Bekanntgabe

Transcription

Bekanntgabe
Telefon 16 - 27351
Telefon 16 - 33374
Weingärtler
Hofer
Referat für Arbeit
und Wirtschaft
Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung
Sozialreferat
S – I –HzA
Hartz IV: Beschäftigungspolitik
2 Anlagen
Bekanntgabe in der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses, des Sozialhilfeausschusses, des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Verwaltungsund Personalausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am
20.10.2004
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I.Vortrag der Referenten....................................................................................................2
1.Aussagen zur Beschäftigungspolitik...............................................................................2
2. Projektfortführung 2005: derzeitiger Stand ...................................................................3
2.1 Grundsätze zu Projekten / Projekttypen......................................................................3
2.2 Berufsbezogene Jugendhilfe (AFI - BBJH).................................................................3
2.3 Zielgruppenbetrachtung...............................................................................................4
3. Mittelsituation.................................................................................................................5
3.1 Verpflichtungsermächtigungen 2005 ..........................................................................5
3.2 Eingliederungsmittel ....................................................................................................5
3.3 Städtische Mittel...........................................................................................................6
4. Konzeptionelle Überlegungen........................................................................................6
4.1 Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt...............................................................................6
4.2 Kurse und Qualifizierungsmaßnahmen.......................................................................6
4.3 Zweiter Arbeitsmarkt....................................................................................................7
4.4 Begründung für ABM und MAW..................................................................................7
4.5 MAW - Konzept............................................................................................................8
4.6 ESF für Alg 2 - Kunden................................................................................................8
4.7 Umwandlung der BSHG-Beschäftigungsmöglichkeiten..............................................9
II. Bekanntgegeben..........................................................................................................10
-2-
Telefon 16 - 27351
Telefon 16 - 33374
Weingärtler
Hofer
Referat für Arbeit
und Wirtschaft
Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung
Sozialreferat
S – I –HzA
Hartz IV: Beschäftigungspolitik
2 Anlagen
Bekanntgabe in der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses, des Sozialhilfeausschusses, des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Verwaltungsund Personalausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am
20.10.2004
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referenten
Zusammenfassung:
In dieser Bekanntgabe soll der Stadtrat zum derzeitigen Sachstand im Bereich Beschäftigungspolitik und Hartz IV informiert werden:
Über bislang mit der Agentur festgelegte Eckpunkte, über die Mittelsituation in 2005
und über erste konzeptionelle Überlegungen.
1. Aussagen zur Beschäftigungspolitik
Im Kooperationsvertragsentwurf (Regelung der Aufgabenerfüllung in der ARGE) ist unter „§ 3 Inhaltliche Ziele der ARGE“ in Absatz 4 ausgeführt:
„Das Ziel der ARGE ist es, bestmögliche Integrationsergebnisse – insbesondere in den
ersten Arbeitsmarkt – zu erzielen und dabei die Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen zu berücksichtigen. Die Agentur stellt sicher, dass die ARGE zur Vermittlung in Arbeit auf alle der Agentur gemeldeten freien Stellen, Praktika und Ausbildungsplätze zugreifen kann. Bei Vermittlungsvorschlägen auf Stellen des 1. Arbeitsmarktes sind die
Belange der jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Die ARGE arbeitet mit den freien
Trägern der Wohlfahrtspflege und den Beschäftigungsprojekten zusammen, um die Langzeitarbeitslosigkeit in München wirkungsvoll zu bekämpfen.“
-3-
und unter
„§ 3 Inhaltliche Ziele der ARGE“ in Absatz 5:
„Die ARGE sieht einen besonderen Schwerpunkt darin, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung zu bringen und
die hierfür erforderlichen Maßnahmen vorrangig zu ergreifen und zu fördern.“
2. Projektfortführung 2005: derzeitiger Stand
2.1 Grundsätze zu Projekten / Projekttypen
Das Lenkungsgremium Hartz IV hat in seiner Sitzung am 21.07.04 (u.a.) folgendes beschlossen:
-
Die vom Gesetzgeber vorgegebene Vermeidung eines „Drehtüreneffekts“ (mittels steuerfinanziertem Alg 2 einen Anspruch auf beitragsfinanziertes Alg 1 zu erwerben) ist zu
beachten.
