IFRS aktuell
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www.pwc.at Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS IFRS aktuell September 2014 Inhalt EU-Endorsement .................................................................................................................... 2 Übersicht über neue Standards und Interpretationen ......................................................... 2 Endgültige Veröffentlichungen .............................................................................................. 3 Agenda-Entscheidungen des IFRS IC ................................................................................... 3 IASB veröffentlicht aktualisierte Fassung des IFRS 9, Finanzinstrumente ........................ 3 Änderungen an IAS 27 zur Anwendung der Equity-Methode in Einzelabschlüssen ................................................................................................................... 4 IASB veröffentlicht Regelungen zur Bilanzierung „produzierender Pflanzen“ ................... 4 Entwürfe .................................................................................................................................. 5 ED/2014/2, Investmentgesellschaften – Anwendung der Konsolidierungsausnahme ..................................................................................................... 5 ED/2014/3, Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste ............................. 6 Vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC ................................................................. 6 Diskussionen ........................................................................................................................... 9 Themen der jüngsten IASB-Sitzungen .................................................................................. 9 Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung.................................................................................. 9 Projektplan ............................................................................................................................. 11 Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB ............................................................... 11 Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC ...........................................................12 Veröffentlichungen ................................................................................................................13 Veranstaltungen .....................................................................................................................14 Kontakt PwC Academy ..........................................................................................................14 Ansprechpartner in Ihrer Nähe ............................................................................................ 15 2 IFRS Aktuell September 2014 EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. verbindliche Anwendung1 Endorsement IFRIC 21, Abgaben ab Geschäftsjahr 2014 EU_Verordnung vom 13. Juni 2014 Änderung des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer – Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge ab Geschäftsjahr 2015 geplant für Q4 2014 Jährliche Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Zyklus 2010-2012) ab Geschäftsjahr 2015 geplant für Q4 2014 Jährliche Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Zyklus 2011-2013) ab Geschäftsjahr 2015 geplant für Q4 2014 IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten ab Geschäftsjahr 2016 noch festzulegen Änderung des IFRS 11, Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlicher Tätigkeit ab Geschäftsjahr 2016 geplant für Q1 2015 Änderung des IAS 16 und IAS 38, Klarstellung akzeptabler ab Geschäftsjahr 2016 Abschreibungsmethoden geplant für Q1 2015 Änderung des IAS 16 und IAS 41, Landwirtschaft: Produzierende Pflanzen ab Geschäftsjahr 2016 geplant für Q1 2015 IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen ab Geschäftsjahr 2017 geplant für Q2 2015 Änderung des IAS 27, Einzelabschlüsse (Equity-Methode) ab Geschäftsjahr 2016 geplant für Q3 2015 IFRS 9, Finanzinstrumente, Änderung IFRS 9 und IFRS 7, Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und ab Geschäftsjahr 2018 Anhangangaben bei Übergang, und Änderung IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen verschoben 1 für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EURechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung (Stand: 12. August 2014). 