Gemeinschafts- oder assoziiertes
Unternehmen beziehen und lokale Bestimmungen den Investor an einer
Veröffentlichung der Informationen hindern, solange das Gemeinschafts- bzw.
assoziierte Unternehmen seinen eigenen Abschluss nicht veröffentlicht hat. Hierzu hat
das IFRS IC angemerkt, dass IFRS 12 keinerlei Regelung enthält, die das Unterlassen der
Angaben zulässt.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen hat das IFRS IC somit vorläufig
entschieden, dass weder eine Interpretation noch eine Änderung des IFRS 12 notwendig
ist und dieses Thema nicht auf die Agenda genommen wird.
IAS 16, Sachanlagen und IAS 2, Vorräte – Kernbestände (core inventories)
Bereits in seiner März-Sitzung hat das IFRS IC erörtert, ob sogenannte Kernbestände als
Vorrats- oder Sachanlagevermögen (IAS 2 versus IAS 16) zu bilanzieren sind und
entschied damals vorläufig, eine Interpretation hierzu zu entwickeln.
In seiner Sitzung im Juli diskutierte das IFRS IC nun die zu dieser Fragestellung aus
einer informellen Konsultation der IASB-Mitglieder und einer Analyse des
Mitarbeiterstabs eingegangenen Stellungnahmen. Es kam zu dem Ergebnis, dass es in
der Praxis zwar verschiedene Herangehensweisen in unterschiedlichen Industriezweigen
gibt, aber dort, wo Kernbestände wesentlich sind, eine einheitliche Vorgehensweise
existiert.
Aus diesem Grund entschied das IFRS IC nunmehr vorläufig, die geplante Interpretation
nicht weiterzuentwickeln und das Thema von der Agenda zu nehmen.
IAS 16, Sachanlagen – Bilanzierung von Erträgen und Kosten für Testläufe
von Sachanlagen
Das IFRS IC erhielt eine Bitte um Klarstellung hinsichtlich der Bilanzierung von
Nettoerträgen aus dem Verkauf von Gegenständen, die während der Zeit, in der ein
Vermögenswert zum Standort und in betriebsbereiten Zustand gebracht wurde,
hergestellt wurden. Es wurde die Frage gestellt, ob etwaige Nettoerlöse, die die
Testkosten übersteigen, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollen oder
diese die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögenswerts mindern. Des
Weiteren bemängelte der Anfragende diesbezüglich fehlende Anhangangaben.
Das IFRS IC stellte fest, dass gemäß IAS 16.17 Kosten für Testläufe, nach Abzug der
Nettoerträge aus dem Verkauf von Gegenständen, die während der Zeit, in der ein
Vermögenswert zum Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde,
hergestellt wurden, zu den direkt zurechenbaren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
dieses Vermögenswerts gehören. Demzufolge seien die die Kosten für Testläufe
übersteigenden Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht als Minderung
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts zu erfassen.
Ergänzende Regelungen zu Anhangangaben hält das IFRS IC nicht für erforderlich, da
für den Fall, in dem Testkosten wesentlich seien, Informationen bereits gemäß der
allgemeinen Regelung des IAS 1.17(c) notwendig seien.
Das IFRS IC sieht für diesen Sachverhalt somit weder die Notwendigkeit einer
Interpretation noch einer Standardänderung und entschied daher vorläufig, die
Fragestellung nicht auf die Agenda zu nehmen.
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IFRS Aktuell September 2014
IAS 21, Auswirkungen von Wechselkursänderungen –
Devisenrestriktionen und Hyperinflation
Das IFRS IC wurde um Hinweise zur Umrechnung und Konsolidierung der Ergebnisse,
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe in Venezuela gebeten.
Hintergrund sind die restriktiven Devisenkontrollen in Venezuela. Hierdurch gibt es
mehrere offizielle Währungskurse, die möglicherweise nicht die örtliche Hyperinflation
sowie Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des umzutauschenden Währungsbetrags
berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang hat das IFRS IC zwei grundlegende Bilanzierungsthemen
identifiziert. Zum einen, welcher Kurs zur Umrechnung verwendet werden sollte, wenn
es mehrere Wechselkurse gibt. Zum anderen, welcher Kurs verwendet werden sollte,
wenn längerfristig kein Währungstausch möglich ist.