-
Die „Entgeltvariante“ (analog der bisherigen BSHG-Verträge) als Beschäftigungsmöglichkeit wird nur noch bei privaten Unternehmen angewandt; nicht mehr bei geförderten
Projekten. Dies mit längstens 9 Monaten Förderzeit; der Arbeitgeber muss die Person
mindestens die gleiche Zeit weiterbeschäftigen.
-
Bisherige BSHG-Stellen werden möglichst in MAW-Stellen (Beschäftigung gegen Mehraufwandsentschädigung) oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) überführt. Neueintritte in ABM können bis zu einer Dauer von 12 Monaten erfolgen.
-
Mantelkosten der AFI-Projekte (einschl. BBJH-Projekte): die notwendigen und nicht
durch das SGB II gedeckten Mantelkosten werden in 2005 durch städtische Mittel bestritten.
-
Mantelkosten der „Tagessatzprojekte“: diese sind in 2005 durch städtische Mittel zu decken.
-
BSHG-Vermittlungsprojekte: Ausgewählte Vermittlungsprojekte werden bis Ende 2005
gefördert . Weitere Beauftragungen setzen ein örtliches Ausschreibungsverfahren durch
die ARGE voraus.
-
Arbeitserprobungsprojekte werden künftig als örtlich auszuschreibende Trainingsmaßnahmen fortgeführt. Bestehende Verträge können bis 30.06.05 verlängert werden.
-
Alle in das SGB II-System zu überführenden Projekte müssen evaluiert werden.
2.2 Berufsbezogene Jugendhilfe (AFI - BBJH)
Für diese Projekte bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten aus drei Gesetzen: SGB II,
SGB III und KJHG.
-4-
Vorrangig werden alle Möglichkeiten nach dem SGB III und SGB II ausgeschöpft. Die notwendigen und nicht durch das SGB II bzw. SGB III gedeckten Mantelkosten werden in 2005
durch städtische Mittel bestritten. Damit sind die Projekte im Jahr 2005 gesichert.
Derzeit ist noch nicht klar, wie viel Mittel hier von der Agentur für Arbeit eingesetzt werden.
Insbesondere muss projektscharf berechnet werden, in welcher Höhe Mantelkosten durch
das SGB II bzw. SGB III abgedeckt werden. Hierzu laufen mit den Trägern Gespräche welche Beschäftigungsmöglichkeiten in welchem Umfang in Zukunft sinnvoll sind. Erst dann
können die entsprechenden Mantelkostenpauschalen angesetzt und das jeweilige Finanzierungsdefizit ermittelt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen wird der Stadtrat informiert
werden.
Folgende Punkte wurden bereits mit der Agentur für Arbeit vereinbart:
- Ausbildungsplatzkosten werden vom Berufsberatungsteam der Agentur für Arbeit übernommen (ggf. auch über eine Förderung im Rahmen des § 10 SGB III).
- Die bereits bestehenden ABM werden aufrechterhalten.
- Die frei werdenden BSHG- Stellen werden in ABM- oder MAW- Stellen übergeführt.
- Zusätzliche MAW- Stellen können in einzelnen Projekten nach Absprache eingerichtet
werden.
- Jugendliche, die keinen Leistungsanspruch haben, werden über das Berufsberatungsteam der Agentur für Arbeit finanziert.
Sowohl Agentur als auch die LHM sind bestrebt, die Projekte weiter zu führen.
2.3 Zielgruppenbetrachtung
Von der Projektgruppe „Hartz IV-München“ wurden zwei Arbeitsgruppen mit der Betrachtung der Zielgruppen der unter 25-jährigen- (U 25) und der über 25-jährigen (Ü 25) SGB IILeistungsbezieher beauftragt. Gleichzeitig wurden Überlegungen angestellt, welche Instrumente für die jeweilige Bewerbergruppe sinnvoll sind. Die Ergebnisse der Einteilung der
Gruppen liegen als Anlage 1 (U 25) und Anlage 2 (Ü 25) bei.