3 IFRS Aktuell September 2014 Endgültige Veröffentlichungen Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Juli-Sitzung 2014 bestätigte das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) seine vorläufigen Entscheidungen (sog. Tentative Agenda Decisions) aus November 2013 sowie Januar und März 2014, wonach folgende Themen nicht auf die Agenda übernommen werden: IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung: Behandlung von unterschiedlichen Angebotspreisen für Anteile an institutionelle Anleger und an Privatanleger im Rahmen eines IPO IAS 1, Darstellung des Abschlusses: Angaben zur Prämisse der Unternehmensfortführung IAS 12, Ertragsteuern: Ansatz eines Vermögenswerts aus einer Steuerrisikoposition: Das IFRS IC kam zu dem Entschluss, künftig ausschließlich die Frage der Bewertung des Vermögenswerts zu behandeln, da es den Ansatz als nicht strittig ansieht (siehe hierzu weiterführende Ausführungen unter „Diskussionen – Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung“). IAS 12, Ertragsteuern: Erfassung latenter Steuern auf einen einzelnen Vermögenswert in einem rechtlichen Mantel (corporate wrapper): Anstelle der Aufnahme auf die eigene Agenda empfiehlt das IFRS IC dem IASB, die Thematik mit in seinem Forschungsprojekt zu Ertragsteuern zu behandeln. IAS 34, Zwischenberichterstattung: Verkürzte Kapitalflussrechnung IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Klassifizierung hybrider Finanzinstrumente beim Inhaber IASB veröffentlicht aktualisierte Fassung des IFRS 9, Finanzinstrumente Der IASB hat am 24. Juli 2014 eine aktualisierte Version des IFRS 9, Finanzinstrumente, veröffentlicht, die die bisherige Fassung des Standards um neue Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte ergänzt und überarbeitete Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten beinhaltet. Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Durch die neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen ändert sich deren Erfassung grundlegend, da hiernach nicht mehr nur eingetretene Verluste (bisheriges sog. incurred loss model), sondern bereits erwartete Verluste (sog. expected loss model) zu erfassen sind, wobei für den Umfang der Erfassung erwarteter Verluste nochmals danach differenziert wird, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen (lifetime expected credit losses). Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren (12-month expected credit losses). Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (bzw. so genannte contract assets im Sinne des IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen) und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. contract assets ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. contract 4 IFRS Aktuell September 2014 assets mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits bei Zugang sämtliche erwarteten Verluste berücksichtigt werden. Überarbeitete Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Die überarbeiteten Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten führen eine zusätzliche Bewertungskategorie für Schuldinstrumente ein. Diese dürfen künftig als „zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)“ klassifiziert werden, sofern sie zu einem Portfolio von Schuldinstrumenten gehören, welches einem Geschäftsmodell unterliegt, das sowohl das Halten der Instrumente zur Erzielung der vertraglichen Zahlungsströme als auch deren Verkauf vorsieht. Zusätzlich müssen die Instrumente noch -wie bislang bei der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ - den sogenannten Cashflow-Test erfüllen. Die Erfüllung des genannten Cashflow-Tests wurde zudem in einigen Punkten erleichtert. Danach gelten bestimmte Elemente eines Instruments dann nicht mehr als schädlich, wenn deren Auswirkung auf die Zahlungsströme aus Zins und Tilgung nicht wesentlich ist im Vergleich zu einem Idealinstrument ohne diese Elemente. Hierunter können beispielsweise nicht fristenkongruente Zinssätze fallen, wie etwa ein 3-Monats-Euribor, der monatlich angepasst wird. Die aktualisierte Fassung des IFRS 9 ist - vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements - erstmals in Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Eine frühere, freiwillige Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 27 zur Anwendung der EquityMethode in Einzelabschlüssen Der IASB hat am 12. August 2014 Änderungen an IAS 27, Einzelabschlüsse, veröffentlicht. Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Änderungen sind – vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements – erstmals retrospektiv in Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere freiwillige Anwendung ist zulässig. IASB veröffentlicht Regelungen zur Bilanzierung „produzierender Pflanzen“ Der IASB hat am 30. Juni 2014 Änderungen an IAS 16, Sachanlagen, und IAS 41, Landwirtschaft, zur Bilanzierung sog. produzierender Pflanzen (bearer plants) veröffentlicht. Unter den Begriff „produzierende Pflanzen“ werden Pflanzen subsumiert, • die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, • deren Nutzungsdauer sich über mehr als eine Periode erstreckt und • bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie selber als lebende Pflanze veräußert oder als landwirtschaftliches Erzeugnis verbraucht werden. Beispiele hierfür sind Weinstöcke, Olivenbäume sowie Tee- oder Baumwollpflanzen. Durch die veröffentlichten Änderungen wird klargestellt, dass derartige Pflanzen bis zum Zeitpunkt ihrer Produktionsreife - analog selbsterstellter Sachanlagen - zu 5 IFRS Aktuell September 2014 Anschaffungs- oder Herstellungskosten und danach nach den Vorschriften des IAS 16 wahlweise mittels dem Anschaffungskosten- oder dem Neubewertungsmodell zu bilanzieren sind. Eine Bilanzierung nach den Vorschriften des IAS 41 ist künftig nicht mehr zulässig. Bei Übergang auf die Neuregelung kann der beizulegende Zeitwert derartiger Pflanzen als sog. "Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten" (deemed cost) als Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt werden. Die Änderungen sind - vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements erstmals zwingend retrospektiv für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden. Die nach IAS 8.28(f) verpflichtenden Angaben müssen für die laufende Periode nicht gegeben werden. Eine frühere, freiwillige Anwendung der Neuregelung ist zulässig. Entwürfe ED/2014/2, Investmentgesellschaften – Anwendung der Konsolidierungsausnahme Bereits im Juni veröffentlichte der IASB einen Standardentwurf, der Vorschläge zur Aufnahme folgender Klarstellungen in IFRS 10, Konzernabschlüsse, und IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, enthält: • Die in IFRS 10.4(a) festgelegte Ausnahme von der Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses soll auch für untergeordnete Mutterunternehmen, die selber keine Investmentgesellschaften sind, jedoch in den übergeordneten Konzernabschluss einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert einbezogen werden, gelten. • Die Vorschrift des IFRS 10.32, wonach Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft, die sog. “Investment-Related-Services” erbringen, zu konsolidieren sind, soll um die Klarstellung ergänzt werden, dass dies nur für Tochterunternehmen gilt, die nicht ihrerseits selber die Definitionskriterien einer Investmentgesellschaft erfüllen. • Im Rahmen der Einbeziehung eines assoziierten Unternehmens (Investmentgesellschaft) in einen Konzernabschluss einer NichtInvestmentgesellschaft mittels der Equity-Methode, darf das Mutterunternehmen die durch das assoziierte Unternehmen vorgenommene Bewertung von Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert beibehalten. Dies soll jedoch nicht analog für die Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen gelten. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis einschließlich 15. September 2014 erbeten. Der Standardentwurf kann unter folgendem Link von Website des IASB heruntergeladen werden: http://www.ifrs.org/Open-to-Comment/Pages/International-AccountingStandards-Board-Open-to-Comment.aspx 6 IFRS Aktuell September 2014 ED/2014/3, Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste Der IASB hat am 20. August den Entwurf einer Änderung des IAS 12, Ertragsteuern (ED/2014/3), veröffentlicht, der sich anhand eines Beispiels zu unrealisierten Verlusten bei Available-for-Sale-Wertpapieren mit der Frage des Ansatzes aktiver latenter Steuern beschäftigt. Das Thema war bereits einmal im Entwurf der jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2010-2012) aufgegriffen worden, man entschied sich dann jedoch, einen separaten Änderungsentwurf zu entwickeln, der nunmehr veröffentlicht wurde. Hintergrund der Entwicklung des Entwurfs war eine Anfrage an das IFRS IC, ob auf temporäre Differenzen, die sich aus der Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (available-for-sale) in Form von Schuldinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Bilanz ergeben, aktive latente Steuern angesetzt werden dürfen, wenn das Unternehmen die Fähigkeit und Absicht hat, die Wertpapiere bis zu ihrer Wertaufholung (ggf. bis zur Endfälligkeit) zu halten. Im Entwurf wird diese Frage bejaht und betont, dass der IFRS-Buchwert nur für die Ermittlung temporärer Differenzen, nicht aber auch für die Schätzung des künftigen zu versteuernden Einkommens relevant sei. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sei auch die Realisierung eines über dem gegenwärtigen IFRS-Buchwert liegenden Werts denkbar, sofern diese wahrscheinlich ist. Darüber hinaus wird im Entwurf klargestellt, dass - sofern nach dem Steuerrecht die Nutzung steuerlicher Verluste auf eine bestimmte Art von Ergebnis beschränkt ist, bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, diese Art von Ergebnis zugrunde zu legen ist. Das als Nachweis der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern dienende künftige zu versteuernde Einkommen muss dabei vor Umkehr der betreffenden abzugsfähigen temporären Differenzen positiv sein. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 18. Dezember 2014 erbeten. Der Standardentwurf kann unter folgendem Link von Website des IASB heruntergeladen werden: http://www.ifrs.org/Open-to-Comment/Pages/International-AccountingStandards-Board-Open-to-Comment.aspx Vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Juli-Sitzung 2014 entschied das IFRS IC vorläufig, die folgenden Fragestellungen nicht auf seine Agenda zu übernehmen. Einwendungen gegen diese Entscheidungen können bis zum 29. September 2014 eingereicht werden. Die vorläufigen Agenda-Entscheidungen sollen in der November-Sitzung 2014 erneut diskutiert werden. IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen – Angabe von zusammengefassten Finanzinformationen über wesentliche Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen Das IFRS IC erhielt eine Bitte um Klarstellung hinsichtlich des Zusammenwirkens des IFRS 12.21(b)(ii), der für jedes wesentliche Gemeinschafts- bzw. assoziierte Unternehmen die Angabe zusammengefasster Finanzinformationen fordert und des IFRS 12.4, der festlegt, dass Angaben in aggregierter oder aufgeteilter Form zu erfolgen haben. 7 IFRS Aktuell September 2014 Der Antragsteller erklärte, dass diese Regelungen so interpretiert werden könnten, dass die Angaben für jedes Gemeinschafts- bzw. assoziierte Unternehmen einzeln oder aber für alle gemeinsam zu erfolgen haben. Das IFRS IC führte hierzu nunmehr aus, dass IFRS 12.21(b)(ii) so zu verstehen sei, dass die Angaben für jedes Unternehmen einzeln zu erfolgen haben. Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob ein Unternehmen von der Angabepflicht befreit ist, wenn sich die Angaben auf ein börsennotiertes Gemeinschafts- oder assoziiertes Unternehmen beziehen und lokale Bestimmungen den Investor an einer Veröffentlichung der Informationen hindern, solange das Gemeinschafts- bzw. assoziierte Unternehmen seinen eigenen Abschluss nicht veröffentlicht hat. Hierzu hat das IFRS IC angemerkt, dass IFRS 12 keinerlei Regelung enthält, die das Unterlassen der Angaben zulässt. Vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen hat das IFRS IC somit vorläufig entschieden, dass weder eine Interpretation noch eine Änderung des IFRS 12 notwendig ist und dieses Thema nicht auf die Agenda genommen wird. IAS 16, Sachanlagen und IAS 2, Vorräte – Kernbestände (core inventories) Bereits in seiner März-Sitzung hat das IFRS IC erörtert, ob sogenannte Kernbestände als Vorrats- oder Sachanlagevermögen (IAS 2 versus IAS 16) zu bilanzieren sind und entschied damals vorläufig, eine Interpretation hierzu zu entwickeln. In seiner Sitzung im Juli diskutierte das IFRS IC nun die zu dieser Fragestellung aus einer informellen Konsultation der IASB-Mitglieder und einer Analyse des Mitarbeiterstabs eingegangenen Stellungnahmen. Es kam zu dem Ergebnis, dass es in der Praxis zwar verschiedene Herangehensweisen in unterschiedlichen Industriezweigen gibt, aber dort, wo Kernbestände wesentlich sind, eine einheitliche Vorgehensweise existiert. Aus diesem Grund entschied das IFRS IC nunmehr vorläufig, die geplante Interpretation nicht weiterzuentwickeln und das Thema von der Agenda zu nehmen. IAS 16, Sachanlagen – Bilanzierung von Erträgen und Kosten für Testläufe von Sachanlagen Das IFRS IC erhielt eine Bitte um Klarstellung hinsichtlich der Bilanzierung von Nettoerträgen aus dem Verkauf von Gegenständen, die während der Zeit, in der ein Vermögenswert zum Standort und in betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden. Es