In Bezug auf das erste Thema verweist das IFRS IC auf IAS 21.26, welcher den zu
verwendenden Wechselkurs regelt, sofern mehrere Kurse verfügbar sind. Daher hat das
IFRS IC vorläufig beschlossen, diesen Punkt nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Der zweite Punkt ist nach den Beobachtungen des IFRS IC weit verbreitet und wird in
der Praxis unterschiedlich gehandhabt, da es hierzu in IAS 21 keine eindeutige Regelung
gibt. Da das IFRS IC die Adressierung dieses Themas jedoch für zu weitreichend hält, hat
es vorläufig beschlossen, auch diesen Punkt nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Das IFRS IC weist in diesem Zusammenhang jedoch explizit auf diverse erforderliche
Anhangangaben hin, sollten Devisenkontrollen zu wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Hierunter fallen Angaben nach
• IAS 1.117 bis 124 zu den angewandten Rechnungslegungsmethoden und in diesem
Zusammenhang getroffenen wesentlichen Ermessensentscheidungen,
• IAS 1.125 bis 133 zu den Quellen von Schätzungsunsicherheiten und daraus
resultierenden Risiken und
• IFRS 12.10, 13, 20 und 22 zu der Art und dem Umfang von Beschränkungen eines
Unternehmens, Zugang zu Vermögenswerten einer Gruppe, eines Joint Ventures
oder eines assoziierten Unternehmens zu erlangen bzw. diese zu verwenden sowie
die entsprechenden Verbindlichkeiten zu erfüllen.
IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Bilanzierung eines
Austauschs von Eigenkapitalinstrumenten beim Inhaber
Das IFRS IC hat eine Anfrage zur Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten beim
Inhaber erhalten. In dem betreffenden Fall musste der Emittent, eine Zentralbank, in
Folge einer Gesetzesänderung seine ursprünglichen Eigenkapitalinstrumente gegen neue
Eigenkapitalinstrumente mit abweichenden Konditionen tauschen.
Es stellte sich die Frage, ob der Inhaber der Eigenkapitalinstrumente den Austausch
nach IAS 39 als Abgang der ursprünglichen Instrumente und Ansatz der neuen
Instrumente bilanzieren sollte.
Da es sich bei dieser Transaktion um einen nicht weitverbreiteten Einzelfall handelt und
die betreffenden Inhaber der Eigenkapitalinstrumente diese Transaktion nicht
wesentlich unterschiedlich bilanziert haben, hat das IFRS IC vorläufig beschlossen,
diesen Punkt nicht auf seine Agenda zu nehmen.
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IFRS Aktuell September 2014
Diskussionen
Themen der jüngsten IASB-Sitzungen
Der IASB erörterte – teilweise gemeinsam mit dem FASB - folgende Themen auf seinen
Sitzungen im Juni und Juli 2014:
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2013—2015)
Im Rahmen seiner Juli-Sitzung entschied der IASB, auf die Veröffentlichung der
jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2013-2015) zu verzichten, da hierfür als einziges
Thema die Streichung einiger kurzfristiger, nicht mehr benötigter, Ausnahmen aus
IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards,
vorgesehen war. Dies soll nunmehr mit in den jährlichen Verbesserungsprozess (Zyklus
2014-2016) aufgenommen werden. Im nächsten Jahr wird es somit keinen Standard mit
jährlichen Verbesserungen der IFRS geben.
Sonstiges:
• Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste (vorgeschlagene
Änderungen an IAS 12): Hierzu wurde zwischenzeitlich ein Standardentwurf
veröffentlicht (siehe hierzu unter Entwürfe)
• Bilanzierung von Versicherungsverträgen
• Bilanzierung von Leasingverträgen
• Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2012-2014)
• Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein
assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (vorgeschlagene
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28)
• Klarstellungen zur Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter
Vergütungstransaktionen (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2)
• Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung
• Konzeptionelles Rahmenkonzept
• Abzinsungssatz
• Disclosure-Initiative
• IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – Anwendung des IAS 40 auf
Bauten, die nicht die Charakteristika eines Gebäudes aufweisen
• Research-Programm
• Preisregulierte Tätigkeiten
Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung
Neben den oben beschriebenen vorläufigen und endgültigen Agenda-Entscheidungen
erörterte das IFRS IC folgende Themen auf seiner Juli-Sitzung 2014:
IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen – Analyse von
Implementierungsfragen
Das IFRS IC besprach verschiedene Anwendungsfragen zu IFRS 11, Gemeinsame
Vereinbarungen, und stellte dabei fest, dass sich aus informellen Anfragen eine hohe
Übereinstimmung mit seiner Auffassung ergeben habe, wonach IFRS 11 in den
Abschlüssen der an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligten Parteien, nicht aber
im Abschluss der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst (sofern ein solcher erstellt wird)
anzuwenden ist. Darüber hinaus konstatierte es, dass
• eine gemeinschaftliche Tätigkeit nur dann vorliegt, wenn die Parteien sowohl direkte
Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten als auch direkte
Verpflichtungen für deren Schulden haben.