Die Kataloge zielgruppenbezogener Instrumente werden in einem nächsten Schritt mit den
vorhandenen Maßnahmen abgestimmt. Dabei wird der maßnahmespezifische Anpassungsbedarf definiert, so dass im Anschluss im Rahmen von Einzelgesprächen mit den Trägern
Abstimmungen erfolgen können. Die Gespräche müssen bis spätestens 31.03.2005 abgeschlossen sein. Beteiligt sind dabei neben Vertretern der Maßnahmeträger Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit, des Sozialreferates und des Referates für Arbeit
und Wirtschaft.
-5-
3. Mittelsituation
3.1 Verpflichtungsermächtigungen 2005
Seitens des BMWA’s wurden für den Bereich der LHM 13,13 Mio € im Vorgriff für das
nächste Jahr zur Verfügung gestellt (insgesamt stehen für 2005 Mittel i.H.v. 49,5 Mio € bereit; siehe P. 2.2). Diese Mittelbereitstellung hat die Aufgabe, Brüche und Einstellungen bei
bestehenden Projekten zum Jahreswechsel zu vermeiden und Zeit für Planungen für alle
Beteiligten zu gewinnen. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungsermächtigungen; damit
werden allerdings bereits Mittel aus dem Eingliederungsetat der ARGE für das Jahr 2005
gebunden.
Hierzu hat das Lenkungsgremium Hartz IV in seiner Sitzung am 10.08.04 diese Verteilung
vorgenommen:
-
Für die Weiterfinanzierung von 947 Teilnehmerstellen (ABM; derzeitige BSHG-Stellen;
Azubis; mit einer Laufzeit zw. 6 und 12 Monaten) Mittel i.H.v. 7,82 Mio €.
-
Für die Weiterfinanzierung struktureller Projekte / Maßnahmen (z.B. Kurse; Vermittlung;
Training; Mantelkosten) Mittel i.H.v. 5,26 Mio €.
Die Berechnungen sind aber noch weiter zu präzisieren und anzupassen; sie geben erst
einen groben Überblick.
3.2 Eingliederungsmittel
Nach derzeitigem Stand sind seitens des BMWA’s in 2005 für die LHM Mittel i.H.v. 49,5 Mio
€ für 30.374 erwerbsfähige Alg 2-Empfänger vorgesehen (pro Kopf sind dies 1.630 € !); dies
bei 25.883 Bedarfsgemeinschaften. Die vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung
(IAB) errechnete Empfängerzahl liegt erheblich unter der tatsächlichen Entwicklung: bereits
im März 2004 waren 36.300 Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen; zum 01.01.05 wird
von 44.800 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Verantwortlich für die Steigerung sind
erhebliche Zunahmen bei der Zahl der Arbeitslosenhilfebezieher. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden damit dem zweiten Aspekt des SGB II -dem „Fördern“- nicht gerecht.
Abzüglich der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 13,13 Mio € sind somit noch 36,4 Mio €
„disponibel“. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass hieraus alle Eingliederungsleistungen der
ARGE (z.B. Bewerbungskosten, Eingliederungskostenzuschüsse, ect.) zu finanzieren sind,
nicht nur die Projekte die seitens der LHM überführt werden sollen) und damit bereits weitere Mittel für das Jahr 2005 gebunden sind . Des weiteren sind daraus alle aktivierenden
Leistungen zu finanzieren, welche die Agentur ab 01.08.04 derzeitigen Arbeitslosenhilfebeziehern bewilligt.
-6-
Diese 49,5 Mio € entsprechen relativ genau der Mittelhöhe, welche alleine die Agentur in
2003 an aktivierenden Leistungen für die Zielgruppe der Arbeitslosenhilfebezieher aufgewendet hat: für 5.250 Personen Mittel i.H.v. 48,5 Mio €.
Zum Vergleich: Bislang (2003) wurden zusammen mit städtischen Mitteln i.H.v. 38,4 Mio €
(darunter alleine HzA mit ca. 30 Mio €) 86,7 Mio € für Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfebezieher -die künftigen Alg 2-Bezieher- aufgewendet. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Ergebnis der „Refinanzierung“ durch den Bund i.H.v. 49,5 Mio € um ca. 37,2 Mio € unter dem
status quo liegt.