wurde die Frage gestellt, ob etwaige Nettoerlöse, die die Testkosten übersteigen, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollen oder diese die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögenswerts mindern. Des Weiteren bemängelte der Anfragende diesbezüglich fehlende Anhangangaben. Das IFRS IC stellte fest, dass gemäß IAS 16.17 Kosten für Testläufe, nach Abzug der Nettoerträge aus dem Verkauf von Gegenständen, die während der Zeit, in der ein Vermögenswert zum Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden, zu den direkt zurechenbaren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieses Vermögenswerts gehören. Demzufolge seien die die Kosten für Testläufe übersteigenden Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts zu erfassen. Ergänzende Regelungen zu Anhangangaben hält das IFRS IC nicht für erforderlich, da für den Fall, in dem Testkosten wesentlich seien, Informationen bereits gemäß der allgemeinen Regelung des IAS 1.17(c) notwendig seien. Das IFRS IC sieht für diesen Sachverhalt somit weder die Notwendigkeit einer Interpretation noch einer Standardänderung und entschied daher vorläufig, die Fragestellung nicht auf die Agenda zu nehmen. 8 IFRS Aktuell September 2014 IAS 21, Auswirkungen von Wechselkursänderungen – Devisenrestriktionen und Hyperinflation Das IFRS IC wurde um Hinweise zur Umrechnung und Konsolidierung der Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe in Venezuela gebeten. Hintergrund sind die restriktiven Devisenkontrollen in Venezuela. Hierdurch gibt es mehrere offizielle Währungskurse, die möglicherweise nicht die örtliche Hyperinflation sowie Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des umzutauschenden Währungsbetrags berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hat das IFRS IC zwei grundlegende Bilanzierungsthemen identifiziert. Zum einen, welcher Kurs zur Umrechnung verwendet werden sollte, wenn es mehrere Wechselkurse gibt. Zum anderen, welcher Kurs verwendet werden sollte, wenn längerfristig kein Währungstausch möglich ist. In Bezug auf das erste Thema verweist das IFRS IC auf IAS 21.26, welcher den zu verwendenden Wechselkurs regelt, sofern mehrere Kurse verfügbar sind. Daher hat das IFRS IC vorläufig beschlossen, diesen Punkt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Der zweite Punkt ist nach den Beobachtungen des IFRS IC weit verbreitet und wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt, da es hierzu in IAS 21 keine eindeutige Regelung gibt. Da das IFRS IC die Adressierung dieses Themas jedoch für zu weitreichend hält, hat es vorläufig beschlossen, auch diesen Punkt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Das IFRS IC weist in diesem Zusammenhang jedoch explizit auf diverse erforderliche Anhangangaben hin, sollten Devisenkontrollen zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Hierunter fallen Angaben nach • IAS 1.117 bis 124 zu den angewandten Rechnungslegungsmethoden und in diesem Zusammenhang getroffenen wesentlichen Ermessensentscheidungen, • IAS 1.125 bis 133 zu den Quellen von Schätzungsunsicherheiten und daraus resultierenden Risiken und • IFRS 12.10, 13, 20 und 22 zu der Art und dem Umfang von Beschränkungen eines Unternehmens, Zugang zu Vermögenswerten einer Gruppe, eines Joint Ventures oder eines assoziierten Unternehmens zu erlangen bzw. diese zu verwenden sowie die entsprechenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Bilanzierung eines Austauschs von Eigenkapitalinstrumenten beim Inhaber Das IFRS IC hat eine Anfrage zur Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten beim Inhaber erhalten. In dem betreffenden Fall musste der Emittent, eine Zentralbank, in Folge einer Gesetzesänderung seine ursprünglichen Eigenkapitalinstrumente gegen neue Eigenkapitalinstrumente mit abweichenden Konditionen tauschen. Es stellte sich die Frage, ob der Inhaber der Eigenkapitalinstrumente den Austausch nach IAS 39 als Abgang der ursprünglichen Instrumente und Ansatz der neuen Instrumente bilanzieren sollte. Da es sich bei dieser Transaktion um einen nicht weitverbreiteten Einzelfall handelt und die betreffenden Inhaber der Eigenkapitalinstrumente diese Transaktion nicht wesentlich unterschiedlich bilanziert haben, hat das IFRS IC vorläufig beschlossen, diesen Punkt nicht auf seine Agenda zu nehmen. 