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IFRS Aktuell September 2014
•
gleichartige gemeinsame Vereinbarungen unterschiedlich zu klassifizieren sein
können, je nachdem, ob sie in einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
strukturiert sind oder nicht,
• im Falle einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, deren gesamter Output von den
beteiligten Parteien abgenommen wird
– die beteiligten Parteien ihren Anteil an den Umsatzerlösen der gemeinschaftlichen
Tätigkeit nicht als externe Umsatzerlöse ausweisen dürfen und
– es bei Abweichungen des rechtlichen Eigentumsanteil und der Abnahmequote, für
die sachgerechte Bilanzierung auf die Würdigung der einzelnen vertraglichen
Vereinbarungen ankommt.
Das IFRS IC wird in seiner nächsten Sitzung besprechen, wie es seine bisherigen
Ergebnisse und Überlegungen zu den Implementierungsfragen dokumentieren und zur
Verfügung stellen wird.
IAS 12, Ertragsteuern – Ansatz und Bewertung eines Vermögenswerts oder
einer Schuld aus einer Steuerrisikoposition
Das IFRS IC hatte bereits in seiner Januar-Sitzung über den Ansatz einer
Steuerforderung diskutiert, die aus einer Zahlung des Unternehmens an die
Finanzbehörden für einen strittigen Sachverhalt im Rahmen einer Betriebsprüfung
resultierte. Das Unternehmen beabsichtigte, gegen die Zahlung vor dem Finanzgericht
vorzugehen und eine Erstattung zu erwirken. In seiner vorläufigen AgendaEntscheidung hatte sich das IFRS IC dafür ausgesprochen, für eine solche Forderung die
Ansatzkriterien des IAS 12 und nicht die des IAS 37, Rückstellungen,
Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, heranzuziehen. In seiner Sitzung
im Mai entschied das IFRS IC zwischenzeitlich, die Frage auf die Agenda zu nehmen und
eine Interpretation zur Bilanzierung von Steuerrisikopositionen herauszugeben. In der
Juli-Sitzung wurde die Fragestellung ein weiteres Mal erörtert. Das IFRS IC entschied
nunmehr, die Frage des Ansatzes einer solchen Steuerforderung von der Frage der
Bewertung zu trennen. Es wurde final klargestellt, dass für den Ansatz eines
Vermögenswerts oder einer Steuerschuld aus einer Steuerrisikoposition die Regelungen
des IAS 12 anzuwenden sind. In Paragraph 12 des IAS 12 ist geregelt, dass tatsächliche
Steuerschulden in dem Umfang anzusetzen sind, wie Steuern noch nicht gezahlt sind.
Sofern der gezahlte Betrag den (wahrscheinlich) fälligen Steuerbetrag übersteigt, ist eine
Steuerforderung zu aktivieren. Ungeachtet dessen, wird in IAS 12.88 auf IAS 37
verwiesen, um die anzugebenden Informationen bei Steuerrisikopositionen
klarzustellen. Da ausreichende Regelungen im IAS 12 zur Verfügung stehen, hat das
IFRS IC nunmehr abschließend entschieden, die Fragestellung des Ansatzes von
Steuerforderungen aus einer Steuerrisikoposition nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Das IFRS IC stellte allerdings fest, dass eine wesentliche Frage im Zusammenhang mit
Steuerrisikopositionen die Bewertung dieser Positionen betrifft. Aus diesem Grund soll
der Mitarbeiterstab ein Diskussionspapier erstellen. Insbesondere sollen das
Entdeckungsrisiko und die Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Bewertung analysiert
werden.
Jährliche Verbesserungen der IFRS
Das IFRS IC hatte eine Anfrage erhalten, in der es gebeten wurde, die Bilanzierung einer
Neubewertung der Nettoschuld (oder des Netto-Vermögens) eines leistungsorientierten
Versorgungsplans (nachfolgend "Nettoschuld") im Zusammenhang mit der Anpassung
oder Kürzung des Planes klarzustellen.