3.3 Städtische Mittel
Um somit auch künftig Maßnahmen in ausreichender Anzahl und Qualität bereitzustellen,
werden deshalb weiterhin städtische Mittel notwendig sein. Das Jahr 2005 ist das Übergangsjahr / das Umstellungsjahr der betreffenden Projekte; hierfür haben das Sozialreferat
und das Referat für Arbeit und Wirtschaft Mittel i.H.v. 32,7 Mio € (HzA 25,5 Mio €; AFI 7,2
Mio € angemeldet.
Mit den o.a. 49,5 Mio € stehen damit für Maßnahmen der ARGE in 2005 insgesamt 82,2
Mio € zur Verfügung (Vergleichszahl 2003: 86,7 Mio €).
In diesem Jahr muss es gelingen, in der Diskussion mit der ARGE die Projekte und sonstigen Maßnahmen anzupassen, ggf. auch Beendigungen einzuleiten und den für die Folgejahre notwendigen Bedarf an freiwilligen Leistungen der LHM zu präzisieren.
4. Konzeptionelle Überlegungen
4.1 Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt
Von der Projektgruppe wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt Vermittlungsstrategien zu entwickeln. Auftrag der Arbeitsgruppe ist auch die Formulierung von Vermittlungsstandards
und Anforderungen an die personelle Ausstattung. Die Berechnung des Personalbedarfs
geht von einem Schlüssel von 1:225 aus. Da im Jahr 2005 im Rahmen der ARGE noch
nicht genügend eigene Vermittlungskapazitäten zur Verfügung stehen, werden die bestehenden Verträge mit den externen Vermittlungsprojekten bis Ende 2005 verlängert. Ein besonderes Augenmerk hat die Arbeitsgruppe auch auf die Konkurrenzsituation bei der Vermittlung von Alg 1- Beziehern (Agentur) und Alg 2- Bezieher (ARGE) zu legen.
4.2 Kurse und Qualifizierungsmaßnahmen
Die Fachstelle Hilfe zur Arbeit prüft zur Zeit sämtliche Maßnahmen auf die Möglichkeit der
Überführung in das SGB II. Die für die Überführung geeigneten Maßnahmen werden im
Laufe des nächsten Jahres über SGB II finanziert. Bei den übrigen Maßnahmen werden andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Unklarheiten bestehen hier vor allem noch bei
-7-
den von der Fachstelle angebotenen Deutschkursen: Bisher gab es die Aussicht, dass das
Zuwanderungsgesetz Finanzierungsmöglichkeiten für Alg 2- Bezieher eröffnet; nunmehr
kann nicht mehr davon ausgegangen werde. Dies bedeutet, dass auch die bisherigen
Deutschkurse (ca. 100 pro Jahr) von der ARGE zu finanzieren sind.
4.3 Zweiter Arbeitsmarkt
Im Kooperationsvertragsentwurf ist unter
„§ 3 Inhaltliche Ziele der ARGE“ in Absatz 6 ausgeführt:
„Die Vertragspartner verpflichten sich, in der ARGE ein ganzheitliches und auf die örtlichen
Gegebenheiten abgestimmtes Beschäftigungsprogramm für München auf der Basis der von
Bund und Stadt bereit gestellten Mittel zu entwickeln und jährlich fortzuschreiben. Ergänzend kann die LHM dies für die Zielgruppen des SGB II mit eigenen Mitteln in Zusammenarbeit mit der ARGE um ein Programm ‚2. Arbeitsmarkt‘ erweitern. Die dafür geltenden
Standards werden mit der ARGE abgestimmt.“
4.4 Begründung für ABM und MAW
Ein wesentlicher Aspekt der bislang dafür sprach, ABM- und BSHG-Stellen einzurichten war
auch der Umstand, dass -wenn schon kein direkter Übertritt in den Arbeitsmarkt möglich
war-, die Teilnehmer wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben konnten. Dies ist nun
nicht mehr möglich. Weiterhin ist die nun erheblich kürzere Förderdauer von max. 12 Monaten ein weiterer Umstand, welcher sowohl seitens der Teilnehmer, als auch der derzeitigen
Maßnahmeträger eine Umstellung verlangt.