9 IFRS Aktuell September 2014 Diskussionen Themen der jüngsten IASB-Sitzungen Der IASB erörterte – teilweise gemeinsam mit dem FASB - folgende Themen auf seinen Sitzungen im Juni und Juli 2014: Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2013—2015) Im Rahmen seiner Juli-Sitzung entschied der IASB, auf die Veröffentlichung der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2013-2015) zu verzichten, da hierfür als einziges Thema die Streichung einiger kurzfristiger, nicht mehr benötigter, Ausnahmen aus IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, vorgesehen war. Dies soll nunmehr mit in den jährlichen Verbesserungsprozess (Zyklus 2014-2016) aufgenommen werden. Im nächsten Jahr wird es somit keinen Standard mit jährlichen Verbesserungen der IFRS geben. Sonstiges: • Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste (vorgeschlagene Änderungen an IAS 12): Hierzu wurde zwischenzeitlich ein Standardentwurf veröffentlicht (siehe hierzu unter Entwürfe) • Bilanzierung von Versicherungsverträgen • Bilanzierung von Leasingverträgen • Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2012-2014) • Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) • Klarstellungen zur Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2) • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung • Konzeptionelles Rahmenkonzept • Abzinsungssatz • Disclosure-Initiative • IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – Anwendung des IAS 40 auf Bauten, die nicht die Charakteristika eines Gebäudes aufweisen • Research-Programm • Preisregulierte Tätigkeiten Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung Neben den oben beschriebenen vorläufigen und endgültigen Agenda-Entscheidungen erörterte das IFRS IC folgende Themen auf seiner Juli-Sitzung 2014: IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen – Analyse von Implementierungsfragen Das IFRS IC besprach verschiedene Anwendungsfragen zu IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, und stellte dabei fest, dass sich aus informellen Anfragen eine hohe Übereinstimmung mit seiner Auffassung ergeben habe, wonach IFRS 11 in den Abschlüssen der an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligten Parteien, nicht aber im Abschluss der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst (sofern ein solcher erstellt wird) anzuwenden ist. Darüber hinaus konstatierte es, dass • eine gemeinschaftliche Tätigkeit nur dann vorliegt, wenn die Parteien sowohl direkte Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten als auch direkte Verpflichtungen für deren Schulden haben. 10 IFRS Aktuell September 2014 • gleichartige gemeinsame Vereinbarungen unterschiedlich zu klassifizieren sein können, je nachdem, ob sie in einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit strukturiert sind oder nicht, • im Falle einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, deren gesamter Output von den beteiligten Parteien abgenommen wird – die beteiligten Parteien ihren Anteil an den Umsatzerlösen der gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht als externe Umsatzerlöse ausweisen dürfen und – es bei Abweichungen des rechtlichen Eigentumsanteil und der Abnahmequote, für die sachgerechte Bilanzierung auf die Würdigung der einzelnen vertraglichen Vereinbarungen ankommt. Das IFRS IC wird in seiner nächsten Sitzung besprechen, wie es seine bisherigen Ergebnisse und Überlegungen zu den Implementierungsfragen dokumentieren und zur Verfügung stellen wird. IAS 12, Ertragsteuern – Ansatz und Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einer Steuerrisikoposition Das IFRS IC hatte bereits in seiner Januar-Sitzung über den Ansatz einer Steuerforderung diskutiert, die aus einer Zahlung des Unternehmens an die Finanzbehörden für einen strittigen Sachverhalt im Rahmen einer Betriebsprüfung resultierte. Das Unternehmen beabsichtigte, gegen die Zahlung vor dem Finanzgericht vorzugehen und eine Erstattung zu erwirken. In seiner vorläufigen AgendaEntscheidung hatte sich das IFRS IC dafür ausgesprochen, für eine solche Forderung die Ansatzkriterien des IAS 12 und nicht die des IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, heranzuziehen. In seiner Sitzung im Mai entschied das IFRS IC zwischenzeitlich, die Frage auf die Agenda zu nehmen und eine Interpretation zur Bilanzierung von Steuerrisikopositionen herauszugeben. In der Juli-Sitzung wurde die Fragestellung ein weiteres Mal erörtert. Das IFRS IC entschied nunmehr, die Frage des Ansatzes einer solchen Steuerforderung von der Frage der Bewertung zu trennen. Es wurde final klargestellt, dass für den Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Steuerschuld aus einer Steuerrisikoposition die Regelungen des