Hierzu hatte das IFRS IC bereits im Mai dieses Jahres vorläufig entschieden, eine
Anpassung des IAS 19 zu erarbeiten, die klarstellen soll, dass eine Anpassung der
Nettoschuld und der versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung von
Dienstzeitaufwand und Nettozinsaufwand für die Periode nach Anpassung oder Kürzung
zu relevanteren Informationen führt und daher vorzunehmen ist.
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IFRS Aktuell September 2014
In seiner Juli-Sitzung bekräftigte das IFRS IC nochmals seine oben genannte Auffassung
und stellte des Weiteren klar, dass:
• die vorgeschlagenen Änderungen nichts an der Häufigkeit der Bewertung der
Nettoschuld ändern würden und
• eine Neubewertung der Nettoschuld nach Anpassung oder Kürzung eines Plans
planbezogen vorzunehmen ist.
Nach Auffassung des IFRS IC sollte der IASB entsprechende Klarstellungen im Rahmen
des jährlichen Verbesserungsprozesses der IFRS in IAS 19 aufnehmen.
Sonstiges:
• IFRIC 14, IAS 19, Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts,
Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung – Verfügbarkeit von
Erstattungen aus einem leistungsorientierten Versorgungsplan, der von einem
unabhängigen Treuhänder geführt wird.
Projektplan
Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB
2014
Q3
2014
Q4
2015
Q1+2
Laufende Projekte
Status
Sonderregelungen für Macro Hedges2
DP
Public
consultation
Bilanzierung von Versicherungsverträgen1
ED
Redeliberations
–
–
Bilanzierung von Leasingverträgen1, 2
ED
Redeliberations
–
–
Preisregulierte Tätigkeiten
–
DP
–
–
Jährlicher Verbesserungsprozess (2012–2014)
ED
IFRS
–
–
Jährlicher Verbesserungsprozess (2014–2016)
–
ED
–
ED
IFRS 2 – Klarstellungen zur Klassifizierung und
–
Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen
–
ED
–
IAS 1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten
–
–
ED
–
Prinzipien der Offenlegung
Board
Discussion
–
–
–
Änderungen des IAS 1 (resultierend aus der
sog. Disclosure Initiative)
ED
Redeliberations
–
–
Angabepflichten zu Verbindlichkeiten aus
Finanzierungstätigkeiten
–
–
ED
–
IAS 28 – Eliminierungen von Gewinnen aus
„down-stream“ – Transaktionen
–
–
ED
–
IFRS 13 – Bewertungseinheit
–
ED
–
–
IFRS 10 und IAS 28 – Klarstellungen im
Zusammenhang mit der Bilanzierung von Anteilen an ED
Investmentgesellschaften
–
Redeliberations
–
IAS 12 – Ansatz aktiver latenter Steuern auf
unrealisierte Verluste
ED
–
–
–
IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung von
Vermögenswerten eines Investors an bzw.
ED
IFRS
–
–
–
Disclosure Initiative
–
12
IFRS Aktuell September 2014
Status
2014
Q3
2014
Q4
2015
Q1+2
IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen –
Umfassender Review
ED
–
Redeliberations
–
IFRS 3 – "Post-Implementation Review"
RFI
Deliberations
–
–
Konzeptionelles Rahmenkonzept
DP
–
–
ED
Laufende Projekte
Einbringung in ein assoziiertes Unternehmen oder
Gemeinschaftsunternehmen
I
Entwurf einer IFRS IC Interpretation (Draft Interpretation)
DP
Diskussionspapier (Discussion Paper)
ED
Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards
IFRS
International Financial Reporting Standard
Redeliberations
Erneute Beratungen
RFI
Informationsanfrage (Request for Information)
TBD
Noch festzulegen (to be determined)
1
2
Joint Project (IASB-FASB Collaboration)
Memorandum of Understanding (IASB-FASB Milestones)
Quelle: www.ifrs.org
Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC
Das AFRAC Arbeitsprogramm gibt einen Überblick über laufende und zukünftige
AFRAC Facharbeiten. Den geplanten Veröffentlichungen liegen aktuelle Schätzungen
zugrunde.