Es ist deshalb programmatisch darzustellen, welche Gründe dafür sprechen, ABM- und
MAW-Stellen einzurichten und ggf. seitens der LHM (zumindest indirekt) mitzufinanzieren.
Vorerst können (nicht abschließend) folgende Gründe aufgezählt werden:
1. Für die Zielgruppen:
Beschäftigung mittels ABM / in MAW wird immer Bestandteil eines individuellen Hilfeplans,
mit einer konkreten Eingliederungsvereinbarung zwischen FallmanagerIn (FM), VermittlerIn
und TeilnehmerIn sein. Je nach persönlicher Voraussetzung kann ABM / MAW dann durchaus Teil einer Förderkette sein (z.B. nach Arbeitserprobungsmaßnahme). Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; dies durchaus mit der Chance auf Wiedereingliederung, aber z.T. auch („nur“) eine befristete, individuell sinnstiftende Tätigkeit um eine soziale
Stabilisierung zur erreichen.
Anreizfunktionen:
-
ABM und MAW als Chance für Einstieg in den Arbeitsmarkt
-
ABM an Stelle von Alg 2 als „Alternative“
-
MAW-Tätigkeit als „Gegenleistung“ des Empfängers
-8-
2. Ggf. finanzielle Beteiligung der LHM:
Die Beschäftigungsgelegenheiten sollen „zusätzlich“ sein und im „öffentlichen Interesse“ liegen; der „Beschäftigungsort Kommune“ einschließlich mit ihr „verbundener“ und geeigneter
Unternehmen bietet hier gute Voraussetzungen.
-
Politischer Wille, Beschäftigungsgelegenheiten bereitzustellen
-
Nutzen für das Gemeinwohl
-
Nutzen für die jeweiligen Dienststellen / Unternehmen
-
letztendlich damit auch (partielle) Mitgestaltung an der ARGE-Politik
-
Auswahlmöglichkeit / Festlegung der Beschäftigungsorte
-
Bei ABM hat die Kommune die Chance, Kosten der Unterkunft zu sparen
4.5 MAW - Konzept
Unter Federführung des Sozialreferats wird zur Zeit ein Konzeptvorschlag für die Beschäftigung gegen Mehraufwandsentschädigung (sogen. „Ein-Euro-Jobs“) erarbeitet.
Bereits für die Übergangszeit wurden folgende Regelungen getroffen:
- Höhe der MAW bleibt 1,25 € zuzügl. Fahrtkosten
- Sämtliche BSHG-Beschäftigungsmöglichkeiten (ca. 1.600) werden als MAW-Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des § 16 Abs. 3 SGB II zur Verfügung gestellt.
- Gespräche mit den Arbeitsstellen wurden zum Großteil bereits geführt.
- Ein Arbeitsvertrag wird nicht mehr in Aussicht gestellt.
Ein zwischen Agentur für Arbeit, Referat für Arbeit und Wirtschaft und Sozialreferat abgestimmter Konzeptvorschlag wird baldmöglichst dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
4.6 ESF für Alg 2 - Kunden
Mit Schreiben vom 27.08.04 hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung darüber informiert, dass es ihm gelungen ist, zusätzliche Mittel aus dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) – Ziel 3 i.H.v. 76 Mio € für Bayern zu akquirieren. Ein „erheblicher Teil“
dieser Mittel soll zur Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen für Alg 2-Empfänger im Zuge
der Umsetzung von Hartz IV eingesetzt werden.
I. Wesentliche Eckpunkte:
1. Nutzung zur Finanzierung „ergänzender Maßnahmen“ für Alg II Bezieher, welche durch
das SGB II nicht abgedeckt sind, oder innovativ im Hinblick auf das Konzept / die Methode sind.