IAS 12 anzuwenden sind. In Paragraph 12 des IAS 12 ist geregelt, dass tatsächliche Steuerschulden in dem Umfang anzusetzen sind, wie Steuern noch nicht gezahlt sind. Sofern der gezahlte Betrag den (wahrscheinlich) fälligen Steuerbetrag übersteigt, ist eine Steuerforderung zu aktivieren. Ungeachtet dessen, wird in IAS 12.88 auf IAS 37 verwiesen, um die anzugebenden Informationen bei Steuerrisikopositionen klarzustellen. Da ausreichende Regelungen im IAS 12 zur Verfügung stehen, hat das IFRS IC nunmehr abschließend entschieden, die Fragestellung des Ansatzes von Steuerforderungen aus einer Steuerrisikoposition nicht auf seine Agenda zu nehmen. Das IFRS IC stellte allerdings fest, dass eine wesentliche Frage im Zusammenhang mit Steuerrisikopositionen die Bewertung dieser Positionen betrifft. Aus diesem Grund soll der Mitarbeiterstab ein Diskussionspapier erstellen. Insbesondere sollen das Entdeckungsrisiko und die Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Bewertung analysiert werden. Jährliche Verbesserungen der IFRS Das IFRS IC hatte eine Anfrage erhalten, in der es gebeten wurde, die Bilanzierung einer Neubewertung der Nettoschuld (oder des Netto-Vermögens) eines leistungsorientierten Versorgungsplans (nachfolgend "Nettoschuld") im Zusammenhang mit der Anpassung oder Kürzung des Planes klarzustellen. Hierzu hatte das IFRS IC bereits im Mai dieses Jahres vorläufig entschieden, eine Anpassung des IAS 19 zu erarbeiten, die klarstellen soll, dass eine Anpassung der Nettoschuld und der versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung von Dienstzeitaufwand und Nettozinsaufwand für die Periode nach Anpassung oder Kürzung zu relevanteren Informationen führt und daher vorzunehmen ist. 11 IFRS Aktuell September 2014 In seiner Juli-Sitzung bekräftigte das IFRS IC nochmals seine oben genannte Auffassung und stellte des Weiteren klar, dass: • die vorgeschlagenen Änderungen nichts an der Häufigkeit der Bewertung der Nettoschuld ändern würden und • eine Neubewertung der Nettoschuld nach Anpassung oder Kürzung eines Plans planbezogen vorzunehmen ist. Nach Auffassung des IFRS IC sollte der IASB entsprechende Klarstellungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses der IFRS in IAS 19 aufnehmen. Sonstiges: • IFRIC 14, IAS 19, Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung – Verfügbarkeit von Erstattungen aus einem leistungsorientierten Versorgungsplan, der von einem unabhängigen Treuhänder geführt wird. Projektplan Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB 2014 Q3 2014 Q4 2015 Q1+2 Laufende Projekte Status Sonderregelungen für Macro Hedges2 DP Public consultation Bilanzierung von Versicherungsverträgen1 ED Redeliberations – – Bilanzierung von Leasingverträgen1, 2 ED Redeliberations – – Preisregulierte Tätigkeiten – DP – – Jährlicher Verbesserungsprozess (2012–2014) ED IFRS – – Jährlicher Verbesserungsprozess (2014–2016) – ED – ED IFRS 2 – Klarstellungen zur Klassifizierung und – Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen – ED – IAS 1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten – – ED – Prinzipien der Offenlegung Board Discussion – – – Änderungen des IAS 1 (resultierend aus der sog. Disclosure Initiative) ED Redeliberations – – Angabepflichten zu Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten – – ED – IAS 28 – Eliminierungen von Gewinnen aus „down-stream“ – Transaktionen – – ED – IFRS 13 – Bewertungseinheit – ED – – IFRS 10 und IAS 28 – Klarstellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Anteilen an ED Investmentgesellschaften – Redeliberations – IAS 12 – Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste ED – – – IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. ED IFRS – – – Disclosure Initiative – 12 IFRS Aktuell September 2014 Status 2014 Q3 2014 Q4 2015 Q1+2 IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen – Umfassender Review ED – Redeliberations – IFRS 3 – "Post-Implementation Review" RFI Deliberations – – Konzeptionelles Rahmenkonzept DP – – ED Laufende Projekte Einbringung in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen I Entwurf einer IFRS IC Interpretation (Draft Interpretation) DP Diskussionspapier (Discussion Paper) ED Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards IFRS International Financial Reporting Standard Redeliberations Erneute Beratungen RFI Informationsanfrage (Request for Information) TBD Noch festzulegen (to be determined) 1 2 Joint Project (IASB-FASB Collaboration) Memorandum of Understanding (IASB-FASB