Stand: 19.März 2014
Aktuelle Version, siehe: www.afrac.at/?page_id=5616
Laufende / abgeschlossene Projekte
2014
Q1
Überarbeitung der Stellungnahme „Der Corporate GovernanceBericht gemäß § 243b UGB“
St
Überarbeitung der Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche
Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“
E-St
Unternehmensrechtliche Bilanzierung von zusätzlichem
Kernkapital bei Kreditinstituten bzw. vergleichbarem Kapital bei
anderen Unternehmen
St
Folgebewertung von Beteiligungen
E-St
2014
Q2
E-St
St
Bilanzierung von Factoring nach UGB
DP
Anwendung des IFRS 11 im Hinblick auf österreichische
Rechtsformen und Gestaltungen
E-St
CL EFRAG Bulletin Getting a better Framwork IV (Complexity)
K
CL zum EFRAG´s Short Discussion Series „The Equity Method:
A measurement basis or one-line-consolidation
K
CL zum IASB Request: „PIR IFRS 3 Business Combinations“
K
Stellungnahme „Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts
auf Ansatz und Ausweis von latenten Steuern für Anteile an
Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten
Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen
nach IAS 12
E-St
Die Bilanzierung von Personalrückstellungen nach UGB
E-St
13
IFRS Aktuell September 2014
Laufende Projekte
Status
2014
Q3
2014
Q4
Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen
2015
Q1+2
E-St
Abkürzungen: DP=Diskussionspapier, E=Entwurf, K=Kommentar, St=Stellungnahme
Quelle: www.afrac.at
Veröffentlichungen
Revenue from contracts with customers
Herausgegeben von PwC
August 2014, 250 Seiten
Der neue „Global Guide“ von PwC beschreibt ausführlich und anhand zahlreicher
Beispiele die neuen Regelungen zur Erfassung von Umsatzerlösen anhand des IFRS 15,
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen, bzw. des US-amerikanischen Pendants ASC 606,
die beide im Mai diesen Jahres veröffentlicht wurden. Die Publikation soll dazu dienen,
Auswirkungen der Neuregelungen für Ihr Unternehmen zu erkennen und Sie dadurch
bei der Implementierung des Standards zu unterstützen.
Die Publikation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.pwc.com/en_US/us/cfodirect/assets/pdf/accounting-guides/pwc-revenuerecognition-global-guide-2014.pdf
Financial reporting in the power and utilities industry
Herausgegeben von PwC
Mai 2014, 92 Seiten
Die aktualisierte Fassung unserer Broschüre analysiert die Herausforderungen von
Energieversorgungsunternehmen bei der Anwendung der IFRS. Die Publikation
erläutert anhand von Beispielen bestehende Praxisprobleme und enthält beispielhafte
Auszüge aus Konzernabschlüssen international agierender Energieversorgungsunternehmen.
Die Publikation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.pwc.com/en_GX/gx/oil-gas-energy/reporting-regulatorycompliance/assets/pwc-frui-2014.pdf
Enforcement Planner
Herausgegeben von PwC
Juni 2014, 86 Seiten
Der Praxisleitfaden bietet eine Gesamtdarstellung des Enforcement-Verfahrens –
angefangen von der Vorbereitung über das eigentliche Prüfverfahren bis hin zur
Umsetzung von Fehlerfeststellungen und Hinweisen im Nachgang einer DPR-Prüfung.
Die aktualisierte Auflage unterstützt daher Unternehmen bei der Vorbereitung auf eine
DPR-Prüfung und begleitet sie als Nachschlagewerk während des gesamten
Enforcement-Verfahrens.
Die neue Auflage des Enforcement Planner kann unter folgendem Link heruntergeladen
werden: http://www.pwc.de/de/kapitalmarktorientierte-unternehmen/enforcementplanner-gezielte-vorbereitung-und-strategische-begleitung-waehrend-dprpruefungen.jhtml
14
IFRS Aktuell September 2014
Veranstaltungen
Datum
Veranstaltung
Referent
Zeit
Ort
28.10.2014
IFRS Update
Raoul Vogel,
Beate Butollo
9 Uhr –
13 Uhr
PwC Wien
4./5. 5. 2015
IFRS Grundkurs
Raoul Vogel,
Beate Butollo
9 Uhr –
17 Uhr
PwC Wien
11./12.5.2015
IFRS Finanzinstrumente: IAS
32/39, IFRS 7, IFRS 9 (letzter
Stand)
Raoul Vogel,
Beate Butollo
9 Uhr –
17 Uhr
PwC Wien
Kontakt PwC Academy
Sabine Rill
Maria-Christina Sorko
Tel. +43 1 501 88-5167
[email protected]
Tel. +43 1 501 88-5163
[email protected]
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IFRS Aktuell September 2014
Ansprechpartner in Ihrer Nähe
Raoul Vogel
Tel.: +43 1 501 88-2031
[email protected]
Beate Butollo
Tel.: +43 1 501 88-1802
[email protected]
Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Raoul Vogel, Beate Butollo
Kontakt: [email protected]
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