2. Nennung der Zielgruppen:
-
Langzeitarbeitslose: Insbesondere ab 45 Jahren; Alleinerziehende
-9-
-
Besonders benachteiligte Gruppen: Jugendliche mit schweren Vermittlungshemmnissen; Behinderte / Schwerbehinderte; Suchtkranke (allgem. Personen mit besonderen
Problemen)
3. Förderung:
Maximal 45% der zuschussfähigen Ausgaben; d.h. mindestens 55% sind komplementär zu
finanzieren. Als Zuwendungsempfänger kommen ausschließlich die Träger der jeweiligen
Maßnahmen in Frage. Anträge sind bis 31.12.2004 an das Bayer. Staatsministerium zu
stellen.
II. Einschätzung
1. Inhaltlich
Mit diesem „finanziellen Angebot“ eröffnet sich der bislang vermisste gestalterische Spielraum für beschäftigungspolitische Maßnahmen für Alg 2- Kunden. Die genannten Zielgruppen verweisen auf AFI-Projekte (inkl. BBJH). Diese „ergänzende Maßnahmen“ werden erst
nach dem 01.01.05 gefördert werden. Die Laufzeit bei ESF ist i.d.R. drei Jahre; dies hat
Konsequenzen für die Kofinanzierungszusagen.
2. Technisch / Finanziell
1. Alg 2- Leistungen (ohne Unterkunftsleistungen) dürften als Komplementärmittel in solchen Projekten eingesetzt werden. Dennoch dürfte die ARGE selbst -auf Basis SGB IInicht in der Lage sein, die notwendigen Kofinanzierungen in vollem Umfang zu leisten.
2. Als (Teil einer) Kofinanzierung kämen bislang (und künftig) vorhandene städtische Mittel
in Betracht.
3. Ein koordiniertes Vorgehen -auf Basis eines kommunalen Beschäftigungsprogrammsgegenüber / mit dem Bayer. Sozialministerium ist hier sinnvoll.
4.7 Umwandlung der BSHG-Beschäftigungsmöglichkeiten
Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) tritt zum 31.12.2004 außer Kraft. Für eine Übergangszeit, bis zum 31.12.2005 können noch Leistungen und Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit, die
bis zum 31.12.2004 bewilligt wurden, abgewickelt werden. Dies bedeutet konkret, dass ab
1.1.2005 nur noch das SGB II als Grundlage für BSHG- Maßnahmen und -Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Ab 1.1.2005 können keine befristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse im Rahmen des BSHG abgeschlossen werden.
Mit sämtlichen Arbeitsstellen und Projekten werden daher Gespräche über die verbleibenden Alternativen (ABM / MAW) geführt. Mit der Agentur für Arbeit laufen Verhandlungen mit
dem Ziel die vorhandenen Arbeitsstellen als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bzw. als ABM anzuerkennen. Aufgrund der knappen finanziellen Ausstattung
wird von der Agentur für Arbeit die MAW-Variante der ABM-Lösung vorgezogen.
- 10 -
Im Rahmen der Gesamtkonzeption welche bis 31.03.2005 erstellt sein soll, wird der
Stadtrat über die weiter Entwicklung insgesamt informiert.
Laut Anlage 1 der BA-Satzung hat der Bezirksausschuss in dieser Angelegenheit kein Anhörungsrecht.
Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, die
Verwaltungsbeirätin für kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik, Frau Stadträtin Stefanie Jahn, der Korreferent des Sozialreferates, Herr Stadtrat Siegfried Benker, der
Verwaltungsbeirat des Sozialreferates, Herr Stadtrat Max Straßer, die Stadtkämmerei und
das Personal- und Organisationsreferat haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
II. Bekanntgegeben
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende/
Der Vorsitzende
Der Referent
Der Referent
Christian Ude
Ober-/Bürgermeister/-in
Dr. Wieczorek
Berufsm. Stadtrat
Friedrich Graffe
Berufsm. Stadtrat
III. Abdruck von I. mit II.
über den Stenographischen Dienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt
IV.
WV RAW FB III
IV.
Abdruck an:
Agentur für Arbeit München
Referat für Gesundheit und Umwelt
- 11 -
Kulturreferat