Milestones) Quelle: www.ifrs.org Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC Das AFRAC Arbeitsprogramm gibt einen Überblick über laufende und zukünftige AFRAC Facharbeiten. Den geplanten Veröffentlichungen liegen aktuelle Schätzungen zugrunde. Stand: 19.März 2014 Aktuelle Version, siehe: www.afrac.at/?page_id=5616 Laufende / abgeschlossene Projekte 2014 Q1 Überarbeitung der Stellungnahme „Der Corporate GovernanceBericht gemäß § 243b UGB“ St Überarbeitung der Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ E-St Unternehmensrechtliche Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital bei Kreditinstituten bzw. vergleichbarem Kapital bei anderen Unternehmen St Folgebewertung von Beteiligungen E-St 2014 Q2 E-St St Bilanzierung von Factoring nach UGB DP Anwendung des IFRS 11 im Hinblick auf österreichische Rechtsformen und Gestaltungen E-St CL EFRAG Bulletin Getting a better Framwork IV (Complexity) K CL zum EFRAG´s Short Discussion Series „The Equity Method: A measurement basis or one-line-consolidation K CL zum IASB Request: „PIR IFRS 3 Business Combinations“ K Stellungnahme „Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf Ansatz und Ausweis von latenten Steuern für Anteile an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen nach IAS 12 E-St Die Bilanzierung von Personalrückstellungen nach UGB E-St 13 IFRS Aktuell September 2014 Laufende Projekte Status 2014 Q3 2014 Q4 Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen 2015 Q1+2 E-St Abkürzungen: DP=Diskussionspapier, E=Entwurf, K=Kommentar, St=Stellungnahme Quelle: www.afrac.at Veröffentlichungen Revenue from contracts with customers Herausgegeben von PwC August 2014, 250 Seiten Der neue „Global Guide“ von PwC beschreibt ausführlich und anhand zahlreicher Beispiele die neuen Regelungen zur Erfassung von Umsatzerlösen anhand des IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen, bzw. des US-amerikanischen Pendants ASC 606, die beide im Mai diesen Jahres veröffentlicht wurden. Die Publikation soll dazu dienen, Auswirkungen der Neuregelungen für Ihr Unternehmen zu erkennen und Sie dadurch bei der Implementierung des Standards zu unterstützen. Die Publikation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.pwc.com/en_US/us/cfodirect/assets/pdf/accounting-guides/pwc-revenuerecognition-global-guide-2014.pdf Financial reporting in the power and utilities industry Herausgegeben von PwC Mai 2014, 92 Seiten Die aktualisierte Fassung unserer Broschüre analysiert die Herausforderungen von Energieversorgungsunternehmen bei der Anwendung der IFRS. Die Publikation erläutert anhand von Beispielen bestehende Praxisprobleme und enthält beispielhafte Auszüge aus Konzernabschlüssen international agierender Energieversorgungsunternehmen. Die Publikation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.pwc.com/en_GX/gx/oil-gas-energy/reporting-regulatorycompliance/assets/pwc-frui-2014.pdf Enforcement Planner Herausgegeben von PwC Juni 2014, 86 Seiten Der Praxisleitfaden bietet eine Gesamtdarstellung des Enforcement-Verfahrens – angefangen von der Vorbereitung über das eigentliche Prüfverfahren bis hin zur Umsetzung von Fehlerfeststellungen und Hinweisen im Nachgang einer DPR-Prüfung. Die aktualisierte Auflage unterstützt daher Unternehmen bei der Vorbereitung auf eine DPR-Prüfung und begleitet sie als Nachschlagewerk während des gesamten Enforcement-Verfahrens. Die neue Auflage des Enforcement Planner kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.pwc.de/de/kapitalmarktorientierte-unternehmen/enforcementplanner-gezielte-vorbereitung-und-strategische-begleitung-waehrend-dprpruefungen.jhtml 14 IFRS Aktuell September 2014 Veranstaltungen Datum Veranstaltung Referent Zeit Ort 28.10.2014 IFRS Update Raoul Vogel, Beate Butollo 9 Uhr – 13 Uhr PwC Wien 4./5. 5. 2015 IFRS Grundkurs Raoul Vogel, Beate Butollo 9 Uhr – 17 Uhr PwC Wien 11./12.5.2015 IFRS Finanzinstrumente: IAS 32/39, IFRS 7, IFRS 9 (letzter Stand) Raoul Vogel, Beate Butollo 9 Uhr – 17 Uhr PwC Wien Kontakt PwC Academy Sabine Rill Maria-Christina Sorko Tel. +43 1 501 88-5167 [email protected] Tel. +43 1 501 88-5163 [email protected] 15 IFRS Aktuell September 2014 Ansprechpartner in Ihrer Nähe Raoul Vogel Tel.: +43 1 501 88-2031 [email protected] Beate Butollo Tel.: +43 1 501 88-1802 [email protected] Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Raoul Vogel, Beate Butollo Kontakt: [email protected] Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. 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